Herr Bundesinnenminister, ich verstehe Ihre Aufre-
gung nicht. Aber ich sage ganz klar: Der Dank an Ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war ernst gemeint.
Erstens, zur Zusammenarbeit mit den USA. Die Zu-
sammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden beider
Länder bzw. den politisch Verantwortlichen in den USA
und Ihnen kritisieren wir überhaupt nicht. Ich habe ledig-
lich die Mängel ganz konkret angesprochen. Insofern ha-
ben Sie hier einen Nebenkriegsschauplatz eröffnet, über
den wir eigentlich keinen Streit haben.
Zweitens, zur Biometrie. Wir finden, dass das Ganze
ein bisschen langsam geht. Herr Bundesinnenminister,
wir wissen – ich vermute, Ihre Erregung rührt daher –,
dass Sie ursprünglich etwas anderes wollten, aber dass
insbesondere die Kolleginnen und Kollegen um den Kol-
legen Ströbele das verhindert haben, was Sie richtiger-
weise durchsetzen wollten.
Dass gerade in diesem entscheidenden Punkt die Mittel
– wir sind in der Haushaltsberatung – auf einen Bruchteil
dessen, was Sie ursprünglich in den Haushalt für 2003
einstellen wollten, zusammengekürzt worden sind, spricht
wirklich Bände.
Drittens, zum Staatsangehörigkeitsrecht. Herr Bundes-
innenminister, es kann doch nicht ernsthaft ein Streit da-
rüber bestehen, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht
in großem Maße die Möglichkeit bietet, Doppelstaats-
bürgerschaften zu erwerben.
– Aber natürlich ist das so. Die Zahlen sind doch eindeu-
tig. Sie sind von ungefähr 13 Prozent auf jetzt über 40 Pro-
zent angestiegen. Man muss sich nur einmal die Zahlen
anschauen.
Dabei ist es das erklärte Ziel des neuen Staatsan-
gehörigkeitsrechts – das kann man ja durchaus haben –,
dass der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erleich-
tert werden soll. Dass Sie dadurch natürlich auch denjeni-
gen, die dem terroristischen Umfeld angehören, eine sol-
che Möglichkeit eröffnen, ist klar.
Dort, wo die SPD in den Ländern Regierungsverant-
wortung trägt – beispielsweise in Berlin –, haben Sie eine
Otto Schily
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Dezember 2002
Thomas Strobl
Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden nicht
hinbekommen.
Sie haben es bis heute bundesweit nicht durchsetzen kön-
nen, dass bei jedem Staatseinbürgerungsverfahren eine
Regelanfrage bei den entsprechenden Diensten gemacht
wird. Das Problem ist, dass die entsprechenden Maßnah-
men aus reiner Ideologie nicht ergriffen werden.
Ich möchte Ihnen persönlich schon zugestehen, dass
Sie es gerne sähen, wenn diese Regelung bundesweit
praktiziert würde und wir bei Einbürgerungsverfahren
wenigstens die Regelanfrage bei den Verfassungsschutz-
behörden hätten. Leider ist es bei Rot-Grün so, dass Ihnen
hier wie auch in anderen Punkten die notwendige Unter-
stützung versagt bleibt.