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ID1510304400

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    8. CDU/CSU-Fraktion.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/103 von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (Drucksachen 15/2539, 15/2593, 15/2845, 15/2864) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit zu dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät- zung gemäß § 56 a der Geschäftsord- nung: Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring – „Möglichkeiten geothermischer Stromerzeu- Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Immunität von Mitgliedern der Bundesversammlung hier: Anträge auf Genehmigung zur Durchführung der Strafverfol- 9317 B 9329 B 9330 D 9332 A 9333 A 9334 A 9335 A Deutscher B Stenografisch 103. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Begrüßung des Vizepräsidenten des ungari- schen Parlaments und seiner Delegation . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Ener- gien im Strombereich (Drucksachen 15/2327, 15/2845, 15/2864) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des M H M D A D D C H D B H D 9336 D 9345 C 9317 A gung in Deutschland“ (Drucksachen 15/1835, 15/2797) 9317 B undestag er Bericht ung 2. April 2004 t : arco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . ichaele Hustedt BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Lamp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst FDP . . . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . oris Meyer (Tapfheim) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9317 D 9319 C 9321 C 9322 B 9323 B 9324 C 9326 A 9327 A 9328 B 9328 D gung (Drucksache 15/2879) . . . . . . . . . . . . . . . 9336 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 Tagesordnungspunkt 18: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Marie-Luise Dött, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Unabhängige Folgen- abschätzung der neuen EU-Chemi- kalienpolitik (Drucksache 15/2654) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Heinz Schmitt (Landau), Ulrike Mehl, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vogel-Sperl, Dr. Reinhard Loske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Eine nachhaltige Che- miepolitik in Europa – Innovation fördern, Umwelt und Gesundheit schützen und Verbraucherschutz stärken (Drucksache 15/2666) . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Katherina Reiche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Stra- tegie für eine nachhaltige Che- miepolitik in Deutschland und Europa – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Leistungsfähigkeit der deut- schen Chemiewirtschaft im euro- päischen Rahmen sichern (Drucksachen 15/1356, 15/1332, 15/2775) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Heinz Schmitt (Landau) SPD . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Antje Vogel-Sperl BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . . Helge Braun CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Z W B R D D D D D O K K H T D D B D D H N A L 9337 A 9337 A 9337 B 9337 C 9339 A 9340 D 9342 B 9344 B 9345 C 9346 D 9347 D 9348 C usatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz- buch (Kommunales Optionsgesetz) (Drucksache 15/2816) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Verabschiedung eines Optionsgeset- zes (Drucksache 15/2817) . . . . . . . . . . . . . olfgang Clement, Bundesminister MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oland Koch, Ministerpräsident (Hessen) . . . r. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Fricke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arin Roth (Esslingen) SPD . . . . . . . . . . . . . arl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen 15/2109, 15/2360, 15/2849, 15/2850) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer SPD . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolf Bauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9350 A 9350 B 9350 C 9353 B 9356 B 9358 D 9359 C 9359 D 9361 C 9362 C 9364 D 9365 D 9366 A 9367 B 9368 D 9369 D 9370 C 9371 D 9373 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 III Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Ände- rung des Arzneimittelgesetzes (Tagesord- nungspunkt 21) Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (Tagesordnungs- punkt 19 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelmittelgeset- zes (Tagesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9373 D 9374 D 9375 A 9375 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 9317 (A) ) (B) ) 103. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Anlage 2 Anlage 4 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 9373 (A) ) (B) ) entwurf über Bord werfen. Die fremdnützige ForschungDr. Schwanholz, Martin SPD 02.04.2004 w ill die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzes- gen mit den unmenschlichen medizinischen Versuchen in den Jahren der NS-Diktatur. Doch diese Grundsätze Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 02.04.2004 Anlage 1 Liste der entschuldigt A d r I s c g F p g ju w M l n v t h r F w m Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 02.04.2004 Deß, Albert CDU/CSU 02.04.2004 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.04.2004 Gönner, Tanja CDU/CSU 02.04.2004 Griese, Kerstin SPD 02.04.2004 Freiherr von und zu Guttenberg, Karl- Theodor CDU/CSU 02.04.2004 Hartnagel, Anke SPD 02.04.2004 Heinen, Ursula CDU/CSU 02.04.2004 Hilbrecht, Gisela SPD 02.04.2004 Irber, Brunhilde SPD 02.04.2004 Koppelin, Jürgen FDP 02.04.2004 Laurischk, Sibylle FDP 02.04.2004 Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 02.04.2004 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 02.04.2004 Lips, Patricia CDU/CSU 02.04.2004 Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 02.04.2004 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 02.04.2004 Dr. Rexrodt, Günter FDP 02.04.2004 Romer, Franz CDU/CSU 02.04.2004 Rühe, Volker CDU/CSU 02.04.2004 Scharping, Rudolf SPD 02.04.2004 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.04.2004 S D T D V W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Zwölften Ge- setzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 21) Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): „Niemand darf er Folter oder grausamer, unmenschlicher oder ernied- igender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. nsbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zu- timmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versu- hen unterworfen werden.“ So lautet Art. 7 des Internationalen Paktes über bür- erliche und politische Rechte. Er erklärt damit die orschung ohne Einwilligung der betroffenen Versuchs- ersonen zum Musterfall unmenschlicher und erniedri- ender Behandlung. Weil aber nur Personen, die aus ristischer Sicht geschäftsfähig sind, eine solche Ein- illigung rechtmäßig erteilen können, sind zum Beispiel inderjährige von einer Versuchsteilnahme grundsätz- ich ausgeschlossen. Eine allgemein akzeptierte Aus- ahme liegt nur dann vor, wenn der Minderjährige einen oraussichtlichen, individuellen Nutzen aus der Studien- eilnahme hat, den er ohne die Studienteilnahme nicht aben könnte. Nur in diesem Fall dürfen die Sorgebe- echtigten des minderjährigen Patienten in ein solches orschungsvorhaben einwilligen. Diese klare völkerrechtlich verbindliche Regelung, ie sie sich auch in der geltenden Fassung des Arznei- ittelgesetzes wiederfindet, entstand aus den Erfahrun- imm, Erika SPD 02.04.2004 r. Stadler, Max FDP 02.04.2004 hiele, Carl-Ludwig FDP 02.04.2004 r. Thomae, Dieter FDP 02.04.2004 ogt (Pforzheim), Ute SPD 02.04.2004 eiß (Groß-Gerau), Gerald CDU/CSU 02.04.2004 eisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 02.04.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 9374 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 (A) ) (B) ) mit Minderjährigen soll erlaubt werden. Unisono mit den Pharmakonzernen versucht sie mit Tarnung, Tricks und Täuschung, die Entrechtung minderjähriger Proban- den durchzusetzen. Erster Trick: Die fremdnützige For- schung wird mit dem Attribut „gruppennützig“ belegt. Das soll wohl suggerieren, es handele sich um etwas vollkommen anderes. Doch die unter anderem von dem BPI-Sachverständigen Rechtsanwalt Sträter, einem be- rüchtigten Pharmalobbyisten, vor dem Gesundheitsaus- schuss gebrauchte Definition der „Gruppennützigkeit“ dient nur der Augenwischerei. Richtig ist vielmehr: „Gruppennützige“ Forschung ist fremdnützige For- schung mit der Einschränkung, dass Versuchsperson und diejenigen, denen die Forschung einmal nützen soll, der- selben Gruppe von Patienten angehören. Doch einen in- dividuellen Nutzen haben die kindlichen Probanden aus der Versuchsteilnahme nicht. Sonst bräuchten wir ja, wie bereits gesagt, in diesem Punkt keine Gesetzesänderung, weil die Forschung mit individuellem Nutzen auch bei Minderjährigen bereits jetzt legal ist. Offenbar schrecken die Verbände der Pharmaindustrie wieder einmal auch vor unlauteren Methoden nicht zu- rück, was ihr Interesse an der Aufweichung des Patien- tenschutzes hinreichend charakterisiert. Und die Bun- desregierung ist zwar nicht in Fragen der sozialen Absicherung, wohl aber, wenn sie einigen Großkonzer- nen zu Diensten sein kann, zum Kollektivismus in jeder Form bereit. Auch der Verweis der Bundesregierung, die Einfüh- rung fremdnütziger Forschung an Minderjährigen sei aufgrund der europäischen Richtlinie 2001/20/EC erfor- derlich, dient nur der Tarnung des Vorhabens. Diese Richtlinie verfügt in § 3, dass strengere Schutzbestim- mungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unberührt blei- ben. Sie will und darf nicht zur Absenkung des bestehen- den Schutzniveaus für Studienteilnehmer herangezogen werden. Das perfideste Täuschungsmanöver liegt jedoch in der offiziellen Begründung für die Freigabe fremdnützi- ger Forschung an Kindern. Dass die Kinderheilkunde vielfach auf Pharmaka angewiesen ist, deren Wirksam- keit und Sicherheit nicht an Kindern geprüft wurde und die somit bei Kindern gar keinen Einsatz finden dürften, ist in der Tat ein Skandal. Doch die daraus abgeleitete Folgerung, das Schutzniveau für kindliche Versuchsper- sonen müsste deshalb abgesenkt werden, hält der Über- prüfung nicht stand. Die Europäische Kommission macht in ihrem Positionspapier „Better Medicines for Children“ vom 28. Februar 2002 vielmehr das Desinte- resse der pharmazeutischen Industrie für die Misere ver- antwortlich. Der Markt, den die Kinderheilkunde bietet, sei zu klein und die Amortisation pädiatrischer Entwick- lungskosten schwierig. Sie haben richtig gehört, meine Damen und Herren, mögen die Gewinne der Pharmabranche auch noch so astronomisch sein: Eine Verpflichtung, die Arzneimittel auch für Kinder und Jugendliche nutzbar zu machen, wird von den Unternehmen wegen mangelnder Rentabi- lität negiert. Und die Zulassungsbehörden schweigen dazu. Dabei bestünden ausreichende Möglichkeiten, a w n ü s s T g e d B d A d E g m d t D o g s s d Z P k A l b d n m P F A z A n f d d b g (C (D uch ohne fremdnützige Forschung die notwendigen issenschaftlichen Daten für die Kinderheilkunde zu ge- erieren. Hierzu nur ein Beispiel: Gerade die Kenntnisse ber die Wirkstoffkonzentration im kindlichen Körper ind oft mangelhaft. Doch selbst für das in dieser Hin- icht sehr schwierig zu charakterisierende Antibiotikum obramycin konnten mit einer speziell für nicht einwilli- ungsfähige Patienten entwickelten Methodik mehrfach rfolgreich die notwendigen Ergebnisse beschafft wer- en. Es geht also auch unter den derzeitigen rechtlichen edingungen. Statt Menschenrechte zu unterminieren, wäre es also as Gebot der Stunde, den Herstellern im Rahmen der rzneimittelzulassung oder der Zulassungsverlängerung ie Beschaffung des erforderlichen wissenschaftlichen rkenntnismaterials aufzuerlegen. Dies kann mittels le- aler Studien, bei denen minderjährige Studienteilneh- er einen individuellen Nutzen erfahren, und aufgrund er Auflagenbefugnis gemäß § 28 AMG geschehen. Spä- estens in fünf Jahren sehen wir dann, ob noch relevante efizite in der pädiatrischen Arzneitherapie bestehen der nicht. Fassen wir zusammen: Die Freigabe der fremdnützi- en Forschung an Kindern und Jugendlichen ist men- chenrechtsverletzend, sie ist keine Umsetzung europäi- chen Rechts, und es gibt keine inhaltliche Notwendigkeit afür. Gestatten Sie mir noch diesen Nachsatz: Erklärtes iel dieser AMG-Novelle ist auch die Verbesserung der harmakovigilanz, also der Erfassung von Nebenwir- ungen. Gleichzeitig soll die Voraussetzung, dass eine rzneimittelstudie von einem Arzt geleitet wird, wegfal- en. Gerade in der wichtigsten Erhebungsphase für Ne- enwirkungen, der Phase der klinischen Prüfung, meint ie Bundesregierung also, auf Ärzte verzichten zu kön- en. Dies zeigt den unbeschreiblichen Dilettantismus, it dem diese AMG-Novelle vorbereitet wurde. Die DS wird sich beidem, der Einführung fremdnütziger orschung bei Minderjährigen und dem Wegfall des rztvorbehaltes, in Bundestag und Bundesrat widerset- en. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneu- erbaren Energien im Strombereich (Tagesord- nungspunkt 19 a) Ich erkläre, dass ich mich entgegen dem Votum mei- er Fraktion enthalte. Mein Abstimmungsverhalten möchte ich kurz wie olgt begründen: Das EEG wird grundsätzlich der Be- eutung der erneuerbaren Energien gerecht und geht in ie richtige Richtung; aber im Detail werden die Pro- leme der erneuerbaren Energien nur unzureichend gere- elt. Der Bioenergiebereich wird mangelhaft begleitet, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 9375 (A) ) (B) ) der Forschungsansatz kommt zu kurz und der Windener- giebereich bleibt teilweise überfördert. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arznei- mittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 21) Ich stimme dem Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes nicht zu. Dies tue ich, obwohl ich anerkenne, dass es Regelungen enthält, die den Schutz von Kindern bei der Erforschung von Medikamenten verbessern und Nichtzustimmungsfä- hige vor fremdnütziger Forschung schützen. Trotzdem schwächt dieses Gesetz an anderer Stelle in für mich nicht hinnehmbarer Weise den Probandenschutz. Das vorliegende Gesetz ermöglicht, dass auch solche Wissenschaftler klinische Forschungen konzipieren, lei- ten und über deren Fortführung entscheiden dürfen, die nicht Ärzte sind. Dabei ist von Belang, dass der Schutz der Patienten vor unsachgemäßer Behandlung in Deutschland weitestgehend durch das Berufsrecht für Ärzte geregelt ist. Das hat zur Folge, dass nach diesem Gesetz die große Verantwortung für klinische Versuche auch solchen Personen übertragen werden darf, für die die berufsrechtlichen und ethischen Schranken, welche in Deutschland die Ausübung der Heilkunde regeln, nicht gelten. Obwohl die Europäische Union in ihrer Richtlinie die Mitgliedstaaten auffordert, hier ihre nationalen Regelun- gen zur Geltung zu bringen, und zum Beispiel Österreich und weitere Länder das Wohl von Probanden durch einen solchen Arztvorbehalt rechtlich gewährleisten, schafft das vorliegende Gesetz hier einen Freiraum zulasten der Teilnehmer von klinischen Studien, der mei- nes Erachtens nicht hinnehmbar ist. Es kann danach verantwortliche Leiter einer klinischen Studie zur Erpro- bung von Arzneimitteln geben, die nicht an das für Ärzte geltende Berufsrecht gebunden sind, und dies wird hin- genommen, obwohl von ihnen nach dem Gesetz Tätig- keiten erwartet werden, die der rechtlichen Definition der „Ausübung der Heilkunde“ entsprechen. Die Kon- trolle der Ausübung der Heilkunde liegt in der Zustän- digkeit der Länder. Mit der 12. AMG-Novelle werden die zuständigen Bundesoberbehörden ermächtigt, auf Antrag von Spon- soren – zum Beispiel Pharmaunternehmen – Patienten schützendes Berufsrecht außer Kraft zu setzen. Weder die zuständige Ethik-Kommission noch das BfArM und das Paul-Ehrlich-lnstitut als zuständige Behörden sind bisher berechtigt, über die in der Gesetzesnovelle impli- zit vorgeschriebene Befähigung zur Ausübung der Heil- kunde im Einzelfall zu entscheiden. Hinzu kommt, dass durch eine weitere Neuregelung des AMG Druck von antragstellenden Sponsoren auf die n te t s w c r e 1 t f n k g g z n k A g G n m V P t (C (D euerdings mit Genehmigungszuständigkeit ausgestat- te Ethikkommission ausgeübt werden kann. Pharmaun- ernehmen können jetzt die genehmigende Ethikkommis- ion gegebenenfalls bei Versagen einer Genehmigung für irtschaftliche Nachteile in Millionenhöhe haftbar ma- hen, während die Probanden einer Studie wohl kaum ih- en Schutz in gleicher Weise bei einer Ethikkommission inzufordern in der Lage sind. Die beiden vorgenannten Schwachpunkte der 2. AMG-Novelle bieten besonders in ihrer Kombina- ion Fehlanreize für die Beteiligten, welche zu einer ge- ährlichen Absenkung des Schutzniveaus für die Teil- ehmer an klinischen Studien in Deutschland führen önnen. Da es mir leider trotz erheblicher Anstrengun- en im Rahmen der Ausschussberatungen nicht gelun- en ist, die hier vorgetragenen Argumente zur Geltung u bringen, möchte ich mit dieser Zusatzerklärung mei- er Verantwortung als fachkundiger Abgeordneter nach- ommen. nlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Tourismus – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Prüfungsergebnisse zur Tourismusstatistik – Drucksachen 15/1167, 15/1272 Nr. 1.5 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 15/173 Nr. 2.92 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/2447 Nr. 1.2 Drucksache 15/2636 Nr. 2.29 Drucksache 15/2636 Nr. 2.31 Drucksache 15/2636 Nr. 2.33 Drucksache 15/2636 Nr. 2.45 Drucksache 15/2636 Nr. 2.46 Drucksache 15/2636 Nr. 2.48 Drucksache 15/2636 Nr. 2.50 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 15/1547 Nr. 1.9 Drucksache 15/1547 Nr. 1.16 Drucksache 15/1613 Nr. 1.2 9376 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung Drucksache 15/2636 Nr. 2.24 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/2447 Nr. 2.7 Drucksache 15/2447 Nr. 2.32 Drucksache 15/2447 Nr. 2.33 Drucksache 15/2447 Nr. 2.34 Drucksache 15/2519 Nr. 2.32 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 15/2636 Nr. 2.30 sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 2 91, 1 , 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 103. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. April 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat die Kollegin Dr. Antje Vogel-Sperl,

    Bündnis 90/Die Grünen.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn
    ich die Ereignisse der letzten Tage und Wochen zum
    Thema Emissionshandel sowie die heutige Debatte zum
    EEG, aber auch die Reden von Herrn Paziorek und von
    Frau Kollegin Homburger Revue passieren lasse, er-
    kenne ich durchweg Parallelen, nach dem Motto: Wie
    viel Umweltschutz können wir uns angesichts einer wirt-
    schaftlichen Krise in einer globalen Weltwirtschaft leis-
    ten? Völlig ausgeblendet wird in dieser Argumentation,
    dass es gerade der Kurs der ökologischen Modernisie-
    rung ist, der es ermöglicht, deutliche Investitionsanreize
    zu setzen und sowohl Umwelt und Verbrauchern als
    auch der Wirtschaft große Chancen zu eröffnen. Das
    EEG – wir haben es soeben verabschiedet – ist das beste
    Beispiel dafür, wie man mit grünen Ideen schwarze Zah-
    len schreiben kann.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Die REACH-Verordnung stellt neben dem Emissions-
    handel bis dato das ambitionierteste europäische Um-
    weltvorhaben dar. Die Verordnung eröffnet der chemi-
    schen Industrie die Entwicklung innovativer Produkte
    und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der
    Branche. REACH setzt Anreize für mehr Innovationen
    und eine zukunftsfähige Wirtschaft. Ich sage Ihnen auch,
    warum:

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    (C (D Erstens. Das bisherige Chemikalienrecht verhindert urch die Ungleichbehandlung von Altund Neustoffen nnovationen. Neu entwickelte Stoffe unterliegen bei der ermarktung derzeit höheren Anforderungen als Alttoffe. Das hat dazu geführt, dass in den vergangenen 0 Jahren kaum neue Stoffe in Europa entwickelt wuren. Es waren nur 3 700 Stoffe gegenüber 30 000 Alttoffen mit mehr als 1 Jahrestonne. In Zukunft gilt für lte und neue Stoffe ein einheitliches Recht. Das heißt, ass das äußerst ineffiziente Altstoffverfahren, das Unernehmen wie staatliche Behörden überfordert hat, urch REACH ersetzt wird. In rund zehn Jahren konnten ur etwa 30 Chemikalien abschließend bewertet werden. it der jetzigen Regelung würden daher frühestens im ahr 3000 alle Altstoffe abschließend bewertet sein. Zweitens. REACH bringt den Unternehmen eine Ver inheitlichung und Vereinfachung des europäischen hemikalienrechts. 40 Richtlinien und zwei Verordnunen werden zu einer einzigen Verordnung zusammengeührt. Das bedeutet Klarheit, Transparenz und Bürokraieabbau. (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Transparenz?)


    on den angesprochenen 1 200 Seiten – darauf möchte
    ch hinweisen – ist der Teil, der wirklich relevant ist, mit
    inem Umfang von circa 70 Seiten zu beziffern.


    (Birgit Homburger [FDP]: Warum kann man den Rest nicht weglassen, wenn er nicht relevant ist?)


    Ich nehme zur Kenntnis, dass Ihnen das nicht gefällt.
    ber so ist es manchmal mit der Wahrheit.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Drittens. REACH setzt Anreize zur Entwicklung qua-
    itativ hochwertiger, sicherer und ökologisch unbedenk-
    icher Stoffe. Denn zum einen erleichtern großzügige
    usnahmeregelungen für den Forschungsbereich die
    arkteinführung neuer Chemikalien, zum anderen wer-
    en gefährliche Stoffe nur noch für bestimmte, kontrol-
    ierbare Anwendungen zugelassen. Das bedeutet gleich-
    eitig mehr Akzeptanz bei den Verbraucherinnen und
    erbrauchern in Europa wie auch weltweit. Langfristig
    erden innovative und ökologisch unbedenkliche Stoffe
    ie gefährlichen ersetzen. Das heißt, wer sich früh auf
    iese Entwicklung einstellt, wird am Ende zu den Ge-
    innern zählen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    araus ergibt sich ganz klar: REACH fördert Innovatio-
    en und ist gut für eine zukunftsfähige Wirtschaft.
    Im Übrigen hat die Kommission das Instrument einer

    erordnung gewählt. Damit ist gewährleistet, dass für
    lle Unternehmen in Europa die gleichen Regeln gelten.
    iebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition,
    ettbewerbsbenachteiligungen durch unterschiedliche
    ationale Umsetzungen der Vorschriften können daher
    icht entstehen.






    (A) )



    (B) )


    Dr. Antje Vogel-Sperl

    Wie hoch die Kosten für die jeweiligen Unternehmen

    konkret sein werden, hängt vor allem davon ab, welche
    Daten vorliegen und ob es in der Vergangenheit Ver-
    säumnisse gab. Hier gilt ganz klar: Wer als Hersteller
    oder Verarbeiter von Chemikalien bisher verantwor-
    tungsvoll mit seinen Produkten umgegangen ist und das
    Motto „Responsible Care“ ernst genommen hat, wird
    von REACH unmittelbar profitieren.

    Denn es wäre doch verantwortungslos, wenn ein Her-
    steller ohne Angaben über den Aggregatzustand, den
    Siedepunkt, die Wasserlöslichkeit oder die grundlegen-
    den toxikologischen Eigenschaften mit einer Chemikalie
    umgehen könnte. Dies wird mit REACH künftig nicht
    mehr möglich sein. Das bedeutet weiterhin, hier kann
    vor allem die deutsche chemische Industrie profitieren.
    Denn aufgrund der freiwilligen Selbstverpflichtung aus
    dem Jahre 1997 müssten den meisten deutschen Chemie-
    unternehmen bereits seit langem grundlegende Stoff-
    informationen vorliegen.

    Die meisten mittelständischen Weiterverarbeiter von
    Chemikalien sind im Übrigen nur dann vor REACH be-
    troffen, wenn sie die Stoffe auf nicht vorgesehene Weise
    verwenden. Sie können dann bei fairer Aufteilung der
    Kosten gemeinsam mit dem Hersteller der Chemikalie
    eine eventuell notwendige ergänzende Risikobeurteilung
    durchführen.

    An dieser Stelle eine Bemerkung zum NRW-Plan-
    spiel. Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie, nur
    um das Wie. Das hat die Ministerin eindeutig klar ge-
    macht.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Peter Paziorek [CDU/ CSU]: Ja, genau! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Nichts anderes wird von uns gesagt!)


    Nur, diese Punkte sind insbesondere Gegenstand der zu-
    künftigen Verwaltungsvorschrift, nicht des Gesetzes.


    (Birgit Homburger [FDP]: Der Verordnung!)

    Selbstverständlich sind wir für Vorschläge offen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, Sie
    fordern in Ihrem Antrag eine umfassende Folgen-
    abschätzung zu REACH. Eines ignorieren Sie dabei je-
    doch: Es gibt kaum ein vergleichbares Reformwerk, bei
    dem seitens der EU-Kommission ein größerer Aufwand
    für eine systematische Folgenabschätzung betrieben
    wurde. Wir sollten die Kommission bei diesen Bemü-
    hungen unterstützen. Das Rad hier noch einmal ganz neu
    zu erfinden macht wahrlich keinen Sinn. Deshalb lehnen
    wir Ihren Antrag ab.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Kommen wir zum nächsten Bereich, für den wir
    REACH brauchen. Wir brauchen REACH für Umwelt
    und Gesundheit und ich sage Ihnen auch hier, warum:
    Über den Verbleib und die Verwendung vieler Chemika-
    lien, mit denen wir in Alltagsprodukten oder in Produk-
    tionsprozessen tagtäglich in Berührung kommen, wissen

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    (C (D ir einfach viel zu wenig. Das heißt, was für Elektrogeäte eine Selbstverständlichkeit ist, gilt künftig genauso ür die Sicherheit von Chemikalien – bevor sie auf den arkt kommen, gemäß dem Prinzip „no data – no maret“. Das bedeutet, REACH macht die Verwendung von toffen entlang der Produktkette sichtbar und eventuelle isiken erkennbar. Die Verwender und Weiterverarbeier waren bislang nicht in der Verantwortung, ein möglihes Risiko auszuschließen. Das wird sich nun ändern. as bedeutet, das Phänomen des „Schadstoffs des Moats“ wird in Zukunft verhindert werden können. Das eißt, der Verbleib beispielsweise von Azo-Farbstoffen n Leder und Spielzeugen wird erkennbar. Die Anwenung von PCB in Innenräumen hätte durch REACH verindert werden können. Die jetzt notwendigen Sanieungsmaßnahmen müssen mit öffentlichen Mitteln inanziert werden, mit Geld, das besser in die Förderung es Bildungssystems fließen sollte. REACH wird also azu beitragen, gesamtwirtschaftliche Kosten zu senken, m Vorfeld einzusparen. Genau dies wollen wir mit EACH erreichen, und deshalb ist REACH gut für Umelt und Gesundheit. Bei der Gestaltung der Regelungen für die Unternehen wollen wir ein optimales Verhältnis zwischen dem ufwand und dem umweltund gesundheitspolitischen utzen. Genau dies ist Gegenstand unseres Antrags; eswegen haben wir ihn eingebracht. Darin fordern wir nter anderem: Erstens. Das hohe Schutzniveau in Deutschland – soohl aufgrund der freiwilligen Selbstverpflichtung der hemischen Industrie als auch des deutschen hemikalienrechts – muss europaweit etabliert werden. nter dieses Niveau dürfen wir nicht zurückfallen. Dies st nicht nur für den Umweltund Verbraucherschutz, ondern auch für die Wettbewerbsfähigkeit der deutchen chemischen Industrie unverzichtbar. Zweitens. Wir brauchen aussagekräftige Daten über hemikalien, um eine angemessene Risikobeurteilung u ermöglichen. Sonst wird REACH zu einer nutzlosen atensammlung; daran kann niemand ein Interesse haen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Drittens wollen wir praktikable Regelungen für die
    ittelständischen Unternehmen. Bei der Registrierung
    on Stoffen soll gelten: „Einer für alle – alle für einen.“
    m gerade für die kleinen und mittelständischen Unter-
    ehmen Kosten und Aufwand so gering wie möglich zu
    alten, sollten vorliegende Konzepte wie „ein Stoff – ein
    ossier“ geprüft werden.
    Viertens. Um doppelte Tierversuche zu verhindern,

    ind verbindliche Regelungen zur gemeinsamen Daten-
    utzung in der Verordnung notwendig. Das deutsche
    hemikalienrecht bietet auch hier praktikable Lösungen.
    ier funktioniert die gemeinsame Datennutzung im Üb-
    igen sehr gut. Gleichzeitig sollte mit REACH die
    hance genutzt werden, tierversuchsfreie Testverfahren
    nternational zu etablieren; auch dies ist eine weitere
    hance für Innovationen.






    (A) )



    (B) )


    Dr. Antje Vogel-Sperl

    Fünftens. Der Zugang von Verbraucherinnen und Ver-

    brauchern zu risikorelevanten Daten muss gewährleis-
    tet sein. Die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse kann
    dabei selbstverständlich durch entsprechende Regelun-
    gen und technische Maßnahmen gewährleistet werden.
    Das sollte im Zeitalter der Informationstechnologien nun
    wahrlich kein Hindernis sein.

    Letzter Punkt. Es werden zwar gleiche Anforderun-
    gen an Hersteller und Importeure von Stoffen gestellt,
    aber nicht an den Import von Produkten. Es muss aber
    zeitgleich mit In-Kraft-Treten der Verordnung eine Lö-
    sung gefunden werden, um zu verhindern, dass schad-
    stoffbelastete Konsumgüter, zum Beispiel Textilien,
    durch die Hintertür ungehindert nach Europa kommen
    können.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden REACH
    zu einem effektiven und praktikablen Instrument ma-
    chen, das nicht nur ein Mehr an Umwelt- und Verbrau-
    cherschutz bringt, sondern auch der chemischen Indus-
    trie in Europa neue Chancen für zukunftsfähige
    Innovationen eröffnet.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Mehr Bürokratie!)

    Vielen Dank.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Das Wort hat die Kollegin Marie-Luise Dött, CDU/

CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Marie-Luise Dött


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem

    Ziel, das europäische Umweltrecht zu vereinfachen und
    zu straffen, hat die Europäische Kommission einen Ver-
    ordnungsvorschlag zur Neuordnung des europäischen
    Chemikalienrechts verabschiedet. Kernpunkt des Ent-
    wurfs ist ein neues, einheitliches Chemikalienkontroll-
    system mit dem Namen REACH. REACH steht für Re-
    gistrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
    chemischer Stoffe.

    Der Verordnungsvorschlag der EU zur Chemikalien-
    politik enthält aber einen solchen bürokratischen Wust,
    dass eines schon jetzt sicher ist: Ohne Änderungen wird
    es mit diesem Bürokratieungetüm keine schlanke Um-
    weltgesetzgebung geben.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das hat auch bereits die SPD-geführte Landesregie-

    rung von Nordrhein-Westfalen in einem REACH-
    Praxistest festgestellt. Insbesondere kleinere und mitt-
    lere Unternehmen werden – ob als Hersteller, Importeure
    oder so genannte nachgeschaltete Anwender – durch ein-
    zelne REACH-Anforderungen durch bürokratischen
    Mehraufwand erheblich belastet. Die meisten dieser Un-
    ternehmen können vor allem eine fachliche Stoff- und
    Risikobeurteilung in der nach REACH geforderten De-
    tailtiefe und in dem entsprechenden Umfang derzeit

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    (C (D icht gewährleisten. Die Belastung trifft aber auch Großnternehmen, die als Stoffhersteller die geforderte Risiobewertung entlang der ganzen Wertschöpfungskette ornehmen müssen. Außerdem stellte die NRW-Landesregierung in ihrem raxistest fest, dass die Vorschläge unpraktikabel sind nd dass viele Unternehmen entlang der gesamten Wertchöpfungskette überfordert werden. Diese Ergebnisse eigen den Handlungsbedarf bei der Bundesregierung uf, sich für eine erhebliche Vereinfachung des EU-Enturfs einzusetzen. Insofern reicht der Antrag zur nachhaltigen Chemie olitik von SPD und Grünen nicht aus. Dieser Antrag nthält noch nicht einmal eine realistische und schon gar eine ausgewogene Darstellung des EU-Verordnungsorschlages. Ihr Antrag, verehrte Kollegen, lässt alle beeits zum Vorentwurf erwähnten Mängel einfach unbeücksichtigt und enthält keine der dringend notwendigen erbesserungen. entrale Forderungen, die notwendig sind, um REACH nbürokratisch, praktikabel, kosteneffizient und wettbeerbsgerecht zu machen, haben Sie in Ihrem Antrag nur age formuliert oder komplett vergessen. (Dr. Antje Vogel-Sperl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich glaube, Sie haben unseren Antrag nicht gelesen!)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Verehrte Kollegen von der SPD, Ihr Parteikollege
    arald Schartau, Minister für Wirtschaft und Arbeit in
    ordrhein-Westfalen, hat am 13. Januar 2004 in einer
    resseerklärung zu REACH erklärt – wie auch schon
    r. Paziorek ausgeführt hat; es ist wirklich ganz wich-
    ig –:


    (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das muss man immer wieder betonen!)


    Chemiestandorte brauchen auch Akzeptanz und
    dazu ist moderner Umwelt- und Verbraucherschutz
    unabdingbar. Deshalb arbeiten wir konstruktiv an
    der Verordnung mit. Aber genauso klar ist auch:
    Käme sie in ihrer jetzigen Form, würde die Konkur-
    renzfähigkeit unserer Chemieindustrie stark beein-
    trächtigt.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das muss auch mit aller Deutlichkeit und auf allen
    Ebenen klar gemacht werden.

    So Herr Schartau. Recht hat er! Ich gehe davon aus,
    ass Sie, Herr Minister Clement, dieselbe Ansicht ver-
    reten.


    (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Der ist für Nordrhein-Westfalen!)


    Insgesamt müssen daher die geltenden Regelungen so
    usgestaltet werden, dass die deutschen und andere euro-
    äische Firmen im globalen Wettbewerb gegenüber
    onkurrenten aus Asien und den USA nicht benachtei-






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    Marie-Luise Dött

    ligt werden. Lassen Sie mich darum ganz deutlich sagen:
    Ich unterstütze voll und ganz die Kommission der Euro-
    päischen Union, die das Durcheinander von 40 Richt-
    linien und Verordnungen, die derzeit EU-weit den Um-
    gang mit Chemikalien regeln, durch ein einheitliches
    Regelwerk zusammenfasst, und ich unterstütze das Ziel,
    den Gesundheits- und Umweltschutz weiter zu verbes-
    sern, wobei gleichzeitig die Wettbewerbs- und die Inno-
    vationsfähigkeit der europäischen Unternehmen nicht
    gefährdet werden sollen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn aber das REACH-System das zentrale Element

    des neuen Chemikalienrechts werden soll, dann muss
    auch klar sein, dass REACH erhebliche Auswirkungen
    nicht nur auf die chemische Industrie in Deutschland,
    sondern auch auf alle Industriezweige haben wird, die
    chemische Stoffe verarbeiten oder nutzen. Damit wird
    REACH Einfluss auf die weitere Entwicklung der deut-
    schen Wirtschaft insgesamt haben.

    Ich sehe daher Nachbesserungsbedarf in folgenden
    Bereichen:

    Erstens. Die aufwendige und bürokratische Registrie-
    rung von Stoffen führt zu produktbezogenen Kosten-
    steigerungen von teilweise mehr als 100 Prozent, die
    sich am Markt nicht durchsetzen lassen werden. Die Fol-
    gen sind absehbar: der Wegfall von Stoffen, die Verlage-
    rung ganzer Betriebsteile in Staaten außerhalb der EU
    sowie der Verlust von Wettbewerbsfähigkeit und damit
    von Arbeitsplätzen.

    Zweitens. Das ausgedehnte Autorisierungsverfahren,
    das auf „weitere Besorgnis erregende Stoffe“ ohne klare
    Kriterien erweitert wird, führt zu Rechtsunsicherheit und
    zu einer Überlastung des Systems.

    Drittens. Der vorliegende Verordnungsentwurf regelt
    auch Bereiche, die bereits durch EU- oder nationales
    Recht ausreichend abgedeckt sind, zum Beispiel das Ar-
    beitsschutzrecht, das Abfallrecht und die Vorschriften zu
    Gefahrstoffen und zum Immissionsschutz.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Vergessen wir eines nicht: Gerade für Deutschland

    steht viel auf dem Spiel; denn kein anderes Land in der
    EU macht höhere Umsätze im Bereich der Chemie. Um
    die Relationen deutlich zu machen: 2002 lag der Umsatz
    deutscher Chemieunternehmen immerhin bei 132 Mil-
    liarden Euro; das entspricht rund 7 Prozent des weltwei-
    ten Umsatzes. In der Chemieindustrie arbeiten hierzu-
    lande insgesamt mehr als 460 000 Menschen, in einer
    Branche, die von kleinen und mittleren Unternehmen ge-
    prägt ist. Das heißt konkret, dass über 40 Prozent der
    Chemieunternehmen weniger als 50 Mitarbeiter beschäf-
    tigen.


    (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: So ist es!)

    Es sind vor allem diese Mittelständler, die die Brüsse-

    ler Pläne schnell die Existenz kosten können; denn sie
    stellen meist Spezialchemikalien in geringen Mengen
    her, deren Produktion durch REACH unrentabel wird.
    Daher mein Appell an Sie: Erschlagen Sie unsere mittel-

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    (C (D tändischen Unternehmen nicht mit der bürokratischen erordnungskeule! Danke. Ich begrüße an dieser Stelle recht herzlich den Vize räsidenten des ungarischen Parlaments mit seiner Deleation auf der Tribüne. Herzlich willkommen in unserem eichstag! Das Wort hat die Kollegin Doris Barnett, SPD-Frak ion. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ollegin Dött, wir vergessen nichts. Auch wir wissen, ass die chemische Industrie in Europa, erst recht in eutschland eine beherrschende Stellung hat. Fast ein rittel der Wertschöpfung in dieser Branche wird von eutschland erbracht. Auch als Arbeitgeber hat die deutche chemische Industrie eine herausragende Position; enn – das ist auch in diesem Bereich so – ein Drittel aler Arbeitsplätze in der Chemie wird von Deutschland ehalten. Das soll auch so bleiben. Mir ist schon wichtig, die Bedeutung der chemischen ndustrie herauszustellen, nicht zuletzt, weil in meiner eimatstadt Ludwigshafen fast ausschließlich chemiche Unternehmen zu Hause sind. Das prägt auch das ewusstsein von den Leistungen der chemischen Indusrie für mehr Wirtschaftsund Lebensqualität. Nun hat sich die Europäische Union in Lissabon zum iel gesetzt, bis zum Jahr 2010 zur wettbewerbsfähigsen und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaft der elt zu werden. Wachstum, Wohlstand und weitere wirtchaftliche Entwicklung brauchen aber ein wettbewerbsähiges produzierendes Gewerbe in Europa und da spielt ie chemische Industrie nun einmal eine Schlüsselrolle. Allerdings – auch dieses Ziel hat sich Europa gesetzt – oll die wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig sein; enn Ökonomie und Ökologie vertragen sich. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)