Berichtigung
        118. Sitzung, Seite 10848 (D), dritter Absatz, der
        letzte Satz ist wie folgt zu lesen: „Ich nehme zustim-
        mend zur Kenntnis, dass der Entwurf der Management-
        antwort auf den Salim-Report bereits eine Reihe von An-
        regungen konstruktiv aufgreift.“
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 7. September 2004 11073
        (A) (C)
        (B) (D)
        ten Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeits-
        markt – Hartz IV –, das als Ergebnis der Beratungen des
        zugewiesenen Aufgaben besonders in den Problemregio-
        nen des Arbeitsmarktes nicht erwartet werden kann.
        Ich kann dem Kommunalen Optionsgesetz zum Vier-
        beschäftigt, dass eine angemessene Verwaltung der neu
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der NATO
        Anlage 2
        Nachträglich zu Protokoll gegebene Erklärung
        nach § 31 GO
        des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/
        CSU) zur Abstimmung über die Beschlussemp-
        fehlung des Vermittlungsausschusses zu dem
        Gesetz zur optionalen Trägerschaft der Kom-
        munen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
        buch (Kommunales Optionsgesetz) (119. Sit-
        zung, Zusatztagesordnungspunkt 12)
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Barthel (Berlin),
        Eckhardt
        SPD 07.09.2004
        Bindig, Rudolf SPD 07.09.2004*
        Dr. Guttmacher,
        Karlheinz
        FDP 07.09.2004
        Kumpf, Ute SPD 07.09.2004
        Lintner, Eduard CDU/CSU 07.09.2004*
        Meckel, Markus SPD 07.09.2004
        Raidel, Hans CDU/CSU 07.09.2004**
        Schauerte, Hartmut CDU/CSU 07.09.2004
        Schmidt (Fürth),
        Christian
        CDU/CSU 07.09.2004
        Schöler, Walter SPD 07.09.2004
        Schösser, Fritz SPD 07.09.2004
        Schreck, Wilfried SPD 07.09.2004
        Schultz (Everswinkel),
        Reinhard
        SPD 07.09.2004
        Dr. Schwall-Düren,
        Angelica
        SPD 07.09.2004
        Schwanitz, Rolf SPD 07.09.2004
        Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 07.09.2004
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Vermittlungsausschusses vom 30. Juni 2004 dem Deut-
        schen Bundestag zugeleitet wurde, nicht zustimmen. Ich
        verweise auf die unzureichende Umsetzung des Grund-
        satzes „Fördern und Fordern“, auf die die CDU/CSU-
        Fraktion an anderer Stelle aufmerksam macht – Druck-
        sache 15/3541.
        Mein Haupteinwand besteht jedoch darin, dass der
        damit erreichte Stand der Gesetzgebung nicht ausreicht,
        um einen verantwortbaren Reformverlauf zu sichern.
        Das vorliegende Gesetz hat insbesondere für Regio-
        nen mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit erhebliche Aus-
        wirkungen, indem es die Modalitäten der Trägerverant-
        wortung festlegt, den Finanzausgleich praktisch
        abschließend regelt und damit auch den Zeitpunkt der
        Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
        zum 1. Januar 2005 endgültig fixiert.
        In der kurzen Prüfungszeit, die zwischen Vorlage des
        Vermittlungsergebnisses und der Entscheidung über
        mein Abstimmungsverhalten zur Verfügung stand, bin
        ich angesichts der weiterreichenden Konsequenzen des
        Gesetzes zu dem Schluss gekommen, dass die in ihm
        vorgegebenen Regelungen keine ausreichende Vorsorge
        für zu erwartende Umsetzungsprobleme liefern.
        Ich halte die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
        Sozialhilfe zu einer einheitlichen steuerfinanzierten
        Leistung für richtig und notwendig und habe diese Auf-
        fassung im Bundestagswahlkampf 2002 auch gegen Vor-
        würfe von Sozialdemokraten verteidigt. Dabei war mir
        stets bewusst, das eine solche Reform einen erheblichen
        Einschnitt in das soziale Leistungsgefüge unseres Staa-
        tes bedeutet, der mit Blick auf die Betroffenen nur dann
        verantwortbar ist, wenn die erforderliche Vollzugssorg-
        falt gewährleistet werden kann.
        Dies ist nach Lage der Dinge offenbar nicht gegeben.
        Die Bundesregierung hat den Entwurf des Optionsgeset-
        zes sehr viel später vorgelegt als geplant. Sie war jedoch
        nicht bereit, den Inkraftsetzungstermin um einige Zeit zu
        verschieben und hat damit die nachfolgende Umsetzung
        unter einen Zeitdruck gesetzt, der die Beteiligten
        zwangsläufig überfordern wird. Die bisherigen Beratun-
        gen haben keine hinreichende Transparenz in die kom-
        plexen Finanzströme zwischen Bundesanstalt, Länder
        und Kommunen gebracht. So bleibt bei dem vorliegen-
        den Gesetz völlig unklar, ob in Regionen mit hoher Ar-
        beitslosigkeit angemessene Mittel für die erforderlichen
        Eingliederungsleistungen zur Verfügung stehen. Die Er-
        wartung einer aktivierenden Hilfe für erwerbsfähige Ar-
        beitslose wird damit gerade dort unerfüllt bleiben, wo sie
        am dringlichsten ist.
        Die Bundesagenturen für Arbeit, denen nach den
        Hartz-IV-Regelungen eine Schlüsselverantwortung zu-
        kommt, sind nach meiner Beobachtung vielerorts so
        stark mit der Umsetzung der anderen „Hartz-Gesetze“
        11074 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 7. September 2004
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        Auch dies wäre ein Argument für eine Verschiebung der
        Inkraftsetzung gewesen.
        Für zahlreiche Kommunen sind bei den Unterkunfts-
        kosten zusätzliche Finanzlasten zu erwarten. Der dafür
        vorgesehene Ausgleich ist unzureichend geregelt. Um
        nachfolgende Verteilungskonflikte, die möglicherweise
        sogar auf dem Rücken der Leistungsempfänger ausgetra-
        gen werden, zu vermeiden, hätte es eines klaren, gründ-
        lich geprüften Zuwendungsgesetzes bedurft.
        Die Betroffenen, die Einkommenskürzungen hinneh-
        men müssen, werden so zusätzlich zu Opfern eines Um-
        setzungschaos gemacht. Das kann nicht im Interesse ei-
        nes Reformanliegens sein, das ich ausdrücklich für
        notwendig halte und unterstütze.
        Ich halte die jüngste Verständigung im Vermittlungs-
        ausschuss für noch nicht ausreichend, um eine verant-
        wortbare Umsetzung zu ermöglichen, und lehne sie des-
        halb ab.
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
        die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
        das Haushaltsjahr 2005, hier: Einzelplan 06,
        Bundesministerium des Innern (Haushaltsge-
        setz 2005) (Tagesordnungspunkt 1)
        Petra Pau (fraktionslos): Vor drei Jahren, am
        11. September 2001, gab es die verheerenden Attentate
        in New York und Washington. Der Bundestag reagierte
        damals parteiübergreifend mit Trauer und mit Solidari-
        tät. Zugleich wurden die eigenen Gesetze für innere Si-
        cherheit im Bündel verschärft, zum Teil drastisch. Das
        Ganze wurde in Anlehnung an den Bundesinnenminister
        als „Otto-Paket I“ und „Otto-Paket II“ bezeichnet. Die
        waren, vorsichtig formuliert, nicht unumstritten. Die
        PDS lehnte sie ab, weil sie tief in verbriefte Bürgerrechte
        eingreifen.
        BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versprach damals, ihre
        Wirkungen und Nebenwirkungen nach zwei bis drei Jah-
        ren gründlich zu prüfen. Diese Frist ist um. Allerdings
        höre ich nichts von der versprochenen parlamentarischen
        Überprüfung. Deshalb erinnere ich daran, ich fordere sie
        namens der PDS ein.
        Stattdessen vernehme ich andere Signale. Sie kom-
        men nicht mehr kompakt, als Paket daher, sie werden
        aber permanent versendet. Demnach sollen Sicherheits-
        behörden zentralisiert, Befugnisse erweitert und Kompe-
        tenzen vermischt werden. Das Gebot der Trennung von
        Polizei und Geheimdiensten wird immer häufiger in-
        frage gestellt. Und die Bundeswehr soll im Innern einge-
        setzt werden – jedenfalls nach dem Willen der CDU/
        CSU.
        Die PDS lehnt das ab. Aber darum geht es nur in
        zweiter Linie. Die eigentlichen Fragen sind: Wie viele
        Bürgerrechte dürfen namens einer realen oder vermeint-
        lichen Terrorgefahr abgeräumt werden? Und welchen
        tatsächlichen Nährwert hat das für die versprochene Si-
        cherheit?
        Das betrifft auch den Datenschutz. Er ist, er wird
        massiv gefährdet. Die USA fordern von allen Passagie-
        ren, die ein- oder überfliegen, mehr als 30 persönliche
        Daten. Das EU-Parlament klagt dagegen. Bundesinnen-
        minister Schily, SPD, und Bundesaußenminister Fischer,
        BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, indes haben dem Daten-
        Deal zugestimmt. Das ist ein unglaublicher Vorgang.
        Es gibt ein zweites, aktuelles Beispiel: Die 16-seiti-
        gen Fragebögen für das neue Arbeitslosengeld II werden
        von offiziellen Datenschützern kritisiert. Ich habe die
        Bundesregierung gefragt, ob sie ihr Vorgehen für recht-
        lich korrekt hält. Die Antwort lautet im Kern: Nein, aber
        wir tun es dennoch. – Wer so agiert, darf sich bei nie-
        mandem über mangelndes Rechtsbewusstsein und bei
        keinem wegen Parteienverdrusses beschweren. Der
        Volksmund weiß: Der faule Fisch stinkt am Kopf zuerst.
        Ein weiteres Thema haben wir im Bundestag hinrei-
        chend gewälzt, mit schlechtem Erfolg: das Zuwande-
        rungsrecht. Vor fünf Jahren hatten SPD und Grüne ein
        modernes Gesetz versprochen. Am Ende aller Kommis-
        sionen, Kompromisse und Kuhhandel stand ein Papier,
        das von der CDU/CSU diktiert und von Rot-Grün geseg-
        net wurde.
        Bundesinnenminister Schily sattelt noch drauf. Er
        will Flüchtlingslager an der Küste Afrikas einrichten.
        Dank der „Süddeutschen Zeitung“ und einem Interview,
        das Heribert Prantl führte, wissen wir auch, warum. Dort
        greife weder EU- noch deutsches Recht, meinte der Bun-
        desinnenminister. So weit sind wir gekommen, so tief
        gesunken. Mit Vorsatz soll Menschen in Not der wenige
        Rechtsschutz versagt werden, der sie noch hoffen lässt.
        Dass CDU-Politiker dieser absurden Idee folgen, wun-
        dert mich nicht mehr. Dass auch Oskar Lafontaine dem
        Vorschlag zustimmt, spricht nicht für Otto Schily, son-
        dern gegen den SPD-Rebellen.
        Monat für Monat frage ich die Bundesregierung, wie
        viele rechtsextreme Straftaten registriert wurden und
        verfolgt werden. Wer dies, wie ich, tut, bekommt bestä-
        tigt, was viele im Lande erfahren – allemal Opfer von
        rechtsextremen Gewalttaten. Die Gefahr ist real und
        groß. Leider fragt im Bundestag nur die PDS danach,
        keine andere Partei. Im Schnitt gibt es täglich 20 rechts-
        extreme Straftaten und jeden Tag mehr als eine Gewalt-
        tat. Wer die Materie kennt, weiß auch: Die offizielle Sta-
        tistik stapelt tief. Die tatsächliche Gefahr ist viel größer.
        Inzwischen feiern rechtsextreme Parteien Wahl-
        erfolge. Sie verlassen den Hinter- oder Untergrund, sie
        präsentieren sich öffentlich. Wie aber reagieren die
        meisten Parteien des Bundestages darauf? Sie werfen die
        NPD und die PDS in einen Topf. Wer das tut, hat nichts
        verstanden. Schlimmer noch: Er beleidigt Zigtausende
        Antifaschisten und er verharmlost Rassisten und Neofa-
        schisten. Obendrein wird das ohnehin müde „Bündnis
        der Anständigen“ gefährdet. So kurzsichtig darf man
        nicht sein.
        „Mehr Demokratie“ war ein Slogan Willi Brandts und
        es war eine Forderung der Grünen seit ihrer Gründung.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 121. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 7. September 2004 11075
        (A) (C)
        (B) (D)
        Es war auch ein Versprechen, mit dem Rot-Grün 1998
        den Regierungswechsel schaffte. Geblieben ist davon
        fast nichts. Seit nunmehr sechs Jahren pokert Rot-Grün
        erfolgreich gegen Volksabstimmungen auf Bundesebene.
        Selbst ein Plebiszit über die künftige EU-Verfassung
        – ein aktuelles Begehr – scheitert nicht nur an der CDU/
        CSU, sondern auch an Rot-Grün. Ich wiederhole für die
        PDS im Bundestag: Mehr Demokratie ist eine Schlüssel-
        frage, um die politischen Krise positiv zu wenden.
        80 Prozent der Bevölkerung wollen dies. Sie wollen
        mehr Mitbestimmung und keine Basta-Politik. Sie haben
        Recht.
        121. Sitzung
        Berlin, Dienstag, den 7. September 2004
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3