Gesamtes Protokol
Ich eröffne die Sitzung und grüße Sie alle herzlich.Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:Befragung der BundesregierungDie Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-binettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zurNeuordnung des Gentechnikrechts.Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Berichthat die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernäh-rung und Landwirtschaft, Renate Künast. Bitte schön.Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucher-schutz, Ernährung und Landwirtschaft:Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bun-desregierung hat heute im Kabinett den Entwurf für dieNovelle des Gentechnikgesetzes beschlossen. Das ist einGesetz zum Schutz des gentechnikfreien Anbaus inDeutschland. Grundsätzlich muss man sagen: Die GrüneGentechnik ist ein hochsensibles Thema, das die Gemü-ter erregt und über das sehr kontrovers diskutiert wird.Sowohl bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern alsauch bei den Landwirten herrscht große Skepsis, aller-zvdtdSVmwRfbhD–fdttgdVRedetdings gibt es auch einen zunehmenden internationalenDruck.Ich möchte einen Hinweis auf das bestehende Rege-lungsgefüge vorausschicken. Die Grüne Gentechnik istzu einem großen Teil in Regelungen der EuropäischenUnion verankert. Seit 1990 sind die Freisetzung und dasIn-Verkehr-Bringen durch EU-Richtlinien geregelt.Mitte der 90er-Jahre gab es die ersten Genehmigungenfür das In-Verkehr-Bringen von gentechnisch veränder-tem Mais und Soja in der EU. Seit 1998 gibt es ein so ge-nanntes De-facto-Moratorium und seit 2001 eine neueFreisetzungsrichtlinie, die den Freilandanbau von gen-technisch veränderten Organismen in der Landwirtschaftregelt. Vor eineinhalb Jahren wurden Entsczur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnungdie am 18. April dieses Jahres in Kraft tretenerkennbar, ob Produkte gentechnisch behande
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raucht Europa die Grüne Gentechnik, um eine ausrei-
hende und ausgewogene Ernährung sicherzustellen,
nd erwarten Sie zusätzliche Exportchancen für die
eutsche oder die europäische Landwirtschaft?
Wenn ich darf, möchte ich meine zweite Frage gleich
nschließen: Wie steht die Bundesregierung zur Einrich-
ung von GVO-freien Zonen und halten Sie diese Zonen
uch für einen wesentlichen Bestandteil der Koexistenz?
Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucher-
chutz, Ernährung und Landwirtschaft:
Einfach gestellte Fragen sind in der Realität am Ende
öglicherweise die kompliziertesten.
Angesichts der ohnehin begrenzten Zeit wäre es ganzchön, wenn wir uns auf die Sachverhalte konzentrier-en.
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7968 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
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Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucher-schutz, Ernährung und Landwirtschaft:Ich will mit der zweiten Frage anfangen und beginnemit den gentechnikfreien Zonen. Quer durch die Bun-desrepublik gibt es mittlerweile viele, die sich überlegen,was das für uns bedeutet. In Mecklenburg-Vorpommernbeispielsweise haben sich 16 Landwirte – konventio-nelle und Ökolandwirte –, die insgesamt circa10 000 Hektar bestellen, zusammengetan, um sich sehrfrühzeitig ihre Vermarktungschancen zu sichern und umjegliche Probleme bezüglich ihrer vertraglich vereinbar-ten Lieferungen zu vermeiden.Mein Ministerium wird Entsprechendes schlicht undeinfach erst einmal sammeln. Ich glaube, dass die Zu-sammenstellung dieser Gebiete auch Sinn macht; denndadurch können wir zum Beispiel einen Vergleich mitdem Anteil des Ökolandbaus in bestimmten Gebietenanstellen. In den Gebieten der Bundesrepublik, in denenes mittlerweile einen zehn- oder höherprozentigen Anteildes Ökolandbaus gibt, macht es Sinn, wenn sich die Be-triebe zusammentun, um die eigene Zertifizierung unddie Vermarktungschancen für die Zukunft zu sichern.Die ökologisch sensiblen Gebiete – die Natura-2000-Gebiete – haben wir entsprechend definiert. Wenn wirdiese Gebiete als Karte vor uns liegen haben, wird dasschon deshalb eine Unterstützung sein, weil sich dieLandwirte dann überlegen können, wie sie ihren Betriebabsichern können. Zum Thema „gentechnikfreie Zonen“wird es sicherlich weitere Debatten geben. Die Kommis-sion ringt an verschiedenen Stellen noch darum, zu klä-ren, was eigentlich zulässig ist.Dass die Kommission zu gesetzlich geregelten Zoneneine sehr kritische Haltung hat, löst bei mir – auch beianderen Mitgliedstaaten – immer noch ein paar Fragenaus. Ich denke da zum Beispiel an die Überschwem-mungsgebiete, die wir in Deutschland wegen der Hoch-wasserproblematik und der Prävention, die wir auf die-sem Gebiet betreiben, bestens kennen. Hier muss mansich fragen, ob es nicht Sinn machen würde, in klassi-schen Überschwemmungsgebieten eine feste Regel zuhaben. Ich meine nicht die Gebiete, die nur alle100 Jahre vom Hochwasser betroffen sind, sondern die,bei denen dies, relativ regelmäßig der Fall ist.Zur ausreichenden Ernährung: Europa hat kein Er-nährungsproblem; wir können von einer sowohl von derMenge als auch den Inhaltsstoffen her ausreichenden Er-nährung sprechen. Ich kenne keine Begründung, gemäßder wir gentechnisch veränderte Organismen brauchen.Für die Exportchancen sehe ich momentan auch kei-nen Vorteil. Ich kenne nur umgekehrt Länder, die durchden Anbau von gentechnisch veränderten Produkten hierund da auf der Welt ein paar Probleme haben. Wenn wirso etwas diskutieren, dann sollte es nicht nur um den Ex-port gehen, sondern auch darum, ob es Regionen – einpaar habe ich genannt – oder auch Produktbereiche gibt,in denen man einen Schutz vorsehen sollte.Ich nenne das Beispiel Margarine. Die Margarine-industrie hat ein großes Interesse, mit der Margarine einreines Produkt am Markt zu haben. Sie möchte ganz of-fhgibRnmhiGdsbgGpnrddnfetAafvsEMPwsAsfsitDgkrffbf
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7969
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Frau Ministerin, meine erste Frage bezieht sich auf die
Reaktion und die Position der Landwirtschaft. Wie schät-
zen Sie die Positionen der Betroffenen in der Landwirt-
schaft zu den Regelungen im Regierungsentwurf ein?
Meine zweite Frage: Wie beurteilt die Bundesregie-
rung die Auffindung gentechnisch veränderter Papa-
yafrüchte in Bayern?
Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft:
Ich finde die zweite Frage überhaupt nicht albern
– das muss ich einmal ganz klar sagen –, weil dieser Vor-
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das mag im Allgemeinen zutreffen, aber es werden
eine Fragen angemeldet. Dann können wir die Befra-
ung der Bundesregierung abschließen.
Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
– Drucksache 15/2460 –
Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des
undesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung
nd Landwirtschaft. Ich rufe die Frage 1 des Abgeordne-
en Hans-Michael Goldmann auf:
Trifft es zu, dass die Bundesregierung der Auffassung ist,
dass die Konzentration der Veredelungswirtschaft in bestimm-
ten Regionen wie in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
problematisch ist – vergleiche ddp vom 22. Januar 2004 –,
und, wenn ja, warum?
Zur Beantwortung der Frage steht der Parlamentari-
che Staatssekretär Matthias Berninger zur Verfügung.
Ma
Herr Abgeordneter, gestatten Sie mir, dass ich die
ragen 1 und 2 im Zusammenhang beantworte?
Dann rufe ich auch noch die Frage 2 des Abgeordne-
en Hans-Michael Goldmann auf:
Welche Maßnahmen – gegebenenfalls mit Prioritäten-
liste – wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses von ihr
benannte Problem zu beseitigen?
Ma
Die Bundesregierung sieht in der Tat in den zu hoheniehdichten in einigen Regionen Deutschlands ein gra-ierendes Umweltproblem. Dieses Umweltproblem fin-et vor allem in den Nährstoffüberschüssen seinen Aus-ruck, die sich daraus ergeben, dass in diesen Regionenohe Viehdichten auf zu wenig landwirtschaftlicher
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7971
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Parl. Staatssekretär Matthias BerningerFläche anzutreffen sind. Die Ausscheidungen aus derViehmast können zu entsprechenden Umweltproblemenführen. Das Hauptproblem in diesem Zusammenhang istdas auch von der Europäischen Union angesprocheneThema Ammoniak. Von den Ammoniakemissionen sindsowohl hinsichtlich der Folgen für die Böden durch dieNitratbelastung als auch hinsichtlich der im Waldbereichauftretenden Probleme, die zu etwa 80 Prozent auf dielandwirtschaftliche Produktion zurückzuführen sind, dieRegionen mit einer hohen Viehdichte besonders betrof-fen. In Deutschland sind in diesem Zusammenhang vierLandkreise zu nennen, nämlich die Landkreise Vechta,Cloppenburg, Borken und die Grafschaft Bentheim.Diese vier Landkreise weisen insgesamt mehr Groß-vieheinheiten auf, als es für die Umwelt gut ist, und zwarauf den einzelnen Landkreis bezogen über zwei Groß-vieheinheiten pro Hektar landwirtschaftliche Fläche. ImVergleich dazu liegt der Bundesdurchschnitt bei 0,85.Zu den Maßnahmen. Wir haben im Mai 2003 ein Pro-gramm zur Ammoniakreduzierung entsprechend denVorgaben aus Brüssel vorgelegt. Wir haben das Agrarin-vestitionsförderungsprogramm verändert und fördernnur noch Stallbauten für Betriebe, die zwei Großviehein-heiten pro Hektar Viehbesatz in den Betrieben nichtüberschreiten.Wir sind zurzeit dabei, gemeinsam mit dem Bundes-ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen dasBaurecht dahin gehend zu ändern, dass die zuständigenBehörden der Länder und der Kreise mehr Möglichkei-ten haben, Investitionen der wirtschaftlichen Betriebe insolchen viehdichten Regionen durch Ausweisung ent-sprechender Sonderflächen einzuschränken. Auch beider Privilegierung im Außenbereich, etwa beim Rück-bau, werden wir Verschärfungen vornehmen, um dafürSorge zu tragen, dass sich der Viehbesatz in Deutschlandinsgesamt besser verteilt. Außerdem erwarten wir auf-grund der Veränderungen in der europäischen Agrarpoli-tik, insbesondere durch die Entkopplung bezüglich derRindermast, einen deutlichen Rückgang der Produk-tionsintensität in einigen Regionen und damit eine Ver-besserung der ökologischen Situation.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Goldmann.
Ich bedanke mich zuerst für die Antworten. Aber die
letzten Ausführungen haben mich ein bisschen verwun-
dert; denn mir ist nicht bekannt, dass die Rindviehwirt-
schaft in der von Ihnen angesprochenen Region Clop-
penburg/Vechta besonders ausgeprägt ist. Diese Region
ist eher für Geflügel- und Schweinewirtschaft bekannt,
was, soweit ich weiß, nichts mit der EU zu tun hat.
Ich möchte Folgendes nachfragen: Ist Ihnen bekannt,
dass die Wertschöpfung in den von Ihnen angesproche-
nen Regionen extrem hoch ist, dass zum Beispiel die
Region Südoldenburg, also Cloppenburg/Vechta, die
geringste Arbeitslosenquote und die höchste Ausbil-
dungsquote hat und dass dies einer sehr intelligenten
Veredelungswirtschaft im Agrar- und Ernährungsbereich
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Ein Dialog sollte hier nicht geführt werden. Gegebe-
nenfalls lässt sich da etwas sozusagen über die Zusatz-
fragen zur zweiten Frage organisieren.
Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Ich hatte schon die
Sorge, dass das Zusammenfassen der beiden Fragen nur
zwei Zusatzfragen zulässt.
Herr Berninger, Sie haben bei der Grünen Woche er-
klärt, dass die EU die Konzentration der Veredlungswirt-
schaft in den von Ihnen angegebenen Regionen nicht ak-
zeptiert. Sie haben vorhin ein Beispiel genannt. Ist Ihnen
bekannt, dass in diesen Regionen die Belastung, die Sie
vorhin angesprochen haben, in den letzten Jahren dras-
tisch zurückgegangen ist und dass die EU keineswegs ir-
gendwelchen Druck ausübt – das ist mir zumindest nicht
bekannt –, um diese Regionen sozusagen zu entzerren?
Ma
Herr Abgeordneter, es gibt die Richtlinie 2001/81/EG,
die so genannte NEC-Richtlinie, die durchaus berück-
sichtigt, dass etwa in Holland oder auch in anderen Regio-
nen ein Rückgang zu verzeichnen ist. Der ist aus Sicht
der Europäischen Union aber keineswegs so drastisch,
wie Sie es darstellen; da sind die Zahlen, glaube ich, ein-
deutig. Es ist nach wie vor so, dass die Ammoniakbelas-
tung in diesen Intensivregionen zu hoch ist und ein wei-
terer Abbau notwendig ist. Die Instrumentarien dafür,
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Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Bemühun-
en – Frau Connemann hat danach gefragt; ich sehe das
ber etwas anders –, die Tierhaltung und die Fläche in
inklang zu bringen? Unserer Meinung nach muss ver-
tärkt darauf geachtet werden – gestatten Sie mir noch
iesen einen Satz –, dass die Fläche zur Tierhaltung
asst.
Ma
Der Erfolg des Agrarinvestitionsprogrammes zeigt,
ass die Landwirte bereit sind, dort zu investieren, wo es
etzten Endes eine Förderung gibt. Wir geben jetzt ge-
ielt Steuergelder dafür aus, landwirtschaftliche Betriebe
u unterstützen, die ausreichende eigene Futtergrundla-
en haben. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt.
as Erneuerbare-Energien-Gesetz wird darüber hinaus
in bedeutsames Element fördern, nämlich die Zusam-
enführung von landwirtschaftlicher und Energiepro-
uktion.
Ich möchte auch noch das Problem ansprechen
mich stört das sehr; wir bekommen sehr viele Zu-
chriften dazu –, dass Landwirte in vieharmen Regionen
nvestieren wollen, dort aber auf erhebliche Widerstände
er Bevölkerung stoßen. Von daher ist es angezeigt, die
evölkerung dafür zu gewinnen, dass in die Landwirt-
chaft investiert wird, allerdings an der richtigen Stelle.
ch finde, es ist nicht in Ordnung, dass diese Investitio-
en nur dort getätigt werden, wo eine Intensivproduktion
tattfindet, weil die Folgen für die Umwelt auch mit dem
U-Recht nicht in Einklang zu bringen sind. Insofern
erben wir für eine vernünftige, vorausschauende, die
evölkerung gewinnende Politik, um beispielsweise die
enschen in den neuen Ländern, aber auch in Regionen
ie meiner Heimat Nordhessen zu Investitionen anzure-
en.
Wir beenden damit diesen Geschäftsbereich.
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7974 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
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Vizepräsident Dr. Norbert LammertIch rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesminis-teriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheitauf. Zur Beantwortung steht Frau ParlamentarischeStaatssekretärin Probst zur Verfügung.Ich rufe die Frage 3 der Kollegin Dr. Gesine Lötzschauf:Trifft es zu, dass in Deutschland mehr als 2 000 Menschenpro Jahr durch Röntgenuntersuchungen an Krebs erkrankenund damit unser Land einen europäischen Spitzenplatz belegt– „Spiegel online“ vom 30. Januar 2004 –, und was unter-nimmt die Bundesregierung, um unnötige Röntgenunter-suchungen einzuschränken?Si
Liebe Frau Kollegin Lötzsch, gestatten Sie mir eine
Vorbemerkung zu dem gesamten Themenkomplex:
Grundsätzlich ist es nur dann erlaubt, einen Menschen
Röntgenstrahlen auszusetzen, wenn der gesundheitliche
Nutzen das Strahlenrisiko überwiegt. In diesem Rahmen
wird in der Öffentlichkeit seit einigen Jahren intensiv
diskutiert, wie viele zusätzliche Krebserkrankungen, ins-
besondere durch die Anwendung ionisierender Strahlung
in der Medizin, verursacht werden. Hier wird anhand
von Rechenmodellen die Zahl zusätzlich verursachter
Krebserkrankungen abgeschätzt. Die Werte, die disku-
tiert werden, beruhen auf der Summe der einzelnen
Strahlendosen aller mit Röntgenstrahlen durchgeführten
Untersuchungen. Das Bundesamt für Strahlenschutz und
auch die Strahlenschutzkommission haben immer wie-
der festgestellt, dass aus der Summe der Strahlendosen
aller Einzelanwendungen nicht auf eine bestimmte Zahl
dadurch zu erwartender Krebserkrankungen hochgerech-
net werden darf.
Ich darf zusätzlich darauf hinweisen, dass die in dem
„Spiegel online“-Artikel, auf den Sie sich in Ihrer Frage
beziehen, zugrunde gelegten Rechenmodelle gegebenen-
falls Schwankungen bei den vorgelegten Zahlen von bis
zu 50 Prozent aufweisen können. Nichtsdestotrotz wei-
sen die Zahlen über die durchgeführten Röntgenunter-
suchungen, die der Bundesregierung vorliegen, eine
höhere Aufnahmeanzahl als in vergleichbaren Industrie-
staaten auf. Allerdings liegen keine Angaben über die
aus diesen Zahlen resultierenden diagnostischen Vorteile
vor.
Unser Bestreben ist es, unnötige Röntgenuntersuchun-
gen zu vermeiden und einen besseren Strahlenschutz bei
medizinischen Anwendungen zu gewährleisten. Deshalb
haben wir in der Novelle der Röntgenverordnung die
Anforderungen an die Durchführung von Röntgenunter-
suchungen erhöht. Jede einzelne Röntgenuntersuchung
ist durch den Arzt, der die Untersuchung durchführt, zu
rechtfertigen. In der Röntgenverordnung finden Sie das
unter „Rechtfertigende Indikation“. Hier geht es sowohl
um das Ob als auch um das Wie der durchgeführten Un-
tersuchungen.
Durch das Bundesamt für Strahlenschutz werden re-
gelmäßig diagnostische Referenzwerte erstellt und ver-
öffentlicht. Diese Referenzwerte geben an, wie hoch die
jeweiligen Expositionswerte für die verschiedenen Un-
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Ansonsten bin ich für Semantik nicht verantwortlich,
Frau Lötzsch.
Das wird viele trösten.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Zur Beantwor-
tung steht der Parlamentarische Staatssekretär Ditmar
Staffelt zur Verfügung.
Ich rufe zunächst die Frage 7 des Kollegen Hans
Michelbach auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Abwehr negativer
Folgen der zum 1. Mai 2004 stattfindenden EU-Osterweite-
rung für die Grenzregionen zu den Beitrittsländern ein Maß-
nahmenpaket in Form eines so genannten Grenzgürtelpro-
gramms aufzunehmen, und, wenn nein, warum nicht?
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Den vier Bundesländern an der deutschen EU-Außen-
grenze stehen umfangreiche Mittel aus vielfältigen För-
derprogrammen und Instrumenten der Europäischen
Union, des Bundes und der Länder zur Verfügung. Zur
Abfederung des erweiterungsbedingten Anpassungs-
drucks hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit der
Republik Österreich für ein EU-Grenzlandprogramm
eingesetzt. Von der EU-Kommission wurden daraufhin
den Grenzregionen der fünf von der EU-Erweiterung be-
troffenen Mitgliedsländern im Zeitraum von 2001 bis
2006 insgesamt 265 Millionen Euro unter anderem zur
Aufstockung des Budgets für die Transeuropäischen
Netze, zusätzliche Mittel für Interreg und KMUs sowie
Mittel für das Programm „Jugend“ zur Verfügung ge-
stellt.
Regionalpolitik ist in erster Linie Aufgabe der Län-
der. Es liegt daher vorrangig in der Verantwortung der
Länder und der kommunalen Gebietskörperschaften, re-
gionale Schwerpunkte zu setzen und die erforderlichen
Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels als
Folge der EU-Osterweiterung zu ergreifen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Antwort allge-
mein auf EU-Programme abgehoben. Es gibt aber eine
Zusage des Bundeskanzlers. Er hat im Jahre 2001 in
Weiden spezielle Investitionshilfen für die Wirtschaft
versprochen. Wenn diese Hilfe ausbleibt: Was werden
Sie tun, um das Fördergefälle zu den EU-Beitrittsländern
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Ich rufe die Frage 8 der Kollegin Gitta Connemann
uf:
Welche Änderungen plant die Bundesregierung bei der an-
gekündigten Novellierung bzw. Vereinfachung des Vergabe-
rechts – vergleiche „Handelsblatt“ vom 5. Februar 2004 – und
inwieweit trifft es zu, dass diesbezüglich gegensätzliche Vor-
stellungen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit, BMWA, und dem Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau- und Wohnungswesen, BMVBW, bestehen?
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Die Bundesregierung, Frau Abgeordnete, hat im Fe-
ruar 2003 beschlossen, im Rahmen der Initiative „Bü-
okratieabbau“ das deutsche Vergaberecht zu verschlan-
en. Das mittlerweile komplex und unübersichtlich
ewordene Vergaberecht soll vereinfacht werden. Es soll
ransparent, wettbewerbs-, investitions- und mittel-
tandsfreundlich ausgestaltet werden und für die Anwen-
er leicht verständlich sein. Damit soll auch die Korrup-
ionsprävention verstärkt werden.
Gleichzeitig sind die am 3. Februar 2004 vom Rat
nd Europaparlament beschlossenen novellierten EU-
ergaberichtlinien in deutsches Recht umzusetzen. Eine
rbeitsgruppe beim Bundesministerium für Wirtschaft
nd Arbeit hat im Jahr 2003 Möglichkeiten für eine sol-
he Vereinfachung des Vergaberechts geprüft und Vor-
chläge für eine Verschlankung des Vergaberechts ge-
acht.
Als mögliche Ansatzpunkte für eine Verschlankung
es Vergaberechts wurden in der Arbeitsgruppe eine Än-
erung der Regelungsstruktur, die Straffung und Bereini-
ung der Einzelregelungen des Vergabeverfahrens sowie
nderungen an den Vorschriften über den Rechtsschutz
ngesehen. In der Arbeitsgruppe, der auch Vergabe-
echtsexperten des Bundeswirtschaftsministeriums und
es Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Woh-
ungswesen angehörten, bestanden unterschiedliche
uffassungen darüber, ob eine Vereinfachung im beste-
enden Vergaberechtssystem oder auch durch weiter ge-
ende Strukturveränderungen erfolgen sollte.
Die Bundesregierung wird sich daher in Kürze über
in Konzept für die künftige Struktur eines modernen
ergaberechts verständigen.
Ihre Zusatzfrage, Frau Connemann.
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7978 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
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Das klingt sehr beeindruckend. Vielen Dank für die
Antwort, Herr Staatssekretär.
Sie haben angesprochen, dass die Bundesregierung
im Rahmen der Initiative „Bürokratieabbau“ plant, das
Verfahren zu straffen. Zu diesem Verfahren gehören sehr
viele Schutzmechanismen, die gerade verhindern sollen,
dass es zu Korruption kommen kann. Ich spreche in die-
sem Zusammenhang das Vieraugenprinzip und die Tat-
sache an, dass Angebote in einer bestimmten Art und
Weise unterbreitet werden müssen.
Angesichts der doch sehr zahlreichen Ungereimthei-
ten in der letzten Zeit bei Vergabeverfahren, so bei der
Bundesagentur für Arbeit oder seitens der Bundesregie-
rung, die offensichtlich auch Probleme mit der Anwen-
dung des Vergaberechts haben, frage ich: Hält es die
Bundesregierung tatsächlich für angezeigt, auch solche
Mechanismen abzubauen, die letztlich der Produktquali-
tät, der Kostenersparnis und dem Wettbewerb dienen
sollen?
D
Frau Abgeordnete, ich darf Sie beruhigen. Das Ge-
genteil ist der Fall. Unser Ministerium, das sich feder-
führend mit dieser Thematik beschäftigt, ist einerseits
bemüht, aus Fehlern der Vergangenheit, die es sicherlich
über viele Jahre hinweg überall in Verwaltungen, im öf-
fentlichen Bereich gegeben haben mag, zu lernen, es will
sich andererseits aber auch an dem orientieren, was
Maßstab in anderen europäischen Ländern ist, und tat-
sächlich ein grundlegend neues Vergaberecht schaffen.
Ich füge hinzu, dass wir in diesem Zusammenhang
selbstverständlich großen Wert auf Transparenz legen,
um Korruption gegebenenfalls schon präventiv entge-
genwirken zu können. Im Übrigen werden wir uns – da-
rüber sollten wir vielleicht den Dialog fortsetzen – mit
dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen ins Benehmen setzen, um als Beschluss der
Bundesregierung eine Regelung vorzulegen, die im Par-
lament in ausreichender Weise diskutiert werden kann.
Es gibt keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesminis-
teriums der Verteidigung auf. Die Fragen 9 und 10 des
Kollegen Günther Friedrich Nolting werden schriftlich
beantwortet.
Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentari-
sche Staatssekretär Hans Georg Wagner zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 11 des Abgeordneten Gero Storjohann
auf:
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über einen
im Dezember 2003 bei der Bundesluftwaffe erfolgten Ab-
bruch der Ausbildung für angehende Flugzeugführer und
Waffensystemoffiziere trotz Zusicherung einer späteren Ver-
wendung und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vor-
gang auch für andere Truppengattungen vor dem Hintergrund
des Vertrauensschutzes für die Soldaten hinsichtlich weiterer
vorgesehener Truppenreduzierungen?
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7980 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
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Herr Kollege Kolb.
Frau Staatssekretärin, der Presse war zu entnehmen,
ass Professor Lauterbach auch Vergütungen seitens des
hön-Klinikums beziehen soll. Ist der Bundesregierung
ieser Sachverhalt bekannt und, wenn ja, seit wann?
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Ich kann zu diesem Sachverhalt nichts sagen, weil
rofessor Dr. Lauterbach uns gegenüber nicht rechen-
chafts- oder auskunftspflichtig ist. Öffentliche Verlaut-
arungen dazu habe ich nicht zu kommentieren.
Ich rufe nun die Frage 19 des Kollegen Daniel Bahr
uf:
Gibt es weitere Professoren, die für das BMGS beratend
tätig werden, und, wenn ja, welche Ausgaben fallen hierfür
an?
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Herr Kollege Bahr, Professoren und andere sachver-tändige Personen sind in vielfältiger Weise für dasMGS tätig. Dies zeigt auch die Antwort der Bundesre-ierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion,undestagsdrucksache 15/2365. So sind in der Antwortuf die Frage 28 die im Jahre 2003 beim BMGS tätigeneiräte aufgelistet.
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7983
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Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-MerkDarüber hinaus wird in der dortigen Antwort aufFrage 5 aufgelistet, zu welchen Themen und Fragestel-lungen unter anderem Analysen und Studien vergebenwurden. Auch bei diesen wirken Professoren naturge-mäß mit. Ein Beratervertrag besteht mit einem Professorim Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Dabei geht es umden effizienten und ökonomischen Einsatz von Kommu-nikationsmitteln. Dies ist dem Kollegen Dr. Thomae indem bereits erwähnten Brief auch mitgeteilt worden. In-sofern ist das kein neuer Sachverhalt. Es ist der einzigeBeratervertrag, der diese Kriterien erfüllt.Ich darf noch zwei Beispiele aus der Beantwortungder Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion herauszie-hen. Es gibt zum Beispiel einen Ärztlichen Sachverstän-digenbeirat und einen Nationalen Aids-Beirat, in denenProfessoren mitwirken. Daneben gibt es Wissenschaftli-che Beiräte bei der BZgA, die unsere Präventionsbemü-hungen mit ihren Ratschlägen begleiten. Selbstverständ-lich wird hierbei wissenschaftlicher Sachverstandabgerufen. Schließlich gibt es den Gemeinsamen Wis-senschaftlichen Beirat. Auch hier wirken Professorenmit.
Herr Kollege Bahr.
Wir freuen uns, dass die Bundesregierung im Ge-
sundheitsbereich einen wissenschaftlich-fachlichen und
-sachlichen Rat auch und insbesondere von Professoren
nutzt. Das ist ab und zu auch besonders nötig. Weil es
gerade nur um Professor Lauterbach ging, frage ich jetzt
nach, ob auch weiteren Professoren, von denen Sie eben
sprachen, im Rahmen der Gesundheitsverhandlungen
oder anderer vergleichbarer Tätigkeiten nur Reisekosten
im üblichen Maße erstattet wurden.
M
Ich darf Ihnen die Frage mit drei Bemerkungen beant-
worten:
Erstens. Wenn Forschungsprojekte ausgeschrieben
und im Anschluss daran vergeben werden, dann entste-
hen für diese Forschungsprojekte natürlich Kosten.
Diese werden aufgelistet; das ist selbstverständlich.
Zweitens. Beiräte handeln auf unterschiedlichen
Grundlagen. Für einige wird ein festes ehrenamtliches
Honorar zuzüglich der Reisekosten gezahlt, anderen
werden lediglich die Reisekosten erstattet.
Drittens. Wenn Einzelpersonen beratend tätig werden,
dann ist dies aufzulisten. Wir haben einen Beratervertrag
gemeldet. Es gibt keine weiteren.
Darf ich noch eine Zusatzfrage stellen?
Zweite Zusatzfrage.
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Wir haben die Zahl nicht genannt, weil sie in jedem
eirat unterschiedlich ist. Sie erkennen es aber an der
umme.
Ich kann Ihnen sagen, dass beim Gemeinsamen Wis-
enschaftlichen Beirat pro Jahr 4 000 Euro anfallen. Da-
an sehen Sie, dass es hierbei nicht darum geht, Geld zu
erdienen. Ich bin sehr froh, dass uns der wissenschaftli-
he Sachverstand in vielen Bereichen zur Verfügung ge-
tellt wird. Ich bedaure den Soupçon, den diese Debatte
n der Öffentlichkeit ausgelöst hat.
Sie wissen genauso gut wie ich, dass sich zum Bei-
piel die Enquete-Kommissionen des Bundestages halb
us Abgeordneten und halb aus Sachverständigen zu-
ammensetzen. Bei jeder Anhörung sind wir auf Sach-
erständige angewiesen, die teilweise nur gegen Auslage
hrer Reisekosten für uns tätig werden. Uns steht also
ielfältiger wissenschaftlicher Sachverstand zur Verfü-
ung. Wir sollten einmal nach außen tragen, dass es ein
ormaler Vorgang ist, dass wir alle miteinander auf ex-
ernen Sachverstand angewiesen sind.
Herr Kollege von Klaeden.
Frau Staatssekretärin, die Öffentlichkeit ist über die
eratungsverträge sehr erstaunt gewesen, die die frühere
iedersächsische Landesregierung abgeschlossen hat.
eswegen interessiert mich der Kommunikationsberater,
on dem Sie gesprochen haben. Was kann und macht er,
as die Pressestelle nicht kann und nicht macht?
M
Herr von Klaeden, die Antwort auf diese Frage wurde
em Kollegen Thomae in einem Schreiben zur Verfü-
ung gestellt. Ich bin gerne bereit, Ihnen dies nachzurei-
hen.
Herr Kollege Kolb.
Frau Staatssekretärin, gibt es in Ihrem Haus eine Vor-chrift oder wenigstens eine Selbstverpflichtung, dassachverständige, die für die Bundesregierung tätig wer-en, nicht gleichzeitig bei Interessengruppen oder
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7984 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
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Dr. Heinrich L. KolbLobbyisten gegen Entgelt beschäftigt sind, weil dann dieGefahr der Interessenverquickung zu befürchten ist?Gibt es in Ihrem Haus Überlegungen in diese Richtung?M
Herr Kollege Kolb, ich kann hier nur für meinen Be-
reich sprechen. Als Drogenbeauftragte der Bundesregie-
rung habe ich selbst einen wissenschaftlichen Beirat ins
Leben gerufen. Dabei habe ich bei der Auswahl darauf
geachtet, dass es durch Struktur und Zusammensetzung
nicht zu Interessenkollisionen kommt. Ich kann zwar
nicht für das ganze Haus sprechen und kenne auch nicht
alle Beiräte, aber ich bin gerne bereit, Ihnen die Antwort
schriftlich nachzureichen.
Wir sind sehr daran interessiert, erstens plurale und
zweitens neutrale, also keine interessengeleiteten Mei-
nungen zu hören. Sie wissen genauso gut wie ich, dass
es gerade im Gesundheitswesen um sehr große Summen
und vielfältige Interessen geht. Insofern ist da besondere
Vorsicht angezeigt.
Ich rufe die Frage 20 der Kollegin Ina Lenke auf:
In welcher Höhe sind Kosten für die Beratertätigkeit der
Rürup-Kommission entstanden und aus welchem Titel wur-
den sie beglichen?
M
Frau Kollegin Lenke, im Haushaltsplan 2003 des
Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Siche-
rung war unter Kap. 1501 Tit. 526 04 ein Betrag von ins-
gesamt 1 Million Euro für die Kommission veranschlagt.
Die Istausgaben – das können wir nach der Abrechnung
sehen – liegen unterhalb dieser Summe. Sie betragen
rund 943 000 Euro.
Zusatzfrage? – Keine.
Dann rufe ich die Frage 21 von Frau Kollegin Ina
Lenke auf:
Haben untergeordnete Behörden, wie zum Beispiel das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das
Robert-Koch-Institut, das Paul-Ehrlich-Institut oder das Deut-
sche Institut für Medizinische Dokumentation und Informa-
tion, externe Berater in Anspruch genommen und, wenn ja, in
welchem Umfang?
M
Im nachgeordneten Bereich wurden vier Berater in
Anspruch genommen, und zwar jeweils ein Berater im
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte,
im Paul-Ehrlich-Institut, im Deutschen Institut für Medi-
zinische Dokumentation und Information und im Bun-
desversicherungsamt.
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Uns liegen selbstverständlich noch ein paar andere am
erzen. – Sie wissen, dass wir in den Gesprächen mit
er DB AG, die allerdings ein privatwirtschaftliches Un-
ernehmen ist, auf diese Prioritäten, die für uns ganz
ichtig sind, immer wieder hinweisen.
Gestatten Sie mir eine weitere Zusatzfrage. Sie spra-
hen die Verabschiedung des Haushaltes am Freitag an.
ann ist damit zu rechnen, dass von Verkehrsminister
tolpe die Finanzierungsvereinbarungen zur Fortsetzung
er Mitte-Deutschland-Schienenverbindung unterzeich-
et werden? Er sprach das bereits im Dezember in Erfurt
n.
I
Bei der Mitte-Deutschland-Schienenverbindung be-teht das Problem, dass die notwendigen Teilfinanzie-ungsvereinbarungen für die Baumaßnahmen im Zusam-enhang mit dem elektronischen Stellwerk in Gera undera-Süd, die mit EFRE-Mitteln finanziert werden, der-eit aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht abge-chlossen werden. Zudem sind die EFRE-Mittel – auchas ist wichtig – noch nicht durch die EU-Kommissionewilligt worden. Insofern hängt der Abschluss der Teil-inanzierungsvereinbarungen neben der zurzeit gelten-en vorläufigen Haushaltsführung auch von der Bewilli-ung der EFRE-Mittel ab. Erst nach Freigabe dieser
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7986 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
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Parl. Staatssekretärin Iris GleickeMittel kann die entsprechende Teilfinanzierungsverein-barung abgeschlossen werden.
Gestatten Sie mir eine letzte Zusatzfrage. Wie Sie
wissen, findet im Jahr 2007 die BUGA in Gera und Ron-
neburg statt. Ist es trotz der Verzögerungen noch mög-
lich, dass ein sehr wichtiges Projekt im Bereich Gera/
Ronneburg, nämlich die Brücke zum Gessental nach
Öffnung des Bahndamms, fristgerecht am 15. Juni in
Angriff genommen werden kann? Anderenfalls würden
der BUGA GmbH hohe Kosten entstehen.
I
Herr Kollege Vogel, Sie wissen, dass ich selber in
Gera vor Ort war. Wir beide sind im Gespräch miteinan-
der, aber auch der Kollege Schönfeld fragt mich immer
wieder danach. Sie sind beide in dieser Frage sehr aktiv.
Ich gehe davon aus, dass wir das hinbekommen können.
Ich rufe die Frage 25 des Kollegen Nitzsche auf:
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass
das jährliche Antrags- und Zusagevolumen für die Altschul-
denhilfe im Stadtumbau Ost in beachtlicher Größenordnung
in den jeweiligen Bundesländern divergiert?
I
Herr Kollege Nitzsche, das unterschiedliche Antrags-
und Zusagevolumen beruht vor allem auf der unter-
schiedlichen Anzahl der Wohneinheiten und Leerstands-
quoten der jeweiligen Bundesländer. Die Leerstands-
quote reicht von 9,9 Prozent in Berlin bis zu
17,6 Prozent in Sachsen.
Wenn aber mit der Frage nicht die absolute Größen-
ordnung des Antrags- und Zusagevolumens gemeint ist,
sondern das Verhältnis zwischen dem Antrags- und Zu-
sagevolumen, das in den einzelnen Bundesländern diver-
giert, so ist dies auf die unterschiedliche zeitliche Ent-
wicklung der Leerstandsquote zurückzuführen. In
einigen Ländern sind Wohnungsunternehmen früher in
die als Antragsvoraussetzung erforderliche Leerstands-
quote von 15 Prozent hineingewachsen als in anderen
Ländern.
Eine Zusatzfrage.
Frau Staatssekretärin, man muss das Zusagevolumen
in Relation zu dem Abrufvolumen sehen. Sie erwähnten
eben Berlin. Berlin weist mit Stand von vorigem Montag
ein Zusagevolumen in Höhe von 14 Millionen Euro auf,
dem ein Abrufvolumen von 1,2 Millionen Euro gegen-
übersteht. Bei 3 000 WE Abriss ist also noch nicht ein-
mal ein Zehntel des Zusagevolumens abgerufen worden.
Sie wissen selber, dass der Prozess des Stadtumbaus
Ost eine gewisse Dynamik braucht. Sie haben das oft als
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)
Parl. Staatssekretärin Iris GleickeIch verweise darauf, dass wir in den Haushalt – er ist nurvorläufig – Mittel in dieser Größenordnung eingestellthaben, um den Stadtumbau Ost zu forcieren. Wir werdenam kommenden Freitag die Anrufung des Vermittlungs-ausschusses durch die B-Länder im Bundesrat im Hin-blick auf den Haushalt mit Kanzlermehrheit zurückwei-sen können. Das hat aber zu Verzögerungen geführt, diesehr bedauerlich sind, da sich diese auch auf die Verwal-tungsvereinbarungen auswirken werden.
Wir werden demnächst im Ausschuss für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen über die Umsetzung derKoch/Steinbrück-Beschlüsse, die von allen Ministerprä-sidenten, auch von denen der neuen Bundesländer, über-nommen worden sind und die eine Kürzung der Mittelfür die Altschuldenhilfe vorsehen, reden müssen, ge-nauso wie über die Frage, wie wir der Wohnungswirt-schaft und dem Projekt „Stadtumbau Ost“ weiter auf dieSprünge helfen können.
Danke.
Die Fragen 26 und 27 des Kollegen Dr. Peter Jahr so-
wie die Fragen 28 und 29 des Kollegen Dietrich
Austermann werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe nun die Frage 30 des Kollegen Michael
Kretschmer auf:
Welche Grenzübergänge zur Republik Polen und zur
Tschechischen Republik, die derzeit nur PKW-Verkehr abwi-
ckeln, wären von ihrer baulichen Ausstattung her geeignet,
auch LKW-Verkehr abzufertigen, und bei welchen dieser
Grenzübergänge könnte sich die Bundesregierung vorstellen,
im Einvernehmen mit dem Nachbarland und vor dem Hinter-
grund der in den vergangenen Monaten extrem zunehmenden
Wartezeiten diese Übergänge auch für den regionalen Wirt-
schaftslastverkehr zu öffnen?
I
Sehr geehrter Herr Kollege Kretschmer, an der
deutsch-polnischen Grenze gibt es derzeit 22 Straßen-
grenzübergänge, von denen 14 Grenzübergänge im Zuge
von Bundesfernstraßen liegen. Von den Straßenübergän-
gen insgesamt sind zehn dem grenzüberschreitenden
Warenverkehr gewidmet. Im deutsch-tschechischen
Grenzverlauf befinden sich 33 Straßengrenzübergänge,
von denen zwölf Grenzübergänge im Zuge von Bundes-
fernstraßen liegen. Von den Straßenübergängen sind
17 dem grenzüberschreitenden Warenverkehr gewidmet.
Die Grenzübergänge, die im Zuge von Landes-,
Kreis- bzw. Staatsstraßen liegen, sind aufgrund ihres
Ausbauzustandes im Allgemeinen nicht dazu geeignet,
zusätzlich zum PKW-Verkehr unbeschränkten LKW-
Verkehr aufzunehmen. Die Grenzübergänge im Zuge
von Bundesfernstraßen sind weit gehend für den Waren-
verkehr geöffnet. Einzelne Beschränkungen resultieren
hier aus regionalen bzw. grenzabfertigungstechnischen
Gegebenheiten. Ein kurzfristiger Ausbau der Grenzab-
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on den meines Wissens 14 Übergängen im Zuge vonundesfernstraßen im deutsch-polnischen Grenzbereichind nur fünf für den LKW-Verkehr geschlossen. Im Üb-igen handelt es sich sozusagen um Staatsstraßen bzw.
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7988 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
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)
Parl. Staatssekretärin Iris GleickeLandesstraßen. Im deutsch-tschechischen Grenzverlaufsind von den zwölf Übergängen im Zuge von Bundesfern-straßen nur zwei nicht für den LKW-Verkehr zugelassen.Sie sprachen Guben an der B 112 an. An diesemGrenzübergang hat es im zweiten Halbjahr 2003 tatsäch-lich unerträgliche Stausituationen gegeben. Ursache wardie Verkehrsverlagerung von den Autobahnübergängenbei Frankfurt/Oder und Forst-Erlenhorst nach Guben.Die zum Übergang führende B 112 wurde von der Lan-despolizei Brandenburg für LKWs über 20 Tonnen vondonnerstags bis sonntags gesperrt. Die polnische Seiteist nicht damit einverstanden. BMI und Land Branden-burg versuchen, mit Polen ein Einvernehmen herzustel-len.Das ist auch die weitere Antwort auf Ihre Frage.Selbstverständlich gibt es verschiedene bi- und trilate-rale Grenzkommissionen, die sich auf der Grundlage dergeltenden Abkommen kontinuierlich mit der Thematikder Nutzungserweiterung bzw. auch der Nutzungsände-rung beschäftigen. Dabei wurde festgelegt, dass bis zumEU-Beitritt beider Länder keine Änderungen vorge-schlagen werden. Nach dem EU-Beitritt werden sich dieVertragspartner darüber verständigen, inwieweit an eini-gen Grenzübergängen, die derzeit nur für PKW freigege-ben sind, Nutzungsänderungen, beispielsweise zuguns-ten des regionalen Wirtschaftsverkehrs, möglich sind.
Es gibt eine weitere Zusatzfrage, nämlich die des Kol-
legen Ulrich Adam. Bitte.
Frau Staatssekretärin, Sie haben eben das Land Meck-
lenburg-Vorpommern ausgelassen. Mich interessiert
konkret, wie Sie speziell die Situation auf der Insel Use-
dom sehen. Welchen Regelungsbedarf gibt es da? Wel-
che zeitlichen Planungen sind vonseiten der Bundesre-
gierung im Hinblick auf die Öffnung der Grenze zu
Polen vorgesehen?
I
Herr Kollege Adam, ich würde gern nachher klären,
welche Situation genau auf der Insel Usedom besteht,
weil ich sonst zu lange blättern müsste.
Selbstverständlich habe ich das Land Mecklenburg-
Vorpommern nicht vergessen. Ich habe von bi- und trila-
teralen Kommissionen gesprochen. Dort finden deutsch-
polnische, deutsch-tschechische oder deutsch-polnisch-
tschechische Gespräche statt. In dem Länderdreieck gibt
es eben grenzüberschreitende Verkehrsführungen. Inso-
fern sind wir da im Gespräch.
Was den konkreten Fall Usedom angeht, sehe ich, wie
gesagt, gleich in den Unterlagen nach; es sind wirklich
sehr viele.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Gleicke.
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7990 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7991
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Metadaten/Kopzeile:
7992 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7993
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
– Sie hat leider nicht die erste Frage beantwortet. Jetzt
muss sie zunächst die zweite Frage beantworten. Hätte
sie die Frage 37 beantwortet – –
K
Ich habe die Antwort auf die Frage 37 gegeben.
Wie wäre es, wenn Sie gleich beide Fragen beantwor-
ten würden, Frau Staatsministerin?
Beantworten Sie bitte meine erste Frage.
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Ich habe Sie gefragt, ob der Inhalt des „Stern“-Arti-
els vom 29. Januar 2004 zutrifft.
K
In Bezug auf was? Der Inhalt des „Stern“-Artikels be-
rifft sozusagen viele Aussagen. Das müssen Sie schon
enauer fragen.
Herr Präsident! Die Frage ist ganz konkret. Ich habe
ur einen Satz aus dem „Stern“-Artikel zitiert. Mehr
icht. Ich kann aber gern den ganzen „Stern“-Artikel
ortragen.
Wenn die Frage jetzt nicht abschließend beantwortet
erden kann, würde ich um eine schriftliche Beantwor-
ung bitten. Wir wollen uns damit nicht weiter aufhalten.
K
Wir reden wohl aneinander vorbei.
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7994 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004
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Nein. – Ich habe eine zweite Zusatzfrage, also frage
ich das noch einmal.
Gern. Aber was nutzt die Zusatzfrage, wenn die ei-
gentliche Frage nicht beantwortet worden ist? Die ei-
gentliche Frage kann im Moment wohl nicht beantwortet
werden.
Meine zweite Zusatzfrage lautet: Gehe ich recht in
der Annahme, dass das Auswärtige Amt deshalb meine
Frage nicht beantworten kann, weil es ablehnt, dass der
Inhalt des „Stern“-Artikels stimmt?
K
Nein, natürlich nicht. Ich bitte Sie.
Den Krieg mit dem „Stern“ wollen Sie also nicht?
K
Wir haben gerade festgestellt, dass wir von zwei ver-
schiedenen Fragen sprechen. Ich bitte Sie daher, Ihre
Frage zu konkretisieren. Dann kann ich sie auch beant-
worten. Im „Stern“-Artikel sind viele Dinge erwähnt.
Wenn Sie mir konkret sagen, was Sie meinen, kann ich
Ihnen darauf antworten.
Ich habe eine vierte Zusatzfrage. Mir ist egal, in wel-
cher Reihenfolge sie beantwortet werden.
Wiederholen Sie die Frage.
Trifft der In-
halt des „Stern“-Artikels vom 29. Januar 2004 zu, dass
das AA ohne weitere Nachprüfung den Aussagen eines
Beamten des BMI zur Erstellung eines privaten Reise-
schutzpasses gefolgt ist und dass es über das entschei-
dende Gespräch kein Protokoll gibt?
Dazu möchte ich einen ganz klaren kurzen Satz hö-
ren.
K
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Genau diese Frage habe ich beantwortet.
Haben Sie irgendetwas vom Protokoll gesagt?
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Nein, es gibt kein Protokoll. Wenn das das Problem ist
nd sich die Nachfrage darauf bezog, kann ich die Frage
eantworten. Es gibt darüber kein Protokoll. Es muss
ber auch nicht über jedes Gespräch, das wir im Rahmen
er Ressortabstimmung oder über andere Fragen mit an-
eren Ressorts führen, ein Protokoll geben.
Es gibt jetzt noch eine Zusatzfrage des Kollegen
artmut Koschyk.
Die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen. Weitere
usatzfragen kann ich jetzt nicht mehr aufnehmen.
Frau Staatsministerin, es hat doch wohl eine Fortent-
icklung des Carnet-de-Touriste-Verfahrens des ADAC
ahin gehend gegeben, dass ein Unternehmer, ein gewis-
er Herr Kübler, mit dem BMI ein Reiseschutzpassver-
ahren entwickelt und dieses dem Auswärtigen Amt vor-
etragen hat. Das Auswärtige Amt hat daraufhin dieses
eue Reiseschutzpassverfahren, das nichts mit dem ur-
prünglichen Carnet-de-Touriste-Verfahren des ADAC
u tun hat, angewandt. Warum, aufgrund welcher Tatsa-
he hat man einem privaten Unternehmer, der ein sol-
hes Verfahren entwickelt hat, vonseiten der Bundesre-
ierung, des Auswärtigen Amtes und des BMI, vertraut?
K
Erstens ist die Aussage nicht richtig, dass das mit demo genannten Carnet de Touriste nichts zu tun hat. Eseht nämlich exakt darum, die Finanzierung nachzuwei-en. Das Carnet de Touriste ist ausgeweitet worden, in-em auch vergleichbare Konkurrenzprodukte anerkannturden. Dabei geht es unter anderem um eine Vereinfa-hung. Es gab viele Briefe aus allen Fraktionen, die da-um gebeten haben, zu Vereinfachungen zu kommen.Ich habe es gerade schon einmal ausgeführt. Es lagenum damaligen Zeitpunkt keinerlei Hinweise vor, dassiese Person das vereinfachte Verfahren missbrauchenürde. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass wir, nachdemir Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren gegenerrn Kübler, dem Inhaber der Reise-Schutz AG,rhielten – das war am 27. Juni 2002 –, sofort am nächs-en Tag per Erlass an Kiew die Anerkennung des Reise-chutzpasses aufgrund des Ermittlungsverfahrens ausge-etzt haben.Am 28. März 2003 kam es durch einen weiteren Er-ass an alle Vertretungen zur generellen Einstellung deserfahrens, die Vorlage einer so genannten Reiseschutz-ersicherung als Surrogat für die sonst üblichen Ver-flichtungserklärungen bezüglich der Finanzierungen
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 11. Februar 2004 7995
(C)
(D)
Staatsministerin Kerstin Mülleranzuerkennen. Wir haben sofort gehandelt, sobald wirdavon erfahren haben.
Die Zeit für die Fragestunde ist schon um einige Mi-
nuten überschritten. Die offen bleibenden Fragen werden
wie immer schriftlich beantwortet.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde und am
Schluss der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 12. Februar 2004,
9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.