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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 14160

  • date_rangeDatum: 28. März 2001

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    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stif- tung Jüdisches Museum Berlin . . . . . . . 15593 A Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 15593 B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . . 15594 C Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 15594 D Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P . . . . . . 15595 B Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 15595 B Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 15595 C Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 15595 D Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 15597 A Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 15597 A Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15597 C Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 15597 C Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P . . . . . . 15597 D Dr. Julian Nida-Rümelin, Staatsminister BK 15597 D Ina Lenke F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15598 A Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 15598 B Walter Hirche F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15598 D Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMWi 15598 D Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . . 15598 D Gila Altmann, Parl. Staatssekretärin BMU 15599 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/5637) . . . . . . . . . . . . . . . 15599 A Dirk Niebel F.D.P. (zur GO) . . . . . . . . . . . . . 15620 A Sadistische Darstellungen im Internet MdlAnfr 3 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 15599 B ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . 15599 D ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15600 B ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . 15600 C Sadistische Darstellungen im Internet MdlAnfr 4 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 15600 D ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . 15601 B Ausweitung der zwangsweisen Anordnung zur Abnahme des genetischen Fingerabdrucks MdlAnfr 7 Wolfgang Dehnel CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Eckhart Pick BMJ . . . . . . . 15602 A ZusFr Wolfgang Dehnel CDU/CSU . . . . . . . . 15602 B ZusFr Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . . . 15603 A Öffentliche Ausschreibung für den Neubau des Arbeitsamtes in Zwickau MdlAnfr 8, 9 Gottfried Haschke (Großhennersdorf) CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 15603 C ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . . 15603 C ZusFr Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . 15603 D Plenarprotokoll 14/160 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 160. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 I n h a l t : Kriterien für die Standortwahl des neuen Arbeit- samtes in Zwickau; Ausschreibungsverfahren MdlAnfr 10, 11 Dr. Michael Luther CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . . 15604 B ZusFr Dr. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . 15604 C ZusFr Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . 15605 B Reduzierung des Bundeswehrstandortes Horb MdlAnfr 13 Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15605 C ZusFr Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . 15605 D Reduzierung des Bundeswehrstandortes Horb MdlAnfr 14 Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15606 B ZusFr Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . 15606 C Auflösung des II. Luftwaffenausbildungsba- taillons 3 in Bayreuth MdlAnfr 15 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15607 A ZusFr Harmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 15607 B Auflösung des II. Luftwaffenausbildungsba- taillons 3 in Bayreuth MdlAnfr 16 Harmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15608 B ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 15608 B Schließung des Bundeswehrstandortes Hei- denheim in Westmittelfranken; Ausgleichs- maßnahmen für den Landkreis Weißenburg/ Gunzenhausen MdlAnfr 17 Carl-Dieter Spranger CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15609 C ZusFr Carl-Dieter Spranger CDU/CSU . . . . . 15609 D Schließung des Bundeswehrstandortes Hei- denheim in Westmittelfranken; Ausgleichs- maßnahmen für den Landkreis Weißenburg/ Gunzenhausen MdlAnfr 18 Carl-Dieter Spranger CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15610 D ZusFr Carl-Dieter Spranger CDU/CSU . . . . . 15610 D Weiternutzung des Truppenübungsplatzes Witt- stock in Brandenburg MdlAnfr 19 Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15611 D ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 15611 D Weiternutzung des Truppenübungsplatzes Witt- stock in Brandenburg MdlAnfr 20 Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15612 C ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 15612 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . 15613 A ZusFr Wolfgang Gehrcke PDS . . . . . . . . . . . . 15613 C Verstärkung des Bundeswehrstandortes Budel (Niederlande); Kosten für Budel im Vergleich zu in Deutschland gelegenen Standorten MdlAnfr 21 Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU AntwPStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 15614 A ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15614 A ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 15614 D ZusFr Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 15615 B Verstärkung des Bundeswehrstandortes Budel (Niederlande); Kosten für Budel im Vergleich zu in Deutschland gelegenen Standorten MdlAnfr 22 Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU AntwPStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 15615 D ZusFr Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/ CSU 15615 D ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 15616 A ZusFr Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 15616 C Streichung der Mittel für die Betreuungsarbeit in Soldatenheimen 2001 MdlAnfr 27 Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU AntwPStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 15616 D ZusFr Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU 15617 A Streichung der Mittel für die Betreuungsarbeit in Soldatenheimen 2001 MdlAnfr 28 Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15617 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001II Sicherung einer qualitativ hochwertigen ärztli- chen Versorgung MdlAnfr 39 Detlef Parr F.D.P. Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 15617 D ZusFr Detlef Parr F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 15618 A Abschaffung der Kollektivhaftung im Arznei- und Heilmittelbereich MdlAnfr 40 Detlef Parr F.D.P. Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 15618 B ZusFr Dr. Dieter Thomae F.D.P. . . . . . . . . . . 15618 C Folgen der ärztlichen Bedarfsplanung auf die Altersstruktur der Ärzteschaft MdlAnfr 41 Jürgen Türk F.D.P. Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 15618 C ZusFr Detlef Parr F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 15618 D Einschätzung der Forderungen der Ärzte MdlAnfr 42 Jürgen Türk F.D.P. Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 15619 A ZusFr Jürgen Türk F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 15619 C Rationierung bei der Betreuung chronisch Kranker, Dementer und Schwerstkranker MdlAnfr 43 Klaus Haupt F.D.P. Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 15620 B ZusFr Klaus Haupt F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 15620 D Unterschiedliche Ärztedichte und Ausgaben für die medizinische Versorgung in Ost- und Westdeutschland MdlAnfr 44 Klaus Haupt F.D.P. Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 15621 A Vereinbarkeit von bürokratischen Erschwer- nissen mit Qualitätssteigerung im Gesund- heitswesen MdlAnfr 45 Ina Albowitz F.D.P. Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 15621 B ZusFr Ina Albowitz F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . 15621 C Aktuelle Stunde betr. Budgetierung, Kol- lektivhaftung und ärztliche Gesamtver- gütung sowie deren Auswirkungen auf die Qualität der Gesundheitsversorgung 15621 D Dr. Dieter Thomae F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 15622 A Ulla Schmidt, Bundesministerin BMG . . . . . 15623 A Dr. Sabine Bergmann-Pohl CDU/CSU . . . . . 15624 D Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15626 A Dr. Ruth Fuchs PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15627 A Eckhart Lewering SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 15628 B Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 15629 B Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15630 C Detlef Parr F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15631 D Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg) SPD 15632 D Dr. Hans Georg Faust CDU/CSU . . . . . . . . . 15633 D Dr. Margrit Spielmann SPD . . . . . . . . . . . . . . 15635 A Ulf Fink CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15636 A Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . 15636 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15638 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 15639 A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Petra Pau (PDS) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Forsten zu dem Antrag der Fraktion der PDS: Schaffung eines Nothilfefonds für existenzbedrohte Unterglasgartenbaubetriebe – Drucksache 14/4291 (159. Sitzung, Tagesordnungspunkt 21) . . . . 15639 C Anlage 3 Technisch bedingter Neuabdruck einer zu Pro- tokoll gegebenen Rede zur Beratung des Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts (BDisNOG) (158. Sitzung, Tagesordnungspunkt 14) . . . . 15639 D Anlage 4 Änderung der Zugangsrichtlinien betreffend elektronische Kommunikationsnetze MdlAnfr 1, 2 Dr. Elke Leonhard SPD Antw PStSekr’in Margareta Wolf BMWi . . . 15640 D Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 III Anlage 5 Zwangspfand auf Babynahrung, Gesundheits- und Sportgetränke, Ausnahme bei alkoholi- schen Getränken MdlAnfr 5, 6 Rainer Brüderle F.D.P. Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . 15641 A Anlage 6 Entwicklung des Arbeitsmarktes für Heilberufe MdlAnfr 12 Ina Albowitz F.D.P. Antw PStSekr Gerd Andres BMA . . . . . . . . . 15641 D Anlage 7 Bekanntgabe der Schließung des Standorts Dörverden und anderer Kasernen; vorzeitige Auflösung von Soldatenheimen MdlAnfr 23, 24 Ina Lenke F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15642 B Anlage 8 Streichung der Betreuungsmittel im Bereich der Soldatenheime für das Jahr 2001 und even- tuell darüber hinaus MdlAnfr 25, 26 Ulrich Adam CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15642 D Anlage 9 Veröffentlichung von Anzeigen im „vorwärts“; Kosten für die Anzeige „Verstärkung gesucht! Frauen in die Bundeswehr“ und vorherige An- zeigen im „vorwärts“ MdlAnfr 29, 30 Ursula Heinen CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . . 15643 A Anlage 10 Veröffentlichung der Anzeige „Verstärkung ge- sucht! Frauen in die Bundeswehr“ im „vor- wärts“ und anderen Publikationen MdlAnfr 31, 32 Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15643 D Anlage 11 Beförderungssituation der Portepee-Unteroffi- ziere im Militärmusikdienst; Versetzung des Kommandeurs der Führungsakademie der Bundeswehr im Hamburg, Rudolf Lange, in den Ruhestand MdlAnfr 33, 34 Günther Friedrich Nolting F.D.P. Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15644 B Anlage 12 Deckungslücke bei den Materialerhaltungsti- teln; Rücknahme von Aufträgen an Privatfirmen MdlAnfr 35, 36 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Brigitte Schulte BMVg . . . 15644 D Anlage 13 Umzug der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung nach Berlin MdlAnfr 37, 38 Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU Antw PStSekr’in Gudrun Schaich-Walch BMG 15645 A Anlage 14 Attraktivität des ländlichen Raumes als Wirt- schaftsstandort nach der geplanten Massen- schließung von Güterumschlagstellen der Deut- schen Bahn MdlAnfr 46, 47 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW 15645 B Anlage 15 Umsetzung der Rechtsverordnung zur so ge- nannten Härtefallregelung nach § 6 a Altschul- denhilfe-Gesetz für die in Existenznot gerate- nen Wohnungsunternehmen im Osten; Aus- gleichzahlungen nach der Härtefallregelung gemäß § 42 Wohngeldgesetz an Wohngeld- empfänger seit Januar 2001 MdlAnfr 48, 49 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW 15645 D Anlage 16 Vorlage eines Berichts zur Anwendung des Zeitvertragsgesetzes gemäß Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 10/6590; Ablehnung der Erhebung von Studien MdlAnfr 50, 51 Maritta Böttcher PDS Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15646 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001IV Anlage 17 Neuregelung der Zuständigkeiten für die Auf- stiegsfortbildungsförderung; künftige Mittel des BMBF für das Meister-BAföG MdlAnfr 52, 53 Werner Lensing CDU/CSU Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15646 D Anlage 18 Kürzungen im Etat der Goethe-Institute (Max- Müller-Institute), insbesondere in Indien MdlAnfr 54, 55 Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . 15647 A Anlage 19 Personalausstattung der Vertretungen Deutsch- lands in Indien seit 1998; Intensivierung der deutsch-indischen Wirtschaftsbeziehungen MdlAnfr 56, 57 Albrecht Feibel CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . 15647 C Anlage 20 Bezahlung von Teilzeitbeschäftigten im öffent- lichen Dienst MdlAnfr 58 Dr. Max Stadler F.D.P. Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 15648 A Anlage 21 Sicherheit in der deutsch-dänischen Grenzregion MdlAnfr 59 Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 15648 B Anlage 22 Eröffnung der Kampagne „Ich bin stolz, ein Deutscher zu sein“ im Rahmen der Initiative „Deutsche gegen rechte Gewalt“ am 5. No- vember 2000; Unterstützung der Initiative MdlAnfr 60, 61 Gunnar Uldall CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 15649 B Anlage 23 Mitgliedschaft von Regierungsmitgliedern oder Mitarbeitern ab Besoldungsgruppe B 3 in obersten Bundesbehörden im Kommunisti- schen Bund bzw. Kommunistischen Bund Westdeutschlands MdlAnfr 62, 63 Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 15649 C Anlage 24 Anträge des BMF und der BvS auf Nebenklage als Privatbeteiligte in der so genannten Kor- ruptionsaffäre Elf Aquitaine; Gespräch von Mitarbeitern des BMF mit A. S. am 6. Februar 2001 vor der Vernehmung durch den Untersu- chungsausschuss des Deutschen Bundestages MdlAnfr 64, 65 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 15649 D Anlage 25 Subventionierung von Freizeitparks in Frank- reich (beispielsweise im Elsass) durch öffent- liche Mittel MdlAnfr 66 PeterWeiß (Emmendingen) CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 15650 B Anlage 26 Umsetzung der Familienförderung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts; Sicher- stellung des Ehegattensplittings; EU-Geneh- migung der Subventionierung der Philipp Holzmann AG durch die Bundesregierung MdlAnfr 67, 68 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . 15650 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 V Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001
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    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 Helga Kühn-Mengel 15638 (C)(A) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 15639 (C) (D) (A) (B) Adam, Ulrich CDU/CSU 28.03.2001* Behrendt, Wolfgang SPD 28.03.2001** Heil, Hubertus SPD 28.03.2001 Hempelmann, Rolf SPD 28.03.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 28.03.2001 DIE GRÜNEN Hilsberg, Stephan SPD 28.03.2001 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ 28.03.2001 DIE GRÜNEN Dr. Hornhues, CDU/CSU 28.03.2001** Karl-Heinz Hörster, Joachim CDU/CSU 28.03.2001 Ibrügger, Lothar SPD 28.03.2001 Irber, Brunhilde SPD 28.03.2001 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 28.03.2001 Klappert, Marianne SPD 28.03.2001 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 28.03.2001 Lippmann, Heidi PDS 28.03.2001 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 28.03.2001 Erich Neumann (Gotha), SPD 28.03.2001 Gerhard Ohl, Eckhard SPD 28.03.2001 Robbe, Reinhold SPD 28.03.2001 Schloten, Dieter SPD 28.03.2001*** Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 28.03.2001 Hans Peter Schuhmann (Delitzsch), SPD 28.03.2001 Richard Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 28.03.2001 Schüßler, Gerhard F.D.P. 28.03.2001 Steinbach, Erika CDU/CSU 28.03.2001 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 28.03.2001 Violka, Simone SPD 28.03.2001 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ 28.03.2001 DIE GRÜNEN Wegener, Hedi SPD 28.03.2001 Welt, Jochen SPD 28.03.2001 Wistuba, Engelbert SPD 28.03.2001 Wohlleben, Verena SPD 28.03.2001 Zierer, Benno CDU/CSU 28.03.2001* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an der 105. Jahreskonferenz der Interparlamen- tarischen Union Anlage 2 Erklärung zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Fraktion der PDS: Schaffung eines Nothilfefonds für existenz- bedrohte Unterglasgartenbaubetriebe – Druck- sache 14/4291 (159. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 21) Petra Pau (PDS): Das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion beruht auf einem Irrtum. Ich erkläre namens mei- ner Fraktion: Unser Votum lautet Ja. Anlage 3 Technisch bedingter Neuabdruck einer zu Protokoll gegebenen Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts (BDisNOG) (158. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 14) Petra Pau (PDS): Den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinar- rechts werden wir ablehnen. An dem Gesetzentwurf sind zahlreiche Punkte zu kritisieren, vor allem die folgenden vier: die geplante Abschaffung des Bundesdisziplinaran- waltes, die Übertragung der gerichtlichen Zuständigkeit auf die Verwaltungsgerichte, die Regelung des Verfah- rungsrechts in Anlehnung an die Verwaltungsgerichtsord- nung und nicht an die Strafprozessordnung und der geplante Nachrichtenaustausch zwischen mehreren Dienstherren. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Die bisherige Bundesdisziplinarordnung sieht den Bundesdisziplinaranwalt vor, der die einheitliche Aus- übung der Disziplinargewalt sichern und das Interesse des öffentlichen Dienstes und der Allgemeinheit in jeder Lage des Verfahrens wahrnehmen soll. Die Funktion des Bun- desdisziplinaranwaltes ist es somit, einer zu milden Aus- übung der Disziplinargewalt durch den Dienstvorgesetz- ten entgegenzuwirken und auch der Korruption im öffentlichen Dienst wirksam zu begegnen. Diese Institu- tion soll nun nach dem Willen der Regierungsfraktionen wegfallen. Dies, so die gegen Korruption kämpfende Or- ganisation Transparency International, „stellt die Ermitt- lung und Verfolgung gerade im Bereich der Korruption praktisch in das Belieben der Behörde“. Gerade in Fällen, in denen Dienstvorgesetzte entweder vom Verhalten ihrer Mitarbeiter wussten und dies geduldet haben oder ihrer Aufsichtspflicht nicht in gebotenem Maße nachgekom- men sind, werden die Dienstvorgesetzten ohne Druck von Außen keine Ermittlungen einleiten. Daher erscheint eine institutionell selbstständige Behörde wie der Bundesdis- ziplinaranwalt, die alleine diesen Druck ausüben kann, weiterhin erforderlich. Auch das Argument, mit der Abschaffung des förmli- chen Disziplinarverfahrens durch die Neuregelung sei die Grundlage für eine weitere Arbeit des Bundesdisziplinar- anwaltesentfallen, vermag nicht zu überzeugen. Die Tätigkeit des Bundesdisziplinaranwaltes geht über die Teilnahme am förmlichen Disziplinarverfahren hinaus und umfasst auch die Beratungstätigkeit und die Beteili- gung am nichtförmlichen Verfahren. Gerade im Bereich der Korruptionsbekämpfung ist es wichtig, dass ein ein- heitliches Vorgehen über die Grenzen der einzelnen Behördenzuständigkeiten hinaus gewährleistet ist. Die in der Begründung des Gesetzentwurfes genannte „Service-Stelle“, die noch nicht einmal im Gesetz selbst auftauchen würde, könnte den durch den Wegfall des Bun- desdisziplinaranwalts eintretenden Mangel nicht beheben. Ihre Kompetenzen sind völlig unklar und entsprechen kei- neswegs den Erfordernissen. Deshalb ist nach Ansicht der PDS der Bundesdisziplinaranwalt nicht nur beizubehalten, sondern auch mit einem Initiativrecht für den Fall auszu- statten, dass ein Dienstvorgesetzter untätig bleibt. Ein wei- terer Punkt ist, dass die bisherige gerichtliche Zuständig- keit der Bundesdisziplinargerichte – dem Bundes- disziplinargericht in Frankfurt/M. und dem Bundesver- waltungsgericht – in Disziplinarsachen durch die Neure- gelung auf die Verwaltungsgerichte übertragen werden soll. Es ist nicht anzunehmen, dass die Landesjustizver- waltungen die ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichte mit zusätzlichen personellen und materiellen Ressourcen ausstatten werden. Daher werden Disziplinarverfahren ge- rade bei Gericht künftig äußerst lange dauern. Dies ist so- wohl für die Betroffenen als auch für die Allgemeinheit und für den öffentlichen Dienst unerträglich. Die Angleichung des Verfahrensrechts an die Verwal- tungsgerichtsordnung ist nicht sachgerecht und kann nicht konsequent umgesetzt werden. Die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren werden ein- gehend in der Strafprozessordnung geregelt: So verweist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung an einigen Stellen – zum Beispiel hinsichtlich der Zeugenverneh- mung – richtigerweise auf die Strafprozessordnung. Zwei wesentliche Punkte sollen hier angesprochen werden: Der Grundsatz „in dubio pro reo“ sollte nicht nur für das behördliche Verfahren – § 31 Abs. 1 Nr. 1 –, son- dern auch für das gerichtliche Verfahren gesetzlich nor- miert werden. Ferner sollte bei nicht erwiesenen Dienst- vergehen die Klage nicht abgewiesen werden, sondern der Beamte muss vom Vorwurf des Dienstvergehens frei- gesprochen werden. Leider haben sich die Regierungs- fraktionen geweigert, diese Vorschläge zu übernehmen. Ein letzter Aspekt: Das Gesetz ermöglicht den Informati- onsaustausch über Disziplinarverfahren zwischen den Dienststellen eines Dienstherren oder verschiedener Dienst- herren sowie zwischen den Teilen einer Dienststelle, so- weit dies „zur Durchführung des Disziplinarverfahrens, im Hinblick auf die künftige Übertragung von Aufgaben oder Ämtern an den Beamten oder im Einzelfall aus be- sonderen dienstlichen Gründen unter Berücksichtigung der Belange des Beamten oder anderer Betroffener erfor- derlich ist“. Diese äußerst allgemein gehaltene Regelung ist mit dem Grundrecht des betroffenen Beamten auf in- formationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Wir treten dafür ein, dass Mitteilungen über Diszipli- narverfahren zwischen den Dienststellen eines Diensther- ren oder verschiedener Dienstherren sowie zwischen Tei- len einer Dienststelle nur erfolgen dürfen, wenn dies dringend erforderlich ist. Die Voraussetzung einer inner- dienstlichen Mitteilung muss weiter eingeschränkt wer- den, damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbe- stimmung des Beamten gewahrt wird. Zwar ist es in bestimmten Fällen notwendig, dass die neue Dienststelle von den Disziplinarvorgängen weiß, jedoch darf die neue Dienststelle nur Kenntnis über das Disziplinarverfahren des Beamten erhalten, wenn dies unbedingt notwendig ist. Die Reform des Bundesdisziplinarrechts hätte eine Chance geboten, Überreste obrigkeitsstaatlichen Denkens zu entfernen und transparente, aber gleichzeitig elemen- tare Grundrechte wahrende Verfahren und Regelungen zu entwickeln. Die Chance haben Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen leider nicht genutzt. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksa- che 14/5637, Fragen 1 und 2): Wie sieht die Konkretisierungsphase der am 22. Dezember 2000 begonnenen EU-Ratsarbeitsgruppe zur Änderung der Zu- gangsrichtlinien (Zugang zu elektronischen Kommunikations- netzen) aus? Mit welchen Änderungsvorschlägen will die Bundesregierung die von ihr beabsichtigte Diskriminierungsfreiheit (im Hinblick auf den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen) sicherstellen? Zu Frage 1: Die Ratsarbeitsgruppe „Telekommunikation“ hat die Beratungen über die Zugangs- und Zusammenschaltungs- richtlinie unter schwedischer Präsidentenschaft im Januar 2001 aufgenommen. Eine konsolidierte Textversion der Präsidentschaft wird derzeit im Ausschuss der Ständigen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 200115640 (C) (D) (A) (B) Vertreter erörtert und dann dem Rat zu seiner Tagung am 4. April 2001 vorgelegt. Mit einer Beschlussfassung über die Richtlinie (Gemeinsamer Standpunkt) wird auf der Ratstagung im Juni zu rechnen sein. Zu Frage 2: Die Bundesregierung unterstützt das im gesamten Re- view-Paket angelegte Prinzip, nach dem Telekommu- nikationsunternehmen mit signifikanter Marktmacht zu diskriminierungsfreiem Verhalten verpflichtet sind. Im Hinblick auf den Netzzugang ist die Verpflichtung zur Nichtdiskriminierung in Art. 10 des Richtlinienvorschla- ges niedergelegt. Danach müssen Regulierungsbehörden Telekommunikationsunternehmen, die über signifikante Marktmacht verfügen, die Verpflichtung zu diskriminie- rungsfreiem Verhalten bei Zugang und Zusammenschal- tung auferlegen. Dadurch muss sichergestellt werden, dass die Unternehmen unter vergleichbaren Umständen vergleichbare Bedingungen anwenden und dass Dienst- leistungen an solche Unternehmen zu denselben Bedin- gungen bereitgestellt werden wie sie beispielsweise Toch- terunternehmen bereitgestellt werden. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Fragen des Abgeordneten Rainer Brüderle (F.D.P.) (Drucksache 14/5637, Fragen 5 und 6): Warum hält die Bundesregierung an einem Zwangspfand auf Babynahrung – wie zum Beispiel in Glasbehältern abgefüllte Gemüse- und Fruchtsäfte – sowie auf Gesundheits- und Sportge- tränke fest, während alkoholische Getränke mit Ausnahme von Bier generell von diesem Zuschlag befreit werden? Mit welcher Berechtigung sollen nach In-Kraft-Treten der No- velle der Verpackungsverordnung Verpackungsarten mit dem Pfandzuschlag belastet werden, die neu auf den Markt kommen oder nachträglich als ökologisch vorteilhaft anerkannt werden, während vom Pfand befreite Einweg-Getränkeverpackungen die- sen Status sogar dann behalten, wenn sie umweltschädlich wer- den, weil beispielsweise die Verwertung zurückgeht? Zu Frage 5: Von einem „Zwangspfand auf Babynahrung“ kann keine Rede sein. Weder in der geltenden – von der frühe- ren Bundesregierung erlassenen – Pfandregelung noch bei der geplanten Novelle ist eine Pfandpflicht für Ver- packungen von flüssiger Babynahrung vorgesehen. Die Pfandpflicht für Getränkeverpackungen hat die Förde- rung und Stabilisierung ökologisch vorteilhafter Geträn- keverpackungen zum Ziel. Dabei geht es nicht um die Sanktionierung bestimmter Inhalte, sondern darum, die in Deutschland bestehenden vorbildlichen Mehrwegsys- teme zu erhalten. Das ist das Ziel der Bundesregierung und das war auch das Ziel der früheren Bundesregierung, die die von Ihnen kritisierte Regelung geschaffen hat. In der geltenden Verpackungsverordnung von 1998 sind Schaumwein- und Spirituosenflaschen von der Pfand- pflicht ausgenommen, da die damalige Bundesregierung, sowie Bundestag und Bundesrat eine Pfandpflicht in die- sem Bereich als nicht zielführend bzw. nicht verhältnis- mäßig erachtet haben. Beim Entwurf zu einer Novelle der Verpackungsverordnung wird nun vorgeschlagen, auch Weinflaschen von der generellen Pfandpflicht auszuneh- men, da auch hier nach unserer Auffassung die erwartete Lenkungswirkung die Belastung der betroffenen Wirt- schaft nicht rechtfertigt. Zu Frage 6: Ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen werden im Rahmen der Novellierung der Verpackungsverord- nung klar definiert. Es handelt sich um Mehrweg-Ge- tränkeverpackungen sowie um Einweg-Getränkever- packungen, die sich unter Berücksichtigung von Ökobilanz-Untersuchungen als ökologisch vorteilhaft er- wiesen haben. Die Einstufung von Polyethylen-Schlauch- beuteln durch die Novelle der Verpackungsverordnung im Jahr 1998 sowie die vorgesehene Einstufung von Geträn- kekartonverpackungen als ökologisch vorteilhafte Ge- tränkeverpackungen im Rahmen der geplanten Novelle zeigt, dass der Verordnungsgeber neue Erkenntnisse zur ökologischen Vorteilhaftigkeit von Getränkeverpackun- gen jeweils umsetzt. Eine entsprechende Neueinstufung von Verpackungen kann durchaus auch dann erfolgen, wenn eine bisher als ökologisch vorteilhaft eingestufte Getränkeverpackung sich im Laufe der Zeit als ökolo- gisch nicht vorteilhaft erweist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage der Abgeordneten Ina Albowitz (F.D.P.) (Drucksache 14/5637, Frage 12): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung des Arbeitsmarktes in den Heilberufen vor, nachdem immer häufiger von Kündigungen infolge der stringenten Ge- sundheitspolitik berichtet wird?1) Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Bereich der Gesund- heitsdienstberufe (Berufsgruppen 84 bis 85), die sowohl die akademischen als auch die nicht-akademischen Berufe umfassen, seit der Regierungsübernahme positiv entwi- ckelt. Die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Be- schäftigten hat in den Gesundheitsdienstberufen insgesamt von 1993 bis 1999 um gut 13 Prozent auf 1 616 298 Per- sonen zugenommen. Nachdem von 1997 auf 1998 ein Rückgang der Beschäftigtenzahlen um rund 2,4 Prozent zu verzeichnen war, stieg die Anzahl der sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigen in den Gesundheitsdienstberufen bis 1999 wieder an und zwar um rund 3,2 Prozent. Für das Jahr 2000 liegen der Bundesregierung derzeit noch keine Zahlen über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vor. Diese werden in Kürze von der Bun- desanstalt für Arbeit veröffentlicht. Die zur Verfügung Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 15641 (C) (D) (A) (B) 1) siehe hierzu auch Frage 45 stehenden Daten beruhen auf der Beschäftigten- und der Arbeitslosenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit und bilden die Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Gesundheitsdienstberufen für den Zeitraum von 1993 bis 1999 ab. Während in den Gesund- heitsdienstberufen zwischen 1993 und 1998 noch eine starke Zunahme der Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen war – in diesem Zeitraum stieg die Arbeitslosigkeit um rund 45 Prozent auf rund 115 000 Personen an – konnte dieser Trend im Jahr 1999 gestoppt werden, indem die Ar- beitslosenzahlen nicht weiter anstiegen. Differenziert nach Berufsordnungen ergibt sich für den Betrachtungs- zeitraum 1993 bis 1999 folgendes Bild: Für die Berufs- ordnung Ärzte, Apotheker liegen für das Jahr 1998 keine validen Daten über die Anzahl der sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigten vor. Aus der Statistik der Bundes- anstalt für Arbeit geht jedoch hervor, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ärzte und Apotheker im Jahr 1999 gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 1993 bis 1997 konstant geblieben ist. Die Arbeits- losigkeit in dieser Berufsordnung lag 1999 sowohl im Vergleich zu 1993 als auch im Vergleich zu 1998 um 6 Prozent niedriger. In der Berufsordnung der übrigen Ge- sundheitsberufe, zu denen insbesondere die Kranken- schwestern und -pfleger, die Helfer in der Krankenpflege sowie die Masseure und Krankengymnasten gehören, hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Be- schäftigten von 1993 bis 1999 um ca. 14 Prozent auf rund 1 434 000 Personen erhöht. Gegenüber 1998 betrug die Zunahme 0,6 Prozent. Allerdings geht mit der Steigerung der Beschäftigtenzahlen in dieser Berufsordnung eine starke Zunahme der Arbeitslosigkeit, insbesondere von 1993 bis 1997, einher. In diesem Zeitraum stieg die Ar- beitslosigkeit um 53 Prozent auf rund 102 500 Personen. Auch dieser Trend konnte gestoppt werden. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Ina Lenke (F.D.P.) (Drucksache 14/5637, Fragen 23 und 24): Wann beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung die detaillierten Pläne für die Schließung des Standorts Dörverden sowie der anderen vom Standortkonzept tangierten Kasernen den betroffenen Soldaten und Zivilangestellten bekannt zu geben und ihnen Angebote für die weitere berufliche Zukunft zu machen? Beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung im Zuge von Standortschließungen Soldatenheime vorzeitig vor der Auflösung der örtlichen Truppenteile zu schließen, indem die Un- terhaltskosten nicht weiter getragen werden, bzw. wird das Minis- terium Anträgen der Evangelischen bzw. Katholischen Arbeitsge- meinschaft für Soldatenbetreuung auf vorzeitige Schließung zustimmen? Zu Frage 23: Die abschließende Entscheidung zu den Standorten hat Bundesminister Scharping am 16. Februar 2001 getrof- fen. Auf der Grundlage dieser Entscheidungen werden nun die Liegenschaftsoptimierung, die Feinabgrenzung der Organisationsbereiche untereinander, die Ausplanung der Binnenstrukturen der Streitkräfte und der Wehrver- waltung sowie die Kooperation mit der Wirtschaft weiter entwickelt. Die meisten Stationierungsentscheidungen werden im Zeitraum 2002 bis 2004 greifen. Die von der Standortschließung in Dörverden betroffenen Dienststel- len und Truppenteile sollen nach heutiger Planung im Zeitraum 2003/2004 aufgelöst werden. Sollten die exak- ten Zeitpunkte, nach der Feinausplanung der Binnen- struktur, bekannt sein, werden selbstverständlich die be- troffenen Soldaten und zivilen Mitarbeiten zeitgerecht und umfassend informiert. Ziel der Personalführung ist es, die notwendigen Struk- turveränderungen sozialverträglich und ohne betriebsbe- dingte Kündigungen umzusetzen. Deshalb ist es geboten, die Veränderungsprozesse in enger Abstimmung mit den Beschäftigten anzugehen und zu fördern. In diesem Rah- men werden die personalbearbeitenden Dienststellen be- strebt sein, eine anderweitige Verwendung strukturbetrof- fener Mitarbeiter bei der Bundeswehr oder auch bei anderen Verwaltungen und Behörden des öffentlichen Dienstes sicherzustellen und ihnen damit eine Perspektive für die weitere berufliche Zukunft zu geben. Zu Frage 24: Die Entscheidung, ob und wann ein Soldatenheim ge- schlossen wird, trifft das Bundesministerium der Verteidi- gung auf der Grundlage der Empfehlung einer besonde- ren interministeriellen Betreuungskommission. Diese setzt sich aus Vertretern der Teilstreitkraft, des Liegen- schaftswesens, des Haushalts, des Betreuungswesens sowie des Bundesrechnungshofes und des Finanzministe- riums zusammen. Diese Empfehlung berücksichtigt re- gionale Betreuungsaspekte, wie Freizeit- und Erholungs- angebote, sowie die aktuellen dienstlichen und außerdienstlichen Betreuungsgegebenheiten. Das Ziel ist, eine auf den Standort bezogene angemessene und ausrei- chende Betreuung der Soldaten und zivilen Mitarbeiter, auch bis zur möglichen Aufgabe des Standortes, sicherzu- stellen. Eine vorzeitige Schließung vor Aufgabe des Stand- ortes kann in Abstimmung mit der örtlichen Truppe und der Schließungsempfehlung der Kommission erfolgen. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Adam (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5637, Fragen 25 und 26): Welche Erklärung gibt es für die komplette Streichung der Be- treuungsmittel im Bereich der Soldatenheime für das Jahr 2001? Stellt dieser Beschluss eine Ausnahmeregelung für das Haus- haltsjahr 2001 dar, oder behält diese Regelung auch in den kom- menden Jahren Gültigkeit? Zu Frage 25: Für das Haushaltsjahr 2001 waren für die Betreuung der Soldaten insgesamt 2 426 000 DM angefordert wor- den. Zugewiesen wurden jedoch nur 1 566 000 DM. Es musste daher unter Abwägung aller Interessen über die Verteilung dieser Mittel entschieden werden. Nach Ab- stimmung zwischen allen militärischen Organisationsbe- reichen wurde übereinstimmend festgelegt, 297 000 DM Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 200115642 (C) (D) (A) (B) für die Offene Betreuung zuzuweisen. Zur Gegenfinan- zierung mussten daher die Mittel für die Betreuung in den Soldatenheimen in Höhe von 337 000 DM gestrichen wer- den. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreu- ung e.V. Bonn wurde in einem Schreiben vom 9. Februar 2001 durch den Stabsabteilungsleiter Fü S I eingehend über die Hintergründe der Entscheidung informiert. „Offene Betreuung“ ist im VMBI 2000 Seite 154 ff. ge- regelt und beschreibt die Betreuung von Soldaten an Stand- orten ohne Soldatenheime. Die dazu erforderlichen Mittel werden von den zuständigen Kommandeuren/Dienststel- lenleitern über das SKA begründet und angefordert. Die Verwendung der danach zugewiesenen Mittel wird in dem Betreuungsplan nachgewiesen. „Offene Betreuung“ wird vornehmlich an Standorten in den Neuen Bundesländern durchgeführt. Zu Frage 26: Dieser Beschluss hat für das Haushaltsjahr 2001 Gül- tigkeit. Für das Jahr 2002 sind Haushaltsmittel in Höhe von 459 000 DM für die Betreuung in den Soldatenhei- men eingeplant. Ob dieser Planungsansatz im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2002 realisiert werden kann, bleibt abzuwarten. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Ursula Heinen (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5637, Fragen 29 und 30): Trifft es zu, dass die Bundesregierung häufiger bis regelmäßig großflächige Anzeigen zu verschiedenen Themen im „vorwärts“ schaltet und welche Kriterien sprechen dafür, den „vorwärts“ hier- bei anderen Publikationen mit einer vergleichbaren Zielgruppe vorzuziehen? Welche Kosten sind durch die ganzseitige Anzeige der Bun- desregierung „Verstärkung gesucht! Frauen in die Bundeswehr“ und vorherige Anzeigen im „vorwärts“ entstanden und wie be- wertet die Bundesregierung den Umstand, dass sie damit regel- mäßig öffentliche Mittel für Anzeigen in einer Publikation der Berliner „vorwärts“ Verlagsgesellschaft mbH verwendet, an der die SPD über die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH zu 100 Prozent beteiligt ist und die sich selbst in der Titelzeile als parteilich bezeichnet? Zu Frage 29: Die Ressorts schalten ihre Anzeigen im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit eigenverantwortlich. Es trifft nicht zu, dass die Bundesregierung häufiger bis regelmäßig großflächige Anzeigen in Parteizeitungen wie dem „vor- wärts“ schaltet. Dennoch hat das Presse- und Informati- onsamt der Bundesregierung, wenn es die Zielgruppe po- litische engagierte Multiplikatoren erreichen wollte, auch Anzeigen in Parteizeitungen geschaltet. Das Presse- und Informationsamt behandelt bei Schaltungen alle Partei- zeitungen der im Bundestag vertretenen Parteien gleich. Im Zeitraum Oktober 1998 bis Ende 2000 hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung anlässlich der Jahresauftaktanzeige 2000 in allen Parteizeitungen, mit Ausnahme der „Union“ geschaltet, da diese erst im März 2000 erschien. Zudem haben wir in allen Parteizeitungen im Frühjahr 2000 eine Anzeige zur EXPO geschaltet. Das Gleiche gilt für eine Anzeige der AG Euro in 2001. Von 1998 bis heute wurden im „vorwärts“ durch das BMA insgesamt drei Anzeigenschaltungen veranlasst. Eine Bevorzugung des „vorwärts“ gegenüber anderen Medien mit einer vergleichbaren Zielgruppe liegt nicht vor, da eine Schaltung ebenfalls in den anderen Parteizei- tungen („Bayernkurier“, „Union“, „Schrägstrich“ und „Liberale Depesche“) erfolgte. Zu Frage 30: Im Rahmen der bundesweiten Anzeigenaktion „Frauen in die Bundeswehr“ im Zeitraum Januar und Februar 2001 ist nur eine Anzeige beim „vorwärts“ für den Geschäfts- bereich des Bundesministeriums der Verteidigung ge- schaltet worden. Die Kosten dafür betrugen 39 000 DM, das sind 5,6 Prozent des mit 700 000 DM veranschlagten Gesamtbudgets für die Anzeigenaktion. Der Schaltplan: (3. Kalenderwoche 2001: „JOY“, „Allegra“, „Amica“, „Brigitte Young Miss“, „TV-Spielfilm“, „Maxi“, 4. Kalenderwoche 2001: „Brigitte“, „vorwärts“: 5. Kalen- derwoche 2001: „Für Sie“, „Freundin“, „Kino News“; 8. Kalenderwoche 2001: jetzt (Jugendmagazin „Süd- deutsche Zeitung“) „Ausbildung“, „Allgemeine Jüdische Wochenzeitung“; 9. Kalenderwoche 2001: „Freundin Special Job@Business“) macht deutlich, dass die Ziel- gruppe der jungen Frauen, die für den freiwilligen Dienst als Zeitsoldat in allen Laufbahnen interessiert werden sollten, als Kriterium für die belegten Publikationen aus- schlaggebend war. Allein zwei der belegten Titel, der „vorwärts“ und die „Allgemeine Jüdische Wochen- zeitung“, waren zur Information von Multiplikatoren und Meinungsbildnern vorgesehen. Im Jahr 2000 wurde als Multiplikatorenträger mit der Aktion „Berufsstart 2000“ beispielsweise der „Bayernkurier“ mit Anzeigen belegt. Anlage 10 Anwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) (Drucksache 14/5637, Fragen 31 und 32): An welche Zielgruppe richtet sich die Februar-Ausgabe 2001 der Publikation „vorwärts“ geschaltete ganzseitige Anzeige der Bundesregierung „Verstärkung gesucht! Frauen in die Bundes- wehr“ und welche Kriterien haben aus Sicht der Bundesregierung für die Veröffentlichung im „vorwärts“ gesprochen? In welchen anderen Publikationen außer dem „vorwärts“ wurde die ganzseitige Anzeige der Bundesregierung „Verstärkung gesucht! Frauen in die Bundeswehr“ noch geschaltet und welche Kriterien waren aus Sicht der Bundesregierung für die Veröffent- lichung in diesen Publikationen entscheidend? Zu Frage 31: Die Anzeige der Nachwuchswerbung der Bundeswehr (Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung) im „vorwärts“ im Rahmen der bundesweiten Anzeigenaktion „Frauen in die Bundeswehr“ (Januar/Februar 2001) wurde im Sinne der Multiplikatoren-Werbung und Multi- plikatoren-Information geschaltet. Die kurz vor der Schaltung im Januar erfolgte Gesetzesänderung für Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 15643 (C) (D) (A) (B) Frauen, freiwilligen Dienst in allen Laufbahnen leisten zu können, sollte auch Meinungsbildnern nahe gebracht wer- den. Im Gesamtbudget der Aktion (rund 700 000 DM für Anzeigen in jugendlichen Frauenzeitungen sowie Ban- nerwerbung auf jungendlich orientierten Internet-Seiten) wurde für die Anzeige im „vorwärts“ ein äußerst geringer Mittelansatz veranschlagt (39 000 DM). Im Jahr 2000 wurde als Multiplikatorenträger aus oben angegebenen Gründen beispielsweise der „Bayernkurier“ mit Anzeigen belegt (Mittelansatz 22 200 DM). Somit wird ein Wechsel und Ausgleich bei der Multiplikatorenwerbung ange- strebt. Ansonsten wird in der Nachwuchswerbung der Bundeswehr rein zielgruppenspezifisch geschaltet. Zu Frage 32: Die bundesweite Anzeigenaktion „Frauen in die Bun- deswehr“ (Januar/Februar 2001) diente vornehmlich der Zielgruppe der jungen Frauen, die für den freiwilligen Dienst als Zeitsoldat in allen Laufbahnen interessiert wer- den sollten. Diese Zielgruppe wurde erreicht. Allein zwei der belegten Titel waren zur Information von Multiplika- toren und Meinungsbildnern vorgesehen. Die Anzeigen wurden wie folgt geschaltet: 3. KW2001 „JOY“, „Allegra“, „Amica“, „Brigitte Young Miss“, „TV- SPIELFILM“, „Maxi“; 4. KW 2001 „Brigitte“, „vor- wärts“; 5. KW2001 „Für Sie“, „Freundin“, „Kino News“; 8. KW 2001 „jetzt“ (Jugendmagazin „Süddeutsche Zei- tung“) „Ausbildung“, „Allgemeine Jüdische Wochenzei- tung“; 9. KW 2001 „Freundin Special Job@Business“). Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.) (Drucksache 14/5637, Fragen 33 und 34): Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung er- greifen, um die unbefriedigende Beförderungssituation der Porte- pee-Unteroffiziere im Militärmusikdienst zu verbessern und in welchem Zeitrahmen wird dies geschehen? Welches sind die konkreten Umstände und Bedingungen der Versetzung des Konteradmirals Rudolf Lange, Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg, in den Ruhe- stand und wie erfolgte die Handhabung dieser Personalangele- genheit durch den Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, und die Führung des Ministeriums der Verteidigung? Zu Frage 33: Die geschilderte Situation ist im Bundesministerium der Verteidigung bekannt. In den Musikkorps der drei Teilstreitkräfte gibt es unterschiedliche Beförderungs- situationen. Während in den Luftwaffen- und Marine- musikkorps die Beförderungslage als ausgewogen be- zeichnet werden kann, stellt sich die Situation in den Heeresmusikkorps schlechter dar. Die Anzahl der betrof- fenen Soldaten im Heer konnte im Jahr 2000 verringert werden, da insgesamt 15 Dienstposten für Oberfeldwebel bzw. Feldwebel bei den Musikkorps Siegburg und Berlin auf Stabsfeldwebel bzw. Hauptfeldwebel angehoben wur- den. Eine deutliche Verbesserung der Situation kann mit der Neuordnung der Unteroffizierlaufbahn durch die beabsichtigte Bündelung der Dienstposten A 7 bis A 9 erreicht werden. Damit wird ein Instrumentarium ge- schaffen, das der Personalführung ein Höchstmaß an Flexibilität zur Lösung derartiger Probleme an die Hand gibt. Zu Frage 34: Die Führungsakademie der Bundeswehr ist die zen- trale und höchste Bildungseinrichtung der Bundeswehr. Sie genießt im In- und Ausland hohes Ansehen. Der bis- herige Kommandeur der Führungsakademie, Konterad- miral Lange, wurde am 2. November 2000 zum Spitzen- kandidaten der F.D.P. für die Bürgerschaftswahl am 23. September 2001 in Hamburg gewählt. Seitdem fin- det seine Doppelrolle als Kandidat für ein politisches Spitzenamt und Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr Beachtung in der Öffentlichkeit. Inzwi- schen wurde er auch zum Landesvorsitzenden der F.D.P. Hamburg gewählt. Der Kommandeur der Führungsaka- demie steht als deren Repräsentant in besonderem Maße im Blickpunkt der deutschen Öffentlichkeit und interna- tionaler militärpolitischer Bereiche. Es war von dienst- lichem Interesse, jeden Anschein einer Verquickung zwischen der Kandidatur von Konteradmiral Lange und seinem Amt als Kommandeur der Führungsakademie zu vermeiden. Auch Konteradmiral Lange äußerte gegen- über dem Bundesminister der Verteidigung sein persön- liches Interesse, in dieser Hinsicht eine Lösung zu fin- den. Der Bundesminister der Verteidigung hat sich dem nicht verschlossen und deshalb dem Bundespräsidenten vorgeschlagen, Konteradmiral Lange mit Ablauf des 31. März 2001 in den einstweiligen Ruhestand zu ver- setzen. Der Bundespräsident hat diesem Antrag entspro- chen. Die Zurruhesetzung erfolgt im Einvernehmen mit Konteradmiral Lange. Es entspricht den üblichen Ge- pflogenheiten, bei Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand auf die öffentliche Erörterung von Gründen zu verzichten. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU) (Drucksache 14/5637, Fragen 35 und 36): In welchem Umfang werden welche System- und Instandset- zungszentren der Bundeswehr durch die Auswirkungen der vor- handenen Deckungslücke in Höhe von 378 Millionen DM bei den Materialerhaltungstiteln mit weniger Reparatur- und Instandset- zungsaufträgen ausgelastet? Müssen aufgrund der Deckungslücke von 378 Millionen DM bei der Auftragsvergabe an Privatfirmen im Bereich der Material- erhaltung Reparatur- und Instandsetzungsaufträge im laufenden Haushaltsjahr zurückgezogen werden, und falls ja, welche Kosten werden dafür fällig? Zu Frage 35: Eine Deckungslücke in Höhe von 378 Millionen DM kann ich Ihnen nicht bestätigen. Im Instandsetzungsbe- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 200115644 (C) (D) (A) (B) reich gibt es wie in den Vorjahren einen höheren Bedarf, dessen Finanzierung grundsätzlich im Haushaltsvollzug durch die Flexibilisierung im Haushalt aufgefangen werden kann. Die vorhandenen Kapazitäten der System- und Instandsetzungszentren werden wie geplant ausge- lastet. Zu Frage 36: Die verschiedenen privaten Instandsetzungsfirmen sind bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen worden, dass aufgrund eines anderen Material- und Ausrüstungs- konzeptes die Zahl der Instandsetzungsaufträge je nach Waffensystem zurückgehen wird. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn) (CDU/CSU) (Drucksache 14/5637, Fragen 37 und 38): Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits rechtliche Verpflichtungen für einen Umzug nach Berlin eingeht, obwohl die erforderliche Ge- nehmigung für die beabsichtigte Sitzverlagerung seitens der Bun- desregierung nicht erteilt wurde? Wenn ja, spricht dieses Vorgehen dafür, dass die Bundesregie- rung intern bereits signalisiert hat, dass die erforderliche Geneh- migung für die Sitzverlagerung erteilt wird? Zu Frage 37: Dem Bundesministerium für Gesundheit ist ein solches Vorgehen nicht bekannt. Die KBV hat auf Nachfrage nochmals bekräftigt, dass sie keine rechtlichen Verpflich- tungen eingegangen sei, die einen Umzug der KBV nach Berlin bedingen würden. Zu Frage 38: Das Bundesministerium für Gesundheit hat keine der- artigen Signale ausgesandt und wird dies auch bis zur Ent- scheidung über den Antrag auf Genehmigung nicht tun. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 14/5637, Fragen 46 und 47): Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass nach der geplanten Massenschließung von Güterumschlagstellen der Deutschen Bahn AG die Attraktivität des ländlichen Raumes als Wirtschaftsstandort nicht gefährdet wird? Auf welche Weise bzw. durch welche Maßnahmen kann die Bundesregierung gewährleisten, dass bei einer Trennung von Schienen- und Bahnbetrieb der ländliche Raum auch in Zukunft ein gutes Angebot im Personen- und Güterverkehr hat? Zu Frage 46: Ziel der DB AG ist die Erhöhung des Schienenverkehrs bei gleichzeitiger konsequenter Fortsetzung des Konsoli- dierungskurses. Die Berücksichtigung von Wirtschaft- lichkeitsaspekten bei der Entscheidung über das Angebot an die Kunden entspricht grundsätzlich auch den Zielset- zungen der Bahnreform: mehr Verkehr auf die Schiene bei Begrenzung der finanziellen Belastung des Steuerzahlers durch die Schiene. Mit MORAC hat die Bahn eine Sanierungskonzept für den defizitären Bereich des Einzelwagenverkehrs ent- wickelt. Sie wird in Gesprächen mit den Kunden alterna- tive Lösungen erörtern. Auch soll die Infrastruktur der be- troffenen Güterverkehrsstellen, die DB Cargo künftig nicht mehr bedient, weiterhin für Dritte und somit für Schienentransporte zur Verfügung stehen. Zu Frage 47: Ziel der Bundesregierung ist es, den Wettbewerb auf der Schiene sicherzustellen und zu fördern. Zur Frage der Unabhängigkeit des Fahrwegs wurde eine Task Force ein- gerichtet, die konkrete Vorschläge unterbreiten wird. Der gerade im ländlichen Raum infolge von Bahnreform und Regionalisierung entstandene Wettbewerb im Schienen- personennahverkehr hat in diesem Sektor bereits zu einer spürbaren Verbesserung des Angebotes geführt. Erste An- sätze für Wettbewerb auf der Schiene sind auch im Güter- verkehr zu erkennen. Den in der Fläche operierenden nicht bundeseigenen Eisenbahnen bietet gerade der freie Netzzugang zum DB Netz neue Möglichkeiten der Ge- staltung des Angebotes. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Druck- sache 14/5637, Fragen 48 und 49): Wann sind die Voraussetzungen zur Umsetzung der Rechts- verordnung zur so genannten Härtefallregelung nach § 6 a Alt- schuldenhilfe-Gesetz für die in Existenznot geratenen Wohnungs- unternehmen im Osten durch die Bundesregierung hergestellt, damit die Antragstellung und Bearbeitung des Schuldenerlasses nach monatelanger Verzögerung in Angriff genommen werden kann? Wie viele Fälle von Wohngeldempfängern gibt es nach Schät- zungen der Bundesregierung, die aufgrund des Wegfalls des zu- sätzlichen Freibetrags für Geringverdiener in Höhe von 75 DM/ Monat, des Freibetrages für Alleinerziehende in Höhe von 100 DM/Monat, der Kürzung des pauschalen Abzugs von 10 auf 6 Prozent für Arbeitslosengeld-, Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfe- bezieher, der Absenkung des Freibetrages für Krankenver- sicherungsbeiträge von 12,5 auf 10 Prozent seit Januar 2001 weni- ger Wohngeld beziehen als bisher und an die deshalb zum Ausgleich der Wohngeldminderungen eine Ausgleichszahlung nach der Här- tefallregelung entsprechend § 42 Wohngeldgesetz zu zahlen ist? Zu Frage 48: Unmittelbar nach erfolgter Abstimmung mit den Betei- ligten wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) voraussichtlich noch in dieser Woche alle potenziell an- tragsberechtigten Wohnungsunternehmen in einem Rund- brief über das Antragsverfahren unterrichten. Merkblätter und Antragsvordrucke werden zudem im Internet abrufbar sein. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 15645 (C) (D) (A) (B) Die mit der Umsetzung der Altschuldenhilfeverord- nung betraute KfW hat die dazu erforderlichen umfang- reichen Vorarbeiten im Zusammenwirken mit den im Alt- schuldenhilfe-Lenkungsausschuss vertretenen Stellen, dem Bund, den neuen Ländern, kommunalen Spitzenver- bänden, der Wohnungswirtschaft, Bankenverbänden und Wirtschaftsprüfern zügig und mit großer Sorgfalt geleis- tet. Zu Frage 49: Mit den allgemeinen Leistungsverbesserungen der Wohngeldnovelle wird das durch die bis Ende 2000 be- fristeten Sonderregelungen bestimmte hohe Wohngeld- niveau in den neuen Ländern im Durchschnitt aufrecht- erhalten. Die Zusammenführung der Wohngeldsysteme kann allerdings in Einzelfällen zur Minderung von Wohngeldansprüchen führen. Die Anpassung des Wohn- geldes Ost und West wird daher durch eine Härteaus- gleichsregelung flankiert. Die Wohngeldstatistik enthält keine Informationen darüber, in wie vielen Fällen auf- grund des Wegfalls der genannten Sonderregelungen/ Freibeträge ein Härteausgleich in Anspruch genommen werden kann. Die Kosten für diese Härteausgleichsrege- lung sind daher global mit 20 Millionen DM veranschlagt worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen auf die Fragen der Abgeordneten Maritta Böttcher (PDS) (Drucksache 14/5637, Fragen 50 und 51): Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Vorlageeines Berichts zur Anwendung des Zeitvertragsgesetzes nachMaßgabe des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom10. Dezember 1986 zu Nr. 1.II.6 der Beschlussempfehlung aufBundestagsdrucksache 10/6590? Wie will die Bundesregierung die in der Koalitionsvereinba-rung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthaltene Ziel-setzung, durch eine Weiterentwicklung des Hochschulrahmenge-setzes die Erhebung von Studiengebühren auszuschließen,realisieren, wenn der in Vorbereitung befindliche Gesetzentwurfder Bundesregierung zur Novellierung des Hochschulrahmenge-setzes keine entsprechende Gesetzesänderung vorsieht? Zu Frage 50: Nein. Der Berichtsauftrag wurde zurückgenommen, weil die Bundesregierung beabsichtigt, die Zeitvertrags- regelungen im Rahmen der anstehenden Reform des Hochschuldienstrechts grundlegend neu zu gestalten. Die Bundesregierung wird daher im Rahmen des Regierungs- entwurfes für ein 5. Gesetz zur Änderung des Hochschul- rahmengesetzes ausführlich zu diesem Themenbereich Stellung nehmen. Zu Frage 51: Auf Initiative der Bundesregierung hat die Kultusmi- nisterkonferenz im Mai 2000 eine Einigung darüber er- reicht, dass das Studium bis zum ersten berufsqualifizie- renden Abschluss bzw. bis zu einem konsekutiv darauf aufbauenden Masterabschluss grundsätzlich gebührenfrei bleiben soll. Die Ministerpräsidenten der Länder haben der getroffenen Vereinbarung der Kultusministerkonfe- renz (KMK) inhaltlich zugestimmt. Sie konnten jedoch kein Einvernehmen über den von der Kultusministerkon- ferenz angestrebten Staatsvertrag erzielen. Die Bundesregierung begrüßt die in dem Beschluss der KMK enthaltene Vereinbarung, das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss grundsätzlich gebührenfrei zu halten. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt zur Erreichung ihres Ziels, Studiengebührenfrei- heit für das Erststudium sowie ein konsekutives Master- studium sicherzustellen. Ich kann aber sehr gut nachvoll- ziehen, dass neuerliche Forderungen innerhalb der CDU, Studiengebühren entgegen dem Beschluss der KMK doch einzuführen, zu Irritationen geführt haben und dass die Studierenden deshalb Planungssicherheit lieber „schwarz auf weiß“ haben möchten, sei es durch Ab- schluss eines verbindlichen Staatsvertrages oder durch eine Änderung im Hochschulrahmengesetz. Da wir wei- terhin eine verlässliche bundeseinheitliche Regelung für ein gebührenfreies Erststudium anstreben, beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung, mit den Ländern und den Koalitionsfraktionen Gespräche über ein gesetzliches Verbot zu führen. Das Studienge- bührenverbot steht jedoch in keinem direkten Zusam- menhang mit der Reform des Hochschuldienstrechts und ist aus diesem Grund nicht in den Entwurf eines 5. Ge- setzes zur Änderung des HRG aufgenommen worden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen auf die Fragen des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/ CSU) (Drucksache 14/5637, Fragen 52 und 53): Trifft es zu, dass die Bundesregierung die Zuständigkeiten für die so genannte Aufstiegsfortbildungsförderung neu regeln möchte, weil die zunehmenden Divergenzen zwischen den beiden verantwortlichen Ressorts unlösbar sind („Kölner Stadt-Anzei- ger“ vom 28. Februar 2001)? Trifft es zu, dass die Bundesministerin für Bildung und For- schung, Edelgard Bulmahn, in den nächsten Jahren eine Summe von ca. 175 Mio. DM pro Jahr für das Meister-BAföG für erfor- derlich hält? Zu Frage 52: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) verfolgt zwei Zielsetzungen: Unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bil- dung soll eine erste Aufstiegsfortbildung gefördert wer- den. Zugleich soll diese Weiterqualifikation die Chance auf berufliche Selbstständigkeit und die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens eröffnen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Rahmen der gemeinsamen Federführung für dieses Ge- setz während der vergangenen Jahre bewährt. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Novelle dieses Gesetzes ist gemeinsam erarbeitet worden und die Finanzierung der Kosten wird aus den Einzelplänen beider Häuser sicher- gestellt. Eine Veränderung der Zuständigkeiten ist nicht erforderlich und auch nicht beabsichtigt. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 200115646 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 53: Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag im „Bericht über die Umsetzung und Inanspruchnahme des AFBG“ (Drucksache 14/1137) die Defizitbereiche des von der früheren Bundesregierung zu verantwortenden gegenwärtigen Status des Aufstiegsfortbildungsförde- rungsgesetzes dargestellt. Genaue Zahlen lassen sich erst nach Abschluss der Gespräche zwischen beiden Ressorts nennen. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/CSU) (Drucksache 14/5637, Fragen 54 und 55): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der von ihr erklärten Notwendigkeit, verstärkt ausländische Arbeitskräfte nach dem Vorbild der so genannten Green-Card- Aktion im Bereich der Informationstechnologien anzuwerben und dem drastischen Abbau der Angebote, in den Goethe-Instituten des Auslands die deutsche Sprache zu erwerben und deutsche Kul- tur kennen zu lernen? Welche Stellung bezieht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass durch drastische Kürzungen im Etat der Goethe-Institute – bzw. Max-Müller-Institute in Indien – gerade erst erfolgreich angelaufene Einrichtungen zum Erlernen der deutschen Sprache, wie zum Beispiel in Kolkata, durch Stellenabbau existentiell ge- fährdet sind bzw. geschlossen werden müssen? Zu Frage 54: Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwi- schen der von Ihnen so genannten Green-Card-Aktion und den Maßnahmen zur Umstrukturierung des Goethe- Instituts Inter Nationes. Bundestag und Bundesrech- nungshof haben die Bundesregierung wiederholt aufge- fordert, das Goethe-Institut Inter Nationes angemessen an den Einsparungen des Bundes zu beteiligen. Die Neu- konzeption des GIIN-Netzes zielt daher auf eine Verrin- gerung der Personal- und Sachkosten sowie auf Effi- zienzsteigerung durch Aufgabenkonzentration und strukturelle Beweglichkeit. Die Auslandsinstitute sollen verstärkt mit lokalen Partnern (unter anderem Kulturge- sellschaften, Sprachkursanbieter) zusammenarbeiten, um unsere kulturelle Präsenz mit einem effizienteren Mitteleinsatz aufrechterhalten zu können. Das „Sofort- programm der Bundesregierung und der Informations- und Kommunikationswirtschaft zur Deckung des IT- Fachkräftebedarfs in Deutschland“ vom März 2000 rich- tet sich außerdem auch an Studierende, die ihren Ab- schluss an einer deutschen Hochschule gemacht haben und im Anschluss Berufserfahrung in Deutschland sam- meln möchten. Das Programm unterstützt damit ein wichtiges Anliegen der Auswärtigen Kultur- und Bil- dungspolitik, nämlich Steigerung der Attraktivität des Studienstandorts Deutschland. Zu Frage 55: Indien ist mit sechs Kulturinstituten in Neu Delhi, Ban- galore, Chennai, Kalkutta, Mumbai und Puna eines von nur fünf Ländern weltweit und das Einzige in Asien mit mehr als drei Kulturinstituten. Die strukturellen Verände- rungen in Indien haben zum Ziel, einerseits einen sub- stanziellen Beitrag zur Sparpolitik der Bundesregierung zu leisten, andererseits das Netz der Kulturinstitute in In- dien zu erhalten. Die Spracharbeit wird an allen Standor- ten in Indien fortgeführt, wenn auch mit verringertem Ein- satz von entsandten Kräften und veränderten Strukturen. Dies gilt auch für das Kulturinstitut in Kalkutta, wo die Stelle der Leiterin der Sprachabteilung im nächsten Jahr voraussichtlich nicht nachbesetzt wird. Die Spracharbeit bleibt auch dort als Aufgabenfeld des Kulturin- stituts erhalten und gehört dann zum Verantwortungsbe- reich des Leiters des Instituts. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen des Abgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5637, Fragen 56 und 57): Wie hat sich die Personalausstattung in der Botschaft der Bun- desrepublik Deutschland in Neu Delhi und in den einzelnen Ge- neralkonsulaten und Konsulaten in Indien in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 entwickelt? Hat die Bundesregierung die Absicht, die deutsch-indischen Wirtschaftsbeziehungen zu intensivieren, und mit welchen perso- nalpolitischen und anderweitigen Maßnahmen will die Bundesre- gierung in den angesprochenen Einrichtungen in Indien ihre dies- bezüglichen Ziele erreichen? Zu Frage 56: Die Personalausstattungen der Botschaft Neu Delhi bzw. der Konsulate mussten in dem genannten Zeitraum in Neu Delhi von 132 auf 121, in Kalkutta von 27 auf 26, in Chennai von 21 auf 20 und in Mumbai von 28 auf 27 Mitarbeiter reduziert werden. Diese Kürzungen be- wegen sich im Rahmen der allgemeinen Stellenstrei- chungen, die der Auswärtige Dienst weltweit zu verkraf- ten hat. Zu Frage 57: Indien ist ein wichtiger Partner der deutschen Wirt- schaft in Asien. Vor dem Hintergrund der Größe des Lan- des und seiner Entwicklungschancen ist das Potenzial des bilateralen Handels sowie der industriellen Kooperation bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Die Bundesregierung sieht es als ihre Aufgabe an, der deutschen Wirtschaft bei der weiteren Erschließung des indischen Marktes zur Seite zu stehen. Richtschnur für ihre Politik ist dabei unter an- derem die „Agenda für die deutsch-indische Partnerschaft im 21. Jahrhundert“, die anlässlich der Indienreise von Bundesminister Fischer im Mai 2000 mit der indischen Seite vereinbart worden ist. Die Agenda enthält einen aus- führlichen Maßnahmekatalog zur Vertiefung der deutsch- indischen Wirtschaftsbeziehungen. Das außenwirtschaftli- che Förderinstrumentarium der Bundesregierung steht in voller Bandbreite für die bilateralen Wirtschaftsbeziehun- gen zur Verfügung. Personalwirtschaftlich hat die Bundes- regierung wegen der in der Antwort zur Frage 9 beschrie- benen Sparzwänge derzeit keinen Spielraum. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 15647 (C) (D) (A) (B) Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Max Stadler (F.D.P.) (Drucksache 14/5637, Frage 58): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die leis- tungsgerechte Bezahlung von teilzeitbeschäftigten Männern und Frauen im öffentlichen Dienst? Ich gehe davon aus, dass mit Ihrer Frage spezifisch leistungsbezogene zusätzliche Zahlungen gemeint sind (Leistungsstufen, -prämien und -zulagen bei Beamten; außertarifliche Leistungsprämien und -zulagen für Ar- beitnehmer). Für die Bundesverwaltung hat im Auftrag des Bundesministeriums des Innern eine Unternehmens- beratungsgesellschaft die Einführung der leistungsbezo- genen Bezahlungselemente wissenschaftlich analysiert. In diesem Gutachten wurde in vier ausgewählten Behör- den verschiedener Verwaltungsebenen (BMI, Umwelt- bundesamt, Hauptzollamt Frankfurt a. M. Flughafen und Grenzschutzpräsidium Ost) untersucht, welche Erfah- rungen von Vorgesetzten und Mitarbeitern gewonnen wurden, wie diese sich zu den der Einführung zugrunde liegenden Zielsetzungen verhalten und welche Verbes- serungen im Sinne der Zielsetzung aufgezeigt werden können. Die Auswertung dieses Gutachtens ist zurzeit noch nicht abgeschlossen; das Ergebnis wird in den Er- fahrungsbericht der Bundesregierung zur Dienstrechts- reform einfließen. Neben dem Hauptanliegen des Gutachtens wurden auch statistische Daten, zum Beispiel zum Verhältnis teilzeitbeschäftigter zu vollzeitbeschäftigten Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern erhoben: Dabei wurde festge- stellt, dass der Anteil der teilzeitbeschäftigten Empfän- ger dieser Bezahlungsbestandteile im BMI dem Anteil an den Gesamtbeschäftigten entspricht. Im Umweltbun- desamt wird diese ausgewogene Verteilung leider nicht erreicht. Während dort 12,06 Prozent der Vollzeitbe- schäftigten derartige Bezahlungsbestandteile erhalten haben, ist die Empfängerquote unter den Teilzeitbe- schäftigten mit 6,31 Prozent nur fast halb so hoch. Die- ses Ergebnis bedarf der genaueren Untersuchung. Im Hauptzollamt sind lediglich weniger als 3 Prozent der Beschäftigten und im GSP-Ost weniger als 1 Prozent der Beschäftigten teilzeitbeschäftigt. Bei derartig geringen Fallzahlen von Teilzeitbeschäftigung wären statistische Ergebnisse zur Verteilung der leistungsbezogenen Be- zahlungsbestandteile eher zufällig und sind deshalb nicht weiter untersucht worden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 14/5637, Frage 59): Was alles hat die Bundesregierung unternommen, um nach der Aufhebung der Zollgrenze am 25. März 2001 an der deutsch-dä- nischen Grenze dafür Sorge zu tragen, dass eine höchstmögliche Sicherheit für die Bevölkerung in der deutsch-dänischen Grenzre- gion gewährleistet ist, zumal die Polizei-Funkgeräte beider Staa- ten nicht kompatibel sind, der Schusswaffengebrauch ausländi-scher Polizeibeamter nicht zulässig ist und die Nacheile über dieGrenze bei Verbrechen nur unter einengenden Auflagen überhauptgeschehen darf und auf 25 Kilometer beschränkt ist? Die Abschaffung der Personenkontrollen an den Bin- nengrenzen der Schengener Vertragsstaaten ist mit ei- nem Paket von Ausgleichsmaßnahmen verbunden, um die Personenfreizügigkeit bei höchstem Sicherheitsstan- dard zu verwirklichen. Hierzu gehören verstärkte Außengrenzkontrollen nach gemeinsamen Kriterien, die Harmonisierung der Vorschriften zur Einreise- und Vi- sumpolitik, das Schengener Imformationssystem (SIS) als gemeinsames elektronisches Fahndungssystem der Vertragsstaaten, die Harmonisierung des Drogen- und Waffenrechts sowie Regelungen zur verstärkten polizei- lichen und grenzpolizeilichen Zusammenarbeit. Die nunmehr seit über fünf Jahren praktizierte Schengen- Kooperation hat gezeigt, dass die mit dem Wegfall der Binnengrenzkontrollen verbundenen Risiken durch die Schengener Ausgleichsmaßnahmen auf ein Mini- mum reduziert worden sind. Für die Kriminalitätsent- wicklung in Deutschland haben die Kontrollfreiheit an den Schengen-Binnengrenzen und die damit verbun- dene Erleichterung des grenzüberschreitenden Reisever- kehrs keine gravierenden negativen Auswirkungen nach sich gezogen. So sind sowohl hinsichtlich der Gesamtentwicklung der Kriminalität in Deutschland als auch mit Blick auf die Binnengrenzgebiete keine Besonderheiten feststell- bar, die nachweislich auf den Wegfall der Personenkon- trollen an den deutschen Binnengrenzen zurückzu- führen wären. Auffällige Entwicklungstendenzen über grenzüberschreitende Kriminalitätsformen können we- der der polizeilichen Kriminalstatistik noch dem krimi- nalpolizeilichen Meldedienst entnommen werden. Das Inkraftsetzen der Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) geht einher mit der vorläufigen Anwendbarkeit des am 21. März 2001 unterzeichneten deutsch-dänischen Vertrages über die verbesserte polizeiliche und grenzpolizeiliche Zusam- menarbeit in der Grenzregion, Hier sind enge und un- mittelbare Formen der in den Grenzgebieten gesiedel- ten Polizei- und Grenzschutzbehörden beider Staaten vorgesehen; die einschlägigen Kontakte bestehen be- reits jetzt. So ist zum Beispiel der lageabhängige Aus- tausch von Verbindungsbeamten verabredet. Zwar ist auch die Bundessregierung der Auffassung, dass das Abkommen nicht dem Standard entspricht, wie er zuletzt im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag bzw. dem deutsch-tschechischen Polizeikooperations- abkommen erreicht werden konnte, die Bundesregie- rung hat jedoch Verständnis für das dänische Anliegen, zunächst Erfahrungen mit der Schengen-Kooperation sammeln zu wollen, bevor über eine Ausweitung der Rechte deutscher Polizeibeamter in Dänemark ent- schieden wird. Dementsprechend sieht das Abkommen vor, dass spätestens nach drei Jahren geprüft wird, inwieweit Bedarf zur Änderung der Bestimmungen über die grenzüberschreitende Observation und Nach- eile besteht. Zur Frage zurzeit noch nicht gegebener Kompatibilität der Funkgeräte ist anzumerken, dass die Kommunikation durch die eingespielte und durch oben angegebenen Vertrag festgeschriebene enge Zu- Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 200115648 (C) (D) (A) (B) sammenarbeit der Polizeibehörden beiderseits der Grenze über andere Kommunikationsmittel sicherge- stellt ist. Darüber hinaus sieht das Abkommen aus- drücklich vor, dass die von ihm erfasste Polizeibe- hörden im erforderlichen Umfang den direkten Funk- kontakt durch den Austausch von Funkausrüstung si- cherstellen (derzeit erfolgt Verbindungsaufnahme nur per Telefon). Die Entscheidungen für eine gemäß SDÜ vorgesehene Beschaffung kompatibler Funksysteme sind in Richtung eines europäischen Digitalfunkstan- dards für alle Sicherheitsbehörden getroffen. Die Pro- blematik einer aktuell (noch) fehlenden Kompatibilität besteht im Übrigen auch zu den Binnennachbarstaaten Benelux, Frankreich und Österreich. Gemäß Artikel 40 Absatz 9 SDÜ gibt jede Vertragspar- tei bei Unterzeichnung dieses Übereinkommens eine Er- klärung ab, in der sie bezüglich jeder Vertragspartei, mit der sie eine gemeinsame Grenze hat, die Modalitäten der Aus- übung des Nacheilerechts in ihrem Hoheitsgebiet nach Maßgabe der Absätze 2, 3 und 4 festlegt. Von dänischer Seite wurde die als Anlage 1 beigefügte Erklärung über die Bedingungen der Verfolgung nach Dänemark über die deutsch-dänische Grenze – unter anderem Beschränkung auf 25 Kilometer – sowie die als Anlage 2 beigefügte Er- klärung über das Mitführen von Schusswaffen abgegeben. Von deutscher Seite wurden in Bezug auf die gemeinsame Grenze der Bundesrepublik Deutschland mit dem Köni- greich Dänemark entsprechend der als Anlage 3 beigefüg- ten Erklärung keine räumlichen und zeitlichen Begrenzun- gen zur Ausübung des Rechts der Nacheile auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein- geräumt. Räumliche Begrenzungen gibt es neben Däne- mark auch im Verhältnis zu anderen Schengen-Staaten. Die Niederlande und Luxemburg haben eine Begrenzung auf 10 Kilometer festgelegt. Auf belgischem, französischem und östereichischem Hoheitsgebiet ist die Nacheile ohne räumliche und zeitliche Begrenzung zulässig. Im Jahre 1999 haben insgesamt 16 grenzüberschreitende Nacheilen durch deutsche Polizei- und BGS-Beamte stattgefunden. Zielländer waren dabei die Niederlande (in 12 Fällen), Frankreich (3) und Österreich (1). Die entsprechenden Zah- len für das Jahr 2000 werden derzeit ausgewertet. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fragen des Abgeordneten Gunnar Uldall (CDU/CSU) (Druck- sache 14/5637, Fragen 60 und 61): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Be-auftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, MarieluiseBeck, am 5. November 2000 die Kampagne „Ich bin stolz, einDeutscher zu sein“ im Rahmen der Initiative „Deutsche gegenrechte Gewalt“ eröffnete? Mit welchen Haushaltsmitteln und in welcher sonstigen Formunterstützt die Bundesregierung die Initiative „Deutsche gegenrechte Gewalt“? Die angesprochene Medienkampagne ist eine Aktion der Initiative „Deutsche gegen rechte Gewalt“. In dieser Initiative haben sich engagierte Unternehmen und Einzel- personen aus Politik und öffentlichem Leben – von der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen bis zum Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Berliner Ab- geordnetenhaus – zusammengeschlossen, um in diesem Bereich meinungsbildend zu wirken. Die Kampagne ist privat initiiert. Öffentliche Mittel werden nicht in An- spruch genommen. Die Initiative ist ein Beispiel für von der Bundesregie- rung mit dem „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ unterstütztes positives gesellschaftliches Engagement gegen den Rechtsextre- mismus. Die Initiatoren beschreiben die Intentionen der angesprochenen Plakataktionen wie folgt: „Die Motive zeigen Araber, Schwarze, Asiaten, Menschen, die wegen ihrer Hautfarbe dem klassischen Feindbild der Neonazis entsprechen. Die aber alle eines gemeinsam haben: Sie sind Deutsche, sie fühlen sich als Deutsche und sind stolz auf ihr Land – jedoch auf ein Land ohne Gewalt, Intole- ranz und Fremdenhass“. Diesen Intentionen stimmt die Bundesregierung zu. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) (Drucksache 14/5637, Fragen 62 und 63): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welcheMitglieder des Kabinetts und welche Mitarbeiter in herausgeho-benen Funktionen (Bezahlung entsprechend der Besoldungs-gruppe B 3 oder höher) in den Bundesministerien bzw. in oberstenBundesbehörden oder bei Unternehmen, die maßgeblich von derBundesregierung kontrolliert werden, im Kommunistischen BundWestdeutschlands Mitglied waren oder wegen mit einer solchenMitgliedschaft verbundenen Aktivitäten beim Verfassungsschutzaktenkundig geworden sind? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welcheMitglieder des Kabinetts und welche Mitarbeiter in herausgehobe-nen Funktionen (Bezahlung entsprechend der Besoldungsgruppe B 3 oder höher) in den Bundesministerien bzw. in obersten Bun-desbehörden oder bei Unternehmen, die maßgeblich von der Bun-desregierung kontrolliert werden, im Kommunistischen Bund Mit-glied waren oder wegen einer solchen Mitgliedschaft verbundenenAktivitäten beim Verfassungsschutz aktenkundig geworden sind? Zu Frage 62 und 63: Der Bundesregierung ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, zu den Fragen Stellung zu nehmen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 14/5637, Fragen 64 und 65): Treffen Presseberichte („Frankfurter Rundschau“, „Süd-deutsche Zeitung“ vom 21. März 2001) zu, dass das Bundesmi-nisterium der Finanzen sowie die Bundesanstalt für vereini-gungsbedingte Sonderaufgaben Anträge auf Nebenklage alsPrivatbeteiligte in der so genannten Korruptionsaffäre „ELFAquitaine“ in Paris, Genf und Vaduz gestellt haben? Trifft es zu, dass am 6. Februar 2001 vor der Vernehmungvon A. S. durch den Untersuchungsausschuss des DeutschenBundestages auch vorübergehend beurlaubte Mitarbeiter desBundesministeriums der Finanzen ein Gespräch mit A. S. ge-führt haben („DIE ZEIT“ vom 15. März 2001), und wann ist derUntersuchungsausschuss davon informiert worden? Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 15649 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 64: Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF), und die Bundes- anstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) haben auf der Grundlage verfahrensspezifischer Rechts- vorschriften der betroffenen Staaten Anträge auf Zulas- sung als Privatbeteiligte zu den in Genf, Paris und Vaduz anhängigen Strafverfahren gegen ehemalige Angehörige von „ELF Aquitaine“ und andere eingereicht, die wegen unterschiedlicher Tatbestände gegen sie geführt werden. Den Begriff des Privatbeteiligten (französischer Begriff „partie civil“) kennt die deutsche Strafprozessordnung nicht. Dies mag dazu geführt haben, dass in der Presse der – nicht inhaltsgleiche – Begriff des Nebenklägers verwen- det wurde. Die Unterschiede in allen ihren Feinheiten kön- nen hier nicht dargelegt werden. Wichtig ist, dass mit den Anträgen auf Zulassung als Privatbeteiligte BMF und BvS den prozessualen Status von Verfahrensbeteiligten erhal- ten sollen. Voraussetzung hierfür ist eine mögliche Ver- mögensschädigung der Antragsteller. Zunächst verfolgen BMF und BvS mit ihren Anträgen das Ziel, als Verfah- rensbeteiligte Einsicht in die Verfahrensakten zu erhalten. Zu Frage 65: Es ist richtig, dass Angehörige der bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben angegliederten Sonder-Task-Force Leuna/Minol versuchten, Auskünfte von A. S. im Zusammenhang mit dem Projekt Leuna/Minol zu erhalten. Herr S. hat zur Sache aber keine Angaben ge- macht. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages wurde am 6. Februar 2001 durch mich hierüber unterrichtet. In der Sonder-Task-Force befin- den sich keine vorübergehend beurlaubten Bediensteten des Bundesministeriums der Finanzen, sondern beurlaubte Lan- des- und Bundesbeamte unterschiedlicher Behörden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Ab- geordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) (Drucksache 14/5637, Frage 66): Sieht die Bundesregierung in der Subventionierung von Freizeit-parks in Frankreich durch öffentliche Mittel, wie zum Beispiel beidem von der Gruppe „Parc Asterix“ geplanten Freizeitpark „Bio-scope“ im Elsass eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten privaterFreizeitparks in Deutschland, und wenn ja, welche Maßnahmengedenkt sie wegen dieser Benachteiligung zu ergreifen? Bei einer greifbaren staatlichen Subventionierung ei- nes gewerblichen französischen Freizeitparks ließe sich eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsverhältnisse zu- lasten privater Freizeitparks in Deutschland nicht grundsätzlich ausschließen. In diesem Fall wären die Bei- hilfevorschriften des EG-Vertrages zu beachten. Danach sind staatliche Beihilfen zwar grundsätzlich mit dem Ge- meinsamen Markt unvereinbar, wenn sie den grenzüber- schreitenden Wettbewerb beeinträchtigen. Sie können je- doch unter engen Voraussetzungen von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften genehmigt werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob – und gege- benenfalls unter welchen Vorraussetzungen – der geplante Freizeitpark „Bioscope“ im Elsass von Frankreich geför- dert wird. Sie wird sich um eine Aufklärung des Sachver- halts bei der EG-Kommission bemühen. Das Ergebnis werden wir Ihnen zu gegebener Zeit mitteilen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/5637, Fragen 67 und 68): Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Familienförderung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auszugestalten und ist bei der Umsetzung der Anforderungen zum Familienlei- stungsausgleich das Ehegattensplitting langfristig gesichert? Hat die Bundesregierung Kenntnis, dass eine Genehmigung von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti zur genehmigungs- pflichtigen Subvention für den Baukonzern Philipp Holzmann AG durch die Bundesregierung in Höhe von 250 Millionen. DM er- folgt und welche Genehmigungsbedingungen gibt es hierzu? Zu Frage 67: Die Berücksichtigung des Erziehungsbedarfes eines Kin- des wird entsprechend den zeitlichen Vorgaben des Bundes- verfassungsgerichtes ab dem Jahr 2002 erfolgen. Zurzeit werden auf Fachebene Vorschläge für die gesetzliche Um- setzung erarbeitet. Im Moment können noch keine Einzel- heiten zur Ausgestaltung der Neuregelung genannt werden. Seien Sie aber versichert, die Bundesregierung wird recht- zeitig für das in diesem Jahr anstehende Gesetzgebungsver- fahren einen Entwurf vorlegen. Die Bundesregierung beab- sichtigt zurzeit nicht, die für das Ehegattensplitting geltenden einkommensteuerlichen Regeln zu ändern. Zu Frage 68: Die Bundesregierung hat die Umstrukturierungsbeihil- fen für Philipp Holzmann im Dezember 1999 bei der Kommission notifiziert. Die von der Kommission beauf- tragten Gutachter haben mittlerweile bestätigt, dass das Sanierungskonzept des Baukonzerns tragfähig ist. Außer- dem haben die wichtigsten Gläubigerbanken gegenüber der Kommission die Notwendigkeit der Beihilfen über- zeugend dargelegt. Deshalb hofft die Bundesregierung auf eine baldige Genehmigung. Ihr ist nicht bekannt, mit welchen Bedingungen die Kommission gegebenenfalls eine Genehmigung verbinden wird. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 200115650 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Edith Niehuis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ja, genau.

    Diese Filtertechnologien werden noch nicht hinrei-
    chend genutzt. Wir sind allerdings – das wissen Sie si-
    cherlich – nach der Vorlage des IuK-DG-Berichts dabei,
    ein neues Jugendschutzgesetz zu erarbeiten. Dabei müs-
    sen wir dafür sorgen, dass bestimmte Inhalte nur
    geschlossenen Benutzergruppen, etwa Erwachsenen, zu-
    gänglich gemacht werden dürfen.



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es gibt eine Nach-
frage des Kollegen Wolfgang Dehnel.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Dehnel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Staatssekretä-
    rin, Sie wissen, dass wir vor einigen Wochen zu diesem
    Thema eine Anhörung durchgeführt haben. Sie hatten da
    als Bundesregierung versprochen, dass auch europaweit
    die Kontrollen auf diesem Gebiet verbessert werden sol-
    len.

    Inwieweit sind jetzt entsprechende Schritte eingeleitet
    worden? Inwieweit werden die Kontrollen jetzt europa-
    weit verschärft?

    D