Protokoll:
16225

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 16

  • date_rangeSitzungsnummer: 225

  • date_rangeDatum: 29. Mai 2009

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:08 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/225 24855 D – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/13223) . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Struck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) geordneten und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 2 a, 5 a, 13 a, 19) (Drucksachen 16/9607, 16/13218) . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksachen 16/10529, 16/10581, 16/13219) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24855 D 24856 A 24858 A 24859 B 24861 B 24863 D 24866 A 24868 B 24878 A 24878 B Deutscher B Stenografisch 225. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Begrüßung der amerikanischen Stipendiaten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms Tagesordnungspunkt 36: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Drucksachen 16/12410, 16/13221) . . . . . b) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Be- gleitgesetzes zur zweiten Föderalis- musreform (Drucksachen 16/12400, 16/13222) . . D N E T a b 24855 A 24855 C (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kröning (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24869 C 24871 B undestag er Bericht ung 29. Mai 2009 t : r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 37: ) Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grundrecht auf Datenschutz im öffent- lichen und privaten Bereich stärken (Drucksache 16/13170) . . . . . . . . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Renate Künast, Silke Stokar von Neuforn, Jerzy Montag, weiteren Ab- 24872 D 24875 A 24875 C 24878 A – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 Gesetzes zur Änderung des Bundes- datenschutzgesetzes (Drucksachen 16/31, 16/13219) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Silke Stokar von Neuforn, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Daten- schutz beim so genannten Scoring (Drucksachen 16/683, 16/13219) . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer, Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeord- neten Thomas Oppermann, Joachim Stünker, Fritz Rudolf Körper, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Guido Westerwelle und der Frak- tion der FDP eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45 d) (Drucksachen 16/12412, 16/13220) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer, Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeord- neten Thomas Oppermann, Joachim Stünker, Fritz Rudolf Körper, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Guido Westerwelle und der Frak- tion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes (Drucksachen 16/12411, 16/13220) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, weiteren Abgeordne- b D D T W H D M N E T a 24878 B 24878 C 24878 D 24880 C 24882 C 24885 A 24888 A 24890 A 24891 B 24893 D 24895 C 24895 D ten und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kontrollgremiumge- setzes (Drucksachen 16/1163, 16/13220) . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der par- lamentarischen Kontrolle der Ge- heimdienste sowie eines Informa- tionszugangsrechts (Drucksachen 16/12189, 16/13220) . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Nešković, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Norman Paech, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Kontrollgremiumgesetzes (Drucksachen 16/12374, 16/13220) . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Bodo Ramelow, Ulla Jelpke, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Über- wachung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz beenden (Drucksachen 16/5455, 16/13220) . . . . . . r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ichael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 39: ) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der zivil- 24895 D 24896 A 24896 A 24896 A 24896 B 24897 C 24899 A 24900 A 24901 A 24902 A 24903 A 24903 C 24904 C 24906 A 24907 C 24910 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 III rechtlichen Vorschriften des Heim- gesetzes nach der Föderalismusre- form (Drucksachen 16/12409, 16/13209) . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neurege- lung der zivilrechtlichen Vorschrif- ten des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform (Drucksachen 16/12882, 16/13209) . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Elisabeth Scharfenberg, Britta Haßelmann, Nicole Maisch, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Betreutes Woh- nen für ältere Menschen – Qualitätskri- terium Nutzerorientierung (Drucksachen 16/12309, 16/13209) . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 40: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Kultur und Medien zu dem An- trag der Abgeordneten Christoph Waitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Unrechts stärken (Drucksachen 16/9803, 16/12982) . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H W Z A E n f f ( D D D D D D W T B A d J t Z z U ( ( J D D W T a 24908 B 24908 C 24908 C 24908 D 24912 B 24913 C 24914 B 24915 C 24917 A 24917 A 24918 D 24919 B 24920 D 24921 C 24922 C 24922 D 24923 A 24923 D ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 8: ntrag der Bundesregierung: Anpassung des insatzgebietes für die Beteiligung bewaff- eter deutscher Streitkräfte an der EU-ge- ührten Operation Atalanta zur Bekämp- ung der Piraterie vor der Küste Somalias Drucksache 16/13187) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 42: ericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 bsatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von en Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Ulla elpke, weiteren Abgeordneten und der Frak- ion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines weiten Gesetzes zur Änderung des Geset- es zur Aufhebung nationalsozialistischer nrechtsurteile in der Strafrechtspflege 2. NS-AufhGÄndG) Drucksachen 16/3139, 16/13032) . . . . . . . . . an Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 41: ) Antrag der Abgeordneten Ingbert Liebing, Ulrich Adam, Peter Albach, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kurt Bodewig, Franz Thönnes, Dr. h. c. Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ostseestrategie voranbringen und unterstützen (Drucksache 16/13171) . . . . . . . . . . . . . . 24924 D 24925 B 24925 D 24926 A 24927 A 24928 A 24929 C 24929 D 24930 A 24930 D 24931 D 24932 A 24933 A 24933 D 24935 C 24936 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 b) Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Ost- seeparlamentarierkonferenz: 17. Jahres- tagung der Ostseeparlamentarierkonfe- renz vom 31. August bis 2. September 2008 in Visby, Schweden (Drucksache 16/12399) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 43: Vereinbarte Debatte: 25 Jahre Parlamentari- sches Patenschafts-Programm . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach und Dr. Hermann Scheer (beide SPD) zu der namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tages- ordnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Ferner und Astrid Klug (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Stephan Eisel und Siegfried Kauder (Vil- lingen-Schwenningen) (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Iris Hoffmann (Wismar) und Dirk Manzewski (beide SPD) zu der namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tages- ordnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A E O ( m Ä 9 o A E K G M S ( A s k ( A E D B H J z E G 1 A E F D F H B D K S V s z 9 g A E R A M G W E 24936 B 24936 D 24936 D 24937 A 24937 D 24938 A 24938 D 24939 C nlage 6 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten rtwin Runde und Dr. Wolfgang Wodarg beide SPD) zu der namentlichen Abstim- ung über den Entwurf eines … Gesetzes zur nderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 1 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tages- rdnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten laus Barthel, Renate Gradistanac, Wolfgang unkel, Helga Lopez, Hilde Mattheis, echthild Rawert, René Röspel, Andreas teppuhn, Rüdiger Veit und Waltraud Wolff Wolmirstedt) (alle SPD) zu der namentlichen bstimmung über den Entwurf eines … Ge- etzes zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- el 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) Tagesordnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter artels, Dr. Michael Bürsch, Bettina agedorn, Gabriele Hiller-Ohm, Sönke Rix, örn Thießen und Franz Thönnes (alle SPD) u der namentlichen Abstimmung über den ntwurf eines … Gesetzes zur Änderung des rundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 09 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) nlage 9 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten lorian Pronold, Klaus Uwe Benneter, r. Axel Berg, Dr. h. c. Gernot Erler, Peter riedrich, Angelika Graf (Rosenheim), Frank ofmann (Volkach), Christel Humme, runhilde Irber, Christian Kleiminger, r. Bärbel Kofler, Anette Kramme, Helga ühn-Mengel, Andrea Nahles, Ewald churer, Christoph Strässer und Dr. Marlies olkmer (alle SPD) zu der namentlichen Ab- timmung über den Entwurf eines … Geset- es zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 1 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Ta- esordnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten enate Schmidt (Nürnberg), Dr. h. c. Gerd ndres, Ute Kumpf, Jella Teuchner, Lothar ark, Dr. Lale Akgün, Wolfgang Spanier, ert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. h. c. olfgang Thierse, Gabriele Groneberg, lvira Drobinski-Weiß, Klaus Hagemann, 24939 D 24942 B 24943 C 24944 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 V Petra Heß, Caren Marks, Dr. Barbara Hendricks, Katja Mast, Rita Schwarzelühr- Sutter, Ute Berg, Dr. Margrit Spielmann, Lothar Binding (Heidelberg), Petra Hinz (Essen), Klaus Brandner und Heinz Schmitt (Landau) (alle SPD) zu der namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines … Geset- zes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Ta- gesordnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Kucharczyk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Steffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Stephan Eisel (CDU/CSU) zu der Abstim- mung über die Beschlußempfehlung zu dem Antrag: Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bun- desministerien, Bundesbehörden und Bundes- tag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Un- rechts stärken (Tagesordnungspunkt 40) . . . . A E R D K d o r n s A E G K A z i B U A E A D M K L E d S u s d B d r A Z B Ä n r n J A Z – 24945 A 24945 C 24945 C 24946 A 24946 D 24947 A 24947 B 24947 C 24947 D 24948 A 24948 D 24949 A 24949 D 24950 C 24951 A 24951 D 24952 A 24952 B 24952 D 24953 A nlage 13 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ainer Fornahl, Gunter Weißgerber und r. h. c. Gerd Andres (alle SPD) und Manfred olbe (CDU/CSU) zu der Abstimmung über ie Beschlussempfehlung zu dem Antrag: In- ffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministe- ien, Bundesbehörden und Bundestag enttar- en – Aufarbeitung des Stasi-Unrechts tärken (Tagesordnungspunkt 40) . . . . . . . . . nlage 14 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ünter Baumann, Dr. Peter Jahr und atharina Landgraf (alle CDU/CSU) zu der bstimmung über die Beschlussempfehlung u dem Antrag: Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter n Bundesministerien, Bundesbehörden und undestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi- nrechts stärken (Tagesordnungspunkt 40) . . . nlage 15 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ntje Blumenthal, Veronika Bellmann, r. Christoph Bergner, Klaus Brähmig, onika Grütters, Manfred Grund, Jens oeppen, Michael Kretschmer, Andreas G. ämmel, Dr. Michael Luther, Ulrich Petzold, ckhardt Rehberg, Katherina Reiche (Pots- am), Ingo Schmitt (Berlin), Michael tübgen, Arnold Vaatz, Volkmar Uwe Vogel nd Kai Wegner (alle CDU/CSU) zu der Ab- timmung über die Beschlussempfehlung zu em Antrag: Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in undesministerien, Bundesbehörden und Bun- estag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Un- echts stärken (Tagesordnungspunkt 40) . . . . nlage 16 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des erichts: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur nderung des Gesetzes zur Aufhebung natio- alsozialistischer Unrechtsurteile in der Straf- echtspflege (2. NS-AufhGÄndG) (Tagesord- ungspunkt 42) örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Antrag: Ostseestrategie voranbringen und unterstützen 24953 C 24954 A 24954 C 24955 B VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 – Unterrichtung: 17. Jahrestagung der Ost- seeparlamentarierkonferenz vom 31. Au- gust bis 2. September 2008 in Visby, Schweden (Tagesordnungspunkt 41 a und b) Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Kurt Bodewig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur vereinbar- ten Debatte: 25 Jahre Parlamentarisches Pa- tenschafts-Programm (Tagesordnungspunkt 43) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . neider (Saarbrücken) KE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . mann (BÜNDNIS 90/ ÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ll gegebene Rede zur Beratung: f eines Gesetzes zur Neuregelung ivilrechtlichen Vorschriften des esetzes nach der Föderalismusre- Entwurf der Fraktionen der CDU/ nd der SPD) fs eines Gesetzes zur Neuregelung ivilrechtlichen Vorschriften des esetzes nach der Föderalismusre- ntwurf der Bundesregierung) ussempfehlung und Bericht: Be- Wohnen für ältere Menschen – tskriterium Nutzerorientierung ungspunkt 39 a und b) rischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . itteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 24967 A 24967 D 24968 A 24969 B Volker Sch DIE LIN Anna Lühr DIE GR Anlage 19 Zu Protoko – Entwur der z Heimg form ( CSU u – Entwur der z Heimg form (E – Beschl treutes Qualitä (Tagesordn Sibylle Lau Anlage 20 Amtliche M 4956 B 4958 A 4959 B 4960 D 4961 C 4962 B 4963 A 4964 D 4965 C 4966 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24855 (A) ) (B) ) 225. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Anlage 17 Anlage 18 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24937 (A) ) (B) ) Claudia DIE GRÜNEN fehlt eine allgemeine Einnahmenregelung. Bündigkeit gerühmt. Daher hielten wir es für sinnvoller, wenn wir im Grundgesetz eine wirksame allgemeine Schuldenbegrenzung festlegen und die detaillierte Aus- führung durch ein Bundesgesetz vornehmen. Außerdem Raab, Daniela CDU/CSU 29.05.2009 Roth (Augsburg), BÜNDNIS 90/ 29.05.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A n s u z G l b z Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ahrendt, Christian FDP 29.05.2009 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 29.05.2009 Bollen, Clemens SPD 29.05.2009 Brüderle, Rainer FDP 29.05.2009 Eichhorn, Maria CDU/CSU 29.05.2009 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 29.05.2009 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 29.05.2009 Grindel, Reinhard CDU/CSU 29.05.2009 Gruß, Miriam FDP 29.05.2009 Hintze, Peter CDU/CSU 29.05.2009 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 Irber, Brunhilde SPD 29.05.2009 Klose, Hans-Ulrich SPD 29.05.2009 Künast, Renate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 Link (Heilbronn), Michael FDP 29.05.2009* Möller, Kornelia DIE LINKE 29.05.2009 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 D S S S S D T D W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach und Dr. Hermann Scheer (beide SPD) zu der na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes … Gesetzes zur Änderung des Grundgeset- zes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109a, 115, 143d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Eine weiterreichende Begrenzung der Schuldenauf- ahme durch die öffentlichen Haushalte erachten wir für innvoll. Daher stimmen wir der Grundgesetzänderung nd dem Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform u. Dennoch haben wir schwere Bedenken, ob das rundgesetz der richtige Ort für eine detaillierte Rege- ung zur Schuldenbegrenzung ist. Vor Kurzem erst ha- en wir den sechzigsten Geburtstag unseres Grundgeset- es gefeiert und es dabei für seine Knappheit und r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 29.05.2009 chily, Otto SPD 29.05.2009 chmidbauer, Bernd CDU/CSU 29.05.2009 chmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 29.05.2009 chuster, Marina FDP 29.05.2009 r. Solms, Hermann Otto FDP 29.05.2009 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.05.2009 r. Volk, Daniel FDP 29.05.2009 icklein, Andrea SPD 29.05.2009 inkelmeier, Gert fraktionslos 29.05.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 24938 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) Darüber hinaus halten wir das weiterhin bestehende Kooperationsverbot für Bund und Länder bei der Bil- dung für falsch, weil es die Qualität unseres Bildungs- systems weiter gefährdet. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Ferner und Astrid Klug (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungs- punkt 36 a) Wir stimmen den Zielen, die mit der sogenannten Schuldenbremse verbunden sind, uneingeschränkt zu. Eine Schuldenbegrenzung ist im Interesse eines hand- lungsfähigen Staates und im Interesse künftiger Genera- tionen notwendig und richtig. Ein überschuldeter Staat ist weder sozial noch gerecht, weil hohe Zinslasten den Handlungsspielraum für wichtige Investitionen in so- ziale Sicherung, Bildung und Infrastruktur rauben. Fi- nanzielle Nachhaltigkeit ist deshalb schon heute ein Grundprinzip sozialdemokratischer Politik. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die Auf- nahme der Details einer Schuldenbegrenzung ins Grund- gesetz nicht angebracht ist und gerade in der aktuellen Situation die Auswirkungen der Finanz- und Wirt- schaftskrise auf die öffentlichen Haushalte weder abseh- bar noch heute abschließend zu regeln sind. Die vorliegende Grundgesetzänderung sieht für den Bund die Möglichkeit vor, auch in Zukunft eine Netto- kreditaufnahme bis zu 0,35 Prozent des BIP einzugehen. In Verbindung mit der eingebauten Konjunkturkompo- nente und dem Wirken der automatischen Stabilisatoren scheint das angestrebte Ziel der Rückführung der Neu- verschuldung und des Abbaus der Altschulden verant- wortlich und erreichbar zu sein, wenn gleichzeitig die Einnahmen des Bundes so stabilisiert und verbessert werden, dass es zu keinen Einschnitten bei wichtigen Zukunftsinvestitionen oder bei der Finanzierung der staatlichen Transferleistungen an die Sozialversiche- rungskassen und für andere Leistungsgesetze kommen muss. Die Regelung allerdings, die auf Wunsch der Landes- regierungen den Ländern mit Ausnahme von konjunktu- rellen Notwendigkeiten ab 2020 eine Nettokreditauf- nahme komplett verbietet, ist aus unserer Sicht aus mehreren Gründen nicht akzeptabel. Erstens. Diese Re- gelung schränkt die Landesparlamente in ihrem Budget- recht ein. Dies wird von einigen Landtagsfraktionen vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt werden und höchstrichterlich zu entscheiden sein. Zweitens. Die Länder haben im Gegensatz zum Bund keine Möglich- keit, Haushaltsdefizite mit einer Verbesserung der Ein- nahmen auszugleichen. Drittens. Das Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltes ist für die Länder somit nur über entsprechende Einsparungen möglich. Diese Ein- s s e s s a d m h z l h d 2 g d z E L B u c e f D r S T h E g v B w s c S s b m d e l B N L L L r A (C (D parungen können vielfach nur über drastische Ein- chnitte beim Personal und bei den Bildungsausgaben rzielt werden. Unsere inhaltliche Kritik deckt sich damit uneinge- chränkt mit der ablehnenden Haltung der saarländi- chen SPD zu einer in dieser Form im Grundgesetz ver- nkerten Schuldenbremse. Aus saarländischer Sicht kritisieren wir außerdem, ass die saarländische Landesregierung ihre Zustim- ung zu einer Grundgesetzänderung unter Wert verkauft at. Die Zinshilfen von 260 Millionen Euro pro Jahr bis um Jahr 2019 lösen die strukturellen Probleme des saar- ändischen Landeshaushaltes noch nicht einmal annä- ernd; denn sie liegen um 200 Millionen Euro unter den erzeitigen jährlichen Zinslasten. Der Spielraum, 00 Millionen Euro im Landeshaushalt einzusparen und leichzeitig das strukturelle Defizit abzubauen, ohne ass dies zulasten der Finanzkraft der Kommunen oder ulasten der Bildungsausgaben geht, ist nicht vorhanden. s ist und bleibt deshalb Aufgabe der saarländischen andesregierung, weitere finanzielle Unterstützung des undes und der finanzstärkeren Länder einzufordern, m die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu si- hern. Die nun zur Abstimmung stehende Regelung ist ein in inem mehrjährigen Prozess zwischen den Koalitions- raktionen und den Ländern verhandelter Kompromiss. ie SPD-Bundestagsfraktion hat der Grundgesetzände- ung – aus den beschriebenen Gründen ohne unsere timmen – mit einer sehr breiten Mehrheit zugestimmt. rotz unserer inhaltlichen Kritik tragen wir dieses Mehr- eitsvotum bei der Abstimmung im Bundestag mit. Die ntscheidung über die Ausgestaltung der Schuldenbe- renzung ist keine Gewissensentscheidung. Als stell- ertretende Fraktionsvorsitzende und als Mitglied der undesregierung stehen wir auch in einer Gesamtverant- ortung für die Umsetzung der Mehrheitsbeschlüsse un- erer Fraktion. Als saarländische Abgeordnete werden wir die jährli- hen Zinshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro für das aarland nicht gefährden, sehen aber im weiteren Ge- etzgebungsverfahren noch deutlichen Nachbesserungs- edarf. Die saarländische Landesregierung kann und uss deshalb ihrer Verantwortung für den Fortbestand es Saarlandes als eigenständiges Bundesland und für ine politisch handlungsfähige saarländische Landespo- itik gerecht werden und im Bundesrat die von der SPD- undestagsfraktion vorgeschlagene Möglichkeit der ettokreditaufnahme von 0,15 Prozent des BIP für die änder unterstützen. Sie hat es in der Hand, mit anderen ändern im Bundesrat dafür zu sorgen, dass auch die änder noch einen eigenen flexiblen Handlungsspiel- aum bewahren. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Stephan Eisel und Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24939 (A) ) (B) ) (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesord- nungspunkt 36 a) Die in den letzten 40 Jahren ununterbrochen anstei- gende Staatsverschuldung in Deutschland engt die Handlungsspielräume der öffentlichen Haushalte zuse- hends ein und bürdet kommenden Generationen finan- zielle Lasten auf. Mit einem entsprechenden Regelwerk die Begrenzung der Staatsverschuldung von Bund und Ländern sicherzustellen, ist demnach ein Gebot der Stunde. Die zur Abstimmung anstehenden Gesetzent- würfe sind geeignet, dieses Ziel zu erreichen. In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Föderalismusreform II am 4. Mai 2009 hat aber un- ter anderem der Sachverständige Professor Dr. Lange zu Recht kritisiert, dass die vorgesehenen Änderungen des Grundgesetzes eine Reihe von Detailregelungen enthal- ten, die die Frage aufwerfen, ob sie wirklich in eine Ver- fassung gehören oder nicht vielmehr in einem einfachen Gesetz getroffen werden sollten. Konkret wurde unter anderem die Einfügung des Art. 109 Abs. 3 n. F., des Art. 109 a n. F. und des Art. 143 d n. F. für unnötig ange- sehen. Die Urfassung des Grundgesetzes 1949 enthielt zur Finanzverfassung zum Beispiel den knappen Art. 109, der aus einem einzigen Satz bestand. Schon in der jetzt geltenden Fassung erstreckt sich Art. 109 GG über fünf Absätze. In Art. 115 Abs. 2 n. F. ließe sich der letzte Satz er- satzlos streichen, zumal der Begriff „angemessener Zeit- raum“ ohnehin zu unbestimmt erscheint. Vieles, dem der Gesetzentwurf Verfassungsrang beimisst, ließe sich in niederrangigem Recht regeln. Das mit Zweidrittelmehr- heit des Deutschen Bundestages zu verabschiedende Re- gelwerk bewirkt Festlegungen, die den künftigen Gestal- tungsspielraum des Gesetzgebers nahezu unverrückbar einschränken, und dies ohne Notwendigkeit. Bedauerlicherweise war es auch in den Ausschusssit- zungen des Rechtsausschusses nicht möglich, ein Gesamt- paket zu formulieren, das der von Professor Dr. Lange an- gemahnten Funktion der Verfassung als Sammlung „möglichst klarer und verständlicher Normen von höchs- ter grundsätzlicher Bedeutung“ Rechnung trägt. Das al- les gäbe Anlass, gegen das Gesetzeswerk zu stimmen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen Kon- stellation sehen wir uns allerdings vor die Wahl gestellt, die von uns kritisierte Änderung des Grundgesetzes mit- zutragen oder zu riskieren, dass es auf absehbare Zeit keine wirksame Begrenzung der Staatsverschuldung ge- ben wird. Das Ziel, die Staatsverschuldung zu beschrän- ken, ist für uns von derart großer Bedeutung, dass wir uns entschlossen haben, unseren mit dem Bundestags- präsidenten Professor Dr. Norbert Lammert geteilten Be- denken gegen die Gesetzesänderung hinter dieses über- geordnete Ziel zu stellen. Dennoch dürfen wir bei künftigen Verlockungen einer Grundgesetzänderung die Gedanken einer puristischeren Ausgestaltung nicht aus den Augen lassen. G A n u m g t l r a t w d b v n d B u B n d a l n k s g h n A m d (C (D Wir stimmen mit den vorgebrachten Bedenken der rundgesetzänderung dennoch zu. nlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Iris Hoffmann (Wismar) und Dirk Manzewski (beide SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Grundsätzlich halten wir die Einführung einer soge- annten Schuldenbremse ins Grundgesetz für sinnvoll nd notwendig. Aus Verantwortung gegenüber den kom- enden Generationen sollte die Staatsverschuldung be- renzt werden. Die Konsolidierung des Bundeshaushal- es muss ebenso wie die der Länderhaushalte mittel- und angfristig im Vordergrund stehen. Mecklenburg-Vorpommern ist mit gutem Beispiel vo- angegangen. Seit 2006 kann unser Bundesland einen usgeglichenen Haushalt vorweisen. Im Jahr 2007 konn- en sogar erstmals 240 Millionen Euro Schulden getilgt erden. Das Land plant bis 2011 weiter 630 Millionen er insgesamt 10,65 Milliarden Euro Schulden abzu- auen. Leider werden die mit diesem umsichtigen Haushalten erbundenen Anstrengungen Mecklenburg-Vorpommerns icht belohnt. Die Föderalismusreform II sieht Konsoli- ierungshilfen für die fünf am höchsten verschuldeten undesländer Bremen, Saarland, Berlin, Sachsen-Anhalt nd Schleswig Holstein vor, deren Finanzierung von und und Ländern jeweils zur Hälfte getragen wird. Mecklenburg-Vorpommern gehört strukturell immer och zu den wirtschafts- und finanzschwächsten Län- ern. Da die Regelung der Konsolidierungshilfen aber llein auf den Schuldenstand abstellt, wird auch Meck- enburg-Vorpommern zu einem der Geberländer, was ei- er Bestrafung für erfolgreiche Sparmaßnahmen gleich- ommt. Dieses Vorgehen ist aus meiner Sicht weder olidarisch noch gerecht. Dennoch haben wir uns dazu entschieden, den Grund- esetzänderungen heute zuzustimmen, um einer dauer- aften Konsolidierung unserer öffentlichen Haushalte icht im Wege zu stehen. nlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ortwin Runde und Dr. Wolfgang Wodarg (beide SPD) zu der na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes … Gesetzes zur Änderung des Grundgeset- zes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern sollen it den vorgelegten Gesetzentwürfen modernisiert wer- en. Diesem Anspruch werden sie nicht gerecht. Viel- 24940 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) mehr ist zu befürchten, dass die gesamtstaatliche finanz- und wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit durch das geplante Gesetzeswerk erheblich eingeschränkt und der deutsche Föderalismus zukünftig kraft Verfassung Scha- den nehmen wird. Erstens. Das Grundgesetz heißt so, weil es Grundsatz- charakter hat. Dies soll und muss auch für die Finanzbe- ziehungen zwischen Bund und Ländern – und auch Kommunen – sowie ihre Finanzierungsspielräume gel- ten. Aber schon seit zehn Jahren gibt es durch Verfas- sungsänderungen den Trend, zunehmend Details im Grundgesetz zu verankern. Dies gilt auch für die von der Föderalismusreformkommission II gemachten Vor- schläge. Dies zu kritisieren ist dabei keine rein verfas- sungsästhetische Frage. Ausschweifende Verfassungsre- gelungen können dazu führen, dass sie zunehmend die demokratische Substanz, die das Grundgesetz neben den Grundrechten ganz elementar schützen soll, aushöhlen. Das Grundgesetz ist schließlich keine Verwaltungsver- einbarung und auch kein Notarvertrag. Eine solche Ent- wicklung würde auch die Legitimation unserer Verfas- sung und die demokratische Kultur beschädigen. Hierauf hat bereits der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm hingewiesen: Wer in das Grundgesetz Dinge schreibt, die eigentlich in einfache Gesetze oder nur in ihre Durchführungsverordnungen gehören, der macht neuen politischen Mehrheiten das Leben schwer. Diese müssten nämlich dann, wenn sie politisch etwas ändern wollten, die Verfassung ändern. Je mehr also durch die Verfassung im Detail festgeschrieben wird, umso schma- ler ist der Raum für neue Mehrheitsentscheidungen. Die Verfassung, grundsätzlich zum Schutz des demokrati- schen Diskurses berufen, könnte in solchen Konstellatio- nen zu dessen Falle werden. Demokratische Machtver- schiebungen dürfen aber nicht folgenlos werden. Ansonsten würde das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die Demokratie durch den reinen Glauben an eine Verfassung, die es schon richten werde, demontiert. In einer Zeitenwende kommt es aber besonders auf verantwortliche Richtungsentscheidun- gen der Wählerinnen und Wähler an. Zweitens. Die Befürworter der in das Grundgesetz aufzunehmenden Schuldenbremse argumentieren, mit der neuen Konstruktion verbinde sich eine nötige Be- kräftigung des staatlichen Konsolidierungswillens. An- derenfalls sei es um die Glaubwürdigkeit des Staates und damit auch seine finanzielle Bonität schnell geschehen. Die Vergangenheit lehre, wohin ein nicht eng genug ge- schnürtes Korsett für die staatlichen Finanzen führe. Das Argument von der nötigen Handlungsfähigkeit des Staa- tes ist von beachtlichem Gewicht. Die SPD hat in der zu- rückliegenden Legislaturperiode der Großen Koalition immer auf diesen Grundsatz gepocht und etwa auf die Gegenfinanzierung bei Steuersenkungen geachtet. Wer jedoch mit Blick auf die Staatsverschuldungspraxis zu- rückblickt, wird feststellen müssen, dass diese vor allem zwei Ursachen hatte: Zum einen wurden die Defizite aus schlechten Zeiten in guten Zeiten nicht ausgeglichen. Zum anderen wurde eine Konsolidierung oft durch Steu- ersenkungen konterkariert, die nötige Einnahmesiche- rung missachtet. Ohne Einnahmesicherung in Zeiten k s s N d v R Z a v r d W v I G w z F I l l Z g m v d R t b b e a s n 1 M d k g W s w z b a f i u A h g B d 2 S (C (D onjunkturellen Aufschwungs können dauerhaft keine oliden Staatsfinanzen erreicht werden. Steuerstaat und olide Demokratie sind eng miteinander verbunden. icht ohne Grund ist von mehreren Sachverständigen in er Anhörung zur Umsetzung der neuen Staatsschulden- erfassung erklärt worden, ein Erfolg auch der neuen egeln, also das Erreichen solider Staatsfinanzen in der ukunft, hänge letzten Endes von der politischen Praxis b. Drittens. Die neue Schuldenregelung wurde und wird on ihren Befürwortern als Reaktion auf die Globalisie- ung begriffen. Gemeint war damit die veränderte Rolle er Staaten in einer durch die Finanzmärkte gesteuerten elt. Staaten kamen darin bestenfalls wie Unternehmen or, nicht als Gestalter nach demokratischen Spielregeln. m Bewusstsein lag dabei zumeist nur jene Seite der lobalisierung, die durch Entgrenzung der Märkte Zu- ächse bringt. Das tut sie – aber eben nicht nur. In Finanzfragen ist gewiss: Eine Münze hat immer wei Seiten. Und die Globalisierung hat in der aktuellen inanz- und Wirtschaftskrise ihre andere Seite gezeigt. nsofern ist der Hinweis von Sachverständigen beacht- ich, mit dem Schuldenbremsenkonzept würden ledig- ich Schlachten der 80er- und 90er-Jahre geschlagen. In ukunft werde man sich sehr viel mehr Gedanken über lobale Krisen angesichts einer globalisierten Wirtschaft achen müssen und erst recht, wie man im international erwobenen Kontext mit solchen Krisen umzugehen ge- enke. Dies setzt eine größere Flexibilität voraus. Dementsprechend erscheinen auch die Maastrichter egeln in einem neuen Licht. Die darin für die Eurostaa- en vorgesehenen Verschuldungsgrenzen haben das Vor- ild für die neue grundgesetzliche Schuldenregel gege- en, genauer: in einer verschärften Form. Aber gehört ine Regelung in das Grundgesetz, die enger gefasst ist ls das Maastrichter Regelungswerk? Ist dieses Kon- trukt angesichts der unbekannten weiteren Entwicklung och tragfähig, wenn wir jetzt schon wissen, dass 2009 3 von 16 Eurostaaten einschließlich Deutschlands die aastrichter Kriterien verfehlen werden und auf Jahre as Erreichen des Dreiprozentkriteriums ungewiss sein ann? Welchen Wert besitzen grundgesetzliche Regelun- en, die offensichtlich nicht eingehalten werden können? as gebietet insofern der Respekt vor dem neuen Deut- chen Bundestag, der am 27. September gewählt werden ird? Meine Antwort lautet darauf: Jedenfalls nicht die ur Entscheidung vorgelegte vermeintliche Schulden- remse. Viertens. In der Verfassung soll viel Neues, gemessen m Bruttoinlandsprodukt, festgelegt werden. Kein Satz indet sich jedoch dazu, dass eine bestimmte, am Brutto- nlandsprodukt, BIP, festlegbare Steuerquote nötig ist, m einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können. ls unter der Großen Koalition 2007 und 2008 der Haus- altsausgleich über alle Gebietskörperschaften nach lan- er Zeit annähernd erreicht worden ist, gab es in der undesrepublik eine Steuerquote von etwa 23 Prozent es BIP. Sie genügte nur für den Haushaltsausgleich in 008, noch nicht zum nachhaltigen Abbau bestehender taatsschulden. Wird ohne ihre verfassungsrechtliche Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24941 (A) ) (B) ) oder zumindest verfassungsnahe Verankerung – die Union hat sich in der Föderalismusreformkommission II gegen eine solche Festlegung gestemmt – eine Schulden- bremse und für die Länder sogar ein Schuldenverbot festgelegt, so muss die Sorge bestehen, dass die Haus- haltskonsolidierung künftig vorrangig über Ausgaben- kürzungen erreicht werden wird. Dies wird besonders Zukunftsinvestitionen wie Bildung und Wissenschaft und den Sozialetat treffen. Zudem können gerade viele Kommunen als letztes Glied der Kette – aber am nächs- ten an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger – ihre Handlungsfähigkeit verlieren, wenn die Landes- haushalte sich zu ihren Lasten konsolidieren. Dem wird entgegengehalten, die neue Schulden- bremse wirke in ihrer Ausgestaltung doch faktisch wie ein Steuersenkungsverbot. Dementsprechend hat sich in der Sachverständigenanhörung jedoch nur der Wirt- schaftswissenschaftler Clemens Fuest geäußert, aber kein Jurist. Er hat auch ausdrücklich nur von einer fakti- schen Wirkung gesprochen. Einen rechtlichen, ge- schweige denn einen verfassungsrechtlichen Konnex gibt es insoweit nicht. Eine Schuldenbremse, die das BIP zum Maßstab wählt, kann also immer nur auf jener Ebene verankert werden wie die zur Sicherung der Ein- nahmen verbundenen Regelungswerke. Dies sind gegen- wärtig die Steuergesetze. Sie sind, aus guten Gründen, durch Demokratie offen gestaltbares, einfaches Geset- zesrecht. Damit bleibt es bei der Befürchtung: In oder nach ei- ner Krise würden bei diesem engen Haushaltskonsolidie- rungsgebot in der Verfassung vor allem die nur einfach- gesetzlich gesicherten Staatsausgaben für Soziales und damit zugleich wichtige volkswirtschaftliche Stabilisato- ren zur Disposition gestellt werden. Dies gilt erst recht, wenn die Steuergesetze zusätzlich unter den Druck eines regionalen Steuerdumpings zwischen den Bundeslän- dern geraten sollten. Eine Haushaltskonsolidierung kann auch im Urteil der Bevölkerung aber nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn sie sozial verträglich und mit volkswirtschaftlicher Vernunft stattfindet. Fünftens. Besonders deutlich wird die mit der neuen Schuldenregel verbundene Herausforderung für den nächsten Deutschen Bundestag, wenn man sich den der- zeit für die Übergangszeit angelegten Korridor anschaut. Dabei handelt es sich um eine starre mechanistische Re- gel allein für den Bund, die unabhängig von der weiteren konjunkturellen Entwicklung dazu zwingen wird, das strukturelle Defizit zwischen 2011 und 2016 in mehrstel- liger Milliardenhöhe abzubauen, um dann verfassungs- gemäß ein strukturelles Defizit von 0,35 Prozent des BIP zu erreichen (Art. 143 d Abs. 1 Satz 5 und 6 GG-neu; Art. 2 § 9 Abs. 2 Begleitgesetz zur zweiten Föderalis- musreform). Was bedeutet diese Regelung konkret? Als die Kom- mission über diesen Übergangspfad diskutierte, hatte das Bundesfinanzministerium, BMF, ein strukturelles Defi- zit für 2009 in Höhe von 1,5 Prozent des BIP angenom- men, also etwa von 37 Milliarden Euro. Das BMF hatte ferner ins Auge gefasst, dies in Schritten von jeweils 0,25 Prozent des BIP bis 2016 schließlich auf 0,35 Pro- z J w r Z v s z v e r s s m d 3 f E E B l l v S d f t L t k g n a t e a f V t ü b t z t i n s f a B r ß s V w a l n b (C (D ent, also auf rund 8 Milliarden Euro, zu reduzieren. ährlich hätte dieser Korridor von 29 Milliarden Euro je- eils eine Absenkung – sprich: zusätzlich nötige Einspa- ungen von gut 6 bis 7 Milliarden Euro – bedeutet. In der wischenzeit hat sich die Situation noch einmal extrem erschärft. Einerseits bedingt durch teilweise verfas- ungsrechtlich veranlasste Steuerrechtsänderungen wie ur Pendlerpauschale, zur steuerlichen Absetzbarkeit on Krankenversicherungsbeiträgen und durch die steu- rlichen Verabredungen zum Konjunkturpaket II; ande- erseits durch die dramatischen Einbrüche bei der wirt- chaftlichen Entwicklung von minus 6 Prozent des BIP amt der damit ausgelösten Folgen für staatliche Einnah- en und Ausgaben. Damit dürfte das strukturelle Defizit es Bundes gegenwärtig bei circa 3 Prozent liegen. Prozent des BIP machen 75 Milliarden Euro aus. Ver- assungsrechtlich festgeschrieben wären damit nötige insparungen über einen Korridor von 66 Milliarden uro, also deutlich über 20 Prozent des gegenwärtigen undeshaushalts. Wie dies mit Garantien für die sozia- en Sicherungssysteme von der Renten- bis zur Arbeits- osenversicherung oder Steuersenkungsvorstellungen on Union und FDP in der absehbaren wirtschaftlichen ituation umgesetzt werden soll, ist unergründlich. Neben diese konkret bevorstehende Anstrengung für en nächsten Deutschen Bundestag tritt die Perspektive ür den Bund, ab 2019 voraussichtlich mehr Verantwor- ung für die Länder übernehmen zu müssen. Für die änder ist, verpflichtend ab 2020, eine strukturelle Net- oneuverschuldung von null in der Föderalismusreform- ommission II verabredet worden. Dieses scheinbar roßherzige Angebot der Ministerpräsidenten der fi- anzstarken Länder, auch die finanzschwachen Länder uf eine strukturelle Nullneuverschuldung zu verpflich- en, dürfte sich für den Bund noch als Danaergeschenk rweisen. Zum einen kann die Verdrängung der Länder us der strukturellen Kreditaufnahmemöglichkeit dazu ühren, dass sie zu vermehrt konjunkturell begründeter erschuldung übergehen, kurz: die diesbezüglichen Kri- erien weicher für sich definieren werden. Zum anderen bernimmt der Bund eine verfassungspolitisch höchst risante Verantwortung mit Blick auf die Finanzausstat- ung finanzschwacher Länder, wenn die Regelungen um Länderfinanzausgleich 2019 auslaufen. Die „struk- urelle Null“ könnte dann argumentativ gegen den Bund n der Weise gewendet werden, dass der Bund – ihre icht auszuschließende Nichteinhaltung durch be- timmte Länder zu diesem Zeitpunkt angenommen – für ehlende laufende Einkünfte der Länder durch Ausgleich us „seinem“ Steueraufkommen geradezustehen hätte. eide Befürchtungen sind in der Sachverständigenanhö- ung am 4. Mai 2009 zur Föderalismusreform II geäu- ert worden. Sollte der Bund erfreulicherweise die An- trengung bestanden haben, 2016 seine strukturelle erschuldung auf 0,35 Prozent des BIP zu begrenzen, so arten im Vorfeld der Neuregelung des Länderfinanz- usgleichs weitere Forderungen auf ihn. Sechstens. Hochproblematisch ist, dass die Hand- ungsfähigkeit des Staates mit Blick auf Zukunftsfelder icht nachhaltig verbessert werden konnte. Dies gilt ins- esondere für das Aufgabenfeld Bildung und Forschung. 24942 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) In der öffentlichen Debatte ist es Konsens, dass wesent- lich mehr in Bildung und Forschung zu investieren ist, auch aus öffentlichen Haushalten. In der Praxis führt dies zu Friktionen und Umgehungslösungen. Die Bun- desfinanzierung zum Ausbau der Kinderbetreuung durch ein Gesetz der Großen Koalition wurde über eine Stif- tung geführt. Weitere Belege zu den bestehenden Proble- men ergeben sich mit Blick auf das Konjunkturpaket II und den Bildungsgipfel. Die Kanzlerin stand in den eige- nen Reihen aufgrund ihrer Forderungen auf dem Bil- dungsgipfel in der Kritik, weil die Erhöhung des Bun- desanteils an Bildungsausgaben vom gegenwärtigen Art. 104 b Grundgesetz, GG, verschlossen wird. Bisher führt dies im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II zum Beispiel etwa für die Kommunen zu der nahezu ab- surden Situation, Schulsanierungen nur dann angehen zu können, wenn sie sich sicher sind, dass sich diese zu mindestens 51 Prozent auf energetische Gebäudesanie- rung beziehen. Dieser Nachweis kann in der Regel je- doch erst nach Abschluss einer Baumaßnahme geführt werden. Mit der vorgeschlagenen Neufassung des Art. 104 b GG sollen diese Widersprüchlichkeiten jetzt vorgeblich geheilt werden. Aber in welcher Form? Bildung kann danach nur dann vom Bund gefördert werden, wenn es sich um Maßnahmen im Zusammenhang „von Naturka- tastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen oder die staatli- che Finanzlage erheblich beeinträchtigen“, handelt. Bil- dungskooperation findet demnach dann statt, wenn in der Nordsee ein Tsunami ausbricht oder die Deutsche Bank einen Crash erleidet, aber zur Abwehr einer Stö- rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundes- gebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachs- tums ausdrücklich nicht. Das verstehe, wer will. Es hat jedenfalls mit Rationalität nichts mehr zu tun. Diese Pa- radoxien werfen verfassungspolitisch deutlich die Frage auf, wer davon mehr Schaden an seinem Ansehen nimmt: die Realität oder das Grundgesetz? Wir stimmen den Gesetzesvorlagen daher nicht zu. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel, Renate Gradistanac, Wolfgang Gunkel, Helga Lopez, Hilde Mattheis, Mechthild Rawert, René Röspel, Andreas Steppuhn, Rüdiger Veit und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Ohne die von den Finanzmärkten ausgegangene Welt- wirtschaftskrise hätten wir derzeit ausgeglichene öffent- liche Haushalte. Es war das Ergebnis wirtschaftlichen Wachstums der Jahre 2005 bis 2008, dass wir aus der Krise herauswachsen konnten, anstatt die Krise der vo- rangegangenen Jahre durch Sparen zu verschärfen. D s A f S b z e f z B C g d s a h s k C K F f V g H A d t z a f k d t s b g f p S v W t t N w u g W k E d g a i S t (C (D iese Entwicklung war vor allem von sozialdemokrati- cher Wirtschafts- und Finanzpolitik geprägt. Dieser usgleich der öffentlichen Kassen erforderte keine ver- assungsrechtliche Regelung. Es bedarf daher keines Beweises der Bereitschaft der ozialdemokratie, Schulden zu begrenzen und abzu- auen. Auch unser Entwurf des Regierungsprogramms ur Bundestagswahl 2009 ist der einzige Wahlprogramm- ntwurf, der überhaupt die Frage der künftigen Staats- inanzen konstruktiv aufgreift und Vorschläge zur Finan- ierung künftiger Staatsausgaben macht (zum Beispiel örsenumsatzsteuer, Solidarbeitrag für Bildung). CDU, SU und FDP überbieten sich gegenseitig mit Ankündi- ungen zu Steuersenkungen. Sie beschwören einerseits ie grundgesetzliche „Schuldenbremse“, lassen anderer- eits aber jeden Ansatz vermissen, wie sie die Schulden bbauen wollen. Ihre Vorschläge führen allesamt in hö- ere Verschuldung. Dies gilt gerade auch für die Aus- age der Kanzlerin, bei Wachstum die Steuern zu sen- en. Dieses Geld würde für den Schuldenabbau fehlen. DU und CSU haben faktisch den Konsens der Großen oalition verlassen und den Anspruch verloren, in dieser rage die Einhaltung von Koalitionsabsprachen einzu- ordern. Dies gilt umso mehr, als die Union derzeit jeden ersuch unternimmt, mit teuren Geschenken an die ei- ene Klientel Wählerstimmen zu fangen. Wie der Fall ypo Real Estate, HRE, gezeigt hat, bekämpft sie jeden nsatz, die Lasten der Finanzkrise für den Staat durch ie Umwandlung von öffentlichen Hilfen in Eigentums- itel zu begrenzen. Nur so könnte man aber den Steuer- ahler nicht zum reinen Bürgen degradieren, sondern uch an künftigen Erträgen beteiligen. Die Weltwirtschaftskrise hat die Rahmenbedingungen ür öffentliche Haushalte dramatisch verändert. Niemand ann heute die künftige ökonomische Entwicklung, die er Finanzmärkte, die der vom Staat im Zuge der Ret- ungsmaßnahmen eingegangenen Kredit- und Bürg- chaftsrisiken, die der Steuereinnahmen und der Ausga- en für Krisenfolgen seriös voraussagen. Eine starre rundgesetzliche Regelung kann diesen Risiken keines- alls gerecht werden, geschweige denn den notwendigen olitischen Gestaltungsspielraum sichern. So hebt die chuldenregel bei der Frage des finanziellen Spielraums on Bund und Ländern allein auf wirtschaftliches achstum oder Naturkatastrophen ab. Dringend benö- igte Investitionen in Bildung, Schulen und Universitä- en würden nur möglich sein bei einem Tsunami in der ordsee oder einem Erdbeben. Ländern und Kommunen ird ein finanzpolitisches Korsett angelegt, das sie in nverantwortlicher Weise lähmt oder/und zu Kostgän- ern des Bundes degradiert. Aus der Vergangenheit wissen wir aber, dass gerade in achstumsphasen nach Krisen hohe Defizite in Sozial- assen und öffentlichen Haushalten entstehen, weil die ntwicklung der Steuer- und Beitragseinnahmen sowie es Arbeitsmarktes dem Wachstum mit zeitlicher Verzö- erung folgt. In der Wirtschaftsgeschichte fehlt es nicht n Beispielen für staatliche Konsolidierungspolitik, die m Aufschwung Krisen verlängert oder verschärft hat. eriöse Modellrechnungen haben aufgezeigt, welche ka- astrophalen Folgen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt es Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24943 (A) ) (B) ) gehabt hätte, wenn eine Bundesregierung in diesem Jahrzehnt eine „Schuldenbremse“ nach dem jetzt vorlie- genden Modell einzuhalten gehabt hätte. Selbst ohne Einbeziehung von Ländern und Kommunen und der ökonomischen Langfristwirkungen wäre die Wirtschaft um circa 1,5 Prozent weniger gewachsen und hätte die Arbeitslosigkeit in der Spitze um 500 000 Menschen hö- her gelegen. Die Kommunen werden die ersten Opfer der geplan- ten Neuregelung sein. Sie tragen zwei Drittel aller öf- fentlichen Investitionen und sollen Garanten der Da- seinsvorsorge von Kinderbetreuung über soziale Dienste bis zur Ver- und Entsorgung sein. Gleichzeitig leiden sie besonders unter den Krisenfolgen, sowohl was die So- zialausgaben als auch was die Einnahmen, unter ande- rem aus der Gewerbesteuer, betrifft. Ihnen fehlt es völlig an Möglichkeiten, unter dem Diktat der geplanten neuen Finanzordnung eigene Gestaltungsspielräume zu erhal- ten. De facto steht somit auch die kommunale Selbstver- waltung auf dem Spiel. Wir können einer Verfassungsänderung nicht zustim- men, die den politisch Verantwortlichen ab 2011 nur vor folgende Alternativen stellt: erstens massive Steuererhö- hungen, selbst bei rückläufigen Ausgaben; zweitens mas- sive Ausgabenkürzungen im höheren zweistelligen Mil- liardenbereich – dies würde nicht nur die Investitionen weitestgehend zum Erliegen bringen, sondern massive Einschnitte in soziale Leistungen bedeuten –; drittens Bruch der Verfassung; viertens Änderung der Verfas- sung; fünftens eine Kombination einzelner diese Alterna- tiven. Da keine dieser fünf Möglichkeiten heute den Wähle- rinnen und Wählern offengelegt wird und keine dieser Möglichkeiten politisch wünschenswert ist, ist die grund- gesetzliche Schuldenbremse aus unserer Sicht nicht ver- tretbar. Es ist der sechzigjährigen Geschichte, dem Cha- rakter und der Aufgabe unserer Verfassung völlig unangemessen, sie mit der vorgesehenen detaillistischen und realitätsfremden Regelung zu befrachten. Eine klare generelle Aussage zur Begrenzung staatli- cher Kreditaufnahme und dem Gebot eines mittelfristi- gen Ausgleichs eventueller Defizite unter Verweis auf eine einfachgesetzliche Regelung würde dem gewünsch- ten Ziel näherkommen und zur Rechtssystematik des Grundgesetzes passen. Da wir die Staatsschulden wirk- sam abbauen wollen, sehen wir dies als tragfähige Alter- native zum vorliegenden Entwurf. Die Sozialdemokratie will den Staat handlungsfähig halten. Wir wollen auch verhindern, dass die Masse der Steuerzahler und die sozial Schwachen die Folgen der Krise tragen. Deshalb kann es eine Regelung der Staats- schulden ohne eine gerechte Regelung der Einnahmen- seite nicht geben. Andernfalls entsteht der Verdacht, dass der Staat mit seinen Krisenlasten zugunsten des Finanz- und Unternehmenssektors zur ohnmächtigen Geisel der Welt- und Finanzmärkte gemacht werden soll. In Zeiten massiver Steuereinnahmeausfälle, von Ret- tungsschirmen für Banken und Unternehmen, von Bad Banks, von steigender Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und s P W a G b W A H a p b d h F d S f m u V 0 p B e l b H t B s F s s e I e d l r l s Z (C (D ozialer Lasten stellt sich die Frage nach der Lösung des roblems der Staatsverschuldung in dramatischer Weise. ir werden es mit praktischer Politik lösen. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung wird dem ngegebenen Zweck nicht gerecht, sondern gefährdet die laubwürdigkeit politischer Entscheidungsträger und eschädigt unser Grundgesetz in unverantwortlicher eise. nlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Dr. Michael Bürsch, Bettina Hagedorn, Gabriele Hiller-Ohm, Sönke Rix, Jörn Thießen und Franz Thönnes (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Für die SPD-Bundestagsabgeordneten aus Schleswig- olstein haben bei der Föderalismusreform II – unge- chtet der persönlichen Abwägung zum Entscheidungs- rozess und zum Gesamtergebnis – folgende Aspekte esondere Bedeutung: Erstens. Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass ie Souveränität der Länder zur Gestaltung ihrer Landes- aushalte gewahrt bleibt und hier nicht unangemessene estlegungen und Eingriffe stattfinden können. Wir wür- en es politisch sehr unterstützen, wenn das Land chleswig-Holstein diese offene Streitfrage zu einer ver- assungsgerichtlichen Klärung führt. Zweitens. Die unterschiedliche Höhe der verfassungs- äßigen Defizite zwischen Bund und Ländern wird von ns als sehr problematisch beurteilt. Eine strukturelle erschuldungsmöglichkeit der Länder in Höhe von ,0 Prozent bewerten wir als verfassungsrechtlich hoch- roblematisch, als diskriminierend im Verhältnis von und und Ländern und als ökonomisch bedenklich. Wir rwarten, dass eine entsprechende Initiative der Bundes- änder hinsichtlich einer Öffnung dieser Restriktion un- edingt positiv aufgenommen und umgesetzt wird. Drittens. Auch und insbesondere das Land Schleswig- olstein hat in der Vergangenheit von den Möglichkei- en der Bund-Länder-Kooperation zur Finanzierung von ildungsinvestitionen nachhaltig profitiert. Dieses hat ich nicht nur in der jüngsten Zeit durch die gemeinsame inanzierung nach Art. 91 GG für den Bereich der Wis- enschaft – und damit der Hochschulen – manifestiert, ondern auch im aktuellen Konjunkturprogramm II gibt s eine überaus sinnvolle gemeinsame Finanzierung von nvestitionen in Bildung und Forschung im Sinne eines rweiterten Art. 104 GG. Wir appellieren nachdrücklich, ass sich die Länder und der Bund auf eine grundgesetz- ich abgesicherte bessere Kooperation bei der Finanzie- ung von Bildung einigen. Kooperationsverbote, wie sie eider noch einmal im Grundgesetz festgelegt werden ollen, haben keine Berechtigung und müssen für die ukunft korrigiert und überwunden werden. 24944 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) Einige Abgeordnete der SPD-Landesgruppe Schles- wig-Holstein entscheiden sich bei der Gesamtbewertung des Verhandlungsprozesses und seiner Ergebnisse für eine Zustimmung bzw. schließen sich vor dem Hinter- grund und im Respekt vor der Mehrheitsentscheidung der Fraktion dieser an. Andere Abgeordnete erachten ihre grundsätzlichen Bedenken – zumal es sich um eine Grundgesetzänderung handelt – für so schwerwiegend, dass sie ihre Zustimmung nicht geben können. In der Be- wertung des Sachverhalts, den besonderen Konsequen- zen in Bezug auf die Interessen des Landes Schleswig- Holstein und den Erwartungen an notwendige Verände- rungen und Verbesserungen im Bundesratsverfahren ha- ben wir hingegen keinerlei Unterschiede und vertreten nachdrücklich die in den Punkten eins bis drei erhobenen Forderungen. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Pronold, Klaus Uwe Benneter, Dr. Axel Berg, Dr. h. c. Gernot Erler, Peter Friedrich, Angelika Graf (Rosenheim), Frank Hofmann (Volkach), Christel Humme, Brunhilde Irber, Christian Kleiminger, Dr. Bärbel Kofler, Anette Kramme, Helga Kühn- Mengel, Andrea Nahles, Ewald Schurer, Christoph Strässer und Dr. Marlies Volkmer (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungs- punkt 36 a) Erstens. Wir haben die Grundüberzeugung, dass es ei- nen handlungsfähigen Staat in Deutschland braucht, der in der Lage ist, Zukunftsinvestitionen zu tätigen und so- zialen Ausgleich zu schaffen. Dafür sind solide Staatsfi- nanzen notwendig, denn eine überbordende Staatsver- schuldung schränkt auf Dauer den erforderlichen Handlungsspielraum ein. Deswegen wollen wir Staats- verschuldung abbauen. Wir tun dies aber in dem Wissen, dass es zum Beispiel bei konjunkturellen Krisen sinnvoll sein kann, in eine höhere Verschuldung zu gehen, um die Konjunktur anzukurbeln und die negativen Auswirkun- gen für die Gesellschaft und die Staatsfinanzen zu mini- mieren. Zweitens. Gerade die gute sozialdemokratische Fi- nanzpolitik von Peer Steinbrück hat bewiesen, dass das Ziel des Schuldenabbaus auch ohne eine im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse erreichbar ist. Denn ohne die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise hätten wir im Jahre 2011 einen ausgeglichenen Haushalt er- reicht und wären in den folgenden Jahren in der Lage ge- wesen, auch die staatliche Verschuldung zurückzufüh- ren. Aber allein durch Sparen kommt kein Staat aus seiner Verschuldung heraus. Qualifiziertes Wachstum ist der Schlüssel, um Staatsverschuldung abzubauen, weil nur über ausreichendes Wachstum Mehreinnahmen er- zielt werden können. Deshalb ist es auch für den Staat r u v l i s G f z i M n i s H S S g W G s s d e s t t n g k n l g G s S p T u a g 2 d ti w d t m S v S B f (C (D ichtig, bei Wirtschaftskrisen in Vorleistung zu gehen, m Wachstum zu fördern. Drittens. Wir sind überzeugt, dass es zur Bekämpfung on Staatsverschuldung keiner grundgesetzlichen Rege- ung bedarf wie dieser, über die wir heute abstimmen. Es st falsch, so detaillierte Regelungen in unser Grundge- etz zu schreiben. Wir sind der Überzeugung, dass die rundgedanken in die Verfassung gehören und die Aus- ührungen dazu in ein einfaches Gesetz. Wir sind über- eugt, dass es notwendig wäre, nicht nur Ausgabenpfade n die Verfassung aufzunehmen, sondern auch im selben aße die Einnahmesituation des Staates in den Blick zu ehmen. Gerade die aktuelle Debatte über Steuersenkungen nsbesondere bei der FDP und der CDU/CSU zeigt: Das ind die falschen Antworten für eine Konsolidierung der aushalte. Nach der Überwindung der Wirtschaftskrise sind teuersenkungen erst recht nicht zu finanzieren, weil die chulden, die der Staat machen musste, um Beschäfti- ung zu sichern, auch zurückgezahlt werden müssen. ir hätten uns eine Festlegung auf ein Einnahmeziel des esamtstaates gewünscht. Dies würde nicht nur die Ver- prechungen von Schwarz-Gelb nach massiven Steuer- enkungen der Lüge überführen, sondern auch verhin- ern, dass sich der Druck der Haushaltskonsolidierung inseitig auf Ausgabenkürzungen zum Beispiel für For- chung, Bildung oder Soziales aufbauen würde. Viertens. Wir erkennen an, dass es der sozialdemokra- ischen Verhandlungsführung gelungen ist, das Koopera- ionsverbot des Art. 104 b GG zu lockern. Dennoch mei- en wir, dass das Kooperationsverbot noch weiter elockert werden muss. In Zeiten der Globalisierung önnen wir uns Kleinstaaterei in der Bildungspolitik icht mehr leisten. Fünftens. Weiterhin erkennen wir an, dass es auch ge- ungen ist, weite Teile der Schuldenbremse konjunktur- erecht auszugestalten. Insbesondere für konjunkturelle egensteuerungsmaßnahmen und Notsituationen ist ent- prechender Spielraum geschaffen worden, damit der taat auch in Zukunft aktiv eingreifen kann, um Arbeits- lätze zu sichern und Wachstum schneller zu initiieren. rotzdem konnte unsere Sorge bezüglich des konjunktur- nabhängigen Abbaupfads der Jahre 2011 ff., der in der ktuellen Verfassungsänderung normiert wird, nicht aus- eräumt werden. Es macht keinen Sinn, eine im Jahr 011 unter Umständen wieder anziehende Konjunktur urch massive Steuererhöhungen oder durch überpropor- onal hohe Kürzungen in investiven Bereichen gleich ieder abzuwürgen. Auch in diesem Bereich der Schul- enbremse braucht es flexible und den aktuellen Situa- ionen anpassbare Regelungen, so wie es der Sozialde- okratie gelungen ist, sie in anderen Bereichen der chuldenbremse zu schaffen. Des Weiteren sind wir der Auffassung, dass es hohe erfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die ouveränität der Länder gibt, und begrüßen daher die estrebungen, über den Bundesrat auch vernünftige und lexible Handhabungen durch Bundesländer zu ermögli- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24945 (A) ) (B) ) chen, wie sie vonseiten der SPD-geführten Bundesländer angestrebt werden. Sechstens. Entgegen dieser oben angeführten Argu- mente, eine solch detaillierte, unflexible Regelung nicht in das Grundgesetz aufzunehmen, sehen wir uns in der Gesamtverantwortung gegenüber unserer Fraktion und unserer Partei und stimmen diesem Gesetz zu. Wir werden aber unser Bemühen verstärken, Haus- haltskonsolidierung über Wachstumsimpulse und über eine vernünftige Einnahmebasis des Staates zu stärken, die auch die hohen Vermögen und die besonders hohen Einkommen stärker in die Verantwortung nimmt als bis- her. Dabei gehen wir von der Unterstützung derjenigen aus, die ohne jeden Zweifel diesem Gesetz zustimmen können. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg), Dr. h. c. Gerd Andres, Ute Kumpf, Jella Teuchner, Lothar Mark, Dr. Lale Akgün, Wolfgang Spanier, Gert Weisskirchen (Wies- loch), Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Gabriele Groneberg, Elvira Drobinski-Weiß, Klaus Hagemann, Petra Heß, Caren Marks, Dr. Barbara Hendricks, Katja Mast, Rita Schwarzelühr-Sutter, Ute Berg, Dr. Margrit Spielmann, Lothar Binding (Heidelberg), Petra Hinz (Essen), Klaus Brandner und Heinz Schmitt (Landau) (alle SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Wir haben den Verfassungsänderungen zur zweiten Fö- deralismusreform zugestimmt, weil wir eine Schuldenbe- grenzung von Bund, Ländern und Kommunen im Interesse künftiger Generationen für richtig und notwendig halten und weil es gelungen ist, das Kooperationsverbot des Art. 104 b Grundgesetz, wenn auch nur geringfügig zu lockern. Wir bedauern, dass die Schuldenbegrenzung in unseren Augen zu detaillistisch in der Verfassung verankert wurde, statt sich auf den Grundsatz der Schuldenbegrenzung zu beschränken und deren Ausgestaltung einfachgesetzlich zu regeln. Wir bedauern, dass das Kooperationsverbot nach wie vor zu strikt ist. In Zeiten der Globalisierung können wir uns die bundesdeutsche, bildungspolitische Kleinstaa- terei nicht länger leisten. Wir sind daher der Meinung, dass Art. 104 a mindes- tens in den Status vor der Föderalismusreform I zurück- versetzt werden muss. Mittel- und langfristig ist eine ver- fassungsmäßig abgesicherte gemeinsame Zuständigkeit für alle Bereiche der Bildungspolitik von Bund, Ländern und Kommunen anzustreben. p D d K A a f s u E s u z b b n k u ti V t d h w e s g g u i a d g t f d t G v v f K d (C (D Dennoch ist vor dem Hintergrund des in einem Kom- romiss Erreichbaren die Zustimmung gerechtfertigt. iese Zustimmung verbinden wir mit der Hoffnung, ass in künftigen Legislaturperioden die notwendigen orrekturen vorgenommen werden. nlage 11 Erklärung nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d) (Tagesordnungspunkt 36 a) Klaus Uwe Benneter (SPD): In meiner Gesamtver- ntwortung gegenüber meiner Fraktion und meiner Partei olge ich dem mehrheitlichen Votum der Fraktion und timme trotz meiner massiven Bedenken zu. Meine Kolleginnen und Kollegen, Florian Pronold nd andere haben die wesentlichen Kritikpunkte in ihrer rklärung bereits zusammengefasst. Dieser Erklärung chließe ich mich an und ergänze noch Folgendes. Erstens. Es sind die schlichte Diktion, die klaren Worte nd knappen Sätze, die dem Grundgesetz als allseits ak- eptiertes Leitbild unserer Verfassungsgrundlagen die reite und uneingeschränkte Zustimmung in Deutschland ringen. Die jetzt beabsichtigten Änderungen erfüllen icht die Anforderungen an diesen Verfassungstext. Das ist eine Frage einer nachrangigen Verfassungsästhetik oder nwichtigen Verfassungskultur, das ist gelebte Demokra- e. Politische Kompromisstexte haben nichts in einer erfassung zu suchen, erst recht nicht, wenn solche de- aillierten Regelungen in der noch weit entfernt liegen- en Zukunft wirksam werden sollen. Wir erlauben uns eute nicht nur, viele Schulden zu machen, jetzt knebeln ir die künftig politisch Verantwortlichen auch noch und ngen ihren künftigen Gestaltungsspielraum zu sehr ein. Zweitens. Als verfassungsrechtlich bedenklichen Ver- toß gegen die Eigenstaatlichkeit der Länder und damit egen die bundesstaatliche Ordnung werte ich die zwin- ende Vorgabe im neuen Art. 109 Abs. 3 GG an die Länder nd deren Parlamente, ab 2020 nicht mehr selbst über hre Schuldenbewältigung entscheiden zu dürfen. Drittens. Wir haben alle längst erkannt und weisen in llen unseren Programmen und Reden immer wieder arauf hin, dass Bildung die zentrale Gemeinschaftsauf- abe von Bund, Ländern und Gemeinden jetzt und künf- ig ist. In Art. 104 b GG untersagen wir aber gerade auch ür diesen Bereich den Bundesorganen weitgehend, sich irekt an allen Bildungsanstrengungen vor Ort wenigs- ens finanziell beteiligen zu dürfen. Jetzt wäre eine gute elegenheit gewesen, dieses weitgehende Kooperations- erbot, das sich nicht bewährt hat, nicht nur für den Fall on Naturkatastrophen und für außergewöhnliche Not- älle zu korrigieren und im Interesse der Zukunft unserer inder zu einer wirklichen Gemeinschaftsaufgabe für en Normalfall auszubauen. 24946 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) Edelgard Bulmahn (SPD): Eine Verfassung hat die Aufgabe, die Grundordnung des Staates in ihren wesent- lichen Inhalten festzulegen. Sie soll einprägsam sein, Bestand haben und nicht ständig sich verändernden Ver- hältnissen angepasst werden müssen. Nur so kann sie eine hohe Bindekraft und Integrationswirkung entfalten. Aufgabe der Verfassung ist es nicht, politische Gestal- tungsmöglichkeiten bis ins Detail zu regeln, sondern Grundsätze und Regeln für die politische Gestaltung festzulegen. Dies soll und muss auch für die Finanzbe- ziehungen zwischen Bund und Ländern gelten. Ich halte es daher für richtig, eine Schuldenbegrenzung von Bund und Ländern als Grundsatz im Grundgesetz zu veran- kern. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem An- spruch jedoch nicht gerecht. Ausschweifende Verfas- sungsregelungen können die demokratische Substanz, die das Grundgesetz neben den Grundrechten schützen soll, aushöhlen. Das Grundgesetz ist keine Verwaltungs- vereinbarung und auch kein Notarvertrag. Detaillierte Regelungen, wie sie in dem Gesetzentwurf vorgesehen sind, schnüren den politischen Gestaltungsspielraum künftiger Parlamente und Politikergenerationen in einer Art und Weise ein, die gegen grundlegende demokrati- sche Spielregeln verstößt. Die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung steht mei- ner Überzeugung nach im Konflikt mit der Verfassungs- autonomie der Länder, die als Staaten autonom über die Regeln für die Kreditaufnahme entscheiden. Ihr Gestal- tungsspielraum findet seine Grenze nur in den für Deutschland verbindlichen Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und gegebenenfalls in den auf Grundzüge der Kreditaufnahme beschränkten Regelungen des der Zustimmung des Bundesrates be- dürftigen Kreditaufnahmegrundsätzegesetzes. Eine nachhaltige Finanzpolitik muss die aktive und die passive Zukunftsvorsorge gleichermaßen im Auge haben. Der Staat muss aktiv in seine und die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger investieren können. Zukunftssi- cherung erfordert insbesondere Investitionen in Bildung, Wissenschaft, Infrastruktur und Umweltschutz. Hierfür kann die Aufnahme von Krediten sinnvoll, ja notwendig sein. Die hier zur Abstimmung stehenden rigiden Rege- lungen sind deshalb kontraproduktiv und volkswirt- schaftlich fragwürdig. Dies bedeutet nicht, dass der Staat nicht verantwortlich mit seinen Finanzen umgehen muss. Daher plädiere ich für die Aufnahme einer Schulden- bremse als Grundsatz in das Grundgesetz. Art. 109 Abs. 3 könnte lauten: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Kredi- ten auszugleichen. Durch Bundesgesetz, das der Zustim- mung des Bundesrates bedarf, können für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für die Kredit- aufnahme aufgestellt werden.“ Für Art. 115 Abs. 2 halte ich folgende Formulierung für angebracht: „Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Das Nähere wird durch ein Bundesgesetz geregelt.“ f R s n d p w t r i d i l w v a B d k t D F k l w d G s S a R w l n d m b o K d n d w u n t n B t d u (C (D Derartige Regelungen würden den Charakter der Ver- assung als Rahmenordnung achten und den notwendigen aum für den demokratisch legitimierten Prozess politi- cher Willensbildung lassen. Grundsätze der Kreditauf- ahme würden einem zustimmungsbedürftigen Gesetz es Bundes vorbehalten bleiben, dass mit der üblichen arlamentarischen Mehrheit den wechselnden, gegen- ärtig nicht vorhersehbaren finanz- und wirtschaftspoli- ischen Anforderungen angepasst werden könnte. Ich erkenne die Bemühungen meiner Fraktionsfüh- ung an, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern m Bereich der Bildung aufzuheben. Jedoch wird auch in er Neufassung des Art. 104 b das Kooperationsverbot m Kern beibehalten. Gerade hier sind verstärkte öffent- iche Finanzanstrengungen und Reformen unabdingbar, enn wir unsere Zukunft nicht verspielen wollen. Die orgesehene Neufassung, die bei Naturkatastrophen oder ußergewöhnlichen Notsituationen Investitionen des undes zulassen will, ist absurd. Sie entspricht weder en Anforderungen eines modernen Verständnisses eines ooperativen Föderalismus noch wird sie dem Bedeu- ungszuwachs von Bildung und Wissenschaft gerecht. ie Bildungschancen der Menschen dürfen nicht von der inanzkraft des jeweiligen Landes abhängig sein. Die Bürger unseres Landes haben einen Anspruch auf lare, nachvollziehbare Regelungen. Etwas grundsätz- ich auszuschließen und dann über Winkelzüge begrenzt ieder zu ermöglichen, trägt zur Politik- und Staatsver- rossenheit bei. Da bei der vorgesehenen Verfassungsänderung keine rundrechte verändert werden, sehe ich mich in der Ge- amtverantwortung gegenüber meiner Fraktion und der PD, diesem Gesetz zuzustimmen – entgegen den oben ufgeführten Argumenten, solch detaillierte, unflexible egelungen nicht in das Grundgesetz aufzunehmen. Ich erde aber mein Bemühen verstärken, Haushaltskonso- idierung über Wachstumsimpulse und über eine ver- ünftige Einnahmebasis des Staates zu stärken, die auch ie hohen Vermögen und die besonders hohen Einkom- en stärker in die Verantwortung nimmt als bisher. Da- ei gehe ich von der Unterstützung derjenigen aus, die hne Zweifel diesem Gesetz zustimmen können. Das ooperationsverbot von Bund und Ländern im Bil- ungsbereich abzuschaffen, wird weiterhin ein Ziel mei- er politischen Arbeit bleiben. Ulla Burchardt (SPD): Ich habe den Verfassungsän- erungen zur zweiten Föderalismusreform zugestimmt, eil ich eine Schuldenbegrenzung von Bund, Ländern nd Kommunen im Interesse künftiger Generationen für otwendig halte und weil es gelungen ist, das Koopera- ionsverbot des Art. 104 b Grundgesetz, GG, wenn auch ur geringfügig, zu lockern und somit Kommunen und ildung vom Konjunkturpaket II profitieren können. Ich bedauere, dass die Schuldenbremse zu detaillis- isch in der Verfassung verankert wurde, statt sich auf en Grundsatz der Schuldenbegrenzung zu beschränken nd deren Ausgestaltung einfachgesetzlich zu regeln. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24947 (A) ) (B) ) Vor allem bedauere ich, dass das Kooperationsverbot nach wie vor zu strikt ist. Im Interesse der Sicherung von Wachstums- und Innovationschancen und im Interesse der Herstellung von Chancengleichheit kann sich Deutschland bildungspolitische Verzagtheit und Klein- staaterei nicht länger leisten. Es gibt eine hinreichend wissenschaftlich fundierte Wissensbasis, die begründet, dass das Kooperationsver- bot des Art. 104 b GG beseitigt werden muss und die ge- samtstaatliche Verantwortung für mehr und bessere Bil- dung nur durch ein Verfassungsgebot zur Kooperation realisiert werden wird. Es wird Zeit für eine dritte Föderalismusreform, es wird Zeit, dass wir eine zeitgemäße Bildungsverfassung bekommen. Martin Dörmann (SPD): Ich habe den Verfassungs- änderungen zur zweiten Föderalismusreform zuge- stimmt, weil ich eine Schuldenbegrenzung öffentlicher Haushalte im Interesse künftiger Generationen und zur langfristigen Sicherung politischer Handlungsmöglichkei- ten grundsätzlich für richtig und notwendig halte und weil es gelungen ist, das Kooperationsverbot des Art. 104 b Grundgesetz zu lockern, wenn auch nur geringfügig. Ich bedaure, dass die Schuldenbegrenzung in meinen Augen zu weitgehend und zu detailliert in der Verfassung verankert wurde, statt sich auf den Grundsatz der Schul- denbegrenzung zu beschränken und deren Ausgestaltung einfachgesetzlich zu regeln, und dass das Kooperationsver- bot nach wie vor zu strikt ist. In Zeiten der Globalisierung können wir uns die bundesdeutsche, bildungspolitische Kleinstaaterei nicht länger leisten. Es ist problematisch, dass die Vertreter der Länder und der Union bessere Vorschläge seitens der SPD nicht aufgegriffen haben. Vor dem Hintergrund, dass am Ende nur die Alternative der Zustimmung oder der Ablehnung eines Kompromisses besteht, halte ich eine Zustimmung trotz der Bedenken für gerechtfertigt, weil finanzielle Handlungsspielräume für Bund und Länder verbleiben, insbesondere in Notsi- tuationen und bei konjunkturellen Schieflagen, und weil vor der vollen Wirksamkeit der strikten strukturellen Schuldenbegrenzung bei den Ländern ab 2020 neue Ver- handlungen anstehen, die Änderungen im Lichte der weiteren Entwicklung möglich machen. Diese Zustimmung verbinde ich mit der Hoffnung, dass in den nächsten Jahren die notwendigen Korrektu- ren vorgenommen werden. Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP): Schuldenregeln sind wesentliche Bestandteile des Haushaltsrechts der Länder. Sie schränken das Budgetrecht, das „Königs- recht“ der Landesparlamente, zentral ein. Schuldenre- geln in den Ländern sind daher, sowohl was die grund- sätzlichen Regelungen wie auch ihre nähere Ausgestaltung angeht, den Landesverfassungen und da- mit den Landesparlamenten vorbehalten. Neue Schul- denregeln dürfen den Ländern nicht durch eine Ände- rung des Grundgesetzes übergestülpt werden. H A ( s h H h H a d l d A g i K r K a A s b z z d n in w m B K m Z ti v F g d A b v B n b tr h G g v E r (C (D Die Selbstständigkeit und die Unabhängigkeit der aushaltswirtschaften von Bund und Ländern (Art. 109 bs. 1 GG) konkretisiert das Bundesstaatsprinzip Art. 20 Abs. 1 GG) für den Bereich der Finanzverfas- ung. Die Eigenverantwortung der Länder für ihre Haus- alte in verfahrensrechtlicher wie auch in inhaltlicher insicht umfasst auch die Kreditautonomie mit dem Er- alt einer substantiellen Entscheidungsbefugnis über öchstbeträge, Bedingungen und Laufzeiten der Kredit- ufnahme. Die materielle Haushaltsautonomie gehört zu en Wesensmerkmalen der Bundesrepublik Deutsch- and und zum Kernbereich der Staatlichkeit der Länder, er vom verfassungsfesten Gewährleistungsbereich des rt. 79 Abs. 3 GG umfasst wird. Deshalb stimme ich mit Nein. Rolf Kramer (SPD): Ich habe den Verfassungsänderun- en zur zweiten Föderalismusreform zugestimmt, weil ch eine Schuldenbegrenzung von Bund, Ländern und ommunen im Interesse künftiger Generationen für ichtig und notwendig halte und weil es gelungen ist, das ooperationsverbot des Art. 104 b Grundgesetz, wenn uch nur geringfügig, zu lockern. Ich bedaure, dass die Schuldenbegrenzung in meinen ugen zu detailliert in der Verfassung verankert wurde, tatt sich auf den Grundsatz der Schuldenbegrenzung zu eschränken und deren Ausgestaltung einfachgesetzlich u regeln, und dass das Kooperationsverbot nach wie vor u strikt ist. In Zeiten der Globalisierung können wir uns ie bundesdeutsche, bildungspolitische Kleinstaaterei icht länger leisten. Ich bin daher der Meinung, dass Art. 104 a mindestens den Status vor der Föderalismusreform I zurückversetzt erden muss. Mittel- und langfristig ist eine verfassungs- äßig abgesicherte gemeinsame Zuständigkeit für alle ereiche der Bildungspolitik von Bund, Ländern und ommunen anzustreben. Dennoch ist vor dem Hintergrund des in einem Kompro- iss Erreichbaren die Zustimmung gerechtfertigt. Diese ustimmung verbinde ich mit der Hoffnung, dass in künf- gen Legislaturperioden die notwendigen Korrekturen orgenommen werden. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Für die von der öderalismusreformkommission vorgeschlagene Neure- elung der verfassungsrechtlich zulässigen Neuverschul- ung gibt es auch nach meiner Überzeugung beachtliche rgumente. Die daraus hergeleiteten neuen Verfassungs- estimmungen sind allerdings auch bei Würdigung der ereinbarten Ziele mit ihren konkreten Eurobeträgen, erechnungsverfahren und Jahreszahlen weder notwendig och in ihrem Umfang und ihren detaillierten Ausführungs- estimmungen einer Verfassung angemessen. Das Miss- auen, das künftigen demokratisch legitimierten Mehr- eiten im Bundestag und Bundesrat und ihren möglichen estaltungsabsichten mit diesem Regelungsehrgeiz ent- egengebracht wird, halte ich für verfassungspolitisch erfehlt und für historisch unbegründet im Lichte der rfahrungen einer jetzt 60-jährigen stabilen parlamenta- ischen Demokratie. 24948 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) Deshalb lehne ich diese Verfassungsänderungen ab, die eine Fehlentwicklung im Umgang mit dem Rang und der Funktion des Grundgesetzes fortsetzen, die der Ver- fassungsgesetzgeber unbedingt vermeiden sollte. Jürgen Kucharczyk (SPD): Ich bin der Grundüber- zeugung, dass Deutschland einen handlungsfähigen Staat braucht, der in der Lage ist, Zukunftsinvestitionen zu tätigen und sozialen Ausgleich zu schaffen. Dazu sind solide Staatsfinanzen die Voraussetzung. Eine erdrü- ckende Staatsverschuldung schränkt notwendige Hand- lungsspielräume ein. Ziel muss es daher sein, die Staats- verschuldung, die sich über Jahrzehnte hinweg aufgebaut hat, im Sinne künftiger Generationen zurückzuführen, in dem Wissen, dass es zum Beispiel wie jetzt bei Finanz- oder Wirtschaftskrisen sinnvoll sein kann, eine höhere Verschuldung in Kauf zu nehmen, um die Konjunktur anzukurbeln und die negativen Auswirkungen für die Gesellschaft und die Staatsfinanzen zu minimieren. Die gute sozialdemokratische Finanzpolitik der letz- ten Jahre, insbesondere von Finanzminister Peer Steinbrück, hat bewiesen, dass das Ziel des Schuldenab- baus auch ohne eine im Grundgesetz verankerte Schul- denbremse erreichbar ist. Ohne die internationale Fi- nanz- und Wirtschaftskrise wäre im Jahre 2011 ein ausgeglichener Haushalt erreicht und somit in den Fol- gejahren die staatliche Verschuldung zurückgeführt wor- den. Richtig ist die Feststellung jedoch auch, dass kein Staat allein durch Sparen aus der Verschuldung heraus- kommt. Qualifiziertes Wachstum ist der Schlüssel, um die Staatsverschuldung abzubauen. Nur über ein ausrei- chendes Wachstum können Mehreinnahmen erzielt wer- den. Deshalb ist richtig, dass der Staat bei Wirtschafts- krisen, insbesondere bei einer wie dieser, in Vorleistung geht, um Wachstum zu fördern und zu sichern. Meine Überzeugung ist, dass es zur Bekämpfung von Staatsverschuldung keiner grundgesetzlichen Regelung bedarf wie dieser, über die wir heute abstimmen. Es ist nicht der richtige Zeitpunkt, so detaillierte Regelungen in unser Grundgesetz zu schreiben. Ich vertrete die Mei- nung, dass Grundgedanken in die Verfassung gehören und die entsprechenden Ausführungen zu den einzelnen Artikeln in einfachen Ausführungsgesetzen zu regeln sind. Meine Überzeugung ist, dass es notwendig wäre, nicht nur Ausgabenpfade in die Verfassung aufzuneh- men, sondern auch im selben Maße die Einnahmesitua- tion des Staates in den Fokus zu nehmen. Just die aktuelle Debatte, insbesondere bei der FDP und der CDU/CSU, über Steuerentlastungen in einer Größenordnung, die auch ohne Wirtschaftskrise nicht zu finanzieren wäre, ist finanzpolitisch deplatziert. Der Haushaltsausgleich von 2007 und 2008 zeigt, dass über alle Gebietskörperschaften in Deutschland hinweg eine Steuerquote von circa 23 Prozent des BIP für die Bun- desrepublik nicht langfristig ausreichte. Für den Haus- haltsausgleich in 2008 war sie tragend, aber nicht zum nachhaltigen Schuldenabbau. In der Abfolge und der Überwindung der Wirtschaftskrise sind Steuersenkungen grundsätzlich nicht finanzierbar, es sei denn, sie gehen zulasten von Beschäftigung. Schulden, die der Staat in K t D M d t S L v d f h s a a s c d u i A f g U s h a b a g b v S s f c a t g M z r t s k w I k E i F t m h (C (D risen wie dieser zusätzlich machen muss, um Beschäf- igung zu sichern, müssen auch zurückgezahlt werden. eshalb ist es im jetzigen Gesetzgebungsverfahren ein angel, auf eine gesamtstaatliche Mindeststeuerquote, ie in der Verfassung festgeschrieben wird, zu verzich- en. Dies überführt nicht nur die Versprechungen von chwarz-Gelb nach massiven Steuersenkungen der üge. Eine festgeschriebene Mindeststeuerquote würde erhindern, dass sich der Druck der Haushaltskonsoli- ierung einseitig auf Ausgabenkürzungen zum Beispiel ür Forschung, Bildung oder Soziales aufbauen würde. Ich erkenne an, dass es der sozialdemokratischen Ver- andlungsführung gelungen ist, nicht nur das Kompen- ationsverbot des Art. 104 b GG zu lockern, sondern uch weite Teile der Schuldenbremse konjunkturgerecht uszugestalten. Insbesondere für konjunkturelle Gegen- teuerungsmaßnahmen und Notsituationen ist entspre- hender Spielraum geschaffen worden. Somit ist auch er Staat in der Zukunft in der Lage, aktiv einzugreifen, m Arbeitsplätze zu sichern und Wachstum schneller zu nitiieren. Meine Sorge bezüglich des konjunkturunabhängigen bbaupfads der Jahre 2011 ff., der in der aktuellen Ver- assungsänderung normiert wird, wurde leider nicht aus- eräumt. Es macht keinen Sinn, eine im Jahr 2011 unter mständen wieder anziehende Konjunktur durch mas- ive Steuererhöhungen oder durch überproportional ohe Kürzungen in investiven Bereichen gleich wieder bzuwürgen. Auch in diesem Bereich der Schulden- remse braucht es flexible und den aktuellen Situationen npassbare Regelungen, so wie es der Sozialdemokratie elungen ist, sie in anderen Bereichen der Schulden- remse zu schaffen. Des Weiteren sehe ich, dass es hohe erfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die ouveränität der Länder gibt. Ich begrüße daher die Be- trebungen, über den Bundesrat auch vernünftige und lexible Handhabungen durch Bundesländer zu ermögli- hen, wie sie vonseiten der SPD geführten Bundesländer ngestrebt werden. Entgegen meiner gefestigten Überzeugung, solche de- aillierten, unflexiblen Regelungen nicht in das Grund- esetz aufzunehmen, stimme ich entsprechend der ehrheitsentscheidung meiner Fraktion diesem Gesetz u. Zukünftig muss verstärkt die Haushaltskonsolidie- ung über Wachstumsimpulse sowie über eine vernünf- ige Einnahmebasis des Staates gestärkt werden. Dabei ind auch die Einkommensgruppen, die über hohe Ein- ommen und Vermögen verfügen, stärker in die Verant- ortung zu nehmen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): ch stimme der Änderung des Grundgesetzes zur Veran- erung einer sogenannten Schuldenbremse nicht zu. ine Ausgestaltung der Schuldenbremse in dieser Form m Grundgesetz ist weder notwendig noch entspricht die ormulierung den Anforderungen an einen Verfassungs- ext. Der beabsichtigte und richtige Weg zu einer wirksa- en Verschuldungseindämmung der öffentlichen Haus- alte ist zu einem Formulierungsungeheuer verkommen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24949 (A) ) (B) ) Die weiteren in diesem Gesetz vorgesehenen Grund- gesetzänderungen begegnen besonders hinsichtlich Art. 91 c des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes erheblichen Bedenken. Unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens der FDP-Bundestagsfraktion stimme ich mit Enthaltung. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Eine Verfassung hat die Aufgabe, die Grundordnung des Staates in ihren wesentlichen Inhalten festzulegen. Sie soll einprägsam sein, Bestand haben und nicht ständig sich verändernden Verhältnissen angepasst werden müssen. Nur so kann sie eine hohe Bindekraft und Integrationswirkung entfalten. Aufgabe der Verfassung ist es nicht, politische Gestal- tungsmöglichkeiten bis ins Detail zu regeln, sondern Grundsätze und Regeln für die politische Gestaltung festzulegen. Dies soll und muss auch für die Finanzbe- ziehungen zwischen Bund und Ländern gelten. Ich halte es daher für richtig, eine Schuldenbegrenzung von Bund und Ländern als Grundsatz im Grundgesetz zu veran- kern. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem An- spruch jedoch nicht gerecht. Ausschweifende Verfas- sungsregelungen können die demokratische Substanz, die das Grundgesetz neben den Grundrechten schützen soll, aushöhlen. Das Grundgesetz ist keine Verwaltungs- vereinbarung und auch kein Notarvertrag. Detaillierte Regelungen, wie sie in dem Gesetzentwurf vorgesehen sind, schnüren den politischen Gestaltungsspielraum künftiger Parlamente und Politikergenerationen in einer Art und Weise ein, die gegen grundlegende demokrati- sche Spielregeln verstößt. Die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung verletzt meiner Überzeugung nach die Verfassungsautonomie der Länder, die als Staaten autonom über die Regeln für die Kreditaufnahme entscheiden. Ihr Gestaltungsspiel- raum findet seine Grenze nur in den für Deutschland ver- bindlichen Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und gegebenenfalls in den auf Grund- züge der Kreditaufnahme beschränkten Regelungen des der Zustimmung des Bundesrates bedürftigen Kreditauf- nahmegrundsätzegesetzes. Eine nachhaltige Finanzpolitik muss die aktive und die passive Zukunftsvorsorge gleichermaßen im Auge haben. Der Staat muss aktiv in seine und die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger investieren können. Zukunftssi- cherung erfordert insbesondere Investitionen in Bildung, Wissenschaft, Infrastruktur und Umweltschutz. Hierfür kann die Aufnahme von Krediten sinnvoll, ja notwendig sein. Die hier zur Abstimmung stehenden rigiden Rege- lungen sind deshalb kontraproduktiv und volkswirt- schaftlich fragwürdig. Dies bedeutet nicht, dass der Staat nicht verantwortlich mit seinen Finanzen umgehen muss. Daher plädiere ich für die Aufnahme einer Schulden- bremse als Grundsatz in das Grundgesetz. Art. 109 Abs. 3 könnte lauten: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszu- gleichen. Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für Bund und Länder ge- m a g A d g C u m G m b d f p r i d i l w v a B d k t D F B n z z h d s w s v i S b t z s L h n g w a H z g z (C (D einsam geltende Grundsätze für die Kreditaufnahme ufgestellt werden.“ Für Art. 115 Abs. 2 halte ich fol- ende Formulierung für angebracht: „Einnahmen und usgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Kre- iten auszugleichen. Das Nähere wird durch ein Bundes- esetz geregelt.“ Derartige Regelungen würden den harakter der Verfassung als Rahmenordnung achten nd den notwendigen Raum für den demokratisch legiti- ierten Prozess politischer Willensbildung lassen. rundsätze der Kreditaufnahme würden einem zustim- ungsbedürftigen Gesetz des Bundes vorbehalten blei- en, das mit der üblichen parlamentarischen Mehrheit en wechselnden, gegenwärtig nicht vorhersehbaren inanz- und wirtschaftspolitischen Anforderungen ange- asst werden könnte. Ich erkenne die Bemühungen meiner Fraktionsfüh- ung an, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern m Bereich der Bildung aufzuheben. Jedoch wird auch in er Neufassung des Art. 104 b das Kooperationsverbot m Kern beibehalten. Gerade hier sind verstärkte öffent- iche Finanzanstrengungen und Reformen unabdingbar, enn wir unsere Zukunft nicht verspielen wollen. Die orgesehene Neufassung, die bei Naturkatastrophen oder ußergewöhnlichen Notsituationen Investitionen des undes zulassen will, ist absurd. Sie entspricht weder en Anforderungen eines modernen Verständnisses eines ooperativen Föderalismus noch wird sie dem Bedeu- ungszuwachs von Bildung und Wissenschaft gerecht. ie Bildungschancen der Menschen dürfen nicht von der inanzkraft des jeweiligen Landes abhängig sein. Die ürger unseres Landes haben einen Anspruch auf klare, achvollziehbare Regelungen. Etwas grundsätzlich aus- uschließen und dann über Winkelzüge begrenzt wieder u ermöglichen, trägt zur Politik- und Staatsverdrossen- eit bei. Entgegen diesen oben angeführten Argumenten, solch etaillierte, unflexible Regelungen nicht in das Grundge- etz aufzunehmen, sehe ich mich in der Gesamtverant- ortung gegenüber meiner Fraktion und der SPD, die- em Gesetz zuzustimmen. Ich werde aber mein Bemühen erstärken, Haushaltskonsolidierung über Wachstums- mpulse und über eine vernünftige Einnahmebasis des taates zu stärken, die auch die hohen Vermögen und die esonders hohen Einkommen stärker in die Verantwor- ung nimmt als bisher. Dabei gehe ich von der Unterstüt- ung derjenigen aus, die ohne Zweifel diesem Gesetz zu- timmen können. Das Kooperationsverbot von Bund und ändern im Bildungsbereich abzuschaffen, wird weiter- in ein Ziel meiner politischen Arbeit bleiben. Patrick Meinhardt (SPD): Eine Neuordnung der Fi- anzbeziehungen von Bund und Ländern ist dringend eboten. Wir benötigen klare Kompetenzstrukturen. Nur enn politisches Handel unmissverständlich einem ver- ntwortlichen Akteur zuzuordnen ist, ist politisches andeln auch für den Bürger hinreichend transparent. Die in der Kommission von Bundestag und Bundesrat ur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehun- en ausgehandelten Änderungen unseres Grundgesetzes ielen vielfach in die richtige Richtung. Jedoch ist das 24950 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) von der FDP geforderte Neuverschuldungsverbot als zentrale Maßnahme durch die Kommission fast bis zur Unkenntlichkeit aufgeweicht worden. Die Verknüpfung der Abstimmung über die Födera- lismusreform II mit der Änderung des Art. 104 b Grund- gesetz ist aus meiner Sicht politisch unzulässig und bringt zum Ausdruck, wie brüchig die Koalition bei wichtigen politischen Weichenstellungen ist. Als starker Befürworter einer klaren Zuständigkeit der Länder in der Schulpolitik kann ich der erneuten Vermengung von Kompetenzen nicht zustimmen. Der Wettbewerbsfödera- lismus bringt Deutschland in der Bildung voran. Die erneute Einführung eines kooperativen Föderalis- mus in der Bildung durch die Hintertür widerspricht auch dem ursprünglichen Ansinnen der Kommission, eine Vereinfachung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern mit klaren Zuständigkeiten und einer hohen Transparenz zu schaffen. Die Neufassung des Art. 104 b Grundgesetz lehne ich ab. Die Neufassung ist nicht etwa Ausdruck einer grundlegenden Überzeugung der Bundesregierung und der Landesregierungen, dass eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes in der Schul- politik notwendig ist, sondern sie soll nur dazu dienen, nachträglich die bisher unzureichende Legitimierung des Konjunkturpaketes II sicherzustellen. In einem von mir in Auftrag gegebenen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD4 – 3000 – 034/09) wurde bestätigt, dass eine un- mittelbare Förderung von Baumaßnahmen im Schulbe- reich, wie sie das Konjunkturpaket II vorsieht, im Rah- men des Art. 104 b Grundgesetz nicht zulässig ist. So vertrat auch der Berliner Verfassungsrechtler Professor Dr. Dr. Battis in der Anhörung im Bildungsausschuss zum Konjunkturpaket II am 13. Mai 2009 die Auffas- sung, dass sich das Konjunkturpaket II „am Rande der Legalität bewege und sogar als verfassungswidrig zu kennzeichnende Elemente enthalte“. Diese Bundesregierung hat keinen erkennbaren Ge- staltungswillen. Viel schlimmer: Künftig will sich der Bund im Falle von Naturkatastrophen und außergewöhn- lichen Notsituationen für die Bildung zuständig erklären. Ein politisch fataleres Signal ist schwer denkbar. Aus tiefster innerer Überzeugung trete ich nach wie vor für eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder in der Schulpolitik ein. Wir benötigen nicht mehr bundeseinheitliche Kultusbürokratie, sondern mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort, Eigenverantwort- lichkeit und den Wettbewerb um die beste Bildung. Die von den Koalitionsfraktionen festgesetzte Blockab- stimmung aller Grundgesetzänderungen macht es mir je- doch unmöglich, dieser Überzeugung auch mit meiner Stimme Ausdruck zu verleihen. Absolut unglaublich ist jedoch das Verhalten der So- zialdemokraten, die im Vorfeld bereits angekündigt ha- ben, erst im Bundestag zuzustimmen, um dann im Bun- desrat über ihre Länder eine erneute Beratung im Vermittlungsausschuss zu erzwingen. Dieses Vorgehen entbehrt jeder Grundlage. f i Z u N ö f A u b s i w E v B d f s lä d S d e i w n v s r f d n t a s b D V d c s A A F r s ti e F k L d D d d (C (D Dr. Matthias Miersch (SPD): Die Reform unseres öderalen Systems ist angesichts der Herausforderungen n Europa und vor dem Hintergrund der enormen ukunftsaufgaben zum Beispiel im Bildungsbereich nverzichtbar. Die Berücksichtigung der Prinzipien der achhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit in den ffentlichen Haushalten ist ebenso notwendig. Zukunfts- ähigkeit bedeutet aber nicht müden Blick auf fiskalische spekte. Die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung nd der Generationengerechtigkeit müssen deshalb auch ei Investitionen in Bildung, Forschung und Umwelt- chutz gelten. Bei einer beabsichtigten Reform des föderalen Systems st zu prüfen, ob diese den Herausforderungen gerecht ird. Nach meiner Überzeugung wird der vorliegende ntwurf diesem Erfordernis nicht gerecht. Er zementiert ielmehr das unhaltbare Kooperationsverbot zwischen und und Ländern im Bildungsbereich und stellt nicht ie dringend notwendige Frage nach der Effizienz des öderalen Systems in seiner derzeitigen Struktur ein- chließlich der Überlebensfähigkeit einzelner Bundes- nder. Die Aufnahme einer Schuldenregel in einer Zeit er notwendigen Rekordverschuldung mag ein politisches ignal sein, wenngleich die Haushaltsanstrengungen in en Jahren 2007 und 2008 belegen, dass auch ohne eine ntsprechende Regel der politische Wille entscheidend st, eine Neuverschuldung zu vermeiden. Die Art der Aufnahme der Regelungen in die Verfassung irft nunmehr nicht nur ästhetische Fragen auf. Es wird icht ausschließlich ein Grundsatz mit Verfassungsrang ersehen, sondern ein nicht erprobtes Konzept. Verfas- ungsrechtlich dürfte die Beschränkung des Haushalts- echts der Länder nur dann zulässig sein, wenn der Bund ür eine angemessene Finanzausstattung sorgt. Die Frage er Angemessenheit sollte aber nicht rechtlichen Ausei- andersetzungen überlassen bleiben. Hier hätte der poli- ische Diskurs grundsätzlich ansetzen müssen. Das gilt uch für die Frage des Zusammenspiels von Schulden- tandsquote, Staatsquote und Steuer- bzw. Sozialabga- enquote. Die Verfassung ist Grundlage unseres Zusammenlebens. ie Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit für eine erfassungsänderung zeigt, dass die Mütter und Väter es Grundgesetzes hohe Anforderungen an eine entspre- hende Änderung stellen. Die Änderungen sind auch tets auf Dauer angelegt. Deshalb sind für mich derartige bstimmungen Gewissensentscheidungen im Sinne des rt. 38 Abs. 1 GG. Einer Änderung, die die zentralen ragen unberücksichtigt lässt und überkommene Struktu- en verfestigt, kann ich nicht zustimmen. Dabei ist mir ehr wohl bewusst, dass gerade die SPD-Bundestagsfrak- on in den Verhandlungen immer für bessere Regelungen ingetreten ist. Die Zeit ist jedoch reif, die grundsätzlichen ragen im föderalen System zu klären und nicht die leinsten gemeinsamen Nenner zu suchen. Eine „kleine ösung“, die überholte Strukturen nicht behebt, verstellt en Blick auf das Notwendige. Wie bereits anlässlich der ebatte um die Föderalismusreform I dargelegt, sehe ich ie einzige Chance einer wirklichen Reform über den Weg es Art. 146 GG und verweise auf den von Professor Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24951 (A) ) (B) ) Hans Meyer, dem Kollegen Steffen Reiche und mir ver- fassten Aufsatz aus dem Jahr 2006. Steffen Reiche (Cottbus) (SPD): Nachdem Parla- ment und Republik das 60-jährige Jubiläum des Grund- gesetzes dankbar und begeistert gefeiert haben, wird unmittelbar danach an zwei aufeinanderfolgenden Tagen dasselbe Grundgesetz zweimal geändert; insgesamt die vierte bzw. fünfte Grundgesetzänderung in dieser Wahl- periode. Fraglos sind die Änderungen nötig gewesen. Aber sie haben nicht den Mut und den großen Geist des damaligen Grundkonsenses aufnehmen und fortschreiben können. Es sind notwendige Korrekturen von Korrekturen. Zum 60. Jahrestag der Verfassung wäre es angemessen gewesen, die Staatszielbestimmungen in einer zeitgemäßen Form zu erweitern. Dem Jubiläum angemessen wäre es, Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz aufzunehmen, wonach sich der Staat gegenüber der Kultur, dem Sport und den Rechten von Kindern verpflichtet fühlt. Noch wichtiger wäre es jedoch gewesen, im 20. Jahr der friedlichen Revolution in der DDR, die die Wieder- vereinigung möglich machte, die Grundlage dafür zu schaffen, dass das deutsche Volk das Grundgesetz zu seiner Verfassung macht. Durch den Lissabonner Vertrag wird die Möglichkeit zum Volksentscheid auf europäischer Ebene eingeführt – neben den Möglichkeiten, die auf kommunaler oder Landesebene schon existieren. Leider hat das nationale Parlament nicht Weisheit und Mut, das, was auf allen anderen Ebenen möglich ist, auch der Na- tion zu ermöglichen. Rund ein Drittel der circa 2 000 Milliarden Euro Schulden der öffentlichen Hand ist in zwei Dritteln des Bestehens der Republik von 1949 bis 1989 entstanden. Im letzten Drittel dieser 60 Jahre seit der Wiedervereini- gung 1989 hingegen sind zwei Drittel der Schulden ver- ursacht worden. Es hat die bittere Logik, dass wir denen, denen wir diese gigantischen Schulden hinterlassen, den von uns trotz großen Wohlstands gewählten Weg der Problemlösung abschneiden, und dies mit derselben Mehrheit, die angesichts der von uns mitverursachten Krise die größte Neuverschuldung der neueren Geschichte beschließen wird. Dies, obwohl wir in den letzten Jahren die höchsten Steuereinnahmen der deutschen Geschichte hatten. Ich bin beschämt, weil ich mit meiner heutigen Ab- stimmung vermutlich dazu beitrage, dass die notwendige Länderneugliederung in der Bundesrepublik nicht mehr stattfindet. Letztlich nicht dauerhaft „lebensfähige“ Län- der wie Bremen und das Saarland werden entschuldet, und die schwierigen, aber erfolgreichen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung in Ländern wie Mecklenburg- Vorpommern und Brandenburg werden nicht honoriert, sondern bestraft. Es ist bedauerlich, dass die 1969 ins Grundgesetz ein- gefügte Verschuldensregel so wenig funktioniert hat, dass wir sie jetzt ändern müssen. Völlig unangemessen jedoch ist, dass zum ersten Mal in der Geschichte der Republik dieselbe Mehrheit ihre eigene Korrektur korrigiert. Der schwere Fehler des Kooperationsverbotes in Bildungs- f d i s g d w D L d a v h w te w g o H u D e Z e w G h S S i li a ü r H V a F i g w n g a S s a v k u S a d n (C (D ragen, der auf Druck der CDU/CSU und der Länder mit er ersten großen Grundgesetzreform der 16. Wahlperiode ns Grundgesetz kam, muss nun gemildert werden, da chon jetzt viele Kommunen, die Länder und der Bund ezwungen sind, verfassungswidrig zu handeln. Wenn er Bund den Ländern bei Naturkatastrophen helfen darf, arum dann nicht angesichts der Bildungskatastrophe? ie Verweigerung der CDU/CSU-Fraktion und einer ändermehrheit, eine moderne Kooperationsregel in Bil- ungsfragen ins Grundgesetz aufzunehmen, ist unver- ntwortlich. Die jetzige Finanzkrise war vorhersehbar und ist von ielen bis heute nachlesbar vorhergesagt worden. Wir aben die Katastrophe nicht sehen wollen, genauso wenig ie wir jetzt den Zusammenbruch des Weltwährungssys- ms und die Ablösung des Dollars als Weltleitwährung ahrhaben wollen. Zu oft reagieren wir nicht, wenn noch esteuert werden kann, sondern erst, wenn angesichts der ffenbaren Problematik auch die Konservativsten zum andeln gezwungen werden. Die große Gefahr besteht darin, dass wir damit Stück m Stück die Grundlagen der Demokratie gefährden. ie notwendige Zustimmung zur Demokratie bleibt nur rhalten, wenn Parlament und Regierung zum rechten eitpunkt das Notwendige tun. Mit den heutigen Änderungen allerdings machen wir inmal mehr nur das Unabdingbare, nicht aber das Not- endige. Insoweit ist meine heutige Zustimmung zu den rundgesetzänderungen einzig aus dem Pflichtgefühl eraus begründbar, etwas zu einem viel zu kleinen chritt beizutragen, weil die notwendigen großen chritte derzeit unmöglich erscheinen. Zu wenig zu tun st angesichts der Situation besser, als nichts zu tun. Gerold Reichenbach (SPD): Ich halte es grundsätz- ch für wichtig und geboten, die Staatsschulden wirksam bzubauen, um künftigen Generationen keine Lasten zu bertragen, die sie überfordern und ihre Handlungsspiel- äume einschnüren. Darum haben Sozialdemokraten die aushaltskonsolidierung auch konsequent vorangetrieben. oraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Staates ist ber auch, dass Zukunftsinvestitionen etwa in Bildung, orschung und Infrastruktur getätigt werden können sowie n Krisenzeiten wie der jetzigen durch erhöhte Staatsaus- aben gegengesteuert werden kann. Voraussetzung eines handlungsfähigen Sozialstaates, ie er in unserem Grundgesetz verankert wird, ist aber icht nur, dass seine Handlungsfähigkeit nicht durch anstei- ende strukturelle Verschuldung eingeengt wird, sondern uch, dass er Konsolidierungsbemühungen nicht durch teuersenkungen konterkariert. Die zur Abstimmung tehende „Schuldenbremse“ verankert im Grundgesetz ber nur umfängliche Mechanismen des Verschuldungs- erbotes. Ihr wird verfassungsrechtlich gleichrangig ein Mechanismus entgegenstellt, der bei strukturell nausgeglichenem Haushalt auch eine Absenkung der teuerquote verhindert. Ein solcher Mechanismus hätte uch im Sinne demokratischer Transparenz zur Folge, ass bei Steuersenkungen die staatlichen Leistungen be- annt werden müssten, die zur Gegenfinanzierung dieser 24952 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) Steuersenkungen zu kürzen sind. Eine solche Regelung war jedoch mit der CDU/CSU in der Föderalismuskom- mission nicht zu vereinbaren. Ohne eine solche Korrelation besteht die Gefahr, dass mit ihr ein Mechanismus begünstigt wird, der den Konso- lidierungszwang vorrangig einfachgesetzlich verankerter Sozialleistungen und zulasten der Städte und Gemeinden umsetzt. Die gegenwärtige Steuersenkungsdebatte, die trotz der als Folge der Finanzkrise ansteigenden Verschuldung von Union und FDP geführt wird, belegt dies. Ich erwarte, dass jetzt eine offene und ehrliche Debatte über die Finanzierungsgrundlagen des Sozialstaates und von Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung und nachhaltiges Wirtschaften geführt wird. Michael Roth (Heringen) (SPD): Ich stimme den Änderungen des Grundgesetzes zur zweiten Föderalis- musreform zu. Dessen ungeachtet halte ich insbesondere die Ver- schuldungsregelungen für die Länder für falsch. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland tragen maßgeb- lich Verantwortung für Bildung, Wissenschaft und in- nere Sicherheit. Das spiegelt sich auch in den Länder- haushalten wider, die auf der Ausgabenseite zu rund 50 Prozent durch Personalkosten geprägt werden. Mit ih- rer Verantwortung für Schlüsselkompetenzen garantieren unsere Länder in besonderer Weise die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Länder vermögen jedoch nur begrenzt Einfluss auf die Einnahmesituation zu nehmen. Ein fak- tisches Schuldenverbot für die Länder ist für mich daher verantwortungslos, weil es unverhältnismäßig in die Haushaltsrechte und Gestaltungsspielräume der Länder- parlamente eingreift. Ich nehme jedoch zur Kenntnis, dass dem mehrheit- lich weder die Landesregierungen noch die Landtage wi- dersprochen haben und sie offensichtlich bereit sind, diesen drohenden Kompetenzverlust zu verantworten. Gleichzeitig anerkenne ich die Bemühungen der so- zialdemokratischen Verhandlungsführer in der Födera- lismusreformkommission II, die finanziellen Handlungs- spielräume der Länder flexibler zu gestalten. Leider konnte hier der Widerstand maßgeblich von CDU/CSU nicht gebrochen werden. Frank Schäffler (FDP): Ich stimme der vorgeschla- genen Grundgesetzänderung nicht zu, weil mir die ge- plante „Schuldenbremse“ nicht weit genug geht. Eine Regel im Grundgesetz muss nicht nur klar und leicht verständlich sein. Eine Regel im Grundgesetz muss vor allem durchsetzbar sein. Ist eine Regel des Grundgesetzes nicht durchsetzbar, verlieren die Bürger nicht nur das Vertrauen in diese Regel. Die Bürger ver- lieren Schritt für Schritt das Vertrauen in das Grundge- setz. Die derzeitige Regel im Grundgesetz, die Höhe der öffentlichen Investitionen als Obergrenze für die Neu- verschuldung zu verwenden, ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Aber auch eine neue, potenziell v w s L m w k d n n s S k V r S B k a r n D v h V 2 g s 2 l g n u g s d s n i v i S k h m i K t h d B d (C (D erbesserte Regel ist nur dann mehr wert und besser, enn sie unabhängig von ihrem Inhalt vor allem durch- etzbar ist. Der Grundsatz, dass die öffentlichen Haushalte der änder und des Bundes ausgeglichen sein müssen, findet eine volle Unterstützung. Der vorgelegte Gesetzent- urf zur Änderung des Grundgesetzes enthält jedoch eine Regelungen und Sanktionen, die die Durchsetzung ieses Grundsatzes garantieren. Ohne derartige Sanktio- en und Durchsetzungsgarantien befürchte ich, dass die eue, scheinbar bessere Regel in der Realität nicht bes- er, sondern aufgrund der vergrößerten Differenz von ein und Sollen sogar schlechter wirkt. Und sind zu- ünftig vermehrte Urteile von obersten Gerichten, die erletzungen der neuen Regel feststellen, wirklich hilf- eich? Wer setzt diese Urteile durch? Ohne konkrete anktionen und Durchsetzungsgarantien machen wir den ürgern etwas vor, was wir anschließend nicht halten önnen. Beim ersten Mal, da tut’s noch weh. Aber dann sind lle Dämme offen. In dieser Woche hat die Bundesregie- ung einen erneuten Nachtragshaushalt mit einer Netto- euverschuldung von 47,6 Milliarden Euro vorgelegt. ies ist, selbst ohne Schattenhaushalte, die höchste Neu- erschuldung der Bundesrepublik Deutschland über- aupt. Es ist daher absehbar, dass die gesamtstaatliche erschuldung schon in naher Zukunft ein Niveau von 000 Milliarden Euro umfassen wird. Es ist daher nicht laubwürdig, wenn der Deutsche Bundestag eine Ver- chuldungsbremse beschließt, die letztlich erst im Jahr 020 greift. Für die heutigen Schulden ist die heutige po- itische Generation verantwortlich. Sie ist nur dann laubwürdig, wenn sie heutige Probleme heute löst und icht auf übermorgen verschiebt. Deshalb setze ich mich für ein klares, verständliches nd durchsetzbares Neuverschuldungsverbot im Grund- esetz ein. Swen Schulz (Spandau) (SPD): Ich kann dem Ge- etzentwurf nicht zustimmen. An der Diskussion über ie Föderalismusreform habe ich mich seit Jahren inten- iv beteiligt. Die wichtigsten Gründe für meine Ableh- ung in dieser facettenreichen Thematik lege ich hiermit n aller Kürze dar. Das Ziel der Begrenzung der weiteren Verschuldung on Bund und Ländern teile ich. Doch der gewählte Weg st aus meiner Sicht falsch. Durch die vorgeschlagene chuldenregel sollen Bund und Länder in einem so star- em Maße an der Möglichkeit der Kreditaufnahme ge- indert werden, dass die Handlungsfähigkeit des Staates assiv reduziert wird. Das wird etwa nötige Zukunfts- nvestitionen in Bildung und Forschung – für die eine reditaufnahme vertretbar ist – verhindern. In dieser Situation müsste wenigstens das Koopera- ionsverbot von Bund und Ländern in der Bildung aufge- oben werden. Stattdessen sieht die vorgeschlagene Än- erung des Grundgesetzes lediglich Finanzhilfen des undes im Falle von Naturkatastrophen und außeror- entlichen Krisen vor. Doch ein gutes Bildungssystem Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24953 (A) ) (B) ) ist eine Daueraufgabe und nicht nur in solchen Situatio- nen nötig. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Schuldenbe- grenzung auch ohne eine solche rigide Regelung im Grundgesetz möglich ist, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. Der richtige Weg ist, eine allgemeine Re- gelung im Grundgesetz zu verankern, gleichzeitig Ko- operationsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Kom- munen zu öffnen und das Nähere einfachgesetzlich zu regeln. Das würde dem Gesetzgeber in Zukunft ermögli- chen, einfacher und schneller auf neue Entwicklungen zu reagieren. Darum kann ich dem Gesetz bei allem Respekt gegen- über der Mehrheitsentscheidung meiner Fraktion nicht zu- stimmen. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Stephan Eisel (CDU/CSU) zu der Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung zu dem Antrag: Inoffizielle Stasi-Mitarbei- ter in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi- Unrechts stärken (Tagesordnungspunkt 40) Ich unterstütze das Anliegen der FDP, die Aufklärung über die Tätigkeit von inoffiziellen und offiziellen Mitar- beitern der Stasi in öffentlich-rechtlichen Beschäftigungs- verhältnissen voranzutreiben. Es trifft zu, dass diese Auf- klärung bisher nicht im erforderlichen Maße erfolgt ist. Wir sind gefordert, diesen Mangel zu beseitigen. Aus Respekt vor der Wahrheit, der jüngsten deutschen Ge- schichte, den Opfern der SED und der für die Ausübung hoheitlicher Befugnisse notwendigen Glaubwürdigkeit ist die Aufklärung unverzichtbar. Dabei haben die Abgeord- neten des Deutschen Bundestages eine Vorbildfunktion, auch soweit es um sich selbst geht. Neben den Forderungen, die ich befürworte, verlangen die Antragsteller allerdings auch eine Novelle des Stasi- Unterlagen-Gesetzes. Dieses Gesetz wurde erst in dieser Legislaturperiode geändert. Im diesbezüglichen Gesetz- gebungsverfahren haben die Antragsteller darauf ver- zichtet, den in ihrem Antrag ausgesprochen Wunsch nach einer „Flexibilisierung“ der Regeln für die Überprüfung von Beamten und Angestellten der Bundesministerien und -behörden zu äußern, und dies aus gutem Grund; an- derenfalls hätte nämlich erläutert werden müssen, was mit einer solchen „Flexibilisierung“ konkret gemeint ist. Aktuell bleiben die Antragsteller diese Erläuterung in ihrem Antrag schuldig; offenbar deshalb, weil sie unter den Rahmenbedingungen des Grundgesetzes der Bundes- republik Deutschland auch nicht zu erbringen ist. Wer, dies wissend, nun das Stasi-Unterlagen-Gesetz aufschnüren will, um es einem absehbar ergebnislosen Streit zu überantworten, der sich um die Flexibilisierung von Regeln dreht, für die nur noch fragmentarische poli- tische Gestaltungsspielräume bestehen, der schadet dem erklärten Ziel des Antrages, anstatt ihm zu nützen. Wer sich mit diesem politischen Ziel tatsächlich identifiziert, k z g i D D m g A i f ( g w R s f A l H A t f d l s d c d S l e d i W h d (C (D ann also nicht anders, als den vorgeschlagenen Weg, es u erreichen, abzulehnen. Ich unterstütze nachdrücklich, alle sinnvollen Bemühun- en, die zu mehr Transparenz über die Tätigkeit der Stasi n der Zeit bis 1990 in der DDR und der Bundesrepublik eutschland sowie ihre Nachwirkungen auf das vereinigte eutschland führen. Mit gleicher Konsequenz werde ich ich stets Bestrebungen entgegenstellen, die entweder ewollt oder ungewollt von diesem Ziel ablenken. Deshalb lehne ich den Antrag der FDP ab. nlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rainer Fornahl, Gunter Weißgerber und Dr. h. c. Gerd Andres (alle SPD) sowie Manfred Kolbe (CDU/CSU) zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bun- destag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi-Un- rechts stärken (Tagesordnungspunkt 40) Eine umfassende Aufklärung über die Tätigkeit von noffiziellen und offiziellen Mitarbeitern des Ministerium ür Staatssicherheit (MfS)/Amt für Nationale Sicherheit AfNS) der DDR in öffentlich-rechtlichen Beschäfti- ungsverhältnissen der Bundesrepublik Deutschland so- ie im Deutschen Bundestag bis zum Jahre 1990 ist aus espekt vor der historischen Wahrheit, der jüngsten deut- chen Geschichte, den Opfern des DDR-Regimes und der ür die Ausübung hoheitlicher Befugnisse notwendigen utorität und Integrität unverzichtbar. Diese Aufklärung ist bisher nicht in dem erforder- ichen Ausmaß geschehen. Es besteht umfassender andlungsbedarf. Deshalb ist das Grundanliegen des ntragsstellers uneingeschränkt zu begrüßen, ja, zu un- erstützen. Die fehlende umfassende Aufklärung und Überprü- ung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes West- eutschlands führt zur Bagatellisierung des Bespitze- ungs- und Unterdrückungsapparates MfS/AfNS und pielt damit den Apologeten der DDR in die Hände. Aktuelle Erkenntnisse eines Aktenfundes im Bereich er Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssi- herheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) machen eutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Mit dem vorliegenden Antrag der FDP wird in diesem inne ein wichtiges politisches Signal gesetzt. Inwieweit die Vorschläge zur Realisierung („Flexibi- isierung der Arbeit des BStU“) in diesem Kontext un- ingeschränkt umsetzbar sind, ist dabei nicht entschei- end. Es wird zumindest ein Vorschlag gemacht, der die nakzeptable Unterscheidung der Menschen in Ost und est hinsichtlich der MfS-Problematik aufzubrechen ilft. Die Begründung der Ablehnung des Antrages durch ie Koalition orientiert sich an formaljuristischen Be- 24954 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) denken und kapituliert vor den Schwierigkeiten der Pro- blemlösung. Eine Alternative wird nicht angeboten. Das ist auch ein politisches Signal. Aus unserer Sicht aber genau das falsche. Wir unterstützen bei durchaus vorliegenden Be- denken bezüglich einiger Einzelaspekte des Antrages die richtige politische Willensbekundung und werden des- halb die Beschlussempfehlung des Ausschusses Kultur und Medien ablehnen und damit dem FDP-Antrag zu- stimmen. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Günter Baumann, Dr. Peter Jahr und Katharina Landgraf (alle CDU/CSU) zu der Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung zu dem Antrag: Inoffizielle Stasi-Mitarbei- ter in Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des Stasi- Unrechts stärken (Tagesordnungspunkt 40) Die ständige Aufklärung über die Tätigkeit von inof- fiziellen und offiziellen Mitarbeitern in öffentlich-recht- lichen Beschäftigungsverhältnissen aus Respekt vor der Wahrheit, der jüngsten deutschen Geschichte, den Op- fern der SED, der für die Ausübung hoheitlicher Befug- nisse notwendigen Autorität ist unverzichtbar. Es trifft zu, dass diese Aufklärung bisher nicht im erforderlichen Maße erfolgt ist. Wir sind gefordert, diesen Mangel zu beseitigen. Das Anliegen der Antragsteller ist daher un- eingeschränkt zu begrüßen. Die historische Beurteilung der Ausgangssituation im Herbst 1989 weist jedoch mehrere Fehleinschätzungen auf, die keinesfalls mitgetragen werden können; so zum Beispiel die Behauptung, dass mit dem Fall der Mauer „zugleich“ die Aufarbeitung des SED-Unrechts begon- nen hätte. Ebenso wird die Besetzung von Dienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit in vielen Orten der DDR ungerechtfertigt mit der Erstürmung der Stasizen- trale in der Berliner Normannenstraße Mitte Januar 1990 gleichgesetzt. Neben einigen Forderungen, die auch ich befürworte, verlangen die Antragsteller die Novellierung des Stasi- Unterlagengesetzes. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass das Gesetz erst in der 16. Legisla- turperiode geändert worden ist. Im diesbezüglichen Ge- setzgebungsverfahren hatten die Antragsteller darauf verzichtet, den in ihrem Antrag ausgesprochen Wunsch nach einer „Flexibilisierung“ der Regeln für die Über- prüfung von Beamten und Angestellten der Bundesmi- nisterien und -behörden zu äußern. Im vorliegenden An- trag werden die Flexibilisierungsforderung und die damit zusammenhängenden Folgen nicht näher erläutert. Neben den offenkundigen Defiziten des Antrages sollten bei der derzeitigen und kommenden Behandlung der Gesamtproblematik die neuesten Erkenntnisse aus der Arbeit der Birthler-Behörde insbesondere im Blick auf die Stasibelastung von Menschen aus den alten Bun- desländern vom Gesetzgeber beachtet werden. Die Er- k i b t s b B t t w t v p u f B o A o s d u w f M i v v g b t e v u (C (D enntnisse über das Wirken des Staatssicherheitsdienstes m Bereich der Bundesrepublik Deutschland von 1949 is 1990 bestätigen die tatsächliche gesamtdeutsche Be- roffenheit. Deshalb sind entsprechende gesetzgeberi- che Konsequenzen nötig, die die Aufarbeitung der Pro- lematik optimieren und somit das Wirken der Birthler- ehörde nachhaltig unterstützen. Der vorliegende An- rag kann aufgrund seiner Begrenzung und der genann- en Defizite dazu nicht beitragen. Wir brauchen deshalb eitergehende Regelungen, die seitens der Unionspar- eien vorgeschlagen werden sollten. Wir sind entschlossen, heute und in Zukunft alle sinn- ollen Bemühungen zu unterstützen, die zu mehr Trans- arenz über die Tätigkeit der Stasi in der Zeit bis 1990 nd ihre Nachwirkungen auf das vereinigte Deutschland ühren. Mit gleicher Konsequenz werden wir uns stets estrebungen entgegenstellen, die entweder gewollt der ungewollt von diesem Ziel ablenken. Deshalb lehnen wir den Antrag der FDP ab. nlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Antje Blumenthal, Veronika Bellmann, Dr. Christoph Bergner, Klaus Brähmig, Monika Grütters, Manfred Grund, Jens Koeppen, Michael Kretschmer, Andreas G. Lämmel, Dr. Michael Luther, Ulrich Petzold, Eckhardt Rehberg, Katherina Reiche (Potsdam), Ingo Schmitt (Berlin), Michael Stübgen, Arnold Vaatz, Volkmar Uwe Vogel und Kai Wegner (alle CDU/ CSU) zu der Abstimmung über die Beschluss- empfehlung zu dem Antrag: Inoffizielle Stasi- Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundesbe- hörden und Bundestag enttarnen – Aufarbei- tung des Stasi-Unrechts stärken (Tagesord- nungspunkt 40) Aufklärung über die Tätigkeit von inoffiziellen und ffiziellen Mitarbeitern in öffentlich-rechtlichen Be- chäftigungsverhältnissen aus Respekt vor der Wahrheit, er jüngsten deutschen Geschichte, den Opfern der SED nd der für die Ausübung hoheitlicher Befugnisse not- endigen Autorität ist unverzichtbar. Es trifft zu, dass diese Aufklärung bisher nicht im er- orderlichen Maße erfolgt ist. Wir sind gefordert, diesen angel zu beseitigen. Das Anliegen des Antragstellers st daher uneingeschränkt zu begrüßen. Neben einigen Forderungen, die auch ich befürworte, erlangen die Antragsteller zu diesem Zweck eine No- elle des Stasi-Unterlagengesetzes. Das Stasi-Unterlagengesetz wurde erst in dieser Le- islaturperiode geändert. Im diesbezüglichen Gesetzge- ungsverfahren hatten die Antragsteller darauf verzich- et, den in ihrem Antrag ausgesprochen Wunsch nach iner „Flexibilisierung“ der Regeln für die Überprüfung on Beamten und Angestellten der Bundesministerien nd -behörden zu äußern, und dies aus gutem Grund; an- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24955 (A) ) (B) ) dernfalls hätte nämlich erläutert werden müssen, was mit einer solchen „Flexibilisierung“ konkret gemeint ist. Aktuell bleiben die Antragsteller diese Erläuterung in ihrem Antrag schuldig; offenbar deshalb, weil sie unter den Rahmenbedingungen des Grundgesetzes der Bun- desrepublik Deutschland auch nicht zu erbringen ist. Wer – dieses wissend – nun das Stasi-Unterlagenge- setz aufschnüren will, um es einem absehbar ergebnislo- sen Streit zu überantworten, der sich um die Flexibilisie- rung von Regeln dreht, für die nur noch fragmentarische politische Gestaltungsspielräume bestehen, der schadet dem erklärten Ziel des Antrages, anstatt ihm zu nützen. Wer sich mit diesem politischen Ziel tatsächlich identifi- ziert, kann also nicht anders, als den vorgeschlagenen Weg, es zu erreichen, abzulehnen. Ich bin entschlossen, heute und in Zukunft alle sinn- vollen Bemühungen zu unterstützen, die zu mehr Trans- parenz über die Tätigkeit der Stasi in der Zeit bis 1990 und ihre Nachwirkungen auf das vereinigte Deutschland führen. Mit gleicher Konsequenz werde ich mich stets Bestrebungen entgegenstellen, die entweder gewollt oder ungewollt von diesem Ziel ablenken. Deshalb lehne ich den Antrag der FDP ab. Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Berichts: Entwurf eines Zwei- ten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Auf- hebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (2. NS-AufhGÄndG) (Ta- gesordnungspunkt 42) Jörg van Essen (FDP): Der Deutsche Bundestag hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit der Aufarbeitung des Unrechts aus der Zeit des National- sozialismus befasst. Ich erinnere daran, dass vor knapp elf Jahren die christlich-liberale Koalition das erste Ge- setz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechts- urteile in der Strafrechtspflege auf den Weg gebracht hat. Der Deutsche Bundestag hat mit diesem Gesetz das ge- samte NS-Unrecht pauschal und unmissverständlich auf- gehoben. Wir haben uns damals leiten lassen von dem Ziel, mehr als 50 Jahre nach dem Ende der nationalso- zialistischen Herrschaft den bloßen Anschein irgendei- ner Fortgeltung nationalsozialistischen Unrechts zu til- gen. In der 14. Wahlperiode ist der Gesetzgeber hier erneut tätig geworden und hat den Katalog der Strafta- ten, die zu einer pauschalen Aufhebung der gerichtlichen Entscheidungen führen, erweitert. Ziel der Bemühungen des Gesetzgebers war, über den Einzelfall hinausgehend den vielen Menschen, denen Unrecht widerfahren ist, zusätzlich Genugtuung zu verschaffen. Der Deutsche Bundestag ist damit seiner Verantwortung zur Aufarbei- tung eines der dunkelsten Kapitel unserer Geschichte ge- recht geworden. Der Gesetzgeber hat sich seinerzeit bewusst dafür entschieden, Verurteilungen wegen Kriegsverrats nicht i s K D d s g b d w g r f R I w d k j d K i a e g r n a t v V Z r g t ä v n B h g s g e n c n W k g S g v s t a s B d (C (D n die Regelung einzubeziehen. Die Aufhebung einer olchen gerichtlichen Entscheidung ist jedoch auch bei riegsverrat möglich, nach einer Einzelfallprüfung. iese Entscheidung des Gesetzgebers war getragen von er Vorstellung, dass bei diesen Delikten auch der Um- tand, dass sie während eines völkerrechtswidrigen An- riffskriegs begangen wurden, keinen Anlass zur Reha- ilitierung begründen. Der Deutsche Bundestag ist avon ausgegangen, dass auch bei einer Verurteilung egen Kriegsverrats der Tat ein Unrechtsgehalt zu- runde liegen kann, der auch aus heutiger Sicht als Un- echt qualifiziert werden könnte. Die FDP-Bundestags- raktion hat in den zurückliegenden Beratungen diese echtsauffassung der Bundesregierung stets unterstützt. n meiner Rede 2007 zur ersten Lesung des Gesetzent- urfs der Fraktion Die Linke habe ich daher ausgeführt, ass ich für ein weiteres Tätigwerden des Gesetzgebers einerlei nachvollziehbare Gründe erkennen kann. Ausgehend von unseren Beratungen hierzu ist in üngster Zeit die Debatte über die rechtliche Bewertung er Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus wegen riegsverrats neu aufgeflammt. Obwohl die Argumente n dieser Debatte weitgehend ausgetauscht sind, ist es uch gelungen, neue Gesichtspunkte in die Diskussion inzubringen. Ich habe hier insbesondere die Ausführun- en des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsge- icht, Professor Dr. Hans Hugo Klein, zur Kenntnis ge- ommen. In seiner Studie zu diesem Thema hat er usgeführt, dass der Paragraf zum Kriegsverrat im Mili- ärstrafgesetzbuch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen un- ereinbar gewesen ist. Er führt aus, dass die Praxis der erratsverfahren allen Rechtsgrundsätzen widersprach. iel des Gesetzes sei – ich zitiere – „die Tötung des Ver- äters gewesen als Mittel zur Grunderhaltung der Volks- emeinschaft“. Der Paragraf, so Klein in seinem Gutach- en, habe die Grundlage für eine Vielzahl von „in die ußere Form von Gerichtsurteilen gekleideten Tötungs- erbrechen“ geliefert. Professor Klein erkennt daher ei- en fundamentalen Verstoß gegen das rechtsstaatliche estimmtheitsprinzip. Mit besonderer Aufmerksamkeit abe ich zur Kenntnis genommen, dass Bundesverteidi- ungsminister Jung in Bezug auf die Studie von Profes- or Klein gegenüber dem Bundesjustizministerium aus- eführt hat, dass aufgrund der rechtlichen Erwägung iner fehlenden Bestimmtheit der damaligen Gesetzes- orm zum Kriegsverrat die bislang vorgebrachten Sa- hargumente einer entsprechenden Gesetzesänderung icht mehr entgegenstehen. Auch ein Gutachten des issenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ommt zu dem Ergebnis, dass häufig politisch missliebi- es Verhalten wie zum Beispiel politischer Widerstand, olidarität mit verfolgten Juden, Hilfe für Kriegsgefan- ene oder Schwarzmarktdelikte willkürlich als Kriegs- errat verurteilt wurde. Diese neuen Gesichtspunkte timmen in der Tat nachdenklich. Es ist aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ein gro- eskes Schauspiel, das wir Woche für Woche im Rechts- usschuss erleben. In jeder Sitzung des Rechtsausschus- es wird der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur eratung aufgerufen. Regelmäßig wird mit den Stimmen er Mehrheit im Rechtsausschuss im Anschluss die Ver- 24956 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) tagung der Beratung beschlossen. Hier würde ich mir ein selbstbewussteres Vorgehen mit der Initiative wünschen. Entweder der Gesetzentwurf wird sachlich beraten, oder er wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich jedoch nicht vor einer Entscheidung drücken. Vor diesem Hin- tergrund hätte ich es sehr begrüßt, wenn in den Koali- tionsfraktionen eine Einigung auf ein gemeinsames Vor- gehen hätte erzielt werden können. Ich hätte mir zumindest eine ernsthafte sachliche Auseinandersetzung mit den von mir vorhin vorgetragenen neuen Gesichts- punkten gewünscht. Da ein gemeinsamer Weg in der Ko- alition wohl nicht mehr zu erwarten ist, hat sich eine weitere Debatte über die NS-Urteile wegen Kriegsver- rats damit für diese Wahlperiode erledigt. Ich möchte im Übrigen daran erinnern, dass die in dem NS-Aufhebungsgesetz vorgesehene Einzelfallprü- fung bislang zu keinerlei Schwierigkeiten in der Praxis geführt hat. In der Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses hat ein Vertreter der größten deut- schen Generalstaatsanwaltschaft, der Generalstaatsan- waltschaft Hamm, überzeugend ausgeführt, dass sich das Feststellungsverfahren bewährt hat und den Anträgen auf Aufhebung von nationalsozialistischen Unrechts- urteilen in allen Fällen entsprochen wird. Wenn in dem Gesetzentwurf ausgeführt wird, dass den wegen Kriegs- verrats Verurteilten die Rehabilitierung nicht verweigert werden dürfe, so werden hier bewusst die Tatsachen ver- dreht. Genau dieses Ziel verfolgen eben die bereits be- stehenden NS-Aufhebungsgesetze mit der Pauschalauf- hebung und der Einzelfallprüfung, wenn dies gewünscht wird. Damit wird eben gerade keinem der Verurteilten das Recht auf Rehabilitierung verweigert. Gerade diese entlarvende Feststellung, die der Gesetzentwurf enthält, legt den Verdacht nahe, dass es der Fraktion Die Linke wieder einmal nicht um die Sache geht. Die FDP wird einem solchen Vorgehen ihre Zustimmung daher mit Si- cherheit nicht erteilen. Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Antrag: Ostseestrategie voranbringen und unterstützen – Unterrichtung: 17. Jahrestagung der Ostsee- parlamentarierkonferenz vom 31. August bis 2. September 2008 in Visby, Schweden (Tagesordnungspunkt 41 a und b) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Es ist jetzt gerade zwei Jahre her, dass wir zum letzten Mal hier im Plenum des Deutschen Bundestages eine Debatte über die Zu- kunft der Ostseeregion geführt haben. Heute debattieren wir das Thema im Vorfeld der Tagung des Ostseerates, die in der kommenden Woche in Dänemark stattfindet, und der Ostseeparlamentarierkonferenz im August. Beide Konferenzen haben dabei ein Thema im Fokus: die Erstellung einer Ostseestrategie im Rahmen der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten J t M d O d W 4 d g R M m g O e U d g s w b z h t n – L m d d n d F d h 1 h m r d R R b m le e f d m b W t (C (D ahreshälfte. Damit rückt die Ostseeregion in das Zen- rum europäischer Politik. Nach der Diskussion über die ittelmeerunion im vergangenen Jahr ist dies nur gut für ie Ostseeregion. Es liegt aber auch im deutschen Interesse, wenn die stseeregion ihre Wachstumschancen nutzt. Dabei steht ie Ostseeregion vor gewaltigen Herausforderungen: ar die Ostsee nach dem Zweiten Weltkrieg über 0 Jahre lang ein geteiltes Meer, so ist sie nach dem Fall es Eisernen Vorhangs ein Meer vielfältiger Verbindun- en geworden. Sie ist fast ein EU-Binnenmeer. Mit ussland, dem einzigen Ostseeanrainer, der noch nicht itglied der Europäischen Union ist, kommt der Zusam- enarbeit mit Drittstaaten eine neue Bedeutung zu. Dies ilt genauso für Weißrussland und die Ukraine, die die stsee durch die Schadstoffeinträge über ihre Flüsse benfalls belasten. In mancher Hinsicht ist die Ostseeregion ein Meer der nterschiede geblieben, zum Beispiel zwischen einigen er reichsten und einigen der deutlich ärmeren EU-Mit- liedsländer rund um die Ostsee. Ökologisch betrachtet, ist die Ostsee eines der am tärksten belasteten Meere. Alle Jahre wieder erleben ir im Sommer die Schlagzeilen über Algenblüte und elastenden Nährstoffreichtum. Der Wirtschaftsaufschwung in der Ostseeregion hat u steigendem Schiffsverkehrsaufkommen geführt. Dies at Wohlstand geschaffen, stellt den Schiffsverkehr un- er dem Gesichtspunkt der Sicherheit auf See aber vor eue Herausforderungen. Mehr Schiffsverkehr bedeutet auch wenn das Schiff bezogen auf die transportierte adung das ökologischste Verkehrsmittel ist – auch ehr Emissionen. Dabei wissen wir um die Belastungen, ie gerade vom Bunkeröl des Schiffsverkehrs ausgehen. Bei diesen und einer ganzen Reihe anderer Herausfor- erungen sind wir in der Ostseeregion in den vergange- en Jahren ein gutes Stück vorangekommen. Die Bun- esregierung hat gute Arbeit geleistet, um unsere orderungen, die der Deutsche Bundestag auf Antrag er Koalitionsfraktionen vor zwei Jahren beschlossen atte, umzusetzen. In unserem Antrag nennen wir allein 6 Bereiche, in denen wir deutliche Fortschritte erzielt aben, zum Beispiel beim Umweltschutz für die Ostsee it dem HELCOM-Ostseeaktionsplan, bei der Einfüh- ung von Verkehrstrennungsgebieten zur Verbesserung er Sicherheit auf See, bei den Beschlüssen der IMO zur eduzierung von Schadstoffemissionen im Rahmen der evision der Anlage 6 des MARPOL-Übereinkommens, ei der Ausweisung von SECA-Gebieten, bei Maßnah- en zum Schutz der bedrohten Fischbestände, Visumser- ichterungen der EU für Russland oder der Einrichtung ines Regionalbüros der Europäischen Investitionsbank ür den Ostseeraum in Helsinki. Deutschland hat bei allen diesen Entwicklungen in er Ostseekooperation eine starke Rolle wahrgenom- en, und dies soll auch in Zukunft so bleiben. Warum edarf es nun dennoch einer neuen EU-Ostseestrategie? as soll anders werden, was ist neu? Die EU-Ostseestra- egie stellt vier Ziele in den Mittelpunkt: Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24957 (A) ) (B) ) Erstens die Verbesserung der Umweltstandards, denn nur ein sicheres und sauberes Meer wird Europa auch künftig mit Energie und anderen natürlichen Ressourcen wie Fisch versorgen und den Tourismus weiterhin er- möglichen. Zweitens die Steigerung von Wohlstand im Ostsee- raum. Drittens die Steigerung der Attraktivität der Region für ihre Bewohner, ihre Arbeitskräfte und den Touris- mus, zum Beispiel durch den Ausbau von Verkehrsan- bindungen, der Stromnetze und der Infrastruktur insge- samt. Viertens die Verbesserung der Sicherheit auf See, des Katastrophenschutzes und der inneren Sicherheit durch verstärkte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten. In diesen Bereichen soll die Ostseestrategie die Platt- form für eine besser koordinierte und auf Schwerpunkte konzentrierte gemeinsame Politik für die und in der Ost- seeregion sein. Folgende Erwartungshaltungen, die in den Koali- tionsantrag, den wir heute beschließen wollen, eingeflos- sen sind, möchte ich für die Unionsfraktion ausdrück- lich hervorheben. Wir erwarten, dass nicht neue Kooperationsstrukturen, neue Doppelstrukturen aufge- baut werden. Die Ostseeregion verfügt schon heute über eine gewaltige Vielfalt von Initiativen, Kooperationen und Netzwerken politischer, wirtschaftlicher, kultureller oder wissenschaftlicher Natur. Um nur einige zu nennen: Ostseerat, Ostseeparlamentarierkonferenz, Baltic Deve- lopment Forum, Helsinki-Kommission (HELCOM), Ko- operation der Subregionen der Ostsee, Kooperation der Städte (UBC), Kooperation der Metropolen (BaltMer), Netzwerk Baltic 21, Kooperation der Wirtschaft, der Ge- werkschaften und der Sozialpartner gemeinsam, und diese Liste ist sicherlich noch nicht vollständig. Diese vorhandenen Kooperationsstrukturen wollen wir nutzen, nicht ersetzen. Aber wir halten es für not- wendig, diese Kooperationen im Rahmen der EU-Ost- seestrategie stärker zu bündeln. Ich nenne eine weitere Erwartungshaltung: Wir brau- chen keinen neuen Warenhauskatalog aller möglichen Wünsche, sondern es gilt, Schwerpunkte zu setzen. Schwerpunkte und Prioritäten. Wir brauchen nicht im- mer neue Ziele, sondern die EU-Ostseestrategie muss sich darum bemühen, Strategien zu setzen, um die ver- einbarten Ziele in die Praxis umzusetzen. Schließlich ha- ben wir gerade in der Ostseeregion kein Erkenntnispro- blem, sondern ein Umsetzungsproblem. Es gibt genü- gend Beschlüsse, um bedrohte Fischbestände zu schüt- zen. Dennoch ist die illegale Fischerei weiterhin ein Kernproblem. Mit dem HELCOM-Ostseeaktionsplan liegen wich- tige Zielsetzungen zur Verbesserung des Meeresumwelt- schutzes für die Ostsee vor. Jetzt muss gehandelt wer- den. Dafür haben wir mit unserem Antrag eine Reihe sehr konkreter Vorschläge aufgelistet, von denen ich wiederum nur einige wenige herausgreifen möchte, die mir besonders am Herzen liegen. h m d b d s b t a M g v g H h l E d S r L S E R b s V d w k a k B e w w t t d f r t s s r z d w b m (C (D Wir wollen, dass dem Thema Sicherheit auf See eine ohe Priorität eingeräumt wird und konkrete Maßnah- en vereinbart werden, zum Beispiel die Verstärkung er Lotsenannahme in engen und schwierigen Fahrge- ieten internationaler Gewässer, zum Beispiel der Ka- etrinne. Wir wollen, dass die mit der vorbildhaften Auswei- ung der Ostsee als Schiffsemissionsüberwachungsge- iet (SECA) verbundene Gefahr von Wettbewerbsnach- eilen für die Ostsee dadurch gebannt wird, dass auch ndere EU-Meere wie die Irische See, das Schwarze eer oder das Mittelmeer als entsprechende SECAs aus- ewiesen werden. Wir wollen die umweltfreundliche Energieversorgung on Schiffen in Häfen unterstützen. Landstromversor- ung ist dabei ein ganz wichtiges Thema, bei dem die ansestadt Lübeck vorbildhaft vorangegangen ist; sie at bereits einen ersten Anschluss in ihrem Hafen instal- iert. Aber wir brauchen endlich die Genehmigung der U-Kommission für die Befreiung des Landstroms von er Stromsteuer, denn heute ist der umweltschädlichste chiffsbetriebsstoff, das Bunkeröl, steuerbefreit, wäh- end ökologisch viel sinnvollere Möglichkeiten wie andstrom oder die Option von Gasversorgung für chiffe hoch besteuert werden. Wir wollen, dass die mpfehlungen der jüngsten Maritimen Konferenz in ostock in dieser Hinsicht in die Ostseestrategie einge- unden werden. Wir wollen, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Ost- eeraums durch bessere Verkehrsanbindungen für alle erkehrsträger gefördert wird. Dies gilt insbesondere für en Ausbau der Hafenhinterlandanbindungen, um den achsenden Seeverkehr ins Binnenland umschlagen zu önnen. Gerade hier müssen wir jetzt Vorsorge treffen, uch in einer Krisenzeit, in der das Schiffsverkehrsauf- ommen deutlich gesunken ist; denn wir setzen auf die ewältigung der Wirtschaftskrise, auf neue Chancen in inem neuen Wirtschaftsaufschwung, der auch wieder achsenden Seeverkehr in der Ostsee mit sich bringen ird. Wir wollen, dass die EU-Ostseestrategie einen Bei- rag zur vollen Umsetzung des EU-Binnenmarktes leis- et, und wir wollen auch, dass dabei die Drittstaaten in er Region so weit wie möglich einbezogen werden. Wir wollen auch, dass der Tourismus als Handlungs- eld in die Ostseestrategie aufgenommen wird; denn und um die Ostsee gibt es auch heute noch vielfältige ouristisch interessante Zeugnisse gemeinsamer Ge- chichte, zum Beispiel die Route der Backsteingotik. Wir wollen auch mit dem Jugendaustausch in der Ost- eeregion endlich weiter vorankommen. Seit zwei Jah- en prüft die Bundesregierung eine finanzielle Unterstüt- ung der Ostseejugendstiftung in Kiel. Wir wollen, dass iese Prüfung nunmehr positiv zum Abschluss gebracht ird. Wir wollen auch das Projekt eines Ostseegeschichts- uches aufgreifen, wie es unter Federführung der Acade- ia Baltica in Lübeck entwickelt wurde – ein hochinte- 24958 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) ressanter Beitrag zur Identitätsbildung der Region im Rahmen der Pilotprojekte der EU-Ostseestrategie. Alle diese Themen sollen und können in die EU-Ost- seestrategie, die bis zum Jahresende abgeschlossen wer- den soll, einbezogen werden. Dabei setzen wir auch auf die Beteiligung der Bundesländer, die sich schon heute mit hohem Engagement in der Ostseeregion einbringen. Die Ostsee ist eine Region gewaltiger Herausforde- rungen, aber auch gewaltiger Chancen. Die Perspektive der Ostseestrategie rückt die Chancen in den Fokus der europäischen Politik. Das ist gut. Die Union begrüßt diese Entwicklung. Wir unterstützen sie aktiv, auch mit unserer heutigen parlamentarischen Initiative. Nutzen wir die Chancen der Ostseeregion, auch im deutschen Interesse! Kurt Bodewig (SPD): In der vergangenen Woche, am 19. Mai, haben wir hier in Berlin im Rahmen einer Podiumsdiskussion den Europäischen Tag der Meere in der Landesvertretung Hamburg gewürdigt. Der estnische Botschafter S. E. Herr William Mart Laanemäe wies da- rauf hin, dass man in Estland die Ostsee eher als „West- see“ bezeichnet. Eine gute Gelegenheit in der Ostseepo- litik auch einmal die Sicht der anderen Anrainer wahrzu- nehmen. Heute geht es uns aber um die gemeinsame Sicht auf die Baltic Sea. Ich bin ehrenamtlicher Chairman des internationalen Baltic Sea Forum, BSF, das Mitglieder und Vorstände aus allen Ostseeanrainern in seinen Reihen hat. Ich kann Ihnen versichern, dass wir mit Genugtuung die Bemü- hungen der EU sehen, den Ostseeraum weiter zu entwi- ckeln und dabei vor allem folgende Ziele umzusetzen: optimale Nachhaltigkeit bei der wirtschaftlichen Nut- zung der Meeresressourcen, Aufbau einer Wissens- und Innovationsgrundlage, verbesserte Lebensqualität in den Küstenregionen, Ausbau der Position Europas im inter- nationalen maritimen Bereich und größere Aufmerksam- keit für ein maritimes Europa in der Öffentlichkeit. Die Ostseeregion gilt in diesem Zusammenhang als eine weit vorangeschrittene Region. Mit ihren wirt- schaftlichen Potenzialen und politischen Ansätzen gilt sie als Modellregion für andere Meeresregionen in und außerhalb der EU. Die Entwicklung des Ostseeraumes seit 1989 ist eine Erfolgsgeschichte europäischer Inte- gration, die unter Umständen exportfähig ist. Von da- mals sieben Anrainerstaaten waren lediglich Dänemark und Westdeutschland Mitglieder der Union. Zwei Jahr- zehnte später hat sich die geopolitische Situation grund- legend gewandelt – acht von neun Ostseeländern sind heute EU-Mitglieder. Die Ostsee ist fast ein Binnenmeer der EU geworden. Die Mission der Ostseekooperation ist mit dem Ende der aktiven Begleitung der östlichen Anrainerstaaten im doppelten Übergang von der Diktatur zur Demokratie und von der Plan- zur Marktwirtschaft erfüllt. Mit der Ostseestrategie bekommt die regionale Zusammenarbeit nun eine neue Vision, deren Ziel es ist, die dringlichsten Probleme der Ostseeregion zu lösen. r E I d E d v t s E e ü K i 9 b K r i A w E m b V O Z d D v g t t a K h s h G z i r i t l r E a A p h O w i d V w (C (D Es ist das erste Mal in ihrer Geschichte, dass die Eu- opäische Union eine Strategie auf makroregionaler bene anstrebt. Schwerpunkte sind Umwelt, Wirtschaft, nfrastruktur und – zivile – Sicherheit. Konkret bedeutet as: Bei der Umwelt ist ein wichtiger Schwerpunkt der rhalt des Ökosystems und der Biodiversität. Im Bereich er Wirtschaft ist ein Kernpunkt die Förderung der Inno- ationsfähigkeit und der Wirtschaft. Bei der Infrastruk- ur ist die Überwindung der Energieisolation der balti- chen Staaten und die Schaffung eines gemeinsamen nergienetzes ein Kerngedanke. Bei der Sicherheit geht s zum Beispiel um die Schiffssicherheit und Verkehrs- berwachung sowie um die Schaffung ausreichender risenreaktionskapazitäten. Der Umsetzungszeitraum st auf das Jahr 2020 angelegt. Im Gegensatz zu den 0er-Jahren setzt man im Augenblick nicht auf den Auf- au neuer Organisationen, sondern auf die Nutzung und oordination der vorhandenen institutionellen Struktu- en. Ich halte das für einen ganz wichtigen Punkt. Deshalb st er auch gleich die erste Forderung des vorliegenden ntrages. Es gibt bereits eine Fülle transnationaler Netz- erke, Organisationen und Institutionen, die selbst für xperten nicht leicht zu überschauen ist. Ohne Frage acht diese Vielfalt auch eine Stärke der Region aus und ringt ihr letzten Endes ihre Reputation als Modell und orbild transnationaler Kooperation ein. Mit der EU- stseestrategie kehren Ziel und Mission in die regionale usammenarbeit zurück. Die existierenden Institutionen er Ostseezusammenarbeit werden nicht infrage gestellt. ennoch bietet sich jetzt eine Gelegenheit, das Profil erschiedener Institutionen zu schärfen, Ziele und Auf- aben klarer zu definieren und eventuell bestimmte Ak- ivitäten einzustellen. Als Mitglied der Ostseeparlamen- arierkonferenz stehe ich zu deren Position, dass nicht lle alles machen müssen. Vernünftige und abgestimmte ooperationen sind das Gebot der Stunde. Zu den dringlichsten Problemen der Ostseeregion ge- ören auch die Bereiche Umwelt, Wirtschaft und Infra- truktur. Sie alle stehen in unmittelbarem Zusammen- ang. Dass die Ostsee zu einem der am meisten belasteten ewässer der Welt gehört, weil hier bis zu 2 000 Schiffe ur gleichen Zeit unterwegs sind, ungeklärte Einleitungen n die Ostsee stattfinden und gleichzeitig der Ostseetou- ismus einer der zukunftsträchtigsten Wirtschaftszweige st, zeigt einen dieser Widersprüche auf. Es ist also wich- ig, dass im Rahmen der EU-Ostseestrategie regionalpo- itisch stärker kooperiert wird, um den CO2-Ausstoß zu eduzieren, die Energieversorgung zu diversifizieren, die nergieversorgungssicherheit zu stärken und die Import- bhängigkeit zu verringern. Gerade in der letzten Woche waren die Mitglieder der rbeitsgruppe „Energie und Klimawandel“ der Ostsee- arlamentarierkonferenz unsere Gäste hier in Berlin. Wir aben über unseren Beitrag für die 18. Resolution der stseeparlamentarierkonferenz beraten und der Ent- icklung einer gemeinsamen Energieeffizienzstrategie m Ostseeraum oberste Priorität eingeräumt. Auch in em Bewusstsein, dass die Ostseeregion allgemein als orläufer gilt, wenn es darum geht, neue Wege zu gehen, ird sich unsere Arbeitsgruppe dafür starkmachen, dass Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24959 (A) ) (B) ) die Ostseeregion verstärkt Offshore-Windparks baut, dass die Länder des Ostseeraumes noch besser durch Leitungen und Netze miteinander verbunden werden, die auch in der Lage sind, den „Windstrom“ sicher und ohne Energieverluste in die Netze der Ostseeanrainerstaaten einzuspeisen. Der Arbeitsgruppe ist es wichtig, dass Energieversorgungssicherheit, die Nutzung erneuerba- rer Energien und Energieeffizienz in unmittelbarem Zu- sammenhang gesehen werden. Auch auf gemeinsame Strategien zur Anpassung an den Klimawandel muss ein besonderer Fokus gerichtet werden. Die umweltfreundliche Energieversorgung von Schiffen in Häfen, die Unterstützung des Projekts „Clean Baltic Shipping“ und die Umsetzung des Ostsee- aktionsplanes der Helsinki-Kommission sind hier sehr wichtig. In wirtschaftlicher Hinsicht ist die Ostseeregion er- folgreich. Dennoch zielt die EU-Ostseestrategie darauf ab, die Ostseeregion zu einem „prosperous place“ zu machen. Ohne Frage hängt der wirtschaftliche Erfolg der Region mit ihren Verkehrswegen, Verkehrsanbindungen und Hafenhinterlandanbindungen zusammen. Es muss ein Ziel sein, dem wachsenden Seeverkehr ins Binnen- land Herr zu werden und das Konzept der „Meeresauto- bahnen“ umzusetzen. Die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise sollte als eine Chance gesehen werden, das Wachstum in der Region zu fördern. Der Kampf gegen den von uns Men- schen verursachten Klimawandel durch die Nutzung er- neuerbarer Energien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz kann, zusammen mit einem flexibleren Energiemarkt, zum Schlüssel eines erfolgreichen Ma- nagements der Krise werden. Werden Konjunkturpakete, Investitionspläne, Fördermittel und internationale finan- zielle Ressourcen in die Produktion erneuerbarer Ener- gie, in Energieeffizienz und Netzverbindungen geleitet, ist dieser Gedanke durchaus realistisch. Damit die Ostseeregion auch weiterhin ihren Mo- dellcharakter behalten kann, werden wir die EU-Ostsee- strategie unterstützen. Franz Thönnes (SPD): Drei wichtige Ereignisse für den Ostseeraum stehen in zeitnaher Verbindung zu unserer Debatte. In der kommenden Woche tagt vom 3. bis 4. Juni 2009 in Helsingör in Dänemark der Ostseerat. Am 1. Juli 2009 beginnt die schwedische EU-Ratspräsidentschaft. Während ihrer Amtszeit wird eine Beschlussfassung zu einer EU-Strategie für den Ostseeraum auf der Tagesord- nung stehen. Nach der Entwicklung einer Politik der nordischen Dimension ist es gut, dass nun in der erwei- terten EU der Blick stärker konzentriert auf die Ostseere- gion gerichtet wird. Im Europa der 27 ist das für uns in Deutschland die Chance, dies für uns und die Interessen der Region auch gemeinsam zu nutzen. Eine gute Schwerpunktsetzung. Und schließlich folgt Ende August 2009 in Nyborg in Dänemark die 18. Ostseeparlamenta- rierkonferenz. Wiederum wird der Deutsche Bundestag mit einer fünfköpfigen Delegation vertreten sein. T i W r B I D u d B a d d E D M w h g E a U z s t w c s b v W t G e C E t r i r d R a v d w D f R k r k (C (D Dies alles ist Grund genug, dass sich das wichtige hema der Ostseepolitik und der Ostseestrategie wieder m Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung befindet. ir wollen mit dem zur Debatte stehenden Antrag Markie- ungen durch das Parlament setzen; Markierungen für die undesregierung, wenn sie im Ostseerat und in Brüssel die nteressen Deutschlands einbringt, Markierungen für die eutsche Delegation zur Ostseeparlamentarierkonferenz nd Markierungen für Europa. Ostsee sagen die einen. Westsee sagt man dort, wo as Meer eher geografisch westlich liegt wie in Estland. altic Sea ist der gemeinsame englische Begriff, der uns lle verbindet. Und in der Tat, die Ostsee verbindet. Aus em Meer der Trennung wurde ein Meer der Brücken, er Verbindungen, ein Meer der guten Nachbarschaft. ine Erfolgsgeschichte der europäischen Integration. ie Ostsee ist das „Europäische Binnenmeer“ geworden. Knapp 95 Prozent der Küstenlinie gehören heute zu itgliedsländern der Europäischen Union. Vor 20 Jahren aren es gerade mal 5 Prozent dänischer und schleswig- olsteinischer Meeresküste. Die 20 Jahre haben uns allen ezeigt: Wir leben in einer der lebenswertesten Regionen uropas. Wir leben hier mit circa 70 Millionen Menschen uf einem relativ hohen Wohlstandsniveau, ohne die nterschiede zwischen den einzelnen Ostseeanrainern u verschweigen. Unsere Forschungs- und Wissen- chaftspotenziale sind hervorragend und unsere Wachs- umspotenziale enorm. Die Chancen, uns zu einer der ettbewerbsfähigsten Regionen in der Welt zu entwi- keln, sind da. Wir müssen sie nur nutzen. Die Ostsee- trategie kann dabei helfen. Chancen und Risiken liegen wie immer jedoch eng eieinander. Gerade die Ostsee selbst, das Meer, das uns erbindet, gehört zu den schmutzigsten Gewässern der elt. Hinzu kommt ebenso eine der stärksten Konzen- rationen des Schiffsverkehrs mit den entsprechenden efahrenpotenzialen. Aufgabe genug, sich hiermit aus- inanderzusetzen. Das tun wir mit unserem Antrag. hancen und Perspektiven, auf den Weg Gebrachtes, rwartungen und Forderungen werden dargelegt. Dabei ist der vorliegende Antrag der Koalitionsfrak- ionen geprägt vom Geist der Kooperation in der Ostsee- egion. Ein guter roter Faden. Denn allen ist klar: Ohne ntensive Zusammenarbeit können wir die Herausforde- ungen nicht im Sinne der Menschen, der Umwelt und er Natur beantworten. Dies gilt ganz besonders für die Zusammenarbeit mit ussland, mit dem uns als Europäische Union in Europa ls einzige Region eine 1 000 Kilometer lange Grenze erbindet. Gerade deshalb plädieren wir ausdrücklich afür, die Strategien zur Ostseepolitik immer so zu ent- ickeln, dass Kooperationen mit anderen möglich sind. ie Einbeziehung Russlands, seine Beteiligung ist dabei ür uns eine wichtige Priorität und auch Erwartung an ussland selbst. Es geht um eine gemeinsame gute Zu- unft. Ohne andere Themen wie den Umweltschutz, die ma- itime Politik, Energie oder Verkehr zu vernachlässigen, onzentriere ich mich nicht zuletzt wegen der Debatten- 24960 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) zeit auf die folgenden Punkte: Die Ostsee verbindet. Sie verbindet die Länder, die Regionen, die Menschen, die Wirtschaft, die Arbeitsmärkte. Die vielen Netzwerke, In- stitutionen und Organisationen beweisen dies. Und der Export Deutschlands in die Ostseeregion ist inzwischen fast so hoch wie der Export in die USA und Japan zu- sammen. Grenzüberschreitende Arbeitsmärkte entstehen mehr und mehr, insbesondere durch die Entwicklung der EU. Die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ermögli- chen es uns, die wirtschaftlichen Potenziale der Regionen mehr und mehr zum Wohle der Menschen auszubauen. Anschauliche Beispiele sind die Regionen am Öresund zwischen Kopenhagen und Malmö, zwischen Helsinki und Tallinn, bald auch zwischen dem dänischen Seeland und Schleswig-Holstein mit der geplanten Fehmarnbelt- Querung. Mehr und mehr führen Arbeitsangebote, Arbeits- kräftebedarfe und die wachsenden Mobilitätspotenziale zu vitalen, grenzüberschreitenden Arbeitsmärkten, die die Wirtschaftkraft der Region stärken, den Wohlstand mehren, Einkommen sichern und Kulturen zusammenbringen. Wir wollen, dass bei der vollen Umsetzung des EU- Binnenmarktes die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer nicht unter die Räder kommen. Wir wollen Sicherheit und faire Arbeitsbedingungen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sich angesichts der Zunahme grenzüberschreitender Arbeitsmärkte und damit steigender Zahlen von Grenzpendlern in der EU und im Ostseerat dafür einzusetzen, dass an stark frequentierten Grenzüber- gängen die bestehenden Informationszentren gesichert bzw. neue eingerichtet werden. Hier sollen die Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich umfassend über die sozial-, arbeits- und steuerrecht- lichen Fragestellungen der Arbeitsaufnahme im Nachbar- land zu informieren. Sozial gesicherte Arbeit zu fairen Bedingungen fördert die Mobilität und stärkt die Wachs- tumsentwicklung in Wirtschaftsregionen beiderseits von Grenzen. Einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Dimension in der Ostseeregion stellt der soziale Dialog dar. Das von der EU geförderte und von Gewerkschaften sowie Arbeitge- bern gleichermaßen getragene Baltic Sea Labour Network, BSLN, ist hierfür ein gutes Beispiel. Den sozialen Dia- log weiterhin zu fördern und zu unterstützen, ist gerade angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise wichtig. Gute Beziehungen der Sozialpartner können wesentliche Beiträge zur Bewältigung schwieriger Situa- tionen schaffen. Um für die Zukunft gut gerüstet zu sein, gilt es, die ausgezeichneten Potenziale der Forschungseinrichtungen rund um die Ostsee noch stärker zu vernetzen. Deshalb lautet auch eine der Forderungen im Rahmen der EU-Ost- seestrategie, die Region zu einem der führenden europäi- schen Forschungsstandorte auszubauen. Auch beim nächsten Thema geht es um Arbeit, aber ebenso um Erholung und Natur. Die Koalitionsfraktionen erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich dafür einsetzt, dass der Tourismus, der für die wirtschaftliche Entwicklung der Ostseeregion eine zunehmende Bedeu- tung erfährt, als Handlungsfeld in die Ostseestrategie a r n d a E Z P F w I p b d v u J f e t P u d B s A E S r a s d u r v k d b g B r a m d l w – v w w n M A (C (D ufgenommen wird, indem Themen gemeinsamer Inte- essen und gemeinsamer Geschichte zur Profilierung ge- utzt werden. Historie und Zukunft liegen eng beieinander. Kraft für ie Umsetzung guter Perspektiven gewinnt man häufig us den Erfahrungen der gemeinsamen Vergangenheit. benso gilt es, Lehren aus der Vergangenheit für die ukunft zu ziehen. Aus diesem Grund begrüßen wir das rojekt eines Ostseegeschichtsbuches, wie es unter ederführung der Academia Baltica, Lübeck, entwickelt urde. Auch hier erwarten wir, dass dies als Beitrag zur dentitätsbildung der Region im Rahmen der Pilot- rojekte der EU-Ostseestrategie unterstützt wird. Wir rauchen derartige gemeinsame Projekte, die uns mit en unterschiedlichen Erfahrungen der Geschichte die or uns liegende Zukunft gemeinsam meistern lassen. Identität entsteht auch durch gemeinsame Erfahrungen nd Erlebnisse. Ein wesentliches Element hierbei ist der ugendaustausch. Die Ostsee-Jugendstiftung in Kiel ist da- ür ein gutes Instrument. Die Jugend ist für die Entwicklung iner jeden Gesellschaft die zentrale Basis. Und so benö- igen die entstandenen Verbindungen auch künftig gute feiler, die sie tragen. Deshalb ist der lebendige Austausch nter jungen Menschen in der Ostseeregion so wichtig. Und eshalb erwarten wir auch jetzt, dass die vom Deutschen undestag geforderte Prüfung einer finanziellen Unter- tützung der Ostsee-Jugendstiftung nunmehr positiv zum bschluss gebracht wird. Damit unterstreichen wir unsere rwartung, dass sich die Bundesregierung auch an dieser tiftung finanziell beteiligt. Sie bringt die Jugendlichen und um die Ostsee nicht nur bilateral, sondern eben uch multilateral zusammen. Diese jungen Menschen ind die künftigen Garanten der Stabilität der Demokratie, er Weltoffenheit, der Toleranz und der Kreativität rund m die Ostsee. Diese Beispiele zeigen alleine schon neben den ande- en wichtigen Punkten des Antrages, dass eine Vielzahl on Themen gute Grundlagen für eine neue Phase der oordinierten Zusammenarbeit im Ostseeraum sind und amit im Rahmen der Ostseestrategie erheblich mit dazu eitragen können, ihn zu einer europäischen Modellre- ion zu entwickeln. Markus Löning (FDP): Die FDP im Deutschen undestag begrüßt ausdrücklich, dass sich die Regie- ungsfraktionen auf einen gemeinsamen Text zu diesem usgesprochen wichtigen Thema einigen konnten. Wenn an sich das Gezerre um Opel dieser Tage ansieht, ist as bei dieser Regierung wahrlich keine Selbstverständ- ichkeit mehr. Dem Antragstext wird die FDP zustimmen, nicht weil ir das übertriebene Lob der Regierung teilen würden im Gegenteil –, sondern weil wir meinen, dass vieles on dem, was in dem Antrag steht, endlich umgesetzt erden muss. Im Gegensatz zur Bundesregierung haben ir schon lange die großen Chancen des Ostseeraumes ach der Osterweiterung der EU erkannt und bereits im ai 2007 die Bundesregierung in einem ausführlichen ntrag zum Handeln aufgefordert. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24961 (A) ) (B) ) Die große Chance für die gemeinsamen Ziele wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Ostseeraums, die Verbesserung von Infrastruktur und Umweltschutz für dieses Gebiet ist doch, dass seit 2004 alle Ostseean- rainer außer Russland Mitglieder der Europäischen Union sind. Diese gemeinsame Verbindung, die enge Verzahnung der Länder in gemeinsamen europäischen Gremien, parlamentarischen Ausschüssen oder in zivil- gesellschaftlichen Netzwerken sind die große Chance, etwas gemeinsam zu erreichen. Die europäische Ver- knüpfung stellt aber auch hohe Ansprüche an die Ak- teure, denn die Bürgerinnen und Bürger wollen Ergeb- nisse dieser europäischen Einigung sehen. An Projekten, die das tägliche Leben der Menschen verbessern, kann Europa zeigen, dass es imstande ist, einen echten Mehr- wert zu erbringen. Meiner Auffassung nach ist Europa mit der Ostseestrategie an diesem Punkt auf einem guten Weg. Die schwedische Präsidentschaft hat angekündigt, den Prozess weiter aktiv zu unterstützen. Und ich bin mir sicher, dass unsere schwedischen Partner das auch sehr energisch tun werden. Als Europapolitiker liegen mir aber neben der sehr praktischen Tagesarbeit bei Wirtschaft, Umwelt und In- frastruktur auch zwei andere Themen sehr am Herzen. Zum einen möchte ich, dass der Jugendaustausch end- lich vernünftig unterstützt wird. Wer weiß, was das Deutsch-Französische Jugendwerk nach dem Krieg für die Völkerverständigung erreicht hat, wird verstehen, warum mir das ein besonderes Anliegen ist. Die Ostsee- anrainer verbinden wie keine andere Region in Europa die unterschiedlichen Erweiterungsschritte der Union. Hier trifft das Gründungsmitglied Deutschland, mit ers- ter – Dänemark 1973 –, vierter – Finnland, Schweden 1995 – und fünfter Erweiterungsrunde – Litauen, Lett- land, Estland, Polen 2004 – zusammen. Damit verbun- den sind auch große soziale und gesellschaftliche Unter- schiede. Vor allem unsere östlichen Partner werden noch etliche Jahre mit dem Erbe von kommunistischer Dikta- tur und Misswirtschaft zu kämpfen haben. Gleichzeitig stehen wir aber am Anfang einer gemeinsamen Zukunft. Umso größer ist das Bedürfnis nach gegenseitigem Ken- nenlernen, umso wichtiger ist es, gerade den Jugendaus- tausch zwischen unseren Ländern zu intensivieren und zu fördern. Von langfristig mindestens genau so großer Bedeu- tung ist das gemeinsame Ostseegeschichtsbuch. Gerade die deutsch-polnischen Debatten der letzten Jahre zei- gen, wie groß der Bedarf hier ist. Die Ostseeanrainer ha- ben eine enge Verbindung durch Hunderte von Jahren gemeinsamer Geschichte. Unser jeweiliger Blick auf diese Geschichte ist aber sehr unterschiedlich. Die Ent- stehung eines gemeinsamen Ostseegeschichtsbuches bietet eine hervorragende Plattform, um hierüber den Dialog zu beginnen. Leider ist im gesamten Antrag keine Rede von der Ostsee-Pipeline. Wohl kein Projekt der letzten Jahre hat so viel Unfrieden gestiftet wie dieses. Und leider hat die derzeitige Bundesregierung ihre Chance bisher nicht ge- nutzt, die außenpolitischen Scherben, die Schröder und Fischer hinterlassen haben, zu kitten. Es wäre höchste Zeit. u d l i d k F t e d d W i b u l t d A D a s O h w s f d s B R d d b s g t z k Q E h T d a L s g U B w d (C (D Lutz Heilmann (DIE LINKE): Schwach angefangen nd stark nachgelassen, so könnte der alternative Titel es uns vorliegenden Antrages von CDU/CSU und SPD auten. Im ersten Teil stehen durchaus auch Dinge, die ch als Linker gut und gerne unterschreiben könnte. Aber a geht es auch um Fakten, die selbst Sie als Regierungs- oalition nicht wegdiskutieren können. Es ist nun einmal akt, dass die Ostsee eines der am stärksten beanspruch- en Gewässer ist. Es ist leider auch Fakt, dass die Ostsee ines der dreckigsten Gewässer ist, und es stimmt auch, ass der Klimawandel sich bei der Ostsee besonders eutlich zeigt, und zwar nicht nur anhand des steigenden asserspiegels. Ganz anders sieht es dann zum überwiegenden Teil m zweiten Teil aus. Dort ergeht sich die Koalition in Lo- eshymnen für die Bundesregierung. Sie begrüßen dies, nd Sie begrüßen das. Aber reicht diese Prosa aus? Be- euchten wir doch einfach einmal die ganz konkrete Poli- ik der Bundesregierung in Sachen Ostsee. Ich möchte as anhand dreier konkreter Punkte darlegen: Erstens. Eines der großen Probleme der Ostsee ist die ltmunition nicht nur vor der deutschen Küste. Zweitens. Die feste Fehmarnbelt-Querung wird in eutschland heftigst debattiert und verliert offenbar uch in Dänemark immer mehr an Unterstützung. Drittens. Die Belastung der Ostsee durch Schiffsemis- ionen. Zum ersten Punkt: Die Hinterlassenschaften in der stsee aus zwei Weltkriegen und aus dem Kalten Krieg olen uns in regelmäßigen Abständen wieder ein; immer enn es zu spontanen Explosionen kommt und dabei chlimmstenfalls Menschen getötet werden. Aber es ehlt Ihnen doch wirklich der Wille hier endlich zu han- eln. Sonst hätten Sie schon lange den Wirrwarr an Zu- tändigkeiten beendet und sich zur Verantwortung des undes für diese Hinterlassenschaften des Deutschen eiches, aber auch der DDR und der BRD bekannt und ie Zuständigkeit übernommen. Wir brauchen ein Bun- esprogramm, welches natürlich mit den Ostseenach- arn koordiniert werden muss, um die Altmunition chnellstmöglich aus der Ostsee herauszuholen. Die ein- erichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe kann dafür wich- ige Impulse geben. Sie darf aber nicht damit enden, dass war drüber geredet wurde, aber am Ende nichts Kon- retes als Ergebnis feststeht. Zum zweiten Punkt: Leistet eine feste Fehmarnbelt- uerung einen Beitrag zur Erreichung der Ziele, die die U-Komission für eine Ostseestrategie aufgeschrieben at? Wohl kaum. Tausende Arbeitsplätze in den Bereichen ourismus und Schifffahrt – sprich: Fähren – sind gefähr- et. Oder meinen Sie ernsthaft, dass Menschen freiwillig n einer Brückenanfahrtsrampe mit entsprechender ärmbelästigung Urlaub machen werden? Die jetzt chon erhebliche Armut – circa 17 Prozent – in der Re- ion Ostholstein würde erheblich vergrößert und die mwelt nicht hinnehmbar dadurch gefährdet, dass zum eispiel die letzten Lebensräume des Ostseeschweins- als zerstört, Millionen Zugvögel gefährdet würden und er für die Ostsee als Brackmeer so wichtige Wasseraus- 24962 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) tausch infrage gestellt würde. Zur Schiffssicherheit: Sie wissen genauso wie ich, dass eine Autobahn, die von drei auf eine Spur verengt wird wesentlich gefährlicher ist als eine mit drei Spuren und eher die Möglichkeit von Unfällen bietet. Oder wie schaut es mit dem Ziel aus, Verkehr von der Straße auf das Meer zu verlagern? Nein, die Brücke würde das Gegenteil beiwirken. Diese steht entgegengesetzt zu den Zielen für eine Ostseestrategie. Deshalb meine Aufforderung an die Koalition: Lassen Sie die Finger von der Brücke. Reden Sie mit unseren dänischen Nachbarn und gehen Sie andere, bessere Wege für die länderübergreifende Zusammenarbeit. Las- sen Sie uns kulturelle Brücken und nicht Brücken aus Beton bauen. Zum dritten Punkt, zur Diskussion über das Verrin- gern der Emissionen von Schiffen nicht nur in den Hä- fen: Richtig ist, dass wir da einen guten Schritt vorange- kommen sind, aber gerade hier muss schnell gehandelt werden. Es hilft den Menschen recht wenig, wenn wir ihnen sagen, dass in zehn Jahren alles besser wird. Die landseitige Stromversorgung der Schiffe in den Häfen ist ein schnellerer Weg. Hier könnten Sie etwas mehr Ein- satz zeigen. Bei anderen Projekten entfalten Sie auch mehr Einsatz. Eine spürbare Senkung der Emissionen würde die Lebenssituation der Menschen nicht nur in deutschen Ostseehäfen verbessern. Die Ostsee ist durch das Zusammenwachsen Europas in das Zentrum Europas gerückt. Was früher trennte, ver- bindet heute. Jetzt haben wir die Chance, die Ostsee zu einem Meer des Friedens zu machen. Wir haben die Chance, bei Wahrung sozialer, ökologischer und ökono- mischer Interessen, die Ostsee als Lebensraum für heu- tige und künftige Generationen zu erhalten. Der uns vorgelegte Antrag wird dem Anspruch nicht gerecht. Deshalb wird meine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die europäischen Meere, allen voran die Ostsee, waren von enormer Bedeutung für den wirtschaftlichen Wohlstand der Länder des europäischen Kontinents und sind dies noch heute. Doch unsere Meere sind mehr: Sie sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Klimaregulie- rer, Nahrungsquelle und Erholungsgebiete. Als Handels- und Transportwege verbinden sie Menschen über natio- nalstaatliche Grenzen hinweg. Von sieben Anrainerstaaten der Ostsee waren bis zum Mauerfall nur Dänemark und die Bundesrepublik Mit- glieder der Europäischen Union. Heute, 20 Jahre später, ist die Ostsee zum Binnenmeer der EU geworden. Acht der neun Ostseeanrainer sind EU-Mitglieder. Um dieser geschichtlichen Entwicklung Rechnung zu tragen und zugleich das zukünftige Wachstum der Ostseeregion si- cherstellen zu können, ist es nun an der Zeit, die Zusam- menarbeit innerhalb der Ostseeregion auf neue Füße zu stellen. Die gemeinsame Strategie für den Ostseeraum ist das passende Instrument hierfür. Mit ihr haben wir die Chance, eine neue Phase der Zusammenarbeit in der Re- gion einzuläuten. Meine Fraktion und ich begrüßen die O l K O r e s g p b O g r i D h e w r r h t t w s n H r v v s z e l l F a O v S m i t E n b w i m p z T V g r (C (D stseestrategie der EU daher ausdrücklich. Sie war ange überfällig. Im Dezember 2007 haben die Mitgliedstaaten die EU- ommission aufgefordert, eine „EU-Strategie für den stseeraum“ vorzulegen. Der nun eingeleitete Anhö- ungsprozess wird aller Voraussicht nach im Juni 2009 in inem Vorschlag der EU-Kommission münden. Die chwedische Regierung hat angekündigt, dass sie die re- ionale Kooperation im Ostseeraum während ihrer Rats- räsidentschaft im zweiten Halbjahr 2009 weiter voran- ringen will. Hiermit eröffnet sich die Chance, den stseeraum als Modellregion und Vorbild für weitere re- ionale Kooperationen, zum Beispiel im Schwarzmeer- aum und im Kaspischen Raum, zu etablieren. Eine verstärkte Zusammenarbeit in der Ostseeregion st von immenser Bedeutung für die gesamte Region. urch eine exzessive Nutzung unserer Meere laufen wir eute Gefahr, den erst durch sie ermöglichten Standard iner hohen Lebensqualität zu gefährden. Daher müssen ir unsere Anstrengungen zum Erhalt und Schutz unse- er Meere dringend intensivieren. Dies gilt in besonde- em Maße für die Ostsee. Ihr sensibles Ökosystem ist eute durch wachsende Schiffsverkehre, unsichere Öl- anker, Überfischung und Überdüngung, durch Muni- ionsaltlasten und vieles mehr gefährdet. Intensivieren ir unsere Bemühungen zum Schutz und Erhalt der Ost- ee nicht, laufen wir Gefahr, dass das europäische Bin- enmeer bald einer Umweltkatastrophe zum Opfer fällt. ierdurch wäre die Entwicklung des gesamten Ostsee- aums gefährdet. Dies zu verhindern muss nicht zuletzt or dem Hintergrund, dass die Ostsee für Deutschland on enormer wirtschaftlicher Bedeutung ist, unser Ziel ein. Die Chance, dem Schutz und Erhalt der Ostsee eine entrale Rolle bei der Ausgestaltung der Ostseestrategie inzuräumen, dürfen wir nicht ungenutzt verstreichen assen. Hierfür haben wir keine Zeit mehr. Den vor uns iegenden Herausforderungen müssen wir uns durch die ormulierung gemeinsamer Antworten zusammen mit llen Anrainern stellen. Daher begrüßen wir, dass die stseestrategie explizit Russland einschließen wird. Dies heißt jedoch nicht, dass nicht jeder Mitgliedstaat or seiner eigenen Haustür damit anfangen muss, dem chutz und Erhalt unserer Meere die Bedeutung zukom- en zu lassen, die den Herausforderungen angemessen st. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koali- ion, wenn Sie in Ihrem Antrag richtigerweise auf die ntschließung der im Jahr 2007 in Berlin stattgefunde- en Ostseeparlamentarierkonferenz, die Ostsee zum sau- ersten und sichersten Meer Europas zu machen, ver- eisen und das Ziel ausgeben, Ökologie und Ökonomie m Gleichgewicht halten zu wollen, dann müssen Sie da- it aufhören, lediglich auf die Verantwortung der euro- äischen und internationalen Ebene für die Ostseeregion u verweisen. Fangen Sie endlich selbst damit an, ihren eil zum Erhalt des Ökosystems der Ostsee beizutragen! erschließen Sie nicht weiter die Augen vor dem drän- enden Problem der Munitionsaltlasten in unseren Mee- en, und legen Sie endlich Förderprogramme für alterna- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24963 (A) ) (B) ) tive Schiffsantriebe und eine emissionsarme Schifffahrt auf! Statten Sie die deutschen Ostseefährhäfen mit Land- stromversorgung aus, und tragen Sie hierdurch zu einem besseren Klima in unseren Städten bei! Engagieren Sie sich auf europäischer Ebene für die Durchsetzung von Fangquoten, die den Fischbeständen erlauben, sich zu erholen! Richten Sie neue Meeresschutzgebiete ein, an- statt vor Jahren eingerichtete Schutzgebiete zu bebauen! Schaffen Sie endlich eine nationale Küstenwache! Und tragen Sie nicht auch noch durch einen ökonomisch un- sinnigen und ökologisch höchst risikoreichen Bau einer festen Querung über den Fehmarnbelt dazu bei, dass das Ökosystem der Ostsee durch einen zusätzlich reduzier- ten Wasseraustausch noch stärker belastet wird! Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur vereinbarten Debatte: 25 Jahre Parlamen- tarisches Patenschafts-Programm (Tagesord- nungspunkt 43) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): „Rei- sen veredelt den Geist und räumt mit allen unseren Vor- urteilen auf, meinte Oscar Wilde, ein geborener Opti- mist. Wenn es um PPPler geht, mag er recht haben. PPPler sind Jugendbotschafter besonderer Ausrichtung: offen, aufgeschlossen, lernbereit und auskunftswillig. Nicht nur wir Abgeordnete wissen aus eigener Anschau- ung: Reisen bildet und Austausch verbindet. Viele Tau- send junge Leute aus Deutschland und Amerika können dies dank des Parlamentarischen Patenschafts-Pro- gramms des Deutschen Bundestages und des amerikani- schen Kongresses jedes Jahr aus eigenem Erleben nach- vollziehen. Das Parlamentarische Patenschafts-Programm, PPP, ist das Herzstück des deutsch-amerikanischen Jugend- austausches. Es wurde 1983 durch den Deutschen Bun- destag und den Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika auf den Weg gebracht. Der Grundgedanke war damals, des 300. Jahrestages des Beginns der Einwande- rung deutscher Bürgerinnen und Bürger in die Vereinig- ten Staaten zu gedenken und ihm Zukunft zu geben. Ein weltoffener und weitgereister Mensch hat einmal gesagt: Der Gewinn eines langen Aufenthaltes außerhalb unseres Landes liegt vielleicht weniger in dem, was wir über fremde Länder erfahren, sondern in dem, was wir dabei über uns selbst lernen. Das erfahren zurzeit circa 360 junge Deutsche, die sich als der 25. Jahrgang Austauschschüler in den USA aufhalten. Alle amerikanischen Stipendiaten dieses 25. Jubiläumsjahrgangs sind heute hier bei uns im Parla- ment und konnten während ihrer Zeit in Deutschland vielleicht bereits ähnliche Eindrücke gewinnen. Viele von ihnen sind für einige Tage auf Seminaren in Berlin und erleben hautnah mit, wie in der Hauptstadt 60 Jahren Grundgesetz, 60 Jahren Bundesrepublik Deutschland und 20 Jahren Mauerfall gedacht wird. Diese bedeutsa- m d s b w m n f n m k P i v u A g t P ü D m S w s k d d D n d d d z D d l s s e a d g g E u g a (C (D en Wegmarken der deutschen Geschichte wären ohne en Einsatz unserer amerikanischen Freunde und Partner o nicht möglich gewesen. Gemeinsame Geschichte ver- indet und schafft auch Gemeinsamkeit für Mitverant- ortung in beiden Demokratien. Es gibt daher aus einer Sicht keinen besseren Zeitpunkt und keine geeig- etere Gelegenheit, um sich als Parlament kraftvoll und raktionsübergreifend zur Zukunft des deutsch-amerika- ischen Jugendaustausches zu bekennen. Bereits Alexander von Humboldt befand: Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nicht angeschaut haben. Dieser Vorwurf kann den PPPler wahrhaftig nicht ge- acht werden. Rund 18 500 junge Deutsche und Ameri- aner konnten dank des Parlamentarischen Patenschafts- rogramms in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten hren Traum, ein Jahr im jeweils anderen Land zu leben, erwirklichen. Dies sind ein überzeugender Zeitraum nd eine beeindruckende Teilnehmerzahl, die besondere nerkennung und Würdigung verdienen. Mit der Vereinbarung dieses beispielgebenden Pro- ramms für Schülerinnen und Schüler und junge Berufs- ätige begann 1983 eine Erfolgsgeschichte. Dieses rogramm hat die vergangenen 25 Jahre unbeschadet berstanden und ist heute so vital und populär wie zuvor. as Interesse der Jugendlichen beider Länder übersteigt it circa 400 Bewerbern bei weitem die Zahl der PPP- tipendien. Dies ist aus meiner Sicht ein weiterer Grund, eshalb wir an dem Programm unbedingt festhalten ollten. Für die Bewerber gilt Fontanes Leitsatz: Wer reisen will, muss zunächst Liebe zu Land und Leute mitbringen, zumindest keine Voreingenom- menheit. Er muss guten Willen haben, das Gute zu finden, anstatt es durch Vergleiche tot zu machen. Über 500 Mitglieder des Deutschen Bundestages be- unden jedes Jahr, dass sie gerne eine Patenschaft für iese jungen Menschen übernehmen möchten. Auch iese Bereitschaft zum Engagement ist erwähnenswert. as gilt auch für die Betreuung deutscher wie amerika- ischer Stipendiaten. Der Bundestag zeigt Flagge für en internationalen Jugendaustausch. Ich möchte aus- rücklich allen Beteiligten danken, die zum Gelingen es Programms beitragen, und deren Vorgänger. Dazu ählen die Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert, r. h. c. Wolfgang Thierse und Professor Rita Süssmuth, ie das Programm auf einzigartige Weise gesellschaft- ich, kulturell und politisch unterstützt haben. Das haben ie immer wieder durch die Übernahme der Schirmherr- chaft verdeutlicht. Zu den Förderern zählen auch der hemalige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und sein merikanischer Amtskollege Bill Clinton. Beide haben em Programm mit einem wohltuenden, hilfreichen und emeinsamen Empfang der PPP-Teilnehmer zu noch rößerer Akzeptanz und Gewichtung verholfen. Eine ntwicklung, die Bundeskanzler Gerhard Schröder wie nsere Bundeskanzlerin aktiv weitertragen bzw. getra- en haben. Mit ganz besonderer Freude denke ich hier n die „Chill-out-Area“ im Kanzlergarten zurück. Emp- 24964 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) fänge im Kanzlergarten schaffen positive Gefühle und Eindrücke, die die jungen Menschen mit in ihre Heimat nehmen. Hier bewahrheitet sich auch das richtige Motto vieler Stipendiaten: Erwarte das Unerwartete – die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich als zuständi- ger Berichterstatter aber auch bei dem zuständigen Refe- rat der Bundestagsverwaltung. WI 4 hat immer sehr auf- merksam, mit großer Sorgfalt und viel Engagement nicht nur die Organisation des PPP übernommen. WI 4 identi- fiziert sich auch damit. Das gilt auch für die gesamte Verwaltung bis hin zum Direktor des Deutschen Bundes- tages. In beiden Ländern sind neben den Parlamentariern besonders die Gastfamilien – Gasteltern wie Gastge- schwister – zu erwähnen. Sie leisten unentgeltlich ihren großartigen persönlichen Beitrag zum Gelingen dieses einzigartigen Programms. Damit sind etwas über 50 000 Personen als ehrenamtliche Helfer auf diese Weise im PPP diesseits und jenseits des Atlantiks enga- giert gewesen. Mein Dank gilt ebenfalls den beteiligten professionell und verantwortungsbewusst arbeitenden Austauschorganisationen, mit denen wir bisher sehr er- folgreich zusammenarbeiten konnten. Dabei begleitet der Deutsche Bundestag die Arbeit der Austauschorgani- sationen genau, kritisch und konsequent. Das heißt, wer fehlt, dem wird der Auftrag entzogen. Der Bundestag muss und kann dadurch gewährleisten, dass die Organi- sationen mit dem Vertrauen der jungen Menschen und ihrer Familien umsichtig umgehen. Auslandsaufenthalte können auch Risikoaufenthalte sein, und nicht alle PPPler sind pflegeleicht, sondern können auch schon ganz kantige und oder anspruchsvolle Persönlichkeiten sein. Namentlich möchte ich aber AFS, Youth For Understanding, Experiment, GIVE, Partnership Interna- tional, InWEnt und Open Door International als unsere augenblicklichen engagierten Kooperationspartner nen- nen, die unser Vertrauen rechtfertigen. Natürlich möchte ich auch ausdrücklich die Arbeit und das Engagement meiner Kollegen, der Berichterstat- ter für internationale Austauschprogramme aus allen Fraktionen des Hauses, erwähnen. Sie bilden ein kolle- giales Team. Sie sind tatkräftig und voller Ideen, stets für den Erfolg des PPP unterwegs. Fraktionsübergrei- fend lässt sich auf 25 Jahre konstruktive parlamentari- sche Zusammenarbeit zurückblicken. Das PPP eint uns. Das ist eine wirkliche Vorzeigeleistung im Deutschen Bundestag. Die PPP-Stipendiaten leben fast zwölf Monate lang in einer Gastfamilie des befreundeten Landes. Dabei lernen sie an der dortigen Schule oder absolvieren in einem ört- lichen Betrieb ein Praktikum. Bei diesem einzigartigen Austauschprogramm liegen den Abgeordneten, die in den Wahlkreisen Stipendien vergeben und Patenschaften übernehmen, beide Zielgruppen – Schüler und junge Be- rufstätige – gleichermaßen am Herzen. Denn beide Gruppen erfüllen ihre Rolle als Botschafter ihres Landes mit Ernsthaftigkeit und Herzblut. So mancher junger Amerikaner perfektionierte nicht nur seine deutschen Sprachkenntnisse, sondern lernte eine weitere Sprache hinzu: so etwa sächsisch, bayerisch oder plattdeutsch. Bei vielen Stipendiaten bleibt es nicht beim einmaligen A e m f A J d l z l s d 7 n b W t z e w t g i a g f L u s d ß L g f z k P z A s m g D f s d d B D (C (D uslandsaufenthalt – manche Familienbindungen halten in Leben lang. Ich freue mich sehr, wenn sich viele ehe- alige PPP-Stipendiaten dauerhaft für ein gutes und reundschaftliches Verhältnis zwischen Deutschland und merika einsetzen, und damit aus der Erfahrung eines ahres eine dauerhafte Inspiration für eine Brücke über en Atlantik entwickeln. Jedes Jahr leisten die jungen Berufstätigen und Schü- er ihren Beitrag dazu. Sie tragen dazu bei, ein differen- iertes Bild von Amerika beziehungsweise von Deutsch- and in ihrer Altersgruppe zu vermitteln. Und wer in einen Lehr- und Wanderjahren die Chance genutzt hat, ie Probleme des Heimatlandes aus einem Abstand von 000 Kilometer Luftlinie zu betrachten, ist für Engstir- igkeit nicht mehr empfänglich. Weltoffene Menschen rauchen wir, wenn wir in unserer zusammenrückenden elt die Probleme lösen wollen, die uns gemeinsam be- reffen. Denn „Reisen ist in der Jugend ein Teil der Er- iehung, im Alter ein Teil der Erfahrung.“ So formulierte s Francis Bacon. Das PPP-Stipendium für ein Austauschjahr ist eine ertvolle Investition: für die Erweiterung des Horizon- es eines jungen Menschen, für das Knüpfen langfristi- er Bindungen und für das Miteinander-Zurechtkommen n einer globalisierten Welt. Ein Jahr Aufenthalt in einem nderen Land bedeutet Veränderung. Das bedeutet Ein- ewöhnung in eine Gastfamilie, in eine Gastschule, Er- ahrungen sammeln mit der fremden Sprache und dem ebensalltag im anderen Land. Dies erfordert Neugier nd Pioniergeist. Um Wilhelm Busch zu zitieren: Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebens- ziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist’s: Reise, reise! Die Bereitschaft, sich dabei auf Neues einzulassen, tellt insgesamt eine persönliche Herausforderung dar, in en meisten Fällen aber gleichermaßen auch einen gro- en Gewinn. Neue Kontakte, andere Einsichten in ein and, das man vorher nur aus Büchern kannte. „It’s not ood or bad – it’s different!“ – Das ist ein Schlüsselsatz ür das PPP. Das Programm hat sich aus der Pionierzeit u einem wirklichen Flaggschiff in den deutsch-ameri- anischen Kulturbeziehungen gemausert. 25 Jahrgänge arlamentarisches Patenschafts-Programm sind Grund ur Freude über das Geleistete. Sie sind aber ebenso eine ufforderung, diesen guten Weg der deutsch-amerikani- chen Freundschaft fortzusetzen. Daher wünsche ich ir, dass wir gemeinsam mit dem amerikanischen Kon- ress das Programm fortführen und weiter ausbauen. as Patenschafts-Programm muss auch zukünftig ein ester Bestandteil der internationalen Arbeit des Deut- chen Bundestags bleiben. Dies ist ein Wunsch, der bei en zurzeit in Berlin weilenden Kongressmitgliedern um en Vorsitzenden der Study Group on Germany, Rob ishop, sicherlich viel Zuspruch findet. Dagmar Freitag (SPD): Wenn Abgeordnete des eutschen Bundestages mit Begeisterung in der Stimme Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24965 (A) ) (B) ) über PPP sprechen, ist klar, was nur gemeint sein kann: unser Parlamentarisches Patenschafts-Programm, kurz PPP, das in diesem Jahr seinen 25-jährigen Geburtstag feiert. An Jahren noch jung, aber auf jeden Fall alt ge- nug, um heute mit dieser Debatte entsprechend gewür- digt zu werden. Wir können aus gutem Grund mit Stolz auf dieses Programm blicken: Bis heute haben 18 500 junge Men- schen aus Deutschland und den USA daran teilgenom- men, haben also die große Chance genutzt, sich mit gro- ßen Erwartungen einer mindestens ebenso großen Herausforderung zu stellen. Es ist schließlich nicht ein- fach, für ein ganzes Jahr Freunde und Familie zurückzu- lassen und sich auf ein Leben in einer fremden Gastfami- lie in einem ebenso fremden Land einzulassen. Wie attraktiv dieser besondere Schüleraustausch zwi- schen unseren beiden Ländern jedoch ist, zeigt Jahr für Jahr das ungebrochene Interesse daran. Zum Gelingen tragen viele bei, allen voran diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die mit der Bereitschaft zur Übernahme einer Patenschaft ein tragfähiges Fundament für dieses Aus- tauschprogramm legen. Das ist ein beeindruckendes Vo- tum und auch ein Symbol für die Fortsetzung der freund- schaftlichen Beziehungen zwischen unseren Ländern. Tausende von Bewerbungen diesseits und jenseits des Atlantiks werden zur Zeit wieder von jungen Menschen geschrieben, verbunden mit der Hoffnung, einen ganz persönlichen Traum verwirklichen zu können. Natürlich wissen wir, dass mit Träumen auch Enttäu- schungen verbunden sein können: Enttäuschung über das viel zu kleine Örtchen, in dem man ein Jahr verbrin- gen soll, über die Schule oder – am problematischsten – die Gastfamilie. Die Tatsache, dass die Zahl der vorzeiti- gen Rückkehrer sehr klein ist, zeigt, zu welchen Pro- blemlösungen auch junge Menschen schon in der Lage sind. Wer Schwierigkeiten überwindet und bereit ist, sich auf Neues einzulassen, kehrt mit neuem Selbstbe- wusstsein und unvergesslichen Erfahrungen in sein Hei- matland zurück. Lassen Sie mich wenige Worte aus dem Bericht einer Stipendiatin des Jahrgangs 2007/2008, Alena Reining- haus aus Iserlohn, zitieren: Es war ein Jahr mit Höhen und Tiefen, das meinen Horizont erweitert hat und mich zu einer erwachse- nen Person gemacht hat. Ein solches Jahr würde ich immer wiederholen, und ich kann es jedem nur empfehlen, denn man lernt nicht nur etwas über ein anderes Land oder eine andere Kultur, sondern vor allem über sich selbst. Aus vielen Gesprächen mit unseren Ehemaligen weiß ich, dass sich aus der Ferne auch die Sichtweise auf das eigene Land verändert. Wenn man beispielsweise plötz- lich feststellen muss, dass Mitschüler oder die Gasteltern im Krankheitsfall keine Versicherung haben, sieht man funktionierende Sozialsysteme im Heimatland nicht län- ger als schlichte Selbstverständlichkeit an, sondern man weiß diese plötzlich zu schätzen. Über solche sehr prak- tischen Lebenserfahrungen hinaus entstehen im Idealfall Freundschaften und Netzwerke, die ein Leben lang hal- t g d 3 t w s m u S d g t e r P a d O v W h M r h G s e f P e 3 d s d g d V H m 4 A w i g w e g s s D E tr D (C (D en können. Kann es für junge Menschen etwas Besseres eben? Heute Morgen hat der Bundestagspräsident zu Beginn er Plenarsitzung das Programm im Beisein von 50 jungen amerikanischen Schülern und jungen Berufs- ätigen ausdrücklich gewürdigt. Das war ein außerge- öhnlicher Vorgang und ist ein Beleg für große Unter- tützung durch den gesamten Deutschen Bundestag. Ich öchte den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, nserem Botschafter in Washington D. C., Herrn Dr. charioth, der Verwaltung des Deutschen Bundestages, en Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Austauschor- anisationen und vor allem den Gastfamilien für die Un- erstützung danken. Gemeinsam haben wir das PPP zu iner Erfolgsstory gemacht, und es lohnt sich, weiter da- an und dafür zu arbeiten. Bernd Scheelen (SPD): 25 Jahre Parlamentarisches atenschafts-Programm sind auch 325 Jahre deutsch- merikanische Freundschaft. Am 6. Oktober 1683 landeten ie ersten deutschen Auswanderer an der amerikanischen stküste. 13 Familien segelten auf der „Concord“ fast ier Monate über den Atlantik, um ihr Glück in der Neuen elt zu suchen. Sie gründeten die Stadt Germantown, eute ein Vorort von Philadelphia. Sie waren Quäker und ennoniten und kamen aus einer Stadt am linken Nieder- hein: Krefeld, meine Heimatstadt. Die gehörte im 17. Jahr- undert zum Hause Oranien und wurde verwaltet von der rafschaft Moers. Dort herrschte – und das war das Be- ondere zur damaligen Zeit – Religionsfreiheit. Krefeld ntwickelte sich zur Zufluchtsstätte für religiös Ver- olgte. Das Leben auf engem Raum war auch nicht ohne robleme, sodass sich im Laufe der Jahre 13 Familien ntschlossen, den Weg nach Westen anzutreten. Die 00-Jahr-Feier 1983 in Krefeld in Anwesenheit des Bun- espräsidenten, des Bundeskanzlers und des amerikani- chen Vizepräsidenten war der äußere Anlass, die eutsch-amerikanischen Beziehungen mit einem Ju- endaustauschprogramm zwischen dem Bundestag und em amerikanischen Kongress weiter zu festigen. Die orbereitungen dazu wurden schon von der Regierung elmut Schmidt getroffen. Federführend war die Staats- inisterin im Auswärtigen Amt, Hildegard Hamm-Brücher. Seit Beginn des Austausches 1984 haben Jahr für Jahr 00 junge Deutsche und eine gleichgroße Zahl junger merikanerinnen und Amerikaner ein ganzes Jahr im je- eils anderen Land verbracht. Das Leben in Familien hat hnen einen tiefen Einblick in die Kultur des Gastlandes egeben, hat Verständnis für andere Lebensweisen ge- eckt, dadurch aber auch den Blick für die Situation im igenen Land geschärft. Mittlerweile haben 20 000 junge Leute diese Erfahrun- en gemacht. 20 000 tiefe Freundschaften zu den Men- chen im anderen Land sind entstanden, die durch gegen- eitige Besuche und Internetkontakte gepflegt werden. as ist das Entscheidende am Jugendaustauschprogramm: s fördert Verständnis für andere und ist ein aktiver Bei- ag zur Friedenssicherung in der Welt. Zum Schluss ist es mir wichtig, einen ganz besonderen ank zu sagen an die Familien, die einen ihnen zunächst 24966 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) völlig unbekannten jungen Menschen in ihre Gemein- schaft aufnehmen. Am Ende des Austauschjahres fällt es den meisten Programmteilnehmern sehr schwer, die neuen Familien wieder zu verlassen, und den Familien fällt es schwer, das neue „Kind“ wieder ziehen zu lassen. Danke für die Mühe, die sie aufwenden und die Liebe und Zuneigung, die sie geben. Wir hoffen auch in Zukunft auf viele Gastfamilien, die zu dieser Leistung bereit sind, denn wir Sozialdemokraten werden uns dafür einsetzen, dass das Parlamentarische Patenschaftsprogramm auch in Zukunft erfolgreich durchgeführt werden kann. Es ist schön zu wissen, dass diese Auffassung von allen Fraktio- nen des Hohen Hauses geteilt wird. Ernst Burgbacher (FDP): Heute ist der Berlin-Tag des PPP: Seit über einem Vierteljahrhundert besteht das Parlamentarische Patenschafts-Programm. Man kann mit Gewissheit sagen: Es ist eine Erfolgsgeschichte. 1983 wurde es vom Kongress der Vereinigten Staaten und dem Deutschen Bundestag gemeinsam aus Anlass des 300. Jahrestages der deutschen Einwanderung in die USA ins Leben gerufen. Es richtet sich an deutsche und amerikanische Schülerinnen und Schüler sowie an junge Berufstätige, die die einmalige Chance bekommen, mit einem Stipendium ein Jahr lang das Leben im Gastland kennenzulernen. Junge Deutsche leben in Familien in den USA, gehen dort zur Highschool oder machen ein Praktikum in einem Betrieb. Umgekehrt kommen jedes Jahr junge Amerikaner nach Deutschland, um das Leben hier kennenzulernen. Ich freue mich ganz besonders, dass die amerikani- schen Teilnehmer des Programms in diesen Tagen in Berlin sind, und grüße sie sehr herzlich. Ich hoffe, ihnen gefällt der Aufenthalt in Deutschland und sie haben bereits viel Neues erfahren und Schönes erlebt. Darum geht es ja im Wesentlichen beim Parlamentari- schen Patenschafts-Programm: Durch persönliche Begeg- nungen mit den Menschen im Gastland soll der jungen Generation in beiden Ländern die Bedeutung freundschaft- licher Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht, vermittelt wer- den. Neue Eindrücke, andere Sichtweisen, fremde Sitten und Gebräuche, die Vielfalt des Gastlands – all dies und sicher noch viel mehr erfahren die jungen Teilnehmer des Programms aus erster Hand. Freundschaften werden geschlossen, von denen sicher auch viele das Austausch- jahr überdauern. Das Parlamentarische Patenschafts-Programm hat durch aktuelle Entwicklungen zusätzliche Bedeutung gewonnen. Vor dem Hintergrund neuer und bislang unbekannter He- rausforderungen für die transatlantische Gemeinschaft übernehmen die jungen Menschen eine wichtige Rolle als Repräsentanten Deutschlands in den USA. Im unmit- telbaren Kontakt mit ihren Gastfamilien und im Umgang mit Mitschülern oder Kollegen lernen sie, was unsere Länder gesellschaftlich, kulturell und politisch verbindet und unterscheidet. Das fördert das gegenseitige Verständ- nis und trägt wirkungsvoll dazu bei, die Beziehungen zwi- schen unseren beiden Ländern dauerhaft zu stärken. n e v L D A z s A a A S g Z s g d d d a b B v „ h m i A h a k u d i v w r V s G B d B h u s w u r s (C (D Umgekehrt ermöglicht das PPP den jungen Amerika- ern einen „Blick von außen“ auf ihr Land. Sie lernen die uropäische Sichtweise kennen und – hoffentlich – auch erstehen. Die Teilnehmer sind zudem Botschafter ihres andes und repräsentieren die USA in Deutschland bzw. eutschland in den USA – eine verantwortungsvolle ufgabe für die jungen Leute, die sehr sorgfältig unter ahlreichen Bewerbern ausgewählt werden. Es ist immer wieder ein besonderes Erlebnis, festzu- tellen, wie rasch sich die amerikanischen Schüler und uszubildenden in ihren neuen Heimatorten einleben und uch regionale Eigenheiten übernehmen. Vor allem an der ussprache ist häufig zu erkennen, ob ein Gastschüler im chwarzwald oder in Berlin ein neues Zuhause auf Zeit efunden hat. Ich denke, wenn ein Gastschüler nach kurzer eit bereits mit schwäbischem oder bayrischem Zungen- chlag spricht, ist dies ein schönes Beispiel für eine elungene Eingewöhnung. Für erwägenswert halte ich eine Art Langzeitevaluation es PPP und seiner Teilnehmer. Mich interessiert insbeson- ere, ob und wie lange die Jugendlichen nach Beendigung es Austauschjahres noch mit ihren Gastfamilien oder uch mit den betreuenden Abgeordneten in Kontakt blei- en und inwieweit das Austauschjahr ihre Studien- und erufswahl beeinflusst haben mag. Es ist sicher auch gut, wenn wir als Abgeordnete ersuchen, nach Beendigung des Austauschjahres mit unseren“ Stipendiaten in Kontakt zu bleiben. Ich selbst abe beispielsweise schon zum wiederholten Male bei ir zuhause ein PPP-Treffen organisiert, zu dem ich alle n den vergangenen Jahren von mir betreuten deutschen ustauschschüler eingeladen habe, die so die Gelegenheit atten, ihre Erfahrungen und persönlichen Eindrücke uszutauschen und zu vergleichen. Von fast allen Stipendiaten höre ich nach ihrer Rück- ehr aus dem Gastland, dass dieses Austauschjahr eine ngeheure persönliche Bereicherung gewesen sei und sie iese Erfahrung nicht missen wollen. Viele betonen, dass hr Verständnis für die Politik und Kultur des Gastlands ertieft wurde, dass Gemeinsamkeiten entdeckt wurden, o man sie nicht vermutete, aber politische und kultu- elle Unterschiede, wo man sie nicht erwartet hätte. Es wird häufig und zu Recht von der Bedeutung der erständigung zwischen Staaten bzw. Nationen und insbe- ondere der transatlantischen Partnerschaft gesprochen. rundlage und Grundvoraussetzung dafür sind persönliche egegnungen zwischen den Menschen, gerade zwischen en jungen Menschen. Hierzu leistet das PPP seit 25 Jahren einen erheblichen eitrag. Dieser Erfolg ist ein Grund, stolz zu sein. Ich offe, dass dieses erfolgreiche Programm von Bundestag nd US-Kongress auch weitere 25 Jahre Bestand hat. Als für die internationalen Austauschprogramme zu- tändiges Mitglied der Inneren Kommission weiß ich, ie viel Arbeit und Sorgfalt hinter dem PPP stecken, nd danke an dieser Stelle den zuständigen Mitarbeite- innen und Mitarbeitern in der Bundestagsverwaltung ehr herzlich für ihren Einsatz und ihr Engagement. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24967 (A) ) (B) ) Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE): 25 Jahre Parlamentarisches Patenschafts-Programm, PPP, das ist allein aufgrund des Zeitraums eine echte Er- folgsstory. Zu jeder dieser Erfolgsgeschichten gehören Menschen mit Initiative, Engagement und manchmal un- glaublichem Einsatzwillen. Nicht alle von ihnen stehen im Rampenlicht und deshalb will ich zuerst den Mitar- beitern und Mitarbeiterinnen des Referates WI 4, Inter- nationale Austauschprogramme, danken. Stellvertretend für alle anderen geht mein Dank an den Kollegen Börnsen und sein unermüdliches Engagement. Seit nunmehr einem Vierteljahrhundert schreiben wir mit diesem Austauschprogramm erfolgreich Geschichte. Jedes Jahr wird damit Hunderten von Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen ermöglicht, als Bot- schafterinnen und Botschafter unseres Landes die Verei- nigten Staaten kennenzulernen. Dabei stand von Anfang an neben dem Leitgedanken der politischen und kulturel- len Zusammenarbeit auch der kritische Austausch im Vordergrund. Ein junger Teilnehmer unseres Landes brachte seine Erfahrungen in den USA in bemerkenswerter Weise auf den Punkt: Ich habe nicht nur die USA gründlich kennenlernen können. Vieles von dem, was ich bisher über dieses Land gedacht habe, hat sich für mich relativiert, im Positiven wie im Negativen. Aber auch meine Ein- stellung gegenüber meinem eigenen Land hat sich nachhaltig verändert. Manches von dem, was ich in Deutschland als negativ angesehen habe, empfinde ich heute nicht mehr als so schlimm. Auf der ande- ren Seite bin ich heute auch auf eine Reihe von Din- gen in Deutschland stolz, dir mir zum Teil vorher überhaupt nicht wichtig waren. Die Möglichkeit, im Zeitraum eines Jahres auch die Perspektive des jeweils anderen einzunehmen, ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für Toleranz und Akzeptanz. In diesem Sinne erfüllt dieses Paten- schaftsprogramm für die Fraktion Die Linke im Rahmen der Völkerverständigung ein wichtiges Anliegen. Hier wird auf Grundlage eines Jugendaustausches das erleb- bar gemacht, was wir uns als Partei in der großen Politik dauerhaft und zukünftig wünschen: den Gedanken des Friedens und des friedlichen Zusammenlebens aller Völ- ker in die Welt hinauszutragen und Gehör zu finden. Dass dies machbar und möglich ist, zeigt uns ein wei- terer Blick in die Geschichte. Als Saarländer weiß ich sehr wohl, in welch unversöhnlicher Weise sich Jahrhun- derte lang Deutsche und Franzosen an ihrer gemeinsa- men Grenze gegenüberstanden. Die Kriege verwüsteten nicht nur das Land, sondern fraßen sich auch tief in die Seele. Erbfeindschaft nannte man das besondere Verhält- nis zu den Menschen jenseits der Grenze. Erst mit dem deutsch-französischen Jugendaustausch trat an Stelle ewiger Feindschaft die Bereitschaft, durch den gegensei- tigen Besuch Ressentiments und Missverständnisse zu überwinden. Wer heute die kulturelle und insbesondere die kulinarische Bereicherung durch unsere französi- schen Nachbarn entlang einer offenen Grenze erleben d v s u f k d g b e g a w g d w d w M u m B i I F d S – i F a a l w n F w e Ä d m H ü e F A d K g i O r a (C (D arf, der kann und muss für solche Formen der Völker- erständigung dankbar sein. Diese Entwicklung zeigt uns, dass eine Freundschaft elbst über lange und tiefe Gräben hinweg möglich ist nd uns einen Schritt näher auf dem Weg hin zu einer riedlichen und internationalen Zusammenarbeit bringen ann. Auch die Andeutung eines verstärkten Engagements er Vereinigten Staaten in unserem Patenschaftspro- ramm offenbart neue Motivationen, die Zusammenar- eit unserer beiden Länder zu vertiefen. Dieser Umstand rmutigt mich und meine Fraktion, dieses Austauschpro- ramm weiterhin tatkräftig zu unterstützen, damit es uch in Zukunft Jugendlichen beider Länder ermöglicht erden kann, sich kennenzulernen, und daraus die Basis eschaffen wird, friedlich und in Freundschaft miteinan- er zu leben. Um dieses Fundament zu stärken, sind Programme ie das Parlamentarische Patenschafts-Programm und eren Konstanz unerlässlich. Auf diese Weise können ir den jungen Botschafterinnen und Botschaftern die öglichkeit geben, ihre Vorstellung von einem globalen nd friedlichen Miteinander umzusetzen. Oder um es it dem Worten des französischen Schriftstellers Henri arbusse zu sagen: „Die Welt wird das sein, was ihr aus hr machen wollt.“ Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ch kann mich noch gut an die Gefühle erinnern – im lugzeug auf dem Weg zu meinem Austauschjahr mit em Parlamentarischen Patenschafts-Programm nach yracuse, New York, im August 1999. Da war Vorfreude auf die vielen interessanten Begegnungen und Einblicke n eine neue Kultur; Abschiedsschmerz – von meinen reunden und meiner Familie in Deutschland; Hoffnung – uf eine nette und herzliche Gastfamilie; und natürlich uch ein klein wenig Angst vor der Herausforderung, al- eine ein Jahr in der Fremde zu verbringen. Würde ich irklich damit zurechtkommen? Nach einem Jahr bin ich voller positiver Erfahrungen ach Deutschland zurückgekehrt. Eine amerikanische amilie hat ihr Haus und Herz für mich geöffnet und urde zu meinem neuen Zuhause. Natürlich gab es auch inige Durststrecken, kulturelle Missverständnisse und rgernisse. Aber im Großen und Ganzen habe ich durch ieses Austauschjahr ein großes Vertrauen in meine Mit- enschen gewonnen – egal aus welchem Kulturkreis. erzlichkeit, Menschlichkeit und Freundschaft gibt es berall auf der Welt. Der Sprung ins kalte Wasser ist mit iner Erweiterung meines Horizontes belohnt worden. ür mich war es eine sehr wertvolle Erfahrung, im eigenen lltag zu erleben, was es bedeutet, in der Minderheit und amit „anders“ zu sein. In einem Jahr in einer fremden ultur konnte ich diese wirklich kennenlernen – ihre Re- eln, ihre Geschichte und Traditionen. Dadurch konnte ch viele amerikanische Eigenarten verstehen, die an der berfläche seltsam erscheinen. Daraus ist nicht nur Tole- anz erwachsen, sondern vielmehr ein tiefer Respekt für ndere Kulturen und Religionen. 24968 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) 18 500 junge Deutsche und Amerikaner haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Wahrscheinlich würden wir in ei- ner friedlicheren und respektvolleren Welt leben, wenn mehr Menschen ein Jahr im Ausland verbringen würden. Denn wer sich kennt, kann sich nicht aufgrund von Vor- urteilen hassen. Das PPP im Speziellen leistet darüber hinaus einen wertvollen Beitrag zu den transatlantischen Beziehungen. Als Abgeordnete habe ich mehrfach an offiziellen Dele- gationsreisen in die USA teilgenommen. Durch mein Austauschjahr konnte ich bei diesen Gelegenheiten in besonderer Art und Weise zum transatlantischen Dialog beitragen. Daher wünsche ich dem PPP mindestens 25 wei- tere Jahre erfolgreichen Austauschs! Ich appelliere an alle Beteiligten und Verantwortlichen in Deutschland und den USA, weiterhin möglichst vielen jungen Menschen die eine Teilnahme am PPP zu ermöglichen. Besonders bedanken möchte ich mich bei den Gastfamilien und all den anderen Freiwilligen, die durch ihr ehrenamtliches Engagement bei der Betreuung der Austauschschüler das PPP erst möglich machen. Danke! Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgeset- zes nach der Föderalismusreform (Entwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD) – Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heim- gesetzes nach der Föderalismusreform (Ent- wurf der Bundesregierung) – Beschlussempfehlung und Bericht: Betreu- tes Wohnen für ältere Menschen – Qualitäts- kriterium Nutzerorientierung (Tagesordnungspunkt 39 a und b) Sibylle Laurischk (FDP): Mit dem WBVG wird ein bundeseinheitliches zivilrechtliches Vertragsrecht ge- schaffen. Es gilt für Verträge, in denen die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen verknüpft ist. Das vorliegende Gesetz regelt somit die Bereiche der §§ 5 bis 9 und § 14 des alten Heimgesetzes, deren Neuregelung gemäß der durch die Föderalismusre- form veränderten Gesetzgebungszuständigkeiten von Bund und Ländern erforderlich geworden ist. Der Bund regelt nun den zivilrechtlichen Teil der Verträge zwi- schen Einrichtungen und Bewohnern, die Länder dage- gen sind für den öffentlich-rechtlichen Teil zuständig. Der Gesetzeswirrwarr über den Anwendungsbereich und die Weitergeltung des Bundesheimgesetzes wird da- mit beendet. Ich möchte an dieser Stelle, wie bereits in meiner ersten Rede, nicht verhehlen, dass die FDP den Übergang von Teilen des alten Heimrechts auf die Län- der für einen Fehler hält. Besonders unverständlich b a s t g w t s f s m g q d w w s w f d h R m t e A d s c e g n s s g w g v u B n r W U G g o u d e n V i (C (D leibt für mich, dass ja im Jahre 1974 das Heimgesetz uf Anregung der Bundesländer geschaffen und als ent- cheidender Schritt begrüßt wurde, die weithin zersplit- erten landesrechtlichen Zuständigkeiten für Heime rundsätzlich und bundeseinheitlich zum Schutz der Be- ohner zu sichern. Nun fallen wir wieder auf die Situa- ion von vor 1974 zurück. Ich finde diese Entwicklung ehr bedauerlich. Ich kenne allerdings fraktionsübergrei- end auch keinen Fachmann, der dies nicht genauso ieht. Wie weitreichend die Folgen sein werden, ist im- er noch nicht absehbar werden. Besonders Befürchtun- en wegen der drohenden Absenkung der Fachkraft- uote scheinen berechtigt, da einzelne Bundesländer ies bereits thematisiert haben. Die Berichterstatter sind sich bei der Zieldefinition eitgehend einig. Die einzige Frage ist, ob der Gesetzes- ortlaut hinreichend ist, dieses Ziel auch umzusetzen. Mich erfüllt es immer noch mit Sorge, die diese Ziel- etzung nur teilweise erreicht sein könnte, da die ver- endeten Rechtsbegriffe u. U. zu unbestimmt sind. Zwar inden sich in der Gesetzesbegründung Erläuterungen er Begriffe, dies könnte sich aber als nicht ausreichend erausstellen. Einige Änderungsanregungen aus den eihen der Sachverständigen wurden sehr ernst genom- en und umgesetzt. Wir begrüßen daher den vorgeleg- en Änderungsantrag zum Gesetz und haben diesem benfalls zugestimmt. Herr Grübel hat ja gestern in den usschussberatungen nochmals darauf hingewiesen, ass das Gesetz gegebenenfalls geändert werden müsse, ollte sich herausstellen, dass das politische Ziel, wel- hes wir hiermit verfolgen, durch die Formulierung nicht rreicht wird. Uns Liberalen ist es ein besonderes Anliegen, dass erade bei der Definition des Anwendungsbereichs des euen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes sicherge- tellt ist, dass Vorkommnisse, wie die behördliche Ein- tufung einer Alten-WG als Heim, endgültig der Vergan- enheit angehören. Wir hätten uns daher einen Beratungsverlauf ge- ünscht, der nicht derartig kurzfristig vor dem Ende Le- islaturperiode beginnt. Insbesondere wenn man die gra- ierenden Unterschiede zwischen Referentenentwurf nd Gesetzesentwurf betrachtet, ist das Vorgehen der undesregierung zumindest als unglücklich zu bezeich- en. Aufgrund des demografischen Wandels ist damit zu echen, dass die Zahl der Wohnraumplätze, für die das BVG gilt, in den nächsten Jahren kontinuierlich steigt. mso wichtiger ist es, dass das Gesetz tatsächlich die ratwanderung zwischen berechtigtem und notwendi- en Bewohnerschutz und unnützer Bürokratie bewältigt. Dass Menschen mit einem Unterstützungsbedarf auch hne Heime zurechtkommen können, zeigt Schweden, nd wer sich für solche Modelle entscheidet, darf nicht er staatlichen Gängelung unterliegen. In Schweden gibt s vielfältige Unterstützungsangebote, die den betroffe- en Bürgern ein „normales“ Leben im Rahmen ihrer erhältnisse ermöglichten. Ich will nicht bestreiten, dass ch auch diesen Weg für schwierig halte, aber die Ten- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24969 (A) ) (B) ) denz entspricht dem, was die FDP will: Vorfahrt für am- bulante Versorgung! Zu dem Antrag der Grünen ist gerade vor diesem Hin- tergrund zu sagen, dass wir ihn ablehnen müssen. Natür- lich unterstützen wir als FDP neue Wohnformen und Sie haben auch Recht, dass wir in diesem Bereich neue Maßstäbe finden müssen. Aber Ihr Ansatz unterscheidet sich in einigen Fragen sehr von unserer liberalen Auffas- sung. Sie fordern einen ausgeweiteten und umfassenden Rechtsanspruch auf Wohn- und Pflegeberatung. Diese von der FDP abgelehnte Entwicklung wurde mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz geschaffen und soll mit dem vorliegenden Antrag, der sich im Punkt 3 a für eine Erweiterung dieses Rechtsanspruchs ausspricht, weiter ausgebaut werden. Dies ist umso erstaunlicher, da es über die Anzahl rekrutierter und geschulter Pflegeberater bisher gar keine Angaben gibt. Der GKV-Spitzenver- band der Pflegekassen muss dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. Juni 2011 einen Bericht über die Erfahrungen mit der Pflegeberatung vorlegen. Sie wol- len ein neu geschaffenes Instrument – welches die FDP sowieso in der jetzigen Form für nicht sinnvoll hält – schon verschärfen bevor Sie seine Wirkung kennen. Ich halte dies für nicht nachvollziehbar. Wie Sie wissen, haben wir als FDP gegen das Pflege- weiterentwicklungsgesetz heftige Einwände. Das Gesetz macht den Pflegeberater als Mitarbeiter der Pflegekassen zu einem Beratungsmonopolisten, der darüber entschei- det, bei welchem Anbieter der von ihm aufgestellte Ver- sorgungsplan umgesetzt werden soll. Über die Pflege- kassen nimmt der Staat somit Einfluss auf die Marktchancen der vor Ort vorhandenen Leistungsanbie- ter und schafft damit den Einstieg in die planwirtschaftli- che Staatspflege. Diese Tendenz lehnen wir ab. Wir wollen möglichst viel eigenverantwortliches Handeln gerade auch von Se- nioren. Dabei sind sie zu unterstützen, auch mit klaren gesetzlichen Regelungen! Anlage 20 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftli- chen Verbraucherschutzes – Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Ver- pflichtungengesetzes und des Düngegesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung des Opferentschädi- gungsgesetzes – Drittes Gesetz zur Änderung des Zivildienstgeset- zes und anderer Gesetze (Drittes Zivildienstge- setzänderungsgesetz) – – – – – – – – – – – – – – – – – (C (D Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum be- günstigten Flächenerwerb nach § 3 des Aus- gleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbs- verordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz – FlErwÄndG) Gesetz zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zah- lungsdiensteumsetzungsgesetz) Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung des Beschlagnahmeschutzes bei Ab- geordneten … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwer- bung und zur Verbesserung des Verbraucher- schutzes bei besonderen Vertriebsformen Gesetz zur Neuregelung des notariellen Diszipli- narrechts Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das an- zuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstre- ckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern Gesetz zur Änderung des Internationalen Fami- lienrechtsverfahrensgesetzes Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Inter- nationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nummer 593/2008 Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vor- schriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im pa- tentanwaltlichen Berufsrecht Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akku- mulatoren Zweites Gesetz zur Änderung des Gefahrgutbe- förderungsgesetzes Gesetz zu dem Zweiten Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention vom 14. Mai 1954 24970 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) ) (B) ) zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Kon- flikten – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Oktober 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung – Gesetz zu dem Stabilisierungs- und Assoziie- rungsabkommen zwischen den Europäischen Ge- meinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits – Gesetz zu dem Stabilisierungs- und Assoziie- rungsabkommen zwischen den Europäischen Ge- meinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung von Jersey über den Aus- kunftsaustausch in Steuersachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung von Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermei- dung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Ein- künften – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition – Zweites Gesetz zur Änderung des Tierschutzge- setzes Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: Der Bundesrat hatte schon am 7. April 2006 (Bundes- ratsdrucksache 119/06 – Beschluss –), zuletzt am 9. No- vember 2007 (Bundesratsdrucksache 660/07 – Beschluss –), die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obli- gatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehen- nenhaltungssysteme zu entwickeln und einzuführen. Die Erforderlichkeit speziell für diese Tierart folgt aus der Komplexität von Haltungseinrichtungen für Legehen- nen: Die Regelung soll eine verhaltensgerechte Unter- bringung und Versorgung der Tiere in für Legehennen bestimmten Haltungssystemen gewährleisten, die zu den vergleichsweise komplexesten technischen Einrichtun- gen für Nutztiere gehören. Im Übrigen ist es notwendig, Erfahrungen bei der Umsetzung des Prüf- und Zulas- sungsverfahrens zu sammeln. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, dass eine auf Grundlage des Gesetzes basierende Rechtsver- ordnung zunächst ausschließlich Legehennen erfasst. – Gesetz über genetische Untersuchungen bei Men- schen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der umfassende Be- reich des Umgangs mit genetischen Proben und Daten zu Forschungszwecken nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 von den Regelungen des Gendiagnostikgesetzes ex- 2 (C (D plizit ausgenommen wird und vertritt die Auffassung, dass dies in einem eigenen Gesetz (z. B. in einem „Forschungsrahmengesetz“) zu regeln ist. Die Bun- desregierung wird daher gebeten, Regelungen zu dem Bereich „genetisch-medizinische Untersuchungen zu Forschungszwecken“ in einer gesonderten Rechtsvor- schrift vorzunehmen. Begründung: Es erscheint nicht angemessen, keine speziellen recht- lichen Regelungen für den Umgang mit genetischen Proben und Daten zu Forschungszwecken zu treffen, angesichts der immer noch wachsenden Bedeutung von genetisch-medizinischer Forschung und der Zu- nahme der Zahl von Biobanken, die Proben sowie umfangreiche medizinisch-diagnostische Daten auch aus genetischen Untersuchungen vorhalten. . Der Bundesrat bedauert, dass seine Empfehlung zur Aufnahme von Regelungen im Rahmen der Durch- führung des Neugeborenenscreenings (vgl. Bundes- ratsdrucksache 633/08 (Beschluss), Ziffer 11) im vor- liegenden Gesetzesbeschluss keine Berücksichtigung gefunden hat. Die Bundesregierung wird daher gebe- ten, auf Grundlage der Erfahrungen der beteiligten Stellen bis Ende 2010 einen Bericht vorzulegen, in dem insbesondere dargelegt wird, welche Folgen die geänderte Rechtslage auf die Durchführung des Neu- geborenenscreenings für Hebammen, Kinderärzte und Fachärzte für Humangenetik in der Praxis hat und ob sich die Beteiligung von Neugeborenen am Screening durch die geänderte Rechtslage geändert hat. Begründung: Das Neugeborenenscreening dient der Früherkennung von bestimmten angeborenen Stoffwechselerkrankun- gen und endokrinen Störungen bei Neugeborenen, die die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder in erheblichem Maße beeinträchtigen. Durch das Screening soll bei Vorliegen eines positiven Befundes eine unverzügliche Therapieeinleitung mit dem Ziel ermöglicht werden, körperliche und geistige Fehlent- wicklung der Kinder zu verhindern oder zu lindern. Hebammen und Entbindungspfleger sind berechtigt, u. a. die Gebärenden in eigener Verantwortung zu be- treuen und die Normalgeburt zu leiten. Ärztinnen und Ärzte sind somit nicht zwingend bei einer Geburt an- wesend. Zu den Tätigkeiten einer Hebamme oder eines Ent- bindungspflegers zählen auch, Neugeborene im erfor- derlichen Umfang zu untersuchen und zu überwachen (§§ 4 und 5 HebG). Landesrechtliche Regelungen über die Berufspflichten der Hebammen und Entbin- dungspfleger bestimmen, dass auch Prophylaxemaß- nahmen und Blutentnahmen für Screeninguntersu- chungen zu ihren Aufgaben gehören. Nach den Kinder-Richtlinien liegt die Verantwortung für die Durchführung des Screenings ebenfalls nicht ausschließlich bei einem Arzt oder einer Ärztin, son- dern „bei dem Leistungserbringer, der die Geburt des Kindes verantwortlich geleitet hat“ (Anlage 2, § 7 Absatz 1 Satz 1); dieser Leistungserbringer bzw. diese Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 24971 (A) ) (B) ) Person kann also auch eine Hebamme oder ein Ent- bindungspfleger sein. Da auch Hebammen und Entbindungspfleger für die Durchführung des Neugeborenenscreenings mit Aus- nahme der genetischen Analyse und der genetischen Beratung verantwortlich sind, werden zur Zeit nahezu alle Neugeborenen vom Screening erfasst. Durch den im Gesetzesbeschluss vorgesehenen Arztvorbehalt würde die hohe Screeningrate ohne Not gesenkt, da Eltern darauf verzichten werden, bei ihrem Neugebo- renen am dritten Lebenstag das Neugeborenenscree- ning durchführen zu lassen, wenn sie hierfür aktiv eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen müssen. Damit würde aber das gesundheitspolitische Ziel einer voll- ständigen und frühzeitigen Erkennung als auch einer frühzeitigen Therapie aller Neugeborenen nicht er- reicht. – Erstes Gesetz zur Änderung des Artikel-10-Gesetzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat bittet, das Artikel-10-Gesetz bei der nächsten Novellierung insoweit zu ergänzen, als in § 2 Absatz 2 Satz 3 eine eigenständige Zustimmungsrege- lung für die nach § 10 zuständigen obersten Landesbe- hörden aufgenommen wird. Begründung: Da G-10-Maßnahmen auch von den Ländern durch- geführt werden, ist für diese eine eigenständige Zustim- mungsregelung erforderlich. – Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunika- tionsgesetzes und des Gesetzes über die elektro- magnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in § 57 TKG eine Regelung aufzunehmen, nach der Rundfunk- veranstalter im analogen Frequenzbereich einen Netzbe- treiber frei wählen können. Nach derzeitiger Rechtslage wählt die Bundesnetz- agentur den Sendernetzbetreiber aus. Der Rundfunkver- anstalter ist gezwungen, mit diesem Sendernetzbetreiber einen Vertrag über die Ausstrahlung seines Programms zu schließen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Rundfunk- veranstalter den für ihn wirtschaftlichsten Sendernetzbe- treiber selbst auswählen sollte. Denn anders als bei digi- taler Frequenznutzung mit in der Regel einer Mehrzahl von Veranstaltern sollte dies bei analoger Frequenznut- zung möglich sein, da hier dem Netzbetreiber nur ein Veranstalter gegenübersteht. Wenn die zuständige Landesbehörde die inhaltliche Belegung einer analogen Frequenznutzung zur Übertra- gung von Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder einem Veranstalter zugewiesen hat, sollte derjenige An- tragsteller die Frequenzzuteilung erhalten, der mit diesem Veranstalter eine entsprechende vertragliche Vereinba- r s d F V f n z R d V u a A t r n z s s s d z v g m o B (C (D ung zur Abstrahlung abschließt. Die Frequenzzuteilung ollte auf die Dauer der rundfunkrechtlichen Zuweisung er zuständigen Landesbehörde befristet werden und bei ortdauer der Zuweisung verlängert werden können. Der Bundesrat sieht in dieser Regelung eine deutliche erfahrensvereinfachung und -beschleunigung, da Rund- unkveranstalter die ihnen medienrechtlich zugewiese- en UKW-Frequenzen künftig schneller als bisher nut- en können. Die Abgeordneten Katharina Landgraf, Eckhardt ehberg, Christine Scheel und Marcus Weinberg haben arum gebeten, bei dem Entwurf eines Gesetzes zur erankerung der Patientenverfügung im Betreu- ngsrecht (Patientenverfügungsgesetz – PatVerfG) uf Drucksache 16/11360 nachträglich in die Liste der ntragsteller aufgenommen zu werden. Der Abgeordnete Dr. Konrad Schily hat darum gebe- en, bei dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände- ung des Betreuungsrechts auf Drucksache 16/8442 achträglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen u werden. Die Abgeordnete Christine Scheel hat mitgeteilt, dass ie ihre Unterschrift auf dem Entwurf eines Dritten Ge- etzes zur Änderung des Betreuungsrechts auf Druck- ache 16/8442 zurückzieht. Der Abgeordnete Dr. Konrad Schily hat mitgeteilt, ass er seine Unterschrift auf dem Entwurf eines Gesetzes ur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patienten- erfügungen (Patientenverfügungsverbindlichkeits- esetz – PVVG) auf Drucksache 16/11493 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- nsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer eratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/12778 Nr. A.1 Ratsdokument EuB-BReg 21/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.2 Ratsdokument EuB-BReg 22/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.6 Ratsdokument EuB-BReg 26/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.7 Ratsdokument EuB-BReg 27/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.9 Ratsdokument EuB-BReg 29/2009 Innenausschuss Drucksache 16/901 Nr. 1.8 EuB-EP 1293 Drucksache 16/2555 Nr. 1.41 EuB-EP 1385 Drucksache 16/5199 Nr. 1.2 EuB-EP 1464; P6 TA-PROV(2007)0032 Drucksache 16/10286 Nr. A.7 EuB-EP 1731; P6_TA-PROV(2008)0230 Drucksache 16/10286 Nr. A. 12 Ratsdokument 12213/08 Drucksache 16/11517 Nr. A.l EuB-EP 1814; P6_TA-PROV(2008)0512 Drucksache 16/11721 Nr. A.3 24972 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 (A) (C)EuB-EP 1826; P6_TA-PROV(2008)0561 Drucksache 16/11721 Nr. A.4 Ratsdokument 16913/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.5 Ratsdokument 16929/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.6 Ratsdokument 16934/08 Drucksache 16/12369 Nr. A.4 Ratsdokument 5780/09 Drucksache 16/12369 Nr. A.5 Ratsdokument 6700/09 Drucksache 16/12369 Nr. A.6 Ratsdokument 6702/09 Drucksache 16/12778 Nr. A.11 EuB-EP 1873; P6_TA-PROV(2009)0047 Drucksache 16/12778 Nr.A.12 EuB-EP 18S7; P6_TA-PROV(2009)0073 Rechtsausschuss Drucksache 16/9538 Nr. A.3 Ratsdokument 8957/08 Drucksache 16/11132 Nr. A.2 EuB-EP 1604; P6_TA-PROV(2008)0469 Drucksache 16/11965 Nr. A.5 Ratsdokument 5147/09 Drucksache 16/12188 Nr. A.4 Ratsdokument 5155/09 Drucksache 16/12188 Nr. A.5 Ratsdokument 5208/09 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/11965 Nr. A.l0 Ratsdokument 5401/09 Drucksache 16/12188 Nr. A.15 Ratsdokument 5538/09 Drucksache 16/12188 Nr. A.l8 Ratsdokument 6066/09 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/12778 Nr. A.l7 Ratsdokument 6475/09 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/12778 Nr. A.l9 Ratsdokument 7500/09 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/12778 Nr. A.21 EuB-EP 1872; P6 TA-PROV (2009)0045 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/12511 Nr. A.7 Ratsdokument 6891/09 Drucksache 16/12778 Nr. A.24 Ratsdokument 8695/09 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/12188 Nr. A.34 Ratsdokument 6010/09 Drucksache 16/12511 Nr. A.9 Ratsdokument 6852/09 (D (B) ) 91, 1 0, T 225. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. Mai 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622500000

Nehmen Sie bitte Platz. – Die Sitzung ist eröffnet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in unsere
Tagesordnung eintreten, möchte ich die anwesenden
350 amerikanischen Stipendiaten des Parlamentari-
schen Patenschafts-Programms auf den Tribünen im
Plenarsaal herzlich begrüßen.


(Beifall)


Diese jungen Amerikanerinnen und Amerikaner bilden
bereits den 25. Jahrgang des Parlamentarischen Paten-
schafts-Programms und besuchen anlässlich dieses Jubi-
läums heute den Deutschen Bundestag.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, das Parlamentarische Patenschafts-Programm
wurde 1983 vom Bundestag und dem amerikanischen
Kongress vereinbart, und seit nunmehr 25 Jahren reisen
die jungen Stipendiaten jeweils für ein Jahr in das Part-
nerland. Dieser Austausch fördert das gegenseitige Ver-
ständnis und trägt wirkungsvoll dazu bei, neben der
Kenntnis des Landes auch die persönlichen, die mensch-
lichen Beziehungen zwischen Deutschland und Amerika
dauerhaft zu stärken.

Sie, liebe Stipendiatinnen und Stipendiaten, vertreten
heute gewissermaßen die 18 500 Amerikaner und Deut-

Redet
schen, die an diesem Programm inzwischen erfolgreich
teilgenommen haben und so etwas wie junge Botschafter
ihres Landes auf der jeweils anderen Seite des Atlantiks
gewesen sind.

Ich möchte Ihnen weiterhin einen interessanten Auf-
enthalt in Deutschland wünschen. Ich nutze die Gelegen-
heit gerne, um nicht nur den zahlreichen Kolleginnen
und Kollegen für ihren Einsatz als Pate in den Wahlkrei-
sen zu danken, sondern ausdrücklich auch den ehrenamt-
lichen Gastfamilien, den engagierten Austauschorgani-
sationen sowie der Bundestagsverwaltung.


(Beifall)


Ich rufe nun unsere Tagesordnungspunkte 36 a und
36 b auf:

a) Zweite und dritte Beratung des von d
nen der CDU/CSU und der SPD ein

(C (D ung 29. Mai 2009 0 Uhr Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 c, 91 d, 104 b, 109, 109 a, 115, 143 d)


– Drucksache 16/12410 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksache 16/13221 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Günter Krings
Volker Kröning
Dr. Volker Wissing
Wolfgang Nešković
Jerzy Montag

b) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-
nen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Begleitgesetzes zur zweiten
Föderalismusreform

– Drucksache 16/12400 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsaus-
schusses (6. Ausschuss)


– Drucksache 16/13222 –

ext
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Günter Krings
Volker Kröning
Dr. Volker Wissing
Wolfgang Nešković
Jerzy Montag

– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

– Drucksache 16/13223 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Steffen Kampeter

röning
ke
laus

er Bonde

en Fraktio-
gebrachten

Volker K
Otto Fric
Roland C
Alexand






(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert
Über den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundge-
setzes werden wir später, also nach Abschluss dieser Be-
ratungen, namentlich abstimmen. Ich mache darauf auf-
merksam, dass zur Annahme dieses Gesetzentwurfs die
Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Deut-
schen Bundestages erforderlich ist. Zu diesem Gesetz-
entwurf liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktionen
der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 90 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-
nen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst
der Kollege Dr. Peter Struck für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Dr. Peter Struck (SPD):
Rede ID: ID1622500100

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten

Damen und Herren! Ich glaube, das Thema, über das wir
heute sprechen, ist für die amerikanischen Freunde auf
der Tribüne nicht ganz so prickelnd.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)


Trotzdem ist es für unsere Verfassung und für Deutsch-
land wichtig.

Ich will nicht auf die Einzelheiten der Föderalismus-
reform eingehen, sondern einige Kritikpunkte aufgrei-
fen, über die in den vergangenen Tagen nicht nur in mei-
ner Fraktion, sondern auch in anderen Fraktionen
diskutiert worden ist.

Der erste Kritikpunkt war: Die Regelungen, die wir
beschließen wollen, gehörten, weil sie zu sehr ins Detail
gehen, nicht ins Grundgesetz. Ich empfehle einen Blick
auf Art. 106 im aktuellen Grundgesetz. Dieser eine Arti-
kel umfasst ungefähr drei Seiten.

Meine Damen und Herren, die Aufgabe, die Finanz-
verfassung zwischen Bund und Ländern zu regeln, ist
natürlich etwas komplizierter als die Formulierung eines
Grundrechts. Ein Konzern, der ein ähnliches Problem
der Zusammenarbeit zu lösen hätte, müsste Verträge auf-
setzen, die zig Seiten umfassen würden. Ein Grund, wa-
rum es zu dieser Regelung kam, besteht darin, dass die
Länder bestimmte Regelungen verfassungsfest festlegen
wollten. Das kann ich nachvollziehen. Denn eine verfas-
sungsfeste Regelung ist die Garantie, dass der Bund be-
reit ist, bestimmte Leistungen für die Länder zu erbrin-
gen.

Ein zweites Argument, das gegen die Entscheidung,
die die Föderalismuskommission getroffen hat, vorge-
bracht wird, lautet, die Schuldenbegrenzung für den
Bund sei zu eng gefasst. Es wird die Befürchtung geäu-
ßert, der Bundestag bzw. der Bundesgesetzgeber sei auf-
grund der Schuldenbegrenzung irgendwann gezwungen,
Sozialleistungen zu kürzen, weil die Schuldengrenze
dies erfordere. Diese Befürchtung ist wirklich unbegrün-
det, meine Damen und Herren; Finanzminister
Steinbrück wird sich dazu noch äußern.

Es geht um einen Schuldenpfad, der im Jahre 2011
beginnt und im Jahre 2016 bei den berühmten 0,35 Pro-

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(C (D ent des Bruttoinlandsprodukts endet. Wie jeder weiß, önnen auch Sondersituationen berücksichtigt werden. s gibt insgesamt drei Ausnahmen, in denen die Aufahme zusätzlicher Schulden erlaubt ist: die konjunktuelle Verschuldung, die strukturelle Verschuldung und ie Verschuldung in Ausnahmesituationen. Es ist absurd, nzunehmen, die Schuldengrenze würde den Staat kneeln. Beim dritten Kritikpunkt an den getroffenen Regelunen geht es um die Frage: Erlegen wir den Ländern icht zu viele Pflichten auf? Natürlich weiß jeder, der an en Sitzungen der Föderalismuskommission teilgenomen hat, dass der Vorschlag, den Herr Oettinger und ich wir waren die Vorsitzenden der Kommission – geacht haben, zum Inhalt hatte, den Ländern die Mög ichkeit einzuräumen, ihre Schulden auf 0,15 Prozent es Bruttoinlandsprodukts zu begrenzen, und zwar auch m Jahre 2020; nach aktuellen Zahlen wären das ungeähr 4 Milliarden Euro. Diese Vereinbarung ist übrigens uch im Koalitionsausschuss getroffen worden. Die Läner haben in der Föderalismuskommission allerdings geagt: Wir wollen im Jahre 2020 die Nullgrenze erreihen. Natürlich akzeptiere ich diese Meinung der Länder, telle für meine Fraktion aber ausdrücklich fest: Wenn er Bundesrat, der an dieser Stelle zuständig ist, zu dem rgebnis kommt, dass diese Schuldengrenze nicht einzualten ist, und mit Zweidrittelmehrheit eine andere Entcheidung trifft, dann werden wir diese Entscheidung ittragen. Das ist gar keine Frage. Ich weiß, dass über dieses Thema in der Koalition och eine Debatte zu führen ist. Daher stelle ich zuächst einmal nur für mich und meine Fraktion fest: Wir ürden einer solchen Entscheidung nicht im Wege steen. Warten wir erst einmal ab, ob die Länder überhaupt ine Zweidrittelmehrheit erreichen. Um es deutlich zu agen: Nach den Gesprächen, die bisher geführt worden ind, sehe ich das nicht. (Ute Berg [SPD]: Die Länder interessiert das auch nicht!)


(Beifall bei der SPD)


Der vierte Kritikpunkt betrifft das sogenannte Koope-
ationsverbot, also die Regelung zu Art. 104 b Grund-
esetz. Diese Regelung hat nur mittelbar mit den Finanz-
eziehungen zu tun. Ich stelle fest, auch als Vorsitzender
er SPD-Fraktion: Die Regelungen, die wir zu Beginn
ieser Wahlperiode, als es um die Föderalismusreform I
ing, getroffen haben, übrigens auch auf Wunsch der
änder, sind unpraktikabel. Die Entscheidung, fast keine
öglichkeit der Zusammenarbeit im Bildungsbereich

orzusehen, war falsch. Das ist eindeutig.


(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


ch stelle aber auch fest: Im Bundesrat gibt es keine ver-
assungsändernde Mehrheit für eine Änderung.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wer hat damals eigentlich zugestimmt?)







(A) )



(B) )


Dr. Peter Struck
– Ganz langsam. Man sollte keine Zwischenrufe ma-
chen, wenn man keine Ahnung hat, Frau Enkelmann.
Das empfehle ich Ihnen.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ja, ja! Ihr habt der Föderalismusreform doch zugestimmt! Das ist eure Verantwortung!)


Die jetzige Regelung zur Zusammenarbeit zwischen
Bund und Ländern ist eine Regelung, die die Länder
wollten. Die Länder wollten nicht, dass ihnen der Bund
Geld für solche Bereiche zur Verfügung stellen kann, in
denen er keine Gesetzgebungsbefugnisse hat. Das war
eine Forderung der Länder. Diesen Beschluss haben wir
im Rahmen der ersten Föderalismusreform gefasst.
Schließlich mussten wir eine Einigung erzielen.

Jetzt haben wir folgende Situation: Fast unmittelbar
nach der Verabschiedung der ersten Föderalismusreform
hat der Bund erstens entschieden, den Ausbau der Krip-
penplätze für Kinder bis zu einem Jahr in einer Größen-
ordnung von 4 Milliarden Euro bis zum Jahre 2013 zu
fördern. Das ist eine Aufgabe, deren Erledigung eigent-
lich den Ländern bzw. den Kommunen obliegt.

Zweitens hat der Bund im Anschluss an die
Föderalismusreform I beschlossen, die Hochschulpoli-
tik zu fördern, Stichwort: Hochschulpakt. Auch hierfür
stellt er vernünftigerweise viel Geld zur Verfügung.


(Beifall bei der SPD)


Das Dritte und Gravierendste in der letzten Zeit war
das Konjunkturprogramm II. Wir haben eine Menge
Geld dafür bereitgestellt – 13 Milliarden Euro –, dass die
Kommunen Infrastrukturmaßnahmen finanzieren kön-
nen. Wegen der jetzigen Verfassungslage mussten wir
eine Menge Verrenkungen vornehmen, durch die es uns
ermöglicht wird, den Kommunen Geld für die energeti-
sche Sanierung ihrer Schulgebäude zu geben. Das ist ei-
gentlich absurd, weil mir manche Kommunen gesagt ha-
ben: Eine energetische Sanierung müssen wir nicht
durchführen, wir bauen eine neue Turnhalle nach den
entsprechenden Gesichtspunkten. – Das durften sie aber
nicht. Hier haben wir auch eingegriffen – Sie wissen
das – und das einigermaßen korrigiert.

Durch diese drei Beispiele zeigt sich, dass die jetzige
Verfassungslage falsch ist.


(Beifall bei der SPD)


Wir haben in der Föderalismuskommission II versucht,
das zu korrigieren. Wir haben das leicht korrigiert, aber
nicht so, wie ich mir das vorgestellt habe und wie meine
Fraktion das in der Föderalismuskommission II leider
ohne Erfolg beantragt hat. Ich sage ausdrücklich „ohne
Erfolg“ auch deshalb, weil die Länder nicht mitgemacht
haben. Man muss hier feststellen – das will ich noch ein-
mal sagen –, dass die Zusammenarbeit zwischen dem
Bund und den Ländern im Bildungsbereich absolut un-
befriedigend ist. Hier muss korrigiert werden. Vielleicht
geschieht das ja im Laufe der nächsten Wahlperiode.

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(C (D (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das letzte Argument, das auch häufig vorgebracht
orden ist, lautet, dass die Bestimmung, die wir einge-

ührt haben, wonach die Länder ab dem Jahre 2020
eine Schulden mehr machen dürfen, verfassungswid-
ig ist. Wenn es um ein Gesetz ging, habe ich in den fast
0 Jahren, in denen ich hier im Bundestag bin, oft genug
as Argument gehört, das Gesetz sei verfassungswidrig.
ür mich ist ein Gesetz erst dann verfassungswidrig,
enn das vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

estgestellt worden ist.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


as ist eine logische Überlegung. Das sage ich auch als
urist.

Wenn jemand meint, es sei verfassungswidrig, dann
oll er klagen. Ich habe gehört, dass vier Fraktionen des
andtages Schleswig-Holstein gegen diese Regelung, die
ir festgelegt haben, klagen wollen. Sollen sie klagen!


(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])


enn das Ergebnis lautet, die Regelung ist verfassungs-
idrig, dann werden wir das natürlich korrigieren. Ich
alte eine Klage für aussichtslos, aber ich weiß, dass vor
ericht und auf hoher See alles in Gottes Hand ist.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss.
ch weiß, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der
DP in dieser Debatte nicht nur aus taktischen, sondern
uch aus politischen Gründen enthalten – ich würde das
anz genauso machen –, um zu klären, ob es mit der
DU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion eine Zwei-
rittelmehrheit im Deutschen Bundestag gibt. Ich hoffe,
err Kollege Westerwelle, dass sich diese Haltung bei
er Bundesratsentscheidung nicht auch niederschlägt,
ondern dass Sie dafür sorgen werden, dass auch im
undesrat die nötige Zweidrittelmehrheit für diese Ver-

assungsänderung gewährleistet ist, wenn ihr denn hier
m Deutschen Bundestag zugestimmt wird.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


arum appelliere ich an Sie. Ich bin mir aber ganz si-
her, dass ich mich darauf verlassen kann.

Die Föderalismusreform ist ein ganz schwieriges
hema. Ich bin mir auch sicher, dass sie noch nicht be-
ndet ist. Der nächste Bundestag wird sicher wieder eine
ommission zum Thema Bildung und zur Neugliede-

ung unserer Bundesrepublik bzw. zur Länderneugliede-
ung einzusetzen haben. Das ist gar keine Frage.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Trotzdem appelliere ich an Sie alle – auch an diejeni-
en, die noch überlegen, ob sie dem zustimmen können –:
timmen Sie bitte zu. Das ist ein Fortschritt für unser
and. Es lohnt sich, für diese Föderalismusreform mit Ja
u stimmen und für sie einzutreten.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)







(A) )



(B) )


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622500200

Dr. Volker Wissing von der FDP-Fraktion ist der

nächste Redner.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Volker Wissing (FDP):
Rede ID: ID1622500300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir

haben in dieser Föderalismuskommission II erlebt, wie
schwer sich einige – insbesondere der SPD – damit getan
haben, die Frage, ob wir die Verschuldung begrenzen
wollen, eindeutig mit Ja zu beantworten. Deswegen will
ich hier einmal damit anfangen, über Zinsen zu reden,
die der Staat in Milliardenhöhe Jahr für Jahr zahlt, und
die Frage stellen, wie sozial diese Zinszahlungen ei-
gentlich sind.

Es gibt hier ja einige, die meinen, es sei besser, das
Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an Banken
statt zur Bewältigung sozialer Aufgaben auszugeben.


(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Das ist doch nicht Ihr Niveau! Ist das schlecht!)


Nichts anderes als das ist die Konsequenz Ihres Wider-
standes gegen eine effektive Verschuldungsbegrenzung,
den Sie in den Kommissionen geleistet haben und den
Sie auch nach der Kompromissfindung wieder haben
aufleben lassen.

Wenn Sie einen Blick in den Bundeshaushalt werfen,
werden Sie feststellen, dass die Zinslasten bedrohlich
sind. Das bleibt nicht ohne Folgen. Es schränkt die poli-
tische Gestaltungsfähigkeit ein. Jeder Euro, den wir für
Zinsen ausgeben, fehlt an anderer Stelle für Investitio-
nen in Forschung und Entwicklung, für soziale Aufga-
ben ebenso wie für Investitionen in Bildung und Kultur.

Deshalb ist es unverantwortlich, immer wieder zu be-
haupten, die Schuldenpolitik des Staates hätte irgendet-
was mit sozialer Gerechtigkeit zu tun. Das Gegenteil ist
der Fall.


(Beifall bei der FDP)


Wer wie Teile der Sozialdemokraten oder wie die
Linke geschlossen gegen die effektive Schuldenbremse
eintritt, der sollte den Menschen in unserem Land auch
sagen, warum er das Geld der Bürgerinnen und Bürger
lieber an Banken überweist, statt in Bildung, Forschung
und Entwicklung oder in moderne Infrastruktur zu inves-
tieren.

Die FDP hat sich aus diesem Grund entschlossen, für
eine effektive Verschuldungsbegrenzung zu kämpfen.
Wir haben konkrete Vorschläge gemacht, wie der Bund-
Länder-Finanzausgleich neu geregelt, die Verschul-
dung begrenzt und – was zwingend erforderlich ist –
gleichzeitig eine größere Finanzautonomie der Länder
geschaffen werden kann. Denn es ist nicht sinnvoll, auf
der einen Seite den Gestaltungsspielraum einzuschrän-
ken, ohne auf der anderen Seite neue Gestaltungsmög-
lichkeiten zu eröffnen. Dass das letzten Endes nicht
möglich war, geht auf eine Entscheidung der Großen
Koalition zurück. Sie haben sich entschlossen, bei der
Reform die Themen Bund-Länder-Finanzausgleich und

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(C (D inanzautonomie auszuklammern, und sich nur noch mit er Verschuldungsfrage beschäftigt. Ohne eine Neuregelung des Finanzausgleichs und hne ein Mehr an Finanzautonomie wird aber nie ein roßer Wurf in dieser Frage zu erreichen sein. nsofern war der Kompromiss, der in der Föderalismusommission gefunden wurde, ein kleiner gemeinsamer enner. Es war zwar weit weniger als das, was die FDP orgeschlagen hat – wir hatten konkrete Gesetzentwürfe ür alle Bereiche vorgelegt, mit denen wir alles abgerbeitet haben, was zum Auftrag der Kommission geörte –, aber der Kompromiss, den wir gefunden haben, ar trotz allem mehr als nichts. Es war ein Schritt in die ichtige Richtung, und es war eine Chance. Deswegen aben wir das in der Kommission auch mitgetragen. Herr Kollege Struck, wenn es bei diesem Komproiss bleiben sollte, dann wird die FDP weiterhin den eg aus dem Schuldenstaat mitgehen. Ich glaube, das ürfte völlig außer Frage stehen. Dazu haben wir eine lasklare Position. Es ist aber unverständlich, dass das SPD-Präsidium it der jüngsten Erklärung den Kompromiss quasi zum wischenschritt degradiert hat und die heutige Bundes agsentscheidung als eine Art Diskussionsgrundlage für eitere Beratungen im Bundesrat sieht. Das hatten wir n der Föderalismuskommission nicht miteinander verinbart. Herr Kollege Struck, dass ausgerechnet Sie sich für iesen Weg offen zeigen, ist mir ehrlich gesagt unvertändlich. Es ist für mich nicht vorstellbar, dass der Bund en Ländern Konsolidierungshilfen zahlt, der nivellieende Finanzausgleich erhalten bleibt und die Länder eiterhin frei Schulden machen können. Wer soll eine olche Lösung dann noch als Erfolg bezeichnen? Wir waren und sind uns sicherlich einig, dass der ompromiss in der Föderalismuskommission niemals ustande gekommen wäre, wenn die Länder vorgeschlaen hätten, die Frage der eigenen strukturellen Neuverchuldung offen zu lassen, um sie später in einem Bunesratsverfahren zu klären. Wir hätten uns gewünscht, dass es in der parlamentaischen Beratung gelingen würde, die nicht sehr gelunene Formulierung des Gesetzestextes zu verbessern. uch in der Sachverständigenanhörung wurde einiges an ritik vorgetragen. Aber das wurde mit Hinweis auf den ompromiss abgelehnt: An den Texten, die verbesse ungswürdig wären, durfte nichts geändert werden. Daegen sind Sie für eine Änderung in einer fundamentalen rage, die für uns quasi die Bedingung war, das Vorhaen mitzutragen. An dieser zentralen Schraube wollen ie jetzt drehen. Diesen Weg gehen wir heute nicht mit. Dr. Volker Wissing Weil Teile Ihrer Fraktion den Ausstieg aus dem Schuldenstaat nicht mitgehen, wollen Sie den Gesetzentwurf über den Bundesrat entschärfen. Für uns ist dieser Kompromiss – ich betone es noch einmal – kein Zwischenschritt. Wir sind nicht bereit, Ihnen heute einen wackeligen Weg in den Bundesrat zu ebnen, weil Sie in Wahrheit in den eigenen Reihen keine einheitliche Position gegen die Staatsverschuldung zustande bringen konnten. Die FDP steht weiterhin zu ihrer Forderung nach einem Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik. Wir wollen endlich hin zu einer Politik der Generationengerechtigkeit. Aber dann müssen Fehlanreize im System effizient beseitigt werden. Eine dauerhafte strukturelle Neuverschuldung der Länder kommt für uns – das sage ich in aller Deutlichkeit – nicht in Betracht. In der Finanzund Haushaltspolitik sind mittlerweile alle Dämme gebrochen. Der Bundeshaushalt ist ein einziges „Wünsch dir was“. Wenn Sie das Geld wenigstens für Strukturreformen ausgäben und mehr Nachhaltigkeit und neue Chancen für unsere Gesellschaft erreichten, wäre etwas geschaffen. Aber das Gegenteil ist der Fall. Es gibt einen weiteren Grund, daran zu zweifeln, dass die Verfassungsänderung, über die wir heute abschließend beraten, von den Ländern überhaupt ernst genommen wird. Es genügt ein Blick auf die Bundesratsbank. (Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der FDP)


Dann wird allen, glaube ich, deutlich, dass das, über was
heute entschieden werden soll, nicht die eigentliche Ent-
scheidung sein soll, sondern dass alle darauf setzen, das
Kompromisspaket wieder zu öffnen, und zwar hin zu
neuer Staatsverschuldung. Das lehnen wir ganz klar ab.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622500400

Das Wort erhält nun die Kollegin Antje Tillmann für

die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Antje Tillmann (CDU):
Rede ID: ID1622500500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

Feierlichkeiten zum 60-jährigen Geburtstag unserer Re-
publik sind noch nicht lange her. Viele Menschen haben
die Gelegenheit genutzt, sich noch einmal mit den Tex-
ten unserer Verfassung zu befassen. Auch wir Abgeord-
nete haben in zahlreichen Veranstaltungen die Verfas-
sungstexte noch einmal auf uns wirken lassen und dabei
erneut festgestellt, dass die Grundrechtsartikel auch in
ihrer Formulierung eingängig und überzeugend sind.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Mit diesen
einfach anmutenden Worten in Art. 1 Abs. 1 des Grund-
gesetzes stellt es klar: Nicht der Staat, nicht politisches
Gezänk und nicht bestimmte gesellschaftliche Gruppen
sind das Maß der Dinge. Es ist der Mensch, der im Mit-
telpunkt unserer Verfassung steht. In den folgenden

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(C (D rtikeln geht es ebenfalls um den Menschen, Gerechtigeit, Solidarität und Chancengleichheit. Ja, ich teile die Auffassung, dass auch die Klarheit der orte und die Ästhetik in der Formulierung einen Wert nserer Verfassung ausmachen. Ja, es ist ebenfalls richig, dass es uns nicht mit jedem Satz in der Finanzverfasung gelungen ist, diese Ästhetik in den Teil des Grundesetzes hinüberzuretten, der die Finanzbeziehungen arstellt. Das ist übrigens den Vätern und Müttern unsees Grundgesetzes in dem damaligen Teil der Finanzverassung ebenfalls nicht gelungen. Aber der Geist der ersen Artikel unserer Verfassung ist ganz eindeutig auch rundlage der Finanzverfassung. Gerechtigkeit, Solidarität und Chancengleichheit, daum geht es, wenn wir heute eine Schuldenbegrenzung inführen und die entsprechenden Artikel ändern. Es eht um Gerechtigkeit, weil Schuldenbegrenzung Geneationengerechtigkeit bedeutet. Das derzeitige Ausmaß er Verschuldung – auch ohne die Schulden aus der akuellen Wirtschaftskrise – stellt eine schwere Last für zuünftige Generationen dar. Der geltende Art. 115 des rundgesetzes, der eine Kreditaufnahme für Investitioen und zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftichen Gleichgewichts vorsieht, hat nicht die erforderlihen Grenzen gesetzt. Es wurden eben nicht nur chulden aufgenommen, die einen gleichen Gegenwert n Investitionen hatten, wie es die Verfassung eigentlich orsieht. Dadurch sind die Zinslasten der öffentlichen aushalte – Bund, Länder und Gemeinden – auf circa 0 Milliarden Euro pro Jahr angestiegen. Ständig steiende Zinslasten sind aber eine schwere Hypothek für nsere Kinder, insbesondere deshalb, weil wir aufgrund es demografischen Wandels und der damit zusammenängenden zusätzlichen Kosten für Renten, Pensionen nd Gesundheitsleistungen eigentlich sogar Rückstellunen bilden müssten. Zinszahlungen statt Zukunftsinvesitionen sind die Folge. Die Zinszahlungen belasten uns urzeit noch mehr als die Schuldenstandsquote. Auch diejenigen, die sich zurzeit Sorgen um Bildung nd Kultur machen, werden wohl zugeben, dass es hunert Prozent sinnvoller wäre, diese Zinsmilliarden in öpfe und Kulturgüter zu investieren, als sie ohne Geenleistung hinauszuwerfen. Lieber Kollege Wissing, ch habe Ihrer Rede zugehört und kann viele Punkte unerschreiben. Ich finde es aber schwierig, Ihre Reaktion achzuvollziehen, der geplanten Änderung der Verfasung zur Begrenzung der Verschuldung nicht zuzustimen. Es war von Anfang an nicht geplant, den Länder inanzausgleich zu öffnen, sondern die Schuldensituation u verbessern. Das tun wir mit dem heutigen Gesetz. eshalb wundere ich mich, dass Sie heute, obwohl Sie as in der Föderalismusreform noch mitgetragen haben, em nicht zustimmen wollen. Schuldenbegrenzung ist kein Selbstzweck. Wir wolen dadurch Spielräume für wichtige Zukunftsinvestiionen zum Beispiel in Bildung, Familie und Kultur und ielleicht auch für künftige Wirtschaftskrisen schaffen. as sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig, nsbesondere in einer Zeit, in der die Neuverschuldung in unvorstellbares Ausmaß hat. Wir müssen den Men Antje Tillmann schen heute sagen, wie wir diese Schulden in Zukunft tilgen wollen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Volker Kröning [SPD])





(A) )


(B) )


In den letzten Tagen wurden viele Briefe verschickt.
Viele haben uns aufgerufen, der Schuldenbegrenzung
nicht zuzustimmen. Diesen Skeptikern stehen aber Sach-
verständige gegenüber, die seit Jahren mit uns an der
Schuldenbremse gearbeitet haben. Der Bundesrech-
nungshof wie auch der Sachverständigenrat halten es für
geboten, dass sich Bund und Länder auf stringente Re-
geln einigen, um die Staatsverschuldung nachhaltig zu
begrenzen und stabilitätskonforme Haushalte aufzustel-
len. Auch die überwiegende Mehrzahl der Sachverstän-
digen in der Anhörung teilte im Grundsatz die Meinung,
eine Schuldenbegrenzung sei zwingend erforderlich. Es
handelt sich dabei aber um eine Begrenzung, die uns
eben nicht handlungsunfähig macht. Auch der derzeiti-
gen wirtschaftlichen Situation hätten wir mit der nun zu
beschließenden Schuldenbremse begegnen können. Wir
werden auch künftig in konjunkturell schlechten Zeiten
Spielräume behalten, allerdings müssen wir in wirt-
schaftlich besseren Zeiten mehr als bisher gegensteuern
und zusätzliche Steuereinnahmen zur Tilgung der in der
Krise aufgenommenen Schulden aufwenden.

Neben der Gerechtigkeit spielt auch Solidarität eine
noch größere Rolle in unserer Finanzverfassung als bis-
her. Hilfen in einer Gesamtsumme von 800 Millionen
Euro jährlich im Zeitraum 2011 bis 2019 zusätzlich zum
Länderfinanzausgleich zur Verfügung zu stellen, ist
Bund und Geberländern nicht leichtgefallen. Diese Mit-
tel sind aber notwendig, um alle Länder mit ins Boot zu
holen. Es war uns wichtig, niemanden mit seinen Schul-
denproblemen alleine zu lassen. Die Bereitschaft zur
Zahlung war aber ganz eng an eine strenge Schuldenbe-
grenzung gebunden, weil die Geberländer ihren Bürge-
rinnen und Bürgern natürlich erklären müssen, warum
sie sich freiwillig bereit erklären, über den Länder-
finanzausgleich hinaus zusätzliche Mittel aus eigenen
Steuergeldern anderen zur Verfügung zu stellen. Machen
wir es diesen Ländern nicht noch schwerer. Wer jetzt be-
strebt ist, diese Begrenzung aufzuweichen, muss wissen,
dass damit auch andere Vereinbarungen hinfällig wür-
den.

Der dritte Bereich umfasst die Chancengleichheit.
Die Regeln werden zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft
treten. Wir wissen natürlich, dass nicht alle in diesem
Land zur gleichen Zeit den neuen Regeln Rechnung tra-
gen können. Einige halten die Schuldenbegrenzung für
zu ambitioniert, andere wiederum behaupten, das In-
krafttreten der Schuldenbegrenzung wäre zu spät. Beides
stimmt nicht. Die neuen Schuldenbegrenzungsregeln
sind grundsätzlich erstmals für das Jahr 2011 anzuwen-
den, und zwar für den Bundeshaushalt mit der Maßgabe,
dass das strukturelle Defizit – nur darum geht es bei die-
sem Punkt – ab dem Jahr 2011 in gleichmäßigen Schrit-
ten zurückgeführt werden soll, und ab dem Jahr 2016 nur
noch Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des BIP ge-
macht werden dürfen. Es ist einfach falsch, zu behaup-
ten, dass Generationen von Politikern Schulden gemacht

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(C (D ätten und wir nun eine Generation zwingen würden, iese Situation auszubaden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Volker Kröning [SPD])


s geht – leider – noch gar nicht um Schuldenrückfüh-
ung, es geht ganz im Gegenteil nur darum, dass wir
ünftig nicht weiter den Weg der Neuverschuldung ge-
en und dass wir die künftigen Generationen nicht zu-
ätzlich mit neuen Schulden belasten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Volker Kröning [SPD])


Die Länder, die Unterstützung erhalten, müssen eben-
alls 2011 anfangen zu konsolidieren. Die Gewährung der
ilfen setzt einen vollständigen Abbau des Defizits vo-

aus. Die Abbauschritte, die Hilfen, die Finanzierungsde-
izite und die Überwachung durch den Stabilitätsrat haben
ir im Begleitgesetz geregelt. Mit der letzten Gruppe, den
eberländern, haben wir das Ziel der gemeinsamen
chuldenbegrenzung festgeschrieben, aber wir haben
icht zu stark in die Haushaltskompetenzen eingegriffen.
ir haben nämlich zugelassen, dass die Geberländer bis

019 von der Schuldenbegrenzung abweichen, aber im
aushalt 2020 sicherstellen müssen, dass kein struktu-

elles Defizit mehr vorhanden ist. Wir alle wissen, dass
inige Länder das schneller schaffen werden. Sie haben
n ihre Landesverfassungen schon ambitioniertere Rege-
ungen aufgenommen. Wir wissen aber auch, dass an-
ere Länder diese Zeit brauchen werden. Das ist aus un-
erer Sicht nicht schlimm, weil wir wichtig finden, dass
ir den Weg weg von immer weiterer Verschuldung ein-

chlagen. Das werden wir, so hoffe ich, heute tun.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Was die Solidarität betrifft, so haben wir die Kom-
unen nicht vergessen. Mit den neuen Schuldenregeln

assen wir es bei einem grundsätzlichen Neuverschul-
ungsverbot zu, dass in Notlagen mit Krediten gegenge-
teuert werden darf.

Diese Möglichkeit wird es künftig über den
rt. 104 b Grundgesetz auch in den Bereichen geben, in
enen der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat.
er Bund darf also in der Krise Ländern und Kommunen
it Finanzhilfen zur Seite stehen. So gibt es jetzt zusätz-

iche Sicherheit für die 10 Milliarden Euro aus dem
ommunalen Investitionsprogramm. Diskussionen über
ie Frage: „Dürfen Schultoiletten oder müssen Schul-
ächer saniert werden?“ gehören damit der Vergangen-
eit an.

Auch bei den Verwaltungsthemen spielen Menschen-
ürde und Gerechtigkeit eine große Rolle. Hätten die
ütter und Väter unseres Grundgesetzes die Möglich-

eiten der IT gekannt, sie hätten es als ein Grundrecht in
nsere Verfassung geschrieben, dass IT-Sicherheit für
ie Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten ist. Wir
olen das jetzt nach, indem wir den Bund für die Sicher-
eit in diesen Systemen verantwortlich machen. Wir
erden das in der Verfassung verankern.






(A) )



(B) )


Antje Tillmann
Auch die Steigerung der Effizienz und der Effektivität
des Steuervollzugs dient der Gerechtigkeit. Denn nur
wenn die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck haben,
dass alle gerecht zur Finanzierung des Staates herange-
zogen werden, stehen sie dem System wohlwollend ge-
genüber. Ich gebe zu, an dem Punkt werden wir auch
nach FöKo II noch etwas zu tun haben.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen in
unserem Land sind wegen der zusätzlichen Kredite, die
wir in dieser Krise aufnehmen, unsicher. Erstmals ist die
Verschuldung für die Bürgerinnen und Bürger ein
Thema. Laut einer Forsa-Umfrage sind 68 Prozent der
Bundesbürger dagegen, dass der Staat weitere Schulden
macht. Deshalb sind wir es den Menschen nicht nur
schuldig, die aktuelle Krise zu meistern, sondern auch,
langfristige Lösungen anzubieten. Wir haben heute die
Chance, Verantwortung für die Folgen unseres Tuns in
der Krise auch über den aktuellen Tag hinaus zu über-
nehmen und die Schuldenbegrenzung in unserer Verfas-
sung zu verankern.

Ich bitte Sie, das mit uns gemeinsam zu tun.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622500600

Bodo Ramelow ist der nächste Redner für die Frak-

tion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Bodo Ramelow (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622500700

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Abgeord-

nete! Das wird unter normalen Umständen meine letzte
Rede als Bundestagsabgeordneter hier im Hohen Haus
sein.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Das ist eine gute und eine schlechte Nachricht zugleich! – Volker Kröning [SPD]: Haben Sie denn keine Rückfahrkarte?)


– Klatschen Sie nicht zu früh, ich beabsichtige, von die-
ser Seite auf die Bundesratsseite zu wechseln.


(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN – Volker Kröning [SPD]: Haben Sie keine Rückfahrkarte?)


Ich befürchte, dass ich dann das auslöffeln muss, was Sie
heute anrichten.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Davor werden Sie die Wähler bewahren!)


Ich teile die Auffassung, dass es eigentlich schon ein
Skandal ist, dass die Ministerpräsidenten der Länder hier
heute nicht anwesend sind


(Beifall bei der LINKEN)


und nicht mit uns debattieren.

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(C (D (Volker Kauder [CDU/CSU]: Diese großmäulige Überlegenheit wird sich noch rächen!)


Lieber Peter Struck,


(Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)


n der FöKo I hatten wir zum Beispiel Beschlüsse zum
trafvollzug gefasst, und dann war es der Kollege Otto
chily, der aus der Mitte des Saals mehrfach interve-
ierte, und ich erinnere mich an Sitzungen des Rechts-
usschusses, dass sogar Kollegen von der CDU/CSU in-
erveniert und gesagt haben: Es ist falsch, dass wir die
usführung des Strafvollzugs auf die Länder übertragen.

Ich erinnere mich, dass SPD-Bundestagsabgeordnete
us den neuen Bundesländern einen Brief an ihre Partei
eschrieben und darin gesagt haben: Das, was ihr mit der
ildung vorhabt, ist ein großer Fehler. Lasst es uns nicht
n.

Damit will ich in Erinnerung rufen, dass schon die
öKo I gescheitert war, dass diese Themen erst mit der
roßen Koalition hier im Schweinsgalopp wieder durch-
ejagt wurden und dass hinterher die SPD das Gegenteil
on dem gemacht hat, was sie vorher als politisch richtig
estgestellt hat.

In Bezug auf die FöKo II entwickelt sich etwas Ähnli-
hes. Sie wissen genau, dass Sie heute Weichen stellen,
ie in einigen Jahren bewirken werden, dass einige Bun-
esländer finanziell nicht mehr handlungsfähig sind.

In der rot-grünen Bundesregierung haben Sie ja die
genda 2010 auf den Weg gebracht; das war ein großer
ehler, den man den Menschen angetan hat. Nun haben
ie die Agenda 2020. Das bedeutet, dass der ausglei-
hende Föderalstaat zerstört wird und der Wettbewerbs-
öderalismus, wie ihn sich die FDP wünscht, endlich
urch die Hintertür eingeführt wird. Die wirtschaftlich
tärkeren Länder werden in diesem Land das Kom-
ando übernehmen, und sie werden die wirtschaftlich

chwächeren Länder an die Wand spielen. Ich halte das
ür eine Katastrophe für unser Land.


(Beifall bei der LINKEN)


Kollege Struck, Sie haben die Frage der Verfassungs-
idrigkeit angesprochen und gesagt: Lasst das Karlsruhe

ntscheiden! – Ja, natürlich, Karlsruhe wird am Schluss
ine Entscheidung treffen. Aber was ist das für ein Zu-
tand, wenn frei gewählte Bundestagsabgeordnete wider
esseres Wissen Entscheidungen treffen, die falsch sind,
nd anschließend sagen, das Gericht solle es korrigie-
en?


(Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der SPD – Volker Kröning [SPD]: Das ist falsch!)


ie politische Korrektur geschieht dann nicht mehr auf
em Parteitag, nicht mehr über das Wahlversprechen,
icht mehr über das, was man mit den Wählerinnen und
ählern erörtert, sondern die Korrektur soll Karlsruhe

bernehmen.






(A) )



(B) )


Bodo Ramelow

(Volker Kröning [SPD]: Gehen Sie doch zum Gericht! – Dr. Peter Struck [SPD]: Das ist doch Blödsinn!)


Ich halte das für ein politisches Armutszeugnis und für
einen Irrweg.


(Beifall bei der LINKEN)


Richtig ist allerdings, dass das Verhalten der Bundes-
länder seltsam ist. Es waren in der Tat Bill Bo und seine
Bande, also Koch und die Südstaaten – Kollege Struck,
da gebe ich Ihnen recht –, die in der Föderalismuskom-
mission I das Kooperationsverbot in Sachen Bildung ge-
gen die SPD durchgesetzt haben. Die SPD hat es dann
mitgemacht. Das halte ich für den eigentlichen Fehler.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Der Bundestag beschließt heute grundgesetzmäßig
eine Schuldenbremse von 0,35 Prozent vom BIP für
den Bund – das ist etwas, was Bürger ohnehin nicht ver-
stehen –,


(Zuruf von der CDU/CSU: Interessantes Bürgerverständnis!)


nach Art eines Katalogs wird das über mehrere Seiten
ins Grundgesetz hineingeschrieben. Das bedeutet, dass
der Bund sich anders verschulden darf, als man es den
Ländern sozusagen als nachgeordnete Dienststellen zu-
gesteht. Das halte ich für einen groben Fehler. So geht es
nicht. Wir können doch nicht den Ländern in die Tasche
greifen!


(Beifall bei der LINKEN)


Dann kann man sich überlegen, ob die Rechtsauffas-
sung von Professor Schneider richtig ist, dass man damit
das Haushaltsrecht der Länderparlamente zerstört,
oder ob man den Fachleuten folgt, die für die Schulden-
bremse waren, dann aber gesagt haben: Wenn die Länder
am Schluss, 2019, nicht mehr finanziell handlungsfähig
sind, muss der Bund ohnehin nachfinanzieren. Es ist klar
gesagt worden, dass am Schluss der Bund bezahlen
muss. Wenn man also sehenden Auges ein Verfassungs-
recht schafft, das die Länder zu Bittstellern des Bundes
macht, dann gibt es den ausgleichenden Föderalstaat
nicht mehr, sondern dann degradiert man die Länder zu
nachgeordneten Dienststellen, und das ist einfach unver-
schämt.


(Beifall bei der LINKEN)


Herr Präsident, ich will mit Ihrer Erlaubnis etwas zi-
tieren, was ich gelesen habe:

Ich finde es fragwürdig, wenn die jetzige Politiker-
generation Regeln ins Grundgesetz aufnehmen will,
die ab 2011 Handlungsspielräume zukünftiger Ge-
nerationen in einer Weise einschränken, die die Ge-
neration Struck und Oettinger für sich nie akzeptiert
hätte.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Otto Fricke [FDP]: Aber mit Schulden darf man das machen?)


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(C (D Sie können ja einmal überlegen, wer diesen Satz geagt hat, ob es die Linken waren, ob es die Grünen waren der ob das jemand Prominentes aus der SPD-Fraktion ar. Wir können ja einen Wettbewerb veranstalten. – Es ar Andrea Nahles, die damit angekündigt hat, dass die PD das so nicht mit sich machen lässt. Heute, nachdem sie das gesagt hat, werden wir nach er Abstimmung feststellen: Sie machen das Gegenteil on dem, was Andrea Nahles angekündigt hat. – Ich önnte weitere Zitate bringen; Kollege Böhning hat sich hnlich geäußert. (Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Wo ist Frau Nahles?)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über
chulden reden, dann bestehe ich auf der Feststellung,
ass Geldausgeben kein Selbstzweck ist,


(Zuruf von der CDU/CSU: Aha!)


uch für die öffentliche Hand nicht. Das erkennt man
ber nicht, wenn man die Bundesregierung erlebt. Da hat
an das Gefühl, dass gar nicht genug Geld ausgegeben
erden kann; die Frage ist nur, wofür.


(Beifall bei der LINKEN – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Werden Sie mal konkret!)


Das kann ich Ihnen sagen, ganz konkret.

Die Frage ist, ob man den Wettbewerbsföderalismus
ill, wie ihn die FDP sich vorgenommen hat. Das hielte

ch für eine Katastrophe für dieses Land, weil die Länder
ann je nach finanzieller Ausstattung mit ihren Mitarbei-
ern und ihren Angeboten der Daseinsfürsorge für die

enschen sehr unterschiedlich umgehen müssten. Wenn
an dem Weg von Herrn Wissing folgt und den Ländern

ie Möglichkeit gibt, die Steuererhebung frei zu gestal-
en, um Schulden abzubauen, bedeutet das für die wirt-
chaftlich schwächeren Länder die Notwendigkeit, einen
inkommensteuerzuschlag von bis zu 40 Prozent zu er-
eben.


(Otto Fricke [FDP]: Das hängt von der Art der Steuer ab! – Ernst Burgbacher [FDP]: Das habt ihr noch nie begriffen!)


as heißt, derjenige, der in einem wirtschaftlich schwä-
heren Bundesland wohnt, in dem ein solcher Einkom-
ensteuerzuschlag erhoben wird, hat dann eben Pech

ehabt. Das Ergebnis ist, dass wir überhaupt keinen Aus-
leich mehr haben. Deswegen halte ich es für einen völ-
ig falschen Weg, den Ländern Steuergestaltungsmög-
ichkeiten zu geben.


(Beifall bei der LINKEN)


Wenn Sie die Frage aufwerfen wollten, wie die Schul-
en zu bezahlen sind, Kollege Wissing: Allein eine Ver-
ögensteuer, wie sie in England erhoben wird – England
ird nun wahrlich nicht von der Linken regiert –, bedeu-

ete eine Einnahmeverbesserung um 90 Milliarden Euro.

Eine Börsenumsatzsteuer in Höhe von nur 1 Prozent
ürde zusätzliche Einnahmen von 70 Milliarden Euro

ür den Bundeshaushalt bedeuten.


(Frank Schäffler [FDP]: So ein Quatsch!)







(A) )



(B) )


Bodo Ramelow
Eine Optimierung der Verfahren bei der Steuererhe-
bung


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


zum Beispiel durch mehr Steueraußenprüfungen, Kolle-
gin Tillmann, brächte ein Plus von 10 Milliarden Euro;
das jedenfalls geht aus der Kienbaum-Studie hervor, und
zwar nur bezogen auf das mittlere Segment.

Das heißt, zusammen genommen hätten wir Mehrein-
nahmen von 170 Milliarden Euro. Ich weiß, Sie wollen
Steuern senken, um den Staat immer handlungsunfähiger
zu machen. Wir haben ein völlig anderes Staatsverständ-
nis: Wir wollen Steuern erheben,


(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der FDP)


und zwar Steuern, die in den Nachbarstaaten normal und
gang und gäbe sind.

Ich wiederhole: Allein durch eine gerechte Steuer-
erhebung ergäbe sich ein Plus von 10 Milliarden Euro;
das jedenfalls geht aus der Kienbaum-Studie hervor, und
zwar bezogen nur auf das mittlere Segment. Diese
10 Milliarden Euro hätten wir auch dringend nötig.


(Beifall bei der LINKEN)


Wenn man diese Einnahmerechnung weiterführt, er-
gibt sich ein finanzieller Spielraum für Zinszahlungen in
Höhe von 70 Milliarden Euro. Damit wäre zumindest die
Schuldenbewirtschaftung aus den Mehreinnahmen zu
bewerkstelligen. Wir hätten 57 Milliarden Euro, um die
Verschuldung jährlich herunterzufahren. Schließlich hät-
ten wir noch 43 Milliarden Euro für die notwendigen
Bildungsinvestitionen übrig. Damit würden die Bil-
dungsausgaben insgesamt 7 Prozent des Bruttoinlands-
produktes ausmachen, ein Ziel, das ja auch Frau Merkel
öffentlich verkündet hat.


(Beifall bei der LINKEN)


Wenn man das will, muss man aber auch dafür sorgen,
dass das entsprechende Geld eingenommen bzw. so um-
gerubelt wird, dass es auch bei der Bildung ankommt.

Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kol-
legen von der SPD, verstehe ich nicht, warum man heute
die Länder zu einer 0,0-Prozent-Verschuldung verpflich-
ten will, ihnen also vorschreiben will, dass sie gar nicht
mehr investieren dürfen. Ab 2011 wird es so sein, dass
keine Investments mehr auf den Weg gebracht werden
können.


(Thomas Oppermann [SPD]: Das stimmt doch gar nicht! – Volker Kröning [SPD]: Sie haben doch die Beratungen miterlebt!)


– Entschuldigung, Sie wissen offenkundig nicht, was Sie
tun. – 2019 wird es endgültig dazu kommen; 2019 wird
neu über den Länderfinanzausgleich verhandelt. Das
heißt, Sie beschließen heute etwas, das Sie nie wieder
zurücknehmen können. Sie beteiligen sich sehenden Au-
ges an einer Grundgesetzänderung und hoffen, dass Sie
das anschließend über Karlsruhe oder den Heiligen Geist
korrigiert bekommen. Das ist ein Irrweg. Hören Sie auf

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(C (D amit! Zeigen Sie Mut, und stoppen Sie diese Fehlenticklung! Es lohnt sich tatsächlich, einmal nachzulesen, was ofinger und weitere 70 Wissenschaftler geschrieben aben. Sie sagen eindeutig, dass das Thema Schulden uch etwas mit Investitionen zu tun hat, dass Schuldenolitik nicht einfach nur mit Zinsbewirtschaftung gleichusetzen ist und dass die Beschränkung für die Hausalte, auf die man sich verständigt bzw., besser usgedrückt, die man sich jetzt auferlegt, dazu führt, ass Politik handlungsunfähig wird. Es gibt drei Bundesländer – ich ärgere mich ganz beonders, dass Vertreter dieser Länder heute nicht in den undestag gekommen sind –, nämlich Bremen, das aarland und Schleswig-Holstein, für die die Zinshilfen icht ausreichend sind. Es ist aktive Sterbehilfe für diese rei Bundesländer, die heute hier praktiziert wird, und ie Herren kommen nicht einmal her und stellen sich der ebatte. Ich halte das einfach für einen Skandal. Ich halte fest: Jeder, der eine sogenannte Schuldenremse einführt, ohne gleichzeitig für eine wirkliche trukturelle Entschuldung der Landeshaushalte zu soren, der öffnet den Weg zu einem Wettbewerbsföderalisus, wie ihn die FDP will. Diesen Weg halte ich für völ ig falsch. Das Wort erhält nun der Kollege Fritz Kuhn, ündnis 90/Die Grünen. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die eiern zum Jubiläum „60 Jahre Grundgesetz“ sind jetzt erklungen. Ganz am Rande möchte ich festhalten: Ich abe zwar sehr viele allgemeine Reden gehört, aber die este Debatte darüber gab es hier im Bundestag. Auch ch fand es richtig, dass die Fraktionen hier diese Deatte geführt haben. Nun stellt sich die spannende Frage, ob dies, jenseits ll der Jubiläumsreden, ein guter Tag für unser Land erden wird, also für unsere Gemeinden, unsere Länder nd den Bund und auch für unser Grundgesetz. Wir von ündnis 90/Die Grünen sind der Überzeugung, dass dies eute kein guter Tag wird. Unter der Überschrift „Schulenbremse“ wird heute ein komplexer Satz von Instruentarien und Regeln verabschiedet. Nach unserer berzeugung wird damit das Ziel, die Verschuldung der ffentlichen Hand zu begrenzen, jedoch nicht erreicht. eswegen, lieber Herr Kollege Wissing, waren wir in er Kommission dagegen und werden auch heute dageen stimmen, obwohl wir Grünen für eine vernünftige chuldenbremse natürlich zu haben sind; wir haben ja orschläge gemacht, wie so etwas aussehen könnte. Fritz Kuhn Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum sage ich, dass mit diesen Instrumentarien das Ziel nicht erreicht wird? Der Hauptgrund liegt darin, dass die Regeln zur Beschränkung der Schuldenaufnahme durch die Länder, aber auch die Art, wie der Bund langsam eine Begrenzung der Neuverschuldung vornehmen will, nicht realitätstauglich sind. Bei den Ländern – dies sage ich voraus – wird sich alles auf das Jahr 2019 kaprizieren. Länder, die keine Konsolidierungshilfen bekommen, sind bis 2019 sehr frei in der Gestaltung ihrer Haushalte. Bis 2019 schließlich – losgehen wird es schon 2017 – werden alle sagen, dass sie die Ziele wegen des Länderfinanzausgleichs nicht erreichen können. Die Geberländer werden sagen: Wir müssen zu viel in den Länderfinanzausgleich einzahlen; die Nehmerländer werden sagen: Wir bekommen zu wenig, und deswegen können wir das Konsolidierungsziel nicht erreichen. Wer sich mit dem Föderalismus und insbesondere mit den Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich auskennt – es sitzen ja einige da, die dies tun –, wird verstehen, dass das kein Schwarzseherszenario ist, sondern Realität sein wird. Wer wie Frau Tillmann sagt: „Wir müssen angesichts der großen Neuverschuldung den Leuten sagen, wie wir tilgen wollen“, macht sich etwas vor. Interesse an der Schuldenbremse hat auch die Kanzlerin erst gezeigt, als die Bankenkrise kam und man ein Gegengewicht – jedenfalls ein symbolisches – brauchte. Funktionieren wird dies nach unserer Überzeugung nicht. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Anhaltender Beifall bei der LINKEN)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622500800
Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622500900

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)





(A) )


(B) )


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Da hilft auch der Vorschlag von Herrn Platzeck nicht.
Ich will einmal sagen: Herrn Platzeck haben wir in der
Föderalismuskommission überhaupt nicht gesehen, er
hat nicht agiert für das Land Brandenburg. Sich dann
zum Sprecher zu machen für Veränderungen im Nach-
hinein, das ist eine ganz billige Nummer, die wir ihm so
nicht durchgehen lassen können.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)


Ich will die größeren Strukturfehler der Reform, die
Sie heute beschließen lassen wollen, aufführen. Verlierer
dieser Reform werden eindeutig die Gemeinden sein.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)


Der Mechanismus ist ganz einfach. Im Prinzip haben
Länder, die Konsolidierungshilfen bekommen und schon
jetzt auf einen Konsolidierungspfad gehen müssen, nur
zwei Möglichkeiten: Sie können entweder bei der Bil-
dung sparen – da wünschen wir gute Verrichtung; das
steht keine Landesregierung durch –, oder sie müssen
zulasten ihrer Gemeinden sparen und die Sätze des kom-
munalen Finanzausgleichs noch restriktiver handhaben
als ohnehin.

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(C (D Nur wenn durch Grundgesetzänderung auch an die emeinden Konsolidierungshilfen gegangen wären, nur enn man das Konnexitätsprinzip im Grundgesetz neu efiniert hätte, nur wenn man sich über eine minimale inanzausstattung der Gemeinden, die grundgesetzlich arantiert sein müsste, Gedanken gemacht hätte, hätte an dieses Problem lösen können. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)


Ich frage Sie als Föderalisten, als Leute, die aus der
ommunalpolitik kommen: Was ist das für eine Schul-
enbremse, die systematisch zulasten der Gemeinden
ehen muss? Gemeinden sind doch der Ort, wo die Be-
ölkerung, wie Erhard Eppler immer gesagt hat, die
olitik am direktesten, am unmittelbarsten und die De-
okratie am eigentlichsten erfährt. Eine Entschuldungs-

olitik zulasten der Gemeinden muss aus diesem Grund
er falsche Weg sein.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Joachim Poß [SPD]: Das ist doch widerlegt! Lesen Sie doch mal bei Deubel nach! Das ist demagogischer Quatsch! Das hat Herr Deubel widerlegt!)


Herr Poß, jetzt hören Sie doch einmal zu! Das kann Ih-
en nur guttun.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)


Das nächste Argument ist die Bildung. Sie wollen
ich mit den falschen Ergebnissen der Föderalismus-
ommission I nicht wieder befassen. Es gibt hier keine
eform in dem Sinne, dass mit den heutigen Vorlagen
ie Fehler der Föderalismusreform I korrigiert werden
önnten, obwohl sich alle auf den Bildungsgipfeln wie
n einem ewig gleichklingenden Singsang einschwören,
ass man mehr für Bildung tun müsse und dass dies eine
esamtstaatliche Aufgabe sei. Das, was hier gemacht
ird, ist absurd. Sie haben überhaupt nicht den Mut, das

ntscheidende Zukunftsthema Bildung anzugehen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Das Problem des Kooperationsverbots in Bezug auf
ie Kommunen – aber auch im Bereich der Bildung – ist
nzulänglich gelöst. Ich will es zuspitzen: Wer etwas für
ie Gemeinden tun will – das ist die absurde Logik des-
en, was Sie heute beschließen –, der muss schon auf
ine Flut oder eine Finanzkrise hoffen, um helfen zu dür-
en.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


as ist denn das für ein Staat, der nur über eine solche
efinition Hilfe ermöglicht? Ich halte es für völlig

alsch, dass Sie da nicht mehr Mut bewiesen haben.

Jetzt komme ich zu einem Punkt, den wir in Bezug
uf die Entschuldungs- und Verschuldungsdiskussion für
lementar halten. Viele Finanzpolitiker – der Finanz-
inister gehört dazu – sagen einfach: Schulden sind






(A) )



(B) )


Fritz Kuhn
Schulden. – Sie können nicht zwischen guten und
schlechten Schulden differenzieren. Angesichts des Zah-
lenwerks im Haushalt muss ich sagen: So ist es ja auch;
Schulden sind Schulden. Aber es macht nach unserer
Überzeugung einen elementaren Unterschied, warum
und zu welchem Zweck sich die öffentliche Hand in ei-
ner bestimmten Situation verschuldet.

Ich will es an einem Beispiel verdeutlichen: Wir ge-
ben die Kosten zur Finanzierung der Abwrackprämie
von 5 Milliarden Euro als Verschuldung an künftige Ge-
nerationen weiter, es wird aber für künftige Generatio-
nen nichts, aber auch gar nichts an Zukunftsrendite übrig
bleiben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wenn wir diese 5 Milliarden Euro in den Klimaschutz
oder in das Bildungssystem investieren, dann gibt es für
die künftigen Generationen logischerweise eine Zu-
kunftsrendite,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


weil trotz Abschreibung nicht alles von dem vervespert
sein kann.

Unter diesem Gesichtspunkt ist es schon eine wesent-
liche Frage, für was sich die öffentliche Hand verschul-
det. Im privaten Bereich ist es genauso: Wenn ich in der
Spielbank 1 Million Euro verzocke, dann ist das Geld
weg. Wenn ich dafür Schulden mache, dann bringt mir
das überhaupt nichts.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Dann ist es auch weg!)


Wenn ich mit dem Geld etwas Vernünftiges baue oder
ein Haus saniere, dann bleibt ein Wert zurück. Diesen
Unterschied haben Sie finanztechnisch nicht berücksich-
tigt, weil Sie sich nicht auf ein Verschuldungskriterium
auf der Grundlage des Nettoinvestitionsbegriffs einlas-
sen wollten. Das bedeutet, dass Nettoinvestitionen, das
heißt Investitionen minus Abschreibungen, ein Krite-
rium für die Frage sein können, wie hoch man sich zu-
sätzlich verschulden kann.

Deswegen haben wir zu der Verschuldungsgrenze von
0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für den Bund
und 0,15 Prozent für die Länder gesagt: Nur bei Netto-
investitionen, also bei solchen Investitionen, durch die
sich der Kapitalstock des Landes vergrößert, sind Ab-
weichungen von dieser Grenze zulässig, sonst nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die pauschale 0,35-Prozent-Regelung schützt uns nicht
vor so einem Unsinn, wie Sie ihn mit der Abwrackprä-
mie gemacht haben.

Der Sachverständigenrat hat im März 2007 den Be-
griff der Nettoinvestition als mögliche Grundlage vorge-
schlagen. Jetzt weiß ich – Herr Finanzminister, das
werden Sie gleich sagen –, dass es hier Abgrenzungspro-
bleme gibt. Das ist logisch. Aber man kann auch Pro-
bleme angehen und lösen. Sie haben sich verweigert,
weil Sie sich in der Debatte „Was erhöht den Vermö-

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(C (D ensstock eines Landes oder das Produktionspotenzial?“ das sind die entscheidenden Fragen – drücken wollten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


ch sage noch einmal: An dieser Stelle gibt es bei dem,
as Sie heute vorschlagen, einen Konstruktionsfehler.

Herr Ramelow, vieles von dem, was Sie gesagt haben,
ar richtig. Aber aus dem, was Sie gesagt haben, folgt
icht – das ist der wichtige Unterschied zu uns –, dass
an keine Schuldenbremse einführen sollte. Vielmehr

olgt daraus, dass man eine richtige, vernünftige und
konomisch begründete Schuldenbremse einführen soll.
hre Verweigerungshaltung in Bezug auf das Verschul-
ungsproblem ist nicht zukunftsweisend.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Ich habe schon den Schuldenabbau thematisiert!)


Noch eine Bemerkung. Das Ausspielen von solidari-
chem Föderalismus gegen Wettbewerbsföderalismus,
as Sie gerade vorgeführt haben, gehört für mich der
ergangenheit an. Die Kunst besteht doch darin, dass
ir die richtigen Elemente der Solidarität zwischen den
ändern, zwischen dem Bund und den Ländern und den
emeinden praktizieren und neu festschreiben,


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Aber nicht über Steuerhebesätze!)


ndererseits aber einen produktiven Wettbewerb zwi-
chen den Ländern zulassen. Es ist doch nicht schlecht,
enn zwei Bundesländer die Frage stellen: Wer kann

ine bestimmte Aufgabenstellung am besten erfüllen? –
ur das eine oder das andere anzustreben, funktioniert
icht. Beides muss ein kluger Gesetzgeber machen.

Ich sage Ihnen voraus: Wir werden ab 2015 in
eutschland neue Verhandlungen über den Föderalismus

ühren; denn die jetzige Grundgesetzänderung leistet
infach nicht das, was Sie vorgegeben haben. Wir wer-
en dann auch über den Länderfinanzausgleich und die
eugliederung der Bundesländer reden müssen. Wir ha-
en heute keine große Lösung erreicht, Herr Röttgen.
roße Koalition ist gleich große Lösung, das hat nicht

unktioniert. Das Gegenteil ist eingetreten. Sie haben ei-
en etwas kleinkarierten Kompromiss gefunden. Aber
en Föderalismus haben Sie weder durch die Stärkung
er Gemeinden noch durch die Stärkung der Länder oder
ie Stärkung der Beziehungen zwischen dem Bund und
en Ländern vorangebracht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


eswegen werden wir dagegenstimmen, obwohl wir für
ine Begrenzung der Schuldenaufnahme durch die öf-
entliche Hand sind.

Ich danke Ihnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ablehnung ist aber auch keine große Lösung!)







(A) )



(B) )


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622501000

Für die Bundesregierung erhält nun das Wort der

Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück.


(Beifall bei der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1622501100

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Herr Kuhn, Sie haben vorhin richtig gesagt, dass es
in Ihrer Rede einen Punkt geben könnte, auf den ich ein-
gehen könnte. Aber Sie haben sich den falschen Punkt
ausgesucht.


(Heiterkeit bei Abgeordneten bei der SPD)


Ich habe schon in der Föderalismuskommission ver-
sucht, Ihnen eine, wie ich hoffe, einigermaßen verständ-
liche Erklärung dafür zu geben, dass das Nettoinvesti-
tionskonzept die entscheidende Fehlkonstruktion nicht
auflöst.


(Fritz Rudolf Körper [SPD]: Genau!)


Das jetzige Grundgesetz enthält einen falschen Investi-
tionsbegriff. Wir haben im Augenblick die Situation,
dass jeder Euro in Beton als Investition und jeder Euro
in die Köpfe der Menschen als konsumtiv definiert ist.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Ihr Nettoinvestitionskonzept löst dieses Problem nicht,
da die jetzige Schuldenregelung dieses Problem umgeht.
Deshalb ist Ihre diesbezügliche Argumentation leider
Gottes nicht erkenntnisfördernd.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Ich will auf die Einzelheiten der Ergebnisse der Föde-
ralismuskommission gar nicht eingehen, insbesondere
nicht auf die Ausgestaltung der Schuldenregelung. Frau
Tillmann hat diesen Punkt sehr zutreffend dargestellt.

Ich möchte zwei grundsätzliche Bemerkungen ma-
chen und vier zentrale Missverständnisse aufgreifen:

Erstens. Mit der Verankerung einer neuen Schulden-
bremse im Grundgesetz hat es diese zweite Große Koali-
tion exakt 40 Jahre nach der ersten Großen Koalition in
der Tat in der Hand, eine finanzverfassungsrechtliche
und finanzpolitische Entscheidung von historischer
Tragweite zu treffen, eine Entscheidung – das ist der Un-
terschied zu Ihnen, Herr Ramelow –, die die finanzielle
Handlungsfähigkeit des Staates insbesondere unter dem
Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit sichern
und nicht einschränken soll.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Die absurde Quintessenz Ihrer Rede, Herr Ramelow,
ist, dass zusätzliche Schulden die Handlungsfähigkeit
des Staates erweitern.


(Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Sie haben offenkundig nicht zugehört!)


Das ist eine absurde Zusammenfassung.


(Frank Spieth [DIE LINKE]: Wenn Sie nur die Ausgaben sehen, dann haben Sie recht!)


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(C (D etzt hören Sie mal einen Moment zu; auch ich habe Ihen sehr aufmerksam zugehört. Wenn Sie sich anchauen, wie sich die Schuldenstandquote in Deutschand, das heißt das Verhältnis der Schulden zu unserer irtschaftsleistung – und damit automatisch die Zinsastquote; will sagen: der Anteil der Zinsausgaben am undeshaushalt –, entwickelt hat, dann werden Sie fest tellen, dass wir der gefährlichen Tendenz unterworfen ind, dass der Bundeshaushalt immer weiter verkarstet nd versteinert und Ihre politischen Handlungsspieläume, vor allen Dingen die der nachfolgenden Generaionen von Bundestagsabgeordneten, immer geringer erden. Das ist das Problem. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)


Ich will auf Ihre nicht minder aberwitzigen Vorstel-
ungen zu einer prohibitiven Besteuerung in Deutschland
ar nicht weiter eingehen. Aber Ihre Rede ist ein Plä-
oyer dafür gewesen, in Deutschland eine Substanzbe-
teuerung von 80 bis 90 Milliarden Euro einzuführen.


(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Ein Unsinn! Sie reden wider besseres Wissen! Aber das machen Sie ja öfter! – Zurufe von der FDP: Genau das wurde gesagt!)


Das war doch der Kern dessen, was gesagt wurde. Vor
iesem Hintergrund habe ich eine gewisse Hoffnung,
ass Sie im Deutschen Bundestag weiter auf den jetzigen
tühlen sitzen und niemals auf der Bundesratsbank. Das
äre schlecht.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Vor 40 Jahren hat die erste Große Koalition eine
inanzverfassung verabschiedet, die auf der Höhe der
eit war. Aber wir werden kritisch eingestehen müssen,
ass die Finanzverfassung, die vor 40 Jahren auf der
öhe der Zeit gewesen ist, heute nicht mehr auf der
öhe der Zeit ist. Insbesondere der jetzige Art. 115 des
rundgesetzes hat uns nicht vor einer Fehlentwicklung
ewahrt.


(Dr. Peter Struck [SPD]: Genau so ist es!)


r hat Konstruktionsfehler; einen habe ich erwähnt: den
alschen Investitionsbegriff. Zweitens werden wir zuge-
en müssen, dass die Ausnahmemöglichkeiten dieses
rt. 115 uns alle, die wir in den letzten 40 Jahren Regie-

ungsverantwortung hatten, sehr leichtfüßig in eine Ver-
chuldung hineingetrieben haben. Wir haben uns dieser
usnahmemöglichkeiten sehr häufig bedient. Drittens.
ir haben das, was damals jedenfalls konzeptionell an-

elegt war, letztlich nie erfüllt: Wir haben in schlechten
eiten Schulden gemacht, diese aber in guten Zeiten
icht zurückgezahlt.


(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Deshalb ist es richtig, diesen Art. 115 abzuschaffen
nd eine bessere, zeitgemäße Finanzverfassung einzu-
ühren.






(A) )



(B) )


Bundesminister Peer Steinbrück
Ich gebe Ihnen noch einmal wenige Zahlen an die
Hand, die das eben Ausgeführte belegen. 1969 beliefen
sich die Zinszahlungen des Bundes auf 3,2 Prozent des
Bundeshaushalts; im Jahre 2008 haben sich die Zinsaus-
gaben auf 15 Prozent belaufen, Tendenz steigend. Natür-
lich tragen wir dazu auch aktuell bei, weil wir in dieser
Wirtschaftskrise mit enormen kreditfinanzierten Pro-
grammen, die der sehr schwierigen, krisenhaften Situa-
tion geschuldet sind, in den nächsten Jahren wahrschein-
lich in eine weitere Erhöhung dieses Prozentsatzes
hineinkommen werden. Deshalb sind wir es nach meiner
Auffassung den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, ih-
nen zu signalisieren, dass wir es mit der Konsolidierung
wieder ernst meinen, sobald wir aus der Wirtschaftskrise
heraus sein werden.

Wir müssen auch den Finanzmärkten ein Signal ge-
ben, dass in Deutschland eine solide Haushaltspolitik be-
trieben wird.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Wir müssen als Deutsche dazu beitragen, dass die Stabi-
lität des Euro durch unser Haushaltsgebaren nicht in-
frage gestellt wird. Außerdem haben wir ein massives
Interesse daran, dass die Glaubwürdigkeit des europäi-
schen Stabilitäts- und Wachstumspaktes auch durch un-
seren Beitrag gewährleistet wird.


(Beifall bei der SPD)


Meine Damen und Herren, dies bringt mich zu einer
zweiten Grundsatzbemerkung: Ein Resultat der von mir
erwähnten weltweiten Finanzkrise ist es, dass plötzlich
die Kreditwürdigkeit ganzer Staaten infrage gestellt ist.
Diese Entwicklung erleben wir gegenwärtig; sie betrifft
selbst die Kreditwürdigkeit von Staaten, die bisher quasi
als unantastbar angesehen wurden. Wenn sich inzwi-
schen selbst die Vereinigten Staaten von Amerika und
das Vereinigte Königreich vergegenwärtigen müssen,
dass sie heruntergerated werden können, was fatale Fol-
gen für ihre Finanzmarktkonditionen hätte, dann liefert
dies eine Vorstellung davon, wie wichtig es gerade in
dieser Situation ist, dass Deutschland seine Bonität auf
den Finanzmärkten nicht verliert.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)


Dabei ist unsere Nettokreditaufnahme gar nicht ent-
scheidend. Sie ist, wie ich zugebe, schlimm genug, was
der Situation geschuldet ist. Aber ich möchte Ihnen eine
andere Zahl vortragen, damit Sie eine Vorstellung davon
bekommen, was dies heißt: Die jährliche Bruttokredit-
aufnahme ist entscheidend. Sie beträgt inzwischen allein
für den Bund wahrscheinlich 330 Milliarden Euro. Das
heißt, wenn wir auf den Finanzmärkten Bonität, Anse-
hen und Ratings verlören und allein um einen Prozent-
punkt – die Fachleute sprechen von 100 Basispunkten –
heruntergestuft würden, hätten wir es mit zusätzlichen
Zinsausgaben in Höhe von 7 bis 8 Milliarden Euro zu
tun. Dies bitte ich bei Ihren Entscheidungen mit zu be-
denken, wenn es um eine neue Schuldenregelung geht.
Hier kommt es auf die Signalwirkung auf die Finanz-
märkte an, die unmittelbar – kurzfristig, schon im nächs-
ten Jahr – die Kapitalmarktkonditionen beeinflussen, die

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(C (D ir als großer Schuldner auf den Märkten zugestanden ekommen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)


Es gibt ein erstes Missverständnis: Die Schulden-
remse behindert angeblich Investitionen in die Zukunft
nseres Landes. Dies ist falsch. Ich habe versucht, da-
auf hinzuweisen, dass allein die strukturelle Verschul-
ung, die wir in Zukunft noch eingehen können, uns des
alschen Investitionsbegriffes enthebt. Ich will Sie jetzt
icht länger damit konfrontieren, dass neben dieser
trukturkomponente auch eine Konjunkturkomponente

n dieser Schuldenregelung enthalten ist, die uns wie
uch in der jetzigen Zeit auf der Basis der alten Schul-
enregelung reagieren lässt und es uns erlaubt, anti-
yklisch das zu tun, was notwendig ist, um eine schwie-
ige Wirtschaftslage einigermaßen zu stabilisieren.

Das zweite Missverständnis: Die Schuldenbremse
immt der Politik Gestaltungsspielräume. Ich bin be-
eits darauf eingegangen – ich will dies jetzt nicht im
inzelnen wiederholen –, dass es um das Gegenteil geht.
ir stecken in einem Schraubstock der Verschuldung.
er steigende Schuldenstand und die steigende Zinslast-
uote verkarsten den Bundeshaushalt zusammen mit an-
eren Komponenten immer mehr. Anders ausgedrückt:
ir haben nicht nur ein Niveauproblem in unserer Aus-

abenpolitik, sondern wir haben ein Strukturproblem in
nserem Bundeshaushalt. Vier Komponenten legen
0 bis 85 Prozent des Bundeshaushaltes fest:


(Frank Spieth [DIE LINKE]: Sagen Sie mal was zur Einnahmeseite!)


ie Schulden, die Zahlungen an die Rentenversicherung,
ie gesetzlichen Leistungen und die Betriebsausgaben
es Bundes. In Wirklichkeit entscheiden Sie als Souve-
än des Landes frei nur noch über 15 Prozent des Bun-
eshaushaltes, mehr nicht.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Warum kriegen Sie dann immer Beifall von den Finanzhaien?)


Bin ich so unverständlich, dass Sie mich ständig unter-
rechen müssen? Oder warum machen Sie ständig Zwi-
chenrufe?


(Frank Spieth [DIE LINKE]: Sagen Sie mal was zur Einnahmeseite!)


Das dritte Missverständnis: Gäbe es die Schulden-
remse in dieser Krise schon, hätte die Politik keine
onjunkturprogramme auflegen können. Ich habe

ersucht, Ihnen im Telegrammstil zu belegen, dass diese
rogramme auf Basis der alten Schuldenregelung mög-

ich sind – mit den Risiken, die ich beschrieben habe –,
ber auch auf Basis der neuen Schuldenregelung. Es ist
in Irrtum, der ständig weitergegeben wird, dass wir
010/2011 nicht antizyklisch reagieren können. Wir kön-
en das auf Basis dieser Schuldenregelung.

Ich will aus Zeitgründen ein letztes Missverständnis
ufgreifen: Die Schuldenbremse entmachte angeblich






(A) )



(B) )


Bundesminister Peer Steinbrück
die Länder und höhle den Föderalismus aus. Fakt ist:
Die Schuldenbremse schafft weder das Budgetrecht der
Landesparlamente ab, noch widerspricht sie dem födera-
len Staatsaufbau. Wenn andere anderer Auffassung sind,
sollen sie den dafür vorgesehenen Weg zum Bundesver-
fassungsgericht gehen.

Im Übrigen war es der Vorschlag des Bundes, und
zwar sowohl der Vertreter der Exekutive als auch der
Parlamentarier, auf Basis des Maastricht-Kriteriums von
0,5 Prozent den Ländern 0,15 Prozent anzubieten.


(Beifall bei der SPD)


Die Länderfürsten haben sich eine Denkpause genom-
men. Als Sie wieder hereingekommen sind, haben sie
zum Erstaunen der Bundesvertreter, zumindest vieler,
die hier sitzen, die Strukturkomponente von 0,15 Prozent
nicht angenommen.


(Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]: Zur Freude der Bundesvertreter!)


Ich sage etwas flapsig: Das ist doch deren Problem und
nicht mein Problem. Dann sollen sie es regeln.


(Beifall bei der SPD)


Ich habe nichts dagegen, wenn sie diese Position im
Bundesrat verändern.

Wer zukünftig einen handlungsfähigen Staat will, wer
die Gestaltungsfähigkeit der Politik und nachfolgender
Parlamentariergenerationen erhöhen will, der muss dafür
sorgen, dass Schuldenstand und Zinslast reduziert wer-
den. Ein handlungsfähiger Staat braucht langfristig trag-
fähige öffentliche Finanzen. Langfristig tragfähige
Finanzen sind nur dann gewährleistet, wenn die Ver-
schuldung dauerhaft langsamer wächst als das Brutto-
inlandsprodukt. Genau das ist Kern dieser Schuldenrege-
lung. Das ist die Basis der neuen Regelung. In meinen
Augen ist das auch die Basis einer verantwortungsvol-
len, generationsgerechten Politik. Deshalb müssen wir
mit unserer heutigen Entscheidung endlich die Konse-
quenz ziehen aus den vielen Reden, in denen wir auf die
Belastung nachfolgender Generationen, unserer Kinder
und Enkelkinder, hinweisen. Sie entscheiden heute, be-
zogen auf diese Schuldenregelung, ob das wichtige Ziel
der Generationengerechtigkeit verfassungsrechtlich aus-
gefüllt, belegt und unterstützt wird oder nicht.

Herzlichen Dank fürs Zuhören.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622501200

Nächster Redner ist der Kollege Ernst Burgbacher für

die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Ernst Burgbacher (FDP):
Rede ID: ID1622501300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Bundesfinanzminister, wir stimmen Ihnen zu,


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


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(C (D ber nur in einem Punkt. Auslöser der ganzen Problemaik war sicherlich die Reform der ersten Großen Koaliion von 1969, als Art. 115 ins Grundgesetz aufgenomen wurde. Art. 115 bildete das Einfallstor für immer eue Schulden. Bis 1969 war der Staat weitgehend chuldenfrei; heute erdrückt uns die Schuldenlast. Kolege Wissing hat das hier deutlich gemacht. Hier wird immer wieder die Mär geschürt, dass die inanzund Wirtschaftskrise die bisherige Konsolidieungspolitik unmöglich macht und dazu führt, dass man ehr Schulden auftürmen muss. Das stimmt nicht. Herr inanzminister, ich erinnere daran, dass Sie in Ihrer Reierungszeit 19 Steuerund Abgabenerhöhungen durcheführt haben. Sie haben viel mehr Steuereinnahmen. rotzdem haben Sie alle Haushalte – auch vor der Krise – it einer Neuverschuldung vorgelegt. an muss dies noch einmal deutlich machen: 2007 waen es 14 Milliarden Euro, 2008 12 Milliarden Euro und 009 10,5 Milliarden Euro. Das hat mit Konsolidierung ichts, aber auch gar nichts zu tun. Dass heute ein historischer Tag ist, würde ich nicht agen. Wir haben zusammen versucht – Herr Kollege truck, ich bin wirklich dankbar für Ihre sachlichen Äuerungen hier –, etwas hinzubekommen. (Dr. Peter Struck [SPD]: Ja! – Volker Kröning [SPD]: Sie machen sich heute ein Geburtstagsgeschenk!)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


ir haben versucht, ein gemeinsames Konzept zu fin-
en. Wir sind allerdings – das war immer unser Vorwurf –
eit hinter der Zielsetzung des Einsetzungsbeschlusses

urückgeblieben.

Im Einsetzungsbeschluss haben wir zum Beispiel die
änderneugliederung angesprochen. Dieses Thema
urde in der Kommission überhaupt nicht mehr disku-

iert, obwohl es vonseiten der FDP konkrete Vorschläge
ür eine Änderung von Art. 29 gab, um zumindest eine
ewünschte Länderneugliederung zu erleichtern. Fehl-
nzeige!

Im Einsetzungsbeschluss war auch das Thema Steu-
rautonomie enthalten. Wir haben es auch einige Wo-
hen diskutiert, aber am Schluss: Fehlanzeige! Jetzt ha-
en wir ein Problem bei den Ländern. Wir verpflichten
ie, keine Schulden mehr zu machen, andererseits geben
ir ihnen bei den Einnahmen so gut wie keine Gestal-

ungsspielräume. Das kann eigentlich nicht sein.

Die Zahlen, die Herr Ramelow – er ist nicht mehr da –
orgetragen hat,


(Otto Fricke [FDP]: Er muss noch nachrechnen! – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Er kommt sofort wieder!)


aren schon abenteuerlich. Vielleicht kann man Herrn
amelow einmal sagen, dass das gesamte Erbschaftsteu-






(A) )



(B) )


Ernst Burgbacher
eraufkommen in Thüringen 7 Millionen Euro im Jahr
beträgt. Nur damit man weiß, worüber man redet.

Einer unserer großen Vorwürfe ist, dass Sie das
Thema Länderfinanzausgleich völlig ausgeklammert
haben. Auch hier einige Zahlen, damit man weiß, wo-
rüber man redet. Aus der Antwort der Bundesregierung
auf eine Kleine Anfrage der FDP ergibt sich, dass dem
Saarland von 1 Million Euro zusätzlicher Erbschaft-
steuer unter dem Strich gerade einmal 18 000 Euro blie-
ben. Der Rest wird im Rahmen des Länderfinanzaus-
gleichs abgezogen. Der Länderfinanzausgleich ist ein
dermaßen anreizfeindliches System, dass eine Reform
der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ohne Reform des
Länderfinanzausgleichs überhaupt nicht möglich ist. Das
war der Fehler im Ansatz.


(Beifall bei der FDP)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, man sollte heute
noch über einige andere Dinge reden. Es wird so man-
ches in das Begleitgesetz geschrieben, was völlig unbe-
achtet bleibt. Es wundert mich zum Beispiel, dass in
Art. 4 des Begleitgesetzes das Gesetz über die Verbin-
dung der informationstechnischen Netze des Bundes
und der Länder eingeführt wird. Das bedeutet, dass die
Netze dann voll in Regierungshand, in der Hand irgend-
welcher Kommissionen sind und die Parlamente über-
haupt keine Eingriffsmöglichkeit mehr haben. Hier geht
es aber um Grundlagen des Datenschutzes. Dies ist des-
halb äußerst kritisch und stößt bei der FDP-Fraktion auf
allergrößte Skepsis.


(Beifall bei der FDP – Volker Kröning [SPD]: Der Staatsvertrag ist von den Landtagen zu ratifizieren!)


Wir haben in der Kommission versucht, eine große
Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hinzu-
bekommen. Ich erinnere noch einmal daran, dass diese
Kommission auf Druck der FDP zustande gekommen
ist. Ich finde es schade, dass die Große Koalition so we-
nig Mut hatte. Man muss noch einmal deutlich sagen,
dass sich wieder zeigt: Eine Große Koalition steht für
kleine Lösungen; denn kleiner könnte die Lösung fast
nicht sein.


(Beifall bei der FDP)


Wir hatten trotzdem erwogen, dem Gesetzentwurf zu-
zustimmen; aber dann hat sich die SPD vier Tage vor der
Entscheidung von diesem Kompromiss, der gemeinsam
getroffen wurde, wieder verabschiedet


(Thomas Oppermann [SPD]: Das tun wir doch gar nicht!)


und plötzlich eine andere Lösung für die Länder be-
schlossen. Es war ein Kompromiss der gesamten Kom-
mission. Sie werden verstehen, dass wir daher nicht
zustimmen können. Ich sage aber ganz klar – ich wieder-
hole, was mein Kollege Wissing gesagt hat –: Sollte die-
ser Entwurf unverändert durch den Bundesrat gehen,
dann wird er an der FDP nicht scheitern; dann werden
wir ihm zustimmen. Aber wir werden Ihnen heute kei-
nen Blankoscheck dafür ausstellen, dass Sie nachher
wieder das tun können, was Sie am liebsten tun, nämlich

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(C (D chulden machen. Das wird mit der FDP nicht möglich ein. Der Kollege Dr. Hans-Peter Friedrich ist der nächste edner für die CDU/CSU-Fraktion. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und erren Kollegen! Wir stehen heute vor einer historichen Entscheidung. Wir haben die Chance – der Bunesfinanzminister hat darauf hingewiesen –, 40 Jahre achdem die erste Große Koalition die Schleusen für den chuldenstaat geöffnet hat, diese Schleusen wieder zu chließen. Dies ist ein bedeutender Kraftakt. Erforderich sind eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bunestag und eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. enn in einer Situation, in der die Interessen vielgestal ig und die Interessenkonflikte häufig sind, ein solcher raftakt gemeistert, eine solche gemeinsame Leistung uf den Weg gebracht werden kann, verdient das Anerennung und Respekt. Ich halte es für eine politische ensation, dass wir dazu heute in der Lage sind. Noch vor einigen Jahren galt die allgemeine Meiung, es gebe keine ausgeglichenen Haushalte; in den ffentlichen Haushalten müsse es immer Schulden geen. Als Abgeordneter der CSU sage ich mit einigem tolz, dass es Edmund Stoiber, langjähriger Ministerpräident und CSU-Vorsitzender in Bayern, war, der vor ber zehn Jahren gesagt hat: Ich will einen ausgeglicheen Haushalt erreichen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Das war wegweisend!)


(Beifall bei der FDP)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622501400

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU):
Rede ID: ID1622501500

r wurde belächelt; aber er hat bewiesen, dass es geht.
r hat die Stabilitätspolitik hoffähig gemacht. Es war
heo Waigel – lassen Sie mich auch das mit Stolz an-
erken –, der über die Maastricht-Kriterien die Stabilität

um Maßstab in Europa gemacht hat. Ich denke, das ist
ller Ehren wert.

Mein Kompliment gilt auch den Ministerpräsidenten,
ie leider heute nicht hier sind. Sie sind über ihren
chatten gesprungen. Professor Fuest, Sachverständiger

n der Anhörung und Mitglied des Wissenschaftlichen
eirats des Finanzministeriums, hat festgestellt: Politik
at sich parteiübergreifend zu einem beeindruckenden
chritt entschlossen.


(Beifall des Abg. Volker Kröning [SPD])


ch habe – das gebe ich zu – eine Schuldenbremse für
ie Länder nicht für möglich gehalten, weil mir die Viel-
estaltigkeit der Interessen zu groß erschien. Ich habe
mmer vorgeschlagen, Kollege Kröning: Lasst uns zu-

indest eine Schuldenbremse für den Bund einziehen;
ann haben wir wenigstens etwas erreicht. – Dass die
inisterpräsidenten sich zusammengesetzt haben und

lle über ihren Schatten gesprungen sind, in Verantwor-






(A) )



(B) )


Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)

tung für eine nachhaltige Finanzpolitik und für den ge-
samten Bundesstaat, ist aller Ehren wert. Dafür hat auch
Günther Oettinger ein Kompliment verdient, der die
vielgestaltigen Interessen vereint hat.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Mein Kompliment gilt aber auch den Ministerpräsi-
denten, deren Länder zu den Geberländern gehören und
die weiteren Konsolidierungshilfen, also neuen Leis-
tungen an die strukturschwachen Länder, zustimmen
müssen. Auch das ist nicht einfach. Sie haben das zum
einen in Verantwortung für den Gesamtstaat getan, zum
anderen aber auch, weil Sie wissen, dass solide Staats-
finanzen langfristig in den Ländern dazu führen, dass
Geld nicht mehr für Zinsen ausgegeben werden muss,
sondern für politische Gestaltung zur Verfügung steht.
Das kommt dann allen zugute und wirkt sich letzten En-
des auch beim Länderfinanzausgleich positiv aus.

Es ist Kritik geäußert worden an der Tatsache, dass
wir Jahreszahlen und konkrete Beträge in die Verfassung
schreiben. Aber ich weise darauf hin, dass für einige der
Ministerpräsidenten die Schuldenbremse nur dann ein
Thema war, wenn sie Konsolidierungshilfen bekommen,
und für andere die Zustimmung zu Konsolidierungshil-
fen nur dann ein Thema war, wenn eine Schuldenbremse
eingezogen wird.


(Volker Kröning [SPD]: Vollkommen richtig!)


Beide Seiten haben gleichermaßen auf Rechtssicherheit
in Bezug auf die Befriedigung ihres Anspruches ge-
drängt. Deswegen ist es richtig, dass wir das beiden Sei-
ten verfassungsfest garantieren. Das bringen wir jetzt auf
den Weg.

Detailregelungen hat Peter Huber, Professor an der
Ludwig-Maximilians-Universität in München, in der
Anhörung angesprochen. Er hat gesagt, als Verfassungs-
jurist habe er sehr viel Sympathie für die napoleonische
Idee der Verfassung; eine Verfassung müsse kurz und
unklar sein. Aber er hat darauf hingewiesen, dass wir seit
1990 schon einige sehr ausführliche Artikel in die Ver-
fassung geschrieben haben: Art. 13, Art. 16 a, Art. 23,
Art. 143 a und b. Der Sündenfall liegt also schon
20 Jahre zurück.


(Fritz Rudolf Körper [SPD]: Sündenfälle!)


Man muss aber eines wissen: Die Schuldenbremse
funktioniert nur, wenn wir minutiös festschreiben, dass
das Geld zurückzuzahlen ist. Sie wissen, wie es mit all-
gemeinen und wertungsoffenen Begriffen ist. Wenn in
der Verfassung steht, dass Schulden erst dann gemacht
werden dürfen, wenn das gesamtwirtschaftliche Gleich-
gewicht gestört ist, fragt sich jeder, was das bedeutet.
Die Antwort ist ganz einfach: wenn der Bundestag es be-
schließt. So können wir keine Schuldenbremse machen.
Wir müssen eine Regelung in die Verfassung schreiben,
die nicht manipulierbar bzw., wie Professor Huber sagt,
die justiziabel ist. Wir haben eine Schuldenbremse ge-
schaffen, die justiziabel ist und dazu führen wird, dass
die Schulden in angemessener Form zurückgeführt wer-
den.

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(C (D (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Die Staatlichkeit der Länder wird durch die Schul-
enbremse nicht berührt. Auch das war Thema vieler Er-
rterungen in den letzten Wochen. Professor Lange hat
n der Anhörung zu Recht darauf hingewiesen, dass es
olidarität des Gesamtstaates nicht nur beim Ausgeben
on Geld geben darf, sondern auch beim Sparen und
eim Erbringen von Opfern für die finanzielle Stabilität
es Landes geben muss. Ich denke, das ist ein wichtiger
unkt.

Lieber Herr Kuhn, Sie haben gesagt, die Länder seien
n den nächsten Jahren völlig frei in der Entscheidung,
b sie Schulden machen oder nicht. Das ist nicht richtig.


(Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich nicht gesagt!)


ir schreiben im neuen Art. 143 d des Grundgesetzes –
ch bitte, das nachzulesen – vor, dass sich diejenigen, die
onsolidierungshilfen haben möchten, bestimmten Auf-

agen unterwerfen müssen.


(Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hören Sie besser zu!)


ie müssen sich der Nullverschuldung in Schritten nä-
ern. Das beginnt im übernächsten Jahr und wird schritt-
eise bis zum Jahr 2019/2020 vollendet sein. Darum
eht es.


(Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einmal richtig zuhören! Das ist schwierig!)


Professor Fuest, ebenfalls Sachverständiger in der
nhörung, hat darauf hingewiesen, dass es in den meis-

en OECD-Ländern in den letzten drei Jahrzehnten Ver-
uche gab, Schuldenbremsen einzuführen. Es gibt eine
usführliche Forschung zu diesem Thema. Das Ergebnis
ieser Forschung ist: Dort, wo Schuldengrenzen einge-
ührt wurden, werden tatsächlich weniger Schulden ge-
acht.


(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber man muss es richtig machen!)


ch denke, das sollte uns optimistisch stimmen.

Wir haben im Verwaltungsteil die Möglichkeit eines
eistungsvergleichs zwischen den Ländern eingeführt.
ie soll dieser Leistungsvergleich aussehen? Wir wol-

en, dass in diesem föderalistischen Staat auf allen Ebe-
en ständig um die besten und effizientesten Lösungen
erungen wird. Das ist eine Aufgabe, die sich jedem von
ns jeden Tag stellt. Der Föderalismus ist ein Gestal-
ungswettbewerb, in dem um die besten Lösungen ge-
ungen wird.

Dies wird offensichtlich auf der linken Seite des Hau-
es nicht verstanden. Lieber Herr Ramelow, zu dem, was
ie hier offensichtlich im Namen aller Sozialisten aller
raktionen zum Thema Steuern erklärt haben, fällt mir
olgendes ein: Das Einzige, so sagte Winston Churchill,
as Sozialisten von Geld verstehen, ist, dass sie es von

nderen haben wollen.






(A) )



(B) )


Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)


(Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Stimmt ja auch!)


Das habe ich inzwischen begriffen. Aber es ist unmora-
lisch,


(Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Nein!)


das Geld von künftigen Generationen zu nehmen,


(Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Wir wollen eine Vermögensteuer einführen!)


die sich heute nicht wehren können, und sie somit ihrer
Chancen, Möglichkeiten und Spielräume zu berauben,
die sie brauchen, um ihren Herausforderungen gerecht
zu werden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Die Börsenumsatzsteuer bringt jetzt Geld!)


Wir stoppen heute den Weg in den Verschuldungs-
staat. Das ist verantwortungsvoll gegenüber der Zukunft,
gegenüber der jungen Generation. Ich bitte Sie deswe-
gen um Zustimmung.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622501600

Volker Kröning ist der nächste Redner für die SPD-

Fraktion.


Volker Kröning (SPD):
Rede ID: ID1622501700

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten

Damen und Herren! In der ersten Lesung dieses Geset-
zespakets sind die Ergebnisse der Föderalismuskom-
mission II gewürdigt worden. Heute sind wir in der
zweiten und dritten Lesung. Die Anhörung zu dem Ge-
setzespaket hat ergeben, dass unter den Ökonomen, Ju-
risten und Politikwissenschaftlern, die wir gehört haben,
überwiegend Zustimmung besteht. Der Rechtsausschuss
und die mitberatenden Ausschüsse sind diesem Ergebnis
gefolgt. Sie empfehlen allesamt die Annahme des Pakets
mit Zweidrittelmehrheit. Es tut mir leid, dass die FDP
nicht dabei ist; aber das muss sie mit sich selbst ausma-
chen.

Die Abwägungen, die uns zu der heutigen Empfeh-
lung geführt haben, hat der Fraktionsvorsitzende der
SPD und vom Bund gestellte Kommissionsvorsitzende
vorgetragen. Das lässt keine Zweifel, verehrter Herr
Kauder, dass wir – auch bezüglich der Vereinbarungen,
die den Entscheidungen zugrunde gelegen haben – koali-
tionstreu geblieben sind. Es freut mich, dass das auch
nicht angezweifelt wird. Dies unterstützt die Einmütig-
keit der Koalition.

Den Kernpunkt des Gesetzespakets haben die Kolle-
gin Tillmann und der Bundesfinanzminister hinreichend
und eindrucksvoll zusammengefasst, nämlich die
Neufassung der verfassungsrechtlichen Kreditgrenzen.
Ich brauche das nicht zu wiederholen. Ich kann mich

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(C (D em voll anschließen, sowohl unter rechtspolitischer als uch unter ökonomischer Betrachtung. Es wird deutlich, dass der Finanzpakt zwischen Bund nd Ländern, der Ihnen vorliegt, ein für die Finanzverassung typischer Interessenund Machtkompromiss ist. s kommt allerdings vor allem auf die Innovationen hin er dieser Technik an. Als Haushälter möchte ich namens er SPD-Fraktion drei Punkte ansprechen. Erstens. Leitprinzip der gesamtstaatlichen Haushaltsirtschaft soll werden, was für die Bürgerinnen und ürger selbstverständlich ist, nämlich nicht mehr auszueben, als man einnimmt. In konjunkturell schlechten eiten dürfen Kredite aufgenommen werden, in kon unkturell guten Zeiten sind sie zurückzuzahlen. In einer xtremsituation können die Obergrenzen, die für Bund nd Länder gelten, überschritten werden. Dieser Bechluss, der nur mit Kanzlermehrheit gefasst werden ann, ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Das eißt, die neue Richtschnur lautet: Kredite sind zulässig, ber zurückzuzahlen. Kredit und Tilgung gehören zuammen. Das ist eine Lehre, die gerade aus der aktuellen inanzkrise zu ziehen ist. Zweitens. Die Bewältigung der Krise, in der wir uns efinden und über deren Ursachen und Folgen wir noch icht genug wissen – das enthebt uns übrigens nicht unerer politischen Entscheidung, sondern fordert die Poliik in einem ungewöhnlichen und neuartigen Sinne –, olgt in den Jahren 2009 und 2010 noch dem alten Recht, b dem Jahre 2011 dann dem neuen Recht. Für den Bund ilt eine Anpassungsstrecke bis 2015, für die Länder bis 019. Leise, aber deutlich füge ich hinzu: Die Beseitigung er Folgen der Aufnahme außerordentlicher Kredite ird in den nächsten Jahren eine Höchstanforderung an ie Politik sein, nicht nur mit Blick auf den Bundeshausalt, sondern auch mit Blick auf die Nebenhaushalte. ies gilt nicht nur für die Ausgabenseite, sondern auch ür die Einnahmeseite der Haushalte, kurz: für den Steuerahler, der für jede Leistung eine Gegenleistung erartet, so für die Leistung der Krisenbewältigung die egenleistung der Rücksichtnahme auf seine Steuerzah ung. Das schulden wir den Bürgerinnen und Bürgern; as muss heute deutlich gesagt werden. Deshalb entcheiden wir heute über dieses Regelwerk. Die Bürgeinnen und Bürger wissen viel besser, als wir manchmal lauben, worum es geht, nämlich darum, die Krisenbeältigung nicht zum Vorwand für eine neue Schuldenesalation werden zu lassen. Drittens. Im Kern geht es nicht um die Haushaltsumänge, sondern um die Haushaltsstrukturen. Dabei sind eben der Ausgabenund der Einnahmeseite besonders ie Investitionen in Sachund Humanwerte ins Auge u fassen. Dieser Bereich wird in den nächsten Jahren ie größte Bewährungsprobe für die gesamtstaatliche ildungspolitik sein. Das ist ein Kernanspruch der Bürerinnen und Bürger, aber auch ein Kerninteresse unsees Landes im internationalen Umfeld. Es ist bereits eutlich gemacht worden: Nur so lässt sich eine sowohl Volker Kröning konjunkturgerechte als auch zukunftsorientierte Finanzpolitik betreiben. Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Weiterentwicklung der kooperativen Umgangsformen der Gebietskörperschaften: beim Steuervollzug auf der Basis des geltenden Art. 108 Grundgesetz, bei den öffentlichen Informationsund Kommunikationssystemen, bei einem kontinuierlichen Leistungsvergleich zwischen den Verwaltungen von Bund und Ländern und insbesondere mit der Errichtung des Stabilitätsrates zur Überwachung der gesamtstaatlichen Haushaltswirtschaft. Wer den Umgang von Bund und Ländern, zum Beispiel im Rahmen der Finanzministerkonferenz, viele Jahre miterlebt hat, der weiß, welch wichtige Innovation das ist. Ich freue mich, dass Sie, Herr Kollege Dr. Friedrich, gerade den kooperativen Gedanken betont haben, und zwar nicht in einem versteinerten, sondern in einem dynamischen Sinne. Ich wiederhole, was ich schon angedeutet habe: Eine besondere Bewährungsprobe steht der Bildungsund Wissenschaftsverfassung der Bundesrepublik bevor. Es wird von großer Bedeutung sein, wie sie sich nach den zwei Schritten der Bundesstaatsreform, die in diesem Jahrzehnt durchgeführt worden sind, entwickelt. Wir haben nicht nur eine striktere Trennung und somit eine bessere Zurechenbarkeit der Verantwortung, sondern auch mehr Zusammenwirken erreicht, sowohl bei der Forschung – das darf man nicht verkennen – als auch bei der Bildungsberichterstattung. Sie ist allemal besser als die frühere, völlig funktionslos gewesene Bildungsplanung. Jetzt geht es um die Frage: Werden die Vereinbarungen des Bildungsgipfels 2008, die die Bundeskanzlerin und 16 Ministerpräsidenten getroffen haben, umgesetzt? Werden sie, wie das die Bürgerinnen und Bürger erwarten, nicht nur parlamentarisch vom Bundestag, sondern auch föderal, nicht nur vom Bund und den Ländern, umgesetzt? Werden sie so umgesetzt, dass in unserer Gesellschaft mehr Integration und Chancengleichheit erreicht werden? Werden sie so umgesetzt, dass sie auch ökonomisch wirksam werden? Dies geht, so sage ich ganz klar, mit der Verfassung und setzt keine weitere Änderung der Verfassung voraus. Bundesstaat für die Menschen – um einmal ein Leitbild deutlich zu machen – heißt, dass Familien in allen Ländern und Gemeinden die bestmögliche Bildung unabhängig von Grenzen in Anspruch nehmen können. Ich drücke es mit dem Preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun und dem Bremer Bürgermeister Martin Donandt so aus: zusammenarbeiten, als ob es Grenzen nicht gäbe. – Das sage ich als überzeugter Föderalist. Die Fragen, um die es nach diesem Jahrzehnt im nächsten Jahrzehnt gehen wird, sind angedeutet worden: die Tauglichkeit der Steuerverteilung, ihrer Maßstäbe, aber auch ihrer Berechnung, und eine aufgabenadäquate Finanzausstattung – auch dieses Thema wird über den einen Bund und die 16 Länder hinaus auch für die über 12 000 Gemeinden von Bedeutung bleiben. Kurz gesagt – so, wie wir es im Koalitionsvertrag gesagt haben; wir b c t v P d g d K l s g h m d a – t g h S K H a z r D g i d r F s m I F t u (C (D rauchten nicht die FDP, um uns auf diesen Weg zu mahen –: Eigenverantwortung der Gebietskörperschafen, die den Namen verdient. Dabei darf keine Politik, die sich dem Gesamtstaat erpflichtet fühlt, sei es nun die Bundespolitik oder die olitik der Ländergesamtheit, aus den Augen verlieren, ass noch immer 60 Prozent der Schulden – in Kürze soar deutlich mehr – auf den Schultern des Bundes lasten, er Bund aber nur 40 Prozent der Einnahmen – ohne redit – erhält. Ich möchte hier heute noch einmal deut ich sagen: Das kann mit Blick auf die nächste Dekade o nicht bleiben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Otto Fricke [FDP])


(Beifall bei der SPD)





(A) )


(B) )


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Zum Schluss will ich danken: den langjährigen Weg-
efährten in meiner Fraktion und Partei, die sehr mitge-
olfen haben, die Ergebnisse der Föderalismusrefor-
en I und II zu erreichen, den Partnern in der Union, auf

ie Verlass ist, den Mitarbeitern der Verwaltungen und
uch der Arbeitsgruppen, auf deren Gewissenhaftigkeit
das darf man Beamten konzedieren – wir bauen konn-
en, und stellvertretend für alle Kolleginnen und Kolle-
en, mit denen ich als Obmann zusammengearbeitet
abe – auch auf den anderen Politikfeldern –, Dr. Peter
truck. Vielen Dank.

Ich bitte um Annahme des Pakets.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622501800

Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der

ollege Dr. Günter Krings für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1622501900

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

erren Kollegen! Ich darf zunächst einmal im Anschluss
n die Worte von Herrn Kollegen Kröning dieses Lob
urückgeben. Es hat Spaß gemacht, in den beiden Föde-
alismuskommissionen mit Ihnen zusammenzuarbeiten.
as war eine gute Zeit hier im Parlament und war eine
ute Arbeit für den Deutschen Bundestag und das Land
nsgesamt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Wenn man in diesen Tage einerseits auf der Zielgera-
en zur Schuldenbremse im Rahmen der Föderalismus-
eform steht und andererseits sieht, dass wir durch die
inanzmarktkrise gezwungen sind, eine Rekordneuver-
chuldung zu akzeptieren, dann kann einem schon ein-
al ein Satz von Mark Twain nachdenklich machen:

Als sie das Ziel aus den Augen verloren, verdoppel-
ten sie ihre Anstrengungen.

m Unterschied zu Twains Romanhelden Huckleberry
inn, der aussichtslos einem Mississippi-Dampfer hin-

erherpaddelte, haben aber wir ein klares Ziel vor Augen,
nd wir werden mit der Föderalismusreform gleich hof-






(A) )



(B) )


Dr. Günter Krings
fentlich auch einen klaren Kurs abstecken, auf dem wir
dieses Ziel – runter mit der Neuverschuldung, Neuver-
schuldung möglichst bei null – erreichen können.

Dies ist deshalb wichtig, weil sich die Politik auch in
der Demokratie immer einem Dilemma ausgesetzt sieht.
Schulden sind heute immer ein relativ bequemer Aus-
weg, um möglichst vielen Interessen Rechnung tragen
zu können. Diejenigen, die durch Schulden belastet wer-
den können – eben künftige Generationen –, haben heute
im politischen Prozess noch gar keine Stimme, egal wie
tief man das Wahlalter ansetzt. Diejenigen, die Opfer
dieser Schuldenpolitik sein werden, sind heute noch gar
nicht geboren.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Aus dem Grunde ist im Verfassungsstaat die einzige
Möglichkeit, dieses Dilemma wenigstens ein Stück weit
aufzulösen, eine verfassungsrechtliche Selbstbeschrän-
kung. Genau das versuchen wir mit dieser Föderalis-
muskommission: eine Selbstbindung von Regierung und
Parlament, eine Selbstbindung von Bund und Ländern.

Die Schuldenbremse – darauf haben die Redner der
FDP gerade hingewiesen – mag nicht perfekt sein. Sie ist
aber ein realistischer und konsequenter Ansatz, der deut-
lich über das hinausgeht und besser ist als das, was vor
knapp 40 Jahren im Deutschen Bundestag beschlossen
worden ist. Wir gehen ab von dem Prinzip, so viele
Schulden machen zu dürfen, wie wir investieren, weil es
nicht funktioniert hat. Die bestehende Schuldenregelung
im Grundgesetz hat fast 40 Jahre Zeit gehabt, eindrucks-
voll ihre Untauglichkeit zu beweisen. Wir haben jetzt die
Wahl, das einfach weiter hinzunehmen oder zumindest
einen wichtigen Schritt in Richtung weniger Neuver-
schuldung zu machen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das ist deutlich besser als gar nichts. Mir ist ein halbes
Brot allemal lieber, als gar kein Brot zu bekommen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Jetzt ist also die Zeit für einen neuen Anfang. Ich
finde es gut, Herr Kuhn, dass wir uns im Grundsatz auch
mit den Grünen einig sind. Aber in den sieben Jahren
Rot-Grün habe ich Ihr Engagement für weniger Schul-
den vermissen müssen. Wer sieben Jahre Zeit hatte, et-
was zu tun, aber nichts getan hat, sodass in jedem Haus-
halt eine deutliche Neuverschuldung notwendig wurde
– ohne eine Finanzmarktkrise –, der sollte zumindest die
Chance ergreifen, dass diese Selbstbeschränkung eine
Besserung herbeiführt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich will noch auf einige Kritikpunkte eingehen. Ein
wesentlicher Kritikpunkt, der auch von einigen Ländern
vorgetragen wurde, war, wir würden ungebührlich in die
Haushaltsautonomie der Länder eingreifen. Dieser
Kritikpunkt relativiert sich schon ein ganzes Stück,
wenn man einen Blick in den jetzigen Text der Finanz-
verfassung wirft. Dieser Text beinhaltet ebenfalls eine
Reihe von Einschränkungen für die Länder. Darauf gehe
ich gleich ein.

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(C (D Insgesamt gebietet es der solidarische Verbund zwichen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern ntereinander auch, dass das Grundgesetz Regelungen orsieht, die auch die Länder binden. Das Grundgesetz st voll mit solchen Bindungen für die Länder, angefanen bei den Grundrechten bis zu dem Homogenitätsebot nach Art. 28 Abs. 1 und speziell dem Sozialstaatsrinzip, das übrigens immense Kostenfolgen für die änder hat. Es ist für die Länder eben nicht zum Null arif zu haben. Wir geben klare Vorgaben, die die Länder inhalten müssen. Das ist auch nicht erstmalig in der euen Finanzverfassung der Fall. In der geltenden Fianzverfassung gibt es bereits sehr starke Eingriffsmögichkeiten. Im Falle der Störung des gesamtwirtschaftlihen Gleichgewichts kann der Bundesgesetzgeber heute chon sogar Kreditobergrenzen für die Länder vorschreien, ja er kann die Länder sogar verpflichten, Rücklagen ei der Bundesbank zu bilden. Das ist geltendes Verfasungsrecht, das bislang von niemandem in Karlsruhe anegriffen wurde. Auf einen Punkt muss ich in diesem Zusammenhang och hinweisen. Ich habe mich etwas geärgert, dass die andtagsvertreter, die in die Föderalismuskommission iteingebunden waren, jetzt – zum großen Teil jeden alls – kritisieren, dass sie in ihrer Autonomie zum chuldenmachen eingedämmt werden, aber den Länern, die eine Steuerautonomie für sich gefordert haben, icht beigesprungen sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


aushaltsautonomie kann nicht erst dann beginnen,
enn man Schulden machen will; sie muss – wenn ich

ie richtig verstehe – umfassend gemeint sein. Das gilt
ann für Einnahmen und Ausgaben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Ein zweiter Kreditpunkt, der von vielen Stellen in die-
em Hause vorgetragen worden ist, betrifft den Text der
erfassungsänderung: Er sei zu lang und zu detailreich.
ach 60 Jahren Grundgesetz mag ein wenig Nostalgie
itschwingen, dass man schaut: Wie war es damals, wie

st es heute? Die Verfassungsänderung heute findet aber
nter völlig anderen Gesetzmäßigkeiten und Bedingun-
en statt als die Verfassungsgebung vor 60 Jahren. 1949
ar Deutschland zwar ökonomisch eine Trümmerwüste,

ber juristisch war es eine echte Stunde null. Um mit
ohn Rawls zu sprechen: Es lag ein Schleier des Nicht-
issens über dieser Verfassungsgebung. Es war eben
icht klar, welches Land besonders stark und welches
esonders schwach herauskommen würde und wie die
inzelnen Rollen – auch in ökonomischer Hinsicht – im
undesstaat verteilt werden würden. Es gab eine ge-
isse Bereitschaft, ein Wagnis einzugehen. Das ermög-

ichte damals, nach der Maxime Napoleons zu handeln,
er einmal gesagt haben soll: Verfassungen müssen kurz
nd unklar sein.

2009, 60 Jahre später, sind die Bedingungen vollkom-
en anders. Nach 60 Jahren Bundesstaatspraxis ist diese

onsensfördernde Unkenntnis verschwunden. Jeder weiß






(A) )



(B) )


Dr. Günter Krings
genau, wo er steht. Bildlich gesprochen: Bei einer Föde-
ralismusreform sitzt jeder Verhandlungspartner schon
mit dem Taschenrechner auf den Knien am Tisch und
rechnet auf Punkt und Komma aus, was das für ihn in
Euro und Cent bedeutet, was er verliert und was er
gewinnen kann. Das macht es schwer bzw. unmöglich,
wolkige und allgemeine Formulierungen hineinzuschrei-
ben. Das verlangt nach sehr konkreten und präzisen
Regelungen. Das kann man kritisieren, aber das ist die
Realität. Wer das nicht erträgt, muss bereit sein, auf Ver-
fassungsänderungen, die notwendig sind und die Lücken
schließen, generell zu verzichten. Er würde den Verfas-
sungsstaat zu Untätigkeit und Unveränderbarkeit verur-
teilen. Genau das wäre sicherlich nicht im Sinne der
Mütter und Väter unseres Grundgesetzes.

Es gab auch manchen gut gemeinten Vorschlag im
Rahmen der Beratungen im Deutschen Bundestag. Ich
gebe gern zu, dass das Ziel vieler Vorschläge eine Ver-
schlankung und vielleicht eine bessere Lesbarkeit der
Texte war. Aber diejenigen, die solche Vorschläge unter-
breitet haben, haben verkannt, dass selbst scheinbar we-
nig bedeutende Nebensätze eine klare normative Wir-
kung bei dieser Reform haben. Ich nenne als Beispiel,
das in starkem Maße auch die Kommunen betrifft,
Art. 104 b des Grundgesetzes. Hier gab es den Vor-
schlag, der Bund solle Finanzhilfen für alle außerge-
wöhnlichen Notsituationen auch außerhalb seiner Ge-
setzgebungskompetenz geben können und nicht nur für
diejenigen, die dem staatlichen Einfluss entzogen sind.
Das hätte die Tore viel weiter geöffnet, als wir von der
Union das wollten. Das, was wir mit der letzten Födera-
lismusreform geschafft haben, wäre dann in der Tat weit-
gehend zurückgedreht worden.

Wir nehmen nun eine sachgerechte Öffnung vor, ge-
hen aber nicht weiter, als es in der Sache geboten ist. Die
aktuelle Wirtschaftskrise zeigt, dass diese Öffnung rich-
tig ist. Wer hier die reine Lehre vertritt und sagt, gemäß
der Trennung von Bund und Ländern und im Sinne eines
echten Gestaltungs- oder Wettbewerbsföderalismus
müssten die Finanzhilfen ganz zurückgefahren werden,
der hätte in der aktuellen Wirtschaftskrise konsequenter-
weise nur vorschlagen dürfen: Die Länder bekommen
befristet Einnahmen aus zwei oder drei Mehrwertsteuer-
punkten, und der Bund legt kein Konjunkturprogramm
auf. Er hält sich aus allen Maßnahmen heraus und über-
lässt alles den Ländern. – Einen solchen ernst gemeinten
Vorschlag gab es von keiner Seite dieses Hauses. Das ist
auch nachvollziehbar. Aus diesem Grund ist die Öff-
nung, die wir in Art. 104 b des Grundgesetzes vorneh-
men, richtig und notwendig.

Diese Öffnung ist dringend notwendig; denn viele
Kommunen in Deutschland sind nach wie vor verunsi-
chert, ob ihre Projekte, die mit Mitteln aus dem Kon-
junkturpaket II finanziert werden sollen, verfassungs-
konform sind. Wenn wir aber Stimulanz durch diese
Konjunkturpakete wollen, dann müssen wir auch dafür
sorgen, dass das Geld tatsächlich ausgegeben werden
kann. Viele Kommunen schauen uns heute zu und war-
ten ab, ob die geplante Verfassungsänderung Realität
wird. An die Adresse derjenigen, die diese Verfassungs-
änderung ablehnen, sich enthalten oder das Ganze im

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1)

(C (D undesrat stoppen wollen, sage ich: Es herrscht Zeitruck. Wer dieses Projekt auch nur für einige Wochen ufhält, verhindert, dass Städte, Gemeinden und Kreise n Deutschland zeitnah dieses Geld ausgeben können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich finde, die nun zu beschließende Föderalismus-
eform bietet eine historische Chance für mehr Genera-
ionengerechtigkeit. Diese Chance zu verspielen, wäre
nklug und leichtfertig, weil wir angesichts der Finanz-
arktkrise und der Notwendigkeit neuer Schulden die
erschuldungsschleusen in diesen Tagen ein Stück weit
ieder öffnen müssen. Wenn wir aber nicht gleichzeitig

inen Schließmechanismus in das Grundgesetz ein-
auen, dann wird eine ganze politische Generation in
eutschland – so befürchte ich – daran verzweifeln, die
chleusentore wieder zu schließen. Wir müssen beides,
enerationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit auf der

inen Seite sowie die Notwendigkeit, in dieser Krise zu
eagieren, auf der anderen Seite, miteinander verbinden.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir als Union und die Große Koalition nehmen diese
erausforderung – ich hoffe, möglichst einstimmig – an.
ir handeln verantwortlich, weil wir gerade in der Krise

iese Schuldenbremse verabschieden wollen. Ich hoffe,
ass möglichst viele Mitglieder aller Fraktionen in die-
em Hause dem zustimmen können.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622502000

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von den
raktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ge-
etzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes. Der Rechts-
usschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
rucksache 16/13221, den Gesetzentwurf der Fraktio-
en der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/12410
n der Ausschussfassung anzunehmen. Mir liegen per-
önliche Erklärungen zur Abstimmung aus fast allen
raktionen des Hauses zu diesem Gesetzentwurf vor, die
ir nach dem üblichen Verfahren dem Protokoll beifü-
en.1)


(Unruhe)


Darf ich einen Augenblick um Aufmerksamkeit
itten? – Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzent-
urf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um
as Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
ich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung
ngenommen.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Ich weise darauf hin, dass zur
nnahme dieses Gesetzentwurfs die Mehrheit von zwei

Anlagen 2 bis 11






(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert

Ilse Aigner
Peter Albach

Enak Ferlemann Robert Hochbaum Dr. Max Lehmer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck


(Reutlingen)

Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen


(Bönstrup)

Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning

Dirk Fischer (Hamburg)


(Karlsruhe Land)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Eberhard Gienger
Michael Glos
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund

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oachim Hörster
nette Hübinger
ubert Hüppe
usanne Jaffke-Witt
r. Peter Jahr
r. Hans-Heinrich Jordan
ndreas Jung (Konstanz)

r. Franz Josef Jung
artholomäus Kalb
ans-Werner Kammer
teffen Kampeter
lois Karl
ernhard Kaster

(VillingenSchwenningen)


olker Kauder
ckart von Klaeden
ürgen Klimke
ulia Klöckner
ens Koeppen
r. Kristina Köhler

(Wiesbaden)

anfred Kolbe
orbert Königshofen

Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Thomas Mahlberg
Stephan Mayer (Altötting)

Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Friedrich Merz
Laurenz Meyer (Hamm)

Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Philipp Mißfelder
Dr. Eva Möllring
Marlene Mortler
Carsten Müller


(Braunschweig)

Stefan Müller (Erlangen)

Dr. Gerd Müller
Bernd Neumann (Bremen)

Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Peter Altmaier
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)


Klaus Hofbauer
Franz-Josef Holzenkamp

Paul Lehrieder
Ingbert Liebing
Dritteln der Mitglieder des De
forderlich ist. Das sind minde
stimmen nun über den Gesetze
Fraktionen der CDU/CSU und
bitte die Schriftführerinnen und
sehenen Plätze einzunehmen. –
mung.

Gibt es noch einen Kollege
ihre Stimmkarte noch nicht a
nicht der Fall. Dann schließe
bitte die Schriftführerinnen un
Auszählung zu beginnen.

Da die Begleitgesetze in eine
hang mit den gerade zur Abstim
gesetzänderungen stehen, schla
mit den Geschäftsführern vor,
des Auszählungsergebnisses d
ganges die Sitzung kurz unterb
sichtlich nur wenige Minuten d
ich Sie bitten, hierzubleiben,

Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 575;
davon

ja: 418
nein: 109
enthalten: 48

Ja

CDU/CSU

Ulrich Adam

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A
Il
D
utschen Bundestages er-
stens 408 Stimmen. Wir
ntwurf auf Verlangen der
SPD namentlich ab. Ich
Schriftführer, die vorge-
Ich eröffne die Abstim-

n oder eine Kollegin, die
bgegeben hat? – Das ist
ich die Abstimmung und
d Schriftführer, mit der

m logischen Zusammen-
mung stehenden Grund-

ge ich im Einvernehmen
dass ich bis zur Vorlage
ieses Abstimmungsvor-
reche. Das wird voraus-
auern. Deswegen möchte
weil wir unmittelbar da-

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eorg Brunnhuber
ajus Caesar
itta Connemann
eo Dautzenberg
ubert Deittert
lexander Dobrindt
homas Dörflinger
arie-Luise Dött
aria Eichhorn
r. Stephan Eisel
nke Eymer (Lübeck)

se Falk
r. Hans Georg Faust

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ach über die Begleitgesetze
bstimmen.

Die Sitzung ist für diesen k
rochen.


(Unterbrechung von 10. Präsident Dr. Norbert Lam Ich eröffne die unterbroch ebe das von den Schriftführer rmittelte Ergebnis der name ung über den von den Frakti er SPD eingebrachten Entwur erung des Grundgesetzes – Dr 6/13221 – bekannt: abgegebe aben gestimmt 418, (Beifall bei der CDU/C it Nein haben gestimmt 10 8 Kolleginnen und Kollegen. ie erforderliche verfassungsän nd ist damit beschlossen. onika Grütters r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg lav Gutting olger Haibach erda Hasselfeldt rsula Heinen da Carmen Freia Heller ichael Hennrich ürgen Herrmann ernd Heynemann rnst Hinsken hristian Hirte D H T M G D D D D A H K (C (D zur Föderalismusreform urzen Augenblick unter 51 bis 10.56 Uhr)


mert:
ene Sitzung wieder und
innen und Schriftführern
ntlichen Schlussabstim-
onen der CDU/CSU und
f eines Gesetzes zur Än-
ucksachen 16/12410 und
ne Stimmen 575. Mit Ja

SU und der SPD)

9, enthalten haben sich
Der Gesetzentwurf hat
dernde Mehrheit erreicht

r. Rolf Koschorrek
artmut Koschyk
homas Kossendey
ichael Kretschmer
unther Krichbaum
r. Günter Krings
r. Martina Krogmann
r. Hermann Kues
r. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

ndreas G. Lämmel
elmut Lamp
atharina Landgraf






(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert
Eduard Oswald
Henning Otte
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)

Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Johannes Röring
Kurt J. Rossmanith
Dr. Norbert Röttgen
Albert Rupprecht (Weiden)

Peter Rzepka
Anita Schäfer (Saalstadt)

Hermann-Josef Scharf
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Christian Schmidt (Fürth)

Andreas Schmidt (Mülheim)

Ingo Schmitt (Berlin)

Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Kurt Segner
Marion Seib
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Strobl (Heilbronn)

Lena Strothmann
Michael Stübgen
Hans Peter Thul
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg
Peter Weiß (Emmendingen)

Gerald Weiß (Groß-Gerau)

Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann

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laus-Peter Willsch
illy Wimmer (Neuss)


lisabeth Winkelmeier-
Becker
erner Wittlich
agmar Wöhrl
olfgang Zöller
illi Zylajew

PD

r. Lale Akgün
regor Amann
r. h. c. Gerd Andres
grid Arndt-Brauer
ainer Arnold
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oris Barnett
r. Hans-Peter Bartels
ören Bartol
abine Bätzing
irk Becker
we Beckmeyer
laus Uwe Benneter
r. Axel Berg
te Berg
etra Bierwirth
othar Binding (Heidelberg)

olker Blumentritt
urt Bodewig
lemens Bollen
erd Bollmann
r. Gerhard Botz
laus Brandner
illi Brase
ernhard Brinkmann

(Hildesheim)


delgard Bulmahn
lla Burchardt
artin Burkert
r. Michael Bürsch
hristian Carstensen
arion Caspers-Merk
r. Peter Danckert
arl Diller
artin Dörmann
r. Carl-Christian Dressel
lvira Drobinski-Weiß
arrelt Duin
etlef Dzembritzki
ebastian Edathy
iegmund Ehrmann
ans Eichel
r. h. c. Gernot Erler
etra Ernstberger
arin Evers-Meyer
nnette Faße
lke Ferner
abriele Fograscher
ainer Fornahl
abriele Frechen
agmar Freitag
eter Friedrich
igmar Gabriel
artin Gerster
is Gleicke
ünter Gloser
ngelika Graf (Rosenheim)


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onika Griefahn
erstin Griese
abriele Groneberg
chim Großmann
olfgang Grotthaus
ans-Joachim Hacker
ettina Hagedorn
laus Hagemann
lfred Hartenbach
ichael Hartmann

(Wackernheim)

ina Hauer
ubertus Heil
r. Reinhold Hemker
olf Hempelmann
r. Barbara Hendricks
ustav Herzog
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abriele Hiller-Ohm
tephan Hilsberg
etra Hinz (Essen)

erd Höfer

ris Hoffmann (Wismar)

rank Hofmann (Volkach)

r. Eva Högl
ike Hovermann
laas Hübner
hristel Humme
othar Ibrügger
runhilde Irber

ohannes Jung (Karlsruhe)

osip Juratovic
ohannes Kahrs
lrich Kasparick
r. h. c. Susanne Kastner
lrich Kelber
hristian Kleiminger
ans-Ulrich Klose
strid Klug
r. Bärbel Kofler
alter Kolbow

ritz Rudolf Körper
arin Kortmann
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nette Kramme
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olker Kröning
ngelika Krüger-Leißner
r. Hans-Ulrich Krüger

ürgen Kucharczyk
elga Kühn-Mengel
te Kumpf
r. Uwe Küster
hristine Lambrecht
hristian Lange (Backnang)

r. Karl Lauterbach
altraud Lehn
abriele Lösekrug-Möller
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lrike Merten
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(C (D arko Mühlstein etlef Müller ichael Müller esine Multhaupt ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles r. Erika Ober homas Oppermann olger Ortel einz Paula ohannes Pflug oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe teffen Reiche aik Reichel erold Reichenbach r. Carola Reimann hristel RiemannHanewinckel alter Riester r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth ichael Roth arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen r. Hermann Scheer arianne Schieder tto Schily lla Schmidt ilvia Schmidt enate Schmidt einz Schmitt arsten Schneider laf Scholz einhard Schultz wald Schurer r. Angelica Schwall-Düren r. Martin Schwanholz olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier r. Margrit Spielmann örg-Otto Spiller ieter Steinecke udwig Stiegler olf Stöckel hristoph Strässer r. Peter Struck oachim Stünker örg Tauss ella Teuchner r. h. c. Wolfgang Thierse örn Thießen ranz Thönnes imone Violka örg Vogelsänger r. Marlies Volkmer edi Wegener ndreas Weigel etra Weis Präsident Dr. Norbert Lammert Dr. Diether Dehm Elke Hoff FDP Florian Toncar fraktionsloser Abgeordneter Henry Nitzsche Nein CDU/CSU Dr. Norbert Lammert SPD Niels Annen Klaus Barthel Marco Bülow Renate Gradistanac Wolfgang Gunkel Helga Lopez Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Mechthild Rawert Sönke Rix René Röspel Ortwin Runde Swen Schulz Frank Schwabe Andreas Steppuhn Dr. Rainer Tabillion Rüdiger Veit Dr. Wolfgang Wodarg Waltraud Wolff W D K D D H L C In D D D K M J K O U U D W D P B E P V D D D F D D A J S Wir kommen nun zur Abstim ßungsanträge. Wer stimmt für der Fraktion der FDP auf der Wer stimmt dagegen? – Wer schließungsantrag ist mit Mehr Wer stimmt für den Entsch tion Die Linke auf der Druck stimmt dagegen? – Wer enthält schließungsantrag ist mehrheitl Wer stimmt für den Entschlie Bündnis 90/Die Grünen auf Dru erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst iana Golze r. Gregor Gysi eike Hänsel utz Heilmann ornelia Hirsch ge Höger r. Barbara Höll r. Lukrezia Jochimsen r. Hakki Keskin atja Kipping onika Knoche an Korte atrin Kunert skar Lafontaine lla Lötzer lrich Maurer orothée Menzner olfgang Nešković r. Norman Paech etra Pau odo Ramelow lke Reinke aul Schäfer olker Schneider r. Herbert Schui r. Ilja Seifert r. Petra Sitte rank Spieth r. Kirsten Tackmann r. Axel Troost lexander Ulrich örn Wunderlich abine Zimmermann D T U S F U M M A N J K W B K M E C I D G R S D H D W J E F J D D mung über die Entschlieden Entschließungsantrag Drucksache 16/13232? – enthält sich? – Der Entheit abgelehnt. ließungsantrag der Fraksache 16/13231? – Wer sich? – Auch dieser Entich abgelehnt. ßungsantrag der Fraktion cksache 16/13230? – Wer s s g d B R a ti i g r. Anton Hofreiter hilo Hoppe te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn ndine Kurth arkus Kurth onika Lazar nna Lührmann icole Maisch erzy Montag erstin Müller infried Nachtwei rigitte Pothmer rista Sager anuel Sarrazin lisabeth Scharfenberg hristine Scheel rmingard Schewe-Gerigk r. Gerhard Schick rietje Staffelt ainder Steenblock ilke Stokar von Neuforn r. Wolfgang StrengmannKuhn ans-Christian Ströbele r. Harald Terpe olfgang Wieland osef Philip Winkler nthalten DP ens Ackermann r. Karl Addicks aniel Bahr B M D H G H S H In S M D P J B D H D G F D D D C C D D D H B D M timmt dagegen? – Wer enthält chließungsantrag ist abgelehnt Wir kommen nun zum Tage eht um die Abstimmung über er CDU/CSU und SPD eing egleitgesetzes zur zweiten F echtsauschuss empfiehlt in sei uf Drucksache 16/13222, den onen der CDU/CSU und SPD n der Ausschussfassung anzun en, die dem Gesetzentwurf in (D irgit Homburger ichael Kauch r. Heinrich L. Kolb ellmut Königshaus udrun Kopp einz Lanfermann ibylle Laurischk arald Leibrecht a Lenke abine LeutheusserSchnarrenberger arkus Löning r. Erwin Lotter atrick Meinhardt an Mücke urkhardt Müller-Sönksen irk Niebel ans-Joachim Otto etlef Parr isela Piltz rank Schäffler r. Konrad Schily r. Max Stadler r. Rainer Stinner arl-Ludwig Thiele hristoph Waitz r. Guido Westerwelle r. Claudia Winterstein r. Volker Wissing artfrid Wolff ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN arieluise Beck sich? – Auch dieser Ent. sordnungspunkt 36 b. Es den von den Fraktionen ebrachten Entwurf eines öderalismusreform. Der ner Beschlussempfehlung Gesetzentwurf der Frakauf Drucksache 16/12400 ehmen. Ich bitte diejeni der Ausschussfassung zuGunter Weißgerber Gert Weisskirchen Hildegard Wester Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Engelbert Wistuba Heidi Wright Uta Zapf Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Uwe Barth Dr. Werner Hoyer Dr. h. c. Jürgen Koppelin DIE LINKE Hüseyin-Kenan Aydin Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Heidrun Bluhm Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Sevim Dağdelen B D C B A E D D K K B B W P P (CÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN ornelia Behm irgitt Bender lexander Bonde kin Deligöz r. Thea Dückert r. Uschi Eid ai Gehring atrin Göring-Eckardt ritta Haßelmann ettina Herlitzius infried Hermann eter Hettlich riska Hinz Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich Dr. Edmund Peter Geisen Hans-Michael Goldmann Joachim Günther Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Präsident Dr. Norbert Lammert stimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich darf diejenigen, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, bitten, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch dieser Gesetzentwurf mit der notwendigen Mehrheit angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 37 a und 37 b sowie die Zusatzpunkte 7 a und 7 b auf: 37 a)


(Tuchenbach)


(Everswinkel)





(A) )


(B) )


(Wolmirstedt)


(Saarbrücken)


(Frankfurt)


(Wiesloch)





(A) )


(B) )

Stokar von Neuforn, Volker Beck (Köln), Monika
Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grundrecht auf Datenschutz im öffentlichen
und privaten Bereich stärken

– Drucksache 16/13170 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien

b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Renate Künast, Silke Stokar von Neuforn,
Jerzy Montag, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Än-

(Artikel 2 a, 5 a, 13 a, 19)


– Drucksache 16/9607 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 16/13218 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Beatrix Philipp
Dr. Michael Bürsch
Gisela Piltz
Jan Korte
Silke Stokar von Neuforn

ZP 7 a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Bundesdaten-
schutzgesetzes

– Drucksachen 16/10529, 16/10581 –

– Zweite und dritte Beratung des vom Bundes-
rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Bundesdatenschutzge-
setzes

– Drucksache 16/31 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innen-
ausschusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 16/13219 –

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(C (D Berichterstattung: Abgeordnete Beatrix Philipp Dr. Michael Bürsch Gisela Piltz Jan Korte Silke Stokar von Neuforn b)

Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar
von Neuforn, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mehr Datenschutz beim so genannten Scoring

– Drucksachen 16/683, 16/13219 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Beatrix Philipp
Dr. Michael Bürsch
Gisela Piltz
Jan Korte
Silke Stokar von Neuforn

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Än-
erung des Bundesdatenschutzgesetzes liegt ein Ent-
chließungsantrag der FDP-Fraktion vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
ie Aussprache 90 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-
en Widerspruch. Dann können wir so verfahren.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zu-
ächst dem Kollegen Dr. Hans-Peter Uhl für die CDU/
SU-Fraktion.


Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1622502100

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und

ollegen! Wir sprechen heute über den von den Grünen
ingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grund-
esetzes, aber auch über einen von der Bundesregierung
ingebrachten Gesetzentwurf zum sogenannten Scoring.

Datenschutz ist zum zentralen Anliegen unserer Ge-
ellschaft geworden, einer Gesellschaft im Informa-
ionszeitalter. In einer Zeit, die von einer Automatisie-
ung der Datenverarbeitung geprägt ist und in der uns
as Internet mit Daten aller Art zuschüttet, erleben wir
ine Datenflut. Das muss natürlich zur Folge haben,
ass der Schutz der Daten im Rahmen dieser Datenflut
eu organisiert wird.

Wir als Koalition haben uns dem Thema Datenschutz
estellt und uns monatelang in Verhandlungen zwischen
PD und Union sowie mit den betroffenen Verbänden
nd den Datenschützern mit diesem Thema befasst.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem beach-
enswerten Urteil aus dem Jahre 1983, wie Sie wissen,
as Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
ozusagen eingeführt. Eine weitere wichtige Entschei-
ung im Bereich Datenschutz ist im Februar vergan-
enen Jahres zur Onlinedurchsuchung ergangen. Hier
urde das Recht auf Gewährleistung der Vertraulich-
eit und Integrität bei Nutzung informationstechni-
cher Systeme begründet – ein weiterer Baustein für ei-






(A) )



(B) )


Dr. Hans-Peter Uhl
nen effizienten Datenschutz. Wer diese Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichtes jetzt in Grundgesetzar-
tikeln normieren will, macht etwas, was nicht zwingend
nötig ist; denn es handelt sich bereits um materiell gel-
tendes Verfassungsrecht, wie Juristen schon im ersten
Semester in Staatsrechtsvorlesungen lernen.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es wäre sinnvoll und gut!)


– Sinnvoll kann es dann sein, wenn man sich mit den
einfachgesetzlichen Fragen befasst. Das will ich hier
heute tun.


(Zuruf des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


Es ist zunächst einmal eine Verlagerung des Problems
festzustellen. Es geht nicht mehr in erster Linie um die
Festlegung von Abwehrrechten des Bürgers gegen-
über dem Staat. In diesem Bereich liegen erkennbar
nicht die Hauptprobleme, die zu regeln sind.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh doch!)


Es geht nämlich nicht um den öffentlichen Bereich, son-
dern um den privaten Sektor, also den Datenschutz in
diesem Bereich.

Der Staat – das hat, wie ich meine, die Diskussion zur
Onlinedurchsuchung durchaus auch ergeben – muss ver-
antwortungsbewusst mit den Daten, die er sammelt, um-
gehen, und der Bürger muss vor einer unverhältnismäßi-
gen Datensammelwut des Staates geschützt werden. Der
Staat – all das haben wir über eine Vielzahl von Sicher-
heitselementen in das Gesetz zur Onlinedurchsuchung
eingebaut – kann nicht willkürlich im Wege der Online-
durchsuchung Daten erheben und auf die Festplatten der
Bürger zugreifen. Wir haben einen Richtervorbehalt ein-
gebaut; all das geht also nur, wenn ein Richter zustimmt.
Wir haben entsprechende Befugnisse nur dem Präsiden-
ten gegeben und nicht einfachen, kleinen Mitarbeitern.
Wir haben die Verwertung geregelt, also wie mit erkenn-
bar privaten Daten, auf die man dabei stößt, umzugehen
ist. All dies haben wir in einem sehr komplizierten Ge-
setzeswerk minutiös geregelt. Das Verhältnis zwischen
Bürger und Staat im Umgang mit entsprechenden Daten
und der Schutz dieser Daten sind also sehr sensibel gere-
gelt worden.

Die Datenskandale, die uns im vergangenen Jahr und
auch schon in diesem Jahr bewegten – es wird wahr-
scheinlich in den kommenden Monaten noch weitere ge-
ben –, waren völlig anderer Natur. Mit diesen Skandalen
verbindet man die Namen Lidl, Telekom, Post und Deut-
sche Bahn, um nur einige zu nennen. Die Liste mit den
Namen von privaten oder privatisierten Firmen, die im
Umgang mit den schützenswerten, intimen Daten ihrer
Mitarbeiter bzw. von deren Angehörigen jede Sensibili-
tät vermissen lassen, wird sich – davon bin ich zutiefst
überzeugt – fortsetzen. Das ist der Punkt, um den es
geht: Wie können wir verhindern, dass im privaten Sek-
tor Ausspähung durch den Arbeitgeber erfolgt?

Wir führen in der Koalition seit langem Gespräche
darüber, ob wir das noch in dieser Legislaturperiode leis-

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(C (D en können. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen: Wir ollten diesem Thema Aufmerksamkeit schenken und erden in einem neu geschaffenen § 32 BDSG die für en Arbeitnehmerdatenschutz geltenden Rechtsgrundagen, ohne sie zu verändern, noch einmal aufzeigen, issend, dass wir in der nächsten Legislaturperiode, wer uch immer dann die Mehrheit haben wird, das Thema rbeitnehmerdatenschutz sehr sorgfältig und grundsätz ich in einem eigenen Gesetz behandeln müssen. ch bitte deswegen, diesen § 32 BDSG, der hoffentlich in er nächsten Sitzungswoche behandelt wird, nicht als bschließende Behandlung dieses Themas, sondern als instieg in eine grundsätzliche Diskussion zu verstehen. Was heute schon behandelt werden kann, ist das coring. Auf dieses Thema wird meine Kollegin Frau hilipp nachher ausführlich eingehen. Unsere Vorchläge bringen deutliche Verbesserungen für die Betrofenen. Man soll erfahren können, was Auskunfteien über inen an Daten sammeln, wie der Score-Wert für einen erechnet wird und was er bewirken kann. Dadurch wird m Bereich des Scoring Transparenz geschaffen. Desween sind wir mit dem Gesetzentwurf, den wir Ihnen eute vorlegen können, sehr zufrieden. Wir, die Unionsfraktion, genauso aber die SPD, haen, auch gemeinsam, in einer Anhörung mit der Wirtchaft, mit Verbraucherschutzverbänden, mit Datenchützern, eine Unzahl von Gesprächen geführt, um erbesserungen beim privatwirtschaftlichen Datenchutz herbeizuführen. Wir haben es hier mit einem Zielonflikt zu tun, der uns allen bewusst sein muss: Einereits gibt es das Recht des Bürgers auf informationelle elbstbestimmung, andererseits gibt es berechtigte Inteessen der gewerblichen Wirtschaft an der Nutzung von estimmten Daten zu Werbezwekken. Die Wirtschaft uss wirksam werben können. Dazu gehört auch adres ierte Werbung, die wir nicht verurteilen, sondern zulasen wollen. Die Frage ist nur: Wie kommt die Wirtschaft an diese aten, und wie kann sich der Bürger, der solchermaßen eworben wird, dagegen wehren? Wir dürfen auf keinen all zulassen, dass intime Verbraucherdaten gesammelt nd zur Bildung eines Profils genutzt werden, um auf iese Weise den Bürger gezielt zu bewerben. Der Bürger uss sich gegen solche Werbung wehren können. Er uss das letzte Wort haben, wenn es darum geht, seine ersönlichen Daten zu nutzen, um ihn gezielt zu beweren; denn er hat das Recht, über die Verwendung seiner aten zu bestimmen. Deswegen sind wir dabei, eine Wende einzuleiten: ass künftig der Grundsatz gilt, dass die Weitergabe und ie Nutzung von Daten zu Zwecken des Adresshandels nd zu Werbezwecken nur nach Einwilligung des Beoffenen – eine solche Regelung wird heutzutage Opt-inegelung genannt – erfolgen darf. Wer meint, all dies könne man durch Artikel im rundgesetz lösen, der irrt – oder er macht Symbolpoli ik. Diese Themen sind kompliziert. Wenn Sie unsere Dr. Hans-Peter Uhl Entwürfe in den Händen halten, werden Sie sehen, wie detailliert und ausgewogen wir diesen Zielkonflikt lösen. Die Einführung eines neuen Grundgesetzartikels als Lösung darzustellen, macht überhaupt keinen Sinn. Ich habe bereits gesagt: Materiell-rechtlich, verfassungsrechtlich sind die Probleme durch das Bundesverfassungsgericht mit seinen beiden Grundsatzurteilen bereits gelöst. Da besteht kein Handlungsbedarf. Jetzt geht es darum, detailliert und mit einfachgesetzlichen Regelungen diesen Zielkonflikt vernünftig auszutragen: einerseits der Wirtschaft das Werben möglich machen, andererseits dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, wann seine Daten benutzt werden, ob und von wem er beworben werden will. Das ist die sehr komplizierte Aufgabenstellung, mit der wir uns auch noch in diesen Stunden – das gebe ich gerne zu – beschäftigen. Wir verhandeln auch heute noch darüber, wie wir zu einem guten Datenschutzgesetz kommen können. Herr Bürsch, der in der nächsten Legislaturperiode, wenn ich das richtig sehe, nicht mehr dabei sein wird, ist guter Hoffnung, dass er dieses Kind noch auf die Welt bringen wird. (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Vielleicht überlege ich mir das noch einmal!)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)





(A) )


(B) )


Ich meine, wir sollten hier alle an einem Strang zie-
hen und vernünftige Regelungen erarbeiten: zum Wohle
der Betroffenen und des Datenschutzes, aber ohne die
Wirtschaft mit ihren legitimen Interessen außer Acht zu
lassen. Wer die Diskussionen über Opel, Karstadt und
andere in größte Not geratene Firmen verfolgt, der kann
nicht zur gleichen Zeit sagen: Die Wirtschaft darf nicht
mehr wirksam werben. – Das passt nun weiß Gott nicht
in die Landschaft.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Michael Bürsch [SPD])


Wer sich mit dem Thema einmal näher befasst, der
weiß, was daran für eine Industrie hängt. Damit sind
Umsätze in Milliardenhöhe und sehr viele Arbeitsplätze
verbunden. Deswegen hat es gar keinen Sinn, diese
Form der Werbung zu verteufeln. Wir müssen einen ver-
nünftigen Mittelweg finden. Das werden wir tun.

Gehen wir es an! Wir müssen uns um einfachgesetzli-
che Regelungen bemühen, statt plakativ die Einführung
irgendwelcher Grundgesetzartikel zu fordern, die die
Welt nicht verändern werden und können; denn diese
Rechtsgedanken sind durch höchstrichterliche Recht-
sprechung bereits normiert. Um diesen Punkt geht es uns
heute.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622502200

Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch ein Versehen

ist eine falsche Reihenfolge bei der Rednerliste entstan-
den.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Darf er noch mal reden? – Michael Grosse-Brömer – d n K G l z t f f d g f r d i D „ G d S s i D t b g R o k D u d k s u h R (C (D [CDU/CSU]: Dann wiederholt er das noch einmal!)


Nein. Dies ist ein Antrag der Fraktion der Grünen, die
amit eigentlich das Recht haben, die Debatte zu eröff-
en. Deswegen erteile ich jetzt als zweiter Rednerin der
ollegin Stokar das Wort.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Michael Bürsch [SPD], an den Abg. Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU] gewandt: Sie dürfen nachher noch mal reden! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Kollege Uhl war heute so maßvoll!)



(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kol-

ege Uhl hatte hier sichtlich Probleme, seine lange Rede-
eit mit irgendwelchen Inhalten zu füllen.


(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: So würde ich das nicht sagen!)


Wir haben jetzt erfahren, dass sich die Große Koali-
ion beim Thema Datenschutz in einem Zielkonflikt be-
indet. Es wäre allerdings Ihre Aufgabe, diesen Zielkon-
likt zu lösen und hier tatsächlich Inhalte, über die Sie
ann reden könnten, vorzulegen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Wir haben jetzt 60 Jahre Grundgesetz gebührend
efeiert. Es ist an der Zeit, sich wieder verstärkt der Ver-
assungswirklichkeit zu widmen. Diese sieht eher trau-
ig aus. Eindrucksvoll hat der Grundrechte-Report 2009
okumentiert, in welcher Gefahr sich die Bürgerrechte
n unserem Land befinden. Im Zusammenhang mit dem
atenschutz wird im Grundrechte-Report von einem

toten Grundrecht“ gesprochen. Lassen Sie uns dieses
rundrecht gemeinsam wiederbeleben!

Richtig ist: Sowohl der Staat als auch Private haben in
er Vergangenheit das Grundrecht auf informationelle
elbstbestimmung gröblich missachtet. Die Daten-
chutzverstöße gehen munter weiter. So werden – das
st nur ein Beispiel – hochsensible personenbezogene
aten des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezen-

rums illegale Migration, des GASIM, zwischen Polizei-
ehörden und Nachrichtendiensten munter hin- und her-
eschoben, ohne dass es dafür eine hinreichende
echtsgrundlage gibt. Es ist ganz gleich, ob beim Staat
der in der Privatwirtschaft: Da, wo hingeschaut und
ontrolliert wird, finden wir Datenschutzverstöße und
atenschutzskandale. Auch die mangelnde Kontrolle
nd die fehlenden harten Sanktionen haben dazu geführt,
ass das Grundrecht auf Datenschutz unter die Räder ge-
ommen ist.

Es ist nun einmal so: Da, wo Regeln außer Kraft ge-
etzt werden, herrscht die blanke Anarchie. Wir müssen
ns heute damit auseinandersetzen, dass sich die Sicher-
eitszentralen der großen Konzerne offensichtlich vom
echtsstaat und von der Bindung an die Verfassung ab-






(A) )



(B) )


Silke Stokar von Neuforn
gekoppelt haben. Ganz gleich, ob Lidl, Telekom, Deut-
sche Bahn oder der große Autokonzern Daimler – diese
Aufzählung ist keineswegs vollständig –: Die Persön-
lichkeitsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer wurden völlig ignoriert. Im vermeintlichen
Interesse der Konzernsicherheit wurden ganze Beleg-
schaften heimlich gescreent. Die Kommunikation von
Aufsichtsräten, Gewerkschaftern und Journalisten wurde
ausgeforscht. Es wurden Krankheitsdossiers angelegt.
Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz ging bis in den
intimsten Privatbereich.

Ich begrüße es durchaus, dass diese groben Verstöße
gegen den Datenschutz in unserer Gesellschaft nicht
mehr klaglos hingenommen werden. Es ist richtig, dass
diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die diese
ungeheuren Überwachungs- und Bespitzelungsskan-
dale zugelassen haben. Ich finde es richtig, dass sie ihre
Vorstandsjobs verlieren und sich heute vor Gericht ver-
antworten müssen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Erschüttert und erschreckt hat mich das fehlende Un-
rechtsbewusstsein. Dass wir Pressefreiheit, Meinungs-
freiheit und Versammlungsfreiheit haben, das wissen
heute die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Wir
wollen, dass Datenschutz gleichermaßen als unveräußer-
liches Grundrecht in die Köpfe der Bevölkerung eingeht.
Wir halten es für richtig, den Datenschutz als eigen-
ständiges Grundrecht in die Verfassung aufzunehmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Gisela Piltz [FDP])


Für mich gilt der Grundsatz: Ein einfacher Blick in
die Verfassung muss ausreichen, damit Grundrechte für
jedermann klar definiert erkennbar sind. Ich möchte den
Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten, Urteile des
Bundesverfassungsgerichts hervorholen und eine Ablei-
tung aus den Grundrechtsartikeln 1 und 2, die die Per-
sönlichkeitsrechte definieren, herstellen zu müssen. Die
Argumentation, in den Art. 1 und 2 sei alles ablesbar,
ließe auch den Schluss zu, auf die restlichen Grund-
rechte in unserer Verfassung verzichten zu können. Aber
niemand kommt auf die Idee, zu sagen, dass eines dieser
Grundrechte überflüssig ist oder nicht in die Verfassung
gehört. Im 21. Jahrhundert, im Jahrhundert der Informa-
tionsgesellschaft, gehört der Datenschutz als eigenstän-
diges Grundrecht in unsere Verfassung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Unsere Verfassung ist nichts Totes. Unsere Verfas-
sung ist etwas Lebendiges. Der ehemalige Verfassungs-
richter Winfried Hassemer bezeichnet das Grundgesetz
gern als eine Baustelle. Er nannte im Zusammenhang
mit der Vorstellung des Grundrechte-Reports 2009 das
Grundgesetz ein Gesetz, das nahe am Leben ist, das auf
den sozialen Wandel reagiert, das beweglich und lern-
fähig ist. Im Bereich des Datenschutzes müssen wir auf
den rasanten Technologiewandel reagieren. Im Bereich
des Datenschutzes haben wir eine Veränderung, die sich
eben nicht in unserer Verfassung widerspiegelt. Deswe-
gen sagen wir: Datenschutz gehört in die Verfassung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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(C (D ir waren durchaus bereit, über einzelne Formulierunen unseres Gesetzentwurfes zu diskutieren. Aber von hrer Seite kam nur die Ablehnung. In einem einzigen Punkt dieser groß angelegten Daenschutzdebatte können Sie von der Großen Koalition ich heute loben: Die Koalitionsvereinbarung haben Sie oll umgesetzt. Darin steht nämlich zum Thema Datenchutz nichts. Zum Thema Datenschutz haben Sie bis eute nichts Vernünftiges vollbracht. Für mich ist es ein rauriges Kapitel der Parlamentsgeschichte, dass es die bgeordneten der CDU, der CSU und der SPD sind, die eit Monaten jeden Fortschritt beim Thema Datenschutz lockieren. Bundesinnenminister Schäuble hat bereits m Herbst des letzten Jahres einen Gesetzentwurf vorgeegt, der durchaus bemerkenswerte Verbesserungen entielt. Im Dezember des letzten Jahres ging dieser Geetzentwurf einstimmig durch das Kabinett. Dann kam n der ersten Lesung des Bundestages der Totalverriss urch die Abgeordneten der CDU, begleitet von massien Bedenken aus den Reihen der SPD. Ich habe dies rüher anders erlebt: Der Innenminister hat blockiert, nd das Parlament war bemüht, Datenschutz zu stärken. ei Ihnen in der Großen Koalition ist es umgekehrt. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!)


as halte ich für einen Skandal und für peinlich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Bundesinnenminister Schäuble verkündete nach dem
atenschutzgipfel im vergangenen Herbst großspurig
as Ende des Listenprivilegs, Horst Seehofer wollte dem
dresshandel ein Ende setzen, und Bundeskanzlerin
erkel versprach noch auf dem Verbrauchertag am

2. Mai, Adressdaten dürften nur noch mit der Einwilli-
ung der Betroffenen weitergegeben werden. Alles
chall und Rauch, Ankündigungen, die nicht umgesetzt
erden. Ich kann nur sagen: Über allen Gipfeln ist Ruh’.
eit Monaten warten wir auf die Abschaffung des Lis-

enprivilegs und die Einführung einer klaren Opt-in-Re-
elung für die Weitergabe von persönlichen Daten.

Aber SPD und CDU waren schon immer die Daten-
chutzmuffel. Ich erinnere mich noch gut an die Zeiten,
ls Datenschutz hier als Täterschutz diffamiert wurde.
o tragen Sie eine Mitverantwortung für die Daten-
chutzskandale, mit denen wir uns in den letzten Mona-
en auseinanderzusetzen hatten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die SPD sich in
en Jahren der rot-grünen Regierungszeit schlicht und
rgreifend weigerte, die Koalitionsvereinbarungen zum
atenschutz umzusetzen. Ganz gleich, ob unter Arbeits-
inister Müntefering oder jetzt Arbeitsminister Scholz,

as Thema Arbeitnehmerdatenschutz fiel einer sozial-
emokratischen Arbeitsverweigerung zum Opfer. Sie
aben vom verfassungsrechtlich geschützten Streikrecht
n der falschen Stelle Gebrauch gemacht. In den vergan-
enen zehn Jahren wurde trotz vielfacher Parlaments-
eschlüsse jede Forderung nach einem Arbeitnehmer-






(A) )



(B) )


Silke Stokar von Neuforn
datenschutzgesetz ignoriert und ausgesessen. Eine
Presseerklärung von Andrea Nahles vom heutigen Tag
ist nichts weiter als eine weitere Ankündigung; sie
schafft kein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Die realen
Chancen, hier etwas zu machen, haben Sie vertan. Auch
zu diesem Thema haben wir bereits seit über einem Jahr
umfangreiche Vorschläge vorgelegt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Gisela Piltz [FDP])


Das Einzige, was Sie hier heute zur Datenschutzde-
batte beitragen können, ist ein Gesetz zum Scoring. Nur
bleibt auch in diesem Gesetz der Datenschutz auf der
Strecke. In weiten Bereichen hat sich die Lobby der
Auskunfteien durchgesetzt. Sie begrenzen das Scoring
nicht, sondern dehnen es weiter aus. Scoring macht Sinn,
wenn es darum geht, die Bonität im Bereich von Kredit-
geschäften zu bewerten. Zu dieser Einschränkung
kommt auch der Bundesrat. Sie aber lassen Scoring für
alle weiteren Lebensbereiche zu. Ihre Ausweitung des
Scoring wird in wenigen Jahren dazu führen, dass wir
eine massive soziale Ausgrenzung über Scorewerte ha-
ben werden. Sie lassen die Bewertung der Bonität nach
Wohnort ausdrücklich zu. Es reicht einfach nicht aus,
wenn eine Entscheidung nicht ausschließlich von Geo-
daten abhängig gemacht werden darf. Dies wird zu einer
massiven Verschärfung der sozialen Diskriminierung
von Menschen führen, die in sozialen Brennpunkten le-
ben. Sie werden höhere Zinsen für Kredite zahlen müs-
sen, wenn sie überhaupt einen bekommen, sie können
vom Versandhandel und vom Internetshopping weitge-
hend ausgeschlossen werden, und sie bekommen
Schwierigkeiten beim Abschluss von Mobilfunkverträ-
gen und Internetanschlüssen. Hiermit stärken Sie die
Auskunfteien, die die Bonität von Kunden nicht nach
dem tatsächlichen Verhalten, sondern nach der Wohnan-
schrift bewerten, und Sie schwächen die Schufa, die zu-
mindest bemüht ist, Datenschutzregeln einzuhalten. Bis-
lang verzichtet die Schufa auf die Verwendung von
Geodaten. So viel zu Ihrem Argument, es sei nicht pra-
xistauglich. Außerdem stärken Sie diejenigen Auskunf-
teien, die „Auskunft light“ machen und damit massiv in
die soziale Vertragsgestaltung von Menschen eingreifen.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das alles sieht der Datenschutzbeauftragte Schaar ganz anders, Frau Kollegin!)


Wir fordern darüber hinaus die Einrichtung eines In-
ternet-Bürgerportals. Auch das haben Sie im Innenaus-
schuss abgelehnt.

Wir haben im Innenausschuss drei konkrete Ände-
rungsanträge vorgelegt. Diese hätten die gröbsten Män-
gel dieses Gesetzes bereinigt. Dazu gab es aus Ihren Rei-
hen keine Zustimmung. Wir können heute Ihrem Gesetz
zum Scoring nicht zustimmen. Für Datenschutzplacebo-
politik gibt es von uns keine Unterstützung.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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(C (D Das Wort hat nun Kollegin Gisela Piltz für die FDP raktion. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat niemand die Absicht, im Privatleben harmloser Bürger herumzuschnüffeln. er eine oder andere wird mir nicht glauben, wenn ich hnen jetzt sage, von wem das Zitat ist. Es ist von Bunesinnenminister Schäuble und stammt aus dem Taungsband Terrorismusbekämpfung in Europa – Herausorderungen für die Nachrichtendienste. Es geht weiter: Und jeder, der das behauptet und dem Staat einen Überwachungswahn unterstellt, untergräbt das Vertrauen in unsere rechtsstaatliche Ordnung. ein, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht das Gerede om Überwachungsstaat, sondern die Sorge vor dem berwachungsstaat untergräbt das Vertrauen in den echtsstaat. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622502300

(Beifall bei der FDP)

Gisela Piltz (FDP):
Rede ID: ID1622502400

er sich nicht mehr sicher sein kann, ob er sich unbe-
bachtet im Rahmen seiner Freiheitsrechte frei entfalten
ann, ist nicht mehr frei, kann nicht mehr auf seine Frei-
eit vertrauen. Genau das ist es, was das Bundesverfas-
ungsgericht unter mittelbarer Beeinträchtigung der
rundrechte versteht.


(Beifall bei der FDP)


Die Verletzung des Grundrechtes auf informatio-
elle Selbstbestimmung hat in der laufenden Legis-

aturperiode ein solches Ausmaß angenommen, dass
an sich fragen muss, ob von diesem Grundrecht seitens

er Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen
berhaupt noch Kenntnis genommen wird.

Herr Uhl, interessanterweise haben Sie fünf Minuten
ang nur über das BKA-Gesetz gesprochen. Nur für die-
enigen, die zugeschaut haben: Das ist schon längst ver-
bschiedet; das ist nicht aktuell; das ist nicht das Thema
ieses Tages.


(Zuruf von der FDP: So ist es! – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der lernt ja auch nichts!)


as BKA-Gesetz, das immer noch kritisch zu sehende
SI-Gesetz – man kann nur hoffen, dass die Notbremse
och gezogen wird – und die Vorratsdatenspeicherung,
egen die die größte Klage läuft, die dieses Land je gese-
en hat – von über 30 000 Menschen –, sind nur drei
eispiele von vielen für die schleichende Entwertung
er Bürgerrechte, für das, was Sie in diesem Parlament
eschlossen haben.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])







(A) )



(B) )


Gisela Piltz
Soweit es allerdings um die Verbesserung der daten-
schutzrechtlichen Belange des einzelnen Bürgers geht,
agieren Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von
der sogenannten Großen Koalition, nicht einmal im
Schneckentempo. Etablierung eines Einwilligungsvor-
behalts bei der Weitergabe von personenbezogenen Da-
ten? Bisher Fehlanzeige. Ich bin einmal gespannt, ob Sie
Ihr Spitzenpersonal, Ihren Innenminister und Ihre Kanz-
lerin, im Regen stehen lassen. Wir werden das sehr inte-
ressiert verfolgen. Die Kollegin Stokar hat ja schon viel
dazu gesagt.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Warten wir es ab!)


Novellierung des Arbeitnehmerdatenschutzes? Auch da
Fehlanzeige.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie
stellen seit elf Jahren einen Minister, der sich – bei unter-
schiedlichen Titeln – Minister für Arbeit nennt. Dass es
in elf Jahren kein Arbeitsminister in Deutschland ge-
schafft hat, die Datenschutzinteressen von Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmern wahrzunehmen und den
Schutz durchzusetzen, ist wirklich ein Armutszeugnis
für eine Partei, die sich Arbeiterpartei nennt. Das muss
ich Ihnen wirklich einmal sagen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Norbert Blüm hat es 16 Jahre lang nicht geschafft! Darauf muss man auch einmal gucken! – Ute Kumpf [SPD]: Da war die FDP dabei, glaube ich!)


– Wissen Sie, Sie können sich nicht immer damit raus-
reden, dass jemand anders das auch nicht gemacht hat.
Sie regieren seit elf Jahren. Bekennen Sie sich dazu. Be-
kennen Sie sich zu Ihren Fehlern, und schieben Sie Ihre
Fehler nicht immer auf andere ab.


(Beifall bei der FDP – Hans-Michael Goldmann [FDP]: Richtig!)


In der Sache sind wir von der FDP-Bundestagsfrak-
tion absolut bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen
von den Grünen. Ich weiß, dass Sie das überrascht. Der
Datenschutz gehört auch nach unserer Auffassung
60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, 25 Jahre
nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungs-
gerichts und erst recht mit Blick auf das Urteil Karlsru-
hes zur Onlinedurchsuchung ins Grundgesetz. Hiermit
würde die ständige Rechtsprechung des Bundesverfas-
sungsgerichts durch den Verfassungsgesetzgeber aner-
kannt.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


Der Verfassungsgesetzgeber – also wir – würde zu-
dem auch landespolitischen und europarechtlichen Ent-
wicklungen Rechnung tragen. Herr Uhl, Sie müssen das
nicht wissen, aber bereits zehn Länder haben ein Daten-
schutzgrundrecht explizit in ihre Verfassung aufgenom-
men. Sie müssen auch nicht wissen, dass das Gleiche für
die europäische Grundrechtscharta gilt. So gesehen ist es
gar nicht so abwegig, darüber einmal nachzudenken.

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(C (D (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Obgleich wir in der Zielsetzung durchaus beieinander
ind, haben wir von der FDP-Fraktion doch erhebliche
weifel an der rechtlichen Umsetzung Ihres Gesetzent-
urfes. Ich will Ihnen auch sagen, warum das so ist. Be-

eits in der wegweisenden Entscheidung zur Volkszäh-
ung im Jahr 1983 führte das Bundesverfassungsgericht
us, dass „Einschränkungen des Rechts auf informatio-
elle Selbstbestimmung nur im überwiegenden Allge-
eininteresse zulässig sind“. Die Formulierung in Ihrem
esetzentwurf wird dieser Vorgabe leider nicht gerecht.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Richtig!)


Ich will Ihnen gar nicht unterstellen, dass Sie die Vor-
ussetzungen für Eingriffe in den Schutzbereich der in-
ormationellen Selbstbestimmung absenken wollen.
s könnte mit Ihrer Formulierung aber passieren. Wir
on der FDP sind nur dann an Ihrer Seite, wenn klar ist,
ass das im Grundgesetz formulierte Grundrecht nicht
inter den Vorgaben des Verfassungsgerichtes zurück-
leibt.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch völlig klar!)


onst spielen wir nur denen in die Hände, die immer und
mmer wieder in die Grundrechte eingreifen, und errei-
hen eben gerade nicht das, was wir erreichen wollen.
us unserer Sicht hat Ihr Gesetzentwurf an dieser Stelle

eider handwerkliche Fehler.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das ist bei den Grünen oft so! – Gegenruf des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?)


Och, Herr Bürsch! Ich muss jetzt wirklich nicht die
rünen verteidigen.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Gut gemeint ist nicht gut gemacht!)


ch könnte als Beispiele für handwerkliche Fehler auch
anche Gesetzentwürfe der CDU/CSU nennen. Als Stu-

entin an der Uni habe ich mir das Agieren eines Gesetz-
ebers anders vorgestellt.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Ich auch!)


Das gilt für Sie also auch. – Damit können Sie sich lei-
er nicht herausreden.


(Beifall bei der FDP und der LINKEN)


ir können dem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zu-
timmen. Vielleicht tut sich ja noch etwas.

Dasselbe gilt aus unserer Sicht auch für den quasi in
iner Nacht-und-Nebel-Aktion aufgesetzten Gesetzent-
urf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-
atenschutzgesetzes. Der abenteuerliche Umgang der
ogenannten Großen Koalition mit den beiden Daten-
chutznovellen ist wirklich zu einer Farce geworden.

ie hoch Sie die Bedeutung des Datenschutzes in die-
em Haus einschätzen, zeigt sich daran, dass Sie sieben

onate gebraucht haben, um diesen Gesetzentwurf ins






(A) )



(B) )


Gisela Piltz
Parlament einzubringen. Sie haben nicht einmal einen
eigenen Tagesordnungspunkt dafür bekommen, sondern
mussten den Tagesordnungspunkt der Grünen quasi hija-
cken.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Piraterie“ nennt man das!)


Das wundert einen aber nicht. Wer Tag und Nacht um
Kleinigkeiten feilscht, hat für die großen Dinge, nämlich
wichtige Gesetze auch im Plenum zu verabschieden,
vielleicht keinen Blick mehr. Ich bin sicher, das hört bald
auf, und ich hoffe, es wird besser.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es kann nur besser werden!)


Wir begrüßen es jedenfalls, dass wenigstens dieser Teil
jetzt zum Abschluss kommt, auch wenn man nicht sagen
kann: Ende gut, alles gut.

Diese Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes
sind aus unserer Sicht wichtig und richtig. Wichtiger
wäre aus unserer Sicht jedoch gewesen, das gesamte
Bundesdatenschutzgesetz zu novellieren. Der eine oder
andere weiß es vielleicht nicht: Das Bundesdatenschutz-
gesetz stammt aus dem Jahr 1978. Es ist zum 1. Januar
1978 in Kraft getreten. Zu der Zeit hatte mein Telefon
noch eine Wählscheibe, und von den vielfältigen Mög-
lichkeiten mobiler Kommunikation, von Handy oder
Laptop hatten wir gar keine Ahnung.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: War das ein Kindertelefon?)


Wir wussten auch noch nicht, was man alles speichern
kann, wie leicht und wie schnell man etwas speichern
und wie schnell man Millionen von Daten übertragen
kann.

Wir Liberale haben uns von Anfang an dafür einge-
setzt, dass Betroffene und Verbraucher bessere Aus-
kunfts- und Informationsrechte gegenüber den Aus-
kunfteien erhalten. Der ursprünglich vorgelegte
Gesetzentwurf war ein erster Schritt in die richtige Rich-
tung. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist – sicherlich
auch durch den öffentlichen Druck und durch die ganzen
Skandale –, noch erhebliche Verbesserungen vorzuneh-
men. Das muss man konzedieren. Der uns heute vorlie-
gende Gesetzentwurf ist immer noch nicht gut, aber er
ist besser als der ursprüngliche Entwurf.


(Beifall bei der FDP)


So ist es nach unserer Auffassung gut, dass die ver-
antwortliche Stelle nunmehr verpflichtet sein soll, den
Betroffenen auf Verlangen die wesentlichen Gründe für
eine Entscheidung des Vertragspartners mitzuteilen. Ein
Fortschritt ist auch, dass künftig die Bedeutung des so-
genannten Scorewertes einzelfallbezogen und nachvoll-
ziehbar beauskunftet – das heißt wirklich so; es ist ein
schreckliches Wort – werden muss und insbesondere das
unsägliche Gewichten von Adressdaten nur noch eine
untergeordnete Rolle spielen darf. Es ist doch nicht mit
sozialer Politik vereinbar, dass ich eine Leistung oder

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(C (D ine Ware nicht bekomme oder nicht Vertragspartner erden kann, nur weil ich eine falsche Adresse habe. as war bisher Praxis, und das darf einfach nicht sein. (Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Aber das ist doch nur ein Punkt von vielen!)


Frau Philipp, Sie haben gleich 15 Minuten Redezeit.
ann können Sie ganz viel erzählen, keine Sorge.


(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Ich will nichts erzählen!)


Einige aus unserer Sicht entscheidende Punkte haben
ndes leider nicht Einzug in den Gesetzentwurf gehalten.
iese möchte ich kurz darstellen.

Da ist zum einen die fehlende Begrenzung des Sco-
ings auf Rechtsgeschäfte mit zumindest weitgehend
reditorischen Risiken. Der Anwendungsbereich des
corings wird auch nach der Verabschiedung der No-
elle zu breit gefasst sein. Nach unserer Einschätzung
ann das Scoringverfahren jedoch nur dort seine Berech-
igung finden, wo bei dem abfragenden Unternehmen
esondere finanzielle Ausfallrisiken bestehen. Ich
öchte nicht, dass demnächst auch Arbeitnehmerinnen

nd Arbeitnehmer gescort werden.


(Beifall bei der FDP – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder alle Mieter!)


as könnte hier theoretisch der Fall sein. Der Entwurf
etzt der derzeit zu vernehmenden Ausweitung des
coringverfahrens indes nichts entgegen. Das wäre aus
nserer Sicht aber dringend notwendig gewesen.

Als Zweites möchte ich eine kritische Bemerkung zu
rt und Umfang der Informationspflicht der Auskunf-

eien machen. Im Aufriss des Problems im Gesetzent-
urf der Bundesregierung auf Drucksache 16/10529
eißt es, dass Verbraucher aufgrund der intransparenten
erfahrensweisen der Auskunfteien die Entscheidungen

hrer potenziellen Geschäftspartner nur schwer oder gar
icht nachvollziehen könnten. Dieser zweifelsohne rich-
igen Problemanalyse soll eine Stärkung der Informa-
ions- und Auskunftsrechte der Betroffenen entgegen-
esetzt werden. Leider hapert es wie so oft an der
msetzung dieses Lösungsansatzes.

Warum, frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kolle-
en von der sogenannten Großen Koalition, haben Sie
ich bis zum Ende der Beratungen gegen die Einführung
iner Pflicht zur Offenlegung der Gewichtung der Daten
esperrt? Das an dieser Stelle gegen ein Mehr an Trans-
arenz oft ins Feld geführte Argument des Schutzes von
eschäfts- und Betriebsgeheimnissen kann dabei nicht
berzeugen. Genauso wenig nützt die einseitige Argu-
entation, es könne zu Manipulationsversuchen durch

en Bürger kommen. Es wird völlig übersehen, dass
ransparenz immer etwas Positives ist. Sie hätten durch-
us auch dem alternativen Vorschlag des Bundesdaten-
chutzbeauftragten folgen können, der die Beauskunftung
on persönlichen Daten in absteigender Reihenfolge ih-
er Bedeutung nach vorgeschlagen hat.






(A) )



(B) )


Gisela Piltz
Der Gesetzentwurf kann also leider keine größere Be-
geisterung hervorrufen, weder bei uns noch bei den Ver-
braucherinnen und Verbrauchern. Noch viel weniger ist
mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes der
lange Weg zu mehr Datenschutz zu Ende. Insoweit ap-
pelliere ich an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von
CDU/CSU und SPD: Versuchen Sie, eine Einigung auch
bei den anderen Gesetzentwürfen zu erzielen! Es ist an
der Zeit, dass Sie Ihre Scheingefechte bei der Daten-
schutznovelle aufgeben und endlich Politik für die Ver-
braucherinnen und Verbraucher machen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP – Jan Korte [DIE LINKE]: Das stimmt!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622502500

Das Wort hat nun Kollege Michael Bürsch für die

SPD-Fraktion.


Dr. Michael Bürsch (SPD):
Rede ID: ID1622502600

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Zunächst einmal herzlichen Dank an die grüne Fraktion
für die Gelegenheit, über das Thema Datenschutz einmal
etwas grundsätzlicher zu reden. Das ist in dem vorlie-
genden Antrag angelegt. Eine Debatte über das Grund-
recht Datenschutz bietet, wie ich finde, eine gute Gele-
genheit, sich – über den heutigen Tag und einige aktuelle
Anlässe hinaus – über den Datenschutz im
21. Jahrhundert im Allgemeinen ein paar Gedanken zu
machen.

Bevor ich dazu komme, möchte ich zwei kleine Vor-
bemerkungen machen.

Herr Uhl hat darauf hingewiesen, dass die Daten-
schutznovelle noch in Arbeit ist. Wir nehmen unsere Ar-
beit so ernst, dass wir auch den heutigen Tag nutzen. Wir
streben an, die sogenannte Datenschutznovelle – zu der
das Thema Einwilligung statt Widerruf und Ähnliches
gehört – in der nächsten Sitzungswoche wieder auf die
Tagesordnung zu setzen. Die Kollegin Anette Kramme
wird zum Arbeitnehmerdatenschutz etwas sagen, der
Kollege Zöllmer zum Scoring.


(Gisela Piltz [FDP]: Ich will dazu nichts hören, ich will dazu etwas sagen!)


Zur Kollegin Stokar ein etwas ironisches Wort: Da-
tenschutz fängt, meine ich, bei den Mitgliedern des Bun-
destages an. In diesem Zusammenhang stellt sich die
Frage: Sollte Datenschutz nicht auch die Geheimhaltung
bezüglich der Stimmabgabe bei geheimen Abstimmun-
gen umfassen?


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


Das kann man aufgrund Ihrer Einlassung durchaus über-
legen.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch hier reicht ein Blick in die Verfassung!)


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(C (D m Übrigen sind Sie ja seit letztem Sonnabend Hospitanin der CDU/CSU-Fraktion. Vielleicht liegt es sogar ahe, Frau Kollegin Stokar, dass Sie sich mit den politichen Ansichten der CDU/CSU-Fraktion ein bisschen efreunden. Dann könnte die nächste Rede, die Sie halen, etwas freundlicher ausfallen. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ganz billig! Das war typisch sozialdemokratisch!)


enug der Vorrede.

Zum Datenschutz im 21. Jahrhundert möchte ich ein
aar Bemerkungen machen und auch ein paar Grund-
ätze nennen, an denen sich das orientieren sollte, was
ns aus meiner Sicht in der nächsten Legislaturperiode
eschäftigen sollte.

Es ist darauf hingewiesen worden, dass das Daten-
chutzrecht aus den 70er-Jahren, aus 1978, stammt. Am
3. März 1989 – das ist im Grunde der Beginn des neuen
eitalters, der digitalen Revolution – legte der Brite Tim
erners-Lee in Genf den Grundstein für das Datennetz.
igentlich wollte er nur die Zusammenarbeit der For-
cher in einem Großforschungsinstitut verbessern, doch
eraus kam der sogenannte Hypertext,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


er Informationen auf eine völlig neue Art miteinander
ernetzt. Der erste Browser des Amerikaners Marc An-
reessen öffnete dann die Tür zum Massenmarkt.

Heute nutzen über 1 Milliarde Menschen das Internet.
ofür andere Branchen Jahrzehnte brauchen, vollzieht

ich im Internet im Zeitraffer. Umwälzende Techniken
ie Breitbandverbindungen oder mobile Geräte wie das

Phone lassen das Leben im Netz pulsieren. Bald werden
lle Telefongespräche über das Internet geführt; auch das
ernsehen verlagert sich mehr und mehr ins Netz.

Nach den Pionieren sind nun Unternehmen wie Face-
ook und Twitter die neuen Stars im Web 2.0, das für
iele das wahre Internet darstellt. Nun kommunizieren
illionen Menschen über das Netz miteinander. Der

roße Trend ist zurzeit die Offenheit. Internetunterneh-
en öffnen ihre Software, Millionen Entwickler entwi-

keln Zusatzprogramme usw. Was ist mit dem ursprüng-
ichen Erfinder Berners-Lee?


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was lesen Sie vor? – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja peinlich! Sagen Sie etwas zu Ihrer Politik!)


erners-Lee ist heute Sir Berners-Lee; er ist mit vielen
rden dekoriert. Er arbeitet an der dritten Generation
es Netzes, dem sogenannten semantischen Internet.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie etwas zu Ihrer Politik! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat die ganze Zeit vorgelesen!)







(A) )



(B) )


Dr. Michael Bürsch
Das zur Beschreibung, wohin sich das Ganze entwickelt
hat.

Nun sage ich etwas zu dem, was Sie thematisiert ha-
ben, nämlich die Frage der Grundrechte beim Daten-
schutz und die Frage, was wir, wenn wir das ernst neh-
men, berücksichtigen müssen. Ich werde am Ende auch
etwas zu Ihrem Vorschlag sagen, ähnlich wie die Kolle-
gin Piltz es getan hat.

Worauf kommt es beim Datenschutz im 21. Jahrhun-
dert an? Es wird immer wieder gesagt, Datensparsamkeit
müsse das oberste Ziel sein, so stehe es auch im Bundes-
datenschutzgesetz. Aber, ich fürchte, das wird jedenfalls
auf Dauer ein frommer Wunsch. Mit Datenflut werden
wir leben müssen. Der Technologietrend, den wir schon
jetzt beobachten, ist, dass immer mehr Informationen
elektronisch gespeichert und ausgetauscht werden. Das
umfasst Zahlen, die wir – wir haben die vier Grundre-
chenarten gelernt – überhaupt nicht nachempfinden kön-
nen. Im Jahr 2001 wurden 1015 Bytes und im Jahr 2006
wurden 1018 Bytes bewegt. Für das Jahr 2010 sagen die
Experten voraus, dass 1021 Bytes bewegt werden.


(Elke Reinke [DIE LINKE]: Spannende Rede!)


Inzwischen sind so viele Menschen online – es kommen
täglich neue hinzu –, dass wir uns, wenn wir Daten-
schutz ernst nehmen und eine Interessensabwägung vor-
nehmen wollen, darauf einstellen müssen.

Wenn wir über Datenschutz im 21. Jahrhundert spre-
chen, merken wir, dass es einen eklatanten Widerspruch
in der Einstellung der Bürger gibt. Einerseits wünschen
sich 95 Prozent der Deutschen, dass ihre Daten nur mit
ihrer Zustimmung wiedergegeben werden dürfen; das
besagt eine Umfrage von Infratest dimap. Andererseits
gehen sie sehr freigiebig mit ihren Daten um, wenn sie
zum Beispiel in sozialen Netzwerken wie Facebook oder
StudiVZ aktiv sind.

Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ist klar.
Es heißt in dem Verfassungsgerichtsurteil zur Volkszäh-
lung: Der Einzelne muss das Recht haben, selbstbe-
stimmt zu entscheiden, wann und innerhalb welcher
Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart wer-
den. – Aber selbst in diesem Verfassungsgerichtsurteil –
den Zusatz muss man dazu lesen – heißt es: Das gilt
nicht uneingeschränkt. – Das heißt, auch das Verfas-
sungsgericht hat erkannt, dass das, was in § 1 des Bun-
desdatenschutzgesetzes steht, nicht dem entspricht, was
die Grünen in der Kurzfassung daraus machen, nämlich:
Jeder Bürger hat das Recht auf seine Daten, und nie-
mand anders soll da reinpfuschen. Das ist so leider nicht
durchzuhalten.

Datenschutz – darauf will ich hinweisen – ist, glaube
ich, kein Selbstzweck mehr. Es wird immer eine Interes-
sensabwägung geben müssen, so wie wir das jetzt bei
den Überlegungen zur Datenschutznovelle machen. Wir
müssen auf der einen Seite das informationelle Selbstbe-
stimmungsrecht schützen und den Verbraucherschutz be-
rücksichtigen. Auf der anderen Seite gibt es wirtschaftli-
che Interessen. Was uns vorgetragen wurde, war zum
Teil abenteuerlich. Das haben wir auch so gekennzeich-

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(C (D et. Ich war überrascht, mit welcher Frechheit zum Teil er Untergang des Abendlandes an die Wand gemalt urde, der stattfinden würde, wenn wir den Zugang zu aten nicht zuließen und nicht die Möglichkeit eines unehinderten und uneingeschränkten Datenhandels chafften. In den 35 oder 40 Gesprächen, die Herr Uhl für die DU/CSU und ich für die SPD im letzten halben Jahr eführt haben, sind allerdings auch sehr vernünftige Vorchläge gemacht und Geschäftsmodelle vorgestellt woren, mit denen man sich wirklich beschäftigen muss: om ADAC, von der Post und von verschiedenen Zeiungen. Wir Abgeordnete sind keine Datenschützer mit Tunelblick. Wir sind auch nicht nur Verbraucherschützer. ir müssen vielmehr eine Gesamtabwägung vornehen. Frau Stokar, das war immer mein Selbstverständnis ls Abgeordneter. Allerdings – auch darauf will ich hinweisen – hat die olitik durchaus eine Gewährleistungsverantwortung. er Schutz der Daten der Bürger gegen Missbrauch ist ache der Politik und Sache des Staates. Hierfür brauhen wir Schutzmechanismen; das ist mir bei der Bechäftigung mit diesem Thema im letzten halben Jahr mmer klarer geworden. Wir brauchen Schutzmechanisen für den Einzelnen, damit er das Selbstbestimmungs echt besser ausüben kann. (Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Aber nur dann, wenn er das selbst nicht kann!)


Wir sollten auch viel mehr als bisher die Techniken
er Verschlüsselung berücksichtigen. Die Weitergabe
on Daten kann nämlich in vielen Fällen, anders als es
isher der Fall war, in verschlüsselter bzw., wie die
achleute sagen, in pseudonymisierter Form durchge-
ührt werden. All die Fluggastdaten, die von uns Euro-
äern an die Amerikaner in offener Form weitergegeben
erden – einzelne Passagierdaten werden in genau der
orm weitergegeben, in der sie aufgenommen worden
ind –, könnte man verschlüsselt weitergeben, sodass die
icherheit trotz Datenweitergabe gewährleistet ist und
ie Möglichkeit besteht, potenzielle Straftäter und Terro-
isten zu entdecken. Die Möglichkeiten, die es in diesem
ereich gibt, werden aber noch nicht ausgeschöpft. Ich
erbe dafür, diese Möglichkeiten, die technisch immer
eiter entwickelt werden, ins Visier zu nehmen. Da-
urch können den Bürgern nämlich technische Möglich-
eiten an die Hand gegeben werden, die missbräuchliche
utzung von Daten selbst zu verhindern.

Mein Fazit: Die klassischen Methoden des Daten-
chutzes wie Datensparsamkeit, Löschung und Nichter-
ebung im Falle sensibler Daten werden sicherlich nach
ie vor ihre Berechtigung behalten. In unserer immer

tärker vernetzten Welt reichen sie aber weder aus, noch
ind sie die Lösung des Problems; das habe ich versucht
arzustellen.

Die Ergebnisse von Untersuchungen zu Datenverlus-
en und Datenmissbrauch – zu solchen Vorfällen ist es
m letzten Jahr einige Male gekommen – belegen, dass
is zu 80 Prozent der Verletzungen des Datenschutzes






(A) )



(B) )


Dr. Michael Bürsch
nicht durch externe Hacker, sondern durch das eigene
Personal, durch Vertragspartner der Verwaltung und an-
dere Unternehmen begangen werden. Sowohl im Rah-
men der prozessübergreifenden als auch im Rahmen der
internationalen Vernetzung müssen insofern neue orga-
nisationsumfassende Datenschutzmethoden, -prozesse
und -technologien eingesetzt werden.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sagen immer nur, dass das alles ganz schwierig ist! Was schlagen Sie denn vor?)


Frau Stokar, das hat auch mit dem Thema des Antrags
der Grünen, der Forderung nach einem Grundrecht auf
Datenschutz, zu tun.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Noch einmal: Was schlagen Sie vor?)


Was bedeutet das im Hinblick auf die zukünftige Ge-
staltung des Datenschutzes in einem umfassenden Sinne,
die übrigens auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme
gefordert hat? Ich bin der Meinung, dass wir den Daten-
schutz in dem geschilderten umfassenden Sinne nicht,
wie es im Datenschutzrecht gegenwärtig der Fall ist, al-
lein vom Staat her, aber auch nicht allein von der Wirt-
schaft her definieren dürfen, sondern dass wir den Da-
tenschutz vom Bürger her definieren sollten. Das ist
Sache des Parlaments und, wie ich meine, auch Sache
der Sozialdemokratie.

Auf die Frage, wie sich das Datenschutzrecht auch
mit Blick auf den Grundrechteschutz in den nächsten
fünf bis zehn Jahren entwickeln sollte, würde ich fünf
Prinzipien nennen, die auch als Antwort auf die techno-
logische Entwicklung verstanden werden können.

Das erste Prinzip lautet Transparenz. Das heißt, die
Bürger müssen jederzeit erkennen können, wer wann
und aus welchem Grund auf ihre personenbezogenen
Daten zugegriffen hat.

Das zweite Prinzip lautet Beteiligung. Das heißt, die
Bürgerinnen und Bürger haben umfassende und gesi-
cherte Rechte, über die Nutzung ihrer Daten mitzube-
stimmen, und sie wissen auch, was sie damit tatsächlich
tun. Wenn man sich vor Augen hält, welch eine Fülle
von Daten in sozialen Netzwerken heutzutage preisgege-
ben werden, muss man feststellen: Dies ist offensichtlich
eine Frage der Aufklärung.

Das dritte Prinzip hat mit der informationellen Selbst-
bestimmung zu tun, allerdings in einer etwas anderen
Form als in der, in der sie bis jetzt betrachtet wird. Es
geht um informationelle Selbstbestimmung als Selbstda-
tenschutz.

Es gibt ein sehr interessantes Projekt der EU, das sich
PRIME nennt. Mit diesem Projekt wird das Ziel verfolgt,
die Bürger zu ermächtigen, private Daten selber effektiv
zu verwalten und zu schützen. Im Moment wird ein
Feldversuch hinsichtlich des zukünftigen, vielleicht in
einigen Jahren zu verwendenden, Personalausweises un-
ternommen. Die Bürger werden also in die Lage ver-
setzt, selber darüber zu entscheiden, welche Daten oder
Teildaten bzw. Eigenschaften beim Datenverkehr preis-

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(C (D egeben werden. Den Daten, die mit ihrer Person zusamenhängen, wird als Schutzvorrichtung praktisch etwas ngehängt, das mit diesen Daten, wo immer sie aufreten, verbunden ist. Jemand Unbefugtes kann diese chutzvorrichtung nicht einfach beseitigen. Insofern ist er Selbstdatenschutz die Antwort auf die Herausfordeungen und die technologischen Entwicklungen des 1. Jahrhunderts. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt habe ich verstanden, dass Sie nichts tun!)


Das vierte Prinzip ist, dass wir aus meiner Sicht einen
ntelligenten Mix brauchen. Wir müssen den Daten-
chutz so ernst nehmen, dass sich diesem Thema hier
icht nur 20 oder 25 Kollegen mit voller Leidenschaft
nd großer Zuneigung widmen, sondern dass von den
ber 600 Abgeordneten irgendwann vielleicht einmal die
älfte das Thema so ernst nimmt, wie es das verdient.
us den geschilderten Gründen brauchen wir einerseits

ine technologische Entwicklung, die wir unterstützen,
ndem wir die Möglichkeiten des Selbstdatenschutzes
ntsprechend fördern, andererseits müssen wir die recht-
ichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass man
iesen Selbstdatenschutz betreibt.

Das fünfte Prinzip, das ich nennen will, hat mit etwas
u tun, was ich an anderer Stelle einen neuen Gesell-
chaftsvertrag genannt habe. Ich meine, in der Zeit, in
er wir uns im Moment befinden, stehen wir vor enor-
en Herausforderungen. Das ist nicht nur die Wirt-

chafts- und Finanzkrise, sondern das sind auch die The-
en Bildung, demografische Entwicklung, Gesundheit

nd Integration. Sie können viele Themen nennen, bei
enen der Staat allein die Probleme nicht lösen kann und
ei denen wir in intelligenter Weise eine Mitwirkung
keine Übernahme – der Wirtschaft und auch eine ziel-

erichtete Mitwirkung der Zivilgesellschaft brauchen.
ie gesagt: Sie sollen keine Lückenbüßer für den Staat

ein; das muss vielmehr ein intelligenter Mix aus den
rei Akteuren werden.

Genau das stelle ich mir auch für den Datenschutz
or. Wir müssen sagen: Der Datenschutz mit all den Ele-
enten, die ich genannt habe, ist in Zukunft nicht etwas,

as allein der Staat sicherstellen kann. Hinsichtlich der
echnologischen Entwicklung brauchen wir auch die

irtschaft und die Zivilgesellschaft.

Zu dem Vorschlag der Grünen sage ich: Ich kann
ich mit dem Gedanken anfreunden; aber ich habe die
ntwicklung im 21. Jahrhundert deshalb so deutlich vor-
etragen, um klarzumachen, dass wir, wenn es ein
rundrecht auf Datenschutz in der Verfassung geben

oll, dabei aus meiner Sicht eben auch die technologi-
che Entwicklung und die dazugehörigen rechtlichen
ahmenbedingungen im Auge haben müssen. Unter die-

em Gesichtspunkt kann ich mich mit dem Vorschlag an-
reunden.

Ein bekannter Journalist – der berühmte Heribert
rantl – hat vor einiger Zeit einmal geschrieben, dass der
atenschutz über 20 Jahre lang beschimpft und verächt-

ich gemacht wurde. Er sagt:






(A) )



(B) )


Dr. Michael Bürsch
Vor allem aber ist die Aktivierung des Gesetzgebers
notwendig: Datenschutz ist der Schutz der Men-
schen in der digitalen Welt. Er ist das zentrale
Grundrecht, das Ur-Grundrecht der Informationsge-
sellschaft. Er schützt nicht abstrakte Daten, sondern
konkrete Bürger.

Dem schließe ich mich vollinhaltlich an.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und der FDP – Dr. Max Stadler [FDP]: Gute Rede zu einem schlechten Gesetzentwurf!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622502700

Das Wort hat nun Kollege Jan Korte für die Fraktion

Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Jan Korte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622502800

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Auch wir an-
erkennen erst einmal, dass es wirklich gut ist, eine ge-
setzliche Grundlage für das Scoring zu haben. Das muss
man hier einfach einmal sagen, wenn man differenziert
Politik betreibt.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Oh!)


Wir kritisieren aber zum einen, dass es keine Be-
schränkung auf rein kreditrelevante Vorgänge gibt. Zum
anderen kritisieren wir – das ist in der Tat ein Problem –,
dass das Geoscoring zwar beschränkt – das ist richtig –,
aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird. Grund-
sätzlich muss ausgeschlossen sein, dass zum Beispiel der
Wohnort in einem sozialen Brennpunkt darüber ent-
scheidet, dass man nicht kreditwürdig ist. Das ist in die-
sem Gesetzentwurf leider nicht vorgesehen.


(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Es ist eine gute Debatte heute, in der wir dies themati-
sieren. Der Datenschutz als Grundrecht ist von einem
Randthema nun wirklich zu einem massenkompatiblen
Thema geworden. Er bewegt immer mehr Menschen.
Besonders erfreulich ist, dass sich immer mehr Men-
schen organisieren und dagegen protestieren, wie mit
dem Datenschutz umgegangen wird.

Auf den Antrag der Grünen, den Datenschutz ins
Grundgesetz aufzunehmen, werde ich später eingehen.
Ich glaube, dass eine solche Frage eher am Ende einer
Debatte behandelt werden muss. Das gilt vor allem vor
dem Hintergrund der ganzen Datenschutzskandale der
letzten Zeit. Vieles ist auch schon gesagt worden.

Festzustellen ist, dass insbesondere die großen Unter-
nehmen in diesem Land Datenschutzskandale von der
Ausnahme zur Regel gemacht haben. Ein genauerer
Blick zeigt, dass das System hat. Es hat System, um die
abhängig Beschäftigten an die Kandare zu nehmen. Ich
will vier Beispiele nennen:

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(C (D Erstens Lidl. Man muss sich klarmachen, was dort gechehen ist. Dort wurde mit Videokameras allen Ernstes is in die Umkleidekabinen von Mitarbeiterinnen und itarbeitern hineingefilmt und alles minutiös dokumen iert. Zweitens die Telekom. Das ist sozusagen der Dauerrenner. Bei allen Sauereien, die man sich im Datenchutz vorstellen kann, liegt die Telekom gefolgt von der eutschen Bahn ganz weit vorne. Weil ich nicht alles ufzählen kann, was dort passiert ist, will ich nur ein eispiel nennen: Sie haben auf einmal 17 Millionen Da en verloren. 17 Millionen Daten verschwinden einfach. s ist nicht ganz normal, was dort läuft. Drittes Beispiel ist die Deutsche Bahn. 170 000 und amit alle Mitarbeiter (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 174 000!)


erden durch eine private Firma ausgespitzelt, die in
einer Weise kontrollierbar ist. Der Hammer bei dem
anzen ist, dass die Konzernführung während eines
treiks angeordnet hat, die E-Mails der GDL-Gewerk-
chafter zu überwachen. Man muss sich einmal vorstel-
en, was das für Zustände sind.

Viertens will ich einige weitere Beispiele nennen, die
eute schon angesprochen wurden. Dazu gehören Daim-
er, Airbus, die Drogeriekette Müller und viele andere.
as Ganze hat System, wie man sieht. Es sind keine
usnahmen.

Deswegen haben sich alle Fraktionen im Bundestag
ich bin erst seit dieser Legislaturperiode im Bundestag,
eiß aber, dass das selten vorkommt – auf eine gemein-

ame Beschlussempfehlung für den Arbeitnehmerda-
enschutz verständigt. Das Grundproblem in diesem
ause besteht offensichtlich darin, dass die Bundes-

egierung trotz der gemeinsamen Beschlussempfehlung
icht handelt. Das muss man sich einmal vorstellen: Von
en Linken bis zur CDU/CSU waren sich alle einig. Ge-
chehen ist aber nichts. Das ist kein angemessener Um-
ang mit diesem wichtigen Thema.


(Beifall bei der LINKEN)


eswegen fordern wir, dass noch in dieser Legislatur-
eriode etwas zu diesem Thema vorgelegt wird.

Denn eines muss klar sein – das muss der Deutsche
undestag deutlich machen, und der Gesetzgeber muss
s umsetzen –: Der Datenschutz, die Menschenwürde
nd die Grundrechte enden nicht am Werkstor und erst
echt nicht in den Umkleidekabinen der Mitarbeiterinnen
nd Mitarbeiter in den Supermärkten. Das muss deutlich
emacht werden. Es darf nicht gepennt werden, sondern
an muss handeln. Das müsste heute auf der Tagesord-

ung stehen.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich will auch begründen, warum ich gerade den Ar-
eitnehmerdatenschutz für wichtig halte. Wir reden in
er Krise über alles Mögliche. Entscheidend ist aber,
ass der Arbeitnehmerdatenschutz Bestandteil der Mit-
estimmung in den Betrieben und Teil einer grundsätzli-






(A) )



(B) )


Jan Korte
chen Demokratisierung unserer Wirtschaft ist, für die es
höchste Eisenbahn ist. Das ist eine grundsätzliche demo-
kratische Frage.

Nun will ich einige Anmerkungen zum Staat machen.
Einiges ist bereits angesprochen worden wie die Vorrats-
datenspeicherung, Onlinedurchsuchungen, immer neue
Dateien, Fluggastdatenabkommen mit den USA usw.
usf. Selbst eine so üppige Redezeit wie heute reicht
nicht, um das alles aufzuführen.

Ich glaube, dass der Datenschutz in den letzten vier
Jahren eine verheerende Niederlage nach der anderen
einkassiert hat, obwohl sich immer mehr Menschen ge-
gen Missbrauch wehren. Eines ist von zentraler Bedeu-
tung: Die ersten Opfer eines nicht vorhandenen Daten-
schutzes sind die sozial Schwachen in diesem Land,
nämlich die Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger,
die sich vor den Argen nackig machen müssen, und die
Migrantinnen und Migranten. Das müssen wir viel stär-
ker in den Fokus der Politik rücken.


(Beifall bei der LINKEN)


Vielleicht kann ich – denn darauf ist der Antrag
durchaus angelegt – noch einige grundsätzliche Über-
legungen zum Datenschutz anschließen.

Erstens. Wenn das Verhalten der Bürgerinnen und
Bürger immer lückenloser überwacht und registriert
wird, dann stirbt das spontane Handeln. Die praktische
Folge davon ist, dass immer mehr Menschen anfangen,
sich so zu verhalten, wie sie glauben, dass es von ihnen
erwartet wird. Ich glaube, das ist schlecht für die Demo-
kratie. Denn abweichendes Verhalten, Dissidenten und
Anderssein sind Triebkraft einer gesunden Demokratie.

Zweitens. Ich glaube, dass ohne Datenschutz Men-
schen schleichend – nicht über Nacht – ihre Grundrechte
nicht mehr so stark wahrnehmen werden wie bisher.
Man stellt sich zum Beispiel die Frage, ob es einem
schadet, wenn man in einem Betriebsrat mitarbeitet. Was
wird dann gespeichert? Wird etwa eine Gewerkschafts-
mitgliedschaft an US-Stellen übermittelt? Das Thema
stand gestern zu späterer Stunde auf der Tagesordnung;
die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Drittens. Datenschutz heißt übersetzt: Schutz meiner
ganz persönlichen Privatsphäre. Übersetzt bedeutet das
den Schutz der eigenen Lebensplanung und Lebensfüh-
rung sowie die Möglichkeit, sein Leben anders zu gestal-
ten, als es die Normen vielleicht vorgeben. Zusammen-
gefasst bedeutet Datenschutz dementsprechend die
Unterstützung und Ermöglichung des aufrechten und
selbstbewussten Gangs in einer Gesellschaft. Deswegen
ist diese Debatte richtig.

Der Soziologe Wolfgang Sofsky hat etwas ganz Klu-
ges geschrieben. Er hat den Datenschutz analysiert und
gesagt, dass er so wichtig ist, weil „Menschen nur in ei-
nem garantierten Schutzraum ihre intimen Verhältnisse
so gestalten, wie sie es wollen, ohne Einmischung durch
Sittenwächter, ohne den wachsamen Blick der Nachbarn
oder einer Behörde“. Das ist der Kern, um den es beim

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(C (D atenschutz geht. Aber der Datenschutz wird in diesem and mit Füßen getreten. Hier brauchen wir eine Umehr. Deswegen ist die heutige Debatte wichtig. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Der Kollege Uhl und der Kollege Bürsch haben zu
echt darauf hingewiesen, dass die Bürger darüber nach-
enken müssen, was sie selber im privaten Bereich tun
önnen, um sich vor Datenmissbrauch zu schützen, und
elche Daten sie zum Beispiel in StudiVZ und Face-
ook preisgeben wollen. Darüber gibt es auch in meinem
reundeskreis heftige Debatten. Ich finde, dass man dort
edeutend vorsichtiger sein sollte und darüber nachden-
en muss, was man von sich preisgibt. Es gibt aber einen
nterschied zu dem, was die Bundesregierung und ins-
esondere Herr Schäuble machen: Man kann zum Bei-
piel bei Facebook selber entscheiden, was man von sich
reisgeben will und was nicht.

Vierte Anmerkung. Zum Antrag der Grünen auf Auf-
ahme des Datenschutzes in das Grundgesetz: Es ist gut,
ass wir heute darüber diskutieren. Gleichwohl finde ich
ie Politik, die darauf abzielt, ständig irgendetwas in das
rundgesetz neu aufzunehmen, fragwürdig. In meiner
raktion gibt es unterschiedliche Meinungen dazu. Des-
egen mache ich heute zum ersten Mal eine So-
ohl-als-auch-Aussage. Es spricht einiges dafür. Ande-

es wiederum kann man kritisch sehen. Es ist aber gut,
ass darüber heute umfangreich diskutiert wird.

Ich fasse zusammen: Wir brauchen ein Arbeitnehmer-
atenschutzgesetz und müssen der Datensammelwut
inhalt gebieten. Danach kann man sich darüber Gedan-
en machen, ob der Datenschutz in das Grundgesetz auf-
enommen werden soll. Man muss sich aber noch über
twas anderes im Klaren sein – das kommt im Antrag
er Grünen zu kurz –: Analog zum Abriss des Sozial-
taates in diesem Land ist die Datensammelwut exorbi-
ant gewachsen. Wir möchten, dass der Bedeutung die-
es Zusammenhangs in der Debatte mehr Beachtung
eschenkt wird.

Letzte Anmerkung. Es ist richtig beschrieben, dass
er Datenschutz ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat
nd unkontrollierter Wirtschaftsmacht darstellt. Ich
öchte aber noch ein Stück weitergehen und sage, dass

er Datenschutz ein offensives Bürgerrecht ist, das zur
estaltung in der sogenannten Informationsgesellschaft
enutzt werden kann und immer wieder sozusagen nach
orne verteidigt werden sollte. Ich glaube, dieses offen-
ive Bürgerrecht sollte viel offensiver verteidigt werden.


(Beifall bei der LINKEN)


Schauen wir uns § 3 a des Bundesdatenschutzgeset-
es an, der das Gebot der Datenvermeidung und der Da-
ensparsamkeit zum Inhalt hat. Die Realität ist leider
öllig anders. Das ist die Bilanz der Großen Koalition
enauso wie der rot-grünen Vorgängerregierung. Wir
rauchen eine grundlegende Umkehr. Darüber, ob der
atenschutz in das Grundgesetz aufgenommen werden

oll, kann man trefflich streiten. Wichtig ist das reale Er-






(A) )



(B) )


Jan Korte
kämpfen von neuen Datenschutzstandards in diesem
Land, und zwar hier und auf der Straße.

Schönen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622502900

Das Wort hat nun Kollegin Anette Kramme für die

SPD-Fraktion.


Anette Kramme (SPD):
Rede ID: ID1622503000

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Meine Damen und Herren von den Grünen,
Sie fordern eine Änderung des Grundgesetzes. Sie
möchten ein Grundrecht auf Datenschutz in das Grund-
gesetz aufnehmen. Das ist mit Sicherheit ein sehr beden-
kenswerter Antrag, obwohl das Bundesverfassungsge-
richt schon vor Jahren das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung festgelegt hat, hergeleitet aus dem
Persönlichkeitsrecht. Trotzdem ist es legitim, zwischen
einer Überfrachtung des Grundgesetzes einerseits und
neuen Schutzrechten, die möglicherweise aus dem
Grundgesetz hervorgehen, und einer Bewusstseinsbil-
dung im Zusammenhang mit dem Datenschutz anderer-
seits abzuwägen.

Dringender als die Verankerung des Datenschutz-
rechts im Grundgesetz ist jedoch eine gesetzliche Rege-
lung des Arbeitnehmerdatenschutzes; darüber werden
wir mit Sicherheit nicht streiten. Wir haben in den letz-
ten Wochen und Monaten, im letzten Jahr eine Vielzahl
von Skandalen erlebt, die ihrer Art nach einzigartig wa-
ren. Es ist etwas eingetreten, womit keiner von uns ge-
rechnet hätte; wir hätten nie mit diesem Ausmaß und nie
mit dieser Eingriffsintensität gerechnet.

Lidl überwachte per Videokamera die Umkleideka-
binen; Lidl hat in über 500 Filialen Privatdetektive ein-
gesetzt, die die intimsten Details aus dem Leben der
Mitarbeiter aufzeichneten. Es ging um Liebeskummer,
Scheidungen, Alkoholprobleme, sonstige Krankheiten,
arbeitslose Verwandte, Schweißprobleme. Ein großer
Schlachtbetrieb schaute sogar auf die Toiletten. Burger
King filmte heimlich Betriebsratssitzungen. Die
Deutsche Bahn jongliert mit den Personaldaten von
Hunderttausenden von Mitarbeitern. Eine Baumarktkette
verlangt in ihren Arbeitsverträgen, dass die Mitarbeiter
die Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht befreien.
Täglich werden neue Skandale aufgedeckt. Der Bundes-
beauftragte für den Datenschutz Schaar sagt – die Ein-
schätzung ist sicher berechtigt –, dass das nur die Spitze
des Eisberges ist. Sie alle kennen die Fiktion von George
Orwell „Big Brother is watching You“. Manchmal denkt
man in der aktuellen Situation, dass wir zwar nicht die
Situation „Big Brother is watching You“ haben, aber die
Situation „Big Boss is watching You“.

Was wir dringend brauchen, ist also eine Reform des
Arbeitnehmerdatenschutzes. Die Rechtsgrundlagen für
den Arbeitnehmerdatenschutz sind nicht ausreichend:
a) Es gibt keine einheitliche Rechtsgrundlage – Regelun-
gen finden sich in mehreren Gesetzen –; b) die vorhan-
denen Rechtsgrundlagen sind lückenhaft. Häufig ist ein

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(C (D ückgriff auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht erforerlich. c)

or allen Dingen nicht einheitlich. d) Ich denke, das
echtsstaatsprinzip gebietet auch, dass essenzielle
inge in einem Gesetz für Arbeitnehmer und Arbeitneh-
erinnen nachlesbar sind.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Das müsste bloß gemacht werden!)


Wir sind dabei.

Wichtig ist, bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen,
ass eine Einwilligung keine geeignete Grundlage für
ingriffe in das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sein
ann. Ich will das an einem einfachen Beispiel zeigen,
ämlich am Beispiel der Einstellungsuntersuchung. Wir
issen, dass laut Verdi bei über 50 Prozent aller Einstel-

ungen Einstellungsuntersuchungen durchgeführt wer-
en. Wird solch eine Einstellungsuntersuchung abge-
ehnt, dann ist der Arbeitsplatz mit Sicherheit futsch.

Wir werden noch in dieser Legislaturperiode ein Ar-
eitnehmerdatenschutzgesetz vorlegen. Es sind aller-
ings schwierige Abwägungen zu treffen. Natürlich hat
in Arbeitgeber Interesse an Informationen über Mitar-
eiter, deren Leistungsfähigkeit und deren Qualifikation.
atürlich will ein Arbeitgeber auch sein Eigentum

chützen und Dritte vor Schäden bewahren, wenn von
einem Betrieb Gefahren ausgehen. Andererseits ist es
as legitime Recht von Arbeitnehmern, die Totalüberwa-
hung am Arbeitsplatz auszuschließen, weil das Arbei-
en im Betrieb sonst unerträglich ist. In einer sozial ver-
ntwortlichen Gesellschaft muss auch derjenige
rbeitnehmer eine Chance haben, der weniger leistungs-

ähig ist. Auch dieser Arbeitnehmer hat einen Anspruch
uf einen Arbeitsplatz. Letztlich geht es ganz viel um
ürde.


(Gisela Piltz [FDP]: Was machen Sie denn? Die Probleme kennen wir! Was wollen Sie eigentlich regeln?)


Daraus ergeben sich viele Fragen. Wie viele medizini-
che Untersuchungen brauchen wir? Obwohl Untersu-
hungen nur in wenigen Fällen gesetzlich vorgeschrie-
en sind, finden in der Realität sehr viele medizinische
ntersuchungen statt. Dabei ist der Arbeitgeber durch
ie Probezeit, durch die Regelungen zur personenbe-
ingten Kündigung und letztlich auch durch das Kran-
engeld geschützt. Wie soll man mit psychologischen
instellungstests umgehen? Hat der Arbeitgeber wirk-

ich ein Recht darauf, etwas über Wesensmerkmale eines
rbeitnehmers zu erfahren? Wann dürfen Telefonate von
rbeitnehmern aufgezeichnet werden? Rechtfertigt die
eistungskontrolle wirklich derart tiefe Eingriffe in die
echte der Arbeitnehmer? Jeder von Ihnen hier im
ause nutzt wahrscheinlich regelmäßig die Lufthansa.
ie alle kennen die Ansage auf dem Anrufbeantworter:
u Zwecken der Qualitätskontrolle hören wir regelmä-
ig bei Gesprächen mit. Ist Videoüberwachung auch in
ausenräumen und Umkleidekabinen, zum Beispiel we-
en schwerwiegender Sicherheitsbedenken, zulässig?
ieser Fragenkatalog kann unendlich verlängert werden.






(A) )



(B) )


Anette Kramme
Ich habe mir die Entwürfe, die hier von den verschie-
denen Fraktionen als Eckpunktepapiere vorgelegt wor-
den sind, gründlich angeschaut.


(Jan Korte [DIE LINKE]: Das hoffen wir doch!)


Viele Aspekte sind darin unklar geblieben. Ich denke,
wir brauchen ein wenig mehr Abwägung. Wir werden je-
doch noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzent-
wurf vorlegen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ach! – Gisela Piltz [FDP]: Da ist ja wirklich zügig!)


Hans-Günther Sohl, der Ehrenpräsident des BDI, hat
gesagt: Was wir brauchen, ist Mut zum Vertrauen. Des-
halb, liebe Arbeitgeber, liebe Arbeitgeberinnen, ver-
trauen Sie Ihren Mitarbeitern, statt sie auf Schritt und
Tritt zu überwachen!

In diesem Sinne: Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD – Gisela Piltz [FDP]: Leider wissen wir immer noch nicht, was die SPD will!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622503100

Das Wort hat nun Kollegin Beatrix Philipp für die

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Beatrix Philipp (CDU):
Rede ID: ID1622503200

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau

Kramme, die Beschreibung der Probleme, die gelöst
werden müssen, ist korrekt gewesen. Das müssten Sie
jetzt nur noch Herrn Scholz sagen.


(Anette Kramme [SPD]: Scholz hat das längst geklärt! Vielleicht haben Sie es nicht registriert!)


Wir agieren seit elf Jahren in diesem Sinne. Ich bitte um
Nachsicht; ich gebe Ihnen ja nur einen guten Rat. In der
Entschließung, die wir gemeinsam verabschiedet haben
– ich bin schon ein bisschen länger als Sie dabei –, ist
der Wunsch nach Vorlage eines Arbeitnehmerdaten-
schutzgesetzes immer enthalten gewesen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben sich diesem Thema bisher immer verweigert!)


Ich werde darauf gleich noch einmal zu sprechen kom-
men. Frau Stokar hat ihre besonderen Erfahrungen mit
Anliegen, die in einer Koalition nicht durchgesetzt wer-
den können.

Herr Bürsch, ich kann es mir nicht verkneifen, etwas
zu Ihrem Einstieg in Ihre Rede zu sagen. Sie haben ge-
sagt – darüber müsste man vielleicht noch einmal reden –,
der Datenschutz beginne bei den Abgeordneten. Sie ha-
ben sich dann darauf bezogen, dass jemand darüber ge-
sprochen hat, wie er gedacht bzw. abgestimmt hat.

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(C (D (Dr. Michael Bürsch [SPD]: Ja, das ist auch Schutz von Daten!)


etzt muss ich Ihnen einmal ganz ehrlich sagen: Die Zei-
en, in denen man nicht sagen konnte oder durfte, was
an dachte oder wie man abgestimmt hat, sind vorbei.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Das ist eine geheime Abstimmung, Frau Kollegin!)


ch habe nie ein Hehl daraus gemacht, was ich denke
nd wie ich abgestimmt habe.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Wieso ist es denn eine geheime Abstimmung?)


Herr Bürsch, manchmal braucht man dazu Bekenner-
ut; das gebe ich zu. Datenschutz wäre da allerdings

öllig fehl am Platz; aber das mag meine persönliche
einung sein.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Denken Sie mal darüber nach!)


Herr Bürsch, natürlich brauchen wir mehr Schutzme-
hanismen – das ist unbestritten –; aber wir müssen die
enschen nur dann schützen, wenn sie es selbst nicht

önnen.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Wir brauchen technische Vorrichtungen!)


as ist etwas, was meine Fraktion und mich von der
PD immer erheblich unterschieden hat: Wir haben nie
ehauptet, wir wüssten, wie die Menschen glücklich
erden. Deswegen haben wir immer gesagt: Es gibt den
ündigen Bürger. Da ist noch ein erheblicher Nachhol-

edarf. Aber das, was dazu geführt hat, dass wir heute
ben nicht über den gesamten Bereich Datenschutz spre-
hen können – Sie wissen ja, worüber wir im Augen-
lick reden –, hat auch etwas mit dem jeweiligen Men-
chenbild zu tun. Da, wo jemand selbst initiativ werden
ann und wo es zumutbar ist, da sollte er es auch tun; wir
ollten es ihm nicht abnehmen. Frau Piltz, in diesem
unkt sind wir uns völlig einig.

Ich finde es schon bemerkenswert – das hat vielleicht
it dem Ende der Legislaturperiode zu tun –, dass meine
raktion von Ihnen im Hinblick auf unsere Haltung zum
atenschutz gelobt wird. Auch wenn ich weiß, dass un-

ere Haltung Ihnen eigentlich noch nicht weit genug
eht, sage ich für Ihr Lob ausdrücklich: Herzlichen
ank!

Wie gesagt, hätten wir heute gern über den gesamten
ereich Datenschutz gesprochen. Dass wir das nun
icht tun, hat im Übrigen auch dazu geführt – das sage
ch für die Unkundigen –, dass den Rednern relativ viel
edezeit zur Verfügung steht. Wir haben bis zum letz-

en Augenblick gedacht: Wir sprechen über Daten-
chutz insgesamt und auch über die Novelle zum Bun-
esdatenschutzgesetz.


(Gisela Piltz [FDP]: Ach so!)


Frau Piltz, Sie wussten Bescheid, weil Sie Mitglied des
nnenausschusses sind; aber den anderen ist es vielleicht
icht so ganz klar gewesen.






(A) )



(B) )


Beatrix Philipp
Dass wir die Hoffnung auf eine gemeinsame Lösung
immer noch nicht aufgegeben haben, das hat auch Herr
Dr. Uhl gesagt. Vielleicht wirkt hier der Heilige Geist
am Wochenende ein bisschen.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Pfingsten, genau!)


Also, ich glaube an eine gemeinsame Lösung. Das unter-
scheidet mich wesentlich von manchem in der SPD.


(Gisela Piltz [FDP]: Auf diesen Fels möchte ich den Datenschutz nicht bauen!)


Wenn wir eine gemeinsame Lösung hätten, dann hät-
ten wir den Menschen im Land wieder einmal an einem
sehr schwierigen Beispiel zeigen können, dass es in der
Großen Koalition – über Fraktionsgrenzen hinweg –
nicht um Verlierer oder Sieger geht, sondern um einen
gemeinsamen, schwer erarbeiteten Erfolg.


(Dr. Michael Bürsch [SPD]: So ist es!)


Ein solcher Erfolg hätte uns gut angestanden. Wie ge-
sagt, wir sind noch auf der Suche. Ich wiederhole: Wir
hätten einen solchen Erfolg gern vorgewiesen – Herr
Bürsch, das wissen auch Sie –; aber irgendjemand hat
auf der Zielgeraden noch einmal Sand ins Getriebe ge-
streut und neue Bedingungen aufgestellt. Deswegen war
das nicht möglich.

Ich will die Debatte über die Novelle nicht vorweg-
nehmen – wie Frau Stokar das getan hat –, muss aber sa-
gen: Sie hat die Situation fast richtig beschrieben. Frau
Stokar, in meiner Fraktion wird nicht nur genickt, wenn
etwas aus dem Kabinett herüberkommt, sondern es wird
heftig diskutiert und um Mehrheiten gerungen. Das ist
hier explizit der Fall gewesen und ist es eigentlich auch
noch.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn es dann besser wird, ist es gut!)


Dass die Erfahrungen der Grünen mit Ministern in
Koalitionsregierungen offensichtlich völlig andere sind,


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben unsere Minister verbessert und nicht verwässert!)


könnte der Grund dafür sein, dass Herr Scholz und vor
ihm Herr Müntefering beim Arbeitnehmerdatenschutz
nicht zu Potte gekommen sind.

Bei dieser Ausgangslage ist das vorliegende Ergebnis
zu Scoring und Auskunfteien umso erfreulicher. Wir
sollten nicht kleinreden, was gelungen ist. Was heute
vorliegt, ist das Ergebnis von mehr als einem Jahr kon-
sequent geführter Verhandlungen in der Koalition. Sie
wissen, dass die Missbrauchsfälle der vergangenen Jahre
– Herr Korte hat noch einmal darauf hingewiesen – aus-
schlaggebend dafür gewesen sind, dass man sich diesem
Bereich mit besonderer Intensität gewidmet hat.

Frau Stokar, es stand nicht im Koalitionsvertrag; das
ist schon wahr. Aber auch darüber, ob man sehr viel oder
sehr wenig in einen Koalitionsvertrag hineinschreiben
sollte, haben wir schon gesprochen. Dazu gibt es zwei
unterschiedliche Auffassungen. Wenn man möglichst

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(C (D enig hineinschreibt, ist der Bereich, in dem man sich och bewegen kann, größer, als wenn man sehr viel hieinschreibt und am Schluss vielleicht feststellen muss, as man alles nicht geschafft hat. Der vorliegende Gesetzentwurf hat inhaltlich im Weentlichen zwei Schwerpunkte: Transparenz für die Verraucher und Rechtssicherheit für die Unternehmen. ass man diese Aspekte in ein ausgewogenes Verhältnis ringen will, macht die Sache besonders schwierig. Der zweifellos vermehrte Einsatz von Scoringverfahen hat nicht zuletzt mit Veränderungen im Verbrauchererhalten zu tun. Zu konstatieren sind technologische ntwicklungen und die damit verbundene zunehmende nonymität bei Vertragsabschlüssen. Der gesamte bareldlose Handel über das Internet ist nur ein Beispiel daür. Es galt also, Transparenz und Rechtssicherheit, diese nterschiedlichen Interessen der Vertragspartner, in ein usgewogenes Verhältnis zu bringen. Ich meine, das ist ns gelungen. Grundlage beim Scoring sind – das sage ich noch einal für diejenigen, die sich in dieser Materie nicht so uskennen – Daten der zu bewertenden Person, die beim eweiligen Unternehmen aufgrund bereits bestehender ertragsbeziehungen vorliegen. Gibt es noch keine Ver ragsbeziehung und kann man die Bonität des potenzielen neuen Kunden noch nicht einschätzen, dann werden ntsprechende Daten in Form von Scores hinzuerworen. In den Scoringwert gehen viele Variablen ein. Desween ist der Hinweis darauf, dass Wohnortdaten bei der eurteilung der Bonität eines Kunden nicht ausschlaggeend sein dürfen, zu relativieren. Wenn dieses Merkmal in kleines Merkmal unter 150 oder mehr kleinen Merkalen ist, sollte das zulässig sein. Das haben uns die uskunfteien – bis auf eine – sehr ans Herz gelegt. ir waren der Meinung, dass man lieber den vielen folen soll als der einen, die sagt: Wir brauchen dieses Daum nicht. (Gisela Piltz [FDP]: Das ist die Arbeit von Lobbyisten!)


(Dr. Max Stadler [FDP]: Es war die größte!)


Der Scoringwert ist aufgrund der vielen Variablen, die
n ihn einfließen, nicht gleichbleibend; er variiert mit je-
em Vertragsabschluss und mit jeder Veränderung, die
ekannt wird.

Das Verfahren ist auch nicht neu, sondern ein im
irtschaftsleben seit Jahrzehnten verbreitetes, aner-

anntes Verfahren zur Einschätzung zum Beispiel der
onität eines potenziellen Vertragspartners. Es geht um
ie Berechnung der Wahrscheinlichkeit dafür, dass die
ertragsbedingungen erfüllt werden. Es ist also ein In-
trument der Risikominimierung. Würde man es nicht
nwenden, müssten alle eine sogenannte finanzielle Ri-
ikozulage zahlen, zum Beispiel bei Krediten, weil die
efahr besteht, dass diese nicht zurückgezahlt werden,

ber auch bei Abschluss von Verträgen aller Art, etwa
ei Abschluss eines Handyvertrages.






(A) )



(B) )


Beatrix Philipp
Wir haben innerhalb der Koalition in vielen Einzelfra-
gen unterschiedliche Standpunkte vertreten, uns aber
nach unzähligen Gesprächen – Herr Bürsch hat darauf
hingewiesen – auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf
verständigt.

Meine Damen und Herren, eine der Grundvorausset-
zungen dafür, auf Scoringverfahren zurückgreifen zu
dürfen, wird zukünftig der Nachweis eines wirtschaftli-
chen Interesses sein. Wir haben uns bewusst gegen den
Nachweis bzw. die Beschränkung auf kreditorische Risi-
ken gewandt, um die Interessen von Versicherungen,
aber auch von Wohnungsvermietern einzubeziehen.

Zur Frage der Verwendbarkeit von Geodaten habe ich
eben schon etwas gesagt.

Es muss doch eigentlich jedem klar sein, dass die
Wirtschaft ein Interesse daran hat, neue Kunden zu ge-
winnen. Also wird die Ablehnung eines Vertragsab-
schlusses nur dann erfolgen, wenn es erhebliche Zweifel
an der Bonität eines Kunden gibt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Es ist also richtig, dass man dieses Mittel den Unterneh-
men an die Hand gibt. Wie gesagt, handelt es sich bei
dem, was vorgelegt worden ist, um einen Kompromiss.

Weiterhin dürfen – auch das ist wichtig – keine auto-
matisierten Entscheidungen getroffen werden; das heißt,
die endgültige Entscheidung muss von einer natürlichen
Person getroffen werden. Das bedeutet, dass weitere Kri-
terien berücksichtigt werden können. Diesen Grundsatz
verstärken wir mit der in § 6 a des Bundesdatenschutz-
gesetzes verankerten Regelung; sie enthält eine klare
Definition.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Vor allem wollten wir zugunsten der Bürgerinnen und
Bürger die Transparenz stärken. Dabei kommt dem
Recht auf Auskunft auf der einen Seite und der Aus-
kunftspflicht auf der anderen Seite besondere Bedeutung
zu. Die Ergänzung der Auskunftspflicht um Einzelfall-
bezogenheit und Nachvollziehbarkeit dürfte den Interes-
sen der Verbraucher ein großes Stück entgegenkommen,
ohne jedoch – auch das ist wichtig – das Geschäftsge-
heimnis der Auskunfteien, die sogenannte Berechnungs-
formel, durch absurde Offenlegungspflichten zu gefähr-
den. Wir dürfen die Augen davor nicht verschließen. Es
hat mich schon gewundert, dass das eben noch einmal
kritisch beleuchtet wurde.

Man denke daran, dass es in Amerika Score-Doctors
gibt – ich habe das dazwischengerufen –, die nichts an-
deres tun, als mit der dort herrschenden noch größeren
Transparenz Missbrauch zu betreiben und Tricks zu ver-
raten, wie Scorewerte manipuliert werden können.


(Zuruf der Abg. Gisela Piltz [FDP])


Das war sicherlich nicht ausschlaggebend für die Krise;
aber dass das bei der Entstehung der Krise ganz sicher
eine Rolle gespielt hat, bestreitet eigentlich niemand.
Hierzu hat es, Frau Piltz, ganz interessante Diskussions-
veranstaltungen gegeben. Ich meine, dass man nicht ein-

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(C (D ach vom Tisch wischen darf, was in Amerika in diesem ereich geschehen ist. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass die Menchen die Daten in Erfahrung bringen können, die für sie ine Rolle spielen, und auch die Möglichkeit haben, sie u korrigieren; aber zugleich haben wir eine klare renze gezogen, indem wir gesagt haben: Wie diese erte gewichtet werden, ist einzig und allein Sache der inzelnen Auskunfteien. Für diejenigen, die sich mit der Sache beschäftigen, st es ganz klar, dass es nicht für eine Person nur einen anz bestimmten Scorewert gibt. Wir haben darüber ehrfach gesprochen. So ist natürlich auch nur der corewert interessant, den man im konkreten Fall hat, nd nicht der durchschnittliche. Es wird sicherlich ein nderer Scorewert als mein durchschnittlicher zugrunde elegt, wenn ich mich um einen Immobilienkredit für eien Hauskauf bemühe. Dass dieser mich mehr als der urchschnittliche interessiert, ist völlig klar. Aber auch arüber haben wir im Innenausschuss schon ausführlich esprochen. Es geht also nicht darum, einen „gläsernen Menchen“ zu schaffen, wie immer wieder behauptet wird. s geht auch nicht darum, jedem eine konstante Größe uzuweisen, die er dann ein Leben lang mit sich herumrägt, wie einige vermutet haben, sondern es geht um die npassung der Rechtsgrundlagen an die veränderten Beingungen, unter denen heute Verträge geschlossen weren. Irgendjemand hat im Laufe der Gesetzesberatungen inmal gesagt: Im Tante-Emma-Laden wurde ich früher uch gescored, also eingeschätzt, allerdings nicht auf asis eines statistisch-mathematischen Verfahrens, sonern allein aufgrund der Tatsache, ob dem Inhaber des adens meine Nase passte oder nicht. Das Verfahren, das ir jetzt auf den Weg bringen, ist ein statistisch-matheatisches, also ein objektives. Deswegen sollten wir die em Gesetz und dem darin verankerten Verfahren zutimmen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Michael Bürsch [SPD]: Was macht der Tante-Emma-Laden damit?)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622503300

Als letztem Redner in dieser Debatte erteile ich Kol-

egen Manfred Zöllmer für die SPD-Fraktion das Wort.


Manfred Zöllmer (SPD):
Rede ID: ID1622503400

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

iebe Frau Philipp, noch vor einem Jahr hätte es viel
ut gebraucht, vorherzusagen, dass Datenschutz in die-

er Legislaturperiode noch einmal eine große Rolle spie-
en wird.


(Gisela Piltz [FDP]: Wir haben den Mut gehabt!)


Eine Reihe von Ereignissen hat dazu geführt, dass wir
ns intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Das ist gut






(A) )



(B) )


Manfred Zöllmer
so. Liebe Frau Philipp, vielleicht gelingt es auch ohne
den Heiligen Geist, ein weiteres Gesetz auf den Weg zu
bringen.


(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Aber mit ihm wird es besser!)


Die politische Vernunft allein sollte ausreichen.


(Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Wir haben jedes Jahr darüber gesprochen, Herr Zöllmer! Sie waren nur nicht dabei!)


Die Diskussionen um den Datenschutz und ein Teil
der aktuellen Novellierungen sind, wie wir gehört haben,
noch nicht beendet. Heute steht im Mittelpunkt der An-
trag der Grünen, ein Grundrecht auf Datenschutz in das
Grundgesetz aufzunehmen, und wir unterhalten uns über
die Gesetzgebung zum Scoring.

Datenschutz als Grundrecht soll, wie die Grünen in
ihrem Antrag formulieren, „die verbindliche Auffor-
derung an den Gesetzgeber“ sein, „die notwendige Über-
arbeitung der Datenschutzgesetze endlich anzugehen“.
Liebe Frau Stokar, ich muss – bei allem Engagement der
Grünen für einen modernen Datenschutz; das konzediere
ich Ihnen – schon sagen: Das Grundgesetz ändern und es
verwenden zu wollen, um Arbeitsaufträge an die Regie-
rung zu richten, das ist aus meiner Sicht nicht in Ord-
nung.

Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder
und zum Teil hitzig darüber debattiert, ob noch dieses
oder jenes in unserer Verfassung verankert werden
sollte. Wir haben manches in diesem Bereich spezifiziert
und modifiziert. Das war auch richtig so. Wir werden
unsere Verfassung sicherlich auch zukünftig sachgerecht
weiterentwickeln. Ich bin aber entschieden dagegen, per-
manent an diesem Erfolgsmodell Verfassung herumzu-
doktern und für jede gesellschaftliche Entwicklung, auch
wenn sie wichtig ist, gleich ein Grundrecht zu verankern.
Dies wäre nach meiner Überzeugung ein inflationärer
Ruf nach Grundgesetzänderungen.

Das von den Grünen geforderte Grundrecht auf Da-
tenschutz käme darüber hinaus einem Placebo gleich. Es
braucht doch nicht einer Grundgesetzergänzung, um zu
der Erkenntnis zu gelangen, dass das Bundesdaten-
schutzgesetz und die Datenschutzrechte insgesamt wei-
terentwickelt werden müssen. Sie sehen, wir arbeiten in
dieser Koalition bis zur letzten Sekunde an diesem
Thema.


(Zustimmung des Abg. Dr. Michael Bürsch [SPD])


Richtig ist, dass sich im Bereich Datenschutz viel ver-
ändert hat. Wenn wir heute über Datenschutz reden, dis-
kutieren wir nicht nur über ein Abwehrrecht gegenüber
dem Staat, sondern müssen auch den kommerziellen Ge-
brauch von privaten Daten berücksichtigen. Unsere Dis-
kussion ist geprägt von gravierenden Datenskandalen in
großen Unternehmen; die Kollegin Kramme und die an-
deren Kollegen haben das eben deutlich gemacht. Flä-
chendeckende Überwachung und Ausspähung von Ar-
beitnehmern ist ein Thema, und es geht um Datenklau

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(C (D m Internet mit der Absicht, ein Profil von Bürgerinnen nd Bürgern zu erstellen. Überall im Alltag hinterlässt der moderne Mensch atenspuren, die Begehrlichkeiten wecken. Längst sind aten zur Handelsware geworden. Viele Bürgerinnen nd Bürger verbreiten ihre Daten aber auch äußerst sorgos. Dies gilt – das ist gesagt worden – für das Web 2.0, ber nicht nur dafür. Es gilt in besonderem Maße für die bermillionen Kundenkarten, die in Deutschland in mlauf sind. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen Transparenz. ie müssen heutzutage in Erfahrung bringen können, er was wann und bei welcher Gelegenheit über sie eiß. Nur dann können sie die datenschutzspezifischen uskunfts-, Löschungs-, Berichtigungsund Sperrungs nsprüche und ihre Widerspruchsrechte tatsächlich in nspruch nehmen. Dies ist die Zielsetzung, die wir mit en aktuellen Gesetzesnovellierungen verfolgen. So ist s gut, dass wir im Bereich der Bonitätsprüfung durch athematisch-statistische Verfahren, beim sogenannten coring, zu erheblichen Verbesserungen im Bereich des atenschutzes und damit auch zu mehr Verbraucher chutz kommen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden zukünftig ie wesentlichen Gründe einer vertraglichen Entscheiung aufgrund der Bonitätsprüfung erhalten. Sie werden hnen nicht nur genannt, sondern auch erläutert. Damit st Scoring nicht mehr wie in der Vergangenheit eine lackbox für den Konsumenten. Zukünftig wird die Boitätsprüfung transparent und nachvollziehbar sein. Verraucherinnen und Verbraucher erhalten somit die Mögichkeit, vertragliche Entscheidungen zu verstehen. Sie rhalten die Chance, durch eigenes Verhalten Einfluss uf ihre Bonität und damit auf die Kreditkosten zu nehen. Dazu brauchen sie keinen Scoringdoktor. Ich laube, es ist das gute Recht der Verbraucher in unserem and, dies zu tun. Wir haben in den Gesetzesverhandlungen auch ereicht, dass es eine Nachberichtspflicht für den Fall der achträglichen Änderungen ganz bestimmter Fakten ibt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Die Zulässigkeit der Verwendung von Georeferenzdaen wird im Scoringverfahren zukünftig eingeschränkt. nzulässig werden damit solche Verfahren, die aus chließlich oder fast ausschließlich geodatenbasiert sind. amit verhindern wir eine Benachteiligung von Verraucherinnen und Verbraucher, denen ein Vertragsabchluss allein deshalb verweigert wird, weil sie im falchen Stadtteil wohnen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir in Bezug auf das coring insgesamt eine Beschränkung auf kreditreleante Sachverhalte im Gesetzentwurf hätten verankern önnen. Das war mit unserem Koalitionspartner leider icht möglich. Ich glaube aber, dass der Gesetzentwurf um Scoring insgesamt ein gutes Beispiel für die Verbeserung des Datenschutzes in dieser Legislaturperiode ist. ch hoffe, dass wir das auch in der noch anstehenden eiteren Novelle erreichen. Manfred Zöllmer Datenschutz ist auch Verbraucherschutz. Dies muss gesetzlich berücksichtigt werden. Dies wird auch ohne eine Grundgesetzänderung unsere dauernde Aufgabe bleiben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/13170 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Grundgesetzes, Art. 2 a, 5 a, 13 a, 19. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13218, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/9607 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der Grünen bei Stimmenthaltung der FDP und der Linken abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13219, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 16/10529 und 16/10581 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linken und der Grünen bei Stimmenthaltung der FDP angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wie in der zweiten Beratung angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/13233. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen der Linken und der Grünen abgelehnt. Abstimmung über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der I e w I w E B s A t A f t z W e S S a (C (D nnenausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlussmpfehlung auf Drucksache 16/13219, den Gesetzenturf des Bundesrates auf Drucksache 16/31 abzulehnen. ch bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen ollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – nthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter eratung einstimmig abgelehnt. Damit entfällt nach un erer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem ntrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Ti el „Mehr Datenschutz beim so genannten Scoring“. Der usschuss empfiehlt unter Nr. 3 seiner Beschlussemp ehlung auf Drucksache 16/13219, den Antrag der Frakion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/683 abulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – er stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss mpfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU und PD gegen die Stimmen der Linken und der Grünen bei timmenthaltung der FDP angenommen. Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 38 a und 38 b uf: a)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der SPD)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622503500
neten Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer,
Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion der CDU/CSU,
der Abgeordneten Thomas Oppermann, Joachim
Stünker, Fritz Rudolf Körper, Dr. Peter Struck
und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur
Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45 d)


– Drucksache 16/12412 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer,
Dr. Hans-Peter Uhl, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion der CDU/CSU,
der Abgeordneten Thomas Oppermann, Joachim
Stünker, Fritz Rudolf Körper, Dr. Peter Struck
und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fort-
entwicklung der parlamentarischen Kontrolle
der Nachrichtendienste des Bundes

– Drucksache 16/12411 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion der FDP eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Kontrollgremiumgesetzes

– Drucksache 16/1163 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck

(Köln), Monika Lazar, weiteren Abgeordneten

und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ver-






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
besserung der parlamentarischen Kontrolle
der Geheimdienste sowie eines Informations-
zugangsrechts

– Drucksache 16/12189 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordne-
ten Wolfgang Nešković, Dr. Lukrezia Jochimsen,
Dr. Norman Paech, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs
eines … Gesetzes zur Änderung des Kontroll-
gremiumgesetzes

– Drucksache 16/12374 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 16/13220 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Hans-Peter Uhl
Michael Hartmann (Wackernheim)

Dr. Max Stadler
Wolfgang Nešković
Wolfgang Wieland

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem
Antrag der Abgeordneten Bodo Ramelow, Ulla
Jelpke, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion DIE LINKE

Überwachung von Abgeordneten durch den Ver-
fassungsschutz beenden

– Drucksachen 16/5455, 16/13220 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Hans-Peter Uhl
Michael Hartmann (Wackernheim)

Dr. Max Stadler
Wolfgang Nešković
Wolfgang Wieland

Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU,
der SPD und der FDP zur Änderung des Grundgesetzes,
über den wir später namentlich abstimmen werden, liegt
ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen
Hans-Peter Uhl für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.


Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1622503600

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und

Kollegen! Die parlamentarische Kontrolle der Nachrich-
tendienste erfordert zunächst eine Beschäftigung mit den
Nachrichtendiensten selbst und ihrer Bedeutung in der
heutigen Zeit. Nach dem 11. September 2001 haben wir
alle gelernt, dass die Nachrichtendienste für die Gewähr-
leistung der inneren und äußeren Sicherheit eine eminent
wichtige Bedeutung – sie wurde sehr viel wichtiger, als
es bis dahin der Fall war – erhalten haben. Deswegen
war es richtig, dass wir und andere Nationen gesagt ha-

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(C (D en: Wir müssen die Nachrichtendienstler mit mehr Resourcen für Sachmittel und Personal und auch mit mehr echtlichen Befugnissen ausstatten. Wir haben gewisseraßen ihre gesetzlichen Aufgaben erweitert. Wer das ut, muss sich unverzüglich Gedanken über die Kontrolle olchermaßen ausgeweiteter Zuständigkeiten der Nachichtendienste machen. Das haben wir getan. FDP, SPD und die Union haben sich dies nicht leicht emacht; denn wir wissen um die fast riskante Vorgeensweise, einerseits die Nachrichtendienste zu schüten, zu stützen und auszubauen und sie andererseits zu ontrollieren. Man kann durch eine unsachgemäße Konrolle und die Veröffentlichung bestimmter Ergebnisse ie Arbeit der Nachrichtendienste nachhaltig stören – nd dies zum Schaden Deutschlands. Das ist uns immer ewusst gewesen. Das will keiner von uns. Wer die Rechte des zuständigen Gremiums stärkt – das ollen wir –, muss sich den Spielregeln der Dienste, die ontrolliert werden, unterwerfen. Das heißt, das Greium muss genauso geheim arbeiten wie die Dienste elbst. Die Dienste arbeiten geheim und müssen dies uch immer tun können. Das birgt natürlich insoweit ine Gefahr in sich, als eine Ermittlungstätigkeit zu ereblichen Grundrechtseinschränkungen führen kann. eswegen ist es so wichtig, diese Tätigkeit zu kontrol ieren. Sie erinnern sich an folgenden Fall: Nachdem ekannt wurde, dass eine Spiegel-Redakteurin in ihrem -Mail-Verkehr mit einem afghanischen Minister in eier Art und Weise abgehört wurde, die man nicht billien kann, haben wir erfahren, dass dies dem Präsidenten es Dienstes zum richtigen Zeitpunkt nicht bekannt war, ondern erst später bekannt wurde, weswegen er im anzleramt keine Meldung erstatten konnte und uns das anzleramt auch nicht unterrichten konnte. (Thomas Oppermann [SPD]: Wollen Sie wirklich, dass der Präsident den gesamten E-MailVerkehr des Dienstes kennt?)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Nein, Herr Oppermann, keine Sorge. Ich kapriziere
ich nicht auf die Person, deren Schutz Sie im Auge ha-

en, sondern mir geht es um die Sache, nämlich die
ontrolle dieses Dienstes.


(Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Uns auch!)


Lassen Sie mich Folgendes herausarbeiten: Es geht
ns darum, dass dieses Gremium kein Ausschuss übli-
her Art ist, sondern ein Gremium sui generis, das seine
itgliederzahl und Arbeitsweise selbst definiert. Dieses
remium ist eminent wichtig geworden, weil die
ienste wichtig geworden sind. Deswegen sollte dieses
remium im Grundgesetz in der Weise Erwähnung fin-
en, dass das Parlament sich dieses Gremium schaffen
uss. Das Parlament bringt damit zum Ausdruck, dass

s keine exekutive Gewalt geben darf, die sich außerhalb
er parlamentarischen Kontrolle bewegt. Das ist der
ern, um den es geht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)







(A) )



(B) )


Dr. Hans-Peter Uhl
Nur so können wir das Vertrauen herstellen, das auch
die Dienste brauchen. Die Dienste müssen darauf ver-
trauen können, dass das Parlament zu ihnen steht. Die
Bevölkerung muss darauf vertrauen können, dass wir im
Gremium die Dienste kontrollieren. Wir, die neun Mit-
glieder dieses Gremiums, sind gleichsam die legitimato-
rische Verknüpfung zwischen Bevölkerung und Nach-
richtendienst.

Ich komme jetzt zu einigen Veränderungen, die uns
wichtig sind: Wir brauchen einen Fraktionsmitarbeiter,
der uns zuarbeiten und helfen kann, Dokumente zu le-
sen, der uns darauf hinweist, was passiert ist, und der
Sachverhalte zusammenfasst, damit wir die richtigen
Fragen im Rahmen unserer Kontrolltätigkeit stellen kön-
nen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.

Wir können natürlich auch Eingaben aus dem Dienst
heraus bearbeiten. Das ist aber nicht so neu; das gab es
bisher schon.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau, zum Beispiel die SpiegelReporterin!)


Aber wir müssen natürlich den richtigen Umgang fin-
den. Wenn Eingaben aus dem Dienst bei uns eingehen,
sei es namentlich oder anonym, müssen wir uns mit den
Dingen befassen, allerdings nicht ohne die Dienstvorge-
setzten vorher befragt zu haben. Wir dürfen nicht in den
Dienst hineinregieren; wir kontrollieren den Dienst. Die
Sorge, dass wir uns in laufende Verfahren – zum Bei-
spiel Verfahren anlässlich einer Entführung, einer Pirate-
rie – einmischen, ist völlig unbegründet; denn wir lassen
solche Verfahren immer zum Abschluss kommen, um
uns danach berichten zu lassen. Wir wollen nicht exeku-
tiv tätig werden, wir wollen kontrollieren und nichts an-
deres.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)


Die Sorge, dass der Dienst dadurch geschwächt wer-
den könnte, dass wir kontrollieren und der Dienst des-
halb von befreundeten Diensten abgekoppelt werden
könnte und von ihnen keine Informationen mehr be-
käme, ist völlig unbegründet. Die Nachrichtendienste
können nicht alles wissen, auch unsere nicht; sie leben
vom Austausch von Informationen mit den amerikani-
schen, französischen, englischen und anderen Diensten.
Das heißt, hier muss ein vertrauensvoller Austausch von
Informationen möglich sein. Dieses Vertrauen müssen
wir mittragen und dürfen es keineswegs stören. Dies ist
uns allen bewusst, und niemand will sich dagegen ver-
wehren, dieses Vertrauen zu unterstützen. Austausch ist
wichtig.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Die Erhöhung
der Legitimität der Nachrichtendienste durch Aufnahme
unseres Gremiums in das Grundgesetz ist ein eminent
wichtiges Signal. Wir brauchen unsere Nachrichten-
dienste mehr denn je. Ein Terroranschlag kann nur durch
nachrichtendienstliche Tätigkeit verhindert werden. So-
bald Terroristen mit einer Bombe losmarschiert sind, ist
für den Staat jede Chance vertan, den Anschlag verhin-

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(C (D ern zu können. Nur Nachrichtendienste können im Voreld, bei der Planung eines Anschlages, zum Schutz der evölkerung wirksam tätig werden. Weil wir dies wis en, werden wir diese Arbeit niemals stören. Wir werden unsere Rechte und unsere Pflichten geissenhaft wahrnehmen. Sollte es tatsächlich einmal um Streit mit der Bundesregierung kommen, können ir – diese Möglichkeit haben wir geschaffen – das Bunesverfassungsgericht anrufen, allerdings nur mit Zweitrittelmehrheit der Mitglieder des Gremiums. Auch dies st eine Einrichtung, die ich für sinnvoll und sachgemäß alte. Unterstützen Sie uns bitte bei diesem Vorhaben. Ich laube, es ist verantwortungsbewusst, systemgerecht, hne Bruch und sehr durchdacht. Das ist zum Wohle der ienste, zum Wohle der inneren und äußeren Sicherheit er Bundesrepublik Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622503700

Das Wort hat Kollege Max Stadler für die FDP-Frak-

ion.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1622503800

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

en! Nach den Anschlägen in den USA am 11. Septem-
er 2001 haben die Nachrichtendienste auch in der Bun-
esrepublik Deutschland so viele Befugnisse erhalten
ie nie zuvor. Für die FDP war immer klar: Je mehr Be-

ugnisse Geheimdienste haben, umso besser muss die
arlamentarische Kontrolle ausgestaltet werden.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


aran hat es bisher aber gemangelt. Diese Kontrolldefi-
ite werden mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz
erringert.

Erinnern wir uns: Einsatz von BND-Agenten wäh-
end des Irak-Kriegs in Bagdad trotz gegenteiliger
elbstdarstellung der damaligen rot-grünen Bundesre-
ierung, rechtswidrige Bespitzelung von Journalisten,
ragwürdige Amtshilfe des Nachrichtendienstes gegen-
ber Polizeibehörden. All diese Vorgänge sind in der
ergangenheit am dafür berufenen Parlamentarischen
ontrollgremium vorbeigegangen. Das war nicht länger

kzeptabel. Das wissen alle in diesem Hohen Haus zwar
eit Jahren.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


ber nur die FDP-Fraktion hat schon am 6. April 2006
inen Reformentwurf in den Bundestag eingebracht.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den Sie jetzt für erledigt erklären, Herr Kollege!)







(A) )



(B) )


Dr. Max Stadler
– Ja, weil wir daraus jetzt ein Gesetz machen. Das ist ge-
nau der Gedankengang, den ich vortragen wollte, lieber
Herr Kollege Ströbele. – Wir sind sehr zufrieden, dass es
jetzt nach dreijähriger Debatte gelungen ist, obwohl die
Koalition das Thema jahrelang nicht angepackt hat, die
Regierung „not amused“ war und nichts voranzugehen
schien, zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf von
CDU/CSU, SPD und FDP zu kommen.

Es passiert nicht jeden Tag, dass man aus der Opposi-
tion heraus gemeinsam mit den Regierungsfraktionen ei-
nen Gesetzentwurf initiieren kann.


(Beifall bei der FDP – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo bleiben denn Ihre Forderungen?)


Das wäre auch in diesem Fall nicht möglich gewesen,
wenn sich nicht einzelne Abgeordnete der Koalitions-
fraktionen des Themas besonders angenommen hätten.
Das sind Kollege Uhl, der gerade gesprochen hat, Kol-
lege Röttgen und Kollege Oppermann. Ich will in aller
Deutlichkeit sagen, dass auch die Diskussionsbeiträge
des Kollegen Ströbele von den Grünen und des Kollegen
Nešković von der Linkspartei die Reformdebatte be-
fruchtet haben.

Dagegen lesen wir in seriösen Zeitungen, dass offen-
bar mehrere Minister der amtierenden Bundesregierung
hinhaltenden Widerstand gegen diesen ohnehin modera-
ten Gesetzentwurf geleistet haben.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Das kann ich mir gar nicht vorstellen! – Gisela Piltz [FDP]: Wir sind das Parlament, Herr Stadler!)


Es ist nicht dementiert worden, dass die Minister
Schäuble, Steinmeier und Jung wieder einmal das Argu-
ment benutzt haben, dass eine stärkere parlamentarische
Kontrolle die Arbeit der Geheimdienste erschweren und
unsere Sicherheit gefährden würde.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Das kann ich mir nicht vorstellen! – Zuruf von der FDP: Was ist denn das für ein Parlamentsverständnis!)


Das ist völliger Unsinn. Wir sagen dazu: Für die FDP
kam es überhaupt nicht infrage, diesem Druck, der of-
fenbar von der Regierung auf das Parlament ausgeübt
werden sollte, in irgendeiner Weise nachzugeben.


(Beifall bei der FDP)


Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf ist nach einer Sach-
verständigenanhörung, die am Montag stattgefunden hat,
im Ausschuss noch deutlich verbessert worden. Ich
nenne folgende Punkte: Mit diesem Gesetzentwurf wird
erstmals in den Fällen, in denen das Gremium Vorgänge
öffentlich bewertet – das ist allerdings die Ausnahme,
weil es weiterhin prinzipiell nicht öffentlich tagt –, das
Recht der Opposition auf ein Sondervotum bei diesen
Bewertungen festgeschrieben. Das ist ein erheblicher
Fortschritt. Allerdings findet sich im Gesetzentwurf eine
wirklich unpassende Formulierung, nach der solche Son-
dervoten der Opposition dem Gremium vorher vorzule-

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(C (D en sind. Wir haben nicht das Bedürfnis, diejenigen, die ir kontrollieren wollen und nach dem gesetzlichen uftrag kontrollieren müssen, vorher um Erlaubnis zu itten. Es ist klargestellt, dass diese Passage, die ohnehin icht im Gesetz stand, sondern nur in der Begründung, eine Bedeutung hat. Ich nenne einen zweiten Punkt: Wir haben in den letzen Beratungen in dieser Woche erreicht, dass die Mitareiter, die uns neu zuarbeiten können, weil vier Augen un einmal mehr sehen als zwei Augen, auf Beschluss es Gremiums auch Zugang zu den Sitzungen und damit u der mündlichen Unterrichtung der Abgeordneten haen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur im Einzelfall und mit Zweidrittelmehrheit!)


(Beifall bei der FDP)


as wird ebenfalls die Kontrollmöglichkeiten deutlich
erbessern und ist ein Fortschritt gegenüber dem, was zu
eginn unserer Beratungen im Gesetzentwurf vorgese-
en war.

Nun ist mir eines noch besonders wichtig, meine Da-
en und Herren; auch dies hat die FDP mit Unterstützung

on CDU/CSU und SPD im Innenausschuss klargestellt:
rstmals wird das Parlamentarische Kontrollgremium
uch in der Verfassung selbst verankert. Mit dieser be-
onderen Hervorhebung des Gremiums werden aber die
echte einzelner Abgeordneter oder sonstiger Parla-
entsausschüsse wie etwa Innenausschuss oder Rechts-

usschuss in keiner Weise beeinträchtigt. Das Parlamen-
arische Kontrollgremium ist in besonderem Maße zur
ontrolle befugt, aber andere Ausschüsse haben eben-

alls ihre Rechte, etwa wenn Polizeien wie das Bundes-
riminalamt gemeinsam, womöglich unter Verletzung
es Trennungsgebotes, mit Geheimdiensten tätig sind.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Wolfgang Nešković [DIE LINKE])


ür uns ist klar, dass die Rechte des Parlaments unbe-
ührt bleiben. Es kommt im Gegenteil insgesamt zu einer
erbesserten Kontrolle.

Auch die FDP sagt: Wir brauchen die Dienste, aber
ie Dienste brauchen auch uns Kontrolleure; denn eine
ätigkeit, die sich im Geheimen abspielt, kann nur Ver-

rauen beanspruchen, wenn es eine ausreichende Kon-
rolle gibt. Da könnte man sich immer noch mehr vor-
tellen – das weiß jeder –; trotzdem sage ich in der
esamtabwägung: Mit diesem Gesetz, das wir heute be-

chließen, wird die notwendige Kontrolle ein gutes
tück vorangebracht.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622503900

Das Wort hat nun Kollege Thomas Oppermann für die

PD-Fraktion.






(A) )



(B) )


Thomas Oppermann (SPD):
Rede ID: ID1622504000

Herr Präsident! Verehrte Kollegen und Kolleginnen!

Mit dem neuen Gesetz über die parlamentarische Kon-
trolle der Geheimdienste erreichen wir das gute Ende ei-
nes langen verfassungspolitischen Prozesses, der seinen
Ausgang in der jungen Bundesrepublik hatte. Über die
geheimdienstlichen Aktivitäten in der Adenauer-Zeit
wurde das Parlament nicht regelmäßig unterrichtet. Es
hing von der Gunst Konrad Adenauers ab, ob und was
das Parlament darüber erfuhr. Es gab aber Fortschritte.
Ende der 70er-Jahre gab es eine gesetzliche Grundlage,
das Parlamentarische Kontrollgremium wurde einge-
führt, und heute schaffen wir die verfassungsrechtliche
Verankerung der parlamentarischen Kontrolle. Das ist
ein großer verfassungspolitischer Fortschritt. Regierung
und Parlament handeln jetzt auf gleicher Augenhöhe.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Diese verfassungsrechtliche Verankerung der parla-
mentarischen Kontrolle darf natürlich nicht zu der Fehl-
vorstellung verleiten, Regierung und Parlament hätten in
diesem Bereich die gleichen Aufgaben. Aufgabe der Re-
gierung ist es, funktionierende Geheimdienste bereitzu-
stellen, die wir brauchen, um die Sicherheit der Men-
schen, die Sicherheit wichtiger Rechtsgüter und auch die
Sicherheit des Staates und der demokratischen Institutio-
nen in diesem Lande zu gewährleisten. Wir brauchen
nachrichtendienstliche Informationen, um präventiv
handeln und uns gegen solche Gefahren schützen zu
können. Also brauchen wir funktionierende Dienste.

Aber wir brauchen eben auch eine effektive Kon-
trolle. Effektive Kontrolle darf man jedoch nicht ver-
wechseln mit der Dauerskandalisierung der verdammt
schwierigen und nicht selten gefährlichen Arbeit der Ge-
heimdienstmitarbeiter. Das will ich an dieser Stelle ein-
mal feststellen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Die Dienste haben einen Anspruch auf eine kritische,
aber faire Bewertung ihrer wahrhaftig nicht einfachen
Arbeit.

Aber es gibt auch Grenzen der Kontrolle, und es war
die Sorge der von Ihnen genannten Minister, Herr
Stadler – es sind aber nicht nur die Minister Jung,
Steinmeier und Schäuble; dazu gehört auch mein Kol-
lege Otto Schily –, ob wir die Dienste durch effektive
Kontrolle nicht zu sehr schwächen.

Nun hat das Gremium ohnehin Grenzen. Eine Grenze
besteht durch das Prinzip der Verantwortlichkeit der Re-
gierung. Das bedeutet, dass das Gremium nicht das
Recht und die Zuständigkeit hat, sich in laufende ge-
heimdienstliche Operationen einzumischen, und zwar
aus zwei Gründen: Erstens sitzen in dem Gremium keine
professionellen Geheimdienstleute – vielleicht mit Aus-
nahme von Herrn Ströbele, der schon so lange dabei ist,
dass eine gewisse Professionalisierung erfolgt ist.


(Hellmut Königshaus [FDP]: Herr Nešković auch! Herr Nešković hat ein Praktikum! – Gegenruf des Abg. Wolfgang Nešković [DIE LINKE]: Aber aus anderen Gründen!)



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(C (D Herr Nešković auch, ja. – Der Sachverstand wäre nicht orhanden; es fehlte an professionellem Können. Zweiens entspräche es aber auch nicht dem Verantwortlicheitsprinzip. Wenn Parlamentarier sich in laufende Opeationen einmischen, dann kann der Präsident des ienstes oder auch die Bundesregierung dafür nicht ehr die Verantwortung übernehmen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das will ja keiner! Das will ja nicht mal ich!)


amit gerieten wir in einen Zustand geteilter Verantwor-
ung, und einen solchen Zustand wollen wir nicht.

Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle sind
eshalb im Prinzip nur abgeschlossene oder zum Teil ab-
eschlossene Vorgänge, was nicht ausschließt, dass die
egierung manchmal über laufende Vorgänge berichtet;
as liegt dann in ihrem Ermessen.

Es gibt eine zweite Grenze der Kontrolle, und zwar
owohl im alten Gesetz als auch im neuen Gesetz. Sie ist
n § 6 Abs. 1 des Kontrollgremiumgesetzes festgelegt.
ort heißt es: Die Pflicht, das Gremium zu unterrichten,

erstreckt sich nur auf Informationen, die der Verfü-
ungsberechtigung der Dienste unterliegen“. – Mit ande-
en Worten: Brisante Informationen, die der BND von
ichtigen Partnerdiensten mit der Einschränkung be-
ommt, dass sie nicht weitergegeben werden dürfen,
ürfen natürlich auch nicht Gegenstand politischer Erör-
erungen in dem Gremium sein. Das ist unabänderlich,
enn wir weiter leistungsfähige und partnerschaftsfä-
ige Dienste haben wollen.

Ich fasse zusammen: Mit den neuen Zutritts-, Akten-
insichts- und Befragungsrechten schaffen wir eine an-
emessene Balance zwischen Sicherheit und Freiheit.
m Sicherheit durch Prävention zu erreichen, brauchen
ir die Arbeit der Dienste, die sich naturgemäß im Ge-
eimen bewegt. Wir brauchen leistungsfähige Dienste.
m die Freiheit zu gewährleisten, brauchen wir eine be-

ondere Kontrolle, die die Freiheitsrechte der Bürger im
uge hat und die das Vertrauen der Bürger in die Lauter-
eit und Gesetzmäßigkeit des Handelns der Dienste be-
ründet und rechtfertigt.

Das alles wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
rreicht. Ich freue mich darüber, Herr Stadler, dass hier
egierungs- und Oppositionsparteien gemeinsam han-
eln, um eine verfassungsgemäße und dauerhaft tragfä-
ige Grundlage für die parlamentarische Kontrolle unse-
er Nachrichtendienste zu schaffen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622504100

Das Wort hat nun Kollege Wolfgang Nešković für die

raktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)







(A) )



(B) )


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1622504200

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten

Damen und Herren! Als die deutsche Demokratie noch
in der Wiege lag, hatte Wilhelm II. den deutschen
Reichstag als Quasselbude bezeichnet. Dem Monarch
missfiel die in Gang kommende Machtbegrenzung, die
das ganze Gequassel für ihn bedeutete. Denn der Reichs-
tag verstand sich in seiner Gesamtheit als Gegengewicht
zur monarchischen Regierung. Hier lag damals das na-
türliche politische Spannungsverhältnis.

In einer parlamentarischen Demokratie hingegen lie-
gen die Dinge ganz anders. Ich zitiere aus einer Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Das ursprüngliche Spannungsverhältnis zwischen
Parlament und Regierung, wie es in der konstitutio-
nellen Monarchie bestand, hat sich in der parlamen-
tarischen Demokratie, deren Parlamentsmehrheit
regelmäßig die Regierung trägt, gewandelt. Es wird
nun vornehmlich geprägt durch das politische
Spannungsverhältnis zwischen der Regierung und
den sie tragenden Parlamentsfraktionen einerseits
und der Opposition andererseits. Im parlamentari-
schen Regierungssystem überwacht daher in erster
Linie nicht die Mehrheit die Regierung, sondern
diese Aufgabe wird vorwiegend von der Opposition
– und damit in der Regel von einer Minderheit –
wahrgenommen.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der Kaiser ist tot. Ihr Entwurf entspricht dennoch der
Logik der konstitutionellen Monarchie. Er enthält näm-
lich keine ausreichenden Minderheitenrechte. Nach ihm
sind es allein die Mitglieder der Regierungsfraktionen,
die über das Ausmaß und den Umfang der Kontrolle be-
stimmen. Sämtliche Kontrollbefugnisse des Gremiums
sind von Mehrheitsbeschlüssen abhängig. Damit sind es
allein die Mitglieder der Regierungsfraktionen, die mit
einfacher oder sogar Zweidrittelmehrheit über Folgendes
entscheiden: Besuchsrechte bei den Diensten, Aktenein-
sichtsrechte, Anhörungen von Mitarbeitern der Geheim-
dienste, die Inanspruchnahme von Amtshilfe, die Ein-
schaltung eines Sachverständigen, die Anwesenheit von
Fraktionsmitgliedern im Gremium und öffentliche Kritik
an der Regierung.

Wenn also ein Mitglied einer Oppositionsfraktion die
Regierung kontrollieren möchte, zum Beispiel durch
Akteneinsicht, muss er oder sie die Regierungsfraktio-
nen vorher untertänigst um Erlaubnis bitten.


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Bitten allein reicht!)


Die Regierungsfraktionen haben es also in der Hand, ob
die Regierung in Bedrängnis gerät oder nicht. Dazu wer-
den die Regierungsfraktionen naturgemäß wenig Nei-
gung verspüren.


(Frank Spieth [DIE LINKE]: So ist es!)


Naturgemäß bringt allein die Opposition den notwendi-
gen Biss auf, um die Regierung wirkungsvoll zu kontrol-
lieren.

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(C (D (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das, meine sehr verehrten Damen und Herren und
eine liebe Öffentlichkeit, entspricht gesicherter parla-
entarischer Erfahrung.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht naturgemäß!)


eswegen sind die Minderheitenrechte für eine effi-
iente Kontrolle unentbehrlich. Der Mangel an Minder-
eitenrechten ist nicht der einzige schwerwiegende Man-
el dieses Entwurfes. Ich nenne drei Beispiele.

Erstens. Laut dem Entwurf kann die Regierung die
erausgabe von Informationen – Herr Oppermann sagte
as schon – an das Kontrollgremium verweigern, wenn
adurch die Zusammenarbeit mit ausländischen Nach-
ichtendiensten betroffen wäre.


(Thomas Oppermann [SPD]: Das soll auch so bleiben!)


as bedeutet nichts anderes, als dass sich die Nachrich-
endienste des Bundes und die ausländischen Nachrich-
endienste darüber einigen können, welche Informatio-
en dem Gremium vorenthalten werden. Das wäre ein
erfassungsrechtlich unzulässiger Vertrag zulasten der
arlamentarischen Kontrolle und damit unserer Demo-
ratie.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Zweitens. Noch immer liegt es – im Ergebnis – im
elieben der Regierung, über welche Vorgänge sie im
remium informiert. Das ist absurd: Derjenige, der kon-

rolliert werden soll, entscheidet über den Umfang der
ontrolle. Ebenso gut könnte der Angeklagte in einem
trafprozess über den Umfang der Beweisaufnahme ent-
cheiden. Der Freispruch wäre garantiert.

Drittens. Besonders feierlich geben sich die Verfasser
es Entwurfs aufgrund der neuen Befugnis des Gre-
iums, mit einer Zweitdrittelmehrheit das Bundesver-

assungsgericht anrufen zu können. Das ist überhaupt
icht feierlich, sondern absolut lächerlich. Man benötigt
chon eine gehörige Abneigung gegen die Wirklichkeit,
m sich eine Situation vorzustellen, in der die Abgeord-
eten der Regierungsfraktionen mit ihrer Stimmenmehr-
eit vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um dort
ie eigene Regierung zu verklagen. So viel Fantasie
abe ich nicht; aber Sie haben sie offensichtlich.

Wer von diesem Gesetzentwurf eine wirkungsvolle
arlamentarische Kontrolle der Geheimdienste erwartet,
st naiv. Wer dies dennoch behauptet und nicht naiv ist,
arf sich nicht ärgern, wenn das Gremium in der öffentli-
hen Wahrnehmung, um in der Sprache des Kaisers zu
leiben, in den Ruf einer Quasselbude gerät.


(Zuruf von der LINKEN: So ist es!)


Ich fasse zusammen: Auch nach diesen Gesetzesän-
erungen bleibt das Gremium ein blinder Wächter ohne
chwert.

Ich danke Ihnen.






(A) )



(B) )


Wolfgang NeškoviæWolfgang Nešković

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622504300

Nächster Redner ist der Kollege Christian Ströbele für

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Jetzt kommt ein Kenner der Materie! – Gegenruf des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist wahr! Er sitzt schon am längsten hier! – Thomas Oppermann [SPD]: Man nennt ihn auch Senior Controller!)



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-
gen! Liebe Zuhörer und Zuhörerinnen! Kollege Uhl hat
ja recht,


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Was?)


nach dem 11. September 2001 haben wir neue Erfahrun-
gen gemacht, und unsere Nachrichtendienste, unsere Si-
cherheitsdienste haben – darauf hat Kollege Stadler hin-
gewiesen – umfassende neue Befugnisse, Manpower
und Möglichkeiten bekommen.

Wir haben nach dem 11. September aber auch ganz
schlimme Erfahrungen gemacht, Herr Uhl. Wir haben
die Erfahrung gemacht, dass selbst in etablierten alten
parlamentarischen Demokratien vieles außer Kontrolle
geraten ist und offizielle Nachrichtendienste einiger
Länder, nicht zuletzt der USA, so außer Kontrolle gera-
ten sind, dass sie weltweit mit der Verschleppung von
Menschen, mit Folter und mit schweren Verstößen gegen
rechtsstaatliche und völkerrechtliche Prinzipien die
Menschenrechte im wahrsten Sinne des Wortes mit Fü-
ßen getreten haben. Diese ganz schlimme Erfahrung ha-
ben wir gemacht.

Nicht ohne Grund beschäftigt sich ein Untersu-
chungsausschuss des Deutschen Bundestages seit inzwi-
schen mehr als drei Jahren mit der Frage: Inwieweit wa-
ren deutsche Nachrichtendienste, deutsche Politik,
deutsche Politiker und deutsche Bundesregierungen mit
dieser schlimmen weltweiten Praxis in irgendeiner
Weise verbandelt und daran beteiligt?


(Thomas Oppermann [SPD]: Das ist völlig eindeutig! Gar nicht!)


Das ist aber ein anderes Thema.

Jetzt fragt man sich: Welche Schlussfolgerungen zieht
man daraus? Man kann nur zu einer einzigen Schlussfol-
gerung kommen: Das darf nie wieder passieren, weder
weltweit noch in Deutschland.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Wie können wir das verhindern? Ich sage Ihnen – das
ist der Grund, warum wir gegen die Grundgesetzänderung
stimmen –: Wir wollen nicht das gesamte Parlament, also
alle zuständigen Ausschüsse – den Innenausschuss, den
Auswärtigen Ausschuss, den Verteidigungsausschuss

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(C (D nd mögliche Untersuchungsausschüsse – und jeden einelnen Abgeordneten aus der Verantwortung für die ontrolle der Nachrichtendienste entlassen. Wir wollen, dass auch einzelne Abgeordnete, die beipielsweise erfahren, dass zwei Agenten des Bundesachrichtendienstes während des Irak-Krieges in Bagdad aren, die Bundesregierung fragen können: Liebe Bunesregierung, stimmt das? Was haben die da gemacht? aben die den Krieg unterstützt? – Wir wollen, dass sie n diesem Fall von der Bundesregierung nicht die Antort bekommen: Das wollen wir Ihnen in der Öffent ichkeit nicht beantworten. Das beantworten wir nur im uständigen Parlamentarischen Kontrollgremium. – Das arf nicht sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Wolfgang Nešković [DIE LINKE] – Hellmut Königshaus [FDP]: Ach! Das alles ist doch jetzt schon so!)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir sind dagegen, dass ins Grundgesetz die Vorschrift
ufgenommen wird:

Der Bundestag bestellt ein Gremium zur Kontrolle
der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes.

emeint ist damit die gesamte nachrichtendienstliche
ätigkeit des Bundes. Diese Formulierung bezieht sich
arauf, dass Sie diesem Gremium ursprünglich auch die
ontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des
KA und des Bundespolizeiamtes übertragen wollten.
iese Vorschrift konterkariert die Verantwortung des ge-

amten Deutschen Bundestages. Wir halten sie für falsch
nd gefährlich, weil sich die Bundesregierung dann
öglicherweise noch öfter auf sie beruft.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


In einem anderen Punkt sind wir grundsätzlich dersel-
en Auffassung wie Sie. Auch wir sind der Auffassung,
ass die Möglichkeiten des Parlamentarischen Kontroll-
remiums erheblich ausgeweitet werden müssen.


(Abg. Dr. Max Stadler [FDP] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


ir freuen uns darüber, dass dieses Thema im Plenum
es Deutschen Bundestages aufgegriffen wird und wir
ber entsprechende Gesetzentwürfe diskutieren können.
hren Gesetzentwurf halten wir allerdings für unzuläng-
ich und nicht ausreichend. Sie bleiben auf halbem Wege
tehen und geben Steine statt Brot.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622504400

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

ollegen Stadler?


(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Ja. Jetzt darf der Kollege Stadler eine Zwischenfrage

tellen.






(A) )



(B) )


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622504500

Bitte sehr.


Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1622504600

Herr Kollege Ströbele, zum Verhältnis zwischen dem

Parlamentarischen Kontrollgremium und den Rechten
einzelner Parlamentarier und der Ausschüsse habe ich in
meinem Redebeitrag bereits Ausführungen gemacht, um
klarzustellen, dass es nicht angeht, dass die Bundesregie-
rung unter Verweis auf das Kontrollgremium Auskünfte
verweigert, beispielsweise dann, wenn das Bundeskrimi-
nalamt tätig gewesen ist.

Meine Frage an Sie lautet, ob Sie bereit sind, zuzuge-
stehen, dass in dem heute zu beschließenden Gesetzent-
wurf ein § 1 Abs. 2 zu finden ist – ursprünglich was es
§ 1 Abs. 3; um Klarheit zu schaffen, haben wir eine viel-
leicht etwas verwirrende Vorschrift aus § 1 Abs. 2 gestri-
chen –, der lautet:

Die Rechte des Deutschen Bundestages, seiner Aus-
schüsse und der Kommission nach dem Artikel-10-
Gesetz bleiben unberührt.


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: So ist es!)


Sind Sie bereit, auch zuzugestehen, dass diese Aus-
sage durch die Rechtsänderungen, die heute zur Debatte
stehen, um kein Jota verändert wird, sodass die Sorge,
die Sie zu Recht geäußert haben, im Ergebnis unbegrün-
det ist?


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Wolfgang Nešković [DIE LINKE])



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Nein, Herr Kollege Stadler; dagegen spricht die von
mir bereits angesprochene Erfahrung mit der Praxis der
Bundesregierung.


(Lachen des Abg. Dr. Norbert Röttgen [CDU/ CSU])


Es ist sogar ein Rechtsstreit beim Bundesverfassungsge-
richt anhängig, in dessen Rahmen wir versuchen, die
Rechte der einzelnen Abgeordneten auf Auskunftsertei-
lung durch die Bundesregierung in diesem Bereich
durchzusetzen.


(Hellmut Königshaus [FDP]: Aber damals gab es diese Vorschrift doch noch gar nicht!)


Heute ist es doch so, dass eine solche Auskunft gene-
rell verweigert wird. Berechtigt wäre eine Auskunftsver-
weigerung allenfalls dann, wenn die Nachrichtendienste
nachrichtendienstlich tätig sind und geheimhaltungsbe-
dürftige Sachverhalte vorliegen. Dann wäre der Verweis
auf das Parlamentarische Kontrollgremium richtig. Die
zu treffende Regelung darf aber nicht die gesamte nach-
richtendienstliche Tätigkeit umfassen.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Völlig richtig!)


Das ist der Fehler.

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(C (D Sie kommen nicht daran vorbei, dass in dem Grundesetzartikel, den Sie in den Gesetzentwurf aufnehmen ollen, ganz allgemein von der „nachrichtendienstlichen ätigkeit des Bundes“ die Rede ist. Darunter könnte man uch die entsprechende Tätigkeit des Bundeskriminalmtes oder des Zollamtes verstehen. Das beruhigt mich lso gar nicht, Herr Kollege Stadler. Mich beruhigt auch überhaupt nicht, dass Sie auf dieen Gesetzentwurf umgeschwenkt sind und dass Sie von hrer berechtigten Forderung, die in Ihrem Gesetzenturf stand und wonach ich als Abgeordneter etwas elbstverständliches tun können muss, nämlich meine raktionsvorsitzenden zu unterrichten, wenn ich im Greium von einem Skandal des Bundesnachrichtendiens es erfahre, Abstand genommen haben. Das haben Sie in hren Gesetzentwurf ja zutreffend hineingeschrieben. In em Gesetzentwurf, den Sie jetzt unterstreichen und em Sie jetzt zustimmen wollen, steht das nicht mehr. as gilt auch für einige andere wichtige Bereiche. Ich komme zu der Konklusion: Zu dem wichtigen Beeich, dass die Bundesregierung gezwungen wird, über esondere Vorkommnisse von besonderer Relevanz zeitah zu berichten, findet sich in Ihrem Gesetzentwurf ichts. Es gibt keinerlei Vorschrift und keinerlei Hineis. Sie haben sich nicht einmal dazu durchgerungen, ineinzuschreiben, dass die Bundesregierung zeitnah inormieren soll, sodass nun die Praxis der Vergangenheit ortgeführt werden kann. Danach wurden wir im Greium immer erst dann mit allen Skandalen des Bundes achrichtendienstes, die uns in den letzten Jahren bechäftigt haben, befasst, nachdem sie groß und breit im piegel, in der Süddeutschen Zeitung oder in der Berlier Zeitung gestanden haben. Allein das ist ein Skandal, gegen den Sie nicht angeen. Sie tun überhaupt nichts dagegen, außer dass Sie chreiben, dass das in den später – nach einem Jahr – zu rstellenden Bericht des Gremiums aufgenommen weren soll. Das ist völlig unzureichend. Auch in den anderen Vorschriften, die Sie formuliert aben, geben Sie uns Steine statt Brot, zum Beispiel, inem Sie sagen, dass der Abgeordnete Ströbele und der bgeordnete Röttgen in Zukunft einen Mitarbeiter mit er Unterstützung der Arbeit beauftragen können. Herr Kollege, achten Sie bitte auf die Redezeit. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622504700
Wenn er nicht auch mit mir in dem Gremium sitzen

arf und an den Sitzungen teilnehmen kann, dann ist
ine unterstützende Tätigkeit so gut wie überhaupt nicht
öglich. Deshalb ist das, was Sie vorgeschlagen haben,

nzureichend.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622504800

Herr Kollege, Sie haben die Redezeit überschritten.






(A) )



(B) )


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich komme zum Schluss. – Ich werde von der Frage
umgetrieben – seit ein paar Jahren beschäftige ich mich
damit –, wie wir es in Zukunft verhindern können, dass
das, was wir jetzt im Untersuchungsausschuss wieder
festgestellt haben, auf der Welt und in Deutschland noch
einmal passiert.

Auf diesem Wege wird uns mit Ihrem Gesetzentwurf
leider nicht geholfen. Sie haben über unseren nicht ernst-
haft diskutiert, und wir sind deshalb gegen Ihren Gesetz-
entwurf. Wir werden dagegen stimmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622504900

Das Wort hat der Kollege Dr. Norbert Röttgen für die

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Max Stadler [FDP])



Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1622505000

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-

legen! Die Gesetzentwürfe zur Stärkung und Verbesse-
rung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichten-
dienste des Bundes und der Gesetzentwurf zur Änderung
des Grundgesetzes, in denen eine verfassungsrechtliche
Anerkennung und Aufwertung der parlamentarischen
Kontrolle der Geheimdienste vorgesehen ist, sind Ge-
setzentwürfe aus der Mitte des Parlamentes, aus der
Mitte des Bundestages.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Max Stadler [FDP])


Das ist auch richtig so, weil es darum geht, die Instru-
mente und Regeln der parlamentarischen Kontrolle, de-
nen wir die Bundesregierung unterwerfen wollen, selber
festzulegen. Man kann nicht erwarten, dass die Regie-
rung ihre Kontrolle selber regelt.


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: So ist es!)


Ich glaube, das wäre noch nicht einmal wünschenswert.
Darum entspricht es unserem Selbstverständnis, diese
Regeln zu machen.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist richtig!)


An diesem Punkt bin ich dann auch bei der Kritik an
den Kollegen Ströbele und Nešković. Sie kritisieren, das
sei viel zu wenig. Es geht hier nicht um wenig oder
mehr, sondern es geht um das richtige Verhältnis zwi-
schen den Gewalten. Sie leiden – das gilt für beide – bei
Ihrer Kritik, das sei zu wenig, an einem persönlichen
Glaubwürdigkeitsmangel.

Herr Ströbele und die gesamte Fraktion der Grünen,
Sie müssen sich vorhalten lassen, dass Sie, als Sie über
sieben Jahre hinweg in der Regierungsmehrheit waren,
nichts von dem umgesetzt haben, was Sie heute fordern.


(Beifall bei der CDU/CSU)


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(C (D arum sind Sie ein Maulheld, Herr Kollege Ströbele. Sie aben gegen Steinmeier, Fischer und Schily nichts vom em realisiert, was Sie heute beanstanden und verlangen. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des ollegen Ströbele? Ja, gerne. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: So ist es!)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622505100
Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1622505200
Herr Kollege Röttgen, es geht jetzt nicht um Maulhel-

en. Wir wollen uns den Tatsachen stellen und die Wahr-
eit darin suchen. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu neh-
en, dass nach 16 Jahren Regierung Kohl


(Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: Sehr gute Jahre!)


ie damalige neue rot-grüne Koalition zum ersten Mal
berhaupt ein Gesetz für das parlamentarische Gremium
ur Kontrolle der Geheimdienste – das damals seinen
amen bekommen hat – geschaffen hat und dass in die-

em damals sehr fortschrittlichen Gesetz unter anderem
rstmals geregelt war, dass mit Zustimmung einer Zwei-
rittelmehrheit von der Geheimhaltung abgewichen wer-
en darf? Eine kleinere Mehrheit war nicht durchzuset-
en. Das war damals ein riesiger Fortschritt.

Sind Sie auch bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass
ir vieles von dem, was wir heute über Menschenrechts-
erletzungen nach dem 11. September wissen, durch die
ätigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums, aber
uch durch den Untersuchungsausschuss erfahren ha-
en? Heute wissen wir vieles, was wir damals nicht ge-
usst haben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


eswegen war es uns 2004 oder 2005 nicht möglich, ein
olles Gesetz zu machen, so wie Sie es jetzt auch nicht
inbekommen haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Klaus Uwe Benneter [SPD])



Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1622505300

Herr Kollege Ströbele, Ihre Frage verdeutlicht den

nterschied, den es zwischen uns gibt. Sie sagen, 1999
ei einmalig ein Gesetz erarbeitet worden, und dann sei
uf Jahre alles gut gewesen. Wir sind der Auffassung,
ass es gar nicht gut gewesen ist. Das Gesetz ist unzu-
änglich, und darum verbessern wir es jetzt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Das ist der Unterschied zwischen uns. Sie sind sehr
elbstzufrieden. Wir hingegen sind nicht zufrieden mit
em, was Sie angerichtet haben. Sie wissen selbst, was
ie Wahrheit ist. Sie haben sich nicht durchsetzen kön-
en.






(A) )



(B) )


Dr. Norbert Röttgen

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wir haben ja auch eins gemacht!)


Denn bei diesem Gesetzentwurf geht es um das Selbst-
verständnis des Parlamentes auch gegenüber – nicht etwa
gegen sie – der Exekutive. Die Wahrheit der rot-grünen
Koalition ist, dass die Grünen in dieser Koalition nicht
viel zu sagen hatten. Das mag Sie heute noch schmerzen,
aber es ist ein Teil der Wahrheit.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ähnlich ist es, wenn ich mich dem Kollegen Nešković
zuwende, der auch kritisiert, dass hier viel zu wenig ge-
schehe. Der Kollege Nešković hat vor einem Jahr einen
30-seitigen Gesetzentwurf vorgestellt.


(Wolfgang Nešković [DIE LINKE]: Den hätten Sie genauer durchlesen sollen!)


Er hat seitenlange Vorschläge gemacht und sich an die
Presse gewandt. Die Reaktion seiner Fraktionsführung
auf Ihre Vorschläge war – ich zitiere den stellvertreten-
den Fraktionsvorsitzenden Ramelow aus der taz –:
„Nešković war wohl zu lange in der Sonne.“


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Das ist bis auf den heutigen Tag offensichtlich nicht
völlig falsch, Herr Ramelow. Der entscheidende Punkt
ist aber, dass sich Herr Ramelow durchgesetzt hat. Denn
Sie bringen heute nichts ein.


(Bodo Ramelow [DIE LINKE]: Das stimmt ja gar nicht!)


Sie bringen einen kleinen Gesetzentwurf mit einem klei-
nen Paragrafen ein, der sich um die Beobachtung von
Abgeordneten kümmert. Sie sind schon in Ihrer eigenen
Fraktion auf der ganzen Linie gescheitert, Herr Kollege
Neškovi_, und werfen jetzt uns vor, wir würden zu we-
nig machen. Vielleicht liegt das daran, dass in Ihrer
Fraktion viel zu viele leider viel zu viel von Geheim-
diensten verstehen, aber zu wenig von Geheimdiensten
in einem demokratischen Rechtsstaat. Das mag der
Grund dafür sein, warum Sie als Maulheld vorgeschickt
werden, aber in der eigenen Fraktion nichts erreichen.


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622505400

Herr Kollege Röttgen, jetzt haben Sie den Herrn

Nešković provoziert. Er – nein, Herr Ramelow möchte
dazu gerne eine Zwischenbemerkung machen.


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1622505500

Gerne.


Bodo Ramelow (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622505600

Herr Kollege Röttgen, ich stelle mich demonstrativ

neben meinen Kollegen Nešković. Sie tun sich sehr
leicht, Herr Röttgen. Ich bin derjenige, der seit mehreren

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(C (D ahren von all den Geheimdiensten belästigt wird, über ie hier geredet wird. Sie können alle darüber lachen. Da Sie ja an den echtsstaat glauben, darf ich darauf hinweisen, dass ich isher alle Prozesse gewonnen habe und rechtsstaatsidrig von den Geheimdiensten beobachtet und belästigt orden bin. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


(Lachen bei der CDU/CSU und der FDP)


s ist nicht zulässig, so mit Abgeordneten umzugehen.

Ihr Zitat, Herr Kollege Röttgen – bevor Sie sich jetzt
ehn Minuten darüber freuen –, bezog sich auf etwas
öllig anderes.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ach so!)


s hatte mit den Geheimdiensten und der Geheimdienst-
ontrolle nichts zu tun. Da standen Sie jetzt wohl zu
ange in der Sonne, Herr Kollege Röttgen. Der Kollege
ešković hat mein volles Vertrauen. Ich glaube, die Ge-
eimdienste in Deutschland müssen besser kontrolliert
erden.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)



Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1622505700

Herr Kollege Ramelow, Sie bestreiten nicht, dass Sie

ezüglich Ihres Fraktionskollegen die Diagnose gestellt
aben, er sei zu lange in der Sonne gewesen. Wenn man
u lange in der Sonne war, dann wirken sich die Schäden
icht nur partiell auf die Gehirnfunktionen aus, sondern
enerell auf die geistige Leistungsfähigkeit.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


arum können Sie das leider nicht nur partiell betrach-
en.

Der entscheidende Punkt ist aber, dass die Vor-
chläge, die Herr Nešković gemacht hat, in Ihrer Frak-
ion komplett abgelehnt worden sind. Das ist hier doku-
entiert. Ich finde, politische Kritik hat immer eine
achdimension und eine Dimension persönlicher Glaub-
ürdigkeit. Diese fehlt beiden Kritikern. Das wollte ich

agen.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622505800

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

ollegen Ramelow?


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1622505900

Jetzt ist es genug.

Ich möchte auf zwei weitere Gesichtspunkte der Ge-
etzentwürfe eingehen. Es gibt einen Grundkonflikt, auf
en die Gesetzentwürfe abstellen und der einen Dissens
n der Debatte darstellt. Es gibt drei Meinungen. Eine da-
on hat sich durchgesetzt; wir haben sie heute zum Teil
ehört. Die eine Meinung über das Verhältnis von Parla-
ent zu Nachrichtendiensten ist, dass parlamentarische






(A) )



(B) )


Dr. Norbert Röttgen
Kontrolle eigentlich eine Sache der Minderheit ist. Ihr
demokratisches Verständnis, da die Mehrheit gar nicht
kontrollbereit sei, sei Kontrolle eine Aufgabe der Min-
derheit des Parlamentes, teilen wir nicht. Auch die
Mehrheit ist Teil des Parlaments und stellt eine Kontrol-
linstanz gegenüber der Exekutive dar. Ihr Demokratie-
verständnis entspricht ganz sicher nicht unserem Parla-
mentsverständnis.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist graue Theorie, Herr Kollege!)


Die zweite Haltung, die in dieser Debatte eine Rolle
spielt – sie ist der Grund, warum Sie in Ihrer Regierungs-
zeit nichts bewirkt haben, meine Damen und Herren von
den Grünen –, ist: Je mehr sich Geheimdienste – auch
gegenüber dem Parlament – abschotten, desto wirksamer
sind sie. Auch diese Haltung existiert. An dieser Haltung
sind Sie, Herr Ströbele, sieben Jahre gescheitert. Diese
Haltung ist ebenfalls falsch. Auch in einem demokrati-
schen Rechtsstaat brauchen wir Geheimdienste.


(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Heuchler!)


Geheimdienste sind legitimer Teil des demokratischen
Rechtsstaates. Aber sie bedürfen der parlamentarischen
Kontrolle und üben keine kontrollfreie exekutivfreie Tä-
tigkeit aus. Das ist unser Verständnis der Nachrichten-
dienste.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP])


Nachrichtendienste, die sich kontrollfrei abschotteten,
würden über kurz oder lang die Legitimation und Akzep-
tanz in der Gesellschaft verlieren. Deshalb sind die Kon-
trolleure keine Gegner der Nachrichtendienste. Vielmehr
können sie die Nachrichtendienste unterstützen. Sie sind
die Bedingung für Akzeptanz und Legitimation der
Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Ich möchte auf die Verfassungsänderung eingehen,
die wir beschließen. Der neue Art. 45 d Abs. 1 des
Grundgesetzes lautet:

Der Bundestag bestellt einen Ausschuss zur Kon-
trolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des
Bundes.

Ich stelle fest, dass diese Regelung erfreulicherweise
schon in sprachlicher Hinsicht dem puristischen Duktus
des Grundgesetzes entspricht. Kurz und knapp wird eine
Aufgabe des Parlamentes definiert. Diese Regelung
stellt aber auch einen verfassungspolitischen Fortschritt
dar; denn die parlamentarische Kontrolle der Nachrich-
tendienste stellt einen Sonderfall im Gesamtsystem der
parlamentarischen Kontrolle der Exekutive dar. Sie
weist zwei Besonderheiten auf, die man ausgleichen
muss. Eine Besonderheit ist: Wer Nachrichtendienste
will, muss Geheimhaltung und Geheimschutz akzeptie-
ren. Das gehört wesenhaft zu Nachrichtendiensten.

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(C (D (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


as zu bestreiten, heißt, dass man gegen Nachrichten-
ienste ist. Aus dieser Besonderheit der parlamentari-
chen Kontrolle, die nicht so erfolgen kann wie die übli-
he Kontrolle, die auf Öffentlichkeit abzielt, ziehen wir
ber nicht die Konsequenz, dass es keine Kontrolle des
arlaments geben darf. Vielmehr gibt es ein besonderes
remium, das stellvertretend die Kontrollrechte – nicht

iner Minderheit, sondern des gesamten Parlamentes –
ahrnimmt. In diesem Gremium sitzen nur einige we-
ige Abgeordnete, die das Vertrauen des gesamten Parla-
entes genießen. Darauf ist dieses Gremium angewiesen.
afür bedarf es der verfassungsrechtlichen Anerken-
ung der Besonderheit dieser parlamentarischen Kon-
olle und wirksamer Instrumente, damit das Versprechen,
ass diese Abgeordneten stellvertretend parlamentari-
che Kontrolle der Exekutive ausüben, wirklich einge-
öst wird.

Ich komme zum Schluss. Der Gesetzentwurf zu den
achrichtendiensten und der Entwurf eines Gesetzes zur
nderung des Grundgesetzes, die wir vorlegen, beinhal-

en eine Stärkung des Parlaments, eine Stärkung der In-
trumente zur Kontrolle der Regierung, eine verfas-
ungsrechtliche Absicherung und damit die Legitimation
er parlamentarischen Tätigkeit. Darum sind beide Ge-
etzentwürfe im Hinblick auf das Selbstverständnis des
arlaments, aber auch im Hinblick auf die Gewährleis-

ung seiner Funktion, die Regierung zu kontrollieren,
ute Gesetzentwürfe. Wir bitten um Zustimmung und
reuen uns darüber – das will ich noch einmal abschlie-
end bekunden –, dass eine der Oppositionsfraktionen,
ämlich die FDP-Fraktion, erklärt hat, dass dieses
hema das institutionelle Selbstverständnis betreffe und
ie daher keine oppositionelle Haltung einnehme, son-
ern konstruktiv und kooperativ mitarbeite. Sie hat ihre
orstellungen eingebracht und umgesetzt. Wir werden
ie Gesetzentwürfe mit breiter Mehrheit beschließen,
ofür wir uns bedanken.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622506000

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, will

ch darauf hinweisen, dass während der Rede des Kolle-
en Röttgen aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/
ie Grünen – wenn ich es richtig lokalisiere, war es der
ollege Hofreiter – der Begriff „Oberheuchler der
DU“ gefallen ist. Meine lieben Kolleginnen und Kolle-
en, ein solcher Ausdruck hat in der parlamentarischen
useinandersetzung in unserem Haus keinen Platz.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das war völlig angemessen!)


ch erteile Ihnen, Herr Kollege, eine Rüge.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann aber nach allen Seiten! Solche Worte fallen auch vonseiten der Union! Das ist eine parlamentarische Äußerung! So geht das nicht!)







(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
– Wie dieses bewertet wird, ist meine Angelegenheit.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann bitte rügen auf allen Seiten!)


Nun erteile ich zur weiteren Beratung dem Kollegen
Michael Hartmann für die SPD-Fraktion das Wort.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine völlig heuchlerische Vorgehensweise!)



Michael Hartmann (SPD):
Rede ID: ID1622506100

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Es ist immer ein Privileg, wenn man am Ende
einer Sitzungswoche an einem Freitagnachmittag, wenn
alle berechtigterweise in ihre Wahlkreise oder nach
Hause wollen, der Schlussredner vor einer namentlichen
Abstimmung sein darf. Der Saal ist immerhin voll, die
Zuhörerschaft aber woanders. Ich will dennoch den Ver-
such machen, einige Punkte zu ergänzen, die mir in der
bisherigen Debatte entweder zu kurz gekommen sind
oder die ganz fehlten.

Erstens. Wir haben viel über unsere geheimen Nach-
richtendienste geredet, und wir haben viel darüber ge-
sprochen, wie relevant, wichtig und notwendig es doch
ist, diese zu kontrollieren. Wohl wahr. So richtig, wie
diese Feststellung ist, ist aber auch die Feststellung rich-
tig, die mir bisher gänzlich fehlt, nämlich dass wir mit
unseren geheimen Nachrichtendiensten in diesem
Rechtsstaat ein großes Pfund haben, mit dem wir wu-
chern können, um unsere innere und äußere Sicherheit
zu gewährleisten. Die Menschen, die dort ihre Arbeit
– nicht hoch bezahlt – tun, haben ein Dankeschön ver-
dient.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Max Stadler [FDP])


Ihnen ist während der letzten Jahre nicht wenig zuge-
mutet worden, nicht nur durch Skandalisierungen, die
zum Teil von den Diensten selbst zu verantworten wa-
ren, ihnen zum Teil aber auch von außen zugeschrieben
wurden, sondern auch durch notwendige und unver-
meidliche Reformen und organisatorische Umstellun-
gen. Ich glaube, dass man all das im Auge haben muss,
wenn man über unsere Dienste immer nur so diskutiert,
als seien diese ein einziger Verein, der bloß Skandale
produziert, aber keine Ergebnisse. Wir brauchen in
Wirklichkeit diese gut funktionierenden Dienste, insbe-
sondere unseren geheimen Auslandsnachrichtendienst,
den BND, zum Beispiel um in Situationen, wie sie mitt-
lerweile gang und gäbe sind, den Schutz von Soldatin-
nen und Soldaten unserer Bundeswehr zu ermöglichen,
Herr Verteidigungsminister. Das alles soll nicht verges-
sen werden, auch nicht in der heutigen Debatte. Ich schi-
cke das ausdrücklich vorweg; denn ich glaube, dass das
genauso wichtig ist wie die Tatsache, dass das Fehlver-
halten, das es dort gab und das schon angesprochen wor-
den ist, angeprangert wird. Allerdings muss man sich un-
gerechtfertigte Kritik nicht gefallen lassen. Nicht jeder
Beitrag aus der Politik hat nur stabilisierend in den
Dienst hineingewirkt.

Es ist deshalb gut, dass wir mit dem neuen Gesetz
durch mehr Transparenz und Kontrolle für das Parla-

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(C (D entarische Kontrollgremium zur Versachlichung manher Debatten beitragen, indem beispielsweise durch ehr Mitarbeiter als bisher, durch eine erweiterte Akten orlage, durch Zutrittsrechte, durch Veröffentlichungsechte und durch die sogenannte Whistleblower-Regeung diese Kontrolle vernünftig ausgeweitet wird. Insofern verstehe ich nicht, warum Sie, Herr Ströbele, er Sie ja vorhin ausgeführt haben, dass wir unter Rotrün einen guten Weg begonnen haben, jetzt nicht sagen önnen – so sieht die FDP das ja –, dass dieser gute Weg un weiter beschritten wird und die Kontrolle der Nachichtendienste in unserem demokratischen Verfassungstaat weiter verbessert wird. Eigentlich müssten Sie von er Logik Ihrer eigenen Argumentation her diesem Geetz bedingungslos zustimmen, Herr Ströbele. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP])


Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen,
er ja in der Debatte eine Rolle gespielt hat. Herr
ešković, Sie haben unter anderem bemängelt, dass die
orgesehene Zwei-Drittel-Hürde so sehr binden und die
öglichkeiten einschränken würde, dass es der faktisch

llein kontrollierenden Opposition gar nicht möglich sei,
ine Kontrolle auszuüben und Rechte gegenüber der Öf-
entlichkeit wahrzunehmen.

Ich bitte Sie, darüber noch einmal einen Moment
achzudenken. Denn zum einen hat der Kollege Röttgen
ehr richtig ausgeführt, dass auch Regierungsabgeord-
ete kontrollierende Abgeordnete sind, und wer die De-
atten gerade über dieses Gesetz vor und hinter den Ku-
issen mitbekommen hat, weiß nur zu gut, dass hier ein
elbstbewusstes Parlament bis in die letzte Sekunde ei-
er ebenfalls selbstbewussten Regierung gegenüber-
tand. Schon das ist ein Beleg dafür, dass eine Kontrolle
öglich ist.

Ich will aber noch ein anderes Argument anfügen, das
ie vielleicht weniger nachvollziehen können, von dem

ch aber überzeugt bin. Das Parlamentarische Kontroll-
remium ist nicht vergleichbar mit jedem beliebigen an-
eren Ausschuss – nicht nur wegen der Sachverhalte, die
a notwendigerweise geheim behandelt werden müssen,
ondern noch aus einem ganz anderen Grund. Die Fra-
en, die im Kern berührt werden, das Staatswohl, der
chutz von Leib und Leben, verlangen, dass man einen
igenen Komment in diesem Gremium herausbildet und
eststellt, was geht und was nicht geht.

Das ist ja nun wahrhaftig gerade in dieser Wahlpe-
iode geschehen. Der Untersuchungsausschuss ist an die
ffentlichkeit getreten. Es gab Minderheitenvoten, und

s gab auch Rügen, die so deutlich wie nie zuvor in der
arlamentsgeschichte auch offenkundig und ruchbar
urden. Das alles, Herr Nešković, ist eben Zeugnis da-

ür, dass man sich bewusst ist, dass es zwar um die Kon-
rolle der Dienste geht, aber nicht etwa um eine Dau-
rskandalisierung aller möglichen Sachverhalte oder
ine permanente Begleitkontrolle der geheim arbeiten-
en Nachrichtendienste.


(Wolfgang Nešković [DIE LINKE]: Das hat doch auch niemand behauptet!)


as kann, darf und wird nicht sein.






(A) )



(B) )


Michael Hartmann (Wackernheim)

Achten Sie doch darauf, dass bei der Kontrolltätigkeit
dieser gute Komment weiterhin gewahrt wird – Sie ha-
ben ja alle Chancen dazu –, aber achten Sie auch darauf,
dass nicht jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf gejagt
wird, was es unmöglich macht, dass unsere Dienste
überhaupt noch arbeiten können.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn es so viele Säue sind, muss man sie auch durchtreiben!)


– Herr Ströbele, Sie haben vorhin ja schon dunkle An-
deutungen zum Thema Untersuchungsausschuss ge-
macht. Das Parlamentarische Kontrollgremium hatte zu
allen Sachverhalten, mit denen sich der Untersuchungs-
ausschuss befasst hat, Feststellungen getroffen.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist falsch!)


Wissen Sie was? – Der Untersuchungsausschuss hat mit
seinen weiterreichenden Mitteln keinen Deut mehr he-
rausgearbeitet als das Parlamentarische Kontrollgre-
mium.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Falsch! Das ist falsch!)


Was ist eigentlich Ziel Ihrer Kritik? – Das Parlamen-
tarische Kontrollgremium, weil es so gut war, oder der
Untersuchungsausschuss, weil er nicht gut genug
war? Vielleicht liegt die Wahrheit darin: Es ist nichts
dran an all diesen Skandalen, die Sie permanent unter-
stellen.


(Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren. Der
müssen Sie sich wohl oder übel stellen.

Ich würde mir wünschen, dass die Regierung keine
Angst vor dem Parlament hat, das jetzt und in Zukunft
souverän, aber auch staatsbewusst kontrollieren wird,
und ich würde mir wünschen, dass manche Seite des
Hauses keine Angst vor Nachrichtendiensten hat, die in
einem demokratischen Rechtsstaat ihre Pflicht tun, und
vor allem, meine Damen und Herren von den Grünen
und noch mehr den Linken, dass in einem demokrati-
schen Rechsstaat manche Seite keine Angst vor Worten
wie „Staatswohl“ und „Staatsräson“ hat.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622506200

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den von den
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten
Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes;
Art. 45 d. Der Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 1 sei-
ner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13220, den
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP auf Drucksache 16/12412 in der Ausschussfassung
anzunehmen.

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1)

(C (D Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die inke vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt ür den Änderungsantrag auf Drucksache 16/13234? – er ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Änderungsan rag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der DP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen egen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der usschussfassung zustimmen wollen, um das Handzei hen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzntwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen er Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Geenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und nthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung nd Schlussabstimmung. Ich weise darauf hin, dass zur nnahme des Gesetzentwurfs die Mehrheit von zwei ritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages er orderlich ist. Das sind mindestens 408 Stimmen. Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf auf Verlan en der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP naentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schrift ührer, ihre Plätze einzunehmen. – Sind alle Urnen esetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine timme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. ann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schrift ührer und Schriftführerinnen, mit der Auszählung zu eginnen. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ird Ihnen später bekannt gegeben.1)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten,
latz zu nehmen, damit die Lage für mich übersichtli-
her wird; wir haben noch eine Reihe von Abstimmun-
en durchzuführen.

Wir kommen zur Abstimmung über den von den
raktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten
esetzentwurf zur Fortentwicklung der parlamentari-

chen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Der
nnenausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschluss-
mpfehlung auf Drucksache 16/13220, den Gesetzent-
urf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP auf
rucksache 16/12411 in der Ausschussfassung anzuneh-
en. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der
usschussfassung zustimmen wollen, um das Handzei-

hen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetz-
ntwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen
er Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Ge-
enstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und
er Fraktion Die Linke angenommen.

Dritte Beratung
nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
er ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf

st damit mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie bei
er zweiten Lesung angenommen.

Ergebnis Seite 24910 C






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des In-
nenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der
FDP zur Änderung des Kontrollgremiumgesetzes. Der
Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 3 seiner Beschluss-
empfehlung auf Drucksache 16/13220, den Gesetzent-
wurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/1163 für
erledigt zu erklären. Auch über diese Beschlussempfeh-
lung müssen wir abstimmen. Wer also dieser Beschluss-
empfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Hand-
zeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? –
Die Beschlussempfehlung ist damit einstimmi g ange-
nommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzent-
wurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesse-
rung der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste
sowie eines Informationszugangsrechts. Der Innenaus-
schuss empfiehlt unter Nr. 4 seiner Beschlussempfehlung
auf Drucksache 16/13220, den Gesetzentwurf der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/12189
abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer ist dage-
gen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in
zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der
Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Damit entfällt nach
unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion Die
Linke zur Änderung des Kontrollgremiumgesetzes. Der
Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 5 seiner Beschluss-
empfehlung auf Drucksache 16/13220, den Gesetzentwurf
der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/12374 abzu-
lehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zu-
stimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer ist dage-
gen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in
zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen abgelehnt. Damit entfällt auch hier
die weitere Beratung.

Tagesordnungspunkt 38 b. Beschlussempfehlung des
Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion Die Linke
mit dem Titel: „Überwachung von Abgeordneten durch
den Verfassungsschutz beenden“. Der Ausschuss emp-
fiehlt unter Nr. 6 seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/13220, den Antrag der Fraktion Die
Linke auf Drucksache 16/5455 abzulehnen. Wer stimmt
für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? –
Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion
bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der Fraktion Die Linke angenommen.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 39 a und 39 b
auf:

a) – Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der
zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgeset-
zes nach der Föderalismusreform

– Drucksache 16/12409 –

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(C (D – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform – Drucksache 16/12882 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Drucksache 16/13209 – Berichterstattung: Abgeordnete Markus Grübel Angelika Graf Sibylle Laurischk Elke Reinke Britta Haßelmann b)


(13. Ausschuss)

richts des Ausschusses für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem An-
trag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg,
Britta Haßelmann, Nicole Maisch, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Betreutes Wohnen für ältere Menschen – Qua-
litätskriterium Nutzerorientierung

– Drucksachen 16/12309, 16/13209 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Markus Grübel
Angelika Graf (Rosenheim)

Sibylle Laurischk
Elke Reinke
Britta Haßelmann

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich sehe,
ie sind damit einverstanden. Dann werden wir so ver-
ahren.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Red-
er dem Kollegen Markus Grübel für die CDU/CSU-
raktion das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Markus Grübel (CDU):
Rede ID: ID1622506300

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Durch die Föderalismusreform I, in Kraft ge-
reten am 1. September 2006, sind die öffentlich-recht-
ichen Zuständigkeiten des Heimrechts, Stichwort
Heimaufsicht“, auf die Länder übergegangen. Baden-

ürttemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben
nzwischen Landes-Heimgesetze erlassen.

Dass die Zuständigkeit auf die Länder übergeht, war
icht unstreitig. Auch ich hätte es lieber gesehen, wenn
as Heimrecht in Bundesverantwortung geblieben und
o einer Rechtszersplitterung vorgebeugt worden wäre.
ber das war Teil eines Kompromisses, wie ihn jeder
erantwortungsvolle Politiker gelegentlich eingehen






(A) )



(B) )


Markus Grübel
muss, um eine insgesamt gute Sache wie die Föderalis-
musreform I auf den Weg zu bringen.

Beim Bund verblieb die Zuständigkeit für den zivil-
rechtlichen Teil des Heimrechts. Hier sind insbesondere
die §§ 5 bis 9 und § 14 des jetzigen Heimgesetzes des
Bundes betroffen. Es ist gut und sachgerecht, dass das
Bürgerliche Recht und Nebengesetze beim Bund ver-
bleiben – da sind Zuständigkeiten des Bundes gegeben –
und zumindest in diesem Bereich keine Rechtszersplitte-
rung vorliegt. Auch im Hinblick auf den Verbleib dieser
Zuständigkeit gab es unterschiedliche Meinungen. So
haben zwei Bundesländer im Bundesrat eine andere
Meinung vertreten. Ich denke aber, diese Diskussion ist
ausgestanden.

Ziel unseres Gesetzes ist mehr Verbraucherschutz für
ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung und für
pflegebedürftige Menschen; diese Personengruppen sind
besonders schutzwürdig. Es geht aber auch um die Men-
schen, die um die älteren, behinderten und pflegebedürf-
tigen Menschen herum ihr Leben organisieren müssen.
Darum ist es nötig, ein besonderes Gesetz dafür zu machen.
Betroffen sind in Deutschland mehr als 700 000 Men-
schen in rund 10 000 Heimen, aber auch Menschen, die
in anderen Wohnformen, in sogenannten betreuten
Wohnformen leben.

Auf den ersten Blick sind die zivilrechtlichen Vor-
schriften des Heimrechts eine trockene Materie, eine
Materie für Rechtspolitiker. Tatsächlich ist dies ein span-
nendes Politikfeld, ein seniorenpolitisches, aber auch ge-
sellschaftspolitisches Arbeitsfeld, weil es letztendlich
darum geht, das Wohnen im Alter bzw. Betreuung und
Pflege zu regeln. Es ist gut, dass die Zuständigkeit beim
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und damit beim Familienausschuss liegt, weil
wir uns mit solchen Themen intensiv befassen.

Ziel dieses Gesetzes ist es, das Heimrecht zu einem
modernen Verbraucherschutzrecht weiterzuentwickeln.
Sie merken schon: Die Begrifflichkeiten haben sich ge-
ändert. Aus dem „Bewohner“ ist der „Verbraucher“ ge-
worden. Auf der anderen Seite steht der Unternehmer.
Das klingt kalt, wird aber dem Anliegen des Verbrau-
cherschutzes von der Sprache her besser gerecht. Sekto-
rales Denken wie „Hier das Heim, dort die anderen Be-
treuungs- und Wohnformen“ wird aufgehoben. Dadurch,
dass wir nicht mehr am Begriff „Heim“ bzw. an der In-
stitution Heim anknüpfen, bedarf es künftig keiner Ex-
perimentierklausel mehr. So werden neue Wohnformen
möglich und können in der Praxis weiterentwickelt wer-
den, ohne dass das Gesetz angepasst werden muss.

Das Gesetz gilt für volljährige ältere Menschen, für
Menschen mit Behinderung und für pflegebedürftige
Menschen. Das Gesetz gilt dann, wenn Wohnraum über-
lassen wird in Verbindung mit Pflege und Betreuung. Es
gilt nicht, wenn bei Wohnraumüberlassung nur allge-
meine Unterstützungsleistungen erbracht werden, zum
Beispiel Hausmeisterdienste, Vermittlungsdienste und
Ähnliches.

Spaßeshalber habe ich beim ersten Entwurf gesagt:
Wenn wir nicht aufpassen, sind auch die Kollegen, die in

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(C (D er Bundesschlange wohnen, betroffen und müssen ünftig nach dem Wohnund Betreuungsvertragsgesetz inen Vertrag abschließen; denn in der Bundesschlange erden ja auch gewisse Dienstleistungen – Hausmeisterienste, Conciergendienste usw. – mitgebucht. Viele Formen des sogenannten betreuten Wohnens der Servicewohnens fallen also nicht unter dieses Geetz. Das ist gewollt. Entscheidend ist, dass der Verbrauher, der Mieter frei ist, die Anbieter zu wählen. Der erbraucherschutz wird insbesondere dadurch gewähr eistet, dass vorvertragliche Informationspflichten besteen. Die Informationen müssen – bezogen auf die Zielruppe ist das besonders wichtig – leicht verständlich ein, sie müssen Einzelheiten zur Ausstattung und Lage er Räume und des Gebäudes umfassen. Die Leistungen nd Entgelte müssen beschrieben werden, es muss angeeben werden, wie sich Entgelterhöhungen begründen, nd das Ergebnis der Qualitätsprüfung nach SGB XI uss enthalten sein. Diskutiert haben wir auch, ob wir die Tagesund achtpflege und die Kurzzeitpflege in den Anwenungsbereich aufnehmen. Dagegen spricht, dass die enschen bei der Tagesund Nachtpflege und der Kurz eitpflege in ihre alte vertraute Umgebung entweder tägich oder nach gewisser Zeit wieder zurückkehren. Dafür prechen Gründe des Verbraucherschutzes. Wir haben ns im Ausschuss dafür entschieden, auch diese Gruppe n den Schutzbereich aufzunehmen. Aber wir merken ns das für den Fall, dass wir das Gesetz reformieren. ann werden wir sehen, ob sich diese Regelung in der raxis tatsächlich bewährt hat und nötig ist. Wir stimmen nicht nur über das Gesetz, sondern auch ber einen Antrag der Grünen ab, auf den ich nun kurz ingehen möchte. Durch das moderne Verbraucherchutzgesetz, also das Wohnund Betreuungsvertragsgeetz, hat sich der Antrag der Grünen weitgehend erledigt. ie anderen gestellten Forderungen beziehen sich auf rdnungsrechtliche Maßnahmen. Die diesbezüglichen ffentlich-rechtlichen Bestimmungen sind aber nicht ehr in der Zuständigkeit des Bundes. Von daher ist die msetzung dieses Antrags gar nicht möglich; es sei enn, die Grünen würden gleichzeitig eine Verfassungsnderung beantragen und dann diese Regelungen als olge der Verfassungsänderung wieder in die Zuständigeit des Bundes übertragen. Daher erfolgt hier die Abehnung. (Beifall des Abg. Johannes Singhammer [CDU/CSU])


(Vereinzelt Heiterkeit)


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Jawohl!)


Ich möchte noch einen kurzen Ausblick geben. Beim
eimvertragsrecht haben wir nun nach der Föderalis-
usreform I unsere Hausaufgaben gemacht. Wichtige
ufgaben bleiben aber im Zusammenhang mit der de-
ografischen Entwicklung in Deutschland und dem Äl-

erwerden der Gesellschaft. Wir werden im Schnitt jedes
ahr um rund drei Monate älter. Das stellt Herausforde-
ungen an die Gesellschaft, weil ältere Menschen stärker






(A) )



(B) )


Markus Grübel

Maria Eichhorn Bernd Heynemann
Ernst Hinsken


(Heidelberg)

Andreas G. Lämmel
Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck


(Reutlingen)

Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Renate Blank
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen


(Bönstrup)

Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe

Anke Eymer (Lübeck)

Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)

Dirk Fischer (Hamburg)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Eberhard Gienger
Michael Glos
Josef Göppel
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters

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obert Hochbaum
laus Hofbauer
ranz-Josef Holzenkamp
oachim Hörster
nette Hübinger
ubert Hüppe
usanne Jaffke-Witt
r. Peter Jahr
r. Hans-Heinrich Jordan
r. Franz Josef Jung
ndreas Jung (Konstanz)

artholomäus Kalb
ans-Werner Kammer
teffen Kampeter
lois Karl
ernhard Kaster

(VillingenSchwenningen)


ckart von Klaeden
ürgen Klimke
ulia Klöckner
ens Koeppen
r. Kristina Köhler

(Wiesbaden)

anfred Kolbe
orbert Königshofen

Helmut Lamp
Katharina Landgraf
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Ingbert Liebing
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
Dr. Michael Luther
Thomas Mahlberg
Stephan Mayer (Altötting)

Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Laurenz Meyer (Hamm)

Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Philipp Mißfelder
Dr. Eva Möllring
Marlene Mortler
Dr. Gerd Müller
Carsten Müller


(Braunschweig)

Stefan Müller (Erlangen)

Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
CDU/CSU Dr. Stephan Eisel
Christian Hirte Dr. Norbert Lammert
pflegebedürftig und in der Bew
sind.

Wir brauchen zukünftig me
raum in Deutschland, insbeson
burtenstarken Jahrgänge das b
haben. Wir müssen die Wohnf
die es älteren und behinderten
in ihrem angestammten Wohnq
zu bleiben, am besten in ihren e


(Beifall bei der CDU/CSU neten der S Zum Schluss möchte ich mic tern, insbesondere bei den Beri alitionspartners, Frau Graf u herzlich bedanken. Der Gesetz cher Atmosphäre beraten word an unsere Mitarbeiter, die sehr das Familienministerium. Herr und Ihren Mitarbeitern war es nehme und konstruktive Zusam An den Beratungen zu diese auch gesehen, dass das Arbeits Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 528; davon ja: 445 nein: 54 enthalten: 29 Ja M G C G L H A T M eglichkeit eingeschränkt hr barrierearmen Wohndere dann, wenn die geetreffende Alter erreicht ormen weiterentwickeln, Menschen ermöglichen, uartier leben und wohnen igenen vier Wänden. sowie bei AbgeordPD)


h bei allen Berichterstat-
chterstattern unseres Ko-
nd Herrn Spanier, ganz
entwurf ist in sehr sachli-
en. Mein Dank geht auch
geholfen haben, und an
Staatssekretär, mit Ihnen
wirklich eine sehr ange-
menarbeit.

m Gesetzentwurf hat man
klima in der Großen Ko-

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onika Brüning
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ajus Caesar
itta Connemann
eo Dautzenberg
ubert Deittert
lexander Dobrindt
homas Dörflinger
arie-Luise Dött

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lition zum Wohle der älteren
ehr konstruktiv sein kann. Ges
leinen Foul vermuten können
oalition Streit gibt. Dieser G
önnen gut miteinander arbeite
er Menschen geht.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/C Vizepräsidentin Gerda Ha Bevor ich der nächsten Re omme ich auf den Tagesord nd gebe Ihnen das von den chriftführern ermittelte Erge bstimmung über den Entwurf en der CDU/CSU, SPD und FDP esetzes, Art. 45 d – das sind di nd 16/13220 –, bekannt: abgeg a haben gestimmt 445, mit Ne ungen. Der Gesetzentwurf is ehrheit angenommen. r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg lav Gutting olger Haibach erda Hasselfeldt rsula Heinen da Carmen Freia Heller ichael Hennrich ürgen Herrmann D H T M G D D D D (C (D Menschen sehr gut und tern hat man bei so einem , dass es in der Großen esetzentwurf belegt: Wir n, wenn es um das Wohl SU und der SPD)


sselfeldt:
dnerin das Wort erteile,
nungspunkt 38 a zurück
Schriftführerinnen und
bnis der namentlichen
eines Gesetzes der Fraktio-
zur Änderung des Grund-

e Drucksachen 16/12412
ebene Stimmen 528. Mit
in 54. Es gab 29 Enthal-
t mit der erforderlichen

r. Rolf Koschorrek
artmut Koschyk
homas Kossendey
ichael Kretschmer
unther Krichbaum
r. Günter Krings
r. Martina Krogmann
r. Hermann Kues
r. Karl A. Lamers






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
Henning Otte
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)

Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Johannes Röring
Kurt J. Rossmanith
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Albert Rupprecht (Weiden)

Peter Rzepka
Anita Schäfer (Saalstadt)

Hermann-Josef Scharf
Hartmut Schauerte
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Christian Schmidt (Fürth)

Andreas Schmidt (Mülheim)

Ingo Schmitt (Berlin)

Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Wilhelm Josef Sebastian
Kurt Segner
Marion Seib
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Christian Freiherr von Stetten
Gero Storjohann
Andreas Storm
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Strobl (Heilbronn)

Lena Strothmann
Michael Stübgen
Hans Peter Thul
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Astrid Voßhoff
Gerhard Wächter
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg
Peter Weiß (Emmendingen)

Gerald Weiß (Groß-Gerau)

Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch

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illy Wimmer (Neuss)

lisabeth Winkelmeier-
Becker
erner Wittlich
agmar Wöhrl
olfgang Zöller
illi Zylajew

PD

r. Lale Akgün
regor Amann
r. h. c. Gerd Andres
ainer Arnold
rnst Bahr (Neuruppin)

oris Barnett
r. Hans-Peter Bartels
laus Barthel
ören Bartol
abine Bätzing
irk Becker
we Beckmeyer
laus Uwe Benneter
r. Axel Berg
te Berg
etra Bierwirth
othar Binding (Heidelberg)

olker Blumentritt
urt Bodewig
erd Bollmann
r. Gerhard Botz
laus Brandner
illi Brase
ernhard Brinkmann

(Hildesheim)


delgard Bulmahn
arco Bülow
artin Burkert
r. Michael Bürsch
hristian Carstensen
arion Caspers-Merk
r. Peter Danckert
arl Diller
artin Dörmann
r. Carl-Christian Dressel
lvira Drobinski-Weiß
arrelt Duin
etlef Dzembritzki
ebastian Edathy
iegmund Ehrmann
ans Eichel
etra Ernstberger
arin Evers-Meyer
nnette Faße
lke Ferner
abriele Fograscher
ainer Fornahl
abriele Frechen
agmar Freitag
eter Friedrich
artin Gerster
is Gleicke
ünter Gloser
enate Gradistanac
ngelika Graf (Rosenheim)

ieter Grasedieck
onika Griefahn
erstin Griese
abriele Groneberg

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chim Großmann
olfgang Grotthaus
olfgang Gunkel
ans-Joachim Hacker
ettina Hagedorn
laus Hagemann
lfred Hartenbach
ichael Hartmann

(Wackernheim)

ina Hauer
r. Reinhold Hemker
olf Hempelmann
ustav Herzog
etra Heß
abriele Hiller-Ohm
tephan Hilsberg
etra Hinz (Essen)

erd Höfer

ris Hoffmann (Wismar)

rank Hofmann (Volkach)

r. Eva Högl
ike Hovermann
laas Hübner
hristel Humme
othar Ibrügger
runhilde Irber

ohannes Jung (Karlsruhe)

ohannes Kahrs
lrich Kasparick
lrich Kelber
hristian Kleiminger
strid Klug
alter Kolbow
arin Kortmann
olf Kramer
nette Kramme
rnst Kranz
icolette Kressl
olker Kröning
r. Hans-Ulrich Krüger
ngelika Krüger-Leißner

ürgen Kucharczyk
elga Kühn-Mengel
te Kumpf
r. Uwe Küster
hristine Lambrecht
hristian Lange (Backnang)

r. Karl Lauterbach
altraud Lehn
elga Lopez
abriele Lösekrug-Möller
irk Manzewski
othar Mark
aren Marks
atja Mast
ilde Mattheis
etra Merkel (Berlin)

lrike Merten
r. Matthias Miersch
rsula Mogg
arko Mühlstein
etlef Müller (Chemnitz)

ichael Müller (Düsseldorf)


ranz Müntefering
r. Rolf Mützenich
r. Erika Ober
homas Oppermann
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(C (D ohannes Pflug oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert teffen Reiche aik Reichel erold Reichenbach r. Carola Reimann hristel RiemannHanewinckel alter Riester önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth ichael Roth rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen r. Hermann Scheer arianne Schieder lla Schmidt ilvia Schmidt enate Schmidt einz Schmitt arsten Schneider laf Scholz einhard Schultz wen Schulz wald Schurer rank Schwabe r. Angelica Schwall-Düren r. Martin Schwanholz olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier r. Margrit Spielmann örg-Otto Spiller ieter Steinecke ndreas Steppuhn udwig Stiegler olf Stöckel hristoph Strässer r. Peter Struck r. Rainer Tabillion ella Teuchner r. h. c. Wolfgang Thierse örn Thießen ranz Thönnes üdiger Veit imone Violka örg Vogelsänger r. Marlies Volkmer edi Wegener etra Weis unter Weißgerber ert Weisskirchen ildegard Wester ydia Westrich r. Margrit Wetzel Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Dr. Heinrich L. Kolb Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Harald Leibrecht Ina Lenke Markus Löning Dr. Erwin Lotter Patrick Meinhardt Jan Mücke In D U J D D P E D D Wir kommen zurück zur Sibylle Laurischk hat ihre Red sodass ich nun der Kollegin An Fraktion das Wort erteile. Angelika Graf (Rosenheim Frau Präsidentin! Liebe Ko Herr Grübel hat es eben schon rung des Heimrechts auf die L sehr umstritten, nicht nur inne sondern auch – das denke ich – tion. (Dr. Ilja Seifert [DIE LIN gen im richtige Wir gleichen nun die beim rechtlichen Regelungen des eh neuen Rechtslage und den mo die veränderte Bedürfnisse be und Verbrauchern auch bezügl lungen hervorgerufen haben. 1)


(Tuchenbach)


(Everswinkel)


(Wiesloch)





(A) )


(B) )

ge Höger
r. Barbara Höll
lla Jelpke

an Korte
r. Gesine Lötzsch
orothée Menzner
etra Pau
lke Reinke
r. Petra Sitte
r. Kirsten Tackmann

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Debatte. Die Kollegin
e zu Protokoll gegeben1),
gelika Graf für die SPD-

) (SPD):
lleginnen und Kollegen!
dargestellt: Die Verlage-
änder im Jahre 2006 war
rhalb der SPD-Fraktion,
bei der CDU/CSU-Frak-

KE]: Vor allen Din-
n Leben!)

Bund verbliebenen zivil-
emaligen Heimrechts der
dernen Wohnformen an,
i den Verbraucherinnen

ich der rechtlichen Rege-

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anuel Sarrazin
lisabeth Scharfenberg
hristine Scheel

rmingard Schewe-Gerigk
r. Gerhard Schick
ainder Steenblock
ilke Stokar von Neuforn
r. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
ans-Christian Ströbele
r. Harald Terpe

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Die neuen rechtlichen Regel
öchte das ausdrücklich sage

echt mit seinen Vorgaben zur
ung, zu Heimbeiräten etc., son
hen Rahmenbedingungen. Obw
ompetenz für das Heimvertra
aben einige Bundesländer –
twas zu tun, dass dieses Them
iegen geblieben ist – inzwisc
eschlossen, welche zum Teil a
ungen enthalten. Andere Län
erum. Wenn wir weiter zuges
s wohl nicht nur einen heimre
ür die Verbraucherinnen und
ehr wäre aus diesem heimre

in undurchschaubares Gestrüp
ichen Regelungen entstanden.
ie Bundesseite Verbrauchern
eitliche zivilrechtliche Regelu

In den letzten Wochen habe
ielen Gesprächsrunden und au
chussanhörung trotz des Zeitd
raktikabilität und seine Sch
ir haben wenige Schwachpun

(D odo Ramelow aul Schäfer olker Schneider r. Herbert Schui r. Ilja Seifert rank Spieth r. Axel Troost lexander Ulrich örn Wunderlich abine Zimmermann ungen betreffen also – ich n – nicht das Ordnungs Qualität der Unterbrindern allein die vertragliohl der Bund immer die gsrecht beansprucht hat, das hat wohl auch damit a lange im Ministerium hen eigene Heimgesetze uch zivilrechtliche Regeder basteln gerade daran chaut hätten, dann würde chtlichen Flickenteppich Verbraucher geben. Vielchtlichen Flickenteppich p bezüglich aller vertrag Es war überfällig, dass und Unternehmern einngen vorlegt. n wir diesen Entwurf in ch im Rahmen einer Ausrucks intensiv auf seine wachpunkte abgeklopft. kte gefunden. Heidemarie Wieczorek-Zeul Dr. Dieter Wiefelspütz Engelbert Wistuba Dr. Wolfgang Wodarg Waltraud Wolff Heidi Wright Uta Zapf Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Dr. Karl Addicks Daniel Bahr Uwe Barth Angelika Brunkhorst Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich Dr. Edmund Peter Geisen Hans-Michael Goldmann Elke Hoff Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto Detlef Parr Gisela Piltz Frank Schäffler Dr. Konrad Schily Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Florian Toncar Christoph Waitz Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff Nein DIE LINKE Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Heike Hänsel Lutz Heilmann Cornelia Hirsch B D M C B A E D D K B B W P P D U S F M U M A J K W B K (CÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN arieluise Beck ornelia Behm irgitt Bender lexander Bonde kin Deligöz r. Thea Dückert r. Uschi Eid ai Gehring ritta Haßelmann ettina Herlitzius infried Hermann eter Hettlich riska Hinz r. Anton Hofreiter te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn arkus Kurth ndine Kurth onika Lazar nna Lührmann erzy Montag erstin Müller infried Nachtwei rigitte Pothmer rista Sager Wolfgang Wieland Josef Philip Winkler Enthalten SPD Markus Meckel Otto Schily DIE LINKE Hüseyin-Kenan Aydin Dr. Martina Bunge Dr. Diether Dehm Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Diana Golze Dr. Gregor Gysi Dr. Lukrezia Jochimsen Dr. Hakki Keskin Katja Kipping Monika Knoche Oskar Lafontaine Ulla Lötzer Ulrich Maurer Wolfgang Nešković Dr. Norman Paech Angelika Graf (Lachen des Abg. Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE])


(Saarbrücken)


(Wolmirstedt)


(Frankfurt)





(A) )


(B) )


Diejenigen, die wir gefunden haben, haben wir zu verän-
dern versucht.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Sachverstän-
digen, den Verbänden, den Verbraucherschützern, den
Vertretern von Einrichtungen, die an der Anhörung teil-
genommen haben, sowie insbesondere beim Koalitions-
partner und den Mitarbeitern der beteiligten Ministerien
für die gute Kooperation.


(Beifall der Abg. Kerstin Griese [SPD])


Das Ergebnis der Mühen ist ein Verbraucherschutzge-
setz – Herr Grübel hat es schon dargestellt –, das älteren
Menschen, pflege- und betreuungsdürftigen Personen
sowie behinderten Volljährigen einen besonderen Ver-
braucherschutz – auch bei den neuen betreuten Wohn-
formen – einräumt. Durch das WBVG erhalten diese
Personengruppen und die jeweiligen Anbieter eine bun-
deseinheitliche vertragliche Grundlage.

Ziel unseres Gesetzes ist es, die Selbstständigkeit und
die Selbstbestimmung auch bei besonderem Hilfebedarf
zu sichern und dazu beizutragen, dass diese Personen-
gruppe selbstständig den Alltag meistern und selbstbe-
stimmt Entscheidungen bezüglich ihrer Unterbringung
und der benötigten Leistungen treffen kann. Das wird
nicht in allen Fällen möglich sein; aber der Gesetzent-
wurf ist zumindest ein Beitrag für mehr selbstständige
Teilhabe, da er durch die Festlegung der rechtlichen
Rahmenbedingungen Rechtssicherheit gewährt.

Ich bin froh, dass wir in den parlamentarischen Bera-
tungen die Formulierungen hinsichtlich des Anwendungs-
bereiches weiter konkretisiert haben. Herr Grübel hat
schon darauf hingewiesen: Die Bereitstellung eines
Hausmeisters fällt nicht unter die vertragsrechtlichen
Regelungen. Auch die Einrichtung eines Notrufknopfes
in der Wohnung verpflichtet nicht zur Unterzeichnung
eines solchen Vertrages. Wer allerdings in einer Einrich-
tung wohnt und auf Pflegedienste zurückgreift – und
wenn diese miteinander verbunden sind –, muss recht-
lich über einen entsprechend transparenten Vertrag abge-
sichert sein. Herr Grübel, wenn Sie in der „Bundes-
schlange“ solche Dienstleistungen anmieten und eine
solche Kombination gegeben ist, dann, denke ich, findet
das Heimvertragsrecht auch im Falle der „Bundes-
schlange“ Anwendung.


(Beifall der Abg. Caren Marks [SPD])


Die SPD hat sich zudem dafür eingesetzt, dass die
Einrichtungen nicht holterdiepolter über die Sommer-
ferien neue Verträge vorlegen müssen, und hat deswegen
das Inkrafttreten nach hinten verschieben können.

Wir werden das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
weiterhin begleiten und haben aufgrund der Schnittstel-
len mit dem SGB XI und dem SGB XII Anregungen aus
der Anhörung zu möglichen Veränderungen, zum Bei-
spiel zu Ausnahmen für die Tag- und Nachtpflege, die
Kurzzeitpflege oder für suchtkranke Personen, auf der
Agenda, die in der Kürze der Zeit nicht durchgesetzt
werden konnten.

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(C (D Doch heute freue ich mich, dass wir nun ein bundesinheitliches Heimvertragsrecht verabschieden können nd der Bundesgesetzgeber im Interesse der Verbraucheinnen und Verbraucher seine Rechte wahrt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Nächster Redner ist der Kollege Ilja Seifert für die raktion Die Linke. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! eine Damen und Herren! Wer von Ihnen möchte denn ern im Heim leben? – Das ist übersichtlich: offensichtich niemand. Das kann ich auch verstehen. Aber wieso enn eigentlich nicht nach diesem tollen Gesetz? – Imer noch nicht? Das kann ich immer noch verstehen. enn wenn die wichtigste Veränderung darin besteht, ass man künftig nicht mehr Bewohner oder Bewohnein ist, sondern Verbraucher, dann ist das wirklich ein isschen schwach. (Zuruf von der CDU/CSU: Das sollten Sie mal lesen!)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622506400
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622506500

ie wirklichen Probleme von Menschen, die auf Pflege,
ilfe und Assistenz angewiesen sind, ob im Alter oder
egen Behinderung, werden mit diesem Gesetz bedau-

rlicherweise nicht gelöst.

Unabhängig davon verkenne ich nicht, dass es not-
endig ist, bestimmte Regelungen zu treffen. Das liegt

ber daran, dass Sie vor drei Jahren das Heimrecht weit-
ehend in die Länderhoheit gegeben haben und sich
eute wundern, dass Sie nichts mehr zu sagen haben.


(Beifall bei der LINKEN)


ir haben damals schon davor gewarnt und gesagt, dass
ies falsch sei. Nun hat Herr Struck zumindest in einem
nderen Zusammenhang einmal gesagt, dass bei der
öderalismusreform I einige Fehler begangen worden
eien. Hier ist ein weiterer. Jetzt müssen wir retten, was
u retten ist.

Wie gesagt, die Föderalismusreform war vor drei Jah-
en. Daher finde ich es erstaunlich, dass die SPD-Frak-
ion jetzt sagt, in der Kürze der zur Verfügung stehenden
eratungszeit hätten die erforderlichen Veränderungen
icht mehr ausgearbeitet werden können. Drei Jahre sind
eichlich Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen; wir müs-
en schon einmal die Kirche im Dorf lassen. Sie wissen
o lange wie ich, welche Probleme auf der Tagesordnung
tehen, und Sie hätten so lange wie wir die Zeit gehabt,
ie Beamten im Ministerium damit zu beauftragen, ent-
prechende Texte auszuarbeiten. Diese Ausrede hilft den
etroffenen wirklich nicht.


(Beifall bei der LINKEN)


Der Maßstab auch für dieses Gesetz muss die UN-
onvention über die Rechte für Menschen mit Behinde-

ungen sein, die inzwischen innerstaatlich geltendes
echt ist. Dort steht zum Beispiel in Art. 19, dass nie-






(A) )



(B) )


Dr. Ilja Seifert
mand gezwungen werden darf, gegen seinen Willen mit
jemandem, den er nicht kennt oder nicht mag, ein Zim-
mer zu teilen.

Was haben wir denn jetzt wirklich erreicht? Was ha-
ben die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig für
tolle Rechte? Sie haben immer noch keinen eigenen
Schlüssel. Angesichts dessen braucht man nicht mehr
von Selbstbestimmung zu reden.


(Markus Grübel [CDU/CSU]: Wer sagt denn so was?)


Sie haben immer noch nicht das ausdrückliche Recht auf
geschlechtergleiche Assistenz und Pflege. Sie haben im-
mer noch keine vernünftige Regelung, aufgrund derer
sie selbst bestimmen könnten, welches Haustier sie ha-
ben möchten. Bitte schön, wenn wir von Selbstbestim-
mung und von den Bedürfnissen der Menschen reden,
dann ist dies etwas, was man niemandem verwehren
sollte. Es gibt noch nicht einmal ein uneingeschränktes
Besuchsrecht. Wenn ich irgendwo wohne und mir nicht
aussuchen kann, wer mich wann und wie lange besucht,
dann hat dies mit Selbstbestimmung nicht viel zu tun,
liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich sage ausdrücklich, dass Regelungen sein müssen.
Der jetzige Zustand ist unhaltbar. Insofern werden wir
nicht gegen Ihr Gesetz stimmen, obwohl wir so viele
Kritikpunkte haben, sondern wir werden uns der Stimme
enthalten. Damit bringen wir ganz klar zum Ausdruck,
dass wir nicht den Weg verwehren, bestimmte notwen-
dige Regelungen zu schaffen. Aber ein Beitrag zu dem
in Ihrem eigenen Koalitionsvertrag versprochenen Para-
digmenwechsel ist dieses Gesetz nicht.


(Christel Humme [SPD]: Das soll es auch nicht sein!)


Insofern gehört es zum Ende der Legislaturperiode nicht
auf die Haben-, sondern auf die Negativseite Ihrer Bi-
lanz. Es tut mir leid, dass man das so sagen muss.

Ich hoffe, dass die Menschen eines Tages auf die
Frage „Möchten Sie in einer Wohnung oder in einem
Zimmer wohnen, das unter das Heimgesetz fällt?“ sa-
gen: Ja, davor habe ich keine Angst mehr. Momentan
wollen dies weder Sie noch ich noch vermutlich irgend-
jemand auf der Tribüne. Das müssen wir wirklich än-
dern.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe,
dass Sie diese Dinge demnächst wirklich einmal berück-
sichtigen werden.


(Beifall bei der LINKEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622506600

Nächste Rednerin ist die Kollegin Elisabeth

Scharfenberg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-
legen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des

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(C (D eimgesetzes verspricht uns ein wahres Reformfeuererk. Es verspricht uns ein Umdenken gegenüber der al en Regelung. Je genauer wir hinschauen, desto klarer ird uns aber, dass das ein Scheinriese ist; denn es ist eim Versuch geblieben, den Verbraucherschutz in die lte Systematik einfließen zu lassen. Die Koalition veräumt somit einen wichtigen Schritt hinsichtlich der umassenden Schutzstellung von Verbraucherinnen und erbrauchern in ähnlichen Wohnund Betreuungsforen, im sogenannten betreuten Wohnen. Versäumt hat die Große Koalition auch den richtigen eitpunkt; das wurde eben erwähnt. Viele Bundesländer aben ihre Hausaufgaben schon lange gemacht. (Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Eben nicht! Das stimmt nicht!)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


ie haben die ihnen zugeteilte ordnungsrechtliche Rege-
ungsrolle nach der Föderalismusreform wesentlich
chneller umgesetzt als die Bundesregierung. Dadurch
am es hier zu unschönen Überschneidungen, zu Über-
egulierungen und zu Unstimmigkeiten. Wir haben die-
es Dilemma bei der Föderalisierung des Heimgesetzes
rophezeit und – leider – recht behalten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Große Koalition hat zudem die Zeichen der Zeit
icht erkannt. Das Gesetz ist von seiner Denkweise
ichts weiter als ein lauwarmer Aufguss des alten Heim-
esetzes.


(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Richtig!)


as ist uns Grünen nicht genug. Wir fordern die stärkere
urchlässigkeit und die Verschränkung der unterschied-

ichen Bereiche.

Wir müssen für die Zukunft in neuen Dimensionen
enken. Das ist gerade im Hinblick auf den sich verän-
ernden Bedarf und das neue Selbstverständnis von Äl-
eren und von Menschen mit Behinderung ganz beson-
ers wichtig. Es ist doch klar: Wir wollen keine
berregulierung von alternativen und sich neu entwi-

kelnden Wohnformen. Was wir wollen, ist Verbraucher-
chutz für all diejenigen, die einen erhöhten Hilfe- und
etreuungsbedarf haben. Das trifft auch auf die Klientel
es sogenannten betreuten Wohnens zu.


(Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Genau! Das leistet dieses Gesetz!)


ir alle hier wissen doch: Die Inhalte der Angebote,
um Beispiel beim betreuten Wohnen, sind häufig völlig
nklar. Warum schaffen Sie als Große Koalition nicht
ie notwendige Klarheit für die Verbraucherinnen und
erbraucher? Wir sollten die Drohgebärde der Unterneh-
er vom Ausstieg aus dem Segment „Betreutes Woh-

en“ ignorieren. Glauben Sie mir, dieser Bereich ist äu-
erst attraktiv und verspricht in den nächsten Jahren ein
eutliches Wachstum. An Ausstieg denkt hier im Unter-
ehmerbereich wirklich kein Mensch.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Elisabeth Scharfenberg
Uns sollte es um die Menschen gehen, die in die Irre
geführt werden. Oft genug versprechen Angebote eine
Betreuung, halten dieses Versprechen aber nicht.


(Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Vorvertragliche Informationspflicht!)


Stellen Sie sich doch einmal vor: Sie sind 79 Jahre alt.
Sie wohnen alleine. Sie bemerken, es ist keiner für Sie
da, ansprechbar, wenn Sie im Krankheitsfall Unterstüt-
zung brauchen. Sie treffen den Entschluss zum Umzug
in eine geeignete, altengerechte Wohnform. Sie stellen
sich vor, dass das der letzte Umzug in Ihrem Leben ist.
Damit stellt sich für Sie die Frage: Wohin? Betreutes
Wohnen klingt gut. Da scheint es Wohnen mit Betreuung
zu geben, und genau das suchen Sie doch eigentlich. Der
Vertrag ist schnell unterzeichnet. Fragen stellen Sie viel-
leicht einige, aber es waren, wie sich nach dem Umzug
zeigt, nicht die richtigen oder zu wenige Fragen. Die ver-
meintliche Betreuung gibt es gar nicht, und wenn doch,
dann nur gegen Zahlung einer meist teuren Zusatzpau-
schale. Aber nun sind Sie einmal umgezogen und kön-
nen nicht mehr zurück. Noch dazu bemerken Sie bei
Eintritt der Pflegebedürftigkeit, dass Sie hier nicht blei-
ben können und dürfen. Ein erneuter Umzug steht an.
Gesagt hat Ihnen das vor Einzug niemand, aber viel-
leicht stand das ja im unverständlichen Kleingedruckten.

Sie sehen die Problematik, und das ist kein Einzelfall.
Das war für uns Veranlassung, unseren Antrag zu stellen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Anbieter und Verbraucherinnen und Verbraucher assozi-
ieren etwas völlig Unterschiedliches mit der Wohnform
„betreutes Wohnen“. Das Einzugsalter liegt derzeit zwi-
schen 75 und 79 Jahren, Tendenz steigend. Die gesund-
heitliche Einschränkungen in dieser Gruppe sind deut-
lich erhöht: 70 Prozent der Menschen, die betreutes
Wohnen in Anspruch nehmen, gelten als chronisch krank
und 70 Prozent als eingeschränkt mobil. Das zeigt uns
doch ganz klar, dass hier ein erhöhter Hilfe- und Schutz-
bedarf vorhanden ist. Der Markt ist vollkommen un-
durchsichtig. Wegen mangelnder Mindeststandards kön-
nen Angebote kaum miteinander verglichen werden. Das
schwächt die Rolle der Verbraucherinnen und Verbrau-
cher. Die älteren Menschen müssen selbst zusehen, wie
sie an verfügbare Informationen kommen, sofern ein Zu-
griff darauf überhaupt möglich ist.

Die Verbraucher haben einen Anspruch auf Informa-
tion vor Vertragsabschluss; das ist übrigens ein Zitat der
CDU/CSU.


(Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Das steht auch im Gesetz!)


Aber leider gilt dieser Anspruch bei der Großen Koali-
tion nur begrenzt. Es besteht dringender Handlungsbe-
darf. Das ist durch die Anhörung, durch Äußerungen von
Vertretern des Verbraucherschutzes nur noch deutlicher
geworden.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622506700

Frau Kollegin, denken Sie an die Redezeit?

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(C (D Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Ich komme zum Ende.

Wir Grünen fordern einen Verbraucherschutz, der auf
en Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher – und
icht auf den der Unternehmer – abzielt. Die diesbezüg-
iche Änderung des Referentenentwurfs war das falsche
eichen.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622506800

Nächster Redner ist der Kollege Wolfgang Spanier für

ie SPD-Fraktion.


Wolfgang Spanier (SPD):
Rede ID: ID1622506900

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe

olleginnen und Kollegen! Es ist gut und richtig, dass
ir heute diese Debatte führen, aber noch wichtiger ist,
ass wir die Debatte zu den richtigen Themen führen.
ei allem Verständnis für vieles von dem, was Sie hier
esagt haben, Herr Dr. Seifert: In Ihren Ausführungen
ing es um etwas ganz anderes, nämlich um Standards
nd Qualitätsanforderungen, und die werden nun einmal
m ordnungsrechtlichen Bereich geregelt, für den der
und nicht zuständig ist. Wir müssen das zur Kenntnis
ehmen.


(Zuruf von der LINKEN)


iele Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker aus mehre-
en Fraktionen haben damals Einsprüche gegen die
bertragung dieses Verantwortungsbereichs eingelegt,

ber alle 16 Bundesländer waren sich einig, ganz unab-
ängig von den jeweiligen Koalitionen in den Bundes-
ändern. Auch Nordrhein-Westfalen, Frau Scharfenberg,
rau Haßelmann, das damals noch eine rot-grüne Regie-
ung hatte, war dafür. Das muss man noch einmal erklä-
en, damit hier nicht Legenden gesponnen und überflüs-
ige und falsche Schuldzuweisungen ausgesprochen
erden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Wir müssen mit diesem Faktum umgehen. Deswegen
st es richtig und notwendig, dass wir den schmalen Be-
eich, in dem es nur um die zivilrechtliche Regelung des
ertragsrechts geht, inhaltlich ausfüllen. Das haben übri-
ens, Frau Scharfenberg, die Verbraucherschutzver-
ände durchaus bestätigt. Selbstverständlich gab es kriti-
che Anmerkungen zu dem einen oder anderen Detail.

Um auf das von Ihnen angeführte Beispiel „betreutes
ohnen“ zu kommen: Wenn es um die Überlassung von
ohnraum plus Pflege- und Betreuungsleistungen geht,

ann gelten die Grundsätze für die Vertragsregelung, die
ir jetzt gleich beschließen werden. Das ist damit abge-
eckt, und das ist auch gut so. Natürlich gibt es Wohn-
ormen – die Begriffe sind häufig unklar: betreutes Woh-
en, Service-Wohnen –, bei denen nur unterstützende
aushaltsdienstleistungen angeboten werden, zum Bei-

piel Putzhilfe, wo von Pflege und Betreuung im eigent-






(A) )



(B) )


Wolfgang Spanier
lichen Sinne überhaupt nicht die Rede ist. Dass auch in
solchen Fällen, in denen es nur um reine Haushalts-
dienstleistungen geht, diese heimvertraglichen Regelun-
gen gelten müssen, halten wir für überflüssig. Die Berei-
che sind manchmal schwierig abzugrenzen – das will ich
gerne einräumen –,


(Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist sehr schwierig abzugrenzen!)


aber in dem entscheidenden Bereich, wo beides zusam-
menkommt, die Überlassung von Wohnraum plus
Pflege- und Betreuungsleistungen, und die Gefahr einer
doppelten Abhängigkeit besteht, greift diese Regelung,
die wir heute beschließen.

Alle Sachverständigen und einschlägigen Verbände
und Organisationen haben uns ausdrücklich bestätigt,
dass hier ein vernünftiger Gesetzentwurf zustande ge-
kommen ist. Das entscheidende Ziel war, mehr Informa-
tion und mehr Transparenz zu erreichen. Dieses Ziel
wird durchaus erreicht. Dies geht auch einher mit der
grundsätzlichen Anforderung der Selbstbestimmung,
Herr Dr. Seifert, aber nur in diesem schmalen Bereich.
Es gibt andere – ich gebe gerne zu: viel wichtigere – Be-
reiche, in denen wir das noch durchsetzen müssen. Aber
das ist doch kein Grund, gegen dieses Gesetz, das nur
diesen schmalen Bereich regelt, zu argumentieren und
ihm möglicherweise sogar nicht zuzustimmen. Das ist
überhaupt nicht nachvollziehbar.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU])


Meine Damen und Herren, auch wenn wir es heute in
parlamentarischer Routine abhandeln, ist es schon ein
bedeutsames Gesetz. Es betrifft – Herr Grübel hat die
Zahl vorhin genannt – etwa 700 000 Menschen, und
diese Zahl wird wachsen. Es ist wahrscheinlich nicht nur
in unserem heimischen Ostwestfalen so, dass die Zahl
der Hochbetagten, der über 80-Jährigen, bis 2020 um
20 Prozent steigen wird. Das heißt, immer mehr Men-
schen kommen in die Situation „Wohnen plus Pflege-
und Betreuungsleistungen“. Deshalb ist es ganz wichtig,
dass hier endlich die Informationspflichten verstärkt
werden, der Status als Verbraucher betont wird und der
Verbraucherschutz ein deutlich höheres Gewicht be-
kommt.

Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes sagen: Ganz
wichtig ist, dass dieses Gesetz die Vielfalt der Wohnfor-
men im Alter – ich weiß, wovon ich rede – nicht behin-
dert, sondern stärkt. Ich bin aber ganz sicher: Auch die-
ses Gesetz ist nicht für die Ewigkeit gemacht. Auch hier
wird man die rasante Entwicklung der nächsten Jahre be-
obachten müssen. Ich hoffe, dass dieses Gesetz dann
wieder auf den Prüfstand kommt und an die gesellschaft-
liche Wirklichkeit angepasst wird.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622507000

Ich schließe die Aussprache.

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(C (D Wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst im ahmen des Tagesordnungspunktes 39 a über den von en Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachen Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föeralismusreform. Der Ausschuss für Familie, Senioren, rauen und Jugend empfiehlt unter Buchstabe a seiner eschlussempfehlung auf Drucksache 16/13209, den esetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der PD auf Drucksache 16/12409 in der Ausschussfassung nzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzenturf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um as Handzeichen. Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – er Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den timmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion ei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nd Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – er stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzenturf ist damit mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie ei der zweiten Beratung angenommen. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu em von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eies Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorchriften des Heimgesetzes nach der Föderalismuseform. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b einer Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13209, en Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Druckache 16/12882 für erledigt zu erklären. Gleichwohl üssen wir über diese Beschlussempfehlung abstimen. Wer ist dafür? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthal ungen? – Die Beschlussempfehlung ist damit einstimig angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 39 b. Bechlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioen, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Fraktion ündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Betreutes Wohnen ür ältere Menschen – Qualitätskriterium Nutzerorientieung“. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seier Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13209, den ntrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Druck ache 16/12309 abzulehnen. Wer stimmt für diese Bechlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltunen? – Die Beschlussempfehlung ist damit mit den timmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion ei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nd der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 40 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien ten Christoph Waitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt)


(22. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne-

und der Fraktion der FDP






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
Inoffizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesminis-
terien, Bundesbehörden und Bundestag ent-
tarnen – Aufarbeitung des Stasi-Unrechts stär-
ken

– Drucksachen 16/9803, 16/12982 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Maria Michalk
Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Christoph Waitz
Dr. Lukrezia Jochimsen
Katrin Göring-Eckardt

Für die Beratung ist interfraktionell eine halbe Stunde
vereinbart. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann
ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Red-
nerin der Kollegin Maria Michalk für die CDU/CSU-
Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Maria Michalk (CDU):
Rede ID: ID1622507100

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Vor fast einem Jahr, am 25. Juni 2008, hat die
FDP den Antrag gestellt, der die Überschrift trägt: „Inof-
fizielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundes-
behörden und Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des
Stasi-Unrechts stärken“. In der ersten Lesung zu diesem
Antrag, am 17. Oktober letzten Jahres, habe ich für die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt, dass das in der
Überschrift des Antrages erklärte Ziel richtig ist und von
uns voll unterstützt wird.


(Zuruf von der CDU/CSU: Die Überschrift stimmt!)


Das gilt nach wie vor und bleibt ein Auftrag für die Zu-
kunft. Die Überschrift ist in Ordnung. Sie ist quasi ein
Motto, das Sie auch überall in unseren Programmen fin-
den.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Im Rahmen der Diskussion über die Forschreibung
des Gedenkstättenkonzeptes des Bundes haben wir, die
Koalition, Erfolge, aber auch Defizite erkannt, aufge-
nommen und festgeschrieben. Jetzt kommt es auf die
Umsetzung an. Da sind alle gefragt: Politik auf allen
Ebenen, Medien, Schulen, Zeitzeugen und die Wissen-
schaft. Besser wäre auch, die Täter sagten selbst, was
war, und ließen sich nicht immer von Gerichten oder der
Öffentlichkeit die notwendigen Informationen aus der
Nase ziehen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Aber das wird wohl eine Hoffnung bleiben.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hartnäckig sein!)


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(C (D Dass die Aufarbeitung intensiver werden muss und ine Zukunftsaufgabe bleibt, die wir ernsthaft betreiben, ird zum Beispiel durch die Novellierung des Stasi-Un erlagen-Gesetzes verdeutlicht. Die Pflicht zur Überprüung herausgehobener Persönlichkeiten des öffentlichen ebens ist weiterhin gesetzlich geregelt. Wir werden in er nächsten Wahlperiode sicherlich die Frage zu beantorten haben, was nach dem Jahr 2011 passieren soll. Wenn es die FDP mit ihrer in Punkt 5 erhobenen orderung hinsichtlich einer flexibleren Regelung zur berprüfung der Stasimitarbeit von Beamten und Anestellten der Bundesministerien und nachgeordneten undesbehörden im Sinne einer Verdachtsprüfung ernst eint, dann bin ich auf den konkreten Vorschlag der DP zur Ausgestaltung dieser Regelung gespannt. Es ist a nur eine Absicht. Aus den vergegangenen sieben Noellen zum Stasi-Unterlagen-Gesetz ist mir keine einzige nitiative der FDP in dieser Richtung in Erinnerung, eher mgekehrt. (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Wir müssen uns nichts vorwerfen lassen!)


Die Ernsthaftigkeit der Aufarbeitung in der CDU/
SU-Fraktion wird unter anderem durch unsere Hartnä-
kigkeit bei der gesetzlichen Gestaltung der Opferrente
erdeutlicht. Wir waren es, die Täter und Opfer immer
ieder in Relation gesetzt haben.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ein Schlussstrich unter die Aufarbeitungsdebatte
ommt für uns also nicht infrage.


(Beifall des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU])


as lassen wir uns auch von niemandem unterstellen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


afür setzen sich unsere Vertreter in den entsprechenden
remien ein, zum Beispiel im Beirat der Birthler-Be-
örde und bei der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-
iktatur.

Gerade ist der neue Bildungskatalog erschienen. Die
aterialien für die schulische und außerschulische Bil-

ungsarbeit werden immer besser und vollständiger; sie
üssen aber auch genutzt werden.

Der Vollständigkeit halber erwähne ich auch die Re-
elung zur Überprüfung von uns Bundestagsabgeordne-
en, die auf der Grundlage einer persönlichen Einwilli-
ung erfolgt. In einer für jedermann zugänglichen
rucksache des Deutschen Bundestages wird das Ergeb-
is veröffentlicht. Wir sorgen für Transparenz. Ich emp-
ehle allen, einen Blick in die veröffentlichten Ergeb-
isse der Überprüfung der Abgeordneten der letzten
eiden Legislaturperioden zu werfen. Will man die
berprüfung aller ehemaligen Abgeordneten erreichen,
ie es vorgeschlagen ist, muss die persönliche Einwilli-
ung eingeholt werden. Auch die FDP kann sich in die-
er Frage nicht über die Grundsätze des Bundesverwal-
ungsgerichtes hinwegsetzen.






(A) )



(B) )


Maria Michalk
Heute blicken wir auf beinahe 19 Jahre Aufarbei-
tungsgeschichte zurück. Vieles ist gut gelungen; dies
zeigt zum Beispiel der jüngst vorgestellte Neunte Tätig-
keitsbericht der Bundesbeauftragten. Nach wie vor gibt
es ein intensives Interesse, persönlich Akteneinsicht zu
nehmen. Ich will hier offen meinen Wunsch ausspre-
chen, dass die Menschen in unserem Land den Mut fin-
den, in ihre Akte zu schauen, weil manchmal nur durch
Querverbindungen und das eigene Erinnern und Wissen
über eine konkrete Situation etwas zum Vorschein
kommt. So werden Verstrickungen aufgedeckt, von de-
nen wir sonst vielleicht nie erfahren würden. Jeder Ein-
zelne sollte einen Beitrag zur Aufarbeitung leisten. Das
gilt auch für Abgeordnete, und zwar aus Ost und West;
dafür brauchen wir ihre Einwilligung zur Überprüfung.

Über den FDP-Antrag wurde im Ausschuss diskutiert.
Die Hoffnung, dass jetzt noch ein Sonderkündigungs-
recht für die Bediensteten der obersten Behörden durch-
setzbar ist, hat die FDP offensichtlich selbst nicht. Dies
aber wäre die Voraussetzung, um nach einer Prüfung
eventuelle Konsequenzen arbeitsrechtlicher Art ziehen
zu können.


(Christoph Waitz [FDP]: Es gibt doch auch das Disziplinarrecht!)


Was bleibt, ist das bekannte Dienstrecht, das auch ge-
nutzt wird. Insofern bezeichne ich die Forderung der
FDP als etwas populistisch.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Volker Wissing [FDP]: Das war klar! Jetzt bin ich aber enttäuscht!)


Richtig ist die Forderung, die Aktenaufbewahrung,
die Aktenaufarbeitung und die unabhängige wissen-
schaftliche Arbeit zu verstärken. Hätten wir als CDU/
CSU kein Interesse daran, würden wir zum Beispiel
nicht so vehement das Aktenrekonstruktionsverfahren,
im Volksmund „Schnipselmaschine“ genannt, vorantrei-
ben.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Richtig!)


Es ist schade, dass in der Öffentlichkeit aktuell eine
für meine Begriffe irreführende Debatte geführt wird, in
der suggeriert wird, dass der Fall Kurras, wenn alle For-
derungen des FDP-Antrags erfüllt wären, viel eher auf-
gedeckt worden wäre.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Ach was! Das hat nichts damit zu tun!)


Die Überprüfungsanforderungen der FDP beziehen sich
auf Mitarbeiter der Bundesbehörden. Kurras aber war
ein Berliner Polizist.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Landesbehörde! Jawohl!)


Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Vielmehr
hätte man eher auf die Idee kommen können, den Tod
von Benno Ohnesorg näher auf Stasiverstrickungen zu
untersuchen. Mit den bereits vorhandenen Regelungen
wäre dies nämlich möglich gewesen. Das Positive an
dieser Debatte könnte sein – das hoffen wir jedenfalls –,

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(C (D ass sich in Zukunft vielleicht mehr Wissenschaftler dieem speziellen Thema widmen, weil sie durch die Entüllung stärker für Spezialfragen sensibilisiert sind. Die olitik formuliert keine Forschungsaufträge für die freie issenschaft. Sie organisiert lediglich die dafür erfor erlichen Instrumente. In diesem Fall sind sie vorhanen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im zwanigsten Jahr nach dem Mauerfall gibt es Gott sei Dank berall in unserem Land Projekte, Veranstaltungen und ngebote, sich zu erinnern, was damals war, wie es war nd welche Schlussfolgerungen zu ziehen sind. Ich will in Beispiel nennen: In Kooperation mit der Gedenktätte Bautzen führt das Deutsch-Sorbische Volkstheater m dortigen ehemaligen Stasigefängnis, also an einem uthentischen Ort, eine Inszenierung auf, die ich bemerenswert finde und die das aufgreift, worüber wir heute iskutieren. Auf der Grundlage der Aussagen von Schüern, wie sie den Begriff „Freiheit“ definieren, und dem istorischen Sophokles-Stück Antigone wird quasi von ußen ein Blick auf die Erinnerungskultur der Deutschen erichtet. Eine Chinesin formuliert: Freiheit ist, wenn man sich nicht verstellen muss. ie stellt fest: In Deutschland erinnert man sich an alles und nicht, wie offiziell in China, nur an die Gewalttaten feindlicher Nationen. ie wiederholt immer wieder den Satz: Die Deutschen sind sich nicht einig beim Erinnern; denn jeder hat seine eigene Version von der Vergangenheit. Vielleicht ist es gerade das, was diese Debatte oftmals o schwer für uns macht. Dennoch sollten wir auf der asis rechtsstaatlicher und wissenschaftlicher Kriterien nd mit menschlichem Anstand auch in Zukunft veheent vorgehen. Diesem Ziel trägt Ihr vorliegender An rag leider nicht Rechnung. Deshalb werden wir ihn abehnen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622507200

Nächster Redner ist der Kollege Christoph Waitz für

ie FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Christoph Waitz (FDP):
Rede ID: ID1622507300

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten

amen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen in
iesem sehr überschaubaren Plenum am Freitagnachmit-
ag!


(Iris Gleicke [SPD]: Es war gestern Abend auch sehr überschaubar! Da waren Sie aber auch nicht hier!)







(A) )



(B) )


Christoph Waitz
Ich habe mich sehr über die Äußerungen unseres Kolle-
gen Ströbele gefreut, der gestern in einem Interview bei
Radio Eins gesagt hat, dass seine Fraktion unseren An-
trag unterstützt und dass ihn heute hoffentlich auch der
Deutsche Bundestag annehmen wird.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich so nicht gesagt!)


Ich hoffe inständig, dass es zu diesem Ergebnis kommt,
und bin auf die Rede des Kollegen Wieland sehr ge-
spannt.

Worum geht es der FDP? Wir wollen das Wirken des
Staatssicherheitsdienstes in der Bundesrepublik Deutsch-
land bis 1990 aufarbeiten. Wir wollen nichts anderes als
die fundierte und wissenschaftliche Klärung, in welchem
Ausmaß politische Entscheidungen hier im Bundestag
beeinflusst wurden. Ganz besonders wollen wir die
Gleichbehandlung von Ost und West bei der Aufarbei-
tung des Stasiunrechts.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Es ist nicht ausreichend, Aufarbeitung und Vergan-
genheitsbewältigung immer nur von anderen zu fordern.
Der Deutsche Bundestag hat eine Vorbildfunktion.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Richtig!)


Deshalb müssen wir uns unserer eigenen Vergangenheit
stellen.


(Beifall bei der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622507400

Kollege Waitz, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

Kollegen Wolfgang Börnsen?


Christoph Waitz (FDP):
Rede ID: ID1622507500

Aber gerne, Wolfgang.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622507600

Bitte sehr.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Das verlängert die Redezeit! Das ist gut! – Iris Gleicke [SPD]: Er hat doch noch gar nichts gesagt!)



Wolfgang Börnsen (CDU):
Rede ID: ID1622507700

Verehrter Christoph Waitz! – Er schon etwas gesagt,

er hat nämlich gesagt, wir müssen uns der Vorbildfunk-
tion stellen. Das ist richtig. Viele Kollegen haben das in
der Vergangenheit getan und sich freiwillig einer Unter-
suchung unterzogen. Der Kollege Otto zum Beispiel in
dieser und der letzten Wahlperiode.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Alle FDP-Kollegen! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben wir immer!)


Ich würde gerne fragen, wie es dem Kollegen Waitz
bei seiner Untersuchung ergangen ist. Er will ja, dass der
Bundestag und auch die jetzt aktiven Abgeordneten eine

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(C (D orbildfunktion haben. Hier möchte ich gerne nachfraen: Warum hat sich ein Drittel der FDP-Abgeordneten ieser freiwilligen Untersuchung bisher nicht unterzoen? (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Das stimmt doch gar nicht!)


Wenn man schon Vorbild sein will, lieber Christoph,
ann wäre es doch hilfreich, dass man sich selbst an die
pitze der Bewegung stellen und uns das nicht zum Vor-
urf machen würde; denn wir alle wollen ohne Frage

ine Aufklärung und Aufarbeitung. Ich glaube schon,
ass wir auf diese persönliche Einschätzung eingehen
ollten.


(Iris Gleicke [SPD]: Wenn das stimmt, dann hat er recht!)



Christoph Waitz (FDP):
Rede ID: ID1622507800

Lieber Wolfgang Börnsen, ich weiß nicht, woher

eine Erkenntnisse stammen, die du jetzt aus dem Hut
ezaubert hast, ich weiß nur, dass die FDP-Fraktion al-
en Bundestagsabgeordneten empfiehlt, nicht nur sich
elbst überprüfen zu lassen, sondern auch sämtliche Mit-
rbeiter in den Abgeordnetenbüros. Nach meinem
enntnisstand haben das auch alle getan.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: So ist es!)


Darüber hinaus wird in vielen Fällen ja auch nicht nur
as Amt des Bundestagsabgeordneten ausgeübt, sondern
ir sind unter Umständen auch im Beirat der Stasi-Un-

erlagen-Behörde oder kommunalpolitisch tätig. Zumin-
est diejenigen, die in Ostdeutschland kommunalpoli-
isch tätig sind, werden regelmäßig überprüft. Wenn es
ich besonders interessiert, bin ich gerne bereit, dir die
ntsprechenden Auskünfte bei Gelegenheit einmal zu
eigen.


(Beifall bei der FDP)


Jetzt will ich aber mit dem eigentlichen Thema wei-
ermachen, nämlich der Vergangenheit bis 1989. Über
ie gegenwärtige Situation müssen wir zu einem anderen
eitpunkt noch einmal vertieft sprechen.

Frau Birthler wiederholt seit Monaten formelhaft,
ass die Aufarbeitung der Stasitätigkeit in den Bundesta-
en von 1949 bis 1990 – um diesen Zeitraum geht es uns
n unserem Antrag – keine wesentlichen neuen Erkennt-
isse bringen würde und dass die Westaktivitäten der
taatssicherheit besonders gründlich untersucht worden
eien. Tatsächlich sind von den 50 Kilometern Stasiak-
en, die die Staatssicherheit selbst archiviert hat, nach
einem Kenntnisstand bislang erst wenige Prozent auf-

earbeitet und erschlossen worden.

Aus diesen Beständen – das wird Sie nicht überra-
chen – stammt auch die Akte Kurras, über die wir in
en letzten Tagen so viel gehört haben. Ich denke, der
all Kurras zeigt uns ganz deutlich, welche Brisanz noch

n diesen Archiven schlummert. Eine systematische Un-
ersuchung dieser Bestände hat noch nicht stattgefunden,






(A) )



(B) )


Christoph Waitz
und wir dürfen uns vor dieser Aufgabe, dieser Recher-
che, nicht einfach wegducken.


(Beifall bei der FDP)


Die Staatssicherheit wollte dauerhaft und zuverlässig
wissen, was in der Bundesregierung, den Parteien und
den Fraktionsvorständen gedacht und geplant wurde und
welche Konflikte dort die Debatten beherrschten. Wir
wissen, dass die DDR-Führung ein vitales Interesse da-
ran hatte, bestimmte politische Kräfte im Bundestag zu
fördern. Inzwischen gilt es als sicher, dass Bundeskanz-
ler Willy Brandt das konstruktive Misstrauensvotum ge-
gen den CDU-Herausforderer Rainer Barzel nicht ohne
die Hilfe der Staatssicherheit überstanden hätte.

Frau Birthler geht davon aus, dass fünf Abgeordnete
der 6. Legislaturperiode als IM für die Staatssicherheit
gearbeitet haben. Wissenschaftler ihrer eigenen Behörde
nennen zehn bis elf Abgeordnete.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Hört! Hört!)


In Anbetracht dieses Ergebnisses, also der Verdoppelung
der Anzahl – wir reden gegenwärtig über zehn bis elf IM –,
halten wir es für geboten, dass die Birthler-Behörde den
Einfluss der Stasi auf den Bundestag insgesamt klären
muss.

Jetzt höre ich aus vielen Richtungen, unser Antrag sei
abzulehnen. Herrn Wiefelspütz geht unser Antrag nicht
weit genug. Herrn Thierse geht unser Antrag zu weit.
Für den Kollegen Kauder ist unser vor einem Jahr in den
Bundestag eingebrachte Antrag ein Reflex auf den Fall
Kurras.


(Zuruf von der FDP: Das ist Quatsch!)


Wenn Sie bessere Vorschläge haben als wir, dann hät-
ten Sie sie bei unzähligen Gelegenheiten in das parla-
mentarische Verfahren einbringen können. Bis zum heu-
tigen Tag liegen diese Anträge nicht vor. Das macht Ihr
Bekenntnis zur Vergangenheitsbewältigung des Bundes-
tages in meinen Augen nicht glaubwürdiger.

Lesen Sie unseren Antrag doch einmal richtig!


(Dr. h. c. Wolfgang Thierse [SPD]: Das haben wir gemacht!)


Er verstößt weder gegen das Rechtsstaatsprinzip noch
gegen allgemeine Persönlichkeitsrechte, und niemand
will wieder eine verdachtsunabhängige Regelüberprü-
fung einführen.

Aber um konkret zu werden: Es muss doch möglich
sein, heute einen verbeamteten Stasispitzel bei einem
konkreten Verdacht zu überprüfen.


(Dr. h. c. Wolfgang Thierse [SPD]: Das steht nicht in Ihrem Antrag drin!)


Niemand kann ernsthaft wollen, dass heute diese ehema-
ligen West-IM an sensiblen Stellen eines Bundesministe-
riums arbeiten.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)


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(C (D ir Abgeordneten haben mit § 44 c des Abgeordnetenesetzes eine Regelung gefunden, die auch auf Mitarbeier in Bundesministerien und Bundesbehörden übertraen werden kann. Zwingend ist nach dieser Vorschrift as Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für den erdacht einer Stasitätigkeit. Ich kann beim besten Wil en nicht erkennen, was an dieser extrem engen Regeung unangemessen sein sollte. Heute gilt es, Farbe zu bekennen. Die Menschen vertehen nicht, warum mit Stasi-IM im Westen anders umegangen werden sollte als im Osten. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Im Gegenteil, die waren noch schlimmer!)


(Beifall bei der FDP)


ch appelliere an alle, die für die Aufklärung der Stasi-
erstrickungen sind: Stimmen Sie heute unserem Antrag
u! Die Menschen in unserem Land erkennen sehr ge-
au, für wen die Aufarbeitung ein Thema von Sonntags-
eden ist, oder wer es damit ernst meint und bei sich
elbst beginnt.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622507900

Nächster Redner ist der Kollege Wolfgang Thierse für

ie Fraktion der SPD.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622508000

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Es ist eigentümlich, Herr Kollege Waitz: Ich
abe nicht den Eindruck, dass Sie über Ihren Antrag ge-
prochen haben.


(Christoph Waitz [FDP]: Doch!)


ie wollen alle Bundesbehörden und alle Bundestags-
bgeordneten untersuchen lassen, unabhängig von Ver-
acht und konkretem Anlass.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


eute haben Sie etwas anderes gesagt. Ich bitte Sie sehr,
hren eigenen Antrag ernst zu nehmen. Darin steht etwas
nderes. Genau deshalb lehnen wir ihn ab.

Mit Blick auf die Aufregung um den IM Kurras hat
er FDP-Antrag vermeintlich an Aktualität gewonnen.
ie jetzige Diskussion macht Ihren Antrag gleichwohl
icht besser, Herr Waitz. Sie ändert nichts an den Argu-
enten, die wir im Kulturausschuss ausgetauscht haben.

In der Sitzung am 25. März hat die Bundesbeauftragte
ür die Stasi-Unterlagen, Frau Birthler, zu Ihrem Antrag
usführlich Stellung bezogen. Einige Punkte aus der De-
atte im Ausschuss möchte ich herausgreifen.

Doch zuvor empfehle ich Ihnen die Lektüre der Tätig-
eitsberichte der Stasi-Unterlagen-Behörde. In Ihrem






(A) )



(B) )


Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Antrag heben Sie darauf ab, dass die Westarbeit des MfS
bisher zu wenig erforscht sei. Im Achten Tätigkeitsbe-
richt zum Beispiel können wir lesen, dass der For-
schungsschwerpunkt Westarbeit des MfS dort ausführ-
lich dargestellt und auf entsprechende – und zwar nicht
wenige – Publikationen der Behörde verwiesen wird. In
der genannten Sitzung des Kulturausschusses hat Frau
Birthler die Erforschung der Westarbeit des MfS sogar
als eines der am besten erforschten Fachgebiete der Be-
hörde bezeichnet.

Nun zu Ihrem Antrag: Sie fordern eine umfassende
Untersuchung, wie viele ehemalige Stasimitarbeiter
heute noch in den Bundesministerien und nachgeordne-
ten Bundesbehörden arbeiten. Dies ist nach geltendem
Stasi-Unterlagen-Gesetz, das vor drei Jahren auch mit
Ihren Stimmen – mit den Stimmen der FDP – novelliert
wurde, gar nicht mehr möglich. Wir sollten nichts
rechtsstaatlich Problematisches versuchen, lieber Kol-
lege Waitz. Darin vor allem besteht unsere Vorbildfunk-
tion.

Außerdem fordern Sie eine Überprüfung aller Bun-
destagsabgeordneten bis 1989. Dem möchte ich drei Ar-
gumente entgegenhalten. Erstens ist Ihr Antrag selbst
das beste Argument gegen diese Forderung. Sie spre-
chen von 43 Bundestagsabgeordneten der 6. Legislatur-
periode, die als Inoffizielle Mitarbeiter der Stasi regis-
triert gewesen seien. Frau Birthler hat in der
Kulturausschusssitzung erneut klargestellt, dass es sich
bei dem größten Teil dieser Abgeordneten nicht um IMs
im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes handelt, son-
dern um Registrierungen auf IM-Vorgänge, was etwas
ganz anderes ist. Die Unkultur der Verdächtigung sollte
von uns nicht neuerlich angeheizt werden; denn sie scha-
det der ehrlichen und kritischen Auseinandersetzung mit
der Vergangenheit.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zweitens hat Frau Birthler mehrfach vor allzu großen
Erwartungen an eine solche Studie gewarnt. Ihre Sach-
kenntnis sollte man ernst nehmen. Der Erkenntnisge-
winn wäre außerordentlich gering, sagt sie. Die Unterla-
gen der BStU inklusive der Rosenholz-Dateien wurden
bereits Anfang der 90er-Jahre von Ermittlungsbehörden
genutzt und waren Grundlage für mehr als 5 000 Ermitt-
lungsverfahren.

Drittens warnt Frau Birthler, dass der zu erwartende
Erkenntnisgewinn in keinem Verhältnis zum erforderli-
chen Aufwand stehe. Sie hat am Dienstag dieser Woche
bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Neunten Tä-
tigkeitsberichts auf Nachfragen eines Journalisten ge-
sagt, dass dann alle anderen Forschungsprojekte zurück-
gestellt werden müssten.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622508100

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

Kollegen Waitz?


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622508200

Aber natürlich.

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(C (D Bitte sehr. Lieber Kollege Thierse, um den inhaltlichen Zusam enhang nicht vollkommen abreißen zu lassen: Sie haen im Wesentlichen Argumente von Frau Birthler aus er improvisierten Anhörung zu unserem Antrag refeiert. Diese kenne ich natürlich sehr gut. Mich hätten eientlich mehr Ihre Argumente zu unserem Antrag inteessiert. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ie fünf IM – diese Zahl nennt Frau Birthler immer wieer öffentlich – nicht der tatsächlichen Zahl entsprehen? Mittlerweile hat sich insbesondere durch die Reherchen des verdienstvollen Historikers Müllernsberg in der Birthler-Behörde herausgestellt, dass es nsgesamt zehn oder elf Inoffizielle Mitarbeiter waren, ie in dieser Legislaturperiode tätig gewesen sind. Diese ngaben sind auch in Veröffentlichungen der Birthlerehörde nachzulesen. Ich selber habe eben gar keine Zahl genannt. Ich war orsichtig und habe gesagt, dass die Mehrzahl keine IM ar. Sie behaupten, dass es sich um 43 Stasi-IM handelt. o steht es in Ihrem Antrag. Das halte ich für nicht verntwortlich. Nun rudern Sie zurück. Ich rede gar nicht ber die Zahl. Aber die Behauptung, es seien 43 IM, ist achweislich falsch. Nach den Kriterien des Stasi-Unteragen-Gesetzes waren es keine IM. Wir sollten das Spiel er Verdächtigungen nicht fortsetzen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622508300
Christoph Waitz (FDP):
Rede ID: ID1622508400
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1622508500

Frau Birthler weist, wie gesagt, auf die Unverhältnis-
äßigkeit von Aufwand und Nutzen hin. Wenn das auf

ie Untersuchung von Bundestagsabgeordneten zutrifft,
ilt das erst recht für die Forderung der FDP, alle Fälle
nd die Auswirkung von Stasispionage in Bundesminis-
erien und nachgeordneten Bundesbehörden in der ge-
amten Geschichte der Bundesrepublik aufzuklären. Was
oll ein Wissenschaftler mit einer solchen Fragestellung
nfangen? Vielmehr müsste präzise formuliert werden,
as genau das Ziel einer Untersuchung sein soll.


(Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Was ist denn euer Ziel?)


ch kann mir solche Untersuchungen vorstellen. Zum
eispiel könnten Wissenschaftler untersuchen, ob die
tasi versucht hat, Einfluss auf die Abstimmung über
en NATO-Doppelbeschluss zu nehmen, oder ob es bei
er Entführung von Hanns Martin Schleyer Versuche der
tasi gab, Einfluss auf die von den Entführern geforderte
reilassung von RAF-Häftlingen zu nehmen. Solche
räzisen Untersuchungen kann ich mir vorstellen. Sol-
he Fragestellungen müssten übrigens nicht zwingend
on den Forschern der BStU untersucht werden. Sie
önnten genauso von behördenexternen Wissenschaft-
ern bearbeitet werden.

An dieser Stelle sei – wiederum Bezug nehmend auf
ie aktuelle Diskussion – angemerkt, dass nach Aus-






(A) )



(B) )


Dr. h. c. Wolfgang Thierse
kunft von Frau Birthler kein einziger Wissenschaftler
oder Journalist die Akte von Kurras angefordert hat, ob-
wohl es mehrere Publikationen und Untersuchungen zur
Studentenbewegung und zum Tode von Benno Ohnesorg
gegeben hat. Deshalb ist es unredlich, allein der BStU
den Schwarzen Peter für die späte Entdeckung des Fak-
tums zuzuschreiben. Die behördeninternen Wissen-
schaftler konzentrieren sich richtigerweise auf die Frage-
stellungen, die den privilegierten Zugang zu den Akten,
die sie haben, erfordern. Davon profitieren auch andere
Wissenschaftler und Journalisten.

Im Übrigen – auch das wissen Sie – ist die For-
schungsarbeit nur ein Bereich der Aufgaben der Be-
hörde. Sie wurde vor allem gegründet, um in erster Linie
den Betroffenen, den Verfolgten und den Opfern der
Stasi den Aktenzugang zu ermöglichen. Jeder sollte das
Recht haben, zu erfahren, welche Information die Stasi
über ihn gesammelt hat. Davon wird nach wie vor rege
Gebrauch gemacht, wie der neue Tätigkeitsbericht der
Behörde zeigt. Seit 1991 sind 2,6 Millionen Anträge auf
persönliche Akteneinsicht gestellt worden. Im letzten
Jahr gingen 87 000 Anträge ein, in den ersten drei Mona-
ten dieses Jahres bereits fast 29 000. Zwei Drittel der
Anträge sind Erstanträge. Das sind beeindruckende Zah-
len, die belegen, wie gut die Behörde arbeitet und wie
notwendig sie weiterhin ist. Weitere Aufgaben der Be-
hörde sind die Bearbeitung von Anfragen anderer Behör-
den, zum Beispiel zu den Opferrenten, aber auch Bil-
dungsarbeit und Aufklärung der Öffentlichkeit über die
Tätigkeit des MfS sowie natürlich die Erschließung der
Akten. Bei 114 Kilometern Akten ist das eine wahnsin-
nige Aufgabe, wie wir wissen.

Ich vermute übrigens, mit einem wirklich neuen Er-
kenntnisgewinn ist erst zu rechnen, wenn die mehr als
15 000 Säcke mit zerstörten Akten rekonstruiert sind.
Das wird leider noch einige Zeit dauern; denn das Pilot-
projekt zur Rekonstruktion der Schnipsel verzögert sich.
Immerhin sind, wie Frau Birthler am Dienstag gegen-
über den Medien versichert hat, die für die Aufklärung
der Westarbeit relevanten zerstörten Akten der HVA
komplett in das Pilotprojekt einbezogen. Bis zum Vorlie-
gen der Ergebnisse sollten wir deshalb etwas gelassener
und zugleich sicher sein, dass es noch manche spektaku-
läre Entdeckung geben wird, über die wir uns miteinan-
der aufregen können.

Die SPD-Bundestagsfraktion bleibt dabei: DDR-Un-
recht muss vorbehaltlos aufgeklärt werden. Deshalb hat
sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, der
Stasi-Unterlagen-Behörde eine verlässliche Perspektive
zu geben, wie sie jetzt im Gedenkstättenkonzept des
Bundes verankert ist. Deshalb hat sich die SPD-Bundes-
tagsfraktion bei der Novellierung des Stasi-Unterlagen-
Gesetzes dafür stark gemacht, dass auch weiterhin eine
Überprüfung von Personen in herausgehobenen Positio-
nen möglich ist und der Zugang für Forschung und Me-
dien zu den Stasiunterlagen erleichtert wurde.

Meine Damen und Herren, die Aufarbeitung der Ver-
gangenheit kann nicht gelingen, wenn sie auf Aktionis-
mus und Verdächtigungen beruht. Eine differenzierte ge-
samtdeutsche Debatte bleibt dafür notwendig. Dann

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(C (D önnen und sollten wir uns am Beginn der kommenden egislaturperiode über einen klar definierten, präzise mrissenen Forschungsauftrag verständigen, der Bunestag und Bundesbehörden betrifft und der realisticherweise auch eingelöst werden kann und deshalb ehr und anderes sein muss als eine allgemeine Ver ächtigung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622508600

Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, will

ch dem Kollegen Ströbele die Gelegenheit geben, auf
as vorhin zitierte Radiointerview mit ihm einzugehen.


(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Herr Kollege Waitz, ich hatte mich schon bemüht, ei-

en Zwischenruf zu machen, aber ich glaube, er ist nicht
ngekommen, weil ich weiter hinten sitze.

Ich gebe zu, dass 8 Uhr morgens ein früher Zeitpunkt
st, jedenfalls für mich, aber Sie müssen da etwas miss-
erstanden haben. Ich habe in diesem Radiointerview
esagt, dass ich es für richtig halte – ob man dem Antrag
ustimmen oder ihn ablehnen soll, dazu habe ich gar
ichts gesagt –, dass nicht nur die Abgeordneten des
eutschen Bundestags nach der Wende, sondern auch
ie Abgeordneten vor der Wende, also von 1949 bis
989, die auch Ihnen am Herzen liegen, „gegauckt“ oder
gebirthlert“, also überprüft werden. Ich habe aber auch
inzugefügt, dass sie dem selbstverständlich zustimmen
üssen. Darauf haben auch Sie vorhin schon hingewie-

en. Das heißt, ich habe nicht gesagt, aus den vielen
ründen, die hier schon dargelegt worden sind, dass ich
afür bin, Ihrem Antrag zuzustimmen; denn er hat er-
ebliche Schwächen, in einigen Punkten ist er viel zu
eitgehend, und er enthält Behauptungen, die ich nicht
ittragen möchte. Ich habe mich inhaltlich dafür einge-

etzt, dass man auch die Abgeordneten aus diesen so-
ben genannten Jahren überprüft.


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622508700

Herr Kollege Waitz, wollen Sie erwidern? – Bitte

ehr.


Christoph Waitz (FDP):
Rede ID: ID1622508800

Lieber Kollege Ströbele, es enttäuscht mich natürlich

aßlos, dass ich das jetzt in dieser Form von Ihnen ge-
agt bekomme. Ich muss das akzeptieren. Ich habe den
eitrag mehrfach gehört. Daran sieht man, wie missver-

tändlich das ist, was wir ab und zu im Radio sagen.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, was Sie verstanden haben!)


ch glaube, dabei sollten wir es bewenden lassen.

Vielen Dank.






(A) )



(B) )


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622508900

Nun hat die Kollegin Lukrezia Jochimsen für die

Fraktion Die Linke das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622509000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Grundsätzliche vorweg. Die Fraktion Die Linke war
stets und ist auch noch heute für eine Aufarbeitung der
Stasi-Unterlagen.


(Lachen des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Wir sind für eine schnellere, für eine bessere, vor al-
lem übrigens aber weniger zufällige, also wissenschaftli-
che Aufklärung. Deswegen fordern wir seit langem, dass
der Aktenbestand aus der undurchschaubaren Behörde
ins Bundesarchiv in die Hände professioneller Archivare
und Wissenschaftler überführt wird.


(Beifall bei der LINKEN)


Aufklärung nach wissenschaftlichen, nicht nach de-
nunziatorischen Kriterien wollen wir erreichen. Das war
unsere Position 2006 bei der Novellierung des Stasi-Un-
terlagen-Gesetzes, und das ist sie auch heute. Deswegen
lehnen wir den FDP-Antrag ab. Denn was wird da gefor-
dert? Nachdem es ja wohl eine Unsicherheit gibt, was
darin eigentlich steht, erlaube ich mir, ganz kurz Ihren
Originaltext zu zitieren. Sie wollen

eine flexiblere Regelung zur Überprüfung der Stasi-
Mitarbeit von Beamten und Angestellten der Bun-
desministerien und nachgeordneten Bundesbehör-
den im Sinne einer Verdachtsüberprüfung nach
§ 44 c des Abgeordnetengesetzes …

Also Nachforschungen im Sinne einer Verdachtsüber-
prüfung. Da frage ich Sie: Was heißt das denn anderes
als das Setzen auf Denunziation, auf Gerüchte, auf An-
deutungen, auf Informationen von Dritten und über
Dritte, um dann bei einem so erbrachten Nachweis – ich
zitiere wieder aus Ihrem Antrag –

alle dienstrechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und
[für] Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder …
Versetzung … zu sorgen …

Ich frage Sie also – das fordern Sie –: Wo sind wir da
wieder angelangt? Der Kollege Thierse hat Ihnen schon
gesagt, dass das nach unserem heutigen geltenden Recht
gar nicht möglich ist. Also: Wohin wollen Sie denn zu-
rück?

Zyniker könnten sagen: Zurück in den Stasistaat. Da
werden Sie jetzt wieder höhnen, aber ich sage Ihnen
trotzdem: Gerade die Linke macht so etwas nicht mit.


(Beifall bei der LINKEN – Lachen des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Generalverdacht per Gesetz: Nein. Wissenschaftliche
Aufarbeitung: Ja, und zwar hoffentlich bald dort, wo sie
20 Jahre nach der Vereinigung besser geleistet werden
kann als bisher in der Behörde mit ihren Arbeitsmetho-
den nach dem Zufallsprinzip und der politischen Oppor-

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(C (D unität und in ihrer ganzen Widersprüchlichkeit. Die eien sagen, die Behörde ist eine Bürgerauskunftsbehörde, ie anderen sagen, sie ist ein Forschungsapparat, die ritten sagen, ein großer Teil der 160 Kilometer Papier urde bis heute kein einziges Mal angeschaut. Ja, was st denn das nun eigentlich für eine Behörde und für ein ufarbeitungsapparat? Was nun die Forderung im Antrag betrifft, alle Bunestagsabgeordneten von 1949 bis 1990 umfassend zu berprüfen, in welchem Umfang sie willentlich und wisentlich für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR täig waren, das soll nun ausgerechnet auch wieder von der irthler-Behörde untersucht werden. Ich finde, da hat arianne Birthler vorgestern schon ziemlich Richtungeisendes erklärt: Bei einer seriösen Erforschung – Ach ung, „seriösen Erforschung“! – müsse man sehr, sehr roße Kreise ziehen und auch die zweite und dritte Reihe es Parlamentsbetriebes untersuchen. Das wird sozusagen ein Auftrag für die Ewigkeit. 073 Bundestagsabgeordnete gab es in der Zeit von 949 bis 1990, 1 416 davon sind verstorben. Die zweite nd dritte Reihe aber machte mindestens das Zehnfache us, also weit über 20 000 Fälle. Nehmen wir die Lebenigen und die Toten. Das wird ein großer Auftrag. Ehrlich gesagt: Die Stasiverstrickung von Konrad denauer würde mich schon interessieren, obwohl we entliche Erkenntnisse wahrscheinlich kaum zu erwarten ind. Danke. Das Wort hat der Kollege Wolfgang Wieland für die raktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In die en Debatten habe ich immer die gleichen zwei Proleme: Erstens. Ich habe vier Minuten Redezeit. Zweiens. Ich muss nach der Linksfraktion reden. (Dr. Lukrezia Jochimsen [DIE LINKE]: Schrecklich!)


(Beifall bei der LINKEN)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622509100
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622509200

a, Frau Jochimsen, es ist schrecklich, diese Süffisanz
on Ihnen als Vertreterin der Fraktion, die diese Akten
ngelegt hat – das wollen wir nicht vergessen –, zu hö-
en.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Dr. Lukrezia Jochimsen [DIE LINKE]: Wir haben sie doch nicht angelegt!)


Sie können sich umbenennen, wie Sie wollen. Ihre Par-
ei ist es gewesen, die dies alles angerichtet hat. Ihre
olleginnen und Kollegen im Bundestag und in den
andesparlamenten sind es, die aus ihrer Enttarnung als
pitzel keine Konsequenzen gezogen haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)







(A) )



(B) )


Wolfgang Wieland
Ihr Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi hat sich noch in
dieser Woche in der Bild-Zeitung echauffiert und ge-
fragt: Was leistet denn diese Behörde eigentlich? Er
macht sich angeblich Sorgen um die Effizienz einer Be-
hörde. Aber sobald deren Ergebnisse ihn betreffen, lässt
er sie jedes Mal von seiner Pressekammer in Hamburg
sperren und hängt den Journalistinnen und Journalisten
Maulkörbe um.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Ich darf hier den Begriff „Oberheuchler“ nicht verwen-
den, wie ich heute gelernt habe, aber mir fällt zu Ihnen
kein anderer Begriff ein.


(Dr. Lukrezia Jochimsen [DIE LINKE]: Es sind rechtsstaatliche Mittel, die er eingelegt hat!)


– Es sind immer die Getroffenen, die bellen. Das nehme
ich bei Ihnen zur Kenntnis.


(Zuruf der Abg. Dr. Barbara Höll [DIE LINKE])


– Ich rege mich über Sie auf, weil Sie hier so einfach sa-
gen, diese Behörde versage, und von Bergen unaufge-
klärter Akten reden. Die Hauptfunktion der Behörde ist,
den Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR
Akteneinsicht zu gewähren, und die leistet sie hervorra-
gend. Immer mehr wollen auch nach vielen Jahren noch
Informationen, weil es ihnen ein Bedürfnis ist. Ich habe
von niemandem gehört, dass er sich dort nicht gut be-
treut und begleitet sieht; das muss man zunächst einmal
anerkennend zu der Behörde sagen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Man kann darüber reden – das tun wir auch –, ob die
Forschungsarbeit nicht verstärkt werden muss. Das se-
hen auch wir so. Wir teilen sogar die Intention der FDP,
das zu tun, müssen aber aus den gleichen rechtlichen
Gründen, die Vizepräsident Thierse hier genannt hat, lei-
der sagen: So geht es nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Lieber Herr Waitz, wenn Sie nicht mehr wissen, was
Sie zu Papier gebracht haben, dann lese ich Ihnen diese
beiden Sätze vor – das ist offenbar notwendig:

Die BStU hatte zuvor festgestellt, dass über 49 Bun-
destagsabgeordnete der 6. Legislaturperiode von
1969 bis 1972 Informationen bei der BStU vorla-
gen. 43 Bundestagsabgeordnete waren als Inoffi-
zielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes re-
gistriert worden.

Es waren sogenannte IMA, Inoffizielle Mitarbeiter
mit Arbeitsakte, die eben nicht alle zugearbeitet haben,
die im Wesentlichen abgeschöpft wurden. Wer so etwas,
wie in Ihrem Antrag steht, einfach hinschreibt und in der
Boulevardpresse auch noch den Eindruck verstärkt, da
habe es eine ganze Stasifraktion gegeben, muss sich
diese Kritik gefallen lassen; sie ist leider notwendig.

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(C (D (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)


Eigentlich wollte ich als jemand, der als Student vor
er Deutschen Oper dabei war, etwas über Karl-Heinz
urras sagen. In der BZ kann man unter der Überschrift

Warum zeigt Kurras keine Reue?“ lesen:

Wenn Kurras doch wenigstens Reue und einen
Hauch von Selbstkritik zeigen könnte. Stattdessen
bestreitet er alles, obwohl die Belege erdrückend
sind. Genau darum fällt es uns so schwer, zu verste-
hen und zu vergeben.

as ist dieselbe Zeitung, die damals den Polizisten emp-
ahl, den Gummiknüppel einzusetzen, um „etwa vorhan-
enes Resthirn bei den Studenten locker zu machen“.
ngesichts dessen vermissen wir zunächst einmal Reue
ber den Tod von Benno Ohnesorg; die steht bis heute
us.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Carl-Ludwig Thiele [FDP] und der Abg. Dr. Lukrezia Jochimsen [DIE LINKE])


rst wenn sie ausgesprochen wird, können wir gegen-
ber dieser Art von Journalismus an Vergeben denken.

Hier ist für uns eine Menge aufzuarbeiten, auch kon-
ret am Fall Kurras. Wir wollen wissen: Was hat die
tasi sonst noch gewusst? Wenn sie Kurras entgegen-
ält: „Das kann nicht stimmen, was Sie uns sagen; da ha-
en wir andere Aussagen“, dann wollen wir wissen, von
em und welche. Hier bleibt eine Menge Aufarbeitungs-
edarf.

Dass in den alten Fronten die Birthler-Behörde
chlechtgemacht wird und man von interessierter Seite
mmer wieder die Gleichen sagen lässt, dass sie versagt,
ängt uns zum Halse heraus. Wir erwarten, dass der
eutsche Bundestag tätig wird. Ich spreche damit alle

n, die sich hier zu Wort gemeldet haben. Volker Kauder,
ch weiß, wie emotional Sie das in Ihrer Fraktionssitzung
iskutiert haben – zu Recht. Daraus muss auch etwas
olgen. Dieses dem Westen zugewandte Gesicht müssen
ir wissenschaftlich noch genauer untersuchen. Dann
rauchen wir Geschichte nicht umzuschreiben. Vielmehr
önnen wir sie dann erstmals präzise schreiben. Das ist
uch notwendig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622509300

Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Kollege

tto.


Hans-Joachim Otto (FDP):
Rede ID: ID1622509400

Zunächst einmal, Herr Kollege Wieland, ist zu sagen:

as war eine gute Rede.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)


ach dieser in all ihren Teilen sehr guten Rede und all
em, was Sie hier zu Recht gesagt haben, verstehe ich






(A) )



(B) )


Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

aber nicht, warum Sie dem Antrag der FDP nicht zustim-
men wollen. Das ist schwer verständlich.


(Iris Gleicke [SPD]: Ich habe ganz gut verstanden, warum er nicht zustimmen kann!)


Diese Frage richtet sich auch an die übrigen Redner, die
hier gesprochen haben.

Es war ja eine bemerkenswerte Debatte. Jeder der
Redner, inklusive der Rednerin der Linksfraktion, sagte:
Der FDP-Antrag verfolgt ein sehr unterstützenswertes
Anliegen. Auch wir wollen nicht, dass es eine Ungleich-
behandlung zwischen West und Ost gibt.


(Zuruf der Abg. Iris Gleicke [SPD])


Auch wir wollen Transparenz und Forschung.

Meine Güte, warum stellen Sie nun aber, 20 Jahre
nach dem Ende der DDR, nicht selber einen Antrag, in
dem Sie darlegen, was Sie wollen?


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622509500

Herr Kollege, darf ich Sie darauf hinweisen, dass eine

Kurzintervention nicht dazu dient, die Redezeit Ihrer
Fraktion zu verlängern.


Hans-Joachim Otto (FDP):
Rede ID: ID1622509600

Nein, aber ich erwidere auf die Bemerkungen des

Kollegen Wieland und auch auf Bemerkungen anderer
und stelle die Frage – das ist zulässig –, warum die ande-
ren Fraktionen diesem Antrag nicht zustimmen wollen.
Frau Präsidentin, ich glaube, dass ich das darf, und
denke, dass ich das auch innerhalb der Zeit schaffen
werde.


(Zuruf von der LINKEN)


Letzte Bemerkung. Ich bringe es noch einmal auf den
Punkt: Wenn sich erstaunlicherweise alle fünf Fraktio-
nen über die Intention einig sind, dann wäre es doch nur
konsequent, wenn alle fünf zusammen oder wenigstens
vier von den fünf einen Antrag erarbeiten, der dann auch
von allen mitgetragen wird. Einfach den Antrag der FDP
abzulehnen, ist, wie ich finde, ein bisschen zu wenig,
meine Damen und Herren Kollegen.


(Beifall bei der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1622509700

Herr Kollege Wieland.


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622509800

Herr Kollege Otto, ich hatte Ihnen doch gesagt: Wir

enthalten uns heute ebenso, wie wir uns auch in den
Ausschüssen enthalten haben. Wir müssen nämlich leider
feststellen, dass Ihre an sich richtige Intention dadurch,
dass Sie so über das Ziel hinausschießen und begrifflich
leider nicht scharf zwischen wissenschaftlicher Forschung
und sozusagen einer nachträglichen „Gauckung“ großer
Teile des öffentlichen Dienstes trennen, in den Hinter-
grund tritt und dieser Antrag damit auf eine falsche
Schiene gesetzt wird, von der wir ihn auch nicht wieder
herunterbekommen.

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(C (D (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Änderungsantrag!)


Das, was wir wollen, ist auf der Grundlage des gelten-
en Stasi-Unterlagengesetzes ohne Frage möglich. Es
uss nur gemacht werden. Das Land Berlin hat seiner-

eit über 2 000 Polizisten überprüfen lassen. Es ist ja
icht nichts geschehen. Pensionäre wie Herrn Kurras hat
an seinerzeit tatsächlich nicht überprüft. Das hat aber

uch niemand, nicht einmal die FDP, gefordert. Es kann
etzt nicht darum gehen, noch einmal eine Massenüber-
rüfung durchzuführen. Wir wollen das aus rechtsstaatli-
hen Gründen nicht und auch deswegen nicht, weil wir
einen, dass man 20 Jahre nach dem Fall der Mauer

icht so tun kann, als sei das gestern gewesen. Seitdem
st nämlich viel Zeit vergangen.

Die weitere Forschung und die zwangsläufig damit
erbundene Enttarnung von weiteren IMs wollen wir je-
och forcieren. Um das zu schaffen, müssen wir uns fra-
en, wie man das umsetzen kann und welche Kapazitä-
en dafür bereitgestellt werden, brauchen aber keine
esetzesänderung vorzunehmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Monika Griefahn [SPD])



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622509900

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-
mpfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien zu
em Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel: „Inoffi-
ielle Stasi-Mitarbeiter in Bundesministerien, Bundesbe-
örden und Bundestag enttarnen – Aufarbeitung des
tasi-Unrechts stärken“. Der Ausschuss empfiehlt in sei-
er Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/12982, den
ntrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/9803

bzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
ung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die
eschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Unions-

raktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke
egen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Enthaltung der
raktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Und zwei Stimmen aus der SPD-Fraktion und einer aus der CDU/CSU-Fraktion!)


Entschuldigung, ich werde gerade darauf aufmerksam
emacht, dass zwei Kollegen aus der SPD-Fraktion und
in Kollege aus der CDU/CSU-Fraktion gegen die Be-
chlussempfehlung gestimmt haben. Dann haben wir das
etzt gemeinschaftlich festgestellt; ich bedanke mich.

Ich rufe den Zusatzpunkt 8 auf:

Beratung des Antrags der Bundesregierung

Anpassung des Einsatzgebietes für die Beteili-
gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämp-
fung der Piraterie vor der Küste Somalias

– Drucksache 16/13187 –






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Petra Pau
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Rechtsausschuss
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Staatsminis-
ter Gernot Erler.

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Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1622510000


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zum zweiten Mal in weniger als einem halben Jahr de-
battieren wir heute über Piraten, die vor der somalischen
Küste ihr Unwesen treiben.

Im Dezember hat der Bundestag mit großer Mehrheit
den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der europäi-
schen Mission „Atalanta“ beschlossen. Seither hat
Deutschland einen beachtlichen Beitrag zur Bekämp-
fung der Piraterie am Horn von Afrika geleistet. Die ge-
rade für die Exportnation Deutschland wichtigen See-
routen sind dadurch sicherer geworden.

Zwar kann niemand behaupten, dass das Problem ge-
löst sei; aber die Operation „Atalanta“ ist schon jetzt ein
Erfolg. So hat „Atalanta“ – dies ist besonders wichtig –
seit dem Beginn der Operation alle Schiffe des Welter-
nährungsprogramms sicher nach Somalia geleitet. Dies
ist eine der Hauptaufgaben der Operation, und diese
Aufgabe erfüllt sie zuverlässig. Weit über 1 Million not-
leidende Menschen konnten auf diese Weise mit Nah-
rungsmitteln versorgt werden.

Gemeinsam mit den internationalen Streitkräften vor
Ort haben die europäischen Marinekräfte zudem die
Durchfahrt durch den Golf von Aden sicherer gemacht.
Für Piraten ist es heute deutlich schwieriger und gefähr-
licher, Handelsschiffe zu kapern, die sich den angebote-
nen Konvois anschließen.

Der Erfolg von „Atalanta“ im Golf von Aden hat al-
lerdings dazu geführt, dass die Piraten zunehmend in
Gegenden ausweichen, in denen sie mit weniger Risiko
auf Kaperfahrt gehen können. Nach mehreren Überfäl-
len in den Gewässern um die Seychellen hat sich der In-
selstaat mit der Bitte um Hilfe an die Europäische Union
gewandt. Die EU war sich einig, dass „Atalanta“ reagie-
ren muss. Das Operationsgebiet der Mission wurde da-
raufhin an das Operationsgebiet der Piraten angepasst.
Insgesamt stehen heute auch mehr Einsatzkräfte im Ope-
rationsgebiet zur Verfügung als bisher.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe auf Ihre
Unterstützung für den Antrag der Bundesregierung auf
eine entsprechende Erweiterung des Einsatzgebietes der
Bundeswehr.

Die ersten Monate von „Atalanta“ haben uns vor Au-
gen geführt, dass es nicht nur darauf ankommt, Akte der

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(C (D iraterie zu verhindern. Ganz wesentlich ist, dass den Piaten der Prozess gemacht wird. Nach dem Briefwechsel wischen der Europäischen Union und Kenia ist es uns rlaubt, Piraten zur Strafverfolgung den kenianischen ehörden zu übergeben. Wir haben uns davon überzeugt und tun das weiterhin –, dass die Verfahren ordnungsemäß ablaufen. Wir sind Kenia für seinen Beitrag zur ekämpfung der Piraterie dankbar. Die Strafverfolgung omalischer Piraten ist für Kenia natürlich auch eine Beastung. Daher unterstützen die Europäische Union und eutschland das Land und seinen Justizsektor bei der ewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben. Unabhängig davon ist uns klar, dass wir nicht daueraft alle Piraten zur Strafverfolgung nach Kenia bringen önnen. Wir setzen uns daher für eine internationale Piateriegerichtsbarkeit ein, die am besten in der Region ngesiedelt werden sollte. Wir sind damit bei einigen unerer Partner auf Skepsis gestoßen, auch weil dieses Voraben nicht kurzfristig realisierbar und weil es teuer sei. ei anderen findet unsere Idee aber Unterstützung. So prach sich vor wenigen Wochen der russische Präsident edwedew dafür aus. Wir werden weiterhin aktiv für iese bessere Alternative werben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben stets beont, dass eine grundsätzliche Lösung des Piraterieprolems nicht auf See liegt. In Mogadischu ist im Winter ine neue somalische Regierung angetreten, (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die hat aber nichts zu sagen!)


it der viele Menschen vor Ort große Hoffnungen ver-
inden. Diese Regierung unter Sheikh Sharif hat unsere
nterstützung. Wir sehen mit großer Sorge, dass der mi-

itante Widerstand in Süd- und Zentralsomalia mit allen
itteln zu verhindern sucht, dass Frieden und Sicherheit

urückkehren. Frieden und Sicherheit in Somalia brau-
hen funktionierende Sicherheitskräfte. Deshalb hat
uch die internationale Geberkonferenz in Brüssel dem
iederaufbau des somalischen Sicherheitssektors erste

riorität eingeräumt. Wir unterstützen diese Zielrichtung
usdrücklich und werden uns dabei mit unseren Partnern
ng abstimmen.

Wir haben mit Sympathie und Interesse den französi-
chen Vorschlag für eine europäische Initiative zur Aus-
ildung somalischen Militärs in Dschibuti aufgenom-
en. Wir werden gemeinsam mit unseren europäischen
artnern prüfen, ob und wie eine solche Initiative umge-
etzt werden kann.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In welchem Staat soll die denn liegen? Den es gar nicht gibt! So ein Quatsch!)


Die internationale Gemeinschaft hat auf das Piraten-
roblem rasch und entschlossen reagiert. Deutschland
eistet dabei einen wichtigen Beitrag.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glauben Sie ja selber nicht!)


ie Zusammenarbeit auf See funktioniert auch dank der
nternationalen Kontaktgruppe zur Pirateriebekämpfung
or Somalia gut, an der wir uns aktiv beteiligen. Wir






(A) )



(B) )


Staatsminister Dr. h. c. Gernot Erler
werden uns im europäischen und internationalen Rah-
men dafür einsetzen, dass auch an Land Frieden und Si-
cherheit zurückkehren.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Dies ist nicht nur ein Zeichen der Solidarität mit Soma-
lia. Es liegt auch in unserem eigenen Interesse.

Vielen Dank fürs Zuhören.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622510100

Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Dr. Rainer

Stinner das Wort.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Rainer Stinner (FDP):
Rede ID: ID1622510200

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol-

legen! Wir werden heute diesem Antrag zur Erweiterung
des Mandats zustimmen. Wir möchten aber sehr deutlich
sagen, dass die Ausweitung des Operationsgebietes vor
allem deshalb notwendig ist, weil die Bundesregierung
das bisherige Mandat einfach nicht richtig ausgeschöpft
und ausgenutzt hat; denn nur dadurch konnten die Pira-
ten ihre Operationsgebiete ausdehnen.

Wir sind der Meinung, dass die an diesem Mandat
„Atalanta“ beteiligten deutschen Soldaten der deutschen
Marine ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen
tatkräftig erfüllen. Dafür möchten wir ihnen Dank und
Anerkennung spenden.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Allerdings, sehr geehrter Herr Staatsminister, das,
was Sie hier vorgetragen haben, war eine Beschöni-
gungsrede allerersten Grades. Diese könnte man vergol-
den, wenn es einen Wettstreit für Beschönigungsreden
gäbe. Dass die Bundesregierung dieses Mandat als Er-
folg wertet, kann ich nur als Hohn bezeichnen. Die Dis-
kussion, die wir seit über einem Jahr führen, ist der
schlagende Beweis für die eindeutige Handlungsunfä-
higkeit und Handlungsunwilligkeit der Bundesregierung
in diesem Falle.

Wir erinnern uns alle an die geradezu bizarre Diskus-
sion vor einem Jahr, ob wir denn überhaupt gegen Pira-
ten vorgehen dürften. In den heute vorliegenden Antrag
zur Erweiterung des Mandats hat die Regierung erstmals
das Völkergewohnheitsrecht als Rechtsgrundlage aufge-
nommen. Wir waren von Anfang an dieser Meinung. In-
nenministerium und Verteidigungsministerium waren
anderer Meinung. Heute steht genau das im Antrag; das
ist gut so.

Wir erinnern uns daran, dass die Bundesregierung
monatelang nicht in der Lage war, ein Konzept vorzule-
gen, wie denn mit gefangen genommenen Piraten umge-
gangen werden soll. Wir erinnern uns an das Abstim-
mungschaos in der Bundesregierung, als es um die

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(C (D ngedachte Befreiung der „Hansa Stavanger“ ging. Wir ritisieren nachdrücklich, und zwar vom ersten Tage an is heute, dass die Bundesregierung die Ermächtigung, ie wir, der Bundestag, ihr gegeben haben, nicht ausutzt. Die Regierung – das hat auch der Staatsminister getan – lopft sich dafür auf die Schulter, dass sie 24 Schiffe des orld Food Programme begleitet hat. Das ist richtig; das st gut. Aber das ist circa 1 Promille der jährlichen chiffsbewegungen am Horn von Afrika. Es als Erfolg u bezeichnen, dass wir 1 Promille geschützt haben, ann man doch nur als Schönfärberei kennzeichnen. ie Piraterie geht munter weiter. Dutzende von Schiffen ind in den Händen von Piraten. Am 12. Mai 2009 melete das Internationale Marinebüro – eine sehr verlässlihe Quelle –, dass bereits jetzt, am 12. Mai, die Zahl der iratenüberfälle die für das Gesamtjahr 2008 überschrit en hat. Und da redet unsere Regierung von einem Erolg. Das kann doch wohl nicht wahr sein. Dabei bestand die Bundesregierung in dem Antrag für as Mandat, dem wir zugestimmt haben, ausdrücklich uf der Ermächtigung, aktiv gegen Piraten vorzugehen, iratenschiffe aktiv zu bekämpfen, diese Schiffe zu bechlagnahmen und die Piraten festzunehmen. Das steht lles deutlich im Mandat. Wir haben dem zugestimmt. Aber die Bundesregierung nimmt diese durch das andat erfolgte Ermächtigung bis heute nicht wahr. m Mandat wird wörtlich von der „Beschlagnahme von eeräuberschiffen“ gesprochen. Die Piratenakte, sehr eehrter Herr von Klaeden, finden, wie wir alle wissen, ber 500 Seemeilen von der Küste entfernt statt. Wir alle issen, dass es völlig unmöglich ist, dass die Schlauchoote von Land aus bis dahin fahren. Die haben natürich Mutterschiffe. Wir alle wissen, wo diese liegen – wir issen das nicht von allen, aber von einigen –, spätes ens dann, wenn wir das machen würden, was geboten äre, nämlich die Boote bei abgewehrten Piratenangrif en zu verfolgen und zu beobachten, wohin sie fahren. ie fahren nämlich nicht an die Küste, sondern zu ihren utterschiffen. Wenn wir so vorgehen würden, dann üssten wir, wo die Mutterschiffe liegen. Andere Natioen machen das. Wir tun das bisher nicht. Als verantwortliche Politiker müssen und können wir och hoffentlich davon ausgehen, dass die Ermächtiung, die wir der Bundesregierung erteilt haben, von ieser auch genutzt wird; ansonsten bräuchten wir keine andatsanträge zu verabschieden. Die Bundesregie ung nutzt diese bisher eindeutig nicht. Ich sage hier ausdrücklich: Wie die Bundesregierung ieses Mandat erfüllt, darüber zu entscheiden, ist nicht nsere Aufgabe. Wir stehen nicht auf dem Feldherrenhüel. Wie Sie das umsetzen, das zu entscheiden, ist Ihre ufgabe. Dazu haben Sie gut ausgerüstete und ausgebilete Soldaten und andere Kräfte, die das tun. Dies ist hre Obliegenheit. Dr. Rainer Stinner Bei 24 000 Schiffsbewegungen pro Jahr ist es eben nicht ausreichend, sich auf die Begleitung von Schiffen im Rahmen des World Food Programme zu beschränken. Begleitung ist zwar gut und richtig. Aber angesichts der Größe des Seegebietes und angesichts des Einsatzes von circa 30 Schiffen weltweit – davon 8 im Rahmen von „Atalanta“ – ist es völlig undenkbar, alle Schiffe begleiten zu wollen. Deshalb müssen wir aktiv gegen Piraterie vorgehen. Daher sagen wir: Die Ausweitung des Mandatsgebietes ist geboten. Wenn wir aber in der Vergangenheit aktiv gegen Piraterie vorgegangen wären, hätten wir die Operationsbasis der Piraten eindeutig einschränken können. Deshalb verknüpfen wir – Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss – unsere heute Zustimmung mit der eindeutigen Erwartung an die Bundesregierung, dass sie jetzt endlich das tut, was geboten ist, nämlich aktiv gegen Piraterie vorzugehen. Piraten auf hoher See sind Schwerstkriminelle. So müssen sie auch behandelt werden. Wir fordern Sie auf, endlich zu agieren. Vielen Dank. Das Wort hat der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung. Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister der Verteidigung: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Stinner, ich will zunächst die Kritik, die Sie am Einsatz der deutschen Marine am Horn von Afrika im Rahmen des Mandats „EU-Atalanta“ geübt haben, mit Nachdruck zurückweisen. Ich halte dies für eine Diskreditierung unserer Soldatinnen und Soldaten (Dr. Max Stadler [FDP]: Sie haben nicht zugehört!)


(Beifall bei der FDP und der LINKEN)


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Doch!)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der FDP)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622510300

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


– Kollege Stadler, ich begründe das: Der Einsatz im
Rahmen von „Atalanta“ ist erfolgreich. Denn was ist die
Aufgabe, die dieses Parlament beschlossen hat? Erstens
die Begleitung der Schiffe im Rahmen des World Food
Programme, zweitens die Begleitung der Handelsschiffe
unter EU-Flagge und drittens die Verfolgung, die hier
teilweise dargestellt worden ist.

Man muss schon zur Kenntnis nehmen, dass mittler-
weile 180 000 Tonnen Lebensmittel und 150 Handels-
schiffe, die sich ordentlich angemeldet haben, sicher in
die Häfen begleitet worden sind, dass 27 Piratenangriffe
abgewehrt worden sind und 68 Piraten festgenommen
und vor Gericht gebracht worden sind. Lieber Herr Kol-
lege Stinner, ich finde schon, dass diese Bilanz deutlich
macht, dass unsere Soldatinnen und Soldaten ihren Auf-
trag gut erfüllen. Deshalb bin ich ihnen für das Engage-
ment im Rahmen des Mandats „EU-Atalanta“ dankbar.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


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(C (D s geht hier um den Einsatz der deutschen Marine; Kolege Stinner, daran können Sie nicht vorbeireden. (Dr. Rainer Stinner [FDP]: Tue ich auch nicht!)


Ich will Folgendes hinzufügen: Sie haben natürlich
echt, wenn Sie sagen, dass das Seegebiet neunmal so
roß ist wie die Bundesrepublik Deutschland. Aber un-
er Problem ist doch zurzeit, dass Schiffe unangemeldet
n dieses Seegebiet fahren und man sich dann wundert,
ass man Piratenangriffen ausgesetzt ist, oder dass Se-
elregatten in diesem Seegebiet durchgeführt werden
nd man sich wundert, dass man Opfer von Piraten-
ngriffen und auch von terroristischen Aktivitäten wird.
in solches Verhalten hat aus meiner Sicht in diesem
eegebiet derzeit nichts verloren. Deshalb kann ich je-
em Reeder nur raten, dass er sich entsprechend dem
onzept zur vernetzten Sicherheit anmeldet und entspre-

hend begleitet wird.


(Beifall bei der SPD)


Meine Damen und Herren, warum beschließen wir
enn heute die Erweiterung des Mandats? – Weil die Pi-
aten darauf reagiert haben. Da wir im Golf von Aden
nd vor der Küste Somalias im Rahmen dieses Mandats
ffektiv sind, sind sie in ein weiteres Gebiet im Indi-
chen Ozean bis hin zu den Seychellen ausgewichen.

Kollege Stinner, was das Argument der Mutterschiffe
ngeht, so fahren sie dort nicht mit Piratenflagge. Viel-
ehr hat man private Transportschiffe gekapert. Sie wis-

en doch ganz genau, was unseren indischen Kameraden
assiert ist: Sie haben ein derartiges Schiff versenkt, und
ann hat sich herausgestellt, dass thailändische Fischer
n Bord waren. So etwas ist doch nicht Sinn und Zweck
er Übung. Deshalb muss man hier schon sehr differen-
iert vorgehen und verhältnismäßig reagieren, das heißt,
inerseits den Auftrag erfüllen und andererseits keine
nbeteiligten in Gefahr bringen, die auf privaten Schif-

en unterwegs sind.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


„EU-Atalanta“ ist jetzt mit etwa 13 Schiffen in die-
em Mandat, von denen wir drei stellen. Wir leisten mit
em Seefernaufklärer „Orion“ einen wichtigen Beitrag.
nsgesamt sind jetzt 40 Schiffe im Seegebiet, und es ist
ine Kontaktgruppe eingerichtet worden, um eine ent-
prechende Koordinierung vorzunehmen. Es ist nämlich
uch sinnvoll, dass nicht jede Nation nur auf ihren eige-
en Bereich schaut, sondern dass wir hier gemeinsam
perieren, um Seesicherheit und freien Seehandel herzu-
tellen.

Wenn in dieser Debatte gesagt wird, dass es sich bei
en Piraten um arme Fischer aus Somalia handele, muss
ch dem mit Nachdruck widersprechen. Dort findet orga-
isierte Kriminalität statt. Sie müssen einmal sehen, in
elcher Art und Weise dort vorgegangen wird: Nach-
em wir Piraten festgenommen und vor ein Gericht in
enia gebracht hatten, wurde die Bundesregierung mit
lagen wegen Freiheitsberaubung der Piraten überzo-
en. Dies zeigt doch, wie absurd hier zum Teil agiert
ird. Deshalb müssen wir unseren Auftrag, gegen die
iraterie vorzugehen, wirkungsvoll erfüllen.






(A) )



(B) )


Bundesminister Dr. Franz Josef Jung

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Ich bin dankbar, dass wir – Kollege Erler hat es hier
vorgetragen –, die Piraten in Kenia vor Gericht bringen
können. Ich halte es auch für richtig, dass wir uns weiter-
hin darum bemühen und Russland es auch unterstützt,
dass ein internationaler Gerichtshof zur Pirateriebe-
kämpfung in der Region errichtet werden kann. Unsere
niederländischen Kollegen haben gerade Folgendes er-
lebt: Als sie die Piraten vor ein niederländisches Gericht
gestellt haben, haben diese die Bitte ausgesprochen,
möglichst lange in den Niederlanden bleiben zu dürfen,
und haben im Grunde schon um Asyl gebeten. Dies ist
auch nicht Sinn und Zweck einer solchen Bestrafung, die
letztlich eine Bekämpfung der Piraterie darstellen soll.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte es
schon für richtig, dass wir auch in diesem Bereich unser
Konzept der vernetzten Sicherheit umsetzen. Ich habe
gesagt: Schiffe anmelden, damit begleitet werden kann,
aber auch eine Entwicklung in Somalia unterstützen, die
möglichst wieder zu stabileren Verhältnissen führt. Die
internationale Gemeinschaft hat jetzt ein Programm von
200 Millionen Euro beschlossen, damit auch von Land
her wirkungsvoller gegen Piraterie vorgegangen und ge-
wissermaßen parallel ein gemeinsamer Erfolg erzielt
werden kann.

Aus der Tatsache, dass wir effektiv handeln, folgte,
dass sich die Piraterie in den Indischen Ozean ausge-
dehnt hat. Deswegen ist vom Politischen und Sicher-
heitspolitischen Komitee der Europäischen Union am
19. Mai der Beschluss gefasst worden, den Operations-
plan zu verändern. Damit wird das Seegebiet von
3,5 Millionen Quadratkilometern auf 5 Millionen Qua-
dratkilometer ausgedehnt, wie gesagt, bis zu den Sey-
chellen. Das Bundeskabinett hat dieser Erweiterung am
27. Mai zugestimmt.

Es ist richtig und notwendig, dass der Deutsche Bun-
destag dieser Erweiterung des Operationsgebiets seine
Zustimmung gibt, worum ich ausdrücklich bitte. Dann
werden wir auch weiterhin mit der deutschen Marine un-
seren Beitrag im Rahmen der Operation „EU-Atalanta“
leisten und in möglichst großem Umfang Seesicherheit
herstellen und freien Seehandel gewährleisten können;
denn bis zu 90 Prozent unserer Produkte werden teil-
weise auf See transportiert. Daher liegt es auch im Inte-
resse Deutschlands, dass unsere Soldatinnen und Solda-
ten einen Beitrag zur Bekämpfung der Piraterie und zur
Herstellung eines freien Seehandels leisten. Ich bitte Sie
um Unterstützung für dieses Mandat, damit wir einen
wirkungsvollen und effektiven Beitrag leisten können,
um die Geißel der Piraterie in diesem Seegebiet zu be-
kämpfen.

Recht schönen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622510400

Zu einer Kurzintervention hat der Kollege Dr. Stinner

das Wort.

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(C (D Vielen Dank. – Auch wenn ich von der Regierungs ank „Herrje!“ höre, nachdem Sie mich ausdrücklich anesprochen haben, Herr Minister, möchte ich mein paramentarisches Recht wahrnehmen und erwidern. Ich abe den Äußerungen entnehmen können, dass das der egierungsbank nicht gefällt. Herr Minister, zunächst einmal Folgendes: Ich habe ehr deutlich gesagt, dass ich den Einsatz der Soldaten ertschätze, ich den Soldaten meine Anerkennung aus preche und sie nicht kritisiere. Ich finde es den Soldaten egenüber nicht fair, dass Sie die Kritik, die ich an Ihen, Herr Minister, und an der Bundesregierung geäuert habe, auf die Soldaten umlenken. Das haben unsere oldaten nicht verdient. Zweitens. Sie haben wieder einmal auf die 150 und ie 24 Schiffe hingewiesen. Ich wiederhole es: Das entpricht 1 Promille. Bei 1 Promille Sicherheit können wir icht von einem Erfolg der Pirateriebekämpfungsaktion eden. Drittens: Mutterschiffe. Ich war im maritimen NATOauptquartier in Neapel. Dieselben Informationen sind ir vom Flottenkommando gegeben worden. Wir wuss en und wissen, wo die Mutterschiffe liegen. Sie sind bis uf 100 Meter genau identifiziert und mir gezeigt woren. Ich weise noch einmal auf den Vorschlag hin: Wenn ie die Schlauchboote verfolgen würden, wüssten Sie, o die Mutterschiffe sind. Sie sind eindeutig gekenn eichnet. Mein letzter Punkt: Eine Ausweitung ist richtig. enn Sie aber nichts gegen die Piraterie tun, werden Sie as Gebiet alle sechs Monate ausweiten müssen, bis zum nde der Welt. Sie müssen gegen Piraterie aktiv vorgeen, sonst nützt die Ausweitung überhaupt nichts. Möchten Sie erwidern, Herr Minister? Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister der Verteidiung: Herr Kollege Stinner, ich will meine Argumente nicht iederholen. Ich will Sie aber darauf hinweisen, dass die undesregierung diese Operation gemeinsam mit den ilitärisch Verantwortlichen durchführt. Dadurch, dass ie die Operation kritisieren, kritisieren Sie letztlich na ürlich auch unsere Soldatinnen und Soldaten. Wir steen unter einem europäischen Mandat. Wir haben einen uropäischen Kommandeur in Northwood, wie Sie wisen. Wir haben ein Force Headquarter vor Ort. Das ist in Einsatz, der europäisch geleitet wird. Ich finde – das ntspricht übrigens auch der Beurteilung meiner euroäischen Kollegen –, dass das Mandat „EU-Atalanta“ isher erfolgreich umgesetzt wurde. Ich sage Ihnen noch einmal: 180 000 Tonnen Lebensittel und 150 Handelsschiffe sind kein Pappenstiel. enn die Schiffe angemeldet werden, kommen sie si Bundesminister Dr. Franz Josef Jung cher in die Häfen. Dass wir das Mandat heute ausdehnen müssen, zeigt aus meiner Sicht die Effektivität der Umsetzung des Mandats. Deshalb wollen wir unseren Auftrag weiterhin in dieser Art und Weise erfüllen. Das Wort hat nun der Kollege Dr. Norman Paech für die Fraktion Die Linke. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Erler und Herr Jung, ich kann ja verstehen, dass Sie optimistisch sein und sich ein schönes Bild malen müssen. Ich bin aber sehr viel mehr bei Herrn Stinner, der realistisch aufgezeigt hat, was dort wirklich geschehen ist. Ich will nur zwei Zahlen nennen. Sie können es im Augenblick vielleicht als Erfolg werten, dass 2008 nur 42 Schiffe erfolgreich gekapert worden sind und 2009 bis jetzt nur 29. Warten Sie aber die kommenden Monate ab. Die Rechnung wird am Schluss gemacht. Sie werden sehen, dass in 2009 sehr viel mehr Schiffe gekapert werden. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Dann rechnen Stinner und Paech ab!)

Dr. Rainer Stinner (FDP):
Rede ID: ID1622510500

(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622510600




(A) )


(B) )


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622510700

(Beifall bei der LINKEN)

Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622510800

Im Grunde ist Ihnen allen doch klar, dass diese Art
der Piratenjagd gar keinen Erfolg haben kann. Jetzt wol-
len Sie das Einsatzgebiet von 3,5 Millionen Quadratkilo-
metern auf 5 Millionen Quadratkilometer ausweiten.
Das ist ungefähr 14-mal so groß wie die Bundesrepublik.
Sie wissen ganz genau, dass diese paar Dutzend Schiffe
auf diesem Gebiet noch weniger ausrichten können als
bisher.

Schon kommen der Verband Deutscher Reeder, aber
auch die FDP – das war vorauszusehen – mit der Forde-
rung nach mehr Schiffen. 150 Schiffe bringt Frau
Homburger schon ins Spiel. Der „Atalanta“-Komman-
deur Philipp Jones spricht von Hunderten Schiffen, die
notwendig wären.

Jetzt haben Sie erst einmal die Seychellen im Visier,
und dann kommt natürlich irgendwann Madagaskar
hinzu. Das hat doch alles keinen Sinn. Sie kaschieren
Ihre Hilflosigkeit durch militärische Muskeln. Das erin-
nert mich historisch ein wenig an Wilhelm II., der ein-
mal vor Marokko aufkreuzte.


(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Verharmlosung von Wilhelm II.! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie sprechen ja von Kriegsmarine, nicht von der kaiserlichen Marine!)


Im neuesten Friedensgutachten der fünf größten For-
schungsinstitute stehen zu unserem Thema zwei bemer-
kenswerte Aussagen, die ich zitieren möchte:

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(C (D Eine fast kriminell zu bezeichnende Untätigkeit der entwickelten Länder hat mit dazu beigetragen, dass sich ein zunächst unbedeutendes lokales Ärgernis zu einer internationalen wirtschaftlichen Bedrohung auswirken konnte. nd: Piraterie ist ein ständiges Phänomen, sie reagiert vor allem auf fehlende Regierungsführung, extreme Einkommensunterschiede und auf politische Missstände. as ist der Kern des Problems und auch der Schlüssel ür eine nachhaltige Lösung. Es gibt im Grunde drei Arten internationaler Kriminaität vor Somalia, die von dem Zerfall dieses Staates proitiert haben und profitieren. Das sind der illegale Fischang durch industrielle Fangflotten, die Verklappung von iftmüll und die Piraterie. Alle drei sind sehr eng mit inander verbunden, und für alle drei Probleme sind die roßen Industrieländer hauptverantwortlich. (Beifall der Abg. Sevim Dağdelen [DIE LINKE])


(Beifall bei der LINKEN)


essen Schiffe waren es denn, die den Fisch aus dem
eer geholt und stattdessen Unmengen von Giftmüll

ort verklappt und versenkt haben? Erst die Angriffe auf
ie Schiffe der großen Industrienationen haben für öf-
entliche Empörung gesorgt und das Militär auf den Plan
ebracht.

In der Debatte vor ungefähr 14 Tagen wollten Sie
ichts von dem illegalen Fischraub hören. Deshalb hier
och einmal zwei Zahlen: Schon 2005 belief sich der
hrliche Verlust für die somalische Wirtschaft auf 94 Mil-

ionen Dollar, und 2008 haben Europäer und Asiaten
isch im Wert von 300 Millionen Dollar aus den Gewäs-
ern vor Somalia geholt. Was blieb den armen Küstenbe-
ohnern eigentlich noch übrig? Sie konnten entweder

lüchten und auf dem Meer sterben oder angreifen.

Um nicht missverstanden zu werden: Piraterie darf
ie Seeschifffahrt nicht gefährden und muss bekämpft
erden. Aber solange Sie nicht mit zivilen Mitteln an
ie Wurzeln herangehen, ist jede militärische Aktion
innlos und destabilisiert die gesamte Region. Deswegen
ehnt die Linksfraktion dieses ganze unsinnige Unter-
ehmen ab.


(Beifall bei der LINKEN – Rainer Arnold [SPD]: Gibt es auch eine Perspektive nach dieser Analyse?)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622510900

Das Wort hat der Kollege Winfried Nachtwei für die

raktion Bündnis 90/Die Grünen.


Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622511000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

er UN-Sicherheitsrat hat unverändert recht: Die Pirate-
ie vor Somalia ist eine Bedrohung internationaler Si-
herheit. Diese Bedrohung betrifft übrigens zum großen






(A) )



(B) )


Winfried Nachtwei
Teil Seeleute aus der sogenannten Dritten Welt, zumin-
dest was die Schiffsbesatzungen angeht. Die Staaten sind
deshalb aufgerufen, die Piraterie mit einem Bündel von
kurzfristig, mittelfristig und langfristig wirkenden Maß-
nahmen zu bekämpfen und einzudämmen. Es wäre ein
sicherheitspolitischer Albtraum, würde die heutige orga-
nisierte Kriminalität der Piraterie sich mit transnationa-
lem Terrorismus verbinden.

Ausgehend vom Beschluss des Europäischen Rates
legt die Bundesregierung mit ihrem heutigen Antrag eine
Klarstellung und Präzisierung zum Einsatzgebiet vor. Es
ist gesagt worden, dass das reale Einsatzgebiet von
3,5 Millionen auf 5 Millionen Quadratkilometer erwei-
tert wird. Das ist eine unvorstellbar große Fläche. Ange-
sichts der realen Verlagerung der Piratenaktionen ist
diese Ausweitung zunächst einmal plausibel. Aber ist
diese Maßnahme auch geeignet, zu einer wirksameren
Piratenbekämpfung beizutragen?

Kurze Zwischenbilanz: Alle Transporte – die Zahlen
sind schon genannt worden – des World Food Programme
mit über 150 000 Tonnen Hilfsgütern sind sicher nach
Somalia gekommen. 24 Group-Transits sind sicher
durch den Golf von Aden geleitet worden. Die Befürch-
tung, die nicht wenige hatten, nämlich dass es auch zu
Militäroperationen an Land kommt und dadurch eine un-
berechenbare Eskalation in Gang gesetzt wird, hat sich
nicht bewahrheitet. So weit ist ein Teilerfolg zu ver-
zeichnen.

Aber zu der Bilanz gehören auch andere Zahlen, die
ebenfalls schon genannt worden sind. Im vorigen Jahr
hat es insgesamt 111 Piratenüberfälle und 42 Kaperun-
gen gegeben. In diesem Jahr waren es bis Anfang Mai
insgesamt 114 Überfälle und 29 Kaperungen. Man muss
sehen, dass in diesem Raum Abertausende von Schiffen
unterwegs sind. Von einer wirksamen Eindämmung der
Piraterie ist die Staatengemeinschaft noch sehr weit ent-
fernt.

Vor Ort sind im Rahmen von drei Operationen mehr
als 40 Kriegsschiffe im Einsatz, darüber hinaus etliche
unter nationalem Kommando. Hier kann man nicht von
einem effektiven Multilateralismus sprechen, sondern
nur von einem ausdrücklich ungeordneten Multilateralis-
mus. Die wichtigste Aufgabe ist, dass wenigstens die
vorhandenen Kräfte viel besser organisiert werden und
– der Vorschlag ist nicht neu – alles unter ein UN-Kom-
mando gebracht wird. Dadurch würde die Effektivität si-
cher steigen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zum Schluss möchte ich Maßnahmen ansprechen, die
ausschlaggebend sind – dazu gehört die Militäroperation
nicht –, aber fast gar nicht berücksichtigt werden. Ers-
tens. Was geschieht international gegen die Hintermän-
ner, Planer und Finanziers?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zweitens. Der Dreh- und Angelpunkt ist die kaputte
Staatlichkeit an Land, vor allem in Somalia. Hier sind in
den letzten Monaten erste Schritte gemacht worden:
Eine Kontaktgruppe hat sich gebildet. Die äthiopischen
Truppen sind abgezogen, was sehr wichtig war, um die

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(C (D hancen für eine politische Konfliktlösung zu erhöhen. ußerdem hat im April dieses Jahres eine Geberkonfe enz in Brüssel stattgefunden. Die sehr schwache Übergangsregierung in Mogaischu und die sogenannten Behörden in Puntland und omaliland im Norden haben jeweils als Drängendstes on der Staatengemeinschaft gefordert: Bitte helft uns eim Aufbau von Sicherheitsstrukturen und von ein weig Staatlichkeit! – Dafür soll ein Großteil der Gelder er Geberkonferenz, die 213 Millionen Euro zugesagt at, verwandt werden. Hier stehen wir wieder vor einem Problem: Das Geld teht zur Verfügung. Alle sagen, der Aufbau von solchen trukturen und von zumindest ein wenig funktionierener Staatlichkeit sei elementar. Aber dafür braucht man uch die entsprechenden Personalkapazitäten. Kollege Nachtwei, achten Sie bitte auf die Zeit. Ich komme zum Schluss. – Es darf nicht wieder so ab aufen wie zum Beispiel im Kongo bei den Missionen USEC und EUPOL, wo es von deutscher Seite hieß: ir haben nicht genügend Soldaten und Polizisten, die ranzösisch sprechen. – Jetzt kann man diese Leute aus icherheitsgründen noch nicht dort hinschicken. Aber enn die politische Konfliktlösung etwas weiter voraneschritten ist, dann muss man auch Ausbilder, Berater sw. – keine Soldaten – hinschicken können. Dafür müsen jetzt die Kapazitäten aufgebaut werden, damit man n einem halben Jahr oder in einigen Monaten wirklich ntsprechend helfen kann. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622511100
Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622511200


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622511300

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
rucksache 16/13187 an die in der Tagesordnung aufge-

ührten Ausschüsse vorgeschlagen, wobei die Vorlage
bweichend von der Tagesordnung nicht gemäß § 96 der
eschäftsordnung an den Haushaltsausschuss überwie-

en werden soll. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist
er Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Ich komme zurück zum Tagesordnungspunkt 40. Dazu
iegen mir zahlreiche Erklärungen gemäß § 31 unserer
eschäftsordnung vor. Wie vereinbart, nehmen wir diese
rklärungen zu Protokoll.1)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 42 auf:

Beratung des Berichts des Rechtsausschusses

(6. Ausschuss) gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäfts-

ordnung zu dem von den Abgeordneten Jan
Korte, Petra Pau, Ulla Jelpke, weiteren Ab-

Anlagen 12 bis 15






(A)



(B) )


Vizepräsidentin Petra Pau
geordneten und der Fraktion DIE LINKE einge-
brachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes zur Aufhebung natio-
nalsozialistischer Unrechtsurteile in der Straf-
rechtspflege (2. NS-AufhGÄndG)


– Drucksachen 16/3139, 16/13032 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Andreas Schmidt (Mülheim)


Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Jan Korte für die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Jan Korte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622511400

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Grund, aus dem wir heute hier diskutieren, ist der,
dass bereits vor drei Jahren ein Gesetzentwurf zur Reha-
bilitierung sogenannter Kriegsverräter von uns in den
Bundestag eingebracht wurde. Dies ist eine Opfer-
gruppe, die bis heute nicht rehabilitiert wurde und die
Hunderte, wenn nicht gar Tausende Opfer der Nazijustiz
umfasst. Wir wollen sie rehabilitieren. Grund für diese
Debatte ist, dass wir seit drei Jahren keine Beschluss-
empfehlung des federführenden Rechtsausschusses be-
kommen, und das, obwohl wir eine Anhörung des Rechts-
ausschusses durchgeführt haben, der Wissenschaftliche
Dienst ein Gutachten vorgelegt hat, es diverse Gutachten
und Stellungnahmen von Wissenschaftlern gegeben hat
und wir zuletzt sogar ein, wie ich finde, sehr aufschluss-
reiches Gutachten von Hans Hugo Klein, Mitglied der
CDU und Bundesverfassungsrichter a. D., das vom BMJ
in Auftrag gegeben wurde, bekommen haben.

Wir wollen uns heute damit beschäftigen, warum die
Rehabilitierung in diesem Hause nicht zustande kommt.
Denn – das ist entscheidend – es gibt bis in die Reihen
der CDU eine übergroße Mehrheit für diese Rehabilitie-
rung. In diesem Jahr jährt sich zum siebzigsten Mal der
Beginn des Zweiten Weltkrieges. Wir von der Linken sa-
gen: Die Rehabilitierung muss noch in dieser Legislatur-
periode geschehen. Wir sind weiter zu aller Kooperation
bereit, die dazu führt, dass wir das erreichen.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Klaus Uwe Benneter [SPD])


Hans Hugo Klein hat in seinem Gutachten Folgendes
zu den Kriegsverratsbestimmungen geschrieben: Sie
verstießen fundamental „gegen das rechtsstaatliche Be-
stimmtheitsprinzip“ und waren Grundlage für „in die äu-
ßere Form von Gerichtsurteilen gekleideten Tötungsver-
brechen“. Sie hatten nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu
tun. Der Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung
schreibt dazu: In diesem Fall stehen die bislang vorge-
brachten Sachargumente einer entsprechenden Gesetzes-
änderung nicht entgegen, sodass es von hier aus keine
Vorbehalte dagegen gibt. Dies habe ich dem Kollegen
Geis mit Schreiben vom 17. März 2009 mitgeteilt.

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(C (D Ebenso dafür sind – das konnte man heute nachlesen – oachim Gauck, Bischof Huber, die EKD, Pax Christi, ichtervereinigungen, vor allem Opfergruppen und nun uch – das ist sehr erfreulich – die Sozialdemokratische artei Deutschlands; denn besonders viele Opfer unter en Kriegsverrätern waren Sozialdemokraten, die unter en Fallbeilen der Nazijustiz zu Tode gekommen sind. Ich glaube, dass es bis in die CDU hinein – Franz osef Jung ist Mitglied der CDU – Unterstützung dafür ibt. Allerdings müssten Sie, Herr Gehb, einmal erkläen, wie Sie zu den Aussagen Ihres Kollegen Geis steen. In der FR wird zitiert: Darüber hinaus sei eine solche pauschale Aufhebung unerträglich für ihn, also Geis – weil damit die Arbeit von Juristen in der NS-Zeit pauschal verunglimpft würde. Weiter lässt er sich zitieren: „Alle Urteile würden damit zu Unrechtsurteilen.“ Wenn irgendetwas Unrecht gewesen ist, dann doch as. Darüber gibt es in der Wissenschaft, der Publizistik nd, ich glaube, auch hier im Bundestag nach so vielen ahren und Jahrzehnten des Kampfes keinen Dissens ehr. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


ch frage mich, wie lange solche Positionen hier noch
orgetragen werden dürfen und wie lange der Versuch
emacht werden soll, die Nazijustiz vom Nationalsozia-
ismus abzutrennen. Es kann hier keine Trennung geben.
ie Nazijustiz und in besonderer Weise die Nazimilitär-

ustiz waren substanzieller Bestandteil des nationalsozia-
istischen Terror- und Willkürregimes.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


s gibt keine Anhaltspunkte, die dagegensprechen.

In diesem Sinne erinnern wir uns daran, dass auch die
ehabilitierung der Widerstandskämpfer des 20. Juli
944 bitter erkämpft werden musste. Wir erinnern uns an
en Sozialdemokraten Fritz Bauer, den hessischen Gene-
alstaatsanwalt, der im Remer-Prozess maßgeblich dafür
esorgt hat. Er endete damals sein Schlussplädoyer, in-
em er mit Blick auf den 20. Juli sagte: „Unrecht kennt
einen Verrat.“ Was, bitte schön, soll daran Unrecht sein,
enn man einen der barbarischsten Vernichtungs- und
ngriffskriege in der Geschichte der Menschheit verrät?
as müssen Sie erklären.

Es wäre schön, wenn wir heute, fast 70 Jahre nach
eginn des Zweiten Weltkrieges, diese letzte Opfer-
ruppe rehabilitieren würden. Damit würden wir deut-
ich machen, dass diese Personen in unserem Sinne ge-
andelt haben. Denn jeder Verrat trug dazu bei, dass
uschwitz, die industrielle Massenvernichtung nicht

änger laufen konnten. Jeder Verrat führte dazu, dass die
)






(A) )



(B) )


Jan Korte
Dauer dieses Krieges, der jeden Tag Tausende oder teil-
weise sogar Millionen von Opfern gefordert hat, ver-
kürzt wurde.

Ich würde mich sehr freuen, wenn in dieser Legisla-
turperiode endlich die erforderliche parlamentarische
Mehrheit, die es in diesem Hause gibt, zustandekommen
würde, damit wir den Angehörigen der Opfer das Zei-
chen geben könnten, dass ihre Väter und Großväter nicht
vorbestraft sind, sondern unseren Respekt haben.

Schönen Dank.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622511500

Das Wort hat der Kollege Dr. Jürgen Gehb für die

Unionsfraktion.


Dr. Jürgen Gehb (CDU):
Rede ID: ID1622511600

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir de-

battieren heute nicht die Aufhebung von NS-Urteilen
wegen Kriegsverrats.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil ihr nicht wollt!)


Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes ist vielmehr
der Bericht des Rechtsausschusses nach § 62 Abs. 2 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu der
Frage, warum sich der Rechtsausschuss zehn Sitzungs-
wochen nach der Überweisung in der Sache immer noch
nicht abschließend geäußert hat.

Der Deutsche Bundestag hat sich bereits zweimal,
nämlich 1998 und 2002, sehr umfangreich mit der Frage
der pauschalen Aufhebung der NS-Urteile wegen
Kriegsverrats beschäftigt. Er hat die pauschale Aufhe-
bung jeweils mit großer Mehrheit abgelehnt.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Peinlich genug! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war falsch!)


Offenbar hält auch die Bundesregierung an dieser Auf-
fassung fest. Jedenfalls hat das Bundesministerium der
Justiz, geführt von der der SPD angehörenden Bundes-
ministerin Brigitte Zypries, auf eine Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 16/1849,


(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von wann ist die denn?)


in der es um die Frage geht, ob der Kriegsverrat im Na-
tionalsozialismus verurteilenswert sei, mit Schreiben
vom 15. Juni 2006 wie folgt geantwortet – ich zitiere –:

Die Frage lässt sich nur im konkreten Einzelfall be-
antworten. Dabei kommt es darauf an, ob infolge
des Verrats zusätzliche Opfer unter der Zivilbevöl-
kerung und/oder deutschen Soldaten zu beklagen
waren oder ob infolge des Verrats derartige Opfer
gerade vermieden wurden. Der Gesetzgeber hat
sich deshalb nach Auffassung der Bundesregierung
zu Recht dafür entschieden, bei der Änderung des

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(C (D Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege … für diese Fälle eine pauschale Aufhebung abzulehnen und es bei der Einzelfallprüfung zu belassen. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Zypries hat dazugelernt! Das sollten auch Sie tun! – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Dazu gibt es inzwischen auch eine Studie eines Sozialdemokraten!)


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht keinerlei An-
altspunkte, weder im Hinblick auf den Sachverhalt – er
st ja abgeschlossen – noch in rechtlicher Hinsicht, die
n dieser Bewertung irgendetwas ändern könnten;


(Jan Korte [DIE LINKE]: Unfassbar!)


ei unserem Koalitionspartner scheint das offenbar nicht
er Fall zu sein. Sowohl der Koalitionsvertrag als auch
ie Kooperationsvereinbarung der Koalitionsfraktionen
erlangen ein einheitliches Abstimmungsverhalten.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Dann stimmt doch zu!)


a ein einheitliches Abstimmungsverhalten bisher nicht
u erzielen war, hat der Rechtsausschuss von einer Be-
chlussempfehlung, wie sie in § 62 Abs. 1 der Ge-
chäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehen
st, abgesehen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Aha! Sie blockieren also! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Interessant! In der Sache haben Sie aber leider gar nichts gesagt! – Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie wollen Sie eigentlich glaubwürdig den nächsten 20. Juli begehen?)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622511700

Die Rede des Kollegen Jörg van Essen für FDP-Frak-

ion nehmen wir zu Protokoll.1)

Das Wort hat der Kollege Dr. Carl-Christian Dressel
ür die SPD-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Carl-Christian Dressel (SPD):
Rede ID: ID1622511800

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich

enke, über diesen Tagesordnungspunkt kann man nicht
eden, ohne sich auch über die materielle Frage, die Re-
abilitierung der wegen sogenannten Kriegsverrats Ver-
rteilten, zu unterhalten. Die Zahl der während des Nazi-
errors in Deutschland begangenen Verbrechen ist
egion. Wenn man sich die Bewusstwerdung und die
eflexion des in Deutschland seit 1945 Geschehenen vor
ugen hält, stellt man fest: Es gibt unterschiedliche Pha-

en, und es gibt unterschiedliche Lernprozesse.


(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


Anlage 16






(A) )



(B) )


Dr. Carl-Christian Dressel
Das hat sich auch in diesem Hohen Hause, wenngleich
nicht an dieser Stelle, sondern noch in Bonn, bei den
Verjährungsdebatten in den Jahren 1965, 1969 und 1979
deutlich gezeigt.

Wir haben diesen Lernprozess allerdings noch nicht
abgeschlossen. Wir brauchen eine langfristige Reflexion
dieses dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte.
Aber diese Langfristigkeit und dieses Tempo sind aus
der Sicht der Opfer nur schwer erträglich; denn die Op-
fer mussten noch lange nach dem Ende des Naziregimes
den Makel verurteilter Straftäter tragen.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Mit Recht werden wir auch in diesen Tagen wiederholt
darauf hingewiesen.

Durch das Gesetz zur Aufhebung von NS-Unrechts-
urteilen aus dem Jahre 1998 in der Fassung seiner Er-
gänzung im Jahre 2002 wurde viel für viele Opfer er-
reicht und ihre Ehre wiederhergestellt. Dabei ging es
auch um Tatbestände des Militärstrafgesetzbuches. Die
Bestimmungen zum Kriegsverrat wurden hiervon aller-
dings ausgenommen. Sie wurden bewusst nicht in die
Liste aufgenommen, da damals zumindest theoretisch
noch davon ausgegangen wurde, dass die sogenannten
Kriegsverräter im Einzelfall auch eigene Kameraden ge-
fährdet haben. Daher gilt immer noch die Regelung, dass
eine Einzelfallprüfung nötig ist.

Grundlage hierfür war das, was man unter Historikern
und Juristen eine gefestigte herrschende Meinung nennt.
Durch die Untersuchungen wurde aber gezeigt, dass die
gefestigte herrschende Meinung nicht nur infrage zu
stellen, sondern widerlegt ist.


(Beifall bei der SPD und der LINKEN)


Seit nunmehr zwei Jahren liegen mit dem Buch Das
letzte Tabu. NS-Militärjustiz und Kriegsverrat von Wolf-
ram Wette neue, gefestigte, wissenschaftlich fundierte
Erkenntnisse über diese Thematik vor. An dieser Studie
haben renommierte Militärhistoriker wie Manfred Mes-
serschmidt und Detlef Vogel mitgewirkt. Dadurch wur-
den wir veranlasst, zu prüfen, ob es geboten ist, nun auch
diese Ausnahme zu beseitigen und diese Verurteilungen
wegen Kriegsverrats ebenfalls pauschal aufzuheben.
Nach dieser Prüfung haben wir Veranlassung, zu sagen,
dass diese Ausnahme keinerlei Rechtfertigung mehr hat.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Kollege Gehb hat etwas sehr Richtiges getan, er hat
nämlich Bundesministerin Zypries zitiert, allerdings aus
dem Jahre 2006. Ich zitiere Brigitte Zypries mit Ihrer Er-
laubnis, Frau Präsidentin, vom 21. Juni 2007 mit den
Worten:

Ich meine, diese Studie gibt dem Gesetzgeber An-
lass, neu darüber zu diskutieren, ob man nicht auch
die Verurteilungen wegen Kriegsverrats pauschal
aufheben sollte.

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(C (D (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich zitiere abermals Brigitte Zypries, und zwar vom
6. Juni 2008:

Ich meine, es wäre konsequent, auch Kriegsverrat
in die lange Liste der Delikte aufzunehmen, bei de-
nen NS-Urteile nicht mehr im Einzelfall auf ihren
Unrechtscharakter geprüft werden müssen, sondern
pauschal aufgehoben sind.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Auf Antrag meiner Fraktion wurde am 5. Mai 2008
ine Anhörung durchgeführt. Die von meiner Fraktion
enannten Sachverständigen Professor Wette und Pro-
essor Messerschmidt haben ihre Positionen überzeu-
end dargestellt. Wir konnten uns von der Belastbarkeit
er aktuellen Forschungsergebnisse überzeugen. Alle
bweichenden Expertenmeinungen sehen wir damit als
iderlegt an.

Damit liegt uns sowohl auf historischer als auch auf
uristischer Seite durch das Gutachten von Professor
ans Hugo Klein eine klare wissenschaftliche Stellung-
ahme zum Thema Kriegsverrat vor, der man aus meiner
berzeugung nicht mehr widersprechen kann. Das ist
as Novum in dieser Auseinandersetzung.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Hans Hugo Klein führt mit Recht aus, dass dieser
traftatbestand mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht
ereinbar war, und zwar von Anfang an, seit seiner Ein-
ührung im Jahre 1934. Dies ergibt sich aus dem Zusam-
enspiel zwischen der Weite der Tatbestandsvorausset-

ungen – ganz klares NS-Recht – einerseits und der
bsoluten Androhung nur einer Strafe, nämlich der To-
esstrafe, andererseits, wodurch die Richter nach den
berzeugenden Ausführungen von Professor Klein ge-
wungen waren, die Todesstrafe zu verhängen, selbst
enn ihnen diese zu hart war. Es bedarf keiner großarti-
en intellektuellen Anstrengung, festzustellen: Wenn das
esetz rechtsstaatswidrig war, dann kann auch die auf
iesem Gesetz basierende Urteilspraxis nichts anderes
ein als rechtsstaatswidrig, mithin Unrecht.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Mit den Worten von Professor Klein, der den BGH zi-
iert:

Die Grausamkeit, die das Bild der Justiz in der NS-
Zeit prägt, gipfelte in einem beispiellosen Miss-
brauch der Todesstrafe. § 57 des Militärstrafgesetz-
buches hat nach Tatbestand und Rechtsfolge die
Weichen für diesen Missbrauch gestellt. Er bot die
Grundlage für eine Vielzahl von in die äußere Form
von Gerichtsurteilen gekleideten Tötungsverbre-
chen.


(Beifall bei der SPD)







(A) )



(B) )


Dr. Carl-Christian Dressel
Aus diesen Gründen – historisch-politisch wie auch
juristisch – ist die Beendigung der Ausnahme aus Sicht
meiner Fraktion und dankenswerterweise, Herr Staatsse-
kretär Hartenbach, auch aus Sicht des Bundesministe-
riums der Justiz geboten. Ich nutze die Gelegenheit, Ih-
nen und Frau Bundesministerin Zypries für Ihre Unter-
stützung in dieser Sache zu danken.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir würden sehr gerne einen entsprechenden Koali-
tionsgesetzentwurf einbringen. Damit sind wir beim von
Jürgen Gehb zu Recht zitierten Koalitionsvertrag. Aber
leider konnten wir die Fraktion der CDU/CSU noch
nicht vollends überzeugen. Ich finde leider keinen nach-
vollziehbaren Grund. Das, was zum Beispiel am Mitt-
woch in der taz vom Kollegen Geis zu lesen war, stößt
auf mein Unverständnis. Denn es gibt keinen einzigen
nachgewiesenen Fall, demzufolge als Kriegsverräter
Verurteilte eigennützig ihre Kameraden verraten haben.
Die Fakten sprechen für das Gegenteil.

Ich bedaure, dass Bundesminister Jung nicht mehr
hier ist. Denn laut Presseberichten hält auch er eine pau-
schale Aufhebung der Urteile für möglich und widersetzt
sich nicht mehr. Das Schreiben ist heute schon angeführt
worden. Ich würde mich freuen, wenn wir in diesem
Sinne eine Lösung erreichen.

Verurteilungen wegen Kriegsdienstverweigerung,
Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung kommt nach be-
stehender Gesetzeslage keine Rechtswirksamkeit zu,
weil diese Verurteilungen von Anfang an Unrecht waren
und von Richtern gefällt wurden, die nicht unabhängig
waren.

Der sogenannte Kriegsverrat bildet meiner Ansicht
nach in diesem Zusammenhang keine Ausnahme. Ich
wäre Ihnen sehr verpflichtet, meine Kolleginnen und
Kollegen von der Union, wenn Sie Ihre Position noch-
mals überdenken könnten, um den von Jürgen Gehb ges-
tern mit Recht zitierten Erfolgsbilanzen der Großen Ko-
alition in der Rechtspolitik der 16. Wahlperiode noch ei-
nen Punkt hinzuzufügen. Lassen Sie uns gemeinsam die
Ehre der NS-Opfer wiederherstellen, in dem Sinne, in
dem sich Joachim Gauck heute in der taz geäußert hat:

Man muss darauf hoffen, dass auch Konservative
die Arbeiten von Wette zur Kenntnis nehmen. Nur
so können die unbegründeten Vorurteile gegen
Kriegsverräter ausgeräumt werden.

Den Worten von Joachim Gauck habe ich nichts mehr
hinzuzufügen. Ich hoffe, dass wir in der 16. Wahlperiode
doch noch zu einer Regelung kommen. Ich hoffe auf
gute Zusammenarbeit.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622511900

Das Wort hat der Kollege Wolfgang Wieland für die

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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(C (D Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der ilm Die weiße Rose, in dessen Nachspann steht, dass ie Verurteilung der Geschwister Scholl und ihrer Mittreiter noch heute gültig ist, hat dazu geführt, dass hier m Bundestag debattiert wurde und dass schließlich die rteile des Volksgerichtshofes in toto als nationalsozia istisches Unrecht aufgehoben wurden. Dies geschah pät, aber es geschah immerhin. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622512000

Herr Kollege Gehb, ich höre Ihnen sonst gerne zu
weniger weil ich mit Ihnen übereinstimme –: Von Ih-

em „Caligulas Pferd“ bis hin zu Ihren lateinischen Sen-
enzen argumentieren Sie in der Regel in der Sache.
eute gab es allerdings kein einziges Argument in der
ache. Sie haben lediglich rein formal argumentiert, auf
en Koalitionsvertrag verwiesen und gesagt, der Bun-
estag habe seinerzeit Kriegsverräter ausgenommen –
asta! Nun will ich, vorpfingstlich milde gestimmt, posi-
iv bewerten, dass Norbert Geis uns hier nicht wieder er-
ählt hat, so etwas sei unglaublicher Verrat an den Ka-
eraden gewesen – sodass man den Eindruck gewinnt,

ass man noch heute bestrebt sein müsste, den Weltkrieg
uf deutscher Seite zu gewinnen – und die Wehrmacht
ei im Kern sauber gewesen. Das alles ist uns heute er-
part geblieben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Ich erwarte aber, dass jetzt noch etwas kommt. Wir
aben nicht mehr viel Zeit. Die Militärjustiz in der NS-
eit hat sich von den Mördern in Richterrobe am Volks-
erichtshof durch gar nichts unterschieden; beide Seiten
aren Mordmaschinen. Die Militärjustiz hat zum Ende
in sogar noch schlimmer gewütet. Es gab dann soge-
annte Fliegende Standgerichte; der Strick hing schon
m Baum, bevor das sogenannte Gericht überhaupt zu-
ammengetreten war. Das war nur noch eine Farce von
ustizförmigkeit. 17- und 18-Jährige sind dabei auf der
trecke geblieben. Ich empfehle Ihnen allen, sich das
ehrmachtsgefängnis in Anklam anzusehen, wo junge

eute – genauso wie an vielen anderen Orten – auf ihre
inrichtung warten mussten.

Als ich die Sachverständigen gehört habe, fühlte ich
ich zum Teil wie in einer Zeitmaschine. So wurde bei-

pielsweise gesagt – das ist eine gespenstische Argu-
entation –, ein von Kriegsgefangenen verratener Tor-

edo habe nicht etwa den Krieg verkürzt, sondern sei ein
ogenannter Verteidigungstorpedo gewesen, weswegen
s schändlich gewesen sei, so etwas zu tun. Diese Logik
ässt außer Acht, dass unsere damaligen Berufskollegen
n Militärrichterrobe dazu beigetragen haben, dass der

ahnsinn bis in den Mai 1945 fortgesetzt werden konnte
nd alliierten Befreiern sowie ganz jungen deutschen
oldaten das Leben gekostet hat. Das ist eine Schande
ür unseren Berufsstand, die endlich benannt werden






(A) )



(B) )


Wolfgang Wieland
müsste und aus der endlich Konsequenzen gezogen wer-
den müssten, Herr Kollege Gehb.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, der FDP und der LINKEN)


Ich freue mich, dass sich die SPD-Fraktion im Verlauf
dieser Debatte immer entschiedener hinter das Anliegen
der Linksfraktion gestellt hat.


(Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär: Nein, das tut sie nicht!)


– Ich sage es einfach so. – Noch in der Anhörung hat der
Kollege Stünker gemeint, alle nationalsozialistischen
Unrechtsurteile seien schon aufgehoben und hätten kei-
nen Bestand mehr, sodass man offene Türen einrenne. Es
ziert Sie, wenn Sie dazulernen. Das gilt auch für die
Bundesjustizministerin. Ich sage das wirklich ohne
Häme.

Das Gleiche erwarte ich aber auch von konservativer
Seite. Es war seinerzeit falsch, die sogenannten Kriegs-
verräter auszunehmen. In der Anhörung wurde – sogar
mit gefälschten Beispielen – versucht, irgendein Urteil
zu finden, das sich heute materiell verteidigen ließe.
Man hat aber kein einziges Kriegsverratsurteil gefunden.
Es ist nun überfällig, den letzten Schritt zu tun.

In letzter Zeit gab es hier sehr oft Gewissensentschei-
dungen, zum Beispiel bei der Abstimmung über die He-
roinabgabe an Schwerstabhängige. Meines Erachtens ist
die Beantwortung der Frage, ob wir uns endlich zur
Klarheit darüber durchringen wollen, welches die ge-
rechte und welches die ungerechte Seite in diesem Krieg
war, längst überfällig. Auch hier handelt es sich um eine
Gewissensentscheidung. Diese Entscheidung zu treffen,
kann nicht über das Ende dieser Legislaturperiode hi-
naus vertagt werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622512100

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 41 a und 41 b auf:

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingbert
Liebing, Ulrich Adam, Peter Albach, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Kurt Bodewig, Franz
Thönnes, Dr. h. c. Gerd Andres, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der SPD

Ostseestrategie voranbringen und unterstüt-
zen

– Drucksache 16/13171 –

b) Unterrichtung durch die Delegation der Bundes-
republik Deutschland in der Ostseeparlamenta-
rierkonferenz

17. Jahrestagung der Ostseeparlamentarier-
konferenz vom 31. August bis 2. September
2008 in Visby, Schweden

– Drucksache 16/12399 –

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2)

(C (D Überweisungsvorschlag: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Interfraktionell ist vereinbart, dass die Reden zu Prookoll gegeben werden. Es handelt sich um die Reden er Kollegen Ingbert Liebing von der Unionsfraktion, ranz Thönnes und Kurt Bodewig von der SPD-Frak ion, Markus Löning von der FDP-Fraktion, Lutz eilmann von der Fraktion Die Linke und Rainder teenblock von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.1)


Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der
raktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache
6/13171 mit dem Titel „Ostseestrategie voranbringen
nd unterstützen“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer
timmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist
it den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD-Fraktion

nd der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion
ie Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die
rünen angenommen.

Tagesordnungspunkt 41 b. Interfraktionell wird Über-
eisung der Vorlage auf Drucksache 16/12399 an die in
er Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschla-
en. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall.
ann ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 43 auf:

Vereinbarte Debatte
25 Jahre Parlamentarisches Patenschafts-Pro-
gramm

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu die-
em Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich
ehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um
ie Reden folgender Kolleginnen und Kollegen:
olfgang Börnsen von der Unionsfraktion, Dagmar

reitag und Bernd Scheelen von der SPD-Fraktion, Ernst
urgbacher von der FDP-Fraktion, Volker Schneider
on der Fraktion Die Linke und Anna Lührmann von der
raktion Bündnis 90/Die Grünen.2)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am
chluss unserer heutigen Tagesordnung.

Die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages be-
ufe ich auf Mittwoch, den 17. Juni 2009, ein.

An diesem Tag findet um 12 Uhr hier im Plenarsaal
ie Gedenkveranstaltung „17. Juni 1953“ statt. Aus die-
em Grund beginnt die Plenarsitzung erst um 13.30 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.

Ich wünsche Ihnen frohe Pfingsten.