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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/142 des Stammzellgesetzes (Drucksache 16/7981) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ulrike Flach, Rolf Stöckel, Katherina Reiche (Potsdam) und weiteren Abgeord- neten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes (Drucksache 16/7982) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hubert Hüppe, Marie-Luise Dött, Maria Eichhorn und weiteren Abgeordneten ein- gebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicher- stellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU) . . . Dr. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . . Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) . . . . . . . . Thomas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . 14886 C 14886 D 14891 A 14893 A 14894 D 14895 D 14896 D 14897 D 14898 C 14899 C 14900 C 14901 C 14902 B 14903 B Deutscher B Stenografisch 142. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Klaus W. Lippold, Wolfgang Spanier, Paul K. Friedhoff, Ernst Hinsken, Dr. Hakki Keskin und Clemens Bollen . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 21 . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten René Röspel, Ilse Aigner, Jörg Tauss und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung d e R P 14885 A 14885 B 14886 B 14886 B embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) (Drucksache 16/7983) . . . . . . . . . . . . . . . . 14886 D undestag er Bericht ung 14. Februar 2008 t : ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Julia Klöckner, Dr. Herta Däubler-Gmelin und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Stamm- zellgesetzes (Drucksache 16/7984) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Julia Klöckner, Dr. Herta Däubler-Gmelin und weiterer Abgeordne- ter: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzell- forschung fördern (Drucksache 16/7985) . . . . . . . . . . . . . . . ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14886 D 14887 A 14887 B 14889 A Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 14904 A 14905 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) . . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Herbert Schui, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 Prozent (Drucksachen 16/4485, 16/6732) . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b c Z a b T a b c 14906 B 14907 B 14908 C 14909 C 14910 C 14911 C 14912 A 14913 A 14914 A 14914 D 14915 C 14916 C 14917 D 14919 A 14920 A 14921 B 14922 B 14923 A 14924 C 14924 D 14926 D 14928 C 14930 B 14932 B 14933 C 14934 A 14934 D 14935 B 14936 A 14937 A 14939 D agesordnungspunkt 29: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung wehrrechtlicher und anderer Vorschriften (Wehrrechtsände- rungsgesetz 2007 – WehrRÄndG 2007) (Drucksache 16/7955) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wissenschaftsjahr der Mathematik 2008 als Chance begreifen (Drucksache 16/7535) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wiedereinführung der Zwölf-Tage-Regelung in Europa unterstützen (Drucksache 16/7861) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Winfried Nachtwei, Grietje Bettin, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wehr- pflichtige in Studium und Ausbildung vollständig vor Einberufung schützen (Drucksache 16/8044) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Fritz Kuhn, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Bahnprivatisierung am Parla- ment vorbei (Drucksache 16/8046) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 30: ) Antrag der Bundesregierung: Ausnahme von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat für Mitglieder der Bundesregierung (Drucksache 16/7975) . . . . . . . . . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes (Drucksachen 16/7616, 16/8082) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, Dr. Norman Paech, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: 70. Jahrestag der Gründung 14937 B 14937 B 14937 C 14937 C 14937 C 14937 D 14938 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 III der Internationalen Brigaden in Spanien – Würdigung des Kampfes deutscher Freiwilliger an der Seite der Spanischen Republik für ein anti- faschistisches und demokratisches Europa (Drucksachen 16/2679, 16/3828) . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Norman Paech, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Den Friedensprozess im Nahen Osten wieder aufnehmen (Drucksachen 16/3802, 16/4588) . . . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Rollende Supermärkte von fahrpersonalrechtlichen Vorschriften ausnehmen (Drucksachen 16/6639, 16/7844) . . . . . . . f) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Re- aktorsicherheit zu der Verordnung der Bun- desregierung: Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treib- hausgase (Chemikalien-Klimaschutzver- ordnung – ChemKlimaschutzV) (Drucksachen 16/7604, 16/7793 Nr. 2.1, 16/7941) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . g) – m) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 345, 346, 347, 348, 349, 350 und 351 zu Petitionen (Drucksachen 16/7847, 16/7848, 16/7849, 16/7850, 16/7851, 16/7852, 16/7853) . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Haltung der Bundesregierung zu einer räumlichen und personellen Aus- weitung des Bundewehreinsatzes in Afgha- nistan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Walter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Schmidbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . H G H R R D G G T B s H r s R ( C B E M V D H T a b B S D W J D 14938 B 14938 C 14938 D 14938 D 14939 A 14942 A 14942 B 14943 C 14944 D 14945 D 14946 D 14948 A eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . ans Raidel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . uprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . etlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . ert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . agesordnungspunkt 6: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Menschenrechte und Humanitäre ilfe zu der Unterrichtung durch die Bundes- egierung: EU-Jahresbericht 2007 zur Men- chenrechtslage atsdok. 13288/07 Drucksachen 16/7070 Nr. A.7, 16/8031) . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . urkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . rika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ichael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . . olger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Entschuldung mittelloser Perso- nen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestig- keit von Lizenzen (Drucksache 16/7416) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI) (Drucksache 16/7251) . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . olfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14949 B 14950 D 14952 A 14953 A 14954 B 14955 B 14956 C 14957 A 14958 A 14958 B 14959 C 14960 D 14961 D 14962 D 14964 B 14965 B 14966 D 14966 D 14967 A 14968 A 14969 B 14972 A 14973 A 14974 B IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Für einen sicherheitspolitischen Kurswechsel in Afghanistan – Nebeneinan- der von ISAF und OEF beenden (Drucksachen 16/5587, 16/6497) . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Herrmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Instrument der Wahlbeobachtungen durch die OSZE darf nicht geschwächt werden – ODIHR muss handlungsfähig und unab- hängig bleiben (Drucksache 16/8048) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Große Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Ina Lenke, Patrick Döring, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 16/1457, 16/5032) . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Maik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . T a b c U M M W M T A K o t P l g ( K K K K K B 14975 D 14976 A 14977 A 14978 A 14979 B 14980 A 14981 A 14981 D 14983 A 14983 A 14984 C 14985 B 14987 A 14988 A 14989 A 14989 A 14990 C 14991 B 14992 D 14994 C 14995 C agesordnungspunkt 11: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Ermäßigung der Visumgebühr für Bürgerinnen und Bürger aus Belarus (Drucksachen 16/5909, 16/7170) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Demokratiebewegung in Belarus unterstützen (Drucksachen 16/1977, 16/3709) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bre- men), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Michael Link (Heilbronn), Harald Leibrecht, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ermäßigung der Visumgebühr für Menschen aus Bela- rus (Drucksachen 16/5905, 16/7188) . . . . . . . ta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . anfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 12: ntrag der Abgeordneten Katja Kipping, laus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion DIE LINKE: Bera- ungsqualität für Erwerbslose verbessern – ersonal der Grundsicherungsträger qua- ifizieren und ihm Zukunftsperspektiven eben Drucksache 16/8045) . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . atja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 14996 D 14996 D 14997 A 14997 B 14998 C 14999 D 15001 B 15002 A 15003 C 15003 C 15004 A 15005 B 15007 A 15007 B 15007 C 15009 B 15009 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 V Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- geordneten Michael Kretschmer, Ilse Aigner, Katherina Reiche (Potsdam), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU so- wie der Abgeordneten René Röspel, Jörg Tauss, Nicolette Kressl, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Nichtkommer- zielle klinische Studien in Deutschland vo- ranbringen (Drucksachen 16/6775, 16/8061) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine Initiative der Bundesregierung mit dem Ziel einer humanitären, kohärenten und nachhaltigen Ausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die deutsche EU-Ratspräsi- dentschaft für eine grundlegende Wende der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik nutzen (Drucksachen 16/3541, 16/5109, 16/6910) . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Auf- sichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Aufsichts- strukturmodernisierungsgesetz) (Drucksachen 16/7078, 16/8083) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung zu dem Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Mehr Park- und Stellplätze für Lkw auf Bundesautobahnen (Drucksachen 16/5278, 16/7146) . . . . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . D D R T E e d ü p ( T B s d S t L ( T B s t r z s r 3 ( 1 T A B w B g z f ( Z A K w C B r D n n ( 15010 C 15010 D 15011 B 15011 C 15011 D 15012 D 15013 D orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu em Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 ber das System der Eigenmittel der Euro- äischen Gemeinschaften Drucksache 16/7686) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Wirtschaft und Technologie zu em Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert chui, Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, wei- erer Abgeordneter und der Fraktion DIE INKE: Für ein Europäisches Kartellamt Drucksachen 16/5360, 16/7239) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- orsicherheit zu der Verordnung der Bundes- egierung: Siebenunddreißigste Verordnung ur Durchführung des Bundes-Immissions- chutzgesetzes (Verordnung zur Absiche- ung von Luftqualitätsanforderungen – 7. BImSchV) Drucksachen 16/7605, 16/7793 Nr. 2.2, 6/7942) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: ntrag der Abgeordneten Markus Kurth, rigitte Pothmer, Irmingard Schewe-Gerigk, eiterer Abgeordneter und der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitslosen- eld II unbürokratisch berechnen und aus- ahlen – Rechts- und Planungssicherheit ür Leistungsbeziehende schaffen Drucksache 16/7838) . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Abgeordneten Marie-Luise Dött, atherina Reiche (Potsdam), Michael Brand, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU sowie der Abgeordneten Dirk ecker, Marco Bülow, Dr. Axel Berg, weite- er Abgeordneter und der Fraktion der SPD: as Erneuerbare-Energien-Gesetz darf icht durch europäische Vorgaben für ei- en Zertifikatehandel unterlaufen werden Drucksache 16/8047) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15015 B 15016 A 15017 A 15017 D 15018 A 15018 A 15018 C 15018 C VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Arbeitsplatzabbau bei Airbus ver- hindern – Staatliche Sperrminorität bei EADS herstellen (Drucksachen 16/4308, 16/4879) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stamm- zellen (Stammzellgesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes – Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzell- forschung fördern (Tagesordnungspunkt 4 a bis e) Dr. Stephan Eisel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . A Z A v t t D A Z d N D p M D R D C D P A Z – – ( R R F S O A Z d r f s o 15018 D 15019 C 15021 A 15021 C 15022 D 15023 C 15024 A 15024 D 15025 B 15026 A 15026 C 15027 C 15028 B 15029 A nlage 3 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntrags: Beratungsqualität für Erwerbslose erbessern – Personal der Grundsicherungs- räger qualifizieren und ihm Zukunftsperspek- iven geben (Tagesordnungspunkt 12) irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: ichtkommerzielle klinische Studien in eutschland voranbringen (Tagesordnungs- unkt 13) ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Beschlussempfehlung und Bericht: Für eine Initiative der Bundesregierung mit dem Ziel einer humanitären, kohärenten und nachhaltigen Ausrichtung der euro- päischen Flüchtlingspolitik Antrag: Die deutsche EU-Ratspräsident- schaft für eine grundlegende Wende der europäischen Migrations- und Flüchtlings- politik nutzen Tagesordnungspunkt 14) einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . üdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisie- ung der Aufsichtsstruktur der Bundesanstalt ür Finanzdienstleistungsaufsicht (Aufsichts- trukturmodernisierungsgesetz) (Zusatztages- rdnungspunkt 5) 15030 A 15031 A 15032 B 15033 A 15034 A 15034 D 15035 B 15036 A 15037 A 15038 D 15039 D 15041 A 15042 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 VII Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nina Hauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Be- schluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Ge- meinschaften (Tagesordnungspunkt 15) Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hans Eichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Für ein Europäisches Kartellamt (Tagesord- nungspunkt 18) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Martin Zeil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Siebenunddreißigste Verordnung zur Durch- führung des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes (Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen – 37. BImSchV) (Tagesordnungspunkt 17) Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . . Detlef Müller (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . L S A A Z d t P s S A D K M A Z d G f d D D M H H A Z d A S ( D D U D D 15043 A 15044 C 15045 B 15045 C 15046 B 15047 C 15049 C 15051 B 15052 B 15053 B 15054 A 15055 B 15055 D 15056 C 15057 A 15058 B 15058 C 15060 A utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . strid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Arbeitslosengeld II unbürokra- isch berechnen und auszahlen – Rechts- und lanungssicherheit für Leistungsbeziehende chaffen (Tagesordnungspunkt 19) tefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Das Erneuerbare-Energien- esetz darf nicht durch europäische Vorgaben ür einen Zertifikatehandel unterlaufen wer- en (Zusatztagesordnungspunkt 6) r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . irk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: rbeitsplatzabbau bei Airbus verhindern – taatliche Sperrminorität bei EADS herstellen Tagesordnungspunkt 20) r. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . r. Ditmar Staffelt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15060 C 15061 B 15062 A 15062 D 15064 A 15065 B 15066 C 15067 A 15068 A 15069 C 15070 A 15070 D 15071 B 15072 B 15074 D 15076 A 15076 C 15077 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 14885 (A) ) (B) ) 142. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    1) Anlage 12 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15021 (A) ) (B) ) punkt. Sie erfordert Achtung und Schutz desZeil, Martin FDP 14.02.2008 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A u V e c l n d W m w i s S M l m g d t p n t Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE 14.02.2008 Bodewig, Kurt SPD 14.02.2008 Burchardt, Ulla SPD 14.02.2008 Erler, Gernot SPD 14.02.2008 Faße, Annette SPD 14.02.2008 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 14.02.2008 Jelpke, Ulla DIE LINKE 14.02.2008 Kelber, Ulrich SPD 14.02.2008 Klug, Astrid SPD 14.02.2008 Kranz, Ernst SPD 14.02.2008 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2008 Möller, Kornelia DIE LINKE 14.02.2008 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.02.2008 Nahles, Andrea SPD 14.02.2008 Nitzsche, Henry fraktionslos 14.02.2008 Paula, Heinz SPD 14.02.2008 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 14.02.2008 Poß, Joachim SPD 14.02.2008 Dr. Schui, Herbert DIE LINKE 14.02.2008 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 14.02.2008 Schwabe, Frank SPD 14.02.2008 Strothmann, Lena CDU/CSU 14.02.2008 Wicklein, Andrea SPD 14.02.2008 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines Gesetzes für eine menschen- freundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonen- schutzes im Zusammenhang mit menschli- chen embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes – Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellfor- schung fördern (Tagesordnungspunkt 4 a bis e) Dr. Stephan Eisel (CDU/CSU): Bei der Diskussion m die embryonale Stammzellforschung stellt sich als oraussetzung für alle Entscheidungen die grundlegende thische Frage: Wann beginnt individuelles menschli- hes Leben? Die Antwort auf diese Frage entscheidet al- es Weitere, denn menschliches Leben unterliegt dem icht relativierbaren Schutz der Menschenwürde durch as Grundgesetz. Der wissenschaftliche Erkenntnisfortschritt hat das issen um den Zeitpunkt des Beginns individuellen enschlichen Lebens in den letzten Jahrzehnten immer eiter nach vorne verschoben. Für Laien war wohl der m wörtlichen Sinne augenfälligste Einschnitt die Ultra- challuntersuchung, die vorgeburtliches Leben und seine chutzbedürftigkeit jedem sichtbar gemacht hat. Heute vertreten Wissenschaftler unterschiedliche einungen zum Lebensbeginn, wobei mich nachdenk- ich macht, dass Mediziner den Beginn individuell enschlichen Lebens meist früher ansetzen als Biolo- en. Nach meiner Überzeugung müssen Lebensbeginn und amit Lebensschutz im Falle unterschiedlicher Defini- ionen eher früher als später angesetzt werden: In dubio ro vita. In dem im Dezember 2007 verabschiedeten er- euerten Grundsatzprogramm der CDU heißt es dazu zu- reffend: Die unantastbare Würde des Menschen als Ge- schöpf Gottes ist menschlicher Verfügung nicht zu- gänglich und ist zu schützen. Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Die Würde des Menschen ist auch für die Bewertung bioethischer Herausforderungen Ausgangs- und Orientierungs- 15022 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) menschlichen Lebens in allen Phasen. Das noch nicht geborene Leben bedarf beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle unseres be- sonderen Schutzes … Dieser Schutz der Menschenwürde darf nicht je nach vor- und nachgeburtlichem Lebensalter relativiert wer- den. Für diese Festlegung des Lebensbeginns ist uner- heblich, ob es sich um eine natürliche oder künstliche Befruchtung handelt. Es entstehen Embryonen als menschliches Leben mit unverwechselbarer Individuali- tät. Genau deshalb stellt das in Deutschland geltende Embryonenschutzgesetz verbrauchende Embryonenfor- schung unter Strafe und verbietet, dass menschlichen Embryonen etwas angetan wird, was ihre Lebensfähig- keit gefährdet. Folgerichtig ist es verboten, in Deutsch- land embryonale Stammzellen zu gewinnen, weil dies Tötung von Embryonen und damit individuellen menschlichen Lebens einschließt. Mir leuchtet nicht ein, wie der Import embryonaler Stammzellen nach Deutschland ethisch vertretbar sein soll, wenn zugleich deren Gewinnung in Deutschland aus ethischen Gründen verboten ist. Um diesen Widerspruch aufzulösen, werden Hilfs- argumente bemüht – immer wieder ist zum Beispiel von einer sogenannten Ethik des Heilens die Rede. Das Ziel eventueller Heilungschancen schwerer Krankheiten durch embryonale Stammzellforschung kann aber die Relativierung des Schutzes der Menschenwürde nicht rechtfertigen. Einmal abgesehen davon, dass es sich hier lediglich um eine bloße Hoffnung auf Heilungschancen durch embryonale Stammzellforschung handelt, würde selbst bei einer Gewissheit über sichere Heilungschan- cen, der Zweck der Krankheitsbekämpfung nicht das Mittel der Relativierung des Lebensschutzes rechtferti- gen. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel! Auch der Verweis auf die grundgesetzlich geschützte Forschungsfreiheit ist nicht überzeugend, denn diese Forschungsfreiheit gilt auch nach dem Grundgesetz na- türlich nicht absolut, sondern ist durch den Schutz der Menschenwürde eingeschränkt. Es gehört im Übrigen auch zur politischen Verantwor- tung, durch Vorgaben dem Forschungsdrang eine Rich- tung zu geben, etwa zugunsten der ethisch unbedenkli- chen adulten Stammzellforschung. Diejenigen aus der Wissenschaft, die vor Jahren diesen Weg verworfen und stattdessen embryonale Stammzellforschung in Deutsch- land gefordert haben, müssen sich vorhalten lassen, dass die erzielten Forschungsergebnisse der Vehemenz ihrer Argumentation nicht entsprechen. Jetzt wird die embryo- nale Stammzellforschung nicht mehr wie damals als Al- ternative zur adulten Stammzellforschung dargestellt, sondern man führt an, ohne den Vergleich mit der embryonalen Stammzellforschung sei die adulte Stamm- zellforschung nicht zum Erfolg zu führen. Solche funda- mentalen Begründungswechsel in kurzer Zeit erhöhen nicht die Glaubwürdigkeit der Argumentation. Dass von involvierten Forschern eine Liberalisierung des Importes embryonaler Stammzellen durch Strei- c r d e d s m D i r s V b o „ n d l h e t n n b P t c e S p t g w s R d d u d F s S (C (D hung des geltenden Stichtages gefordert wird, über- ascht in diesem Zusammenhang nicht. Es liegt nahe, ass von dort nach Ablauf eines neuen Stichtages auch ine abermalige Verschiebung gefordert würde. Schon er geltende Stichtag wurde als „einmalig“ definiert, wer ollte da glauben eine erneute Verschiebung würde „ein- alig“ bleiben. Schließlich wird embryonale Stammzellforschung in eutschland auch mit dem Argument gefordert, sie sei n anderen Ländern erlaubt und wir würden uns isolie- en, wenn wir uns nicht anpassten. Es gilt aber doch umgekehrt: Wo unsere Wertmaß- täbe international – noch – nicht gelten, haben wir die erpflichtung, internationale Rahmenbedingungen zu eeinflussen und nicht die Grundlagen unserer Werte- rdnung zur Disposition zu stellen. Wo der Einsatz für deutsche Interessen“ außenpolitischer Alltag ist, kön- en wir nicht beim Einsatz für unsere Grundwerte auf er internationalen Bühne die Segel streichen. Schließ- ich sind die Grundwerte unseres Grundgesetzes unser öchstes nationales Interesse. Deshalb unterstütze ich die zutreffende Forderung im rneuerten CDU-Grundsatzprogramm: Die Achtung der unantastbaren Würde des Men- schen hat für uns Vorrang vor der Freiheit der Forschung und der Sicherung von Wettbewerbsfä- higkeit. Wir wollen die Beibehaltung des konse- quenten Embryonenschutzes und wenden uns ge- gen verbrauchende Embryonenforschung. Dafür setzen wir uns auch auf europäischer und interna- tionaler Ebene ein. Aus all dem ergibt sich für mein Abstimmungsverhal- en, dass ich die Initiative unterstütze, die durch ein ge- erelles Verbot des Imports embryonaler Stammzellen ach Deutschland die embryonale Stammzellforschung ei uns ausschließt. Falls sich dafür keine Mehrheit im arlament finden lässt, werde ich mich für die Beibehal- ung des geltenden Stichtages und damit die größtmögli- he Einschränkung des Imports solcher Stammzellen insetzen. Einer Importerleichterung für embryonale tammellen durch Stichtagsverschiebung oder der Im- ortfreigabe durch die gänzliche Streichung eines Stich- ages kann ich aus den genannten grundsätzlichen Erwä- ungen nicht zustimmen. Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU): Im Jahr 2002 urde für die deutsche Wissenschaft im Bereich der For- chung an embryonalen Stammzellen ein gesetzlicher ahmen geschaffen. Heute müssen wir feststellen, dass die Intention von amals, einen Interessenausgleich zu schaffen zwischen er unbedingten Bewahrung der menschlichen Würde nd dem Schutz auch des vorgeburtlichen Lebens und em Postulat einer möglichst freien wissenschaftlichen orschung im Dienste am Menschen durch die fort- chreitende Entwicklung, nicht mehr zeitgemäß ist. Grundsätzlich wichtig ist die Erkenntnis: Erstens. tammzellen sind keine Embryonen. Das heißt, die Dis- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15023 (A) ) (B) ) kussion um den Schutz menschlichen Lebens spielt sich hier auf anderer Ebene ab. Zweitens. Die zur Gewinnung notwendigerweise zu zerstörenden Embryonen hätten auf Dauer keinen Bestand gehabt. Das Stammzellgesetz legt nämlich fest, dass nur Em- bryonen, die aus Anwendungen der In-Vitro-Fertilisa- tion „übriggeblieben“ sind und die nicht mehr zu einer Herbeiführung einer Schwangerschaft genommen wer- den, zur Gewinnung von Stammzellen genutzt werden. Die jetzige Diskussion zu nehmen, um mit fundamen- talistischen Eifer das Rad der Entwicklung wieder zu- rückdrehen zu wollen und den 2002 gefundenen Kom- promiss auszuhebeln, kann nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Daher ganz deutlich: Ein Antrag, der ein gesamtes Forschungsgebiet, nämlich dasjenige mit menschlichen embryonalen Stammzellen der deutschen Wissenschaft verschließen will, ist rational überhaupt nicht nachzu- vollziehen. Und es entspricht meines Erachtens nicht dem, was unser Grundgesetz in Art. 5 Abs. 3 zur Freiheit von Wissenschaft und Forschung festgeschrieben hat. Denn auch Forschungsfreiheit ist Ausdruck der mensch- lichen Würde. Die Behauptung, die Forschung mit human embryo- nalen Stammzellen sei nicht alternativlos, wird aus Fachkreisen mehrheitlich nicht mitgetragen. Die For- schung mit adulten Stammzellen ist keine Alternative, da sie nicht in dem Maße für die wichtige Grundlagen- forschung geeignet sind. Die Entwicklung von induziert pluripotenten Stammzellen aus der Haut ist ebenfalls noch keine Alternative. Und auf hoffnungsgetragene Spekulationen, was in Zukunft daraus werden könnte, kann ich mein Urteil nicht gründen. Es ist also irreführend, wenn behauptet wird, diese Forschung an humanen embryonalen Stammzellen sei verzichtbar. Richtig allerdings halte ich den Hinweis, dass angesichts des nicht abzuschätzenden Fortschritts der Forschung eine einmalige Verschiebung eines Stich- tags einer Selbsttäuschung oder vorschnellen Beruhi- gung ängstlicher Zögerer gleich kommt. Nur die Konsequenz, die ich darin sehe, ist doch deut- lich eine andere: Eine Stichtagsregelung ist sinnvoller- weise gänzlich aus dem Gesetz zu streichen. Auch über Kriminalisierung deutscher Wissenschaft- ler und deutscher Forschung auf diesem Gebiet kann es nüchtern betrachtet keine zwei Meinungen geben. Eine ethische Diskussion, die sicherlich auch weiterhin zu führen ist, hier mit dem Strafrecht zu sanktionieren, halte ich nicht für tragbar. Auch dies gehört daher zu strei- chen. Ich möchte schließen mit einem Zitat aus der Debatte, die wir 2002 hier geführt haben: Im Zweifel sollten wir die Freiheit der Forschung nicht durch gesetzliche Einzelregelung reglemen- tieren, sondern eher auf die gewissensstärkende Kraft eines ethischen Diskurses setzen. m A u S g s u e d h s e t l S s B s n S s l S t e k e h A s s S P 8 r s e n w z L k z d n S z W (C (D Diese Überzeugung unseres heutigen Bundesinnen- inisters gilt meines Erachtens auch heute noch. Daher sehe ich keine sinnvolle Alternative zu dem ntrag „Gesetz für eine menschenfreundliche Medizin“ nd bitte um Ihre Unterstützung. Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Der chutz der Embryonen ist im Embryonenschutzgesetz eregelt. Das ist so, das bleibt so, und das ist auch gut o! Heute reden wir in erster Lesung über die Frage, ob, nd wenn ja, in welchem Umfang, das Forschen mit mbryonalen Stammzellen in Deutschland erlaubt wer- en soll. Dazu muss man wissen: Keine einzige der eute etablierten Therapien mit adulten Stammzellen ba- iert auf Erkenntnissen der Forschung mit menschlichen mbryonalen Stammzellen. Keine einzige der gegenwär- ig laufenden klinischen Studien mit adulten Stammzel- en bezieht auch embryonale Stammzellen ein. Wer behauptet, Erkenntnisse der embryonalen tammzellforschung seien für den medizinischen Fort- chritt bei adulten Stammzellen unverzichtbar, ist den eleg dafür schuldig. Erkenntnisse sind in der Naturwis- enschaft nur publizierte reproduzierbare Ergebnisse, icht aber Hörensagen, Hypothesen, Hoffnungen oder pekulationen. Auch die Bundesregierung kennt keinerlei wissen- chaftliche Belege für diese Behauptung. Auf die schrift- iche Frage an die Bundesregierung „Welches sind aus icht der Bundesregierung die zehn wichtigsten Publika- ionen aus dem Bereich der Forschung an humanen mbryonalen Stammzellen (hES) seit 1998, die in Publi- ationen über klinische Studien oder therapieorientierten xperimentellen Arbeiten mit adulten Stammzellen am äufigsten als ausschlaggebend zitiert werden und die ussage stützen, Erkenntnisse aus der Grundlagenfor- chung, die an und über hES-Zellen gewonnen werden, eien sehr wesentlich für die Nutzbarmachung adulter tammzellen für künftige Therapien?“ antwortete der arlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel am . Februar 2008: „Zu dieser Frage liegen der Bundes- egierung keine Zitationsanalysen vor.“ Angesichts der bisherigen therapeutischen Erfolglo- igkeit embryonaler Stammzellen und der Einsicht, dass mbryonale Stammzellen selbst nicht therapeutisch utzbar sind, muss in den Beratungen geklärt werden, elchem Zweck die Forschung an embryonalen Stamm- ellen dient. Geht es hierbei nur um wissenschaftliche orbeeren auf einem Fachgebiet, oder gibt es einen kon- ret zu erwartenden Nutzen für die Menschen? Würde es nicht ausreichen, an adulten Stammzellen u forschen? Warum muss ein Stichtag verschoben wer- en, wenn man bei der Stichtagsregelung bleibt? Welche egativen Auswirkungen hätte eine Verschiebung des tichtages? Diese und andere Fragen sind zu beraten und u klären. Ich freue mich auf einen interessanten Meinungs- und issensaustausch im Haus. 15024 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU): Wie viele an- dere meiner Kolleginnen und Kollegen unterstütze ich den Gruppenantrag – Entwurf eines Gesetzes zur Ände- rung des Stammzellgesetzes – der Vorsitzenden der Ar- beitsgruppe Bildung und Forschung, Ilse Aigner, MdB der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der eine einmalige Verschiebung der Stichtagsregelung auf den 1. Mai 2007 vorsieht. Das Stammzellgesetz wurde am 25. April 2002 mit einer breiten Mehrheit des Deutschen Bundestages be- schlossen. Damals wurde der Import von embryonalen Stammzellen auf Linien, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 hergestellt worden sind, begrenzt. Ziel und Kern des Gesetzes war und ist es, zu verhindern, dass von Deutschland ein Anreiz zur Tötung von Embryonen durch die Entnahme von Stammzellen ausgeht. Mithin muss aber auch die Arbeit an ethisch hochwertigen For- schungsprojekten, insbesondere für die Entwicklung neuer Therapien, durch das Gesetz ermöglicht werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG, hatte am 10. November 2006 eine ausführliche Stellungnahme zur Stammzellforschung vorgelegt, mit der sie die Erfah- rungen mit dem Stammzellgesetz von 2002 darlegt so- wie die Entwicklungen der letzten Jahre sowohl auf dem Gebiet der adulten wie auch der embryonalen Stammzel- len beschreibt. In dieser Stellungnahme wurde deutlich, dass deut- sche Forscher durch die ausschließliche Nutzbarkeit äl- terer Zelllinien zunehmend von internationalen Entwick- lungen abgeschnitten sind. Es wurde klargestellt, dass die bisher in Deutschland verwendeten und verwendba- ren Zellen nicht mehr den Ansprüchen der internationa- len Qualitätsstandards genügen. Gleichzeitig ist es aber eine Tatsache, dass die Stammzellforschung weltweit ein sehr dynamisches Gebiet ist und es rund 500 embryonale Stammzelllinien gibt, mit denen die internationale For- schung arbeitet. Durch den Stichtag im deutschen Stammzellgesetz können nach Deutschland nur Linien, die vor 2002 hergestellt wurden, importiert werden. Diese älteren Linien sind jedoch verunreinigt und zuneh- mend für die Forschung wertlos. Dadurch werden die für die deutsche Forschung so wichtigen internationalen Ko- operationen erschwert. Am 9. Mai 2007 hatte eine ergebnisoffene Anhörung des Deutschen Bundestages stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass auch die Wissenschaftler, vertreten durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG, keine grundsätzliche Änderung des Embryonenschutzgesetzes anstreben. Bei den embryonalen Stammzellen handelt es sich nur um Zellen, die ohnehin nicht zum Leben gelangen. Da- her ist eine einmalige Verschiebung des Stichtages ethisch vertretbar. Auch in Zukunft sollen in Deutschland keine mensch- lichen Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt und zerstört werden – dies ist der inhaltliche und ethische Kern des Stammzellgesetzes. Allerdings sind seit der Verabschiedung des Stamm- zellgesetzes mehrere hundert Stammzelllinien etabliert w s D s B S S n g d z z w n l ü l d z s 1 G H l D e l M g h s J f d I M w t s s h h V e W z s f l m z (C (D orden, die teilweise unter den inzwischen standardi- ierten Bedingungen isoliert und kultiviert worden sind. ie einmalige Verschiebung ermöglicht unseren deut- chen Forschern – natürlich im Rahmen der gesetzlichen estimmungen –, diese Stammzelllinien zu nutzen. ollte der Stichtag nicht verschoben werden, wären die tammzelllinien für die deutsche Forschung verloren. Der Gruppenantrag erfüllt den Grundsatz der Verhält- ismäßigkeit, da die einmalige Verschiebung des Stichta- es auf den 1. Mai 2007 zum einen die Grundausrichtung es Gesetzes, dass von Deutschland keine Veranlassung ur Herstellung von menschlichen embryonalen Stamm- elllinien ausgehen darf, nicht verändert. Zum anderen erden wir auch unserer Verantwortung für die medizi- ische Forschung und der sich dadurch eröffnenden Hei- ungschancen gerecht. Zur Stammzellforschung gibt es in der CDU – wie ja brigens in den christlichen Kirchen auch – unterschied- iche Meinungen und ethische Bewertungen. Es gilt je- och, den hohen deutschen Standard beim Lebensschutz u erhalten, der auch in Zukunft durch das Embryonen- chutzgesetz garantiert wird. Die einmalige Verschiebung des Stichtages auf den . Mai 2007 kann dies leisten. Die Grundausrichtung des esetzes, dass von Deutschland keine Veranlassung zur erstellung von menschlichen embryonalen Stammzell- inien ausgehen darf, wird dadurch nicht verändert. eutschland bleibt damit ein praktisches, wirksames und ffektives Mittel zur Steuerung der humanen embryona- en Stammzellforschung erhalten. Monika Knoche (DIE LINKE): Mit überwältigender ehrheit wurde 2002 in diesem Haus kein Zweifel daran elassen, dass der menschliche Embryo Menschenwürde at, dass er nicht verfügbar ist. Hat, ja kann sich an die- er grundlegenden Menschenrechtsfrage in nur sechs ahren etwas ändern? Kann nach Maßgabe unserer Ver- assung nach Moral und Ethik in der Fortpflanzungsme- izin und Forschung die Antwort heute anders ausfallen? ch meine, nein. Das prinzipielle Instrumentalisierungsverbot des enschen, die Zweckfreiheit seiner Existenz, ganz egal ie und wo sich sein Leben zeigt, darf nicht zur Disposi- ion gestellt werden. Das Verbot fremdnütziger For- chung als Tabu ist für mich das wertvollste zivilisatori- che Gut, das wir aufgrund historischer Erfahrungen aben, weshalb wir sagen können: Die Forschungsfrei- eit ist von Verfassungsrang, sie findet ihre Grenze im orrang der Menschenwürde. Ich möchte es klar sagen: Der frühe Mensch, um den s hier geht, ist ohne Schwangerschaft und Geburt in die elt gebracht. Er ist erzeugt worden. Er ist nicht ge- eugt. Und weil er nicht durch den Körper einer Frau ge- chützt ist, machen Forscher ihn sich nutzbar, nützlich ür Zwecke, die nicht im Lebensinteresse des Embryos iegen. Er soll zum Ding, zur Sache erklärt werden, da- it man aus ihm ein Produkt machen kann. Erzeugt, um erstört zu werden. Damit ist die gewaltsame Beendi- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15025 (A) ) (B) ) gung eines menschlichen Lebensprozesses zur Voraus- setzung für einen ganzen Forschungszweig geworden. Mir ist wichtig, zu sagen: Auch wenn sich der Em- bryo in seinem Entwicklungsstadium noch nicht als menschliches Gegenüber zeigt, so hat er doch die volle aus ihm selbst kommende Kraft, sich als Mensch zu ent- wickeln und genau die Person zu werden, die normaler- weise geboren wird. Es gibt aus meiner Sicht keine Möglichkeit, ihn von der Zugehörigkeit zur Menschheit auszuschließen. Wer sagt, der Embryo sei nur dann ein Mensch, wenn er die Gebärmutter erreicht und zu le- bensfähiger Reife gelangt, sieht über die Anthropologie und die Menschenrechtsphilosophie unserer Verfassung hinweg. Ich trete für die Unverfügbarkeit des menschlichen Embryos ein und sage dennoch Ja zur Stammzellfor- schung. Ein humanistisches Verständnis der Human- medizin schließt die Suche nach Therapiemöglichkeiten ein, die für körpereigenes Gewebe und das Geheimnis der Selbstheilungskräfte Forschung braucht. Mit der Re- programmierung und den Erfolgen der adulten Stamm- zellforschung beispielsweise sind vorzeigbare Erfolge vorhanden. Diese Wege sollten wir in Deutschland wei- ter beschreiten. Der Wissensgewinn und das Gerieren von neuen The- rapien sollen sich in den ethisch-moralischen Grenzen vollziehen, die durch das Stammzellgesetz von 2002 ge- zogen sind. Nicht diejenige ist forschungsfreundlich, die der Forschung gibt, was sie verlangt, und die gesetzge- berischen Nachschub liefert, wann immer er eingefor- dert wird. Wer heute eine Veränderung oder gar Aufhebung der Stichtagsregelung vornehmen will, sagt nichts anderes, als dass er in die Embryonenerzeugung für Forschungs- zwecke einwilligt. Das ist nicht im Geiste des sogenann- ten Kompromisses von 2002. Denn die Initiatorinnen und Initiatoren haben die Einführung des Stichtags damit begründet, dass zum Zweck der Forschung kein einziger weiterer Embryo zerstört werden soll. Und niemand kann heute ernsthaft in Abrede stellen, dass bei weltwei- ten Begehrlichkeiten der Forschung Frauen zu Eizelllie- ferantinnen gemacht werden. Ihre Fruchtbarkeit wird in den Dienst fremdnütziger Forschung gestellt. Mit der embryonalen Stammzellforschung ist eine neue Menschenrechtsfrage und eine neue Frauenfrage aufgekommen, wie es sie in der Menschheitsgeschichte nie gab. Ich plädiere für die Beibehaltung der Rechts- lage. Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Auf dem Felde der Bioethik fällt es der Politik schwer, stringente und gänz- lich widerspruchsfreie Entscheidungen zu treffen. Ein besonders eklatantes Beispiel moralischer Inkonsistenz stellt der Stichtagsbeschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2002 dar: Eine embryonale Stammzelle, die vor dem l. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurde, darf seither in Deutschland zu Forschungszwecken be- nutzt werden. Es wäre eine seltsame Moral, welche die Nutzung und damit Vernichtung solcher Stammzellen v w d l V z k t i m e m V z w E s a m a h r 1 b a s p E g z c i u s b m V k h n t J d V p i m e D s A c G (C (D ollkommen unterschiedlich bewertet, je nachdem, in elchem Staat oder zu welchem Zeitpunkt sie entstan- en sind. Die dem Kompromiss aus dem Jahre 2002 zugrunde iegende Frage, ob menschliches Leben bereits mit der erschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt, ent- ieht sich einer letztgültigen naturwissenschaftlichen Er- enntnis. Auch die Bibel gibt uns auf diese Frage unmit- elbar keine Antwort. Ich beneide deshalb alle Kollegen n diesem Hause, die sich sicher sind, wann der Beginn enschlichen Lebens anzusetzen ist. Ich verfüge über ine solche Gewissheit leider nicht. Seit wir aber aus der Genetik wissen, dass für die enschliche Entwicklung das Erbgut von Mutter und ater entscheidend ist, steht fest, dass der Verschmel- ungsakt beider Zellen eine wichtige Zäsur in dieser Ent- icklung ist. Es spricht somit einiges dafür, dass unsere ntwicklung „als Mensch“ und nicht nur „zum Men- chen“ bereits mit dieser Verschmelzung einsetzt. Bleibt uch eine gewisse Unsicherheit, so kann ich diese für ich nur nach der Klugheitsregel „in dubio pro vita“ uflösen, wonach im Zweifelsfalle von dem jeweils frü- eren Beginn des menschlichen Lebens auszugehen ist. Der Gesetzgeber tut gut daran, sich dieser Klugheits- egel zu unterwerfen. Er hat es auch bereits getan, als er 990 im Embryonenschutzgesetz alle menschlichen Em- ryonen unter den Schutz des Strafrechts gestellt hat, uch dann, wenn sie im Reagenzglas gezeugt worden ind. Das Embryonenschutzgesetz steht in einem rechts- olitisch äußerst unbefriedigenden Widerspruch zu der rlaubnis des Stammzellenimportes. Wenn der Gesetz- eber bei seiner Prämisse des Jahres 1990 bleibt – oder u ihr zurückkehren will –, dass embryonales menschli- hes Leben den Schutz der Rechtsordnung verdient, so st die Freigabe von Embryonen zur Forschung damit nvereinbar. Menschliches Leben stellt immer einen Zweck an ich dar. Ein Embryo, der zu Forschungszwecken „ver- raucht“ wird, wird dagegen zu einem bloßen Instru- ent, zu einem Objekt der Forschung herabgewürdigt. age Heilungsversprechen, die sich bislang zudem in einem Falle konkretisiert, geschweige denn realisiert aben, können diese Verzweckung menschlichen Lebens icht rechtfertigen. Die derzeit vorangetriebene Verschiebung des Stich- ages bestätigt auf traurige Weise die Befürchtungen des ahres 2002. Eine Stichtagsregelung taugt nicht zur Ein- ämmung der Embryonenforschung. Eine nunmehrige erschiebung, obwohl keines der vollmundigen Thera- ieversprechen bislang eingelöst wurde, könnte Forscher m Ausland darauf spekulieren lassen, dass sie kein ein- aliger Vorgang bleiben wird. Außerhalb der Stammzellendebatte mögen sich noch xistenziellere Fragen der Lebensethik stellen. Diese ebatte ist allerdings deshalb wichtig, weil ethische Ero- ionen immer an den Rändern unseres Lebens einsetzen. m Lebensanfang und am Lebensende zeigt sich, wel- he Bedeutung wir dem Leben in unserer Rechts- und esellschaftsordnung insgesamt geben. Deshalb ist es 15026 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) richtig, das Drängen nach einer Stichtagsverschiebung zum Anlass zu nehmen, den umfassenden Embryonen- schutz in Deutschland wiederherzustellen und auf die Forschung an embryonalen Stammzellen zu verzichten. Ingbert Liebing (CDU/CSU): Seit dem 1. Juli 2002 gilt das Stammzellgesetz. Es erlaubt – unter strengen Be- dingungen – den Import und die Verwendung embryona- ler Stammzellen zu Forschungszwecken. Eine dieser Be- dingungen lautet, dass nur embryonale Stammzellen nach Deutschland importiert werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden (Stichtagsregelung). Aus der Sicht des Jahres 2008 sind diese Bedingun- gen veraltet. Inzwischen gelten viele dieser Stammzellli- nien als nicht mehr für die Forschung geeignet. Forscher bemängeln, diese Zellen seien zu alt und führten zu Feh- lern in den Versuchen. Zudem wird die deutsche For- schung mit dem aktuellen Gesetz zunehmend internatio- nal isoliert. Deshalb beraten wir heute in einer großen Debatte über Chancen und Risiken einer Lockerung der Regelungen und die Anpassung des Gesetzes an verän- derte äußere Rahmenbedingungen. Diese Angelegenheit ist von großer Bedeutung für viele Menschen, die bis- lang nicht wirksam behandelt werden können, und die biomedizinische Forschung am Standort Deutschland. Nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Für und Wider habe ich mich entschlossen, mich dem Antrag mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes“ anzuschließen, der vor allem von Katherina Reiche, Ulrike Flach und Rolf Stöckel erar- beitet wurde. Mit diesem Antrag verbindet sich die über- parteiliche Initiative, deutschen Wissenschaftlern Zu- gang zu allen vorhandenen Stammzelllinien in der Welt zu verschaffen und die Forschungsfreiheit von ihrer „willkürlichen Fesselung“ (Zitat Katherina Reiche) zu befreien. Dabei geht es um die vorhandenen Stammzell- linien – nicht um das gezielte Erzeugen von Stammzell- linien für Zwecke der Forschung. Das entsprechende Verbot im deutschen Recht steht für mich nicht zur Dis- position. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Stichtag im Stammzellgesetz gestrichen wird und somit die entsprechende Forschung an embryonalen Stamm- zellen dauerhaft freigegeben wird. Eine Verschiebung des Stichtages wird aus meiner Sicht in fünf Jahren wie- der zu ähnlichen Problemen führen. In diesem Punkt ist unser Antrag konsequent und ehrlich. Ferner tritt dieser Antrag dafür ein, dass zukünftig Strafandrohungen ge- gen deutsche Wissenschaftler bei Beteiligung an Koope- rationsprojekten mit ausländischen Kollegen unterblei- ben. Es ist ausdrücklich nicht mein Ziel, die Substanz des Gesetzes aufheben. Importiert werden dürfen auch wei- terhin nur Zellen, die es bereits gibt; auch in Zukunft wird kein Embryo für die Forschung in Deutschland ge- zeugt und getötet. Der Staat hat die Verantwortung zur Bewahrung menschlichen Lebens, das gebietet unser Grundgesetz. Daraus ergibt sich für mich auch die Pflicht, die Erforschung medizinischer Therapien zu er- m z l m d m u a s e ß m H g d N e s v S i s v S G J d n S n s U d V E s s u k M A s m u s m 2 d S j z M u (C (D öglichen. Von der Forschung an embryonalen Stamm- ellen erhoffen wir uns Fortschritte bei der Entschlüsse- ung menschlicher Krankheiten und der Linderung enschlichen Leidens. Niemand hier im Saal wird abstreiten können, dass ie deutsche Forschung bisher verantwortungsbewusst it dem 2002 verabschiedeten Gesetzeskompromiss mgegangen ist. Schlussendlich streben wir einen Forschungsstand an, n dem wir keine Stammzellen mehr brauchen. Bis es oweit ist, möchte ich mich zum Ende meines Beitrages iner Forderung meiner Kollegin Ulrike Flach anschlie- en: Sie plädiert für eine „Ethik des Heilens“. Dabei öchte ich einen Gegensatz zwischen einer „Ethik des eilens“ und einer „Ethik des Lebensschutzes“ nicht elten lassen. Auch das Heilen von Krankheiten dient em Schutz des Lebens. In diesem Sinne halte ich die utzung von Chancen medizinischer Forschung, die thische Schranken akzeptiert, nicht nur für akzeptabel, ondern auch für geboten. Philipp Mißfelder (CDU/CSU): In großem Respekt or der Debatte um die Forschung mit embryonalen tammzellen und unter Abwägung aller Argumente habe ch mich entschieden, zu den Erstunterzeichnern des Ge- etzentwurfes von Hubert Hüppe zu gehören, der ein ollständiges Verbot der Forschung mit embryonalen tammzellen vorsieht. Dabei waren zwei wesentliche ründe ausschlaggebend: Die großen Erfolge der letzten ahre bei der Forschung mit adulten Stammzellen und ie Überlegung, dass es ohne die Tötung von Embryo- en keine Forschung mit menschlichen embryonalen tammzellen geben kann. Letzteres widerspricht jedoch ach meiner Auffassung der Unantastbarkeit der Men- chenwürde, die zu den Grundkoordinaten der beiden nionsparteien CDU und CSU gehört. Demnach haben nach unserer Auffassung Menschen ie gleiche unantastbare Würde, unabhängig von ihrer erschiedenartigkeit, ihrer einzigartigen Prägung durch rbanlagen und ihrer Lebensumstände, ihrem Ge- chlecht, ihrer Rasse, ihren Überzeugungen, ihrer Ge- undheit und ihrer Leistungsfähigkeit. Dabei beginnt für ns das menschliche Leben und dessen Schutzwürdig- eit mit der Vereinigung von Samen und Eizelle. Der ensch wird nicht zum Menschen, sondern er ist es von nfang an. Diese Auffassung von der universalen Men- chenwürde vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Sa- en und Eizelle an halte ich für nicht verhandelbar und nterstütze deshalb das vollständige Verbot der For- chung mit embryonalen Stammzellen. Gerade junge Menschen sind bei diesem Thema auf- erksam: In einer repräsentativen Umfrage von Januar 008 ist empirisch eindeutig belegt, dass sich 61 Prozent er Menschen in Deutschland gegen eine Forschung an tammzellen aus Embryonen aussprechen. Bei der üngsten erfassten Altersgruppe dieser Umfrage, der wischen 14 und 29 Jahren, sind sogar 67,4 Prozent der einung, dass ausschließlich an adulten Stammzellen nd an umprogrammierten Zellen geforscht werden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15027 (A) ) (B) ) sollte. Es ist damit eindeutig, dass es die Mehrheit mei- ner Generation mit der Würde des Menschen für unver- einbar hält, dass Embryonen zu Forschungszwecken ge- tötet werden. Dies belegen auch die Befunde der letzten Shell-Studie aus dem Jahr 2006, in der den Jugendlichen eine stabile Werteorientierung und eine große Sensibili- tät in Fragen von Ethik und Moral bescheinigt wurde. Seit Jahren beschäftigt sich auch die Junge Union in- tensiv mit der Frage der Stammzellforschung. So hat sich die Junge Union Deutschlands auf ihrem Deutsch- landtag vom 19. bis 21. Oktober 2007 sehr ernsthaft mit der Frage einer Verschiebung oder Aufhebung der gel- tenden Stichtagsregelung (1. Januar 2002) befasst. Vom höchsten Gremium der Jungen Union wurde dabei der Beschluss gefasst, dass der geltende Stichtag unter kei- nen Umständen infrage gestellt werden darf und dass vielmehr die Forschung an adulten Stammzellen sowohl aus moralischer als auch aus medizinischer Sicht die zu- kunftsweisende Alternative ist. Der gemeinsame Nach- wuchsverband von CDU und CSU lehnt die Forschung an embryonalen Stammzellen damit unmissverständlich ab. Diese Haltung wird breit unterstützt, wie auch die Unterschrift des bayerischen Vorsitzenden der Jungen Union, meines Kollegen Stefan Müller, unter den Ge- setzentwurf von Hubert Hüppe zeigt. Wir sollten uns bei der Suche nach neuen Behand- lungsmethoden vielmehr auf die gerade bei uns in Deutschland vielversprechende Forschung mit adulten Stammzellen konzentrieren. Hier sind wir führend, und hier können wir in Deutschland Spitzenforschung si- chern. Deshalb unterstützt die Bundesregierung diese Forschung auch mit umfangreichen Forschungsgeldern. Denn es ist die erfolgversprechendere Forschung: Weltweit gibt es nicht eine einzige klinische Studie mit embryonalen Stammzellen am Menschen, ebenso wenig wie eine Therapie. In der ethisch unproblematischen Medizin mit adulten Stammzellen, die beispielsweise aus dem Blut Erwachsener gewonnen werden können, gibt es hingegen zahlreiche Heilungserfolge. So gelang es vor wenigen Monaten dem Düsseldorfer Medizinpro- fessor Bodo Strauer, Herzinfarktpatienten mit adulten Stammzellen zu heilen. Diese Erfolge weisen in die rich- tige Richtung, ohne auch nur im Ansatz ethische und moralische Schwierigkeiten aufzuwerfen. Das ist der Weg der Forschung, auf den wir uns konzentrieren soll- ten. Die Transplantation adulter Stammzellen des Kno- chenmarks ist dabei seit Jahrzehnten lebensrettende kli- nische Praxis, der auch tausende deutsche Patienten ihr Leben verdanken. Dafür erhielt der amerikanische Hämatologe Edward Donnall Thomas den Medizin- Nobelpreis. Aus adulten Stammzellen der Haarwurzel wird seit Jahren klinisch einsetzbarer patienteneigener Hautersatz gezüchtet. Diese Beispiele will ich gar nicht noch weiter ausführen, möchte aber noch einmal beto- nen, dass dies nachweisbar die Wege der Forschung sind, die bisher die größten Erfolge gebracht haben und die die realistische Perspektive bieten, schwere und bis- her unheilbare Krankheiten zu therapieren. Und hierfür werden keine Embryonen verbraucht. K s N d e d H w A w B a f M E l t e n n D n s d s z Ü L Q n w d Ä ü g f a r h Ü a 1 n P t l D h 1 S d d K (C (D Dr. Marlies Volkmer (SPD): Als Verfechterin eines ompromisses – als solche rede ich – geht man gewis- ermaßen auch mit sich selbst einen Kompromiss ein: iemand ist „von Hause aus“ Anhänger einer Lösung, ie per se inkonsistent ist, ja sein muss. So werden sicher inige Befürworter der Stichtagsverschiebung ausführen, ass ihnen eine restriktivere Lösung eigentlich mehr am erzen läge. Anderen – ich schließe mich hier mit ein – ird der Kompromiss eigentlich nicht weit genug gehen. ber im Interesse eines höheren Ziels, das ich erläutern erde, werden sowohl die einen wie die anderen ihre edenken zurückstellen – wie auch schon 2002. Wenn man einem Kompromiss zustimmt, gibt man lso indirekt zu, dass man den einen oder anderen Zwei- el hegt. So zweifle ich unter anderem an den ethischen aßstäben, die dem Stammzellgesetz zugrunde liegen: inerseits ist in Deutschland die Gewinnung embryona- er Stammzellen verboten. Andererseits darf mit impor- ierten Stammzellen – wenn bestimmte Voraussetzungen rfüllt sind – gearbeitet werden. Die Frage ist bis heute icht beantwortet worden, warum ein im Ausland ver- ichteter Embryo anders beurteilt wird als einer in eutschland. Wenn aber die Vernichtung von überzähligen Embryo- en aus der künstlichen Befruchtung Grundlage für For- chung ist, dann muss doch sichergestellt werden, dass afür strenge rechtliche Rahmenbedingungen vorhanden ind. Die im Ausland hergestellten embryonalen Stamm- ellen müssen aber lediglich vor dem Stichtag und in bereinstimmung mit der Rechtslage im jeweiligen and hergestellt worden sein. Wer garantiert für die ualität nach unseren Maßstäben? Ist die Frage unzulässig, ob die Herstellung embryo- aler Stammzellen in Deutschland nicht strenger über- acht werden könnte als in manch anderem Land? Aber iese Debatte führt heute zu weit. Wir haben über die nderung des Stammzellgesetzes zu befinden, nicht ber die Änderung des Embryonenschutzgesetzes. Heute eht es darum, einen ethisch fundierten Kompromiss zu inden zwischen Forschungsfreiheit und der Hoffnung uf Heilung einerseits und dem Embryonenschutz ande- erseits. Seit das Stammzellgesetz 2002 verabschiedet wurde, at sich in der internationalen Forschung viel getan. Eine berprüfung der fünf Jahre alten Regelungen erscheint ngemessen. Von den Stammzelllinien, die vor dem . Januar 2002 gewonnen wurden, sind heute wegen ge- etischer Instabilität und Kontaminierung mit tierischen rodukten nur noch wenige einzusetzen, Ein vergrößer- er Pool von einsatzfähigen Zelllinien auch in Deutsch- and ist nach Meinung vieler Forscher notwendig, damit eutschland in diesem Forschungsbereich nicht abge- ängt wird. Eine Verschiebung des Stichtages auf den . Mai 2007 wird der ursprünglichen Intention des tammzellgesetzes gerecht. Heute geht es genau wie damals um die Frage, ob in er Forschung embryonale Stammzellen verwendet wer- en dürfen. Unter strengen Auflagen ja, lautete 2002 der ompromiss, insbesondere darf von Deutschland aus 15028 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) keinerlei Aktivität für eine verbrauchende Embryonen- forschung ausgehen. Das ist bei diesem Kompromiss der Fall. Es gibt aus heutiger Sicht keinen Grund, eine embryo- nale Stammzelle, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurde, ethisch anders zu beurteilen als eine von vor dem 1. Mai 2007. Es besteht die Hoffnung, dass die Stammzellmedizin eines Tages ohne Embryonen auskommen wird. Wir brauchen aber heute eine fundierte Grundlagenforschung auch mit embryonalen Stammzellen, um Mechanismen der Reprogrammierung sowie der Entstehung und Hei- lung von Krankheiten zu erkennen. Auf Basis einer sol- chen hochwertigen Forschung werden wir – hoffentlich – den Durchbruch bei den adulten Stammzellen erleben. Lassen Sie mich noch ein Wort als Ärztin sagen: Der- zeit sind wir noch weit davon entfernt, dass Stammzellen in der Therapie von Krankheiten wie Alzheimer und Par- kinson eingesetzt werden können. Der Kompromiss ver- baut aber auch nicht die Perspektive: die Entwicklung therapeutischer Optionen. Heilung ist ein wichtiges Ziel von Forschung. Politik hat die Verantwortung, erfolgver- sprechende Wege, die zu größeren Heilungschancen füh- ren, nicht von vornherein auszuschließen. Und um es ganz klar zu sagen: Deutschland kann sich nicht vom Er- trag der weltweiten Stammzellforschung abschotten. Wenn in Chicago oder Tokio auf der Grundlage em- bryonaler Stammzellforschung neue Therapien entwi- ckelt werden, dann werden wir aus ethischen Gründen deutschen Patienten diese Heilungschancen nicht ver- wehren können. Deswegen ist es richtig, dass auch in Deutschland die Forschung mit embryonalen Stammzel- len unter strengen Auflagen möglich ist und nicht unnö- tig erschwert wird. Bitte stimmen Sie der Verschiebung der Stichtagsregelung zu. Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Die For- schung an und mit embryonalen Stammzellen ist mit großen Hoffnungen und Erwartungen verbunden, aber gleichzeitig auch mit großen Befürchtungen hinsichtlich der Verletzung der Würde des Menschen, der ethischen Maßstäbe, die eine humane Gesellschaft zusammenhal- ten und die Grundlage der Menschenrechte und der Ach- tung menschlichen Lebens sind, für die wir weltweit eintreten. Seit fast sechs Jahren können Wissenschaftle- rinnen und Wissenschaftler in Deutschland an und mit embryonalen Stammzellen forschen – eingeschränkt und unter strengen Auflagen. Die Wissenschaft lockte mit vielfältigen Heilungsversprechen, was die Mehrheit im Deutschen Bundestag im Jahr 2002 veranlasste, ein Ge- setz zu verabschieden, das die Forschung mit importier- ten Zelllinien möglich machte. Es sei diese Forschung wichtig, bahnbrechend, unabdingbar, ja gar heilbringend für die Menschen, hieß es. Heute ringen wir im Parla- ment wieder um verantwortliche Lösungen in diesen schwierigen Fragen der Bioethik im Spannungsfeld zwi- schen Heilungsversprechen, Forschungsfreiheit, Men- schenwürde und Schutz des menschlichen Lebens. e e g k e g S r d m L R u d r s e v a s f g d d l m s s h a W k n w S V G m w d n u d m n d F z s S w d v s b (C (D Wäre die Forschung mit embryonalen Stammzellen thisch unbedenklich, so müsste man heute nur bedau- rnd mit den Schultern zucken oder auch den Verlust der eflossenen Fördergelder beklagen. Denn bisher konnten eine Durchbrüche erzielt werden, alle Ankündigungen rwiesen sich als haltlos, Erfolge sind nicht in Sicht, und leichzeitig ist die Forschung an und mit embryonalen tammzellen ethisch überaus bedenklich. Alle noch so schönen und oft vernebelnden Formulie- ungen können eine Tatsache nicht verleugnen: Um für ie Forschung embryonale Stammzellen zu gewinnen, üssen menschliche Embryonen, muss menschliches eben zerstört werden. Kann es für dieses Töten eine echtfertigung geben? „Die Würde des Menschen ist nantastbar“, dieser Satz steht überdeutlich am Beginn er Grundrechte im deutschen Grundgesetz. So schwie- ig es im Einzelnen sein mag, die „Würde des Men- chen“ und ein mögliches Antasten dieser zu definieren, ines steht fest: Vernutzen wir menschliches Leben oder erwerfen es gar, um damit Forschungs-, Heilungs- oder ndere Zwecke zu verfolgen, so verletzen wir die Men- chenwürde. Art. 1 des Grundgesetzes steht nicht umsonst am An- ang unserer Verfassung, er ist oberster Verfassungs- rundsatz! Warum steht er dort? Die Mütter und Väter es Grundgesetzes haben nach der menschenverachten- en Ära des Nationalsozialismus festgelegt, dass sich al- es staatliche Handeln zukünftig daran messen lassen uss, ob die Menschenwürde unangetastet bleibt. Sie ind sogar noch weiter gegangen: „Sie zu achten und zu chützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, eißt es im zweiten Satz des Art. 1. Der Staat muss also ktiv werden, wachsam bleiben gegenüber möglichen ürdeverletzungen, gegensteuern. Mancher wendet hier ein, dass die Würde von Kran- en verletzt werde, wenn man nicht alles für deren Ge- esung tue. Das ist richtig, aber es gibt auch Grenzen, o andere Rechtsgüter verletzt werden. Darin werden ie mir sofort zustimmen, wenn ich beispielsweise von ersuchen an geborenen Menschen spreche. Es gibt also renzen, darin sind wir uns einig. Auch ich wünsche ir, dass Krankheit, Leiden und Schmerzen gelindert erden. Wer tut das nicht? Gerade in diesem Zeitalter er rasanten Entwicklungen, Fortschritte, neuer Erkennt- isse stehen wir oft fassungslos vor Verfall, Schmerz nd Tod. Das darf aber nicht dazu verleiten, den Schutz er Würde des Menschen und die Achtung vor dem enschlichen Leben, auch vor dem noch nicht gebore- en menschlichen Leben, über Bord zu werfen. Wenn ie Hoffnung auf Forschungserfolge oder der jeweilige orschungsstand darüber bestimmen sollen, ob Stamm- ellen eines getöteten menschlichen Embryos für For- chungszwecke genutzt werden dürfen oder nicht, ob tichtage für den Import von Stammzellen festgelegt erden oder nicht, ob solche Stichtage verschoben wer- en oder nicht, dann wird die Menschenwürde zu einem eränderbaren Gut. Eine solche Relativierung der Men- chenwürde wird auf Dauer nicht ohne Auswirkungen leiben auf den grundsätzlichen Umgang einer Gesell- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15029 (A) ) (B) ) schaft mit menschlichem Leben, sowohl von Anfang an als auch was das Ende menschlichen Lebens anbelangt. Stattdessen sollten die ethisch unbedenklichen Alter- nativen noch stärker gefördert werden: zum Beispiel die Forschung an adulten Stammzellen. Und wenn wir schon so sehr auf die Heilungsaussichten achten: Adulte Stammzellen werden schon seit vielen Jahren erfolgreich therapeutisch eingesetzt. Sie retten Leben und heilen! Lassen Sie uns gemeinsam diese erfolgreiche und ethisch unbedenkliche Forschung stärken und nicht auf ethisch prekäre und bis heute erfolglose Alternativen set- zen! Ich bin überzeugt: Noch mehr als im Jahr 2002 spre- chen heute alle guten Gründe dafür, dass wir die ethisch höchst problematische Forschung an und mit embryona- len Stammzellen verbieten. Deutschland ist und kann erst recht in Zukunft Forschungsstandort Nummer eins in Sachen adulte Stammzellen sein. Ich sehe nicht die Gefahr, dass wir uns weltweit in der Forschung isolieren, sondern ich sehe die Chance, dass wir in dieser ethisch schwierigen Frage weltweit beispielgebend sind. Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Diese schlichten Sätze haben die Väter des Grundgesetzes an seinen Beginn gestellt. Sie formulierten damit die oberste Schutzverpflichtung unserer staatlichen Ord- nung. Diese Würde kommt dem Menschen zu, als unmit- telbare Folge seiner Geschöpflichkeit und seiner Gottes- ebendbildlichkeit – von Anfang an und bis zum Ende seines irdischen Daseins. Sie ist unserer Verfügbarkeit entzogen. Mit dem Beschluss des Stammzellgesetzes durch den Deutschen Bundestag 2002 wurde die Büchse der Pan- dora geöffnet. Die Verfechter der Festlegung eines Stich- tages oder gar völliger Freigabe warben vor allem mit der Aussicht auf Heilung schwerer Krankheiten, wie Parkinson oder Alzheimer. Unter dem Stichwort „Organ- ersatzbildung“ schien der Menschheitstraum nach Über- windung allen Leides und ewigen Lebens auf. Die Argumentation von damals folgt bekannten Mus- tern, die heutige ebenso: Wieso soll der in-vitro gezeugte Embryo besser geschützt werden als der Embryo im Mutterleib, dem durch die Abtreibungspraxis in Deutschland der Schutz weitgehend versagt wird? Wenn wir schon das Entstehen überzähliger Embryos im Rah- men künstlicher Befruchtung zulassen, wieso führen wir sie dann nicht noch einer „nützlichen Verwendung“ zu, wenn ihr Leben doch ohnehin schon verwirkt ist? Schließlich das Heilsversprechen: Wie kann man an- gesichts des Leides heute nicht behandelbarer schwerer Erkrankungen dem Mitmenschen die nahe Hilfe verwei- gern, wo doch nur eine kleine Grenzverschiebung erfor- derlich ist, um den Durchbruch zu erreichen? Andere tun es doch auch, wie kann man da so hartherzig sein? s g P H k m w s n z w m p i B e M w s z K m e A n l c w E a g G u n v r e s m e z e g s M m A s s g u l m l (C (D Ich sage Ihnen heute voraus: Der einmaligen Ver- chiebung des einmaligen Stichtages werden weitere fol- en. Wer einmal der Verzwecklichung der menschlichen erson zustimmt, gibt das kategoriale Argument aus der and. Wir sollten die Diskussion umgekehrt führen: Wie önnen wir endlich einen umfassenden Schutz des enschlichen Lebens, gerade in den besonders schutz- ürdigen Phasen des Werdens und Vergehens, verbes- ern und garantieren? Ist es richtig, überzählige Embryo- en im Rahmen der künstlichen Befruchtung entstehen u lassen in der sicheren Voraussicht, sie später zu ver- erfen? – Welch ein schrecklicher Ausdruck im Zusam- enhang mit menschlichem Leben! – Dürfen wir bei ränataler und Präimplantationsdiagnostik unterscheiden n wertes und unwertes Leben? Wie begegnen wir den egehrlichkeiten, am Ende unseres irdischen Daseins ine Grenze zu ziehen, ab der dem alten oder kranken enschen der Schutz der staatlichen Ordnung entzogen ird? Wie schärfen wir das Bewusstsein, dass bei allen egensreichen Fortschritten der Wissenschaft, der Medi- in im Besonderen, Freude und Leid, Gesundheit und rankheit, Werden und Vergehen existenziell zum enschlichen Leben gehören? Ich rede keinesfalls einem schlichten Fatalismus oder inem dumpfen Wissenschaftsskeptizismus das Wort. ber ich plädiere für Selbstbescheidung: Wir dürfen icht alles, was wir können. Diesen Satz wird jeder eichthin unterschreiben, schließlich ist es unsere tägli- he Aufgabe, durch Normsetzung erwünschtes von uner- ünschtem Tun oder Unterlassen zu scheiden und die inhaltung des Erwünschten nicht selten durch Straf- ndrohung zu erzwingen. Nach meiner festen Überzeu- ung bewegen wir uns bei der heute zu behandelnden rundfrage menschlicher Existenz in einem Bereich, der nserer Freiheit zur Normsetzung entzogen ist. Wir kön- en hier lediglich in Worte fassen, was naturrechtlich orgegeben ist. Unsere staatliche Ordnung lebt von Vo- aussetzungen, die sie nicht selber gelegt hat. Lassen Sie s mich als Christ durch einen Rückgriff auf ein bibli- ches Bild ausdrücken: Wir dürfen die Früchte des „Bau- es der Erkenntnis“ nicht verzehren gleich, wer sie ge- rntet hat oder in wessen Garten der Baum steht. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Ver- wecklichung menschlicher Embryonen zur Gewinnung mbryonaler Stammzellen ist mit dieser zentralen Vor- abe des Grundgesetzes und dem christlichen Sittenge- etz nicht vereinbar. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. it dem geltenden Stammzellgesetz wird die Tötung enschlicher Embryonen akzeptiert, solange diese im usland und vor dem 1. Januar 2002 geschehen ist. Wir ollten die heutige Diskussion nutzen, um diesen Wider- pruch zu beenden. Meine lieben Kollegen, wir müssen in diesem Gesetz- ebungsverfahren eine eindeutige Antwort geben: Das mfassende Verbot, menschliche embryonale Stammzel- en einzuführen, und damit keine Forschung mit enschlichen embryonalen Stammzellen in Deutsch- and! 15030 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Beratungsqualität für Erwerbslose verbessern – Personal der Grundsicherungsträger qualifizieren und ihm Zukunftsperspektiven geben (Tagesordnungs- punkt 12) Dirk Niebel (FDP): Vor der Hartz-IV-Reform wur- den Leistungsempfänger in einer komplizierten Parallel- welt von Arbeits- und Sozialämtern hin- und hergescho- ben. Wir haben zugestimmt, dass diese Doppelstrukturen abgeschafft werden, um die Effektivität bei der Vermitt- lung in Beschäftigung zu erhöhen und Kosten zu sparen. Bei der politischen Umsetzung ist allerdings mit den Ar- beitsgemeinschaften ein weiteres bürokratisches Mons- ter herausgekommen. Wer hat denn geglaubt, dass die Einrichtung einer weiteren, zusätzlichen Behörde aus zwei bestehenden in ihrer Verwaltung billiger wird, wenn die zwei anderen bestehen bleiben? Statt die Betreuung der Arbeitslosen in alleiniger Ver- antwortung einer Behörde zu organisieren, wurde sie in Arbeitsagenturen, Arbeitsgemeinschaften und Kommu- nen, also in drei unterschiedlichen Behördenstrukturen angesiedelt und damit das größtmögliche Chaos ange- richtet. Die schwarz-rote Regierung hat den Kopf in den Sand gesteckt und abgewartet, bis das Bundesverfas- sungsgericht die nötigen Fakten schafft. Es hat die Ar- beitsgemeinschaften als verfassungswidrig eingestuft. Jetzt ist ein klarer Schnitt nötig und möglich. Die Alternativen dürfen nicht zu einem Bundessozial- amt führen. Der Bundesarbeitsminister hat sein neues Konzept in den alten Denkstrukturen gestern vorgestellt. Er träumt jetzt von sogenannten kooperativen Job- centern. Aber solchen neuen Behörden unter dem Dach und der Kontrolle der zentralistisch organisierten Arbeits- agenturen wird es nicht gelingen, die Chancen für Ar- beitsuchende zu verbessern. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes be- steht jetzt die historische Chance, die Bundesagentur für Arbeit aufzulösen und die Aufgaben neu zu ordnen. Wir ordern, dass die Betreuung und Beratung aller Arbeit- suchenden in kommunalen Jobcentern in eigener Verant- wortung erfolgt. Die finanzielle Ausstattung ist als Bud- get im Grundgesetz festzuschreiben. Die Gewährung aller Leistungen aus einer Hand machen langwierige Ab- stimmungsprozesse mit den Arbeitsagenturen überflüs- sig und erlauben individuelle, flexible und unbürokrati- sche Lösungen für die Betroffenen. Die doppelten Verwaltungsstrukturen müssen endlich abgeschafft wer- den. Gleichzeitig können die Prinzipien der Arbeitslosen- versicherung über die Einführung von Pflicht- und Wahltarifen gestärkt werden. Über Wahltarife könnten dann auch eine längere Bezugsdauer von Arbeitslosen- geld oder gegen niedrigere Beiträge Karenztage verein- bart werden. a d b f m b t a w b B e v g S w v d b d d m s d p k W s b m A S G n d a s e g s p n d s b v h d n v b Z z (C (D Jedes Amt ist nur so gut wie die Leitung und die Mit- rbeiter. In den Zeitungen hat man in dieser Woche wie- er nachlesen können, dass Arbeitslose trotz eines Ange- otes keine Arbeit aufnehmen wollen, weil es sich inanziell nicht lohnt. Arbeiten lohnt sich nicht, wenn an ohne Arbeit die gleiche oder sogar eine bessere Le- enssituation erreicht. Deshalb muss jemand, der arbei- et, mehr haben als jemand, der nicht arbeitet. Hier ist uch die politische Ebene gefordert, nicht nur die Ver- altungsebene. Für Langzeitarbeitslose ist jede legale Arbeit zumut- ar. Es ist Aufgabe der Arbeitsvermittler, Arbeitslose in eschäftigung zu vermitteln und ihre Integration in den rsten Arbeitsmarkt zu betreiben und nicht in eine sub- entionierte Beschäftigung. Eine Studie des IAB hat auf- ezeigt, dass 1-Euro-Jobs nur selten zu einer neuen telle führen. Mit den jungen Menschen unter 25 Jahren ird eine Personengruppe überproportional gefördert, on denen viele das gar nicht nötig haben, aber während er Maßnahme auch weniger Zeit für Bewerbungen ha- en. Wir müssen jetzt darüber diskutieren, wer und was en Arbeitslosen am besten hilft, eine neue Stelle zu fin- en. Je näher und engagierter die Fallmanager und Ver- ittler am regionalen Arbeitsmarkt sind, desto größer ind die Chancen der Betroffenen. Davon profitieren ann auch die Arbeitslosen, die aufgrund zusätzlicher ersönlicher Probleme schwer vermittelbar sind. Zudem önnen regional oder lokal begrenzt auch leichter neue ege bei der Arbeitsuche ausprobiert werden. Statt wie die SPD über sogenannte gute Arbeit zu chwadronieren, müssen Arbeitslose verstärkt zur Ar- eitsaufnahme und zur Integration in den Arbeitsmarkt otiviert werden. Das geht vorwiegend über finanzielle nreize. Wenn den Arbeitnehmern durch niedrigere teuern und Abgaben mehr netto vom selbstverdienten eld bliebe, wäre auch der Anreiz größer, Arbeit aufzu- ehmen. Dieses Ziel wird auch vom Bürgergeldkonzept er FDP unterstützt. Es erhöht die Anreize zur Arbeits- ufnahme vor allem im gering qualifizierten Bereich. Die Einführung der Grundsicherung für Arbeit- uchende war richtig. Aber die Ziele wurden bisher nicht rreicht. Arbeitsrechtliche und tarifpolitische Regelun- en wurden nicht wie notwendig modernisiert. Deshalb ind auch für Langzeitarbeitslose kaum neue Arbeits- lätze verfügbar. Die verbliebenen werden darüber hi- aus durch eine flächendeckende Einführung von Min- estlöhnen gefährdet. Der Jobmotor Zeitarbeit, der maßgeblich am Auf- chwung bei den Sozialversicherungspflichtigen Ar- eitsplätzen beteiligt war, wird durch die Einführung on Mindestlöhnen abgewürgt, abgesehen davon, dass ier wie beim Postmindestlohn das Arbeitnehmerentsen- egesetz wieder einmal missbraucht werden soll, um ei- en innerdeutschen, brancheninternen Wettbewerb zu erhindern. Die FDP lehnt Mindestlöhne ab, weil sie Ar- eitsplätze vernichten oder in die Schwarzarbeit treiben. eitarbeit ist gerade für Geringqualifizierte und Lang- eitarbeitslose eine Brücke in den Arbeitsmarkt. Deren Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15031 (A) ) (B) ) Chancen auf Beschäftigung werden weiter beeinträch- tigt. Arbeit ist immer noch zu teuer, weil die Steuern und Sozialabgaben weiter steigen. Und die notwendigen Re- formen im Arbeits- und Tarifrecht, die zu mehr Einstel- lungen motivieren, stehen bei der schwarz-roten Koali- tion nicht mehr auf der Agenda. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Nichtkommerzielle klinische Studien in Deutschland voranbringen (Tagesordnungs- punkt 13) Michael Kretschmer (CDU/CSU): Die Situation von nichtkommerziellen klinischen Studien, von Stu- dien, die also unabhängig von der pharmazeutischen In- dustrie durchgeführt werden, brennt der medizinischen Wissenschaft seit Jahren auf den Nägeln. Als Folge der 12. und 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes hat sich für die Wissenschaft der administrative und finanzielle Aufwand dieser Studien enorm verschärft. Ziel der Novellen war es, die Sicherheit und Qualität klinischer Studien zu verbessern. Das begrüßen wir auch ausdrücklich. Jedoch hat sich gezeigt, dass die Anforde- rungen für nichtkommerzielle klinische Studien teil- weise unangemessen hoch sind. Das gilt insbesondere dann, wenn bereits zugelassene und in ihrem Wirkungs- spektrum bekannte Arzneimittel untersucht werden. Ich habe im vergangenen Jahr eine ganze Reihe von Gesprächen mit Wissenschaftlern geführt und viele Zu- schriften zum Thema nichtkommerzielle Studien erhal- ten. Der gestiegene Verwaltungsaufwand und die im- mensen Kosten machen es der Forschung zunehmend schwer, neue nichtkommerzielle Studien zu initiieren und umzusetzen. Für den Forschungs- und Gesundheitsstandort Deutschland ist das ein großer Verlust. Gerade die vom wissenschaftlichen Erkenntnisinteresse geleiteten und industrieunabhängigen Studien verfügen oft über eine sehr hohe Qualität und großen Nutzen für die Patienten. Die Studien tragen nachweislich zu einer hochwertigen medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten bei und sind Treiber des Fortschritts in der medizini- schen Behandlung. Oftmals haben diese Studien zum Ziel, eine Therapie zu optimieren, Therapien zu vergleichen oder einen Bei- trag zur Qualitätssicherung in der Behandlung zu leisten. Dank solcher Studien ist es beispielsweise gelungen, in der Onkologie ein standardisiertes Toxizitätsmonitoring zu etablieren. Dieses trägt dazu bei, die Rate der schwer- wiegenden behandlungsbedingten Nebenwirkungen kontinuierlich zu überwachen und flächendeckend zu re- duzieren. Das ist ein echter Zugewinn an Lebensqualität für die Kranken. M P m s w g n S m s V d k s d b k z t S s u s R a n p i c m n g k b i n h d s T d ü f s w B m s n h t (C (D Andere Studien verfolgen das Ziel, die Dosierung von edikamenten zu verbessern. Auch davon profitieren atienten direkt. Zugleich aber hilft es der Solidarge- einschaft, weil weniger Ressourcen für eine bessere, chonendere und effizientere Behandlung ausgegeben erden müssen. Es liegt also im Interesse von uns allen, dafür zu sor- en, dass die Wissenschaft auch künftig in der Lage ist, ichtkommerzielle Studien in Deutschland umzusetzen. tellvertretend für viele zustimmende Zuschriften öchte ich aus einem Brief zitieren, den der For- chungsausschuss von der Deutschen Morbus Crohn ereinigung erhalten hat. Dort heißt es: „Im Interesse er Menschen mit chronisch entzündlichen Darmerkran- ungen und aller chronisch Kranken bitten wir Sie, die- em Antrag zuzustimmen und seine Umsetzung durch ie Bundesregierung engagiert zu begleiten.“ Ich will das gerne tun. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, bei gleichblei- ender Patientensicherheit die Anforderungen an nicht- ommerzielle klinische Studien besser damit in Einklang u bringen, was die Wissenschaft finanziell, administra- iv und personell leisten kann. An einem Rücklauf dieser tudien kann keinem gelegen sein. Das Bundesfor- chungsministerium ist das Problem bereits angegangen nd hat im Dezember 2006 Experten zu einem Work- hop zusammengerufen. Die Wissenschaft hat dort eine eihe Verbesserungsvorschläge gemacht, die zum Teil uch Eingang in unseren Antrag gefunden haben. Jetzt liegt der Ball im Feld des Bundesgesundheitsmi- isteriums, das nun aufgerufen ist, die Vorschläge zu rüfen und an Vereinfachungen, im nationalen wie auch m europäischen Kontext, mitzuwirken. Neben Vereinfa- hungen in der Bürokratie, etwa bei Melde- und Doku- entationspflichten (ich will die Details jetzt nicht nen- en, sie sind dem Antrag zu entnehmen) müssen wir emeinsam daran arbeiten, Deutschland als Standort der linischen Forschung besser aufzustellen. Ärzte, die sich der klinischen Forschung widmen, ha- en heute mehrere Nachteile gegenüber ihren Kollegen n der Patientenversorgung. Klinische Forscher verdie- en in der Regel weniger. Gerade der neue Tarifvertrag at diese Situation verschärft; leider ist dieser Aspekt in en Tarifverhandlungen von Ärzteseite nicht themati- iert worden, sondern kam erst nachträglich auf den isch. Zudem fehlt es an einer systematischen Ausbil- ung zum forschenden Mediziner, wie sie im Ausland blich ist. Auch gibt es zu wenige Karriereanreize für orschende Mediziner. Das Interesse an einer For- chungskarriere muss schon im Medizinstudium gelegt erden. Hier sind nicht nur der Bund, sondern auch die undesländer, die Ärztekammern und die Universitäten it guten Ideen gefragt. Mehr Anerkennung für die klinische Forschung muss ich aber auch bei den Kostenträgern durchsetzen. Da ichtkommerzielle klinische Studien essenziell für eine ochwertige Behandlung sind, müssen auch die Kosten- räger an ihrer Finanzierung beteiligt werden. 15032 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) Das Bundesforschungsministerium fördert bereits ge- meinsam mit der DFG klinische Studien mit 20 Millio- nen Euro jährlich. Zusätzlich werden vom BMBF „Langzeitstudien in der Gesundheitsforschung“ geför- dert, die nichtkommerzielle klinische Studien mit einem langen Untersuchungszeitraum unterstützen. Aber der wissenschaftliche Fortschritt der Medizin lässt sich nicht allein aus Forschungsgeldern bestreiten. Auch die Kassen haben die Pflicht zur Qualitätssiche- rung. § 135 a SGB V verpflichtet die Leistungserbringer zur „Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistung“. Dies ist ohne Forschung nur schwer zu erreichen. Die „Task Force Pharma zur Verbesserung der Standortbedingungen und der Innova- tionsmöglichkeiten der pharmazeutischen Industrie in Deutschland“ unter Vorsitz des Bundesgesundheitsmi- nisteriums hat bereits 2005 empfohlen, eine Beteiligung der Kostenträger im Gesundheitswesen an der Finanzie- rung der versorgungsorientierten Forschung zu errei- chen. Die Kassen erklären ihr fehlendes Engagement oft mit einer unklaren Rechtslage. Das Bundesgesundheits- ministerium sollte hier endlich Klarheit schaffen, dass sich aus den Regelungen von SGB V kein generelles Forschungsverbot für die Kostenträger im Gesundheits- wesen ableiten lässt. Vielmehr ist Forschung, die der Verbesserung der Versorgung dient, ausdrücklich im Sinne der Krankenkassen und eines effizienten Mittel- einsatzes der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur wer kurzsichtig ist, verliert über den Kosten der Forschung deren Nutzen aus dem Blick. Wer den Weit- blick behält, der weiß, dass Therapieoptimierung häufig sogar beim Sparen hilft. In diesem Sinne: Streifen wir der klinischen For- schung in Deutschland endlich ihre Fesseln ab! Es steckt viel Potenzial in ihr – wir müssen es nur freisetzen. Dr. Rolf Koschorrek (CDU/CSU): Im Grundsatz- programm der Union, das wir im Dezember vergange- nen Jahres in Hannover beschlossen haben, bringen wir unsere positive Einstellung und Wertschätzung von Wis- senschaft und Forschung zum Ausdruck. Eine unserer Kernaussagen lautet dort: Wissenschaft und Forschung entscheiden über den materiellen und immateriellen Wohlstand einer Ge- sellschaft und tragen zur Bewältigung der großen Herausforderungen der wachsenden Weltbevölke- rung bei. Ausdrücklich nennen wir als eines unserer Ziele: Wir werden Forschung in Deutschland von bürokratischen Fesseln befreien. Der heute zur Debatte und Abstimmung stehende An- trag zur Förderung der nichtkommerziellen klinischen Studien in Deutschland weist eindeutig in diese Rich- tung. Die medizinische Forschung und der daraus resul- tierende medizinische Fortschritt gehören zu den we- sentlichen Grundlagen unseres Lebens, dafür dass sich u e d b w w r z b L s t m n p b d P K z ü k E d s n w i f t s P F s s d d A g g S r v d s s l a s s c n (C (D nsere Chancen, ein hohes Alter bei guter Gesundheit zu rreichen, enorm verbessert haben. Auf kaum einem an- eren Fachgebiet profitieren die Menschen so unmittel- ar vom Fortschritt, von neuen Entdeckungen und Ent- icklungen wie in der Medizin. Forschung und Innovationen aus Deutschland sind eltweit anerkannt. Dies gilt gerade auch für den Be- eich der Medizin und des Gesundheitswesens. Die hier usammengetragenen Forderungen und Anregungen ge- en uns in der Gesundheitspolitik einen ambitionierten eitfaden zur Steigerung der Effektivität in der klini- chen Forschung an die Hand. Wenn wir unsere interna- ionale Spitzenposition in der Medizin halten wollen, üssen wir unsere Ressourcen besser nutzen. Wir kön- en uns unnötigen Ballast in der Dokumentation, dop- elte Überprüfungen und weitere organisatorische und ürokratische Hemmnisse nicht mehr leisten. Gerade der therapieoptimierende Ansatz dieser Stu- ien ist von erheblichem Nutzen für die betroffenen atienten und führt nicht zuletzt auch zu niedrigeren osten. Hier ist die durch das WSG ermöglichte Finan- ierung – zumindest die Kofinanzierung – durch Kosten- bernahme der Arzneikosten durch die gesetzliche Kran- enversicherung ein Schritt in die richtige Richtung. benso ist es erforderlich, dass die Versorgungskosten er Patientinnen und Patienten im abrechenbaren und er- tattungsfähigen Bereich von den Krankenkassen über- ommen werden und nur der studienbedingte Mehrauf- and von der die Studie tragenden Einrichtung zu tragen st. Darüber hinaus müssen eine weitere Beteiligung öf- entlicher Finanzmittel und eine Einbeziehung der Kos- enträger im Gesundheitswesen geprüft werden, die Frei- tellung und Ausbildung des wissenschaftlich-ärztlichen ersonals gefördert werden und der Austausch zwischen orschung und Wissenschaft und angewandter medizini- cher Tätigkeit unbürokratisch organisiert werden. Wir haben eine erfolgreiche Tradition in der medizini- chen Forschung. Wir wollen sie fortführen, um die me- izinische Versorgung, die Heilung von Krankheiten und ie Vorsorge zu sichern und zu verbessern. Es ist unsere ufgabe, das heißt die Aufgabe der Politik, dafür zu sor- en, dass unsere Wissenschaftler gute Arbeitsbedingun- en vorfinden und beste Voraussetzungen dafür haben, pitzenergebnisse zu erzielen. Für uns ist nicht nur ganz klar, dass wir unnötige bü- okratische Hürden abbauen und zugleich auch alle sinn- ollen Maßnahmen ergreifen, um die Bedingungen für ie nichtkommerzielle klinische Forschung zu verbes- ern. Wir können auch davon ausgehen, dass das Ge- undheitswesen im Zuge der demografischen Entwick- ung bei uns wie in anderen europäischen und ußereuropäischen Ländern expandiert. Der medizini- che Fortschritt führt dazu, dass der Gesundheitsbereich ich zu einem der weltweiten Wachstumsmärkte entwi- kelt. Dies müssen wir von politischer Seite unterstützen, icht nur durch die Bereitstellung ausreichender finan- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15033 (A) ) (B) ) zieller Mittel, sondern ebenso durch schlanke, transpa- rente organisatorische Rahmenbedingungen. Wir müssen endlich die Scheu überwinden, den Gesundheitsbereich allein unter sozialen, sondern auch unter wirtschaftli- chen Aspekten zu betrachten. Wir müssen das öffentli- che Bewusstsein dafür stärken, dass soziale und wirt- schaftliche Interessen keineswegs Gegensätze sind. René Röspel (SPD): Klinische Studien sind ein existenzieller Bestandteil der modernen Gesundheitsfor- schung. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass unser Wis- sen über die Entstehung und den Verlauf von Krankhei- ten wächst. Erst die Überprüfung von therapeutischen sowie diagnostischen Verfahren in einem kontrollierten Umfeld schafft die Voraussetzungen für eine fundierte Bewertung etwa von Arzneimitteln. Grundsätzliches Ziel des von den Koalitionsfraktio- nen der SPD und der CDU/CSU eingebrachten Antrages ist es, Studien aus dem wissenschaftsinternen Bereich zu fördern, die nicht etwa im Rahmen einer Arzneimittelzu- lassungsprüfung durchgeführt werden sollen, jedoch neue Erkenntnisse generieren könnten. So kann hier durch staatliche Finanzierungshilfen Wissen entstehen, welches allein durch die Aktivitäten der Pharmaindustrie nicht entstehen würde. Der Bereich der nichtkommerziellen klinischen Stu- dien ist ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit einer staatlichen Grundlagenforschung. Es gibt nun einmal be- stimmte Forschungsfelder, die durch Unternehmen nicht bearbeitet werden, da hier keine Gewinne erwartet wer- den. Diese Bereiche werden dann auch noch zu selten etwa an Universitäten beforscht, da etwa die Kosten zu hoch sind. Hier muss der Bundestag Hilfe bereitstellen, damit mehr nichtkommerzielle klinische Studien in Deutschland durchgeführt werden können. Zwar werden schon seit Jahren nichtkommerzielle klinische Studien durchgeführt. Durch Verbesserungen im Zuge der 12. und 14. AMG-Novelle haben wir bereits vor einiger Zeit die Anforderungen an Sicherheit und Qualität dieser Studien angepasst. Im Rahmen des Antrages wurde versucht, den immer sehr schwierigen Ausgleich zwischen der Vermeidung von überflüssiger Bürokratie und notwendigem Proban- denschutz zu schaffen. Grundsätzlich gilt, dass der Schutz der Probanden aus Sicht unserer Fraktion immer Vorrang haben muss. Wir haben daher in unseren Antrag die Forderung nach der Etablierung eines standardisier- ten, vereinfachten Meldesystems für Nebenwirkungen aufgenommen. Als Forschungspolitiker interessieren mich selbstver- ständlich insbesondere die forschungs- und wissen- schaftspolitischen Aspekte von nichtkommerziellen kli- nischen Studien. An erster Stelle denke ich hierbei an das nächste Ge- sundheitsforschungsprogramm der Bundesregierung. Diesbezüglich fordert unser Antrag, dass man die krank- heits- und patientenorientierte Forschung weiter stärken m d z d g d P m l d n m S w b g s t s l t d n d l s d r c h z b F V d F k M D d i i e T s B t n n s n u (C (D uss. Auch sollen Förderinstrumente entwickelt wer- en, um eine Anschubfinanzierung für nichtkommer- ielle klinische Studien bereitzustellen. Ich bin mir sicher, ass die zuständigen Bundesministerien unsere Anre- ungen aufnehmen werden und bei der Ausgestaltung es Programms diese Forderungen entsprechend in die rojektgestaltung einfließen lassen werden. Auch sage ich ganz klar, dass wir die Ausbildung von edizinischem Personal verbessern müssen, damit jene eichter Studien durchführen können. Hierzu zählt auch ie Möglichkeit, Personal für die Durchführung von kli- ischen Studien freizustellen. Denkbar wäre auch, dass an Erfahrungen in der Durchführung von klinischen tudien positiv bei der Bewertung zum Beispiel von Be- erberinnen und Bewerbern etwa bei Stellenausschrei- ungen berücksichtigen könnte. Oder aber man bindet ewisse finanzielle Anreize an Erfahrungen mit klini- chen Studien. Hier sind selbstverständlich nicht in ers- er Linie die Politik, sondern die Arbeitgeber gefordert. Wir wollen, dass die Ausbildung für klinische For- cher und für das beteiligte Personal ausgebaut und qua- itativ verbessert wird. Die Investitionen, die man hier ätigt, werden unserer Gesellschaft und hier insbeson- ere den Patientinnen und Patienten auf viele Jahre hi- aus zugutekommen. Langfristig könnte es sogar sein, ass die Verbesserung der klinischen Forschung zur angfristigen Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswe- ens beitragen wird. Damit überhaupt nichtkommerzielle klinische Studien urchgeführt werden, muss es natürlich finanzielle An- eize geben. Hierzu zählt auch, dass man die gesetzli- hen – aber auch die privaten – Krankenkassen darauf inweist, dass sie durch die Ergebnisse nichtkommer- ieller klinischer Studien Vorteile haben. Neben der ver- esserten Versorgung ihrer Versicherten sind hier auch ragen der Versorgungseffizienz sowie der Qualität der ersorgung relevant. Alle Krankenkassen sollten sich aher fragen lassen, ob sie nicht – in welcher konkreten orm auch immer – einen Beitrag zur Verbesserung der linischen Forschung leisten können. Neben den finanziellen Anreizen gibt es auch diverse öglichkeiten, um auf organisatorischer Ebene die urchführung von nichtkommerziellen klinischen Stu- ien zu erleichtern. Diesbezüglich ist es notwendig, dass n Deutschland ein nationales Register aufgebaut wird, n dem alle national durchgeführten klinischen Studien inheitlich registriert werden. Wir brauchen eine größere ransparenz über laufende, abgebrochene und abge- chlossene Studien. Ich freue mich sehr darüber, dass das undesministerium für Bildung und Forschung im Sep- ember 2007 angekündigt hat, mit insgesamt 2,2 Millio- en Euro über zunächst vier Jahre den Aufbau eines natio- alen Registers an der Universität Freiburg zu fördern. Register sind selbstverständlich insbesondere dann ehr nützlich, wenn der Zugang zu ihnen nicht durch un- ötige Bürokratie behindert wird. Daher fordern wir in nserem Antrag, dass der öffentliche Zugang zu nationa- 15034 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) len und europäischen Registern für klinische Studien er- leichtert wird. Wir haben erkannt, dass wir die Rahmenbedingungen insbesondere für nichtkommerzielle klinische Studien weiter verbessern müssen. Wir wollen mir unserem An- trag einen Beitrag zu diesem Prozess leisten. Das Bun- desministerium und auch die Deutsche Forschungsge- meinschaft leisten hier schon seit Jahren einen wichtigen Beitrag. Wir als Parlament werden unseren Teil dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für die Gesundheits- forschung in Deutschland konsequent weiterzuentwi- ckeln und zu verbessern. In diesem Zusammenhang freue ich mich sehr da- rüber, dass die FDP im federführenden Ausschuss für Bildung und Forschung unseren Antrag mit unterstützt hat und sich die Vertreter der Linken und der Grünen bei der Abstimmung lediglich enthalten haben. Dies zeigt: Auch die Oppositionsfraktionen erkennen unser Bemü- hen an, die Durchführung nichtkommerzieller klinischer Studien in Deutschland zu erleichtern. Dr. Marlies Volkmer (SPD): Nichtkommerzielle kli- nische Studien sind Studien, die nicht von der pharma- zeutischen Industrie initiiert werden, sondern von Uni- versitätskliniken oder sonstigen Krankenhäusern und Versorgungseinrichtungen. Die nichtkommerzielle For- schung ist in besonderem Maße Grundlage für eine qua- litätsgesicherte medizinische Versorgung: Es werden un- ter anderem etablierte diagnostische und therapeutische Methoden auf ihre Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Leistungsfähigkeit überprüft. Im Rahmen von klinischen Prüfungen wird zum Beispiel auch bei seltenen Erkran- kungen untersucht, ob eine Arzneimitteltherapie wirk- sam ist, außerhalb der Indikation, für die der Hersteller die Zulassung beantragt und erhalten hat. Der größte Teil dieser Studien wird über Drittmittel und öffentliche Gel- der finanziert. Es ist richtig, dass wir als Gesetzgeber uns mit den Rahmenbedingungen für diese Studien beschäf- tigen. Der Antrag enthält sehr viele Maßnahmen, die ich lei- der aufgrund der begrenzten Zeit nicht alle einzeln wür- digen kann. Ich werde mich nur auf zwei zentrale Punkte beschränken. Ein Punkt ist die Aufforderung, ein nationales Regis- ter zu etablieren, in dem alle durchgeführten Studien zu Beginn einheitlich registriert werden. Die Gründe für ab- gebrochene Studien und die Ergebnisse abgeschlossener Studien sind zu erheben, Das Bundesforschungsministe- rium unterstützt bereits den Aufbau eines Registers an der Universität Freiburg, den es selbstverständlich weiter zu befördern gilt. Der Schwerpunkt der Formulierung im Antrag liegt allerdings auf dem Wörtchen „alle“: Alle Studien sollen dort registriert werden. Die Gewähr aber, dass wirklich jede Studie registriert wird, hat man nur, wenn es eine gesetzliche Pflicht dazu gibt. Keine Ethik- kommission wird ihr Votum von der Registrierung der Studie abhängig machen, wenn es vom Gesetz nicht ver- langt wird. m e u r A d w i d a n v d d b M t d g h i t a d D f T r k z P g d D w w d t d S n z B b S d s F P ü (C (D Es ist richtig, dass es für den Bereich der Nichtarznei- ittelstudien keine Rechtsgrundlage gibt, auf der man ine bundesweite Lösung aufbauen könnte. Das sollte ns aber nicht davon abhalten, da eine Pflicht einzufüh- en, wo wir Bundesgesetze erlassen können, nämlich im rzneimittelbereich. Ich denke auch nicht, dass dadurch ie Registrierung der Nichtarzneimittelstudien leiden ürde. Im Gegenteil könnte eine gesetzliche Regelung m einen Bereich für den anderen Bereich einen Stan- ard setzen. Letztlich kann es nicht sein, dass wir große Summen ufbringen für die Einrichtung eines Registers, wenn icht sichergestellt ist, dass es auch vollständig ist. Un- ollständige Register nützen nur sehr bedingt. Unter an- erem kann ein solches Register keine sicheren Angaben arüber machen, ob eine Prüfung an einem anderen Ort ereits durchgeführt wurde. Überflüssige Forschung am enschen ist unethisch und muss vermieden werden. Wir wollen auch, dass der öffentliche Zugang zu na- ionalen und europäischen Registern für klinische Stu- ien erleichtert wird und bürokratische Hemmnisse ab- ebaut werden. Ärzte und Patienten sollen das Recht aben, sich über klinische Studien zu informieren. Der zweite Punkt, auf den ich näher eingehen möchte, st die Aufforderung, Daten aus Studien mit Krebspa- ienten in die entsprechenden klinischen Krebsregister ufzunehmen. Klinische Krebsregister zielen darauf ab, ie Behandlung von Tumorerkrankungen zu verbessern. amit klinische Register wirklich gute Ergebnisse lie- ern können, müssen die Erkrankungen der jeweiligen herapieeinrichtung vollzählig erfasst werden. Es gäbe noch vieles anzumerken. Nur so viel: Unbe- ührt von unserem Antrag bleibt die Verpflichtung nicht- ommerzieller Sponsoren, hochqualitative Studien vor- ulegen: hinsichtlich der Studiendesigns und der atientensicherheit, aber auch hinsichtlich der vorzule- enden Unterlagen. Wenn dies gegeben ist und die For- erungen unseres Antrags umgesetzt wurden, kann eutschland sich als Standort für international wettbe- erbsfähige klinische Forschungsvorhaben weiterent- ickeln. Das ist wichtig für eine qualitätsgesicherte me- izinische Versorgung der Bevölkerung. Cornelia Pieper (FDP): In dem Antrag der Koali- ion – den meine Fraktion im Übrigen unterstützt – rängt die Bundesregierung darauf, den bereits unter chwarz-Gelb begonnenen Weg der Förderung der ichtkommerziellen klinischen Studien konsequent fort- usetzen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, MBF, und die Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG, auen seit Jahren ihre Förderprogramme für klinische tudien aus. Das allein reicht aber nicht. Es müssen auch ie Rahmenbedingungen stimmen. Klinische Studien ind – und da sind wir uns alle einig – unverzichtbar, um orschungsergebnisse für die Weiterentwicklung von rävention, Diagnose und Therapie in die Anwendung berführen zu können. Erst wenn gesicherte Erkennt- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15035 (A) ) (B) ) nisse vorliegen, kann ihr Einsatz beim Patienten verant- wortet werden. Mithilfe der bisherigen und künftiger Förderprogramme werden sogenannte wissenschaftsini- tiierte, nichtkommerzielle klinische Studien finanziert. Es wird die Durchführung wissenschaftlich hochrangi- ger, multizentrischer Studien unterstützt, durch die das Know-how an deutschen Universitätskliniken für die Planung und Durchführung klinischer Studien auf inter- nationales Niveau gehoben und breit etabliert werden. Doch leider werden auf der anderen Seite erhebliche Hürden errichtet. Der uns vorliegende Antrag zeigt sehr anschaulich, wo wir heute stehen und welche Hemmnisse für nicht- kommerzielle klinische Studien bestehen, die häufig der Therapieoptimierung bzw. dem Therapievergleich die- nen. Ja, es existieren in Deutschland erhebliche bürokra- tische und finanzielle Hürden für die Wissenschaft. Für nichtkommerzielle klinische Studien ist es nicht einfach, all die Anforderungen zu erfüllen. Ich spreche hier be- wusst die 12. und 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes an, durch die die Rahmenbedingungen auch für diese Art von Studien noch einmal verschärft worden sind. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, die Bedingungen für die klinischen Studien zu erleichtern, ohne die Qualität der Durchführung zu beeinträchtigen. Das heißt, wir müssen den bürokratischen Aufwand in vertretbaren Grenzen halten und zum Beispiel Fristen im Rahmen der Beantragungen und Registrierungen so gestalten, dass sie auch eine Klinik erfüllen kann, die nicht jeden Tag solche Studien durchführt. Wir müssen uns darum küm- mern, dass der Versicherungsschutz nicht zu einem un- überwindbaren Hindernis wird. Und wir müssen dafür sorgen, dass die Forschung in Form der klinischen Stu- dien gefördert wird. Der Antrag ist ein erster Ansatz auf dem Weg, den Standort Deutschland für die klinische Forschung wei- terzuentwickeln. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Der Antrag soll die nichtkommerzielle Forschung in Deutschland stärken, die von der Wissenschaft selbst initiiert wird. Diese Ar- beiten dienen vor allem der Qualitätssteigerung der Pa- tientenversorgung und der Qualifizierung des gesamten Gesundheitssystems. Diese grundsätzlichen Ziele des Antrags teilt die Linke. Leider jedoch bleiben viele Vor- schläge halbherzig und damit hinter den Erwartungen zurück. Fragen der Kostenerstattungen, Strukturverände- rungen und präziser Verantwortungsübernahme werden nicht konsequent und konkret abgearbeitet. Alle Beteiligten wissen, dass die Einführung von Fall- pauschalen im stationären Bereich des Gesundheitswe- sens und geringere Zuführungen für Forschung und Lehre aus Länderhaushalten den Universitätsklinika die Finanzierung nichtkommerzieller klinischer Studien er- heblich erschwert haben. Einnahmeverluste ergeben sich auch infolge von Hochschulstrukturreformen. Universitätsklinika mit ih- ren spezifischen Aufgabenstellungen – von der Kranken- v e K t t A k B n T a s a D w b e s f s s u F o I b e a m s C K P e s b t W a d d m s F s s U l l a p r F P M (C (D ersorgung über Forschung bis hin zur Lehre – sind in inen für sie unfairen Wettbewerb gestoßen worden. Die assen dürfen nicht, Bund und Länder wollen die Kos- en nicht tragen. An dieses Grundproblem geht der An- rag gar nicht heran. Rechtsformänderungen und die usgliederung bzw. Privatisierung profitabler Bereiche omplizieren die Finanzsituation zusätzlich. Die vom undesministerium ausgelobten 20 Millionen Euro für ichtkommerzielle Studien sind daher der berühmte ropfen auf den heißen Stein. Denn was nützt es, die Re- genzien zu bezahlen, wenn mittlerweile ganze For- chungslabore geschlossen werden müssen? Es kann lso nicht wundern, wenn im europäischen Vergleich eutschland nur wenige nichtkommerzielle Studien vor- eisen kann. Nur was sich rechnet, darf an den Universitäten noch eforscht werden. Längst gilt das Primat der Drittmittel- inwerbung als Maßstab forschender Größe. Unter die- em Diktat kann eine freie Forschung nicht mehr statt- inden. Nicht die vermeintliche Überbürokratisierung, ondern die Kommerzialisierung der klinischen For- chung ist das Haupthindernis für eine stärker pharma- nabhängige Forschung. Schon jetzt ist die Verengung der Forschung und der ördermittel auf lukrative Bereiche der Medizintechnik der Blockbuster verordnungsstarker, aber zweifelhafter nnovationen enorm. Klinische Forschung aber muss reit angelegt sein, im Interesse der Gesundheit aller und ines guten Gesundheitssystems. Dass wir einen Mangel n industrieunabhängiger Expertise haben, dass Dritt- ittel aus der Wirtschaft massiven Einfluss auf die klini- che Forschung nehmen, zeigt aktuell die Klage des hefs der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas öhler. Er moniert, dass Forscher auf Druck der harmabranche ihre Zusagen, Studien für das IQWiG zu rarbeiten, zurückgezogen haben. Kaum noch ein For- cher steht nicht auf Gehaltslisten der Unternehmen. Die Linke will der Gefahr entgegenwirken, dass ins- esondere die Pharmaindustrie bereits auf die Ausrich- ung der Grundlagenforschung Einfluss nehmen kann. ir fordern eine Umschichtung der Forschungsmittel us der Pharma-Initiative, für die die Bundesregierung in en nächsten Jahren insgesamt 800 Millionen Euro für ie Subventionierung bereits renditestarker Pharmafir- en aufwenden will. Damit sollten zum Beispiel ent- prechende Programme des Bundes und der Deutschen orschungsgemeinschaft für nichtkommerzielle For- chung aufgestockt werden. Das gesamte Finanzierungssystem von Krankenver- orgung und Wissenschaft muss dem Mehraufwand von niversitätsklinika Rechnung tragen. Diese haben näm- ich den Auftrag, neben Maximalversorgung und Hoch- eistungsmedizin Forschung und Lehre zu sichern. Auch us unserer Sicht erscheint es allemal sinnvoll, zu über- rüfen, ob und wie weitere Kostenträger in die Finanzie- ung einzubinden sind. Denkbar wäre in der Tat ein onds, der sich anteilig an den Werbeausgaben von harmafirmen bemisst. Immerhin beträgt der Anteil von arketingausgaben am Gesamtumsatz von Pharmakon- 15036 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) zernen durchschnittlich circa 40 Prozent, während For- schungsausgaben bei 10 Prozent liegen. Weitere Einzah- ler könnten gesetzliche Krankenversicherungen und der Staat sein. Vor diesem Hintergrund würden dann Forde- rungen dieses Antrages nach mehr Ausbildung und Frei- stellung von Personal für Forschungen und Mitarbeit in Ethikkommissionen realistisch zu diskutieren sein. Der Antrag befürwortet Kassenerstattungen für inner- halb einer Studie eingesetzte Arzneimittel. Die Gefahr besteht, dass auf die Versicherten damit immense Kosten zukommen und lediglich die Industrie einen echten Nut- zen daraus ziehen kann. Ebenso wenig macht der Antrag Vorschläge, wie und durch wen Kosten im ambulanten Bereich zu schultern sind. Letztlich sind Genehmigungsverfahren, wie gefor- dert, ständig zu überprüfen und, wo sinnvoll, auch zu vereinfachen. Zuerst aber sollten keine Gebühren für nichtkommerzielle Studien erhoben werden. Dafür müssten Ressourcen von Behörden aufgestockt und nicht etwa Normen aufgeweicht werden. Das würde der Akzeptanz nichtkommerzieller Studien schaden, weil sich damit ihre bisher geschätzte wissenschaftliche Qua- lität infrage stellen würde. Genau diese gilt es jedoch zu sichern. Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wir sprechen heute über einen Antrag der Regie- rungsfraktionen, der ein wichtiges Thema behandelt, aber leider keinen echten Fortschritt bringt. Auch wenn der Antrag im Titel behauptet, es gehe um alle Arten von nichtkommerziellen klinischen Studien, so greift er doch ausschließlich die Arzneimittelforschung auf. Gerade dies ist der Bereich der klinischen Forschung, wo Rege- lungen im Interesse des Probandenschutzes existieren. Viel relevanter wäre es, sich dem fehlenden Probanden- schutz in der Nichtarzneimittelforschung zu widmen. Doch nun zum Gegenstand des Koalitionsantrages. Die Regelung nicht kommerzieller klinischer Arzneimit- telstudien liegt an der Schnittstelle der Bereiche For- schung und Gesundheit. Zentrale Regelungen finden sich im auf EU-Richtlinien basierenden Arzneimittelge- setz samt zugehöriger Verordnungen. Bei der 12. Arznei- mittelgesetznovelle unter Rot-Grün wurden umfassende Neuerungen für Arzneimittelstudien verabschiedet. Da- bei wurde ausführlich über nichtkommerzielle Therapie- optimierungsstudien diskutiert und der maximale Spiel- raum innerhalb der EU-Richtlinie ausgelotet. Die gefundenen Regelungen waren ein Kompromiss zwi- schen den Bedürfnissen der Forschenden und den Inte- ressen der Probandinnen und Probanden. Als positiver Nebeneffekt wurde von verschiedener Seite angebracht, dass durch die neuen Regelungen auch wissenschaftlich eher fragwürdigen Studien ein Riegel vorgeschoben würde. Das ist ein Wert an sich, weil er Probandinnen und Probanden geschont hat und durch ein höheres Be- gründungsniveau auch das Forschungsniveau angehoben hat. Ein Grundproblem dieses Antrags und seiner Forde- r n d u n A d P a t k a d r m p d c E d i ü b g a u G n K e r d i e s g t s n i e l w E d b l e l u a n w B d k s z (C (D ung nach Erleichterungen für nichtkommerzielle Arz- eimittelstudien ist, dass er keinen Lösungsvorschlag für as zentrale Problem bietet: die notwendige eindeutige nd klare Abgrenzung zwischen kommerziellen und ichtkommerziellen Studien. Nun noch zwei konkrete Beispiele aus dem Antrag: lle, die sich mit klinischen Studien befassen, wissen, ass der Aspekt der Versicherung der Probandinnen und robanden ein neuralgischer ist. Die Union erkennt das usdrücklich an, die SPD nennt in der Ausschussbera- ung sogar einen Lösungsvorschlag. Aber wie üblich ann sich die Koalition nicht einigen, und so bleibt es uch in dem Bereich, in dem die Regelungskompetenz es Bundes eindeutig ist, bei einer vagen Absichtserklä- ung. Sie fordern, „die Einrichtung einer Arbeitsgruppe it der Versicherungswirtschaft und der Wissenschaft zu rüfen, um einen Katalog von Risikoklassen der Proban- enversicherung zu erstellen, nach dem zukünftige Versi- herungsbeiträge abgestuft entrichtet werden könnten.“ s geht also darum, dass erst einmal geprüft wird, ob sich ie Beteiligten zusammensetzen können – ehrlicherweise st vielleicht eher zu prüfen, ob die das wollen –, um dann ber Risikokriterien zu reden, nach denen Versicherungs- eiträge ausgestaltet werden können. Statt der Bundesre- ierung klare Arbeitsaufträge zu erteilen, schiebt die Ko- lition den Ball den beiden Parteien zu, die diametral nterschiedliche Interessen haben. Sieht so politische estaltung aus? Da hilft kein weiterer Stuhlkreis des Mi- isteriums mit der Wirtschaft, da müssen mit Fachleuten riterien entwickelt werden, und dann muss politisch ntschieden werden. Und genau hier, bei der Versiche- ungsfrage, kann sich die Bundesregierung nicht hinter er Kompetenzfrage verstecken: Das Versicherungsrecht st Bundesrecht. Hier muss nachgelegt werden. Denn an inen Placeboeffekt, dass die Versicherungswirtschaft ich allein aufgrund einer Arbeitsgruppe bewegen wird, laubt die Koalition doch selbst nicht! Mein zweites Beispiel für die Hasenfüßigkeit des An- rags ist die wachsweiche Forderung zum Register. Wir ind uns doch einig, dass abgestimmte und auf dem euesten Stand basierende Forschung nur dann möglich st, wenn es ein, möglichst in internationale Strukturen ingebundenes, nationales Register über alle in Deutsch- and durchgeführten klinischen Studien gibt. Nur dann issen die Forschenden, was die Fragestellungen und rgebnisse, aber eben auch die Nebenwirkungen sowohl er laufenden als auch der abgeschlossenen und abge- rochenen Studien sind. Aber statt entsprechende gesetz- iche Regelungen vorzuschlagen, äußern Sie demütig ine Bitte an die Bundesregierung. Wer ist hier eigent- ich der Gesetzgeber? Ich dachte, es sei die Koalition nd sie habe auch Einfluss auf das Regierungshandeln – ber dieser Antrag lässt nur den Schluss zu, dass dies icht der Fall ist. Unser Fazit: Wir lehnen den Antrag ab, eil sich der Antrag der Koalition darauf beschränkt, die undesregierung sehr abstrakt zum Handeln aufzufor- ern. Der Antrag hat den Charakter eines reinen „Tätig- eitsnachweises“ gegenüber den Forscherinnen und For- chern. Wirklich weiterbringende Ergebnisse sind nicht u erwarten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15037 (A) ) (B) ) Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Für eine Initiative der Bundesregierung mit dem Ziel einer humanitären, kohärenten und nachhal- tigen Ausrichtung der europäischen Flücht- lingspolitik – Antrag: Die deutsche Ratspräsidentschaft für eine grundlegende Wende der europäi- schen Migrations- und Flüchtlingspolitik nutzen (Tagesordnungspunkt 14) Reinhard Grindel (CDU/CSU): Die Anträge der Grünen und der Linken beziehen sich auf Erwartungen zur europäischen Flüchtlingspolitik im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die ersichtlich be- reits längere Zeit hinter uns liegt. Deswegen kann ich bei dieser Gelegenheit festhalten: Die deutsche EU-Ratsprä- sidentschaft war, insbesondere was die Fragen der Flüchtlingspolitik und der inneren Sicherheit angeht, sehr erfolgreich, gerade weil wir die Anträge der Oppo- sition nicht berücksichtigt haben. Herzlichen Glück- wunsch an das Bundesinnenministerium. Wenn man die Anträge heute liest, stellt man fest, das auch andere EU-Staaten – übrigens unabhängig davon, ob dort Sozialisten oder Konservative regieren – gerade nicht die Politik betreiben, die Grüne und Linke für Deutschland fordern. Ob Spanien, Italien, Griechenland oder Malta, alle diese Länder haben – bei Beachtung der europäischen und internationalen Menschenrechts-Konventionen – die Grenzsicherung verstärkt. Sie haben begriffen, dass man keine falschen Pull-Effekte aussenden darf. Sie haben klar erkannt, dass eine Politik, die die Zuwanderung nicht steuert, am Ende nur Schleppern und Schleusern nutzt. Wir können das Flüchtlingselend in Afrika oder anderen Regionen der Welt nur vor Ort, aber nicht auf dem Boden der Europäischen Union lösen. Alle Länder haben eine konsequente Rückführungs- politik betrieben, wie wir das in Deutschland angesichts der großen Zuströme von Rumänen und Bulgaren Mitte der 90er-Jahre gemacht haben. Nur eine konsequente Rückführung kann vor Ort in Afrika oder Asien Schlep- pern oder Schleusern das Handwerk legen, weil es sich herumspricht, dass es keinen Sinn macht, zum Teil Zehntausende von Dollar auszugeben und dann in Le- bensgefahr im Mittelmeer oder vor den Kanarischen In- seln zu geraten oder nach kurzer Zeit bereits wieder in das Heimatland abgeschoben zu werden. Wir haben im Rahmen von FRONTEX solidarisch den Mittelmeeranrainern geholfen, illegale Migration zu unterbinden und die EU-Außengrenzen zu sichern, und wir haben auch den besonders belasteten Transitländern humanitäre Hilfe und organisatorische Unterstützung ge- währt. Ich will eines klar betonen: Gerade angesichts des i n A e d n e e c w b n l w R g g b t k w a r a t l w a m r e m s e g z b A T l E e d k z m k w b t L l d (C (D mmer größer werdenden Schengen-Raums gibt es zu ei- er lückenlosen und effizienten Grenzsicherung keine lternative. Diese Erkenntnis hat sich jetzt – man möchte sagen: ndlich – auch bei der Brüsseler EU-Kommission urchgesetzt. Die EU-Kommission hat jetzt ein Maß- ahmenpaket gegen die illegale Migration vorgelegt: in sogenanntes Entry-Exit-System, das nicht nur alle inreisenden, sondern erstmals auch ausreisende Besu- her an den Grenzübergängen registrieren soll. Damit erden wir insbesondere das Problem der Overstayer esser lösen können, also die Feststellung von Perso- en, die zwar ein reguläres Visum haben, sich jedoch änger als erlaubt im Schengen-Raum aufhalten und omöglich während ihres Aufenthalts auch andere eisezwecke verfolgen. Es sollen erstmals auch Fin- erabdrücke und Fotos von allen Visumantragstellern emacht werden. Damit können wir den Visummiss- rauch entschieden bekämpfen. Zweitens soll es für alle Besucher der EU eine elek- ronische Reisegenehmigung geben, auch wenn diese ein Visum benötigen. Dies spielt vor allem bei Ländern ie Spanien bei der illegalen Zuwanderung aus Latein- merika eine Rolle. Und drittens soll EUROSUR ein eu- opäisches Überwachungssystem etabliert werden, das lle nationalen Radarschirme, Infrarotkameras und Sa- ellitensysteme organisatorisch zusammenfügt, um eine ückenlose Überwachung der EU-Außengrenzen zu ge- ährleisten. Und wer jetzt davon redet, dass sich Europa weiter bschottet, dass es eine Festung Europa gibt, dem kann an nur entgegenhalten: Nein, in Wahrheit geht es da- um, mit der Verhinderung der illegalen Zuwanderung ben auch Tote unter den Bootsflüchtlingen im Mittel- eer zu verhindern. Wer nichts tut, der macht sich mit- chuldig daran, dass Schleusern und Schleppern nicht ndlich das Handwerk gelegt wird. Wir müssen die Steuerung der Zuwanderung in einen rößeren und aktuellen Zusammenhang stellen. Ich bin utiefst davon überzeugt, dass wir noch riesige Aufga- en bei der Integration der bereits in der EU lebenden usländer zu bewältigen haben. Man spürt das in diesen agen vor dem Hintergrund der Kontroversen aus An- ass des Besuchs des türkischen Ministerpräsidenten rdogan bei uns im Land. Man kann das in Frankreich rleben angesichts der massiven Integrationsprobleme in en Vorstädten. Und auch im derzeit laufenden spanischen Wahl- ampf ist die Frage der Steuerung der Zuwanderung ein entrales Thema, weil sich die Lage auf dem Arbeits- arkt in Spanien gerade bei niedrig qualifizierten Tätig- eiten gewaltig verändert hat und jetzt angesichts einer achsenden Konkurrenz zwischen einheimischen Ar- eitskräften und den legalisierten Zuwanderern Integra- ionsprobleme immer stärker aufbrechen. Wir haben als Union ganz bewusst gesagt: Unser and ist ein Integrationsland und kein Einwanderungs- and. Einwanderungsländer zeichnen sich dadurch aus, ass sie streng an den Interessen des Aufnahmelandes 15038 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) orientiert die Zuwanderung steuern. Das haben wir in Deutschland; das haben die Franzosen oder Spanier nicht getan. Wir haben eine unbegrenzte Zuwanderung mit massiven Integrationsproblemen als Folge daraus er- lebt. Ich kann nur dazu aufrufen: Lasst uns jetzt konse- quent die Integrationsprobleme in unserem Land und in Europa beseitigen, und lasst uns nicht durch weitere un- gesteuerte Zuwanderung den Integrationsprozess von vornherein gefährden. Wir halten auch nichts davon, jetzt in Europa eine umfassende Arbeitsmigration zu ermöglichen. Das muss jeder einzelne Mitgliedstaat im Lichte der spezifischen Situation des jeweiligen nationalen Arbeitsmarktes selbst entscheiden. Wir in Deutschland haben ausrei- chende gesetzliche Grundlagen, um vom Wissenschaft- ler über den qualifizierten Facharbeiter bis hin zur Pflegekraft oder dem Spargelstecher ausländische Ar- beitskräfte in unser Land zu holen, wenn der heimische Arbeitsmarkt die Besetzung der jeweiligen Stelle nicht ermöglicht. Wir müssen jetzt erst einmal abwarten, wie sich die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit zugunsten der zehn neuen Beitrittsländer auswirken wird, die wir 2009 oder spätestens 2011 aufnehmen werden. Ich gehöre übrigens nicht zu jenen, die sagen: Ihr habt die Entwicklung in Deutschland verschlafen. Die wirk- lich guten Arbeitnehmer sind jetzt alle in Großbritannien oder in den Niederlanden. Allein wegen der räumlichen Nähe zu Polen oder Tschechien werden viele qualifi- zierte Arbeitnehmer auch aus anderen EU-Staaten nach Deutschland weiterwandern und hier nach Arbeit su- chen. Diesen Prozess gilt es erst einmal abzuwarten. Und im Verhältnis zu afrikanischen Staaten darf man auch das Problem des sogenannten Brain Drain nicht übersehen. Die Entwicklung vieler afrikanischer Staaten würde erheblich belastet, würden wir die besten Kräfte aus diesen Ländern nach Europa abziehen. Deshalb kann man allenfalls über eine zirkuläre Migration nachden- ken, bei der eine Rückkehr der ausländischen Arbeits- kräfte in ihre ursprünglichen Heimatländer auch mit ei- ner Verbesserung der wirtschaftlichen Lage vor Ort verbunden wird. Weil diese Menschen neben Devisen auch berufliche Qualifikationen mitbringen, die vor Ort für die Entwicklung dieser Länder förderlich sein kön- nen. Gleichzeitig könnte diese zirkuläre Migration in EU-Ländern, in denen die illegale Beschäftigung in ein- zelnen Wirtschaftszweigen ein großes Ausmaß hat, eine sinnvolle Alternative darstellen, die Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt zu steuern. Eines muss aber völlig klar sein, und das gilt übrigens auch für die Blue-Card-Initiative von EU-Kommissar Frattini: Eine zirkuläre Migration ist nur in solchen Län- dern vertretbar, die über einen aufnahmefähigen Arbeits- markt verfügen. Und die Staaten in Afrika und Asien müssen sich im Rahmen von Partnerschaftsabkommen verpflichten, ihre Staatsangehörigen und möglicherweise auch Drittstaatler zurückzunehmen, sodass die Rückfüh- rung reibungsloser funktioniert als dies im Augenblick der Fall ist. Ein wenig fassungslos reagiert man dann auf die For- derung der Linken nach einem neuen Visakodex. Der G a c W k V d S d z r S k s i d v m b s h b l A e s q d e g e n d h p e n Z n F A f ü f g l t d s z d (C (D rundsatz „Reisefreiheit vor Sicherheit“ wird wieder us der Kiste geholt, als ob es einen Visa-Untersu- hungsausschuss nicht gegeben hätte. Ich bleibe dabei: ir müssen Menschenhandel und Zwangsprostitution onsequent bekämpfen und dürfen dem durch ein laxe isapolitik nicht Vorschub leisten. Ich will nochmals betonen: Die Grenzschutzbehörden er EU-Mitgliedstaaten wissen um ihre Verantwortung. ie retten in Seenot geratene Flüchtlinge und handeln em Völkerrecht entsprechend. Ermittlungen gegen ein- elne Seeleute haben ihren Grund nicht in einer unsiche- en Rechtsgrundlage, sondern in dem Versuch vieler EU- taaten, die Schleuserkriminalität entschieden zu be- ämpfen und deshalb allen Verdachtsmomenten ent- chieden nachzugehen. Im Übrigen ist nach wie vor der viel wichtigere Weg llegaler Migranten der Landweg. Hier muss – ich wie- erhole das – gerade nach der Schengen-Erweiterung on unseren Grenzschutz- und Polizeibehörden noch ehr getan werden, um illegale Zuwanderung zu unter- inden. Ich will in diesem Zusammenhang auf die mas- iv gewachsene Zahl von Asylbewerbern verweisen. Wir aben mehr als eine Verdoppelung der Zugangszahlen ei Asylsuchenden aus dem Irak. Dies birgt auch erheb- iche Gefahren für die innere Sicherheit. Wir brauchen eine europäische Flüchtlingspolitik mit ugenmaß. Wir brauchen eine Politik, die Integration rmöglicht und den Zusammenhalt in unserer Gesell- chaft nicht gefährdet. Wir brauchen deshalb eine konse- uente Steuerung der Zuwanderung, und dies schließt ie Sicherung unserer Außengrenzen in Europa ebenso in wie die unverzügliche Rückführung illegaler Mi- ranten. Rüdiger Veit (SPD): Der Schutz von Flüchtlingen ist ine wichtige europäische Aufgabe. Seitdem die EU vor unmehr bald zehn Jahren die Kompetenz erhalten hat, en Umgang mit Flüchtlingen gemeinsam zu gestalten, at sie einiges erreicht. Wir haben gemeinsame euro- äische Standards für das Verfahren, für die Frage, wer in Flüchtling ist und welche Rechte er hat, für die Auf- ahmebedingungen, und wir haben ein gemeinsames uständigkeitssystem – um nur einige Eckpfeiler zu nen- en. Auch hat die EU mit der Grenzschutzagentur RONTEX ein Mittel geschaffen, um die europäischen ußengrenzen in gemeinsamer Anstrengung zu sichern. Auf welche Weise sollen die bisherigen Bemühungen ortgesetzt werden? Diese Frage wird in den Anträgen, ber die wir heute diskutieren, aufgeworfen. Sie betref- en die grundsätzliche Ausrichtung der europäischen Mi- rations- und Flüchtlingspolitik, geben aber nicht in al- en Punkten die richtigen Antworten. Insbesondere aber ist der eigentliche Anlass der An- räge nicht mehr gegeben. Sie sind darauf gerichtet, dass ie Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsident- chaft Initiativen zur Verbesserung des Flüchtlingsschut- es ergreifen möge. Damit enthalten sie einen Appell, er ins Leere geht: Die deutsche Ratspräsidentschaft en- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15039 (A) ) (B) ) dete bekanntlich am 30. Juni 2007. Schon deshalb sind die Anträge aus formalen Gründen abzulehnen. Diese Ablehnung darf indes nicht darüber hinweg täuschen, dass die Anträge in ihrem Grundanliegen in die richtige Richtung weisen. Ihnen beiden liegt das Be- kenntnis zu völkerrechtlichen Garantien zugrunde, ins- besondere zum Gebot des Non-Refoulment aus der Gen- fer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Damit erinnern sie uns zu Recht an elementare Verpflichtungen – Verpflich- tungen übrigens, die die EU selbst im Haager Programm und im EG-Vertrag zum Maßstab ihrer Politik erhoben hat. Die Ablehnung darf ebenso wenig darüber hinweg- täuschen, dass es einen anderen aktuellen Anlass gibt, die in den Anträgen angesprochenen Themen zu erör- tern. Im vergangenen Juni hat die Kommission ein „Grünbuch Asyl“ herausgegeben, das erst nach Veröf- fentlichung der hier diskutierten Anträge erschienen ist. Nachdem die erste Stufe der Harmonisierung abge- schlossen ist, hat die Kommission darin Vorschläge ge- macht, wie die zweite Stufe gestaltet werden könnte. Auf dieser Grundlage hat sie bereits für 2008 mehrere Recht- setzungsinitiativen angekündigt. Sie alle betreffen die- selbe Frage: Was können, was müssen wir in Zukunft besser machen? Ich möchte einige der Probleme aufgreifen, die in den Anträgen angesprochen sind, und darlegen, welche Vor- schläge die Kommission hierzu gemacht hat. Lassen Sie mich zunächst etwas zur Verbesserung der bestehenden Instrumente sagen. Im Antrag von Bünd- nis 90/Die Grünen wird die Richtlinie für Aufnahmebe- dingungen angesprochen. Auch die Kommission hat die- ses wichtige Instrument aufgegriffen und strebt eine noch stärkere Angleichung an, damit Asylsuchende in allen Staaten gleich behandelt werden. Vor allem aber hat sie in einer auf das Grünbuch folgenden Evaluation kritisiert, dass die Behandlung besonders schutzbedürfti- ger Gruppen, also Minderjähriger, Folteropfer und Trau- matisierter in vielen Staaten nicht ausreichend umgesetzt ist. Dies sollten wir zum Anlass nehmen, die Umsetzung in Deutschland kritisch zu betrachten. Auch nach dem Richtlinienumsetzungsgesetz des vergangenen Sommers bleiben Lücken bestehen. Insbesondere müssen wir erör- tern, wo in der Behandlung von Minderjährigen, von Folteropfern und von Traumatisierten nachgebessert werden muss. Der Antrag der Linken thematisiert ausdrücklich das Konzept der sicheren Dritt- bzw. Herkunftsstaaten. Auch die Kommission hat dies getan und dazu aufgefordert, Inhalt und Mehrwert dieses Konzeptes neu zu bewerten. Damit hat sie – mit noch offenem Ausgang – die Kritik aufgegriffen, die UNHCR und NGOs wiederholt geäu- ßert haben. Mit Recht: Wir müssen nicht nur kritisch evaluieren, ob das Konzept die Gefahr von Kettenab- schiebungen in sich birgt, wir müssen auch die Frage stellen, ob es überhaupt praktikabel ist. Die einzigen Nicht-EU-Staaten, die als sichere Drittstaaten gelten, sind Norwegen, Island und die Schweiz, Staaten also, die bereits jetzt oder, im Falle der Schweiz, ab Ende 2 n L r G L F ß m d Z z s m F d i P H r a g e n s k g b s m u U b f k g D g K t A d z s i d ß F m d d b n S (C (D 008 am Dublin-II-System beteiligt sind. Darüber hi- aus konnte eine Einigung im Rat auf eine gemeinsame iste von Staaten, die den Anforderungen der Verfah- ensrichtlinie genügt, bislang nicht erzielt werden. Lassen Sie mich weiterhin etwas zur europäischen renzschutzagentur FRONTEX sagen. Der Antrag der inken fordert die Einstellung der Unterstützung von RONTEX Dies teile ich nicht. Die Kontrolle der Au- engrenzen ist seit dem Amsterdamer Vertrag eine ge- einsame europäische Aufgabe. Unser Ziel kann nicht ie Revidierung europäischen Primärrechts sein, unser iel muss seine Umsetzung sein. Zu dieser Umsetzung ählt, dass die Aufgaben von FRONTEX in Überein- timmung mit dem Non-Refoulment-Gebot wahrgenom- en werden müssen. Auch die Kommission hat im Grünbuch folgende rage aufgeworfen: Wie kann sichergestellt werden, ass bei Grenzschutzmaßnahmen zur Bekämpfung der llegalen Einwanderung der Zugang schutzbedürftiger ersonen zum Asylverfahren nicht beeinträchtigt wird? ier ist noch einiges zu klären. So hat die Bundesregie- ung noch vor zwei Jahren auf eine kleine Anfrage ge- ntwortet, das Gebot des Non-Refoulment der GFK elte erst bei territorialem Gebietskontakt. Finden die xterritorialen Maßnahmen von FRONTEX also in ei- em rechtsfreien Raum statt? Der UNHCR, das Deut- che Institut für Menschenrechte und mehrere NGOs ommen in aktuellen Stellungnahmen zum gegenteili- en Ergebnis – mit guten Argumenten. Sie sehen, hier esteht auch bei uns erheblicher Diskussionsbedarf. Lassen Sie mich abschließend etwas dazu sagen, dass ich beide Anträge positiv auf das Konzept des Resettle- ent beziehen. Worum handelt es sich hierbei? Es geht m eine Idee, bei der in Zusammenarbeit mit dem NHCR Verfahren entwickelt werden sollen, mit denen esonders schutzbedürftige Personen von EU-Ländern reiwillig aufgenommen werden. Die Kommission be- ennt sich im Grünbuch zum Resettlement als wichti- em Teil der externen Dimension der EU-Asylpolitik. ie Diskussion in Deutschland über Resettlement wird erade wieder neu belebt. Nehmen wir die Haltung der ommission zum Anlass, das Konzept offen zu bewer- en. Aus den oben genannten Gründen plädiere ich für die blehnung der Anträge. Gleichzeitig aber plädiere ich afür, über die in ihnen angesprochenen Themen weiter u diskutieren. Die zweite Stufe der Asylrechtsharmoni- ierung steht an. Setzen wir uns gemeinsam dafür ein, sie m Sinne derer zu gestalten, die den Schutz Europas ringend benötigen. Florian Toncar (FDP): Mit erschütternder Regelmä- igkeit erreichen uns dramatische Nachrichten von lüchtlingen, die auf dem Weg nach Europa im Mittel- eer und vor den Kanarischen Inseln Schiffbruch erlei- en und umkommen. Die Hoffnung auf Verbesserung er eigenen wirtschaftlichen Lage treibt viele Personen, esonders junge, dazu, eine von Strapazen gekennzeich- ete Reise aus ihrer Heimat durch Transitländer in der ahel-Zone bis nach Nordafrika zu unternehmen, um 15040 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) von dort aus die Seereise in die EU anzutreten. Auf ih- rem langen Weg sind diese Menschen oft korrupten Be- amten ausgeliefert und müssen sich für den Transfer über das Meer nach Europa in die Hände von skrupello- sen Menschenschleppern begeben. Um der Verhaftung zu entgehen, zwingen diese Seelenverkäufer die Flücht- linge regelmäßig, noch vor Erreichen der europäischen Küste ins Meer zu springen und die restliche Strecke zum rettenden Land schwimmend zurückzulegen. Für viele Flüchtlinge endet diese letzte Etappe tödlich. In an- deren Fällen erweisen sich die Boote schon während Überfahrt als nicht seetüchtig, sodass die Menschen an Bord Schiffbruch erleiden. Dieses immer wiederkehrende Leid fordert Europa heraus, eine humane Lösung für die Flüchtlingsproble- matik an den EU-Außengrenzen zu finden. Dabei ist klar, dass die EU-Staaten gemeinsam handeln müssen, denn viele Flüchtlinge steuern nach ihrer Ankunft in Spanien oder Italien die nördlichen EU-Staaten an. Aus diesem Grund ist ein gemeinsames europäisches Kon- zept sinnvoll, das auch die Europäische Grenzschutz- agentur FRONTEX einbezieht und das eine gerechte Verteilung der entstehenden Lasten innerhalb der EU vorsieht. Der menschenwürdige Umgang mit den Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen allein kann langfristig jedoch keine Abhilfe bei der Bewältigung des Flüchtlingspro- blems schaffen. Hier müssen neue Ansätze gefunden werden, um die Zusammenarbeit der EU mit den Tran- sitstaaten im Sinne einer Migrationseindämmung zu ver- bessern. Ein Konzept, das nur auf die bessere Sicherung der europäischen Küsten baut, setzt zu spät an. Deswe- gen muss die EU ihre Zusammenarbeit mit den Transit- staaten Nordafrikas und der Sahel-Zone intensivieren. Langfristig wird der Flüchtlingsproblematik nur bei- zukommen sein, wenn der Migrationsdruck in den Her- kunftsstaaten entschärft wird. Dazu müssen sich die Entwicklungsperspektiven für junge Menschen deut- lich verbessern. Bei alledem darf Europa seine eigenen Interessen nicht vernachlässigen, sondern muss eine ge- steuerte Zuwanderung zulassen, die sich an den wirt- schaftlichen Bedürfnissen in der EU orientiert. Davon unberührt muss es Menschen weiterhin möglich bleiben, in Europa ungehindert Schutz zu suchen und zu finden, um politischer Verfolgung in ihrer Heimat zu entfliehen. Der vorliegende Antrag der Grünen weist in vielen Ansätzen in die richtige Richtung. So werden klare Re- geln gefordert, die es Kapitänen erlauben, schiffbrüchige Flüchtlinge zu retten und diese in der EU sicher an Land zu setzen, ohne sich der Beihilfe zur illegalen Migration schuldig zu machen. Das Gebot der Lebensrettung aus Seenot darf nicht durch die Furcht vor etwaigen straf- rechtlichen Konsequenzen ausgehebelt werden. Ebenso sinnvoll ist die Forderung nach einer Vernetzung der na- tionalen Seenotrettungsdienste und FRONTEX. Wenn die Grünen sich für die Schaffung eines ausgewogenen asyl- und migrationspolitischen Gesamtkonzepts einset- zen, ist dies zu begrüßen. Hier besteht in der EU ein Nachholbedarf. k r e s i H s g s b d M d h r s d i G W i M m w g t t b s d k R s d s l e z s c e e d M s p A K e s s s r s D (C (D Leider gibt der Antrag auf andere wesentliche Fragen eine Antwort. So blenden die Grünen die Intensivie- ung der Zusammenarbeit der EU mit Drittländern wie twa Marokko aus. Auch gibt der Antrag keinen Auf- chluss auf die Frage, wie dem Migrationsdruck bereits n den Herkunftsländern entgegengewirkt werden kann. ierzu wäre eine spürbare Verbesserung der Lebensum- tände notwendig, damit junge Menschen ihre Hoffnun- en nicht auf eine gefährliche Odyssee ins Ungewisse etzen. Die EU muss potenzielle Wirtschaftsmigranten ereits in den Herkunftsländern über die teils lebensbe- rohlichen Risiken aufklären, denen sie sich auf ihrem igrationsweg aussetzen würden. Daneben müssen iese Menschen bereits vor Reiseantritt erfahren, wie art die Realität illegal eingewanderter Migranten in Eu- opa allzu oft ist. In diesem Licht werden junge Men- chen eher dazu zu bewegen sein, ihre Energie eher in en Fortschritt ihres eigenen Landes zu investieren als hr vermeintliches Glück im fernen Europa zu suchen. ezielte Aufklärungskampagnen in einigen Staaten estafrikas haben hier ermutigende Resultate erbracht. Die Schlüsselfrage, wie die wirtschaftliche Situation n den Herkunftsländern entspannt werden kann, damit enschen sich nicht dazu gezwungen sehen, ihre Hei- at zu verlassen, bleibt leider unbeantwortet. Auch enn der Antrag einige sinnvolle Elemente enthält, reift er zu kurz. Daher wird die FDP mit Enthaltung vo- ieren. Dagegen leistet die Fraktion Die Linke mit ihrem An- rag einen vollkommen unzureichenden Beitrag zur De- atte um eine europäische Flüchtlingspolitik. In polemi- chem Duktus werden pauschale Schuldzuweisungen an ie EU gerichtet, ohne praktikable Lösungen zu den omplizierten Sachfragen aufzuzeigen. So kann keine ede davon sein, dass die EU Migranten lediglich als In- trumente behandele. Wenn die Linken die Einstellung er Zusammenarbeit mit der Europäischen Grenz- chutzagentur FRONTEX fordern, zeugt dies von feh- endem Realitätssinn. Zahlreiche andere Forderungen sind dazu geeignet, ine starke Zunahme der unkontrollierten Zuwanderung u befördern. Dabei nehmen die Linken weder Rück- icht auf die Interessen der EU noch auf die wirtschaftli- he Entwicklung in den Herkunftsstaaten, die dann mit inem massiven Braindrain konfrontiert wären. Im Sinne iner positiven Entwicklung in den Herkunftsländern ist ieser Ansatz völlig verfehlt. In überzogen einseitiger anier werden holzschnittartige Forderungen aufge- tellt, die an den eigentlichen Ursachen der Flüchtlings- roblematik vorbeigehen. Daher lehnt die FDP diesen ntrag der Linken entschieden ab. Aus liberaler Sicht muss die EU ein gemeinsames onzept zur Bewältigung der Migrationsproblematik ntwerfen. Dabei muss gewährleistet werden, dass Men- chen, die in ihrer Heimat politischer Verfolgung ausge- etzt wurden, in der EU weiterhin ungehindert Schutz uchen und finden können. Um die Auswüchse irregulä- er Migration zu entschärfen, muss eine verbesserte Zu- ammenarbeit mit den Transitstaaten gesucht werden. ie Wurzel des Problems besteht aber im bestehenden Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15041 (A) ) (B) ) Migrationsdruck in den Herkunftsstaaten. Nur die Ver- besserung der Lebensperspektive junger Leute dort kann das Problem langfristig lösen. Hier müssen die deutsche und europäische Entwicklungszusammenarbeit anset- zen. Nebenbei bemerkt: Es hat sich gezeigt, dass diejeni- gen Entwicklungsländer am erfolgreichsten sind, die so- wohl rechtsstaatliche Grundsätze achten als auch ihre Wirtschaft für den internationalen Handel öffnen und so die Globalisierung nutzen. Beides sind Grundpfeiler li- beraler Politik. Deutschland und die EU haben ein Interesse daran, Wege für eine gesteuerte Migration zu eröffnen. Die FDP hat dazu für Deutschland ein Zuwanderungskon- zept mit einem Punktesystem vorgestellt, das sowohl den Bedürfnissen von Zuwanderern als auch den wirt- schaftlichen Interessen Deutschlands Rechnung trägt. Damit weist die FDP den Weg zu einer ausgewogen Zu- wanderungspolitik. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Auch wenn die deutsche EU-Ratspräsidentschaft vorbei ist, das Thema Flüchtlingsschutz behält seine traurige Aktualität. Der Begriff „Schutz“ wird nach wie vor nur als „Schutz“ der Außengrenzen verstanden – statt Flücht- lingsschutz Grenzschutz. Statt Fluchtursachen werden Flüchtlinge bekämpft. Priorität hat der Kampf gegen die illegale Einwanderung. Mehr Grenzschutz, mehr Rückübernahmeabkommen und mehr gemeinsame Abschiebungen bilden die Schlüsselelemente deutscher EU-Migrationspolitik. Das europäische Asylsystem gleicht einer Schutzlot- terie. Gerade das Dublin-System ist Grundstein für ein unfaires und einseitiges EU-Asylsystem: Solange die Anerkennungspraxis in der EU enorm unterschiedlich ist, widerspricht das Dublin-System eklatant dem Grundsatz eines möglichst effektiven Flüchtlingsschut- zes. Denn unzähligen Flüchtlingen in der EU wird völlig willkürlich ein Schutz verwehrt, obwohl sie ihn in einem anderen EU-Land erhalten würden. Für Flüchtlinge aus Tschetschenien entscheidet bei- spielsweise die Frage, ob sie in Warschau oder in Wien ihr Asylverfahren durchlaufen müssen, über Schutzsta- tus oder weitgehende Rechtlosigkeit. Und so wurden in den ersten Tagen nach der Grenz- öffnung im deutsch-polnischen Grenzraum vermehrt Flüchtlinge aus Tschetschenien aufgegriffen. Menschen aus dieser Bürgerkriegsregion haben nämlich in Polen gar keine Chance auf Asyl, in Deutschland eine kleine Chance und die besten Aussichten, wenn sie es nach Dä- nemark oder Österreich schaffen. Natürlich suchen Flüchtlinge ihren Zufluchtsstaat nicht vordergründig nach der jeweiligen Gesetzgebung und Anerkennungsquote aus. Das würde auch Kennt- nisse voraussetzen, die die Betroffenen im Regelfall nicht haben. Es sind vor allem familiäre Kontakte, Mi- grationsnetzwerke, Sprachkenntnisse usw., die bei der Wahl des Zufluchtlandes eine entscheidende Rolle spie- len. d r n c ü P f G d A F n s b n G d i s a w G w d t S s s s z k b r m a m v a b A d r r t t r b f „ (C (D Aber das Dublin-System verhindert systematisch, ass diese individuellen Gesichtspunkte überhaupt be- ücksichtigt werden können. Und da muss man sich icht wundern, wenn Menschen mit gutem Recht versu- hen, menschenrechtswidrige Systeme und Grenzen zu berwinden! Erst recht gilt das in Bezug auf Länder wie olen oder Griechenland, die von der EU zwar mit per- ekter elektronischer und sonstiger Ausstattung zur renzabwehr und Migrationskontrolle ausgestattet wer- en, bei denen es aber zugleich zum Beispiel bei den ufnahmebedingungen erhebliche Mängel gibt. Nach der Logik der Dubliner Regelungen werden lüchtlinge, wie die angesprochenen Tschetschenen, und atürlich Flüchtlinge generell nach Polen zurückge- chickt. Von dort droht ihnen wiederum die Rückschie- ung nach Weißrussland und von dort weiter zurück ach Russland. Das heißt: Das Dublin-System begünstigt, was die enfer Flüchtlingskonvention genau verhindern wollte: ie Kettenabschiebung von Flüchtlingen bis zurück in hren Herkunftsstaat. Ein weiteres Beispiel für solche Kettenabschiebungen ind die irakischen Flüchtlinge, die über Griechenland uf europäisches Territorium gelangt sind. In Norwegen urde nun entschieden, dass keine Flüchtlinge nach riechenland mehr zurückgeschoben werden dürfen, eil ihnen die Kettenabschiebung droht. Am Beispiel Griechenland wird die Fehlkonstruktion es europäischen Asylsystems offensichtlich. Die Staa- en an den Außengrenzen der EU werden allein gelassen. ogenannte Hilfe erhalten sie zwar durch die EU-Grenz- chutzagentur FRONTEX, aber nicht bei der Aufnahme, ondern nur bei der völkerrechtswidrigen Zurückwei- ung der Flüchtlinge auf hoher See. Meine Fraktion wird dem Antrag der Grünen nicht ustimmen, weil wir den dort vertretenen Ansatz für zu urz gegriffen halten. Fast alle Forderungen sind zwar erechtigt, zum Beispiel, dass das Gebot der Nichtzu- ückweisung auch bei Aufgriffen auf hoher See gelten uss. Aber die Art und Weise, in der die Grenzschutz- gentur FRONTEX von den Grünen als hilfreicher Sa- ariter dargestellt wird, dem es um die Seenotrettung on Bootsflüchtlingen geht, halten wir für naiv und weit n der Realität vorbeigehend. Der Antrag gerät an vielen Stellen in Gefahr, mit einer lühenden Menschenrechtsrhetorik und wirkungslosen llgemein-Appellen das System der Abschottung und ie Praxis der Abweisung in naiver Weise zu legitimie- en. So sollen Menschen frühzeitig in Flüchtlinge und ir- eguläre Migrantinnen und Migranten aufgeteilt werden. Wir wenden uns gegen den herrschenden EU-Migra- ions- und Flüchtlingsansatz, der zentral auf Abschot- ung und „Auslese“ im nationalstaatlichen Eigeninte- esse und Externalisierung des Flüchtlingsschutzes asiert. Abgelehnt wird von uns auch die maßlose Datener- assung von Drittstaatsangehörigen und das Modell der zirkulären Migration“. Dabei handelt es sich aus- 15042 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) schließlich um die zeitlich begrenzte legale Erwerbstä- tigkeit im puren Eigeninteresse der Nationalstaaten. Op- fer wären im Gegenzug die Flüchtlinge. Mit der Abwehr von Flüchtlingen soll Platz für die künftig erwünschten und benötigten Migrantinnen und Migranten geschafft werden. Dazu bedarf es aber einer grundlegend neu ausgerich- teten europäischen Migrations-, Flüchtlings- und Inte- grationspolitik. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wöchentlich hören wir Schreckensmeldungen von ge- kenterten Flüchtlingsbooten, von im Mittelmeer oder im Atlantik ertrunkenen Flüchtlingen. Ich war im letzten Jahr zweimal an der EU-Südgrenze: in Marokko, in Spa- nien und auf den kanarischen Inseln. Einmal gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen. Ich denke, alle die einmal vor Ort waren, können bestätigen: Die Situation der Flüchtlinge ist dramatisch. Vor diesem Hintergrund hat meine Fraktion bereits Ende 2006 einen umfassenden Antrag vorgelegt. Unser Ziel war und ist es, endlich eine humanitäre, kohärente und nachhaltige Ausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik zu er- reichen. Wenn ich mir nun in der Beschlussempfehlung des In- nenausschusses die Begründung von CDU/CSU und SPD zur Ablehnung unseres Antrags anschaue, muss ich sagen: Meine Damen und Herren, sie handeln zynisch! Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, schrei- ben dort, sie wollen „durch Schutz der Außengrenzen, konsequente Rückführungsaktionen und Hilfe vor Ort die illegale, ungesteuerte Migration zum Erliegen brin- gen“. Wo leben Sie denn eigentlich, wenn Sie glauben: „Wir ziehen um uns herum Mauern hoch und dann ver- sucht schon niemand mehr, zu uns zu kommen“? Wo le- ben Sie denn eigentlich, wenn Sie glauben, die Men- schen würden sich auf den riskanten, gefährlichen Weg in die EU machen, nur weil die Außengrenzen der Euro- päischen Union so einladend frei zu überwinden seien? Wenn Sie einmal mit Flüchtlingen gesprochen haben, wenn Sie mitbekommen, aus welchen Lebensumständen in ihren Heimatländern sie fliehen, dann würden Sie nicht so tun, als könnte mit einer Abschottungspolitik diese Migrationsbewegung „zum Erliegen“ gebracht werden. Außerdem wissen wir doch längst, dass künftig der voranschreitende Klimawandel ein weiterer Faktor dafür sein wird, dass es ein Mehr an sogenanntem „Mi- grationsdruck“ in Afrika und in anderen Teilen der Welt geben wird. Ich bin entsetzt darüber, wie Sie hier unser wichtiges Anliegen abtun, und dies angesichts so vieler Toter, die wir jedes Jahr neu zu beklagen haben! Und noch eines ist mir aufgefallen in ihrer Begrün- dung: „Deutschland verhalte sich nicht passiv“ ist da zu lesen. Das mag sein. Aber „aktiv“ verhält sich die Bun- desregierung ganz bestimmt auch nicht. Offensichtlich ist Ihnen dies bereits selbst aufgefallen. Dabei wäre mehr Aktivität, mehr Engagement für Flüchtlinge sei- tens der Bundesregierung dringend geboten. M f a s r r d l h K d t d d G e f S f B v F B r d M G a k r k L d l S m S S h ß l E G M a s a d n a s n (C (D Lassen Sie mich nur an den erschütternden Fall vom ai letzten Jahres erinnern, als 27 gekenterte Boots- lüchtlinge drei Tage auf dem Meer vor der Küste Maltas usharren mussten, bevor sie schließlich von der italieni- chen Marine geborgen wurden. Hintergrund dafür wa- en Streitereien zwischen Malta und Libyen über see- echtliche Fragen und die Tatsache, dass sich Malta von en übrigen Mitgliedstaaten der EU schlicht im Stich ge- assen fühlte. Echte Konsequenzen aus diesem Vorfall at bislang leider niemand gezogen. Dabei geschah diese atastrophe doch während der ach so erfolgreichen eutschen EU-Ratspräsidentschaft. Wenn es um das Ret- en von Menschenleben geht, war die deutsche Präsi- entschaft leider alles andere als erfolgreich. Lassen Sie mich auch daran erinnern, dass es während er deutschen EU-Ratspräsidentschaft einen Vorstoß von roßbritannien, den Niederlanden und Schweden für ine gemeinsame Aufnahme von irakischen Kriegs- lüchtlingen gab. Auch diesen wichtigen Vorschlag zum chutz von Flüchtlingen ließ Deutschland ins Leere lau- en. Es gibt unzählige Beispiele mehr, die zeigen, dass die undesregierung nicht aktiv ist, wenn es um den Schutz on Flüchtlingen und eine gemeinsame europäische lüchtlingspolitik geht. Im Gegenteil: Sie steht auf der remse, auch wenn es um Weg der legalen Zuwande- ung in die EU geht. Zugegeben, die Bundesregierung unterstützt die Pläne er EU-Kommission für mehr zirkuläre und temporäre igration – und diese Vorschläge sind zumindest im rundsatz durchaus sinnvoll. Gleichzeitig macht sie ber deutlich, dass sie an einer dauerhaften Migration ein Interesse hat. Die Bundesregierung fällt damit zu- ück in die alte Gastarbeiterlogik, den Irrglauben, man önnte Menschen für ein paar Jahre zum Arbeiten ins and holen und ihnen dann einfach wieder den Stuhl vor ie Tür stellen. Aus alten Fehlern sollte man eigentlich ernen. Zumindest Bundesinnenminister Wolfgang chäuble scheint der Ansicht zu sein, alte Fehler sollte an ständig wiederholen. Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, ie betreiben hier eine falsche Politik: Sie setzen falsche chwerpunkte, Sie unterstützen die immer weiterge- ende Abschottung Europas nach außen und Sie schlie- en gleichzeitig die Augen vor der Situation der Flücht- inge und vor dem realen Problem Schwarzarbeit in der U. Gestern hat EU-Kommissar Franco Frattini ein „EU- renzschutzpaket“ vorgestellt. Die Bewertung in den edien ist weitgehend einhellig: „Europa schottet sich b“. Die Vertreter von Flüchtlingsorganisationen haben ehr zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass damit n den Grenzen Europas technologisch aufgerüstet wer- en soll, ohne dass Menschen in Not der Zugang zu ei- em Asylverfahren erleichtert wird. Ich fürchte, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis uch hier die Bundesregierung ihre volle Unterstützung ignalisieren wird. Von Innenminister Schäuble mag da ichts anderes zu erwarten sein. Doch wenigstens von Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15043 (A) ) (B) ) den Kollegen der SPD würde ich mir wünschen, dass sie die Empörung einiger ihrer sozialdemokratischen Kolle- gen im Europäischen Parlament über eine solche Politik hören und teilen würden. Schließlich geht es um Men- schenleben. Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben in Sa- chen europäische Migrations- und Flüchtlingspolitik nicht gemacht. Die Chancen, die mit der deutschen EU- Ratspräsidentschaft 2007 verbunden waren, hat sie nicht genutzt. Wir haben mit unserem Antrag konkrete Vor- schläge für eine humanitäre, kohärente und nachhaltige Ausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik ge- macht. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag, im Sinne des Schutzes von Menschenleben. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der Bun- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz) (Zu- satztagesordnungspunkt 5) Leo Dautzenberg (CDU/CSU): In der morgigen Fi- nanzmarktdebatte werden wir intensiv über die notwen- digen Konsequenzen aus der US-Hypothekenkrise dis- kutieren. Auch die Frage nach der Notwendigkeit einer optimierten Aufsicht über bestimmte Refinanzierungs- strukturen der Banken wird sich in diesem Zusammen- hang möglicherweise stellen. Getrennt von dieser wichtigen – allerdings mehr in- ternational als national zu führenden – Debatte ist das Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz zu betrachten, das heute zur Verabschiedung ansteht. Mit dem Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz setzen wir eine Maßnahme um, die wir uns bereits im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Basierend auf der fünfjährigen Erfahrung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, als Allfinanzaufsicht passen wir ihre Organisationsstruk- tur an. Wir ersetzen die bisherige Präsidialstruktur der BaFin durch ein fünfköpfiges Direktorium, weil wir überzeugt davon sind, dass ein Direktorium den wach- senden Aufgaben einer Allfinanzaufsicht besser gerecht wird als eine Präsidialstruktur. Parallel zum Aufsichts- strukturmodernisierungsgesetz, das die Organisation der BaFin regelt, wird die neue Aufsichtsrichtlinie für bes- sere Arbeitsabläufe in der Bankenaufsicht sorgen. Die Kompetenzen von Bundesbank und BaFin in diesem Be- reich werden klarer definiert und eindeutig der einen oder anderen Institution zugewiesen. Auch dieses Ziel hatten wir uns bereits im Koalitionsvertrag gesteckt und als Hausaufgabe aus der Evaluation des Deutschen Insti- tuts für Wirtschaftsforschung, DIW, mitgenommen. Ich bin sehr froh, dass Bundesbank und BaFin hierzu nun vor zwei Wochen gemeinsam eine gute Lösung ge- funden haben. Ansonsten hätten wir als Gesetzgeber bzw. das BMF auf dem Erlasswege tätig werden müssen. D d b A t n i t B r v n s G g k d P n d p g t V B D z S z F v O v w f i n D ü g e t v a b s a h s – g a d E (C (D as ist dank der erzielten Einigung, die in der kommen- en Woche auch formal durch den Bundesbankvorstand estätigt werden wird, nun nicht mehr erforderlich. Doch kommen wir – bevor mir ein paar Worte zur ufsichtsrichtlinie erlaubt seien – zum Aufsichtsstruk- urmodernisierungsgesetz und der darin angelegten euen Organisationsstruktur der BaFin. Meine Fraktion st überzeugt davon, dass es aus mehreren Gründen rich- ig und wichtig ist, die bisherige Präsidialstruktur der aFin durch ein Kollegialmodell in Form eines Direkto- iums zu ersetzen. Erstens geht es um die Entlastung des Präsidenten on internen Verwaltungsaufgaben. Der Präsident ist zu- ehmend mehr eingebunden in die Vertretung der deut- chen Aufsicht in den europäischen und internationalen remien. Zweitens sollen die einzelnen Aufsichtssäulen estärkt und drittens insgesamt Entscheidungswege ver- ürzt und damit Arbeitsabläufe effizienter gestaltet wer- en. Diese Zielsetzungen erreichen wir, indem wir dem räsidenten vier Exekutivdirektoren zur Seite stellen: ei- en Direktor für die Bankenaufsicht, einen Direktor für ie Versicherungsaufsicht, einen Direktor für die Wert- apieraufsicht und einen Direktor für „Querschnittsauf- aben/Innere Verwaltung“. Im Regierungsentwurf lau- ete die Bezeichnung noch „Grundsatzfragen/Innere erwaltung“. Wir sind aber überzeugt davon, dass der egriff „Querschnittsaufgaben“ treffender ist. Denn der irektor für die innere Verwaltung wird vor allem dafür uständig sein, Synergieeffekte zwischen den einzelnen äulen voranzutreiben, das heißt, Querschnittsaufgaben u definieren. Die Grundsatzfragen – verstanden als estlegung der grundsätzlichen Ausrichtung der BaFin – erbleiben selbstverständlich beim Präsidenten. Damit die neue Führungsstruktur sich nicht nur im rganigramm wiederfindet, sondern tatsächlich zu einer erbesserten Effizienz der Arbeitsabläufe beiträgt, ist es ichtig, dass die Direktoren die Ressortverantwortung ür ihre Bereiche erhalten. Das stellt das Gesetz sicher, ndem es ihnen die Organisations-, Finanz- und Perso- alhoheit für den jeweiligen Geschäftsbereich erteilt. ie Richtlinienkompetenz, das heißt die Entscheidung ber die strategische Ausrichtung bzw. die Grundsatzfra- en der BaFin verbleibt hingegen beim Präsidenten – benso wie die gerichtliche und außergerichtliche Ver- retung der BaFin. Dazu gehört vor allem die Interessen- ertretung Deutschlands in den internationalen Gremien. Ebenso wichtig wie die Verteilung der einzelnen Ver- ntwortlichkeiten auf fünf Schultern ist für mich die Ver- reiterung der Legitimationsbasis von wichtigen Be- chlüssen. Laut Regierungsentwurf soll das Direktorium ls tatsächliches Kollegialmodell funktionieren. Das eißt, das Direktorium fasst seine Beschlüsse – bei- pielsweise über den Erlass von Verwaltungsvorschriften mit einfacher Mehrheit. Einzig bei Stimmengleichheit ibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Gerade ngesichts der komplexer werdenden Anforderungen an ie BaFin halte ich es für sachgerecht, dass wichtige ntscheidungen künftig nicht mehr von einem Präsiden- 15044 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) ten alleine, sondern – nach eingehender Beratung – von einem fünfköpfigen Direktorium getroffen werden. Wie bei jeder Organisation, so wird auch der Erfolg der neuen Führungsstruktur der BaFin von den handeln- den Personen abhängen. Daher ist es unerlässlich. für die neuen Direktoriumsposten kompetentes Fachpersonal zu gewinnen. Dafür bedarf es einer angemessenen Bezah- lung. In der Union begrüßen wir es deshalb sehr, dass mit dem Gesetz die Besoldungsgruppe für die Direktori- umsmitglieder von B 6 auf B 8 angehoben wird. Abschließend bleibt mir zum Gesetzentwurf zu sagen, dass wir uns in den Koalitionsfraktionen im Beratungs- prozess für zwei kleine Änderungen entschieden haben: Die erste Änderung betrifft die bereits angesprochene Zuständigkeitsbeschreibung des Direktors für die innere Verwaltung. Hier ersetzen wir die Bezeichnung „Grund- satzfragen/Innere Verwaltung“ durch „Querschnittsauf- gaben/Innere Verwaltung“. Die zweite Änderung betrifft die Vertretung des Direktoriums im Verwaltungsrat. Mit der neuen Formulierung stellen wir sicher, dass sowohl der Präsident als auch die Direktoren eine Berichts- pflicht im Verwaltungsrat haben. Erlauben Sie mir nun noch einige Worte zur neuen Aufsichtsrichtlinie, auf die die Deutsche Bundesbank und die BaFin sich vor 14 Tagen verständigt haben und die nur noch der formalen Bestätigung durch den Vor- stand der Bundesbank bedarf. Ich begrüße die neue Auf- sichtsrichtlinie ausdrücklich. Sie setzt zentrale Forderun- gen meiner Fraktion um. Die Richtlinie ist dazu geeignet, Doppelarbeit von BaFin und Bundesbank zu reduzieren und damit den bürokratischen Aufwand für die beaufsichtigten Institute auf das notwendige Maß zu- rückzuführen. Das wird durch eine – eindeutiger als bis- lang formulierte – Kompetenzverteilung erreicht, die da lautet: Die BaFin ist zuständig für alle aufsichtsrechtli- chen Maßnahmen, die Bundesbank für die laufende Überwachung aller Institute. Damit hat die Bundesbank bei den bankgeschäftlichen Prüfungen den – von uns auch eingeforderten – Vorrang vor Wirtschaftsprüfern. Ebenso begrüßenswert wie die klare Aufgabentren- nung zwischen Bundesbank und BaFin ist die gemein- same Verantwortung, zu der sich beide Institutionen ebenso bekennen. Manifest wird diese gemeinsame Ver- antwortung zum Beispiel in der von beiden Institutionen gemeinsam vorzunehmenden Einordnung der Institute in systemrelevante Institute, Probleminstitute oder auf- sichtsintensive Institute. Abschließend darf ich sagen: Ich halte sowohl das Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz als auch die neue Aufsichtsrichtlinie für gelungen. Doch sowohl für die neue Organisationsstruktur als auch für die neuen Regeln der Zusammenarbeit zwischen Bundesbank und BaFin gilt: Auf die gelebte Praxis kommt es an! In die- sem Sinne, werbe ich bei Ihnen, meine Damen und Her- ren, für die Zustimmung zum Gesetz. Bei den handeln- den Personen in Bundesbank und BaFin werbe ich dafür, die neuen Regeln positiv zu leben. d t f s f f c f t m s r b P a g z b a l s e n n W s s e w A G l i t s s g w B b l d ü s D r T L a w s r t n d (C (D Nina Hauer (SPD): Wir haben im Frühjahr 2002 mit er Gründung der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- ungsaufsicht, BaFin, eine völlig neue Aufsichtsstruktur ür den Finanzmarkt geschaffen. Die BaFin ist die zu- tändige Aufsicht für alle drei Finanzmarktsektoren, also ür das Versicherungswesen, den Wertpapierhandel und ür das Bankenwesen. Zuvor war für jeden dieser Berei- he ein eigenes Aufsichtsamt verantwortlich, und es and zu wenig Informationsaustausch zwischen den Äm- ern statt. Die SPD-geführte Bundesregierung war da- als der Meinung, dass diese historisch gewachsene ektorale Aufsichtsorganisation den Bedürfnissen unse- es Finanzplatzes nicht mehr gerecht wird. Schließlich ieten Versicherungen und Banken zunehmend ähnliche rodukte zum Beispiel für die Altersvorsorge an, und uch Finanzkonglomerate stellen neue Herausforderun- en an die Finanzaufsicht. Diese sogenannte Allfinanzaufsichtstruktur der BaFin ieht heute keiner mehr ernsthaft in Zweifel. Sie hat sich ewährt und zu einer höheren Expertise unserer Finanz- ufsicht in sektorübergreifenden Risiken und Entwick- ungen geführt. Schon 2002 war klar, dass – auch wenn ich die Allfinanzidee bewähren würde – die BaFin nach inigen Jahren der praktischen Erfahrung in ihrer Orga- isation evaluiert werden muss. Wer sich mit den Fi- anzmärkten beschäftigt, weiß, wie schnell sich dieser irtschaftssektor weiterentwickelt und die Aufsicht tändig neu herausfordert. Im Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz organi- ieren wir die Leitung der BaFin neu. Die BaFin ist zu iner großen Behörde mit rund 1 700 Mitarbeitern ange- achsen – was aufgrund der wichtigen und umfassenden ufgaben, die sie bewältigt, auch nachvollziehbar ist. leichzeitig werden sehr viele der wesentlichen Regu- ierungsentscheidungen inzwischen in europäischen und nternationalen Gremien getroffen. Hier muss die Lei- ung der BaFin ebenfalls präsent sein und deutsche Auf- ichtsinteressen vertreten. Auch auf nationaler Ebene ind die Anforderungen an die Aufsicht erheblich gestie- en. Deshalb wollen wir den Präsidenten stärken, indem ir ihn von organisatorischen Aufgaben innerhalb der aFin entlasten und ihm die Konzentration auf Aufga- en im Ausland und auf Strategienfragen erleichtern. Künftig wird die BaFin von einem Kollegialorgan ge- eitet, in welchem neben dem Präsidenten vier Exekutiv- irektoren vertreten sind. Einer der Exekutivdirektoren bernimmt die Funktion des Vizepräsidenten. Die Zu- tändigkeiten und Aufgabenbereiche der Mitglieder des irektoriums werden im Organisationsstatut, das das Di- ektorium einstimmig verabschieden muss, festgelegt. rotz dieser Zuständigkeitsverteilung stehen aber die eitungsentscheidungen der BaFin unter der Gesamtver- ntwortung des Direktoriums. Mit dem Direktorium ird der sektorübergreifende Ansatz der Allfinanzauf- icht noch stärker betont, indem die für einzelne Sekto- en zuständigen Direktoren gemeinsam Entscheidungen reffen und vorausschauend auf Entwicklungen am Fi- anzmarkt reagieren. Auf diese Weise kann die BaFin en künftigen nationalen und internationalen Anforde- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15045 (A) ) (B) ) rungen sowie ihrer komplexeren inneren Verwaltung ge- recht werden. So wird es künftig zum Beispiel einen Exekutivdirek- tor geben, der für die innere Verwaltung dieser großen Behörde zuständig sein wird. Das ermöglicht dem Präsi- denten, sich auf die strategische Ausrichtung der Finanz- aufsicht zu konzentrieren, ihm obliegt sozusagen die Richtlinienkompetenz. Damit bestimmt der Präsident die nationale Ausrichtung der BaFin und deren Positionie- rung bei der überaus wichtigen Arbeit in internationalen Gremien. Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns mit unserem Koalitionspartner geeinigt, diese hervorge- hobene Position des Präsidenten auch bei der Unterrich- tung des Verwaltungsrates zu zeigen: Es ist – nach unse- rer gesetzlichen Klarstellung – Aufgabe des Präsidenten, den Verwaltungsrat regelmäßig über die Geschäftsfüh- rung der Bundesanstalt zu unterrichten. Ich begrüße besonders, dass die künftigen eigenver- antwortlichen Exekutivdirektoren attraktiver besoldet werden. Wir wollen für diese Posten hochqualifizierte Aufseher gewinnen, die den herausfordernden Aufgaben gewachsen sind. Das ist übrigens auch der Wunsch der Marktteilnehmer, die sich überwiegend für die Beibehal- tung der vollständigen Finanzierung der Aufsicht durch die regulierten Unternehmen aussprechen und an einer „schwachen“ BaFin kein Interesse haben. Schließlich ist eine starke Aufsicht heute eine Grundvoraussetzung, um international als attraktiver Finanzplatz anerkannt zu werden. Die derzeitigen Turbulenzen auf dem Finanz- markt zeigen, dass wir für eine weiterhin schlagkräftige und mit umfassender Expertise ausgestattete Leitung für unsere Finanzaufsicht sorgen müssen. Dafür haben wir mit dem Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz die Voraussetzungen geschaffen. Frank Schäffler (FPD): Die Bankenaufsicht ist der- zeit ein großes Gesprächsthema, aber leider im negati- ven Sinne. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht, BaFin, kommt wie eine Feuerwehr des Finanzmarktes immer erst, wenn es schon lichterloh brennt, statt im Vorfeld Feuer zu verhindern. Nötig wäre in dieser Situation ein klares Konzept, wie die Aufsicht effizienter gestaltet werden kann. Vor einigen Monaten hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auch angekündigt, nach einer „Reifezeit“ ent- sprechende Vorschläge machen zu wollen. Was stattdes- sen herausgekommen ist, ist nur der kleinste gemein- same Nenner, zu dem die Koalition in der Lage war. Immerhin wurde die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Entmachtung der Bundesbank nicht umge- setzt. Aber darüber hinaus haben Sie sich seitens der Koalition für ein „Weiter so“ entschieden. An das Kre- ditwesengesetz gehen Sie nicht heran. Die Aufsichts- richtlinie soll neu gefasst werden, eine entsprechende Ei- nigung zwischen BaFin und Bundesbank gibt es, aber den Inhalt haben Sie noch nicht veröffentlicht, sodass wir über diesen wesentlichen Punkt hier nicht diskutie- ren können. o r l z m A f b b a V d b a g G d t B t l m H s w d d w w d a s s n p ä K d s f S d d d V Z s i a a E d p (C (D Ihr Gesetzentwurf ist auch im Detail nicht stimmig, bwohl Sie sich nur auf die Leitungsstruktur konzentrie- en. So sprechen Sie von einer hervorgehobenen Stel- ung des Präsidenten, im Gesetz kommt diese aber nicht um Ausdruck; das hat auch die Anhörung deutlich ge- acht. Wichtige Fragen wie die nach der Haftung für ufsichtsversagen der BaFin und danach, wer künftig ür aufsichtsfremde Aufgaben zahlen soll, werden nicht eantwortet. Es ist aus rechtsstaatlicher Sicht inakzepta- el, dass der Staat Beamte auswählt und einstellt, dann ber Dritte im Falle von Fehlern zahlen müssen. In der ollfinanzierung der BaFin durch die Unternehmen liegt er Grund dafür, warum der BaFin ständig neue Aufga- en übertragen werden, die gar nichts mit der Banken- ufsicht zu tun haben. Die ständige Ausweitung der Auf- aben trägt aber nicht zur Effizienz der Aufsicht bei, im egenteil: Wer zu viel machen muss, der sieht am Ende en Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Als Fazit ist festzuhalten, dass Sie seitens der Koali- ion mit diesem Gesetz nur den Korruptionsfall bei der aFin aufarbeiten, indem Sie den Präsidenten entmach- en, aber die Zukunftsprobleme der Bankenaufsicht nicht ösen. Wir brauchen eine effiziente Bankenaufsicht, üssen aber gleichzeitig unnötige Bürokratie abbauen. ier müssen Sie Ihre Hausaufgaben noch machen. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Seit der ersten Le- ung im November letzten Jahres hat sich am Gesetzent- urf in den Beratungen durch den Finanzausschuss lei- er nicht eine Silbe verändert. Von daher widerlegt ieses Gesetz den vielzitierten Ausspruch, kein Gesetz ürde das Parlament verlassen, wie es eingebracht urde. Leider gibt es daher zum Aufsichtsstrukturmo- ernisierungsgesetz selbst auch nicht viel mehr zu sagen, ls ich bereits in unserer Kritik in der ersten Lesung ge- agt habe. Es ist und bleibt dabei, dass der Gesetzentwurf groß- purig mit der Äußerung beginnt, dass ein starker Fi- anzplatz eine starke Aufsicht erfordere, er dann aber raktisch nichts an der Substanz der Finanzaufsicht ver- ndert. Oder wollen die Kolleginnen und Kollegen der oalition ernsthaft behaupten, dass irgendein Akteur auf em Finanzmarkt dadurch stärker und restriktiver beauf- ichtigt wird, dass sie dem Präsidenten des Bundesamts ür Finanzdienstleistungsaufsicht vier Direktoren an die eite stellen? Anders als viele andere Gesetzentwürfe er Koalition leidet der vorliegende Entwurf daher nicht aran, dass er Schritte in die falsche Richtung tut, son- ern daran, dass er gar keinen Schritt tut. Von Ihrer ursprünglich großspurig angekündigten erbesserung der Finanzdienstleistungsaufsicht und des usammenspiels von Bundesbank und BaFin ist im Ge- etz nichts angekommen. Denn ein solches Direktorium st für sich nur soviel wert, wie es konkrete Instrumente n die Hand bekommt, um die Finanzmärkte auch zu be- ufsichtigen und wirksam zu kontrollieren. Mit Ihrem ntwurf fallen Sie selbst hinter die ohnehin sehr beschei- enen Reformziele des entsprechenden Eckpunktepa- iers des Bundesfinanzministers zurück, der seinerseits 15046 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) nicht gerade für drakonische Finanzmarktregulierung bekannt ist. Seit der ersten Lesung im Dezember ist sich die Fach- welt nicht viel einiger geworden, wie weitreichend die Folgen der aktuellen Finanzkrise für die Konjunktur in Deutschland tatsächlich ist. Aber gerade jetzt, wo selbst die Hauptprotagonisten auf den internationalen Finanz- märkten, nämlich die Großbanken und die institutionel- len Investoren, unsicher geworden sind und ihre Ge- schäftspraxis kritisch in Zweifel ziehen, wäre der geeignete Moment, um sie politisch enger an die Leine der Regulierung zu legen. Die Bundesregierung be- schwört immer, die großen Finanzmarktakteure seien wegen der Globalisierung kaum mehr nationalstaatlich einzuhegen. Auch wenn wir dies nur teilweise unter- schreiben würden, wäre gerade jetzt wegen der Verunsi- cherung vieler anderer mächtiger Regierungen die Chance, substanzielle Schritte zu mehr Regulierung auch international anzupacken. Ihr Verhalten lässt deshalb nur einen Schluss zu: Nicht die vermeintliche Machtlosigkeit nationaler Poli- tik in Zeiten der Globalisierung ist der Grund für Ihr Nichthandeln. Nein, Sie wollen es genau so! Sie wollen die Spielräume der mächtigen Banken, Versicherungen und Fonds nicht beschneiden und sie wollen den Rei- chen und Superreichen, die wesentlich hinter diesen Institutionen stehen, kein Haar krümmen. Eine Sache hat sich seit der ersten Sitzung aber tat- sächlich geändert: Sie haben angekündigt, dass die Re- form der Führungsstruktur der BaFin nur der erste Schritt sei; weitere gesetzliche Schritte entsprechend dem Eckpunktepapier des BMF würden folgen. Faktisch hat das BMF in der Zwischenzeit die Kompetenzabgren- zung zwischen BaFin und Bundesbank am Gesetzgeber vorbei durch eine Aufsichtsrichtlinie geklärt und hat es offenbar nicht einmal für nötig gehalten, dies dem Fi- nanzausschuss überhaupt mitzuteilen. Nach allem, was wir bisher über diese Aufsichtsricht- linie wissen, sieht es so aus, dass eher die Bundesbank gestärkt aus der Rivalität mit der BaFin hervorgeht. Das bedauern wir sehr, denn als Linksfraktion würden wir zweifellos die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht lieber gestärkt sehen als die Bundesbank. Auch an der Bafin ist sicherlich Kritik zu üben, aber diese be- sitzt immerhin einen Verwaltungsrat, in dem auch fünf Abgeordnete dieses Hauses vertreten sind. Somit ist, an- ders als bei der Bundesbank, wenigstens ein Minimum parlamentarische Kontrolle über die Finanzaufsicht ge- geben. Im Rahmen der morgigen Aussprache zur Finanz- marktkrise werden sie von uns im Übrigen noch eine Vielzahl von konkreten Vorschlägen hören, wie eine wirksame Aufsicht in Deutschland aussehen müsste und welche Regulierungen dafür gesetzlich verankert werden müssten. Nichtsdestotrotz, neben den richtigen Spielregeln braucht man starke Institutionen, die diese Regeln durchsetzen. Das erfordert eine starke und kompetente demokratische Aufsicht. Ihr Aufsichtsstrukturmoderni- s n Z d d A l d h a d r n b d k s j w i s D m E i K S g m d e a N n D h t g m R d v m c u w s w h m a (C (D ierungsgesetz leistet in dieser Hinsicht einfach gar ichts. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): iel des Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetzes soll ie Effizienzsteigerung der Bundesanstalt für Finanz- ienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – sein. Für einen starken Finanzplatz braucht man eine starke ufsicht, da stimmen wir mit der Großen Koalition völ- ig überein. Auch muss eine Aufsichtsbehörde gut für ie internationale Zusammenarbeit mit den Partnerbe- örden aufgestellt sein. All das teilen wir. Wir sehen ber gravierende Defizite dieses Gesetzes und lehnen es eshalb auch ab. Deutschland ist mit seiner Allfinanzaufsicht auf dem ichtigen Weg. Die vorhandenen Probleme bei der Fi- anzaufsicht haben eher damit zu tun, dass dieser Weg isher noch nicht konsequent gegangen wurde. Um die rei Bereiche zusammenzuführen, bedarf es eines star- en Präsidenten an der Spitze, der über den Bereichen teht. Die ihm zur Seite stehenden Direktoren werden etzt mit dem Gesetz aufgewertet, aus einer präsidialen ird eine kollektive Führung. Wenn aber die Direktoren n ihrer Kompetenz gestärkt werden, dann wird der Prä- ident geschwächt, das kann nicht anders sein. Das halten wir für den ersten Fehler dieses Gesetzes. enn der Präsident muss gerade in diesen für die Finanz- ärkte äußerst unruhigen Zeiten ständig sehr schwierige ntscheidungen treffen und verantworten. Da schadet hm jede Schwächung. Auch bei seinen Kolleginnen und ollegen bei den andern Aufsichtsbehörden wird dieses ignal zu Irritationen und Unverständnis führen. Warum erade in einer solchen Phase eine Schwächung vorneh- en? Uns leuchtet das auch nicht ein. Vor allem aber leuchtet uns nicht ein, warum die Bun- esregierung und die sie tragenden Fraktionen nicht zu- rst an eine Reform der Inhalte der Aufsicht gehen und nschließend an eine dann möglicherweise notwendige euordnung der Leitungsstruktur. Die gegenwärtige Fi- anzmarktkrise hat eines besonders deutlich gemacht: ie BaFin hat zu wenige Möglichkeiten, präventiv zu andeln. Ob private oder öffentliche Banken – alle hät- en von einer schlagkräftigeren Aufsicht profitiert, die egenwärtige Krise hätte nicht solche Ausmaße anneh- en müssen. Die Bundesregierung hat es aber versäumt, vor einer eform eine schonungslose Analyse der Situation auf en Finanzmärkten und die Rolle der Aufsichtsstellen orzulegen. Erst danach würde eine Strukturreform Sinn achen. Dann wüssten wir, welche Rolle der Verbrau- herschutz beispielsweise zukünftig einnehmen sollte, m die Anlegerinnen und Anleger wirksam zu schützen, elche Personalausstattung die BaFin nötig hätte, um chlagkräftig und präventiv arbeiten zu können, und elche Struktur auch eine EU-weite Aufsichtsstruktur aben müsste. Wären diese Fragen geklärt, dann könnte an anfangen, die BaFin an den festgelegten Zielen neu uszurichten. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15047 (A) ) (B) ) Sie haben die organisatorische Neuordnung der Fi- nanzmarktaufsicht zunächst getrennt von sonstigen Fra- gen der Finanzaufsicht. Deswegen haben wir heute sozu- sagen ein Minigesetz vorab. Dann aber haben Sie es doch wieder verbunden mit der Frage der Neuaufteilung der Kompetenzen zwischen Bundesbank und BaFin. Die entsprechende Einigung lag uns Abgeordneten aller- dings nicht vor, als wir über die Strukturreform der BaFin gestern abschließend berieten und abstimmten. Dabei ist die Frage der Kompetenzverteilung zwischen den beiden Aufsichtsbehörden von zentraler Bedeutung für den Finanzplatz Deutschland und natürlich auch für die Zukunft der BaFin. Sonst wäre sie doch nicht so um- stritten gewesen – auch zwischen den beiden Koalitions- parteien. Einer hat sich hier auf jeden Fall zurückgelehnt: Fi- nanzminister Peer Steinbrück konnte sich aus der Aus- einandersetzung zwischen BaFin und Bundesbank raus- halten. Doch eine Lösung, auf die sich die beiden häufig konkurrierenden Institutionen einigen, ist noch nicht notwendigerweise eine gute Lösung für den Finanzplatz Deutschland. Und genau darauf hinzuarbeiten, wäre Aufgabe des Bundesfinanzministers gewesen. In der Sa- che ist die Einigung zwischen Bundesbank und BaFin fatal: Weiterhin werden Reibungsverluste die Arbeit der Aufsicht insgesamt unnötig behindern, werden unklare Aufteilungen von Zuständigkeiten dafür sorgen, dass gute Aufsichtsarbeit in Deutschland schwieriger ist als notwendig. Die Bundesregierung zäumt bei dieser Reform der Aufsichtsstruktur das Pferd von hinten auf. Sie stellt Struktur vor Inhalt und das in einer so sensiblen Phase wie der gegenwärtigen. Die große Koalition schwächt mit dem vorliegenden Gesetz den Präsidenten national und international, sie vertut die Chance, den Verbrau- cherschutz zu stärken, und sie versäumt es, die BaFin personell so auf die Höhe zu bringen, dass sie den immer umfangreicheren und komplexeren Aufgaben des gegen- wärtigen Finanzsystems gerecht werden kann. Auch für die Aufsichtsstruktur selbst haben uns die Sachverständigen im Ausschuss eine Reihe von guten Vorschlägen mitgegeben, die von der Koalition leider nicht aufgegriffen wurden. In besonderer Weise will ich in diesem Zusammenhang den Vorschlag einer systema- tischen Aufwertung und institutionellen Verankerung des Verbraucher- und Anlegerschutzes nennen. Eine Strukturreform der BaFin muss dieses grundlegende De- fizit der deutschen Aufsichtsarchitektur überwinden, dass niemand so richtig für den Schutz der Verbrauche- rinnen und Verbraucher da ist. Häufig liegen die Informationen bei der BaFin vor, dürfen aber nicht verwendet werden. Häufig führen Hin- weise auf Insiderhandel, Geldwäsche oder ähnliche Ka- pitalmarktdelikte nicht zu entsprechenden Verurteilun- gen, weil Deutschland hier institutionell nicht gut aufgestellt ist. Doch all das findet mit der heutigen Mini- reform nicht statt – eine verpasste Chance. A d S t s d U g s b t d g ü i l n A t u d d G n b f z d h n B u s z e B g le u s R g A D g E r 1 D S g (C (D nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (Tagesordnungspunkt 15) Michael Stübgen (CDU/CSU): Am 7. Juni 2007 hat er Rat der Europäischen Union den Beschluss über das ystem der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaf- en angenommen, einschließlich der zu diesem Be- chluss abgegebenen Erklärungen. Der Beschluss soll an ie Stelle des Beschlusses des Rates der Europäischen nion vom 29. September 2000 über das System der Ei- enmittel der Europäischen Gemeinschaften treten und etzt die auf dem Europäischen Rat vom 15./16. Dezem- er 2005 beschlossenen Änderungen des Eigenmittelsys- ems um. Ziel ist es, eine fairere Lastenteilung innerhalb er Europäischen Union zu erreichen, damit kein Mit- liedstaat, gemessen an seinem relativen Wohlstand, berhöhte Haushaltsbelastungen zu tragen hat. Der neue Eigenmittelbeschluss ist, wie die früheren nsgesamt fünf Eigenmittelbeschlüsse auch, in nationa- es Recht umzusetzen. Die Umsetzung bestimmt sich ach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 59 bs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Das klingt sehr rechts- echnisch, bedeutet aber nichts anderes, als dass es sich m ein Bundesgesetz handelt, mit dem Hoheitsrechte es Bundes auf die Europäische Union übertragen wer- en. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat, die das esetz ratifizieren, geben damit grünes Licht zum Fi- anzregime der Europäischen Union in den Jahren 2007 is 2013, einschließlich der Einnahmen und Ausgaben ür den Bundeshaushalt, und natürlich auch zur finan- iellen Gewichtung und politischen Schwerpunktsetzung er Europäischen Union in den verschiedenen Haus- altsrubriken. Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen zu- ächst sagen, dass die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen undestag den vorliegenden Gesetzentwurf nachhaltig nterstützt. Grundlage des jetzigen Eigenmittelbeschlus- es ist der überaus erfolgreiche Europäische Rat vom De- ember 2005, bei dem wir uns alle an die großartige Rolle rinnern, die damals unsere gerade ins Amt gewählte undeskanzlerin Angela Merkel bei den Verhandlungen espielt hat. Sie hat es geschafft, ein monatelanges, quä- ndes Tauziehen und Feilschen um Geld und Geschenke nd schwere finanzpolitische Konflikte zwischen Franzo- en und Briten über die gemeinsame Agrarpolitik und den abatt für Großbritannien durch kluge Moderation und esichtswahrende Kompromissvorschläge zu beenden. ber nicht nur das: Beim Europäischen Rat in Brüssel im ezember 2005 ist es gelungen, dem Anliegen der sechs roßen Nettozahler der Union – Deutschland, Frankreich, ngland, Niederlande, Schweden und Österreich – ge- echt zu werden, den Finanzrahmen 2007 bis 2013 auf Prozent des Bruttonationaleinkommens zu begrenzen. ie Beschlüsse setzten damit ein Schreiben der sechs taats- und Regierungschefs dieser Staaten an den damali- en Kommissionspräsidenten Prodi um. 15048 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) Das politische Signal, das die Bundesregierung damit gegenüber der EU-Kommission gegeben hat und das die CDU/CSU-Fraktion bis heute nachhaltig unterstützt, lautet: Wir können in Europa das Geld nicht mit vollen Händen ausgeben, wenn wir auf der Ebene der National- staaten den Bürgern schmerzhafte Sparprogramme ab- verlangen müssen und ihnen Einkommensstagnation und höhere Steuern und Abgaben zumuten. Auch wenn die EU-Kommission dieses Signal zunächst nicht verstan- den hat und einen Finanzrahmen vorgelegt hat, der weit über die Begrenzung von 1 Prozent hinausging – statt 840 Milliarden Euro 1025 Milliarden Euro oder 1,22 Prozent EU-BNP – hat sich am Ende die Vernunft durchgesetzt. Heute profitieren wir davon. Der Finanz- rahmen wurde durch die Nachsteuerung in der soge- nannten Inter-Institutionellen Vereinbarung zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament zwar auf 864 Milliarden Euro erhöht – unter dem Strich zahlt die Bundesregierung jedoch durchschnittlich 1 Milliarde Euro pro Jahr weniger an die EU. Was ebenso wichtig ist: Die Belastungsungleichgewichte bei den Nettozahlern in Be- zug auf ihren BNP-Anteil wurden deutlich verringert. Auch wenn für Deutschland der Nettosaldo immer noch bei minus 0,4 Prozent liegt – der Abstand zu den übrigen Nettozahlern hat sich ausweislich einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Frak- tion vom 8. Februar 2006 auf maximal 0,1 Prozent ver- ringert. So müssen Italien und Frankreich unter dem Strich heute deutlich mehr zum EU-Haushalt beisteuern, ihr Nettohaushalt hat sich deutlich erhöht und dem deut- schen Saldo angeglichen. Auch das ist ein positives Er- gebnis der Beschlüsse des Brüsseler Gipfels vom De- zember 2005 und sicher auch ein Beitrag, zu mehr Beitragsgerechtigkeit zu kommen. In diesem Zusammenhang müssen wir auch über den britischen Beitragsrabatt reden. Es war leider nicht ver- handelbar, für die Finanzperiode 2007 bis 2013 den briti- schen Beitragsrabatt abzuschaffen, den Margaret Thatcher beim Europäischen Rat in Fontainebleau 1984 mit der be- rühmten und damals durchaus begründeten Forderung „I want my money back!“ durchgesetzt hat. Der Briten- Rabatt wurde in seiner Systematik erhalten. Aber es ist gelungen, die Beitragskorrektur für Großbritannien schrittweise abzusenken, immerhin bis zu einem Betrag von 10,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2013. Dies war zu- gegeben nur ein kleiner Schritt, es war aber zugleich ein wichtiger Schritt, weil Großbritannien damit politisch an- erkannt hat, dass es durchaus bereit ist, über notwendige Korrekturen beim Rabatt zu verhandeln, wenn andere Un- gerechtigkeiten im Beitragssystem, etwa bei unverhältnis- mäßig hohen Vorteilen für andere Länder in der GAP, ebenfalls korrigiert werden. Für die anstehende Midterm- Review jedenfalls bietet sich hier durchaus ein Ansatz, die Beitragsgerechtigkeit im EU-Finanzsystem weiter zu ver- bessern und mehr Transparenz in das Dickicht der Son- dervorteile einzelner Mitgliedstaaten zu bringen. Was die Agrarpolitik anbelangt, so sage ich für die CDU/CSU- Fraktion ausdrücklich, dass wir es begrüßen, dass in der laufenden Periode ab 2010 die Ausgaben für die Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau, also für nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt, die Ausgaben für die Agrarpolitik erstmals übersteigen w b – N n r B M d S e U E e S w d z d K d P a in w b la ti b n u s z w E b e ö d d m e h g a P s E v m E r b l m E p d S w z (C (D erden und auch die Ausgaben für die Rubrik III – Unions- ürgerschaft, Freiheit, Sicherheit – sowie für die Rubrik IV EU-Außenpolitik – deutlich steigen – leider nur auf das iveau der Verwaltungsausgaben. Es bleibt also noch ei- iges zu tun. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass die Eu- opäische Union zukünftig noch mehr leisten kann in die ereichen, die den Bürgern einen echten europäischen ehrwert bringen: Außenpolitik und gemeinsame Vertei- igung, Forschung und strategische Investitionsprojekte, icherheit und Terrorismusbekämpfung – und zwar ohne rneute Erhöhung der Obergrenzen für die Haushalte. nd wir werden auch dafür Sorge tragen müssen, dass die U-Kommission ihren Verpflichtungen zur Übersetzung uropäischer Rechtssetzungsvorhaben in die deutsche prache mit den vorhandenen Ressourcen nachkommt, eil ansonsten das Gerede von der aktiveren Mitwirkung er nationalen Parlamente an der europäischen Rechtset- ung schnell zur Makulatur wird. Wenn die Parlamente ie EU-Vorlagen ordentlich beraten sollen, was uns die ommission immer wieder erklärt, und dafür sendet sie em Deutschen Bundestag und den anderen nationalen arlamenten ihre Vorlagen seit dem September 2007 ja uch unmittelbar zu, dann müssen diese Dokumente auch deutscher Sprache vorgelegt werden – das ist jedenfalls ichtiger als im Monatsrhythmus neue Agenturen ins Le- en zu rufen, die sich weitgehend der politischen oder par- mentarischen Kontrolle entziehen und an deren Sinnhaf- gkeit man mit Fug und Recht zweifeln kann. Zum Eigenmittelbeschluss gehört auch – ich habe es ereits erwähnt – die sogenannte Midterm-Review, ge- auer gesagt: Die Midterm-Review hat die Einnahmen nd Ausgaben der Europäischen Union und die politi- che Ausrichtung und Schwerpunktsetzung der Finan- iellen Vorausschau einschließlich der finanziellen Aus- irkungen auf die Mitgliedstaaten, kurzum den igenmittelbeschluss selbst zum Gegenstand. Dabei ha- en wir gut verstanden, dass es nützlich sein kann, über ine Finanzreform der Europäischen Union nicht zu früh ffentlich nachzudenken, weil man damit unter Umstän- en die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon gefähr- en könnte – was wir alle, die Linksfraktion ausgenom- en, im Deutschen Bundestag nicht wollen. Der Preis ines erneuten Scheiterns einer Vertragsreform wäre zu och. Aber ich will doch einige grundsätzliche Überle- ungen in unsere Debatte heute einbringen, die ja auch uf der Ebene der Kommission und im Europäischen arlament angestellt werden. Der ehemalige österreichi- che Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, der auch beim uropäischen Rat im Dezember 2005 dabei war, hat im ergangenen Jahr in einer Veröffentlichung der Bertels- ann-Stiftung geschrieben: „Das aktuelle System der U-Finanzierung ist intransparent, komplex und unge- echt. Deshalb muss es verändert werden. Zudem raucht die Europäische Union mehr finanzielle Beweg- ichkeit, um ihren globalen Verpflichtungen nachkom- en zu können. Damit sie wieder über mehr finanzielle igenmittel verfügt, sollte eine EU-Steuer ernsthaft ge- rüft werden. Klar ist aber auch: Eine stärkere Belastung er Bürger ist ausgeschlossen.“ In der Analyse hat Herr chüssel völlig recht. Wer sich heute einmal anschaut ie unterschiedlich die EU-Mitgliedstaaten zur Finan- ierung des Briten-Rabattes beitragen – der Eigenmittel- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15049 (A) ) (B) ) beschluss gibt da zumindest für Fachleute ein wenig Orientierung – kann nur zu dem Ergebnis gelangen, dass die Berechnung das Ergebnis eines unsäglichen Gefeil- sches über mehrere Eigenmittelbeschlüsse hinweg gewe- sen ist. Und deshalb haben wir uns auch immer wieder fraktionsübergreifend dafür eingesetzt, dass der Rabatt abgeschafft wird. Aber das geht eben nur mit Zustim- mung der Briten. Wer im Übrigen glaubt, in einer neuen Eigenmittelquelle, ob sie nun aus der Besteuerung der globalen Finanztransfers oder des Flugbenzins oder aus einer europäischen Mehrwertsteuerabgabe gespeist würde, könnte der Streit vermieden werden, der irrt ge- waltig. Solche Überlegungen führen allenfalls dazu, dass das Projekt Europa für den Bürger teurer wird. Und die neue ZEW-Studie zur Reform des Eigenmittelsystems kommt zu dem Ergebnis, dass neue Steuern zu einer neuen Umverteilungswelle mit neuen Kompensations- zahlungen führen würden. Erinnern wir uns nur an die Vorschläge für den Fi- nanzrahmen 2007 bis 2013, welche die Kommission und das EP vorgelegt haben. Jede Lebenserfahrung spricht dagegen, dass in einem System wie der Europäischen Union die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze für Steuern jemals abgesenkt werden oder nationale Steuern weniger werden, wenn Europa eigene Steuern kassiert. Deshalb tun wir gut daran, europäische Steuern abzulehnen. Wir tun auch gut daran, dass es dabei bleibt, dass sich die Europäische Union nicht verschulden darf. Wir ersparen der Union damit eine Glaubwürdigkeitsde- batte, wie wir sie seit Jahrzehnten in fast allen Mitglied- staaten haben. Die CDU/CSU-Fraktion will die Fehlent- wicklungen in den nationalen Haushalten nicht auf europäischer Ebene wiederholen: Es ist eben viel leich- ter Geld auszugeben, das man eigentlich gar nicht hat, als Geld in den öffentlichen Kassen zu sparen. Und da- her sagen wir: Wehret den Anfängen. Wir müssen auch darüber diskutieren, wie wir die Fi- nanzierung der Europäischen Union noch transparenter und gerechter ausgestalten können. Der Kollege Silber- horn hat hierzu vor einigen Wochen Leitlinien für die Midterm-Review vorgestellt, die ich für sehr überlegens- wert halte. Lassen Sie mich abschließend einige davon nennen. Die Ausgabenobergrenze des Finanzrahmens der EU sollte auch in Zukunft 1,0 Prozent des europäi- schen BNP nicht überschreiten, denn das Haushaltsvolu- men für diese Grenze wächst mit steigendem BNP ohne- hin mit. Beitragsgerechtigkeit und Transparenz müssen verbessert werden, indem alle Sondervergünstigungen und Rabatte, auch diejenigen zur Erleichterung der Zu- stimmung zum Finanzregime, abgeschafft werden. Die Sparsamkeit im Umgang mit EU-Geldern wird am ehes- ten erreicht, wenn die Selbstbeteiligung an den Ausga- ben gestärkt wird. Das bedeutet in der Strukturpolitik die Anhebung der Kofinanzierungssätze und in der Agrarpo- litik die Einführung der Kofinanzierung. Beide beugen Korruption und Kaskomentalität vor. Ein ausschließlich am Bruttonationaleinkommen orientierter EU-Beitrag, der einfach und transparent ist, wird auch von den Bür- gern als gerecht angesehen. Wenn es einen Korrekturme- chanismus für die Nettozahler geben soll, müssen alle Nettozahler in gerechter Weise daran partizipieren kön- n p d w t U S b d r t k e d s s a ü D h z k U l b r g b i b f R b g o m E u w d g g k d b e f P d S t T w m n (C (D en. Wir müssen nicht nur die Einnahmeseite der Euro- äischen Union kritisch durchforsten, es ist auch erfor- erlich, auf der Ausgabenseite genauer zu prüfen, elche Aufgaben zwingend und unter strenger Beach- ung des Subsidiaritätsprinzips von der Europäischen nion übernommen werden und welche nicht. Edmund toiber hat immer wieder gemahnt, dass nicht jedes Pro- lem in Europa ein Problem für Europa ist. Wir sollten eshalb immer wieder die Frage stellen: Wo liegt der eu- opäische Mehrwert? Wer diese Frage ehrlich beantwor- et, kann mit der Subsidiarität eigentlich nie in Konflikt ommen. Es gibt aber im Vertrag von Lissabon zugleich ine formale Hilfestellung, denn dieser Vertrag definiert ie Kompetenzen der Europäischen Union deutlich chärfer, er gibt den nationalen Parlamenten mit der Sub- idiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage neue Instrumente n die Hand. Es liegt an uns, diese Instrumente gegen- ber der Europäischen Union tatsächlich auch zu nutzen. ie Midterm-Review bietet hierzu ausreichend Gelegen- eit. Hans Eichel (SPD): Mit der Einigung über die finan- ielle Vorausschau 2007 bis 2013 haben wir in der Dis- ussion über das Eigenmittelsystem der Europäischen nion zwar eine Etappe beendet, am Ziel sind wir noch ange nicht. Im Gegenteil, die Diskussion ist heftig ent- rannt. Im Bewusstsein der Unzulänglichkeit der bishe- igen Beschlüsse zum Eigenmittelsystem haben die Re- ierungschefs eine umfangreiche Überprüfung des isherigen Systems beschlossen. Auch die Kommission st zu dieser Erkenntnis gelangt und hat deshalb eine De- atte angestoßen, die ohne Denk- und Redeverbote ge- ührt werden soll und muss. Denn die Zeit für eine eform ist reif, das gegenwärtige System veränderungs- edürftig. Die Frage ist nur: In welche Richtung soll die Reform ehen? Eine Reform innerhalb des bestehenden Systems der ein radikaler Umbruch? Um diese Frage zu klären, uss in erster Linie geklärt werden, inwiefern sich das igenmittelsystem in die Struktur- und Kohäsionspolitik nd deren Funktionalität in einer auf 27 Mitglieder ange- achsenen Union einpassen lässt. Folgende Punkte sind abei meines Erachtens unabdingbare Diskussions- rundlage: die Vereinfachung des Systems, die Beseiti- ung von Intransparenzen und Ungerechtigkeiten, die ritische Beleuchtung aller Rabatte, das Bewusstsein, ass Reformen bei Einnahmen und Ausgaben nicht un- edingt voneinander abhängig sind, und die Ablehnung iner zusätzlichen EU-Steuer. Lassen sie mich gerade zum letzten Punkt einige aus- ührliche Anmerkungen machen, die meine ablehnende osition untermauern: In föderalen Staaten existieren rei Verfahren, um mehrere Ebenen mit eigenständigen teuereinnahmen auszustatten: erstens das Verbundsys- em, zweitens das Zuschlagsystem und drittens das rennsystem. Die Verfahren unterscheiden sich darin, ie weit die Ebenen bei der Erzielung von Steuereinnah- en kooperieren. Im Verbundsystem teilen sich mehrere föderale Ebe- en das Aufkommen einer Steuer. Dies ist die weitestge- 15050 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) hende Form der steuerpolitischen Kooperation der Ebenen. Auf die Europäische Union bezogen bedeutet dies, dass sie am nationalen Aufkommen einer Steuer oder am Gesamtsteueraufkommen beteiligt wird. Aller- dings scheidet dieses System schon aufgrund der Unter- schiede in den Steuertarifen und in der Abgrenzung der Bemessungsgrundlage von vornherein aus. In einem Zuschlagsystem erheben mehrere föderale Ebenen eine eigenständige Steuer mit gleicher Bemes- sungsgrundlage. Die Kooperation bezieht sich also nur auf die Bemessungsgrundlage, nicht auf den Steuertarif. Für die EU heißt das, dass die Union einen prozentualen Aufschlag auf eine in den Mitgliedstaaten vorhandene Bemessungsgrundlage als eigene Steuer erhebt. Voraus- setzung hierfür ist, dass die Bemessungsgrundlage voll- ständig harmonisiert ist. Andernfalls kommt es zu Ungleichbehandlungen zwischen den Bürgern unter- schiedlicher Mitgliedstaaten. Dies schränkt die Menge der infrage kommenden Steuern allerdings stark ein. Es bleiben lediglich die Mehrwertsteuer oder eine verein- heitlichte Unternehmensteuer. Die Mehrwertsteuer ist nicht hinlänglich konkreti- siert; das gilt insbesondere für die Anwendung des ermä- ßigten Steuersatzes. Die Bemühungen um eine harmoni- sierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer kommen nicht vom Fleck. Die Einkommensteuer ist un- geeignet; denn in vielen Mitgliedstaaten ist sie völlig un- terschiedlich ausgestaltet. Bei einem europäischen Zu- schlag auf die Mehrwertsteuern der Mitgliedstaaten wird im Gegensatz zu den jetzigen Mehrwertsteuer-Eigenmit- teln die harmonisierte Bemessungsgrundlage nicht zur Berechnung von Finanzbeiträgen der Mitgliedstaaten ge- nutzt, sondern die EU-Steuer würde dann als eine eigen- ständige Steuer erhoben. Darüber hinaus besteht beim Zuschlagssystem – im Gegensatz zum Verbundsystem – auch die Gefahr, dass der gleichzeitige, unkoordinierte Zugriff mehrerer Ebe- nen auf dieselbe Steuerbasis zu einer sogenannten Über- nutzung der Steuerbasis führt. Die addierte tarifliche Steuerbelastung von mitgliedstaatlicher und europäi- scher Ebene würde so hoch, dass die Ökonomie beein- trächtigt würde und massive legale und illegale Aus- weichreaktionen drohen. Im Extremfall sind diese Wirkungen so stark, dass dasselbe Steueraufkommen auch bei wesentlich geringeren Steuersätzen – und damit verbunden bei wesentlich größerer wirtschaftlicher Dy- namik und geringeren Ausweichreaktionen – erreicht werden könnte. Im steuerlichen Trennsystem erheben die föderalen Ebenen jeweils völlig eigenständige Steuern. Eine Ko- operation der Ebenen findet hier höchstens bezüglich der Steuerverwaltung statt. Daher ist eine Harmonisierung von Steuersätzen oder Bemessungsgrundlagen nicht er- forderlich. Konkret würde dies bedeuten, dass der Union die Kompetenz zur Erhebung einer eigenständigen euro- päischen Steuer, also zur Festlegung der Bemessungs- grundlage und des Steuersatzes, übertragen wird. Hier stellt sich nun die Gretchenfrage: Welche steuerliche Be- messungsgrundlage kommt für eine solche EU-Steuer in Betracht? p s p N f s a w s v r z E j v r g K d n r s h E f p e v ü s s i d g H z l s k s s g w F d e d n e z d z i E (C (D Wird sie zu eng gewählt, etwa im Rahmen einer euro- äischen Energie- oder CO2-Steuer oder einer europäi- chen Zinsbesteuerung, so trägt nur ein Teil der Steuer- flichtigen zur Finanzierung der EU bei. So würden utznießer von öffentlichen Gütern und diejenigen, die ür ihre Finanzierung aufkommen, gegeneinander ausge- pielt. Außerdem wäre die Union bei der Steuererhebung uf die Mitwirkung der nationalen Steuerbehörden ange- iesen. Denn der Aufbau einer eigenständigen europäi- chen Steuerverwaltung kann aus Kostengründen kein erantwortungsbewusster Europäer fordern. Ob diese ih- erseits ein Interesse an einer effizienten Steuerdurchset- ung hätten, bliebe abzuwarten. Also behielten nationale ffizienzunterschiede Relevanz. Sie könnten sich sogar, e nach gewählter Steuerbemessungsgrundlage, aufgrund on Anreizproblemen noch verstärken. Diese Probleme entstünden zum Beispiel bei einer eu- opäischen Körperschaftsteuer dadurch, dass die Mit- liedstaaten zwar die Kosten der Steuerprüfung bei den apitalgesellschaften übernähmen, aber jeden Euro, den ie Steuerbehörden durch die Prüfung zusätzlich verein- ahmten, als EU-Steuer an die europäische Ebene abfüh- en müssten. Nur soweit bei der Steuerprüfung auch zu- ätzliche Einnahmen für den Mitgliedstaat entstünden, ätte dieser auch ein Interesse an einer Durchsetzung des U-Steuerrechts. Halten wir also fest: Alle drei angesprochenen Ver- ahren sind im Rahmen der Europäischen Union äußerst roblematisch und unpraktikabel. Weiterhin bestehen für ine eigenständige europäische Steuer zwei weitere gra- ierende Gefahren: Erstens. Es ist zu befürchten, dass sich im System- bergang die Steuerbelastung insgesamt erhöht. Ange- ichts der Haushaltsprobleme in den meisten Mitglied- taaten ist es unwahrscheinlich, dass die Mitgliedstaaten hre Steuern im gleichen Ausmaß senken würden, wenn ie Finanzierung vom Eigenmittelsystem auf eine ei- enständige EU-Steuer umgestellt würde. Gerade im inblick auf die höchsten Zustimmungswerte seit über ehn Jahren bezüglich der EU-Akzeptanz in Deutsch- and – 67 Prozent sprachen sich letztens für die Mitglied- chaft aus –, will ich mir nicht ausmalen, was eine stär- ere Steuerbelastung hier ausrichten würde. Zweitens. Eine neue Gerechtigkeitsdebatte ent- tünde. Denn jede europäische Steuer würde zu Ver- chiebungen im Steueraufkommen zwischen den Mit- liedstaaten führen. Neue, harte Rabattdiskussionen ären die Folge. Daraus folgt: Es gibt kein gerechteres inanzierungssystem für die EU als die Anknüpfung an as Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten. Und s gibt kein einfacheres Verfahren als Zuweisungen aus en nationalen Haushalten auf BNE-Basis. Welche Folgen hat dies für den Reformprozess? Zu- ächst einmal bleibt festzuhalten, dass der Spielraum für ine Reform durch politische und ökonomische Sach- wänge, wie bereits ausgeführt, eng begrenzt ist. Trotz- em bestehen gute und realistische Chancen, die Finan- ierung der EU hinsichtlich eines effizienteren und ntegrationsverträglicheren Systems zu verbessern. ntsprechende Vorschläge hat das Zentrum für Europäi- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15051 (A) ) (B) ) sche Wirtschaftsforschung (ZEW) unter der Leitung von Dr. Heinemann kürzlich in seiner Studie „Reformoptio- nen für das EU-Eigenmittelsystem“ für das Bundesmi- nisterium der Finanzen formuliert. Die Studie be- schränkt sich dabei im Wesentlichen auf drei Punkte: vollständiges Auslaufen der Mehrwertsteuer-Eigenmit- tel, Festlegung auf BNE-Eigenmittel als zentrale und langfristige Einnahmequelle der EU-Finanzierung, Ein- richtung eines verallgemeinerten, jedoch auf bestimmte Politikfelder beschränkten Korrekturmechanismus, des ABKM. Gerade durch das Instrument des ABKM wird eine Reform im Stil eines radikalen Umbruchs des Eigenmit- telssystems vermieden, aber auch eine Lösung präsen- tiert, die die gegenwärtigen unbestrittenen und gravie- renden Probleme mindestens abmildert, wenn nicht sogar vollständig löst. Durch den allgemeinen Ansatz des Korrekturmechanismus werden der Umfang und die Struktur der Korrekturzahlungen auf der Basis von ob- jektiven und messbaren Länderdaten festgesetzt. Da- rüber hinaus wird durch die Begrenzung des Korrektur- mechanismus auf bestimmte Politikfelder ein weiterer Vorteil ersichtlich: Man begrenzt die Korrektur auf jene Politikfelder, in denen die Verteilungseffekte nicht ak- zeptabel erscheinen. Durch diese maßvolle Reform bleiben gut funktionie- rende Elemente wie die beitragsbasierte Verbindung von nationalen Haushalten und dem EU-Haushalt bestehen. Gerade mit Blick auf eine auch im Bereich der EU drän- gender werdende Haushaltsdisziplin, ist eine Beibehal- tung dieser bewährten Regelung nur zu empfehlen. Inso- fern setzen wir auf eine maßvolle und praktikable Reform innerhalb des Systems. Lassen Sie uns Bewähr- tes erhalten und intransparente und ungerechte Regelun- gen gegen praktikable und gerechte Instrumente austau- schen. Eine gute Anleitung dazu hat uns das ZEW an die Hand gegeben. Michael Link (FDP): Heute, zwei Jahre und zwei Monate nachdem sich die europäischen Staats- und Re- gierungschefs am 15./16. Dezember 2005 endlich auf eine Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 einigen konnten, beschäftigt sich der Bundestag mit der Umset- zung der rechtlichen Grundlagen. Ich betrachte diese heutige Debatte mit einem lachen- den und einem weinenden Auge. Lachend, weil das oft technisch anmutende Thema EU-Finanzen zumindest für kurze Zeit aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Wei- nend, da der Deutsche Bundestag erneut zwar de jure, nicht aber de facto sein traditionelles Haushaltrecht hin- sichtlich gerundeter 172,8 Milliarden Euro an deutschen Steuermitteln wahrnimmt. Diese Summe, rund 20 Pro- zent der 864 Milliarden Euro, macht den deutschen An- teil am Gesamtfinanzrahmen der EU 2007 bis 2013 aus. Als Abnick-Gremium für spätabendliche Koppelge- schäfte der Staats- und Regierungschefs auf Europäi- schen Räten müsste sich der Bundestag prinzipiell zu schade zu sein. Politisch ist ein Nein ausgeschlossen, da die Förder- periode 2007 bis 2013 bereits auf der Grundlage der ge- t q D E d S s g ü h t d „ A s v V r e t L S z M ß a a ü s m d e t n e c n p n e f d d s k s d n e f z v s d (C (D roffenen Beschlüsse angelaufen ist. Die logische Konse- uenz und eine permanente Forderung der FDP: Der eutsche Bundestag muss sich in Zukunft beim Thema U-Haushalt frühzeitig in die Debatte einschalten und ie Bundesregierung inhaltlich mit dem Instrument der tellungnahme nach Art. 23 Abs. 3 GG bei haushalteri- chen Entscheidungen an die kurze Leine nehmen. Das ilt bei den mehrjährlichen finanziellen Vorausschauen brigens ebenso wie bei Fragen der jährlichen EU-Haus- alte. Insbesondere muss die Aufmerksamkeit des Bundes- ages jedoch der geplanten strategischen Neuausrichtung er EU-Einnahmen und Ausgaben gelten. Auf diese vollständige, weitreichende Überprüfung sämtlicher spekte der EU-Ausgaben und EU-Einnahmen“ hat man ich zu Recht verständigt, ohne Tabus. Denn mit dem orliegenden Eigenmittelbeschluss wurden zwar einige erbesserungen vorgenommen, die Ansprüche an ein ge- echtes, einfaches und sparsames Finanzierungssystem rfüllt der neue Eigenmittelbeschluss aber noch nicht. Dennoch sehen wir Liberale in dem neuen Eigenmit- elbeschluss Fortschritte, da er dem Ziel einer fairen astenteilung zwischen den Mitgliedstaaten einen chritt näher gekommen ist. Aus deutscher Sicht ist zu begrüßen, dass eine finan- ielle Entlastung für Deutschland von jährlich rund einer illiarde Euro gelungen ist. Neben Deutschland genie- en auch die Niederlande, Schweden, Österreich und vor llem Großbritannien als große Beitragszahler Rabatte uf der Einnahmenseite. Solange das Ausgabensystem berproportional einzelne Regionen und Berufsgruppen ubventioniert und nicht prioritär in Zukunftsbereiche it wirklichem europäischen Mehrwert wie der GASP, er Sicherung der EU-Außengrenzen sowie der trans- uropäischen Verkehrs- und Informationsnetze inves- iert, sind diese Kompensationszahlungen auf der Ein- ahmeseite noch nachvollziehbar. Leider ist mit der neuen Finanzperiode 2007 bis 2013 ine substanzielle inhaltliche Neuausrichtung auf Berei- he, die allen – gemeinschaftlich! – zugutekommen, icht gelungen. Damit wurde erneut die Chance ver- asst, Synergieeffekte zu generieren. Denn auch mit der euen Finanziellen Vorausschau wird das Geld der Steu- rzahler in Dauersubventionen der Agrar- und Struktur- onds vergraben. Solange hier kein Umdenken stattfin- et, werden auch die hitzigen Nettozahlerdebatten und ie komplizierten Rabattverrechnungssysteme nicht be- eitigt werden. Von Transparenz für die Steuerzahler eine Spur! Bei der anstehenden Revision des EU-Finanzsystems etzen wir Liberalen uns deshalb für eine Umschichtung er Mittel in die genannten Zukunftsbereiche, eine natio- ale Ko-Finanzierung der Agrarförderung, 50/50, sowie in degressives Auslaufen der Struktur- und Kohäsions- onds ein. Als Liberale stehen wird zum Solidaritätsprin- ip. Wo Förderung aber zum Dauertatbestand und Sub- entionen nicht in erster Linie dazu verwandt werden, ich zukünftig davon unabhängig zu machen, da wird er Solidaritätsgedanke pervertiert. Deshalb muss sich 15052 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) die EU-Regionalpolitik zukünftig noch viel stärker auf die wirklich bedürftigen Regionen konzentrieren. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, eine ausgewogene Belastung der EU-Mitglieder, europäischer Mehrwert, vor allem aber keine zusätzlichen Belastungen der Bür- ger müssen oberste Maximen bei der Formulierung eines neuen Finanzierungssystems sein. Für die FDP gilt: Um- schichten statt Aufstocken. Außerdem gilt, allen europäischen Begehrlichkeiten nach einer EU-Steuer eine klare Abfuhr zu erteilen. Denn Aufkommensneutralität ist bei einem Übergang zu einem steuerfinanzierten System nicht sicherzustellen. Auch muss betont werden, dass die finanzpolitische Au- tonomie der EU aus Steuerzahlersicht kein Selbstzweck sein kann, sondern dass die europäischen Bürger ein Recht auf Budgeteffizienz und sparsamen Umgang mit den bereitgestellten Ressourcen haben. Aktuelle wissenschaftliche Studien – unter anderem vom ZEW und vom Institut der deutschen Wirtschaft – bestätigen, dass jegliche in die Debatte eingebrachten Steuerarten als Finanzierungsgrundlage für die EU gänz- lich ungeeignet sind; sei es aufgrund ihrer starken Kon- junkturabhängigkeit, aufgrund der immanenten Be- schneidung des Steuerwettbewerbs oder aufgrund der unvermeidbar damit verbundenen Wettbewerbsverzer- rungen. Die FDP präferiert deshalb ein Modell, das aus Trans- parenzgründen vollständig auf die Mehrwertsteuer- Eigenmittel verzichtet und als Finanzierungsquelle auf das Bruttonationaleinkommen setzt, da dies die ökono- mische Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten am besten widerspiegelt. Damit verbunden ist eine klare Absage an eine EU- Steuer. Die deutliche Ablehnung einer EU-Steuer durch den bayerischen Europaminister Söder haben wir Libe- ralen deshalb gerne vernommen. Worte alleine reichen jedoch nicht aus. Während in München eine EU-Steuer zu Recht abgelehnt wird, stimmen die deutschen Kon- servativen in Straßburg den Plänen des Europaparlamen- tariers Lamassoure für ein zweistufiges Verfahren zur Einführung einer EU-Steuer zu, wie übrigens auch die Kollegen der SPD, die auf ihrem Hamburger Parteitag 2007 hinsichtlich der EU-Finanzierung leider für den Aufbau einer eigenen Einnahmequelle der EU plädiert haben. Aber warum sollten sie nun gerade auf EU-Ebene anfangen, zu sparen und den Bürger zu entlasten, wenn sie dies noch nicht einmal zu Hause können? Alexander Ulrich (DIE LINKE): Die Bundesregie- rung ist stolz, dass sie weniger Geld nach Brüssel überweisen muss. Die EU-Finanzen sind jedoch keine Trendsportart Buchhaltung, sondern die Grundlage des wichtigsten Staatenverbunds der Welt. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Die zunehmende Armut von 80 Millionen Menschen in der EU – dies entspricht allen Einwohnern der Bundes- republik – ist ein gesellschaftlicher Skandal. Die Armut, insbesondere von Kindern, wird zurückschlagen wie ein Bumerang. Die EU wird ohne eine Umkehr dieser Ent- w v t A m ü g 3 d m m w d i D d F m S d f d K e F s r E f 1 t 1 e i s r s s r s e t 5 6 w 7 A d S l w D z (C (D icklung an Legitimität und ökonomischer Bedeutung erlieren. Brüssel beansprucht über die sogenannte Me- hode der offenen Koordinierung Zuständigkeit in der rbeitsmarkt- und in der Rentenpolitik. Die EU kann und uss daher auch Verantwortung in der Sozialpolitik bernehmen. Die Kommission könnte etwa ein Sofortprogramm egen Armut anregen. Würde die EU ihren Etat nur auf Prozent der Wirtschaftsleistung steigern, könnte von iesem Geld jeder arme EU-Einwohner, also Menschen it weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkom- ens, monatlich 50 Euro als Soforthilfe erhalten. Damit ürde die Wirtschaft in der EU spürbar angekurbelt, und ie Menschen würden einmal erfahren, dass Europa auf hrer Seite steht. Natürlich wäre es noch besser, in Ländern wie eutschland würden angemessene Löhne bezahlt, und ie EU könnte sich auf wichtige Aufgaben, etwa in der orschung, konzentrieren. Ich möchte damit nur deutlich achen, dass ein kleiner Schritt im EU-Etat ein großer chritt für die Menschen sein kann. Natürlich kommt es arauf an, das Geld auch vernünftig einzusetzen. Die ehlende demokratische Kontrolle der EU ist der Grund, ass sich in Europa immer wieder die Interessen der onzerne und der Rüstungsindustrie durchsetzen. An eine sinnvolle wirtschaftspolitische Steuerung des uropäischen Währungsraums ist mit der gegenwärtigen inanzausstattung der EU gar nicht zu denken. Dies wird ich spätestens mit der drohenden Weltwirtschaftskrise ächen. Die Eigenmittelobergrenze von 1,24 Prozent der U-weiten Wirtschaftsleistung sowie von 1,31 Prozent ür Verpflichtungsermächtigungen wurde seit Mitte der 990er-Jahre weder angepasst noch ausgeschöpft. Die atsächlichen Zahlungen betrugen seit 2000 weniger als Prozent der Wirtschaftsleistung. Selbstverständlich gibt es auch Einsparpotenziale, twa bei der teuren Unterhaltung zweier Parlamentssitze n Brüssel und Straßburg oder den Ausgaben für militäri- che Operationen der EU. Dies ändert jedoch nichts da- an, dass Europa mittelfristig über mindestens 3 Prozent eines Bruttoinlandsprodukts verfügen muss, um den wirt- chaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenhalt Eu- opas zu sichern. Der Klimawandel erfordert ein ökologisches Wirt- chaftswunder in Europa. Nachhaltiges Wachstum ist ine Priorität der Kommission. Dennoch steigen die Mit- el für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit um 2 Prozent, während die Ausgaben für Kohärenz nur um Prozent zunehmen. Die Mittel für die nachhaltige Be- irtschaftung natürlicher Ressourcen fallen gar um Prozent und werden zu einem erheblichen Teil in den usbau der Atomenergie fließen. Wir brauchen eine Verstetigung des Ausgabenpfads, amit sich die Wirtschaftsleistung antizyklisch den taatsausgaben anpasst und nicht umgekehrt. Grundsätz- ich sollte es den Mitgliedsländern überlassen sein, aus elchen Steuerarten sie den EU-Haushalt finanzieren. er Beitrag von Gewinn- und Vermögenseinkommen um Steueraufkommen hat in Deutschland dramatisch Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15053 (A) ) (B) ) abgenommen. Er lag 1970 bei 27 Prozent, der Anteil der Lohnsteuern lag damals bei nur 23,7 Prozent. Der Bei- trag der Gewinn- und Vermögenssteuern sank bis 2005 auf 17,7 Prozent, und der Beitrag der Lohnsteuern stieg spiegelbildlich auf 32,2 Prozent. Den Löwenanteil finan- zieren also mittlerweile Arbeitnehmer und Verbraucher. Deutschland hat das Steuerdumping bei den Unter- nehmensteuern in der EU selbst entfacht. Bei den effek- tiven Unternehmensteuern liegen wir im unteren euro- päischen Mittelfeld, gemessen an der Größe unserer Volkswirtschaft liegen wir international sogar ganz weit unten. Das jüngste Beispiel ist Nicolas Sarkozy, der die französischen Proteste gegen seine Unternehmensteuer- reform mit dem Verweis auf die deutsche Steuererleich- terung rechtfertigte. Der Lohnsteuerstaat behindert die wirtschaftliche Entwicklung und ist sozial ungerecht. Die drei von der Kommission empfohlenen Säulen der EU-Eigenmittel sehen wir kritisch: Eine mehrwertsteuergestützte Säule würde aufgrund des unterschiedlichen Gewichts der Verbrauchsteuern nur neue Diskussionen um Rabatte entfachen. Ähnliches gilt für die Körperschaftsteuern. Hier gibt es sehr unterschiedliche Proportionen zwischen Perso- nen- und Kapitalgesellschaften, die eine gleichmäßige Belastung zwischen den Mitgliedsländern erschweren. Energiesteuern haben hingegen einen Lenkungs- und einen Aufkommenszweck. Immer wenn der Lenkungs- effekt, also die Verminderung des Energieverbrauchs, greift, müssten sie also erhöht werden. Wir plädieren daher für eine progressive EU-Steuer, die sich am Bruttosozialprodukt orientiert: Ein Mit- gliedsland, dessen Pro-Kopf-Einkommen um 20 Prozent über dem EU-Durchschnitt liegt, zahlt also einen um 20 Prozent höheren Steuersatz; bei einem EU-Durch- schnittssatz von 2 Prozent wären das dann 2,4 Prozent. Diese Variante, die in der zweiten Hälfte der 1980er- Jahre von der spanischen Präsidentschaft vorgeschlagen wurde, hat den Vorteil, deutlich zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU beizutragen. Sie würde auch den Vorteilen entsprechen, die ein Land wie Deutschland durch seine Exportüberschüsse in der EU genießt. Da die einkommensärmeren Länder von dieser Variante profitieren, wird es ihnen erleichtert, auf Steu- erdumping zu verzichten. Hierzu sollte die EU Mindest- steuersätze auf einer harmonisierten Bemessungsgrund- lage verabreden. Die Linke steht für Verbesserungen im Sinne der EU- Bürger. Ein Europa der Banken, der Konzerne und der Rüstungsindustrie ist mit uns nicht zu machen. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die EU hat sich die Überprüfung ihres Haushalts auf die Fahnen geschrieben. Wir halten dies für eine gute Initiative und beteiligen uns an der Debatte, woher das Geld im EU-Haushalt in Zukunft kommen soll und wo- für wir das Geld ausgeben wollen. Das bisherige System ist ineffizient, undemokratisch und instabil und nicht gemacht für eine EU mit 27 Mit- g r d r u g d c b V r h z S n E r e a h d d P K e s B w p E H G n d m s k l f s i K n s m b s w w i s g L w b (C (D liedern. Zwar ist die Bereitschaft der Staats- und Regie- ungschefs, der EU auf Gipfeltreffen und in Sonntagsre- en neue Aufgaben zuzuweisen, groß. Die Initiativen eichen von Klimaschutz über eine gemeinsame Außen- nd Sicherheitspolitik bis hin zu einer gemeinsamen Mi- rationspolitik. Wenn es dann ums Geld geht, werden ie Töne leiser. Will die EU ihre Ziele jedoch verwirkli- hen und neue Aufgaben angehen, braucht sie einen sta- ilen Haushalt. Die Bundesregierung ist bisher nicht mit innovativen orschlägen aufgefallen. Ihr geht es in erster Linie da- um, ihre Mitgliedsbeiträge auf Euro und Cent herauszu- olen. Die Bundesregierung hat drei grundlegende Prin- ipien der EU nicht verstanden: erstens das Prinzip der olidarität, zweitens das Prinzip, nach dem sich die fi- anziellen Rückflüsse auch zum Beispiel im gesteigerten xportvolumen in die neuen Märkte Mittel- und Osteu- opas berechnen und drittens das Mehrwertprinzip. Der uropäische Mehrwert liegt nämlich auch in einem Mehr n politischer und ökonomischer Stabilität und Sicher- eit sowie in der Einsicht, dass die EU Aufgaben wie en Klimaschutz effizienter wahrnehmen kann, als es ie Mitgliedstaaten allein können. Wir wollen der EU ein ökologisches und solidarisches rofil geben. Damit wird die EU ihren Ansprüchen als limaschutzakteurin gerecht, und Klimaschutz wird zu inem Politikfeld mit europäischem Mehrwert, deutlich ichtbar und nachvollziehbar für die Bürgerinnen und ürger der EU. Der ökologische und solidarische Mehr- ert soll sich auch im Haushalt wiederfinden. Statt des Gerangels um die mehrjährigen Haushalts- läne und populistischer Nettozahlerdebatten braucht die U einen stabilen, transparenten und demokratischen aushalt. Wir wollen kontinuierliche Einnahmen statt efeilsche um Rabatte und sogenannte Korrekturmecha- ismen. Wie im privaten Haushalt gilt auch für die EU: ie Finanzen sind begrenzt, die Prioritäten müssen stim- en und das Geld muss effizient eingesetzt werden. Un- er Ziel ist eine neue stabile Einnahmequelle für die EU, ostenneutral für die Bürger und Bürgerinnen. Wir wol- en ein Finanzsystem, das nach dem Verursacherprinzip unktioniert. Denkbar wäre die Besteuerung von Treib- toffen, sodass die größten Klimaschädiger am tiefsten n die Tasche greifen müssen. Die Einnahmen sollten in limaschutzmaßnahmen investiert werden. Eine harmo- isierte Unternehmensteuer oder eine Börsenumsatz- teuer wären ebenfalls möglich. Im Sinne des Binnen- arkts ist es nur folgerichtig, Unternehmen EU-weit zu esteuern und die Einnahmen zum Beispiel in struktur- chwachen Regionen zu investieren. Angesichts globaler Herausforderungen wie Klima- andel, Wassermanagement, Ernährungssicherheit so- ie Erhalt der Biodiversität und der ländlichen Regionen st die Gemeinsame Agrarpolitik ein wichtiger Schlüs- el. Wir wollen die landwirtschaftlichen Direktzahlun- en neu legitimieren, Subventionen an gesellschaftliche eistungen der landwirtschaftlichen Betriebe koppeln ie Klima-, Natur-, Umwelt- und Tierschutz und Ar- eitsplatzsicherung und mit einem Klimabonus für be- 15054 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) sonders klimafreundliche Bewirtschaftung, zum Beispiel durch ökologischen Landbau, Anreize schaffen. Der Vertrag von Lissabon gibt dem Europäischen Par- lament endlich das parlamentarische Grundrecht der Haushaltskontrolle. Damit kommen wir der demokrati- schen Legitimation ein gutes Stück näher und weg von den Kungeleien unter Staats- und Regierungschefs. Die anstehende Finanzreform bietet die Chance, mit einer Vision unserer politischen Prioritäten und stabilen Finanzen das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in die EU zu stärken. Diese Chance sollten wir nutzen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Für ein Europäisches Kartellamt (Ta- gesordnungspunkt 18) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Gestatten Sie mir, dass ich die Gelegenheit nutze und meinen Ausführun- gen zum Antrag der Linken „Für ein europäisches Kar- tellamt“ ein paar grundsätzliche Erwägungen zum Deut- schen Kartellrecht voranstelle. Kaum ein Politiker hat diese Republik so nachhaltig geprägt wie Ludwig Erhard. Kaum ein Politiker wurde aber auch so wenig verstanden. Soziale Marktwirtschaft für Politikergenerationen nach ihm hieß „sozial“: Um- verteilung ohne Rücksicht auf Wirtschaft. Marktwirt- schaft hieß: Der Große frisst den Kleinen. Als Maßstab für kartellrechtliche Schranken wurden lediglich die Ver- braucherpreise gesehen. Übersehen wurde, was Konzen- trationsprozesse zum Beispiel im Handel für mittelstän- dische Strukturen vom Fachhändler bis zum Lieferanten heißen. Kartellrecht – in Deutschland wie in ganz Eu- ropa – muss gerade auch die Auswirkungen auf Zuliefe- rer ins Blickfeld nehmen. Nur dann ist die Erhard’sche Vision des „Wohlstands und der Teilhabe für alle“ als eine Zukunftsoption zu retten. In den neuen EU-Staaten vollziehen sich derzeit be- schleunigt die Konzentrationsprozesse, die wir bereits hinter uns haben. Ich meine, dass hier zuallererst die Na- tionalstaaten gefordert sind. Auch im Zeitalter der Glo- balisierung haben Märkte einen lokalen Bezug, sind räumlich abgrenzbar. Subsidiarität heißt dabei: Wenn man national marktbeschränkende Konzentrationen ver- hindert, sind europäische ausgeschlossen. Das heißt, die nationale Perspektive ist die entscheidende. Es muss ein deutsches Anliegen sein, die nationalen Kompetenzen zu sichern, gleichzeitig aber auch sicherzustellen, dass in den anderen europäischen Mitgliedstaaten analog ver- fahren und nach vergleichbaren Maßstäben marktbe- schränkende Konzentrationsprozesse kontrolliert wer- den. Umgekehrt sollten wir uns aber nicht Sand in die Au- gen streuen lassen. Es gibt da welche, die uns einreden: Wenn man den Markt nur groß genug wählt, dann herrscht Wettbewerb. Am Beispiel der Energieversorger e b w d N e o o b b w m z n s a K l s g d b u a d k t w P w w G d te E u W n W p e k s g w a e t t E h s (C (D rläutert: Das Defizit in Deutschland ist nicht dadurch zu eheben, dass der Energiemarkt europäisch betrachtet ird. Das 2005 als Basis für die verstärkte Zusammenarbeit er nationalen Kartellbehörden gegründete Europäische etzwerk der Kartellbehörden, ECN, ist inzwischen an- rkannt und ermöglicht erfolgreich eine effektive Ko- peration. Die Linke fordert stattdessen einen neuen bersten europäischen Wettbewerbshüter, übersieht da- ei, dass Deutschland wie auch die Europäische Union ereits ein gut funktionierendes System der Wettbe- erbshüter haben. Im Hinblick auf internationale Sachverhalte gilt ge- äß § 130 II GWB bereits heute das Auswirkungsprin- ip. Demnach kann das Bundeskartellamt auch bei inter- ationalen Wettbewerbsverstößen tätig werden, wenn sie ich auf den deutschen Wirtschaftsraum auswirken. Auf europäischer Ebene ist die Kartellhoheit schon lleine deshalb nicht gut aufgehoben, da die europäische ommission in ihrer Entscheidungspraxis nicht nur al- ein dem Schutz des Wettbewerbsrechts verpflichtet ist, ondern auch industrie-, regional-, sozial-, beschäfti- ungs- und umweltpolitische Aspekte wahrnimmt. In er europäischen Kommission wird der Schutz des Wett- ewerbs also immer hinter anderen Zielen zurücktreten nd deshalb wohl immer weniger restriktiv gehandhabt ls durch das deutsche – unabhängige – Kartellamt. In Ihrer zweiten Forderung attackiert die Linke genau iese ehemals besonders hoch geschätzte Unabhängig- eit des Systems der Wettbewerbsaufsicht von der Poli- ik. Ihre Forderung, dass das europäische Kartellamt so- ohl eigeninitiativ als auch auf Initiative der nationalen arlamente sowie des Europäischen Parlaments tätig erden soll, würde zu einer Politisierung des Wettbe- erbsrechts führen. Ich lehne dies aus oben genannten ründen entschieden ab. Vor genau dieser Einflussnahme hat uns Ludwig Erhard och gewarnt. Wir müssen heute die Aufgabenteilung ver- idigen, in der der Gesetzgeber zwar die Grundlagen für ntscheidungen vorgibt, die Wettbewerbsbehörde jedoch nabhängig entscheidet. Eben diese Unabhängigkeit der ettbewerbshüter ist in jedem Fall zu wahren. Wir haben in Europa derzeit ein vom Einfluss einzel- er Mitgliedstaaten relativ unabhängiges System der ettbewerbsaufsicht. Entsprechend dem Subsidiaritäts- rinzip kooperieren die nationalen Kartellämter mit dem uropäischen Wettbewerbshüter sehr gut. Die Zuständig- eiten sind klar abgestimmt und angesichts der unter- chiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mit- liedstaaten, halte ich es für mehr als wichtig, dass auch eiterhin die nationalen Kartellämter in der Hauptver- ntwortung stehen. Wir brauchen definitiv keine weitere uropäische Zentralinstitution, die die Wettbewerbspoli- ik der Mitgliedsländer bürger- und realitätsfern gestal- et. Das Ergebnis Ihres Antrags wäre aber genau dies: ine neue Behörde, die weite Kompetenzen an sich zie- en wird, um diese zu vereinheitlichen oder zu zentrali- ieren. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15055 (A) ) (B) ) Die CDU/CSU tritt energisch an gegen einen solchen zusätzlichen Verwaltungsapparat ohne Mehrwert. Unse- rer Meinung nach führt der Weg zur Beschränkung der Marktmacht von Großkonzernen einzig und alleine über Wettbewerb, dessen Rahmen auf die nationalen Bedürf- nisse abgestimmt sein muss. Des Weiteren bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass für einen funktionierenden Markt Preise Preise bleiben müssen. Angebot und Nachfrage bestimmen in einer Marktwirtschaft den Preis und nicht der Staat. Nur dann kommt es zur Markträumung. Schlagen Sie sich Ihre Vorstellungen von Sozialismus durch die Hintertür end- lich aus dem Kopf. Natürlich müssen wir die Rahmenbedingungen schaffen, damit sich Preise frei am Markt finden. Bei den Stromversorgern sind wir gerade dabei. Das heißt aber nicht zwingend, dass mehr Wettbewerb am Ende zu sinkenden Preisen führen wird, weil die von vielen Faktoren beeinflusst werden. Nur Monopol- bzw. Oli- gopolrenditen können ausgeschlossen werden. Beim Strompreis hatten wir übrigens bereits früher staatliche Preiskontrollen. Trotzdem sind die Preise gestiegen. Dass staatliche Preiskontrollen ein Einfallstor sind, belegen Ihre Forderungen nach Sozialtarifen für Strom. Da sind sich auf dem „Holzweg ins Uferlose“. Sozialpo- litik wird über staatliche Transfers gemacht. Sozialtarife für Strom: Warum nicht auch für Lebensmittel oder Me- dizin? Am Ende weiß niemand mehr, wer was bekommt. Am Ende sind diejenigen die Lackierten, die knapp mehr als das Arbeitslosengeld II mit harter Arbeit erwirtschaf- ten und von den Wohltaten nicht profitieren. Außerdem: Wie wollen wir einen solchen Eingriff ei- gentlich umsetzen? Wie wollen wir ihn rechtfertigen? Energieversorger können ihn gerne freiwillig anbieten. Das bleibt ihnen überlassen. Einen verordneten Sozialta- rif würden die Versorger übrigens doch wohl kaum aus ihren Gewinnen finanzieren. Sie würden ihn sich entwe- der von den nicht begünstigten Verbrauchern oder vom Staat erstatten lassen. Was wir in diesem Land sicher nicht brauchen, ist mehr Planwirtschaft. Deshalb: Ihr Lob für die Bemühun- gen unseres Bundeswirtschaftsministers Michael Glos, die Missbrauchsaufsicht im Energiesektor zu verschär- fen, nehmen wir dankend an, ihren Antrag für ein euro- päisches Kartellamt lehnen wir dankend ab. Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): In Ihrem Antrag fordern die Kollegen der Linken die Bundesre- gierung auf, sich für die Einrichtung eines europäischen Kartellamtes einzusetzen. Die neue Institution solle die Kompetenzen der Generaldirektion Wettbewerb inner- halb der EU-Kommission übernehmen und für seine Aufgaben angemessen personell und rechtlich ausgestat- tet werden. Aufgabe des Amtes müsse es sein, Fusionen und Kartelle zu überwachen, zu unterbinden und den Missbrauch von Marktmacht bei der Preisbildung zu verhindern. Gewiss sind Zweifel angebracht, ob die europäische Wettbewerbsbehörde wirklich sachgerecht aufgestellt i h n w j s I p n b t t s b i d P h g M 2 v d p p U h g D d s s n o d S P W h r s d U r w w p m w c F h s s s (C (D st. Es drängt sich immer wieder der Eindruck auf, dass ier mehr nach politischen Maßstäben und eben nicht ach einheitlichen rechtlichen Maßstäben kontrolliert ird und Wettbewerbsregeln durchgesetzt werden. Was edoch die Linke plant, ist erst recht eine politisierte In- titution, die sowohl aus eigener Initiative als auch auf nitiative der nationalen Parlamente sowie des Europa- arlaments tätig werden können soll. Dies tragen wir icht mit. Wenn es denn ein Europäisches Kartellamt ge- en sollte, dann nur als politisch unabhängige Institu- ion. Unabhängig davon funktioniert das bestehende Sys- em durchaus nicht so schlecht, wie es die Linke dar- tellt. Die Kooperation zwischen der EU-Wettbewerbs- ehörde und den nationalen Behörden und Gerichten ist nstitutionalisiert und sorgt für eine einheitliche Anwen- ung des europäischen Wettbewerbsrechts. Und was die reismissbrauchsaufsicht für Strom und Gas angeht, so aben wir erst vor wenigen Monaten mit dem Gesetz ge- en Wettbewerbsbeschränkungen die Möglichkeiten der issbrauchsaufsicht deutlich verbessert. Wer mit seinen Strom- oder Erdgaspreisen mehr als 0 Prozent über denen eines Wettbewerbers in einem ergleichbaren Markt liegt, muss sich gefallen lassen, ass das Kartellamt ihn überprüft. Die Mitwirkungs- flichten des betroffenen Unternehmens an dieser Über- rüfung werden innerhalb des Kartellverfahrens durch mkehr der Beweislast verstärkt. Mit diesen Regelungen aben wir die Missbrauchsaufsicht verbessert, aber keine enerelle Preisregulierung für Strom und Gas eingeführt. enn wir wollen, dass sich die Zahl der Marktteilnehmer eutlich vergrößert und dadurch mehr Wettbewerb ent- teht. Deswegen setzen wir in erster Linie auf die Her- tellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs für eue Marktteilnehmer und die Einführung einer effizienz- rientierten Anreizregulierung. Deswegen fordern wir ie Öffnung und Verknüpfung der europäischen Gas- und tromnetze, damit europäischer Wettbewerb entsteht. Martin Zeil (FDP): Für Ludwig Erhard war das er-se-Kartellverbot ein Kernelement des deutschen ettbewerbsrechts, für das er leidenschaftlich gestritten at. Weniger leidenschaftlich agieren leider die schwarz- ote Bundesregierung und allen voran Bundeswirt- chaftsminister Glos, wenn es um die Frage der Stärkung es Wettbewerbs in Deutschland und der Europäischen nion geht. Gerade die Rahmenbedingungen für den eu- opäischen Wettbewerb und das europäische Wettbe- erbsrecht aber müssen kontinuierlich weiterentwickelt erden, auch um eine wettbewerbsfeindliche Neuinter- retation des Gemeinschaftsrechts wirkungsvoll zu ver- eiden. Es gibt die verhängnisvolle Tendenz, Begriffe ie Markt, Wettbewerb und Globalisierung zu missbrau- hen und Ängste zu schüren. Diese politisch erzeugte urcht vor dem „freien und unverfälschten Wettbewerb“ at auf europäischer Ebene dazu geführt, dass die ent- prechende Passage aus dem Vertrag von Lissabon ge- trichen wurde. Ein erster Schritt wäre die Schaffung eines europäi- chen Kartellamts. Der Vorschlag der FDP zu diesem 15056 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) Thema liegt Ihnen vor, jetzt haben die Linken einen Vor- schlag präsentiert, über den wir heute debattieren. Die Bundesregierung wollte oder konnte hingegen weder in Deutschland noch auf europäischer Ebene Überzeu- gungsarbeit für ein ordnungspolitisch klares und recht- lich einwandfreies Wettbewerbsrecht, zu dem dann auch ein europäisches Kartellamt gehören würde, leisten. Stattdessen schaffen Sie gesetzliche Grundlagen wie beim Mindestlohn im Postsektor, von denen Sie selbst sagen, dass es Angelegenheit der Gerichte sei, die Aus- gestaltung dieses Gesetzes festzulegen. Damit schaffen Sie bei den betroffenen Unternehmen, die auch bereits investiert haben, in einem hohen Maß Rechtsunsicher- heit. Ein Blick auf die Wirtschaftspolitik der Bundesre- gierung, von der die Wirtschaftsweisen sagen, dass keine wirtschaftspolitische Strategie erkennbar sei und richtige und wegweisende Reformen konterkariert würden, zeigt, dass bei der schwarz-roten Koalition nachhaltige, ord- nungspolitische Zusammenhänge und ein wirksamer Wettbewerb sträflich vernachlässigt werden. Generell bleibt festzuhalten: Der Wettbewerb muss in diesem Land und in Europa auf allen Ebenen funktionie- ren: Wir brauchen endlich eine europäische Wettbe- werbspolitik. Wir müssen die Grundlage dafür schaffen, dass nationalen Regierungen die Möglichkeit genommen wird, auf ihren Heimatmärkten nationalen Unternehmen Fusionen zu gestatten, auch wenn damit massive Wettbe- werbsbeschränkungen verbunden sind. Dieses führt zu Handelsverzerrungen und damit zu weniger Wettbewerb und höheren Preisen, die am Ende die Verbraucher in den jeweiligen Ländern zu tragen haben. Deshalb wer- den wir uns für die Schaffung eines politisch unabhängi- gen europäischen Kartellamts einsetzen, welches dem Ziel eines Binnenmarkts mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb verpflichtet ist und dabei auf ein ergebnisof- fenes Wettbewerbskonzept zum Schutz der Handlungs- freiheit der Marktteilnehmer und zur Sicherung einer wettbewerbsförderlichen Marktstruktur vertraut. Zu einem wirksamen Wettbewerbsschutz gehört als Ultima Ratio auch die Möglichkeit der Entflechtung von Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung ein- nehmen. Diese Möglichkeit, die es im amerikanischen Kartellrecht seit Jahrzehnten gibt, muss auch ins deut- sche und ins europäische Kartellrecht übernommen wer- den. Die eigentumsrechtliche Entflechtung im Energie- sektor ist der Schlüssel zu mehr Wettbewerb und niedrigeren Verbraucherpreisen. Noch ein Wort zum dem Antrag der Linken: Ihr An- trag fordert die Einführung eines europäischen Kartell- amts bei gleichzeitiger Entmachtung bzw. Abschaffung der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission. Das neu gegründete Kartellamt soll jedoch nicht der Wahrung und Ausweitung wettbewerblicher Prozesse verpflichtet sein. Ich zitiere: „Wo Wettbewerb mehr zer- stört als erschafft, ist es nicht angezeigt, ihn einzuführen oder zu verstärken.“ Gleichzeitig zeugt der Antrag von einer erheblichen institutionellen Skepsis gegenüber den heutigen EU-Wettbewerbsinstitutionen und deren Willen und Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Wettbewerbs- und Marktmissbrauchsaufsicht. Dem Antrag der Linken liegt daher eine völlig falsche Betrachtungsweise zugrunde. E m s k t s a w z s K u F l w b W s K k f i k l I Z w b F s w u ü i s A t p z b P P T a w U W s b G f P t w (C (D r führt zu weniger Wettbewerb, mehr Bürokratie und ehr staatlichem Dirigismus. Deshalb können wir die- em Antrag nicht zustimmen. Wir brauchen in Deutschland wie in Europa schlag- räftige Wettbewerbsbehörden. Wer die europäische In- egration will, muss auch ein Kartellamt auf europäi- cher Ebene wollen. Ein europäisches Kartellamt würde uch eine dringend erforderliche Stärkung des Wettbe- erbsgedankens innerhalb der EU bewirken. In der so- ialen Marktwirtschaft ist das Kernelement der wirk- ame Wettbewerb, und wir sind für eine Stärkung des artellrechts – bis hin zu einer Entflechtungsnorm –, nd wir sind für ein europäisches Kartellamt. Unsere raktion hat hierzu die entsprechenden Anträge vorge- egt. Es ist nun an der Bundesregierung und an Bundes- irtschaftsminister Glos sich in Zukunft nicht nur sym- olisch für die Stärkung des „freien und unverfälschten ettbewerbs“ auf der europäischen Ebene einzusetzen, ondern endlich zu handeln. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Ein europäisches artellamt ist dringend notwendig. Die Unternehmens- onzentration in Europa nimmt weiterhin zu. Der Dämp- er bei den Fusionen und Übernahmen gegen Ende 2007 st allein auf die Finanzkrise zurückzuführen. Für die ommenden Monate wird eher ein Verharren auf dem re- ativ hohen Niveau als ein weiterer Rückgang erwartet. st die Finanzkrise erst einmal überstanden, wird die ahl der Fusionen und Übernahmen wieder ansteigen, so ie sie es auch nach dem abrupten Ende des Fusions- ooms 2000 wieder tat. Die fortschreitende Konzentration hat weitreichende olgen: nicht zuletzt steigende Preise. Die Unternehmen ind zunehmend in der Lage, Preise jenseits der Wettbe- erbspreise durchzusetzen: zugunsten ihres Gewinns nd zulasten der Verbraucher. Die Europäische Zentralbank hingegen ist davon berzeugt, dass Inflation ein rein monetäres Phänomen st: Wenn die EZB ihr Inflationsziel verletzt sieht, hebt ie die Zinssätze an und drosselt so die Geldversorgung. ls Ergebnis dieser Politik flacht das Wirtschaftswachs- um ab. Die Stabilisierung des Preisniveaus durch Geld- olitik führt demnach zu einem niedrigen Wachstum und u einer höheren Arbeitslosigkeit. Von einem unmittel- aren Zusammenhang zwischen Geldversorgung und reisniveau kann allerdings nicht die Rede sein. Stabile reise sind lediglich ein Nebenprodukt der Geldpolitik. atsächlich wirkt die Geldpolitik in der folgenden Weise uf das Preisniveau: Eine Zunahme des Wirtschafts- achstums erhöht den Preiserhöhungsspielraum für die nternehmen. Die kontraktive Geldpolitik verringert das irtschaftswachstum und damit den Preiserhöhungs- pielraum. Nur in dieser Weise hat die Geldpolitik Erfolg ei der Stabilisierung des Geldwertes. Aus Gründen der eldwertstabilität wird also der Wirtschaftsaufschwung lach gehalten. Das europäische Kartellamt kann dazu beitragen, das reisniveau zu halten, ohne dabei das Wirtschaftswachs- um abzuflachen. Ein europäisches Kartellamt ist ebenso ie die Geldpolitik in der Lage, die Preiserhöhungs- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15057 (A) ) (B) ) spielräume der Unternehmen einzuschränken: präven- tiv, indem es bei Fusionen und Übernahmen darauf ach- tet, dass Marktmacht nicht entsteht, und korrektiv, indem es den Missbrauch dieser Macht bei der Preissetzung verhindert. Das Ergebnis ist eine geringere Inflation ohne die bei der Geldpolitik der EZB entstehenden Wohlfahrtsverluste. Zu den Folgen steigender Konzentration gehört auch die Konzentration wirtschaftlicher Macht in den Händen weniger. Wirtschaftliche Macht strebt stets politische Macht an. Damit nicht mächtige Lobbyisten die Politik diktieren, muss der Konzentration wirtschaftlicher Macht Einhalt geboten werden. Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission ist dazu nicht in der Lage, wie das aktuelle Beispiel des Regulie- rungsversuchs im Energiesektor zeigt. Eine entsprechende personelle und rechtliche Aus- stattung eines europäischen Kartellamts ist daher unver- zichtbar. Es muss in die Lage versetzt werden, sich mit marktbeherrschenden Unternehmen auseinanderzuset- zen. Zu beachten ist dabei, dass Wettbewerb stets immer nur ein Mittel zum Zweck ist und kein Ziel an sich. Wettbewerb kann unter Umständen ein Mittel zur Ver- besserung der volkswirtschaftlichen Allokation sein. Wo Wettbewerb mehr zerstört, als er erschafft, ist es nicht angezeigt, ihn einzuführen oder zu fördern. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mehr Wettbewerbskontrolle: Das ist wichtig. Deswegen müssen wir die Kartellbehörden stärken. Europäische Wirtschaftsstrukturen brauchen auch eine europäische Wettbewerbskontrolle, ein verlässliches und integriertes System regionaler, nationaler und europäi- scher Wettbewerbspolitik. Das befördern wir aber nicht durch bürokratische Schnellschüsse. Wir müssen ge- meinsame Leitlinien nationaler und internationaler Wett- bewerbspolitik und Grundsätze internationalen Wettbe- werbsrechtes entwickeln. Die Kompetenzen nationaler und internationaler wettbewerbspolitischer Institutionen müssten klar abgegrenzt werden. Und wir müssen die umfassenden Defizite der nationalen Wettbewerbskon- trolle beseitigen. Die Begründung des Antrages enthält eine äußerst eta- tistische und wettbewerbsfeindliche Sichtweise auf Preis- bildung und Preiskontrolle. Die Linksfraktion warnt hier sehr deutlich vor scheinbar zerstörerischen Folgen von Wettbewerb. Er sei günstigenfalls Mittel zum Zweck. Das ist am Thema vorbeigeschrieben: Lebensmittel, Energie, Telekommunikation, Bahn, Post – in all diesen Bereichen haben wir doch nicht das Problem, dass ein zerstörerischer Wettbewerb herrschen würde. Vielmehr dominieren frühere Monopolisten oder nur sehr wenige Wettbewerber. Sie haben den Markt weitgehend unter sich aufgeteilt. Das verhindert Wettbewerb, treibt die Preise in die Höhe und schadet den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Gerade eine marktwirtschaftlich aus- gerichtete Wirtschaftspolitik, die auf Wettbewerb setzt, muss konsequent oligopolistische und monopolistische S K f s f b p d i s b z s b t n A k A h h 9 G D e t s m d U b d c s c d U d a t d b d a m r w d d M s m (C (D trukturen bekämpfen. Deswegen brauchen wir starke artellbehörden. Wir wollen den Wettbewerb stärken. Dazu gehört eine reie Preisbildung, zu deren Voraussetzung die Auflö- ung von Monopolen oder Oligopolen gehört. Das ist gut ür die Verbraucher. Ein bunter Markt mit bunten Ange- oten führt zu sinkenden Preisen. Monopole und Oligo- ole sind immer Preistreiber. Eine Preiskontrolle auf europäischer Ebene, wie ihn ie Linksfraktion fordert, ist aber der falsche Ansatz. Es st nicht die Aufgabe des Staates, Preise zu setzen. Es ist eine Aufgabe, für Wettbewerb zu sorgen und Rahmen- edingungen für einen funktionierenden Markt zu set- en. Wenn der Markt sich selbst überlassen wird, setzt ich leicht das Recht des Stärkeren auf Kosten der Ange- otsvielfalt durch. Neue Anbieter müssen mit ihren gu- en Angeboten durchdringen können. Das muss funktio- ieren, aber dafür brauchen wir keinen Preisdirigismus. Wir müssen in Deutschland dringend für eine bessere usstattung der Kartellbehörden sorgen. Dem Bundes- artellamt fehlt es seit Jahren an Personalmitteln und usstattung – trotz steigender Ausgaben. In der Haus- altsdebatte haben Bündnis 90/Die Grünen beantragt, ier die Personalmittel um 1,2 Millionen Euro auf ,5 Millionen Euro aufzustocken. Wie im Vorjahr hat die roße Koalition diesen Antrag abgelehnt. Das ist fatal. em Amt fehlen bereits 28 Stellen, um seine Aufgabe ffizient erfüllen zu können. Wir müssen das Bundeskar- ellamt in die Lage zu versetzen, die Missbrauchsauf- icht zu verstärken. Und wir brauchen scharfe Instru- ente, um Wettbewerb auf den Märkten durchzusetzen, ie heute unter der Macht von Oligopolen leiden. Wir fordern die Bundesregierung auf: Bereiten Sie die msetzung der Eigentumsentflechtung ownership un- undling vor, nach dem die Übertragungsnetze vollstän- ig und damit auch eigentumsrechtlich von den restli- hen Geschäftsbereichen der Energiekonzerne getrennt ind! Geben Sie Ihren Widerstand gegen die entspre- henden Pläne der EU auf! Bündnis 90/Die Grünen for- ern, im Energiewirtschaftsgesetz festzuschreiben, dass nternehmen, die im Elektrizitäts- und Gasbereich eine er Funktionen Vertrieb, Erzeugung und Gewinnung usüben, nicht Eigentümer oder Miteigentümer oder Be- reiber eines Übertragungs- oder Fernleitungsnetzes sein ürfen. Wir wollen im Energiewirtschaftsgesetz festschrei- en, dass ein Energieunternehmen in marktbeherrschen- er Stellung gezwungen wird, so viele seiner Kraftwerke n unabhängige Dritte zu verkaufen, bis seine Marktdo- inanz beendet ist. Für den Lebensmittelbereich muss die Bundesregie- ung nachhaltige Konzepte entwickeln, wie der vertikale irtschaftliche Druck auf die Landwirte verhindert wer- en kann, Lebensmittel unter Erzeugungspreis an markt- ominierende Unternehmen abzugeben. Wir müssen die öglichkeiten des Bundeskartellamts weiter stärken, eine erfolgreiche Arbeit der Marktkontrolle im Lebens- ittelbereich intensiv fortzuführen und auszubauen. 15058 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) Im Postbereich muss die steuerliche Bevorzugung der Deutschen Post AG gegenüber den Wettbewerbern end- lich beendet werden. Wir brauchen eine wettbewerbsorientierte Telekom- munikationspolitik. Es war ein Trauerspiel, dass die Bundesnetzagentur nur unter schärfsten Anfeindungen Gleichheit bei der Netznutzung durchsetzen konnte. Und bei der Bahn dürfen wir die Fehler aus anderen Bereichen nicht wiederholen, indem der Ex-Monopolist das Netz noch gratis dazubekommt. Auch hier ist die Trennung von Netz und Betrieb Voraussetzung für einen echten Wettbewerb. Eine klare antimonopolistische Politik ist Grundlage für erfolgreiches Wirtschaften. Nur so können wir die Potenziale ausschöpfen, die die Marktwirtschaft bietet. Und nur so können die mittelständischen Ideenträger, von denen wir in Deutschland viele haben, auf dem Markt auch endlich zum Zuge kommen. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzge- setzes (Verordnung zur Absicherung von Luft- qualitätsanforderungen – 37. BimSchV) (Tages- ordnungspunkt 17) Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU): Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion stimmt der 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu. Die Verordnung der Bundesregierung dient zur Absiche- rung von Luftqualitätsanforderungen und verfolgt als wesentliches Ziel die Senkung der NO2-Emissionsfrach- ten aus Feuerungsanlagen. Betroffen sind dabei einer- seits Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen, zum an- deren Anlagen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen. Teilweise geht es dabei auch um Umset- zung europäischen Rechts. So legt die Richtlinie 96/62/ EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqua- lität in Verbindung mit der Richtlinie 1999/30/EG unter anderem Luftqualitätswerte für Stickstoffoxide fest. Zu hohe weiträumige Hintergrundbelastungen führen teil- weise zusammen mit zusätzlichen lokalen Belastungen zur Überschreitung dieser Grenzwerte. Um eine dauer- hafte Einhaltung der Grenzwerte zu erreichen, ist die Verringerung der Hintergrundbelastung notwendig. Au- ßerdem ist die Emissionsminderung im Bereich der Stickoxide auch aufgrund der Überarbeitung der soge- nannten NEC-Richtlinie über nationale Emissions- höchstmengen erforderlich. Ziel ist die Absenkung der nationalen Emissionshöchstmengen. Somit werden wir mit den Maßnahmen sowohl unse- ren europäischen Verpflichtungen gerecht als auch unse- rem nationalen Interesse an der Reinhaltung der Luft und an einem hohen Schutzniveau im Bereich der Luftquali- tät im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. w b G d D s w d s B s g s e d – s v A n C n p u a 1 p w s t E w t k c t v j d I k g s P r d s N g K D n D (C (D In den letzten Tagen wurden nun noch Änderungs- ünsche an uns herangetragen, mit denen mögliche Pro- leme bei der Einhaltung der Vorschriften für kleine asturbinen zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie für en Einsatz als Antriebsmaschine angesprochen werden. iese Fragen werden sicherlich in dem sich nun an- chließenden Bundesratsverfahren ausführlich erörtert erden können. Soweit sich demnach ein Änderungsbe- arf noch ergeben sollte, ist die Union für eine Diskus- ion hierüber sicherlich offen. Ich will abschließend auf eine Argumentation in der egründung der Verordnung eingehen: Unter Buch- tabe a, Problem und Ziel, heißt es: „Vor dem Hinter- rund des Atomausstiegs ist der Einsatz fossiler Brenn- toffe unverzichtbar. Das gleichzeitige Bemühen um ine klimaneutrale Energieproduktion, insbesondere urch die Abscheidung und Speicherung von CO2, führt zumindest vorübergehend – durch den erhöhten Ein- atz fossiler Energieträger zu einem verstärkten Ausstoß on Luftschadstoffen.“ Ich will diese Formulierung zum nlass nehmen, eines klarzustellen: Meine Fraktion ist icht für einen Atomausstieg, der zu einer Erhöhung der O2-Emissionen führt. Detlef Müller (Chemnitz) (SPD): Das Bundeskabi- ett hat im August 2007 in Meseberg mit den 29 Eck- unkten das derzeit weltweit ambitionierteste Energie- nd Klimaprogramm beschlossen. Dazu hat das Kabinett m 5. Dezember 2007 ein erstes umfangreiches Paket mit 4 Gesetzen und Verordnungen beschlossen, die jetzt zur arlamentarischen Beratung anstehen. Das Maßnahmenpaket zeigt uns die Möglichkeit auf, ie auch in Zukunft eine Energiepolitik, die auf Ver- orgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltver- räglichkeit basiert, möglich ist. Dazu gehört, dass die nergiewirtschaft und die Industrie verlässliche und ettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für ihre Inves- itionen haben. Gleichzeitig benötigen die Verbraucher osteneffiziente Lösungen und transparente, verlässli- he Rahmenbedingungen für ihre Konsum- und Inves- itionsentscheidungen. Die vorgelegten Rechtsetzungs- orhaben bieten diese Verlässlichkeit; sie definieren eweils für ihre Bereiche Ziele bis 2020 und unterlegen ies mit konkreten Maßnahmen. Das Wort, das sich wie ein roter Faden durch das KEP schlängelt, ist Energieeffizienz; im Maßnahmen- atalog ist unter dem Oberbegriff Energieeffizienz übri- ens auch die Novellierung der 37. Bundes-Immissions- chutzverordnung enthalten, über die wir hier heute im arlament debattieren. Genauer formuliert: Wir debattie- en über die 37.Verordnung zur Durchführung des Bun- es-Immissionsschutzgesetzes, die Verordnung zur Ab- icherung von Luftqualitätsanforderungen. Durch diese ovellierung werden ambitionierte Standards mit ehr- eizigen Grenzwerten für den Stickoxidausstoß neuer raftwerke und Müllverbrennungsanlagen festgelegt. amit wollen wir erreichen, dass neue Kraftwerke nicht ur effizienter, sondern auch sauberer als alte sind. urch die Vorgabe von Grenzwerten werden insbeson- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15059 (A) ) (B) ) dere die zukünftigen Betreiber von Kohlekraftwerken in die Pflicht genommen. Fakt ist aber, dass wir die geplanten sauberen Kohle- kraftwerke gerade vor dem Hintergrund des Atomaus- stieges, den wir als SPD-Fraktion nicht infrage stellen, benötigen. Wir können auf fossile Brennstoffe derzeit noch nicht verzichten. Effiziente Kohle- und Gaskraft- werke spielen unserer Meinung nach auch im Energie- mix der Zukunft eine wichtige Rolle. In den nächsten 15 Jahren muss in Deutschland die Leistung von unge- fähr einem Drittel aller Kraftwerke erneuert werden: rund 40 000 Megawatt. Hier sind modernste Technolo- gien gefragt – erneuerbare Energien, hocheffiziente Kohle- oder Gaskraftwerke und zukünftig auch kohlen- dioxidfreie Kohlekraftwerke. Wir müssen deshalb mas- siv in die Erneuerung des Kraftwerksparks investieren, um alte gegen neue und effizientere Anlagen auszutau- schen. Nicht nur bei der Effizienz des Energieverbrauchs, sondern auch bei der Energieerzeugung – insbesondere der Stromerzeugung – müssen wir Fortschritte erzielen. Wenn wir im Jahr 2020 rund 25 Prozent des Stromver- brauchs aus erneuerbaren Energien decken, dann ist dies ein wichtiger Schritt – aber es bleiben 75 Prozent übrig für die fossilen Energien. Eine vollständige Energiever- sorgung nur aus erneuerbaren Energien ist bis 2020 tech- nisch kaum realisierbar oder finanziell nicht vertretbar. Deshalb brauchen wir Investitionen in hochmoderne, hocheffiziente Öl-, Gas- und Kohlekraftwerke. Wir können es uns nicht leisten, dass wertvolle Rohstoffe verschwendet werden, weil mit veralteten Technologien gearbeitet wird. Moderne Kohlekraftwerke mit Wirkungsgraden von über 45 Prozent gewinnen nicht nur mehr Strom aus der gleichen Menge Brennstoff; sie sparen auch mehr als die Hälfte des Kohlendioxids gegenüber alten Anlagen ein und können die Grundlastversorgung mit Strom sichern. Insgesamt gibt es hier große Möglichkeiten für Innovationen und Beschäf- tigung, auch weil deutsche Firmen bei Kraftwerkstechnolo- gien führend auf dem Weltmarkt sind. Es ist klar, dass die Umsetzung der Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm die Wirtschaft vor neue Herausforderungen stellt. Immer noch führt der Einsatz fossiler Energieträger zu einem Ausstoß von Luftschadstoffen. Hier müssen und werden wir gegen- steuern. Wir wollen in Zukunft keinen neuen Wildwuchs von Kraftwerken und Müllverbrennungsanlagen mit al- ter Technik, sondern die bestmöglichen technischen An- lagen, weil uns die Umwelt, die Gesundheit und das Klima wichtig sind. Insbesondere Stickstoffoxide gelten als sehr gefährli- che Schadstoffe. Sie kommen vorwiegend in der Luft vor und stammen insbesondere aus Abgasen von Indus- trieanlagen, Kraft- und Fernheizwerken, von Gebäude- heizungen und Verkehrsabgasen. Den größten Anteil an der Emission von Stickstoffoxiden hat hier mit Abstand der Verkehr. Bei der Ausgestaltung von Grenzwerten für künftige Euro-Normen für Pkw und Lkw wird auf Stick- stoffoxide verstärkt geachtet werden müssen. V t v N g B s k B t S d B R r d u P l f ü l s u m M n d k B d s N j a d s j D c h E m u 2 l r a w n R m u m v (C (D Die Novellierung der 37. Bundes-Immissionsschutz- erordnung nimmt jetzt auch die Betreiber von Indus- rieanlagen, von Kraft- und Feinheizwerken und Müll- erbrennungsanlagen verstärkt in die Pflicht. Ziel der ovelle ist es, frühzeitige Vorgaben von Rahmenbedin- ungen für die Planung neuer Anlagen, die ab 2013 in etrieb gehen, zu geben. Wie andere Luftschadstoffe wirken Stickstoffoxide chädlich auf die Atemwege. Eine erhöhte Empfindlich- eit gegenüber Atemwegsinfektionen und chronische ronchitis bei länger einwirkenden höheren Konzentra- ionen lassen sich nachweisen. In der Außenluft sind tickstoffoxide an der Bildung von Feinstaub und bo- ennahem Ozon beteiligt. Bei Pflanzen schädigen sie lattoberschichten und Nadeln. Der sogenannte saure egen, der Stickstoffoxide enthält, führt zur Versaue- ung von Böden und Gewässern. Karge Böden werden urch das zunehmende Nährstoffangebote überdüngt nd die an diese nährstoffarme Umgebung angepassten flanzen verdrängt. Stickstoffverbindungen sind leider wahre Verwand- ungskünstler: Sie sind sehr mobil und ineinander trans- ormierbar. Sie werden mit der Luft verbreitet, dringen ber Niederschläge in Böden und Gewässer ein und ge- angen von dort in die Meere. Inzwischen stören Stick- toffrückstände weiträumig natürliche Stoffkreisläufe nd Ökosystembeziehungen. Die Wandlungsfähigkeit acht Stickstoffverbindungen auch so problematisch. inderungsmaßnahmen in einem Umweltbereich kön- en unter Umständen dazu führen, Probleme in einen an- eren Bereich zu verschieben und sie noch zu verstär- en. Deshalb sind auch andere Verbindungen, zum eispiel Ammoniak und Schwefeldioxid, Bestandteil es sogenannten Göteborg-Protokolls, nach der engli- chen Bezeichnung „national emission ceilings“ auch als EC-Richtlinie bekannt. In der NEC-Richtlinie werden durch die EU die ährlichen nationalen Emissionshöchstmengen über lle Emissionsquellen eines Staates festgelegt, die von en Mitgliedstaaten einzuhalten sind. Nationale Emis- ionshöchstmengen begrenzen also den gesamten ährlichen Ausstoß eines Schadstoffes für einen Staat. ie NEC-Richtlinie lässt allerdings offen, mit wel- hen Maßnahmen die Mitgliedstaaten diese Werte ein- alten wollen. Neben der NEC-Richtlinie bildet die U-Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie, die in Verbindung it der ersten Tochterrichtlinie Immissionsgrenzwerte nter anderem für Stickstoffoxide festlegt, die ab 010 einzuhalten sind, die Grundlage für die Novel- ierung der 37. BlmschV. Lassen Sie mich zusammenfassen: Mit der Novellie- ung der 37. BlmschV soll dem verstärkten Schadstoff- usstoß insbesondere von Stickstoffoxiden entgegenge- irkt werden, damit Deutschland die Einhaltung der ationalen Emissionshöchstwerte innerhalb der NEC- ichtlinie einhalten kann. Gleichzeitig geben wir aber it dieser Novellierung zukünftigen Betreibern klare nd verlässliche Rahmenbedingungen, die sie erfüllen üssen, und sorgen damit für eine berechenbare und ertrauenswürdige Politik. 15060 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) Wir als SPD-Fraktion betrachten die Regelungen für notwendig und angemessen. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung. Michael Kauch (FDP): Im Umweltausschuss ent- brannte eine energiepolitische Debatte vor allem an dem Passus in der Gesetzesbegründung, in dem es heißt: „Vor dem Hintergrund des Atomausstiegs ist der Einsatz fos- siler Brennstoffe unverzichtbar“. Tatsächlich ist diese Schlussfolgerung nur konsequent. Wenn Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie Teile der SPD das nicht wahr haben wollen, dann verschließen sie sich der Reali- tät. Es ist schlichtweg unseriös zu behaupten, der Einsatz erneuerbarer Energien könne bereits mittelfristig Atom und Kohle ersetzen. Für die FDP steht fest: Zu einem breiten Energiemix der Zukunft wird auch auf absehbare Zeit die Kohle gehören. Die weitere Nutzung fossiler Brennstoffe wie Braun- und Steinkohle ist langfristig mit einer ambitionierten Klimaschutzpolitik aber nur dann in Einklang zu bringen, wenn wir Technologien zur Abscheidung und Einlage- rung von CO2 einsetzen. Die CO2-Abscheidung – CCS – ist nach Expertenaussagen ab 2020 eine machbare Option für den Klimaschutz. Mit CCS können wir Kohle und Gas für Jahrzehnte nutzen, ohne zusätzliche Treibhausgase in die Atmosphäre zu geben. Es ist eine Technologie, die ne- ben Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in der Zukunft einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Das bedeutet aber nach unserem jetzigen Wissen über diese Technik, dass mit der CO2-Abschei- dung niedrigere Wirkungsgrade und somit ein höherer Brennstoffeinsatz verbunden ist. Das ist aus ökologischer Sicht zumindest dann verantwortbar, wenn wir im Rah- men der immissionschutzrechtlichen Regelungen Vor- sorge treffen. Daher brauchen wir die vorliegende Ände- rung der 37. Bundes-Immissionschutzverordnung, um auch dauerhaft eine gute Luftqualität zu sichern. Die verschärfte Festlegung von Grenzwerten zum Ausstoß von Stickoxiden wird von der FDP-Bundestags- fraktion begrüßt. Die 37. BlmSchV enthält Regelungen zur Absenkung der Emissionsfrachten für Stickstoff- oxide und frühzeitige Vorgaben von Rahmenbedingun- gen für die Planung neuer Anlagen. Sie dient der Umset- zung von EU-Vorgaben und ergänzt darüber hinaus andere deutsche immissionsschutzrechtliche Verordnun- gen. Wir teilen die Intention dieser Verordnung, Klima- schutz und Immissionsschutz auf fortschrittlichstem technischem Niveau zur Akzeptanzsteigerung bei Neu- bauprojekten von Kraftwerken zu realisieren. Wir halten es für richtig, einem verstärkten Ausstoß von Stickstoffoxiden entgegenzuwirken. Auch zukünftig sollen steigende Anforderungen an die Luftqualität si- cher eingehalten werden. Betreiber von Anlagen, die ab 2013 in Betrieb gehen, erhalten Rechts- und Planungssi- cherheit. Das sind richtige Maßnahmen. Nach unserer Kenntnis stellen diese Emissionswerte grundsätzlich kein Problem dar und können von Anlagen ab 2013 ein- gehalten werden. Allerdings werden die neuen Grenz- werte zusätzliche Investitionen erfordern. r w 1 r n s m n d t r s k d p a w w S g w D n n l n S a E v a D d w v g E t d a S A a o m s D s n d m u Ä s f d G (C (D Zu klären bleibt aber noch, wie die Verordnung echtssystematisch einzuordnen ist. Denn auch weiterhin erden die Konzentrationsgrenzwerte der geltenden 3. Bundes-Immissionschutzverordnung für Großfeue- ungsanlagen bzw. der 17. BlmSchVfür Abfallverbren- ungsanlagen gelten. Es wäre daher zu überlegen, ob ämtliche anlagenbezogenen Grenzwerte in einer ge- einsamen Verordnung zusammengefasst werden kön- en. Diese Frage sollte noch auf den Fachebenen und ann gegebenenfalls in einem weiteren Verfahren poli- isch geklärt werden. Daran soll aber nun die materiell- echtliche Verbesserung der Luftreinhaltung jedoch nicht cheitern. In der Gesamtbeurteilung des Verordnungsentwurfes ommt die FDP-Bundestagsfraktion zu dem Schluss, ass zur Erreichung ambitionierter klima- und umwelt- olitischer Ziele die Verordnung notwendig und dazu uch geeignet ist. Wir stimmen dem Verordnungsent- urf daher zu. Lutz Heilmann (DIE LINKE): 19 neue Kohlekraft- erke sollen in Deutschland entstehen – mindestens. ie, die Bundesregierung, tun nichts dagegen. Im Ge- enteil, Sie befürworten sogar den Bau dieser Kraft- erke. Das ist Ihr klimapolitischer Offenbarungseid. as ist Ihr klimapolitischer GAU. Das Einzige, was Ih- en gegen die negativen Folgen einfällt, ist diese Verord- ung. Im Übrigen verteilen Sie kräftig Beruhigungspil- en. Stichwort Emissionshandel. Der funktioniert aber icht richtig. Stichwort CCS. Das Kohlendioxid wollen ie aus den Abgasen herausfiltern. Dann wollen Sie es ls Zeitbombe für zukünftige Generationen unter der rde entsorgen. Das Spiel kennen wir schon zur Genüge om Atommüll. Ich sage Ihnen: Mit uns nicht! Was noch us den Schornsteinen kommt, sind die Luftschadstoffe. ie belasten nicht das Klima, dafür aber die Gesundheit er Menschen. An vielen Standorten geplanter Kraft- erke haben sich ja nun erfreulicherweise Bürgerinitiati- en gebildet – wie zu besten Zeiten der Antiatombewe- ung. Diese werden wie in Mainz, Hamburg und nsdorf in ihrem Widerstand durch Ärzteinitiativen un- erstützt, die auf die Gesundheitsgefahren der Menschen urch die zusätzlichen Schadstoffe hinweisen. Was da us den Schornsteinen kommt, sind Kohlenmonoxid, tickoxide, Schwefeloxide, Schwermetalle – und auch rsen. Genau, das ist das Gift, das man eigentlich nur us Krimis kennt. All das kommt aus den Schornsteinen, bwohl die Grenzwerte eingehalten werden. Selbst wenn an also den Klimaschutz gedanklich kurz beiseite lässt, elbst dann ist diese Verordnung völlig unzureichend. enn statt für alle oben genannten Schadstoffe drasti- che Verschärfungen der Grenzwerte einzuführen, sollen ur für Stickoxide schärfere Grenzwerte eingeführt wer- en. Das bedeutet aber nichts anderes, als dass Sie die assive Gesundheitsgefährdung von Anwohnerinnen nd Anwohnern in Kauf nehmen. Nicht umsonst warnen rzteinitiativen vor einer extrem ansteigenden Fein- taubbelastung. In Hamburg-Moorburg sollen es jährlich ast 400 Tonnen sein. Über Umweltzonen brauchen wir ann gar nicht mehr zu reden. Ich sage Ihnen: Schärfere renzwerte nur für Stickoxide einzuführen, ist deswegen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15061 (A) ) (B) ) nicht nur unsinnig. Das ist schon fahrlässig. Und mit Ih- rer Begründung verhöhnen Sie den gesunden Menschen- verstand: Zwar hat Deutschland in der Tat Probleme, den von der EU bis 2010 geforderten Ausstoß von Stickoxi- den in Deutschland zu verringern. Ihre Verordnung greift aber erst ab 2013. Da fühlt sich jedes Schulkind veräp- pelt, so hanebüchen ist das. Zudem soll die entsprechende Richtlinie der EU noch im April verschärft werden. Dabei sollen für Feinstaub ebenfalls nationale Höchstwerte eingeführt werden. Da frage ich mich, ob Sie sich wirklich den Schutz der Ge- sundheit auf die Fahnen geschrieben haben. Wenn Sie Feinstaub bei dieser Verordnung außen vor lassen, dann schützen Sie jedenfalls nicht die Anwohnerinnen und Anwohner. Dann schützen Sie nur die Kraftwerksbetrei- ber! Das hat anscheinend Methode. Denn bestehende Anlagen werden von weiteren Auflagen komplett ver- schont. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber, dass alle Kraftwerke und Fabriken mit den besten verfügbaren Techniken betrieben werden. Das wird von den Verwal- tungen im Vollzug allerdings sehr großzügig im Sinne der Industrie gehandhabt. Daran wollen Sie auch mit dem neuen Umweltgesetzbuch nichts ändern. Die ent- sprechenden Vorschriften lassen Sie so vage, wie sie jetzt schon sind. An der Luftverschmutzung und der Kli- mabelastung durch Kraftwerke und Industrieanlagen wird sich also nichts ändern. Von der Tragweite her noch problematischer ist, dass im Umweltgesetzbuch weiter- hin keine vernünftige Planrechtfertigung vorgesehen ist. Denn warum werden überhaupt so viele neue Kohle- kraftwerke geplant? Warum werden diverse Großheiz- kraftwerke mit Ersatzbrennstoffen geplant, obwohl wir schon längst massenhaft Müll importieren? Nur, weil Sie freiwillig die Hebel aus der Hand gegeben haben. Jeder kann hier beliebig viele Kohlekraftwerke oder sonstige Anlagen bauen. Ob das volkswirtschaftlich sinnvoll ist, ob das klimapolitisch schädlich ist – das ist für die Ge- nehmigung alles irrelevant. Diesen Gestaltungsspiel- raum müssen Sie von der Koalition der Exekutive end- lich wieder verschaffen. Dann können in Berlin und anderswo die Anträge für neue Kohlekraftwerke nämlich einfach abgelehnt werden. Dazu muss im Umweltgesetz- buch eine vernünftige Planrechtfertigung eingeführt werden. Die Antragsteller müssen darlegen, wozu ge- plante Kraftwerke gebraucht werden und wie sie mit den übergeordneten Klimazielen vereinbar sind. Dann wür- den uns viele falsche Weichenstellungen erspart bleiben. Wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben es in der Hand, Deutschland vor dem Weg zurück ins Kohlezeitalter des 18. Jahrhunderts zu bewahren. Lassen Sie uns diese Chance nutzen. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Verordnungsentwurf ist umweltpoli- tisch weniger als unambitioniert und klimapolitisch geradezu ein Skandal. Beachten Sie doch einmal die politische Botschaft dieser 37. Bundes-Immissions- schutzverordnung. Die Botschaft heißt: Weg frei für die Kohle. Im festen Vertrauen auf die noch nicht verfügbare Technologie CCS – ich frage mich, woher dieses Ver- trauen kommt angesichts der jüngsten Entwicklungen z V c G o b m n m „ d n d u s k E l a d w K z g m u g s f u S f e s l m d s Z H G a w S s s A z e g f n g (C (D um Beispiel der norwegischen Projekte –, im festen ertrauen auf dieses bisher durch nichts belegte Verspre- hen der Atom- und Kohlekonzerne wird ihnen im egenzug lediglich zur Auflage gemacht, ihre Stick- xidemissionen entsprechend den EU-Anforderungen zu egrenzen – von CO2-Emissionen ist in dieser zum Kli- aschutzpaket der Bundesregierung gehörenden Verord- ung gar nicht die Rede. Was die 37. BImSchV mit Kli- aschutz zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Wenn die Bundesregierung es ernst meinte mit dem Bemühen um eine klimaneutrale Energieproduktion“, ann müsste sie den Weg gehen, den die Fraktion Bünd- is 90/Die Grünen im Energiekonzept 2.0 ausführlich argestellt hat: die Verminderung der CO2-Emissionen m 40 Prozent bis zum Jahr 2020, ohne den Atomaus- tieg infrage zu stellen und ohne den Neubau von Kohle- raftwerken. Der Fokus muss endlich vollständig auf die ffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien ge- egt werden. Ihre ständige Streiterei in der Großen Ko- lition ob nun lieber Kohleausbau oder Durchlöcherung es Atomausstiegs, verstellt völlig den Blick auf das irklich Notwendige und Machbare. Einig sind Sie sich allerdings in Ihrem Setzen auf die onzerne, obwohl die logischerweise wenig Neigung eigen, den Klimaschutz als Ziel einer zukünftigen Ener- iewirtschaft akzeptieren zu wollen. Im Schulterschluss it den Energiekonzernen verhindern Sie so den Umbau nseres Energieversorgungssystems. So viel zur klimapolitischen Bedeutung der vorlie- enden Verordnung. Was den Umwelt- und Gesundheitsschutz betrifft, ist ie auch keine Offenbarung. Die geplanten Grenzwerte ür die Stickoxide sind alles andere als anspruchsvoll, nd von den besonders die Gesundheit gefährdenden täuben ist überhaupt nicht die Rede. Nach wie vor dür- en mit jedem Kubikmeter Abluft 20 Gramm Stäube mittiert werden, obwohl der Stand der Technik heute chon weniger als 10 Gramm erlaubt. Mit dem Koh- eausbau werden die Stäube also zunehmen. Wieder ein- al ein wunderbares Beispiel dafür, dass das, was von er einzelnen Bürgerin verlangt wird – Stichworte Die- elrußfilter und Umweltzonen –, von der Wirtschaft als umutung ferngehalten wird. So, meine Damen und erren von den Regierungsfraktionen, kriegen wir den esundheitsschutz nicht auf die Reihe. Und dann schauen Sie sich einmal den Zeitpunkt an, b dem die Verordnung gelten soll: Ende 2020. Alles, as vorher gebaut wird, ist gar nicht betroffen. Ein chelm, wer Böses dabei denkt! Herr Gabriel, Ihre Ge- chenke an die Kohlelobby sind seit dem NAP2 der be- onderen Beachtung wert. Hier haben wir das jüngste. lles was Sie mit dieser Verordnung tun, ist die Umset- ung der Mindestanforderung der EU zu den Stickoxid- missionen. Sie tun das unambitioniert, Sie vernachlässi- en den Gesundheitsschutz der Bevölkerung, und Sie ordern die Energiekonzerne geradezu auf, mit den Pla- ungen Ihrer Kohlekraftwerke weiter in die Offensive zu ehen. 15062 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung zum beliebten Thema Bürokratie: Der Normenkontroll- rat hat keine Bedenken gegen den Verordnungsentwurf erhoben, da er mit zwei Informationspflichten für Unter- nehmen nur zu einer geringen finanziellen Belastung führte. Würde allerdings der Umweltminister sein unsin- niges Ansinnen, den Klimaschutz über den Ausbau der Kohle erreichen zu wollen, aufgeben und stattdessen konsequent den Weg der Effizienzsteigerung und der er- neuerbaren Energien gehen, dann würde neben dieser 37. BImSchV noch eine Menge anderer Regelungen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit überflüssig und damit tatsächlich Bürokratie abgebaut. Für mich und meine Fraktion ist diese Verordnung nicht zustimmungsfähig – sie dient dem Ausbau der Kohle und geht damit zulasten von Umwelt, Gesundheit und Klima. Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin beim Bundes- minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit: Das Bundeskabinett hat letztes Jahr in Meseberg ein umfassendes Energie- und Klimaprogramm be- schlossen. Zur konsequenten Umsetzung dieser Be- schlüsse haben wir im Dezember ein nicht nur äußerst ambitioniertes, sondern auch historisches Klimapaket vorgelegt: Ambitioniert ist es deshalb, weil es 14 Gesetze und Verordnungen enthält, die auf einen effizienten Klima- schutz abzielen, der zugleich bezahlbar bleibt und mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt hält. Historisch ist dieses Programm deshalb, weil es in der deutschen Klimapolitik und auch international einmalig ist. Es gibt kein vergleichbares Industrieland mit einem ähnlich ambitionierten und konkret ausgestalteten Pro- gramm. Als ein Mosaikstein zu dieser konkreten Ausgestal- tung gehört die Verordnung, die wir heute hier beraten: Was verbirgt sich hinter dem eher trockenen Arbeitstitel „37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immis- sionsschutzgesetzes“? In dieser Verordnung geht es – vereinfacht gesagt – um saubere Kraftwerke und an- spruchsvolle Standards für deren Stickstoffoxidausstoß. Stickstoffoxide sind verantwortlich für den Sommer- smog, der die menschlichen Atemwege und die Vegeta- tion schädigt. Stickstoffoxide tragen zur Versauerung der Böden bei und schädigen insbesondere Wälder und Ge- wässer. Die Folgen sind eine Gefährdung des Grundwas- sers und der Artenvielfalt. Aufgrund der zu hohen Hintergrundbelastung durch Stickoxide hat die EU mit der Luftqualitäts-Rahmen- richtlinie Grenzwerte festgelegt, die bei zusätzlichen lo- kalen Belastungen überschritten werden können. Gleichzeitig wird unser Ziel einer klimaneutralen Energieproduktion zumindest vorübergehend zu einem höheren Einsatz fossiler Energieträger führen. Dies hätte einen erhöhten Ausstoß von Luftschadstoffen wie Stick- oxide zur Folge, wenn dem nicht die „Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen“ entgegen- w u l n D m r a R G d w f V c g F c d W R s A s b ß d g B H m r h v d w r s b R m d u t G r (C (D irken würde. Deshalb ist die Verordnung im Energie- nd Klimaprogramm integriert. Ziel ist es also, neue Kraftwerke, die wir in Deutsch- and zur Erhaltung der Versorgungssicherheit brauchen, icht nur effizienter, sondern auch sauberer zu machen. as Gleiche gilt für Abfallverbrennungsanlagen, Ze- entwerke und Gasturbinen. Ein weiteres Ziel ist, angesichts steigender Anforde- ungen an die Luftqualität Betreibern von Anlagen, die b dem Jahr 2013 in Betrieb gehen sollen, bereits heute echtssicherheit und Planungssicherheit zu geben. leichzeitig versuchen wir den mit der Durchführung er Verordnung verbundenen Aufwand zu begrenzen: So erden zum Beispiel keine neuen Messverfahren einge- ührt. Zudem gehen die Bürokratiekosten infolge der erordnung gegen null. Mit dieser Verordnung halten wir also unser Verspre- hen ein, effizienten Klimaschutz voranzutreiben und leichzeitiger deutschen Wirtschaft, das heißt in diesem all vor allem der Energiewirtschaft, die hier erforderli- hen verlässlichen und wettbewerbsfähigen Rahmenbe- ingungen für ihre Investitionsentscheidungen zu geben. ir bleiben mit dieser Verordnung bei unserer klaren ichtschnur. Diese lautet: Versorgungssicherheit, Wirt- chaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Arbeitslosengeld II unbürokratisch berechnen und auszahlen – Rechts- und Planungssicherheit für Leistungs- beziehende schaffen (Tagesordnungspunkt 19) Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Nachdem ich bereits in den vergangenen Wochen seit ihrem Ham- urger Parteitag die SPD mehr und mehr von ihrer gro- en Arbeitsmarktreform der Agenda 2010 verabschie- et hat, scheinen es ihr die Grünen mit diesem Antrag leichtun zu wollen. Da drängt sich dem interessierten ürger unweigerlich der Eindruck auf, als seien die artz-Reformen eine spontane Idee einzelner Sozialde- okraten gewesen und nicht das Werk der damaligen ot-grünen Bundesregierung. Wenn Sie etwas mehr Mut ätten, würden Sie sich vor Ihre Reform stellen und sie erteidigen und sie nicht mit derartigen Anträgen wie em heutigen scheibchenweise auseinandernehmen. Es ist unbestritten, dass bei einer so großen Reform, ie die des Arbeitsmarktes in den vergangenen vier Jah- en auch Probleme auftauchen, die im Vorfeld nicht ab- ehbar waren und die ganz unzweifelhaft der Korrektur edürfen. Auch als grundsätzlicher Befürworter dieser eform sehe ich an der einen oder anderen Stelle Opti- ierungsbedarf. Das darf allerdings nicht dazu führen, ass wir grundsätzliche Elemente infrage stellen und Tür nd Tor öffnen für zusätzliche Ausgaben. Nichts anderes un Sie von Bündnis 90/Die Grünen, auch wenn sie das anze nicht als Mehrausgaben, sondern als „soziokultu- elles Existenzminimum“ und „individuelle Bedarfsde- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15063 (A) ) (B) ) ckung“ bezeichnen. Das alles hätten Sie doch schon vor Jahren zu Beginn der Reform haben können. Sie spielen das typische Spiel der Opposition, indem Sie mit wohlmeinenden Anträgen versuchen, auf Stim- menfang zu gehen, obwohl Sie genau wissen, dass eine Leistungsausweitung in diesem Bereich unwägbare Haushaltsrisiken in sich birgt. Früher hatten Sie mal ei- nen Haushaltsexperten, der Sie darauf hingewiesen hätte. Auch mir ist völlig klar, dass mit dem derzeitigen Re- gelsatz kein Leben in Wohlstand finanziert werden kann. Mir ist auch klar, dass es für die Betroffenen ein hohes Maß an Verzicht und Disziplin bedeutet, mit diesem Geld einen ganzen Monat auszukommen. Wir müssen uns aber klar machen, dass die Leistungen des SGB II nicht dazu dienen sollen, damit das ganze Leben zu fi- nanzieren. Die Idee der Grundsicherung ist die Überbrü- ckung einer Notlage für die Zeit, in der es den Menschen aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Es ist eine Hilfe der Solidargemeinschaft für einen begrenzten Zeitraum, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Das Arbeitslosengeld II ist keine rentengleiche Dau- erleistung für einen unbegrenzten Zeitraum. Wenn Sie in Ihrem Antrag Sonderbedarfe für Übergrößen verlangen, sollten Sie den Menschen auch ehrlich sagen, was Sie sonst noch als Sonderbedarf für angemessen halten und vor allem was nicht. Ich kann Ihnen auch gute Beispiele nennen, wofür wir zusätzlich Geld in die Hand nehmen sollten, um die Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen. Und die Kol- legen der SPD und die der Linken könnten das sicherlich auch. Es wäre aber unredlich, sich dieser Diskussion an- zuschließen. Wenn Sie sich einen Wettlauf um die Verteilung zu- sätzlicher Steuergelder liefern wollen, können Sie das gern tun. Mir ist es wichtiger, den Menschen mit konkre- ten Angeboten auf eine Beschäftigung wieder eine sinn- volle Alternative zum ALG-II-Bezug zu geben. Der Aufschwung in Deutschland ist da und wir sollten ihn stützen, damit mehr Menschen von ihm profitieren, als bereits jetzt von ihm profitiert haben. Die Bundesregierung hat für das Jahr 2008 6,5 Mil- liarden Euro für Eingliederungsmittel bereitgestellt, um arbeitslose Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu in- tegrieren. Das ist trotz des deutlichen Rückgangs der Ar- beitslosigkeit dieselbe Summe, die wir auch im vergan- genen Jahr für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt haben. Wir sind der festen Überzeugung, dass trotz des deutlichen Rückgangs der Arbeitslosigkeit für die ver- bleibenden Arbeitslosen mehr unternommen werden muss, um auch sie wieder in Lohn und Brot zu bringen. Es ist der richtige Weg, das Geld der Steuerzahler einzu- setzen, weil es hier effektiv und nachhaltig Wirkung zeigt und nicht einseitig auf Konsum ausgerichtet ist. Die Kollegen von den Grünen bemängeln in ihrem An- trag, dass die „Verordnung zur Berechnung von Einkom- men sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II“ die Jobcenter m ü t s A d m g g v d s n B A s s k S k R d f z d k m I d d d s w g V d w e e L d a Z A r m r P a c e k f w s s (C (D it fragwürdigen bürokratischen Einzelfallprüfungen berfrachtet. Wenn Sie aber gleichzeitig in Ihrer An- ragsbegründung ein Bekenntnis zum Grundsatz pau- chalierter Leistungen bei gleichzeitiger Wahrung des nspruchs auf besonders gerechtfertigte Mehraufwen- ungen verlangen, dann frage ich mich, wie das zusam- enpassen soll. Sie können doch nicht allen Ernstes leichzeitig bürokratische Einzelfallprüfungen bemän- eln und auf der anderen Seite einen Anspruch auf indi- iduelle Mehraufwendungen fordern. Wer soll denn iese Ansprüche überprüfen, wenn nicht das Jobcenter? Ihr Antrag ist in einer Art und Weise in sich wider- prüchlich, dass er kaum der Befassung durch das Ple- um des Deutschen Bundestages wert ist. Sie werfen der undesregierung vor, sie würde sich mit dem derzeitigen nrechnungsverfahren systemwidrig vom Prinzip pau- chalierter Leistungen verabschieden, und fordern im elben Atemzug die individuelle Absicherung des sozio- ulturellen Existenzminimums. Unseriöser kann man ozialpolitik nicht betreiben. Sie hätten doch wenigstens onsequent bleiben und eine pauschale Erhöhung des egelsatzes ohne zusätzliche Mehrbedarfsprüfung for- ern können. Dann wären Sie sowohl Ihrem Ziel einer inanziellen Besserstellung der Arbeitslosengeld-II-Be- ieher gerecht geworden als auch dem Ziel der Vermei- ung unnötiger Bürokratie. In einer Sache sind Sie in Ihrem Antrag wenigstens onsequent geblieben, nämlich in der Offenbarung eines angelnden Verständnisses unserer Arbeitsverwaltung. n der Begründung zu Punkt drei monieren Sie, dass urch die derzeitige bürokratische Detailsteuerung für as eigentliche Ziel der Arbeitsmarktreform, nämlich er Integration von Arbeitslosen, immer weniger Res- ourcen blieben. Wie ich bereits erwähnt habe, haben ir die Ausgaben für die Arbeitsmarktintegration stabil ehalten, sodass pro Arbeitslosen sogar mehr Geld zur erfügung steht als vor einem Jahr. Zudem muss ich an ieser Stelle wohl darauf hinweisen, dass die Arbeitsver- altung in den Jobcentern in einen Leistungsbereich und inen Betreuungsbereich unterteilt ist, sodass sich eine ventuelle zusätzliche Belastung der Mitarbeiter des eistungsbereichs bei der Regelsatzberechnung nicht auf ie Jobvermittler auswirkt. Gerade diese Arbeitsteilung, die mit den Reformen m Arbeitsmarkt eingeführt wurde, diente doch dem weck, dass sich die Jobvermittler auf ihre eigentliche ufgabe konzentrieren und sie eben nicht mit den zeit- aubenden Verwaltungsaufgaben belastet werden sollten. Die Debatte, inwieweit der derzeitige Berechnungs- odus für die Regelsätze noch zeitgemäß ist, hat uns be- eits im vergangenen Jahr angesichts teils kräftiger reissteigerungen bei den Lebensmitteln beschäftigt. Bei ller berechtigten Kritik an der Einkommens-Verbrau- herstatistik, EVS, und insbesondere der Gewichtung inzelner Komponenten, gibt es aus meiner Sicht derzeit eine bessere als die jetzige Lösung. Bis 1989 wurde der ür die Führung eines menschenwürdigen Lebens not- endige Bedarf auf Grundlage eines von Experten zu- ammengestellten Warenkorbs bestimmt. Nach dem Be- chluss der Ministerpräsidenten erfolgte ab 1990 der 15064 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) Umstieg zum Statistikmodell, das heißt, der notwendige Bedarf orientiert sich an den tatsächlichen, statistisch er- mittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten im unte- ren Einkommensbereich. Mit dieser Umstellung sind wir der Lebenswirklichkeit ein ganzes Stück näher gekom- men. Seinerzeit wurden noch bestimmte Abzüge vorge- nommen, die als „nicht regelsatzrelevant“ betrachtet wurden beispielsweise Nachhilfeunterricht, Musikunter- richt oder Haustiere. All das könnte man ohne große Be- gründungsschwierigkeiten wieder als individuell ge- rechtfertigte Mehraufwendung einführen. Dennoch tun wir das nicht, weil es ein Fass ohne Boden wäre, das vor den Steuerzahlern nicht zu rechtfertigen wäre. Mit dem Vorliegen der Ergebnisse der EVS 2008 ist der Verordnungsgeber gesetzlich verpflichtet, die Regel- satzbemessung zu überprüfen und gegebenenfalls wei- terzuentwickeln, § 28 Abs. 3 Satz 5 SGB XII. Bei dieser Gelegenheit kann es auch eine spezielle Überprüfung der Angemessenheit der geltenden Kinder-Regelsatz-Relati- onen – 60 Prozent bzw. 80 Prozent – geben. Das Ganze muss jedoch, um wirklich Planungssicherheit für die Be- troffenen zu schaffen, in ein Gesamtkonzept gebettet sein und darf sich nicht in der Aneinanderreihung von Einzelforderungen erschöpfen. Angelika Krüger-Leißner (SPD): Was mich an dem Antrag ärgert, ist, dass wichtige Sachverhalte schlicht und ergreifend falsch dargestellt werden. Behauptet wird, die Berücksichtigung von Sachleistungen wie die Verpflegung während eines Krankenhausaufenthaltes würde durch die Verordnung neu eingeführt. Richtig ist: Es hat sie auch vorher schon gegeben. Nach der bisher geltenden Regelung wäre sogar ein höherer Betrag anzurechnen gewesen, als dies seit dem 1. Januar 2008 der Fall ist. Dieser höhere Betrag hätte je- doch den für Verpflegung enthaltenen Anteil beim Arbeitslosengeld II bzw. beim Sozialgeld überstiegen. Deshalb musste gehandelt werden. Neu ist aber nicht nur die Begrenzung der Anrech- nung. Wir haben zusätzlich eine Bagatellgrenze einge- führt. Vielen Menschen bleibt damit eine Anrechnung der Verpflegung im Krankenhaus auf ihr Arbeitslosen- geld II erspart. Konkret bedeutet dies: Wer vorher 347 Euro Arbeits- losengeld II erhalten hat, nun ins Krankenhaus muss und im Krankenhaus voll verpflegt wird, erhält fast drei Wo- chen lang das volle Arbeitslosengeld II weiter. Oder an- dersherum: Bei einer durchschnittlichen Dauer eines Krankenhausaufenthaltes von 8,5 Tagen wird es bei der weit überwiegenden Zahl der Arbeitsuchenden zu keiner Anrechnung der Verpflegung mehr kommen. Aber auch einen anderen Aspekt stellen Sie in ihrem Antrag falsch dar. Erst vor wenigen Wochen – noch vor dem Jahreswechsel – wurde ich darauf angesprochen, dass einzelne Träger kostenlose Schulmahlzeiten als Einkommen anrechnen würden. Dies war Praxis. Dies war deshalb nicht tragbar, weil so Hilfen für Kinder er- schwert oder gar unmöglich gemacht wurden. d h s k g w b k u d i Q I g a n m d f g f s k u d v M d w k v t d i F e s t m d a s w d n s s d S S (C (D Mit der geänderten Verordnung und der Einführung er Bagatellgrenze gehört diese Praxis der Vergangen- eit an. Kindern kann jetzt konkret und vor allem wirk- am geholfen werden. Es ist jetzt sichergestellt, dass ein ostenloses Mittagessen in der Schule oder im Kinder- arten nicht als zusätzliches Einkommen angerechnet ird. Das ist ein konkreter Beitrag, um Kinderarmut zu ekämpfen. Übrigens: Kinderarmut ist nicht nur fehlendes Ein- ommen. Armut ist generell ein Mangel an Teilhabe- nd Verwirklichungschancen. Deshalb ist es so wichtig, ass wir nicht nur die Transfers im Auge haben. Zentral st Bildung. Und damit meine ich Bildung von hoher ualität. Voraussetzung hierfür sind eine gute schulische nfrastruktur und Lernmittelfreiheit – aber auch Kinder- ärten. Das sind nur ein paar Beispiele. Diese machen ber deutlich, dass eine gemeinsame Anstrengung aller otwendig ist. Gefordert sind Bund, Länder und Kom- unen. Aber zurück zur Verordnung: Ich finde es gut, dass er Verordnungsgeber, das heißt das Bundesministerium ür Arbeit und Soziales, die Praxis genau beobachtet und egengesteuert hat. Ein solches Verfahren halte ich auch ür die Zukunft für richtig. Wir müssen uns genau an- chauen, wie die neue Verordnung wirkt. Dort, wo es er- ennbare Unzulänglichkeiten gibt, die auch praktischer nd nicht nur theoretischer Natur sind, müssen wir han- eln. Die Forderung nach einer Nichtanrechnung karitati- er Zuwendungen wie beispielsweise Lebensmittel- oder öbelspenden ist bereits erfüllt. Auch Zuwendungen er freien Wohlfahrtspflege, die dem gleichen Zweck ie das Arbeitslosengeld II dienen, sind nicht als Ein- ommen zu berücksichtigen. Daher eine Bitte an die Antragsteller: Wir können iele Missverständnisse vermeiden, wenn im Vorfeld in- ensiver recherchiert wird. Für viel gefährlicher halte ich jedoch die Debatte, die urch die beiden Artikel am Dienstag und am Mittwoch n der Bildzeitung angestoßen wurde. Die geschilderten allbeispiele mag es geben. Das ist nicht der Punkt. Es ntsteht jedoch der Eindruck, dass alle Arbeitsuchenden ich lieber auf die faule Haut legen würden, als zu arbei- en. Das ist nicht wahr. Wer zu den Menschen geht und it ihnen spricht, der erfährt etwas anderes. Die ganz überwiegende Mehrheit der Arbeitsuchen- en will einen Job. Dies hat nicht zuletzt der große Run uf die Arbeitsgelegenheiten gezeigt. Als die Grund- icherung für Arbeitsuchende 2005 eingeführt wurde, ar vielerorts die Zahl der Interessenten größer als die er Arbeitsgelegenheiten. Mir ist auch klar, warum das so ist. Arbeit bedeutet icht nur Einkommen, sondern auch Teilhabe an der Ge- ellschaft in jedweder Form. Viele persönliche Kontakte ind mit dem Arbeitsplatz verbunden. Für fast jeden be- eutet Arbeit auch Anerkennung und ist gut für das elbstwertgefühl. Viele Studien zeigen auf der anderen eite, dass lang andauernde Erwerbslosigkeit zu sozialer Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15065 (A) ) (B) ) Isolation, zu Krankheit oder zum Zerbrechen der Familie führen kann. Man kann Arbeit nicht einfach darauf reduzieren, wie viel Euro mehr man in der Tasche hat. Gleichwohl müssen wir erkennen, dass bei der Höhe der Löhne oftmals vieles im Argen liegt. Sich für das Ar- beitslosengeld II zu entscheiden, statt arbeiten zu gehen, weil es sich nicht lohnt, darf es nicht geben. Das Lohn- abstandsgebot muss eingehalten werden. Hier müssen wir handeln. Deshalb setzen wir uns für Mindestlöhne ein. Darüber hinaus möchte ich betonen, dass jeder gehal- ten ist, seinen Lebensunterhalt so weit wie möglich selbst zu bestreiten. Die Gesetzeslage ist hier eindeutig. Der Eindruck, der in dieser Debatte oft vermittelt wird, ist falsch. Man kann nicht zwischen Arbeitslosengeld II und Arbeit frei wählen. Fördern und Fordern sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Einen weiteren Punkt halte ich für sehr wichtig. Um sicherzustellen, dass die Menschen, die arbeiten, mehr haben, als wenn sie nicht arbeiten, benötigen wir auch vernünftige Freibetragsregelungen. Menschen, die nur wenig verdienen, brauchen einen ordentlichen Freibe- trag. Ihnen kann man nichts wegnehmen. Man darf sie nicht im Stich lassen. Auch sie haben Werbungskosten. Ich wende mich gegen all diejenigen, die für eine Kür- zung plädieren und Menschen mit einem kleinen Ver- dienst bis 400 Euro den Hinzuverdienst nicht gönnen. Lassen Sie mich noch einmal zum Antrag der Grünen zurückkommen. Gefreut hat mich hier, dass Sie weiter zu der Entscheidung stehen, das Arbeitslosengeld II stär- ker zu pauschalieren, als dies früher in der Sozialhilfe der Fall war. Die Zusammenfassung vieler einmaliger Leistungen zu einem einheitlichen Zahlbetrag gibt den Menschen mehr Handlungsfreiheit. Sie müssen nicht mehr wie früher beim Sozialamt für jede Kleinigkeit als Bittsteller vorsprechen. Übrigens haben wir damit eine alte Forderung der Wohlfahrtsverbände erfüllt. Eine Anmerkung in diesem Zusammenhang: Die Höhe des Arbeitslosengeldes II genauso wie die Leistun- gen nach dem SGB XII muss nach einem verlässlichen und transparenten Verfahren bestimmt werden. Willkür- liche Entscheidungen haben hier keinen Platz. Beson- dere Anlässe wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer oder die Erhöhung der Preise für Milchprodukte geben Anlass zu der Frage, ob durch das Arbeitslosengeld II aktuell das Existenzminimum noch abgedeckt wird. Es ist daher zu begrüßen, dass Bundesminister Olaf Scholz das Thema aufgegriffen und eine Überprüfung eingeleitet hat. Damit sind wir auch wieder bei der Verordnung. Wir brauchen einen lernenden Gesetz- und Verordnungsge- ber. Das haben wir, und das ist auch gut so. Dirk Niebel (FDP): Wir haben seinerzeit der Einfüh- rung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuge- stimmt, weil der bürokratische Aufwand bei der An- tragsbearbeitung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe e s A r r K D j s u m W d f f d a h s f E s A t t t L s t l S m J L t u M s P l a L D m f n S t d b s d f d (C (D ingedämmt und Verwaltungskosten eingespart werden ollten. Auch drei Jahre nach der Einführung des rbeitslosengeldes II ist der Ansturm auf die Sozialge- ichte ungebrochen. Nach Angaben des Bundessozialge- ichts sind im letzten Jahr in der ersten Instanz 154 000 lagen im Zusammenhang mit Hartz IV eingegangen. er Zuwachs liegt bei 32 Prozent gegenüber dem Vor- ahr; die Verfahren sind für die Betroffenen kostenfrei, ofern kein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Die meisten Fälle drehen sich um Bedarfsberechnung nd Fragen der Anrechnung von Einkommen und Ver- ögen. Aber auch die Überprüfung von angemessenen ohnungskosten und Sanktionen sind immer öfter Teil er Klageflut. Im Durchschnitt sind 30 Prozent aller Ver- ahren vor den Sozialgerichten ganz oder teilweise er- olgreich. Bei Hartz IV liegt die Erfolgsquote allerdings eutlich darunter; diese Verfahren kosten Zeit und Geld ller Beteiligten. Das Bundessozialgericht in Kassel atte Mitte des letzten Jahres sogar einen neuen Senat peziell für Hartz-Fälle eingerichtet, weil dort etwa jedes ünfte Revisionsverfahren landet. Die Gerichte geben in inzelfällen den Betroffenen Recht; in anderen machen ie die Ablehnung nachvollziehbar. Hartz IV hat für mehr Arbeitsplätze gesorgt: bei den rbeitsagenturen, bei den Kommunen und bei Gerich- en. Nur die, die schneller auf einen Arbeitsplatz vermit- elt werden und damit die Möglichkeit bekommen soll- en, zusätzlich zu den Leistungen selbst zu ihrem ebensunterhalt beizutragen, haben von diesem Be- chäftigungsprogramm bisher nicht profitiert. Die Reform galt als bahnbrechend; es gab Befürwor- er und Gegner, Gewinner und Verlierer. Aber nur wirk- ich Bedürftige sollen vom Staat unterstützt werden. chließlich werden die Transferleistungen von der Ge- einschaft der Bürgerinnen und Bürger finanziert. Seit anuar erhalten ALG-II-Empfänger 35 Prozent weniger eistungen, wenn sie im Krankenhaus oder in einer sta- ionären Rehabilitationsmaßnahme sind. Dies ist streitig nd wird kritisiert, weil man nicht die Möglichkeit hat, ahlzeiten ausfallen und sich das Geld auszahlen zu las- en. Wir brauchen für die Leistungsbezieher eine andere erspektive als mehr Anträge für mehr Leistung, näm- ich die Perspektive auf Beschäftigung. Wir brauchen uch für diejenigen, die die finanzielle Grundlage des eistungsbezuges ermöglichen, eine andere Perspektive. as sind die Menschen in der Mitte der Gesellschaft. Sie üssen entlastet statt immer weiter belastet werden. Die ragen sich zu Recht, warum der Aufschwung bei ihnen icht angekommen ist, wo der Abschwung schon in ichtweite geraten ist. Beim ALG II handelt es sich um ein steuerfinanzier- es soziokulturelles Existenzminimum, das auf der Basis er alle fünf Jahre stattfindenden Einkommens- und Ver- rauchsstichprobe ermittelt wird. Das Arbeitslosengeld oll und kann durch Hinzuverdienste aufgestockt wer- en. Das Bundessozialgericht hat im November 2006 estgestellt, dass der monatliche Regelsatz nicht gegen as Grundgesetz verstößt. 15066 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) Arbeitslose sollten aktiviert und vermittelt statt mög- lichst lange alimentiert werden. Fördern und Fordern war als Begriffspaar in aller Munde. Diese Ziele wurden bisher nicht erreicht, weil die notwendigen Rahmenbe- dingungen nicht gesetzt wurden. Um mehr Arbeitsplätze zu schaffen, müssen Steuern und Abgaben gesenkt, Bü- rokratie abgebaut und arbeits- und tarifrechtliche Vor- schriften gelockert werden. Die pauschalierten Regelsätze geben den Menschen die Freiheit, ihr Geld so einzusetzen, wie sie es brau- chen. Die Situation für die betroffenen Leistungsemp- fänger hat sich aber bisher nicht wesentlich verbessert. Eine schnellere Vermittlung in Beschäftigung hat nicht stattgefunden. Das Personal ist mit Verwaltungs- statt Vermittlungsaufgaben befasst. Aber bisher wurden we- der neue Arbeitsplätze geschaffen, noch wurden die An- reize zur Arbeitsaufnahme attraktiv gesetzt. Statt der Einführung eines Niedriglohnsektors, der diesen Men- schen die Chance auf Beschäftigung gibt, werden wei- tere Arbeitsplätze durch die geplante Einführung von flächendeckenden Mindestlöhnen gefährdet. Sie ver- drängen Arbeitsplätze in die Schwarzarbeit und ver- schärfen dadurch die Lebenssituation von Langzeitar- beitslosen. Deshalb hat die FDP die Auflösung der Bundesagen- tur für Arbeit in ihrer jetzigen Form und die Neuordnung ihrer Aufgaben gefordert. Wir fordern den verantwor- tungsvollen Umgang mit den Mitteln der Beitrags- und Steuerzahler und die Anpassung an die Bedürfnisse der Arbeitslosen, Arbeitgeber und Arbeitsuchenden. Das Zuständigkeitschaos von Arbeitsagenturen, Kommunen und Arbeitsgemeinschaften muss beendet werden. Wir wollen, dass alle Arbeitslosen in kommunalen Job- centern betreut und beraten werden, weil die Kommunen besser auf individuelle Problemlagen und den regionalen Arbeitsmarkt reagieren können. Darin sehen wir uns auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt, das im Dezember 2007 entschieden hat, dass die Errichtung von Arbeitsgemeinschaften gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes verstößt. Die Bundesregierung hat drei Jahre Zeit, um für eine neue Ordnung zu sorgen. Ich hoffe sehr, dass die FDP von den Wählerinnen und Wählern beauftragt wird, an den entscheidenden Stellen eine liberale Richtung vorzugeben. Ich hoffe sehr, dass wir zu einem Systemwechsel beitragen kön- nen. Die FDP war die erste Partei, die ein Bürgergeld für Deutschland beschlossen hat. Im Gegensatz zu anderen wollen wir kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern ein bedarfsorientiertes Bürgergeld, ein Steuer- und Transfersystem aus einem Guss. Alle steuerfinanzierten Sozialtransferleistungen wer- den gebündelt, die Sozialbürokratie verschlankt und das Transferleistungssystem transparenter und fairer. Alle, die arbeitsfähig sind, bekommen das Bürgergeld über die Fi- nanzämter, die es als Negativsteuer berechnet. Diejenigen, die leistungsfähig sind, haben damit den klaren Anreiz, dass ihnen Arbeit ein höheres Netteinkommen einbringt. Die eigene Anstrengung zahlt sich – unabhängig von Fa- milienstand, Anzahl der Kinder und so weiter – aus. Das A d T g B b J a d d D l s m e i s t g k m l w A t t l d i r l k a r e g s M P – u A r e Ü d je w le k f L (C (D LG II leistet das nicht, weil für alle Familien mit Kin- ern jeder selbst erarbeitete Cent über 1 500 Euro von den ransferleistungen abgezogen wird. Zusätzliche Anstren- ungen zahlen sich also nicht aus. Das ist nicht gerecht. ei unserem Bürgergeld-Konzept hat der arbeitende Ar- eitnehmer netto immer mehr als der, der nicht arbeitet. eder Erwerbsfähige bleibt verpflichtet, zumutbare Arbeit uch anzunehmen. Das Bürgergeld stellt ein Mindesteinkommen für je- en sicher, und zugleich schafft es zusätzliche Anreize, urch Arbeit ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen. amit ist es gerechter und wirksamer als jede Mindest- ohnregelung. Das Bürgergeld muss individuell ausge- taltet werden, je nach Lebenssituation. Das Bürgergeld uss so berechnet werden, dass es bezahlbar bleibt und ine hinreichende Versorgung gewährleistet. Wir wissen, dass die Umsetzung unserer Forderung m politischen Wettbewerb sehr schwierig wird, aber wir ind bereit, uns dieser Aufgabe zu stellen. Katja Kipping (DIE LINKE): Im vorliegenden An- rag fordern die Grünen, die zum 1. Januar 2008 in Kraft etretene ALG-II-Verordnung zur Berechnung von Ein- ommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkom- en und Vermögen im Sinne des Grundsatzes pauscha- ierter Leistungen zu überarbeiten. Dabei soll gesichert erden, dass Verpflegungsleistungen bei stationären ufenthalten oder Teilverpflegungen in Kindertagesstät- en und Schulen grundsätzlich nicht auf die Regelleis- ung angerechnet werden dürfen. Sowohl die grundsätz- ichen Erwägungen als auch die konkreten Forderungen es Antrags werden von uns geteilt. Die Linke hat selbst n ihren eigenen Anträgen immer wieder ähnliche Forde- ungen erhoben. So haben wir bereits mehrfach die deut- iche Anhebung des Regelsatzes, die Berücksichtigung inder- und jugendspezifischer Bedarfe und kürzlich uch die Nichtanrechnung von Verpflegung bei stationä- em Aufenthalt auf die Regelleistung gefordert. Hier teilt meine Fraktion die Sicht der Grünen, dass ine solche Anrechnung – auch jenseits einer Bagatell- renze – dem Grundsatz der Pauschalierung wider- pricht. Gleichzeitig möchte ich die Interpretation des inisteriums, dass mit der Verordnung dem Votum des etitionsausschusses weitgehend entsprochen wurde diese Sichtweise können Sie gern in der Antwort auf nsere Kleine Anfrage zu Implikationen der neuen LG-II-Verordnung nachlesen – auf das Schärfste zu- ückweisen. Ebenfalls lehnen wir, wie die Grünen, eine Ermessens- ntscheidung durch die Grundsicherungsträger bei der berprüfung der Betriebsausgaben von Selbstständigen, ie ergänzendes ALG II beziehen, ab. Statt in Zukunft um den Bleistift und jede Druckerkartusche zu streiten so- ie noch mehr bürokratischen Aufwand zu erzeugen, sol- n sich die Jobcenter auf gute Beratung und Vermittlung onzentrieren. Mit den Grünen teilen wir schließlich auch die Be- ürchtung, dass die neue ALG-II-Verordnung von den eistungsbehörden dazu genutzt werden könnte, lokale Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15067 (A) ) (B) ) Unterstützungsmaßnahmen zur Abwendung sozialer Härten auf die Hilfeleistungen anzurechnen. Ich denke da beispielsweise an die sozialen Aktivitäten von Initia- tiven und Kommunen, die für eine preisgünstige Ver- pflegung in Schulen und Kindertagesstätten sorgen. Der- artige Leistungen könnten dann auf die ohnehin schon nicht bedarfsdeckende Regelleistung angerechnet wer- den. Folglich würde die Verelendung und Ausgrenzung von Kindern durch Hartz IV auf die Spitze getrieben, während die Regierung in Berlin wortreich die Kinder- armut beklagt. Hier ist dringend eine Klarstellung erfor- derlich. Ich kann es gar nicht oft genug sagen: Ebenso drin- gend erforderlich ist die im Antrag angemahnte Anhe- bung der Regelsätze. Dem Bundestag liegen hier zwei Anträge der Linken und der Grünen vor, die zügig be- schlossen werden könnten. Die Koalitionsfraktionen blockieren aber aufgrund des Wahlkampfs den Anhö- rungstermin. Nach den Wahlen in Hamburg werden sie Gelegenheit haben, den Wünschen der Bevölkerung nach mehr sozialer Gerechtigkeit zu entsprechen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht immer ist die Bundesregierung unentschlossen: Zum ers- ten Januar diesen Jahres ist eine Neufassung der „Ver- ordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld“ in Kraft getreten. Diese ALG-II-Verordnung verstößt gegen den Grundsatz pauschalierter Regelleistungen, gängelt die Leistungsbe- ziehenden im Detail und überzieht die Jobcenter mit zu- sätzlicher Bürokratie. Wie verhält es sich zum Beispiel, wenn ALG-II-Be- ziehende als Selbstständige ergänzendes Arbeitslosen- geld II erhalten? Sie können nunmehr nur noch solche Betriebsausgaben absetzen, die im Allgemeinen den Le- bensumständen eines ALG-II-Beziehenden entspre- chen. Die Fallmanager sollen bei Selbstständigen prüfen, welche „tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben“ ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzu- setzen sind. Was sind denn „notwendige Ausgaben“? Ist der – steuerlich unproblematisch absetzbare – geleaste Mittelklassewagen eines Versicherungsvertreters noch notwendig im Sinne der Verordnung? Oder darf nun nur noch ein gebrauchtes Fahrzeug abgesetzt und abge- schrieben werden? Das heißt: Selbstständige, die sich am Existenzminimum bewegen, müssen sich jetzt mit ihrer Leistungsbehörde abstimmen, welche Betriebsaus- gaben tatsächlich notwendig sind. Vor dem 1. Januar 2008 galt für die Leistungsbehörden als Maßstab zur Beurtei- lung der Notwendigkeit einer Ausgabe noch das Steuer- recht. Jetzt müssen Selbstständige, die in der Regel nur vorübergehend auf ALG II angewiesen sind, eine zusätz- liche Buchführung für den Fallmanager erstellen und im Zweifelsfall Investitionsentscheidungen mit ihrem Fall- manager abstimmen. Mit diesem Eingriff in die unter- nehmerische Handlungsfreiheit ist die Verordnung ein ausgezeichnetes Instrument zur Verhinderung von Exis- tenzgründungen. B s S z t a n m E w d O B t ü d E r r A g 8 k l f h n g R g B 2 B D K e r s w n V g u g r m R N n m k r s l I g (C (D Mit der Arbeitslosengeld-II-Verordnung bricht die undesregierung mit dem sinnvollen Prinzip der pau- chalierten Leistung. Im Unterschied zur früheren ozialhilfe ist mit dem Zweiten und Zwölften Buch So- ialgesetzbuch der Grundsatz pauschalierter Regelleis- ungen eingeführt worden, damit die Hilfebedürftigen utonom Konsumentscheidungen treffen können und icht für jede größere Anschaffung einen Antrag stellen üssen. Dies bedeutet, dass nicht in jeder Lebenslage innahmen und Ausgaben gegeneinander aufgerechnet erden. Wir erinnern uns als Sozialpolitiker noch alle an ie langwierigen und demütigenden Prozesse, die etwa bdachlose führen mussten, denen die Leistung mit der egründung gekürzt wurde, sie bräuchten zu Weihnach- en keinen Christbaum. Nun feiert diese überwunden geglaubte Scheinlogik bereifriger Sozialamtsleiter fröhliche Urständ im Bun- esministerium für Arbeit und Soziales: Künftig soll das ssen in Krankenhäusern und anderen stationären Ein- ichtungen zu 35 Prozent auf die Regelleistung ange- echnet werden, allerdings ohne dass die zusätzlichen usgaben für den Krankenhausaufenthalt Berücksichti- ung finden. Die eingeführte Bagatellgrenze von 3 Euro ist ein Bestrafungsinstrument für die wirklich ranken Leistungsbezieher, nämlich für solche, die sich änger als drei Wochen in stationärer Unterbringung be- inden. Mit der Anrechnung von Verpflegung im Kranken- aus auf den Regelsatz ignoriert die Bundesregierung icht nur den damaligen politischen Willen des Gesetz- ebers im Jahr 2003, sondern auch die herrschende echtsprechung, die eine Anrechnungsmöglichkeit als eldwertes Einkommen grundsätzlich verneint. Die undesregierung ignoriert überdies die am 27. Oktober 007 erfolgte einstimmige Zustimmung des Deutschen undestages zum Beschluss des Petitionsausschusses, rucksache 16/6618, der sich ausdrücklich gegen eine ürzung der Regelleistung bei einem Krankenhausauf- nthalt ausspricht. Und schließlich greift die Bundes- egierung mit dieser Regelung einem Urteil des Bundes- ozialgerichts vor, das noch in diesem Frühjahr erwartet ird. Tatsächlich steht die Verordnung juristisch auf töner- en Füßen. Die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene erordnung ist bereits vier Wochen später vom Sozial- ericht Berlin kassiert worden. Die Berliner Richter rteilen, dass die Bundesregierung mangels Ermächti- ungsgrundlage gar keine Verordnungsregelung zur An- echnung von Verpflegung im Krankenhaus als Einkom- en erlassen darf. Es bedarf hierzu einer gesetzlichen egelung, das heißt einer Änderung des SGB II. Da § 13 r. 1 SGB II wörtlich festlegt, dass auf dem Verord- ungswege nur geregelt werden kann, welche Einnah- en nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen, ann davon ausgegangen werden, dass die Sozialge- ichtsbarkeit sich in diesem Punkt einig ist. Hier stellt ich die Frage, warum der Verordnungsgeber handwerk- ich so schlecht arbeitet, dass die neue Arbeitslosengeld- I-Verordnung kurz nach Inkrafttreten zum Beschäfti- ungsprogramm für die Sozialgerichte wird. Wer hand- 15068 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) werklich eine derart schlechte Leistung abgibt, sollte sein Produkt wieder zurücknehmen. Überdies ist die Verordnung alles andere als ein Bei- trag zur Verwaltungsvereinfachung zur Entlastung der Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften. Mit der Bundes- agentur für Arbeit wurde die ALG-II-Verordnung offen- bar nicht abgestimmt. Die Bundesagentur vermutet zu Recht, dass die Verordnung mehr (Bürokratie-)Kosten verursacht, als durch vermeintlichen Missbrauch einge- spart werden kann. Statt staatlicher Gängelung im Detail sollten die Selbstbestimmungsrechte der Betroffenen ge- stärkt und die Handlungsfreiheit der Jobcenter herge- stellt werden, damit diese ihrer eigentlichen Aufgabe nachgehen können: die Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt zu fördern. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Das Erneuerbare- Energien-Gesetz darf nicht durch europäische Vorgaben für einen Zertifikatehandel unterlau- fen werden (Zusatztagesordnungspunkt 6) Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Das Thema erneuerbare Energien ist zurzeit in aller Munde. Es ver- geht kein Tag, an dem nicht in den Medien über die Kli- maschutzdebatte, Energiepolitik und die regenerativen Energien berichtet wird. Ende 2006 machten sowohl der Klimabericht des bri- tischen Regierungsberaters Sir Nicholas Stern als auch der Weltklimabericht der Vereinten Nationen deutlich, dass der Klimawandel zu den zentralen Herausforderun- gen unserer Zeit gehört. So führte der IPCC im dritten Teil des vierten Weltkli- maberichtes „Mitigation of Climate Change“ drastisch vor Augen, dass der weltweite Ausstoß von Treibhaus- gasen zwischen 1970 und 2004 um 70 Prozent zugenom- men hat. Fortschritte in der Energieeffizienz wurden durch die wachsende Weltbevölkerung und das stei- gende weltweite Einkommen größtenteils wieder zu- nichte gemacht. Sollte die derzeitige Entwicklung anhal- ten, könnte der Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2000 um 25 bis 90 Prozent zuneh- men. Klar ist, dass Deutschland und Europa sich der He- rausforderung des Klimawandels stellen müssen. Deutschland, mit seiner Expertise in vielen Bereichen der Produktions- und Energietechnik, kann und sollte den Klimawandel auch als Chance für einen großen In- novationsschub begreifen. Die Große Koalition hat dem Klimaschutz oberste Priorität eingeräumt. Die deutsche EU-Ratspräsident- schaft und die G-8-Präsidentschaft standen ganz unter dem Primat der internationalen Klimaschutzpolitik, in der Bundeskanzlerin Angela Merkel bemerkenswert am- bitionierte CO2-Reduktionsziele international durchset- zen konnte. f f F S E A W s d 2 g B e p z m z h I K h e 3 E b g s 2 E a M u g E D b e e r B K s I d v M Z l B d d t Z e (C (D So hat der Europäische Rat auf seiner Frühjahrskon- erenz im März 2007 beschlossen, den Ausstoß der ge- ährlichen Treibhausgase im Vergleich zu 1990 um ein ünftel zu reduzieren. Sollten große nichteuropäische taaten diesem Beispiel folgen, will die EU die CO2- missionen bis 2020 sogar um 30 Prozent mindern. Der nteil von erneuerbaren Energien aus Sonne, Wasser, ind, Erdwärme und Biomasse am europäischen Ge- amtenergieverbrauch soll bis dahin mit 20 Prozent ver- reifacht werden. Die Energieeffizienz will die EU bis 020 um 20 Prozent erhöhen. Mittelpunkt der deutschen Klimaschutzanstrengun- en ist zurzeit die Umsetzung dieser Beschlüsse. Das undeskabinett hatte im August 2007 die Eckpunkte für in „Energie- und Klimapaket“ beschlossen, welches ünktlich zur Weltklimakonferenz auf Bali am 5. De- ember als umfangreiches Paket der Bundesregierung it 14 Gesetzen und Verordnungen vorgelegt wurde. Ein weites kleineres Paket mit weiteren Rechtsetzungsvor- aben wird am 21. Mai dieses Jahres folgen. Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm, EKP, verdoppelt Deutschland seine Anstrengungen zum limaschutz. Zurzeit wurde eine Reduktion der Treib- ausgasemissionen um 18 Prozent gegenüber 1990 rreicht; das Programm soll eine Reduktion um etwa 6 Prozent erzielen. Damit ist ein großer Schritt hin zur rreichung des Klimaschutzziels von minus 40 Prozent is 2020 getan. Das Integrierte Energie- und Klimapro- ramm ist damit nicht nur in der Geschichte der deut- chen Klimapolitik, sondern auch international einmalig. Die EU-Kommission hat nun wieder ihrerseits am 3. Januar 2008 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur nergie- und Klimapolitik vorgestellt. Es zeigt den Weg uf, wie die Beschlüsse des Europäischen Rats vom ärz 2007 auf die Mitgliedstaaten heruntergebrochen mgesetzt werden können – nämlich den Anteil der re- enerativen Energien am Endenergieverbrauch in der U bis 2020 auf insgesamt 20 Prozent zu erhöhen. Für eutschland wurde eine nationale Quote von 18 Prozent is zum Jahr 2020 festgelegt. Im Zusammenhang mit der Quotenfestsetzung für inzelne Mitgliedstaaten wurde auch über die möglichst ffiziente Allokation der unterschiedlichen erneuerba- en Energien diskutiert. So macht die Überlegung, zum eispiel Windkraftanlagen vor allem an den windstarken üstenstandorten und Fotovoltaikanlagen vor allem im onnigen Südeuropa zu platzieren, durchaus Sinn. Ein nstrument, um dieses Ziel zu erreichen, könnte der Han- el mit Ökozertifikaten sein. Mit dem Zertifikatehandel ersucht die Kommission zudem dem Wunsch einiger itgliedstaaten nach zusätzlicher Flexibilität bei der ielerfüllung nachzukommen, was ebenfalls grundsätz- ich erstrebenswert ist. Dennoch ist die CDU/CSU-Fraktion im deutschen undestag strikt dagegen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt iesen Handel zu ermöglichen und begrüßt daher aus- rücklich den Genehmigungsvorbehalt der Mitgliedstaa- en, den das Kommissionspapier für den Handel von ertifikaten für erneuerbare Energien auf Unternehmens- bene vorsieht. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15069 (A) ) (B) ) Einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung unserer Kli- maschutzziele im Strombereich leistet das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) mit der vorrangigen Einspei- sung und der Vergütungsregelung. Das EEG ist sogar ein besonders effizientes Instrument für einen zügigen Zu- bau von erneuerbaren Energien im internationalen Ver- gleich. Dies bescheinigt auch die EU-Kommission in ih- rem Papier „The support of electricity from renewable energy sources“, das am 7. Dezember 2005 veröffent- licht wurde. – Außerdem sind wir als Union entschieden der Auffassung, dass die Entscheidung über die Instru- mente zur Zielerreichung beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Sinne der Subsidiarität bei den Mitglied- staaten selbst liegen muss. Die Folge eines völlig offenen Zertifikatehandels könnte es nämlich sein, dass aus Mitgliedstaaten mit in- effizienteren Förderstrukturen und uneffektiverem Aus- bau der erneuerbaren Energien auf deutsche Zertifikate zugegriffen und damit die Erfüllung des nationalen Aus- bauziels verfehlt würde; und das obwohl die deutschen Stromverbraucher mit ihrer EEG-Umlage den Ausbau in unserem Land finanzieren. Der so finanzierte Erfolg würde dann aber anderen Mitgliedstaaten zugerechnet und Deutschland würde bei Nichterreichen des Ziels möglicherweise auch noch mit Sanktionszahlungen rechnen müssen. Das allerdings würde das sehr erfolgreiche EEG und vergleichbare Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaa- ten geradezu konterkarieren. Es würde den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland be- drohen und letztendlich wäre auch fraglich, ob das 20-Prozent-Ziel auf EU-Ebene insgesamt überhaupt er- reicht werden kann. Außerdem lassen die Ergebnisse von Gutachten annehmen, dass ein solches System zu weiteren hohen Belastungen für die europäischen Strom- verbraucher führen würde, die überhaupt keine positiven Effekte auf den Klimaschutz hätten. Deshalb hatte Deutschland sich im Vorfeld des Green Package erfolgreich gegen einen völlig offenen Zertifika- tehandel stark gemacht. Denn das EEG mit seiner Ein- speisevergütung ist sehr erfolgreich und hat sich über die Grenzen Deutschlands hinaus bewährt. Um es nicht zu gefährden, bitten wir die Bundesregierung, sich auch wei- terhin – bei den Beratungen des Green Package im Minis- terrat und im Hinblick auf die Diskussionen im Europäi- schen Parlament – für die individuelle Zielerreichung in den einzelnen Mitgliedstaaten einzusetzen. Das beinhal- tet, die Kommission und den Ministerrat davon zu über- zeugen, die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten über geeignete Förderinstrumente zur Zielerfüllung nicht einzuschränken, keinen europaweiten virtuellen Zertifi- katehandel zur Förderung erneuerbarer Energien auf der Ebene der Unternehmen einzuführen, den Staaten die Möglichkeit zu geben, Zielüberfüllungen von Staaten mit Defiziten anderer Staaten auszugleichen. Es macht keinen Sinn, mitten im Rennen die Pferde zu wechseln. Das Erreichen unserer ehrgeizigen Ausbau- ziele wird unter Anwendung der bewährten Instrumente schon schwierig genug werden. Deshalb denken wir im Bundestag nicht über die komplette Umstellung des För- d e n d g z W e c d V K t l f n H K A J g m r h s 3 r r e a E E e h w m 4 n s ti d E ü s w e a F b g f (C (D ersystems nach, sondern sind jetzt dabei, das EEG noch ffizienter zu gestalten und die erneuerbaren Energien äher an den Markt zu führen. Das EEG ist ein Erfolgsmodell: es forciert effektiv en Ausbau erneuerbarer Energien und trägt zur Versor- ungssicherheit bei, es ist ein Jobmotor, es sorgt für effi- ienten Klimaschutz und schafft Innovationen in der irtschaft. Wir wollen es deshalb zur Erreichung der hrgeizigen Klimaschutzziele erfolgreich weiterentwi- keln. Dies kann aber nur gelingen, wenn sichergestellt ist, ass das Erfolgsmodell EEG nicht durch europäische orgaben unterlaufen wird. Deshalb bitten wir Sie, liebe olleginnen und Kollegen, um Unterstützung des Koali- ionsantrags. Dirk Becker (SPD): Die Bundesrepublik Deutsch- and hat durch die Bundesregierung und die Koalitions- raktionen von CDU/CSU und SPD umfangreiche Maß- ahmen zum Klimaschutz auf den Weg gebracht. intergrund ist die im internationalen und europäischen ontext eingegangene Verpflichtung, den nationalen usstoß an Treibhausgasen um 40 Prozent bis zum ahr 2020 zu reduzieren. Damit wird Deutschland den rößten nationalen Anteil innerhalb der EU leisten, da- it diese insgesamt ihre geplanten Minderungsziele er- eichen kann. Wir unterstützen die EU ausdrücklich in ihrem Bemü- en, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent zu teigern, den Ausstoß der Treibhausgase EU-weit um 0 Prozent zu reduzieren und den Anteil der erneuerba- en Energien auf mindestens 20 Prozent zu steigern. Ge- ade dem Ausbau der erneuerbaren Energien fällt dabei ine entscheidende Schlüsselrolle zu. Die SPD-Bundestagsfraktion verweist daher mit Stolz uf das unter Rot-Grün verabschiedete erfolgreiche EG. Mittlerweile ist unbestritten bewiesen, dass das EG das effizienteste und günstigste System zur Markt- inführung erneuerbarer Energien im Stromsektor ist. Es at sich deutlich gegenüber anderen Modellen bewährt, as weder auf EU-Ebene noch im nationalen Vergleich it anderen Modellen bestritten wird. Mehr als 0 Länder haben daher mittlerweile das EEG für ihre ationale Strategie übernommen. Nicht zuletzt wegen die- er eindeutigen Erfolgsbilanz ist unser heutiger Koali- onspartner vom EEG-Kritiker zum Befürworter gewor- en. Dies bestätigt und freut uns natürlich besonders. Ebenso freut uns die Entwicklung des tatsächlichen EG-Anteils an der Stromerzeugung, die heute deutlich ber den ursprünglichen Prognosen liegt. Nur wenn die- es erfolgreiche deutsche Modell des EEG fortgeführt ird, kann Deutschland seinen Beitrag im Rahmen der uropäischen Minderungsziele erfüllen. Daher muss uch künftig die Entscheidungsfreiheit über geeignete örderinstrumente den Mitgliedstaaten überlassen blei- en. Das von der EU angedachte Zertifikatesystem hin- egen würde die Ausbauziele gefährden und die Kosten ür den Einsatz erneuerbarer Energien in die Höhe trei- 15070 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) ben. Dies ist weder im europäischen noch im deutschen Interesse. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, sich bei der Kommission und im Ministerrat, vor allem im Hin- blick auf die kommenden Schlussfolgerungen des EU- Frühjahrsgipfels zum Lissabon-Prozess, dafür einzuset- zen, dass im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Ent- scheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten über geeignete Förderinstrumente zur Zielerfüllung nicht eingeschränkt wird, dass kein europaweiter virtueller Zertifikathandel zur Förderung erneuerbarer Energien auf der Ebene der Unternehmen eingeführt wird, da dieser ein untaugliches und den Ausbau erneuerbarer Energien gefährdendes In- strument wäre, dass den Staaten die Möglichkeit gege- ben wird, Zielüberfüllungen von Staaten mit Defiziten anderer Staaten auszugleichen, und bei der EU-Kommis- sion und den Mitgliedstaaten, insbesondere bei der slo- wenischen und französischen Ratspräsidentschaft, für diese Positionen zu werben. Michael Kauch (FDP): Umweltverträglichkeit, Wirt- schaftlichkeit und Versorgungssicherheit sind die Voraus- setzungen für eine nachhaltige Energieversorgung. Des- halb setzen auch die Freien Demokraten auf einen deutlich stärkeren Einsatz erneuerbarer Energiequellen in Deutschland und in Europa. Ja, dazu brauchen wir auch staatliche Fördermaßnahmen. Doch auch eine Förderpoli- tik erneuerbarer Energien muss sich an der Wirtschaftlich- keit messen lassen und mehr Wettbewerb als bislang zu- lassen. Für einen marktwirtschaftlichen, effizienten Weg zur Förderung der erneuerbaren Energien – dafür steht die FDP. Die Zielsetzungen des Europäischen Rates vom März 2007, wonach der Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf 20 Prozent am Primärenergieverbrauch gesteigert werden soll, begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich. Und – darin unterscheiden wir uns offen- sichtlich von den anderen Fraktionen im Bundestag – wir sehen in dem Vorschlag der Europäischen Kommis- sion Anfang dieses Jahres nicht zuerst einen Angriff auf das deutsche EEG, sondern vor allem eine Chance, auch andere Wege zur Förderung der erneuerbaren Energien in ganz Europa zu gehen. Ein Handel mit „Grünstrom-Zertifikaten“ würde be- deuten, dass die erneuerbaren Energien dort ausgebaut werden, wo es am wirtschaftlichsten ist. Wir stimmen Ihnen zu, dass es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben soll, ob sie so einen Handel auch auf Unternehmens- ebene zulassen. Dafür spricht das Subsidiaritätsprinzip. Aber wir sagen anders als die Koalition: Auch Deutsch- land sollte sich in nationaler Entscheidung für den weite- ren Zubau bei den erneuerbaren Energien am Modell des Handels mit „Grünstrom-Zertifikaten“ orientieren – zu- mindest nach einer angemessenen Übergangsperiode. Die bisherige Ausrichtung des EEG, wodurch allein die Erzeugung von elektrischem Strom und dessen Ein- speisung in ein bestehendes Netz zu staatlich vorgegebe- nen Preisen und bei selektiver Förderung bestimmter Techniken gefördert wird, ist nicht sinnvoll; denn das EEG ist anfällig für das Lobby-Gezerre bei der Festle- g r d h e W c m d v p k r d b A d Z D t f n e r s I g e z g t N d k s S w h b d D n a w m p s e c d d h w t E (C (D ung der Einspeisepreise. Und das EEG ist zwar empi- isch leistungsfähig beim Zubau von Kapazitäten, aber abei eben nicht effizient. Wenn die Koalition das be- auptet, dann hat sie die Gutachten der EU-Kommission ben nicht richtig gelesen. Man kann nicht einfach indstrom in Deutschland und Großbritannien verglei- hen und dann sagen, das EEG sei billiger. Was ist denn it den Preisen der anderen erneuerbaren Energien, die as EEG fördert? Hier wird doch zum Teil deutlich mehr om Verbraucher aufgewendet. Solch eine Rosinen- ickerei beim Vergleich der Effizienz von Systemen ann man nicht seriös machen. Die FDP plädiert nicht für ein reines Mengensteue- ungsmodell wie in Großbritannien, sondern für ein Mo- ell der differenzierten Mengensteuerung. Wir halten da- ei eine prinzipielle Fortsetzung der EEG-Förderung für ltanlagen für richtig. Für den Neubau wollen wir aber en Einstieg in den EU-weiten Handel mit „Grünstrom- ertifikaten“. Dabei sollten die Energieversorger in eutschland verpflichtet werden, bis 2020 im Stromsek- or für 30 Prozent ihrer verkauften Energiemenge Zerti- ikate nachzuweisen, um das Gesamtziel „20 Prozent er- euerbarer Energien am Primärenergieverbrauch“ zu rreichen. EEG-Mengen aus Bestandsanlagen sind da- auf anzurechnen. Die wichtigste Abweichung von der reinen Mengen- teuerung im FDP-Modell besteht aber in Folgendem: nnovative und vielversprechende Technologien, die auf- rund ihres Entwicklungsstandes im Markt noch nicht igenständig bestehen können, sollen aus unserer Sicht usätzlich steuerfinanzierte, zeitlich befristete und de- ressive Zuschüsse zu den Erlösen erhalten, die die Be- reiber im System der Mengensteuerung erwirtschaften. utznießer solcher Erlöszuschüsse wäre unter anderem. ie Fotovoltaik, da sie, von einem hohen Kostenniveau ommend, massive Kostensenkungsraten pro Jahr reali- iert. Eine solche Technologiepolitik sollte aber vom teuerzahler und nicht vom Stromverbraucher finanziert erden, denn den Nutzen für den Standort Deutschland aben nicht nur diejenigen, die einen hohen Stromver- rauch haben. Die Entscheidung der EU-Kommission zur Förderung er erneuerbaren Energien in Europa ist keine Gefahr für eutschland, sondern eine Chance. Wir sollten auch im ationalen Interesse diese Chance annehmen und nicht llein in Abwehrhaltung gegenüber der EU verfallen, ie es der vorliegende Antrag von Union und SPD vor- acht. Das EEG als heilige Kuh der deutschen Energie- olitik – die ideologische Lobhudelei aufs EEG im Fest- tellungsteil des Antrags, die ein Instrument quasi zum igenständigen Ziel erhebt, ist mit der FDP nicht zu ma- hen. Der Antrag ist im Übrigen völlig überholt; denn as, was Sie in Ihrem Antrag letztlich fordern, nämlich ie nationale Entscheidung über das Förderinstrument, at die EU-Kommission doch längst vorgesehen. Wir erden deshalb den unausgegorenen Schaufenster-An- rag der Koalition ablehnen. Hans-Kurt Hill (DIE LINKE): Das Erneuerbare- nergien-Gesetz ist ein Erfolgsmodell, das weltweit Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15071 (A) ) (B) ) Schule macht. Es ist ein Garant für die Erreichung der erforderlichen Klimaschutzziele und ersetzt knappes und teures Öl und Gas. Das EEG ist ein Beschäftigungsmo- tor und eine wirksame Friedensdividende. Denn um So- lar- und Windenergie wird kein Krieg geführt, während Öl und Atomenergie immer näher an militärische Ten- denzen heranrücken. Es gibt jedoch Hindernisse beim Ausbau der erneuer- baren Energien. Dabei meine ich nicht die FDP, die sich mit der ablehnenden Haltung gegenüber dem EEG be- reits ins Abseits befördert hat. Vielmehr schürt die kar- tellartige Energiewirtschaft Stimmung gegen die Zu- kunftsenergien. Da ist es doch erstaunlich, dass SPD- Umweltminister Gabriel der Kohlelobby das Wort redet und Herr Clement der Atomindustrie beispringt. Wofür stehen die Sozialdemokraten eigentlich? Ist ihnen nicht bewusst, dass sie mit den EEG-Verhinderern Tango tan- zen? Sie lassen sich besser von Frau Ypsilanti in Hessen beraten. Die sagt ganz klar: Keine neuen Kohlekraft- werke, raus aus der Atomkraft und 100 Prozent erneuer- bare Energien! Man muss festhalten, dass die Verhinderer unter den Energiebossen auf EU-Ebene fast einen Sieg davonge- tragen haben. Sie wollten das Erfolgsmodell EEG euro- paweit abschaffen und durch einen Zertifikatehandel er- setzen. Die Folge wäre ein Stillstand bei den erneuerbaren Energien gewesen. Denn wenn in jedem Land nur noch Unternehmen bestimmte Anteile erneuer- barer Energien europaweit handeln, wäre ein Technolo- gie-Dumping die Folge: Nur was billig ist und einfach zu realisieren, käme zum Zuge. Innovation, Weiterent- wicklung und kluge Netzintegration würden auf der Strecke bleiben. Darüber hinaus ist die Zertifikatelösung für die Stromkunden teurer als das EEG. Das zeigen die Beispiele in den Ländern, die mit diesem Modell leben müssen. Deshalb ist es richtig, mit dem vorliegenden Antrag im Bundestag die Reihen zu schließen – vielleicht auch mit Hilfe der Liberalen – und ein klares Signal an die EU-Kommission und die Energiebosse zu senden: Das EEG muss erhalten bleiben und als Erfolgsmodell EU- weit durchgesetzt werden. Deshalb wird die Linksfrak- tion dem Antrag zustimmen. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass Die Linke deutlich höhere Anteile an erneuerbaren Ener- gien in Deutschland und Europa für machbar hält. Aus unserer Sicht ist auch eine stärkere Senkung des Klima- gasausstoßes erforderlich. Das haben wir an anderer Stelle deutlich gemacht. Auch halten wir einen Aus- tausch von erneuerbaren Energiemengen bei Übererfül- lung der einzelstaatlichen Ziele für falsch. Gleichwohl stellen wir uns hinter die Hauptforderung des Antrags: Kein Zertifikatehandel für erneuerbare Energien auf Kosten von Arbeitsplätzen und Innovation. Das EEG darf nicht durch die Energiekonzerne unterlaufen wer- den. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat einen uner- wartet erfolgreichen Siegeszug hinter sich. Bei der Ver- a Z e ü k w t q E w n u a p w t m M d D t P I b d s d s v K s G e J i u m H ö B z te d i f s f z d s K a t s d m (C (D bschiedung im Jahre 2000 gab es vor allem Kritiker und weifler, ob das angepeilte Ziel von 12,5 Prozent Anteil rneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2010 berhaupt erreichbar sei. Ende 2007 wurden allen Un- enrufen zum Trotz bereits 14,3 Prozent erreicht. Hätten ir 2000 auf die Gegner des EEGs gehört und ein Quo- en-Zertifikatssystem eingeführt, hätte dies zwei Konse- uenzen gehabt: Erstens. Der Ausbau der erneuerbaren nergien wäre ins Stocken gekommen. Und zweitens äre der Ausbau viel teurer gekommen. Deutschland utzt zehnmal mehr Windenergie als Großbritannien, nd das, obwohl in Großbritannien viel mehr Wind weht ls hierzulande und obwohl in Großbritannien fast dop- elt so viel für die Kilowattstunde Windstrom gezahlt ird. Deutschland hat mit dem EEG das weltweit bedeu- endste Innovationsprogramm. Nur mit diesem Förder- odell konnten Technologien wie die Fotovoltaik einen arkt entwickeln. Es gibt kein Quoten-Zertifikatsmo- ell, das der Fotovoltaik einen Markt gegeben hätte. eutschland ist heute nicht nur Weltmeister bei der Fo- ovoltaik. Hierzulande werden auch die niedrigsten reise für Fotovoltaikanlagen bezahlt. Dies hat sogar die nternationale Energieagentur bestätigt. Bestätigt wurde sowohl die Effektivität des Erneuer- are-Energien-Gesetzes als auch dessen Effizienz von er EU-Kommission. Das heißt die EU-Kommission ist ich vollkommen bewusst, dass mit diesem Instrument er Ausbau der erneuerbaren Energien besonders umfas- end und kostengünstig vorangetrieben wird. Umso un- erständlicher sind die Versuche von Teilen der EU- ommission, das EEG durch ein Fördermodell abzulö- en, das sich bislang nirgends auf der Welt bewährt hat. etrieben wird die EU-Kommission vor allem von der uropäischen konventionellen Energiewirtschaft, die ahr für Jahr mitansehen muss, wie erneuerbare Energien hren Atom- und Kohlekraftwerken Konkurrenz machen nd die Preise senken. Die Stromkonzerne wollen die erneuerbaren Energien it einem Quoten-Zertifikatssystem ähnlich in ihren errschaftsbereich übernehmen, wie dies den Mineral- lkonzernen mit den nationalen Quotensystemen für iokraftstoffe gelungen ist. Mehr noch: Die Energiekon- erne erhoffen sich Mitnahmeeffekte mit dem ineffizien- n Zertifikatssystem. Als Vorbild soll der Emissionshan- el dienen, der den Energiekonzernen Mitnahmeeffekte n mehrstelliger Milliardenhöhe ermöglicht hat, aber aktisch noch kein CO2 eingespart hat. Wissenschaftler chätzen die möglichen Mehrkosten eines Quoten-Zerti- ikatssystems auf etwa 100 Milliarden Euro im Vergleich u Stromeinspeisungssystemen. Kein Wunder, dass hier ie Lobbyisten scharren, damit dieser neuer Fettnapf ge- chaffen wird. Es fragt sich nur, wieso Teile der EU- ommission die Interessen der Stromkonzerne vertreten nstatt die der Bürger. Der Richtlinienentwurf sieht entgegen den Befürch- ungen keine Verpflichtung zu einem Quoten-Zertifikats- ystem vor. Dennoch enthält er eine Reihe von Ansätzen, ie in diese Richtung gehen. Mehr noch: Die EU-Kom- ission arbeitet im Hintergrund weiter in Richtung Quo- 15072 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) ten-Zertifikatssystem. Umso wichtiger ist, dass die Re- gierungen hier dagegenhalten. Es ist daher von großer Bedeutung, dass der Deutsche Bundestag der Bundesre- gierung einen eindeutigen Auftrag gibt. Wir begrüßen daher den Antrag der Regierungsfrak- tionen, der genau dies tut, nämlich die Bundesregierung auf die Verteidigung des bewährten Erneuerbare-Ener- gien-Gesetzes festzulegen, und dazu auffordert, dass sie gegen ein europäisches Quoten-Zertifikatssystem an- geht. Der Antrag der Regierungsfraktionen findet daher unsere Zustimmung. Sicher, es gibt auch Punkte, wo wir uns mehr Mut in dem Antrag gewünscht hätten. So begrüßt der Antrag die Ziele der EU zur Einsparung von CO2 und zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir sind uns sehr bewusst, dass diese Ziele mutlos und viel zu vorsichtig sind. Aber das deutsche Beispiel hat gezeigt, dass Ziele nachrangig sind, wenn das Instrument stimmt. Wenn die 20 Prozent für erneuerbare Energien europaweit deutlich vor 2020 erreicht werden, ist das Ziel Makulatur. Erforderlich wäre hierfür allerdings die europaweite Einführung von Stromeinspeisungssystemen im Stromsektor. Die Bun- desregierung sollte sich genau dafür einsetzen. Damit könnte sie auch die Peinlichkeit ausgleichen, dass die Kanzlerin sich in der EU für ein 20-Prozent-Ziel für er- neuerbare Energien eingesetzt hat, ihre Minister aber später in Brüssel dafür kämpften und kämpfen, dass Deutschland lediglich 18 Prozent erreichen muss. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Arbeitsplatzabbau bei Airbus verhin- dern – Staatliche Sperrminorität bei EADS her- stellen (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU): Die Luftfahrt- branche ist ein wesentlicher Stützpfeiler der deutschen Industrie und muss es auch bleiben. Sie ist eine hoch- innovative Zukunftsindustrie, die Wachstum und Arbeit garantiert: mit steigendem Branchenumsatz, der 2006 fast 20 Milliarden Euro betrug; mit über 85 000 Mit- arbeitern und mit hohen Forschungsausgaben von durch- schnittlich rund 20 Prozent des Umsatzes. Das europäische Gemeinschaftsprojekt Airbus und seine Zulieferer- und Ausrüstungsindustrie sind hier die wichtigsten Akteure. Sie haben Deutschland und Europa zum Weltmarktführer im zivilen Luftfahrtbau gemacht. Rund 40 Prozent der Airbus-Produktion kommen aus Deutschland. 2007 konnte die EADS-Tochter Airbus wieder Rekordaufträge und -verkäufe verbuchen. Und doch ist die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luft- fahrtindustrie noch lange kein Selbstläufer. Der Druck der internationalen Konkurrenz wächst. Zudem ist gerade Airbus, das Paradepferd der deut- schen und europäischen Luftfahrtindustrie, in den letzten zwei Jahren in Turbulenzen geraten und hat die Zuliefer- industrie in Mitleidenschaft gezogen. Managementfeh- l A E g B b s g s w V D A Z d d h Z t w v W s t d W k D s o l A P w z U r e m e E v n d P k m c G s m ü s (C (D er, Finanzierungsprobleme durch Verzögerungen beim irbus 380 und Kostensteigerungen durch den starken uro machten das milliardenschwere Sanierungspro- ramm Power 8 notwendig, um der Konkurrenz von oeing standzuhalten und die Finanzierung neuer Air- us-Modelle zu sichern. Power 8 hat einen großen Um- trukturierungsprozess in der Airbus-Industrie in Gang esetzt. Davon sind besonders deutsche Produktions- tandorte und deutsche Arbeitsplätze betroffen. Europa- eit müssen rund 10 000 Airbus-Arbeitsplätze in der erwaltung abgebaut werden, davon allein 3 700 in eutschland. Die deutschen Werke Nordenham, Varel, ugsburg und Laupheim stehen zum Verkauf. Und die ahl der Zulieferbetriebe soll auf nur noch wenige Mo- ul- und Systemlieferanten reduziert werden. Verschärft wird das Problem für Deutschland durch ie EADS-interne Konkurrenz mit Frankreich. Eine an- altende Dollarschwäche könnte zudem in absehbarer eit dazu führen, dass EADS Teile der Airbus-Produk- ion in den Dollarraum, in die USA, verlagert. Das hätte eiteren Arbeitsplatzabbau in Deutschland zur Folge, or allem bei den Zulieferbetrieben. Die internationale ettbewerbsfähigkeit der stark fragmentierten, mittel- tändischen deutschen Ausrüster- und Werkstoffindus- rie würde dadurch zusätzlich geschwächt, und so würde er Luftfahrtstandort Deutschland insgesamt gefährdet. Handlungsbedarf besteht daher auch für die Politik. ir brauchen starke zukunftsfähige Standorte und zu- unftsfähige Arbeitsplätze in der Luftfahrtindustrie in eutschland. Wir brauchen ein stabiles deutsch-franzö- isches Gleichgewicht bei Airbus, damit deutsche Stand- rte und Zulieferunternehmen auch künftig bei Entwick- ung und Produktion entsprechend der bisherigen rbeitsteilung berücksichtigt werden. Dafür muss die olitik die Rahmenbedingungen setzen. Gleichzeitig müssen die Konzernstrukturen insgesamt eiter gestrafft und das Sanierungsprogramm Power 8 um Erfolg geführt werden. Dafür ist jedoch allein das nternehmen zuständig. Der Antrag der Fraktion Die Linke wird diesen He- ausforderungen nicht gerecht. Die Forderungen gehen rstens in die falsche Richtung. Eine staatliche Sperr- inorität bei den deutschen Anteilen an EADS – also ine Entwicklung in Richtung Staatsfonds – oder gar ingriffe in die Firmenpolitik – wie die Verhinderung on Werksverkäufen – sind kontraproduktiv. Sie sind icht mit unserem Verständnis der Rolle des Staates in er Wirtschaftspolitik vereinbar. Sie können nicht die robleme bei Airbus oder beim Dollarkurs lösen. Sie önnen nicht die Wettbewerbsfähigkeit des Unterneh- ens stärken, und sie können keine Arbeitsplätze si- hern. Zweitens ist eine Sperrminorität aus rein rechtlichen ründen nicht möglich, denn EADS ist eine Aktienge- ellschaft nach niederländischem Recht, das keine Sperr- inoritäten kennt. Drittens ist der Antrag, der jetzt schon ein Jahr alt ist, berholt, denn vieles bei Airbus hat sich in der Zwi- chenzeit positiv entwickelt – auch dank der klugen Be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15073 (A) ) (B) ) gleitung des Umstrukturierungsprozesses durch die Bun- desregierung. Die Umsetzung von Power 8 macht gute Fortschritte: Die notwendigen Einsparungen waren 2007 bei Airbus höher als erwartet. Airbus wird auch künftig wichtige Teile seines Kern- geschäfts in Deutschland ansiedeln. So kommt das Kom- petenzzentrum für Kabine und Rumpf nach Deutsch- land. Und der Bau der Familie A320 sowie die Auslieferung des A380 für Asien und Arabien erfolgen künftig komplett in Hamburg. Der Verkauf der Standorte Nordenham, Varel und Augsburg hat sich zwar verzögert. Wir begrüßen jedoch, dass sich nach langwierigen Verhandlungen jetzt eine deutsche Lösung abzeichnet. EADS hat die deutsche MT Aerospace – Tochter des Bremer Raumfahrtunterneh- mens OHB – als bevorzugten Bieter ausgewählt, nach- dem lange Zeit der amerikanische Boeing-Zulieferer Spirit Aero Systems als Favorit galt. Wenn alles nach Plan verläuft, können die Werke schon im Sommer über- geben und zu einem starken Industriepartner ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat sich von Anfang an für eine deutsche Lösung eingesetzt. Sie wird Airbus, MT Aerospace und die Standorte im Rahmen geltender EU- und WTO-Regeln finanziell zusätzlich unterstützen, damit die Konsolidierung der Ausrüsterbranche erfolg- reich verläuft. Bis Ende März soll auch die Vorentscheidung über den Käufer des Werks in Laupheim fallen, für das nach letzten Berichten noch die Bieter Diehl und Käfer aus Deutschland sowie Zodiac (Frankreich) und PAIG (Schottland) im Rennen sind. Wir setzen auch bei der weiteren Umsetzung von Power 8 auf ein verantwortungsvolles Vorgehen von EADS und Airbus und auf eine Strategie, die langfristig auf die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet ist. Auch die Verbesserung der finanziellen, wirtschaftli- chen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die deut- sche Luftfahrtindustrie durch die Politik hat im letzten Jahr weitere Fortschritte gemacht. Sie steht auch künftig ganz oben auf unserer Agenda. Die Bundesregierung hat sich auf der Grundlage des bestehenden Aktionärspakts, mit der industriellen Füh- rerschaft von Daimler auf deutscher und von Lagardère auf französischer Seite, erfolgreich für ein stabiles deutsch-französisches Gleichgewicht bei EADS einge- setzt. Bereits im letzten Februar hat ein Bankenkonsor- tium, das zu 60 Prozent private Investoren und zu 40 Prozent staatliche Investoren inklusive der KfW um- fasst, 7,5 Prozent der Daimler-Anteile am EADS-Akti- enpaket übernommen. Für diese Anteile hat sich der Bund zudem ein Vorkaufsrecht im Jahr 2010 gesichert. Die Stimmrechte bleiben bis dahin bei Daimler. Die derzeit laufenden sensiblen Verhandlungen zwi- schen Deutschland und Frankreich zur künftigen Aktio- närsstruktur und zum Schutz vor feindlichen Übernah- men sind ein wichtiger Schritt, um das Gleichgewicht b s d L c d U N t B T a M F D u g s q w t S k d r n W d d z E L l v N r r d k ß E b e g W L Z L a m v E T w k (C (D eider Staaten und die angemessene Beteiligung deut- cher Firmen auch künftig zu sichern. Wir unterstützen as Ziel der Bundesregierung, für den Übernahmeschutz ösungen auf Konzernebene zu finden und den staatli- hen Anteil beider Seiten im Aktionärspakt zu vermin- ern. Denn nur mit einer privaten Ausrichtung kann das nternehmen dauerhaft wettbewerbsfähig bleiben. Auch die Entscheidung von Angela Merkel und icolas Sarkozy, die Doppelspitze in der Führungsstruk- ur bei EADS Ende 2007 abzuschaffen, dient der alance. Mit Louis Gallois als EADS-Konzernchef, homas Enders als Chef von Airbus und Rüdiger Grube ls Chef des EADS-Verwaltungsrats wird zudem die anagement- und Entscheidungsstruktur verbessert und ehlentwicklungen vorgebeugt. Damit die Schlüsselindustrien der Luftfahrt in eutschland bleiben, muss sich die deutsche Werkstoff- nd Ausrüsterindustrie konsolidieren. Das bleibt Auf- abe der Industrie selbst. Die Bundesregierung unter- tützt diese Konsolidierung jedoch, indem sie konse- uent ihre Reformpolitik fortführt mit den Zielen: eniger Staat, mehr Wettbewerb. Die Aufgabe der Poli- ik heißt auch künftig: weniger Bürokratie, weniger teuern und Abgaben. Bei der Einsetzung des Normen- ontrollrats, der Unternehmensteuerreform 2007 und en bisher eingeleiteten Reformen in den sozialen Siche- ungssystemen und auf dem Arbeitsmarkt dürfen wir icht stehenbleiben. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die ettbewerbsfähigkeit zu stärken, sollten künftig auch ie Subventionen für die beiden größten Unternehmen er Luftfahrtindustrie zurückgefahren werden – und war auf beiden Seiten des Atlantiks. Das betrifft in uropa die Anschubfinanzierung, die sogenannte aunch Aid für Airbus in Form von rückzahlbaren Dar- ehen, und das betrifft in den USA die indirekten Sub- entionen für Boeing über Aufträge von Pentagon und ASA. Die Koalitionsfraktionen unterstützen die Bundes- egierung in dem Ziel, das derzeit laufende Streitverfah- en zwischen EU und USA über diese Subventionen vor er Welthandelsorganisation WTO möglichst bald zu lären und vorzugsweise eine Verhandlungslösung au- erhalb der WTO zu erreichen. Langfristig müssen sich U und USA auch über den Subventionsabbau bei Air- us und Boeing einigen. Zu überlegen ist dabei auch ine Umschichtung von Fördermitteln in die Technolo- ieentwicklung der Ausrüster- und Zulieferindustrie. ir müssen die staatliche Technologieförderung in der uftfahrtindustrie konsequent ausbauen, um gerade in eiten der Konsolidierung und des schnell wachsenden uftverkehrs den deutschen Unternehmen zu helfen, uch künftig die Technologieführerschaft auf dem Welt- arkt zu sichern. Das gilt besonders für den Umweltschutz. Der Luft- erkehr muss wesentlich umweltverträglicher werden. r ist bereits heute für rund 3 Prozent der weltweiten reibhausgasemissionen verantwortlich. Dieser Wert ird sich bei einem geschätzten Wachstum des Luftver- ehrs von jährlich 5 bis 7 Prozent schon bald vervielfa- 15074 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) chen. Nur innovative anspruchsvolle Technik kann helfen, die Herausforderungen dieses Wachstums zu meistern, begrenzten Luftraum und begrenzte Flugplatz- kapazitäten optimal zu nutzen, die Umwelt zu schützen und die großen Wachstums- und Beschäftigungspoten- ziale dieser Branche für uns zu erschließen. Schärfere Umweltstandards bringen die Entwicklung umweltfreundlicher Technik erheblich voran. Wir begrü- ßen, dass sich die europäische Luftfahrtindustrie im Rahmen von ACARE 2020 schon 2002 selbst verpflich- tet hat, bis 2020 Flugzeugmodelle auf den Markt zu brin- gen, die nur noch halb soviel Treibstoff verbrauchen, 50 Prozent weniger CO2 und 80 Prozent weniger Lach- gas-Emissionen ausstoßen und bei denen auch der Lärm- pegel bei Start und Landung um 50 Prozent niedriger liegt als heute. Einen weiteren Anreiz bietet das Ziel der EU, den Flugverkehr künftig in den Handel mit Emissionsrechten einzubeziehen. Ab 2012 soll nach den Plänen der Kom- mission und der EU-Umweltminister der Emissionshan- del für alle Fluglinien verbindlich sein, die in der EU starten und landen. Die USA und China wollen dies zwar anfechten, doch schärfere Umweltauflagen kom- men auf die Luftfahrtindustrie auf jeden Fall zu. Das macht neue Technologiesprünge notwendig. Die Zukunft des Flugzeugbaus liegt im Einsatz neuartiger, emissionsarmer und leichterer Antriebssysteme und in der Nutzung innovativer, sehr leichter und hochfester Materialien. Innovative Turbinen, Bauteile aus kohlen- stofffaserverstärktem Kohlenstoff und die neue Bau- weise der Doppelhülle werden das Flugzeug der Zukunft sauberer, leiser und um fast ein Drittel leichter machen als heute. Auch an völlig neuartigen Konstruktionsmo- dellen muss gearbeitet werden. Bei der Entwicklung des „Öko-Flugzeugs“ der Zu- kunft kann und muss die deutsche Luftfahrtindustrie ei- nen maßgeblichen Beitrag leisten. Wichtig ist, dass Deutschland besonders seine Kompetenz in Leichtbau- weisen, vor allem der Kohlefasertechnologie (CFK- Technologie) schnell ausbaut, denn der A350 und der A320 werden künftig überwiegend aus Kohlenfaserver- bundstoffen hergestellt. Durch das Kompetenzzentrum Rumpf und Kabine und die Alleinfertigung der A320- Familie sind wir hier in der Pflicht Wir unterstützen die entsprechenden Fördermaßnah- men der Bundesregierung, die bereits 1995 unter der Führung von Helmut Kohl das nationale Luftfahrtfor- schungsprogramm aufgelegt hat, um die Technologie- kompetenz des Luftfahrtstandorts Deutschland global zu stärken. Sie hat dieses Programm seitdem ständig wei- terentwickelt und erfolgreich an die neuen Herausforde- rungen angepasst. Das aktuelle vierte Luftfahrtforschungsprogramm LuFo IV – mit einem Budget von rund 600 Millionen Euro 2007 bis 2013 – ist auch Teil der Hightechstrategie. Es legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Förde- rung klimafreundlicher Luftfahrttechnologien und mo- derner Bauweisen und auf den Aufbau leistungsfähiger F k W d T n n k t n i l B M h s s g i n A h s f k A t d b u G u l B d d b K s b b h M d i M d S w d d (C (D orschungsnetzwerke mit Partnern aus Großindustrie, lein- und mittelständischer Zuliefererindustrie und der issenschaft. Gleichzeitig forciert die Hightechstrategie ie Entwicklung umweltfreundlicher Flugzeug- und riebwerksprogramme und fördert die deutsche Teil- ahme an der aktuellen EU-Initiative „Clean Sky“, die eue Basistechnologien für ein nachhaltiges Luftver- ehrssystem hervorbringen soll. Steuerliche Anreize – bisher weitgehend tabu – könn- en ebenfalls die Entwicklung klimafreundlicher Tech- ologien voranbringen. So hat sich EADS-Chef Gallois nzwischen öffentlich dafür ausgesprochen, die Entwick- ung zum „Öko-Flugzeug“ zusätzlich durch eine stärkere esteuerung von Kerosin zu fördern, als „effiziente öglichkeit, um den Fortschritt anzustoßen“. Ebenso abe der hohe Ölpreis bereits gute Anreize gesetzt. Noch teht Louis Gallois allerdings mit dieser Meinung unter einen Kollegen alleine da. Die Chancen für den deutschen Luftfahrtstandort sind ut. Aber die Restrukturierung der deutschen Luftfahrt- ndustrie kann nur dann gelingen, unser Standort kann ur dann attraktiv und konkurrenzfähig bleiben, unsere rbeitsplätze in der Branche können wir nur dann nach- altig sichern, wenn wir den eingeschlagenen Weg kon- equent weiter verfolgen und vor allem an den Zielen esthalten: Weniger Staat – mehr Wettbewerb – zu- unftsweisende Technologieförderung. Die Koalitionsfraktionen haben dies in einem eigenen ntrag zur Unterstützung der deutschen Luftfahrtindus- rie deutlich gemacht. Branchenexperten haben uns in er Anhörung vom 8. Oktober 2007 in unseren Zielen estärkt und weitere Anregungen gegeben. Unser Antrag nd die Arbeit der Bundesregierung sind eine gute rundlage, um die Wettbewerbsfähigkeit von Airbus nd der Branche nachhaltig zu sichern. Auf die Hand- ungsempfehlungen aus dem angekündigten Bericht des undeswirtschaftsministeriums zur aktuellen Lage der eutschen Luftfahrtindustrie sind wir gespannt. Auf dieser Grundlage werden wir alles daran setzen, ie Rahmenbedingungen für die Branche weiter zu ver- essern: damit Deutschland ein Luftfahrtstandort erster lasse bleibt, damit Airbus ein erfolgreiches Aushänge- child deutscher und europäischer Luftfahrtindustrie leibt, damit neue, zukunftsfähige Arbeitsplätze bei Air- us und seinen Industriepartnern in Deutschland entste- en. Dr. Ditmar Staffelt (SPD): Wir hatten bereits im ärz vergangenen Jahres die Gelegenheit, den Antrag er Linken zu diskutieren und abzulehnen. Gerne nehme ch die erneute Gelegenheit wahr, um ihn ein zweites al, einschließlich der Ausschussberatungen sogar ein rittes Mal abzulehnen. An den Forderungen der Linken, eine staatliche perrminorität bei EADS zu erlangen, hat sich ebenso enig geändert wie an meiner Haltung und der Haltung er SPD-Bundestagsfraktion zu dieser Frage. Was for- ert die Linke? Sie möchte die Bundesregierung ver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15075 (A) ) (B) ) pflichten, gemeinsam mit anderen europäischen Regie- rungen eine staatliche Sperrminorität bei EADS zu schaffen. Dies soll gelingen, indem erstens die von Daimler-Chrysler abgestoßenen 7,5 Prozent Aktienan- teile vom Staat übernommen werden sollen. Zweitens soll die Übertragung der Stimmrechte öffentlicher An- teilseigner beendet werden. Und zuletzt soll der politi- sche Einfluss genutzt werden, um den Arbeitsplatzabbau zu verhindern sowie um die notwendige Rüstungskon- versions- und Klimaschutzpolitik umzusetzen. Die Linke unterstellt dem Daimler-Konzern mit ihrem Antrag, die Interessen des Unternehmens und voran die deutschen Interessen nicht angemessen bei EADS zu vertreten. Ich glaube hingegen, dass wir im Zusammen- hang mit Airbus/EADS eine ausgesprochen gute Bilanz vorzuweisen haben. Dies zeigt sich unter anderem beim Streit um die Doppelspitze, die Besetzung des Boards und Power 8. Zweifelsfrei hat es in der Vergangenheit Fehleinschät- zungen des Managements gegeben, insbesondere was die Wünsche der Kunden betrifft und was in diesem Zu- sammenhang die neuen technologischen Voraussetzun- gen an den Flugzeugen selbst betrifft. Was die Fehler der Vergangenheit betrifft, sei Folgendes gesagt: Nach unse- rem Besuch bei Boeing in Seattle und in Chicago haben wir gegenüber der Airbusführung die Herausforderung im Zusammenhang mit der Boeing 787 angesprochen. Leider stießen unsere Hinweise auf keine große Reso- nanz. Das mag daran gelegen haben, dass man sich auf die große Herausforderung des A380 konzentrierte und dachte, mit einer technisch wenig innovativen A350 den Wettbewerb mit der Boeing 787 bestehen zu können. Diese Rechnung des Managements ist nicht aufgegan- gen. Es nützt uns aber nichts, auf die Fehler der letzten Jahre zu verweisen. Wir wissen, die EADS hat noch nicht alle Stolpersteine für eine weitere unternehmeri- sche Erfolgsgeschichte aus dem Weg geräumt. Wir wis- sen aber auch, dass sich der Konzern auch ohne staatli- che Sperrminorität den Herausforderungen stellen kann. Im vergangenen Jahr hat EADS schmerzhafte, aber wichtige Schritte eingeleitet, um wieder in ruhigeres Fahrwasser zu gelangen. Zum Ersten wurde die Doppel- spitze abgeschafft. Trotz aller Befürchtungen ist es ge- lungen, das deutsch-französische Gleichgewicht im Konzern zu erhalten. Heute ist die deutsche Seite sowohl im Management als auch im Board gut vertreten. Zum Zweiten ist es gelungen, mit der Auswahl von MT Aero- space als bevorzugtem Bieter für die Airbus-Werke Nor- denham und Varel sowie das EADS-Werk Augsburg eine deutsche Lösung zu finden. Natürlich wäre es uns lieber, die Werke blieben im Konzern, und natürlich bleiben auch Zweifel, ob ein ver- hältnismäßig kleines Unternehmen wie die MT Aero- space die Werke integrieren kann. Doch auf der anderen Seite öffnet sich der deutschen Zulieferindustrie die Chance, sich neu zu ordnen. Bereits seit Jahren fordert der Bundesverband der deutschen Luftfahrtindustrie so- wie die Politik, Struktur- und Systemlieferanten in der Luftfahrtindustrie aufzubauen. Nur so können wir lang- f a m e d R f A d l i w w L m s d L V n A A f u d E U e d k d A w g f L c d s u v m S d G U u n m a t n d t (C (D ristig im internationalen Wettbewerb mit den großen merikanischen, britischen und französischen Spielern ithalten. Dies sieht übrigens auch die IG Metall Küste benso. Zum Dritten ist es gelungen, Arbeitspakete für die eutsche Luft- und Raumfahrtindustrie zu sichern. Im ahmen von Power 8 wird eine weitere Fertigungslinie ür den A320 nach Hamburg kommen, und auch bei der 350 soll Deutschland angemessen berücksichtigt wer- en. Unser Ziel muss es sein, die Arbeitsplätze, vor al- em aber die technologisch hochwertigen Arbeitsplätze n Deutschland, langfristig – zusammen mit den Ge- erkschaften – zu sichern. Bislang ist uns dies gelungen. Es ist eine sehr verkürzte Analyse der Probleme, enn es von der linken Seite heißt, Daimler und agardère wollen aus dem Unternehmen aussteigen und achen die Braut für Investoren hübsch, indem Entlas- ungen und strukturelle Veränderung durchgeführt wer- en. Das Unternehmen ist in einer sehr schwierigen age, weil es große Herausforderungen zu meistern hat. ielleicht sollten Sie sich einmal daran erinnern, dass es icht nur um den A380 geht, sondern auch um den 400M, den Militärtransporter. Es geht um einen neuen 350 und eine neue A320er-Familie. Nicht nur von der inanziellen Seite her, sondern auch was die Forschungs- nd Entwicklungskapazitäten angeht, ist die Herausfor- erung enorm. Dazu kommt, dass der schwache Dollar ADS enorm belastet. EADS/Airbus wäre ohne politische bzw. staatliche nterstützung nicht zu dem Unternehmen geworden, das s jetzt ist. Wir haben uns aus verschiedenen Gründen afür entschieden, einen großen Luft- und Raumfahrt- onzern in Europa aufzubauen: weil wir innovative Pro- ukte in Europa herstellen wollen, weil wir hochwertige rbeitsplätze schaffen wollen und weil wir die Bundes- ehr nach den Zeiten des Kalten Krieges für neue Auf- aben umrüsten mussten. Mit dem Luftfahrtforschungsprogramm haben wir da- ür Sorge getragen, die Großen und die Kleinen in der uftfahrtindustrie in die Lage zu versetzen, mit staatli- her Hilfe neue Technologien zu entwickeln, um damit eren Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Inzwi- chen sind fast 90 000 Menschen in der hiesigen Luft- nd Raumfahrtindustrie beschäftigt. Über die Hälfte da- on sind hochqualifizierte Arbeitsplätze. Gerade deshalb üssen wir die Luftfahrtindustrie fördern und als chlüsselindustrie erhalten. Dies schaffen wir nur, wenn as Flaggschiff EADS seinen Weg frei von staatlichen ängelungen wählen kann. Natürlich ist eines klar: Solange die EADS vom Staat nterstützung erhält, muss sie auch gesellschaftliche nd soziale Verantwortung tragen. Doch werden Unter- ehmensentscheidungen nicht besser, wenn sie politisch otiviert sind. Einfluss können wir im Übrigen auch usüben, ohne Shareholder zu sein. Es gibt sogar Situa- ionen, in denen man sagen muss: Bisweilen ist derje- ige, der andere Hilfen anbietet, sehr viel besser dran, in er Beeinflussung eines Unternehmens einen bestimm- en Weg zu gehen, als derjenige, der im Aufsichtsrat 15076 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) ) (B) ) sitzt. Die Linke sollte sich genau überlegen, ob ihr Weg der richtige ist. Ich glaube es nicht. Ulrike Flach (FDP): Es ist ja ganz auffällig, dass die Antragsteller selbst offenbar einsehen, dass ihr Antrag von der Zeit überholt ist, und deshalb selbst vorgeschla- gen haben, dass die Reden zu Protokoll gegeben werden sollen. Der Antrag ist aber nicht nur durch die Entwick- lung des Sanierungsprogramms Power 8 und der Ver- handlungen über den Verkauf von Produktionsstätten veraltet, sondern er offenbart auch veraltetes, rückwärts- gewandtes Denken. Die Linksfraktion setzt nämlich wie- der einmal auf den Staat als „Retter“ oder „Helfer“, wo es doch gerade bei Airbus und EADS der Staat ist, der für einen guten Teil der Probleme der Unternehmen ver- antwortlich ist. Zuviel staatliche Kontrolle und unfle- xible Unternehmensführung waren es doch, die das Un- ternehmen Airbus im Wettbewerb mit Boeing ins Hintertreffen gebracht haben. Sicher, es hat auch falsche Unternehmensentscheidungen gegeben, beispielsweise das zu lange Festhalten an veralteten Werkstoffen. Aber gerade hier ist doch der Staat völlig ungeeignet, die beste Technologie vorzugeben. Wir brauchen weniger Staat und nicht mehr. Die FDP lehnt eine Aufstockung der Aktien des Bun- des ebenso ab wie „Goldene Aktien“. Sie wollen einem Unternehmen, das geradezu symbolhaft auf Flügel der Freiheit angewiesen ist, Zügel anlegen. Das ist falsch. Und es ist schon erstaunlich, dass in dem Antrag zahlrei- che Probleme, die es ja wirklich im deutschen Flugzeug- bau gibt, nicht angesprochen werden, sei es die Schwä- che des Dollars oder die Subventionspolitik der USA – hier ist unser Einfluss gering. Aber es existiert auch der Fachkräftemangel, der beispielsweise dazu führt, dass ein Unternehmen wie Airbus Schwierigkeiten hat, zwei Projekte gleichzeitig vom Fachpersonal her anständig zu bestücken. Hier könnten Bund und Länder wirklich et- was tun, aber davon findet sich in Ihrem Antrag nichts. Wir wollen einen anderen Weg gehen. Wir sagen, der Staat sollte sich sowohl bei Airbus wie bei der EADS weiter aus dem Geschäft herausziehen und bis auf kleine, strategisch notwendige Bereiche im militärischen Sektor das Unternehmen weiter in private Hände überge- ben. Sie sehen den Staat – in diesem Fall den Bund – in ei- ner Vielzahl von Rollen: „Kreditgeber, Großabnehmer, Anteilseigner, Bereitsteller von Infrastruktur und Förde- rer der Forschung“ – das Wort Markt kommt bei Ihnen gar nicht vor. Und wozu soll der Staat seinen Einfluss denn nutzen? Auch das ist in Ihrem Antrag eine wirklich abenteuerliche Vorstellung, nämlich: Der politische Ein- fluss bei EADS soll genutzt werden, um aus einem Rüs- tungskonzern ein Unternehmen der „Konversions- und Klimaschutzpolitik“ zu machen. Da können wir ja in Zu- kunft Anträge der Linken erwarten, dass bei Aufklä- rungsflügen in Krisengebieten eine Klimaschutzabgabe zu zahlen ist oder Panzer nur mit Biodiesel betrieben werden. So weltfremd sind heute nicht einmal mehr die Grünen, denn auch die haben Ihren Antrag abgelehnt. W ü s t d r a g h b e S i b f a a A M h t D v D ä K s D l n s t w k m k g b n k d n n e S k d D e f A b D (C (D Die deutsche Luftfahrtindustrie steht in einem harten ettbewerb. Sie muss aus Sicht der FDP durch Qualität berzeugen, nicht durch zusätzliche Subventionen und chon gar nicht durch zusätzliche staatliche Aktienan- eile. Dazu gehört, dass Programme wie Power 8, die in er Tat harte Einschnitte bedeuten, ohne ständiges Rein- eden der Politik umgesetzt werden können. Dazu gehört uch, dass der Luftfahrtstandort Deutschland durch zügi- en Ausbau der Infrastruktur vorangebracht wird, und da aben wir die Linken in Hessen nicht an vorderster Front eim Ausbau des Frankfurter Flughafens gesehen. Es ist ben nicht glaubwürdig, wenn hier Herr Dr. Schui den taat als Bereitsteller von Infrastruktur sehen will, aber m konkreten Fall die Linkspartei den Bau neuer Start- ahnen ablehnt. Mehr Staat führt in dem schwierigen Markt der Luft- ahrtindustrie nicht zum Erfolg. Weniger Staat ist zwar uch nicht immer ein Garant für den Erfolg am Markt, ber zumindest eine bessere Variante. Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Der vorliegende ntrag fordert ein Vetorecht der Politik beim Airbus- utterkonzern EADS. Alle Fraktionen außer der Linken aben widersprochen und verlangt, der Einfluss der Poli- ik müsse sogar noch weiter zurückgedrängt werden. as bedeutet im vorliegenden Fall, die Geschäftspolitik on Airbus auf deutscher Seite dem Privatkonzern aimler anzuvertrauen. Das erscheint heute noch blau- ugiger als zu Beginn der Beratung. Damals hieß der onzern noch Daimler-Chrysler. Inzwischen ist offen- ichtlich, dass sich Daimler bei Chrysler verhoben hat. er amerikanische Autobauer wurde mit Milliardenver- ust an Cerberus weiterverkauft. Cerberus gehört zu je- en Finanzinvestoren, die Franz Müntefering als Heu- chrecken charakterisiert hat. Weniger Politik bedeutet Allmacht für Mehrheitsak- ionäre und Management. Die Auswüchse bei Airbus aren schon bei der ersten Beratung unseres Antrags be- annt, inzwischen sind weitere Details ans Licht gekom- en. Hunderte von Führungskräften sowie die Privat- onzerne Daimler-Chrysler und Lagardère haben in roßem Umfange Aktien verkauft, als die Probleme eim Modell A380 intern bereits bekannt, jedoch noch icht öffentlich waren. Erst danach stürzte der Aktien- urs ab. In Frankreich wird wegen Insiderhandels gegen as Top-Management ermittelt. Wir haben es also mit ei- em Management zu tun, das gegen das eigene Unter- ehmen spekuliert, während es durch Managementfehler ine Unternehmenskrise herbeiführt. Das dritte Problem, vor dem alle stehen, die keinen taatseinfluss bei Airbus wollen, ist schlicht: Es gibt eine privaten Investoren, die bereit sind, die Risiken es Großflugzeugbaus zu tragen. Bereits vor unserer iskussion war die Bundesregierung damit gescheitert, inen deutschen Privatinvestor für die Airbus-Anteile zu inden, die Daimler-Chrysler abgestoßen hat. Nun trifft irbus auf große Schwierigkeiten, seine Werke Augs- urg, Laupheim, Nordenham und Varel zu verkaufen. rei dieser Werke sollen an einen Familienbetrieb ver- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 15077 (A) ) (B) ) kauft werden. Dieser mag vielleicht gut geführt sein, die- ses Volumen kann er nicht schultern. Deswegen wird ein Verkaufspreis von 150 Millionen Euro angestrebt, was intern als „Schnäppchenpreis“ bezeichnet wird. Die Bundesregierung will dem Betrieb dafür über die KfW bis zu 300 Millionen Euro zinsgünstige Darlehen ge- währen, rückzahlbar nur, wenn die Geschäfte gut laufen. Das Modell läuft also darauf hinaus, dass Private kaufen, aber der Staat bezahlt. Es gibt allerdings wirkliche Interessenten für EADS. Das sind zunächst ausländische Staatsfonds, etwa aus dem Nahen Osten und Russland. Die will die Bundesre- gierung draußen halten und erwägt nun plötzlich doch ein staatliches Veto im Sinne einer goldenen Aktie. Das ist eine interessante Wende; in der ersten Lesung des An- trags haben sich noch alle Fraktionen außer der Linken dagegen ausgesprochen. Es sollte jedoch zu denken ge- ben, dass andere Staaten an einer aktiven Beteiligung an der Flugzeugindustrie interessiert sind, während die Bundesregierung nur den Zugriff anderer Staaten unter- binden, nicht jedoch selbst Einfluss auf die Geschäftspo- litik von EADS ausüben möchte. Die zweite Interessentengruppe sind Finanzinvesto- ren. Es wird vermutet, dass Cerberus in Kürze mit dem Käufer der Airbuswerke ins Geschäft kommen wird. Fi- nanzinvestoren werden die Geschäftspolitik auf die Spitze treiben, welche Daimler-Chrysler und Lagardère bisher bei EADS betrieben haben: Investitionen ver- nachlässigen, Dividenden steigern, blinde Kürzungspro- gramme ankündigen – inzwischen ist von „Power 8 plus“ die Rede, Auslagerung von Wertschöpfung, dafür Zukäufe im Rüstungsgeschäft in den USA, und der deut- sche Staat soll die Risikoabsicherung übernehmen. Im letzten Jahr hat Airbus mehr Flugzeugbestellun- gen erhalten und mehr Flugzeuge ausgeliefert als je zu- vor. Der Auftragsbestand bedeutet Vollauslastung für sechs Jahre. Unter diesen Umständen ist es keine leere Drohung, wenn die Gewerkschaften sich die Option von Streiks vorbehalten. Die Menschen verstehen nicht, wa- rum die Bundesregierung der Auslagerung von Wert- schöpfung bei Airbus zusehen möchte. Eine Alternative dazu ist eine wirksame staatliche Sperrminorität bei EADS. Dafür müssten Sie dem Antrag der Linken zu- stimmen. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es dürfte weltweit nicht viele Unternehmen geben, deren Auftragsbücher so dick gefüllt sind wie die von Airbus. Wer heute einen Airbus-Jet ausgeliefert bekommt, hat diesen schon vor Jahren bestellt. Da ist es nur schwer zu begreifen, wenn der Chef des Unternehmens die Lage des Flugzeugherstellers als „lebensbedrohlich“ be- schreibt und unter dem Namen „Power 8“ ein hartes Sa- nierungsprogramm auflegt, das nun sogar noch ver- schärft werden soll. Und doch: Airbus steckt tatsächlich in einer tiefen Krise. Es ist also durchaus angebracht, sich Überlegungen zu machen, wie dieser Krise begegnet werden soll. Die Linksfraktion schlägt eine Verstaatlichung von Airbus v l h w f W n w r z m u v r a n s z S e m m N s T n s O n l t g n s d t h s n h v I I t i b n D D f P (C (D or. Das ist genau der falsche Weg. Der derzeitige staat- iche Einfluss bei Airbus ist nicht zu niedrig, sondern zu och. Der staatliche Einfluss ist nicht nur für die teilweise enig rationale Standortpolitik, sondern vor allem auch ür die ineffizienten Führungsstrukturen verantwortlich. enn auf jeder Ebene bis hinauf zum Vorstandsvorsitz ationale Parallelstrukturen installiert werden, ist irgend- ann klar, dass die linke Hand nicht mehr weiß, was die echte tut. Zum Glück ist es zwischenzeitlich gelungen, umindest die Doppelspitze abzuschaffen. Die zentralen Probleme bei Airbus hat das Manage- ent zu verantworten. Dies betrifft nicht nur die Pannen nd Lieferverzögerungen beim A380, sondern auch die öllig unzureichende Absicherung gegen das Währungs- isiko. Firmen wie Porsche haben vorgemacht, wie sich uch bei steigendem Dollarkurs richtig gut Geld verdie- en lässt. Bei Airbus schlägt dagegen ein um 10 Cent ge- unkener Dollarkurs mit einer Milliarde weniger Gewinn u Buche. Für uns ist deshalb ganz besonders wichtig, dass die anierung nun nicht auf dem Rücken der Beschäftigten rfolgt. Diese leisten großartige Arbeit, und ihr Engage- ent ist auch weiterhin nötig; schließlich kommt Airbus it dem Bau bestellter Flugzeuge kaum hinterher. Deshalb muss es auch nach dem Verkauf der Werke in ordenham, Varel und Augsburg eine langfristige Per- pektive für die Standorte und die Beschäftigten geben. rotz des Verkaufs an die Bremer OHB wird sich erst och zeigen müssen, wie tragfähig die gefundene Lö- ung für die verkauften Standorte ist. Hinter der Bremer HB-Gruppe als Käufer steht vor allem der amerika- ische Finanzinvestor Cerberus, der nicht unbedingt für angfristige Engagements bekannt ist. Die Bundesregierung wollte aber unbedingt einen na- ionalen Zulieferer und hat ihn – auch dank dem großzü- igen Zuschuss von Steuergeldern – bekommen. Doch icht immer ist die nationale Lösung auch für die Be- chäftigten langfristig die beste Lösung. Ich hoffe, dass er Wunsch nach einer starken deutschen Zulieferindus- rie nicht die wirtschaftliche Vernunft außer Kraft gesetzt at. Wer die Arbeitsplätze dauerhaft sichern möchte, ollte nicht auf politische Einflussnahme sondern auf In- ovation, Material- und Energieeffizienz setzen. Des- alb muss in innovative zukunftsfähige Technologien in- estiert werden, allen voran in die Kohlefasertechnik. ch hoffe sehr, dass bei dem Verkauf auch verbindliche nvestitionszusagen vereinbart wurden. Wer die sichers- en, leisesten und verbrauchärmsten Flugzeuge baut, hat n der Zukunft die Nase am Flugzeughimmel vorn und raucht sich auch auf dem Boden keine Sorgen um sei- en Arbeitsplatz zu machen. Airbus hat die Unterstützung Frankreichs und eutschlands als Geburtshilfe gebraucht – keine Frage. och zwischenzeitlich ist der Flugzeughersteller längst lügge geworden. Was früher eine Hilfe war, ist heute ein roblem. Denn der staatliche Einfluss hat die kriseauslö- 15078 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 142. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 (A) (C) (B) (D) senden Fehlentscheidungen des Managements zumin- dest begünstigt, indem er für die intransparenten Ma- nagementstrukturen mitverantwortlich war. Doch auch die neue, verschlankte Führungsstruktur braucht Eigen- ständigkeit, um zu funktionieren. Wenn ständig von staatlicher Seite dazwischengefunkt wird, ist nichts ge- wonnen. Es ist also mehr als kontraproduktiv, jetzt auch noch eine Ausweitung der staatlichen Einflussnahme zu fordern, wie die Linksfraktion dies tut. Kein Arbeitsplatz wird sicherer, wenn das Unternehmen von Politikern ge- leitet wird. Anstreben sollten wir das Gegenteil: Perspektivisch sollten sich Deutschland und Frankreich gleichermaßen zurückziehen. Zwar sollte die Balance zwischen den Län- dern gewahrt bleiben, aber eben auf einem viel niedrige- ren Niveau als heute. Angesichts der industriepolitischen Philosophie der Franzosen ist dies zugegebenermaßen ein Vorschlag, der einer Menge Überzeugungsarbeit bedarf. Doch die aktuelle Krise sollte der Bundesregierung genü- gend Argumente in die Hand geben, um jetzt mit den an- deren Partnerstaaten eine Problematisierung des Staats- einflusses zu beginnen. 142. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. Februar 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nächster Redner ist der Kollege Dr. Konrad Schily.



Rede von Dr. Konrad Schily
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren!

rau Reiche hat es gerade gesagt: Die Würde des Men-
chen ist unantastbar. Wissenschaft und Kunst sind frei. –
ann kommt ein wichtiger Nachsatz: Das entbindet
icht von der Treue zur Verfassung.

Wir haben es mit einem Spannungsbogen zu tun, den
rau Flach beschrieben hat. Auf der einen Seite stehen
ie Wissenschaftsfreiheit und die Tatsache, dass wir über
ie Welt Aufklärung haben wollen. Alle Heilsverspre-
hen, dass dabei etwas herauskommen könnte, mögen
ine Rolle spielen; aber sie sind nicht bestimmend. Es ist
ie Freiheit der Grundlagenforschung, die die Wissen-
chaft fruchtbar gemacht hat und die zu den Erfolgen ge-
ührt hat, die wir heute vorweisen können. Das ist die
ine abendländische Linie.






(A) )



(B) )


Dr. Konrad Schily
Die andere ist, dass die Technik und Wissenschaft,
vor denen wir alle bewundernd stehen, uns immer mehr
Ehrfurcht vor der – lassen Sie es mich ruhig so sagen –
Weisheit der vor uns ausgebreiteten Schöpfung empfin-
den lassen. Diese abendländische Entwicklung hat Kant
in dem Satz zusammengefasst, dass der Mensch nie Mit-
tel nur, sondern immer auch Zweck sein muss. Darin
gründet sich die Menschenwürde; sie ist unantastbar.

Ungeachtet dessen, ob wir mittels eines bestimmten
Weges helfen können: Wir dürfen diese Menschenwürde
nicht antasten. Es gibt keinen Grund – beispielsweise ein
ökonomisches Versprechen –, menschliches Leben zu
zerstören. Wann der Mensch zum Menschen wird, ist
biologisch nicht festzustellen und aus dem Materialis-
mus nicht abzuleiten. Es ist eine ethische, soziokulturelle
Feststellung. Deswegen wird diese Frage in unterschied-
lichen Kulturen verschieden beantwortet.


(Rolf Stöckel [SPD]: So ist es! Und wir sagen es eigentlich auch!)


– Ja, wir sagen es eigentlich auch.

In dem Moment, wo die Anlage zum Mensch gegeben
ist – das ist beim Embryo der Fall –, besteht das Recht
auf Menschenwürde. Es gibt darüber sehr viele Bespre-
chungen, die sich mit den Konsequenzen aus dieser Fest-
stellung beschäftigen. Es gibt nicht nur eine Möglich-
keit. Wie gesagt: Es gibt nicht nur das Versprechen, zu
ergründen, was die Welt im Innersten zusammenhält, um
daraus die Heilung abzuleiten, sondern es gibt zwei
Möglichkeiten:

Die erste Möglichkeit ist, die Forschung freizugeben.
Das ist eine klare und eindeutige – man kann auch sa-
gen: fortschrittliche – Meinung. Dann verzichten wir
aber auf die Menschenwürde. Wir würden damit die
Auffassung vertreten, dass Freiheit unteilbar ist, dass sie
gilt und dass sie uns in die Zukunft führen wird.

Die zweite Möglichkeit ist, dass die Entwicklung auf
diesem Gebiet uns nicht von der Treue zur Verfassung
entbindet und dass wir uns zur Menschenwürde und
dazu bekennen, dass menschliches Leben niemals in ir-
gendeiner Form zum Mittel gemacht werden darf und
dass der Mensch in sich Zweck bleibt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


Ich denke, wir werden versuchen – das liegt ja in der
Natur der Politik –, Kompromisse zu machen. Wir wer-
den sagen: Mit dem ersten Stichtag hat es nicht geklappt,
vielleicht klappt es mit dem nächsten. In diesem polaren
Spannungsfeld – Frau Flach und Herr Hüppe haben es
anhand der entsprechenden Anträge dargestellt – gibt es
aber keinen Kompromiss. Wir müssen uns schon ent-
scheiden.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)


Ich plädiere für die Menschenwürde. Wir werden den
Fortschritt auch damit erreichen.

Vielen Dank.

I
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a
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(C (D (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Das Wort erhält nun der Kollege Jörg Tauss.