ung
rter Absatz, der vierte Satz
finde ich es wichtig und
arauf hinweist, dass die
it ab 2015 avisiert werden,
it heutiger Technik nicht
re technische Entwicklun-
unkte.
DNIS 90/DIE GRÜ-
Koalition werden!)
bzw. die Aufgabe, Men-
h zu verhelfen, ist meines
chender, sodass die Rede-
auf Bezug zu nehmen.
mir sehr wünschen, dass
nicht unser Budgethilfean-
ammenarbeit gelegentlich
rechnet solche Verhältnisse
ie systematische Missach-
ordnung aufgeführten Ausschü
Sie damit einverstanden? – Da
die Überweisungen so beschloss
Liebe Kolleginnen und Koll
Schluss unserer heutigen Tageso
Ich berufe die nächste Sitzu
destages auf Mittwoch, den 16.
ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
Ich wünsche Ihnen ein paar
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009 803
(A) )
(B) )
gleich ich folgende Bedenken zu Protokoll gebe:
„Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirt-
schaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)“
in der mit der Beschlussempfehlung geänderten Fassung
bei der Beratung in zweiter und dritter Lesung zu, ob-
Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 04.12.2009
Maurer, Ulrich DIE LINKE 04.12.2009
Anlage 1
Liste der entschuldigt
A
s
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bas, Bärbel SPD 04.12.2009
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.12.2009
Brinkmann
(Hildesheim),
Bernhard
SPD 04.12.2009
Brüderle, Rainer FDP 04.12.2009
Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 04.12.2009
Burchardt, Ulla SPD 04.12.2009
Ernst, Klaus DIE LINKE 04.12.2009
Ferner, Elke SPD 04.12.2009
Gabriel, Sigmar SPD 04.12.2009
Gerster, Martin SPD 04.12.2009
Glos, Michael CDU/CSU 04.12.2009
Goldmann, Hans-
Michael
FDP 04.12.2009
Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.12.2009
Hunko, Andrej
Konstantin
DIE LINKE 04.12.2009
Jelpke, Ulla DIE LINKE 04.12.2009
Kossendey, Thomas CDU/CSU 04.12.2009
Lach, Günter CDU/CSU 04.12.2009
Lafontaine, Oskar DIE LINKE 04.12.2009
Dr. Lauterbach, Karl SPD 04.12.2009
Leutheusser-
Schnarrenberger,
Sabine
FDP 04.12.2009
Lühmann, Kirsten SPD 04.12.2009
M
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
nlage 2
Erklärungen gemäß § 31 GO
Zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
wurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des
Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleuni-
gungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 13 a)
Norbert Barthle (CDU/CSU): Ich stimme dem Ge-
etzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP
einhardt, Patrick FDP 04.12.2009
öhring, Cornelia DIE LINKE 04.12.2009
öller, Kornelia DIE LINKE 04.12.2009
üntefering, Franz SPD 04.12.2009
ahles, Andrea SPD 04.12.2009
flug, Johannes SPD 04.12.2009
achel, Thomas CDU/CSU 04.12.2009
cheel, Christine BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.12.2009
chmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 04.12.2009
chwanitz, Rolf SPD 04.12.2009
enger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 04.12.2009
r. Steinmeier, Frank-
Walter
SPD 04.12.2009
einberg, Harald DIE LINKE 04.12.2009
erner, Katrin DIE LINKE 04.12.2009
r. Westerwelle, Guido FDP 04.12.2009
immermann, Sabine DIE LINKE 04.12.2009
ypries, Brigitte SPD 04.12.2009
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
804 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Ich unterstütze absolut die mit dem Gesetz beabsich-
tigte Stärkung der Wachstumskräfte in Deutschland, da
wir nur so die tiefgreifende Finanz- und Wirtschaftskrise
überwinden können. Auch eine nachhaltige Sanierung
des Bundeshaushalts ist nur möglich, wenn wir in
Deutschland wieder zu einem stabilen Wachstum zu-
rückkehren.
Mit großer Skepsis betrachte ich jedoch die beabsich-
tige Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergungs-
dienstleitungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) auf 7 Prozent.
Ich befürchte, dass mit dieser isolierten Absenkung die
grundsätzlich beabsichtigen Ziele der Koalition hinsicht-
lich Steuervereinfachung und Bürokratieabbau konter-
kariert werden und im Gegenteil zusätzliche Abgren-
zungsprobleme entstehen. Es wäre meines Erachtens
sinnvoller gewesen, diesen Punkt aus dem Gesetzent-
wurf herauszulösen und zusammen mit der beabsichti-
gen Generalrevision des Umsatzsteuergesetzes zu be-
handeln, um auf diesem Wege eine Gesamtlösung auch
für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu erreichen.
Veronika Bellmann (CDU/CSU): Ich stimme dem
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
(Wachstumsbeschleunigungsgesetz) nur unter der Be-
dingung zu, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte
Kommission zur Überprüfung der Mehrwertsteuersätze
schnellstmöglich ihre Arbeit aufnimmt.
Vom Beherbergungsgewerbe erwarte ich zumindest
eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Weitergabe der
Steuererleichterungen in Form von Preisvorteilen, eine
entsprechende Investitionstätigkeit sowie eine angemes-
sene Entlohnung der Angestellten, gegebenenfalls einen
branchenbezogenen Mindestlohn.
Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Die Folgen der
schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen
der Bundesrepublik Deutschland sind noch nicht über-
wunden. In dieser sehr ernsten und beispiellosen wirt-
schaftlichen Gesamtsituation setzt die neue Bundesre-
gierung mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz als
Sofortmaßnahme neue Impulse für einen stabilen und
dynamischen Aufschwung.
Mittels einer nachhaltigen, wachstumsorientierten
Steuerpolitik mit einem jährlichen Entlastungsvolumen
von insgesamt rund 8,5 Milliarden Euro durch gezielte
Korrekturen im Bereich der Unternehmensteuer und der
Erbschaftsteuer sowie der zusätzlichen Förderung von
Familien mit Kindern beschleunigen wir den Weg aus
der Krise.
Darüber hinaus nimmt das Gesetz in Art. 12 und
Art. 13 Bezug auf umweltpolitische Themen. In Art. 12
berichtigt das Gesetz die investitionshemmende rückwir-
kende Senkung der Vergütung modularer Anlagen zur
Erzeugung erneuerbaren Stroms. Es leistet damit einen
unverzichtbaren Beitrag zur Investitionssicherheit als
Voraussetzung zum weiteren Ausbau erneuerbarer Ener-
gien.
In Art. 13 modifiziert das Gesetz die Förderung von
Biokraftstoffen und sieht das Aussetzen der nach aktuel-
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er Gesetzeslage vorgesehenen Steuererhöhungen für
iodiesel und Pflanzenölkraftstoff für die Jahre 2010 bis
012 vor. Damit wird eine weitere Verschlechterung der
ituation verhindert; es ist aber nur ein erstes Signal, um
em Verlust der Wettbewerbsfähigkeit von reinen Bio-
raftstoffen in Deutschland zu begegnen.
Diese Maßnahmen unterstütze ich uneingeschränkt;
enn sie sind konjunkturgerecht, rasch wirksam und sor-
en für einen dauerhaften, belebenden Anstoß für das
achstum. Durch eine rasche Verabschiedung am heuti-
en Tage kann noch in diesem Jahr der Bundesrat er-
eicht und das Gesetz zum 1. Januar 2010 wirksam wer-
en.
Ich stimme dem Gesetzentwurf zu, weise aber auf fol-
ende Notwendigkeiten in Bezug auf Art. 13 (Biokraft-
toffe) hin: Um auch im Bereich der Mobilität den Aus-
toß von CO2 zu reduzieren, die Abhängigkeit vom Öl
u verringern und die Verbraucherpreise für Industrie
nd Privathaushalte akzeptabel zu erhalten, ist im kom-
enden Jahr – entsprechend dem Koalitionsvertrag von
DU, CSU und FDP – ein Neubeginn in der Biokraft-
toffstrategie zu vollziehen. Der Koalitionsvertrag sagt
u, die Wettbewerbsfähigkeit für die heimische Produk-
ion von Biokraftstoffen auch unter steuerlichen Ge-
ichtspunkten zu erhalten, die Planungssicherheit für die
ranche zu gewährleisten und den Biokraftstoffmarkt
ieder zu beleben. Deshalb soll die Einführung von
-10-Kraftstoff gemäß Koalitionsvertrag auf freiwilliger
asis und als zusätzliches Angebot mit klarer Kenn-
eichnung ermöglicht werden und die Höhe der Steuer-
egünstigungen für Biokraftstoffe spätestens 2013 nach
pezifischen CO2-Reduktionspotenzialen ausgelegt wer-
en. Dazu macht die am 1. November 2009 bereits in
raft getretene Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
ute Vorgaben.
Josef Göppel (CDU/CSU): Erstens. Im Koalitions-
ertrag haben sich Union und FDP darauf verständigt,
en „Markt für reine Biokraftstoffe wieder zu beleben“.
n Art. 13, Änderung des Energiesteuergesetzes, des
achstumsbeschleunigungsgesetzes ist allerdings nur
orgesehen, die ab 1. Januar 2010 vorgesehenen neuen
teuerstufen für reine Biokraftstoffe auszusetzen.
Das Aussetzen weiterer Steuerstufen reicht nicht aus,
m eine Wiederbelebung des Reinkraftstoffmarktes zu
rreichen. Der Verbrauch von Biodiesel ist in den Mona-
en Januar bis April 2009 um 60 Prozent und der Ver-
rauch von Pflanzenöl um 72 Prozent gegenüber dem
orjahreszeitraum zurückgegangen. Auch der aktuelle
iokraftstoffbericht der Bundesregierung stellt bei der
etzigen Besteuerung eine klare Unterkompensation von
iokraftstoffen fest. Nachdem der Markt bei einer Steu-
rbelastung von rund 18 Cent pro Liter zusammengebro-
hen ist, lässt er sich mit einer Beibehaltung dieses Satzes
uch nicht wiederbeleben. Eine Absenkung der Steuer-
ätze ist zwingend geboten, um die deutschen Klimaziele
m Verkehrssektor zu erreichen und die Wertschöpfung in
ändlichen Räumen zu fördern.
Zweitens. Die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz
eschätzten Steuerausfälle für 2010 in Höhe von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009 805
(A) )
(B) )
52 Millionen Euro legen eine B-100-Menge von etwa
780 000 Tonnen zugrunde; dies ist bei Beibehaltung der
aktuellen Besteuerung völlig unrealistisch. Tatsächlich
werden bei gleichbleibender Steuerhöhe keine Minder-
einnahmen im Vergleich zu 2009 auftreten.
Drittens. Pflanzen für Reinkraftstoffe werden in
Deutschland innerhalb der Fruchtfolge angebaut. Sie ha-
ben keine Vorbelastungen aus Rodungen und erbringen
deshalb eine mehr als 50-prozentige CO2-Reduktion.
Damit übertreffen sie schon jetzt die ab 2017 geltende
Mindestnorm der Nachhaltigkeitsverordnung.
Viertens. Im Koalitionsvertrag ist weiterhin festge-
legt, die Höhe der Steuerbegünstigungen spätestens
2013 nach spezifischen CO2-Reduktionspotenzialen aus-
zulegen. Der Gesetzentwurf sieht aber nun ab 1. Januar
2013 die volle Besteuerung von Pflanzenkraftstoffen
vor.
Fünftens. Der Gesetzentwurf verletzt auch das Ver-
trauen der Bürger in den Staat. Die vollständige Steuer-
befreiung für Reinkraftstoffe war in der 15. Legislatur-
periode bis 2009 gesetzlich festgelegt worden. Durch
das vorzeitige Einsetzen der Besteuerung ab 2006 wur-
den zahlreiche mittelständische Unternehmen in den
Bankrott getrieben, die im Vertrauen auf eine klare ge-
setzliche Vorgabe investiert hatten. Das kann ich nicht
hinnehmen.
Ich stimme deshalb gegen den Entwurf des Gesetzes
zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums. Er wi-
derspricht in Art. 13, Änderung des Energiesteuergeset-
zes, der klaren Zielsetzung des Koalitionsvertrages. Es
kann nicht sein, dass die Koalition schon mit ihrem ers-
ten Gesetz eindeutige umweltpolitische Festlegungen
gegenteilig entscheidet.
Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Dem Gesetz-
entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes stimme
ich zu. Er setzt zur schnellstmöglichen Überwindung des
Einbruchs des wirtschaftlichen Wachstums durch zahl-
reiche Maßnahmen neue Impulse für einen stabilen und
dynamischen Aufschwung.
Allerdings halte ich die in Art. 5 enthaltene Einräu-
mung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Pro-
zent an das Beherbergungsgewerbe aus den folgenden
Gründen für unzweckmäßig:
Erstens. Dem 20-seitigen Katalog der ermäßigten
Mehrwertsteuersätze fehlt ein ganzheitlich nachvollzieh-
barer Ansatz. Er enthält zahlreiche Wertungswidersprü-
che: Skilifte ermäßigt – Babywindeln voll, Tierfutter er-
mäßigt – Arzneimittel voll, Hummer und Trüffel
ermäßigt – Mineralwasser voll. Jetzt kommt mit den Be-
herbergungsleistungen bis hin zum Luxushotel eine wei-
tere nicht nachvollziehbare Ermäßigung dazu. Notwen-
dig wäre eine systematische Gesamtreform.
Zweitens. Der Begriff Beherbergungsleistungen soll
eng ausgelegt werden, um die Steuermindereinnahmen
in Grenzen zu halten. Deshalb sollen alle Nebenleistun-
gen wie Hotelfrühstück, Minibar, TV, Telefon,
Schwimmbad, Sauna, Wellness und Ähnliches nicht be-
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ünstigt sein. Künftig muss jeder Schwimmbad- oder
aunabesuch genau registriert werden, da er einem
öheren Umsatzsteuersatz unterliegt. Dies führt zu
bgrenzungsschwierigkeiten, und die meisten Hotel-
echnungen werden künftig zwei verschiedene Umsatz-
teuersätze enthalten müssen.
Drittens. Geschäftsreisen werden deutlich teurer,
enn verschiedene Branchen haben bereits zu erkennen
egeben, die Steuerentlastung nur bedingt weiterzuge-
en. Bisher konnten Unternehmen bei Geschäftsreisen
9 Prozent Vorsteuer geltend machen, künftig nur noch
Prozent.
Viertens. Neue bürokratische Auswüchse drohen auch
ei der Lohn- und Einkommensteuer: Bisher konnten
rbeitgeber bei einheitlichen Gesamtrechnungen ihren
itarbeitern Übernachtungen und Frühstück steuerfrei
rstatten, und nach R 9.7 Lohnsteuerrichtlinie wurden
ur pauschale 4,80 Euro für das Frühstück abgezogen.
ünftig muss wegen des unterschiedlichen Umsatzsteu-
rsatzes das Frühstück in der Hotelrechnung gesondert
usgewiesen werden. Steuerfrei erstattet werden können
ann nur noch die reinen Übernachtungskosten, während
edes Frühstück über 4,80 Euro vom Arbeitnehmer ent-
eder aus versteuertem Arbeitslohn selbst getragen
der, sofern vom Arbeitgeber getragen, als zur Verfü-
ung gestellte Leistung versteuert werden muss. Ebenso
erden zusätzliche Sozialbeiträge fällig.
Manfred Kolbe (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf
es Wachstumsbeschleunigungsgesetzes stimme ich zu,
a er zur schnellstmöglichen Überwindung des Ein-
ruchs des wirtschaftlichen Wachstums durch zahlreiche
aßnahmen neue Impulse für einen stabilen und dyna-
ischen Aufschwung setzt.
Allerdings lehne ich die in Art. 5 enthaltene Einräu-
ung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Pro-
ent an das Beherbergungsgewerbe aus den folgenden
ründen ab:
Erstens. Bereits jetzt entbehrt der 20-seitige Katalog
er ermäßigten Mehrwertsteuersätze jeder inneren Logik
nd enthält Wertungswidersprüche im Dutzend: Skilifte
rmäßigt – Babywindeln voll, Tierfutter ermäßigt – Arz-
eimittel voll, Hummer und Trüffel ermäßigt – Mineral-
asser voll. Jetzt kommt mit den Beherbergungsleistun-
en bis hin zum Luxushotel eine weitere nicht
achvollziehbare Ermäßigung. Notwendig wäre eine sys-
ematische Gesamtreform statt weiterem Stückwerk.
Zweitens. Der Begriff Beherbergungsleistungen soll
ng ausgelegt werden, um die Steuermindereinnahmen in
renzen zu halten. Deshalb sollen alle Nebenleistungen
ie Hotelfrühstück, Minibar, TV, Telefon, Schwimmbad,
auna, Wellness und Ähnliches nicht begünstigt sein.
ünftig muss jeder Schwimmbad- oder Saunabesuch ge-
au registriert werden, da er einem höheren Umsatzsteu-
rsatz unterliegt. Dies führt zu Abgrenzungsschwierig-
eiten, und die meisten Hotelrechnungen werden künftig
wei verschiedene Umsatzsteuersätze enthalten müssen.
Drittens. Wegen der unterschiedlichen Umsatzsteuer-
ätze bei Übernachtung und Nebenleistungen müssen die
806 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Preise hierfür künftig realitätsgerecht angesetzt werden,
da bei einem Frühstück für etwa 99 Cent wohl eine Steu-
erhinterziehung vorliegt. Betriebsprüfern wird hier ein
weites Arbeitsfeld geöffnet, und die Steuerpflichtigen
werden wohl mit zusätzlichen BMF-Schreiben zum
„verdeckten Frühstück“ in Anlehnung an die verdeckte
Gewinnausschüttung beglückt werden; so Professor
Homburg in der Sachverständigenanhörung.
Viertens. Nebenbei werden Geschäftsreisen für die
Wirtschaft deutlich teurer, denn die Branche hat bereits
zu erkennen gegeben, die Steuerentlastung nur bedingt
weiterzugeben. Bisher konnten Unternehmen bei Ge-
schäftsreisen 19 Prozent Vorsteuer geltend machen,
künftig nur noch 7 Prozent.
Fünftens. Neue bürokratische Auswüchse drohen
auch bei der Lohn- und Einkommensteuer: Bisher konn-
ten Arbeitgeber bei einheitlichen Gesamtrechnungen ih-
ren Mitarbeitern Übernachtung und Frühstück steuerfrei
erstatten, und nach R 9.7 Lohnsteuerrichtlinie wurden
nur pauschale 4,80 Euro für das Frühstück abgezogen.
Künftig muss wegen des unterschiedlichen Umsatzsteu-
ersatzes das Frühstück in der Hotelrechnung gesondert
ausgewiesen werden. Steuerfrei erstattet werden können
dann nur noch die reinen Übernachtungskosten, während
jedes Frühstück über 4,80 Euro vom Arbeitnehmer ent-
weder aus versteuertem Arbeitslohn selbst getragen
oder, sofern vom Arbeitgeber getragen, als zur Verfü-
gung gestellte Leistung versteuert werden muss. Ebenso
werden zusätzliche Sozialbeiträge fällig. Steuervereinfa-
chung sieht anders aus!
Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Dem Wachs-
tumsbeschleunigungsgesetz stimme ich zu: Es vermittelt
Impulse für ein möglichst stetiges Wachstum unserer
Volkswirtschaft, die eine schnelle Überwindung der
weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise befördern sol-
len.
Die in Art. 5 vorgesehene Ermäßigung des allgemei-
nen Mehrwertsteuersatzes für das Beherbergungsge-
werbe lehne ich ab. Sie ist steuersystematisch willkür-
lich, in der Abgrenzung verbundener Leistungen nicht
praktikabel, schafft zusätzliche Bürokratie und unsinnige
Einkommenseffekte. Eine „Wachstumsbeschleunigung“
ist von dieser Regelung nicht zu erwarten.
Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Das Wachs-
tumsbeschleunigungsgesetz ist vom Ansatz her richtig
und muss jetzt ohne Zeitverzug auf den Weg gebracht
werden. Insbesondere die geplanten Erleichterungen bei
der Unternehmensteuer betrachte ich als sinnvoll und
zielführend.
Kritisch sehe ich allerdings die im Wachstumsbe-
schleunigungsgesetz vorgesehene Umsatzsteuerermäßi-
gung für Beherbergungsleistungen im Hotelgewerbe, die
nach meiner festen Überzeugung nicht dazu geeignet ist,
Wachstum zu generieren. Vielmehr wird ein neuer Aus-
nahmetatbestand in unserem Steuerrecht geschaffen, der
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inzig und allein Partikularinteressen bedient. Gleichzei-
ig werden andere Branchen dazu ermuntert, mit ähnli-
hen Wünschen an den Gesetzgeber heranzutreten. So
st schon heute absehbar, dass beispielsweise das Hand-
erk die Diskussion um die Ausweitung des Anwen-
ungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf
rbeitsintensive Dienstleistungen wieder aufleben lassen
ird.
Ein weiteres entscheidendes Argument gegen die im
esetz vorgesehene Steuerermäßigung ist die Verkom-
lizierung des Steuerrechts. Gerade unser Umsatzsteuer-
ystem ist völlig undurchschaubar und ein absurdes
urcheinander von regulären und ermäßigten Sätzen.
nser Ziel sollte es daher vielmehr sein, dieses System
n Gänze auf den Prüfstand zu stellen und ein Gesamt-
onzept zu entwickeln.
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Der Entwurf des
achstumsbeschleunigungsgesetzes korrigiert an etlichen
tellen gesetzliche Detailregelungen, die von der Union
n der Großen Koalition um des Kompromisses willen
ingenommen werden mussten. Das gilt zum Beispiel
ür das Erbschaftsteuerrecht – unter anderem Lohnsum-
enregel, Behandlung naher Verwandter wie fremde
ritte – oder das Unternehmensteuerrecht – unter ande-
em Zinsschranke und Verlustabzug. Korrekturbedarf
estand etwa auch hinsichtlich der rückwirkenden Ein-
riffsregelung beim Anlagenbegriff im EEG. Vor dem
intergrund, dass es sich hier um ein Artikelgesetz mit
nterschiedlichsten Themenbereichen handelt, trifft die
ezeichnung „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ jedoch
icht an sämtlichen Punkten den Kern des gesetzgeberi-
chen Anliegens.
Speziell den Bereich Biokraftstoffe betrifft Folgen-
es: Mit Art. 13 des Entwurfs des Wachstumsbeschleu-
igungsgesetzes – betrifft: Änderung des Energiesteuer-
esetzes – wird die vorgesehene höhere Besteuerung von
einen Biokraftstoffen zeitweilig ausgesetzt. Dies ist in-
ofern richtig, als sich die Union und FDP im Koali-
ionsvertrag die Aufgabe gesetzt haben, den Markt für
ie reinen Biokraftstoffe wiederzubeleben. Allerdings ist
estzuhalten, dass allein das Aussetzen weiterer Steuerstu-
en nicht ausreichen wird, um eine Wiederbelebung des
iokraftstoffmarktes herbeizuführen – dies insbesondere
ann nicht, wenn am Ende das Damoklesschwert der
ollbesteuerung weiter im Raum steht. Es ist insofern
in erster Schritt getan, um eine weitere Schädigung des
arktes zu verhindern. Für die notwendige und ge-
ünschte Revitalisierung des Reinkraftstoffmarktes ist
ine neue Biokraftstoffstrategie unabdingbar.
Vor diesem Hintergrund stimme ich dem Entwurf des
achstumsbeschleunigungsgesetzes insgesamt zu. Im
ereich des Art. 13 des Entwurfs des Wachstumsbe-
chleunigungsgesetzes weise ich aber explizit darauf
in, dass der im Koalitionsvertrag niedergelegten Ziel-
etzung der Wiederbelebung des Biokraftstoffmarktes
amit noch nicht Rechnung getragen wurde und unver-
üglich weitere Schritte folgen müssen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009 807
(A) )
(B) )
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Johannes Vogel (Lüdenscheid)
und Florian Toncar (beide FDP) zur namentli-
chen Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
setzes zur Beschleunigung des Wirtschafts-
wachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)
(Tagesordnungspunkt 13 a)
Das System der ermäßigten Mehrwertsteuersätze ist
ein undurchschaubares Dickicht und für die meisten
Bürgerinnen und Bürger völlig unverständlich. Deshalb
ist es richtig, dass sich die Regierungskoalition mit der
Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Ka-
talog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befassen
wird. Das Vorziehen der Beschäftigung mit einzelnen
Ausnahmetatbeständen und damit die Absenkung des
Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen im Ho-
tel- und Gastronomiegewerbe halten wir jedoch für be-
dauerlich.
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bündelt eine
Reihe von überfälligen und notwendigen Maßnahmen,
um kurzfristig neue Impulse für einen stabilen und dyna-
mischen Aufschwung zu setzen. Mehr Wachstum und
damit mehr Arbeitsplätze zu ermöglichen, ist ein vor-
dringliches Ziel dieser Regierungskoalition. Daher ist es
entscheidend, dass die Koalitionsfraktionen das Wachs-
tumsbeschleunigungsgesetz in Gänze tragen.
Deshalb stimmen wir dem Gesetz trotz meiner Be-
denken bei einer der Maßnahmen aus übergeordneten
Motiven zu.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus,
Sebastian Blumenthal, Dr. Christel Happach-
Kasan und Dr. h. c. Jürgen Koppelin (alle FDP)
zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
wurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des
Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleuni-
gungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 13 a)
Wir begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung des Wachs-
tumsbeschleunigungsgesetzes und unterstützen alle im
Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, die insbesondere zu
Steuersenkungen führen. Dieses Gesetz dient dazu, eine
notwendige Wachstumspolitik in Deutschland zu fördern.
Nur mit Wachstum können langfristig die Einnahmen des
Bundes verbessert werden.
Wir werden diesem Gesetz zustimmen.
Wir verbinden mit unserer Zustimmung jedoch die
Auffassung, dass die finanzielle Belastung der Bundes-
länder bis zur Entscheidung im Bundesrat noch abgemil-
dert werden kann.
Mit großer Sorge sehen wir insbesondere, dass mit
diesem Gesetz die Belastung unseres Bundeslandes
Schleswig-Holstein in einer finanziellen Höhe erfolgt,
die den Haushalt des Landes übermäßig belastet.
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Das Land Schleswig-Holstein hat sich verpflichtet,
is 2020 einen ausgeglichenen Landeshaushalt zu errei-
hen. Die CDU/FDP-Landesregierung bekennt sich zu
iesem Ziel, und wir wollen sie dabei unterstützen. Die-
es Ziel, kann jedoch nur erreicht werden, wenn durch
ntscheidungen des Bundes nicht zusätzliche Belastun-
en für den Landeshaushalt eintreten.
Wir erwarten, dass der Bund seine Zusage, das Land
chleswig-Holstein bei der Erreichung des Ziels eines
usgeglichenen Landeshaushalts bis 2020 zu unterstüt-
en, einhält und durch die zusätzlichen Belastungen mit
em Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht einseitig
ufkündigt.
Wir bleiben auch bei unserer Forderung, dass unser
teuersystem einfach, niedrig und gerecht sein soll. Da-
ei darf die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Be-
erbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiege-
erbe nicht zu einem erhöhten Bürokratieaufwand in
iesen Unternehmen führen. Negative Folgen für andere
ranchen müssen ebenfalls ausgeschlossen werden.
Unsere Bedenken bleiben.
nlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan,
Horst Meierhofer, Rainer Erdel, Jimmy Schulz
und Dr. Edmund Peter Geisen (alle FDP) zur
namentlichen Abstimmung über den Entwurf
eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirt-
schaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungs-
gesetz) (Tagesordnungspunkt 13 a)
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflich-
et, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien am Pri-
ärenergieverbrauch auf 20 Prozent zu steigern. Die
örderung biogener Kraftstoffe dient diesem Ziel. Sie
ind wie auch Strom aus erneuerbaren Energien bis jetzt
hne Förderung nicht wettbewerbsfähig. Ihre Nutzung
st ökologisch und ökonomisch sinnvoll und notwendig.
In der letzten Legislaturperiode hat die gesamte Bran-
he durch die Einführung einer Sondersteuer auf Bio-
raftstoffe einen massiven Einbruch erlitten, sodass viele
nternehmen Konkurs anmelden mussten und zahlreiche
rbeitsplätze verloren gingen. Vor dem Hintergrund die-
er Fehlentwicklung wurde im Koalitionsvertrag von
DP, CDU und CSU eine Wiederbelebung des Reinbio-
raftstoffmarktes festgeschrieben. Wörtlich heißt es:
Wir wollen den Markt für reine Biokraftstoffe wiederbe-
eben und werden dafür einen Gesetzentwurf mit Wirk-
amkeit zum 1. Januar 2010 vorlegen.“
Die Biokraftstoffbranche ist mittelständig geprägt und
st insbesondere in den ländlichen Räumen ein wichtiger
rbeitgeber. Das heute zu beschließende Wachstumsbe-
chleunigungsgesetz enthält mit dem Einfrieren der Be-
teuerung statt der im Energiesteuergesetz vorgesehenen
eiteren Erhöhung der Steuer lediglich einen ersten
chritt zur Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit
er biogenen Kraftstoffe. Das ist nicht ausreichend und
808 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009
(A) )
(B) )
keine vollständige Umsetzung des Koalitionsvertrages.
Deshalb stimmen wir dem Wachstumsbeschleunigungs-
gesetz nur zu, weil die weiterhin notwendige Steuerab-
senkung für reine Biokraftstoffe für den Beginn des Jah-
res 2010 fest vereinbart ist.
Anlage 6
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über den Entwurf eines Sechs-
ten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 15 a)
Manfred Kolbe (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf
kann ich nicht zustimmen, da angesichts der schwierigen
Haushaltslage vieler Kammern diesen weitere Belastun-
gen nicht zumutbar sind. Die Rückführung des Bundes-
zuschusses von 26,0 Prozent 2009 auf nur noch
23,6 Prozent 2010 führt aber zu einer solchen Mehrbe-
lastung.
Ingbert Liebing (CDU/CSU): Dem Entwurf eines
Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch stimme ich nur mit Bedenken zu.
Dem Vierten Gesetz zur Änderung des Zweiten Bu-
ches Sozialgesetzbuch hatte ich in der Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 25. Juni 2008 nicht zugestimmt.
Damals hatte ich zwar anerkannt, dass der damalige Ge-
setzentwurf Bestandteil einer Paketlösung des Vermitt-
lungsausschusses ist, mit dem zugleich das Wohngeld
angehoben und die Bundesleistungen für die Grundsi-
cherung im Alter (Sozialgesetzbuch XII) dynamisiert auf
angemessenem Niveau gesichert werden. Allerdings
habe ich mich seinerzeit dagegen gewandt, dass der ak-
tuelle Berechnungsmaßstab für die Bundesbeteiligung
an den Kosten der Unterkunft über das Jahr 2010 hinaus
auf Dauer festgeschrieben wird. Diese Entfristung habe
ich für nicht sachgerecht empfunden, da die Bemes-
sungsgrundlage nach Zahl der Bedarfsgemeinschaften
kein die kommunalen Belange angemessen berücksichti-
gender Maßstab ist. Ich hätte eine Korrektur im Jahr
2010 für sachgerecht empfunden.
Diese Chance besteht heute nicht mehr, nachdem im
Jahr 2008 die Entfristung durch den Deutschen Bundes-
tag mit Zustimmung des Bundesrates erfolgt ist. Insofern
handelt es sich bei dem Sechsten Gesetz zur Änderung
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch lediglich um die
rechtstechnische Aktualisierung auf der Basis eines fest-
stehenden Bemessungsgrundsatzes. Dieser Logik fol-
gend stimme ich dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.
Allerdings erwarte ich, dass im Rahmen eines Ge-
samtpaketes eine Überprüfung des angemessenen Be-
messungsmaßstabes für eine Bundesbeteiligung an den
Kosten der Unterkunft erfolgt.
Der aktuelle Bemessungsmaßstab bildet Be- und Ent-
lastungen nicht gerecht ab. Der Vergleich des Jahres
2007 mit den angenommenen Daten für das Jahr 2010
zeigt, dass die Gesamtausgaben für Kosten der Unter-
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unft um 2,2 Milliarden Euro steigen. Allerdings steigen
ie kommunalen Ausgaben um 2,8 Milliarden Euro,
ährend der Bund 632 Millionen Euro weniger erstattet.
enn der kommunale Anteil stärker steigt als die Ge-
amtkosten, kann dies hinsichtlich der Bundesbeteili-
ung kein gerechter Maßstab sein.
Ich erwarte deshalb eine ausstehende Überprüfung
er Bemessungsgrundlage. Die Koalitionsparteien haben
ich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Kosten der
nterkunft transparent und rechtssicher auszugestalten.
o sollen Energie- und Nebenkosten sowie gegebenen-
alls die Kosten der Unterkunft pauschaliert werden.
iese Gesamtüberprüfung des Systems sollte genutzt
erden, um zu einem gerechten Interessenausgleich
wischen Bund und Kommunen zu gelangen. Dies ist
uch vor dem Hintergrund notwendig, dass sich die Ko-
litionspartner vorgenommen haben, die Finanzausstat-
ung der Kommunen in einer Kommission generell zu
berprüfen.
Zielsetzung bleibt ein Bemessungsmaßstab, in dem
eide Partner, Bund und Kommunen, gemeinsam ihren
nteil an den nicht beeinflussbaren Kostenbestandteilen
ragen.
Nur in diesem Gesamtkontext stimme ich dem vorlie-
enden Gesetzentwurf mit Bedenken zu.
nlage 7
Amtliche Mitteilungen
Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitge-
eilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der
eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
achstehenden Vorlage absieht:
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2009
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
Ausgabe bei Kapitel 12 25 Titel 632 01 – Wohngeld nach
dem Wohngeldgesetz – bis zur Höhe von 120 Mio. Euro
– Drucksachen 17/8, 17/28 Nr. 1 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2009
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 636 22 – Erstattung von
Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung
Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversor-
gungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen
Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) – bis zur
Höhe von 32 Mio. Euro
– Drucksachen 17/43, 17/85 Nr. 1.2 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2009
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 636 82 – Zuschuss des
Bundes an die allgemeine Rentenversicherung in den
neuen Ländern (einschließlich ehemaliges Ost-Berlin) –
bis zur Höhe von 43 Mio. Euro
– Drucksachen 17/49, 17/85 Nr. 1.3 –
10. Sitzung
Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7