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    Absetzung des Tagesordnungspunktes 18 . . . 21425 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegeset- zes, des Geflügelfleischhygienegesetzes und des Tierseuchengesetzes (Drucksachen 14/7153 [neu], 14/7467, 14/7941, 14/8094) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21425 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und derLandschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvor- schriften (BNatSchGNeuregG) (Drucksachen 14/6378, 14/6878, 14/7469, 14/7490, 14/7942, 14/8095) . . . . . . . . . . . 21425 B Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . . 21425 D Cajus Caesar CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 21427 A Sylvia Voß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . 21428 B Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21429 D Eva Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . . . . . . . 21431 C Tagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Kultur und Medien – zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Schröter, Eckhardt Barthel (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Grietje Bettin, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Reform der deutschen Filmförderung – zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Neumann (Bremen), Dr. Norbert Lammert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Verbesse- rung der Rahmenbedingungen für den deutschen Film (Drucksachen 14/7178, 14/3375, 14/7705) 21432 D Gisela Schröter SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21433 A Bernd Neumann (Bremen) CDU/CSU . . . . . . 21435 A Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21438 A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . . 21439 D Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21441 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . . 21442 C Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 21443 D Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten (Kinderrechte- verbesserungsgesetz) (Drucksachen 14/2096, 14/8131) . . . . 21446 A b) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Rosel Neuhäuser, Dr. Evelyn Kenzler, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der PDS eingebrachten Plenarprotokoll 14/216 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 216. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 I n h a l t : Entwurfs eines Gesetzes zurÄnderung des Grundgesetzes (Art. 6, Kinder- rechte) (Drucksache 14/7818) . . . . . . . . . . . . . 21446 B Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 21446 B Ronald Pofalla CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 21447 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21449 A Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21450 B Rosel Neuhäuser PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21451 A Anni Brandt-Elsweier SPD . . . . . . . . . . . . . . 21451 D Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 21453 A Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21454 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Zehn- ten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (10. SGB-V- Änderungsgesetz) (Drucksache 14/8099) . . . . . . . . . . . . . . . 21455 C Fritz Schösser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21455 D Ulf Fink CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21457 C Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . . . . . . . 21458 C Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21460 A Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21460 B Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . 21461 C Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . 21462 B Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 21463 C Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn), Dr. Heinz Riesenhuber, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: „Stiftung Bildungstest“ – Qualität und Effizienz für den wachsenden Bildungs- markt (Drucksachen 14/6437, 14/8092) . . . . . . . 21465 D Ernst Küchler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21466 A Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 21466 D Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21468 C Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21469 C Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21470 C Dr. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . 21471 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz von zu- gangskontrollierten Diensten und von Zu- gangskontrolldiensten (Zugangskontroll- diensteschutz-Gesetz) (Drucksachen 14/7229, 14/8130) . . . . . . . 21472 D Tagesordnungspunkt 21: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Sabine Jünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS: Dranske retten – der Gemeinde eine Perspek- tive geben (Drucksachen 14/5806, 14/7887) . . . . 21473 A Christine Ostrowski PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 21473 B Zusatztagesordnungspunkt 10: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun- desregierung zum Umfang der Umsatz- steuerbefreiung von Dienstleistungen der Deutschen Post AG . . . . . . . . . . . . . . 21474 C Heidemarie Ehlert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 21474 C Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21475 C Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . . . . . . 21477 D Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21479 A Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21480 B Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21481 C Dieter Grasedieck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 21482 D Josef Hollerith CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 21483 D Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21484 D Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 21485 D Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . . . . . . 21487 B Klaus Barthel (Starnberg) SPD . . . . . . . . . . . 21488 C Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 21489 D Dr. Frank Schmidt (Weilburg) SPD . . . . . . . . 21491 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21492 D Berichtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21492 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 21493 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002II Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Än- derung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (10. SGB-V-Änderungsgesetz) (Zusatztages- ordnungspunkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21494 B Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21494 B Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21495 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (Zugangskon- trolldiensteschutz-Gesetz – ZKDSG) (Zusatz- tagesordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21496 C Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21496 C Dr. Martina Krogmann CDU/CSU . . . . . . . . 21497 D Andrea Fischer (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21498 D Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . 21499 C Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21499 D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Dranske retten – der Gemeinde eine Perspektive geben (Tagesordnungspunkt 21) 21500 A Dr. Christine Lucyga SPD . . . . . . . . . . . . . . . 21500 A Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . . . . . . . . 21501 B Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21501 D Dr. Karlheinz Guttmacher FDP . . . . . . . . . . . 21502 C Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21503 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 III Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 Dr. Frank Schmidt (Weilburg) 21492 (C) (D) (A) (B) Berichtigungen 213. Sitzung, Seite 21166 (A), der 2. Absatz ist wie folgt zu lesen: Wenn man eine Empfeh- lung bekommt, dann kann man kaum damit rechnen – das ist möglicherweise eine unangemes- sene Reaktion gewesen –, dass das Bundesverfassungsbericht sofort und ohne noch einmal nach- zufragen – erst recht, ohne bei den drei anderen Prozessbevollmächtigten nachzufragen – die Termine aufhebt.“ 215. Sitzung, Seite 21366 (A), 1. Absatz; der 5. Satz ist wie folgt zu lesen: „Gegenüber dem Ansatz von 2001 ist das eine Steigerung von 14 Prozent und somit ein deutliches Signal auch im Innovationsbereich.“ Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21493 (C) (D) (A) (B) Balt, Monika PDS 01.02.2002 Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 01.02.2002 Barthle, Norbert CDU/CSU 01.02.2002 Dr. Bartsch, Dietmar PDS 01.02.2002 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 01.02.2002 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 01.02.2002* Bierwirth, Petra SPD 01.02.2002 Dr. Blank, CDU/CSU 01.02.2002 Joseph-Theodor Bohl, Friedrich CDU/CSU 01.02.2002 Braun (Augsburg), FDP 01.02.2002 Hildebrecht Brüderle, Rainer FDP 01.02.2002 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 01.02.2002 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 01.02.2002 Klaus Bury, Hans Martin SPD 01.02.2002 Diemers, Renate CDU/CSU 01.02.2002 Follak, Iris SPD 01.02.2002 Freitag, Dagmar SPD 01.02.2002 Friedrich (Altenburg), SPD 01.02.2002 Peter Dr. Friedrich CDU/CSU 01.02.2002 (Erlangen), Gerhard Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 01.02.2002 Glos, Michael CDU/CSU 01.02.2002 Gradistanac, Renate SPD 01.02.2002 Günther (Duisburg), CDU/CSU 01.02.2002 Horst Dr. Gysi, Gregor PDS 01.02.2002 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 01.02.2002 Heinen, Ursula CDU/CSU 01.02.2002 Dr. Hornhues, CDU/CSU 01.02.2002 Karl-Heinz Hübner, Carsten PDS 01.02.2002 Imhof, Barbara SPD 01.02.2002 Janssen, Jann-Peter SPD 01.02.2002 Kelber, Ulrich SPD 01.02.2002 Klappert, Marianne SPD 01.02.2002 Kossendey, Thomas CDU/CSU 01.02.2002 Kuhn, Werner CDU/CSU 01.02.2002 Dr. Küster, Uwe SPD 01.02.2002 Lamers, Karl CDU/CSU 01.02.2002 von Larcher, Detlev SPD 01.02.2002 Lehder, Christine SPD 01.02.2002 Leidinger, Robert SPD 01.02.2002 Leutheusser- Schnarren- FDP 01.02.2002 berger, Sabine Lötzer, Ursula PDS 01.02.2002 Marquardt, Angela PDS 01.02.2002 Mosdorf, Siegmar SPD 01.02.2002 Opel, Manfred SPD 01.02.2002 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 01.02.2002 Philipp, Beatrix CDU/CSU 01.02.2002 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 01.02.2002 Raidel, Hans CDU/CSU 01.02.2002 Rauber, Helmut CDU/CSU 01.02.2002 Dr. Richter, Edelbert SPD 01.02.2002 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 01.02.2002 Hannelore Roos, Gudrun SPD 01.02.2002 Schemken, Heinz CDU/CSU 01.02.2002 Schily, Otto SPD 01.02.2002 Schlee, Dietmar CDU/CSU 01.02.2002 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 01.02.2002 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 01.02.2002 Schröder, Gerhard SPD 01.02.2002 entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Schröter, Gisela SPD 01.02.2002 Dr. Schubert, Mathias SPD 01.02.2002 Schütze (Berlin), CDU/CSU 01.02.2002 Diethard Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 01.02.2002 Schultz (Everswinkel), SPD 01.02.2002 Reinhard Sebastian, Wilhelm CDU/CSU 01.02.2002 Josef Seehofer, Horst CDU/CSU 01.02.2002 Simmert, Christian BÜNDNIS 90/ 01.02.2002 DIE GRÜNEN Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 01.02.2002 Steinbach, Erika CDU/CSU 01.02.2002 Dr. Freiherr von CDU/CSU 01.02.2002 Stetten, Wolfgang Strebl, Matthäus CDU/CSU 01.02.2002 Thiele, Carl-Ludwig FDP 01.02.2002 Titze-Stecher, Uta SPD 01.02.2002 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 01.02.2002 Weis (Stendal), SPD 01.02.2002 Reinhard Weißgerber, Gunter SPD 01.02.2002 Dr. Westerwelle, Guido FDP 01.02.2002 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 01.02.2002 Wiesehügel, Klaus SPD 01.02.2002 Zierer, Benno CDU/CSU 01.02.2002 Zumkley, Peter SPD 01.02.2002* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Nordatlantischen Versamm- lung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zehnten Geset- zes zur Änderung des Fünften Buches Sozialge- setzbuch (10. SGB V-Änderungsgesetz) (Zusatz- tagesordnungspunkt 8) Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Zunächst möchte ich auf die Rahmenbedingungen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 200221494 (C) (D) (A) (B) entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich des vorliegenden Gesetzentwurfes eingehen. Hier liegt zum einen die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zum Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung der freiwillig versicherten Rentner vor, die die seehofersche Regelung aus dem Jahre 1992 für verfassungswidrig er- klärt, zum anderen eine Mitteilung des Bundesrechnungs- hofes über den Zeitpunkt der Überweisung der Kranken- versicherungsbeiträge der Rentner durch die Rentenver- sicherung an die GKV. Würde unter den gegebenen Bedingungen dieses Haus nicht handeln, träte also gemäß Verfassungsgerichtsurteil der Rechtszustand von vor 1993 wieder ein, würde circa ein Drittel der betroffenen Rentner durch höhere Beiträge zur Krankenversicherung wesentlich schlechter gestellt. Dass es sich hierbei um Personen mit kleinen, ja gar Kleinstrenten handelt, ist dem Hause ja bekannt. Eine un- zumutbare Belastung der sozial Schwachen können wir aber nicht wollen. Aus diesem Grund haben die Koaliti- onsfraktionen den vorliegenden Gesetzentwurf einge- bracht. So viel vorab. Das Bundesverfassungsgericht hat die im Rahmen des GSG 1992 beschlossene Verschärfung der Voraussetzun- gen für eine Versicherungspflicht als Rentner für unver- einbar mit dem Grundgesetz erklärt. Es hat den Gesetzge- ber aufgefordert, die allein auf einer unterschiedlichen Bewertung von freiwilligen und pflichtversicherten Ver- sicherungszeiten beruhende Schlechterstellung freiwillig versicherter Rentner bis zum 31. März 2002 zu beseitigen. Und nun wird es interessant: Für den Fall, dass der Ge- setzgeber dem nicht nachkommt, richtet sich nach der Vorgabe des Gerichts der Zugang zur Pflichtversicherung als Rentner vom l . April 2002 an nach den Regelungen des Gesundheits-Reformgesetzes von I988. Dieser Zusatz des Bundesverfassungsgerichts hat Gesetzeskraft und be- darf keiner ausdrücklichen gesetzlichen Klarstellung, so- dass der Gesetzgeber nicht hätte handeln müssen. Eine weiterreichende, grundlegende gesetzliche Rege- lung des Mitgliedschafts- bzw. Beitragsrechts von Rent- nern entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungs- gerichts erscheint jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sachgerecht, weil keine Präjudizierung der Frage der künftigen Gestaltung des Beitragsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen werden sollte. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Regelungen sollten daher in den Kontext einer grundlegenden Neure- gelung des Beitragsrechts für alle Versichertengruppen gestellt werden. Insgesamt führt die Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts dazu, dass die überwiegende Zahl der frei- willig versicherten Rentner entlastet wird, weil sie gerin- gere Beiträge auf Versorgungsbezüge entrichten müssen und die Beitragspflicht sonstiger Einnahmen entfällt. Ver- fügen die Betroffenen neben der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch über keine weiteren beitrags- pflichtigen Einnahmen, müssen sie vom 1. April 2002 an einen höheren Krankenversicherungsbeitrag entrichten, da von ihrer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung von diesem Zeitpunkt an anstelle des ermäßigten Bei- tragssatzes der allgemeine Beitragssatz erhoben wird. Gleichzeitig werden sie jedoch nicht wie die Rentner mit weiteren Einkünften entlastet. Eine Belastung kann auch für mitversicherte Familienangehörige auftreten, die bis- lang keine Beiträge auf Kleinrenten zahlen mussten und durch den Beschluss des Gerichtes zukünftig Kranken- versicherungsbeiträge zahlen müssen. Aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes dieser Personen, die mit einer Beitragsmehrbelastung nicht rechnen konnten, sieht der Gesetzentwurf der Ko- alitionsfraktionen die Möglichkeit vor, diese Beitrags- mehrbelastungen zu vermeiden. Die Rentenbezieher, die bis zum 31. März 2002 freiwillige Mitglieder sind, weil sie die durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 ver- schärften Voraussetzungen für den Eintritt der Versiche- rungspflicht als Rentner nicht erfüllt haben und aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 2002 an als Rentner versicherungspflichtig wer- den würden, sollen die Möglichkeit haben, weiter als frei- williges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversiche- rung versichert zu sein. Durch Ausübung dieses Beitrittsrechts können die Betroffenen de facto ihren bis- herigen Status erhalten. Sie haben damit die Möglichkeit, Beitragsmehrbelastungen aufgrund des Eintritts der Ver- sicherungspflicht für sich und für ihren Ehegatten zu ver- meiden, wenn dieser bis zum 31. März 2002 beitragsfrei familienversichert ist und ebenfalls seit dem 1. April 2002 als Rentner versicherungspflichtig werden würde. Und noch ein Wort zu den Kosten: Natürlich hat das Urteil finanzielle Auswirkungen. Circa 250 Millionen Euro wird die Beitragsentlastung der Rentner die Kran- kenkassen kosten. Bis zu 50 Millionen Euro sind durch die Rentenversicherung mehr an die Krankenversiche- rung zu überweisen. Die Krankenkassen haben in Kennt- nis des Urteils die Kosten in ihren Haushalten berück- sichtigt. Das Optionsrecht der Versicherten kann die Krankenkassen zusätzlich mit bis zu 40 Millionen Euro belasten. Jedoch steht der Belastung der Krankenkasse eine Entlastung der Rentenkasse gegenüber. In den von den Koalitionsfraktionen mit den Rentenversicherungs- trägern und den Spitzenverbänden vorab geführten Ge- sprächen haben diese ihre Zustimmung zum vorgelegten Gesetz signalisiert. Es liegt also nun an uns, ungerecht- fertigte Härten bei den betroffenen Rentnern zu vermei- den. Zum Abschluss noch ein paar weitere Worte zum Ur- teil des Verfassungsgerichtes. Dieses Gericht hat in seiner Urteilsfindung ausdrücklich nicht die Einbeziehung wei- terer Einkommensarten in die Beitragsbemessung für ver- fassungswidrig erklärt. Mit diesem Urteil ist die Entwick- lung neuer Finanzierungskonzepte nicht eingeschränkt worden. Das Verfassungsgericht gibt geradezu eine mög- liche Richtung der Entwicklung der GKV vor. Ich fordere alle Mitglieder dieses Hauses auf, aktiv an der Fortentwicklung der GKV mitzuwirken, um mög- lichst breite und auch in der Zukunft tragende Pfeiler der solidarischen Krankenversicherung zu entwickeln. Dr. Ruth Fuchs (PDS): Die im Zusammenhang mit dem Gesundheitsstrukturgesetz im Jahre 1992 von einer „Großen Koalition im Gesundheitswesen“ beschlossene Verschärfung der Voraussetzungen für den Eintritt der Versicherungspflicht als Rentner hatte hinsichtlich der Beitragshöhe im Rentenalter zu einer deutlichen Schlechterstellung der Mehrzahl der in der GKV freiwil- lig Versicherten gegenüber den Pflichtversicherten ge- führt. Sie müssen zum einen höhere Beiträge auf Versor- gungsbezüge entrichten, zum anderen wurde für sie einseitig eine Beitragspflicht für sonstige Einnahmen, zum Beispiel Miet- oder Zinseinkünfte, festgelegt. Die Klagen der Betroffenen gegen diese willkürliche Ungleichbehandlung hatten den vielfach vorausgesagten Erfolg. Mit Beschluss vom 15. März 2000 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Neuregelungen von 1992 für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und forderte den Gesetzgeber auf, die Schlechterstellung der freiwillig ver- sicherten Rentner bis spätestens zum 31. März 2002 auf- zuheben. Da diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerich- tes zugleich Gesetzeskraft hat, bewirkt sie, dass wieder weitgehend gleiche Verhältnisse hergestellt werden und der überwiegende Teil der betroffenen Ruheständler ent- sprechend entlastet wird. Das geltende Beitragsrecht bringt es aber mit sich, dass sich für nach der Regelung von 1992 freiwillig versicherte Rentner, die über keine zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahmen verfügen, der Krankenversicherungsbeitrag ab dem 1. April dieses Jah- res spürbar erhöhen würde. Sie müssen von ihrer gesetz- lichen Rente nicht mehr den ermäßigten, sondern nun- mehr den allgemeinen Beitragssatz zahlen. Auch für mitversicherte Familienangehörige, die bis- her für Renten bis zu einer Höhe von 335 Euro monatlich keine Beiträge an die GKV entrichten müssen, würde eine zusätzliche Belastung eintreten. Sie werden durch den Be- schluss des Verfassungsgerichtes ebenfalls beitragspflich- tig und müssen den halben allgemeinen Beitragssatz von ihrer Rente zahlen. Ihre ohnehin geringen Altersbezüge würden dadurch noch weiter verkleinert. Diesen Gruppen von Rentnern würden damit empfindliche Verschlechte- rungen ins Haus stehen. Hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf der Koaliti- onsfraktionen an. Aus Gründen des Bestands- und Ver- trauensschutzes zielt er darauf, diesen Versicherten die Möglichkeit zu geben, die ansonsten am 1. April 2002 ein- tretenden Beitragsmehrbelastungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck regelt das Gesetz, dass diejenigen, die nun- mehr im Ergebnis des Verfassungsgerichtsbeschlusses als Rentner wieder versicherungspflichtig werden, der ge- setzlichen Krankenversicherung als freiwillige Mitglieder beitreten können. Sie erhalten gewissermaßen ein zusätz- liches Beitrittsrecht, was ihnen entsprechend ihrer indivi- duellen Lage und unter Berücksichtigung der Situation ih- res Ehegatten ermöglicht, gegebenenfalls eintretende Beitragsmehrbelastungen zu vermeiden. Außerdem wird durch das Gesetz der in der Praxis ge- handhabte Fälligkeitszeitpunkt der Krankenversiche- rungsbeiträge seitens der Rentenversicherungsträger auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt. Die Beiträge müssen am Ersten des Monats eingehen, für den die Rente gezahlt wird. Analog gilt dies für die Beiträge bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21495 (C) (D) (A) (B) Diese Klarstellung ist für die GKV von nicht geringer Bedeutung. Damit wird vermieden, dass – wie es der Bun- desrechnungshof verlangt hatte – den Krankenkassen eine monatliche Beitragssumme von fast vier Milliarden DM erst sechs Wochen später zur Verfügung steht. Um eine solche Deckungslücke zu schließen, kämen viele Kran- kenkassen, aber auch die Pflegeversicherung unter zu- sätzlichen Druck, ihre Beiträge kurz- oder mittelfristig an- heben zu müssen. Die Mindereinnahmen, die sich durch die speziellen Regelungen des vorliegenden Gesetzes für die GKV er- geben, werden von der Koalition mit einer Größenord- nung von bis zum 40 Millionen Euro veranschlagt. Ge- meinsam mit den aus der Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichtes resultierenden Einnahmeverlusten summieren sie sich auf eine Größenordnung von mindes- tens 600 Millionen DM bzw. 300 Millionen Euro. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes enthielt auch die Option, die beanstandete Ungleichbehandlung dadurch zu beseitigen, dass zusätzliche Einkünfte, die neben den Renten erzielt werden, bei allen Rentnern an- lässlich der Beitragserhebung berücksichtigt werden. Als Grund für den von ihr gewählten Weg führt die Re- gierung an, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Zu- kunft anstehende Veränderungen im Beitragsrecht nicht vorweg nehmen wolle. Für ein solches Vorgehen spricht, dass es jetzt die beanstandeten Ungleichbehandlungen beseitigt und neue Verwerfungen vermeidet. Zugleich eröffnet es die Möglichkeit, die in der kommenden Zeit anstehenden, notwendigen Neuregelungen der Finanz- grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang zu betrachten. Richtig ist, dass lediglich eine Regelung von Teilelementen – losgelöst vom Ge- samtproblem – auch stets mit der Gefahr einhergeht, neue Ungerechtigkeiten zu schaffen. Wir vertreten die Auffassung, dass zum Erhalt einer solidarischen Voll- versicherung auch die finanziellen Grundlagen der GKV im Rahmen eines durchdachten Gesamtkonzeptes kurz-, mittel- und längerfristig konsolidiert werden müssen. So wären auch die jüngsten Beitragserhöhungen vermeid- bar gewesen, wenn die Kassen vom Finanzminister nur einen Teil jener Beitragseinnahmen zurückerhalten hät- ten, die ihnen zugunsten des Bundeshaushaltes systema- tisch entzogen wurden. Weitere Möglichkeiten, die Soli- dargemeinschaft schrittweise zu stärken, bestehen nach unserer Meinung unter anderem in der Entlastung der GKV von Leistungen, die aus Steuermitteln getragen werden müssten, in der Streichung bzw. Halbierung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, in der Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze sowie in der Einbeziehung Selbstständiger, freiberuflich Tätiger und Beamter in die GKV auf der Grundlage einer allgemeinen Versiche- rungspflicht, generell in einer Beitragserhebung von ei- ner breiteren solidarischen Basis und in der Berechnung des Arbeitgeberanteils nach der Bruttowertschöpfung der Unternehmen. Im Übrigen gilt auch für die GKV: Sie wird gestärkt, wenn Arbeitslosigkeit zurückgedrängt und insgesamt der gesellschaftliche Reichtum gerechter verteilt wird. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (Zugangskon- trolldiensteschutz-Gesetz-ZKDSG) (Zusatzta- gesordnungspunkt 9) Hubertus Heil (SPD): Auf dem Weg in die Informati- ons- und Kommunikationsgesellschaft erschließen sich auch am Standort Deutschland nach wie vor starke Wachstums- und Beschäftigungspotenziale. Damit sich diese Potenziale, die sich aus den neuen technischen Mög- lichkeiten ergeben, voll entfalten können, müssen erheb- liche private Investitionen getätigt werden. Investitionen werden in unserer marktwirtschaftlichen Ordnung privat- wirtschaftlich nur dann ausgelöst, wenn entsprechende berechtigte Gewinnerwartungen bestehen. Für den Fall, dass Leistungen, die durch solche Investitionen entstehen, mit erheblicher krimineller Energie durch technische Ma- nipulation kostenlos erschlichen werden, droht also ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden. Es ist unsere Verantwortung als Gesetzgeber, durch entsprechende Re- gelungen dieser Gefahr zu begegnen. Mit dem uns heute vorliegenden Zugangskontroll- diensteschutz-Gesetz setzen wir eine EU-Richtline in un- ser nationales Recht um. Zweck dieser Richtlinie ist es, ei- nen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für den Verstoß gegen Zugangskontrolldienste bzw. die Überbrückung von Zugangskontrolldiensten zu schaffen. Dieser Rechts- rahmen ist notwendig und von großer Bedeutung, da eine immer größer werdende Anzahl von Diensten davon be- troffen sind. Mediendienste über Breitbandnetze, wie zum Beispiel über das Kabelnetz oder Satellitenverbindungen, benöti- gen eine Zugangskontrolle, um die leistungsgemäße Ab- rechnung von Diensten zu ermöglichen. Prominentestes Beispiel dafür ist das digitale Kabelfernsehen. Der Dienst ist in digitaler Form über das vorhandene Kabelnetz ver- fügbar. Um ihn nutzen zu können, ist ein Decoder nötig, der das digitale Signal in einen analogen Fernsehkanal umwandelt, verschiedene Datenströme zusammensetzt und gegebenenfalls sogar über einen Rückkanal Steuer- befehle des Zuschauers übermittelt. Um diese oder ver- gleichbare Dienste anbieten zu können, müssen fast alle Geschäftsmodelle auf eine nutzungsabhängige Ge- bührenstruktur oder eine Abonnementgebühr zurückgrei- fen, da die aufwendig gestalteten Dienste sich nicht allein aus Werbung finanzieren lassen. Es liegt nun in der Natur der Sache, dass eine kosten- pflichtige Leistung vor Missbrauch geschützt werden muss, da sie ansonsten einem zu hohen Missbrauchsrisiko gegenübersteht. Bei digitalen Datendiensten geschieht dies, indem das Gerät, welches für die Dekodierung des Signals benötigt wird, mit einem Schlüssel gesichert wird. In der Praxis des digitalen Fernsehens hat jeder Nutzer für seinen Decoder einen Schlüssel, der meist in Form einer „Smart Card“ genannten Speicherkarte den Decoder freischaltet. Der heute vorliegende Gesetzentwurf regelt Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 200221496 (C) (D) (A) (B) die Konsequenzen, die derjenige zu befürchten hat, der die angesprochenen Zugangskontrollen gewerbsmäßig umgeht. „Smart Cards“ sind Schlüssel, die einem Decoder das Dekodieren von Informationen ermöglichen. Zusammen mit einem Decoder bilden sie eine Einheit, die als Zu- gangskontrolldienst im Sinne des Gesetzentwurfes gilt. Da eine „Smart Card“ ein Schlüssel ist, muss sie auch ge- lesen werden können. So ist es auch möglich, diesen Schlüssel zu kopieren. Mit einer solchen Kopie kann es unter Umständen möglich sein, dass eine Person sich un- berechtigten Zugriff auf Datendienste verschafft. Das Kopieren von solchen Zugangsdaten ist allerdings mit vergleichbar hohem technischen Aufwand verbunden. Für Privatpersonen und einzelne Nutzer lohnt dieser Auf- wand normalerweise nicht, auch wenn gerade aus Kreisen der Computerspezialisten oft ein hoher Ehrgeiz zum Knacken von Codes und Zugangsdaten beobachtet wird. Dieses Verhalten sollte keinesfalls bagatellisiert werden. Bei Zugangskontrolldiensten für digitales Fernsehen han- delt es sich aber wohl eher um eine Form von „sportli- chem Ehrgeiz“. Der wirtschaftliche Schaden, der dadurch entsteht, ist wahrscheinlich eher zu vernachlässigen. Als wirklich problematisch hingegen zeichnet sich die wachsende Tendenz ab, Geräte zum Umgehen von Zu- gangskontrolldiensten gewerbsmäßig herzustellen und zu vertreiben. In fast allen Mitgliedstaaten der EU gibt es be- reits einen oder mehrere Anbieter von solchen digitalen Datendiensten. Dabei sind sich die Experten einig, dass die Entwicklungsmöglichkeiten dieser Dienste gerade erst am Anfang stehen. In den nächsten Jahren werden wir wahrscheinlich Zeugen eines Booms auf dem Gebiet der breitbandigen Übertragung digitaler Daten bis hin zum Endverbraucher werden. Eine Decoderbox wird bald so üblich wie etwa ein Videorecorder sein und das Abonne- ment eines digitalen Dienstes so selbstverständlich wie die Tageszeitung. Der Ausblick auf diese Entwicklungen – kombiniert mit den bereits jetzt bekannten Missbrauchsfällen – er- zeugt die Notwendigkeit für das Zugangskontrolldienste- schutz-Gesetz als verbindlichem Rechtsrahmen auf euro- päischer Ebene. Es ist zu erwarten, dass sowohl Anbieter digitaler Dienste ihre Produkte in mehreren Ländern der EU anbieten, als auch, dass Kriminelle mit ihren illegalen Zugangsüberbrückungen dasselbe tun. Schon allein aus diesem Grund ist eine EU-einheitliche Regelung höchst sinnvoll. Die EU-Richtlinie sieht vor, die Herstellung, die Ein- fuhr und den Vertrieb von Umgehungsvorrichtungen so- wie den Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung, den Austausch und die Absatzförderung zu gewerbsmäßi- gen Zwecken unter Strafe zu stellen. Die Einschränkung „zu gewerbsmäßigen Zwecken“ ist dabei von entschei- dender Bedeutung. Einerseits sind damit die Fälle abge- deckt, die in eindeutig krimineller Absicht ausgeübt wer- den und die den größten wirtschaftlichen Schaden verursachen. Die EU-einheitliche Regelung gibt der Jus- tiz aller Mitgliedstaaten eine klare Handhabe auch bei grenzübergreifenden Fällen und gibt Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen. Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Nutzern sagen: Hier sieht die Richtlinie kein eigenständiges Strafmaß vor. In Deutschland fällt ein privater Nutzer einer illega- len Umgehungsvorrichtung für Zugangskontrolldienste unter § 265 a des StGB. Diese Regelung gibt genug Spiel- raum, um in offensichtlichen Fällen Nutzer zur Verant- wortung zu ziehen, macht aber den bloßen Besitz nicht au- tomatisch strafbar. Das ist auch nicht sinnvoll. Allzu leicht fällt ein gutgläubiger Nutzer auf ein professionell wirken- des Angebot herein und würde sich so strafbar machen, ohne etwas davon zu wissen. Natürlich kann Unwissen- heit nicht Schutz vor Strafe bedeuten. Aber die Priorität von Gesetzgebung sollte doch darauf liegen, die eindeu- tig Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU ab. Dieser Antrag zielt darauf ab, keinen Unterschied zwischen Tätern und Nutzern zu machen. Eine solche Lösung halten wir für zu pauschal. In einem Rechtsstaat kann es schließlich keine Strafen nach dem Prinzip „Mit Kanonen auf Spatzen schießen“ geben. Darüber hinaus ist es nicht sinnvoll, so weit vom Wort- laut der EU-Richtlinie abzuweichen. Sinn und Zweck die- ser Richtlinie ist doch gerade die Schaffung eines europa- weit einheitlichen Rechtsrahmens. Falls sich – diese Mög- lichkeit will ich gerne einräumen – aus der weiteren Ent- wicklung eine solche Regelung als notwendig herausstel- len sollte, könnte diese im übrigen im Zuge der Eva- luierung der Richtlinie immer noch getroffen werden. In jedem Fall wird dieses Gesetz ab sofort für mehr Rechtssicherheit und damit für mehr Investitionssicher- heit sorgen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU):Wir debattieren heute den Gesetzentwurf über den Schutz von zugangs- kontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiens- ten, kurz: über das ZKDSG. Zugangskontrollierte Dienste und Zugangskontroll- dienste sind entgeltpflichtige Dienste, zu denen man mit- hilfe von Smart-Cards, Chipkarten, Decodern oder ande- rer Software Zugang bekommt. Dies kann zum Beispiel Pay-TV sein, verschlüsselt übertragene Rundfunksendun- gen oder verschlüsselt im Internet bereitgehaltene Tele- dienste oder Mediendienste. Das Gesetz betrifft damit den gesamten Bereich möglicher aktueller aber auch zukünf- tiger Dienste, Angebote und Geschäftsmodelle im weiten Bereich Multimedia. Das Problem ist, dass in den vergangenen Jahren durch gefälschte Zugänge, also nachgebaute Decoder-Boxen, gefälschte Smart-Cards oder „gehackte“ Software bei den Anbietern solcher Dienste erhebliche Schäden entstanden sind – Tendenz weiter steigend. Der rechtliche Hand- lungsbedarf ist also groß. Leider ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung to- tal unzureichend. Mit dem Gesetzentwurf wird lediglich die gewerbsmäßige Verbreitung, Wartung und Einfuhr von „Vorrichtungen“, mit denen sich der Zugangsschutz von Fernseh- und Radiosendungen sowie von Diensten der Informationsgesellschaft unbefugt überwinden lässt, erfasst. Der nicht gewerbsmäßige Besitz durch private Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21497 (C) (D) (A) (B) Schwarznutzer und Hacker wird jedoch gar nicht erfasst. Das ist nicht nur realitätsfremd und unpraktikabel, son- dern auch volkswirtschaftlich grob fahrlässig. Nach Ihrem Gesetzentwurf ist folgende absurde Situa- tion demnächst Realität: Der Händler, der in seinem La- den CDs mit gehackter Zugangssoftware zu Musikdaten- banken verkauft, erzielt durch diese Tätigkeit Einnahmen und macht sich also strafbar. Sein Nachbar, der dieselbe „gehackte“ Software zum Gratis-Download ins Netz stellt – und natürlich auch bei den Betreibern der Musikbörse Riesenschaden anrichtet –, bleibt dagegen straffrei, da es ihm ja nicht um die Erzielung von Einnahmen geht. Und was ist mit dem Konkurrenten des Händlers, der die CD mit der, „gehackten“ Software an bestimmte Kunden ver- schenkt? Ist die Schenkung eine Erzielung von Einnah- men? Handelt er gewerbsmäßig? Macht er sich strafbar? In allen diesen drei Fällen ist der Schaden für die An- bieter der Dienste, also in diesem Fall für die Musikbörse, immer derselbe. Ein größerer Personenkreis erhält Umge- hungsvorrichtungen, die einen Zugang zu seinem Ange- bot ermöglichen. Die Rechtsfolge ist allerdings völlig un- terschiedlich und auch im letzten Fall noch unklar. Sie schwankt zwischen Strafbarkeit und Straflosigkeit. Hier wird Recht aus der Täterperspektive gemacht: Nicht die Verluste und Beeinträchtigungen des Opfers, sondern die Motivation des Täters sind entscheidend für die Sanktion. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag die Gleichstellung von gewerblichen und anderen Handlun- gen gefordert, um dieses Chaos zu beseitigen. Das ist der einzig richtige Weg für diesen zukunftsfähigen Bereich. Ihre Ablehnung unseres Antrages offenbart in deutlicher Weise zweierlei: Erstens, dass Sie immer noch nicht be- griffen haben, wie wichtig der Faktor Rechtssicherheit ge- rade für den gesamten Bereich der neuen Technologien ist, und zweitens, dass Sie die Zukunftsentwicklungen und -chancen für neue Geschäftsmodelle, neue Dienste, neue Technologien und neue Arbeitsplätze überhaupt nicht sehen und durch Ihre schlechte Politik blockieren. Hier geht es nämlich nicht nur um irgendwelche Bo- xen, die Zugang zu Pay-TV ermöglichen, wie Sie argu- mentiert haben. Hier geht es um neue Nutzungsformen, Geschäftsmodelle, Ideen, die gerade erst im Entstehen be- griffen sind. Fest steht: Im Multimedia-Bereich sind Pro- gnosen zu der Frage, wohin die Reise geht, außerordent- lich schwierig. Bislang haben sich auch die Experten oft verrechnet, was die Marktentwicklungen im Multimedia- bereich angeht. Ich nenne nur den Misserfolg von WAP – oder andersherum: den unglaublichen und unvorhergese- henen Erfolg von SMS. Wir lernen daraus, dass Markt- entwicklung im Multimediasektor offenbar stark nach dem Prinzip von „trial and error“ funktioniert. Oder andersherum formuliert: Die Multimediabranche in Deutschland und anderswo wird nur dann vorankommen, wenn sie möglichst schnell möglichst verschiedene Pro- dukte, Anwendungen und Geschäftsmodelle testen kann. Wie wird die Entwicklung sein? Die Entwicklung der Technik ermöglicht das Zusammenwachsen medialer Nutzungsfelder, die wir bis vor kurzem noch als völlig ge- trennte Sektoren angesehen haben: Telefonie, Fernsehen, Internet und andere Formen der Datenübertragung wach- sen im Zeichen der Digitalisierung zusammen, sowohl im stationären wie im mobilen Bereich. Die Chance, die in der Eröffnung einer Vielzahl multimedialer drahtgebun- dener (DSL, digitalisiertes TV-Kabel mit mindestens 512 MHz Bandbreite und Rückkanal, Stromnetz) und drahtloser Übertragungswege (GPRS, UMTS,WLAN, perspektivisch auch satellitengestützte Datenübertra- gung) liegt, darf nicht durch falsche Politik in Deutsch- land blockiert werden. Neue Formen des Kundenkontakts entstehen, völlig neue Dienstleistungs- und Geschäftsmo- delle mit vielen zukunftsfähigen Arbeitsplätzen. Aber damit sie entstehen, brauchen sie bestimmte Rah- menbedingungen. Das sind vor allem offene Netze und offene Standards, die Wettbewerb ermöglichen. Aber das sind vor allem auch klare rechtliche Rahmenbedingun- gen. Klare rechtliche Rahmenbedingungen sind insbeson- dere im Bereich der Zukunftstechnologien die Vorausset- zung dafür, dass Neues entsteht – neue Inhalte, neue Geschäftsmodelle und neuer Wettbewerb um die besten Lösungen. Aber gerade dies haben Sie mit Ihrem Entwurf zum ZKDSG nicht geschafft. Das ZKDSG ist sicherlich nur ein total kleiner Baustein, gewissermaßen ein Atom in der IT-Welt. Aber es steht symbolisch dafür, dass Ihnen das Verständnis für das große Ganze, für die Chancen der Zukunft und die wirtschaftlichen Zusammenhänge fehlt. Kein Mensch erprobt in Deutschland neue Ideen, neue Geschäftsmodelle, wenn er nicht sicher sein kann, dass die illegale Nutzung seiner Dienste wahrscheinlich straf- frei bleibt. Kein Mensch stellt Musik, Texte, Filme ins Netz, wenn er nicht sicher ist, das er nicht großen Schaden durch Rechtsgutverletzungen nimmt. Anbieter, die über Kabel oder das Internet entgeltlich Inhalte zugänglich machen, brauchen den Schutz des Gesetzgebers, sonst zahlen bei diesen Geschäftsmodellen nur die Ehrlichen und die wären nach ihrem Gesetzentwurf bald die Dum- men. Sowie der Diebstahlsparagraph Handel und Privat- eigentum ermöglicht, muss das ZKDSG die Anbieter von Diensten schützen. Kein Schutz, keine Verbreitung der Dienste, das ist ja wohl klar! Nun zu Ihrer Kritik: Der § 265 a StGB greift nur, wenn ein Schwarznutzer auf frischer Tat ertappt wird. Aber stel- len Sie sich einmal vor, Sie sind vergangene Woche schwarzgefahren und heute klagt Sie jemand dafür an. Wie will der Ihnen das nachweisen? Genauso realitäts- fremd ist das in Ihrem Entwurf zum ZKDSG. Ziemlich un- wahrscheinlich, dass Sie die Schwarznutzer auf frischer Tat ertappen. Also bleiben sie straffrei. Sie sagen zudem, unser Änderungsantrag würde die Umsetzung der EU-Richtlinie behindern und eine Nach- notifizierung erforderlich machen. Das ist ziemlich pein- lich! Die Richtlinie wurde am 20. November 1998 verab- schiedet und sollte zum 28. Mai 2000 bereits umgesetzt werden. Inzwischen sind darüber 38 Monate vergangen – „ruhige Hand“ und verpennt, so ist Ihre Politik also auch im IT-Bereich und das ist erschreckend! Andrea Fischer (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ziel des heute auf der Agenda stehenden Gesetzes ist es, die gewerbsmäßige Verbreitung von Vorrichtungen zu verhindern, mit denen sich der Zugangsschutz sowohl Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 200221498 (C) (D) (A) (B) von kostenpflichtigen Radio- und Fernsehsendungen als auch von Diensten der Informationswirtschaft unbefugt überwinden lässt. Vor allem angesichts der momentanen Veränderungen in der Netz-Ökonomie, des Endes der „Kostenlos.de-Ära“, stehen die Unternehmerinnen und Unternehmer vor dem Problem, zu verhindern, dass ihre Leistungen von anony- men Usern ohne Gegenleistung in Anspruch genommen werden, die sich aufgrund der Anonymität vor dem Be- zahlen drücken können. Denn immer mehr geht ja der Trend im Netz in Richtung Kostenpflichtigkeit von Diens- ten und Inhalten. Das wird von manchen bedauert, sicher. Aber es handelt sich ja doch im Grundsatz nur um etwas, was wir in der Off-Line-Welt für selbstverständlich hal- ten: dass man eben nicht an den Kiosk geht, die Zeitung liest und sie dann wieder hinlegt, ohne sie zu kaufen. Denn dann würde es Zeitungen schlichtweg nicht mehr geben. Dass Angebote im Internet kostenpflichtig wer- den, mag man also bedauern. Dass Dinge, für die andere gearbeitet haben, oft nur gegen Geld zu haben sind, ist wohl auch keine umstürzende Neuerung. Im Gegenteil: Es ist legitim. Nicht legitim ist es aber, ohne Gegenleistung kosten- pflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen und hierfür ge- werbsmäßig Vorkehrungen herzustellen und zu vertrei- ben. Und genau darum geht es in diesem Gesetz: Wir wollen verhindern, dass Menschen mit dem gewerbs- mäßigen Vertreiben solcher technischen Werkzeuge auch noch Geld verdienen. Um es noch einmal klar zu sagen: Hier wird kein Alltagsverhalten kriminalisiert, sondern der Strafrahmen dieses Gesetzes bezieht sich nur auf ge- werbliche Handlungen. Dem lange gehegten Mythos vom rechtsfreien Raum Internet müssen wir heute entgegenhalten, dass das, was in der Off-Line-Welt nicht legitim ist, online schwerlich legitim sein kann. Denn das kann ja im Ernst niemand wollen: dass gerade auch die Anonymität, die das Netz bietet und die ja auch für die Freiheit steht, die das neue Medium mit sich bringt, dazu genutzt wird, an Produkte und Dienstleistungen zu gelangen, ohne dafür zu bezah- len: Die Ökonomen nennen das „Free Rider Problem“. Hier geht es also nicht nur um die Umsetzung einer eu- ropäischen Richtlinie, sondern es ist auch ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Internet-Wirtschaft. Denn ge- rade jetzt, wo viele vom Ende der Dot-Coms reden und das Totenglöckchen über der New Econmy läuten, braucht die Netz-Ökonomie unsere politische Unterstüt- zung. Wir wollen mit dem heute verabschiedeten Gesetz gewährleisten, dass diejenigen, die in das Netz investie- ren und ihre Dienstleistungen und Produkte dort verkau- fen wollen, nicht von Trittbrettfahrern überfahren werden. Hier braucht die Internet-Ökonomie Rechtssicherheit. Und Politik ist gefordert, diese Entwicklung des Net- zes mit zu gestalten und zu fördern. Unser Gesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein des Rechtsrahmens für die In- ternet-Wirtschaft, den die rot-grüne Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits geschaffen hat. Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Die FDP be- grüßt ausdrücklich das Ziel des Zugangskontrolldienste- schutzgesetzes, die Verbreitung von Vorrichtungen zu verhindern, mit denen sich der Zugangsschutz zu Fern- seh- und Radiosendungen sowie von anderen Diensten unbefugt umgehen lässt. Hiermit wird den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Anbieter Rechnung getra- gen. Eine effektive Zugangskontrolle ist elementar für die sachgerechte Verbreitung von Pay-TV und anderen kos- tenpflichtigen Inhalteangeboten. Die FDP stimmt dem vorliegenden Zugangskontroll- diensteschutzgesetz allerdings aus folgenden Gründen nur mit Bauchschmerzen zu: Der Begriff „Zugangskon- trolldienste“ ist bisher ungebräuchlich und könnte daher die Rechtsanwender verwirren. Ferner hätten wir es be- grüßt, wenn die betreffenden Normen nicht in einem zu- sätzlichen Nebengesetz „versteckt“ worden wären, was ebenfalls nicht der Transparenz dient. So hätte beispiels- weise der neue Straftatbestand – § 5 ZKDSG – auch in das Strafgesetzbuch, der neue Ordnungswidrigkeitentatbe- stand – § 9 ZKDSG – in das Ordnungswidrigkeitengesetz integriert werden können. Aus Gründen der Rechtssystematik und Übersichtlich- keit befürwortet es die FDP grundsätzlich, neue gesetzli- che Regelungen in bestehende Gesetze zu integrieren. Außerdem hätten wir es begrüßt, wenn sich das ZKDSG nicht nur auf die gewerbsmäßigen Eingriffe zur Umge- hung von Zugangskontrolldiensten erstrecken würde. Ge- rade auch das nicht gewerbsmäßige Umgehen von Zu- gangskontrollen führt oft zu großen Schäden bei den betroffenen Unternehmen. Alles in allem: Die vorgesehenen Rechtsvorschriften sind geboten, gehen aber nicht weit genug und sind rechts- systematisch nicht optimal. Rolf Kutzmutz (PDS): Natürlich legt auch die PDS Wert auf einen einheitlichen Rechtsrahmen für einen funktionierenden EU-Binnenmarkt. Deshalb verweigern wir uns grundsätzlich nicht der Umsetzung von durch Rat und Parlament beschlossenen Richtlinien, auch nicht beim hier beratenen Gegenstand, der Bestrafung von Schwarzsehern von Premiere oder kostenpflichtigen In- ternet-Angeboten und ihrer Lieferanten. Selbstverständlich hat jedes Unternehmen Anspruch auf die Vergütung der von ihm erbrachten Leistung. Ver- stöße dagegen sind kein Kavaliersdelikt. Auch nach unse- rer Auffassung soll mit Strafandrohungen davor abge- schreckt werden, Verstöße geahndet werden. Sichtlich irritiert aber der enorme Strafrahmen: bis zu einem Jahr Gefängnis für das Geschäft mit nicht lizenzierter Soft- ware oder Decodern, bis zu 50 000 Euro Geldbuße für je- den, der beim Schwarzsehen erwischt wird. Zum Glück wurden weitere Überspitzungen in den Ausschussberatungen noch abgewendet: Die Regierung sah ursprünglich vor, dass Leo Kirch und Bertelsmann – um deren Produkte es hier vor allem geht – neben Scha- denersatz auch noch den erlangten Gewinn der illegalen Geschäftemacher selber einstreichen sollten. Die CDU/ CSU wollte auch noch die Schwarzseher ins Gefängnis stecken. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21499 (C) (D) (A) (B) Natürlich kann man immer über Prävention und Sank- tionen reden. Auch ein kleiner Handwerksmeister würde sich freuen, wenn zahlungsunwillige Bauherren sofort ein Jahr ins Gefängnis wandern könnten und der vergeblich auf Lohn wartende Bauarbeiter ebenso, wenn er neben dem Entgelt für seine Arbeitsleistung auch noch den mit ihr erwirtschafteten Gewinn erhalten würde. Was ich sagen will: Mit der Höhe der Sanktionen wird hier für Bertelsmann und Kirch eine Extrawurst gebraten. Es mag ja sein, dass Genosse Schröder den Bossen mal wieder einen Gefallen tun will und die CDU/CSU den bis- herigen Arbeitsort ihres Kanzlerkandidaten im Blick hatte. Das alles können aber keine Kriterien für Rechtset- zung sein. Die PDS wird sich deshalb bei diesem grundsätzlich notwendigen Gesetzentwurf nur enthalten. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Dranske retten – der Gemeinde eine Perspektive geben (Tagesord- nungspunkt 21) Dr. Christine Lucyga (SPD):Die Gemeinde Dranske, im Nordwesten der Insel Rügen, direkt am Wieker Bod- den gelegen, hat reichlich Anteil an den Naturschönhei- ten, mit denen die Insel Rügen – eine der reizvollsten Küstenlandschaften Deutschlands – so ver- schwenderisch ausgestattet ist. Oft aber haben landschaft- liche Schönheit und intakte Natur keine Chance gegen menschliche Anmaßung, nach welcher der Zweck das Mittel heiligt. Dranske ist ein Beispiel dafür, wie aus einer lebens- werten Gegend in der Zeit des Kalten Krieges ein vom Normalbürger abgeschotteter Militärkomplex wurde. So musste in den 60er-Jahren ein altes Dorfensemble lieblos gefestigten Zweckbauten und Wohneinheiten für die zahl- reichen NVA- Angehörigen weichen, die mit der Auswei- tung der militärischen Nutzung des Gebietes am Bug Un- terkunft brauchten. Es wurde aus seinem landschaftlichen Zusammenhang gerissen und in eine Nachbarschaft ge- setzt, die es seiner Wirkung beraubt. Nicht nur hier denke ich angesichts solcher „Sünden“ menschlichen Zweck- denkens an die Zeilen eines nachdenklichen Liedes von hoher Aktualität: „Ich bin nur Gast auf Erden, versuch mich dann und wann als Hausherr zu gebärden, der alles machen kann ...“. Als 1991 der große Marinestützpunkt auf der Halbin- sel Bug geschlossen wurde, erwies sich, welch ein Dana- ergeschenk im Grunde mit dieser Anlage verbunden war. Was seit 1960 jahrzehntelang – für manche schon ein ganzes Menschenleben – Existenzgrundlage für viele ge- wesen war und der Gemeinde zu einem gewissen Wohl- stand verhalf, war nach Schließung des Stützpunktes plötzlich ein Klotz am Bein: Erbe aus vier Jahrzehnten militärischer Präsenz, das sich nicht einfach so abschüt- teln ließ. Als die NVA im Ort die Lichter ausgehen ließ, wurde die Gemeinde de facto „arbeitslos“. Die Folge war ein starker Bevölkerungsrückgang durch Weggehen der arbeitssuchenden Bevölkerung. Wenn es heute und hier aber in einem dramatischen Appell heißt: „Rettet Dranske!“, dann möchte ich doch einmal zurückfragen: Welches Dranske ist denn gemeint? „Rettet Dranske!“ hätte es schon vor 40 Jahren heißen müssen, als dieses lebenswerte Fleckchen Erde nach und nach von Zivilisten immer mehr abgeschottet wurde. Schon damals hätte es – und gerade unter den Bedingun- gen des „Reiselandes“ DDR – ein Urlaubsparadies sein können – und das dann auch für Soldaten und ihre Fami- lien –, in idealer Lage zwischen Bodden und Ostsee, auf der Ostseeseite in Sichtweite zur Insel Hiddensee. Seit 1991 nun führt dieser Ort einen Überlebenskampf zwischen Dornröschendasein und Neubeginn und hat da- bei vor allem Lasten der Vergangenheit zu schultern. Von erheblicher Abwanderung betroffen, mit erheblichen Alt- lasten kämpfend, die wiederum besondere strukturelle Probleme schaffen, scheint es aber nun eine erkennbare Perspektive zu geben und zwar in Richtung einer Teilhabe an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung des Gebietes, das durch seine besondere touristische Attraktivität auch auf neue Chancen setzt. Mit anerkennenswertem Engage- ment setzen gerade die Einwohner von Dranske auf mehr touristische Einrichtungen, und planen zum Beispiel auf dem einstigen Militärgelände auf dem Bug eine touristi- sche Anlage mit der beachtlichen Kapazität von circa 2 000 Übernachtungsmöglichkeiten und bauen darauf, dass Strände und Steiluferlandschaft nicht nur zur Som- merzeit Besucher begeistern. Bis dahin ist jedoch noch viel zu tun, was weder die Gemeinde allein noch das Land Mecklenburg-Vorpommern allein schultern können. Das schwierigste Problem dabei ist tatsächlich der hohe Leer- stand in einem aus einer überholten Nutzungsphilosophie heraus entstandenen tristen Wohnumfeld von damals und das haben die Menschen in Dranske nun wirklich nicht verdient. Zur Entlastung haben sich daher Bund, Land und Ge- meinde im Sommer an einen Tisch gesetzt und eine ein- vernehmliche Lösung gefunden, um insbesondere zu Nachbesserungen am Kaufvertrag über verbilligte Woh- nungen des Bundes zu kommen. Danach wurden der Ge- meinde sowohl Zinslasten abgenommen, als auch auf Verbilligungsabschläge und Ausgleichszahlungen ver- zichtet. Der Gemeinde drohen bei anderweitiger Verwen- dung des verbilligt aus dem Bundesvermögen erwor- benen Wohnungsbestandes weder Schadensersatzforde- rungen noch Vertragsstrafen. Dadurch haben sich wesent- liche Elemente des PDS-Antrages bereits erledigt, bevor der Antrag überhaupt gestellt wurde. Damit haben die Finanzministerin des Landes Meck- lenburg-Vorpommern und der Bundesfinanzminister – beiden sei an dieser Stelle für ihre Bereitschaft, zu einer Lösung zu kommen, gedankt – in kürzester Zeit endlich einen Ausweg aus einer Misere eröffnet, deren Grundla- gen nun wirklich lange vor unserer Regierungszeit gelegt wurden. Es ist erfreulich, dass Dranske mithilfe des Lan- des zwischenzeitlich auch die im Vergleichsweg ausge- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 200221500 (C) (D) (A) (B) handelten Verbindlichkeiten erfüllt hat. Die Vorausset- zungen für eine erfolgreiche Verbesserung der Situation vor Ort sind damit deutlich besser geworden. Deshalb hilft man der Gemeinde am besten, wenn man sie in ihrem unternehmerischen Engagement, zum Beispiel bei der Er- richtung eines Ferienparkes, mit den vorhandenen Instru- mentarien unterstützt. So sind aus dem Programm zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur bereits 20 Millio- nen DM in die Gemeinde geflossen. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat sich engagiert und auch die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten geholfen. Was die Entlastung von Altschulden bei abzu- reißendem Wohnungsbestand angeht, so enthält das Stadt- umbauprogramm Ost ein umfangreiches Maßnahmepa- ket, das in Zusammenarbeit mit dem Land umgesetzt wird. Was wir wirklich tun können und müssen, um der Ge- meinde Dranske zu helfen, ist, ihre eigenen Wachstums- kräfte zu stärken und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern, um Menschen zum Bleiben oder zum Zurück- kommen zu bewegen. Wenn wir Chancen organisieren wollen, dann müssen wir sie überzeugend darstellen: Des- halb ist es geradezu fahrlässig, ein Untergangsszenario zu entwerfen, das nicht ermutigend, sondern entmutigend wirkt. Nichts schadet Dranske, wie auch anderen ostdeut- schen Kommunen mehr als die ständigen Kassandrarufe vom Jammertal Ost. Wir brauchen aber risikobereite Un- ternehmer, die gewillt sind, in die Zukunft Ostdeutsch- lands, auch in die Dranskes, zu investieren. Dafür die not- wendigen Rahmenbedingungen zu schaffen ist unsere Aufgabe, und dieser Aufgabe stellen wir uns. Die Perspektive, die im PDS-Antrag für die Gemeinde Dranske und die Region um Dranske gefordert wird, ist bereits da – auch dank einer auf die Stärken der Region ausgerichteten Strukturpolitik des Landes Mecklenburg- Vorpommern und des Bundes. Norbert Otto (Erfurt) (CDU/CSU): Der Antrag der PDS zum Thema Dranske begleitet uns schon eine Weile. Zweifellos sind die Zustände an diesem an sich wunder- schönen Ort alles andere als zufrieden stellend. Die Pro- blematik des extrem hohen Leerstandes in den Platten- bauten und die Folgen zu niedrig veranschlagter In- vestitionskosten sind im Falle dieser Gemeinde zwar sehr bedauerlich, aber kein Einzelfall im Osten. Fakt ist, dass der Deutsche Bundestag für solche Ein- zelfälle nicht zuständig ist. Bekannt ist den Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause aber auch, dass die PDS gerne solche populistischen Anträge stellt. Es ist nach- vollziehbar, dass sich Kollegin Ostrowski als Retterin von Dranske profilieren möchte. Gegenüber den Bewohnerin- nen und Bewohnern des Ortes ist es jedoch nicht ganz ehr- lich. Sie wissen, dass das Land zuständig ist. Ich empfehle Ihnen von der PDS, mit Ihren dortigen Genossen zu ver- handeln. Die sind dort ja bedauerlicherweise am Ruder. Die Idee der PDS, den gesamten Ausschuss nach Dranske zu beordern, ist natürlich genauso heuchlerisch. Sie wissen genau, dass wir dann jegliche andere Arbeit einstellen müssten, um durch halb Ostdeutschland zu rei- sen. Diese Vorstellung ist zugegebenermaßen zwar reiz- voll, aber kaum zweckmäßig. Wenn uns dann im Weiteren vom Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt wird, dass mit der Gemeinde eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde – und zwar be- reits im Sommer letzten Jahres –, wird der Antrag und damit die Debatte immer absurder. Über den Stadtumbau Ost sollte meiner Meinung nach zukünftig auch von der PDS etwas ernsthafter diskutiert werden. Schwierigkeiten gibt es genug. Ob das bekannte Stadtumbauprogramm der Bundesregierung wirklich nachhaltige Verbesserungen auf dem schwierigen ost- deutschen Wohnungsmarkt bringen wird, ist leider stark zu bezweifeln. Die Halbherzigkeit, mit der Rot-Grün le- diglich Mittel innerhalb der Wohnungsbauförderung um- schichtet und nicht bereit ist, frisches Geld in den Umbau der ostdeutschen Städte und Gemeinden zu investieren, ist sehr bedauerlich. Die Mittel für den Stadtumbau reichen nicht aus, um die Lage nachhaltig zu verbessern. Auch mit der Bereitstellung der Kofinanzierung hat so mancher Länderfinanzminister große Schwierigkeiten. In meiner Heimat Thüringen wurde nun der offizielle Startschuss für die Umsetzung gegeben – hoffen wir das Beste! Ein weiteres Problemfeld stellt aus meiner Sicht die von der Bundesregierung erlassene Altschuldenhilfever- ordnung dar. Die Entlastung gefährdeter Wohnungsbau- unternehmen nach § 6 a kommt nur sehr schleppend in Gang. Das Antragsverfahren ist sehr aufwendig und lang- wierig, dem steht ein ungebrochener Bedarf gegenüber. An dieser Stelle wird man sich etwas einfallen lassen müssen, um deutlichen Schwung in diesem Bereich zu er- zeugen – im Interesse der ostdeutschen Gemeinden und letztlich der Bürgerinnen und Bürger. So schließt sich der Kreis auch wieder zu jener Ge- meinde auf Rügen, die den Anlass zu dieser Debatte ge- geben hat. Wichtig zur „Rettung“ solcher Orte – da ist Dranske wahrlich nicht allein – ist die Bereitschaft der Bundesregierung und ihrer Parlamentsmehrheit, nun end- lich Ernst zu machen mit der „Chefsache Ost“ und in ver- nünftigem Rahmen Mittel zur Verfügung zu stellen. Da- ran kommen Sie zukünftig nicht vorbei, wenn Sie es ernst meinen mit Ostdeutschlands Städten und Gemeinden. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Probleme Dranskes sind durchaus ernst zu nehmen. Die Gemeinde am Nordwestende von Rügen ist ein ehemaliger Militärstandort der Nationalen Volks- armee. Sie erwarb 1994 von der Bundesvermögens- verwaltung 705 Plattenbauwohnungen, die 1990 in Bun- deseigentum gefallen waren. Nach der Schließung des militärischen Standortes sank die Einwohnerzahl von ehemals 3 700 Personen Anfang 1990 auf heute 2 200 Per- sonen. Die Leerstandsquote im Plattenbaugebiet stieg auf 50 Prozent. Die vertraglichen Bindungen für Instandset- zung und Belegung, die die Gemeinde beim Kauf der Wohnungen eingegangen war, drohten die hoch verschul- dete Gemeinde zu überfordern. In dieser schwierigen Situation setzt die PDS aber nicht etwa auf konkrete Lösungen für das konkrete Problem, in- dem sich der in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21501 (C) (D) (A) (B) PDS-Bauminister Holter der Sache annimmt, sondern übt sich in populistischer Selbstdarstellung. Wie üblich for- dert die PDS vom Bund wieder einmal mehr Geld – ganz so, als könne man die Probleme dieser Gemeinde – los- gelöst von dem allgemeinen Strukturwandel der ostdeut- schen Wirtschaft betrachten, ganz so, als wäre keine an- dere ostdeutsche Kommune von Bevölkerungsschwund, Leerstand und Verschuldung betroffen. Die Probleme Dranskes mögen in ihrer Zuspitzung eine Besonderheit darstellen, die strukturellen Probleme betreffen aber bei- nahe alle ostdeutsche Städte ähnlich. Wohnungsleer- stände bei gleichzeitig anhaltender Entleerung überfor- dern vielerorts Kommunen und Wohnungswirtschaft. Bekommen wir jetzt für jede ostdeutsche Kommune einen eigenen PDS-Antrag? Um den zwingend notwendigen Strukturwandel zu un- terstützen, hat die Bundesregierung vielfältige Hilfen be- schlossen. Mit der Novellierung des Altschuldenhilfege- setzes wird die Wohnungswirtschaft nachhaltig von Altschulden befreit. Mit dem Stadtumbauprogramm Ost, für das die Bundesregierung in den nächsten acht Jahren Finanzhilfen in Höhe von circa 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, werden überall in den neuen Ländern so- wohl die Erarbeitung von Stadtumbaukonzepten als auch Abriss und Umbau von leer stehendem Wohnraum geför- dert. Darüber hinaus wird die Aufwertung der Stadtteile ebenso gefördert wie die Eigentumsbildung und Investi- tionen in die Wohnungsbestände der städtischen Zentren. Von diesen Maßnahmen wird selbstverständlich auch Dranske profitieren, zumal es große Entwicklungschan- cen als Urlaubsort hat. Wenn die PDS meint, der Bund müsse extra für Dranske für Aufwertungsmaßnahmen zu- sätzliches Geld bereitstellen, dann kennt sie offenbar die Sorgen und Nöte vieler anderer Städte in Ostdeutschland nicht. Was Frau Ostrowski der Öffentlichkeit seit dem Sommer vergangenen Jahres auch verschweigt, ist die Tatsache, dass die Bundesregierung im besonderen Falle Dranskes für den Kaufvertrag der ehemaligen Bundes- wohnungen bereits eine einvernehmliche Lösung der Pro- bleme gefunden hat. So wurden die Zinslasten halbiert, auf die Nachzahlung des Verbilligungsabschlages wurde ebenso verzichtet wie auf die Vertragsstrafe bei Nichter- füllung der Vertragsvereinbarungen. Darüber hinaus sind aus dem Bundesprogramm zur Verbesserung der Wirt- schaftsstruktur bereits 20 Millionen DM an die Gemeinde Dranske geflossen. Wenn die PDS immer noch vom Bund pauschal zu- sätzliche Hilfen für Dranske fordert, scheint sie zu ver- gessen, dass die Sanierung der Gemeindefinanzen Sache der Länder, also Sache des von der PDS mitregierten Bun- deslandes Mecklenburg-Vorpommern ist. Ich meine, die PDS täte besser daran, den Antrag hier und heute zurückzuziehen. Die Bundesregierung hat ihren Teil zur Problemlösung beigetragen. Jetzt geht es um kommunalpolitische Aufgaben, die vor Ort und in Meck- lenburg-Vorpommern gelöst werden müssen. Darum sollte sich die PDS in Mecklenburg-Vorpommern für sinnvolle Strukturhilfen für benachteiligte Gemeinden einsetzen. Denn schließlich regiert in Mecklenburg-Vor- pommern die PDS. Dr. Karl-Heinz Guttmacher (FDP): Erneut fällt der Bundesregierung heute zu Recht auf die Füße, dass sie bisher ihre Wohnungspolitik in den neuen Bundesländern einseitig auf die kommunalen Wohnungsbestände ausge- richtet hat. Selbst auf die notwendige Entlastung des ho- hen strukturellen Leerstandes der Wohnungen in Bestän- den der Unternehmen in kommunaler Hand und der Genossenschaften reagierte die Bundesregierung mit der Novellierung des Altschuldenhilfe-Gesetzes nur halbher- zig. Die FDP hatte mit ihrem Gesetzentwurf zum AHG vor, alle Wohnungsunternehmen, die einen strukturellen dau- erhaften Leerstand oberhalb von 5 Prozent aufweisen, grundsätzlich zu entschulden. Einer solchen notwendigen Entlastung ist die Bundesregierung nicht gefolgt, sie hat stattdessen eine Verordnungsermächtigung nach § 6 a des 2. AHÄndG aufgenommen, wonach die Wohnungsgesell- schaften oberhalb eines strukturellen Leerstandes von 15 Prozent und einer Insolvenzgefahr den Antrag auf Ent- schuldung stellen können. Inzwischen ergibt sich in vie- len Städten und Gemeinden der neuen Bundesländer wie unter anderem Dranske oder Cottbus ein struktureller Leerstand von 50 Prozent. Die FDP fordert deshalb die Bundesregierung auf, den von der FDP 2001 eingebrachten Gesetzentwurf der Ent- schuldung der Wohnungsunternehmen oberhalb von 5 Prozent zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollten statt der Härtefallregelung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung auch Wohnungs- unternehmen, die keine Teilentlastung nach § 4 des AHG oder keine Zinshilfe nach § 7 des AHG in Anspruch ge- nommen haben, wie bisherige Antragsberechtigte aufge- nommen werden. Besonders die Treuhandliegenschafts- gesellschaften, die ursprünglich mit einem eigenen Privatisierungsmodell auftraten, das eine weitgehend un- sanierte, dafür aber billige Abgabe der Bestände an inte- ressierte Mieter vorsah, geraten durch den nicht verschul- deten hohen strukturellen Leerstand in Insolvenzgefahr. Mit dem Stadtumbauprogramm Ost muss den Städten und Gemeinden nach Vorlage eines schlüssigen städtebauli- chen Gesamtkonzeptes sowohl die Finanzierung des Rückbaus wie auch die Wohnumfeldverbesserung mitfi- nanziert werden. Hierbei ist es unumgänglich, zusätzliche Mittel durch Bund und Land zur Verfügung zu stellen. Eine Um- schichtung von 50 Millionen Euro aus den bisherigen Städtebaufinanzierungsmitteln nur mit neuer Zweckbin- dung als Städtebaufördermittel für Rückbau, Abriss und Umfeldsanierung ist hier nicht hilfreich. Die weiteren vorgesehenen 50 Millionen Euro umgeschichtete GA- Mittel für das Wohnumbauprogramm Ost sind notwendig, sie sind aber keine zusätzlichen Investitionsmittel für die Bauwirtschaft. Gerade in der heutigen wirtschaftlich re- zessiven Entwicklung der Bauwirtschaft und angesichts des angespannten Arbeitsmarktes muss sich die Bundes- regierung in die Pflicht nehmen, das Stadtumbaupro- gramm Ost mit zusätzlichen Investitionsmitteln beschleu- nigt auf den Weg zu bringen. So könnte besonders solchen wohnungspolitisch angeschlagenen Städten wie Dranske, Cottbus und anderen schnell geholfen werden. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 200221502 (C) (D) (A) (B) Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der FDPhat mit Schreiben vom 30. Januar 2002 mitgeteilt, dass sie den Änderungsantrag zum Ent- wurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern auf Drucksache 14/8076 zurückgezogen hat. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 für die Jahre 1999 bis 2002 (18. Subventionsbericht) – Drucksache 14/6748 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutsch-2000 und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 14/6268 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/7197 Nr. 2.2 Finanzausschuss Drucksache 14/6116 Nr. 1.1 Drucksache 14/6395 Nr. 2.13 Drucksache 14/6395 Nr. 2.14 Drucksache 14/7000 Nr. 2.5 Drucksache 14/7000 Nr. 2.7 Drucksache 14/7000 Nr. 2.8 Drucksache 14/7197 Nr. 2.14 Drucksache 14/7708 Nr. 2.10 Drucksache 14/7708 Nr. 2.20 Drucksache 14/7708 Nr. 2.21 Drucksache 14/7708 Nr. 2.22 Drucksache 14/7708 Nr. 2.23 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/7129 Nr. 2.17 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/7708 Nr. 2.38 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/7000 Nr. 2.22 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/7197 Nr. 2.9 Drucksache 14/7129 Nr. 2.15 Drucksache 14/7409 Nr. 2.8 Drucksache 14/7522 Nr. 1.5 Drucksache 14/7522 Nr. 1.6 Drucksache 14/7522 Nr. 1.7 Drucksache 14/7522 Nr. 1.8 Drucksache 14/7522 Nr. 1.9 Drucksache 14/7522 Nr. 1.10 Drucksache 14/7522 Nr. 1.11 Drucksache 14/7522 Nr. 1.12 Drucksache 14/7522 Nr. 1.13 Drucksache 14/7522 Nr. 1.14 Drucksache 14/7522 Nr. 1.15 Drucksache 14/7522 Nr. 1.16 Drucksache 14/7522 Nr. 1.17 Drucksache 14/7522 Nr. 2.6 Drucksache 14/7708 Nr. 2.16 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. Februar 2002 21503 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rosel Neuhäuser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Frau Präsidentin! Meine
    Damen und Herren! Wir beschließen heute ein weiteres
    Gesetz, dessen Ziel es ist, die Rechtsstellung des Kindes
    zum Inhalt gesetzlicher Regelungen zu machen. Die
    Subjektstellung des Kindes hat auf der einfachgesetzli-
    chen Ebene Deutschlands in den letzten Jahren in vielen
    Bereichen schon ihre Berücksichtigung gefunden, Ich
    nenne zum Beispiel das heute schon viel zitierte Gesetz
    zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung vom Novem-
    ber 2000. Diese Gesetzesänderungen spiegeln die verän-
    derte Wahrnehmung von Kindern in unserer Gesellschaft
    wider. Kinder werden im öffentlichen Bewusstsein mehr
    und mehr als eigenständige Persönlichkeiten wahrgenom-
    men. Diese Entwicklung verfolge ich als derzeitige Vor-
    sitzende der Kinderkommission, deren Aufgabe die Wahr-
    nehmung der Belange von Kindern ist, mit großer Freude.

    Im Sinne der Berücksichtigung der Subjektstellung des
    Kindes ist die Forderung des Ausschlusses der Vater-
    schaftsanfechtung bei künstlicher Befruchtung zu nen-
    nen. Die Regelung, dass sich Männer, die in eine künst-
    liche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten
    eingewilligt haben, von der damit übernommenen Verant-
    wortung nicht wieder lossagen können, schützt aus mei-
    ner Sicht das Wohl des Kindes.

    In diesem Sinne ist die Einführung einer Beistand-
    schaft in Unterhaltssachen auch bei gemeinsamer elter-
    licher Sorge zu begrüßen. Sie scheint ein Indiz dafür zu
    sein, dass Sie, meine Damen und Herren von der Bundes-
    regierung, das gemeinsame Sorgerecht mittlerweile rea-
    listischer und damit kritischer als zum Zeitpunkt seiner
    Einführung 1998 sehen. Bezüglich des vereinfachten Ver-
    fahrens zu Unterhaltsfragen bleibt jedoch zu prüfen, zu
    welcher Wirkung es letztendlich in der Praxis führt.

    Die Forderung nach einem völligen Verzicht auf Kör-
    perstrafen in der Erziehung ist im bereits erwähnten Ge-
    setz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung schon ent-
    halten. Darin aber – das scheint mir dabei besonders
    wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen – ist geregelt,
    dass das Kind ein Recht auf gewaltfreie Erziehung hat.


    (Beifall bei der PDS)


    Hier setzt die rechtliche Regelung in Anlehnung an die
    UN-Kinderrechtekonvention direkt beim Kind an. Das
    Kind wird so aus seiner Rolle als Objekt elterlicher und
    staatlicher Sorge herausgeholt. Dies ist auch der zentrale
    Punkt des von meiner Fraktion vorgelegten Entwurfs ei-
    nes Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes.

    Wenn wir Politiker unsere Verantwortung Kindern und
    Jugendlichen gegenüber wahrnehmen wollen, dann müs-
    sen wir die Entwicklung der veränderten Sichtweise von
    Kindern in unserer Gesellschaft fixieren.

    Unsere Verfassung bleibt aber hinsichtlich einer expli-
    ziten Formulierung subjektiver Rechte der Kinder hinter
    dieser Entwicklung zurück. Diese Einschätzung hat übri-
    gens auch die Bundesfamilienministerin Bergmann im
    August des letzten Jahres in einem Artikel selbst geäußert.
    Es geht um die formale Aufnahme einer längst verbreite-
    ten Praxis. Die Verankerung der Rechte des Kindes in der
    Verfassung ist meiner Ansicht nach ein längst überfälli-
    ger, beinahe schon symbolischer Akt.


    (Beifall bei der PDS)

    Er würde aber den Willen, das Aufwachsen von Kindern
    in unserer Gesellschaft verbessern zu wollen, noch einmal
    deutlicher unterstreichen.

    Genau heute vor einer Woche hat das Land Nordrhein-
    Westfalen als zehntes Bundesland Kinderrechte in seine
    Landesverfassung aufgenommen, und zwar nicht mit ei-
    nem mehrheitlichen Abstimmungsergebnis, sondern ein-
    stimmig. Wir auf Bundesebene sollten es nun auch end-
    lich in die Hand nehmen, die Rechte von Kindern explizit
    im Grundgesetz zu verankern.


    (Beifall bei der PDS)

    Das wäre ein weiterer Schritt in der Umsetzung der
    UN-Kinderrechtekonvention, den wir der deutschen
    Delegation als Gepäck mit auf den Weg zum Weltkinder-
    gipfel der Vereinten Nationen in New York geben könnten.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der PDS)




Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat
jetzt die Abgeordnete Anni Brandt-Elsweier.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anni Brandt-Elsweier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin!
    Meine Damen und Herren! Als ich zur Volksschule ging,
    wurde Ungehorsam dort noch mit körperlicher Züchti-
    gung bestraft, und zwar geschlechtsspezifisch. Die Jun-
    gen mussten ihr Gesäß dem Rohrstock entgegenhalten,
    die Mädchen die geöffneten Hände. Es herrschte Zucht
    und Ordnung; besser gesagt glaubte man, Ordnung
    durch Zucht zu erreichen. Diese Zeiten sind glücklicher-
    weise vorbei.

    Leider aber bedeutet das nicht, dass Kinder heutzutage
    frei von Angst und Gewalt aufwachsen können. Zahlrei-
    che Untersuchungen belegen, dass Gewalt gegen Kinder
    in vielen Familien zum Erziehungsalltag gehört. Etwa
    80 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland
    erfahren in unterschiedlichem Ausmaß Gewalt in der




    Rainer Funke

    21451


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Erziehung, zum Beispiel durch Ohrfeigen oder sogar
    durch eine Tracht Prügel. Rund 1,3 Millionen Kinder
    werden körperlich misshandelt. Hinzu kommt in etwa der
    gleichen Größenordnung psychische Gewalt in Form von
    elterlicher Ablehnung oder Vernachlässigung.

    Wir wissen heute, dass Kinder, die in der Familie Ge-
    walt erlitten haben, später selbst eher zur Gewalttätigkeit
    neigen. Um diesen Kreislauf der Gewalt zu durchbre-
    chen, haben wir bereits im November 2000 – das ist mehr-
    fach erwähnt worden – das Gesetz zur Ächtung der Gewalt
    in der Erziehung verabschiedet, mit dem das Bewusstsein
    dafür geschärft werden soll, dass Gewalt nicht nur kein ge-
    eignetes Erziehungsmittel ist, sondern vielfältige negative
    Auswirkungen auf die betroffenen Kinder hat.

    Das oberste Ziel von Erziehung heißt Mündigkeit,
    sagte der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und
    Erziehung, Ludwig Eckinger, auf einer Pressekonferenz
    des Verbandes im Juli letzten Jahres. Ich teile diese Auf-
    fassung, und zwar in doppelter Hinsicht.

    Zum einen ist die Mündigkeit der Eltern gefragt. Un-
    tersuchungen zufolge misshandeln Eltern ihre Kinder
    zum Teil aufgrund psychischer Überforderung, Gereizt-
    heit oder Stress. In vielen Familien aber wird Gewalt noch
    immer als brauchbares Erziehungsmittel angesehen.


    (Alfred Hartenbach [SPD]: Das ist das Schlimmere!)


    Diesen Eltern ist klar zu machen, dass Gewalt nicht die
    Lösung der Probleme darstellt, sondern leider allzu oft die
    Ursache ist. Es hat wenig Sinn, Kinder anzubrüllen oder
    gar zu schlagen; das macht sie nur verstört oder verstockt.
    Es gilt, den Eltern zu vermitteln, dass man auch mit klei-
    nen Kindern argumentieren und diskutieren kann – so
    meine eigene Erfahrung – und über den Weg der Einsicht
    wesentlich mehr erreicht als über den Weg der Gewalt.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der PDS)


    Deswegen ist es zum anderen ebenso wichtig, die
    Mündigkeit der Kinder zu betonen. Kinder sind nicht
    der Besitz der Eltern; sie haben eine eigene Persönlichkeit
    und eigene Rechte.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Es sind junge Menschen, die uns anvertraut werden, für
    die wir Verantwortung übernehmen, über die wir aber
    keine uneingeschränkte Gewalt ausüben dürfen und die
    ein Anrecht auf eine gewaltfreie häusliche Umgebung
    haben.

    Ein solches Bewusstsein lässt sich aber weder verord-
    nen noch erzwingen. Hierzu bedarf es flankierender Maß-
    nahmen vonseiten des Staates. Deswegen bin ich sehr
    froh, dass wir mit dem vorliegenden Kinderrechteverbes-
    serungsgesetz auch eine Lücke schließen können, die das
    von uns bereits verabschiedete Gewaltschutzgesetz offen
    gelassen hat.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Rainer Funke [FDP])


    Im Rahmen der damals geführten parlamentarischen
    Debatte wurde unter anderem die Frage erörtert, ob der
    zivilrechtliche Schutz von Kindern vor elterlicher Gewalt
    oder Gewaltanwendung durch Dritte, etwa dem neuen
    Partner eines Elternteils, ausreichend ist. So sieht das Ge-
    waltschutzgesetz zum Beispiel keinen Schutz vor, wenn
    gemeinsam sorgeberechtigte Eltern mit einem Kind zu-
    sammenleben und zum Beispiel der Vater oder der Le-
    bensgefährte das Kind, nicht aber die Mutter misshandelt.

    Wir waren uns fraktionsübergreifend einig – auch dies
    ist bereits mehrfach betont worden –, dass diese Geset-
    zeslücke zu schließen ist. Ihr Versprechen, dies mithilfe
    eines Kinderrechteverbesserungsgesetzes zu erreichen,
    hat die Bundesjustizministerin sehr schnell erfüllt. Dafür
    gebührt dem Ministerium herzlicher Dank.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ist zum Schutz des Kindes eine Trennung von seinen
    Eltern bzw. einem Elternteil erforderlich, so wurde diese
    Trennung in der Praxis bisher meist durch eine so ge-
    nannte Fremdunterbringung des Kindes in einem Heim
    oder bei Pflegeeltern realisiert. Mit der Ergänzung des
    § 1666 a BGB ist es nun möglich, den Schutz des Kindes
    auch dadurch zu realisieren, dass das Gericht eine
    Wegweisung des gewalttätigen Elternteils anordnen
    kann. Das Kind kann somit in seiner vertrauten Umge-
    bung bleiben und wird nicht zusätzlich durch eine ihm
    völlig fremde Umgebung bestraft.

    Wir wissen, dass für eine Anzeige bei den Behörden oft
    das Täter-Opfer-Verhältnis entscheidend ist.
    Die Kriminalstatistik belegt, dass Fremdtäter sehr häufig
    angezeigt werden. Dagegen kommen Misshandlungen in
    der Familie aus Scham, Angst oder aus Solidarität mit
    dem Täter nur selten zur Anzeige.

    Ähnlich hoch ist nach Ansicht der Experten auch die
    Dunkelziffer bei der Misshandlung von Schutzbefohle-
    nen. In diesem Bereich werden die Anzeigen vor allem
    von Nachbarn, Kindergärtnern oder Lehrern erstattet.
    Auch hier erweist sich die neue Regelung als effektiv, da
    die Maßnahmen unabhängig von einem Antrag von Amts
    wegen getroffen werden. Eine Wegweisung des ge-
    walttätigen Elternteils, aber auch eines Dritten zum
    Schutz des Kindes ist auch dann möglich, wenn der nicht
    gewalttätige Elternteil keinen entsprechenden Antrag
    stellt, weil er beispielsweise seine Beziehung nicht ge-
    fährden will. Ich denke, dies alles dient dem Wohl des
    Kindes. Diese sehr gute Lösung ist im Interesse der Kin-
    der zu begrüßen.

    Somit reiht sich dieses Gesetz in die Reihe der bereits
    verabschiedeten Gesetze ein, die in Zusammenarbeit zwi-
    schen den Ressorts Justiz sowie Familie, Senioren,
    Frauen und Jugend in dieser Legislaturperiode erfolgreich
    auf den Weg gebracht wurden.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir haben umfangreiche Regelungen zum Schutze von
    Frauen und Kindern gegen Gewalt und Diskriminierung
    getroffen. Auch das Kinderrechteverbesserungsgesetz




    Anni Brandt-Elsweier
    21452


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    verdeutlicht nochmals: Kinderrechte sind Menschen-
    rechte. Kinder sind eigene Persönlichkeiten mit eigenen
    Rechten, die von niemandem verletzt werden dür-
    fen – auch nicht von den eigenen Eltern.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der PDS)