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ID1501019500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Begrüßung der Präsidenten der Nationalver- sammlung der Republik Korea, Herr Park Kwan Yong . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 A Verabschiedung des Abgeordneten Dr. Ingo Wolf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Begrüßung der neuen Abgeordneten Gisela Pilz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Wahl der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Monika Griefahn, Michael Roth (Heringen), Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Günter Nooke, Annette Widmann-Mauz, Volker Beck und Hans- Joachim Otto (Frankfurt) als Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die er- mordeten Juden Europas“ . . . . . . . . . . . . . . . . 531 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 531 C Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung: NATO-Gipfel am 21./22. November 2002 in Prag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532 B b) Antrag der Abgeordneten Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Schäuble, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Die NATO auf die neuen Gefahren ausrichten (Drucksache 15/44) . . . . . . . . . . . . . . . 532 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 532 C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 535 C Markus Meckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 B Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . 540 B Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . 540 D Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 541 D Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543 C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . 544 D Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 545 D Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . 547 C Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU 549 C Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 A Monika Heubaum SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 552 B Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553 C Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ver- besserung des Schutzes der Bevölke- rung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten (Drucksache 15/29) . . . . . . . . . . . . . . . 554 C b) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Sozialtherapeutische Maßnahmen für Sexualstraftäter auf den Prüfstand stellen (Drucksache 15/31) . . . . . . . . . . . . . . . 554 C Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . 554 D Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 556 D Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 559 A Plenarprotokoll 15/10 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 10. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 I n h a l t : Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560 B Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 561 B Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 564 B Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 565 D Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 566 A Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 566 B Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 567 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 568 B Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 570 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Überweisung im vereinfachten Verfah- ren Antrag der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Ernst Bahr (Neuruppin), weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Den Deutschen Musikrat stärken (Drucksache 15/48) . . . . . . . . . . . . . . . . . 572 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung ohne Aus- sprache Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Streitsa- che vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BVerfGE 3/02 (Drucksache 15/69) . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 A Tagesordnungspunkt 5: Wahlen zu Gremien 5 a) Schriftführer gemäß § 3 der Ge- schäftsordnung (Drucksache 15/50) . . . . . . . . . . . . . 573 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Be- stimmung des Verfahrens für die Be- rechnung der Stellenanteile der Fraktio- nen im Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) (Drucksache 15/47) . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 B in Verbindung mit 5 b) Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) (Drucksachen 15/51, 15/52, 15/53, 15/54) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 B Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 573 C Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . . . . . 574 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zur Situation der öffentlichen Haushalte unter Berücksichtigung der zu erwar- tenden aktuellen Steuerschätzung und der damit möglichen Notwendigkeit ei- nes Haushaltssicherungsgesetzes . . . . . . 575 A Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 575 A Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . 576 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 578 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579 B Steffen Kampeter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 580 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581 D Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 583 A Antje Hermenau BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584 A Ilse Aigner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 C Ortwin Runde SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 D Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 588 A Walter Schöler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588 D Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 590 B Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 591 C Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592 B Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortentwick- lung der ökologischen Steuerreform (Drucksachen 15/21, 15/71, 15/72) . . . . . 593 B Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 593 D Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . 595 B Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 597 A Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 598 A Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . 599 A Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 601 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002II Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 603 A Dr. Christian Eberl FDP . . . . . . . . . . . . . 603 D Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 604 B Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 605 D Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 606 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 607 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 612 C Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Götz, Dr. Michael Meister, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) (Drucksache 15/30) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 A Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 B Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 609 B Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610 C Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . 614 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 615 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 616 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . 617 B Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 618 D Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . 619 D Georg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . . . . . . 620 C Bernd Scheelen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 622 D Peter Götz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 623 D Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Urheber- rechts in der Informationsgesell- schaft (Drucksache 15/38) . . . . . . . . . . . . . . 625 A b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den WIPO-Verträgen vom 20. Dezember 1996 über Urhe- berrecht sowie über Darbietungen und Tonträger (Drucksache 15/15) . . . . . . . . . . . . . . 625 B Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . 625 B Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 626 C Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 629 A Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 629 D Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 630 C Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Jörg van Essen, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Rechtssi- cherheit für die bewaffneten Einsätze deutscher Streitkräfte schaffen – ein Ge- setz zurMitwirkung des Deutschen Bun- destages bei Auslandseinsätzen der Bun- deswehr einbringen (Drucksache 15/36) . . . . . . . . . . . . . . . . . 632 C Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 632 D Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 634 A Thomas Kossendey CDU/CSU . . . . . . . . . . . 635 B Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 636 D Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU . . . . . 638 B Ulrike Merten SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . 640 A Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 641 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 643 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 645 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 III (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 531 10. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 Beginn: 9.00 Uhr
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    Dr. Christoph Zöpel Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2002 645 (C)(A) Daub, Helga FDP 14.11.2002* Dr. Däubler-Gmelin, SPD 14.11.2002 Herta Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 14.11.2002 Fritz, Erich G. CDU/CSU 14.11.2002 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 14.11.2002 Gradistanac, Renate SPD 14.11.2002 Freiherr von und zu CDU/CSU 14.11.2002 Guttenberg, Karl-Theodor entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenografischen Bericht Hoffmann (Chemnitz), SPD 14.11.2002 Jelena Kubicki, Wolfgang FDP 14.11.2002 Lietz, Ursula CDU/CSU 14.11.2002 Möllemann, Jürgen W. FDP 14.11.2002 Nitzsche, Henry CDU/CSU 14.11.2002 Rossmanith, Kurt J. CDU/CSU 14.11.2002* * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Thomas Kossendey


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Zuerst herzlichen Dank, Frau Kollegin Lambrecht, dass

    Sie Gesprächsbereitschaft signalisiert haben. Ich glaube,
    das ist eine ganz wichtige Sache, die wir in den letzten
    Jahren bei vielen Fragen nicht immer erlebt haben.


    (Zuruf von der SPD: Das können wir zurückgeben!)


    Für uns ist wichtig, dass das, was der Kollege van
    Essen eingangs seiner Rede gesagt hat, auch in Zukunft
    Bestand hat: Die Bundeswehr ist seit ihrem Bestehen eine
    Parlamentsarmee, das heißt, dass jeder von uns Verant-
    wortung für den Einsatz der Soldatinnen und Soldaten
    trägt, egal ob er gerade in der Opposition ist oder viel-
    leicht morgen in der Regierung sein wird. Das war in der
    Vergangenheit so und das soll auch in Zukunft so bleiben.
    Die Frage ist nur, wie und auf welche Weise wir diese Ver-
    antwortung wahrnehmen. Das Spektrum der Wahrneh-
    mung der Verantwortung ist ja ziemlich groß: Die einen
    im Parlament fühlen sich als Ersatzfeldherr, während die
    anderen ungefragt ihre Verantwortung bei der Regierung
    abgeben möchten. Ich glaube, dass es unsere Aufgabe ist,
    zwischen diesen beiden Positionen einen vernünftigen
    Weg zu finden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat uns dazu einiges
    aufgetragen. Ich möchte das für diejenigen Kolleginnen
    und Kollegen, die die einschlägigen Bundesverfassungs-
    gerichtsurteile nicht ständig im Kopf haben, noch einmal
    deutlich machen. Das Bundesverfassungsgericht hat in
    seiner Entscheidung von 1994 festgestellt:

    Es ist Sache des Gesetzgebers, die Form und das
    Ausmaß der parlamentarischen Mitwirkung näher
    auszugestalten. Je nach dem Anlass und den Rah-
    menbedingungen des Einsatzes bewaffneter Streit-
    kräfte sind unterschiedliche Formen der Mitwirkung

    – des Parlaments –
    denkbar. Insbesondere im Hinblick auf unterschied-
    liche Arten der Einsätze, vor allem bei solchen, die
    keinen Aufschub dulden oder erkennbar von geringer
    Bedeutung sind, empfiehlt es sich, den Zeitpunkt und
    die Intensität der Kontrolle des Parlaments näher zu
    umgrenzen.

    Ich glaube, man wird im Großen und Ganzen sagen kön-
    nen, dass sich das, was wir in der Vergangenheit prak-
    tiziert haben, bewährt hat. Wir schicken seit zehn Jahren
    – davon vier Jahre unter Rot-Grün – Soldatinnen und Sol-
    daten in internationale Einsätze. Man kann sagen, dass die
    Regelungen, die wir im Parlament aufgrund des Bundes-
    verfassungsgerichtsurteils vereinbart haben, uns selten ge-
    hindert haben, Soldaten in Einsätze zu schicken.

    Man muss allerdings auch feststellen, dass es Schwach-
    stellen gibt. Kollege van Essen hat einige aufgezeigt. Ich
    möchte das gerne ergänzen, damit wir Stoff für die Ge-
    spräche haben, die Frau Lambrecht angekündigt hat. Der
    Beirat für innere Führung hat gerade im letzten Jahr ein
    Gutachten herausgegeben – es ist dem Verteidigungsaus-
    schuss zur Verfügung gestellt worden –, in dem er sehr
    deutlich festgestellt hat, dass eines der Hauptprobleme
    darin besteht, die Soldaten möglichst früh und genau über
    Art, Zeitraum und Auftrag ihres Einsatzes zu informieren.
    Genau das ist eines der wichtigen Probleme, die wir Par-
    lamentarier haben: Die Vorgesetzten der Soldaten, der

    Christine Lambrecht




    Thomas Kossendey
    Minister, die Hardthöhe, können erst dann präzise infor-
    mieren, wenn das Parlament einen entsprechenden Be-
    schluss gefasst hat; denn vorher sind ihnen ja die Hände
    gebunden. Wir selbst sind also die Hauptursache für die-
    ses Dilemma; denn ohne dass wir über einen Auslands-
    einsatz endgültig entschieden haben, können in der
    Truppe weder vorbereitende Aktivitäten entfaltet werden
    noch Informationen mitgeteilt werden.

    Wir haben uns allerdings in den letzten Jahren zuneh-
    mend daran gewöhnt, dass dieser zeitliche Ablauf, den das
    Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, durch die
    Praxis der Regierung und des Parlamentes zugunsten ei-
    ner effektiven Einsatzmöglichkeit unserer Soldaten still-
    schweigend unterlaufen wird. Es gibt aber auch gegen-
    teilige Beispiele. Ich erinnere an den Einsatz unserer
    Soldaten in Mazedonien. Damals haben wir im Parlament
    – ich formuliere das vorsichtig – so lange diskutiert bzw.
    hatte sich der Entscheidungsgang zwischen Exekutive
    und Regierung bzw. Parlament so verlangsamt, dass un-
    sere Soldaten, als sie in Mazedonien eintrafen, feststellen
    mussten, dass ein Großteil der Waffen, die sie eigentlich
    einsammeln sollten, schon von den NATO-Partnern ein-
    gesammelt worden waren. Das kann eigentlich nicht im
    Interesse der Bündnisfähigkeit unseres Landes sein.

    Lassen Sie mich noch das Beispiel ergänzen, das der
    Kollege van Essen genannt hat. Als unsere Luftlande-
    brigade 31 in Kabul tätig war, gab es just zu dieser Zeit
    ein dramatisches Erdbeben in Afghanistan. Unsere Solda-
    ten sind dann, ohne auf ihr Mandat zu achten, weit nach
    Afghanistan hineingefahren, um den dort lebenden Men-
    schen zu helfen. Das haben wir alle begrüßt. Aber wir ha-
    ben auch stillschweigend hingenommen, dass das jenseits
    der Grenzen des Mandates war. Was wäre wohl passiert,
    wenn ein Wagen auf dem Weg dorthin auf eine Mine ge-
    fahren wäre? Was wäre wohl passiert, wenn ein Wagen
    das Zielobjekt von Taliban geworden wäre? Das hat Ge-
    neral von Butler auf seine eigene Kappe genommen. Ich
    weiß nicht, ob wir alle bereit gewesen wären, diesen
    außermandatsmäßigen Einsatz hier zu billigen.

    Ich will nun einen weiteren Punkt nennen, einen Punkt,
    der meiner Meinung nach zu wenig beachtet worden ist.
    Die Bundeswehr wird, wie das in der Vergangenheit der
    Fall war, ihre internationalen Einsätze auch in Zukunft
    nur im Rahmen der Vereinten Nationen, der OSZE, der
    NATO oder künftig auch der EU oder von anderen Koali-
    tionen durchführen. Das heißt, wir werden mit unseren
    Soldaten in internationale Verflechtungen eingebunden
    werden, aus denen wir uns nur sehr schwer herauslösen
    können, wenn wir im Bundestag eine andere Entschei-
    dung treffen sollten. Diese internationale Verflechtung
    unserer Soldaten muss bei den Entscheidungsverfahren
    vielmehr berücksichtigt werden. Gerade jetzt bei der zur
    Diskussion stehenden NATO-Response-Force wird das
    wichtig sein. Minister Fischer hat heute Morgen zwar ge-
    sagt, dass erst der NATO-Rat und darauf folgend das Par-
    lament beschließen müssen und dass erst dann unsere Sol-
    daten in den Einsatz gehen könnten. Ich glaube, er irrt
    hier; der reale Ablauf dieser Dinge sieht anders aus. Ein
    solcher Fall wird wesentlich schneller und intensiver auf
    uns zukommen, als wir ihn im Augenblick mit unseren
    schwerfälligen Verfahren bewältigen könnten.

    Wir werden schnell in ein Dilemma geraten. Sollte
    nämlich eines Tages der NATO-Rat oder ein Gremium der
    EU beschließen, ein Verband der EU oder der NATO
    werde in einem bestimmten Gebiet eingesetzt, und unser
    Vertreter in diesem Gremium hat zugestimmt, dann stehen
    wir vor einer Situation, die wir alle uns nicht wünschen:
    Entweder wir lassen den Vertreter mit seinem Ja im Re-
    gen stehen oder wir müssen einen Entschluss fassen, den
    wir vielleicht nicht fassen wollen. Solch eine Entschei-
    dung kann sich kein Abgeordneter wünschen, in eine Si-
    tuation gebracht zu werden, in der er nur mit Nein stim-
    men kann und damit einen außenpolitisch großen
    Schaden für unser Land hinnehmen muss.

    Noch schwieriger wird die Lage, wenn unsere Solda-
    ten in internationalen Verbänden bestimmte Aufgaben
    wahrnehmen, die von anderen nicht wahrgenommen wer-
    den können. Dann kann am Veto des Bundestages unter
    Umständen ein internationaler Einsatz scheitern. Ich
    glaube nicht, dass das die Bündnisfähigkeit und die Ko-
    alitionsfähigkeit unseres Landes stärken würde.

    Es gibt also viele gute Gründe, den Antrag der Freien De-
    mokraten in den zuständigen Ausschüssen ausführlich und
    ernsthaft zu beraten. Wir sollten das ohne parteipolitische
    Schranken tun. Ich bin dankbar dafür, dass sich sowohl der
    Verteidigungsminister vor einiger Zeit sehr positiv zu die-
    sem Antrag geäußert hat als auch in der Vergangenheit man-
    cher sozialdemokratische Abgeordnete. Kollege Zumkley
    zum Beispiel hat darüber im letzten Jahr intensive Überle-
    gungen angestellt. Frau Lambrecht, herzlichen Dank dafür,
    dass Sie das so ausführlich dargestellt haben.

    Für unsere Soldaten im Einsatz wäre es sehr schwer
    verständlich, wenn vernünftige Regelungen dieser Ein-
    sätze, die wir zu breiten Teilen in diesem Parlament wün-
    schen, nur deswegen nicht zustande kämen, weil die Grü-
    nen in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt haben,
    dass dieses Thema nicht auf die Tagesordnung kommt. Ich
    glaube, das darf nicht sein. Deswegen möchte ich ab-
    schließend feststellen: Keinem Parlamentarier würde
    durch eine Änderung der Verfahren irgendein Recht ge-
    nommen werden. Es müssen aber Möglichkeiten gefun-
    den werden, unter Beachtung der Grenzen des Urteils des
    Bundesverfassungsgerichts von 1994 sowohl den außen-
    politischen Interessen unseres Landes als auch den ganz
    konkreten Sicherheitsinteressen unserer Soldatinnen und
    Soldaten gerecht zu werden. Wenn dies das Ergebnis die-
    ses Gespräches sein sollte, dann, glaube ich, können un-
    sere Soldaten auf dieses Parlament stolz sein. Das wäre
    ein gutes Ziel.

    Schönen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Winfried Nachtwei.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Winfried Nachtwei


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Auslandseinsätze der Bundeswehr sind kein Mittel der


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    636


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    Politik wie viele andere, sie sind in der Regel besonders
    teuer, sie sind riskant und deshalb auch besonders be-
    gründungsbedürftig. Auch wenn es für uns immer um
    multilaterale Einsätze geht, so ist zugleich klar, dass die
    Entscheidung über eine deutsche Beteiligung an multi-
    lateralen Maßnahmen zur Krisenbewältigung nicht in
    New York, nicht in Washington und nicht in Brüssel fällt.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom
    12. Juli 1994 klargestellt, dass diese Verantwortung nicht
    allein der Bundesregierung überlassen werden darf. Es
    ist vielmehr der Deutsche Bundestag, der konstitutiv
    über den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zu
    entscheiden hat.


    (Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])

    Die parlamentarische Entscheidungshoheit über den

    Einsatz der Streitkräfte ist eine fundamentale demokra-
    tische Errungenschaft. Der konstitutive Parlamentsvorbe-
    halt ist nicht nur verfassungsrechtlich vorgeschrieben,
    sondern auch politisch überaus sinnvoll.


    (Jörg van Essen [FDP]: Sehr richtig!)

    Er gewährleistete bisher eine besonders intensive parla-
    mentarische Beratung und trug, so meine ich, immer zu
    einer verantwortlichen Entscheidungsfindung und breiten
    Konsensbildung im Parlament und in der Gesellschaft bei.


    (Jörg van Essen [FDP]: Sehr richtig!)

    Der Parlamentsvorbehalt ist zugleich Eckstein der mi-
    litärpolitischen Zurückhaltung der Bundesrepublik, der
    sich, so glaube ich, weiterhin alle Fraktionen verpflichtet
    fühlen.

    Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von
    1994 haben wir umfassende Erfahrungen mit den ver-
    schiedensten Arten von Auslandseinsätzen der Bundes-
    wehr gemacht. Man kann wirklich sagen: Keiner war dem
    anderen gleich. Dabei ergaben sich zugleich bestimmte
    Anforderungen. Die wichtigste Anforderung an die Recht-
    mäßigkeit von Auslandseinsätzen ist selbstverständlich
    ihre völkerrechtliche Legalität. Diese war bei der Betei-
    ligung der Bundesrepublik an den NATO-Luftangriffen
    auf die Bundesrepublik Jugoslawien strittig. Es bestand
    und besteht in diesem Haus aber auch ein breiter Konsens
    darüber, dass das Übel der Nichtmandatierung durch den
    VN-Sicherheitsrat nicht als Präzedenzfall, sondern als
    Ausnahme in einem Wertekonflikt und bei Bestehen einer
    völkerrechtlichen Regelungslücke verstanden werden
    muss.


    (Jörg van Essen [FDP]: Sehr richtig!)

    Die Bundesregierung hat bewiesen, dass sie eine ein-
    deutige völkerrechtliche Legitimation seitdem immer zur
    Voraussetzung für Auslandseinsätze macht. Deshalb hat
    sie auch immer eine Mandatierung durch den VN-Sicher-
    heitsrat angestrebt.

    Neue Fragen ergeben sich allerdings bei der militä-
    rischen Bekämpfung des Terrorismus.Mit den einschlä-
    gigen Resolutionen, mit denen er das naturgegebene
    Recht zur individuellen und kollektiven Selbstvertei-
    digung bekräftigte, gab der UN-Sicherheitsrat eine Art
    Einstiegslegitimation. Immer deutlicher stellt sich aber

    die Frage nach den Grenzen dieses Selbstverteidigungs-
    rechts. Wenn zum Beispiel das Recht beansprucht wird,
    zu jeder Zeit und an jedem Ort gegebenenfalls mit
    Präemptionsangriffen gegen die terroristische Bedrohung
    vorzugehen, wird das völkerrechtliche Gewaltverbot der
    UN-Charta unterhöhlt und seine Beachtung de facto in
    das Belieben der Stärksten gestellt.

    Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt ein
    Einsatz bewaffneter Streitkräfte dann vor, wenn Bundes-
    wehrsoldaten in – Zitat – „bewaffnete Auseinanderset-
    zungen einbezogen werden können“. Beobachtermissio-
    nen, wie zum Beispiel in Georgien, oder unbewaffnete
    Hilfseinsätze, wie vor einiger Zeit bei der Flutkatastrophe
    in Mosambik, fallen eindeutig nicht darunter.

    Abgrenzungsprobleme gibt es aber in der Tat bei
    Hilfseinsätzen mit Selbstschutzkomponente – Herr van
    Essen hat den Fall Afghanistan angesprochen – sowie bei
    bewaffneten Erkundungs- und Vorauskommandos.


    (Jörg van Essen [FDP]: Richtig!)

    In dem Bereich der vorbereitenden Maßnahmen und vor
    allem dann, wenn bewaffnete Streitkräfte sehr schnell ent-
    sandt werden sollen, gibt es sicherlich Klärungsbedarf.
    Das wird zurzeit vor allem im Kontext des US-Vorschlags
    einerNATO-Response-Force diskutiert. Bei der Klärung
    dieser Fragen ist allerdings zweierlei zu berücksichtigen:

    Erstens darf der konstitutiven Befassung des Bundes-
    tages nicht vorgegriffen werden; sie darf nicht präjudiziert
    werden.

    Zweitens sind die Erfahrungen mit VN-Friedensmis-
    sionen zu bedenken, wonach eine zügige Einsatzbereit-
    schaft der nationalen Kontingente und dabei – das sage
    ich ausdrücklich und ich betone es – der militärischen, po-
    lizeilichen und zivilen Komponenten entscheidend für
    ihre Wirksamkeit ist.

    Die aktuelle Diskussion um die Schnellst-Einsatzbe-
    reitschaft einer NATO-Response-Force und die An-
    führung angeblicher Probleme, die sich aufgrund der bis-
    herigen Parlamentsbeteiligung ergeben hätten, scheinen
    mir allerdings weitgehend an der Sache vorbeizugehen. In
    Not- und Rettungseinsätzen ist in der Tat eine Entsendung
    in kürzester Zeit notwendig. Wenn es auch keine ganz
    klare Regelung gibt, so gibt es doch zumindest eine ge-
    wisse abgesicherte Praxis. Bei allen anderen umfassenden
    Kriseneinsätzen sind das Vorliegen einer politischen Kon-
    zeption, die Abstimmung unter Partnern und die Flankie-
    rung durch nicht militärische Fähigkeiten unverzichtbar.
    Das braucht selbstverständlich eine gewisse Zeit. Ich
    meine, diese Zeit reicht allemal auch für eine fundierte
    Beteiligung des Bundestags.

    Die Streitkräfte und das Regierungshandeln in mi-
    litärischen Fragen unterliegen immer einer besonderen
    parlamentarischen Kontrolle durch den Verteidigungsaus-
    schuss, den Wehrbeauftragten und aufgrund des Budget-
    rechts des Parlaments. Der Einsatz von Spezialkräften
    erfordert eine besondere Geheimhaltung. Spezialsoldaten
    agieren praktisch immer verdeckt und auch in so genann-
    ten unkonventionellen Einsätzen, bei denen sich die Frage
    stellen kann, wie dabei die Regeln des Kriegsvölkerrechts
    eingehalten werden können.

    Winfried Nachtwei




    Winfried Nachtwei

    In der vorigen Legislaturperiode war meiner Erfahrung
    nach eine parlamentarische Kontrolle von Spezialeinsät-
    zen de facto nicht gewährleistet.


    (Jörg van Essen [FDP]: Richtig!)

    In der Koalitionsvereinbarung ist deshalb ausdrücklich
    festgehalten worden, dass die parlamentarische Kontrolle
    von Spezialeinsätzen gewährleistet werden muss. Nach
    meiner bisherigen Erfahrung in dieser Legislaturperiode
    erfolgt die Unterrichtung des Parlaments über die Obleute
    ordnungsgemäß. Nichtsdestoweniger meine ich, dass wir
    weiter darüber diskutieren sollten, ob in diesem Zusam-
    menhang nicht doch eine der Geheimdienstkontrolle ver-
    gleichbare Einrichtung des Parlaments angebracht wäre.

    Zur politischen Kontrolle der Auslandseinsätze gehört
    auch ihre regelmäßige politische Bewertung. Hierzu
    wurden vor allem im Rahmen von Enduring Freedom er-
    hebliche Fortschritte gemacht. Durch Vorlage eines zwei-
    ten bilanzierenden Gesamtberichts der Bundesregierung
    zur deutschen Beteiligung an Enduring Freedom ist das
    Parlament nun in ganz anderer Weise in der Lage, zu be-
    urteilen, wie wirksam dieser Einsatz tatsächlich war.

    Angesichts dieser Debatte meine ich, dass wir mit der
    Klärung der heute angesprochenen und zum Teil noch of-
    fenen Fragen gut vorankommen können.

    Danke schön.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Jörg van Essen [FDP])