Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001
Norbert Hauser (Bonn)
20427
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(D)
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(B)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20429
(C)
(D)
(A)
(B)
Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 30.11.2001
Gila DIE GRÜNEN
Balt, Monika PDS 30.11.2001
Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 30.11.2001
Marieluise DIE GRÜNEN
Bohl, Friedrich CDU/CSU 30.11.2001
Brudlewsky, Monika CDU/CSU 30.11.2001
Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/ 30.11.2001
DIE GRÜNEN
Caesar, Cajus CDU/CSU 30.11.2001
Fischbach, Ingrid CDU/CSU 30.11.2001
Follak, Iris SPD 30.11.2001
Friedrich (Altenburg), SPD 30.11.2001
Peter
Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 30.11.2001
Günther (Plauen), FDP 30.11.2001
Joachim
Haschke CDU/CSU 30.11.2001
(Großhennersdorf),
Gottfried
Hauer, Nina SPD 30.11.2001
Heiderich, Helmut CDU/CSU 30.11.2001
Dr. Hendricks, Barbara SPD 30.11.2001
Hübner, Carsten PDS 30.11.2001
Kolbow, Walter SPD 30.11.2001
Kraus, Rudolf CDU/CSU 30.11.2001
Dr. Küster, Uwe SPD 30.11.2001
Lippmann, Heidi PDS 30.11.2001
Nachtwei, Winfried BÜNDNIS 90/ 30.11.2001
DIE GRÜNEN
Nahles, Andrea SPD 30.11.2001
Ost, Friedhelm CDU/CSU 30.11.2001
Pieper, Cornelia FDP 30.11.2001
Rauber, Helmut CDU/CSU 30.11.2001
Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 30.11.2001
Rübenkönig, Gerhard SPD 30.11.2001
Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 30.11.2001
Schenk, Christina PDS 30.11.2001
Schlee, Dietmar CDU/CSU 30.11.2001
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 30.11.2001
Hans Peter
Schröter, Gisela SPD 30.11.2001
Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 30.11.2001
Schultz (Everswinkel), SPD 30.11.2001
Reinhard
Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 30.11.2001
Christian
Dr. Freiherr von CDU/CSU 30.11.2001
Stetten, Wolfgang
Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 30.11.2001
Thiele, Carl-Ludwig FDP 30.11.2001
Dr. Thomae, Dieter FDP 30.11.2001
Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 30.11.2001
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 30.11.2001
DIE GRÜNEN
Wiesehügel, Klaus SPD 30.11.2001
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Gesetzentwürfe:
– Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmer-
erfindungen
– Förderung des Patentwesens an Hochschulen
(Tagesordnungspunkt 4)
Alfred Hartenbach (SPD): Die Innovationszentren
Deutschlands liegen nicht nur in der Industrie und deren
Forschungsanstalten, sondern in hohem Maße auch bei
den Hochschulen und Fachhochschulen.
Leider konnte das Potenzial der dortigen geistigen
Leistungen bisher nicht in dem Umfange auch wirtschaft-
lich genutzt werden, wie dies wünschenswert, ja auch ge-
radezu erforderlich wäre. Der Grund liegt darin, dass es
bisher den Hochschullehrern und Fachhochschullehrern
freigestellt war, ob sie eine Erfindung, die in ihrem Tätig-
keitsbereich gelungen war, als Patent anmelden und ver-
markten wollten oder ob sie davon Abstand nehmen. In
aller Regel war die Kostenfrage, aber auch die Prozedur
der Anmeldung ein eher abschreckender Faktor für die
weniger dem Kommerziellen und dafür mehr dem Wis-
senschaftlichen zugewandten Hochschullehrer.
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Damit sind sowohl der deutschen Wissenschaft als
auch der deutschen Wirtschaft sehr häufig wertvolle
Erfindungen verloren gegangen, die dann aus dem Aus-
land heraus angemeldet und von dort aus auch verwertet
wurden.
Das Ausland macht uns längst vor, dass man mit den
wissenschaftlichen Erfindungen an den Hochschulen
auch anders verfahren kann. In vielen Ländern sind an den
Hochschulen ganze Stabsabteilungen vorhanden, die
dann die Erkenntnisse und Ergebnisse der Forschung in
den Hochschulen auch vermarkten, in aller Regel sogar
sehr gut vermarkten und damit auch für eine künftige
bessere technische Ausstattung der Hochschulen sorgen
können.
Wir wollen dies mit unserem Gesetz auch für Deutsch-
land ermöglichen. Dabei haben wir von den Koalitions-
fraktionen allerdings einen sehr wesentlichen Unterschied
zu dem, was die Länder wollen. Wir wollen, dass der
Hochschullehrer nach wie vor entscheiden kann, ob er
vermarktet oder nicht vermarktet. Dies sind wir dem ver-
fassungsmäßigen Grundsatz der Freiheit von Wis-
senschaft und Lehre schuldig. Wir sind allerdings über-
zeugt, dass mit unserem Gesetz den Hochschullehrern der
Zugang zu einer Patentanmeldung und damit auch einer
Vermarktung wesentlich erleichtert wird. Künftig brau-
chen sie sich nicht mehr um die Details zu kümmern;
künftig brauchen sie nicht mehr Sorge zu tragen, welche
Kosten ihnen entstehen, und künftig werden sie automa-
tisch am Erfolg ihrer Forschung beteiligt werden.
Wir wissen, dass wir damit Neuland betreten, und wir
wissen auch, dass an den Hochschulen oder aber in dem
jeweiligen Bundesland zentral erst noch Stellen errichtet
werden müssen, die dann die Forschung auch zum Patent
anmelden. Damit treten die Länder oder aber die Hoch-
schulen dann in Konkurrenz zu bereits jetzt schon vor-
handenen Unternehmern, die ihre Dienste schon seit län-
gerem den Hochschullehrern anbieten und dafür auch in
aller Regel – auch bei zu beachtender Mischkalkulation –
gut verdienen. Dieser Konkurrenzeffekt ist durchaus ge-
wollt. Er wird den Forscherdrang und den Drang zur Ver-
öffentlichung von Forschungsergebnissen beflügeln und
er wird dafür sorgen, dass künftig mehr Erkenntnisse aus
deutschen Hochschulen auch wirtschaftlich verwertet
werden können.
Alles in allem ein gutes Gesetz, das die volle Zustim-
mung des ganzen Hauses verdient hat.
Jörg Tauss (SPD): Die Tatsache, dass auf der heuti-
gen Tagesordnung – nachdem wir gestern einen abermals
aufgestockten und zukunftsweisenden Etat für Bildung
und Forschung verabschiedet haben – erneut das Thema
Forschung angesetzt ist, ist eigentlich schon Beleg genug,
dass die rot-grüne Bundesregierung und die sie tragenden
Fraktionen in ihren Reformbemühungen für die dringend
gebotene Modernisierung der Wissenschafts- und For-
schungslandschaft nicht nachlassen. Ganz im Gegenteil:
Es geht eben nicht allein um den bereitzustellenden Etat
– Ihre jahrelangen Versäumnisse, die uns bis heute zu
schaffen machen, haben wir gestern lang und breit disku-
tiert –, es geht auch um strukturelle Reformen, zu denen
Sie erst recht nicht in der Lage waren und für die es vie-
lerorts die letzte Gelegenheit ist, meinen wir es ernst mit
der Aussage, dass wir den Wissenschafts- und For-
schungsstandort auf diesem hohen Niveau erhalten und
im internationalen Wettbewerb fit machen wollen.
Ziel des heute in zweiter und dritter Lesung zu bera-
tenden Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen ist es,
die bisherige Regelung der Rechte an den Erfindungen von
Hochschullehrern – das so genannte Hochschullehrer-
privileg des § 42 Arbeitnehmererfindungsgesetzes – an die
sich gravierend veränderten Rahmenbedingungen der
Hochschulforschung anzupassen. Auch diese gesetzliche
Änderung ist eine längst überfällige Anpassung an eine
gänzlich veränderte Wirklichkeit und damit ein wichtiger
Bestandteil der zwingend gebotenen strukturellen Refor-
men und damit auch ein weiterer Baustein einer zukunfts-
fähigen Innovationspolitik der rot-grünen Bundesregie-
rung, die den Wissenschafts- und Forschungsstandort für
die Herausforderungen der Zukunft wappnen will.
Bei der angestrebten Verbesserung der Verwertung von
Hochschulerfindungen sind vor allem vier Schwerpunkte
das erklärte Ziel der Novelle: Zum einen soll das derzeit
brachliegende Innovationspotenzial an den Hochschulen
auch für die Hochschulen in einem deutlich höheren
Maße genutzt werden, zugleich sollen die Hochschulen in
ihrer Verantwortung für den Technologietransfer nachhal-
tig gestärkt werden. Eng mit diesem Ziel verwoben ist die
dringend gebotene Verbesserung des Technologietrans-
fers zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft. Alles
in allem geht es also um die Sicherstellung und Stärkung
des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutsch-
land in einem immer schwieriger werdenden globalen
Wettbewerb. Dabei ist wiederum die Tatsache, dass es
eine von Bund und Ländern gemeinsam gestartete Initia-
tive war, die den Anstoß für die heute zu diskutierende
Gesetzesänderung gab, ein wichtiger Beleg dafür, das
diese rot-grüne Bundesregierung sich in Zusammenarbeit
mit den Bundesländern – sofern sie es denn wollen – den
immensen Herausforderungen stellt und wichtige Wei-
chenstellungen vornimmt.
Gegenstand der parlamentarischen Beratungen waren
zwei Gesetzentwürfe. So gab es zum einen den Entwurf
des Bundesrates, zum anderen den Entwurf der Koaliti-
onsfraktionen. Stellt man die beiden Entwürfe nebenei-
nander, so fällt auf, dass sie sich in der Zielsetzung nicht
wesentlich unterscheiden. Die Ansätze, mit denen diese
wichtigen und sicherlich unstrittigen Ziele verwirklicht
werden sollen, unterscheiden sich dagegen schon an eini-
gen Stellen. Der Grund, warum sich die Koalitionsfrak-
tionen nicht dem Gesetzentwurf des Bundesrates
angeschlossen habe, ist, dass der Entwurf der Koalitions-
fraktionen das angestrebte Gesetzesziel besser verwirkli-
chen kann und zudem dem zwingend zu beachtenden Ver-
fassungsrecht, nämlich die Freiheit von Forschung und
Lehre gemäß Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, in einem deutlich
höheren Maße Rechnung trägt.
Mit der nun vorgesehenen Neufassung des § 42 Ar-
beitnehmererfindungsgesetz werden die Hochschulen
künftig in der Lage sein, das oftmals ungenutzte Innova-
tionspotenzial auch für die Hochschulen zu nutzen und
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120430
(C)
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Erfindungen der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der
Dozenten und wissenschaftlichen Assistenten besser wirt-
schaftlich zu verwerten. Nach den bisherigen Regelungen
stand es allein im Ermessen der Erfinder, über die Paten-
tierung und Verwertung von Erfindungen zu entscheiden.
Das hatte zur Folge, dass ein erhebliches Innovationspo-
tenzial an den Hochschulen schlichtweg brachlag, weil
oftmals die mit der Patentierung verbundenen Kosten, der
erhebliche Zeitaufwand und das wirtschaftliche Risiko
gescheut wurde.
Mit den nun vorgesehenen Regelungen werden die
Hochschulen das Recht erhalten, die Erfindungen ihres
wissenschaftlichen Personals zum Patent anzumelden und
durch Lizenzen Einnahmen zu erzielen. Strittig war, wie
die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer hieran be-
teiligt werden sollten. Der Gesetzentwurf des Bundesra-
tes hatte hier einen etwas anderen Ansatz gewählt, der je-
doch nach unserer Auffassung nicht tragfähig gewesen
wäre. Während der Entwurf des Bundesrates ein Drittel
der Nettoverwertungseinnahmen als Erfindervergütung
vorsah und so den Streit vorprogrammiert hätte, welche
Ausgabe den nun von den Bruttoeinnahmen seitens der
Hochschule abgezogen werden dürfte, haben wir uns für
einen anderen Weg entschieden: Der Gesetzentwurf sieht
vor, dass den Erfindern als Vergütung 30 Prozent der Brut-
toverwertungseinnahmen zustehen. Den Patentierungs-
aufwand kann die Hochschule aus den ihr verbleibenden
70 Prozent decken. Sie sehen, auch hier verfolgen wir im
Grundsatz das gleiche Ziel wie der Gesetzentwurf des
Bundesrates, wir versuchen nur, zu sachgerechteren und
auch vergleichbaren Lösungen zu kommen. Ich denke
dennoch, dass auch die Länder mit der jetzigen Lösung le-
ben können.
In der öffentlichen Debatte gibt es – vor allem an den
Hochschulen – offenbar noch ein paar kleine Unklarheiten
hinsichtlich der Diensterfindungen bei Nebentätigkeit –
und hier vor allem bei Drittmittelforschung. Die In-
anspruchnahme des Rechtes des Dienstherren bei Dienst-
erfindungen umfasst neben den Erfindungen aus wissen-
schaftlicher Tätigkeit mit Mitteln der Hochschule auch
die Forschung mit Mitteln Dritter im Sinne des § 25 des
Hochschulrahmengesetzes. Erfindungen dagegen, die
Wissenschaftler im Rahmen einer Nebentätigkeit ma-
chen, sind dann frei, wenn es sich hierbei um keine Dienst-
erfindungen im Sinne des § 4 Abs. 2 handelt. Für die Ab-
grenzung im konkreten Einzelfall gelten die allgemeinen
Grundsätze, ohne dass es hierfür einer Sonderregelung
bedarf. Jedoch sind auch freie Erfindungen der Hoch-
schule mitzuteilen. Für die Inanspruchnahme und das Ver-
fahren gelten die gleichen Regelungen wie für Beschäf-
tigte im privaten und öffentlichen Dienst.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass diese
Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen ein weiterer
wichtiger Baustein bei der Modernisierung der Wissen-
schafts- und Forschungslandschaft ist, die vor allem zum
Ziel hat, die verkrusteten Strukturen in diesem Bereich
aufzubrechen und die zweifellos vorhandenen Innovati-
onspotenziale zu nutzen – im Interesse eines zukunfts-
und wettbewerbsfähigen Wissenschafts- und Forschungs-
standortes Deutschland. Zu einer wirklich verantwor-
tungsvollen Forschungspolitik gehört eben die Stärkung
der Hochschulen bei der Nutzung dieser Potenziale, wo-
bei es aber eben nicht darum gehen kann, die Frage der
wirtschaftlichen Verwertung allein zu thematisieren, son-
dern auch die Wissenschaftsrechte und Wissenschaftler-
rechte im Blick zu behalten. Dies ist meines Erachtens mit
dem heute zur abschließenden Beratung anstehenden Ge-
setzentwurf gelungen. Damit diese wichtigen Instrumente
möglichst schnell greifen und Früchte tragen, wird diese
Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen durch eine
Verwertungsinitiative der Bundesregierung flankiert. Bis
zum Jahr 2004 stellt das Bundesministerium für Bildung
und Forschung insgesamt 100 Millionen DM aus den
UMTS-Zinsersparnissen zur Verfügung. Mit diesen Mit-
teln sollen die Hochschulen professionelle Agenturen mit
der Durchführung von Patentanmeldungen und der Ver-
marktung und Verwertung der gemachten Erfindungen
beauftragen können.
Es ist ein schöner Brauch, am Schluss einer parlamen-
tarischen Initiative allen hieran Beteiligten für ihr Enga-
gement zu danken. Danken möchte ich den Fachpolitikern
in den Arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen, den
Staatssekretären und den Fachabteilungen in den beteilig-
ten Bundesministerien. Diesen Dank betone ich umso
mehr, als es bei den nicht immer einfachen Auseinander-
setzungen und Abstimmungsprozessen zwischen For-
schungs-, Rechts- und auch Sozialpolitikern oft genug da-
rauf ankommt, die unterschiedlichen Interessen zu
verbinden.
Gestatten Sie mir am Schluss meiner Ausführungen
noch darauf hinzuweisen, dass es ein besonderer Wunsch
der Bundesländer und der Hochschulen ist, diese Geset-
zesänderung nun möglichst rasch umzusetzen, weil damit
ein deutlicher Anstieg der Patentanmeldungen zu erwar-
ten ist. Aus diesem Grund ist es richtig, die besonderen
Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen bereits
jetzt und heute zu verabschieden und eben nicht auf den
noch in einem frühen Stadium der Beratungen befindli-
chen Gesetzentwurf über Arbeitnehmererfindungen zu
warten. Ich werbe daher bei den Kolleginnen und Kolle-
gen von der Opposition im Interesse des Wissenschafts-
und Forschungsstandortes Deutschland und im Interesse
der zwingend notwendigen Fortführung der Reformpro-
zesse in diesem Bereich um die Zustimmung zu diesem
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Freuen Sie sich
mit uns auf die Wiederentdeckung des allzu lange brach –
liegenden Innovationspotenzials an unseren Hochschu-
len. Die Zunahme der Patentierungen wird dies alsbald
bestätigen.
Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Nach intensiver Beratung mit Experten aus den Hoch-
schulen und der Forschung können wir nun den Gesetz-
entwurf der Koalitionsfraktionen zur abschließenden Le-
sung vorlegen. Mit dem zu verabschiedenden Gesetz ist
es uns gelungen, den Spagat zwischen der Gewährung der
Forschungsfreiheit und einer effizienten Verwertung von
Patenten an Hochschulen zu verwirklichen. Ziel ist es
nun, die Patentverwertung an den Hochschulen so attrak-
tiv zu gestalten, dass immer mehr Hochschullehrer ihre
Hochschulen als Verwertungspartner sehen und nicht
mehr die Industrie.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20431
(C)
(D)
(A)
(B)
Erstens. Ausgangslage – brachliegende Innovationspo-
tenziale: In der bisherigen Gesetzesstruktur gibt es weder
für Wissenschaftler noch für die Hochschulen Anreize,
Erfindungen in Patente umzusetzen und damit wirtschaft-
lich zu verwerten. Auf der einen Seite verzichten die For-
scher oft auf die Anmeldung zum Patent, da die Beantra-
gung mühselig und die Finanzierung ungewiss ist. Statt
sich mit bürokratischen Hürden auseinander zu setzen,
konzentrieren sie sich lieber auf ihre eigene Stärke: das
Forschen. Auf der anderen Seite profitieren Hochschulen
im Gegensatz zu allen anderen Arbeitgebern und außer-
universitären Forschungseinrichtungen bisher nicht von
den Patenterlösen ihrer Arbeitnehmer. Demnach haben sie
auch kein gehobenes Eigeninteresse an der Anmeldung
und anschließenden Verwertung von Erfindungen. In der
Konsequenz stehen wir vor dem Dilemma, dass das Inno-
vationspotenzial an den deutschen Universitäten brach-
liegt. Statt gute Ideen in Erfindungen umzusetzen und so-
mit ökonomisch zu nutzen, bleiben sie im Getriebe der
bürokratischen Universitätsstrukturen hängen.
Zweitens. Ziel des Gesetzes – Stärkung des Patent-
rechts der Universitäten: Mit der Reform des Hochschul-
lehrerprivilegs werden wir diese verkrusteten Strukturen
aufbrechen und das bisher brachliegende Innovationspo-
tenzial an den Hochschulen nutzen. Mit dem neuen Ge-
setz werden die Hochschulen zukünftig das Recht haben,
die Erfindungen ihres Personals zu verwerten; innerhalb
von zwei Monaten erhalten sie das Exklusivzugriffsrecht.
Dies gilt auch für Forschung im Rahmen von Drittmitteln
und Nebentätigkeiten. Die genaue Abgrenzung zwischen
einer Diensterfindung und einer freien Erfindung muss
dann im Einzelfall geregelt werden. Die Forscher werden
im Gegenzug an den Patenterlösen mit 30 Prozent betei-
ligt und brauchen sich nicht um finanzielle und bürokra-
tische Fragen der Patentanmeldung und -verwertung zu
kümmern. Entscheidende Verbesserungen stellen sich in
drei Feldern ein:
Zukünftig werden wieder mehr Patente angemeldet und
verwertet. Gute ldeen bleiben nicht in Schubladen liegen.
Den Hochschulen wird die Möglichkeit gegeben, aus
ihren eigenen Investitionen auch Kapital zu schlagen –
wenn sie anfangen, selbst aktiv zu werden.
Zwischen Wirtschaft und Universität wird ein intensi-
verer Wissens- und Technologietransfer stattfinden. Der
Diffusionsgrad von Forschungsergebnissen aus den Unis
in die Wirtschaft hinein wird erhöht.
Drittens. Flankierende Maßnahme – Aufbau einer brei-
ten Patent- und Verwertungsinfrastruktur: Bei der Reform
des ArbNErfG geht es allerdings nicht darum, Inseln der
Patentverwertung innerhalb der Hochschulen zu schaffen.
Vielmehr sollen diese eng mit wirtschaftlichen Interessen
verzahnt werden und an den Bedürfnissen gerade der klei-
nen und mittleren Unternehmen orientiert sein. Die uni-
versitären Patentverwertungsstrukturen müssen in ein
wirtschaftliches Netzwerk eingebunden sein. Daher wird
die rot-grüne Regierung parallel eine Verwertungsoffen-
sive starten und den Aufbau einer breiten Patent- und Ver-
wertungsstruktur an den deutschen Hochschulen unter-
stützen. Hier gilt es, Kosten von Patentanmeldungen in
der Anfangsphase zu bezuschussen, Mitarbeiter in einer
Qualifizierungsoffensive für die Patentverwertungsstruk-
turen auszubilden und die Verwertungslandschaft in
Deutschland zu vernetzen und Kommunikations- und Ko-
operationsplattformen aufzubauen.
An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass die
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen explizit da-
rauf gedrängt hat, die Reform des Hochschullehrerprivi-
legs einer allgemeinen Novelle des ArbNErfG vorzuzie-
hen. Andernfalls hätte die Gefahr einer zeitlichen
Verzögerung bestanden. In unseren Augen ist diese Re-
form ein erster Schritt zu einer umfassenden Reform der
Hochschulen, die auf mehreren Ebenen stattfinden muss.
Die Verbesserung der Patentverwertung war überfällig
und zwingend notwendig, ihr müssen jedoch weitere Re-
formen folgen.
Rainer Funke (FDP): Das Arbeitnehmererfindungs-
gesetz ist praktisch seit 1957 unverändert. Seitdem hat
sich in den Arbeitsabläufen Grundlegendes verändert.
Mehr als bisher werden Erfindungen im Team gemacht.
Erfindungen sind kapitalintensiv geworden, kurzum: Die
Strukturen haben sich grundlegend verändert. Das gilt
auch im Vergleich der nationalen Arbeitnehmererfindun-
gen zu internationalen Regelungen. Außerdem müssen
die Verbindungen in international tätigen Konzernen
berücksichtigt werden. Deswegen fordert die FDP seit
langem eine Neufassung des Arbeitnehmererfindungsge-
setzes und, wie wir hören, will auch die Bundesregierung
noch in diesem Jahr, spätestens Anfang Januar, eine ent-
sprechende Kabinettsentscheidung herbeiführen. So hatte
ja auch die Bundesregierung im März 2000 die beteilig-
ten Kreise zu einer Anhörung geladen.
Wenn die Bundesregierung eine grundlegende Über-
arbeitung des Arbeitnehmererfindergesetzes vorsieht, be-
steht überhaupt kein Anlass, für Hochschullehrer Sonder-
regelungen, sozusagen Insellösungen, vorzusehen.
Grundsätzlich sind Erfindungen im Hochschulbereich
nicht wesentlich anders zu bewerten als im Bereich der
freien Wirtschaft. In beiden Bereichen wollen wir, dass
Eigeninitiative und Erfinderfreudigkeit des jeweiligen
Mitarbeiters gefördert wird. Vorab eine Änderung des
Hochschullehrerprivilegs vorzunehmen macht keinen
Sinn, auch wenn sich die Bundesregierung von der Bun-
desratsinitiative, die im Wesentlichen fiskalisch begrün-
det wird, getrieben fühlt. Wenn schon eine Änderung des
Arbeitnehmererfindungsgesetzes von der Bundesregie-
rung vorgesehen wird, kann diese Hochschullehrerfrage
auch im Rahmen eines Gesamtkonzeptes umgesetzt wer-
den. Dies ist auch unter gesetzgeberischen Gesichtspunk-
ten sinnvoll, weil nur so ein gerechter Interessenausgleich
zwischen Bundestag und Bundesrat erfolgen kann. Nur
wenn alle Fragen gemeinsam geregelt werden, besteht
auch eine Chance, dass in dieser Legislaturperiode das
Gesamtwerk von Bundestag und Bundesrat gemeinsam
beschlossen wird.
Wir werden darum gegen beide Gesetzesvorschläge,
nämlich die von Bundesrat und Bundesregierung, stim-
men. Auch inhaltlich sind Fragen offen geblieben, so ins-
besondere die Frage der Teamvergütung und die Frage der
Berechnungsmethode, von welchem Betrag die Erfinder
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120432
(C)
(D)
(A)
(B)
ihre Erfindervergütung im Hochschulbereich berechnen
können. Für den Entwurf der Bundesregierung für eine In-
sellösung im Hochschulbereich besteht insgesamt gese-
hen nicht nur kein Anlass, sondern er dürfte einer Ge-
samtlösung des Arbeitnehmererfindergesetzes sogar
entgegenstehen.
Maritta Böttcher (PDS): Der Deutsche Bundestag
entscheidet heute über eine Reform des so genannten
Hochschullehrerprivilegs im Arbeitnehmererfindungsge-
setz aus dem Jahre 1957. Dieses Gesetz sieht grundsätz-
lich vor, dass die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mern während ihrer Arbeit gemachten Erfindungen vom
Arbeitgeber verwertet werden können – unbeschadet ei-
ner angemessenen Vergütung für die Erfinderinnen und
Erfinder.
In seiner geltenden Fassung enthält das Gesetz jedoch
eine gewichtige Ausnahme von diesem Grundsatz: Hoch-
schullehrerinnen und Hochschullehrer an Universitäten
dürfen ihre Erfindungen bisher selbst verwerten. Zur Be-
gründung für diese Privilegierung der Universitätsprofes-
soren wurde bisher stets das Grundrecht der Wissen-
schaftsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes bemüht.
Den vorliegenden Gesetzentwürfen der Koalitions-
fraktionen und des Bundesrats liegt offensichtlich die Ein-
sicht zugrunde, dass die Bedeutung der Wissenschafts-
freiheit in dieser Hinsicht bisher überstrapaziert worden
ist – wie ich meine, zu Recht. Denn: Professorinnen und
Professoren haben keinen Alleinanspruch auf Wissen-
schaftsfreiheit. Und: Das Grundrecht auf Wissenschafts-
freiheit schließt nicht das Recht ein, wissenschaftliche
Erfindungen zum ausschließlich eigenen Vorteil zu ver-
werten, wenn diese der Nutzung der von der öffentlichen
Hand bereitgestellten Infrastruktur zu verdanken sind.
Dies dürfte bei Erfindungen von Hochschullehrerinnen
und Hochschullehrern regelmäßig der Fall sein.
Ich halte es daher für richtig, nicht nur den zu wissen-
schaftlichen Innovationen führenden Aufwand, sondern
auch die aus ihnen resultierenden Erträge zumindest teil-
weise zu sozialisieren. Falsch wäre es, wenn weiterhin
wie bisher die Kosten sozialisiert und Gewinne privati-
siert würden. Ich halte den im Gesetzentwurf von SPD
und Bündnis 90/Die Grünen gemachten Vorschlag,
30 Prozent der Verwertungserlöse den Erfinderinnen und
Erfindern und den Rest den Hochschulen zukommen zu
lassen, für eine brauchbare Lösung, die eine hemmungs-
lose Privatisierung von Erträgen unterbindet, aber gleich-
wohl den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern An-
reize zu Innovationen und ihrer ökonomischen Nutzung
gibt. Ich bevorzuge diese Lösung auch gegenüber dem
Vorschlag des Bundesrats, der eine Beteiligung der Wis-
senschaftlerinnen und Wissenschaftler erst nach Abzug
der Patentierungskosten vorsieht. Diese Kosten dürften in
vielen Fällen so hoch liegen, dass kein wirklicher Anreiz
für die Verwertung von Erfindungen an den Hochschulen
entstehen kann.
Ich begrüße ferner ausdrücklich, dass die Gesetzent-
würfe auch insoweit mit dem Hochschullehrerprivileg
Schluss machen wollen, dass sie nicht nur Hochschullehre-
rinnen und Hochschullehrer, sondern alle an einer Hoch-
schule Beschäftigten, und zwar nicht nur an Universitäten,
sondern auch an Fachhochschulen, in die wissenschaftsspe-
zifischen Sonderregelungen des Patentrechts einbeziehen.
In zweierlei Hinsicht weisen die vorliegenden Gesetz-
entwürfe Defizite auf. Die PDS-Fraktion hat daher einen
Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalitionsfrak-
tionen vorgelegt.
Zum einen geht es uns darum, dass selbstverständlich
nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Hoch-
schulen, sondern auch ihre Kolleginnen und Kollegen
an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen das
Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit beanspruchen kön-
nen. Wenn es also im Patentrecht Bedarf an besonderen
wissenschaftsadäquaten Regelungen gibt, so müssen sich
diese Ausnahmeregelungen auch auf die staatlichen und
staatlich finanzierten Forschungseinrichtungen erstrecken.
Zum anderen halten wir es für falsch, die Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftler zur patentrechtlichen
Verwertung ihrer Erfindungen zu zwingen. Es ist zwar
grundsätzlich richtig, den Beitrag der Hochschulen zu In-
novationen zu stärken und die wirtschaftliche Verwertung
dieser Innovationen zu fördern, wenn dies der Schaffung
von Arbeitsplätzen oder der Verbesserung der Lebensqua-
lität dient. Aber die Wissenschaftlerinnen und Wissen-
schaftler müssen auch das Recht haben, ihre Erfindung
weder geheim zu halten, was ihnen SPD und Grüne in
ihrem Gesetzentwurf allein zugestehen möchten, noch sie
von der Hochschule patentieren und verwerten zu lassen,
sondern sie durch eine Veröffentlichung der kommerziel-
len Nutzung ein für alle Mal zu entziehen. Alles andere
wäre nach Auffassung der PDS mit dem Grundrecht der
Wissenschaftsfreiheit unvereinbar, da das Prinzip der Öf-
fentlichkeit geradezu konstitutiv für den modernen Wis-
senschaftsprozess ist.
Die PDS fordert daher ein uneingeschränktes Recht der
Erfinderinnen und Erfinder, ihre Diensterfindungen im
Rahmen ihrer Forschungs- oder Lehrtätigkeit jederzeit zu
veröffentlichen. Dies ist zwingend erforderlich, um die
Autonomie der Hochschulen gegenüber ökonomischen
Verwertungszwängen zu sichern. Wir müssen den Wis-
sens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft,
Wirtschaft und Gesellschaft aktiv fördern, dürfen aber
nicht den Fehler begehen, die Hochschulen den Fängen
des Marktes auszuliefern.
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit-
geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla-
gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla-
ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung
abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 14/6026 Nr. 2.6
Drucksache 14/6214 Nr. 1.5
Drucksache 14/6214 Nr. 1.8
Drucksache 14/6214 Nr. 2.12
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20433
(C)
(D)
(A)
(B)
Innenausschuss
Drucksache 14/5730 Nr. 2.34
Drucksache 14/5730 Nr. 2.36
Finanzausschuss
Drucksache 14/5836 Nr. 2.24
Drucksache 14/6026 Nr. 2.20
Drucksache 14/6026 Nr. 2.21
Drucksache 14/6026 Nr. 2.32
Drucksache 14/6116 Nr. 1.5
Drucksache 14/6116 Nr. 1.6
Drucksache 14/6116 Nr. 1.7
Drucksache 14/6214 Nr. 1.4
Drucksache 14/6214 Nr. 2.15
Drucksache 14/6214 Nr. 2.16
Drucksache 14/6214 Nr. 2.17
Haushaltsausschuss
Drucksache 14/5836 Nr. 2.1
Drucksache 14/6026 Nr. 2.3
Ausschuss fürWirtschaft und
Technologie
Drucksache 14/6026 Nr. 2.17
Drucksache 14/6026 Nr. 2.18
Drucksache 14/6214 Nr. 1.6
Drucksache 14/6214 Nr. 2.13
Drucksache 14/6214 Nr. 2.14
Drucksache 14/6214 Nr. 2.19
Drucksache 14/6214 Nr. 2.20
Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
Drucksache 14/1708 Nr. 2.5
Drucksache 14/4170 Nr. 2.47
Drucksache 14/4170 Nr. 2.52
Drucksache 14/6395 Nr. 2.19
Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Drucksache 14/309 Nr. 2.42
Drucksache 14/4092 Nr. 1.1
Ausschuss für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
Drucksache 14/4945 Nr. 1.2
Drucksache 14/4945 Nr. 1.3
Drucksache 14/5114 Nr. 2.4
Drucksache 14/5172 Nr. 2.62
Drucksache 14/5363 Nr. 2.10
Drucksache 14/6395 Nr. 1.1
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
Drucksache 14/5363 Nr. 1.2
Drucksache 14/5610 Nr. 1.4
Drucksache 14/5610 Nr. 1.7
Drucksache 14/5836 Nr. 2.5
Drucksache 14/5836 Nr. 2.10
Drucksache 14/5836 Nr. 2.14
Drucksache 14/6026 Nr. 3.1
Drucksache 14/6214 Nr. 3.1
Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe
Drucksache 14/5836 Nr. 1.8
Drucksache 14/5610 Nr. 1.10
Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 14/6026 Nr. 1.4
Drucksache 14/6214 Nr. 2.6
Drucksache 14/6395 Nr. 1.2
Drucksache 14/6395 Nr. 2.22
Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Drucksache 14/6026 Nr. 2.1
Drucksache 14/6214 Nr. 1.7
Drucksache 14/6214 Nr. 1.9
Ausschuss für Angelegenheiten
der Europäischen Union
Drucksache 14/5281 Nr. 2.24
Drucksache 14/5363 Nr. 2.12
Drucksache 14/5503 Nr. 2.25
Drucksache 14/5610 Nr. 2.2
Drucksache 14/5730 Nr. 1.1
Drucksache 14/5730 Nr. 2.22
Drucksache 14/5730 Nr. 2.24
Drucksache 14/5730 Nr. 2.25
Drucksache 14/5836 Nr. 2.25
Drucksache 14/6026 Nr. 1.1
Drucksache 14/6026 Nr. 2.7
Drucksache 14/6026 Nr. 2.8
Drucksache 14/6214 Nr. 1.1
Drucksache 14/6214 Nr. 2.4
Finanzausschuss
Drucksache 14/6508 Nr. 2.10
Drucksache 14/6508 Nr. 2.11
Drucksache 14/6508 Nr. 2.12
Drucksache 14/6508 Nr. 2.40
Drucksache 14/6615 Nr. 2.11
Ausschuss fürWirtschaft und
Technologie
Drucksache 14/6026 Nr. 2.19
Drucksache 14/6026 Nr. 2.25
Drucksache 14/6116 Nr. 1.3
Drucksache 14/6116 Nr. 1.4
Drucksache 14/6214 Nr. 1.2
Drucksache 14/6214 Nr. 2.18
Drucksache 14/6395 Nr. 2.15
Drucksache 14/6395 Nr. 2.16
Drucksache 14/6395 Nr. 2.17
Drucksache 14/6395 Nr. 2.23
Drucksache 14/6508 Nr. 2.13
Drucksache 14/6508 Nr. 2.15
Drucksache 14/6508 Nr. 2.33
Drucksache 14/6508 Nr. 2.35
Drucksache 14/6508 Nr. 2.37
Drucksache 14/6508 Nr. 2.41
Drucksache 14/6615 Nr. 2.8
Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
Drucksache 14/6116 Nr. 1.8
Drucksache 14/6508 Nr. 2.22
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Drucksache 14/1016 Nr. 2.23
Drucksache 14/3050 Nr. 2.1
Drucksache 14/3146 Nr. 2.9
Drucksache 14/3146 Nr. 2.10
Drucksache 14/3146 Nr. 2.11
Drucksache 14/3146 Nr. 2.12
Drucksache 14/3146 Nr. 2.13
Drucksache 14/3146 Nr. 2.14
Drucksache 14/3146 Nr. 2.15
Drucksache 14/3146 Nr. 2.16
Drucksache 14/3146 Nr. 2.17
Drucksache 14/3146 Nr. 2.18
Drucksache 14/3341 Nr. 2.26
Drucksache 14/3428 Nr. 2.15
Drucksache 14/3576 Nr. 2.34
Drucksache 14/3576 Nr. 2.41
Drucksache 14/4170 Nr. 2.64
Drucksache 14/4170 Nr. 2.84
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120434
(C)
(D)
(A)
(B)
Drucksache 14/4309 Nr. 1.3
Drucksache 14/4309 Nr. 1.22
Drucksache 14/4309 Nr. 1.28
Drucksache 14/4441 Nr. 1.3
Drucksache 14/4441 Nr. 1.6
Drucksache 14/4665 Nr. 3.1
Drucksache 14/4945 Nr. 2.4
Drucksache 14/4945 Nr. 2.33
Drucksache 14/4945 Nr. 2.35
Drucksache 14/5114 Nr. 2.1
Drucksache 14/5114 Nr. 2.2
Drucksache 14/5172 Nr. 2.21
Drucksache 14/5172 Nr. 2.60
Drucksache 14/5610 Nr. 2.16
Drucksache 14/5610 Nr. 2.30
Drucksache 14/5610 Nr. 2.31
Drucksache 14/5610 Nr. 2.40
Drucksache 14/5730 Nr. 2.33
Drucksache 14/5836 Nr. 2.6
Drucksache 14/5836 Nr. 2.7
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 14/5610 Nr. 2.53
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
Drucksache 14/5610 Nr. 1.3
Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 14/6508 Nr. 1.3
Drucksache 14/6508 Nr. 2.3
Drucksache 14/6508 Nr. 2.23
Drucksache 14/6508 Nr. 2.34
Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Drucksache 14/6026 Nr. 2.2
Drucksache 14/6026 Nr. 2.10
Drucksache 14/6026 Nr. 2.29
Drucksache 14/6026 Nr. 2.31
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20435
(C)(A)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin