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    Plenarprotokoll 17/24 Petra Müller (Aachen) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Ingrid Remmers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Ekin Deligöz, Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . 2032 A 2033 D 2035 C 2037 C 2038 D 2040 B 2049 A 2050 C 2051 B 2052 B 2053 A 2054 A 2055 A 2056 B 2057 B 2058 B Deutscher B Stenografisc 24. Sit Berlin, Donnerstag, d I n h a Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 10 c . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Wohnungs- und Immobi- lienwirtschaft in Deutschland (Drucksache 16/13325) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2027 A 2028 B 2028 B 2028 C 2028 D 2030 C Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder und Erwachsene jetzt ermöglichen (Drucksache 17/675) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2041 B undestag her Bericht zung en 25. Februar 2010 l t : b) Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Weg mit Hartz IV – Für gute Arbeit und eine sanktionsfreie, bedarfs- deckende Mindestsicherung (Drucksache 17/659) . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2041 B 2041 C 2043 C 2044 B 2045 C 2046 D 2047 D Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 2059 A 2060 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Februar 2010 Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Abkommens vom 15. Dezember 1950 über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (Drucksache 17/759) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Änderung des Vorläu- figen Tabakgesetzes (Drucksache 17/719) . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlin- burg), Nicole Maisch, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Privatisie- rung von bundeseigenen oberirdischen Gewässern (Drucksache 17/653) . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von den Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Benachteiligung von privat versicherten Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II (Drucksache 17/548) . . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Private Kranken- und Pflegeversicherung – Existenzmini- mum zukünftig auch für Hilfebedürf- tige (Drucksache 17/780) . . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja 2061 C 2062 D 2063 C 2065 A 2066 B 2066 C 2066 D 2068 B 2069 C 2069 C 2069 C 2069 D 2069 D Seifert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gesetzliche Kran- kenversicherung für Solo-Selbststän- dige bezahlbar gestalten (Drucksache 17/777) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Nachhaltige Hilfe für Haiti: Entschuldung jetzt – Süd-Süd-Koope- ration stärken (Drucksache 17/774) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Uwe Kekeritz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Haiti entschulden und langfristig beim Wiederaufbau unter- stützen (Drucksache 17/791) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Europäische Tierversuchsrichtlinie muss ethischem Tierschutz Rechnung tragen – Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 Grundgesetz (Drucksache 17/792) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verfahren zur Auswahl von Bundes- bankvorständen reformieren (Drucksache 17/798) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 187 der Internatio- nalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2006 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (Drucksachen 17/428, 17/579) . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 2 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 17/811) . . . . . . . . . . . . . . . . 2070 A 2070 A 2070 A 2070 B 2070 B 2070 C 2070 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Februar 2010 III c) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses: zu dem Streitverfah- ren vor dem Bundesverfassungsgericht – 2 BvF 1/09 (Drucksache 17/812) . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erneute Überweisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden (Drucksache 17/790) . . . . . . . . . . . . . . . . . e)–m) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38 und 39 zu Petitionen (Drucksachen 17/665, 17/666, 17/667, 17/668, 17/669, 17/670, 17/671, 17/672, 17/673) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Sep- tember 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingver- ordnung) (Drucksache 17/716) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – zu der Unterrichtung der Bundesregie- rung: Vorschlag für eine Entschei- dung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusam- menhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken auf die Europäische Zentralbank (inkl. 13648/09, 13652/09, 13653/09, 13654/09 und 13658/09) KOM (2009) 500 endg.; Ratsdok. 13645/09 – zu der Unterrichtung der Bundesregie- rung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinschaftliche Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (inkl. 13645/09, 13652/09, 13653/09, 13654/09, 13658/09) KOM (2009) 499 endg.; Ratsdok. 13648/09 – zu der Unterrichtung der Bundesregie- rung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Bankaufsichtsbe- hörde (inkl. 13648/09, 13645/09, 2070 D 2071 A 2071 A 2072 A 13653/09, 13654/09, 13658/09) KOM (2009) 501 endg.; Ratsdok. 13652/09 – zu der Unterrichtung der Bundesregie- rung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Eu- ropäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die be- triebliche Altersversorgung (inkl. 13648/09, 13645/09, 13652/09, 13654/ 09, 13658/09) KOM (2009) 502 endg.; Ratsdok. 13653/09 – zu der Unterrichtung der Bundesregie- rung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Eu- ropäischen Wertpapieraufsichtsbe- hörde (inkl. 13648/09, 13645/09, 13652/09, 13653/09 und 13658/09) KOM (2009) 503 endg.; Ratsdok. 13654/09 – zu der Unterrichtung der Bundesregie- rung: Arbeitsdokument der Kom- missionsdienststellen – Zusammen- fassung der Folgenabschätzung (inkl. 13648/09, 13645/09, 13652/09, 13653/09, 13654/09) SEK (2009) 1235 endg.; Ratsdok. 13658/09 – zu der Unterrichtung der Bundesregie- rung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richt- linien 1998/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/ 65/EG im Hinblick auf die Befug- nisse der Europäischen Bankauf- sichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versiche- rungswesen und die betriebliche Al- tersversorgung und der Europäi- schen Wertpapieraufsichtsbehörde (Text von Bedeutung für den EWR) KOM (2009) 576 endg.; Ratsdok. 15093/09 (Drucksachen 17/136 Nr. A.35, 17/136 Nr. A.36, 17/136 Nr. A.37, 17/136 Nr. A.38, 17/136 Nr. A.39, 17/136 Nr. A.40, 17/178 Nr. A.10, 17/509) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Björn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2072 A 2072 D 2074 A 2076 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Februar 2010 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur si- chern – Deutschland braucht eine moderne Zukunftsstrategie zur Infrastrukturfinan- zierung (Drucksache 17/782) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Schnieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Christoph Poland, Rita Pawelski, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Helga Daub, Reiner Deutschmann, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kulturtourismus in Deutschland stärken (Drucksache 17/676) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2077 A 2078 B 2079 C 2081 A 2081 D 2083 C 2083 C 2085 C 2087 A 2087 D 2089 A 2089 D 2090 D 2091 D 2093 A 2093 A 2094 C 2094 D 2096 D 2097 D 2099 A 2100 B Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Poland (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Richard Pitterle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Dem Vorbild Großbritanniens und Frank- reichs folgen – Boni-Steuer für die Finanz- branche einführen (Drucksache 17/452) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gehaltsexzesse nicht länger auf Kosten der Allgemeinheit (Drucksache 17/794) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Björn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Geset- zes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteu- ergesetzes (Drucksache 17/717) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Birgit Reinemund (FDP) . . . . . . . . . . . . . Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2101 D 2103 A 2104 C 2104 C 2104 D 2105 B 2106 A 2106 C 2107 A 2108 B 2109 D 2111 C 2112 B 2113 C 2113 C 2114 B 2115 C 2116 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Februar 2010 V Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Aufhebung des Gesetzes zur Be- kämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (Drucksache 17/776) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Jörn Wunderlich, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Zugangsbeschränkungen in Kommuni- kationsnetzen (Drucksache 17/646) . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen In- halten in Kommunikationsnetzen und Än- derung weiterer Gesetze (Drucksache 17/772) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Zweite und Dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundla- gen der Zusammenarbeit beim Einsatz der 2117 B 2118 A 2119 B 2119 B 2119 C 2119 D 2121 A 2122 A 2123 B 2124 C 2126 C 2127 C 2128 A Informationstechnologie in den Verwaltun- gen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG (Drucksachen 17/427, 17/571) . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Kommu- nen die Einrichtung von Carsharing-Stell- plätzen ermöglichen (Drucksache 17/781) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit zu der Verordnung der Bundes- regierung: Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (Verordnung über Luftqua- litätsstandards und Emissionshöchstmen- gen – 39. BImSchV) (Drucksachen 17/508, 17/591 Nr. 2, 17/768) . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lutz Knopek (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 2128 B 2128 C 2129 C 2130 C 2131 D 2132 D 2133 C 2134 D 2135 A 2136 B 2136 D 2137 D 2138 D 2139 C 2140 C 2141 B 2141 C 2142 C 2143 B 2144 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Februar 2010 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Rosemarie Hein, Kathrin Senger-Schäfer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: „Soforthilfepro- gramm Kultur“ zum Erhalt der kulturel- len Infrastruktur einrichten (Drucksache 17/552) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Undine Kurth (Quedlinburg), Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kulturelle In- frastruktur sichern – Substanzerhaltungs- programm Kultur auflegen (Drucksache 17/789) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Rüdiger Kruse (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Reiner Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser (CDU/CSU) . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Direktzahlungen- Verpflichtungengesetzes (Drucksache 17/758) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 2145 B 2146 A 2147 B 2147 B 2147 C 2148 C 2149 B 2150 D 2152 A 2152 C 2153 B 2154 B 2155 A 2155 B 2156 B 2157 B 2158 D Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Abgeordneten Jerzy Montag, Beate Müller-Gemmeke, Ingrid Hönlinger, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs (§ 622 Absatz 2 Satz 2 BGB) – Dis- kriminierungsfreie Ausgestaltung der Kün- digungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (Drucksache 17/657) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils (C – 555/07) – Erweiterung des Kündigungsschutzes bei unter 25-Jährigen (Drucksache 17/775) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Telemediengesetzes (1. Telemedienänderungsgesetz) (Drucksache 17/718) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2159 D 2160 C 2162 B 2162 B 2162 C 2163 B 2164 C 2165 B 2166 D 2167 D 2168 C 2169 D 2170 C 2171 D 2172 A 2172 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Februar 2010 VII Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2173 A 2173 D 2174 C 2175 C 2176 B 2177 A 2178 C 2178 B/D 2179 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Februar 2010 2027 (A) (C) (B) (D) 24. Sit Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9
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    Berichtigung 23. Sitzung, Seite 1997 (C), vierter Absatz, der erste Satz ist wie folgt zu lesen: „Wer aber glaubt, es lohne sich zu wenig, zu arbeiten, der hat verschiedene Möglich- keiten.“ Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. Februar 2010 2179 (A) (C) (B) (D) Anlage zum Stenografischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 25.02.2010 Bernschneider, Florian FDP 25.02.2010 Binninger, Clemens CDU/CSU 25.02.2010 Bülow, Marco SPD 25.02.2010 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2010 Ehrmann, Siegmund SPD 25.02.2010 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 25.02.2010 Heil (Peine), Hubertus SPD 25.02.2010 Pflug, Johannes SPD 25.02.2010 Pieper, Cornelia FDP 25.02.2010 Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 25.02.2010 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 25.02.2010 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2010 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 25.02.2010 Dr. Schwanholz, Martin SPD 25.02.2010 Süßmair, Alexander DIE LINKE 25.02.2010 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2010 Zylajew, Willi CDU/CSU 25.02.2010 24. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 25. Februar 2010 Inhalt: Redetext Anlage zum Stenografischen Bericht Anlage
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Martina Krogmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Die technische Entwicklung schreitet rasant voran.

    Deshalb ist es in Anbetracht der neuen Übertragungs-
    techniken für audiovisuelle Mediendienste notwendig
    geworden, den geltenden Rechtsrahmen den gewandel-
    ten Gegebenheiten anzupassen. Das Erste Gesetz zur
    Änderung des Telemediengesetzes setzt die europäische
    Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in nationa-
    les Recht um und stellt klar, welchen Pflichten die Anbie-
    ter von Video-on-Demand-Diensten unterliegen.

    Ziel der Richtlinie ist es, den Auswirkungen des
    Strukturwandels, der Verbreitung der Informations- und
    Kommunikationstechnologien und den technologischen
    Entwicklungen auf die Geschäftsmodelle und insbeson-
    dere auf die Finanzierung des kommerziellen Rundfunks
    Rechnung zu tragen. Insbesondere sollen optimale Wett-
    bewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für die euro-
    päischen Unternehmen und Dienste im Bereich der In-
    formationstechnologien und der Medien gewährleistet
    werden.

    Da die Vorschriften für bestimmte Geschäftsmodelle,
    wie zum Beispiel die audiovisuellen Mediendienste auf
    Abruf, innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen
    Union Unterschiede aufweisen, von denen einige den
    freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäi-
    schen Union behindern und den Wettbewerb innerhalb
    des Binnenmarkts verzerren könnten, war eine europa-
    weite Lösung geboten. Es galt, auf alle audiovisuellen
    Mediendienste – sowohl Fernsehprogramme, das heißt
    lineare audiovisuelle Mediendienste, als auch audiovi-
    suelle Mediendienste auf Abruf, das heißt nicht lineare
    audiovisuelle Mediendienste – zumindest bestimmte ge-
    meinsame Grundvorschriften anzuwenden.

    Gerade kleinere und mittlere Unternehmen werden
    von einem freien und fairen Wettbewerb in der EU profi-
    tieren. Die gleichen Wettbewerbsbedingungen werden zu
    einer signifikanten Zunahme von zukunftssicheren, qua-
    lifizierten Arbeitsplätzen gerade auch in Deutschland
    führen. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt den Gel-
    tungsbereich des Telemediengesetzes für diesen Bereich,
    fügt entsprechende Definitionen in das TMG ein und sta-
    tuiert den Kreis der verpflichteten Unternehmen. Her-
    vorzuheben ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf, der
    sich auf die wirtschaftsbezogenen Regelungen für audio-
    visuelle Mediendienste auf Abruf beschränkt, in enger
    Abstimmung mit den Ländern, in deren Zuständigkeit
    die linearen audiovisuellen Mediendienste, also das
    Fernsehen, fallen, erfolgt ist, um eine Harmonisierung
    mit dem Rundfunkstaatsvertrag sicherzustellen. So wird
    eindeutig geregelt, dass die Anbieter von Video-on-De-
    mand-Diensten den Regelungen des Telemediengesetzes
    und nicht rundfunkrechtlichen Bestimmungen unterlie-
    gen.

    Da audiovisuelle Mediendienste auf Abruf sich von
    Fernsehprogrammen in den Auswahl- und Steuerungs-
    möglichkeiten der Nutzer unterscheiden, ist es gerecht-
    fertigt, für audiovisuelle Mediendienste auf Abruf weni-
    ger strenge Vorschriften zu erlassen, sodass sie nur den
    Grundvorschriften der Richtlinie über audiovisuelle
    Mediendienste unterliegen sollten. Der vorliegende Ge-
    Zu Protokoll
    setzentwurf schreibt vor, dass der Diensteanbieter, das
    heißt jede natürliche oder juristische Person, die die
    Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirk-
    sam kontrolliert, für diese auch verantwortlich ist. Da-
    mit wird klargestellt, dass die Anbieter von Video-on-
    Demand-Diensten denselben Vorschriften unterliegen
    wie die Anbieter anderer Telemedien. Erfasst werden
    von dem vorliegenden Gesetzentwurf also auf Abruf be-
    reitgestellte audiovisuelle Mediendienste, bei denen es
    sich um Massenmedien handelt, das heißt, die für den
    Empfang durch einen wesentlichen Teil der Allgemein-
    heit bestimmt sind und bei dieser eine deutliche Wirkung
    entfalten können.

    Betroffen sind nur wirtschaftliche Tätigkeiten – auch
    solche öffentlich-rechtlicher Unternehmen.

    Nicht in den Geltungsbereich des Telemediengesetzes
    fallen vorwiegend nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, die
    nicht mit Fernsehsendungen im Wettbewerb stehen.
    Dazu gehören beispielsweise private Internetseiten und
    Dienste zur Bereitstellung oder Verbreitung audiovisuel-
    ler Inhalte, die von privaten Nutzern für Zwecke der ge-
    meinsamen Nutzung und des Austauschs innerhalb von
    Interessengemeinschaften erstellt werden.

    Ferner werden auch weiterhin alle Formen privater
    Korrespondenz, zum Beispiel an eine begrenzte Anzahl
    von Empfängern versandte elektronische Post, oder ani-
    mierte Websites nicht in den Anwendungsbereich des
    Telemediengesetzes fallen, da hier die audiovisuellen
    Elemente nur Nebenerscheinungen darstellen. Wir wer-
    den mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur die
    Rechtssicherheit für die Unternehmen weiter erhöhen,
    sondern auch einen weiteren Beitrag zum Schutz der
    Verbraucher und zu mehr Transparenz leisten.

    Die Anbieter audiovisueller Medien auf Abruf unter-
    liegen den Publizitätspflichten des § 5 Telemedienge-
    setz. Der Verbraucher weiß jetzt auch bei Video-on-
    Demand-Anbietern, wer ihm die Dienste anbietet und
    wie er schnell und unkompliziert mit dem Anbieter in
    Kontakt treten kann.

    Ferner profitiert der Verbraucher auch bei Video-on-
    Demand-Diensten von den datenschutzrechtlichen Be-
    stimmungen des Telemediengesetzes, sodass seine per-
    sönlichen Daten auch hier umfassend geschützt sind.

    Der vorliegende Gesetzentwurf leistet einen weiteren
    Beitrag zur Anpassung der Rechtssicherheit, zur Stär-
    kung der Wirtschaft und der Verbraucher.



Rede von Andreas G. Lämmel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Wir befassen uns heute mit der Umsetzung einer

Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht.
Konkret geht es um die Richtlinie 2007/65/EG des Euro-
päischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember
2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates
zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungs-
vorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der

(Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie – AVMD-RL)

hält das Telemediengesetz (TMG) die wirtschaftsbezoge-
nen Regelungen für die Telemedien. Speziell sind dies die



gegebene Reden


(A) (C)



(B) (D)


Andreas G. Lämmel
Vorschriften, die der Umsetzung einer anderen Richtlinie

(2000/31/EG, sogenannte E-Commerce-Richtlinie)

vertrag der Bundesländer beinhaltet ebenfalls Regelun-
gen zum Thema Telemedien. Der Rundfunkstaatsvertrag
regelt speziell die inhaltsbezogenen Anforderungen und
die Fragen der Aufsicht. Das Telemediengesetz enthält
hingegen die wirtschaftsbezogenen Regelungen. Diese
gesetzlichen Regelungen werden durch die Vereinbarun-
gen des Bundes und der Bundesländer aus dem Jahre
2004 zur Fortentwicklung der Medienordnung abgerun-
det.

Die neue Richtlinie der Europäischen Union und de-
ren rechtliche Umsetzung in das deutsche Recht erwei-
tern den bestehenden Rechtsrahmen für die Branche.
Gerade in einer Branche mit hohem Innovationstempo
ist es notwendig, die rechtlichen Rahmenbedingungen
ständig zu aktualisieren und den Marktteilnehmern
Rechtssicherheit zu gewähren. Das neue Telemedienge-
setz deckt nun sämtliche audiovisuelle Mediendienste
ab. Neben den bisher umfassten Fernsehdiensten sind
nun auch die audiovisuellen Mediendienste auf Abruf
Gegenstand des Gesetzes. Die Rechts- und Verwaltungs-
vorschriften der Mitgliedstaaten für audiovisuelle Me-
diendienste auf Abruf hatten bisher unterschiedliche In-
halte, die teilweise den freien Dienstleistungsverkehr
innerhalb der Europäischen Union zu behindern und
den Wettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarkts zu ver-
zerren drohten. Bedenkt man das erhebliche Potenzial
für hochqualifizierte Arbeitsplätze, welches die neuen
audiovisuellen Mediendienste auf Abruf – gerade für
kleinere und mittlere Unternehmen – bieten, dann ist die
Absicht der Europäischen Union, hier gleiche Wettbe-
werbsbedingungen zu schaffen, zu begrüßen. Gerade die
Prinzipien des Binnenmarktes, freier Wettbewerb und
Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer, sind Voraus-
setzungen für einen transparenten und berechenbaren
Markt sowie für einen problemlosen Zugang der Ver-
braucher zu diesen Diensten.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicher-
heit innerhalb der Europäischen Union für die audiovi-
suellen Mediendienste auf Abruf sind daher unbedingt
positiv zu bewerten. Aus marktwirtschaftlicher Perspek-
tive sind aktuelle und klare rechtliche Rahmenbedingun-
gen stets zu begrüßen.

Es ist weiterhin positiv zu bewerten, dass der Natio-
nale Normenkontrollrat im Rahmen seines gesetzlichen
Prüfauftrags keine Bedenken gegen diesen Gesetzent-
wurf hervorbringt. Zusätzliche Informationspflichten für
die Unternehmen in unserem Lande werden nicht einge-
führt, geändert oder aufgehoben. Folglich sind mit
diesem Gesetzentwurf auch keine zusätzlichen Bürokra-
tiekosten verbunden – ein Umstand, der mir als Wirt-
schaftspolitiker große Freude bereitet. Unsere Unter-
nehmen, gerade die kleinen und mittelständischen
Unternehmen, benötigen nicht mehr Bürokratie, son-
dern weniger.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist mit den Bundes-
ländern abgestimmt. Diese enge Bund-Länder-Abstim-
mung wird bewirken, dass die erforderlichen Umset-
Zu Protokoll
zungsmaßnahmen durch die Bundesländer ohne
Probleme geschehen. Die Länder werden die Anforde-
rungen aus der Richtlinie mit dem 13. Rundfunkände-
rungsstaatsvertrag (13. RÄStV) umsetzen. Ich meine, es
ist gut für das Ansehen des Bundestages und aller Frak-
tionen, wenn Gesetzesvorhaben ohne juristische Streite-
reien und rechtliche Unklarheiten umgesetzt werden.
Die Bürger unseres Landes erwarten schnelles Handeln.
In diesem Fall ist dies durch vorausschauendes Agieren
gelungen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Dörmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Es ist keine Überraschung, wenn ich Ihnen verrate,

    dass das Internet auch 2009 weiter gewachsen ist. Fast
    70 Prozent der Deutschen waren im vergangenen Jahr
    online. Die Bedeutung der Internetbranche als wichtiger
    Zukunfts- und Wachstumsmarkt ist weiter gestiegen.
    Dies ist erfreulich und soll so bleiben.

    Die neuen Möglichkeiten schaffen jedoch auch viel-
    fältige praktische und rechtliche Problemstellungen.
    Neue Kommunikationsforen und Geschäftsmodelle und
    die massenhafte Nutzung des Internets stellen besondere
    Herausforderungen dar. Wir alle wollen, dass im Inter-
    net kein rechtsfreier Raum entsteht und mit den von uns
    gewonnenen Daten sorgfältig umgegangen wird.

    Diesem Handlungsbedarf stellt sich das Telemedien-
    gesetz. Es bietet ein übergreifendes und einheitliches
    Datenschutzkonzept für Rundfunk und Telemedien und
    schafft zusätzliche Rechtssicherheit. Für die Politik ist
    es selbstverständlich, dass man mit der rasanten Ent-
    wicklung des Internets Schritt halten und der Rechtsrah-
    men dahin gehend angepasst werden muss. Hier haben
    wir in dieser Legislaturperiode Arbeit vor uns. Darauf
    gehe ich später noch ein.

    Der Gesetzentwurf, über den wir heute debattieren,
    ist vergleichsweise unstrittig. Die von der Bundesregie-
    rung geplanten Änderungen dienen zur Umsetzung der
    EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste in natio-
    nales Recht. Damit werden Telemedien, die in fernseh-
    ähnlicher Form audiovisuelle Inhalte anbieten, in die
    Vorschriften der Fernsehrichtlinie aufgenommen. Die
    Bundesländer haben hierzu den 13. Rundfunkände-
    rungsstaatsvertrag beschlossen, der am 1. April in Kraft
    treten soll. Im Kern geht es um die Liberalisierung der
    europäischen Werberegeln, von der man sich insgesamt
    mehr Flexibilität erwartet. Dies wird jenen Anbietern
    nutzen, die von der Werbung als Refinanzierungsmodell
    abhängig sind.

    Ich will es nicht unnötig spannend machen und fest-
    stellen, dass wir diesem Gesetzentwurf auch als Opposi-
    tionsfraktion gerne zustimmen. Wenn die Bundesregie-
    rung sinnvolle Vorschläge macht, gibt es aus unserer
    Sicht keinen Grund, sich zu verweigern.

    Es wird aber zukünftig darum gehen, das Internetge-
    setz auf der Höhe der Zeit zu halten. Hierzu will ich zu-
    nächst noch einmal die bisherige Diskussion der vergan-
    genen Legislaturperiode in Erinnerung rufen. Anfang
    2007 haben wir mit dem neuen Telemediengesetz erst-
    mals einen einheitlichen, entwicklungsoffenen Rechts-



    gegebene Reden


    (A) (C)



    (B) (D)


    Martin Dörmann
    rahmen im Bereich der Tele- und Mediendienste ge-
    schaffen. Frühere Abgrenzungsprobleme sind entfallen.
    Gegenüber dem alten Rechtszustand wurde eine deutli-
    che Verbesserung erzielt. Damit haben wir einen wirksa-
    men Beitrag zur Fortentwicklung des Internets geleistet,
    für das das Telemediengesetz von besonderer Bedeutung
    ist. Wir mussten damals das Gesetz zügig verabschieden,
    um ein zeitgleiches Inkrafttreten mit dem neunten Staats-
    vertrag für Rundfunk und Telemedien zum 1. März 2007
    zu ermöglichen. Beide Regelwerke ergänzen sich und
    haben die bisherigen Bestimmungen abgelöst.

    Im Mai 2008 hat der Bundestag eine ausführliche De-
    batte über möglichen Änderungsbedarf geführt. Grund-
    sätzlich gibt es in diesem Hause keine Fraktion, die ei-
    nen solchen Bedarf nicht sehen würde, wenn auch
    jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

    Im vergangenen Jahr hat die FDP-Fraktion einen ei-
    genen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemedienge-
    setzes vorgelegt. Er behandelte insbesondere die Frage
    der Störerhaftung. Die von der FDP vorgetragenen Än-
    derungsvorschläge gingen bei den Regelungen zu Such-
    maschinen und Hyperlinks grundsätzlich in die richtige
    Richtung. Andererseits enthielt der Entwurf allerdings
    auch eine Reihe von Widersprüchlichkeiten und frag-
    würdigen Regelungsvorschlägen, insbesondere in Fra-
    gen der Störerhaftung. Der Gesetzentwurf war daher
    aus Sicht der damaligen Koalitionsfraktionen insgesamt
    keine geeignete Grundlage für eine Novellierung des Te-
    lemediengesetzes. Dies hatte auch eine von uns durchge-
    führte Expertenanhörung in der vergangenen Legisla-
    turperiode ergeben.

    Ich habe bei der Plenardebatte im vergangenen Jahr
    bereits darauf hingewiesen, dass es dem Bundestag in
    der neuen Legislaturperiode vorbehalten bleibt, dieses
    Thema erneut aufzugreifen. Das sollten wir alsbald tun.

    Aus unserer Sicht geht es hierbei in erster Linie um
    die weitere Verbesserung der Rechtssicherheit im Be-
    reich der Internethaftung. Das betrifft die Klärung der
    Störerhaftung sowie Fragen, die von den Haftungsbe-
    stimmungen der einschlägigen E-Commerce-Richtlinie
    nicht erfasst werden und die auch in Deutschland vor
    diesem Hintergrund ausdrücklich nicht geregelt wurden,
    insbesondere Suchmaschinen und Hyperlinks. Insofern
    haben wir es nämlich mit einer Rechtsprechung zu tun,
    die in der Internetbranche für Unsicherheiten gesorgt
    hat, die es möglichst zu beseitigen gilt.

    Konkret geht es etwa um die Fragestellung, inwieweit
    ein Diensteanbieter für Inhalte haftet, die er nicht selbst
    eingestellt hat. Dass Rechteverletzungen beseitigt wer-
    den müssen, steht dabei außer Frage. Probleme bereitet
    allerdings die zukünftige Verhinderung einer Rechtever-
    letzung, insbesondere dann, wenn eine Rechteverletzung
    festgestellt wurde und die Anwendung auf analoge Fälle
    zu übertragen ist. Und wer auf seiner Homepage Links
    auf andere Seiten eingestellt hat, kann diese nicht stän-
    dig kontrollieren.

    Im Kern geht es also um die Frage, inwieweit Dienste-
    anbieter beispielsweise im Rahmen einer Störerhaftung
    reguläre Überwachungspflichten übernehmen müssen
    Zu Protokoll
    oder nicht. Die Rechtsprechung hat hier die Unterlas-
    sungsansprüche in einem bestimmten Fall auf kernglei-
    che Rechteverletzungen ausgedehnt. Dies hat zu großer
    Verunsicherung geführt, weil eine weite Auslegung der
    Kerngleichheit zu einer fast uferlosen Haftung führen
    könnte. Auf der anderen Seite würde eine zu enge Ausle-
    gung möglicherweise zu einer Verkürzung der betroffe-
    nen Rechteinhaber führen. Insgesamt geht es daher vor
    allem um eine gerechte und praktikable Lösung, die die
    unterschiedlichen Interessen von Rechteinhabern, Ver-
    brauchern und Internetunternehmen zu einem vernünfti-
    gen Ausgleich bringt.

    Diesen goldenen Mittelweg zu finden und mit allen
    Beteiligten einvernehmlich abzustimmen, hat sich als
    äußerst schwierig erwiesen. Wir erwarten nun von der
    Bundesregierung, dass sie einen weiteren Gesetzentwurf
    vorlegt, in dem die problematisierten Gesichtspunkte be-
    rücksichtigt und angemessen gelöst werden. Die He-
    rausforderungen und Schwierigkeiten sind bestens be-
    kannt. Nun sollte gehandelt werden.