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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/155 Walter Link (Diepholz) (CDU/CSU) . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Antje Blumenthal (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Wolfgang Schäuble, Hartmut Koschyk, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrach- Jürgen Herrmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 15/4492, 15/4733) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Wahlkreiskommission für die 15. Wahl- periode des Deutschen Bundestages 14481 C 14483 B 14485 A 14486 B 14488 B 14503 A 14504 D Deutscher B Stenografisch 155. Sitz Berlin, Freitag, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Vierter Bericht zur Lage der älteren Gene- ration in der Bundesrepublik Deutschland: Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berück- sichtigung demenzieller Erkrankungen und Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen 14/8822, 15/345 Nr. 62, 15/4192) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . H F D H C D P 14479 A 14479 B ten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 35 und 87 a) (Drucksache 15/4658) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14490 C undestag er Bericht ung 8. Januar 2005 t : artmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14490 D 14492 B 14494 C 14495 B 14496 B 14497 D 14498 C 14500 A 14501 A 14502 C gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (Drucksachen 15/2375, 15/2499 Nr. 1, 15/4733) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14505 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Großen Anfrage der Abge- ordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karl- Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Zukunft der Immobilienwirtschaft (Drucksachen 15/3116, 15/3928) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Immobilienwirtschaft sicher- stellen – Immobilien- und Versicherungs- makler stärken (Drucksache 15/4714) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Haus- haltsauschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Dietrich Austermann, Steffen Kampeter, Bernhard Kaster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in Zeiten knapper Kassen (Drucksachen 15/3311, 15/3557) Gerhard Rübenkönig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Gerhard Rübenkönig (SPD) . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ilse Aigner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . T B a D B F s u n ( R B D U K N A L A E K ( S T F d Ä o A E O E d n A E E ü z g 14505 C 14505 C 14505 D 14508 D 14509 D 14511 A 14512 A 14513 B 14513 D 14515 A 14515 A 14518 B 14519 A 14519 C 14522 C 14524 A 14524 B 14525 C 14526 B agesordnungspunkt 21: eschlussempfehlung und Bericht des Sport- usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten etlef Parr, Daniel Bahr (Münster), Ernst urgbacher, weiterer Abgeordneter und der raktion der FDP: Initiative des Europäi- chen Parlaments, des Europäischen Rates nd der UNO zur Förderung des Sports achhaltig unterstützen Drucksachen 15/2418, 15/4690) . . . . . . . . . . einhold Hemker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ernd Heynemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rsula Sowa (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten laus Barthel (Starnberg), Angelika Graf Rosenheim), Dr. Bärbel Kofler, Horst chmidbauer (Nürnberg), Erika Simm, Jella euchner, Fritz Schösser und Gabriele ograscher (alle SPD) zur Abstimmung über en Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur nderung des Bundeswahlgesetzes (Tages- rdnungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten tto Fricke (FDP) zur Abstimmung über den ntwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Än- erung des Bundeswahlgesetzes (Tagesord- ungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten duard Oswald (CDU/CSU) zur Abstimmung ber den Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes ur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Ta- esordnungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14527 B 14527 C 14529 A 14530 B 14531 B 14532 B 14533 D 14535 A 14536 A 14536 C 14537 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 III Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes – Bericht der Wahlkreiskommission für die 15. Wahlperiode des Deutschen Bundesta- ges gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Barbara Wittig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Mantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .14537 B 14538 B 14539 A 14540 A 14540 C 14541 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14479 (A) ) (B) ) 155. Sitz Berlin, Freitag, den 2 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14535 (A) ) (B) ) sammlung des Europarates *Michelbach, Hans CDU/CSU 28.01.2005 für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- Michalk, Maria CDU/CSU 28.01.2005 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bindig, Rudolf SPD 28.01.2005* Borchert, Jochen CDU/CSU 28.01.2005 Carstens (Emstek), Manfred CDU/CSU 28.01.2005 Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 28.01.2005 Fahrenschon, Georg CDU/CSU 28.01.2005 Feibel, Albrecht CDU/CSU 28.01.2005 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 Friedrich (Mettmann), Lilo SPD 28.01.2005 Gröhe, Hermann CDU/CSU 28.01.2005 Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 28.01.2005 Haupt, Klaus FDP 28.01.2005 Hilbrecht, Gisela SPD 28.01.2005 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 Jäger, Renate SPD 28.01.2005* Kortmann, Karin SPD 28.01.2005 Lehn, Waltraud SPD 28.01.2005 Letzgus, Peter CDU/CSU 28.01.2005* Lintner, Eduard CDU/CSU 28.01.2005* Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 28.01.2005 Lips, Patricia CDU/CSU 28.01.2005 Dr. Lötzsch, Gesine fraktionslos 28.01.2005 Merz, Friedrich CDU/CSU 28.01.2005 M O P P R R R R R S S S S D S D D T W D D W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten inkel, Klaus CDU/CSU 28.01.2005 stendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 feiffer, Sibylle CDU/CSU 28.01.2005 robst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 auber, Helmut CDU/CSU 28.01.2005* epnik, Hans-Peter CDU/CSU 28.01.2005 iester, Walter SPD 28.01.2005* onsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 28.01.2005 ühe, Volker CDU/CSU 28.01.2005 chauerte, Hartmut CDU/CSU 28.01.2005 chily, Otto SPD 28.01.2005 chlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2005 chröder, Gerhard SPD 28.01.2005 r. Schröder, Ole CDU/CSU 28.01.2005 iebert, Bernd CDU/CSU 28.01.2005* r. Skarpelis-Sperk, Sigrid SPD 28.01.2005 r. Thomae, Dieter FDP 28.01.2005 illmann, Antje CDU/CSU 28.01.2005 eis (Stendal), Reinhard SPD 28.01.2005 r. von Weizsäcker, Ernst Ulrich SPD 28.01.2005 r. Westerwelle, Guido FDP 28.01.2005 immer (Neuss), Willy CDU/CSU 28.01.2005 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 14536 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 (A) ) (B) ) Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Angelika Graf (Rosenheim), Dr. Bärbel Kofler, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Erika Simm, Jella Teuchner, Fritz Schösser und Gabriele Fograscher (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Tagesord- nungspunkt 20 a) Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir zu, weil in letzter Minute auf Initiative aus der SPD-Frak- tion einige seiner problematischen Punkte entschärft wurden und damit überflüssige Zerschneidungen von Landkreisgrenzen auf ein notwendiges Minimum be- grenzt wurden. Im Hinblick auf seine überproportiona- len Bevölkerungszuwächse und seine besonders ausge- prägten regionalen Ungleichgewichte stellt der Freistaat Bayern einen Sonderfall für die Wahlkreiseinteilung dar. Schon in den vergangenen Jahren fanden diese Verschie- bungen keinen angemessenen Niederschlag in der Wahl- kreiseinteilung. Von daher wäre es geboten gewesen, im Zuge der oh- nehin durch die Einfügung eines Wahlkreises erfolgten Neustrukturierung eine umfassendere und dauerhaft tragfähige Neueinteilung der Wahlkreise in Oberbayern vorzunehmen. Gleichzeitig hätte die Zahl der Wahlkreise in Oberbayern dem Bevölkerungsanteil und seinem wei- terhin zu erwartenden Wachstum entsprechend auf 15 er- höht werden müssen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass eine Region mit stark unterdurchschnittlicher Bevöl- kerungszahl und weiter abnehmender Tendenz einen Wahlkreis verloren hätte. So weist Nordostbayern in mehreren Wahlkreisen Abweichungen von mehr als 15 Prozent, teilweise sogar mehr als 20 Prozent nach un- ten auf, während in Oberbayern zahlreiche Wahlkreise ähnliche Abweichungen nach oben haben, die nach dem Bundeswahlgesetz korrigiert werden sollten. Im Zuge der Beratungen hatte die bayerische SPD- Landesgruppe einen Vorschlag entwickelt, der sowohl diese Ungleichgewichte überregional als auch die Un- gleichgewichte innerhalb Oberbayerns weitestgehend beseitigt hätte und dabei ohne Durchtrennung von Land- kreisgrenzen ausgekommen wäre. Sowohl in Oberfran- ken als auch in Oberbayern könnte diese Lösung für mehrere Legislaturperioden Bestand haben. Dieser Vor- schlag erscheint uns auch heute noch als der nach Gesetz und Verfassungsrechtssprechung naheliegenste. Leider waren die Oppositionsparteien und die Grünen nicht bereit, eine solche Veränderung, die eines gewissen Konsenses bedurft hätte, mitzutragen. Tief greifende Re- formen verlangen bestimmte Politikerinnen und Politi- ker nur von anderen. Darüber hinaus fehlte insbesondere der CSU der Mut, den Konsequenzen der von ihr mitver- schuldeten Strukturprobleme in Bayern ins Auge zu bli- cken. Wie von der Berichterstatterin unserer Fraktion dar- gestellt, gehen wir davon aus, dass der von uns und der bayerischen SPD-Landesgruppe vorgestellte Neuord- n n w A s e a z e d g E t d s w b h j a d n e k s m g k l L t w d w d U s n k f d t w A (C (D ungsvorschlag Grundlage der Beratungen für die ächste Wahlkreisreform zur nächsten Bundestagswahl ird. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Otto Fricke (FDP) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 20 a) Durch das nun beschlossene Gesetz wird die Zer- chlagung des Bundestagswahlkreises Krefeld aufrecht- rhalten. Leider haben die anderen Fraktionen den Änderungs- ntrag der FDP, Krefeld wieder einen eigenen Wahlkreis u geben, im Innenausschuss abgelehnt. Damit ist erneut in Begehren abgelehnt worden, welches die Fraktion er FDP bereits vor genau vier Jahren zur Abstimmung estellt hat. Der Wahlkreis Krefeld bleibt zerschlagen. r bleibt geteilt. Er wird schlicht von Ost nach West ge- rennt. In keinem der beiden Wahlkreise haben die Wähler er Stadt Krefeld eine Mehrheit. Damit wird eine Groß- tadt von 237 909 Einwohnern zerschlagen und eines esentlichen Teils ihres bundespolitischen Einflusses eraubt. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht darauf ingewiesen, dass eine solche Teilung möglich ist, nicht edoch, dass sie nötig ist. Sie ist jedoch politisch unver- ntwortlich. Für die FDP, die gegenwärtig nicht in Ver- acht steht, einen eigenen Krefelder Wahlkreis oder ei- en der beiden leider nun auch zukünftig weiter xistierenden Wahlkreise direkt zu holen, ist deutlich er- ennbar, dass man damit den Bürgern einer Stadt politi- che Identifikation nimmt. Denn trotz des Engagements einer Kollegen, die von SPD bzw. CDU in den jeweili- en Wahlkreisen direkt gewählt worden sind, sind diese eine Krefelder Bürger. Krefelder sind vielmehr der Kol- ege der SPD Bernd Scheelen und ich, welche über die andesliste eingezogen sind. Durch die Teilung Krefelds wird zudem die Bedeu- ung der Erststimme und damit auch die Frage deutlich, en Bürger – unabhängig von der Parteizugehörigkeit es Kandidaten – in den Bundestag schicken wollen. Da nach dieser Entscheidung die Bürger in Krefeld eiterhin in der Regel keinen „echten“ Krefelder Kandi- aten mehr mit der Erststimme wählen können, wird der nterschied zwischen Erst- und Zweitstimme marginali- iert. Die Krefelder Bürgerinnen und Bürger haben nur och einen mittelbaren Einfluss per Erststimme und dies önnte zu Politikverdrossenheit führen, da nun sowohl ür die Erst- als auch für die Zweitstimmen überwiegend ie Aufstellungen der Parteien ausschlaggebend sind. Durch dieses erneute Beibehalten der Wahlkreisein- eilung muss Krefeld, die Stadt wie „Samt und Seide“, eiterhin bei der Wahlkreiseinteilung in „Sack und sche“ gehen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14537 (A) ) (B) ) Ich habe den Wählern in Krefeld im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2002 versprochen, mich für einen ein- heitlichen Wahlkreis Krefeld einzusetzen; da Verspre- chen eingehalten werden müssen, muss ich den Gesetz- entwurf, den ich im Übrigen unterstütze, ablehnen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Eduard Oswald (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Sieb- zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes- wahlgesetzes (Tagesordnungspunkt 20 a) Dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahl- gesetzes kann ich nicht zustimmen. Die Mehrheit im In- nenausschuss hat die Verlagerung der Verwaltungsge- meinschaft Aindling vom Wahlkreis Augsburg-Land in den Wahlkreis Donaus-Ries beschlossen. Der Antrag der Unionsfraktion, beide Wahlkreise so zu belassen, wie sie sind, wurde von der Mehrheit abgelehnt. Nach meiner Auffassung war eine Änderung der Wahlkreise nicht er- forderlich. Der Wahlkreis Augsburg-Land ist zwar nach den aktuellsten Zahlen (Stand: 30. Juni 2004) um 21,2 Prozent größer als ein durchschnittlicher Wahlkreis. Verfassung und Gesetz zwingen aber nur dann zum Han- deln, wenn eine Abweichung von 25 Prozent gegeben ist. Diese Abweichung wäre auch nicht bis zur nächsten Bundestagswahl zu erwarten gewesen, selbst wenn die Einwohnerzahlen in der Region Augsburg weiter so an- steigen wie bisher. Als gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Augsburg-Land habe ich mich stets für den unveränderten Erhalt des Wahlkreises Augsburg-Land eingesetzt. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Än- derung des Bundeswahlgesetzes – Bericht der Wahlkreiskommission für die 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (Tagesordnungspunkt 20 a und b) Barbara Wittig (SPD): Fast auf den Tag genau vor einem Jahr hat die Wahlkreiskommission dem Bundes- tag ihren Bericht vorgelegt, mit dem sie die Änderungen der Bevölkerungsentwicklung im Wahlgebiet darlegt und Änderungen für die Einteilung der Bundestagswahl- kreise vorschlägt. Dieser Bericht war für uns Abgeord- nete der Ausgangspunkt unserer Überlegungen. Den Mitgliedern der Kommission unter der Leitung des Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, Herrn Hahlen, danke ich für ihre Arbeit. Frau Bickenbach und Frau Schliesky aus dem Bundesministerium des Innern bin ich dankbar für ihre fachliche Beratung. Anerken- n t m z k e H n b w d h W g m d c w k b l d n t a m A e s 2 m a 4 k W n L z v 3 r d b d k d a g N t n u (C (D ung sei an dieser Stelle auch den Mitarbeitern des Sta- istischen Bundesamtes ausgesprochen, die uns jederzeit it einem hervorragenden Wahlkreisinformationssystem ur Seite standen. Damit wir, die Abgeordneten, die Trends der Bevöl- erungsentwicklung der letzten Jahre ablesen konnten, rhielten wir jederzeit die von uns gewünschten Daten. ilfreich war in diesem Zusammenhang, dass wir nicht ur die Zahlen der amtlichen Statistik vom 31. Dezem- er 2003 zugrunde legen konnten, sondern als Indiz der eiteren Bevölkerungsentwicklung auch noch Zahlen er deutschen Bevölkerung zum 30. Juni 2004 heranzie- en konnten. Zwei Problemkreise hatten wir zu klären: die Zahl der ahlkreise in den einzelnen Bundesländern und die Ab- renzung der Wahlkreise innerhalb der Bundesländer. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes uss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern eren Bevölkerungsanteil so weit wie möglich entspre- hen. Bei leider ständig rückläufiger Bevölkerungsent- icklung in Thüringen ergab die Rechnung 9,248 Wahl- reise nach Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember 2003 zw. nur noch 9,219 Wahlkreise nach Bevölkerungszah- en zum 30. Juni 2004. Diese Datenlage macht es erfor- erlich, dem Land Thüringen im Wege der Abrundung ur noch neun Wahlkreise zuzuordnen. Eine Beibehal- ung der Wahlkreiseinteilung wäre angesichts des weiter nhaltenden Bevölkerungsverlustes in Thüringen nicht ehr mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nach rt. 38 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar. Anders sieht es in Bayern aus: Hier haben wir es mit inem ständigen Bevölkerungszuwachs zu tun, sodass ich für Bayern nach den Zahlen vom 31. Dezember 003 schon 44,701 Wahlkreise ergaben. Die Berechnung it Zahlen vom 30. Juni 2004 weist 44,725 Wahlkreise us. Das bedeutet, dass im Wege der Aufrundung Bayern 5 Wahlkreise zuzuordnen sind. Erwähnt werden muss an dieser Stelle, dass die Wahl- reiskommission empfohlen hatte, noch einen weiteren ahlkreistransfer – und zwar von Schleswig-Holstein ach Niedersachsen – vorzunehmen. Diesem Vorschlag konnten wir nicht folgen. Das and Schleswig-Holstein hat einen steten Bevölkerungs- uwachs zu verzeichnen. Die Berechnung mit Zahlen om 31. Dezember 2003 ergab 10,618 Wahlkreise, zum 0. Juni 2004 waren es 10,635. Außerdem haben wir be- ücksichtigt, dass das Land Schleswig-Holstein erst bei er letzten Wahlkreiseinteilung einen Wahlkreis hinzu- ekommen hatte. Es gibt also keinen Grund, bei steigen- er Bevölkerungsentwicklung dem Land diesen Wahl- reis nun wieder abzunehmen. Der Innenausschuss hat azu einen einstimmigen Beschluss gefasst, und zwar m 29. September 2004. Damit haben wir den Spielraum enutzt, den uns das Bundeswahlgesetz in § 3 Abs.1 r. 1 zugesteht. Dieser Beschluss war Voraussetzung für unsere wei- ere Arbeit, nämlich die Abgrenzung der Wahlkreise in- erhalb der Bundesländer vorzunehmen. Maßstab für nsere Überlegungen waren sowohl die Vorgaben des 14538 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 (A) ) (B) ) Grundgesetzes als auch des Bundeswahlgesetzes. Wir haben vor jeder Entscheidung geprüft, ob die Gefahr be- steht, dass durch die Entwicklung der Bevölkerung in den Wahlkreisen die zwingende Neueinteilungsgrenze erreicht werden könnte. Sofern anhand des Zahlenmate- rials der amtlichen Statistik dieser Trend erkennbar war, haben wir gehandelt: Wir haben geringfügige Verschie- bungen von Wahlkreisgrenzen und Umsetzungen von Gemeinden vorgenommen – wobei nicht in jedem Fall eine Durchschneidung von Landkreisgrenzen ausge- schlossen werden konnte. Die Berichterstatter aller Fraktionen hatten sich au- ßerdem vorgenommen, die Einteilung der Wahlkreise in- nerhalb der Bundesländer nach Möglichkeit im Konsens zu regeln. Das haben wir in langwierigen vorbereitenden Gesprächen, die in sachlicher und konstruktiver Weise verliefen, geschafft und der Innenausschuss hat den Ent- wurf eines 17. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahl- gesetzes in der geänderten Fassung angenommen. Trotz aller Zufriedenheit über den erreichten Konsens muss ich aber darauf hinweisen, dass dies nur der kleinste ge- meinsame Nenner ist. Am Beispiel der Wahlkreiseintei- lung für den Freistaat Bayern lässt sich das gut darstel- len: Zwischen Oberfranken und Oberbayern gibt es auch nach dem gerade gepriesenen Konsens erhebliche Unter- schiede hinsichtlich der Abweichungen vom Durch- schnitt der Bevölkerung in den Wahlkreisen. Während in Oberfranken infolge von Bevölkerungsverlusten vier der dortigen fünf Wahlkreise ein Minus von 15 bis über 20 Prozent mit steigender Tendenz aufweisen, wird in Oberbayern stark steigender Bevölkerungszuwachs re- gistriert. Folge für die Wahlkreise: Ein Plus von 20 Pro- zent und mehr. Die Chance, diese gegenteilige Bevölkerungsent- wicklung in den oberfränkischen und oberbayrischen Wahlkreisen mit einem nachhaltigen Wahlkreismodell auszugleichen, hätten wir bei der jetzigen Änderung ge- habt. Warum wir es dann nicht gemacht haben, werden Sie fragen. Die Antwort ist einfach: Weder die Grünen noch die CDU/CSU waren davon zu überzeugen, dass es besser wäre, jetzt einen größeren Schnitt zu machen, an- statt in jeder Legislaturperiode ein bisschen an den Wahlkreisen rumzuschnippeln. Fazit: Ein weiteres Ge- setz zur Änderung der Bundestagswahlkreise wird in der nächsten Legislaturperiode erforderlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, bitte diskutieren Sie in Ihren Landesgruppen das von uns vorgelegte nachhaltige Modell in aller Ruhe und lassen Sie uns sofort nach der Bundestagswahl 2006 die Berichterstattergespräche wieder aufnehmen, um dann einen wesentlich größeren gemeinsamen Nenner für Bayern zu finden. Dorothee Mantel (CDU/CSU): Wer die Welt verän- dern will, muss rechtzeitig damit anfangen. Oder um es auf Neudeutsch zu sagen: Bei Veränderungen, insbeson- dere bei solchen gravierender Art, muss man die Men- schen mitnehmen. Das gilt auch, wenn man die Wahl- kreislandschaft vollständig umpflügen will. Insofern waren wir sehr überrascht, als zu Beginn der Bericht- e W P s d W i t b L E f O W k F g S l V t d W h w S a a v u w d g s K W W r k a D d B u w k ä v s s m M B (C (D rstattergespräche zur Umsetzung der Empfehlungen der ahlkreiskommission von der Koalition überraschend läne auf den Tisch gelegt wurden, die von den Vor- chlägen der Wahlkreiskommission zur Neuverteilung er Wahlkreise auf die Länder und den Neuschnitt der ahlkreise innerhalb der Länder vollständig abwichen. Die Vorschläge der SPD für die Wahlkreiseinteilung n Bayern waren eine theoretische Fleißarbeit. Mit poli- ischem Feingefühl oder gar der Aussicht auf Umsetz- arkeit hatten sie nichts zu tun. So sollte die politische andkarte in Oberbayern vollständig verändert werden. in weiterer Plan sah die politische Schwächung Ober- rankens durch den Verlust eines Wahlkreises zugunsten berbayerns vor. Auf bestehende Bindungen zwischen ählern und Gewählten wurde mit diesen Vorschlägen einerlei Rücksicht genommen. Für die CDU/CSU- raktion ist jedoch gerade dieser Aspekt von herausra- ender Bedeutung. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, PD und Grüne dazu zu bewegen, diese Pläne fallen zu assen. Wir haben uns dann im weiteren – sachlichen – erlauf der Berichterstattergespräche auf das konzen- riert, was nötig ist. Nicht die großen Lösungen, sondern ie möglichst weitgehende Wahrung der Identität der ahlkreise war dabei unser Ziel. Ich hebe ausdrücklich ervor, dass wir das Entgegenkommen der Koalition zu ürdigen wissen. Es macht uns die Zustimmung in der chlussabstimmung möglich. So konnten wir erreichen, dass der Wahlkreis Freising us den beiden Landkreisen Freising und Pfaffenhofen n der Ilm besteht. Die ursprünglich geplante Zuordnung on Teilen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen nterbleibt, sodass hier kommunale Grenzen eingehalten erden. Das gilt auch für den Wahlkreis Ingolstadt, dem er Landkreis Neuburg-Schrobenhausen vollständig zu- eordnet bleibt. Auch im Wahlkreis Weilheim konnte die Durch- chneidung von Kreisgrenzen verhindert werden: Die reise Garmisch-Patenkirchen, Landsberg am Lech und eilheim-Schongau gehören jeweils komplett zum ahlkreis. Die Bevölkerungsentwicklung lässt das Er- eichen der kritischen Grenze nicht erwarten. Auch hier onnten wir also der Wahlkreiskontinuität und der Be- chtung der regionalen Zusammengehörigkeiten zum urchbruch verhelfen. Dankbar sind wir auch, dass die Wahlkreise Deggen- orf und Passau unverändert bleiben. Hier sind die evölkerungszahlen derart stabil, dass eine Änderung nterbleiben kann. Auch hier ist die Koalition dankens- erterweise unserem entsprechenden Antrag gefolgt. Nicht erreichen konnten wir dagegen, dass der Wahl- reis Starnberg unverändert bleibt und dass auf die Ver- nderungen im Bereich Augsburg-Land und Donau-Ries erzichtet wird. Gleichwohl: Nachdem wir anfänglich ehr skeptisch waren, ob es zu einer gemeinsamen Lö- ung dieser stets heiklen Materie kommt, ist es uns in ge- einsamer Anstrengung gelungen, eine vernünftige, den enschen gerecht werdende Regelung zu finden. Lassen Sie mich abschließend den Mitarbeitern des undeswahlleiters und des Bundesinnenministeriums Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14539 (A) ) (B) ) herzlich für ihre Unterstützung unserer Arbeit danken. Die Prüfung der verschiedenen Varianten wäre ohne die fachkundige und freundliche Unterstützung kaum mög- lich gewesen. Aktuelle Zahlen und die Visualisierungen in Form von Karten haben uns sehr geholfen, diese aus- gewogene Lösung zu finden. Ich freue mich, dass wir einen tragfähigen Kompro- miss gefunden haben, und rufe alle Kollegen hier im Hause auf, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fas- sung zuzustimmen. Manfred Grund (CDU/CSU): Grundlage für das heute zu beschließende 17. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes ist der Bericht der Wahlkreiskom- mission vom Januar 2004, dessen Vorschläge für die Neuabgrenzung der 299 Wahlkreise wir als Gesetzgeber zu bewerten und mit einem eigenen Gesetzentwurf um- zusetzen haben. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz soll die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern dem Bevölke- rungsanteil so weit wie möglich entsprechen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 1997 soll im System der Verhältniswahl, wie es das Bun- deswahlgesetz für den Bundestag vorsieht, jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die partei- politische Zusammensetzung des Parlaments haben. So sei die gleiche Größe des Wahlkreises sowohl für den einzelnen Wahlkreis als auch berechnet auf die Bevölke- rungsdichte jedes Landes Bedingung der Wahlgleichheit. Weiterhin gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerich- tes dem Gesetzgeber – nur ihm obliegt die Wahlkreisein- teilung – einen gewissen Beurteilungsspielraum. Das Gericht begründet dies unter anderem damit, dass jeder Wahlkreis nach dem Gedanken einer territorialen Veran- kerung des im Wahlkreis gewählten Abgeordneten zu- gleich ein zusammengehörendes und abgerundetes Gan- zes bilden soll und die historischen und – so steht es auch im Gesetz – kommunalen Grenzen sich nach Mög- lichkeit mit den Wahlkreisgrenzen decken sollten. In einem ersten Schritt war also zunächst zu prüfen, ob die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder den Be- völkerungsverhältnissen noch entspricht. Auf Basis ei- nes Gutachten, des Bundesinnenministeriums hat der für Wahlrechtsfragen federführende Innenausschuss am 29. September 2004 entschieden, einen Wahlkreis von Thüringen nach Bayern zu verlagern, nicht aber, so wie es die Wahlkreiskommission vorgeschlagen hatte, einen von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen. Zu der im zweiten Schritt vorzunehmenden Vertei- lung der Wahlkreise innerhalb der Länder hat die Koali- tion ihren Gesetzentwurf erst am 14. Dezember 2004 vorgelegt, elf Monate nach der Veröffentlichung der Vor- schläge der Wahlkreiskommission. Durch diese Verzö- gerung sind die Verhandlungen der Berichterstatter unter Zeitdruck geraten. Gleichwohl sind wir am Ende zu einem für alle Seiten im Großen und Ganzen befriedigenden Ergebnis gekom- men. Die Koalition ist uns in vielen, wenn auch nicht in allen, Punkten entgegengekommen, sodass meine Frak- t w d W s Z d H v l 2 d z k i w B i d h W V d G B l s u B b d w V d s C B h d n k w b r m B d v g s l a (C (D ion dem Gesetzentwurf heute zustimmen kann und ird. Hinsichtlich der Verteilung der Wahlkreise zwischen en Ländern folgt der Gesetzentwurf dem Vorschlag der ahlkreiskommission, in Thüringen einen Wahlkreis zu treichen und in Bayern einen zusätzlichen zu schaffen. war betrifft der Bevölkerungsrückgang die neuen Län- er in Gänze, aber für Thüringen gebieten die Zahlen andlungsbedarf. So beträgt die durchschnittliche Be- ölkerungszahl eines Wahlkreises auf der Basis der Zah- en zum 30. Juni 2004 in Thüringen 231 741, in Bayern 55 516 und im Bundesdurchschnitt 251 374. Ich bedauere sehr, dass mein Land Thüringen, nach em es bereits im Zuge der Bundestagsverkleinerung wei Wahlkreise verloren hatte, nun erneut einen Wahl- reis verliert und damit in Zukunft mit weniger Gewicht m Deutschen Bundestag vertreten sein wird. Gleich- ohl ist die Reduzierung von zehn auf zukünftig neun undestagswahlkreise für Thüringen unvermeidbar. Vermieden werden konnte dagegen, einen Wahlkreis n Schleswig-Holstein zu streichen. Da die Bevölkerung ort von 1998 bis 2002 um 0,118 Prozent zugenommen at und dieser Trend anhält, wäre die Streichung eines ahlkreises schwer vermittelbar gewesen. Die ursprünglichen Vorschläge der Koalition für die erteilung der Wahlkreise innerhalb der einzelnen Län- er konnten wir nicht mittragen. Daher haben wir den esetzentwurf nicht mit eingebracht. Zudem wurden die erichterstattergespräche zu Beginn mit Vorschlägen be- astet, die selbst beim besten Willen politisch nicht um- etzbar waren. Als Tischvorlage wurden uns Vorschläge nterbreitet, die die politische Wahlkreislandschaft in ayern und Thüringen komplett umpflügen sollten. Ich in froh, dass die Koalition auf unser Anraten hin auf iese Pläne verzichtet hat. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen dann konnten ir fast alle zwischen den Fraktionen noch streitigen orschläge einvernehmlich lösen. Unsere Leitlinie war abei immer, dem Grundsatz der Wahlkreiskontinuität o weit wie möglich Geltung zu verschaffen. Für die DU/CSU-Bundestagfraktion haben die gewachsenen indungen zwischen Wählern und Gewählten einen sehr ohen Stellenwert, die wir nicht durch unnötige Verän- erung von Wahlkreisen zerstören wollen. So haben wir für Hessen einvernehmlich auf die nicht otwendige Umsetzung der Vorschläge der Wahlkreis- ommission verzichtet. In Mecklenburg-Vorpommern aren wir uns parteiübergreifend einig, für die Verschie- ung zwischen den Wahlkreisen Rostock und Bad Dobe- an-Güstrow-Müritz eine kleinere als die von der Kom- ission vorgeschlagene Lösung umzusetzen. Auch in aden-Württemberg konnten wir uns auf behutsame Än- erungen in den Bereichen Böblingen, Nürtingen, Ra- ensburg-Bodensee und Zollernalb-Sigmaringen eini- en. Für die Schlussberatungen im Ausschuss hatten wir ieben Anträge gestellt, die Sie in der Beschlussempfeh- ung nachlesen können. In drei Bereichen ist uns die Ko- lition entgegengekommen. Keine Zustimmung haben 14540 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 (A) ) (B) ) wir für unsere Anträge für Niedersachen und Nordrhein- Westfalen erhalten. Eine Beibehaltung des Status quo dort ist also nicht möglich. Jedoch konnten wir errei- chen, dass auch hier die jeweils nur die kleinstmögliche Veränderung erfolgt. Ärgerlich ist, dass die Koalition den CDU/CSU-An- trag, in Thüringen alle eichsfeldischen Gemeinden in ei- nem Wahlkreis zusammenzufassen, abgelehnt hat, ob- wohl diese sinnvolle Zuordnung von den Zahlen her völlig unproblematisch wäre. Die Gemeinden Heyerode und Katharinenberg, die wir dem Wahlkreis 190 statt dem Wahlkreis 191 zuordnen wollen, verbindet eine mehr als 1 100-jährige kulturelle und volkskirchlich ge- meinsame Tradition und Geschichte und damit eine große landsmannschaftliche Gemeinsamkeit. Schade, dass SPD und Grüne sich der Berücksichtigung dieser Zusammenhänge verweigert haben. Ziehen wir jedoch das Gesamtfazit, so hat der rot- grüne Gesetzentwurf durch unsere Anträge und Hin- weise eine deutliche Verbesserung hin zur weitestgehen- den Berücksichtigung der Wahlkreiskontinuität erfahren. Wir haben uns daher entschlossen, diesem nunmehr trag- fähigen Entwurf – bei aller Kritik an der einen oder an- deren Stelle – zuzustimmen. Silke Stokar von Neuform (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Gleichheit der Wahl ist ein ganz wesent- licher Grundsatz unserer parlamentarischen Demokratie. Jede Stimme muss in etwa den gleichen Wert haben wie die anderen. Dieser Grundsatz muss bei der Einteilung der Wahlkreise vom Zuschnitt und von der Zahl der Wählerinnen und Wähler her beachtet werden. Das ist die eine Seite, die wir bei diesem Gesetzesvorhaben zu beachten hatten. Die andere Seite sind die Betroffenen vor Ort. Politi- ker wie Wählerinnen und Wähler – das kennen wir auch aus vergangenen Legislaturperioden – fühlen sich oft vor den Kopf gestoßen. Es kommen Bedenken wie: der Zu- schnitt des Wahlkreises entspreche nicht den örtlichen Gegebenheiten, den Traditionen und gewachsenen Strukturen. Gerade die Bürgerinnen und Bürger wün- schen sich, dass es – in Zeiten wie diesen, in denen sich alles sehr schnell ändert – wenigstens bei den Wahlkrei- sen beim Alten bleibt. Um dieses Spannungsverhältnis in den Griff zu be- kommen, haben wir versucht, behutsam vorzugehen. Be- hutsam heißt: nicht streng mathematisch vorgehen, den Grundsatz der Wahlkreiskontinuität in besonders hohem Maße berücksichtigen und von unserem Ermessen als Gesetzgeber Gebrauch machen. Deshalb haben wir auch nicht alle Vorschläge der Wahlkreiskommission über- nommen, sondern sind teilweise von Ihnen abgewichen. Zum Beispiel mussten wir – wegen der abnehmenden Bevölkerungsentwicklung – einen Wahlkreis von Thü- ringen nach Bayern, das eine zunehmende Bevölke- rungstendenz hat, verschieben. Den weitergehenden Vorschlag der Wahlkreiskommission, einen Wahlkreis von Schleswig-Holstein nach Niedersachen zu verla- gern, haben wir hingegen nicht umgesetzt. Hier haben w u s w d P t B d l m r g v g m s m d g g g t d s w O m m u s v m s Ä d V E d d h Z k e s i m D d K s V (C (D ir von unserem engen Ermessen Gebrauch gemacht nd haben der Wahlkreiskontinuität den Vortritt gelas- en. Was die übrigen Wahlkreise anbelangt, haben wir eitgehend von Änderungen abgesehen, es sei denn, es rohte bis zur nächsten Wahl eine Überschreitung der lus-Minus-25-Prozent-Grenze. Hier war ein Einschrei- en unbedingt erforderlich. Dort haben wir von unserem eurteilungsspielraum Gebrauch gemacht. Ich glaube, as Gesamtergebnis kann sich sehen lassen. Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zum par- amentarischen Verfahren sagen: Besonders freut es ich, dass sich die Opposition im Innenausschuss unse- em Gesetzesentwurf und den Änderungsanträgen an- eschlossen hat. In vielen Verhandlungen haben wir ersucht, in dieser wichtigen Frage einen fraktionsüber- reifenden Konsens zu erzielen, der so weitgehend wie öglich die Interessen der Menschen vor Ort berück- ichtigt. Das ist gelungen. Für diese konstruktive Zusam- enarbeit möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Dr. Max Stadler (FDP): Der Neueinteilung der Bun- eswahlkreise waren lange und schwierige Verhandlun- en der Berichterstatter aller vier Fraktionen vorausge- angen, die aber zu einem einvernehmlichen Ergebnis eführt haben. Dafür darf ich namens der FDP-Bundes- agsfraktion vor allem der Kollegin Barbara Wittig von er SPD sehr herzlich danken, denn sie hat nicht nur chwierige Koordinierungsarbeit geleistet, sondern sie ar auch offen für Anregungen und Wünsche aus der pposition, die schließlich zu dem heutigen Kompro- iss geführt haben. Ebenso gilt mein Dank für die konstruktive Zusam- enarbeit den Kollegen Dr. Wiefelspütz, Silke Stokar nd Hartmut Koschyk. In der Sache ging es um zwei widerstreitende Interes- en. Der Innenausschuss musste bei seinem Beschluss- orschlag die Vorgabe beachten, dass kein Wahlkreis ehr als 25 Prozent größer oder kleiner als der Durch- chnitt der Wahlkreise sein darf. Daher waren diverse nderungen unumgänglich. Auf der anderen Seite gilt er Grundsatz der Kontinuität der Wahlkreise. Bei den orschlägen der Bundeswahlkreiskommission gab es inzelfälle, in denen eine Umgruppierung von Gemein- en zu anderen Wahlkreisen vorgeschlagen wurde, die en dortigen politischen Realitäten nicht entspricht. Da- er ist die FDP dafür eingetreten, dass die gewachsene uordnung von Gemeinden zu ihrem bisherigen Wahl- reis möglichst aufrechterhalten bleibt. Aus dieser Spannungssituation heraus ergaben sich inige Entscheidungen, die erst nach längerer Diskus- ion einvernehmlich getroffen werden konnten. So war m Gesetzentwurf noch die Umgruppierung von vier Ge- einden aus dem Wahlkreis Passau in den Wahlkreis eggendorf vorgesehen, obwohl diese Gemeinden ein- eutig nach Passau hin orientiert sind. Alle politischen räfte der Region, also beider betroffener Wahlkreise, owie die Bevölkerung wandten sich daher gegen den orschlag der Bundeswahlkreiskommission. Da im Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 14541 (A) ) (B) ) Wahlkreis Deggendorf die Bevölkerungsentwicklung stagniert, ist anzunehmen, dass die kritische 25-Prozent- Marke am Wahltag nicht überschritten sein wird. Es konnte daher am Ende Einvernehmen erzielt werden, dass die besagten vier Gemeinden Hofkirchen, Fürsten- stein, Eging und Aicha v. W. im Wahlkreis Passau blei- ben. Auch für die Wahlkreise Starnberg und Weilheim wa- ren Änderungen vorgeschlagen worden, die in das dor- tige gewachsene Gefüge nicht hineingepasst hätten. Am Ende war es zwar unvermeidlich, dass die Gemeinde Krailling von Starnberg weggenommen und dem Wahl- kreis München-Land zugeordnet wurde. Damit sind aber die zahlenmäßigen Vorgaben erfüllbar, sodass weitere Änderungen in den Wahlkreisen Starnberg und Weil- heim nicht notwendig waren. Es ist erfreulich, dass sich auch diese Anregung der FDP im Innenausschuss durch- setzen ließ. Dagegen war die rot-grüne Ausschussmehrheit leider nicht bereit, dem verständlichen Wunsch der Bürger der Stadt Krefeld zu entsprechen, dort wieder einen einheit- lichen Bundestagswahlkreis einzurichten. Der entspre- chende Änderungsantrag der FDP wurde im Ausschuss bedauerlicherweise – wie auch schon vor vier Jahren – abgelehnt. Mein Kollege Otto Fricke hat sich besonders für den einheitlichen Wahlkreis Krefeld engagiert. Von diesem Einzelpunkt abgesehen ist jedoch eine Lösung gefunden worden, die unsere Erwartungen er- füllt, sodass die FDP dem Gesetz in der jetzigen Fassung zustimmt. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 21. Ja- nuar 2005 mitgeteilt, dass sie die Anträge – Abgabe eines Berichts zur Lage der Nation durch Bundeskanzler Gerhard Schröder auf Drucksa- che 15/418 – Steuersenkung vorziehen auf Drucksache 15/1221 – Pläne zur Zentralisierung des Bundeskriminal- amtes am Standort Berlin aufgeben auf Drucksa- che 15/2353 – Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf Drucksache 15/2550 – Verschiebung des Zeitpunktes für das In-Kraft- Treten des Vierten Gesetzes für moderne Dienst- leistungen am Arbeitmarkt (SGB II) auf den 1. Januar 2006 auf Drucksache 15/3105 – Regierungserklärung des Bundeskanzlers zur Haushaltssituation des Bundes auf Drucksache 15/3360 – Mittelstand entlasten – Neues Formular zur Ein- nahmenüberschussrechnung zurücknehmen auf Drucksache 15/3738 zurückzieht. d – e m d n (C (D Mit Schreiben vom 26. Januar 2005 hat die Fraktion er FDP weiterhin mitgeteilt, dass sie den Antrag Fünfte Stufe der Öko-Steuern zurücknehmen auf Drucksache 15/581 benfalls zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Ab- wicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte – Stand 30. Juni 2004 – – Drucksachen 15/3643, 15/3693 Nr. 1.9 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Ti- tel 632 07 – Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhalts- vorschussgesetzes – – Drucksachen 15/4601, 15/4701 Nr. 1.10 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 02 Titel 632 01 – Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft – – Drucksachen 15/4298, 15/4450 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2004 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 17 10 Titel 632 07 – Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussge- setzes – – Drucksachen 15/4529, 15/4558 Nr. 2 – Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Änderung von Wahlrechtsvorschriften auf Grund von gegen die Gültigkeit der Wahl zum 15. Deut- schen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen un- ter Einbeziehung der im Rahmen des Erfahrungsaus- tausches mit den Ländern und dem Bundeswahlleiter zur Bundestagswahl 2002 gewonnenen Erkenntnisse – Drucksachen 15/3872, 15/4009 Nr. 6 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Änderung von Wahlrechtsvorschriften auf Grund von gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeord- neten des Europäischen Parlaments aus der Bundesre- publik Deutschland 1999 eingegangenen Wahleinsprü- chen – Drucksachen 15/3873, 15/4009 Nr. 7 – 14542 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die deutsche huma- nitäre Hilfe im Ausland 1998 bis 2001 – Drucksache 15/2019 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Ver- sammlung der Westeuropäischen Union/interparlamenta- rische Europäische Versammlung für Sicherheit und Vertei- digung (WEU/iEVSV) über die Tagung der Versammlung vom 2. bis 4. Juni 2004 in Paris – Drucksachen 15/3891, 15/4086 Nr. 2 – Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Siebter Bericht der Bundesregierung über die Aktivitä- ten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der ein- zelnen Rohstoffabkommen – Drucksachen 15/3888, 15/4009 Nr. 8 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 15/3696 Nr. 2.21 Drucksache 15/3696 Nr. 2.23 Drucksache 15/3779 Nr. 1.18 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/4458 Nr. 2.5 Drucksache 15/4458 Nr. 2.9 Drucksache 15/4458 Nr. 2.14 Drucksache 15/4458 Nr. 2.16 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/4296 Nr. 1.19 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/4085 Nr. 1.1 Drucksache 15/4213 Nr. 2.46 Drucksache 15/4296 Nr. 1.16 Drucksache 15/4296 Nr. 1.7 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/4458 Nr. 2.21 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/3696 Nr. 2.31 91, 1 0, T 155. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. Januar 2005 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Börnsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)





    (A) )


    (B) )


    (Dr. Rainer Wend [SPD]: Gib’s ihr!)


    Es geht bei der Immobilienwirtschaft um einen be-
    deutenden Bereich, in dem 2,15 Millionen Menschen un-
    mittelbar und 3,4 Millionen Menschen insgesamt be-
    schäftigt sind. Fürwahr sehr wagemutig, Herr
    Staatssekretär, auf unsere Große Anfrage eine Antwort
    light vorzulegen! Es geht um einen Wirtschaftszweig,
    der – einschließlich der Bauinvestitionen – mit über
    500 Milliarden Euro jährlich zur Wertschöpfung in un-
    serem Land beiträgt, der allein durch Immobilientrans-
    aktionen Jahr für Jahr dem Staat circa 5 Milliarden Euro
    Grundsteuereinnahmen garantiert, dessen Produktions-
    wert allein im Grundstücks- und Wohnungswesen im
    Jahr 2002 250 Milliarden Euro und im Baugewerbe circa
    200 Milliarden Euro betrug, dessen Bruttowertschöp-
    fung für die beiden genannten beispielhaften Bereiche
    jährlich circa 385 Milliarden Euro umfasst, eine Bran-
    che, die die Städtebauförderung vonseiten des Bundes
    und der Länder um das 18fache im Produktionswert ver-
    bessert und dadurch Wirtschaftswachstum und Steuer-
    einnahmen in erheblichem Maße sichert. Die wenigen
    genannten Zahlen belegen die große volkswirtschaftli-
    che, aber auch steuerpolitische und arbeitsmarktbezo-
    gene Bedeutung der deutschen Immobilienwirtschaft.

    Umso enttäuschender sind die teilweise nichts sagen-
    den und oberflächlichen Antworten der Bundesregierung
    auf unsere Fragen. Hier hat der Wirtschaftsminister eine
    große Chance verpasst, sich eines Wirtschaftszweiges
    anzunehmen, in dem über 300 000 überwiegend mittel-
    ständische Unternehmen aktiv engagiert sind und mit
    Sachkunde zum Funktionieren unserer Wirtschaft beitra-
    gen. Aber bei Clements Wirtschaftspolitik ist es wie bei
    einem Konzert: Ungeübte Ohren halten das Stimmen der
    Instrumente bereits für Musik. An den zahlreichen
    Nicht- oder Halbantworten ist ohne viel Fantasie ables-
    bar, dass es nicht an den Mitarbeitern in den Ministerien
    lag, dass auf unsere Fragen keine Flagge gezeigt wurde,
    dass vielmehr offensichtlich die politischen Vorgaben zu
    diesem Stückwerk geführt haben. Mehr Weitsicht, mehr
    Verständnis und mehr Toleranz für eine Branche, die un-
    ter anderem auch ganz entscheidend zur Eigentumsbil-
    dung in Deutschland beiträgt – das hätte dem Anliegen
    durchaus gedient. Aber leider gibt es bei Rot-Grün im-
    mer noch ideologische Scheuklappen, was das Eigen-
    tum und die Privatisierung des Immobilienhandels und
    dessen Bewirtschaftung angeht. Im Hinblick auf die Li-
    beralisierung des europäischen Marktes empfehlen wir

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    (C (D er Bundesregierung ein zügiges Umdenken in beiden ereichen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Die Debatte über die Große Anfrage der Union findet
    or folgendem Hintergrund statt: Die Bundesrepublik
    eutschland liegt mit 42 Prozent Eigentumsanteil auf
    em vorletzten Platz im europäischen Vergleich. Spit-
    enreiter in Europa ist Italien mit 77 Prozent und da
    üssen wir langfristig auch hin. Während unsere Nach-
    arstaaten eine offensive Eigentumspolitik betreiben,
    erhält sich die Bundesregierung merkwürdig passiv. Sie
    ibt so gut wie keine wirtschaftlichen Anreize, hier zu
    unkten. So ist die Immobilie im Bereich der Altersvor-
    orge noch völlig außen vor. Das ist, Herr Staatssekretär,
    olkswirtschaftlich und sozialpolitisch unverantwort-
    ich; hier herrscht Handlungsbedarf.
    Die Debatte über die Große Anfrage der Union findet

    or dem Hintergrund deutlich zurückgehender Investi-
    ionen im Immobilienbereich statt. So schrumpfte der
    msatz im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr um Be-
    orgnis erregende 16,3 Prozent. Dieser Prozess setzte
    ich im Jahr 2001 mit 4,4 Prozent und im Jahr 2002 mit
    ,5 Prozent fort. Auch der Auftragseingang beim Bau ist
    eit fünf Jahren rückläufig.


    (Gerhard Wächter [CDU/CSU]: Eine Katastrophe!)


    Vor dem Hintergrund von – wie heute zu lesen
    st – aktuell 4,9 Millionen Arbeitslosen sollte sich die
    undesregierung – unabhängig davon, dass sich 2,3 Mil-
    ionen Menschen in einer Warteschleife befinden – be-
    usst sein, dass sie mehr Wachstumsimpulse geben
    uss. Denn es ist für eine Demokratie mehr als besorg-
    iserregend und mehr als problematisch, wenn in ihr ins-
    esamt 7,2 Millionen Menschen ohne Beschäftigung le-
    en. Statt aber beispielsweise Investitionen in den Bau,
    en Ausbau und die Renovierung von Wohnimmobilien
    u fördern, beabsichtigt man, die Eigenheimzulage gänz-
    ich aufzugeben, ohne neue Anreize zu schaffen. Das ist
    eine verantwortungsbewusste und auch keine kluge Po-
    itik.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    urch die dümmliche Parole „Bildung statt Beton“, mit
    er man die Abschaffung der Eigenheimzulage betreibt,
    ird außer Acht gelassen, dass verantwortungsvolle
    olitik beides forcieren muss; denn ohne Wachstum und
    teuern gibt es keine Investitionen in die Bildung.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Die Debatte über unsere Große Anfrage findet vor
    em Hintergrund nicht ausreichender Bedingungen für
    ie Ausbildung zum Immobilienmakler und zu ver-
    andten Berufen statt. Noch immer benötigt man nur ei-
    en Gewerbeschein, um diese verantwortungsvolle Tä-
    igkeit auszuüben. Eine Fachkundeprüfung ist noch
    mmer nicht Pflicht; das halte ich für nicht vertretbar.






    (A) )



    (B) )


    Wolfgang Börnsen (Bönstrup)


    Für viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist

    der Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses die um-
    fangreichste und größte Investition, die sie in ihrem Le-
    ben tätigen. Sie sollte durch umfassende Beratung und
    viel Sachkunde begleitet werden. Dazu gehört eine qua-
    lifizierte und zertifizierte Ausbildung, wie sie in anderen
    europäischen Ländern gang und gäbe ist. Wer vernünfti-
    gen Verbraucherschutz will, der muss entsprechend han-
    deln. Auch bei uns muss Europa zum Maßstab und Stan-
    dard werden.


    (Otto Fricke [FDP]: Wir sollten Europa lieber vorausgehen!)


    Das heißt, ein weiteres wesentliches Ziel dieser De-
    batte muss es sein, auf die bestehende Wettbewerbver-
    zerrung innerhalb Europas zum Nachteil der deutschen
    Immobilienwirtschaft hinzuweisen; denn unser unzurei-
    chendes und spezifisches Ausbildungssystem wird auf
    europäischer Ebene nicht anerkannt. Das führt dazu,
    dass Makler aus Mitgliedstaaten der EU zwar bei uns tä-
    tig werden dürfen, dass deutsche Makler jedoch auf er-
    hebliche Hindernisse stoßen, wenn sie außerhalb unseres
    Landes aktiv werden wollen. Um mit den übrigen Mit-
    gliedstaaten der EU auf gleicher Augenhöhe zu sein, be-
    nötigen wir eine spezialisierte, allseits anerkannte und
    hoch qualifizierte Berufsausbildung. Dabei geht es um
    Chancengerechtigkeit für unsere Mitbürger.

    Wir erwarten von der Bundesregierung die Vorlage ei-
    ner Ausbildungsordnung für immobilienwirtschaftliche
    Berufe, die mit anderen Berufsqualifikationen vergleich-
    bar ist. Darüber hinaus erwarten wir, dass sich der Staat
    beim Management bundeseigener Immobilien zurück-
    nimmt und der Privatisierung Vorrang gibt. Wir erwar-
    ten, dass die Wohnimmobilie, aber auch andere Formen
    des Immobilienbesitzes in die geförderte Altersvorsorge
    voll integriert und alle Angebote gleich behandelt wer-
    den. Und wir erwarten mehr Transparenz. Öffentliche
    Register müssen für jedermann, zumindest aber für die
    entsprechenden Berufsgruppen leichter einsehbar wer-
    den, wie es auch in unseren Nachbarstaaten praktiziert
    wird.

    Dazu gehört auch der Einsatz der Bundesregierung
    für die Europafähigkeit offener Immobilienfonds, um
    diesem deutschen Produkt, wenn die Kriterien de-
    ckungsgleich sind, zum Eingang in die UCIT-Richtlinie
    zu verhelfen. Schließlich ist die Bündelung der über
    mehrere Ministerien verteilten Zuständigkeiten für die
    Immobilienwirtschaft ebenso notwendig wie eine in Zu-
    kunft in zweijährigen Abständen stattfindende Berichter-
    stattung der Bundesregierung zur Lage dieses Wirt-
    schaftszweiges. Fast all diese Forderungen gelten auch
    für Versicherungsmakler. Hier ist mehr Dynamik durch
    die Bundesregierung notwendig.

    Aufgrund unserer gemeinsamen Verantwortung für
    die Zukunft der Immobilienwirtschaft in Deutschland er-
    warten wir zudem Anmerkungen über ernst zu neh-
    mende Belastungen für die gesamte Branche. Neben der
    Altersentwicklung in unserer Gesellschaft, die auch für
    die Immobilienwirtschaft Herausforderungen und Chan-
    cen gleichzeitig bedeutet, sehe ich besonders im anste-
    henden Antidiskriminierungsgesetz eine folgenreiche,

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    (C (D ußerst negative Entwicklung – nicht nur für die Immoilienwirtschaft, sondern auch für den sozialen Frieden n unserer Republik. Dieser Gesetzentwurf, Kollegen bgeordnete, ist einer der radikalsten Angriffe auf die ertragsfreiheit, die es in unserem Land je gegeben hat. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    r stellt durch die Umkehrung der Beweislast das
    echtsverständnis unserer Bürger infrage. Er öffnet Ver-
    eumdung und Denunziantentum Tür und Tor. Er nötigt
    er Wohnungswirtschaft jährlich Hunderttausende von
    okumentationen ab. Ein Berg neuer Bürokratie ent-
    teht. Er führt zu einer Welle Tausender konfliktreicher
    rozesse.
    Dabei bleibt unberücksichtigt, dass bereits die Art. 1

    nd 3 unseres Grundgesetzes gemeinsam mit dem gel-
    enden Zivil- und Arbeitsrecht einen umfassenden Dis-
    riminierungsschutz gewährleisten. Dieses unmögliche
    ntidiskriminierungsgesetz lässt die Verbandsklage mit
    er Ergänzung zu, dass Ansprüche abgetreten werden
    önnen, zum Beispiel an den Mieterbund, die Gewerk-
    chaft und andere Institutionen. Das heißt, unter dem
    spekt des Diskriminierungsschutzes lassen sich künftig
    eschäfte machen.
    Es muss doch wohl zu denken geben, dass die eigent-

    ich zuständige Bundesjustizministerin diese Initiative
    is zum heutigen Tag ablehnt. Mit Recht kritisiert der
    aus- und Grundbesitzerverband, der immerhin eine
    illion Mitglieder umfasst, vehement diesen Entwurf,
    eil er nicht dazu beiträgt, zu schützenden Personen zu
    elfen, sondern im Gegenteil deren Integration er-
    chwert. Vermieter in Deutschland werden sich nicht
    ehr aussuchen können, wen sie gerne als Mieter hätten.
    as ist tatsächlich ein massiver Angriff auf die Vertrags-
    reiheit. Dieser Entwurf darf nicht Wirklichkeit werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Man vergisst, dass wir in unserem Land bereits eine
    ntidiskriminierungskultur haben, ein verantwortungs-
    ewusstes Verständnis für Minderheiten. Wenn es zu un-
    rträglichen Ausreißern kommt, wenn intolerant gehan-
    elt wird, dann schweigt unsere Gesellschaft nicht, dann
    lagt sie an und leistet Widerstand; und das begrüßen
    ir. Einen großen Anteil an der Beachtung von Benach-
    eiligten in unserer Gesellschaft haben unsere Medien.
    s ist anerkennenswert, mit welcher Sensibilität und
    eutlichkeit sie auf Diskriminierungsfälle reagieren und
    ie nicht dulden.
    Zusammenfassend stelle ich fest: Hier wird einer

    berzogenen Antidiskriminierungspolitik das Wort gere-
    et. Die Folgen: Es wird zu mehr Konflikten in unserer
    esellschaft kommen, zu weniger Investitionen, zu deut-
    ich mehr Bürokratie und zu einem Weniger an Freiheit
    ür alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
    Nein, so nicht!“, ist unsere Antwort auf dieses Gesetz.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)







    (A) )



    (B) )


    Wolfgang Börnsen (Bönstrup)


    Kritisch haben wir uns aber auch eines Sachverhalts

    anzunehmen, der die Branche Immobilienwirtschaft ak-
    tuell und direkt betrifft: Die Korruption in der Immobi-
    lienwirtschaft ist ein skandalträchtiges, oft verdrängtes
    Thema. Sie schadet dem Image des gesamten Wirt-
    schaftszweiges, sie schadet dem Image des Wirtschafts-
    standortes Deutschland. Die aktuellen Frankfurter Vor-
    gänge decken auf: Es gibt zu viele schwarze Schafe in
    diesem Bereich. Gängige Vorurteile über Bestechung
    und Bestechlichkeit werden bestätigt, ebenso das wie-
    derkehrende Ritual: Wenn die Skandale aus den Schlag-
    zeilen heraus sind, geht man zur Tagesordnung über. Da-
    mit muss Schluss sein!


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Diese Erkenntnis hat sich in einigen Bereichen dieser

    Branche anerkennenswerterweise durchgesetzt. So er-
    stellt der Immobilienverband Deutschland derzeit einen
    Ehrenkodex, andere suchen den Dialog mit Trans-
    parency International, die sich mit der Bekämpfung von
    Korruption in über 100 Ländern befassen. Die Royal
    Institution of Chartered Surveyors weist mit Recht auf
    den eigenen, funktionierenden Verhaltenskodex hin, des-
    sen Einhaltung streng überwacht wird. Bemerkenswert
    ist auch die „Initiative Corporate Governance der deut-
    schen Immobilienwirtschaft“.

    Aber auch wenn es solche Maßnahmen gibt, gute
    Worte allein genügen nicht in einem Wirtschaftszweig,
    in dem es oft um hohe Geldsummen geht. Schwarze
    Schafe gehören gebrandmarkt und ausgeschlossen. Ein-
    sicht, dass die Einhaltung moralischer Kriterien und ein
    anständiges, ehrliches Verhalten notwendig sind, ist
    wichtig; das gilt nicht nur für die Immobilienwirtschaft.
    Worauf es ankommt, ist in der Geschichte der Versiche-
    rungsmakler zu finden. Bereits vor 200 Jahren galten für
    einen qualifizierten Makler die Kriterien Zuverlässig-
    keit, Ehrlichkeit, Bonität, Eignung und Sachkunde. Ver-
    trauenswürdigkeit war damals das oberste Gebot. Durch
    ein strenges Ausleseverfahren wurden nur die berufen,
    die diese Tugenden nachweislich vertraten.

    Die mit der Gesetzgebung von 1918 begonnene Libe-
    ralisierung, die zum heutigen Zustand geführt hat – im
    Prinzip kann sich jeder selbst zum Makler ernennen –,
    hat dem gesamten Gewerbe nicht gut getan und dem
    Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Es ist zwar anerken-
    nenswert, dass es bereits Ansätze für eine qualifizierte
    Ausbildung gibt, sie muss aber in Form gegossen und zu
    einem europäischen Standard werden.

    Ich erwarte, dass der Wirtschaftsminister dem Parla-
    ment bis zum Ende dieses Jahres ein umfassendes Zah-
    lenmaterial vorlegt; denn die Immobilie ist offenkundig
    ein Stiefkind in der Statistik. Das darf sie nicht bleiben.
    Über jedes Kalb, das in unserer Republik geboren wird,
    muss Buch geführt werden, jedes gelegte Ei wird regis-
    triert und über Tod und Teufel gibt es Statistiken, doch
    weder über die Anzahl der Beschäftigten in bestimmten
    Bereichen der Immobilienwirtschaft noch über jährliche
    Kauf- und Mietverträge gibt es genaue Zahlen. Nur mit
    belegbaren Zahlen lassen sich Fehlentscheidungen ver-
    meiden.

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    (C (D Herr Staatssekretär, Länder wie die Niederlande, Engand oder die USA betreiben öffentlich zugängliche Staistiken. Wir befinden uns hier noch im Zustand eines ntwicklungslandes. Wir benötigen Transparenz, neue, inheitliche Standards für die Immobilienbewertung, ine internationale Vergleichbarkeit und eine Reform bei en genannten Gutachterausschüssen. Wir von der Union wollen es aber nicht nur bei der ebatte um eine bessere Zukunft für diesen Bereich beassen. Reden ist zwar gut, wenn man etwas zu sagen at, aber konkretes Handeln ist besser. In unserer Repulik haben wir nämlich kein Erkenntnis-, sondern ein urchsetzungsproblem. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Dr. Rainer Wend [SPD]: Frau Merkel hat ein Durchsetzungsproblem!)


    eshalb legen wir von der Union einen Antrag vor, mit
    em gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deut-
    chen Immobilienwirtschaft sichergestellt werden soll
    nd die Immobilien- und Versicherungsmakler durch
    ine größere Kompetenz gestärkt werden sollen.
    Mit unseren Erwartungen, Anregungen und Forderun-

    en verfolgen wir die Ziele, die Marktchancen deutscher
    nternehmen in der EU zu optimieren, Bürokratie-
    emmnisse abzubauen, den Verbraucherschutz in diesem
    ereich zu verbessern und die Eigenständigkeit dieses
    irtschaftszweiges im europäischen Wettbewerb zu ge-
    ährleisten, um damit den Wirtschaftsstandort Deutsch-
    and insgesamt zu festigen, zu fördern und in seinem
    achstum zu forcieren.
    Der notwendige Beitrag der Branche dazu könnte in
    ehr Bonität, in der Bündelung aller Interessen in einem
    achverband und in der Erarbeitung eines eigenen Zu-
    unftskonzepts für die Immobilienwirtschaft bestehen.
    Ich bedanke mich bei Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord neten der FDP)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir bedanken uns auch.
Das Wort hat jetzt der Parlamentarische Staatssekretär
erd Andres.
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  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Gerd Andres


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-

    egen! Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die
    roße Anfrage zur Immobilienwirtschaft deutlich ge-
    acht, welcher wirtschaftspolitische Wert dieser Bran-
    he zukommt. Hierzu gehören eine Vielzahl von Berufen
    m Bereich der Transaktionen und der Pflege von Immo-
    ilien. Wir erkennen insbesondere auch den Beitrag die-
    er Berufe – vor allem den der Makler – an, der zur Stei-
    erung der Wohneigentumsquote geführt hat. Diese für
    ie Altersvorsorge und die Vermögensbildung wichtige
    uote hat sich in Deutschland zwischen 1998 und 2002
    m fast 2 Prozent erhöht. Bei Haushalten mit Kindern
    ar erfreulicherweise sogar ein überdurchschnittlicher
    uwachs um fast 3,5 Prozent zu verzeichnen.






    (A) )



    (B) )


    Parl. Staatssekretär Gerd Andres

    In Richtung der Fragesteller möchte ich trotz der

    wichtigen Beiträge einzelner Berufe kritisch anmerken,
    dass ich es nicht für sinnvoll halte, mit dem sehr unpräzi-
    sen Begriff Immobilienwirtschaft eine einheitliche
    Branche von besonderer Größe zu kreieren. Ich möchte
    damit die in diesem Bereich tätigen Gewerbetreibenden,
    zum Beispiel die Immobilienmakler oder die Bauträger,
    nicht kleinreden. Dennoch sollte man die Kirche im Dorf
    lassen. So mögen zum Beispiel die vielen Hunderttau-
    send Versicherungsmakler ab und an etwas mit Immobi-
    lien zu tun haben. Damit gehören sie aber noch nicht zur
    Immobilienwirtschaft, sondern zur Versicherungswirt-
    schaft. Das ist auch in Abgrenzung unserer statistischen
    Regelungen so.

    Auch eine Studie – so Ihre Forderung – über finan-
    zielle Rückflüsse an den Staat während der Dauer eines
    Teilimmobilienzyklus, also Erwerb, Planung, Errich-
    tung, Verkauf etc., über circa 30 Jahre wird zwangsläufig
    mit so vielen Imponderabilien belastet sein, dass sie als
    Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen
    wohl kaum zu gebrauchen wäre. Es wurde weiterhin
    nach dem Grund gefragt, weswegen für die Gewerbe der
    Immobilienwirtschaft relativ wenige Berufszulassungs-
    schranken existieren. Wir haben solche Schranken der-
    zeit zum Beispiel für Makler, Finanzdienstleister und
    Notare.

    Die Fragestellung suggeriert, dass diese Schranken in
    ähnlicher Form auch für Hausverwalter und weitere Ge-
    werbe erlassen werden könnten. Ich frage mich, wie dies
    mit der von der CDU/CSU-Fraktion immer wieder erho-
    benen Forderung nach Bürokratieabbau und -vermei-
    dung zu vereinbaren ist.


    (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Berufsausbildung und Abbau von Bürokratie beißen sich nicht!)


    Diese Forderung ist erstaunlich. Dazu muss man hier nur
    den Debatten zuhören. Diejenigen, die immer über über-
    bordende Bürokratie, Vorschriften, Behinderung des
    Wettbewerbs und Zwang klagen, fordern in der nächsten
    Debatte, bei der sie irgendwelche Interessen zu vertreten
    haben, genau das. Daher haben wir zu dieser Forderung
    ablehnend Stellung genommen und ich halte das für ver-
    nünftig.

    Wir können unsere Haltung mit den guten Erfahrun-
    gen einer Branche gerade aus der Immobilienwirtschaft
    begründen, den Immobilienmaklern. Hier haben der
    RDM und der VDM, also der Ring Deutscher Makler
    und der Verband Deutscher Makler, die sich inzwischen
    zusammengeschlossen haben, in jahrelanger mühevoller
    Arbeit ein brancheninternes Qualifikationssystem aufge-
    baut, das nicht nur von den Maklern selbst gerne genutzt,
    sondern auch von ihren Kunden honoriert wird.

    Dies zeigt, dass eine Branche durchaus in der Lage
    ist, mit eigenen Anstrengungen ihre Qualifikation zu or-
    ganisieren und ihre Reputation beim Kunden zu erhö-
    hen. Es kann nicht in allen Fällen Aufgabe des Staates
    sein, mit Gesetzen und Verordnungen die Unterschei-
    dung zwischen guten und schlechten Gewerbetreibenden
    vorzunehmen.

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    (C (D Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage es Abgeordneten Fricke? G Nein. Vielmehr sollten wir den Leistungen der Immobilienakler Anerkennung zollen und sie als Vorbild für anere Branchen auch außerhalb der Immobilienwirtschaft arstellen. Ich will ein Wort zu der Diskussion über Europa sa en. Ich bin ausdrücklich der Auffassung, dass wir drinend etwas dafür tun müssen, um die europäischen ärkte insbesondere für Dienstleistungen zu öffnen. ie wissen, dass gegenwärtig über eine entsprechende ichtlinie diskutiert wird, nämlich über die Dienstleisungsrichtlinie. Darüber wird es sicher noch viele Auseiandersetzungen geben. Ich teile die Position, dass wir ür eine europäische Öffnung eintreten müssen. Wir lauben, dass mit solchen europäischen Regelungen verchiedenen Branchen der deutschen Immobilienwirtchaft neue grenzüberschreitende Geschäfte ermöglicht erden. Daran arbeiten wir. Sie können sich gerne beteiigen. Wir werden uns bei den Beratungen zu dieser Richt inie dafür einsetzen, dass den deutschen Immobilienerufen auf Grundlage ihrer hiesigen Qualifikationen nd Erlaubnisse ein möglichst ungehinderter Zugang in ie Märkte der anderen europäischen Staaten eröffnet ird. Dass das alles schwierig wird, wissen wir selbst. ass man daran arbeiten muss, wissen auch Sie. Wir erden uns bei der Beratung Ihres Antrages in den Auschüssen mit dieser Branche weiter beschäftigen könen. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Rainer Wend [SPD]: Sehr sachlich!)