Rede von
Alfred
Hartenbach
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrtes Präsidium!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts des gesell-
schaftlichen Geschreis über die Graffiti in den letzten
Jahren und auch noch Wochen bin ich erstaunt über das
riesige Interesse,
das hier im Deutschen Bundestag herrscht,
vor allen Dingen bei denen, die den Mund am weitesten
aufgerissen haben.
Dabei sind Graffiti kein Kavaliersdelikt.
Es ist wirklich wichtig, dass wir mit allen zu Gebote ste-
henden Mitteln dagegen vorgehen. Allerdings muss man
auch wissen, dass das Strafrecht nur ein Baustein ist.
Der Entwurf der Koalition schließt eine, wie ich glaube,
nur vermeintlich minimale Lücke in diesem Strafrecht.
Wir haben uns dazu aus vier Gründen entschlossen:
Erstens. Wir möchten, dass die Menschen, die sich über
die Graffitischmierereien aufregen, sehen, dass etwas
geschieht. Zweitens. Wir möchten, dass die Justiz Ver-
fahren zügiger erledigen kann und nicht durch breit
angelegte Gutachten erst feststellen muss, ob eine
Substanzverletzung vorliegt. Drittens. Wir möchten,
dass unbedarfte Gemüter, die aufgrund der mannigfalti-
gen Chöre, insbesondere aus dem Lager der CDU, den
Eindruck gewonnen haben, es passiere ihnen gar nichts,
weil die CDU/CSU immer sagt, dass nichts geschehe,
weil die Justiz nicht in der Lage sei, etwas zu machen,
wissen, dass dem nicht so ist. Ich weiß aus Gesprächen
mit jungen Leuten, dass diesen nicht bewusst war, dass
das Anbringen von Graffiti strafbar ist. Wir müssen aber
deutlich machen, dass das in der Tat strafbar ist. Nun
hoffe ich, Herr Dr. Gehb, dass Sie, auch nach der Presse-
erklärung, die Sie herausgegeben haben, mitmachen und
deutlich machen, dass das strafbar ist.
Wir nehmen im Gegensatz zu anderen eine gewisse
Einschränkung vor; denn wir möchten viertens, dass die
wirklich üblen Graffitischmierer erwischt werden, aber
nicht alle Handlungen, durch die das äußere Erschei-
nungsbild erheblich verändert wird, strafbar sind. Des-
wegen nehmen wir die vorübergehenden Beeinträchti-
gungen heraus. Um vorübergehende Beeinträchtigungen
kann es sich zum Beispiel handeln, wenn Wäsche auf ei-
nem Balkon großflächig aufgehängt wird oder wenn je-
mand ein Plakat anklebt. Das ist nur vorübergehend.
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