Rede von
Ralph
Brinkhaus
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war
ein ganz wilder Vortrag, Herr Schick. Ich möchte wieder
ein bisschen Ruhe in die Debatte bringen.
Wir sind uns doch einig, dass bis vor wenigen Jahren im
Bereich des Verbraucherschutzes, insbesondere im Fi-
nanzdienstleistungsbereich, zu wenig getan worden ist.
Da beißt die Maus keinen Faden ab; das ist so. Es muss
etwas getan werden. Die Tatsache, dass wir uns in dieser
Woche das zweite Mal mit diesem Thema befassen und
dass die Regierung in Bälde einen Kabinettsentwurf zum
Anlegerschutz vorlegen wird, zeigt, dass alle Beteiligten
das Thema trotz aller inhaltlichen Differenzen sehr
wichtig nehmen; das ist auch gut so.
Ich möchte mir ersparen, jetzt alle Einzelmaßnahmen
und alle Einzelvorschläge durchzugehen. Ich möchte
vielmehr die Debatte an dieser Stelle nutzen, um einige
grundlegende Dinge zum Verbraucherschutz im Finanz-
bereich mit auf den Weg zu geben.
Verbraucherschutz ist in vielerlei Hinsicht eine Grat-
wanderung.
Er ist zum Ersten eine Gratwanderung zwischen not-
wendiger Regulierung auf der einen Seite und unnötiger
Bürokratisierung auf der anderen Seite. Das Beratungs-
protokoll ist ein schönes Beispiel dafür. Auf der einen
Seite ist es ein sehr nützliches Instrument. Wenn es gut
gemacht wird, schafft es Transparenz für den Anleger
und für den Verkäufer des Produktes. Auf der anderen
Seite hören wir täglich Klagen über den hohen adminis-
trativen Aufwand. Ein anderes Beispiel ist die Einrich-
tung neuer Institutionen wie eines Finanz-TÜVs. Auf
der einen Seite ist er eine gute Idee. Auf der anderen
Seite habe ich immer ein tiefes Misstrauen, wenn wir
eine neue Behörde oder eine neue Institution aufbauen,
weil das Ganze durchaus eine Eigendynamik entwickeln
kann.
Zweite Gratwanderung. Auf der einen Seite produzie-
ren wir durch Verbraucherschutz die Erwartungshaltung
bei den Verbrauchern, es gebe hundertprozentige Sicher-
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Ein schönes Beispiel für die Erwartungshaltung des
erbrauchers: Ich hatte neulich jemanden in der Sprech-
tunde, der in ein Hochrisikoprodukt investiert hatte. Ob er
ut oder schlecht beraten war, weiß ich nicht. Er sagte je-
enfalls: Das hätte die BaFin doch sehen müssen; da hätte
ie doch etwas tun müssen. Ich verklage die BaFin. – Da-
it sind wir bei der Vielzahl der Finanzprodukte, die auf
em Markt sind, und der Tatsache, dass man alle diese
rodukte einordnen und kontrollieren müsste. Wir müs-
en uns dieser Gratwanderung bewusst sein und uns fra-
en: Was versprechen wir durch den Verbraucherschutz,
nd was können wir halten?
Ich glaube, in diesen beiden Punkten sind wir uns alle
n diesem Haus durchaus einig. Aber es gibt noch einen
ritten Unterschied. Es ist ein großer, fundamentaler Un-
erschied, der, glaube ich, bei aller Leidenschaft, die Sie
erade für dieses Thema gezeigt haben, Herr Schick,
wischen uns besteht.