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    Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig 18231 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 18231 A Begrüßung des Vizepräsidenten des Bundes- rechnungshofes, Dr. Dieter Engels . . . . . . . 18256 D Informationen über Anschläge auf Ziele in den USA . . . . . . . . . 18282 D, 18286 B,C Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) (Drucksache 14/6800) . . . . . . . . . . . . . 18231 D b) Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Drucksache 14/6801) . . . . . . . . . . . . . 18232 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundes- regierung fürdas Haushaltsjahr1999 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1999) – zu der Unterrichtung durch den Bun- desrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2000 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1999) (Drucksachen 14/3141, 14/4226, 14/4571 Nr. 1.2, 14/6521) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18232 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 18232 B Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 18245 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18249 C Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 18253 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18256 D Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . 18261 B Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18262 A Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . 18264 B Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18269 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18272 D Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . . 18275 A Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18276 A Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 18277 A Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 18280 C Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . . . . . . . . . 18282 D Hans Jochen Henke CDU/CSU . . . . . . . . . . . 18284 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18286 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18287 A Plenarprotokoll 14/185 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 185. Sitzung Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 I n h a l t : Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes über die Fest- stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) – der Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Tagesordnungspunkt 1 a und b) Uta Titze-Stecher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18287 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 Hans Jochen Henke 18286 (C) (D) (A) (B) 1) Anlage 2 2) Die Rede lag bei Redaktionsschluss nicht vor. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18287 (C) (D) (A) (B) Behrendt, Wolfgang SPD 11.09.2001** Bohl, Friedrich CDU/CSU 11.09.2001 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 11.09.2001** Klaus Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 11.09.2001 DIE GRÜNEN Doss, Hansjürgen CDU/CSU 11.09.2001 Ernstberger, Petra SPD 11.09.2001*** Forster, Hans SPD 11.09.2001 Götz, Peter CDU/CSU 11.09.2001 Hauer, Nina SPD 11.09.2001 Hörster, Joachim CDU/CSU 11.09.2001 Dr. Hornhues, CDU/CSU 11.09.2001** Karl-Heinz Klemmer, Siegrun SPD 11.09.2001 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ 11.09.2001 DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 11.09.2001 Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 11.09.2001* DIE GRÜNEN Nolte, Claudia CDU/CSU 11.09.2001 Raidel, Hans CDU/CSU 11.09.2001*** Rehbock-Zureich, SPD 11.09.2001 Karin Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 11.09.2001 Schloten, Dieter SPD 11.09.2001*** Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 11.09.2001** Hans Peter Schütz (Oldenburg), SPD 11.09.2001 Dietmar Stöckel, Rolf SPD 11.09.2001*** Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 11.09.2001 Thiele, Carl-Ludwig FDP 11.09.2001 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 11.09.2001 Wistuba, Engelbert SPD 11.09.2001 Wolff (Wolmirstedt), SPD 11.09.2001 Waltraud Zierer, Benno CDU/CSU 11.09.2001* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an der ... Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) – der Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Tagesordnungspunkt 1a und b) Uta Titze-Stecher (SPD):In der laufenden Sitzungs- woche diskutieren wir in erster Lesung das Bundeshaus- haltsgesetz 2002, das heißt den Bundeshaushalt für das nächste Jahr sowie den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2001 bis 2005. Natürlich geht es dabei zur Sache – und das ist auch richtig so. Denn Zahlen sind Fakten. Und Haushaltszah- len spiegeln klar und eindeutig die politische Handschrift der jeweiligen Regierung wider. Insofern wird die Haus- haltsdebatte traditionell – und zu Recht – zur Generalaus- einandersetzung zwischen Opposition und Regierung bzw. Regierungsfraktionen über die zukünftige Politik, konkretisiert im Bundeshaushalt. In den Kontext dieser politischen Generalabrechnung passt natürlich nahtlos die Debatte um die Entlastung der Bundesregierung für das Jahr 1999. Denn eine Bundesre- gierung, deren Haushalts- und Wirtschaftsführung in der Vergangenheit nicht nur Anlass zu Beanstandungen gege- ben hat – das ist normaler Alltag, wie insbesondere die Mit- glieder des Rechnungsprüfungsausschusses und des Bun- desrechnungshofes wissen –, eine Bundesregierung, der weder vom Bundesrat noch vom Bundestag Entlastung er- teilt wurde, wäre am Ende. – Davon kann keine Rede sein. Für die amtierende Bundesregierung kann ich grünes Licht geben: Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 758. Sitzung am 21. Dezember 2000 die Entlastung für das Haushaltsjahr 1999 erteilt. entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Anträge des BMF und die Bemerkungen des BRH in sieben Sitzungen ausführlich beraten und dem Haushaltsausschuss einstim- mig die Entlastung der Bundesregierung für das Haus- haltsjahr 1999 vorgeschlagen. In seiner 77. Sitzung vom 27. Juni 2001 hat schließlich der Haushaltsausschuss mehrheitlich bei Stimmenthal- tung der CDU/CSU beschlossen, dem Deutschen Bun- destag die Entlastung zu empfehlen. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2000 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch den Bundestag im Haushaltskreislauf. Die jährliche Vorlage der Bemerkungen des Bundes- rechnungshofes an den Adressatenkreis Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag markiert daher nicht nur den Zeitpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit, sondern den Be- ginn des parlamentarischen Verfahrens. Der Rechnungsprüfungsausschuss, ein Unterausschuss des Haushaltsausschusses, befasst sich intensiv mit der Kritik, die der Bundesrechnungshof am Einnahme- und Ausgabeverhalten des Bundes in seinen Bemerkungen aufgelistet hat. Als Ergebnis der Beratungen fasst der Rechnungsprü- fungsausschuss zu jeder einzelnen Bemerkung einen Be- schluss, in 93 Prozent der Fälle verbunden mit zustim- mender Kenntnisnahme, der auch festlegt, mit welchen Maßnahmen innerhalb welchen Zeitrahmens die geprüfte Verwaltung oder Behörde zu reagieren hat. Insofern haben die Bemerkungen des Bundesrech- nungshofes eine große Wirkung, oder, um ein Bild zu ge- brauchen: Wir, das Parlament, sind die Zähne, die der Ti- ger Bundesrechnungshof braucht, um Ministerien und Verwaltungen zu verpflichten, Mängel durch ganz be- stimmte Maßnahmen abzustellen. Ich möchte mich daher, auch im Nahmen meiner Kolle- ginnen und Kollegen im Rechnungsprüfungsausschuss und im Haushaltsausschuss, bei der Präsidentin des Bundes- rechnungshofes und ihren Mitarbeitern sehr bedanken für die außerordentlich gute und effektive Zusammenarbeit. Mein Dank gilt ebenso den Kollegen und Kolleginnen des Rechnungsprüfungsausschusses – sie haben mir seine Leitung leicht gemacht – und den Mitarbeitern des Rech- nungsprüfungsausschusssekretariats. Im Jahresbericht sind rund 100 Einzelbeiträge aufge- listet, die finanzwirtschaftlich bedeutsam sind, exempla- rische Mängel verdeutlichen oder/und für die Gesetzge- bung und andere Entscheidungen wichtig sind. Immer ist die Kritik mit konkreten Verbesserungsvorschlägen ver- bunden, also konstruktiv. Prüfung und Beratung durch den Bundesrechnungshof beschränken sich allerdings nicht nur auf den Jahresbe- richt. Jährlich verfassen der Bundesrechnungshof und seine Prüfungsämter Hunderte von Prüfungsmitteilungen, deren Vorschläge und Anregungen die Verwaltungen un- mittelbar umsetzen, ohne dass darüber groß öffentlich be- richtet wird. Immer häufiger finden sich daher auf der Tagesordnung des Rechnungsprüfungsausschusses Tagesordnungpunkte, die auf Vorschlag des Bundesrechnungshofes und zustän- digen Berichterstatters als „erledigt“ angesehen, also nicht mehr beraten werden. Das ist eine gute Entwicklung, da sie verdeutlicht, dass diese Bundesregierung bestrebt ist, die Vorschläge des Hofes und die Beschlüsse des Parlaments umzusetzen – zum eigenen Vorteil! Denn dadurch konnten Entlastungen des Bundeshaushalts in Höhe von mehreren 100 Milli- onen DM erzielt werden; in den kommenden Jahren kön- nen sogar Jahr für Jahr mehr als 10 Milliarden DM an Ent- lastungen erreicht werden. Wie wir alle wissen, ist Vertrauen gut, Kontrolle aber unabdingbar notwendig, damit einmal Erreichtes stabili- siert wird und Mängel minimiert bzw. abgestellt werden. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Jahres- rechnung 1999 hat der Bundesrechnungshof hinsichtlich des kassenmäßigen Ergebnisses keine für die Entlastung relevanten Abweichungen zwischen den Beträgen in den Rechnungen und in den Büchern festgestellt; dies gilt gleichermaßen für die Rechnungen der 16 Sonderver- mögen. So weit, so gut. Verbesserungswürdig sind allersdings folgende Punkte in der Jahresrechnung: So enthält die Haushalts- und Ver- mögensrechnung unzutreffende, widersprüchliche oder unklare Angaben. So zum Beispiel die unvollständige Ausweisung von in Anspruch genommenen Verpflich- tungsermächtigungen. Stichprobenweise Prüfungen der Einnahmen und Aus- gaben ergaben ordnungsgemäße Belege; aber auch hier bemängelt der Hof formale Fehler. So zum Beispiel bei den Feststellungsvermerken auf den begründenden Un- terlagen, bei der Vollständigkeit von Unterlagen, ja sogar beim Ausfüllen der Vordrucke der Kassenanordnungen. Da kann ich nur sagen: Alles lässt sich lernen, auch das korrekte Ausfüllen von Formularen. Daher erwarten wir vom BMF, die für den Haushalt Verantwortlichen in den einzelnen Ministerien und nachgeordneten Dienststellen jährlich im Haushaltsaufstellungsschreiben auf die Not- wendigkeit hinzuweisen, die Vorschriften und Grundsätze für die ordnungsgemäße Veranschlagung und Bewirt- schaftung der Haushaltsmittel hinreichend zu beachten. Zur Haushaltsführung selbst ein paar Bemerkungen: Die Ausgaben lagen mit 482,8 Milliarden DM im Haus- haltsjahr 1999 um rund 2,9 Milliarden DM unter dem veranschlagten Soll von 485,7 Milliarden DM. Die Ein- nahmen – ohne Einnahmen aus Krediten und ohne Münz- einnahmen – unterschritten mit rund 431,5 Milliarden DM ebenfalls das veranschlagte Soll von 432,1 Milliarden DM. Demnach betrug das Finanzierungsdefizit 51,3 Milliar- den DM, also rund 2,3 Milliarden DM weniger als geplant. Zum Haushaltsausgleich trugen in erheblichem Umfang 9,2 Milliarden DM aus Veräußerungen von Beteiligungen und sonstigen Kapitalvermögen bei. 4,1 Milliarden DM da- von sind allein zur Deckung des Zuschussbedarfs bei den Postunterstützungskassen verwendet worden. Ab 2002 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 200118288 (C) (D) (A) (B) werden Privatisierungserlöse, wie vom Bundesrechnungs- hof empfohlen, ausschließlich zur Deckung der Defizite des Postunterstützungskassen verwandt. Im Bereich der über- und außerplanmäßigen Ausga- ben hat sich auf den ersten Blick nichts geändert, was ne- gativ wäre. Bei genauerem Hinsehen stellen wir aber fest, dass sich zwar der Gesamtumfang der überplanmäßigen (5 463 Millionen DM) und außerplanmäßigen Ausgaben (24,2 Millionen DM) in Höhe von 5,5 Milliarden DM nicht nennenswert verringert hat – immerhin 1,1 Prozent des Haushalts-Solls. Die Fallzahl dagegen ist stark gesunken. Als Ausreißer möchte ich hier die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 226 Millionen DM für die knappschaftliche Renten- versicherung nennen, zurückzuführen auf unerwartete Zunahme der Zahl der Renten in den neuen Ländern bei gleichzeitig stärkerem Rückgang der Versicherten – diese Entwicklung war schwer vorhersehbar. Auch die Baumaßnahmen in Berlin und Bonn, die wechselkurzsabhängigen Pflichtbeiträge an internatio- nale Organisationen sowie umzugsbedingte Maßnahmen führten zu überplanmäßigen Ausgaben. Positiv möchte ich unterstreichen, dass die im Haus- haltsgesetz 1999 enthaltenen globalen Minderausgaben in Höhe von rund 1,6 Milliarden DM einschließlich der Ef- fizienzrendite aus dem Bereich der flexibilisierten Ausga- ben der Verwaltung erwirtschaftet wurden. Beim Kapitel „Verpflichtungsermächtigungen“ erin- nere ich daran, dass aufgrund des Regierungswechsels 1998 bis Mitte 1999, das heißt bis zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes am 21. Juni 1999, die vorläufige Haus- haltsführung galt. Dies ist der Grund dafür, dass im Haus- haltsjahr 1999 nur 38 Prozent oder rund 29,2 Milliarden DM der veranschlagten 76 Milliarden DM Verpflich- tungsermächtigungen in Anspruch genommen werden. Die von der Vorgängerregierung vorgelegte Haushalts- rechnung 1998 wies eingegangene Verpflichtungen nicht vollständig aus – so fehlten zum Beispiel Angaben bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Höhe von 2,8 Milliarden DM. Die unzutreffenden bzw. unterlassenen Buchungen sind in- zwischen in der Jahresrechnung 2000 korrigiert und er- gänzt worden. Der Bundesrechnungshof weist aber nachdrücklich da- rauf hin, dass seitens des BMF Vorkehrungen im Rahmen der Haushaltsführung und Rechnungslegung unerlässlich seien, damit künftig auch alle eingegangenen Verpflich- tungsermächtigungen gebucht werden und die Haushalts- rechnung das eingegangene Verpflichtungsermächtigun- gen-Volumen zutreffend ausweist. Im Übrigen gilt, dass Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben nur dann veranschlagt werden sollen, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben notwendig sind. Alles andere würde gegen den Grundsatz „Haushaltsklarheit/Haus- haltswahrheit“ verstoßen. Die im Rahmen des Haushaltsvollzugs in Anspruch genommene Nettokreditaufnahme (NKA) lag mit 51,1 Mil- liarden DM um 2,4 Milliarden DM unter der Kredit- ermächtigung im Haushaltsgesetz 1999 – da waren noch 53,5 Milliarden DM etatisiert. Die Neuverschuldung war um rund 4,9 Milliarden DM niedriger als die Summe der Investitionsausgaben mit 56 Milliarden DM. Damit wurde die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze des Artikel 115 GG eingehalten, auch im Haushaltsvollzug. Die Verschuldung des Bundes aus seinen Finanzkre- diten (einschließlich der in den Bundeshaushalt über- nommenen Sondervermögen) betrug Ende 1999 rund 1 385 Milliarden DM. Dazu kommen die nicht in den Bundeshaushalt eingegliederten Sondervermögen von 110 Milliarden DM (Fonds Deutsche Einheit und ERP- Sondervermögen), für die der Bund geradezustehen hat, sodass sich die Gesamtverschuldung zum Jahresende 1999 auf 1 495 Milliarden DM belief. Mit dem Gesetz zur Eingliederung der Schulden von Sondervermögen in die Bundesschuld hat die rot-grüne Regierung rückwirkend vom 1. Januar 1999 im Wege der Schuldmitübernahme die Verbindlichkeiten der Sonder- vermögen (u. a. Erblastentilgungsfonds) geregelt. Dies war überfällig und wurde seit Jahren vom Bundesrech- nungshof und der damaligen Opposition gefordert – Stich- wort „Schattenhaushalte“. Wir gehen davon aus, dass die dadurch im Hinblick auf die Verschuldungsgrenze des Ar- tikel 115 GG entstandenen Haushaltsspielräume nicht zur Erhöhung der Nettokreditaufnahme führen. Im Zusammenhang mit der finanzwirtschaftlichen Ent- wicklung des Bundes stellt der Bundesrechnungshof eine „leichte Verbesserung der Haushaltslage“ fest, weist aber gleichzeitig auf die weiterhin erheblichen Belastungsfak- toren wie Zins- und Sozialausgaben hin. Auch die Tatsa- che, dass sich die Ausgabenstruktur im Bundeshaushalt in den letzten zehn Jahren zugunsten dieser und anderer kon- sumtiven Ausgaben und zulasten der Ausgaben für Inves- titionen sowie Bildung und Forschung verändert habe, wird betont. Die rot-grüne Bundesregierung hat diese Schieflage durch neue haushaltsmäßige Prioritäten in den erwähnten Bereichen Bildung und Forschung inzwischen deutlich korrigiert. Postitiv vermerkt der Bundesrech- nungshof den Anstieg des Anteils der durch Steuerein- nahmen – und eben nicht Kredite – gedeckten Ausgaben. Der Rückgang der Nettokreditaufnahme ist, so der Bundesrechnungshof, im Verhältnis zum Anstieg der Steuereinnahmen, zu gering. Trotz der bisher praktizier- ten und für die nächsten Jahre vorgesehenen Rückführung der jährlichen Nettoneuverschuldung hat der Bundes- haushalt schlechtere Werte bei wichtigen Finanzkennzif- fern (Kreditinvestitionsquote, Kreditfinanzierungsquote, Deckungsquote) als die Haushalte von Ländern und Kom- munen. Der Anteil des Bundes an der öffentlichen Ge- samtverschuldung hat sich auf hohem Niveau stabilisiert (65 Prozent). Da die mit der Verschuldung verbundenen Zinslasten die politischen Gestaltungsspielräume einengen, ist die Entscheidung, einmalige Einnahmen wie die Erlöse aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen oder Privatisie- rungserlösen schwerpunktmäßig zur Schuldentilgung ein- zusetzen, finanzwirtschaftlich sinnvoll – so der Hof und die rot-grünen Haushälter. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18289 (C) (D) (A) (B) Mit der Fortführung des eingeschlagenen Konsolidie- rungskurses (Stichwort: Zukunftsprogramm 2000) trägt die Bundesregierung den Erwartungen des Rechungsprü- fungsausschusses und den Empfehlungen des Bundes- rechnungshofes weitgehend Rechnung, so die Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Frau von Wedel, in ihrem Er- gebnisbericht 2001. Einen interessanten, überlegenswerten Vorschlag macht der Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit der Neuverschuldungsgrenze gemäß Artikel 115 GG: Er hält dessen Kreditbegrenzungswirkung für unzureichend, da von der zur Ermittlung der Kreditobergrenze herange- zogenen Summe der Investitionsausgaben vor allem Ver- mögensverwertungen abgezogen werden können, die un- ter ökonomischen Gesichtspunkten die Wirkung von Desinvestitionen haben. Mittelfristig empfiehlt der Bun- desrechnungshof, den haushaltsrechtlichen Investitions- begriff zu überprüfen mit dem Ziel einer stärkeren Be- grenzung des Kreditfinanzierungsspielraumes. Der Europäische Stabilitätspakt vom 1. Januar 1999 verpflichtet die elf Teilnehmerstaaten zur Vermeidung übermäßiger Defizite in den öffentlichen Haushalten und droht bei mangelnder Haushaltsdisziplin erhebliche fi- nanzielle Sanktionen an. Immerhin sind sich Bundestag und Bundesrat darüber einig, ihren strikten Konsolidierungskurs fortzusetzen – jedenfalls wurde dies aus Anlass der Beschlussfassung zur Fortführung des Solidarpaktes und zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzierungsausgleichs vom 5. Juli bzw. 13. Juli dieses Jahres in gleich lautenden Ent- schließungen zum Ausdruck gebracht. Zur dauerhaften Einhaltung der Defizitkriterien aus dem Maastricht-Vertrag und dem europäischen Stabi- litäts- und Wachstumspakt streben die Länder eine Rück- führung der Nettoneuverschuldung an, während der Bund im Jahr 2006 einen ausgeglichenen Haushalt, also ohne Nettokreditaufnahme, vorlegen wird. Im Maßstäbegesetz wird in § 3 Abs. 3 geregelt: Bei der Abstimmung der Deckungsbedürfnisse von Bund und Ländern sowie der Gestaltung der öffent- lichen Haushalte ist über die Bestimmungen des Ar- tikel 106 Abs. 3 Satz 3 und 5 des Grundgesetzes hi- naus sicherzustellen, dass durch eine gemeinsame Ausgabenlinie die Bestimmungen des Maastricht- Vertrages und des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts zur Begrenzung des gesamtstaat- lichen Defizits umgesetzt werden. Die Frage wird durch den Bundesrechnungshof zu prü- fen sein, ob mit dieser innerstaatlichen Regelung den besonderen Anforderungen an die innerstaatliche Koordi- nierung der öffentlichen Haushalte ausreichend Rech- nung getragen wird. Die noch erforderlichen Abstim- mungsgespräche zwischen Bund und Ländern zu den Verfahrensregelungen im Haushaltsgrundsätzegesetz soll- ten nun zügig in Angriff genommen werden. Schließlich liegt es im originären Interesse des Bundes, die Gespräche erfolgreich zum Abschluss zu bringen: Für den Fall möglicher Sanktionen durch die Europäische Ge- meinschaft wegen Überschreitung der insgesamt zulässi- gen gesamtstaatlichen jährlichen Verschuldung haftet nämlich bisher allein der Bund – ein unhaltbarer Zustand. Im Übrigen konterkarieren milliardenteure Wunschlis- ten aus bestimmten Bundesländern natürlich die selbst- gesteckten Stabilitätsziele ... Ich stelle positiv fest, dass im zwischenzeitlich verab- schiedeten Maßstäbegesetz langjährige Forderungen des Bundesrechnungshofes und Vorgaben des Bundesverfas- sungsgerichts endlich erfüllt werden: Bundesergänzungs- zuweisungen werden darum als nachrangig definiert, auch ihr Volumen wird begrenzt. Am Schluss seiner Feststellungen zur finanzwirtschaft- lichen Entwicklung des Bunds empfiehlt der Bundesrech- nungshof eine vorsichtige Einschätzung der künftigen Haushaltsentwicklung bei der Fortschreibung der Finanz- pläne, um die zum Teil erheblichen Planabweichungen zu minimieren, zum Beispiel zu günstige Steureinnahmen und zu niedrige Ausgaben für Sozialleistungen. Um für ungünstige Entwicklungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gerüstet zu sein, empfiehlt der bundes- rechnungshof die Aufnahme von Planungsreserven. Die bisherigen Finanzpläne enthalten bereits solche Reserven in Form so genannter globaler Mehrausgaben, leider nur auf der Ausgabenseite. Durch eine verstärkte und verstetigte Risikovorsorge könnten dann nämlich finanzwirtschaftliche Mehrbelas- tungen für den Bundeshaushalt, zum Beispiel aufgrund abweichender konjunktureller Entwicklungen oder verän- derter politischer Prioritätensetzungen, bei der Fort- schreibung der Finanzpläne leichter aufgefangen werden. Der Bundesrechnungshof konzediert, dass sich im Fi- nanzplan bis 2004 eine Verstetigung der finanzwirtschaft- lichen Eckwerte abzeichnet – also der richtige Weg be- schritten wird. Ein abschließendes Wort zur Umsetzung der flexiblen Haushaltsinstrumente nach dem Haushaltsrechts-Fort- entwicklungsgesetz in der Bundesverwaltung. Der Bund hat 1997 sein Haushaltsrecht flexibilisiert. Weitere neue Instrumente des Haushaltswesens werden derzeit erprobt und implementiert. Zwar sind hier Länder und Kommunen weiter, aber auf Bundesebene bewegt sich doch manches: Das erwähnte Gesetz hat nicht unwesentliche Neuerungen gebracht, vor allem eine erweiterte Deckungsfähigkeit der Ausgaben, das heißt Haushaltsmittel können stärker als bisher für andere als im Haushaltsplan vorgesehene Zwecke verwendet werden. Innerhalb der Hauptgruppe sind die Ausgaben in vollem Umfang deckungsfähig, zwischen den Haupt- gruppen zu 20 Prozent. Auch sind Ausgaben stärker als bisher in die folgenden Jahre übertragbar und stehen den Verwaltungen zusätzlich zu den Haushaltsmitteln des neuen Haushalts als Ausgabenreste zur Verfügung. Als Gegenleistung für die erhöhte Flexibilität beim Haus- haltsvollzug erbringen die Verwaltungen die so genannte Effizienzrendite, die zu einer globalen Kürzung der Ver- waltungsausgaben geführt hat. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 200118290 (C) (D) (A) (B) Der Hof stellt fest, dass im Haushalt 2000 mittlerweile 134 Kapitel mit rund 4 800 Titeln und einem Ausgaben- volumen von rund 27,7 Milliarden DM (entspricht rund 5,8 Prozent der Gesamtausgaben, beinahe doppelt so viel wie im Haushaltsjahr 1998, dem ersten Jahr der Flexibili- sierung). Schaut man genau hin, stellt sich heraus, dass zwar deutlich weniger Haushaltsmittel ausgegeben wurden als veranschlagt; dies lag aber einmal an der Effizienzrendite, zum anderen an der Übertragung von Ausgabenresten in die Folgejahre. Daher lässt sich sagen, dass die endgülti- gen Einsparwirkungen für den Bundeshaushalt noch nicht abschließend bezifferbar sind, da die entstandenen Min- derausgaben als Ausgabenreste in die Folgejahre über- tragbar sind und gegebenenfalls zusätzlich verausgabt werden können. Jedenfalls lässt die Ausgabenentwicklung der Verwal- tungskapitel zum Jahresende („Dezemberfieber“) noch keinen Trend zu einem gleichmäßigeren Ausgabenverhal- ten erkennen. Dies dürfte mit zunehmender Praxiserfah- rung im Umgang mit der erweiterten Übertragbarkeit er- reichbar sein. Das Kernstück der Haushaltsflexibilisierung ist die volle überjährige Verfügbarkeit nicht in Anspruch ge- nommener Haushaltsmittel. Zum Jahresende sind bei den flexibilisierten Verwaltungsausgaben Ausgabenreste in Höhe von 962 Millionen DM entstanden, die bis Ende 1999 auf rund 1,86 Milliarden DM angestiegen sind. Das BMF hat, um ein weiteres Anwachsen der Ausga- benreste zu begrenzen, Anteile dieser Ausgabenreste in Abgang gestellt – so zum Beispiel für das Haushaltsjahr 2000 im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2001 insge- samt 256 Millionen DM. Dies anerkennt der Bundesrech- nungshof ausdrücklich. Darüber hinaus hält der Hof die konsequente Beach- tung der gesetzlich vorgesehenen zeitlichen Verfüg- barkeitsbeschränkung – auf zwei Jahre nämlich – von Ausgaberesten für ein probates Mittel gegen das unkon- trollierte Anwachsen von Ausgaberesten, ebenso die Be- schränkung von Ausgaberesten bei den Personalausga- ben, die mit 82 Prozent den überwiegenden Anteil an den flexibilisierten Ausgaben bilden. Das BMF hat Hinweise des Bundesrechnungshofes umgesetzt und macht die Inanspruchnahme der so ge- nannten Personalverstärkungsmittel davon abhängig, dass die Deckungsmöglichkeiten innerhalb der flexibili- sierten Personalausgaben ausgeschöpft worden sind. Das BMF hat darüber hinaus bereits im Rahmen der Haus- haltsaufstellung 2001 eine Schlüssigkeitsprüfung des Be- darfs an Ausgaberesten durchgeführt und diesen Bereich um 259 Millionen DM vermindert. Grundsätzlich zeigt dieses Beispiel, dass die Bundes- regierung die Ratschläge und Empfehlungen des Bundes- rechnungshofes ernst nimmt und umsetzt – allerdings unter tatkräftiger Mithilfe des Rechnungsprüfungsaus- schusses. Immerhin hat die Bundesregierung am 1. Dezember 1999 ein Gesamtkonzept zur Verwaltungsreform be- schlossen mit dem Namen „Moderner Staat, moderne Verwaltung“. Auf dieser Grundlage laufen derzeit Pilot- projekte und Vorarbeiten, sodass sich mittelfristig fol- gende Elemente für eine neue Haushaltspraxis des Bun- des abzeichnen: Budgetierung und Flexibilisierung, Kosten-Leistungs-Rechnung und Controlling, Produkt- haushalte und dezentrale Ressourcen-Verantwortung, Kontraktmanagement und ergebnisorientierte Steuerung, Stärkung der Eigenverantwortung der Bewirtschafter durch Zusammenführung von Sach- und Finanzverant- wortung, Managementsysteme zur Erfassung des Vermö- gens des Bundes. Diese Perspektive macht deutlich, dass auch das Haus- halts- und Rechnungswesen ständiger Reformen bedarf. Diese Bundesregierung will die genannten Reformen; sie berichtet dem Haushaltsausschuss regelmäßig über den Fortgang der Haushaltsreform. Nun liegt es an der politischen Leitung, die Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter von der Reform zu überzeugen durch Informationen über die Ziele der Haushaltsflexibi- lisierung, durch nähere Vereinbarungen mit den Bewirt- schaftern, durch die Verlagerung finanzieller Verantwor- tungen. Die Umsetzung der Reform wird die Tätigkeit des Bundesrechnungshofes modifizieren, das heißt der Bera- tungsaspekt, die begleitende Prüfung, wird zunehmen, Programm- und Querschnittsprüfungen werden an Be- deutung gewinnen. Dabei wird der Bundesrechnungshof auch wie bisher seine traditionelle Rolle wahrnehmen, das Parlament in seiner Funktion zu unterstützen, die Exeku- tive zu kontrollieren. Und weil wir die Kontrolle der Exekutive dank des Bundesrechnungshofes durchgeführt haben, bitte ich Sie für das Haushaltsjahr 1999 um die Entlastung der Bundes- regierung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18291 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Antje Hermenau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rauen,
    Sie haben völlig Recht: Im nächsten Jahr werden die
    Wähler entscheiden. Es kann schon sein, dass Ihnen die-
    ser Haushalt ein bisschen zu unspektakulär ist, vielleicht
    zu wenig Überraschungsboxen enthält. Auch in der bis-
    herigen Debatte hat man von der Oppositionsseite nur
    gehört, dass dieser Haushalt wenig Überraschungen ent-

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001

    Peter Rauen

    18272


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    hält. Ich sage dazu: Das ist ein deutlicher Fortschritt ge-
    genüber dem, was wir vorher hatten.


    (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Wenn Sie von der CDU/CSU die Verfassungswidrig-
    keit Ihrer Haushalte in der Vergangenheit nicht weiter an-
    ficht, spricht das vielleicht dafür, dass Sie gegenüber sol-
    chen Sachverhalten die nötige politische Ignoranz haben.
    Ich aber finde, die Verfassungswidrigkeit der Haushalte
    zu bagatellisieren, wie Sie das gerade in Ihrer Rede getan
    haben, ist nicht in Ordnung. Wir haben immer gesagt, dass
    man dann, wenn man in Europa ein stabiles Währungs-
    system aufbauen will – der Euro wird in vier Monaten
    eingeführt und alle werden ihn in der Tasche haben –,
    auch eine Haushaltsdisziplin einhalten muss. Das ist
    wichtiger als das, was Sie hier aufgezeichnet haben.

    Herr Rauen, ich möchte Sie an etwas erinnern, was in-
    zwischen schon über drei Jahre her ist, denn vielleicht ha-
    ben Sie es vergessen: Zu Ihrer Regierungszeit war das
    Verhältnis zwischen Arbeitergeberanteil und Nettolohn
    des Arbeitnehmers noch schlechter als jetzt. Inzwischen
    sind die Lohnnebenkosten geringer geworden und der
    Eingangssteuersatz ist ebenfalls gesunken.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Jetzt kommen wir zu den Fragen, die ein Haushalt ne-
    ben den kurzfristigen Dingen auch beantworten muss. Re-
    den wir einmal über nachhaltige Finanzpolitik, eine Sa-
    che, der Sie sich kulturell nur sehr langsam annähern. Das
    merken wir seit drei Jahren. Es ist sogar zum Teil so, dass
    Sie Ihre Haushaltsreden vom letzten Jahr recyceln. Kol-
    lege Austermann hat hier Passagen seiner Rede des letz-
    ten Jahres wieder vorgetragen.

    Es gab vor einiger Zeit eine sehr interessante Initiative
    der Bundesbank. Sie bezog sich auf „generational ac-
    counting“. Es ging – für diejenigen, die es auf Deutsch
    hören wollen – darum, Generationenkonten einzurichten
    und zu überprüfen, was die jetzige Politik für nachfol-
    gende Generationen bedeutet. Man kann sich hier nicht
    nur mit ein paar Sachen zur Familienpolitik herausreden.
    Wir können gerne über Familienpolitik reden; aber das al-
    lein ist es nicht. Wir reden darüber, wie wir den Acker be-
    stellen, wie wir das Haus hinterlassen, wenn unsere Kin-
    der die Früchte dessen ernten, was wir hier gemacht
    haben. Wir reden über sehr lange Zeiträume. Wenn man
    sich ansieht, wie die Debatte zur Rentenreform verlaufen
    ist, weiß man genau, über wie viele Jahre man reden muss.

    Wenn man – das ist jetzt Bundesbank-O-Ton – versu-
    chen würde, den nachfolgenden Generationen nicht mehr
    Steuern und Abgaben als uns jetzt aufzubürden, müsste
    man die Steuern um 30 Prozent erhöhen und die Renten
    um 40 Prozent senken. Vor solchen Konsequenzen
    drücken Sie sich. Auch wir drücken uns natürlich davor
    – das gebe ich gerne zu –, denn das ist nicht zumutbar. Es
    ist nicht zumutbar, die Lebensbedingungen der jetzigen
    Generationen so drastisch zu verändern.

    Man muss also andere Stellschrauben bemühen. Das
    braucht Zeit. Das kostet Mühe. Das braucht langen Atem
    und es ist ein bisschen unspektakulär – das gebe ich gerne
    zu –, aber es führt hoffentlich zum Ziel, nämlich den nach-

    folgenden Generationen trotzdem noch Beweglichkeit in
    ihrem alltäglichen Leben und in der Finanzpolitik zu er-
    halten.

    Jede Verzögerung erhöht die zukünftig notwendigen
    Abgaben für die Bürger weiter. Deswegen muss man dies
    vermeiden.

    Ich erinnere mich, dass Herr Westerwelle noch im Fe-
    bruar 1998 in der „Wirtschaftswoche“ davon sprach, ihm
    sei es eine Herzensangelegenheit. Die Union mutmaßte
    damals, es gehe wahrscheinlich nur um den etwas offen-
    sichtlichen Versuch, das Umlageverfahren bei der Rente
    zu kippen. Man braucht aber keine kurzsichtige und kurz-
    atmige FDP, wenn man Haushaltspolitik auch für nach-
    folgende Generationen machen möchte, sondern man
    braucht einen langen Atem.

    Wenn Sie von der FDP und der CDU/CSU ständig von
    Steuersenkungspaketen in Milliardenhöhe plappern – das
    ist ja nur Geplapper –, Volumina von bis zu 50 Milliar-
    den Euro ins Spiel bringen und sich Herr Rexrodt als Ber-
    liner Kandidat der FDP hier hinstellt und Drei-Stufen-
    Steuermodelle verficht, dann stelle ich die Frage: Wie soll
    Berlin das verkraften? Herr Rexrodt, falls Sie ins Stadt-
    parlament hineingewählt werden, können Sie sie ja be-
    antworten. Sie sprechen hier von Steuerausfällen in Mil-
    liardenhöhe für Berlin.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Auf so etwas hat die FDP ihre gesamte Redezeit ver-
    schwendet.


    (Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Das ist aber ein Gedankenblitz!)


    Herr Austermann, was ist denn nun? Ist der Haushalt
    zu eng oder zu weit? Sie sind hin- und hergeeiert und
    haben überhaupt nicht klargestellt, worum es geht. Sie ha-
    ben die Kritik angebracht, dass es mit der Rente nicht hin-
    haut, aber völlig vermieden zu sagen, wie die CDU/CSU
    das lösen würde. Sie hätten zugeben müssen, dass Ihre
    Planung darin besteht, die Renten massiv zu kürzen, so
    wie es im Prinzip auch die Bundesbank gefordert hat.


    (Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Die haben den Geldautomaten im Keller stehen!)


    Dazu stehen Sie aber natürlich nicht.

    Wenn wir den Schuldenstand heute mit dem im vorigen
    Jahr vergleichen, stellen wir fest, dass er heute 12 Mil-
    liarden Euro niedriger ist als im letzten Jahr. Wir bauen
    die Schulden der Bundesrepublik Deutschland ab. Es ist
    schon einigermaßen keck, wie Sie hier aufgetreten und
    Gegenfinanzierungsvorschläge schuldig geblieben sind.

    In der „Bild“-Zeitung konnte man heute einen netten
    Kommentar lesen. Sie hat vorsichtig angefragt, ob denn
    die Union in der Lage ist, ihre Chancen in der traditionel-
    len Stunde der Opposition in die Haushaltsschlacht zu
    nutzen. Davon war wenig zu sehen;


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Lothar Mark [SPD]: Gar nichts!)


    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001

    Antje Hermenau

    18273


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    herumnörgeln alleine reicht nicht, heißt es in der „Bild“-
    Zeitung; wir wollen vor allem hören, was Merkel und Co.
    anders und besser machen würden. – Das alles sind Sie
    schuldig geblieben; Sie haben es nicht gesagt.


    (Lothar Mark [SPD]: Die können doch nichts dazu sagen!)


    Das heißt offensichtlich, dass sie keinen anderen Haushalt
    als wir vorlegen könnten. Selbst das Herumnörgeln
    kommt nicht mehr als sehr interessant herüber.

    Wir legen Punktlandungen hin. Es war mühevoll; aber
    wir haben es über drei Jahre hinweg geschafft. Wir erzie-
    len eine Punktlandung beim Kindergeld: Es wird ab dem
    1. Januar 2002 151 Euro für das erste und zweite Kind be-
    tragen. Wir ziehen die dritte Stufe der Einkommensteuer-
    reform vor; diese läuft jetzt schon. Die unteren und mitt-
    leren Einkommen werden entlastet. Wir bringen, so
    mühevoll das ist und so langsam es geht, die Sachen
    voran. Nebenbei bringen wir jedes Jahr auch das Zu-
    kunftsinvestitionsprogramm weiter voran. Es geht dabei
    um die Hochschulen, um die berufliche Bildung, um die
    Innovation regionaler Wirtschaftskerne und besonders
    auch um Zukunftsinvestitionen für die Bahn. Man kann
    sich doch nicht hier hinstellen und sagen, der Haushalt sei
    verfehlt. Es ist ein angemessener Haushalt, der in Ruhe
    und sachgerecht mit den Problemen umgeht und trotzdem
    die lange Sicht nicht aus den Augen verliert. Darum geht
    es.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Oh ja!)


    Reden wir über die Familienpolitik und darüber, wie
    das Leben den Menschen, die jetzt Kinder großziehen, ein
    wenig erleichtert werden kann. Auch das ist eine Frage der
    Generationengerechtigkeit. Das Zweite Gesetz zur Fami-
    lienförderung wurde im Juli 2001 beschlossen. Was bringt
    es? Das sächliche Existenzminimum wird angepasst,
    das Kindergeld – ich habe es schon erwähnt – wird erhöht.
    1998, als Sie die Regierungsverantwortung übergeben ha-
    ben, betrug es 220 DM. Ab dem 1. Januar 2002 beträgt es
    schon 300 DM. Das ist eine Steigerung von über 25 Pro-
    zent. Für das erste und zweite Kind wird ein Drittel mehr
    Kindergeld gezahlt. Wenn man sich überlegt, wie viele
    Kinder es in Deutschland gibt, kommt man zu dem Er-
    gebnis, dass es eine enorme Summe ist.


    (Heinz Wiese [Ehingen] [CDU/CSU]: Drittes Kind!)


    Denken Sie einmal an den Kinderfreibetrag, der eben-
    falls um ungefähr 30 Prozent erhöht wurde.


    (Dr. Barbara Höll [PDS]: Und dafür streichen Sie den Haushaltsfreibetrag!)


    Auch der Ausbildungsfreibetrag und die Abzugsfähigkeit
    tatsächlich entstandener Kinderbetreuungskosten sind
    im Gesetz enthalten. Es ist ein handlungsfähiger Staat, der
    sich in diesem Politikfeld vor Ihnen manifestiert. Das hat
    etwas mit der Haushaltskonsolidierung zu tun.

    All das kostet aber Geld. Umgekehrt gesagt: Wir ver-
    zichten auf Steuereinnahmen. Durch das Familienleis-
    tungsgesetz entsteht ein Defizit. Wir müssen darüber dis-

    kutieren, wie wir dieses im nächsten Jahr beseitigen kön-
    nen. Eines unserer Probleme ist, dass wir aufgrund dieser
    Familienleistungen, die wir durch Steuerentlastungen ge-
    währen, natürlich weniger Steuereinnahmen haben wer-
    den. Das ist das wichtigste Problem, das die Unter-
    finanzierung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, die wir in
    diesem Herbst noch zu verbuchen haben, verursacht. Ich
    denke aber, dass es zu leisten ist. Wir haben es auch im
    letzten Jahr, als die Probleme in finanzieller Hinsicht noch
    viel größer waren, mit Bordmitteln geleistet.

    Man kann durch eine gezielte Politik, die auch gewollt
    ist, weniger Geld einnehmen. Wir haben gesagt, dass wir
    diese Erleichterungen für Familien erreichen wollen. Wir
    verzichten dafür auf Steuereinnahmen, die es uns leichter
    machen würden, den Haushalt aufzustellen. Wir gehen mit
    diesem Verzicht produktiv um, indem wir keine neuen
    Schulden aufnehmen, sondern versuchen, mit dem, was wir
    haben, auch das andere zu finanzieren. Das ist harte Arbeit.

    Wir werden in den nächsten zwei Monaten sehen, wie
    wir alle damit umgehen. Wir haben gesagt: All die Dinge,
    die sich aus diesen Politikzielen heraus ergeben, wollen
    wir finanzieren, ohne neue Schulden aufzunehmen. Wir
    fangen dies mit unseren Bordmitteln auf. Es wird viel-
    leicht Minderausgaben bei der EU geben. Es gibt Mög-
    lichkeiten, bei den Gewährleistungen oder bei den Zins-
    ausgaben zu sparen. Ich denke, wir reden hier über ein
    knappes halbes Prozent des gesamten Bundesetats. Dies
    werden wir durch Umschichtungen und solide Haus-
    haltspolitik schaffen. Dafür muss man sich nicht ver-
    schulden. Das ist nicht nötig.

    Die bisherigen Erfolge, die wir über Jahre hinweg er-
    reicht haben und die wir mit diesem Haushalt bestätigen
    und fortsetzen, bestehen darin, dass wir ungefähr 12 Mil-
    liarden Euro weniger Schulden haben. Das Entlastungs-
    volumen für die privaten Haushalte und für die Unterneh-
    men wird bei etwa 23 Milliarden Euro liegen. 2001
    werden wir sinkende Steuereinnahmen haben und trotz-
    dem die Schulden reduzieren. Das Geld aus dem Verkauf
    der UMTS-Lizenzen hat dazu geführt, dass wir gemäß ei-
    ner EU-Vorgabe unsere Schuldenstandsquote endlich
    wieder unter den Grenzwert von 60 Prozent des BIP ge-
    bracht haben.

    Ich weiß noch, wie sich Herr Waigel vor Jahren über
    die Italiener lustig gemacht hat. Diese haben den ganzen
    Sommer über gefeixt, weil es uns nur mit Mühe gelungen
    ist, unter diesen Schuldenstand zu kommen.


    (Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Heute ist es umgekehrt!)


    – Hör doch auf, Dietrich Austermann!


    (Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Rote Laterne!)


    Wir reduzieren die Schulden. Daran kannst du nicht vor-
    bei. Daran kann keiner vorbei. Alle können hier große Re-
    den halten. Aber die Ersten, die die Schulden seit langer
    Zeit wirklich reduzieren, sind die rot-grünen Haushälter,
    ist die rot-grüne Regierung.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001

    Antje Hermenau

    18274


    (C)



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    (A)



    (B)


    Wir können gerne über eine Reihe von mit Augenmaß
    zu liefernden Korrekturen sprechen: Entwicklungshilfe,
    erneuerbare Energien, Arbeitsmarkt. Hier wird es noch
    Justierungen geben. Das ist die Arbeit der nächsten zwei
    Monate. Dabei ist jeder konstruktive Beitrag gefragt. An-
    sonsten war die Debatte, zumindest vonseiten der Oppo-
    sition, eher verhalten.

    Schönen Dank.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich erteile dem Kolle-
gen Hermann Otto Solms, FDP-Fraktion, das Wort.

Dr. Hermann Otto Solms [FDP]: Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den mir verbleiben-
den drei Minuten Redezeit kann ich natürlich nur zusam-
menfassende Bemerkungen machen. Eines vorab: Die
laufenden Schuldzuweisungen an die frühere Regierung
und die sie tragenden Parteien nach drei Jahren Regie-
rungsverantwortung sind allmählich mehr als peinlich; es
sei denn, es wäre ein Zeichen der Hilflosigkeit.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Es verwundert nicht, dass Sie wegen Ihrer Hilflosigkeit
auf die alte Regierung verweisen, weil Sie mit Ihrer
Steuer-, Finanz- und Haushaltspolitik, Herr Bundesminis-
ter Eichel, und mit der Sozialpolitik die gesamte Bundes-
regierung in ganzer Breite an die Wand fahren.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Sie können nicht einmal die von Ihnen selbst postulierten
Ziele verwirklichen. Wenn alles so wäre, wie Sie es dar-
stellen, Herr Eichel, dann wären Sie ein Zauberer. In
Wirklichkeit sieht es anders aus. Ich will nur drei kleine
Beispiele nennen.

In der Haushaltspolitik, so sagen Sie großspurig, wol-
len Sie raus aus der Schuldenfalle und die Haushalte kon-
solidieren. Schaut man sich die Zahlen an, so stellt man
fest, dass die Ausgaben des Bundes seit 1998 von
457 Milliarden DM auf 484 Milliarden DM gestiegen
sind. Von Konsolidierung und Sparen kann hier keine
Rede sein: alles heiße Luft.

Sie haben gesagt, Sie müssten mit der Haushaltspolitik
einen Beitrag zur Konjunkturankurbelung leisten.
Schauen Sie sich einmal das Verhältnis von konsumtiven
und investiven Ausgaben an: Die konsumtiven Ausga-
ben steigen von 359 Milliarden DM auf 430 Milliar-
den DM, die investiven Ausgaben sinken von 57 Milliar-
den DM auf 55 Milliarden DM. In Ihrer Planung sollen sie
weiter sinken: in 2004 auf 51 Milliarden DM, wohinge-
gen die konsumtiven Ausgaben auf 446 Milliarden DM
weiter steigen sollen. Also stimmt auch in der langfristi-
gen Perspektive das nicht, was Sie hier behaupten. Das
Gegenteil ist richtig.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Zur Steuerpolitik: Sie sprechen von der größten Steuer-
reform aller Zeiten und reden von einer Entlastung für die

Arbeitnehmer und die Steuerpflichtigen. Das Gegenteil
ist richtig: Das Steueraufkommen steigt. Dies muss von
irgendjemandem bezahlt werden. Dies bezahlen natürlich
die Steuerpflichtigen. Nachdem Sie die Steuerentlastung
auf die großen Kapitalgesellschaften konzentriert haben,
bezahlen jetzt die kleinen Arbeitnehmer und der Mittel-
stand die Rechnung. Damit dämpfen Sie auch noch die
konjunkturelle Entwicklung.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Sie haben vorhin gesagt, die Angaben zur Steuerquote
stimmten nicht. Ich habe hier die Daten des Statistischen
Bundesamtes. Seit 1950, seit Beginn der Bundesrepublik,
haben wir im Jahre 2000 – das ist die letzte vorliegende
Zahl –, gemessen am Bruttosozialprodukt, die höchste
volkswirtschaftliche Steuerquote.


(Hans Eichel, Bundesminister: Dann kommt 2001! Dann geht es runter!)


– Das Jahr 2001 ist in der Statistik noch nicht enthalten,
weil dieses Jahr noch nicht abgeschlossen ist. Auch im
Jahr 1977 war die Situation kurzfristig so, dass wir die
höchste volkswirtschaftliche Steuerquote hatten. In die-
sem Punkt sind Ihre Aussagen einfach falsch, unrichtig.

Dritte Bemerkung – Sozialabgaben –: Der Bundes-
kanzler ist mit der Aussage angetreten, er wolle die Sozi-
alabgabenquote auf unter 40 Prozent senken. Trotz der
Zuhilfenahme von rund 30 Milliarden DM aus der Öko-
steuer zugunsten der Rentenkasse steigen die Sozialabga-
ben weiter.


(Hans Eichel, Bundesminister: Das ist Unsinn!)


Wir sind bei über 41 Prozent und es ist heute schon klar,
dass Sie die geplante Senkung der Beiträge von 19,1 auf
19,0 Prozent nicht hinbekommen; das Gleiche gilt für die
geplante Senkung auf 18,8 Prozent im nächsten Jahr. Das
heißt, auch die Aussage, die Ökosteuer treffe die Arbeit-
nehmer nicht, weil sie bei den Beiträgen zur Rentenversi-
cherung gleichzeitig entlastet würden, ist eine glatte
Lüge; das stimmt einfach nicht.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Ergebnis dieser falschen Politik ist – Sie können das im
„Spiegel“ dieser Woche nachlesen; das ist für Sie viel-
leicht glaubwürdiger, als wenn ich es sage –: Die Bun-
desrepublik Deutschland ist der Sitzenbleiber unter den
Industrienationen;


(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Sehr richtig ausgedrückt!)


sie ist beim Wirtschaftswachstum an drittletzter Stelle, bei
der Erwerbsquote ebenfalls, aber bei der Steuer- und Ab-
gabenquote – Ihre Verantwortung, Herr Bundesminister –
weltweit Spitzenreiter mit 60 Prozent. Auf dieser Basis
wird sich die Wirtschaft in Deutschland nicht erholen und
die Arbeitslosigkeit nicht abgebaut werden können. Vor
diesem Hintergrund werden die Wähler im nächsten Jahr
ihr Urteil zu sprechen haben.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001

Antje Hermenau

18275


(C)



(D)



(A)



(B)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile der Kolle-
    gin Dr. Barbara Höll, PDS-Fraktion, das Wort.