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ID1424013300

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    Absetzung des Tagesordnungspunktes 25 . . . . 24063 C Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Ab- geordneten Hermann Bachmaier, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie den Abgeord- neten Gerald Häfner, Cem Özdemir, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volks- begehren und Volksentscheid in das Grundgesetz (Drucksachen 14/8503, 14/9260) . . . . . . . 24017 A Hermann Bachmaier SPD . . . . . . . . . . . . . . . 24017 B Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24019 C Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24021 D Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24024 C Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24025 D Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24026 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 24028 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . . 24030 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24032 B Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Pia Maier, Monika Balt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Einführung eines existenzsichernden gesetzlichen Min- destlohns (Drucksache 14/8921) . . . . . . . . . . . . . . . . 24030 B Pia Maier PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24030 B Anette Kramme SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24035 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 24037 A Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24039 B Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 24040 D Renate Rennebach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 24042 C Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . 24045 C Renate Rennebach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 24046 B Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . 24046 C Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 24048 D Tagesordnungspunkt 19: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortset- zung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheits- präsenz im Kosovo zur Gewährleis- tung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur mili- tärischen Absicherung der Friedens- regelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Techni- schen Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Plenarprotokoll 14/240 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 240. Sitzung Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 I n h a l t : Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 (Drucksachen 14/8991, 14/9248, 14/9253) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24049 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Fraktion der PDS: Bundes- wehreinsätze beenden – Politische Lösungen auf dem Balkan durch UNO und OSZE durchsetzen (Drucksachen 14/5964, 14/6194) . . . . . 24050 A Uta Titze-Stecher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 24050 A Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 24051 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24053 B Walter Hirche FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24054 C Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 24056 A Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg . . . 24057 A Ursula Lietz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 24058 C Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 24059 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . . 24060 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24063 C Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Ulf Fink, Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Prävention umfassend stärken (Drucksache 14/9085) . . . . . . . . . . . . . . . . 24060 D Zusatztagesordnungspunkt 17: Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Stär- kung von Prävention und Gesundheits- förderung (Drucksache 14/9224) . . . . . . . . . . . . . . . . 24060 D Ulf Fink CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24061 A Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 24061 B Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24061 D Eike Maria Hovermann SPD . . . . . . . . . . . . . 24065 B Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24068 C Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24069 C Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24070 C Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU 24071 B Tagesordnungspunkt 21: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Alfred Hartenbach, Joachim Stünker, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (Drucksachen 14/8586, 14/9264) . . . . . 24072 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsver- wahrung (Drucksachen 14/9041, 14/9264) . . . . . 24072 A Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24072 B Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 24073 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24075 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . 24076 A Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24076 C Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 24077 B Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 24077 C Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 24078 B Tagesordnungspunkt 22: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Faße, Reinhard Weis (Sten- dal), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Ab- geordneten Albert Schmidt (Hitz- hofen), Helmut Wilhelm (Amberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Für einen sanften Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen – zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Ham- burg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Ver- besserung der Schifffahrtsver- hältnisse im Donauabschnitt zwi- schen Straubing und Vilshofen – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002II Friedrich (Bayreuth), weiterer Ab- geordenter und der Fraktion der FDP: Ausbau derDonau zwischen Straubing und Vilshofen – zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Winfried Wolf, Uwe Hiksch und der Fraktion der PDS: Ausbau der Donau zwi- schen Straubing und Vilshofen ökologisch gestalten (Drucksachen 14/8589, 14/8484, 14/8497, 14/7196, 14/9251) . . . . . . . . 24079 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Notwendigkeit des Saale- ausbaus (Drucksachen 14/8485, 14/9247) . . . . 24080 A Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24080 B Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 24081 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24083 B Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 24084 C Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24085 D Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . 24086 B Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . 24086 D Annette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24087 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . . . . . . . . . 24089 A Brunhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24090 C Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechts derVertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (Drucksachen 14/8763, 14/9266) . . . . . . . 24091 D Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 24092 A Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 24093 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24095 A Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24096 A Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . . . . . 24096 D Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 24097 C Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rainer Brüderle, Dr. Hermann Otto Solms, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuer- gesetzes (Drucksachen 14/5331, 14/8314) . . . . 24098 D b) Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Steuerrecht vereinfachen – ille- gale Betätigung im Baugewerbe sinnvoll bekämpfen (Drucksache 14/7541) . . . . . . . . . . . . . 24099 A Tagesordnungspunkt 26: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermö- gens für das Jahr 2003 (ERP-Wirtschafts- plangesetz 2003) (Drucksachen 14/8985, 14/9250) . . . . . . . 24099 B Tagesordnungspunkt 27: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewer- berechtlicher Vorschriften (Drucksachen 14/8796, 14/9254) . . . . . . . 24099 D Tagesordnungspunkt 28: Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung tierarzneimittel- rechtlicher Vorschriften (Drucksachen 14/8613, 14/9252) . . . . . . . 24100 A Tagesordnungspunkt 29: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 14/8711, 14/9265) . . . . . . . 24100 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24100 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24100 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 24101 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksent- scheid in das Grundgesetz (Tagesordnungs- punkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24102 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung: Fortset- zung der deutschen Beteiligung an der inter- nationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Natio- nen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch- Technischen Abkommens zwischen der Inter- nationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugo- slawien und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 (Tagesordnungspunkt 19 a) . . . . . . . . . . 24102 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Gesetzentwurf: Änderung des Umsatz- steuergesetzes – Antrag: Steuerrecht vereinfachen – illegale Beschäftigung im Baugewerbe sinnvoll bekämpfen (Tagesordnungspunkt 24 a und b) . . . . . . . . . . 24102 C Dieter Grasedieck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 24102 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 24103 C Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24107 A Gerhard Schüßler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 24107 C Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 24108 A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermö- gens für das Jahr 2003 (ERP-Wirtschaftsplan- gesetz 2003) (Tagesordnungspunkt 26) . . . . . . 24108 C Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . . . . . . . 24108 D Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 24110 C Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24111 D Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24112 C Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24113 A Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 24113 C Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewer- berechtlicher Vorschriften (Tagesordnungs- punkt 27) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24114 B Christian Lange (Backnang) SPD . . . . . . . . . 24114 B Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . 24115 B Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24116 B Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24116 C Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 24117 A Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung tierarz- neimittelrechtlicher Vorschriften (Tagesord- nungspunkt 28) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24118 A Jella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24118 A Helmut Lamp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 24119 A Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24119 D Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24120 C Kersten Naumann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 24121 B Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Tagesordnungs- punkt 29) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24121 D Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 24121 D Norbert Schindler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 24123 A Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24124 C Gerhard Schüßler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . 24125 A Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24125 B Anlage 9 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24126 B Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002IV Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer 24100 (C) (D) (A) (B) 1) Anlage 7 2) Anlage 8 Berichtigung 239. Sitzung, Seite 23965 (D), Zweiter Absatz, der erste Satz ist wie folgt zu lesen: „Das, was wir bei dieser Minis- tererlaubnis gehört haben, ist schon abenteuerlich:“ Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24101 (C) (D) (A) (B) Altmaier, Peter CDU/CSU 07.06.2002 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 07.06.2002 Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 07.06.2002 Marieluise DIE GRÜNEN Bettin, Grietje BÜNDNIS 90/ 07.06.2002 DIE GRÜNEN Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 07.06.2002 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 07.06.2002 Bohl, Friedrich CDU/CSU 07.06.2002 Bonitz, Sylvia CDU/CSU 07.06.2002 Borchert, Jochen CDU/CSU 07.06.2002 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 07.06.2002 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 07.06.2002 Eppelmann, Rainer CDU/CSU 07.06.2002 Erler, Gernot SPD 07.06.2002 Flach, Ulrike FDP 07.06.2002 Francke, Klaus CDU/CSU 07.06.2002 Frick, Gisela FDP 07.06.2002 Friedrich (Altenburg), SPD 07.06.2002 Peter Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 07.06.2002 Glos, Michael CDU/CSU 07.06.2002 Göllner, Uwe SPD 07.06.2002 Dr. Grygier, Bärbel PDS 07.06.2002 Hampel, Manfred SPD 07.06.2002 Hauser (Rednitzhem- CDU/CSU 07.06.2002 bach), Hansgeorg Dr. Hendricks, Barbara SPD 07.06.2002 Hoffmann (Wismar), SPD 07.06.2002 Iris Homburger, Birgit FDP 07.06.2002 Dr. Hoyer, Werner FDP 07.06.2002 Irmer, Ulrich FDP 07.06.2002 Jüttemann, Gerhard PDS 07.06.2002 Jung (Düsseldorf), SPD 07.06.2002 Volker Kampeter, Steffen CDU/CSU 07.06.2002 Kauder, Volker CDU/CSU 07.06.2002 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 07.06.2002 Kossendey, Thomas CDU/CSU 07.06.2002 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 07.06.2002 Kühn-Mengel, Helga SPD 07.06.2002 Labsch, Werner SPD 07.06.2002 Dr. Lamers CDU/CSU 07.06.2002 (Heidelberg), Karl A. Leidinger, Robert SPD 07.06.2002 Dr. Leonhard, Elke SPD 07.06.2002 Lintner, Eduard CDU/CSU 07.06.2002* Maaß (Wilhelms- CDU/CSU 07.06.2002 haven), Erich Merten, Ulrike SPD 07.06.2002 Dr. Meyer (Ulm), SPD 07.06.2002 Jürgen Neuhäuser, Rosel PDS 07.06.2002 Neumann (Bremen), CDU/CSU 07.06.2002 Bernd Neumann (Gotha), SPD 07.06.2002 Gerhard Nolte, Claudia CDU/CSU 07.06.2002 Palis, Kurt SPD 07.06.2002** Raidel, Hans CDU/CSU 07.06.2002*** Rauber, Helmut CDU/CSU 07.06.2002 Rauen, Peter CDU/CSU 07.06.2002 Ronsöhr, CDU/CSU 07.06.2002 Heinrich-Wilhelm Roos, Gudrun SPD 07.06.2002 Schily, Otto SPD 07.06.2002 Schlee, Dietmar CDU/CSU 07.06.2002 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 07.06.2002** Hans Peter entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht von Schmude, Michael CDU/CSU 07.06.2002** Schröder, Gerhard SPD 07.06.2002 Schuhmann SPD 07.06.2002 (Delitzsch), Richard Seehofer, Horst CDU/CSU 07.06.2002 Dr. Freiherr von CDU/CSU 07.06.2002 Stetten, Wolfgang Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 07.06.2002*** Thiele, Carl-Ludwig FDP 07.06.2002 Dr. Thomae, Dieter FDP 07.06.2002 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 07.06.2002 DIE GRÜNEN Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ 07.06.2002 DIE GRÜNEN Wagner, Hans Georg SPD 07.06.2002 Wettig-Danielmeier, SPD 07.06.2002 Inge Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 07.06.2002 Wolf, Aribert CDU/CSU 07.06.2002 Zierer, Benno CDU/CSU 07.06.2002** * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz (Tages- ordnungspunkt 17) Ich hätte dem Gesetz gern zugestimmt, weil ich eine Stärkung der plebiszitären Elemente für notwendig halte. Insbesondere das Instrument der Volksinitiative ist geeignet, Bürgerbeteiligung in einer repräsentativen De- mokratie zu erhöhen. Politik muss für Bürgerinnen und Bürger transparent sein und ihre Beteiligung darf sich nicht auf die Abgabe des Wahlzettels alle vier Jahre be- schränken. Aber die vorgesehene Ausgestaltung, dass bei einer Wahlbeteiligung von vielleicht 40 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger nur 27 Prozent aller Wahlbe- rechtigten, nämlich zwei Drittel von 40 Prozent, eine Grundgesetzänderung herbeiführen könnten, ohne dass sie dafür Verantwortung übernehmen müssen und kön- nen, halte ich für nicht tragbar. Deshalb muss ich dieses Gesetz ablehnen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregie- rung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Ko- sovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfel- des für die Flüchtlingsrückkehr und zur mi- litärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolu- tion 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Verein- ten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Mi- litärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugo- slawien und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 (Tagesordnungspunkt 19 a) Ich stimme der Verlängerung des KFOR-Mandats zu, da angesichts der Situation im Kosovo derzeit ein Abzug nicht zu verantworten wäre. Ich möchte aber zum Aus- druck bringen, dass ich den Kriegseinsatz gegen Serbien und im Kosovo im Jahre 1999 nach wie vor für falsch halte und meine jetzige Zustimmung zu der Mandatsver- längerung keine Änderung dieser Einschätzung bedeutet. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Gesetzentwurf: Änderung des Umsatzsteuer- gesetzes – Antrag: Steuerrecht vereinfachen – illegale Beschäftigung im Baugewerbe sinnvoll be- kämpfen (Tagesordnungspunkt 24 a und b) Dieter Grasedieck (SPD): Die FDP besteht aus vie- len Bewerbern für die Kompetenzmannschaft. Als Be- werber müssen Sie sich bewähren. Sie müssen Fehler schnell erfassen und korrigieren. Schon bei der ersten Prü- fung haben Sie versagt. Sie hätten sonst die Argumente im Finanzausschuss und im Plenum zu Ihrem Antrag berück- sichtigt. Sie wollten durch Ihren Antrag eigentlich die Bürokra- tie der Betriebe reduzieren. Nur, die Betriebe empfinden die Berechnung der Umsatzsteuern nicht belastend. Die Betriebe beklagen, dass sie die Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge berechnen müssen. Deshalb will das Wirtschaftsministe- rium die bürokratischen Abläufe vereinfachen. Erste Vor- schläge werden umgesetzt; jede Firma erhält zum Bei- spiel nur eine Wirtschaftsnummer für alle Verfahren. Von Umsatzsteuern war bei den Betriebsumfragen keine Rede, weil die Erstellung der Voranmeldung über die EDVals Ergebnis der Buchhaltung erfolgt. Es ist praktisch Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224102 (C) (D) (A) (B) ein Abfallprodukt. Nun, die monatliche Anmeldung auf umsatzstärkere Unternehmen hat sich bewährt. CDU/CSU und FDP haben diese Regelung im Übrigen 1996 einge- führt. Wenn Sie sich informiert hätten, wüssten Sie, dass in der Finanzverwaltung die elektronische Datenübermittlung zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Steuerberater fast üblich ist. Durch die Steueranmeldungs-Datenübermitt- lungsverordnung („STADÜV“) können die Betriebe die Daten dem Finanzamt elektronisch übermitteln. Die Tech- nologien haben sich doch weiterentwickelt. Der Stand der EDV von 1996 ist mit 2002 nicht mehr vergleichbar. Was 1996, mit Ihrem Segen, richtig war, ist 2002 erforderlich. Die FDP erleichtert durch ihren Antrag den Betrügern die Arbeit. Das wollen wir nicht. Der Finanzausschuss will hingegen die Steuerhinterziehung bei der Umsatz- steuer eindämmen. So wird diskutiert, dass Unterneh- mensgründer im Gründerjahr und im ersten Folgejahr un- abhängig von den erzielten Umsätzen ihre Voranmeldung monatlich abgeben. Die Finanzämter können dadurch schneller kriminelle Scheinfirmen aufdecken. Das will der Ausschuss, weil die Scheinfirmen bei Karussellbe- trugsgeschäften nur kurze Zeit existieren. Zwei Monate bedeuten einen enormen Informationsvorsprung. Es feh- len dem Bundeshaushalt, so schätzen Experten, durch den Umsatzsteuerbetrug 10 Milliarden Euro. Gerade in Grenzregionen ist deshalb der unbürokratische Informati- onsaustausch mit den Finanzämtern der Nachbarländer nötig. Der zeitraubende Weg zum Bundesamt für Finan- zen muss in Europa im 21. Jahrhundert der Geschichte an- gehören. Ein weiteres wichtiges Argument spricht gegen den FDP-Antrag: Existenzgründer haben bei Investitionen häufig Liquiditätsprobleme. Durch Ihren Antrag bekom- men diese Firmen die Vorsteuerüberhänge zwei bis drei Monate später. Existenzgründer warnen, sie benötigen gerade in den ersten zwei bis drei Jahren jeden Euro. Der Zeitraum zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung darf nicht ver- längert werden. So investiert ein Jungunternehmer im Ja- nuar für eine CNC-Fräsmaschine netto 100 000 Euro. Ins- gesamt muss er mit Umsatzsteuer 116 000 Euro an den Lieferanten bezahlen. 16 000 Euro Umsatzsteuer bekommt der Unternehmer nach der bisherigen Gesetzgebung Anfang Februar erstat- tet – nach Ihrem Vorschlag erst zwei bis drei Monate spä- ter. Unsere Koalition will Jungunternehmer fördern statt bremsen. Ihr Gesetzesvorschlag ist unternehmerfeindlich. Jetzt sagen Sie, die Unternehmer können zwischen ein und drei Monaten frei entscheiden. Durch weitere Aus- nahmeregelungen bauen Sie keine Bürokratie ab. Da Sie keinen Gesetzesrahmen schaffen, könnte der Verdacht aufkommen, dass Sie eigentlich nur die Größtunterneh- mer fördern wollen. Die Größtunternehmer wären die wirklichen Gewinner. Sie sagten in Ihrer Rede am 6. Juli 2001: „Was die Hand- und Spanndienste im Mittelalter waren, sind heute die Bürokratiedienste des Mittelstandes für den Staat.“ Dazu kann ich nur sagen: Politik ist mehr als Karneval. Weil Politik mehr als Karneval ist, lehnen wir derartige unternehmerfeindliche Gesetze ab. Wir fördern hingegen junge Unternehmer. 1 000 Jungunternehmer werden mit 0,65 Milliarden Euro vom Bund unterstützt. Das Land NRW und der EU-Stukturfonds fördern mit 2 Milliarden Euro 17 000 Unternehmensgründungen. 200 000 neue moderne Arbeitsplätze wurden so einge- richtet. In meinem Wahlkreis sind so 2 650 Arbeitsplätze geschaffen worden. Fördern statt bremsen ist angesagt. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU): Das Thema Verwaltungsvereinfachung und Entlastung der Wirtschaft von unnötiger Bürokratie ist ein wichtiger Bereich der Wirtschaftsförderung. Gerade im Laufe der letzten Wahl- periode hat es hier Auswüchse gegeben, die die Vorzeit bei weitem übertreffen. Bürokratieabbau muss ein ständi- ger Kampf sein und ist immer und zu jeder Zeit notwen- dig. In 50 Jahren Bundesrepublik Deutschland haben wir unser Staatswesen immer stärker perfektioniert und für immer mehr Bürokratie gesorgt. Natürlich ist die Bundes- republik Deutschland von heute mit einer hochkompli- zierten Wirtschaft und einer großen Bevölkerungsdichte nicht mehr mit der Bundesrepublik von 1950 zu verglei- chen. Wir brauchen sicherlich heute zur Regelung der In- teressenskonflikte, die sich nicht von alleine regeln, mehr staatlichen Aufwand. Allerdings sind wir in vielen Berei- chen über das Ziel hinausgeschossen. Insbesondere dort, wo sich mehrere Behörden mit der gleichen Problematik befassen, ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Wenn hier nachhaltig Erfolge erzielt werden könnten, wäre das ein großer Beitrag zur Senkung der Staatsquote. Unser Ziel „Dreimal unter 40“ ist ehrgeizig, aber erreich- bar und erst recht notwendig, um die Wirtschaft wieder stärker in Gang zu bringen. Wer die Staatsquote senken will, muss die Staatstätigkeit verringern. Das ist für beide Beteiligte gut, einerseits für den Staat, weil er Aufwand spart, und andererseits für die Bürger, weil sie sich besser entwickeln können. Das gilt auch für die Wirtschaft. Die Reduzierung der Staatstätigkeit soll sich zunächst einmal auf die Bereiche beschränken, in denen Doppelarbeit in- nerhalb der Gesellschaft geleistet wird oder wo inner- staatliche Akte reduziert werden können, ohne dass die Außenleistung gegenüber dem Bürger weniger werden muss. Dafür gibt es viele Beispiele. Alle Bundesländer haben Ende der 60er- und Anfang der 70er-Jahre Gebiets- und Verwaltungsreformen durch- geführt. Sinn dieser Maßnahmen war es, die Gebietskör- perschaften so groß zu gestalten, dass ihre Verwaltungs- kraft ausreicht, um Fachpersonal zu beschäftigen. Wir wollten weg von dem „Feierabendbürgermeister“ auf dem Sofa, hin zu mehr Professionalität, weil die Probleme größer geworden waren und der Staat vom überwachen- den Staat zum planenden und vorsorgenden Staat gewor- den war. Die Gebietsreform ist in den alten Bundeslän- dern durchgeführt. Die Kommunen haben sich mit Fachpersonal bestückt. Allerdings ist die Entwicklung meistens an dieser Stelle stehen geblieben. Der Abbau von Aufsicht und insbesondere auch Fachaufsicht, die zur Un- terstützung der „Feierabendbürgermeister“ notwendig war, erfolgte weitgehend nicht. Ganz im Gegenteil: Wir Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24103 (C) (D) (A) (B) haben die Verwaltung insbesondere im Bereich der Fach- aufsicht und des Fachpersonals verstärkt. Hier ist eine Umkehr erforderlich. Die Christlich Demokratische Union hat mit dem Konzept „Schlanker Staat – starker Bürger“ im Jahre 2001 hier erhebliche Vorarbeit geleistet und viele Möglichkeiten aufgezeigt. Der FDP-Antrag zur Änderung des Umsatzsteuer- gesetzes gehört in diese Kategorie. Es geht um die Frage, in welchen Zeitabständen der Bürger seine Steuern an den Staat erklären und abführen muss. Bei der Umsatzsteuer haben wir im Prinzip die Quartalseinteilung. Nur wer mo- natlich auf eine Zahllast von mehr als 6 136 Euro kommt, muss monatlich melden und abführen. Der Fiskus ist da- ran interessiert, die Abführungszeiträume möglichst kurz zu gestalten, damit er über die notwendigen liquiden Mit- tel verfügt, um die laufenden Staatsausgaben zu finanzie- ren. Je später das Geld eintrifft, umso größer ist der Zins- ausfall. Allerdings muss man sich immer darüber im Klaren sein, worüber man redet. Hier geht es um die Frage, ob bei einer Zahllast von über 6 136 Euro der Steu- erpflichtige monatlich oder quartalsweise melden und ab- führen muss. Geht man von 6136 Euro und von 5 Prozent Zinsen aus, dann geht die Steuer aus dem ersten Monat 60 Tage später und im zweiten Monat 30 Tage später an das Finanzamt. Der Zinsvorteil beträgt für die 60 Tage circa 51 Euro und für die 30 Tage etwa 26 Euro. Nun muss abgewogen werden, wie hoch der Verwaltungsaufwand für eine dreimalige Abführung gegenüber einer einmali- gen Abführung im Quartal ist und wie hoch der Zinsver- lust ist. Der Zinsverlust beträgt maximal 77 Euro. Für die- sen Betrag kann man nur geringe Verwaltungsleistungen erbringen. Das Finanzamt ist verpflichtet, bei jedem Steu- erpflichtigen zu prüfen, ob er seine Steuererklärung recht- zeitig abgibt und die entsprechenden Zahlungen leistet. Das heißt, wir reden darüber, ob innerhalb eines Quartals dreimal die Akte gezogen und überprüft werden muss, ob die Meldung und die Zahlung eingegangen sind. Ange- sichts des Zinsvorteils von 77 Euro bei 6 135 Euro ist fis- kalisch sicherlich die monatliche Meldefrist in den unte- ren Bereichen für den Fiskus teurer als die quartalsweise. Der Zinsaufwand liegt unter dem Aufwand für die Ver- waltung. Mit höheren Steuerlasten kann sich das natürlich ändern. Angesichts des geringen Zinsverlustes ist der Vierjahreszeitraum mit weniger Aufwand für die Betriebe und weniger Aufwand für den Fiskus zu befürworten. Die Union wird deshalb dem Gesetzentwurf der FDP aus der Drucksache 14/3531 in der Fassung des Ausschusses zu- stimmen. Nun zu dem zweiten Antrag, mit dem die Bauabzug- steuer in der jetzigen Form aufgehoben werden soll. Die Bundesregierung soll dazu aufgefordert werden, prakti- kable und zweckdienliche Vorschläge zur Bekämpfung der illegalen Betätigung im Baugewerbe zu machen. Lassen Sie mich vorweg deutlich machen, dass wir jeg- lichen Steuermissbrauch und jegliche Steuerhinterzie- hung energisch bekämpfen. Allerdings müssen die Mittel, die eingesetzt werden, auch geeignet sein, das entspre- chende Ziel zu erreichen. Da hapert es in letzter Zeit doch häufig. So mussten wir am Mittwoch im Finanzausschuss gerade erst erlassene Gesetze, wie die Bankenaufsicht und das Bundesbankengesetz, schon wieder nachbessern, weil die Beratung offensichtlich nicht sorgfältig genug ausge- fallen ist. Die Gesetze wurden durchgepeitscht, ohne dass entsprechende Anhörungen im angemessenen Zeitrahmen stattfinden und ohne dass ausreichend darüber diskutiert wurde. Ich nenne hier nur das Beispiel der Verlustver- rechnung, das 630-DM-Gesetz und auch die Bauabzug- steuer. Die Bauabzugsteuer war von Anfang an umstritten. Uns kamen von der ersten Minute an erhebliche Beden- ken, ob der Weg richtig sei, zur notwendigen Bekämpfung von schwarzen Schafen die gutwilligen und ordentlich Arbeitenden mit Bescheinigungsverfahren zu überziehen. Ich will es noch einmal deutlich machen: Jeder, der or- dentlich arbeitet und sich nichts zuschulden kommen lässt, wird von den Bekämpfungsmaßnahmen insofern er- fasst, als er sich eine Bescheinigung ausstellen lassen muss. Außerdem sind Auftraggeber verpflichtet zu prü- fen, ob der Auftragnehmer eine Bescheinigung hat. Das heißt also, zur Herausfilterung von schwarzen Schafen wird jeder ordentlich Arbeitende zur zusätzlichen Büro- kratie verdonnert. Es gab von Anfang Zweifel, ob wirk- lich die schwarzen Schafe auf diesem Wege erfasst wer- den können. Da es sich um einen Antrag der Länder handelte und die Verbände der Bauwirtschaft dieses Verfahren wollten, haben wir uns im wahrsten Sinne des Wortes breitschla- gen lassen und unsere Bedenken beiseite geschoben. Ich jedenfalls habe mich schon nach kurzer Zeit sehr über mich selbst geärgert, dass ich nicht meiner ursprünglichen Intention gefolgt bin, weil der Ärger los ging. Das fing schon damit an, dass die meisten Betroffenen überhaupt nicht mitbekommen haben, dass es sich um eine Forde- rung ihrer eigenen Verbände handelte. Sie haben der Po- litik all dies angelastet. Außerdem bestand die große Gefahr, dass sich die Fi- nanzverwaltung diesem Instrument zur Erleichterung des Steuervollzuges auch in solchen Bereichen bedienen würde, in denen der Fiskus den Vollzugsaufwand und das Vollzugsrisiko tragen muss. Es kann nicht angehen, dass beides immer stärker auf die Wirtschaft verlagert wird. Erst als dann viel zu spät die sehr komplizierten Aus- fuhrbestimmungen kamen, ließ die Unruhe bei den Be- troffenen etwas nach. Dabei hat die Bundesregierung den Fehler gemacht, dass bereits vor den Sommerferien in Kraft getretene Gesetz erst durch Anwendungsbestim- mungen vom 1. November 2001 zu konkretisieren. Prak- tisch sechs Monate blieben die Betroffenen im Ungewis- sen, in welcher Art und Weise sie von den Dingen berührt und beeinträchtigt werden. Das hat Spekulationen Tür und Tor geöffnet und eine große Verunsicherung geschaf- fen. Das zeigt im Übrigen auch, dass das Gesetz inhaltlich problematisch ist, wenn eine solche Unruhe entstehen konnte, die erst durch eine Eingrenzung im Wege des Er- lasses wieder eingegrenzt werden musste. Bei dieser Gelegenheit möchte ich daran erinnern, dass der vom Finanzausschuss geforderte Bericht der Bundes- regierung über die praktischen Auswirkungen, der von mir mit Schreiben vom 7. November 2001 an die Vorsit- zende des Finanzausschusses gefordert worden ist und der Gegenstand verschiedentlicher Debatten im Ausschuss Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224104 (C) (D) (A) (B) war, noch aussteht. Wir wollten insbesondere wissen, in welchem Umfang und aus welchen Gründen Bescheini- gungen versagt worden sind und in welchem Umfang Be- scheinigungen ausgestellt worden sind. Der entsprechende Bericht ist zugesagt, aber noch nicht gegeben. Von großem Interesse wird sein, das Verhältnis von Aufwand und Ertrag festzustellen. Insbesondere aber gilt es festzustellen, aus welchen Gründen Bescheinigun- gen versagt worden sind. Wir sahen von Anfang an die große Gefahr, dass sich die Steuerverwaltung dieses In- strument zu Eigen machen würde und damit auch Pro- bleme benutzt, die mit der eigentlichen Steuerverkürzung durch Unternehmen, die ihre Steuerpflicht nicht erfüllen, nichts zu tun haben: nicht rechtzeitige Abgabe von Steue- rerklärungen, geringfügige Fristverzögerung usw. Auch bei der Bauabzugsteuer muss man, wie bei der Frage der Festlegung der Zeiträume für Umsatzsteuer- erklärungen, den ökonomischen Sinn von Zusatzregelun- gen untersuchen und infrage stellen. Es muss abgewogen werden, welcher Aufwand bei der Finanzverwaltung und bei den Betrieben entsteht. Dieser muss dem zusätzlichen Ertrag an Steuern gegenübergestellt werden und erst wenn sich hier eine vernünftige Kosten-Nutzen-Relation ergibt, ist das Verfahren sinnvoll. Deshalb würde mich schon die Frage interessieren: Wie viele Finanzbeamte sind mit dem Ausstellen der entsprechenden Bescheinigungen beschäf- tigt? Da keine zusätzlichen Planstellen bewilligt wurden, werden sie anderen Steuervollzugsbereichen entzogen. Wäre es nicht wichtiger, sich auf die inhaltliche Bearbei- tung und Bekämpfung des Umsatzsteuermissbrauches zu konzentrieren? Hier werden ja angeblich Steuerhinterzie- hungen in Milliardenhöhe vorgenommen. Bei der Um- satzsteuer scheint mir der Computer das einzige Kontroll- mittel zu sein, ohne dass anhand von den wenigen Verdächtigungsmerkmalen, die den Umsatzsteuermiss- brauch kennzeichnen, die Vorgänge ausgeworfen und ei- ner inhaltlichen Überprüfung durch Beamte unterworfen werden. Wenn ich aber zig Tausende von Beamten mit sinnlosen Freistellungsbescheinigungen beschäftige, dann brauche ich mich nicht zu wundern, wenn ich das Personal für die eigentlich wichtige Arbeit nicht mehr habe. Auch diese Frage müsste einmal beantwortet werden. Die Tatsache, dass der im Finanzausschuss vereinbarte Bericht zu diesem Komplex nicht gegeben worden ist, scheint mir Bände zu sprechen. Hat man etwas zu verber- gen oder warum kommt der Bericht nicht auf den Tisch? Bei so wichtigen Fragen kann man sich auch nicht damit ausreden, dass der Vollzug Sache der Länder sei und man nicht über entsprechende Fakten verfüge. Dann muss man eben die Länder bitten, die entsprechenden Unterlagen für den Bericht an den Bund zu geben. Auch wenn sich momentan die öffentliche Diskussion ein wenig beruhigt hat, ist das noch nicht ein Zeichen dafür, dass die Dinge in Ordnung sind. Möglicherweise haben sich die Betroffenen notgedrungen nur mit der zu- sätzlichen Bürokratie abgefunden. Deshalb ist es richtig, die Dinge immer wieder zu hinterfragen und sich damit zu beschäftigen. Wie gesagt, Bürokratieabbau ist eine Dauer- aufgabe. Insbesondere die beratenden Berufe machen zweierlei deutlich: Zum einen gibt es ganz erhebliche Probleme mit der Abwicklung. Immer wieder werden Bescheinigungen mit der Begründung abgelehnt, dass Unternehmen Steu- ern nicht pünktlich zahlen oder Steuererklärungen nicht pünktlich abgeben. Das war genau nicht Sinn der Sache. Auch gehen die Finanzgerichte immer stärker dazu über, Freistellungen im Klageweg anzuerkennen, weil bei der Ausstellung der Freistellungsbescheinigungen der allge- meine Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden müsse und es Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung sei, illegale Beschäftigung zu bekämpfen, nicht aber vor- rangig Steuern einzutreiben. Sinn des Gesetzes war es, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, die dadurch entstehen, dass einzelne Unter- nehmen sich der Steuerpflicht entziehen, während andere pünktlich zahlen. Gemessen an diesem Ziel ist der Erfolg des Gesetzes eher bescheiden. Allerdings ist der Bera- tungsaufwand und sind damit die Kosten in der Praxis sehr hoch. Dieses ist ein Ausdruck überzogener Bürokratie. Zum anderen empfinden insbesondere Anbieter aus dem Ostblock es immer noch als sehr profitabel, sich mit dem „endgültigen Steuersatz“ von 15 Prozent zu bedie- nen. Das bedeutet, dass das Gesetz gerade ins Gegenteil verkehrt wird. Die Bauverbände, die das Gesetz seinerzeit gefordert hatten, verteidigen das Gesetz. Dies ist als selbstverständ- lich anzunehmen, kann jedoch kein Indikator für die Funktionsfähigkeit der Regelung sein. Wenn mehr als 95 Prozent der beauftragten Unternehmen steuerlich ge- meldet sind und fast durchgängig auf drei Jahre befristete Freistellungsbescheinigungen durch die Finanzverwal- tung erhalten haben, dann macht das deutlich, dass mög- licherweise hier wieder einmal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Nur wegen eines ganz geringen Teils, der weit unter 5 Prozent liegen muss – ein Teil der Unter- nehmen hat ja zusätzlich zu den 95 Prozent noch kürzere bzw. auftragsbezogene Bescheinigungen erhalten –, wer- den alle Unternehmen dem Bescheinigungsverfahren un- terzogen. Selbst der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes muss einräumen, dass derzeitig nicht eingeschätzt werden kann, ob das Zurückdrängen unseriöser Unternehmen vom Markt wirklich durch das Gesetz erreicht worden ist. Die Steuerberaterkammer hat zurecht darauf hingewie- sen, dass der Arbeitsaufwand mit den Freistellungs- bescheinigungen bei den Finanzämtern offenbar dazu ge- führt hat, dass reguläre Arbeit liegen geblieben ist. Dies führt unter anderem auch dazu, dass Einkommensbe- scheide erst später ergehen. Dies kann die sehr ärgerliche Folge haben, dass in Nachzahlungsfällen zusätzliche 6 Prozent Nachzahlungszinsen nach § 233 AO anfallen. Das trifft die Steuerbürger besonders hart, weil durch das Steuerentlastungsgesetz die Möglichkeit des Sonderaus- gabenabzugs von Zinsen auf Steuerforderungen wegge- fallen ist. Außerdem weist sie darauf hin, dass der Verwal- tungsaufwand durch eine gegenwärtig in Vorbereitung befindlichen neuen Verwaltungsanweisung in Form ei- nes BMF-Schreibens noch ausgedehnt werden soll und die Freistellungsbescheinigung offensichtlich zu einem Sanktionsmittel besonderer Art gemacht werden sollen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24105 (C) (D) (A) (B) Die Steuerberaterkammer hat sich aus diesem Grund mit Schreiben vom 23. Mai 2002 an den Bundesfinanzmi- nister gewandt und darauf hingewiesen, dass es gerade nicht Sinn des Bauabzugsteuergesetzes war, ein weiteres Zwangmittel zum Eintreiben von Steuern zu erhalten. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat auf eine Vielzahl von ungeklärten Rechtsfragen und praktischen Fragen bei der Anwendung des Gesetzes hin- gewiesen. Wenn nach fast einem Jahr noch immer so viel Unklarheiten bestehen, was auch Ausdruck einer in einer Vielzahl von OFD-Verfügungen zum Thema Steuerabzug bei Bauleistungen seinen Ausdruck findet, dann spricht das eher dafür, dass die Regelung nicht besonders gelun- gen ist. Ganz besonders schlimm ist es dann, wenn wir Signale aus der Praxis bekommen, dass sich hier Unternehmen auf diesem Wege sogar steuerlich entlasten. Sie benutzen das Instrument der Bauabzugsteuer als Definitivbesteuerung und erlangen dadurch Wettbewerbsvorteile. Alles in allem lässt sich zusammenfassen: Wir haben mit der Bauabzugsteuer ein bürokratisches Monster kre- iert, das Betriebe und Finanzbehörden mit einem erhebli- chen Verwaltungsaufwand überzieht, ohne dass es Anzei- chen dafür gibt, dass die illegale Beschäftigung auf dem Bau wirksam damit bekämpft werden kann. Das sollte uns zur Nachdenklichkeit bringen. Ganz offenbar ist es Ihr Ziel in dieser Wahlperiode ge- wesen, der Unternehmerschaft mit großem Misstrauen entgegenzutreten. Sie haben auch immer wieder erklärt, dass Sie Unternehmen fördern wollen, aber Unternehmer nicht. Diese Trennung macht eine Denke deutlich, die nicht geeignet ist, Menschen zur wirtschaftlichen Leis- tung anzuspornen. Das wiederum hat fatale Folgen für die Arbeitsplätze, denn nur wenn sich Unternehmerpersön- lichkeiten finden, die Lust daran haben, wirtschaftlich tätig zu sein, gibt es auch Arbeitsplätze. Stattdessen über- ziehen Sie diese Gruppe mit zusätzlich Bürokratie und kriminalisieren sie, wie Ihr Verhalten zu § 370 a Abgaben- ordnung beweist. Nicht einmal die 15-zu-Null-zu-Eins- Entscheidung im Bundesrat kann Sie offensichtlich zur Einsicht zwingen. Deshalb haben Sie wieder im letzten Finanzausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag der CDU abgelehnt. Ja, vor kurzem haben Sie noch jegli- che Änderungsnotwendigkeit in Abrede gestellt und ge- meint, durch eine Verwaltungsanweisung könne man das Gesetz korrigieren. Was ist das für eine Auffassung vom Rechtsstaat? Erst ein Gesetz machen und dann durch die Verwaltung wieder einschränken oder auch bei passender Gelegenheit ausweiten? So kann es nicht gehen. Deshalb sind wir für eine sehr kritische Überprüfung des Bauab- zugsteuergesetzes, die aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Aufhebung endet; wieder einmal wird mit Schrot auf eine Mücke geschossen. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, dass man die Mücke trifft, sehr gering, aber der Schaden im Umfeld ist unermesslich groß. Diejenigen, die wegen Missbrauchs herausgefiltert werden sollen, werden nicht betroffen. Dafür aber die Vielzahl der steuerlich ehrlichen Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie überzogen. Probleme gibt es auch mit der EU-rechtlichen Zuläs- sigkeit. Die Vorgängerregelung aus dem Steuerentlas- tungsgesetz 1999/2000/2002 in § 50 a Abs. 7 EstG war als nicht EU-tauglich qualifiziert wurden. Auch bezüglich der jetzt geltenden Regelung gibt es erhebliche Bedenken. Privatdozentin Dr. Hey von der Universität Köln hat in ihrem Gutachten vom 5. März 2002 festgestellt, dass EU- Ausländer im Vergleich zu Inländern nur unter deutlich erschwerten Bedingungen eine Freistellungsbescheini- gung erhalten, und dies, obwohl hier – anders als bei in- ländischen Bauleistenden – vielfach kein Besteuerungs- recht der Bundesrepublik besteht. Im Wege genereller Freistellung bei Steuerinländern gegenüber nur aus- nahmsweiser Freistellung bei Steuerausländern darf nicht durch die Hintertür dieselbe Rechtslage erzeugt werden wie unter § 50 a Abs. 7 EstG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002. In diesem Fall muss der gegen § 50 a Abs. 7 EstG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002 erhobene Vorwurf der Europarechtswidrigkeit mit der gleichen Schärfte auch gegen die Neuregelung erhoben werden. Dass die §§ 48 ff. EstG lediglich formal nicht mehr zwischen In- und Ausländern differenzieren, kann den Diskriminierungsvorwurf nicht beseitigen; wenn die Differenzierung im Ergebnis in ähnlicher Weise durch Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe bei der Erteilung von Freistellungsbescheinigungen erfolgt. Gemeinschaftsrechtswidrig wegen eines Verstoßes ge- gen die Dienstleistungsfreiheit des Art. 49 EGV sind fol- gende Einzelregelungen: das Erfordernis der Bestellung eines inländischen Empfangsbevollmächtigten (§ 48 b Abs. 1 Satz 1 EstG); das Erfordernis der Ansässigkeitsbe- scheinigung als Voraussetzung der Freistellungsbeschei- nigung (§ 48 b Abs. 1 Nr. 3 EstG) sowie der Erstattung § 48 d Abs. 1 Satz 4 EstG); die generelle Beweislastum- kehr, die ausländischen Steuerpflichtigen sowohl im Frei- stellungs- als auch im zeitnahen Erstattungsverfahren hohe Nachweispflichten aufbürdet, um das Nichtbestehen eines Steueranspruchs glaubhaft zu machen, während in- ländische Bauleistende, soweit sie steuerlich erfasst sind und in der Vergangenheit ihren Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind, ohne weiteres die Freistellungser- klärung erhalten; die Ausgestaltung von § 48 b Abs. 2 EstG als Ermessensvorschrift; die Möglichkeit europa- rechtskonformer Auslegung wurde durch das Anwen- dungsschreiben des BMF nicht genutzt (BMF-Schreiben vom 1. November 2001, BStBl. I 2001, Seite 804 Rand- ziffer 29); die auf einzelne Aufträge beschränkte Erteilung von Freistellungsbescheinigungen an nicht ansässige Steuerpflichtige, während inländische Steuerpflichtige Sammelfreistellungsbescheinigungen mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren erhalten (BMF-Schreiben vom 1. November 2001, BStBl. I 2001, Seite 804 Randziffer 31); der Ausschluss des Einwandes, dass aufgrund eines Dop- pelbesteuerungsabkommens kein zu sichernder Steueran- spruch entstanden ist, im Haftungsverfahren des Leis- tungsempfängers (§ 48 d Abs. 1 Satz 6 EstG). Aufgrund der vom Gesetzgeber intendierten Verknüp- fung von Steuerabzug und Freistellungsverfahren durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip wirken diese Nachteile auf den Steuerabzug als solchen zurück und begründen die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der insoweit unteilba- ren Gesamtregelung der §§ 48 ff. EstG. Auch wenn sich die Diskussion zurzeit ein wenig be- ruhigt hat, sind die Probleme mit dem Bauabzugsteuerge- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224106 (C) (D) (A) (B) setz nicht gelöst und müssen aufgearbeitet werden. Es spricht vieles dafür, dass die Regelung ihr Ziel nicht er- reicht oder dass Aufwand und Nutzen in keinem vernünf- tigen Verhältnis zueinander stehen. Deshalb ist sehr kri- tisch zu prüfen, ob die Regelung beibehalten werden soll oder wieder aufgehoben werden muss. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Letztes Jahr haben wir beschlossen, dass Unternehmens- gründer im Jahr der Gründung und im ersten Folgejahr, unabhängig von den tatsächlich erzielten Umsätzen, ihre Voranmeldungen monatlich abgeben. Das hatte gute Gründe: Seit Jahren wurde in Sonntags- reden über Umsatzsteuerbetrug in zweistelliger Milliar- denhöhe geklagt. Nichts ist passiert. Wir haben dann im letzten Jahr, übrigens auf Initiative der Länder, Maßnah- men zur Sicherung des Steueraufkommens beschlossen, zu denen auch die monatliche Meldung der Umsatzsteuer für Existenzgründer gehört. Und das war auch höchste Zeit! Die Entwicklung der Umsatzsteuereinnahmen im Jahr 2001 zeigte überdeut- lich, dass dringender Handlungsbedarf bestand. Die sonst so sicheren Umsatzsteuereinnahmen sind absolut zurück- gegangen um 1,4 Prozent, und das, obwohl das Bruttoin- landsprodukt nominal noch um 1,9 Prozent gewachsen ist. Das war schwer erklärbar. Allgemein wurden Betrü- gereien mit dem Vorsteuerabzug durch so genannte Ka- russellgeschäfte als eine Ursache vermutet. Deshalb war es durchaus sinnvoll für „neue“ Unterneh- men, eine zweijährige Pflicht zur monatlichen Umsatz- steuererklärung einzuführen. Die Finanzämter bekommen so schneller Informationen über neue Unternehmen und sind damit eher an den Hinterziehungsfällen dran. Ange- sichts der sehr kurzen Lebensdauer von Unternehmen, die an solchen Karussellbetrugsfällen beteiligt sind, können zwei Monate schon den entscheidenden Informationsvor- sprung ausmachen. Eine positive Nachricht der Steuerschätzung im Mai war, dass das Umsatzsteueraufkommen wieder wächst. Das beweist eindeutig: Die Maßnahmen, die Rot-Grün zur Sicherung des Steueraufkommens beschlossen hat, beginnen zu greifen. Es macht schon deshalb keinen Sinn, in dieser Situation die monatlichen Umsatzsteuervoran- meldungen völlig abzuschaffen. Hinzu kommt aber noch: Niemand fordert es! Die Wirtschaftsverbände fordern es nicht, und auch die Fi- nanzverwaltungen fordern es nicht. Die Länder hatten den verschärfenden Maßnahmenkatalog ja einstimmig be- grüßt. Warum sollten sie dann jetzt die monatliche Mel- dung ganz abschaffen? Das ergäbe keinen Sinn. Was die Mittelstandsfreundlichkeit angeht, so ist das deutsche System im europäischen Vergleich mittelstands- freundlicher und unbürokratischer, als man annimmt. Es gab ja in letzter Zeit von verschiedenen Seiten Überle- gungen, wie man die Umsatzsteuer reformieren könnte. Die Frage war: Wie müsste das Umsatzsteuersystem aus- sehen, um es weniger betrugsanfällig zu machen. Ich denke zum Beispiel an das Mittler-Modell. Bei der Diskussion zeigte sich dann sehr schnell, das ei- gentlich alle vor einer wirklichen Reform zurück- schrecken. Das deutsche Umsatzsteuersystem ist gar nicht so schlecht. Die Unternehmen mögen es, weil es ihnen Li- quidität gerade dann verschafft, wenn sie klamm sind, also viele Rechnungen bezahlen müssen, aber wenig Forderun- gen an andere haben. Wir finden das normal, weil wir da- ran gewöhnt sind, aber dem ist nicht so. Fragen sie doch einmal einen italienischer Unternehmer, was er für Pro- bleme hat, zu viel gezahlte Vorsteuer zurückzubekommen. Wir haben jetzt national dem Umsatzsteuerbetrug ei- nen Riegel vorgeschoben. Mittelfristig wollen wir auf EU-Ebene eine einheitliche Lösung finden, die das Steu- eraufkommen sichert und für die mittelständischen Un- ternehmen unbürokratisch ist. Hier müssen alle EU-Län- der an einem Strang ziehen, denn die Mehrwertsteuer ist bereits weitgehend harmonisiert. Gerhard Schüßler (FDP): Gesetzentwurf und Antrag der FDP, die wir heute beraten, dienen einem Zweck: der Steuervereinfachung. Diese wird in allen Reden gefor- dert, wenn es um Steuerpolitik geht. In der Praxis sieht es dann vollkommen anders aus. Die Abschaffung der monatlichen Umsatzsteuervoran- meldung wäre ein Signal für Entbürokratisierung gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Diese ersticken ge- radezu an der Formularflut, die sie nicht nur für steuer- liche Zwecke bewältigen müssen. Am grünen Tisch in der Bundesregierung wird beschlossen, zur besseren Kon- trolle oder aus fiskalischen Gründen diesen Unterneh- mern Monat für Monat eine Voranmeldung abzufordern. Für Existenzgründer sind diese Anforderungen gerade noch verschärft worden. Haben Sie, liebe Kollegen von der Koalition, eigent- lich einmal daran gedacht, was das für die Betroffenen bedeutet? Man erwartet die Schaffung von Arbeitsplät- zen, mehr wirtschaftliche Aktivitäten und Investitionen. Gleichzeitig wird eine Existenzgründung nicht nur mit steuerlichen Anforderungen dermaßen erschwert, dass viele potenzielle Unternehmer mutlos werden und gar nicht erst beginnen. Kann das richtig sein? Woran liegt es, dass bei uns ein schier unüberwind- licher Berg an Bürokratie aufgebaut wird ohne Rücksicht auf den, der ihn bewältigen soll? Warum muss es für alles und jedes Statistiken geben? Warum traut der Staat den Unternehmern nicht, von denen er doch erwartet, dass sie Arbeitsplätze schaffen? Es muss endlich Schluss sein mit immer neuen staat- lichen Auflagen, Pflichten und Bevormundungen! Die Bauabzugsteuer, Gegenstand des vorliegenden An- trags der FDP, ist nichts als ein einziges Ärgernis. Der Staat ist nicht in der Lage, die Auswirkungen der Schwarzarbeit zu bekämpfen, und – viel wichtiger – nicht bereit, die Ursachen der Schwarzarbeit endlich zu beseitigen. Stich- wort: Runter mit den Steuern und Abgaben! Aus diesen Gründen werden die Auftraggeber von Bau- leistungen verpflichtet, die Steuer für ihre Auftragnehmer an das Finanzamt abzuführen. Ich gebe an dieser Stelle zu, dass die Zustimmung der FDPzu diesem Gesetz ein grober Fehler war. Aus einer einfachen, wenn auch schlechten Re- gel wurde allerdings ein bürokratisches Monster. In von Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24107 (C) (D) (A) (B) der Verwaltung so geliebten BMF-Schreiben wurden Ab- grenzungsfragen aufgeworfen, ein für Unternehmer und Verwaltung aufwendiges Freistellungsverfahren kreiert und im Ergebnis bei den Betroffenen zornige Reaktionen provoziert. Teile der betroffenen Wirtschaft – auch das muss einmal gesagt werden – haben diese Regelungen massiv gefordert. Als die rot-grüne Koalition daranging, auch eine Haftung für Sozialversicherungsabgaben einzu- führen, wurde protestiert. Dieses Verhalten kann man ei- gentlich nur als scheinheilig bezeichnen. Was bleibt unterm Strich? Wir sollten die Unternehmer das machen lassen, was sie können: wirtschaften, inves- tieren und Arbeitsplätze schaffen. Bürokratische Rege- lungen müssen abgebaut, Steuern und Abgaben gesenkt werden. Die Initiativen der FDP, die heute vorliegen, sind gute Ansätze dazu. Heidemarie Ehlert (PDS): Uns liegt heute zur Bera- tung und Beschlussfassung ein Gesetzentwurf der Frak- tion der FDPzur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor. Den von den Antragstellern verfolgten Anliegen steht meine Fraktion prinzipiell aufgeschlossen gegenüber. Auch die Fraktion der PDS hält Vereinfachungen in der Steuergesetzgebung, Erleichterungen bei der Umsetzung der Steuergesetze und Entlastungen der Finanzverwaltun- gen beim Prozess der Steuerfestsetzung für dringend ge- boten. Dem vorliegenden Gesetzentwurf unter Drucksa- che 14/5331 werden wir dennoch unsere Zustimmung versagen. Der Gesetzentwurf sieht im Kern vor, den Kalender- monat als Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer prinzipiell zu streichen. Die mit dieser Streichung ver- bundenen volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftli- chen Nachteile sowohl für den Staat als auch für die Steu- erpflichtigen überwiegen jedoch beträchtlich. Eine nur vierteljährlich abzugebende Umsatzsteuervoranmeldung würde praktisch dazu führen, dass der Staat zum „Kredit- geber“ für die Betriebe werden würde, bei denen eine Um- satzsteuerzahllast anfällt, da diese Beträge erst mit zwei- monatiger Verzögerung festgesetzt und fällig werden würden. Diese Tatsache wäre auch eine Zumutung für die Bürger unseres Landes, die die mit Umsatzsteuer belaste- ten Produkte täglich erwerben. Für Unternehmen, die sich in der Phase der Existenz- gründung befinden, ist die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit der Vorsteuererstattung auch ein nicht zu un- terschätzender wirtschaftlicher Faktor. Diese Erstattungs- möglichkeit nur vierteljährlich in Anspruch nehmen zu können, würde sich bei vielen Existenzgründern bereits als eine existenzielle Gefahr darstellen und bei ihnen zu Liquiditätsengpässen führen. Um all dem zu begegnen, käme man nicht umhin, zahlreiche Ausnahmetatbestände im Gesetz zu verankern. Dies würde jedoch wiederum ei- ner angestrebten Vereinfachung gegenüber der bisherigen Regelung zuwiderlaufen. Ich sehe allerdings noch ein anderes praktisches Pro- blem im Zusammenhang mit der von der FDP angestreb- ten Regelung, was, wie ich finde, bei der Diskussion im Ausschuss nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat. Ihr Gesetzesvorschlag beabsichtigt, durch den Wegfall der monatlichen Voranmeldung die vierteljährliche Voran- meldung ohne Ausnahme vorzusehen. Dies führt zugleich dazu, dass der Vierteljahrzeitraum der kürzeste Zeitraum ist, der einer Kontrolle durch die Finanzämter zugänglich gemacht werden kann. Dies erschwert sowohl kurzfristige als auch punktuelle Prüfungen in einem bekanntermaßen betrugsanfälligen Bereich erheblich. All diesen Überle- gungen wird die derzeit bestehende gesetzliche Regelung besser gerecht, als es der Gesetzentwurf der FDP tun würde. Der mit der Drucksache 14/7541 eingebrachte Antrag der FDP zur Abschaffung der erst zum 1. Januar 2002 ein- geführten Bauabzugsteuer wird im Ausschuss intensiv be- raten werden müssen. Es erhöht in keiner Weise das Ver- trauen in den Gesetzgeber, wenn Regelungen kurz nach ihrer Verabschiedung erneut zur Disposition gestellt wer- den. Eine Entscheidung darüber wird von einer Analyse der bisher mit der Umsetzung dieser Steuer gemachten Er- fahrungen auszugehen haben. Dazu sollte eine Anhörung sowohl von Vertretern der Finanzverwaltungen als auch der betroffenen Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden Zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2003 (ERP-Wirt- schaftsplangesetz 2003) (Tagesordnungspunkt 26) Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD):Als Berichterstat- terin des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie habe ich heute die angenehme Pflicht, Ihnen über unsere Be- schlussfassung zum Wirtschaftsplan des ERP-Sonderver- mögens für das Jahr 2003 zu berichten. Der Wirtschafts- ausschuss und seine mitberatenden Ausschüsse schlagen Ihnen mit großer Mehrheit – bei Enthaltung der PDS-Frak- tion die Annahme des vorliegenden Gesetzes vor. Ich möchte mich als Unterausschussvorsitzende sehr herzlich bei allen Mitgliedern dieses arbeitsintensiven Unterausschusses für die stets offene und angenehme Zu- sammenarbeit bedanken, besonders bei meiner Stellver- treterin Dagmar Wöhrl und den Obleuten Hans-Josef Fell, Gudrun Kopp und Rolf Kutzmutz. Uns war und ist in unserer gemeinsamen Arbeit stets bewusst, dass wir mit den Programmen aus dem ERP- Sondervermögen das Kreditprogramm für den Mittel- stand in Deutschland entscheiden und in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium und den beiden Förderbanken des Bundes, der Deutschen Ausgleichs- bank (DtA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), fortentwickeln. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle auch bei al- len Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser wichtigen Institutionen sehr herzlich bedanken: Durch ihr Engage- ment und ihre Kreativität gelingt es, die Förderinstru- mente immer wieder den neuen Bedingungen auf den na- tionalen und internationalen Kapitalmärkten anzupassen und auf die vielen hoffnungsvollen Gründer, die vielen in- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224108 (C) (D) (A) (B) novativen kleinen und mittleren Unternehmen, die Hand- werker und kleinen Selbstständigen zuzugehen und ihnen mit Krediten, aber auch mit Rat beiseite zu stehen. Was in den letzten 10 Jahren da neu entstanden ist – im Osten wie im Westen unseres Landes – was sich in der Gründerszene und bei risikoreichen innovativen Unter- nehmen getan hat, kann sich – auch wenn es zum Beispiel auf dem neuen Markt tiefe Einbrüche gegeben hat – in- ternational sehen lassen und gibt Hoffnung, dass von dort aus sich nicht nur der Stamm der deutschen Unternehmen fortlaufend verjüngt, sondern dass mit der Unterstützung aus diesen Programmen auch eine neue, immer notwen- dige Dynamik für unsere Volkswirtschaft zum Tragen kommt und unternehmerische Talente eine Chance be- kommen, die ansonsten in traditionellen Hierarchien ver- sauern und in Arbeitslosigkeit resignieren würden. Natür- lich gab und gibt es in weltwirtschaftlich schwachen Zeiten auch erhebliche Rückgänge in der Nachfrage bei den ERP-Programmen, aber bei hoffentlich bald deutlich anziehenden Wachstumsraten werden wir bei den ERP- Programmen wieder auf mehr Nachfrage stoßen und die Mittelstandsfinanzierung wird damit weiter im Brenn- punkt wirtschaftspolitischer Überlegungen stehen. Denn ohne mittelständische Unternehmen geht in Deutschlands Wirtschaft nur wenig: Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland beschäftigen rund 70 Pro- zent aller Arbeitnehmer, bilden rund 80 Prozent aller Aus- zubildenden aus, tragen rund 55 Prozent zur Bruttowert- schöpfung bei und erwirtschaften rund 50 Prozent aller steuerpflichtigen Umsätze. Der Mittelstand kann aber seine wichtige Rolle nur be- halten, wenn seine Finanzierungsbedürfnisse im Zuge von Unternehmensgründungen und Wachstum mit Kredi- ten und mit Eigenkapital erfüllt werden können. Das ERP-Sondervermögen ist das zentrale Instrument der finanziellen Mittelstandsförderung des Bundes. Dabei stehen genau die beiden Schwerpunkte im Vor- dergrund, also die Gewährung von günstigen Investiti- onskrediten und die Bereitstellung von Risiko- und Betei- ligungskapital. Die beiden Förderinstitute des Bundes, die Deutsche Ausgleichsbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau, ergänzen die ERP-Förderung durch ihre Eigenmittelpro- gramme mit Darlehens- und Beteiligungskapital. Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2003, über das wir heute entscheiden wollen, bildet die jährliche rechtliche und haus- haltsmäßige Grundlage der ERP-Wirtschaftsförderung. Im Wirtschaftsplan 2003 stehen – wie im laufenden Jahr – 5 Milliarden Euro für zinsgünstige ERP-Kredite zur Verfügung. Hinzu kommt der Förderansatz im Programm „Beteili- gungskapital für kleine Technologieunternehmen“. Hier ist – ebenfalls wie 2002 – ein Betrag von 1 Milli- arde Euro mobilisiertes Eigenkapital angesetzt. Insgesamt kann damit der zu erwartenden Nachfrage nach Darlehen und Beteiligungskapital aus ERP-Mitteln in 2003 ent- sprochen werden. Knapp die Hälfte der finanziellen Fördermittel aus dem ERP-Plan, also rund 2,5 Milliarden Euro, sind für die För- derung von Investitionen in den neuen Bundesländern vorgesehen. Damit ist auch in 2003 die Förderintensität im Osten, gemessen an der Bevölkerungszahl, größer als im Westen. Auch die Konditionen für den Osten bleiben nach wie vor günstiger. Dies bedeutet niedrigere Zinssätze, höhere Mit- finanzierungsquoten, längere Kreditlaufzeiten und län- gere tilgungsfreie Anlaufzeiten. Zusammengefasst bedeutet dies: Der ERP-Wirt- schaftsplan 2003 leistet mit seinem Fördervolumen von insgesamt rund 6 Milliarden Euro einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Existenzgründungen sowie zur Stär- kung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich der Freien Berufe. Dies ist gleichbedeutend mit einem substanziellen Beitrag zur Schaffung neuer und zur Sicherung bestehender Arbeits- plätze. Wir rechnen damit, dass durch diese Fördermittel ein Investitionsvolumen von rund 20 Milliarden Euro an- gestoßen wird. Aber wir können auch nicht leugnen, dass die Mittel- standsfinanzierung in Deutschland vor neuen Herausforde- rungen und Problemen steht: Globalisierung der Finanz- märkte, die zunehmende Verschärfung des Wettbewerbs und die Konzentration durch Fusionen von Banken und anderen Finanzierungseinrichtungen sowie die stärkere Ausrichtung am Shareholder Value verändern das Banken- verhalten und die Finanzierungslandschaft drastisch. Neue Eigenkapitalvorschriften für Banken, Stichwort „Basel II“, werden diese Entwicklungen verstärken. Die Auswirkungen betreffen alle Bereiche und damit natürlich auch die öffentlichen Finanzierungshilfen. Der Unterausschuss „ERP-Wirtschaftspläne“ hat sich schon frühzeitig mit den möglichen Konsequenzen dieser Entwicklung für die Mittelstandsfinanzierung zum Bei- spiel in seinen Potsdamer Gesprächen befasst. Auch hat er – gemeinsam mit dem Finanzausschuss – eindeutige Position bezogen, damit die Baseler Neurege- lungen keine Nachteile für die mittelständischen Unter- nehmen mit sich bringen. Der Deutsche Bundestag hat diese Forderung zweimal einstimmig unterstützt. Die deutsche Verhandlungsführung hat einiges erreicht und inzwischen weisen viele Vorschläge aus Basel in die richtige Richtung. Beispiele hierfür sind: Die Zulässigkeit des internen Ratings oder die Einbeziehung von mittel- ständischen Unternehmen in das so genannte Retail-Port- folio. Hier werden die Kredite zusammengefasst und ver- einfacht ge„ratet“. Es bleiben aber noch wesentliche Punkte wie die höhere Risikopositionierung längerfristi- ger Kredite und die sehr ungünstige Risikoeinstufung von Bankenbeteiligungen an Wagniskapital – um nur zwei Beispiele zu nennen – die noch dringend nachgebessert werden müssen, um die kleinen und mittleren Unterneh- men in Deutschland nicht schlechter zu stellen. Durch die globale Konkurrenz werden aber – unabhängig von Basel II, Bankenkredite künftig stärker risikogewichtet vergeben. Für die kleinen und mittleren Unternehmen bedeutet dies, dass die Transparenz der Unternehmen gegenüber dem Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24109 (C) (D) (A) (B) Kreditinstitut steigen muss, um eine gute Bonitäts- einstufung zu erhalten. Und die finanzielle Mittelstandsförderung des ERP- Sondervermögens muss sich den durch die Veränderung der Finanzierungslandschaft entstehenden Herausforde- rungen stellen. Wir müssen dafür sorgen, dass auch in Zu- kunft der Zugang zu Finanzierungsmitteln für den Mittel- stand offen bleibt! Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereits im Jahr 2000 den Dialog mit der Kreditwirtschaft und den betroffenen Ver- bänden aufgenommen, um für die möglichen auftretenden Probleme aus verändertem Kreditvergabeverhalten ge- meinsame Lösungen zu finden und von der öffentlichen Seite her Maßnahmen zur Senkung der Transaktionskos- ten zum Beispiel durch elektronische Verfahren und ver- stärkte Risikoübernahme in öffentlichen Förderprogram- men zum Beispiel Haftungsfreistellung, Bürgschaften unter Beibehaltung eines substanziellen Kreditrisikos bei den privaten Banken zu erreichen. Die Kreditwirtschaft selbst hat dabei erklärt, dass sie die Mittelstandsfinanzierung zum Kernbereich ihrer Tätigkeiten zählt. Den Beweis dafür bleiben uns insbe- sondere die privaten Großbanken bisher schuldig. Eine Umfrage der KfW bei mittelständischen Unter- nehmen macht deutlich, dass die Finanzierungsbedingun- gen für ein knappes Drittel schwieriger geworden sind – für eine kleine Minderheit von 3 Prozent freilich besser. Besonders Kleinst- und Kleinunternehmen stöhnen über zunehmende Schwierigkeiten. Vor allem der Bau und der Einzelhandel klagen in überdurchschnittlichem Maße über Schwierigkeiten bei der Kreditbeschaffung, übrigens unabhängig von der Größe. Aber auch ostdeutsche Unter- nehmen beklagen sich häufiger über eine schwierigere Kreditaufnahme – unabhängig von Größe und Branche. Die öffentliche Seite hat ihre Versprechungen gehalten, die Deutsche Ausgleichsbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau haben viele Maßnahmen für den Mittel- stand vereinbart und die Zusammenarbeit auf vielen Fel- dern ausgebaut und damit Synergieeffekte erzielt. Die Nutzung spezieller Finanzinstrumente erlaubt eine Risi- koentlastung bei den durchleitenden Hausbanken. Zu- sammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau wurde das Instrument zur Verbriefung von Risiken aus den För- derkrediten entwickelt und inzwischen praktiziert. Jetzt geht es darum, solche Transaktionen auch für kleine Kreditinstitute wie Sparkassen und Genossen- schaftsbanken zu ermöglichen. Bei den Förderkrediten von ERP, DtA und KfW wird daran gearbeitet, die Programmabwicklung zu vereinfa- chen und stärker an die banküblichen Strukturen anzu- passen. Dazu gehört der Einsatz von modernen elektroni- schen Verfahren ebenso wie die abwicklungstechnische Vereinfachung der Programme. Aber auch an der Ent- wicklung verbesserter oder neuer Förderinstrumente ar- beitet das ERP-Sondervermögen. Für Pilotvorhaben ste- hen im ERP-Wirtschaftsplangesetz entsprechende Mittel zur Verfügung. Ich meine, wir sollten unbefangen über Änderungen auch höherer Durchleitungsmargen bei Kleinkrediten re- den, damit die Banken wieder ein Interesse an der Kredit- vergabe haben. Denn der Bankenkredit wird auch in Zu- kunft für die große Masse der über drei Millionen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland die klassische Finanzierungsform bleiben. Aber auch die Großbanken müssen wissen, dass sie ihre Seite des Versprechens zur Sicherstellung der Mittel- standsfinanzierung halten müssen, weil sonst die Gesetz- geber sich wie in den USAund Großbritannien Gedanken über gesetzliche Maßnahmen machen müssen. Wichtig ist daher, dass wir rechtzeitig den Fragen nach- gehen, die sich bei der Weiterentwicklung dieser Finan- zierungsformen stellen. Das ERP-Sondervermögen wird wie bisher innovativ beteiligt sein. Otto Bernhardt (CDU/CSU): Grundlage für das heu- tige ERP-Sondervermögen waren Warenlieferungen nach Westdeutschland durch die Vereinigten Staaten in den Jahren 1948 bis 1951 in einer Größenordnung von über 3 Milliarden Euro. Die Vereinigten Staaten verzichteten damals auf die Gegenleistung und diese bildete den Grundstock für das ERP-Sondervermögen, das heute eine Größenordnung von gut 12 Milliarden Euro umfasst. Grundlage für den Einsatz diese Sondervermögens ist das ERP-Verwaltungsgesetz aus dem Jahre 1953. Eine der wichtigsten Bestimmungen dieses Gesetzes ist das so ge- nannte Substanzerhaltungsgebot, das heißt, diese Gelder sollen zwar im weitesten Sinne für Wirtschaftsförderung eingesetzt werden, aber immer unter der Auflage, dass die Substanz des Vermögens dadurch nicht verringert wird. Außerdem steht in diesem Gesetz, dass der Bundestag jährlich einen Wirtschaftsplan für die Verwendung des ERP-Sondervermögens zu beschließen hat. Der Bundes- tag hat zur Vorbereitung dieser Entscheidung einen Un- terausschuss des Wirtschaftsausschusses gebildet, der sich am 24. April dieses Jahres mit dem Gesetz ausführ- lich beschäftigt hat. Am 16. Mai war die erste Lesung im Deutschen Bundestag, heute geht es um die zweite und dritte Lesung und somit um die Verabschiedung des ERP- Wirtschaftsplanes für das Jahr 2003. Die Inanspruchnahme der Förderkredite aus dem ERP- Sondervermögen ist seit dem Jahre 2000 rückläufig und hat sich insbesondere in den letzten Monaten deutlich ver- ringert. Während im Jahre 2000 Kredite in einer Größen- ordnung von insgesamt 5,15 Milliarden Euro zugesagt wurden, betrugen die Zusagen im Jahre 2001 nur knapp 3,9 Milliarden Euro. Das entspricht einem Rückgang von fast einem Drittel; genau: 32,1 Prozent. Der Wirtschaftsplan für das laufende Jahr 2002 sieht insgesamt Förderkredite in einer Größenordnung von 5 Milliarden Euro vor. Nach den Zahlen des ersten Quar- tals scheint sich die rückläufige Entwicklung der Zusagen bei dem ERP-Förderkreditprogramm aber fortzusetzen. Die Nachfragerückgänge über praktisch alle ERP-Pro- gramme führt die Bundesregierung, wie sie im Unteraus- schuss ausgeführt hat, im Wesentlichen auf die allgemein schlechtere konjunkturelle Situation zurück. Zum Teil wird dies im Bereich der Existenzgründungen vonseiten der Regierungskoalition auch als Trend zur Nor- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224110 (C) (D) (A) (B) malisierung betrachtet, so der Parlamentarische Staatsse- kretär Dr. Staffelt in einer seiner letzten Äußerungen. Mei- nes Erachtens ist dies wiederum sehr kritsch zu bewerten und ich hoffe sehr, dass dieser Rückgang nicht tatsächlich eine Normalisierung bedeutet. Die Selbstständigenquote in Deutschland nimmt bekanntermaßen im internationalen Vergleich nicht gerade einen der vorderen Plätze ein. Ich hoffe, dass bei einer konjunkturellen Belebung die Zahl der Existenzgründungen wieder zunimmt. Wenn dies nicht gelingt, dann muss man jedoch sehr ernsthaft überlegen, an welcher Stelle die entsprechenden Rahmenbedingun- gen verbessert werden könnten. Ungeachtet dessen, geht das Wirtschaftsplangesetz für das Jahr 2003 wiederum von Förderkrediten in Höhe von 5 Milliarden Euro insgesamt aus. Auch in der Verteilung der Mittel hat sich im Vergleich zum laufenden Jahr nichts verändert. An der Spitze stehen wiederum Vorhaben in regionalen Fördergebieten mit 1,175 Millionen Euro, gefolgt von Existenzgründungsdarlehen in Höhe von 1,125 Millionen Euro und Kredite für Umweltschutzmaß- nahmen in Höhe von 1 Million Euro. Da die einzelnen Po- sitionen gegenseitig deckungsfähig sind, besteht nicht die Gefahr, dass es in einer Position zu Engpässen kommen kann. Über die Ausgestaltung des Wirtschaftsplanes für das ERP-Vermögen hat es wiederum im Ausschuss weitge- hende Übereinstimmung gegeben. Die Zusammenarbeit in diesem Gremium ist erfreulich konstruktiv und sach- lich. Schließlich will ich noch zwei Punkte ansprechen: Erstens. Der geplante Verkauf der Deutschen Aus- gleichsbank, DtA, an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW. Wir waren und sind für eine engere Zusammenar- beit beider Institute, nicht zuletzt, um Synergieeffekte zu erzielen, die der Mittelstandsförderung dann zugute kom- men sollen. Mit der gemeinsamen Refinanzierung ist der wichtigste Bereich für Synergieeffekte voll erschlossen worden. Auch in anderen Bereichen ist es zu einer deut- lich besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen den beiden großen Förderinstituten der Bundesrepublik ge- kommen. Ob vor diesem Hintergrund der geplante Ver- kauf noch sinnvoll ist, sollte in Ruhe überlegt werden. Letzlich geht es hierbei meines Erachtens nur noch da- rum, Geld in die Kasse des Finanzministers zu bekom- men. Die Zinsen, die die KfW für die Finanzierung der Übernahme aufbringen müsste, würden aber der Wirt- schaftsförderung verloren gehen. Zweitens. Die vom Bundeskanzler angezettelte Dis- kussion um eine so genannte Mittelstandsbank ist über- flüssig und substanzlos. Mit der Deutschen Ausgleichs- bank haben wir eine Mittelstandsbank. Das Duo Deutsche Ausgleichsbank und Kreditanstalt für Wiederaufbau kann allen Ansprüchen im öffentlichen Förderungsbereich ge- recht werden. Richtig ist, dass sich immer mehr Kreditin- stitute – of mit dem Hinweis auf Basel II – aus der Mit- telstandsfinanzierung zurückziehen oder zumindest restriktiver in der Kreditvergabe werden. Im Übrigen, so auch ein Vertreter der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, hätten gut informierte größere Unternehmen die veränderte Finanzierungslage längst erkannt und reagie- ren zum Teil in der Weise, sich gänzlich andere Finanzie- rungsmöglichkeiten zu suchen. Zudem seien sich diese gut informierten Unternehmen bewusst, dass von Basel II keine gravierend negativen Auswirkungen zu befürchten seien. Die bestehenden Probleme lassen sich somit nicht mit einer – wie immer gearteten – neuen bzw. weiteren Mittelstandsbank lösen, sondern nur durch gezielte und umfassende Aufklärungskampagnen, gerade bei den klei- neren und eher schlecht informierten Unternehmen. Abschließend einige Anmerkungen zum Entschlie- ßungsantrag der PDS-Fraktion, Drucksache 14/9290. Die dort genannten Feststellungen sind – zumindest teilweise – richtig, die daraus gezogenen Schlussfolgerungen finden aber nicht unsere Zustimmung. Die geforderte Aufgabe des Hausbankenprinzips bedarf einer gründlichen Dis- kussion. Letztlich würde dies dazu führen, dass die zen- tralen Förderinstitute, Deutsche Ausgleichsbank und Kreditanstalt für Wiederaufbau, ein Filialnetz vor Ort aufbauen müssten, um in der Fläche präsent zu sein. Da- mit würden erhebliche Mittel, die heute für die Wirt- schaftsförderung zur Verfügung stehen, für die eigene Organisation benötigt. Die Forderung, bestimmte Förde- rungen an die Auflage zu binden, dass die Unternehmen eine erweiterte Mitbestimmung nach dem Montanmodell einführen, lehnen wir strikt ab. Dies wäre ein Schritt zurück und kein zukunftsträchtiger Weg. Meine Fraktion dankt den Mitarbeitern der Deutschen Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau für ihre erfolgreiche Arbeit, schwerpunktmäßig zum Wohle des deutschen Mittelstandes. Wir werden dem Ge- setz über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP- Vermögens für das Jahr 2003 unsere Zustimmung geben. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Un- ternehmen, die investieren und Arbeitsplätze schaffen wollen, brauchen Zugang zu Kapital. Die meisten Arbeitsplätze entstehen in kleinen und mittleren Unter- nehmen. Gerade für sie ist der Zugang zu Finanzmitteln jedoch häufig besonders schwer. Durch Globalisierung und Wettbewerbsorientierung des Bankensektors hat sich diese Situation deutlich verschlechtert. Deshalb muss die Politik hier ein besonderes Augenmerk auf gute Rahmen- bedingungen haben. Eine ausreichende Eigenkapitalquote ist die beste Ab- sicherung der Mittelstandsfinanzierung. Mit der Steuerre- form haben wir die Eigenkapitalbildung besonders der kleinen und mittleren Unternehmen deutlich erleichtert. Die Wirtschaftsweisen haben es uns bestätigt. Mit unserer Steuerpolitik haben wir den Mittelstand deutlich entlastet. Bereits im Jahr 2001 wurde der Mittelstand um netto 7 Milliarden Euro entlastet. Im Jahr 2005 wird die letzte Stufe der Steuerreform greifen; die Entlastung des Mittel- standes wird dann gegenüber 1998 15 Milliarden Euro be- tragen. Wir haben damit die Voraussetzung für die Ver- besserung der Eigenkapitalsituation der mittelständischen Personengesellschaften geschaffen. Wichtig bleiben die Förderkredite des Bundes aus dem Marshall-Plan-Vermögen, dem ERP-Vermögen. Auch im nächsten Jahr werden 5 Milliarden Euro zinsverbilligte Kredite zur Verfügung stehen. Rund die Hälfte davon kommt den neuen Ländern zugute. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24111 (C) (D) (A) (B) Zusätzlich stellen die Förderbanken des Bundes KfW und DtA 10 Milliarden Euro für die Kreditfinanzierung des Mittelstandes bereits, insgesamt also ein Volumen von 15 Milliarden Euro. Der Rückzug der Privatbanken aus dem Kreditgeschäft mit den kleinen und mittelständischen Unternehmen führt dazu, dass für diese der Zugang zu Krediten immer schwerer wird. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau hat zur Sicherung des Zugangs des Mittelstandes zu Krediten neue Instrumente entwickelt. Auf Initiative des BMWi wurden Instrumente zur Verbriefung von Risiken vor al- lem aus Förderkrediten der durchleitenden Hausbanken an mittelständische Unternehmen und deren Platzierung am Kapitalmarkt vorbereitet. So ermöglichen zum Bei- spiel Kreditderivate die Trennung und den Handel von Kreditrisiken. Die Eigenkapitalbelastung bei diesen Ban- ken wird so verringert und ihre Spielräume für Mittel- standskredite werden erhöht. In einem nächsten Schritt soll dieses Instrument auf Sparkassen und Genossen- schaftsbanken ausgeweitet werden. Wir haben in den letz- ten Jahren viel für mehr Selbstständigkeit und für kleine und mittlere Unternehmer erreicht. Eine neue Kultur der Selbstständigkeit hat sich entwickelt und unserem Land einen Modernisierungsschub gegeben. Daran hat die Überbewertung neuer Unternehmen wie Technologieun- ternehmen von Medien und Börse in der Phase der über- triebenen Euphorie und die derzeitige Unterbewertung nichts ändern können. Die Zahl der Unternehmensgrün- dungen in Deutschland hat kontinuierlich zugenommen – im Jahr 2001 gab es in der Summe von Gründungen und Insolvenzen 7 000 Unternehmen mehr als im Jahr 1998. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz haben wir ei- nen weltweit beachteten Boom in der Sonnen- und Wind- energie ausgelöst. Viele neue Unternehmen sind entstan- den. Das ERP-Programm ist ein wichtiges Instrument zur Gestaltung des ökologischen Strukturwandels. Allein die Mittel im ERP-Umwelt- und Energieeinsparprogramm haben wir seit Beginn unserer Regierungsbeteiligung ver- doppelt. Mehr als 1 Milliarde Euro wurden im Jahr 2001 dafür verausgabt. Auch die Mittel der Deutschen Ausgleichsbank für in- novative ökologische Technologien sind kontinuierlich nach oben gefahren worden: von 350 Millionen Euro im Jahr 1998 auf 800 Millionen Euro im Jahr 2001. Diese Mittel kommen zu einem wesentlichen Teil der Förderung erneuerbarer Energien zugute. Wir haben bis Ende 2000 60 000 Arbeitplätze im Be- reich der erneuerbaren Energien geschaffen – bis Ende dieses Jahres werden es 120 000 sein. Überwiegend sind diese Arbeitsplätze bei der Windenergie entstanden. In Zukunft werden Biomasse und Solaranlagen noch schnel- ler wachsen. Die Kreditvergabe wird international durch die so ge- nannten Baseler-Eigenkapital-Unterlegungsvorschriften für Kreditinstitute geregelt. Diese Vorschriften werden derzeit neu festgelegt. Wir setzen uns dafür ein, dass da- bei die Interessen des Mittelstandes stärker berücksichtigt werden. Dabei haben wir schon einiges für den Mittel- stand erreicht, zum Beispiel die Anerkennung des bank- internen Rating. Weiteres, wie die Anerkennung mittel- standsüblicher Sicherheiten, bringen wir auf die Tages- ordnung. Gudrun Kopp (FDP): Der deutsche Mittelstand ist derzeit in höchster Not. Grund dafür ist die anhaltende Konjunkturflaute, die wiederum mit den falschen Rah- menbedingungen, wie zu hohen Steuern, Abgaben, zuneh- mender Bürokratie und Regulierungen, zusammenhängt. Die Eigenkapitalquote von vielen kleinen und mittel- großen Unternehmen beträgt zum Beispiel in den krisen- geschüttelten Branchen der Bauindustrie und der Holz- verarbeitung derzeit gerade einmal 2 bis 5 Prozent. Es ist kein Wunder, dass eine rasant steigende Insolvenzquote zu verzeichnen ist. Die ERP-Finanzierungshilfen für den Mittelstand sind deshalb besonders wertvoll. Im Einzelnen sind im ERP- Wirtschaftsplangesetz für 2003 vorgesehen: Vorhaben in regionalen Fördergebieten in Höhe von 1 175 Millionen Euro, ein Eigenkapitalhilfe-Programm in Höhe von 725 Millionen Euro, Existenzgründungsdarlehnens-Pro- gramm in Höhe von 1 125 Millionen Euro, Innovationen in Höhe von 650 Millionen Euro, mittelständige Bürg- schaftsbanken, Beteiligungsfonds in Höhe von 150 Milli- onen Euro. Diese wertvollen Hilfen für den Mittelstand müssen erhalten, nicht geschmälert werden. Klarheit über den bereits von der rot-grünen Bundes- regierung beschlossenen – von der FDP in dieser Form ab- gelehnten – Zusammenschluss der Deutschen Aus- gleichsbank (DtA) mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gehört zur nötigen Gestaltung der Zukunft der Mit- telstandsbank des Bundes. Die sinnvoll erscheinende Ge- schäftsfeldabgrenzung zwischen DtA und KfW muss vollzogen werden. Geplant ist, dass künftig die Mittel- standsprogramme der KfW an die DtA übergehen und die Umweltprogramme der DtA der KfW übertragen werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass der seit einem Jahr anste- hende Vertragsabschluss mit der Festlegung des Wertes der DtA-Anteile, den die KfW als Kaufpreis zu leisten hat, weiter hinausgeschoben wird. Der Bundeswirt- schaftsminister und der Finanzminister müssen ihre Un- stimmigkeiten zugunsten der Mittelstandsbank beilegen. Zur Verbesserung der Eigenkapitalquote von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) muss die Bun- desregierung ihren Einfluss auf die EU geltend machen, um eine Verbesserung der Basel-II-Kriterien zu erreichen: Der Verteuerung von Langfristkrediten ist entgegenzu- wirken. Im Verlauf der Basel-II-Verhandlungen muss ge- prüft werden, ob Ratingverfahren insbesondere bei klei- nen Banken für das gesamte Kreditgeschäft gelten müssen. Alle in Deutschland marktüblichen Sicherheiten wie Lebensversicherungen, Bausparguthaben etc. müssen als risikomindernd anerkannt werden. Die Finanzierung von Existenzgründungen darf nicht grundsätzlich deshalb verschlechtert und so erschwert werden, weil Daten aus der Vergangenheit für ein Rating nicht zur Verfügung ste- hen. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, parallel zu den Verhandlungen zu Basel II Maßnahmen einzuleiten, Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224112 (C) (D) (A) (B) mit denen die Eigenkapitalfinanzierung der Unternehmen verbessert werden kann. Gerade die Steuerpolitik muss dem Mittelstand größere Chancen zur Eigenkapitalbil- dung belassen. Als alternative Finanzierungswege sind auch Mittelstandsfonds zu prüfen. Rolf Kutzmutz (PDS): „Die Mittelstandsfinanzierung in Deutschland erlebt derzeit eine Phase des Wandels ... Wir müssen bestehende Finanzierungsprodukte weiter verbessern und neue entwickeln, um dem Unternehmer- nachwuchs die Tür zur Mittelstandsfinanzierung weiter offen zu halten. Denn eines haben die Erfahrungen der letzten Jahre auch gezeigt: In unserem Land gibt es genügend fähige Existenzgründer, die sich auch von konjunkturellen Rück- schlägen nicht aus der Bahn werfen lassen.“ So stand es im Begleitbrief der Deutschen Ausgleichs- bank zu ihrer Jahreschronik 2001, die uns vor wenigen Wochen übergeben wurde. Diese Einschätzung teile ich in vollem Umfang. Damit wird der Finger auf die offene Wunde gelegt, die auch durch die zahlenmäßige Kontinuität des heute zu be- schließenden ERP-Wirtschaftsplanes nicht verdeckt wer- den kann. Es werden zwar wie für 2002 über 4,8 Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt, neu ist aber, dass die Haf- tungszusagen des Sondervermögens weiter anschwellen sollen – nun auf über 1,4 Milliarden Euro. Die wirt- schaftspolitisch ja durchaus gerechtfertigte Übernahme von Haftungsfreistellungen für die westdeutschen ERP- Programme ist in ihrem Volumen zwar überhaupt nicht mit dem im Vorjahr hereingenommenen Risiko der Betei- ligungsförderung technologieorientierter Unternehmen (BTU) vergleichbar. Den damit fortgesetzten Trend halten wir aber für indiskutabel. Der Bundeshaushalt darf sich nicht immer mehr aus den Kosten der Wirtschaftsförde- rung verabschieden. Ich sage hier für die PDS klipp und klar: Man kann mit dem ERP-Sondervermögen gewiss viel kreativ machen – aber nur, solange nicht dessen Substanz gefährdet wird. Und diese Risiken dürfen dann auch nicht ohne zusätzli- che Haushaltvorsorge einfach auf den schon arg gerupften Wirtschaftsetat des Bundes abgewälzt werden, wie es im vergangenen Jahr beim Airbus-Darlehen geschah. Ich kann ja verstehen, dass das ERP-Sondervermögen momentan geradezu einlädt, es als Schattenhaushalt für Dinge zu nutzen, die nichts mit seinem gesetzlichen Zweck zu tun haben. Schließlich sackte die jährliche För- derung innerhalb des vergangenen Jahrzehnts von bis zu 7 Milliarden auf 4 Milliarden Euro. Und der bisherige Mittelabfluss lässt erwarten, dass auch in diesem Jahr bereitgestellte Mittel in der Größen- ordnung von mindestens 0,8 Milliarden Euro überhaupt nicht abgerufen werden. Das sollte uns aber viel mehr zu Überlegungen beflü- geln, wie die Förderangebote wieder an den tatsächlichen Bedarf der Existenzgründungen und kleineren Unterneh- men angepasst werden können. Jetzt – so scheint es – wird der Ansatz der Mittel an deren Abfluss angepasst, der we- gen offenkundig nicht mehr tauglicher Programme stockt. Die PDS hat dazu in dem hier ebenfalls zur Abstim- mung stehenden Entschließungsantrag konkrete Vor- schläge gemacht. Ich weiß natürlich, dass dies der Ge- setzgeber nicht im Rahmen eines Wirtschaftsplanes tun kann. – Deshalb werden wir uns bei ihm auch enthalten. – Er muss es aber schnell tun – sonst ist die Tür zur Mittel- standsfinanzierung plötzlich zu. Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin beim Bundes- minister für Wirtschaft und Technologie: Ein zentrales Element der Mittelstandspolitik des Bundes ist die Mit- telstandsfinanzierung durch das ERP-Sondervermögen. Die finanzielle Förderung ist für Existenzgründungen und die wirtschaftliche Entwicklung von kleinen und mittle- ren Unternehmen eine wichtige Grundlage. Insbesondere bei der Anschubfinanzierung von Existenzgründern stellt das ERP-Sondervermögen mit der Eigenkapitalhilfe und den Existenzgründungsdarlehen zwei der wichtigsten Bausteine zur Verfügung. Existenzgründer erhalten dabei mit der Eigenkapitalhilfe einen Beitrag zur Eigenkapital- ausstattung. Die Gründungsdarlehen stellen die Gesamt- finanzierung der Vorhaben sicher. Diese Förderung ist uns wichtig. Denn gerade kleine innovative und dynamische Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Ar- beitsplätzen. Mit ihren innovativen Ideen und Konzepten treiben sie den Strukturwandel voran. Sie stärken damit auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft insgesamt. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2003 legen wir heute erneut für ein weiteres Jahr die rechtlichen und haushaltsmäßigen Grundlagen der ERP-Wirtschaftsför- derung fest. Die einzelnen ERP-Programme betreffen ne- ben Gründungsförderung durch Eigenkapitalhilfe und Existenzgründungskrediten den Aufbau und die Moderni- sierung bestehender Unternehmen im Osten und in regio- nalen Fördergebieten im Westen, die Innovationsförde- rung, die Förderung von Umweltschutzinvestitionen, die Mobilisierung von Beteiligungskapital. Die beiden Förderinstitute des Bundes, die Deutsche Ausgleichsbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau, flankieren in einer beträchtlichen Größenordnung die Förderaktivitäten des ERP-Sondervermögens durch ihre eigenen Mittel und Programme. Dies geschieht abge- stimmt mit dem ERP-Sondervermögen. Im Wirtschafts- plan 2003 des ERP-Sondervermögens stehen 5 Milliarden Euro für zinsgünstige ERP-Kredite zur Verfügung. Hinzu kommt eine weitere Summe von rund 1 Milliarde Euro für mobilisiertes Eigenkapital im Rahmen des Programms „Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (BTU)“. Damit ermöglicht der ERP-Wirtschaftsplan 2003 ein Fördervolumen wie im laufenden Jahr. Der Plan dokumentiert den Willen der Bundesregierung, in 2003 die bewährten ERP-Programme für bestehende und wachsende Unternehmen auf einem bedarfsgerechten und hohen Niveau fortzusetzen. Der vorliegende ERP-Wirt- schaftsplan 2003 zeigt auch erneut, dass wir auf die spezi- ellen Finanzierungsprobleme von Existenzgründern und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24113 (C) (D) (A) (B) mittelständischen Unternehmen in den neuen Ländern in besonderem Maße eingehen. Rund 2,5 Milliarden Euro, also knapp die Hälfte der finanziellen Fördermittel, können von dortigen Unternehmen in Anspruch genommen wer- den. Ein wichtiges Element im Wirtschaftsplan 2003 ist abermals die Haftungsübernahme für Beteiligungen im Rahmen des BTU, des Beteiligungsprogramms für kleine Technologieunternehmen. Für Zusagen, die seit 2001 gegeben werden, trägt das ERP-Sondervermögen die entsprechenden Belastungen, wenn einzelne Beteiligungen notleidend werden. Eine Belastung des ERP-Sondervermögens aus Schäden von Altzusagen vor 2001 ist ausgeschlossen, diese Ausfälle werden weiterhin aus dem Bundeshaushalt getragen. Ur- sächlich für die hohen Ausfälle für Beteiligungszusagen früherer Jahre, die im Kalenderjahr 2001 abgerechnet worden sind, ist die Krise der Unternehmen im Bereich des Neuen Marktes, die zu den Hauptadressaten des BTU- Programms gehören. Diese besondere Situation wird sich nicht auf die vom ERP-Sondervermögen zu tragende Aus- fallquote im Kalenderjahr 2001 auswirken. Außerdem sind die mit der Betreuung des Programms beauftragten Förderinstitute aufgrund ihrer Erfahrungen wesentlich kritischer bei der Auswahl der zu fördernden Technologieunternehmen, als dies zuvor der Fall war. Ein derartiger Lerneffekt ist auch bei den antragstellenden pri- vaten Beteiligungsgebern zu beobachten. Die aktuellen Zusagezahlen bestätigen diese Tendenz. Wir haben außerdem im ERP-Sondervermögen ent- sprechend Risikovorsorge betrieben. Das Bundesministe- rium für Wirtschaft und Technologie als Verwalter des ERP-Sondervermögens hat in der ERP-Bilanz, die unab- hängig vom Wirtschaftsplangesetz jedes Jahr aufgestellt wird, erstmals per 31. Dezember 2001 eine Reserveposi- tion zur Absicherung bestehender Risiken aus BTU-Zu- sagen des Jahres 2001 gebildet. Ein Blick auf die aktuali- sierten Zahlen der Ausfallentwicklung zeigt, dass den Risiken ausreichend Rechnung getragen worden ist. Das ERP-Sondervermögen ist in der Lage, die finanzi- ellen Belastungen aus der Übernahme des BTU-Pro- gramms ab 2001 zu tragen. Insgesamt belegt das vorliegende Wirtschaftsplange- setz 2003, dass die finanzielle Förderung des Mittelstan- des auch im kommenden Jahr ohne Einschränkungen auf hohem Niveau fortgesetzt werden kann. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Geset- zes zurÄnderung derGewerbeordnung und sons- tiger gewerblicherVorschriften (Tagesordnungs- punkt 27) Christian Lange (Backnang) (SPD): Mit der Ände- rung der Gewerbeordnung und der weiteren durch die No- vellierung erfassten Gesetze und Verordnungen werden wir einen weiteren Erfolg im Kampf gegen Bürokratie und Regulierungswut erzielen. Nicht nur kleine und mitt- lere Unternehmen, die durch bürokratische Überregle- mentierung und veralterte oder sprachlich nur schwer ver- ständliche Gesetzestexte ganz besonders belastet sind, werden sich über die Novellierung freuen können. Die bisherigen arbeitsrechtlichen Vorschriften des Titels VII der Gewerbeordnung sind zum Teil sowohl in ihrer inhaltlichen als auch in ihrer sprachlichen Fassung nicht mehr zeitgemäß. Sie sind unübersichtlich und des- halb im Arbeitsleben schwer anwendbar, sodass diese grundsätzlich neu gestaltet werden sollen. Elementare und bewährte arbeitsrechtliche Bestimmungen werden natürlich beibehalten. Im gewerberechtlichen Teil der Ge- werbeordnung sind außerdem einige Verbots- und Anzei- getatbestände nicht mehr zeitgemäß. Es war angezeigt, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung auf verständliche und unverzichtbare Grundnormen zu beschränken. Wichtig war dabei, auf eine moderne und verständliche Formulierung zu achten. Außerdem haben wir die Gewerbeordnung als Standort für arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen komplett aufgege- ben. Damit haben wir auch die Zielsetzung durch Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutzrichtlinien vom 7. August 1996 konsequent fortgeführt. Darüber hinaus konnten etliche Vorschriften ersatzlos gestrichen werden. Im Einzelnen: Die arbeitsvertragsrechtlichen Bestim- mungen in Titel VII werden auf die Grundzüge des Ar- beitsvertragsrechts in insgesamt nur sechs Paragraphen zurückgeführt. Weitere Bestimmungen in der Gewerbe- ordnung, zum Beispiel Lohnauszahlungen an Jugend- liche, in Gaststätten, betreffen heute nicht mehr relevante Fälle und werden ersatzlos gestrichen. Weiterhin wird klargestellt, dass die in der Gewerbeordnung neu gestal- teten arbeitsvertragsrechtlichen Bestimmungen auf alle Arbeitnehmer Anwendung finden; das heißt: auch Ar- beitsverträge mit Privatleuten – Haushaltshilfen, Kinder- mädchen usw. – sind erfasst. Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen werden entweder komplett aufgehoben, oder in die Arbeitsstättenverordnung überführt. Damit können wir die Gewerbeordnung gänzlich vom Arbeits- schutzrecht befreien. Künftig wird sich dies nur noch nach dem speziellen Arbeitsschutzgesetz und den darauf ge- stützten Verordnungen richten. Mit dieser Rechtsbereini- gung können die derzeit 31 Paragraphen des Titels VII auf letztlich acht reduziert werden. Das ist ein großer Erfolg für mehr Übersichtlichkeit, Klarheit und Verständlichkeit des Gesetzestextes. Darüber hinaus werden die gewerberechtlichen Be- stimmungen der Gewerbeordnung, also die Zulassungs-, Anzeige- und Verbotstatbestände, auf ein adäquates Maß reduziert. Damit soll dem Ziel der Bereinigung und der Anpassung an eine moderne und kundenfreundliche Da- tenverarbeitung Rechnung getragen werden. Die von den Gewerbetreibenden auszufüllenden For- mulare für die Gewerbeanzeige werden übersichtlicher und aussagekräftiger gestaltet. Damit sind sie übrigens auch für statistische Zwecke besser verwertbar. Schließlich soll die elektronische Gewerbeanmeldung erleichtert werden. Im Einzelnen: Die aufgrund des Datenschutzrechts ge- setzlich vorgegebenen Formblätter für die Gewerbean- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224114 (C) (D) (A) (B) zeige als ersten Schritt bei Gründung eines Unternehmens werden überarbeitet, damit man über die Statistik ein ge- naueres Bild über das Gründungsgeschehen erhalten kann. Beim Gründungsgeschehen von Frauen ist man bis- lang noch auf grobe Schätzungen oder Untersuchungen mit ungenügender Datenbasis angewiesen. Auch hier wird es damit Verbesserungen geben. Die Novelle sieht außerdem eine engere Verzahnung mit den Daten der Finanzämter vor, da viele Gewerbetrei- bende sich nur beim Finanzamt abmelden und daher beim Gewerbeamt als Karteileichen verbleiben. Das Gewerbe- amt leitet die Gewerbeanzeigen an die Statistik weiter, so- dass diese Änderungen möglicherweise zu neuen Zahlen in der Unternehmensstatistik führen werden. Weitere Beispiele: In den Vorschriften zum stehenden Gewerbe wird das veraltete und deshalb überflüssige Ver- bot der industriellen Fertigung von orthopädischen Maß- schuhen gestrichen. – In den Vorschriften zum Reisege- werbe werden die ebenfalls überflüssigen Verbote zum Verkauf von Fertiglesebrillen sowie zum Handel mit Bäu- men, Sträuchern und Rebenpflanzgut aufgehoben. Außer- dem wird das Verbot zum Verkauf alkoholischer Getränke zugunsten selbstgewonnener regionaler Spezialitäten – Obstgeister etc. – gelockert. Die Anzeigepflicht für Volksfeste wird aufgehoben. – Einige Änderungen in den Vorschriften zur reisegewerblichen Ausübung von im ste- henden Gewerbe erlaubnispflichtigen Tätigkeiten dienen der Klarstellung und Beseitigung bislang bestehender Wi- dersprüche. So soll zum Beispiel die Ausübung des Ver- steigerergewerbes als Reisegewerbe zulässig sein, soweit ein stehendes Gewerbe vorhanden ist. Gleiche Änderun- gen werden für das Messe-, Ausstellungs- und Marktge- werbe vorgenommen. – Im Abschnitt über Straf- und Bußgeldvorschriften werden Lücken geschlossen und notwendige Folgeänderungen eingearbeitet. Außerdem wird zur Eindämmung des „grauen Kapitalmarktes“ die mögliche Bußgeldsanktion von 5 000 auf 50 000 Euro er- höht, für den Fall, dass der Anlagevermittler ohne die er- forderliche Erlaubnis tätig wird. – Die gewerberechtliche Erlaubnispflicht in § 140 der Gewerbeordnung für die Neugründung von Kranken-, Hilfs- und Sterbekassen wird als nicht mehr erforderlich gestrichen. Die Neuregelungen haben keine finanziellen Auswir- kungen auf die öffentlichen Haushalte. Zwar werden we- gen der neu gestalteten Gewerbeanzeigenformulare die alten Formulare nicht mehr verwendbar sein. Es wird aber gewährleistet, dass alte Formulare rechtzeitig aufge- braucht werden, da die Bundesländer früh an der Neuge- staltung der Vordrucke beteiligt wurden. Die Gesetzesvereinfachungen werden für die Gewer- betreibenden entlastende Effekte erzielen. Das Preisni- veau in einzelnen Branchen kann sich ebenfalls tenden- ziell entspannen. Letztlich sichert die Novellierung Wachstumseffekte gerade bei den von Überregulierung besonders belasteten kleinen und mittleren Unternehmen. Hartmut Schauerte (CDU/CSU): Die Gewerbeord- nung stellt das allgemeine Gesetz zur Regelung der öf- fentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisse der Gewerbetrei- benden dar. Sie regelt den Zugang zu einer gewerblichen Tätigkeit, die Ausgestaltung dieser Betätigung sowie die Beendigung der Gewerbeausübung. Kurzum, wir haben es bei der vorliegenden Rechtsmaterie mit einem der zen- tralen rechtlichen Pfeiler unserer Wirtschaftsverfassung zu tun. Erlauben Sie mir die Randbemerkung, dass es für ei- nen Wirtschafts- und Wettbewerbspolitiker wie mich , der sich der Tradition der erhardtschen Grundüberzeugungen der sozialen Marktwirtschaft verpflichtet fühlt, ein selte- ner Anlass zur Freude ist, wenn ein Gesetz sich auch ein- mal namentlich der fairen Ordnung unserer Wirtschafts- beziehungen verschreibt. Ordnungspolitik im Sinne fairer Spielregeln und zum Wohle der Verbraucher hat es in den letzten dreieinhalb Jahren leider kaum gegeben. Interven- tionistische Eingriffe in die Spielzüge der Wirtschafts- akteure kamen unter dieser Bundesregierung hingegen zuhauf vor. Einseitigkeit liegt in der Natur solcher staat- lichen Reglementierungen unserer Wirtschaft; gemein- wohloptimierendeWirkungen haben sie im Vergleich zum fair geordneten Marktprozess indes in der Vergangenheit kaum je erreicht. Das ordnungspolitische Sündenregister, das diese rot-grüne Bundesregierung seit 1998 angehäuft hat, schmerzt und es schadet vor allem unserer Wirtschaft. Auch deshalb wird es höchste Zeit für einen Wechsel im September, hin zu einer Wirtschaftspolitik, die sich wie- der ordnungspolitischen Grundsätzen und Prinzipien ver- pflichtet fühlt und nach diesen auch handelt. Bei der vorliegenden kleinen Novellierung der Ge- werbeordnung und weiterer durch sie erfasster Gesetze und Verordnungen geht es um die Rechtsbereinigung und Deregulierung einzelner Vorschriften, die sich in der heu- tigen Wirtschaftsrealität überholt hatten. Insbesondere waren die bisherigen arbeitsrechtlichen Vorschriften des Kapitels VII der Gewerbeordnung zum Teil in ihrer in- haltlichen als auch in ihrer sprachlichen Fassung nicht mehr zeitgemäß. Gleiches gilt für einige Verbots- und An- zeigetatbestände. Hier soll nun in einigen Bereichen Ab- hilfe geschaffen werden. Bei einigen Regelungstatbeständen dieser Gesetzes- novelle hätten wir uns an der einen oder anderen Stelle durchaus noch bessere oder präzisere Lösungen vorstel- len können. Da die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Grundrichtung des Vorhabens aber unterstützt, haben wir uns in allen Fachausschüssen der Empfehlung angeschlos- sen, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Begrüßen möchte ich hier ausdrücklich, dass auf unser Drängen hin, auf die ursprünglich geplante Regelung des § 11 a GewO, der die Finanzbehörden ermächtigen sollte, steuerrechtliche Pflichtverletzungen an die Gewerbe- behörden mitzuteilen, verzichtet wurde. Diese Regelung wäre unverhältnismäßig und zu weit gehend gewesen. Ge- werbetreibende hätten sich dann möglicherweise einem Untersagungsverfahren ausgesetzt sehen können, obwohl im Einzelfall eine mehr als geringe Pflichtverletzung vor- gelegen hätte. Denn bekanntlich sind steuerrechtliche Vor- schriften schon dann verletzt, wenn ein Zahlungstermin überschritten wird, was in der alltäglichen Geschäftspraxis auch ohne kriminelle Energie durchaus einmal passieren kann. Voraussetzung für die Mitteilung an die Gewerbe- behörden und eine so weit reichende Sanktion wie ein Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24115 (C) (D) (A) (B) eventuelles Untersagungsverfahren kann unseres Erach- tens jedenfalls erst die Erfüllung des Straftatbestands der Steuerhinterziehung sein. Schwarze Schafe fängt man nicht, indem man die ganze Herde schlachtet. Dass es nur bei einer kleinen Lösung geblieben ist, die nur einige wenige Bereiche des Gewerberechts moderni- siert, bedauern wir sehr. Die Betroffenen sind zu Recht enttäuscht über diese magere Leistung. Aus der großen Novelle ist ein kleines „Novellchen“ geworden. Zu mehr war diese Bundesregierung wohl nicht in der Lage. Wir wissen aus anderen Politikbereichen, dass der derzeitigen Exekutive zu großen Würfen die politische Gestaltungs- kraft, der Mut und leider oft auch der Sachverstand fehlt oder abhanden gekommen ist. Wünschenswert wäre eine grundsätzliche Überarbei- tung der Gewerbeordnung gewesen. Der Arbeitskreis Ge- werberecht des DIHK hat bereits vor einigen Jahren einen beachtenswerten Entwurf vorgelegt, der als Grundlage ei- ner umfassenden Novellierung von Nutzen gewesen wäre. Wie die Begründung des Gesetzesentwurfs betont, sind die Deregulierung und der Abbau unnötiger bürokrati- scher Hindernisse dringender notwendig denn je. Die ra- santen Veränderungen der wirtschaftlichen Praxis machen dies nötig. Ich nenne nur die Stichworte Globalisierung, verändertes Verbraucherverhalten oder die rasante Ent- wicklung der Informations- und Kommunikationstechno- logien. Die Anforderungen, die das Bundeswirtschaftsministe- rium in seinem Bericht „Abbau bürokratischer Hemm- nisse“ an sich selbst stellt, erfüllt diese Überarbeitung ge- werbeordnungsrechtlicher Vorschriften nach Einschätzung vieler Experten jedenfalls bei weitem noch nicht. Wir nehmen daher der Auftrag eines vollständigen kri- tischen Durchforstens der gewerberechtlichen Vorschrif- ten auch in Bezug auf Internetsachverhalte, den diese Bundesregierung bislang nicht erfüllt hat und mit dieser kleinen Novelle nicht erfüllen wird, an und werden eine umfassende Modernisierung des Gewerberechts unter ei- ner unionsgeführten Bundesregierung in der 15. Legisla- turperiode des Deutschen Bundestags zügig angehen. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen sollen insge- samt für die Wirtschaft und im Besonderen für unsere mit- telständischen Gewerbebetriebe Erleichterungen und eine Entbürokratisierung bewirken, die sich hoffentlich auch auf die Vollzugspraxis positiv auswirken werden. Dies al- les ist allerdings ein wahrlich kleiner Tropfen auf den heißen Stein, wenn man sich die Lage des Mittelstands in unserem Land vergegenwärtigt und die systematische Be- nachteiligung kleiner und mittlere Unternehmen unter dieser rotgrünen Bundesregierung bedenkt. Unser Mittel- stand braucht zuvorderst keine kleinen Reförmchen wie diese, sondern endlich wieder eine mutige Politik, die Zu- kunftschancen schafft, statt sie zu verhindern. Gudrun Kopp (FDP):Der Abbau von Bürokratie und Regulierungen gehört zu den wichtigsten Anliegen des Mittelstandes. Allein die vielen Statistik- und Anzeige- und Anmeldungsverfahren, die die Wirtschaft kostenlos für den Staat erbringen muss, entsprechen inzwischen im Wert einem Arbeitsvolumen von 30 Milliarden Euro pro Jahr. Die FDP unterstützt deshalb alle Initiativen, die zu einer Minderung von bürokratischen Abläufen beitragen. Weniger Aufwand in diesem Bereich bedeutet auch weni- ger Kosten. Das Dritte Gesetz zur Änderung der Gewer- beordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften stellt eine Modernisierung der umfassenden Gewerbeord- nung dar. Insbesondere die Ablösung der Gewerbeord- nung als rechtlicher Standort für arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen ist zu begrüßen. Die FDP stimmt dieser Gesetzesänderung zu. Rolf Kutzmutz (PDS):Die PDS begrüßt dieses Gesetz, weil mit ihm nicht nur die bis ins 19. Jahrhundert zurückrei- chende Gewerbeordnung sprachlich modernisiert und ge- strafft wird, sondern auch eine Vielzahl positiver Verände- rungen erfolgen. Ich möchte nur zwei herausgreifen. Lebenspartner werden auch im Gewerberecht Ehepartnern gleich gestellt. Und die elementaren Grundlagen des Ar- beitsrechts – Regelungen zu Vertragsfreiheit, Weisungs- recht, Entgeltzahlung, Zeugnis und Wettbewerbsverbot nach Arbeitsvertragsende – werden gesetzlich auf alle For- men abhängiger Beschäftigung ausgedehnt. Das ist zwar bereits ständige Rechtsprechung, aber bisher fehlte dafür die ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Jedoch zeigt sich auch bei diesem lobenswerten Vor- haben: Die Schaffung eines in sich geschlossenen Arbeitsgesetzbuches ist längst überfällig. Denn mit dem jetzigen Gesetzesschritt werden nur Überschneidungen zwischen Gewerbeordnung, Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung gemildert bzw. abgeschafft – ein allgemein verständliches und damit akzeptables Arbeitsrecht aus einem Guss fehlt nach wie vor. Aber auch inhaltlich muss ich noch etwas Wasser in den Wein des nun zur Abstimmung stehenden Entwurfes gießen. Völlig unverständlich bleibt uns, warum die Koali- tion ausgerechnet auf Druck des DIHK kurzfristig den vor- geschlagenen neuen § 11 a Gewerbeordnung wieder ge- kippt hat. Damit sollten die Finanzämter künftig die Gewerbeämter über steuerrechtliche Erkenntnisse, die auf gewerberechtliche Unzuverlässigkeit von Unternehmern, Geschäftsführern oder wesentlich beteiligten Gesellschaf- tern schließen lassen, informieren müssen. Natürlich wissen wir, dass dies übliche, von den Ge- richten bisher stets gebilligte Verwaltungspraxis ist. Zum einen stützt sie sich aber nur auf eine höchst schwammige Rechtsgrundlage, die vom konkreten Finanzbeamten selber zu interpretieren ist – „zwingendes öffentliches Interesse“ nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 der Abgabenordnung. Und wenn beim Arbeitsrecht Rechtsprechung und deren Buchstaben in Übereinstimmung gebracht werden, so wäre es bei dem ebenso bedeutsamen Thema der wirkungsvollen, weil für den Täter schmerzhaft spürbaren Bekämpfung der Steuer- und Abgaben-Kriminalität doch auch nur logisch gewesen. Der Verweis auf Datenschutz, Interessen der Wirtschaft und Gebot der gleichmäßigen Besteuerung in der Be- gründung der Streichung riecht dann doch allzu sehr da- nach, dass man es bei der Bekämpfung dieser Ursache von fehlenden öffentlichen Finanzen lieber bei Deklarationen belässt, als zu Taten zu schreiten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224116 (C) (D) (A) (B) Zum anderen hat man sich durch diesen Verzicht der Chance beraubt, das Reisegewerberecht weiter zu dere- gulieren, als es nun geschieht. So begrüßen wir, dass Fer- tiglesebrillen jetzt nicht mehr einem Vertriebsverbot nach § 56 unterliegen. Wenn die erwähnte Konkretisierung der Zusammenarbeit von Behörden erfolgt wäre, dann hätte man beispielsweise ohne Not auch das Verbot des Haar- schneidens aus diesem Paragraphen entfernen können. Denn dann wäre das Argument jener Friseure hinfällig, sie müssten „schwarz“ frisieren, weil sie es legal sowieso nicht dürften. Laut der Innungen werden derzeit die Hälfte der Haarschnitte in Schwarzarbeit erledigt. Friseuren ohne Meisterbrief steht aber heute auch keine Möglich- keit offen, ihren erlernten Beruf legal selbstständig aus- zuüben. Diese Möglichkeit zu eröffnen wäre ein wichti- ger Beitrag zur Zurückdrängung von Schwarzarbeit. Und das ist ja wohl ein wichtiges Anliegen aller Fraktionen in diesem Hause. Trotz dieser Kritiken: Wegen der Vielzahl positiver Änderungen, insbesondere auch beim Verbraucherschutz, auf den ich nicht näher eingehen konnte, stimmt die PDS dem Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung zu. Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin beim Bundes- minister für Wirtschaft und Technologie: Ein zentrales Element der Mittelstandspolitik des Bundes ist die Mit- telstandsfinanzierung durch das ERP-Sondervermögen. Die finanzielle Förderung ist für Existenzgründungen und die wirtschaftliche Entwicklung von kleinen und mittle- ren Unternehmen eine wichtige Grundlage. Insbesondere bei der Anschubfinanzierung von Existenzgründern stellt das ERP-Sondervermögen mit der Eigenkapitalhilfe und den Existenzgründungsdarlehen zwei der wichtigsten Bausteine zur Verfügung. Existenzgründer erhalten dabei mit der Eigenkapitalhilfe einen Beitrag zur Eigenkapital- ausstattung. Die Gründungsdarlehen stellen die Gesamt- finanzierung der Vorhaben sicher. Diese Förderung ist uns wichtig. Denn gerade kleine innovative und dynamische Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Ar- beitsplätzen. Mit ihren innovativen Ideen und Konzepten treiben sie den Strukturwandel voran. Sie stärken damit auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft insgesamt. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2003 legen wir heute erneut für ein weiteres Jahr die rechtlichen und haushaltsmäßigen Grundlagen der ERP-Wirtschaftsför- derung fest. Die einzelnen ERP-Programme betreffen ne- ben Gründungsförderung durch Eigenkapitalhilfe und Existenzgründungskrediten den Aufbau und die Moderni- sierung bestehender Unternehmen im Osten und in regio- nalen Fördergebieten im Westen, die Innovationsförde- rung, die Förderung von Umweltschutzinvestitionen, die Mobilisierung von Beteiligungskapital. Die beiden Förderinstitute des Bundes, die Deutsche Ausgleichsbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau, flankieren in einer beträchtlichen Größenordnung die Förderaktivitäten des ERP-Sondervermögens durch ihre eigenen Mittel und Programme. Dies geschieht abge- stimmt mit dem ERP-Sondervermögen. Im Wirtschafts- plan 2003 des ERP-Sondervermögens stehen 5 Milliarden Euro für zinsgünstige ERP-Kredite zur Verfügung. Hinzu kommt eine weitere Summe von rund 1 Milliarde Euro für mobilisiertes Eigenkapital im Rahmen des Programms „Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (BTU)“. Damit ermöglicht der ERP-Wirtschaftsplan 2003 ein Fördervolumen wie im laufenden Jahr. Der Plan dokumentiert den Willen der Bundesregierung, in 2003 die bewährten ERP-Programme für bestehende und wachsende Unternehmen auf einem bedarfsgerechten und hohen Niveau fortzusetzen. Der vorliegende ERP-Wirt- schaftsplan 2003 zeigt auch erneut, dass wir auf die spezi- ellen Finanzierungsprobleme von Existenzgründern und mittelständischen Unternehmen in den neuen Ländern in besonderem Maße eingehen. Rund 2,5 Milliarden Euro, also knapp die Hälfte der finanziellen Fördermittel, können von dortigen Unternehmen in Anspruch genommen wer- den. Ein wichtiges Element im Wirtschaftsplan 2003 ist abermals die Haftungsübernahme für Beteiligungen im Rahmen des BTU, des Beteiligungsprogramms für kleine Technologieunternehmen. Für Zusagen, die seit 2001 gegeben werden, trägt das ERP-Sondervermögen die entsprechenden Belastungen, wenn einzelne Beteiligungen notleidend werden. Eine Belastung des ERP-Sondervermögens aus Schäden von Altzusagen vor 2001 ist ausgeschlossen, diese Ausfälle werden weiterhin aus dem Bundeshaushalt getragen. Ur- sächlich für die hohen Ausfälle für Beteiligungszusagen früherer Jahre, die im Kalenderjahr 2001 abgerechnet worden sind, ist die Krise der Unternehmen im Bereich des Neuen Marktes, die zu den Hauptadressaten des BTU- Programms gehören. Diese besondere Situation wird sich nicht auf die vom ERP-Sondervermögen zu tragende Aus- fallquote im Kalenderjahr 2001 auswirken. Außerdem sind die mit der Betreuung des Programms beauftragten Förderinstitute aufgrund ihrer Erfahrungen wesentlich kritischer bei der Auswahl der zu fördernden Technologieunternehmen, als dies zuvor der Fall war. Ein derartiger Lerneffekt ist auch bei den antragstellenden pri- vaten Beteiligungsgebern zu beobachten. Die aktuellen Zusagezahlen bestätigen diese Tendenz. Wir haben außerdem im ERP-Sondervermögen ent- sprechend Risikovorsorge betrieben. Das Bundesminis- terium für Wirtschaft und Technologie als Verwalter des ERP-Sondervermögens hat in der ERP-Bilanz, die un- abhängig vom Wirtschaftsplangesetz jedes Jahr aufge- stellt wird, erstmals per 31. Dezember 2001 eine Reser- veposition zur Absicherung bestehender Risiken aus BTU-Zusagen des Jahres 2001 gebildet. Ein Blick auf die aktualisierten Zahlen der Ausfallentwicklung zeigt, dass den Risiken ausreichend Rechnung getragen wor- den ist. Das ERP-Sondervermögen ist in der Lage, die finanzi- ellen Belastungen aus der Übernahme des BTU-Pro- gramms ab 2001 zu tragen. Insgesamt belegt das vorliegende Wirtschaftsplange- setz 2003, dass die finanzielle Förderung des Mittelstan- des auch im kommenden Jahr ohne Einschränkungen auf hohem Niveau fortgesetzt werden kann. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24117 (C) (D) (A) (B) Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Vorschrif- ten (Tagesordnungspunkt 28) Jella Teuchner (SPD):Am 8. November letzten Jah- res haben Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schles- wig-Holstein und Sachsen im Bundesrat einen Antrag zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften einge- bracht. Dieser Antrag wurde im Bundesrat einstimmig an- genommen. Seitdem die ersten Gerüchte um geplante – oder auch nicht geplante – Änderungen unter Tierärzten, Landwir- ten und Brieftaubenzüchtern kursierten, gibt es eine in- tensive Diskussion um die Regelungen zum Einsatz von Tierarzneimitteln. Zahlreiche Gespräche und Anhörun- gen, zahlreiche Briefe und Telefonate haben dazu geführt, dass wir heute über ein Tierarzneimittel-Neuordnungs- gesetz abstimmen, das zum einen eine Minimierung des Tierarzneimitteleinsatzes und eine bessere Kontrolle möglich macht, zum anderen aber auch in der Praxis um- gesetzt werden kann. Wir sind uns alle einig darüber, dass Tierarzneimittel sorgfältig eingesetzt werden müssen, insbesondere bei Tieren, die der Lebensmittelproduktion dienen. Arznei- mittelrückstände in Lebensmitteln und Antibiotikaresis- tenzen sind nur zwei Stichworte, die hier aufgeführt wer- den müssen. Es gibt bereits Vorschriften wie zum Beispiel Wartezeitregelungen, die für einen Schutz der Verbrau- cherinnen und Verbraucher sorgen. Dennoch werden noch Lücken festgestellt. So vertreten Wissenschaftler die Auf- fassung, dass zum Beispiel Unterdosierungen von anti- biotischen Wirkstoffen – wie sie zum Beispiel durch die so genannten Hofmischungen auftreten können – zu An- tibiotikaresistenzen führen können. Die Regelungen, die wir heute beschließen werden, sind für den Verbraucherschutz notwendig. Und sie sind, wie zum Beispiel bei den Hofmischungen, europarecht- lich auch geboten. Ich glaube, wir haben in den Ge- sprächen zu diesem Gesetz einen vernünftigen Weg ge- funden, hier die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Ich will einige der stark diskutierten Punkte herausgreifen, um dies deutlich zu machen. Es wird sich bei den Brieftauben nichts am Status quo ändern. Allein der Bundesrat wollte die Tauben wie Le- bensmittel liefernde Tiere behandeln, was den Bezug von Arzneimitteln stark erschwert hätte. Die SPD-Fraktion hat sich hier für die Taubenzüchter eingesetzt, da das Pro- blem in erster Linie bei der Überwachung durch Landes- behörden liegt. Auch eine Arzneimittelpositivliste wird es nicht geben. Antibiotika, die nicht nur lokal wirken, dürfen vom Tierarzt nur für 7 Tage an den Tierhalter abgegeben wer- den, es sei denn, die Zulassungsbedingungen sehen be- reits eine längere Abgabemöglichkeit vor. Antibiotika, die nur lokal wirken, sowie andere Arzneimittel, für die die EU-Verordnung Wartezeiten festgelegt hat, dürfen für höchstens 31 Tage an den Tierhalter abgegeben werden, wenn eine Bestandsbetreuung vorliegt. Diese muss min- destens einen Tierarztbesuch monatlich beinhalten. Mit dieser Regel wird sowohl dem Grundsatz des vor- sorgenden Verbraucherschutzes als auch den Erfordernis- sen eines modernen Betriebsmanagements Rechnung ge- tragen. Mit dieser Regelung wird zugleich verhindert, dass Arzneimittel durch eine längerfristige Lagerung beim Tierhalter an Qualität verlieren und dass sie ohne tierärztlich festgestellte Indikation eingesetzt werden. Hormone zur Brunstharmonisierung und nur lokal wir- kende Trockensteller können für 31 Tage im Voraus im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung an den Tierhalter abgeben werden, sodass diese Regelung auch in der Praxis anwendbar ist. Bei den so genannten Hofmischungen wird eine un- bedingt erforderlich Einschränkung für Tierhalter und Tierärzte beim Umgang mit Fütterungsarzneimitteln ein- geführt, die auch weitgehend unumstritten ist. Zukünftig dürfen Fütterungsarzneimittel nur noch auf Verschreibung durch den Tierarzt unter Verantwortung des Herstellers hergestellt werden. Wer Fütterungsarznei- mittel herstellen will, bedarf einer Herstellungserlaubnis, die an strenge – technische und personelle Voraussetzun- gen geknüpft ist. Um einerseits den betroffenen Herstel- lern von Fütterungsarzneimitteln hinreichend Zeit zur Umstellung auf die geänderten Voraussetzungen für das Herstellen und das Inverkehrbringen von Fütterungsarz- neimitteln einzuräumen und andererseits weiterhin eine ausreichende Versorgung mit Fütterungsarzneimitteln zu gewährleisten, wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt. Der Bundesrat hat mit seiner Initiative Erkenntnisse aufgegriffen, die die Länder im Rahmen ihrer Kontroll- tätigkeiten gewonnen haben. Er hat damit auch auf die illegalen Vorkommnisse im Tierarzneimittelbereich rea- giert. Mit den Änderungen zu dieser Bundesratsinitiative räumen wir Probleme des Verfassungsrechts und der prak- tischen Umsetzung aus. Der Ansatz, den der Bundesrat gewählt hat, ist zu be- grüßen: Die Minimierung des Arzneimittelbestandes beim Tierhalter kann aus Gründen des Verbraucher- schutzes nur begrüßt werden. Eine Reduzierung des Arz- neimitteleinsatzes auf das therapeutisch unerlässliche Mindestmaß bei Tieren kann zu einer geringeren Rück- standsbelastung und zu einem geringeren Risiko von Aus- bildungen von Antibiotikaresistenzen führen. Die Zielset- zung, bei der Behandlung von Tieren in erster Linie Fertigarzneimittel zu verwenden, sorgt für eine kontrol- lierte Qualität der Lebensmittel und dient sowohl dem Verbraucher- als auch dem Tierschutz. Die Tierärzte be- kommen insbesondere im Rahmen eines Betreuungsver- trages eine stärkere Position. Dies wird zu einem kontrol- lierteren Umgang mit Tierarzneimitteln führen. Wir verringern die Gefahren des Tierarzneimittel- einsatzes und schaffen bessere Kontrollmöglichkeiten. Dies dient dem Verbraucherschutz, ohne Landwirte und Tierärzte über Gebühr zu belasten. Durch die intensiven Diskussionen und die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligter konnten viele Bedenken an der Bundesrats- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224118 (C) (D) (A) (B) initiative zerstreut werden. Dadurch ist auch der in der Gegenäußerung angekündigte Gesetzentwurf der Bun- desregierung unnötig geworden. Ich bitte Sie daher um die Zustimmung zum Tierarzneimittel-Neuordnungsgesetz mit den vom Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft beschlossenen Änderungen. Helmut Lamp (CDU/CSU): In den Medien wird häu- fig die Resistenzbildung gegen antimikrobielle Wirk- stoffe herausgestellt. Doch Tierarzneimittel sind – in aller Regel – schon längst keine Bedrohung für Verbraucher mehr. So bestätigen beispielsweise Berliner Untersu- chungsinstitutionen, dass schon seit langem keine Anti- biotikareste im Fleisch nachzuweisen sind. Eine im ver- gangenen Jahr im Auftrag der Zeitschrift „Computerbild“ durchgeführte Untersuchung von aus dem Internet be- stellten 79 Wurstsorten auf Antibiotikarückstände er- brachte keine Beanstandungen. Die Zeitschrift „Öko- Test“ konnte bei 419 untersuchten Putenfleischproben keine Medikamentenrückstände feststellen und auch die Untersuchungen des Nationalen Rückstandskontrollrats belegen, dass Antibiotikarückstände im Fleisch praktisch kein Thema sind. Es ist daher festzustellen, dass Tierärzte und Landwirte ganz offensichtlich verantwortungsbe- wusst mit Tierarzneimitteln umgehen. Dass es trotzdem zu unsachgemäßem oder gar illegalem Arzneimitteleinsatz kommen kann, ist in Einzelfällen belegt. Die Intention des Gesetzentwurfs, Missbrauch noch besser als bisher zu un- terbinden, ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Aber mit dieser Gesetzesvorlage werden Tierschutz und Verbraucherschutz nicht in Einklang gebracht. Über- bordende, teilweise unsinnige Bürokratie behindert die Behandlung kranker Tiere und praxisuntaugliche Vorga- ben verhindern teilweise eine sachgerechte Behandlung. Hierzu einige Beispiele: Erstens. Tierärzte müssen künftig die Genehmigung zur Führung einer Hausapotheke haben. Die Regelung be- gegnet nicht nur erheblichen rechtlichen Bedenken wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßig- keit. Zu fragen ist auch, wie der Landwirt kontrollieren können soll, ob sein Tierarzt diese Berechtigung hat. Zweitens. Tierärzten soll es nicht mehr erlaubt sein, aus apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Substanzen Arzneimittel herzustellen. Wie sollen Ziegen, Kaninchen und andere Tiere behandelt werden, für die es auf dem Markt gar keine Arzneimittel gibt? Drittens. Was ist zu tun, wenn benötigte Mittel im Handel nicht oder nur in Kombination mit anderen Wirk- stoffen erhältlich sind? Viertens. Arzneimittel dürfen nur für eine siebentägige Behandlungsdauer abgegeben werden, im Ausnahmefall 28 Tage. Was ist zu tun, wenn eine Kuhherde mit einem antibakteriellen Trockensteller nach der jeweiligen Lakta- tionszeit behandelt werden muss? Wie reagiert man auf eine drohende Einzelfallbehandlung, deren akut werden- der Zeitpunkt aber nicht einschätzbar ist? Fünftens. Bezug und Anwendung geeigneter Futterarz- neimittel werden für den Tierarzt und den Landwirt er- heblich eingeschränkt. Also lieber Spritze statt im Futter? Sechstens. Arzneimittel dürfen nur noch in handelsüb- lichen, therapieentsprechenden Fertigpackungen abgege- ben werden. Ist es dem Tierarzt möglich, von jedem Arz- neimittel Packungen mit sich zu führen, die von der Einzelfall- bis Großherdenbehandlung reichen? Ich möchte Ihnen die Situation vor Ort einmal plastisch am Beispiel des Kreises Plön in Schleswig-Holstein schil- dern: Der Kreis hat einen Durchmesser von circa 70 Kilo- metern mit etwa 200 Ortschaften, Dörfern und vielen Ein- zelhofstellen. Acht Tierarztpraxen für Großtiere stehen zur Verfügung. Die Einzelbehandlung eines Tieres kostet normalerweise 20 bis 40 Euro. Dafür muss ein Landwirt drei bis vier Schweine mästen. Ihr Gesetzentwurf führt dazu, dass der Tierarzt zukünftig erheblich häufiger an- reisen müsste. Das kann der Arzt aus Zeitgründen nicht und das kann sich der Landwirt aus finanziellen Gründen gar nicht leisten. Ihr Gesetzentwurf führt also zu völlig unzumutbaren Folgen. Aber was uns in letzter Zeit an Gesetzesvorlagen ge- boten wird, hat schon länger nichts mehr mit der Praxis im Lande und den Realitäten zu tun: Mit der Hennenhal- tungsverordnung wurde praktisch die Eierproduktion in Deutschland aufgegeben. Das Absatzfondsgesetz ist eine Zumutung. Das Geld der Bauern soll in ideologische Kanäle der grünen Agrarwende gelenkt werden. Das Ver- braucherinformationsgesetz, ein Placebogesetz, soll den Verbrauchern suggerieren, sie würden besser informiert. Und nun das Tierarzneimittelgesetz, ein Schnellschuss, der voll daneben trifft. Wir brauchen nicht zusätzliche Kompliziertheiten, sondern effektive Information und Kontrolle. Doch daran hapert es im Künast-Ministerium an allen Ecken und Enden. Klasse statt Masse? Fangen wir doch mal in der Gesetzgebung an! Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hor- mone in Kälberfleisch, Antibiotika, Autobahntierärzte, die säckeweise Arzneimittel aus dem Kofferraum verkau- fen – Skandale mit Tierarzneimitteln haben das Image der Landwirtschaft bei den Verbrauchern beschädigt. Und sie haben die gesamte Berufsgruppe der Veterinäre immer wieder in Verruf gebracht. Aber es waren nicht nur einzelne schwarze Schafe, die diese Skandale bewirkt haben. Die Verantwortung trägt die alte Agrarpolitik, die die Landwirte in immer schnel- lere und billigere Fleischproduktion getrieben und gleich- zeitig Lücken in Gesetzen und bei der Kontrolle offenge- lassen hat. Mit dem jetzt vorliegenden Tierarzneimittelneuord- nungsgesetz verbessern wir in ersten Schritten die recht- lichen Rahmenbedingungen für eine wirksame Kontrolle, die für eine Eindämmung des Missbrauchs entscheidend ist. Grundlage dieses Gesetzes ist ein Entwurf des Bun- desrates. An dieser Stelle möchte ich den Expertinnen und Experten der Bundesländer für die Anregungen aus der Kontrollpraxis und die gute Zusammenarbeit ausdrück- lich danken. Ich will die Verbesserungen am Beispiel „Antibiotika- einsatz in der Tiermast“ verdeutlichen. Der übermäßige Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24119 (C) (D) (A) (B) Einsatz von Antibiotika ist durch die Entstehung von re- sistenten und multiresistenten Bakterien zwar auch ein großes Problem für die Tiergesundheit, die eigentliche Gefahr aber droht in der Humanmedizin: Seit Jahren war- nen Mediziner vor direkten oder indirekten Resistenzen, den so genannten Kreuzresistenzen beim Menschen. Das größte Problem liegt dabei noch vor uns: Es besteht die Gefahr, dass wir uns den Einsatz ganzer Antibiotikastoff- klassen in der Humanmedizin für die Zukunft verbauen, weil wir durch den überzogenen Einsatz in der Tiermast bereits heute resistente Krankheitserreger heranzüchten. Wir setzen uns deshalb seit Jahren für die deutliche Re- duzierung des Antibiotikaverbrauchs in der Landwirt- schaft ein. Antibiotika werden leider immer noch als Leis- tungsförderer im Tierfutter, zur Prophylaxe und zur Therapie eingesetzt. Wir verfolgen das Ziel, dass Antibio- tika möglichst nur noch zur Therapie eingesetzt werden. Kurzfristig könnte man ganz und gar auf die Verwendung als Leistungsförderer verzichten. Die EU hat die letzten vier antibiotischen Leistungs- förderer jetzt ab 2006 verboten. Das dauert uns zu lange. Die deutsche Futtermittelwirtschaft hat sich bereits ver- pflichtet, auf antibiotische Leistungsförderer im Stan- dardfutter zu verzichten. Wir wünschen uns eine solche Selbstverpflichtung auch von den Fleischproduzenten. Es besteht die Gefahr, dass jetzt Antibiotikagaben ver- mehrt als Prophylaxe deklariert werden. Die Praktiker, die Kontrolleure vor Ort haben uns gesagt, dass durch die zeitlich nicht begrenzte Abgabe von Tierarzneimitteln nicht kontrollierbar war, ob vor Ort vorgefundene, zum Teil umfangreiche Lagerbestände in die aktuelle Behand- lung, in eine künftige Behandlung, in die Behandlung noch nicht einmal eingestallter Tiere, in die Prophylaxe oder in die Tiermast gingen. Damit ist nun Schluss. Künftig darf nur noch die für sieben Tage Behandlung notwendige Menge vom Tierarzt abgegeben werden. Mast und überflüssige Prophylaxe sind mit diesen Mengen nicht mehr zu machen. Durch verbesserte Dokumentations- und Meldepflichten und eine größere Transparenz bei der Tierarzneimittelherstel- lung werden die Stoffflüsse – gerade auch für Antibiotika – endlich nachvollziehbar. Im Bereich der Fütterungsarzneimittel wird durch die Abschaffung der so genannten Hofmischung und des Her- stellungsauftrages ein höheres Qualitätsniveau gesichert. Auch dies schützt die Verbraucher vor den Risiken eines unsachgemässen Antibiotika-Einsatzes. Das heute vorlie- gende Gesetz ist ein wesentlicher Fortschritt für den Schutz der Verbraucher vor Tierarzneimittelmissbrauch. Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein in unserer Politik, um das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und Qualität der Lebensmittel, insbesondere des Fleisches, wiederzugewinnen. Und es wird von den Bundesländern, die für die Kontrolle zuständig sind, für absolut notwen- dig erachtet. 16:0 im Bundesrat. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU, CSU und FDP: Sie sollten dem Gesetz zustimmen, anstatt hier die Gegenargumente der Lobbyisten vorzutragen, die alles beim Alten belassen wollen. Tatsächlich geht der Vor- schlag des Bundesrates erheblich weiter, da er den Be- reich der tierärztlichen Hausapotheken gleichzeitig neu regelt. Diese Reformen werden wir in weiteren Schritten angehen, weil hier noch an vielen Seiten Diskussionsbe- darf gesehen wird. Wir haben in den parlamentarischen Beratungen eine Reihe von Anregungen aus der landwirtschaftlichen und tierärztlichen Praxis aufgenommen, sodass wir jetzt ein Gesetz vorlegen, das gleichermaßen praxisgerecht für die Tierhaltung als auch effizient für den Verbraucherschutz ist. Wir erhoffen uns im Bundestag und im Bundesrat eine genauso breite Zustimmung dafür, wie wir sie in der Ge- sellschaft von Humanmedizinern, Landwirten, Lebens- mittelwirtschaft und Verbraucherschützern, von der Bun- destierärztekammer und vom Handel erhalten haben. Marita Sehn (FDP): Was ist eigentlich Basisdemo- kratie? Ich habe immer gedacht, wenn etwas demokra- tisch ist, dann ist die Basis automatisch mit eingebunden. Die Grünen haben aber bei der Neuordnung des Tierarz- neimittelrechtes eine ganz andere Form der Basisdemo- kratie vorgeführt. Dieses Gesetzgebungsverfahren findet vielleicht auf der Basis demokratischer Institutionen statt, ist aber zugleich zutiefst undemokratisch. Zuerst verspricht Frau Künast einen eigenen Entwurf. Den gibt es nicht. Stattdessen übernimmt die Bundesre- gierung den des Bundesrates. Dieser wird dann kurzfristig über eine Flut von Änderungsanträgen so entstellt, das selbst für Experten keine sachgerechte Beurteilung des Gesetzes mehr möglich ist. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass Frau Künast längst eine Ministerin ohne Ministerium geworden ist. Sie hat ihr Haus nicht im Griff. Wie erklärt es sich sonst, dass sie vollmundig einen eigenen Entwurf ankündigt und dann der Bundesrat für die Regierung die Arbeit machen muss? Diese Ministerin ist hoffnungslos überfordert. Ob Chloramphenicol, ob Nitrofen, Frau Künast kann nur rea- gieren, aber nicht agieren. Vor gar nicht allzu langer Zeit haben alle hier versam- melten Parteien die Einführung des Tierschutzes in das Grundgesetz beschlossen. Damit steht der Tierschutz zwar im Grundgesetz, in den Köpfen der Regierungsko- alition ist er noch nicht angekommen. Denn die Vorstel- lungen von Rot-Grün gehen nur in eine Richtung. Der Einsatz von Tierarzneimitteln soll reduziert werden, koste es, was es wolle, selbst wenn es auf Kosten der Tierge- sundheit geht. Die Tiere sollen nach den Vorstellungen von Rot-Grün ruhig leiden, Hauptsache, es werden keine Medikamente eingesetzt. Diese Politik ist nicht nur kurz- sichtig und tierfeindlich, sie ist obendrein zynisch. Sagen Sie doch bitte den Verbrauchern, dass die Kos- ten eines Tierarztbesuches den mit einem Mastschwein erzielbaren Gewinn übersteigen. Welcher Bauer kann es sich denn leisten, den Tierarzt mehrfach kommen zu las- sen, weil ein Huhn oder ein Mastschwein erkrankt ist? Ich kann es Ihnen sagen, welcher Bauer das ist. Das sind hoch technisierte, hoch spezialisierte Veredlungsbetriebe, die es sich leisten können, einen Tierarzt für die eigenen Tiere einzustellen. Es sind die Betriebe, die Bundeskanzler Schröder so wortreich bekämpft. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224120 (C) (D) (A) (B) Mit ihrem Erfindungsreichtum in Sachen Auflagen – sei es unter dem Deckmantel des Verbraucher-, des Tier- oder des Umweltschutzes – ruinieren sie die kleinbäuerli- chen Betriebe. Sie treiben die Betriebe in den Ruin, die Ihnen angeblich so am Herzen liegen. Das ist die Schizo- phrenie der Agrarwende künastscher Prägung. Rot-Grün betreibt ein perfides Spiel mit den Verbrau- chern. Den Verbrauchern wird bei jedem „Lebensmittel- skandal“ signalisiert: Wir machen ein neues Gesetz und dann wird so etwas nicht mehr passieren. Dass Rot-Grün ein neues Gesetz macht, stimmt, nur mehr Sicherheit für die Verbraucher gibt es nicht. Die berühmten schwarzen Schafe bleiben weiter schwarz. Die guten Bauern – und die, das möchte ich ausdrücklich betonen, sind in der überwältigenden Mehrheit – bekommen mehr Auflagen und wieder ein paar neue Dokumentationspflichten aufs Auge gedrückt, während die kriminellen weitermachen wie bisher. Mittlerweile sind doch viele unserer Bauern damit beschäftigt, die eine Hälfte des Tages das aufzu- schreiben, was sie in der anderen getan haben. Dieses Gesetz im Eilverfahren durchzuziehen zeigt einmal mehr: Rot-Grün fehlt es an Konzepten. Erst gibt es den Lebensmittelskandal und dann wird überstürzt ein Gesetz beschlossen. Anstatt vorausschauend zu planen, wird hastig und überstürzt nachgebessert. Das ist die trau- rige Realität des rot-grünen „vorsorgenden“ Verbraucher- schutzes. Bei Rot-Grün ist es zu einer neuen Bauernregel ge- worden: Findet man in Lebensmitteln irgendwelchen Mist, machen die Grünen ein Gesetz und alles bleibt, wie’s ist. Kersten Naumann (PDS): Bei der vorliegenden Än- derung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften musste auch erst ein Skandal, der Anfang 2001 für Schlagzeilen sorgte, die Chance für ein politisches Überdenken an- stoßen. Wegen des illegalen Handels mit Tierarzneimit- teln sowie des Verkaufs von nicht zugelassenen Medika- menten in mehreren Hundert Fällen wurde ein Tierarzt verurteilt. Damals war die bayerische Gesundheitsminis- terin Barbara Stamm, CSU, zurückgetreten, weil in ihrem Haus Berichte über den Einsatz illegaler Medikamente ig- noriert worden waren. Im Zusammenhang mit dem Skandal gerieten ver- schiedene bayerische Tierärzte in den Verdacht, Hunder- ten von Schweinemästern in Deutschland und Österreich illegal Arzneimittel verkauft zu haben, darunter Hor- mone, Impfstoffe und Antibiotika. Besonders der Einsatz von Antibiotika in der Schweinemast gilt als gefährlich, da der Verzehr von mit Antibiotika versetztem Fleisch dazu führen kann, dass das Medikament beim Menschen nicht mehr wirkt. Nun darf aber nicht jeder Tierarzt verdächtigt und um sein Dispensierrecht gebracht werden. Eine Vertrauensba- sis zwischen Landwirt und Tierarzt ist genauso wichtig wie das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. Wir sind uns alle einig: Es gab massiven Handlungs- bedarf. Verbraucherschutz und Tierschutz erfordern es, rückstandsfreie Lebensmittel zu erhalten. Fakt ist, dass trotz sinkender Tierbestände der Tierarzneimittelmarkt – in Geldwertangaben –, insbesondere auch auf dem An- tibiotikasektor, gestiegen ist. Ein Mangel seitens der Pharmaindustrie und der Bundesregierung ist, dass die tatsächlichen mengenmäßigen Verbräuche statistisch nicht erfasst werden. Hier ist unbedingt Abhilfe zu leisten. Ein Gesetz sollte dem Medikamentenmissbrauch Rechnung tragen, denn eine Überwachung mit dem gülti- gen Gesetz war nicht mehr gegeben. Auch eine Reduzie- rung des Tierarzneimittelverbrauchs insgesamt, dort wo es nicht erforderlich ist, ist mit diesem Gesetz bezweckt. Einer höheren Transparenz und Kontrolltätigkeit soll es ebenso dienen. Dieser Handlungsbedarf wurde mit einem seltenen Einstimmigkeitsergebnis im Bundesrat von 16:0 für einen Gesetzentwurf der Länderkammer erzielt. Inzwischen kam der Gesetzentwurf des Bundesrates auf Bundes- und Landesebene zur Anhörung. Seitens der Tierärztekammern und Wirtschaft – Pharma- und Futtermittelindustrie – gab es erhebliche Vorbehalte hinsichtlich der praktikablen Anwendung solcher strittigen Punkte wie der Einführung einer Sie- bentagesfrist, das heißt frei praktizierende Tierärzte sollten Medikamente nur noch für eine Behandlung von höchstens sieben Tagen an die Landwirte abgeben dür- fen und nicht gleich für mehrere Wochen. Das Verdün- nen von Medikamenten soll verboten werden. Auch die Landwirte – insbesondere Kleinbetriebe, die Arznei, Fütterungsarznei, auf Vorrat halten – sahen große Pro- bleme, wenn ein Schweinchen einen Schnupfen be- kommt, da die Praxis der „Hofmischung“ verboten wer- den sollte. Inzwischen sind diese Punkte durch die Koalitionspar- teien präzisiert worden und entsprechend den Interessen- vertretern der Landwirtschaft, Wirtschaft und Tierärzte- kammern größtenteils angepasst worden. Mit einer 31-Tage-Frist zur Anwendung von Arzneimitteln, die keine Antibiotika sind und nicht lokal angewendet wer- den, können unter der Bedingung der Bestandsbetreuung sowohl die Landwirte als auch die praktizierenden Tierärzte sehr gut leben. Bei den Brieftauben wurde ein Problem der Taubenzüchter aufgegriffen und Brieftauben werden nicht als Lebensmittel liefernde Tiere betrachtet. Wir werden dem Gesetz des Bundesrates mit den Än- derungen der Koalition zustimmen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Geset- zes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Tagesordnungspunkt 29) Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Auf Initia- tive der Koalitionsfraktionen ist der Entwurf eines Zwei- ten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes, der ursprünglich überwiegend technischen Charakter hat- te, zu einem bedeutenden Beitrag für eine Politik „Weg Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24121 (C) (D) (A) (B) vom Öl“ entwickelt worden. Ich bedanke mich bei allen, sowohl bei den Koalitions- als auch bei den Oppositions- parteien, die daran mitgewirkt haben und – mit Ausnahme der FDP – das Gesetz im Wesentlichen mittragen. Durch die Freistellung von Kraftstoffen pflanzlichen Ursprungs über den so genannten Biodiesel hinaus von der Mineralölsteuer werden günstige Rahmenbedingungen ge- schaffen, um der Landwirtschaft ein zusätzliches ökonomi- sches Standbein zu schaffen, die steigende Mengennach- frage nach biologischen Kraftstoffen zu befriedigen, den Herstellern von Motoren die Voraussetzungen für moderne technische Entwicklungen zu geben und CO2-Emissionenauch in dem Sektor Verkehr zu mindern. Gemeint sind sol- che biologische Rohstoffe, wie sie in der Biomasse-Ver- ordnung definiert sind. Neben Biogas in überwiegend sta- tionären Anlagen wird Agraralkohol eine große Rolle spielen, der entweder eigenständig oder vermischt mit her- kömmlichen Mineralölen dann – wie seit langem in Süd- amerika und auch bereits in einigen anderen europäischen Ländern – an jeder Tankstelle zu beziehen sein wird. Mit der Mineralölwirtschaft wird darüber zu reden sein, wie insbesondere bei der Vermischung von herkömmlichen und biologischen Kraftstoffen eine vernünftige Abgrenzung im Hinblick auf die Steuerbefreiung verwirklicht werden kann. Wahrscheinlich wird die Lösung eine unabhängige Zertifizierung der unterschiedlichen Kraftstoffkomponen- ten sein. Aber auch eine Abgrenzung zum Trinkalkohol, so wie er im Branntweinmonopol geschützt ist, wird erforder- lich, zum Beispiel durch Vergällung der dem Kraftstoff zu- zusetzenden Agraralkoholen. Wenn wir künftig Biogasanlagen, insbesondere auch Gemeinschaftsanlagen, im Außenbereich ähnlich privile- gieren wie Windkraftanlagen, wird es für die Landwirt- schaft außerordentlich attraktiv, einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung zu leisten. Wir mussten die Steuerbefreiung begrenzen, weil sie einen beihilferechtlichen Tatbestand im Sinne des EU- Umwelt-Beihilferegimes darstellt. Und wir haben ange- sichts unsicherer Prognosen über die Mengenentwicklung und die damit verbundenen Steuerausfälle eine regel- mäßige Berichtspflicht für die Bundesregierung einge- baut, sodass wir die Entwicklung gegebenenfalls im Laufe der kommenden Jahre, erstmals im Jahre 2004, kor- rigieren können. Einen weiteren wichtigen Beitrag dieses Gesetzes stellt die Befreiung von besonders effizienten GuD-Kraftwer- ken von der Erdgassteuer dar. Bereits im Rahmen der Ökosteuergesetzgebung sollten diese Kraftwerke für einen definierten Zeitraum von der Erdgassteuer befreit werden. Dies hat die EU-Kommission nicht genehmigt. Wir unternehmen nunmehr einen neuen Anlauf und wol- len Kraftwerke mit einem Wirkungsgrad von 57,5 Prozent für einen Zeitraum von fünf Jahren von der Erdgassteuer befreien, wenn sie innerhalb von 39 Monaten nach Ver- kündung des Gesetzes in den Dauerbetrieb gegangen sind. Die Messvorschrift für den Wirkungsgrad ist in Eck- punkten unter Federführung des Bundesfinanzministers gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister und dem Um- weltminister sowie den Ländern Mecklenburg-Vorpom- mern und Nordrhein-Westfalen bereits erarbeitet. Es geht uns darum, einen neuen Effizienzsprung in der Kraft- werkstechnik zu initiieren. Wenn diese Innovation gelingt und eine Referenzanlage steht, ist ein neuer Stand der Technik geschaffen, der dann ohne die spezifischen Vor- laufkosten der Referenzanlage auch ohne steuerliche För- derung wettbewerbsfähig ist. Wir gehen davon aus, dass die Referenzanlage in Lubmin in Mecklenburg-Vorpom- mern verwirklicht werden kann. Wir können jedoch leider nicht ausschließen, dass die EU-Kommission ein Haupt- prüfverfahren hinsichtlich dieses Beihilfetatbestandes eröffnet, was zu einer Verzögerung des Inkrafttretens um 18 Monate führen kann. Wir haben überdies für den deutschen Schiffsmotoren- bau auch vor dem Hintergrund von Wettbewerbsver- zerrungen im europäischen Ausland einen bedeutenden Beitrag dadurch geleistet, dass wir den Einsatz von Schwerölen zum Betrieb dieser Motoren auf Prüfständen von der Mineralölsteuer befreit haben. Hiervon wird zum Beispiel das Schiffsmotorenwerk von MAN in Augsburg profitieren. Wir haben ebenfalls dafür gesorgt, dass die mineral- ölsteuerbegünstigte Kraft-Wärme-Kopplung künftig so definiert wird, dass nicht nur die Stromerzeugung, son- dern auch die Krafterzeugung, die zum Beispiel für Stoff- umwandlungsprozesse erforderlich ist, anerkannt wird. Hiervon werden vor allen Dingen Unternehmen der che- mischen Industrie profitieren, so zum Beispiel auch die Stickstoffwerke SKW Piesteritz in der Lutherstadt Wit- tenberg, einer der Leuchttürme des Aufbaus Ost. Netzgebundene Stromerzeugungsaggregate im Außen- bereich auf Mineralölbasis werden für weitere drei Jahre von der Mineralölsteuer befreit, allerdings mit der Auf- lage, innerhalb dieser Frist Alternativen zu verwirklichen. Es geht zum Beispiel um Holzläger oder touristische Ein- richtungen wie Tropfsteinhöhlen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Hier empfehlen wir dringend, den Strom künftig durch Biogasanlagen zu erzeugen oder aber in den Motoren biologische Kraftstofe einzusetzen. Im Übrigen werden künftig auch Notstromaggregate von der Mineralölsteuer befreit. Einen ganz bedeutenden Beitrag zur Klimaschutzpoli- tik, aber auch zur Entwicklung alternativer industrieller Strukturen auf dem Gebiet der Photovoltaik liefert die Anhebung des Deckels für Photovoltaikanlagen, die Strom ins allgemeine Netz einspeisen und dafür eine be- sondere Vergütung beziehen. Dieser Deckel lag bislang bei 350 Megawatt, der aber in den nächsten Monaten ausgeschöpft sein dürfte. Wir haben diesen Deckel auf 1 000 Megawatt angehoben und tragen damit der Tatsa- che Rechnung, dass die Erzeugung von Strom aus Son- nenlicht von vielen Bürgern angenommen wird. Ich bedaure es außerordentlich, dass die CDU/CSU sich dieser Maßnahme verweigert und einen Änderungs- antrag für die zweite Lesung eingebracht hat, der diese Regelung wieder streichen will. In den letzten Jahren der Regierung Kohl haben CDU und CSU durch Nichtstun und Verweigerung dafür gesorgt, dass die Photovoltaik- industrie aus Deutschland fast verschwunden war. Erst durch das Energieeinspeisegesetz, das 100 000-Dächer- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224122 (C) (D) (A) (B) Programm und eine gezielte Industriepolitik ist es gelun- gen, Produktionsanlagen für Solarzellen, zum Beispiel in Gelsenkirchen, anzusiedeln und damit auch dem Hand- werk einen wichtigen zusätzlichen wirtschaftlichen Im- puls zu geben. Diese Strategie ist aufgegangen, weil wir es nicht hinnehmen, für alle Beteiligten, ob den Investor, ob den Handwerker oder die herstellende Industrie, ei- ne strukturpolitische Abbruchkante vorzuprogrammieren, was unweigerlich dazu führen würde, dass die gesamte Solarindustrie wieder vor die Wand gefahren würde. Wir wollen, dass durch die Produktion großer Zahlen auch die Photovoltaik schrittweise in den Bereich der Wirtschaft- lichkeit und Wettbewerbsfähigkeit geführt wird. Leider konnten wir in diesem Gesetzgebungsverfahren noch nicht alle anderen Gesichtspunkte des Erneuerbare- Energien-Gesetzes mitregeln, die möglicherweise ände- rungsbedürftig sind. Wir sagen aber zu, dass dies zu Be- ginn der nächsten Wahlperiode geschieht. Dies bezieht sich auch auf die Veränderung des Wälzungsmecha- nismus für die Einspeisevergütung, die immer noch pri- vate Haushalte und Industrie unterschiedlich belastet. Wir wollen einen ähnlichen Wälzungsmechanismus einfüh- ren, wie wir ihn für die Kraft-Wärme-Kopplung ent- wickelt haben. Alles in allem ist dieses Gesetz ein weiterer Beitrag für eine zukunftsorientierte Energiepolitik mit Augenmaß, die zum einen auf Klimaschutz ausgerichtet ist und zum anderen die Interessen der Industrie wahrt. Norbert Schindler (CDU/CSU): In den letzten drei- einhalb Jahren gab es zwischen der Landwirtschaft und ihren Vertretern auf der einen und dem Finanzminister und den zuständigen Ausschüssen auf der anderen Seite noch nie einen solchen Konsens, wie er mit dem nun vor- liegenden und in Details geänderten Gesetzesentwurf zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes hergestellt worden ist. Ich gebe zu: Die Freude ist hierbei sicherlich etwas ein- seitig bei den Produzenten und Verbrauchern von biogenen Kraftstoffen und weniger beim Fiskus. Die Rechtsänderung wird in den kommenden Jahren schätzungsweise zu Min- dereinnahmen bei der Mineralölsteuer in folgender Höhe führen: 2003: 100 Millionen Euro, 2004: 120 Millionen Euro, 2005: 130 Millionen Euro, 2006: 150 Millionen Euro. Diese Mindereinnahmen werden jedoch über die Jahre deut- lich von den prognostizierten Beschäftigungszuwächsen, vor allem im von der jetzigen Bundesregierung stark ver- nachlässigten ländlichen Raum, kompensiert werden, so- dass dem Herrn Finanzminister an anderer Stelle Steuern zu- fließen werden, die diese Mindereinnahmen deutlich übersteigen werden. Zur Frage, ob die Erhöhung der Produktion von Bio- kraftstoffen, die bisher ja noch keinen relevanten Markt- anteil erreicht haben, neben den Nutzeffekten einer wei- teren Vermeidung von CO2-Emmissionen und einemersten Schritt bei der Erdölsubstitution zur Erhöhung der Versorgungssicherheit, auch Nutzen für die Landwirt- schaft in Deutschland bringt, haben sich die Antragsteller des Gesetzentwurfes deutlich ausgedrückt: „Eine ver- stärkte Produktion von Ausgangsstoffen für Biokraft- stoffe wird einen Beitrag zur Multifunktionalität der Landwirtschaft leisten und der ländlichen Wirtschaft durch die Erschließung neuer Einkommensquellen und durch die Schaffung von Arbeitsplätzen neue Impulse ver- leihen. Die Herstellung von Biokraftstoffen ist relativ ar- beitsintensiv, vor allem in ländlichen Gebieten während der Ernte und des Betriebs der Biokraftstoffanlagen. Ver- schiedene Studien prognostizieren einen Arbeitsplatzef- fekt von 16 bis 26 Beschäftigten pro 1 000 Tonnen Rohöleinheiten pro Jahr. Rechnet man diese Ergebnisse hoch, so würde ein Biokraftstoffanteil von etwa einem Prozent des Gesamtverbrauchs an fossilen Kraftstoffen in der EU 45 000 bis 75 000 neue Stellen schaffen, der Groß- teil davon in ländlichen Gebieten. Der Beschäftigungs- effekt liegt zum Beispiel bei der Erzeugung von Biodiesel beim 50-fachen der Produktion der gleichen Menge her- kömmlichen Dieselkraftstoffs in einer Raffinerie!“ Dem ist aus Sicht der Landwirtschaft nichts hinzuzu- fügen, wenn man davon absieht, dass die zweijährige Überprüfung der Besteuerung respektive Nichtbesteue- rung der biogenen Kraftstoffe zu Unsicherheiten bei Pro- duzenten und Verbrauchern führen kann; somit ist die Preisstabilität des Produktes – hier: Biodiesel – nicht langfristig gewährleistet! Hier sollte nicht so sehr auf die Entwicklungen am Rohölmarkt und die Preise für Bio- masse und Kraftstoffe abgestellt werden, sondern den land- und forstwirtschaftlichen Produzenten eine langfris- tige Absatzmöglichkeit für ihre Produkte zu einem ver- nünftigen Preis ermöglicht werden. Diese Gesetzesänderung möchte ich zum Anlass neh- men, Ihnen die ökologischen Errungenschaften in der Mineralölsteuergesetzgebung der unionsgeführten Bun- desregierungen vor Augen zu führen. Ich weiß, dass Sie, liebe Damen und Herren der Noch-Bundesregierung, nicht gerne hören, dass wir uns schon vor sehr langer Zeit für den Einsatz von biogenen Treibstoffen stark gemacht haben und dass die Steuerbefreiung von Biodiesel und Biogas auf Initiative der Regierung Kohl zustande ge- kommen ist. Wir haben uns schon 1992 dafür stark gemacht, dass die Steuerbefreiung für Biodiesel bei der europäischen Harmonisierung einen garantierten Be- standsschutz erhält, der bis heute gilt. Mittlerweile ist die Ausrichtung der EU-Kommission ja eine andere: Sie ist auch für eine Verlängerung der Nichtbesteuerung. Somit steht die von uns zu beschließende Steuerbefrei- ung im Einklang mit den gegenwärtig von Europäischem Parlament und EU-Ministerrat beratenen Vorschlägen für Richtlinien bezüglich der Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen sowie zur Möglichkeit, Biokraftstoffe und Biokraftstoffe enthaltende Mineralöle von der Steuer aus- zunehmen. Auch in den EU-Staaten Frankreich, Großbri- tannien, Schweden, Italien und Spanien werden Biokraft- stoffe gefördert. Lassen Sie mich, des vielen Lobes genug, einige kri- tische Anmerkungen zum Ablauf, wie dieser Gesetzent- wurf zustande gekommen ist, und zu einigen Details im Text machen: Erstens. Die Hektik, in der der Entwurf vorgelegt und durch die Ausschüsse gepeitscht worden ist, ist sympto- matisch für die Regierungskoalition. Wenn sich SPD und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24123 (C) (D) (A) (B) Grüne nicht grün sind, ob sie das eine wollen, ohne das andere zu lassen, so sollten sie dies doch gefälligst vor Einbringung eines Gesetzentwurfes tun. Das ständige Nachbessern während der Beratungen und kurzfristig über Nacht nervt! Zweitens. Mit der Verknüpfung der Änderung des Mineralölsteuergesetzes mit der Änderung des Erneuer- bare-Energien-Gesetzes sollte die Dauer einer Subven- tionierung von Solarstrom mit der Einspeisevergütung verlängert werden. Dies ruft bei mir große Bedenken per- sönlicher Art hervor: Was hat das EEG, dessen Leistung in der Begründung mit Lob überhäuft wird, im Mine- ralölsteuergesetz zu suchen? Da stellt sich doch die Frage, ob der Wirtschaftsausschuss bei der Beratung hier nicht hätte eingebunden werden müssen. Abgesehen davon ist aus technischer Sicht die Erhöhung der Deckelung der Einspeiseleistung auf 1 000 MW sinnvoll und notwendig; da ich jedoch das EEG als solches schon nicht mitgetra- gen habe, kann ich persönlich auch dieser Änderung nicht zustimmen. Drittens. Sehr positiv ist die nun eingeführte Formulie- rung, dass Steuerregelsätze auf jede beliebige Mischung von Treibstoff entsprechend dem enthaltenen Anteil aus Biokraftstoff angewendet werden und somit sowohl reine als auch Biokraftstoffe in Mischungen steuerbefreit sind. Für den Praktiker stellt sich hierbei jedoch wieder das Problem der Umsetzung der von uns beschlossenen Re- gelungen. Fragen, wie die der Anteilsermittlung von bio- genen Teilen einer Mischung oder die einer Steuerrück- erstattung, bleiben erst mal unbeantwortet, was man unter dem Credo, man wolle alle Biokraftstoffe steuerfrei stel- len, fürs Erste tolerieren kann. Nun aber genug der Detailkritik! Kleine Scharten müs- sen noch ausgewetzt werden; diese sind eben das Resultat der oben angegebenen Gesetzgebungshektik von Rot- Grün. Aber dafür habe ich ein gewisses Maß an Verständ- nis; gleichzeitig teile ich jedoch die Kritik derjenigen, die die Erwartung mitbrachten, dass mit diesem Ge- setzentwurf auch viele ungelöste Probleme bei der prakti- schen Ausgestaltung des Mineralölsteuergesetzes geregelt werden könnten und nun enttäuscht worden sind. Alles in allem bin ich froh, dass wir in dieser Sache eine gemeinsame und vernünftige Lösung insbesondere für unsere Bauern gefunden haben und dass wir – anders als beim Nitrofen-Skandal – hier sachlich und fachlich vortrefflich gestritten haben. Die Zielrichtung war hierbei für alle klar: Schonung unserer Ressourcen und Schaffung neuer Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Ich wünschen Ihnen allen ein schönes Wochenende und freue mich auf ein Wiedersehen in der nächsten Sit- zungswoche hier in Berlin. Ich hoffe, dass wir dann hier wieder gemeinsam gute Gesetze für unsere Menschen und unser Land beschließen werden. Der Streit und die poli- tische Auseinandersetzung sollte bei so wichtigen The- men nicht parteipolitisch überzogen werden, denn die Wahlkampftaktik und die -hektik haben noch selten ein Gesetz hervorgebracht, das langfristigen Bestand gehabt und Nutzen gebracht hätte. Ideologisches Vorführen, gerade in der Landwirt- schaftspolitik, dient niemandem, schon gar nicht unseren Bauern! Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die heutige Novellierung des Mineralölsteuergesetzes ist ein wichtiger Beitrag zur von uns eingeleiteten Energie- wende! Drei wichtige Weichenstellungen sorgen für einen weiteren Schritt in Richtung klimaschonender und zu- kunftsfähiger Energiepolitik: Erstens. Mit der befristeten Steuerbefreiung für hoch effiziente Gaskraftwerke wird Gas in der Stromerzeugung endlich – zumindest teilweise – gleich behandelt mit Kohle und Kernkraft. Damit geben wir ein klares Investi- tionssignal: Wer in Deutschland moderne Gaskraftwerke baut, ist willkommen. Aus ökonomischen und aus ökolo- gischen Gründen müssen wir unsere knappen Energieres- sourcen effizient nutzen. Moderne GuD-Kraftwerke sind dabei ein wichtiges Element. Bei Bau und Entwicklung dieser hochmodernen Technologie muss Deutschland weltweit eine führende Rolle spielen. Nur dann eröffnen sich auch auf den internationalen Märkten neue Chancen. Dafür stellen wir mit dieser Regelung die richtigen Wei- chen. Durch die Begrenzung der Steuerbefreiung auf sehr hohe Wirkungsgrade schaffen wir den nötigen Anreiz für besonders anspruchsvolle und innovative Kraftwerke. Die Befristung stellt klar, dass es um eine Anschubhilfe, nicht um Dauersubventionen geht. Einige Investoren aus dem In- und Ausland stehen bereits in den Startlöchern. Wir hoffen sehr, dass nun der Weg frei ist für die geplan- ten Pionierprojekte. Sie stehen auch für die Attraktivität des Standortes Deutschland. Die Schaffung neuer Arbeits- plätze durch Spitzentechnologie für den Klimaschutz sind ein Markenzeichen für diese Koalition. Wir begrüßen da- her dieses positive Signal für die Modernisierung in Deutschland und für den Klimaschutz. Zweitens. Wir befreien außerdem mit diesem Gesetz alle biogenen Treibstoffe von der Mineralölsteuer. Die be- stehende Steuerfreiheit für Pflanzenöle und Biodiesel wird auf alle anderen Biokraftstoffe ausgedehnt. Auch dies ist ein Signal für moderne Technologien und Kraftstoffe ei- nerseits, für Klima- und Umweltschutz andererseits. Treib- stoffe aus nachwachsenden Rohstoffen erhalten dadurch eine echte Marktchance. Der Ausstoß klimaschädlicher Gase kann gesenkt werden. Die Abhängigkeit vom Erdöl wird verringert, die Entwicklung neuer Antriebstechnolo- gie erleichtert. Biologische Reststoffe aus Land- und Forstwirtschaft können sinnvoll erwartet werden. Die Landwirte erhalten eine neue Einkommensquelle und können einen Teil ihres Geldes mit erneuerbaren Energien verdienen – wie schon durch das EEG. So kann der Landwirt auch zum Energiewirt werden. Rot-Grün schafft damit neue Perspektiven für eine zukunftsorien- tierte Landwirtschaft. Energie- und Agrarwende gehen gemeinsam auf dem Weg der Nachhaltigkeit. Drittens. Ein weiteres wichtiges Mosaiksteinchen der Energiewende ist die Anhebung des Deckels bei der Pho- tovoltaikförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz von 350 auf 1 000 Megawatt. Damit wird die Zurückhaltung der Investoren, die sich zuletzt gezeigt hatte, beseitigt. Mit der Erweiterung des Deckels schaffen wir die Vorausset- zungen für den weiteren Ausbau der Photovoltaikproduk- tion in Deutschland. Es existiert nun eine klare Zukunfts- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224124 (C) (D) (A) (B) perspektive über 2004 hinaus: Weitere Produktionsstätten in Deutschland können errichtet, Kostensenkungen reali- siert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die För- derung der Photovoltaik kann ungebremst weitergehen. Die beispiellose Erfolgsstory des EEG wird fortgeschrie- ben. Dies ist gut für den Standort Deutschland, gut für die In- novationsfähigkeit in unserem Land und gut für den Kli- maschutz, übrigens gegen den Willen von Union und FDP – ein deutlicher Fingerzeig für Ihren Umgang mit Zukunftstechnologien. Die Modernisierung des Standor- tes und der Klimaschutz verkommt bei Ihnen zur bloßen Phrase! Der heutige Tag ist ein guter Tag für den Klima- schutz. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende von Rot-Grün! Sie hat heute ihren Feinschliff bekommen und muss in den nächsten Jahren energisch verteidigt und weitergeführt werden. Wir sind dazu bereit. Gerhard Schüßler (FDP): Mit dem vorliegenden Ge- setz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes setzt sich eine lange Reihe handwerklich schlecht gemachter und in keiner Weise zu Ende gedachter Gesetzentwürfe der rot- grünen Koalition fort. Wieder einmal wird ein Gesetzent- wurf kurzfristig mit Änderungsanträgen überschwemmt, die wenig durchdacht und mit der betroffenen Wirtschaft nicht zufriedenstellend abgestimmt worden sind. Die Folgen der vorgesehenen Steuerbefreiung für Bio- kraftstoffe sind in keiner Weise absehbar. Unter umwelt- politischen Aspekten ist die Förderung von Biokraftstof- fen überhaupt stark umstritten. Das hat insbesondere dies Anhörung des Finanzausschusses ergeben. Unter fiskali- schen Gesichtspunkten droht ein Desaster. Ernst zu neh- mende Sachverständige sprechen von einem neuen Dau- ersubventionstatbestand, da eine Wettbewerbsfähigkeit von Biokraftstoffen nicht absehbar ist. All diese Aspekte sind der Koalition bekannt. Selbst Bundesfinanzminister Hans Eichel hat vor neuen Sub- ventionen und den nicht absehbaren Folgen gewarnt. Es steht zu vermuten, dass hier so eine Art grüner Akzent vor der Bundestagswahl gesetzt werden soll. Anders ausge- drückt: Die Grünen, von denen ohnehin niemand mehr spricht, wollen im Wahlkampf auf sich aufmerksam ma- chen. Die SPD ist zu diesem Zweck bereit, Subventionen in Milliardenhöhe zu verteilen. Die FDP wird hier nicht mitmachen. Es ist unverant- wortlich, einen Wirtschaftszweig zu fördern, ohne die fi- nanziellen Auswirkungen auch nur annähernd zu kennen. Dr. Barbara Höll (PDS): Die PDS begrüßt grundsätz- lich die im Gesetzentwurf beabsichtigten Änderungen des Mineralölsteuergesetzes. Doch stellt sich uns schon die Frage, warum die Bundesregierung mehrere Jahre ge- braucht hat, um die Notwendigkeit dieser Änderungen einzusehen und dies umzusetzen. Ich kann mich des Ein- drucks nicht erwehren, dass es mehr oder weniger darum geht, den Steuererhöhungen der vergangenen Jahre noch ein ökologisches Mäntelchen umzuhängen; denn mehr als ein „Mäntelchen“ ist es ja wohl nicht. Inzwischen ist es eine Binsenweisheit, dass die ökolo- gischen Lenkungswirkungen der Mineralöl- und Strom- steuererhöhungen gegen null tendieren, allein schon des- halb, weil diese Bundesregierung die Alternativen zum Individualverkehr – Busse und Bahn, hier insbesondere den Verkehr in die Fläche – systematisch abbaut bzw. für dessen Verteuerung maßgeblich verantwortlich ist. Nicht zuletzt die massiven Steuerausfälle aufgrund der Unter- nehmensteuerreform zwingen zahlreiche Kommunen zu enormen Einsparungen auch in diesem Bereich und somit zur Verteuerung oder Einstellung des Personennahver- kehrs. Nach wie vor wird der Personenverkehr auf der Schiene mit 16 Prozent Umsatzsteuer belastet. Die Netto- belastung des öffentlichen Personennahverkehrs mit der so genannten Ökosteuer beträgt in 2002 rund 57 Millionen Euro. In 2003 wird sie auf 77 Millionen Euro steigen. Die ökologischen Lenkungswirkungen tendieren aber vor allem deshalb gegen null, weil die so genannte Öko- steuer eben nicht an der Wurzel, am Primärenergieträger, angreift, sondern an einem Endprodukt der Energieum- wandlung dem Strom. Dadurch bleiben die entscheiden- den Einsparpotenziale, die nicht bei den privaten Haus- halten, sondern im Prozess der Energieumwandlung liegen, unausgeschöpft. Solange diese wesentlichen Strukturfehler der so genannten Ökosteuer nicht beseitigt werden, verdient sie ihren Namen nicht bzw. handelt es sich hierbei lediglich um eine Steuererhöhung, deren aus- schließlicher Zweck die Finanzierung des Bundeshaus- halts ist. Und so stellt auch dieser Gesetzentwurf lediglich ein Herumdoktern an den Symptomen einer schon in den An- sätzen verfehlten Finanz- und Umweltpolitik dar. Doch selbst dieses Herumdoktern offenbart nur, wie wenig ernst es der Regierung und der Koalition mit dem Umwelt- schutz ist. So sollte ursprünglich die Mineralölsteuerbe- freiung für Gas- und Dieselkraftwerke mit einem elektri- schen Wirkungsgrad von 57,5 Prozent nur unter der Bedingung gewährt werden, dass die dauerhafte Stromer- zeugung binnen einer Frist von nur zwei Jahren und drei Monaten aufgenommen wird. Diese Frist hätte im Ergeb- nis bedeutet, dass die Steuerbefreiung lediglich für ein einziges, in Mecklenburg-Vorpommern zu bauendes Kraftwerk zur Anwendung gekommen wäre, da hier ein hinreichend großer Planungsvorlauf vorhanden war. Zu- dem bestand die hohe Wahrscheinlichkeit – da es sich eben nur um eine Ausnahme handelt –, dass auch diese dem EU- Wettbewerbsrecht zum Opfer gefallen wäre. In- zwischen wurde die Frist zwar auf drei Jahre und drei Mo- nate erhöht, doch zugleich wurde die bisherige Verord- nungsermächtigung erweitert. Statt einer gesetzlichen Regelung wird das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Wirtschafts- und Umweltministe- rium ermächtigt, das Verfahren zu bestimmen, mit dem der elektrische Wirkungsgrad ermittelt werden soll, und festzulegen, für welchen Zeitraum dieser Wirkungsgrad nachzuweisen ist. Abgesehen davon, dass dem Finanz- ministerium kein Termin gesetzt wird, bis zu welchem dieser Abstimmungsprozess zu Ende zu bringen ist, stelle ich mir die Frage, welcher Investor aufgrund einer solch unsicheren Rechtslage – einer Rechtslage, die nicht durch das Gesetz, sondern durch die widerstreitenden Interessen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24125 (C) (D) (A) (B) von drei Ministerien bestimmt wird – zu milliarden- schweren Investitionen veranlasst werden soll. Auch die anderen Änderungsanträge zum vorliegen- den Gesetzentwurf sind wohl mehr vom ökologischen Schein denn vom Sein durchdrungen. Zweifellos sind Steuerleichterungen für Biokraftstoffe ökologisch und volkswirtschaftlich sinnvoll. Aber warum muss es gleich eine vollständige und undifferenzierte Steuerbefreiung sein? Mit dieser Steuerbefreiung werden Biokraftstoffe gefördert, völlig unabhängig davon, ob sie aus der kon- ventionellen Intensiv-Landwirtschaft stammen oder aus extensiv angebauter Biomasse hergestellt werden. Ist es denn wirklich ein Akt des Umweltschutzes, wenn der Schutz der Atmosphäre durch Schädigung von Böden und Wasser ersetzt wird? Dies wird nämlich mit Sicherheit eine Folge dieser undifferenzierten Steuerbefreiung sein. Abgesehen davon wird auch diese Steuerbefreiung Biotreibstoffen nicht zum Durchbruch verhelfen. Die Au- toindustrie müsste für deren massenhaften Einsatz die Motoren völlig überarbeiten, da es Probleme mit Dich- tungen und Einspritzpumpen gibt, da bei Biodiesel-Ein- satz die Emissions- und Verbrauchswerte der Motoren steigen. Sie scheut aber diese Kosten, weil sie sich auf völlig neue Antriebstechnologien – Wasserstoff – konzen- triert. Bestenfalls die geringfügige Beimischung zu kon- ventionellem Diesel erscheint als sinnvoller Zwischen- schritt. Das ist auch ökologisch sinnvoll, da im Biodiesel enthaltenes Lachgas nachweislich die Ozonschicht schä- digt und der Ausdehnung beispielsweise des Rapsanbaus wegen Einhaltung von Fruchtfolgen und des mit ihm ver- bundenen Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes Grenzen gezogen werden müssen. Die PDS hat zwar Zweifel, ob der Gesetzentwurf tatsächlich Wirkungen zeigen wird. Wir denken aber, dass es einen Versuch wert sein sollte. Deshalb stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Anlage 9 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 776. Sitzung am 31. Mai 2002 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank – Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz) – Gesetz zur Modernisierung der Besoldungsstruktur (Be- soldungsstrukturgesetz – BesStruktG) – Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europä- ischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) – Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Euro- päischen Gemeinschaft über gemeinschaftliche Informa- tions-undAbsatzförderungsmaßnahmenfürAgrarerzeug- nisse (Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetz – AgrarAbsFDG) – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) – Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Be- schäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Zweites Gesetz zur Änderung des Mutterschutz- rechts – Gesetz zurÄnderung des Grundstoffüberwachungs- gesetzes – Gesetz zur Änderung des Grundheitsstrukturge- setzes – Achtes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes – Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung men- schenlicher embryonaler Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) – Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geis- teswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn – Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrecht- licher Vorschriften – Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts – Gesetz zur Ausführung des Römischen Statuts des internationalen Strafgerichtshofes vom 17. Juli 1998 – Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen (Alt- fahrzeug-Gesetz – AltfahrzeugG) – Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes – Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immis- sionsschutzgesetzes – Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungs- gesetzes (PBefG) – Erstes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungs- gesetzes – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Februar 1998 über die Vorrechte und Befreiungen der Kom- mission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee – Gesetz zu dem Abkommen vom 10. März 2000 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und derRe- publik Korea zur Vermeidung der Doppel- besteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Vertrag vom 19. September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gegenseitige Hil- feleistung bei Katastrophen und schweren Un- glücksfällen – Gesetz zu der Änderung des Abkommens vom 4. Dezember 1991 zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa – Gesetz zu dem Abkommen vom 21. November 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und derRegierung derRepublik Polen über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken im nachgeordneten Straßennetz Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224126 (C) (D) (A) (B) – Gesetz zu dem Vertrag vom 12. September 2000 zwischen der Bundesrepbulik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Zusammen- schluss der deutschen Autobahn A17 und der tsche- chischen Autobahn D 8 an der gemeinsamen Staats- grenze durch Errichtung einer Grenzbrücke – Gesetz zu dem Abkommen vom 10. November 2000 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit bei der Wahr- nehmung schifffahrtspolizeilicher Aufgaben auf dem deutsch-französischen Rheinabschnitt – Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Juni 2001 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Französischen Repu- blik über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken über den Rhein, die nicht in der Baulast der Vertragsparteien liegen – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll Nr. 6 vom 21. Okto- ber 1999 zu der Revidierten Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss fürWirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Fortschrittsbericht zum Aktionsprogramm der Bundes- regierung Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesell- schaft des 21. Jahrhunderts – Drucksache 14/8456 – Ausschuss für Gesundheit – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (19. Ausschuss) gemäß § 56 a der Ge- schäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring „Xenotransplantation“ – Drucksache 14/3144 – – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (19. Ausschuss) gemäß § 56 a der Ge- schäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring „Stand und Perspektiven der geneti- schen Diagnostik“ – Drucksache 14/4656 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen mit dem Gentechnikgesetz – Drucksache 14/6763 – Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht über die Armutsbekämpfung in der Drit- ten Welt durch Hilfe zur Selbsthilfe – Drucksache 14/6269 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregie- rung – Drucksache 14/6496 – Ausschuss für die Angelegenheiten derEuropäischen Union – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europä- ischen Parlaments 2001 – Drucksachen 14/8210, 14/8321 Nr. 1.2 – Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- politik 2000 – Drucksache 14/6825 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Rechtsausschuss Drucksache 14/4170 Nr. 1.8 Drucksache 14/5363 Nr. 2.1 Drucksache 14/5610 Nr. 1.13 Drucksache 14/5836 Nr. 2.12 Drucksache 14/6508 Nr. 2.21 Drucksache 14/7129 Nr. 1.1 Drucksache 14/7129 Nr. 2.1 Drucksache 14/7129 Nr. 2.27 Drucksache 14/7883 Nr. 2.2 Drucksache 14/7883 Nr. 2.8 Drucksache 14/8339 Nr. 2.46 Drucksache 14/8562 Nr. 2.13 Haushaltsausschuss Drucksache 14/8562 Nr. 2.17 Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/7000 Nr. 2.56 Drucksache 14/7883 Nr. 2.12 Drucksache 14/8339 Nr. 2.46 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/8832 Nr. 1.3 Drucksache 14/8832 Nr. 2.22 Drucksache 14/8940 Nr. 2.19 Drucksache 14/8940 Nr. 2.20 Drucksache 14/8940 Nr. 2.21 Drucksache 14/8940 Nr. 2.22 Drucksache 14/8940 Nr. 2.23 Drucksache 14/8940 Nr. 2.35 Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 14/7129 Nr. 2.2 Drucksache 14/7409 Nr. 2.5 Drucksache 14/7883 Nr. 2.9 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 14/7000 Nr. 2.30 Drucksache 14/7409 Nr. 2.3 Drucksache 14/7708 Nr. 2.4 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 2002 24127 (C) (D) (A) (B) Drucksache 14/7708 Nr. 2.11 Drucksache 14/7708 Nr. 2.15 Drucksache 14/7883 Nr. 2.11 Drucksache 14/8339 Nr. 2.9 Drucksache 14/8428 Nr. 2.27 Drucksache 14/8428 Nr. 2.28 Drucksache 14/8428 Nr. 2.46 Drucksache 14/8562 Nr. 2.38 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/8832 Nr. 2.14 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/8691 Nr. 2.2 Drucksache 14/8832 Nr. 1.5 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/7522 Nr. 1.1 Drucksache 14/7883 Nr. 1.2 Drucksache 14/8081 Nr. 2.13 Drucksache 14/8179 Nr. 1.11 Drucksache 14/8179 Nr. 2.23 Drucksache 14/8339 Nr. 1.1 Drucksache 14/8339 Nr. 1.2 Drucksache 14/8339 Nr. 1.4 Drucksache 14/8339 Nr. 1.5 Drucksache 14/8339 Nr. 2.12 Drucksache 14/8339 Nr. 2.29 Drucksache 14/8339 Nr. 2.52 Drucksache 14/8562 Nr. 2.2 Drucksache 14/8562 Nr. 2.12 Drucksache 14/8562 Nr. 2.18 Drucksache 14/8562 Nr. 2.19 Drucksache 14/8562 Nr. 2.26 Drucksache 14/8562 Nr. 2.29 Drucksache 14/8562 Nr. 2.31 Drucksache 14/8562 Nr. 2.33 Drucksache 14/8691 Nr. 1.2 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 240. Sitzung. Berlin, Freitag, den 7. Juni 200224128 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Da-
    men und Herren! Unter dem harmlos klingenden Titel
    „Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch
    Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten“ soll heute
    ein Gesetz verabschiedet werden, das immerhin 34 Arti-
    kel umfasst und zum Teil gravierende Veränderungen un-
    serer Rechtsordnung vorsieht.

    Ich räume ein, dass es leider in diesem Parlament ins-
    besondere am Ende einer Legislaturperiode nicht unüblich
    ist – sogar unabhängig von der jeweiligen Koalition –, dass
    solche Artikelgesetze häufig auch als Reparaturgesetze
    der vergangenen Beschlüsse vorgelegt werden. Bei dem
    schlecht formulierten Schuldrechtsmodernisierungsge-
    setz


    (Joachim Stünker [SPD]: Das war gut formuliert! Alle loben es, nur Sie nicht!)


    ist es kein Wunder, dass mit dem heute vorliegenden Re-
    paraturgesetz auch einige schuldrechtliche Bestimmun-
    gen geändert werden müssen.


    (Joachim Stünker [SPD]: Ach, Herr Funke!)

    Ungewöhnlich ist jedoch, dass nach Einbringung ei-

    nes Gesetzes durch so genannte Formulierungshilfen we-
    sentliche Änderungen und Ergänzungen des Bürgerli-
    chen Gesetzbuches insbesondere hinsichtlich der so
    genannten Verbundverträge hineingemogelt werden,
    ohne dass sie in erster Lesung beraten werden. Dies ist
    auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts-
    hofs oder des Europäischen Gerichtshofs zu rechtferti-
    gen. Der Anlass für die Rechtsprechung dieser Gerichte
    war die Verkaufspolitik einiger Banken und Sparkassen
    insbesondere zu Beginn der 90er-Jahre. Es ist in der Tat
    einzuräumen, dass damals Anleger geschädigt worden
    sind. Diese Mängel der Gesetzgebung sind inzwischen
    schon längst behoben, nicht zuletzt durch die Rechtspre-
    chung und durch die Arbeit dieses Parlamentes; denn wir
    haben die Steuervergünstigungen, die bei diesen Steuer-
    modellen üblich waren, beseitigt. Die jetzt gefundene
    Formulierung in § 358 Abs. 3 BGB wird der Rechtspre-
    chung leider mehr Steine als Brot geben. Die Formulie-
    rungen sind schwammig und auslegungsbedürftig. Da-
    durch besteht die Gefahr, dass sowohl bei den Banken
    und bei den Bauträgern als auch bei den Kreditnehmern,
    also den Käufern von Eigentumswohnungen, ganz er-
    hebliche Unsicherheiten entstehen.

    Dies birgt natürlich große Risiken, im Übrigen auch für
    die Verbraucher. Dies wird immer wieder verkannt. – Herr
    Beck ist leider schon wieder nicht mehr da. Gerade die
    Verbraucher, die er schützen möchte, werden hier unter
    Umständen geschädigt, weil sie höhere Zinsen für den
    höheren Aufwand der Banken in Kauf nehmen müssen.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Man hätte schon die unterschiedlichen Interessen genau
    abwägen müssen. Dies war aber angesichts der Kürze die-
    ser Beratung und der Hetze, die wiederum von dem Bun-
    desjustizministerium ausgelöst worden ist, gar nicht mög-
    lich.


    (Jürgen Koppelin [FDP]: Das liegt an der Ministerin, die ist so hektisch!)


    – Ja, auch das ist richtig, Herr Koppelin. Wir müssen dies
    aber eigentlich nicht immer hinnehmen. Aber leider haben
    die Koalitionsfraktionen dies mit ihrer Mehrheit hinge-
    nommen. Dies wird zu erheblichen Schäden für die Ge-
    samtwirtschaft führen,


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    sowohl bei der Bauindustrie als auch bei den Banken und
    natürlich auch den Kunden.

    Dasselbe gilt für den eigentlichen Anlass dieses Geset-
    zes, nämlich die Vertretung von Rechtsanwälten vor
    Oberlandesgerichten. Hier kann ich nur Herrn Röttgen
    folgen: Es hätte überhaupt nichts geschadet, wenn wir
    noch ein halbes Jahr abgewartet hätten, bis der Europä-
    ische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hätte.
    Auch das Bundesverfassungsgericht hätte die neue Sach-
    und Rechtslage sicherlich akzeptiert


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Die wären wahrscheinlich froh gewesen!)


    und die Drohung, die Sie, Herr Pick, ausgesprochen ha-
    ben, wäre sicherlich nicht Wirklichkeit geworden.


    (Beifall bei der FDP)

    Lassen Sie mich abschließend sagen, dass auch in die-

    sem Artikelgesetz eine Reihe von guten Regelungen ent-
    halten ist, zum Beispiel zu den Rechten der Behinderten.
    Die von mir aufgezeigten Mängel sind jedoch so gravie-
    rend und das Verfahren ist wieder einmal so angreifbar,
    dass wir dieses Gesetz insgesamt ablehnen müssen.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat
jetzt die Abgeordnete Christine Ostrowski.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christine Ostrowski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Sehr geehrte Frau Präsi-
    dentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es klingelt an
    Ihrer Haustür, ein seriös aussehender Herr bietet Ihnen
    eine Immobilie als Altersvorsorge zum Kauf an: bankge-
    prüft, in bester Lage, steuersparend, mit Mietgarantie.
    Und wie schön: Der Herr hat auch die Finanzierung gleich
    in der Tasche, denn da die Immobilie bankgeprüft ist, gibt
    die Bank selbstverständlich sofort den Kredit. Alles rech-
    net sich von selbst. Es gibt Fälle, bei denen eine monatli-
    che Belastung von 104 DM ausgerechnet worden ist. So
    viel Autorität überzeugt Sie. Ehe Sie sich versehen, haben
    Sie den Kaufvertrag und den Darlehensvertrag unter-
    schrieben.

    Nach drei oder vier Jahren kommt das böse Erwachen.
    Erst dann merken Sie, dass das eingespielte Team zwi-
    schen Bank, Vermittler, womöglich noch Treuhänder und
    Notar Sie über den Tisch gezogen hat, weil die Mietga-
    rantie futsch ist, weil die Immobilie Schrott ist, weil sie
    überbewertet war, eine Provision in Höhe von 30, 40 oder
    50 Prozent im Kaufpreis enthalten war, weil Sie keine
    Einnahmen mehr haben, sondern nur noch Kosten über
    Kosten. Zusätzlich zu diesen Kosten müssen Sie die Zin-
    sen für das Darlehen an die Bank zahlen. Nichts rechnet
    sich mehr von selbst. Sie sind finanziell am Ende.






    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Es gibt mindestens 300 000 solcher Fälle. Damit Sie
    wissen, worüber ich rede: Ich rede hier nicht über Boris
    Becker oder solche Leute, sondern über Menschen, die
    keineswegs ein hohes Einkommen, sondern ein normales
    bis niedriges Einkommen haben und denen es ganz
    dreckig geht.

    Diese mindestens 300 000 Menschen kommen nach
    jetzigem Recht aus dieser Situation nahezu überhaupt
    nicht heraus. Sie haben im Moment kein Widerrufsrecht.
    Das ist bereits gesagt worden. Wenn sie sich dann den Mut
    nehmen, einen Rechtsanwalt finden und vor Gericht zie-
    hen, sind sie nach heutigem Recht Beweislastschuldner
    gegenüber der Bank.

    Nun haben Sie unter dem Druck dieser 300 000 Im-
    mobiliengeschädigten, ihrer Rechtsanwälte und der Ent-
    scheidung des Europäischen Gerichtshofes und nicht aus
    eigenem Antrieb nach langer Zeit und natürlich in letzter
    Minute im Eiltempo einen Verbraucherschutzartikel in ein
    Gesetz aufgenommen, das eigentlich gar nicht so viel da-
    mit zu tun hat. Es beruhte also nicht auf Ihrem eigenen
    Antrieb.


    (Alfred Hartenbach [SPD]: Gut!)

    Sie haben gesagt, Sie hätten das Problem zugunsten der

    Verbraucher gelöst; natürlich für die Zukunft, denn rück-
    wirkend hilft dies nicht. Ich versichere Ihnen: Sie haben
    es eben nicht gelöst. Sie haben die Definition eines ver-
    bundenen Geschäfts – das eingespielte Team zwischen
    Bank, Vermittler usw., das die Leute über den Tisch zieht –
    verschnörkelt, aber nicht wirklich etwas zugunsten der
    Verbraucher geregelt. Denn – das ist das Entscheidende –
    die Beweislast liegt auch in Zukunft immer nur bei dem
    kleinen Mann, der gegenüber einer Bank hilflos dasteht,
    weil die Bank nicht verpflichtet ist, ihre Dokumente offen
    zu legen und Aufklärung zu leisten.

    Sie haben auch hinsichtlich des Widerrufsrechts einen
    Trick angewandt. Sie führen das Widerrufsrecht zwar
    wieder ein, aber einige Paragraphen später – nämlich im
    § 506 – haben Sie eine Hintertür eingebaut; damit kann es
    wieder ausgehebelt werden.

    Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der die
    Knackpunkte beseitigen würde. Ein Widerrufsrecht
    muss unbefristet gelten, das heißt, grundsätzlich und dau-
    erhaft, und zwar ohne Hintertür. Wenn es zu Streitigkeiten
    kommt, muss die Beweislast bei den Banken liegen. Des-
    halb ist nach unserer Definition bei einem bankfinanzier-
    ten Immobilienerwerb im Normalfall immer davon aus-
    zugehen, dass es sich um ein verbundenes Geschäft
    handelt und die Bank notfalls beweisen muss, dass dies
    nicht der Fall ist. Nur so ist ein Ausweg aus dieser ge-
    samten Dramatik möglich.


    (Beifall bei der PDS)

    Im Übrigen ist Ihr Artikelgesetz zum Verbraucher-

    schutz reine Kosmetik. Ich bin entsetzt darüber, dass Sie
    zwar – wenn auch zu Recht – im Rahmen einer Regie-
    rungserklärung gestern stundenlang den Nitrofen-Skan-
    dal diskutiert haben, dass Sie aber in dieser Debatte, in der
    es um die finanziell und sozial brenzlige Situation von
    Hunderttausenden geht, den Verbraucherschutz derart
    stiefmütterlich behandeln.

    Damit auch das klar ist, Herr Dr. Röttgen: Es hat mich
    schon ein bisschen gewundert, dass in der Expertenan-
    hörung am Montag dreimal so viele Experten wie Abge-
    ordnete anwesend waren. Sie haben sich vorhin in Richtung
    Verbraucherschutz aufgespielt, aber am Montag haben Sie
    dazu kein Wort gesagt; Ihre Fragen gingen in eine andere
    Richtung. Ich war im Rechtsausschuss und auch im Bau-
    ausschuss und habe dort miterlebt, wie CDU/CSU und FDP
    den in Rede stehenden Artikel zum Verbraucherschutz in
    dem Gesetzentwurf heruntergemacht haben. Das bezieht
    sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, für unse-
    ren gilt das sowieso; wir sind ja daran gewöhnt, dass unsere
    Gesetzentwürfe abgelehnt werden.