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ID1502206900

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    Vokabeln: 8
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    2. Ministerin,: 1
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    6. Zwischenfrage: 1
    7. desKollegen: 1
    8. Röttgen?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag des Bundesministers Dr. Peter Struck sowie des Abgeordneten Norbert Königshofen . . . . 1665 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Wolfgang Spanier . . . . . . . . . . . . . . . . 1665 A Erweiterung der Mitgliederzahl im Ausschuss für Kultur und Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1665 A Wiederwahl der Abgeordneten Ulrike Poppe als Mitglied des Beirats nach § 39 des Stasi- Unterlagen-Gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1665 B Festlegung der Zahl der Mitglieder des Euro- päischen Parlaments, die an den Sitzungen des Ausschusses für die Angelegenheiten der Euro- päischen Union teilnehmen können . . . . . . . . 1665 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 1665 B Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 1666 A Tagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Offen- sive für den Mittelstand (Drucksache 15/351) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1666 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Grundsätzliche Kehrtwende in derWirt- schaftspolitik statt neuer Sonderregeln – Mittelstand umfassend stärken (Drucksache 15/349) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1666 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Neue Chancen für den Mittelstand – Rahmen- bedingungen verbessern statt Förder- dschungel ausweiten (Drucksache 15/357) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1666 C Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA 1666 D Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1670 C Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1674 A Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1677 A Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1679 B Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1681 D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1684 A Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1685 D Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . . 1687 B Christian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . 1688 A Laurenz Meyer (Hamm) CDU/CSU . . . . . . . 1690 A Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . . . . . . . . 1692 A Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1694 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 1696 D Alexander Dobrindt CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1698 D Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen (OFFENSIV-Gesetz) (Drucksache 15/273) . . . . . . . . . . . . . . 1700 B Plenarprotokoll 15/22 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 22. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 I n h a l t : b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Fördern und Fordern arbeits- fähiger Sozialhilfeempfänger und Ar- beitslosenhilfebezieher (Fördern-und- Fordern-Gesetz) (Drucksache 15/309) . . . . . . . . . . . . . . 1700 C c) Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Das Sozialhilferecht gerechter gestal- ten–HilfebedürftigeBürgereffizienter fördern und fordern (Drucksache 15/358) . . . . . . . . . . . . . . 1700 C Silke Lautenschläger, Staatsministerin (Hessen) 1700 D Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . 1703 A Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1705 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1706 B Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1708 B Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1709 B Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . 1710 B Thomas Sauer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1712 A Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 1713 D Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . . 1715 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . 1716 C Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . 1717 A Karin Roth (Esslingen) SPD . . . . . . . . . . . . . 1719 D Tagesordnungspunkt 12: Überweisungen im vereinfachten Ver- fahren Antrag der Abgeordneten Markus Löning, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Westsahara- konflikt beilegen – UN-Friedensplan durchsetzen (Drucksache 15/316) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1721 D Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratungen ohne Aus- sprache a) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Juli 2001 zwi- schen der Bundesrepublik Deutsch- land und derTschechischen Republik über den Bau einer Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze in An- bindung an die Bundesstraße B 20 und die Staatsstraße I/26 (Drucksachen 15/12, 15/272) . . . . . . . . 1722 A b)–d) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 8, 9, 10 zu Petitionen (Drucksachen 15/320, 15/321, 15/322) 1722 A e) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP: Erneute Über- weisung von Vorlagen aus früheren Wahlperioden (Drucksache 15/345) . . . . . . . . . . . . . . 1722 C Tagesordnungspunkt 5: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP für die vom Deut- schen Bundestag zu entsendenden Mitglie- der des Beirats bei der Regulierungs- behörde für Telekommunikation und Post gemäß § 67 Abs. 1 des Telekommu- nikationsgesetzes (Drucksache 15/356) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1722 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbst- bestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften (Drucksache 15/350) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1722 D Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 1722 D Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1724 D Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . . . . . . . 1725 A Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1726 D Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1729 A Michaela Noll CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1730 A Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1731 D Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU 1733 D Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Transrapid-Projekt Berlin–Ham- burg unverzüglich wieder aufnehmen (Drucksache 15/300) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1735 D Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 1736 A Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1738 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003II Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 1739 D Albert Schmidt (Ingolstadt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1740 D Norbert Königshofen CDU/CSU . . . . . . . . . . 1742 B Reinhard Weis (Stendal) SPD . . . . . . . . . . . . 1743 B Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . 1744 A Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1746 A Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: EU-Richtlinie zur Haltung von Nutztieren in nationales Recht umsetzen (Drucksache 15/226) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1747 A Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 1747 B Uwe Bartels, Minister (Niedersachsen) . . . . . 1748 C Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . 1750 A Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 1751 A Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1751 D Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1753 B Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 1755 A Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1755 D Georg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1756 A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Caesar, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetz- buches – Graffiti-Bekämpfungsgesetz (Drucksache 15/302) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1757 B Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1757 C Hermann Bachmaier SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1759 A Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1760 C Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1761 B Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 1762 C Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . . 1763 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1763 D Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ 1764 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1766 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1767 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 III (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 1665 22. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    (A) (C) 1766 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 22. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. Januar 2003 1767 (C) (D) (A) (B) Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 30.01.2003 DIE GRÜNEN Bindig, Rudolf SPD 30.01.2003* Burchardt, Ulla SPD 30.01.2003 Deittert, Hubert CDU/CSU 30.01.2003* Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 30.01.2003* Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 30.01.2003 Göppel, Josef CDU/CSU 30.01.2003 Granold, Ute CDU/CSU 30.01.2003 Haack (Extertal), Karl SPD 30.01.2003* Hermann Höfer, Gerd SPD 30.01.2003* Hoffmann (Chemnitz), SPD 30.01.2003* Jelena Jäger, Renate SPD 30.01.2003* Jonas, Klaus Werner SPD 30.01.2003* Kelber, Ulrich SPD 30.01.2003* Lanzinger, Barbara CDU/CSU 30.01.2003 Leibrecht, Harald FDP 30.01.2003* Lintner, Eduard CDU/CSU 30.01.2003* Dr. Lucyga, Christine SPD 30.01.2003* Möllemann, Jürgen W. FDP 30.01.2003 Müller (Düsseldorf), SPD 30.01.2003 Michael Rauber, Helmut CDU/CSU 30.01.2003* Rauen, Peter CDU/CSU 30.01.2003 Riester, Walter SPD 30.01.2003* Robbe, Reinhold SPD 30.01.2003 Rupprecht SPD 30.01.2003* (Tuchenbach), Marlene Dr. Scheer, Hermann SPD 30.01.2003* Schmidt (Fürth), CDU/CSU 30.01.2003 Christian Schröter, Gisela SPD 30.01.2003 Siebert, Bernd CDU/CSU 30.01.2003* Simm, Erika SPD 30.01.2003 Steenblock, Rainder BÜNDNIS 90/ 30.01.2003* DIE GRÜNEN Dr. Thomae, Dieter FDP 30.01.2003 Tritz, Marianne BÜNDNIS 90/ 30.01.2003* DIE GRÜNEN Volquartz, Angelika CDU/CSU 30.01.2003 Wegener, Hedi SPD 30.01.2003* Wicklein, Andrea SPD 30.01.2003 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 30.01.2003* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenografischen Bericht Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

    Herren Abgeordneten. Es ist kein Zufall, dass ich gestern
    zwei Pressekonferenzen durchgeführt habe: eine zu dem
    Gesetzentwurf, den wir zurzeit beraten, und die andere
    mit meiner Kollegin Renate Schmidt zu dem Aktionsplan
    der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Ju-
    gendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Denn
    die Bundesregierung weiß, dass die Verhütung von sexu-
    eller Gewalt nicht durch das Strafrecht allein gelingt. Ge-
    rade weil die Dunkelziffer so hoch ist, sind Aufklärung
    und niedrigschwellige Angebote für Kinder notwendig.


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    1722


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Hinschauen, nicht wegschauen – dieses Prinzip ist ei-
    ner der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs der Ko-
    alitionsfraktionen, der Ihnen heute vorliegt. Es ist auch
    das Motto einer bundesweiten Aufklärungskampagne, die
    wir starten werden.

    Damit bin ich schon zu Beginn meiner Rede bei dem
    zentralen Ziel, das wir mit der Änderung des Sexualstraf-
    rechts verfolgen: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe-
    stimmung sind abscheulich und verachtenswürdig. Jeder
    sexuelle Übergriff ist einer zu viel. Deshalb wollen wir
    diese Straftaten nicht nur angemessen bestrafen, sondern
    wir wollen sie vor allem verhindern.

    Menschen im Umfeld von Missbrauchsopfern haben
    oftmals Kenntnis von den Vorgängen oder zumindest eine
    Ahnung. Trotzdem unternehmen viele nichts dagegen.
    Deshalb wollen wir mit diesem Gesetzentwurf Ver-
    wandte, Nachbarn und Betreuungspersonen mit in die
    Verantwortung nehmen. Wir erwarten, dass sie sich ein-
    mischen und Missbrauch verhindern.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Denn wirksamen Schutz für Kinder erreichen wir nur,
    wenn sich alle verantwortlich fühlen. Nach unseren Vor-
    stellungen wird sich deshalb in Zukunft derjenige strafbar
    machen, der von einem geplanten sexuellen Missbrauch
    weiß und nichts dagegen tut.

    Wir erweitern § 138 StGB um den sexuellen Miss-
    brauch von Kindern, die sexuelle Nötigung und Verge-
    waltigung und den sexuellen Missbrauch widerstandsun-
    fähiger Personen, also vor allem behinderter Menschen.

    Wir sind uns – das will ich auch nicht verhehlen – da-
    bei durchaus bewusst, dass wir uns in einem sehr sen-
    siblen Bereich bewegen: Es gibt Fälle – gerade bei Miss-
    brauch im familiären Umfeld –, in denen sich das Opfer
    nicht nur vor dem Missbrauch fürchtet, sondern auch zu
    dem Täter, zum Beispiel dem Stiefvater, der die Familie
    finanziell unterstützt, eine persönliche Beziehung hat.
    Deshalb will das Kind in der Regel nicht, dass der Stief-
    vater ins Gefängnis kommt; es will aber natürlich, dass
    der Missbrauch aufhört. Das heißt, das Kind will sich je-
    mandem anvertrauen, der nicht sofort zur Polizei gehen
    soll.

    Um diesem Spannungsfeld gerecht zu werden, haben
    wir die Anzeigepflicht eingeschränkt. Diejenigen, die
    häufig Ansprechpartner sind, zum Beispiel Erziehungsbe-
    ratungsstellen, Psychologen und Ähnliche, haben wir von
    der Anzeigepflicht ausgenommen, wenn sie sich ernsthaft
    um die Verhinderung weiterer Taten bemühen. Aber, sie
    müssen es auch ernsthaft tun. So einen Fall, wie er mir
    letztes Wochenende geschildert wurde, dass Mitarbeiter
    eines Jugendamtes fünf Jahre lang vom Missbrauch eines
    Kindes in einer Familie wussten, aber nichts unternom-
    men haben, darf es künftig nicht mehr geben.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wir haben eine weitere Einschränkung vorgenommen.
    Natürlich wollen wir nicht, dass die ersten sexuellen Kon-
    takte junger Menschen untereinander zur Anzeige kom-

    men. Deshalb ist der Personenkreis derjenigen, die anzei-
    geverpflichtet sind, auf die über 18-Jährigen beschränkt
    und wir erfassen auch nur die Fälle, in denen der Täter die
    sexuelle Unerfahrenheit seines Opfers ausnützt. Natürlich
    wollen wir nicht, dass das Knutschen des 15-Jährigen mit
    der 13-Jährigen angezeigt werden muss.

    Ein zweiter Punkt des Entwurfs ist die Erhöhung der
    Strafrahmen zahlreicher Vorschriften. Wie Sie wissen,
    habe ich mich im vergangenen Jahr an dieser Stelle dafür
    ausgesprochen, den Grundtatbestand des sexuellen Miss-
    brauchs vom Vergehen zum Verbrechen heraufzustufen. –
    Herr Kollege, Sie sollten jetzt zuhören, damit Sie das spä-
    ter auch bearbeiten können.


    (Dr. Wolfgang Götzer [CDU/CSU]: Jawohl!)

    Mein Ziel war es, auch diejenigen schweren Fälle des

    sexuellen Missbrauchs als Verbrechen ahnden zu können,
    die, weil kein Eindringen in den Körper vorliegt, als ein-
    facher sexueller Missbrauch qualifiziert werden und des-
    halb mit einem Strafmaß belegt sind, das unseres Erach-
    tens deutlich zu niedrig ist. Die Folge der Qualifikation
    zum Verbrechen wäre aber die Einführung eines minder-
    schweren Falles. Denn darin sind wir uns auch mit der
    Opposition einig: Nicht jeder sexuelle Missbrauch ist als
    Verbrechen zu qualifizieren.

    Die Praktiker haben mich in unseren Diskussionen da-
    von überzeugt, dass der jetzt von uns gewählte Weg rechts-
    technisch gesehen der bessere ist. Im vorliegenden Ge-
    setzentwurf wird der Grundtatbestand des sexuellen
    Missbrauchs mit einem Strafrahmen von sechs Monaten
    bis zu zehn Jahren beibehalten. Künftig wird es aber keine
    minderschweren Fälle des sexuellen Missbrauchs mehr
    geben; diese Regelung streichen wir.

    Neu eingeführt wurde dagegen in § 176 Abs. 3 Straf-
    gesetzbuch der besonders schwere Fall des sexuellen
    Missbrauchs mit einer Freiheitsstrafe von mindestens ei-
    nem Jahr.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Damit erfassen wir vor allem die Fälle, die sich deutlich
    vom Grundtatbestand des einfachen sexuellen Miss-
    brauchs abheben, ohne dass aber schon die Voraussetzun-
    gen des schweren Missbrauchs nach § 176 a Strafgesetz-
    buch erfüllt werden. Gemeint sind also diejenigen Fälle,
    bei denen es nach unserer Ansicht eine Regelungslücke
    gab. Dabei geht es darum, dass beischlafähnliche Hand-
    lungen stattfinden, ohne dass es zum Eindringen in den
    Körper kommt. Entsprechend erhöhen wir beim schweren
    sexuellen Missbrauch von Kindern, § 176 a, die heutige
    Mindeststrafe von einem Jahr auf zwei Jahre.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

Kollegen Röttgen?


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Nein.

    Bundesministerin Brigitte Zypries




    Bundesministerin Brigitte Zypries

    Der Vorteil dieser Regelung ist, dass die Ahndung von
    Taten an der unteren Grenze der Strafbarkeit auch weiter-
    hin flexibel gehandhabt werden kann. Es wird deshalb
    – für Einzelfälle – die Einstellung des Verfahrens ebenso
    zulässig bleiben wie der Strafbefehl, der dem Opfer das
    Auftreten in der Hauptverhandlung erspart.

    Für diese Lösung spricht ein Argument der Praktiker:
    In den Fällen, in denen die Strafe zwischen sechs Mona-
    ten und einem Jahr tat- und schuldangemessen ist, müssen
    die Gerichte auch in Zukunft nicht wegen eines minder-
    schweren Falles verurteilen, wie es, würde sich Ihre Vor-
    stellung durchsetzen, der Fall wäre. Dies – so sagen die
    Praktiker – legitimiert die Täter, nach dem Motto: Es war
    ja gar nicht so schlimm; es ist ja nur ein minderschwerer
    Fall. Dieses Argument sollten wir berücksichtigen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Zu einem weiteren Punkt, zu § 179 Strafgesetzbuch,

    wo wir wie bei § 176 den Strafrahmen erhöhen: Der Bei-
    schlaf mit einem widerstandsunfähigen behinderten
    Menschen ist künftig ebenso sanktioniert wie eine Verge-
    waltigung, nämlich mit zwei Jahren Mindeststrafe. Damit
    wird einem seit vielen Jahren bestehenden Begehr der Be-
    hindertenverbände endlich Rechnung getragen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs nimmt die
    technische Entwicklung auf. Es geht um die Strafbarkeit
    von Kinderpornographie im Internet. Dass dies nö-
    tig ist, zeigen die Fallzahlen. Im Jahr 1996 waren es
    663 Fälle, im Jahr 2001 bereits 2 745. Deshalb erhöhen
    wir die Höchststrafe für den Besitz und die Besitzver-
    schaffung von Kinderpornographie auf zwei Jahre statt
    bisher einem Jahr.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Die Zahl der Computerbesitzer und derjenigen, die
    über einen Internetzugang verfügen, nimmt stetig zu; dies
    begünstigt den Handel mit kinderpornographischen Ab-
    bildungen. Ich spreche hier insbesondere die Weitergabe
    von Kinderpornographie in den so genannten geschlosse-
    nen Benutzerräumen des Internets an. In diesen Fällen
    werden die Gerichte künftig nicht mehr lediglich auf den
    Besitz abstellen müssen und damit zu einem geringeren
    Strafrahmen kommen; vielmehr können sie die Verbrei-
    tung zugrunde legen. Insoweit haben wir den Tatbestand
    erweitert. Damit kommen wir auch zu einem höheren
    Strafmaß, denn bei der Weitergabe in geschlossenen Be-
    nutzerräumen handelt es sich um nichts anderes als um
    eine Verbreitung. Wir versprechen uns davon auch, dass
    es durch eine Reduzierung der Nachfrage zu einem Rück-
    gang der Produktion kommt, denn man muss sich immer
    klarmachen: Jedem kinderpornographischen Foto ist ein
    sexueller Missbrauch vorausgegangen. An dieser Stelle
    müssen wir auch über solche Regelungen eingreifen.

    Meine Damen und Herren, es ist Ihnen sicherlich auf-
    gefallen, dass unser Entwurf die Frage der Sicherungs-
    verwahrung für Heranwachsende nicht behandelt.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig! Das ist uns sehr aufgefallen!)


    Wir haben hierüber intensiv diskutiert. Ich will mit mei-
    ner Einstellung dazu nicht hinter dem Berg halten: Wenn
    das Gericht bei einem heranwachsenden Sexualtäter, der
    nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, eine beson-
    dere Gefährlichkeit für die Zukunft feststellt, dann sollte
    es auch die Sicherungsverwahrung anordnen können.

    Aber man muss eines im Auge behalten: Wir reden von
    einer verschwindend geringen Anzahl von Fällen. 80 Pro-
    zent der Heranwachsenden, die Taten gegen die sexuelle
    Selbstbestimmung oder das Leben begehen, werden nach
    Jugendstrafrecht verurteilt; also sprechen wir von 15 bis
    20 Prozent. Diese müssen weitere Voraussetzungen erfül-
    len, denn sie müssen erhebliche Vortaten begangen haben
    und in Zukunft, auch über die Strafverbüßung hinaus, ge-
    fährlich sein. Es betrifft also nur eine ausgesprochen ge-
    ringe Zahl von Menschen. Allerdings sollten wir uns die-
    ser Option nicht begeben und uns bemühen, zu einer
    vernünftigen Lösung zu kommen. Ich rege an, dass wir
    diesen Punkt in der Sachverständigenanhörung besonders
    intensiv diskutieren werden; darüber waren wir uns einig.

    Meine Damen und Herren, ich möchte mich an dieser
    Stelle ganz herzlich bei den Abgeordneten Stünker und
    Montag bedanken, mit denen wir intensive Gespräche ge-
    führt haben, ebenso wie mit den anderen Mitgliedern der
    Arbeitsgruppe, denen gleichfalls mein Dank gilt. Die Her-
    ren werden sicherlich zu den von mir jetzt aus Zeitgrün-
    den nicht erwähnten Punkten dieses Gesetzes weitere
    Ausführungen machen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)