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ID1601201500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/12 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ Petra Heß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln) und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung euro- päischer Antidiskriminierungsrichtlinien (Drucksache 16/297) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 7: Vereinbarte Debatte: Berichte über die Rolle von BND-Mitarbeitern vor und während des Irakkrieges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ 834 C 836 A 847 B 847 D 849 A 849 A 851 B 853 A 855 B Deutscher B Stenografisch 12. Sitz Berlin, Freitag, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbe- auftragten: Jahresbericht 2004 (46. Bericht) (Drucksache 15/5000) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhold Robbe, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hedi Wegener (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . r d f ( I D M C D K D 825 A 825 B 827 D 829 A 830 C 831 C 832 B 833 B Karin Binder, Sevim Dagdelen, Jörn Wunderlich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der LINKEN: EU-Antidiskriminie- undestag er Bericht ung 0. Januar 2006 t : ungsrichtlinien durch einheitliches Anti- iskriminierungsgesetz wirksam und um- assend umsetzen Drucksache 16/370) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . echthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . hristel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . r. Roger Kusch, Senator (Hamburg) . . . . . . 836 B 836 C 837 C 839 D 841 A 842 C 844 A 845 B DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 857 A 858 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 12. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Januar 2006 Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Ulrich Klose (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Hans-Ulrich Klose (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Schmidbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 859 A 859 D 860 B 860 C 860 C 862 A 862 C 862 D 863 A 863 D 864 C 866 B 866 D 867 B 868 D 869 D 871 B 871 C 872 A 873 A 873 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 12. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Januar 2006 825 (A) ) (B) ) 12. Sitz Berlin, Freitag, den 2 Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 12. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Januar 2006 873 (A) ) (B) ) Nitzsche, Henry CDU/CSU 20.01.2006 (Mautsystemgesetz – MautSysG) – Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungs- beschleunigungsgesetzes – Gesetz über den Betrieb elektronischer Mautsysteme Müntefering, Franz SPD 20.01.2006 Multhaupt, Gesine SPD 20.01.2006 Anlage 1 Liste der entschuldigt A z z A – – – – – – – Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 20.01.2006 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 20.01.2006 Bernhardt, Otto CDU/CSU 20.01.2006 Binder, Karin DIE LINKE 20.01.2006 Binninger, Clemens CDU/CSU 20.01.2006 Carstensen, Christian SPD 20.01.2006 Ernst, Klaus DIE LINKE 20.01.2006 Evers-Meyer, Karin SPD 20.01.2006 Faße, Annette SPD 20.01.2006 Flach, Ulrike FDP 20.01.2006 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 20.01.2006 Gerster, Martin SPD 20.01.2006 Golze, Diana DIE LINKE 20.01.2006 Hilsberg, Stephan SPD 20.01.2006 Hintze, Peter CDU/CSU 20.01.2006 Kauch, Michael FDP 20.01.2006 Kleiminger, Christian SPD 20.01.2006 Dr. Krüger, Hans-Ulrich SPD 20.01.2006 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 20.01.2006 Lenke, Ina FDP 20.01.2006 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 20.01.2006 Lips, Patricia CDU/CSU 20.01.2006 Michelbach, Hans CDU/CSU 20.01.2006 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.01.2006 P R D S S S S V W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 818. Sitzung am 21. De- ember 2005 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 bs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortpro- gramm Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrech- nung im Zusammenhang mit Steuerstundungs- modellen Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage Erstes Gesetz zur Änderung des Zollfahndungs- dienstgesetzes Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberauf- wendungen und zur Änderung weiterer Gesetze Fünftes Gesetz zur Änderung der Bundesnotar- ordnung arr, Detlef FDP 20.01.2006 iemann-Hanewinckel, Christel SPD 20.01.2006 r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 20.01.2006 chmidt (Nürnberg), Renate SPD 20.01.2006 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 20.01.2006 pieth, Frank DIE LINKE 20.01.2006 teppuhn, Andreas SPD 20.01.2006 eit, Rüdiger SPD 20.01.2006 ächter, Gerhard CDU/CSU 20.01.2006 eißgerber, Gunter SPD 20.01.2006 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 874 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 12. Sitzung. Berlin, Freitag, den 20. Januar 2006 (A) (C) (B) ) – Gesetz über die Statistik zur Informationsgesell- schaft (Informationsgesellschaftsstatistikgesetz – InfoGesStatG) – Erstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 02 Titel 632 01 – Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft – – Drucksachen 16/70, 16/135 Nr. 1.10 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 636 55 – Zuschüsse an die Träger der Krankenversicherung der Landwirte – – Drucksachen 16/90, 16/135 Nr. 1.12 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 09 Titel 671 42 – Versorgung mit Hilfsmitteln (Sachleistungen) – Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Ka- pitel 08 04 Titel 688 02 – Vorbehaltszahlungen an die EU-Kommission – – Drucksachen 16/17 (neu), 16/135 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapi- tel 09 12 Titel 681 12 – Arbeitslosengeld II – – Drucksachen 16/25, 16/135 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapi- tel 05 02 Titel 687 30 – Beitrag an die Vereinten Nationen – – Drucksachen 16/55, 16/135 Nr. 1.6 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 30 05 Titel 685 14 – Gesetzliche Endlageraufwendungen (Endlagervoraus- leistungen und Endlagergebühren) – – Drucksachen 16/68, 16/135 Nr. 1.8 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 09 12 Titel 632 11 – Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unter- kunft und Heizung – – Drucksachen 16/69, 16/135 Nr. 1.9 – (D – Drucksachen 16/92, 16/135 Nr. 1.13 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Titel 681 01 – Erziehungsgeld – – Drucksachen 16/93, 16/135 Nr. 1.14 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Titel 632 07 – Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussge- setzes – – Drucksachen 16/94, 16/135 Nr. 1.15 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 09 Titel 681 01 – Versorgungsbezüge für Beschädigte – – Drucksachen 16/95, 16/282 Nr. 1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 636 51 – Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte – – Drucksachen 16/96, 16/282 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2005 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 30 04 Titel 632 12 – Bundesausgaben für Leistungen nach dem Bundes- ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (Zuschüsse an Studierende) – – Drucksachen 16/153, 16/282 Nr. 4 – 91, 1 0, T 12. Sitzung Berlin, Freitag, den 20. Januar 2006 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutsch-

    and braucht endlich ein Antidiskriminierungsgesetz, um
    n europäische Standards anzuschließen. Wie Sie wis-
    en, ist die Frist für die Umsetzung der drei EU-Richtli-
    ien mittlerweile verstrichen. Unserem Land drohen
    mpfindliche Strafen. Darum ist zügiges Handeln ge-
    ragt. Deshalb werden wir als Grüne ein Aussitzen der
    roßen Koalition bei diesem Konfliktpunkt ADG auch
    icht hinnehmen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich freue mich über die Unterstützung der Justiz-
    inisterin – heute in Person des Staatssekretärs
    artenbach – für unseren Entwurf. Wir bringen das An-

    idiskriminierungsgesetz erneut ein, und zwar in der
    orm, in der es der Bundestag im Juni 2005 bereits ein-
    al beschlossen hat.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    ir haben der Justizministerin die Arbeit schon abge-
    ommen, wir haben die 40 Änderungsanträge nämlich
    chon eingearbeitet. Unsere Einbringung erfolgt also
    ins zu eins.

    Über dieses Gesetz ist viel Irreführendes erzählt wor-
    en. Der Hamburger Justizsenator ist eigens angereist
    nd will beim Antidiskriminierungsgesetz anscheinend
    ür aktive Sterbehilfe sorgen. Herr Kusch, das wird Ih-
    en nicht gelingen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    ass das Antidiskriminierungsgesetz Gift für die Wirt-
    chaft und für Hamburg ist, wie Sie gesagt haben, ist
    och blanker Unsinn. Großbritannien, die Niederlande,
    elgien, Frankreich, Schweden und Irland sind genau
    en Weg gegangen, den wir Ihnen jetzt vorschlagen. Ich
    rage Sie: Warum soll ausgerechnet die deutsche Wirt-
    chaft ein Recht auf Diskriminierung von Behinderten,
    lteren, Schwulen und Lesben erhalten? Warum? Dis-
    riminierung schafft keine Arbeitsplätze; das müssten
    ie eigentlich wissen. Diskriminierung verschwendet
    otenziale. Diskriminierung ist schlecht für die Wirt-
    chaft, schlecht für die Gesellschaft und auch schlecht
    ür das Ansehen Deutschlands.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Kernpunkt unseres Entwurfs ist, dass wir alle Diskri-
    inierungsgründe sowohl im Arbeitsrecht als auch im
    ivilrecht berücksichtigen. Nur an einem einzigen Punkt
    ehen wir über etwas hinaus, was in vielen Mitgliedstaa-
    en üblich ist, nämlich, dass Behinderte, Ältere, Juden,
    esben und Schwule vom Diskriminierungsschutz






    (A) )



    (B) )


    Irmingard Schewe-Gerigk
    beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ausge-
    schlossen werden. Genau das fordern die CDU/CSU und
    die FDP mit ihrem Mantra einer blinden Eins-zu-eins-
    Umsetzung.

    Meine Damen und Herren, wir brauchen keine dog-
    matischen Formeln, wir brauchen einen intelligenten
    Umgang mit europäischem Recht.


    (Markus Grübel [CDU/CSU]: Sehr gut, Frau Schewe-Gerigk!)


    – Jawohl. – Das heißt aber auch, dass wir keine neuen
    Ungerechtigkeiten schaffen dürfen. Es wäre doch wirk-
    lich absurd, wenn die Abweisung eines Menschen in ei-
    ner Gaststätte wegen seiner Hautfarbe künftig zu Recht
    verboten ist, dieses Gesetz im gleichen Fall für einen
    Menschen mit Behinderung aber nicht greift. Soll denn
    wirklich weiter gelten: Behinderte müssen leider drau-
    ßen bleiben? Das darf nicht sein.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


    – Herr Grübel, hier hätte die CDU/CSU eigentlich auch
    klatschen können.

    Dem Vernehmen nach hat die CDU/CSU der SPD in
    den Koalitionsverhandlungen das unsittliche Angebot
    gemacht, man könne über die Behinderten und die Alten
    vielleicht noch einmal sprechen, dafür müssten aber die
    Homosexuellen und die Muslime draußen bleiben.


    (Klaus Uwe Benneter [SPD]: Waren Sie dabei?)


    – Ich war nicht dabei, aber es gibt natürlich Personen,
    die darüber berichten, Herr Kollege. – Das wäre reine
    Willkür. Dann würde entlang der im Unionsweltbild
    grassierenden Vorurteile nach der Methode Aschenputtel
    – die Guten ins Töpfchen, die Schlechten in Kröpfchen –
    sortiert. Ich finde, das ist brandgefährlich. Mit einer sol-
    chen Haltung gibt man den Menschen geradezu zur Dis-
    kriminierung frei.

    Vorurteile sind keine gute Grundlage für Gesetzge-
    bung. Deshalb wäre es gut, wenn wir uns an Fakten hal-
    ten würden. Werfen Sie einfach einmal einen Blick in
    die gerade veröffentlichte Studie „Deutsche Zustände“
    der Forschungsgruppe um Wilhelm Heitmeyer. Sie hat
    deutlich herausgearbeitet: Wer zu diskriminierendem
    Verhalten gegenüber einer Minderheit neigt, tut das auch
    gegenüber anderen Minderheiten. Wer also Juden ab-
    lehnt, hat meist auch etwas gegen Homosexuelle, wer
    Ausländer diskriminiert, verhält sich auch gegenüber
    Muslimen feindselig. Gerade deshalb brauchen wir ei-
    nen integrierten Ansatz. Deshalb darf niemand vom Dis-
    kriminierungsschutz ausgegrenzt werden.

    Wir sind mit unserem vorgelegten Entwurf ja sehr be-
    hutsam. Es ist ein Gesetz mit Außenmaß und ein Aus-
    gleich zwischen vielen Interessen. Mit diesem Gesetz
    nehmen wir gerade die Vertragsfreiheit ernst; denn sie
    gilt für beide Seiten, für Angebot und Nachfrage. Men-
    schen dürfen am Markt nicht ausgegrenzt werden, weil

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    (C (D ie eine dunkle Haut haben, weil sie eine Frau sind oder eil sie alt sind. Alle müssen eine faire Chance haben. Der Kollege Olaf Scholz – leider ist er heute nicht a – hat im Juni 2005 an dieser Stelle gesagt: „Dies ist in gutes, ausgewogenes Gesetz.“ Das war vor sieben onaten richtig und das ist auch heute noch richtig. Für diskriminierte Gruppen in unserer Mitte ist das ntidiskriminierungsgesetz ein Signal der Anerkenung, das sagt: Die Gesellschaft lässt euch nicht allein. s ist ein notwendiges Signal für mehr Geschlechtererechtigkeit und auch für einen wirksamen Minderheienschutz. Es hilft nichts, wenn alle in diesem Hause ortreich beteuern, man sei ja gegen Diskriminierung. ir müssen endlich konkret etwas dafür tun. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ich erteile das Wort dem Kollegen Dr. Jürgen Gehb,

DU/CSU-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Gehb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im letzten

    ahr haben wir uns im Bundestag bemüht, eine rechts-
    taatliche Lösung zu finden, um Aufmärsche und
    emonstrationen von Neonazis an besonders ge-

    chichtsträchtigen Plätzen zu verhindern. Das heute er-
    eut eingebrachte Antidiskriminierungsgesetz würde da-
    egen die Verwaltung kommunaler und privater
    ohnungsbaugesellschaften zwingen, Rechtsradikalen

    ersammlungsräume zu überlassen, wenn sie Schaden-
    rsatzforderungen aus dem Weg gehen wollen. Das ist
    och absurd.


    (Christel Humme [SPD]: Was für ein Quatsch! Ist ja unglaublich! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Absurd, was Sie sagen!)


    Wir alle singen das Hohelied auf die durch Art. 5
    rundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit. Nach ständi-
    er Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
    alle kennen das Lüth-Urteil und den Blinkfüer-Fall –

    st die Meinungsfreiheit nicht auf moralisch wertvolle
    ussagen begrenzt. Art. 5 Grundgesetz schützt die Mei-
    ungsfreiheit und die prononcierte gesellschaftliche und
    irtschaftspolitische Parteinahme selbst dann, wenn sie

    m geistigen Meinungskampf mit einem Boykottaufruf
    erbunden ist.


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Zu welchem Gesetz sprechen Sie jetzt?)


    Wenn die dezidierte weltanschauliche Stellungnahme
    urch Art. 5 Grundgesetz erlaubt ist, selbst wenn sie un-
    er Umständen mit erheblichen wirtschaftlichen Nachtei-
    en für Dritte verbunden ist, so kann der Boykottaufrufer
    icht gleichzeitig zum Vertragsabschluss mit den Geg-
    ern seiner Position gezwungen werden. Im Gegenteil:






    (A) )



    (B) )


    Dr. Jürgen Gehb
    Der Boykottaufruf zielt ja gerade auf die Verweigerung
    des Vertragsabschlusses ab.


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Völlig neben der Sache!)


    – Ich komme gleich dazu.

    Der heutige Gesetzentwurf der Grünen wird erkenn-
    bar mit dem Ziel eingebracht, ihren früheren und unse-
    ren jetzigen Koalitionspartner, die SPD, vorzuführen.


    (Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Nun reicht weder meine Redezeit noch Ihre Geduld dazu
    aus, jede einzelne Vorschrift abzuklopfen. Der Bundesrat
    hat in seiner Beschlussempfehlung vom 17. Juni letzten
    Jahres – Drucksache 445/1/05; das können Sie nachle-
    sen – auf 14 Seiten dezidiert jede einzelne Vorschrift un-
    ter die Lupe genommen.

    Ich möchte jetzt mein Augenmerk darauf lenken, wo-
    hin die Fehlentwicklungen einer solchen Antidiskrimi-
    nierungsgesetzgebung führen. Ich beschränke mich da-
    bei nicht nur auf das Arbeitsrecht und das Zivilrecht,
    sondern ich beziehe mich auch auf das Verfassungsrecht
    und die europäische Rechtsetzung, die Gesellschaftspo-
    litik und unsere bisher doch unisono vertretenen Wert-
    vorstellungen.

    Zunächst einmal ist eine begriffliche Klarstellung ge-
    fordert, um nicht schon gegen eine ausufernde Verwen-
    dung des Etiketts „Diskriminierung“ im Nachteil zu
    sein. Nur wer die Begriffe beherrscht, kann auch eine
    Diskussion beherrschen. Nach unserer geltenden Privat-
    rechtsordnung können bis jetzt mit der Besonderheit der
    Gleichbehandlung der Geschlechter im Arbeitsleben und
    wenigen anderen Ausnahmen Privat- wie Geschäftsleute
    grundsätzlich ihre Geschäfts- und Vertragspartner nach
    „Gutdünken“ wählen.


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Dabei dürfen sie aber nicht diskriminieren!)


    Dies zu tun, heißt nicht per se, zu diskriminieren, son-
    dern davon kann nur da gesprochen werden, wo Gleich-
    behandlung geboten ist. Lediglich im Verhältnis von
    Staat und anderen Hoheitsträgern zum Bürger wird ein
    Gleichbehandlungsanspruch des Bürgers begründet, wo-
    bei ich zur Klarstellung sagen muss, dass der Art. 3
    Grundgesetz kein Gleichheitsgrundsatz ist, sondern aus-
    drücklich nur ein Willkürverbot mit der Folge ist, dass
    wesentlich Gleiches gleich, aber wesentlich Ungleiches
    nicht gleich behandelt werden darf.


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kaiserrecht! Das ist vorsintflutlich, was Sie da erzählen!)


    Die Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und
    Privatrecht wird nach Ihrem Entwurf eines Antidiskrimi-
    nierungsgesetzes aufgegeben. In der Reichweite Ihrer
    Regelung schafft sie einen Gleichbehandlungsanspruch
    wenn nicht aller gegen alle, so doch zumindest für den
    Nachfrager nach Waren, Dienst- und Werkleistungen,
    Arbeitsplätzen oder Mieträumen gegen die Anbieter. Sie

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    (C (D nterwirft jene in der rechtlichen Ausgestaltung durch erschiedene Finessen sogar schärferen Anforderungen ls etwa eine Behörde im Verhältnis zum Bürger. Nun kommt die Unterscheidung zwischen hoheitliher Verwaltung einerseits und privatwirtschaftlicher eschäftstätigkeit, Bedarfsdeckung oder Vermögensveraltung andererseits nicht zufällig daher, sondern sie hat hre historische innere Notwendigkeit. Dass der Einzelne eine Angelegenheiten grundsätzlich selbstständig und elbstverantwortlich regeln und geschäftliche Entscheiungen frei treffen kann, ist Ausprägung der Privatutonomie (Christel Humme [SPD]: Da haben Sie etwas falsch verstanden!)


    nd wird insbesondere durch die Grundrechte der allge-
    einen Handlungsfreiheit und der Eigentumsgarantie

    eschützt. In ihnen verwirklicht sich Menschenwürde
    die neuerdings auch für die Antidiskriminierungsge-

    etzgebung bemüht wird – nicht weniger als im Gleich-
    eitssatz. Deswegen ist es ebenso falsch, diese Grund-
    echte gegeneinander ausspielen zu wollen wie

    inderheiten in der Bevölkerung gegen Mehrheiten.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit ist auch
    rundlegend für die Marktwirtschaft. Der Ordnungsrah-
    en, der hier gesetzt werden darf, soll dem Schutz der
    reiheit und anderen Rechtsgütern dienen, nicht der par-

    iellen Abschaffung der Vertragsfreiheit, mit der ein be-
    timmtes Gesellschaftsmodell der gerade regierenden
    arlamentsmehrheit durchgesetzt werden soll.

    Die Abschluss- und Inhaltsfreiheit reduziert sich doch
    rst für marktbeherrschende Unternehmen, weil ihren
    ertragspartnern ausreichende und zumutbare Alternati-
    en fehlen. Ich verweise nur auf die §§ 19 und 20 GWB.
    nsonsten setzt der Staat der Vertragsfreiheit nur durch
    eneralklauseln – sie sind Ihnen bekannt: §§ 134, 138
    nd 242 BGB, Grundsatz von Treu und Glauben –,


    (Widerspruch bei der SPD)


    ber die die Grundrechte allenfalls mittelbare Geltung
    eanspruchen können, äußere Grenznormen. Er statuiert
    ber keine Richtnormen für das moralische Verhalten
    einer Bürger in der Zivilgesellschaft.

    Der vorliegende Gesetzentwurf, aber auch die ihm zu-
    runde liegenden europäischen Richtlinien – darauf will
    ch einmal hinweisen, weil immer wieder von der Eins-
    u-eins-Umsetzung die Rede ist – stellen den Kern unse-
    er historisch gewachsenen Rechts- und Werteordnung
    uf den Kopf.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    ie setzen sich über alle kontinentaleuropäischen und
    erfassungsrechtlichen Grundsätze hinweg.


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ach du liebe Güte! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Völlig abgehoben!)







    (A) )



    (B) )


    Dr. Jürgen Gehb
    Der Gesetzentwurf nimmt zudem arbeitsrechtliche
    Diskriminierungsverbote, die in zwei Richtlinien, in
    deutschen Schutzgesetzen und im allgemeinen arbeits-
    rechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz wurzeln, zum
    Vorbild für eine generelle Reform des Zivilrechts.


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: In welchem Jahrhundert war das? – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist so peinlich, Herr Gehb!)


    Dieser Paradigmenwechsel verkennt zudem zweierlei:
    Erstens geht das Arbeitsrecht von der typisch wirtschaft-
    lichen Unterlegenheit des abhängig beschäftigten
    Arbeitnehmers aus und sucht ihn deshalb vor Diskrimi-
    nierung zu schützen. Zweitens greifen die arbeitsrechtli-
    chen Diskriminierungsverbote grundsätzlich erst bei be-
    stehenden Arbeitsverhältnissen ein, nicht schon vorher.

    Trotz knapper Haushaltsmittel wollen Sie eine staatli-
    che Antidiskriminierungsstelle mit umfassenden Zu-
    ständigkeiten und private Überwachungskomitees in
    Form von Antidiskriminierungsverbänden ins Leben ru-
    fen,


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Haben Sie mal in die Richtlinien geschaut?)


    die jede vermeintliche Benachteiligung verfolgen und
    mit Hilfe von Beweiserleichterungen jeden angeblichen
    Diskriminierer zwingen können, die Anständigkeit sei-
    ner Motive vor Gericht darzulegen. Zu allem Überfluss
    können sich Gewerkschaften und Betriebsräte als Pro-
    zessstandschafter selbst gegen den Willen des vermeint-
    lich Diskriminierten zum Sachwalter von Rechten Drit-
    ter aufschwingen.


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das können sie schon heute! Wir haben es nur noch einmal hinein geschrieben!)


    Demgegenüber überlässt das Privatrecht den zivil-
    rechtlichen Schutz gegen Angriffe auf Leben, Körper
    und Gesundheit nach den deliktrechtlichen Vorschriften,
    §§ 823 ff. BGB, allein der Autonomie des als Opfer oder
    Erben betroffenen Rechtssubjekts. Von einer Überant-
    wortung solcher fundamentaler Rechtsgüter auf beson-
    dere Behörden und Verbände keine Spur.

    Es ist rechtspolitisch und rechtsethisch nicht ein-
    leuchtend, warum der Schutz soziokultureller Rechtsgü-
    ter wie Weltanschauung oder sexueller Ausrichtung ei-
    nen vom Gesetzgeber eingeräumten Vorrang vor solch
    fundamentalen Rechtsgütern wie Leben, Körper und Ge-
    sundheit haben soll.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Kein Wunder, dass im Kampf gegen die ideelle Benach-
    teiligung in Deutschland keine Kraft mehr bleibt, um
    den realen Benachteiligungen wie der Arbeitslosigkeit
    noch wirksam begegnen zu können.

    „Die Luft zum Atmen wird dünner,“ – sagt der Berli-
    ner Rechtsprofessor Säcker – „wenn eine umfassende

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    (C (D otivkontrolle und Zensur alle Lebensbereiche mit Ausahme von Ehe und Familie“ – es fehlte gerade noch, ass es einen Anspruch auf korrekte Liebe gibt – „durcheuchtet und Wächtervereine Schuldverträge überprüfen ässt.“ Herr Kollege, Sie wissen, dass Sie zum Schluss kom en müssen. Ich komme zum Schluss. – Wir sollten deshalb nicht ormieren, was bereits geltendes Recht ist. Es gibt beeits zig Schutzgesetze. Wir sollten vielmehr durch entprechende politische Initiativen versuchen, darauf hinuwirken, dass auch auf der europäischen Ebene die angfolge von Freiheit vor Gleichheit wiederhergestellt ird. (Christel Humme [SPD]: Freiheit vor Gleichheit? Ich dachte, das sind gleichwertige Ziele!)