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ID1509016300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 15090

  • date_rangeDatum: 11. Februar 2004

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  • short_textOriginal String: Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-inister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: info_outline

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    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/90 Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Tagesordnungspunkt 2: kungen MdlAnfr 3 Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos Antw PStSekr’in Simone Probst BMU . . . . . ZusFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . Streichung des Staatsziels „gleiche Lebens- verhältnisse“ aus dem Grundgesetz MdlAnfr 6 Petra Pau fraktionslos Antw PStSekr Alfred Hartenbach BMJ . . . . . ZusFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . 7968 D 7969 B 7969 B 7969 D 7970 A 7970 B 7970 C 7974 A 7974 C 7975 B 7975 C 7975 D Deutscher B Stenografisch 90. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Gustav Herzog SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . P l i M H A Z Z Z Z D E c 7965 A 7965 B 7966 C 7966 C 7966 D 7967 A 7967 D 7968 A 7968 C Fragestunde (Drucksache 15/2460) . . . . . . . . . . . . . . . . 7970 C undestag er Bericht ung 11. Februar 2004 t : robleme bei der Konzentration der Verede- ungswirtschaft in bestimmten Regionen wie n Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dlAnfr 1, 2 ans-Michael Goldmann FDP ntw PStSekr Matthias Berninger BMVEL . usFr Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . usFr Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . usFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . usFr Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . inschränkung unnötiger Röntgenuntersu- hungen zur Vermeidung von Krebserkran- 7970 D 7971 B 7972 D 7973 B 7973 C Maßnahmenpaket in Form eines so genannten Grenzgürtelprogramms für die Grenzregionen II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 zu den EU-Beitrittsländern zur Abwehr nega- tiver Folgen der EU-Osterweiterung MdlAnfr 7 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Änderungen bei der geplanten Novellierung bzw. Vereinfachung des Vergaberechts, dies- bezügliche eventuell unterschiedliche Vorstel- lungen von Bundesarbeits- und Bundesver- kehrsministerium MdlAnfr 8 Gitta Connemann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . Abbruch der Ausbildung für angehende Flug- zeugführer und Waffensystemoffiziere; wei- tere vorgesehene Truppenreduzierungen MdlAnfr 11 Gero Storjohann CDU/CSU Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . ZusFr Gero Storjohann CDU/CSU . . . . . . . . Rechtsgrundlage und Wiederaufnahme der von der NATO ausgesetzten Operation Active Endeavour MdlAnfr 12 Petra Pau fraktionslos Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . ZusFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . Auslegung des Begriffs „Beratervertrag“ bei den vom Bundesgesundheitsministerium ab- geschlossenen Beraterverträgen MdlAnfr 16 Dr. Heinrich L. Kolb FDP Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . ZusFr Otto Fricke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Kosten für den Sachverständigenrat beim Bundesgesundheitsministerium in den ver- gangenen vier Jahren MdlAnfr 17 Dr. Heinrich L. Kolb FDP Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z E d D M D A B Z Z Z K m M D A B Z Z Z K K M I A B I d M I A B Z Z Z R H t S F g M V A Z 7976 A 7976 B 7977 A 7977 B 7977 C 7978 A 7978 C 7979 A 7979 B 7979 D 7980 B 7980 C 7981 A 7981 B usFr Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . ventuelle finanzielle Zuwendungen seitens es Bundesgesundheitsministeriums für Prof. r. Lauterbach dlAnfr 18 aniel Bahr (Münster) FDP ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . usFr Otto Fricke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . osten der Beratung des Bundesgesundheits- inisteriums durch Professoren dlAnfr 19 aniel Bahr (Münster) FDP ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . usFr Eckart von Klaeden CDU/CSU. . . . . . usFr Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . osten für die Beratertätigkeit der Rürup- ommission dlAnfr 20 na Lenke FDP ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nanspruchnahme von externen Beratern urch untergeordnete Behörden dlAnfr 21 na Lenke FDP ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Ina Lenke FDP. . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . usFr Otto Fricke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . ealisierung der Neu- und Ausbaustrecke alle/Leipzig–Erfurt–Nürnberg sowie Wei- erentwicklung der „Mitte-Deutschland- chienenverbindung“ und Einhaltung des ertigstellungstermins 2008 der „Sachsenma- istrale“ dlAnfr 23, 24 olkmar Uwe Vogel CDU/CSU ntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . usFr Volkmar Uwe Vogel CDU/CSU . . . . . 7981 C 7981 D 7982 A 7982 C 7982 D 7982 D 7983 A 7983 D 7983 D 7984 B 7984 B 7984 C 7984 D 7985 A 7985 B 7985 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 III Unterschiede beim jährlichen Antrags- und Zusagevolumen für die Altschuldenhilfe im Stadtumbau Ost in den Bundesländern MdlAnfr 25 Henry Nitzsche CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . ZusFr Henry Nitzsche CDU/CSU . . . . . . . . . Öffnung von derzeit nur für den PKW-Ver- kehr zugelassenen Grenzübergängen zu Polen und Tschechien auch für den regionalen Wirt- schaftslastverkehr MdlAnfr 30 Michael Kretschmer CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . ZusFr Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . ZusFr Ulrich Adam CDU/CSU . . . . . . . . . . . Noch nicht angelaufene Programme der Bun- desregierung im Bereich Forschung und Ent- wicklung MdlAnfr 31 Michael Kretschmer CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . ZusFr Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . Anzahl der keine Ausbildungsplätze zur Ver- fügung stellenden Betriebe MdlAnfr 32 Matthäus Strebl CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . ZusFr Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . Belegung der im Ausland ausbildenden Be- triebe mit einer Ausbildungsplatzabgabe MdlAnfr 33 Matthäus Strebl CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . Deutsche Visaerteilungspraxis in der Ukraine MdlAnfr 36 Reinhard Grindel CDU/CSU Antw Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . Z D E d N M D A Z Z N A L A V t P g M H A m A E k A e H M G A A Z f g z M E A H 7986 A 7986 B 7987 B 7987 C 7988 B 7988 C 7988 D 7989 B 7989 C 7989 D 7990 A 7990 C 7991 A 7991 D 7992 A usFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rstellung eines privaten „Reiseschutzpasses“ urch das Auswärtige Amt ohne weitere achprüfungen dlAnfr 37 r. Klaus Rose CDU/CSU ntw Kerstin Müller, Staatsministerin AA. . . usFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . usFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ergabe von Beraterverträgen ab einem Auf- ragsvolumen von 50 000 Euro durch das resse- und Informationsamt der Bundesre- ierung in den letzten fünf Jahren, Kosten dlAnfr 4, 5 artmut Schauerte CDU/CSU ntw Béla Anda, Chef des Presse- und Infor- ationsamtes der Bunderregierung . . . . . . . . nlage 3 ventuelle Vergrößerung des Bundeswehr- ontingents in Kunduz; Unterschiedliche ussagen zur Existenz einer Verwaltungsver- inbarung über die Standortschießanlage akedahl dlAnfr 9, 10 ünther Friedrich Nolting FDP ntw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . nlage 4 ahl jugendlicher Staftäter, die in den letzten ünf Jahren im Rahmen der „Erlebnispädago- ik“ ins Ausland geschickt wurden, Kosten; ukünftige Handhabung dlAnfr 13, 14 rnst Hinsken CDU/CSU ntw PStSekr’in Christel Riemann- anewinckel BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7992 C 7992 D 7993 A 7994 C 7995 C 7997 A 7997 C 7997 C 7998 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 Anlage 5 Zunahme der Prostitution an der deutsch- tschechischen und der deutsch-polnischen Grenze nach der EU-Erweiterung MdlAnfr15 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr’in Christel Riemann- Hanewinckel BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Falle einer weltweiten Ausbreitung der so ge- nannten Vogelgrippe MdlAnfr 22 Gitta Connemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Erteilung der Gesehensvermerke für indispo- nible Maßnahmen des Bundesverkehrswege- plans in Sachsen MdlAnfr 26 Dr. Peter Jahr CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . Anlage 8 Beibehaltung aller Maßnahmen des Bundes- verkehrswegeplans trotz fehlender Mautein- nahmen MdlAnfr 27 Dr. Peter Jahr CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Eventuelle Beeinträchtigung der Interessen des Bundes wegen der Tätigkeit des Staatsse- kretärs Dr. Overhaus im Aufsichtsrat der Tele- kom einerseits und seiner Tätigkeit als Staats- sekretär andererseits; Kompensierung des Ausfalls der Mauteinnahmen zur Finanzie- rung von Verkehrswegeinvestitionen MdlAnfr 28, 29 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . A E b b M J A A U p M D A A K h d d r i t s M D A A A A l l A V M H A A A c d M R A 7998 D 7999 A 7999 B 7999 D 7999 D7999 D nlage 10 xistenz eines unabhängigen Status von Ti- et; Thematisierung der tibetischen Situation ei Besuchen in China dlAnfr 34, 35 ürgen Koppelin FDP ntw Kerstin Müller, Staatsministerin AA. . . nlage 11 nterbindung des Verkaufs der „Reiseschutz- ässe“ der Reise-Schutz-AG im Ausland dlAnfr 38 r. Klaus Rose CDU/CSU ntw Kerstin Müller, Staatsministerin AA. . . nlage 12 enntnis des Auswärtigen Amts über den ge- äuften Missbrauch bei der Visumerteilung in er Deutschen Botschaft in Kiew im Rahmen es so genannten Reisebüroverfahrens; Ein- eise zweier an der Planung der Geiselnahme m Moskauer Musicaltheater „Nord-Ost“ be- eiligten Brüder mit Schengen-Visa und Rei- eschutzpässen nach Deutschland dlAnfr 39, 40 r. Hans-Peter Uhl CDU/CSU ntw Kerstin Müller, Staatsministerin AA. . . nlage 13 ufhebung des Erlasses des Auswärtigen mts über das Visumverfahren bei den Aus- andsvertretungen; Strafrechtliches Ermitt- ungsverfahren gegen einen Mitarbeiter des uswärtigen Amts wegen unrechtmäßiger isaerteilungen dlAnfr 41, 42 artmut Koschyk CDU/CSU ntw Kerstin Müller, Staatsministerin AA. . . nlage 14 nzahl der mittels Sichtvermerkserschlei- hung nach Deutschland eingereisten Auslän- er dlAnfr 43 einhard Grindel CDU/CSU ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 8000 A 8000 C 8000 D 8001 C 8002 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 V Anlage 15 Einrichtung einer grenzüberschreitenden Er- mittlungsgruppe zur Bekämpfung der Kinder- prostitution an den Grenzen zu den EU-Bei- trittsländern Polen und Tschechische Republik Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . Anlage 20 Angaben zu den vom Presse- und Informati- onsamt der Bundesregierung und dem Bun- 8003 D MdlAnfr 44 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . Anlage 16 Haltung des Bundesinnenministers zu den Äußerungen des Berliner Innensenators über einen Umzug des Bundesamts für Verfas- sungsschutz nach Berlin; Zentralisierung von Sicherheitsaufgaben durch den Umzug des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskrimi- nalamtes und des Verfassungsschutzes nach Berlin MdlAnfr 45, 46 Ursula Heinen CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . Anlage 17 Ermittlung des Verbleibs von SED-Vermögen MdlAnfr 47 Markus Meckel SPD Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . Anlage 18 Fördermittel für die bayerischen Grenzregio- nen zu Tschechien aus dem EU-Strukturfonds ab 2007 MdlAnfr 48, 49 Georg Girisch CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . Anlage 19 Zahl der von 1983 bis 1998 durch Bundesmi- nisterien erteilten externen Berateraufträge; Erfolgskontrollen und Auswirkungen der Er- gebnisse auf die Gesamtentlastung des Bun- deshaushalts MdlAnfr 50, 51 Dr. Elke Leonhard SPD d v D M K A A M r B M D A A A u u l ü s s d M M A A Z b S n M D A 8002 B 8002 C 8002 D 8003 B esumweltministerium vergebenen Berater- erträgen, Analysen und Studien in rucksache 15/2458 dlAnfr 52, 53 arl-Josef Laumann (CDU/CSU) ntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . nlage 21 itteilung der Namen der Bieter bei allen eu- opaweit ausgeschriebenen Aufträgen der undesregierung dlAnfr 54, 55 agmar Wöhrl CDU/CSU ntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . nlage 22 uftragsvolumen des zwischen dem Presse- nd Informationsamt der Bundesregierung nd der Agentur Zum goldenen Hirschen Ber- in GmbH geschlossenen Rahmenvertrags ber die Entwicklung von Kommunikations- trategien zu zentralen Politikfeldern und der ieben vom Bundesumweltministerium mit er Agentur abgeschlossenen Verträge dlAnfr 56 ax Straubinger CDU/CSU ntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . nlage 23 ahl der ehemaligen Beschäftigten der Ar- eitsämter, die sich der Verfolgung von chwarzarbeit widmen sollen bzw. sich in ei- er derartigen Ausbildung befinden dlAnfr 57 r. Gesine Lötzsch fraktionslos ntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 8004 A 8004 C 8005 A 8005 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7965 (A) ) (B) ) 90. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
    2. folderAnlagen
      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7997 (A) ) (B) ) An wen sind die Aufträge vergeben worden? Halbjahr 2004 geplanten Ausdehnung der Projektarbeit sache 15/2458, nicht erfasst worden sind? c irca 220 Bundeswehrangehörige. Bei der für das erste Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Béla Anda auf die Fragen des Abge- ordneten Hartmut Schauerte (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2460, Fragen 4 und 5): Welche Beraterverträge, Studien und Analysen – ab einem Auftragsvolumen von 50 000 Euro – zu welchen Kosten hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, BPA, in den vergangenen fünf Jahren in Auftrag gegeben, die in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage 5 der Kleinen An- frage der Fraktion der CDU/CSU „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung“, Bundestagsdruck- Z n h B d s B s m t Z t g S A d F ( Z F t D B w u 2 s g z g K K z n F Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 11.02.2004 Burchardt, Ulla SPD 11.02.2004 Dümpe-Krüger, Jutta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.02.2004 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 11.02.2004 Hartnagel, Anke SPD 11.02.2004 Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.02.2004 Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 11.02.2004 Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 11.02.2004 Otto (Godern), Eberhard FDP 11.02.2004 Rauber, Helmut CDU/CSU 11.02.2004* Schewe-Gerigk, Irmingard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.02.2004 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.02.2004 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 11.02.2004 Welt, Jochen SPD 11.02.2004 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 11.02.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht u Frage 4: Grundlage für die Beantwortung der genannten Klei- en Anfrage war eine bereits bei der Beantwortung frü- erer Fragen zugrunde gelegte Definition, wonach unter eratern Einzelpersonen oder Firmen verstanden wer- en, die auf vertraglicher Basis beratend tätig geworden ind. Nicht dazu gehören unter anderem Verträge zur eantwortung von technischen und rechtlichen Frage- tellungen, zur Beantwortung von Fragen durch Kom- issionen sowie Verträge, in denen Nicht-Beratungsleis- ungen überwiegen. u Frage 5: Unter dieser Prämisse hat das Presse- und Informa- ionsamt der Bundesregierung seit 1998 keinen derarti- en Beratervertrag, keine Studie und keine Analyse im inne der Fragestellung vergeben. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die ragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting FDP) (Drucksache 15/2460, Fragen 9 und 10): Trifft es zu, dass die Bundesregierung zum jetzigen Zeit- punkt eine Erhöhung des Bundeswehrkontingentes in Kunduz über das bisher bestehende Maß hinaus plant, und, wenn ja, mit welcher Begründung wird diese Aufstockung vorgenom- men? Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Existenz der Verwaltungsvereinbarung, die auch die Standortschießanlage Hakedahl in der Anlage aufführt, in der Antwort des Parla- mentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Vertei- digung Hans Georg Wagner vom 19. Mai 2003 auf meine schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 15/1040 ver- neint und dann in einem Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 13. Januar 2004 – AZ: 33-61-00/10- R II 4 – doch bestätigt wurde? u Frage 9: Die Bundesregierung hat am 15. Oktober 2003 die ortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffne- er deutscher Streitkräfte am ISAF-Einsatz beschlossen. ies wurde durch die Mandatserteilung des Deutschen undestages am 24. Oktober 2003 bestätigt. Dabei urde festgelegt, dass zur Wahrnehmung der bisherigen nd erweiterten Aufgaben ISAF insgesamt bis zu 250 Soldaten, davon bis zu 450 Soldaten für das Ein- atzgebiet des ISAF PRT Pilot-Projektes Kunduz ein- esetzt werden können. Am 24. Oktober 2003 verlegte unächst ein Vorauskommando des DEU Einsatzkontin- entes in Stärke von 27 Bundeswehrangehörigen nach unduz. Der weitere Aufwuchs des Kontingentes in unduz wird im Wesentlichen durch die Lageeinschät- ung des Kontingentführers bestimmt und richtet sich ach den für die Auftragsdurchführung erforderlichen ähigkeiten. Derzeit beträgt die Stärke des Kontingentes 7998 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 (A) ) (B) ) des PRT Pilot-Projektes Kunduz auf das gesamte Ein- satzgebiet wird ein lage- und aufgabenabhängiger Auf- wuchs erforderlich sein, der sich aber innerhalb der man- datierten Personalobergrenze von bis zu 450 Bundes- wehrangehörigen bewegen wird. Zu Frage 10: Bei der Erarbeitung der Antwort vom 19. Mai 2003 wurde von den zuständigen Referaten und Abteilungen im Bundesministerium der Verteidigung nicht beachtet, dass die Standortschießanlage Hakedahl in der von Ihnen zitierten Bundesratsdrucksache zunächst in einer der zahlreichen Anlagen erwähnt wird. Es wurde offen- bar sogleich auf die rechtliche Wirkung der Bundesrats- drucksache bezogen auf die Standortschießanlage abge- stellt. Insoweit erfasste die damalige Antwort die Formalien der Bundesratsdrucksache nicht und Ihre heu- tige Frage gibt mir Gelegenheit, dieses nachzutragen. Die von Ihnen damals zitierte Bundesratsdrucksache umfasst den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkom- mens zum NATO-Truppenstatut und zu weiteren Über- einkünften. Dort sind in Anlagen alle von den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften verzeichnet. Auf eine ständige Aktualisierung dieser Anlagen wird jedoch aus Gründen der Verwaltungsökonomie verzichtet. Insoweit ist es richtig, dass die Standortschießanlage Hakedahl noch immer in der entsprechenden Anlage genannt wird wie auch das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut noch immer in Kraft ist. Bezogen auf die auch schon bei der damaligen Antwort betrachteten rechtlichen Wir- kung des Zusatzabkommens und seiner Anlagen ist es jedoch so, dass die Regelungen einschließlich der Ver- waltungsvereinbarung, auf die Sie abgestellt hatten, durch die zwischenzeitliche Aufgabe der Nutzung durch die in Deutschland stationierten ausländischen Streit- kräfte in Bezug auf die Standortschießanlage Hakedahl hinfällig geworden war. Die ehemalige Standortschieß- anlage Hakedahl wurde zunächst von den britischen und anschließend von den niederländischen Streitkräften ge- nutzt. Nach Beendigung der Nutzung durch die Nieder- lande gaben diese die Liegenschaft am 3. August 1994 an das zuständige Bundesvermögensamt zurück, das die Liegenschaft dem Allgemeinen Grundvermögen zu- führte. Insoweit bestand zum Zeitpunkt Ihrer damaligen Frage keine rechtswirksame Verwaltungsvereinbarung und bedurfte es weder der von Ihnen damals nachgefrag- ten Kündigung noch einer Freigabeerklärung der NATO oder des Bundesministeriums der Verteidigung. Im Er- gebnis bedeutet dies, dass einzelne Liegenschaften noch immer vom Wortlaut des Regelwerkes erfasst sind, ob- wohl dieses durch eine zwischenzeitliche Aufgabe der Nutzung einer einzelnen Liegenschaft durch die auslän- dischen Streitkräfte dort keine Wirkung mehr entfaltet. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christel Riemann- Hanewinckel auf die Fragen des Abgeordneten Ernst H u Z z h L ti n r J d e u g S B f Z g d s ö lä d s w w r I d A H a n im g h u A d H H g (C (D insken (CDU/CSU) (Drucksache 15/2460, Fragen 13 nd 14): Wie viele jugendliche Straftäter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung über „Erlebnispädagogik“ in den letzten fünf Jahren ins Ausland verschickt und auf welchen Betrag beliefen sich die Kosten hierfür? Plant die Bundesregierung eine Abschaffung der Ver- schickungsprogramme jugendlicher Straftäter ins Ausland und, wenn nein, warum nicht? u Frage 13: Der Bundesregierung liegen keine Daten über die An- ahl jugendlicher Straftäter, die im Rahmen von Jugend- ilfemaßnahmen im Ausland betreut werden, vor. Diese eistungsform wird über die Kinder- und Jugendhilfesta- stik nicht gesondert erfasst. Nach der Kompetenzord- ung des Grundgesetzes ist die Umsetzung und Finanzie- ung der Aufgaben im Bereich der Kinder- und ugendhilfe eine Angelegenheit der Jugendbehörden in en Ländern. Im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung ntscheiden die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- nd Jugendhilfe – die Kreise und kreisfreien Städte – auf- rund einer individuellen Hilfeplanung nach § 36 GB VIII über die geeignete und notwendige Hilfe. Der undesregierung liegen aus diesem Grunde auch keine In- ormationen über die Kosten für solche Maßnahmen vor. u Frage 14: Die Bundesregierung führt keine „Verschickungspro- ramme“ für jugendliche Straftäter durch. Die Entschei- ungen über die Durchführung von Intensivpädagogi- chen Maßnahmen liegt bei den örtlichen Trägern der ffentlichen Jugendhilfe. Es gab in letzter Zeit spektaku- re Einzelfälle. Ein generelles Verbot erscheint aus kin- er- und jugendpolitischen Gründen nicht angemessen, da ich gut geführte Projekte als sehr erfolgreich für die Ent- icklung schwer gestörter Kinder und Jugendlicher er- iesen haben. Die Bundesregierung prüft zurzeit Ände- ungsvorschläge zum SGB VIII, wonach künftig solche ntensivpädagogischen Projekte grundsätzlich im Inland urchgeführt werden sollen. Auslandsprojekte sind als usnahmefälle besonders begründungsbedürftig. Der ilfeverlauf soll künftig stärker vom zuständigen Jugend- mt überprüft werden. Als Träger solcher Projekte sollen ur noch solche in Betracht kommen, die Einrichtungen Inland betreiben und damit der Heimaufsicht unterlie- en. Sie sollen sich verpflichten, das Recht des Aufent- altsstaates zu beachten und mit den dortigen Behörden nd den Deutschen Vertretungen zusammen zu arbeiten. nlage 5 Antwort er Parl. Staatssekretärin Christel Riemann- anewinckel auf die Frage des Abgeordneten Klaus ofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 15/2460, Fra- e 15): Wird nach Auffassung der Bundesregierung die Prostitu- tion an der deutsch-tschechischen und der deutsch-polnischen Grenze nach der EU-Osterweiterung zunehmen und, wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7999 (A) ) (B) ) In Deutschland sind weder Angebot noch Kauf sexu- eller Dienstleistungen zwischen Erwachsenen grundsätz- lich strafbar. Mit Einführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutions- gesetz – ProstG) im Jahre 2002 wurde der Rechtschutz der Prostituierten in Deutschland verbessert. Klargestellt wurde unter anderem, dass der Kauf sexueller Dienst- leistungen kein sittenwidriges Geschäft ist. Da in der freiwilligen Prostitution Erwachsener kein rechts- oder sittenwidriges Verhalten zu sehen ist, ist auch eine Bekämpfung der Prostitution an sich an der deutsch- tschechischen und der deutsch-polnischen Grenze nicht geboten. Zu bekämpfen ist gegebenenfalls die im Zu- sammenhang mit der Prostitution durchaus auftretende Begleitkriminalität (Zuhälterei, Nichteinhaltung von Sperrbezirken, et cetera). Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Frage der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2460, Frage 22): Trifft es zu, dass in Deutschland kein verbindlicher Plan für den Ernstfall eines weltweiten Seuchenzuges der so ge- nannten Vogelgrippe existiert, obwohl das Problem seit Jahr- zehnten bekannt ist – vergleiche „Stern“, 5. Februar 2004, Seite 30/31 –, und, wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Marion Caspers-Merk, vom 27. Januar 2004 auf meine schriftliche Frage 50 vom 20. Januar 2004 auf Bundestagsdrucksache 15/2443, die besagt, dass die Bundes- regierung bereits vor einem Jahr Maßnahmen zur Überwa- chung und zum Schutz der Bevölkerung ergriffen habe? Eine Bund-Länder-Expertengruppe unter Beteiligung des Robert Koch-Instituts (RKI) hat einen In- fluenzapandemieplan für Deutschland vorgelegt, der ge- genwärtig in der Abstimmung mit den Ländern, die für seine Umsetzung zuständig sind, und den Bundesres- sorts ist. Die Bundesregierung hat, wie bereits in der Antwort auf Ihre schriftliche Frage vom Januar darge- legt, bereits vor Ausbruch der Geflügelpest Maßnahmen zum Schutz vor der Influenza ergriffen. Diese Maßnah- men, die im Einzelnen dargelegt wurden, sind bei Aus- bruch der Geflügelpest vor einem Jahr um weitere Maß- nahmen ergänzt worden, die ebenfalls genannt wurden. Der Pandemieplan ist Ausdruck der weiteren kontinuier- lichen Befassung der Bundesregierung mit diesem wich- tigen Thema und bietet den Ländern Unterstützung für weitere Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Drucksache 15/2460, Frage 26): Für wie viele indisponible Maßnahmen – so genannte Alt- maßnahmen – des Bundesverkehrswegeplanes ist der Gese- hensvermerk im Freistaat Sachsen durch die Bundesregierung bisher nicht erteilt worden und wann ist mit diesen Vermerken zu rechnen? B d ( h f E m w w p ( i e F n z k w s f s d v s P m S n A d F ( I i r L P d Ü m h F A d A ( (C (D Entwurfsunterlagen für den Neu- und Ausbau von undesfernstraßen (Streckenentwürfe) sind dem Bun- esministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen BMVBW) von den Ländern zur Erteilung des Gese- ensvermerkes vorzulegen, wenn die auf den Bund ent- allenden Bau- und Grunderwerbskosten 10 Millionen uro erreichen bzw. überschreiten. Der Gesehensver- erk kann im Einzellfall jedoch erst erteilt werden, enn die Entwurfsunterlagen vollständig vorgelegt urden. Von den insgesamt 39 „laufenden und fest dis- onierten Vorhaben“ des Bundesverkehrswegeplans BVWP) 2003 im Freistaat Sachsen konnte bisher bei nsgesamt acht Maßnahmen noch kein Gesehensvermerk rteilt werden, da seitens der Straßenbauverwaltung des reistaates Sachsen die hierfür notwendigen Unterlagen och nicht vorgelegt wurden. Dem BMVBW vorliegende Entwurfsunterlagen, die u den „neuen Vorhaben“ des BVWP 2003 gehören, onnten größtenteils noch nicht abschließend bearbeitet erden. In diesen Fällen hat das BMVBW das Sächsi- che Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit aufge- ordert, noch fehlende Entwurfsbestandteile (zum Bei- piel FFH-Verträglichkeitsprüfungen) vorzulegen. Da ie notwendigen Unterlagen jedoch bisher noch nicht orgelegt wurden, ist derzeit auch die Erteilung des Ge- ehensvermerkes nicht möglich. Zu anders lautenden resseartikeln vom 17. Januar 2004 hat das BMVBW it Schreiben vom 20. Januar 2004 an das Sächsische taatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Stellung ge- ommen. nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die rage des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) Drucksache 15/2460, Frage 27): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass durch die feh- lenden Mauteinnahmen keine Maßnahmen des Bundesver- kehrswegeplanes infrage gestellt sind? Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 ist ein nvestitionsrahmenplan mit dem Zeithorizont 2015. Er st wie seine Vorgänger kein Investitions- oder Finanzie- ungsprogramm. Der BVWP legt, abgesehen von seiner aufzeit, keine Realisierungszeitpunkte für einzelne rojekte fest. Durch die fehlenden Mauteinnahmen wer- en keine Maßnahmen des BVWP infrage gestellt. Im brigen soll die zeitliche Verschiebung der LKW-Maut öglichst nicht zulasten der Verkehrsinfrastruktur ge- en. Die Bundesregierung ist sich der Dringlichkeit der inanzierung bewusst und arbeitet an Lösungen. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des bgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) Drucksache 15/2460, Fragen 28 und 29): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die gleich- zeitige Tätigkeit des Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen, BMF, Dr. Manfred Overhaus im Aufsichtsrat 8000 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 (A) ) (B) ) der Deutschen Telekom AG, einer Gesellschafterin von Toll Collect, und der DB AG einerseits und als Haushaltsstaatssek- retär im BMF andererseits mit der Verpflichtung, Risiken und Schäden für die Bundesrepublik Deutschland aus dem Vertrag mit Toll Collect zu minimieren und auf optimalen Mittelein- satz bei Investitionen zu drängen, die Interessen des Bundes beeinträchtigen kann? Wie gedenkt die Bundesregierung, den Ausfall von Mauteinnahmen zur Finanzierung von Verkehrswegeinvesti- tionen zu kompensieren? Zu Frage 28: Nein. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Herr Staatssekretär Dr. Overhaus seit dem 10. Januar 2003 ein Aufsichtsratmandat bei der Deutschen Bahn AG nicht mehr ausübt. Zu Frage 29: Die Bundesregierung ist sich der Dringlichkeit der Fi- nanzierung von Verkehrswegeinvestitionen bewusst und arbeitet an Lösungen. Die zeitliche Verschiebung der LKW-Maut soll möglichst nicht zulasten der Verkehrsin- frastruktur gehen. Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Druck- sache 15/2460, Fragen 34 und 35): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Tibet seinen unabhängigen Status verloren hat und zu einem Teil Chinas geworden ist? Haben der Bundeskanzler oder Mitglieder der Bundes- regierung bei ihren Besuchen in China auch die Situation in Tibet angesprochen? Zu Frage 34: In Übereinstimmung mit der gesamten Staatenge- meinschaft betrachtet die Bundesregierung Tibet als Teil des chinesischen Staatenverbandes. Die Bundesregie- rung hat ihre Position zur Tibet-Frage ausführlich wäh- rend der Anhörung zu Tibet in der 13. Wahlperiode am 19. Juni 1995 dargestellt. Diese gilt unverändert weiter. Dort hat sie zum völkerrechtlichen Status Tibets nach eingehender völkerrechtlicher Prüfung folgende Auffas- sung vertreten: Selbst wenn Tibet in der wechselvollen Geschichte vorübergehend die Voraussetzung eines un- abhängigen Staates erfüllt haben sollte – dies ist aus völ- kerrechtlicher Sicht weder eindeutig zu belegen noch zu widerlegen – bleibt festzuhalten, dass Tibet auch zu die- sem Zeitpunkt die völkerrechtliche Anerkennung als Staat durch die Staatengemeinschaft versagt blieb. Wie oben ausgeführt, betrachtet daher die Bundesregierung Übereinstimmung mit der gesamten Staatengemein- schaft Tibet als Teil des chinesischen Staatenverbandes. Allerdings kann sich Tibet mit guten Gründen auf tradi- tionelle, historisch belegbare Autonomierechte berufen. Die Bundesregierung unterstützt vor diesem Hintergrund den tibetischen Anspruch auf Autonomie, insbesondere im kulturellen und religiösen Bereich, als adäquaten Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des tibetischen V s R a Z m d g A d A s f g f g K A r b E B 3 z s J I S w g a b A c V n A d A s (C (D olkes. Ein Recht Tibets auf Lösung aus dem chinesi- chen Staatsverband wird in Übereinstimmung mit der echtsüberzeugung der Staatengemeinschaft damit nicht nerkannt. u Frage 35: Die Situation in Tibet wird in politischen Gesprächen it der chinesischen Führung sowohl seitens der Bun- esregierung als auch seitens der EU kontinuierlich an- esprochen. nlage 11 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des bgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2460, Frage 38): Wann hat das AA durch seine Auslandsvertretungen vom nicht zulässigen Verkauf der Reiseschutzpässe der Reise- Schutz AG im Ausland unter anderem durch Schleuser und organisierte Kriminalität erfahren und zu welchem Zeitpunkt wurde – nach Daten aufgegliedert, unter anderem nach Kiew, Tiflis, Minsk und Moskau – diese Praxis unterbunden? Hier muss zwischen dem sogenannten „Reisebürover- ahren“ und der Akzeptanz von Reiseschutzversicherun- en getrennt werden. Beim so genannten „Reisebürover- ahren“ handelte es sich um die Einreichung von esammelten Visaanträgen bei der Deutschen Botschaft iew durch Reisebüros. Nach einer vom Auswärtigen mt veranlassten Sonderinspektion im Herbst 2000, da- aufhin weiterhin festgestellten Missbrauchsfällen ins- esondere in der ersten Jahreshälfte 2001 sowie eines rkenntnisberichts des BGS im Juni 2001 wurde die otschaft Kiew mit Erlass des Auswärtigen Amts vom . August 2001 angewiesen, das Reisebüroverfahren um 1. Oktober 2001 einzustellen. Bezüglich der Reise- chutzversicherungen erhielt die Bundesregierung im uni 2002 Kenntnis von der Eröffnung eines gegen den nhaber der Reise-Schutz AG wegen des Verdachts der chleusung aus der Ukraine. Daraufhin hat das Aus- ärtige Amt die Botschaft Kiew am 28. Juni 2002 an- ewiesen, Reiseschutzpässe ab sofort nicht mehr zu kzeptieren. Nach dem Bekanntwerden weiterer Miss- rauchsfälle wurden am 28. März 2003 dann alle uslandsvertretungen angewiesen, Reiseschutzversi- herungen jedweder Anbieter nicht mehr als Ersatz einer erpflichtungserklärung im Visumverfahren anzuerken- en. nlage 12 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des bgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2460, Fragen 39 und 40): Wann erhielt das AA – vergleiche „Stern“ Nr. 6/2004 und „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 28. Januar 2004 – erstmals Kenntnis von gehäuftem Missbrauch bei der Visumserteilung und/oder Schleusertum in der Deutschen Botschaft in Kiew im Rahmen des so genannten Reisebüroverfahrens bzw. der Vorlage einer Reiseschutzversicherung – Reiseschutzpass der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 8001 (A) ) (B) ) Reise-Schutz AG bzw. Carnet de Touriste des ADAC – und welche Konsequenzen wurden – mit Angabe des dazwischen verstrichenen Zeitraums – hieraus gezogen? Wie erklärt sich die Bundesregierung den Vorfall, dass nach Erkenntnissen des russischen Sicherheitsdienstes FSB die bei der Planung der Geiselnahme im Moskauer Musical- theater „Nord-Ost“ – vom 23. bis 26. Oktober 2002 – beteilig- ten Brüder A. D. und R. D. trotz eines konkreten Hinweises des FSB vom März 2002 – wonach sie mit zwei weiteren Brüdern, davon einer in Deutschland wohnhaft, in die Vor- bereitung eines groß angelegten terroristischen Anschlags im Moskauer Stadtgebiet verwickelt seien – mehrfach mit Schen- genvisa und Reiseschutzpässen nach Deutschland einreisen konnten, darunter A. D. im Zeitraum vom 14. bis 22. Juli 2002 nach Dresden, wobei er während dieses Aufenthalts nach geheimdienstlichen Informationen besagten Anschlag auf das Musicaltheater mitgeplant und hierbei unter anderem Telefonate nach Moskau zu konspirativen Wohnungen, die von den späteren Geiselnehmern genutzt wurden, geführt hat, und welche Sicherheitsmaßnahmen wurden aufgrund der kon- kreten Hinweise des russischen Sicherheitsdienstes getroffen vor dem Hintergrund – vergleiche „Stern“ Nr. 6/2004 und „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 28. Januar 2004 –, dass das Vi- sum nicht versagt wurde? Zu Frage 39: Hier muss zwischen dem so genannten „Reisebüro- verfahren“ und der Akzeptanz von Reiseschutzversiche- rungen getrennt werden. Ich verweise insoweit auf meine Antwort auf die Frage 38 des Kollegen Rose. Beim so genannten „Reisebüroverfahren“ handelte es sich um die Einreichung von gesammelten Visaanträgen bei der Deutschen Botschaft Kiew durch Reisebüros. Nach einer vom Auswärtigen Amt veranlassten Sonder- inspektion der Botschaft Kiew im Herbst 2000, darauf- hin weiterhin festgestellten Missbrauchsfällen insbeson- dere in der ersten Jahreshälfte 2001 sowie eines Erkenntnisberichts des BGS im Juni 2001 wurde die Botschaft Kiew mit Erlass des Auswärtigen Amts vom 3. August 2001 angewiesen, das Reisebüroverfahren zum 1. Oktober 2001 einzustellen. Die Reiseschutzversi- cherungen wurden zunächst vom ADAC unter dem Na- men „Carnet de Touriste“ angeboten und garantierten – vereinfachend gesagt –, dass, wenn ein Ausländer die von ihm in Deutschland verursachten Kosten nicht be- gleichen konnte, die Versicherung für diese Kosten auf- kommen würde. Mit dem Versicherungsprodukt sollte das Visumverfahren für die deutschen Behörden sicherer und für den Antragsteller einfacher gemacht werden. Si- cherer für die deutschen Behörden, wie zum Beispiel die Sozialhilfeträger, weil sie sich bei von einem Ausländer verursachten und nicht beglichenen Kosten unmittelbar mit einer Versicherung in Verbindung setzen konnten. Und einfacher für den Antragsteller, weil er sich nicht um die individuelle Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Gewährsperson bemühen musste. Nachdem die Bundesregierung entschieden hatte, das entsprechende Angebot des ADAC zu akzeptieren, war klar, dass auch vergleichbare Konkurrenzprodukte für eine Anerkennung infrage kamen. Zu diesem Thema ha- ben laufend Gespräche zwischen BMI und AA stattge- funden. Zum fraglichen Zeitpunkt gab es keine Hinweise auf Zweifel an der Seriosität des Anbieters der Versiche- rung mit dem Namen „Reiseschutzpass“. Nach Kenntnis der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Inhaber der Reise-Schutz AG im Juni 2002 wegen des V B s d a b r Z v ü r g b t s A d A s Z h g M z r A u l v W d V G h p w G s (C (D erdachts der Schleusung aus der Ukraine wurde die otschaft Kiew am 28. Juni 2002 angewiesen, Reise- chutzpässe ab sofort nicht mehr zu akzeptieren. Nach Bekanntwerden weiterer Missbrauchsfälle wur- en am 28. März 2003 dann alle Auslandsvertretungen ngewiesen, Reiseschutzversicherungen jedweder An- ieter nicht mehr als Ersatz einer Verpflichtungserklä- ung im Visumverfahren anzuerkennen. u Frage 40: Die Visa-Anträge der genannten Personen wurden on der Botschaft Moskau umfassend geprüft und, wie blich, auch mit den Datenbanken des Ausländerzentral- egisters sowie des Schengener Informationssystems ab- eglichen. Einträge zu den genannten Personen lagen bei eiden Datenbanken nicht vor. Es gab auch keine sons- igen Hinweise, die gegen eine Erteilung der Visa ge- prochen hätten. nlage 13 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des bgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2460, Fragen 41 und 42): Wann wird der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, den Erlass des AA vom 3. März 2000 betreffend Vi- sumverfahren bei den Auslandsvertretungen, der seit dem 15. April 2003 mit Verpflichtungserklärung fortgilt und auf- grund dessen es zu Einschleusungen von Straftätern, Terroris- ten und Prostituierten gekommen sein soll, aufheben und wie wird das AA für eine sorgfältigere Überprüfung von Visa- angelegenheiten im Ausland – § 63 Abs. 3 Ausländergesetz – als bisher Sorge tragen? Trifft es zu, dass aufgrund der Ermittlungen des Bundes- grenzschutzes, BGS, des Bundeskriminalamtes und/oder der Landespolizei gegen einen Mitarbeiter des AA, der wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit abgelöst wurde, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, in dem diesem 12 000 unrechtmäßige Visaerteilungen zur Last gelegt werden? u Frage 41: Die Bundesregierung prüft kontinuierlich das beste- ende Visumverfahren, um einerseits – im Interesse der esetzestreuen Visabewerber, und das ist die große ehrzahl, – ein möglichst unbürokratisches Verfahren u gewährleisten und andererseits immer neuen Verfah- en des Missbrauchs zu begegnen. Dabei arbeiten das uswärtige Amt sowie die Innenbehörden des Bundes nd der Länder untereinander ebenso wie mit den jewei- igen europäischen Partnern eng zusammen. Der Erlass om 3. März 2000 ist Bestandteil dieser kontinuierlichen eiterentwicklung. Bisher besteht kein Anlass, ihn urch einen neuen Grundsatzerlass abzulösen. Bei der isumerteilung bewegen sich unsere Botschaften und eneralkonsulate in einem Spannungsfeld: Einerseits at unser Land ein großes Interesse am regelmäßigen ersönlichen Austausch mit dem Ausland, sei es aus irtschaftlichen, kulturellen oder rein persönlichen ründen. Andererseits müssen wir den zahlreichen Ver- uchen der illegalen Einreise nach Deutschland und 8002 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 (A) ) (B) ) Europa effektiv begegnen und zudem unserer inneren Si- cherheit Rechnung tragen. Unbeschadet dessen wurde und wird das Visumverfahren kontinuierlich durch Er- lasse zu seinen Teilaspekten fortgeschrieben und an neue Entwicklungen angepasst. Zu Frage 42: Im Zusammenhang mit 12 000 Verdachtsfällen von Visumerschleichung wurde am 1. Dezember 2001 ein Angestellter des Auswärtigen Amts in die Frühverren- tung geschickt. Nach hiesiger Kenntnis hat die Staatsan- waltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Über den Stand der Ermittlungen liegen keine Erkennt- nisse vor. Seit Mai 2002 hat sich die Deutsche Botschaft in Kiew von 16 in der Konsularabteilung beschäftigten Ortskräften getrennt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Reinhard Grindel (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2460, Frage 43): Wie viele Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregie- rung aufgrund der Tatbegehungsform der mittels Sichtver- merkserschleichung legendierten Schleusung im Zeitraum vom 3. März 2000 bis heute nach Deutschland eingereist und wie viele davon waren nach Kenntnis des BMI und des BGS Terroristen, Prostituierte, Schwarzarbeiter? Konkrete Zahlen zur Einreise von Ausländern mittels erschlichener Visa ab dem 3. März 2000 liegen der Bun- desregierung nicht vor. Der Phänomenbereich Sichtver- merkserschleichung ist für seine besondere Dunkelfeld- problematik bekannt. Lediglich nach Durchführung erfolgreicher Ermittlungen könnten dazu auf den Einzel- fall beschränkte Angaben gemacht werden. Zudem wer- den in der Polizeilichen Kriminalstatistik zwar Fallzah- len zur festgestellten unerlaubten Einreise, jedoch nicht zur Visaerschleichung im Speziellen registriert. Es kann daher nicht beantwortet werden, in welcher Anzahl tat- sächliche oder potenzielle Straftäter, Prostituierte oder Schwarzarbeiter unter falscher Angabe des im Rahmen des Visumverfahrens von den Auslandsvertretungen zu überprüfenden Reisezwecks Visa erhalten haben und da- mit nach Deutschland eingereist sind. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 15/2460, Frage 44): Befürwortet die Bundesregierung die Einrichtung einer grenzüberschreitenden Ermittlungsgrupe zur Bekämpfung von Kinderprostitution an den Grenzen zu den EU-Beitritts- ländern Polen und Tschechische Republik? Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine abscheuli- che und auf das Schärfste zu verurteilende Straftat. Es ist daher ein ständiges Anliegen der Bundesregierung einer- seits Straftäter zu ermitteln und der Strafverfolgung zu- z B d d v h m l d I z t b l B B s D Z t s g e d R u A d g ( Z n ä w Z s A d A s (C (D uführen, andererseits durch Aufklärungskampagnen die evölkerung zu sensibilisieren und zur Mitwirkung bei er Bekämpfung dieses Delikts zu gewinnen. Das Bun- esinnenministerium arbeitet seit geraumer Zeit eng und ertrauensvoll mit den tschechischen und polnischen Be- örden zusammen. Seit März 2002 befasst sich eine ge- einsame trilaterale Arbeitsgruppe zwischen Deutsch- and, Polen und der Tschechischen Republik mit Fragen es Kindesmissbrauchs in grenznahen Gebieten. Auf nitiative des Bundesministeriums des Innern erfolgte udem die Einrichtung von Kontaktstellen zum Aus- ausch deliktspezifischer Informationen, Darüber hinaus esteht die Möglichkeit, über diese Kontaktstellen an- assbezogen gemeinsame Ermittlungsgruppen zu bilden. eteiligte Behörden sind neben den originär zuständigen ehörden der tschechischen Polizei, der bayerischen und ächsischen Landespolizei auch der Bundesgrenzschutz. ie Stärkung dieser grenzüberschreitenden polizeilichen usammenarbeit entspricht den Zielsetzungen des Ak- ionsplans „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor exueller Gewalt und Ausbeutung“, den die Bundesre- ierung im Januar 2003 verabschiedet hat. Grundlage für ine derartige Zusammenarbeit ist der „Vertrag zwischen er Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen epublik über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden nd Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten“. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en der Abgeordneten Ursula Heinen (CDU/CSU) Drucksache 15/2460, Fragen 45 und 46): Wie steht der Bundesminister des Innern, Otto Schily, zu den Äußerungen, das Bundesamt für Verfassungsschutz müsse nach Berlin ziehen, wie dies zum Beispiel der Berliner Innensenator Dr. Ehrhart Körting in der Berliner „Bild“-Aus- gabe vom Montag, dem 2. Februar 2004, gefordert hat? Ist eine Zentralisierung von Sicherheitsaufgaben durch den Umzug des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskrimi- nalamtes und eventuell des Verfassungsschutzes geplant? u Frage 45: Die Forderung, das Bundesamt für Verfassungsschutz ach Berlin zu verlagern, ist eine politische Meinungs- ußerung, die vom Bundesinnenministerium nicht geteilt ird. u Frage 46: Derartige Zentralisierungspläne liegen nicht vor und ind auch nicht beabsichtigt. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des bgeordneten Markus Meckel (SPD) (Druck- ache 15/2460, Frage 47): Welche Bemühungen hat die Bundesregierung in den letz- ten Monaten unternommen, um den Verbleib des möglicher- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 8003 (A) ) (B) ) weise in Ungarn verschwundenen SED-Vermögens – „SED- Kaderkonten“ – zu ermitteln, und welche Ergebnisse haben diese Bemühungen bisher gebracht? Seit Ende September 2003 gibt es erstmals offizielle ungarische Äußerungen, wonach „mehrere Anzeichen darauf hinweisen, dass in der Zeit des Systemwechsels über die Ungarische Nationalbank verdächtige Konten- bewegungen, Geldüberweisungen getätigt wurden“. Weiter hat sich der Sprecher der Ungarischen National- bank in der ZDF Frontal 21-Sendung vom 16. Dezember 2003 wie folgt geäußert: „Soviel wir wissen, kamen diese Gelder von DDR-Firmen. Sie flossen durch die Ungarische Nationalbank, und ihr Endziel waren west- europäische Geldinstitute in Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg.“ Der Bundeskanzler hat im November 2003 mit seinem ungarischen Amtskolle- gen Medgyessy die Einrichtung einer deutsch-ungari- schen Kommission vereinbart. Diese hat den Auftrag, in einem Bericht an die Regierungschefs abschließend zu der Frage des möglicherweise in oder über Ungarn ver- schwundenen SED-Vermögens Stellung zu nehmen. Die Kommission unter Leitung der im ungarischen und deutschen Finanzministerium jeweils zuständigen Staatssekretäre wird am 24. Februar 2004 mit ihrer kon- stituierenden Sitzung die Arbeit aufnehmen. Die Ar- beitsergebnisse sollen den Regierungschefs innerhalb eines Jahres vorgelegt werden. Bundeskanzler und Bun- desregierung sind der ungarischen Regierung für die zugesagte Zusammenarbeit dankbar. Sie sind zuver- sichtlich, dass es Ungarn mit der erklärten politischen Bereitschaft zur gemeinsamen Aufarbeitung der Vor- kommnisse mit allen, den ungarischen Stellen und Be- hörden zur Verfügung stehenden Mitteln, vollkommen ernst ist. Es besteht daher die begründete Hoffnung, dass der Sachverhalt untersucht und noch in diesem Jahr auf- geklärt werden kann. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2460, Fragen 48 und 49): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. will sie ergreifen, damit die Ankündigung von EU-Er- weiterungskommissar Günter Verheugen, die bayerischen Grenzregionen zu Tschechien würden auch in der neuen För- derperiode ab 2007 Fördermittel aus dem EU-Strukturfonds erhalten und der Vorschlag der EU-Kommission für den künf- tigen EU-Haushalt werde eine „sehr deutliche Erhöhung“ bei den Strukturfonds vorsehen – vergleiche „Der neue Tag“ vom 30. Januar 2004 –, auch Realität wird? Welche Auswirkungen hat die Ankündigung von EU- Kommissar Günter Verheugen, die bayerischen Grenzregio- nen zu Tschechien würden auch in der neuen Förderperiode ab 2007 Fördermittel aus dem EU-Strukturfonds erhalten – vergleiche „Der neue Tag“ vom 30. Januar 2004 –, für Pla- nungen zur zukünftigen Strukturpolitik des Bundes? Zu Frage 48: Die Europäische Kommission hat angekündigt, am 18. Februar 2004 den 3. Bericht zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Gemeinschaft (so ge- n V 2 d F s B t b E V f d R w b a f t F h f Z G o c e d b A d A s Z C a r s g D c z Z A o (C (D annter Kohäsionsbericht) vorzulegen, in dem sie ihre orschläge für die europäische Strukturforderung nach 006 skizzieren will. Nach bisherigen Äußerungen aus er Kommission ist davon auszugehen, dass sie auch die ortführung von Maßnahmen im Bereich der grenzüber- chreitenden Zusammenarbeit befürworten wird. Die undesregierung spricht sich ihrerseits für eine nachhal- ige Konzentration der europäischen Förderung auf die edürftigsten Regionen in der erweiterten Union aus. ine Förderung außerhalb dieser Regionen ist nur bei orliegen besonderen europäischen Mehrwerts zu recht- ertigen. Diesen sieht die Bundesregierung bei der För- erung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit der egionen beiderseits der neuen Binnengrenzen der er- eiterten Gemeinschaft grundsätzlich gewährleistet und efürwortet daher deren Fortsetzung. Davon würden uch die bayerischen Grenzregionen zu Tschechien pro- itieren. In Bezug auf die Finanzausstattung der Struk- urfonds spricht die Bundesregierung sich dafür aus, die ördermaßnahmen in den neuen Mitgliedstaaten weitge- end durch Einsparungen in der alten Gemeinschaft zu inanzieren. u Frage 49: Die europäische Strukturförderung in den bayerischen renzregionen wird in der laufenden Förderperiode hne direkte finanzielle Beteiligung des Bundes abgewi- kelt. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer twaigen Fortführung der europäischen Förderung und er Strukturpolitik des Bundes ist insoweit nicht gege- en. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der bgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Druck- ache 15/2460, Fragen 50 und 51): Wie viele externe Berateraufträge wurden insgesamt im Zeitraum 1983 bis 1998 durch die Bundesministerien erteilt? Welche Erfolgskontrollen hat die Bundesregierung bei den in Frage 50 konkretisierten externen Berateraufträgen ange- wandt und wie wirkten sich die Ergebnisse auf die Gesamtent- lastung des Bundeshaushaltes aus? u Frage 50: Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der DU/CSU-Fraktion (Bundestagsdrucksache 15/2365) usgeführt, haben alle Bundesregierungen der Politikbe- atung einen hohen Wert beigemessen. Eine EDV-ge- tützte Erhebung der erfragten Daten ist allerdings we- en der Verschiedenartigkeit der Aufträge nicht möglich. ie Datenlage der Zeit vor 1999 ist darüber hinaus unsi- her (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der itierten Kleinen Anfrage). u Frage 51: Hierzu verweise ich zunächst auf die gerade gegebene ntwort zu Frage Nr. 50. Eine verlässliche Aussage ist hne Kenntnis der konkreten Einzelfälle nicht möglich. 8004 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 (A) ) (B) ) Seit dem Regierungswechsel verfolgt die Bundesre- gierung für alle Formen der Aufgabenerledigung neue Ansätze, die sie im Rahmen des Programms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ mit dem verstärkten Ein- satz neuer Steuerungsinstrumente wie der Kosten-Leis- tungs-Rechnung und dem Controlling umsetzt. Dazu gehört insbesondere auch das Instrument des Vertrags- controllings, das sowohl präventive Maßnahmen wie die Zentralisierung des Vertragsmanagements oder die Ein- führung und Umsetzung von Antikorruptionsgrundsät- zen als auch die nachträgliche Erfolgskontrolle durch die öffentliche Hand umfasst. Bei der Erfolgskontrolle von Beraterverträgen wird geprüft, ob und inwieweit der Vertrag erfüllt worden ist und welche Qualität das Er- gebnis aufweist. Diese Gütesicherung wird entweder durch die jeweiligen Vergabestellen oder durch die Leis- tungsempfänger selbst vorgenommen. Lassen Sie mich zusammenfassend ausführen: Die Bundesregierung hat den Reformstau der Vorgängerre- gierung beendet und viele neue Maßnahmen auf den Weg gebracht, die eine effizientere Erfolgskontrolle er- möglichen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/CSU) (Drucksache 15/2460, Fragen 52 und 53): Ist es richtig, wie es der Aufstellung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bun- desregierung“, Bundestagsdrucksache 15/2458, zu entnehmen ist, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregie- rung, BPA, und das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, BMU, seit 1998 keinen einzi- gen Beraterauftrag, keine Analyse und keine Studie – ab einem Auftragsvolumen von 50 000 Euro – vergeben haben? Haben das BPA und das BMU Berateraufträge, Analysen und Studien vergeben, die den in der Antwort aufgelisteten Verträgen der obersten und oberen Bundesbehörden ver- gleichbar sind, und, wenn ja, warum wurden diese in der Ant- wort nicht aufgeführt? Zu Frage 52: Der Beraterbegriff kann in der unterschiedlichsten Weise interpretiert werden. Um eine einheitliche Ant- wort zu gewährleisten, war Grundlage für die Antwort in der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion eine be- reits bei der Beantwortung früherer Fragen zugrunde ge- legte Definition, wonach unter Beratern Einzelpersonen oder Firmen verstanden werden, die auf vertraglicher Basis beratend tätig geworden sind. Nicht dazu gehören unter anderem Verträge zur Beantwortung von techni- schen und rechtlichen Fragestellungen, zur Beantwor- tung von Fragen durch Kommissionen sowie Verträge, in denen Nicht-Beratungsleistungen überwiegen. Unter dieser Prämisse haben mir Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und Bundesministerium für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nochmals be- stätigt, seit 1998 keinen derartigen Beraterauftrag, keine Studie und keine Analyse im Sinne der Fragestellung vergeben zu haben. Z m t U B F d H v d f F A d A c Z v f g l t v w b d A n A A w b D f m h i (C (D u Frage 53: Die Frage ist zu verneinen. In diesem Zusammenhang ist noch Folgendes zu be- erken: Das BMU hat in dem genannten Zeitraum Auf- räge im Rahmen der im Einzelplan 16 veranschlagten mweltforschungsmittel vergeben, die mit den vom MBF nach verschiedenen Förderschwerpunkten der +E vergebenen Berateraufträgen, Analysen und Stu- ien (einschließlich Gutachten) vergleichbar scheinen. ierbei liegen jedoch gar keine Beraterverträge, sondern ielmehr Forschungsaufträge vor. Die Antwort der Bun- esregierung auf Ihre Kleine Anfrage war insoweit of- enbar weitergehend als gefragt ausgefallen, da sie auch orschungsaufträge des BMBF umfasste. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der bgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) (Drucksa- he 15/2460, Fragen 54 und 55): Ist es richtig, dass die Namen der erfolgreichen Bieter aller europaweit ausgeschriebenen Aufträge an externe Berater der Bundesregierung im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und damit der öffentlichen Kenntnisnahme unterliegen, und, wenn ja, warum weigert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesre- gierung“, Bundestagsdrucksache 15/2458, dem Deutschen Bundestag die Namen mitzuteilen? Ist es richtig, dass alle erfolglosen Bieter einer öffentli- chen Ausschreibung Kenntnis über den erfolgreichen Bieter und den Preis des Auftrages erlangen oder erlangen können, und, wenn ja, warum weigert sich die Bundesregierung in ih- rer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bun- desregierung“, Bundestagsdrucksache 15/2458, dem Deut- schen Bundestag die Namen mitzuteilen? u Frage 54: Von einer Weigerung kann keine Rede sein. Selbst- erständlich hält sich die Bundesregierung an die Veröf- entlichungspflichten im Amtsblatt der EU. So muss der Auftraggeber gemäß § 28 a der Verdin- ungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) in öffent- icher Bekanntmachung Angaben zum vergebenen Auf- rag machen, wenn er einen Dienstleistungsauftrag ergeben hat, dessen Auftragswert den EU-Schwellen- ert überschreitet (130 000 Euro bei obersten Bundes- ehörden und 200 000 Euro bei nachgeordneten Behör- en). Unter anderem ist dabei auch der Name des uftragnehmers bekannt zu machen. Dies gilt jedoch icht für andere Aufträge, zum Beispiel solche, deren uftragswert die EU-Schwellen nicht überschreitet. Die uftragnehmer müssen vorher schon wissen können, orauf sie sich bei öffentlichen Aufträgen einlassen. Die angegebene Veröffentlichung auf diesem Wege etrifft nur einen begrenzten Kreis von Auftragnehmern. ie Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung er- asst nur Auftragsvolumen ab 130 000 Euro bei Bundes- inisterien und 200 000 Euro bei nachgeordneten Be- örden. Eine gebündelte firmenbezogene Darstellung hrer Geschäftspartner durch die Bundesregierung hat Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 8005 (A) (C) (B) ) durchaus eine andere Qualität als die vereinzelte Darstel- lung im Amtsblatt der EU. Zu Frage 55: Ja. Das Informationsrecht erfolgloser Angebotskon- kurrenten gibt der Bundesregierung aber kein allgemei- nes Veröffentlichungsrecht. Dies ist kein vergleichbarer Sachverhalt, der für die allgemeine Veröffentlichung von internen vertragsbezogenen Daten spricht. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 54 verwiesen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2460, Frage 56): Welches Auftragsvolumen haben – vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 30 bis 33 in der Kleinen An- Wie viele ehemalige Beschäftigte der Arbeitsämter, die jetzt zur Zollverwaltung gehören und sich mit der Verfolgung von Schwarzarbeit beschäftigen sollen, sind bereits auf die- sem Gebiet voll einsatzfähig – „Frankfurter Rundschau on- line“ vom 28. Januar 2004 – und wie viele befinden sich noch in der Weiterbildung? Im Rahmen der Bündelung der Zuständigkeit für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäfti- gung bei der Zollverwaltung sind durch das Dritte Ge- setz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) zum l. Januar 2004 rund 2 600 Beschäftigte der Arbeitsmarktinspektionen der Bundesanstalt für Ar- beit in die Zollverwaltung übergeleitet worden. Die Beschäftigten können aufgrund ihrer umfangrei- chen Erfahrungen und Kenntnisse die bisher wahrge- nommenen Tätigkeiten – Prüfungen und Ermittlungen ohne vollzugspolizeiliche Aufgaben – auch weiterhin in der Zollverwaltung wahrnehmen. Sie sind einsatzfähig und bedürfen für die Wahrnehmung ihrer fachlichen Aufgaben keiner Weiterbildung. Um den Belangen der frage der Fraktion der CDU/CSU „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung“ auf Bundestags- drucksache 15/2458 – der zwischen dem BPA und der Agentur Zum goldenen Hirschen Berlin GmbH geschlossene Rahmen- vertrag über die Entwicklung von Kommunikationsstrategien zu zentralen Politikfeldern und die sieben vom BMU mit der Agentur abgeschlossenen Verträge? Zum Volumen der in der Antwort der Bundesregie- rung zu Frage 33 genannten sieben vom Bundesministe- rium für Naturschutz, Umwelt und Reaktorsicherheit mit der Agentur „Zum goldenen Hirschen“ vergebenen Auf- träge vermag ich Ihnen in öffentlicher Sitzung keine An- gaben zu machen. Ich verweise insoweit auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) (Drucksache 15/2460, Frage 57): E B w g S t v g P s m E h n d a S s f Z k (D igensicherung gerecht zu werden, sollen die bisherigen eschäftigten der Bundesanstalt für Arbeit einen zwei- öchigen Lehrgang „Einführung in die vereinfachte Ei- ensicherung, vereinfachtes Einsatztraining, Waffenlose elbstverteidigung und Einsatztechniken in vereinfach- er Form und Einführung in das Vollzugsrecht“ absol- ieren. Bis Ende Juni werden alle Betroffenen am Ei- ensicherungslehrgang teilgenommen haben. Um keine rüflücken entstehen zu lassen, erstreckt sich die ge- amte Schulungsmaßnahme über einen Zeitraum von ehreren Monaten. Eine Eigensicherungsschulung vor insatz im Außenbereich – wie ursprünglich vorgese- en – konnte wegen der Kürze der Vorbereitungszeit icht erfolgen. Die neuen Beschäftigten müssen aller- ings weitergebildet werden, wenn sie Polizeivollzugs- ufgaben oder sonstige spezielle Aufgaben wie die icherung von Daten auf Computern, Vermögensab- chöpfung usw. übernehmen sollen. Auch die hierfür er- orderlichen Fortbildungen werden über einen längeren eitraum durchgeführt. Damit bleibt die Funktionsfähig- eit des Arbeitsbereiches sichergestellt. 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 90. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23

    Rede von Iris Gleicke
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)