Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7997
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        An wen sind die Aufträge vergeben worden? Halbjahr 2004 geplanten Ausdehnung der Projektarbeit
        sache 15/2458, nicht erfasst worden sind? c
        irca 220 Bundeswehrangehörige. Bei der für das erste
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union
        Anlage 2
        Antwort
        des Chefs des Presse- und Informationsamtes der
        Bundesregierung Béla Anda auf die Fragen des Abge-
        ordneten Hartmut Schauerte (CDU/CSU) (Druck-
        sache 15/2460, Fragen 4 und 5):
        Welche Beraterverträge, Studien und Analysen – ab einem
        Auftragsvolumen von 50 000 Euro – zu welchen Kosten hat
        das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, BPA,
        in den vergangenen fünf Jahren in Auftrag gegeben, die in der
        Antwort der Bundesregierung auf die Frage 5 der Kleinen An-
        frage der Fraktion der CDU/CSU „Vergabepraxis und Kosten
        externer Beratung der Bundesregierung“, Bundestagsdruck-
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 11.02.2004
        Burchardt, Ulla SPD 11.02.2004
        Dümpe-Krüger, Jutta BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        11.02.2004
        Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 11.02.2004
        Hartnagel, Anke SPD 11.02.2004
        Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        11.02.2004
        Hoffmann (Chemnitz),
        Jelena
        SPD 11.02.2004
        Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 11.02.2004
        Otto (Godern), Eberhard FDP 11.02.2004
        Rauber, Helmut CDU/CSU 11.02.2004*
        Schewe-Gerigk,
        Irmingard
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        11.02.2004
        Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        11.02.2004
        Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 11.02.2004
        Welt, Jochen SPD 11.02.2004
        Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 11.02.2004
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        u Frage 4:
        Grundlage für die Beantwortung der genannten Klei-
        en Anfrage war eine bereits bei der Beantwortung frü-
        erer Fragen zugrunde gelegte Definition, wonach unter
        eratern Einzelpersonen oder Firmen verstanden wer-
        en, die auf vertraglicher Basis beratend tätig geworden
        ind. Nicht dazu gehören unter anderem Verträge zur
        eantwortung von technischen und rechtlichen Frage-
        tellungen, zur Beantwortung von Fragen durch Kom-
        issionen sowie Verträge, in denen Nicht-Beratungsleis-
        ungen überwiegen.
        u Frage 5:
        Unter dieser Prämisse hat das Presse- und Informa-
        ionsamt der Bundesregierung seit 1998 keinen derarti-
        en Beratervertrag, keine Studie und keine Analyse im
        inne der Fragestellung vergeben.
        nlage 3
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
        ragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting
        FDP) (Drucksache 15/2460, Fragen 9 und 10):
        Trifft es zu, dass die Bundesregierung zum jetzigen Zeit-
        punkt eine Erhöhung des Bundeswehrkontingentes in Kunduz
        über das bisher bestehende Maß hinaus plant, und, wenn ja,
        mit welcher Begründung wird diese Aufstockung vorgenom-
        men?
        Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Existenz der
        Verwaltungsvereinbarung, die auch die Standortschießanlage
        Hakedahl in der Anlage aufführt, in der Antwort des Parla-
        mentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Vertei-
        digung Hans Georg Wagner vom 19. Mai 2003 auf meine
        schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 15/1040 ver-
        neint und dann in einem Schreiben des Bundesministeriums
        der Verteidigung vom 13. Januar 2004 – AZ: 33-61-00/10-
        R II 4 – doch bestätigt wurde?
        u Frage 9:
        Die Bundesregierung hat am 15. Oktober 2003 die
        ortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffne-
        er deutscher Streitkräfte am ISAF-Einsatz beschlossen.
        ies wurde durch die Mandatserteilung des Deutschen
        undestages am 24. Oktober 2003 bestätigt. Dabei
        urde festgelegt, dass zur Wahrnehmung der bisherigen
        nd erweiterten Aufgaben ISAF insgesamt bis zu
        250 Soldaten, davon bis zu 450 Soldaten für das Ein-
        atzgebiet des ISAF PRT Pilot-Projektes Kunduz ein-
        esetzt werden können. Am 24. Oktober 2003 verlegte
        unächst ein Vorauskommando des DEU Einsatzkontin-
        entes in Stärke von 27 Bundeswehrangehörigen nach
        unduz. Der weitere Aufwuchs des Kontingentes in
        unduz wird im Wesentlichen durch die Lageeinschät-
        ung des Kontingentführers bestimmt und richtet sich
        ach den für die Auftragsdurchführung erforderlichen
        ähigkeiten. Derzeit beträgt die Stärke des Kontingentes
        7998 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
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        des PRT Pilot-Projektes Kunduz auf das gesamte Ein-
        satzgebiet wird ein lage- und aufgabenabhängiger Auf-
        wuchs erforderlich sein, der sich aber innerhalb der man-
        datierten Personalobergrenze von bis zu 450 Bundes-
        wehrangehörigen bewegen wird.
        Zu Frage 10:
        Bei der Erarbeitung der Antwort vom 19. Mai 2003
        wurde von den zuständigen Referaten und Abteilungen
        im Bundesministerium der Verteidigung nicht beachtet,
        dass die Standortschießanlage Hakedahl in der von
        Ihnen zitierten Bundesratsdrucksache zunächst in einer
        der zahlreichen Anlagen erwähnt wird. Es wurde offen-
        bar sogleich auf die rechtliche Wirkung der Bundesrats-
        drucksache bezogen auf die Standortschießanlage abge-
        stellt. Insoweit erfasste die damalige Antwort die
        Formalien der Bundesratsdrucksache nicht und Ihre heu-
        tige Frage gibt mir Gelegenheit, dieses nachzutragen.
        Die von Ihnen damals zitierte Bundesratsdrucksache
        umfasst den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
        vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkom-
        mens zum NATO-Truppenstatut und zu weiteren Über-
        einkünften. Dort sind in Anlagen alle von den in
        Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften
        genutzten Liegenschaften verzeichnet. Auf eine ständige
        Aktualisierung dieser Anlagen wird jedoch aus Gründen
        der Verwaltungsökonomie verzichtet. Insoweit ist es
        richtig, dass die Standortschießanlage Hakedahl noch
        immer in der entsprechenden Anlage genannt wird wie
        auch das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
        noch immer in Kraft ist. Bezogen auf die auch schon bei
        der damaligen Antwort betrachteten rechtlichen Wir-
        kung des Zusatzabkommens und seiner Anlagen ist es
        jedoch so, dass die Regelungen einschließlich der Ver-
        waltungsvereinbarung, auf die Sie abgestellt hatten,
        durch die zwischenzeitliche Aufgabe der Nutzung durch
        die in Deutschland stationierten ausländischen Streit-
        kräfte in Bezug auf die Standortschießanlage Hakedahl
        hinfällig geworden war. Die ehemalige Standortschieß-
        anlage Hakedahl wurde zunächst von den britischen und
        anschließend von den niederländischen Streitkräften ge-
        nutzt. Nach Beendigung der Nutzung durch die Nieder-
        lande gaben diese die Liegenschaft am 3. August 1994
        an das zuständige Bundesvermögensamt zurück, das die
        Liegenschaft dem Allgemeinen Grundvermögen zu-
        führte. Insoweit bestand zum Zeitpunkt Ihrer damaligen
        Frage keine rechtswirksame Verwaltungsvereinbarung
        und bedurfte es weder der von Ihnen damals nachgefrag-
        ten Kündigung noch einer Freigabeerklärung der NATO
        oder des Bundesministeriums der Verteidigung. Im Er-
        gebnis bedeutet dies, dass einzelne Liegenschaften noch
        immer vom Wortlaut des Regelwerkes erfasst sind, ob-
        wohl dieses durch eine zwischenzeitliche Aufgabe der
        Nutzung einer einzelnen Liegenschaft durch die auslän-
        dischen Streitkräfte dort keine Wirkung mehr entfaltet.
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Christel Riemann-
        Hanewinckel auf die Fragen des Abgeordneten Ernst
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        insken (CDU/CSU) (Drucksache 15/2460, Fragen 13
        nd 14):
        Wie viele jugendliche Straftäter wurden nach Kenntnis der
        Bundesregierung über „Erlebnispädagogik“ in den letzten
        fünf Jahren ins Ausland verschickt und auf welchen Betrag
        beliefen sich die Kosten hierfür?
        Plant die Bundesregierung eine Abschaffung der Ver-
        schickungsprogramme jugendlicher Straftäter ins Ausland
        und, wenn nein, warum nicht?
        u Frage 13:
        Der Bundesregierung liegen keine Daten über die An-
        ahl jugendlicher Straftäter, die im Rahmen von Jugend-
        ilfemaßnahmen im Ausland betreut werden, vor. Diese
        eistungsform wird über die Kinder- und Jugendhilfesta-
        stik nicht gesondert erfasst. Nach der Kompetenzord-
        ung des Grundgesetzes ist die Umsetzung und Finanzie-
        ung der Aufgaben im Bereich der Kinder- und
        ugendhilfe eine Angelegenheit der Jugendbehörden in
        en Ländern. Im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung
        ntscheiden die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder-
        nd Jugendhilfe – die Kreise und kreisfreien Städte – auf-
        rund einer individuellen Hilfeplanung nach § 36
        GB VIII über die geeignete und notwendige Hilfe. Der
        undesregierung liegen aus diesem Grunde auch keine In-
        ormationen über die Kosten für solche Maßnahmen vor.
        u Frage 14:
        Die Bundesregierung führt keine „Verschickungspro-
        ramme“ für jugendliche Straftäter durch. Die Entschei-
        ungen über die Durchführung von Intensivpädagogi-
        chen Maßnahmen liegt bei den örtlichen Trägern der
        ffentlichen Jugendhilfe. Es gab in letzter Zeit spektaku-
        re Einzelfälle. Ein generelles Verbot erscheint aus kin-
        er- und jugendpolitischen Gründen nicht angemessen, da
        ich gut geführte Projekte als sehr erfolgreich für die Ent-
        icklung schwer gestörter Kinder und Jugendlicher er-
        iesen haben. Die Bundesregierung prüft zurzeit Ände-
        ungsvorschläge zum SGB VIII, wonach künftig solche
        ntensivpädagogischen Projekte grundsätzlich im Inland
        urchgeführt werden sollen. Auslandsprojekte sind als
        usnahmefälle besonders begründungsbedürftig. Der
        ilfeverlauf soll künftig stärker vom zuständigen Jugend-
        mt überprüft werden. Als Träger solcher Projekte sollen
        ur noch solche in Betracht kommen, die Einrichtungen
        Inland betreiben und damit der Heimaufsicht unterlie-
        en. Sie sollen sich verpflichten, das Recht des Aufent-
        altsstaates zu beachten und mit den dortigen Behörden
        nd den Deutschen Vertretungen zusammen zu arbeiten.
        nlage 5
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Christel Riemann-
        anewinckel auf die Frage des Abgeordneten Klaus
        ofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 15/2460, Fra-
        e 15):
        Wird nach Auffassung der Bundesregierung die Prostitu-
        tion an der deutsch-tschechischen und der deutsch-polnischen
        Grenze nach der EU-Osterweiterung zunehmen und, wenn ja,
        wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7999
        (A) )
        (B) )
        In Deutschland sind weder Angebot noch Kauf sexu-
        eller Dienstleistungen zwischen Erwachsenen grundsätz-
        lich strafbar. Mit Einführung des Gesetzes zur Regelung
        der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutions-
        gesetz – ProstG) im Jahre 2002 wurde der Rechtschutz
        der Prostituierten in Deutschland verbessert. Klargestellt
        wurde unter anderem, dass der Kauf sexueller Dienst-
        leistungen kein sittenwidriges Geschäft ist. Da in der
        freiwilligen Prostitution Erwachsener kein rechts- oder
        sittenwidriges Verhalten zu sehen ist, ist auch eine
        Bekämpfung der Prostitution an sich an der deutsch-
        tschechischen und der deutsch-polnischen Grenze nicht
        geboten. Zu bekämpfen ist gegebenenfalls die im Zu-
        sammenhang mit der Prostitution durchaus auftretende
        Begleitkriminalität (Zuhälterei, Nichteinhaltung von
        Sperrbezirken, et cetera).
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
        Frage der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/
        CSU) (Drucksache 15/2460, Frage 22):
        Trifft es zu, dass in Deutschland kein verbindlicher Plan
        für den Ernstfall eines weltweiten Seuchenzuges der so ge-
        nannten Vogelgrippe existiert, obwohl das Problem seit Jahr-
        zehnten bekannt ist – vergleiche „Stern“, 5. Februar 2004,
        Seite 30/31 –, und, wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung
        vor diesem Hintergrund die Antwort der Parlamentarischen
        Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit und
        Soziale Sicherung, Marion Caspers-Merk, vom 27. Januar
        2004 auf meine schriftliche Frage 50 vom 20. Januar 2004 auf
        Bundestagsdrucksache 15/2443, die besagt, dass die Bundes-
        regierung bereits vor einem Jahr Maßnahmen zur Überwa-
        chung und zum Schutz der Bevölkerung ergriffen habe?
        Eine Bund-Länder-Expertengruppe unter Beteiligung
        des Robert Koch-Instituts (RKI) hat einen In-
        fluenzapandemieplan für Deutschland vorgelegt, der ge-
        genwärtig in der Abstimmung mit den Ländern, die für
        seine Umsetzung zuständig sind, und den Bundesres-
        sorts ist. Die Bundesregierung hat, wie bereits in der
        Antwort auf Ihre schriftliche Frage vom Januar darge-
        legt, bereits vor Ausbruch der Geflügelpest Maßnahmen
        zum Schutz vor der Influenza ergriffen. Diese Maßnah-
        men, die im Einzelnen dargelegt wurden, sind bei Aus-
        bruch der Geflügelpest vor einem Jahr um weitere Maß-
        nahmen ergänzt worden, die ebenfalls genannt wurden.
        Der Pandemieplan ist Ausdruck der weiteren kontinuier-
        lichen Befassung der Bundesregierung mit diesem wich-
        tigen Thema und bietet den Ländern Unterstützung für
        weitere Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Drucksache
        15/2460, Frage 26):
        Für wie viele indisponible Maßnahmen – so genannte Alt-
        maßnahmen – des Bundesverkehrswegeplanes ist der Gese-
        hensvermerk im Freistaat Sachsen durch die Bundesregierung
        bisher nicht erteilt worden und wann ist mit diesen Vermerken
        zu rechnen?
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        Entwurfsunterlagen für den Neu- und Ausbau von
        undesfernstraßen (Streckenentwürfe) sind dem Bun-
        esministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
        BMVBW) von den Ländern zur Erteilung des Gese-
        ensvermerkes vorzulegen, wenn die auf den Bund ent-
        allenden Bau- und Grunderwerbskosten 10 Millionen
        uro erreichen bzw. überschreiten. Der Gesehensver-
        erk kann im Einzellfall jedoch erst erteilt werden,
        enn die Entwurfsunterlagen vollständig vorgelegt
        urden. Von den insgesamt 39 „laufenden und fest dis-
        onierten Vorhaben“ des Bundesverkehrswegeplans
        BVWP) 2003 im Freistaat Sachsen konnte bisher bei
        nsgesamt acht Maßnahmen noch kein Gesehensvermerk
        rteilt werden, da seitens der Straßenbauverwaltung des
        reistaates Sachsen die hierfür notwendigen Unterlagen
        och nicht vorgelegt wurden.
        Dem BMVBW vorliegende Entwurfsunterlagen, die
        u den „neuen Vorhaben“ des BVWP 2003 gehören,
        onnten größtenteils noch nicht abschließend bearbeitet
        erden. In diesen Fällen hat das BMVBW das Sächsi-
        che Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit aufge-
        ordert, noch fehlende Entwurfsbestandteile (zum Bei-
        piel FFH-Verträglichkeitsprüfungen) vorzulegen. Da
        ie notwendigen Unterlagen jedoch bisher noch nicht
        orgelegt wurden, ist derzeit auch die Erteilung des Ge-
        ehensvermerkes nicht möglich. Zu anders lautenden
        resseartikeln vom 17. Januar 2004 hat das BMVBW
        it Schreiben vom 20. Januar 2004 an das Sächsische
        taatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Stellung ge-
        ommen.
        nlage 8
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU)
        Drucksache 15/2460, Frage 27):
        Kann die Bundesregierung bestätigen, dass durch die feh-
        lenden Mauteinnahmen keine Maßnahmen des Bundesver-
        kehrswegeplanes infrage gestellt sind?
        Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 ist ein
        nvestitionsrahmenplan mit dem Zeithorizont 2015. Er
        st wie seine Vorgänger kein Investitions- oder Finanzie-
        ungsprogramm. Der BVWP legt, abgesehen von seiner
        aufzeit, keine Realisierungszeitpunkte für einzelne
        rojekte fest. Durch die fehlenden Mauteinnahmen wer-
        en keine Maßnahmen des BVWP infrage gestellt. Im
        brigen soll die zeitliche Verschiebung der LKW-Maut
        öglichst nicht zulasten der Verkehrsinfrastruktur ge-
        en. Die Bundesregierung ist sich der Dringlichkeit der
        inanzierung bewusst und arbeitet an Lösungen.
        nlage 9
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des
        bgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
        Drucksache 15/2460, Fragen 28 und 29):
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die gleich-
        zeitige Tätigkeit des Staatssekretärs im Bundesministerium
        der Finanzen, BMF, Dr. Manfred Overhaus im Aufsichtsrat
        8000 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
        (A) )
        (B) )
        der Deutschen Telekom AG, einer Gesellschafterin von Toll
        Collect, und der DB AG einerseits und als Haushaltsstaatssek-
        retär im BMF andererseits mit der Verpflichtung, Risiken und
        Schäden für die Bundesrepublik Deutschland aus dem Vertrag
        mit Toll Collect zu minimieren und auf optimalen Mittelein-
        satz bei Investitionen zu drängen, die Interessen des Bundes
        beeinträchtigen kann?
        Wie gedenkt die Bundesregierung, den Ausfall von
        Mauteinnahmen zur Finanzierung von Verkehrswegeinvesti-
        tionen zu kompensieren?
        Zu Frage 28:
        Nein. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Herr
        Staatssekretär Dr. Overhaus seit dem 10. Januar 2003 ein
        Aufsichtsratmandat bei der Deutschen Bahn AG nicht
        mehr ausübt.
        Zu Frage 29:
        Die Bundesregierung ist sich der Dringlichkeit der Fi-
        nanzierung von Verkehrswegeinvestitionen bewusst und
        arbeitet an Lösungen. Die zeitliche Verschiebung der
        LKW-Maut soll möglichst nicht zulasten der Verkehrsin-
        frastruktur gehen.
        Anlage 10
        Antwort
        der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des
        Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Druck-
        sache 15/2460, Fragen 34 und 35):
        Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Tibet seinen
        unabhängigen Status verloren hat und zu einem Teil Chinas
        geworden ist?
        Haben der Bundeskanzler oder Mitglieder der Bundes-
        regierung bei ihren Besuchen in China auch die Situation in
        Tibet angesprochen?
        Zu Frage 34:
        In Übereinstimmung mit der gesamten Staatenge-
        meinschaft betrachtet die Bundesregierung Tibet als Teil
        des chinesischen Staatenverbandes. Die Bundesregie-
        rung hat ihre Position zur Tibet-Frage ausführlich wäh-
        rend der Anhörung zu Tibet in der 13. Wahlperiode am
        19. Juni 1995 dargestellt. Diese gilt unverändert weiter.
        Dort hat sie zum völkerrechtlichen Status Tibets nach
        eingehender völkerrechtlicher Prüfung folgende Auffas-
        sung vertreten: Selbst wenn Tibet in der wechselvollen
        Geschichte vorübergehend die Voraussetzung eines un-
        abhängigen Staates erfüllt haben sollte – dies ist aus völ-
        kerrechtlicher Sicht weder eindeutig zu belegen noch zu
        widerlegen – bleibt festzuhalten, dass Tibet auch zu die-
        sem Zeitpunkt die völkerrechtliche Anerkennung als
        Staat durch die Staatengemeinschaft versagt blieb. Wie
        oben ausgeführt, betrachtet daher die Bundesregierung
        Übereinstimmung mit der gesamten Staatengemein-
        schaft Tibet als Teil des chinesischen Staatenverbandes.
        Allerdings kann sich Tibet mit guten Gründen auf tradi-
        tionelle, historisch belegbare Autonomierechte berufen.
        Die Bundesregierung unterstützt vor diesem Hintergrund
        den tibetischen Anspruch auf Autonomie, insbesondere
        im kulturellen und religiösen Bereich, als adäquaten
        Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des tibetischen
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        olkes. Ein Recht Tibets auf Lösung aus dem chinesi-
        chen Staatsverband wird in Übereinstimmung mit der
        echtsüberzeugung der Staatengemeinschaft damit nicht
        nerkannt.
        u Frage 35:
        Die Situation in Tibet wird in politischen Gesprächen
        it der chinesischen Führung sowohl seitens der Bun-
        esregierung als auch seitens der EU kontinuierlich an-
        esprochen.
        nlage 11
        Antwort
        er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des
        bgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck-
        ache 15/2460, Frage 38):
        Wann hat das AA durch seine Auslandsvertretungen vom
        nicht zulässigen Verkauf der Reiseschutzpässe der Reise-
        Schutz AG im Ausland unter anderem durch Schleuser und
        organisierte Kriminalität erfahren und zu welchem Zeitpunkt
        wurde – nach Daten aufgegliedert, unter anderem nach Kiew,
        Tiflis, Minsk und Moskau – diese Praxis unterbunden?
        Hier muss zwischen dem sogenannten „Reisebürover-
        ahren“ und der Akzeptanz von Reiseschutzversicherun-
        en getrennt werden. Beim so genannten „Reisebürover-
        ahren“ handelte es sich um die Einreichung von
        esammelten Visaanträgen bei der Deutschen Botschaft
        iew durch Reisebüros. Nach einer vom Auswärtigen
        mt veranlassten Sonderinspektion im Herbst 2000, da-
        aufhin weiterhin festgestellten Missbrauchsfällen ins-
        esondere in der ersten Jahreshälfte 2001 sowie eines
        rkenntnisberichts des BGS im Juni 2001 wurde die
        otschaft Kiew mit Erlass des Auswärtigen Amts vom
        . August 2001 angewiesen, das Reisebüroverfahren
        um 1. Oktober 2001 einzustellen. Bezüglich der Reise-
        chutzversicherungen erhielt die Bundesregierung im
        uni 2002 Kenntnis von der Eröffnung eines gegen den
        nhaber der Reise-Schutz AG wegen des Verdachts der
        chleusung aus der Ukraine. Daraufhin hat das Aus-
        ärtige Amt die Botschaft Kiew am 28. Juni 2002 an-
        ewiesen, Reiseschutzpässe ab sofort nicht mehr zu
        kzeptieren. Nach dem Bekanntwerden weiterer Miss-
        rauchsfälle wurden am 28. März 2003 dann alle
        uslandsvertretungen angewiesen, Reiseschutzversi-
        herungen jedweder Anbieter nicht mehr als Ersatz einer
        erpflichtungserklärung im Visumverfahren anzuerken-
        en.
        nlage 12
        Antwort
        er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des
        bgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) (Druck-
        ache 15/2460, Fragen 39 und 40):
        Wann erhielt das AA – vergleiche „Stern“ Nr. 6/2004 und
        „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 28. Januar 2004 – erstmals
        Kenntnis von gehäuftem Missbrauch bei der Visumserteilung
        und/oder Schleusertum in der Deutschen Botschaft in Kiew
        im Rahmen des so genannten Reisebüroverfahrens bzw. der
        Vorlage einer Reiseschutzversicherung – Reiseschutzpass der
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 8001
        (A) )
        (B) )
        Reise-Schutz AG bzw. Carnet de Touriste des ADAC – und
        welche Konsequenzen wurden – mit Angabe des dazwischen
        verstrichenen Zeitraums – hieraus gezogen?
        Wie erklärt sich die Bundesregierung den Vorfall, dass
        nach Erkenntnissen des russischen Sicherheitsdienstes FSB
        die bei der Planung der Geiselnahme im Moskauer Musical-
        theater „Nord-Ost“ – vom 23. bis 26. Oktober 2002 – beteilig-
        ten Brüder A. D. und R. D. trotz eines konkreten Hinweises
        des FSB vom März 2002 – wonach sie mit zwei weiteren
        Brüdern, davon einer in Deutschland wohnhaft, in die Vor-
        bereitung eines groß angelegten terroristischen Anschlags im
        Moskauer Stadtgebiet verwickelt seien – mehrfach mit Schen-
        genvisa und Reiseschutzpässen nach Deutschland einreisen
        konnten, darunter A. D. im Zeitraum vom 14. bis 22. Juli
        2002 nach Dresden, wobei er während dieses Aufenthalts
        nach geheimdienstlichen Informationen besagten Anschlag
        auf das Musicaltheater mitgeplant und hierbei unter anderem
        Telefonate nach Moskau zu konspirativen Wohnungen, die
        von den späteren Geiselnehmern genutzt wurden, geführt hat,
        und welche Sicherheitsmaßnahmen wurden aufgrund der kon-
        kreten Hinweise des russischen Sicherheitsdienstes getroffen
        vor dem Hintergrund – vergleiche „Stern“ Nr. 6/2004 und
        „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 28. Januar 2004 –, dass das Vi-
        sum nicht versagt wurde?
        Zu Frage 39:
        Hier muss zwischen dem so genannten „Reisebüro-
        verfahren“ und der Akzeptanz von Reiseschutzversiche-
        rungen getrennt werden. Ich verweise insoweit auf
        meine Antwort auf die Frage 38 des Kollegen Rose.
        Beim so genannten „Reisebüroverfahren“ handelte es
        sich um die Einreichung von gesammelten Visaanträgen
        bei der Deutschen Botschaft Kiew durch Reisebüros.
        Nach einer vom Auswärtigen Amt veranlassten Sonder-
        inspektion der Botschaft Kiew im Herbst 2000, darauf-
        hin weiterhin festgestellten Missbrauchsfällen insbeson-
        dere in der ersten Jahreshälfte 2001 sowie eines
        Erkenntnisberichts des BGS im Juni 2001 wurde die
        Botschaft Kiew mit Erlass des Auswärtigen Amts vom
        3. August 2001 angewiesen, das Reisebüroverfahren
        zum 1. Oktober 2001 einzustellen. Die Reiseschutzversi-
        cherungen wurden zunächst vom ADAC unter dem Na-
        men „Carnet de Touriste“ angeboten und garantierten
        – vereinfachend gesagt –, dass, wenn ein Ausländer die
        von ihm in Deutschland verursachten Kosten nicht be-
        gleichen konnte, die Versicherung für diese Kosten auf-
        kommen würde. Mit dem Versicherungsprodukt sollte
        das Visumverfahren für die deutschen Behörden sicherer
        und für den Antragsteller einfacher gemacht werden. Si-
        cherer für die deutschen Behörden, wie zum Beispiel die
        Sozialhilfeträger, weil sie sich bei von einem Ausländer
        verursachten und nicht beglichenen Kosten unmittelbar
        mit einer Versicherung in Verbindung setzen konnten.
        Und einfacher für den Antragsteller, weil er sich nicht
        um die individuelle Verpflichtungserklärung einer in
        Deutschland lebenden Gewährsperson bemühen musste.
        Nachdem die Bundesregierung entschieden hatte, das
        entsprechende Angebot des ADAC zu akzeptieren, war
        klar, dass auch vergleichbare Konkurrenzprodukte für
        eine Anerkennung infrage kamen. Zu diesem Thema ha-
        ben laufend Gespräche zwischen BMI und AA stattge-
        funden. Zum fraglichen Zeitpunkt gab es keine Hinweise
        auf Zweifel an der Seriosität des Anbieters der Versiche-
        rung mit dem Namen „Reiseschutzpass“. Nach Kenntnis
        der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen den
        Inhaber der Reise-Schutz AG im Juni 2002 wegen des
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        erdachts der Schleusung aus der Ukraine wurde die
        otschaft Kiew am 28. Juni 2002 angewiesen, Reise-
        chutzpässe ab sofort nicht mehr zu akzeptieren.
        Nach Bekanntwerden weiterer Missbrauchsfälle wur-
        en am 28. März 2003 dann alle Auslandsvertretungen
        ngewiesen, Reiseschutzversicherungen jedweder An-
        ieter nicht mehr als Ersatz einer Verpflichtungserklä-
        ung im Visumverfahren anzuerkennen.
        u Frage 40:
        Die Visa-Anträge der genannten Personen wurden
        on der Botschaft Moskau umfassend geprüft und, wie
        blich, auch mit den Datenbanken des Ausländerzentral-
        egisters sowie des Schengener Informationssystems ab-
        eglichen. Einträge zu den genannten Personen lagen bei
        eiden Datenbanken nicht vor. Es gab auch keine sons-
        igen Hinweise, die gegen eine Erteilung der Visa ge-
        prochen hätten.
        nlage 13
        Antwort
        er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des
        bgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck-
        ache 15/2460, Fragen 41 und 42):
        Wann wird der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph
        Fischer, den Erlass des AA vom 3. März 2000 betreffend Vi-
        sumverfahren bei den Auslandsvertretungen, der seit dem
        15. April 2003 mit Verpflichtungserklärung fortgilt und auf-
        grund dessen es zu Einschleusungen von Straftätern, Terroris-
        ten und Prostituierten gekommen sein soll, aufheben und wie
        wird das AA für eine sorgfältigere Überprüfung von Visa-
        angelegenheiten im Ausland – § 63 Abs. 3 Ausländergesetz –
        als bisher Sorge tragen?
        Trifft es zu, dass aufgrund der Ermittlungen des Bundes-
        grenzschutzes, BGS, des Bundeskriminalamtes und/oder der
        Landespolizei gegen einen Mitarbeiter des AA, der wegen des
        Verdachts der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit abgelöst
        wurde, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, in dem
        diesem 12 000 unrechtmäßige Visaerteilungen zur Last gelegt
        werden?
        u Frage 41:
        Die Bundesregierung prüft kontinuierlich das beste-
        ende Visumverfahren, um einerseits – im Interesse der
        esetzestreuen Visabewerber, und das ist die große
        ehrzahl, – ein möglichst unbürokratisches Verfahren
        u gewährleisten und andererseits immer neuen Verfah-
        en des Missbrauchs zu begegnen. Dabei arbeiten das
        uswärtige Amt sowie die Innenbehörden des Bundes
        nd der Länder untereinander ebenso wie mit den jewei-
        igen europäischen Partnern eng zusammen. Der Erlass
        om 3. März 2000 ist Bestandteil dieser kontinuierlichen
        eiterentwicklung. Bisher besteht kein Anlass, ihn
        urch einen neuen Grundsatzerlass abzulösen. Bei der
        isumerteilung bewegen sich unsere Botschaften und
        eneralkonsulate in einem Spannungsfeld: Einerseits
        at unser Land ein großes Interesse am regelmäßigen
        ersönlichen Austausch mit dem Ausland, sei es aus
        irtschaftlichen, kulturellen oder rein persönlichen
        ründen. Andererseits müssen wir den zahlreichen Ver-
        uchen der illegalen Einreise nach Deutschland und
        8002 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
        (A) )
        (B) )
        Europa effektiv begegnen und zudem unserer inneren Si-
        cherheit Rechnung tragen. Unbeschadet dessen wurde
        und wird das Visumverfahren kontinuierlich durch Er-
        lasse zu seinen Teilaspekten fortgeschrieben und an neue
        Entwicklungen angepasst.
        Zu Frage 42:
        Im Zusammenhang mit 12 000 Verdachtsfällen von
        Visumerschleichung wurde am 1. Dezember 2001 ein
        Angestellter des Auswärtigen Amts in die Frühverren-
        tung geschickt. Nach hiesiger Kenntnis hat die Staatsan-
        waltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren eröffnet.
        Über den Stand der Ermittlungen liegen keine Erkennt-
        nisse vor. Seit Mai 2002 hat sich die Deutsche Botschaft
        in Kiew von 16 in der Konsularabteilung beschäftigten
        Ortskräften getrennt.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
        Frage des Abgeordneten Reinhard Grindel (CDU/
        CSU) (Drucksache 15/2460, Frage 43):
        Wie viele Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregie-
        rung aufgrund der Tatbegehungsform der mittels Sichtver-
        merkserschleichung legendierten Schleusung im Zeitraum
        vom 3. März 2000 bis heute nach Deutschland eingereist und
        wie viele davon waren nach Kenntnis des BMI und des BGS
        Terroristen, Prostituierte, Schwarzarbeiter?
        Konkrete Zahlen zur Einreise von Ausländern mittels
        erschlichener Visa ab dem 3. März 2000 liegen der Bun-
        desregierung nicht vor. Der Phänomenbereich Sichtver-
        merkserschleichung ist für seine besondere Dunkelfeld-
        problematik bekannt. Lediglich nach Durchführung
        erfolgreicher Ermittlungen könnten dazu auf den Einzel-
        fall beschränkte Angaben gemacht werden. Zudem wer-
        den in der Polizeilichen Kriminalstatistik zwar Fallzah-
        len zur festgestellten unerlaubten Einreise, jedoch nicht
        zur Visaerschleichung im Speziellen registriert. Es kann
        daher nicht beantwortet werden, in welcher Anzahl tat-
        sächliche oder potenzielle Straftäter, Prostituierte oder
        Schwarzarbeiter unter falscher Angabe des im Rahmen
        des Visumverfahrens von den Auslandsvertretungen zu
        überprüfenden Reisezwecks Visa erhalten haben und da-
        mit nach Deutschland eingereist sind.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
        Frage des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/2460, Frage 44):
        Befürwortet die Bundesregierung die Einrichtung einer
        grenzüberschreitenden Ermittlungsgrupe zur Bekämpfung
        von Kinderprostitution an den Grenzen zu den EU-Beitritts-
        ländern Polen und Tschechische Republik?
        Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine abscheuli-
        che und auf das Schärfste zu verurteilende Straftat. Es ist
        daher ein ständiges Anliegen der Bundesregierung einer-
        seits Straftäter zu ermitteln und der Strafverfolgung zu-
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        uführen, andererseits durch Aufklärungskampagnen die
        evölkerung zu sensibilisieren und zur Mitwirkung bei
        er Bekämpfung dieses Delikts zu gewinnen. Das Bun-
        esinnenministerium arbeitet seit geraumer Zeit eng und
        ertrauensvoll mit den tschechischen und polnischen Be-
        örden zusammen. Seit März 2002 befasst sich eine ge-
        einsame trilaterale Arbeitsgruppe zwischen Deutsch-
        and, Polen und der Tschechischen Republik mit Fragen
        es Kindesmissbrauchs in grenznahen Gebieten. Auf
        nitiative des Bundesministeriums des Innern erfolgte
        udem die Einrichtung von Kontaktstellen zum Aus-
        ausch deliktspezifischer Informationen, Darüber hinaus
        esteht die Möglichkeit, über diese Kontaktstellen an-
        assbezogen gemeinsame Ermittlungsgruppen zu bilden.
        eteiligte Behörden sind neben den originär zuständigen
        ehörden der tschechischen Polizei, der bayerischen und
        ächsischen Landespolizei auch der Bundesgrenzschutz.
        ie Stärkung dieser grenzüberschreitenden polizeilichen
        usammenarbeit entspricht den Zielsetzungen des Ak-
        ionsplans „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
        exueller Gewalt und Ausbeutung“, den die Bundesre-
        ierung im Januar 2003 verabschiedet hat. Grundlage für
        ine derartige Zusammenarbeit ist der „Vertrag zwischen
        er Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen
        epublik über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden
        nd Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten“.
        nlage 16
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
        en der Abgeordneten Ursula Heinen (CDU/CSU)
        Drucksache 15/2460, Fragen 45 und 46):
        Wie steht der Bundesminister des Innern, Otto Schily, zu
        den Äußerungen, das Bundesamt für Verfassungsschutz
        müsse nach Berlin ziehen, wie dies zum Beispiel der Berliner
        Innensenator Dr. Ehrhart Körting in der Berliner „Bild“-Aus-
        gabe vom Montag, dem 2. Februar 2004, gefordert hat?
        Ist eine Zentralisierung von Sicherheitsaufgaben durch
        den Umzug des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskrimi-
        nalamtes und eventuell des Verfassungsschutzes geplant?
        u Frage 45:
        Die Forderung, das Bundesamt für Verfassungsschutz
        ach Berlin zu verlagern, ist eine politische Meinungs-
        ußerung, die vom Bundesinnenministerium nicht geteilt
        ird.
        u Frage 46:
        Derartige Zentralisierungspläne liegen nicht vor und
        ind auch nicht beabsichtigt.
        nlage 17
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
        bgeordneten Markus Meckel (SPD) (Druck-
        ache 15/2460, Frage 47):
        Welche Bemühungen hat die Bundesregierung in den letz-
        ten Monaten unternommen, um den Verbleib des möglicher-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 8003
        (A) )
        (B) )
        weise in Ungarn verschwundenen SED-Vermögens – „SED-
        Kaderkonten“ – zu ermitteln, und welche Ergebnisse haben
        diese Bemühungen bisher gebracht?
        Seit Ende September 2003 gibt es erstmals offizielle
        ungarische Äußerungen, wonach „mehrere Anzeichen
        darauf hinweisen, dass in der Zeit des Systemwechsels
        über die Ungarische Nationalbank verdächtige Konten-
        bewegungen, Geldüberweisungen getätigt wurden“.
        Weiter hat sich der Sprecher der Ungarischen National-
        bank in der ZDF Frontal 21-Sendung vom 16. Dezember
        2003 wie folgt geäußert: „Soviel wir wissen, kamen
        diese Gelder von DDR-Firmen. Sie flossen durch die
        Ungarische Nationalbank, und ihr Endziel waren west-
        europäische Geldinstitute in Österreich, der Schweiz,
        Liechtenstein und Luxemburg.“ Der Bundeskanzler hat
        im November 2003 mit seinem ungarischen Amtskolle-
        gen Medgyessy die Einrichtung einer deutsch-ungari-
        schen Kommission vereinbart. Diese hat den Auftrag, in
        einem Bericht an die Regierungschefs abschließend zu
        der Frage des möglicherweise in oder über Ungarn ver-
        schwundenen SED-Vermögens Stellung zu nehmen. Die
        Kommission unter Leitung der im ungarischen und
        deutschen Finanzministerium jeweils zuständigen
        Staatssekretäre wird am 24. Februar 2004 mit ihrer kon-
        stituierenden Sitzung die Arbeit aufnehmen. Die Ar-
        beitsergebnisse sollen den Regierungschefs innerhalb
        eines Jahres vorgelegt werden. Bundeskanzler und Bun-
        desregierung sind der ungarischen Regierung für die
        zugesagte Zusammenarbeit dankbar. Sie sind zuver-
        sichtlich, dass es Ungarn mit der erklärten politischen
        Bereitschaft zur gemeinsamen Aufarbeitung der Vor-
        kommnisse mit allen, den ungarischen Stellen und Be-
        hörden zur Verfügung stehenden Mitteln, vollkommen
        ernst ist. Es besteht daher die begründete Hoffnung, dass
        der Sachverhalt untersucht und noch in diesem Jahr auf-
        geklärt werden kann.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Druck-
        sache 15/2460, Fragen 48 und 49):
        Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen
        bzw. will sie ergreifen, damit die Ankündigung von EU-Er-
        weiterungskommissar Günter Verheugen, die bayerischen
        Grenzregionen zu Tschechien würden auch in der neuen För-
        derperiode ab 2007 Fördermittel aus dem EU-Strukturfonds
        erhalten und der Vorschlag der EU-Kommission für den künf-
        tigen EU-Haushalt werde eine „sehr deutliche Erhöhung“ bei
        den Strukturfonds vorsehen – vergleiche „Der neue Tag“ vom
        30. Januar 2004 –, auch Realität wird?
        Welche Auswirkungen hat die Ankündigung von EU-
        Kommissar Günter Verheugen, die bayerischen Grenzregio-
        nen zu Tschechien würden auch in der neuen Förderperiode
        ab 2007 Fördermittel aus dem EU-Strukturfonds erhalten
        – vergleiche „Der neue Tag“ vom 30. Januar 2004 –, für Pla-
        nungen zur zukünftigen Strukturpolitik des Bundes?
        Zu Frage 48:
        Die Europäische Kommission hat angekündigt, am
        18. Februar 2004 den 3. Bericht zum wirtschaftlichen
        und sozialen Zusammenhalt in der Gemeinschaft (so ge-
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        annter Kohäsionsbericht) vorzulegen, in dem sie ihre
        orschläge für die europäische Strukturforderung nach
        006 skizzieren will. Nach bisherigen Äußerungen aus
        er Kommission ist davon auszugehen, dass sie auch die
        ortführung von Maßnahmen im Bereich der grenzüber-
        chreitenden Zusammenarbeit befürworten wird. Die
        undesregierung spricht sich ihrerseits für eine nachhal-
        ige Konzentration der europäischen Förderung auf die
        edürftigsten Regionen in der erweiterten Union aus.
        ine Förderung außerhalb dieser Regionen ist nur bei
        orliegen besonderen europäischen Mehrwerts zu recht-
        ertigen. Diesen sieht die Bundesregierung bei der För-
        erung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit der
        egionen beiderseits der neuen Binnengrenzen der er-
        eiterten Gemeinschaft grundsätzlich gewährleistet und
        efürwortet daher deren Fortsetzung. Davon würden
        uch die bayerischen Grenzregionen zu Tschechien pro-
        itieren. In Bezug auf die Finanzausstattung der Struk-
        urfonds spricht die Bundesregierung sich dafür aus, die
        ördermaßnahmen in den neuen Mitgliedstaaten weitge-
        end durch Einsparungen in der alten Gemeinschaft zu
        inanzieren.
        u Frage 49:
        Die europäische Strukturförderung in den bayerischen
        renzregionen wird in der laufenden Förderperiode
        hne direkte finanzielle Beteiligung des Bundes abgewi-
        kelt. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer
        twaigen Fortführung der europäischen Förderung und
        er Strukturpolitik des Bundes ist insoweit nicht gege-
        en.
        nlage 19
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der
        bgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Druck-
        ache 15/2460, Fragen 50 und 51):
        Wie viele externe Berateraufträge wurden insgesamt im
        Zeitraum 1983 bis 1998 durch die Bundesministerien erteilt?
        Welche Erfolgskontrollen hat die Bundesregierung bei den
        in Frage 50 konkretisierten externen Berateraufträgen ange-
        wandt und wie wirkten sich die Ergebnisse auf die Gesamtent-
        lastung des Bundeshaushaltes aus?
        u Frage 50:
        Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
        DU/CSU-Fraktion (Bundestagsdrucksache 15/2365)
        usgeführt, haben alle Bundesregierungen der Politikbe-
        atung einen hohen Wert beigemessen. Eine EDV-ge-
        tützte Erhebung der erfragten Daten ist allerdings we-
        en der Verschiedenartigkeit der Aufträge nicht möglich.
        ie Datenlage der Zeit vor 1999 ist darüber hinaus unsi-
        her (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der
        itierten Kleinen Anfrage).
        u Frage 51:
        Hierzu verweise ich zunächst auf die gerade gegebene
        ntwort zu Frage Nr. 50. Eine verlässliche Aussage ist
        hne Kenntnis der konkreten Einzelfälle nicht möglich.
        8004 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
        (A) )
        (B) )
        Seit dem Regierungswechsel verfolgt die Bundesre-
        gierung für alle Formen der Aufgabenerledigung neue
        Ansätze, die sie im Rahmen des Programms „Moderner
        Staat – Moderne Verwaltung“ mit dem verstärkten Ein-
        satz neuer Steuerungsinstrumente wie der Kosten-Leis-
        tungs-Rechnung und dem Controlling umsetzt. Dazu
        gehört insbesondere auch das Instrument des Vertrags-
        controllings, das sowohl präventive Maßnahmen wie die
        Zentralisierung des Vertragsmanagements oder die Ein-
        führung und Umsetzung von Antikorruptionsgrundsät-
        zen als auch die nachträgliche Erfolgskontrolle durch die
        öffentliche Hand umfasst. Bei der Erfolgskontrolle von
        Beraterverträgen wird geprüft, ob und inwieweit der
        Vertrag erfüllt worden ist und welche Qualität das Er-
        gebnis aufweist. Diese Gütesicherung wird entweder
        durch die jeweiligen Vergabestellen oder durch die Leis-
        tungsempfänger selbst vorgenommen.
        Lassen Sie mich zusammenfassend ausführen: Die
        Bundesregierung hat den Reformstau der Vorgängerre-
        gierung beendet und viele neue Maßnahmen auf den
        Weg gebracht, die eine effizientere Erfolgskontrolle er-
        möglichen.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/2460, Fragen 52 und 53):
        Ist es richtig, wie es der Aufstellung der Bundesregierung
        in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/
        CSU „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bun-
        desregierung“, Bundestagsdrucksache 15/2458, zu entnehmen
        ist, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregie-
        rung, BPA, und das Bundesministerium für Umwelt, Natur-
        schutz und Reaktorsicherheit, BMU, seit 1998 keinen einzi-
        gen Beraterauftrag, keine Analyse und keine Studie – ab
        einem Auftragsvolumen von 50 000 Euro – vergeben haben?
        Haben das BPA und das BMU Berateraufträge, Analysen
        und Studien vergeben, die den in der Antwort aufgelisteten
        Verträgen der obersten und oberen Bundesbehörden ver-
        gleichbar sind, und, wenn ja, warum wurden diese in der Ant-
        wort nicht aufgeführt?
        Zu Frage 52:
        Der Beraterbegriff kann in der unterschiedlichsten
        Weise interpretiert werden. Um eine einheitliche Ant-
        wort zu gewährleisten, war Grundlage für die Antwort in
        der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion eine be-
        reits bei der Beantwortung früherer Fragen zugrunde ge-
        legte Definition, wonach unter Beratern Einzelpersonen
        oder Firmen verstanden werden, die auf vertraglicher
        Basis beratend tätig geworden sind. Nicht dazu gehören
        unter anderem Verträge zur Beantwortung von techni-
        schen und rechtlichen Fragestellungen, zur Beantwor-
        tung von Fragen durch Kommissionen sowie Verträge,
        in denen Nicht-Beratungsleistungen überwiegen. Unter
        dieser Prämisse haben mir Presse- und Informationsamt
        der Bundesregierung und Bundesministerium für Um-
        welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nochmals be-
        stätigt, seit 1998 keinen derartigen Beraterauftrag, keine
        Studie und keine Analyse im Sinne der Fragestellung
        vergeben zu haben.
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        u Frage 53:
        Die Frage ist zu verneinen.
        In diesem Zusammenhang ist noch Folgendes zu be-
        erken: Das BMU hat in dem genannten Zeitraum Auf-
        räge im Rahmen der im Einzelplan 16 veranschlagten
        mweltforschungsmittel vergeben, die mit den vom
        MBF nach verschiedenen Förderschwerpunkten der
        +E vergebenen Berateraufträgen, Analysen und Stu-
        ien (einschließlich Gutachten) vergleichbar scheinen.
        ierbei liegen jedoch gar keine Beraterverträge, sondern
        ielmehr Forschungsaufträge vor. Die Antwort der Bun-
        esregierung auf Ihre Kleine Anfrage war insoweit of-
        enbar weitergehend als gefragt ausgefallen, da sie auch
        orschungsaufträge des BMBF umfasste.
        nlage 21
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der
        bgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) (Drucksa-
        he 15/2460, Fragen 54 und 55):
        Ist es richtig, dass die Namen der erfolgreichen Bieter aller
        europaweit ausgeschriebenen Aufträge an externe Berater der
        Bundesregierung im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden
        und damit der öffentlichen Kenntnisnahme unterliegen, und,
        wenn ja, warum weigert sich die Bundesregierung in ihrer
        Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
        „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesre-
        gierung“, Bundestagsdrucksache 15/2458, dem Deutschen
        Bundestag die Namen mitzuteilen?
        Ist es richtig, dass alle erfolglosen Bieter einer öffentli-
        chen Ausschreibung Kenntnis über den erfolgreichen Bieter
        und den Preis des Auftrages erlangen oder erlangen können,
        und, wenn ja, warum weigert sich die Bundesregierung in ih-
        rer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/
        CSU „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bun-
        desregierung“, Bundestagsdrucksache 15/2458, dem Deut-
        schen Bundestag die Namen mitzuteilen?
        u Frage 54:
        Von einer Weigerung kann keine Rede sein. Selbst-
        erständlich hält sich die Bundesregierung an die Veröf-
        entlichungspflichten im Amtsblatt der EU.
        So muss der Auftraggeber gemäß § 28 a der Verdin-
        ungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) in öffent-
        icher Bekanntmachung Angaben zum vergebenen Auf-
        rag machen, wenn er einen Dienstleistungsauftrag
        ergeben hat, dessen Auftragswert den EU-Schwellen-
        ert überschreitet (130 000 Euro bei obersten Bundes-
        ehörden und 200 000 Euro bei nachgeordneten Behör-
        en). Unter anderem ist dabei auch der Name des
        uftragnehmers bekannt zu machen. Dies gilt jedoch
        icht für andere Aufträge, zum Beispiel solche, deren
        uftragswert die EU-Schwellen nicht überschreitet. Die
        uftragnehmer müssen vorher schon wissen können,
        orauf sie sich bei öffentlichen Aufträgen einlassen.
        Die angegebene Veröffentlichung auf diesem Wege
        etrifft nur einen begrenzten Kreis von Auftragnehmern.
        ie Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung er-
        asst nur Auftragsvolumen ab 130 000 Euro bei Bundes-
        inisterien und 200 000 Euro bei nachgeordneten Be-
        örden. Eine gebündelte firmenbezogene Darstellung
        hrer Geschäftspartner durch die Bundesregierung hat
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 8005
        (A) (C)
        (B) )
        durchaus eine andere Qualität als die vereinzelte Darstel-
        lung im Amtsblatt der EU.
        Zu Frage 55:
        Ja. Das Informationsrecht erfolgloser Angebotskon-
        kurrenten gibt der Bundesregierung aber kein allgemei-
        nes Veröffentlichungsrecht. Dies ist kein vergleichbarer
        Sachverhalt, der für die allgemeine Veröffentlichung von
        internen vertragsbezogenen Daten spricht. Insoweit wird
        auf die Antwort zu Frage 54 verwiesen.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
        Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU) (Druck-
        sache 15/2460, Frage 56):
        Welches Auftragsvolumen haben – vergleiche Antwort der
        Bundesregierung auf die Fragen 30 bis 33 in der Kleinen An-
        Wie viele ehemalige Beschäftigte der Arbeitsämter, die
        jetzt zur Zollverwaltung gehören und sich mit der Verfolgung
        von Schwarzarbeit beschäftigen sollen, sind bereits auf die-
        sem Gebiet voll einsatzfähig – „Frankfurter Rundschau on-
        line“ vom 28. Januar 2004 – und wie viele befinden sich noch
        in der Weiterbildung?
        Im Rahmen der Bündelung der Zuständigkeit für die
        Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäfti-
        gung bei der Zollverwaltung sind durch das Dritte Ge-
        setz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
        (Hartz III) zum l. Januar 2004 rund 2 600 Beschäftigte
        der Arbeitsmarktinspektionen der Bundesanstalt für Ar-
        beit in die Zollverwaltung übergeleitet worden.
        Die Beschäftigten können aufgrund ihrer umfangrei-
        chen Erfahrungen und Kenntnisse die bisher wahrge-
        nommenen Tätigkeiten – Prüfungen und Ermittlungen
        ohne vollzugspolizeiliche Aufgaben – auch weiterhin in
        der Zollverwaltung wahrnehmen. Sie sind einsatzfähig
        und bedürfen für die Wahrnehmung ihrer fachlichen
        Aufgaben keiner Weiterbildung. Um den Belangen der
        frage der Fraktion der CDU/CSU „Vergabepraxis und Kosten
        externer Beratung der Bundesregierung“ auf Bundestags-
        drucksache 15/2458 – der zwischen dem BPA und der Agentur
        Zum goldenen Hirschen Berlin GmbH geschlossene Rahmen-
        vertrag über die Entwicklung von Kommunikationsstrategien
        zu zentralen Politikfeldern und die sieben vom BMU mit der
        Agentur abgeschlossenen Verträge?
        Zum Volumen der in der Antwort der Bundesregie-
        rung zu Frage 33 genannten sieben vom Bundesministe-
        rium für Naturschutz, Umwelt und Reaktorsicherheit mit
        der Agentur „Zum goldenen Hirschen“ vergebenen Auf-
        träge vermag ich Ihnen in öffentlicher Sitzung keine An-
        gaben zu machen. Ich verweise insoweit auf die Antwort
        der Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage
        der Fraktion der CDU/CSU.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
        (Drucksache 15/2460, Frage 57):
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        igensicherung gerecht zu werden, sollen die bisherigen
        eschäftigten der Bundesanstalt für Arbeit einen zwei-
        öchigen Lehrgang „Einführung in die vereinfachte Ei-
        ensicherung, vereinfachtes Einsatztraining, Waffenlose
        elbstverteidigung und Einsatztechniken in vereinfach-
        er Form und Einführung in das Vollzugsrecht“ absol-
        ieren. Bis Ende Juni werden alle Betroffenen am Ei-
        ensicherungslehrgang teilgenommen haben. Um keine
        rüflücken entstehen zu lassen, erstreckt sich die ge-
        amte Schulungsmaßnahme über einen Zeitraum von
        ehreren Monaten. Eine Eigensicherungsschulung vor
        insatz im Außenbereich – wie ursprünglich vorgese-
        en – konnte wegen der Kürze der Vorbereitungszeit
        icht erfolgen. Die neuen Beschäftigten müssen aller-
        ings weitergebildet werden, wenn sie Polizeivollzugs-
        ufgaben oder sonstige spezielle Aufgaben wie die
        icherung von Daten auf Computern, Vermögensab-
        chöpfung usw. übernehmen sollen. Auch die hierfür er-
        orderlichen Fortbildungen werden über einen längeren
        eitraum durchgeführt. Damit bleibt die Funktionsfähig-
        eit des Arbeitsbereiches sichergestellt.
        50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
        90. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23