Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002
        Dr. Frank Schmidt (Weilburg)
        21492
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Berichtigungen
        213. Sitzung, Seite 21166 (A), der 2. Absatz ist wie folgt zu lesen: Wenn man eine Empfeh-
        lung bekommt, dann kann man kaum damit rechnen – das ist möglicherweise eine unangemes-
        sene Reaktion gewesen –, dass das Bundesverfassungsbericht sofort und ohne noch einmal nach-
        zufragen – erst recht, ohne bei den drei anderen Prozessbevollmächtigten nachzufragen – die
        Termine aufhebt.“
        215. Sitzung, Seite 21366 (A), 1. Absatz; der 5. Satz ist wie folgt zu lesen: „Gegenüber dem
        Ansatz von 2001 ist das eine Steigerung von 14 Prozent und somit ein deutliches Signal auch im
        Innovationsbereich.“
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21493
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Balt, Monika PDS 01.02.2002
        Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 01.02.2002
        Barthle, Norbert CDU/CSU 01.02.2002
        Dr. Bartsch, Dietmar PDS 01.02.2002
        Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 01.02.2002
        Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 01.02.2002*
        Bierwirth, Petra SPD 01.02.2002
        Dr. Blank, CDU/CSU 01.02.2002
        Joseph-Theodor
        Bohl, Friedrich CDU/CSU 01.02.2002
        Braun (Augsburg), FDP 01.02.2002
        Hildebrecht
        Brüderle, Rainer FDP 01.02.2002
        Brunnhuber, Georg CDU/CSU 01.02.2002
        Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 01.02.2002
        Klaus
        Bury, Hans Martin SPD 01.02.2002
        Diemers, Renate CDU/CSU 01.02.2002
        Follak, Iris SPD 01.02.2002
        Freitag, Dagmar SPD 01.02.2002
        Friedrich (Altenburg), SPD 01.02.2002
        Peter
        Dr. Friedrich CDU/CSU 01.02.2002
        (Erlangen), Gerhard
        Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 01.02.2002
        Glos, Michael CDU/CSU 01.02.2002
        Gradistanac, Renate SPD 01.02.2002
        Günther (Duisburg), CDU/CSU 01.02.2002
        Horst
        Dr. Gysi, Gregor PDS 01.02.2002
        Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 01.02.2002
        Heinen, Ursula CDU/CSU 01.02.2002
        Dr. Hornhues, CDU/CSU 01.02.2002
        Karl-Heinz
        Hübner, Carsten PDS 01.02.2002
        Imhof, Barbara SPD 01.02.2002
        Janssen, Jann-Peter SPD 01.02.2002
        Kelber, Ulrich SPD 01.02.2002
        Klappert, Marianne SPD 01.02.2002
        Kossendey, Thomas CDU/CSU 01.02.2002
        Kuhn, Werner CDU/CSU 01.02.2002
        Dr. Küster, Uwe SPD 01.02.2002
        Lamers, Karl CDU/CSU 01.02.2002
        von Larcher, Detlev SPD 01.02.2002
        Lehder, Christine SPD 01.02.2002
        Leidinger, Robert SPD 01.02.2002
        Leutheusser- Schnarren- FDP 01.02.2002
        berger, Sabine
        Lötzer, Ursula PDS 01.02.2002
        Marquardt, Angela PDS 01.02.2002
        Mosdorf, Siegmar SPD 01.02.2002
        Opel, Manfred SPD 01.02.2002
        Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 01.02.2002
        Philipp, Beatrix CDU/CSU 01.02.2002
        Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 01.02.2002
        Raidel, Hans CDU/CSU 01.02.2002
        Rauber, Helmut CDU/CSU 01.02.2002
        Dr. Richter, Edelbert SPD 01.02.2002
        Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 01.02.2002
        Hannelore
        Roos, Gudrun SPD 01.02.2002
        Schemken, Heinz CDU/CSU 01.02.2002
        Schily, Otto SPD 01.02.2002
        Schlee, Dietmar CDU/CSU 01.02.2002
        Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 01.02.2002
        Hans Peter
        von Schmude, Michael CDU/CSU 01.02.2002
        Schröder, Gerhard SPD 01.02.2002
        entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Schröter, Gisela SPD 01.02.2002
        Dr. Schubert, Mathias SPD 01.02.2002
        Schütze (Berlin), CDU/CSU 01.02.2002
        Diethard
        Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 01.02.2002
        Schultz (Everswinkel), SPD 01.02.2002
        Reinhard
        Sebastian, Wilhelm CDU/CSU 01.02.2002
        Josef
        Seehofer, Horst CDU/CSU 01.02.2002
        Simmert, Christian BÜNDNIS 90/ 01.02.2002
        DIE GRÜNEN
        Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 01.02.2002
        Steinbach, Erika CDU/CSU 01.02.2002
        Dr. Freiherr von CDU/CSU 01.02.2002
        Stetten, Wolfgang
        Strebl, Matthäus CDU/CSU 01.02.2002
        Thiele, Carl-Ludwig FDP 01.02.2002
        Titze-Stecher, Uta SPD 01.02.2002
        Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 01.02.2002
        Weis (Stendal), SPD 01.02.2002
        Reinhard
        Weißgerber, Gunter SPD 01.02.2002
        Dr. Westerwelle, Guido FDP 01.02.2002
        Dr. Wieczorek, Norbert SPD 01.02.2002
        Wiesehügel, Klaus SPD 01.02.2002
        Zierer, Benno CDU/CSU 01.02.2002
        Zumkley, Peter SPD 01.02.2002*
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Nordatlantischen Versamm-
        lung
        Anlage 2
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Zehnten Geset-
        zes zur Änderung des Fünften Buches Sozialge-
        setzbuch (10. SGB V-Änderungsgesetz) (Zusatz-
        tagesordnungspunkt 8)
        Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Zunächst möchte ich auf die Rahmenbedingungen
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 200221494
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
        des vorliegenden Gesetzentwurfes eingehen. Hier liegt
        zum einen die Entscheidung des Verfassungsgerichtes
        zum Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung der
        freiwillig versicherten Rentner vor, die die seehofersche
        Regelung aus dem Jahre 1992 für verfassungswidrig er-
        klärt, zum anderen eine Mitteilung des Bundesrechnungs-
        hofes über den Zeitpunkt der Überweisung der Kranken-
        versicherungsbeiträge der Rentner durch die Rentenver-
        sicherung an die GKV.
        Würde unter den gegebenen Bedingungen dieses Haus
        nicht handeln, träte also gemäß Verfassungsgerichtsurteil
        der Rechtszustand von vor 1993 wieder ein, würde circa
        ein Drittel der betroffenen Rentner durch höhere Beiträge
        zur Krankenversicherung wesentlich schlechter gestellt.
        Dass es sich hierbei um Personen mit kleinen, ja gar
        Kleinstrenten handelt, ist dem Hause ja bekannt. Eine un-
        zumutbare Belastung der sozial Schwachen können wir
        aber nicht wollen. Aus diesem Grund haben die Koaliti-
        onsfraktionen den vorliegenden Gesetzentwurf einge-
        bracht.
        So viel vorab.
        Das Bundesverfassungsgericht hat die im Rahmen des
        GSG 1992 beschlossene Verschärfung der Voraussetzun-
        gen für eine Versicherungspflicht als Rentner für unver-
        einbar mit dem Grundgesetz erklärt. Es hat den Gesetzge-
        ber aufgefordert, die allein auf einer unterschiedlichen
        Bewertung von freiwilligen und pflichtversicherten Ver-
        sicherungszeiten beruhende Schlechterstellung freiwillig
        versicherter Rentner bis zum 31. März 2002 zu beseitigen.
        Und nun wird es interessant: Für den Fall, dass der Ge-
        setzgeber dem nicht nachkommt, richtet sich nach der
        Vorgabe des Gerichts der Zugang zur Pflichtversicherung
        als Rentner vom l . April 2002 an nach den Regelungen
        des Gesundheits-Reformgesetzes von I988. Dieser Zusatz
        des Bundesverfassungsgerichts hat Gesetzeskraft und be-
        darf keiner ausdrücklichen gesetzlichen Klarstellung, so-
        dass der Gesetzgeber nicht hätte handeln müssen.
        Eine weiterreichende, grundlegende gesetzliche Rege-
        lung des Mitgliedschafts- bzw. Beitragsrechts von Rent-
        nern entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungs-
        gerichts erscheint jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt
        nicht sachgerecht, weil keine Präjudizierung der Frage der
        künftigen Gestaltung des Beitragsrechts der gesetzlichen
        Krankenversicherung vorgenommen werden sollte. Die
        vom Bundesverfassungsgericht geforderten Regelungen
        sollten daher in den Kontext einer grundlegenden Neure-
        gelung des Beitragsrechts für alle Versichertengruppen
        gestellt werden.
        Insgesamt führt die Entscheidung des Bundesverfas-
        sungsgerichts dazu, dass die überwiegende Zahl der frei-
        willig versicherten Rentner entlastet wird, weil sie gerin-
        gere Beiträge auf Versorgungsbezüge entrichten müssen
        und die Beitragspflicht sonstiger Einnahmen entfällt. Ver-
        fügen die Betroffenen neben der Rente der gesetzlichen
        Rentenversicherung jedoch über keine weiteren beitrags-
        pflichtigen Einnahmen, müssen sie vom 1. April 2002 an
        einen höheren Krankenversicherungsbeitrag entrichten,
        da von ihrer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung
        von diesem Zeitpunkt an anstelle des ermäßigten Bei-
        tragssatzes der allgemeine Beitragssatz erhoben wird.
        Gleichzeitig werden sie jedoch nicht wie die Rentner mit
        weiteren Einkünften entlastet. Eine Belastung kann auch
        für mitversicherte Familienangehörige auftreten, die bis-
        lang keine Beiträge auf Kleinrenten zahlen mussten und
        durch den Beschluss des Gerichtes zukünftig Kranken-
        versicherungsbeiträge zahlen müssen.
        Aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes
        dieser Personen, die mit einer Beitragsmehrbelastung
        nicht rechnen konnten, sieht der Gesetzentwurf der Ko-
        alitionsfraktionen die Möglichkeit vor, diese Beitrags-
        mehrbelastungen zu vermeiden. Die Rentenbezieher, die
        bis zum 31. März 2002 freiwillige Mitglieder sind, weil
        sie die durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 ver-
        schärften Voraussetzungen für den Eintritt der Versiche-
        rungspflicht als Rentner nicht erfüllt haben und aufgrund
        des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom
        1. April 2002 an als Rentner versicherungspflichtig wer-
        den würden, sollen die Möglichkeit haben, weiter als frei-
        williges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversiche-
        rung versichert zu sein. Durch Ausübung dieses
        Beitrittsrechts können die Betroffenen de facto ihren bis-
        herigen Status erhalten. Sie haben damit die Möglichkeit,
        Beitragsmehrbelastungen aufgrund des Eintritts der Ver-
        sicherungspflicht für sich und für ihren Ehegatten zu ver-
        meiden, wenn dieser bis zum 31. März 2002 beitragsfrei
        familienversichert ist und ebenfalls seit dem 1. April 2002
        als Rentner versicherungspflichtig werden würde.
        Und noch ein Wort zu den Kosten: Natürlich hat das
        Urteil finanzielle Auswirkungen. Circa 250 Millionen
        Euro wird die Beitragsentlastung der Rentner die Kran-
        kenkassen kosten. Bis zu 50 Millionen Euro sind durch
        die Rentenversicherung mehr an die Krankenversiche-
        rung zu überweisen. Die Krankenkassen haben in Kennt-
        nis des Urteils die Kosten in ihren Haushalten berück-
        sichtigt. Das Optionsrecht der Versicherten kann die
        Krankenkassen zusätzlich mit bis zu 40 Millionen Euro
        belasten. Jedoch steht der Belastung der Krankenkasse
        eine Entlastung der Rentenkasse gegenüber. In den von
        den Koalitionsfraktionen mit den Rentenversicherungs-
        trägern und den Spitzenverbänden vorab geführten Ge-
        sprächen haben diese ihre Zustimmung zum vorgelegten
        Gesetz signalisiert. Es liegt also nun an uns, ungerecht-
        fertigte Härten bei den betroffenen Rentnern zu vermei-
        den.
        Zum Abschluss noch ein paar weitere Worte zum Ur-
        teil des Verfassungsgerichtes. Dieses Gericht hat in seiner
        Urteilsfindung ausdrücklich nicht die Einbeziehung wei-
        terer Einkommensarten in die Beitragsbemessung für ver-
        fassungswidrig erklärt. Mit diesem Urteil ist die Entwick-
        lung neuer Finanzierungskonzepte nicht eingeschränkt
        worden. Das Verfassungsgericht gibt geradezu eine mög-
        liche Richtung der Entwicklung der GKV vor.
        Ich fordere alle Mitglieder dieses Hauses auf, aktiv an
        der Fortentwicklung der GKV mitzuwirken, um mög-
        lichst breite und auch in der Zukunft tragende Pfeiler der
        solidarischen Krankenversicherung zu entwickeln.
        Dr. Ruth Fuchs (PDS): Die im Zusammenhang mit
        dem Gesundheitsstrukturgesetz im Jahre 1992 von einer
        „Großen Koalition im Gesundheitswesen“ beschlossene
        Verschärfung der Voraussetzungen für den Eintritt der
        Versicherungspflicht als Rentner hatte hinsichtlich der
        Beitragshöhe im Rentenalter zu einer deutlichen
        Schlechterstellung der Mehrzahl der in der GKV freiwil-
        lig Versicherten gegenüber den Pflichtversicherten ge-
        führt. Sie müssen zum einen höhere Beiträge auf Versor-
        gungsbezüge entrichten, zum anderen wurde für sie
        einseitig eine Beitragspflicht für sonstige Einnahmen,
        zum Beispiel Miet- oder Zinseinkünfte, festgelegt.
        Die Klagen der Betroffenen gegen diese willkürliche
        Ungleichbehandlung hatten den vielfach vorausgesagten
        Erfolg. Mit Beschluss vom 15. März 2000 erklärte das
        Bundesverfassungsgericht die Neuregelungen von 1992
        für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und forderte den
        Gesetzgeber auf, die Schlechterstellung der freiwillig ver-
        sicherten Rentner bis spätestens zum 31. März 2002 auf-
        zuheben.
        Da diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerich-
        tes zugleich Gesetzeskraft hat, bewirkt sie, dass wieder
        weitgehend gleiche Verhältnisse hergestellt werden und
        der überwiegende Teil der betroffenen Ruheständler ent-
        sprechend entlastet wird. Das geltende Beitragsrecht
        bringt es aber mit sich, dass sich für nach der Regelung
        von 1992 freiwillig versicherte Rentner, die über keine
        zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahmen verfügen, der
        Krankenversicherungsbeitrag ab dem 1. April dieses Jah-
        res spürbar erhöhen würde. Sie müssen von ihrer gesetz-
        lichen Rente nicht mehr den ermäßigten, sondern nun-
        mehr den allgemeinen Beitragssatz zahlen.
        Auch für mitversicherte Familienangehörige, die bis-
        her für Renten bis zu einer Höhe von 335 Euro monatlich
        keine Beiträge an die GKV entrichten müssen, würde eine
        zusätzliche Belastung eintreten. Sie werden durch den Be-
        schluss des Verfassungsgerichtes ebenfalls beitragspflich-
        tig und müssen den halben allgemeinen Beitragssatz von
        ihrer Rente zahlen. Ihre ohnehin geringen Altersbezüge
        würden dadurch noch weiter verkleinert. Diesen Gruppen
        von Rentnern würden damit empfindliche Verschlechte-
        rungen ins Haus stehen.
        Hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf der Koaliti-
        onsfraktionen an. Aus Gründen des Bestands- und Ver-
        trauensschutzes zielt er darauf, diesen Versicherten die
        Möglichkeit zu geben, die ansonsten am 1. April 2002 ein-
        tretenden Beitragsmehrbelastungen zu vermeiden. Zu
        diesem Zweck regelt das Gesetz, dass diejenigen, die nun-
        mehr im Ergebnis des Verfassungsgerichtsbeschlusses als
        Rentner wieder versicherungspflichtig werden, der ge-
        setzlichen Krankenversicherung als freiwillige Mitglieder
        beitreten können. Sie erhalten gewissermaßen ein zusätz-
        liches Beitrittsrecht, was ihnen entsprechend ihrer indivi-
        duellen Lage und unter Berücksichtigung der Situation ih-
        res Ehegatten ermöglicht, gegebenenfalls eintretende
        Beitragsmehrbelastungen zu vermeiden.
        Außerdem wird durch das Gesetz der in der Praxis ge-
        handhabte Fälligkeitszeitpunkt der Krankenversiche-
        rungsbeiträge seitens der Rentenversicherungsträger auf
        eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt. Die
        Beiträge müssen am Ersten des Monats eingehen, für den
        die Rente gezahlt wird. Analog gilt dies für die Beiträge
        bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21495
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Diese Klarstellung ist für die GKV von nicht geringer
        Bedeutung. Damit wird vermieden, dass – wie es der Bun-
        desrechnungshof verlangt hatte – den Krankenkassen eine
        monatliche Beitragssumme von fast vier Milliarden DM
        erst sechs Wochen später zur Verfügung steht. Um eine
        solche Deckungslücke zu schließen, kämen viele Kran-
        kenkassen, aber auch die Pflegeversicherung unter zu-
        sätzlichen Druck, ihre Beiträge kurz- oder mittelfristig an-
        heben zu müssen.
        Die Mindereinnahmen, die sich durch die speziellen
        Regelungen des vorliegenden Gesetzes für die GKV er-
        geben, werden von der Koalition mit einer Größenord-
        nung von bis zum 40 Millionen Euro veranschlagt. Ge-
        meinsam mit den aus der Entscheidung des Bundes-
        verfassungsgerichtes resultierenden Einnahmeverlusten
        summieren sie sich auf eine Größenordnung von mindes-
        tens 600 Millionen DM bzw. 300 Millionen Euro.
        Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes enthielt
        auch die Option, die beanstandete Ungleichbehandlung
        dadurch zu beseitigen, dass zusätzliche Einkünfte, die
        neben den Renten erzielt werden, bei allen Rentnern an-
        lässlich der Beitragserhebung berücksichtigt werden.
        Als Grund für den von ihr gewählten Weg führt die Re-
        gierung an, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Zu-
        kunft anstehende Veränderungen im Beitragsrecht nicht
        vorweg nehmen wolle. Für ein solches Vorgehen spricht,
        dass es jetzt die beanstandeten Ungleichbehandlungen
        beseitigt und neue Verwerfungen vermeidet. Zugleich
        eröffnet es die Möglichkeit, die in der kommenden Zeit
        anstehenden, notwendigen Neuregelungen der Finanz-
        grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung im
        Zusammenhang zu betrachten. Richtig ist, dass lediglich
        eine Regelung von Teilelementen – losgelöst vom Ge-
        samtproblem – auch stets mit der Gefahr einhergeht,
        neue Ungerechtigkeiten zu schaffen. Wir vertreten die
        Auffassung, dass zum Erhalt einer solidarischen Voll-
        versicherung auch die finanziellen Grundlagen der GKV
        im Rahmen eines durchdachten Gesamtkonzeptes kurz-,
        mittel- und längerfristig konsolidiert werden müssen. So
        wären auch die jüngsten Beitragserhöhungen vermeid-
        bar gewesen, wenn die Kassen vom Finanzminister nur
        einen Teil jener Beitragseinnahmen zurückerhalten hät-
        ten, die ihnen zugunsten des Bundeshaushaltes systema-
        tisch entzogen wurden. Weitere Möglichkeiten, die Soli-
        dargemeinschaft schrittweise zu stärken, bestehen nach
        unserer Meinung unter anderem in der Entlastung der
        GKV von Leistungen, die aus Steuermitteln getragen
        werden müssten, in der Streichung bzw. Halbierung der
        Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, in der Erhöhung der
        Versicherungspflichtgrenze sowie in der Einbeziehung
        Selbstständiger, freiberuflich Tätiger und Beamter in die
        GKV auf der Grundlage einer allgemeinen Versiche-
        rungspflicht, generell in einer Beitragserhebung von ei-
        ner breiteren solidarischen Basis und in der Berechnung
        des Arbeitgeberanteils nach der Bruttowertschöpfung
        der Unternehmen. Im Übrigen gilt auch für die GKV: Sie
        wird gestärkt, wenn Arbeitslosigkeit zurückgedrängt
        und insgesamt der gesellschaftliche Reichtum gerechter
        verteilt wird.
        Anlage 3
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
        den Schutz von zugangskontrollierten Diensten
        und von Zugangskontrolldiensten (Zugangskon-
        trolldiensteschutz-Gesetz-ZKDSG) (Zusatzta-
        gesordnungspunkt 9)
        Hubertus Heil (SPD): Auf dem Weg in die Informati-
        ons- und Kommunikationsgesellschaft erschließen sich
        auch am Standort Deutschland nach wie vor starke
        Wachstums- und Beschäftigungspotenziale. Damit sich
        diese Potenziale, die sich aus den neuen technischen Mög-
        lichkeiten ergeben, voll entfalten können, müssen erheb-
        liche private Investitionen getätigt werden. Investitionen
        werden in unserer marktwirtschaftlichen Ordnung privat-
        wirtschaftlich nur dann ausgelöst, wenn entsprechende
        berechtigte Gewinnerwartungen bestehen. Für den Fall,
        dass Leistungen, die durch solche Investitionen entstehen,
        mit erheblicher krimineller Energie durch technische Ma-
        nipulation kostenlos erschlichen werden, droht also ein
        erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden. Es ist unsere
        Verantwortung als Gesetzgeber, durch entsprechende Re-
        gelungen dieser Gefahr zu begegnen.
        Mit dem uns heute vorliegenden Zugangskontroll-
        diensteschutz-Gesetz setzen wir eine EU-Richtline in un-
        ser nationales Recht um. Zweck dieser Richtlinie ist es, ei-
        nen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für den Verstoß
        gegen Zugangskontrolldienste bzw. die Überbrückung
        von Zugangskontrolldiensten zu schaffen. Dieser Rechts-
        rahmen ist notwendig und von großer Bedeutung, da eine
        immer größer werdende Anzahl von Diensten davon be-
        troffen sind.
        Mediendienste über Breitbandnetze, wie zum Beispiel
        über das Kabelnetz oder Satellitenverbindungen, benöti-
        gen eine Zugangskontrolle, um die leistungsgemäße Ab-
        rechnung von Diensten zu ermöglichen. Prominentestes
        Beispiel dafür ist das digitale Kabelfernsehen. Der Dienst
        ist in digitaler Form über das vorhandene Kabelnetz ver-
        fügbar. Um ihn nutzen zu können, ist ein Decoder nötig,
        der das digitale Signal in einen analogen Fernsehkanal
        umwandelt, verschiedene Datenströme zusammensetzt
        und gegebenenfalls sogar über einen Rückkanal Steuer-
        befehle des Zuschauers übermittelt. Um diese oder ver-
        gleichbare Dienste anbieten zu können, müssen fast alle
        Geschäftsmodelle auf eine nutzungsabhängige Ge-
        bührenstruktur oder eine Abonnementgebühr zurückgrei-
        fen, da die aufwendig gestalteten Dienste sich nicht allein
        aus Werbung finanzieren lassen.
        Es liegt nun in der Natur der Sache, dass eine kosten-
        pflichtige Leistung vor Missbrauch geschützt werden
        muss, da sie ansonsten einem zu hohen Missbrauchsrisiko
        gegenübersteht. Bei digitalen Datendiensten geschieht
        dies, indem das Gerät, welches für die Dekodierung des
        Signals benötigt wird, mit einem Schlüssel gesichert wird.
        In der Praxis des digitalen Fernsehens hat jeder Nutzer für
        seinen Decoder einen Schlüssel, der meist in Form einer
        „Smart Card“ genannten Speicherkarte den Decoder
        freischaltet. Der heute vorliegende Gesetzentwurf regelt
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 200221496
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        die Konsequenzen, die derjenige zu befürchten hat, der
        die angesprochenen Zugangskontrollen gewerbsmäßig
        umgeht.
        „Smart Cards“ sind Schlüssel, die einem Decoder das
        Dekodieren von Informationen ermöglichen. Zusammen
        mit einem Decoder bilden sie eine Einheit, die als Zu-
        gangskontrolldienst im Sinne des Gesetzentwurfes gilt.
        Da eine „Smart Card“ ein Schlüssel ist, muss sie auch ge-
        lesen werden können. So ist es auch möglich, diesen
        Schlüssel zu kopieren. Mit einer solchen Kopie kann es
        unter Umständen möglich sein, dass eine Person sich un-
        berechtigten Zugriff auf Datendienste verschafft.
        Das Kopieren von solchen Zugangsdaten ist allerdings
        mit vergleichbar hohem technischen Aufwand verbunden.
        Für Privatpersonen und einzelne Nutzer lohnt dieser Auf-
        wand normalerweise nicht, auch wenn gerade aus Kreisen
        der Computerspezialisten oft ein hoher Ehrgeiz zum
        Knacken von Codes und Zugangsdaten beobachtet wird.
        Dieses Verhalten sollte keinesfalls bagatellisiert werden.
        Bei Zugangskontrolldiensten für digitales Fernsehen han-
        delt es sich aber wohl eher um eine Form von „sportli-
        chem Ehrgeiz“. Der wirtschaftliche Schaden, der dadurch
        entsteht, ist wahrscheinlich eher zu vernachlässigen.
        Als wirklich problematisch hingegen zeichnet sich die
        wachsende Tendenz ab, Geräte zum Umgehen von Zu-
        gangskontrolldiensten gewerbsmäßig herzustellen und zu
        vertreiben. In fast allen Mitgliedstaaten der EU gibt es be-
        reits einen oder mehrere Anbieter von solchen digitalen
        Datendiensten. Dabei sind sich die Experten einig, dass
        die Entwicklungsmöglichkeiten dieser Dienste gerade
        erst am Anfang stehen. In den nächsten Jahren werden wir
        wahrscheinlich Zeugen eines Booms auf dem Gebiet der
        breitbandigen Übertragung digitaler Daten bis hin zum
        Endverbraucher werden. Eine Decoderbox wird bald so
        üblich wie etwa ein Videorecorder sein und das Abonne-
        ment eines digitalen Dienstes so selbstverständlich wie
        die Tageszeitung.
        Der Ausblick auf diese Entwicklungen – kombiniert
        mit den bereits jetzt bekannten Missbrauchsfällen – er-
        zeugt die Notwendigkeit für das Zugangskontrolldienste-
        schutz-Gesetz als verbindlichem Rechtsrahmen auf euro-
        päischer Ebene. Es ist zu erwarten, dass sowohl Anbieter
        digitaler Dienste ihre Produkte in mehreren Ländern der
        EU anbieten, als auch, dass Kriminelle mit ihren illegalen
        Zugangsüberbrückungen dasselbe tun. Schon allein aus
        diesem Grund ist eine EU-einheitliche Regelung höchst
        sinnvoll.
        Die EU-Richtlinie sieht vor, die Herstellung, die Ein-
        fuhr und den Vertrieb von Umgehungsvorrichtungen so-
        wie den Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung,
        den Austausch und die Absatzförderung zu gewerbsmäßi-
        gen Zwecken unter Strafe zu stellen. Die Einschränkung
        „zu gewerbsmäßigen Zwecken“ ist dabei von entschei-
        dender Bedeutung. Einerseits sind damit die Fälle abge-
        deckt, die in eindeutig krimineller Absicht ausgeübt wer-
        den und die den größten wirtschaftlichen Schaden
        verursachen. Die EU-einheitliche Regelung gibt der Jus-
        tiz aller Mitgliedstaaten eine klare Handhabe auch bei
        grenzübergreifenden Fällen und gibt Unternehmen einen
        einheitlichen Rechtsrahmen.
        Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Nutzern sagen:
        Hier sieht die Richtlinie kein eigenständiges Strafmaß
        vor. In Deutschland fällt ein privater Nutzer einer illega-
        len Umgehungsvorrichtung für Zugangskontrolldienste
        unter § 265 a des StGB. Diese Regelung gibt genug Spiel-
        raum, um in offensichtlichen Fällen Nutzer zur Verant-
        wortung zu ziehen, macht aber den bloßen Besitz nicht au-
        tomatisch strafbar. Das ist auch nicht sinnvoll. Allzu leicht
        fällt ein gutgläubiger Nutzer auf ein professionell wirken-
        des Angebot herein und würde sich so strafbar machen,
        ohne etwas davon zu wissen. Natürlich kann Unwissen-
        heit nicht Schutz vor Strafe bedeuten. Aber die Priorität
        von Gesetzgebung sollte doch darauf liegen, die eindeu-
        tig Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen.
        Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der Fraktion
        der CDU/CSU ab. Dieser Antrag zielt darauf ab, keinen
        Unterschied zwischen Tätern und Nutzern zu machen.
        Eine solche Lösung halten wir für zu pauschal. In einem
        Rechtsstaat kann es schließlich keine Strafen nach dem
        Prinzip „Mit Kanonen auf Spatzen schießen“ geben.
        Darüber hinaus ist es nicht sinnvoll, so weit vom Wort-
        laut der EU-Richtlinie abzuweichen. Sinn und Zweck die-
        ser Richtlinie ist doch gerade die Schaffung eines europa-
        weit einheitlichen Rechtsrahmens. Falls sich – diese Mög-
        lichkeit will ich gerne einräumen – aus der weiteren Ent-
        wicklung eine solche Regelung als notwendig herausstel-
        len sollte, könnte diese im übrigen im Zuge der Eva-
        luierung der Richtlinie immer noch getroffen werden.
        In jedem Fall wird dieses Gesetz ab sofort für mehr
        Rechtssicherheit und damit für mehr Investitionssicher-
        heit sorgen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung.
        Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU):Wir debattieren
        heute den Gesetzentwurf über den Schutz von zugangs-
        kontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiens-
        ten, kurz: über das ZKDSG.
        Zugangskontrollierte Dienste und Zugangskontroll-
        dienste sind entgeltpflichtige Dienste, zu denen man mit-
        hilfe von Smart-Cards, Chipkarten, Decodern oder ande-
        rer Software Zugang bekommt. Dies kann zum Beispiel
        Pay-TV sein, verschlüsselt übertragene Rundfunksendun-
        gen oder verschlüsselt im Internet bereitgehaltene Tele-
        dienste oder Mediendienste. Das Gesetz betrifft damit den
        gesamten Bereich möglicher aktueller aber auch zukünf-
        tiger Dienste, Angebote und Geschäftsmodelle im weiten
        Bereich Multimedia.
        Das Problem ist, dass in den vergangenen Jahren durch
        gefälschte Zugänge, also nachgebaute Decoder-Boxen,
        gefälschte Smart-Cards oder „gehackte“ Software bei den
        Anbietern solcher Dienste erhebliche Schäden entstanden
        sind – Tendenz weiter steigend. Der rechtliche Hand-
        lungsbedarf ist also groß.
        Leider ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung to-
        tal unzureichend. Mit dem Gesetzentwurf wird lediglich
        die gewerbsmäßige Verbreitung, Wartung und Einfuhr
        von „Vorrichtungen“, mit denen sich der Zugangsschutz
        von Fernseh- und Radiosendungen sowie von Diensten
        der Informationsgesellschaft unbefugt überwinden lässt,
        erfasst. Der nicht gewerbsmäßige Besitz durch private
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21497
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Schwarznutzer und Hacker wird jedoch gar nicht erfasst.
        Das ist nicht nur realitätsfremd und unpraktikabel, son-
        dern auch volkswirtschaftlich grob fahrlässig.
        Nach Ihrem Gesetzentwurf ist folgende absurde Situa-
        tion demnächst Realität: Der Händler, der in seinem La-
        den CDs mit gehackter Zugangssoftware zu Musikdaten-
        banken verkauft, erzielt durch diese Tätigkeit Einnahmen
        und macht sich also strafbar. Sein Nachbar, der dieselbe
        „gehackte“ Software zum Gratis-Download ins Netz stellt
        – und natürlich auch bei den Betreibern der Musikbörse
        Riesenschaden anrichtet –, bleibt dagegen straffrei, da es
        ihm ja nicht um die Erzielung von Einnahmen geht. Und
        was ist mit dem Konkurrenten des Händlers, der die CD
        mit der, „gehackten“ Software an bestimmte Kunden ver-
        schenkt? Ist die Schenkung eine Erzielung von Einnah-
        men? Handelt er gewerbsmäßig? Macht er sich strafbar?
        In allen diesen drei Fällen ist der Schaden für die An-
        bieter der Dienste, also in diesem Fall für die Musikbörse,
        immer derselbe. Ein größerer Personenkreis erhält Umge-
        hungsvorrichtungen, die einen Zugang zu seinem Ange-
        bot ermöglichen. Die Rechtsfolge ist allerdings völlig un-
        terschiedlich und auch im letzten Fall noch unklar. Sie
        schwankt zwischen Strafbarkeit und Straflosigkeit. Hier
        wird Recht aus der Täterperspektive gemacht: Nicht die
        Verluste und Beeinträchtigungen des Opfers, sondern die
        Motivation des Täters sind entscheidend für die Sanktion.
        Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag die
        Gleichstellung von gewerblichen und anderen Handlun-
        gen gefordert, um dieses Chaos zu beseitigen. Das ist der
        einzig richtige Weg für diesen zukunftsfähigen Bereich.
        Ihre Ablehnung unseres Antrages offenbart in deutlicher
        Weise zweierlei: Erstens, dass Sie immer noch nicht be-
        griffen haben, wie wichtig der Faktor Rechtssicherheit ge-
        rade für den gesamten Bereich der neuen Technologien
        ist, und zweitens, dass Sie die Zukunftsentwicklungen
        und -chancen für neue Geschäftsmodelle, neue Dienste,
        neue Technologien und neue Arbeitsplätze überhaupt
        nicht sehen und durch Ihre schlechte Politik blockieren.
        Hier geht es nämlich nicht nur um irgendwelche Bo-
        xen, die Zugang zu Pay-TV ermöglichen, wie Sie argu-
        mentiert haben. Hier geht es um neue Nutzungsformen,
        Geschäftsmodelle, Ideen, die gerade erst im Entstehen be-
        griffen sind. Fest steht: Im Multimedia-Bereich sind Pro-
        gnosen zu der Frage, wohin die Reise geht, außerordent-
        lich schwierig. Bislang haben sich auch die Experten oft
        verrechnet, was die Marktentwicklungen im Multimedia-
        bereich angeht. Ich nenne nur den Misserfolg von WAP –
        oder andersherum: den unglaublichen und unvorhergese-
        henen Erfolg von SMS. Wir lernen daraus, dass Markt-
        entwicklung im Multimediasektor offenbar stark nach
        dem Prinzip von „trial and error“ funktioniert. Oder
        andersherum formuliert: Die Multimediabranche in
        Deutschland und anderswo wird nur dann vorankommen,
        wenn sie möglichst schnell möglichst verschiedene Pro-
        dukte, Anwendungen und Geschäftsmodelle testen kann.
        Wie wird die Entwicklung sein? Die Entwicklung der
        Technik ermöglicht das Zusammenwachsen medialer
        Nutzungsfelder, die wir bis vor kurzem noch als völlig ge-
        trennte Sektoren angesehen haben: Telefonie, Fernsehen,
        Internet und andere Formen der Datenübertragung wach-
        sen im Zeichen der Digitalisierung zusammen, sowohl im
        stationären wie im mobilen Bereich. Die Chance, die in
        der Eröffnung einer Vielzahl multimedialer drahtgebun-
        dener (DSL, digitalisiertes TV-Kabel mit mindestens
        512 MHz Bandbreite und Rückkanal, Stromnetz) und
        drahtloser Übertragungswege (GPRS, UMTS,WLAN,
        perspektivisch auch satellitengestützte Datenübertra-
        gung) liegt, darf nicht durch falsche Politik in Deutsch-
        land blockiert werden. Neue Formen des Kundenkontakts
        entstehen, völlig neue Dienstleistungs- und Geschäftsmo-
        delle mit vielen zukunftsfähigen Arbeitsplätzen.
        Aber damit sie entstehen, brauchen sie bestimmte Rah-
        menbedingungen. Das sind vor allem offene Netze und
        offene Standards, die Wettbewerb ermöglichen. Aber das
        sind vor allem auch klare rechtliche Rahmenbedingun-
        gen. Klare rechtliche Rahmenbedingungen sind insbeson-
        dere im Bereich der Zukunftstechnologien die Vorausset-
        zung dafür, dass Neues entsteht – neue Inhalte, neue
        Geschäftsmodelle und neuer Wettbewerb um die besten
        Lösungen. Aber gerade dies haben Sie mit Ihrem Entwurf
        zum ZKDSG nicht geschafft. Das ZKDSG ist sicherlich
        nur ein total kleiner Baustein, gewissermaßen ein Atom in
        der IT-Welt. Aber es steht symbolisch dafür, dass Ihnen
        das Verständnis für das große Ganze, für die Chancen der
        Zukunft und die wirtschaftlichen Zusammenhänge fehlt.
        Kein Mensch erprobt in Deutschland neue Ideen, neue
        Geschäftsmodelle, wenn er nicht sicher sein kann, dass
        die illegale Nutzung seiner Dienste wahrscheinlich straf-
        frei bleibt. Kein Mensch stellt Musik, Texte, Filme ins
        Netz, wenn er nicht sicher ist, das er nicht großen Schaden
        durch Rechtsgutverletzungen nimmt. Anbieter, die über
        Kabel oder das Internet entgeltlich Inhalte zugänglich
        machen, brauchen den Schutz des Gesetzgebers, sonst
        zahlen bei diesen Geschäftsmodellen nur die Ehrlichen
        und die wären nach ihrem Gesetzentwurf bald die Dum-
        men. Sowie der Diebstahlsparagraph Handel und Privat-
        eigentum ermöglicht, muss das ZKDSG die Anbieter von
        Diensten schützen. Kein Schutz, keine Verbreitung der
        Dienste, das ist ja wohl klar!
        Nun zu Ihrer Kritik: Der § 265 a StGB greift nur, wenn
        ein Schwarznutzer auf frischer Tat ertappt wird. Aber stel-
        len Sie sich einmal vor, Sie sind vergangene Woche
        schwarzgefahren und heute klagt Sie jemand dafür an.
        Wie will der Ihnen das nachweisen? Genauso realitäts-
        fremd ist das in Ihrem Entwurf zum ZKDSG. Ziemlich un-
        wahrscheinlich, dass Sie die Schwarznutzer auf frischer
        Tat ertappen. Also bleiben sie straffrei.
        Sie sagen zudem, unser Änderungsantrag würde die
        Umsetzung der EU-Richtlinie behindern und eine Nach-
        notifizierung erforderlich machen. Das ist ziemlich pein-
        lich! Die Richtlinie wurde am 20. November 1998 verab-
        schiedet und sollte zum 28. Mai 2000 bereits umgesetzt
        werden. Inzwischen sind darüber 38 Monate vergangen –
        „ruhige Hand“ und verpennt, so ist Ihre Politik also auch
        im IT-Bereich und das ist erschreckend!
        Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Ziel des heute auf der Agenda stehenden Gesetzes
        ist es, die gewerbsmäßige Verbreitung von Vorrichtungen
        zu verhindern, mit denen sich der Zugangsschutz sowohl
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 200221498
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        von kostenpflichtigen Radio- und Fernsehsendungen als
        auch von Diensten der Informationswirtschaft unbefugt
        überwinden lässt.
        Vor allem angesichts der momentanen Veränderungen
        in der Netz-Ökonomie, des Endes der „Kostenlos.de-Ära“,
        stehen die Unternehmerinnen und Unternehmer vor dem
        Problem, zu verhindern, dass ihre Leistungen von anony-
        men Usern ohne Gegenleistung in Anspruch genommen
        werden, die sich aufgrund der Anonymität vor dem Be-
        zahlen drücken können. Denn immer mehr geht ja der
        Trend im Netz in Richtung Kostenpflichtigkeit von Diens-
        ten und Inhalten. Das wird von manchen bedauert, sicher.
        Aber es handelt sich ja doch im Grundsatz nur um etwas,
        was wir in der Off-Line-Welt für selbstverständlich hal-
        ten: dass man eben nicht an den Kiosk geht, die Zeitung
        liest und sie dann wieder hinlegt, ohne sie zu kaufen.
        Denn dann würde es Zeitungen schlichtweg nicht mehr
        geben. Dass Angebote im Internet kostenpflichtig wer-
        den, mag man also bedauern. Dass Dinge, für die andere
        gearbeitet haben, oft nur gegen Geld zu haben sind, ist
        wohl auch keine umstürzende Neuerung. Im Gegenteil:
        Es ist legitim.
        Nicht legitim ist es aber, ohne Gegenleistung kosten-
        pflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen und hierfür ge-
        werbsmäßig Vorkehrungen herzustellen und zu vertrei-
        ben. Und genau darum geht es in diesem Gesetz: Wir
        wollen verhindern, dass Menschen mit dem gewerbs-
        mäßigen Vertreiben solcher technischen Werkzeuge auch
        noch Geld verdienen. Um es noch einmal klar zu sagen:
        Hier wird kein Alltagsverhalten kriminalisiert, sondern
        der Strafrahmen dieses Gesetzes bezieht sich nur auf ge-
        werbliche Handlungen.
        Dem lange gehegten Mythos vom rechtsfreien Raum
        Internet müssen wir heute entgegenhalten, dass das, was
        in der Off-Line-Welt nicht legitim ist, online schwerlich
        legitim sein kann. Denn das kann ja im Ernst niemand
        wollen: dass gerade auch die Anonymität, die das Netz
        bietet und die ja auch für die Freiheit steht, die das neue
        Medium mit sich bringt, dazu genutzt wird, an Produkte
        und Dienstleistungen zu gelangen, ohne dafür zu bezah-
        len: Die Ökonomen nennen das „Free Rider Problem“.
        Hier geht es also nicht nur um die Umsetzung einer eu-
        ropäischen Richtlinie, sondern es ist auch ein wichtiger
        Beitrag zur Förderung der Internet-Wirtschaft. Denn ge-
        rade jetzt, wo viele vom Ende der Dot-Coms reden und
        das Totenglöckchen über der New Econmy läuten,
        braucht die Netz-Ökonomie unsere politische Unterstüt-
        zung. Wir wollen mit dem heute verabschiedeten Gesetz
        gewährleisten, dass diejenigen, die in das Netz investie-
        ren und ihre Dienstleistungen und Produkte dort verkau-
        fen wollen, nicht von Trittbrettfahrern überfahren werden.
        Hier braucht die Internet-Ökonomie Rechtssicherheit.
        Und Politik ist gefordert, diese Entwicklung des Net-
        zes mit zu gestalten und zu fördern. Unser Gesetz ist ein
        weiterer wichtiger Baustein des Rechtsrahmens für die In-
        ternet-Wirtschaft, den die rot-grüne Bundesregierung in
        dieser Legislaturperiode bereits geschaffen hat.
        Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Die FDP be-
        grüßt ausdrücklich das Ziel des Zugangskontrolldienste-
        schutzgesetzes, die Verbreitung von Vorrichtungen zu
        verhindern, mit denen sich der Zugangsschutz zu Fern-
        seh- und Radiosendungen sowie von anderen Diensten
        unbefugt umgehen lässt. Hiermit wird den berechtigten
        wirtschaftlichen Interessen der Anbieter Rechnung getra-
        gen. Eine effektive Zugangskontrolle ist elementar für die
        sachgerechte Verbreitung von Pay-TV und anderen kos-
        tenpflichtigen Inhalteangeboten.
        Die FDP stimmt dem vorliegenden Zugangskontroll-
        diensteschutzgesetz allerdings aus folgenden Gründen
        nur mit Bauchschmerzen zu: Der Begriff „Zugangskon-
        trolldienste“ ist bisher ungebräuchlich und könnte daher
        die Rechtsanwender verwirren. Ferner hätten wir es be-
        grüßt, wenn die betreffenden Normen nicht in einem zu-
        sätzlichen Nebengesetz „versteckt“ worden wären, was
        ebenfalls nicht der Transparenz dient. So hätte beispiels-
        weise der neue Straftatbestand – § 5 ZKDSG – auch in das
        Strafgesetzbuch, der neue Ordnungswidrigkeitentatbe-
        stand – § 9 ZKDSG – in das Ordnungswidrigkeitengesetz
        integriert werden können.
        Aus Gründen der Rechtssystematik und Übersichtlich-
        keit befürwortet es die FDP grundsätzlich, neue gesetzli-
        che Regelungen in bestehende Gesetze zu integrieren.
        Außerdem hätten wir es begrüßt, wenn sich das ZKDSG
        nicht nur auf die gewerbsmäßigen Eingriffe zur Umge-
        hung von Zugangskontrolldiensten erstrecken würde. Ge-
        rade auch das nicht gewerbsmäßige Umgehen von Zu-
        gangskontrollen führt oft zu großen Schäden bei den
        betroffenen Unternehmen.
        Alles in allem: Die vorgesehenen Rechtsvorschriften
        sind geboten, gehen aber nicht weit genug und sind rechts-
        systematisch nicht optimal.
        Rolf Kutzmutz (PDS): Natürlich legt auch die PDS
        Wert auf einen einheitlichen Rechtsrahmen für einen
        funktionierenden EU-Binnenmarkt. Deshalb verweigern
        wir uns grundsätzlich nicht der Umsetzung von durch Rat
        und Parlament beschlossenen Richtlinien, auch nicht
        beim hier beratenen Gegenstand, der Bestrafung von
        Schwarzsehern von Premiere oder kostenpflichtigen In-
        ternet-Angeboten und ihrer Lieferanten.
        Selbstverständlich hat jedes Unternehmen Anspruch
        auf die Vergütung der von ihm erbrachten Leistung. Ver-
        stöße dagegen sind kein Kavaliersdelikt. Auch nach unse-
        rer Auffassung soll mit Strafandrohungen davor abge-
        schreckt werden, Verstöße geahndet werden. Sichtlich
        irritiert aber der enorme Strafrahmen: bis zu einem Jahr
        Gefängnis für das Geschäft mit nicht lizenzierter Soft-
        ware oder Decodern, bis zu 50 000 Euro Geldbuße für je-
        den, der beim Schwarzsehen erwischt wird.
        Zum Glück wurden weitere Überspitzungen in den
        Ausschussberatungen noch abgewendet: Die Regierung
        sah ursprünglich vor, dass Leo Kirch und Bertelsmann
        – um deren Produkte es hier vor allem geht – neben Scha-
        denersatz auch noch den erlangten Gewinn der illegalen
        Geschäftemacher selber einstreichen sollten. Die CDU/
        CSU wollte auch noch die Schwarzseher ins Gefängnis
        stecken.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21499
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Natürlich kann man immer über Prävention und Sank-
        tionen reden. Auch ein kleiner Handwerksmeister würde
        sich freuen, wenn zahlungsunwillige Bauherren sofort ein
        Jahr ins Gefängnis wandern könnten und der vergeblich
        auf Lohn wartende Bauarbeiter ebenso, wenn er neben
        dem Entgelt für seine Arbeitsleistung auch noch den mit
        ihr erwirtschafteten Gewinn erhalten würde.
        Was ich sagen will: Mit der Höhe der Sanktionen wird
        hier für Bertelsmann und Kirch eine Extrawurst gebraten.
        Es mag ja sein, dass Genosse Schröder den Bossen mal
        wieder einen Gefallen tun will und die CDU/CSU den bis-
        herigen Arbeitsort ihres Kanzlerkandidaten im Blick
        hatte. Das alles können aber keine Kriterien für Rechtset-
        zung sein.
        Die PDS wird sich deshalb bei diesem grundsätzlich
        notwendigen Gesetzentwurf nur enthalten.
        Anlage 4
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts zu dem Antrag: Dranske retten – der
        Gemeinde eine Perspektive geben (Tagesord-
        nungspunkt 21)
        Dr. Christine Lucyga (SPD):Die Gemeinde Dranske,
        im Nordwesten der Insel Rügen, direkt am Wieker Bod-
        den gelegen, hat reichlich Anteil an den Naturschönhei-
        ten, mit denen die Insel Rügen – eine der
        reizvollsten Küstenlandschaften Deutschlands – so ver-
        schwenderisch ausgestattet ist. Oft aber haben landschaft-
        liche Schönheit und intakte Natur keine Chance gegen
        menschliche Anmaßung, nach welcher der Zweck das
        Mittel heiligt.
        Dranske ist ein Beispiel dafür, wie aus einer lebens-
        werten Gegend in der Zeit des Kalten Krieges ein vom
        Normalbürger abgeschotteter Militärkomplex wurde. So
        musste in den 60er-Jahren ein altes Dorfensemble lieblos
        gefestigten Zweckbauten und Wohneinheiten für die zahl-
        reichen NVA- Angehörigen weichen, die mit der Auswei-
        tung der militärischen Nutzung des Gebietes am Bug Un-
        terkunft brauchten. Es wurde aus seinem landschaftlichen
        Zusammenhang gerissen und in eine Nachbarschaft ge-
        setzt, die es seiner Wirkung beraubt. Nicht nur hier denke
        ich angesichts solcher „Sünden“ menschlichen Zweck-
        denkens an die Zeilen eines nachdenklichen Liedes von
        hoher Aktualität: „Ich bin nur Gast auf Erden, versuch
        mich dann und wann als Hausherr zu gebärden, der alles
        machen kann ...“.
        Als 1991 der große Marinestützpunkt auf der Halbin-
        sel Bug geschlossen wurde, erwies sich, welch ein Dana-
        ergeschenk im Grunde mit dieser Anlage verbunden war.
        Was seit 1960 jahrzehntelang – für manche schon ein
        ganzes Menschenleben – Existenzgrundlage für viele ge-
        wesen war und der Gemeinde zu einem gewissen Wohl-
        stand verhalf, war nach Schließung des Stützpunktes
        plötzlich ein Klotz am Bein: Erbe aus vier Jahrzehnten
        militärischer Präsenz, das sich nicht einfach so abschüt-
        teln ließ. Als die NVA im Ort die Lichter ausgehen ließ,
        wurde die Gemeinde de facto „arbeitslos“. Die Folge war
        ein starker Bevölkerungsrückgang durch Weggehen der
        arbeitssuchenden Bevölkerung.
        Wenn es heute und hier aber in einem dramatischen
        Appell heißt: „Rettet Dranske!“, dann möchte ich doch
        einmal zurückfragen: Welches Dranske ist denn gemeint?
        „Rettet Dranske!“ hätte es schon vor 40 Jahren heißen
        müssen, als dieses lebenswerte Fleckchen Erde nach und
        nach von Zivilisten immer mehr abgeschottet wurde.
        Schon damals hätte es – und gerade unter den Bedingun-
        gen des „Reiselandes“ DDR – ein Urlaubsparadies sein
        können – und das dann auch für Soldaten und ihre Fami-
        lien –, in idealer Lage zwischen Bodden und Ostsee, auf
        der Ostseeseite in Sichtweite zur Insel Hiddensee.
        Seit 1991 nun führt dieser Ort einen Überlebenskampf
        zwischen Dornröschendasein und Neubeginn und hat da-
        bei vor allem Lasten der Vergangenheit zu schultern. Von
        erheblicher Abwanderung betroffen, mit erheblichen Alt-
        lasten kämpfend, die wiederum besondere strukturelle
        Probleme schaffen, scheint es aber nun eine erkennbare
        Perspektive zu geben und zwar in Richtung einer Teilhabe
        an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung des Gebietes,
        das durch seine besondere touristische Attraktivität auch
        auf neue Chancen setzt. Mit anerkennenswertem Engage-
        ment setzen gerade die Einwohner von Dranske auf mehr
        touristische Einrichtungen, und planen zum Beispiel auf
        dem einstigen Militärgelände auf dem Bug eine touristi-
        sche Anlage mit der beachtlichen Kapazität von circa
        2 000 Übernachtungsmöglichkeiten und bauen darauf,
        dass Strände und Steiluferlandschaft nicht nur zur Som-
        merzeit Besucher begeistern. Bis dahin ist jedoch noch
        viel zu tun, was weder die Gemeinde allein noch das Land
        Mecklenburg-Vorpommern allein schultern können. Das
        schwierigste Problem dabei ist tatsächlich der hohe Leer-
        stand in einem aus einer überholten Nutzungsphilosophie
        heraus entstandenen tristen Wohnumfeld von damals und
        das haben die Menschen in Dranske nun wirklich nicht
        verdient.
        Zur Entlastung haben sich daher Bund, Land und Ge-
        meinde im Sommer an einen Tisch gesetzt und eine ein-
        vernehmliche Lösung gefunden, um insbesondere zu
        Nachbesserungen am Kaufvertrag über verbilligte Woh-
        nungen des Bundes zu kommen. Danach wurden der Ge-
        meinde sowohl Zinslasten abgenommen, als auch auf
        Verbilligungsabschläge und Ausgleichszahlungen ver-
        zichtet. Der Gemeinde drohen bei anderweitiger Verwen-
        dung des verbilligt aus dem Bundesvermögen erwor-
        benen Wohnungsbestandes weder Schadensersatzforde-
        rungen noch Vertragsstrafen. Dadurch haben sich wesent-
        liche Elemente des PDS-Antrages bereits erledigt, bevor
        der Antrag überhaupt gestellt wurde.
        Damit haben die Finanzministerin des Landes Meck-
        lenburg-Vorpommern und der Bundesfinanzminister
        – beiden sei an dieser Stelle für ihre Bereitschaft, zu einer
        Lösung zu kommen, gedankt – in kürzester Zeit endlich
        einen Ausweg aus einer Misere eröffnet, deren Grundla-
        gen nun wirklich lange vor unserer Regierungszeit gelegt
        wurden. Es ist erfreulich, dass Dranske mithilfe des Lan-
        des zwischenzeitlich auch die im Vergleichsweg ausge-
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 200221500
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        handelten Verbindlichkeiten erfüllt hat. Die Vorausset-
        zungen für eine erfolgreiche Verbesserung der Situation
        vor Ort sind damit deutlich besser geworden. Deshalb
        hilft man der Gemeinde am besten, wenn man sie in ihrem
        unternehmerischen Engagement, zum Beispiel bei der Er-
        richtung eines Ferienparkes, mit den vorhandenen Instru-
        mentarien unterstützt. So sind aus dem Programm zur
        Verbesserung der Wirtschaftsstruktur bereits 20 Millio-
        nen DM in die Gemeinde geflossen. Die Landesregierung
        Mecklenburg-Vorpommern hat sich engagiert und auch
        die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten
        geholfen. Was die Entlastung von Altschulden bei abzu-
        reißendem Wohnungsbestand angeht, so enthält das Stadt-
        umbauprogramm Ost ein umfangreiches Maßnahmepa-
        ket, das in Zusammenarbeit mit dem Land umgesetzt
        wird.
        Was wir wirklich tun können und müssen, um der Ge-
        meinde Dranske zu helfen, ist, ihre eigenen Wachstums-
        kräfte zu stärken und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu
        fördern, um Menschen zum Bleiben oder zum Zurück-
        kommen zu bewegen. Wenn wir Chancen organisieren
        wollen, dann müssen wir sie überzeugend darstellen: Des-
        halb ist es geradezu fahrlässig, ein Untergangsszenario zu
        entwerfen, das nicht ermutigend, sondern entmutigend
        wirkt. Nichts schadet Dranske, wie auch anderen ostdeut-
        schen Kommunen mehr als die ständigen Kassandrarufe
        vom Jammertal Ost. Wir brauchen aber risikobereite Un-
        ternehmer, die gewillt sind, in die Zukunft Ostdeutsch-
        lands, auch in die Dranskes, zu investieren. Dafür die not-
        wendigen Rahmenbedingungen zu schaffen ist unsere
        Aufgabe, und dieser Aufgabe stellen wir uns.
        Die Perspektive, die im PDS-Antrag für die Gemeinde
        Dranske und die Region um Dranske gefordert wird, ist
        bereits da – auch dank einer auf die Stärken der Region
        ausgerichteten Strukturpolitik des Landes Mecklenburg-
        Vorpommern und des Bundes.
        Norbert Otto (Erfurt) (CDU/CSU): Der Antrag der
        PDS zum Thema Dranske begleitet uns schon eine Weile.
        Zweifellos sind die Zustände an diesem an sich wunder-
        schönen Ort alles andere als zufrieden stellend. Die Pro-
        blematik des extrem hohen Leerstandes in den Platten-
        bauten und die Folgen zu niedrig veranschlagter In-
        vestitionskosten sind im Falle dieser Gemeinde zwar sehr
        bedauerlich, aber kein Einzelfall im Osten.
        Fakt ist, dass der Deutsche Bundestag für solche Ein-
        zelfälle nicht zuständig ist. Bekannt ist den Kolleginnen
        und Kollegen in diesem Hause aber auch, dass die PDS
        gerne solche populistischen Anträge stellt. Es ist nach-
        vollziehbar, dass sich Kollegin Ostrowski als Retterin von
        Dranske profilieren möchte. Gegenüber den Bewohnerin-
        nen und Bewohnern des Ortes ist es jedoch nicht ganz ehr-
        lich. Sie wissen, dass das Land zuständig ist. Ich empfehle
        Ihnen von der PDS, mit Ihren dortigen Genossen zu ver-
        handeln. Die sind dort ja bedauerlicherweise am Ruder.
        Die Idee der PDS, den gesamten Ausschuss nach
        Dranske zu beordern, ist natürlich genauso heuchlerisch.
        Sie wissen genau, dass wir dann jegliche andere Arbeit
        einstellen müssten, um durch halb Ostdeutschland zu rei-
        sen. Diese Vorstellung ist zugegebenermaßen zwar reiz-
        voll, aber kaum zweckmäßig.
        Wenn uns dann im Weiteren vom Bundesministerium
        der Finanzen mitgeteilt wird, dass mit der Gemeinde eine
        einvernehmliche Lösung gefunden wurde – und zwar be-
        reits im Sommer letzten Jahres –, wird der Antrag und
        damit die Debatte immer absurder.
        Über den Stadtumbau Ost sollte meiner Meinung nach
        zukünftig auch von der PDS etwas ernsthafter diskutiert
        werden. Schwierigkeiten gibt es genug. Ob das bekannte
        Stadtumbauprogramm der Bundesregierung wirklich
        nachhaltige Verbesserungen auf dem schwierigen ost-
        deutschen Wohnungsmarkt bringen wird, ist leider stark
        zu bezweifeln. Die Halbherzigkeit, mit der Rot-Grün le-
        diglich Mittel innerhalb der Wohnungsbauförderung um-
        schichtet und nicht bereit ist, frisches Geld in den Umbau
        der ostdeutschen Städte und Gemeinden zu investieren, ist
        sehr bedauerlich. Die Mittel für den Stadtumbau reichen
        nicht aus, um die Lage nachhaltig zu verbessern. Auch mit
        der Bereitstellung der Kofinanzierung hat so mancher
        Länderfinanzminister große Schwierigkeiten. In meiner
        Heimat Thüringen wurde nun der offizielle Startschuss
        für die Umsetzung gegeben – hoffen wir das Beste!
        Ein weiteres Problemfeld stellt aus meiner Sicht die
        von der Bundesregierung erlassene Altschuldenhilfever-
        ordnung dar. Die Entlastung gefährdeter Wohnungsbau-
        unternehmen nach § 6 a kommt nur sehr schleppend in
        Gang. Das Antragsverfahren ist sehr aufwendig und lang-
        wierig, dem steht ein ungebrochener Bedarf gegenüber.
        An dieser Stelle wird man sich etwas einfallen lassen
        müssen, um deutlichen Schwung in diesem Bereich zu er-
        zeugen – im Interesse der ostdeutschen Gemeinden und
        letztlich der Bürgerinnen und Bürger.
        So schließt sich der Kreis auch wieder zu jener Ge-
        meinde auf Rügen, die den Anlass zu dieser Debatte ge-
        geben hat. Wichtig zur „Rettung“ solcher Orte – da ist
        Dranske wahrlich nicht allein – ist die Bereitschaft der
        Bundesregierung und ihrer Parlamentsmehrheit, nun end-
        lich Ernst zu machen mit der „Chefsache Ost“ und in ver-
        nünftigem Rahmen Mittel zur Verfügung zu stellen. Da-
        ran kommen Sie zukünftig nicht vorbei, wenn Sie es ernst
        meinen mit Ostdeutschlands Städten und Gemeinden.
        Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): Die Probleme Dranskes sind durchaus ernst
        zu nehmen. Die Gemeinde am Nordwestende von Rügen
        ist ein ehemaliger Militärstandort der Nationalen Volks-
        armee. Sie erwarb 1994 von der Bundesvermögens-
        verwaltung 705 Plattenbauwohnungen, die 1990 in Bun-
        deseigentum gefallen waren. Nach der Schließung des
        militärischen Standortes sank die Einwohnerzahl von
        ehemals 3 700 Personen Anfang 1990 auf heute 2 200 Per-
        sonen. Die Leerstandsquote im Plattenbaugebiet stieg auf
        50 Prozent. Die vertraglichen Bindungen für Instandset-
        zung und Belegung, die die Gemeinde beim Kauf der
        Wohnungen eingegangen war, drohten die hoch verschul-
        dete Gemeinde zu überfordern.
        In dieser schwierigen Situation setzt die PDS aber nicht
        etwa auf konkrete Lösungen für das konkrete Problem, in-
        dem sich der in Mecklenburg-Vorpommern zuständige
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21501
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        PDS-Bauminister Holter der Sache annimmt, sondern übt
        sich in populistischer Selbstdarstellung. Wie üblich for-
        dert die PDS vom Bund wieder einmal mehr Geld – ganz
        so, als könne man die Probleme dieser Gemeinde – los-
        gelöst von dem allgemeinen Strukturwandel der ostdeut-
        schen Wirtschaft betrachten, ganz so, als wäre keine an-
        dere ostdeutsche Kommune von Bevölkerungsschwund,
        Leerstand und Verschuldung betroffen. Die Probleme
        Dranskes mögen in ihrer Zuspitzung eine Besonderheit
        darstellen, die strukturellen Probleme betreffen aber bei-
        nahe alle ostdeutsche Städte ähnlich. Wohnungsleer-
        stände bei gleichzeitig anhaltender Entleerung überfor-
        dern vielerorts Kommunen und Wohnungswirtschaft.
        Bekommen wir jetzt für jede ostdeutsche Kommune einen
        eigenen PDS-Antrag?
        Um den zwingend notwendigen Strukturwandel zu un-
        terstützen, hat die Bundesregierung vielfältige Hilfen be-
        schlossen. Mit der Novellierung des Altschuldenhilfege-
        setzes wird die Wohnungswirtschaft nachhaltig von
        Altschulden befreit. Mit dem Stadtumbauprogramm Ost,
        für das die Bundesregierung in den nächsten acht Jahren
        Finanzhilfen in Höhe von circa 1,1 Milliarden Euro zur
        Verfügung stellt, werden überall in den neuen Ländern so-
        wohl die Erarbeitung von Stadtumbaukonzepten als auch
        Abriss und Umbau von leer stehendem Wohnraum geför-
        dert. Darüber hinaus wird die Aufwertung der Stadtteile
        ebenso gefördert wie die Eigentumsbildung und Investi-
        tionen in die Wohnungsbestände der städtischen Zentren.
        Von diesen Maßnahmen wird selbstverständlich auch
        Dranske profitieren, zumal es große Entwicklungschan-
        cen als Urlaubsort hat. Wenn die PDS meint, der Bund
        müsse extra für Dranske für Aufwertungsmaßnahmen zu-
        sätzliches Geld bereitstellen, dann kennt sie offenbar die
        Sorgen und Nöte vieler anderer Städte in Ostdeutschland
        nicht.
        Was Frau Ostrowski der Öffentlichkeit seit dem
        Sommer vergangenen Jahres auch verschweigt, ist die
        Tatsache, dass die Bundesregierung im besonderen Falle
        Dranskes für den Kaufvertrag der ehemaligen Bundes-
        wohnungen bereits eine einvernehmliche Lösung der Pro-
        bleme gefunden hat. So wurden die Zinslasten halbiert,
        auf die Nachzahlung des Verbilligungsabschlages wurde
        ebenso verzichtet wie auf die Vertragsstrafe bei Nichter-
        füllung der Vertragsvereinbarungen. Darüber hinaus sind
        aus dem Bundesprogramm zur Verbesserung der Wirt-
        schaftsstruktur bereits 20 Millionen DM an die Gemeinde
        Dranske geflossen.
        Wenn die PDS immer noch vom Bund pauschal zu-
        sätzliche Hilfen für Dranske fordert, scheint sie zu ver-
        gessen, dass die Sanierung der Gemeindefinanzen Sache
        der Länder, also Sache des von der PDS mitregierten Bun-
        deslandes Mecklenburg-Vorpommern ist.
        Ich meine, die PDS täte besser daran, den Antrag hier
        und heute zurückzuziehen. Die Bundesregierung hat ihren
        Teil zur Problemlösung beigetragen. Jetzt geht es um
        kommunalpolitische Aufgaben, die vor Ort und in Meck-
        lenburg-Vorpommern gelöst werden müssen. Darum
        sollte sich die PDS in Mecklenburg-Vorpommern für
        sinnvolle Strukturhilfen für benachteiligte Gemeinden
        einsetzen. Denn schließlich regiert in Mecklenburg-Vor-
        pommern die PDS.
        Dr. Karl-Heinz Guttmacher (FDP): Erneut fällt der
        Bundesregierung heute zu Recht auf die Füße, dass sie
        bisher ihre Wohnungspolitik in den neuen Bundesländern
        einseitig auf die kommunalen Wohnungsbestände ausge-
        richtet hat. Selbst auf die notwendige Entlastung des ho-
        hen strukturellen Leerstandes der Wohnungen in Bestän-
        den der Unternehmen in kommunaler Hand und der
        Genossenschaften reagierte die Bundesregierung mit der
        Novellierung des Altschuldenhilfe-Gesetzes nur halbher-
        zig.
        Die FDP hatte mit ihrem Gesetzentwurf zum AHG vor,
        alle Wohnungsunternehmen, die einen strukturellen dau-
        erhaften Leerstand oberhalb von 5 Prozent aufweisen,
        grundsätzlich zu entschulden. Einer solchen notwendigen
        Entlastung ist die Bundesregierung nicht gefolgt, sie hat
        stattdessen eine Verordnungsermächtigung nach § 6 a des
        2. AHÄndG aufgenommen, wonach die Wohnungsgesell-
        schaften oberhalb eines strukturellen Leerstandes von
        15 Prozent und einer Insolvenzgefahr den Antrag auf Ent-
        schuldung stellen können. Inzwischen ergibt sich in vie-
        len Städten und Gemeinden der neuen Bundesländer wie
        unter anderem Dranske oder Cottbus ein struktureller
        Leerstand von 50 Prozent.
        Die FDP fordert deshalb die Bundesregierung auf, den
        von der FDP 2001 eingebrachten Gesetzentwurf der Ent-
        schuldung der Wohnungsunternehmen oberhalb von
        5 Prozent zu berücksichtigen.
        Darüber hinaus sollten statt der Härtefallregelung des
        Gesetzentwurfes der Bundesregierung auch Wohnungs-
        unternehmen, die keine Teilentlastung nach § 4 des AHG
        oder keine Zinshilfe nach § 7 des AHG in Anspruch ge-
        nommen haben, wie bisherige Antragsberechtigte aufge-
        nommen werden. Besonders die Treuhandliegenschafts-
        gesellschaften, die ursprünglich mit einem eigenen
        Privatisierungsmodell auftraten, das eine weitgehend un-
        sanierte, dafür aber billige Abgabe der Bestände an inte-
        ressierte Mieter vorsah, geraten durch den nicht verschul-
        deten hohen strukturellen Leerstand in Insolvenzgefahr.
        Mit dem Stadtumbauprogramm Ost muss den Städten und
        Gemeinden nach Vorlage eines schlüssigen städtebauli-
        chen Gesamtkonzeptes sowohl die Finanzierung des
        Rückbaus wie auch die Wohnumfeldverbesserung mitfi-
        nanziert werden.
        Hierbei ist es unumgänglich, zusätzliche Mittel durch
        Bund und Land zur Verfügung zu stellen. Eine Um-
        schichtung von 50 Millionen Euro aus den bisherigen
        Städtebaufinanzierungsmitteln nur mit neuer Zweckbin-
        dung als Städtebaufördermittel für Rückbau, Abriss und
        Umfeldsanierung ist hier nicht hilfreich. Die weiteren
        vorgesehenen 50 Millionen Euro umgeschichtete GA-
        Mittel für das Wohnumbauprogramm Ost sind notwendig,
        sie sind aber keine zusätzlichen Investitionsmittel für die
        Bauwirtschaft. Gerade in der heutigen wirtschaftlich re-
        zessiven Entwicklung der Bauwirtschaft und angesichts
        des angespannten Arbeitsmarktes muss sich die Bundes-
        regierung in die Pflicht nehmen, das Stadtumbaupro-
        gramm Ost mit zusätzlichen Investitionsmitteln beschleu-
        nigt auf den Weg zu bringen. So könnte besonders solchen
        wohnungspolitisch angeschlagenen Städten wie Dranske,
        Cottbus und anderen schnell geholfen werden.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 200221502
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Anlage 5
        Amtliche Mitteilungen
        Die Fraktion der FDPhat mit Schreiben vom 30. Januar
        2002 mitgeteilt, dass sie den Änderungsantrag zum Ent-
        wurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen
        Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern auf
        Drucksache 14/8076 zurückgezogen hat.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
        geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
        Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
        nachstehenden Vorlage absieht:
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der
        Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen
        gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des
        Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 für die
        Jahre 1999 bis 2002
        (18. Subventionsbericht)
        – Drucksache 14/6748 –
        Ausschuss für Bildung, Forschung und
        Technikfolgenabschätzung
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutsch-2000 und
        Stellungnahme der Bundesregierung
        – Drucksache 14/6268 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
        Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
        Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        tung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 14/7197 Nr. 2.2
        Finanzausschuss
        Drucksache 14/6116 Nr. 1.1
        Drucksache 14/6395 Nr. 2.13
        Drucksache 14/6395 Nr. 2.14
        Drucksache 14/7000 Nr. 2.5
        Drucksache 14/7000 Nr. 2.7
        Drucksache 14/7000 Nr. 2.8
        Drucksache 14/7197 Nr. 2.14
        Drucksache 14/7708 Nr. 2.10
        Drucksache 14/7708 Nr. 2.20
        Drucksache 14/7708 Nr. 2.21
        Drucksache 14/7708 Nr. 2.22
        Drucksache 14/7708 Nr. 2.23
        Ausschuss für Umwelt,
        Naturschutz und Reaktorsicherheit
        Drucksache 14/7129 Nr. 2.17
        Ausschuss für Bildung, Forschung
        und Technikfolgenabschätzung
        Drucksache 14/7708 Nr. 2.38
        Ausschuss für wirtschaftliche
        Zusammenarbeit und Entwicklung
        Drucksache 14/7000 Nr. 2.22
        Ausschuss für die Angelegenheiten
        der Europäischen Union
        Drucksache 14/7197 Nr. 2.9
        Drucksache 14/7129 Nr. 2.15
        Drucksache 14/7409 Nr. 2.8
        Drucksache 14/7522 Nr. 1.5
        Drucksache 14/7522 Nr. 1.6
        Drucksache 14/7522 Nr. 1.7
        Drucksache 14/7522 Nr. 1.8
        Drucksache 14/7522 Nr. 1.9
        Drucksache 14/7522 Nr. 1.10
        Drucksache 14/7522 Nr. 1.11
        Drucksache 14/7522 Nr. 1.12
        Drucksache 14/7522 Nr. 1.13
        Drucksache 14/7522 Nr. 1.14
        Drucksache 14/7522 Nr. 1.15
        Drucksache 14/7522 Nr. 1.16
        Drucksache 14/7522 Nr. 1.17
        Drucksache 14/7522 Nr. 2.6
        Drucksache 14/7708 Nr. 2.16
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21503
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin