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    Beratungen mit Aussprache Tagesordnungspunkt II: Dritte Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2002 Haus- haltsgesetz 2002 (Drucksachen 14/6800, 14/7537, 14/7301 bis 14/7320, 14/7321, 14/7322, 14/7323 20365 A Manfred Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . . . 20365 B Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20365 D Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20368 A Dr. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . . 20372 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20375 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS . . . . . . . . . . . . . . . 20378 C Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 20380 B Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20385 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 20385 C Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 20385 D Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . 20389 B, C Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20390 C, 20392 D Tagesordnungspunkt III: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Soli- darpaktfortführungsgesetz) (Drucksache 14/7063) . . . . . . . . . . . . . 20395 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ (Solidarpaktfortführungs- gesetz) (Drucksachen 14/7256, 14/7646, 14/7647) 20395 A Sabine Kaspereit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20395 C Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 20397 D Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20399 C Gisela Frick FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20401 C Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20402 D Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 20404 A Heinz Seiffert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . 20406 B Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . 20408 D Zusatztagesordnungspunkt 3: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Versorgungsänderungs- gesetzes 2001 (Drucksachen 14/7223, 14/7257, 14/7681, 14/7693) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20409 B – Zweite und dritte Beratung des von den FraktionenderSPDunddesBÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Plenarprotokoll 14/206 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 206. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. November 2001 I n h a l t : Entwurfs eines Versorgungsände- rungsgesetzes 2001 (Drucksachen 14/7064, 14/7681, 14/7693) 20409 C – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Be- amtenrechtsrahmengesetzes (Drucksachen 14/6717, 14/7681, 14/7693) 20409 C Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 20409 D Meinrad Belle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20411 A Helmut Wilhelm (Amberg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20412 C Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20413 C Petra Pau PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20414 B Otto Schily, Bundesminister BMI . . . . . . . . . 20415 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Straf- prozessordnung (Drucksachen 14/7008, 14/7258, 14/7679) 20417 A Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär BMJ 20417 B Volker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 20418 A Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20419 D Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20421 A Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 20422 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . . . . . . . . . . . 20422 D Tagesordnungspunkt IV: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Alfred Hartenbach, Hermann Bachmaier, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (Drucksachen 14/5975, 14/7573) . . . . 20424 C – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Förderung des Pa- tentwesens an den Hochschulen (Drucksachen 14/5939, 14/7573) . . . . 20424 D Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU . . . . . . . . 20424 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20427 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 20429 A Anlage 2 Zu Protokoll gegeben Reden zur Beratung der Gesetzentwürfe: – Änderung des Gesetzes über Arbeitneh- mererfindungen – Förderung des Patentwesens an Hochschulen (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . 20429 D Alfred Hartenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 20429 D Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20430 B Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20431 D Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20432 C Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20433 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20433 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 Norbert Hauser (Bonn) 20427 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20429 (C) (D) (A) (B) Altmann (Aurich), BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 Gila DIE GRÜNEN Balt, Monika PDS 30.11.2001 Beck (Bremen), BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 Marieluise DIE GRÜNEN Bohl, Friedrich CDU/CSU 30.11.2001 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 30.11.2001 Buntenbach, Annelie BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 DIE GRÜNEN Caesar, Cajus CDU/CSU 30.11.2001 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 30.11.2001 Follak, Iris SPD 30.11.2001 Friedrich (Altenburg), SPD 30.11.2001 Peter Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 30.11.2001 Günther (Plauen), FDP 30.11.2001 Joachim Haschke CDU/CSU 30.11.2001 (Großhennersdorf), Gottfried Hauer, Nina SPD 30.11.2001 Heiderich, Helmut CDU/CSU 30.11.2001 Dr. Hendricks, Barbara SPD 30.11.2001 Hübner, Carsten PDS 30.11.2001 Kolbow, Walter SPD 30.11.2001 Kraus, Rudolf CDU/CSU 30.11.2001 Dr. Küster, Uwe SPD 30.11.2001 Lippmann, Heidi PDS 30.11.2001 Nachtwei, Winfried BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 DIE GRÜNEN Nahles, Andrea SPD 30.11.2001 Ost, Friedhelm CDU/CSU 30.11.2001 Pieper, Cornelia FDP 30.11.2001 Rauber, Helmut CDU/CSU 30.11.2001 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 30.11.2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 30.11.2001 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 30.11.2001 Schenk, Christina PDS 30.11.2001 Schlee, Dietmar CDU/CSU 30.11.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 30.11.2001 Hans Peter Schröter, Gisela SPD 30.11.2001 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 30.11.2001 Schultz (Everswinkel), SPD 30.11.2001 Reinhard Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 30.11.2001 Christian Dr. Freiherr von CDU/CSU 30.11.2001 Stetten, Wolfgang Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 30.11.2001 Thiele, Carl-Ludwig FDP 30.11.2001 Dr. Thomae, Dieter FDP 30.11.2001 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 30.11.2001 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ 30.11.2001 DIE GRÜNEN Wiesehügel, Klaus SPD 30.11.2001 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Gesetzentwürfe: – Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmer- erfindungen – Förderung des Patentwesens an Hochschulen (Tagesordnungspunkt 4) Alfred Hartenbach (SPD): Die Innovationszentren Deutschlands liegen nicht nur in der Industrie und deren Forschungsanstalten, sondern in hohem Maße auch bei den Hochschulen und Fachhochschulen. Leider konnte das Potenzial der dortigen geistigen Leistungen bisher nicht in dem Umfange auch wirtschaft- lich genutzt werden, wie dies wünschenswert, ja auch ge- radezu erforderlich wäre. Der Grund liegt darin, dass es bisher den Hochschullehrern und Fachhochschullehrern freigestellt war, ob sie eine Erfindung, die in ihrem Tätig- keitsbereich gelungen war, als Patent anmelden und ver- markten wollten oder ob sie davon Abstand nehmen. In aller Regel war die Kostenfrage, aber auch die Prozedur der Anmeldung ein eher abschreckender Faktor für die weniger dem Kommerziellen und dafür mehr dem Wis- senschaftlichen zugewandten Hochschullehrer. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Damit sind sowohl der deutschen Wissenschaft als auch der deutschen Wirtschaft sehr häufig wertvolle Erfindungen verloren gegangen, die dann aus dem Aus- land heraus angemeldet und von dort aus auch verwertet wurden. Das Ausland macht uns längst vor, dass man mit den wissenschaftlichen Erfindungen an den Hochschulen auch anders verfahren kann. In vielen Ländern sind an den Hochschulen ganze Stabsabteilungen vorhanden, die dann die Erkenntnisse und Ergebnisse der Forschung in den Hochschulen auch vermarkten, in aller Regel sogar sehr gut vermarkten und damit auch für eine künftige bessere technische Ausstattung der Hochschulen sorgen können. Wir wollen dies mit unserem Gesetz auch für Deutsch- land ermöglichen. Dabei haben wir von den Koalitions- fraktionen allerdings einen sehr wesentlichen Unterschied zu dem, was die Länder wollen. Wir wollen, dass der Hochschullehrer nach wie vor entscheiden kann, ob er vermarktet oder nicht vermarktet. Dies sind wir dem ver- fassungsmäßigen Grundsatz der Freiheit von Wis- senschaft und Lehre schuldig. Wir sind allerdings über- zeugt, dass mit unserem Gesetz den Hochschullehrern der Zugang zu einer Patentanmeldung und damit auch einer Vermarktung wesentlich erleichtert wird. Künftig brau- chen sie sich nicht mehr um die Details zu kümmern; künftig brauchen sie nicht mehr Sorge zu tragen, welche Kosten ihnen entstehen, und künftig werden sie automa- tisch am Erfolg ihrer Forschung beteiligt werden. Wir wissen, dass wir damit Neuland betreten, und wir wissen auch, dass an den Hochschulen oder aber in dem jeweiligen Bundesland zentral erst noch Stellen errichtet werden müssen, die dann die Forschung auch zum Patent anmelden. Damit treten die Länder oder aber die Hoch- schulen dann in Konkurrenz zu bereits jetzt schon vor- handenen Unternehmern, die ihre Dienste schon seit län- gerem den Hochschullehrern anbieten und dafür auch in aller Regel – auch bei zu beachtender Mischkalkulation – gut verdienen. Dieser Konkurrenzeffekt ist durchaus ge- wollt. Er wird den Forscherdrang und den Drang zur Ver- öffentlichung von Forschungsergebnissen beflügeln und er wird dafür sorgen, dass künftig mehr Erkenntnisse aus deutschen Hochschulen auch wirtschaftlich verwertet werden können. Alles in allem ein gutes Gesetz, das die volle Zustim- mung des ganzen Hauses verdient hat. Jörg Tauss (SPD): Die Tatsache, dass auf der heuti- gen Tagesordnung – nachdem wir gestern einen abermals aufgestockten und zukunftsweisenden Etat für Bildung und Forschung verabschiedet haben – erneut das Thema Forschung angesetzt ist, ist eigentlich schon Beleg genug, dass die rot-grüne Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen in ihren Reformbemühungen für die dringend gebotene Modernisierung der Wissenschafts- und For- schungslandschaft nicht nachlassen. Ganz im Gegenteil: Es geht eben nicht allein um den bereitzustellenden Etat – Ihre jahrelangen Versäumnisse, die uns bis heute zu schaffen machen, haben wir gestern lang und breit disku- tiert –, es geht auch um strukturelle Reformen, zu denen Sie erst recht nicht in der Lage waren und für die es vie- lerorts die letzte Gelegenheit ist, meinen wir es ernst mit der Aussage, dass wir den Wissenschafts- und For- schungsstandort auf diesem hohen Niveau erhalten und im internationalen Wettbewerb fit machen wollen. Ziel des heute in zweiter und dritter Lesung zu bera- tenden Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen ist es, die bisherige Regelung der Rechte an den Erfindungen von Hochschullehrern – das so genannte Hochschullehrer- privileg des § 42 Arbeitnehmererfindungsgesetzes – an die sich gravierend veränderten Rahmenbedingungen der Hochschulforschung anzupassen. Auch diese gesetzliche Änderung ist eine längst überfällige Anpassung an eine gänzlich veränderte Wirklichkeit und damit ein wichtiger Bestandteil der zwingend gebotenen strukturellen Refor- men und damit auch ein weiterer Baustein einer zukunfts- fähigen Innovationspolitik der rot-grünen Bundesregie- rung, die den Wissenschafts- und Forschungsstandort für die Herausforderungen der Zukunft wappnen will. Bei der angestrebten Verbesserung der Verwertung von Hochschulerfindungen sind vor allem vier Schwerpunkte das erklärte Ziel der Novelle: Zum einen soll das derzeit brachliegende Innovationspotenzial an den Hochschulen auch für die Hochschulen in einem deutlich höheren Maße genutzt werden, zugleich sollen die Hochschulen in ihrer Verantwortung für den Technologietransfer nachhal- tig gestärkt werden. Eng mit diesem Ziel verwoben ist die dringend gebotene Verbesserung des Technologietrans- fers zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft. Alles in allem geht es also um die Sicherstellung und Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutsch- land in einem immer schwieriger werdenden globalen Wettbewerb. Dabei ist wiederum die Tatsache, dass es eine von Bund und Ländern gemeinsam gestartete Initia- tive war, die den Anstoß für die heute zu diskutierende Gesetzesänderung gab, ein wichtiger Beleg dafür, das diese rot-grüne Bundesregierung sich in Zusammenarbeit mit den Bundesländern – sofern sie es denn wollen – den immensen Herausforderungen stellt und wichtige Wei- chenstellungen vornimmt. Gegenstand der parlamentarischen Beratungen waren zwei Gesetzentwürfe. So gab es zum einen den Entwurf des Bundesrates, zum anderen den Entwurf der Koaliti- onsfraktionen. Stellt man die beiden Entwürfe nebenei- nander, so fällt auf, dass sie sich in der Zielsetzung nicht wesentlich unterscheiden. Die Ansätze, mit denen diese wichtigen und sicherlich unstrittigen Ziele verwirklicht werden sollen, unterscheiden sich dagegen schon an eini- gen Stellen. Der Grund, warum sich die Koalitionsfrak- tionen nicht dem Gesetzentwurf des Bundesrates angeschlossen habe, ist, dass der Entwurf der Koalitions- fraktionen das angestrebte Gesetzesziel besser verwirkli- chen kann und zudem dem zwingend zu beachtenden Ver- fassungsrecht, nämlich die Freiheit von Forschung und Lehre gemäß Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, in einem deutlich höheren Maße Rechnung trägt. Mit der nun vorgesehenen Neufassung des § 42 Ar- beitnehmererfindungsgesetz werden die Hochschulen künftig in der Lage sein, das oftmals ungenutzte Innova- tionspotenzial auch für die Hochschulen zu nutzen und Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120430 (C) (D) (A) (B) Erfindungen der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der Dozenten und wissenschaftlichen Assistenten besser wirt- schaftlich zu verwerten. Nach den bisherigen Regelungen stand es allein im Ermessen der Erfinder, über die Paten- tierung und Verwertung von Erfindungen zu entscheiden. Das hatte zur Folge, dass ein erhebliches Innovationspo- tenzial an den Hochschulen schlichtweg brachlag, weil oftmals die mit der Patentierung verbundenen Kosten, der erhebliche Zeitaufwand und das wirtschaftliche Risiko gescheut wurde. Mit den nun vorgesehenen Regelungen werden die Hochschulen das Recht erhalten, die Erfindungen ihres wissenschaftlichen Personals zum Patent anzumelden und durch Lizenzen Einnahmen zu erzielen. Strittig war, wie die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer hieran be- teiligt werden sollten. Der Gesetzentwurf des Bundesra- tes hatte hier einen etwas anderen Ansatz gewählt, der je- doch nach unserer Auffassung nicht tragfähig gewesen wäre. Während der Entwurf des Bundesrates ein Drittel der Nettoverwertungseinnahmen als Erfindervergütung vorsah und so den Streit vorprogrammiert hätte, welche Ausgabe den nun von den Bruttoeinnahmen seitens der Hochschule abgezogen werden dürfte, haben wir uns für einen anderen Weg entschieden: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass den Erfindern als Vergütung 30 Prozent der Brut- toverwertungseinnahmen zustehen. Den Patentierungs- aufwand kann die Hochschule aus den ihr verbleibenden 70 Prozent decken. Sie sehen, auch hier verfolgen wir im Grundsatz das gleiche Ziel wie der Gesetzentwurf des Bundesrates, wir versuchen nur, zu sachgerechteren und auch vergleichbaren Lösungen zu kommen. Ich denke dennoch, dass auch die Länder mit der jetzigen Lösung le- ben können. In der öffentlichen Debatte gibt es – vor allem an den Hochschulen – offenbar noch ein paar kleine Unklarheiten hinsichtlich der Diensterfindungen bei Nebentätigkeit – und hier vor allem bei Drittmittelforschung. Die In- anspruchnahme des Rechtes des Dienstherren bei Dienst- erfindungen umfasst neben den Erfindungen aus wissen- schaftlicher Tätigkeit mit Mitteln der Hochschule auch die Forschung mit Mitteln Dritter im Sinne des § 25 des Hochschulrahmengesetzes. Erfindungen dagegen, die Wissenschaftler im Rahmen einer Nebentätigkeit ma- chen, sind dann frei, wenn es sich hierbei um keine Dienst- erfindungen im Sinne des § 4 Abs. 2 handelt. Für die Ab- grenzung im konkreten Einzelfall gelten die allgemeinen Grundsätze, ohne dass es hierfür einer Sonderregelung bedarf. Jedoch sind auch freie Erfindungen der Hoch- schule mitzuteilen. Für die Inanspruchnahme und das Ver- fahren gelten die gleichen Regelungen wie für Beschäf- tigte im privaten und öffentlichen Dienst. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass diese Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen ein weiterer wichtiger Baustein bei der Modernisierung der Wissen- schafts- und Forschungslandschaft ist, die vor allem zum Ziel hat, die verkrusteten Strukturen in diesem Bereich aufzubrechen und die zweifellos vorhandenen Innovati- onspotenziale zu nutzen – im Interesse eines zukunfts- und wettbewerbsfähigen Wissenschafts- und Forschungs- standortes Deutschland. Zu einer wirklich verantwor- tungsvollen Forschungspolitik gehört eben die Stärkung der Hochschulen bei der Nutzung dieser Potenziale, wo- bei es aber eben nicht darum gehen kann, die Frage der wirtschaftlichen Verwertung allein zu thematisieren, son- dern auch die Wissenschaftsrechte und Wissenschaftler- rechte im Blick zu behalten. Dies ist meines Erachtens mit dem heute zur abschließenden Beratung anstehenden Ge- setzentwurf gelungen. Damit diese wichtigen Instrumente möglichst schnell greifen und Früchte tragen, wird diese Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen durch eine Verwertungsinitiative der Bundesregierung flankiert. Bis zum Jahr 2004 stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt 100 Millionen DM aus den UMTS-Zinsersparnissen zur Verfügung. Mit diesen Mit- teln sollen die Hochschulen professionelle Agenturen mit der Durchführung von Patentanmeldungen und der Ver- marktung und Verwertung der gemachten Erfindungen beauftragen können. Es ist ein schöner Brauch, am Schluss einer parlamen- tarischen Initiative allen hieran Beteiligten für ihr Enga- gement zu danken. Danken möchte ich den Fachpolitikern in den Arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen, den Staatssekretären und den Fachabteilungen in den beteilig- ten Bundesministerien. Diesen Dank betone ich umso mehr, als es bei den nicht immer einfachen Auseinander- setzungen und Abstimmungsprozessen zwischen For- schungs-, Rechts- und auch Sozialpolitikern oft genug da- rauf ankommt, die unterschiedlichen Interessen zu verbinden. Gestatten Sie mir am Schluss meiner Ausführungen noch darauf hinzuweisen, dass es ein besonderer Wunsch der Bundesländer und der Hochschulen ist, diese Geset- zesänderung nun möglichst rasch umzusetzen, weil damit ein deutlicher Anstieg der Patentanmeldungen zu erwar- ten ist. Aus diesem Grund ist es richtig, die besonderen Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen bereits jetzt und heute zu verabschieden und eben nicht auf den noch in einem frühen Stadium der Beratungen befindli- chen Gesetzentwurf über Arbeitnehmererfindungen zu warten. Ich werbe daher bei den Kolleginnen und Kolle- gen von der Opposition im Interesse des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland und im Interesse der zwingend notwendigen Fortführung der Reformpro- zesse in diesem Bereich um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Freuen Sie sich mit uns auf die Wiederentdeckung des allzu lange brach – liegenden Innovationspotenzials an unseren Hochschu- len. Die Zunahme der Patentierungen wird dies alsbald bestätigen. Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach intensiver Beratung mit Experten aus den Hoch- schulen und der Forschung können wir nun den Gesetz- entwurf der Koalitionsfraktionen zur abschließenden Le- sung vorlegen. Mit dem zu verabschiedenden Gesetz ist es uns gelungen, den Spagat zwischen der Gewährung der Forschungsfreiheit und einer effizienten Verwertung von Patenten an Hochschulen zu verwirklichen. Ziel ist es nun, die Patentverwertung an den Hochschulen so attrak- tiv zu gestalten, dass immer mehr Hochschullehrer ihre Hochschulen als Verwertungspartner sehen und nicht mehr die Industrie. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20431 (C) (D) (A) (B) Erstens. Ausgangslage – brachliegende Innovationspo- tenziale: In der bisherigen Gesetzesstruktur gibt es weder für Wissenschaftler noch für die Hochschulen Anreize, Erfindungen in Patente umzusetzen und damit wirtschaft- lich zu verwerten. Auf der einen Seite verzichten die For- scher oft auf die Anmeldung zum Patent, da die Beantra- gung mühselig und die Finanzierung ungewiss ist. Statt sich mit bürokratischen Hürden auseinander zu setzen, konzentrieren sie sich lieber auf ihre eigene Stärke: das Forschen. Auf der anderen Seite profitieren Hochschulen im Gegensatz zu allen anderen Arbeitgebern und außer- universitären Forschungseinrichtungen bisher nicht von den Patenterlösen ihrer Arbeitnehmer. Demnach haben sie auch kein gehobenes Eigeninteresse an der Anmeldung und anschließenden Verwertung von Erfindungen. In der Konsequenz stehen wir vor dem Dilemma, dass das Inno- vationspotenzial an den deutschen Universitäten brach- liegt. Statt gute Ideen in Erfindungen umzusetzen und so- mit ökonomisch zu nutzen, bleiben sie im Getriebe der bürokratischen Universitätsstrukturen hängen. Zweitens. Ziel des Gesetzes – Stärkung des Patent- rechts der Universitäten: Mit der Reform des Hochschul- lehrerprivilegs werden wir diese verkrusteten Strukturen aufbrechen und das bisher brachliegende Innovationspo- tenzial an den Hochschulen nutzen. Mit dem neuen Ge- setz werden die Hochschulen zukünftig das Recht haben, die Erfindungen ihres Personals zu verwerten; innerhalb von zwei Monaten erhalten sie das Exklusivzugriffsrecht. Dies gilt auch für Forschung im Rahmen von Drittmitteln und Nebentätigkeiten. Die genaue Abgrenzung zwischen einer Diensterfindung und einer freien Erfindung muss dann im Einzelfall geregelt werden. Die Forscher werden im Gegenzug an den Patenterlösen mit 30 Prozent betei- ligt und brauchen sich nicht um finanzielle und bürokra- tische Fragen der Patentanmeldung und -verwertung zu kümmern. Entscheidende Verbesserungen stellen sich in drei Feldern ein: Zukünftig werden wieder mehr Patente angemeldet und verwertet. Gute ldeen bleiben nicht in Schubladen liegen. Den Hochschulen wird die Möglichkeit gegeben, aus ihren eigenen Investitionen auch Kapital zu schlagen – wenn sie anfangen, selbst aktiv zu werden. Zwischen Wirtschaft und Universität wird ein intensi- verer Wissens- und Technologietransfer stattfinden. Der Diffusionsgrad von Forschungsergebnissen aus den Unis in die Wirtschaft hinein wird erhöht. Drittens. Flankierende Maßnahme – Aufbau einer brei- ten Patent- und Verwertungsinfrastruktur: Bei der Reform des ArbNErfG geht es allerdings nicht darum, Inseln der Patentverwertung innerhalb der Hochschulen zu schaffen. Vielmehr sollen diese eng mit wirtschaftlichen Interessen verzahnt werden und an den Bedürfnissen gerade der klei- nen und mittleren Unternehmen orientiert sein. Die uni- versitären Patentverwertungsstrukturen müssen in ein wirtschaftliches Netzwerk eingebunden sein. Daher wird die rot-grüne Regierung parallel eine Verwertungsoffen- sive starten und den Aufbau einer breiten Patent- und Ver- wertungsstruktur an den deutschen Hochschulen unter- stützen. Hier gilt es, Kosten von Patentanmeldungen in der Anfangsphase zu bezuschussen, Mitarbeiter in einer Qualifizierungsoffensive für die Patentverwertungsstruk- turen auszubilden und die Verwertungslandschaft in Deutschland zu vernetzen und Kommunikations- und Ko- operationsplattformen aufzubauen. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen explizit da- rauf gedrängt hat, die Reform des Hochschullehrerprivi- legs einer allgemeinen Novelle des ArbNErfG vorzuzie- hen. Andernfalls hätte die Gefahr einer zeitlichen Verzögerung bestanden. In unseren Augen ist diese Re- form ein erster Schritt zu einer umfassenden Reform der Hochschulen, die auf mehreren Ebenen stattfinden muss. Die Verbesserung der Patentverwertung war überfällig und zwingend notwendig, ihr müssen jedoch weitere Re- formen folgen. Rainer Funke (FDP): Das Arbeitnehmererfindungs- gesetz ist praktisch seit 1957 unverändert. Seitdem hat sich in den Arbeitsabläufen Grundlegendes verändert. Mehr als bisher werden Erfindungen im Team gemacht. Erfindungen sind kapitalintensiv geworden, kurzum: Die Strukturen haben sich grundlegend verändert. Das gilt auch im Vergleich der nationalen Arbeitnehmererfindun- gen zu internationalen Regelungen. Außerdem müssen die Verbindungen in international tätigen Konzernen berücksichtigt werden. Deswegen fordert die FDP seit langem eine Neufassung des Arbeitnehmererfindungsge- setzes und, wie wir hören, will auch die Bundesregierung noch in diesem Jahr, spätestens Anfang Januar, eine ent- sprechende Kabinettsentscheidung herbeiführen. So hatte ja auch die Bundesregierung im März 2000 die beteilig- ten Kreise zu einer Anhörung geladen. Wenn die Bundesregierung eine grundlegende Über- arbeitung des Arbeitnehmererfindergesetzes vorsieht, be- steht überhaupt kein Anlass, für Hochschullehrer Sonder- regelungen, sozusagen Insellösungen, vorzusehen. Grundsätzlich sind Erfindungen im Hochschulbereich nicht wesentlich anders zu bewerten als im Bereich der freien Wirtschaft. In beiden Bereichen wollen wir, dass Eigeninitiative und Erfinderfreudigkeit des jeweiligen Mitarbeiters gefördert wird. Vorab eine Änderung des Hochschullehrerprivilegs vorzunehmen macht keinen Sinn, auch wenn sich die Bundesregierung von der Bun- desratsinitiative, die im Wesentlichen fiskalisch begrün- det wird, getrieben fühlt. Wenn schon eine Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes von der Bundesregie- rung vorgesehen wird, kann diese Hochschullehrerfrage auch im Rahmen eines Gesamtkonzeptes umgesetzt wer- den. Dies ist auch unter gesetzgeberischen Gesichtspunk- ten sinnvoll, weil nur so ein gerechter Interessenausgleich zwischen Bundestag und Bundesrat erfolgen kann. Nur wenn alle Fragen gemeinsam geregelt werden, besteht auch eine Chance, dass in dieser Legislaturperiode das Gesamtwerk von Bundestag und Bundesrat gemeinsam beschlossen wird. Wir werden darum gegen beide Gesetzesvorschläge, nämlich die von Bundesrat und Bundesregierung, stim- men. Auch inhaltlich sind Fragen offen geblieben, so ins- besondere die Frage der Teamvergütung und die Frage der Berechnungsmethode, von welchem Betrag die Erfinder Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120432 (C) (D) (A) (B) ihre Erfindervergütung im Hochschulbereich berechnen können. Für den Entwurf der Bundesregierung für eine In- sellösung im Hochschulbereich besteht insgesamt gese- hen nicht nur kein Anlass, sondern er dürfte einer Ge- samtlösung des Arbeitnehmererfindergesetzes sogar entgegenstehen. Maritta Böttcher (PDS): Der Deutsche Bundestag entscheidet heute über eine Reform des so genannten Hochschullehrerprivilegs im Arbeitnehmererfindungsge- setz aus dem Jahre 1957. Dieses Gesetz sieht grundsätz- lich vor, dass die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern während ihrer Arbeit gemachten Erfindungen vom Arbeitgeber verwertet werden können – unbeschadet ei- ner angemessenen Vergütung für die Erfinderinnen und Erfinder. In seiner geltenden Fassung enthält das Gesetz jedoch eine gewichtige Ausnahme von diesem Grundsatz: Hoch- schullehrerinnen und Hochschullehrer an Universitäten dürfen ihre Erfindungen bisher selbst verwerten. Zur Be- gründung für diese Privilegierung der Universitätsprofes- soren wurde bisher stets das Grundrecht der Wissen- schaftsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes bemüht. Den vorliegenden Gesetzentwürfen der Koalitions- fraktionen und des Bundesrats liegt offensichtlich die Ein- sicht zugrunde, dass die Bedeutung der Wissenschafts- freiheit in dieser Hinsicht bisher überstrapaziert worden ist – wie ich meine, zu Recht. Denn: Professorinnen und Professoren haben keinen Alleinanspruch auf Wissen- schaftsfreiheit. Und: Das Grundrecht auf Wissenschafts- freiheit schließt nicht das Recht ein, wissenschaftliche Erfindungen zum ausschließlich eigenen Vorteil zu ver- werten, wenn diese der Nutzung der von der öffentlichen Hand bereitgestellten Infrastruktur zu verdanken sind. Dies dürfte bei Erfindungen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern regelmäßig der Fall sein. Ich halte es daher für richtig, nicht nur den zu wissen- schaftlichen Innovationen führenden Aufwand, sondern auch die aus ihnen resultierenden Erträge zumindest teil- weise zu sozialisieren. Falsch wäre es, wenn weiterhin wie bisher die Kosten sozialisiert und Gewinne privati- siert würden. Ich halte den im Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemachten Vorschlag, 30 Prozent der Verwertungserlöse den Erfinderinnen und Erfindern und den Rest den Hochschulen zukommen zu lassen, für eine brauchbare Lösung, die eine hemmungs- lose Privatisierung von Erträgen unterbindet, aber gleich- wohl den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern An- reize zu Innovationen und ihrer ökonomischen Nutzung gibt. Ich bevorzuge diese Lösung auch gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats, der eine Beteiligung der Wis- senschaftlerinnen und Wissenschaftler erst nach Abzug der Patentierungskosten vorsieht. Diese Kosten dürften in vielen Fällen so hoch liegen, dass kein wirklicher Anreiz für die Verwertung von Erfindungen an den Hochschulen entstehen kann. Ich begrüße ferner ausdrücklich, dass die Gesetzent- würfe auch insoweit mit dem Hochschullehrerprivileg Schluss machen wollen, dass sie nicht nur Hochschullehre- rinnen und Hochschullehrer, sondern alle an einer Hoch- schule Beschäftigten, und zwar nicht nur an Universitäten, sondern auch an Fachhochschulen, in die wissenschaftsspe- zifischen Sonderregelungen des Patentrechts einbeziehen. In zweierlei Hinsicht weisen die vorliegenden Gesetz- entwürfe Defizite auf. Die PDS-Fraktion hat daher einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalitionsfrak- tionen vorgelegt. Zum einen geht es uns darum, dass selbstverständlich nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Hoch- schulen, sondern auch ihre Kolleginnen und Kollegen an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit beanspruchen kön- nen. Wenn es also im Patentrecht Bedarf an besonderen wissenschaftsadäquaten Regelungen gibt, so müssen sich diese Ausnahmeregelungen auch auf die staatlichen und staatlich finanzierten Forschungseinrichtungen erstrecken. Zum anderen halten wir es für falsch, die Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler zur patentrechtlichen Verwertung ihrer Erfindungen zu zwingen. Es ist zwar grundsätzlich richtig, den Beitrag der Hochschulen zu In- novationen zu stärken und die wirtschaftliche Verwertung dieser Innovationen zu fördern, wenn dies der Schaffung von Arbeitsplätzen oder der Verbesserung der Lebensqua- lität dient. Aber die Wissenschaftlerinnen und Wissen- schaftler müssen auch das Recht haben, ihre Erfindung weder geheim zu halten, was ihnen SPD und Grüne in ihrem Gesetzentwurf allein zugestehen möchten, noch sie von der Hochschule patentieren und verwerten zu lassen, sondern sie durch eine Veröffentlichung der kommerziel- len Nutzung ein für alle Mal zu entziehen. Alles andere wäre nach Auffassung der PDS mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar, da das Prinzip der Öf- fentlichkeit geradezu konstitutiv für den modernen Wis- senschaftsprozess ist. Die PDS fordert daher ein uneingeschränktes Recht der Erfinderinnen und Erfinder, ihre Diensterfindungen im Rahmen ihrer Forschungs- oder Lehrtätigkeit jederzeit zu veröffentlichen. Dies ist zwingend erforderlich, um die Autonomie der Hochschulen gegenüber ökonomischen Verwertungszwängen zu sichern. Wir müssen den Wis- sens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft aktiv fördern, dürfen aber nicht den Fehler begehen, die Hochschulen den Fängen des Marktes auszuliefern. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/6026 Nr. 2.6 Drucksache 14/6214 Nr. 1.5 Drucksache 14/6214 Nr. 1.8 Drucksache 14/6214 Nr. 2.12 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20433 (C) (D) (A) (B) Innenausschuss Drucksache 14/5730 Nr. 2.34 Drucksache 14/5730 Nr. 2.36 Finanzausschuss Drucksache 14/5836 Nr. 2.24 Drucksache 14/6026 Nr. 2.20 Drucksache 14/6026 Nr. 2.21 Drucksache 14/6026 Nr. 2.32 Drucksache 14/6116 Nr. 1.5 Drucksache 14/6116 Nr. 1.6 Drucksache 14/6116 Nr. 1.7 Drucksache 14/6214 Nr. 1.4 Drucksache 14/6214 Nr. 2.15 Drucksache 14/6214 Nr. 2.16 Drucksache 14/6214 Nr. 2.17 Haushaltsausschuss Drucksache 14/5836 Nr. 2.1 Drucksache 14/6026 Nr. 2.3 Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/6026 Nr. 2.17 Drucksache 14/6026 Nr. 2.18 Drucksache 14/6214 Nr. 1.6 Drucksache 14/6214 Nr. 2.13 Drucksache 14/6214 Nr. 2.14 Drucksache 14/6214 Nr. 2.19 Drucksache 14/6214 Nr. 2.20 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/1708 Nr. 2.5 Drucksache 14/4170 Nr. 2.47 Drucksache 14/4170 Nr. 2.52 Drucksache 14/6395 Nr. 2.19 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 14/309 Nr. 2.42 Drucksache 14/4092 Nr. 1.1 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/4945 Nr. 1.2 Drucksache 14/4945 Nr. 1.3 Drucksache 14/5114 Nr. 2.4 Drucksache 14/5172 Nr. 2.62 Drucksache 14/5363 Nr. 2.10 Drucksache 14/6395 Nr. 1.1 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/5363 Nr. 1.2 Drucksache 14/5610 Nr. 1.4 Drucksache 14/5610 Nr. 1.7 Drucksache 14/5836 Nr. 2.5 Drucksache 14/5836 Nr. 2.10 Drucksache 14/5836 Nr. 2.14 Drucksache 14/6026 Nr. 3.1 Drucksache 14/6214 Nr. 3.1 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 14/5836 Nr. 1.8 Drucksache 14/5610 Nr. 1.10 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/6026 Nr. 1.4 Drucksache 14/6214 Nr. 2.6 Drucksache 14/6395 Nr. 1.2 Drucksache 14/6395 Nr. 2.22 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/6026 Nr. 2.1 Drucksache 14/6214 Nr. 1.7 Drucksache 14/6214 Nr. 1.9 Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 14/5281 Nr. 2.24 Drucksache 14/5363 Nr. 2.12 Drucksache 14/5503 Nr. 2.25 Drucksache 14/5610 Nr. 2.2 Drucksache 14/5730 Nr. 1.1 Drucksache 14/5730 Nr. 2.22 Drucksache 14/5730 Nr. 2.24 Drucksache 14/5730 Nr. 2.25 Drucksache 14/5836 Nr. 2.25 Drucksache 14/6026 Nr. 1.1 Drucksache 14/6026 Nr. 2.7 Drucksache 14/6026 Nr. 2.8 Drucksache 14/6214 Nr. 1.1 Drucksache 14/6214 Nr. 2.4 Finanzausschuss Drucksache 14/6508 Nr. 2.10 Drucksache 14/6508 Nr. 2.11 Drucksache 14/6508 Nr. 2.12 Drucksache 14/6508 Nr. 2.40 Drucksache 14/6615 Nr. 2.11 Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/6026 Nr. 2.19 Drucksache 14/6026 Nr. 2.25 Drucksache 14/6116 Nr. 1.3 Drucksache 14/6116 Nr. 1.4 Drucksache 14/6214 Nr. 1.2 Drucksache 14/6214 Nr. 2.18 Drucksache 14/6395 Nr. 2.15 Drucksache 14/6395 Nr. 2.16 Drucksache 14/6395 Nr. 2.17 Drucksache 14/6395 Nr. 2.23 Drucksache 14/6508 Nr. 2.13 Drucksache 14/6508 Nr. 2.15 Drucksache 14/6508 Nr. 2.33 Drucksache 14/6508 Nr. 2.35 Drucksache 14/6508 Nr. 2.37 Drucksache 14/6508 Nr. 2.41 Drucksache 14/6615 Nr. 2.8 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 14/6116 Nr. 1.8 Drucksache 14/6508 Nr. 2.22 Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 14/1016 Nr. 2.23 Drucksache 14/3050 Nr. 2.1 Drucksache 14/3146 Nr. 2.9 Drucksache 14/3146 Nr. 2.10 Drucksache 14/3146 Nr. 2.11 Drucksache 14/3146 Nr. 2.12 Drucksache 14/3146 Nr. 2.13 Drucksache 14/3146 Nr. 2.14 Drucksache 14/3146 Nr. 2.15 Drucksache 14/3146 Nr. 2.16 Drucksache 14/3146 Nr. 2.17 Drucksache 14/3146 Nr. 2.18 Drucksache 14/3341 Nr. 2.26 Drucksache 14/3428 Nr. 2.15 Drucksache 14/3576 Nr. 2.34 Drucksache 14/3576 Nr. 2.41 Drucksache 14/4170 Nr. 2.64 Drucksache 14/4170 Nr. 2.84 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 200120434 (C) (D) (A) (B) Drucksache 14/4309 Nr. 1.3 Drucksache 14/4309 Nr. 1.22 Drucksache 14/4309 Nr. 1.28 Drucksache 14/4441 Nr. 1.3 Drucksache 14/4441 Nr. 1.6 Drucksache 14/4665 Nr. 3.1 Drucksache 14/4945 Nr. 2.4 Drucksache 14/4945 Nr. 2.33 Drucksache 14/4945 Nr. 2.35 Drucksache 14/5114 Nr. 2.1 Drucksache 14/5114 Nr. 2.2 Drucksache 14/5172 Nr. 2.21 Drucksache 14/5172 Nr. 2.60 Drucksache 14/5610 Nr. 2.16 Drucksache 14/5610 Nr. 2.30 Drucksache 14/5610 Nr. 2.31 Drucksache 14/5610 Nr. 2.40 Drucksache 14/5730 Nr. 2.33 Drucksache 14/5836 Nr. 2.6 Drucksache 14/5836 Nr. 2.7 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/5610 Nr. 2.53 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 14/5610 Nr. 1.3 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/6508 Nr. 1.3 Drucksache 14/6508 Nr. 2.3 Drucksache 14/6508 Nr. 2.23 Drucksache 14/6508 Nr. 2.34 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/6026 Nr. 2.2 Drucksache 14/6026 Nr. 2.10 Drucksache 14/6026 Nr. 2.29 Drucksache 14/6026 Nr. 2.31 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 206. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. November 2001 20435 (C)(A) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sabine Kaspereit


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Liebe
    Kolleginnen und Kollegen! Mit der abschließenden Bera-
    tung des Gesetzentwurfs zur Fortführung des Solidar-
    pakts, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzaus-
    gleichs und zur Abwicklung des Fonds „Deutsche
    Einheit“ wird nach der Steuer- und Rentenreform ein wei-
    teres großes Projekt der Reformagenda dieser Bundes-
    regierung zu einem guten Abschluss gebracht.


    (Beifall bei der SPD)

    Ich hätte vor einem Jahr noch nicht geglaubt, dass wir

    an diesem 30. November des Jahres 2001 das Solidar-
    paktfortführungsgesetz abschließend durch den Bundes-
    tag bringen würden. Hier ist in unglaublich kurzer Zeit un-
    glaublich viel passiert und gesetzgeberisch umgesetzt
    worden, im Übrigen weit mehr, als uns die Karlsruher
    Richter im November 1999 abverlangt hatten.

    Es ist klar: Der Konsens zwischen den Ministerpräsi-
    denten der Länder und dem Bundeskanzler vom Juni die-
    ses Jahres hat hierfür die entscheidenden Weichen ge-
    stellt. Dafür ist allen Beteiligten, aus welcher Region der
    Bundesrepublik sie auch kommen, welcher Regierung sie
    auch immer angehören, zu danken. Die Interessenlagen
    hätten doch unterschiedlicher nicht sein können! Ob Bund
    oder Länder, ob Zahler oder Empfänger, ob Ost oder West,
    ob Nord oder Süd, ob SPD- oder CDU-regiert – man fand
    sich in einem guten Kompromiss wieder.


    (Beifall bei der SPD)

    Es war richtig, dass die Bundesregierung zunächst ver-

    halten agierte und dann bei den entscheidenden Weichen-
    stellungen Tempo machte. Es war ebenso richtig, die Län-
    der zu bewegen, vorweg in einem möglichst engen
    Beratungs- und Konsensfindungsprozess so viele Kom-
    promisslinien wie möglich zu entwickeln und darüber zu
    sprechen. Ich finde es schade, dass die FDP sich dieser
    Verfahrensweise verweigert hat. Wo es um so viel Geld
    geht, ist es realitätsfern, zu glauben, man könne die Rech-
    nung ohne den Wirt machen. Es ist nur legitim, dass die
    Länder hier ein gewichtiges Wort mitreden müssen; es
    geht gerade um sie.




    Vizepräsidentin Anke Fuchs

    20395


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    PDS
    Dr. Dietmar Bartsch
    Petra Bläss
    Maritta Böttcher
    Eva Bulling-Schröter
    Roland Claus
    Heidemarie Ehlert
    Dr. Heinrich Fink

    Dr. Ruth Fuchs
    Wolfgang Gehrcke
    Dr. Klaus Grehn
    Dr. Gregor Gysi
    Uwe Hiksch
    Dr. Barbara Höll
    Sabine Jünger
    Gerhard Jüttemann
    Dr. Evelyn Kenzler

    Dr. Heidi Knake-Werner
    Rolf Kutzmutz
    Ursula Lötzer
    Dr. Christa Luft
    Heidemarie Lüth
    Pia Maier
    Angela Marquardt
    Manfred Müller (Berlin)

    Kersten Naumann

    Rosel Neuhäuser
    Christine Ostrowski
    Dr. Uwe-Jens Rössel
    Gustav-Adolf Schur
    Dr. Ilja Seifert
    Fraktionslose
    Abgeordnete
    Christa Lörcher

    Ich kann das hier gewählte Verfahren der Kompromiss-
    findung als Parlamentarierin, die nicht vom Lehrstuhl ei-
    nes Rechtsprofessors oder vom Senatssessel eines Verfas-
    sungsrichters Politik für die Menschen in diesem Lande
    erfolgreich umzusetzen versucht, nicht grundsätzlich kri-
    tisieren.


    (Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Das sind aber hehre Ansprüche!)


    Deshalb sage ich: Die Verabschiedung dieses Gesetzes
    zur Fortführung des Solidarpakts, zur Neuordnung des
    bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung
    des Fonds „Deutsche Einheit“ in einem einzigen Paket ist
    ein gutes Ergebnis des deutschen Föderalismus.


    (Beifall bei der SPD)

    Es zeigt seine Fähigkeit, auch mit schwerwiegenden
    Problemen unter schwierigen Umständen angemessen
    fertig zu werden.

    Meine Damen und Herren, es ist weitgehend unum-
    stritten: Das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens kann
    sich sehen lassen. Ich sage das ganz bewusst auch als ost-
    deutsche Abgeordnete.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Deshalb beziehe ich mich in meiner Rede vor allem auf
    die Fortführung des Solidarpakts.

    Wir machen mit diesem Gesetz mehrere Dinge deut-
    lich:

    Erstens. Der wirtschaftliche Aufbau in den neuen
    Bundesländern ist und bleibt für uns eine überragende
    Aufgabe deutscher Politik.


    (Beifall bei der SPD)

    Wir haben immer gesagt: Der wirtschaftliche Aufbau ist
    ein gewaltiger Prozess, dem sich die Deutschen in Ost und
    West als eine Generationenaufgabe stellen müssen. Wer
    anderes behauptet, erweckt Illusionen, die nur in Ent-
    täuschungen enden können. Wir haben zu keinem Zeit-
    punkt unhaltbare Versprechungen gemacht, liebe Kol-
    leginnen und Kollegen von der Opposition. Wir handeln
    auf dem Boden der Realität und sagen das auch.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Zweitens. Für uns bleibt das Ziel, nämlich die Anglei-
    chung der wirtschaftlichen Verhältnisse, der Lebens-
    und Arbeitsverhältnisse der Menschen, im Mittelpunkt
    unserer Arbeit. Dabei – auch das will ich an dieser Stelle
    deutlich machen – geht es nicht darum, den Aufbau Ost
    als einen schlichten Nachbau West zu begreifen. Es geht
    darum, den Menschen in Ostdeutschland, denen in 40 Jah-
    ren DDR ein Leben in Freiheit und Wohlstand verwehrt
    worden war, die gleichen Lebenschancen wie den Bürge-
    rinnen und Bürgern in Westdeutschland einzuräumen.

    Drittens. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Solida-
    rität der Länder und des Bundes in Form finanzieller Un-
    terstützung eine – ich sage: eine – Maßnahme. Die Men-
    schen in den neuen Ländern können sich dabei auf die

    Regierung verlassen. Insgesamt 306 Milliarden DM hat
    der Bund den neuen Ländern bis zum Jahre 2019 zuge-
    sagt, um die teilungsbedingten Sonderlasten in den neuen
    Ländern tragen zu helfen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Die Finanzmittel aus dem Solidarpakt II in Höhe von
    206 Milliarden DM oder gut 105 Milliarden Euro können
    damit eingesetzt werden, um zum einen dem nach wie vor
    erheblichen infrastrukturellen Nachholbedarf wirksam zu
    begegnen und zum anderen die Finanzschwäche der ost-
    deutschen Kommunen auszugleichen. Hinzu kommen
    rund 100 Milliarden aus dem so genannten Korb 2, das
    heißt diverser weiterer Förderprogramme.

    Viertens. Ein in meinen Augen außerordentlich wichti-
    ger Aspekt ist neben der Summe von 206 Milliarden DM
    die Planungssicherheit, die die Länder und Gemeinden
    in Ostdeutschland für ihre Investitionen jetzt haben, und
    das für einen fast 20-jährigen Zeitraum. Das ist mehr wert
    als das jahrelange Feilschen um die eine oder andere zu-
    sätzliche Mark aus dem Bundeshaushalt.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wir wissen jetzt, was der Bund zur Beseitigung tei-
    lungsbedingter Sonderlasten in den neuen Ländern Jahr
    für Jahr aufbringt.


    (Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Und die Länder!)

    Die Länderregierungen und auch die Städte und Gemein-
    den können jetzt auf Heller und Pfennig mit zweistelligen
    Milliardensummen rechnen. Das bringt langfristige Pla-
    nungssicherheit für öffentliche Investitionen. Der Aufbau
    Ost hat damit eine klare Perspektive bis zum Jahr 2020.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich finde es im Übrigen sachgerecht und angemessen,
    dass die Hilfen degressiv ausgestaltet sind. Entsprechend
    dem Finanzbedarf werden sie von 10,5 Milliarden Euro
    im Jahr 2005 auf 2,8Milliarden Euro im Jahr 2018 sinken.

    Der Deutsche Bundestag wird mit diesem Gesetz der
    stärkeren Regionalisierung in den neuen Ländern und da-
    mit der stärkeren Verantwortung politischer Entscheidun-
    gen vor Ort Rechnung tragen, und das bereits ab Beginn
    des nächsten Jahres. Wir warten nicht bis zum Auslaufen
    des Solidarpaktes I, sondern machen das schon jetzt und
    kommen damit den neuen Ländern deutlich entgegen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Bislang sind im Rahmen des Investitionsförderungs-
    gesetzes Aufbau Ost Mittel in Höhe von jährlich rund
    3,4 Milliarden Euro – das sind 6,6 Milliarden DM –
    zweckgebunden für gesetzlich definierte Investitionen
    ausgegeben worden. Damit die ostdeutschen Länder und
    Berlin schon ab dem Jahr 2002 in stärkerem Maße eigen-
    verantwortlich handeln können, werden diese Mittel des
    Investitionsförderungsgesetzes bereits ab 2002 in unge-




    Sabine Kaspereit
    20396


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    bundene Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen
    umgewandelt werden.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Damit erreichen wir zum einen mehr Transparenz bei der
    Förderung und zum anderen mehr Klarheit und Kontrolle
    beim Einsatz der Finanzmittel aus dem Solidarpakt. Die
    Steuerbürger haben darauf ein Recht.

    Die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vor-
    pommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wer-
    den dem Finanzplanungsrat im Rahmen von Fort-
    schrittsberichten Aufbau Ost jährlich erstens über ihre
    jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastruk-
    turlücke, zweitens über die Verwendung der erhaltenen
    Mittel aus Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisun-
    gen und drittens über die finanzwirtschaftliche Entwick-
    lung der Länder und Kommunen einschließlich der Be-
    grenzung der Nettoneuverschuldung berichten.


    (Beifall bei der SPD)

    Der Fortschrittsbericht Aufbau Ost wird erstmals im
    Jahr 2003 vorgelegt werden. Ich möchte an dieser Stelle
    erneut anregen, dass der Deutsche Bundestag diese Fort-
    schrittsberichte und deren Bewertung durch die Bundes-
    regierung zur Kenntnis erhält und debattiert.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Die rot-grüne Regierungskoalition hat mit diesem Ge-

    setz und insbesondere mit der Festlegung auf das
    Jahr 2019 deutlich gemacht: Wir haben erst die eine
    Hälfte des Aufbauweges in Ostdeutschland hinter uns ge-
    lassen. Uns steht noch eine zweite, mindestens ebenso
    lange Wegstrecke bevor.


    (Siegfried Scheffler [SPD]: Sehr richtig!)

    Wir müssen das den Bürgerinnen und Bürgern in beiden
    Teilen Deutschlands immer wieder klar sagen, auch wenn
    das unpopulär sein mag. Es war ein großer, vielleicht so-
    gar der entscheidende Fehler der Kohl-Regierung, die Er-
    wartungen der Menschen an das Tempo, die Breite und
    die Tiefe des erforderlichen Aufbauprozesses unrealis-
    tisch hoch geschraubt zu haben. Das werfe ich der alten
    Regierung vor.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Diese enttäuschten Erwartungen sind es, die bei man-
    chen Menschen in Ostdeutschland das Gefühl der Zweit-
    klassigkeit aufkommen ließen. Dieses Gefühl zu nähren
    und daraus politisch Kapital schlagen zu wollen, es op-
    portunistisch in Wählerstimmen ummünzen zu wollen,
    das werfe ich der PDS vor.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Billiger Populismus!)


    Es ist ein Verdienst unserer Bundesregierung unter
    Gerhard Schröder, gegenüber den Menschen in den neuen
    Ländern eine Politik zu vertreten, die auf realistischen
    Perspektiven für den weiteren Aufbau und die Anglei-
    chung der Lebensverhältnisse beruht. Einen solchen Weg

    zu beschreiten ist nicht immer populär; aber es ist der ein-
    zig mögliche Weg, der glaubwürdig ist und der verloren
    gegangenes Vertrauen wieder wecken kann.


    (Beifall bei der SPD)

    Es ist guter Brauch – ich komme ihm gerne nach –,

    Dank an all diejenigen auszusprechen, die an dieser in der
    Sache doch schwierigen und vom Verfahren her eher un-
    gewöhnlichen Arbeit vor und hinter den Kulissen beteiligt
    waren: Dank an die beiden Vorsitzenden des Sonderaus-
    schusses, an Joachim Stünker und Volker Kröning.


    (Beifall bei der SPD)

    Ein ausdrücklicher Dank geht an das Sekretariat des Son-
    derausschusses, an die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen
    und ihre Mitarbeiter. Ich danke auch für die hilfreiche Zu-
    sammenarbeit mit der Ministerialbürokratie in Bund und
    Ländern. Ein weiterer Dank richtet sich an die Sachver-
    ständigen in Anhörungen und Gesprächen. Last, but not
    least: Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen der
    Fraktionen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Allen zusammen gilt ein Kompliment für die überwie-
    gend sachliche und konstruktive Zusammenarbeit. Eines
    sage ich ganz ausdrücklich: Danke für die Solidarität!


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Anke Fuchs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Leo Dautzenberg für die CDU/CSU-Frak-
tion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Leo Dautzenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin!
    Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle-
    gen! Mit dem heute zu beschließenden so genannten So-
    lidarpaktfortführungsgesetz wird eine Anschlussregelung
    zum so genannten Solidarpakt zugunsten der neuen Län-
    der getroffen und der bundesstaatliche Finanzausgleich
    wird neu geregelt. Des Weiteren wird der Fonds „Deut-
    sche Einheit“ abgewickelt.

    Im Einzelnen zu nennen sind hier die Regelungen über
    die Umwandlungen der Mittel des Investitionsförde-
    rungsgesetzes Aufbau Ost in ungebundene Sonderbe-
    darfs-Bundesergänzungszuweisungen bereits ab 2002 so-
    wie Regelungen zur Wahrung der Haushaltsdisziplin im
    Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungs-
    union im Haushaltsgrundsätzegesetz.

    Die Abwicklung des Fonds „Deutsche Einheit“ wird
    näher ausgestaltet und das Finanzausgleichsgesetz wird
    neu gefasst. Beim Finanzausgleich geht es um eine Neu-
    verteilung des Steueraufkommens zwischen dem Bund
    und den Ländern sowie unter den Ländern. Ferner gilt es,
    Unterschiede in der Finanzkraft der einzelnen Länder an-
    gemessen auszugleichen. Insgesamt werden dazu jährlich
    rund 60 Milliarden DM umgeschichtet.

    Warum ist die vorliegende Regelung erforderlich? Das
    Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom




    Sabine Kaspereit

    20397


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    11. November 1999 entschieden, dass der Bund-Län-
    der-Ausgleich einer neuen Regelung bedarf. Außerdem
    musste eineAnschlussregelung zugunsten der neuen Län-
    der getroffen werden. Das Bundesverfassungsgericht gab
    dem Gesetzgeber dabei ein zweistufiges Verfahren vor.
    Der Gesetzgeber war aufgefordert, bis Ende 2002 ein Ge-
    setz zu erlassen, in dem die unbestimmten Rechtsbegriffe
    der Verfassung konkretisiert und ergänzt werden. Darauf
    aufbauend sollte dann in einem zweiten Gesetz der
    angemessene Ausgleich der unterschiedlichen Finanz-
    kraft der Länder geregelt werden.

    Die erste Stufe der höchstrichterlichen Vorgabe ist mit
    dem so genannten Maßstäbegesetz, das am 5. Juli 2001
    im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, umgesetzt
    worden. Auf der Basis dieses Maßstäbegesetzes sind nun
    die konkreten Regelungen festgelegt worden. Das
    Bundesverfassungsgericht hat uns hier keine leichte Auf-
    gabe gestellt. So verwundert es nicht, dass seit dem Urteil
    zwei Jahre verstrichen sind, bis schließlich zwischen dem
    Bund und allen 16 Bundesländern ein Konsens in greif-
    bare Nähe rückte.

    Der nun erzielte Kompromiss entspricht in vielen
    Punkten nicht den Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Er trägt wohl auch den Vorgaben des Bundesverfassungs-
    gerichtes nur weitläufig Rechnung. Dennoch stimmen wir
    ihm zu, wenn auch mit Bedenken. Denn wir haben er-
    reicht, dass ein Anreizsystem geschaffen wurde, sodass
    sowohl Geber- als auch Empfängerländer für erfolgrei-
    ches Wirtschaften belohnt wurden. Ferner wird für die
    neuen Bundesländer eine langfristige Planungs- und Ge-
    staltungssicherheit – zunächst bis zum Jahre 2019 – er-
    reicht; sie ermöglicht auch eine größere Unabhängigkeit
    der Kommunen. Schließlich wird es dem Bundesfinanz-
    minister nicht mehr möglich sein, die Uneinigkeit der
    Länder für sachfremde Zwecke auszunutzen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Joachim Poß [SPD]: Hört, Hört!)


    Dabei bestand von Anfang an das Problem, dass der Ent-
    scheidungsspielraum für die Mitglieder des Sonderaus-
    schusses, die den Kompromiss erarbeitet haben, stark ein-
    geschränkt war.

    Der Finanzausgleich wird jedoch durch die getroffene
    Regelung nicht einfacher und auch nicht transparenter.


    (Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Im Gegenteil!)

    Eine geschickter agierende Bundesregierung hätte zwei-
    fellos mehr Innovation in das System bringen können.

    Zu kritisieren ist in diesem Zusammenhang der
    schlechte Stil, mit dem die Beratungen insbesondere von-
    seiten des Bundesfinanzministers immer wieder unnötig
    verzögert worden sind.


    (Jörg Tauss [SPD]: Na, na, na! Unglaublich!)

    Wir hätten zugunsten der neuen Länder schon viel früher
    ein Ergebnis erzielen können. Erforderliche Unterlagen

    konnten oder wollten vom Finanzminister zum Teil nicht
    vorgelegt werden.

    So hat in Art. 5 die Regelung Eingang gefunden, dass
    bezüglich der zusätzlichen Belastungen aus der Neurege-
    lung des Familienleistungsausgleichs der Umsatzsteu-
    eranteil an die Entwicklungen der Leistungen nach den
    §§ 62 bis 78 des Einkommensteuergesetzes in der jeweils
    geltenden Fassung angepasst wird, sodass diese zu
    74 Prozent vom Bund und zu 26 Prozent von den Ländern
    getragen werden. Nach Auffassung der Länder hat bei Er-
    höhung dieser familienpolitischen Leistungen eine Über-
    prüfung mit dem Ziel der Anpassung zu erfolgen.

    Bundesminister Eichel hat den Versuch unternommen,
    diese Regelung dahin gehend abzuschwächen, dass statt
    einer „Anpassung“ nur eine „Überprüfung“ der Vorgabe
    erfolgen soll. Diese Tricksereien des Bundesfinanzminis-
    ters führten zu unnötigen Verzögerungen, da in der ersten
    Vorlage das, was im Rahmen des Maßstäbegesetzes ge-
    meinsam vereinbart wurde, nicht eingehalten worden ist
    und die Zusammenkunft mit den Finanzministern der
    Länder – diese fand auf Wunsch des Bundesfinanzminis-
    ters statt – daher abgebrochen wurde. Dieser – so muss
    man jetzt feststellen – untaugliche Versuch ging zulasten
    der Länder.

    Es ist festzuhalten, dass der gesamte Kompromiss im
    Wesentlichen auf einer Liquiditätsverbesserung für den
    Bund beruht – jedoch zulasten unserer Kinder. Der Bund
    übernimmt von 2005 bis 2019 Zins- und Tilgungslasten;
    er lässt sich diesen Aufwand teilweise durch Vorweg-
    nahme der Gelder aus dem Umsatzsteuertopf entgelten
    und vermindert damit die Tilgungsleistungen weiter.
    Auch den Ländern – das muss man betonen – kommt
    diese Tilgungsstreckung natürlich gelegen. Dem Bundes-
    finanzminister gelingt es damit – zumindest mittelfris-
    tig –, seine Haushaltsdefizite zu verdecken und vorerst
    Tilgungsausgaben in Höhe von deutlich über 4 Milliar-
    den DM zu vermeiden.

    Diese Liquiditätsschöpfung wird der Bundesregierung
    nur vordergründig helfen, ihre Haushaltsprobleme zu be-
    wältigen. Sie versucht, damit ihre schlechte Arbeitsmarkt-
    und Wirtschaftspolitik zu kaschieren. Das ist ein sehr
    durchsichtiges Unterfangen, meine Damen und Herren.


    (Joachim Stünker [SPD]: Tibetanische Gebetsmühle ist das hier! – Weitere Zurufe von der SPD)


    Des Weiteren versucht die Bundesregierung, die leere
    Haushaltskasse mit immer neuen Steuererhöhungen zu
    füllen,


    (Joachim Poß [SPD]: Was? Wir entlasten doch!)


    aber eine Korrektur über die Einnahmeseite kann nicht
    gut gehen. Im Gegenteil: Für die konjunkturelle Lage ist
    sie Gift. Jüngstes Beispiel ist die Erhöhung der Versiche-
    rung- und Tabaksteuer, angeblich um Kostendeckung
    für Maßnahmen zur inneren Sicherheit zu erhalten.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Joachim Poß [SPD]: Das hat etwas mit dem Terrorismus und nichts mit dem Solidarpakt zu tun!)





    Leo Dautzenberg
    20398


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    – Herr Kollege Poß, Sie erkennen nicht, dass alles mit al-
    lem zusammenhängt; das beste Ausgleichssystem nützt
    dann nichts, wenn die Bemessungsgrundlagen für die Ver-
    teilung auf alle staatliche Ebenen immer ungerechter wer-
    den. Insbesondere der Bund muss das einsehen.


    (Joachim Stünker [SPD]: Das ist unwahr!)

    Das hat nämlich etwas mit der Wirtschafts- und Finanz-
    politik dieser Bundesregierung zu tun, und nichts mit So-
    lidarpakt oder Finanzausgleich.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Joachim Poß [SPD]: Das müssen Sie gerade sagen!)


    ZuBeginn des nächsten Jahres,KollegePoß,werdenMi-
    neralölsteuer und Stromsteuer erhöht. Steuererhöhungen
    führen zuKaufkraftentzug, zu Einschränkung des Konsums
    und letztlich zu einem schwächeren Wirtschaftswachstum.
    Die Bundesrepublik Deutschland weist im europäischen
    Vergleich mittlerweile die schlechtesten Wachstumsraten
    auf.UnserLand trägt damit inEuropadie roteLaterne.Diese
    konjunkturelle Situation ist ausschließlich hausgemacht;
    diese Bundesregierung hat das bisher nicht verstanden, sie
    führt die notwendigenReformmaßnahmen, die von derVor-
    gängerregierung eingeleitet worden sind, nicht fort.


    (Jörg Tauss [SPD]: Ach du lieber Himmel! – Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Sie sind zurückgenommen worden! Statt Deregulierung auf dem Arbeitsmarkt haben Sie neue Formen der Regulierung beschlossen. Ich erinnere nur an die Fremdbestimmung bei der Mitbestimmung, an das 630-Mark-Gesetz, an das Gesetz gegen die Scheinselbstständigkeit. All diese Maßnahmen haben mehr staatliche Regulierung herbeigeführt und nicht eine Deregulierung, wie sie eigentlich für die Flexibilisierung erforderlich gewesen wäre. Ich darf an die Einnahmen aus den Verkäufen der UMTS-Lizenzen erinnern, die im Grunde genommen einseitig dem Bund zugeflossen sind. Die Länder haben jedoch aufgrund der Betriebsausgaben der Unternehmen für die UMTS-Lizenzen weniger Steuereinnahmen und damit eine schlechtere Einnahmesituation, obwohl sie die Steuern dringend benötigen. Nun überlegt Finanzminister Eichel immer wieder gemeinsam mit dem französischen Finanzminister, wie die Stabilitätskriterien von Maastricht durch so genannte Ausgabenziele aufgeweicht werden können. Angesichts dessen habe ich kein Verständnis dafür, dass Sie über das Haushaltsgrundsätzegesetz die Länder und die Kommunen stärker auf die Stabilitätskriterien verpflichten wollen, während Sie sich selber einen Freiraum schaffen wollen. Das bringt nämlich eine Destabilisierung des Euro und damit auch unserer Stabilitätspolitik mit sich. Meine Damen und Herren, in dieser kritischen Wirtschaftslage sind andere Maßnahmen erforderlich. Gebot der Stunde ist ein Verzicht auf weitere Steuererhöhungen, ist eine schnellere Entlastung der Betriebe sowie der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Es ist als ein Erfolg der CDU/CSU-Fraktion zu sehen,
    dass aufgrund unserer Initiative zumindest bis zum Jahre
    2010 eine Überprüfung der Gewerbesteuerumlage, die
    sich positiv auf die Kommunen auswirken wird, statt-
    finden wird.

    Wir von der CDU/CSU-Fraktion legen Wert darauf,
    dass die gemeinsame Entschließung trotz aller Bedenken
    unsere Zustimmung findet, weil wir erreicht haben, dass
    hiermit ein Anreizsystem geschaffen wird, das sowohl
    Geber- als auch Empfängerländer für erfolgreiches Wirt-
    schaften belohnt. Es gibt einerseits den neuen Ländern
    Gestaltungssicherheit bis 2019. Auf der anderen Seite ist
    es dem Finanzminister, wie schon betont, nicht mehr
    möglich, die Länder mit sachfremden Aspekten gegen-
    einander auszuspielen. Wir werden zustimmen, weil die
    Länder in diesen Kompromiss eingebunden sind, obwohl
    – das muss man betonen – der Spielraum für uns Parla-
    mentarier sehr eng war.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU)