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ID1500500600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 173 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Frak- tionen (Drucksache 15/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Bestim- mung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen (Drucksache 15/17) . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/ CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN und der FDP: Einsetzung von Aus- schüssen (Drucksache 15/19) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 B Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD . . . . . . . . 173 B Ronald Pofalla CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 174 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 C Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 B Tagesordnungspunkt 1: Fortsetzung der Aussprache zur Regie- rungserklärung des Bundeskanzlers Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA 177 B Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 184 A Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 D Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 A Ludwig Stiegler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193 D Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 195 D Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 A Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 199 D Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 D Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 203 B Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 C Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 208 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 214 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 A Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 221 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 D Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . . . . . . . . . 227 A Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 C Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . . 233 A Plenarprotokoll 15/5 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 5. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. Oktober 2002 I n h a l t : Jörg-Otto Spiller SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 D Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . 236 C Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 241 A Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 B Arnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 245 B Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248 C Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . 250 B Annette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252 A Eduard Oswald CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 255 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 A Dirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . 258 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 261 A Georg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . . . . 262 B Angelika Volquartz CDU/CSU . . . . . . . . 262 D Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 265 B Grietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 268 B Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 C Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 A Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 273 B Renate Schmidt, Bundesministerin BMFSFJ 274 C Dr. Maria Böhmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 277 B Nicolette Kressl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 279 C Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . 280 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 C Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 D Nicolette Kressl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 C Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 B Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 287 A Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 289 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 293 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Oktober 2002II (A) (B) (C) (D) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Oktober 2002 173 5. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. Oktober 2002 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    (A) (B) (C) (D) 290 (A) (C) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Oktober 2002 291 Berichtigung 4. Sitzung, Seite 11 (B), Zweiter Absatz, der ersten Satz ist wie folgt zu lesen: „Sie, Herr Kollege Struck, drohen die erforderliche Strategiediskussion vollkommen zu verschlafen und laufen Gefahr, diese wie unser Engage- ment mit KSK in Afghanistan vor unserer deutschen Bevölkerung verheimlichen zu wollen.“ Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Oktober 2002 293 (C)(A) van Essen, Jörg FDP 30.10.2002 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 30.10.2002 Joseph DIE GRÜNEN Koschyk, Hartmut CDU/CSU 30.10.2002 Möllemann, Jürgen W. FDP 30.10.2002 Niebel, Dirk FDP 30.10.2002 Nolting, Günther FDP 30.10.2002 Friedrich Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 30.10.2002 Otto (Frankfurt), FDP 30.10.2002 Hans-Joachim Pieper, Cornelia FDP 30.10.2002 Schauerte, Hartmut CDU/CSU 30.10.2002 Schröter, Gisela SPD 30.10.2002 entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenografischen Bericht Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Volker Beck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Guten Morgen, meine Damen und Herren! Herr Kol-

    lege Pofalla, so weit geht die Liebe nicht. Wir bieten Ih-
    nen eine faire Zusammenarbeit an; aber dass wir Ihnen
    unsere Mehrheit als Morgengabe darbieten, ist nun wirk-
    lich ein bisschen zu viel verlangt.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    § 12 unserer Geschäftsordnung regelt die Stellenanteile
    der Fraktionen. Dazu gibt es zwei Rechtsgrundsätze. Zum
    einen muss das Verhältnis der Stärke der einzelnen Frak-
    tionen durch Anwendung von Zählverfahren abgebildet
    werden. Dabei sind wir um eine proportionale Abbildung
    bemüht. Zum anderen müssen bei diesem Verfahren auch
    die Mehrheitsverhältnisse des Deutschen Bundestages in
    all seinen Gremien und Ausschüssen abgebildet werden.
    Diesem Ziel dient der vorgelegte Antrag.

    Wir haben als Bundestag in der Vergangenheit auch im
    Falle knapper Mehrheiten die Zählverfahren geändert und
    gewechselt, um die Mehrheitsverhältnisse des Deutschen
    Bundestages in allen Ausschüssen und Gremien entspre-
    chend abzubilden. Das haben wir in der 13. und 14. Wahl-
    periode getan und das ist auch zulässig.

    Im Wüppesahl-Urteil hat das Bundesverfassungsge-
    richt 1989 klar festgestellt, dass die Ausschüsse die Zu-
    sammensetzung des Plenums verkleinert abbilden und die
    Vorbereitung von Entscheidungen und Beschlüssen des
    Plenums die Erarbeitung mehrheitsfähiger Entscheidungs-
    grundlagen voraussetzt. Damit wäre schwerlich vereinbar,
    wenn sich die politische Gewichtung innerhalb des Parla-
    mentes in den Ausschüssen nicht widerspiegeln würde.
    – Das führte das Bundesverfassungsgericht 1989 aus.

    1997 wird das Gericht im zweiten PDS-Urteil noch
    einschlägiger:

    In der Abweichung von dem üblicherweise bei der
    Gremienbesetzung angewandten Verfahren ... liegt
    keine missbräuchliche Handhabung der Geschäfts-
    ordnungsautonomie.

    Und:
    Ein Wechsel des Zählsystems mit dem Ziel, die
    Mehrheitsverhältnisse des Plenums in der Bundes-
    tagsbank des Vermittlungsausschusses wiederzuge-
    ben,


    (Rainer Funke [FDP]: Das ist aber nur das Zählsystem!)


    ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
    So das hohe Gericht, das Sie anzurufen gedenken.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Da wir hier scheinbar vor Gericht sind – wenn auch
    nicht im Strafprozess –, rufe ich jetzt den damaligen

    Ronald Pofalla




    Volker Beck
    Parlamentarischen Geschäftsführer Joachim Hörster in
    den Zeugenstand. In der 13. Wahlperiode, am 16. Fe-
    bruar 1995, sagte er:

    Bei der Besetzung der Ausschüsse und Gremien des
    Deutschen Bundestages muss sich diese vom Wähler
    getroffene Entscheidung widerspiegeln, dass heißt,
    Mehrheit muss Mehrheit bleiben. Dies ist ein verfas-
    sungsrechtliches Gebot.

    (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und bei der SPD)

    Und weiter:
    Um dem Wählerwillen Rechnung zu tragen, ist es er-
    forderlich, das Zählverfahren auszusuchen, das die
    Mehrheitsverhältnisse widerspiegelt.

    Recht hat er.

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS SES 90/DIE GRÜNEN)

    Nirgendwo steht geschrieben, dass die Zahl der Zähl-

    verfahren endlich ist. Wir legen hier eine allgemein an-
    wendbare Regel vor.


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist nur das Zählverfahren!)


    Wir wollen sie nur dort anwenden, wo es unbedingt erfor-
    derlich ist. Dies war nach Ihrer Meinung in der Vergangen-
    heit richtig. Auch das Bundesverfassungsgericht hat es so
    gesehen. Ich bedaure, dass Herr van Essen heute nicht nach
    mir reden kann. Ihm will ich aber sozusagen meine Schluss-
    worte überlassen. Er äußerte in der gleichen Debatte:

    Aber der Gedanke, der dabei
    – in einem Gutachten des Bundestages –

    geäußert worden ist, ist einleuchtend: Zum Demo-
    kratieprinzip gehört auch das Mehrheitsprinzip. Des-
    halb kommt diese wissenschaftliche Arbeit zu dem
    Ergebnis, dass der Bundestag nicht gezwungen wer-
    den kann, bei der Besetzung des politisch so bedeut-
    samen Vermittlungsausschusses auf eine Abbildung
    seiner Mehrheitsverhältnisse, hier also der Mehrheit
    der Koalition, zu verzichten.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

    Dabei bleiben wir. Wir bleiben Ihren Grundsätzen treu.

    Wir sind uns sicher, dass Sie vor dem Bundesverfas-
    sungsgericht eine Niederlage erleiden werden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ich erteile dem Kollegen Rainer Funke, FDP, das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem

    Antrag der Koalitionsfraktionen handelt es sich um eine
    schlichte, machtpolitisch motivierte Trickserei.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Zurufe von der SPD)


    – Ich werde gleich darauf eingehen.
    In diesem Land bestand immer Konsens darüber, dass

    der Vermittlungsausschuss ein eigenständiger und heraus-
    gehobener Ausschuss ist, in dem Vertreter aus Bundestag
    und Bundesrat gemeinsam versuchen – oft unabhängig
    von der Parteidisziplin –, tragfähige Lösungen zu finden.
    Diesen Konsens möchte Rot-Grün nach langer Tradition
    aufkündigen.

    Nach allen zur Verfügung stehenden Berechnungsver-
    fahren müsste es bei der Ausschussbesetzung bei einem
    Patt von 7 : 7 : 1 : 1 bleiben. Die Koalition möchte daher
    durch eine Änderung der Geschäftsordnung erreichen,
    dass eine rot-grüne Mehrheit auf Bundestagsseite im Ver-
    mittlungsausschuss gesichert ist.

    Dies zeigt deutlich, dass es hier nicht um die Herrschaft
    des Rechts geht, wie es dem Sinn unserer Geschäftsord-
    nung, die wir uns selber gegeben haben, entspricht, son-
    dern vielmehr um die rücksichtslose Durchsetzung von
    Machtinteressen.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wenn Sie auf die Mehrheitsverhältnisse abstellen, kön-

    nen Sie nicht sagen, dass es noch gerecht wäre, wenn die
    Koalition neun Stimmen bekäme und die Opposition sie-
    ben. Ihr Antrag würde aber zu diesem Ergebnis führen.
    Eine solche Abweichung vom bisherigen Zählsystem
    wäre in sich nicht logisch und im Übrigen auch unsyste-
    matisch. Dies weiß auch Herr Schmidt, der Geschäftsord-
    nungsexperte ist.

    Falsch ist meines Erachtens auch der Verweis auf die
    Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Ver-
    fassungsgericht hat sich bisher nur mit der Frage befasst,
    ob es zulässig ist, einen Wechsel in den bekannten Zähl-
    verfahren oder aber im Einzelfall eine Abweichung zu-
    gunsten einer anderen mathematischen Proportion vor-
    zunehmen. Hier liegt aber keine Abweichung von der
    mathematischen Proportion vor. Es ist kein anerkanntes
    Zählverfahren, das Sie anwenden wollen, sondern das ist
    reine Willkür.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Das Gericht hat sich aber nie mit der Frage befasst, ob

    der Bundestag auch die Befugnis besitzt, die Mehrheits-
    frage mit einem gesonderten, nicht unter die bekannten
    Zählverfahren fallenden Schlüssel zu beeinflussen.

    Es kommt ein weiterer Gesichtspunkt hinzu, Kollege
    Schmidt. Es wäre verfehlt, davon auszugehen, der Ver-
    mittlungsausschuss sei mit den Ausschüssen des Bundes-
    tages vergleichbar und man könne daher bei der Frage der
    Besetzung die gleichen Maßstäbe anlegen. Die Anders-
    artigkeit des Vermittlungsausschusses ergibt sich be-
    reits daraus, dass er eigenen geschäftsordnungsmäßigen
    Regelungen unterliegt


    (Ludwig Stiegler [SPD]: Nur für seine Verfahren, nicht für seine Zusammensetzung!)


    und sich eine vom Bundestag und vom Bundesrat getra-
    gene Geschäftsordnung gibt, die im Übrigen in beidersei-
    tigem Einvernehmen bestimmt wird und auch nur in bei-
    derseitigem Einvernehmen geändert werden kann. Die


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    176


    (A)



    (B)



    (C)



    (D)






    besondere Stellung des Ausschusses kommt auch dadurch
    zum Ausdruck, dass die Mitglieder des Bundesrates an
    Weisungen und Aufträge nicht gebunden sind. Bewusst
    soll im Vermittlungsausschuss nicht entlang von Partei-
    proporzen gearbeitet werden.

    Sie weichen von diesen Grundsätzen, die wir uns alle
    selbst gegeben haben, ohne erkennbaren Sinn ab. Ich
    glaube, wir würden viel besser fahren, wenn wir im Ver-
    mittlungsausschuss gemeinsam daran arbeiten würden,
    vernünftige Gesetze durchzusetzen, statt Gesetze durch-
    zupeitschen.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)