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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/23 Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Struck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bodo Ramelow (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart, Minister (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger-Neuling (DIE LINKE) . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (Drucksache 16/700) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dagdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: 1754 A 1756 A 1758 B 1761 B 1763 D 1765 C 1766 C 1768 C 1769 D 1771 A 1787 B 1787 C 1788 B 1789 A 1790 C 1791 A Deutscher B Stenografisch 23. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74 a, 75, 84, 85, 87 c, 91 a, 91 b, 93, 98, 104 a, 104 b, 105, 107, 109, 125 a, 125 b, 125 c, 143 c) (Drucksache 16/813) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Föderalismusreform- Begleitgesetzes (Drucksache 16/814) . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . D M A D V D D D A 1749 A 1749 A 1749 D 1752 D Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1773 A 1774 C undestag er Bericht ung 10. März 2006 t : r. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . ichael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Kröning (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Friedbert Pflüger (CDU/CSU) . . . . . . . . . ntje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1776 B 1777 B 1778 A 1779 C 1781 B 1782 B 1784 A 1785 B 1785 C 1786 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 Waitz, Dr. Claudia Winterstein, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Staatsziel Kultur) (Drucksache 16/387) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rüstungskontrolle und Nichtweiterverbrei- tung heranführen (Drucksache 16/834) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg 1791 D 1800 A 1800 B Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Kai Boris Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Alexander Ulrich, Paul Schäfer (Köln), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: Abzug der Atomwaffen aus Deutschland (Drucksache 16/448) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Jürgen Trittin, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Abrüs- tung der taktischen Atomwaffen vorantrei- ben – US-Atomwaffen aus Deutschland und Europa vollständig abziehen (Drucksache 16/819) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Volker Beck (Köln), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Nukle- aren Dammbruch verhindern – Indien an das Regime zur nuklearen Abrüstung, E D J T A J o S F ( K C U R D N A L A Z E R s p J A A 1792 A 1792 C 1793 C 1794 D 1795 C 1796 B 1797 B 1798 A 1798 C 1799 D 1799 D (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: ntrag der Abgeordneten Krista Sager, Hans- osef Fell, Kai Boris Gehring, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion des BÜNDNIS- ES 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige orschung in Europa stärken Drucksache 16/710) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . we Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der ückgewinnungshilfe und der Vermögensab- chöpfung bei Straftaten (Tagesordnungs- unkt 15) erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1801 A 1803 A 1804 B 1806 A 1807 A 1807 A 1808 A 1810 A 1811 B 1812 B 1813 C 1814 D 1815 A 1816 A 1816 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 1749 (A) ) (B) ) 23. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 1815 (A) ) (B) ) sammlung des EuroparatesKrichbaum, Gunther CDU/CSU 10.03.2006 * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- Koschyk, Hartmut CDU/CSU 10.03.2006 Kramer, Rolf SPD 10.03.2006 Heidemarie Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.03.2006 Albach, Peter CDU/CSU 10.03.2006 Amann, Gregor SPD 10.03.2006 Andres, Gerd SPD 10.03.2006 Bätzing, Sabine SPD 10.03.2006 Binninger, Clemens CDU/CSU 10.03.2006 Bismarck, Carl Eduard von CDU/CSU 10.03.2006 Dr. Botz, Gerhard SPD 10.03.2006 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.03.2006 Evers-Meyer, Karin SPD 10.03.2006 Fograscher, Gabriele SPD 10.03.2006 Freitag, Dagmar SPD 10.03.2006 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 10.03.2006 Dr. Geisen, Edmund FDP 10.03.2006 Gleicke, Iris SPD 10.03.2006 Granold, Ute CDU/CSU 10.03.2006 Heinen, Ursula CDU/CSU 10.03.2006 Hilsberg, Stephan SPD 10.03.2006 Homburger, Birgit FDP 10.03.2006 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 10.03.2006 Kortmann, Karin SPD 10.03.2006 K L L L L M M M P R R R D S S S S S U W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten unert, Katrin DIE LINKE 10.03.2006 ange (Backnang), Christian SPD 10.03.2006 aurischk, Sibylle FDP 10.03.2006 eutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 10.03.2006 ips, Patricia CDU/CSU 10.03.2006 ogg, Ursula SPD 10.03.2006 üller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.03.2006 üller-Sönksen, Burkhardt FDP 10.03.2006* flug, Johannes SPD 10.03.2006 achel, Thomas CDU/CSU 10.03.2006 omer, Franz CDU/CSU 10.03.2006 oth (Esslingen), Karin SPD 10.03.2006 r. Schwall-Düren, Angelica SPD 10.03.2006 chwarzelühr-Sutter, Rita SPD 10.03.2006 eehofer, Horst CDU/CSU 10.03.2006 inghammer, Johannes CDU/CSU 10.03.2006 teppuhn, Andreas SPD 10.03.2006 tünker, Joachim SPD 10.03.2006 lrich, Alexander DIE LINKE 10.03.2006 ieczorek-Zeul, SPD 10.03.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 1816 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 (A) ) (B) ) Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (Tages- ordnungspunkt 15) Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der heute zu beratende Gesetzentwurf ist zu begrüßen. Mit ihm soll zweierlei erreicht werden: Erstens. Finanziell geschädigte Opfer von Straftaten sollen besser gestellt werden bei der Geltendmachung ihrer Ersatzansprüche. Zweitens. Das durch eine Straftat erlangte Vermögen fällt dem Staat zu, wenn das Opfer eines verurteilten Straftäters seine Ansprüche nicht innerhalb einer Drei- Jahres-Frist verfolgt hat. Dahinter steht die Idee, dass Straftaten sich nicht lohnen dürfen: „Crime does not pay!“ Der Gesetzentwurf regelt also im Wesentlichen die Frage, wie mit kriminellen Gewinnen umgegangen wird und wem sie unter welchen Umständen zustehen. Schon nach dem geltenden Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist es möglich, den aus einer Straftat erlangten wirtschaftlichen Vorteil – zum Beispiel den aus einem Betrug erlangten Gewinn – beim Beschul- digten sicherzustellen. Der vorliegende Entwurf dient der Verbesserung der bestehenden und in der Praxis oft verwendeten Instrumentarien. Denn bisher konnte nicht ausgeschlossen werden, dass kriminelle Gewinne an die beschuldigte oder gar schon verurteilte Person wieder herausgegeben werden mussten. Zurzeit kann der Staat keinen Zugriff auf das Vermö- gen nehmen, solange den Geschädigten der Straftat Er- satzansprüche zustehen. Sind die Opfer der Straftat je- doch unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche gar nicht, sperren sie doch eine Vermögensabschöpfung durch den Staat. Ihr vermeintlicher Schutz wird zum Vorteil für Kriminelle. Das nur vorläufig sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monate nach der Verurteilung zurückgegeben werden, obwohl rechts- kräftig feststeht, dass es sich um kriminell erlangtes Ver- mögen handelt. Was soll sich durch den Gesetzentwurf verändern? Der aus einer Straftat resultierende wirtschaftliche Ge- winn darf jetzt länger sichergestellt werden: Zunächst kann das Vermögen wie nach geltendem Recht für sechs Monate sichergestellt werden. Dieser Zeitraum soll künftig nicht mehr um drei, sondern – bei Vorliegen be- stimmter Tatsachen, die den Tatverdacht begründen – um sechs Monate verlängert werden können. Und nur wenn dringende Gründe vorliegen, darf die Maßnahme länger als zwölf Monate aufrechterhalten werden. Die Geschädigten haben zur Geltendmachung ihrer Ansprüche und zum Betreiben der Zwangsvollstreckung in das sichergestellte Vermögen drei Jahre Zeit. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Tä- ters im Strafverfahren zu laufen. i a l d v D d g s g r e i d R z R t S A g G n m V P t (C (D Damit die Opfer einer Straftat aber auch tatsächlich hre Ansprüche geltend machen können, soll die Staats- nwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger mittei- en, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen es Beschuldigten ergangen sind. Wenn Geschädigte die Drei-Jahres-Frist ungenutzt erstreichen lassen, fällt das Vermögen nun an den Staat. ieser so genannte Auffangrechtserwerb des Staates ist as Herzstück des Gesetzentwurfs und schließt die im eltenden Recht bestehende Lücke. Die Ergänzung der Vorschriften über die Zwangsvoll- treckung des Verletzten in die vorläufig gesicherten Ge- enstände und die Ausdehnung der Frist für die Auf- echterhaltung der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen rleichtern den Opfern von Straftaten die Durchsetzung hrer Ansprüche. Die genannten Änderungen tragen den Bedürfnissen er Praxis und den Bedürfnissen der Verbrechensopfer echnung. Vereinzelt vorgebrachte Einwände gegen ein- elne Bestimmungen des Gesetzes werden wir im echtsausschuss prüfen und gegebenenfalls berücksich- igen. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Gesetz zum chluss von allen Fraktionen mitgetragen werden wird. nlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Unterrichtung durch die Bundesregierung über die ak- tualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2004 der EU-Mitgliedstaaten – Drucksachen 15/5600, 16/480 Nr. 1.8 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Alkopopsteuergesetzes auf den Alkoholkonsum von Jugendlichen unter 18 Jahren sowie die Marktentwick- lung von Alkopops und vergleichbaren Getränken – Drucksachen 15/5929, 16/480 Nr. 1.14 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung zu der Unterrichtung über die aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2004 der EU-Mitgliedstaa- ten – Drucksache 15/5600 – Nachtrag und Aktualisierung – Drucksachen 15/5961, 16/612 Nr. 1.1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Freitag, den 10. März 2006 1817 (A) (C) (B) ) Innenausschuss Drucksache 16/150 Nr. 1.26 Drucksache 16/150 Nr. 1.27 Drucksache 16/150 Nr. 1.28 Drucksache 16/150 Nr. 1.29 Drucksache 16/150 Nr. 1.31 Drucksache 16/150 Nr. 1.35 Drucksache 16/150 Nr. 1.49 Drucksache 16/150 Nr. 2.10 Drucksache 16/150 Nr. 2.21 Drucksache 16/150 Nr. 2.22 Drucksache 16/150 Nr. 2.23 Drucksache 16/150 Nr. 2.30 Drucksache 16/150 Nr. 2.75 Drucksache 16/150 Nr. 2.79 Drucksache 16/150 Nr. 2.92 Drucksache 16/150 Nr. 2.149 Drucksache 16/150 Nr. 2.154 Drucksache 16/150 Nr. 2.45 Drucksache 16/150 Nr. 2.46 Drucksache 16/150 Nr. 2.50 Drucksache 16/150 Nr. 2.51 Drucksache 16/150 Nr. 2.58 Drucksache 16/150 Nr. 2.59 Drucksache 16/150 Nr. 2.61 Drucksache 16/150 Nr. 2.66 Drucksache 16/150 Nr. 2.70 Drucksache 16/150 Nr. 2.76 Drucksache 16/150 Nr. 2.82 Drucksache 16/150 Nr. 2.117 Drucksache 16/150 Nr. 2.183 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/150 Nr. 2.171 Drucksache 16/150 Nr. 2.167 Drucksache 16/150 Nr. 2.235 Drucksache 16/288 Nr. 1.2 Drucksache 16/288 Nr. 2.22 Drucksache 16/288 Nr. 2.38 Rechtsausschuss Drucksache 16/150 Nr. 2.203 Drucksache 16/629 Nr. 2.9 Drucksache 16/629 Nr. 2.10 Finanzausschuss Drucksache 16/419 Nr. 1.5 Drucksache 16/419 Nr. 2.33 Drucksache 16/419 Nr. 2.36 Drucksache 16/419 Nr. 2.39 Drucksache 16/419 Nr. 2.53 Drucksache 16/419 Nr. 2.63 Drucksache 16/419 Nr. 2.66 Drucksache 16/481 Nr. 1.10 Haushaltsausschuss Drucksache 16/150 Nr. 2.17 Drucksache 16/150 Nr. 2.54 Drucksache 16/150 Nr. 2.155 Drucksache 16/150 Nr. 2.173 Drucksache 16/150 Nr. 2.221 Drucksache 16/419 Nr. 2.54 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/150 Nr. 1.4 Drucksache 16/150 Nr. 1.19 Drucksache 16/150 Nr. 2.14 Drucksache 16/150 Nr. 2.16 Drucksache 16/150 Nr. 2.36 (D Drucksache 16/150 Nr. 2.231 Drucksache 16/150 Nr. 2.262 Drucksache 16/288 Nr. 2.9 Drucksache 16/419 Nr. 2.5 Drucksache 16/419 Nr. 2.31 Drucksache 16/419 Nr. 2.47 Drucksache 16/419 Nr. 2.49 Drucksache 16/481 Nr. 1.7 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 16/150 Nr. 1.5 Drucksache 16/150 Nr. 2.26 Drucksache 16/150 Nr. 2.111 Drucksache 16/150 Nr. 2.250 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/419 Nr. 2.11 Drucksache 16/419 Nr. 2.12 Drucksache 16/419 Nr. 2.38 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 16/150 Nr. 2.102 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 16/150 Nr. 2.93 Drucksache 16/150 Nr. 2.95 Drucksache 16/150 Nr. 2.180 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 16/150 Nr. 2.224 23. Sitzung Berlin, Freitag, den 10. März 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Nächste Rednerin ist die Kollegin Antje Tillmann,

    CDU/CSU-Fraktion.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Antje Tillmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-

legen! Der einen Gruppe von Rednern geht das Födera-
lismusgesetz zu weit, der anderen Gruppe, der Opposi-
tion, geht es nicht weit genug, was bei mir klar den
Eindruck erweckt, dass wir mit dieser Reform genau
richtig liegen, nämlich exakt in der Mitte dessen, was
hinsichtlich der Zuständigkeitsverteilung zwischen dem
Bund und den Ländern machbar war.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Bei dem Punkt, die Kommunen vor kostenträchtigen
Gesetzen zu schützen, indem wir dem Bund durch
Art. 84 GG versagen, dass er Aufgaben an die Kommu-
nen übergeben kann, liegen wir absolut richtig. Lieber
Kollege Burgbacher, er konnte das auch bisher nicht
ohne die Zustimmung der Länder. Bisher war es aber so,
dass die Länder dem Bund finanzielle Erstattungen ab-
gehandelt und diese nicht in jedem Fall an die Kommu-
nen weitergeleitet haben. So wird es künftig nicht mehr
gehen. Über die Landesverfassung wird das Konnexi-
tätsprinzip für die Kommunen eingeführt. Diesen ent-
scheidenden Schritt können wir mit dieser Föderalismus-
kommission erreichen, wenn wir dem zustimmen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Volker Kröning [SPD])


Wir liegen mit unseren Regelungen bezüglich des
nationalen Stabilitätspakts absolut richtig, indem wir
die Verantwortung für die Verschuldung des Gesamt-
staatshaushaltes auf den Bund und die Länder verteilen.
Erstmalig können wir die Verantwortung der Länder, die
sich bereit erklärt haben, bei Nichteinhaltung des Defi-
zitkriteriums einen Teil der Haftungssumme zu bezah-
len, mit in die Verfassung aufnehmen. Das ist ein guter
Schritt hin zur Haushaltskonsolidierung. Liebe Kollegen
der Linken, das nützt gerade den neuen Ländern, die sich
Mühe geben, ihre eigenen Landeshaushalte in Ordnung
zu bringen, weil sie die Solidarität der anderen ansonsten
überstrapazieren und die Kosten, die andere verursa-
chen, mittragen müssten.

Wir sind absolut auf dem richtigen Weg, wenn wir die
Finanzverwaltungen vereinheitlichen. Allein 15 Mil-
liarden Euro Umsatzsteuer können wir heben, wenn es
uns gelingen würde, ein bundeseinheitliches Verfahren
bei der Finanzverwaltung einzuführen. Wir werden das
mit dem Föderalismusreform-Begleitgesetz und der Än-
derung des Finanzverwaltungsgesetzes tun. Ich bin mir
sicher, dass diese 15 Milliarden Euro, die uns durch den
Umsatzsteuerbetrug verloren gehen, erheblich besser in
Bildung oder Forschung eingesetzt werden könnten. Mit
diesem Gesetz haben wir die Möglichkeit dazu.

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(C (D (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Volker Kröning [SPD])


Wir übertragen die Gemeinschaftsaufgabe Hoch-
chulbau zum Teil in die Kompetenz der Länder. Hin-
ichtlich der überregionalen Mittel bleibt der Bund zu-
tändig. Diese 700 Millionen Euro übertragen wir an die
andtage. Liebe Kollegen, ich bin etwas erschrocken
arüber, wie Sie mit den Kollegen in den Landtagen um-
ehen. Die Aussage, dass all das, was wir tun, von Weis-
eit geprägt ist, mag ich ja noch unterstützen,


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Na, ich nicht!)


ass Sie die Landtagskollegen aber so behandeln, als
eien das alles unverantwortliche Deppen, kann ich nicht
ittragen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Guido Westerwelle [FDP])


ch glaube, dass die Landtagsabgeordneten sehr verant-
ortungsbewusst mit ihren Bürgerinnen und Bürgern
mgehen.


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Jedenfalls die der FDP!)


Auch die der FDP.


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Nein, „jedenfalls die der FDP“!)


Aufgrund der Erfahrungen mit dem Solidarpakt II ha-
en wir natürlich dafür gesorgt, dass uns für den Fall,
ass diese Mittel nicht ordnungsgemäß eingesetzt wer-
en, diesmal Sanktionen zur Verfügung stehen. Bis
013 ist die investive Zweckbindung im Bereich des
ochschulbaus sichergestellt und auch nach 2013 be-

teht die Verpflichtung, diese Mittel für investive Maß-
ahmen zur Verfügung zu stellen. Wir werden das selbst-
erständlich kontrollieren.

An dieser Stelle hätte ich Frau Sager sehr gerne er-
lärt, warum sie Unrecht hat, wenn sie sagt, dass es nicht
ehr möglich ist, dass der Bund die Länder in der Bil-

ung unterstützt. Sie sagt, durch die Streichung der Fi-
anzhilfen sei es nicht mehr möglich, dass sich der Bund
n Länderaufgaben beteiligt. – Das stimmt so einfach
icht; denn in unserer Verfassung ist vorgesehen, dass
ie Aufgaben von Bund und Ländern mit den erforderli-
hen finanziellen Einnahmen unterlegt werden. Es ist
berhaupt kein Problem, das Finanzausgleichsgesetz zu
erändern und den Ländern mehr Umsatzsteuerpunkte
ukommen zu lassen. Aber damit sind wir als Bundes-
agsabgeordnete in der Verpflichtung, zu überprüfen, ob
s wirklich stimmt, dass der Bund für seine Aufgaben
iel zu viel Geld erhält und die Länder für ihre Aufgaben
u wenig Geld bekommen. Wir als Bundespolitiker tra-
en die Verantwortung für den Bundeshaushalt. Ihr soll-
en wir uns stellen.

Das Einzige, was durch die Streichung im Art. 104 a
es Grundgesetzes bei den Finanzhilfen nicht mehr mög-
ich ist, sind kurzfristige Programme, die der Bildungs-
olitik gar nicht angemessen sind; denn wir sind uns ei-
ig, dass Bildungspolitik eine langfristige Aufgabe ist.






(A) )



(B) )


Antje Tillmann
Beim Finanzausgleichsgesetz sollten wir gemeinsam
überprüfen, wer tatsächlich zu viel Steuereinnahmen aus
dem Umsatzsteueraufkommen erhält: die Länder oder
wir.


(Volker Kröning [SPD]: Oder zu wenig!)


Gegebenenfalls muss man bei beiden auf Haushaltsdis-
ziplin und vielleicht auch auf die richtige Schwerpunkt-
setzung achten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Der Blick auf den Haushalt und die Haushaltsdis-
ziplin hilft gerade den neuen Ländern. Ich bin sehr froh,
dass sich die Föderalismuskommission ausdrücklich
zum Solidarpakt II bekannt hat. Aber ich sage auch: Je
schlechter die Haushaltssituation des Bundes wird, umso
größer ist natürlich die Gefahr, dass wir als Bund die
51 Milliarden Euro, die bis 2019 fließen sollen, nicht zur
Verfügung stellen können. Deshalb ist es im eindeutigen
Interesse der neuen Länder, auf die Haushaltsdisziplin
des Bundes zu achten. Wir brauchen den Solidarpakt II.
Wir brauchen diese Sicherheit. Deshalb brauchen wir
konsolidierte Haushalte, sowohl im Bund als auch bei
den Ländern.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Gegen diese Reform sind mehrfach Bedenken geäu-
ßert worden. Wer an den Beratungen der letzten Jahre
teilgenommen hat, der weiß, dass dies ein sehr ausge-
klüngeltes System –


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Nicht „ausgeklüngelt“, ausgeklügelt!)


– ausgeklügelt – der Berücksichtigung der Interessen
von Bund, Ländern, Kommunen und Bürgern ist. Jeder,
der Änderungswünsche hat, soll diese selbstverständlich
vortragen. Wir nicken diese Reform nicht einfach ab.
Aber jeder muss sich auch die Frage stellen, ob sein per-
sönliches Anliegen, das er zu Recht vorbringt, tatsäch-
lich dazu geeignet ist, die Gesamtreform scheitern zu
lassen. Wir werden das aus den genannten Gründen nicht
tun.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich schließe die Aussprache.

    Interfraktionell wird Überweisung der Gesetzent-
    würfe auf den Drucksachen 16/813 und 16/814 an die in
    der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschla-
    gen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist
    nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so be-
    schlossen.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

    Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
    gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stär-

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    (C (D kung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten – Drucksache 16/700 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss Innenausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre einen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Bundesinisterin für Justiz, Brigitte Zypries. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und erren! Nach diesen hehren Diskussionen über die Föeralismusreform kommen wir wieder zu konkreten Geetzgebungsvorhaben zurück. Ich will gleich am Anfang in Stichwort nennen, das auch im Zusammenhang mit er Föderalismusdiskussion gefallen ist, den Fleischkandal. Sie erinnern sich: Kriminelle Unternehmer haben verorbenes oder unverkäufliches Fleisch umetikettiert, ann verkauft und dadurch hohe Gewinne erzielt. Das ist chlichter Betrug zulasten der Verbraucher, der strafechtlich zu ahnden ist. Die Gewinne, die die Täter damit rzielt haben, können aber in vielen Fällen nicht rückabewickelt werden. Wenn das so bleibt, dann heißt das: erbrechen lohnt sich wirklich. Das darf nicht sein. Der Grund dafür, dass das derzeit noch so ist, ist eine egelung im Strafgesetzbuch, die die Möglichkeit der erichte einschränkt, Gewinne aus Straftaten für ver allen zu erklären, also dem Täter das Geld wegzunehen und das Eigentum daran auf den Staat zu übertra en. Bisher hat der Staat nur dann Zugriff auf ermögenswerte aus Straftaten, wenn eine geschädigte rivatperson keinen Anspruch geltend macht. Stellt der eschädigte Ersatzansprüche gegen den Betrüger, so ann ein Verfall des erlangten Geldes zugunsten des taates nicht angeordnet werden, weil zunächst die Priatperson die Hand auf dem Geld hat. Das ist grundsätzich richtig so, weil sich der Staat nicht auf Kosten der pfer bereichern soll. Wenn aber derjenige, der betrogen wurde, seine Anprüche gar nicht geltend macht, dann muss man die sihergestellten Gewinne an den Täter zurückgeben. Das ann erforderlich sein, weil der Schaden zu gering ist der weil die Geschädigten nicht wissen, dass der Täter efasst wurde. Es kann aber auch sein, dass die eschädigten ihre Ansprüche deshalb nicht geltend ma hen, weil sie selbst vielleicht Schwarzgeld gewinnbrinend anlegen wollten und um ihren Gewinn geprellt urden. In dem Fall verzichtet der Betrogene aus nachollziehbaren Gründen auf seine Ansprüche. Wir wissen aus der Praxis, dass das leider kein Ausahmefall ist. Im Jahr 2004 haben die Strafverfolgungsehörden zum Zweck der Rückgewinnung Vermöenswerte in Höhe von rund 145 Millionen Euro ichergestellt. Diese konnten nicht zugunsten des Staates ür verfallen erklärt werden, weil noch Ansprüche der Bundesministerin Brigitte Zypries Geschädigten bestanden. Wenn diese ihre Ansprüche nicht geltend machen, fällt das Geld an die Täter zurück. Diese Regelung wollen wir ändern. Wir wollen sicherstellen, dass die Täter solche Vermögenswerte in keinem Fall mehr zurückerhalten können. Denn es ist völlig widersinnig, dass der Betrüger einen Anspruch auf Rückübertragung des durch Betrug erlangten Geldes hat. Um den Geschädigten künftig genug Zeit zu geben, ihre Rückgabeansprüche auch durchzusetzen, wollen wir die hierfür maßgebliche Frist verlängern. Zurzeit müssen die Opfer innerhalb von drei Monaten erklären, dass sie ihre Ansprüche geltend machen wollen; künftig soll diese Frist drei Jahre – gerechnet ab der Verurteilung des Angeklagten – betragen. Auch bei längerer Verfahrensdauer vor den Zivilgerichten erhalten damit die Opfer die Möglichkeit, einen – notfalls vorläufigen – Titel gegen den Verurteilten zu erwirken. Verstreicht diese dreijährige Frist, ohne dass die Geschädigten ihre Ansprüche geltend gemacht haben, so fallen die sichergestellten Vermögenswerte künftig an den Staat und müssen nicht wieder an den Verurteilten herausgegeben werden. Ich glaube, wir haben eine gute Regelung gefunden, die sowohl den Interessen der Opfer – weil wir die Frist verlängern – als auch der Gerechtigkeit und damit dem Rechtsbewusstsein insgesamt dient. Die einzigen, die sich nicht freuen werden, sind die verurteilten Straftäter. (Klaus Uwe Benneter [SPD]: Dann haben wir ja die Richtigen getroffen!)