Protokoll:
15090

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 15

  • date_rangeSitzungsnummer: 90

  • date_rangeDatum: 11. Februar 2004

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:35 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/90 Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Tagesordnungspunkt 2: kungen MdlAnfr 3 Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos Antw PStSekr’in Simone Probst BMU . . . . . ZusFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . Streichung des Staatsziels „gleiche Lebens- verhältnisse“ aus dem Grundgesetz MdlAnfr 6 Petra Pau fraktionslos Antw PStSekr Alfred Hartenbach BMJ . . . . . ZusFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . 7968 D 7969 B 7969 B 7969 D 7970 A 7970 B 7970 C 7974 A 7974 C 7975 B 7975 C 7975 D Deutscher B Stenografisch 90. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Gustav Herzog SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . P l i M H A Z Z Z Z D E c 7965 A 7965 B 7966 C 7966 C 7966 D 7967 A 7967 D 7968 A 7968 C Fragestunde (Drucksache 15/2460) . . . . . . . . . . . . . . . . 7970 C undestag er Bericht ung 11. Februar 2004 t : robleme bei der Konzentration der Verede- ungswirtschaft in bestimmten Regionen wie n Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dlAnfr 1, 2 ans-Michael Goldmann FDP ntw PStSekr Matthias Berninger BMVEL . usFr Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . usFr Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . usFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . usFr Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . inschränkung unnötiger Röntgenuntersu- hungen zur Vermeidung von Krebserkran- 7970 D 7971 B 7972 D 7973 B 7973 C Maßnahmenpaket in Form eines so genannten Grenzgürtelprogramms für die Grenzregionen II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 zu den EU-Beitrittsländern zur Abwehr nega- tiver Folgen der EU-Osterweiterung MdlAnfr 7 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . ZusFr Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . ZusFr Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Änderungen bei der geplanten Novellierung bzw. Vereinfachung des Vergaberechts, dies- bezügliche eventuell unterschiedliche Vorstel- lungen von Bundesarbeits- und Bundesver- kehrsministerium MdlAnfr 8 Gitta Connemann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . ZusFr Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . Abbruch der Ausbildung für angehende Flug- zeugführer und Waffensystemoffiziere; wei- tere vorgesehene Truppenreduzierungen MdlAnfr 11 Gero Storjohann CDU/CSU Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . ZusFr Gero Storjohann CDU/CSU . . . . . . . . Rechtsgrundlage und Wiederaufnahme der von der NATO ausgesetzten Operation Active Endeavour MdlAnfr 12 Petra Pau fraktionslos Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . ZusFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . Auslegung des Begriffs „Beratervertrag“ bei den vom Bundesgesundheitsministerium ab- geschlossenen Beraterverträgen MdlAnfr 16 Dr. Heinrich L. Kolb FDP Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . ZusFr Otto Fricke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Kosten für den Sachverständigenrat beim Bundesgesundheitsministerium in den ver- gangenen vier Jahren MdlAnfr 17 Dr. Heinrich L. Kolb FDP Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z E d D M D A B Z Z Z K m M D A B Z Z Z K K M I A B I d M I A B Z Z Z R H t S F g M V A Z 7976 A 7976 B 7977 A 7977 B 7977 C 7978 A 7978 C 7979 A 7979 B 7979 D 7980 B 7980 C 7981 A 7981 B usFr Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . ventuelle finanzielle Zuwendungen seitens es Bundesgesundheitsministeriums für Prof. r. Lauterbach dlAnfr 18 aniel Bahr (Münster) FDP ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . usFr Otto Fricke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . osten der Beratung des Bundesgesundheits- inisteriums durch Professoren dlAnfr 19 aniel Bahr (Münster) FDP ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . usFr Eckart von Klaeden CDU/CSU. . . . . . usFr Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . osten für die Beratertätigkeit der Rürup- ommission dlAnfr 20 na Lenke FDP ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nanspruchnahme von externen Beratern urch untergeordnete Behörden dlAnfr 21 na Lenke FDP ntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Ina Lenke FDP. . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . usFr Otto Fricke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . ealisierung der Neu- und Ausbaustrecke alle/Leipzig–Erfurt–Nürnberg sowie Wei- erentwicklung der „Mitte-Deutschland- chienenverbindung“ und Einhaltung des ertigstellungstermins 2008 der „Sachsenma- istrale“ dlAnfr 23, 24 olkmar Uwe Vogel CDU/CSU ntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . usFr Volkmar Uwe Vogel CDU/CSU . . . . . 7981 C 7981 D 7982 A 7982 C 7982 D 7982 D 7983 A 7983 D 7983 D 7984 B 7984 B 7984 C 7984 D 7985 A 7985 B 7985 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 III Unterschiede beim jährlichen Antrags- und Zusagevolumen für die Altschuldenhilfe im Stadtumbau Ost in den Bundesländern MdlAnfr 25 Henry Nitzsche CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . ZusFr Henry Nitzsche CDU/CSU . . . . . . . . . Öffnung von derzeit nur für den PKW-Ver- kehr zugelassenen Grenzübergängen zu Polen und Tschechien auch für den regionalen Wirt- schaftslastverkehr MdlAnfr 30 Michael Kretschmer CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . ZusFr Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . ZusFr Ulrich Adam CDU/CSU . . . . . . . . . . . Noch nicht angelaufene Programme der Bun- desregierung im Bereich Forschung und Ent- wicklung MdlAnfr 31 Michael Kretschmer CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . ZusFr Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . Anzahl der keine Ausbildungsplätze zur Ver- fügung stellenden Betriebe MdlAnfr 32 Matthäus Strebl CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . ZusFr Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . Belegung der im Ausland ausbildenden Be- triebe mit einer Ausbildungsplatzabgabe MdlAnfr 33 Matthäus Strebl CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . Deutsche Visaerteilungspraxis in der Ukraine MdlAnfr 36 Reinhard Grindel CDU/CSU Antw Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . Z D E d N M D A Z Z N A L A V t P g M H A m A E k A e H M G A A Z f g z M E A H 7986 A 7986 B 7987 B 7987 C 7988 B 7988 C 7988 D 7989 B 7989 C 7989 D 7990 A 7990 C 7991 A 7991 D 7992 A usFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rstellung eines privaten „Reiseschutzpasses“ urch das Auswärtige Amt ohne weitere achprüfungen dlAnfr 37 r. Klaus Rose CDU/CSU ntw Kerstin Müller, Staatsministerin AA. . . usFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . usFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ergabe von Beraterverträgen ab einem Auf- ragsvolumen von 50 000 Euro durch das resse- und Informationsamt der Bundesre- ierung in den letzten fünf Jahren, Kosten dlAnfr 4, 5 artmut Schauerte CDU/CSU ntw Béla Anda, Chef des Presse- und Infor- ationsamtes der Bunderregierung . . . . . . . . nlage 3 ventuelle Vergrößerung des Bundeswehr- ontingents in Kunduz; Unterschiedliche ussagen zur Existenz einer Verwaltungsver- inbarung über die Standortschießanlage akedahl dlAnfr 9, 10 ünther Friedrich Nolting FDP ntw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . nlage 4 ahl jugendlicher Staftäter, die in den letzten ünf Jahren im Rahmen der „Erlebnispädago- ik“ ins Ausland geschickt wurden, Kosten; ukünftige Handhabung dlAnfr 13, 14 rnst Hinsken CDU/CSU ntw PStSekr’in Christel Riemann- anewinckel BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7992 C 7992 D 7993 A 7994 C 7995 C 7997 A 7997 C 7997 C 7998 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 Anlage 5 Zunahme der Prostitution an der deutsch- tschechischen und der deutsch-polnischen Grenze nach der EU-Erweiterung MdlAnfr15 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr’in Christel Riemann- Hanewinckel BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Falle einer weltweiten Ausbreitung der so ge- nannten Vogelgrippe MdlAnfr 22 Gitta Connemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Erteilung der Gesehensvermerke für indispo- nible Maßnahmen des Bundesverkehrswege- plans in Sachsen MdlAnfr 26 Dr. Peter Jahr CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . Anlage 8 Beibehaltung aller Maßnahmen des Bundes- verkehrswegeplans trotz fehlender Mautein- nahmen MdlAnfr 27 Dr. Peter Jahr CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Eventuelle Beeinträchtigung der Interessen des Bundes wegen der Tätigkeit des Staatsse- kretärs Dr. Overhaus im Aufsichtsrat der Tele- kom einerseits und seiner Tätigkeit als Staats- sekretär andererseits; Kompensierung des Ausfalls der Mauteinnahmen zur Finanzie- rung von Verkehrswegeinvestitionen MdlAnfr 28, 29 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . A E b b M J A A U p M D A A K h d d r i t s M D A A A A l l A V M H A A A c d M R A 7998 D 7999 A 7999 B 7999 D 7999 D7999 D nlage 10 xistenz eines unabhängigen Status von Ti- et; Thematisierung der tibetischen Situation ei Besuchen in China dlAnfr 34, 35 ürgen Koppelin FDP ntw Kerstin Müller, Staatsministerin AA. . . nlage 11 nterbindung des Verkaufs der „Reiseschutz- ässe“ der Reise-Schutz-AG im Ausland dlAnfr 38 r. Klaus Rose CDU/CSU ntw Kerstin Müller, Staatsministerin AA. . . nlage 12 enntnis des Auswärtigen Amts über den ge- äuften Missbrauch bei der Visumerteilung in er Deutschen Botschaft in Kiew im Rahmen es so genannten Reisebüroverfahrens; Ein- eise zweier an der Planung der Geiselnahme m Moskauer Musicaltheater „Nord-Ost“ be- eiligten Brüder mit Schengen-Visa und Rei- eschutzpässen nach Deutschland dlAnfr 39, 40 r. Hans-Peter Uhl CDU/CSU ntw Kerstin Müller, Staatsministerin AA. . . nlage 13 ufhebung des Erlasses des Auswärtigen mts über das Visumverfahren bei den Aus- andsvertretungen; Strafrechtliches Ermitt- ungsverfahren gegen einen Mitarbeiter des uswärtigen Amts wegen unrechtmäßiger isaerteilungen dlAnfr 41, 42 artmut Koschyk CDU/CSU ntw Kerstin Müller, Staatsministerin AA. . . nlage 14 nzahl der mittels Sichtvermerkserschlei- hung nach Deutschland eingereisten Auslän- er dlAnfr 43 einhard Grindel CDU/CSU ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 8000 A 8000 C 8000 D 8001 C 8002 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 V Anlage 15 Einrichtung einer grenzüberschreitenden Er- mittlungsgruppe zur Bekämpfung der Kinder- prostitution an den Grenzen zu den EU-Bei- trittsländern Polen und Tschechische Republik Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . Anlage 20 Angaben zu den vom Presse- und Informati- onsamt der Bundesregierung und dem Bun- 8003 D MdlAnfr 44 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . Anlage 16 Haltung des Bundesinnenministers zu den Äußerungen des Berliner Innensenators über einen Umzug des Bundesamts für Verfas- sungsschutz nach Berlin; Zentralisierung von Sicherheitsaufgaben durch den Umzug des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskrimi- nalamtes und des Verfassungsschutzes nach Berlin MdlAnfr 45, 46 Ursula Heinen CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . Anlage 17 Ermittlung des Verbleibs von SED-Vermögen MdlAnfr 47 Markus Meckel SPD Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . Anlage 18 Fördermittel für die bayerischen Grenzregio- nen zu Tschechien aus dem EU-Strukturfonds ab 2007 MdlAnfr 48, 49 Georg Girisch CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . Anlage 19 Zahl der von 1983 bis 1998 durch Bundesmi- nisterien erteilten externen Berateraufträge; Erfolgskontrollen und Auswirkungen der Er- gebnisse auf die Gesamtentlastung des Bun- deshaushalts MdlAnfr 50, 51 Dr. Elke Leonhard SPD d v D M K A A M r B M D A A A u u l ü s s d M M A A Z b S n M D A 8002 B 8002 C 8002 D 8003 B esumweltministerium vergebenen Berater- erträgen, Analysen und Studien in rucksache 15/2458 dlAnfr 52, 53 arl-Josef Laumann (CDU/CSU) ntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . nlage 21 itteilung der Namen der Bieter bei allen eu- opaweit ausgeschriebenen Aufträgen der undesregierung dlAnfr 54, 55 agmar Wöhrl CDU/CSU ntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . nlage 22 uftragsvolumen des zwischen dem Presse- nd Informationsamt der Bundesregierung nd der Agentur Zum goldenen Hirschen Ber- in GmbH geschlossenen Rahmenvertrags ber die Entwicklung von Kommunikations- trategien zu zentralen Politikfeldern und der ieben vom Bundesumweltministerium mit er Agentur abgeschlossenen Verträge dlAnfr 56 ax Straubinger CDU/CSU ntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . nlage 23 ahl der ehemaligen Beschäftigten der Ar- eitsämter, die sich der Verfolgung von chwarzarbeit widmen sollen bzw. sich in ei- er derartigen Ausbildung befinden dlAnfr 57 r. Gesine Lötzsch fraktionslos ntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 8004 A 8004 C 8005 A 8005 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7965 (A) ) (B) ) 90. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7997 (A) ) (B) ) An wen sind die Aufträge vergeben worden? Halbjahr 2004 geplanten Ausdehnung der Projektarbeit sache 15/2458, nicht erfasst worden sind? c irca 220 Bundeswehrangehörige. Bei der für das erste Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Béla Anda auf die Fragen des Abge- ordneten Hartmut Schauerte (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2460, Fragen 4 und 5): Welche Beraterverträge, Studien und Analysen – ab einem Auftragsvolumen von 50 000 Euro – zu welchen Kosten hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, BPA, in den vergangenen fünf Jahren in Auftrag gegeben, die in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage 5 der Kleinen An- frage der Fraktion der CDU/CSU „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung“, Bundestagsdruck- Z n h B d s B s m t Z t g S A d F ( Z F t D B w u 2 s g z g K K z n F Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 11.02.2004 Burchardt, Ulla SPD 11.02.2004 Dümpe-Krüger, Jutta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.02.2004 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 11.02.2004 Hartnagel, Anke SPD 11.02.2004 Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.02.2004 Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 11.02.2004 Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 11.02.2004 Otto (Godern), Eberhard FDP 11.02.2004 Rauber, Helmut CDU/CSU 11.02.2004* Schewe-Gerigk, Irmingard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.02.2004 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.02.2004 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 11.02.2004 Welt, Jochen SPD 11.02.2004 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 11.02.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht u Frage 4: Grundlage für die Beantwortung der genannten Klei- en Anfrage war eine bereits bei der Beantwortung frü- erer Fragen zugrunde gelegte Definition, wonach unter eratern Einzelpersonen oder Firmen verstanden wer- en, die auf vertraglicher Basis beratend tätig geworden ind. Nicht dazu gehören unter anderem Verträge zur eantwortung von technischen und rechtlichen Frage- tellungen, zur Beantwortung von Fragen durch Kom- issionen sowie Verträge, in denen Nicht-Beratungsleis- ungen überwiegen. u Frage 5: Unter dieser Prämisse hat das Presse- und Informa- ionsamt der Bundesregierung seit 1998 keinen derarti- en Beratervertrag, keine Studie und keine Analyse im inne der Fragestellung vergeben. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die ragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting FDP) (Drucksache 15/2460, Fragen 9 und 10): Trifft es zu, dass die Bundesregierung zum jetzigen Zeit- punkt eine Erhöhung des Bundeswehrkontingentes in Kunduz über das bisher bestehende Maß hinaus plant, und, wenn ja, mit welcher Begründung wird diese Aufstockung vorgenom- men? Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Existenz der Verwaltungsvereinbarung, die auch die Standortschießanlage Hakedahl in der Anlage aufführt, in der Antwort des Parla- mentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Vertei- digung Hans Georg Wagner vom 19. Mai 2003 auf meine schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 15/1040 ver- neint und dann in einem Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 13. Januar 2004 – AZ: 33-61-00/10- R II 4 – doch bestätigt wurde? u Frage 9: Die Bundesregierung hat am 15. Oktober 2003 die ortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffne- er deutscher Streitkräfte am ISAF-Einsatz beschlossen. ies wurde durch die Mandatserteilung des Deutschen undestages am 24. Oktober 2003 bestätigt. Dabei urde festgelegt, dass zur Wahrnehmung der bisherigen nd erweiterten Aufgaben ISAF insgesamt bis zu 250 Soldaten, davon bis zu 450 Soldaten für das Ein- atzgebiet des ISAF PRT Pilot-Projektes Kunduz ein- esetzt werden können. Am 24. Oktober 2003 verlegte unächst ein Vorauskommando des DEU Einsatzkontin- entes in Stärke von 27 Bundeswehrangehörigen nach unduz. Der weitere Aufwuchs des Kontingentes in unduz wird im Wesentlichen durch die Lageeinschät- ung des Kontingentführers bestimmt und richtet sich ach den für die Auftragsdurchführung erforderlichen ähigkeiten. Derzeit beträgt die Stärke des Kontingentes 7998 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 (A) ) (B) ) des PRT Pilot-Projektes Kunduz auf das gesamte Ein- satzgebiet wird ein lage- und aufgabenabhängiger Auf- wuchs erforderlich sein, der sich aber innerhalb der man- datierten Personalobergrenze von bis zu 450 Bundes- wehrangehörigen bewegen wird. Zu Frage 10: Bei der Erarbeitung der Antwort vom 19. Mai 2003 wurde von den zuständigen Referaten und Abteilungen im Bundesministerium der Verteidigung nicht beachtet, dass die Standortschießanlage Hakedahl in der von Ihnen zitierten Bundesratsdrucksache zunächst in einer der zahlreichen Anlagen erwähnt wird. Es wurde offen- bar sogleich auf die rechtliche Wirkung der Bundesrats- drucksache bezogen auf die Standortschießanlage abge- stellt. Insoweit erfasste die damalige Antwort die Formalien der Bundesratsdrucksache nicht und Ihre heu- tige Frage gibt mir Gelegenheit, dieses nachzutragen. Die von Ihnen damals zitierte Bundesratsdrucksache umfasst den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkom- mens zum NATO-Truppenstatut und zu weiteren Über- einkünften. Dort sind in Anlagen alle von den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften verzeichnet. Auf eine ständige Aktualisierung dieser Anlagen wird jedoch aus Gründen der Verwaltungsökonomie verzichtet. Insoweit ist es richtig, dass die Standortschießanlage Hakedahl noch immer in der entsprechenden Anlage genannt wird wie auch das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut noch immer in Kraft ist. Bezogen auf die auch schon bei der damaligen Antwort betrachteten rechtlichen Wir- kung des Zusatzabkommens und seiner Anlagen ist es jedoch so, dass die Regelungen einschließlich der Ver- waltungsvereinbarung, auf die Sie abgestellt hatten, durch die zwischenzeitliche Aufgabe der Nutzung durch die in Deutschland stationierten ausländischen Streit- kräfte in Bezug auf die Standortschießanlage Hakedahl hinfällig geworden war. Die ehemalige Standortschieß- anlage Hakedahl wurde zunächst von den britischen und anschließend von den niederländischen Streitkräften ge- nutzt. Nach Beendigung der Nutzung durch die Nieder- lande gaben diese die Liegenschaft am 3. August 1994 an das zuständige Bundesvermögensamt zurück, das die Liegenschaft dem Allgemeinen Grundvermögen zu- führte. Insoweit bestand zum Zeitpunkt Ihrer damaligen Frage keine rechtswirksame Verwaltungsvereinbarung und bedurfte es weder der von Ihnen damals nachgefrag- ten Kündigung noch einer Freigabeerklärung der NATO oder des Bundesministeriums der Verteidigung. Im Er- gebnis bedeutet dies, dass einzelne Liegenschaften noch immer vom Wortlaut des Regelwerkes erfasst sind, ob- wohl dieses durch eine zwischenzeitliche Aufgabe der Nutzung einer einzelnen Liegenschaft durch die auslän- dischen Streitkräfte dort keine Wirkung mehr entfaltet. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Christel Riemann- Hanewinckel auf die Fragen des Abgeordneten Ernst H u Z z h L ti n r J d e u g S B f Z g d s ö lä d s w w r I d A H a n im g h u A d H H g (C (D insken (CDU/CSU) (Drucksache 15/2460, Fragen 13 nd 14): Wie viele jugendliche Straftäter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung über „Erlebnispädagogik“ in den letzten fünf Jahren ins Ausland verschickt und auf welchen Betrag beliefen sich die Kosten hierfür? Plant die Bundesregierung eine Abschaffung der Ver- schickungsprogramme jugendlicher Straftäter ins Ausland und, wenn nein, warum nicht? u Frage 13: Der Bundesregierung liegen keine Daten über die An- ahl jugendlicher Straftäter, die im Rahmen von Jugend- ilfemaßnahmen im Ausland betreut werden, vor. Diese eistungsform wird über die Kinder- und Jugendhilfesta- stik nicht gesondert erfasst. Nach der Kompetenzord- ung des Grundgesetzes ist die Umsetzung und Finanzie- ung der Aufgaben im Bereich der Kinder- und ugendhilfe eine Angelegenheit der Jugendbehörden in en Ländern. Im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung ntscheiden die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- nd Jugendhilfe – die Kreise und kreisfreien Städte – auf- rund einer individuellen Hilfeplanung nach § 36 GB VIII über die geeignete und notwendige Hilfe. Der undesregierung liegen aus diesem Grunde auch keine In- ormationen über die Kosten für solche Maßnahmen vor. u Frage 14: Die Bundesregierung führt keine „Verschickungspro- ramme“ für jugendliche Straftäter durch. Die Entschei- ungen über die Durchführung von Intensivpädagogi- chen Maßnahmen liegt bei den örtlichen Trägern der ffentlichen Jugendhilfe. Es gab in letzter Zeit spektaku- re Einzelfälle. Ein generelles Verbot erscheint aus kin- er- und jugendpolitischen Gründen nicht angemessen, da ich gut geführte Projekte als sehr erfolgreich für die Ent- icklung schwer gestörter Kinder und Jugendlicher er- iesen haben. Die Bundesregierung prüft zurzeit Ände- ungsvorschläge zum SGB VIII, wonach künftig solche ntensivpädagogischen Projekte grundsätzlich im Inland urchgeführt werden sollen. Auslandsprojekte sind als usnahmefälle besonders begründungsbedürftig. Der ilfeverlauf soll künftig stärker vom zuständigen Jugend- mt überprüft werden. Als Träger solcher Projekte sollen ur noch solche in Betracht kommen, die Einrichtungen Inland betreiben und damit der Heimaufsicht unterlie- en. Sie sollen sich verpflichten, das Recht des Aufent- altsstaates zu beachten und mit den dortigen Behörden nd den Deutschen Vertretungen zusammen zu arbeiten. nlage 5 Antwort er Parl. Staatssekretärin Christel Riemann- anewinckel auf die Frage des Abgeordneten Klaus ofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 15/2460, Fra- e 15): Wird nach Auffassung der Bundesregierung die Prostitu- tion an der deutsch-tschechischen und der deutsch-polnischen Grenze nach der EU-Osterweiterung zunehmen und, wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7999 (A) ) (B) ) In Deutschland sind weder Angebot noch Kauf sexu- eller Dienstleistungen zwischen Erwachsenen grundsätz- lich strafbar. Mit Einführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutions- gesetz – ProstG) im Jahre 2002 wurde der Rechtschutz der Prostituierten in Deutschland verbessert. Klargestellt wurde unter anderem, dass der Kauf sexueller Dienst- leistungen kein sittenwidriges Geschäft ist. Da in der freiwilligen Prostitution Erwachsener kein rechts- oder sittenwidriges Verhalten zu sehen ist, ist auch eine Bekämpfung der Prostitution an sich an der deutsch- tschechischen und der deutsch-polnischen Grenze nicht geboten. Zu bekämpfen ist gegebenenfalls die im Zu- sammenhang mit der Prostitution durchaus auftretende Begleitkriminalität (Zuhälterei, Nichteinhaltung von Sperrbezirken, et cetera). Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Frage der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2460, Frage 22): Trifft es zu, dass in Deutschland kein verbindlicher Plan für den Ernstfall eines weltweiten Seuchenzuges der so ge- nannten Vogelgrippe existiert, obwohl das Problem seit Jahr- zehnten bekannt ist – vergleiche „Stern“, 5. Februar 2004, Seite 30/31 –, und, wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Marion Caspers-Merk, vom 27. Januar 2004 auf meine schriftliche Frage 50 vom 20. Januar 2004 auf Bundestagsdrucksache 15/2443, die besagt, dass die Bundes- regierung bereits vor einem Jahr Maßnahmen zur Überwa- chung und zum Schutz der Bevölkerung ergriffen habe? Eine Bund-Länder-Expertengruppe unter Beteiligung des Robert Koch-Instituts (RKI) hat einen In- fluenzapandemieplan für Deutschland vorgelegt, der ge- genwärtig in der Abstimmung mit den Ländern, die für seine Umsetzung zuständig sind, und den Bundesres- sorts ist. Die Bundesregierung hat, wie bereits in der Antwort auf Ihre schriftliche Frage vom Januar darge- legt, bereits vor Ausbruch der Geflügelpest Maßnahmen zum Schutz vor der Influenza ergriffen. Diese Maßnah- men, die im Einzelnen dargelegt wurden, sind bei Aus- bruch der Geflügelpest vor einem Jahr um weitere Maß- nahmen ergänzt worden, die ebenfalls genannt wurden. Der Pandemieplan ist Ausdruck der weiteren kontinuier- lichen Befassung der Bundesregierung mit diesem wich- tigen Thema und bietet den Ländern Unterstützung für weitere Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Drucksache 15/2460, Frage 26): Für wie viele indisponible Maßnahmen – so genannte Alt- maßnahmen – des Bundesverkehrswegeplanes ist der Gese- hensvermerk im Freistaat Sachsen durch die Bundesregierung bisher nicht erteilt worden und wann ist mit diesen Vermerken zu rechnen? B d ( h f E m w w p ( i e F n z k w s f s d v s P m S n A d F ( I i r L P d Ü m h F A d A ( (C (D Entwurfsunterlagen für den Neu- und Ausbau von undesfernstraßen (Streckenentwürfe) sind dem Bun- esministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen BMVBW) von den Ländern zur Erteilung des Gese- ensvermerkes vorzulegen, wenn die auf den Bund ent- allenden Bau- und Grunderwerbskosten 10 Millionen uro erreichen bzw. überschreiten. Der Gesehensver- erk kann im Einzellfall jedoch erst erteilt werden, enn die Entwurfsunterlagen vollständig vorgelegt urden. Von den insgesamt 39 „laufenden und fest dis- onierten Vorhaben“ des Bundesverkehrswegeplans BVWP) 2003 im Freistaat Sachsen konnte bisher bei nsgesamt acht Maßnahmen noch kein Gesehensvermerk rteilt werden, da seitens der Straßenbauverwaltung des reistaates Sachsen die hierfür notwendigen Unterlagen och nicht vorgelegt wurden. Dem BMVBW vorliegende Entwurfsunterlagen, die u den „neuen Vorhaben“ des BVWP 2003 gehören, onnten größtenteils noch nicht abschließend bearbeitet erden. In diesen Fällen hat das BMVBW das Sächsi- che Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit aufge- ordert, noch fehlende Entwurfsbestandteile (zum Bei- piel FFH-Verträglichkeitsprüfungen) vorzulegen. Da ie notwendigen Unterlagen jedoch bisher noch nicht orgelegt wurden, ist derzeit auch die Erteilung des Ge- ehensvermerkes nicht möglich. Zu anders lautenden resseartikeln vom 17. Januar 2004 hat das BMVBW it Schreiben vom 20. Januar 2004 an das Sächsische taatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Stellung ge- ommen. nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die rage des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) Drucksache 15/2460, Frage 27): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass durch die feh- lenden Mauteinnahmen keine Maßnahmen des Bundesver- kehrswegeplanes infrage gestellt sind? Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 ist ein nvestitionsrahmenplan mit dem Zeithorizont 2015. Er st wie seine Vorgänger kein Investitions- oder Finanzie- ungsprogramm. Der BVWP legt, abgesehen von seiner aufzeit, keine Realisierungszeitpunkte für einzelne rojekte fest. Durch die fehlenden Mauteinnahmen wer- en keine Maßnahmen des BVWP infrage gestellt. Im brigen soll die zeitliche Verschiebung der LKW-Maut öglichst nicht zulasten der Verkehrsinfrastruktur ge- en. Die Bundesregierung ist sich der Dringlichkeit der inanzierung bewusst und arbeitet an Lösungen. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des bgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) Drucksache 15/2460, Fragen 28 und 29): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die gleich- zeitige Tätigkeit des Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen, BMF, Dr. Manfred Overhaus im Aufsichtsrat 8000 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 (A) ) (B) ) der Deutschen Telekom AG, einer Gesellschafterin von Toll Collect, und der DB AG einerseits und als Haushaltsstaatssek- retär im BMF andererseits mit der Verpflichtung, Risiken und Schäden für die Bundesrepublik Deutschland aus dem Vertrag mit Toll Collect zu minimieren und auf optimalen Mittelein- satz bei Investitionen zu drängen, die Interessen des Bundes beeinträchtigen kann? Wie gedenkt die Bundesregierung, den Ausfall von Mauteinnahmen zur Finanzierung von Verkehrswegeinvesti- tionen zu kompensieren? Zu Frage 28: Nein. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Herr Staatssekretär Dr. Overhaus seit dem 10. Januar 2003 ein Aufsichtsratmandat bei der Deutschen Bahn AG nicht mehr ausübt. Zu Frage 29: Die Bundesregierung ist sich der Dringlichkeit der Fi- nanzierung von Verkehrswegeinvestitionen bewusst und arbeitet an Lösungen. Die zeitliche Verschiebung der LKW-Maut soll möglichst nicht zulasten der Verkehrsin- frastruktur gehen. Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Druck- sache 15/2460, Fragen 34 und 35): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Tibet seinen unabhängigen Status verloren hat und zu einem Teil Chinas geworden ist? Haben der Bundeskanzler oder Mitglieder der Bundes- regierung bei ihren Besuchen in China auch die Situation in Tibet angesprochen? Zu Frage 34: In Übereinstimmung mit der gesamten Staatenge- meinschaft betrachtet die Bundesregierung Tibet als Teil des chinesischen Staatenverbandes. Die Bundesregie- rung hat ihre Position zur Tibet-Frage ausführlich wäh- rend der Anhörung zu Tibet in der 13. Wahlperiode am 19. Juni 1995 dargestellt. Diese gilt unverändert weiter. Dort hat sie zum völkerrechtlichen Status Tibets nach eingehender völkerrechtlicher Prüfung folgende Auffas- sung vertreten: Selbst wenn Tibet in der wechselvollen Geschichte vorübergehend die Voraussetzung eines un- abhängigen Staates erfüllt haben sollte – dies ist aus völ- kerrechtlicher Sicht weder eindeutig zu belegen noch zu widerlegen – bleibt festzuhalten, dass Tibet auch zu die- sem Zeitpunkt die völkerrechtliche Anerkennung als Staat durch die Staatengemeinschaft versagt blieb. Wie oben ausgeführt, betrachtet daher die Bundesregierung Übereinstimmung mit der gesamten Staatengemein- schaft Tibet als Teil des chinesischen Staatenverbandes. Allerdings kann sich Tibet mit guten Gründen auf tradi- tionelle, historisch belegbare Autonomierechte berufen. Die Bundesregierung unterstützt vor diesem Hintergrund den tibetischen Anspruch auf Autonomie, insbesondere im kulturellen und religiösen Bereich, als adäquaten Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des tibetischen V s R a Z m d g A d A s f g f g K A r b E B 3 z s J I S w g a b A c V n A d A s (C (D olkes. Ein Recht Tibets auf Lösung aus dem chinesi- chen Staatsverband wird in Übereinstimmung mit der echtsüberzeugung der Staatengemeinschaft damit nicht nerkannt. u Frage 35: Die Situation in Tibet wird in politischen Gesprächen it der chinesischen Führung sowohl seitens der Bun- esregierung als auch seitens der EU kontinuierlich an- esprochen. nlage 11 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des bgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2460, Frage 38): Wann hat das AA durch seine Auslandsvertretungen vom nicht zulässigen Verkauf der Reiseschutzpässe der Reise- Schutz AG im Ausland unter anderem durch Schleuser und organisierte Kriminalität erfahren und zu welchem Zeitpunkt wurde – nach Daten aufgegliedert, unter anderem nach Kiew, Tiflis, Minsk und Moskau – diese Praxis unterbunden? Hier muss zwischen dem sogenannten „Reisebürover- ahren“ und der Akzeptanz von Reiseschutzversicherun- en getrennt werden. Beim so genannten „Reisebürover- ahren“ handelte es sich um die Einreichung von esammelten Visaanträgen bei der Deutschen Botschaft iew durch Reisebüros. Nach einer vom Auswärtigen mt veranlassten Sonderinspektion im Herbst 2000, da- aufhin weiterhin festgestellten Missbrauchsfällen ins- esondere in der ersten Jahreshälfte 2001 sowie eines rkenntnisberichts des BGS im Juni 2001 wurde die otschaft Kiew mit Erlass des Auswärtigen Amts vom . August 2001 angewiesen, das Reisebüroverfahren um 1. Oktober 2001 einzustellen. Bezüglich der Reise- chutzversicherungen erhielt die Bundesregierung im uni 2002 Kenntnis von der Eröffnung eines gegen den nhaber der Reise-Schutz AG wegen des Verdachts der chleusung aus der Ukraine. Daraufhin hat das Aus- ärtige Amt die Botschaft Kiew am 28. Juni 2002 an- ewiesen, Reiseschutzpässe ab sofort nicht mehr zu kzeptieren. Nach dem Bekanntwerden weiterer Miss- rauchsfälle wurden am 28. März 2003 dann alle uslandsvertretungen angewiesen, Reiseschutzversi- herungen jedweder Anbieter nicht mehr als Ersatz einer erpflichtungserklärung im Visumverfahren anzuerken- en. nlage 12 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des bgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2460, Fragen 39 und 40): Wann erhielt das AA – vergleiche „Stern“ Nr. 6/2004 und „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 28. Januar 2004 – erstmals Kenntnis von gehäuftem Missbrauch bei der Visumserteilung und/oder Schleusertum in der Deutschen Botschaft in Kiew im Rahmen des so genannten Reisebüroverfahrens bzw. der Vorlage einer Reiseschutzversicherung – Reiseschutzpass der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 8001 (A) ) (B) ) Reise-Schutz AG bzw. Carnet de Touriste des ADAC – und welche Konsequenzen wurden – mit Angabe des dazwischen verstrichenen Zeitraums – hieraus gezogen? Wie erklärt sich die Bundesregierung den Vorfall, dass nach Erkenntnissen des russischen Sicherheitsdienstes FSB die bei der Planung der Geiselnahme im Moskauer Musical- theater „Nord-Ost“ – vom 23. bis 26. Oktober 2002 – beteilig- ten Brüder A. D. und R. D. trotz eines konkreten Hinweises des FSB vom März 2002 – wonach sie mit zwei weiteren Brüdern, davon einer in Deutschland wohnhaft, in die Vor- bereitung eines groß angelegten terroristischen Anschlags im Moskauer Stadtgebiet verwickelt seien – mehrfach mit Schen- genvisa und Reiseschutzpässen nach Deutschland einreisen konnten, darunter A. D. im Zeitraum vom 14. bis 22. Juli 2002 nach Dresden, wobei er während dieses Aufenthalts nach geheimdienstlichen Informationen besagten Anschlag auf das Musicaltheater mitgeplant und hierbei unter anderem Telefonate nach Moskau zu konspirativen Wohnungen, die von den späteren Geiselnehmern genutzt wurden, geführt hat, und welche Sicherheitsmaßnahmen wurden aufgrund der kon- kreten Hinweise des russischen Sicherheitsdienstes getroffen vor dem Hintergrund – vergleiche „Stern“ Nr. 6/2004 und „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 28. Januar 2004 –, dass das Vi- sum nicht versagt wurde? Zu Frage 39: Hier muss zwischen dem so genannten „Reisebüro- verfahren“ und der Akzeptanz von Reiseschutzversiche- rungen getrennt werden. Ich verweise insoweit auf meine Antwort auf die Frage 38 des Kollegen Rose. Beim so genannten „Reisebüroverfahren“ handelte es sich um die Einreichung von gesammelten Visaanträgen bei der Deutschen Botschaft Kiew durch Reisebüros. Nach einer vom Auswärtigen Amt veranlassten Sonder- inspektion der Botschaft Kiew im Herbst 2000, darauf- hin weiterhin festgestellten Missbrauchsfällen insbeson- dere in der ersten Jahreshälfte 2001 sowie eines Erkenntnisberichts des BGS im Juni 2001 wurde die Botschaft Kiew mit Erlass des Auswärtigen Amts vom 3. August 2001 angewiesen, das Reisebüroverfahren zum 1. Oktober 2001 einzustellen. Die Reiseschutzversi- cherungen wurden zunächst vom ADAC unter dem Na- men „Carnet de Touriste“ angeboten und garantierten – vereinfachend gesagt –, dass, wenn ein Ausländer die von ihm in Deutschland verursachten Kosten nicht be- gleichen konnte, die Versicherung für diese Kosten auf- kommen würde. Mit dem Versicherungsprodukt sollte das Visumverfahren für die deutschen Behörden sicherer und für den Antragsteller einfacher gemacht werden. Si- cherer für die deutschen Behörden, wie zum Beispiel die Sozialhilfeträger, weil sie sich bei von einem Ausländer verursachten und nicht beglichenen Kosten unmittelbar mit einer Versicherung in Verbindung setzen konnten. Und einfacher für den Antragsteller, weil er sich nicht um die individuelle Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Gewährsperson bemühen musste. Nachdem die Bundesregierung entschieden hatte, das entsprechende Angebot des ADAC zu akzeptieren, war klar, dass auch vergleichbare Konkurrenzprodukte für eine Anerkennung infrage kamen. Zu diesem Thema ha- ben laufend Gespräche zwischen BMI und AA stattge- funden. Zum fraglichen Zeitpunkt gab es keine Hinweise auf Zweifel an der Seriosität des Anbieters der Versiche- rung mit dem Namen „Reiseschutzpass“. Nach Kenntnis der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Inhaber der Reise-Schutz AG im Juni 2002 wegen des V B s d a b r Z v ü r g b t s A d A s Z h g M z r A u l v W d V G h p w G s (C (D erdachts der Schleusung aus der Ukraine wurde die otschaft Kiew am 28. Juni 2002 angewiesen, Reise- chutzpässe ab sofort nicht mehr zu akzeptieren. Nach Bekanntwerden weiterer Missbrauchsfälle wur- en am 28. März 2003 dann alle Auslandsvertretungen ngewiesen, Reiseschutzversicherungen jedweder An- ieter nicht mehr als Ersatz einer Verpflichtungserklä- ung im Visumverfahren anzuerkennen. u Frage 40: Die Visa-Anträge der genannten Personen wurden on der Botschaft Moskau umfassend geprüft und, wie blich, auch mit den Datenbanken des Ausländerzentral- egisters sowie des Schengener Informationssystems ab- eglichen. Einträge zu den genannten Personen lagen bei eiden Datenbanken nicht vor. Es gab auch keine sons- igen Hinweise, die gegen eine Erteilung der Visa ge- prochen hätten. nlage 13 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des bgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2460, Fragen 41 und 42): Wann wird der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, den Erlass des AA vom 3. März 2000 betreffend Vi- sumverfahren bei den Auslandsvertretungen, der seit dem 15. April 2003 mit Verpflichtungserklärung fortgilt und auf- grund dessen es zu Einschleusungen von Straftätern, Terroris- ten und Prostituierten gekommen sein soll, aufheben und wie wird das AA für eine sorgfältigere Überprüfung von Visa- angelegenheiten im Ausland – § 63 Abs. 3 Ausländergesetz – als bisher Sorge tragen? Trifft es zu, dass aufgrund der Ermittlungen des Bundes- grenzschutzes, BGS, des Bundeskriminalamtes und/oder der Landespolizei gegen einen Mitarbeiter des AA, der wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit abgelöst wurde, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, in dem diesem 12 000 unrechtmäßige Visaerteilungen zur Last gelegt werden? u Frage 41: Die Bundesregierung prüft kontinuierlich das beste- ende Visumverfahren, um einerseits – im Interesse der esetzestreuen Visabewerber, und das ist die große ehrzahl, – ein möglichst unbürokratisches Verfahren u gewährleisten und andererseits immer neuen Verfah- en des Missbrauchs zu begegnen. Dabei arbeiten das uswärtige Amt sowie die Innenbehörden des Bundes nd der Länder untereinander ebenso wie mit den jewei- igen europäischen Partnern eng zusammen. Der Erlass om 3. März 2000 ist Bestandteil dieser kontinuierlichen eiterentwicklung. Bisher besteht kein Anlass, ihn urch einen neuen Grundsatzerlass abzulösen. Bei der isumerteilung bewegen sich unsere Botschaften und eneralkonsulate in einem Spannungsfeld: Einerseits at unser Land ein großes Interesse am regelmäßigen ersönlichen Austausch mit dem Ausland, sei es aus irtschaftlichen, kulturellen oder rein persönlichen ründen. Andererseits müssen wir den zahlreichen Ver- uchen der illegalen Einreise nach Deutschland und 8002 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 (A) ) (B) ) Europa effektiv begegnen und zudem unserer inneren Si- cherheit Rechnung tragen. Unbeschadet dessen wurde und wird das Visumverfahren kontinuierlich durch Er- lasse zu seinen Teilaspekten fortgeschrieben und an neue Entwicklungen angepasst. Zu Frage 42: Im Zusammenhang mit 12 000 Verdachtsfällen von Visumerschleichung wurde am 1. Dezember 2001 ein Angestellter des Auswärtigen Amts in die Frühverren- tung geschickt. Nach hiesiger Kenntnis hat die Staatsan- waltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Über den Stand der Ermittlungen liegen keine Erkennt- nisse vor. Seit Mai 2002 hat sich die Deutsche Botschaft in Kiew von 16 in der Konsularabteilung beschäftigten Ortskräften getrennt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Reinhard Grindel (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2460, Frage 43): Wie viele Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregie- rung aufgrund der Tatbegehungsform der mittels Sichtver- merkserschleichung legendierten Schleusung im Zeitraum vom 3. März 2000 bis heute nach Deutschland eingereist und wie viele davon waren nach Kenntnis des BMI und des BGS Terroristen, Prostituierte, Schwarzarbeiter? Konkrete Zahlen zur Einreise von Ausländern mittels erschlichener Visa ab dem 3. März 2000 liegen der Bun- desregierung nicht vor. Der Phänomenbereich Sichtver- merkserschleichung ist für seine besondere Dunkelfeld- problematik bekannt. Lediglich nach Durchführung erfolgreicher Ermittlungen könnten dazu auf den Einzel- fall beschränkte Angaben gemacht werden. Zudem wer- den in der Polizeilichen Kriminalstatistik zwar Fallzah- len zur festgestellten unerlaubten Einreise, jedoch nicht zur Visaerschleichung im Speziellen registriert. Es kann daher nicht beantwortet werden, in welcher Anzahl tat- sächliche oder potenzielle Straftäter, Prostituierte oder Schwarzarbeiter unter falscher Angabe des im Rahmen des Visumverfahrens von den Auslandsvertretungen zu überprüfenden Reisezwecks Visa erhalten haben und da- mit nach Deutschland eingereist sind. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 15/2460, Frage 44): Befürwortet die Bundesregierung die Einrichtung einer grenzüberschreitenden Ermittlungsgrupe zur Bekämpfung von Kinderprostitution an den Grenzen zu den EU-Beitritts- ländern Polen und Tschechische Republik? Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine abscheuli- che und auf das Schärfste zu verurteilende Straftat. Es ist daher ein ständiges Anliegen der Bundesregierung einer- seits Straftäter zu ermitteln und der Strafverfolgung zu- z B d d v h m l d I z t b l B B s D Z t s g e d R u A d g ( Z n ä w Z s A d A s (C (D uführen, andererseits durch Aufklärungskampagnen die evölkerung zu sensibilisieren und zur Mitwirkung bei er Bekämpfung dieses Delikts zu gewinnen. Das Bun- esinnenministerium arbeitet seit geraumer Zeit eng und ertrauensvoll mit den tschechischen und polnischen Be- örden zusammen. Seit März 2002 befasst sich eine ge- einsame trilaterale Arbeitsgruppe zwischen Deutsch- and, Polen und der Tschechischen Republik mit Fragen es Kindesmissbrauchs in grenznahen Gebieten. Auf nitiative des Bundesministeriums des Innern erfolgte udem die Einrichtung von Kontaktstellen zum Aus- ausch deliktspezifischer Informationen, Darüber hinaus esteht die Möglichkeit, über diese Kontaktstellen an- assbezogen gemeinsame Ermittlungsgruppen zu bilden. eteiligte Behörden sind neben den originär zuständigen ehörden der tschechischen Polizei, der bayerischen und ächsischen Landespolizei auch der Bundesgrenzschutz. ie Stärkung dieser grenzüberschreitenden polizeilichen usammenarbeit entspricht den Zielsetzungen des Ak- ionsplans „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor exueller Gewalt und Ausbeutung“, den die Bundesre- ierung im Januar 2003 verabschiedet hat. Grundlage für ine derartige Zusammenarbeit ist der „Vertrag zwischen er Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen epublik über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden nd Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten“. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en der Abgeordneten Ursula Heinen (CDU/CSU) Drucksache 15/2460, Fragen 45 und 46): Wie steht der Bundesminister des Innern, Otto Schily, zu den Äußerungen, das Bundesamt für Verfassungsschutz müsse nach Berlin ziehen, wie dies zum Beispiel der Berliner Innensenator Dr. Ehrhart Körting in der Berliner „Bild“-Aus- gabe vom Montag, dem 2. Februar 2004, gefordert hat? Ist eine Zentralisierung von Sicherheitsaufgaben durch den Umzug des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskrimi- nalamtes und eventuell des Verfassungsschutzes geplant? u Frage 45: Die Forderung, das Bundesamt für Verfassungsschutz ach Berlin zu verlagern, ist eine politische Meinungs- ußerung, die vom Bundesinnenministerium nicht geteilt ird. u Frage 46: Derartige Zentralisierungspläne liegen nicht vor und ind auch nicht beabsichtigt. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des bgeordneten Markus Meckel (SPD) (Druck- ache 15/2460, Frage 47): Welche Bemühungen hat die Bundesregierung in den letz- ten Monaten unternommen, um den Verbleib des möglicher- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 8003 (A) ) (B) ) weise in Ungarn verschwundenen SED-Vermögens – „SED- Kaderkonten“ – zu ermitteln, und welche Ergebnisse haben diese Bemühungen bisher gebracht? Seit Ende September 2003 gibt es erstmals offizielle ungarische Äußerungen, wonach „mehrere Anzeichen darauf hinweisen, dass in der Zeit des Systemwechsels über die Ungarische Nationalbank verdächtige Konten- bewegungen, Geldüberweisungen getätigt wurden“. Weiter hat sich der Sprecher der Ungarischen National- bank in der ZDF Frontal 21-Sendung vom 16. Dezember 2003 wie folgt geäußert: „Soviel wir wissen, kamen diese Gelder von DDR-Firmen. Sie flossen durch die Ungarische Nationalbank, und ihr Endziel waren west- europäische Geldinstitute in Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg.“ Der Bundeskanzler hat im November 2003 mit seinem ungarischen Amtskolle- gen Medgyessy die Einrichtung einer deutsch-ungari- schen Kommission vereinbart. Diese hat den Auftrag, in einem Bericht an die Regierungschefs abschließend zu der Frage des möglicherweise in oder über Ungarn ver- schwundenen SED-Vermögens Stellung zu nehmen. Die Kommission unter Leitung der im ungarischen und deutschen Finanzministerium jeweils zuständigen Staatssekretäre wird am 24. Februar 2004 mit ihrer kon- stituierenden Sitzung die Arbeit aufnehmen. Die Ar- beitsergebnisse sollen den Regierungschefs innerhalb eines Jahres vorgelegt werden. Bundeskanzler und Bun- desregierung sind der ungarischen Regierung für die zugesagte Zusammenarbeit dankbar. Sie sind zuver- sichtlich, dass es Ungarn mit der erklärten politischen Bereitschaft zur gemeinsamen Aufarbeitung der Vor- kommnisse mit allen, den ungarischen Stellen und Be- hörden zur Verfügung stehenden Mitteln, vollkommen ernst ist. Es besteht daher die begründete Hoffnung, dass der Sachverhalt untersucht und noch in diesem Jahr auf- geklärt werden kann. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2460, Fragen 48 und 49): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. will sie ergreifen, damit die Ankündigung von EU-Er- weiterungskommissar Günter Verheugen, die bayerischen Grenzregionen zu Tschechien würden auch in der neuen För- derperiode ab 2007 Fördermittel aus dem EU-Strukturfonds erhalten und der Vorschlag der EU-Kommission für den künf- tigen EU-Haushalt werde eine „sehr deutliche Erhöhung“ bei den Strukturfonds vorsehen – vergleiche „Der neue Tag“ vom 30. Januar 2004 –, auch Realität wird? Welche Auswirkungen hat die Ankündigung von EU- Kommissar Günter Verheugen, die bayerischen Grenzregio- nen zu Tschechien würden auch in der neuen Förderperiode ab 2007 Fördermittel aus dem EU-Strukturfonds erhalten – vergleiche „Der neue Tag“ vom 30. Januar 2004 –, für Pla- nungen zur zukünftigen Strukturpolitik des Bundes? Zu Frage 48: Die Europäische Kommission hat angekündigt, am 18. Februar 2004 den 3. Bericht zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Gemeinschaft (so ge- n V 2 d F s B t b E V f d R w b a f t F h f Z G o c e d b A d A s Z C a r s g D c z Z A o (C (D annter Kohäsionsbericht) vorzulegen, in dem sie ihre orschläge für die europäische Strukturforderung nach 006 skizzieren will. Nach bisherigen Äußerungen aus er Kommission ist davon auszugehen, dass sie auch die ortführung von Maßnahmen im Bereich der grenzüber- chreitenden Zusammenarbeit befürworten wird. Die undesregierung spricht sich ihrerseits für eine nachhal- ige Konzentration der europäischen Förderung auf die edürftigsten Regionen in der erweiterten Union aus. ine Förderung außerhalb dieser Regionen ist nur bei orliegen besonderen europäischen Mehrwerts zu recht- ertigen. Diesen sieht die Bundesregierung bei der För- erung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit der egionen beiderseits der neuen Binnengrenzen der er- eiterten Gemeinschaft grundsätzlich gewährleistet und efürwortet daher deren Fortsetzung. Davon würden uch die bayerischen Grenzregionen zu Tschechien pro- itieren. In Bezug auf die Finanzausstattung der Struk- urfonds spricht die Bundesregierung sich dafür aus, die ördermaßnahmen in den neuen Mitgliedstaaten weitge- end durch Einsparungen in der alten Gemeinschaft zu inanzieren. u Frage 49: Die europäische Strukturförderung in den bayerischen renzregionen wird in der laufenden Förderperiode hne direkte finanzielle Beteiligung des Bundes abgewi- kelt. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer twaigen Fortführung der europäischen Förderung und er Strukturpolitik des Bundes ist insoweit nicht gege- en. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der bgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Druck- ache 15/2460, Fragen 50 und 51): Wie viele externe Berateraufträge wurden insgesamt im Zeitraum 1983 bis 1998 durch die Bundesministerien erteilt? Welche Erfolgskontrollen hat die Bundesregierung bei den in Frage 50 konkretisierten externen Berateraufträgen ange- wandt und wie wirkten sich die Ergebnisse auf die Gesamtent- lastung des Bundeshaushaltes aus? u Frage 50: Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der DU/CSU-Fraktion (Bundestagsdrucksache 15/2365) usgeführt, haben alle Bundesregierungen der Politikbe- atung einen hohen Wert beigemessen. Eine EDV-ge- tützte Erhebung der erfragten Daten ist allerdings we- en der Verschiedenartigkeit der Aufträge nicht möglich. ie Datenlage der Zeit vor 1999 ist darüber hinaus unsi- her (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der itierten Kleinen Anfrage). u Frage 51: Hierzu verweise ich zunächst auf die gerade gegebene ntwort zu Frage Nr. 50. Eine verlässliche Aussage ist hne Kenntnis der konkreten Einzelfälle nicht möglich. 8004 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 (A) ) (B) ) Seit dem Regierungswechsel verfolgt die Bundesre- gierung für alle Formen der Aufgabenerledigung neue Ansätze, die sie im Rahmen des Programms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ mit dem verstärkten Ein- satz neuer Steuerungsinstrumente wie der Kosten-Leis- tungs-Rechnung und dem Controlling umsetzt. Dazu gehört insbesondere auch das Instrument des Vertrags- controllings, das sowohl präventive Maßnahmen wie die Zentralisierung des Vertragsmanagements oder die Ein- führung und Umsetzung von Antikorruptionsgrundsät- zen als auch die nachträgliche Erfolgskontrolle durch die öffentliche Hand umfasst. Bei der Erfolgskontrolle von Beraterverträgen wird geprüft, ob und inwieweit der Vertrag erfüllt worden ist und welche Qualität das Er- gebnis aufweist. Diese Gütesicherung wird entweder durch die jeweiligen Vergabestellen oder durch die Leis- tungsempfänger selbst vorgenommen. Lassen Sie mich zusammenfassend ausführen: Die Bundesregierung hat den Reformstau der Vorgängerre- gierung beendet und viele neue Maßnahmen auf den Weg gebracht, die eine effizientere Erfolgskontrolle er- möglichen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/CSU) (Drucksache 15/2460, Fragen 52 und 53): Ist es richtig, wie es der Aufstellung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bun- desregierung“, Bundestagsdrucksache 15/2458, zu entnehmen ist, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregie- rung, BPA, und das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, BMU, seit 1998 keinen einzi- gen Beraterauftrag, keine Analyse und keine Studie – ab einem Auftragsvolumen von 50 000 Euro – vergeben haben? Haben das BPA und das BMU Berateraufträge, Analysen und Studien vergeben, die den in der Antwort aufgelisteten Verträgen der obersten und oberen Bundesbehörden ver- gleichbar sind, und, wenn ja, warum wurden diese in der Ant- wort nicht aufgeführt? Zu Frage 52: Der Beraterbegriff kann in der unterschiedlichsten Weise interpretiert werden. Um eine einheitliche Ant- wort zu gewährleisten, war Grundlage für die Antwort in der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion eine be- reits bei der Beantwortung früherer Fragen zugrunde ge- legte Definition, wonach unter Beratern Einzelpersonen oder Firmen verstanden werden, die auf vertraglicher Basis beratend tätig geworden sind. Nicht dazu gehören unter anderem Verträge zur Beantwortung von techni- schen und rechtlichen Fragestellungen, zur Beantwor- tung von Fragen durch Kommissionen sowie Verträge, in denen Nicht-Beratungsleistungen überwiegen. Unter dieser Prämisse haben mir Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und Bundesministerium für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nochmals be- stätigt, seit 1998 keinen derartigen Beraterauftrag, keine Studie und keine Analyse im Sinne der Fragestellung vergeben zu haben. Z m t U B F d H v d f F A d A c Z v f g l t v w b d A n A A w b D f m h i (C (D u Frage 53: Die Frage ist zu verneinen. In diesem Zusammenhang ist noch Folgendes zu be- erken: Das BMU hat in dem genannten Zeitraum Auf- räge im Rahmen der im Einzelplan 16 veranschlagten mweltforschungsmittel vergeben, die mit den vom MBF nach verschiedenen Förderschwerpunkten der +E vergebenen Berateraufträgen, Analysen und Stu- ien (einschließlich Gutachten) vergleichbar scheinen. ierbei liegen jedoch gar keine Beraterverträge, sondern ielmehr Forschungsaufträge vor. Die Antwort der Bun- esregierung auf Ihre Kleine Anfrage war insoweit of- enbar weitergehend als gefragt ausgefallen, da sie auch orschungsaufträge des BMBF umfasste. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der bgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) (Drucksa- he 15/2460, Fragen 54 und 55): Ist es richtig, dass die Namen der erfolgreichen Bieter aller europaweit ausgeschriebenen Aufträge an externe Berater der Bundesregierung im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und damit der öffentlichen Kenntnisnahme unterliegen, und, wenn ja, warum weigert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesre- gierung“, Bundestagsdrucksache 15/2458, dem Deutschen Bundestag die Namen mitzuteilen? Ist es richtig, dass alle erfolglosen Bieter einer öffentli- chen Ausschreibung Kenntnis über den erfolgreichen Bieter und den Preis des Auftrages erlangen oder erlangen können, und, wenn ja, warum weigert sich die Bundesregierung in ih- rer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bun- desregierung“, Bundestagsdrucksache 15/2458, dem Deut- schen Bundestag die Namen mitzuteilen? u Frage 54: Von einer Weigerung kann keine Rede sein. Selbst- erständlich hält sich die Bundesregierung an die Veröf- entlichungspflichten im Amtsblatt der EU. So muss der Auftraggeber gemäß § 28 a der Verdin- ungsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) in öffent- icher Bekanntmachung Angaben zum vergebenen Auf- rag machen, wenn er einen Dienstleistungsauftrag ergeben hat, dessen Auftragswert den EU-Schwellen- ert überschreitet (130 000 Euro bei obersten Bundes- ehörden und 200 000 Euro bei nachgeordneten Behör- en). Unter anderem ist dabei auch der Name des uftragnehmers bekannt zu machen. Dies gilt jedoch icht für andere Aufträge, zum Beispiel solche, deren uftragswert die EU-Schwellen nicht überschreitet. Die uftragnehmer müssen vorher schon wissen können, orauf sie sich bei öffentlichen Aufträgen einlassen. Die angegebene Veröffentlichung auf diesem Wege etrifft nur einen begrenzten Kreis von Auftragnehmern. ie Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung er- asst nur Auftragsvolumen ab 130 000 Euro bei Bundes- inisterien und 200 000 Euro bei nachgeordneten Be- örden. Eine gebündelte firmenbezogene Darstellung hrer Geschäftspartner durch die Bundesregierung hat Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 8005 (A) (C) (B) ) durchaus eine andere Qualität als die vereinzelte Darstel- lung im Amtsblatt der EU. Zu Frage 55: Ja. Das Informationsrecht erfolgloser Angebotskon- kurrenten gibt der Bundesregierung aber kein allgemei- nes Veröffentlichungsrecht. Dies ist kein vergleichbarer Sachverhalt, der für die allgemeine Veröffentlichung von internen vertragsbezogenen Daten spricht. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 54 verwiesen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Abgeordneten Max Straubinger (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2460, Frage 56): Welches Auftragsvolumen haben – vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 30 bis 33 in der Kleinen An- Wie viele ehemalige Beschäftigte der Arbeitsämter, die jetzt zur Zollverwaltung gehören und sich mit der Verfolgung von Schwarzarbeit beschäftigen sollen, sind bereits auf die- sem Gebiet voll einsatzfähig – „Frankfurter Rundschau on- line“ vom 28. Januar 2004 – und wie viele befinden sich noch in der Weiterbildung? Im Rahmen der Bündelung der Zuständigkeit für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäfti- gung bei der Zollverwaltung sind durch das Dritte Ge- setz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) zum l. Januar 2004 rund 2 600 Beschäftigte der Arbeitsmarktinspektionen der Bundesanstalt für Ar- beit in die Zollverwaltung übergeleitet worden. Die Beschäftigten können aufgrund ihrer umfangrei- chen Erfahrungen und Kenntnisse die bisher wahrge- nommenen Tätigkeiten – Prüfungen und Ermittlungen ohne vollzugspolizeiliche Aufgaben – auch weiterhin in der Zollverwaltung wahrnehmen. Sie sind einsatzfähig und bedürfen für die Wahrnehmung ihrer fachlichen Aufgaben keiner Weiterbildung. Um den Belangen der frage der Fraktion der CDU/CSU „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung“ auf Bundestags- drucksache 15/2458 – der zwischen dem BPA und der Agentur Zum goldenen Hirschen Berlin GmbH geschlossene Rahmen- vertrag über die Entwicklung von Kommunikationsstrategien zu zentralen Politikfeldern und die sieben vom BMU mit der Agentur abgeschlossenen Verträge? Zum Volumen der in der Antwort der Bundesregie- rung zu Frage 33 genannten sieben vom Bundesministe- rium für Naturschutz, Umwelt und Reaktorsicherheit mit der Agentur „Zum goldenen Hirschen“ vergebenen Auf- träge vermag ich Ihnen in öffentlicher Sitzung keine An- gaben zu machen. Ich verweise insoweit auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) (Drucksache 15/2460, Frage 57): E B w g S t v g P s m E h n d a S s f Z k (D igensicherung gerecht zu werden, sollen die bisherigen eschäftigten der Bundesanstalt für Arbeit einen zwei- öchigen Lehrgang „Einführung in die vereinfachte Ei- ensicherung, vereinfachtes Einsatztraining, Waffenlose elbstverteidigung und Einsatztechniken in vereinfach- er Form und Einführung in das Vollzugsrecht“ absol- ieren. Bis Ende Juni werden alle Betroffenen am Ei- ensicherungslehrgang teilgenommen haben. Um keine rüflücken entstehen zu lassen, erstreckt sich die ge- amte Schulungsmaßnahme über einen Zeitraum von ehreren Monaten. Eine Eigensicherungsschulung vor insatz im Außenbereich – wie ursprünglich vorgese- en – konnte wegen der Kürze der Vorbereitungszeit icht erfolgen. Die neuen Beschäftigten müssen aller- ings weitergebildet werden, wenn sie Polizeivollzugs- ufgaben oder sonstige spezielle Aufgaben wie die icherung von Daten auf Computern, Vermögensab- chöpfung usw. übernehmen sollen. Auch die hierfür er- orderlichen Fortbildungen werden über einen längeren eitraum durchgeführt. Damit bleibt die Funktionsfähig- eit des Arbeitsbereiches sichergestellt. 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 90. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509000000

Ich eröffne die Sitzung und grüße Sie alle herzlich.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-

binettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur
Neuordnung des Gentechnikrechts.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft, Renate Künast. Bitte schön.

Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bun-
desregierung hat heute im Kabinett den Entwurf für die
Novelle des Gentechnikgesetzes beschlossen. Das ist ein
Gesetz zum Schutz des gentechnikfreien Anbaus in
Deutschland. Grundsätzlich muss man sagen: Die Grüne
Gentechnik ist ein hochsensibles Thema, das die Gemü-
ter erregt und über das sehr kontrovers diskutiert wird.
Sowohl bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern als
auch bei den Landwirten herrscht große Skepsis, aller-

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Redet
dings gibt es auch einen zunehmenden internationalen
Druck.

Ich möchte einen Hinweis auf das bestehende Rege-
lungsgefüge vorausschicken. Die Grüne Gentechnik ist
zu einem großen Teil in Regelungen der Europäischen
Union verankert. Seit 1990 sind die Freisetzung und das
In-Verkehr-Bringen durch EU-Richtlinien geregelt.
Mitte der 90er-Jahre gab es die ersten Genehmigungen
für das In-Verkehr-Bringen von gentechnisch veränder-
tem Mais und Soja in der EU. Seit 1998 gibt es ein so ge-
nanntes De-facto-Moratorium und seit 2001 eine neue
Freisetzungsrichtlinie, die den Freilandanbau von gen-
technisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft
regelt. Vor eineinhalb Jahren wurden Entsc
zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
die am 18. April dieses Jahres in Kraft treten
erkennbar, ob Produkte gentechnisch behande

(C (D ung 11. Februar 2004 0 Uhr Auf der europäischen Ebene bestehen Regelungen um In-Verkehr-Bringen, zur Kennzeichnung, zur Rückerfolgbarkeit und zum Monitoring. Es steht bevor, dass ie EU-Kommission nach sechs Jahren De-facto-Moraorium wieder neue Zulassungen für gentechnisch veränerte Organismen erteilen wird. Offen ist die Frage der chwellenwerte beim Saatgut, zu der die Kommission orschläge machen will und wird. Von grundlegender Bedeutung ist in diesem Zusamenhang, dass wir uns überlegen, welche Spielräume ir haben, dass wir sie voll ausschöpfen und dass wir egeln zum Schutz des gentechnikfreien Anbaus schafen. Wir alle wissen: Auch der eingerichtete Gewerbeetrieb erfährt durch das Grundgesetz Schutz. Deshalb aben wir den heute beschlossenen Entwurf vorgelegt. amit sind wir der erste Mitgliedstaat der EU, der sich über das Thema Freisetzung hinaus – mit der Schafung von Regeln zur Koexistenz und damit zum Schutz es gentechnikfreien Anbaus und zur Haftung beschäfigt. Die Regelungen, die wir in diesem Gesetzentwurf ge roffen haben, kann man in drei Blöcke aufteilen. Erstens ibt es eine gesetzliche Vorsorgepflicht; das heißt, dass enjenigen, die GVOs anbauen wollen, eine gesetzliche orsorgepflicht auferlegt wird. Diese allgemeine Pflicht ext wird insbesondere durch die gute fachliche Praxis im Umgang mit GVOs geregelt. So wird zum Beispiel für die gesamte Produktionskette geregelt, welcher Abstand gehalten werden muss, um Auskreuzungen zu reduzieren. Dazu bedarf es einer Rechtsverordnung. Diese Rechtsverordnung wird von uns erarbeitet, sodass die Möglichkeit besteht, sie zeitgleich mit dem Gesetzentwurf zu verabschieden. Zweitens. Die europäische Richtlinie schreibt ein Standortregister vor, und zwar als notwendiges Werkzeug, um das wissenschaftliche Monitoring und die Begleitforschung betreiben zu können. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, das Standortregister auch zu nutzen, icherweise beeinträchtigten Nachbarn ei, der GVOs anbaut, einen Anspruch auf flurstückgenaue Auskunft – zu verschafnspruch braucht er, um wirtschaftliche heidungen getroffen, . Dann ist lt wurden. um einem mögl nes Landwirtes Auskunft – auf fen. Diesen A Bundesministerin Renate Künast Entscheidungen treffen zu können, möglicherweise auch, um seinen Haftungsanspruch geltend machen zu können. Drittens. Für den Fall, dass es durch den Anbau von GVOs zu wesentlichen Beeinträchtigungen kommt, war die Frage der zivilrechtlichen Haftung zu klären. Wir haben die Rechtsunsicherheit beseitigt, die aufgrund der unbestimmten Rechtsbegriffe in den BGB-Haftungsregelungen bestand, indem wir in der Novelle des Gentechnikgesetzes klar definiert haben, was eine „wesentliche Beeinträchtigung“ ist, um dies nicht einem – möglicherweise über mehrere Instanzen laufenden – Gerichtsverfahren zu überlassen. Laut der Novelle des Gentechnikgesetzes liegt eine solche wesentliche Beeinträchtigung zum Beispiel dann vor, wenn Lebensmittel wegen einer Auskreuzung nicht mehr als „gentechnikfrei“ vermarktet werden können, wenn also jemand sein Produkt nicht mehr als „Bio“Produkt vermarkten kann oder nicht mehr unter einem Markenzeichen auftreten kann, das dafür steht, dass Gentechnik nicht bewusst eingesetzt wird. Denn dadurch wäre ein solcher Produzent wirtschaftlich beeinträchtigt, hätte zumindest ein geringeres Einkommen oder verlöre sogar die Zertifizierung als entsprechender Betrieb. Beweiserleichterung im Bereich der zivilrechtlichen Haftung gibt es durch gesamtschuldnerische Haftung mehrerer in Betracht kommender GVO-Anbauer. Das sind die drei Kernpunkte, die den Sachverhalt dem Vorsorgeprinzip gemäß akut und mittelfristig regeln. Daneben soll durch den Gesetzentwurf ein stärkeres Umweltund Gesundheitsprinzip verankert werden; in dieser Hinsicht verstehen sich die Regeln über das Monitoring. Das Vorsorgeprinzip ist ausdrücklich in den Gesetzestext aufgenommen worden und ist somit Auslegungskriterium bei Fragen des Umweltund Gesundheitsschutzes. Dieses Kriterium ist dann auch bei zu bearbeitenden Zulassungsanträgen – Freisetzung oder InVerkehr-Bringung – oder bei Sanktionen zu beachten. Schließlich und endlich enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen für ökologisch sensible Gebiete. Für diese Gebiete soll eine Anzeigepflicht gelten, vor allem für die landwirtschaftliche Nutzung. Die Naturschutzbehörden in den Regionen untersagen den GVO-Anbau, wenn er den naturschutzrechtlichen Vorgaben widerspricht. Meine Damen und Herren, während wir politische und rechtliche Rahmenbedingungen festlegen, finden im Land viele Treffen statt, bei denen Verbände, Initiativen, auch einzelne Landwirte bis hin zum Bauernverband ihre Region zu „gentechnikfreien Regionen“ erklären. Sie wollen sich mit diesem Werkzeug freiwillig schützen. Ich meine, dass wir mit unserem Entwurf, der parallel zu den Kennzeichnungsregeln und den Sanktionen bei Verletzung der Kennzeichnungsregeln kommt, insgesamt ganz sensibel mit dem Thema Grüne Gentechnik umgegangen sind. W g A t A r s h s l a d D k w r g f f S z a t w A v v w g z d L d V t e u m g t t m m d (C (D Gibt es hierzu Fragen? – Bitte schön. Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Einführung darauf ert gelegt, noch einmal darzustellen, dass es darum eht, dem gentechnikfreien Anbau Schutz zu gewähren. ls Zweck des Gesetzes wird ausdrücklich die Koexisenz des Anbaus von gentechnikfreien Pflanzen und des nbaus von GVOs genannt. Ich frage Sie, Frau Ministein: Wie kann dieses gewährleistet sein, wenn Sie insbeondere auf den Schutz des gentechnikfreien Anbaus abeben? Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherchutz, Ernährung und Landwirtschaft: Frau Abgeordnete, der Begriff Koexistenz beinhaltet ogischerweise, dass beides existieren kann. Meines Erchtens kann dies nur dadurch sichergestellt werden, ass dem gentechnikfreien Anbau Schutz gewährt wird. urch die Auskreuzungen, die in der Natur stattfinden, önnte gentechnikfreier Anbau nämlich nach einer geissen Zeit kaum noch stattfinden, weil es ohne Schutzegeln dazu kommen würde, dass – über Auskreuzunen, nach und nach – der Schwellenwert von 0,9 Prozent ür Spuren von gentechnisch veränderten Organismen ür Lebensmittel überschritten würde. Von diesem chwellenwert an wären die Lebensmittel entsprechend u kennzeichnen. Sie wären nicht mehr zu vermarkten ls „ohne Gentechnik hergestellt“, wodurch viele Beriebe ihre entsprechenden Zertifizierungen verlieren ürden. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, den gentechnikfreien nbau zu schützen. Es enthält deshalb Regelungen, die erhindern, dass es zu einer schleichenden Dominanz on gentechnisch veränderten Organismen kommen ird. Ausgangslage ist ja, dass sich die eine Art von Oranismen ausbreitet und die andere Art von Organismen urückgedrängt wird. Nächste Frage. Frau Kollegin Höfken, bitte. Frau Ministerin, wir erhalten sehr viele Schreiben aus er Bevölkerung, und zwar von Verbrauchern und von andwirten, in denen die Menschen ihre Sorge äußern, ass eine gentechnisch veränderte Produktion nicht ihren orstellungen entspricht und dass sie ein Ende der genechnikfreien Produktion befürchten. Sie verweisen auf ine ganze Reihe von Studien, die ihre Skepsis nähren nd sie in ihrer Haltung unterstützen, und zwar, wie ich eine, berechtigterweise. Sie fragen uns – diese Frage möchte ich an Sie weiter eben –, warum man in Deutschland den Anbau genechnisch veränderter Pflanzen und die Produktion genechnisch veränderter Produkte nicht verbieten kann. Ich öchte eine zweite Frage anschließen: Welche Maßnahen plant die Bundesregierung, um die Koexistenz in er landwirtschaftlichen Praxis abzusichern? Wird sie Ulrike Höfken dabei auf die Empfehlungen der EU-Kommission vom Juni des letzten Jahres zurückgreifen? Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: Frau Abgeordnete, ich komme zu Ihrer ersten Frage, ob wir den Anbau von GVOs nicht grundsätzlich verbieten können. In den verschiedenen Welthandelsabkommen wurden Prinzipien für den Handel vereinbart. Diese besagen in diesem Fall, dass man den Zugang zum weltweiten Markt ohne ausreichenden wissenschaftlichen Grund nicht verwehren darf. Man muss also für jeden Einzelfall den wissenschaftlichen Nachweis vorlegen, dass eine Gefährdung von Mensch, Tier oder Umwelt vorliegt. Ein solcher wissenschaftlicher Nachweis gilt nicht generell. Deshalb müssen immer Einzelfalluntersuchungen vorgenommen werden. Einzelfalluntersuchungen sind im EU-Recht vorgesehen und werden durch die Behörden der EU und der Mitgliedstaaten durchgeführt. Durch solche Einzelfalluntersuchungen sind wir zu unseren spezifischen und detaillierten Regelungen auf EUund deutscher Ebene gekommen. Als Beispiele möchte ich nennen: Zulassungen dürfen nur für zehn Jahre erteilt werden. Mit der europäischen Zulassung werden Auflagen erteilt, zum Beispiel ein Monitoring mit bestimmten wissenschaftlichen Fragen durchzuführen. Es besteht rechtlich sogar die Möglichkeit, dass man, wenn Schäden entstehen, darauf angemessen reagieren kann, bis hin zum Widerruf einer Zulassung. Es tauchen immer neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf. Zum Beispiel hat das Ergebnis einer Forschungsarbeit vor einigen Monaten in Großbritannien gezeigt, dass eine Reduzierung von chemischen und synthetischen Pflanzenschutzmitteln – diese wurde vermutet – nicht belegt werden konnte. Die Belastung hinsichtlich der Artenvielfalt war beim Anbau gentechnisch veränderten Pflanzen am Ende sogar größer als beim konventionellen Anbau. Sie sehen also, dass wir nach und nach immer mehr wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen. Ihre zweite Frage bezog sich darauf, wie man die Koexistenz sicherstellt und den Schutz des gentechnikfreien Anbaus regelt. Das Gesetz enthält die Ermächtigungsgrundlage für die Verabschiedung einer Rechtsverordnung, in der die Regelungen guten fachlichen Praxis aufgenommen werden. Sie schreibt fest, wie derjenige, der gentechnisch veränderte Organismen anbaut, mit seinem Produkt in der ganzen Produktionskette umgehen muss, um den Betrieb des anderen zu schützen. Wir haben mit Fachleuten aus unserem Haus und von außerhalb bereits begonnen, eine solche Verordnung zu entwerfen. Diese soll zeitgleich zur Vorlage des Gesetzes fertig sein. Welche Maßnahmen soll sie enthalten? Ich will Ihnen einige Punkte aus den freiwilligen Guidelines nennen, die die Kommission den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt hat. – Leider hat sich die Kommission nicht entschieden, das EU-weit auszudehnen. Das hätte ich für richtig gehalten, statt so zu einer Konkurrenzsituation zwischen den Mitgliedstaaten beizutragen. – So müssen Betriebe zum Beispiel Sicherheitsabstände zwischen den Ackerflächen entsprechend dem Auskreuzungspotenzial d K o v u r m P r s b A d r t S s s r K m S F B c u d a t a s m s t (C (D er einzelnen Kulturen einhalten, da sich die einzelnen ulturen unterschiedlich vermehren. Da sie, je nachdem b sie Selbstoder Fremdbestäuber sind, unterschiedlich om Wind abhängig sind, muss man hier je nach Produkt nterschiedliche Regeln schaffen. Man muss auch überlegen, welche Pollenfallen, Bar ieren, Pufferzonen – also Ackerflächen und Hecken – an aufbauen kann. Es sollen Sorten mit reduzierter ollenbildung verwendet werden. Es geht um die Säubeung von Maschinen, zum Beispiel Drillund Erntemachinen. Das Saatund das Erntegut sollen getrennt aufewahrt werden und Maschinen sollen bei gleichen nbaumethoden gemeinsam genutzt werden, während ies ansonsten zu trennen ist. Daneben nenne ich die Erichtung von Meldesystemen im Hinblick auf unerwarete Ereignisse und Beratungsdienste bis hin zu einem chlichtungsverfahren. Die Kommission hat genauere Vorschläge zur Ausge taltung des Standortregisters gemacht. Zum Beispiel ollen Felder, auf denen gentechnisch veränderte Kultuen wachsen, auch im Internet sichtbar sein und es sollen ennzeichnungssysteme für Felder erstellt werden. Es gibt also eine Vielzahl von Maßnahmen, die, wenn an den gesamten Werkzeugkasten nutzt, tatsächlich chutz produzieren können. Nächste Frage, Herr Kollege Herzog. Frau Ministerin, ich will mit einer sehr einfachen rage beginnen: (Jürgen Koppelin [FDP]: Das wundert mich nicht!)





(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509000100
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP):
Rede ID: ID1509000200
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509000300
Ulrike Höfken-Deipenbrock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509000400




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509000500
Gustav Herzog (SPD):
Rede ID: ID1509000600
raucht Europa die Grüne Gentechnik, um eine ausrei-
hende und ausgewogene Ernährung sicherzustellen,
nd erwarten Sie zusätzliche Exportchancen für die
eutsche oder die europäische Landwirtschaft?
Wenn ich darf, möchte ich meine zweite Frage gleich

nschließen: Wie steht die Bundesregierung zur Einrich-
ung von GVO-freien Zonen und halten Sie diese Zonen
uch für einen wesentlichen Bestandteil der Koexistenz?


(Jürgen Koppelin [FDP]: Die waren wirklich sehr einfach!)


Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucher-
chutz, Ernährung und Landwirtschaft:
Einfach gestellte Fragen sind in der Realität am Ende
öglicherweise die kompliziertesten.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Das wurde ja nicht bezweifelt!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509000700

Angesichts der ohnehin begrenzten Zeit wäre es ganz

chön, wenn wir uns auf die Sachverhalte konzentrier-
en.






(A) )



(B) )


Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucher-

schutz, Ernährung und Landwirtschaft:
Ich will mit der zweiten Frage anfangen und beginne

mit den gentechnikfreien Zonen. Quer durch die Bun-
desrepublik gibt es mittlerweile viele, die sich überlegen,
was das für uns bedeutet. In Mecklenburg-Vorpommern
beispielsweise haben sich 16 Landwirte – konventio-
nelle und Ökolandwirte –, die insgesamt circa
10 000 Hektar bestellen, zusammengetan, um sich sehr
frühzeitig ihre Vermarktungschancen zu sichern und um
jegliche Probleme bezüglich ihrer vertraglich vereinbar-
ten Lieferungen zu vermeiden.

Mein Ministerium wird Entsprechendes schlicht und
einfach erst einmal sammeln. Ich glaube, dass die Zu-
sammenstellung dieser Gebiete auch Sinn macht; denn
dadurch können wir zum Beispiel einen Vergleich mit
dem Anteil des Ökolandbaus in bestimmten Gebieten
anstellen. In den Gebieten der Bundesrepublik, in denen
es mittlerweile einen zehn- oder höherprozentigen Anteil
des Ökolandbaus gibt, macht es Sinn, wenn sich die Be-
triebe zusammentun, um die eigene Zertifizierung und
die Vermarktungschancen für die Zukunft zu sichern.

Die ökologisch sensiblen Gebiete – die Natura-2000-
Gebiete – haben wir entsprechend definiert. Wenn wir
diese Gebiete als Karte vor uns liegen haben, wird das
schon deshalb eine Unterstützung sein, weil sich die
Landwirte dann überlegen können, wie sie ihren Betrieb
absichern können. Zum Thema „gentechnikfreie Zonen“
wird es sicherlich weitere Debatten geben. Die Kommis-
sion ringt an verschiedenen Stellen noch darum, zu klä-
ren, was eigentlich zulässig ist.

Dass die Kommission zu gesetzlich geregelten Zonen
eine sehr kritische Haltung hat, löst bei mir – auch bei
anderen Mitgliedstaaten – immer noch ein paar Fragen
aus. Ich denke da zum Beispiel an die Überschwem-
mungsgebiete, die wir in Deutschland wegen der Hoch-
wasserproblematik und der Prävention, die wir auf die-
sem Gebiet betreiben, bestens kennen. Hier muss man
sich fragen, ob es nicht Sinn machen würde, in klassi-
schen Überschwemmungsgebieten eine feste Regel zu
haben. Ich meine nicht die Gebiete, die nur alle
100 Jahre vom Hochwasser betroffen sind, sondern die,
bei denen dies, relativ regelmäßig der Fall ist.

Zur ausreichenden Ernährung: Europa hat kein Er-
nährungsproblem; wir können von einer sowohl von der
Menge als auch den Inhaltsstoffen her ausreichenden Er-
nährung sprechen. Ich kenne keine Begründung, gemäß
der wir gentechnisch veränderte Organismen brauchen.

Für die Exportchancen sehe ich momentan auch kei-
nen Vorteil. Ich kenne nur umgekehrt Länder, die durch
den Anbau von gentechnisch veränderten Produkten hier
und da auf der Welt ein paar Probleme haben. Wenn wir
so etwas diskutieren, dann sollte es nicht nur um den Ex-
port gehen, sondern auch darum, ob es Regionen – ein
paar habe ich genannt – oder auch Produktbereiche gibt,
in denen man einen Schutz vorsehen sollte.

Ich nenne das Beispiel Margarine. Die Margarine-
industrie hat ein großes Interesse, mit der Margarine ein
reines Produkt am Markt zu haben. Sie möchte ganz of-

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(C (D ensichtlich nicht in die GVO-Debatte einsteigen. Desalb signalisiert sie an verschiedenen Stellen, dass sie an entechnisch verändertem Raps nicht interessiert ist. Da n manchen Regionen in Deutschland kleinteilig angeaut wird, wäre es hier besonders sinnvoll, nicht nur für egionen, sondern auch für gewisse Produkte Gentechikfreiheit durchzusetzen; denn damit würden die Verarktungschancen der entsprechenden Produzenten eröht. Ansonsten werden die Hersteller von Margarine hre Zutaten anderswo einkaufen, um der Debatte um entechnik zu entgehen. Wir müssen im Blick haben, asss wir hier über Produkte diskutieren, denen zwichen 60 und 70 Prozent der Verbraucherinnen und Verraucher sowie der Landwirte zumindest skeptisch geenüberstehen. Frau Kollegin Happach-Kasan. Frau Ministerin, Sie haben bei der Vorstellung des esetzentwurfs ausgeführt, dass Sie keinerlei Anhaltsunkte für eine Gesundheitsgefährdung durch gentechisch veränderte Pflanzen sehen. Auch die Bundesregieung hat mir in einer Antwort auf eine Anfrage argelegt, dass ihr Beispiele für eine Gesundheitsgefährung oder auch für ökologische Gefahren durch gentechisch veränderte Pflanzen nicht bekannt sind. Insofern rage ich Sie, Frau Ministerin, warum in diesem Gesetzntwurf derartig rigide Regelungen für den Anbau genechnisch veränderter Pflanzen vorgesehen sind, die den nbau gentechnisch veränderter Pflanzen insbesondere ufgrund der Haftungsregelungen für einen Landwirt ast zu einem Existenzrisiko werden lässt. Zu meiner zweiten Frage, Frau Ministerin. Der Anbau on Kulturpflanzen, also die normale Landwirtschaft, tellt – dessen sind wir uns bewusst – einen erheblichen ingriff in Natur und Landschaft dar. Inwiefern, Frau inisterin, bedeutet der Anbau gentechnisch veränderter flanzen ein erhöhtes Risiko, sodass dies im Gesetzenturf eigenständig geregelt werden muss? Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherchutz, Ernährung und Landwirtschaft: Frau Happach-Kasan, ich sage nicht, dass es keinerlei nhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung gibt, ondern, dass wir keine wissenschaftlichen Beweise daür haben. Das ist ja ein Unterschied. Wissenschaftlich ind wir bei diesem Thema noch in den Anfängen. Klar st: Wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, muss es seiens der Politik die Möglichkeit geben zu intervenieren. eshalb haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir haben aus vielen Lebensmittelskandalen der Ver angenheit gelernt, dass wir nicht sehenden Auges Risien eingehen dürfen, deren Folgen wir später nicht mehr eparieren oder rückgängig machen können. Diese Geahr besteht zum Beispiel, wenn man den gentechnikreien Anbau nicht langfristig sicherstellt. Wir können estimmte Sorten von Saatgut oder Produkten nicht einach in Genbanken erhalten. Es wäre auch, wenn später Bundesministerin Renate Künast Probleme auftreten sollten – ähnlich wie nach der Vertreibung aus dem Paradies –, sehr mühsam, mit einem Tütchen gentechnikfreiem Saatgut wieder von vorn anzufangen. Die Wissenschaft macht auf diesem Gebiet täglich Fortschritte. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen ist jede Menge Begleitforschung nötig. Man muss kein Wissenschaftler sein, um zu erkennen, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen und die Nutzung sehr starker Pflanzenschutzmittel, die beispielsweise außer dem Mais alles andere beseitigen, einen erheblichen Eingriff in die Natur darstellen. Man muss aufpassen, was es bedeutet, wenn andere Pflanzen fehlen, wenn damit die Nahrungsgrundlage für Insekten wegfällt und so alle Insekten vernichtet werden, die Teil der Natur sind. Ich jedenfalls maße mir nicht an – ich kenne kaum ernst zu nehmende Wissenschaftler, die dies tun –, hierüber alles zu wissen. Im 21. Jahrhundert sollten wir gelernt haben, Politik mit offenen Augen und Ohren so zu gestalten – das ist unsere Aufgabe –, dass man Möglichkeiten zur Reparatur und zur Richtungsänderung hat. Das ist das Ziel unserer Aktivitäten. Nun zu Ihrer Frage zu den ökologisch sensiblen Gebieten. Ich habe gerade auf unser noch unzureichendes Wissen auf diesem Gebiet verwiesen. Die Forschung wird uns nach und nach immer neue Daten und Informationen liefern. Wir wissen, dass die ökologisch sensiblen Gebiete im besonderen Maße dem Erhalt der Artenvielfalt dienen sollen. Dies bedeutet, dass wir alte Organismen, die es schon sehr lange gibt, erhalten wollen. Da fängt meines Erachtens die naturschutzrechtliche Frage schon an. Man sollte die Möglichkeit haben zu prüfen; sonst haben diese Naturschutzgebiete in der Realität nicht mehr viel Sinn. Wir haben das Gesetz allerdings so gestaltet, dass es eine Anzeigepflicht gibt, wobei die Naturschutzbehörde innerhalb von zwei Monaten prüfen kann, ob es Gründe gibt zu intervenieren. Es gibt noch zwei Fragen. Dann müssen wir diesen Komplex abschließen. – Zunächst Herr Kollege Ostendorff und dann Herr Kollege Deß. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509000800
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP):
Rede ID: ID1509000900




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509001000

Frau Ministerin, meine erste Frage bezieht sich auf die
Reaktion und die Position der Landwirtschaft. Wie schät-
zen Sie die Positionen der Betroffenen in der Landwirt-
schaft zu den Regelungen im Regierungsentwurf ein?

Meine zweite Frage: Wie beurteilt die Bundesregie-
rung die Auffindung gentechnisch veränderter Papa-
yafrüchte in Bayern?


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Albern!)


Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft:

Ich finde die zweite Frage überhaupt nicht albern
– das muss ich einmal ganz klar sagen –, weil dieser Vor-

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(C (D all zwei Dinge beweist: Erstens. Bayern hat gut gearbeiet. Sie sehen, dass Lebensmittelkontrollen vor Ort funkionieren können. Sie sehen an diesem Vorfall auch, dass as europäische Frühwarnsystem im Bereich der Leensund Futtermittel funktionieren kann, weil die Melungen sehr schnell verbreitet wurden, sodass andere undesländer und andere Mitgliedstaaten der Europäichen Union prüfen können, ob auch sie gentechnisch eränderte Papayas – diese kam aus Hawaii – haben. Zweitens – ich weiß überhaupt nicht, was es da auch ur zu schmunzeln gibt – handelt es sich um eine Paaya, die in Europa nicht zugelassen ist. Das heißt, es hat eine europäische Sicherheitsüberprüfung gegeben, also ine Überprüfung der Auswirkungen dieser Frucht auf ie Umwelt und den Menschen. Da lasse ich nicht mit ir spaßen. Daran ist nichts Lustiges. Wir führen diese berprüfungen nicht aus lauter Daffke durch, sondern eil wir ernsthaft wissen wollen, welche Auswirkungen s gibt. Dazu brauchen wir die Wissenschaft. Wir haben unsererseits reagiert. Die Vollzugsbehör en der Länder kontrollieren die Wege nach, um solche orfälle in Zukunft zu verhindern. Wir haben uns an die S-Botschaft gewandt und sie gebeten, bei den zustänigen Behörden in den USA auf geltendes deutsches und uropäisches Recht hinzuweisen und darauf, dass man ine Zulassung braucht. Wir erwarten, dass man sich daan hält. Zur Frage nach der Reaktion der Verbände muss ich agen: Sie ist sehr schwer einzuschätzen, weil Kritik aus llen und in alle Richtungen kommt. Einige sagen, dass ir zu wenig Regelungen haben, andere sagen, dass ihen die Regelungen zu weit gehen. Ich glaube, am Ende uss sich das Ganze daran messen lassen, ob es praktiabel ist und ob die Regelungen diejenigen landwirtchaftlichen Betriebe in Deutschland, die keine Gentechik wollen, auch tatsächlich schützen. Insbesondere in den neuen Bundesländern gibt es sehr roße, gut funktionierende Ökobetriebe. Es gibt Regioen in Sachsen-Anhalt, die sehr hochwertigen Weizen roduzieren. Die werden ihrer bisherigen Vermarktungsöglichkeiten beraubt, wenn es im Bereich der GVOs eine ordentlichen Regelungen und keine ordentliche raxis gibt. Die Position der Funktionäre und der Landirte bezüglich der Regelungen ist noch im Werden beriffen. Auf jeden Fall ist die Reaktion der Funktionäre nd der betroffenen Landwirte oftmals nicht die gleiche. Letzter Fragesteller zu diesem Komplex ist Herr Kol ege Deß. Frau Ministerin, ohne Ihre Gesetzesvorschläge beerten zu wollen, habe ich eine Frage: Wie schützen Sie ie Bauern im Grenzgebiet zu Tschechien, Polen oder nderen EU-Ländern, wenn dort die Verordnung aus rüssel ganz anders als bei uns umgesetzt wird? Wie chützen Sie den Biolandwirt, der an der tschechischen renze einen Betrieb hat, wenn Tschechien ganz andere orschriften macht? Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucher schutz, Ernährung und Landwirtschaft: Das ist eine gute Frage, Herr Deß, gleichwohl ist der Biolandwirt an der tschechischen Grenze zu Sachsen gar nicht unser Problem, weil der Biolandwirt keine Gentechnik einsetzt. Das Problem wäre der konventionelle Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut. Den meinten Sie. In dieser Frage hoffe ich auf Unterstützung Ihrer Partei im Europäischen Parlament. Wir müssen Druck machen, damit die freiwilligen Richtlinien, die die Kommission einmal als Diskussionspapier für die Koexistenz vorgelegt hat, tatsächlich in europäisches Recht umgesetzt werden. Ich weiß, dass das unter dieser Kommission zeitlich nicht mehr möglich ist. Aber Sie können sicher sein, dass wir direkt nach der Sommerpause unsere Arbeit fortsetzen und auf die Schaffung solcher EU-einheitlichen Regelungen hinwirken werden. Ich glaube, dass wir auch unter den anderen Mitgliedstaaten Mitstreiter finden werden, weil in dieser Frage viele besorgt sind. Der andere Punkt ist – das ist schon jetzt erkennbar –, dass in diesem Bereich teilweise grenzüberschreitende Aktivitäten – ähnlich den Euroregionen in anderen Politikbereichen – notwendig sind. Ich hoffe, dass zumindest die Landesregierungen ihre Landwirte unterstützen, grenzüberschreitende Kontakte herzustellen. In vielen Regionen gibt es diese Kontakte längst. Im Wirtschaftsverkehr – ob zwischen Deutschland und Polen, Deutschland und Tschechien oder anderen – sind bereits so viele grenzüberschreitende Kontakte vorhanden, dass sie von den Landkreisen genutzt werden können, wenn es darum geht, die nächsten Schritte zu planen. Eine entsprechende EU-Regelung werden wir in den nächsten Monaten nicht erreichen können, weil das zeitlich und faktisch – aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Kommission – noch nicht möglich ist. Vielen Dank Frau Ministerin. – Gibt es Fragen zu an deren Themen der heutigen Kabinettssitzung? – Herr Kollege Koppelin. Gestern war in der Presse folgende Äußerung des Sprechers des Seeheimer Kreises zu lesen – der Bundeskanzler hat sich ähnlich geäußert –: Wenn Minister weiter handwerkliche Fehler machen oder in neue Kakophonie verfallen, dann wird man handeln müssen. Jedes Regierungsmitglied steht jetzt unter besonderer Beobachtung. Darf ich fragen, ob der Bundeskanzler in der heutigen Kabinettssitzung darauf zu sprechen gekommen ist bzw. ob er eine Kabinettsumbildung angesprochen hat? Was die Beobachtung angeht, wüsste ich gerne, ob bestimmte Minister oder Ministerinnen – gerade hat eine von ihnen gesprochen – gemeint sind. Oder ist mein Eindruck richtig, dass das gesamte Kabinett unter Beobachtung steht, da alle bisher handwerkliche Fehler gemacht haben? S k H n – e – k g B u t s B L F t B L V v d d h (C (D Zur Beantwortung der Fragen hat sich freiwillig Frau taatsministerin Weiss gemeldet. Bitte schön. Dr Das war nicht Thema der heutigen Kabinettssitzung, err Abgeordneter. Gibt es noch Fragen zu anderen Themen, die heute icht Gegenstand der Kabinettssitzung waren? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich, ob s noch weitere Fragen an die Bundesregierung gibt. (Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Fühlen Sie sich zu sehr beobachtet?)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509001100
Albert Deß (CSU):
Rede ID: ID1509001200




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509001300
Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1509001400

(Heiterkeit bei der FDP und der CDU/CSU)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509001500
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509001600
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509001700

(Heiterkeit)


Das mag im Allgemeinen zutreffen, aber es werden
eine Fragen angemeldet. Dann können wir die Befra-
ung der Bundesregierung abschließen.
Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 2:

Fragestunde
– Drucksache 15/2460 –

Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des
undesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung
nd Landwirtschaft. Ich rufe die Frage 1 des Abgeordne-
en Hans-Michael Goldmann auf:

Trifft es zu, dass die Bundesregierung der Auffassung ist,
dass die Konzentration der Veredelungswirtschaft in bestimm-
ten Regionen wie in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
problematisch ist – vergleiche ddp vom 22. Januar 2004 –,
und, wenn ja, warum?

Zur Beantwortung der Frage steht der Parlamentari-
che Staatssekretär Matthias Berninger zur Verfügung.
Ma
Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509001800

Herr Abgeordneter, gestatten Sie mir, dass ich die

ragen 1 und 2 im Zusammenhang beantworte?


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509001900

Dann rufe ich auch noch die Frage 2 des Abgeordne-

en Hans-Michael Goldmann auf:
Welche Maßnahmen – gegebenenfalls mit Prioritäten-

liste – wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses von ihr
benannte Problem zu beseitigen?

Ma
Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509002000

Die Bundesregierung sieht in der Tat in den zu hohen
iehdichten in einigen Regionen Deutschlands ein gra-
ierendes Umweltproblem. Dieses Umweltproblem fin-
et vor allem in den Nährstoffüberschüssen seinen Aus-
ruck, die sich daraus ergeben, dass in diesen Regionen
ohe Viehdichten auf zu wenig landwirtschaftlicher






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Matthias Berninger

Fläche anzutreffen sind. Die Ausscheidungen aus der
Viehmast können zu entsprechenden Umweltproblemen
führen. Das Hauptproblem in diesem Zusammenhang ist
das auch von der Europäischen Union angesprochene
Thema Ammoniak. Von den Ammoniakemissionen sind
sowohl hinsichtlich der Folgen für die Böden durch die
Nitratbelastung als auch hinsichtlich der im Waldbereich
auftretenden Probleme, die zu etwa 80 Prozent auf die
landwirtschaftliche Produktion zurückzuführen sind, die
Regionen mit einer hohen Viehdichte besonders betrof-
fen. In Deutschland sind in diesem Zusammenhang vier
Landkreise zu nennen, nämlich die Landkreise Vechta,
Cloppenburg, Borken und die Grafschaft Bentheim.
Diese vier Landkreise weisen insgesamt mehr Groß-
vieheinheiten auf, als es für die Umwelt gut ist, und zwar
auf den einzelnen Landkreis bezogen über zwei Groß-
vieheinheiten pro Hektar landwirtschaftliche Fläche. Im
Vergleich dazu liegt der Bundesdurchschnitt bei 0,85.

Zu den Maßnahmen. Wir haben im Mai 2003 ein Pro-
gramm zur Ammoniakreduzierung entsprechend den
Vorgaben aus Brüssel vorgelegt. Wir haben das Agrarin-
vestitionsförderungsprogramm verändert und fördern
nur noch Stallbauten für Betriebe, die zwei Großviehein-
heiten pro Hektar Viehbesatz in den Betrieben nicht
überschreiten.

Wir sind zurzeit dabei, gemeinsam mit dem Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen das
Baurecht dahin gehend zu ändern, dass die zuständigen
Behörden der Länder und der Kreise mehr Möglichkei-
ten haben, Investitionen der wirtschaftlichen Betriebe in
solchen viehdichten Regionen durch Ausweisung ent-
sprechender Sonderflächen einzuschränken. Auch bei
der Privilegierung im Außenbereich, etwa beim Rück-
bau, werden wir Verschärfungen vornehmen, um dafür
Sorge zu tragen, dass sich der Viehbesatz in Deutschland
insgesamt besser verteilt. Außerdem erwarten wir auf-
grund der Veränderungen in der europäischen Agrarpoli-
tik, insbesondere durch die Entkopplung bezüglich der
Rindermast, einen deutlichen Rückgang der Produk-
tionsintensität in einigen Regionen und damit eine Ver-
besserung der ökologischen Situation.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509002100

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Goldmann.


Hans-Michael Goldmann (FDP):
Rede ID: ID1509002200

Ich bedanke mich zuerst für die Antworten. Aber die

letzten Ausführungen haben mich ein bisschen verwun-
dert; denn mir ist nicht bekannt, dass die Rindviehwirt-
schaft in der von Ihnen angesprochenen Region Clop-
penburg/Vechta besonders ausgeprägt ist. Diese Region
ist eher für Geflügel- und Schweinewirtschaft bekannt,
was, soweit ich weiß, nichts mit der EU zu tun hat.

Ich möchte Folgendes nachfragen: Ist Ihnen bekannt,
dass die Wertschöpfung in den von Ihnen angesproche-
nen Regionen extrem hoch ist, dass zum Beispiel die
Region Südoldenburg, also Cloppenburg/Vechta, die
geringste Arbeitslosenquote und die höchste Ausbil-
dungsquote hat und dass dies einer sehr intelligenten
Veredelungswirtschaft im Agrar- und Ernährungsbereich

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(C (D u verdanken ist? Sind Sie bereit zu akzeptieren, dass die on Ihnen angesprochene schrittweise Entzerrung unter achhaltigkeitsgesichtspunkten alle drei Komponenten mfassen sollte, die ökonomische, die ökologische und ie soziale Seite? Werden Sie die Entzerrungsschritte so estalten, dass diese Region ihre Leistungsfähigkeit icht verliert? Ma Herr Abgeordneter, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass ie darauf hingewiesen haben, dass in der Region Clopenburg/Vechta vor allem Geflügel und Schweine aufgetallt sind. Ich habe ja darauf hingewiesen, dass sich die ntkopplung vor allem in der Rindfleischproduktion uswirken wird. Es gibt in manchen Regionen, in denen ntensiv Bullenmast betrieben wird, etwa in Bayern, in eilen Hessens oder in Nordrhein-Westfalen, besondere robleme, die ich darstellen wollte. Nun zu Ihrer Frage: Dieses Thema unter Nachhaltig eitsgesichtspunkten zu betrachten ist ganz im Sinne der undesregierung. Sie haben ja darauf hingewiesen, dass ie Arbeitslosigkeit in der Region Cloppenburg/Vechta ußerst gering ist. Wenn Sie sich aber die fünf neuen undesländer anschauen, dann stellen Sie fest, dass es ort Regionen gibt, in denen die Arbeitslosigkeit im ändlichen Raum besonders hoch ist. Die Bundesregieung glaubt, dass es ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit st, gerade in solchen Regionen landwirtschaftliche Inestitionen zu befördern. Seit der deutschen Einheit steen dort ausreichend landwirtschaftliche Flächen zur erfügung. In der ehemaligen DDR lag der Viehbesatz ei einer Großvieheinheit pro Hektar. Nach der Wiederereinigung hat aber eine Viehwanderung von Ost nach est stattgefunden, wodurch bestimmte Regionen in der hemaligen DDR die Hälfte ihres Viehbesatzes und dait auch viele Arbeitsplätze verloren haben. Die Bunesregierung glaubt daher, dass eine umweltorientierte olitik, die eine Veränderung des Viehbesatzes und eine örderung der entsprechenden Investitionen zum Ziel at, gerade in den neuen Bundesländern und in anderen ändlichen Räumen eher zu einer Revitalisierung führen ird. Man muss auch festhalten, dass gerade die besoners positive Situation in Ihrer Heimat es rechtfertigt, ass man der landwirtschaftlichen Produktion und der rnährungswirtschaft in anderen Regionen eine Chance ibt. Das ist gut für die Umwelt und gut für die Arbeitslätze in den Regionen, die bisher weniger Perspektiven aben. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Goldmann. Herr Staatssekretär, meine Heimat ist das Emsland. ie Region Südoldenburg ist allerdings auch sehr chön. – Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr taatssekretär, wollen Sie einen Prozess gegen den arkt steuern. Wenn Sie eine Zerschlagung in der Reion Südoldenburg quasi hinnehmen, dann interessiert Hans-Michael Goldmann mich, welche Mittel Sie bereitstellen wollen, um den Aufbau in den so genannten neuen Ländern zu gestalten. Wollen Sie das im Rahmen der EU-Agrarreform machen oder wollen Sie Haushaltsmittel zum Beispiel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung stellen? Ma Herr Abgeordneter, mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm haben wir ein sehr nachgefragtes Instrument zur Förderung von Investitionen, das aufgrund der Grenzen, die wir festgelegt haben, gerade in den Regionen, in denen der Viehbesatz gering ist, in besonderem Maße angewendet wird bzw. angewendet werden kann. Durch die Reform der europäischen Agrarpolitik gibt es weitere Mittel, speziell für die ländlichen Räume in den neuen Ländern, die für diesen Bereich mobilisiert werden sollten. Hinzu kommt, dass wir Investitionsentscheidungen vonseiten der Ernährungswirtschaft zugunsten derjenigen Regionen in den neuen Ländern, in denen die Arbeitslosigkeit besonders hoch ist, lieber sähen. Meines Wissens gehören Sie dem Bundestag über die Landesliste Niedersachsen an. Insofern habe ich ganz Niedersachsen als Ihre Heimat betrachtet. (Zuruf des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP])

Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509002300
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509002400
Hans-Michael Goldmann (FDP):
Rede ID: ID1509002500




(A) )


(B) )

Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509002600


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509002700

Ein Dialog sollte hier nicht geführt werden. Gegebe-

nenfalls lässt sich da etwas sozusagen über die Zusatz-
fragen zur zweiten Frage organisieren.


Hans-Michael Goldmann (FDP):
Rede ID: ID1509002800

Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Ich hatte schon die

Sorge, dass das Zusammenfassen der beiden Fragen nur
zwei Zusatzfragen zulässt.

Herr Berninger, Sie haben bei der Grünen Woche er-
klärt, dass die EU die Konzentration der Veredlungswirt-
schaft in den von Ihnen angegebenen Regionen nicht ak-
zeptiert. Sie haben vorhin ein Beispiel genannt. Ist Ihnen
bekannt, dass in diesen Regionen die Belastung, die Sie
vorhin angesprochen haben, in den letzten Jahren dras-
tisch zurückgegangen ist und dass die EU keineswegs ir-
gendwelchen Druck ausübt – das ist mir zumindest nicht
bekannt –, um diese Regionen sozusagen zu entzerren?

Ma
Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509002900


Herr Abgeordneter, es gibt die Richtlinie 2001/81/EG,
die so genannte NEC-Richtlinie, die durchaus berück-
sichtigt, dass etwa in Holland oder auch in anderen Regio-
nen ein Rückgang zu verzeichnen ist. Der ist aus Sicht
der Europäischen Union aber keineswegs so drastisch,
wie Sie es darstellen; da sind die Zahlen, glaube ich, ein-
deutig. Es ist nach wie vor so, dass die Ammoniakbelas-
tung in diesen Intensivregionen zu hoch ist und ein wei-
terer Abbau notwendig ist. Die Instrumentarien dafür,

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(C (D ass dies erreicht wird, sowohl ordnungsrechtlicher als uch fördernder Art, habe ich in der Antwort auf die Fraen 1 und 2 dargestellt. Weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, Sie haben bei der Grünen Woche uch ausgeführt, dass Sie diese Reformpolitik mit Auenmaß machen wollen – ich habe vorhin den Eindruck ehabt, dass Sie das eher im Zerschlageverfahren mahen wollen – und dass das auf Landesund auf kommualer Ebene umgesetzt werden muss. Welche Vorstellunen haben Sie denn dazu, außer den Maßnahmen, die Sie orhin genannt haben, also dem Baurecht für den Auenbereich oder der agrarischen Entwicklung im Außenereich? Ma Dass die Bundesregierung hier mit Augenmaß vor eht, können Sie schon daran erkennen, dass die Ändeungen des Baurechts nicht etwa Verbote vorsehen. Vielehr sollen den kommunalen Entscheidungsträgern und en Entscheidungsträgern auf Landesebene – da gibt es ür die Regionalplanung je nach Bundesland unterchiedliche Kompetenzen – stärkere Instrumente dafür n die Hand gegeben werden, dass sie in solchen Regioen Landwirten, die nicht genug landwirtschaftliche Flähe vorweisen können, das Bauen im Außenbereich veragen können. Hier geht es also nicht um ein Verbot im ngeren Sinne, sondern um den Abbau von Privilegien. Das Privileg für landwirtschaftliche Betriebe im Au enbereich beinhaltet, denke ich, dass sie auch Land zur ewirtschaftung haben müsssen. Betriebe, die nicht geug Land haben, sondern auf geringer Fläche intensiven iehbesatz haben und die Futtergrundlage etwa durch mporte aus Übersee sicherstellen, sind dann eben Wirtchaftsbetriebe, die sich aus meiner Sicht jedenfalls in ukunft nicht mehr auf Privilegien berufen können, die er traditionellen Landwirtschaft zugute kommen sollen. Zusatzfrage, Frau Kollegin Happach-Kasan. Herr Staatssekretär, die Tatsache, dass in einer Region in Abbau von Arbeitsplätzen erfolgt, bedeutet natürlich och nicht, dass in einer anderen Region tatsächlich eine nvestition erfolgt. Ich frage vor diesem Hintergrund: ie wollen Sie sicherstellen, dass es mit der von meiem Kollegen Goldmann genannten Zerschlagung inneralb der vier von Ihnen aufgeführten Kreise tatsächlich u einer erhöhten Wertschöpfung in den neuen Ländern ommt, und sehen Sie nicht auch die Gefahr, dass Beriebe, die sich aufgrund ihrer Bestimmung in diesen reisen nicht mehr halten können, ins osteuropäische usland abwandern? Mat Frau Abgeordnete, alle Szenarien der Europäischen Union hinsichtlich der Marktentwicklung nach der Erweiterung weisen darauf hin, dass die Veredelungswirtschaft in Deutschland insbesondere dort, wo Investitionen notwendig sind, wie das im Bereich der Viehwirtschaft der Fall ist, von der Erweiterung eher profitieren wird. Gerade in den neuen Ländern gibt es unausgelastete moderne Schlachthöfe und genug landwirtschaftliche Fläche. Das heißt, dort wird man ohne größeren Investitionsaufwand wettbewerbsfähig produzieren können. Jenseits der Interessen einer prosperierenden Region – so wurde es ja bezeichnet – sollte es doch angezeigt sein, sich dafür einzusetzen, gerade dem ländlichen Raum in den neuen Ländern eine Perspektive zu geben. Hier die Interessen arbeitssuchender Menschen mit den Interessen der Umwelt in Einklang zu bringen, das sollte doch unser aller Anliegen sein. Wir leben in einer Marktwirtschaft. Auch im landwirtschaftlichen Bereich soll es marktwirtschaftliche Elemente geben, weswegen die Bundesregierung natürlich nicht alle Investitionsentscheidungen treffen wird. Vielmehr möchte sie mit ihrer Politik Betriebe ermutigen, in den neuen Ländern zu investieren, sodass nicht dort, wo schon heute zu viel Vieh aufgestallt ist, noch weitere Konzentrationsprozesse in Gang gesetzt werden. Frau Happach-Kasan, Sie können jetzt leider keine weitere Zusatzfrage stellen. Die Kollegin Connemann hat sich zu einer Zusatz frage gemeldet. Sie erwähnten, dass es für jeden Betrieb erforderlich sei, über eine bestimmte Fläche zu verfügen. Das ist rechtlich vorgeschrieben. Ist es denn auch faktisch sinnvoll, dass jemand, der eine Geflügelmast betreibt, über sehr viel Fläche verfügt? Wie soll er auf dieser Grundlage die notwendigen Futtermittel zur Verfügung stellen? Ma Frau Abgeordnete, ich glaube, dass es – gerade in der Kombination aus Innovationen im Bereich der Futtermittelzusatzstoffe und einer Eigenfuttergrundlage auf landwirtschaftlicher Fläche – in Zukunft sehr gut möglich sein wird, zu produzieren. Ich halte die Abhängigkeit unserer landwirtschaftlichen Produktion von großen Lieferungen, etwa von Ölsaaten, auch deshalb für problematisch, weil die weltweite Entwicklung dahin geht – ich erinnere an die stärkere Verstädterung in Asien –, dass der Fleischkonsum zunimmt. Diese Märkte werden in Zukunft starken Schwankungen unterworfen sein. s g l b d h b s n l l G l E N g a E s d p B L d l z z g D e m d – s i d B s I n s E w B M w g (C (D Langer Rede kurzer Sinn: Ökologische und ökonomiche Gründe sprechen dafür, die eigene, also aus der Reion stammende Futtergrundlage mit der landwirtschaftichen Tierproduktion wieder stärker in Verbindung zu ringen. Die völlige Abkopplung der Intensivmast von er Futtergrundlage ist auf lange Sicht auch ökonomisch och fragwürdig. Ökologisch führt das natürlich – daran esteht gar kein Zweifel – zu einem Nährstoffüberchuss; denn die entsprechenden Exkremente werden icht in diejenigen Länder exportiert, die das Futter geiefert haben, sondern sie landen auf unseren Äckern und eider Gottes auch in den Grundwassern der Regionen. erade die Grundwasserbelastungen mit Nitrat sind ein angfristiges Problem, mit dem wir zu kämpfen haben. inige Intensivregionen können davon ein Lied singen. Eine Zusatzfrage des Kollegen Ostendorff. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509003000
Hans-Michael Goldmann (FDP):
Rede ID: ID1509003100
Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509003200
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509003300
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP):
Rede ID: ID1509003400




(A) )


(B) )

Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509003500
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509003600
Gitta Connemann (CDU):
Rede ID: ID1509003700
Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509003800
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509003900
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Bemühun-

en – Frau Connemann hat danach gefragt; ich sehe das
ber etwas anders –, die Tierhaltung und die Fläche in
inklang zu bringen? Unserer Meinung nach muss ver-
tärkt darauf geachtet werden – gestatten Sie mir noch
iesen einen Satz –, dass die Fläche zur Tierhaltung
asst.
Ma
Matthias Berninger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509004000

Der Erfolg des Agrarinvestitionsprogrammes zeigt,

ass die Landwirte bereit sind, dort zu investieren, wo es
etzten Endes eine Förderung gibt. Wir geben jetzt ge-
ielt Steuergelder dafür aus, landwirtschaftliche Betriebe
u unterstützen, die ausreichende eigene Futtergrundla-
en haben. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt.
as Erneuerbare-Energien-Gesetz wird darüber hinaus
in bedeutsames Element fördern, nämlich die Zusam-
enführung von landwirtschaftlicher und Energiepro-
uktion.
Ich möchte auch noch das Problem ansprechen
mich stört das sehr; wir bekommen sehr viele Zu-
chriften dazu –, dass Landwirte in vieharmen Regionen
nvestieren wollen, dort aber auf erhebliche Widerstände
er Bevölkerung stoßen. Von daher ist es angezeigt, die
evölkerung dafür zu gewinnen, dass in die Landwirt-
chaft investiert wird, allerdings an der richtigen Stelle.
ch finde, es ist nicht in Ordnung, dass diese Investitio-
en nur dort getätigt werden, wo eine Intensivproduktion
tattfindet, weil die Folgen für die Umwelt auch mit dem
U-Recht nicht in Einklang zu bringen sind. Insofern
erben wir für eine vernünftige, vorausschauende, die
evölkerung gewinnende Politik, um beispielsweise die
enschen in den neuen Ländern, aber auch in Regionen
ie meiner Heimat Nordhessen zu Investitionen anzure-
en.

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509004100

Wir beenden damit diesen Geschäftsbereich.






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. Norbert Lammert

Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesminis-

teriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
auf. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Probst zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 3 der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch
auf:

Trifft es zu, dass in Deutschland mehr als 2 000 Menschen
pro Jahr durch Röntgenuntersuchungen an Krebs erkranken
und damit unser Land einen europäischen Spitzenplatz belegt
– „Spiegel online“ vom 30. Januar 2004 –, und was unter-
nimmt die Bundesregierung, um unnötige Röntgenunter-
suchungen einzuschränken?

Si
Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509004200


Liebe Frau Kollegin Lötzsch, gestatten Sie mir eine
Vorbemerkung zu dem gesamten Themenkomplex:
Grundsätzlich ist es nur dann erlaubt, einen Menschen
Röntgenstrahlen auszusetzen, wenn der gesundheitliche
Nutzen das Strahlenrisiko überwiegt. In diesem Rahmen
wird in der Öffentlichkeit seit einigen Jahren intensiv
diskutiert, wie viele zusätzliche Krebserkrankungen, ins-
besondere durch die Anwendung ionisierender Strahlung
in der Medizin, verursacht werden. Hier wird anhand
von Rechenmodellen die Zahl zusätzlich verursachter
Krebserkrankungen abgeschätzt. Die Werte, die disku-
tiert werden, beruhen auf der Summe der einzelnen
Strahlendosen aller mit Röntgenstrahlen durchgeführten
Untersuchungen. Das Bundesamt für Strahlenschutz und
auch die Strahlenschutzkommission haben immer wie-
der festgestellt, dass aus der Summe der Strahlendosen
aller Einzelanwendungen nicht auf eine bestimmte Zahl
dadurch zu erwartender Krebserkrankungen hochgerech-
net werden darf.

Ich darf zusätzlich darauf hinweisen, dass die in dem
„Spiegel online“-Artikel, auf den Sie sich in Ihrer Frage
beziehen, zugrunde gelegten Rechenmodelle gegebenen-
falls Schwankungen bei den vorgelegten Zahlen von bis
zu 50 Prozent aufweisen können. Nichtsdestotrotz wei-
sen die Zahlen über die durchgeführten Röntgenunter-
suchungen, die der Bundesregierung vorliegen, eine
höhere Aufnahmeanzahl als in vergleichbaren Industrie-
staaten auf. Allerdings liegen keine Angaben über die
aus diesen Zahlen resultierenden diagnostischen Vorteile
vor.

Unser Bestreben ist es, unnötige Röntgenuntersuchun-
gen zu vermeiden und einen besseren Strahlenschutz bei
medizinischen Anwendungen zu gewährleisten. Deshalb
haben wir in der Novelle der Röntgenverordnung die
Anforderungen an die Durchführung von Röntgenunter-
suchungen erhöht. Jede einzelne Röntgenuntersuchung
ist durch den Arzt, der die Untersuchung durchführt, zu
rechtfertigen. In der Röntgenverordnung finden Sie das
unter „Rechtfertigende Indikation“. Hier geht es sowohl
um das Ob als auch um das Wie der durchgeführten Un-
tersuchungen.

Durch das Bundesamt für Strahlenschutz werden re-
gelmäßig diagnostische Referenzwerte erstellt und ver-
öffentlicht. Diese Referenzwerte geben an, wie hoch die
jeweiligen Expositionswerte für die verschiedenen Un-

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(C (D ersuchungsarten bei einem durchschnittlich konstituieren Patienten höchstens liegen dürfen. Als Kontrollnstrument dieser strahlenschutzrechtlichen Vorschriften urden die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen eingeührt, die als Bindeglied zwischen dem anwendenden rzt und der zuständigen Überwachungsbehörde dienen. ie Aufgabe dieser Stellen ist es insbesondere, den Arzt m Hinblick auf die Möglichkeiten zur Dosisreduzierung u beraten. Zusatzfrage, Frau Lötzsch. Frau Staatssekretärin, nun ist ja in der Oxford-Studie, uf der meine Frage basiert, festgestellt worden, dass eutsche Ärzte Röntgenweltmeister sind. Als eine Ursahe dieses Weltmeistertums wurde herausgearbeitet, ass viele Ärzte, die aufgrund miserabler Arbeitsbedinungen in Krankenhäusern den Weg in die Selbststänigkeit gewählt haben, ihre hohen Anschaffungskosten mortisieren wollen. Und auch müssen; natürlich. – Nun wäre ja die Frage u stellen, was die Bundesregierung im Zusammenhang it den Veränderungen im Gesundheitswesen unterimmt, um die Arbeitsbedingungen von Ärzten in Kranenhäusern zu verbessern und dieses Überangebot von rztpraxen außerhalb von Krankenhäusern einzudämen. Si Die aus dem ersten Teil des Artikels zitierten Äuße ungen hinsichtlich der Amortisation der Anschaffungsosten der Geräte stellen sicherlich ein sachfremdes Arument für eine Röntgenuntersuchung dar. Genau aus iesem Grunde habe ich den Grundsatz vorangestellt, ass der gesundheitliche Nutzen das Strahlenrisiko überiegen muss. So haben wir in der novellierten Röntgenerordnung, um zu einer Reduzierung der Strahlendosis u kommen, dem Arzt mehr Verantwortung zugestanden nd entsprechende Instrumente verankert. Von meiner Seite möchte ich mich auf den Aspekt des trahlenschutzes beschränken und Ihnen zusätzlich noch agen, dass sich auch die Strahlenschutzkommission inensiv mit diesem Themenkomplex befasst und im Moent Überweisungskriterien für Bild gebende Verfahren n der Medizin erarbeitet. Diese Überweisungskriterien ollen auch als Hilfsmittel für den Arzt dienen, der so eeignete Untersuchungsverfahren auswählen kann, vor llen Dingen durch den Vergleich mit anderen Unteruchungsmethoden, die keine oder eine geringere Strahenexposition verursachen, zum Beispiel Ultraschall der Magnetresonanztomographie. Ich glaube, dass es in der Verantwortung der Ärzte iegt – auch wenn das nicht meine Baustelle ist, Frau ollegin Caspers-Merk –, ihre Patientinnen und Patienten Parl. Staatssekretärin Simone Probst gut zu informieren, auch über alternative Methoden. Die Patienten und Ärzte sollten über so viele Informationen verfügen, dass sie nur dann auf Röntgenuntersuchungen zurückgreifen, wenn es medizinisch gerechtfertigt ist. Weitere Zusatzfrage? Frau Staatssekretärin, die Bundesregierung entschei det selbst, wer die Fragen beantwortet; das ist völlig klar. Ich hätte aber auch eine Stellungnahme aus dem Gesundheitsministerium erwartet. Deshalb habe ich die Nachfrage, ob die Bundesregierung aus Studien wie der Oxford-Studie nicht die Schlussfolgerung ziehen müsste, dass der sprechenden Medizin gegenüber der Gerätemedizin ein wesentlich höherer Stellenwert eingeräumt werden müsste. Si Diese Frage könnte ich kurz mit Ja beantworten. Unsere Antwort ist zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Umweltministerium abgesprochen. Das Umweltministerium ist federführend bei der Röntgenverordnung und beim Strahlenschutz. Aus meinen Ausführungen können Sie ersehen, dass wir alles tun, um für ausreichende Information und Beratung zu sorgen. Als Kontrollinstrument haben wir die von mir genannten „Ärztlichen und zahnärztlichen Stellen“ eingeführt, die überwachen, dass die Werte der Strahlendosen die diagnostischen Referenzwerte nicht ungerechtfertigt überschreiten. Ich glaube, unsere Gesundheitspolitik zeigt, dass wir, insbesondere im Strahlenschutz, auf eine Minimierung der Gefahren, die aus der Bestrahlung resultieren, setzen. In diesem Sinne werden natürlich Informationen weitergegeben. Im Vordergrund steht, dass die Patienten geheilt werden. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundes kanzlers und des Bundeskanzleramtes. Die Fragen 4 und 5 des Kollegen Schauerte werden schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Ich rufe die Frage 6 der Kollegin Petra Pau auf: Wie bewertet die Bundesregierung inhaltlich die Forderung, das Staatsziel „gleiche Lebensverhältnisse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, wie dies etwa – vergleiche den „Spiegel“ vom 2. Februar 2004 – der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Peer Steinbrück, gefordert hat? Die Frage wird vom Parlamentarischen Staatssekretär Alfred Hartenbach beantwortet. A Verehrte Frau Kollegin Pau, da uns die Forderung von Ministerpräsident Steinbrück nur aus dem „Spiegel“Artikel vom 2. Februar dieses Jahres, auf den Sie sich be z g r f „ d m i m S d d S d b z t l d r z e v n d B K O Ä v u b s d v U (C (D iehen, bekannt ist, darf ich Ihnen folgende Antwort eben: Entsprechend der ständigen Praxis dieser Bundesegierung bei der Beantwortung parlamentarischer Anragen nehmen wir zu Pressemeldungen keine Stellung. Zusatzfrage, Frau Pau? Wie Sie richtig erkannt haben, habe ich mich auf eine Spiegel“-Meldung bezogen. Ich habe aber absichtsvoll as Wörtchen „inhaltlich“ im Sinne von Bewertung in eine Frage eingefügt; denn jenseits der Frage, ob das m „Spiegel“ stand, sind in der Vergangenheit bereits ehrere Ministerpräsidenten mit der Forderung, dieses taatsziel aus dem Grundgesetz zu streichen, zitiert woren. Insofern wünsche ich eine Auskunft, wie die Bunesregierung zu dieser Forderung der Streichung des taatsziels steht. Al Die Bundesregierung hat bei der Modernisierung der undesstaatlichen Ordnung immer das Spannungsfeld wischen Wettbewerb und Solidarität zu berücksichigen. Die Bundesregierung hält allerdings an einem soidarischen Föderalismus fest, insbesondere im Interesse er neuen Bundesländer. Weitere Zusatzfrage. Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass die Bundes egierung auch in der gerade geschaffenen Kommission ur Neuordnung des Föderalismus in der Bundesrepublik ntsprechend agiert und Initiativen zur Einführung eines erstärkten Wettbewerbsföderalismus, die aus den so geannten starken Bundesländern kommen, zurückweist? Al Sie dürfen meine Worte gerne interpretieren. Die undesregierung wird – das ist ihre Position in der ommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen rdnung – alle Bemühungen sowie alle vorgebrachten ußerungen und Vorschläge von Interesse immer in dem on mir soeben genannten Spannungsfeld betrachten nd unter Beachtung dieses solidarischen Föderalismus eurteilen. Weitere Zusatzfrage von Frau Lötzsch. Herr Staatssekretär, würden Sie mir bitte den Unter chied zwischen solidarischem Föderalismus und dem in er Verfassung verankerten Staatsziel, gleiche Lebenserhältnisse herzustellen, erklären. Sehen Sie da einen nterschied oder ist es für Sie deckungsgleich? Al Ein solidarischer Föderalismus bedeutet, dass wir alle füreinander einstehen. (Heiterkeit bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sehr gut!)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509004300
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1509004400

(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Müssen!)

Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509004500




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509004600
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1509004700
Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509004800
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509004900
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1509005000
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509005100
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1509005200
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1509005300
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509005400
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1509005500
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1509005600
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509005700
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1509005800




(A) )


(B) )

Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1509005900

Ansonsten bin ich für Semantik nicht verantwortlich,
Frau Lötzsch.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509006000

Das wird viele trösten.


(Heiterkeit)

Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes-

ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Zur Beantwor-
tung steht der Parlamentarische Staatssekretär Ditmar
Staffelt zur Verfügung.

Ich rufe zunächst die Frage 7 des Kollegen Hans
Michelbach auf:

Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Abwehr negativer
Folgen der zum 1. Mai 2004 stattfindenden EU-Osterweite-
rung für die Grenzregionen zu den Beitrittsländern ein Maß-
nahmenpaket in Form eines so genannten Grenzgürtelpro-
gramms aufzunehmen, und, wenn nein, warum nicht?

D
Dr. Ditmar Staffelt (SPD):
Rede ID: ID1509006100


Den vier Bundesländern an der deutschen EU-Außen-
grenze stehen umfangreiche Mittel aus vielfältigen För-
derprogrammen und Instrumenten der Europäischen
Union, des Bundes und der Länder zur Verfügung. Zur
Abfederung des erweiterungsbedingten Anpassungs-
drucks hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit der
Republik Österreich für ein EU-Grenzlandprogramm
eingesetzt. Von der EU-Kommission wurden daraufhin
den Grenzregionen der fünf von der EU-Erweiterung be-
troffenen Mitgliedsländern im Zeitraum von 2001 bis
2006 insgesamt 265 Millionen Euro unter anderem zur
Aufstockung des Budgets für die Transeuropäischen
Netze, zusätzliche Mittel für Interreg und KMUs sowie
Mittel für das Programm „Jugend“ zur Verfügung ge-
stellt.

Regionalpolitik ist in erster Linie Aufgabe der Län-
der. Es liegt daher vorrangig in der Verantwortung der
Länder und der kommunalen Gebietskörperschaften, re-
gionale Schwerpunkte zu setzen und die erforderlichen
Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels als
Folge der EU-Osterweiterung zu ergreifen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509006200

Zusatzfrage.

Hans Michelbach (CSU):
Rede ID: ID1509006300

Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Antwort allge-

mein auf EU-Programme abgehoben. Es gibt aber eine
Zusage des Bundeskanzlers. Er hat im Jahre 2001 in
Weiden spezielle Investitionshilfen für die Wirtschaft
versprochen. Wenn diese Hilfe ausbleibt: Was werden
Sie tun, um das Fördergefälle zu den EU-Beitrittsländern

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(C (D insichtlich der Investitionen abzuschwächen? Wie könen Sie es bewerkstelligen, dass es zu weniger Verlageungen von Betrieben kommt? Dr Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass eder unserem Hause noch dem Bundeskanzleramt eine erartige Zusage des Bundeskanzlers bekannt ist. Ich hatte schon darauf verwiesen, dass in Anerken ung der Problematik eines Fördergefälles Initiativen egenüber der Europäischen Union ergriffen worden ind, die in der Hauptsache – das sagte ich Ihnen schon n meiner Antwort auf Ihre Frage – in das EU-Grenzandprogramm einmündeten. Ich weise in dem Zusammenhang auch darauf hin das ergibt sich aus den Erkenntnissen unseres Hauses ber den Einsatz der Finanzmittel des EU-Grenzlandproramms zur Förderung der vier betroffenen deutschen undesländer –, dass insbesondere das Bundesland, aus em Sie kommen, in erheblichem Umfange von dem on der Bundesregierung gemeinsam mit Österreich urchgesetzten Grenzlandprogramm profitiert hat. Ich ill jetzt nicht die einzelnen Zahlen nennen, darf Ihnen ber vielleicht die entsprechenden Unterlagen in Form ines Zahlenwerkes an die Hand geben. Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Michelbach. Herr Staatssekretär, bei diesen Programmen handelt s sich ja vor allem um Infrastrukturförderprogramme. ir geht es speziell um Investitionsprogramme für die irtschaft. Wie können Sie ausschließen, dass die Förerung, die in nationaler Hoheit verbleibt, in Zukunft mmer geringer wird, obwohl wir eine immer höhere ettozahlung – jetzt geht man von mehr als 1 Prozent es Bruttosozialproduktes aus – an die EU leisten? Die undesländer haben, Sie sprachen die Regionalfördeung an, aufgrund des Wettbewerbsrechts auf dem Binenmarkt kaum Möglichkeiten, nationale Fördermaßahmen zu treffen. Dr Ich darf zum Ersten darauf verweisen, dass es zwi chen der Bundesregierung und den entsprechenden remien der Europäischen Union keine Verständigung ber eine mögliche Erhöhung der Zahlungen der Bunesrepublik Deutschland in den Haushalt der Europäichen Union gibt. Insoweit gibt es hier keine neue Enticklung, die berichtenswert wäre. Zum Zweiten will ich insbesondere auf Folgendes inweisen: Wir haben dafür Sorge getragen, dass Grenzegionen, die nicht mehr in die GA-Förderung fallen, urch so genannte E-Fördergebiete ersetzt werden, über ie die bisherige GA-Förderung insbesondere gewerbliher Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen owie in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur Parl. Staatssekretär Dr. Ditmar Staffelt ermöglicht werden kann. Das heißt, für dieses Segment, das Sie eben angesprochen haben, ist ein zusätzlicher Korridor geschaffen worden, der Ihrer Intention Rechnung trägt. Herr Abgeordneter Michelbach, ich möchte allerdings darauf verweisen, dass es auch im Bundesland Bayern – über diese Tatsache sollte man sich dort klar werden – strukturschwächere Regionen gibt und dass größere Anstrengungen dieses Bundeslandes nicht schaden könnten, um diesen Teilen des Bundeslandes Bayern ein Stückchen mehr Hilfe zukommen zu lassen als die Hilfe, die wir bisher beobachten konnten. Zusatzfrage, Herr Kollege Kretschmer. Herr Staatssekretär, ich komme zwar nicht aus Bay ern, trotzdem möchte ich fragen – ganz einfach –: Werden Sie im Rahmen der neuen Strukturpolitik dafür sorgen, dass es zu keinem Fördergefälle kommt dergestalt, dass einerseits Länder wie Tschechien und Polen 100 Prozent bekommen, während die angesprochenen Gebiete Deutschland andererseits weit weniger erhalten? D Ich glaube, dass eine solche Zusage schlicht nicht gemacht werden kann. Schon in der Vergangenheit gab es ein Fördergefälle – übrigens auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland – und auch heute unterscheidet man zwischen Ziel-1-Gebieten, Ziel-2-Gebieten und Ziel-3-Gebieten. Insofern kann es gar nicht um einen 100-prozentigen Ausgleich, sondern nur um Hilfen gehen. Sie dürfen dabei nicht vergessen, dass die Hilfen, die die Europäische Union gewährt, Gründe haben: Es handelt sich um unterstrukturierte Gebiete. Denen stehen in aller Regel Gebiete gegenüber, die sehr viel stärker strukturiert sind. Die dortige wirtschaftliche Leistungskraft muss in Rechnung gestellt werden. Ein 100-prozentiger Ausgleich wäre nicht nur nicht erstrebenswert, sondern auch nicht sinnvoll. Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Deß. Herr Staatssekretär Staffelt, Ihnen ist doch sicher be kannt, dass Bayern mehr als viele andere Bundesländer die strukturschwachen Gebiete fördert. Aber das Problem liegt doch darin, dass es die EU in Zukunft nicht mehr ermöglicht, dass diese Gebiete gefördert werden. Meine Frage: Was unternimmt die Bundesregierung, damit es auch in Zukunft möglich ist, dass Bayern seine strukturschwachen Gebiete insbesondere an der tschechischen Grenze fördert, damit verhindert wird, dass die Betriebe von Bayern nach Tschechien abwandern? d b n d D s E a d b r k g t s d t u V A u c s m d d g Ä a r d n A h h e V (C (D D Ich habe Ihnen das eben am Beispiel der E-Förderge iete erläutert. Es ist in der Tat so, dass GA-Mittel geutzt werden können, um einem solchen Bundesland wie em Ihren entsprechende Unterstützung zu gewähren. ieser Korridor ist geschaffen worden, obwohl zum Beipiel Weiden oder auch Schwandorf nicht mehr in die U-Fördergebietskategorie hineinfallen. (Albert Deß [CDU/CSU]: Das ist genau das Problem!)

Dr. Ditmar Staffelt (SPD):
Rede ID: ID1509006400
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509006500
Hans Michelbach (CSU):
Rede ID: ID1509006600
Dr. Ditmar Staffelt (SPD):
Rede ID: ID1509006700




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509006800
Michael Kretschmer (CDU):
Rede ID: ID1509006900
Dr. Ditmar Staffelt (SPD):
Rede ID: ID1509007000
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509007100
Albert Deß (CSU):
Rede ID: ID1509007200
Dr. Ditmar Staffelt (SPD):
Rede ID: ID1509007300


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509007400

Ich rufe die Frage 8 der Kollegin Gitta Connemann

uf:
Welche Änderungen plant die Bundesregierung bei der an-

gekündigten Novellierung bzw. Vereinfachung des Vergabe-
rechts – vergleiche „Handelsblatt“ vom 5. Februar 2004 – und
inwieweit trifft es zu, dass diesbezüglich gegensätzliche Vor-
stellungen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit, BMWA, und dem Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau- und Wohnungswesen, BMVBW, bestehen?

D
Dr. Ditmar Staffelt (SPD):
Rede ID: ID1509007500

Die Bundesregierung, Frau Abgeordnete, hat im Fe-

ruar 2003 beschlossen, im Rahmen der Initiative „Bü-
okratieabbau“ das deutsche Vergaberecht zu verschlan-
en. Das mittlerweile komplex und unübersichtlich
ewordene Vergaberecht soll vereinfacht werden. Es soll
ransparent, wettbewerbs-, investitions- und mittel-
tandsfreundlich ausgestaltet werden und für die Anwen-
er leicht verständlich sein. Damit soll auch die Korrup-
ionsprävention verstärkt werden.
Gleichzeitig sind die am 3. Februar 2004 vom Rat

nd Europaparlament beschlossenen novellierten EU-
ergaberichtlinien in deutsches Recht umzusetzen. Eine
rbeitsgruppe beim Bundesministerium für Wirtschaft
nd Arbeit hat im Jahr 2003 Möglichkeiten für eine sol-
he Vereinfachung des Vergaberechts geprüft und Vor-
chläge für eine Verschlankung des Vergaberechts ge-
acht.
Als mögliche Ansatzpunkte für eine Verschlankung

es Vergaberechts wurden in der Arbeitsgruppe eine Än-
erung der Regelungsstruktur, die Straffung und Bereini-
ung der Einzelregelungen des Vergabeverfahrens sowie
nderungen an den Vorschriften über den Rechtsschutz
ngesehen. In der Arbeitsgruppe, der auch Vergabe-
echtsexperten des Bundeswirtschaftsministeriums und
es Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Woh-
ungswesen angehörten, bestanden unterschiedliche
uffassungen darüber, ob eine Vereinfachung im beste-
enden Vergaberechtssystem oder auch durch weiter ge-
ende Strukturveränderungen erfolgen sollte.
Die Bundesregierung wird sich daher in Kürze über

in Konzept für die künftige Struktur eines modernen
ergaberechts verständigen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509007600

Ihre Zusatzfrage, Frau Connemann.






(A) )



(B) )



Gitta Connemann (CDU):
Rede ID: ID1509007700

Das klingt sehr beeindruckend. Vielen Dank für die

Antwort, Herr Staatssekretär.
Sie haben angesprochen, dass die Bundesregierung

im Rahmen der Initiative „Bürokratieabbau“ plant, das
Verfahren zu straffen. Zu diesem Verfahren gehören sehr
viele Schutzmechanismen, die gerade verhindern sollen,
dass es zu Korruption kommen kann. Ich spreche in die-
sem Zusammenhang das Vieraugenprinzip und die Tat-
sache an, dass Angebote in einer bestimmten Art und
Weise unterbreitet werden müssen.

Angesichts der doch sehr zahlreichen Ungereimthei-
ten in der letzten Zeit bei Vergabeverfahren, so bei der
Bundesagentur für Arbeit oder seitens der Bundesregie-
rung, die offensichtlich auch Probleme mit der Anwen-
dung des Vergaberechts haben, frage ich: Hält es die
Bundesregierung tatsächlich für angezeigt, auch solche
Mechanismen abzubauen, die letztlich der Produktquali-
tät, der Kostenersparnis und dem Wettbewerb dienen
sollen?

D
Dr. Ditmar Staffelt (SPD):
Rede ID: ID1509007800


Frau Abgeordnete, ich darf Sie beruhigen. Das Ge-
genteil ist der Fall. Unser Ministerium, das sich feder-
führend mit dieser Thematik beschäftigt, ist einerseits
bemüht, aus Fehlern der Vergangenheit, die es sicherlich
über viele Jahre hinweg überall in Verwaltungen, im öf-
fentlichen Bereich gegeben haben mag, zu lernen, es will
sich andererseits aber auch an dem orientieren, was
Maßstab in anderen europäischen Ländern ist, und tat-
sächlich ein grundlegend neues Vergaberecht schaffen.

Ich füge hinzu, dass wir in diesem Zusammenhang
selbstverständlich großen Wert auf Transparenz legen,
um Korruption gegebenenfalls schon präventiv entge-
genwirken zu können. Im Übrigen werden wir uns – da-
rüber sollten wir vielleicht den Dialog fortsetzen – mit
dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen ins Benehmen setzen, um als Beschluss der
Bundesregierung eine Regelung vorzulegen, die im Par-
lament in ausreichender Weise diskutiert werden kann.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509007900

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesminis-

teriums der Verteidigung auf. Die Fragen 9 und 10 des
Kollegen Günther Friedrich Nolting werden schriftlich
beantwortet.

Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentari-
sche Staatssekretär Hans Georg Wagner zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 11 des Abgeordneten Gero Storjohann
auf:

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über einen
im Dezember 2003 bei der Bundesluftwaffe erfolgten Ab-
bruch der Ausbildung für angehende Flugzeugführer und
Waffensystemoffiziere trotz Zusicherung einer späteren Ver-
wendung und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vor-
gang auch für andere Truppengattungen vor dem Hintergrund
des Vertrauensschutzes für die Soldaten hinsichtlich weiterer
vorgesehener Truppenreduzierungen?

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(C (D H Herr Präsident! Herr Kollege, zu Beginn des vergan enen Jahres sind die Aufgaben und Fähigkeiten der undeswehr mit dem Ziel überprüft worden, die Plaung von Betrieb und Investitionen mit der Finanzplaung in Übereinstimmung zu bringen und die Struktur er Bundeswehr den gegenwärtigen sicherheitspolitichen Rahmenbedingungen weiter anzupassen. Wie Sie wissen, hat der Bundesminister der Verteidi ung am 21. Mai 2003 Verteidungspolitische Richtlinien rlassen, in denen die Aufgaben der Bundeswehr neu geichtet werden und an denen sich die weitere Entwickung der Streitkräfte zu orientieren hat. Zugleich hat der inister damit im Zusammenhang stehende Entscheiungen zur Weiterentwicklung der Reform der Bundesehr bekannt gegeben. Die Ministerentscheidung zur Auflösung eines weite en Geschwaders der Luftwaffe und des Marinefliegereschwaders 2 sowie zur Übernahme von aktiven und uszubildenden Luftfahrzeugbesatzungen der Marine erden den künftigen Bedarf an Luftfahrzeugbesatzunen in der Luftwaffe weiter reduzieren. Vor diesem Hinergrund, Herr Kollege, konnte ein Teil der bereits eingetellten Anwärter und Anwärterinnen des Fliegerischen ienstes nicht im bisherigen Ausbildungsgang verbleien. Die Betroffenen wurden am 8. und 9. Dezember 2003 m Rahmen einer Informationsveranstaltung durch Verreter des Führungsstabes der Luftwaffe und des Persoalamtes der Bundeswehr ausführlich – sozusagen aus rster Hand – über Entscheidungen, Entwicklungen und eren Ursachen unterrichtet. Die Entscheidung über die weitere Verwendung er olgte bedarfsorientiert im Rahmen einer Bestenauslese uf der Grundlage von Eignung, Befähigung, Leistung owie Fortschritt in der Ausbildung und damit für alle nwärter und Anwärterinnen des Fliegerischen Dienstes er Luftwaffe und der Marine unabhängig von ihrem eschlecht nach gleichen Grundsätzen. Insgesamt sind 6 Anwärter und Anwärterinnen für den Fliegerischen ienst von der erforderlichen Umsteuerung betroffen. as entspricht einem Anteil von rund 20 Prozent. Der Vertrauensschutz auf Beschäftigung und Ausbil ung wird weiterhin gewährleistet. So wurden allen Anärtern und Anwärterinnen, für die keine Verwendung m Fliegerischen Dienst der Luftwaffe mehr vorgesehen erden kann, alternative Ausbildungsgänge und Tätigeiten aufgezeigt. Dabei werden die persönlichen Wünche der Anwärter und Anwärterinnen beispielweise im inblick auf einen Werdegangsund Teilstreitkraftechsel, die Aufnahme eines Studiums an der Universiät der Bundeswehr, die Ausbildung zum Hubschrauberührer beim Heer oder eine Dienstzeitverkürzung wo mmer möglich berücksichtigt. Alle umzuplanende Anärter und Anwärterinnen haben eine weitere Perspekive in den Streitkräften. Eine Entlassung aus dem ienstverhältnis erfolgt nur auf eigenen Wunsch. Gleihes würde gelten, wenn in anderen Truppengattungen Parl. Staatssekretär Hans Georg Wagner vergleichbare Maßnahmen erforderlich würden. Dies ist in der Luftwaffe derzeit nicht der Fall. Zusatzfrage, Herr Kollege Storjohann? Herr Staatssekretär, Sie stellten dar, dass am 21. Mai 2003 eine neue politische Richtung vorgegeben worden ist. Die Anwärter sind am 8. und 9. Dezember 2003 informiert worden. Halten Sie es für angemessen, dass die jungen Leute, denen zu Beginn der Ausbildung praktisch zugesichert worden ist, dass sie später eine Verwendung als Strahlenflugzeugführer finden, erst dann informiert worden sind, oder hätte man die Anwärter nicht eher informieren müssen? H Sie wissen, dass die Verteidigungspolitischen Richtlinien am 21. Mai 2003 erlassen wurden. Die Folgerungen daraus müssen die Teilstreitkräfte ziehen. Im Bereich der Luftwaffe konnten die Anwärterinnen und Anwärter Anfang Dezember vergangenen Jahres informiert werden – so rechtzeitig, dass diese sich auf andere Bereiche der Bundeswehr umorientieren können. Weitere Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, nach meinen Informationen ha ben die Anwärter am 8. und 9. Dezember 2003 erstmalig von der neuen Situation erfahren. Ist Ihnen bekannt, innerhalb welchen Zeitraums sie sich für eine neue Verwendung entscheiden müssen, und halten Sie diesen kurzen Zeitraum für angemessen? H Das müssen die Luftwaffe und die anderen Teilstreitkräfte, die dafür zuständig sind, selbst beurteilen. Das ist wohl so geschehen. Es ist nicht Sache des Ministeriums, zu sagen: Das muss innerhalb von 14 Tagen passieren. Ich halte die Zeit für ausreichend. Die Zusage, dass alle Anwärterinnen und Anwärter im Bereich der Bundeswehr untergebracht werden, stellt schon einen Wert an sich dar. Ich rufe die Frage 12 der Kollegin Pau auf: Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Operation Active Endeavour durchgeführt und welche Faktoren haben dazu geführt, dass die am 8. Dezember 2003 von der NATO ausgesetzte Operation am 12. Januar 2004 wieder aufgenommen werden musste? H Frau Kollegin Pau, die Operation Active Endeavour im östlichen Mittelmeer und in der Straße von Gibraltar i a S z d i H g a C l d J M w G r e S D G b m r s d F s f w a w B s t d z c W u m t (C (D st der NATO-geführte Teil der gemeinsamen Reaktion uf die terroristischen Angriffe gegen die Vereinigten taaten von Amerika. Vor dem Hintergrund einer poteniellen Gefährdung des internationalen Schiffsverkehrs urch terroristische Überfälle wurde Active Endeavour m März 2003 auf Begleitschutzoperationen für alliierte andelsschiffe in der Straße von Gibraltar sowie auf so enannte Compliant Boardings im östlichen Mittelmeer usgeweitet. Der Einsatz findet auf der Grundlage des Art. 51 der harta der Vereinten Nationen, des Art. V des Nordatantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 und 1373 es Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aus dem ahre 2001 statt. Die Präsenzoperationen im östlichen ittelmeer sind seit Beginn ununterbrochen fortgesetzt orden. Die Geleitschutzoperationen in der Straße von ibraltar waren bis zum 29. Januar 2004 unter der Voaussetzung ausgesetzt, dass die alliierten Nationen nur inen geringen Bedarf an Geleitschutz anmelden und die icherheitslage darüber hinaus eine Aussetzung erlaubt. anach sind die Forderungen ziviler alliierter Schiffe für eleitschutz wieder angestiegen. Das deutsche Schnellootkontingent kehrte mit der Aussetzung in seinen Heiathafen zurück und wurde am 12. Januar 2004 zeitgeecht wieder in Marsch gesetzt. Ihre Zusatzfrage, Frau Pau. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Sie haben ich ja schon auf Art. V des Nordatlantikvertrages, also en Verteidigungsfall, berufen. An dieser Stelle frage ich olgendes nach: Kann der Geleitschutz für Handelschiffe heute, im Jahre 2004, ernsthaft noch unter Beruung auf Art. V des Nordatlantikvertrages durchgeführt erden? Konkret: Von wem geht dort welche Bedrohung us, sodass der Schluss gezogen werden muss, dass nach ie vor der Verteidigungsfall vorliegt? H Gerade auf der Straße von Gibraltar, dieser Enge zwi chen Nordafrika und dem europäischen Kontinent, sind erroristische Übergriffe durchaus möglich. Sie werden urch den Geleitschutz unterbunden. Eine weitere Zusatzfrage. Ich habe eine Frage zur Bilanz dieses Einsatzes bzw. um Vergleich der Situation vor und nach der Unterbrehung. Konkret: Wie viele Schiffe wurden kontrolliert? ie viele terroristische Aktivitäten konnten tatsächlich nterbunden oder verhindert werden? Gab es Festnahen oder wurde Material beschlagnahmt, welches für erroristische Anschläge verwendbar gewesen wäre? Ha Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich diese Details hier nicht darstelle. Aber ich werde sie Ihnen schriftlich nachreichen, damit Sie eine ausreichende Auskunft bekommen. Danke. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Nun rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesminis teriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf. Die Fragen 13 und 14 des Kollegen Hinsken und Frage 15 des Kollegen Hofbauer werden schriftlich beantwortet. Damit komme ich zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk zur Verfügung. Ich rufe Frage 16 des Kollegen Dr. Heinrich Kolb auf: Welche Definition des Begriffs „Beratervertrag“ ist der Antwort der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, vom 21. Januar 2004 auf das Schreiben des Abgeordneten Dr. Dieter Thomae vom 18. Dezember 2003 zur Anzahl der Beraterverträge, die das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, BMGS, abgeschlossen hat, zugrunde gelegt worden? M Herr Präsident! Herr Kollege Kolb, die Bundesministerin Ulla Schmidt hat ein Schreiben des Kollegen Dr. Thomae beantwortet, das er am 18. Dezember 2003 an sie gerichtet hatte. Sie fragen nun, welche Definition des Begriffs „Beratervertrag“ darin zugrunde gelegt worden ist. Der Beraterbegriff kann in unterschiedlicher Weise interpretiert werden. Um eine einheitliche Antwort zu gewährleisten, wurde die Frage des Abgeordneten Dr. Thomae auf Grundlage einer bereits bei der Beantwortung früherer Fragen zugrunde gelegten Definition beantwortet, nach der unter Beratern Einzelpersonen oder Firmen verstanden werden, die auf vertraglicher Basis beratend tätig geworden sind. Nicht von dieser Definition umfasst sind unter anderem Verträge zur Beantwortung von technischen und rechtlichen Fragestellungen. So wäre zum Beispiel denkbar, dass das BMGS bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte eine Beratertätigkeit hinsichtlich der Themen Investitionen und Auswirkungen auf die einzelnen Aspekte der Selbstverwaltung ausschreibt. Diese würde nicht unter die genannte Begriffsdefinition fallen. Auch Einzelkommissionen, die schon vorher regelhaft eingerichtet waren, fallen nicht unter diesen Beraterbegriff. b b S t k t T d u A e s g B l K g g s t i v g z k S d s H B K s g e R t B g s l d w (C (D Gleiches gilt für Verträge, die überwiegend keine zw. nur einen kleinen Anteil von Beratungsleistungen einhalten. Ein Beispiel: Wenn Sie in Ihrem Haus neue oftware installieren lassen, dann beinhalten solche Verräge immer auch Schulung und Beratung. Aber es ist lar, dass solche Verträge nicht in diesem Sinne als Beraerverträge zu verstehen wären. Herr Kollege Kolb. Frau Staatssekretärin, in der Antwort an den Kollegen homae, die mir als Kopie vorliegt, ist die Rede davon, ass der einzige derartige Vertrag mit einem „Beratungsnternehmen“, wie es dort heißt, abgeschlossen wurde. uch den Ausführungen, die Sie gerade gemacht haben, ntnehme ich, dass es seitens des Ministeriums keine onstigen Beratungsverträge, etwa mit Einzelpersonen, egeben hat. Ist das richtig? M Herr Kollege Dr. Kolb, ich verweise auf zwei Quel en, die Sie bitte auch zu Rate ziehen sollten. Es gab eine leine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, in der insesamt nach Beratungsstrukturen der Bundesregierung efragt wurde. Dort wurde nach Beiräten, nach Kommisionen, nach Forschungsprojekten und nach Einzelleisungen gefragt. In der Antwort sind alle aufgeführt und nsofern öffentlich gemacht worden. Herr Dr. Thomae hat zusätzlich nach Einzelberater erträgen gefragt; diesbezüglich ist die Antwort, die wir egeben haben, vollständig. Natürlich müssen Sie beides usammen betrachten, um ein komplettes Bild zu beommen. Sie haben ja auch nach den Kosten für den achverständigenrat gefragt. Frau Staatssekretärin, auf welcher Grundlage findet ie wissenschaftliche Beratung der Bundesregierung tatt? In welche Kategorie etwa wäre die Beratung durch ochschulprofessoren einzuordnen? M Noch einmal, Herr Kollege Dr. Kolb: Es gibt die ommissionen und Beiräte. Diese haben in aller Regel chon immer Beratungstätigkeiten ausgeführt. Natürlich ibt es dafür unterschiedliche Abrechnungsstrukturen, twa den Ausgleich für fixe Kosten, die Erstattung von eisekosten oder die Entschädigung ehrenamtlicher Täigkeit. In meinem Bereich als Drogenbeauftragter der undesregierung wurde zum Beispiel ein Aids-Beirat ebildet sowie ein Beirat für Drogenund Suchtforchung eingerichtet. Natürlich wird hier kein individueler Beratervertrag abgeschlossen, sondern es ist klar, ass für diese Beratung lediglich Reisekosten erstattet erden oder ehrenamtliche Tätigkeit honoriert wird. Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk Ich denke, Sie sind mit mir einer Meinung, dass da nach natürlich nicht gefragt war. Ihnen ging es um eine wirtschaftliche Tätigkeit Einzelner. Diese Frage ist mit dem Vertrag, den die Bundesministerin Ulla Schmidt Herrn Kollegen Dr. Thomae genannt hat, zutreffend beantwortet worden. Herr Kollege Fricke. Frau Staatssekretärin, gehe ich recht in der Annahme, dass das bedeutet, dass jedes Mitglied eines solchen Beratungsgremiums, das Sie eben genannt haben, dann, wenn es auch in anderer Weise das Ministerium berät, hier nicht als Berater genannt würde? M Das ist falsch. Vielmehr handelt es sich dabei dann um eine einzelvertragliche Leistung. Ich möchte der Beantwortung der nächsten Frage von Herrn Kollegen Dr. Kolb nach den Kosten des Sachverständigenrates nicht vorgreifen, aber es ist klar: Wenn ein Sachverständigenrat tätig wird, dann werden Einzelpersonen in den Sachverständigenrat berufen. Diese Einzelpersonen erhalten zusätzlich zu ihren Reisekosten eine Aufwandsentschädigung. Das war schon immer so – unter Ihrer Bundesregierung genauso wie unter der rot-grünen Bundesregierung. Ich glaube, das ist auch nicht der Kern dessen, was gefragt wurde. Deshalb haben wir diese Art von Beratung ausdrücklich nicht gemeint. Eine vollständige Übersicht über Kommissionen und Beiräte finden Sie in der öffentlich zugänglichen Bundestagsdrucksache mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Ich rufe jetzt die Frage 17 des Kollegen Dr. Kolb auf. Wie hoch sind die Kosten für den Sachverständigenrat in den letzten vier Jahren gewesen? M Herr Kollege Dr. Kolb, Sie fragen nach der Entwicklung der Kosten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Dazu darf ich darauf hinweisen, dass diese Kosten im Haushalt – Kap. 1501, Titelgruppe 04 – veranschlagt und damit öffentlich sind. Im Jahre 2000 beliefen sich diese auf 583 000 Euro, im Jahre 2001 auf 730 000 Euro, im Jahre 2002 auf 626 000 Euro und im Jahre 2003 auf 521 000 Euro. Nur zum Vergleich: Im letzten Jahr der Amtszeit der CDU/CSU-geführten Bundesregierung entfielen auf dieses Gremium 420 000 Euro. Sie sehen also, dass sich dies im Rahmen der allgemeinen Preissteigerung bei den Reisekosten bzw. den Kosten für die Einrichtung von Geschäftsstellen hält und auch mit der normalen Steigerungsrate für Löhne und Gehälter erklärbar ist. B s s g B d B e i e s k g T B h w w B B d F d r z D g E G (C (D Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, darf ich dem, was Sie bei der eantwortung der Zusatzfrage des Kollegen Fricke chon angedeutet haben, entnehmen, dass der Sachvertändigenrat nicht nur als Gesamtgremium beratend geenüber der Bundesregierung auftritt, sondern dass die undesregierung auch direkt auf einzelne Sachverstänige aus diesem Gremium zugreift? M Wenn Sie meinen, dass damit ein weiterer Tatbestand ntsteht, der zusätzlich entlohnt werden muss, dann kann ch Ihnen sagen, dass das nicht der Fall ist. Meine zweite Frage knüpft direkt daran an: Wenn ein inzelner Sachverständiger in besonderem Maße in Anpruch genommen wird, weil er über besondere Sachenntnisse in einem Bereich verfügt, wird er dafür nicht esondert entlohnt? Ist das mit der Pauschale für diese ätigkeit also abgedeckt? M Das ist mit der Pauschale abgedeckt, es sei denn, es andelt sich um einen eigenständigen Auftrag. Dies äre dann aber berichtspflichtig. Ich sehe es richtig, dass solche aber nicht vergeben orden sind? M Ja. Ich rufe die Frage 18 des Kollegen Daniel Bahr auf: Stellt Professor Dr. Karl Lauterbach dem BMGS seine Erkenntnisse unentgeltlich zur Verfügung und, wenn nein, in welcher Größenordnung liegen die finanziellen Zuwendungen? M Herr Kollege Bahr, ich nehme an, dass Ihre Frage in ieselbe Richtung zielt wie die beiden vorhergehenden ragen. Ich bin darüber bestürzt, dass eine Einzelperson, ie Mitglied in einem Sachverständigengremium ist, heausgegriffen wird und ihr unterstellt wird, sie erhielte usätzliche Leistungen, die nicht ausgewiesen würden. as weise ich ausdrücklich zurück. Herr Professor Dr. Karl Lauterbach ist seit 1999 Mit lied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der ntwicklung im Gesundheitswesen. Der Rat wird auf rundlage von § 142 SGB V vom Bundesministerium Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk für Gesundheit und Soziale Sicherung berufen. Der Erlass über die Errichtung eines Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen beim Bundesminister für Gesundheit vom 12. November 1992, zuletzt geändert am 2. Januar 1997, enthält in § 13 die Regelung, dass die Mitglieder des Rates als Honorar eine feste Vergütung sowie Ersatz ihrer Reisekosten erhalten. Das Nähere regelt ein Werkvertrag. Seit dem Jahr 1997, in dem das so beschlossen wurde, ist dies nicht geändert worden. Wir handhaben das also weiterhin so wie die damalige Bundesregierung. Herr Kollege Bahr, bitte. Frau Staatssekretärin, Ihre Unterstellung trifft nicht zu. Ich weise sie zurück. Ich habe diese Frage gestellt – sie ist eine rein sachliche und fachliche Frage –, weil mir zu Ohren gekommen ist, dass Herr Professor Lauterbach während der Verhandlungen zur Gesundheitsreform zwischen der Regierung, den Regierungsfraktionen und der Opposition im letzten Sommer für Hilfestellungen, Beratungen und Empfehlungen zur Verfügung stand. Trifft das zu? M Herr Professor Dr. Lauterbach stand, wie andere Professoren und Fachleute, während der Beratungen im Sommer auf Rückfrage zur Verfügung. Wir haben damals zusätzlichen Sachverstand eingezogen. Das müssten Ihnen Ihre beiden Kollegen, die die Verhandlungen begleitet haben, bis sie kurz vor deren Abschluss „ausgestiegen“ sind, mitgeteilt haben. Wir haben zum Beispiel Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Versicherungswirtschaft und Einzelsachverständige je nach Sachverhalt eingeladen. Dadurch ist nicht ein besonderer Beraterstatus oder ein besonderer Beratervertrag entstanden. Zweite Zusatzfrage, Herr Kollege Bahr. Ich verstehe Sie also richtig, Frau Staatssekretärin, dass die Empfehlungen, Hilfestellungen, die Berechnung und letztlich die Beratung, die Professor Lauterbach und andere Professoren in der Verhandlung der Regierung gegeben haben, vollkommen unentgeltlich waren? M Ich kann zumindest bestätigen, dass sie ohne Honorar erfolgt sind. Ob Reisekosten im üblichen Rahmen erstattet worden sind, kann ich Ihnen nicht beantworten. Herr Kollege Fricke. d L r t B w g n l m h B a r S M b w s e d R d B P s b a B s B g B a B (C (D Frau Staatssekretärin, kann ich daraus schließen, dass ie Leistungen, die unter anderem durch Herrn auterbach im Rahmen der Beratungen zur Gesundheitseform erbracht worden sind, nur im Rahmen seiner Täigkeit im Sachverständigenrat erfolgt sind? M Das habe ich so nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass ir von Fall zu Fall auf Einzelsachverständige zugeganen sind, um ihren Rat einzuholen. Das haben wir aber icht als Bundesregierung getan. Die an den Verhandungen zur Gesundheitsreform Beteiligten haben geeinsam entschieden, wen man zu einem Sachverhalt ören will. Dabei waren auch einzelne andere tätig. Zum eispiel haben wir Herrn Professor Dr. Glaeske damals, ls es um das Arzneimittelrecht ging, auch auf Bitten Iher Fraktion hinzugezogen. Es ist ein ganz normaler achverhalt, dass man einzelne Sachverständige um ihre einung bittet, wenn man ein komplexes Gesetzgeungsverfahren durchführt. Aus dieser Struktur ist keine eitere Beratungstätigkeit und schon gar keine exkluive oder eine zusätzlich honorierte Beratungstätigkeit ntstanden. (Otto Fricke [FDP]: Sie sagten nur, dass Reisekosten erstattet wurden!)

Hans Georg Wagner (SPD):
Rede ID: ID1509008000




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509008100
Gero Storjohann (CDU):
Rede ID: ID1509008200
Hans Georg Wagner (SPD):
Rede ID: ID1509008300
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509008400
Gero Storjohann (CDU):
Rede ID: ID1509008500
Hans Georg Wagner (SPD):
Rede ID: ID1509008600
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509008700
Hans Georg Wagner (SPD):
Rede ID: ID1509008800
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509008900
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1509009000
Hans Georg Wagner (SPD):
Rede ID: ID1509009100
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509009200
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1509009300




(A) )


(B) )

Hans Georg Wagner (SPD):
Rede ID: ID1509009400
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1509009500
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509009600
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509009700
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509009800
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1509009900
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509010000
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1509010100
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509010200




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509010300
Otto Fricke (FDP):
Rede ID: ID1509010400
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509010500
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509010600
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509010700
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509010800
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1509010900
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509011000
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1509011100
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509011200
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1509011300
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509011400
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509011500
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509011600




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509011700
Daniel Bahr (FDP):
Rede ID: ID1509011800
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509011900
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509012000
Daniel Bahr (FDP):
Rede ID: ID1509012100
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509012200
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509012300
Otto Fricke (FDP):
Rede ID: ID1509012400
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509012500


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509012600

Herr Kollege Kolb.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1509012700

Frau Staatssekretärin, der Presse war zu entnehmen,

ass Professor Lauterbach auch Vergütungen seitens des
hön-Klinikums beziehen soll. Ist der Bundesregierung
ieser Sachverhalt bekannt und, wenn ja, seit wann?

M
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509012800

Ich kann zu diesem Sachverhalt nichts sagen, weil

rofessor Dr. Lauterbach uns gegenüber nicht rechen-
chafts- oder auskunftspflichtig ist. Öffentliche Verlaut-
arungen dazu habe ich nicht zu kommentieren.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509012900

Ich rufe nun die Frage 19 des Kollegen Daniel Bahr

uf:
Gibt es weitere Professoren, die für das BMGS beratend

tätig werden, und, wenn ja, welche Ausgaben fallen hierfür
an?

M
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509013000

Herr Kollege Bahr, Professoren und andere sachver-

tändige Personen sind in vielfältiger Weise für das
MGS tätig. Dies zeigt auch die Antwort der Bundesre-
ierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion,
undestagsdrucksache 15/2365. So sind in der Antwort
uf die Frage 28 die im Jahre 2003 beim BMGS tätigen
eiräte aufgelistet.






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk

Darüber hinaus wird in der dortigen Antwort auf

Frage 5 aufgelistet, zu welchen Themen und Fragestel-
lungen unter anderem Analysen und Studien vergeben
wurden. Auch bei diesen wirken Professoren naturge-
mäß mit. Ein Beratervertrag besteht mit einem Professor
im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Dabei geht es um
den effizienten und ökonomischen Einsatz von Kommu-
nikationsmitteln. Dies ist dem Kollegen Dr. Thomae in
dem bereits erwähnten Brief auch mitgeteilt worden. In-
sofern ist das kein neuer Sachverhalt. Es ist der einzige
Beratervertrag, der diese Kriterien erfüllt.

Ich darf noch zwei Beispiele aus der Beantwortung
der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion herauszie-
hen. Es gibt zum Beispiel einen Ärztlichen Sachverstän-
digenbeirat und einen Nationalen Aids-Beirat, in denen
Professoren mitwirken. Daneben gibt es Wissenschaftli-
che Beiräte bei der BZgA, die unsere Präventionsbemü-
hungen mit ihren Ratschlägen begleiten. Selbstverständ-
lich wird hierbei wissenschaftlicher Sachverstand
abgerufen. Schließlich gibt es den Gemeinsamen Wis-
senschaftlichen Beirat. Auch hier wirken Professoren
mit.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509013100

Herr Kollege Bahr.


Daniel Bahr (FDP):
Rede ID: ID1509013200

Wir freuen uns, dass die Bundesregierung im Ge-

sundheitsbereich einen wissenschaftlich-fachlichen und
-sachlichen Rat auch und insbesondere von Professoren
nutzt. Das ist ab und zu auch besonders nötig. Weil es
gerade nur um Professor Lauterbach ging, frage ich jetzt
nach, ob auch weiteren Professoren, von denen Sie eben
sprachen, im Rahmen der Gesundheitsverhandlungen
oder anderer vergleichbarer Tätigkeiten nur Reisekosten
im üblichen Maße erstattet wurden.

M
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509013300


Ich darf Ihnen die Frage mit drei Bemerkungen beant-
worten:

Erstens. Wenn Forschungsprojekte ausgeschrieben
und im Anschluss daran vergeben werden, dann entste-
hen für diese Forschungsprojekte natürlich Kosten.
Diese werden aufgelistet; das ist selbstverständlich.

Zweitens. Beiräte handeln auf unterschiedlichen
Grundlagen. Für einige wird ein festes ehrenamtliches
Honorar zuzüglich der Reisekosten gezahlt, anderen
werden lediglich die Reisekosten erstattet.

Drittens. Wenn Einzelpersonen beratend tätig werden,
dann ist dies aufzulisten. Wir haben einen Beratervertrag
gemeldet. Es gibt keine weiteren.


Daniel Bahr (FDP):
Rede ID: ID1509013400

Darf ich noch eine Zusatzfrage stellen?


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509013500

Zweite Zusatzfrage.

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(C (D Sie sprachen eben von einem festen ehrenamtlichen onorar. Können Sie mir eine Vorstellung davon geben, n welchem finanziellen Rahmen sich das bewegt? M Herr Kollege, Sie wissen genau – – (Daniel Bahr [Münster] [FDP]: Sie haben die Zahl nicht genannt!)

Daniel Bahr (FDP):
Rede ID: ID1509013600

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: 40 Euro!)

Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509013700

Wir haben die Zahl nicht genannt, weil sie in jedem
eirat unterschiedlich ist. Sie erkennen es aber an der
umme.
Ich kann Ihnen sagen, dass beim Gemeinsamen Wis-

enschaftlichen Beirat pro Jahr 4 000 Euro anfallen. Da-
an sehen Sie, dass es hierbei nicht darum geht, Geld zu
erdienen. Ich bin sehr froh, dass uns der wissenschaftli-
he Sachverstand in vielen Bereichen zur Verfügung ge-
tellt wird. Ich bedaure den Soupçon, den diese Debatte
n der Öffentlichkeit ausgelöst hat.
Sie wissen genauso gut wie ich, dass sich zum Bei-

piel die Enquete-Kommissionen des Bundestages halb
us Abgeordneten und halb aus Sachverständigen zu-
ammensetzen. Bei jeder Anhörung sind wir auf Sach-
erständige angewiesen, die teilweise nur gegen Auslage
hrer Reisekosten für uns tätig werden. Uns steht also
ielfältiger wissenschaftlicher Sachverstand zur Verfü-
ung. Wir sollten einmal nach außen tragen, dass es ein
ormaler Vorgang ist, dass wir alle miteinander auf ex-
ernen Sachverstand angewiesen sind.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509013800

Herr Kollege von Klaeden.

Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1509013900

Frau Staatssekretärin, die Öffentlichkeit ist über die
eratungsverträge sehr erstaunt gewesen, die die frühere
iedersächsische Landesregierung abgeschlossen hat.
eswegen interessiert mich der Kommunikationsberater,
on dem Sie gesprochen haben. Was kann und macht er,
as die Pressestelle nicht kann und nicht macht?
M
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509014000

Herr von Klaeden, die Antwort auf diese Frage wurde

em Kollegen Thomae in einem Schreiben zur Verfü-
ung gestellt. Ich bin gerne bereit, Ihnen dies nachzurei-
hen.

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509014100

Herr Kollege Kolb.

Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1509014200

Frau Staatssekretärin, gibt es in Ihrem Haus eine Vor-

chrift oder wenigstens eine Selbstverpflichtung, dass
achverständige, die für die Bundesregierung tätig wer-
en, nicht gleichzeitig bei Interessengruppen oder






(A) )



(B) )


Dr. Heinrich L. Kolb

Lobbyisten gegen Entgelt beschäftigt sind, weil dann die
Gefahr der Interessenverquickung zu befürchten ist?
Gibt es in Ihrem Haus Überlegungen in diese Richtung?

M
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509014300


Herr Kollege Kolb, ich kann hier nur für meinen Be-
reich sprechen. Als Drogenbeauftragte der Bundesregie-
rung habe ich selbst einen wissenschaftlichen Beirat ins
Leben gerufen. Dabei habe ich bei der Auswahl darauf
geachtet, dass es durch Struktur und Zusammensetzung
nicht zu Interessenkollisionen kommt. Ich kann zwar
nicht für das ganze Haus sprechen und kenne auch nicht
alle Beiräte, aber ich bin gerne bereit, Ihnen die Antwort
schriftlich nachzureichen.

Wir sind sehr daran interessiert, erstens plurale und
zweitens neutrale, also keine interessengeleiteten Mei-
nungen zu hören. Sie wissen genauso gut wie ich, dass
es gerade im Gesundheitswesen um sehr große Summen
und vielfältige Interessen geht. Insofern ist da besondere
Vorsicht angezeigt.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist richtig!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509014400

Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Ina Lenke auf:

In welcher Höhe sind Kosten für die Beratertätigkeit der
Rürup-Kommission entstanden und aus welchem Titel wur-
den sie beglichen?

M
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509014500


Frau Kollegin Lenke, im Haushaltsplan 2003 des
Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Siche-
rung war unter Kap. 1501 Tit. 526 04 ein Betrag von ins-
gesamt 1 Million Euro für die Kommission veranschlagt.
Die Istausgaben – das können wir nach der Abrechnung
sehen – liegen unterhalb dieser Summe. Sie betragen
rund 943 000 Euro.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509014600

Zusatzfrage? – Keine.
Dann rufe ich die Frage 21 von Frau Kollegin Ina

Lenke auf:
Haben untergeordnete Behörden, wie zum Beispiel das

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das
Robert-Koch-Institut, das Paul-Ehrlich-Institut oder das Deut-
sche Institut für Medizinische Dokumentation und Informa-
tion, externe Berater in Anspruch genommen und, wenn ja, in
welchem Umfang?

M
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509014700


Im nachgeordneten Bereich wurden vier Berater in
Anspruch genommen, und zwar jeweils ein Berater im
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte,
im Paul-Ehrlich-Institut, im Deutschen Institut für Medi-
zinische Dokumentation und Information und im Bun-
desversicherungsamt.

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(C (D Zusatzfrage? Ich meine, die Frage ist nicht vollständig beantwortet orden. In der Frage wird auch nach dem Umfang geragt. Das kommt vor, aber dafür haben Sie die Möglichkeit u einer Zusatzfrage. Ich möchte gerne die Frage an Sie, Frau Staatssekre ärin, richten, in welchem Umfang externe Berater in nspruch genommen wurden. M Für alle vier Verträge? Ich habe die Zahlen für die jeweiligen Verträge nicht orliegen. Ich darf aber wieder auf die Antwort auf die leine Anfrage verweisen. Dort sind diese Beraterverräge der nachgeordneten Behörden aufgeführt. In dieem Falle handelt es sich um die gleichen Institute. Ich abe hier nur die gesamte Summe von 995 000 Euro für lle vier Verträge zur Hand. Die einzelnen Sachverhalte, m die es dabei ging, sind, wie schon gesagt, in der Antort auf die Kleine Anfrage einzeln aufgeführt. Weitere Zusatzfrage? – Herr Kollege Kolb. Frau Staatssekretärin, ist denn denkbar, dass die Bun esregierung Forschungsaufträge an Lehrstühle von Proessoren vergibt, die im Übrigen auch Mitglied einer achverständigenkommission sind, sei es durch nacheordnete Behörden, sei es durch das Ministerium elbst? Wenn ja, sind Ihnen solche Fälle bekannt? M So etwas ist denkbar, wenn es sich um Ausschreibun en handelt. Wir versuchen auf jeden Fall, schon den nschein zu vermeiden, dass man durch Mitwirkung in iner Sachverständigenkommission automatisch einen ugang zu Forschungsaufträgen hat. Ich glaube, der entcheidende Punkt ist, dass man hier ganz klar trennt, ber es sollen natürlich auch keine Nachteile entstehen. as heißt, jeder kann sich mit seinem Forschungsinstitut n Ausschreibungen beteiligen. Bei den Ausschreibunen wird gegebenenfalls von einem wissenschaftlichen remium noch einmal geprüft, welche Forscher besoners qualifiziert erscheinen und welches Forschungsdeign besonders überzeugend ist. Dann kann es sein, dass in Professor, der sich dafür bewirbt, den Zuschlag Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk erhält. Es wird aber strikt darauf geachtet, dass es sich um Ausschreibungen handelt. Herr Kollege Fricke. Ist Ihnen bekannt, ob unter den zuvor in den Fragen genannten Professoren oder unter anderen Professoren aus einem solchen Sachverständigengremium jemand ist, der bei nachgeordneten Behörden aktuell Beraterverträge hat? M Nein. Die Frage 22 der Kollegin Connemann wird schrift lich beantwortet. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches. Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bauund Wohnungswesen auf. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke zur Verfügung. Zunächst rufe ich die Fragen 23 und 24 des Kollegen Volkmar Uwe Vogel auf: Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Neuund Ausbaustrecke Halle/Leipzig–Erfurt–Nürnberg, die Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes ist und als Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit“ im Bundesverkehrswegeplan von der Bundesregierung als Vorhaben im vordringlichen Bedarf eingestuft wird, trotz gegenteiliger Aussagen der Deutschen Bahn AG, DB AG, in der Öffentlichkeit prioritär realisiert wird? Ist zu befürchten, dass auch die Ertüchtigung der MitteDeutschland-Schienenverbindung und der Fertigstellungstermin der Sachsenmagistrale im Jahr 2008 gefährdet sind? I Lieber Herr Kollege Vogel, mit Ihrer Erlaubnis und der des Herrn Präsidenten möchte ich die beiden Fragen im Zusammenhang beantworten, denn Aussagen zu den verfügbaren Bundesmitteln für Schienenwegeinvestitionen im Jahre 2004 sind erst mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes möglich. Im Bereich der Bedarfsplanvorhaben ist eine Priorisierung hinsichtlich deren Realisierung vorzunehmen. Diese zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Bund abzustimmende Priorisierung ist bisher noch nicht abgeschlossen. Zusatzfrage? Sie sagen, eine Priorisierung sei noch nicht abge schlossen. War die Bundesregierung daran beteiligt, als es darum ging, eine Auswahl von Projekten vorzuneh m s m h w u g v w P d l r m d „ – H d t w c W S d n a m s r m G z s d b f d g (C (D en, die voraussichtlich wegen Geldmangels nicht realiiert werden bzw. nicht zu Ende geführt werden? I Nein. – Sie haben am Freitag die Möglichkeit, mitzu elfen, dass wir den Haushalt beschließen können. Dann erden wir in die Gespräche mit der DB AG einsteigen nd erklären, welche Mittel für Investitionen zur Verfüung stehen. Erst dann können wir eine Priorisierung ornehmen, also die Schwerpunkte benennen. Weitere Zusatzfrage? Der Bund ist Eigentümer der Deutschen Bahn AG. Inieweit nimmt die Bundesregierung Einfluss auf die lanungen der Bahn, wenn es darum geht, die Projekte, ie auch im vordringlichen Bedarf des von Ihnen vorgeegten Bundesverkehrswegeplans stehen, tatsächlich zu ealisieren? I Sie wissen, dass uns beiden ein Projekt ganz beson ers am Herzen liegt, nämlich das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit“ 8.1 und 8.2. (Volkmar Uwe Vogel [CDU/CSU]: Ich denke, uns liegen mehrere Projekte am Herzen!)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509014800
Ina Lenke (FDP):
Rede ID: ID1509014900
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509015000
Ina Lenke (FDP):
Rede ID: ID1509015100
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509015200

(Ina Lenke [FDP]: Ja, jeweils, bitte!)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509015300
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1509015400
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509015500




(A) )


(B) )

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509015600
Otto Fricke (FDP):
Rede ID: ID1509015700
Marion Caspers-Merk (SPD):
Rede ID: ID1509015800
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509015900
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1509016000
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509016100
Volkmar Uwe Vogel (CDU):
Rede ID: ID1509016200
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1509016300
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509016400
Volkmar Uwe Vogel (CDU):
Rede ID: ID1509016500
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1509016600

Uns liegen selbstverständlich noch ein paar andere am
erzen. – Sie wissen, dass wir in den Gesprächen mit
er DB AG, die allerdings ein privatwirtschaftliches Un-
ernehmen ist, auf diese Prioritäten, die für uns ganz
ichtig sind, immer wieder hinweisen.


Volkmar Uwe Vogel (CDU):
Rede ID: ID1509016700

Gestatten Sie mir eine weitere Zusatzfrage. Sie spra-

hen die Verabschiedung des Haushaltes am Freitag an.
ann ist damit zu rechnen, dass von Verkehrsminister
tolpe die Finanzierungsvereinbarungen zur Fortsetzung
er Mitte-Deutschland-Schienenverbindung unterzeich-
et werden? Er sprach das bereits im Dezember in Erfurt
n.

I
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1509016800

Bei der Mitte-Deutschland-Schienenverbindung be-

teht das Problem, dass die notwendigen Teilfinanzie-
ungsvereinbarungen für die Baumaßnahmen im Zusam-
enhang mit dem elektronischen Stellwerk in Gera und
era-Süd, die mit EFRE-Mitteln finanziert werden, der-
eit aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht abge-
chlossen werden. Zudem sind die EFRE-Mittel – auch
as ist wichtig – noch nicht durch die EU-Kommission
ewilligt worden. Insofern hängt der Abschluss der Teil-
inanzierungsvereinbarungen neben der zurzeit gelten-
en vorläufigen Haushaltsführung auch von der Bewilli-
ung der EFRE-Mittel ab. Erst nach Freigabe dieser






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke

Mittel kann die entsprechende Teilfinanzierungsverein-
barung abgeschlossen werden.


Volkmar Uwe Vogel (CDU):
Rede ID: ID1509016900

Gestatten Sie mir eine letzte Zusatzfrage. Wie Sie

wissen, findet im Jahr 2007 die BUGA in Gera und Ron-
neburg statt. Ist es trotz der Verzögerungen noch mög-
lich, dass ein sehr wichtiges Projekt im Bereich Gera/
Ronneburg, nämlich die Brücke zum Gessental nach
Öffnung des Bahndamms, fristgerecht am 15. Juni in
Angriff genommen werden kann? Anderenfalls würden
der BUGA GmbH hohe Kosten entstehen.

I
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1509017000


Herr Kollege Vogel, Sie wissen, dass ich selber in
Gera vor Ort war. Wir beide sind im Gespräch miteinan-
der, aber auch der Kollege Schönfeld fragt mich immer
wieder danach. Sie sind beide in dieser Frage sehr aktiv.
Ich gehe davon aus, dass wir das hinbekommen können.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509017100

Ich rufe die Frage 25 des Kollegen Nitzsche auf:

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass
das jährliche Antrags- und Zusagevolumen für die Altschul-
denhilfe im Stadtumbau Ost in beachtlicher Größenordnung
in den jeweiligen Bundesländern divergiert?

I
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1509017200


Herr Kollege Nitzsche, das unterschiedliche Antrags-
und Zusagevolumen beruht vor allem auf der unter-
schiedlichen Anzahl der Wohneinheiten und Leerstands-
quoten der jeweiligen Bundesländer. Die Leerstands-
quote reicht von 9,9 Prozent in Berlin bis zu
17,6 Prozent in Sachsen.

Wenn aber mit der Frage nicht die absolute Größen-
ordnung des Antrags- und Zusagevolumens gemeint ist,
sondern das Verhältnis zwischen dem Antrags- und Zu-
sagevolumen, das in den einzelnen Bundesländern diver-
giert, so ist dies auf die unterschiedliche zeitliche Ent-
wicklung der Leerstandsquote zurückzuführen. In
einigen Ländern sind Wohnungsunternehmen früher in
die als Antragsvoraussetzung erforderliche Leerstands-
quote von 15 Prozent hineingewachsen als in anderen
Ländern.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509017300

Eine Zusatzfrage.

Henry Nitzsche (Plos):
Rede ID: ID1509017400

Frau Staatssekretärin, man muss das Zusagevolumen

in Relation zu dem Abrufvolumen sehen. Sie erwähnten
eben Berlin. Berlin weist mit Stand von vorigem Montag
ein Zusagevolumen in Höhe von 14 Millionen Euro auf,
dem ein Abrufvolumen von 1,2 Millionen Euro gegen-
übersteht. Bei 3 000 WE Abriss ist also noch nicht ein-
mal ein Zehntel des Zusagevolumens abgerufen worden.

Sie wissen selber, dass der Prozess des Stadtumbaus
Ost eine gewisse Dynamik braucht. Sie haben das oft als

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(C (D ernprozess bezeichnet. Ich denke, wir alle haben geernt. Notwendig ist aber auch ein bestimmtesTempo. Ich denke, dass es durch die Verzögerungen beim Ab uf und die damit einhergehenden verzögerten Abrisse uch zu Verzögerungen im Stadtumbau Ost kommen ann. Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Prozess zu eschleunigen? I Sie wissen, dass die Anträge auf die Altschuldenhilfe urch die Wohnungsunternehmen gestellt werden. Sie issen auch, dass die Antragstellung durch die Wohungsunternehmen nach dem Windhundverfahren erolgt und dass erst nach Realisierung der Abrisse die ittel fließen. Das hat sehr viel damit zu tun, dass die nternehmen vor Ort ihre Projekte sehr schnell zu Ende ühren müssen. Wir wissen, dass es in einigen Bereichen ehr schnell gegangen ist – Sie kennen auch in Ihrem undesland entsprechende Beispiele, Herr Nitzsche –, ir alle kennen aber auch Beispiele, bei denen es etwas änger gedauert hat. Das hängt davon ab, ob ein großlächiger oder ein kleinteiliger Abriss erfolgt, ob der ückbau etagenweise erfolgt usw. An diesem Punkt uss die Beschleunigung zuerst ansetzen. Ich möchte zur Klarstellung auf Folgendes hinweisen: enn alle Unterlagen, beispielsweise die Länderbecheinigungen und die Bankenbestätigungen, vorliegen Sie wissen, dass es in beiden Punkten manchmal urchaus Schwierigkeiten gibt, was auch zu Verzögerunen führen kann, das heißt, wenn die Wohnungsunterehmen nicht schnell genug sind –, dann kann die KfW ehr schnell – innerhalb von zwei bis drei Wochen – entcheiden; das tut sie auch. Daran kann es also nicht lieen. Die KfW ist hier wirklich engagiert und wird allerrten gelobt. Eine weitere Zusatzfrage. Danke. – Nächste Zusatzfrage: Die KfW hat festge tellt, dass die maximale Entlastung aller Anträge inkluive Zusagen eine Summe von etwa 1,148 Milliarden uro ergebe. Wenn man die Haushaltsmittel in Höhe von 58 Millionen Euro subtrahiert, dann kommt man auf in Restvolumen von 490 Millionen Euro. Die spanende Frage ist, wie die Bundesregierung gedenkt dieses estvolumen für die Altschuldenhilfe aufzubringen. I Herr Kollege Nitzsche, wir waren uns in den Haus altsberatungen ja einig darüber, dass man zusätzlich zu em erhöhten Betrag aus dem letzten Haushalt einen Berag in Höhe von circa 375 Millionen Euro benötigt. Am 1. Dezember 2003 ist Antragsschluss gewesen. Sie haen vollkommen Recht: Aufgrund der uns vorliegenden nträge besteht ein Bedarf von 490 Millionen Euro. (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms)

Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1509017500
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509017600
Henry Nitzsche (Plos):
Rede ID: ID1509017700
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1509017800






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke

Ich verweise darauf, dass wir in den Haushalt – er ist nur
vorläufig – Mittel in dieser Größenordnung eingestellt
haben, um den Stadtumbau Ost zu forcieren. Wir werden
am kommenden Freitag die Anrufung des Vermittlungs-
ausschusses durch die B-Länder im Bundesrat im Hin-
blick auf den Haushalt mit Kanzlermehrheit zurückwei-
sen können. Das hat aber zu Verzögerungen geführt, die
sehr bedauerlich sind, da sich diese auch auf die Verwal-
tungsvereinbarungen auswirken werden.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Völlig unnötig!)


Wir werden demnächst im Ausschuss für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen über die Umsetzung der
Koch/Steinbrück-Beschlüsse, die von allen Ministerprä-
sidenten, auch von denen der neuen Bundesländer, über-
nommen worden sind und die eine Kürzung der Mittel
für die Altschuldenhilfe vorsehen, reden müssen, ge-
nauso wie über die Frage, wie wir der Wohnungswirt-
schaft und dem Projekt „Stadtumbau Ost“ weiter auf die
Sprünge helfen können.


Henry Nitzsche (Plos):
Rede ID: ID1509017900

Danke.

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509018000

Die Fragen 26 und 27 des Kollegen Dr. Peter Jahr so-

wie die Fragen 28 und 29 des Kollegen Dietrich
Austermann werden schriftlich beantwortet.

Ich rufe nun die Frage 30 des Kollegen Michael
Kretschmer auf:

Welche Grenzübergänge zur Republik Polen und zur
Tschechischen Republik, die derzeit nur PKW-Verkehr abwi-
ckeln, wären von ihrer baulichen Ausstattung her geeignet,
auch LKW-Verkehr abzufertigen, und bei welchen dieser
Grenzübergänge könnte sich die Bundesregierung vorstellen,
im Einvernehmen mit dem Nachbarland und vor dem Hinter-
grund der in den vergangenen Monaten extrem zunehmenden
Wartezeiten diese Übergänge auch für den regionalen Wirt-
schaftslastverkehr zu öffnen?

I
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1509018100


Sehr geehrter Herr Kollege Kretschmer, an der
deutsch-polnischen Grenze gibt es derzeit 22 Straßen-
grenzübergänge, von denen 14 Grenzübergänge im Zuge
von Bundesfernstraßen liegen. Von den Straßenübergän-
gen insgesamt sind zehn dem grenzüberschreitenden
Warenverkehr gewidmet. Im deutsch-tschechischen
Grenzverlauf befinden sich 33 Straßengrenzübergänge,
von denen zwölf Grenzübergänge im Zuge von Bundes-
fernstraßen liegen. Von den Straßenübergängen sind
17 dem grenzüberschreitenden Warenverkehr gewidmet.

Die Grenzübergänge, die im Zuge von Landes-,
Kreis- bzw. Staatsstraßen liegen, sind aufgrund ihres
Ausbauzustandes im Allgemeinen nicht dazu geeignet,
zusätzlich zum PKW-Verkehr unbeschränkten LKW-
Verkehr aufzunehmen. Die Grenzübergänge im Zuge
von Bundesfernstraßen sind weit gehend für den Waren-
verkehr geöffnet. Einzelne Beschränkungen resultieren
hier aus regionalen bzw. grenzabfertigungstechnischen
Gegebenheiten. Ein kurzfristiger Ausbau der Grenzab-

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(C (D ertigungsanlagen zur Abfertigung von LKW-Verkehren cheint vor dem Hintergrund des EU-Beitritts am 1. Mai ieses Jahres und des damit verbundenen Wegfalls der ollrechtlichen Warenkontrollen nicht sinnvoll zu sein. Eine Zusatzfrage, Kollege Kretschmer. Frau Staatssekretärin, vielen Dank. Das war aber icht meine Frage. Meine Frage ist vielmehr, ob die undesregierung es für sinnvoll hält, bestehende Grenzbergänge, die es von der baulichen Kapazität her zulasen, LKW-Verkehr abzufertigen, zu öffnen. Frau Staatsekretärin, dafür sind Verhandlungen mit Polen und der schechischen Republik notwendig. Vielleicht können ie darauf noch eingehen. I Herr Kollege Kretschmer, wie Sie wahrscheinlich issen, gibt es im Moment Warenund Zollkontrollen n den Grenzen; das ist der Sachverhalt. Insofern sind ie von mir genannten, noch nicht geöffneten Übergänge m Moment auch nicht geeignet, diese Verkehre aufzuehmen. Weitere Zusatzfrage. Ich möchte das konkretisieren, Frau Staatssekretärin. s gibt Grenzübergänge in Guben, in Görlitz und an anerer Stelle, die vor wenigen Monaten eröffnet worden ind, die für den PKW-Verkehr zugelassen sind. Unweit ieser Grenzübergänge gibt es Übergänge, an denen sich taus mit Wartezeiten von 20 Stunden und mehr bilden. n diesen Staus müssen auch LKWs stehen, die nur für en regionalen Wirtschaftsverkehr unterwegs sind. Das ehindert den regionalen Warenaustausch. Das wird auch nach der EU-Erweiterung nicht anders ein. Sie wissen, dass das Schengen-Abkommen noch icht gilt. Nach allen Aussagen, die wir von Speditionserbänden, vom BGS usw. erhalten, werden die Stauzeien eher noch zunehmen. Deswegen noch einmal die Frage: Steht die Bundesre ierung in Verhandlungen mit der polnischen und der schechischen Seite mit dem Ziel, weitere Grenzüberänge für den regionalen Wirtschaftsverkehr zu öffnen? Ir Ich will es gern noch etwas präzisieren, Herr Kollege. (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509018200
Michael Kretschmer (CDU):
Rede ID: ID1509018300
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1509018400
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1509018500
Michael Kretschmer (CDU):
Rede ID: ID1509018600
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1509018700

on den meines Wissens 14 Übergängen im Zuge von
undesfernstraßen im deutsch-polnischen Grenzbereich
ind nur fünf für den LKW-Verkehr geschlossen. Im Üb-
igen handelt es sich sozusagen um Staatsstraßen bzw.






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke

Landesstraßen. Im deutsch-tschechischen Grenzverlauf
sind von den zwölf Übergängen im Zuge von Bundesfern-
straßen nur zwei nicht für den LKW-Verkehr zugelassen.

Sie sprachen Guben an der B 112 an. An diesem
Grenzübergang hat es im zweiten Halbjahr 2003 tatsäch-
lich unerträgliche Stausituationen gegeben. Ursache war
die Verkehrsverlagerung von den Autobahnübergängen
bei Frankfurt/Oder und Forst-Erlenhorst nach Guben.
Die zum Übergang führende B 112 wurde von der Lan-
despolizei Brandenburg für LKWs über 20 Tonnen von
donnerstags bis sonntags gesperrt. Die polnische Seite
ist nicht damit einverstanden. BMI und Land Branden-
burg versuchen, mit Polen ein Einvernehmen herzustel-
len.

Das ist auch die weitere Antwort auf Ihre Frage.
Selbstverständlich gibt es verschiedene bi- und trilate-
rale Grenzkommissionen, die sich auf der Grundlage der
geltenden Abkommen kontinuierlich mit der Thematik
der Nutzungserweiterung bzw. auch der Nutzungsände-
rung beschäftigen. Dabei wurde festgelegt, dass bis zum
EU-Beitritt beider Länder keine Änderungen vorge-
schlagen werden. Nach dem EU-Beitritt werden sich die
Vertragspartner darüber verständigen, inwieweit an eini-
gen Grenzübergängen, die derzeit nur für PKW freigege-
ben sind, Nutzungsänderungen, beispielsweise zuguns-
ten des regionalen Wirtschaftsverkehrs, möglich sind.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509018800

Es gibt eine weitere Zusatzfrage, nämlich die des Kol-

legen Ulrich Adam. Bitte.


Ulrich Adam (CDU):
Rede ID: ID1509018900

Frau Staatssekretärin, Sie haben eben das Land Meck-

lenburg-Vorpommern ausgelassen. Mich interessiert
konkret, wie Sie speziell die Situation auf der Insel Use-
dom sehen. Welchen Regelungsbedarf gibt es da? Wel-
che zeitlichen Planungen sind vonseiten der Bundesre-
gierung im Hinblick auf die Öffnung der Grenze zu
Polen vorgesehen?

I
Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1509019000


Herr Kollege Adam, ich würde gern nachher klären,
welche Situation genau auf der Insel Usedom besteht,
weil ich sonst zu lange blättern müsste.

Selbstverständlich habe ich das Land Mecklenburg-
Vorpommern nicht vergessen. Ich habe von bi- und trila-
teralen Kommissionen gesprochen. Dort finden deutsch-
polnische, deutsch-tschechische oder deutsch-polnisch-
tschechische Gespräche statt. In dem Länderdreieck gibt
es eben grenzüberschreitende Verkehrsführungen. Inso-
fern sind wir da im Gespräch.

Was den konkreten Fall Usedom angeht, sehe ich, wie
gesagt, gleich in den Unterlagen nach; es sind wirklich
sehr viele.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509019100

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Gleicke.

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(C (D Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesmiisteriums für Bildung und Forschung. Zur Beantworung steht der Parlamentarische Staatssekretär Christoph atschie zur Verfügung. Ich rufe die Frage 31 des Kollegen Kretschmer auf: Welche Programme der Bundesregierung im Bereich Forschung und Entwicklung sind ähnlich wie das Programm Pro Inno zwar im Haushalt 2004 vorgesehen, aber bislang nicht angelaufen und welche Differenz wird nach Erwartung der Bundesregierung zum Jahresende zwischen dem geplanten Fördervolumen und der tatsächlichen Mittelausschüttung aufgrund der eingetretenen Verzögerungen liegen? C Herr Kollege Kretschmer, ich beantworte Ihre Frage ie folgt: Das Haushaltsgesetz 2004 konnte wegen des Ein pruchs des Bundesrates bisher noch nicht verkündet erden; daher finden die Vorschriften zur vorläufigen aushaltsführung zurzeit auf alle Programme der Bunesregierung im Bereich „Forschung und Entwicklung“ nwendung. Ausgaben für neue Maßnahmen dürfen nur nter den Voraussetzungen von Art. 111 des Grundgesetes, zum Beispiel zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtunen, oder, für den Fall ihrer Unabweisbarkeit, unter den oraussetzungen einer überbzw. außerplanmäßigen usgabe nach Art. 112 des Grundgesetzes mit Einwilliung des Bundesministeriums der Finanzen geleistet erden. Es ist nicht abschätzbar, welche Differenz bei Pro rammen der Bundesregierung im Bereich „Forschung nd Entwicklung“ aufgrund der vorläufigen Haushaltsührung zum Ende des Jahres 2004 zwischen dem gelanten und dem tatsächlichen Fördervolumen liegen ird. Erste Zusatzfrage, Herr Kretschmer. Herr Staatssekretär, uns liegt ein Brief von einem issenschaftler im Bereich „Optische Technologien“ or. Er schreibt, dass der Haushaltstitel für dieses Jahr 0 Millionen Euro ausmacht – das ist korrekt –, dass ber bereits aus dem vergangenen Jahr Festlegungen und usagen in Höhe von 5,7 Millionen Euro vorliegen; ach Abzug der Minderausgabe in allen Bereichen leibe am Ende nicht viel übrig. Können Sie das bestätien? C Das kann ich zunächst nicht bestätigen. Ich müsste ir dieses Beispiel einmal genauer anschauen. Ich kann hnen hier nur bestätigen, dass wir im Moment aufgrund er vorläufigen Haushaltsführung keine neuen Maßnahen beginnen können. Die vorläufige Haushaltsführung st, wie Sie wissen, dadurch bedingt, dass der Bundesrat ufgrund des Stimmverhaltens der unionsgeführten Bunesländer gegen den Haushalt Einspruch eingelegt hat. Parl. Staatssekretär Christoph Matschie Ich hoffe, dass wir die durch diese Blockade entstandenen Verspätungen bei der Bewilligung neuer Projekte bis zum Jahresende wieder aufholen können. Das muss sich aber im Einzelfall zeigen. Zweite Zusatzfrage, Herr Kretschmer. Herr Staatssekretär, das war natürlich ein wichtiger Einspruch; denn auch Sie wissen, dass dieser Haushalt vorne und hinten nicht stimmt und völlig unseriös ist. Das muss man den Menschen natürlich deutlich zeigen. Die Frage, die sich uns stellt, lautet aber – vielleicht können Sie das beantworten, wenn Sie das andere schon nicht beantworten können –: Welcher Anteil des Haushaltsvolumens für diese Projektvorhaben ist schon aus Vorjahren gebunden? C Herr Kollege, Sie wissen, dass immer Mittel für Folgejahre gebunden werden; dazu gibt es Verpflichtungsermächtigungen. Wie viel aus Vorjahren schon konkret gebunden ist, differiert in den einzelnen Förderbereichen. Ich kann Ihnen dazu natürlich aus dem Kopf keine Details nennen. Man müsste die einzelnen Förderbereiche genau betrachten, um detailliert Auskunft geben zu können. Wir kommen zur Frage 32 des Kollegen Matthäus Strebl: Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Betriebe aufgrund der hohen Ausbildungskosten nicht in der Lage sind, Ausbildungsplätze bereitzuhalten? C Herr Kollege Strebl, ich beantworte Ihre erste Frage wie folgt: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Zahl derjenigen Betriebe ist, die aufgrund hoher Ausbildungskosten nicht in der Lage sind, auszubilden. Untersuchungen des Bundesinstituts für Berufsbildung haben jedoch gezeigt, dass die spezifischen Kosten der Ausbildung nicht ausschlaggebend dafür sind, ob sich Unternehmen dazu entscheiden, auszubilden, oder nicht. Vor allem sind Faktoren wie der eigene künftige Bedarf an Fachkräften, Einschätzungen über die Marktentwicklung sowie die rechtlichen und die im jeweiligen Unternehmen vorhandenen materiellen Ausbildungsvoraussetzungen für das Engagement von Unternehmen in der Ausbildung entscheidend. Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung mit der Aussetzung der AusbilderEignungsverordnung für fünf Jahre im Mai 2003 eine wesentliche Verbesserung auf den Weg gebracht. Bezüglich der Ausbildungsvergütungen müssen die Tarifparteien Vereinbarungen treffen, die für Unternehmer A k F A s L b g D l d B l g i I e g n g n d t z B d z B d B s n d m B b (C (D nreize schaffen, sich in der Qualifizierung des Fachräftenachwuchses zu engagieren. Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung im alle der Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe eine usnahmeregelung für kleine und mittlere Betriebe chaffen, da sie aufgrund der hohen Kosten nicht in der age sind, Ausbildungsplätze bereitzuhalten? Die uns ekannten Ergebnisse der verschiedenen Institute besaen, dass nur etwa 30 bis 35 Prozent der Betriebe in eutschland ausbilden. Liegt das nicht an der wirtschaftichen Lage und damit auch an der Politik dieser Bunesregierung? C Ich hatte Ihnen eben geschildert, dass es unterschied iche Gründe für die Entscheidung von Unternehmen ibt, Ausbildungsplätze anzubieten oder nicht. Ich will n dem Zusammenhang noch einmal zu der erwähnten nitiative für eine Ausbildungsumlage sagen: Das ist ine Initiative der Koalitionsfraktionen. Die Bundesreierung ist gebeten worden, Formulierungshilfen für eien entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Das eschieht im Moment. Ich kann Ihnen aber abschließend och nichts zu den Regelungen sagen. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, Ihnen ist sicher auch bekannt, ass besonders die hohen Ausbildungskosten viele Beriebe, die gerne ausbilden möchten, davon abhalten ausubilden. Meine Frage an Sie: Gibt es Planungen der undesregierung oder in Ihrem Hause, hier tätig zu weren, um die Kosten für Ausbildung insgesamt zu reduieren? C Herr Kollege, ich will Ihnen noch einmal vortragen, ass nach den Untersuchungen des Bundesinstituts für erufsbildung die Kosten der Ausbildung nicht der auschlaggebende Faktor bei der Entscheidung von Unterehmen sind, ob sie ausbilden. Die Frage der Ausbilungsvergütungen ist eine Frage, die die Tarifparteien iteinander regeln müssen. Eine weitere Frage des Kollegen Dr. Klaus Rose. Herr Staatssekretär, bisher hat man ja gehört, dass der undeskanzler dezidiert gegen die Erhebung einer Ausildungsplatzabgabe ist. Nachdem Sie vorhin gerade Dr. Klaus Rose gesagt haben, dass die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind und nun schon wieder hin und her überlegt wird, möchte ich Sie fragen: Hat der Bundeskanzler bei Ihnen nichts mehr zu sagen? C Herr Kollege, ich will es für Sie gerne wiederholen: Es gibt eine Initiative der Koalitionsfraktionen, ein entsprechendes Gesetz für die Erhebung einer Ausbildungsumlage auf den Weg zu bringen, um sicherzustellen, dass jeder Jugendliche, der ausbildungsfähig und -willig ist, auch einen Ausbildungsplatz bekommt. Die Bundesregierung ist gebeten worden, dazu Formulierungshilfen zu liefern. Diese werden im Moment gerade erarbeitet. Ich kann Ihnen aus unserer Sicht noch nicht abschließend sagen, wie die Regelungen im Einzelnen aussehen, da es sich hierbei um eine Initiative der Fraktionen handelt. Dann kommen wir zur Frage 33 des Kollegen Strebl: Plant die Bundesregierung für den Fall der Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe Regelungen, die auch die Betriebe mit der Ausbildungsplatzabgabe erfassen, die im Ausland ausbilden? C Herr Kollege Strebl, Sie fragen danach, ob auch Betriebe, die im Ausland ausbilden, eine Ausbildungsplatzabgabe zahlen müssen. Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Franz Müntefering und Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezember 2003 die Bundesministerin für Bildung und Forschung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz über eine Ausbildungsumlage zu erstellen, das sich an den mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orientieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt es sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktionen. Der Entwurf einer Formulierungshilfe wird zurzeit im BMBF erarbeitet. Im weiteren Verlauf wird innerhalb der Bundesregierung das Abstimmungsverfahren eingeleitet, um eine Klärung noch offener Rechtsund Sachfragen zu erreichen. Es ist aber offensichtlich, dass sich Regelungen eines eventuellen Ausbildungsplatzabgabegesetzes nur auf diejenigen Betriebe beziehen können, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, Arbeitgeber sind sowie Ausbildungsverträge nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung et cetera anbieten können. Tochterunternehmen deutscher Firmen mit Sitz im Ausland unterliegen bei Ausbildungen, für die sie entsprechende Verträge geschlossen haben und die bei ihnen durchgeführt werden, dem Recht des jeweiligen Sitzlandes. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. w n s G A g n ß A k m r u b g z z d w d e A n s b d d d e e h f f I d b d v A m (C (D Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Ausärtigen Amtes. Zur Beantwortung steht Frau Staatsmiisterin Kerstin Müller zur Verfügung. Die Fragen 34 und 35 des Kollegen Koppelin sollen chriftlich beantwortet werden. Damit rufe ich Frage 36 des Kollegen Reinhard rindel auf: Warum gilt trotz des aufgrund der beobachteten Einreisevorkommnisse insbesondere aus osteuropäischen Staaten seitens des Bundesministeriums des Innern, BMI, gemachten Vorschlags, die Visaerteilung in der Ukraine erst nach eingehender Prüfung von Reisezweck und Rückkehrbereitschaft zu erteilen, gemäß dem Runderlass des Auswärtigen Amtes, AA, vom 3. März 2000 weiterhin, dass die Ablehnung eines Visums für einen langfristigen Aufenthalt nur in „krassen Ausnahmefällen“ infrage kommt, wie auch der Grundsatz „in dubio pro libertate“, im Zweifel für die Reisefreiheit, nach Abwägung des Einzelfalles? K Herr Kollege Grindel, bei der Visumserteilung bewe en sich unsere Botschaften und Generalkonsulate in eiem Spannungsfeld: Einerseits hat unser Land ein groes Interesse an einem regelmäßigen persönlichen ustausch mit dem Ausland, sei es aus wirtschaftlichen, ulturellen oder rein persönlichen Gründen; andererseits üssen wir den zahlreichen Versuchen der illegalen Eineise nach Deutschland und Europa effektiv begegnen nd zudem unserer inneren Sicherheit Rechnung tragen. Die Bundesregierung prüft daher kontinuierlich die estehenden Verfahren, um einerseits im Interesse der esetzestreuen Visabewerber – das ist die große Mehrahl – ein möglichst unbürokratisches Visumsverfahren u gewährleisten und andererseits immer neuen Formen es Missbrauchs zu begegnen. Dabei arbeiten das Ausärtige Amt sowie die Innenbehörden des Bundes und er Länder untereinander ebenso wie mit den jeweiligen uropäischen Partnern eng zusammen. Bei über 3 Millionen Visaanträgen, mit denen unsere uslandsvertretungen jährlich konfrontiert werden, könen Fehler natürlich nicht zu 100 Prozent ausgeschlosen werden. Wenn es aber zu einem konkreten Missrauchsverdacht kommt, hat die Bundesregierung selbst as größte Interesse an einer umfassenden Aufklärung es Sachverhaltes und arbeitet dabei eng und aktiv mit en entsprechenden Ermittlungsbehörden zusammen. Der Erlass vom 3. März 2000, den Sie in Ihrer Frage rwähnen, ist Bestandteil der kontinuierlichen Weiterntwicklung unseres Visumsverfahrens. Teile seines Inalts wurden zwischenzeitlich durch weitere Erlasse ortgeschrieben. Bei Anträgen auf Dauervisa, das heißt ür Aufenthalte von mehr als drei Monaten – darauf zielt hre Frage –, gilt weiterhin, dass diese nicht von der eutschen Botschaft, sondern nur von der Ausländerehörde des Zielortes des Antragstellers bewilligt weren können. Das heißt, die Bewilligung eines Dauerisums ohne die Einwilligung der zuständigen deutschen usländerbehörde kommt in keinem Fall in Betracht. Die Erlasslage regelt insoweit lediglich die Ausnahefälle, in denen eine deutsche Botschaft einen solchen Staatsministerin Kerstin Müller Antrag auf ein längerfristiges Visum ohne Beteiligung oder sogar trotz eines positiven Votums der zuständigen deutschen Ausländerbehörde ablehnen kann. Das heißt, es geht um Fälle, in denen die zuständige deutsche Ausländerbehörde einen Visumsantrag bereits geprüft und positiv beschieden hat. Dass eine deutsche Botschaft einen solchen Antrag dann dennoch aufgrund von Tatsachen, die auf ihrer Ortsoder Personenkenntnis beruhen, ablehnen muss, kommt in der Tat nur sehr selten vor. Der von Ihnen andererseits zitierte Grundsatz „Im Zweifel für die Reisefreiheit“ unterstreicht das große Interesse unseres Landes an einem regelmäßigen persönlichen Austausch mit dem Ausland, sei es aus wirtschaftlichen, kulturellen oder persönlichen Gründen. Das heißt, wir wollen auch Besuchern aus Ländern, für die Visapflicht besteht, die Reise zu uns nur dann untersagen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass sie die Voraussetzungen für ein Visum erfüllen. Aus den zahlreichen Fällen, in denen sich Abgeordnete aller Fraktionen dieses Hauses für einzelne Visaantragsteller einsetzen, weiß ich, dass dieser Grundsatz hier auf breite Zustimmung stößt. Zusatzfrage, Herr Kollege Grindel? – Bitte. Frau Staatsministerin, Sie haben das Spannungsfeld zwischen dem wirtschaftlichen und auch dem kulturellen Interesse Deutschlands am Kontakt mit Staatsangehörigen anderer Länder einerseits und dem Anspruch, die innere Sicherheit zu wahren, andererseits angesprochen. Halten Sie es denn für richtig, dass im „Volmer-Erlass“ unterschiedslos für alle Länder gesagt wird, man solle im Zweifel für die Reisefreiheit entscheiden? Wäre es nicht angebracht, in Ländern, von denen bekannt ist, dass dort Schleuseraktivitäten in erheblichem Umfang stattfinden, wie in dem von uns angesprochenen Beispiel der Ukraine, im Rahmen des Ermessensspielraumes den Sicherheitsaspekt etwas stärker in den Vordergrund zu stellen? K In der Ermessensentscheidung spielen solche Dinge natürlich eine Rolle. Man muss aber grundsätzlich Folgendes unterscheiden – darauf will ich noch einmal hinweisen –: Der so genannte Volmer-Erlass betrifft vor allen Dingen das Kriterium der Rückkehrbereitschaft und nur auf das bezieht sich auch der Grundsatz „Im Zweifel für die Reisefreiheit“. Alle anderen Voraussetzungen müssen natürlich ebenfalls sehr gründlich geprüft werden und werden das auch. Das geschieht im Wege einer Einzelfallprüfung und fließt in die jeweilige Ermessensentscheidung ein. Zweite Zusatzfrage. I U z f o d f h l d d f A b s e f A k e s V U E i m D t W r A V w k d e l b (C (D Frau Staatsministerin, nun ist uns heute Morgen im nnenausschuss mitgeteilt worden, dass, bezogen auf die kraine und den konkreten Fall, der unseren Anfragen ugrunde liegt, 16 Ortskräfte entlassen worden sind. Ich rage Sie, wie es dazu kommen kann, dass, offenbar hne dass vorgesetzte Stellen in der Botschaft in Kiew avon Kenntnis bekommen haben, in derartigem Umang Ortskräfte ihre Tätigkeit nicht sachgerecht versehen aben, und ob man nicht vor Ort schneller hätte feststelen müssen, dass es dort einen so sprunghaften Anstieg er Zahl der Visaanträge und auch der erteilten Visa gibt, ass man die Schleuserwege durch eine genauere Prüung rechtzeitig hätte schließen können und müssen. K Sofern das Auswärtige Amt von solchen Miss rauchsfällen hört – ich habe eben schon erwähnt, dass ich diese Missbrauchsfälle angesichts von 3 Millionen rteilten Visa nicht vermeiden lassen –, reagiert es soort. Sie wissen, dass wir in diesem konkreten Fall einen ngestellten in die Frührente geschickt und 16 Ortsräfte entlassen haben. Wenn wir also von Missständen rfahren, dann handeln wir natürlich sofort. Das bezieht ich im Übrigen auch auf die entsprechende Erlasslage. Eine Zusatzfrage des Kollegen Clemens Binninger. Frau Staatsministerin, die von Ihnen beschriebene isa-Praxis hat dazu geführt, dass Schleusungen aus der kraine in noch nie dagewesenem Ausmaß erfolgt sind. s gab vor dem Kölner Landgericht ein Strafverfahren, n dem der Vorsitzende Richter gesagt hat – ich zitiere it Zustimmung des Präsidenten –: Das war ein kalter Putsch der politischen Leitung des Auswärtigen Amtes gegen die bestehende Gesetzeslage. er Richter meint damit Ihre Visa-Praxis. Der ermitelnde Oberstaatsanwalt sagt zu diesem Fall, dass quasi unter den Augen und mit Kenntnis der Ministerien und der deutschen Botschaft in Kiew bandenmäßige Schleusung durchgeführt wurde. ie wollen Sie das der deutschen Öffentlichkeit erkläen? K Zum Ersten möchte ich sagen, dass der so genannte olmer-Erlass, auf den Sie anspielen und den Sie erähnt haben, einen klaren rechtlichen Rahmen und eine lare Rechtsgrundlage hat. Der rechtliche Rahmen für ie Visa-Erteilung und auch für diesen Erlass ist das uropäische Gemeinschaftsrecht und das deutsche Ausändergesetz. Zum Zweiten möchte ich auf ein grundsätzliches Pro lem hinweisen, das meiner Meinung nach besteht. Bei Staatsministerin Kerstin Müller einer Visumserteilung sind verschiedene Kriterien wie die Finanzierung und die Rückkehrbereitschaft zu prüfen. Der Grundsatz „im Zweifel für die Reisefreiheit“ – wobei auch dabei natürlich in jedem Einzelfall eine individuelle Abwägung erfolgt – betrifft das Kriterium der Rückkehrbereitschaft. Das hat aber nichts mit dem zu tun, worum es in dem Verfahren ging. Dort ging es vor allen Dingen um die Praxis bei dem Nachweis der Finanzierbarkeit. Damit sind wir beim Thema Reiseschutzpässe, das heute in den Ausschüssen ausführlich behandelt wurde. Diese Reiseschutzpässe gehen auf eine sehr lange ausgeübte Praxis zurück. Die ersten vereinfachten Verfahren wurden 1995 noch unter der Vorgängerregierung eingeführt. Sie wurden sodann ausgeweitet. Als sich aber herausstellte, dass sie schwierig zu handhaben sind, wurden sie korrigiert. Die Reiseschutzpässe werden seit März 2003 weltweit nicht mehr als Ersatz für die so genannte Verpflichtungserklärung akzeptiert. Allein die haben unseres Erachtens etwas mit dem Verfahren zu tun und um die ging es auch in dem Prozess. Es ist also juristisch und politisch geboten, in der Sache zu unterscheiden. Eine weitere Frage des Kollegen Dr. Klaus Rose. Frau Staatsministerin, die beiden Kollegen haben vor hin zu Recht betont, dass es sich hier um die Ukraine handelt. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass man wissen muss, wo kriminelle Organisationen tätig sind. Sie können sich nicht hinter der Zahl von 3 Millionen Visumsanträgen, die in der ganzen Welt gestellt werden, verschanzen. Es geht um bestimmte Länder, bei denen sich seit längerem konkret abgezeichnet hat, dass hier ein Missbrauch stattfindet. Sie brauchen nur die Innenbehörden auch unserer benachbarten Staaten zu fragen. Die große Schleuserkriminalität – die Schleusungen erfolgen aus der Ukraine über die Slowakei nach Mitteleuropa – ist bekannt. Trotzdem sind ausgerechnet in Kiew Visa-Genehmigungen fast in Massenproduktion erteilt worden. Wie stehen Sie dazu? K Erstens haben wir in Kiew besonders viele Anträge auf Visaerteilung. Man muss natürlich sehen, in welchem Land und in welcher Stadt aus welchen Gründen Visaanträge gestellt werden. Zweitens will ich den hier latent vorhandenen Vorwurf zurückweisen, wir hätten mit der Visapraxis, das heißt mit diesem Erlass, irgendwelcher Schleuserkriminalität Tür und Tor geöffnet. Dies ist nicht der Fall. Zum einen hat das Problem der Reiseschutzpässe und das Problem der Finanzierbarkeit mit dem Volmer-Erlass, in dem es vor allen Dingen um das Kriterium der Rückkehrbereitschaft ging, nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Dinge, die man trennen muss. Zum anderen möchte ich noch einmal erwähnen – ich habe es eben s t i r f h l s f V b v 1 a w b u e E l z A E D A u v g V D k (C (D chon einmal gesagt –: Auf Initiative von Bundesminiser Kinkel und des damaligen Innenministeriums wurde m August 1995 ein Erlass an die Vertretungen in Bulgaien, Rumänien, Estland, Lettland und Litauen zur Einührung des so genannten Carnet de Touriste des ADAC erausgegeben. Dem vorausgegangen waren Verhandungen der damaligen Regierung mit dem ADAC. Ein olches Carnet de Touriste wurde also als Erstes eingeührt. Ich frage Sie, ob Sie im Hinblick auf das damalige orgehen den gleichen Vorwurf erheben. Man steht eben ei der Visaerteilung und in der Visapraxis genau in dem on mir schon beschriebenen Spannungsverhältnis. Dies hat die jetzige Bundesregierung im Oktober 999 durch einen entsprechenden Erlass fortgeführt und uf alle GUS-Staaten ausgeweitet. Unmittelbar nachdem ir gemerkt haben, dass es an bestimmten Stellen Proleme gegeben hat, haben wir entsprechend gehandelt nd die Praxis ausgesetzt bzw. beendet. Weitere Frage des Kollegen Dr. Ludger Volmer. Frau Staatsministerin, würden Sie mir bestätigen, dass iner der Einleitungssätze in dem nach mir benannten rlass ganz ausdrücklich den gesetzlichen Rahmen festegt, in dem sich zukünftige Ermessensentscheidungen u bewegen haben? Ich möchte diesen kurz zitieren: Das deutsche Ausländerrecht, das Schengener Durchführungsübereinkommen und die Gemeinsame Konsularische Instruktion der an den Schengen-Acquis gebundenen EU-Partner sind der rechtliche Rahmen für die Erteilung von Visa, an den sich die Auslandsvertretungen zu halten haben. K Ja, dies kann ich bestätigen. Das ist ein Zitat aus der inleitung des Erlasses vom 3. März 2000. Wir kommen dann zur Frage 37 des Kollegen r. Klaus Rose: Trifft der Inhalt des „Stern“-Artikels vom 29. Januar 2004 zu, dass das AA ohne weitere Nachprüfung den Aussagen eines Beamten des BMI zur Erstellung eines privaten Reiseschutzpasses gefolgt ist und dass es über das entscheidende Gespräch kein Protokoll gibt? K Beim so genannten Reiseschutzpass handelt es sich m eine Reiseschutzversicherung. Diese wurde zunächst om ADAC unter dem Namen „Carnet de Touriste“ aneboten und garantierte, vereinfachend gesagt, dass die ersicherung, wenn ein Ausländer die von ihm in eutschland verursachten Kosten nicht begleichen onnte, für diese Kosten aufkommen würde. Staatsministerin Kerstin Müller Mit diesem Versicherungsprodukt sollte das Visum verfahren für die deutschen Behörden sicherer und für den Antragsteller einfacher gemacht werden. Sicherer für die deutschen Behörden wie zum Beispiel die Sozialhilfeträger, weil sie sich bei von einem Ausländer verursachten und nicht beglichenen Kosten unmittelbar mit einer Versicherung in Verbindung setzen konnten – dies lag insofern im Interesse der öffentlichen Hand –, und einfacher für den Antragsteller, weil er sich nicht um die individuelle Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Gewährsperson bemühen musste. Nachdem die Bundesregierung entschieden hatte, das entsprechende Angebot des ADAC zu akzeptieren, war klar, dass auch vergleichbare Konkurrenzprodukte für eine Anerkennung infrage kamen. Zu diesem Thema haben laufend Gespräche zwischen dem BMI und dem AA stattgefunden. Zum fraglichen Zeitpunkt gab es keine Hinweise auf Zweifel an der Seriösität des Anbieters der Versicherung mit dem Namen „Reiseschutzpass“. Zusatzfrage? – Bitte. Fra Ist aufgrund der Praxis, die speziell im Hinblick auf solche Reisesschutzpässe entstanden ist, irgendeine Konsequenz in Bezug auf Terroristen, die auch in Moskau tätig geworden sind, zu sehen? Sie wissen, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass im Rahmen dieser Schleuserkriminalität auch Terroristen eingeschleust wurden, die sogar in Moskau tätig geworden sind. Es wäre natürlich sehr dramatisch, wenn das aufgrund dieser Praxis mit ermöglicht wurde. (Gert Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]: Haben Sie denn irgendeinen Hinweis dafür?)

Christoph Matschie (SPD):
Rede ID: ID1509019200
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509019300
Michael Kretschmer (CDU):
Rede ID: ID1509019400
Christoph Matschie (SPD):
Rede ID: ID1509019500




(A) )


(B) )

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509019600
Michael Kretschmer (CDU):
Rede ID: ID1509019700
Christoph Matschie (SPD):
Rede ID: ID1509019800
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509019900
Christoph Matschie (SPD):
Rede ID: ID1509020000
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509020100
Matthäus Strebl (CSU):
Rede ID: ID1509020200
Christoph Matschie (SPD):
Rede ID: ID1509020300
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509020400
Matthäus Strebl (CSU):
Rede ID: ID1509020500
Christoph Matschie (SPD):
Rede ID: ID1509020600
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509020700
Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509020800




(A) )


(B) )

Christoph Matschie (SPD):
Rede ID: ID1509020900
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509021000
Christoph Matschie (SPD):
Rede ID: ID1509021100
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509021200
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509021300




(A) )


(B) )

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509021400
Reinhard Grindel (CDU):
Rede ID: ID1509021500
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509021600
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509021700
Reinhard Grindel (CDU):
Rede ID: ID1509021800
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509021900
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509022000
Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1509022100
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509022200




(A) )


(B) )

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509022300
Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509022400
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509022500
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509022600
Dr. Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509022700
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509022800
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509022900
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509023000




(A) )


(B) )

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509023100
Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509023200
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509023300

– Sie hat leider nicht die erste Frage beantwortet. Jetzt
muss sie zunächst die zweite Frage beantworten. Hätte
sie die Frage 37 beantwortet – –

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509023400


Ich habe die Antwort auf die Frage 37 gegeben.

(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Sollen wir kurz unterbrechen?)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509023500

Wie wäre es, wenn Sie gleich beide Fragen beantwor-

ten würden, Frau Staatsministerin?


Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509023600

Beantworten Sie bitte meine erste Frage.

A
f
d

d
s

A
U

A

A

k

A
t
g

n
n
v

w
t

A

(C (D K Das habe ich bereits getan. Sie müssten Ihre Nach rage präzisieren. Die Frage 38 beginnt mit: „Wann hat as AA …?“ Nein. Meine erste Frage beginnt mit: „Trifft der Inhalt es ‚Stern‘-Artikels …?“ Wenn Sie jetzt sagen, dass dieer Artikel nicht zutrifft, sieht die Sache anders aus. K Das verstehe ich nicht. Wir sind jetzt bei der Frage 37. nd ich habe Ihnen meine Antwort darauf vorgetragen. Ja. K Die habe ich beantwortet. Nein, Sie haben die Frage 38 beantwortet. K Nein, das war meine Antwort auf die Frage 37. (Dr. Ludger Volmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN]: Sie kann antworten, wie sie will!)

Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509023700
Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509023800
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509023900
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509024000
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509024100
Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509024200
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509024300


Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509024400

Ich habe Sie gefragt, ob der Inhalt des „Stern“-Arti-

els vom 29. Januar 2004 zutrifft.

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509024500

In Bezug auf was? Der Inhalt des „Stern“-Artikels be-

rifft sozusagen viele Aussagen. Das müssen Sie schon
enauer fragen.


Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509024600

Herr Präsident! Die Frage ist ganz konkret. Ich habe

ur einen Satz aus dem „Stern“-Artikel zitiert. Mehr
icht. Ich kann aber gern den ganzen „Stern“-Artikel
ortragen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509024700

Wenn die Frage jetzt nicht abschließend beantwortet
erden kann, würde ich um eine schriftliche Beantwor-
ung bitten. Wir wollen uns damit nicht weiter aufhalten.

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509024800

Wir reden wohl aneinander vorbei.






(A) )



(B) )



Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509024900

Nein. – Ich habe eine zweite Zusatzfrage, also frage

ich das noch einmal.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509025000

Gern. Aber was nutzt die Zusatzfrage, wenn die ei-

gentliche Frage nicht beantwortet worden ist? Die ei-
gentliche Frage kann im Moment wohl nicht beantwortet
werden.


Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509025100

Meine zweite Zusatzfrage lautet: Gehe ich recht in

der Annahme, dass das Auswärtige Amt deshalb meine
Frage nicht beantworten kann, weil es ablehnt, dass der
Inhalt des „Stern“-Artikels stimmt?

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509025200


Nein, natürlich nicht. Ich bitte Sie.


Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509025300

Den Krieg mit dem „Stern“ wollen Sie also nicht?

K
Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509025400


Wir haben gerade festgestellt, dass wir von zwei ver-
schiedenen Fragen sprechen. Ich bitte Sie daher, Ihre
Frage zu konkretisieren. Dann kann ich sie auch beant-
worten. Im „Stern“-Artikel sind viele Dinge erwähnt.
Wenn Sie mir konkret sagen, was Sie meinen, kann ich
Ihnen darauf antworten.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Lies die Frage vor!)



Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509025500

Ich habe eine vierte Zusatzfrage. Mir ist egal, in wel-

cher Reihenfolge sie beantwortet werden.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509025600

Wiederholen Sie die Frage.


Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509025700
Trifft der In-

halt des „Stern“-Artikels vom 29. Januar 2004 zu, dass
das AA ohne weitere Nachprüfung den Aussagen eines
Beamten des BMI zur Erstellung eines privaten Reise-
schutzpasses gefolgt ist und dass es über das entschei-
dende Gespräch kein Protokoll gibt?

Dazu möchte ich einen ganz klaren kurzen Satz hö-
ren.

K
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1509025800


Genau diese Frage habe ich beantwortet.


Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509025900

Haben Sie irgendetwas vom Protokoll gesagt?

A
a


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b
a
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Z

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(C (D K Wenn Sie diese Frage wiederholen, dann verweise ich uf meine Antwort, die ich Ihnen soeben gegeben habe. (Gert Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]: Sehr richtig! – Zuruf von der CDU/CSU: Gibt es ein Protokoll oder nicht?)

Dr. Klaus Rose (CSU):
Rede ID: ID1509026000

Nein, es gibt kein Protokoll. Wenn das das Problem ist
nd sich die Nachfrage darauf bezog, kann ich die Frage
eantworten. Es gibt darüber kein Protokoll. Es muss
ber auch nicht über jedes Gespräch, das wir im Rahmen
er Ressortabstimmung oder über andere Fragen mit an-
eren Ressorts führen, ein Protokoll geben.

Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509026100

Es gibt jetzt noch eine Zusatzfrage des Kollegen
artmut Koschyk.
Die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen. Weitere

usatzfragen kann ich jetzt nicht mehr aufnehmen.

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509026200

Frau Staatsministerin, es hat doch wohl eine Fortent-
icklung des Carnet-de-Touriste-Verfahrens des ADAC
ahin gehend gegeben, dass ein Unternehmer, ein gewis-
er Herr Kübler, mit dem BMI ein Reiseschutzpassver-
ahren entwickelt und dieses dem Auswärtigen Amt vor-
etragen hat. Das Auswärtige Amt hat daraufhin dieses
eue Reiseschutzpassverfahren, das nichts mit dem ur-
prünglichen Carnet-de-Touriste-Verfahren des ADAC
u tun hat, angewandt. Warum, aufgrund welcher Tatsa-
he hat man einem privaten Unternehmer, der ein sol-
hes Verfahren entwickelt hat, vonseiten der Bundesre-
ierung, des Auswärtigen Amtes und des BMI, vertraut?
K
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1509026300

Erstens ist die Aussage nicht richtig, dass das mit dem

o genannten Carnet de Touriste nichts zu tun hat. Es
eht nämlich exakt darum, die Finanzierung nachzuwei-
en. Das Carnet de Touriste ist ausgeweitet worden, in-
em auch vergleichbare Konkurrenzprodukte anerkannt
urden. Dabei geht es unter anderem um eine Vereinfa-
hung. Es gab viele Briefe aus allen Fraktionen, die da-
um gebeten haben, zu Vereinfachungen zu kommen.
Ich habe es gerade schon einmal ausgeführt. Es lagen

um damaligen Zeitpunkt keinerlei Hinweise vor, dass
iese Person das vereinfachte Verfahren missbrauchen
ürde. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass wir, nachdem
ir Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren gegen
errn Kübler, dem Inhaber der Reise-Schutz AG,
rhielten – das war am 27. Juni 2002 –, sofort am nächs-
en Tag per Erlass an Kiew die Anerkennung des Reise-
chutzpasses aufgrund des Ermittlungsverfahrens ausge-
etzt haben.
Am 28. März 2003 kam es durch einen weiteren Er-

ass an alle Vertretungen zur generellen Einstellung des
erfahrens, die Vorlage einer so genannten Reiseschutz-
ersicherung als Surrogat für die sonst üblichen Ver-
flichtungserklärungen bezüglich der Finanzierungen






(A) (C)



(B) (D)


Staatsministerin Kerstin Müller
anzuerkennen. Wir haben sofort gehandelt, sobald wir
davon erfahren haben.


(Detlef Dzembritzki [SPD]: Jetzt haben wir 2004! – Gert Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]: Völlig korrektes Verfahren!)



Kerstin Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1509026400

Die Zeit für die Fragestunde ist schon um einige Mi-

nuten überschritten. Die offen bleibenden Fragen werden
wie immer schriftlich beantwortet.

Damit sind wir am Ende der Fragestunde und am
Schluss der heutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 12. Februar 2004,
9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.
Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1509026500