Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die beiden
Gesetzesvorhaben, die heute zur Beratung auf dem Tisch
liegen. Der Bereich der Verkehrsplanung ist ganz klar
ein Feld für Bürokratieabbau. Wir als FDP stehen für
Bürokratieabbau.
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Diese Planungsvorhaben sind deutlich älter als ich
elber. Es kann doch nicht der Normalzustand sein, dass
ir in Deutschland für eine Planung 37 Jahre benötigen.
ier wird die Zukunft unseres Landes verschenkt.
Als Land in der Mitte Europas sind wir ein Transit-
and. Wir sind ein Land mit großer wirtschaftlicher Be-
eutung. Deswegen und weil damit auch Ansiedlungs-
ntscheidungen von Unternehmen verbunden sind,
ind wir auf vernünftige Verkehrswege angewiesen. Es
st also ganz wichtig, dass wir durch gestraffte Verfahren
chneller zu Entscheidungen kommen. Das ist der über-
agende politische Aspekt bei diesen beiden Vorhaben,
ie heute auf dem Tisch liegen.
Es gibt aber noch einen persönlichen Aspekt, der uns
olitikern wichtig sein sollte. Es ist den Planern durch-
us zu gönnen, dass sie die Umsetzung ihrer Planungen
uch persönlich noch erleben können.
Herr Minister Tiefensee, ich finde es deshalb sehr
chön, dass auch Sie als Mitglied der Sozialdemokrati-
chen Partei Deutschlands das Verkehrswegeplanungs-
eschleunigungsgesetz jetzt für ein gutes Projekt halten;
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Dezember 2005 571
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Jan Mücke
denn wenn ich richtig informiert bin, hat die SPD-Bun-
destagsfraktion dem damaligen gemeinsamen Vorhaben
der FDP-Bundestagsfraktion und der CDU/CSU-Frak-
tion, also dem der alten Koalition, 1991 nicht zuge-
stimmt.
Herr Minister, wir freuen uns sehr, dass Sie nun gemein-
sam mit Ihrer Fraktion zu einer höheren Einsicht gelangt
sind. Vielleicht können Sie ja auch ein Einsichtsbe-
schleunigungsgesetz machen. Dadurch könnten hier
vielleicht viele Prozesse deutlich gestrafft werden.
Wir stimmen heute der nochmaligen Verlängerung
der Geltungsdauer des Verkehrswegeplanungsbeschleu-
nigungsgesetzes für die neuen Länder zu, wie wir das in
den vergangenen Jahren auch schon getan haben, damit
die begonnenen Planungsprozesse in den neuen Ländern
nicht künstlich verlängert werden. Für uns ist es aber
wichtig, dass wir ein einheitliches Planungsrecht für
ganz Deutschland bekommen.
Ich betone, dass das Niveau dieses einheitlichen Pla-
nungsrechts so sein muss, das es wirklich möglich sein
wird, schneller zu Entscheidungen zu kommen. Dabei
gelten für uns einige wichtige Grundsätze.
Ein wichtiger Grundsatz für uns ist, dass es für die Bür-
gerinnen und Bürger möglich sein muss, einen effektiven
Rechtsschutz zu erlangen. Es macht gar keinen Sinn,
dass das Bundesverwaltungsgericht Erstinstanz für Pro-
jekte mit einer so genannten überragenden verkehrlichen
Bedeutung ist, wie das im Gesetzentwurf vorgesehen ist.
Ich komme später noch zur Definition der überragenden
verkehrlichen Bedeutung. Es wäre wünschenswert, wenn
wir hier zu einem effektiven Rechtsschutz kommen wür-
den, das heißt, die Oberverwaltungsgerichte sollten
Erstinstanz sein. Es ist eigentlich regelwidrig, dass das
Bundesverwaltungsgericht Tatsacheninstanz ist. Das gibt
es in keinem anderen Bereich in der Gerichtsorganisation.
Die Bundesgerichte sind dafür zuständig, Rechtsfehler zu
beheben, und sie sind nicht dazu da, Tatsachen zu erhe-
ben.
Deshalb sind wir dafür, dass die Oberverwaltungsge-
richte bei diesen Projekten Erstinstanz sind.
Das führt auch nicht zu einer Verlängerung der Ver-
fahrensdauer. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass die
Oberverwaltungsgerichte sehr schnell arbeiten können,
da sie sehr viel einfacher als das Bundesverwaltungsge-
richt einen Termin machen können. Die Zahlen in der
Statistik zeigen auch, dass bisher nur circa 2 Prozent al-
ler Fälle beim Bundesverwaltungsgericht gelandet sind.
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Ich komme zu den letzten zwei Aspekten, dann bin
ch am Ende meiner Rede. Wir wollen nicht, dass man
ie Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen bis
n alle Ewigkeit verlängern kann, und wir wollen auch
icht, dass man Vorratsplanung betreibt, wie das in den
etzten Jahren bedauerlicherweise Einzug gehalten hat.
ir wollen, dass ein Planfeststellungsbeschluss zehn
ahre lang gilt und dann verfällt und dass keine Verlän-
erungsmöglichkeit besteht. Einen entsprechenden Än-
erungsantrag werden wir in das Gesetzgebungsverfah-
en einbringen. Wer nach zehn Jahren nicht gebaut hat,
er hat keine wirklich ernsthafte Bauabsicht. Deshalb ist
s nicht zumutbar, dass wir Planungsverfahren über
ahrzehnte hinweg fortführen. Es muss erreicht werden,
ass man schnell plant, dann aber auch schnell umsetzt.
Herr Bundesminister, ich komme zum letzten Aspekt.
as beste Baurecht und die schönsten Planfeststellungs-
eschlüsse nützen gar nichts, wenn kein Geld vorhanden
st, um die Planfeststellungsbeschlüsse umzusetzen.
eshalb wünschen wir Ihnen viel Spaß und vor allen
ingen viel Erfolg dabei, wenn Sie mit Ihrem Kollegen
inanzminister über die Finanzierung dieser Bundespro-
ekte reden. Wir sind gespannt, ob es dann wirklich zu
iner Beschleunigung bei den Planungsverfahren und
or allen Dingen bei der Umsetzung dieser Planung
ommt.
Ihnen persönlich wünschen wir alles Gute und Ihnen,
eine Damen und Herren, herzlichen Dank für die unge-
eilte Aufmerksamkeit.
572 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Dezember 2005
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