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    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 647 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs ei- nes Ersten Gesetzes zur Korrektur des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 (Drucksache 15/45) . . . . . . . . . . . . . . . . . 647 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zurEinbeziehung beurlaubterBeamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung (Drucksache 15/97) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 647 B Tagesordnungspunkt 10: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terro- ristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Sat- zung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags so- wie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksache 15/37, 15/67) . . . . . . . . . 647 D b) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 15/70) . . . . . . . . . . . . . . . 648 A Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 648 A Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 649 C Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 651 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 652 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . 652 D Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 653 D Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministe- rin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 655 C Hans Raidel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 657 B Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 658 C Arnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 660 A Rainer Arnold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 661 B Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . . . . . 663 A Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . 664 A Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . 664 B Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 666 B Ergebnis der namentlichen Abstimmung . . . . 667 D Winfried Hermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 666 C Tagesordnungspunkt 11: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Plenarprotokoll 15/11 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 11. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. November 2002 I n h a l t : eingebrachten Entwurfs eines Ers- ten Gesetzes für moderne Dienst- leistungen am Arbeitsmarkt (Drucksache 15/25) . . . . . . . . . . . . 670 B – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes für moderne Dienst- leistungen am Arbeitsmarkt (Drucksache 15/26) . . . . . . . . . . . . 670 B – Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aktivierung kleiner Jobs (Kleine-Jobs-Gesetz) (Drucksache 15/23) . . . . . . . . . . . . 670 B – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs einesGesetzes zum optimalen För- dern und Fordern in Vermittlungs- agenturen (OFFENSIV-Gesetz) (Drucksachen 15/24, 15/77, 15/78, 15/79, 15/80, 15/81) . . . . . . . . . . . 670 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Dirk Niebel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Handeln für mehrArbeit (Drucksachen 15/32, 15/77) . . . . . . . . 670 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Fördern und Fordern in der Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe (Drucksache 15/46) . . . . . . . . . . . . . . . . . 671 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform derArbeitnehmerüberlassung (Drucksache 15/55) . . . . . . . . . . . . . . . . . 671 A Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671 B Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 673 D Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 675 C Dr. Reinhard Göhner CDU/CSU . . . . . . . . . . 677 D Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 678 C Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 679 A Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 680 B Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681 D Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 682 A Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . 682 B Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 684 A Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA 685 A Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 688 D Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 692 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 694 A Ergebnis der namentlichen Abstimmung . . . . 697 C Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz) (Drucksachen 15/28, 15/73, 15/75) . . . 694 C b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Zwölftes SGB V-Änderungsgesetz) (Drucksachen 15/27, 15/74, 15/76) . . . 694 D Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . . 695 A Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 699 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . 703 B Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 704 A Birgitt Bender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 704 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 705 D Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 707 A Annette Widmann-Mauz CDU/CSU . . . . . . . 709 A Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 711 A Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 712 B Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 713 D Maria Michalk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 715 C Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . 716 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002II Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 718 C Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . 719 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 720 D Ergebnis der namentlichen Abstimmung . . . . 721 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 725 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), Lothar Binding (Heidelberg), Marco Bülow, Reinhold Hemker, Petra Heß, Walter Hoffmann (Darm- stadt), Astrid Klug, Horst Kubatschka, Christine Lehder, Götz-Peter Lohmann (Neubranden- burg), Dr. Christine Lucyga, Dr. Wilhelm Priesmeier, Florian Pronold, René Röspel, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ottmar Schreiner, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Christoph Strässer und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Antrag der Bundes- regierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffne- ter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USAauf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tages- ordnungspunkt 10) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 725 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Christa Nickels, Thilo Hoppe, Josef Philip Winkler, Rainder Steenblock und Jerzy Montag (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Un- terstützung der gemeinsamen Reaktion auf ter- roristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Verein- ten Nationen und des Art. 5 des Nord- atlantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) 726 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsat- zes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Verein- ten Nationen und des Art. 5 des Nordatlan- tikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Ver- einten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) 726 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsat- zes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Verein- ten Nationen und des Art. 5 des Nordatlan- tikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Ver- einten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) . . . 727 B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Sat- zung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheits- rates der Vereinten Nationen (Tagesordnungs- punkt 10) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 728 A Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), Götz- Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Florian Pronold, René Röspel, Thomas Sauer, Anton Schaaf, Ottmar Schreiner, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Zweiten Ge- setzes für moderne Dienstleistungen am Arbeits- markt (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . . . . . . 728 A Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Willi Brase, Peter Dreßen, Klaus Kirschner, Hans Büttner (Ingolstadt), Horst Kubatschka, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Anette Kramme, Jella Teuchner und Verena Wohlleben (alle SPD) zur namentlichen Ab- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 III stimmung über den Entwurf eines Zweiten Ge- setzes für moderne Dienstleistungen am Ar- beitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . 728 B Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Fritz Schösser (SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Zweiten Ge- setzes für moderne Dienstleistungen am Ar- beitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a) . . . . . . 728 D Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a) 729 A Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Horst Kubatschka, Dr. Heinz Köhler, Willi Brase, Fritz Schösser, Renate Gradistanac, Engelbert Wistuba, Hans Büttner (Ingolstadt), Ingrid Arndt-Brauer, Axel Schäfer (Bochum), Rolf Kramer, Ursula Mogg, Dr. Hermann Scheer, Dirk Manzewski, Ulrike Mehl, Wolfgang Spanier, Frank Hofmann (Volkach), Hans-Werner Bertl, Erika Simm, Klaus Barthel (Starnberg), Florian Pronold, Bernd Scheelen, René Röspel, Verena Wohlleben und Karin Evers-Meyer (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Sicherung der Bei- tragssätze in der gesetzlichen Kranken- versicherung und in der gesetzlichen Renten- versicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 12 a) . . . . . . . . . . . . . . . 729 C Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hubertus Heil, Sabine Bätzing, Dr. Hans-Peter Bartels, Sören Bartol, Klaus Uwe Benneter, Dr. Axel Berg, Ute Berg, Petra Bierwirth, Marco Bülow, Martin Dörmann, Sebastian Edathy, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Gabriele Frechen, Kerstin Griese, Michael Hartmann (Wackernheim), Nina Hauer, Monika Heubaum, Petra Heß, Eike Hovermann, Klaas Hübner, Johannes Kahrs, Ulrich Kelber, Astrid Klug, Christian Lange (Backnang), Dirk Manzewski, Lothar Mark, Caren Marks, Christan Müller (Zittau), Gesine Multhaupt, Dr. Carola Reimann, Silvia Schmidt (Eisleben), Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Swen Schulz (Spandau), Dr. Martin Schwanholz, Rolf Stöckel, Simone Violka, Andreas Weigel, Andrea Wicklein und Dr. Rainer Wend (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Kranken- versicherung und in der gesetzlichen Renten- versicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 12 a) . . . . . . . . . . . . . . . 730 A Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Alexander Bonde, Anna Lührmann, Grietje Bettin, Josef Philip Winkler, Kerstin Andreae, Christine Scheel, Michaele Hustedt, Albert Schmidt (Hitzhofen), Anja Hajduk, Rainder Steenblock, Werner Schulz (Berlin), Petra Selg, Hubert Ulrich, Dr. Antje Vogel-Sperl, Franziska Eichstädt-Bohlig, Peter Hettlich, Ulrike Höfken und Marianne Tritz (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Sicherung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz- sicherungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 12 a) 730 C Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ulrich Kasparick (Ingolstadt) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitrags- sätze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz) (Tagesordnungs- punkt 12 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 731 C Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Petra Bierwirth, Petra Heß, Eckhart Lewering, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Dirk Manzewski, Markus Meckel, Dr. Marlies Volkmer, Jürgen Wieczorek (Böhlen) (alle SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungs- gesetz) (Tagesordnungspunkt 12 a) . . . . . . . . . 731 D Anlage 16 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 732 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002IV (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 647 11. Sitzung Berlin, Freitag, den 15. November 2002 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 9. Sitzung, Seite 526 (A), Anlage 4: Die Frage 20 wird durch die Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk beantwortet. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 725 (C) (D) (A) (B) Breuer, Paul CDU/CSU 15.11.2002 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 15.11.2002 Herta Daub, Helga FDP 15.11.2002* Dr. Eberl, Christian FDP 15.11.2002 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 15.11.2002 Gönner, Tanja CDU/CSU 15.11.2002 Gradistanac, Renate SPD 15.11.2002 Hoffmann (Chemnitz), SPD 15.11.2002 Jelena Dr. Lamers CDU/CSU 15.11.2002* (Heidelberg), Karl A. Lietz, Ursula CDU/CSU 15.11.2002 Möllemann, Jürgen W. FDP 15.11.2002 Nitzsche, Henry CDU/CSU 15.11.2002 Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 15.11.2002* Wohlleben, Verena SPD 15.11.2002* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), LotharBinding (Heidelberg), Marco Bülow, Reinhold Hemker, Petra Heß, Walter Hoffmann (Darmstadt), Astrid Klug, Horst Kubatschka, Christine Lehder, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Dr. Wilhelm Priesmeier, Florian Pronold, René Röspel, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ottmar Schreiner, Dr. Sigrid Skar- pelis-Sperk, Christoph Strässer und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nor- datlantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenografischen Bericht Wir stimmen dem oben genannten Antrag der Bundes- regierung zu. Wir tun dies vor dem Hintergrund einer ursprünglich ablehnenden bzw. skeptischen Haltung zum Mandat „Enduring Freedom“. Wir tun dies im Bewusstsein, dass die bisherige Bilanz von „Enduring Freedom“ nach einem Jahr höchst zwie- spältig ausfällt. Soweit es heute erkennbar ist, wurde einerseits das Taliban-Regime in Afghanistan als Stütze des Terrorismus beseitigt und Gewalt, Not und Unter- drückung in diesem Land teilweise reduziert. Anderer- seits bestehen, vor allem außerhalb der Hauptstadtregion, weiterhin kriminelle, gewalttätige und terroristische Strukturen fort und/oder formieren sich neu. Für uns ist nicht erkennbar, wie die noch offenen Pro- bleme in Afghanistan durch „Enduring Freedom“ zu lösen sind. Wir bleiben dabei, dass viele der vor allem von den USA eingesetzten Mittel unverhältnismäßig waren. Flächenbombardements und zivile Opfer sind auch rück- blickend nicht zu rechtfertigen. Wegen dieser grundsätzlichen Bedenken sind wir der Ansicht, dass die von der US-Regierung offenbar ge- plante militärische Intervention gegen den Irak politisch, völkerrechtlich und im Hinblick auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland als unvertretbar angesehen werden muss und von uns daher abgelehnt wird. Wir be- grüßen in diesem Zusammenhang die eindeutige Festle- gung der Bundesregierung, sich an einer militärischen Aktion der USA gegen den Irak weder mittelbar noch un- mittelbar zu beteiligen, und halten fest, dass gerade we- gen der Formulierung des ursprünglichen Mandats („Deutsche Kräfte werden sich an etwaigen Einsätzen ge- gen den internationalen Terrorismus in anderen Staaten als Afghanistan nur mit Zustimmung der jeweiligen Regierung beteiligen“) ein derartiger Bundeswehreinsatz durch die hier in Rede stehende Entscheidung nicht legitimiert wird. Wenn wir heute der Verlängerung des unveränderten Mandats zustimmen, dann geschieht dies in Anerkennung der positiven Entwicklung in Afghanistan auf der einen Seite und des verantwortungsvollen Umgangs der Bun- desregierung mit dem Mandat „Enduring Freedom“ an- dererseits. Wir sind der Auffassung, dass ein Abziehen ausländischer Streitkräfte bzw. Ordnungskräfte in Afgha- nistan zu einer Destabilisierung der dortigen Lage führen würde und derzeit nicht verantwortet werden kann. Einige der heute zu würdigenden Erfolge sind offen- sichtlich nicht „Enduring Freedom“ zuzuschreiben, son- dern den von uns stets geforderten und unterstützten zivi- len Komponenten der Antiterrormaßnahmen und dem ISAF-Mandat der internationalen Staatengemeinschaft. Wir regen an, möglichst bald jeglichen Einsatz der Bun- deswehr im Rahmen von „Enduring Freedom“ in die Strukturen und Zielsetzungen des ISAF-Mandats zu über- führen. Wir stimmen zu auf der Basis der uns vorliegenden Information, dass die Bombardements in Afghanistan inzwischen beendet worden sind und insoweit auch die Sorge nicht mehr begründet ist, es werde dadurch unter der Zivilbevölkerung zu einer nicht überschaubaren An- zahl von weiteren Opfern kommen. Wir verbinden dies mit der ausdrücklichen Aufforderung an die Bundesregie- rung, auf die Verbündeten dahin gehend einzuwirken, dass dergleichen auch im Rahmen weiterer Auseinander- setzungen insbesondere bei etwaigen militärischen Eska- lationen in Afghanistan unterbleibt und eine weitere deut- sche Beteiligung an diesem Mandat erforderlichenfalls auch hiervon abhängig zu machen ist. Wir begrüßen die bisherige Aufbauleistung, vor allem die Sicherung entstehender demokratischer Strukturen und die im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit geleistete Hilfe und sehen hierin wie in der konsequenten Fortführung des politischen Prozesses die eigentliche Per- spektive in der Befriedung dieses geschundenen Landes und der gesamten Region. Wir bekräftigen aber unsere Überzeugung, dass politische Probleme nicht durch mili- tärische Mittel gelöst werden können, sondern dass ein erfolgreicher Friedensprozess in Afghanistan und anderen Krisenregionen einer demokratischen, sozialen Grund- lage und der Achtung von Menschenrechten bedarf. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Christa Nickels, Thilo Hoppe, Josef Philip Winkler, Rainder Steenblock und Jerzy Montag (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nord- atlantikvertrages sowie derResolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) Die intensive Beschäftigung mit den uns bisher be- kannten Formen des deutschen und internationalen Terro- rismus zeigt, dass sich Terrorismus mit militärischen Mit- teln nicht wirklich besiegen lässt. In zahlreichen Debatten haben wir deshalb unsere Überzeugung zum Ausdruck ge- bracht, dass durchdachte politische Lösungskonzepte not- wendig sind, um die historisch-politischen und sozialen Ursachen des Terrorismus langfristig zu bekämpfen, und dass jede kurzfristige Militäraktion hier zu kurz greift. Wir haben in der heutigen Abstimmung mit Ja ge- stimmt, weil wir anerkennen, dass sich die Bundesregie- rung von einem umfassenden Sicherheitsbegriff leiten lässt und besonders gegenüber Afghanistan eine Politik verfolgt, die in erster Linie dem Aufbau der Zivilgesell- schaft und von Rechtssicherheit dient. Der Konkretisierung eines deutschen Beitrags zu „Enduring Freedom“ entspricht die eindeutige Festlegung der Bundesregierung, sich an einem militärischen Angriff gegen den Irak unter keinen Umständen zu beteiligen. Es war maßgeblich für unsere Entscheidung, dass diese Er- klärung der Bundesregierung öffentlich vorliegt. Uns erfüllt jedoch mit Sorge, dass innerhalb der inter- nationalen Allianz gegen den Terror Menschenrechtsver- letzungen toleriert werden. Zur Bilanz des bisherigen Anti- terrorkampfes gehört auch, dass die Opfer beim Namen genannt und Fehlentwicklungen klar aufgezeigt werden. Der Kampf gegen den Terrorismus wird konterkariert, wenn er mit illegalen Mitteln wie etwa der extralegalen Tötung verdächtiger Personen außerhalb von Kampf- handlungen geführt wird, wie kürzlich im Jemen gesche- hen. Menschenrechtsrabatt im Antiterrorkampf darf es daher nicht geben. Wir gehen davon aus, dass die Bun- desregierung nicht nur dafür sorgt, dass sich die deutschen Einsatzkräfte strikt an das Grundgesetz und das Völker- recht halten, sondern darüber hinaus von allen Partnern in der Antiterrorkoalition die Einhaltung der Menschen- rechte einfordert. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Jutta Dümpe-Krüger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reak- tion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordat- lantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) Trotz starker Bedenken werde ich der Verlängerung des Bundeswehrmandats im Rahmen von „Enduring Free- dom“ zustimmen. Ich stehe nach wie vor zu der Überzeugung, dass Ter- rorismus mit militärischen Mitteln nicht verhindert wer- den kann. Es gibt aus meiner Sicht auch heute keine Rechtfertigung für den Tod unbeteiligter Zivilisten im so genannten Krieg gegen Terror. Obwohl sich Befürchtungen von vor einem Jahr nicht be- wahrheitet haben, dass eine gesamte Region destabilisiert werden und der Konflikt sich länderübergreifend ausweiten könnte, gibt es Indizien, dass der extremistische Islamismus weiter Zulauf findet. Dennoch gibt es Argumente, das Man- dat befristet zu verlängern. Der Abzug der Truppen zum jet- zigen Zeitpunkt würde den „Warlords“ in die Hände spielen und könnte zur Destabilisierung Afghanistans führen. Des- halb gab es für mich wesentliche Anforderungen, von denen ich meine persönliche Zustimmung zur Verlängerung des Enduring-Freedom-Einsatzes um ein Jahr abhängig ge- macht habe. Sie sind im Wesentlichen im neuen Antrag der Bundesregierung festgehalten, die der Deutsche Bundestag heute beschließen soll. Erstens. Die deutsche Bundesregierung hat mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es keine Beteili- gung Deutschlands an einem möglichen Krieg im Irak ge- ben wird und dies auch nicht Bestandteil des Mandats ist. Für diese Haltung muss ihr der Rücken gestärkt werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002726 (C) (D) (A) (B) Zweitens. Es gibt keine Mandatserweiterung über die jetzigen Einsatzdefinitionen hinaus, sondern ein „unver- ändertes Mandat“, zeitlich begrenzt auf 12 Monate. Sollte ein über diesen Zeitraum hinaus gehendes deutsches mi- litärisches Engagement beabsichtigt werden, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag mit der wei- teren Beteiligung deutscher Kräfte vor Ablauf der Frist von 12 Monaten konstitutiv befassen. Drittens. Es gibt die Zusage einer kontinuierlichen Be- richterstattung durch die Bundesregierung und die Zusi- cherung, über alle den Einsatz betreffenden Fragen so- wohl den Deutschen Bundestag als auch die beteiligten Ausschüsse kontinuierlich zu unterrichten. Außerdem wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ei- nen bilanzierenden Gesamtbericht über den Einsatz der bewaffneten deutschen Streitkräfte vorlegen. Viertens. Es gibt die öffentliche Zusicherung, dass die „Fuchs“-Spürpanzer in Kuwait im Falle eines Irakkrieges nicht zum Einsatz kommen. Ich hielte die Überlegung für sinnvoll, den Einsatz in Afghanistan unter das UN-Mandat für die Schutzgruppe ISAF zu überführen. Darüber hinaus sollten unter den gegebenen Umstän- den die zivilgesellschaftlichen Strukturen gestärkt und humanitäre Hilfe ausgebaut werden. Wichtige Nothilfe- Programme müssen durch Aufbauprogramme ergänzt werden. Der Deutsche Bundestag ist in der Pflicht, sich mit Perspektiven zu beschäftigen, die ein Ende der Aktion aufzeigen. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nord- atlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 10) Die Teilnahme der Bundeswehr an dem Krieg gegen den Terrorismus im Rahmen von „Enduring Freedom“ lehne ich nach wie vor ab. Es ist zwar richtig, dass sich die politische Situation in Afghanistan durch den Kriegsein- satz im Rahmen von „Enduring Freedom“ grundlegend geändert hat. Das Taliban-Regime ist beseitigt, al-Qaida- Ausbildungslager sind zerstört. Frauen gehen ohne Schleier, Mädchen besuchen die Schulen, überhaupt le- ben die Menschen in der Hauptstadt und in einigen ande- ren Landesteilen freier. Aber zur Befreiung der Frauen, für ein freieres Leben der Menschen wurde der Krieg nicht geführt. Die Beseitigung eines diktatorischen, die Menschenrechte missachtenden Regimes rechtfertigt kei- nen Angriffskrieg. Wie sollten wir auch sonst gegen einen Krieg gegen den Irak zur Beseitigung Saddam Husseins und seines Regimes argumentieren? Offizielles Kriegsziel war der internationale Kampf gegen den islamistischen Terrorismus, die Verfolgung der Hintermänner der Anschläge in den USA vom 11. Sep- tember 2001. Diese sollten aufgespürt, gefangen genom- men und zur Verantwortung gezogen werden: „bring to justice“, wie es in der UN-Resolution heißt. Der Krieg wurde vom US-Militär von Anfang an nicht und wird bis heute nicht als eine Art Polizeiaktion geführt, um die für die Anschläge Verantwortlichen zur Rechen- schaft zu ziehen, wie Bundestagsbeschluss und UN-Re- solution dies vorsehen. Der Krieg ist schmutzig und grau- sam. Er wurde in Teilen als Vernichtungsfeldzug geführt. Flächenbombardements, Streubomben, Einkesseln und gnadenloses Vernichten von vermeintlich oder tatsächlich feindlichen Einheiten hatten den Tod von Tausenden von Menschen zur Folge. Über 6 000 unbeteiligte Zivilisten wurden getötet und zu Krüppeln. Gefangene wurden nicht gemacht, weder bei der „ver- sehentlich“ angegriffenen Hochzeitsgesellschaft noch beim Zusammenbomben des Konvois von Besuchern der Feierlichkeiten in Kabul noch beim Auslöschen von Men- schengruppen in den Bergen. Gefangene sollen auch gar nicht gemacht werden. Fallen doch mal Gefangene in die Hände der US-Armee, wie die in Kuba inhaftierten, dann findet kein rechtsstaatlicher Prozess statt. Exlegale Exeku- tionen, wie zuletzt im Jemen, gehören zur Kriegführung. Die Bundeswehr hat die US-Kriegführung von Anfang an unterstützt. Unabhängig davon, wie die Unterstützung im Einzelnen konkret aussieht, wie wichtig sie ist, ob sie etwa nur im Beobachten und Aufspüren besteht, die Bundeswehr ist Teil dieser Kriegführung und mitverantwortlich. Zur wirksamen Bekämpfung des islamistischen Ter- rors ist dieser Krieg ungeeignet. Das angegebene Kriegs- ziel wurde nur zum geringen Teil erreicht. Bin Laden, sein Stellvertreter und der Talibanführer Omar wurden im Krieg in Afghanistan nicht gefangen. Sie befinden sich weiter in Freiheit und wirken fort. Die wichtigsten Ver- dächtigen und die terroristischen Strukturen wurden aus Afghanistan in die Nachbarländer verdrängt. Dieser Krieg und insbesondere die gnadenlose Krieg- führung droht auch zu einem Rekrutierungsprogramm für Terroristen weltweit zu werden, im arabischen Raum von Kuwait bis Marokko, aber darüber hinaus auch in Ländern wie Indonesien und Pakistan. Die Bekämpfung dieses Terrorismus muss rechtsstaatlich mit polizeilichen Mitteln geschehen, und zwar dort, wo er sich überwie- gend organisiert und wo Attentäter ihre Ausbildung er- halten. Der Kampf mit polizeilichen Mitteln in Deutschland, Europa und in den USAwar ungleich erfolgreicher bei der Zerschlagung terroristischer Strukturen und der Festnahme von Verdächtigen als der Krieg „Enduring Freedom“. Es gibt eine Alternative auch zu diesem Krieg: In Eu- ropa und den USA und in anderen Ländern, wo Terroris- ten rekrutiert und ausgebildet werden, wie Saudi-Arabien, Marokko, Pakistan, Indonesien, den Kampf gegen den islamistischen Terrorismus politisch und mit polizeilichen Mitteln fortzusetzen und zu intensivieren. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 727 (C) (D) (A) (B) Anlage 6 Erkrärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregie- rung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tages- ordnungspunkt 10) Ich habe der Verlängerung des Einsatzes der Bundes- wehr in Afghanistan nicht zugestimmt. Die Bundeswehr ist für solche Einsätze nicht ausgebildet und nicht aus- gerüstet. Es ist auch nicht erkennbar, wie die Probleme Afghanistans durch den miltärischen Einsatz gelöst wer- den. Besonders über den Beitrag der Vereinigten Staaten von Amerika gibt es immer noch viel Unklarheiten. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), Götz-Peter Lohmann (Neubranden- burg), Dr. Christine Lucyga, Florian Pronold, René Röspel, Thomas Sauer, Anton Schaaf, Ottmar Schreiner, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Zweiten Gesetzes fürmoderne Dienst- leistungen am Arbeitsmarkt (Tagesordnungs- punkt 11 a) Wir unterstützen alle Maßnahmen mit dem Ziel, die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Insbesondere begrüßen wir, dass mit neuen und verbesserten Instru- menten die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsämter spürbar verbessert werden sollen. Gleichzeitig lehnen wir die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen ab, die im Bereich der Arbeitslosenhilfe- einkommen zu teilweise erheblichen Verschlechterun- gen führen. Besonders unverständlich ist, dass die ver- stärkte Anrechnung von Partnereinkommen vor allem die einkommensschwächeren Haushalte trifft. Die Maßnah- men führen sowohl verteilungs- wie konjunkturpolitisch zu unerwünschten Ergebnissen. Es steht zu befürchten, dass die durch Arbeitslosigkeit bedingte Armut größer wird. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Willi Brase, Peter Dreßen, Klaus Kirschner, Hans Büttner (Ingolstadt), Horst Kubatschka, Horst Schmidbauer (Nürn- berg), Anette Kramme, Jella Teuchner und Verena Wohlleben (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Ar- beitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a) Wir unterstützen die zentralen Ziele des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Ein wirksa- mer Beitrag zur Eingliederung von Arbeitslosen und ein effektiver Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Mittel sind unverzichtbar. Wir ziehen jedoch erheblich in Zweifel, ob eine Aus- höhlung des Kündigungsschutzes durch Zulassung befris- teter Beschäftigung ab dem 52. Lebensjahr – real sogar ab dem 50. Lebensjahr – eine messbare Beschäftigungswir- kung hat. Diese Regelung bringt ältere Arbeitsnehmer künftig in die latente Gefahr, dauerhaft ohne Kündigungs- schutz arbeiten zu müssen. Die Arbeitgeber und Arbeitge- berinnen werden dadurch faktisch ab dem 50. Lebensjahr der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen keiner- lei Veranlassung haben, zeitlich begrenzte Arbeitsverhält- nisse in unbefristete Verträge umzuwandeln. Darüber hinaus steht die Regelung nicht in Einklang mit den EU- Richtlinien 1000/70/EG und 2000/78/EG. Diese Richtli- nien fordern nationale Regelungen gegen den Missbrauch bei aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen und zur Vermeidung einer mittelbaren und unmittelbaren Altersdiskriminierung bei der Beschäftigung von Arbeit- nehmern. Entscheidend sind auch die Leistungskürzungen bei der Arbeitslosenhilfe. Einsparungen bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe müssen durch den Abbau der Ar- beitslosigkeit erreicht werden und nicht durch pauschale Leistungskürzungen. Die Änderung bei der Arbeitslosen- hilfe führt außerdem zu Beitragsausfällen in der Kran- kenversicherung und verstärkt die Finanzierungspro- bleme in diesem Sicherungssystem. Parallel zur Umsetzung der Hartz-Vorschläge erwarten wir Initiativen, mit denen beschäftigungspolitisch über- greifende Maßnahmen im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, sowie der Struktur- und Bildungspolitik auf den Weg gebracht werden. Hierzu gehört auch eine ex- pansive Investitionspolitik. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Fritz Schösser (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Tagesordnungspunkt 11 a) Ich unterstütze die zentralen Ziele des Gesetzes für mo- derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Ein wirksamer Beitrag zur Eingliederung von Arbeitslosen und ein ef- fektiver Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Mittel sind unverzichtbar. Ich ziehe jedoch erheblich in Zweifel, ob eine Aushöh- lung des Kündigungsschutzes durch Zulassung befristeter Beschäftigung ab dem 52. Lebensjahr – real sogar ab dem 50. Lebensjahr – eine messbare Beschäftigungswirkung hat. Diese Regelung bringt ältere Arbeitnehmer künftig in die latente Gefahr, dauerhaft ohne Kündigungsschutz Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002728 (C) (D) (A) (B) arbeiten zu müssen. Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen werden dadurch faktisch ab dem 50. Lebensjahr der Arbeit- nehmer und Arbeitnehmerinnen keinerlei Veranlassung haben, zeitlich begrenzte Arbeitsverhältnisse in unbefris- tete Verträge umzuwandeln. Darüber hinaus steht die Re- gelung nicht in Einklang mit den EU-Richtlinien 1000/70/EG und 2000/78/EG. Diese Richtlinien fordern nationale Regelungen gegen den Missbrauch bei aufei- nanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen und zur Ver- meidung einer mittelbaren und unmittelbaren Altersdiskri- minierung bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Einschneidend sind auch die Leistungskürzungen bei der Arbeitslosenhilfe. Einsparungen bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe müssen durch den Abbau der Ar- beitslosigkeit erreicht werden und nicht durch pauschale Leistungskürzungen. Die Änderung bei der Arbeitslosen- hilfe führt außerdem zu Beitragsausfällen in der Kran- kenversicherung und verstärkt die Finanzierungsprobleme in diesem Sicherungssystem. Parallel zur Umsetzung der Hartz-Vorschläge erwarte ich Initiativen, mit denen be- schäftigungspolitisch übergreifende Maßnahmen im Rah- men der Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie der Struk- tur- und Bildungspolitik auf den Weg gebracht werden. Hierzu gehört auch eine expansive Investitionspolitik. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Tagesord- nungspunkt 11 a) Ich werde dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleis- tungen am Arbeitsmarkt zustimmen, obwohl ich nach wie vor gegen die Einfügung des § 35 a in das Einkommen- steuergesetz verfassungsrechtliche Einwendungen habe und darin auch keinen Beitrag zur Erhöhung der Zahl so- zialversicherungsrechtlicher Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sehe. Da ich gegen die übrigen Be- stimmungen des Gesetzes keine grundsätzlichen Ein- wände habe, will ich mit meiner Zustimmung einer ra- schen Einführung des Gesetzes nicht im Wege stehen, kündige aber bereits jetzt an, dass ich die Bestimmung des neuen § 35 a Einkommensteuergesetz durch alle Gerichts- instanzen überprüfen lassen werde. Durch die Regelung wird nämlich zum einen der Grundsatz des Einkommen- steuerrechts verletzt, nach dem Kosten der privaten Le- bensführung nicht steuerlich absetzbar sind. Zum anderen führt der neue Paragraph zu einer ungleichen Behandlung haushaltsnaher Dienstleistungen zwischen Beschäftigten, die mit geringen Beiträgen zur Sozialversicherung im Haushalt selbst angestellt sind, und denen, die haushalts- nahe Dienstleistungen unter voller Sozialversicherungs- pflicht in eigenständigen Betrieben ausführen, wie zum Beispiel Beschäftigte in Wäschereien, Haushaltsservice- Agenturen, Gärtnereien und Landschaftspflegern bis hin zu Köchen in Gaststätten oder Kantinen. Es verletzt den Gleichheitsgrundsatz, wenn zum Beispiel das Waschen und Bügeln von Hemden steuerlich absetzbar ist, wenn es von im Haushalt Beschäftigten vorgenommen wird, je- doch dann nicht, wenn dies in einem Reinigungsbetrieb ausgeführt wird. Ebenso verletzt es den Gleichheits- grundsatz, wenn Gartenarbeiten absetzbar werden, die zum Beispiel von einem im Haushalt angestellten Gärtner vorgenommen werden, nicht jedoch, wenn die gleichen Arbeiten von dem Angestellten eines Gärtnereibetriebes ausgeführt werden etc. Darüber hinaus zeigen diese Bei- spiele, dass diese steuerliche Bevorzugung haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in anderen gewerblichen Organisationsformen gefährden kann. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Horst Kubatschka, Dr. Heinz Köhler, Willi Brase, Fritz Schösser, Renate Gradistanac, Engelbert Wistuba, Hans Büttner (Ingolstadt), Ingrid Arndt-Brauer, Axel Schäfer (Bochum), Rolf Kramer, Ursula Mogg, Dr. Hermann Scheer, Dirk Manzewski, Ulrike Mehl, Wolfgang Spanier, Frank Hofmann (Volkach), Hans-Werner Bertl, Erika Simm, Klaus Barthel (Starnberg), Florian Pronold, Bernd Scheelen, René Röspel, Verena Wohlleben und Karin Evers-Meyer (alle SPD) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz- sicherungsgesetz – BSSichG) (Tagesordnungs- punkt 11 a) Um weitere Steigerungen der Lohnnebenkosten zu ver- meiden und die Stabilität der Krankenkassenbeiträge nicht zu belasten, werden wir dem Beitragssatzsicherungsgesetz zustimmen, obwohl wir mit der überproportionalen Be- lastung des Zahntechnikerhandwerks nicht einverstanden sind. Bereits während der Zeit der Kohl-Regierung kam es in diesem Handwerksbereich zu erheblichen wirtschaft- lichen Belastungen durch eine zweimalige gesetzliche Preisabsenkung sowie durch einen Nachfrageeinbruch nach Einführung von Festzuschüssen für Zahnersatz. Die wirtschaftliche Situation dieser Handwerksbetriebe wird zusätzlich belastet durch einen grauen Markt, der zum Teil über Zahnarztpraxen Billigimporte aus dem Ausland in das deutsche System einschleust. Bisher ist das Zahn- technikerhandwerk trotz allem ein wichtiger Arbeitgeber und Ausbildungsträger. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser Bereich des Hand- werks gleichzeitig durch eine Mehrwertsteuererhöhung und außerdem durch eine gesetzliche Absenkung seiner Preise um 5 Prozent belastet werden soll. Damit würde unserer Meinung nach in Kauf genommen, dass hier zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze in Handwerksbetrieben zer- stört oder zumindest gefährdet werden und dass es zu er- heblichen Abwanderungsprozessen und zu einer weiteren Stärkung von Grauimporten bei Zahnersatz kommt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 729 (C) (D) (A) (B) Es ist uns klar, dass das Beitragssatzsicherungsgesetz unter starkem Termindruck steht und dass eine Stabili- sierung der Krankenkassenbeiträge durch dieses Gesetz zwingend erforderlich ist. Wir bedauern, dass es nicht mehr gelungen ist, eine Alternative für die jetzt festge- schriebene Lösung zu finden, und fordern die Bundes- regierung und die Krankenkassen auf, der besonderen Verantwortung für die Arbeitsplätze im Bereich des Zahn- technikerhandwerks in angemessener Weise gerecht zu werden. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hubertus Heil, Sabine Bätzing, Dr. Hans-Peter Bartels, Sören Bartol, Klaus Uwe Benneter, Dr. Axel Berg, Ute Berg, Petra Bierwirth, Marco Bülow, Martin Dörmann, Sebastian Edathy, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Gabriele Frechen, Kerstin Griese, Michael Hartmann (Wackernheim), Nina Hauer, Monika Heubaum, Petra Heß, Eike Hovermann, Klaas Hübner, Johannes Kahrs, Ulrich Kelber, Astrid Klug, Christian Lange (Backnang), Dirk Manzewski, Lothar Mark, Caren Marks, Christian Müller (Zittau), Gesine Multhaupt, Dr. Carola Reimann, Silvia Schmidt (Eisleben), Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Swen Schulz (Spandau), Dr. Martin Schwanholz, Rolf Stöckel, Simone Violka, Andreas Weigel, Andrea Wicklein und Dr. RainerWend (alle SPD) zurAb- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsge- setz – BSSichG) (Tagesordnungspunkt 12 a) Wir tun dies vor dem Hintergrund einer konjunkturel- len Entwicklung, die, anders als von allen Sachverständi- gen prognostiziert, zu massiven Ausfällen von Einnah- men bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung geführt hat. Wir tun dies in dem Bewusstsein, dass jede Erhöhung von Lohn- nebenkosten eine Belastung des Faktors Arbeit darstellt und damit die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplät- zen erschwert. Wir tun dies auch im Bewusstsein, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – vor allem die jüngeren – durch diesen Schritt die Gerechtigkeit zwi- schen den Generationen berührt sehen. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, um damit ei- nen Beitrag zur kurzfristigen Deckung der Einnahmeaus- fälle zu leisten. Dieser Schritt entlässt uns aber nicht aus der Verantwortung, weitere strukturelle Reformen in die- sen sozialen Sicherungssystemen durchzusetzen. In der Rentenversicherung und in der gesetzlichen Krankenversicherung muss der demographischen Ent- wicklung Rechnung getragen werden. Die Verteilung der Lasten soll dem Gebot der Generationengerechtigkeit ent- sprechen. Zudem ist zur Finanzierung dieser Sicherungs- systeme die Einbeziehung weiterer Gruppen der Gesell- schaft notwendig. Im System der Altersvorsorge ist in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Säule ein richtiger Weg eingeschlagen worden, der kon- sequent fortgesetzt werden muss. Dabei ist zu prüfen, ob in Zukunft eine betriebliche bzw. private Vorsorge obliga- torisch vorzusehen ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt es, durch eine tief greifende Reform die Qualität unseres Gesund- heitswesens zu verbessern, Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern zu ermöglichen, Wirtschaftlichkeits- reserven zu erschließen und das System entsprechend der demographischen Entwicklung der Gesellschaft anzupas- sen. Um diese Aufgaben zu bewältigen, wird die Bundes- regierung eine Kommission unter Leitung von Prof. Dr. Bert Rürup einsetzen. An den Beratungen dieser Reform- kommission müssen in jedem Fall auch Vertreter der jün- geren Generation beteiligt werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass nur die Koali- tion aus der SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen in der Lage ist, die notwendigen nachhaltigen Reformen der so- zialen Sicherungssysteme zu verwirklichen – wirtschaft- lich vernüftig, sozial gerecht und im Interesse des Zu- sammenhalts unserer Gesellschaft. Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Alexander Bonde, Anna Lührmann, Grietje Bettin, Josef Philip Winkler, Kerstin Andreae, Christine Scheel, Michaele Hustedt, Albert Schmidt (Hitzhofen), Anja Hajduk, Rainder Steenblock, Werner Schulz (Berlin), Petra Selg, Hubert Ulrich, Dr. Antje Vogel-Sperl, Franziska Eichstädt-Bohlig, Peter Hettlich, Ulrike Höfken und Marianne Tritz (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur nament- lichen Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz- sicherungsgesetz – BSSichG) (Tagesordnungs- punkt 12 a) Wir stimmen dem Gesetzentwurf zur Sicherung der Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen Krankenver- sicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit Bedenken zu. Die Anhebung der Rentenversiche- rungsbeiträge halten wir für ein falsches Signal. Die rot-grüne Bundesregierung hat von den Wählern den Auftrag für vier weitere Jahre Reformpolitik erhalten. Wir sehen zu einer solchen Reformpolitik und zur rot-grü- nen Koalition keine Alternative. Kernanliegen einer ver- antwortungsvollen und angemessenen rot-grünen Politik muss eine strukturelle Reform der Sozialversicherungs- systeme sein. Die Stabilität der Rentenversicherung ist so- wohl durch die Veränderungen der Arbeitswelt als auch durch die demographische Entwicklung bereits seit lan- gem gefährdet. Obwohl die Mängel hinlänglich bekannt sind, hat noch keine Regierung eine ausreichende Re- formlösung umgesetzt. Zu häufig wurde versucht, die Symptome anstelle der Ursachen zu beseitigen. Die Re- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002730 (C) (D) (A) (B) form der Sozialversicherungssysteme muss diesen He- rausforderungen gerecht werden. Die Rentenreform der letzten Legislaturperiode war ein wichtiger Paradigmen- wechsel zu mehr Eigenverantwortung bei gleichzeitiger Unterstützung der sozial Schwächeren. Dies war ein ers- ter Schritt in die richtige Richtung. Mit dem Ergebnis kön- nen wir uns aber nicht zufrieden geben. Es ist absehbar, dass die gesetzliche Rentenversiche- rung in den kommenden Jahren mit immer weniger Bei- tragszahlern immer mehr Rentenempfänger finanzieren muss. Der Handlungsbedarf, der sich aus dieser Schief- lage ableitet, ist den Menschen durchaus bewusst. Es ist daher nur verantwortungsvoll, eine ehrliche und solida- rische Reform anzugehen und den Bürgerinnen und Bür- gern die Planungssicherheit wiederzugeben, die über die letzten Jahrzehnte verloren gegangen ist. Unser Ziel ist es, der jungen Generation eigene Hand- lungsspielräume zu erhalten und gleichzeitig der älteren Generation einen angemessenen Lebensstandard zu si- chern. Es geht nicht um einen Konflikt „Jung gegen Alt“. Es geht vielmehr darum, die Interessen aller Generationen miteinander zu vereinbaren und den Generationenvertrag gerecht zu gestalten. Der Generationenvertrag kann nur auf Gegenseitigkeit beruhen: in einem gerechten Aus- gleich zwischen den Bedürfnissen der älteren und der jün- geren Generationen. Wir nehmen wahr, dass es in dieser Gesellschaft eine große Bereitschaft zu einer solidari- schen Reform gibt und auch die älteren Generationen die Notwendigkeit eines langfristigen Umbaus mit Augen- maß erkannt haben. Wir bedauern, dass das Prinzip der Generationenge- rechtigkeit für die Übergangszeit bis zu einer grundlegen- den Reform nicht berücksichtigt wird und einseitig die jungen Generationen durch Beitragssteigerungen und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen belastet wer- den. Neben der gerechten Finanzierung der Alterssiche- rung zwischen den Generationen muss auch die gerechte Finanzierung innerhalb einer Generation gewährleistet werden. Wir fordern die Einführung einer Bürgerversi- cherung, die auch Beamte, Selbstständige und Parlamen- tarier mit umfasst. Die Steigerung der Lohnnebenkosten ist ein falsches wirtschaftliches Signal. Arbeit muss in unserem Land bil- liger werden. Die Finanzierung des Rentenversicherungs- systems muss daher langfristig noch stärker kapitalge- deckt sein. Wir stimmen dem vorliegenden Gesetz nur zu, weil zugleich die Einsetzung der Kommission die Per- spektive für eine grundlegende Rentenreform eröffnet: Generationengerechtigkeit und Senkung der Lohnneben- kosten sind als Reformmaßstäbe im Arbeitsauftrag der Kommission explizit fest geschrieben. Denn in dem Reformauftrag heißt es: „Es ist Aufgabe der Kommission, Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung und Wei- terentwicklungderSozialversicherungenzuentwickeln. Ins- besondere muss es darum gehen, die langfristige Finanzie- rung der sozialstaatlichen Sicherungsziele und die Generationengerechtigkeitzugewährleisten. ...Umbeschäf- tigungswirksame Impulse zu geben, sollenWege dargestellt werden,wie dieLohnnebenkostengesenktwerdenkönnen.“ Wir werden uns konstruktiv an der Debatte und der noch in dieser Legislaturperiode notwendigen Umsetzung der Kommissionsergebnisse beteiligen. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ulrich Kasparick (Ingolstadt) (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Bei- tragssätze in der gesetzlichen Krankenversiche- rung und in der gesetzlichen Rentenversiche- rung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) (Tagesordnungspunkt 12a) Ich erkläre: Als ostdeutscher Abgeordneter stimme ich dem vorliegenden Gesetzentwurf nur schweren Herzens zu, weil er für ein Jahr die in Aussicht gestellte Anglei- chung der Lebensverhältnisse insbesondere im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung in den neuen Bundesländern aussetzt und so den Abstand zwischen al- ten und neuen Bundesländern weiter vergrößert. Ich stimme dem Gesetzentwurf zu vor dem Hinter- grund einer konjunkturellen Entwicklung, die, anders als von allen Sachverständigen prognostiziert, zu massiven Ausfällen von Einnahmen bei der gesetzlichen Renten- versicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung geführt hat. Ich stimme diesem Gesetzentwurf zu, weil er einen Beitrag zur kurzfristigen Deckung der Einnahmeausfälle leisten soll. Diese Notoperation entlässt uns aber nicht aus der Verantwortung, wirklich wirksame strukturelle Refor- men in den sozialen Sicherungssystemen durchzusetzen. Zusammen mit dem angekündigten umfassenden Re- formgesetz im kommenden Jahr brauchen wir einen ver- lässlichen Zeitplan für die Angleichung der Vergütungen der Ärzte im Osten an das Westniveau, die natürlich nicht losgelöst von den generellen Einkommensanpassungen im öffentlichen Dienst bzw. im BAT vonstatten gehen kann. Diese Angleichung ist unbedingt notwendig, damit auch in Zukunft eine flächendeckende ambulante medizi- nische Versorgung in den neuen Ländern gewährleistet werden kann. Die Ärzte brauchen dringend Planungssicher- heit für ihre Praxen. Der verstärkten Abwanderungstendenz der Mediziner aus den neuen Ländern muss auch auf Bun- desebene dringend entgegengewirkt werden. Der vorlie- gende Gesetzentwurf leistet dazu allerdings keinen Beitrag. Neben der zügigen Umsetzung des Wohnortprinzips in der anstehenden Strukturreform müssen schnell wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten medizini- schen Versorgung in den neuen Bundesländern eingeführt werden. Anlage 15 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Petra Bierwirth, Petra Heß, Eckhart Lewering, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Dirk Manzewski, Markus Meckel, Dr. Marlies Volkmer, Jürgen Wieczorek (Böhlen) (alle SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurfs eines Gesetzes zur Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002 731 (C) (D) (A) (B) Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsge- setz – BSSichG) (Tagesordnungspunkt 12 a) Wir stimmen dem oben genannten Gesetzentwurf zu. Wir tun dies vor dem Hintergrund einer konjunkturel- len Entwicklung, die, anders als von allen Sachverständi- gen prognostiziert, zu massiven Ausfällen von Einnah- men bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung geführt hat. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, der einen Bei- trag zur kurzfristigen Deckung der Einnahmeausfälle leis- tet. Dieser Schritt entlässt uns aber nicht aus der Verant- wortung, weitere strukturelle Reformen in diesen sozialen Sicherungssystemen durchzusetzen. Erstens. Zusammen mit dem angekündigten umfassen- den Reformgesetz im kommenden Jahr brauchen wir einen verlässlichen Zeitplan für die Angleichung der Vergütungen der Ärzte im Osten an das Westniveau, die natürlich nicht losgelöst von den generellen Einkommensanpassungen im Öffentlichen Dienst bzw. im BAT vonstatten gehen kann. Das ist deshalb so unbedingt notwendig, damit wir auch in Zukunft eine flächendeckende ambulante medizi- nische Versorgung in den neuen Ländern haben. Die Ärzte brauchen dringend Planungssicherheit für ihre Praxen. Der verstärkten Abwanderungstendenz der Mediziner aus den neuen Ländern muss auch auf Bundesebene dringend entgegengewirkt werden. Neben der zügigen Umsetzung des Wohnortprinzips in der anstehenden Strukturreform, müssen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der ambu- lanten medizinischen Versorgung in den neuen Bundes- ländern eingeführt werden. Zweitens. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, obwohl wir in der überproportionalen Belastung des Zahntech- nikerhandwerkes ernsthafte Probleme sehen. Wenn dieser Handwerkszweig zum einen durch die Mehrwertsteuerer- höhung und zum anderen durch die gesetzliche Absen- kung der Preise um fünf Prozent belastet wird, werden zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze, ganz beson- ders in den neuen Bundesländern, auf diese Weise in Frage gestellt. Ebenfalls wird dem Abwanderungsprozess weiter Vorschub geleistet. Wir sind aber nach wie vor der Überzeugung, dass nur die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Lage ist, die notwendigen nachhaltigen Reformen der so- zialen Sicherungssysteme zu verwirklichen. Deshalb for- dern wir die Bundesregierung auf, der besonderen Ver- antwortung für die Sicherung von Arbeitsplätzen und einer flächendeckenden ambulanten Patientenbetreuung gerecht zu werden. Anlage 16 Amtliche Mitteilung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss fürWirtschaft und Arbeit Drucksache 14/8832 Nr. 2.15 Drucksache 14/9137 Nr. 1.7 Drucksache 14/9640 Nr. 2.4 Drucksache 14/9640 Nr. 2.13 Drucksache 14/9640 Nr. 2.15 Drucksache 14/9640 Nr. 2.17 Drucksache 14/9640 Nr. 2.18 Drucksache 14/9640 Nr. 2.19 Drucksache 14/9640 Nr. 2.20 Drucksache 14/9640 Nr. 2.21 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Freitag, den 15. November 2002732 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Merz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

    Herren! Wir stehen am Ende einer Woche, die so voller
    Hiobsbotschaften über die Lage der deutschen Volkswirt-
    schaft war wie selten eine Woche in den letzten Jahren und
    Jahrzehnten in Deutschland.


    (Zurufe von der SPD: Jetzt fängt er schon wieder an! – Klaus Brandner [SPD]: Das ist ein toller Übergang!)


    – Ja, meine Damen und Herren, dass Sie das nicht gerne
    hören, kann ich verstehen. Aber noch wird hier im deut-
    schen Parlament offen darüber gesprochen, wie die
    tatsächliche Lage ist, und nicht nur darüber, wie Sie sie
    gerne hätten.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Zur Wahrheit gehört, dass wir ein Desaster in den öf-

    fentlichen Haushalten erleben. Große Teile der Bundes-
    regierung haben vorher gewusst, was in diesen Tagen öf-
    fentlich geworden ist: Die Sachverständigen haben zum


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    (D)






    wiederholten Mal die Wachstumsraten und die Erwar-
    tungen für das Wachstum nach unten korrigieren müssen.
    Wir werden eine Verletzung des Maastricht-Vertrags erle-
    ben, die vor der Wahl bestritten und nach der Wahl in ei-
    nem Umfang festgestellt wurde, den wir alle nicht für mög-
    lich gehalten hätten. Dies wird im nächsten Jahr seine
    Fortsetzung nehmen und auch die Arbeitslosenzahl wird im
    nächsten Jahr durchschnittlich bei über 4 Millionen liegen.

    Es ist nun wahrlich ein Befund, der zu jeder Kraftan-
    strengung für eine bessere Wirtschafts- und Arbeits-
    marktpolitik Anlass gibt. Herr Clement, ich bitte Sie da-
    rum, dass Sie das ernsthafte Bemühen, an diesem Ziel
    mitzuarbeiten, um gemeinsam etwas zu erreichen, nie-
    mandem in diesem Haus absprechen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Jeder von uns weiß um die große gesellschaftspoliti-

    sche Herausforderung, vor der wir stehen. Wenn wir sie
    nicht gemeinsam angehen, wird es nicht nur ein weiteres
    Abrutschen des Wohlstandes in unserem Land geben, son-
    dern dann wird es über kurz oder lang auch zu einer De-
    stabilisierung der politischen Ordnung in diesem Land
    kommen. Deswegen gibt es allen Grund, nüchtern und
    sachlich die Kritik anzunehmen, die in diesen Tagen am
    Konzept der Bundesregierung geäußert wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Herr Bundeskanzler, es sind doch nicht die Ketten-

    hunde der Verbände – so apostrophieren Sie sie, seit Sie
    nicht mehr mit ihnen klarkommen –, es ist doch nicht die
    deutsche Opposition, sondern es war in dieser Woche der
    Sachverständigenrat, der zu Recht eine Reihe von sehr
    kritischen Anmerkungen zu dem gemacht hat, was wir
    heute an Gesetzgebung zu verabschieden haben.

    Ich trage Ihnen nun etwas vor, was im Grunde genom-
    men alles aussagt:

    Wir halten es für verfehlt,
    – so sagt der Sachverständigenrat –

    dass alle Leiharbeitsnehmer nach den für das Ent-
    leihunternehmen geltenden Entgeltbedingungen be-
    zahlt werden sollen. Erstens werden dadurch die
    Vermittlungs- und Integrationschancen für die Ar-
    beitslosen verringert. Zweitens entsteht ein Druck,
    Tarifverträge abzuschließen. Und drittens wird der
    privaten Leiharbeit Lohnflexibilität genommen. Auch
    wenn dafür Regulierungen wie das Synchronisations-
    verbot fallen sollen – der Preis dafür ist zu hoch.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich werde gleich noch einmal auf diesen Sachverhalt zu
    sprechen kommen.

    Lassen Sie mich, Herr Bundeswirtschaftsminister, vor-
    her – wir sehen uns in den nächsten beiden Wochen nicht
    im Bundestag –


    (Klaus Brandner [SPD]: Schade!)

    aber noch auf einen weiteren Sachverhalt eingehen, über
    den Sie in der nächsten Woche im Kabinett zu entschei-
    den haben. Sie haben heute Morgen das Programm „Ka-
    pital für Arbeit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau ge-

    lobt. Es ist wahr, es wird vom Mittelstand sehr umfas-
    send in Anspruch genommen. Ich sage: Der Mittelstand
    braucht Eigenkapital und nicht neue Kredite.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wenn er jedoch nur eines bekommen kann, dann nimmt er
    in der Lage, in der er sich befindet, natürlich Kredite auf.

    Aber in diesen Tagen irrlichtert ein Gesetzentwurf
    des Bundesfinanzministers durch die Öffentlichkeit, der
    in der nächsten Woche zur Entscheidung im Kabinett
    ansteht. In diesem Gesetzentwurf werden insgesamt
    48 Steuererhöhungen vorgeschlagen. Eine davon – des-
    wegen spreche ich es an – ist eine Veränderung in der Be-
    steuerung der Gewinne bei der Veräußerung von
    Grundstücken. Herr Bundeswirtschaftsminister, ich
    möchte Sie bitten – ich sage das hier mit allem Ernst und
    mit allem Nachdruck –, darauf hinzuwirken, dass diese
    Entscheidung in der nächsten Woche nicht getroffen wird.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich will begründen, warum: Eine große Zahl von mit-

    telständischen Arbeitgebern in Deutschland – wir spre-
    chen hier über Arbeitsplätze und über die Fähigkeit, zu in-
    vestieren und neue Arbeitsplätze zu schaffen – hat den
    Banken privat gehaltene Grundstücke als Sicherheit über-
    eignet, um damit Betriebsmittelkredite zu erhalten. Wenn
    die Veräußerung dieser Grundstücke in Zukunft steuer-
    pflichtig wird, wenn also auf diesen Grundstücken eine
    latente Steuerpflicht liegt – wie wir alle wissen, liegt diese
    in Deutschland bei knapp 50 Prozent –, ist damit die Kre-
    ditbasis für die mittelständische Wirtschaft glatt halbiert.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Herr Bundeswirtschaftsminister, das bedeutet im Klar-

    text, dass Sie insbesondere kleine und mittlere Banken,
    auf die sich Ihr Fokus zu Recht richtet, wenn es darum
    geht, die wirtschaftliche Lage in Deutschland zu verbes-
    sern, in eine umfassende Wertberichtigung und damit in
    die Krise hineintreiben. Das bedeutet im Klartext, dass
    Sie viele mittelständische Unternehmen in den Konkurs
    treiben, und es bedeutet im Klartext, dass vielen älteren
    Menschen in Deutschland Altersarmut droht, insbeson-
    dere denjenigen, die etwas getan haben, was wir alle wol-
    len, die nämlich private Altersvorsorge betrieben haben.
    Herr Bundeswirtschaftsminister, ich bitte darum, dass
    diese Entscheidung in der nächsten Woche auf Ihren ent-
    schiedenen Widerstand stößt.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich komme zurück auf das


    (Zuruf von der SPD: Thema! – Heiterkeit bei der SPD)


    Gesetz oder die Gesetze, die wir heute hier verabschie-
    den. – Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, in einem
    größeren Zusammenhang über Wirtschaftspolitik zu spre-
    chen und hier im Parlament zu diskutieren, ist es kein
    Wunder, dass wir uns in Deutschland in einer solch kata-
    strophalen Lage befinden, wie dies gegenwärtig der Fall
    ist. Sie haben immer noch nicht verstanden, was hier not-
    wendig ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Friedrich Merz




    Friedrich Merz

    Ich komme gleichwohl auf den konkreten Gesetzge-
    bungsvorgang zurück und spreche hier insbesondere die
    Minijobs und die Tarifbindung der Zeitarbeit an. Durch
    diese Gesetze, wenn sie denn verabschiedet werden,
    kommt es auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu einem fun-
    damentalen Wandel in der Tarifpolitik.

    Ich will dies begründen: Heute unterliegen
    Zeitarbeitsunternehmen der Tarifpflicht, wenn die Betei-
    ligten es wollen. Dies ist Ausdruck der Vertragsfreiheit,
    wie sie in Art. 9 unseres Grundgesetzes zum Ausdruck
    kommt. Diese umfasst die positive Freiheit, Tarifverträge
    abzuschließen, und – und darauf hat der Kollege
    Reinhard Göhner völlig zu Recht hingewiesen –
    gleichrangig die negative Freiheit, Tarifverträge nicht ab-
    zuschließen.

    Herr Bundeswirtschaftsminister, an dieser Stelle eine
    Fußnote: Wenn Sie in Zukunft Kooperationsverträge nur
    mit solchen Zeitarbeitsunternehmen zulassen, die Tarif-
    verträge abgeschlossen haben, kommen Sie damit nach
    meiner Auffassung bedenklich nah an die Grenze zur Ver-
    fassungswidrigkeit, nah an einen Verstoß gegen die nega-
    tive Koalitionsfreiheit.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Denn Sie versperren den Unternehmen und den Arbeit-
    nehmern, die sich ausdrücklich entschlossen haben, von
    der negativen Koalitionsfreiheit Gebrauch zu machen,
    den Weg in die Zusammenarbeit mit den staatlichen
    PSAs, die Sie jetzt errichten wollen. – Dies ist nur eine
    Fußnote.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Der viel wichtigere Aspekt ist, dass Sie die Tarifver-

    tragsfreiheit von den Zeitarbeitsunternehmen vollständig
    auf das entleihende Unternehmen übertragen. Dies unter-
    liegt nicht der Freiheit von Arbeitgeber und Arbeitneh-
    mern, sondern mit dem, was wir hier heute verabschieden
    sollen, schreiben Sie dies ins Gesetz. Dies ist nach meiner
    Überzeugung die zweite Verletzung der negativen Koali-
    tionsfreiheit, die in unserem Grundgesetz verankert ist.
    Damit wird eine Tarifbindung – natürlich ist der Begriff
    des Tarifdiktats ein polemischer Begriff – ausgelöst, die
    das Grundgesetz für unsere Arbeitsmarktverfassung aus-
    drücklich nicht gewollt hat, Herr Clement.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Dies hat natürlich Konsequenzen: Nach dem, was wir

    hier heute beschließen sollen, werden sich die Gewerk-
    schaften in Zukunft entspannt zurücklehnen. Im Jahre
    2003 werden sie darauf warten, ob es irgendwo eine Ab-
    weichung von einem solchen Tarifvertrag gibt. Natürlich
    wird es diese nicht geben, weil die Tarifvertragsparteien
    – ich habe versucht, Ihnen dies am Mittwoch in unserem
    ansonsten sehr offenen und kollegialen Gespräch deutlich
    zu machen – damit rechnen können, dass ohne jedes ei-
    gene Dazutun ab dem 1. Januar 2004 in Deutschland eine
    Regelung in Kraft treten wird, die die Tarifbindung in
    Deutschland weiter erhöht. Dies wird geschehen, ohne
    dass sich die Gewerkschaften in irgendeiner Weise hin zu
    mehr Flexibilität auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewe-
    gen müssen. Wir halten diese Grundsatzentscheidung, die
    mit diesem Gesetz verbunden ist, für falsch. Dies ist der

    falsche Weg, wenn man zu mehr Beschäftigung kommen
    will.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf des Abg. Klaus Brandner [SPD]: Gut, dass wir das wissen! Jetzt outet er sich!)


    – Ich verstehe die Zwischenrufe der Sozialdemokraten
    sehr gut. Was Sie hier machen, entspricht lückenlos dem,
    was Sie vor einigen Jahren im Grundsatzprogramm der
    SPD beschlossen haben. Es ist ja nicht etwa so, als ob wir
    uns im luftleeren Raum bewegten. Die Sozialdemokraten
    haben schon vor langer Zeit in ihrem Grundsatzprogramm
    von Dezember 1989, das sie „Berliner Programm“ ge-
    nannt haben und das durch die Beschlüsse von Leipzig
    1998 geändert worden ist, wörtlich festgestellt – ich möchte
    Ihnen das vortragen, damit Klarheit besteht, worüber wir
    reden –:

    Ungeschützte Arbeitsverhältnisse darf es nicht geben.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Klaus Brandner [SPD]: Auch wir haben noch ein paar Auszüge aus Ihren Programmen!)


    Jetzt kommt der entscheidende Satz:
    Leiharbeit ist zu verbieten.

    So steht es in Ihrem Grundsatzprogramm. Faktisch wird
    durch den vorliegenden Gesetzentwurf, der heute verab-
    schiedet werden soll, genau das eintreten, was Sie in
    Ihrem Grundsatzprogramm festgeschrieben haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Uns wird als eine größere Verbesserung dargestellt,

    dass jetzt eine Reihe von Restriktionen, die Sie in früherer
    Zeit eingeführt haben, aus dem Arbeitnehmerüberlas-
    sungsgesetz gestrichen werden soll. Das ist zwar im Prin-
    zip richtig. Aber die Einschränkungen des Geltungs-
    bereichs des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die jetzt
    gestrichen werden sollen, haben überhaupt keine Bedeu-
    tung mehr, wenn an die Stelle der freien Aushandlung der
    Arbeitsbedingungen Tarifverträge treten.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Was ist denn der Tarifvertrag anderes als eine freie Aushandlung!)


    Deswegen ist es für Sie natürlich ein Leichtes, an dieser
    Stelle nachzugeben; denn faktisch werden Sie damit das
    Gegenteil erreichen.

    Wenn Sie uns bzw. mir das nicht glauben wollen, dann
    möchte ich Ihnen das vorlesen, was Uwe Jean Heuser, ei-
    ner der leitenden Redakteure der „Zeit“, vor einigen Ta-
    gen geschrieben hat – Sie betrachten Ihren jetzigen Ge-
    setzentwurf ja als einen Akt der Liberalisierung des
    Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes –:

    Also bleibt die Arbeit in Deutschland so teuer, wie es
    die Tarifpartner der einzelnen Branchen für richtig
    halten. Nur wenn die Gewerkschaften ... zustimmen,
    darf der Leiharbeitnehmer weniger kosten. Zur Wie-
    dergutmachung hat die Regierung einige Fesseln für
    die Leiharbeit gelockert. Deshalb nannte irgendein
    rot-grüner Scherzkeks das Ganze eine „Liberalisie-
    rung“.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    690


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Es ist in der Tat keine Liberalisierung. Vielmehr wird
    der Weg der Regulierung des Arbeitsmarktes fortge-
    setzt.

    An dieser Stelle haben wir beide, Herr Clement, grund-
    legend unterschiedliche Auffassungen darüber, wie der
    Arbeitsmarkt in Deutschland wieder in Gang gebracht
    werden kann, und auch über das, was in Deutschland
    möglich und notwendig ist. Noch einmal: Niemand von
    uns bestreitet doch, dass wir hier vor großen Problemen
    stehen. Aber sind Sie ernsthaft der Auffassung, dass mit
    immer mehr Regulierung, immer mehr Tarifbindung und
    immer mehr staatlichen Interventionen der Arbeitsmarkt
    in unserem Land wieder in Ordnung kommt? Wir haben
    nicht zu wenig, sondern zu viel Bürokratie. Es gibt in
    Deutschland zwar genügend Arbeit, aber nicht zu bezahl-
    baren Preisen im ersten Arbeitsmarkt. An diesem Sach-
    verhalt ändert der Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen,
    rein gar nichts.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Zum Abschluss möchte ich noch auf zwei weitere De-

    tails des jetzigen Gesetzgebungsverfahrens zu sprechen
    kommen. Herr Clement, Sie haben gerade die Regelung
    der so genannten Minijobs, der haushaltsnahen Dienstleis-
    tungen, lobend herausgestellt. Es ist wahr: Die privaten
    Haushalte in Deutschland sind vermutlich der größte Teil
    der vorhandenen Schattenwirtschaft. In diesem Bereich
    fehlt fast allen Menschen das Unrechtsbewusstsein. Hier
    wird einfach schwarz beschäftigt. Einen Teil dieser
    schwarzen Beschäftigung zurück in die legale Beschäfti-
    gung zu bringen ist ein ehrenwertes Ziel. Wenn Sie diesen
    Bereich nicht mit dem Begriff des Dienstmädchenprivi-
    legs diskreditiert hätten, dann wären wir schon heute die-
    sem Ziel ein Stück näher gekommen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Vor lauter Angst, dass dort wirklich Beschäftigung

    entstehen könnte, reguliert die Bundesregierung dieses
    Segment umfassend, das ein wichtiger Teil unseres Ar-
    beitsmarktes ist. Dabei kommen Wortschöpfungen zu-
    stande, über die man nur lachen kann. Wer als Außenste-
    hender das, was dazu geschrieben worden ist, liest, der
    muss am Verstand derer zweifeln, die das zu Papier ge-
    bracht haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich trage Ihnen einen Satz vor. In der Begründung zu
    § 35 a des Einkommensteuergesetzes steht wie in Stein
    gemeißelt der Satz:

    Haushaltsnah ist das Beschäftigungsverhältnis oder
    die Dienstleistung, wenn es eine haushaltsnahe Tä-
    tigkeit zum Gegenstand hat.


    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Der Beamte, der das aufgeschrieben hat, hat die nächst
    höhere Stufe des Bundesverdienstordens verdient. Das ist
    eine fundamentale Erkenntnis, die den Arbeitsmarkt in
    Deutschland wirklich nach vorne bringt.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Nun wäre das nicht die rot-grüne Bundesregierung,

    wenn sie diesen inhaltsschweren Satz nicht noch mit wei-

    terem Leben erfüllen würde. Dies tut sie im darauffolgen-
    den Satz der Begründung. Dort heißt es:

    Haushaltsnahe Tätigkeiten sind:
    – es folgt eine abschließende, enumerative Aufzählung –

    die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die
    Reinigung der Wohnung des Steuerpflichtigen, die
    Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Be-
    treuung von Kindern, Kranken, alten Menschen und
    pflegebedürftigen Personen.

    Meine Damen und Herren, das wird Teil der Gesetz-
    gebung der rot-grünen Bundesregierung. Die Arbeitsge-
    richtsprozesse, die auf dieser Begründung fußen, führe
    ich in Zukunft gerne. Was ist denn zum Beispiel mit der
    Reinigung der Dachrinne am Hause meiner Eltern? Ist das
    eine haushaltsnahe Dienstleistung – ja oder nein? Was ist
    mit dem Einkauf von Lebensmitteln für gesunde Erwach-
    sene? Kranke und Kinder sind dabei, aber gesunde Er-
    wachsene fehlen in dieser Aufzählung.


    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist eine Lachnummer!)


    Herr Bundeswirtschaftsminister, nachdem wir gemein-
    sam den Tierschutz im Grundgesetz verankert haben: Was
    ist mit der Versorgung von Haustieren? Sind das haus-
    haltsnahe Dienstleistungen – ja oder nein?


    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Wenn es nicht so traurig wäre, dann wäre dies wirklich
    Gegenstand weiterer vertiefender Erörterungen von die-
    ser Stelle aus.

    Ich will damit sagen, Herr Clement: Mit einer solchen
    Regulierungsorgie, die Sie hier auslösen, schaffen Sie
    allenfalls neue Arbeitsplätze in der Bürokratie und bei
    den Arbeitsgerichten, aber keinen einzigen produktiven
    Arbeitsplatz in der Volkswirtschaft der Bundesrepublik
    Deutschland.


    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Klaus Brandner [SPD]: Das hätten Sie nicht sagen sollen!)


    Ich komme zum Schluss. Ein drittes wesentliches Ele-
    ment dieser Gesetzgebung ist das so genannte Bridge-
    system.


    (Michael Glos [CDU/CSU]: Warum können die nicht deutsch reden? – Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Gesellschaftsspiel!)


    Mit diesem Ausdruck versuchen Sie, deutlich zu machen,
    dass hier eine Brücke aus dem Arbeitsleben in den Ru-
    hestand hinein gebaut werden soll und dass dies mit
    entsprechenden Zahlungen der Bundesanstalt für Arbeit
    begleitet werden soll. Ab 55 Jahren sollen die Arbeit-
    nehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben,
    dieses System in Anspruch zu nehmen. Was ist eigentlich
    in die rot-grüne Bundesregierung gefahren, dass wir heute
    eine solche Entscheidung treffen sollen, obwohl wir uns
    doch an anderer Stelle darin einig sind, Herr Bundes-
    kanzler, dass wir nicht durch eine weitere Verkürzung,

    Friedrich Merz




    Friedrich Merz
    sondern nur durch eine Verlängerung der Lebensarbeits-
    zeit das Ziel der Stabilisierung unserer Sozialversiche-
    rungsbeiträge und des Arbeitsmarktes erreichen können?
    Herr Clement, die Entscheidungen in dem Gesetz, das Sie
    hier heute vorgelegt haben, sind wirtschaftspolitisch und
    arbeitsmarktpolitisch grundfalsch.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Da muss aus den Reihen der Grünen niemand über

    Rente mit 70 reden. Es würde ausreichen, wenn wir in
    Deutschland, wo das Alter der durchschnittlichen Verren-
    tung, das in der gewerblichen Wirtschaft gegenwärtig bei
    59 Jahren und im öffentlichen Dienst bei 57 Jahren liegt,
    in der Lage wären, gemeinsam das zu tun, was nötig ist,
    nämlich in beiden Bereichen den tatsächlichen Eintritt in
    den Ruhestand um ein Jahr zu erhöhen statt ihn weiter he-
    rabzusetzen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Meine Damen und Herren, ich will abschließend sa-
    gen: Es ist in Ordnung, dass Sie die Bestimmungen zur
    Handwerksordnung aus den Regelungen zur Ich-AG und
    Familien-AG herausgenommen haben. Damit hätten Sie
    eine Schmutzkonkurrenz zum Handwerk geschaffen, die
    Sie an anderer Stelle völlig zu Recht kritisiert haben. Es
    wäre aber gut gewesen, wenn Sie uns wenigstens heute
    Ihre Vorstellungen zur steuerlichen Behandlung mitgeteilt
    hätten. Wie soll das Ganze besteuert werden? Sie legen
    uns hier im Schweinsgalopp einen Gesetzentwurf vor, wir
    aber wissen an ganz entscheidender Stelle dieses Gesetz-
    gebungsverfahren noch nicht einmal, wie das steuerlich
    behandelt werden soll.

    Herr Clement, Kritik an dem Gesetz, das Sie hier heute
    vorstellen, ist keine Mäkelei und auch keine Nörgelei der
    Opposition oder der Kettenhunde der Verbände.


    (Zurufe von der SPD: Oh!)

    – Nein, meine Damen und Herren. – Sie wissen genauso
    gut wie wir, dass die eigentlichen strukturellen Probleme
    unseres Landes mit diesem Gesetz nicht gelöst werden.
    Spätestens in einem Jahr stehen wir wieder hier. Dann
    werden wir von Ihnen wieder ein Jobwunder, eine Wun-
    derwaffe, eine größte Reform aller Zeiten präsentiert be-
    kommen. Wieder einmal wird dann der Beweis zu führen
    sein, dass das, was Sie mit diesen Superlativen beschrei-
    ben, eine Verfallszeit von weniger als einem Jahr hat.


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Sie sind nicht gewählt worden!)


    Das ist das Problem dieser Bundesregierung. Sie kön-
    nen nicht in langfristigen Kategorien denken und Sie kön-
    nen keine ordnungspolitisch fundierte Wirtschaftspolitik
    für dieses Land machen. Das beweist auch der Gesetzent-
    wurf, den wir heute vorliegen haben, eindrucksvoll.

    Herzlichen Dank.

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der FDP)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt hat

die Kollegin Dr. Gesine Lötzsch das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gesine Lötzsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und

    Herren! Für die Besucherinnen und Besucher darf ich
    sagen, dass ich Abgeordnete der PDS bin.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Nein, fraktionslos!)


    Der Vorstandschef von Opel, Herr Carl-Peter Forster,
    weiß schon jetzt, wie er mit dem Hartz-Gesetz umgehen
    will: 10 Prozent der Stammbelegschaft wird durch Leih-
    arbeiter ersetzt. Mit den Leiharbeitern sollen Produk-
    tionsspitzen flexibel abgedeckt werden. Einstellen will
    der Vorstandsvorsitzende die Leiharbeiter allerdings nicht.
    Das ist im jüngsten „Stern“ – in der Ausgabe 47 dieses
    Jahres – nachzulesen.

    Es ist also nicht einmal ein Nullsummenspiel; es ist für
    alle ein Verlustgeschäft: für die Leiharbeiter, für die
    Stammbelegschaften und für die sozialen Sicherungs-
    systeme. Es ist ein Minusgeschäft, weil dieses Konzept
    nicht neue Arbeitsplätze schafft, sondern gute Arbeits-
    plätze durch unsichere und billige ersetzt werden.


    (Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])

    Auch wenn Tarifverträge für Leiharbeiter verhandelt wer-
    den – das finde ich gut und richtig –, kann man nur hof-
    fen, dass die Rechte der Leiharbeiter wirklich gestärkt
    werden.

    Allerdings hat Herr Clement heute in der „Frankfurter
    Allgemeinen Zeitung“ und auch in seiner Rede hier ganz
    deutlich unterstrichen, dass er davon ausgeht, dass die Be-
    zahlung der Leiharbeiter wesentlich schlechter ausfallen
    wird. Ich erinnere mich noch daran, wie die Kolleginnen
    und Kollegen von den Koalitionsfraktionen in der letzten
    Woche hier getönt haben: gleicher Lohn für gleiche Ar-
    beit. Dies wurde – vielleicht in der Hoffnung, dass es nicht
    jeder versteht – lieber auf Englisch gesagt: Equal Pay.
    Deshalb wundere ich mich darüber, dass man es zugelas-
    sen hat, dass diese Forderung, auf die man so stolz war,
    innerhalb einer Woche derart verändert wurde.


    (Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])

    Auch der Staat wird verlieren, wenn die ehemals gut

    Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit geraten und Arbeits-
    losengeld ausbezahlt bekommen müssen. Die ehemals
    Arbeitslosen, die dann billigere Arbeitsplätze erhalten,
    werden natürlich weniger in die Krankenkassen und in die
    Rentenversicherung einzahlen.

    Ich habe dazu in dieser Woche eine entsprechende
    Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Mir wurde mit-
    geteilt, dass die Rentenversicherung im Jahre 2003 mit
    Mindereinnahmen von 0,3 Milliarden Euro und im
    Jahre 2004 mit Mindereinnahmen von mehr als einer hal-
    ben Milliarde Euro rechnet. Die Krankenkassen erwarten
    ebenfalls Mindereinnahmen von ungefähr 1Milliarde Euro
    pro anno. Es ist also auch ein Minusgeschäft für die so-
    zialen Sicherungssysteme.

    Der Austausch von guten Arbeitsplätzen, also die Um-
    wandlung in Billigjobs, ist keine Gruselgeschichte, das
    erleben wir bei der Privatisierung öffentlicher Aufgaben
    unentwegt. Sie können sich überall umschauen: Ob es


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    692


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten, Reinigungskräfte
    oder Postboten sind – sie werden in der Regel schlechter
    bezahlt als die Menschen, die diese Aufgaben vorher im
    öffentlichen Auftrag erfüllt haben.

    Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen
    und Kollegen, wie das Gesetz bei Opel umgesetzt werden
    soll, haben wir bereits gelesen. Unklar ist jedoch, welche
    Antworten das Gesetz für den Osten bereithält. An dieser
    Stelle wären Änderungen am Gesetzentwurf dringend er-
    forderlich gewesen. Hier habe ich die Stimmen der Abge-
    ordneten aus den neuen Ländern vermisst, die doch an-
    geblich diese Lücke schließen wollten, ausweislich der
    Debatte von vor einer Woche.


    (Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])

    Die von der Bundesregierung geforderte höhere Mobi-

    lität der Arbeitslosen heißt für Ostdeutschland Wegzug
    von jungen Leuten in die alten Bundesländer. Damit wer-
    den im Osten die demographischen Strukturen völlig ka-
    putt gemacht und der Osten wird zum Altersheim. Wenn
    Sie das wollen, meine Damen und Herren, dann müssen
    Sie solche Gesetze beschließen.

    Abschließend möchte ich noch einmal den Hauptpunkt
    der Kritik am Hartz-Konzept betonen: Das Grundproblem
    sind fehlende Arbeitsplätze. Das Hartz-Gesetz schafft keine
    Arbeitsplätze, sondern es organisiert lediglich den Tausch
    von Arbeitsplätzen. Vor allem aber bringt es Arbeitslose in
    Bewegung mit dem Ziel und dem Ergebnis, dass sie weni-
    ger haben werden als zuvor. Wir schlagen deshalb vor, dass
    man das Hartz-Gesetz in Bernstein-Gesetz umbenennt,
    denn vom alten Sozialdemokraten Bernstein stammt der
    Satz: „Bewegung ist alles; das Ziel ist nichts.“

    Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])