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ID1502814600

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    2. Wort: 1
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    5. Kollege: 1
    6. Siegfried: 1
    7. Kauder,CDU/CSU-Fraktion.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 2127 A Zur Geschäftsordnung: Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2127 D Walter Schöler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2129 A Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 2129 D Anja Hajduk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2130 D Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ (Drucksache 15/464) . . . . . . . . . . . . . . 2132 A b) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) . . . . . . . . . . . . . . 2132 A c) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Reproduk- tives Klonen weltweit verbieten – das Machbare schnell umsetzen (Drucksache 15/314) . . . . . . . . . . . . . . 2132 A Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . 2132 B Dr. Maria Böhmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2133 C Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2135 D Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2137 C Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2139 A Thomas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 2139 D Christa Nickels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2141 B Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2142 D Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 2143 D René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2144 C Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 2146 A Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . 2147 B Barbara Lanzinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2148 D Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2150 A Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2151 A Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2152 B Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 2153 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2154 C Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Straßenbaubericht 2002 (Drucksache 15/265) . . . . . . . . . . . . . . 2156 A b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht zum Ausbau der Schie- nenwege 2002 (Drucksache 15/280) . . . . . . . . . . . . . . 2156 A c) Erste Beratung über den von den Abge- ordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP Plenarprotokoll 15/28 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 28. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 I n h a l t : eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Verkehrs- wegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (Drucksache 15/221) . . . . . . . . . . . . . . 2156 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung über den von den Abgeord- neten Arnold Vaatz, Dirk Fischer (Ham- burg), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungs- gesetzes (Drucksache 15/461) . . . . . . . . . . . . . . . . 2156 B Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2156 C Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 2158 C Peter Hettlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2160 A Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 2161 C Sören Bartol SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2163 C Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 2165 B Siegfried Scheffler SPD . . . . . . . . . . . . . . 2165 D Albert Schmidt (Ingolstadt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2168 B Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2168 D Eduard Lintner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 2170 A Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . 2172 C Gerhard Wächter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2174 A Siegfried Scheffler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 2175 C Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines ... Straf- rechtsänderungsgesetzes – Graffiti- Bekämpfungsgesetz – (... StrÄndG) (Drucksache 15/404) . . . . . . . . . . . . . . 2177 B b) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Für eine Internationale Sicherheitsinitiative für Nordostasien (Drucksache 15/469) . . . . . . . . . . . . . . 2177 C Tagesordnungspunkt 12: a) – d) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersicht 15, 16, 17 und 18 zu Petitionen (Drucksachen 15/424, 15/425, 15/426 und 15/427) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2177 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu den Streitsachen vordem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 1/02 und 2 BvE 2/02 (Drucksache 15/479) . . . . . . . . . . . . . . . . 2178 A Tagesordnungspunkt 5: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Seesicherheit optimie- ren – nationaler und europäischer Handlungsbedarf nach Tankerunter- gang der „Prestige“ (Drucksachen 15/192, 15/370) . . . . . . 2178 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur „Mariti- men Sicherheit auf der Ostsee“ (Drucksachen 14/9487, 15/345 Nr. 69, 15/488) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2178 B Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 2178 B Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2180 B Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 2181 B Rainder Steenblock BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2182 B Werner Kuhn (Zingst) CDU/CSU . . . . . . . . . 2183 C Annette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2184 D Dr. Wolfgang Methling, Minister (Mecklenburg-Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . 2186 A Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . 2186 C Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Christian Eberl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ökologisch sinnvolle und effiziente Alternativen zum Zwangspfand auf Getränkever- packungen (Drucksache 15/315) . . . . . . . . . . . . . . . . 2188 A Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 2188 B Gerd Friedrich Bollmann SPD . . . . . . . . . . . 2189 B Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 2192 B Gerd Friedrich Bollmann SPD . . . . . . . . . . . 2192 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003II Werner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2192 D Dr. Antje Vogel-Sperl BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2195 C Kristina Köhler (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 2197 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Peter Weiß (Em- mendingen), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Neue Initiative zur Wiederbele- bung des kolumbianischen Friedenspro- zesses international unterstützen (Drucksache 15/203) . . . . . . . . . . . . . . . . 2198 B Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU . . . 2198 C Karin Kortmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2199 C Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 2200 D Thilo Hoppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2201 C Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . 2202 D Anke Hartnagel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2203 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet (Heimkehrerentschädigungsgesetz) (Drucksache 15/407) . . . . . . . . . . . . . . . . 2204 D Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 2205 A Gerold Reichenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . 2206 C Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . 2207 D Klaus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2208 D Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2209 C Arnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 2210 B Horst Rasch, Staatsminister (Sachsen) . . . . . 2210 D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung über den von den Abgeord- neten Jörg van Essen, Rainer Funke, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Intimsphäre (Drucksache 15/361) . . . . . . . . . . . . . . . . 2211 D Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2212 A Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ 2212 C Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU 2213 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2215 A Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2216 A SiegfriedKauder(BadDürrheim) CDU/CSU 2217 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2217 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 2219 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rolf Stöckel, Kurt Bodewig, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Kerstin Griese, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Eike Hovermann, Eckhart Lewering, Lothar Mark, Dr. Erika Ober, Silvia Schmidt (Eisleben), Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Rita Streb-Hesse, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Rainer Wend, Karin Evers-Meyer, Sören Bartol und Dr. Margit Spielmann (alle SPD) zu der Abstimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klo- nens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) 2219 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Selg, Werner Schulz (Berlin), Dr. Uschi Eid und Jerzy Montag (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zu der Abstimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) 2219 D Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Georg Fahrenschon, Peter Hintze und Ursula Heinen (alle CDU/CSU) zu der Abstimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) 2220 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 III (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 2127 28. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 2003 2219 (C) (D) (A) (B) Bahr (Münster), Daniel FDP 20.02.2003 Büttner (Ingolstadt), SPD 20.02.2003 Hans Deittert, Hubert CDU/CSU 20.02.2003* Dobrindt, Alexander CDU/CSU 20.02.2003 Ernstberger, Petra SPD 20.02.2003 Dr. Faust, Hans Georg CDU/CSU 20.02.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 20.02.2003 Göbel, Ralf CDU/CSU 20.02.2003 Götz, Peter CDU/CSU 20.02.2003* Höfer, Gerd SPD 20.02.2003** Hoffmann (Chemnitz), SPD 20.02.2003 Jelena Jäger, Renate SPD 20.02.2003* Kossendey, Thomas CDU/CSU 20.02.2003** Künast, Renate BÜNDNIS 90/ 20.02.2003 DIE GRÜNEN Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ 20.02.2003 DIE GRÜNEN Nitzsche, Henry CDU/CSU 20.02.2003 Raidel, Hans CDU/CSU 20.02.2003** Rauber, Helmut CDU/CSU 20.02.2003** Schmidt (Eisleben), SPD 20.02.2003 Silvia Thiele, Carl-Ludwig FDP 20.02.2003 Volquartz, Angelika CDU/CSU 20.02.2003 Weisskirchen SPD 20.02.2003** (Wiesloch), Gert Wettig-Danielmeier, SPD 20.02.2003 Inge Widmann-Mauz, CDU/CSU 20.02.2003 Annette Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 20.02.2003** Zapf, Uta SPD 20.02.2003** * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rolf Stöckel, Kurt Bodewig, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Kerstin Griese, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Eike Hovermann, Eckhart Lewering, Lothar Mark, Dr. Erika Ober, Silvia Schmidt (Eisleben), Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Rita Streb-Hesse, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Rainer Wend, Karin Evers-Meyer, Sören Bartol und Dr. Margrit Spielmann (alle SPD) zu der Ab- stimmung über den Antrag: Neue Initiative für ein internationales Verbot des Klonens mensch- licher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tagesordnungspunkt 3) Die oben genannten Abgeordneten können diesem An- trag nicht zustimmen und geben dazu folgende persön- liche Erklärung ab: Internationale Initiativen gegen das reproduktive Klonen mit dem Ziel, eine Konvention der Vereinten Nationen zu ethischen Fragen der Biomedizin zu erreichen, sind zu be- grüßen.Wünschenswert ist einebessereHarmonisierungder bioethischen Standards, die internationale Kontrollmecha- nismenmit forschungsfreundlichenRegelungen vereinbart. Wir sind nicht einverstanden, dass unter Begrifflich- keiten wie „umfassendes Klonverbot“ reproduktives und therapeutisches Klonen gleichgesetzt und beides damit in einen negativen Diskussionszusammenhang gebracht wird. Gerade in einer Zeit rasanter wissenschaftlicher Entwicklungen mit vielfältigen, durchaus berechtigten Hoffnungen auf eine verbesserte medizinische Versor- gung und Heilung brauchen wir einen offenen, aufklä- renden gesellschaftlichen Diskurs über Chancen und Ri- siken der Gentechnik, der Stammzellenforschung und des „therapeutischen Klonens“. Zurzeit kann noch nicht eingeschätzt werden, in welcher Art undWeise, inwelchemUmfang und inwelchenZeiträu- menErgebnisse der Forschungmit embryonalen Stammzel- len sowie des „therapeutischen Klonens“ klinisch relevant werden.MöglicheChancendürfenabernichtdurchgenerelle Verbote verbaut werden. Unter strengenAuflagen sollte die Forschung zugelassen werden. Dies ist allerdings nur dann vertretbar, wenn mit staatlichen Rahmenbedingungen und Kontrollmechanismen Forschungsprojekte sowie neue Dia- gnose- und Therapiemöglichkeiten begleitet und in einem gesellschaftlichenDialog transparent gemacht werden. Der Deutsche Bundestag wird in diesem Zusammen- hang auch in Zukunft mit wichtigen Fragestellungen und Anforderungen konfrontiert werden, denen wir uns nicht durch absolute Verbote entziehen können und sollten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Selg, Werner Schulz (Berlin), Dr. Uschi Eid und Jerzy Montag (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der Abstim- mung über den Antrag: Neue Initiative für ein in- ternationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tages- ordnungspunkt 3) Die oben genannten Abgeordneten werden diesem An- trag zwar zustimmen, aber geben dazu folgende persönli- che Erklärung ab: Internationale Initiativen gegen das reproduktive Klo- nen mit dem Ziel, eine Konvention der Vereinten Natio- nen zu ethischen Fragen der Biomedizin zu erreichen, sind zu begrüßen. Wünschenswert ist eine bessere Harmonisierung der bioethischen Standards, die internationale Kontrollmecha- nismen mit forschungsfreundlichen Regelungen vereinbart. Wir finden es unangemessen, dass unter Begrifflich- keiten wie „umfassendes Klonverbot“ reproduktives und therapeutisches Klonen gleichgesetzt und beides damit in einen gleichgewichtigen negativen Diskussionszusam- menhang gebracht wird. Gerade in einer Zeit rasanter wis- senschaftlicher Entwicklungen mit vielfältigen, zum Teil auch berechtigten Hoffnungen auf eine verbesserte medi- zinische Versorgung und Heilung brauchen wir einen of- fenen, aufklärenden gesellschaftlichen Diskurs über Chancen und Risiken der Gentechnik, der Stammzellenfor- schung und des so genannten therapeutischen Klonens. Zurzeit kann noch nicht eingeschätzt werden, in welcher Art und Weise, in welchem Umfang und in welchen Zeiträumen Ergebnisse der Forschung mit embryonalen Stammzellen sowie des so genannten therapeutischen Klo- nens klinisch relevant werden. Unter strengen Auflagen sollte die Forschung zugelassen werden. Dies ist allerdings nur dann vertretbar, wenn mit staatlichen Rahmenbedin- gungen und Kontrollmechanismen Forschungsprojekte so- wie neue Diagnose- und Therapiemöglichkeiten begleitet und in einem gesellschaftlichen Dialog transparent ge- macht werden. Der Deutsche Bundestag wird in diesem Zusammen- hang auch in Zukunft mit wichtigen Fragestellungen und Anforderungen konfrontiert werden, denen wir uns nicht durch absolute Verbote entziehen können und sollten. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegerts- brunn), Georg Fahrenschon, Peter Hintze und Ursula Heinen (alle CDU/CSU) zu der Abstim- mung über den Antrag: Neue Initiative für ein in- ternationales Verbot des Klonens menschlicher Embryonen starten (Drucksache 15/463) (Tages- ordnungspunkt 3) Wir befürworten nachdrücklich ein weltweites Verbot des reproduktiven Klonens beim Menschen. Allerdings verlangt der Antrag ein weltweites Verbot jeglichen Klo- nens bei menschlichen Zellen. Er verlangt damit auch ein Verbot der Transplantation menschlicher Zellkerne zu Forschungszwecken. Auch wenn umstritten ist, ob dieser Weg einmal zu therapierelevanten Erkenntnissen führen kann, so sollten die möglicherweise darin liegenden Chancen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Deshalb können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 28. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Februar 20032220 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
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    Rede von Alfred Hartenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Frau Präsidentin, ich bitte um Nachsicht. Ich hielt es
    für angebracht, mit den Kollegen von der FDP-Fraktion,
    die genauso verloren dasitzen wie die meiner Fraktion, ein
    paar freundliche Worte zu wechseln.


    (Jörg van Essen [FDP]: Aber wir sind genauso stark wie Ihre Fraktion!)


    – Ich habe gesagt: genauso verloren dasitzen wie die mei-
    ner Fraktion.

    Verehrtes Präsidium! Verehrte Kolleginnen! Verehrte
    Kollegen! Die FDP-Fraktion hat erneut einen Entwurf ei-
    nes Gesetzes zum verbesserten Schutz der Intimsphäre in
    den Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung stimmt
    – wie auch schon in der letzten Legislaturperiode – dem
    Anliegen des Gesetzentwurfs in den Grundzügen zu. Es
    ist richtig, dass in den strafrechtlichen Vorschriften zum
    Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs
    eine Strafbarkeitslücke besteht, die durch einen neuen
    § 201 a des Strafgesetzbuches geschlossen werden könnte.

    Es geht darum, den Schutz der Intimsphäre, also des
    höchstpersönlichen Lebensbereichs, vor unbefugten Bild-
    aufnahmen und Beobachtungen zu verbessern. Zu Recht
    wird in diesem Gesetzentwurf eine Parallele zu § 201 des
    Strafgesetzbuches gezogen, der die Verletzung der Ver-
    traulichkeit des Wortes unter Strafe stellt. Das Recht am
    eigenen Bild sollte strafrechtlich nicht schlechter als das
    Recht am eigenen Wort behandelt werden.

    Dieser Gesetzentwurf entspricht einer Forderung, die der
    Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seinem 18. Tätig-
    keitsbericht erhoben hat. Schon vor Veröffentlichung die-
    ses Berichts und unabhängig davon hat das Bundesminis-
    terium der Justiz einen Entwurf erarbeitet, der sich mit


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    2212


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    dem von der FDP vorgelegten Entwurf in wesentlichen
    Punkten deckt. Nur ein Schelm würde jetzt sagen: Das ist
    wie in der letzten Legislaturperiode beim Rechtsanwalts-
    vergütungsgesetz. Aber es ist ja nicht schlimm, wenn man
    gleiche Gedanken hat.


    (Jörg van Essen [FDP]: Gute Gedanken dürfen mehrere haben! – Dirk Manzewski [SPD]: Die urheberrechtliche Seite müssen wir noch klären! – Joachim Stünker [SPD]: Wer hat bei wem abgeschrieben?)


    Zweifel habe ich allerdings, Herr van Essen, an der im
    vorliegenden, von der FDP eingebrachten Gesetzentwurf
    enthaltenen Strafbarkeit des Versuchs und an dem Quali-
    fikationstatbestand für Amtsträger. Ich meine – ich möchte
    Dirk Manzewski nicht vorgreifen; er wird sicherlich ein
    paar gute Beispiele präsentieren –, dass die Strafbarkeit da
    etwas zu weit gehen könnte. Handelt es sich um einen straf-
    befreienden Rücktritt vom Versuch, wenn ich etwa mit mei-
    nem elektronischen Fotoapparat zwei Sumpfrallen – das
    sind Wasservögel; Federvieh – fotografieren möchte, das
    aber nicht tue, weil sich im Hintergrund zufällig eine Per-
    son befindet?

    Ich denke auch an die wirklich armen Polizeibeamten

    (Zuruf des Abg. Jörg van Essen [FDP])


    – Herr van Essen, jetzt bin ich wieder sehr ernst –, die
    noch nicht den mit § 100 StPO ff. verbundenen Auftrag
    haben. Möglicherweise haben sie noch nicht einmal den
    Auftrag, jemanden zu beobachten. Wir wissen, dass es im
    Hinblick auf den Beginn von Ermittlungen und auf Ob-
    servierungen Grauzonen gibt; deswegen glaube ich, dass
    man sich die Regelung mit den Amtsträgern noch einmal
    sehr genau überlegen sollte.

    Das Bundesministerium der Justiz vertritt die Auffas-
    sung, dass wir trotz dieser Übereinstimmungen sehr sorg-
    fältig vorgehen müssen. Die bisher bekannt gewordenen
    Reaktionen – es gab sie schon in der letzten Legislaturpe-
    riode – zeigen durchaus, dass nicht alle mit diesem Vor-
    schlag einverstanden sind. Wir sollten dieses Vorhaben
    sehr exakt und sehr sorgfältig – möglicherweise auch im
    Rahmen einer Anhörung im Ausschuss und durch behut-
    same weitere Gespräche – prüfen. Das sind wir dem
    Schutz der Intimsphäre schuldig.

    Frau Präsidentin, Sie sehen, dass ich mich trotz meiner
    kleinen Vorrede an die Zeit gehalten habe.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Das Wort hat der Kollege Siegfried Kauder,

CDU/CSU-Fraktion.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Jetzt kommt endlich Substanz in diese Debatte! – Gegenruf des Abg. Joachim Stünker [SPD]: Das wäre was Neues, Herr Kollege! Diese jungen Kollegen! – Jörg van Essen [FDP]: Sehr nett! Vielen Dank, Herr Grosse-Brömer!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Siegfried Kauder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Man darf etwas überrascht sein, dass wir heute über einen
    – von der FDP dankenswerterweise vorgelegten – Ge-
    setzentwurf diskutieren.

    Kommen wir einmal auf den parlamentarischen Vor-
    lauf zu sprechen. Am 13. März 2001 – nicht 2002! – hat
    der Bundesbeauftragte für den Datenschutz eine Lücke in
    einem Grundrecht festgestellt. Jeder hat das Recht auf die
    freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.Dieses Recht hat
    der Staat zu garantieren. Zur freien Entfaltung seiner Per-
    sönlichkeit gehört auch, dass der Staat die Privatsphäre
    des Bürgers garantiert. Durch diesen Bericht des Bundes-
    beauftragten für den Datenschutz war diese Lücke also
    bekannt. Der Kollege van Essen hat aufgrund dieses
    Sachverhalts eine Frage an die Bundesregierung gerich-
    tet. Die Antwort darauf gab Professor Dr. Pick, der dama-
    lige Parlamentarische Staatssekretär, prompt – ich zitiere –:

    Im Bundesministerium der Justiz wird derzeit eine
    Vorschrift vorbereitet, wonach unbefugte Bildauf-
    nahmen und die unbefugte Beobachtung mit einem
    technischen Gerät ... mit Strafe bedroht werden sol-
    len.

    Seither lässt man den Bürger, der Anspruch darauf hat,
    dass seine Privatsphäre umfassend geschützt wird, im Re-
    gen stehen.


    (Joachim Stünker [SPD]: Das haben Sie vorher 16 Jahre lang auch gemacht!)


    – Herr Stünker, ist Rot-Grün an der Regierung

    (Jörg van Essen [FDP]: Und zwar jetzt seit fast fünf Jahren!)

    oder sind wir es?


    (Joachim Stünker [SPD]: Unglaublich!)

    – Herr Stünker, passen Sie bitte auf. Ich erkläre Ihnen
    auch, wie es geht. Hören Sie doch bitte wenigstens zu,


    (Joachim Stünker [SPD]: Ich höre schon zu!)

    wenn ich versuche, Ihnen das beizubringen.


    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Herr Oberlehrer!)


    – Sie dürfen doch noch etwas dazu sagen, Frau Kollegin.

    (Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)


    Man hätte eigentlich erwarten dürfen, dass die Bun-
    desregierung einen Gesetzentwurf vorlegt. Das ist nicht
    geschehen. Es ist ein Versäumnis,


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    dass die FDP-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf beheben
    will. Dafür muss man ihr dankbar sein.

    Nun zum Gesetzentwurf selbst. Herr Kollege van
    Essen, ich schätze die Art, in der Sie vorgetragen haben.
    Aber erlauben Sie mir, zu versuchen, Lücken offen zu le-
    gen, über die wir reden müssen.

    Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach




    Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)


    Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf einen Schutz der
    Intimsphäre erreichen. Den Begriff der Intimsphäre kennt
    das Verfassungsrecht, aber nicht das Strafrecht. Wir tun
    uns viel leichter, wenn wir nicht neue Begriffe kreieren,
    sondern auf althergebrachte aus dem Strafrecht zurück-
    greifen. Einen solchen Begriff gibt es in Form der so ge-
    nannten Privatsphäre. Zum Begriff der Privatsphäre gibt
    es auch genügend Rechtsprechung, auf die wir dann
    zurückgreifen können. Deswegen die Bitte, zu überlegen,
    ob wir den Begriff Intimsphäre nicht gegen den Begriff
    Privatsphäre austauschen sollten.


    (Jörg van Essen [FDP]: „Intimsphäre“ ist enger!)


    Eine Lücke bleibt in diesem Gesetzentwurf, die wir
    dringend schließen müssen. Bestraft werden soll nur, wer
    unbefugt etwas auf Bildträger aufnimmt und die Auf-
    nahme dann verwendet. Es gibt aber auch die folgende Si-
    tuation: Lebenspartner fotografieren sich gegenseitig;
    diese Fotos sind dem Intimbereich zuzurechnen. Dann
    geht die Beziehung auseinander. Es ist also ein befugt
    aufgenommenes Foto, aber nach der Trennung der priva-
    ten Beziehung möchte keiner der beiden, dass der andere
    sein Foto ins Internet stellt.

    Das sind die Fälle, die wir immer wieder haben. Deswe-
    gen bitte ich, zu überlegen, in Art. 1 in dem neuen § 201 a
    in Abs. 1 eine Nr. 3 anzufügen, nach der auch befugt her-
    gestellte Aufnahmen nicht verbreitet werden dürfen,
    wenn die Zustimmung nicht gegeben wird.


    (Jörg van Essen [FDP]: Guter Hinweis!)

    Dann bitte ich zu bedenken, dass in Abs. 2 ein Ver-

    suchstatbestand aufgeführt ist. Danach soll ebenso be-
    straft werden, wer mit einem Bildaufnahmegerät einen
    Dritten beobachtet. Das ist die Vorbereitungshandlung zur
    Aufnahme. Sie wollen dann auch noch den Versuch be-
    straft wissen. Das heißt, Sie kommen rechtlich zu dem Er-
    gebnis, dass der Versuch des Versuchs bestraft wird. Das
    kennen wir in der Rechtspraxis nur in Ausnahmefällen.
    Ich bitte also, auch darüber nachzudenken, den Abs. 2 völ-
    lig aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen.

    Noch komplizierter wird es in Abs. 3. Die FDP glaubt,
    da eine Bagatellklausel einführen zu müssen und dies mit
    einem Rechtfertigungsgrund verbinden zu können. Die
    Tat soll nur strafbar sein, wenn sie geeignet ist, berech-
    tigte Interessen der verletzten Person zu beeinträchtigen.
    Bitte aufpassen! Damit hat wieder einmal das Opfer die
    Beweislast. Der Richter wird fragen: Wo sehen Sie sich
    denn in Ihrer privaten Sphäre beeinträchtigt? – Das darf
    nicht sein. Derjenige, der in der Privatsphäre fotografiert
    und damit ein Grundrecht eines Bürgers verletzt, muss be-
    legen, warum es aus übergeordneten Interessen notwen-
    dig war.

    Wir müssen das Strafgesetzbuch nicht mit immer neuen
    Begriffen und komplizierten Regelungen aufblasen, wenn
    es einfacher geht – und es geht einfacher. Was Sie von der
    FDP berechtigterweise wollen, ist schon in anderem Zu-
    sammenhang im Gesetz dokumentiert. Bei den Straftat-
    beständen der Beleidigung gibt es in § 193 StGB einen
    Rechtfertigungsgrund. Ein solcher Grund liegt vor, wenn
    der Täter in Wahrnehmung berechtigter Interessen han-

    delt. Wir brauchen § 193 StGB nur in Abs. 3 Ihres Ge-
    setzentwurfs zu übernehmen und haben dann das, was Sie
    wollen, und zwar auch juristisch bereits abgesichert, weil
    es genügend Rechtsprechung zur Abwägung zwischen
    Art. 2 und Art. 5 Grundgesetz gibt.

    Herr Staatssekretär, an einer Stelle in der Diskussion
    haben Sie zu kurz gegriffen. Sie sagten, wir sollten uns
    überlegen, ob das höhere Strafmaß für Amtsträger ge-
    rechtfertigt sei. – Genau das brauchen wir. Es soll Fälle
    gegeben haben – damit trete ich den Polizeibehörden
    nicht zu nahe –, dass auf Polizeidienststellen Frauen, die
    verhört wurden, nackt aufgenommen wurden und dass
    diese Fotos verkauft wurden. Das dürfen wir nicht zulas-
    sen. Das wollen wir nicht zulassen. Gerade Amtsträger
    haben eine besondere Verpflichtung. Deswegen ist dieses
    erhöhte Strafmaß gerechtfertigt.


    (Beifall bei der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP)


    Herr Kollege van Essen, einem Problem müssen wir
    uns schon stellen. Es gibt bereits eine ähnlich gelagerte
    Vorschrift, die Sie in Ihrer Begründung auch zitiert haben,
    nämlich § 33 Kunsturhebergesetz. Sie haben das ein
    bisschen mit links abgearbeitet und gesagt, es sei eine alte,
    überkommene Vorschrift. Das Moderne im Recht ist aber
    nicht immer das Bessere. Wir können nicht so verfahren,
    dass wir in einem neu zu schaffenden Straftatbestand eine
    Höchststrafe von zwei Jahren vorsehen und parallel dazu
    eine Vorschrift im Kunsturhebergesetz belassen, die den
    fast gleichen Straftatbestand mit einem Jahr Freiheits-
    strafe belegt. Da klafft eine Lücke, die wir schließen müs-
    sen.

    Jetzt können wir natürlich sagen: Das richten nachher
    die Gerichte; die schalten das im Wege der Gesetzeskon-
    kurrenz aus. – Das dürfen wir als Gesetzgeber aber nicht
    zulassen. Es ist unsere Verpflichtung, den Richtern Vor-
    gaben zu machen. Also müssen wir dieses Spannungsver-
    hältnis zwischen dem von Ihnen gewünschten § 201 a
    Strafgesetzbuch und dem bestehenden § 33 Kunsturhe-
    bergesetz klären. Ich bin der Meinung, auch das lässt sich
    relativ einfach lösen. Denn die Vorschriften des Kunstur-
    hebergesetzes beinhalten nichts anderes als Rechtferti-
    gungsgründe. Diese Rechtfertigungsgründe können wir,
    wenn wir Abs. 3 Ihres Gesetzentwurfs abspecken und in
    etwa inhaltsgleich zu § 193 StGB ausgestalten, dort noch
    einfügen.

    Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wenn man sach-
    lich argumentiert, lassen sich Lösungen erarbeiten. Ich
    freue mich, dass ich da Zustimmung auch von Ihrer Seite
    bekomme. Nur eines ärgert mich – das muss man den
    Menschen, die draußen zuhören, wenn wir hier diskutie-
    ren, auch sagen –: Wir haben schlicht und ergreifend seit
    dem Jahr 2001 Arbeitszeit, die der Bürger bezahlt – er be-
    zahlt ja auch die Parlamente –, verplempert. Ich bin mir
    fast sicher: Wenn der Kollege van Essen nicht gewesen
    wäre, wäre niemand auf der Regierungsbank auf die Idee
    gekommen, eine bestehende Gesetzeslücke mit einem Ge-
    setz, das den Konsens in diesem Haus findet, zu schließen.
    Das darf nicht sein; das dürfen wir nicht zulassen.

    Ich kann Ihnen versichern: Das ist nicht der einzige Ge-
    setzentwurf, der in den Schubladen der Ministerien dieser


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    2214


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Regierung versackt. Dagegen müssen wir vorgehen. Der
    Bürger hat einen Anspruch auf eine zeitnahe Lösung, ins-
    besondere dann, wenn seine Grundrechte berührt werden.
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn wir auch dazu einen
    Konsens finden würden.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)