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    Plenarprotokoll 16/95 Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Raidel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Nichtraucherschutz praktikabel und mit Augenmaß umsetzen (Drucksache 16/5118) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer, Bundesminister BMELV . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9706 B 9707 C 9708 D 9709 C 9710 D 9712 A 9713 A 9715 C 9713 C 9713 D 9717 B 9719 C 9721 A 9722 B 9723 B 9724 B Deutscher B Stenografisch 95. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 26: Beschlussempfehlung und Bericht des Auswär- tigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundes- regierung: Fortsetzung der Beteiligung deut- scher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 1590 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Natio- nen vom 24. März 2005 und weiterer Man- datsverlängerungen durch den Sicherheits- rat der Vereinten Nationen (Drucksachen 16/4861, 16/5142, 16/5143) . . Brunhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . c d i Z 9701 A 9701 D 9703 A 9703 D 9705 A zes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Drucksache 16/5049) . . . . . . . . . . . . . . . . 9713 B undestag er Bericht ung 27. April 2007 t : ) Antrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Wirksamen Schutz vor Passivrauchen im Arbeits- schutzgesetz verankern (Drucksache 16/4761) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Schutz vor Passivrauchen im Deutschen Bundestag direkt umsetzen (Drucksache 16/4957) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 7: 9713 C 9713 C Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Margrit Spielmann (SPD) . . . . . . . . . . . . 9725 B 9727 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. April 2007 Tagesordnungspunkt 28: Antrag der Abgeordneten Werner Dreibus, Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Deutschland braucht Mindest- löhne (Drucksache 16/4845) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychi- atrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (Drucksachen 16/1110, 16/5137) . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychi- atrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (Drucksachen 16/1344, 16/5137) . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . T B s J i Z A L A S u ( D I H J U N A L A A 9728 B 9728 C 9729 D 9732 A 9733 B 9734 B 9735 A 9736 B 9736 C 9737 B 9737 D 9738 C 9738 C 9738 D 9739 C 9740 C 9741 D 9742 C 9743 C 9744 B 9744 D agesordnungspunkt 31: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Familie, Senioren, Frauen und ugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Werner Dreibus, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der LINKEN: Elternbeitragsfreie Kinderbetreu- ung ausbauen – zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Leben und Arbeiten mit Kindern möglich machen – zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Krista Sager, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Kinder fördern und Verein- barkeit von Beruf und Familie stärken – Rechtsanspruch auf Kin- dertagesbetreuung ausweiten (Drucksachen 16/453, 16/552, 16/1673, 16/3219) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 8: ntrag der Abgeordneten Ina Lenke, Carl- udwig Thiele, Sibylle Laurischk, weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: ofortprogramm für mehr Kinderbetreu- ng Drucksache 16/5114) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Eva Möllring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . artmut Koschyk (CDU/CSU) (zur Geschäfts- ordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Koppelin (FDP) (zur Geschäfts- ordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . te Kumpf (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9745 B 9745 C 9745 C 9747 A 9747 A 9747 C 9747 D 9748 D 9749 A 9749 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. April 2007 9701 (A) ) (B) ) 95. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. April 2007 9749 (A) ) (B) ) Grundgesetzes nicht zu stellen:Naumann, Kersten DIE LINKE 27.04.2007 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30. März 2007 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Merten, Ulrike SPD 27.04.2007 Müller (Gera), Bernward CDU/CSU 27.04.2007 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing, Sabine SPD 27.04.2007 Barth, Uwe FDP 27.04.2007 Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE 27.04.2007 Blumentritt, Volker SPD 27.04.2007 Brüning, Monika CDU/CSU 27.04.2007 Dr. Däubler-Gmelin, Herta SPD 27.04.2007 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 27.04.2007* Glos, Michael CDU/CSU 27.04.2007 Göbel, Ralf CDU/CSU 27.04.2007 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.04.2007 Griefahn, Monika SPD 27.04.2007* Großmann, Achim SPD 27.04.2007 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 27.04.2007 Haustein, Heinz-Peter FDP 27.04.2007 Heinen, Ursula CDU/CSU 27.04.2007 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.04.2007 Dr. Hoyer, Werner FDP 27.04.2007 Kasparick, Ulrich SPD 27.04.2007 Dr. Krings, Günter CDU/CSU 27.04.2007 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 27.04.2007 Dr. Lauterbach, Karl SPD 27.04.2007 Leutert, Michael DIE LINKE 27.04.2007 Lötzer, Ulla DIE LINKE 27.04.2007 D D R R R R S D S S S S S T V D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an der 116. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union nlage 2 r. Paech, Norman DIE LINKE 27.04.2007 r. Priesmeier, Wilhelm SPD 27.04.2007 eiche (Cottbus), Steffen SPD 27.04.2007 oth (Heringen), Michael SPD 27.04.2007 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.04.2007 upprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 27.04.2007 charfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.04.2007 r. Schavan, Annette CDU/CSU 27.04.2007 cheel, Christine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.04.2007 chieder, Marianne SPD 27.04.2007 chily, Otto SPD 27.04.2007 chneider (Erfurt), Carsten SPD 27.04.2007 teenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.04.2007 euchner, Jella SPD 27.04.2007 ogel, Volkmar Uwe CDU/CSU 27.04.2007 r. Winterstein, Claudia FDP 27.04.2007 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 9750 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. April 2007 (A) ) (B) ) – Drittes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes – Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschan- cen älterer Menschen – Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungs- gesetz) – Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertrie- benengesetzes – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 12. Septem- ber 2002 zum Übereinkommen vom 16. Novem- ber 1989 gegen Doping – Gesetz über Einmalzahlungen und zur Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes – Gesetz zu den Protokollen vom 16. Mai 2006 über die Änderung des Abkommens vom 6. Juni 1955 über die Errichtung eines Internationalen Aus- schusses für den Internationalen Suchdienst und der Vereinbarung vom 6. Juni 1955 über die Be- ziehungen zwischen dem Internationalen Aus- schuss für den Internationalen Suchdienst und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz – Gesetz zu dem Protokoll vom 4. Juli 2006 zur Ver- längerung des Abkommens vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Ver- meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehun- gen – Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Ak- tiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäi- schen Parlaments und des Rates über die Umwelt- haftung zur Vermeidung und Sanierung von Um- weltschäden Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat ist mit der Bundesregierung der Auf- fassung, dass Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen der für die Kampfmittelbeseitigung zuständigen Dienststel- len der Länder als solche keine Tätigkeiten darstellen, die in Anhang 1 des Umweltschadensgesetzes (Katalog der beruflichen Tätigkeiten) genannt sind. Solche Tätig- keiten fallen daher nur dann in den Anwendungsbereich des Gesetzes, wenn sie erstens einen Schaden an Arten und natürlichen Lebensräumen oder die Gefahr eines solchen Schadens verursacht haben und zweitens dabei schuldhaft gehandelt worden ist. Im Hinblick darauf, dass das Verschuldenserfordernis auch gleichzeitig eine entsprechende Pflichtverletzung voraussetzt, könnten damit nur pflichtwidrige Handlun- g e j L S v A f w d o e – ß 1 2 3 4 (C (D en bei der Kampfmittelbeseitigung der Dienststellen zu inem Haftungsfall führen. Darüber hinaus ist auch nicht ede im Einzelfall verursachte Veränderung an Arten oder ebensräumen schon ein Schaden, sondern es muss die chwelle zur Erheblichkeit überschritten sein. Durch die om Bundestag beschlossene Ergänzung des neuen § 21a bs. 5 BNatSchG um einen Katalog mit Regelbeispielen ür das Nichtvorliegen eines Schadens ist verdeutlicht orden, dass die Erheblichkeitsschwelle voraussetzt, ass dauerhaft die Funktion geschützter Lebensräume der der Erhalt von Populationen geschützter Arten be- inträchtigt wird. Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgli- che Sicherungsverwahrung Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ung gefasst: . Der Bundesrat begrüßt die Stärkung der Führungs- aufsicht, die mögliche Gefahren durch Wiederho- lungstaten reduziert. . Der Bundesrat begrüßt weiter, dass durch die im lau- fenden Gesetzgebungsverfahren aufgenommenen Re- gelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung eine vornehmlich in den neuen Ländern bestehende empfindliche Regelungslücke rasch geschlossen und damit einem dringenden Sicherheitsbedürfnis Rech- nung getragen wird. . Der Bundesrat stellt fest, dass darüber hinaus weite- rer Regelungsbedarf bei der Sicherungsverwahrung besteht, dem im Interesse des Schutzes der Bevölke- rung vor besonders gefährlichen Wiederholungstä- tern Rechnung getragen werden muss. Er bittet des- halb den Deutschen Bundestag, den entsprechenden Vorschlag des Bundesrates (Entwurf eines … Straf- rechtsänderungsgesetzes – Stärkung der Sicherungs- verwahrung – (… StrÄndG), Bundesratsdrucksache 139/06 (Beschluss)), den dieser bereits am 19. Mai 2006 beschlossen hat, rasch aufzugreifen und umzu- setzen. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, das In- strument der nachträglichen Sicherungsverwahrung insbesondere bei Ersttätern zu stärken. Hierzu soll das Gericht bei der Entscheidung über die nachträgli- che Sicherungsverwahrung künftig auch solche Tat- sachen berücksichtigen können, die im Zeitpunkt der Verurteilung zwar erkennbar waren, aus rechtlichen Gründen aber die Anordnung der Sicherungsverwah- rung nicht begründen konnten. Außerdem sollen bei Heranwachsenden, die nach Er- wachsenenstrafrecht verurteilt wurden, auch die für Erwachsene geltenden Regelungen der Sicherungs- verwahrung angewendet werden. Für die derzeit gel- tende Privilegierung nach dem Jugendgerichtsgesetz gibt es keine durchgreifenden Gründe. . Eine Regelungslücke besteht auch bei nach Jugend- strafrecht verurteilten Straftätern. Für sie soll in beson- ders schweren Fällen die Möglichkeit der Anordnung Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Freitag, den 27. April 2007 9751 (A) ) (B) ) nachträglicher Sicherungsverwahrung geschaffen werden. Der Abgeordnete Garrelt Duin hat mitgeteilt, dass er seine Unterschrift auf dem Antrag Flugverkehrskonzept für den Großraum Berlin überprüfen – Flughafen Berlin-Tempelhof offenhalten auf Drucksache 16/4813 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die risikoadäquate Eigenmittelausstattung der Versicherungsunterneh- men und den Stand ihres Kapitalanlagenmanagements – Drucksachen 16/4339, 16/4632 Nr. 1 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung über die For- schungsergebnisse in Bezug auf Emissionsminderungs- möglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen – Drucksachen 16/1791, 16/1941 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2005 – Drucksachen 16/3084, 16/3375 Nr. 1.2 – Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – Unterrichtung durch die deutsche Delegation des Deut- schen Bundestages zur Euromediterranen Parlamenta- rischen Versammlung Gründungsversammlung der Euromediterranen Parla- mentarischen Versammlung am 22./23. März 2004 in Athen, Griechenland – Drucksache 15/3414 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation des Deut- schen Bundestages zur Euromediterranen Parlamen- tarischen Versammlung Erste Plenarversammlung vom 12. bis 15. März 2005 in Kairo, Ägypten – Drucksachen 15/5963, 16/893 Nr. 2 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Petitionsausschuss Drucksache 16/4105 Nr. 1.20 (C (D Finanzausschuss Drucksache 16/4258 Nr. 2.8 Drucksache 16/4258 Nr. 2.9 Drucksache 16/4258 Nr. 2.10 Drucksache 16/4501 Nr. 2.28 Drucksache 16/4635 Nr. 2.15 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/4105 Nr. 2.42 Drucksache 16/4501 Nr. 2.9 Drucksache 16/4501 Nr. 2.30 Drucksache 16/4501 Nr. 2.31 Drucksache 16/4501 Nr. 2.39 Drucksache 16/4501 Nr. 2.40 Drucksache 16/4635 Nr. 2.1 Drucksache 16/4635 Nr. 2.17 Drucksache 16/4635 Nr. 2.19 Drucksache 16/4635 Nr. 2.25 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/4635 Nr. 2.7 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/4501 Nr. 1.6 Drucksache 16/4635 Nr. 1.3 Drucksache 16/4635 Nr. 2.6 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 16/2555 Nr. 1.28 Drucksache 16/2555 Nr. 2.60 Drucksache 16/4105 Nr. 1.22 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/4258 Nr. 2.2 Drucksache 16/4501 Nr. 1.7 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/150 Nr. 2.125 Drucksache 16/150 Nr. 2.243 Drucksache 16/629 Nr. 1.1 Drucksache 16/901 Nr. 2.1 Drucksache 16/1101 Nr. 2.15 Drucksache 16/2555 Nr. 2.38 Drucksache 16/2555 Nr. 2.76 Drucksache 16/2555 Nr. 2.77 Drucksache 16/2555 Nr. 2.100 Drucksache 16/4105 Nr. 1.2 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/820 Nr. 1.61 Drucksache 16/3382 Nr. 1.9 Drucksache 16/4105 Nr. 2.13 Drucksache 16/4105 Nr. 2.14 Drucksache 16/4258 Nr. 1.2 Drucksache 16/4258 Nr. 1.3 Drucksache 16/4258 Nr. 2.49 Drucksache 16/4501 Nr. 2.1 95. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. April 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Als nächster Redner hat der Kollege Jörg van Essen

    on der FDP-Fraktion das Wort.



Rede von Jörg van Essen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen

nd Kollegen! Ja, ich gehe davon aus, dass wir diese
euregelung des Maßregelvollzugs heute mit großer
ehrheit beschließen werden. Ich finde, das ist gut so,
eil viele der Dinge, die Sie angesprochen haben, ein
irklicher Fortschritt sind.

Wir haben nun nach sechs Monaten ein Prüfungsver-
ahren beim Oberlandesgericht. Wie wir bei vielen
pektakulären Entscheidungen der Oberlandesgerichte
ur Untersuchungshaft sehen konnten, ist das dringend
otwendig. Ein Beispiel ist das Oberlandesgericht
amm. Dort haben die Ermittlungen der Staatsanwalt-

chaft zu lange gedauert. Deshalb ist es gut, dass es jetzt
ruck gibt und dass da, wo Menschen vorläufig die Frei-
eit entzogen wird, nach einem halben Jahr geprüft wird,
b das weiter verantwortet werden kann oder nicht. Ich
alte es auch für einen besonderen Fortschritt, dass die
rfolgsaussicht des Maßregelvollzugs in Zukunft stren-
er geprüft wird. Ich glaube, auch das ist richtig.

Trotz der von mir angesprochenen Fortschritte darf
ielleicht auch ein kritisches Wort gesagt werden. Die
erantwortung für diesen Punkt liegt bei vielen, nicht
ur bei der jetzigen Regierung: Das Ganze hat eindeutig
u lange gedauert. Diese Neuregelungen des Maßregel-
ollzugs hätten früher geschehen können und müssen;


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


enn wenn man sich die entscheidenden Urteile des
undesverfassungsgerichts anschaut, dann stellt man

est, dass es da eines von 1985 und eines von 1994 gibt.
aran sieht man, wie viel Zeit ins Land gegangen ist, die

igentlich hätte besser genutzt werden können. Hier wird
in wirklicher Fortschritt erzielt.

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung will ich kurz
uf drei Punkte eingehen, weil wir als FDP-Bundestags-
raktion hier eine andere Auffassung haben.

Einen Punkt haben Sie bereits angesprochen: Das ist
358 Abs. 2 StPO. Hier gibt es tatsächlich das mögliche
roblem der Reformatio in Peius. Frau Ministerin, Sie






(A) )



(B) )


Jörg van Essen
haben den Sachverhalt dargestellt. Es ist richtig, dass
dies nur in wenigen Fällen zum Tragen kommen wird.
Wenn wir das anders regeln würden, dann hätte das zur
Konsequenz, dass die Staatsanwaltschaften in all diesen
Fällen Rechtsmittel einlegen müssten und die Justiz so
erheblich belasten würden. Ich glaube, das ist auch des-
halb zu verantworten, weil in jedem Fall eine Strafe ver-
hängt worden wäre; denn es ist festgestellt worden, dass
sich jemand grundsätzlich schuldig gemacht und gegen
die Gesetze verstoßen hat. Ich glaube, das Ganze ist des-
halb so zu regeln, wie das im Gesetzentwurf tatsächlich
geschehen ist.

Ein Punkt, bei dem nicht nur wir als FDP Bedenken
hatten, war § 67 Abs. 2 StGB. Dort ist die Mindestdauer
beschrieben, zu der jemand verurteilt werden muss, be-
vor eine Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge statt-
finden kann. Hier haben die Sachverständigen darauf
hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen drei
Jahre möglicherweise zu kurz sind. Das Ergebnis kann
sein, dass die Gefahr besteht, dass jemand länger in Frei-
heitsentzug ist, als das eigentlich von den Richtern vor-
gesehen war.

Ich bin sehr dankbar, dass wir in den Berichterstatter-
gesprächen jetzt eine Lösung gefunden haben. In der Be-
gründung wird darauf hingewiesen, dass dieser Fall
nicht eintreten darf und nicht eintreten wird. Ich glaube,
dass es außerordentlich gut und richtig ist, dass wir als
Opposition darauf gedrungen haben, dass ein solches Er-
gebnis nicht eintreten darf. Herr Kollege Montag, Sie ha-
ben dies auch unterstützt.

In der Sachverständigenanhörung hat ein Gesichts-
punkt eine besondere Rolle gespielt, der in § 67 a Abs. 2
Satz 2 StGB geregelt ist. Es geht um die Frage, was wir
mit Sicherungsverwahrten machen. Ich unterstütze die
Sorge der angehörten Klinikleiter, die gesagt haben, man
dürfe Sicherungsverwahrte, die therapieunwillig seien
oder bei denen kein Therapieerfolg erzielt werden
könne, nicht in den Maßregelvollzug geben, der ohnehin
schon überlastet ist.

Es ist ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass hier die
Länderjustizverwaltungen in der Verantwortung sind.
Für psychisch kranke Sicherungsverwahrte, die den Zie-
len des Maßregelvollzuges nicht genügen, muss in ei-
nem Justizvollzugskrankenhaus eine entsprechende Ab-
teilung eingerichtet werden. In Nordrhein-Westfalen
– ich komme aus Nordrhein-Westfalen – tun wir dies.
Ich halte dies für den richtigen Weg. In der Begründung
wurde auch auf diesen Sachverhalt hingewiesen.

Ich muss sagen, dass die Anregungen, die die FDP-
Bundestagsfraktion gemacht hat, sich zumindest in der
Begründung wiederfinden, sodass wir dem Gesetzent-
wurf insgesamt zustimmen können, der – das will ich
unterstreichen – zu einem wesentlichen Fortschritt beim
Maßregelvollzug führen wird.

Allerdings sind auch die Länder – diese Bemerkung
muss zum Schluss ebenfalls gemacht werden – in der
Verantwortung. Probleme im Maßregelvollzug gibt es
unter anderem auch deshalb, weil nicht ausreichend
Plätze zur Verfügung stehen und er nicht ausreichend mit

P
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(C (D ersonal ausgestattet ist. Auch das sollte in einer solchen ebatte gesagt werden. Vielen Dank. Als nächster Redner hat das Wort der Kollege iegfried Kauder von der CDU/CSU-Fraktion. Siegfried Kauder SU)


(Beifall bei der FDP und der SPD)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe

    em Kollegen van Essen in einem Punkt durchaus recht:
    er Gesetzentwurf, den wir heute beschließen werden,
    at eine lange Geschichte. Aber am Ende wird manch-
    al etwas, was lange dauert, auch gut.

    Es fing im Jahre 1989 mit einer Beschlussempfehlung
    es Deutschen Bundestages und der Aufforderung an die
    undesregierung an, eine Novelle zur Änderung des
    aßregelvollzuges – das betraf die §§ 63 und 64 des

    trafgesetzbuches – vorzulegen. Eine Bund-Länder-
    ommission wurde eingerichtet. Im Jahr 1997 präsen-

    ierte das Bundesjustizministerium den ersten Referen-
    enentwurf und im Jahr 2000 den zweiten.

    Dann zogen die Länder nach. Im Jahr 2001 präsen-
    ierte der Freistaat Bayern den ersten durchkonzipierten
    ntwurf eines Gesetzes zum Maßregelvollzug. Dieser
    esetzentwurf des Freistaates Bayern wurde vom Bun-
    esrat übernommen und ist dann irgendwo hängen ge-
    lieben. Auf einer Konferenz der Länderjustizminister
    nd des Bundesjustizministers im Jahr 2002 wurden auf
    er Grundlage dieses bayerischen Gesetzentwurfes ge-
    isse Empfehlungen abgegeben. Dann dauerte es wieder

    ine Weile – denn man muss manches auch in sich auf-
    ehmen und verarbeiten –, bis im Frühjahr 2006 der
    undesrat und die Bundesregierung fast zeitgleich diffe-

    enzierte Gesetzentwürfe vorgelegt haben.

    Warum schildere ich das so detailliert? Um klarzustel-
    en, dass die Länder an diesem Gesetzgebungsverfahren
    n der gleichen Weise beteiligt waren wie der Bund. Am
    nde kann man aber nicht zwei Gesetzentwürfe verab-
    chieden, sondern nur einen. Das bedeutet aber nicht,
    ass die Arbeit der Länder umsonst gewesen ist. Denn
    enn man die Gesetzentwürfe vergleicht, wird man sehr

    chnell feststellen, dass insbesondere nach der Sachver-
    tändigenanhörung vieles von dem, was in den Länder-
    ntwürfen enthalten war, in den Entwurf der Bundesre-
    ierung übernommen worden ist. Es ist in der Tat gut,
    as am Ende herausgekommen ist; die Frau Bundesjus-

    izministerin hat dies dankenswerterweise schon ange-
    prochen.

    Nicht alles, was die Länder wollten, wurde übernom-
    en. Die Änderung, § 63 Strafgesetzbuch – Unterbrin-

    ung in einer psychiatrischen Anstalt – aufzuweichen,
    ollten wir nicht übernehmen. Aber einen Änderungs-
    orschlag zu § 64 – Unterbringung in einer Entziehungs-
    nstalt – hielten wir für durchaus sinnvoll. Bisher war
    as eine Mussvorschrift. Es wird jetzt eine Sollvorschrift
    erden. Das heißt, dass man den Richtern dort, wo die






    (A) )



    (B) )


    Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)

    Therapieaussicht relativ schwach ist, die Möglichkeit
    gibt, die Maßregel der Unterbringung in einer Entzie-
    hungsanstalt nicht anzuordnen. Das ist in Extremfällen
    der Fall: Wenn beispielsweise ein ausländischer Staats-
    bürger die deutsche Sprache überhaupt nicht beherrscht,
    wird es schwierig, bei ihm einen Therapieerfolg herbei-
    zuführen. Das gilt auch dann, wenn das Therapieergeb-
    nis aus anderen Gründen „wackelig“ erscheint.

    Wie schon gesagt wurde, sind die Maßregeleinrich-
    tungen mehr als ausgebucht. In den Jahren 1996 bis
    2006 war sowohl bei der Unterbringung in der Psychia-
    trie als auch in Entziehungsanstalten eine Steigerungs-
    rate von jeweils über 100 Prozent zu verzeichnen. Da-
    rum müssen wir helfend eingreifen.

    Ein Punkt – das wurde zu Recht schon angesprochen –
    stellt eine deutliche Verbesserung dar. Das ist der teil-
    weise Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor einer
    Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungs-
    anstalt nach § 64 des Strafgesetzbuches. Diese Rege-
    lung ist wohlüberlegt. Es ist wenig sinnvoll, einen Straf-
    täter zuerst erfolgreich einer Therapie zu unterziehen,
    wenn ein Überhang bei der Freiheitsstrafe nach der Maß-
    regel angeschlossen werden müsste.

    Man kann lange darüber debattieren, wann die rich-
    tige Einstiegsschwelle erreicht ist, um den Vorwegvoll-
    zug für sinnvoll zu halten. Kollege Montag wird sicher-
    lich die entsprechende Vorschrift des § 67 Abs. 2 des
    Strafgesetzbuches kritisieren. Erlauben Sie mir dazu ei-
    nen Hinweis: Auch das ist als Sollvorschrift ausgestaltet.
    Stellt der Tatrichter fest, dass ein Vorwegvollzug zusam-
    men mit der Maßregel zu einer Verlängerung der gesam-
    ten Haft führen wird, dann muss er den Vorwegvollzug
    nicht anordnen.

    § 67 d Abs. 5 des Strafgesetzbuches ist ebenfalls eine
    außerordentlich wichtige Vorschrift. Bisher konnte das
    Gericht erst nach einem Jahr der Unterbringung in einer
    Entziehungsanstalt prüfen, ob die Fortsetzung sinnvoll
    ist oder ob die Unterbringung abgebrochen werden
    muss. Das wird schon früher möglich sein. Das Gericht
    kann dann jederzeit feststellen, ob eine Therapiemaß-
    nahme greift, und sie gegebenenfalls abbrechen und den
    Täter in den Vollzug überführen.

    Ein Wechsel von einer Therapiemaßnahme in die an-
    dere ist nach dem Gesetzentwurf ebenfalls möglich. Das
    ist außerordentlich sinnvoll. Des Weiteren wurden unter
    Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsge-
    richts zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
    – Band 91, S. 1 ff. – einige weitere Vorschriften einge-
    führt. Die Entscheidung stammt zugegebenermaßen aus
    dem Jahr 1994; insofern besteht dringend Regelungsbe-
    darf.

    Die Zeit im Maßregelvollzug muss also auch dann auf
    die Strafe angerechnet werden, wenn die Ursache für
    den Therapieabbruch in der Persönlichkeit und im Ver-
    halten des Untergebrachten liegt. Bisher durfte eine
    Anrechnung nur dann nicht erfolgen, wenn der Unter-
    gebrachte therapieunwillig war. Soweit er therapieunfä-
    hig war, durfte die Anrechnung nicht versagt werden. In-

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    (C (D ofern gab es Regelungsbedarf unter Berücksichtigung er Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ein Kritikpunkt, der ebenfalls schon andiskutiert woren ist, bleibt noch offen: § 358 Abs. 2 der Strafprozessrdnung. Jetzt wacht auch der Kollege Montag auf. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das werden wir kritisieren!)


    ir haben dieses Thema schon im Rechtsausschuss be-
    aten. Es geht um das sogenannte Verbot der Schlech-
    erstellung. Legt nur der Angeklagte gegen ein Urteil
    in Rechtsmittel ein, gilt der Grundsatz, dass er sich ei-
    entlich nicht verschlechtern darf, sondern sich nur ver-
    essern können muss. Aber das Verbot der Reformatio in
    eius hat keinen Verfassungsrang. Das Rechtsstaatsge-
    ot gebietet ein Verbot der Reformatio in Peius nicht.
    eswegen gibt es schon nach geltendem Recht Durch-
    rechungen. Darin wird mir der Kollege Montag sicher-
    ich recht geben. Ein Blick in die §§ 331 Abs. 2 und
    58 Abs. 2 der Strafprozessordnung in der bisherigen
    assung zeigt, dass es dort schon Durchbrechungen gibt.
    egt nämlich ein Angeklagter gegen ein Urteil ein
    echtsmittel ein, kann er sich in der Rechtsmittelinstanz

    chon nach jetzigem Recht verschlechtern, wenn das Ge-
    icht zu dem Ergebnis kommt, dass neben der Strafe eine

    aßregel nach §§ 63 oder 64 des Strafgesetzbuchs anzu-
    rdnen ist.

    Das heißt, schon nach geltendem Recht kann ein
    ichter die Unterbringung eines Angeklagten in einer
    ntziehungsanstalt oder einer psychiatrischen Klinik an-
    rdnen, auch wenn dieser nur zu seinen Gunsten Rechts-
    ittel eingelegt hat. Wenn dieser Weg erlaubt ist, stellt

    ich die Frage, warum nicht auch der umgekehrte Weg
    öglich sein soll; denn sonst hätten wir in der Tat das

    nerquickliche Ergebnis, dass eine Maßregel der Unter-
    ringung nach § 63 des Strafgesetzbuchs in der psychia-
    rischen Klinik aufgehoben würde und nach Zurückver-
    eisung durch das Revisionsgericht das Gericht erster

    nstanz keine andere Entscheidung treffen könnte. Das
    äre unbillig. Deswegen ist auch in diesem Punkt das
    erbot der Reformatio in Peius zu durchbrechen.

    Das Gesetzeswerk insgesamt hat zwar lange gedauert,
    ber wie Sie sehen, ist es im Ergebnis gut. Deswegen
    ann man dem Gesetzentwurf guten Gewissens zustim-
    en, worum ich bitte.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)