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    1090. Dank.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Nachträgliche Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig 18231 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . 18231 A Begrüßung des Vizepräsidenten des Bundes- rechnungshofes, Dr. Dieter Engels . . . . . . . 18256 D Informationen über Anschläge auf Ziele in den USA . . . . . . . . . 18282 D, 18286 B,C Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) (Drucksache 14/6800) . . . . . . . . . . . . . 18231 D b) Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Drucksache 14/6801) . . . . . . . . . . . . . 18232 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Entlastung der Bundes- regierung fürdas Haushaltsjahr1999 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1999) – zu der Unterrichtung durch den Bun- desrechnungshof: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2000 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1999) (Drucksachen 14/3141, 14/4226, 14/4571 Nr. 1.2, 14/6521) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18232 A Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . 18232 B Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . 18245 B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18249 C Dr. Günter Rexrodt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 18253 B Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18256 D Dietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . 18261 B Dr. Christa Luft PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18262 A Hans Georg Wagner SPD . . . . . . . . . . . . . . . 18264 B Peter Rauen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 18269 C Antje Hermenau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18272 D Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . . 18275 A Dr. Barbara Höll PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18276 A Reinhard Schultz (Everswinkel) SPD . . . . . . 18277 A Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 18280 C Hans-Eberhard Urbaniak SPD . . . . . . . . . . . 18282 D Hans Jochen Henke CDU/CSU . . . . . . . . . . . 18284 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18286 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18287 A Plenarprotokoll 14/185 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 185. Sitzung Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 I n h a l t : Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes über die Fest- stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) – der Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Tagesordnungspunkt 1 a und b) Uta Titze-Stecher SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18287 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 Hans Jochen Henke 18286 (C) (D) (A) (B) 1) Anlage 2 2) Die Rede lag bei Redaktionsschluss nicht vor. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18287 (C) (D) (A) (B) Behrendt, Wolfgang SPD 11.09.2001** Bohl, Friedrich CDU/CSU 11.09.2001 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 11.09.2001** Klaus Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 11.09.2001 DIE GRÜNEN Doss, Hansjürgen CDU/CSU 11.09.2001 Ernstberger, Petra SPD 11.09.2001*** Forster, Hans SPD 11.09.2001 Götz, Peter CDU/CSU 11.09.2001 Hauer, Nina SPD 11.09.2001 Hörster, Joachim CDU/CSU 11.09.2001 Dr. Hornhues, CDU/CSU 11.09.2001** Karl-Heinz Klemmer, Siegrun SPD 11.09.2001 Knoche, Monika BÜNDNIS 90/ 11.09.2001 DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 11.09.2001 Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 11.09.2001* DIE GRÜNEN Nolte, Claudia CDU/CSU 11.09.2001 Raidel, Hans CDU/CSU 11.09.2001*** Rehbock-Zureich, SPD 11.09.2001 Karin Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 11.09.2001 Schloten, Dieter SPD 11.09.2001*** Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 11.09.2001** Hans Peter Schütz (Oldenburg), SPD 11.09.2001 Dietmar Stöckel, Rolf SPD 11.09.2001*** Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 11.09.2001 Thiele, Carl-Ludwig FDP 11.09.2001 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 11.09.2001 Wistuba, Engelbert SPD 11.09.2001 Wolff (Wolmirstedt), SPD 11.09.2001 Waltraud Zierer, Benno CDU/CSU 11.09.2001* * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an der ... Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) – der Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Tagesordnungspunkt 1a und b) Uta Titze-Stecher (SPD):In der laufenden Sitzungs- woche diskutieren wir in erster Lesung das Bundeshaus- haltsgesetz 2002, das heißt den Bundeshaushalt für das nächste Jahr sowie den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2001 bis 2005. Natürlich geht es dabei zur Sache – und das ist auch richtig so. Denn Zahlen sind Fakten. Und Haushaltszah- len spiegeln klar und eindeutig die politische Handschrift der jeweiligen Regierung wider. Insofern wird die Haus- haltsdebatte traditionell – und zu Recht – zur Generalaus- einandersetzung zwischen Opposition und Regierung bzw. Regierungsfraktionen über die zukünftige Politik, konkretisiert im Bundeshaushalt. In den Kontext dieser politischen Generalabrechnung passt natürlich nahtlos die Debatte um die Entlastung der Bundesregierung für das Jahr 1999. Denn eine Bundesre- gierung, deren Haushalts- und Wirtschaftsführung in der Vergangenheit nicht nur Anlass zu Beanstandungen gege- ben hat – das ist normaler Alltag, wie insbesondere die Mit- glieder des Rechnungsprüfungsausschusses und des Bun- desrechnungshofes wissen –, eine Bundesregierung, der weder vom Bundesrat noch vom Bundestag Entlastung er- teilt wurde, wäre am Ende. – Davon kann keine Rede sein. Für die amtierende Bundesregierung kann ich grünes Licht geben: Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 758. Sitzung am 21. Dezember 2000 die Entlastung für das Haushaltsjahr 1999 erteilt. entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bis Abgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Anträge des BMF und die Bemerkungen des BRH in sieben Sitzungen ausführlich beraten und dem Haushaltsausschuss einstim- mig die Entlastung der Bundesregierung für das Haus- haltsjahr 1999 vorgeschlagen. In seiner 77. Sitzung vom 27. Juni 2001 hat schließlich der Haushaltsausschuss mehrheitlich bei Stimmenthal- tung der CDU/CSU beschlossen, dem Deutschen Bun- destag die Entlastung zu empfehlen. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2000 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch den Bundestag im Haushaltskreislauf. Die jährliche Vorlage der Bemerkungen des Bundes- rechnungshofes an den Adressatenkreis Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag markiert daher nicht nur den Zeitpunkt öffentlicher Aufmerksamkeit, sondern den Be- ginn des parlamentarischen Verfahrens. Der Rechnungsprüfungsausschuss, ein Unterausschuss des Haushaltsausschusses, befasst sich intensiv mit der Kritik, die der Bundesrechnungshof am Einnahme- und Ausgabeverhalten des Bundes in seinen Bemerkungen aufgelistet hat. Als Ergebnis der Beratungen fasst der Rechnungsprü- fungsausschuss zu jeder einzelnen Bemerkung einen Be- schluss, in 93 Prozent der Fälle verbunden mit zustim- mender Kenntnisnahme, der auch festlegt, mit welchen Maßnahmen innerhalb welchen Zeitrahmens die geprüfte Verwaltung oder Behörde zu reagieren hat. Insofern haben die Bemerkungen des Bundesrech- nungshofes eine große Wirkung, oder, um ein Bild zu ge- brauchen: Wir, das Parlament, sind die Zähne, die der Ti- ger Bundesrechnungshof braucht, um Ministerien und Verwaltungen zu verpflichten, Mängel durch ganz be- stimmte Maßnahmen abzustellen. Ich möchte mich daher, auch im Nahmen meiner Kolle- ginnen und Kollegen im Rechnungsprüfungsausschuss und im Haushaltsausschuss, bei der Präsidentin des Bundes- rechnungshofes und ihren Mitarbeitern sehr bedanken für die außerordentlich gute und effektive Zusammenarbeit. Mein Dank gilt ebenso den Kollegen und Kolleginnen des Rechnungsprüfungsausschusses – sie haben mir seine Leitung leicht gemacht – und den Mitarbeitern des Rech- nungsprüfungsausschusssekretariats. Im Jahresbericht sind rund 100 Einzelbeiträge aufge- listet, die finanzwirtschaftlich bedeutsam sind, exempla- rische Mängel verdeutlichen oder/und für die Gesetzge- bung und andere Entscheidungen wichtig sind. Immer ist die Kritik mit konkreten Verbesserungsvorschlägen ver- bunden, also konstruktiv. Prüfung und Beratung durch den Bundesrechnungshof beschränken sich allerdings nicht nur auf den Jahresbe- richt. Jährlich verfassen der Bundesrechnungshof und seine Prüfungsämter Hunderte von Prüfungsmitteilungen, deren Vorschläge und Anregungen die Verwaltungen un- mittelbar umsetzen, ohne dass darüber groß öffentlich be- richtet wird. Immer häufiger finden sich daher auf der Tagesordnung des Rechnungsprüfungsausschusses Tagesordnungpunkte, die auf Vorschlag des Bundesrechnungshofes und zustän- digen Berichterstatters als „erledigt“ angesehen, also nicht mehr beraten werden. Das ist eine gute Entwicklung, da sie verdeutlicht, dass diese Bundesregierung bestrebt ist, die Vorschläge des Hofes und die Beschlüsse des Parlaments umzusetzen – zum eigenen Vorteil! Denn dadurch konnten Entlastungen des Bundeshaushalts in Höhe von mehreren 100 Milli- onen DM erzielt werden; in den kommenden Jahren kön- nen sogar Jahr für Jahr mehr als 10 Milliarden DM an Ent- lastungen erreicht werden. Wie wir alle wissen, ist Vertrauen gut, Kontrolle aber unabdingbar notwendig, damit einmal Erreichtes stabili- siert wird und Mängel minimiert bzw. abgestellt werden. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Jahres- rechnung 1999 hat der Bundesrechnungshof hinsichtlich des kassenmäßigen Ergebnisses keine für die Entlastung relevanten Abweichungen zwischen den Beträgen in den Rechnungen und in den Büchern festgestellt; dies gilt gleichermaßen für die Rechnungen der 16 Sonderver- mögen. So weit, so gut. Verbesserungswürdig sind allersdings folgende Punkte in der Jahresrechnung: So enthält die Haushalts- und Ver- mögensrechnung unzutreffende, widersprüchliche oder unklare Angaben. So zum Beispiel die unvollständige Ausweisung von in Anspruch genommenen Verpflich- tungsermächtigungen. Stichprobenweise Prüfungen der Einnahmen und Aus- gaben ergaben ordnungsgemäße Belege; aber auch hier bemängelt der Hof formale Fehler. So zum Beispiel bei den Feststellungsvermerken auf den begründenden Un- terlagen, bei der Vollständigkeit von Unterlagen, ja sogar beim Ausfüllen der Vordrucke der Kassenanordnungen. Da kann ich nur sagen: Alles lässt sich lernen, auch das korrekte Ausfüllen von Formularen. Daher erwarten wir vom BMF, die für den Haushalt Verantwortlichen in den einzelnen Ministerien und nachgeordneten Dienststellen jährlich im Haushaltsaufstellungsschreiben auf die Not- wendigkeit hinzuweisen, die Vorschriften und Grundsätze für die ordnungsgemäße Veranschlagung und Bewirt- schaftung der Haushaltsmittel hinreichend zu beachten. Zur Haushaltsführung selbst ein paar Bemerkungen: Die Ausgaben lagen mit 482,8 Milliarden DM im Haus- haltsjahr 1999 um rund 2,9 Milliarden DM unter dem veranschlagten Soll von 485,7 Milliarden DM. Die Ein- nahmen – ohne Einnahmen aus Krediten und ohne Münz- einnahmen – unterschritten mit rund 431,5 Milliarden DM ebenfalls das veranschlagte Soll von 432,1 Milliarden DM. Demnach betrug das Finanzierungsdefizit 51,3 Milliar- den DM, also rund 2,3 Milliarden DM weniger als geplant. Zum Haushaltsausgleich trugen in erheblichem Umfang 9,2 Milliarden DM aus Veräußerungen von Beteiligungen und sonstigen Kapitalvermögen bei. 4,1 Milliarden DM da- von sind allein zur Deckung des Zuschussbedarfs bei den Postunterstützungskassen verwendet worden. Ab 2002 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 200118288 (C) (D) (A) (B) werden Privatisierungserlöse, wie vom Bundesrechnungs- hof empfohlen, ausschließlich zur Deckung der Defizite des Postunterstützungskassen verwandt. Im Bereich der über- und außerplanmäßigen Ausga- ben hat sich auf den ersten Blick nichts geändert, was ne- gativ wäre. Bei genauerem Hinsehen stellen wir aber fest, dass sich zwar der Gesamtumfang der überplanmäßigen (5 463 Millionen DM) und außerplanmäßigen Ausgaben (24,2 Millionen DM) in Höhe von 5,5 Milliarden DM nicht nennenswert verringert hat – immerhin 1,1 Prozent des Haushalts-Solls. Die Fallzahl dagegen ist stark gesunken. Als Ausreißer möchte ich hier die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 226 Millionen DM für die knappschaftliche Renten- versicherung nennen, zurückzuführen auf unerwartete Zunahme der Zahl der Renten in den neuen Ländern bei gleichzeitig stärkerem Rückgang der Versicherten – diese Entwicklung war schwer vorhersehbar. Auch die Baumaßnahmen in Berlin und Bonn, die wechselkurzsabhängigen Pflichtbeiträge an internatio- nale Organisationen sowie umzugsbedingte Maßnahmen führten zu überplanmäßigen Ausgaben. Positiv möchte ich unterstreichen, dass die im Haus- haltsgesetz 1999 enthaltenen globalen Minderausgaben in Höhe von rund 1,6 Milliarden DM einschließlich der Ef- fizienzrendite aus dem Bereich der flexibilisierten Ausga- ben der Verwaltung erwirtschaftet wurden. Beim Kapitel „Verpflichtungsermächtigungen“ erin- nere ich daran, dass aufgrund des Regierungswechsels 1998 bis Mitte 1999, das heißt bis zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes am 21. Juni 1999, die vorläufige Haus- haltsführung galt. Dies ist der Grund dafür, dass im Haus- haltsjahr 1999 nur 38 Prozent oder rund 29,2 Milliarden DM der veranschlagten 76 Milliarden DM Verpflich- tungsermächtigungen in Anspruch genommen werden. Die von der Vorgängerregierung vorgelegte Haushalts- rechnung 1998 wies eingegangene Verpflichtungen nicht vollständig aus – so fehlten zum Beispiel Angaben bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Höhe von 2,8 Milliarden DM. Die unzutreffenden bzw. unterlassenen Buchungen sind in- zwischen in der Jahresrechnung 2000 korrigiert und er- gänzt worden. Der Bundesrechnungshof weist aber nachdrücklich da- rauf hin, dass seitens des BMF Vorkehrungen im Rahmen der Haushaltsführung und Rechnungslegung unerlässlich seien, damit künftig auch alle eingegangenen Verpflich- tungsermächtigungen gebucht werden und die Haushalts- rechnung das eingegangene Verpflichtungsermächtigun- gen-Volumen zutreffend ausweist. Im Übrigen gilt, dass Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben nur dann veranschlagt werden sollen, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben notwendig sind. Alles andere würde gegen den Grundsatz „Haushaltsklarheit/Haus- haltswahrheit“ verstoßen. Die im Rahmen des Haushaltsvollzugs in Anspruch genommene Nettokreditaufnahme (NKA) lag mit 51,1 Mil- liarden DM um 2,4 Milliarden DM unter der Kredit- ermächtigung im Haushaltsgesetz 1999 – da waren noch 53,5 Milliarden DM etatisiert. Die Neuverschuldung war um rund 4,9 Milliarden DM niedriger als die Summe der Investitionsausgaben mit 56 Milliarden DM. Damit wurde die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze des Artikel 115 GG eingehalten, auch im Haushaltsvollzug. Die Verschuldung des Bundes aus seinen Finanzkre- diten (einschließlich der in den Bundeshaushalt über- nommenen Sondervermögen) betrug Ende 1999 rund 1 385 Milliarden DM. Dazu kommen die nicht in den Bundeshaushalt eingegliederten Sondervermögen von 110 Milliarden DM (Fonds Deutsche Einheit und ERP- Sondervermögen), für die der Bund geradezustehen hat, sodass sich die Gesamtverschuldung zum Jahresende 1999 auf 1 495 Milliarden DM belief. Mit dem Gesetz zur Eingliederung der Schulden von Sondervermögen in die Bundesschuld hat die rot-grüne Regierung rückwirkend vom 1. Januar 1999 im Wege der Schuldmitübernahme die Verbindlichkeiten der Sonder- vermögen (u. a. Erblastentilgungsfonds) geregelt. Dies war überfällig und wurde seit Jahren vom Bundesrech- nungshof und der damaligen Opposition gefordert – Stich- wort „Schattenhaushalte“. Wir gehen davon aus, dass die dadurch im Hinblick auf die Verschuldungsgrenze des Ar- tikel 115 GG entstandenen Haushaltsspielräume nicht zur Erhöhung der Nettokreditaufnahme führen. Im Zusammenhang mit der finanzwirtschaftlichen Ent- wicklung des Bundes stellt der Bundesrechnungshof eine „leichte Verbesserung der Haushaltslage“ fest, weist aber gleichzeitig auf die weiterhin erheblichen Belastungsfak- toren wie Zins- und Sozialausgaben hin. Auch die Tatsa- che, dass sich die Ausgabenstruktur im Bundeshaushalt in den letzten zehn Jahren zugunsten dieser und anderer kon- sumtiven Ausgaben und zulasten der Ausgaben für Inves- titionen sowie Bildung und Forschung verändert habe, wird betont. Die rot-grüne Bundesregierung hat diese Schieflage durch neue haushaltsmäßige Prioritäten in den erwähnten Bereichen Bildung und Forschung inzwischen deutlich korrigiert. Postitiv vermerkt der Bundesrech- nungshof den Anstieg des Anteils der durch Steuerein- nahmen – und eben nicht Kredite – gedeckten Ausgaben. Der Rückgang der Nettokreditaufnahme ist, so der Bundesrechnungshof, im Verhältnis zum Anstieg der Steuereinnahmen, zu gering. Trotz der bisher praktizier- ten und für die nächsten Jahre vorgesehenen Rückführung der jährlichen Nettoneuverschuldung hat der Bundes- haushalt schlechtere Werte bei wichtigen Finanzkennzif- fern (Kreditinvestitionsquote, Kreditfinanzierungsquote, Deckungsquote) als die Haushalte von Ländern und Kom- munen. Der Anteil des Bundes an der öffentlichen Ge- samtverschuldung hat sich auf hohem Niveau stabilisiert (65 Prozent). Da die mit der Verschuldung verbundenen Zinslasten die politischen Gestaltungsspielräume einengen, ist die Entscheidung, einmalige Einnahmen wie die Erlöse aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen oder Privatisie- rungserlösen schwerpunktmäßig zur Schuldentilgung ein- zusetzen, finanzwirtschaftlich sinnvoll – so der Hof und die rot-grünen Haushälter. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18289 (C) (D) (A) (B) Mit der Fortführung des eingeschlagenen Konsolidie- rungskurses (Stichwort: Zukunftsprogramm 2000) trägt die Bundesregierung den Erwartungen des Rechungsprü- fungsausschusses und den Empfehlungen des Bundes- rechnungshofes weitgehend Rechnung, so die Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Frau von Wedel, in ihrem Er- gebnisbericht 2001. Einen interessanten, überlegenswerten Vorschlag macht der Bundesrechnungshof im Zusammenhang mit der Neuverschuldungsgrenze gemäß Artikel 115 GG: Er hält dessen Kreditbegrenzungswirkung für unzureichend, da von der zur Ermittlung der Kreditobergrenze herange- zogenen Summe der Investitionsausgaben vor allem Ver- mögensverwertungen abgezogen werden können, die un- ter ökonomischen Gesichtspunkten die Wirkung von Desinvestitionen haben. Mittelfristig empfiehlt der Bun- desrechnungshof, den haushaltsrechtlichen Investitions- begriff zu überprüfen mit dem Ziel einer stärkeren Be- grenzung des Kreditfinanzierungsspielraumes. Der Europäische Stabilitätspakt vom 1. Januar 1999 verpflichtet die elf Teilnehmerstaaten zur Vermeidung übermäßiger Defizite in den öffentlichen Haushalten und droht bei mangelnder Haushaltsdisziplin erhebliche fi- nanzielle Sanktionen an. Immerhin sind sich Bundestag und Bundesrat darüber einig, ihren strikten Konsolidierungskurs fortzusetzen – jedenfalls wurde dies aus Anlass der Beschlussfassung zur Fortführung des Solidarpaktes und zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzierungsausgleichs vom 5. Juli bzw. 13. Juli dieses Jahres in gleich lautenden Ent- schließungen zum Ausdruck gebracht. Zur dauerhaften Einhaltung der Defizitkriterien aus dem Maastricht-Vertrag und dem europäischen Stabi- litäts- und Wachstumspakt streben die Länder eine Rück- führung der Nettoneuverschuldung an, während der Bund im Jahr 2006 einen ausgeglichenen Haushalt, also ohne Nettokreditaufnahme, vorlegen wird. Im Maßstäbegesetz wird in § 3 Abs. 3 geregelt: Bei der Abstimmung der Deckungsbedürfnisse von Bund und Ländern sowie der Gestaltung der öffent- lichen Haushalte ist über die Bestimmungen des Ar- tikel 106 Abs. 3 Satz 3 und 5 des Grundgesetzes hi- naus sicherzustellen, dass durch eine gemeinsame Ausgabenlinie die Bestimmungen des Maastricht- Vertrages und des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts zur Begrenzung des gesamtstaat- lichen Defizits umgesetzt werden. Die Frage wird durch den Bundesrechnungshof zu prü- fen sein, ob mit dieser innerstaatlichen Regelung den besonderen Anforderungen an die innerstaatliche Koordi- nierung der öffentlichen Haushalte ausreichend Rech- nung getragen wird. Die noch erforderlichen Abstim- mungsgespräche zwischen Bund und Ländern zu den Verfahrensregelungen im Haushaltsgrundsätzegesetz soll- ten nun zügig in Angriff genommen werden. Schließlich liegt es im originären Interesse des Bundes, die Gespräche erfolgreich zum Abschluss zu bringen: Für den Fall möglicher Sanktionen durch die Europäische Ge- meinschaft wegen Überschreitung der insgesamt zulässi- gen gesamtstaatlichen jährlichen Verschuldung haftet nämlich bisher allein der Bund – ein unhaltbarer Zustand. Im Übrigen konterkarieren milliardenteure Wunschlis- ten aus bestimmten Bundesländern natürlich die selbst- gesteckten Stabilitätsziele ... Ich stelle positiv fest, dass im zwischenzeitlich verab- schiedeten Maßstäbegesetz langjährige Forderungen des Bundesrechnungshofes und Vorgaben des Bundesverfas- sungsgerichts endlich erfüllt werden: Bundesergänzungs- zuweisungen werden darum als nachrangig definiert, auch ihr Volumen wird begrenzt. Am Schluss seiner Feststellungen zur finanzwirtschaft- lichen Entwicklung des Bunds empfiehlt der Bundesrech- nungshof eine vorsichtige Einschätzung der künftigen Haushaltsentwicklung bei der Fortschreibung der Finanz- pläne, um die zum Teil erheblichen Planabweichungen zu minimieren, zum Beispiel zu günstige Steureinnahmen und zu niedrige Ausgaben für Sozialleistungen. Um für ungünstige Entwicklungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gerüstet zu sein, empfiehlt der bundes- rechnungshof die Aufnahme von Planungsreserven. Die bisherigen Finanzpläne enthalten bereits solche Reserven in Form so genannter globaler Mehrausgaben, leider nur auf der Ausgabenseite. Durch eine verstärkte und verstetigte Risikovorsorge könnten dann nämlich finanzwirtschaftliche Mehrbelas- tungen für den Bundeshaushalt, zum Beispiel aufgrund abweichender konjunktureller Entwicklungen oder verän- derter politischer Prioritätensetzungen, bei der Fort- schreibung der Finanzpläne leichter aufgefangen werden. Der Bundesrechnungshof konzediert, dass sich im Fi- nanzplan bis 2004 eine Verstetigung der finanzwirtschaft- lichen Eckwerte abzeichnet – also der richtige Weg be- schritten wird. Ein abschließendes Wort zur Umsetzung der flexiblen Haushaltsinstrumente nach dem Haushaltsrechts-Fort- entwicklungsgesetz in der Bundesverwaltung. Der Bund hat 1997 sein Haushaltsrecht flexibilisiert. Weitere neue Instrumente des Haushaltswesens werden derzeit erprobt und implementiert. Zwar sind hier Länder und Kommunen weiter, aber auf Bundesebene bewegt sich doch manches: Das erwähnte Gesetz hat nicht unwesentliche Neuerungen gebracht, vor allem eine erweiterte Deckungsfähigkeit der Ausgaben, das heißt Haushaltsmittel können stärker als bisher für andere als im Haushaltsplan vorgesehene Zwecke verwendet werden. Innerhalb der Hauptgruppe sind die Ausgaben in vollem Umfang deckungsfähig, zwischen den Haupt- gruppen zu 20 Prozent. Auch sind Ausgaben stärker als bisher in die folgenden Jahre übertragbar und stehen den Verwaltungen zusätzlich zu den Haushaltsmitteln des neuen Haushalts als Ausgabenreste zur Verfügung. Als Gegenleistung für die erhöhte Flexibilität beim Haus- haltsvollzug erbringen die Verwaltungen die so genannte Effizienzrendite, die zu einer globalen Kürzung der Ver- waltungsausgaben geführt hat. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 200118290 (C) (D) (A) (B) Der Hof stellt fest, dass im Haushalt 2000 mittlerweile 134 Kapitel mit rund 4 800 Titeln und einem Ausgaben- volumen von rund 27,7 Milliarden DM (entspricht rund 5,8 Prozent der Gesamtausgaben, beinahe doppelt so viel wie im Haushaltsjahr 1998, dem ersten Jahr der Flexibili- sierung). Schaut man genau hin, stellt sich heraus, dass zwar deutlich weniger Haushaltsmittel ausgegeben wurden als veranschlagt; dies lag aber einmal an der Effizienzrendite, zum anderen an der Übertragung von Ausgabenresten in die Folgejahre. Daher lässt sich sagen, dass die endgülti- gen Einsparwirkungen für den Bundeshaushalt noch nicht abschließend bezifferbar sind, da die entstandenen Min- derausgaben als Ausgabenreste in die Folgejahre über- tragbar sind und gegebenenfalls zusätzlich verausgabt werden können. Jedenfalls lässt die Ausgabenentwicklung der Verwal- tungskapitel zum Jahresende („Dezemberfieber“) noch keinen Trend zu einem gleichmäßigeren Ausgabenverhal- ten erkennen. Dies dürfte mit zunehmender Praxiserfah- rung im Umgang mit der erweiterten Übertragbarkeit er- reichbar sein. Das Kernstück der Haushaltsflexibilisierung ist die volle überjährige Verfügbarkeit nicht in Anspruch ge- nommener Haushaltsmittel. Zum Jahresende sind bei den flexibilisierten Verwaltungsausgaben Ausgabenreste in Höhe von 962 Millionen DM entstanden, die bis Ende 1999 auf rund 1,86 Milliarden DM angestiegen sind. Das BMF hat, um ein weiteres Anwachsen der Ausga- benreste zu begrenzen, Anteile dieser Ausgabenreste in Abgang gestellt – so zum Beispiel für das Haushaltsjahr 2000 im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2001 insge- samt 256 Millionen DM. Dies anerkennt der Bundesrech- nungshof ausdrücklich. Darüber hinaus hält der Hof die konsequente Beach- tung der gesetzlich vorgesehenen zeitlichen Verfüg- barkeitsbeschränkung – auf zwei Jahre nämlich – von Ausgaberesten für ein probates Mittel gegen das unkon- trollierte Anwachsen von Ausgaberesten, ebenso die Be- schränkung von Ausgaberesten bei den Personalausga- ben, die mit 82 Prozent den überwiegenden Anteil an den flexibilisierten Ausgaben bilden. Das BMF hat Hinweise des Bundesrechnungshofes umgesetzt und macht die Inanspruchnahme der so ge- nannten Personalverstärkungsmittel davon abhängig, dass die Deckungsmöglichkeiten innerhalb der flexibili- sierten Personalausgaben ausgeschöpft worden sind. Das BMF hat darüber hinaus bereits im Rahmen der Haus- haltsaufstellung 2001 eine Schlüssigkeitsprüfung des Be- darfs an Ausgaberesten durchgeführt und diesen Bereich um 259 Millionen DM vermindert. Grundsätzlich zeigt dieses Beispiel, dass die Bundes- regierung die Ratschläge und Empfehlungen des Bundes- rechnungshofes ernst nimmt und umsetzt – allerdings unter tatkräftiger Mithilfe des Rechnungsprüfungsaus- schusses. Immerhin hat die Bundesregierung am 1. Dezember 1999 ein Gesamtkonzept zur Verwaltungsreform be- schlossen mit dem Namen „Moderner Staat, moderne Verwaltung“. Auf dieser Grundlage laufen derzeit Pilot- projekte und Vorarbeiten, sodass sich mittelfristig fol- gende Elemente für eine neue Haushaltspraxis des Bun- des abzeichnen: Budgetierung und Flexibilisierung, Kosten-Leistungs-Rechnung und Controlling, Produkt- haushalte und dezentrale Ressourcen-Verantwortung, Kontraktmanagement und ergebnisorientierte Steuerung, Stärkung der Eigenverantwortung der Bewirtschafter durch Zusammenführung von Sach- und Finanzverant- wortung, Managementsysteme zur Erfassung des Vermö- gens des Bundes. Diese Perspektive macht deutlich, dass auch das Haus- halts- und Rechnungswesen ständiger Reformen bedarf. Diese Bundesregierung will die genannten Reformen; sie berichtet dem Haushaltsausschuss regelmäßig über den Fortgang der Haushaltsreform. Nun liegt es an der politischen Leitung, die Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter von der Reform zu überzeugen durch Informationen über die Ziele der Haushaltsflexibi- lisierung, durch nähere Vereinbarungen mit den Bewirt- schaftern, durch die Verlagerung finanzieller Verantwor- tungen. Die Umsetzung der Reform wird die Tätigkeit des Bundesrechnungshofes modifizieren, das heißt der Bera- tungsaspekt, die begleitende Prüfung, wird zunehmen, Programm- und Querschnittsprüfungen werden an Be- deutung gewinnen. Dabei wird der Bundesrechnungshof auch wie bisher seine traditionelle Rolle wahrnehmen, das Parlament in seiner Funktion zu unterstützen, die Exeku- tive zu kontrollieren. Und weil wir die Kontrolle der Exekutive dank des Bundesrechnungshofes durchgeführt haben, bitte ich Sie für das Haushaltsjahr 1999 um die Entlastung der Bundes- regierung. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001 18291 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nun hat der Kollege
    Peter Rauen, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.



Rede von Peter Rauen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Die meisten von Ihnen wissen, dass ich
Unternehmer in der Baubranche bin, in einer Branche, der
zurzeit bundesweit das Wasser bis zum Halse steht. Ich
habe in den letzten sechs Wochen versucht, Aufträge zu
bekommen, um meine Mitarbeiter nicht entlassen zu müs-
sen. Daher bin ich von dem, was ich von der Bundesre-
gierung und von den Koalitionsrednern zum Haushalt,
zum Schicksalsbuch der Nation, heute gehört habe, sehr
enttäuscht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Herr Eichel, Sie haben zugegebenermaßen eine gute
Parteitagsrede gehalten, die Ihre eigenen Reihen erfreut
hat.


(Joachim Poß [SPD]: Eine gute Haushaltsrede, keine Parteirede!)


Aber ich habe relativ wenig zum Haushalt gehört.


(Joachim Poß [SPD]: Doch!)


– Herr Poß, weil Sie dazwischenrufen, muss ich Ihnen sa-
gen, dass Sie sich in einem Drittel Ihrer Rede zum Haus-
halt mit Meinungsbildungsprozessen in der Union be-
schäftigt haben.


(Joachim Poß [SPD]: Das muss doch auch einmal sein!)


Sie haben diese Prozesse dann auch noch falsch wieder-
gegeben.


(Joachim Poß [SPD]: Nein, überhaupt nicht!)


Um es sehr klar zu sagen: Das Zehnpunkteprogramm ist
das Ergebnis der Diskussion in der gesamten Fraktion und
in der gesamten Partei.


(Joachim Poß [SPD]: Bei Ihnen kann man nichts Falsches wiedergegeben!)


Herr Kollege Metzger, Sie haben das Argument von
den 50 Prozent Psychologie bemüht und darüber hinaus
den Kollegen Austermann in einer Art und Weise ange-
griffen, die zu Ihnen eigentlich überhaupt nicht passt. Herr
Wagner, das Beispiel von der Sonne an dem einen Mor-
gen und dem Regen an dem anderen Morgen habe ich

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 185. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 11. September 2001

Hans Georg Wagner

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schon mehrmals hier gehört. Sie sollten sich einmal ein
neues Beispiel ausdenken.


(Dr. Günter Rexrodt [FDP]: Jeder nach seinen Fähigkeiten!)


Zu dem Argument von der Erblast: Mein Gott, ihr regiert
schon drei Jahre. Dieses Argument läuft sich allmählich
tot. Was in den Reden dargestellt wurde, hat mit der Re-
alität in der Wirtschaft nichts zu tun.

Dieser Bundeshaushalt ist ein Dokument der Hilflosig-
keit dieser Bundesregierung,


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


ein Beweis der Hilflosigkeit dieser Regierung gegenüber
sich dramatisch verschlechternden Wirtschaftsdaten, ge-
genüber zunehmender Arbeitslosigkeit und abnehmender
Beschäftigung sowie gegenüber einer Inflationsrate in
einer Höhe, die man sich vor anderthalb Jahren noch nicht
vorstellen konnte. Es ist in der Tat bitter, dass die größte
Wirtschaftsnation in Europa, die Bundesrepublik Deutsch-
land, die für fast ein Drittel des Bruttoinlandproduktes im
Euroraum Verantwortung trägt, bei allen wichtigen wirt-
schaftlichen Grunddaten am Schluss der Entwicklung in
Europa steht. Sie ist sozusagen zum Fußkranken in Europa
geworden.


(Joachim Poß [SPD]: Ach! – Walter Hirche [FDP]: Das ist der ruhige Fuß! – Gegenruf von der PDS: Besser als Bleifuß!)


Herr Poß, Sie haben das ja eben zugegeben.


(Joachim Poß [SPD]: Die Situation haben Sie herbeigeführt, durch eine verfehlte Politik in den 90er-Jahren!)


– Ich finde es schon unverschämt, dass Sie diese Tatsache
der deutschen Wiedervereinigung in die Schuhe schieben
wollen. Das ist ökonomisch so unsinnig, dass man gar
nicht darüber nachdenken darf.


(Joachim Poß [SPD]: Aber das hat Herr Waigel auch immer behauptet! Lesen Sie einmal nach!)


Das alles, was wir jetzt erleben, ist Ergebnis Ihrer ver-
fehlten Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik. Das Spie-
gelbild ist der Arbeitsmarkt: Ende August dieses Jahres
waren 5,6 Millionen Menschen in Deutschland verdeckt
oder offen arbeitslos. Saisonbereinigt ist die Arbeitslo-
senzahl seit Januar um 85 000 gestiegen. Wir hatten im
August dieses Jahres zum ersten Mal auch absolut mehr
Arbeitslose als im Jahr vorher. Hinzu kommt: Die Zahl
der in Deutschland geleisteten Überstunden geht zurück
und die Kurzarbeit steigt – ein Alarmsignal ersten Ran-
ges!

Erfolg auf dem Arbeitsmarkt hat diese Regierung zu
keinem Zeitpunkt gehabt. Die statistischen und demogra-
phischen Effekte, von denen Sie in den ersten drei Jahren
Ihrer Amtszeit gezehrt haben, sind vollständig aufge-
braucht. Obwohl in den Jahren 1999 bis 2001 645 000
mehr alte Menschen aus dem Erwerbsleben ausgeschie-
den sind, als junge ins Erwerbsleben eingetreten sind,


(Hans Eichel, Bundesminister: Immer die selben Märchen!)


ist die Zahl der Arbeitslosen seit Ihrer Regierungsüber-
nahme im Oktober 1999 bis zum August 2001 um ledig-
lich 103 000 gefallen.


(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es! – Hans Eichel, Bundesminister: Märchen!)


– Hören Sie zu, Herr Eichel, dann werden Sie das Wort
„Märchen“ nicht mehr in den Mund nehmen.

In Deutschland wird nicht mehr, sondern weniger ge-
arbeitet. Dies hat natürlich Auswirkungen auf den Haus-
halt und die sozialen Sicherungssysteme. Während Sie
sich noch in den scheinbaren Erfolgen auf dem Arbeits-
markt gesonnt haben, haben Sie, Herr Eichel, auch die
Hinweise des Sachverständigenrates in 1999 und 2000
nicht ernst genommen. Der Sachverständigenrat hat Ihnen
glasklar mitgeteilt, dass, in Erwerbstätigenstunden ge-
rechnet, der Beschäftigungsaufwuchs in 1997 und 1998,
der zu verzeichnen war und vom Statistischen Bundesamt
auch festgestellt wurde, in 1999 und 2000 zum Erliegen
gekommen ist. In diesem Jahr geht die Zahl der geleiste-
ten Arbeitsstunden zurück. Nur von den geleisteten Ar-
beitsstunden jedoch werden Sozialversicherungsbeiträge
und Steuern gezahlt.


(Walter Hirche [FDP]: Genauso ist es!)


Die Beitragszahlungen brechen weg. Genau an dieser
Stelle liegen die Gründe dafür, dass die Krankenkassen
flächendeckend die Beiträge erhöhen müssen, dass die
Beitragssätze zur Rentenversicherung trotz der Erhöhung
der Ökosteuer nicht um 0,3 Prozentpunkte, ja sogar über-
haupt nicht gesenkt werden, die Arbeitsverwaltung neuen
Finanzbedarf anmeldet und die Steuerschätzungen, die
diesem Haushalt zugrunde liegen, bereits heute Makula-
tur sind.


(Zustimmung bei der CDU/CSU)


Ihr angesichts der demographischen Entwicklung oh-
nehin bescheidenes Ziel, die Zahl der Arbeitslosen auf
3,5 Millionen zu drücken, haben Sie längst aufgegeben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


100 000 Arbeitslose mehr bzw. Beschäftigte weniger kos-
ten die Sozialkassen circa 5 Milliarden jährlich und haben
Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden DM
zur Folge – wenn es 200 000 Arbeitslose mehr gibt, ist das
also schon eine Differenz von 13 Milliarden DM – und je-
des Prozent Wachstum, das fehlt, führt dazu, dass 17 Mil-
liarden DM weniger Steuern und Sozialabgaben in die
staatlichen Kassen fließen.

Ihr zweites Ziel, die Sozialversicherungsbeiträge un-
ter die 40-Prozent-Marke zu senken, haben Sie ebenfalls
längst aufgegeben. Am Ende haben Sie die Menschen mit
37 Milliarden DM Ökosteuer abgezockt, ohne die
versprochenen Entlastungen einzuhalten.


(Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Sehr richtig!)


Sie sind schon jetzt mit beiden Zielen gescheitert.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dieser Haushalt beweist, dass die ruhige Hand Schröders
in Wahrheit Hilflosigkeit ist.

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Peter Rauen

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Auch das Bild vom eisernen Sparer, das Sie, Herr
Finanzminister, so gerne benutzen, wird, wie ich finde,
immer unschärfer. Das Bild mag zwar auf die Privatperson
Eichel zutreffen. Ich habe gelesen, Sie putzen Ihre Woh-
nung selbst. Vielleicht liegt das auch daran, dass Sie we-
gen der Kompliziertheit der Regelungen zu den 630-Mark-
Jobs keine Putzfrau mehr finden.


(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)


Aber das gilt nicht für den Finanzminister.

Ich komme wieder zur Ernsthaftigkeit zurück, Herr
Eichel. Dem Ist-Ergebnis Ihres Haushalts 2002 entnehme
ich, dass Sie gegenüber dem Bundeshaushalt 1998
58 Milliarden DM mehr Steuereinnahmen haben werden.
Gleichzeitig sinkt die Nettokreditaufnahme im Ver-
gleich zu 1998 lediglich um bescheidene 15 Milliar-
den DM. Was das noch mit Konsolidierung der Staats-
finanzen zu tun hat, ist mir persönlich schleierhaft.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Gegen jede volkswirtschaftliche und arbeitsmarktpoli-
tische Vernunft erhöhen Sie die konsumtiven Ausgaben
und senken die Investitionen. Trotz der Zinsersparnis
aufgrund des Verkaufs der UMTS-Lizenzen sinkt die
Investitionsquote 2002 mit 11,4 Prozent auf den niedrigs-
ten Stand in der Geschichte der Bundesrepublik Deutsch-
land. Selbst 1998 hatten wir noch 12,5 Prozent. Das wa-
ren über 4 Milliarden DM mehr für Investitionen.

Herr Eichel, Sie wissen ganz genau: Obwohl es in den
Jahren 1995, 1996 und 1997 keine Erhöhung der Steuer-
einnahmen gab, die Steuern im Gegenteil nominal sogar
zurückgegangen sind, lag die Investitionsquote damals
höher als bei den üppigen Einnahmen, die Sie heute haben.


(Hans Eichel, Bundesminister: Damals waren es verfassungswidrige Haushalte!)


– Diese alte Schimäre wird immer wieder erzählt.


(Joachim Poß [SPD]: Das ist keine Schimäre!)


Aber, Herr Eichel, Sie sind jetzt an der Regierung und
Ihrem Finanzplan entnehme ich, dass Sie dieses volks-
wirtschaftliche Risiko bis 2005 fortsetzen wollen. Danach
soll die Investitionsquote auf 10,3 Prozent zurückgehen.

Sie konsolidieren den Haushalt zulasten der Investitio-
nen. Bis 2005 wollen Sie die konsumtiven Ausgaben ge-
genüber 1998 um 47 Milliarden DM erhöhen und gleich-
zeitig die Investitionen um 6 Milliarden DM kürzen. Ich
bin sicher, dass es dazu nicht mehr kommen wird, weil die
Wähler dies im nächsten Jahr nicht zulassen werden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Der Rückgang der Investitionsausgaben ist ein volks-
wirtschaftliches Risiko ersten Ranges. Davon betroffen
ist nicht nur die Bauindustrie, die nicht zuletzt wegen
fehlender öffentlicher Aufträge in einer existenziellen
Krise steckt. Nehmen Sie bitte ernst, was Ihnen Ihre Land-
räte und Oberbürgermeister zurzeit angesichts des Weg-
brechens der Einnahmen aus der Gewerbeertragsteuer sa-
gen. Die Gewerbeertragsteuer ist immer die erste Steuer,
die angepasst wird, wenn sich die Gewinne von Firmen
reduzieren. Auch das hat natürlich verheerende Konse-

quenzen für den größten Auftraggeber – gerade der Bau-
wirtschaft –, nämlich die Kommunen.

Es hat besondere Konsequenzen für die neuen Bun-
desländer; das sage ich klipp und klar. Wir haben in den
neuen Bundesländern festzustellen, dass die Lohnpro-
duktivitätslücke in den letzten Jahren unverändert bei
minus 26 Prozent liegt. Wir wissen auch, dass 15 Prozent
dieser Lohnproduktivitätslücke aufgrund fehlender Infra-
struktur bestehen. Damit es zu einem selbsttragenden
Aufschwung kommt, müssen die Investitionslücken bei
den Infrastrukturmaßnahmen verstärkt und unter großen
Anstrengungen so schnell wie möglich geschlossen wer-
den. Dem wird Ihr Haushalt in keinster Weise gerecht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Von Regierungsseite höre ich manchmal die These,
dass an dem Dilemma die außenwirtschaftlichen Gege-
benheiten schuld seien. Das ist blanker Unfug. Die Ex-
portquote ist im ersten Halbjahr dieses Jahres gegenüber
dem Vorjahr massiv gestiegen. Das Statistische Bundes-
amt hat festgestellt, dass der Außenwert aufgrund dieser
Entwicklung, aber auch aufgrund der verminderten Im-
porte allein 1 Prozent des Wachstums im zweiten Quartal
ausgemacht hat. Wenn das stimmt, was die Institute jetzt
sagen, nämlich dass wir nur noch bei 0,9 Prozent landen
werden, Herr Eichel, und ich dieses 1 Prozent vom
Wachstum abziehe, dann haben wir das, was in der Bin-
nenkonjunktur bereits auszumachen ist, nämlich eine Re-
zession. Das sollten Sie sehr ernst nehmen. Denn als je-
mand, der einen ganz persönlichen Einblick in die
Wirtschaft hat, neige ich dazu, zu sagen, dass wir in
Deutschland sehr nahe vor einer rezessiven Phase stehen.
Es macht mir überhaupt keinen Spaß, dass es so ist. Mir
wäre es aufgrund meiner Tätigkeit als Unternehmer und
im Interesse meiner Mitarbeiter viel lieber, wenn es an-
ders wäre. Aber es ist festzustellen: Wir geraten in eine
solche Situation, ohne dass Entscheidendes dagegen ge-
tan wird.

Meine Damen und Herren, bei den Haushaltsbera-
tungen im letzten Jahr habe ich sinngemäß gesagt: Wer
zum einen den Arbeitsmarkt re-reguliert – Sie haben
Maßnahmen, die wir getroffen haben, zurückgenommen
– und zum anderen neu reguliert und wer eine Politik ge-
gen den Mittelstand und die Arbeitnehmer in Deutschland
macht, der wird auf dem Arbeitsmarkt brutal scheitern. –
Das können Sie nachlesen.

Herr Eichel, Sie bringen so gerne das Beispiel, wie viel
eine Kauffrau im Rahmen der Steuerreform mehr ver-
dient: 60 DM. Ich bleibe einmal bei diesem Beispiel. Ich
verstehe davon eine ganze Menge, weil ich weiß, wie eine
Lohnabrechnung aussieht. Ich spreche einmal von meinen
Maurern, Herr Eichel. Ein Maurer hat aufgrund Ihrer
Steuerreform im Monat 80 DM mehr. Aufgrund der Lohn-
erhöhung um bescheidene 1,75 Prozent in diesem Früh-
jahr hat er rund 32 DM mehr. Das heißt, nach Steuerre-
form und Lohnerhöhung hat er netto, also als Kaufkraft,
112 DM im Monat mehr. Das sind pro Jahr 1 344 DM.
Wenn dieser Mitarbeiter im Oktober letzten Jahres den
Heizöltank seines Eigenheimes gefüllt hat und wenn
in diesen 3 000 Liter hineinpassen, dann hat er das aus

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dieser Nettoentlastung gewonnene Geld bereits voll für
die daraus entstandenen Mehrkosten ausgeben müssen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD – Ilse Janz [SPD]: Haben Sie mal ein neues Beispiel?)


– Gerade die Gewerkschafter hier sollten nicht so laut
schreien. Ich komme gleich noch darauf, was die Ver-
teuerung der Energie für Konsequenzen hat.


(Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei Heizöl hat es doch keine Ökosteuerstufen gegeben! – Weitere Zurufe von der SPD)


– Moment mal, ich spreche nur von der Kaufkraft dieses
Mitarbeiters. Dabei sind die Mehrkosten für den Sprit
– Kollege Diller weiß, woher ich komme; im ländlichen
Raum haben die Menschen keine andere Möglichkeit als
die, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren – und auch die
höheren Stromkosten noch nicht abgedeckt. Das heißt,
dieser Mitarbeiter hat trotz der Steuerreform und trotz der
Lohnerhöhung einen realen Kaufkraftverlust erlitten.


(Hans Georg Wagner [SPD]: Zahlen Sie Tariflohn! Dann wird es vielleicht besser!)


Ich sage Ihnen voraus: Da kommt ein riesiges Problem
auf uns zu.


(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Inflation auch noch!)


– Ja, auch die Inflation ist zu berücksichtigen. Die Entlas-
tungen bei der Steuer und die Lohnerhöhungen sind durch
inflationsbedingte und energiegebundene Kosten längst
aufgefressen worden. – Das wissen die Spitzen des DGB
ganz genau. Im nächsten Frühjahr kommt Folgendes auf
uns zu: Was machen die Tarifpartner? Ich sage immer: Die
Menschen in Deutschland verdienen netto zu wenig und
die Arbeit kostet brutto zu viel.


(Joachim Poß [SPD]: Wir haben den Abstand verkürzt!)


Wenn dann noch aufgrund von nicht erfolgten Reformen
und einer nicht ausreichenden Steuerreform reale Ein-
kommensverluste hinzukommen, dann bleibt den Tarif-
partnern nur das Mittel einer erheblichen Lohnerhöhung.
Das kann uns sehr schnell in eine Lohn-Preis-Spirale trei-
ben, die im Interesse Deutschlands niemandem recht sein
kann.

Zum Abschluss will ich darauf hinweisen, wo unser
Kernproblem liegt: Herr Eichel, wenn bei mir ein Mit-
arbeiter eine Lohnerhöhung von 1 DM erhält, dann gehen
nach der Steuerreform – denn man erreicht ja den Spit-
zensteuersatz schon früh – 40 Pfennig für die Steuer und
20 Pfennig für den Arbeitnehmerbeitrag weg. Das heißt,
von der Lohnerhöhung um 1 DM bleiben diesem Mann
gerade noch 40 Pfennig – und noch weniger, wenn er
Junggeselle ist.

Ich als Unternehmer muss den Arbeitgeberanteil von
20 Prozent, den Beitrag zur Berufsgenossenschaft in
Höhe von 6,5 Prozent und noch einmal 20 Prozent für den
Beitrag zur ZVK – das ist die Tarifkasse, die wir haben –
drauflegen. Das sind 147 Prozent. Das heißt, mich kostet

eine Lohnerhöhung um 1 DM 1,47 DM, damit der jewei-
lige Mitarbeiter lächerliche 40 Pfennig herausbekommt.


(Dietrich Austermann [CDU/CSU]: Hört! Hört!)


Das führt zu der Situation, dass Arbeit in Deutschland
nicht mehr bezahlbar ist und dass ein Wirtschaftszweig
boomt wie kein anderer, nämlich die Schattenwirtschaft,


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

die mittlerweile 17 Prozent des Bruttoinlandsproduktes
ausmacht. Herr Eichel, ich sage Ihnen eines: Halten Sie
sich an das Zehnpunkteprogramm der Union!


(Lothar Mark [SPD]: Welches?)

– Lassen Sie doch diese dumme Frage. – Das, was da vor-
gelegt wurde, ist die Meinung der gesamten CDU/CSU-
Fraktion und der gesamten Partei.

Ziehen Sie die Steuerreform vor, damit die Tarifpartner
Luft bekommen, also diese Lohn-Preis-Spirale nicht in
Gang gesetzt wird! Denn alles, was danach käme, hätte
verheerende Folgen für die Wirtschaft in Deutschland.


(Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verfassungswidriger Haushalt!)


– Ziehen Sie das nicht ins Lächerliche! Frau Scheel, mit
Ihnen zu diskutieren bringt nichts.


(Antje Hermenau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sind denn das für Machosprüche!)


Sie werden nie kapieren, dass zwischen der fiskalischen
und der volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise ein Rie-
senunterschied besteht. Es macht keinen Sinn, zu sagen
– was teilweise auch Finanzminister von uns tun –, man
könne sich dies aus fiskalischen Gründen nicht leisten.


(Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann ist der Haushalt verfassungswidrig!)


Denn mit der Konjunktur und dem Wachstum wird für
das, was ihr aus fiskalischen Gründen geglaubt habt euch
nicht leisten zu können, dreifach bezahlt werden müssen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Diese volkswirtschaftliche Sicht und nicht nur die buch-
halterische Sicht benötigt unser Finanzminister.

Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich erteile der Kolle-
    gin Antje Hermenau, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
    das Wort.