Rede von
Peter
Hettlich
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Damals ist die Entscheidung getroffen worden, den
Instanzenweg auf eine Instanz, das Bundesverwal-
tungsgericht, zu verengen. Das war eine Sondersitua-
tion. Besondere Situationen erfordern besondere Maß-
nahmen. Wir Grüne hatten zwar immer Probleme mit der
Einschränkung der Bürgerrechte in diesem Fall. Aber
wir waren der Meinung, dass man damit leben kann.
Heute, 15 Jahre danach, kann von einer Sondersitua-
tion keine Rede mehr sein. Ganz im Gegenteil: In Ost-
deutschland sind genau diese Instanzen bestens ausge-
baut.
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Wir haben schon am Mittwoch im Verkehrsausschuss
arüber debattiert. Der Kollege Friedrich hat darauf hin-
ewiesen – da sind wir einer Meinung gewesen –, dass
ie großen Verkehrsprojekte in Ostdeutschland schon alle
ebaut bzw. im Bau oder planfestgestellt sind. Schauen
ir uns die Planvorrangliste aus dem Infrastrukturpla-
ungsbeschleunigungsgesetz an. Da finde ich keine ein-
ige Autobahn mehr in Ostdeutschland, sondern nur noch
undesstraßen oder Ortsumfahrungen. Da finden sich
urchaus auch wichtige Projekte – das ist keine Frage und
as will ich nicht bestreiten –, aber eines ist doch klar:
ie großen Projekte in Ostdeutschland sind gebaut. Da-
ür brauchen wir kein Verkehrswegeplanungsbeschleuni-
ungsgesetz. Sie liefern uns mit genau diesem Entwurf
ines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfah-
en für Infrastrukturvorhaben und der Projektvorrangliste
en Beweis.
Um es deutlich zu machen: Wir sind nicht gegen eine
lanungsbeschleunigung. Das anzunehmen wäre ein
roßer Irrtum. Ich sage aber auch: Die Planung muss
ransparent, nachvollziehbar und demokratisch sein. An
iesem Grundsatz werden wir festhalten. Für mich ist
ie Qualität der Planung wichtig, nicht die Beschleuni-
ung. Ich frage hier in die Runde und werde auch in den
ächsten Jahren immer wieder im Ministerium bei Män-
eln nachfragen. Verzögerungen bei Projekten wie der
38 sind zum Teil – aus meiner Sicht jedenfalls – auch
it Planungsmängeln zu erklären.
er ein Tagebaugebiet durchquert, muss wissen, dass er
ei Gründungsmaßnahmen auf Probleme stößt. Ich frage
ich: Hat die Beschleunigung der Planung möglicher-
eise dort zu Planungsmängeln geführt? Die Kosten, die
ort entstehen – übrigens auch bei der A 17 –, bedeuten
ichts anderes, als dass dieses Geld später anderen Ver-
ehrsprojekten, beispielsweise in Sachsen, nicht mehr
ur Verfügung steht. Das können wir nicht dulden und
as können wir nicht akzeptieren. Da verkehrt sich Pla-
ungsbeschleunigung in ihr Gegenteil.
Ein weiteres Problem sind aus meiner Sicht weniger
ie planfestgestellten Projekte – das hat eben auch der
ollege Mücke gesagt –, sondern die Tatsache, dass wir
eine Prioritäten setzen. Welche Projekte sind eigent-
ich für uns wichtig und welche sind für uns weniger
ichtig? Geht man nach den Wünschen, die aus den
ahlkreisen bzw. Landkreisen kommen, dann sind alle
rojekte gleich wichtig. Deswegen wird alles in gleicher
eise geplant. Dadurch kommt es zu einem erheblichen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Dezember 2005 575
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Peter Hettlich
Planungsüberhang. Das ist in Ostdeutschland vielleicht
nicht so ausgeprägt, aber in Baden-Württemberg gibt es
nach Auskunft meines Kollegen Winfried Hermann
planfestgestellte Projekte mit einem Volumen von
2 Milliarden Euro, in Bayern beläuft sich das Volumen
der planfestgestellten Projekte auf 750 Millionen Euro.
Das zeigt ganz deutlich, dass das Problem nicht die Pla-
nungsbeschleunigung ist, sondern dass die finanziellen
Mittel nicht zur Verfügung stehen und dass keine Priori-
täten gesetzt werden.
Kurz und gut: Aus unserer Sicht hat das Verkehrswe-
geplanungsbeschleunigungsgesetz seine Schuldigkeit
getan. Es sollte ins Haus der Geschichte überwiesen
werden.
Das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz
weist viele Parallelen zu dem Gesetz auf, das wir eben
besprochen haben. Die Beschränkung auf eine Instanz
ist für uns wirklich ein Problem. Der Präsident des Bun-
desverwaltungsgerichtes, Professor Hien, hat immer
wieder deutlich gesagt, dass die Kapazitäten seines Ge-
richts bei weitem nicht ausreichen, um sich mit den
möglichen Klagen auseinander zu setzen. Er will entwe-
der einen zweiten Senat, vielleicht sogar einen dritten
Senat, oder er kann diese Arbeit nach eigener Aussage
nicht mehr leisten. Es wäre ein Treppenwitz, wenn wir
das Bundesverwaltungsgericht zum Flaschenhals einer
Planungsbeschleunigung machen würden. Wenn es diese
Vielzahl von neuen Projekten gäbe, würden wir im Bun-
desverwaltungsgericht diesen Flaschenhals produzieren.
Lieber Kollege Mücke, ich finde Ihren Hinweis auf
das Oberverwaltungsgericht gut. Aber auch die Oberver-
waltungsgerichte haben nur begrenzte Kapazitäten. Wir
müssen uns schon überlegen, worauf wir das Augen-
merk legen. Nur 5 Prozent der Projekte, die beklagt wer-
den, gehen tatsächlich in die nächste Instanz. Wir sind
der Meinung, dass die Eininstanzlichkeit entbehrlich ist.
Ein FDP-Kollege aus dem hessischen Landtag, der ehe-
malige Staatsminister Posch, hat eine sehr bemerkens-
werte Rede gehalten. Ich zitiere: Ganz abgesehen davon,
dass ich persönlich es für problematisch halte, den
Rechtsweg so drastisch zu verkürzen, ist dies der völlig
falsche Ansatz; denn die Verfahrensdauer bei Gericht ist
nicht das Problem, sondern die Dauer der Verfahren
selbst einschließlich der vorbereitenden Aufgaben und
Arbeiten. – Dem kann ich nichts hinzufügen. Wir sollten
uns daher intensiv mit diesem Gesetz auseinander setzen
und es kritisch anschauen.
Zum Schluss möchte ich auf die Verlängerung der
Gültigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen zu spre-
chen kommen. Herr Mücke hat bereits darauf hingewie-
sen: Fünf plus fünf ist zehn; wir wollten immer an der
bisherigen Regelung festhalten. Da kann man sich eini-
gen. Folgendes zeigt sich ganz deutlich: Wenn wir mit
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