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    Plenarprotokoll 16/225 24855 D – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/13223) . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Struck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) geordneten und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a, 5 a, 13 a, 19) (Drucksachen 16/9607, 16/13218) . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksachen 16/10529, 16/10581, 16/13219) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24855 D 24856 A 24858 A 24859 B 24861 B 24863 D 24866 A 24868 B 24878 A 24878 B Deutscher B Stenografisch 225. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Begrüßung der amerikanischen Stipendiaten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms Tagesordnungspunkt 36: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Drucksachen 16/12410, 16/13221) . . . . . b) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Be- gleitgesetzes zur zweiten Föderalis- musreform (Drucksachen 16/12400, 16/13222) . . D N E T a b 24855 A 24855 C (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kröning (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24869 C 24871 B undestag er Bericht ung 29. Mai 2009 t : r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 37: ) Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grundrecht auf Datenschutz im öffent- lichen und privaten Bereich stärken (Drucksache 16/13170) . . . . . . . . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Renate Künast, Silke Stokar von Neuforn, Jerzy Montag, weiteren Ab- 24872 D 24875 A 24875 C 24878 A – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 Gesetzes zur Änderung des Bundes- datenschutzgesetzes (Drucksachen 16/31, 16/13219) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Silke Stokar von Neuforn, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Daten- schutz beim so genannten Scoring (Drucksachen 16/683, 16/13219) . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer, Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeord- neten Thomas Oppermann, Joachim Stünker, Fritz Rudolf Körper, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Guido Westerwelle und der Frak- tion der FDP eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45 d) (Drucksachen 16/12412, 16/13220) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer, Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeord- neten Thomas Oppermann, Joachim Stünker, Fritz Rudolf Körper, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Guido Westerwelle und der Frak- tion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes (Drucksachen 16/12411, 16/13220) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, weiteren Abgeordne- b D D T W H D M N E T a 24878 B 24878 C 24878 D 24880 C 24882 C 24885 A 24888 A 24890 A 24891 B 24893 D 24895 C 24895 D ten und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kontrollgremiumge- setzes (Drucksachen 16/1163, 16/13220) . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der par- lamentarischen Kontrolle der Ge- heimdienste sowie eines Informa- tionszugangsrechts (Drucksachen 16/12189, 16/13220) . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Nešković, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Norman Paech, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Kontrollgremiumgesetzes (Drucksachen 16/12374, 16/13220) . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Bodo Ramelow, Ulla Jelpke, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Über- wachung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz beenden (Drucksachen 16/5455, 16/13220) . . . . . . r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ichael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 39: ) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der zivil- 24895 D 24896 A 24896 A 24896 A 24896 B 24897 C 24899 A 24900 A 24901 A 24902 A 24903 A 24903 C 24904 C 24906 A 24907 C 24910 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 III rechtlichen Vorschriften des Heim- gesetzes nach der Föderalismusre- form (Drucksachen 16/12409, 16/13209) . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neurege- lung der zivilrechtlichen Vorschrif- ten des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform (Drucksachen 16/12882, 16/13209) . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Elisabeth Scharfenberg, Britta Haßelmann, Nicole Maisch, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Betreutes Woh- nen für ältere Menschen – Qualitätskri- terium Nutzerorientierung (Drucksachen 16/12309, 16/13209) . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 40: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Kultur und Medien zu dem An- trag der Abgeordneten Christoph Waitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Unrechts stärken (Drucksachen 16/9803, 16/12982) . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H W Z A E n f f ( D D D D D D W T B A d J t Z z U ( ( J D D W T a 24908 B 24908 C 24908 C 24908 D 24912 B 24913 C 24914 B 24915 C 24917 A 24917 A 24918 D 24919 B 24920 D 24921 C 24922 C 24922 D 24923 A 24923 D ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 8: ntrag der Bundesregierung: Anpassung des insatzgebietes für die Beteiligung bewaff- eter deutscher Streitkräfte an der EU-ge- ührten Operation Atalanta zur Bekämp- ung der Piraterie vor der Küste Somalias Drucksache 16/13187) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 42: ericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 bsatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von en Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Ulla elpke, weiteren Abgeordneten und der Frak- ion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines weiten Gesetzes zur Änderung des Geset- es zur Aufhebung nationalsozialistischer nrechtsurteile in der Strafrechtspflege 2. NS-AufhGÄndG) Drucksachen 16/3139, 16/13032) . . . . . . . . . an Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 41: ) Antrag der Abgeordneten Ingbert Liebing, Ulrich Adam, Peter Albach, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kurt Bodewig, Franz Thönnes, Dr. h. c. Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ostseestrategie voranbringen und unterstützen (Drucksache 16/13171) . . . . . . . . . . . . . . 24924 D 24925 B 24925 D 24926 A 24927 A 24928 A 24929 C 24929 D 24930 A 24930 D 24931 D 24932 A 24933 A 24933 D 24935 C 24936 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 b) Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Ost- seeparlamentarierkonferenz: 17. Jahres- tagung der Ostseeparlamentarierkonfe- renz vom 31. August bis 2. September 2008 in Visby, Schweden (Drucksache 16/12399) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 43: Vereinbarte Debatte: 25 Jahre Parlamentari- sches Patenschafts-Programm . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach und Dr. Hermann Scheer (beide SPD) zu der namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tages- ordnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Ferner und Astrid Klug (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Stephan Eisel und Siegfried Kauder (Vil- lingen-Schwenningen) (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Iris Hoffmann (Wismar) und Dirk Manzewski (beide SPD) zu der namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tages- ordnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A E O ( m Ä 9 o A E K G M S ( A s k ( A E D B H J z E G 1 A E F D F H B D K S V s z 9 g A E R A M G W E 24936 B 24936 D 24936 D 24937 A 24937 D 24938 A 24938 D 24939 C nlage 6 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten rtwin Runde und Dr. Wolfgang Wodarg beide SPD) zu der namentlichen Abstim- ung über den Entwurf eines … Gesetzes zur nderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 1 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tages- rdnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten laus Barthel, Renate Gradistanac, Wolfgang unkel, Helga Lopez, Hilde Mattheis, echthild Rawert, René Röspel, Andreas teppuhn, Rüdiger Veit und Waltraud Wolff Wolmirstedt) (alle SPD) zu der namentlichen bstimmung über den Entwurf eines … Ge- etzes zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- el 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) Tagesordnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter artels, Dr. Michael Bürsch, Bettina agedorn, Gabriele Hiller-Ohm, Sönke Rix, örn Thießen und Franz Thönnes (alle SPD) u der namentlichen Abstimmung über den ntwurf eines … Gesetzes zur Änderung des rundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 09 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) nlage 9 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten lorian Pronold, Klaus Uwe Benneter, r. Axel Berg, Dr. h. c. Gernot Erler, Peter riedrich, Angelika Graf (Rosenheim), Frank ofmann (Volkach), Christel Humme, runhilde Irber, Christian Kleiminger, r. Bärbel Kofler, Anette Kramme, Helga ühn-Mengel, Andrea Nahles, Ewald churer, Christoph Strässer und Dr. Marlies olkmer (alle SPD) zu der namentlichen Ab- timmung über den Entwurf eines … Geset- es zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 1 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Ta- esordnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten enate Schmidt (Nürnberg), Dr. h. c. Gerd ndres, Ute Kumpf, Jella Teuchner, Lothar ark, Dr. Lale Akgün, Wolfgang Spanier, ert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. h. c. olfgang Thierse, Gabriele Groneberg, lvira Drobinski-Weiß, Klaus Hagemann, 24939 D 24942 B 24943 C 24944 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 V Petra Heß, Caren Marks, Dr. Barbara Hendricks, Katja Mast, Rita Schwarzelühr- Sutter, Ute Berg, Dr. Margrit Spielmann, Lothar Binding (Heidelberg), Petra Hinz (Essen), Klaus Brandner und Heinz Schmitt (Landau) (alle SPD) zu der namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines … Geset- zes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Ta- gesordnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Steffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Stephan Eisel (CDU/CSU) zu der Abstim- mung über die Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bun- desministerien, Bundesbehörden und Bundes- tag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Un- rechts stärken (Tagesordnungspunkt 40) . . . . A E R D K d o r n s A E G K A z i B U A E A D M K L E d S u s d B d r A Z B Ä n r n J A Z – 24945 A 24945 C 24945 C 24946 A 24946 D 24947 A 24947 B 24947 C 24947 D 24948 A 24948 D 24949 A 24949 D 24950 C 24951 A 24951 D 24952 A 24952 B 24952 D 24953 A nlage 13 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ainer Fornahl, Gunter Weißgerber und r. h. c. Gerd Andres (alle SPD) und Manfred olbe (CDU/CSU) zu der Abstimmung über ie Beschlussempfehlung zu dem Antrag: In- ffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministe- ien, Bundesbehörden und Bundestag enttar- en – Aufarbeitung des Stasi-Unrechts tärken (Tagesordnungspunkt 40) . . . . . . . . . nlage 14 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ünter Baumann, Dr. Peter Jahr und atharina Landgraf (alle CDU/CSU) zu der bstimmung über die Beschlussempfehlung u dem Antrag: Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter n Bundesministerien, Bundesbehörden und undestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi- nrechts stärken (Tagesordnungspunkt 40) . . . nlage 15 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ntje Blumenthal, Veronika Bellmann, r. Christoph Bergner, Klaus Brähmig, onika Grütters, Manfred Grund, Jens oeppen, Michael Kretschmer, Andreas G. ämmel, Dr. Michael Luther, Ulrich Petzold, ckhardt Rehberg, Katherina Reiche (Pots- am), Ingo Schmitt (Berlin), Michael tübgen, Arnold Vaatz, Volkmar Uwe Vogel nd Kai Wegner (alle CDU/CSU) zu der Ab- timmung über die Beschlussempfehlung zu em Antrag: Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in undesministerien, Bundesbehörden und Bun- estag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Un- echts stärken (Tagesordnungspunkt 40) . . . . nlage 16 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des erichts: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur nderung des Gesetzes zur Aufhebung natio- alsozialistischer Unrechtsurteile in der Straf- echtspflege (2. NS-AufhGÄndG) (Tagesord- ungspunkt 42) örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Antrag: Ostseestrategie voranbringen und unterstützen 24953 C 24954 A 24954 C 24955 B VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 – Unterrichtung: 17. Jahrestagung der Ost- seeparlamentarierkonferenz vom 31. Au- gust bis 2. September 2008 in Visby, Schweden (Tagesordnungspunkt 41 a und b) Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Kurt Bodewig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur vereinbar- ten Debatte: 25 Jahre Parlamentarisches Pa- tenschafts-Programm (Tagesordnungspunkt 43) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . neider (Saarbrücken) KE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . mann (BÜNDNIS 90/ ÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ll gegebene Rede zur Beratung: f eines Gesetzes zur Neuregelung ivilrechtlichen Vorschriften des esetzes nach der Föderalismusre- Entwurf der Fraktionen der CDU/ nd der SPD) fs eines Gesetzes zur Neuregelung ivilrechtlichen Vorschriften des esetzes nach der Föderalismusre- ntwurf der Bundesregierung) ussempfehlung und Bericht: Be- Wohnen für ältere Menschen – tskriterium Nutzerorientierung ungspunkt 39 a und b) rischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . itteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 24967 A 24967 D 24968 A 24969 B Volker Sch DIE LIN Anna Lühr DIE GR Anlage 19 Zu Protoko – Entwur der z Heimg form ( CSU u – Entwur der z Heimg form (E – Beschl treutes Qualitä (Tagesordn Sibylle Lau Anlage 20 Amtliche M 4956 B 4958 A 4959 B 4960 D 4961 C 4962 B 4963 A 4964 D 4965 C 4966 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24855 (A) ) (B) ) 225. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Anlage 17 Anlage 18 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24937 (A) ) (B) ) Claudia DIE GRÜNEN fehlt eine allgemeine Einnahmenregelung. Bündigkeit gerühmt. Daher hielten wir es für sinnvoller, wenn wir im Grundgesetz eine wirksame allgemeine Schuldenbegrenzung festlegen und die detaillierte Aus- führung durch ein Bundesgesetz vornehmen. Außerdem Raab, Daniela CDU/CSU 29.05.2009 Roth (Augsburg), BÜNDNIS 90/ 29.05.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A n s u z G l b z Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ahrendt, Christian FDP 29.05.2009 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 29.05.2009 Bollen, Clemens SPD 29.05.2009 Brüderle, Rainer FDP 29.05.2009 Eichhorn, Maria CDU/CSU 29.05.2009 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 29.05.2009 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 29.05.2009 Grindel, Reinhard CDU/CSU 29.05.2009 Gruß, Miriam FDP 29.05.2009 Hintze, Peter CDU/CSU 29.05.2009 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 Irber, Brunhilde SPD 29.05.2009 Klose, Hans-Ulrich SPD 29.05.2009 Künast, Renate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 Link (Heilbronn), Michael FDP 29.05.2009* Möller, Kornelia DIE LINKE 29.05.2009 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 D S S S S D T D W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach und Dr. Hermann Scheer (beide SPD) zu der na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes … Gesetzes zur Änderung des Grundgeset- zes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109a, 115, 143d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Eine weiterreichende Begrenzung der Schuldenauf- ahme durch die öffentlichen Haushalte erachten wir für innvoll. Daher stimmen wir der Grundgesetzänderung nd dem Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform u. Dennoch haben wir schwere Bedenken, ob das rundgesetz der richtige Ort für eine detaillierte Rege- ung zur Schuldenbegrenzung ist. Vor Kurzem erst ha- en wir den sechzigsten Geburtstag unseres Grundgeset- es gefeiert und es dabei für seine Knappheit und r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 29.05.2009 chily, Otto SPD 29.05.2009 chmidbauer, Bernd CDU/CSU 29.05.2009 chmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 29.05.2009 chuster, Marina FDP 29.05.2009 r. Solms, Hermann Otto FDP 29.05.2009 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 r. Volk, Daniel FDP 29.05.2009 icklein, Andrea SPD 29.05.2009 inkelmeier, Gert fraktionslos 29.05.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 24938 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) Darüber hinaus halten wir das weiterhin bestehende Kooperationsverbot für Bund und Länder bei der Bil- dung für falsch, weil es die Qualität unseres Bildungs- systems weiter gefährdet. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Ferner und Astrid Klug (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungs- punkt 36 a) Wir stimmen den Zielen, die mit der sogenannten Schuldenbremse verbunden sind, uneingeschränkt zu. Eine Schuldenbegrenzung ist im Interesse eines hand- lungsfähigen Staates und im Interesse künftiger Genera- tionen notwendig und richtig. Ein überschuldeter Staat ist weder sozial noch gerecht, weil hohe Zinslasten den Handlungsspielraum für wichtige Investitionen in so- ziale Sicherung, Bildung und Infrastruktur rauben. Fi- nanzielle Nachhaltigkeit ist deshalb schon heute ein Grundprinzip sozialdemokratischer Politik. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die Auf- nahme der Details einer Schuldenbegrenzung ins Grund- gesetz nicht angebracht ist und gerade in der aktuellen Situation die Auswirkungen der Finanz- und Wirt- schaftskrise auf die öffentlichen Haushalte weder abseh- bar noch heute abschließend zu regeln sind. Die vorliegende Grundgesetzänderung sieht für den Bund die Möglichkeit vor, auch in Zukunft eine Netto- kreditaufnahme bis zu 0,35 Prozent des BIP einzugehen. In Verbindung mit der eingebauten Konjunkturkompo- nente und dem Wirken der automatischen Stabilisatoren scheint das angestrebte Ziel der Rückführung der Neu- verschuldung und des Abbaus der Altschulden verant- wortlich und erreichbar zu sein, wenn gleichzeitig die Einnahmen des Bundes so stabilisiert und verbessert werden, dass es zu keinen Einschnitten bei wichtigen Zukunftsinvestitionen oder bei der Finanzierung der staatlichen Transferleistungen an die Sozialversiche- rungskassen und für andere Leistungsgesetze kommen muss. Die Regelung allerdings, die auf Wunsch der Landes- regierungen den Ländern mit Ausnahme von konjunktu- rellen Notwendigkeiten ab 2020 eine Nettokreditauf- nahme komplett verbietet, ist aus unserer Sicht aus mehreren Gründen nicht akzeptabel. Erstens. Diese Re- gelung schränkt die Landesparlamente in ihrem Budget- recht ein. Dies wird von einigen Landtagsfraktionen vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt werden und höchstrichterlich zu entscheiden sein. Zweitens. Die Länder haben im Gegensatz zum Bund keine Möglich- keit, Haushaltsdefizite mit einer Verbesserung der Ein- nahmen auszugleichen. Drittens. Das Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltes ist für die Länder somit nur über entsprechende Einsparungen möglich. Diese Ein- s s e s s a d m h z l h d 2 g d z E L B u c e f D r S T h E g v B w s c S s b m d e l B N L L L r A (C (D parungen können vielfach nur über drastische Ein- chnitte beim Personal und bei den Bildungsausgaben rzielt werden. Unsere inhaltliche Kritik deckt sich damit uneinge- chränkt mit der ablehnenden Haltung der saarländi- chen SPD zu einer in dieser Form im Grundgesetz ver- nkerten Schuldenbremse. Aus saarländischer Sicht kritisieren wir außerdem, ass die saarländische Landesregierung ihre Zustim- ung zu einer Grundgesetzänderung unter Wert verkauft at. Die Zinshilfen von 260 Millionen Euro pro Jahr bis um Jahr 2019 lösen die strukturellen Probleme des saar- ändischen Landeshaushaltes noch nicht einmal annä- ernd; denn sie liegen um 200 Millionen Euro unter den erzeitigen jährlichen Zinslasten. Der Spielraum, 00 Millionen Euro im Landeshaushalt einzusparen und leichzeitig das strukturelle Defizit abzubauen, ohne ass dies zulasten der Finanzkraft der Kommunen oder ulasten der Bildungsausgaben geht, ist nicht vorhanden. s ist und bleibt deshalb Aufgabe der saarländischen andesregierung, weitere finanzielle Unterstützung des undes und der finanzstärkeren Länder einzufordern, m die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu si- hern. Die nun zur Abstimmung stehende Regelung ist ein in inem mehrjährigen Prozess zwischen den Koalitions- raktionen und den Ländern verhandelter Kompromiss. ie SPD-Bundestagsfraktion hat der Grundgesetzände- ung – aus den beschriebenen Gründen ohne unsere timmen – mit einer sehr breiten Mehrheit zugestimmt. rotz unserer inhaltlichen Kritik tragen wir dieses Mehr- eitsvotum bei der Abstimmung im Bundestag mit. Die ntscheidung über die Ausgestaltung der Schuldenbe- renzung ist keine Gewissensentscheidung. Als stell- ertretende Fraktionsvorsitzende und als Mitglied der undesregierung stehen wir auch in einer Gesamtverant- ortung für die Umsetzung der Mehrheitsbeschlüsse un- erer Fraktion. Als saarländische Abgeordnete werden wir die jährli- hen Zinshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro für das aarland nicht gefährden, sehen aber im weiteren Ge- etzgebungsverfahren noch deutlichen Nachbesserungs- edarf. Die saarländische Landesregierung kann und uss deshalb ihrer Verantwortung für den Fortbestand es Saarlandes als eigenständiges Bundesland und für ine politisch handlungsfähige saarländische Landespo- itik gerecht werden und im Bundesrat die von der SPD- undestagsfraktion vorgeschlagene Möglichkeit der ettokreditaufnahme von 0,15 Prozent des BIP für die änder unterstützen. Sie hat es in der Hand, mit anderen ändern im Bundesrat dafür zu sorgen, dass auch die änder noch einen eigenen flexiblen Handlungsspiel- aum bewahren. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Stephan Eisel und Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24939 (A) ) (B) ) (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesord- nungspunkt 36 a) Die in den letzten 40 Jahren ununterbrochen anstei- gende Staatsverschuldung in Deutschland engt die Handlungsspielräume der öffentlichen Haushalte zuse- hends ein und bürdet kommenden Generationen finan- zielle Lasten auf. Mit einem entsprechenden Regelwerk die Begrenzung der Staatsverschuldung von Bund und Ländern sicherzustellen, ist demnach ein Gebot der Stunde. Die zur Abstimmung anstehenden Gesetzent- würfe sind geeignet, dieses Ziel zu erreichen. In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Föderalismusreform II am 4. Mai 2009 hat aber un- ter anderem der Sachverständige Professor Dr. Lange zu Recht kritisiert, dass die vorgesehenen Änderungen des Grundgesetzes eine Reihe von Detailregelungen enthal- ten, die die Frage aufwerfen, ob sie wirklich in eine Ver- fassung gehören oder nicht vielmehr in einem einfachen Gesetz getroffen werden sollten. Konkret wurde unter anderem die Einfügung des Art. 109 Abs. 3 n. F., des Art. 109 a n. F. und des Art. 143 d n. F. für unnötig ange- sehen. Die Urfassung des Grundgesetzes 1949 enthielt zur Finanzverfassung zum Beispiel den knappen Art. 109, der aus einem einzigen Satz bestand. Schon in der jetzt geltenden Fassung erstreckt sich Art. 109 GG über fünf Absätze. In Art. 115 Abs. 2 n. F. ließe sich der letzte Satz er- satzlos streichen, zumal der Begriff „angemessener Zeit- raum“ ohnehin zu unbestimmt erscheint. Vieles, dem der Gesetzentwurf Verfassungsrang beimisst, ließe sich in niederrangigem Recht regeln. Das mit Zweidrittelmehr- heit des Deutschen Bundestages zu verabschiedende Re- gelwerk bewirkt Festlegungen, die den künftigen Gestal- tungsspielraum des Gesetzgebers nahezu unverrückbar einschränken, und dies ohne Notwendigkeit. Bedauerlicherweise war es auch in den Ausschusssit- zungen des Rechtsausschusses nicht möglich, ein Gesamt- paket zu formulieren, das der von Professor Dr. Lange an- gemahnten Funktion der Verfassung als Sammlung „möglichst klarer und verständlicher Normen von höchs- ter grundsätzlicher Bedeutung“ Rechnung trägt. Das al- les gäbe Anlass, gegen das Gesetzeswerk zu stimmen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen Kon- stellation sehen wir uns allerdings vor die Wahl gestellt, die von uns kritisierte Änderung des Grundgesetzes mit- zutragen oder zu riskieren, dass es auf absehbare Zeit keine wirksame Begrenzung der Staatsverschuldung ge- ben wird. Das Ziel, die Staatsverschuldung zu beschrän- ken, ist für uns von derart großer Bedeutung, dass wir uns entschlossen haben, unseren mit dem Bundestags- präsidenten Professor Dr. Norbert Lammert geteilten Be- denken gegen die Gesetzesänderung hinter dieses über- geordnete Ziel zu stellen. Dennoch dürfen wir bei künftigen Verlockungen einer Grundgesetzänderung die Gedanken einer puristischeren Ausgestaltung nicht aus den Augen lassen. G A n u m g t l r a t w d b v n d B u B n d a l n k s g h n A m d (C (D Wir stimmen mit den vorgebrachten Bedenken der rundgesetzänderung dennoch zu. nlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Iris Hoffmann (Wismar) und Dirk Manzewski (beide SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Grundsätzlich halten wir die Einführung einer soge- annten Schuldenbremse ins Grundgesetz für sinnvoll nd notwendig. Aus Verantwortung gegenüber den kom- enden Generationen sollte die Staatsverschuldung be- renzt werden. Die Konsolidierung des Bundeshaushal- es muss ebenso wie die der Länderhaushalte mittel- und angfristig im Vordergrund stehen. Mecklenburg-Vorpommern ist mit gutem Beispiel vo- angegangen. Seit 2006 kann unser Bundesland einen usgeglichenen Haushalt vorweisen. Im Jahr 2007 konn- en sogar erstmals 240 Millionen Euro Schulden getilgt erden. Das Land plant bis 2011 weiter 630 Millionen er insgesamt 10,65 Milliarden Euro Schulden abzu- auen. Leider werden die mit diesem umsichtigen Haushalten erbundenen Anstrengungen Mecklenburg-Vorpommerns icht belohnt. Die Föderalismusreform II sieht Konsoli- ierungshilfen für die fünf am höchsten verschuldeten undesländer Bremen, Saarland, Berlin, Sachsen-Anhalt nd Schleswig Holstein vor, deren Finanzierung von und und Ländern jeweils zur Hälfte getragen wird. Mecklenburg-Vorpommern gehört strukturell immer och zu den wirtschafts- und finanzschwächsten Län- ern. Da die Regelung der Konsolidierungshilfen aber llein auf den Schuldenstand abstellt, wird auch Meck- enburg-Vorpommern zu einem der Geberländer, was ei- er Bestrafung für erfolgreiche Sparmaßnahmen gleich- ommt. Dieses Vorgehen ist aus meiner Sicht weder olidarisch noch gerecht. Dennoch haben wir uns dazu entschieden, den Grund- esetzänderungen heute zuzustimmen, um einer dauer- aften Konsolidierung unserer öffentlichen Haushalte icht im Wege zu stehen. nlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ortwin Runde und Dr. Wolfgang Wodarg (beide SPD) zu der na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes … Gesetzes zur Änderung des Grundgeset- zes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern sollen it den vorgelegten Gesetzentwürfen modernisiert wer- en. Diesem Anspruch werden sie nicht gerecht. Viel- 24940 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) mehr ist zu befürchten, dass die gesamtstaatliche finanz- und wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit durch das geplante Gesetzeswerk erheblich eingeschränkt und der deutsche Föderalismus zukünftig kraft Verfassung Scha- den nehmen wird. Erstens. Das Grundgesetz heißt so, weil es Grundsatz- charakter hat. Dies soll und muss auch für die Finanzbe- ziehungen zwischen Bund und Ländern – und auch Kommunen – sowie ihre Finanzierungsspielräume gel- ten. Aber schon seit zehn Jahren gibt es durch Verfas- sungsänderungen den Trend, zunehmend Details im Grundgesetz zu verankern. Dies gilt auch für die von der Föderalismusreformkommission II gemachten Vor- schläge. Dies zu kritisieren ist dabei keine rein verfas- sungsästhetische Frage. Ausschweifende Verfassungsre- gelungen können dazu führen, dass sie zunehmend die demokratische Substanz, die das Grundgesetz neben den Grundrechten ganz elementar schützen soll, aushöhlen. Das Grundgesetz ist schließlich keine Verwaltungsver- einbarung und auch kein Notarvertrag. Eine solche Ent- wicklung würde auch die Legitimation unserer Verfas- sung und die demokratische Kultur beschädigen. Hierauf hat bereits der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm hingewiesen: Wer in das Grundgesetz Dinge schreibt, die eigentlich in einfache Gesetze oder nur in ihre Durchführungsverordnungen gehören, der macht neuen politischen Mehrheiten das Leben schwer. Diese müssten nämlich dann, wenn sie politisch etwas ändern wollten, die Verfassung ändern. Je mehr also durch die Verfassung im Detail festgeschrieben wird, umso schma- ler ist der Raum für neue Mehrheitsentscheidungen. Die Verfassung, grundsätzlich zum Schutz des demokrati- schen Diskurses berufen, könnte in solchen Konstellatio- nen zu dessen Falle werden. Demokratische Machtver- schiebungen dürfen aber nicht folgenlos werden. Ansonsten würde das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die Demokratie durch den reinen Glauben an eine Verfassung, die es schon richten werde, demontiert. In einer Zeitenwende kommt es aber besonders auf verantwortliche Richtungsentscheidun- gen der Wählerinnen und Wähler an. Zweitens. Die Befürworter der in das Grundgesetz aufzunehmenden Schuldenbremse argumentieren, mit der neuen Konstruktion verbinde sich eine nötige Be- kräftigung des staatlichen Konsolidierungswillens. An- derenfalls sei es um die Glaubwürdigkeit des Staates und damit auch seine finanzielle Bonität schnell geschehen. Die Vergangenheit lehre, wohin ein nicht eng genug ge- schnürtes Korsett für die staatlichen Finanzen führe. Das Argument von der nötigen Handlungsfähigkeit des Staa- tes ist von beachtlichem Gewicht. Die SPD hat in der zu- rückliegenden Legislaturperiode der Großen Koalition immer auf diesen Grundsatz gepocht und etwa auf die Gegenfinanzierung bei Steuersenkungen geachtet. Wer jedoch mit Blick auf die Staatsverschuldungspraxis zu- rückblickt, wird feststellen müssen, dass diese vor allem zwei Ursachen hatte: Zum einen wurden die Defizite aus schlechten Zeiten in guten Zeiten nicht ausgeglichen. Zum anderen wurde eine Konsolidierung oft durch Steu- ersenkungen konterkariert, die nötige Einnahmesiche- rung missachtet. Ohne Einnahmesicherung in Zeiten k s s N d v R Z a v r d W v I G w z F I l l Z g m v d R t b b e a s n 1 M d k g W s w z b a f i u A h g B d 2 S (C (D onjunkturellen Aufschwungs können dauerhaft keine oliden Staatsfinanzen erreicht werden. Steuerstaat und olide Demokratie sind eng miteinander verbunden. icht ohne Grund ist von mehreren Sachverständigen in er Anhörung zur Umsetzung der neuen Staatsschulden- erfassung erklärt worden, ein Erfolg auch der neuen egeln, also das Erreichen solider Staatsfinanzen in der ukunft, hänge letzten Endes von der politischen Praxis b. Drittens. Die neue Schuldenregelung wurde und wird on ihren Befürwortern als Reaktion auf die Globalisie- ung begriffen. Gemeint war damit die veränderte Rolle er Staaten in einer durch die Finanzmärkte gesteuerten elt. Staaten kamen darin bestenfalls wie Unternehmen or, nicht als Gestalter nach demokratischen Spielregeln. m Bewusstsein lag dabei zumeist nur jene Seite der lobalisierung, die durch Entgrenzung der Märkte Zu- ächse bringt. Das tut sie – aber eben nicht nur. In Finanzfragen ist gewiss: Eine Münze hat immer wei Seiten. Und die Globalisierung hat in der aktuellen inanz- und Wirtschaftskrise ihre andere Seite gezeigt. nsofern ist der Hinweis von Sachverständigen beacht- ich, mit dem Schuldenbremsenkonzept würden ledig- ich Schlachten der 80er- und 90er-Jahre geschlagen. In ukunft werde man sich sehr viel mehr Gedanken über lobale Krisen angesichts einer globalisierten Wirtschaft achen müssen und erst recht, wie man im international erwobenen Kontext mit solchen Krisen umzugehen ge- enke. Dies setzt eine größere Flexibilität voraus. Dementsprechend erscheinen auch die Maastrichter egeln in einem neuen Licht. Die darin für die Eurostaa- en vorgesehenen Verschuldungsgrenzen haben das Vor- ild für die neue grundgesetzliche Schuldenregel gege- en, genauer: in einer verschärften Form. Aber gehört ine Regelung in das Grundgesetz, die enger gefasst ist ls das Maastrichter Regelungswerk? Ist dieses Kon- trukt angesichts der unbekannten weiteren Entwicklung och tragfähig, wenn wir jetzt schon wissen, dass 2009 3 von 16 Eurostaaten einschließlich Deutschlands die aastrichter Kriterien verfehlen werden und auf Jahre as Erreichen des Dreiprozentkriteriums ungewiss sein ann? Welchen Wert besitzen grundgesetzliche Regelun- en, die offensichtlich nicht eingehalten werden können? as gebietet insofern der Respekt vor dem neuen Deut- chen Bundestag, der am 27. September gewählt werden ird? Meine Antwort lautet darauf: Jedenfalls nicht die ur Entscheidung vorgelegte vermeintliche Schulden- remse. Viertens. In der Verfassung soll viel Neues, gemessen m Bruttoinlandsprodukt, festgelegt werden. Kein Satz indet sich jedoch dazu, dass eine bestimmte, am Brutto- nlandsprodukt, BIP, festlegbare Steuerquote nötig ist, m einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können. ls unter der Großen Koalition 2007 und 2008 der Haus- altsausgleich über alle Gebietskörperschaften nach lan- er Zeit annähernd erreicht worden ist, gab es in der undesrepublik eine Steuerquote von etwa 23 Prozent es BIP. Sie genügte nur für den Haushaltsausgleich in 008, noch nicht zum nachhaltigen Abbau bestehender taatsschulden. Wird ohne ihre verfassungsrechtliche Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24941 (A) ) (B) ) oder zumindest verfassungsnahe Verankerung – die Union hat sich in der Föderalismusreformkommission II gegen eine solche Festlegung gestemmt – eine Schulden- bremse und für die Länder sogar ein Schuldenverbot festgelegt, so muss die Sorge bestehen, dass die Haus- haltskonsolidierung künftig vorrangig über Ausgaben- kürzungen erreicht werden wird. Dies wird besonders Zukunftsinvestitionen wie Bildung und Wissenschaft und den Sozialetat treffen. Zudem können gerade viele Kommunen als letztes Glied der Kette – aber am nächs- ten an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger – ihre Handlungsfähigkeit verlieren, wenn die Landes- haushalte sich zu ihren Lasten konsolidieren. Dem wird entgegengehalten, die neue Schulden- bremse wirke in ihrer Ausgestaltung doch faktisch wie ein Steuersenkungsverbot. Dementsprechend hat sich in der Sachverständigenanhörung jedoch nur der Wirt- schaftswissenschaftler Clemens Fuest geäußert, aber kein Jurist. Er hat auch ausdrücklich nur von einer fakti- schen Wirkung gesprochen. Einen rechtlichen, ge- schweige denn einen verfassungsrechtlichen Konnex gibt es insoweit nicht. Eine Schuldenbremse, die das BIP zum Maßstab wählt, kann also immer nur auf jener Ebene verankert werden wie die zur Sicherung der Ein- nahmen verbundenen Regelungswerke. Dies sind gegen- wärtig die Steuergesetze. Sie sind, aus guten Gründen, durch Demokratie offen gestaltbares, einfaches Geset- zesrecht. Damit bleibt es bei der Befürchtung: In oder nach ei- ner Krise würden bei diesem engen Haushaltskonsolidie- rungsgebot in der Verfassung vor allem die nur einfach- gesetzlich gesicherten Staatsausgaben für Soziales und damit zugleich wichtige volkswirtschaftliche Stabilisato- ren zur Disposition gestellt werden. Dies gilt erst recht, wenn die Steuergesetze zusätzlich unter den Druck eines regionalen Steuerdumpings zwischen den Bundeslän- dern geraten sollten. Eine Haushaltskonsolidierung kann auch im Urteil der Bevölkerung aber nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn sie sozial verträglich und mit volkswirtschaftlicher Vernunft stattfindet. Fünftens. Besonders deutlich wird die mit der neuen Schuldenregel verbundene Herausforderung für den nächsten Deutschen Bundestag, wenn man sich den der- zeit für die Übergangszeit angelegten Korridor anschaut. Dabei handelt es sich um eine starre mechanistische Re- gel allein für den Bund, die unabhängig von der weiteren konjunkturellen Entwicklung dazu zwingen wird, das strukturelle Defizit zwischen 2011 und 2016 in mehrstel- liger Milliardenhöhe abzubauen, um dann verfassungs- gemäß ein strukturelles Defizit von 0,35 Prozent des BIP zu erreichen (Art. 143 d Abs. 1 Satz 5 und 6 GG-neu; Art. 2 § 9 Abs. 2 Begleitgesetz zur zweiten Föderalis- musreform). Was bedeutet diese Regelung konkret? Als die Kom- mission über diesen Übergangspfad diskutierte, hatte das Bundesfinanzministerium, BMF, ein strukturelles Defi- zit für 2009 in Höhe von 1,5 Prozent des BIP angenom- men, also etwa von 37 Milliarden Euro. Das BMF hatte ferner ins Auge gefasst, dies in Schritten von jeweils 0,25 Prozent des BIP bis 2016 schließlich auf 0,35 Pro- z J w r Z v s z v e r s s m d 3 f E E B l l v S d f t L t k g n a t e a f V t ü b t z t i n s f a B r ß s V w a l n b (C (D ent, also auf rund 8 Milliarden Euro, zu reduzieren. ährlich hätte dieser Korridor von 29 Milliarden Euro je- eils eine Absenkung – sprich: zusätzlich nötige Einspa- ungen von gut 6 bis 7 Milliarden Euro – bedeutet. In der wischenzeit hat sich die Situation noch einmal extrem erschärft. Einerseits bedingt durch teilweise verfas- ungsrechtlich veranlasste Steuerrechtsänderungen wie ur Pendlerpauschale, zur steuerlichen Absetzbarkeit on Krankenversicherungsbeiträgen und durch die steu- rlichen Verabredungen zum Konjunkturpaket II; ande- erseits durch die dramatischen Einbrüche bei der wirt- chaftlichen Entwicklung von minus 6 Prozent des BIP amt der damit ausgelösten Folgen für staatliche Einnah- en und Ausgaben. Damit dürfte das strukturelle Defizit es Bundes gegenwärtig bei circa 3 Prozent liegen. Prozent des BIP machen 75 Milliarden Euro aus. Ver- assungsrechtlich festgeschrieben wären damit nötige insparungen über einen Korridor von 66 Milliarden uro, also deutlich über 20 Prozent des gegenwärtigen undeshaushalts. Wie dies mit Garantien für die sozia- en Sicherungssysteme von der Renten- bis zur Arbeits- osenversicherung oder Steuersenkungsvorstellungen on Union und FDP in der absehbaren wirtschaftlichen ituation umgesetzt werden soll, ist unergründlich. Neben diese konkret bevorstehende Anstrengung für en nächsten Deutschen Bundestag tritt die Perspektive ür den Bund, ab 2019 voraussichtlich mehr Verantwor- ung für die Länder übernehmen zu müssen. Für die änder ist, verpflichtend ab 2020, eine strukturelle Net- oneuverschuldung von null in der Föderalismusreform- ommission II verabredet worden. Dieses scheinbar roßherzige Angebot der Ministerpräsidenten der fi- anzstarken Länder, auch die finanzschwachen Länder uf eine strukturelle Nullneuverschuldung zu verpflich- en, dürfte sich für den Bund noch als Danaergeschenk rweisen. Zum einen kann die Verdrängung der Länder us der strukturellen Kreditaufnahmemöglichkeit dazu ühren, dass sie zu vermehrt konjunkturell begründeter erschuldung übergehen, kurz: die diesbezüglichen Kri- erien weicher für sich definieren werden. Zum anderen bernimmt der Bund eine verfassungspolitisch höchst risante Verantwortung mit Blick auf die Finanzausstat- ung finanzschwacher Länder, wenn die Regelungen um Länderfinanzausgleich 2019 auslaufen. Die „struk- urelle Null“ könnte dann argumentativ gegen den Bund n der Weise gewendet werden, dass der Bund – ihre icht auszuschließende Nichteinhaltung durch be- timmte Länder zu diesem Zeitpunkt angenommen – für ehlende laufende Einkünfte der Länder durch Ausgleich us „seinem“ Steueraufkommen geradezustehen hätte. eide Befürchtungen sind in der Sachverständigenanhö- ung am 4. Mai 2009 zur Föderalismusreform II geäu- ert worden. Sollte der Bund erfreulicherweise die An- trengung bestanden haben, 2016 seine strukturelle erschuldung auf 0,35 Prozent des BIP zu begrenzen, so arten im Vorfeld der Neuregelung des Länderfinanz- usgleichs weitere Forderungen auf ihn. Sechstens. Hochproblematisch ist, dass die Hand- ungsfähigkeit des Staates mit Blick auf Zukunftsfelder icht nachhaltig verbessert werden konnte. Dies gilt ins- esondere für das Aufgabenfeld Bildung und Forschung. 24942 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) In der öffentlichen Debatte ist es Konsens, dass wesent- lich mehr in Bildung und Forschung zu investieren ist, auch aus öffentlichen Haushalten. In der Praxis führt dies zu Friktionen und Umgehungslösungen. Die Bun- desfinanzierung zum Ausbau der Kinderbetreuung durch ein Gesetz der Großen Koalition wurde über eine Stif- tung geführt. Weitere Belege zu den bestehenden Proble- men ergeben sich mit Blick auf das Konjunkturpaket II und den Bildungsgipfel. Die Kanzlerin stand in den eige- nen Reihen aufgrund ihrer Forderungen auf dem Bil- dungsgipfel in der Kritik, weil die Erhöhung des Bun- desanteils an Bildungsausgaben vom gegenwärtigen Art. 104 b Grundgesetz, GG, verschlossen wird. Bisher führt dies im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II zum Beispiel etwa für die Kommunen zu der nahezu ab- surden Situation, Schulsanierungen nur dann angehen zu können, wenn sie sich sicher sind, dass sich diese zu mindestens 51 Prozent auf energetische Gebäudesanie- rung beziehen. Dieser Nachweis kann in der Regel je- doch erst nach Abschluss einer Baumaßnahme geführt werden. Mit der vorgeschlagenen Neufassung des Art. 104 b GG sollen diese Widersprüchlichkeiten jetzt vorgeblich geheilt werden. Aber in welcher Form? Bildung kann danach nur dann vom Bund gefördert werden, wenn es sich um Maßnahmen im Zusammenhang „von Naturka- tastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen oder die staatli- che Finanzlage erheblich beeinträchtigen“, handelt. Bil- dungskooperation findet demnach dann statt, wenn in der Nordsee ein Tsunami ausbricht oder die Deutsche Bank einen Crash erleidet, aber zur Abwehr einer Stö- rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundes- gebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachs- tums ausdrücklich nicht. Das verstehe, wer will. Es hat jedenfalls mit Rationalität nichts mehr zu tun. Diese Pa- radoxien werfen verfassungspolitisch deutlich die Frage auf, wer davon mehr Schaden an seinem Ansehen nimmt: die Realität oder das Grundgesetz? Wir stimmen den Gesetzesvorlagen daher nicht zu. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel, Renate Gradistanac, Wolfgang Gunkel, Helga Lopez, Hilde Mattheis, Mechthild Rawert, René Röspel, Andreas Steppuhn, Rüdiger Veit und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Ohne die von den Finanzmärkten ausgegangene Welt- wirtschaftskrise hätten wir derzeit ausgeglichene öffent- liche Haushalte. Es war das Ergebnis wirtschaftlichen Wachstums der Jahre 2005 bis 2008, dass wir aus der Krise herauswachsen konnten, anstatt die Krise der vo- rangegangenen Jahre durch Sparen zu verschärfen. D s A f S b z e f z B C g d s a h s k C K F f V g H A d t z a f k d t s b g f p S v W t t N w u g W k E d g a i S t (C (D iese Entwicklung war vor allem von sozialdemokrati- cher Wirtschafts- und Finanzpolitik geprägt. Dieser usgleich der öffentlichen Kassen erforderte keine ver- assungsrechtliche Regelung. Es bedarf daher keines Beweises der Bereitschaft der ozialdemokratie, Schulden zu begrenzen und abzu- auen. Auch unser Entwurf des Regierungsprogramms ur Bundestagswahl 2009 ist der einzige Wahlprogramm- ntwurf, der überhaupt die Frage der künftigen Staats- inanzen konstruktiv aufgreift und Vorschläge zur Finan- ierung künftiger Staatsausgaben macht (zum Beispiel örsenumsatzsteuer, Solidarbeitrag für Bildung). CDU, SU und FDP überbieten sich gegenseitig mit Ankündi- ungen zu Steuersenkungen. Sie beschwören einerseits ie grundgesetzliche „Schuldenbremse“, lassen anderer- eits aber jeden Ansatz vermissen, wie sie die Schulden bbauen wollen. Ihre Vorschläge führen allesamt in hö- ere Verschuldung. Dies gilt gerade auch für die Aus- age der Kanzlerin, bei Wachstum die Steuern zu sen- en. Dieses Geld würde für den Schuldenabbau fehlen. DU und CSU haben faktisch den Konsens der Großen oalition verlassen und den Anspruch verloren, in dieser rage die Einhaltung von Koalitionsabsprachen einzu- ordern. Dies gilt umso mehr, als die Union derzeit jeden ersuch unternimmt, mit teuren Geschenken an die ei- ene Klientel Wählerstimmen zu fangen. Wie der Fall ypo Real Estate, HRE, gezeigt hat, bekämpft sie jeden nsatz, die Lasten der Finanzkrise für den Staat durch ie Umwandlung von öffentlichen Hilfen in Eigentums- itel zu begrenzen. Nur so könnte man aber den Steuer- ahler nicht zum reinen Bürgen degradieren, sondern uch an künftigen Erträgen beteiligen. Die Weltwirtschaftskrise hat die Rahmenbedingungen ür öffentliche Haushalte dramatisch verändert. Niemand ann heute die künftige ökonomische Entwicklung, die er Finanzmärkte, die der vom Staat im Zuge der Ret- ungsmaßnahmen eingegangenen Kredit- und Bürg- chaftsrisiken, die der Steuereinnahmen und der Ausga- en für Krisenfolgen seriös voraussagen. Eine starre rundgesetzliche Regelung kann diesen Risiken keines- alls gerecht werden, geschweige denn den notwendigen olitischen Gestaltungsspielraum sichern. So hebt die chuldenregel bei der Frage des finanziellen Spielraums on Bund und Ländern allein auf wirtschaftliches achstum oder Naturkatastrophen ab. Dringend benö- igte Investitionen in Bildung, Schulen und Universitä- en würden nur möglich sein bei einem Tsunami in der ordsee oder einem Erdbeben. Ländern und Kommunen ird ein finanzpolitisches Korsett angelegt, das sie in nverantwortlicher Weise lähmt oder/und zu Kostgän- ern des Bundes degradiert. Aus der Vergangenheit wissen wir aber, dass gerade in achstumsphasen nach Krisen hohe Defizite in Sozial- assen und öffentlichen Haushalten entstehen, weil die ntwicklung der Steuer- und Beitragseinnahmen sowie es Arbeitsmarktes dem Wachstum mit zeitlicher Verzö- erung folgt. In der Wirtschaftsgeschichte fehlt es nicht n Beispielen für staatliche Konsolidierungspolitik, die m Aufschwung Krisen verlängert oder verschärft hat. eriöse Modellrechnungen haben aufgezeigt, welche ka- astrophalen Folgen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt es Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24943 (A) ) (B) ) gehabt hätte, wenn eine Bundesregierung in diesem Jahrzehnt eine „Schuldenbremse“ nach dem jetzt vorlie- genden Modell einzuhalten gehabt hätte. Selbst ohne Einbeziehung von Ländern und Kommunen und der ökonomischen Langfristwirkungen wäre die Wirtschaft um circa 1,5 Prozent weniger gewachsen und hätte die Arbeitslosigkeit in der Spitze um 500 000 Menschen hö- her gelegen. Die Kommunen werden die ersten Opfer der geplan- ten Neuregelung sein. Sie tragen zwei Drittel aller öf- fentlichen Investitionen und sollen Garanten der Da- seinsvorsorge von Kinderbetreuung über soziale Dienste bis zur Ver- und Entsorgung sein. Gleichzeitig leiden sie besonders unter den Krisenfolgen, sowohl was die So- zialausgaben als auch was die Einnahmen, unter ande- rem aus der Gewerbesteuer, betrifft. Ihnen fehlt es völlig an Möglichkeiten, unter dem Diktat der geplanten neuen Finanzordnung eigene Gestaltungsspielräume zu erhal- ten. De facto steht somit auch die kommunale Selbstver- waltung auf dem Spiel. Wir können einer Verfassungsänderung nicht zustim- men, die den politisch Verantwortlichen ab 2011 nur vor folgende Alternativen stellt: erstens massive Steuererhö- hungen, selbst bei rückläufigen Ausgaben; zweitens mas- sive Ausgabenkürzungen im höheren zweistelligen Mil- liardenbereich – dies würde nicht nur die Investitionen weitestgehend zum Erliegen bringen, sondern massive Einschnitte in soziale Leistungen bedeuten –; drittens Bruch der Verfassung; viertens Änderung der Verfas- sung; fünftens eine Kombination einzelner diese Alterna- tiven. Da keine dieser fünf Möglichkeiten heute den Wähle- rinnen und Wählern offengelegt wird und keine dieser Möglichkeiten politisch wünschenswert ist, ist die grund- gesetzliche Schuldenbremse aus unserer Sicht nicht ver- tretbar. Es ist der sechzigjährigen Geschichte, dem Cha- rakter und der Aufgabe unserer Verfassung völlig unangemessen, sie mit der vorgesehenen detaillistischen und realitätsfremden Regelung zu befrachten. Eine klare generelle Aussage zur Begrenzung staatli- cher Kreditaufnahme und dem Gebot eines mittelfristi- gen Ausgleichs eventueller Defizite unter Verweis auf eine einfachgesetzliche Regelung würde dem gewünsch- ten Ziel näherkommen und zur Rechtssystematik des Grundgesetzes passen. Da wir die Staatsschulden wirk- sam abbauen wollen, sehen wir dies als tragfähige Alter- native zum vorliegenden Entwurf. Die Sozialdemokratie will den Staat handlungsfähig halten. Wir wollen auch verhindern, dass die Masse der Steuerzahler und die sozial Schwachen die Folgen der Krise tragen. Deshalb kann es eine Regelung der Staats- schulden ohne eine gerechte Regelung der Einnahmen- seite nicht geben. Andernfalls entsteht der Verdacht, dass der Staat mit seinen Krisenlasten zugunsten des Finanz- und Unternehmenssektors zur ohnmächtigen Geisel der Welt- und Finanzmärkte gemacht werden soll. In Zeiten massiver Steuereinnahmeausfälle, von Ret- tungsschirmen für Banken und Unternehmen, von Bad Banks, von steigender Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und s P W a G b W A H a p b d h F d S f m u V 0 p B e l b H t B s F s s e I e d l r l s Z (C (D ozialer Lasten stellt sich die Frage nach der Lösung des roblems der Staatsverschuldung in dramatischer Weise. ir werden es mit praktischer Politik lösen. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung wird dem ngegebenen Zweck nicht gerecht, sondern gefährdet die laubwürdigkeit politischer Entscheidungsträger und eschädigt unser Grundgesetz in unverantwortlicher eise. nlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Dr. Michael Bürsch, Bettina Hagedorn, Gabriele Hiller-Ohm, Sönke Rix, Jörn Thießen und Franz Thönnes (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Für die SPD-Bundestagsabgeordneten aus Schleswig- olstein haben bei der Föderalismusreform II – unge- chtet der persönlichen Abwägung zum Entscheidungs- rozess und zum Gesamtergebnis – folgende Aspekte esondere Bedeutung: Erstens. Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass ie Souveränität der Länder zur Gestaltung ihrer Landes- aushalte gewahrt bleibt und hier nicht unangemessene estlegungen und Eingriffe stattfinden können. Wir wür- en es politisch sehr unterstützen, wenn das Land chleswig-Holstein diese offene Streitfrage zu einer ver- assungsgerichtlichen Klärung führt. Zweitens. Die unterschiedliche Höhe der verfassungs- äßigen Defizite zwischen Bund und Ländern wird von ns als sehr problematisch beurteilt. Eine strukturelle erschuldungsmöglichkeit der Länder in Höhe von ,0 Prozent bewerten wir als verfassungsrechtlich hoch- roblematisch, als diskriminierend im Verhältnis von und und Ländern und als ökonomisch bedenklich. Wir rwarten, dass eine entsprechende Initiative der Bundes- änder hinsichtlich einer Öffnung dieser Restriktion un- edingt positiv aufgenommen und umgesetzt wird. Drittens. Auch und insbesondere das Land Schleswig- olstein hat in der Vergangenheit von den Möglichkei- en der Bund-Länder-Kooperation zur Finanzierung von ildungsinvestitionen nachhaltig profitiert. Dieses hat ich nicht nur in der jüngsten Zeit durch die gemeinsame inanzierung nach Art. 91 GG für den Bereich der Wis- enschaft – und damit der Hochschulen – manifestiert, ondern auch im aktuellen Konjunkturprogramm II gibt s eine überaus sinnvolle gemeinsame Finanzierung von nvestitionen in Bildung und Forschung im Sinne eines rweiterten Art. 104 GG. Wir appellieren nachdrücklich, ass sich die Länder und der Bund auf eine grundgesetz- ich abgesicherte bessere Kooperation bei der Finanzie- ung von Bildung einigen. Kooperationsverbote, wie sie eider noch einmal im Grundgesetz festgelegt werden ollen, haben keine Berechtigung und müssen für die ukunft korrigiert und überwunden werden. 24944 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) Einige Abgeordnete der SPD-Landesgruppe Schles- wig-Holstein entscheiden sich bei der Gesamtbewertung des Verhandlungsprozesses und seiner Ergebnisse für eine Zustimmung bzw. schließen sich vor dem Hinter- grund und im Respekt vor der Mehrheitsentscheidung der Fraktion dieser an. Andere Abgeordnete erachten ihre grundsätzlichen Bedenken – zumal es sich um eine Grundgesetzänderung handelt – für so schwerwiegend, dass sie ihre Zustimmung nicht geben können. In der Be- wertung des Sachverhalts, den besonderen Konsequen- zen in Bezug auf die Interessen des Landes Schleswig- Holstein und den Erwartungen an notwendige Verände- rungen und Verbesserungen im Bundesratsverfahren ha- ben wir hingegen keinerlei Unterschiede und vertreten nachdrücklich die in den Punkten eins bis drei erhobenen Forderungen. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Pronold, Klaus Uwe Benneter, Dr. Axel Berg, Dr. h. c. Gernot Erler, Peter Friedrich, Angelika Graf (Rosenheim), Frank Hofmann (Volkach), Christel Humme, Brunhilde Irber, Christian Kleiminger, Dr. Bärbel Kofler, Anette Kramme, Helga Kühn- Mengel, Andrea Nahles, Ewald Schurer, Christoph Strässer und Dr. Marlies Volkmer (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungs- punkt 36 a) Erstens. Wir haben die Grundüberzeugung, dass es ei- nen handlungsfähigen Staat in Deutschland braucht, der in der Lage ist, Zukunftsinvestitionen zu tätigen und so- zialen Ausgleich zu schaffen. Dafür sind solide Staatsfi- nanzen notwendig, denn eine überbordende Staatsver- schuldung schränkt auf Dauer den erforderlichen Handlungsspielraum ein. Deswegen wollen wir Staats- verschuldung abbauen. Wir tun dies aber in dem Wissen, dass es zum Beispiel bei konjunkturellen Krisen sinnvoll sein kann, in eine höhere Verschuldung zu gehen, um die Konjunktur anzukurbeln und die negativen Auswirkun- gen für die Gesellschaft und die Staatsfinanzen zu mini- mieren. Zweitens. Gerade die gute sozialdemokratische Fi- nanzpolitik von Peer Steinbrück hat bewiesen, dass das Ziel des Schuldenabbaus auch ohne eine im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse erreichbar ist. Denn ohne die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise hätten wir im Jahre 2011 einen ausgeglichenen Haushalt er- reicht und wären in den folgenden Jahren in der Lage ge- wesen, auch die staatliche Verschuldung zurückzufüh- ren. Aber allein durch Sparen kommt kein Staat aus seiner Verschuldung heraus. Qualifiziertes Wachstum ist der Schlüssel, um Staatsverschuldung abzubauen, weil nur über ausreichendes Wachstum Mehreinnahmen er- zielt werden können. Deshalb ist es auch für den Staat r u v l i s G f z i M n i s H S S g W G s s d e s t t n g k n l g G s S p T u a g 2 d ti w d t m S v S B f (C (D ichtig, bei Wirtschaftskrisen in Vorleistung zu gehen, m Wachstum zu fördern. Drittens. Wir sind überzeugt, dass es zur Bekämpfung on Staatsverschuldung keiner grundgesetzlichen Rege- ung bedarf wie dieser, über die wir heute abstimmen. Es st falsch, so detaillierte Regelungen in unser Grundge- etz zu schreiben. Wir sind der Überzeugung, dass die rundgedanken in die Verfassung gehören und die Aus- ührungen dazu in ein einfaches Gesetz. Wir sind über- eugt, dass es notwendig wäre, nicht nur Ausgabenpfade n die Verfassung aufzunehmen, sondern auch im selben aße die Einnahmesituation des Staates in den Blick zu ehmen. Gerade die aktuelle Debatte über Steuersenkungen nsbesondere bei der FDP und der CDU/CSU zeigt: Das ind die falschen Antworten für eine Konsolidierung der aushalte. Nach der Überwindung der Wirtschaftskrise sind teuersenkungen erst recht nicht zu finanzieren, weil die chulden, die der Staat machen musste, um Beschäfti- ung zu sichern, auch zurückgezahlt werden müssen. ir hätten uns eine Festlegung auf ein Einnahmeziel des esamtstaates gewünscht. Dies würde nicht nur die Ver- prechungen von Schwarz-Gelb nach massiven Steuer- enkungen der Lüge überführen, sondern auch verhin- ern, dass sich der Druck der Haushaltskonsolidierung inseitig auf Ausgabenkürzungen zum Beispiel für For- chung, Bildung oder Soziales aufbauen würde. Viertens. Wir erkennen an, dass es der sozialdemokra- ischen Verhandlungsführung gelungen ist, das Koopera- ionsverbot des Art. 104 b GG zu lockern. Dennoch mei- en wir, dass das Kooperationsverbot noch weiter elockert werden muss. In Zeiten der Globalisierung önnen wir uns Kleinstaaterei in der Bildungspolitik icht mehr leisten. Fünftens. Weiterhin erkennen wir an, dass es auch ge- ungen ist, weite Teile der Schuldenbremse konjunktur- erecht auszugestalten. Insbesondere für konjunkturelle egensteuerungsmaßnahmen und Notsituationen ist ent- prechender Spielraum geschaffen worden, damit der taat auch in Zukunft aktiv eingreifen kann, um Arbeits- lätze zu sichern und Wachstum schneller zu initiieren. rotzdem konnte unsere Sorge bezüglich des konjunktur- nabhängigen Abbaupfads der Jahre 2011 ff., der in der ktuellen Verfassungsänderung normiert wird, nicht aus- eräumt werden. Es macht keinen Sinn, eine im Jahr 011 unter Umständen wieder anziehende Konjunktur urch massive Steuererhöhungen oder durch überpropor- onal hohe Kürzungen in investiven Bereichen gleich ieder abzuwürgen. Auch in diesem Bereich der Schul- enbremse braucht es flexible und den aktuellen Situa- ionen anpassbare Regelungen, so wie es der Sozialde- okratie gelungen ist, sie in anderen Bereichen der chuldenbremse zu schaffen. Des Weiteren sind wir der Auffassung, dass es hohe erfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die ouveränität der Länder gibt, und begrüßen daher die estrebungen, über den Bundesrat auch vernünftige und lexible Handhabungen durch Bundesländer zu ermögli- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24945 (A) ) (B) ) chen, wie sie vonseiten der SPD-geführten Bundesländer angestrebt werden. Sechstens. Entgegen dieser oben angeführten Argu- mente, eine solch detaillierte, unflexible Regelung nicht in das Grundgesetz aufzunehmen, sehen wir uns in der Gesamtverantwortung gegenüber unserer Fraktion und unserer Partei und stimmen diesem Gesetz zu. Wir werden aber unser Bemühen verstärken, Haus- haltskonsolidierung über Wachstumsimpulse und über eine vernünftige Einnahmebasis des Staates zu stärken, die auch die hohen Vermögen und die besonders hohen Einkommen stärker in die Verantwortung nimmt als bis- her. Dabei gehen wir von der Unterstützung derjenigen aus, die ohne jeden Zweifel diesem Gesetz zustimmen können. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg), Dr. h. c. Gerd Andres, Ute Kumpf, Jella Teuchner, Lothar Mark, Dr. Lale Akgün, Wolfgang Spanier, Gert Weisskirchen (Wies- loch), Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Gabriele Groneberg, Elvira Drobinski-Weiß, Klaus Hagemann, Petra Heß, Caren Marks, Dr. Barbara Hendricks, Katja Mast, Rita Schwarzelühr-Sutter, Ute Berg, Dr. Margrit Spielmann, Lothar Binding (Heidelberg), Petra Hinz (Essen), Klaus Brandner und Heinz Schmitt (Landau) (alle SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Wir haben den Verfassungsänderungen zur zweiten Fö- deralismusreform zugestimmt, weil wir eine Schuldenbe- grenzung von Bund, Ländern und Kommunen im Interesse künftiger Generationen für richtig und notwendig halten und weil es gelungen ist, das Kooperationsverbot des Art. 104 b Grundgesetz, wenn auch nur geringfügig zu lockern. Wir bedauern, dass die Schuldenbegrenzung in unseren Augen zu detaillistisch in der Verfassung verankert wurde, statt sich auf den Grundsatz der Schuldenbegrenzung zu beschränken und deren Ausgestaltung einfachgesetzlich zu regeln. Wir bedauern, dass das Kooperationsverbot nach wie vor zu strikt ist. In Zeiten der Globalisierung können wir uns die bundesdeutsche, bildungspolitische Kleinstaa- terei nicht länger leisten. Wir sind daher der Meinung, dass Art. 104 a mindes- tens in den Status vor der Föderalismusreform I zurück- versetzt werden muss. Mittel- und langfristig ist eine ver- fassungsmäßig abgesicherte gemeinsame Zuständigkeit für alle Bereiche der Bildungspolitik von Bund, Ländern und Kommunen anzustreben. p D d K A a f s u E s u z b b n k u ti V t d h w e s g g u i a d g t f d t G v v f K d (C (D Dennoch ist vor dem Hintergrund des in einem Kom- romiss Erreichbaren die Zustimmung gerechtfertigt. iese Zustimmung verbinden wir mit der Hoffnung, ass in künftigen Legislaturperioden die notwendigen orrekturen vorgenommen werden. nlage 11 Erklärung nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Klaus Uwe Benneter (SPD): In meiner Gesamtver- ntwortung gegenüber meiner Fraktion und meiner Partei olge ich dem mehrheitlichen Votum der Fraktion und timme trotz meiner massiven Bedenken zu. Meine Kolleginnen und Kollegen, Florian Pronold nd andere haben die wesentlichen Kritikpunkte in ihrer rklärung bereits zusammengefasst. Dieser Erklärung chließe ich mich an und ergänze noch Folgendes. Erstens. Es sind die schlichte Diktion, die klaren Worte nd knappen Sätze, die dem Grundgesetz als allseits ak- eptiertes Leitbild unserer Verfassungsgrundlagen die reite und uneingeschränkte Zustimmung in Deutschland ringen. Die jetzt beabsichtigten Änderungen erfüllen icht die Anforderungen an diesen Verfassungstext. Das ist eine Frage einer nachrangigen Verfassungsästhetik oder nwichtigen Verfassungskultur, das ist gelebte Demokra- e. Politische Kompromisstexte haben nichts in einer erfassung zu suchen, erst recht nicht, wenn solche de- aillierten Regelungen in der noch weit entfernt liegen- en Zukunft wirksam werden sollen. Wir erlauben uns eute nicht nur, viele Schulden zu machen, jetzt knebeln ir die künftig politisch Verantwortlichen auch noch und ngen ihren künftigen Gestaltungsspielraum zu sehr ein. Zweitens. Als verfassungsrechtlich bedenklichen Ver- toß gegen die Eigenstaatlichkeit der Länder und damit egen die bundesstaatliche Ordnung werte ich die zwin- ende Vorgabe im neuen Art. 109 Abs. 3 GG an die Länder nd deren Parlamente, ab 2020 nicht mehr selbst über hre Schuldenbewältigung entscheiden zu dürfen. Drittens. Wir haben alle längst erkannt und weisen in llen unseren Programmen und Reden immer wieder arauf hin, dass Bildung die zentrale Gemeinschaftsauf- abe von Bund, Ländern und Gemeinden jetzt und künf- ig ist. In Art. 104 b GG untersagen wir aber gerade auch ür diesen Bereich den Bundesorganen weitgehend, sich irekt an allen Bildungsanstrengungen vor Ort wenigs- ens finanziell beteiligen zu dürfen. Jetzt wäre eine gute elegenheit gewesen, dieses weitgehende Kooperations- erbot, das sich nicht bewährt hat, nicht nur für den Fall on Naturkatastrophen und für außergewöhnliche Not- älle zu korrigieren und im Interesse der Zukunft unserer inder zu einer wirklichen Gemeinschaftsaufgabe für en Normalfall auszubauen. 24946 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) Edelgard Bulmahn (SPD): Eine Verfassung hat die Aufgabe, die Grundordnung des Staates in ihren wesent- lichen Inhalten festzulegen. Sie soll einprägsam sein, Bestand haben und nicht ständig sich verändernden Ver- hältnissen angepasst werden müssen. Nur so kann sie eine hohe Bindekraft und Integrationswirkung entfalten. Aufgabe der Verfassung ist es nicht, politische Gestal- tungsmöglichkeiten bis ins Detail zu regeln, sondern Grundsätze und Regeln für die politische Gestaltung festzulegen. Dies soll und muss auch für die Finanzbe- ziehungen zwischen Bund und Ländern gelten. Ich halte es daher für richtig, eine Schuldenbegrenzung von Bund und Ländern als Grundsatz im Grundgesetz zu veran- kern. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem An- spruch jedoch nicht gerecht. Ausschweifende Verfas- sungsregelungen können die demokratische Substanz, die das Grundgesetz neben den Grundrechten schützen soll, aushöhlen. Das Grundgesetz ist keine Verwaltungs- vereinbarung und auch kein Notarvertrag. Detaillierte Regelungen, wie sie in dem Gesetzentwurf vorgesehen sind, schnüren den politischen Gestaltungsspielraum künftiger Parlamente und Politikergenerationen in einer Art und Weise ein, die gegen grundlegende demokrati- sche Spielregeln verstößt. Die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung steht mei- ner Überzeugung nach im Konflikt mit der Verfassungs- autonomie der Länder, die als Staaten autonom über die Regeln für die Kreditaufnahme entscheiden. Ihr Gestal- tungsspielraum findet seine Grenze nur in den für Deutschland verbindlichen Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und gegebenenfalls in den auf Grundzüge der Kreditaufnahme beschränkten Regelungen des der Zustimmung des Bundesrates be- dürftigen Kreditaufnahmegrundsätzegesetzes. Eine nachhaltige Finanzpolitik muss die aktive und die passive Zukunftsvorsorge gleichermaßen im Auge haben. Der Staat muss aktiv in seine und die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger investieren können. Zukunftssi- cherung erfordert insbesondere Investitionen in Bildung, Wissenschaft, Infrastruktur und Umweltschutz. Hierfür kann die Aufnahme von Krediten sinnvoll, ja notwendig sein. Die hier zur Abstimmung stehenden rigiden Rege- lungen sind deshalb kontraproduktiv und volkswirt- schaftlich fragwürdig. Dies bedeutet nicht, dass der Staat nicht verantwortlich mit seinen Finanzen umgehen muss. Daher plädiere ich für die Aufnahme einer Schulden- bremse als Grundsatz in das Grundgesetz. Art. 109 Abs. 3 könnte lauten: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Kredi- ten auszugleichen. Durch Bundesgesetz, das der Zustim- mung des Bundesrates bedarf, können für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für die Kredit- aufnahme aufgestellt werden.“ Für Art. 115 Abs. 2 halte ich folgende Formulierung für angebracht: „Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Das Nähere wird durch ein Bundesgesetz geregelt.“ f R s n d p w t r i d i l w v a B d k t D F k l w d G s S a R w l n d m b o K d n d w u n t n B t d u (C (D Derartige Regelungen würden den Charakter der Ver- assung als Rahmenordnung achten und den notwendigen aum für den demokratisch legitimierten Prozess politi- cher Willensbildung lassen. Grundsätze der Kreditauf- ahme würden einem zustimmungsbedürftigen Gesetz es Bundes vorbehalten bleiben, dass mit der üblichen arlamentarischen Mehrheit den wechselnden, gegen- ärtig nicht vorhersehbaren finanz- und wirtschaftspoli- ischen Anforderungen angepasst werden könnte. Ich erkenne die Bemühungen meiner Fraktionsfüh- ung an, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern m Bereich der Bildung aufzuheben. Jedoch wird auch in er Neufassung des Art. 104 b das Kooperationsverbot m Kern beibehalten. Gerade hier sind verstärkte öffent- iche Finanzanstrengungen und Reformen unabdingbar, enn wir unsere Zukunft nicht verspielen wollen. Die orgesehene Neufassung, die bei Naturkatastrophen oder ußergewöhnlichen Notsituationen Investitionen des undes zulassen will, ist absurd. Sie entspricht weder en Anforderungen eines modernen Verständnisses eines ooperativen Föderalismus noch wird sie dem Bedeu- ungszuwachs von Bildung und Wissenschaft gerecht. ie Bildungschancen der Menschen dürfen nicht von der inanzkraft des jeweiligen Landes abhängig sein. Die Bürger unseres Landes haben einen Anspruch auf lare, nachvollziehbare Regelungen. Etwas grundsätz- ich auszuschließen und dann über Winkelzüge begrenzt ieder zu ermöglichen, trägt zur Politik- und Staatsver- rossenheit bei. Da bei der vorgesehenen Verfassungsänderung keine rundrechte verändert werden, sehe ich mich in der Ge- amtverantwortung gegenüber meiner Fraktion und der PD, diesem Gesetz zuzustimmen – entgegen den oben ufgeführten Argumenten, solch detaillierte, unflexible egelungen nicht in das Grundgesetz aufzunehmen. Ich erde aber mein Bemühen verstärken, Haushaltskonso- idierung über Wachstumsimpulse und über eine ver- ünftige Einnahmebasis des Staates zu stärken, die auch ie hohen Vermögen und die besonders hohen Einkom- en stärker in die Verantwortung nimmt als bisher. Da- ei gehe ich von der Unterstützung derjenigen aus, die hne Zweifel diesem Gesetz zustimmen können. Das ooperationsverbot von Bund und Ländern im Bil- ungsbereich abzuschaffen, wird weiterhin ein Ziel mei- er politischen Arbeit bleiben. Ulla Burchardt (SPD): Ich habe den Verfassungsän- erungen zur zweiten Föderalismusreform zugestimmt, eil ich eine Schuldenbegrenzung von Bund, Ländern nd Kommunen im Interesse künftiger Generationen für otwendig halte und weil es gelungen ist, das Koopera- ionsverbot des Art. 104 b Grundgesetz, GG, wenn auch ur geringfügig, zu lockern und somit Kommunen und ildung vom Konjunkturpaket II profitieren können. Ich bedauere, dass die Schuldenbremse zu detaillis- isch in der Verfassung verankert wurde, statt sich auf en Grundsatz der Schuldenbegrenzung zu beschränken nd deren Ausgestaltung einfachgesetzlich zu regeln. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24947 (A) ) (B) ) Vor allem bedauere ich, dass das Kooperationsverbot nach wie vor zu strikt ist. Im Interesse der Sicherung von Wachstums- und Innovationschancen und im Interesse der Herstellung von Chancengleichheit kann sich Deutschland bildungspolitische Verzagtheit und Klein- staaterei nicht länger leisten. Es gibt eine hinreichend wissenschaftlich fundierte Wissensbasis, die begründet, dass das Kooperationsver- bot des Art. 104 b GG beseitigt werden muss und die ge- samtstaatliche Verantwortung für mehr und bessere Bil- dung nur durch ein Verfassungsgebot zur Kooperation realisiert werden wird. Es wird Zeit für eine dritte Föderalismusreform, es wird Zeit, dass wir eine zeitgemäße Bildungsverfassung bekommen. Martin Dörmann (SPD): Ich habe den Verfassungs- änderungen zur zweiten Föderalismusreform zuge- stimmt, weil ich eine Schuldenbegrenzung öffentlicher Haushalte im Interesse künftiger Generationen und zur langfristigen Sicherung politischer Handlungsmöglichkei- ten grundsätzlich für richtig und notwendig halte und weil es gelungen ist, das Kooperationsverbot des Art. 104 b Grundgesetz zu lockern, wenn auch nur geringfügig. Ich bedaure, dass die Schuldenbegrenzung in meinen Augen zu weitgehend und zu detailliert in der Verfassung verankert wurde, statt sich auf den Grundsatz der Schul- denbegrenzung zu beschränken und deren Ausgestaltung einfachgesetzlich zu regeln, und dass das Kooperationsver- bot nach wie vor zu strikt ist. In Zeiten der Globalisierung können wir uns die bundesdeutsche, bildungspolitische Kleinstaaterei nicht länger leisten. Es ist problematisch, dass die Vertreter der Länder und der Union bessere Vorschläge seitens der SPD nicht aufgegriffen haben. Vor dem Hintergrund, dass am Ende nur die Alternative der Zustimmung oder der Ablehnung eines Kompromisses besteht, halte ich eine Zustimmung trotz der Bedenken für gerechtfertigt, weil finanzielle Handlungsspielräume für Bund und Länder verbleiben, insbesondere in Notsi- tuationen und bei konjunkturellen Schieflagen, und weil vor der vollen Wirksamkeit der strikten strukturellen Schuldenbegrenzung bei den Ländern ab 2020 neue Ver- handlungen anstehen, die Änderungen im Lichte der weiteren Entwicklung möglich machen. Diese Zustimmung verbinde ich mit der Hoffnung, dass in den nächsten Jahren die notwendigen Korrektu- ren vorgenommen werden. Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP): Schuldenregeln sind wesentliche Bestandteile des Haushaltsrechts der Länder. Sie schränken das Budgetrecht, das „Königs- recht“ der Landesparlamente, zentral ein. Schuldenre- geln in den Ländern sind daher, sowohl was die grund- sätzlichen Regelungen wie auch ihre nähere Ausgestaltung angeht, den Landesverfassungen und da- mit den Landesparlamenten vorbehalten. Neue Schul- denregeln dürfen den Ländern nicht durch eine Ände- rung des Grundgesetzes übergestülpt werden. H A ( s h H h H a d l d A g i K r K a A s b z z d n in w m B K m Z ti v F g d A b v B n b tr h G g v E r (C (D Die Selbstständigkeit und die Unabhängigkeit der aushaltswirtschaften von Bund und Ländern (Art. 109 bs. 1 GG) konkretisiert das Bundesstaatsprinzip Art. 20 Abs. 1 GG) für den Bereich der Finanzverfas- ung. Die Eigenverantwortung der Länder für ihre Haus- alte in verfahrensrechtlicher wie auch in inhaltlicher insicht umfasst auch die Kreditautonomie mit dem Er- alt einer substantiellen Entscheidungsbefugnis über öchstbeträge, Bedingungen und Laufzeiten der Kredit- ufnahme. Die materielle Haushaltsautonomie gehört zu en Wesensmerkmalen der Bundesrepublik Deutsch- and und zum Kernbereich der Staatlichkeit der Länder, er vom verfassungsfesten Gewährleistungsbereich des rt. 79 Abs. 3 GG umfasst wird. Deshalb stimme ich mit Nein. Rolf Kramer (SPD): Ich habe den Verfassungsänderun- en zur zweiten Föderalismusreform zugestimmt, weil ch eine Schuldenbegrenzung von Bund, Ländern und ommunen im Interesse künftiger Generationen für ichtig und notwendig halte und weil es gelungen ist, das ooperationsverbot des Art. 104 b Grundgesetz, wenn uch nur geringfügig, zu lockern. Ich bedaure, dass die Schuldenbegrenzung in meinen ugen zu detailliert in der Verfassung verankert wurde, tatt sich auf den Grundsatz der Schuldenbegrenzung zu eschränken und deren Ausgestaltung einfachgesetzlich u regeln, und dass das Kooperationsverbot nach wie vor u strikt ist. In Zeiten der Globalisierung können wir uns ie bundesdeutsche, bildungspolitische Kleinstaaterei icht länger leisten. Ich bin daher der Meinung, dass Art. 104 a mindestens den Status vor der Föderalismusreform I zurückversetzt erden muss. Mittel- und langfristig ist eine verfassungs- äßig abgesicherte gemeinsame Zuständigkeit für alle ereiche der Bildungspolitik von Bund, Ländern und ommunen anzustreben. Dennoch ist vor dem Hintergrund des in einem Kompro- iss Erreichbaren die Zustimmung gerechtfertigt. Diese ustimmung verbinde ich mit der Hoffnung, dass in künf- gen Legislaturperioden die notwendigen Korrekturen orgenommen werden. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Für die von der öderalismusreformkommission vorgeschlagene Neure- elung der verfassungsrechtlich zulässigen Neuverschul- ung gibt es auch nach meiner Überzeugung beachtliche rgumente. Die daraus hergeleiteten neuen Verfassungs- estimmungen sind allerdings auch bei Würdigung der ereinbarten Ziele mit ihren konkreten Eurobeträgen, erechnungsverfahren und Jahreszahlen weder notwendig och in ihrem Umfang und ihren detaillierten Ausführungs- estimmungen einer Verfassung angemessen. Das Miss- auen, das künftigen demokratisch legitimierten Mehr- eiten im Bundestag und Bundesrat und ihren möglichen estaltungsabsichten mit diesem Regelungsehrgeiz ent- egengebracht wird, halte ich für verfassungspolitisch erfehlt und für historisch unbegründet im Lichte der rfahrungen einer jetzt 60-jährigen stabilen parlamenta- ischen Demokratie. 24948 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) Deshalb lehne ich diese Verfassungsänderungen ab, die eine Fehlentwicklung im Umgang mit dem Rang und der Funktion des Grundgesetzes fortsetzen, die der Ver- fassungsgesetzgeber unbedingt vermeiden sollte. Jürgen Kucharczyk (SPD): Ich bin der Grundüber- zeugung, dass Deutschland einen handlungsfähigen Staat braucht, der in der Lage ist, Zukunftsinvestitionen zu tätigen und sozialen Ausgleich zu schaffen. Dazu sind solide Staatsfinanzen die Voraussetzung. Eine erdrü- ckende Staatsverschuldung schränkt notwendige Hand- lungsspielräume ein. Ziel muss es daher sein, die Staats- verschuldung, die sich über Jahrzehnte hinweg aufgebaut hat, im Sinne künftiger Generationen zurückzuführen, in dem Wissen, dass es zum Beispiel wie jetzt bei Finanz- oder Wirtschaftskrisen sinnvoll sein kann, eine höhere Verschuldung in Kauf zu nehmen, um die Konjunktur anzukurbeln und die negativen Auswirkungen für die Gesellschaft und die Staatsfinanzen zu minimieren. Die gute sozialdemokratische Finanzpolitik der letz- ten Jahre, insbesondere von Finanzminister Peer Steinbrück, hat bewiesen, dass das Ziel des Schuldenab- baus auch ohne eine im Grundgesetz verankerte Schul- denbremse erreichbar ist. Ohne die internationale Fi- nanz- und Wirtschaftskrise wäre im Jahre 2011 ein ausgeglichener Haushalt erreicht und somit in den Fol- gejahren die staatliche Verschuldung zurückgeführt wor- den. Richtig ist die Feststellung jedoch auch, dass kein Staat allein durch Sparen aus der Verschuldung heraus- kommt. Qualifiziertes Wachstum ist der Schlüssel, um die Staatsverschuldung abzubauen. Nur über ein ausrei- chendes Wachstum können Mehreinnahmen erzielt wer- den. Deshalb ist richtig, dass der Staat bei Wirtschafts- krisen, insbesondere bei einer wie dieser, in Vorleistung geht, um Wachstum zu fördern und zu sichern. Meine Überzeugung ist, dass es zur Bekämpfung von Staatsverschuldung keiner grundgesetzlichen Regelung bedarf wie dieser, über die wir heute abstimmen. Es ist nicht der richtige Zeitpunkt, so detaillierte Regelungen in unser Grundgesetz zu schreiben. Ich vertrete die Mei- nung, dass Grundgedanken in die Verfassung gehören und die entsprechenden Ausführungen zu den einzelnen Artikeln in einfachen Ausführungsgesetzen zu regeln sind. Meine Überzeugung ist, dass es notwendig wäre, nicht nur Ausgabenpfade in die Verfassung aufzuneh- men, sondern auch im selben Maße die Einnahmesitua- tion des Staates in den Fokus zu nehmen. Just die aktuelle Debatte, insbesondere bei der FDP und der CDU/CSU, über Steuerentlastungen in einer Größenordnung, die auch ohne Wirtschaftskrise nicht zu finanzieren wäre, ist finanzpolitisch deplatziert. Der Haushaltsausgleich von 2007 und 2008 zeigt, dass über alle Gebietskörperschaften in Deutschland hinweg eine Steuerquote von circa 23 Prozent des BIP für die Bun- desrepublik nicht langfristig ausreichte. Für den Haus- haltsausgleich in 2008 war sie tragend, aber nicht zum nachhaltigen Schuldenabbau. In der Abfolge und der Überwindung der Wirtschaftskrise sind Steuersenkungen grundsätzlich nicht finanzierbar, es sei denn, sie gehen zulasten von Beschäftigung. Schulden, die der Staat in K t D M d t S L v d f h s a a s c d u i A f g U s h a b a g b v S s f c a t g M z r t s k w I k E i F t m h (C (D risen wie dieser zusätzlich machen muss, um Beschäf- igung zu sichern, müssen auch zurückgezahlt werden. eshalb ist es im jetzigen Gesetzgebungsverfahren ein angel, auf eine gesamtstaatliche Mindeststeuerquote, ie in der Verfassung festgeschrieben wird, zu verzich- en. Dies überführt nicht nur die Versprechungen von chwarz-Gelb nach massiven Steuersenkungen der üge. Eine festgeschriebene Mindeststeuerquote würde erhindern, dass sich der Druck der Haushaltskonsoli- ierung einseitig auf Ausgabenkürzungen zum Beispiel ür Forschung, Bildung oder Soziales aufbauen würde. Ich erkenne an, dass es der sozialdemokratischen Ver- andlungsführung gelungen ist, nicht nur das Kompen- ationsverbot des Art. 104 b GG zu lockern, sondern uch weite Teile der Schuldenbremse konjunkturgerecht uszugestalten. Insbesondere für konjunkturelle Gegen- teuerungsmaßnahmen und Notsituationen ist entspre- hender Spielraum geschaffen worden. Somit ist auch er Staat in der Zukunft in der Lage, aktiv einzugreifen, m Arbeitsplätze zu sichern und Wachstum schneller zu nitiieren. Meine Sorge bezüglich des konjunkturunabhängigen bbaupfads der Jahre 2011 ff., der in der aktuellen Ver- assungsänderung normiert wird, wurde leider nicht aus- eräumt. Es macht keinen Sinn, eine im Jahr 2011 unter mständen wieder anziehende Konjunktur durch mas- ive Steuererhöhungen oder durch überproportional ohe Kürzungen in investiven Bereichen gleich wieder bzuwürgen. Auch in diesem Bereich der Schulden- remse braucht es flexible und den aktuellen Situationen npassbare Regelungen, so wie es der Sozialdemokratie elungen ist, sie in anderen Bereichen der Schulden- remse zu schaffen. Des Weiteren sehe ich, dass es hohe erfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die ouveränität der Länder gibt. Ich begrüße daher die Be- trebungen, über den Bundesrat auch vernünftige und lexible Handhabungen durch Bundesländer zu ermögli- hen, wie sie vonseiten der SPD geführten Bundesländer ngestrebt werden. Entgegen meiner gefestigten Überzeugung, solche de- aillierten, unflexiblen Regelungen nicht in das Grund- esetz aufzunehmen, stimme ich entsprechend der ehrheitsentscheidung meiner Fraktion diesem Gesetz u. Zukünftig muss verstärkt die Haushaltskonsolidie- ung über Wachstumsimpulse sowie über eine vernünf- ige Einnahmebasis des Staates gestärkt werden. Dabei ind auch die Einkommensgruppen, die über hohe Ein- ommen und Vermögen verfügen, stärker in die Verant- ortung zu nehmen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): ch stimme der Änderung des Grundgesetzes zur Veran- erung einer sogenannten Schuldenbremse nicht zu. ine Ausgestaltung der Schuldenbremse in dieser Form m Grundgesetz ist weder notwendig noch entspricht die ormulierung den Anforderungen an einen Verfassungs- ext. Der beabsichtigte und richtige Weg zu einer wirksa- en Verschuldungseindämmung der öffentlichen Haus- alte ist zu einem Formulierungsungeheuer verkommen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24949 (A) ) (B) ) Die weiteren in diesem Gesetz vorgesehenen Grund- gesetzänderungen begegnen besonders hinsichtlich Art. 91 c des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes erheblichen Bedenken. Unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens der FDP-Bundestagsfraktion stimme ich mit Enthaltung. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Eine Verfassung hat die Aufgabe, die Grundordnung des Staates in ihren wesentlichen Inhalten festzulegen. Sie soll einprägsam sein, Bestand haben und nicht ständig sich verändernden Verhältnissen angepasst werden müssen. Nur so kann sie eine hohe Bindekraft und Integrationswirkung entfalten. Aufgabe der Verfassung ist es nicht, politische Gestal- tungsmöglichkeiten bis ins Detail zu regeln, sondern Grundsätze und Regeln für die politische Gestaltung festzulegen. Dies soll und muss auch für die Finanzbe- ziehungen zwischen Bund und Ländern gelten. Ich halte es daher für richtig, eine Schuldenbegrenzung von Bund und Ländern als Grundsatz im Grundgesetz zu veran- kern. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem An- spruch jedoch nicht gerecht. Ausschweifende Verfas- sungsregelungen können die demokratische Substanz, die das Grundgesetz neben den Grundrechten schützen soll, aushöhlen. Das Grundgesetz ist keine Verwaltungs- vereinbarung und auch kein Notarvertrag. Detaillierte Regelungen, wie sie in dem Gesetzentwurf vorgesehen sind, schnüren den politischen Gestaltungsspielraum künftiger Parlamente und Politikergenerationen in einer Art und Weise ein, die gegen grundlegende demokrati- sche Spielregeln verstößt. Die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung verletzt meiner Überzeugung nach die Verfassungsautonomie der Länder, die als Staaten autonom über die Regeln für die Kreditaufnahme entscheiden. Ihr Gestaltungsspiel- raum findet seine Grenze nur in den für Deutschland ver- bindlichen Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und gegebenenfalls in den auf Grund- züge der Kreditaufnahme beschränkten Regelungen des der Zustimmung des Bundesrates bedürftigen Kreditauf- nahmegrundsätzegesetzes. Eine nachhaltige Finanzpolitik muss die aktive und die passive Zukunftsvorsorge gleichermaßen im Auge haben. Der Staat muss aktiv in seine und die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger investieren können. Zukunftssi- cherung erfordert insbesondere Investitionen in Bildung, Wissenschaft, Infrastruktur und Umweltschutz. Hierfür kann die Aufnahme von Krediten sinnvoll, ja notwendig sein. Die hier zur Abstimmung stehenden rigiden Rege- lungen sind deshalb kontraproduktiv und volkswirt- schaftlich fragwürdig. Dies bedeutet nicht, dass der Staat nicht verantwortlich mit seinen Finanzen umgehen muss. Daher plädiere ich für die Aufnahme einer Schulden- bremse als Grundsatz in das Grundgesetz. Art. 109 Abs. 3 könnte lauten: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszu- gleichen. Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für Bund und Länder ge- m a g A d g C u m G m b d f p r i d i l w v a B d k t D F B n z z h d s w s v i S b t z s L h n g w a H z g z (C (D einsam geltende Grundsätze für die Kreditaufnahme ufgestellt werden.“ Für Art. 115 Abs. 2 halte ich fol- ende Formulierung für angebracht: „Einnahmen und usgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Kre- iten auszugleichen. Das Nähere wird durch ein Bundes- esetz geregelt.“ Derartige Regelungen würden den harakter der Verfassung als Rahmenordnung achten nd den notwendigen Raum für den demokratisch legiti- ierten Prozess politischer Willensbildung lassen. rundsätze der Kreditaufnahme würden einem zustim- ungsbedürftigen Gesetz des Bundes vorbehalten blei- en, das mit der üblichen parlamentarischen Mehrheit en wechselnden, gegenwärtig nicht vorhersehbaren inanz- und wirtschaftspolitischen Anforderungen ange- asst werden könnte. Ich erkenne die Bemühungen meiner Fraktionsfüh- ung an, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern m Bereich der Bildung aufzuheben. Jedoch wird auch in er Neufassung des Art. 104 b das Kooperationsverbot m Kern beibehalten. Gerade hier sind verstärkte öffent- iche Finanzanstrengungen und Reformen unabdingbar, enn wir unsere Zukunft nicht verspielen wollen. Die orgesehene Neufassung, die bei Naturkatastrophen oder ußergewöhnlichen Notsituationen Investitionen des undes zulassen will, ist absurd. Sie entspricht weder en Anforderungen eines modernen Verständnisses eines ooperativen Föderalismus noch wird sie dem Bedeu- ungszuwachs von Bildung und Wissenschaft gerecht. ie Bildungschancen der Menschen dürfen nicht von der inanzkraft des jeweiligen Landes abhängig sein. Die ürger unseres Landes haben einen Anspruch auf klare, achvollziehbare Regelungen. Etwas grundsätzlich aus- uschließen und dann über Winkelzüge begrenzt wieder u ermöglichen, trägt zur Politik- und Staatsverdrossen- eit bei. Entgegen diesen oben angeführten Argumenten, solch etaillierte, unflexible Regelungen nicht in das Grundge- etz aufzunehmen, sehe ich mich in der Gesamtverant- ortung gegenüber meiner Fraktion und der SPD, die- em Gesetz zuzustimmen. Ich werde aber mein Bemühen erstärken, Haushaltskonsolidierung über Wachstums- mpulse und über eine vernünftige Einnahmebasis des taates zu stärken, die auch die hohen Vermögen und die esonders hohen Einkommen stärker in die Verantwor- ung nimmt als bisher. Dabei gehe ich von der Unterstüt- ung derjenigen aus, die ohne Zweifel diesem Gesetz zu- timmen können. Das Kooperationsverbot von Bund und ändern im Bildungsbereich abzuschaffen, wird weiter- in ein Ziel meiner politischen Arbeit bleiben. Patrick Meinhardt (SPD): Eine Neuordnung der Fi- anzbeziehungen von Bund und Ländern ist dringend eboten. Wir benötigen klare Kompetenzstrukturen. Nur enn politisches Handel unmissverständlich einem ver- ntwortlichen Akteur zuzuordnen ist, ist politisches andeln auch für den Bürger hinreichend transparent. Die in der Kommission von Bundestag und Bundesrat ur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehun- en ausgehandelten Änderungen unseres Grundgesetzes ielen vielfach in die richtige Richtung. Jedoch ist das 24950 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) von der FDP geforderte Neuverschuldungsverbot als zentrale Maßnahme durch die Kommission fast bis zur Unkenntlichkeit aufgeweicht worden. Die Verknüpfung der Abstimmung über die Födera- lismusreform II mit der Änderung des Art. 104 b Grund- gesetz ist aus meiner Sicht politisch unzulässig und bringt zum Ausdruck, wie brüchig die Koalition bei wichtigen politischen Weichenstellungen ist. Als starker Befürworter einer klaren Zuständigkeit der Länder in der Schulpolitik kann ich der erneuten Vermengung von Kompetenzen nicht zustimmen. Der Wettbewerbsfödera- lismus bringt Deutschland in der Bildung voran. Die erneute Einführung eines kooperativen Föderalis- mus in der Bildung durch die Hintertür widerspricht auch dem ursprünglichen Ansinnen der Kommission, eine Vereinfachung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern mit klaren Zuständigkeiten und einer hohen Transparenz zu schaffen. Die Neufassung des Art. 104 b Grundgesetz lehne ich ab. Die Neufassung ist nicht etwa Ausdruck einer grundlegenden Überzeugung der Bundesregierung und der Landesregierungen, dass eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes in der Schul- politik notwendig ist, sondern sie soll nur dazu dienen, nachträglich die bisher unzureichende Legitimierung des Konjunkturpaketes II sicherzustellen. In einem von mir in Auftrag gegebenen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD4 – 3000 – 034/09) wurde bestätigt, dass eine un- mittelbare Förderung von Baumaßnahmen im Schulbe- reich, wie sie das Konjunkturpaket II vorsieht, im Rah- men des Art. 104 b Grundgesetz nicht zulässig ist. So vertrat auch der Berliner Verfassungsrechtler Professor Dr. Dr. Battis in der Anhörung im Bildungsausschuss zum Konjunkturpaket II am 13. Mai 2009 die Auffas- sung, dass sich das Konjunkturpaket II „am Rande der Legalität bewege und sogar als verfassungswidrig zu kennzeichnende Elemente enthalte“. Diese Bundesregierung hat keinen erkennbaren Ge- staltungswillen. Viel schlimmer: Künftig will sich der Bund im Falle von Naturkatastrophen und außergewöhn- lichen Notsituationen für die Bildung zuständig erklären. Ein politisch fataleres Signal ist schwer denkbar. Aus tiefster innerer Überzeugung trete ich nach wie vor für eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder in der Schulpolitik ein. Wir benötigen nicht mehr bundeseinheitliche Kultusbürokratie, sondern mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort, Eigenverantwort- lichkeit und den Wettbewerb um die beste Bildung. Die von den Koalitionsfraktionen festgesetzte Blockab- stimmung aller Grundgesetzänderungen macht es mir je- doch unmöglich, dieser Überzeugung auch mit meiner Stimme Ausdruck zu verleihen. Absolut unglaublich ist jedoch das Verhalten der So- zialdemokraten, die im Vorfeld bereits angekündigt ha- ben, erst im Bundestag zuzustimmen, um dann im Bun- desrat über ihre Länder eine erneute Beratung im Vermittlungsausschuss zu erzwingen. Dieses Vorgehen entbehrt jeder Grundlage. f i Z u N ö f A u b s i w E v B d f s lä d S d e i w n v s r f d n t a s b D V d c s A A F r s ti e F k L d D d d (C (D Dr. Matthias Miersch (SPD): Die Reform unseres öderalen Systems ist angesichts der Herausforderungen n Europa und vor dem Hintergrund der enormen ukunftsaufgaben zum Beispiel im Bildungsbereich nverzichtbar. Die Berücksichtigung der Prinzipien der achhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit in den ffentlichen Haushalten ist ebenso notwendig. Zukunfts- ähigkeit bedeutet aber nicht müden Blick auf fiskalische spekte. Die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung nd der Generationengerechtigkeit müssen deshalb auch ei Investitionen in Bildung, Forschung und Umwelt- chutz gelten. Bei einer beabsichtigten Reform des föderalen Systems st zu prüfen, ob diese den Herausforderungen gerecht ird. Nach meiner Überzeugung wird der vorliegende ntwurf diesem Erfordernis nicht gerecht. Er zementiert ielmehr das unhaltbare Kooperationsverbot zwischen und und Ländern im Bildungsbereich und stellt nicht ie dringend notwendige Frage nach der Effizienz des öderalen Systems in seiner derzeitigen Struktur ein- chließlich der Überlebensfähigkeit einzelner Bundes- nder. Die Aufnahme einer Schuldenregel in einer Zeit er notwendigen Rekordverschuldung mag ein politisches ignal sein, wenngleich die Haushaltsanstrengungen in en Jahren 2007 und 2008 belegen, dass auch ohne eine ntsprechende Regel der politische Wille entscheidend st, eine Neuverschuldung zu vermeiden. Die Art der Aufnahme der Regelungen in die Verfassung irft nunmehr nicht nur ästhetische Fragen auf. Es wird icht ausschließlich ein Grundsatz mit Verfassungsrang ersehen, sondern ein nicht erprobtes Konzept. Verfas- ungsrechtlich dürfte die Beschränkung des Haushalts- echts der Länder nur dann zulässig sein, wenn der Bund ür eine angemessene Finanzausstattung sorgt. Die Frage er Angemessenheit sollte aber nicht rechtlichen Ausei- andersetzungen überlassen bleiben. Hier hätte der poli- ische Diskurs grundsätzlich ansetzen müssen. Das gilt uch für die Frage des Zusammenspiels von Schulden- tandsquote, Staatsquote und Steuer- bzw. Sozialabga- enquote. Die Verfassung ist Grundlage unseres Zusammenlebens. ie Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit für eine erfassungsänderung zeigt, dass die Mütter und Väter es Grundgesetzes hohe Anforderungen an eine entspre- hende Änderung stellen. Die Änderungen sind auch tets auf Dauer angelegt. Deshalb sind für mich derartige bstimmungen Gewissensentscheidungen im Sinne des rt. 38 Abs. 1 GG. Einer Änderung, die die zentralen ragen unberücksichtigt lässt und überkommene Struktu- en verfestigt, kann ich nicht zustimmen. Dabei ist mir ehr wohl bewusst, dass gerade die SPD-Bundestagsfrak- on in den Verhandlungen immer für bessere Regelungen ingetreten ist. Die Zeit ist jedoch reif, die grundsätzlichen ragen im föderalen System zu klären und nicht die leinsten gemeinsamen Nenner zu suchen. Eine „kleine ösung“, die überholte Strukturen nicht behebt, verstellt en Blick auf das Notwendige. Wie bereits anlässlich der ebatte um die Föderalismusreform I dargelegt, sehe ich ie einzige Chance einer wirklichen Reform über den Weg es Art. 146 GG und verweise auf den von Professor Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24951 (A) ) (B) ) Hans Meyer, dem Kollegen Steffen Reiche und mir ver- fassten Aufsatz aus dem Jahr 2006. Steffen Reiche (Cottbus) (SPD): Nachdem Parla- ment und Republik das 60-jährige Jubiläum des Grund- gesetzes dankbar und begeistert gefeiert haben, wird unmittelbar danach an zwei aufeinanderfolgenden Tagen dasselbe Grundgesetz zweimal geändert; insgesamt die vierte bzw. fünfte Grundgesetzänderung in dieser Wahl- periode. Fraglos sind die Änderungen nötig gewesen. Aber sie haben nicht den Mut und den großen Geist des damaligen Grundkonsenses aufnehmen und fortschreiben können. Es sind notwendige Korrekturen von Korrekturen. Zum 60. Jahrestag der Verfassung wäre es angemessen gewesen, die Staatszielbestimmungen in einer zeitgemäßen Form zu erweitern. Dem Jubiläum angemessen wäre es, Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz aufzunehmen, wonach sich der Staat gegenüber der Kultur, dem Sport und den Rechten von Kindern verpflichtet fühlt. Noch wichtiger wäre es jedoch gewesen, im 20. Jahr der friedlichen Revolution in der DDR, die die Wieder- vereinigung möglich machte, die Grundlage dafür zu schaffen, dass das deutsche Volk das Grundgesetz zu seiner Verfassung macht. Durch den Lissabonner Vertrag wird die Möglichkeit zum Volksentscheid auf europäischer Ebene eingeführt – neben den Möglichkeiten, die auf kommunaler oder Landesebene schon existieren. Leider hat das nationale Parlament nicht Weisheit und Mut, das, was auf allen anderen Ebenen möglich ist, auch der Na- tion zu ermöglichen. Rund ein Drittel der circa 2 000 Milliarden Euro Schulden der öffentlichen Hand ist in zwei Dritteln des Bestehens der Republik von 1949 bis 1989 entstanden. Im letzten Drittel dieser 60 Jahre seit der Wiedervereini- gung 1989 hingegen sind zwei Drittel der Schulden ver- ursacht worden. Es hat die bittere Logik, dass wir denen, denen wir diese gigantischen Schulden hinterlassen, den von uns trotz großen Wohlstands gewählten Weg der Problemlösung abschneiden, und dies mit derselben Mehrheit, die angesichts der von uns mitverursachten Krise die größte Neuverschuldung der neueren Geschichte beschließen wird. Dies, obwohl wir in den letzten Jahren die höchsten Steuereinnahmen der deutschen Geschichte hatten. Ich bin beschämt, weil ich mit meiner heutigen Ab- stimmung vermutlich dazu beitrage, dass die notwendige Länderneugliederung in der Bundesrepublik nicht mehr stattfindet. Letztlich nicht dauerhaft „lebensfähige“ Län- der wie Bremen und das Saarland werden entschuldet, und die schwierigen, aber erfolgreichen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung in Ländern wie Mecklenburg- Vorpommern und Brandenburg werden nicht honoriert, sondern bestraft. Es ist bedauerlich, dass die 1969 ins Grundgesetz ein- gefügte Verschuldensregel so wenig funktioniert hat, dass wir sie jetzt ändern müssen. Völlig unangemessen jedoch ist, dass zum ersten Mal in der Geschichte der Republik dieselbe Mehrheit ihre eigene Korrektur korrigiert. Der schwere Fehler des Kooperationsverbotes in Bildungs- f d i s g d w D L d a v h w te w g o H u D e Z e w G h S S i li a ü r H V a F i g w n g a S s a v k u S a d n (C (D ragen, der auf Druck der CDU/CSU und der Länder mit er ersten großen Grundgesetzreform der 16. Wahlperiode ns Grundgesetz kam, muss nun gemildert werden, da chon jetzt viele Kommunen, die Länder und der Bund ezwungen sind, verfassungswidrig zu handeln. Wenn er Bund den Ländern bei Naturkatastrophen helfen darf, arum dann nicht angesichts der Bildungskatastrophe? ie Verweigerung der CDU/CSU-Fraktion und einer ändermehrheit, eine moderne Kooperationsregel in Bil- ungsfragen ins Grundgesetz aufzunehmen, ist unver- ntwortlich. Die jetzige Finanzkrise war vorhersehbar und ist von ielen bis heute nachlesbar vorhergesagt worden. Wir aben die Katastrophe nicht sehen wollen, genauso wenig ie wir jetzt den Zusammenbruch des Weltwährungssys- ms und die Ablösung des Dollars als Weltleitwährung ahrhaben wollen. Zu oft reagieren wir nicht, wenn noch esteuert werden kann, sondern erst, wenn angesichts der ffenbaren Problematik auch die Konservativsten zum andeln gezwungen werden. Die große Gefahr besteht darin, dass wir damit Stück m Stück die Grundlagen der Demokratie gefährden. ie notwendige Zustimmung zur Demokratie bleibt nur rhalten, wenn Parlament und Regierung zum rechten eitpunkt das Notwendige tun. Mit den heutigen Änderungen allerdings machen wir inmal mehr nur das Unabdingbare, nicht aber das Not- endige. Insoweit ist meine heutige Zustimmung zu den rundgesetzänderungen einzig aus dem Pflichtgefühl eraus begründbar, etwas zu einem viel zu kleinen chritt beizutragen, weil die notwendigen großen chritte derzeit unmöglich erscheinen. Zu wenig zu tun st angesichts der Situation besser, als nichts zu tun. Gerold Reichenbach (SPD): Ich halte es grundsätz- ch für wichtig und geboten, die Staatsschulden wirksam bzubauen, um künftigen Generationen keine Lasten zu bertragen, die sie überfordern und ihre Handlungsspiel- äume einschnüren. Darum haben Sozialdemokraten die aushaltskonsolidierung auch konsequent vorangetrieben. oraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Staates ist ber auch, dass Zukunftsinvestitionen etwa in Bildung, orschung und Infrastruktur getätigt werden können sowie n Krisenzeiten wie der jetzigen durch erhöhte Staatsaus- aben gegengesteuert werden kann. Voraussetzung eines handlungsfähigen Sozialstaates, ie er in unserem Grundgesetz verankert wird, ist aber icht nur, dass seine Handlungsfähigkeit nicht durch anstei- ende strukturelle Verschuldung eingeengt wird, sondern uch, dass er Konsolidierungsbemühungen nicht durch teuersenkungen konterkariert. Die zur Abstimmung tehende „Schuldenbremse“ verankert im Grundgesetz ber nur umfängliche Mechanismen des Verschuldungs- erbotes. Ihr wird verfassungsrechtlich gleichrangig ein Mechanismus entgegenstellt, der bei strukturell nausgeglichenem Haushalt auch eine Absenkung der teuerquote verhindert. Ein solcher Mechanismus hätte uch im Sinne demokratischer Transparenz zur Folge, ass bei Steuersenkungen die staatlichen Leistungen be- annt werden müssten, die zur Gegenfinanzierung dieser 24952 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) Steuersenkungen zu kürzen sind. Eine solche Regelung war jedoch mit der CDU/CSU in der Föderalismuskom- mission nicht zu vereinbaren. Ohne eine solche Korrelation besteht die Gefahr, dass mit ihr ein Mechanismus begünstigt wird, der den Konso- lidierungszwang vorrangig einfachgesetzlich verankerter Sozialleistungen und zulasten der Städte und Gemeinden umsetzt. Die gegenwärtige Steuersenkungsdebatte, die trotz der als Folge der Finanzkrise ansteigenden Verschuldung von Union und FDP geführt wird, belegt dies. Ich erwarte, dass jetzt eine offene und ehrliche Debatte über die Finanzierungsgrundlagen des Sozialstaates und von Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung und nachhaltiges Wirtschaften geführt wird. Michael Roth (Heringen) (SPD): Ich stimme den Änderungen des Grundgesetzes zur zweiten Föderalis- musreform zu. Dessen ungeachtet halte ich insbesondere die Ver- schuldungsregelungen für die Länder für falsch. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland tragen maßgeb- lich Verantwortung für Bildung, Wissenschaft und in- nere Sicherheit. Das spiegelt sich auch in den Länder- haushalten wider, die auf der Ausgabenseite zu rund 50 Prozent durch Personalkosten geprägt werden. Mit ih- rer Verantwortung für Schlüsselkompetenzen garantieren unsere Länder in besonderer Weise die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Länder vermögen jedoch nur begrenzt Einfluss auf die Einnahmesituation zu nehmen. Ein fak- tisches Schuldenverbot für die Länder ist für mich daher verantwortungslos, weil es unverhältnismäßig in die Haushaltsrechte und Gestaltungsspielräume der Länder- parlamente eingreift. Ich nehme jedoch zur Kenntnis, dass dem mehrheit- lich weder die Landesregierungen noch die Landtage wi- dersprochen haben und sie offensichtlich bereit sind, diesen drohenden Kompetenzverlust zu verantworten. Gleichzeitig anerkenne ich die Bemühungen der so- zialdemokratischen Verhandlungsführer in der Födera- lismusreformkommission II, die finanziellen Handlungs- spielräume der Länder flexibler zu gestalten. Leider konnte hier der Widerstand maßgeblich von CDU/CSU nicht gebrochen werden. Frank Schäffler (FDP): Ich stimme der vorgeschla- genen Grundgesetzänderung nicht zu, weil mir die ge- plante „Schuldenbremse“ nicht weit genug geht. Eine Regel im Grundgesetz muss nicht nur klar und leicht verständlich sein. Eine Regel im Grundgesetz muss vor allem durchsetzbar sein. Ist eine Regel des Grundgesetzes nicht durchsetzbar, verlieren die Bürger nicht nur das Vertrauen in diese Regel. Die Bürger ver- lieren Schritt für Schritt das Vertrauen in das Grundge- setz. Die derzeitige Regel im Grundgesetz, die Höhe der öffentlichen Investitionen als Obergrenze für die Neu- verschuldung zu verwenden, ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Aber auch eine neue, potenziell v w s L m w k d n n s S k V r S B k a r n D v h V 2 g s 2 l g n u g s d s n i v i S k h m i K t h d B d (C (D erbesserte Regel ist nur dann mehr wert und besser, enn sie unabhängig von ihrem Inhalt vor allem durch- etzbar ist. Der Grundsatz, dass die öffentlichen Haushalte der änder und des Bundes ausgeglichen sein müssen, findet eine volle Unterstützung. Der vorgelegte Gesetzent- urf zur Änderung des Grundgesetzes enthält jedoch eine Regelungen und Sanktionen, die die Durchsetzung ieses Grundsatzes garantieren. Ohne derartige Sanktio- en und Durchsetzungsgarantien befürchte ich, dass die eue, scheinbar bessere Regel in der Realität nicht bes- er, sondern aufgrund der vergrößerten Differenz von ein und Sollen sogar schlechter wirkt. Und sind zu- ünftig vermehrte Urteile von obersten Gerichten, die erletzungen der neuen Regel feststellen, wirklich hilf- eich? Wer setzt diese Urteile durch? Ohne konkrete anktionen und Durchsetzungsgarantien machen wir den ürgern etwas vor, was wir anschließend nicht halten önnen. Beim ersten Mal, da tut’s noch weh. Aber dann sind lle Dämme offen. In dieser Woche hat die Bundesregie- ung einen erneuten Nachtragshaushalt mit einer Netto- euverschuldung von 47,6 Milliarden Euro vorgelegt. ies ist, selbst ohne Schattenhaushalte, die höchste Neu- erschuldung der Bundesrepublik Deutschland über- aupt. Es ist daher absehbar, dass die gesamtstaatliche erschuldung schon in naher Zukunft ein Niveau von 000 Milliarden Euro umfassen wird. Es ist daher nicht laubwürdig, wenn der Deutsche Bundestag eine Ver- chuldungsbremse beschließt, die letztlich erst im Jahr 020 greift. Für die heutigen Schulden ist die heutige po- itische Generation verantwortlich. Sie ist nur dann laubwürdig, wenn sie heutige Probleme heute löst und icht auf übermorgen verschiebt. Deshalb setze ich mich für ein klares, verständliches nd durchsetzbares Neuverschuldungsverbot im Grund- esetz ein. Swen Schulz (Spandau) (SPD): Ich kann dem Ge- etzentwurf nicht zustimmen. An der Diskussion über ie Föderalismusreform habe ich mich seit Jahren inten- iv beteiligt. Die wichtigsten Gründe für meine Ableh- ung in dieser facettenreichen Thematik lege ich hiermit n aller Kürze dar. Das Ziel der Begrenzung der weiteren Verschuldung on Bund und Ländern teile ich. Doch der gewählte Weg st aus meiner Sicht falsch. Durch die vorgeschlagene chuldenregel sollen Bund und Länder in einem so star- em Maße an der Möglichkeit der Kreditaufnahme ge- indert werden, dass die Handlungsfähigkeit des Staates assiv reduziert wird. Das wird etwa nötige Zukunfts- nvestitionen in Bildung und Forschung – für die eine reditaufnahme vertretbar ist – verhindern. In dieser Situation müsste wenigstens das Koopera- ionsverbot von Bund und Ländern in der Bildung aufge- oben werden. Stattdessen sieht die vorgeschlagene Än- erung des Grundgesetzes lediglich Finanzhilfen des undes im Falle von Naturkatastrophen und außeror- entlichen Krisen vor. Doch ein gutes Bildungssystem Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24953 (A) ) (B) ) ist eine Daueraufgabe und nicht nur in solchen Situatio- nen nötig. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Schuldenbe- grenzung auch ohne eine solche rigide Regelung im Grundgesetz möglich ist, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. Der richtige Weg ist, eine allgemeine Re- gelung im Grundgesetz zu verankern, gleichzeitig Ko- operationsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Kom- munen zu öffnen und das Nähere einfachgesetzlich zu regeln. Das würde dem Gesetzgeber in Zukunft ermögli- chen, einfacher und schneller auf neue Entwicklungen zu reagieren. Darum kann ich dem Gesetz bei allem Respekt gegen- über der Mehrheitsentscheidung meiner Fraktion nicht zu- stimmen. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Stephan Eisel (CDU/CSU) zu der Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung zu dem Antrag: Inoffizielle Stasi-Mitarbei- ter in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi- Unrechts stärken (Tagesordnungspunkt 40) Ich unterstütze das Anliegen der FDP, die Aufklärung über die Tätigkeit von inoffiziellen und offiziellen Mitar- beitern der Stasi in öffentlich-rechtlichen Beschäftigungs- verhältnissen voranzutreiben. Es trifft zu, dass diese Auf- klärung bisher nicht im erforderlichen Maße erfolgt ist. Wir sind gefordert, diesen Mangel zu beseitigen. Aus Respekt vor der Wahrheit, der jüngsten deutschen Ge- schichte, den Opfern der SED und der für die Ausübung hoheitlicher Befugnisse notwendigen Glaubwürdigkeit ist die Aufklärung unverzichtbar. Dabei haben die Abgeord- neten des Deutschen Bundestages eine Vorbildfunktion, auch soweit es um sich selbst geht. Neben den Forderungen, die ich befürworte, verlangen die Antragsteller allerdings auch eine Novelle des Stasi- Unterlagen-Gesetzes. Dieses Gesetz wurde erst in dieser Legislaturperiode geändert. Im diesbezüglichen Gesetz- gebungsverfahren haben die Antragsteller darauf ver- zichtet, den in ihrem Antrag ausgesprochen Wunsch nach einer „Flexibilisierung“ der Regeln für die Überprüfung von Beamten und Angestellten der Bundesministerien und -behörden zu äußern, und dies aus gutem Grund; an- derenfalls hätte nämlich erläutert werden müssen, was mit einer solchen „Flexibilisierung“ konkret gemeint ist. Aktuell bleiben die Antragsteller diese Erläuterung in ihrem Antrag schuldig; offenbar deshalb, weil sie unter den Rahmenbedingungen des Grundgesetzes der Bundes- republik Deutschland auch nicht zu erbringen ist. Wer, dies wissend, nun das Stasi-Unterlagen-Gesetz aufschnüren will, um es einem absehbar ergebnislosen Streit zu überantworten, der sich um die Flexibilisierung von Regeln dreht, für die nur noch fragmentarische poli- tische Gestaltungsspielräume bestehen, der schadet dem erklärten Ziel des Antrages, anstatt ihm zu nützen. Wer sich mit diesem politischen Ziel tatsächlich identifiziert, k z g i D D m g A i f ( g w R s f A l H A t f d l s d c d S l e d i W h d (C (D ann also nicht anders, als den vorgeschlagenen Weg, es u erreichen, abzulehnen. Ich unterstütze nachdrücklich, alle sinnvollen Bemühun- en, die zu mehr Transparenz über die Tätigkeit der Stasi n der Zeit bis 1990 in der DDR und der Bundesrepublik eutschland sowie ihre Nachwirkungen auf das vereinigte eutschland führen. Mit gleicher Konsequenz werde ich ich stets Bestrebungen entgegenstellen, die entweder ewollt oder ungewollt von diesem Ziel ablenken. Deshalb lehne ich den Antrag der FDP ab. nlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rainer Fornahl, Gunter Weißgerber und Dr. h. c. Gerd Andres (alle SPD) sowie Manfred Kolbe (CDU/CSU) zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bun- destag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Un- rechts stärken (Tagesordnungspunkt 40) Eine umfassende Aufklärung über die Tätigkeit von noffiziellen und offiziellen Mitarbeitern des Ministerium ür Staatssicherheit (MfS)/Amt für Nationale Sicherheit AfNS) der DDR in öffentlich-rechtlichen Beschäfti- ungsverhältnissen der Bundesrepublik Deutschland so- ie im Deutschen Bundestag bis zum Jahre 1990 ist aus espekt vor der historischen Wahrheit, der jüngsten deut- chen Geschichte, den Opfern des DDR-Regimes und der ür die Ausübung hoheitlicher Befugnisse notwendigen utorität und Integrität unverzichtbar. Diese Aufklärung ist bisher nicht in dem erforder- ichen Ausmaß geschehen. Es besteht umfassender andlungsbedarf. Deshalb ist das Grundanliegen des ntragsstellers uneingeschränkt zu begrüßen, ja, zu un- erstützen. Die fehlende umfassende Aufklärung und Überprü- ung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes West- eutschlands führt zur Bagatellisierung des Bespitze- ungs- und Unterdrückungsapparates MfS/AfNS und pielt damit den Apologeten der DDR in die Hände. Aktuelle Erkenntnisse eines Aktenfundes im Bereich er Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssi- herheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) machen eutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Mit dem vorliegenden Antrag der FDP wird in diesem inne ein wichtiges politisches Signal gesetzt. Inwieweit die Vorschläge zur Realisierung („Flexibi- isierung der Arbeit des BStU“) in diesem Kontext un- ingeschränkt umsetzbar sind, ist dabei nicht entschei- end. Es wird zumindest ein Vorschlag gemacht, der die nakzeptable Unterscheidung der Menschen in Ost und est hinsichtlich der MfS-Problematik aufzubrechen ilft. Die Begründung der Ablehnung des Antrages durch ie Koalition orientiert sich an formaljuristischen Be- 24954 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) denken und kapituliert vor den Schwierigkeiten der Pro- blemlösung. Eine Alternative wird nicht angeboten. Das ist auch ein politisches Signal. Aus unserer Sicht aber genau das falsche. Wir unterstützen bei durchaus vorliegenden Be- denken bezüglich einiger Einzelaspekte des Antrages die richtige politische Willensbekundung und werden des- halb die Beschlussempfehlung des Ausschusses Kultur und Medien ablehnen und damit dem FDP-Antrag zu- stimmen. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Günter Baumann, Dr. Peter Jahr und Katharina Landgraf (alle CDU/CSU) zu der Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung zu dem Antrag: Inoffizielle Stasi-Mitarbei- ter in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi- Unrechts stärken (Tagesordnungspunkt 40) Die ständige Aufklärung über die Tätigkeit von inof- fiziellen und offiziellen Mitarbeitern in öffentlich-recht- lichen Beschäftigungsverhältnissen aus Respekt vor der Wahrheit, der jüngsten deutschen Geschichte, den Op- fern der SED, der für die Ausübung hoheitlicher Befug- nisse notwendigen Autorität ist unverzichtbar. Es trifft zu, dass diese Aufklärung bisher nicht im erforderlichen Maße erfolgt ist. Wir sind gefordert, diesen Mangel zu beseitigen. Das Anliegen der Antragsteller ist daher un- eingeschränkt zu begrüßen. Die historische Beurteilung der Ausgangssituation im Herbst 1989 weist jedoch mehrere Fehleinschätzungen auf, die keinesfalls mitgetragen werden können; so zum Beispiel die Behauptung, dass mit dem Fall der Mauer „zugleich“ die Aufarbeitung des SED-Unrechts begon- nen hätte. Ebenso wird die Besetzung von Dienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit in vielen Orten der DDR ungerechtfertigt mit der Erstürmung der Stasizen- trale in der Berliner Normannenstraße Mitte Januar 1990 gleichgesetzt. Neben einigen Forderungen, die auch ich befürworte, verlangen die Antragsteller die Novellierung des Stasi- Unterlagengesetzes. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass das Gesetz erst in der 16. Legisla- turperiode geändert worden ist. Im diesbezüglichen Ge- setzgebungsverfahren hatten die Antragsteller darauf verzichtet, den in ihrem Antrag ausgesprochen Wunsch nach einer „Flexibilisierung“ der Regeln für die Über- prüfung von Beamten und Angestellten der Bundesmi- nisterien und -behörden zu äußern. Im vorliegenden An- trag werden die Flexibilisierungsforderung und die damit zusammenhängenden Folgen nicht näher erläutert. Neben den offenkundigen Defiziten des Antrages sollten bei der derzeitigen und kommenden Behandlung der Gesamtproblematik die neuesten Erkenntnisse aus der Arbeit der Birthler-Behörde insbesondere im Blick auf die Stasibelastung von Menschen aus den alten Bun- desländern vom Gesetzgeber beachtet werden. Die Er- k i b t s b B t t w t v p u f B o A o s d u w f M i v v g b t e v u (C (D enntnisse über das Wirken des Staatssicherheitsdienstes m Bereich der Bundesrepublik Deutschland von 1949 is 1990 bestätigen die tatsächliche gesamtdeutsche Be- roffenheit. Deshalb sind entsprechende gesetzgeberi- che Konsequenzen nötig, die die Aufarbeitung der Pro- lematik optimieren und somit das Wirken der Birthler- ehörde nachhaltig unterstützen. Der vorliegende An- rag kann aufgrund seiner Begrenzung und der genann- en Defizite dazu nicht beitragen. Wir brauchen deshalb eitergehende Regelungen, die seitens der Unionspar- eien vorgeschlagen werden sollten. Wir sind entschlossen, heute und in Zukunft alle sinn- ollen Bemühungen zu unterstützen, die zu mehr Trans- arenz über die Tätigkeit der Stasi in der Zeit bis 1990 nd ihre Nachwirkungen auf das vereinigte Deutschland ühren. Mit gleicher Konsequenz werden wir uns stets estrebungen entgegenstellen, die entweder gewollt der ungewollt von diesem Ziel ablenken. Deshalb lehnen wir den Antrag der FDP ab. nlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Antje Blumenthal, Veronika Bellmann, Dr. Christoph Bergner, Klaus Brähmig, Monika Grütters, Manfred Grund, Jens Koeppen, Michael Kretschmer, Andreas G. Lämmel, Dr. Michael Luther, Ulrich Petzold, Eckhardt Rehberg, Katherina Reiche (Potsdam), Ingo Schmitt (Berlin), Michael Stübgen, Arnold Vaatz, Volkmar Uwe Vogel und Kai Wegner (alle CDU/ CSU) zu der Abstimmung über die Beschluss- empfehlung zu dem Antrag: Inoffizielle Stasi- Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundesbe- hörden und Bundestag enttarnen – Aufarbei- tung des Stasi-Unrechts stärken (Tagesord- nungspunkt 40) Aufklärung über die Tätigkeit von inoffiziellen und ffiziellen Mitarbeitern in öffentlich-rechtlichen Be- chäftigungsverhältnissen aus Respekt vor der Wahrheit, er jüngsten deutschen Geschichte, den Opfern der SED nd der für die Ausübung hoheitlicher Befugnisse not- endigen Autorität ist unverzichtbar. Es trifft zu, dass diese Aufklärung bisher nicht im er- orderlichen Maße erfolgt ist. Wir sind gefordert, diesen angel zu beseitigen. Das Anliegen des Antragstellers st daher uneingeschränkt zu begrüßen. Neben einigen Forderungen, die auch ich befürworte, erlangen die Antragsteller zu diesem Zweck eine No- elle des Stasi-Unterlagengesetzes. Das Stasi-Unterlagengesetz wurde erst in dieser Le- islaturperiode geändert. Im diesbezüglichen Gesetzge- ungsverfahren hatten die Antragsteller darauf verzich- et, den in ihrem Antrag ausgesprochen Wunsch nach iner „Flexibilisierung“ der Regeln für die Überprüfung on Beamten und Angestellten der Bundesministerien nd -behörden zu äußern, und dies aus gutem Grund; an- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24955 (A) ) (B) ) dernfalls hätte nämlich erläutert werden müssen, was mit einer solchen „Flexibilisierung“ konkret gemeint ist. Aktuell bleiben die Antragsteller diese Erläuterung in ihrem Antrag schuldig; offenbar deshalb, weil sie unter den Rahmenbedingungen des Grundgesetzes der Bun- desrepublik Deutschland auch nicht zu erbringen ist. Wer – dieses wissend – nun das Stasi-Unterlagenge- setz aufschnüren will, um es einem absehbar ergebnislo- sen Streit zu überantworten, der sich um die Flexibilisie- rung von Regeln dreht, für die nur noch fragmentarische politische Gestaltungsspielräume bestehen, der schadet dem erklärten Ziel des Antrages, anstatt ihm zu nützen. Wer sich mit diesem politischen Ziel tatsächlich identifi- ziert, kann also nicht anders, als den vorgeschlagenen Weg, es zu erreichen, abzulehnen. Ich bin entschlossen, heute und in Zukunft alle sinn- vollen Bemühungen zu unterstützen, die zu mehr Trans- parenz über die Tätigkeit der Stasi in der Zeit bis 1990 und ihre Nachwirkungen auf das vereinigte Deutschland führen. Mit gleicher Konsequenz werde ich mich stets Bestrebungen entgegenstellen, die entweder gewollt oder ungewollt von diesem Ziel ablenken. Deshalb lehne ich den Antrag der FDP ab. Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Berichts: Entwurf eines Zwei- ten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Auf- hebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (2. NS-AufhGÄndG) (Ta- gesordnungspunkt 42) Jörg van Essen (FDP): Der Deutsche Bundestag hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit der Aufarbeitung des Unrechts aus der Zeit des National- sozialismus befasst. Ich erinnere daran, dass vor knapp elf Jahren die christlich-liberale Koalition das erste Ge- setz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechts- urteile in der Strafrechtspflege auf den Weg gebracht hat. Der Deutsche Bundestag hat mit diesem Gesetz das ge- samte NS-Unrecht pauschal und unmissverständlich auf- gehoben. Wir haben uns damals leiten lassen von dem Ziel, mehr als 50 Jahre nach dem Ende der nationalso- zialistischen Herrschaft den bloßen Anschein irgendei- ner Fortgeltung nationalsozialistischen Unrechts zu til- gen. In der 14. Wahlperiode ist der Gesetzgeber hier erneut tätig geworden und hat den Katalog der Strafta- ten, die zu einer pauschalen Aufhebung der gerichtlichen Entscheidungen führen, erweitert. Ziel der Bemühungen des Gesetzgebers war, über den Einzelfall hinausgehend den vielen Menschen, denen Unrecht widerfahren ist, zusätzlich Genugtuung zu verschaffen. Der Deutsche Bundestag ist damit seiner Verantwortung zur Aufarbei- tung eines der dunkelsten Kapitel unserer Geschichte ge- recht geworden. Der Gesetzgeber hat sich seinerzeit bewusst dafür entschieden, Verurteilungen wegen Kriegsverrats nicht i s K D d s g b d w g r f R I w d k j d K i a e g r n a t v V Z r g t ä v n B h g s g e n c n W k g S g v s t a s B d (C (D n die Regelung einzubeziehen. Die Aufhebung einer olchen gerichtlichen Entscheidung ist jedoch auch bei riegsverrat möglich, nach einer Einzelfallprüfung. iese Entscheidung des Gesetzgebers war getragen von er Vorstellung, dass bei diesen Delikten auch der Um- tand, dass sie während eines völkerrechtswidrigen An- riffskriegs begangen wurden, keinen Anlass zur Reha- ilitierung begründen. Der Deutsche Bundestag ist avon ausgegangen, dass auch bei einer Verurteilung egen Kriegsverrats der Tat ein Unrechtsgehalt zu- runde liegen kann, der auch aus heutiger Sicht als Un- echt qualifiziert werden könnte. Die FDP-Bundestags- raktion hat in den zurückliegenden Beratungen diese echtsauffassung der Bundesregierung stets unterstützt. n meiner Rede 2007 zur ersten Lesung des Gesetzent- urfs der Fraktion Die Linke habe ich daher ausgeführt, ass ich für ein weiteres Tätigwerden des Gesetzgebers einerlei nachvollziehbare Gründe erkennen kann. Ausgehend von unseren Beratungen hierzu ist in üngster Zeit die Debatte über die rechtliche Bewertung er Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus wegen riegsverrats neu aufgeflammt. Obwohl die Argumente n dieser Debatte weitgehend ausgetauscht sind, ist es uch gelungen, neue Gesichtspunkte in die Diskussion inzubringen. Ich habe hier insbesondere die Ausführun- en des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsge- icht, Professor Dr. Hans Hugo Klein, zur Kenntnis ge- ommen. In seiner Studie zu diesem Thema hat er usgeführt, dass der Paragraf zum Kriegsverrat im Mili- ärstrafgesetzbuch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen un- ereinbar gewesen ist. Er führt aus, dass die Praxis der erratsverfahren allen Rechtsgrundsätzen widersprach. iel des Gesetzes sei – ich zitiere – „die Tötung des Ver- äters gewesen als Mittel zur Grunderhaltung der Volks- emeinschaft“. Der Paragraf, so Klein in seinem Gutach- en, habe die Grundlage für eine Vielzahl von „in die ußere Form von Gerichtsurteilen gekleideten Tötungs- erbrechen“ geliefert. Professor Klein erkennt daher ei- en fundamentalen Verstoß gegen das rechtsstaatliche estimmtheitsprinzip. Mit besonderer Aufmerksamkeit abe ich zur Kenntnis genommen, dass Bundesverteidi- ungsminister Jung in Bezug auf die Studie von Profes- or Klein gegenüber dem Bundesjustizministerium aus- eführt hat, dass aufgrund der rechtlichen Erwägung iner fehlenden Bestimmtheit der damaligen Gesetzes- orm zum Kriegsverrat die bislang vorgebrachten Sa- hargumente einer entsprechenden Gesetzesänderung icht mehr entgegenstehen. Auch ein Gutachten des issenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ommt zu dem Ergebnis, dass häufig politisch missliebi- es Verhalten wie zum Beispiel politischer Widerstand, olidarität mit verfolgten Juden, Hilfe für Kriegsgefan- ene oder Schwarzmarktdelikte willkürlich als Kriegs- errat verurteilt wurde. Diese neuen Gesichtspunkte timmen in der Tat nachdenklich. Es ist aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ein gro- eskes Schauspiel, das wir Woche für Woche im Rechts- usschuss erleben. In jeder Sitzung des Rechtsausschus- es wird der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur eratung aufgerufen. Regelmäßig wird mit den Stimmen er Mehrheit im Rechtsausschuss im Anschluss die Ver- 24956 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) tagung der Beratung beschlossen. Hier würde ich mir ein selbstbewussteres Vorgehen mit der Initiative wünschen. Entweder der Gesetzentwurf wird sachlich beraten, oder er wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich jedoch nicht vor einer Entscheidung drücken. Vor diesem Hin- tergrund hätte ich es sehr begrüßt, wenn in den Koali- tionsfraktionen eine Einigung auf ein gemeinsames Vor- gehen hätte erzielt werden können. Ich hätte mir zumindest eine ernsthafte sachliche Auseinandersetzung mit den von mir vorhin vorgetragenen neuen Gesichts- punkten gewünscht. Da ein gemeinsamer Weg in der Ko- alition wohl nicht mehr zu erwarten ist, hat sich eine weitere Debatte über die NS-Urteile wegen Kriegsver- rats damit für diese Wahlperiode erledigt. Ich möchte im Übrigen daran erinnern, dass die in dem NS-Aufhebungsgesetz vorgesehene Einzelfallprü- fung bislang zu keinerlei Schwierigkeiten in der Praxis geführt hat. In der Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses hat ein Vertreter der größten deut- schen Generalstaatsanwaltschaft, der Generalstaatsan- waltschaft Hamm, überzeugend ausgeführt, dass sich das Feststellungsverfahren bewährt hat und den Anträgen auf Aufhebung von nationalsozialistischen Unrechts- urteilen in allen Fällen entsprochen wird. Wenn in dem Gesetzentwurf ausgeführt wird, dass den wegen Kriegs- verrats Verurteilten die Rehabilitierung nicht verweigert werden dürfe, so werden hier bewusst die Tatsachen ver- dreht. Genau dieses Ziel verfolgen eben die bereits be- stehenden NS-Aufhebungsgesetze mit der Pauschalauf- hebung und der Einzelfallprüfung, wenn dies gewünscht wird. Damit wird eben gerade keinem der Verurteilten das Recht auf Rehabilitierung verweigert. Gerade diese entlarvende Feststellung, die der Gesetzentwurf enthält, legt den Verdacht nahe, dass es der Fraktion Die Linke wieder einmal nicht um die Sache geht. Die FDP wird einem solchen Vorgehen ihre Zustimmung daher mit Si- cherheit nicht erteilen. Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Ostseestrategie voranbringen und unterstützen – Unterrichtung: 17. Jahrestagung der Ostsee- parlamentarierkonferenz vom 31. August bis 2. September 2008 in Visby, Schweden (Tagesordnungspunkt 41 a und b) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Es ist jetzt gerade zwei Jahre her, dass wir zum letzten Mal hier im Plenum des Deutschen Bundestages eine Debatte über die Zu- kunft der Ostseeregion geführt haben. Heute debattieren wir das Thema im Vorfeld der Tagung des Ostseerates, die in der kommenden Woche in Dänemark stattfindet, und der Ostseeparlamentarierkonferenz im August. Beide Konferenzen haben dabei ein Thema im Fokus: die Erstellung einer Ostseestrategie im Rahmen der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten J t M d O d W 4 d g R M m g O e U d g s w b z h t n – L m d d n d F d h 1 h m r d R R b m le e f d m b W t (C (D ahreshälfte. Damit rückt die Ostseeregion in das Zen- rum europäischer Politik. Nach der Diskussion über die ittelmeerunion im vergangenen Jahr ist dies nur gut für ie Ostseeregion. Es liegt aber auch im deutschen Interesse, wenn die stseeregion ihre Wachstumschancen nutzt. Dabei steht ie Ostseeregion vor gewaltigen Herausforderungen: ar die Ostsee nach dem Zweiten Weltkrieg über 0 Jahre lang ein geteiltes Meer, so ist sie nach dem Fall es Eisernen Vorhangs ein Meer vielfältiger Verbindun- en geworden. Sie ist fast ein EU-Binnenmeer. Mit ussland, dem einzigen Ostseeanrainer, der noch nicht itglied der Europäischen Union ist, kommt der Zusam- enarbeit mit Drittstaaten eine neue Bedeutung zu. Dies ilt genauso für Weißrussland und die Ukraine, die die stsee durch die Schadstoffeinträge über ihre Flüsse benfalls belasten. In mancher Hinsicht ist die Ostseeregion ein Meer der nterschiede geblieben, zum Beispiel zwischen einigen er reichsten und einigen der deutlich ärmeren EU-Mit- liedsländer rund um die Ostsee. Ökologisch betrachtet, ist die Ostsee eines der am tärksten belasteten Meere. Alle Jahre wieder erleben ir im Sommer die Schlagzeilen über Algenblüte und elastenden Nährstoffreichtum. Der Wirtschaftsaufschwung in der Ostseeregion hat u steigendem Schiffsverkehrsaufkommen geführt. Dies at Wohlstand geschaffen, stellt den Schiffsverkehr un- er dem Gesichtspunkt der Sicherheit auf See aber vor eue Herausforderungen. Mehr Schiffsverkehr bedeutet auch wenn das Schiff bezogen auf die transportierte adung das ökologischste Verkehrsmittel ist – auch ehr Emissionen. Dabei wissen wir um die Belastungen, ie gerade vom Bunkeröl des Schiffsverkehrs ausgehen. Bei diesen und einer ganzen Reihe anderer Herausfor- erungen sind wir in der Ostseeregion in den vergange- en Jahren ein gutes Stück vorangekommen. Die Bun- esregierung hat gute Arbeit geleistet, um unsere orderungen, die der Deutsche Bundestag auf Antrag er Koalitionsfraktionen vor zwei Jahren beschlossen atte, umzusetzen. In unserem Antrag nennen wir allein 6 Bereiche, in denen wir deutliche Fortschritte erzielt aben, zum Beispiel beim Umweltschutz für die Ostsee it dem HELCOM-Ostseeaktionsplan, bei der Einfüh- ung von Verkehrstrennungsgebieten zur Verbesserung er Sicherheit auf See, bei den Beschlüssen der IMO zur eduzierung von Schadstoffemissionen im Rahmen der evision der Anlage 6 des MARPOL-Übereinkommens, ei der Ausweisung von SECA-Gebieten, bei Maßnah- en zum Schutz der bedrohten Fischbestände, Visumser- ichterungen der EU für Russland oder der Einrichtung ines Regionalbüros der Europäischen Investitionsbank ür den Ostseeraum in Helsinki. Deutschland hat bei allen diesen Entwicklungen in er Ostseekooperation eine starke Rolle wahrgenom- en, und dies soll auch in Zukunft so bleiben. Warum edarf es nun dennoch einer neuen EU-Ostseestrategie? as soll anders werden, was ist neu? Die EU-Ostseestra- egie stellt vier Ziele in den Mittelpunkt: Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24957 (A) ) (B) ) Erstens die Verbesserung der Umweltstandards, denn nur ein sicheres und sauberes Meer wird Europa auch künftig mit Energie und anderen natürlichen Ressourcen wie Fisch versorgen und den Tourismus weiterhin er- möglichen. Zweitens die Steigerung von Wohlstand im Ostsee- raum. Drittens die Steigerung der Attraktivität der Region für ihre Bewohner, ihre Arbeitskräfte und den Touris- mus, zum Beispiel durch den Ausbau von Verkehrsan- bindungen, der Stromnetze und der Infrastruktur insge- samt. Viertens die Verbesserung der Sicherheit auf See, des Katastrophenschutzes und der inneren Sicherheit durch verstärkte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten. In diesen Bereichen soll die Ostseestrategie die Platt- form für eine besser koordinierte und auf Schwerpunkte konzentrierte gemeinsame Politik für die und in der Ost- seeregion sein. Folgende Erwartungshaltungen, die in den Koali- tionsantrag, den wir heute beschließen wollen, eingeflos- sen sind, möchte ich für die Unionsfraktion ausdrück- lich hervorheben. Wir erwarten, dass nicht neue Kooperationsstrukturen, neue Doppelstrukturen aufge- baut werden. Die Ostseeregion verfügt schon heute über eine gewaltige Vielfalt von Initiativen, Kooperationen und Netzwerken politischer, wirtschaftlicher, kultureller oder wissenschaftlicher Natur. Um nur einige zu nennen: Ostseerat, Ostseeparlamentarierkonferenz, Baltic Deve- lopment Forum, Helsinki-Kommission (HELCOM), Ko- operation der Subregionen der Ostsee, Kooperation der Städte (UBC), Kooperation der Metropolen (BaltMer), Netzwerk Baltic 21, Kooperation der Wirtschaft, der Ge- werkschaften und der Sozialpartner gemeinsam, und diese Liste ist sicherlich noch nicht vollständig. Diese vorhandenen Kooperationsstrukturen wollen wir nutzen, nicht ersetzen. Aber wir halten es für not- wendig, diese Kooperationen im Rahmen der EU-Ost- seestrategie stärker zu bündeln. Ich nenne eine weitere Erwartungshaltung: Wir brau- chen keinen neuen Warenhauskatalog aller möglichen Wünsche, sondern es gilt, Schwerpunkte zu setzen. Schwerpunkte und Prioritäten. Wir brauchen nicht im- mer neue Ziele, sondern die EU-Ostseestrategie muss sich darum bemühen, Strategien zu setzen, um die ver- einbarten Ziele in die Praxis umzusetzen. Schließlich ha- ben wir gerade in der Ostseeregion kein Erkenntnispro- blem, sondern ein Umsetzungsproblem. Es gibt genü- gend Beschlüsse, um bedrohte Fischbestände zu schüt- zen. Dennoch ist die illegale Fischerei weiterhin ein Kernproblem. Mit dem HELCOM-Ostseeaktionsplan liegen wich- tige Zielsetzungen zur Verbesserung des Meeresumwelt- schutzes für die Ostsee vor. Jetzt muss gehandelt wer- den. Dafür haben wir mit unserem Antrag eine Reihe sehr konkreter Vorschläge aufgelistet, von denen ich wiederum nur einige wenige herausgreifen möchte, die mir besonders am Herzen liegen. h m d b d s b t a M g v g H h l E d S r L S E R b s V d w k a k B e w w t t d f r t s s r z d w b m (C (D Wir wollen, dass dem Thema Sicherheit auf See eine ohe Priorität eingeräumt wird und konkrete Maßnah- en vereinbart werden, zum Beispiel die Verstärkung er Lotsenannahme in engen und schwierigen Fahrge- ieten internationaler Gewässer, zum Beispiel der Ka- etrinne. Wir wollen, dass die mit der vorbildhaften Auswei- ung der Ostsee als Schiffsemissionsüberwachungsge- iet (SECA) verbundene Gefahr von Wettbewerbsnach- eilen für die Ostsee dadurch gebannt wird, dass auch ndere EU-Meere wie die Irische See, das Schwarze eer oder das Mittelmeer als entsprechende SECAs aus- ewiesen werden. Wir wollen die umweltfreundliche Energieversorgung on Schiffen in Häfen unterstützen. Landstromversor- ung ist dabei ein ganz wichtiges Thema, bei dem die ansestadt Lübeck vorbildhaft vorangegangen ist; sie at bereits einen ersten Anschluss in ihrem Hafen instal- iert. Aber wir brauchen endlich die Genehmigung der U-Kommission für die Befreiung des Landstroms von er Stromsteuer, denn heute ist der umweltschädlichste chiffsbetriebsstoff, das Bunkeröl, steuerbefreit, wäh- end ökologisch viel sinnvollere Möglichkeiten wie andstrom oder die Option von Gasversorgung für chiffe hoch besteuert werden. Wir wollen, dass die mpfehlungen der jüngsten Maritimen Konferenz in ostock in dieser Hinsicht in die Ostseestrategie einge- unden werden. Wir wollen, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Ost- eeraums durch bessere Verkehrsanbindungen für alle erkehrsträger gefördert wird. Dies gilt insbesondere für en Ausbau der Hafenhinterlandanbindungen, um den achsenden Seeverkehr ins Binnenland umschlagen zu önnen. Gerade hier müssen wir jetzt Vorsorge treffen, uch in einer Krisenzeit, in der das Schiffsverkehrsauf- ommen deutlich gesunken ist; denn wir setzen auf die ewältigung der Wirtschaftskrise, auf neue Chancen in inem neuen Wirtschaftsaufschwung, der auch wieder achsenden Seeverkehr in der Ostsee mit sich bringen ird. Wir wollen, dass die EU-Ostseestrategie einen Bei- rag zur vollen Umsetzung des EU-Binnenmarktes leis- et, und wir wollen auch, dass dabei die Drittstaaten in er Region so weit wie möglich einbezogen werden. Wir wollen auch, dass der Tourismus als Handlungs- eld in die Ostseestrategie aufgenommen wird; denn und um die Ostsee gibt es auch heute noch vielfältige ouristisch interessante Zeugnisse gemeinsamer Ge- chichte, zum Beispiel die Route der Backsteingotik. Wir wollen auch mit dem Jugendaustausch in der Ost- eeregion endlich weiter vorankommen. Seit zwei Jah- en prüft die Bundesregierung eine finanzielle Unterstüt- ung der Ostseejugendstiftung in Kiel. Wir wollen, dass iese Prüfung nunmehr positiv zum Abschluss gebracht ird. Wir wollen auch das Projekt eines Ostseegeschichts- uches aufgreifen, wie es unter Federführung der Acade- ia Baltica in Lübeck entwickelt wurde – ein hochinte- 24958 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) ressanter Beitrag zur Identitätsbildung der Region im Rahmen der Pilotprojekte der EU-Ostseestrategie. Alle diese Themen sollen und können in die EU-Ost- seestrategie, die bis zum Jahresende abgeschlossen wer- den soll, einbezogen werden. Dabei setzen wir auch auf die Beteiligung der Bundesländer, die sich schon heute mit hohem Engagement in der Ostseeregion einbringen. Die Ostsee ist eine Region gewaltiger Herausforde- rungen, aber auch gewaltiger Chancen. Die Perspektive der Ostseestrategie rückt die Chancen in den Fokus der europäischen Politik. Das ist gut. Die Union begrüßt diese Entwicklung. Wir unterstützen sie aktiv, auch mit unserer heutigen parlamentarischen Initiative. Nutzen wir die Chancen der Ostseeregion, auch im deutschen Interesse! Kurt Bodewig (SPD): In der vergangenen Woche, am 19. Mai, haben wir hier in Berlin im Rahmen einer Podiumsdiskussion den Europäischen Tag der Meere in der Landesvertretung Hamburg gewürdigt. Der estnische Botschafter S. E. Herr William Mart Laanemäe wies da- rauf hin, dass man in Estland die Ostsee eher als „West- see“ bezeichnet. Eine gute Gelegenheit in der Ostseepo- litik auch einmal die Sicht der anderen Anrainer wahrzu- nehmen. Heute geht es uns aber um die gemeinsame Sicht auf die Baltic Sea. Ich bin ehrenamtlicher Chairman des internationalen Baltic Sea Forum, BSF, das Mitglieder und Vorstände aus allen Ostseeanrainern in seinen Reihen hat. Ich kann Ihnen versichern, dass wir mit Genugtuung die Bemü- hungen der EU sehen, den Ostseeraum weiter zu entwi- ckeln und dabei vor allem folgende Ziele umzusetzen: optimale Nachhaltigkeit bei der wirtschaftlichen Nut- zung der Meeresressourcen, Aufbau einer Wissens- und Innovationsgrundlage, verbesserte Lebensqualität in den Küstenregionen, Ausbau der Position Europas im inter- nationalen maritimen Bereich und größere Aufmerksam- keit für ein maritimes Europa in der Öffentlichkeit. Die Ostseeregion gilt in diesem Zusammenhang als eine weit vorangeschrittene Region. Mit ihren wirt- schaftlichen Potenzialen und politischen Ansätzen gilt sie als Modellregion für andere Meeresregionen in und außerhalb der EU. Die Entwicklung des Ostseeraumes seit 1989 ist eine Erfolgsgeschichte europäischer Inte- gration, die unter Umständen exportfähig ist. Von da- mals sieben Anrainerstaaten waren lediglich Dänemark und Westdeutschland Mitglieder der Union. Zwei Jahr- zehnte später hat sich die geopolitische Situation grund- legend gewandelt – acht von neun Ostseeländern sind heute EU-Mitglieder. Die Ostsee ist fast ein Binnenmeer der EU geworden. Die Mission der Ostseekooperation ist mit dem Ende der aktiven Begleitung der östlichen Anrainerstaaten im doppelten Übergang von der Diktatur zur Demokratie und von der Plan- zur Marktwirtschaft erfüllt. Mit der Ostseestrategie bekommt die regionale Zusammenarbeit nun eine neue Vision, deren Ziel es ist, die dringlichsten Probleme der Ostseeregion zu lösen. r E I d E d v t s E e ü K i 9 b K r i A w E m b V O Z d D v g t t a K h s h G z i r i t l r E a A p h O w i d V w (C (D Es ist das erste Mal in ihrer Geschichte, dass die Eu- opäische Union eine Strategie auf makroregionaler bene anstrebt. Schwerpunkte sind Umwelt, Wirtschaft, nfrastruktur und – zivile – Sicherheit. Konkret bedeutet as: Bei der Umwelt ist ein wichtiger Schwerpunkt der rhalt des Ökosystems und der Biodiversität. Im Bereich er Wirtschaft ist ein Kernpunkt die Förderung der Inno- ationsfähigkeit und der Wirtschaft. Bei der Infrastruk- ur ist die Überwindung der Energieisolation der balti- chen Staaten und die Schaffung eines gemeinsamen nergienetzes ein Kerngedanke. Bei der Sicherheit geht s zum Beispiel um die Schiffssicherheit und Verkehrs- berwachung sowie um die Schaffung ausreichender risenreaktionskapazitäten. Der Umsetzungszeitraum st auf das Jahr 2020 angelegt. Im Gegensatz zu den 0er-Jahren setzt man im Augenblick nicht auf den Auf- au neuer Organisationen, sondern auf die Nutzung und oordination der vorhandenen institutionellen Struktu- en. Ich halte das für einen ganz wichtigen Punkt. Deshalb st er auch gleich die erste Forderung des vorliegenden ntrages. Es gibt bereits eine Fülle transnationaler Netz- erke, Organisationen und Institutionen, die selbst für xperten nicht leicht zu überschauen ist. Ohne Frage acht diese Vielfalt auch eine Stärke der Region aus und ringt ihr letzten Endes ihre Reputation als Modell und orbild transnationaler Kooperation ein. Mit der EU- stseestrategie kehren Ziel und Mission in die regionale usammenarbeit zurück. Die existierenden Institutionen er Ostseezusammenarbeit werden nicht infrage gestellt. ennoch bietet sich jetzt eine Gelegenheit, das Profil erschiedener Institutionen zu schärfen, Ziele und Auf- aben klarer zu definieren und eventuell bestimmte Ak- ivitäten einzustellen. Als Mitglied der Ostseeparlamen- arierkonferenz stehe ich zu deren Position, dass nicht lle alles machen müssen. Vernünftige und abgestimmte ooperationen sind das Gebot der Stunde. Zu den dringlichsten Problemen der Ostseeregion ge- ören auch die Bereiche Umwelt, Wirtschaft und Infra- truktur. Sie alle stehen in unmittelbarem Zusammen- ang. Dass die Ostsee zu einem der am meisten belasteten ewässer der Welt gehört, weil hier bis zu 2 000 Schiffe ur gleichen Zeit unterwegs sind, ungeklärte Einleitungen n die Ostsee stattfinden und gleichzeitig der Ostseetou- ismus einer der zukunftsträchtigsten Wirtschaftszweige st, zeigt einen dieser Widersprüche auf. Es ist also wich- ig, dass im Rahmen der EU-Ostseestrategie regionalpo- itisch stärker kooperiert wird, um den CO2-Ausstoß zu eduzieren, die Energieversorgung zu diversifizieren, die nergieversorgungssicherheit zu stärken und die Import- bhängigkeit zu verringern. Gerade in der letzten Woche waren die Mitglieder der rbeitsgruppe „Energie und Klimawandel“ der Ostsee- arlamentarierkonferenz unsere Gäste hier in Berlin. Wir aben über unseren Beitrag für die 18. Resolution der stseeparlamentarierkonferenz beraten und der Ent- icklung einer gemeinsamen Energieeffizienzstrategie m Ostseeraum oberste Priorität eingeräumt. Auch in em Bewusstsein, dass die Ostseeregion allgemein als orläufer gilt, wenn es darum geht, neue Wege zu gehen, ird sich unsere Arbeitsgruppe dafür starkmachen, dass Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24959 (A) ) (B) ) die Ostseeregion verstärkt Offshore-Windparks baut, dass die Länder des Ostseeraumes noch besser durch Leitungen und Netze miteinander verbunden werden, die auch in der Lage sind, den „Windstrom“ sicher und ohne Energieverluste in die Netze der Ostseeanrainerstaaten einzuspeisen. Der Arbeitsgruppe ist es wichtig, dass Energieversorgungssicherheit, die Nutzung erneuerba- rer Energien und Energieeffizienz in unmittelbarem Zu- sammenhang gesehen werden. Auch auf gemeinsame Strategien zur Anpassung an den Klimawandel muss ein besonderer Fokus gerichtet werden. Die umweltfreundliche Energieversorgung von Schiffen in Häfen, die Unterstützung des Projekts „Clean Baltic Shipping“ und die Umsetzung des Ostsee- aktionsplanes der Helsinki-Kommission sind hier sehr wichtig. In wirtschaftlicher Hinsicht ist die Ostseeregion er- folgreich. Dennoch zielt die EU-Ostseestrategie darauf ab, die Ostseeregion zu einem „prosperous place“ zu machen. Ohne Frage hängt der wirtschaftliche Erfolg der Region mit ihren Verkehrswegen, Verkehrsanbindungen und Hafenhinterlandanbindungen zusammen. Es muss ein Ziel sein, dem wachsenden Seeverkehr ins Binnen- land Herr zu werden und das Konzept der „Meeresauto- bahnen“ umzusetzen. Die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise sollte als eine Chance gesehen werden, das Wachstum in der Region zu fördern. Der Kampf gegen den von uns Men- schen verursachten Klimawandel durch die Nutzung er- neuerbarer Energien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz kann, zusammen mit einem flexibleren Energiemarkt, zum Schlüssel eines erfolgreichen Ma- nagements der Krise werden. Werden Konjunkturpakete, Investitionspläne, Fördermittel und internationale finan- zielle Ressourcen in die Produktion erneuerbarer Ener- gie, in Energieeffizienz und Netzverbindungen geleitet, ist dieser Gedanke durchaus realistisch. Damit die Ostseeregion auch weiterhin ihren Mo- dellcharakter behalten kann, werden wir die EU-Ostsee- strategie unterstützen. Franz Thönnes (SPD): Drei wichtige Ereignisse für den Ostseeraum stehen in zeitnaher Verbindung zu unserer Debatte. In der kommenden Woche tagt vom 3. bis 4. Juni 2009 in Helsingör in Dänemark der Ostseerat. Am 1. Juli 2009 beginnt die schwedische EU-Ratspräsidentschaft. Während ihrer Amtszeit wird eine Beschlussfassung zu einer EU-Strategie für den Ostseeraum auf der Tagesord- nung stehen. Nach der Entwicklung einer Politik der nordischen Dimension ist es gut, dass nun in der erwei- terten EU der Blick stärker konzentriert auf die Ostseere- gion gerichtet wird. Im Europa der 27 ist das für uns in Deutschland die Chance, dies für uns und die Interessen der Region auch gemeinsam zu nutzen. Eine gute Schwerpunktsetzung. Und schließlich folgt Ende August 2009 in Nyborg in Dänemark die 18. Ostseeparlamenta- rierkonferenz. Wiederum wird der Deutsche Bundestag mit einer fünfköpfigen Delegation vertreten sein. T i W r B I D u d B a d d E D M w h g E a U z s t w c s b v W t G e C E t r i r d R a v d w D f R k r k (C (D Dies alles ist Grund genug, dass sich das wichtige hema der Ostseepolitik und der Ostseestrategie wieder m Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung befindet. ir wollen mit dem zur Debatte stehenden Antrag Markie- ungen durch das Parlament setzen; Markierungen für die undesregierung, wenn sie im Ostseerat und in Brüssel die nteressen Deutschlands einbringt, Markierungen für die eutsche Delegation zur Ostseeparlamentarierkonferenz nd Markierungen für Europa. Ostsee sagen die einen. Westsee sagt man dort, wo as Meer eher geografisch westlich liegt wie in Estland. altic Sea ist der gemeinsame englische Begriff, der uns lle verbindet. Und in der Tat, die Ostsee verbindet. Aus em Meer der Trennung wurde ein Meer der Brücken, er Verbindungen, ein Meer der guten Nachbarschaft. ine Erfolgsgeschichte der europäischen Integration. ie Ostsee ist das „Europäische Binnenmeer“ geworden. Knapp 95 Prozent der Küstenlinie gehören heute zu itgliedsländern der Europäischen Union. Vor 20 Jahren aren es gerade mal 5 Prozent dänischer und schleswig- olsteinischer Meeresküste. Die 20 Jahre haben uns allen ezeigt: Wir leben in einer der lebenswertesten Regionen uropas. Wir leben hier mit circa 70 Millionen Menschen uf einem relativ hohen Wohlstandsniveau, ohne die nterschiede zwischen den einzelnen Ostseeanrainern u verschweigen. Unsere Forschungs- und Wissen- chaftspotenziale sind hervorragend und unsere Wachs- umspotenziale enorm. Die Chancen, uns zu einer der ettbewerbsfähigsten Regionen in der Welt zu entwi- keln, sind da. Wir müssen sie nur nutzen. Die Ostsee- trategie kann dabei helfen. Chancen und Risiken liegen wie immer jedoch eng eieinander. Gerade die Ostsee selbst, das Meer, das uns erbindet, gehört zu den schmutzigsten Gewässern der elt. Hinzu kommt ebenso eine der stärksten Konzen- rationen des Schiffsverkehrs mit den entsprechenden efahrenpotenzialen. Aufgabe genug, sich hiermit aus- inanderzusetzen. Das tun wir mit unserem Antrag. hancen und Perspektiven, auf den Weg Gebrachtes, rwartungen und Forderungen werden dargelegt. Dabei ist der vorliegende Antrag der Koalitionsfrak- ionen geprägt vom Geist der Kooperation in der Ostsee- egion. Ein guter roter Faden. Denn allen ist klar: Ohne ntensive Zusammenarbeit können wir die Herausforde- ungen nicht im Sinne der Menschen, der Umwelt und er Natur beantworten. Dies gilt ganz besonders für die Zusammenarbeit mit ussland, mit dem uns als Europäische Union in Europa ls einzige Region eine 1 000 Kilometer lange Grenze erbindet. Gerade deshalb plädieren wir ausdrücklich afür, die Strategien zur Ostseepolitik immer so zu ent- ickeln, dass Kooperationen mit anderen möglich sind. ie Einbeziehung Russlands, seine Beteiligung ist dabei ür uns eine wichtige Priorität und auch Erwartung an ussland selbst. Es geht um eine gemeinsame gute Zu- unft. Ohne andere Themen wie den Umweltschutz, die ma- itime Politik, Energie oder Verkehr zu vernachlässigen, onzentriere ich mich nicht zuletzt wegen der Debatten- 24960 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) zeit auf die folgenden Punkte: Die Ostsee verbindet. Sie verbindet die Länder, die Regionen, die Menschen, die Wirtschaft, die Arbeitsmärkte. Die vielen Netzwerke, In- stitutionen und Organisationen beweisen dies. Und der Export Deutschlands in die Ostseeregion ist inzwischen fast so hoch wie der Export in die USA und Japan zu- sammen. Grenzüberschreitende Arbeitsmärkte entstehen mehr und mehr, insbesondere durch die Entwicklung der EU. Die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ermögli- chen es uns, die wirtschaftlichen Potenziale der Regionen mehr und mehr zum Wohle der Menschen auszubauen. Anschauliche Beispiele sind die Regionen am Öresund zwischen Kopenhagen und Malmö, zwischen Helsinki und Tallinn, bald auch zwischen dem dänischen Seeland und Schleswig-Holstein mit der geplanten Fehmarnbelt- Querung. Mehr und mehr führen Arbeitsangebote, Arbeits- kräftebedarfe und die wachsenden Mobilitätspotenziale zu vitalen, grenzüberschreitenden Arbeitsmärkten, die die Wirtschaftkraft der Region stärken, den Wohlstand mehren, Einkommen sichern und Kulturen zusammenbringen. Wir wollen, dass bei der vollen Umsetzung des EU- Binnenmarktes die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer nicht unter die Räder kommen. Wir wollen Sicherheit und faire Arbeitsbedingungen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sich angesichts der Zunahme grenzüberschreitender Arbeitsmärkte und damit steigender Zahlen von Grenzpendlern in der EU und im Ostseerat dafür einzusetzen, dass an stark frequentierten Grenzüber- gängen die bestehenden Informationszentren gesichert bzw. neue eingerichtet werden. Hier sollen die Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich umfassend über die sozial-, arbeits- und steuerrecht- lichen Fragestellungen der Arbeitsaufnahme im Nachbar- land zu informieren. Sozial gesicherte Arbeit zu fairen Bedingungen fördert die Mobilität und stärkt die Wachs- tumsentwicklung in Wirtschaftsregionen beiderseits von Grenzen. Einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Dimension in der Ostseeregion stellt der soziale Dialog dar. Das von der EU geförderte und von Gewerkschaften sowie Arbeitge- bern gleichermaßen getragene Baltic Sea Labour Network, BSLN, ist hierfür ein gutes Beispiel. Den sozialen Dia- log weiterhin zu fördern und zu unterstützen, ist gerade angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise wichtig. Gute Beziehungen der Sozialpartner können wesentliche Beiträge zur Bewältigung schwieriger Situa- tionen schaffen. Um für die Zukunft gut gerüstet zu sein, gilt es, die ausgezeichneten Potenziale der Forschungseinrichtungen rund um die Ostsee noch stärker zu vernetzen. Deshalb lautet auch eine der Forderungen im Rahmen der EU-Ost- seestrategie, die Region zu einem der führenden europäi- schen Forschungsstandorte auszubauen. Auch beim nächsten Thema geht es um Arbeit, aber ebenso um Erholung und Natur. Die Koalitionsfraktionen erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich dafür einsetzt, dass der Tourismus, der für die wirtschaftliche Entwicklung der Ostseeregion eine zunehmende Bedeu- tung erfährt, als Handlungsfeld in die Ostseestrategie a r n d a E Z P F w I p b d v u J f e t P u d B s A E S r a s d u r v k d b g B r a m d l w – v w w n M A (C (D ufgenommen wird, indem Themen gemeinsamer Inte- essen und gemeinsamer Geschichte zur Profilierung ge- utzt werden. Historie und Zukunft liegen eng beieinander. Kraft für ie Umsetzung guter Perspektiven gewinnt man häufig us den Erfahrungen der gemeinsamen Vergangenheit. benso gilt es, Lehren aus der Vergangenheit für die ukunft zu ziehen. Aus diesem Grund begrüßen wir das rojekt eines Ostseegeschichtsbuches, wie es unter ederführung der Academia Baltica, Lübeck, entwickelt urde. Auch hier erwarten wir, dass dies als Beitrag zur dentitätsbildung der Region im Rahmen der Pilot- rojekte der EU-Ostseestrategie unterstützt wird. Wir rauchen derartige gemeinsame Projekte, die uns mit en unterschiedlichen Erfahrungen der Geschichte die or uns liegende Zukunft gemeinsam meistern lassen. Identität entsteht auch durch gemeinsame Erfahrungen nd Erlebnisse. Ein wesentliches Element hierbei ist der ugendaustausch. Die Ostsee-Jugendstiftung in Kiel ist da- ür ein gutes Instrument. Die Jugend ist für die Entwicklung iner jeden Gesellschaft die zentrale Basis. Und so benö- igen die entstandenen Verbindungen auch künftig gute feiler, die sie tragen. Deshalb ist der lebendige Austausch nter jungen Menschen in der Ostseeregion so wichtig. Und eshalb erwarten wir auch jetzt, dass die vom Deutschen undestag geforderte Prüfung einer finanziellen Unter- tützung der Ostsee-Jugendstiftung nunmehr positiv zum bschluss gebracht wird. Damit unterstreichen wir unsere rwartung, dass sich die Bundesregierung auch an dieser tiftung finanziell beteiligt. Sie bringt die Jugendlichen und um die Ostsee nicht nur bilateral, sondern eben uch multilateral zusammen. Diese jungen Menschen ind die künftigen Garanten der Stabilität der Demokratie, er Weltoffenheit, der Toleranz und der Kreativität rund m die Ostsee. Diese Beispiele zeigen alleine schon neben den ande- en wichtigen Punkten des Antrages, dass eine Vielzahl on Themen gute Grundlagen für eine neue Phase der oordinierten Zusammenarbeit im Ostseeraum sind und amit im Rahmen der Ostseestrategie erheblich mit dazu eitragen können, ihn zu einer europäischen Modellre- ion zu entwickeln. Markus Löning (FDP): Die FDP im Deutschen undestag begrüßt ausdrücklich, dass sich die Regie- ungsfraktionen auf einen gemeinsamen Text zu diesem usgesprochen wichtigen Thema einigen konnten. Wenn an sich das Gezerre um Opel dieser Tage ansieht, ist as bei dieser Regierung wahrlich keine Selbstverständ- ichkeit mehr. Dem Antragstext wird die FDP zustimmen, nicht weil ir das übertriebene Lob der Regierung teilen würden im Gegenteil –, sondern weil wir meinen, dass vieles on dem, was in dem Antrag steht, endlich umgesetzt erden muss. Im Gegensatz zur Bundesregierung haben ir schon lange die großen Chancen des Ostseeraumes ach der Osterweiterung der EU erkannt und bereits im ai 2007 die Bundesregierung in einem ausführlichen ntrag zum Handeln aufgefordert. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24961 (A) ) (B) ) Die große Chance für die gemeinsamen Ziele wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Ostseeraums, die Verbesserung von Infrastruktur und Umweltschutz für dieses Gebiet ist doch, dass seit 2004 alle Ostseean- rainer außer Russland Mitglieder der Europäischen Union sind. Diese gemeinsame Verbindung, die enge Verzahnung der Länder in gemeinsamen europäischen Gremien, parlamentarischen Ausschüssen oder in zivil- gesellschaftlichen Netzwerken sind die große Chance, etwas gemeinsam zu erreichen. Die europäische Ver- knüpfung stellt aber auch hohe Ansprüche an die Ak- teure, denn die Bürgerinnen und Bürger wollen Ergeb- nisse dieser europäischen Einigung sehen. An Projekten, die das tägliche Leben der Menschen verbessern, kann Europa zeigen, dass es imstande ist, einen echten Mehr- wert zu erbringen. Meiner Auffassung nach ist Europa mit der Ostseestrategie an diesem Punkt auf einem guten Weg. Die schwedische Präsidentschaft hat angekündigt, den Prozess weiter aktiv zu unterstützen. Und ich bin mir sicher, dass unsere schwedischen Partner das auch sehr energisch tun werden. Als Europapolitiker liegen mir aber neben der sehr praktischen Tagesarbeit bei Wirtschaft, Umwelt und In- frastruktur auch zwei andere Themen sehr am Herzen. Zum einen möchte ich, dass der Jugendaustausch end- lich vernünftig unterstützt wird. Wer weiß, was das Deutsch-Französische Jugendwerk nach dem Krieg für die Völkerverständigung erreicht hat, wird verstehen, warum mir das ein besonderes Anliegen ist. Die Ostsee- anrainer verbinden wie keine andere Region in Europa die unterschiedlichen Erweiterungsschritte der Union. Hier trifft das Gründungsmitglied Deutschland, mit ers- ter – Dänemark 1973 –, vierter – Finnland, Schweden 1995 – und fünfter Erweiterungsrunde – Litauen, Lett- land, Estland, Polen 2004 – zusammen. Damit verbun- den sind auch große soziale und gesellschaftliche Unter- schiede. Vor allem unsere östlichen Partner werden noch etliche Jahre mit dem Erbe von kommunistischer Dikta- tur und Misswirtschaft zu kämpfen haben. Gleichzeitig stehen wir aber am Anfang einer gemeinsamen Zukunft. Umso größer ist das Bedürfnis nach gegenseitigem Ken- nenlernen, umso wichtiger ist es, gerade den Jugendaus- tausch zwischen unseren Ländern zu intensivieren und zu fördern. Von langfristig mindestens genau so großer Bedeu- tung ist das gemeinsame Ostseegeschichtsbuch. Gerade die deutsch-polnischen Debatten der letzten Jahre zei- gen, wie groß der Bedarf hier ist. Die Ostseeanrainer ha- ben eine enge Verbindung durch Hunderte von Jahren gemeinsamer Geschichte. Unser jeweiliger Blick auf diese Geschichte ist aber sehr unterschiedlich. Die Ent- stehung eines gemeinsamen Ostseegeschichtsbuches bietet eine hervorragende Plattform, um hierüber den Dialog zu beginnen. Leider ist im gesamten Antrag keine Rede von der Ostsee-Pipeline. Wohl kein Projekt der letzten Jahre hat so viel Unfrieden gestiftet wie dieses. Und leider hat die derzeitige Bundesregierung ihre Chance bisher nicht ge- nutzt, die außenpolitischen Scherben, die Schröder und Fischer hinterlassen haben, zu kitten. Es wäre höchste Zeit. u d l i d k F t e d d W i b u l t d A D a s O h w s f d s B R d d b s g t z k Q E h T d a L s g U B w d (C (D Lutz Heilmann (DIE LINKE): Schwach angefangen nd stark nachgelassen, so könnte der alternative Titel es uns vorliegenden Antrages von CDU/CSU und SPD auten. Im ersten Teil stehen durchaus auch Dinge, die ch als Linker gut und gerne unterschreiben könnte. Aber a geht es auch um Fakten, die selbst Sie als Regierungs- oalition nicht wegdiskutieren können. Es ist nun einmal akt, dass die Ostsee eines der am stärksten beanspruch- en Gewässer ist. Es ist leider auch Fakt, dass die Ostsee ines der dreckigsten Gewässer ist, und es stimmt auch, ass der Klimawandel sich bei der Ostsee besonders eutlich zeigt, und zwar nicht nur anhand des steigenden asserspiegels. Ganz anders sieht es dann zum überwiegenden Teil m zweiten Teil aus. Dort ergeht sich die Koalition in Lo- eshymnen für die Bundesregierung. Sie begrüßen dies, nd Sie begrüßen das. Aber reicht diese Prosa aus? Be- euchten wir doch einfach einmal die ganz konkrete Poli- ik der Bundesregierung in Sachen Ostsee. Ich möchte as anhand dreier konkreter Punkte darlegen: Erstens. Eines der großen Probleme der Ostsee ist die ltmunition nicht nur vor der deutschen Küste. Zweitens. Die feste Fehmarnbelt-Querung wird in eutschland heftigst debattiert und verliert offenbar uch in Dänemark immer mehr an Unterstützung. Drittens. Die Belastung der Ostsee durch Schiffsemis- ionen. Zum ersten Punkt: Die Hinterlassenschaften in der stsee aus zwei Weltkriegen und aus dem Kalten Krieg olen uns in regelmäßigen Abständen wieder ein; immer enn es zu spontanen Explosionen kommt und dabei chlimmstenfalls Menschen getötet werden. Aber es ehlt Ihnen doch wirklich der Wille hier endlich zu han- eln. Sonst hätten Sie schon lange den Wirrwarr an Zu- tändigkeiten beendet und sich zur Verantwortung des undes für diese Hinterlassenschaften des Deutschen eiches, aber auch der DDR und der BRD bekannt und ie Zuständigkeit übernommen. Wir brauchen ein Bun- esprogramm, welches natürlich mit den Ostseenach- arn koordiniert werden muss, um die Altmunition chnellstmöglich aus der Ostsee herauszuholen. Die ein- erichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe kann dafür wich- ige Impulse geben. Sie darf aber nicht damit enden, dass war drüber geredet wurde, aber am Ende nichts Kon- retes als Ergebnis feststeht. Zum zweiten Punkt: Leistet eine feste Fehmarnbelt- uerung einen Beitrag zur Erreichung der Ziele, die die U-Komission für eine Ostseestrategie aufgeschrieben at? Wohl kaum. Tausende Arbeitsplätze in den Bereichen ourismus und Schifffahrt – sprich: Fähren – sind gefähr- et. Oder meinen Sie ernsthaft, dass Menschen freiwillig n einer Brückenanfahrtsrampe mit entsprechender ärmbelästigung Urlaub machen werden? Die jetzt chon erhebliche Armut – circa 17 Prozent – in der Re- ion Ostholstein würde erheblich vergrößert und die mwelt nicht hinnehmbar dadurch gefährdet, dass zum eispiel die letzten Lebensräume des Ostseeschweins- als zerstört, Millionen Zugvögel gefährdet würden und er für die Ostsee als Brackmeer so wichtige Wasseraus- 24962 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) tausch infrage gestellt würde. Zur Schiffssicherheit: Sie wissen genauso wie ich, dass eine Autobahn, die von drei auf eine Spur verengt wird wesentlich gefährlicher ist als eine mit drei Spuren und eher die Möglichkeit von Unfällen bietet. Oder wie schaut es mit dem Ziel aus, Verkehr von der Straße auf das Meer zu verlagern? Nein, die Brücke würde das Gegenteil beiwirken. Diese steht entgegengesetzt zu den Zielen für eine Ostseestrategie. Deshalb meine Aufforderung an die Koalition: Lassen Sie die Finger von der Brücke. Reden Sie mit unseren dänischen Nachbarn und gehen Sie andere, bessere Wege für die länderübergreifende Zusammenarbeit. Las- sen Sie uns kulturelle Brücken und nicht Brücken aus Beton bauen. Zum dritten Punkt, zur Diskussion über das Verrin- gern der Emissionen von Schiffen nicht nur in den Hä- fen: Richtig ist, dass wir da einen guten Schritt vorange- kommen sind, aber gerade hier muss schnell gehandelt werden. Es hilft den Menschen recht wenig, wenn wir ihnen sagen, dass in zehn Jahren alles besser wird. Die landseitige Stromversorgung der Schiffe in den Häfen ist ein schnellerer Weg. Hier könnten Sie etwas mehr Ein- satz zeigen. Bei anderen Projekten entfalten Sie auch mehr Einsatz. Eine spürbare Senkung der Emissionen würde die Lebenssituation der Menschen nicht nur in deutschen Ostseehäfen verbessern. Die Ostsee ist durch das Zusammenwachsen Europas in das Zentrum Europas gerückt. Was früher trennte, ver- bindet heute. Jetzt haben wir die Chance, die Ostsee zu einem Meer des Friedens zu machen. Wir haben die Chance, bei Wahrung sozialer, ökologischer und ökono- mischer Interessen, die Ostsee als Lebensraum für heu- tige und künftige Generationen zu erhalten. Der uns vorgelegte Antrag wird dem Anspruch nicht gerecht. Deshalb wird meine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die europäischen Meere, allen voran die Ostsee, waren von enormer Bedeutung für den wirtschaftlichen Wohlstand der Länder des europäischen Kontinents und sind dies noch heute. Doch unsere Meere sind mehr: Sie sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Klimaregulie- rer, Nahrungsquelle und Erholungsgebiete. Als Handels- und Transportwege verbinden sie Menschen über natio- nalstaatliche Grenzen hinweg. Von sieben Anrainerstaaten der Ostsee waren bis zum Mauerfall nur Dänemark und die Bundesrepublik Mit- glieder der Europäischen Union. Heute, 20 Jahre später, ist die Ostsee zum Binnenmeer der EU geworden. Acht der neun Ostseeanrainer sind EU-Mitglieder. Um dieser geschichtlichen Entwicklung Rechnung zu tragen und zugleich das zukünftige Wachstum der Ostseeregion si- cherstellen zu können, ist es nun an der Zeit, die Zusam- menarbeit innerhalb der Ostseeregion auf neue Füße zu stellen. Die gemeinsame Strategie für den Ostseeraum ist das passende Instrument hierfür. Mit ihr haben wir die Chance, eine neue Phase der Zusammenarbeit in der Re- gion einzuläuten. Meine Fraktion und ich begrüßen die O l K O r e s g p b O g r i D h e w r r h t t w s n H r v v s z e l l F a O v S m i t E n b w i m p z T V g r (C (D stseestrategie der EU daher ausdrücklich. Sie war ange überfällig. Im Dezember 2007 haben die Mitgliedstaaten die EU- ommission aufgefordert, eine „EU-Strategie für den stseeraum“ vorzulegen. Der nun eingeleitete Anhö- ungsprozess wird aller Voraussicht nach im Juni 2009 in inem Vorschlag der EU-Kommission münden. Die chwedische Regierung hat angekündigt, dass sie die re- ionale Kooperation im Ostseeraum während ihrer Rats- räsidentschaft im zweiten Halbjahr 2009 weiter voran- ringen will. Hiermit eröffnet sich die Chance, den stseeraum als Modellregion und Vorbild für weitere re- ionale Kooperationen, zum Beispiel im Schwarzmeer- aum und im Kaspischen Raum, zu etablieren. Eine verstärkte Zusammenarbeit in der Ostseeregion st von immenser Bedeutung für die gesamte Region. urch eine exzessive Nutzung unserer Meere laufen wir eute Gefahr, den erst durch sie ermöglichten Standard iner hohen Lebensqualität zu gefährden. Daher müssen ir unsere Anstrengungen zum Erhalt und Schutz unse- er Meere dringend intensivieren. Dies gilt in besonde- em Maße für die Ostsee. Ihr sensibles Ökosystem ist eute durch wachsende Schiffsverkehre, unsichere Öl- anker, Überfischung und Überdüngung, durch Muni- ionsaltlasten und vieles mehr gefährdet. Intensivieren ir unsere Bemühungen zum Schutz und Erhalt der Ost- ee nicht, laufen wir Gefahr, dass das europäische Bin- enmeer bald einer Umweltkatastrophe zum Opfer fällt. ierdurch wäre die Entwicklung des gesamten Ostsee- aums gefährdet. Dies zu verhindern muss nicht zuletzt or dem Hintergrund, dass die Ostsee für Deutschland on enormer wirtschaftlicher Bedeutung ist, unser Ziel ein. Die Chance, dem Schutz und Erhalt der Ostsee eine entrale Rolle bei der Ausgestaltung der Ostseestrategie inzuräumen, dürfen wir nicht ungenutzt verstreichen assen. Hierfür haben wir keine Zeit mehr. Den vor uns iegenden Herausforderungen müssen wir uns durch die ormulierung gemeinsamer Antworten zusammen mit llen Anrainern stellen. Daher begrüßen wir, dass die stseestrategie explizit Russland einschließen wird. Dies heißt jedoch nicht, dass nicht jeder Mitgliedstaat or seiner eigenen Haustür damit anfangen muss, dem chutz und Erhalt unserer Meere die Bedeutung zukom- en zu lassen, die den Herausforderungen angemessen st. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koali- ion, wenn Sie in Ihrem Antrag richtigerweise auf die ntschließung der im Jahr 2007 in Berlin stattgefunde- en Ostseeparlamentarierkonferenz, die Ostsee zum sau- ersten und sichersten Meer Europas zu machen, ver- eisen und das Ziel ausgeben, Ökologie und Ökonomie m Gleichgewicht halten zu wollen, dann müssen Sie da- it aufhören, lediglich auf die Verantwortung der euro- äischen und internationalen Ebene für die Ostseeregion u verweisen. Fangen Sie endlich selbst damit an, ihren eil zum Erhalt des Ökosystems der Ostsee beizutragen! erschließen Sie nicht weiter die Augen vor dem drän- enden Problem der Munitionsaltlasten in unseren Mee- en, und legen Sie endlich Förderprogramme für alterna- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24963 (A) ) (B) ) tive Schiffsantriebe und eine emissionsarme Schifffahrt auf! Statten Sie die deutschen Ostseefährhäfen mit Land- stromversorgung aus, und tragen Sie hierdurch zu einem besseren Klima in unseren Städten bei! Engagieren Sie sich auf europäischer Ebene für die Durchsetzung von Fangquoten, die den Fischbeständen erlauben, sich zu erholen! Richten Sie neue Meeresschutzgebiete ein, an- statt vor Jahren eingerichtete Schutzgebiete zu bebauen! Schaffen Sie endlich eine nationale Küstenwache! Und tragen Sie nicht auch noch durch einen ökonomisch un- sinnigen und ökologisch höchst risikoreichen Bau einer festen Querung über den Fehmarnbelt dazu bei, dass das Ökosystem der Ostsee durch einen zusätzlich reduzier- ten Wasseraustausch noch stärker belastet wird! Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur vereinbarten Debatte: 25 Jahre Parlamen- tarisches Patenschafts-Programm (Tagesord- nungspunkt 43) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): „Rei- sen veredelt den Geist und räumt mit allen unseren Vor- urteilen auf, meinte Oscar Wilde, ein geborener Opti- mist. Wenn es um PPPler geht, mag er recht haben. PPPler sind Jugendbotschafter besonderer Ausrichtung: offen, aufgeschlossen, lernbereit und auskunftswillig. Nicht nur wir Abgeordnete wissen aus eigener Anschau- ung: Reisen bildet und Austausch verbindet. Viele Tau- send junge Leute aus Deutschland und Amerika können dies dank des Parlamentarischen Patenschafts-Pro- gramms des Deutschen Bundestages und des amerikani- schen Kongresses jedes Jahr aus eigenem Erleben nach- vollziehen. Das Parlamentarische Patenschafts-Programm, PPP, ist das Herzstück des deutsch-amerikanischen Jugend- austausches. Es wurde 1983 durch den Deutschen Bun- destag und den Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika auf den Weg gebracht. Der Grundgedanke war damals, des 300. Jahrestages des Beginns der Einwande- rung deutscher Bürgerinnen und Bürger in die Vereinig- ten Staaten zu gedenken und ihm Zukunft zu geben. Ein weltoffener und weitgereister Mensch hat einmal gesagt: Der Gewinn eines langen Aufenthaltes außerhalb unseres Landes liegt vielleicht weniger in dem, was wir über fremde Länder erfahren, sondern in dem, was wir dabei über uns selbst lernen. Das erfahren zurzeit circa 360 junge Deutsche, die sich als der 25. Jahrgang Austauschschüler in den USA aufhalten. Alle amerikanischen Stipendiaten dieses 25. Jubiläumsjahrgangs sind heute hier bei uns im Parla- ment und konnten während ihrer Zeit in Deutschland vielleicht bereits ähnliche Eindrücke gewinnen. Viele von ihnen sind für einige Tage auf Seminaren in Berlin und erleben hautnah mit, wie in der Hauptstadt 60 Jahren Grundgesetz, 60 Jahren Bundesrepublik Deutschland und 20 Jahren Mauerfall gedacht wird. Diese bedeutsa- m d s b w m n f n m k P i v u A g t P ü D m S w s k d d D n d d d z D d l s s e a d g g E u g a (C (D en Wegmarken der deutschen Geschichte wären ohne en Einsatz unserer amerikanischen Freunde und Partner o nicht möglich gewesen. Gemeinsame Geschichte ver- indet und schafft auch Gemeinsamkeit für Mitverant- ortung in beiden Demokratien. Es gibt daher aus einer Sicht keinen besseren Zeitpunkt und keine geeig- etere Gelegenheit, um sich als Parlament kraftvoll und raktionsübergreifend zur Zukunft des deutsch-amerika- ischen Jugendaustausches zu bekennen. Bereits Alexander von Humboldt befand: Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nicht angeschaut haben. Dieser Vorwurf kann den PPPler wahrhaftig nicht ge- acht werden. Rund 18 500 junge Deutsche und Ameri- aner konnten dank des Parlamentarischen Patenschafts- rogramms in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten hren Traum, ein Jahr im jeweils anderen Land zu leben, erwirklichen. Dies sind ein überzeugender Zeitraum nd eine beeindruckende Teilnehmerzahl, die besondere nerkennung und Würdigung verdienen. Mit der Vereinbarung dieses beispielgebenden Pro- ramms für Schülerinnen und Schüler und junge Berufs- ätige begann 1983 eine Erfolgsgeschichte. Dieses rogramm hat die vergangenen 25 Jahre unbeschadet berstanden und ist heute so vital und populär wie zuvor. as Interesse der Jugendlichen beider Länder übersteigt it circa 400 Bewerbern bei weitem die Zahl der PPP- tipendien. Dies ist aus meiner Sicht ein weiterer Grund, eshalb wir an dem Programm unbedingt festhalten ollten. Für die Bewerber gilt Fontanes Leitsatz: Wer reisen will, muss zunächst Liebe zu Land und Leute mitbringen, zumindest keine Voreingenom- menheit. Er muss guten Willen haben, das Gute zu finden, anstatt es durch Vergleiche tot zu machen. Über 500 Mitglieder des Deutschen Bundestages be- unden jedes Jahr, dass sie gerne eine Patenschaft für iese jungen Menschen übernehmen möchten. Auch iese Bereitschaft zum Engagement ist erwähnenswert. as gilt auch für die Betreuung deutscher wie amerika- ischer Stipendiaten. Der Bundestag zeigt Flagge für en internationalen Jugendaustausch. Ich möchte aus- rücklich allen Beteiligten danken, die zum Gelingen es Programms beitragen, und deren Vorgänger. Dazu ählen die Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert, r. h. c. Wolfgang Thierse und Professor Rita Süssmuth, ie das Programm auf einzigartige Weise gesellschaft- ich, kulturell und politisch unterstützt haben. Das haben ie immer wieder durch die Übernahme der Schirmherr- chaft verdeutlicht. Zu den Förderern zählen auch der hemalige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und sein merikanischer Amtskollege Bill Clinton. Beide haben em Programm mit einem wohltuenden, hilfreichen und emeinsamen Empfang der PPP-Teilnehmer zu noch rößerer Akzeptanz und Gewichtung verholfen. Eine ntwicklung, die Bundeskanzler Gerhard Schröder wie nsere Bundeskanzlerin aktiv weitertragen bzw. getra- en haben. Mit ganz besonderer Freude denke ich hier n die „Chill-out-Area“ im Kanzlergarten zurück. Emp- 24964 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) fänge im Kanzlergarten schaffen positive Gefühle und Eindrücke, die die jungen Menschen mit in ihre Heimat nehmen. Hier bewahrheitet sich auch das richtige Motto vieler Stipendiaten: Erwarte das Unerwartete – die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich als zuständi- ger Berichterstatter aber auch bei dem zuständigen Refe- rat der Bundestagsverwaltung. WI 4 hat immer sehr auf- merksam, mit großer Sorgfalt und viel Engagement nicht nur die Organisation des PPP übernommen. WI 4 identi- fiziert sich auch damit. Das gilt auch für die gesamte Verwaltung bis hin zum Direktor des Deutschen Bundes- tages. In beiden Ländern sind neben den Parlamentariern besonders die Gastfamilien – Gasteltern wie Gastge- schwister – zu erwähnen. Sie leisten unentgeltlich ihren großartigen persönlichen Beitrag zum Gelingen dieses einzigartigen Programms. Damit sind etwas über 50 000 Personen als ehrenamtliche Helfer auf diese Weise im PPP diesseits und jenseits des Atlantiks enga- giert gewesen. Mein Dank gilt ebenfalls den beteiligten professionell und verantwortungsbewusst arbeitenden Austauschorganisationen, mit denen wir bisher sehr er- folgreich zusammenarbeiten konnten. Dabei begleitet der Deutsche Bundestag die Arbeit der Austauschorgani- sationen genau, kritisch und konsequent. Das heißt, wer fehlt, dem wird der Auftrag entzogen. Der Bundestag muss und kann dadurch gewährleisten, dass die Organi- sationen mit dem Vertrauen der jungen Menschen und ihrer Familien umsichtig umgehen. Auslandsaufenthalte können auch Risikoaufenthalte sein, und nicht alle PPPler sind pflegeleicht, sondern können auch schon ganz kantige und oder anspruchsvolle Persönlichkeiten sein. Namentlich möchte ich aber AFS, Youth For Understanding, Experiment, GIVE, Partnership Interna- tional, InWEnt und Open Door International als unsere augenblicklichen engagierten Kooperationspartner nen- nen, die unser Vertrauen rechtfertigen. Natürlich möchte ich auch ausdrücklich die Arbeit und das Engagement meiner Kollegen, der Berichterstat- ter für internationale Austauschprogramme aus allen Fraktionen des Hauses, erwähnen. Sie bilden ein kolle- giales Team. Sie sind tatkräftig und voller Ideen, stets für den Erfolg des PPP unterwegs. Fraktionsübergrei- fend lässt sich auf 25 Jahre konstruktive parlamentari- sche Zusammenarbeit zurückblicken. Das PPP eint uns. Das ist eine wirkliche Vorzeigeleistung im Deutschen Bundestag. Die PPP-Stipendiaten leben fast zwölf Monate lang in einer Gastfamilie des befreundeten Landes. Dabei lernen sie an der dortigen Schule oder absolvieren in einem ört- lichen Betrieb ein Praktikum. Bei diesem einzigartigen Austauschprogramm liegen den Abgeordneten, die in den Wahlkreisen Stipendien vergeben und Patenschaften übernehmen, beide Zielgruppen – Schüler und junge Be- rufstätige – gleichermaßen am Herzen. Denn beide Gruppen erfüllen ihre Rolle als Botschafter ihres Landes mit Ernsthaftigkeit und Herzblut. So mancher junger Amerikaner perfektionierte nicht nur seine deutschen Sprachkenntnisse, sondern lernte eine weitere Sprache hinzu: so etwa sächsisch, bayerisch oder plattdeutsch. Bei vielen Stipendiaten bleibt es nicht beim einmaligen A e m f A J d l z l s d 7 n b W t z e w t g i a g f L u s d ß L g f z k P z A s m g D f s d d B D (C (D uslandsaufenthalt – manche Familienbindungen halten in Leben lang. Ich freue mich sehr, wenn sich viele ehe- alige PPP-Stipendiaten dauerhaft für ein gutes und reundschaftliches Verhältnis zwischen Deutschland und merika einsetzen, und damit aus der Erfahrung eines ahres eine dauerhafte Inspiration für eine Brücke über en Atlantik entwickeln. Jedes Jahr leisten die jungen Berufstätigen und Schü- er ihren Beitrag dazu. Sie tragen dazu bei, ein differen- iertes Bild von Amerika beziehungsweise von Deutsch- and in ihrer Altersgruppe zu vermitteln. Und wer in einen Lehr- und Wanderjahren die Chance genutzt hat, ie Probleme des Heimatlandes aus einem Abstand von 000 Kilometer Luftlinie zu betrachten, ist für Engstir- igkeit nicht mehr empfänglich. Weltoffene Menschen rauchen wir, wenn wir in unserer zusammenrückenden elt die Probleme lösen wollen, die uns gemeinsam be- reffen. Denn „Reisen ist in der Jugend ein Teil der Er- iehung, im Alter ein Teil der Erfahrung.“ So formulierte s Francis Bacon. Das PPP-Stipendium für ein Austauschjahr ist eine ertvolle Investition: für die Erweiterung des Horizon- es eines jungen Menschen, für das Knüpfen langfristi- er Bindungen und für das Miteinander-Zurechtkommen n einer globalisierten Welt. Ein Jahr Aufenthalt in einem nderen Land bedeutet Veränderung. Das bedeutet Ein- ewöhnung in eine Gastfamilie, in eine Gastschule, Er- ahrungen sammeln mit der fremden Sprache und dem ebensalltag im anderen Land. Dies erfordert Neugier nd Pioniergeist. Um Wilhelm Busch zu zitieren: Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebens- ziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist’s: Reise, reise! Die Bereitschaft, sich dabei auf Neues einzulassen, tellt insgesamt eine persönliche Herausforderung dar, in en meisten Fällen aber gleichermaßen auch einen gro- en Gewinn. Neue Kontakte, andere Einsichten in ein and, das man vorher nur aus Büchern kannte. „It’s not ood or bad – it’s different!“ – Das ist ein Schlüsselsatz ür das PPP. Das Programm hat sich aus der Pionierzeit u einem wirklichen Flaggschiff in den deutsch-ameri- anischen Kulturbeziehungen gemausert. 25 Jahrgänge arlamentarisches Patenschafts-Programm sind Grund ur Freude über das Geleistete. Sie sind aber ebenso eine ufforderung, diesen guten Weg der deutsch-amerikani- chen Freundschaft fortzusetzen. Daher wünsche ich ir, dass wir gemeinsam mit dem amerikanischen Kon- ress das Programm fortführen und weiter ausbauen. as Patenschafts-Programm muss auch zukünftig ein ester Bestandteil der internationalen Arbeit des Deut- chen Bundestags bleiben. Dies ist ein Wunsch, der bei en zurzeit in Berlin weilenden Kongressmitgliedern um en Vorsitzenden der Study Group on Germany, Rob ishop, sicherlich viel Zuspruch findet. Dagmar Freitag (SPD): Wenn Abgeordnete des eutschen Bundestages mit Begeisterung in der Stimme Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24965 (A) ) (B) ) über PPP sprechen, ist klar, was nur gemeint sein kann: unser Parlamentarisches Patenschafts-Programm, kurz PPP, das in diesem Jahr seinen 25-jährigen Geburtstag feiert. An Jahren noch jung, aber auf jeden Fall alt ge- nug, um heute mit dieser Debatte entsprechend gewür- digt zu werden. Wir können aus gutem Grund mit Stolz auf dieses Programm blicken: Bis heute haben 18 500 junge Men- schen aus Deutschland und den USA daran teilgenom- men, haben also die große Chance genutzt, sich mit gro- ßen Erwartungen einer mindestens ebenso großen Herausforderung zu stellen. Es ist schließlich nicht ein- fach, für ein ganzes Jahr Freunde und Familie zurückzu- lassen und sich auf ein Leben in einer fremden Gastfami- lie in einem ebenso fremden Land einzulassen. Wie attraktiv dieser besondere Schüleraustausch zwi- schen unseren beiden Ländern jedoch ist, zeigt Jahr für Jahr das ungebrochene Interesse daran. Zum Gelingen tragen viele bei, allen voran diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die mit der Bereitschaft zur Übernahme einer Patenschaft ein tragfähiges Fundament für dieses Aus- tauschprogramm legen. Das ist ein beeindruckendes Vo- tum und auch ein Symbol für die Fortsetzung der freund- schaftlichen Beziehungen zwischen unseren Ländern. Tausende von Bewerbungen diesseits und jenseits des Atlantiks werden zur Zeit wieder von jungen Menschen geschrieben, verbunden mit der Hoffnung, einen ganz persönlichen Traum verwirklichen zu können. Natürlich wissen wir, dass mit Träumen auch Enttäu- schungen verbunden sein können: Enttäuschung über das viel zu kleine Örtchen, in dem man ein Jahr verbrin- gen soll, über die Schule oder – am problematischsten – die Gastfamilie. Die Tatsache, dass die Zahl der vorzeiti- gen Rückkehrer sehr klein ist, zeigt, zu welchen Pro- blemlösungen auch junge Menschen schon in der Lage sind. Wer Schwierigkeiten überwindet und bereit ist, sich auf Neues einzulassen, kehrt mit neuem Selbstbe- wusstsein und unvergesslichen Erfahrungen in sein Hei- matland zurück. Lassen Sie mich wenige Worte aus dem Bericht einer Stipendiatin des Jahrgangs 2007/2008, Alena Reining- haus aus Iserlohn, zitieren: Es war ein Jahr mit Höhen und Tiefen, das meinen Horizont erweitert hat und mich zu einer erwachse- nen Person gemacht hat. Ein solches Jahr würde ich immer wiederholen, und ich kann es jedem nur empfehlen, denn man lernt nicht nur etwas über ein anderes Land oder eine andere Kultur, sondern vor allem über sich selbst. Aus vielen Gesprächen mit unseren Ehemaligen weiß ich, dass sich aus der Ferne auch die Sichtweise auf das eigene Land verändert. Wenn man beispielsweise plötz- lich feststellen muss, dass Mitschüler oder die Gasteltern im Krankheitsfall keine Versicherung haben, sieht man funktionierende Sozialsysteme im Heimatland nicht län- ger als schlichte Selbstverständlichkeit an, sondern man weiß diese plötzlich zu schätzen. Über solche sehr prak- tischen Lebenserfahrungen hinaus entstehen im Idealfall Freundschaften und Netzwerke, die ein Leben lang hal- t g d 3 t w s m u S d g t e r P a d O v W h M r h G s e f P e 3 d s d g d V H m 4 A w i g w e g s s D E tr D (C (D en können. Kann es für junge Menschen etwas Besseres eben? Heute Morgen hat der Bundestagspräsident zu Beginn er Plenarsitzung das Programm im Beisein von 50 jungen amerikanischen Schülern und jungen Berufs- ätigen ausdrücklich gewürdigt. Das war ein außerge- öhnlicher Vorgang und ist ein Beleg für große Unter- tützung durch den gesamten Deutschen Bundestag. Ich öchte den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, nserem Botschafter in Washington D. C., Herrn Dr. charioth, der Verwaltung des Deutschen Bundestages, en Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Austauschor- anisationen und vor allem den Gastfamilien für die Un- erstützung danken. Gemeinsam haben wir das PPP zu iner Erfolgsstory gemacht, und es lohnt sich, weiter da- an und dafür zu arbeiten. Bernd Scheelen (SPD): 25 Jahre Parlamentarisches atenschafts-Programm sind auch 325 Jahre deutsch- merikanische Freundschaft. Am 6. Oktober 1683 landeten ie ersten deutschen Auswanderer an der amerikanischen stküste. 13 Familien segelten auf der „Concord“ fast ier Monate über den Atlantik, um ihr Glück in der Neuen elt zu suchen. Sie gründeten die Stadt Germantown, eute ein Vorort von Philadelphia. Sie waren Quäker und ennoniten und kamen aus einer Stadt am linken Nieder- hein: Krefeld, meine Heimatstadt. Die gehörte im 17. Jahr- undert zum Hause Oranien und wurde verwaltet von der rafschaft Moers. Dort herrschte – und das war das Be- ondere zur damaligen Zeit – Religionsfreiheit. Krefeld ntwickelte sich zur Zufluchtsstätte für religiös Ver- olgte. Das Leben auf engem Raum war auch nicht ohne robleme, sodass sich im Laufe der Jahre 13 Familien ntschlossen, den Weg nach Westen anzutreten. Die 00-Jahr-Feier 1983 in Krefeld in Anwesenheit des Bun- espräsidenten, des Bundeskanzlers und des amerikani- chen Vizepräsidenten war der äußere Anlass, die eutsch-amerikanischen Beziehungen mit einem Ju- endaustauschprogramm zwischen dem Bundestag und em amerikanischen Kongress weiter zu festigen. Die orbereitungen dazu wurden schon von der Regierung elmut Schmidt getroffen. Federführend war die Staats- inisterin im Auswärtigen Amt, Hildegard Hamm-Brücher. Seit Beginn des Austausches 1984 haben Jahr für Jahr 00 junge Deutsche und eine gleichgroße Zahl junger merikanerinnen und Amerikaner ein ganzes Jahr im je- eils anderen Land verbracht. Das Leben in Familien hat hnen einen tiefen Einblick in die Kultur des Gastlandes egeben, hat Verständnis für andere Lebensweisen ge- eckt, dadurch aber auch den Blick für die Situation im igenen Land geschärft. Mittlerweile haben 20 000 junge Leute diese Erfahrun- en gemacht. 20 000 tiefe Freundschaften zu den Men- chen im anderen Land sind entstanden, die durch gegen- eitige Besuche und Internetkontakte gepflegt werden. as ist das Entscheidende am Jugendaustauschprogramm: s fördert Verständnis für andere und ist ein aktiver Bei- ag zur Friedenssicherung in der Welt. Zum Schluss ist es mir wichtig, einen ganz besonderen ank zu sagen an die Familien, die einen ihnen zunächst 24966 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) völlig unbekannten jungen Menschen in ihre Gemein- schaft aufnehmen. Am Ende des Austauschjahres fällt es den meisten Programmteilnehmern sehr schwer, die neuen Familien wieder zu verlassen, und den Familien fällt es schwer, das neue „Kind“ wieder ziehen zu lassen. Danke für die Mühe, die sie aufwenden und die Liebe und Zuneigung, die sie geben. Wir hoffen auch in Zukunft auf viele Gastfamilien, die zu dieser Leistung bereit sind, denn wir Sozialdemokraten werden uns dafür einsetzen, dass das Parlamentarische Patenschaftsprogramm auch in Zukunft erfolgreich durchgeführt werden kann. Es ist schön zu wissen, dass diese Auffassung von allen Fraktio- nen des Hohen Hauses geteilt wird. Ernst Burgbacher (FDP): Heute ist der Berlin-Tag des PPP: Seit über einem Vierteljahrhundert besteht das Parlamentarische Patenschafts-Programm. Man kann mit Gewissheit sagen: Es ist eine Erfolgsgeschichte. 1983 wurde es vom Kongress der Vereinigten Staaten und dem Deutschen Bundestag gemeinsam aus Anlass des 300. Jahrestages der deutschen Einwanderung in die USA ins Leben gerufen. Es richtet sich an deutsche und amerikanische Schülerinnen und Schüler sowie an junge Berufstätige, die die einmalige Chance bekommen, mit einem Stipendium ein Jahr lang das Leben im Gastland kennenzulernen. Junge Deutsche leben in Familien in den USA, gehen dort zur Highschool oder machen ein Praktikum in einem Betrieb. Umgekehrt kommen jedes Jahr junge Amerikaner nach Deutschland, um das Leben hier kennenzulernen. Ich freue mich ganz besonders, dass die amerikani- schen Teilnehmer des Programms in diesen Tagen in Berlin sind, und grüße sie sehr herzlich. Ich hoffe, ihnen gefällt der Aufenthalt in Deutschland und sie haben bereits viel Neues erfahren und Schönes erlebt. Darum geht es ja im Wesentlichen beim Parlamentari- schen Patenschafts-Programm: Durch persönliche Begeg- nungen mit den Menschen im Gastland soll der jungen Generation in beiden Ländern die Bedeutung freundschaft- licher Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht, vermittelt wer- den. Neue Eindrücke, andere Sichtweisen, fremde Sitten und Gebräuche, die Vielfalt des Gastlands – all dies und sicher noch viel mehr erfahren die jungen Teilnehmer des Programms aus erster Hand. Freundschaften werden geschlossen, von denen sicher auch viele das Austausch- jahr überdauern. Das Parlamentarische Patenschafts-Programm hat durch aktuelle Entwicklungen zusätzliche Bedeutung gewonnen. Vor dem Hintergrund neuer und bislang unbekannter He- rausforderungen für die transatlantische Gemeinschaft übernehmen die jungen Menschen eine wichtige Rolle als Repräsentanten Deutschlands in den USA. Im unmit- telbaren Kontakt mit ihren Gastfamilien und im Umgang mit Mitschülern oder Kollegen lernen sie, was unsere Länder gesellschaftlich, kulturell und politisch verbindet und unterscheidet. Das fördert das gegenseitige Verständ- nis und trägt wirkungsvoll dazu bei, die Beziehungen zwi- schen unseren beiden Ländern dauerhaft zu stärken. n e v L D A z s A a A S g Z s g d d d a b B v „ h m i A h a k u d i v w r V s G B d B h u s w u r s (C (D Umgekehrt ermöglicht das PPP den jungen Amerika- ern einen „Blick von außen“ auf ihr Land. Sie lernen die uropäische Sichtweise kennen und – hoffentlich – auch erstehen. Die Teilnehmer sind zudem Botschafter ihres andes und repräsentieren die USA in Deutschland bzw. eutschland in den USA – eine verantwortungsvolle ufgabe für die jungen Leute, die sehr sorgfältig unter ahlreichen Bewerbern ausgewählt werden. Es ist immer wieder ein besonderes Erlebnis, festzu- tellen, wie rasch sich die amerikanischen Schüler und uszubildenden in ihren neuen Heimatorten einleben und uch regionale Eigenheiten übernehmen. Vor allem an der ussprache ist häufig zu erkennen, ob ein Gastschüler im chwarzwald oder in Berlin ein neues Zuhause auf Zeit efunden hat. Ich denke, wenn ein Gastschüler nach kurzer eit bereits mit schwäbischem oder bayrischem Zungen- chlag spricht, ist dies ein schönes Beispiel für eine elungene Eingewöhnung. Für erwägenswert halte ich eine Art Langzeitevaluation es PPP und seiner Teilnehmer. Mich interessiert insbeson- ere, ob und wie lange die Jugendlichen nach Beendigung es Austauschjahres noch mit ihren Gastfamilien oder uch mit den betreuenden Abgeordneten in Kontakt blei- en und inwieweit das Austauschjahr ihre Studien- und erufswahl beeinflusst haben mag. Es ist sicher auch gut, wenn wir als Abgeordnete ersuchen, nach Beendigung des Austauschjahres mit unseren“ Stipendiaten in Kontakt zu bleiben. Ich selbst abe beispielsweise schon zum wiederholten Male bei ir zuhause ein PPP-Treffen organisiert, zu dem ich alle n den vergangenen Jahren von mir betreuten deutschen ustauschschüler eingeladen habe, die so die Gelegenheit atten, ihre Erfahrungen und persönlichen Eindrücke uszutauschen und zu vergleichen. Von fast allen Stipendiaten höre ich nach ihrer Rück- ehr aus dem Gastland, dass dieses Austauschjahr eine ngeheure persönliche Bereicherung gewesen sei und sie iese Erfahrung nicht missen wollen. Viele betonen, dass hr Verständnis für die Politik und Kultur des Gastlands ertieft wurde, dass Gemeinsamkeiten entdeckt wurden, o man sie nicht vermutete, aber politische und kultu- elle Unterschiede, wo man sie nicht erwartet hätte. Es wird häufig und zu Recht von der Bedeutung der erständigung zwischen Staaten bzw. Nationen und insbe- ondere der transatlantischen Partnerschaft gesprochen. rundlage und Grundvoraussetzung dafür sind persönliche egegnungen zwischen den Menschen, gerade zwischen en jungen Menschen. Hierzu leistet das PPP seit 25 Jahren einen erheblichen eitrag. Dieser Erfolg ist ein Grund, stolz zu sein. Ich offe, dass dieses erfolgreiche Programm von Bundestag nd US-Kongress auch weitere 25 Jahre Bestand hat. Als für die internationalen Austauschprogramme zu- tändiges Mitglied der Inneren Kommission weiß ich, ie viel Arbeit und Sorgfalt hinter dem PPP stecken, nd danke an dieser Stelle den zuständigen Mitarbeite- innen und Mitarbeitern in der Bundestagsverwaltung ehr herzlich für ihren Einsatz und ihr Engagement. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24967 (A) ) (B) ) Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE): 25 Jahre Parlamentarisches Patenschafts-Programm, PPP, das ist allein aufgrund des Zeitraums eine echte Er- folgsstory. Zu jeder dieser Erfolgsgeschichten gehören Menschen mit Initiative, Engagement und manchmal un- glaublichem Einsatzwillen. Nicht alle von ihnen stehen im Rampenlicht und deshalb will ich zuerst den Mitar- beitern und Mitarbeiterinnen des Referates WI 4, Inter- nationale Austauschprogramme, danken. Stellvertretend für alle anderen geht mein Dank an den Kollegen Börnsen und sein unermüdliches Engagement. Seit nunmehr einem Vierteljahrhundert schreiben wir mit diesem Austauschprogramm erfolgreich Geschichte. Jedes Jahr wird damit Hunderten von Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen ermöglicht, als Bot- schafterinnen und Botschafter unseres Landes die Verei- nigten Staaten kennenzulernen. Dabei stand von Anfang an neben dem Leitgedanken der politischen und kulturel- len Zusammenarbeit auch der kritische Austausch im Vordergrund. Ein junger Teilnehmer unseres Landes brachte seine Erfahrungen in den USA in bemerkenswerter Weise auf den Punkt: Ich habe nicht nur die USA gründlich kennenlernen können. Vieles von dem, was ich bisher über dieses Land gedacht habe, hat sich für mich relativiert, im Positiven wie im Negativen. Aber auch meine Ein- stellung gegenüber meinem eigenen Land hat sich nachhaltig verändert. Manches von dem, was ich in Deutschland als negativ angesehen habe, empfinde ich heute nicht mehr als so schlimm. Auf der ande- ren Seite bin ich heute auch auf eine Reihe von Din- gen in Deutschland stolz, dir mir zum Teil vorher überhaupt nicht wichtig waren. Die Möglichkeit, im Zeitraum eines Jahres auch die Perspektive des jeweils anderen einzunehmen, ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für Toleranz und Akzeptanz. In diesem Sinne erfüllt dieses Paten- schaftsprogramm für die Fraktion Die Linke im Rahmen der Völkerverständigung ein wichtiges Anliegen. Hier wird auf Grundlage eines Jugendaustausches das erleb- bar gemacht, was wir uns als Partei in der großen Politik dauerhaft und zukünftig wünschen: den Gedanken des Friedens und des friedlichen Zusammenlebens aller Völ- ker in die Welt hinauszutragen und Gehör zu finden. Dass dies machbar und möglich ist, zeigt uns ein wei- terer Blick in die Geschichte. Als Saarländer weiß ich sehr wohl, in welch unversöhnlicher Weise sich Jahrhun- derte lang Deutsche und Franzosen an ihrer gemeinsa- men Grenze gegenüberstanden. Die Kriege verwüsteten nicht nur das Land, sondern fraßen sich auch tief in die Seele. Erbfeindschaft nannte man das besondere Verhält- nis zu den Menschen jenseits der Grenze. Erst mit dem deutsch-französischen Jugendaustausch trat an Stelle ewiger Feindschaft die Bereitschaft, durch den gegensei- tigen Besuch Ressentiments und Missverständnisse zu überwinden. Wer heute die kulturelle und insbesondere die kulinarische Bereicherung durch unsere französi- schen Nachbarn entlang einer offenen Grenze erleben d v s u f k d g b e g a w g d w d w M u m B i I F d S – i F a a l w n F w e Ä d m H ü e F A d K g i O r a (C (D arf, der kann und muss für solche Formen der Völker- erständigung dankbar sein. Diese Entwicklung zeigt uns, dass eine Freundschaft elbst über lange und tiefe Gräben hinweg möglich ist nd uns einen Schritt näher auf dem Weg hin zu einer riedlichen und internationalen Zusammenarbeit bringen ann. Auch die Andeutung eines verstärkten Engagements er Vereinigten Staaten in unserem Patenschaftspro- ramm offenbart neue Motivationen, die Zusammenar- eit unserer beiden Länder zu vertiefen. Dieser Umstand rmutigt mich und meine Fraktion, dieses Austauschpro- ramm weiterhin tatkräftig zu unterstützen, damit es uch in Zukunft Jugendlichen beider Länder ermöglicht erden kann, sich kennenzulernen, und daraus die Basis eschaffen wird, friedlich und in Freundschaft miteinan- er zu leben. Um dieses Fundament zu stärken, sind Programme ie das Parlamentarische Patenschafts-Programm und eren Konstanz unerlässlich. Auf diese Weise können ir den jungen Botschafterinnen und Botschaftern die öglichkeit geben, ihre Vorstellung von einem globalen nd friedlichen Miteinander umzusetzen. Oder um es it dem Worten des französischen Schriftstellers Henri arbusse zu sagen: „Die Welt wird das sein, was ihr aus hr machen wollt.“ Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ch kann mich noch gut an die Gefühle erinnern – im lugzeug auf dem Weg zu meinem Austauschjahr mit em Parlamentarischen Patenschafts-Programm nach yracuse, New York, im August 1999. Da war Vorfreude auf die vielen interessanten Begegnungen und Einblicke n eine neue Kultur; Abschiedsschmerz – von meinen reunden und meiner Familie in Deutschland; Hoffnung – uf eine nette und herzliche Gastfamilie; und natürlich uch ein klein wenig Angst vor der Herausforderung, al- eine ein Jahr in der Fremde zu verbringen. Würde ich irklich damit zurechtkommen? Nach einem Jahr bin ich voller positiver Erfahrungen ach Deutschland zurückgekehrt. Eine amerikanische amilie hat ihr Haus und Herz für mich geöffnet und urde zu meinem neuen Zuhause. Natürlich gab es auch inige Durststrecken, kulturelle Missverständnisse und rgernisse. Aber im Großen und Ganzen habe ich durch ieses Austauschjahr ein großes Vertrauen in meine Mit- enschen gewonnen – egal aus welchem Kulturkreis. erzlichkeit, Menschlichkeit und Freundschaft gibt es berall auf der Welt. Der Sprung ins kalte Wasser ist mit iner Erweiterung meines Horizontes belohnt worden. ür mich war es eine sehr wertvolle Erfahrung, im eigenen lltag zu erleben, was es bedeutet, in der Minderheit und amit „anders“ zu sein. In einem Jahr in einer fremden ultur konnte ich diese wirklich kennenlernen – ihre Re- eln, ihre Geschichte und Traditionen. Dadurch konnte ch viele amerikanische Eigenarten verstehen, die an der berfläche seltsam erscheinen. Daraus ist nicht nur Tole- anz erwachsen, sondern vielmehr ein tiefer Respekt für ndere Kulturen und Religionen. 24968 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) 18 500 junge Deutsche und Amerikaner haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Wahrscheinlich würden wir in ei- ner friedlicheren und respektvolleren Welt leben, wenn mehr Menschen ein Jahr im Ausland verbringen würden. Denn wer sich kennt, kann sich nicht aufgrund von Vor- urteilen hassen. Das PPP im Speziellen leistet darüber hinaus einen wertvollen Beitrag zu den transatlantischen Beziehungen. Als Abgeordnete habe ich mehrfach an offiziellen Dele- gationsreisen in die USA teilgenommen. Durch mein Austauschjahr konnte ich bei diesen Gelegenheiten in besonderer Art und Weise zum transatlantischen Dialog beitragen. Daher wünsche ich dem PPP mindestens 25 wei- tere Jahre erfolgreichen Austauschs! Ich appelliere an alle Beteiligten und Verantwortlichen in Deutschland und den USA, weiterhin möglichst vielen jungen Menschen die eine Teilnahme am PPP zu ermöglichen. Besonders bedanken möchte ich mich bei den Gastfamilien und all den anderen Freiwilligen, die durch ihr ehrenamtliches Engagement bei der Betreuung der Austauschschüler das PPP erst möglich machen. Danke! Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgeset- zes nach der Föderalismusreform (Entwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD) – Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heim- gesetzes nach der Föderalismusreform (Ent- wurf der Bundesregierung) – Beschlussempfehlung und Bericht: Betreu- tes Wohnen für ältere Menschen – Qualitäts- kriterium Nutzerorientierung (Tagesordnungspunkt 39 a und b) Sibylle Laurischk (FDP): Mit dem WBVG wird ein bundeseinheitliches zivilrechtliches Vertragsrecht ge- schaffen. Es gilt für Verträge, in denen die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen verknüpft ist. Das vorliegende Gesetz regelt somit die Bereiche der §§ 5 bis 9 und § 14 des alten Heimgesetzes, deren Neuregelung gemäß der durch die Föderalismusre- form veränderten Gesetzgebungszuständigkeiten von Bund und Ländern erforderlich geworden ist. Der Bund regelt nun den zivilrechtlichen Teil der Verträge zwi- schen Einrichtungen und Bewohnern, die Länder dage- gen sind für den öffentlich-rechtlichen Teil zuständig. Der Gesetzeswirrwarr über den Anwendungsbereich und die Weitergeltung des Bundesheimgesetzes wird da- mit beendet. Ich möchte an dieser Stelle, wie bereits in meiner ersten Rede, nicht verhehlen, dass die FDP den Übergang von Teilen des alten Heimrechts auf die Län- der für einen Fehler hält. Besonders unverständlich b a s t g w t s f s m g q d w w s w f d h R m t e A d s c e g n s s g w g v u B n r W U G g o u d e n V i (C (D leibt für mich, dass ja im Jahre 1974 das Heimgesetz uf Anregung der Bundesländer geschaffen und als ent- cheidender Schritt begrüßt wurde, die weithin zersplit- erten landesrechtlichen Zuständigkeiten für Heime rundsätzlich und bundeseinheitlich zum Schutz der Be- ohner zu sichern. Nun fallen wir wieder auf die Situa- ion von vor 1974 zurück. Ich finde diese Entwicklung ehr bedauerlich. Ich kenne allerdings fraktionsübergrei- end auch keinen Fachmann, der dies nicht genauso ieht. Wie weitreichend die Folgen sein werden, ist im- er noch nicht absehbar werden. Besonders Befürchtun- en wegen der drohenden Absenkung der Fachkraft- uote scheinen berechtigt, da einzelne Bundesländer ies bereits thematisiert haben. Die Berichterstatter sind sich bei der Zieldefinition eitgehend einig. Die einzige Frage ist, ob der Gesetzes- ortlaut hinreichend ist, dieses Ziel auch umzusetzen. Mich erfüllt es immer noch mit Sorge, die diese Ziel- etzung nur teilweise erreicht sein könnte, da die ver- endeten Rechtsbegriffe u. U. zu unbestimmt sind. Zwar inden sich in der Gesetzesbegründung Erläuterungen er Begriffe, dies könnte sich aber als nicht ausreichend erausstellen. Einige Änderungsanregungen aus den eihen der Sachverständigen wurden sehr ernst genom- en und umgesetzt. Wir begrüßen daher den vorgeleg- en Änderungsantrag zum Gesetz und haben diesem benfalls zugestimmt. Herr Grübel hat ja gestern in den usschussberatungen nochmals darauf hingewiesen, ass das Gesetz gegebenenfalls geändert werden müsse, ollte sich herausstellen, dass das politische Ziel, wel- hes wir hiermit verfolgen, durch die Formulierung nicht rreicht wird. Uns Liberalen ist es ein besonderes Anliegen, dass erade bei der Definition des Anwendungsbereichs des euen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes sicherge- tellt ist, dass Vorkommnisse, wie die behördliche Ein- tufung einer Alten-WG als Heim, endgültig der Vergan- enheit angehören. Wir hätten uns daher einen Beratungsverlauf ge- ünscht, der nicht derartig kurzfristig vor dem Ende Le- islaturperiode beginnt. Insbesondere wenn man die gra- ierenden Unterschiede zwischen Referentenentwurf nd Gesetzesentwurf betrachtet, ist das Vorgehen der undesregierung zumindest als unglücklich zu bezeich- en. Aufgrund des demografischen Wandels ist damit zu echen, dass die Zahl der Wohnraumplätze, für die das BVG gilt, in den nächsten Jahren kontinuierlich steigt. mso wichtiger ist es, dass das Gesetz tatsächlich die ratwanderung zwischen berechtigtem und notwendi- en Bewohnerschutz und unnützer Bürokratie bewältigt. Dass Menschen mit einem Unterstützungsbedarf auch hne Heime zurechtkommen können, zeigt Schweden, nd wer sich für solche Modelle entscheidet, darf nicht er staatlichen Gängelung unterliegen. In Schweden gibt s vielfältige Unterstützungsangebote, die den betroffe- en Bürgern ein „normales“ Leben im Rahmen ihrer erhältnisse ermöglichten. Ich will nicht bestreiten, dass ch auch diesen Weg für schwierig halte, aber die Ten- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24969 (A) ) (B) ) denz entspricht dem, was die FDP will: Vorfahrt für am- bulante Versorgung! Zu dem Antrag der Grünen ist gerade vor diesem Hin- tergrund zu sagen, dass wir ihn ablehnen müssen. Natür- lich unterstützen wir als FDP neue Wohnformen und Sie haben auch Recht, dass wir in diesem Bereich neue Maßstäbe finden müssen. Aber Ihr Ansatz unterscheidet sich in einigen Fragen sehr von unserer liberalen Auffas- sung. Sie fordern einen ausgeweiteten und umfassenden Rechtsanspruch auf Wohn- und Pflegeberatung. Diese von der FDP abgelehnte Entwicklung wurde mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz geschaffen und soll mit dem vorliegenden Antrag, der sich im Punkt 3 a für eine Erweiterung dieses Rechtsanspruchs ausspricht, weiter ausgebaut werden. Dies ist umso erstaunlicher, da es über die Anzahl rekrutierter und geschulter Pflegeberater bisher gar keine Angaben gibt. Der GKV-Spitzenver- band der Pflegekassen muss dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. Juni 2011 einen Bericht über die Erfahrungen mit der Pflegeberatung vorlegen. Sie wol- len ein neu geschaffenes Instrument – welches die FDP sowieso in der jetzigen Form für nicht sinnvoll hält – schon verschärfen bevor Sie seine Wirkung kennen. Ich halte dies für nicht nachvollziehbar. Wie Sie wissen, haben wir als FDP gegen das Pflege- weiterentwicklungsgesetz heftige Einwände. Das Gesetz macht den Pflegeberater als Mitarbeiter der Pflegekassen zu einem Beratungsmonopolisten, der darüber entschei- det, bei welchem Anbieter der von ihm aufgestellte Ver- sorgungsplan umgesetzt werden soll. Über die Pflege- kassen nimmt der Staat somit Einfluss auf die Marktchancen der vor Ort vorhandenen Leistungsanbie- ter und schafft damit den Einstieg in die planwirtschaftli- che Staatspflege. Diese Tendenz lehnen wir ab. Wir wollen möglichst viel eigenverantwortliches Handeln gerade auch von Se- nioren. Dabei sind sie zu unterstützen, auch mit klaren gesetzlichen Regelungen! Anlage 20 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftli- chen Verbraucherschutzes – Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Ver- pflichtungengesetzes und des Düngegesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung des Opferentschädi- gungsgesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung des Zivildienstgeset- zes und anderer Gesetze (Drittes Zivildienstge- setzänderungsgesetz) – – – – – – – – – – – – – – – – – (C (D Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum be- günstigten Flächenerwerb nach § 3 des Aus- gleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbs- verordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz – FlErwÄndG) Gesetz zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zah- lungsdiensteumsetzungsgesetz) Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung des Beschlagnahmeschutzes bei Ab- geordneten … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwer- bung und zur Verbesserung des Verbraucher- schutzes bei besonderen Vertriebsformen Gesetz zur Neuregelung des notariellen Diszipli- narrechts Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das an- zuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstre- ckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern Gesetz zur Änderung des Internationalen Fami- lienrechtsverfahrensgesetzes Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Inter- nationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nummer 593/2008 Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vor- schriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im pa- tentanwaltlichen Berufsrecht Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akku- mulatoren Zweites Gesetz zur Änderung des Gefahrgutbe- förderungsgesetzes Gesetz zu dem Zweiten Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention vom 14. Mai 1954 24970 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Kon- flikten – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Oktober 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung – Gesetz zu dem Stabilisierungs- und Assoziie- rungsabkommen zwischen den Europäischen Ge- meinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits – Gesetz zu dem Stabilisierungs- und Assoziie- rungsabkommen zwischen den Europäischen Ge- meinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung von Jersey über den Aus- kunftsaustausch in Steuersachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermei- dung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Ein- künften – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition – Zweites Gesetz zur Änderung des Tierschutzge- setzes Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: Der Bundesrat hatte schon am 7. April 2006 (Bundes- ratsdrucksache 119/06 – Beschluss –), zuletzt am 9. No- vember 2007 (Bundesratsdrucksache 660/07 – Beschluss –), die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obli- gatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehen- nenhaltungssysteme zu entwickeln und einzuführen. Die Erforderlichkeit speziell für diese Tierart folgt aus der Komplexität von Haltungseinrichtungen für Legehen- nen: Die Regelung soll eine verhaltensgerechte Unter- bringung und Versorgung der Tiere in für Legehennen bestimmten Haltungssystemen gewährleisten, die zu den vergleichsweise komplexesten technischen Einrichtun- gen für Nutztiere gehören. Im Übrigen ist es notwendig, Erfahrungen bei der Umsetzung des Prüf- und Zulas- sungsverfahrens zu sammeln. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, dass eine auf Grundlage des Gesetzes basierende Rechtsver- ordnung zunächst ausschließlich Legehennen erfasst. – Gesetz über genetische Untersuchungen bei Men- schen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der umfassende Be- reich des Umgangs mit genetischen Proben und Daten zu Forschungszwecken nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 von den Regelungen des Gendiagnostikgesetzes ex- 2 (C (D plizit ausgenommen wird und vertritt die Auffassung, dass dies in einem eigenen Gesetz (z. B. in einem „Forschungsrahmengesetz“) zu regeln ist. Die Bun- desregierung wird daher gebeten, Regelungen zu dem Bereich „genetisch-medizinische Untersuchungen zu Forschungszwecken“ in einer gesonderten Rechtsvor- schrift vorzunehmen. Begründung: Es erscheint nicht angemessen, keine speziellen recht- lichen Regelungen für den Umgang mit genetischen Proben und Daten zu Forschungszwecken zu treffen, angesichts der immer noch wachsenden Bedeutung von genetisch-medizinischer Forschung und der Zu- nahme der Zahl von Biobanken, die Proben sowie umfangreiche medizinisch-diagnostische Daten auch aus genetischen Untersuchungen vorhalten. . Der Bundesrat bedauert, dass seine Empfehlung zur Aufnahme von Regelungen im Rahmen der Durch- führung des Neugeborenenscreenings (vgl. Bundes- ratsdrucksache 633/08 (Beschluss), Ziffer 11) im vor- liegenden Gesetzesbeschluss keine Berücksichtigung gefunden hat. Die Bundesregierung wird daher gebe- ten, auf Grundlage der Erfahrungen der beteiligten Stellen bis Ende 2010 einen Bericht vorzulegen, in dem insbesondere dargelegt wird, welche Folgen die geänderte Rechtslage auf die Durchführung des Neu- geborenenscreenings für Hebammen, Kinderärzte und Fachärzte für Humangenetik in der Praxis hat und ob sich die Beteiligung von Neugeborenen am Screening durch die geänderte Rechtslage geändert hat. Begründung: Das Neugeborenenscreening dient der Früherkennung von bestimmten angeborenen Stoffwechselerkrankun- gen und endokrinen Störungen bei Neugeborenen, die die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder in erheblichem Maße beeinträchtigen. Durch das Screening soll bei Vorliegen eines positiven Befundes eine unverzügliche Therapieeinleitung mit dem Ziel ermöglicht werden, körperliche und geistige Fehlent- wicklung der Kinder zu verhindern oder zu lindern. Hebammen und Entbindungspfleger sind berechtigt, u. a. die Gebärenden in eigener Verantwortung zu be- treuen und die Normalgeburt zu leiten. Ärztinnen und Ärzte sind somit nicht zwingend bei einer Geburt an- wesend. Zu den Tätigkeiten einer Hebamme oder eines Ent- bindungspflegers zählen auch, Neugeborene im erfor- derlichen Umfang zu untersuchen und zu überwachen (§§ 4 und 5 HebG). Landesrechtliche Regelungen über die Berufspflichten der Hebammen und Entbin- dungspfleger bestimmen, dass auch Prophylaxemaß- nahmen und Blutentnahmen für Screeninguntersu- chungen zu ihren Aufgaben gehören. Nach den Kinder-Richtlinien liegt die Verantwortung für die Durchführung des Screenings ebenfalls nicht ausschließlich bei einem Arzt oder einer Ärztin, son- dern „bei dem Leistungserbringer, der die Geburt des Kindes verantwortlich geleitet hat“ (Anlage 2, § 7 Absatz 1 Satz 1); dieser Leistungserbringer bzw. diese Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24971 (A) ) (B) ) Person kann also auch eine Hebamme oder ein Ent- bindungspfleger sein. Da auch Hebammen und Entbindungspfleger für die Durchführung des Neugeborenenscreenings mit Aus- nahme der genetischen Analyse und der genetischen Beratung verantwortlich sind, werden zur Zeit nahezu alle Neugeborenen vom Screening erfasst. Durch den im Gesetzesbeschluss vorgesehenen Arztvorbehalt würde die hohe Screeningrate ohne Not gesenkt, da Eltern darauf verzichten werden, bei ihrem Neugebo- renen am dritten Lebenstag das Neugeborenenscree- ning durchführen zu lassen, wenn sie hierfür aktiv eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen müssen. Damit würde aber das gesundheitspolitische Ziel einer voll- ständigen und frühzeitigen Erkennung als auch einer frühzeitigen Therapie aller Neugeborenen nicht er- reicht. – Erstes Gesetz zur Änderung des Artikel-10-Gesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat bittet, das Artikel-10-Gesetz bei der nächsten Novellierung insoweit zu ergänzen, als in § 2 Absatz 2 Satz 3 eine eigenständige Zustimmungsrege- lung für die nach § 10 zuständigen obersten Landesbe- hörden aufgenommen wird. Begründung: Da G-10-Maßnahmen auch von den Ländern durch- geführt werden, ist für diese eine eigenständige Zustim- mungsregelung erforderlich. – Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunika- tionsgesetzes und des Gesetzes über die elektro- magnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in § 57 TKG eine Regelung aufzunehmen, nach der Rundfunk- veranstalter im analogen Frequenzbereich einen Netzbe- treiber frei wählen können. Nach derzeitiger Rechtslage wählt die Bundesnetz- agentur den Sendernetzbetreiber aus. Der Rundfunkver- anstalter ist gezwungen, mit diesem Sendernetzbetreiber einen Vertrag über die Ausstrahlung seines Programms zu schließen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Rundfunk- veranstalter den für ihn wirtschaftlichsten Sendernetzbe- treiber selbst auswählen sollte. Denn anders als bei digi- taler Frequenznutzung mit in der Regel einer Mehrzahl von Veranstaltern sollte dies bei analoger Frequenznut- zung möglich sein, da hier dem Netzbetreiber nur ein Veranstalter gegenübersteht. Wenn die zuständige Landesbehörde die inhaltliche Belegung einer analogen Frequenznutzung zur Übertra- gung von Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder einem Veranstalter zugewiesen hat, sollte derjenige An- tragsteller die Frequenzzuteilung erhalten, der mit diesem Veranstalter eine entsprechende vertragliche Vereinba- r s d F V f n z R d V u a A t r n z s s s d z v g m o B (C (D ung zur Abstrahlung abschließt. Die Frequenzzuteilung ollte auf die Dauer der rundfunkrechtlichen Zuweisung er zuständigen Landesbehörde befristet werden und bei ortdauer der Zuweisung verlängert werden können. Der Bundesrat sieht in dieser Regelung eine deutliche erfahrensvereinfachung und -beschleunigung, da Rund- unkveranstalter die ihnen medienrechtlich zugewiese- en UKW-Frequenzen künftig schneller als bisher nut- en können. Die Abgeordneten Katharina Landgraf, Eckhardt ehberg, Christine Scheel und Marcus Weinberg haben arum gebeten, bei dem Entwurf eines Gesetzes zur erankerung der Patientenverfügung im Betreu- ngsrecht (Patientenverfügungsgesetz – PatVerfG) uf Drucksache 16/11360 nachträglich in die Liste der ntragsteller aufgenommen zu werden. Der Abgeordnete Dr. Konrad Schily hat darum gebe- en, bei dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände- ung des Betreuungsrechts auf Drucksache 16/8442 achträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen u werden. Die Abgeordnete Christine Scheel hat mitgeteilt, dass ie ihre Unterschrift auf dem Entwurf eines Dritten Ge- etzes zur Änderung des Betreuungsrechts auf Druck- ache 16/8442 zurückzieht. Der Abgeordnete Dr. Konrad Schily hat mitgeteilt, ass er seine Unterschrift auf dem Entwurf eines Gesetzes ur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patienten- erfügungen (Patientenverfügungsverbindlichkeits- esetz – PVVG) auf Drucksache 16/11493 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- nsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer eratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/12778 Nr. A.1 Ratsdokument EuB-BReg 21/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.2 Ratsdokument EuB-BReg 22/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.6 Ratsdokument EuB-BReg 26/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.7 Ratsdokument EuB-BReg 27/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.9 Ratsdokument EuB-BReg 29/2009 Innenausschuss Drucksache 16/901 Nr. 1.8 EuB-EP 1293 Drucksache 16/2555 Nr. 1.41 EuB-EP 1385 Drucksache 16/5199 Nr. 1.2 EuB-EP 1464; P6 TA-PROV(2007)0032 Drucksache 16/10286 Nr. A.7 EuB-EP 1731; P6_TA-PROV(2008)0230 Drucksache 16/10286 Nr. A. 12 Ratsdokument 12213/08 Drucksache 16/11517 Nr. A.l EuB-EP 1814; P6_TA-PROV(2008)0512 Drucksache 16/11721 Nr. A.3 24972 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) (C)EuB-EP 1826; P6_TA-PROV(2008)0561 Drucksache 16/11721 Nr. A.4 Ratsdokument 16913/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.5 Ratsdokument 16929/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.6 Ratsdokument 16934/08 Drucksache 16/12369 Nr. A.4 Ratsdokument 5780/09 Drucksache 16/12369 Nr. A.5 Ratsdokument 6700/09 Drucksache 16/12369 Nr. A.6 Ratsdokument 6702/09 Drucksache 16/12778 Nr. A.11 EuB-EP 1873; P6_TA-PROV(2009)0047 Drucksache 16/12778 Nr.A.12 EuB-EP 18S7; P6_TA-PROV(2009)0073 Rechtsausschuss Drucksache 16/9538 Nr. A.3 Ratsdokument 8957/08 Drucksache 16/11132 Nr. A.2 EuB-EP 1604; P6_TA-PROV(2008)0469 Drucksache 16/11965 Nr. A.5 Ratsdokument 5147/09 Drucksache 16/12188 Nr. A.4 Ratsdokument 5155/09 Drucksache 16/12188 Nr. A.5 Ratsdokument 5208/09 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/11965 Nr. A.l0 Ratsdokument 5401/09 Drucksache 16/12188 Nr. A.15 Ratsdokument 5538/09 Drucksache 16/12188 Nr. A.l8 Ratsdokument 6066/09 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/12778 Nr. A.l7 Ratsdokument 6475/09 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/12778 Nr. A.l9 Ratsdokument 7500/09 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/12778 Nr. A.21 EuB-EP 1872; P6 TA-PROV (2009)0045 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/12511 Nr. A.7 Ratsdokument 6891/09 Drucksache 16/12778 Nr. A.24 Ratsdokument 8695/09 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/12188 Nr. A.34 Ratsdokument 6010/09 Drucksache 16/12511 Nr. A.9 Ratsdokument 6852/09 (D (B) ) 91, 1 0, T 225. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ilja Seifert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    ie wirklichen Probleme von Menschen, die auf Pflege,
    ilfe und Assistenz angewiesen sind, ob im Alter oder
    egen Behinderung, werden mit diesem Gesetz bedau-

    rlicherweise nicht gelöst.

    Unabhängig davon verkenne ich nicht, dass es not-
    endig ist, bestimmte Regelungen zu treffen. Das liegt

    ber daran, dass Sie vor drei Jahren das Heimrecht weit-
    ehend in die Länderhoheit gegeben haben und sich
    eute wundern, dass Sie nichts mehr zu sagen haben.


    (Beifall bei der LINKEN)


    ir haben damals schon davor gewarnt und gesagt, dass
    ies falsch sei. Nun hat Herr Struck zumindest in einem
    nderen Zusammenhang einmal gesagt, dass bei der
    öderalismusreform I einige Fehler begangen worden
    eien. Hier ist ein weiterer. Jetzt müssen wir retten, was
    u retten ist.

    Wie gesagt, die Föderalismusreform war vor drei Jah-
    en. Daher finde ich es erstaunlich, dass die SPD-Frak-
    ion jetzt sagt, in der Kürze der zur Verfügung stehenden
    eratungszeit hätten die erforderlichen Veränderungen
    icht mehr ausgearbeitet werden können. Drei Jahre sind
    eichlich Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen; wir müs-
    en schon einmal die Kirche im Dorf lassen. Sie wissen
    o lange wie ich, welche Probleme auf der Tagesordnung
    tehen, und Sie hätten so lange wie wir die Zeit gehabt,
    ie Beamten im Ministerium damit zu beauftragen, ent-
    prechende Texte auszuarbeiten. Diese Ausrede hilft den
    etroffenen wirklich nicht.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Der Maßstab auch für dieses Gesetz muss die UN-
    onvention über die Rechte für Menschen mit Behinde-

    ungen sein, die inzwischen innerstaatlich geltendes
    echt ist. Dort steht zum Beispiel in Art. 19, dass nie-






    (A) )



    (B) )


    Dr. Ilja Seifert
    mand gezwungen werden darf, gegen seinen Willen mit
    jemandem, den er nicht kennt oder nicht mag, ein Zim-
    mer zu teilen.

    Was haben wir denn jetzt wirklich erreicht? Was ha-
    ben die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig für
    tolle Rechte? Sie haben immer noch keinen eigenen
    Schlüssel. Angesichts dessen braucht man nicht mehr
    von Selbstbestimmung zu reden.


    (Markus Grübel [CDU/CSU]: Wer sagt denn so was?)


    Sie haben immer noch nicht das ausdrückliche Recht auf
    geschlechtergleiche Assistenz und Pflege. Sie haben im-
    mer noch keine vernünftige Regelung, aufgrund derer
    sie selbst bestimmen könnten, welches Haustier sie ha-
    ben möchten. Bitte schön, wenn wir von Selbstbestim-
    mung und von den Bedürfnissen der Menschen reden,
    dann ist dies etwas, was man niemandem verwehren
    sollte. Es gibt noch nicht einmal ein uneingeschränktes
    Besuchsrecht. Wenn ich irgendwo wohne und mir nicht
    aussuchen kann, wer mich wann und wie lange besucht,
    dann hat dies mit Selbstbestimmung nicht viel zu tun,
    liebe Kolleginnen und Kollegen.

    Ich sage ausdrücklich, dass Regelungen sein müssen.
    Der jetzige Zustand ist unhaltbar. Insofern werden wir
    nicht gegen Ihr Gesetz stimmen, obwohl wir so viele
    Kritikpunkte haben, sondern wir werden uns der Stimme
    enthalten. Damit bringen wir ganz klar zum Ausdruck,
    dass wir nicht den Weg verwehren, bestimmte notwen-
    dige Regelungen zu schaffen. Aber ein Beitrag zu dem
    in Ihrem eigenen Koalitionsvertrag versprochenen Para-
    digmenwechsel ist dieses Gesetz nicht.


    (Christel Humme [SPD]: Das soll es auch nicht sein!)


    Insofern gehört es zum Ende der Legislaturperiode nicht
    auf die Haben-, sondern auf die Negativseite Ihrer Bi-
    lanz. Es tut mir leid, dass man das so sagen muss.

    Ich hoffe, dass die Menschen eines Tages auf die
    Frage „Möchten Sie in einer Wohnung oder in einem
    Zimmer wohnen, das unter das Heimgesetz fällt?“ sa-
    gen: Ja, davor habe ich keine Angst mehr. Momentan
    wollen dies weder Sie noch ich noch vermutlich irgend-
    jemand auf der Tribüne. Das müssen wir wirklich än-
    dern.

    Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe,
    dass Sie diese Dinge demnächst wirklich einmal berück-
    sichtigen werden.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Gerda Hasselfeldt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Elisabeth

Scharfenberg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-
legen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des

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(C (D eimgesetzes verspricht uns ein wahres Reformfeuererk. Es verspricht uns ein Umdenken gegenüber der al en Regelung. Je genauer wir hinschauen, desto klarer ird uns aber, dass das ein Scheinriese ist; denn es ist eim Versuch geblieben, den Verbraucherschutz in die lte Systematik einfließen zu lassen. Die Koalition veräumt somit einen wichtigen Schritt hinsichtlich der umassenden Schutzstellung von Verbraucherinnen und erbrauchern in ähnlichen Wohnund Betreuungsforen, im sogenannten betreuten Wohnen. Versäumt hat die Große Koalition auch den richtigen eitpunkt; das wurde eben erwähnt. Viele Bundesländer aben ihre Hausaufgaben schon lange gemacht. (Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Eben nicht! Das stimmt nicht!)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


ie haben die ihnen zugeteilte ordnungsrechtliche Rege-
ungsrolle nach der Föderalismusreform wesentlich
chneller umgesetzt als die Bundesregierung. Dadurch
am es hier zu unschönen Überschneidungen, zu Über-
egulierungen und zu Unstimmigkeiten. Wir haben die-
es Dilemma bei der Föderalisierung des Heimgesetzes
rophezeit und – leider – recht behalten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Große Koalition hat zudem die Zeichen der Zeit
icht erkannt. Das Gesetz ist von seiner Denkweise
ichts weiter als ein lauwarmer Aufguss des alten Heim-
esetzes.


(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Richtig!)


as ist uns Grünen nicht genug. Wir fordern die stärkere
urchlässigkeit und die Verschränkung der unterschied-

ichen Bereiche.

Wir müssen für die Zukunft in neuen Dimensionen
enken. Das ist gerade im Hinblick auf den sich verän-
ernden Bedarf und das neue Selbstverständnis von Äl-
eren und von Menschen mit Behinderung ganz beson-
ers wichtig. Es ist doch klar: Wir wollen keine
berregulierung von alternativen und sich neu entwi-

kelnden Wohnformen. Was wir wollen, ist Verbraucher-
chutz für all diejenigen, die einen erhöhten Hilfe- und
etreuungsbedarf haben. Das trifft auch auf die Klientel
es sogenannten betreuten Wohnens zu.


(Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Genau! Das leistet dieses Gesetz!)


ir alle hier wissen doch: Die Inhalte der Angebote,
um Beispiel beim betreuten Wohnen, sind häufig völlig
nklar. Warum schaffen Sie als Große Koalition nicht
ie notwendige Klarheit für die Verbraucherinnen und
erbraucher? Wir sollten die Drohgebärde der Unterneh-
er vom Ausstieg aus dem Segment „Betreutes Woh-

en“ ignorieren. Glauben Sie mir, dieser Bereich ist äu-
erst attraktiv und verspricht in den nächsten Jahren ein
eutliches Wachstum. An Ausstieg denkt hier im Unter-
ehmerbereich wirklich kein Mensch.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Elisabeth Scharfenberg
Uns sollte es um die Menschen gehen, die in die Irre
geführt werden. Oft genug versprechen Angebote eine
Betreuung, halten dieses Versprechen aber nicht.


(Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Vorvertragliche Informationspflicht!)


Stellen Sie sich doch einmal vor: Sie sind 79 Jahre alt.
Sie wohnen alleine. Sie bemerken, es ist keiner für Sie
da, ansprechbar, wenn Sie im Krankheitsfall Unterstüt-
zung brauchen. Sie treffen den Entschluss zum Umzug
in eine geeignete, altengerechte Wohnform. Sie stellen
sich vor, dass das der letzte Umzug in Ihrem Leben ist.
Damit stellt sich für Sie die Frage: Wohin? Betreutes
Wohnen klingt gut. Da scheint es Wohnen mit Betreuung
zu geben, und genau das suchen Sie doch eigentlich. Der
Vertrag ist schnell unterzeichnet. Fragen stellen Sie viel-
leicht einige, aber es waren, wie sich nach dem Umzug
zeigt, nicht die richtigen oder zu wenige Fragen. Die ver-
meintliche Betreuung gibt es gar nicht, und wenn doch,
dann nur gegen Zahlung einer meist teuren Zusatzpau-
schale. Aber nun sind Sie einmal umgezogen und kön-
nen nicht mehr zurück. Noch dazu bemerken Sie bei
Eintritt der Pflegebedürftigkeit, dass Sie hier nicht blei-
ben können und dürfen. Ein erneuter Umzug steht an.
Gesagt hat Ihnen das vor Einzug niemand, aber viel-
leicht stand das ja im unverständlichen Kleingedruckten.

Sie sehen die Problematik, und das ist kein Einzelfall.
Das war für uns Veranlassung, unseren Antrag zu stellen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Anbieter und Verbraucherinnen und Verbraucher assozi-
ieren etwas völlig Unterschiedliches mit der Wohnform
„betreutes Wohnen“. Das Einzugsalter liegt derzeit zwi-
schen 75 und 79 Jahren, Tendenz steigend. Die gesund-
heitliche Einschränkungen in dieser Gruppe sind deut-
lich erhöht: 70 Prozent der Menschen, die betreutes
Wohnen in Anspruch nehmen, gelten als chronisch krank
und 70 Prozent als eingeschränkt mobil. Das zeigt uns
doch ganz klar, dass hier ein erhöhter Hilfe- und Schutz-
bedarf vorhanden ist. Der Markt ist vollkommen un-
durchsichtig. Wegen mangelnder Mindeststandards kön-
nen Angebote kaum miteinander verglichen werden. Das
schwächt die Rolle der Verbraucherinnen und Verbrau-
cher. Die älteren Menschen müssen selbst zusehen, wie
sie an verfügbare Informationen kommen, sofern ein Zu-
griff darauf überhaupt möglich ist.

Die Verbraucher haben einen Anspruch auf Informa-
tion vor Vertragsabschluss; das ist übrigens ein Zitat der
CDU/CSU.


(Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Das steht auch im Gesetz!)


Aber leider gilt dieser Anspruch bei der Großen Koali-
tion nur begrenzt. Es besteht dringender Handlungsbe-
darf. Das ist durch die Anhörung, durch Äußerungen von
Vertretern des Verbraucherschutzes nur noch deutlicher
geworden.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Kollegin, denken Sie an die Redezeit?

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    (C (D Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

    Ich komme zum Ende.

    Wir Grünen fordern einen Verbraucherschutz, der auf
    en Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher – und
    icht auf den der Unternehmer – abzielt. Die diesbezüg-
    iche Änderung des Referentenentwurfs war das falsche
    eichen.

    Vielen Dank.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)