Rede von
Hans
Michelbach
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Staatssekretärin, Sie haben gesagt, dass Ihnen
diese Stundungsregelung nicht bekannt ist. Ist Ihnen nicht
bekannt, dass es ein so genanntes englisches Modell gibt,
das in Großbritannien die Fortführung von mittelständi-
schen Betrieben sehr begünstigt, indem für die Erb-
schaftsteuer Stundung und bei einer Fortführung des Be-
triebs über zehn Jahre sogar Erlass gewährt wird, und das
sich für die Arbeitsplatzsicherung und die Erhaltung von
Betrieben sehr bewährt hat? Warum können Sie sich eine
steuerliche Regelung wie in Großbritannien nicht auch in
Deutschland vorstellen?
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal die
Frage stellen: Sehen Sie nicht ein – wenn Sie schon nicht
einräumen, dass es sich bei der Erbschaftsteuer um eine
Doppelbesteuerung handelt –, dass es sich bei der Erb-
schaftsteuer zumindest um eine Substanzbesteuerung
handelt? Denn die Vermögenszuwächse, die für die Be-
triebe wichtig sind, werden ja noch einmal besteuert, ob-
wohl sie schon vorher vom Erblasser versteuert worden
sind.
D