Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001
Hans Jochen Henke
18286
(C)
(D)
(A)
(B)
1) Anlage 2
2) Die Rede lag bei Redaktionsschluss nicht vor.
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(C)
(D)
(A)
(B)
Behrendt, Wolfgang SPD 11.09.2001**
Bohl, Friedrich CDU/CSU 11.09.2001
Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 11.09.2001**
Klaus
Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 11.09.2001
DIE GRÜNEN
Doss, Hansjürgen CDU/CSU 11.09.2001
Ernstberger, Petra SPD 11.09.2001***
Forster, Hans SPD 11.09.2001
Götz, Peter CDU/CSU 11.09.2001
Hauer, Nina SPD 11.09.2001
Hörster, Joachim CDU/CSU 11.09.2001
Dr. Hornhues, CDU/CSU 11.09.2001**
Karl-Heinz
Klemmer, Siegrun SPD 11.09.2001
Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ 11.09.2001
DIE GRÜNEN
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 11.09.2001
Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 11.09.2001*
DIE GRÜNEN
Nolte, Claudia CDU/CSU 11.09.2001
Raidel, Hans CDU/CSU 11.09.2001***
Rehbock-Zureich, SPD 11.09.2001
Karin
Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 11.09.2001
Schloten, Dieter SPD 11.09.2001***
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 11.09.2001**
Hans Peter
Schütz (Oldenburg), SPD 11.09.2001
Dietmar
Stöckel, Rolf SPD 11.09.2001***
Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 11.09.2001
Thiele, Carl-Ludwig FDP 11.09.2001
Vogt (Pforzheim), Ute SPD 11.09.2001
Wistuba, Engelbert SPD 11.09.2001
Wolff (Wolmirstedt), SPD 11.09.2001
Waltraud
Zierer, Benno CDU/CSU 11.09.2001*
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
** für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union
*** für die Teilnahme an der ... Jahreskonferenz der Interparlamenta-
rischen Union
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung
des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2002 (Haushaltsgesetz 2002)
der Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2001 bis
2005
(Tagesordnungspunkt 1a und b)
Uta Titze-Stecher (SPD):In der laufenden Sitzungs-
woche diskutieren wir in erster Lesung das Bundeshaus-
haltsgesetz 2002, das heißt den Bundeshaushalt für das
nächste Jahr sowie den Finanzplan des Bundes für die
Jahre 2001 bis 2005.
Natürlich geht es dabei zur Sache und das ist auch
richtig so. Denn Zahlen sind Fakten. Und Haushaltszah-
len spiegeln klar und eindeutig die politische Handschrift
der jeweiligen Regierung wider. Insofern wird die Haus-
haltsdebatte traditionell und zu Recht zur Generalaus-
einandersetzung zwischen Opposition und Regierung
bzw. Regierungsfraktionen über die zukünftige Politik,
konkretisiert im Bundeshaushalt.
In den Kontext dieser politischen Generalabrechnung
passt natürlich nahtlos die Debatte um die Entlastung der
Bundesregierung für das Jahr 1999. Denn eine Bundesre-
gierung, deren Haushalts- und Wirtschaftsführung in der
Vergangenheit nicht nur Anlass zu Beanstandungen gege-
ben hat das ist normaler Alltag, wie insbesondere die Mit-
glieder des Rechnungsprüfungsausschusses und des Bun-
desrechnungshofes wissen , eine Bundesregierung, der
weder vom Bundesrat noch vom Bundestag Entlastung er-
teilt wurde, wäre am Ende. Davon kann keine Rede sein.
Für die amtierende Bundesregierung kann ich grünes
Licht geben: Der Bundesrat hat der Bundesregierung in
seiner 758. Sitzung am 21. Dezember 2000 die Entlastung
für das Haushaltsjahr 1999 erteilt.
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
entschuldigt bis
Abgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Anträge des
BMF und die Bemerkungen des BRH in sieben Sitzungen
ausführlich beraten und dem Haushaltsausschuss einstim-
mig die Entlastung der Bundesregierung für das Haus-
haltsjahr 1999 vorgeschlagen.
In seiner 77. Sitzung vom 27. Juni 2001 hat schließlich
der Haushaltsausschuss mehrheitlich bei Stimmenthal-
tung der CDU/CSU beschlossen, dem Deutschen Bun-
destag die Entlastung zu empfehlen.
Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2000
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind
die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung
durch den Bundestag im Haushaltskreislauf.
Die jährliche Vorlage der Bemerkungen des Bundes-
rechnungshofes an den Adressatenkreis Bundesregierung,
Bundesrat und Bundestag markiert daher nicht nur den
Zeitpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit, sondern den Be-
ginn des parlamentarischen Verfahrens.
Der Rechnungsprüfungsausschuss, ein Unterausschuss
des Haushaltsausschusses, befasst sich intensiv mit der
Kritik, die der Bundesrechnungshof am Einnahme- und
Ausgabeverhalten des Bundes in seinen Bemerkungen
aufgelistet hat.
Als Ergebnis der Beratungen fasst der Rechnungsprü-
fungsausschuss zu jeder einzelnen Bemerkung einen Be-
schluss, in 93 Prozent der Fälle verbunden mit zustim-
mender Kenntnisnahme, der auch festlegt, mit welchen
Maßnahmen innerhalb welchen Zeitrahmens die geprüfte
Verwaltung oder Behörde zu reagieren hat.
Insofern haben die Bemerkungen des Bundesrech-
nungshofes eine große Wirkung, oder, um ein Bild zu ge-
brauchen: Wir, das Parlament, sind die Zähne, die der Ti-
ger Bundesrechnungshof braucht, um Ministerien und
Verwaltungen zu verpflichten, Mängel durch ganz be-
stimmte Maßnahmen abzustellen.
Ich möchte mich daher, auch im Nahmen meiner Kolle-
ginnen und Kollegen im Rechnungsprüfungsausschuss und
im Haushaltsausschuss, bei der Präsidentin des Bundes-
rechnungshofes und ihren Mitarbeitern sehr bedanken für
die außerordentlich gute und effektive Zusammenarbeit.
Mein Dank gilt ebenso den Kollegen und Kolleginnen
des Rechnungsprüfungsausschusses sie haben mir seine
Leitung leicht gemacht und den Mitarbeitern des Rech-
nungsprüfungsausschusssekretariats.
Im Jahresbericht sind rund 100 Einzelbeiträge aufge-
listet, die finanzwirtschaftlich bedeutsam sind, exempla-
rische Mängel verdeutlichen oder/und für die Gesetzge-
bung und andere Entscheidungen wichtig sind. Immer ist
die Kritik mit konkreten Verbesserungsvorschlägen ver-
bunden, also konstruktiv.
Prüfung und Beratung durch den Bundesrechnungshof
beschränken sich allerdings nicht nur auf den Jahresbe-
richt. Jährlich verfassen der Bundesrechnungshof und
seine Prüfungsämter Hunderte von Prüfungsmitteilungen,
deren Vorschläge und Anregungen die Verwaltungen un-
mittelbar umsetzen, ohne dass darüber groß öffentlich be-
richtet wird.
Immer häufiger finden sich daher auf der Tagesordnung
des Rechnungsprüfungsausschusses Tagesordnungpunkte,
die auf Vorschlag des Bundesrechnungshofes und zustän-
digen Berichterstatters als erledigt angesehen, also nicht
mehr beraten werden.
Das ist eine gute Entwicklung, da sie verdeutlicht, dass
diese Bundesregierung bestrebt ist, die Vorschläge des
Hofes und die Beschlüsse des Parlaments umzusetzen
zum eigenen Vorteil! Denn dadurch konnten Entlastungen
des Bundeshaushalts in Höhe von mehreren 100 Milli-
onen DM erzielt werden; in den kommenden Jahren kön-
nen sogar Jahr für Jahr mehr als 10 Milliarden DM an Ent-
lastungen erreicht werden.
Wie wir alle wissen, ist Vertrauen gut, Kontrolle aber
unabdingbar notwendig, damit einmal Erreichtes stabili-
siert wird und Mängel minimiert bzw. abgestellt werden.
Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Jahres-
rechnung 1999 hat der Bundesrechnungshof hinsichtlich
des kassenmäßigen Ergebnisses keine für die Entlastung
relevanten Abweichungen zwischen den Beträgen in den
Rechnungen und in den Büchern festgestellt; dies gilt
gleichermaßen für die Rechnungen der 16 Sonderver-
mögen.
So weit, so gut.
Verbesserungswürdig sind allersdings folgende Punkte
in der Jahresrechnung: So enthält die Haushalts- und Ver-
mögensrechnung unzutreffende, widersprüchliche oder
unklare Angaben. So zum Beispiel die unvollständige
Ausweisung von in Anspruch genommenen Verpflich-
tungsermächtigungen.
Stichprobenweise Prüfungen der Einnahmen und Aus-
gaben ergaben ordnungsgemäße Belege; aber auch hier
bemängelt der Hof formale Fehler. So zum Beispiel bei
den Feststellungsvermerken auf den begründenden Un-
terlagen, bei der Vollständigkeit von Unterlagen, ja sogar
beim Ausfüllen der Vordrucke der Kassenanordnungen.
Da kann ich nur sagen: Alles lässt sich lernen, auch das
korrekte Ausfüllen von Formularen. Daher erwarten wir
vom BMF, die für den Haushalt Verantwortlichen in den
einzelnen Ministerien und nachgeordneten Dienststellen
jährlich im Haushaltsaufstellungsschreiben auf die Not-
wendigkeit hinzuweisen, die Vorschriften und Grundsätze
für die ordnungsgemäße Veranschlagung und Bewirt-
schaftung der Haushaltsmittel hinreichend zu beachten.
Zur Haushaltsführung selbst ein paar Bemerkungen: Die
Ausgaben lagen mit 482,8 Milliarden DM im Haus-
haltsjahr 1999 um rund 2,9 Milliarden DM unter dem
veranschlagten Soll von 485,7 Milliarden DM. Die Ein-
nahmen ohne Einnahmen aus Krediten und ohne Münz-
einnahmen unterschritten mit rund 431,5 Milliarden DM
ebenfalls das veranschlagte Soll von 432,1 Milliarden DM.
Demnach betrug das Finanzierungsdefizit 51,3 Milliar-
den DM, also rund 2,3 Milliarden DM weniger als geplant.
Zum Haushaltsausgleich trugen in erheblichem Umfang
9,2 Milliarden DM aus Veräußerungen von Beteiligungen
und sonstigen Kapitalvermögen bei. 4,1 Milliarden DM da-
von sind allein zur Deckung des Zuschussbedarfs bei den
Postunterstützungskassen verwendet worden. Ab 2002
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 200118288
(C)
(D)
(A)
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werden Privatisierungserlöse, wie vom Bundesrechnungs-
hof empfohlen, ausschließlich zur Deckung der Defizite
des Postunterstützungskassen verwandt.
Im Bereich der über- und außerplanmäßigen Ausga-
ben hat sich auf den ersten Blick nichts geändert, was ne-
gativ wäre. Bei genauerem Hinsehen stellen wir aber fest,
dass sich zwar der Gesamtumfang der überplanmäßigen
(5 463 Millionen DM) und außerplanmäßigen Ausgaben
(24,2 Millionen DM) in Höhe von 5,5 Milliarden DM
nicht nennenswert verringert hat immerhin 1,1 Prozent
des Haushalts-Solls.
Die Fallzahl dagegen ist stark gesunken. Als Ausreißer
möchte ich hier die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe
von 226 Millionen DM für die knappschaftliche Renten-
versicherung nennen, zurückzuführen auf unerwartete
Zunahme der Zahl der Renten in den neuen Ländern bei
gleichzeitig stärkerem Rückgang der Versicherten diese
Entwicklung war schwer vorhersehbar.
Auch die Baumaßnahmen in Berlin und Bonn, die
wechselkurzsabhängigen Pflichtbeiträge an internatio-
nale Organisationen sowie umzugsbedingte Maßnahmen
führten zu überplanmäßigen Ausgaben.
Positiv möchte ich unterstreichen, dass die im Haus-
haltsgesetz 1999 enthaltenen globalen Minderausgaben in
Höhe von rund 1,6 Milliarden DM einschließlich der Ef-
fizienzrendite aus dem Bereich der flexibilisierten Ausga-
ben der Verwaltung erwirtschaftet wurden.
Beim Kapitel Verpflichtungsermächtigungen erin-
nere ich daran, dass aufgrund des Regierungswechsels
1998 bis Mitte 1999, das heißt bis zur Verabschiedung des
Haushaltsgesetzes am 21. Juni 1999, die vorläufige Haus-
haltsführung galt. Dies ist der Grund dafür, dass im Haus-
haltsjahr 1999 nur 38 Prozent oder rund 29,2 Milliarden
DM der veranschlagten 76 Milliarden DM Verpflich-
tungsermächtigungen in Anspruch genommen werden.
Die von der Vorgängerregierung vorgelegte Haushalts-
rechnung 1998 wies eingegangene Verpflichtungen nicht
vollständig aus so fehlten zum Beispiel Angaben bei der
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur in Höhe von 2,8 Milliarden DM. Die
unzutreffenden bzw. unterlassenen Buchungen sind in-
zwischen in der Jahresrechnung 2000 korrigiert und er-
gänzt worden.
Der Bundesrechnungshof weist aber nachdrücklich da-
rauf hin, dass seitens des BMF Vorkehrungen im Rahmen
der Haushaltsführung und Rechnungslegung unerlässlich
seien, damit künftig auch alle eingegangenen Verpflich-
tungsermächtigungen gebucht werden und die Haushalts-
rechnung das eingegangene Verpflichtungsermächtigun-
gen-Volumen zutreffend ausweist.
Im Übrigen gilt, dass Verpflichtungen zur Leistung von
Ausgaben nur dann veranschlagt werden sollen, wenn sie
zur Erfüllung der Aufgaben notwendig sind. Alles andere
würde gegen den Grundsatz Haushaltsklarheit/Haus-
haltswahrheit verstoßen.
Die im Rahmen des Haushaltsvollzugs in Anspruch
genommene Nettokreditaufnahme (NKA) lag mit 51,1 Mil-
liarden DM um 2,4 Milliarden DM unter der Kredit-
ermächtigung im Haushaltsgesetz 1999 da waren noch
53,5 Milliarden DM etatisiert. Die Neuverschuldung war
um rund 4,9 Milliarden DM niedriger als die Summe der
Investitionsausgaben mit 56 Milliarden DM. Damit
wurde die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze des
Artikel 115 GG eingehalten, auch im Haushaltsvollzug.
Die Verschuldung des Bundes aus seinen Finanzkre-
diten (einschließlich der in den Bundeshaushalt über-
nommenen Sondervermögen) betrug Ende 1999 rund
1 385 Milliarden DM. Dazu kommen die nicht in den
Bundeshaushalt eingegliederten Sondervermögen von
110 Milliarden DM (Fonds Deutsche Einheit und ERP-
Sondervermögen), für die der Bund geradezustehen hat,
sodass sich die Gesamtverschuldung zum Jahresende
1999 auf 1 495 Milliarden DM belief.
Mit dem Gesetz zur Eingliederung der Schulden von
Sondervermögen in die Bundesschuld hat die rot-grüne
Regierung rückwirkend vom 1. Januar 1999 im Wege der
Schuldmitübernahme die Verbindlichkeiten der Sonder-
vermögen (u. a. Erblastentilgungsfonds) geregelt. Dies
war überfällig und wurde seit Jahren vom Bundesrech-
nungshof und der damaligen Opposition gefordert Stich-
wort Schattenhaushalte. Wir gehen davon aus, dass die
dadurch im Hinblick auf die Verschuldungsgrenze des Ar-
tikel 115 GG entstandenen Haushaltsspielräume nicht zur
Erhöhung der Nettokreditaufnahme führen.
Im Zusammenhang mit der finanzwirtschaftlichen Ent-
wicklung des Bundes stellt der Bundesrechnungshof eine
leichte Verbesserung der Haushaltslage fest, weist aber
gleichzeitig auf die weiterhin erheblichen Belastungsfak-
toren wie Zins- und Sozialausgaben hin. Auch die Tatsa-
che, dass sich die Ausgabenstruktur im Bundeshaushalt in
den letzten zehn Jahren zugunsten dieser und anderer kon-
sumtiven Ausgaben und zulasten der Ausgaben für Inves-
titionen sowie Bildung und Forschung verändert habe,
wird betont. Die rot-grüne Bundesregierung hat diese
Schieflage durch neue haushaltsmäßige Prioritäten in den
erwähnten Bereichen Bildung und Forschung inzwischen
deutlich korrigiert. Postitiv vermerkt der Bundesrech-
nungshof den Anstieg des Anteils der durch Steuerein-
nahmen und eben nicht Kredite gedeckten Ausgaben.
Der Rückgang der Nettokreditaufnahme ist, so der
Bundesrechnungshof, im Verhältnis zum Anstieg der
Steuereinnahmen, zu gering. Trotz der bisher praktizier-
ten und für die nächsten Jahre vorgesehenen Rückführung
der jährlichen Nettoneuverschuldung hat der Bundes-
haushalt schlechtere Werte bei wichtigen Finanzkennzif-
fern (Kreditinvestitionsquote, Kreditfinanzierungsquote,
Deckungsquote) als die Haushalte von Ländern und Kom-
munen. Der Anteil des Bundes an der öffentlichen Ge-
samtverschuldung hat sich auf hohem Niveau stabilisiert
(65 Prozent).
Da die mit der Verschuldung verbundenen Zinslasten
die politischen Gestaltungsspielräume einengen, ist die
Entscheidung, einmalige Einnahmen wie die Erlöse aus
der Versteigerung von Mobilfunklizenzen oder Privatisie-
rungserlösen schwerpunktmäßig zur Schuldentilgung ein-
zusetzen, finanzwirtschaftlich sinnvoll so der Hof und
die rot-grünen Haushälter.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18289
(C)
(D)
(A)
(B)
Mit der Fortführung des eingeschlagenen Konsolidie-
rungskurses (Stichwort: Zukunftsprogramm 2000) trägt
die Bundesregierung den Erwartungen des Rechungsprü-
fungsausschusses und den Empfehlungen des Bundes-
rechnungshofes weitgehend Rechnung, so die Präsidentin
des Bundesrechnungshofes, Frau von Wedel, in ihrem Er-
gebnisbericht 2001.
Einen interessanten, überlegenswerten Vorschlag
macht der Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit
der Neuverschuldungsgrenze gemäß Artikel 115 GG: Er
hält dessen Kreditbegrenzungswirkung für unzureichend,
da von der zur Ermittlung der Kreditobergrenze herange-
zogenen Summe der Investitionsausgaben vor allem Ver-
mögensverwertungen abgezogen werden können, die un-
ter ökonomischen Gesichtspunkten die Wirkung von
Desinvestitionen haben. Mittelfristig empfiehlt der Bun-
desrechnungshof, den haushaltsrechtlichen Investitions-
begriff zu überprüfen mit dem Ziel einer stärkeren Be-
grenzung des Kreditfinanzierungsspielraumes.
Der Europäische Stabilitätspakt vom 1. Januar 1999
verpflichtet die elf Teilnehmerstaaten zur Vermeidung
übermäßiger Defizite in den öffentlichen Haushalten und
droht bei mangelnder Haushaltsdisziplin erhebliche fi-
nanzielle Sanktionen an.
Immerhin sind sich Bundestag und Bundesrat darüber
einig, ihren strikten Konsolidierungskurs fortzusetzen
jedenfalls wurde dies aus Anlass der Beschlussfassung
zur Fortführung des Solidarpaktes und zur Neuregelung
des bundesstaatlichen Finanzierungsausgleichs vom
5. Juli bzw. 13. Juli dieses Jahres in gleich lautenden Ent-
schließungen zum Ausdruck gebracht.
Zur dauerhaften Einhaltung der Defizitkriterien aus
dem Maastricht-Vertrag und dem europäischen Stabi-
litäts- und Wachstumspakt streben die Länder eine Rück-
führung der Nettoneuverschuldung an, während der Bund
im Jahr 2006 einen ausgeglichenen Haushalt, also ohne
Nettokreditaufnahme, vorlegen wird.
Im Maßstäbegesetz wird in § 3 Abs. 3 geregelt:
Bei der Abstimmung der Deckungsbedürfnisse von
Bund und Ländern sowie der Gestaltung der öffent-
lichen Haushalte ist über die Bestimmungen des Ar-
tikel 106 Abs. 3 Satz 3 und 5 des Grundgesetzes hi-
naus sicherzustellen, dass durch eine gemeinsame
Ausgabenlinie die Bestimmungen des Maastricht-
Vertrages und des europäischen Stabilitäts- und
Wachstumspakts zur Begrenzung des gesamtstaat-
lichen Defizits umgesetzt werden.
Die Frage wird durch den Bundesrechnungshof zu prü-
fen sein, ob mit dieser innerstaatlichen Regelung den
besonderen Anforderungen an die innerstaatliche Koordi-
nierung der öffentlichen Haushalte ausreichend Rech-
nung getragen wird. Die noch erforderlichen Abstim-
mungsgespräche zwischen Bund und Ländern zu den
Verfahrensregelungen im Haushaltsgrundsätzegesetz soll-
ten nun zügig in Angriff genommen werden.
Schließlich liegt es im originären Interesse des Bundes,
die Gespräche erfolgreich zum Abschluss zu bringen: Für
den Fall möglicher Sanktionen durch die Europäische Ge-
meinschaft wegen Überschreitung der insgesamt zulässi-
gen gesamtstaatlichen jährlichen Verschuldung haftet
nämlich bisher allein der Bund ein unhaltbarer Zustand.
Im Übrigen konterkarieren milliardenteure Wunschlis-
ten aus bestimmten Bundesländern natürlich die selbst-
gesteckten Stabilitätsziele ...
Ich stelle positiv fest, dass im zwischenzeitlich verab-
schiedeten Maßstäbegesetz langjährige Forderungen des
Bundesrechnungshofes und Vorgaben des Bundesverfas-
sungsgerichts endlich erfüllt werden: Bundesergänzungs-
zuweisungen werden darum als nachrangig definiert,
auch ihr Volumen wird begrenzt.
Am Schluss seiner Feststellungen zur finanzwirtschaft-
lichen Entwicklung des Bunds empfiehlt der Bundesrech-
nungshof eine vorsichtige Einschätzung der künftigen
Haushaltsentwicklung bei der Fortschreibung der Finanz-
pläne, um die zum Teil erheblichen Planabweichungen zu
minimieren, zum Beispiel zu günstige Steureinnahmen
und zu niedrige Ausgaben für Sozialleistungen.
Um für ungünstige Entwicklungen auf der Einnahme-
und Ausgabeseite gerüstet zu sein, empfiehlt der bundes-
rechnungshof die Aufnahme von Planungsreserven. Die
bisherigen Finanzpläne enthalten bereits solche Reserven
in Form so genannter globaler Mehrausgaben, leider nur
auf der Ausgabenseite.
Durch eine verstärkte und verstetigte Risikovorsorge
könnten dann nämlich finanzwirtschaftliche Mehrbelas-
tungen für den Bundeshaushalt, zum Beispiel aufgrund
abweichender konjunktureller Entwicklungen oder verän-
derter politischer Prioritätensetzungen, bei der Fort-
schreibung der Finanzpläne leichter aufgefangen werden.
Der Bundesrechnungshof konzediert, dass sich im Fi-
nanzplan bis 2004 eine Verstetigung der finanzwirtschaft-
lichen Eckwerte abzeichnet also der richtige Weg be-
schritten wird.
Ein abschließendes Wort zur Umsetzung der flexiblen
Haushaltsinstrumente nach dem Haushaltsrechts-Fort-
entwicklungsgesetz in der Bundesverwaltung. Der Bund
hat 1997 sein Haushaltsrecht flexibilisiert. Weitere neue
Instrumente des Haushaltswesens werden derzeit erprobt
und implementiert. Zwar sind hier Länder und Kommunen
weiter, aber auf Bundesebene bewegt sich doch manches:
Das erwähnte Gesetz hat nicht unwesentliche Neuerungen
gebracht, vor allem eine erweiterte Deckungsfähigkeit der
Ausgaben, das heißt Haushaltsmittel können stärker als
bisher für andere als im Haushaltsplan vorgesehene
Zwecke verwendet werden.
Innerhalb der Hauptgruppe sind die Ausgaben in
vollem Umfang deckungsfähig, zwischen den Haupt-
gruppen zu 20 Prozent. Auch sind Ausgaben stärker als
bisher in die folgenden Jahre übertragbar und stehen den
Verwaltungen zusätzlich zu den Haushaltsmitteln des
neuen Haushalts als Ausgabenreste zur Verfügung. Als
Gegenleistung für die erhöhte Flexibilität beim Haus-
haltsvollzug erbringen die Verwaltungen die so genannte
Effizienzrendite, die zu einer globalen Kürzung der Ver-
waltungsausgaben geführt hat.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 200118290
(C)
(D)
(A)
(B)
Der Hof stellt fest, dass im Haushalt 2000 mittlerweile
134 Kapitel mit rund 4 800 Titeln und einem Ausgaben-
volumen von rund 27,7 Milliarden DM (entspricht rund
5,8 Prozent der Gesamtausgaben, beinahe doppelt so viel
wie im Haushaltsjahr 1998, dem ersten Jahr der Flexibili-
sierung).
Schaut man genau hin, stellt sich heraus, dass zwar
deutlich weniger Haushaltsmittel ausgegeben wurden als
veranschlagt; dies lag aber einmal an der Effizienzrendite,
zum anderen an der Übertragung von Ausgabenresten in
die Folgejahre. Daher lässt sich sagen, dass die endgülti-
gen Einsparwirkungen für den Bundeshaushalt noch nicht
abschließend bezifferbar sind, da die entstandenen Min-
derausgaben als Ausgabenreste in die Folgejahre über-
tragbar sind und gegebenenfalls zusätzlich verausgabt
werden können.
Jedenfalls lässt die Ausgabenentwicklung der Verwal-
tungskapitel zum Jahresende (Dezemberfieber) noch
keinen Trend zu einem gleichmäßigeren Ausgabenverhal-
ten erkennen. Dies dürfte mit zunehmender Praxiserfah-
rung im Umgang mit der erweiterten Übertragbarkeit er-
reichbar sein.
Das Kernstück der Haushaltsflexibilisierung ist die
volle überjährige Verfügbarkeit nicht in Anspruch ge-
nommener Haushaltsmittel. Zum Jahresende sind bei den
flexibilisierten Verwaltungsausgaben Ausgabenreste in
Höhe von 962 Millionen DM entstanden, die bis Ende
1999 auf rund 1,86 Milliarden DM angestiegen sind.
Das BMF hat, um ein weiteres Anwachsen der Ausga-
benreste zu begrenzen, Anteile dieser Ausgabenreste in
Abgang gestellt so zum Beispiel für das Haushaltsjahr
2000 im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2001 insge-
samt 256 Millionen DM. Dies anerkennt der Bundesrech-
nungshof ausdrücklich.
Darüber hinaus hält der Hof die konsequente Beach-
tung der gesetzlich vorgesehenen zeitlichen Verfüg-
barkeitsbeschränkung auf zwei Jahre nämlich von
Ausgaberesten für ein probates Mittel gegen das unkon-
trollierte Anwachsen von Ausgaberesten, ebenso die Be-
schränkung von Ausgaberesten bei den Personalausga-
ben, die mit 82 Prozent den überwiegenden Anteil an den
flexibilisierten Ausgaben bilden.
Das BMF hat Hinweise des Bundesrechnungshofes
umgesetzt und macht die Inanspruchnahme der so ge-
nannten Personalverstärkungsmittel davon abhängig,
dass die Deckungsmöglichkeiten innerhalb der flexibili-
sierten Personalausgaben ausgeschöpft worden sind. Das
BMF hat darüber hinaus bereits im Rahmen der Haus-
haltsaufstellung 2001 eine Schlüssigkeitsprüfung des Be-
darfs an Ausgaberesten durchgeführt und diesen Bereich
um 259 Millionen DM vermindert.
Grundsätzlich zeigt dieses Beispiel, dass die Bundes-
regierung die Ratschläge und Empfehlungen des Bundes-
rechnungshofes ernst nimmt und umsetzt allerdings
unter tatkräftiger Mithilfe des Rechnungsprüfungsaus-
schusses.
Immerhin hat die Bundesregierung am 1. Dezember
1999 ein Gesamtkonzept zur Verwaltungsreform be-
schlossen mit dem Namen Moderner Staat, moderne
Verwaltung. Auf dieser Grundlage laufen derzeit Pilot-
projekte und Vorarbeiten, sodass sich mittelfristig fol-
gende Elemente für eine neue Haushaltspraxis des Bun-
des abzeichnen: Budgetierung und Flexibilisierung,
Kosten-Leistungs-Rechnung und Controlling, Produkt-
haushalte und dezentrale Ressourcen-Verantwortung,
Kontraktmanagement und ergebnisorientierte Steuerung,
Stärkung der Eigenverantwortung der Bewirtschafter
durch Zusammenführung von Sach- und Finanzverant-
wortung, Managementsysteme zur Erfassung des Vermö-
gens des Bundes.
Diese Perspektive macht deutlich, dass auch das Haus-
halts- und Rechnungswesen ständiger Reformen bedarf.
Diese Bundesregierung will die genannten Reformen; sie
berichtet dem Haushaltsausschuss regelmäßig über den
Fortgang der Haushaltsreform.
Nun liegt es an der politischen Leitung, die Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter von der Reform zu überzeugen
durch Informationen über die Ziele der Haushaltsflexibi-
lisierung, durch nähere Vereinbarungen mit den Bewirt-
schaftern, durch die Verlagerung finanzieller Verantwor-
tungen.
Die Umsetzung der Reform wird die Tätigkeit des
Bundesrechnungshofes modifizieren, das heißt der Bera-
tungsaspekt, die begleitende Prüfung, wird zunehmen,
Programm- und Querschnittsprüfungen werden an Be-
deutung gewinnen. Dabei wird der Bundesrechnungshof
auch wie bisher seine traditionelle Rolle wahrnehmen, das
Parlament in seiner Funktion zu unterstützen, die Exeku-
tive zu kontrollieren.
Und weil wir die Kontrolle der Exekutive dank des
Bundesrechnungshofes durchgeführt haben, bitte ich Sie
für das Haushaltsjahr 1999 um die Entlastung der Bundes-
regierung.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18291
(C)
(D)
(A)
(B)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin