Benennung der Abgeordneten Dorothee
Mantel für den Stiftungsrat der Stiftung „Hu-
manitäre Hilfe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1423 A
Erweiterung und Änderung der Tagesordnung 1423 B
Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 1423 D
Tagesordnungspunkt 3:
a) Vereinbarte Debatte: 40 Jahre Élysée-
Vertrag – Zusammenarbeit und ge-
meinsame Verantwortung für die Zu-
kunft Europas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1424 A
b) Antrag der Fraktionen der SPD, der
CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN und der FDP: Entwurf einer
gemeinsamen Erklärung der Franzö-
sischen Nationalversammlung und
des Deutschen Bundestages zur inter-
parlamentarischen Zusammenarbeit
(Drucksache 15/295) . . . . . . . . . . . . . . 1424 B
c) Antrag der Abgeordneten Dr. Andreas
Schockenhoff, Dr. Friedbert Pflüger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU: 40 Jahre deutsch-fran-
zösischer Freundschaftsvertrag – für
eine neue Qualität und Dynamik der
deutsch-französischen Beziehungen
(Drucksache 15/200) . . . . . . . . . . . . . . 1424 B
d) Antrag der Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN:
40 Jahre Élysée-Vertrag – Die
deutsch-französische Zusammenar-
beit fortentwickeln und in gemeinsa-
mer Verantwortung für Europa die
Zukunft mitgestalten
(Drucksache 15/296) . . . . . . . . . . . . . . 1424 C
Franz Müntefering SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 1424 D
Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1427 A
Krista Sager BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1429 C
Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . . 1431 B
Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 1432 C
Michael Glos CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1435 A
Dr. Angelica Schwall-Düren SPD . . . . . . . . . 1436 D
Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1438 D
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . . 1439 D
Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . . 1440 C
Peter Müller, Ministerpräsident Saarland . . . . 1442 A
Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1443 C
Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . . . . . . 1445 A
Tagesordnungspunkt 4:
Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Jahresbericht 2002 derBundesregierung
zum Stand der deutschen Einheit
(Drucksache 14/9950) . . . . . . . . . . . . . . . . 1446 D
Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1447 A
Arnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1449 B
Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1452 C
Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1454 B
Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1454 C
Joachim Günther (Plauen) FDP . . . . . . . . . . . 1455 A
Siegfried Scheffler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 1456 D
Plenarprotokoll 15/19
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
19. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 2003
I n h a l t :
Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1459 C
Siegfried Scheffler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 1459 D
Werner Kuhn (Zingst) CDU/CSU . . . . . . . . . 1460 B
Peter Hettlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1463 A
Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1464 C
Angelika Krüger-Leißner SPD . . . . . . . . . . . . 1465 C
Volkmar Uwe Vogel CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1467 A
Tagesordnungspunkt 5:
Antrag der Abgeordneten Wolfgang
Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU: Deutschland wirksam vor
Terroristen und Extremisten schützen
(Drucksache 15/218) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1468 B
Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1468 C
Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 1471 A
Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1473 A
Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1474 C
Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1476 D
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . . . . . . 1478 B
Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1479 D
Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1480 D
Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1482 B
Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1482 C
Jürgen Herrmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 1483 A
Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1484 B
Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1486 B
Volker Bouffier, Staatsminister Hessen . . . . . . 1488 B
Rüdiger Veit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1490 C
Volker Bouffier, Staatsminister Hessen . . . . . . 1490 D
Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . 1491 B
Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1497 B
Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . 1497 C
Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1498 A
Tagesordnungspunkt 18:
Überweisungen im vereinfachten Ver-
fahren
a) Erste Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zum Abbau von Steuer-
vergünstigungen und Ausnahmerege-
lungen (Steuervergünstigungsabbau-
gesetz)
(Drucksachen 15/287, 15/312) . . . . . . . 1499 D
b) Bericht des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschät-
zung gemäß § 56 a der Geschäftsord-
nung: Technikfolgenabschätzung (TA);
Beratungskapazität, Technikfolgen-
abschätzung beim Deutschen Bun-
destag – ein Erfahrungsbericht
(Drucksache 14/9919) . . . . . . . . . . . . . 1500 A
c) Antrag der Abgeordneten Dr. Werner
Hoyer, Günther Friedrich Nolting, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP sowie der Abgeordneten Ulrich
Adam, Ilse Aigner, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der CDU/CSU:
Transatlantische Beziehungen stär-
ken – Potsdam-Center fördern
(Drucksache 15/194) . . . . . . . . . . . . . . 1500 A
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald,
weiteren Abgeordneten und der Fraktion
der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Errichtung einer
Bundesfernstraßenfinanzierungs- und Ma-
nagementgesellschaft (Bundesfernstraßen-
finanzierungs- und Managementgesell-
schaftsgesetz)
(Drucksache 15/299) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1500 B
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), wei-
teren Abgeordneten und der Fraktion der
FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechs-
ten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Un-
terlagen-Gesetzes (6. StU-ÄndG)
(Drucksache 15/313) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1500 C
Tagesordnungspunkt 19:
Abschließende Beratungen ohne Aus-
sprache
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zu dem Abkom-
men vom 18. Februar 2002 zwischen
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 2003II
der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der
Republik Polen über die Zusammen-
arbeit der Polizeibehörden und der
Grenzschutzbehörden in den Grenz-
gebieten
(Drucksachen 15/11, 15/240) . . . . . . . 1500 C
Tagesordnungspunkt 6:
Wahlen zu Gremien
a) Programmbeirat (Sonderpostwert-
zeichen) beim Bundesministerium der
Finanzen
(Drucksache 15/206) . . . . . . . . . . . . . . 1501 A
b) Beirat nach § 39 des Stasi-Unterla-
gen-Gesetzes
(Drucksache 15/303) . . . . . . . . . . . . . . 1501 A
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD,
der CDU/CSU und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN: Wahl der vom
Deutschen Bundestag zu entsendenden
Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung
„Haus der Geschichte der Bundes-
republik Deutschland“
(Drucksache 15/304) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1501 A
Tagesordnungspunkt 7:
Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Straßenbaubericht 2001
(Drucksache 14/8754) . . . . . . . . . . . . . . . . 1501 B
Petra Weis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1501 C
Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1503 B
Albert Schmidt (Ingolstadt) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1505 D
Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 1507 B
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1508 B
Tagesordnungspunkt 8:
Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann
Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Eigenheimerwerb nicht erschwe-
ren – weitere Belastungen für Beschäf-
tigte und Betriebe der Bauwirtschaft
und für Familien vermeiden
(Drucksache 15/33) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1509 D
Eberhard Otto (Godern) FDP . . . . . . . . . . . . . 1510 D
Stephan Hilsberg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1511 A
Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . 1511 D
Klaus Minkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1512 D
Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1514 C
Georg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . . . . . . 1516 A
Gabriele Groneberg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 1517 C
Tagesordnungspunkt 10:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Neuregelung des in-
ternationalen Insolvenzrechts
(Drucksachen 15/16, 15/323) . . . . . . . . . . 1520 A
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Antrag der Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Anru-
fung des Vermittlungsausschusses zu
dem Zwölften Gesetz zur Änderung
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(Zwölftes SGB-V-Änderungsgesetz)
(Drucksachen 15/27, 15/74, 15/76, 15/120,
15/298) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1520 C
Dr. Marlies Volkmer SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1520 D
Michael Hennrich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1522 B
Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 1524 A
Dr. Dieter Thomae FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 1525 B
Tagesordnungspunkt 9:
Antrag der Abgeordneten Ulla Burchardt,
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der SPD sowie
der Abgeordneten Grietje Bettin, Volker
Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN: GATS-Verhandlungen – Bil-
dung als öffentliches Gut und kulturelle
Vielfalt sichern
(Drucksache 15/224) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1526 B
Ulla Burchardt SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1526 C
Thomas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 1528 A
Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1529 B
Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1530 B
Marion Seib CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 1531 C
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . . . . . . . . 1532 D
Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1534 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 2003 III
Tagesordnungspunkt 11:
Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Vierzehntes Hauptgutachten der Mono-
polkommission 2000/2001
(Drucksachen 14/9903, 14/9904 [Anlagen-
band]) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1536 A
Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1536 A
Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 1537 C
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1539 C
Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1540 C
Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA 1541 C
Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1543 A
Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1544 A
Tagesordnungspunkt 12:
Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung
gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Tech-
nikfolgenabschätzung hier: TA-Projekt:
Tourismus in Großschutzgebieten –
Wechselwirkungen und Kooperations-
möglichkeiten zwischen Naturschutz
und regionalem Tourismus
(Drucksache 14/9952) . . . . . . . . . . . . . . . . 1545 B
Gabriele Hiller-Ohm SPD . . . . . . . . . . . . . . . 1545 C
Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1547 B
Undine Kurth (Quedlinburg) BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1548 C
Jürgen Klimke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 1549 D
Tagesordnungspunkt 19:
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wahlprüfung, Immu-
nität und Geschäftsordnung zu dem
Änderungsantrag der Abgeordneten
Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau und
zu dem Antrag der Fraktionen der SPD,
der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN und der FDP: Weiter-
geltung von Geschäftsordnungsrecht
(Drucksachen 15/2, 15/1, 15/178) . . . . 1551 A
Dr. Uwe Küster SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1551 B
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . . 1552 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1552 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 1553 A
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des
Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des
internationalen Insolvenzrechts (Tagesord-
nungspunkt 10) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1553 A
Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1553 B
Tanja Gönner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 1554 A
Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1556 B
Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1556 D
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ 1557 A
Anlage 3
Technikfolgenabschätzung hier: TA-Projekt:
Tourismus in Großschutzgebieten – Wech-
selwirkungen und Kooperationsmöglichkeiten
zwischen Naturschutz und regionalem Touris-
mus (Tagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . 1557 D
Dr. Christian Eberl FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 1557 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 2003IV
(A)
(B)
(C)
(D)
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 2003 1423
19. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 2003
Beginn: 9.00 Uhr
(A)
(B)
(C)
(D)
1552
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 2003 1553
(C)
(D)
(A)
(B)
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 16.1.2003
Hartnagel, Anke SPD 16.1.2003
Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 16.1.2003
Dr. Hoyer, Werner FDP 16.1.2003
Kasparick, Ulrich SPD 16.1.2003
Lenke, Ina FDP 16.1.2003
Michelbach, Hans CDU/CSU 16.1.2003
Möllemann, Jürgen W. FDP 16.1.2003
Reiche, Katherina CDU/CSU 16.1.2003
Straubinger, Max CDU/CSU 16.1.2003
Volquartz, Angelika CDU/CSU 16.1.2003
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Neuregelung des internationalen Insolvenzrechts
(Tagesordnungspunkt 10)
Dirk Manzewski (SPD):Am heutigen Tag debattieren
wir abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung zur Neuregelung des Internationalen Insolvenz-
rechts. Dieser Gesetzesentwurf beruht im Wesentlichen
auf einer entsprechenden europäischen Verordnung, mit
der das Internationale Insolvenzrecht in der Europäischen
Union in seinen wichtigsten Bereichen harmonisiert wor-
den ist. Ziel dieser Verordnung ist es insbesondere gewe-
sen, Kollisionen zwischen den einzelstaatlichen Rechtsver-
ordnungen und Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten
verschiedener Mitgliedstaaten besser zu lösen. Die euro-
päische Gemeinschaft hat damit eine verlässliche Grund-
lage erhalten, wie grenzüberschreitende Insolvenzverfahren
abzuwickeln sind. Dies gilt für die Frage der Anerkennung
eines ausländischen Insolvenzverfahrens ebenso wie das
auf dieses Verfahren anwendbare Recht oder die Befug-
nisse eines ausländischen Verwalters.
Für die Verordnung gilt dabei – und dies ist wichtig –
das Prinzip der so genannten gemäßigten Universalität.
Dies bedeutet, dass – soweit keine Beschränkungen durch
so genannte Sonderanknüpfungen oder besondere Terri-
torialverfahren vorliegen – das in einem Mitgliedstaat
eröffnete Insolvenzverfahren vom Grundsatz her univer-
sale Wirkung entfaltet. Das gesamte Vermögen des
Schuldners wird also hiervon umfasst und zwar unabhän-
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenografischen Bericht
gig davon, in welchem Mitgliedstaat es sich befindet. Den
Gläubigern bietet dies unter anderem den Vorteil einer
stärkeren Gleichbehandlung, da all diejenigen, die ihren
gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in einem
der EU-Mitgliedsländer haben, ihre Forderungen in je-
dem Insolvenzverfahren über das schuldnerische Vermö-
gen anmelden können.
Der hier debattierte Gesetzesentwurf hat diese europä-
ische Verordnung aufgegriffen und durch seinen Art. 1 in
das deutsche Recht eingepasst. Zwar gilt eine Verordnung
– wie die dem Gesetzesentwurf zugrunde liegende – un-
mittelbar in jedem Mitgliedstaat und bedarf von daher ei-
gentlich keiner besonderen Umsetzung, doch sind für ihr
reibungsloses Funktionieren gewisse Anpassungen im
deutschen Recht unerlässlich. Nicht mehr und nicht we-
niger will insoweit der Gesetzesentwurf. Als Beispiel
seien etwa die Festlegung des im Inland zuständigen Ge-
richts oder Bestimmungen über die öffentlichen Bekannt-
machungen in Deutschland genannt.
Ein weiteres Problem ist, dass durch die Verordnung
grenzüberschreitende Insolvenzverfahren nicht abschlie-
ßend geregelt werden. So macht die Verordnung zum Bei-
spiel keine Aussage zu den Mitwirkungsrechten des In-
solvenzverwalters. Dies ist seinerzeit bewusst offen
gelassen worden, um den Mitgliedstaaten insoweit eine
eigenständige Ausgestaltung zu ermöglichen. Da das au-
tonome deutsche Internationale Insolvenzrecht ohnehin bis-
lang nur sehr lückenhaft im Einführungsgesetz zur Insol-
venzordnung geregelt ist, hat sich ein eigenständiges
deutsches Internationales Insolvenzrecht quasi aufgedrängt.
Dieses wird im Übrigen schon seit langem gefordert.
Der Gesetzesentwurf hat sich dem angenommen und
sieht deshalb auch vor, dass in einem neuen elften Teil ein
autonomes Internationales Insolvenzrecht in die Insol-
venzordnung eingefügt wird.
Hierfür hat nicht nur gesprochen, dass es der Rechts-
klarheit dient, wenn die wesentlichen Rechtsgrundsätze
für grenzüberschreitende Insolvenzen in einem eigenen
Teil der Insolvenzordnung niedergelegt sind: Ein globaler
Verweis auf die Verordnung würde dem nur unzulänglich
gerecht. Zu beachten war auch, dass Regelungen, die für
den überschaubaren Wirtschaftraum der EU richtig sein
mögen, bei einer weltweiten Anwendung gegebenenfalls
zu kurz greifen könnten, und dies nicht nur, weil ein der-
art kompliziertes Verfahren, wie es nun einmal ein grenz-
überschreitendes Insolvenzverfahren darstellt, auch auf
der anderen Seite vergleichbare Regelungen voraussetzen
sollte.
Es wäre deshalb nicht sachgerecht, die Bestimmungen
der Verordnung auch gegenüber Drittstaaten so gelten zu
lassen. Um es deutlich zu sagen: Ein innerstaatliches In-
ternationales Insolvenzrecht bräuchte – vielleicht sogar
sollte – gegenüber Nicht-EU-Staaten weniger kooperati-
onsfreundlich sein. Die in Art. 2 des Gesetzesentwurfs
enthaltenen Bestimmungen lehnen sich deshalb eng an
die EU-Verordnung an, enthalten dementsprechend je-
doch Abweichungen, die bei einer weltweiten Anwen-
dung zwingend geboten sind.
Gleichzeitig wird mit diesen Vorschriften eine Teilum-
setzung der Richtlinien über die Sanierung und Liquidation
von Versicherungsunternehmen respektive Kreditinstituten
erreicht. Dies gilt für die Vorschriften der genannten Richt-
linien, zu denen korrespondierend im deutschen Recht
Bestimmungen geschaffen werden, die nicht nur für Kre-
ditinstitute und Versicherungsunternehmen, sondern für
alle Unternehmen gleichermaßen gelten.
Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung wird von
mir ausdrücklich begrüßt. Ich hoffe, sie findet auch die
Unterstützung der Opposition. Gründe, warum man sie
ablehnen könnte, sind für mich nicht ersichtlich.
Tanja Gönner (CDU/CSU): Wir diskutieren heute
über das Gesetz zur Neuregelung des Internationalen In-
solvenzrechtes. Die Neuregelung wird aufgrund der EG-
Verordnung 1346/2000 eingeführt. Zwar gilt die Verord-
nung grundsätzlich ohne weiteren Umsetzungsakt inner-
halb der EU, allerdings gibt es die Notwendigkeit, einige
Anpassungen vorzunehmen. Es geht darum, dass wir in-
nerhalb des Wirtschaftsraumes der EU eine einheitliche
Regelung haben. Darüber hinaus ist es in Zeiten der im-
mer weiter fortschreitenden Internationalisierung und
Globalisierung aber auch notwendig, dass Regelungen
auch für Beziehungen mit anderen Staaten außerhalb der
EU getroffen werden, damit die Insolvenzverfahren rei-
bungslos ablaufen können. Deswegen besteht hinsichtlich
des Inhalts des Gesetzes grundsätzlich ein Konsens.
Aber bereits heute ist klar, dass dies nur der Anfang
sein kann. Es muss und wird zu Ergänzungen kommen, da
die Regelungen letztlich nur bei Einzelvermögensgegen-
ständen und unselbstständigen Niederlassungen greifen.
Damit ist ein zentraler Bereich ausgenommen, für den
eine Regelung gerade notwendig wäre, nämlich die Ab-
wicklung internationaler Konzerne. Kirch, Holzmann,
Fairchild Dornier und Babcock Borsig waren im Jahr
2002 die spektakulären Insolvenzen. Dies alle sind große
Konzerne mit internationalen Beziehungen und Tochter-
firmen im Ausland. Gerade für diese aber gibt es keine
Regelungen. Hier haben die Insolvenzverwalter keine
Regelung, wie sie mit dem im Ausland vorhandenen Ver-
mögen umgehen können und sollen. Hier bewegen sie sich
im rechtlich noch ungeklärten Rahmen und haben damit
immer auch ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko
zu tragen.
Wir brauchen daher als nächsten Schritt ganz dringend
eine internationale Regelung zur Insolvenz von Konzer-
nen. Dies ist eine Herausforderung, weil hier natürlich
Widerstände vorhanden sind; aber es ist dringend not-
wendig. Hier ist die Bundesregierung gefordert, die Ver-
handlungen auf europäischer Ebene anzustoßen und vo-
ranzubringen.
Allerdings ist auch festzuhalten, dass wir zu diesem
zentralen Bereich auch im nationalen Recht noch keine
Regelung haben. Zwar sind alle gesellschaftsrechtlichen
Rechtsformen in der Insolvenzordnung enthalten, aber
welche Auswirkungen die Insolvenz eines Konzerns auf
die verbundenen Tochterunternehmen bzw. die Insolvenz
eines Tochterunternehmens auf den Gesamtkonzern hat,
haben wir auch noch nicht geregelt. Es ist also noch genü-
gend Handlungsbedarf auch und gerade bei uns vorhanden.
Wer die Insolvenzzahlen in Europa für die Jahre 2001
und 2002 anschaut, der stellt fest, dass diese angestiegen
sind. Das dürfte der Regierung entgegenkommen, da sie
sich ja immer darauf beruft, dass es uns wirtschaftlich
schlecht geht, weil die Weltwirtschaft nicht wachse; Eu-
ropa ist neben den USA der stärkste Faktor für die welt-
wirtschaftliche Gesamtentwicklung. Aber die Zahlen
sprechen eine ganz andere Sprache. Die Steigerungsrate
von 5,94 Prozent im Jahr 2001 in Europa geht zu einem
guten Teil darauf zurück, dass der Anstieg in Deutschland
bei 18,7 Prozent liegt. Deutschland hat in absoluten Zah-
len die mit Abstand höchste Gesamtinsolvenzzahl in Eu-
ropa. Wenn man nun bereits weiß, dass der Zuwachs bei
den Gesamtinsolvenzverfahren im Jahr 2002 in Deutsch-
land bei sage und schreibe 66 Prozent liegt, kann man sich
vorstellen, dass wir auch in diesem Jahr diejenigen sein
werden, die die Quote in Europa nach oben treiben.
Nach den derzeit vorliegenden Zahlen hat sich die Zahl
der Fälle in Frankreich um 7 Prozent und in Großbritan-
nien um 3,5 Prozent erhöht. Dies sind zwei Volkswirt-
schaften, die durchaus auch nicht zu den Kleinen zählen
und mit uns vergleichbar sind. Diese Zahlen haben nichts
damit zu tun, dass wir bisher kein Internationales Insol-
venzrecht hatten.
Wir sind der kranke Mann Europas. Nicht die Stim-
mung ist schlechter als die Lage, sondern die Lage ist
noch viel schlimmer als die Stimmung. Es herrscht De-
pression und Resignation. Das will diese rot-grüne Bun-
desregierung natürlich nicht nur nicht wahrhaben – sie ist
schließlich dafür verantwortlich –, sondern sie behauptet
auch noch ständig das Gegenteil. Aber wie weit man den
Aussagen dieser Regierung trauen kann, haben die Wähle-
rinnen und Wähler ja nach dem 22. September sehr schnell
gemerkt. Sie hat jeglichen Realitätsbezug verloren.
Früher waren die Worte Insolvenz und Konkurs nur
den damit beschäftigten Fachleuten bekannt. Große Teile
der Bevölkerung kannten diesen Begriff gar nicht. Heute
wird die Entwicklung der Insolvenzraten mit Besorgnis
wahrgenommen und es wird darüber gesprochen. Die
Menschen haben Angst, dass es demnächst ihren Arbeit-
geber und ihren Arbeitsplatz treffen könnte. Wir werden
für das Jahr 2002 eine Gesamtzahl von sage und schreibe
82 400 Insolvenzen haben; das ist ein Anstieg von 66 Pro-
zent gegenüber 2001. Die Zahl der Unternehmensinsol-
venzen liegt bei 41 500 und damit 20 Prozent über dem
letzten Jahr. Es sind nicht nur die spektakulären Insolven-
zen Kirch, Holzmann, Herlitz, Photo Porst, Fairchild
Dornier und Babcock. Es sind die vielen kleinen mittel-
ständischen Betriebe, die das Gros ausmachen. Die Ar-
beitsplätze gehen zu 65 Prozent in Betrieben mit unter
fünf Mitarbeitern verloren. In diesen Zahlen sind im
Übrigen all die kleinen mittelständischen Betriebe und
Handwerker noch gar nicht enthalten, die still ihre Firmen
liquidieren, bevor es zum „worst case“, der Insolvenz,
kommt.
Der wirtschaftliche Gesamtschaden aufgrund der For-
derungsausfälle liegt bei 38,4 Milliarden Euro. Das ist ein
höherer Betrag als die schon exorbitant hohe Neuver-
schuldung des Bundes im Jahr 2002. Viele Betriebe kom-
men aufgrund eines oder mehrerer Forderungsausfälle
selber wieder in Schwierigkeiten. Die Zahl der Betriebe,
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 20031554
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die wegen Forderungsausfällen Dritter insolvent werden,
steigt ständig an. Wir drehen uns hier in einer hoch ge-
fährlichen Spirale nach oben. Aber dieser Zusammenhang
scheint bei der Regierung noch nicht angekommen zu sein.
Das alles sind Zahlen, mit denen man wie mit vielen
Statistiken umgehen könnte: Zur Kenntnis nehmen und
weglegen. Sie werden schon irgendwann wieder besser
werden. Das einzig Dumme ist, dass man diese Zahlen
nicht schönreden und vertuschen kann wie andere Zahlen,
auch wenn diese Regierung gerade darin ja hervorragend
ist. Hinter jedem Betrieb stehen Arbeitsplätze, hinter je-
dem Arbeitsplatz steht ein Arbeitnehmer und hinter vielen
dieser Arbeitnehmer stehen Familien. Im letzten Jahr wa-
ren laut Creditreform 590 000 Arbeitsplätze durch die
Insolvenzen betroffen. Das ist ein Anstieg von 17,5 Pro-
zent gegenüber dem Vorjahr.
Im Übrigen belasten diese 590 000 Menschen den
Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit nicht nur dadurch,
dass sie nach der Entlassung Arbeitslosengeld beziehen.
Darüber hinaus ist für diese Menschen für bis zu drei Mo-
nate der Nettolohn im Rahmen des lnsolvenzgeldes zu
zahlen. Allein diese Direktzahlung hat den Haushalt der
Bundesanstalt im Jahr 2002 mit 1,93 Milliarden Euro be-
lastet; auch hier liegt ein Anstieg von 1,3 Milliarden Euro
von 2001 auf 2002, also um 48 Prozent vor. Wir haben im
Insolvenzbereich Wachstumszahlen, von denen wir in der
Wirtschaft nur träumen können. Von den Ausfällen der
Sozialversicherungsbeiträge will ich in diesem Zusam-
menhang nicht sprechen, hier hat die Regierung nach ei-
genen Aussagen ja alles im Griff.
Hier kann nur etwas erreicht werden, wenn die Regie-
rung endlich in der Realität ankommt und ihre Wirt-
schafts- und Arbeitsmarktpolitik deutlich ändert. Denn
nicht nur die Zahlen für die Insolvenzen steigen an, zu-
gleich geht die Zahl der Neugründungen ständig zurück.
Wer soll eigentlich in Zukunft noch die Arbeitsplätze in
diesem Land stellen?
Es gibt auch noch einen zweiten Bereich in unserem In-
solvenzrecht mit hohen Steigerungsraten. Bei der Ein-
führung des Insolvenzgesetzes zum 1. Januar 1999 wurde
ein Teil als Kernstück und große Errungenschaft angese-
hen, nämlich das so genannte Restschuldbefreiungsver-
fahren für Privatpersonen. Man wollte mit diesem Ver-
fahren überschuldeten Menschen die Möglichkeit geben,
einen Neuanfang zu erreichen. Wenn sie über einen Zeit-
raum von sieben Jahren bereit waren, ihren pfändbaren
Anteil am Arbeitseinkommen zugunsten der Gläubiger
abzuführen, sollten sie nach dieser Zeit eine neue Chance
für ihre wirtschaftliche Entwicklung ohne weitere Zwangs-
vollstreckungsmaßnahmen erhalten. In Anbetracht von
2,9 Millionen überschuldeten Haushalten in Deutschland
war man sich einig, dass hier Handlungsbedarf bestand.
Der Gesetzgeber hat aber bereits damals – im Übrigen in
Kenntnis dessen, dass es hier Probleme geben wird – zwei
Fragebereiche nicht geregelt, nämlich erstens ob hinsicht-
lich der Kosten Prozesskostenhilfe gewährt werden soll
und zweitens, ob den Gläubigern vonseiten der Schuldner
auch eine Lösung vorgelegt werden kann, die keinerlei
Zahlungen vorsahen, den so genannten Nullplan.
Die erste Frage hat große Auswirkungen auf die Haus-
halte der Länder, da Prozesskostenhilfe eine Zahlung des
Staates vorsieht, die nur in wenigen Fällen zurückgezahlt
werden musste. Der zweite Teil hat Auswirkungen auf die
Frage, ob der Schuldner überhaupt noch eine Anstrengung
machen muss, um von allen Schulden befreit zu werden,
also auch vorbeugend für die Zukunft ist, oder ob das Si-
gnal lautet: Konsumiert, ihr könnt ja dann Insolvenz ma-
chen und müsst nichts weiter tun, als euch sieben Jahre
einzuschränken. Das ist ein fatales Signal und führt im
Übrigen dazu, dass die Gläubiger, auf deren Kosten dies
geht, den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Die offe-
nen Fragen wurden durch die Rechtssprechung geklärt,
der Nullplan ist zulässig und in den meisten Ländern wird
PKH gewährt.
Diese schuldnerfreundliche Rechtssprechung reichte
der rot-grünen Bundesregierung aber nicht. Denn die Zah-
len derer, die den Weg zu den Gerichten fanden und damit
in den Genuss von Restschuldbefreiung kommen könn-
ten, erschienen ihr zu niedrig. Das ursprüngliche Verfah-
ren stellte einige Anforderungen an die Schuldner, die sel-
ber etwas hätten beitragen müssen, damit aber auch ihren
guten Willen hätten zeigen können. Also wurde zum
1. Dezember 2001 eine Regelung eingeführt, die es den
Schuldnern jetzt ermöglicht, durch einfache Anträge letzt-
lich alles zu erledigen und keine Leistung mehr zu erbrin-
gen. Die Kosten werden gestundet und wenn er sie nach
Ablauf des Verfahrens nicht zahlen kann, erfolgt eine wei-
tere Verlängerung der Stundung und schließlich wird die
Forderung dann nicht weiter verfolgt. Es reicht der Antrag
auf Restschuldbefreiung und die Unterlagen soll sich der
Insolvenzverwalter dann selber zusammensuchen.
Bei allem sozialen Verständnis dafür, dass man den
Menschen, nachdem sie in Teilen unverschuldet in die
Verschuldung gelangt sind, helfen muss, damit sie hier
wieder eine Chance erhalten, kann es aber nicht sein, dass
dafür keine eigenen Anstrengungen vonseiten des
Schuldners vorgenommen werden müssen und alles auf
Kosten der Steuerzahler und Gläubiger geht. Wie nicht
anders zu erwarten stieg die Zahl der Privatinsolvenzen
im letzten Jahr exorbitant; wir haben eine Steigerung zwi-
schen den Jahren 2001 und 2002 von 162 Prozent.
Es sind nicht nur die großkapitalistischen Banken und
Gläubiger, die diese Praxis bemängeln. Nein. Die Ge-
richte wissen nicht mehr, wie sie den Arbeitsanfall bewäl-
tigen sollen. In den namhaften Fachzeitschriften rufen die
Insolvenzrichter und -rechtspfleger gemeinsam zur Wie-
derherstellung der Funktionsfähigkeit der Insolvenzge-
richte und der Insolvenzordnung auf. Wörtlich heißt es
darin: „Insolvenzverfahren natürlicher Personen sind in
der derzeitigen Ausgestaltung viel zu personalintensiv,
teuer, nicht zielführend und gefährden die eingetretenen
positiven Entwicklungen des reformierten Insolvenzrech-
tes“. Ein vernichtendes Urteil von denen, die tagtäglich
mit diesen Regelungen zu tun haben.
Immerhin veranlasste dieser Aufruf den Staatssekretär
Hartenbach dazu, eine Stellungnahme abzugeben. Er sieht
keinen Anlass für einen Rundumschlag, man wolle ledig-
lich überprüfen, in welchem Umfang zur Gerichtsentlas-
tung Verfahrenserleichterungen im Regelinsolvenzver-
fahren eingeführt werden können. Das Problem ist nur,
dass diese Stellungnahme an der Realität und der Praxis
vorbeigeht.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 2003 1555
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Die von der Regierung zu verantwortende Fehlent-
wicklung führt dazu, dass zwischenzeitlich in den Fach-
kreisen bereits darüber diskutiert wird, dass das gesamte
Restschuldbefreiungsverfahren ganz abgeschafft werden
soll. Immerhin hat das Amtsgericht München zwi-
schenzeitlich das Bundesverfassungsgericht zur Klärung
der Frage eingeschaltet, ob denn die Regelungen der Rest-
schuldbefreiung mit der grundgesetzlich verankerten Ei-
gentumsgarantie vereinbar sind. Wahrhaft ein Phyrussieg
für diejenigen, denen man helfen wollte. Ein Konsens, der
über die Insolvenzordnung 1999 eingeführt worden war,
wurde aus ideologischen Gründen aufgekündigt.
Die Regierung hat vor allem eins gezeigt, nämlich dass
sie von der Realität und der Praxis des Insolvenzrechtes in
diesem Land nicht die geringste Ahnung hat. Hätte man
im Vorfeld diejenigen, die die Verfahren abwickeln, be-
fragt, dann hätten sie allen von der Neuregelung zum 1. De-
zember 2001 abgeraten. Aber die Regierung ist ja so gut,
dass sie keine Hilfe braucht und jeder, der nicht ihrer Mei-
nung ist, keine Ahnung hat.
Ich kann der neuen Justizministerin wärmstens emp-
fehlen, die Änderung vom 1. Dezember 2001 rückgängig
zu machen. Ich für meinen Teil würde diese begrüßen und
sie werden in Fachkreisen auf große Zustimmung treffen.
Helfen sie mit, dass die Gerichte wieder arbeitsfähig wer-
den und wir ein Insolvenzrecht haben, dass tatsächlich ei-
nen Ausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner schafft.
Die von mir angeführten Zahlen sind erschreckend. Wo
immer man in dieser Angelegenheit ansetzt, man trifft
verheerende Zahlen an, die zugleich Ausdruck für die de-
saströse Wirtschaftspolitik dieser Regierung sind. Sie
sollte endlich einsehen, dass sie auf dem Holzweg ist und
ihre ideologischen Scheuklappen ablegen. Die Menschen
und die Unternehmer in diesem Land brauchen endlich
ein positives Zeichen. Der Arbeitsmarkt muss dereguliert
werden und den Menschen muss Freiheit zurückgegeben
werden, um sich unternehmerisch zu betätigen. Dann
werden auch die Insolvenzzahlen wieder zurückgehen.
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir er-
leben eine fortschreitende europäische Einigung mit ei-
nem gemeinsamen Markt, die Transformation der mittel-
und osteuropäischen Staaten von der Plan- zur sozialen
und Regeln unterworfenen Marktwirtschaft und eine zu-
nehmende Liberalisierung des Welthandels in Zeiten der
Globalisierung – mit Chancen und gleichzeitig neolibera-
len Auswüchsen schlimmster Art. Der internationale Wirt-
schaftsverkehr hat in den letzten Jahren neue Dimensionen
erreicht. Diese Entwicklung der stärkeren internationalen
Wirtschaftsverflechtungen wird sich mit Sicherheit fortset-
zen. Nationales wie internationales Wirtschaften brauchen
ein gesichertes rechtliches Umfeld.
Es muss rechtliche Rahmenbedingungen geben – und
es gibt sie –, die es ermöglichen, dass nationales wie grenz-
überschreitendes Wirtschaften funktionieren und florie-
ren können. Rechtssicherheit ist jedoch nicht nur wichtig
und wünschenswert, wenn es darum geht, wirtschaftlich
„blühende Landschaften“ ersprießen zu lassen, sondern
auch und gerade dann, wenn etwas schief läuft. Konkret
bedeutet das: Schutz der finanziell und wirtschaftlich
Schwächeren, Schutz ihrer als bevorrechtigt anzusehen-
den Rechte und Gewährung einer zweiten Chance in ge-
eigneten Fällen. Die Rede ist von Insolvenzfällen. Wie im
nationalen gibt es die leider auch im grenzüberschreiten-
den Wirtschaftsleben. Dementsprechend stellt sich die
Frage, wie mit Insolvenzverfahren mit grenzüberschrei-
tendem Bezug zu verfahren ist.
In der Europäischen Gemeinschaft war diese Frage
lange bekannt. Nach dem Scheitern der Bestrebungen zur
Schaffung eines Europäischen Insolvenzübereinkom-
mens wurde deshalb schließlich die entsprechende Ver-
ordnung Nummer 1346/2000 erlassen. Damit wurde das
internationale Insolvenzrecht in der EU in wesentlichen
Teilen vereinheitlicht, sodass nun endlich Klarheit herrscht
bei Fragen der kollidierenden Zuständigkeit der Gerichte,
der Eröffnung des Verfahrens und der Anerkennung aus-
ländischer Insolvenzverfahren. Wir begrüßen dies aus-
drücklich.
Das Gleiche gilt für den Teil des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung zur Neuregelung der Kollisionsnormen
des Internationalen Insolvenzrechts im deutschen Recht.
Denn damit wird eine bisher nur lückenhafte Regelung
des nationalen Rechts von einem umfassenden Gesetz ab-
gelöst. Wir sorgen damit für die nötige Rechtsklarheit
auch im nationalen Recht und zudem für ein reibungslo-
ses Funktionieren der EG-Verordnung.
Wenn wir zusätzlich zu einer EG-Verordnung, die oh-
nehin direkte Bindungswirkung in den Mitgliedstaaten
entfaltet, ein Gesetz schaffen, dann hat das einen triftigen
Grund. Es geht vor allem auch darum, gegenüber Nicht-
Mitgliedstaaten der EG nicht in gleicher Weise die Ver-
ordnung anwenden zu müssen, sondern erforderlichen-
falls die Möglichkeit zu schaffen, im Einzelfall die
Rechtsstaatlichkeit und Funktionsfähigkeit der Verfahren
in Drittländern prüfen zu können. Ich denke, darüber be-
steht Einigkeit.
Ich bin froh, dass wir bei einem Thema wie der Neure-
gelung des Internationalen Insolvenzrechts an einem
Strang ziehen. Das zeigt, dass es möglich ist, sachgerechte
und ausgewogene Lösungen gemeinsam zu erarbeiten.
Lassen sie uns das ein Ansporn sein, auch Themen, die
man vielleicht nicht als „rein fachpolitischer“ Natur be-
zeichnen kann – ich denke da an die anstehende Novelle
des Urheberrechts – einer solchen Lösung zuzuführen.
Wenn eine größere Bandbreite von verschiedenen Inte-
ressen berührt ist, dann sollten diese berücksichtigt und ihr
Gewicht vernünftig gegeneinander abgewogen werden.
Rainer Funke (FDP):Als wir im Oktober 1994 die In-
solvenzordnung alle gemeinsam hier im Parlament verab-
schiedet haben, war uns bewusst, dass die Fragen des In-
ternationalen Insolvenzrechts nur bruchstückhaft in der
Insolvenzordnung geregelt sind, und dass insoweit ge-
setzliche Regelungen noch erfolgen müssen. Bewusst ha-
ben wir die Entwicklung, insbesondere in Europa, abwar-
ten wollen. Eine erste Verordnung der Europäischen
Union vom 29. Mai 2000 liegt nun vor und muss in deut-
sches Recht eingefügt werden; auch wenn zuzugeben ist,
dass die Verordnung direkt nationales Recht ist. Diese
Einfügung in unser deutsches Recht ist dem Bundesjus-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 20031556
(C)
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tizministerium gut gelungen; wir werden dem Gesetzent-
wurf der Bundesregierung zustimmen.
Wir sind uns darüber bewusst, dass am Internationalen
Insolvenzrecht und dort insbesondere im Internationalen
Konzerninsolvenzrecht weiter gearbeitet werden muss.
Aufgrund der Globalisierung des gesamten Welthandels
ist auch die internationale Konzernverflechtung vorange-
schritten. Deswegen müssen durch internationale Verein-
barungen, aber auch durch Rechtsvorschriften der Europä-
ischen Union, die grenzüberschreitenden Auswirkungen
einer Insolvenz eines Konzerns besser als bisher geregelt
werden.
Solche Dinge benötigen Zeit. Es wäre aber schön, wenn
wir noch in dieser Legislaturperiode weitere wichtige No-
vellierungen auf dem Gebiet des Internationalen Insol-
venzrechts beschließen könnten. Dies gilt sowohl für das
materielle Insolvenzrecht als auch für den formellen Be-
reich. Es muss nicht nur die Zuständigkeit der einzelnen
Insolvenzverfahren, sondern auch über die Abwicklung
der Insolvenzverfahren im internationalen Verbund Klar-
heit herrschen. Wir werden versuchen, wie im Insolvenz-
recht bislang gute Übung, über die Fraktionen hinweg,
vernünftige Regelungen zu finden.
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bun-
desministerin der Justiz: Das Internationale Insolvenz-
recht war bisher in Deutschland ein Stiefkind des Gesetz-
gebers. Es ist in Art. 102 des Einführungsgesetzes zur
Insolvenzordnung sehr lückenhaft geregelt. Das ist ange-
sichts der vielfältigen grenzüberschreitenden Beziehun-
gen deutscher Unternehmen, aber auch der von Privatper-
sonen, zu wenig, wie uns nicht zuletzt die Fachkreise
immer wieder bestätigen.
Ich begrüße es deshalb sehr, dass die EG-Verordnung
über Insolvenzverfahren vom 29. Mai 2000 das Interna-
tionale Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten in den zentra-
len Bereichen vereinheitlicht. Diese Verordnung ist in al-
len Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht. Damit
wir sie in Deutschland ohne größere Schwierigkeiten an-
wenden können, sind gewisse Anpassungen im deutschen
Recht erforderlich, wie etwa die Festlegung des Gerichts,
das bei uns für Insolvenzverfahren mit grenzüberschrei-
tendem Bezug zuständig sein soll. Diese Anpassungen
nehmen wir in Art. 1 des Gesetzentwurfs vor, der Ihnen
heute in zweiter und dritter Lesung vorliegt.
Wir wollen außerdem unser Internationales Insolvenz-
recht über den Kreis der Mitgliedstaaten der EU hinaus
auf den Standard der Verordnung bringen. Denn das zu-
recht beklagte Defizit im deutschen Internationalen Insol-
venzrecht besteht ja auch gegenüber Drittstaaten, mit de-
nen wir ebenfalls enge Wirtschaftsbeziehungen haben,
wie etwa die USA. Der Gesetzentwurf sieht deshalb in
Art. 2 eine eingehende Regelung für unser eigenes – au-
tonomes – Internationales Insolvenzrecht vor, die sich
weitgehend an das Regelungsprogramm der Verordnung
anlehnt. Gewisse Einschränkungen sind hier jedoch vor-
gesehen, da bei einer weltweiten Anwendung möglicher-
weise auch Verfahren betroffen sind, die sich stärker von
unseren insolvenzrechtlichen Vorstellungen unterschei-
den, als es bei unseren Partnern in der EU der Fall ist.
Dies hat bei den Beratungen im Wirtschaftsausschuss
wohl einige Kollegen bewogen, den Grundsatz der Ge-
genseitigkeit in unserem autonomen Internationalen In-
solvenzrecht festschreiben zu wollen. Danach würden wir
das Insolvenzverfahren eines anderen Landes anerken-
nen, wenn es unser Verfahren anerkennt. Dieser Weg führt
uns in der Praxis nicht weiter und koppelt uns von der Ent-
wicklung in vergleichbaren Staaten ab. Ein Beispiel hier-
für wäre ein Land, das zwar bereit ist, deutsche Insol-
venzverfahren ohne weiteres anzuerkennen, in seinem
eigenen Konkursrecht aber Verfahren kennt, die eher ei-
ner Enteignung denn einem Insolvenzverfahren gleichen
und ausländischen Gläubigern die Verfahrensteilnahme
weitgehend verwehren. Die Anerkennung dieses auslän-
dischen Verfahrens könnte nicht über den Grundsatz der
Gegenseitigkeit abgelehnt werden.
Effektive Kontrollen, mit denen solche Verfahren, die
unseren Gerechtigkeitsvorstellungen grob zuwider lau-
fen, abgewehrt werden können, bietet die Ordre-Public-
Klausel, die sich in § 343 Abs. 1 Nr. 2 der Insolvenzord-
nung in der Fassung unseres Gesetzentwurfs findet. Die
Ordre-Public-Klausel ist das geeignete Mittel, um der
Diskriminierung inländischer Gläubiger vorzubeugen
und grob ungerechte Verfahren abzublocken. Wir erken-
nen ein ausländisches Verfahren nicht deshalb an, weil der
betreffende Staat auch deutsche Verfahren akzeptiert,
sondern weil wir der Überzeugung sind, dass ein univer-
sales Verfahren am Mittelpunkt der wirtschaftlichen In-
teressen des Schuldners am besten für die Insolvenzgläu-
biger ist. Auf dem Weg dorthin kommen wir mit diesem
Gesetz einen großen Schritt weiter.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Berichts: Technikfolgenab-
schätzung, hier: TA-Projekt: Tourismus in Groß-
schutzgebieten – Wechselwirkungen und Koope-
rationsmöglichkeiten zwischen Naturschutz und
regionalem Tourismus (Tagesordnungspunkt 12)
Dr. Christian Eberl (FDP): Bereits die Überschrift
„Wechselwirkungen und Kooperationsmöglichkeiten
zwischen Naturschutz und regionalem Tourismus“ weist
auf die große Bedeutung der Kooperation zwischen Na-
turschützern und Naturnutzern hin. Leider weist aus un-
serer Sicht die bisherige Politik dieser Regierung in eine
andere Richtung. Das in der letzten Legislaturperiode ver-
abschiedete neue Naturschutzgesetz dient gerade nicht
diesem Kooperationsprinzip und damit einem nachhalti-
gen Interessenausgleich, sondern untergräbt die Akzep-
tanz für Maßnahmen des Naturschutzes durch den Vor-
rang ordnungsrechtlicher Maßnahmen.
Das Resümee des vorliegenden Endberichtes können
wir als FDP-Fraktion in vollem Umfang unterstützen und
mittragen. Die Erhaltung und der Schutz der Natur einer-
seits und die Entwicklung des Tourismus, aufbauend auf
diesem natürlichen Kapital, andererseits zeigen auf, dass
unsere Naturlandschaften in der Vergangenheit und auch
in der Zukunft durch den Menschen geprägt und gestaltet
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 2003 1557
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wurden und werden. Letztlich zeigt der Bericht, dass es an
strategischen Konzepten fehlt und dass es gilt, diese De-
fizite anzugehen: Es fehlen regionale, ganzheitliche Ent-
wicklungskonzepte, die alle Belange berücksichtigen. Es
fehlt ein Marketingkonzept, um Tourismus im und nicht
trotz des Großschutzgebietes zu entwickeln. Es fehlt zum
Teil auch an der Information und Identifikation der örtli-
chen Bevölkerung mit „ihrem“ Großschutzgebiet.
Daher sollte der zuständige Umweltbundesminister
aus unserer Sicht vorrangig mehr nationale Großschutz-
gebiete und deren nachhaltige Entwicklung fördern, als
globale Mittel für internationale Fonds – siehe Einzel-
plan 16, Titel 687 11, Titelgruppe 01, Seite 24 – bereitzu-
stellen. Aus diesen Fonds werden zum Beispiel die Vögel
bei ihrem Überflug über der Sahelzone geschützt. Eine
konkrete Unterstützung der Entflechtung der Interessen
des Tourismus, der regionalen Bevölkerung und des na-
tionalen Naturschutzinteresses, zum Beispiel der national
bedeutsamen Kranichkolonien im Biosphärenreservat
Elbtalauen in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, findet
aber – noch – nicht statt.
Als FDP-Fraktion werden wir den Bericht zum Anlass
nehmen, eine weitere und deutlich verstärkte Förderung
insbesondere der Biosphärenreservate anzumahnen, die
aus unserer Sicht die besten Voraussetzungen für die Ko-
operation zwischen kulturell geprägten Naturlandschaf-
ten und sanftem Tourismus bieten. In diesem Sinne unter-
stützen wir das Resümee und teilen die Auffassung, dass
mehr Großschutzgebiete als Modellregionen entwickelt
werden müssen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 20031558
(C)(A)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin