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ID1615201400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/152 – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/8522) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Nicole Maisch, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finanzielle Nachhaltig- keit und Stärkung der Verbraucher – Für eine konsequent nutzerorien- tierte Pflegeversicherung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ent- bürokratisierung der Pflege vorantreiben – Qualität und Transparenz der stationären Pflege erhöhen (Drucksachen 16/672, 16/6836) . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . 15984 A 15984 B 15984 C 15986 B 15988 C Deutscher B Stenografisc 152. Si Berlin, Freitag, de I n h a Nachruf auf den ehemaligen Bundesminister der Justiz Hans Engelhard . . . . . . . . . . . . . . Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Hans Georg Faust . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur struk- turellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiter- entwicklungsgesetz) (Drucksachen 16/7439, 16/7486, 16/8525) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15983 A 15983 D 15983 D Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine humane und solidarische Pflegeabsicherung undestag her Bericht tzung n 14. März 2008 l t : – zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine zukunftsfest und ge- nerationengerecht finanzierte, die Selbstbestimmung stärkende, trans- parente und unbürokratische Pflege – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Vierter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversiche- rung (Drucksachen 16/7136, 16/7472, 16/7491, 16/7772, 16/8525) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 15984 B Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15991 B 15992 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Willi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Riester-Rente auf den Prüf- stand stellen (Drucksache 16/8495) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wiederein- führung der Lebensstandardsicherung in der gesetzlichen Rente (Drucksachen 16/5903, 16/6921) . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gregor Amann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15994 D 15996 D 15997 B 15998 D 15999 B 16000 D 16002 B 16003 C 16004 B 16005 C 16006 C 16007 B 16007 D 16009 A 16010 A 16012 C 16012 C 16012 D 16014 C 16015 C 16016 D 16017 B 16018 A 16018 D 16020 A 16020 D 16021 C 16022 C Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordne- ten Dr. Sascha Raabe, Gabriele Groneberg, Stephan Hilsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine neue, effektive und an den Bedürfnissen der Hungernden ausgerichtete Nahrungs- mittelhilfekonvention (Drucksachen 16/8192, 16/8485) . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Addicks (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE) . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: NATO-Gipfel für Kurswechsel in Afghanistan nutzen (Drucksache 16/8501) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Große Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Gisela Piltz, Sibylle Laurischk, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Aus- wertungen der Erfahrungen mit anony- mer Geburt und Babyklappe (Drucksachen 16/5489, 16/7220) . . . . . . . . . . 16024 B 16026 A 16027 A 16028 C 16028 D 16030 B 16031 B 16033 B 16034 B 16035 B 16036 B 16036 C 16037 C 16039 A 16040 B 16041 D 16042 D 16043 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 III Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Helga Lopez (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Europol-Beschluss rechtsstaatlich verbessern (Drucksache 16/7742) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Europol-Beschluss rechtsstaat- lich verbessern (Tagesordnungspunkt 28) Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16043 C 16044 C 16046 A 16046 D 16047 A 16048 A 16048 D 16050 A 16050 C 16051 A 16051 D 16052 D 16053 D 16054 B 16054 D 16056 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 15983 (A) (C) (B) (D) 152. Si Berlin, Freitag, de Beginn: 9
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    1) Anlage 2 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 16051 (A) (C) (B) (D) Müller (Düsseldorf), SPD 14.03.2008 gleich zu Beginn festhalten, dass die Reform von Euro- pol jedoch nicht mit diesem Beschluss endet, sondern Michael Wolfgang Gunkel (SPD): Heute beraten wir einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der den Beschluss zur Errichtung des Europäischen Polizeiamtes an verschiedenen Punkten kritisiert. Lassen Sie mich Sabine Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 14.03.2008 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 14.03.2008 Anlage 1 Liste der entschuldi Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ackermann, Jens FDP 14.03.2008 Annen, Niels SPD 14.03.2008 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 14.03.2008 Bülow, Marco SPD 14.03.2008 Caspers-Merk, Marion SPD 14.03.2008 Dreibus, Werner DIE LINKE 14.03.2008 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 14.03.2008 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 14.03.2008 Freitag, Dagmar SPD 14.03.2008 Gloser, Günter SPD 14.03.2008 Golze, Diana DIE LINKE 14.03.2008 Groneberg, Gabriele SPD 14.03.2008 Großmann, Achim SPD 14.03.2008 Günther (Plauen), Joachim FDP 14.03.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.03.2008 Dr. Hemker, Reinhold SPD 14.03.2008 Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 14.03.2008 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.03.2008 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 14.03.2008 Dr. Hoyer, Werner FDP 14.03.2008 Leutheusser- Schnarrenberger, FDP 14.03.2008 Anlagen zum Stenografischen Bericht gten Abgeordneten Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Europol-Beschluss rechtsstaatlich verbessern (Tagesordnungs- punkt 28) Nitzsche, Henry fraktionslos 14.03.2008 Paula, Heinz SPD 14.03.2008 Pflug, Johannes SPD 14.03.2008 Raidel, Hans CDU/CSU 14.03.2008 Roth (Esslingen), Karin SPD 14.03.2008 Rupprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 14.03.2008 Sager, Krista BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.03.2008 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 14.03.2008 Schily, Otto SPD 14.03.2008 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 14.03.2008 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 14.03.2008 Dr. Schmidt, Frank SPD 14.03.2008 Schmitt (Berlin), Ingo CDU/CSU 14.03.2008 Steinbach, Erika CDU/CSU 14.03.2008 Dr. Stinner, Rainer FDP 14.03.2008 Strothmann, Lena CDU/CSU 14.03.2008 Ulrich, Alexander DIE LINKE 14.03.2008 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 14.03.2008 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 16052 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 (A) (C) (B) (D) noch weitere Verhandlungen stattfinden. Die Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe Europol sowie dem Ausschuss nach Art. 36 des EU-Vertrages und dem Ausschuss der Ständigen Vertreter haben zu zahlreichen Veränderungen am Beschluss geführt. Insofern erübrigt sich der zu bera- tende Antrag in vielerlei Hinsicht. Lassen Sie mich im Folgenden auf einige der Kritik- punkte eingehen. Der Antrag der Grünen fordert erwei- terte Kontrollmöglichkeiten von Europol durch das Eu- ropäische Parlament. Dazu bleibt festzustellen, dass innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten des Ratsbe- schlusses sowie danach in einem regelmäßigen Vier-Jah- res-Zeitraum eine externe Evaluierung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses sowie zu Europol-Aktivitäten statt- finden soll. Der Evaluierungsbericht dieser Auswertung soll der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischem Parlament vorgelegt werden. Insofern sehe ich die geforderte Beteiligung des Europäi- schen Parlaments gewährleistet. Der Antrag der Grünen fordert die Verbesserung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und kritisiert, dass das Recht auf Zugang zu den sie betreffenden Daten für jede Person erschwert ist. Der beanstandete Ratsbe- schluss nimmt in seiner derzeitigen Fassung Bezug auf die Europaratskonvention zum Schutz von Personen im Hinblick auf die automatisierte Datenverarbeitung vom 28. Januar 1981 sowie die Empfehlung No. R (87) 15 des Ministerkommitees des Europarates vom 17. Sep- tember 1987 und verpflichtet Europol auf Einhaltung dieser Prinzipien. In Art. 28, 30 und 31 des Ratsbe- schlusses werden Individualrechte hinsichtlich Datenzu- gang, Recht auf Berichtigung bzw. Löschung und Ver- fahren detailliert geregelt. Die Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten und die enge Zweckbindung beim Datenschutz, wonach personenbezogene Daten nur für bereichsspezifisch und präzise festgelegte Zwecke gespeichert werden und nur im Rahmen dieser Zwecke verwendet werden dürfen, runden den Datenschutz ab. Weiterhin kritisiert der Antrag der Grünen, dass Euro- pol Daten von privaten Stellen nahezu unkontrolliert ent- gegennehmen darf. Es mangele dem Vorschlag der Kommission an klaren Vorgaben zur Datenverknüpfung und Kooperation zwischen Europol und Mitgliedstaaten oder EU-Einrichtungen. Hierzu bleibt jedoch festzuhal- ten, dass der Datenaustausch mit Drittstellen nur mit sol- chen Drittstellen erfolgt, die in eine vom Europäischen Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments gebil- ligte Liste aufgenommen wurden. Der Datenaustausch mit Dritten erfolgt in den EU-Mitgliedstaaten nur über nationale Kontaktstellen, in anderen Staaten, mit denen Europol Abkommen geschlossen hat, ebenfalls mit den dortigen Kontaktstellen. Private Dritte, mit denen Euro- pol Informationen austauschen will, müssen ebenfalls in die Liste aufgenommen werden, die vom Verwaltungsrat von Europol gebilligt werden muss. Der Antrag der Grünen fordert, dass Immunität für Europol-Bedienstete im Zusammenhang mit operativen Tätigkeiten bei gemeinsamen Ermittlungstruppen gene- rell und auch für bestehende Ermittlungsgruppen ausge- schlossen wird. Das Problem der Immunität ist mittler- weile zufriedenstellend gelöst. Die Kommission wird einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der EG- Verordnung 549769 vorlegen. Diese Verordnung legt un- ter anderem Gruppen von Beamten fest, die keine Immu- nität genießen. Dazu sollen zukünftig auch Europol- Beamte zählen, die an Gemeinsamen Ermittlungstrup- pen teilnehmen. Der Antrag der Grünen kritisiert außerdem, dass die Zuständigkeit von Europol unnötigerweise von „organi- sierte“ auf „schwere“ Kriminalität erweitert wird, und verlangt, dass Europol weiterhin ausschließlich für die organisierte Kriminalität zuständig ist. Die Ausweitung des Mandats ist jedoch erforderlich, weil es durchaus grenzüberschreitende Fälle schwerer Kriminalität gibt, die nicht gleichzeitig Fälle von organisierter Kriminalität sind. Bei der von den Grünen geforderten Beschränkung können wesentliche Bereiche der grenzüberschreitenden schweren Kriminalität nicht bekämpft werden. Zum Schluss beanstandet der uns hier vorliegende Antrag, dass das Abkommen keine Vorschriften über die zwingende gerichtliche Kontrolle der Maßnahmen von Europol enthält, sondern lediglich die Möglichkeit, durch einen Beschluss der Mitgliedstaaten Streitfragen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Eine zusätz- liche Aufnahme von Bestimmungen zur justiziellen Kontrolle von Europol ist nicht angezeigt, da insofern die allgemeinen Vorschriften Anwendung finden. Eine verstärkte, nur auf Europol zugeschnittene justizielle Kontrolle erscheint nicht erforderlich. Es lässt sich abschließend festhalten, dass die Ver- handlungen auf gutem Wege sind und erkennbar ist, dass sich die Bundesregierung für das Erreichen der berech- tigten Anliegen des Antrages einsetzt. Daher lehnt die SPD-Fraktion den vorgelegten Antrag ab. Gisela Piltz (FDP): In einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist die Zu- sammenarbeit der Sicherheitsbehörden unerlässlich. Eu- ropol ist damit ein zentraler Baustein der europaweiten Kriminalitätsbekämpfung. Wo Grenzen fallen, macht auch die Kriminalität nicht an nationalen Grenzen halt. Europol als Instrument zur Bekämpfung grenzüber- schreitender Kriminalität auszubauen und die Arbeit des europäischen Polizeiamtes zu verbessern, ist daher ein richtiges Anliegen. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität muss europaweit im Fokus der Innenpolitik stehen. Die Arbeit von Europol ist hier von großer Be- deutung. Schon längst besteht aber Reformbedarf bei der Ar- beit des europäischen Polizeiamtes. Mit dem Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates, Europol als Agentur der EU zu gestalten, ist die Notwendigkeit erkannt worden, dass das europäische Polizeiamt nicht mehr außerhalb der EU-Strukturen stehen darf, sondern Teil davon sein muss. Dies ist eine wichtige Vorarbeit angesichts der noch stärkeren Verankerung in den euro- päischen Strukturen durch den Vertrag von Lissabon: Denn nach Ratifizierung des Vertrags werden durch Ver- ordnungen im Rahmen eines ordentlichen Gesetzge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 16053 (A) (C) (B) (D) bungsverfahrens von Rat und Europäischem Parlament der Aufbau, die Arbeitsweise, der Tätigkeitsbereich und die Aufgaben Europols festgelegt werden. Durch die Überführung Europols in eine europäische Agentur wer- den die Europol-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zu EU-Beamtinnen und EU-Beamten. Es ist begrüßenswert, dass die mit diesem Status einhergehende Immunität bei der Teilnahme an gemeinsamen Ermittlungsgruppen auf- gehoben wird. Umso mehr gilt dies, wenn die Kompe- tenzen von Europol erweitert werden. Doch die grundsätzlichen Probleme der mangelnden parlamentarischen Kontrolle werden mit der Umgestal- tung von Europol in eine EU-Agentur vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nicht gelöst. Denn die EU- Agenturen – darauf hat die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag bereits an anderer Stelle hingewiesen, so auch in unserem Antrag „Gerichtliche und parlamentari- sche Kontrolle von EU-Agenturen“ (Drucksache 16/8049) – kranken an einer nicht ausreichend ausgestalteten Kon- trolle durch das Europäische Parlament ebenso wie an fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten der EU-Bürgerin- nen und -Bürger gegenüber deren Maßnahmen. Zwar wird der Haushalt von Europol als EU-Agentur künftig dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments vorge- legt. Doch beklagen die EU-Parlamentarier die noch im- mer mangelhafte haushalterische Kontrolle der Agentu- ren und die ungelösten Probleme bei der Anwendung der Entlastungsregelungen. Die Ausweitung der Kontroll- rechte des Parlaments über das Haushaltsrecht ist mithin noch längst nicht ausreichend, um gerade im Bereich der Arbeit von Europol, mithin in einem Bereich, bei dem tief in Grundrechte Betroffener eingegriffen werden kann, den hohen rechtsstaatlichen Ansprüchen zu genü- gen, die wir an die EU stellen müssen. Unklar sind – wie allgemein bei EU-Agenturen – die Rechtsschutzmöglichkeiten. Wenn Europol mehr Kom- petenzen erhält, gilt umso mehr, dass die Rechte der Unionsbürgerinnen und -bürger durch eine ausreichende gerichtliche Kontrollmöglichkeit gewahrt werden. Es fehlt auf europäischer Ebene ein klares Bekenntnis zu ei- nem Rechtsschutzsystem beim Handeln von EU-Agen- turen. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der künftige rechtliche Rahmen von Europol mit einigen Fragezei- chen zu versehen. Die Lösungen, die im vorliegenden Antrag der Fraktion der Grünen dargestellt werden, blei- ben jedoch leider im Vagen. Der Bundestag muss ein klares Signal senden – unsere Position darf sich nicht in Allgemeinplätzen erschöpfen. Gegebenenfalls wird es notwendig sein, sich vielleicht im Rahmen einer Anhö- rung intensiver mit der Rechtsschutzproblematik – und ebenso mit der parlamentarischen Kontrolle wie auch dem Datenschutz – zu befassen. Die Kompetenzerweiterungen für Europol müssen ohnehin einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Organisierte Kriminalität ist ein typisches Feld grenz- überschreitender krimineller Strukturen. Hier besteht un- bestritten die Notwendigkeit für eine enge Ermittlungs- zusammenarbeit. Natürlich gibt es auch in anderen Bereichen Kriminalität, die nationale Grenzen über- schreitet, unter anderem natürlich auch im Bereich terro- ristischer Aktivitäten. Sofern Europol aber in diesen Be- reichen eigene Zuständigkeiten erhalten soll, ist es in besonderem Maße vordringlich, die Kontrollmöglichkei- ten zu verbessern. Mehr Befugnisse ohne mehr Kontrolle ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Da- her muss zuerst geklärt werden, wie die gerichtlichen und parlamentarischen Kontrollen verbessert werden können, bevor Europol einen Kompetenzzuwachs er- fährt. Der Ausbau von Europol zu einer echten europäi- schen Polizeibehörde ist richtig. Aber in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist es Condi- tio sine qua non, dass der rechtsstaatliche Rahmen als Erstes bestimmt wird. Der Umgang mit dem Datenschutz ist ein Problem, das im Zusammenhang mit Europol und der dort schon heute bestehenden Datenbank leider nicht neu ist. Euro- pol darf nicht zum Ausweichhafen für eine Umgehung des Datenschutzes werden. Die Ausweitung der Daten- sammlungsbefugnisse von Europol insbesondere im Hinblick auf die Speicherung von Daten privater Stellen und von Drittstaaten ist höchst problematisch. Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass diese Problematik von un- serer Bundesregierung überhaupt erkannt wird – denn wer schon hierzulande beständig versucht, die Daten- sammlungen diverser Sicherheits- und auch anderer Be- hörden auszuweiten, dem fehlt die notwendige Sensibili- tät. Und auch auf Ebene der EU-Kommission fehlt es am Bewusstsein und an der Achtung, dass mit personenbe- zogenen Daten kein Schindluder getrieben werden darf. Eine EU, die die Vorratsdatenspeicherung beschlossen hat, braucht klare Schranken und das wachsame Auge auch der nationalen Parlamente. Die Zukunft von Europol ist ein wichtiges Thema. Es ist gut, dass sich der Deutsche Bundestag heute und auch im Weiteren damit befasst. Petra Pau (DIE LINKE): Erstens. Europol ist ein Polizeiamt der Europäischen Union. Es soll die Bekämp- fung grenzüberschreitender Kriminalität koordinieren. Die Befugnisse von Europol sind vertraglich geregelt. Diese Regeln und der Status wurden mehrfach geändert. Darum geht es auch jetzt. Zweitens. Europol war nie unumstritten. Insbeson- dere aus bürgerrechtlichen und aus demokratischen Gründen stand Europol von Anfang an in der Kritik. Denn Mitarbeiter von Europol haben Sonderrechte und -vollmachten, die zum Beispiel mit dem deutschen Poli- zeirecht nicht vergleichbar sind. Drittens. Ich schicke das alles vorweg, um zu illus- trieren, warum Die Linke die aktuellen Änderungen sehr zwiespältig sieht. Europol entzieht sich weitgehend der öffentlichen, parlamentarischen und rechtlichen Kon- trolle. Das war so und daran wird sich auch nun nichts Wesentliches ändern. Viertens. Das wiederum führt zu einem weiteren Ma- kel. Europol schwebt auch beim Thema Datenschutz weitgehend im rechtsfreien Raum. Der großzügige Um- gang der Bundesregierung mit sensiblen Daten der Bür- gerinnen und Bürger hat ja ohnehin Konjunktur, was wir ablehnen. 16054 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 (A) (C) (B) (D) Fünftens. Trotz dieser strukturellen Defekte soll Eu- ropol nun noch mehr Befugnisse erhalten. Das ist sach- lich widersinnig und rechtsstaatlich nicht hinnehmbar. Dasselbe trifft auf Formulierungen zu, die höchst ausleg- bar sind und folglich nicht mehr, sondern weniger Si- cherheit bringen. Sechstens. Ursprünglich sollte Europol die grenzüber- schreitende „Organisierte Kriminalität“ bekämpfen. Künftig soll sich Europol auch der schweren Kriminali- tät widmen. Ich nehme nicht an, dass damit explizit die kriminelle Steuerhinterziehung der Zumwinkel & Co. gemeint ist. Siebtens. Grundsätzlich gilt für Die Linke: Je größer die Befugnisse von Europol sind, desto klarer muss der Auftrag von Europol definiert werden und desto gründli- cher muss die parlamentarische und rechtsstaatliche Kontrolle sein. Genau daran mangelt es aber. Achtens. Deshalb ist die Alternative für die Fraktion Die Linke übersichtlich. Entweder es bleibt beim vorlie- genden Beschluss zu Europol. Dann sagen wir Nein. Oder Europol wird auf eine rechtsstaatliche und bürger- rechtliche Basis gestellt. Dann sehen wir gerne weiter. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das starre, an die Einstimmigkeit gebundene, Europol- Übereinkommen von 1995 soll durch einen flexibleren Ratsbeschluss ersetzt werden. Auch wir finden: Jeder Umbau tut dem noch viel zu wenig kontrollierten Poli- zeiamt gut. Denn das ist ein guter Anlass, um für mehr Rechtsstaatlichkeit bei dieser EU-Behörde zu sorgen. Unsere Forderungen haben wir in einem Antrag nieder- gelegt. Einen Punkt auf unserer Liste hat die Bundesre- gierung sogar schon abgearbeitet. Es ist ihr bei den Ver- handlungen im Rat gelungen, die Immunität der Europol-Bediensteten in operativen Ermittlungsgruppen nicht mehr zur Anwendung kommen zu lassen. Das An- dauern der Abschottung der Polizei vor der Verantwort- lichkeit für ihr Tun wäre auch ein Anachronismus gewe- sen. Hier kommen wir langsam auf normales rechtsstaatli- ches Niveau. Das muss aber noch ausgebaut werden, zu- mal der Beschluss eine ganze Menge an Kompetenzzu- wachs für Europol bringen soll. Wir erwarten, dass ein neuer rechtlicher Rahmen für Europol eine Kriminali- tätsbekämpfung mit Augenmaß gewährleistet und den Schutz der Bürgerrechte sichert. Diesen Anforderungen hält der Vorschlag auch nach den Kompromissen zwi- schen den ständigen Vertretern bislang nicht stand. Denn wie erklärt es sich, dass die Zuständigkeit von Europol von bisher „organisierter“ auf „schwere“ Kriminalität er- weitert wird? Die schwere Kriminalität ist dabei sicher nur der Anfang. Wenn wir die Zuständigkeit von Euro- pol erweitern, werden zukünftig weitere Ausweitungen diskutiert werden. Am Ende haben wir das allzuständige Europäische Polizeiamt. Polizeiarbeit ist und bleibt aber Sache der Mitgliedsstaaten. Europol soll dabei eine Hilfe sein, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Diese Koordinierungs- und Unterstützungsfunktion ist naturgemäß begrenzt. Deshalb wundere ich mich, wieso in dem Entwurf Europol die Möglichkeit gegeben werden soll, Daten von privaten Stellen nahezu unkon- trolliert entgegennehmen zu dürfen. Mir stellen sich da doch ein paar Fragen, zum Beispiel nach der Seriosität solcher privaten Quellen und ihrer Aussagekraft. Wie lange dürfen diese Daten gespeichert werden und wann sind sie zu löschen? Darauf finde ich in dem Ent- wurfstext bislang keine befriedigenden Antworten und ich sehe auch nicht, dass die Bundesregierung den Da- tenschutz bei Europol zu ihren primären Verhandlungs- zielen erklärt hätte. Mit der vorliegenden Ermächtigung wird Europol jedenfalls zum Datenstaubsauger, der Dos- siers über alles und jedes anlegen kann. Deshalb fordern wir, dass Europol Daten von privaten Stellen nur unter strengen Bedingungen aufnehmen darf. Weiter möchten wir, dass dieses Verfahren mit gerichtli- cher Kontrolle und der Überprüfung der Datenverarbei- tung in den Mitgliedstaaten einhergeht, und dass ferner auch die Weitergabe von Daten an Drittstaaten strengen Restriktionen unterworfen wird. Der Europäische Daten- schutzbeauftragte hat dazu im Übrigen das Notwendige gesagt. Auch beim Datenschutz müssen wir zu allge- mein üblichen rechtsstaatlichen Standards bei Europol kommen. Das Beispiel zeigt: Die Behörde muss transparenter werden. Vor allem aber brauchen wir gerichtliche Kon- trolle. Es kann nicht sein, dass Europol-Mitarbeiter an gemeinsamen Ermittlungsgruppen aktiv mitwirken dür- fen, an polizeilichen Maßnahmen teilhaben und dann keine klaren Regeln für eine gerichtliche Verantwortlich- keit besteht. Dass Handlungen von Europol nach wie vor allenfalls dann gerichtlich kontrolliert werden können, wenn die Mitgliedsstaaten es gnadenhalber zulassen, ist nicht mehr zeitgemäß. Ein Relikt aus den Zeiten des Europas der Diploma- ten und Beamten ist auch noch, dass im Beschluss eine – nur wohlwollend gering zu nennende – politische Kon- trolle vorgesehen ist. Die Rechte des Europäischen Par- laments müssen umfassender gestärkt werden. Das Min- deste ist hier eine Mitwirkung bei der Wahl des Europol- Direktors und ein umfassendes Fragerecht. All das zeigt: Wir brauchen ein Europa der Bürger und der Bürgerrechte, auch und gerade bei Europol. Ein vernünftiger Datenschutz ist der Anfang. Gerichtliche und politische Kontrolle sind in der Gewaltenteilung ei- gentlich selbstverständlich. Was wir dagegen nicht brau- chen, ist ein europäisches FBI. Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- nister des Innern: Seit Inkrafttreten der Europol-Kon- vention im Jahr 1998 liefert das Europäische Polizeiamt ein sehr gutes Beispiel institutionalisierter europäischer Zusammenarbeit. Die Koordinierung der Arbeit nationa- ler Polizeibehörden sowie die Förderung des Informa- tionsaustauschs zwischen ihnen ist dabei die zentrale Aufgabe Europols. Die Erweiterung der EU zum 1. Januar 2007, der suk- zessive Abbau der Binnengrenzen, vor allem aber die Bedrohung unserer Gemeinschaft durch internationalen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 16055 (A) (C) (B) (D) Terrorismus und grenzübergreifende Kriminalität ver- langen, dass angesichts dieser Herausforderungen die polizeiliche Kooperation in Europa verbessert wird. Bereits mit Inkrafttreten des zweiten und dritten Än- derungsprotokolls zur Europol-Konvention im Jahr 2007 wurde Europol weiter an die Anforderungen moderner Kriminalitätsbekämpfung angepasst und seine Effizienz maßgeblich gesteigert. So ermöglicht etwa das zweite Änderungsprotokoll Europol die Teilnahme an gemeinsamen Ermitt- lungsteams der EU-Mitgliedstaaten und verleiht Europol das Recht diese um die Einleitung von Ermittlungen zu ersuchen. Das dritte Änderungsprotokoll eröffnet Europol unter anderem die Möglichkeit, Experten aus Drittstaaten in einer Analysegruppe der EU-Mitgliedstaaten bei Euro- pol mitarbeiten zu lassen. Aus Sicht der Bundesregie- rung ist es wichtig, dass von den neu geschaffenen Mög- lichkeiten in der praktischen Arbeit auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung von Europol an gemeinsamen Ermitt- lungsteams, von der bislang nur sehr zögerlich Gebrauch gemacht wird. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wollen wir die durch einen Ratsbeschluss angestrebte Überführung Europols in den Rechtsrahmen der EU dazu nutzen, Eu- ropol weiter operativ zu stärken. Im Rahmen der Sitzung des Rates der Justiz- und Innenminister im Juni 2007 konnte bereits Einigkeit erzielt werden, dass der Zustän- digkeitsbereich von Europol ausgeweitet wird, so dass zum Beispiel etwa die Verbreitung von Kinderpornogra- fie über das Internet, schwere Störung der öffentlichen Sicherheit durch reisende Gewalttäter, Hooligans usw. erfasst sind. Auch für eine Beratung und Unterstützung durch Europol bei europäischen Großveranstaltungen besteht Bedarf. Dies sind Kriminalitätsphänomene, die nicht notwen- dig in organisierter Form begangen werden. Gleichwohl müssen die Bürger in der Union auch vor nichtorgani- sierter schwerer Kriminalität geschützt werden. Um es daher deutlich zu sagen: Ich sehe es geradezu als ein rechtsstaatliches Gebot an, das Mandat Europols gene- rell auf Fälle schwerwiegender grenzüberschreitender Kriminalität auszuweiten, um auch insoweit eine effek- tive Verbrechensbekämpfung zu ermöglichen. Die Bundesregierung verkennt freilich nicht, dass durch die Ausweitung der Tätigkeit Europols die Sorge wächst, dass Aufgabenerweiterungen ohne eine entspre- chende Kontrolle und rechtsstaatliche Absicherung er- folgen. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Um eines vorab vorab klarzustellen: Europol wird auch zukünftig keine Zwangsmaßnahmen durchführen. Und dort, wo Europol-Bedienstete an gemeinsamen Er- mittlungsgruppen teilnehmen, werden sie keine Immuni- tät genießen. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben sich immer dagegen ausgesprochen, Europol-Be- diensteten, die an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilnehmen, Immunität zu gewähren. Es ist ein großer Erfolg unserer Bemühungen, dass die Europäische Kom- mission mittlerweile auf diese zentrale Forderung der Mitgliedstaaten eingegangen ist. Im Laufe der Beratungen in den europäischen Gre- mien zum Europol-Ratsbeschluss wurde auch berück- sichtigt, dass der Informationsaustausch strikter daten- schutzrechtlicher Regeln bedarf und eine demokratische Kontrolle Europols durch das Europäische Parlament notwendig ist. Zunächst zur Frage des Datenschutzes: Wo es um den Datenaustausch zwischen Europol und Drittstaaten bzw. Drittstellen geht, wurden hohe Hürden errichtet. Damit ein Datenaustausch mit Drittstaaten und Drittstellen überhaupt möglich ist, müssen folgende Voraussetzun- gen erfüllt sein: Die Staaten bzw. Stellen müssen zu- nächst in eine Liste aufgenommen werden, die vom Rat beschlossen wird. Zuvor muss der Rat hierzu das Euro- päische Parlament anhören. Erst auf der Grundlage eines solchen Listeneintrags kann Europol mit Drittstaaten und Drittstellen Kooperationsabkommen schließen, und erst auf der Grundlage eines solchen Kooperationsab- kommens ist ein Datenaustausch möglich. Damit wurde nach meiner Überzeugung eine Regelung geschaffen, die dem Datenaustausch mit Drittstaaten und Drittstellen eine größtmögliche Transparenz verschafft, ohne opera- tive Belange zu beeinträchtigen. Bei der Frage der Datenverarbeitung durch Europol werden wir im Ratsbeschluss die ganz eindeutige Rege- lung haben, dass Daten, von denen noch nicht klar ist, ob sie für die Aufgabenerfüllung von Europol relevant sind, weder im Informationssystem noch in den Analysear- beitsdateien gespeichert werden dürfen. Auch die Frage, wie lange die Speicherung von Daten erforderlich ist, hat im Entwurf des Ratsbeschlusses Berücksichtigung ge- funden: Analysedateien dürfen danach nicht länger als drei Jahre gespeichert werden. Schließlich wird auch das Recht auf Auskunft im Ratsbeschluss verankert sein. Die Möglichkeit, Aus- kunftsersuche abzulehnen, wird nur bestehen, wenn die Tätigkeit von Europol, nationale Ermittlungen, die öf- fentliche Sicherheit und Ordnung oder Rechte Dritter ge- fährdet würden. Darüber hinaus wird jede Person das Recht haben, die Gemeinsame Kontrollinstanz anzuru- fen, um eine eventuelle Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten überprüfen zu lassen. Für den Fall, dass ge- speicherte Daten nicht korrekt sind oder Daten unrecht- mäßig gespeichert wurden, wird ein Anspruch auf Be- richtigung bzw. Löschung existieren. Ohne dass ich die einzelnen datenschutzrechtlichen Mechanismen noch weiter ausbreiten möchte, lässt sich doch mit Fug und Recht sagen, dass die Balance zwi- schen dem operativ notwendigen Austausch von Infor- mationen und dem Recht des Einzelnen auf Schutz sei- ner persönlichen Daten sehr gut gewahrt ist. Doch lassen Sie mich, bevor ich zum Ende komme, noch einige Worte über die demokratische Kontrolle Eu- ropols verlieren: Wie ich schon vorhin erwähnt hatte, ist das Europäische Parlament bereits eingebunden, wenn darüber zu entscheiden ist, mit welchen Drittstaaten und 16056 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 152. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. März 2008 (A) (C) (B) (D) Drittstellen Europol Kooperationsabkommen soll ab- schließen können. Darüber hinaus wurde in den Entwurf des Europol- Ratsbeschlusses eine Bestimmung aufgenommen, wo- Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. nach der Europol-Verwaltungsrat innerhalb von vier Jah- ren nach Inkrafttreten des Ratsbeschlusses sowie danach in einem regelmäßigen Rhythmus eine externe Evaluie- rung der Tätigkeit Europols in Auftrag geben muss. Der Evaluierungsbericht muss dann der Kommission, dem Rat sowie dem Europäischen Parlament vorgelegt wer- den. Lassen Sie mich zusammenfassen: Die operative Stär- kung Europols ist angesichts der aktuellen Herausforde- rungen notwendig. Die gebotenen rechtsstaatlichen Ab- sicherungen und die demokratische Kontrolle Europols wurden dabei berücksichtigt. Wenn daher an die Bundes- regierung die Aufforderung gerichtet werden soll, zur rechtsstaatlichen Verbesserung von Europol beizutragen, so möchte ich dem entgegnen: Bei der Abwägung von operativen Belangen und rechtlichem Schutz haben wir bereits das Optimum erreicht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie die Anträge Für mehr Klimaschutz im Verkehr – Kfz-Steuer auf CO2-Ausstoß umstellen auf Drucksache 16/4431 und Das deutsche Filmerbe sichern auf Drucksache 16/8215 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Straßenbaubericht 2006 – Drucksache 16/3984 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Straßenbaubericht 2007 – Drucksache 16/7394 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik- folgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Aufstieg durch Bildung – Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung – Drucksache 16/7750 – Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/7393 Nr. A.26 Ratsdokument 13036/07 Drucksache 16/7817 Nr. A.21 Ratsdokument 15616/07 Innenausschuss Drucksache 16/7223 Nr. A.7 Ratsdokument 14094/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.15 Ratsdokument 16611/07 Finanzausschuss Drucksache 16/7817 Nr. A.16 Ratsdokument 15672/07 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/7817 Nr. A.31 Ratsdokument 16256/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.7 Ratsdokument 16466/07 Drucksache 16/7905 Nr. A.8 Ratsdokument 16476/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.3 Ratsdokument 16782/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.4 Ratsdokument 16783/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.5 Ratsdokument 16784/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.6 Ratsdokument 16785/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.30 Ratsdokument 5310/08 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 16/7393 Nr. A.6 EuB-EP 1573; P6_TA-PROV(2007)0423 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 16/6389 Nr. I.42 Ratsdokument 11497/07 Drucksache 16/7223 Nr. A.8 Ratsdokument 14110/07 Drucksache 16/7393 Nr. A.17 Ratsdokument 14235/07 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/8135 Nr. A.41 EuB-EP 1630; P6_TA-PROV(2008)0577 152. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. März 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ilja Seifert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen und Herren! Obwohl der Grundansatz
    dieses Gesetzes zur „Weiterverwirrung“ der Pflegever-
    sicherung völlig verquast ist, konnte die Bundesregie-
    rung es nicht verhindern, wenigstens ein paar positive
    Pünktchen einzubauen. Das liegt nicht zuletzt daran,
    dass sich Menschen, die wirklich auf diese Hilfe ange-
    wiesen sind, ordentlich gewehrt haben. Es liegt auch da-
    ran, dass die Opposition – insbesondere die linke Oppo-
    sition – immer wieder gesagt hat: Ihr müsst an die
    Menschen denken und nicht an die Strukturen.

    Es lässt sich beispielsweise nicht leugnen, dass es ver-
    nünftig ist, dass die Menschen dann, wenn sie für ein
    halbes Jahr eine Pflegeauszeit nehmen, zumindest weiter
    sozialversichert sind.


    (Elke Ferner [SPD]: Das haben wir doch gemacht!)

    – Das ist ein positiver Aspekt, den ich gar nicht leugnen
    will. Die Grundrichtung ist aber falsch.

    Jeder Mensch weiß: Wenn ich eine neue Sozialleis-
    tung ordentlich gestalten will, dann muss ich zuerst das
    Ziel definieren. Das Ziel zu definieren heißt, einen ver-
    nünftigen Begriff dessen in das Gesetz zu schreiben, was
    eigentlich gemacht werden soll. Gemacht werden soll
    nicht etwa „satt, sauber, trocken“. Gemacht werden soll
    vielmehr, dass Menschen auch dann, wenn sie inkonti-
    nent oder dement sind oder auch dann, wenn sie andere
    ständige Hilfe brauchen, am Leben der Gemeinschaft
    teilhaben können müssen.


    (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


    Ob Teilhabe an der Gemeinschaft heißt, mit der Fami-
    lie unterwegs zu sein, an großen Veranstaltungen teilzu-
    haben oder bei einer Sportveranstaltung dabei zu sein,
    sei dahingestellt. Sie haben aber nicht einmal den Ansatz
    einer Teilhabeermöglichung eingebaut. Sie haben nicht
    einmal einen Ansatz für Selbstbestimmung eingebaut.
    Sie haben nicht einmal einen Ansatz für den würdevol-
    len Umgang mit Menschen in dieser schwierigen Situa-
    tion eingefügt. Sie haben keinen vernünftigen Pflege-
    begriff.


    (Elke Ferner [SPD]: Hätten wir deswegen mit dem Gesetz warten sollen?)


    Den wollen Sie irgendwann am Sankt-Nimmerleins-Tag
    kurz vor Weihnachten präsentieren, dann, wenn das Ge-
    setz längst in Kraft ist. Das kann doch nicht vernünftig
    sein.


    (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


    Sie wissen, dass man das Ziel erst einmal definieren
    muss, bevor man die Wege festlegt. Danach kann man
    fragen, was es kostet und woher das Geld kommt. Sie
    machen es gerade umgekehrt. Sie überlegen eine Erhö-
    hung des Beitrags um 0,25 Prozentpunkte und wollen
    dann sehen, wie weit sie damit kommen.

    Was haben Sie nun Tolles eingerichtet? Sie wollen
    jetzt Pflegestützpunkte einrichten. Sie haben uns hier
    ein Theaterstück vorgespielt, das vom Feinsten war. Als
    wenn das der Knackpunkt einer vernünftigen Pflege-
    orientierung wäre! Der Knackpunkt einer vernünftigen
    Pflegeorientierung ist nicht, dass ich mehr darüber bera-
    ten werde, was es alles nicht gibt. Der Knackpunkt einer
    vernünftigen Pflegeversicherung ist, dass ich die Hilfe
    dann bekomme, wenn ich sie brauche. Das ist ein Unter-
    schied.


    (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


    Über was sollen die Beraterinnen und Berater die Men-
    schen denn beraten, wenn es vorn und hinten nicht
    reicht?


    (Hilde Mattheis [SPD]: Das ist völlig irrational!)







    (A) (C)



    (B) (D)


    Dr. Ilja Seifert
    – Das kann ich auch sagen, ohne ausgebildeter Berater
    zu sein.

    Sie haben tolle Sachen in das Gesetz hineingeschrie-
    ben. Sie wollen eine Dynamisierung der Leistungen
    einführen. Meine Damen und Herren, damit Sie wissen,
    wovon wir reden: Diese Dynamisierung soll in der über-
    nächsten Wahlperiode in Kraft treten. Bis dahin gibt es
    noch so viele Möglichkeiten, das wieder zu verhindern,
    dass man gar nicht weiß, wie ernst man das nehmen soll.


    (Elke Ferner [SPD]: Vorher erhöhen wir die Leistungen!)


    Sie haben jetzt vorgeschlagen, eine kleine Erhöhung
    der Leistungen vorzunehmen. Diese gleicht nicht ein-
    mal die Inflationsverluste aus.


    (Elke Ferner [SPD]: Was ist Ihr konkreter Vorschlag?)


    Sie wissen das so gut wie ich und reden daran vorbei.
    Die Leistungserhöhung reicht auf gar keinen Fall aus,
    um das immer wieder postulierte Motto „ambulant vor
    stationär“ umzusetzen. Was Sie stärken, sind wieder die
    Strukturen in Einrichtungen, in denen die Menschen
    mehr oder weniger verwahrt werden, in denen sie jeden-
    falls nicht selbstbestimmt leben. Die Selbstbestimmung
    hat ihre Grenzen beim Dienstplan des Personals. Im
    Zentrum stehen nicht die Bedürfnisse derjenigen, um die
    es eigentlich geht, die Pflegebedürftigen. Das Schlimme
    ist, dass Sie es ebenso gut wissen wie ich und es nicht
    richtig ändern. Das ist das, was ich Ihnen wirklich vor-
    werfe.

    Hinter der Nebelwand dieser Riesendiskussion über
    die Pflegestützpunkte haben Sie geschickt versteckt,
    dass es ein paar richtige Sauereien gibt. Jetzt gibt es nach
    diesem Gesetz plötzlich Pflegekräfte; es gibt nicht Pfle-
    gefachkräfte, es gibt Pflegekräfte.


    (Dr. Marlies Volkmer [SPD]: Alles nur schlechtreden!)


    Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das
    das Einfallstor dafür sein wird, die sittenwidrigen Ar-
    beitsbedingungen, die polnische Frauen in Deutschland
    schon jetzt haben, zu legalisieren,


    (Frank Spieth [DIE LINKE]: So ist es!)


    dass es in Zukunft legal und geradezu vom Gesetz ge-
    stützt sein wird, dass Frauen für drei Monate hierher
    kommen und, getarnt als Haushaltshilfe, für 700 oder
    800 Euro im Monat


    (Hilde Mattheis [SPD]: Wie kommen Sie denn darauf? Das ist nur eine Behauptung! – Weitere Zurufe von der SPD)


    – das ist doch jetzt schon so! – tätig sind, 24 Stunden am
    Tag, und zwar nicht als Haushaltshilfe, sondern als Pfle-
    gekraft par excellence. Ich weiß, dass es viele Menschen
    gibt, die momentan keine andere Möglichkeit haben,
    ihre Pflegesituation zu verbessern. Aber das ist trotzdem
    sittenwidrig, und ich möchte, dass die Menschen, die
    diese Arbeit leisten, ordentlich bezahlt werden.

    (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Elke Ferner [SPD]: Wir auch!)


    – Aber Sie machen es nicht.

    Dann legen Sie einen Entschließungsantrag dazu vor!
    Wenn wir dem zustimmten, hieße das nicht gleich, dass
    er gut wäre. Er machte aber zumindest deutlich, dass Sie
    wissen, dass Ihr Gesetz nicht nur zu kurz gesprungen ist,
    sondern sogar in die falsche Richtung geht. Sie sagen
    immerhin, dass Sie wissen, in welche Richtung man
    springen müsste.

    Erlauben Sie mir bitte noch ein Wort zur Finanzie-
    rung. Herr Lanfermann möchte immer, dass die Pflege-
    versicherung kapitalgedeckt ist. Jeder weiß, dass die
    Pflegeversicherung so etwas wie die kleine Schwester
    der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Deshalb hät-
    ten wir bei dieser kleinen Schwester der großen GKV die
    wunderbare Möglichkeit gehabt, über fünf Jahre einmal
    auszuprobieren, wie eine Bürgerinnen- und Bürgerver-
    sicherung funktionieren würde. Dann hätten wir hier alle
    Fehler, die sich beim Übergang in ein solches System
    natürlich einschleichen, testen und korrigieren können.
    Selbst Sie von der Union müssten eigentlich dafür sein.
    Denn wenn sich wirklich herausstellen sollte, dass dieses
    System nicht funktioniert, dann hätten Sie das auf die-
    sem Wege bewiesen und es nicht nur aus ideologischen
    Gründen behauptet. Lassen Sie uns diesen Weg doch
    wirklich einmal gehen! Dieser Weg ist nicht zulasten der
    Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe brauchen, nicht zulas-
    ten der Menschen, die Hilfe anbieten, und auch nicht zu-
    lasten derjenigen, die das bezahlen.

    Letzter Satz. Ich wundere mich, dass Sie sich eine Be-
    auftragte der Bundesregierung für die Belange behinder-
    ter Menschen leisten, dass Sie aber, wenn sie ein Kon-
    zept für einen teilhabeorientierten Pflegebegriff auf den
    Tisch legt, dieses sofort in den Papierkorb werfen. Pfui!


    (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Elke Ferner [SPD]: Das ist ja Unsinn! – Gegenruf des Abg. Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Das war so!)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Nun erhält die Kollegin Elisabeth Scharfenberg,

Bündnis 90/Die Grünen, das Wort, der ich vor Beginn
ihrer Rede herzlich zu ihrem heutigen Geburtstag gratu-
lieren möchte, verbunden mit allen guten Wünschen des
ganzen Hauses.


(Beifall)



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vorab vielen Dank für die guten Wünsche; die kann
ich heute gut gebrauchen.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Die kann man immer gebrauchen!)


Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolle-
ginnen und Kollegen! Wir stehen heute am Ende eines
langen Gesetzgebungsverfahrens zu einer kleinen Pfle-






(A) (C)



(B) (D)


Elisabeth Scharfenberg
gereform. Die Große Koalition hat uns zu Beginn ihrer
gemeinsamen Leidenszeit weitreichende Versprechun-
gen gemacht. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD
ist die Rede von einem „Gesetz zur Sicherung einer
nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegever-
sicherung“. Dieses Gesetz sollte bis zum Sommer 2006
vorgelegt werden.

Wir haben jetzt Mitte März 2008, also fast zwei Jahre
später.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das ist noch weniger als sieben Jahre Grün!)


Wenn wir glauben, dass wir heute das uns angekündigte
große Gesetz der Pflegereform verabschieden, dann täu-
schen wir uns.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Denn das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz enthält we-
der den versprochenen Finanzausgleich zwischen sozia-
ler und privater Pflegeversicherung, noch macht es die
Pflegeversicherung auch nur ansatzweise nachhaltiger
oder gerechter.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Beschämend für die Große Koalition ist es, dass auch
in Ihrem Entschließungsantrag, der heute hier zur Ab-
stimmung steht, jede Äußerung, wie es mit der Finanzie-
rung der Pflegeversicherung weitergehen soll, fehlt –
nichts, keine einzige Aussage.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von Union und
SPD, welche Schlüsse sollen wir denn daraus ziehen?
Ich denke, es gibt nur einen Schluss: Eine gemeinsame
nachhaltige Finanzreform ist in dieser politischen Kon-
stellation einfach unmöglich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Jens Spahn [CDU/CSU]: Was war denn in sieben Jahren Rot-Grün?)


Nicht einmal für eine gemeinsame Willensbekundung
reicht es aus. Diese nicht stattfindende Finanzreform
wird die Abgeordneten der nächsten Legislaturperiode
noch schön beschäftigen, wissen wir doch alle, dass die
Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition hier auf
Zeit und somit auf veränderte politische Mehrheiten
spielen.


(Frank Spieth [DIE LINKE]: Da haben Sie absolut recht!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verabschieden
heute das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, ein Gesetz,
in das viele Menschen große Hoffnungen setzen. Auch
wenn das, was wir als Reform nun in den Händen halten,
weit hinter unseren Erwartungen zurückbleibt, ist für uns
Grüne dennoch klar: Diese Reform enthält durchaus
auch gute Seiten und Ansätze.


(Beifall der Abg. Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU])


So begrüßen wir es etwa ausdrücklich, dass Einrich-
tungen künftig einmal pro Jahr und unangemeldet kon-
trolliert werden sollen. Wir begrüßen es auch, dass die
Prüfberichte künftig veröffentlicht werden sollen. Das
sind wichtige und absolut notwendige Schritte hin zu
mehr Transparenz und Qualität für die Pflegebedürfti-
gen und ihre Angehörigen. Für uns Grüne ist auch klar,
dass die Pflegestützpunkte und Pflegeberater wie auch
die Pflegezeit im Grundsatz richtig sind. Ebenso ist aber
auch klar, dass die Umsetzung dieser Punkte schlecht ge-
macht und eben nicht im Sinne der Pflegebedürftigen
und ihrer Angehörigen ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Leider wurde hier die Große Koalition zur großen
Konfusion. Bei den Verhandlungen stand nämlich nicht
etwa die Frage, was die Betroffenen brauchen, um ein
möglichst selbstbestimmtes Leben auch bei Pflegebe-
dürftigkeit führen zu können, im Vordergrund.


(Elke Ferner [SPD]: Was denn sonst?)


Ich möchte an dieser Stelle nochmals in unser aller Ge-
dächtnis rufen, dass dieses Gesetz für pflegebedürftige
Menschen gemacht wird. Das rückt bei dieser Reform
etwas in die zweite Reihe.


(Elke Ferner [SPD]: Das stimmt nicht!)


Denn im Vordergrund stand wie so oft bei den Entschei-
dungen der Großen Koalition, das jeweils eigene politi-
sche Profil zu behalten und sich so schon jetzt für die
nächsten Wahlen gut aufzustellen.

Kompromisse weit und breit – auch bei den Pflege-
stützpunkten. Hier wird es nun besonders spannend.
Die Länder sollen nunmehr die Entscheidungshoheit
darüber haben, ob sie in ihrem Land solche Stützpunkte
haben wollen oder ob sie sie nicht haben wollen, und
wenn ja, dann sollen es die Kassen mal schön umsetzen.
Es ist vom Grundsatz her gut, wenn die Länder bei den
Stützpunkten stärker eingebunden werden. Aber dass
sich die Länder auf Kosten des Solidarsystems einen
schlanken Fuß machen können, das ist nicht in Ordnung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Elke Ferner [SPD]: Das stimmt doch nicht! – Jens Spahn [CDU/CSU]: Lesen Sie mal die Gesetze!)


Außerdem laufen wir – wie schon beim Heimrecht – Ge-
fahr, dass es hier zu einer föderalen Zersplitterung kom-
men wird.

Es ist richtig und wichtig, vorhandene Hilfsangebote
zu bündeln und zu vernetzen, Bürokratie abzubauen und
doppelte Strukturen zu vermeiden. Aber – selbst Frau
Caspers-Merk äußerte sich dazu schon kritisch – nur
Rheinland-Pfalz bietet derzeit eine ausreichende, flä-
chendeckende und damit wohnortnahe Beratungsstruk-
tur.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Im Flächenland Baden-Württemberg zum Beispiel gibt
es lediglich 50 Beratungsstellen. Originalton Frau Caspers-
Merk – da bin ich ganz an ihrer Seite –: Es darf nicht






(A) (C)



(B) (D)


Elisabeth Scharfenberg
sein, dass eine gute Pflegeberatung vom Wohnort abhän-
gig ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Frau Ministerin, mit der heutigen Verabschiedung des
Gesetzes können wir uns auch gleich von diesem hehren
Wunsch mit verabschieden. Es wird zukünftig vom
Wohnort abhängen, ob ich im Falle einer Pflegebedürf-
tigkeit Zugang zu einem Stützpunkt habe oder nicht.


(Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU]: Berater können nach Hause kommen!)


Auch beginnt schon jetzt das Hauen und Stechen. In
Nordrhein-Westfalen tun schon jetzt Ärzte kund, die
Pflegestützpunkte seien eine klare Deprofessionalisie-
rung ärztlicher Tätigkeit.


(Lachen der Abg. Elke Ferner [SPD])


Die Hausärzte dort sehen sich als Case- und Care-Manager
sowie Pflegestützpunkt in Personalunion. Ich kenne kei-
nen Hausarzt, der zusätzlich als Pflegeberater diese um-
fassende Aufgabe, wie sie im Gesetz zu Recht vorgese-
hen ist, erfüllen könnte. Das bedingt allein schon der
Mangel an Zeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Mal schauen, was uns hier an Diskussionen noch ins
Haus stehen wird.

Auf Bundesebene können wir nun nichts mehr än-
dern, aber wir müssen alles daransetzen, auf Landes-
ebene mitzugestalten.

Noch schlimmer ist allerdings, dass die neue Leistung
der Pflegeberatung weiterhin allein in der Hand der Kas-
sen liegen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen der
Koalition, Sie können es noch so oft beteuern: Fakt ist,
diese Beratung wird nicht unabhängig sein. Unabhängig-
keit aber wäre die wichtigste Voraussetzung, damit die
Betroffenen wirkliches Vertrauen zu denen aufbauen
können, die ihnen helfen sollen. Es handelt sich hier um
eine Lebenssituation, in der die Betroffenen tiefe Einbli-
cke in ihre Privatsphäre, ihr familiäres und auch finan-
zielles Umfeld geben.

Beim Thema Pflegezeit haben sich zwischen Union
und SPD tiefe Gräben aufgetan. Die Pflegezeit, die heute
beschlossen wird, wird ohne reale Bedeutung bleiben.
Einen Lohnersatz wird es bei dieser Pflegezeit nicht ge-
ben. Die Pflegezeit kann nur in Betrieben mit mehr als
15 Mitarbeitern in Anspruch genommen werden, und sie
bleibt auf nahe Angehörige beschränkt. Ich frage mich:
Wer bleibt da eigentlich noch übrig? – Das, liebe Kolle-
ginnen und Kollegen, ist ein Feigenblattprogramm für
Besserverdienende.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DlE GRÜNEN)


Denn wer soll es sich leisten können, mal eben sechs
Monate aus dem Beruf auszusteigen? – Ich prophezeie
Ihnen, bereits nach zwei Wochen liegt ein Berg von
Rechnungen auf dem Küchentisch; denn das ganz nor-
male Leben mit allen finanziellen Verpflichtungen, die
die Angehörigen haben, geht weiter. So geht es eben
nicht. Ihr Modell der Pflegezeit geht an jeglichem realen
Leben vorbei.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU]: Wo ist denn Ihr Modell?)


Lassen Sie mich noch einmal einen Blick in den Ent-
schließungsantrag der Koalition werfen. Dort wird mit
knappen Worten darauf verwiesen, dass die Überarbei-
tung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs natürlich sehr
wichtig sei, aber dass erst einmal unterschiedliche Mo-
delle erprobt werden müssten. Im Klartext heißt das für
uns: Darauf können wir lange warten.

Weiter steht da, man würde gerne das Persönliche
Budget für Menschen mit Behinderungen so weiterent-
wickeln, dass sie auch Pflegeleistungen als Budget er-
halten können. Aber man müsste dazu erst dieses und je-
nes prüfen und modellhaft erproben. Im Klartext: Auch
darauf können wir lange warten.

Zu guter Letzt lese ich noch den Appell an alle Ak-
teure in der Pflege, sie mögen doch die Neuregelungen
zur Qualitätssicherung auch bitte umsetzen. Entschuldi-
gung, aber haben Sie so wenig Vertrauen in Ihre eigenen
Gesetze, dass Sie um deren Einhaltung bitten müssen?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss man befürchten!)


Lassen Sie mich abschließend sagen: Diese Reform
trägt den Titel „Weiterentwicklungsgesetz“. Inhalt und
Titel passen aber nicht zusammen. Thema leider ver-
fehlt! Es ist nun einmal so: Ohne Mut zur Veränderung
kann es keine Weiterentwicklung geben. Der Mut hat die
Koalition aber auf halber Strecke verlassen. Es gibt viele
gute Ansätze, aber die Umsetzung erfolgt leider sehr ent-
täuschend. Deshalb verdient diese kleine und für die be-
troffenen Menschen enttäuschende Reform diesen gro-
ßen Namen nicht.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU]: Wie war das denn mit Ihren Änderungsvorschlägen?)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Elke Ferner ist die nächste Rednerin für die Fraktion

    der SPD.


    (Beifall bei der SPD)