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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/38 (Drucksachen 16/751, 16/1348, 16/1327) 1 Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidial- amt (Drucksachen 16/1301, 16/1324) . . . . . . . 2 Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 16/1302, 16/1324) . . . . . . . 3 Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksachen 16/1303, 16/1324) . . . . . . . 4 a) Einzelplan 08 Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . Norbert Königshofen (CDU/CSU) . . . . . . . . 5 a) Einzelplan 07 3471 C 3471 D 3472 A 3472 A 3495 C 3497 B 3498 B 3499 C 3501 B 3502 A 3502 C 3504 A 3505 D 3506 D Deutscher B Stenografisch 38. Sitz Berlin, Dienstag, de I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Volker Blumentritt . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt I: a) Zweite Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006) (Drucksachen 16/750, 16/1348) . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bun- des 2005 bis 2009 i J C D S A P D 3471 B 3471 B 3471 B Bundesministerium der Finanzen (Drucksachen 16/1308, 16/1324) . . . . 3472 B undestag er Bericht ung n 20. Juni 2006 t : n Verbindung mit b) Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache 16/1324) . . . . . . . . . . . . . ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . teffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . nja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 3472 B 3472 C 3475 D 3479 B 3481 C 3485 D 3489 A 3491 C 3495 A Bundesministerium der Justiz (Drucksachen 16/1307, 16/1324) . . . . 3508 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 b) Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache 16/1324) . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (Drucksachen 16/1780, 16/1852) . . . . d) Erste Beratung des von der Fraktion der LINKEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3509 A 3509 A 3519 D 3520 B 3520 D 3522 A 3524 B 3525 C 3527 D (Drucksache 16/1736) . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Jerzy Montag, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jan Korte und weiterer Abgeordneter: Richtlinie zur Vorratsdatenspeiche- rung durch den Europäischen Ge- richtshof prüfen lassen (Drucksache 16/1622) . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Fraktion der FDP: Bürokratie schützt nicht vor Diskriminierung – Allge- meines Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg (Drucksache 16/1861) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . B A L A Z t – – – – – – ( o B 3509 A 3509 B 3509 B 3509 C 3511 A 3512 C 3515 A 3516 D 3518 A 3518 B 3519 A erichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebener Redeteil zur Bera- ung: Einzelplan 07, Bundesministerium der Justiz Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirkli- chung des Grundsatzes der Gleichbehand- lung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes Antrag: Richtlinie zur Vorratsdatenspei- cherung durch den Europäischen Gerichts- hof prüfen lassen Antrag: Bürokratie schützt nicht vor Dis- kriminierung – Allgemeines Gleichbe- handlungsgesetz ist der falsche Weg Tagesordnungspunkt I.5 a bis e, Zusatztages- rdnungspunkt 1) rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 3528 A 3529 A 3529 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 3471 (A) ) (B) ) 38. Sitz Berlin, Dienstag, de Beginn: 10.3
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    3528 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Petra Pau Berichtigungen 37. Sitzung, Seite 3215, (D), erster Absatz, der letzte Satz ist wie folgt zu lesen: „Es gibt eine vorläufige Schät- zung der BA; sie beläuft sich auf 35 Millionen Euro.“ Seite XII, Anlage 22, der Name „Bernd Neumann, Staatsminister BK“ ist zu streichen. Seite 3385 (B) 3. Absatz, im zweiten Satz ist der Hin- weis auf Staatsminister Bernd Neumann zu streichen. Seite 3421 (A), der Redebeitrag von „Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien“ ist an dieser Stelle versehentlich abgedruckt worden und daher zu streichen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 3529 (A) ) (B) ) dort alles besser. Wenn es allerdings um das Recht geht,Burkhardt wert, denn gerade der Wirtschaft gelten die Vereinigten Staaten ja häufig als leuchtendes Vorbild: mehr Wachs- tum, mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt oder ein einfa- ches Steuersystem. Gelegentlich wird so getan, als sei Lintner, Eduard CDU/CSU 20.06.2006* Müller-Sönksen, FDP 20.06.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A e s D D c p n l t A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 20.06.2006* Bareiß, Thomas CDU/CSU 20.06.2006 Barnett, Doris SPD 20.06.2006* Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE 20.06.2006 Bellmann, Veronika CDU/CSU 20.06.2006* Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 20.06.2006 Bollen, Clemens SPD 20.06.2006 Deittert, Hubert CDU/CSU 20.06.2006* Ernst, Klaus DIE LINKE 20.06.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 20.06.2006* Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.06.2006 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 20.06.2006* Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 20.06.2006 Gloser, Günter SPD 20.06.2006 Götz, Peter CDU/CSU 20.06.2006 Haustein, Heinz-Peter FDP 20.06.2006 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 20.06.2006** Hilsberg, Stephan SPD 20.06.2006 Höfer, Gerd SPD 20.06.2006* Hörster, Joachim CDU/CSU 20.06.2006* Dr. Hoyer, Werner FDP 20.06.2006** Kröning, Volker SPD 20.06.2006 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl CDU/CSU 20.06.2006** N R R S A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Zu Protokoll gegebener Redeteil zur Beratung: – Einzelplan 07, Bundesministerium der Jus- tiz – Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung euro- päischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes – Antrag: Richtlinie zur Vorratsdatenspeiche- rung durch den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen – Antrag: Bürokratie schützt nicht vor Diskri- minierung – Allgemeines Gleichbehand- lungsgesetz ist der falsche Weg (Tagesordnungspunkt I.5. a bis e, Zusatztages- ordnungspunkt 1) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Vor in paar Wochen war ich zusammen mit den rechtspoliti- chen Sprechern der Fraktionen in Frankfurt am Main. ie Industrie- und Handelskammer hatte uns zu einer iskussionsveranstaltung eingeladen. Der ungewöhnli- he Titel des Abends war eine sorgenvolle Frage: „Euro- ean and German law goes Hollywood?“ Es ging dabei icht um die kalifornische Traumfabrik, sondern vor al- em um die rechtspolitischen Alpträume deutscher Un- ernehmer. Die haben nämlich große Sorge vor einer merikanisierung unseres Rechts. Das ist bemerkens- iebel, Dirk FDP 20.06.2006 aidel, Hans CDU/CSU 20.06.2006** amelow, Bodo DIE LINKE 20.06.2006 chiewerling, Karl CDU/CSU 20.06.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 3530 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 (A) ) (B) ) dann sieht die Sache ganz anders aus. Sammelklagen. Strafschadenersatz oder ein Beweisrecht, das zur Offen- legung von Geschäftsinterna führt – das sind Rechts- institute, die vielen Unternehmen auf dem amerikani- schen Markt schwer zu schaffen machen. In Deutschland kennen wir all diese Rechtsfiguren nicht. Es hat auch niemand die Absicht, sie einzufüh- ren – da kann die Wirtschaft ganz unbesorgt sein. Ihre Skepsis gegenüber fremden Einflüssen macht für mich aber vor allem eines deutlich: Bei Recht und Justiz sind wir in Deutschland besser aufgestellt als manch andere Länder. Hier besteht kein Reformstau. Und hier müssen wir uns auch nicht ständig umschauen, ob wir bei diesem oder jenem Land irgendwelche Anleihen machen kön- nen. Ganz im Gegenteil: Unser Recht und unsere Justiz sind Standortvorteile für Deutschland und sie sind zu ei- nem Vorbild für andere geworden. Die Globalisierung hat dazu geführt, dass die Berüh- rungspunkte zwischen den verschiedenen Rechtssyste- men immer zahlreicher werden. Das Recht ist dabei nicht nur ein Faktor im wirtschaftlichen Wettbewerb, sondern es ist auch selbst Gegenstand der Konkurrenz. Dass wir mit unserer Rechtsordnung einen wertvollen Exportartikel besitzen, haben wir erst vor wenigen Wochen wieder erfahren. Bei unserem Besuch in China – einige von Ihnen waren mit dabei – haben wir gesehen, wie China auf seinem Weg zum Rechtsstaat ganz kon- krete Anleihen beim deutschen Recht nimmt. Ich meine, auch dies ist ein Zeichen für die Qualität und die Attrak- tivität unserer Rechtsordnung. Wir neigen in Deutschland gelegentlich dazu, uns an den Schwächen unseres Landes zu weiden und dabei un- sere Stärken zu vergessen. Wenn wir heute über den Jus- tizhaushalt diskutieren, dann können wir mit berechtig- tem Selbstbewusstsein sagen: Recht und Justiz gehören zu den Stärken unseres Landes! Dieser positive Befund darf uns allerdings nicht dazu verleiten, uns auf den Lorbeeren auszuruhen. Wir müs- sen weiter daran arbeiten, vor allem die Qualität und die Leistungsfähigkeit unserer Justiz zu sichern. Ich betone aber den positiven Befund deshalb so deutlich, weil ich für manche Schwarzmalereien aus der Provinz über- haupt kein Verständnis habe. Der Bund hat in den letzten Jahren eine Menge dafür getan, damit die Justiz auch in Zukunft effizient und qualitätvoll arbeiten kann. Mit einem 1. Justizmoderni- sierungsgesetz haben wir an vielen Punkten das Verfah- rensrecht verbessert und wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass mehr Aufgaben vom Richter auf die Rechtspfleger übertragen werden können Zugleich hat das Justizkommunikationsgesetz dafür gesorgt, dass der Rechtsverkehr künftig auch elektro- nisch abgewickelt werden kann. Dank E-Mail und elek- tronischen Akten können die Arbeitsabläufe der Ge- richte noch effizienter werden. Allerdings ist es mit dem rechtlichen Dürfen allein nicht getan. Die Länder müssen diese neuen Möglichkei- ten auch nutzen. Leider ist das noch immer nicht ausrei- chend der Fall. Von der Option, den Rechtspflegern m s d D T „ d w R l V k b l w A b t m a g h d l d e u w B d d f I d i s f s d e e c b n e f a r d d r w r d J (C (D ehr Aufgaben zu übertragen und dadurch die Richter- chaft zu entlasten, ist bislang nur in zwei Bundeslän- ern Gebrauch gemacht worden – und zwar mit Erfolg. ie meisten Länder sind fast zwei Jahre nach In-Kraft- reten des Gesetzes immer noch dabei, seine Umsetzung zu prüfen“. Dafür habe ich wenig Verständnis. Wenn es arum geht, die Justiz zu entlasten, dann muss gehandelt erden – das ist allemal besser, als den Verzicht auf echtsmittel zu fordern. Beim elektronischen Rechtsverkehr kommt es vor al- em darauf an, dass bei den Gerichten die technischen oraussetzungen für die Nutzung dieser neuen Möglich- eiten geschaffen werden. Bei der Justiz des Bundes ha- en wir das getan und die Länder sind hier ja auch red- ich bemüht. Wir müssen aber darüber nachdenken, wie ir zusätzliche Anreize schaffen können, damit etwa die nwaltschaft von den neuen Angeboten noch mehr Ge- rauch macht. Es steht doch außer Frage, dass der elek- ronische Rechtsverkehr eine hervorragende Chance für ehr Effizienz und eine Beschleunigung der Arbeits- bläufe ist. Ich meine, wir dürfen diese Chance nicht un- enutzt lassen. Gutes Recht ist nicht zuletzt schnelles Recht und des- alb muss eine Entlastung der Justiz insbesondere bei en Eingangsinstanzen ansetzen. Auch hier sind vor al- em die Länder gefordert. Sie haben es in der Hand, urch Personalverlagerungen von der Berufungs- in die rste Instanz dafür zu sorgen, dass mehr Richterinnen nd Richter an den Amts- und Landgerichten eingesetzt erden. Mit der Reform der Zivilprozessordnung hat der und die Voraussetzungen dafür längst geschaffen, denn ie Evaluation der ZPO-Reform hat jetzt gezeigt, dass ie Zahl der Berufungen deutlich zurückgegangen ist. Gerade weil die ZPO-Reform erfolgreich wirkt, dür- en wir jetzt nicht schon wieder das Gesetz verändern. ch halte deshalb überhaupt nichts von den Vorschlägen, ie Zulassungsberufung des Verwaltungsstreitverfahrens n den Zivil- und Arbeitsprozess einzuführen. Das ist achlich unnötig und eine erneute Rechtsänderung wäre ür die Praktiker eine echte Zumutung. Einen einzigen richtigen Gedanken hat dieser Vor- chlag allerdings: Wir wollen die Verfahrensordnungen er einzelnen Zweige unserer Gerichtsbarkeit weiter ver- inheitlichen. Das sorgt für mehr Transparenz und ver- infacht die Rechtsanwendung. Aber eine solche Anglei- hung darf natürlich nicht einseitig erfolgen. Wir müssen ei jedem Punkt genau schauen, welche Verfahrensord- ung hier die beste Lösung bietet. Das kann bei einem inheitlichen Berufungsrecht aber am Ende auch dazu ühren, dass wir die Vorschriften der VwGO den Regeln ngleichen, die heute schon in der ZPO, im Arbeitsge- ichtsgesetz und in der Sozialgerichtsbarkeit gelten. Die Vorschläge, die die Länder jüngst wieder unter em Etikett „Große Justizreform“ präsentiert haben, ver- ienen diese Bezeichnung eigentlich nicht mehr. Von ih- er zentralen Idee haben sich die Länder zum Glück eitgehend verabschiedet: Die funktionale Zweiglied- igkeit der Justiz ist vom Tisch. Das ist auch gut so, denn ie hat in der Praxis niemand gewollt und wäre für die ustiz auch kein Gewinn gewesen. Allerdings geistern Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 3531 (A) (C) (B) ) noch immer einige Überbleibsel dieser Zweigliedrigkeit durch die Welt. Ich halte überhaupt nichts von der Idee, im Strafverfahren nur noch eine Wahlmöglichkeit „ent- weder Berufung oder Revision“ vorzusehen. Das wäre eine gravierende Verkürzung der Rechtsmittel. Es ist auch ein Irrtum, zu glauben, man entlaste die Justiz, wenn man die Berufung ausschließt. Ein Richter am Amtsgericht kann seine Urteile ja nicht zuletzt deshalb so zügig fällen, weil sie im Wege der Berufung noch ein- mal überprüft werden können. Wenn jede Richterin ihre Entscheidungen revisionsfest begründen müsste, dann wäre dies ein ganz beträchtlicher Mehraufwand. Das wäre keine Entlastung, sondern würde der Justiz letztlich Steine statt Brot geben. Der Justizhaushalt des Bundes, den wir heute verab- schieden werden, ist zu rund 97 Prozent durch eigene Einnahmen gedeckt. Damit steht die Justiz an der Spitze aller Ressorts. Das liegt beim Bund vor allem an dem Gebührenaufkommen des Patent- und Markenamtes. Aber auch in den Ländern haben die Justizhaushalte stets ganz beträchtliche Einnahmen zu verzeichnen. Es ist deshalb nicht nur falsch, sondern auch ungerecht, Justiz- politik heute vor allem unter fiskalischen Aspekten zu betreiben. Männermut vor Fürstenthronen wurde in frü- heren Tagen gefordert. Heute würde es schon reichen, wenn manche Justizministerin ihrem Kollegen aus dem Finanzressort mit etwas mehr Rückgrat gegenüberträte. Eine leistungsfähige Justiz ist schließlich nicht nur merkt jeder Handwerker, der seine offenen Forderungen einklagen muss. Vielleicht wäre es deshalb ganz hilf- reich, wenn die Wirtschaft noch deutlicher machte, wie wichtig für sie eine leistungsfähige und qualitätvolle Jus- tiz ist. Zügige Urteile oder schnelle Registereintragun- gen können auch Standortvorteile sein. Und mancher Landesregierung, die das noch nicht ganz verinnerlicht hat, sollte die Wirtschaft hier notfalls etwas auf die Sprünge helfen. Der Bund wird im Rahmen seiner Zuständigkeit auch in Zukunft für ein modernes Recht und eine leistungs- fähige Justiz sorgen. Mit der Einführung des elektro- nischen Handelsregisters schaffen wir in Kürze die Rechtsgrundlage, um die Formalitäten einer Unterneh- mensgründung noch schneller abzuwickeln. Die Reform des GmbH-Gesetzes ist dann der zweite Schritt, um auch materiell zu einer Erleichterung von Unternehmensgrün- dungen zu kommen. Aber auch abseits des Wirtschafts- lebens arbeiten wir daran, Recht und Justiz weiter zu ist verbessern, zum Beispiel durch die Reform des Verfah- rens in Familiensachen. Wir wollen ein Großes Famili- engericht schaffen, bei dem alle Streitigkeit um Ehe und Familie entschieden werden. Wenn es gelingt, mehrere Konflikte in einem einzigen Verfahren zu bündeln, dann wird die Sache für die Justiz effizienter und für die Be- troffenen weniger Nerven aufreibend. Diese wenige Beispiele zeigen, dass es auch in Zu- eine Frage der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheit. Sie hat auch ökonomische Bedeutung. Das weiß jeder junge Gründer, der auf die Eintragung seines Unternehmens in das Handelsregister wartet, und das k d s s (D unft eine Menge zu tun gibt, um die hohe Qualität und ie weltweite Attraktivität unserer Rechtsordnung zu ichern, und dafür bitte ich schon heute um ihre Unter- tützung. 38. Sitzung Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Als letzter Redner in dieser Debatte hat der Kollege

    orbert Geis das Wort.


    (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommt der Vorkämpfer der Antidiskriminierung!)




Rede von Norbert Geis
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme

ielleicht ganz zum Schluss, wenn die Zeit noch reicht,
um Antidiskriminierungsgesetz; ich will es nicht anders
ezeichnen. Lassen Sie mich aber erst ein paar andere
edanken dieser sicherlich sehr interessanten Debatte
inzufügen.

Zunächst ein Blick ins Strafrecht: Wenn man die Zei-
ungen aufschlägt, hat man manchmal den Eindruck, als
ürden wir in Deutschland in einem furchtbar unsiche-

en Land leben. Dabei – das sei auch einmal festgestellt –
st die Kriminalitätsrate bei uns zurückgegangen.


(Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


om Jahre 2004 auf das Jahr 2005 ging allein in Bayern
für die anderen Länder kenne ich die Zahlen nicht –
ie Kriminalitätsrate um 5,1 Prozent zurück. Auch das
ollte man vielleicht bei einer solchen Debatte erwäh-
en.

Sorgen macht uns nach wie vor die Jugendkrimina-
ität. Unsere jugendlichen Täter sind nicht sehr krimi-
ell, sondern sehr jung. Aus jugendlichem Übermut ge-
chehen eben oft entsprechende Straftaten, auf die
atürlich der Staat reagieren muss, aber zugleich auch
it Maß reagieren sollte.


(Beifall des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Geis, Sie bekommen noch Applaus, wenn das so weiter geht!)


Gut, applaudieren Sie ruhig. Da stimme ich ja mit Ih-
en überein.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


ch bin der Auffassung, dass unser Jugendstrafrecht ge-
ug Reaktionsmöglichkeiten hat, um solchen Straftaten
egegnen zu können.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Norbert Geis
Allerdings – darin können Sie mir wahrscheinlich
nicht folgen – muss man differenzieren. Es gibt jugendli-
che Gewalttäter, die nicht unter das Jugendstrafrecht fal-
len können, weil sie die Jugendlichkeit nicht mehr haben
und die Straftat nicht mehr aus jugendlichem Übermut
heraus geschieht. Wenn ein 18-Jähriger einen Jungen
vergewaltigt, sexuell missbraucht und dann umbringt,
dann ist das eine kriminelle Tat schwersten Ausmaßes,
die entsprechend geahndet werden muss.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Joachim Stünker [SPD] – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch überhaupt keine Frage!)


Deshalb sind wir dafür, bei Heranwachsenden zwischen
18 und 21 Jahren bei solch schweren Straftaten nicht die
Jugendstrafe von zehn Jahren anzuwenden. In einem sol-
chen Fall muss für den Heranwachsenden – wenn er
überhaupt nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden
kann und nicht das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden
ist, was wir für Täter ab 18 Jahren ja grundsätzlich wol-
len, weil man ab diesem Zeitpunkt als erwachsen gilt –
mindestens eine 15-jährige Höchststrafe angesetzt wer-
den. Das sollten wir uns, glaube ich, noch in dieser Le-
gislaturperiode vornehmen.

Wir sollten uns, gerade in diesen Fällen, ebenso die
Sicherungsverwahrung für Heranwachsende vorneh-
men. Wenn in dem Fall eines Straftäters, der mit
18 Jahren wegen einer schwersten Straftat verurteilt
wurde und diese mit 28 Jahren, wenn es bei den zehn
Jahren Haft bleibt, abgebüßt hat, alle Sachverständigen
sagen, dass dieser Täter nach der Entlassung erneut
Straftaten schwersten Ausmaßes begehen wird, dann
muss es möglich sein, diesen Straftäter, auch wenn er zu-
nächst nach Jugendstrafrecht verurteilt worden ist, später
noch in die Sicherungsverwahrung zu nehmen. Das
scheint mir vor allen Dingen im Interesse der Sicherheit
unserer Bevölkerung wichtig zu sein.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Lassen Sie mich einen weiteren Punkt anführen. Wir
hatten vor der Weltmeisterschaft die Diskussion über das
Thema Zwangsprostitution, die bei uns in diesen Tagen
vielleicht Platz greifen könnte. Es gibt – die UN hat
diese Zahl ermittelt, aber auch das Europäische Parla-
ment – jährlich weltweit etwa 600 000 bis 800 000 Fälle
von Zwangsprostitution. Das heißt, in 600 000 bis
800 000 Fällen werden Frauen gezwungen, sich zu pros-
tituieren; sie werden ausgenutzt wie Sklaven. Das ist bei
uns strafbar; das ist wahr. Aber die Frage ist, ob wir
nicht auch die Freier, die diese Situation wissentlich aus-
nutzen, wie beispielsweise in Schweden bestrafen. Auch
darüber sollten wir einmal ernsthaft diskutieren.

Lassen Sie mich noch ein Wort zum Standort
Deutschland sagen. Ich glaube, dass die Rechtspolitik
auch einiges für einen guten Standort Deutschland leis-
ten kann. Wir bemühen uns darum. Es gibt die Novellie-
rung des Urheberrechtsgesetzes, den Korb II. Ich glaube,
dass das ein guter Weg ist, jedenfalls die Voraussetzun-
gen dafür zu schaffen, das Potenzial, das wir in Deutsch-
land haben, zu nutzen. Wir haben keine großen Ressour-
cen, aber von den Anmeldungen beim Europäischen

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(C (D atentamt kommen 42 Prozent aus Deutschland; das eißt, wir haben ein großes Potenzial an geistigem Eientum. Dieses geistige Eigentum muss geschützt weren; da darf es keine strafrechtliche Aufweichung geben. s muss ein Ausgleich gefunden werden zwischen ünstler und Hersteller, zwischen Produzent und Schau pieler. Ich glaube, dass in diesem Gesetz ein guter Anatz dafür zu finden ist. Ein weiterer Gedanke. Nach dem Karikaturenstreit urde die Überlegung laut, ob nicht § 166 StGB erneut n die Diskussion gebracht werden sollte, weil diese echtsnorm offenbar nicht in der Lage ist, die Verletung religiöser Gefühle zu bändigen. § 166 StGB ist eine leichte Norm und in der Praxis wahrscheinlich chwer umzusetzen; das sehe auch ich. Deswegen müsen wir uns überlegen, ob wir nicht eine bessere Formuierung finden. Es geht dabei nicht nur um die christlihen Kirchen, sondern auch um den jüdischen und den uslimischen Glauben. Wir können es nicht erlauben, ass Menschen bei uns einfach um sich schlagen, wenn s beispielsweise um den muslimischen Glauben geht. as glauben Sie, was dann in Deutschland los ist? Da on wäre der Tatbestand der Verletzung des öffentlichen riedens betroffen. Deswegen müssen wir über eine besere Formulierung nachdenken. Das Nachdenken müsste nsbesondere den Begriff „Beschimpfen“ umfassen, weil ir unter diesem weit gefassten Begriff alles fassen könen. Ein weiterer Gedanke. Wir werden in dieser Legislaurperiode ganz sicher auch eine Diskussion über den chutz des Lebens am Ende und ganz am Anfang beommen. Wir sind noch nicht weit genug mit der Patienenverfügung. Auch zur Sterbehilfe werden wir eine Disussion bekommen. Beim Embryonenschutz wird uns ine Diskussion wahrscheinlich von der Forschung aufezwungen. Was ich als einen besonders großen Nachteil empinde und was mich auch schmerzlich berührt, ist die atsache, dass wir bei der Problematik der Spätabtreiung immer noch nicht zu einem Ergebnis gekommen ind. Es kommt noch hinzu: Das Bundesverfassungsgeicht hat uns 1993, als die Beratungsregelung eingeführt orden ist, aufgegeben, nach einer gewissen Zeit nach uprüfen, ob diese Regelung wirklich zu einer Verbesseung des Lebensschutzes geführt hat. Diese Überprüfung and bis heute, 13 Jahre nach dem Urteil, nicht statt. Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts muss nun ndlich ernst genommen werden. enn es könnte sein, dass die heutige Praxis nicht den in em Urteil von 1993 niedergelegten Vorstellungen des undesverfassungsgerichtes entspricht. Es würde sich lso um eine verfassungswidrige Praxis handeln. Das ann eigentlich keiner wollen. Deswegen muss zuminest eine Überprüfung vorgenommen werden. Lassen Sie mich noch ein Wort zum Antidiskrimiierungsgesetz sagen. Ich bin der Auffassung, dass chon die vier Richtlinien eine Katastrophe gewesen ind. Norbert Geis (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)





(A) (C)


(B) )


Ich habe die Dame, die diese Richtlinien in Brüssel vor-
bereitet hat – es handelt sich um Frau Dr. Helfferich; sie
wurde gestern in der „FAZ“ in einem hervorragend re-
cherchierten Artikel von Zastrow erwähnt –, vor vier
Wochen angeschrieben. Sie hat bis heute nicht geantwor-
tet. Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Ich halte schon die vorliegenden Richtlinien, die wir
nicht mehr ändern können, für einen großen Fehler. Aber
da sie vorliegen, müssen wir sie umsetzen. Wir sollten
sie aber nicht im Schnellverfahren umsetzen, Herr Beck.
Ich bin dagegen, ein solch schwieriges Gesetz auf diese
Weise zu behandeln. Sie verlangen viel von uns. Sie ver-
langen nämlich, dass wir einem Gesetz zustimmen sol-
len, das Sie, Herr Beck – dessen rühmen Sie sich –, for-
muliert haben. Sie sollten uns daher wenigstens darin

Dann ist dieser Antrag gegen die Stimmen der Fraktion
Die Linke abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Einzel-
plan 07. Wer stimmt für den Einzelplan 07 in der Aus-
schussfassung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? –
Dann ist der Einzelplan 07 mit den Stimmen der Koali-
tionsfraktionen beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einzel-
plan 19, Bundesverfassungsgericht, ebenfalls in der Aus-
schussfassung. Wer stimmt dafür? – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Dann ist der Einzelplan 19 einstimmig
beschlossen.

Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten I.5 c
und d sowie zu Zusatzpunkt 1. Interfraktionell wird
Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 16/
1780, 16/1736 und 16/1861 an die in der Tagesordnung
zustimmen, dieses Gesetz in aller Ruhe im Rechtsaus-
schuss zu beraten. Ich glaube nicht daran, dass uns die
Brüsseler Behörde mit einer Strafregelung belegen wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind schon einmal verurteilt!)


Ich komme zum Schluss. Ich bitte Sie darum: Lassen
Sie uns dieses Gesetz nicht mit der Brechstange verab-
schieden! Es wird sonst nur Widerspruch geben. Es wird
dann vielleicht viele geben, die nicht zustimmen, an-
sonsten aber vielleicht zugestimmt hätten. Ich bitte um
eine ruhige und sachliche parlamentarische Beratung
dieses Gesetzes.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Ich schließe die Aussprache.

    Wir kommen zu den Abstimmungen.

    Zum Einzelplan 07 in der Ausschussfassung, Bundes-
    ministerium der Justiz, liegt ein Änderungsantrag der
    Fraktion Die Linke vor, über den wir zuerst abstimmen.
    Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache
    16/1860? – Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? –

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    ufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Vorlage
    uf Drucksache 16/1780 zu Tagesordnungspunkt I.5 c
    oll zusätzlich an den Ausschuss für Tourismus überwie-
    en werden. Die Vorlage auf Drucksache 16/1861 zu
    usatzpunkt 1 soll zusätzlich an den Ausschuss für Tou-

    ismus, jedoch nicht an den Haushaltsausschuss über-
    iesen werden. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist
    er Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.

    Wir kommen zu Tagesordnungspunkt I.5 e, zur Ab-
    timmung über den Antrag der Abgeordneten Jerzy
    ontag, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jan Korte

    nd weiterer Abgeordneter auf Drucksache 16/1622 mit
    em Titel „Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch
    en Europäischen Gerichtshof prüfen lassen“. Wer
    timmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Ent-
    altungen? – Der Antrag ist bei einer Enthaltung aus der
    nionsfraktion mit den Stimmen der SPD- und der
    nionsfraktion abgelehnt.

    Damit sind wir am Schluss unserer heutigen Tages-
    rdnung.

    Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
    estages auf morgen, Mittwoch, den 21. Juni 2006,
    Uhr, ein.

    Die Sitzung ist geschlossen.