Rede von
Ute
Vogt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Bundesregierung hat keinen Anlass, dem Präsi-
denten des Bundesnachrichtendienstes zu widersprechen.
Die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik – das Bun-
deskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz
und der Bundesnachrichtendienst – beurteilen die Sicher-
heitslage gemeinsam so, dass wir mit einer steigenden Ge-
fährdung rechnen müssen. Diese Beurteilung wird ebenso
wie die daraus notwendigen Maßnahmen regelmäßig mit
den Ländern abgestimmt.