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  • tocInhaltsverzeichnis
    Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheits- unterstützungstruppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksache 14/7930) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20821 A in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Erika Reinhardt, Bernd Schmidbauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Nothilfe für Afghanistan (Drucksache 14/7785) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20821 B Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . 20821 C Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 20823 C Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . 20826 B Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . 20828 B Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20829 D Tagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungs- truppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Ver- einten Nationen (Drucksachen 14/7930, 14/7936, 14/7937) 20831 A Dr. Peter Struck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20831 B Volker Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 20833 A Rezzo Schlauch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20835 C Ulrich Irmer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20836 D Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 20838 D Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg 20840 C Paul Breuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 20842 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20844 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 20845 B Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundes- ministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20847 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20849 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 20849 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20850 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20852 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 20853 A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Winfried Hermann, Annelie Buntenbach, Steffi Lemke und Monika Knoche (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz Plenarprotokoll 14/210 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 210. Sitzung Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001 I n h a l t : einer Internationalen Sicherheitsunterstützungs- truppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) . . . . . . . . . . 20854 B Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Harald Friese, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), Götz- Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Thomas Sauer und Konrad Kunick (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bun- desregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Si- cherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) . . . . . . . . . . 20855 A Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) und Dr. Edelbert Richter (beide SPD) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an dem Ein- satz einer Internationalen Sicherheitsunterstüt- zungstruppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Ver- einten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) . . . . . . . . . . . 20855 D Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheits- unterstützungstruppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) . . . . . . . . . . . 20856 C Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . . 20856 D Dr. Uwe Jens SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20857 A Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20857 C Manfred Müller (Berlin) PDS . . . . . . . . . . . . 20857 D Helmut Rauber CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20858 A Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . . . . 20858 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001
  • folderAnlagen
    Dr. Ludger Volmer Sylvia Voß Helmut Wilhelm (Amberg) Margareta Wolf (Frankfurt) FDP Hildebrecht Braun (Augsburg) Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Klaus Kinkel Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Ina Lenke Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Gerhard Schüßler Dr. Irmgard Schwaetzer Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Dr. Dieter Thomae Nein SPD Gudrun Roos CDU/CSU Dr. Wolf Bauer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) FDP Jürgen Koppelin PDS Monika Balt Dr. Dietmar Bartsch Petra Bläss Maritta Böttcher Eva Bulling-Schröter Roland Claus Heidemarie Ehlert Dr. Heinrich Fink Dr. Ruth Fuchs Wolfgang Gehrcke Dr. Klaus Grehn Dr. Gregor Gysi Uwe Hiksch Dr. Barbara Höll Carsten Hübner Gerhard Jüttemann Dr. Evelyn Kenzler Dr. Heidi Knake-Werner Ursula Lötzer Dr. Christa Luft Heidemarie Lüth Pia Maier Angela Marquardt Kersten Naumann Petra Pau Dr. Uwe-Jens Rössel Christina Schenk Gustav-Adolf Schur Dr. Ilja Seifert Dr. Winfried Wolf Fraktionslose Abgeordnete Christa Lörcher Enthalten SPD Dr. Uwe Jens René Röspel CDU/CSU Helmut Rauber BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Annelie Buntenbach Winfried Hermann Monika Knoche Steffi Lemke PDS Manfred Müller (Berlin) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001 Präsident Wolfgang Thierse 20852 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001 20853 (C) (D) (A) (B) Albowitz, Ina FDP 22.12.2001 Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 22.12.2001 Gila DIE GRÜNEN Bachmaier, Hermann SPD 22.12.2001 Becker-Inglau, Ingrid SPD 22.12.2001 Beer, Angelika BÜNDNIS 90/ 22.12.2001 DIE GRÜNEN Dr. Berg, Axel SPD 22.12.2001 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 22.12.2001 Bohl, Friedrich CDU/CSU 22.12.2001 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 22.12.2001 Brandt-Elsweier, Anni SPD 22.12.2001 Brüderle, Rainer FDP 22.12.2001 Carstens (Emstek), CDU/CSU 22.12.2001 Manfred Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 22.12.2001 Elser, Marga SPD 22.12.2001 Dr. Fink, Heinrich PDS 22.12.2001 Fischer (Hamburg), CDU/CSU 22.12.2001 Dirk Follak, Iris SPD 22.12.2001 Frankenhauser, CDU/CSU 22.12.2001 Herbert Frick, Gisela FDP 22.12.2001 Graf (Rosenheim), SPD 22.12.2001 Angelika Hauer, Nina SPD 22.12.2001 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 22.12.2001 Dr. Hendricks, SPD 22.12.2001 Barbara Holetschek, Klaus CDU/CSU 22.12.2001 Holzhüter, Ingrid SPD 22.12.2001 Hörster, Joachim CDU/CSU 22.12.2001 Imhof, Barbara SPD 22.12.2001 Janz, Ilse SPD 22.12.2001 Jelpke, Ulla PDS 22.12.2001 Jünger, Sabine PDS 22.12.2001 Kampeter, Steffen CDU/CSU 22.12.2001 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 22.12.2001 Kraus, Rudolf CDU/CSU 22.12.2001 Lehn, Waltraud SPD 22.12.2001 Dr. Lippold CDU/CSU 22.12.2001 (Offenbach), Klaus W. Marhold, Tobias SPD 22.12.2001 Dr. Meyer (Ulm), SPD 22.12.2001 Jürgen Müller (Düsseldorf), SPD 22.12.2001 Michael Nahles, Andrea SPD 22.12.2001 Neuhäuser, Rosel PDS 22.12.2001 Neumann (Bremen), CDU/CSU 22.12.2001 Bernd Oesinghaus, Günter SPD 22.12.2001 Ostrowski, Christine PDS 22.12.2001 Otto (Frankfurt), FDP 22.12.2001 Hans-Joachim Palis, Kurt SPD 22.12.2001 Philipp, Beatrix CDU/CSU 22.12.2001 Rachel, Thomas CDU/CSU 22.12.2001 Reinhardt, Erika CDU/CSU 22.12.2001 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 22.12.2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 22.12.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 22.12.2001 Schloten, Dieter SPD 22.12.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 22.12.2001 Hans Peter Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 22.12.2001 Christian Simmert, Christian BÜNDNIS 90/ 22.12.2001 DIE GRÜNEN entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Stadler, Max FDP 22.12.2001 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 22.12.2001 Strebl, Matthäus CDU/CSU 22.12.2001 Strobl (Amberg), SPD 22.12.2001 Reinhold Thiele, Carl-Ludwig FDP 22.12.2001 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 22.12.2001 Weißgerber, Gunter SPD 22.12.2001 Dr. Westerwelle, Guido FDP 22.12.2001 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 22.12.2001 Wiesehügel, Klaus SPD 22.12.2001 Wimmer (Neuss), SPD 22.12.2001 Willy Wissmann, Matthias CDU/CSU 22.12.2001 Wohlleben, Verena SPD 22.12.2001 Wöhrl, Dagmar CDU/CSU 22.12.2001 Wolf (München), CDU/CSU 22.12.2001 Hanna Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Winfried Hermann, Annelie Buntenbach, Steffi Lemke und Monika Knoche (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung und den Be- richt zu dem Antrag der Bundesregierung: Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunter- stützungstruppe in Afghanistan auf der Grund- lage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) UN-Friedenseinheiten und von der UN legitimierte Schutztruppen können unter bestimmten Umständen wichtige Beiträge zur Beilegung von kriegerischen Kon- flikten leisten. Dies hängt allerdings wesentlich von der Vorgeschichte sowie von den Bedingungen vor Ort und den konkreten Aufgaben des Mandats ab. So sehr auch wir den Menschen in Afghanistan den Frieden wünschen, so bleiben doch erhebliche Bedenken am Zustandekommen wie auch am Friedenswert des Mandats selbst. Voraussetzung des Mandats ist der Krieg der USA zu- sammen mit Großbritannien unter dem Titel „Enduring Freedom“ gegen den internationalen Terrorismus, vor al- lem das al-Qaida-Netzwerk Osama bin Ladens, das Tali- banregime sowie das Land Afghanistan. Dabei wurde die Tötung vieler Menschen, auch unschuldiger Opfer billi- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 200120854 (C) (D) (A) (B) gend in Kauf genommen. Das ohnehin durch jahrzehnte- langen Krieg ruinierte Land wurde durch Bomben und Raketen weiter zerstört. Das Talibanregime wurde beseitigt und große Teile der al-Qaida-Strukturen in Afghanistan sind inzwischen ge- schwächt. Mit aktiver Unterstützung durch militärische Kräfte in Afghanistan, vor allem mithilfe der in demokra- tischer und menschenrechtlicher Hinsicht fragwürdigen Nordallianz, wurde das Land zurückerobert. Osama bin Laden, der mutmaßliche Hauptverantwortliche terroristi- scher Anschläge, ist bisher allerdings nicht gefunden wor- den. Das anfängliche Hauptkriegsziel ist damit verfehlt. Ebensowenig kann mit den groben Militärschlägen in Af- ghanistan das Problem des internationalen Terrorismus gelöst werden. Die Gefahr ist groß, dass Terroristen nur vertrieben und unfreiwillig neue Sympathisanten geför- dert wurden. Während die Sicherheitsmission ihre Arbeit beginnt, führen die USA weiter Krieg und gefährden damit das Ziel dieser Mission, weitere Menschenleben und den Friedensprozess. Nicht friedensförderlich ist auch, dass Großbritannien als Kriegspartei die Führung der Truppe übernimmt. Zwar ist die Kommandogewalt dank der Intervention der deutschen Regierung von „Enduring Freedom“ formal getrennt, aber im Konfliktfall wird Großbritannien als „lead nation“ das Kommando nach ei- genem Bekunden an die USA abgeben. Die Entsendung einer Friedenstruppe bei gleichzeitiger Kriegführung, wenn auch auf kleiner Flamme, durch US- und britische Truppen in Afghanistan könnte diese diskreditieren und letztlich als Teil der Kriegführung erscheinen lassen. Die vom Anspruch her neutrale Schutztruppe gerät in Gefahr, Konfliktpartei zu werden. Es wächst der Eindruck einer hochproblematischen Arbeitsteilung: Die USA führen den (Anti-Terror-)Krieg aus der Luft unter Inkaufnahme ziviler Opfer und verfol- gen dabei auch eigene machtpolitische und ökonomische Interessen. Die UNO sorgt nachher für die Beseitigung der Trümmer mit tatkräftiger und finanzieller Unterstüt- zung anderer Länder. Es bleibt der Staatengemeinschaft der schwierige, fast nicht lösbare Auftrag, auf der Basis eines Gewaltfriedens Menschenrechten und Demokratie zum Durchbruch zu verhelfen, also wirklichen Frieden zu schaffen. Das lange Ringen um Art, Ausmaß, Funktion und Dauer des Mandats macht deutlich, wie schwierig die po- litische Lage ist. Die Interessen der verschiedenen afgha- nischen Gruppen wie auch der Staaten im Sicherheitsrat gehen weit auseinander. Auch wenn inzwischen die offi- zielle Zustimmung der künftigen afghanischen Über- gangsregierung vorliegt, lehnen wichtige bewaffnete Kräfte in Afghanistan innerhalb und außerhalb der Nord- allianz eine bewaffnete Friedenstruppe von mehr als sym- bolischer Größe weiterhin ab, sodass die Gefahr einer Konfrontation mit diesen Kräften besteht. Die im UN-Si- cherheitsrat beschlossene Beschränkung der Sicherheits- truppe auf Kabul und Umgebung löst diese Probleme nicht, sondern wirft eher die Frage auf, ob der Schutz der Regierungsgebäude nicht eventuell mit geringerem Auf- wand erreicht werden könnte. Ein Schutz der Zivilbevöl- entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich kerung vor rivalisierenden Warlords ist mit einer solchen Truppe und einem solchen Mandat nicht zu gewähr- leisten. Einer Truppenentsendung in ein hochriskantes Um- feld, in einen instabilen politischen Kontext, der zwischen Krieg und Frieden pendelt, mit einem teilweise unpräzi- sen und eher symbolischen Mandat, können wir nicht zu- stimmen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Harald Friese, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Rüdiger Veit, Klaus Barthel (Starnberg), Götz-Peter Lohmann (Neu- brandenburg), Christine Lucyga, Thomas Sauer und Konrad Kunick (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunter- stützungstruppe in Afghanistan auf der Grund- lage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Verein- ten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) Unsere Zustimmung zur Entsendung deutscher Bun- deswehreinheiten nach Afghanistan gründet sich auf die Hoffnung einer Wende in der politischen, ökonomischen und sozialen Situation des kriegsgeschüttelten Landes und nicht auf die Billigung des bisherigen Vorgehens der USA im Rahmen der Aktion „Enduring Freedom“. Diese berechtigte Hoffnung wird genährt durch die Chancen, die sich durch die Einbeziehung der UNO, die Ergebnisse der Bonner Vereinbarungen und die Ansätze auf Bildung einer alle Bevölkerungsgruppen repräsentie- renden Regierung Afghanistans ergeben. Diese Chancen dürfen kein zweites Mal wie schon zu Beginn der 90er- Jahre verschenkt werden. Dennoch bleiben folgende Hauptkritikpunkte beste- hen: Dem Parlament fehlen für seine Entscheidung wesent- liche Informationsgrundlagen. Dies betrifft die tatsäch- liche militärische Lage und die strategischen Planungen der von den USA geführten Aktion „Enduring Freedom“, die Kräfteverhältnisse der afghanischen Kriegsparteien und die Rolle der Taliban, auch der mit ihnen bisher oder noch verbündeten Kräfte. Gleiches gilt für die humanitäre Situation, das Ausmaß an zivilen Opfern und Zerstörun- gen der Infrastruktur. Unsere Zweifel an der Sinnhaftigkeit, Verhältnis- mäßigkeit und Angemessenheit des bisherigen Verlaufes der amerikanischen Aktion sind auf der Grundlage der all- gemein zugänglichen Informationen nicht ausgeräumt. Die Bombardierung eines ganzen Landes mit Tausenden ziviler Opfer zur Bekämpfung eines terroristischen Net- zes und der sie stützenden politischen Struktur war weder angemessen noch wirksam im Sinne der Belangung der Hauptverantwortlichen und der Vermeidung der Gefahr weiterer Anschläge. Zunehmend gewinnt die These an Plausibilität, dass die bisherigen politischen, geheim- dienstlichen, polizeilichen und diplomatischen Fehler, die es schon bisher bei der Verfolgung Bin Ladens und seiner Helfer gab, sich fortsetzen. Offenbar planen die USA wei- tere militärische Schläge, auch gegen andere Staaten. Es wird ignoriert, dass der Charakter krimineller, terroris- tischer Netze gerade nicht vorrangig in Form militärischer harter Ziele besteht, sondern in Form militärisch unan- greifbarer Verbindungen. Zudem leidet die derzeitige Art der Terrorismusbekämpfung seitens der USA erheblich an Glaubwürdigkeit, insbesondere im Hinblick auf das Ver- halten der Regierung zum Palästinakonflikt. Die dort tatenlos zugelassene Eskalation, für die die von den USA gestützte Regierung Israels eine wesentliche Schuld trifft, bereitet künftigem Terrorismus den Boden. Der deutsche Beitrag steht in dem Widerspruch, einer- seits in „uneingeschränkter Solidarität“ an „Enduring Freedom“ als Konfliktpartei in Afghanistan beteiligt zu sein und gleichzeitig mit dem Ruf des unbeteiligten Neu- tralen in Kabul und Umgebung schlichtend und beru- higend einen Friedensprozess sichern zu sollen. Dies geschieht unter britischer Führung, der es an der notwen- digen militärischen und politischen Distanz zu krieg- führenden Einheiten und an historischer Unbelastetheit mangelt. Im Hinblick auf diese Verflechtungen, auf die Be- lastungen der Bundeswehr und die schwer einschätzbare Vorgehensweise der US-Regierung in der Zukunft ist das Mandat der Bundeswehr zur Teilnahme an „Enduring Fre- edom“ spätestens jetzt hinfällig. Die Frage hinsichtlich ei- ner offensichtlich vorhandenen Verknüpfung bzw. der zu fordernden strikten Trennung der militärischen Befehls- stränge konnte nicht befriedigend beantwortet werden. Die Kosten für das neue Mandat sind, soweit sie nicht durch Umschichtungen im Rahmen der Verteidigungs- ausgaben oder die Reduzierung anderer Mandate zu er- wirtschaften sind, keinesfalls zulasten anderer Ressorts aufzubringen. Im Übrigen bedarf die globale Terrorbekämpfung wei- terer politischer Anstrengungen, vor allem im Hinblick auf das Palästinaproblem, die Einrichtung eines allgemein anerkannten Internationalen Gerichtshofes, die Biowaf- fen-Konvention und den Zusammenhalt der Anti-Terror- Koaltition. Auch in ihrer Ablehnung einer Ausweitung der mili- tärischen Aktionen auf andere Staaten oder Gebiete un- terstützen wir nachdrücklich die Haltung der Bundesre- gierung. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg) und Dr. Edelbert Richter (beide SPD) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheit- sunterstützungstruppe in Afghanistan auf der Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001 20855 (C) (D) (A) (B) Grundlage der Resolution 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) Unsere Zustimmung zur Entsendung deutscher Bun- deswehreinheiten nach Afghanistan gründet sich auf die Hoffnung einer Wende in der politischen, ökonomischen und sozialen Situation des kriegsgeschüttelten Landes und nicht auf die Billigung des bisherigen Vorgehens der USA im Rahmen der Aktion „Enduring Freedom“. Diese berechtigte Hoffnung wird genährt durch die Chancen, die sich durch die Einbeziehung der UNO, die Ergebnisse der Bonner Vereinbarungen und die Ansätze auf Bildung einer alle Bevölkerungsgruppen repräsentie- renden Regierung Afghanistans ergeben. Diese Chancen dürfen kein zweites Mal wie schon zu Beginn der 90er- Jahre verschenkt werden. Dennoch bleiben folgende Hauptkritikpunkte bestehen: Dem Parlament fehlen für seine Entscheidung wesent- liche Informationsgrundlagen. Dies betrifft die tatsächli- che militärische Lage und die strategischen Planungen der von den USA geführten Aktion „Enduring Freedom“, die Kräfteverhältnisse der afghanischen Kriegsparteien und die Rolle der Taliban, auch der mit ihnen bisher oder noch verbündeten Kräfte. Gleiches gilt für die humanitäre Si- tuation, das Ausmaß an zivilen Opfern und Zerstörungen der Infrastruktur. Unsere Zweifel an der Sinnhaftigkeit, Verhältnis- mäßigkeit und Angemessenheit des bisherigen Verlaufs der amerikanischen Aktion sind auf der Grundlage der allgmein angenommenen Informationen eher gestiegen. Die Bombardierung eines ganzen Landes mit Tausenden ziviler Opfer zur Bekämpfung eines terroristischen Net- zes und der sie stützenden politischen Struktur war weder angemessen noch wirksam im Sinne der Belangung der Hauptverantwortlichen und der Vermeidung der Gefahr weiterer Anschläge. Zunehmend gewinnt die These an Plausibilität, dass die bisherigen politischen, geheim- dienstlichen, polizeilichen und diplomatischen Fehler, die es schon bisher bei der Verfolgung Bin Ladens und seiner Helfer gab, sich fortsetzen. Offenbar planen die USA wei- tere militärische Schläge, auch gegen andere Staaten. Es wird ignoriert, dass der Charakter krimineller, terroristi- scher Netze gerade nicht vorrangig in Form militärischer harter Ziele besteht, sondern in Form militärisch unan- greifbarer Verbindungen. Zudem leidet die derzeitige Art der Terrorismusbekämpfung seitens der USA erheblich an Glaubwürdigkeit, insbesondere im Hinblick auf das Ver- halten der Regierung zum Palästinakonflikt. Die dort ta- tenlos zugelassene Eskalation, für die die von den USA gestützte Regierung Israels eine wesentliche Schuld trifft, bereitet künftigem Terrorismus den Boden. Der deutsche Beitrag steht in dem Widerspruch, einer- seits in „uneingeschränkter Solidarität“ an „Enduring Freedom“ als Konfliktpartei in Afghanistan beteiligt zu sein und gleichzeitig mit dem Ruf des unbeteiligten Neu- tralen in Kabul und Umgebung schlichtend und beruhi- gend einen Friedensprozess sichern zu sollen. Dies ge- schieht unter britischer Führung, der es – wenn schon nicht direkt militärisch, so doch politisch – an der notwendigen Distanz zu kriegführenden Einheiten und an historischer Unbelastetheit mangelt. Im Hinblick auf diese Verflech- tungen, auf die Belastungen der Bundeswehr und die schwer einschätzbare Vorgehensweise der USA-Regie- rung in der Zukunft ist das Mandat der Bundeswehr zur Teilnahme an „Enduring Freedom“ spätestens jetzt hinfäl- lig. Die Frage hinsichtlich einer Verknüpfung bzw. der zu fordernden strikten Trennung der militärischen Befehls- stränge konnte nicht befriedigend beantwortet werden. Die Kosten für das neue Mandat sind, soweit nicht durch Umschichtungen im Rahmen der Verteidigungs- ausgaben oder die Reduzierung anderer Mandate zu er- wirtschaften sind, keinesfalls zulasten anderer Ressorts aufzubringen. Im Übringen bedarf die globale Terrorbekämpfung An- strengungen, vor allem im Hinblick auf das Palästinapro- blem, die Einrichtung eines allgemein anerkannten Inter- nationalen Gerichtshofes, die Biowaffen-Konvention und den Zusammenhalt der Anti-Terror-Koalition. Auch in ihrer Ablehnung einer Ausweitung der mi- litärischen Aktionen auf andere Staaten oder Gebiete un- terstützen wir nachdrücklich die Haltung der Bundesre- gierung. Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsun- terstützungstruppe in Afghanistan auf der Grund- lage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 3 a und b) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Ich stim- me der Entscheidung aus Gewissensgründen nicht zu. Die Bundeswehr ist nach unserer Verfassung ganz ein- deutig eine Verteidigungsarmee. Der Einsatz in Kabul entspricht nicht der Verfassungslage. Darüber hinaus ist der auf Kabul beschränkte Einsatz von 5 000 Soldaten auf die Sicherheit von 2 Millionen Menschen in der Haupt- stadt und auf die Hilfe für sie beschränkt. 23 Millionen weitere Frauen, Kinder und Männer dieses Landes sind damit von humanitärer Hilfe ausgeschlossen. Mit dem Grundsatz der Einhaltung von Menschenrechten für alle Bürger ist diese sektorale Hilfe nicht vereinbar. Weder der Umfang noch der Zeitraum des Einsatzes, noch die Sicherheit der Soldaten sind gewährleistet. Nach Aussage von Militärexperten kann von einem tatsäch- lichen robusten Mandat nicht die Rede sein. Hier werden Leib und Leben Tausender von Soldaten einem unvertret- baren und unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt. Auch aus diesem Grund kann es keine Zustimmung geben. Schließ- lich enthält eine Kabul-Zustimmung den Beginn eines Au- tomatismus für ständig weiteren weltweiten Einsatz deut- scher Soldaten, ohne dass die Verfassungslage geklärt, die Finanzierung der Bundeswehr gesichert und die Aufträge an politische Lösungen der Konflikte gebunden sind. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 200120856 (C) (D) (A) (B) Die rot-grüne Bundesregierung hat mit ihrer mit dem nationalen Interesse nicht übereinstimmenden Ausrich- tung einer uneingeschränkten Solidarität eine Zwangs- beteiligung an kriegerischen Konflikten unverantwortlich eröffnet. Damit schadet sie dem Lande. Unabhängig da- von holt sie mit dieser Ausrichtung verstärkte Risiken durch Terroristen ins eigene Land. Diese Politik, die nicht zuerst von einer Friedenssiche- rung durch politische Lösungen ausgeht, lehne ich ab. Ge- rade unser Land sollte bei der Beteiligung an Kriegen, bedingt durch seine Vergangenheit, eine besondere Ver- antwortung zeigen, so, wie es die Kohl-Regierung bei ähnlichen Krisen getan hat. Dr. Uwe Jens (SPD): Warum ich der Entscheidung des UNO-Sicherheitsrats nicht zustimmen konnte und mich im Bundestag der Stimme enthalten habe: Meine grundsätzlichen Bedenken gegen den jetzt ge- planten Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen einer in- ternationalen Friedenstruppe sind geringer als bei den vorherigen Entscheidungen des Deutschen Bundestages zum Kriegseinsatz in Afghanistan. Jedoch bleiben etliche ungeklärte Fragen und schwer wiegende Probleme beim jetzt geplanten Einsatz von 1 200 Bundeswehrsoldaten. Diese Mission ist kaum gefährlicher für Leib und Leben der Soldaten als die bisherigen Einsätze. Es gibt auch in diesem Fall für mich Bedenken von schwer wiegender Bedeutung, die ich kurz zum Ausdruck bringen muss. Erstens. Auch diese Entscheidung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist nicht nachhaltig durch die Idee des Multilateralismus geprägt. Bei dem Hin und Her über die Ausgestaltung des Mandats sind die unterschiedlichs- ten Denk- und Handlungsweisen erneut zum Vorschein gekommen. Der Extraweg der US-Amerikaner, die in Kri- senfällen das Oberkommando behalten, zeigt sich in der einseitigen Kündigung des ABM-Vertrages, in der Ver- weigerung der Zustimmung zur Biowaffen-Konvention, in der Ablehnung von UNO-Beobachtern in Palästina und unter anderem in der bisherigen Nichtunterzeichnung ei- nes Vertrages über die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes. Meines Erachtens müssen wir jetzt die Weichen stellen für eine neue Weltordnung, die von der Gleichberechtigung aller Staaten ausgeht, unabhängig von ihrer Größe und dem Entwicklungsstand. Zweitens. Der Beginn des 21. Jahrhunderts kann Angst bereiten, die bekanntlich stets ein schlechter Ratgeber ist. Aber nach allem, was bisher getan und gesagt worden ist, ist die Ausweitung des Krieges auf andere Länder, insbe- sondere auf Somalia und/oder den Irak aus meiner Sicht ebenfalls nicht unwahrscheinlich. Das Erste, was in die- sen Zeiten schnell zerstört wird, ist das Bemühen um Wahrheit. Eine Ausweitung der Terrorismusbekämpfung mit militärischen Mitteln auf andere muslimische Staaten würde die weltweite Unsicherheit, die Gefahren eines Weltbrandes deutlich steigern. Dieser möglichen Entwicklung will ich mahnend ent- gegentreten. Deutschland muss verstärkt darauf aufmerk- sam machen, dass es nur begrenzte Kapazitäten hat, dass die Belastungsschwelle in finanzieller und personeller Hinsicht bereits jetzt überschritten ist. Solidarität kann nie- mals uneingeschränkt sein; sie kann sich stets nur auf ei- nen bestimmten Zeitraum und auf konkrete Fälle beziehen. Jürgen Koppelin (FDP): Die Bundeswehr ist nach meiner Auffassung für einen Einsatz in Afghanistan we- der ausgebildet noch ausgerüstet. Weder hat die Bundes- wehr akzeptable Transportkapazitäten noch die notwen- dige Logistik für diesen Einsatz. Das ist jedoch dringend notwendig, damit jederzeit ein Standortwechsel im Land vorgenommen werden könnte. Ebenso sind die Möglich- keiten eines schnellen Abzugs begrenzt. Für mich bleiben auch nach dem Beschluss des UN-Si- cherheitsrats die Aufgaben der Bundeswehr bei einem Einsatz in Afghanistan im Unklaren. Das trifft auch auf die Zeitdauer des Einsatzes zu. Für mich gibt es trotz der Konferenz in Bonn und de- ren Ergebnissen erhebliche Zweifel über die Friedensaus- sichten in Afghanistan. Unklar bleibt auch, welche Rolle die USAbei diesem Einsatz der Bundeswehr übernehmen – das heißt auch, Klarheit darüber zu haben, ob die USA wei- tere Militärschläge in Afghanistan beabsichtigen. Für mich stellt sich zusätzlich die Frage, warum sich andere Staaten wie Indonesien, Thailand oder Ägypten nicht an diesem Einsatz beteiligen oder warum sie nicht aufgefordert worden sind. Ich stimme diesem Einsatz der Bundeswehr auch nicht zu, weil die Bundeswehr mit dem Einsatz auf dem Balkan bereits am Rande ihrer Kapazitäten angekommen ist. Mit Sorge sehe ich, dass der Deutsche Bundestag da- rüber im Unklaren gelassen wird, wer nach einem drei- monatigen Einsatz in Afghanistan das Kommando über den Einsatz übernimmt. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages fühle ich mich durch die Bundesregierung über die Gefahren und die Konsequenzen dieses Einsatzes nicht ausreichend und umfassend informiert. Mit innerer Betroffenheit muss ich feststellen, dass Auslandseinsätze der Bundeswehr fast zu einer Routineangelegenheit werden. Für mich wird das niemals Routine sein. Manfred Müller (PDS): Abweichend vom Votum mei- ner Fraktion werde ich mich bei der Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung auf „Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internatio- nalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Natio- nen“ der Stimme enthalten. Ich gebe dazu folgende per- sönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ab. Ich teile die Kritik meiner Fraktion sowohl am Krieg in Afghanistan als auch an der konkreten Ausgestaltung des Mandats. Die UN-Friedensmission birgt, nicht zuletzt we- gen der fortgesetzten US-amerikanischen Kampfhandlun- gen, der ungeklärten Kommandostrukturen und einer nicht vorhandenen Exit-Strategie, erhebliche Risiken. Da- von abgesehen sehe ich jedoch keine grundsätzlichen Be- denken gegen die Beteiligung von Bundeswehreinheiten Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001 20857 (C) (D) (A) (B) an einer von den Vereinten Nationen mandatierten Frie- densmission in Afghanistan. Es handelt sich um einen völkerrechtlich legitimierten Einsatz, der dem Ziel dient, die Umsetzung der Bonner Vereinbarungen abzusichern. Der Petersberger Prozess eröffnet Chancen für eine friedliche Zukunft Afghanis- tans, die nicht ungenutzt bleiben dürfen. Er bedarf – ge- rade angesichts der unsicheren Sicherheitslage vor Ort und der bekannten Rivalitäten innerhalb der Übergangs- regierung – substanzieller Absicherung von außen. In der Abwägung aller Chancen und Risiken kann ich mich der Ablehnung des Antrags durch meine Fraktion nicht anschließen, weil dies in der Konsequenz hieße, die Rolle der UNO bei der Stabilisierung Afghanistans ent- scheidend zu schwächen und damit die Chancen für eine friedliche Entwicklung des Landes zu mindern. Helmut Rauber (CDU/CSU): Es gibt niemanden, der Afghanistan, diesem über Jahrzehnte gequälten Land, keinen dauerhaften Frieden wünscht. Dies muss aber ein sich selbst tragender und kein Scheinfrieden sein. Es gibt gute Gründe, der Mandatierung zuzustimmen, aber auch ebenso gute Argumente, diese Form des Man- dats abzulehnen. Es geht mir nicht um eine Mandatierung ja oder nein, sondern um den Umfang unseres Engagements mit maxi- mal 1 200 Soldaten und einem Finanzvolumen von rund 680 Millionen DM. Mit einem weit geringeren Kontin- gent lassen sich die anzustrebenden Ziele genauso gut bzw. genauso wenig erreichen. Ich sehe folgende substanzielle Bedenken: Erstens. Afghanistan ist zweimal so groß wie die Bun- desrepublik Deutschland, besitzt aber mit 25 Millionen Einwohnern gerade mal ein Drittel unserer Größe. Zu glauben, mit circa 5 000 Soldaten Sicherheit in diesem Land zu schaffen und das in einem Zeitraum von 6 Mo- naten, ist schlicht eine Illusion. Zweitens. Schon jetzt ist die Bundeswehr überfordert und der Sechs-Monate-/Zwei-Jahres-Rhythmus ist bei Führungskräften, Spezialisten, Medizinern und Fernmel- desoldaten schon lange nicht mehr einzuhalten. Diese Be- lastung unserer Soldaten hat erhebliche Auswirkungen auf die Attraktivität und damit auf die Leistungsfähigkeit un- serer Bundeswehr. Spitzenkräfte werden unter diesen Be- dingungen nicht bereit sein, in der Bundeswehr zu dienen. Drittens. Die Warlords sind an einer Präsenz der UN, die ihre Kreise stört, nicht interessiert. Wir dürfen nicht über- sehen, dass es die Nordallianz war, die dieses Land zwi- schen 1992 und 1996 ruinierte, und dass das dazu führte, dass die Taliban, die „law and order“ brachten, als Be- freier begrüßt wurden. Jetzt sind wir dabei, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Karsai verdient Vertrauen, aber er besitzt keine Hausmacht und er ist auf die gleiche Nomenklatura der alten Machenschaften angewiesen. Viertens. Jeder Automatismus bei der Entsendung deutscher Truppen ins Ausland ist abzulehnen. Was aber eingefordert werden muss, sind Mindestbedingungen, die sich an den vitalen Interessen Deutschlands ebenso zu ori- entieren haben wie an einer klaren politischen Konzeption einschließlich einer Exit-Strategie mit einem zeitlichen und finanziellen Rahmen. Wer sich aus Gründen einer Friedensschaffung und Friedenssicherung in Afghanistan engagiert, der muss schon schlüssig die Frage beantwor- ten, warum dann nicht im Nahen Osten, in Kaschmir, in Indonesien, in Angola, in Ruanda, im Sudan, im Kongo, in Sri Lanka usw. Fünftens. Es passt nicht zusammen, wenn der Ent- wicklungshilfeetat, der eigentlich steigen müsste, um rund 100 Millionen Euro gekürzt wird und im nächsten Jahr no- minell und prozentual unter dem liegt, was die Regierung Kohl ausgegeben hat. Die FAO hat in ihrem jüngsten Be- richt deutlich gemacht, dass weltweit 815 Millionen Men- schen hungern. Der militärische Beitrag kostet die Bun- desregierung rund 700 Millionen DM, was fast 10 Prozent des Entwicklungshilfeetats ausmacht. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Wenn die Entwicklungshilfe- zahlungen an die Kooperationsbereitschaft der Warlords ge- koppelt werden, könnte ein größerer sicherheitspolitischer Gewinn erzielt werden. Sechstens. Bei diesem Mandat ist strikt zu trennen, was Deutschland bezüglich des Kampfes gegen den inter- nationalen Terrorismus versprochen hat und was ande- rerseits nicht nur in Afghanistan, sondern weltweit für den Staatsaufbau bzw. die wirtschaftliche Gesundung zu leis- ten ist. Dass Deutschland seine Verpflichtungen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus erbringen muss, ist unstrittig. Wo bei diesem Mandat dieser Beitrag aber kon- kret liegt, ist nur schwer zu erkennen. In der Abwägung, was für bzw. gegen das vorliegende Mandat spricht, enthalte ich mich der Stimme. Christa Reichard (Dresden) (CSU/CSU): Der Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan stimme ich zu, kann dies aber nur mit großem Bedenken tun, denn ich halte die Betreuungssituation für die Soldatenfamilien angesichts der steigenden Belastungen durch die Zunahme an Auslandseinsätzen für unzureichend. Mit meiner Zustimmung verbinde ich die dringende Auf- forderung an die Bundesregierung, schnellstmöglich das geplante flächendeckende Familienbetreuungsnetz mit 32 Familienbetreuungszentren mit je vier hauptamtlichen Dienstposten einzurichten und dieses Projekt nicht erst in zwei Jahren umzusetzen. Weiterhin fordere ich angemes- sene Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Betreu- ungsarbeit der Soldatenfrauen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 200120858 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich erteile
    das Wort dem Bundesaußenminister Joseph Fischer. Er
    spricht gleichzeitig für die Fraktion des Bündnisses 90/
    Die Grünen.



Rede von Joseph Fischer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor wenigen
Stunden wurde in Kabul die Übergangsregierung verei-
digt.


(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Da waren Sie noch nicht da, da hat der Bundeskanzler das verkündet! – Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)


– Ich hätte große Lust, auch auf das einzugehen, was der
Kollege Merz und was Sie gesagt haben. Angesichts einer

solchen Entscheidung fand eine Fraktionssitzung statt, bei
der der zuständige Minister – bei seiner eigenen Frak-
tion – entsprechend präsent war. Wenn Sie daraus so et-
was machen, dann scheinen Ihre Argumente wirklich sehr
dürftig zu sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Angesichts der historischen Situation für Afghanistan
möchte ich heute bewusst keine innenpolitische Rede hal-
ten. Wir treffen heute auch keine innenpolitische Ent-
scheidung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Das werden wir im nächsten Jahr zu tun haben.

Es ist eine historische Situation. Nach 23 Jahren Inva-
sion, Krieg und Bürgerkrieg hat Afghanistan seit heute
eine neue Chance. Es gab bewegende Bilder. Das, was ge-
schehen ist, war erst der Beginn. Vor dem Land, vor den
Menschen in Afghanistan, aber auch vor der internationa-
len Gemeinschaft liegt noch eine schwierige und gefähr-
liche Wegstrecke. Nach 23 Jahren, die von Invasion,
Krieg und Bürgerkrieg sowie einem humanitären De-
saster geprägt waren, das die Weltöffentlichkeit kaum zur
Kenntnis genommen hat und das sich seit Jahrzehnten je-
den Winter wiederholt hat, besteht jetzt die große Chance,
diesen Krieg bzw. Bürgerkrieg dauerhaft zu beenden. Ich
finde, dieses verdient nun wirklich alle Unterstützung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Was mich ganz besonders freut, ist, dass dieses Datum
auch mit dem Namen der Stadt Bonn verbunden ist, näm-
lich mit der Vereinbarung, die auf dem Petersberg getrof-
fen wurde. Für uns ist es nicht nur deswegen von großer
Bedeutung, weil die Petersberg-Konferenz hier war,
sondern auch, weil es die Rolle der Vereinten Nationen im
beginnenden 21. Jahrhundert klar macht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Die Vereinten Nationen werden dieses Land nicht anstelle
der Afghanen regieren und befrieden können, aber sie sind
die entscheidende Garantie-Institution für diesen Prozess.

Ich stimme den Vorrednern, dem Bundeskanzler, aber
auch Ihnen, Herr Merz, und all denen zu, die zu Recht da-
rauf hinweisen, dass wir ohne die militärische Zerschla-
gung der terroristischen Strukturen von al-Qaida, ohne
Beseitigung des Talibanregimes heute nicht diese Situa-
tion hätten, sondern die humanitäre Katastrophe auch in
den kommenden Jahren und die schweren Menschen-
rechtsverletzungen und vor allen Dingen die Unter-
drückung der Rechte der Frauen und Mädchen im
wahrsten Sinne des Wortes weiter angedauert hätten. Das
muss man der Ehrlichkeit halber ebenfalls hinzufügen.

Dieser Kampf gegen den internationalen Terrorismus
– auch darauf wurde bereits hingewiesen – ist noch nicht
beendet. Dennoch geht es bei dem heutigen Mandat um
eine Friedensmission. Es geht nicht darum – ich habe das
bereits gesagt –, anstelle der Afghanen zu handeln. Anders

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001

Friedrich Merz

20826


(C)



(D)



(A)



(B)


als im Kosovo wird es darauf ankommen, von Anfang an
die Übergangsregierung instand zu setzen, Sicherheit zu
gewährleisten. Insofern handelt es sich hier um eine robu-
ste Mission, um eine Mission, die eindeutig unterstützen
soll und Frieden bzw. die Herstellung des inneren Friedens
zum Gegenstand hat, also um eine Friedensmission.

In diesem Zusammenhang haben Sie, Herr Merz, kriti-
sche Anmerkungen, die ich verstehe, zur Rolle Europas
gemacht. Das ist die Pflicht der Opposition. Sie kann da
auch freier sprechen.


(Friedrich Merz [CDU/CSU]: Das ist wahr!)


– Das bestreite ich ja auch gar nicht. – Es ist nur nicht rich-
tig, dieses bei der Bundesregierung abzuladen.


(Zustimmung bei der SPD)


Das wissen Sie und auch Ihre Kollegen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Wir diskutieren ja jetzt
nach Laeken im Zusammenhang mit der Zukunft Europas
über einen Verfassungsprozess.

Selbstverständlich hat der 11. September sehr klar ge-
macht, dass die Europäische Union bisher nicht darauf
vorbereitet ist, Entscheidungen über Krieg und Frieden zu
treffen. Selbstverständlich hätten wir uns einen stärkeren
europäischen Ansatz gewünscht. Die Bundesregierung,
insbesondere Bundeskanzler Schröder, hat von Anfang
an – ich habe das hier schon mehrmals erläutert – darauf
gedrungen, dass Europa hier stärker sichtbar wird. Nicht
umsonst ist es ein deutscher Diplomat, der die Europäische
Union in Afghanistan als Sonderbeauftragter unter Javier
Solana repräsentieren wird. Auch das macht unsere euro-
päische Überzeugung klar. Wir waren nämlich der Mei-
nung, dass die Europäische Union sichtbar handeln muss.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Hier gibt es auch einen engen Zusammenhang zur Verfas-
sungsdebatte.

Es macht aber auch klar, wie wichtig es ist, dass sich
die Bundesrepublik Deutschland engagiert. Das ist
nicht nur eine Frage der humanitären Hilfe, das ist nicht
nur eine Frage unserer Verpflichtung gegenüber den Ver-
einten Nationen. Es ist nicht nur eine Frage der Bezie-
hungen zu Afghanistan, sondern es ist auch eine ganz zen-
trale europapolitische Frage, dass sich Deutschland in
diesen Fragen gemeinsam mit seinen Partnern engagiert.
Deswegen ist es sehr wichtig, dass die Niederländer und
die Dänen gemeinsam mit unseren Soldaten, wenn der
Bundestag dem zustimmt, an dieser Friedensmission der
Vereinten Nationen in Afghanistan teilnehmen werden.

Meine Damen und Herren, der Bundeskanzler hat
das Mandat bereits dargestellt. Es ist ein Mandat nach
Kap. VII der UN-Charta. Der Auftrag ist als Stabilisie-
rung der Übergangsregierung klar definiert. Allein
seine Größenordnung lässt anderes nicht zu. Anderes ist
auch nicht intendiert. Der entscheidende Punkt ist das
Vertrauen zwischen den Bürgerkriegsparteien, die jetzt
gemeinsam – nach einem langen Bürgerkrieg und

großem Misstrauen – in diese Regierung eintreten und
diese Regierung zu einem Handlungsinstrument der Be-
friedung und des inneren Wiederaufbaus Afghanistans
machen sollen und machen müssen. In Kabul und Um-
gebung muss man eine entsprechende Sicherheitsunter-
stützungskomponente präsent haben. Das ist der Auftrag.

Es handelt sich hierbei um die Umsetzung des Peters-
berg-Abkommens. Entsprechend steht es auch in der Re-
solution des Sicherheitsrates geschrieben. Die räumliche
Begrenzung ist damit definiert. Die zeitliche Begrenzung
setzt eine Obergrenze von sechs Monaten. Die Fragen, die
Sie hier gerade gestellt haben und die wir auch im Aus-
schuss diskutiert haben, kann ich Ihnen insoweit beant-
worten, als wir durchaus bereit gewesen wären, eine län-
gere Perspektive ins Auge zu fassen, aber anerkennen
müssen, dass der Sicherheitsrat so beschlossen hat, wie er
beschlossen hat. Das heißt, zwischen dem Wünschbaren
und dem, was durchsetzbar war, gibt es, wie oft in der Po-
litik, in der Tat entsprechende Differenzen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Tatsächlich?)


Die Frage „Was folgt auf die britische Lead-Funk-
tion?“, die Sie gerade gestellt haben, ist eine Frage, die
weiter diskutiert werden muss. Es gibt noch keine diesbe-
zügliche Entscheidung. Die Frage des „Gemeinsam rein
und gemeinsam raus“ wird sehr sorgfältig im Lichte des-
sen, wo wir nach den sechs Monaten stehen, abzuwägen
sein. Dieser Aspekt wird die entsprechende Diskussion
vermutlich schon vor Ablauf dieser sechs Monate sehr
stark bestimmen.


(Zurufe von der CDU/CSU)


– Ich kann Ihnen nur Folgendes versichern: Wir haben
einen Mandatsentwurf vorgelegt. Die Bundesregierung
hat einen Kabinettsbeschluss herbeigeführt, in dem wir
von einer Dauer von sechs Monaten – bis spätestens zum
20. Juni 2002 – ausgehen. Das ist unsere Position. Aber
hier bestehen noch – um diesen Punkt möchte ich nicht
herumreden – schwierige Fragen, die weiterhin zu disku-
tieren sind.

Ich kann Ihnen nur sagen: Im Zusammenhang mit
Mazedonien führten wir eine ähnliche Diskussion.


(Dr. Peter Struck [SPD]: Richtig!)


Wenn ich mir heute anschaue, wo wir in Mazedonien ste-
hen, dann können wir doch alle gemeinsam sagen: So
richtig und wichtig es ist, dass diese Fragen immer wieder
gestellt werden müssen – damit ich hier nicht missver-
standen werde: Darüber will ich mich überhaupt nicht be-
schweren –,


(Michael Glos [CDU/CSU]: Sie würden sich ja nur in Ihrer Fraktion beschweren!)


genauso richtig und wichtig ist es, heute festzustellen,
dass wir mit den zwei Mandaten in Mazedonien nun wirk-
lich einen Erfolg erreicht haben, und zwar mit einer
präventiven Politik unter Einschluss einer entsprechenden
Friedenskomponente.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Michael Glos [CDU/CSU]: Nur, weil wir ihnen zugestimmt haben!)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Sonnabend, den 22. Dezember 2001

Bundesminister Joseph Fischer

20827


(C)



(D)



(A)



(B)


Meine Damen und Herren, dasselbe gilt für die klare
Trennung der Missionen. Es handelt sich eindeutig um
zwei getrennte Missionen. Der Brief des britischen
Außenministers macht sehr klar, dass es im Zusammen-
hang mit der Luftraumkontrolle, mit der logistischen Un-
terstützung und mit einer hoffentlich nicht eintretenden,
aber durchaus denkbaren Situation des Entsatzes zu einer
entsprechenden Koordination kommen muss und dass es
hier auch eine Letztentscheidung geben muss. Im Lichte
dessen, was er, als Bestandteil der Sicherheitsratsresolu-
tion, an die Vereinten Nationen geschrieben hat, ist dies,
wie ich finde, eine sehr gute Lösung, die wir als Bundes-
regierung auch voll unterstützt haben.

Meine Damen und Herren, ich habe vorhin darauf hin-
gewiesen, dass für Afghanistan heute ein besonderer Tag
ist. Ich sage nicht, dass diese Chance zum Frieden nach
23 Jahren von selbst Realität wird. Ich sage nicht, dass in
Afghanistan nicht große Risiken, auch in der Umsetzung
dieses Mandats, vor uns liegen. Aber ich sehe es als die
einzige Chance an, diesem gequälten, durch Krieg und
Bürgerkrieg zerstörten Land auf dem Weg zum inneren
Frieden und zur Stabilisierung der gesamten Region, ei-
ner sehr gefährlichen Region, zu helfen.

Deswegen möchte auch ich Sie um Zustimmung zu
diesem Mandat bitten. Unsere Soldaten werden, wenn der
Bundestag zustimmt, gemeinsam mit unseren Partnern in
Europa und in der Welt eine Friedensmission beginnen.
Dies werden sie im Auftrag der Vereinten Nationen und
der Humanität tun. Zu Beginn wird es ein sehr riskanter
und schwieriger Einsatz werden. Ich bitte Sie also auch
für die Soldaten, die vermutlich in diesen Einsatz gehen
werden, um Ihr Vertrauen und um eine breite Zustim-
mung.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort
    hat der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Wolfgang
    Gerhardt.