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    655. Dank.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 2127 A Zur Geschäftsordnung: Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2127 D Walter Schöler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2129 A Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 2129 D Anja Hajduk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2130 D Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ (Drucksache 15/464) . . . . . . . . . . . . . . 2132 A b) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) . . . . . . . . . . . . . . 2132 A c) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Reproduk- tives Klonen weltweit verbieten – das Machbare schnell umsetzen (Drucksache 15/314) . . . . . . . . . . . . . . 2132 A Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . 2132 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2133 C Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2135 D Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2137 C Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2139 A Thomas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 2139 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2141 B Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2142 D Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 2143 D René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2144 C Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 2146 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . 2147 B Barbara Lanzinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2148 D Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2150 A Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2151 A Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2152 B Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2153 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2154 C Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Straßenbaubericht 2002 (Drucksache 15/265) . . . . . . . . . . . . . . 2156 A b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht zum Ausbau der Schie- nenwege 2002 (Drucksache 15/280) . . . . . . . . . . . . . . 2156 A c) Erste Beratung über den von den Abge- ordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP Plenarprotokoll 15/28 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 28. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 I n h a l t : eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Verkehrs- wegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (Drucksache 15/221) . . . . . . . . . . . . . . 2156 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung über den von den Abgeord- neten Arnold Vaatz, Dirk Fischer (Ham- burg), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungs- gesetzes (Drucksache 15/461) . . . . . . . . . . . . . . . . 2156 B Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2156 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 2158 C Peter Hettlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2160 A Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 2161 C Sören Bartol SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2163 C Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 2165 B Siegfried Scheffler SPD . . . . . . . . . . . . . . 2165 D Albert Schmidt (Ingolstadt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2168 B Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2168 D Eduard Lintner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 2170 A Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . 2172 C Gerhard Wächter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2174 A Siegfried Scheffler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 2175 C Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines ... Straf- rechtsänderungsgesetzes – Graffiti- Bekämpfungsgesetz – (... StrÄndG) (Drucksache 15/404) . . . . . . . . . . . . . . 2177 B b) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Für eine Internationale Sicherheitsinitiative für Nordostasien (Drucksache 15/469) . . . . . . . . . . . . . . 2177 C Tagesordnungspunkt 12: a) – d) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersicht 15, 16, 17 und 18 zu Petitionen (Drucksachen 15/424, 15/425, 15/426 und 15/427) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2177 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu den Streitsachen vordem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 1/02 und 2 BvE 2/02 (Drucksache 15/479) . . . . . . . . . . . . . . . . 2178 A Tagesordnungspunkt 5: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Seesicherheit optimie- ren – nationaler und europäischer Handlungsbedarf nach Tankerunter- gang der „Prestige“ (Drucksachen 15/192, 15/370) . . . . . . 2178 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur „Mariti- men Sicherheit auf der Ostsee“ (Drucksachen 14/9487, 15/345 Nr. 69, 15/488) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2178 B Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 2178 B Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2180 B Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 2181 B Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2182 B Werner Kuhn (Zingst) CDU/CSU . . . . . . . . . 2183 C Annette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2184 D Dr. Wolfgang Methling, Minister (Mecklenburg-Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . 2186 A Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . 2186 C Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Christian Eberl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ökologisch sinnvolle und effiziente Alternativen zum Zwangspfand auf Getränkever- packungen (Drucksache 15/315) . . . . . . . . . . . . . . . . 2188 A Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 2188 B Gerd Friedrich Bollmann SPD . . . . . . . . . . . 2189 B Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 2192 B Gerd Friedrich Bollmann SPD . . . . . . . . . . . 2192 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003II Werner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2192 D Dr. Antje Vogel-Sperl BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2195 C Kristina Köhler (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 2197 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Peter Weiß (Em- mendingen), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Neue Initiative zur Wiederbele- bung des kolumbianischen Friedenspro- zesses international unterstützen (Drucksache 15/203) . . . . . . . . . . . . . . . . 2198 B Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU . . . 2198 C Karin Kortmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2199 C Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 2200 D Thilo Hoppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2201 C Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2202 D Anke Hartnagel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2203 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet (Heimkehrerentschädigungsgesetz) (Drucksache 15/407) . . . . . . . . . . . . . . . . 2204 D Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 2205 A Gerold Reichenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2206 C Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . 2207 D Klaus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2208 D Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2209 C Arnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2210 B Horst Rasch, Staatsminister (Sachsen) . . . . . 2210 D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung über den von den Abgeord- neten Jörg van Essen, Rainer Funke, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Intimsphäre (Drucksache 15/361) . . . . . . . . . . . . . . . . 2211 D Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2212 A Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ 2212 C Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU 2213 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2215 A Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2216 A SiegfriedKauder(BadDürrheim) CDU/CSU 2217 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2217 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2219 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rolf Stöckel, Kurt Bodewig, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Kerstin Griese, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Eike Hovermann, Eckhart Lewering, Lothar Mark, Dr. Erika Ober, Silvia Schmidt (Eisleben), Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Rita Streb-Hesse, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Rainer Wend, Karin Evers-Meyer, Sören Bartol und Dr. Margit Spielmann (alle SPD) zu der Abstimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klo- nens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) 2219 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Selg, Werner Schulz (Berlin), Dr. Uschi Eid und Jerzy Montag (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zu der Abstimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) 2219 D Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Georg Fahrenschon, Peter Hintze und Ursula Heinen (alle CDU/CSU) zu der Abstimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) 2220 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 III (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 2127 28. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 2219 (C) (D) (A) (B) Bahr (Münster), Daniel FDP 20.02.2003 Büttner (Ingolstadt), SPD 20.02.2003 Hans Deittert, Hubert CDU/CSU 20.02.2003* Dobrindt, Alexander CDU/CSU 20.02.2003 Ernstberger, Petra SPD 20.02.2003 Dr. Faust, Hans Georg CDU/CSU 20.02.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 20.02.2003 Göbel, Ralf CDU/CSU 20.02.2003 Götz, Peter CDU/CSU 20.02.2003* Höfer, Gerd SPD 20.02.2003** Hoffmann (Chemnitz), SPD 20.02.2003 Jelena Jäger, Renate SPD 20.02.2003* Kossendey, Thomas CDU/CSU 20.02.2003** Künast, Renate BÜNDNIS 90/ 20.02.2003 DIE GRÜNEN Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 20.02.2003 DIE GRÜNEN Nitzsche, Henry CDU/CSU 20.02.2003 Raidel, Hans CDU/CSU 20.02.2003** Rauber, Helmut CDU/CSU 20.02.2003** Schmidt (Eisleben), SPD 20.02.2003 Silvia Thiele, Carl-Ludwig FDP 20.02.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 20.02.2003 Weisskirchen SPD 20.02.2003** (Wiesloch), Gert Wettig-Danielmeier, SPD 20.02.2003 Inge Widmann-Mauz, CDU/CSU 20.02.2003 Annette Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 20.02.2003** Zapf, Uta SPD 20.02.2003** * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rolf Stöckel, Kurt Bodewig, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Kerstin Griese, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Eike Hovermann, Eckhart Lewering, Lothar Mark, Dr. Erika Ober, Silvia Schmidt (Eisleben), Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Rita Streb-Hesse, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Rainer Wend, Karin Evers-Meyer, Sören Bartol und Dr. Margrit Spielmann (alle SPD) zu der Ab- stimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens mensch- licher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) Die oben genannten Abgeordneten können diesem An- trag nicht zustimmen und geben dazu folgende persön- liche Erklärung ab: Internationale Initiativen gegen das reproduktive Klonen mit dem Ziel, eine Konvention der Vereinten Nationen zu ethischen Fragen der Biomedizin zu erreichen, sind zu be- grüßen.Wünschenswert ist einebessereHarmonisierungder bioethischen Standards, die internationale Kontrollmecha- nismenmit forschungsfreundlichenRegelungen vereinbart. Wir sind nicht einverstanden, dass unter Begrifflich- keiten wie „umfassendes Klonverbot“ reproduktives und therapeutisches Klonen gleichgesetzt und beides damit in einen negativen Diskussionszusammenhang gebracht wird. Gerade in einer Zeit rasanter wissenschaftlicher Entwicklungen mit vielfältigen, durchaus berechtigten Hoffnungen auf eine verbesserte medizinische Versor- gung und Heilung brauchen wir einen offenen, aufklä- renden gesellschaftlichen Diskurs über Chancen und Ri- siken der Gentechnik, der Stammzellenforschung und des „therapeutischen Klonens“. Zurzeit kann noch nicht eingeschätzt werden, in welcher Art undWeise, inwelchemUmfang und inwelchenZeiträu- menErgebnisse der Forschungmit embryonalen Stammzel- len sowie des „therapeutischen Klonens“ klinisch relevant werden.MöglicheChancendürfenabernichtdurchgenerelle Verbote verbaut werden. Unter strengenAuflagen sollte die Forschung zugelassen werden. Dies ist allerdings nur dann vertretbar, wenn mit staatlichen Rahmenbedingungen und Kontrollmechanismen Forschungsprojekte sowie neue Dia- gnose- und Therapiemöglichkeiten begleitet und in einem gesellschaftlichenDialog transparent gemacht werden. Der Deutsche Bundestag wird in diesem Zusammen- hang auch in Zukunft mit wichtigen Fragestellungen und Anforderungen konfrontiert werden, denen wir uns nicht durch absolute Verbote entziehen können und sollten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Selg, Werner Schulz (Berlin), Dr. Uschi Eid und Jerzy Montag (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der Abstim- mung über den Antrag: Neue Initiative für ein in- ternationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tages- ordnungspunkt 3) Die oben genannten Abgeordneten werden diesem An- trag zwar zustimmen, aber geben dazu folgende persönli- che Erklärung ab: Internationale Initiativen gegen das reproduktive Klo- nen mit dem Ziel, eine Konvention der Vereinten Natio- nen zu ethischen Fragen der Biomedizin zu erreichen, sind zu begrüßen. Wünschenswert ist eine bessere Harmonisierung der bioethischen Standards, die internationale Kontrollmecha- nismen mit forschungsfreundlichen Regelungen vereinbart. Wir finden es unangemessen, dass unter Begrifflich- keiten wie „umfassendes Klonverbot“ reproduktives und therapeutisches Klonen gleichgesetzt und beides damit in einen gleichgewichtigen negativen Diskussionszusam- menhang gebracht wird. Gerade in einer Zeit rasanter wis- senschaftlicher Entwicklungen mit vielfältigen, zum Teil auch berechtigten Hoffnungen auf eine verbesserte medi- zinische Versorgung und Heilung brauchen wir einen of- fenen, aufklärenden gesellschaftlichen Diskurs über Chancen und Risiken der Gentechnik, der Stammzellenfor- schung und des so genannten therapeutischen Klonens. Zurzeit kann noch nicht eingeschätzt werden, in welcher Art und Weise, in welchem Umfang und in welchen Zeiträumen Ergebnisse der Forschung mit embryonalen Stammzellen sowie des so genannten therapeutischen Klo- nens klinisch relevant werden. Unter strengen Auflagen sollte die Forschung zugelassen werden. Dies ist allerdings nur dann vertretbar, wenn mit staatlichen Rahmenbedin- gungen und Kontrollmechanismen Forschungsprojekte so- wie neue Diagnose- und Therapiemöglichkeiten begleitet und in einem gesellschaftlichen Dialog transparent ge- macht werden. Der Deutsche Bundestag wird in diesem Zusammen- hang auch in Zukunft mit wichtigen Fragestellungen und Anforderungen konfrontiert werden, denen wir uns nicht durch absolute Verbote entziehen können und sollten. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegerts- brunn), Georg Fahrenschon, Peter Hintze und Ursula Heinen (alle CDU/CSU) zu der Abstim- mung über den Antrag: Neue Initiative für ein in- ternationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tages- ordnungspunkt 3) Wir befürworten nachdrücklich ein weltweites Verbot des reproduktiven Klonens beim Menschen. Allerdings verlangt der Antrag ein weltweites Verbot jeglichen Klo- nens bei menschlichen Zellen. Er verlangt damit auch ein Verbot der Transplantation menschlicher Zellkerne zu Forschungszwecken. Auch wenn umstritten ist, ob dieser Weg einmal zu therapierelevanten Erkenntnissen führen kann, so sollten die möglicherweise darin liegenden Chancen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Deshalb können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 20032220 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat der Kollege Siegfried Kauder,

    CDU/CSU-Fraktion.

    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Jetzt kommt endlich Substanz in diese Debatte! – Gegenruf des Abg. Joachim Stünker [SPD]: Das wäre was Neues, Herr Kollege! Diese jungen Kollegen! – Jörg van Essen [FDP]: Sehr nett! Vielen Dank, Herr Grosse-Brömer!)




Rede von Siegfried Kauder
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Man darf etwas überrascht sein, dass wir heute über einen
– von der FDP dankenswerterweise vorgelegten – Ge-
setzentwurf diskutieren.

Kommen wir einmal auf den parlamentarischen Vor-
lauf zu sprechen. Am 13. März 2001 – nicht 2002! – hat
der Bundesbeauftragte für den Datenschutz eine Lücke in
einem Grundrecht festgestellt. Jeder hat das Recht auf die
freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.Dieses Recht hat
der Staat zu garantieren. Zur freien Entfaltung seiner Per-
sönlichkeit gehört auch, dass der Staat die Privatsphäre
des Bürgers garantiert. Durch diesen Bericht des Bundes-
beauftragten für den Datenschutz war diese Lücke also
bekannt. Der Kollege van Essen hat aufgrund dieses
Sachverhalts eine Frage an die Bundesregierung gerich-
tet. Die Antwort darauf gab Professor Dr. Pick, der dama-
lige Parlamentarische Staatssekretär, prompt – ich zitiere –:

Im Bundesministerium der Justiz wird derzeit eine
Vorschrift vorbereitet, wonach unbefugte Bildauf-
nahmen und die unbefugte Beobachtung mit einem
technischen Gerät ... mit Strafe bedroht werden sol-
len.

Seither lässt man den Bürger, der Anspruch darauf hat,
dass seine Privatsphäre umfassend geschützt wird, im Re-
gen stehen.


(Joachim Stünker [SPD]: Das haben Sie vorher 16 Jahre lang auch gemacht!)


– Herr Stünker, ist Rot-Grün an der Regierung

(Jörg van Essen [FDP]: Und zwar jetzt seit fast fünf Jahren!)

oder sind wir es?


(Joachim Stünker [SPD]: Unglaublich!)

– Herr Stünker, passen Sie bitte auf. Ich erkläre Ihnen
auch, wie es geht. Hören Sie doch bitte wenigstens zu,


(Joachim Stünker [SPD]: Ich höre schon zu!)

wenn ich versuche, Ihnen das beizubringen.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Herr Oberlehrer!)


– Sie dürfen doch noch etwas dazu sagen, Frau Kollegin.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)


Man hätte eigentlich erwarten dürfen, dass die Bun-
desregierung einen Gesetzentwurf vorlegt. Das ist nicht
geschehen. Es ist ein Versäumnis,


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

dass die FDP-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf beheben
will. Dafür muss man ihr dankbar sein.

Nun zum Gesetzentwurf selbst. Herr Kollege van
Essen, ich schätze die Art, in der Sie vorgetragen haben.
Aber erlauben Sie mir, zu versuchen, Lücken offen zu le-
gen, über die wir reden müssen.

Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach




Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)


Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf einen Schutz der
Intimsphäre erreichen. Den Begriff der Intimsphäre kennt
das Verfassungsrecht, aber nicht das Strafrecht. Wir tun
uns viel leichter, wenn wir nicht neue Begriffe kreieren,
sondern auf althergebrachte aus dem Strafrecht zurück-
greifen. Einen solchen Begriff gibt es in Form der so ge-
nannten Privatsphäre. Zum Begriff der Privatsphäre gibt
es auch genügend Rechtsprechung, auf die wir dann
zurückgreifen können. Deswegen die Bitte, zu überlegen,
ob wir den Begriff Intimsphäre nicht gegen den Begriff
Privatsphäre austauschen sollten.


(Jörg van Essen [FDP]: „Intimsphäre“ ist enger!)


Eine Lücke bleibt in diesem Gesetzentwurf, die wir
dringend schließen müssen. Bestraft werden soll nur, wer
unbefugt etwas auf Bildträger aufnimmt und die Auf-
nahme dann verwendet. Es gibt aber auch die folgende Si-
tuation: Lebenspartner fotografieren sich gegenseitig;
diese Fotos sind dem Intimbereich zuzurechnen. Dann
geht die Beziehung auseinander. Es ist also ein befugt
aufgenommenes Foto, aber nach der Trennung der priva-
ten Beziehung möchte keiner der beiden, dass der andere
sein Foto ins Internet stellt.

Das sind die Fälle, die wir immer wieder haben. Deswe-
gen bitte ich, zu überlegen, in Art. 1 in dem neuen § 201 a
in Abs. 1 eine Nr. 3 anzufügen, nach der auch befugt her-
gestellte Aufnahmen nicht verbreitet werden dürfen,
wenn die Zustimmung nicht gegeben wird.


(Jörg van Essen [FDP]: Guter Hinweis!)

Dann bitte ich zu bedenken, dass in Abs. 2 ein Ver-

suchstatbestand aufgeführt ist. Danach soll ebenso be-
straft werden, wer mit einem Bildaufnahmegerät einen
Dritten beobachtet. Das ist die Vorbereitungshandlung zur
Aufnahme. Sie wollen dann auch noch den Versuch be-
straft wissen. Das heißt, Sie kommen rechtlich zu dem Er-
gebnis, dass der Versuch des Versuchs bestraft wird. Das
kennen wir in der Rechtspraxis nur in Ausnahmefällen.
Ich bitte also, auch darüber nachzudenken, den Abs. 2 völ-
lig aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen.

Noch komplizierter wird es in Abs. 3. Die FDP glaubt,
da eine Bagatellklausel einführen zu müssen und dies mit
einem Rechtfertigungsgrund verbinden zu können. Die
Tat soll nur strafbar sein, wenn sie geeignet ist, berech-
tigte Interessen der verletzten Person zu beeinträchtigen.
Bitte aufpassen! Damit hat wieder einmal das Opfer die
Beweislast. Der Richter wird fragen: Wo sehen Sie sich
denn in Ihrer privaten Sphäre beeinträchtigt? – Das darf
nicht sein. Derjenige, der in der Privatsphäre fotografiert
und damit ein Grundrecht eines Bürgers verletzt, muss be-
legen, warum es aus übergeordneten Interessen notwen-
dig war.

Wir müssen das Strafgesetzbuch nicht mit immer neuen
Begriffen und komplizierten Regelungen aufblasen, wenn
es einfacher geht – und es geht einfacher. Was Sie von der
FDP berechtigterweise wollen, ist schon in anderem Zu-
sammenhang im Gesetz dokumentiert. Bei den Straftat-
beständen der Beleidigung gibt es in § 193 StGB einen
Rechtfertigungsgrund. Ein solcher Grund liegt vor, wenn
der Täter in Wahrnehmung berechtigter Interessen han-

delt. Wir brauchen § 193 StGB nur in Abs. 3 Ihres Ge-
setzentwurfs zu übernehmen und haben dann das, was Sie
wollen, und zwar auch juristisch bereits abgesichert, weil
es genügend Rechtsprechung zur Abwägung zwischen
Art. 2 und Art. 5 Grundgesetz gibt.

Herr Staatssekretär, an einer Stelle in der Diskussion
haben Sie zu kurz gegriffen. Sie sagten, wir sollten uns
überlegen, ob das höhere Strafmaß für Amtsträger ge-
rechtfertigt sei. – Genau das brauchen wir. Es soll Fälle
gegeben haben – damit trete ich den Polizeibehörden
nicht zu nahe –, dass auf Polizeidienststellen Frauen, die
verhört wurden, nackt aufgenommen wurden und dass
diese Fotos verkauft wurden. Das dürfen wir nicht zulas-
sen. Das wollen wir nicht zulassen. Gerade Amtsträger
haben eine besondere Verpflichtung. Deswegen ist dieses
erhöhte Strafmaß gerechtfertigt.


(Beifall bei der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP)


Herr Kollege van Essen, einem Problem müssen wir
uns schon stellen. Es gibt bereits eine ähnlich gelagerte
Vorschrift, die Sie in Ihrer Begründung auch zitiert haben,
nämlich § 33 Kunsturhebergesetz. Sie haben das ein
bisschen mit links abgearbeitet und gesagt, es sei eine alte,
überkommene Vorschrift. Das Moderne im Recht ist aber
nicht immer das Bessere. Wir können nicht so verfahren,
dass wir in einem neu zu schaffenden Straftatbestand eine
Höchststrafe von zwei Jahren vorsehen und parallel dazu
eine Vorschrift im Kunsturhebergesetz belassen, die den
fast gleichen Straftatbestand mit einem Jahr Freiheits-
strafe belegt. Da klafft eine Lücke, die wir schließen müs-
sen.

Jetzt können wir natürlich sagen: Das richten nachher
die Gerichte; die schalten das im Wege der Gesetzeskon-
kurrenz aus. – Das dürfen wir als Gesetzgeber aber nicht
zulassen. Es ist unsere Verpflichtung, den Richtern Vor-
gaben zu machen. Also müssen wir dieses Spannungsver-
hältnis zwischen dem von Ihnen gewünschten § 201 a
Strafgesetzbuch und dem bestehenden § 33 Kunsturhe-
bergesetz klären. Ich bin der Meinung, auch das lässt sich
relativ einfach lösen. Denn die Vorschriften des Kunstur-
hebergesetzes beinhalten nichts anderes als Rechtferti-
gungsgründe. Diese Rechtfertigungsgründe können wir,
wenn wir Abs. 3 Ihres Gesetzentwurfs abspecken und in
etwa inhaltsgleich zu § 193 StGB ausgestalten, dort noch
einfügen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wenn man sach-
lich argumentiert, lassen sich Lösungen erarbeiten. Ich
freue mich, dass ich da Zustimmung auch von Ihrer Seite
bekomme. Nur eines ärgert mich – das muss man den
Menschen, die draußen zuhören, wenn wir hier diskutie-
ren, auch sagen –: Wir haben schlicht und ergreifend seit
dem Jahr 2001 Arbeitszeit, die der Bürger bezahlt – er be-
zahlt ja auch die Parlamente –, verplempert. Ich bin mir
fast sicher: Wenn der Kollege van Essen nicht gewesen
wäre, wäre niemand auf der Regierungsbank auf die Idee
gekommen, eine bestehende Gesetzeslücke mit einem Ge-
setz, das den Konsens in diesem Haus findet, zu schließen.
Das darf nicht sein; das dürfen wir nicht zulassen.

Ich kann Ihnen versichern: Das ist nicht der einzige Ge-
setzentwurf, der in den Schubladen der Ministerien dieser


(A)



(B)



(C)



(D)


2214


(A)



(B)



(C)



(D)






Regierung versackt. Dagegen müssen wir vorgehen. Der
Bürger hat einen Anspruch auf eine zeitnahe Lösung, ins-
besondere dann, wenn seine Grundrechte berührt werden.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn wir auch dazu einen
Konsens finden würden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Irmingard Schewe-

    Gerigk.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    Der Kollege van Essen hat gerade darauf hingewiesen:
    Vor einem Jahr hatten wir eine ähnliche Debatte. Schon
    damals wurde über den Tätigkeitsbericht des Bundes-
    beauftragten für den Datenschutz gesprochen. Sinn-
    gemäß steht darin: Wer sich bewusst der Öffentlichkeit
    entzieht, muss oder soll sich darauf verlassen können,
    dass von ihm ohne Einwilligung keine Aufnahmen ge-
    macht werden und auch keine Aufnahmen in der Öffent-
    lichkeit verbreitet werden.

    Mit dieser Formulierung wird ein Aspekt des Rechts
    auf informationelle Selbstbestimmung beschrieben. Sie
    alle wissen, dass wir Grüne dem Recht auf informatio-
    nelle Selbstbestimmung große Bedeutung beimessen. Wir
    haben uns immer für den Datenschutz und auch für die
    Achtung der Privatsphäre eingesetzt. Für uns handelt es
    sich hier sozusagen um ein Heimspiel. Deshalb versteht
    es sich für uns von selbst, dass wir den Bericht des Bun-
    desbeauftragten ernst nehmen. Dementsprechend lautet
    die gute Nachricht, Herr Kollege van Essen: Wir haben
    Sympathie für das Anliegen, das Ihrem Antrag zugrunde
    liegt.

    Leider muss ich unmittelbar auch eine schlechte Nach-
    richt anschließen: Unsere Sympathie für Ihr Bemühen um
    den Schutz der Privatsphäre hält sich leider in Grenzen.
    Zu frisch ist bei uns noch die Erinnerung an die Zeiten, in
    denen Sie als Regierungspartei das Grundrecht auf Un-
    verletzbarkeit der Wohnung mit dem großen Lauschan-
    griff mit Füßen getreten haben.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Das war ein Fortschritt!)


    Die Folge war: Die Justizministerin hat ihr Amt aufge-
    geben. Seitdem hat ja auch nicht etwa ein Gesinnungs-
    wandel bei den Liberalen stattgefunden. Deutschland
    ist bereits jetzt Weltmeister im Abhören. Diesen Titel
    haben wir – leider, muss ich sagen – der FDP zu ver-
    danken.


    (Jörg van Essen [FDP]: Das ist doch schlimmer Unsinn und Sie wissen, dass es Unsinn ist!)


    Das hindert jedoch auch die rheinland-pfälzische Landes-
    regierung nicht daran, in ihrem aktuellen Entwurf zum

    neuen Polizeigesetz mit tatkräftiger Unterstützung der
    FDP


    (Klaus Haupt [FDP]: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben?)


    die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse bei der Te-
    lekommunikationsüberwachung und beim Lauschangriff
    zu betreiben.


    (Jörg van Essen [FDP]: Ich dachte, der Innenminister würde von der SPD gestellt! Sie koalieren doch mit denen!)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir uns nichts
    vor: Vor diesem Hintergrund ist die Ungeduld, mit der die
    FDP diesen Antrag im Namen des Schutzes der Privat-
    sphäre erneut eingebracht hat, wenig überzeugend.

    Das Strafrecht muss immer Ultima Ratio der Rechts-
    ordnung sein. Wenn wir in die Begründung zu dem Ge-
    setzentwurf schauen, stellen wir fest, dass sie wenig auf-
    schlussreich ist. Wir sind in diesem Fall nicht davon
    überzeugt, dass die bestehenden rechtlichen Mittel nicht
    ausreichen. Es gibt für die Betroffenen schon jetzt eine
    Reihe von rechtlichen Mitteln, mit denen sie sich zur
    Wehr setzen können; der Kollege Kauder hatte vorhin an
    einige erinnert. Es stehen zivilrechtliche Beseitigungs-
    und Unterlassungsansprüche sowie Schadensersatz- und
    Schmerzensgeldansprüche zur Verfügung. Zudem gibt es
    die Strafvorschrift in § 33 des Kunsturhebergesetzes, die,
    wie Herr Kauder ja vorhin erwähnte, das Veröffentlichen
    von Abbildungen ohne Einwilligung des Abgebildeten
    unter Strafe stellt.


    (Jörg van Essen [FDP]: Aber nur das Veröffentlichen!)


    Schließlich scheint mir die von Ihnen vorgeschlagene
    Strafvorschrift an vielen Stellen nicht ganz ausgegoren.
    Die bereits erwähnte Vorschrift im Kunsturhebergesetz
    stellt die schwerwiegendste Verletzung des Persönlich-
    keitsrechts unter Strafe.


    (Jörg van Essen [FDP]: Deswegen will das Bundesjustizministerium eine sehr ähnliche!)


    Nun wollen Sie nicht nur das Veröffentlichen bestrafen,
    sondern auch das Herstellen einer Bildaufnahme, und
    nicht nur das: Sie wollen auch noch den Versuch der Her-
    stellung unter Strafe stellen.


    (Jörg van Essen [FDP]: Wie der Bundesbeauftragte für Datenschutz vorgeschlagen hat!)


    Der Herr Staatssekretär hat gerade anhand des Beispiels
    mit den Sumpfrallen – die habe ich erst jetzt kennen ge-
    lernt, aber es ist ja gut, dass man jeden Tag dazulernt –
    deutlich gemacht, wie schwer es ist, so etwas überhaupt
    zu machen.


    (Jörg van Essen [FDP]: Warum schlägt es denn der Bundesbeauftragte für Datenschutz vor?)


    – Jetzt habe ich das Wort, Herr Kollege. – Damit sich nicht
    jeder, der mit einer Kamera im Park oder in einem Wohn-
    gebiet spazieren geht, dem Verdacht einer strafbaren
    Handlung aussetzt, wollen Sie den Anwendungsbereich
    des Tatbestandes wieder eingrenzen. Dafür wollen Sie ei-

    Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)





    Irmingard Schewe-Gerigk
    nen neuen unbestimmten Rechtsbegriff einführen, der,
    wie Sie selbst sagen, bisher nicht in der Gesetzgebung
    auftaucht. Die Begründung dafür liefern Sie auch gleich
    mit, indem Sie sagen, die abstrakte Umschreibung der In-
    timsphäre sei nicht möglich. Ich halte es nicht für sinnvoll
    – da stimme ich ausdrücklich dem Herrn Kollegen Kauder
    zu –, hier einen neuen Begriff, nämlich den der Intim-
    sphäre, einzuführen.

    Wir wollen keinen Straftatbestand, der eine Vielzahl
    von Alltagssituationen erfasst, deren Strafwürdigkeit
    fraglich ist, und der in der Praxis auch nicht handhabbar
    ist. Stattdessen wollen wir genau prüfen, ob ein zusätzli-
    cher § 201 a Strafgesetzbuch nötig ist. Dies werden wir
    mit Bedacht tun. Den geeigneten Rahmen dazu stellt die
    Überarbeitung des Besonderen Teils des Strafgesetz-
    buchs dar, die die Koalition noch in dieser Legislaturpe-
    riode vornehmen wird. Dabei wird das sicher ein wichti-
    ger Punkt sein. Ich freue mich schon sehr auf die
    Ausschussberatungen.

    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)