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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/38 (Drucksachen 16/751, 16/1348, 16/1327) 1 Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidial- amt (Drucksachen 16/1301, 16/1324) . . . . . . . 2 Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 16/1302, 16/1324) . . . . . . . 3 Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksachen 16/1303, 16/1324) . . . . . . . 4 a) Einzelplan 08 Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . Norbert Königshofen (CDU/CSU) . . . . . . . . 5 a) Einzelplan 07 3471 C 3471 D 3472 A 3472 A 3495 C 3497 B 3498 B 3499 C 3501 B 3502 A 3502 C 3504 A 3505 D 3506 D Deutscher B Stenografisch 38. Sitz Berlin, Dienstag, de I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Volker Blumentritt . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt I: a) Zweite Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006) (Drucksachen 16/750, 16/1348) . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung des Haushaltsaus- schusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bun- des 2005 bis 2009 i J C D S A P D 3471 B 3471 B 3471 B Bundesministerium der Finanzen (Drucksachen 16/1308, 16/1324) . . . . 3472 B undestag er Bericht ung n 20. Juni 2006 t : n Verbindung mit b) Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache 16/1324) . . . . . . . . . . . . . ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . teffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . nja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 3472 B 3472 C 3475 D 3479 B 3481 C 3485 D 3489 A 3491 C 3495 A Bundesministerium der Justiz (Drucksachen 16/1307, 16/1324) . . . . 3508 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 b) Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache 16/1324) . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (Drucksachen 16/1780, 16/1852) . . . . d) Erste Beratung des von der Fraktion der LINKEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3509 A 3509 A 3519 D 3520 B 3520 D 3522 A 3524 B 3525 C 3527 D (Drucksache 16/1736) . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Jerzy Montag, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jan Korte und weiterer Abgeordneter: Richtlinie zur Vorratsdatenspeiche- rung durch den Europäischen Ge- richtshof prüfen lassen (Drucksache 16/1622) . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Fraktion der FDP: Bürokratie schützt nicht vor Diskriminierung – Allge- meines Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg (Drucksache 16/1861) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . B A L A Z t – – – – – – ( o B 3509 A 3509 B 3509 B 3509 C 3511 A 3512 C 3515 A 3516 D 3518 A 3518 B 3519 A erichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebener Redeteil zur Bera- ung: Einzelplan 07, Bundesministerium der Justiz Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirkli- chung des Grundsatzes der Gleichbehand- lung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes Antrag: Richtlinie zur Vorratsdatenspei- cherung durch den Europäischen Gerichts- hof prüfen lassen Antrag: Bürokratie schützt nicht vor Dis- kriminierung – Allgemeines Gleichbe- handlungsgesetz ist der falsche Weg Tagesordnungspunkt I.5 a bis e, Zusatztages- rdnungspunkt 1) rigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 3528 A 3529 A 3529 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 3471 (A) ) (B) ) 38. Sitz Berlin, Dienstag, de Beginn: 10.3
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    3528 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Petra Pau Berichtigungen 37. Sitzung, Seite 3215, (D), erster Absatz, der letzte Satz ist wie folgt zu lesen: „Es gibt eine vorläufige Schät- zung der BA; sie beläuft sich auf 35 Millionen Euro.“ Seite XII, Anlage 22, der Name „Bernd Neumann, Staatsminister BK“ ist zu streichen. Seite 3385 (B) 3. Absatz, im zweiten Satz ist der Hin- weis auf Staatsminister Bernd Neumann zu streichen. Seite 3421 (A), der Redebeitrag von „Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien“ ist an dieser Stelle versehentlich abgedruckt worden und daher zu streichen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 3529 (A) ) (B) ) dort alles besser. Wenn es allerdings um das Recht geht,Burkhardt wert, denn gerade der Wirtschaft gelten die Vereinigten Staaten ja häufig als leuchtendes Vorbild: mehr Wachs- tum, mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt oder ein einfa- ches Steuersystem. Gelegentlich wird so getan, als sei Lintner, Eduard CDU/CSU 20.06.2006* Müller-Sönksen, FDP 20.06.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A e s D D c p n l t A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 20.06.2006* Bareiß, Thomas CDU/CSU 20.06.2006 Barnett, Doris SPD 20.06.2006* Dr. Bartsch, Dietmar DIE LINKE 20.06.2006 Bellmann, Veronika CDU/CSU 20.06.2006* Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 20.06.2006 Bollen, Clemens SPD 20.06.2006 Deittert, Hubert CDU/CSU 20.06.2006* Ernst, Klaus DIE LINKE 20.06.2006 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 20.06.2006* Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.06.2006 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 20.06.2006* Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 20.06.2006 Gloser, Günter SPD 20.06.2006 Götz, Peter CDU/CSU 20.06.2006 Haustein, Heinz-Peter FDP 20.06.2006 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 20.06.2006** Hilsberg, Stephan SPD 20.06.2006 Höfer, Gerd SPD 20.06.2006* Hörster, Joachim CDU/CSU 20.06.2006* Dr. Hoyer, Werner FDP 20.06.2006** Kröning, Volker SPD 20.06.2006 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl CDU/CSU 20.06.2006** N R R S A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Zu Protokoll gegebener Redeteil zur Beratung: – Einzelplan 07, Bundesministerium der Jus- tiz – Einzelplan 19, Bundesverfassungsgericht – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung euro- päischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes – Antrag: Richtlinie zur Vorratsdatenspeiche- rung durch den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen – Antrag: Bürokratie schützt nicht vor Diskri- minierung – Allgemeines Gleichbehand- lungsgesetz ist der falsche Weg (Tagesordnungspunkt I.5. a bis e, Zusatztages- ordnungspunkt 1) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Vor in paar Wochen war ich zusammen mit den rechtspoliti- chen Sprechern der Fraktionen in Frankfurt am Main. ie Industrie- und Handelskammer hatte uns zu einer iskussionsveranstaltung eingeladen. Der ungewöhnli- he Titel des Abends war eine sorgenvolle Frage: „Euro- ean and German law goes Hollywood?“ Es ging dabei icht um die kalifornische Traumfabrik, sondern vor al- em um die rechtspolitischen Alpträume deutscher Un- ernehmer. Die haben nämlich große Sorge vor einer merikanisierung unseres Rechts. Das ist bemerkens- iebel, Dirk FDP 20.06.2006 aidel, Hans CDU/CSU 20.06.2006** amelow, Bodo DIE LINKE 20.06.2006 chiewerling, Karl CDU/CSU 20.06.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 3530 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 (A) ) (B) ) dann sieht die Sache ganz anders aus. Sammelklagen. Strafschadenersatz oder ein Beweisrecht, das zur Offen- legung von Geschäftsinterna führt – das sind Rechts- institute, die vielen Unternehmen auf dem amerikani- schen Markt schwer zu schaffen machen. In Deutschland kennen wir all diese Rechtsfiguren nicht. Es hat auch niemand die Absicht, sie einzufüh- ren – da kann die Wirtschaft ganz unbesorgt sein. Ihre Skepsis gegenüber fremden Einflüssen macht für mich aber vor allem eines deutlich: Bei Recht und Justiz sind wir in Deutschland besser aufgestellt als manch andere Länder. Hier besteht kein Reformstau. Und hier müssen wir uns auch nicht ständig umschauen, ob wir bei diesem oder jenem Land irgendwelche Anleihen machen kön- nen. Ganz im Gegenteil: Unser Recht und unsere Justiz sind Standortvorteile für Deutschland und sie sind zu ei- nem Vorbild für andere geworden. Die Globalisierung hat dazu geführt, dass die Berüh- rungspunkte zwischen den verschiedenen Rechtssyste- men immer zahlreicher werden. Das Recht ist dabei nicht nur ein Faktor im wirtschaftlichen Wettbewerb, sondern es ist auch selbst Gegenstand der Konkurrenz. Dass wir mit unserer Rechtsordnung einen wertvollen Exportartikel besitzen, haben wir erst vor wenigen Wochen wieder erfahren. Bei unserem Besuch in China – einige von Ihnen waren mit dabei – haben wir gesehen, wie China auf seinem Weg zum Rechtsstaat ganz kon- krete Anleihen beim deutschen Recht nimmt. Ich meine, auch dies ist ein Zeichen für die Qualität und die Attrak- tivität unserer Rechtsordnung. Wir neigen in Deutschland gelegentlich dazu, uns an den Schwächen unseres Landes zu weiden und dabei un- sere Stärken zu vergessen. Wenn wir heute über den Jus- tizhaushalt diskutieren, dann können wir mit berechtig- tem Selbstbewusstsein sagen: Recht und Justiz gehören zu den Stärken unseres Landes! Dieser positive Befund darf uns allerdings nicht dazu verleiten, uns auf den Lorbeeren auszuruhen. Wir müs- sen weiter daran arbeiten, vor allem die Qualität und die Leistungsfähigkeit unserer Justiz zu sichern. Ich betone aber den positiven Befund deshalb so deutlich, weil ich für manche Schwarzmalereien aus der Provinz über- haupt kein Verständnis habe. Der Bund hat in den letzten Jahren eine Menge dafür getan, damit die Justiz auch in Zukunft effizient und qualitätvoll arbeiten kann. Mit einem 1. Justizmoderni- sierungsgesetz haben wir an vielen Punkten das Verfah- rensrecht verbessert und wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass mehr Aufgaben vom Richter auf die Rechtspfleger übertragen werden können Zugleich hat das Justizkommunikationsgesetz dafür gesorgt, dass der Rechtsverkehr künftig auch elektro- nisch abgewickelt werden kann. Dank E-Mail und elek- tronischen Akten können die Arbeitsabläufe der Ge- richte noch effizienter werden. Allerdings ist es mit dem rechtlichen Dürfen allein nicht getan. Die Länder müssen diese neuen Möglichkei- ten auch nutzen. Leider ist das noch immer nicht ausrei- chend der Fall. Von der Option, den Rechtspflegern m s d D T „ d w R l V k b l w A b t m a g h d l d e u w B d d f I d i s f s d e e c b n e f a r d d r w r d J (C (D ehr Aufgaben zu übertragen und dadurch die Richter- chaft zu entlasten, ist bislang nur in zwei Bundeslän- ern Gebrauch gemacht worden – und zwar mit Erfolg. ie meisten Länder sind fast zwei Jahre nach In-Kraft- reten des Gesetzes immer noch dabei, seine Umsetzung zu prüfen“. Dafür habe ich wenig Verständnis. Wenn es arum geht, die Justiz zu entlasten, dann muss gehandelt erden – das ist allemal besser, als den Verzicht auf echtsmittel zu fordern. Beim elektronischen Rechtsverkehr kommt es vor al- em darauf an, dass bei den Gerichten die technischen oraussetzungen für die Nutzung dieser neuen Möglich- eiten geschaffen werden. Bei der Justiz des Bundes ha- en wir das getan und die Länder sind hier ja auch red- ich bemüht. Wir müssen aber darüber nachdenken, wie ir zusätzliche Anreize schaffen können, damit etwa die nwaltschaft von den neuen Angeboten noch mehr Ge- rauch macht. Es steht doch außer Frage, dass der elek- ronische Rechtsverkehr eine hervorragende Chance für ehr Effizienz und eine Beschleunigung der Arbeits- bläufe ist. Ich meine, wir dürfen diese Chance nicht un- enutzt lassen. Gutes Recht ist nicht zuletzt schnelles Recht und des- alb muss eine Entlastung der Justiz insbesondere bei en Eingangsinstanzen ansetzen. Auch hier sind vor al- em die Länder gefordert. Sie haben es in der Hand, urch Personalverlagerungen von der Berufungs- in die rste Instanz dafür zu sorgen, dass mehr Richterinnen nd Richter an den Amts- und Landgerichten eingesetzt erden. Mit der Reform der Zivilprozessordnung hat der und die Voraussetzungen dafür längst geschaffen, denn ie Evaluation der ZPO-Reform hat jetzt gezeigt, dass ie Zahl der Berufungen deutlich zurückgegangen ist. Gerade weil die ZPO-Reform erfolgreich wirkt, dür- en wir jetzt nicht schon wieder das Gesetz verändern. ch halte deshalb überhaupt nichts von den Vorschlägen, ie Zulassungsberufung des Verwaltungsstreitverfahrens n den Zivil- und Arbeitsprozess einzuführen. Das ist achlich unnötig und eine erneute Rechtsänderung wäre ür die Praktiker eine echte Zumutung. Einen einzigen richtigen Gedanken hat dieser Vor- chlag allerdings: Wir wollen die Verfahrensordnungen er einzelnen Zweige unserer Gerichtsbarkeit weiter ver- inheitlichen. Das sorgt für mehr Transparenz und ver- infacht die Rechtsanwendung. Aber eine solche Anglei- hung darf natürlich nicht einseitig erfolgen. Wir müssen ei jedem Punkt genau schauen, welche Verfahrensord- ung hier die beste Lösung bietet. Das kann bei einem inheitlichen Berufungsrecht aber am Ende auch dazu ühren, dass wir die Vorschriften der VwGO den Regeln ngleichen, die heute schon in der ZPO, im Arbeitsge- ichtsgesetz und in der Sozialgerichtsbarkeit gelten. Die Vorschläge, die die Länder jüngst wieder unter em Etikett „Große Justizreform“ präsentiert haben, ver- ienen diese Bezeichnung eigentlich nicht mehr. Von ih- er zentralen Idee haben sich die Länder zum Glück eitgehend verabschiedet: Die funktionale Zweiglied- igkeit der Justiz ist vom Tisch. Das ist auch gut so, denn ie hat in der Praxis niemand gewollt und wäre für die ustiz auch kein Gewinn gewesen. Allerdings geistern Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 38. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 3531 (A) (C) (B) ) noch immer einige Überbleibsel dieser Zweigliedrigkeit durch die Welt. Ich halte überhaupt nichts von der Idee, im Strafverfahren nur noch eine Wahlmöglichkeit „ent- weder Berufung oder Revision“ vorzusehen. Das wäre eine gravierende Verkürzung der Rechtsmittel. Es ist auch ein Irrtum, zu glauben, man entlaste die Justiz, wenn man die Berufung ausschließt. Ein Richter am Amtsgericht kann seine Urteile ja nicht zuletzt deshalb so zügig fällen, weil sie im Wege der Berufung noch ein- mal überprüft werden können. Wenn jede Richterin ihre Entscheidungen revisionsfest begründen müsste, dann wäre dies ein ganz beträchtlicher Mehraufwand. Das wäre keine Entlastung, sondern würde der Justiz letztlich Steine statt Brot geben. Der Justizhaushalt des Bundes, den wir heute verab- schieden werden, ist zu rund 97 Prozent durch eigene Einnahmen gedeckt. Damit steht die Justiz an der Spitze aller Ressorts. Das liegt beim Bund vor allem an dem Gebührenaufkommen des Patent- und Markenamtes. Aber auch in den Ländern haben die Justizhaushalte stets ganz beträchtliche Einnahmen zu verzeichnen. Es ist deshalb nicht nur falsch, sondern auch ungerecht, Justiz- politik heute vor allem unter fiskalischen Aspekten zu betreiben. Männermut vor Fürstenthronen wurde in frü- heren Tagen gefordert. Heute würde es schon reichen, wenn manche Justizministerin ihrem Kollegen aus dem Finanzressort mit etwas mehr Rückgrat gegenüberträte. Eine leistungsfähige Justiz ist schließlich nicht nur merkt jeder Handwerker, der seine offenen Forderungen einklagen muss. Vielleicht wäre es deshalb ganz hilf- reich, wenn die Wirtschaft noch deutlicher machte, wie wichtig für sie eine leistungsfähige und qualitätvolle Jus- tiz ist. Zügige Urteile oder schnelle Registereintragun- gen können auch Standortvorteile sein. Und mancher Landesregierung, die das noch nicht ganz verinnerlicht hat, sollte die Wirtschaft hier notfalls etwas auf die Sprünge helfen. Der Bund wird im Rahmen seiner Zuständigkeit auch in Zukunft für ein modernes Recht und eine leistungs- fähige Justiz sorgen. Mit der Einführung des elektro- nischen Handelsregisters schaffen wir in Kürze die Rechtsgrundlage, um die Formalitäten einer Unterneh- mensgründung noch schneller abzuwickeln. Die Reform des GmbH-Gesetzes ist dann der zweite Schritt, um auch materiell zu einer Erleichterung von Unternehmensgrün- dungen zu kommen. Aber auch abseits des Wirtschafts- lebens arbeiten wir daran, Recht und Justiz weiter zu ist verbessern, zum Beispiel durch die Reform des Verfah- rens in Familiensachen. Wir wollen ein Großes Famili- engericht schaffen, bei dem alle Streitigkeit um Ehe und Familie entschieden werden. Wenn es gelingt, mehrere Konflikte in einem einzigen Verfahren zu bündeln, dann wird die Sache für die Justiz effizienter und für die Be- troffenen weniger Nerven aufreibend. Diese wenige Beispiele zeigen, dass es auch in Zu- eine Frage der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheit. Sie hat auch ökonomische Bedeutung. Das weiß jeder junge Gründer, der auf die Eintragung seines Unternehmens in das Handelsregister wartet, und das k d s s (D unft eine Menge zu tun gibt, um die hohe Qualität und ie weltweite Attraktivität unserer Rechtsordnung zu ichern, und dafür bitte ich schon heute um ihre Unter- tützung. 38. Sitzung Berlin, Dienstag, den 20. Juni 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Volker Beck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich

    möchte zur ersten Lesung des Antidiskriminierungsge-
    setzes oder des Gleichbehandlungsgesetzes – so heißt es
    ja unter neuer Verpackung – reden und Ihnen massiv wi-
    dersprechen, Herr Kollege Gehb.

    Einen Angriff auf kontinentaleuropäische Rechts-
    grundsätze kann ich in den vier Richtlinien der Europäi-
    schen Union nicht erkennen.

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    (C (D (Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Weil Sie nicht rechtskundig sind!)


    ehören Frankreich und die Niederlande jetzt nicht
    ehr zu Kontinentaleuropa? Haben Sie die Länder zu

    nselstaaten erklärt? Warum hatten diese Länder in Be-
    ug auf die Richtlinien überhaupt keinen Umsetzungsbe-
    arf? Weil in den Niederlanden seit den 80er-Jahren ein
    ivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz gilt, so wie
    ir es jetzt auf dem Tisch liegen haben, und in Frank-

    eich diese Normen, was ich für falsch halte, sogar von
    trafrechtlicher Relevanz sind. Es gehört zum selbstver-
    tändlichen Grundbestand der Republik, dass die Frei-
    eit da aufhört, wo sie nur noch Freiheit ist, willkürlich
    u diskriminieren und Menschen vom Arbeitsmarkt oder
    ugang zu Gütern und Dienstleistungen auszuschließen.
    s muss doch klar sein, dass jeder Mensch in dieser Ge-
    ellschaft die gleichen Chancen haben muss. Dem dient
    er Entwurf des Gleichbehandlungs- oder Antidiskrimi-
    ierungsgesetzes.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Lieber Kollege, ich gestehe allerdings, dass wir die
    uropäische Ebene tatsächlich genutzt haben.


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das war auch gut so!)


    990 hat unsere Fraktion eine erste Fassung für ein Anti-
    iskriminierungsgesetz entworfen. 1991 habe ich für
    ine NGO einen ersten Entwurf für eine Antidiskrimi-
    ierungsrichtlinie geschrieben, deren wesentliche Ele-
    ente heute europäische Gesetzgebung sind. In der Tat,
    ir haben auf allen Ebenen versucht, Gleichbehandlung
    urchzusetzen, weil das in Deutschland so schwierig ist.
    s gibt kein Land in der Europäischen Union, in dem es
    o ein ideologisches Buhei um die selbstverständliche
    msetzung dieser Grundsätze gibt wie in unserem Land.

    Mittlerweile haben Sie realisiert – das haben Sie in
    hrer Rede zu erkennen gegeben; kürzlich hat es auch Ihr
    arlamentarischer Geschäftsführer zugestanden –: 90 Pro-
    ent dessen, was hier auf dem Tisch liegt, ist Recht euro-
    äischer Richtlinien. Dagegen haben Sie im Wahlkampf
    ine Kampagne geführt und jetzt – Regieren macht im-
    er klüger – müssen Sie gestehen, dass Sie gar nicht die
    reiheit haben, davon abzuweichen.

    Die einzige Abweichung, die der nationale Gesetzge-
    er vornehmen kann, liegt in der Entscheidung, ob er für
    lle Kriterien des Art. 13 des Amsterdamer Vertrages
    der nur für Geschlecht, ethnische Herkunft und Rasse
    en zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz formuliert.

    Dass Sie von der FDP wie auch der Bundesrat auf der
    ins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie herumreiten,
    erstehe ich nicht. Sie können doch nicht allen Ernstes
    agen, die Freiheit unserer Marktwirtschaft und unser

    irtschaftswachstum hänge daran, dass man Schwule
    der Lesben, dass man Juden, Muslime oder Christen,
    ass man Behinderte, Alte oder Junge beim Abschluss
    on Versicherungs-, Miet- und Hotelverträgen diskrimi-
    ieren darf. Sie wollen doch nicht den Leuten draußen
    rnsthaft sagen, dass das Wirtschaftswachstum davon






    (A) )



    (B) )


    Volker Beck (Köln)

    abhänge, ob man solche Menschen diskriminieren darf
    oder nicht.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


    Sie haben ja gerade über Gaststätten geredet; lassen
    Sie mich dazu sagen: Ich habe mich damals tierisch auf-
    geregt, als in München den Verwandten eines Rabbi am
    Vortag ihrer Familienfeier von einem Gaststättenbesitzer
    unter Hinweis auf ihre jüdische Religionszugehörigkeit
    die Räume gekündigt wurden und die Familienfeier
    nicht in der Gaststätte stattfinden konnte – das nach un-
    serer Geschichte! Ich will nicht, dass so etwas in
    Deutschland rechtens ist. Deshalb ist es richtig, dass wir
    den entsprechenden gesetzgeberischen Schritt unterneh-
    men.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


    Die Koalition hat ja nicht nur den Namen unseres An-
    tidiskriminierungsgesetzes geändert – ich weiß ja, wie es
    manchmal zwischen Koalitionspartnern zugeht –, son-
    dern auch in einigen Punkten etwas gerupft. Hier möchte
    ich Sie warnen: Wenn mit der Beschneidung der zivil-
    rechtlichen Rechte der Verbände bzw. dem Herausstrei-
    chen des Abtretens von Rechten an Verbände und mit
    der Streichung des Kontrahierungszwanges bei Versi-
    cherungsverträgen


    (Daniela Raab [CDU/CSU]: Gute Regelung!)


    tatsächlich eine rechtliche Änderung bewirkt werden
    soll, werden Sie, wie ich glaube, ein Problem bekom-
    men; denn zivilrechtliche Vorgaben werden dann nicht
    mehr vollinhaltlich durch dieses Gesetz umgesetzt. Ich
    denke, das sollten wir noch intensiv diskutieren.

    Trotzdem möchte ich der Bitte der Justizministerin
    gerne nachkommen. Auch ich denke, wir sollten das Ge-
    setz nicht länger aufhalten, sondern jetzt schnell durch
    den Bundestag bringen. Es muss dazu vorher keine lang-
    atmige Anhörung stattfinden, da zwischen uns rein poli-
    tische Divergenzen bestehen. Sobald aber das Gesetz im
    Gesetzblatt steht, möchte ich Sie bitten, auf der Basis
    von Anträgen unserer Fraktion noch einmal mit uns da-
    rüber zu reden, ob nicht an einigen Punkten im Sinne ei-
    ner vollständigen Umsetzung der Richtlinie nachgear-
    beitet werden sollte. Dazu könnte man noch einmal eine
    Anhörung durchführen. Hierdurch sollte aber der Fort-
    gang der Gesetzgebung nicht behindert werden.

    Zum Schluss noch ein Wort zum weiteren Verfahren:
    Die Bundesländer haben ja angekündigt, dass sie gerne
    im Vermittlungsausschuss nachverhandeln möchten. Ich
    ermutige die Sozialdemokraten und die von Angela
    Merkel angeführte Bundesregierung: Lassen Sie sich
    nicht auf diese zweite Runde ein. Die grüne Fraktion
    hilft Ihnen notfalls aus, wenn Ihnen die Leute aus der
    CDU/CSU-Fraktion weglaufen. Das machen wir ja sonst
    nicht.


    (Zurufe von der CDU/CSU)


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    (C (D ei der Zurückweisung eines entsprechenden Einpruchs des Bundesrates sind wir aber jederzeit gerne ereit, dieser Bundesregierung zu helfen, damit Frau erkel ihr Gleichbehandlungsgesetz ungerupft durch undestag und Bundesrat bekommt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Als letzter Redner in dieser Debatte hat der Kollege

orbert Geis das Wort.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommt der Vorkämpfer der Antidiskriminierung!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Geis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme

    ielleicht ganz zum Schluss, wenn die Zeit noch reicht,
    um Antidiskriminierungsgesetz; ich will es nicht anders
    ezeichnen. Lassen Sie mich aber erst ein paar andere
    edanken dieser sicherlich sehr interessanten Debatte
    inzufügen.

    Zunächst ein Blick ins Strafrecht: Wenn man die Zei-
    ungen aufschlägt, hat man manchmal den Eindruck, als
    ürden wir in Deutschland in einem furchtbar unsiche-

    en Land leben. Dabei – das sei auch einmal festgestellt –
    st die Kriminalitätsrate bei uns zurückgegangen.


    (Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    om Jahre 2004 auf das Jahr 2005 ging allein in Bayern
    für die anderen Länder kenne ich die Zahlen nicht –
    ie Kriminalitätsrate um 5,1 Prozent zurück. Auch das
    ollte man vielleicht bei einer solchen Debatte erwäh-
    en.

    Sorgen macht uns nach wie vor die Jugendkrimina-
    ität. Unsere jugendlichen Täter sind nicht sehr krimi-
    ell, sondern sehr jung. Aus jugendlichem Übermut ge-
    chehen eben oft entsprechende Straftaten, auf die
    atürlich der Staat reagieren muss, aber zugleich auch
    it Maß reagieren sollte.


    (Beifall des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Geis, Sie bekommen noch Applaus, wenn das so weiter geht!)


    Gut, applaudieren Sie ruhig. Da stimme ich ja mit Ih-
    en überein.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    ch bin der Auffassung, dass unser Jugendstrafrecht ge-
    ug Reaktionsmöglichkeiten hat, um solchen Straftaten
    egegnen zu können.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)







    (A) )



    (B) )


    Norbert Geis
    Allerdings – darin können Sie mir wahrscheinlich
    nicht folgen – muss man differenzieren. Es gibt jugendli-
    che Gewalttäter, die nicht unter das Jugendstrafrecht fal-
    len können, weil sie die Jugendlichkeit nicht mehr haben
    und die Straftat nicht mehr aus jugendlichem Übermut
    heraus geschieht. Wenn ein 18-Jähriger einen Jungen
    vergewaltigt, sexuell missbraucht und dann umbringt,
    dann ist das eine kriminelle Tat schwersten Ausmaßes,
    die entsprechend geahndet werden muss.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Joachim Stünker [SPD] – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch überhaupt keine Frage!)


    Deshalb sind wir dafür, bei Heranwachsenden zwischen
    18 und 21 Jahren bei solch schweren Straftaten nicht die
    Jugendstrafe von zehn Jahren anzuwenden. In einem sol-
    chen Fall muss für den Heranwachsenden – wenn er
    überhaupt nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden
    kann und nicht das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden
    ist, was wir für Täter ab 18 Jahren ja grundsätzlich wol-
    len, weil man ab diesem Zeitpunkt als erwachsen gilt –
    mindestens eine 15-jährige Höchststrafe angesetzt wer-
    den. Das sollten wir uns, glaube ich, noch in dieser Le-
    gislaturperiode vornehmen.

    Wir sollten uns, gerade in diesen Fällen, ebenso die
    Sicherungsverwahrung für Heranwachsende vorneh-
    men. Wenn in dem Fall eines Straftäters, der mit
    18 Jahren wegen einer schwersten Straftat verurteilt
    wurde und diese mit 28 Jahren, wenn es bei den zehn
    Jahren Haft bleibt, abgebüßt hat, alle Sachverständigen
    sagen, dass dieser Täter nach der Entlassung erneut
    Straftaten schwersten Ausmaßes begehen wird, dann
    muss es möglich sein, diesen Straftäter, auch wenn er zu-
    nächst nach Jugendstrafrecht verurteilt worden ist, später
    noch in die Sicherungsverwahrung zu nehmen. Das
    scheint mir vor allen Dingen im Interesse der Sicherheit
    unserer Bevölkerung wichtig zu sein.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Lassen Sie mich einen weiteren Punkt anführen. Wir
    hatten vor der Weltmeisterschaft die Diskussion über das
    Thema Zwangsprostitution, die bei uns in diesen Tagen
    vielleicht Platz greifen könnte. Es gibt – die UN hat
    diese Zahl ermittelt, aber auch das Europäische Parla-
    ment – jährlich weltweit etwa 600 000 bis 800 000 Fälle
    von Zwangsprostitution. Das heißt, in 600 000 bis
    800 000 Fällen werden Frauen gezwungen, sich zu pros-
    tituieren; sie werden ausgenutzt wie Sklaven. Das ist bei
    uns strafbar; das ist wahr. Aber die Frage ist, ob wir
    nicht auch die Freier, die diese Situation wissentlich aus-
    nutzen, wie beispielsweise in Schweden bestrafen. Auch
    darüber sollten wir einmal ernsthaft diskutieren.

    Lassen Sie mich noch ein Wort zum Standort
    Deutschland sagen. Ich glaube, dass die Rechtspolitik
    auch einiges für einen guten Standort Deutschland leis-
    ten kann. Wir bemühen uns darum. Es gibt die Novellie-
    rung des Urheberrechtsgesetzes, den Korb II. Ich glaube,
    dass das ein guter Weg ist, jedenfalls die Voraussetzun-
    gen dafür zu schaffen, das Potenzial, das wir in Deutsch-
    land haben, zu nutzen. Wir haben keine großen Ressour-
    cen, aber von den Anmeldungen beim Europäischen

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    (C (D atentamt kommen 42 Prozent aus Deutschland; das eißt, wir haben ein großes Potenzial an geistigem Eientum. Dieses geistige Eigentum muss geschützt weren; da darf es keine strafrechtliche Aufweichung geben. s muss ein Ausgleich gefunden werden zwischen ünstler und Hersteller, zwischen Produzent und Schau pieler. Ich glaube, dass in diesem Gesetz ein guter Anatz dafür zu finden ist. Ein weiterer Gedanke. Nach dem Karikaturenstreit urde die Überlegung laut, ob nicht § 166 StGB erneut n die Diskussion gebracht werden sollte, weil diese echtsnorm offenbar nicht in der Lage ist, die Verletung religiöser Gefühle zu bändigen. § 166 StGB ist eine leichte Norm und in der Praxis wahrscheinlich chwer umzusetzen; das sehe auch ich. Deswegen müsen wir uns überlegen, ob wir nicht eine bessere Formuierung finden. Es geht dabei nicht nur um die christlihen Kirchen, sondern auch um den jüdischen und den uslimischen Glauben. Wir können es nicht erlauben, ass Menschen bei uns einfach um sich schlagen, wenn s beispielsweise um den muslimischen Glauben geht. as glauben Sie, was dann in Deutschland los ist? Da on wäre der Tatbestand der Verletzung des öffentlichen riedens betroffen. Deswegen müssen wir über eine besere Formulierung nachdenken. Das Nachdenken müsste nsbesondere den Begriff „Beschimpfen“ umfassen, weil ir unter diesem weit gefassten Begriff alles fassen könen. Ein weiterer Gedanke. Wir werden in dieser Legislaurperiode ganz sicher auch eine Diskussion über den chutz des Lebens am Ende und ganz am Anfang beommen. Wir sind noch nicht weit genug mit der Patienenverfügung. Auch zur Sterbehilfe werden wir eine Disussion bekommen. Beim Embryonenschutz wird uns ine Diskussion wahrscheinlich von der Forschung aufezwungen. Was ich als einen besonders großen Nachteil empinde und was mich auch schmerzlich berührt, ist die atsache, dass wir bei der Problematik der Spätabtreiung immer noch nicht zu einem Ergebnis gekommen ind. Es kommt noch hinzu: Das Bundesverfassungsgeicht hat uns 1993, als die Beratungsregelung eingeführt orden ist, aufgegeben, nach einer gewissen Zeit nach uprüfen, ob diese Regelung wirklich zu einer Verbesseung des Lebensschutzes geführt hat. Diese Überprüfung and bis heute, 13 Jahre nach dem Urteil, nicht statt. Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts muss nun ndlich ernst genommen werden. enn es könnte sein, dass die heutige Praxis nicht den in em Urteil von 1993 niedergelegten Vorstellungen des undesverfassungsgerichtes entspricht. Es würde sich lso um eine verfassungswidrige Praxis handeln. Das ann eigentlich keiner wollen. Deswegen muss zuminest eine Überprüfung vorgenommen werden. Lassen Sie mich noch ein Wort zum Antidiskrimiierungsgesetz sagen. Ich bin der Auffassung, dass chon die vier Richtlinien eine Katastrophe gewesen ind. Norbert Geis (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)





    (A) (C)


    (B) )


    Ich habe die Dame, die diese Richtlinien in Brüssel vor-
    bereitet hat – es handelt sich um Frau Dr. Helfferich; sie
    wurde gestern in der „FAZ“ in einem hervorragend re-
    cherchierten Artikel von Zastrow erwähnt –, vor vier
    Wochen angeschrieben. Sie hat bis heute nicht geantwor-
    tet. Keine Antwort ist auch eine Antwort.

    Ich halte schon die vorliegenden Richtlinien, die wir
    nicht mehr ändern können, für einen großen Fehler. Aber
    da sie vorliegen, müssen wir sie umsetzen. Wir sollten
    sie aber nicht im Schnellverfahren umsetzen, Herr Beck.
    Ich bin dagegen, ein solch schwieriges Gesetz auf diese
    Weise zu behandeln. Sie verlangen viel von uns. Sie ver-
    langen nämlich, dass wir einem Gesetz zustimmen sol-
    len, das Sie, Herr Beck – dessen rühmen Sie sich –, for-
    muliert haben. Sie sollten uns daher wenigstens darin

    Dann ist dieser Antrag gegen die Stimmen der Fraktion
    Die Linke abgelehnt.

    Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Einzel-
    plan 07. Wer stimmt für den Einzelplan 07 in der Aus-
    schussfassung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? –
    Dann ist der Einzelplan 07 mit den Stimmen der Koali-
    tionsfraktionen beschlossen.

    Wir kommen zur Abstimmung über den Einzel-
    plan 19, Bundesverfassungsgericht, ebenfalls in der Aus-
    schussfassung. Wer stimmt dafür? – Gegenstimmen? –
    Enthaltungen? – Dann ist der Einzelplan 19 einstimmig
    beschlossen.

    Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten I.5 c
    und d sowie zu Zusatzpunkt 1. Interfraktionell wird
    Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 16/
    1780, 16/1736 und 16/1861 an die in der Tagesordnung
    zustimmen, dieses Gesetz in aller Ruhe im Rechtsaus-
    schuss zu beraten. Ich glaube nicht daran, dass uns die
    Brüsseler Behörde mit einer Strafregelung belegen wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind schon einmal verurteilt!)


    Ich komme zum Schluss. Ich bitte Sie darum: Lassen
    Sie uns dieses Gesetz nicht mit der Brechstange verab-
    schieden! Es wird sonst nur Widerspruch geben. Es wird
    dann vielleicht viele geben, die nicht zustimmen, an-
    sonsten aber vielleicht zugestimmt hätten. Ich bitte um
    eine ruhige und sachliche parlamentarische Beratung
    dieses Gesetzes.

    Danke schön.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)