Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001
Helga Kühn-Mengel
15638
(C)(A)
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 15639
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(A)
(B)
Adam, Ulrich CDU/CSU 28.03.2001*
Behrendt, Wolfgang SPD 28.03.2001**
Heil, Hubertus SPD 28.03.2001
Hempelmann, Rolf SPD 28.03.2001
Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 28.03.2001
DIE GRÜNEN
Hilsberg, Stephan SPD 28.03.2001
Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ 28.03.2001
DIE GRÜNEN
Dr. Hornhues, CDU/CSU 28.03.2001**
Karl-Heinz
Hörster, Joachim CDU/CSU 28.03.2001
Ibrügger, Lothar SPD 28.03.2001
Irber, Brunhilde SPD 28.03.2001
Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 28.03.2001
Klappert, Marianne SPD 28.03.2001
Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 28.03.2001
Lippmann, Heidi PDS 28.03.2001
Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 28.03.2001
Erich
Neumann (Gotha), SPD 28.03.2001
Gerhard
Ohl, Eckhard SPD 28.03.2001
Robbe, Reinhold SPD 28.03.2001
Schloten, Dieter SPD 28.03.2001***
Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 28.03.2001
Hans Peter
Schuhmann (Delitzsch), SPD 28.03.2001
Richard
Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 28.03.2001
Schüßler, Gerhard F.D.P. 28.03.2001
Steinbach, Erika CDU/CSU 28.03.2001
Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 28.03.2001
Violka, Simone SPD 28.03.2001
Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ 28.03.2001
DIE GRÜNEN
Wegener, Hedi SPD 28.03.2001
Welt, Jochen SPD 28.03.2001
Wistuba, Engelbert SPD 28.03.2001
Wohlleben, Verena SPD 28.03.2001
Zierer, Benno CDU/CSU 28.03.2001*
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
*** für die Teilnahme an der 105. Jahreskonferenz der Interparlamen-
tarischen Union
Anlage 2
Erklärung
zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten zu dem Antrag der Fraktion der
PDS: Schaffung eines Nothilfefonds für existenz-
bedrohte Unterglasgartenbaubetriebe – Druck-
sache 14/4291 (159. Sitzung, Tagesordnungs-
punkt 21)
Petra Pau (PDS): Das Abstimmungsverhalten meiner
Fraktion beruht auf einem Irrtum. Ich erkläre namens mei-
ner Fraktion: Unser Votum lautet Ja.
Anlage 3
Technisch bedingter Neuabdruck einer zu Protokoll
gegebenen Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts
(BDisNOG) (158. Sitzung, Tagesordnungs-
punkt 14)
Petra Pau (PDS): Den Entwurf der Bundesregierung
für ein Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinar-
rechts werden wir ablehnen. An dem Gesetzentwurf sind
zahlreiche Punkte zu kritisieren, vor allem die folgenden
vier: die geplante Abschaffung des Bundesdisziplinaran-
waltes, die Übertragung der gerichtlichen Zuständigkeit
auf die Verwaltungsgerichte, die Regelung des Verfah-
rungsrechts in Anlehnung an die Verwaltungsgerichtsord-
nung und nicht an die Strafprozessordnung und der
geplante Nachrichtenaustausch zwischen mehreren
Dienstherren.
entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Die bisherige Bundesdisziplinarordnung sieht den
Bundesdisziplinaranwalt vor, der die einheitliche Aus-
übung der Disziplinargewalt sichern und das Interesse des
öffentlichen Dienstes und der Allgemeinheit in jeder Lage
des Verfahrens wahrnehmen soll. Die Funktion des Bun-
desdisziplinaranwaltes ist es somit, einer zu milden Aus-
übung der Disziplinargewalt durch den Dienstvorgesetz-
ten entgegenzuwirken und auch der Korruption im
öffentlichen Dienst wirksam zu begegnen. Diese Institu-
tion soll nun nach dem Willen der Regierungsfraktionen
wegfallen. Dies, so die gegen Korruption kämpfende Or-
ganisation Transparency International, „stellt die Ermitt-
lung und Verfolgung gerade im Bereich der Korruption
praktisch in das Belieben der Behörde“. Gerade in Fällen,
in denen Dienstvorgesetzte entweder vom Verhalten ihrer
Mitarbeiter wussten und dies geduldet haben oder ihrer
Aufsichtspflicht nicht in gebotenem Maße nachgekom-
men sind, werden die Dienstvorgesetzten ohne Druck von
Außen keine Ermittlungen einleiten. Daher erscheint eine
institutionell selbstständige Behörde wie der Bundesdis-
ziplinaranwalt, die alleine diesen Druck ausüben kann,
weiterhin erforderlich.
Auch das Argument, mit der Abschaffung des förmli-
chen Disziplinarverfahrens durch die Neuregelung sei die
Grundlage für eine weitere Arbeit des Bundesdisziplinar-
anwaltesentfallen, vermag nicht zu überzeugen. Die
Tätigkeit des Bundesdisziplinaranwaltes geht über die
Teilnahme am förmlichen Disziplinarverfahren hinaus
und umfasst auch die Beratungstätigkeit und die Beteili-
gung am nichtförmlichen Verfahren. Gerade im Bereich
der Korruptionsbekämpfung ist es wichtig, dass ein ein-
heitliches Vorgehen über die Grenzen der einzelnen
Behördenzuständigkeiten hinaus gewährleistet ist.
Die in der Begründung des Gesetzentwurfes genannte
„Service-Stelle“, die noch nicht einmal im Gesetz selbst
auftauchen würde, könnte den durch den Wegfall des Bun-
desdisziplinaranwalts eintretenden Mangel nicht beheben.
Ihre Kompetenzen sind völlig unklar und entsprechen kei-
neswegs den Erfordernissen. Deshalb ist nach Ansicht der
PDS der Bundesdisziplinaranwalt nicht nur beizubehalten,
sondern auch mit einem Initiativrecht für den Fall auszu-
statten, dass ein Dienstvorgesetzter untätig bleibt. Ein wei-
terer Punkt ist, dass die bisherige gerichtliche Zuständig-
keit der Bundesdisziplinargerichte – dem Bundes-
disziplinargericht in Frankfurt/M. und dem Bundesver-
waltungsgericht – in Disziplinarsachen durch die Neure-
gelung auf die Verwaltungsgerichte übertragen werden
soll. Es ist nicht anzunehmen, dass die Landesjustizver-
waltungen die ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichte
mit zusätzlichen personellen und materiellen Ressourcen
ausstatten werden. Daher werden Disziplinarverfahren ge-
rade bei Gericht künftig äußerst lange dauern. Dies ist so-
wohl für die Betroffenen als auch für die Allgemeinheit
und für den öffentlichen Dienst unerträglich.
Die Angleichung des Verfahrensrechts an die Verwal-
tungsgerichtsordnung ist nicht sachgerecht und kann
nicht konsequent umgesetzt werden. Die Anforderungen
an ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren werden ein-
gehend in der Strafprozessordnung geregelt: So verweist
der Gesetzesentwurf der Bundesregierung an einigen
Stellen – zum Beispiel hinsichtlich der Zeugenverneh-
mung – richtigerweise auf die Strafprozessordnung.
Zwei wesentliche Punkte sollen hier angesprochen
werden: Der Grundsatz „in dubio pro reo“ sollte nicht nur
für das behördliche Verfahren – § 31 Abs. 1 Nr. 1 –, son-
dern auch für das gerichtliche Verfahren gesetzlich nor-
miert werden. Ferner sollte bei nicht erwiesenen Dienst-
vergehen die Klage nicht abgewiesen werden, sondern
der Beamte muss vom Vorwurf des Dienstvergehens frei-
gesprochen werden. Leider haben sich die Regierungs-
fraktionen geweigert, diese Vorschläge zu übernehmen.
Ein letzter Aspekt: Das Gesetz ermöglicht den Informati-
onsaustausch über Disziplinarverfahren zwischen den
Dienststellen eines Dienstherren oder verschiedener Dienst-
herren sowie zwischen den Teilen einer Dienststelle, so-
weit dies „zur Durchführung des Disziplinarverfahrens,
im Hinblick auf die künftige Übertragung von Aufgaben
oder Ämtern an den Beamten oder im Einzelfall aus be-
sonderen dienstlichen Gründen unter Berücksichtigung
der Belange des Beamten oder anderer Betroffener erfor-
derlich ist“. Diese äußerst allgemein gehaltene Regelung
ist mit dem Grundrecht des betroffenen Beamten auf in-
formationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.
Wir treten dafür ein, dass Mitteilungen über Diszipli-
narverfahren zwischen den Dienststellen eines Diensther-
ren oder verschiedener Dienstherren sowie zwischen Tei-
len einer Dienststelle nur erfolgen dürfen, wenn dies
dringend erforderlich ist. Die Voraussetzung einer inner-
dienstlichen Mitteilung muss weiter eingeschränkt wer-
den, damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbe-
stimmung des Beamten gewahrt wird. Zwar ist es in
bestimmten Fällen notwendig, dass die neue Dienststelle
von den Disziplinarvorgängen weiß, jedoch darf die neue
Dienststelle nur Kenntnis über das Disziplinarverfahren
des Beamten erhalten, wenn dies unbedingt notwendig ist.
Die Reform des Bundesdisziplinarrechts hätte eine
Chance geboten, Überreste obrigkeitsstaatlichen Denkens
zu entfernen und transparente, aber gleichzeitig elemen-
tare Grundrechte wahrende Verfahren und Regelungen zu
entwickeln. Die Chance haben Bundesregierung und die
sie tragenden Fraktionen leider nicht genutzt.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksa-
che 14/5637, Fragen 1 und 2):
Wie sieht die Konkretisierungsphase der am 22. Dezember
2000 begonnenen EU-Ratsarbeitsgruppe zur Änderung der Zu-
gangsrichtlinien (Zugang zu elektronischen Kommunikations-
netzen) aus?
Mit welchen Änderungsvorschlägen will die Bundesregierung
die von ihr beabsichtigte Diskriminierungsfreiheit (im Hinblick
auf den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen)
sicherstellen?
Zu Frage 1:
Die Ratsarbeitsgruppe „Telekommunikation“ hat die
Beratungen über die Zugangs- und Zusammenschaltungs-
richtlinie unter schwedischer Präsidentenschaft im Januar
2001 aufgenommen. Eine konsolidierte Textversion der
Präsidentschaft wird derzeit im Ausschuss der Ständigen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 200115640
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Vertreter erörtert und dann dem Rat zu seiner Tagung am
4. April 2001 vorgelegt. Mit einer Beschlussfassung über
die Richtlinie (Gemeinsamer Standpunkt) wird auf der
Ratstagung im Juni zu rechnen sein.
Zu Frage 2:
Die Bundesregierung unterstützt das im gesamten Re-
view-Paket angelegte Prinzip, nach dem Telekommu-
nikationsunternehmen mit signifikanter Marktmacht zu
diskriminierungsfreiem Verhalten verpflichtet sind. Im
Hinblick auf den Netzzugang ist die Verpflichtung zur
Nichtdiskriminierung in Art. 10 des Richtlinienvorschla-
ges niedergelegt. Danach müssen Regulierungsbehörden
Telekommunikationsunternehmen, die über signifikante
Marktmacht verfügen, die Verpflichtung zu diskriminie-
rungsfreiem Verhalten bei Zugang und Zusammenschal-
tung auferlegen. Dadurch muss sichergestellt werden,
dass die Unternehmen unter vergleichbaren Umständen
vergleichbare Bedingungen anwenden und dass Dienst-
leistungen an solche Unternehmen zu denselben Bedin-
gungen bereitgestellt werden wie sie beispielsweise Toch-
terunternehmen bereitgestellt werden.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gila Altmann auf die Fragen des
Abgeordneten Rainer Brüderle (F.D.P.) (Drucksache
14/5637, Fragen 5 und 6):
Warum hält die Bundesregierung an einem Zwangspfand auf
Babynahrung – wie zum Beispiel in Glasbehältern abgefüllte
Gemüse- und Fruchtsäfte – sowie auf Gesundheits- und Sportge-
tränke fest, während alkoholische Getränke mit Ausnahme von
Bier generell von diesem Zuschlag befreit werden?
Mit welcher Berechtigung sollen nach In-Kraft-Treten der No-
velle der Verpackungsverordnung Verpackungsarten mit dem
Pfandzuschlag belastet werden, die neu auf den Markt kommen
oder nachträglich als ökologisch vorteilhaft anerkannt werden,
während vom Pfand befreite Einweg-Getränkeverpackungen die-
sen Status sogar dann behalten, wenn sie umweltschädlich wer-
den, weil beispielsweise die Verwertung zurückgeht?
Zu Frage 5:
Von einem „Zwangspfand auf Babynahrung“ kann
keine Rede sein. Weder in der geltenden – von der frühe-
ren Bundesregierung erlassenen – Pfandregelung noch
bei der geplanten Novelle ist eine Pfandpflicht für Ver-
packungen von flüssiger Babynahrung vorgesehen. Die
Pfandpflicht für Getränkeverpackungen hat die Förde-
rung und Stabilisierung ökologisch vorteilhafter Geträn-
keverpackungen zum Ziel. Dabei geht es nicht um die
Sanktionierung bestimmter Inhalte, sondern darum, die in
Deutschland bestehenden vorbildlichen Mehrwegsys-
teme zu erhalten. Das ist das Ziel der Bundesregierung
und das war auch das Ziel der früheren Bundesregierung,
die die von Ihnen kritisierte Regelung geschaffen hat.
In der geltenden Verpackungsverordnung von 1998
sind Schaumwein- und Spirituosenflaschen von der Pfand-
pflicht ausgenommen, da die damalige Bundesregierung,
sowie Bundestag und Bundesrat eine Pfandpflicht in die-
sem Bereich als nicht zielführend bzw. nicht verhältnis-
mäßig erachtet haben. Beim Entwurf zu einer Novelle der
Verpackungsverordnung wird nun vorgeschlagen, auch
Weinflaschen von der generellen Pfandpflicht auszuneh-
men, da auch hier nach unserer Auffassung die erwartete
Lenkungswirkung die Belastung der betroffenen Wirt-
schaft nicht rechtfertigt.
Zu Frage 6:
Ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen werden
im Rahmen der Novellierung der Verpackungsverord-
nung klar definiert. Es handelt sich um Mehrweg-Ge-
tränkeverpackungen sowie um Einweg-Getränkever-
packungen, die sich unter Berücksichtigung von
Ökobilanz-Untersuchungen als ökologisch vorteilhaft er-
wiesen haben. Die Einstufung von Polyethylen-Schlauch-
beuteln durch die Novelle der Verpackungsverordnung im
Jahr 1998 sowie die vorgesehene Einstufung von Geträn-
kekartonverpackungen als ökologisch vorteilhafte Ge-
tränkeverpackungen im Rahmen der geplanten Novelle
zeigt, dass der Verordnungsgeber neue Erkenntnisse zur
ökologischen Vorteilhaftigkeit von Getränkeverpackun-
gen jeweils umsetzt. Eine entsprechende Neueinstufung
von Verpackungen kann durchaus auch dann erfolgen,
wenn eine bisher als ökologisch vorteilhaft eingestufte
Getränkeverpackung sich im Laufe der Zeit als ökolo-
gisch nicht vorteilhaft erweist.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage der
Abgeordneten Ina Albowitz (F.D.P.) (Drucksache
14/5637, Frage 12):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Entwicklung des Arbeitsmarktes in den Heilberufen vor, nachdem
immer häufiger von Kündigungen infolge der stringenten Ge-
sundheitspolitik berichtet wird?1)
Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung hat sich
die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Bereich der Gesund-
heitsdienstberufe (Berufsgruppen 84 bis 85), die sowohl
die akademischen als auch die nicht-akademischen Berufe
umfassen, seit der Regierungsübernahme positiv entwi-
ckelt. Die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Be-
schäftigten hat in den Gesundheitsdienstberufen insgesamt
von 1993 bis 1999 um gut 13 Prozent auf 1 616 298 Per-
sonen zugenommen. Nachdem von 1997 auf 1998 ein
Rückgang der Beschäftigtenzahlen um rund 2,4 Prozent zu
verzeichnen war, stieg die Anzahl der sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigen in den Gesundheitsdienstberufen bis
1999 wieder an und zwar um rund 3,2 Prozent.
Für das Jahr 2000 liegen der Bundesregierung derzeit
noch keine Zahlen über die sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten vor. Diese werden in Kürze von der Bun-
desanstalt für Arbeit veröffentlicht. Die zur Verfügung
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 15641
(C)
(D)
(A)
(B)
1) siehe hierzu auch Frage 45
stehenden Daten beruhen auf der Beschäftigten- und
der Arbeitslosenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit und
bilden die Entwicklung der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten in den Gesundheitsdienstberufen für den
Zeitraum von 1993 bis 1999 ab. Während in den Gesund-
heitsdienstberufen zwischen 1993 und 1998 noch eine
starke Zunahme der Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen
war – in diesem Zeitraum stieg die Arbeitslosigkeit um
rund 45 Prozent auf rund 115 000 Personen an – konnte
dieser Trend im Jahr 1999 gestoppt werden, indem die Ar-
beitslosenzahlen nicht weiter anstiegen. Differenziert
nach Berufsordnungen ergibt sich für den Betrachtungs-
zeitraum 1993 bis 1999 folgendes Bild: Für die Berufs-
ordnung Ärzte, Apotheker liegen für das Jahr 1998 keine
validen Daten über die Anzahl der sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigten vor. Aus der Statistik der Bundes-
anstalt für Arbeit geht jedoch hervor, dass die Zahl der
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ärzte und
Apotheker im Jahr 1999 gegenüber dem Durchschnitt der
Jahre 1993 bis 1997 konstant geblieben ist. Die Arbeits-
losigkeit in dieser Berufsordnung lag 1999 sowohl im
Vergleich zu 1993 als auch im Vergleich zu 1998 um
6 Prozent niedriger. In der Berufsordnung der übrigen Ge-
sundheitsberufe, zu denen insbesondere die Kranken-
schwestern und -pfleger, die Helfer in der Krankenpflege
sowie die Masseure und Krankengymnasten gehören,
hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Be-
schäftigten von 1993 bis 1999 um ca. 14 Prozent auf rund
1 434 000 Personen erhöht. Gegenüber 1998 betrug die
Zunahme 0,6 Prozent. Allerdings geht mit der Steigerung
der Beschäftigtenzahlen in dieser Berufsordnung eine
starke Zunahme der Arbeitslosigkeit, insbesondere von
1993 bis 1997, einher. In diesem Zeitraum stieg die Ar-
beitslosigkeit um 53 Prozent auf rund 102 500 Personen.
Auch dieser Trend konnte gestoppt werden.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
der Abgeordneten Ina Lenke (F.D.P.) (Drucksache
14/5637, Fragen 23 und 24):
Wann beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung
die detaillierten Pläne für die Schließung des Standorts Dörverden
sowie der anderen vom Standortkonzept tangierten Kasernen den
betroffenen Soldaten und Zivilangestellten bekannt zu geben und
ihnen Angebote für die weitere berufliche Zukunft zu machen?
Beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung im
Zuge von Standortschließungen Soldatenheime vorzeitig vor der
Auflösung der örtlichen Truppenteile zu schließen, indem die Un-
terhaltskosten nicht weiter getragen werden, bzw. wird das Minis-
terium Anträgen der Evangelischen bzw. Katholischen Arbeitsge-
meinschaft für Soldatenbetreuung auf vorzeitige Schließung
zustimmen?
Zu Frage 23:
Die abschließende Entscheidung zu den Standorten hat
Bundesminister Scharping am 16. Februar 2001 getrof-
fen. Auf der Grundlage dieser Entscheidungen werden
nun die Liegenschaftsoptimierung, die Feinabgrenzung
der Organisationsbereiche untereinander, die Ausplanung
der Binnenstrukturen der Streitkräfte und der Wehrver-
waltung sowie die Kooperation mit der Wirtschaft weiter
entwickelt. Die meisten Stationierungsentscheidungen
werden im Zeitraum 2002 bis 2004 greifen. Die von der
Standortschließung in Dörverden betroffenen Dienststel-
len und Truppenteile sollen nach heutiger Planung im
Zeitraum 2003/2004 aufgelöst werden. Sollten die exak-
ten Zeitpunkte, nach der Feinausplanung der Binnen-
struktur, bekannt sein, werden selbstverständlich die be-
troffenen Soldaten und zivilen Mitarbeiten zeitgerecht
und umfassend informiert.
Ziel der Personalführung ist es, die notwendigen Struk-
turveränderungen sozialverträglich und ohne betriebsbe-
dingte Kündigungen umzusetzen. Deshalb ist es geboten,
die Veränderungsprozesse in enger Abstimmung mit den
Beschäftigten anzugehen und zu fördern. In diesem Rah-
men werden die personalbearbeitenden Dienststellen be-
strebt sein, eine anderweitige Verwendung strukturbetrof-
fener Mitarbeiter bei der Bundeswehr oder auch bei
anderen Verwaltungen und Behörden des öffentlichen
Dienstes sicherzustellen und ihnen damit eine Perspektive
für die weitere berufliche Zukunft zu geben.
Zu Frage 24:
Die Entscheidung, ob und wann ein Soldatenheim ge-
schlossen wird, trifft das Bundesministerium der Verteidi-
gung auf der Grundlage der Empfehlung einer besonde-
ren interministeriellen Betreuungskommission. Diese
setzt sich aus Vertretern der Teilstreitkraft, des Liegen-
schaftswesens, des Haushalts, des Betreuungswesens
sowie des Bundesrechnungshofes und des Finanzministe-
riums zusammen. Diese Empfehlung berücksichtigt re-
gionale Betreuungsaspekte, wie Freizeit- und Erholungs-
angebote, sowie die aktuellen dienstlichen und
außerdienstlichen Betreuungsgegebenheiten. Das Ziel ist,
eine auf den Standort bezogene angemessene und ausrei-
chende Betreuung der Soldaten und zivilen Mitarbeiter,
auch bis zur möglichen Aufgabe des Standortes, sicherzu-
stellen. Eine vorzeitige Schließung vor Aufgabe des Stand-
ortes kann in Abstimmung mit der örtlichen Truppe und
der Schließungsempfehlung der Kommission erfolgen.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Ulrich Adam (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5637, Fragen 25 und 26):
Welche Erklärung gibt es für die komplette Streichung der Be-
treuungsmittel im Bereich der Soldatenheime für das Jahr 2001?
Stellt dieser Beschluss eine Ausnahmeregelung für das Haus-
haltsjahr 2001 dar, oder behält diese Regelung auch in den kom-
menden Jahren Gültigkeit?
Zu Frage 25:
Für das Haushaltsjahr 2001 waren für die Betreuung
der Soldaten insgesamt 2 426 000 DM angefordert wor-
den. Zugewiesen wurden jedoch nur 1 566 000 DM. Es
musste daher unter Abwägung aller Interessen über die
Verteilung dieser Mittel entschieden werden. Nach Ab-
stimmung zwischen allen militärischen Organisationsbe-
reichen wurde übereinstimmend festgelegt, 297 000 DM
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 200115642
(C)
(D)
(A)
(B)
für die Offene Betreuung zuzuweisen. Zur Gegenfinan-
zierung mussten daher die Mittel für die Betreuung in den
Soldatenheimen in Höhe von 337 000 DM gestrichen wer-
den. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreu-
ung e.V. Bonn wurde in einem Schreiben vom 9. Februar
2001 durch den Stabsabteilungsleiter Fü S I eingehend
über die Hintergründe der Entscheidung informiert.
„Offene Betreuung“ ist im VMBI 2000 Seite 154 ff. ge-
regelt und beschreibt die Betreuung von Soldaten an Stand-
orten ohne Soldatenheime. Die dazu erforderlichen Mittel
werden von den zuständigen Kommandeuren/Dienststel-
lenleitern über das SKA begründet und angefordert. Die
Verwendung der danach zugewiesenen Mittel wird in dem
Betreuungsplan nachgewiesen. „Offene Betreuung“ wird
vornehmlich an Standorten in den Neuen Bundesländern
durchgeführt.
Zu Frage 26:
Dieser Beschluss hat für das Haushaltsjahr 2001 Gül-
tigkeit. Für das Jahr 2002 sind Haushaltsmittel in Höhe
von 459 000 DM für die Betreuung in den Soldatenhei-
men eingeplant. Ob dieser Planungsansatz im Rahmen der
Haushaltsaufstellung 2002 realisiert werden kann, bleibt
abzuwarten.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
der Abgeordneten Ursula Heinen (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5637, Fragen 29 und 30):
Trifft es zu, dass die Bundesregierung häufiger bis regelmäßig
großflächige Anzeigen zu verschiedenen Themen im „vorwärts“
schaltet und welche Kriterien sprechen dafür, den „vorwärts“ hier-
bei anderen Publikationen mit einer vergleichbaren Zielgruppe
vorzuziehen?
Welche Kosten sind durch die ganzseitige Anzeige der Bun-
desregierung „Verstärkung gesucht! Frauen in die Bundeswehr“
und vorherige Anzeigen im „vorwärts“ entstanden und wie be-
wertet die Bundesregierung den Umstand, dass sie damit regel-
mäßig öffentliche Mittel für Anzeigen in einer Publikation der
Berliner „vorwärts“ Verlagsgesellschaft mbH verwendet, an der
die SPD über die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH
zu 100 Prozent beteiligt ist und die sich selbst in der Titelzeile als
parteilich bezeichnet?
Zu Frage 29:
Die Ressorts schalten ihre Anzeigen im Rahmen ihrer
Ressortzuständigkeit eigenverantwortlich. Es trifft nicht
zu, dass die Bundesregierung häufiger bis regelmäßig
großflächige Anzeigen in Parteizeitungen wie dem „vor-
wärts“ schaltet. Dennoch hat das Presse- und Informati-
onsamt der Bundesregierung, wenn es die Zielgruppe po-
litische engagierte Multiplikatoren erreichen wollte, auch
Anzeigen in Parteizeitungen geschaltet. Das Presse- und
Informationsamt behandelt bei Schaltungen alle Partei-
zeitungen der im Bundestag vertretenen Parteien gleich.
Im Zeitraum Oktober 1998 bis Ende 2000 hat das Presse-
und Informationsamt der Bundesregierung anlässlich der
Jahresauftaktanzeige 2000 in allen Parteizeitungen, mit
Ausnahme der „Union“ geschaltet, da diese erst im März
2000 erschien. Zudem haben wir in allen Parteizeitungen
im Frühjahr 2000 eine Anzeige zur EXPO geschaltet. Das
Gleiche gilt für eine Anzeige der AG Euro in 2001.
Von 1998 bis heute wurden im „vorwärts“ durch das
BMA insgesamt drei Anzeigenschaltungen veranlasst.
Eine Bevorzugung des „vorwärts“ gegenüber anderen
Medien mit einer vergleichbaren Zielgruppe liegt nicht
vor, da eine Schaltung ebenfalls in den anderen Parteizei-
tungen („Bayernkurier“, „Union“, „Schrägstrich“ und
„Liberale Depesche“) erfolgte.
Zu Frage 30:
Im Rahmen der bundesweiten Anzeigenaktion „Frauen
in die Bundeswehr“ im Zeitraum Januar und Februar 2001
ist nur eine Anzeige beim „vorwärts“ für den Geschäfts-
bereich des Bundesministeriums der Verteidigung ge-
schaltet worden. Die Kosten dafür betrugen 39 000 DM,
das sind 5,6 Prozent des mit 700 000 DM veranschlagten
Gesamtbudgets für die Anzeigenaktion. Der Schaltplan:
(3. Kalenderwoche 2001: „JOY“, „Allegra“, „Amica“,
„Brigitte Young Miss“, „TV-Spielfilm“, „Maxi“,
4. Kalenderwoche 2001: „Brigitte“, „vorwärts“: 5. Kalen-
derwoche 2001: „Für Sie“, „Freundin“, „Kino News“;
8. Kalenderwoche 2001: jetzt (Jugendmagazin „Süd-
deutsche Zeitung“) „Ausbildung“, „Allgemeine Jüdische
Wochenzeitung“; 9. Kalenderwoche 2001: „Freundin
Special Job@Business“) macht deutlich, dass die Ziel-
gruppe der jungen Frauen, die für den freiwilligen Dienst
als Zeitsoldat in allen Laufbahnen interessiert werden
sollten, als Kriterium für die belegten Publikationen aus-
schlaggebend war. Allein zwei der belegten Titel, der
„vorwärts“ und die „Allgemeine Jüdische Wochen-
zeitung“, waren zur Information von Multiplikatoren und
Meinungsbildnern vorgesehen. Im Jahr 2000 wurde als
Multiplikatorenträger mit der Aktion „Berufsstart 2000“
beispielsweise der „Bayernkurier“ mit Anzeigen belegt.
Anlage 10
Anwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5637, Fragen 31 und 32):
An welche Zielgruppe richtet sich die Februar-Ausgabe 2001
der Publikation „vorwärts“ geschaltete ganzseitige Anzeige der
Bundesregierung „Verstärkung gesucht! Frauen in die Bundes-
wehr“ und welche Kriterien haben aus Sicht der Bundesregierung
für die Veröffentlichung im „vorwärts“ gesprochen?
In welchen anderen Publikationen außer dem „vorwärts“
wurde die ganzseitige Anzeige der Bundesregierung „Verstärkung
gesucht! Frauen in die Bundeswehr“ noch geschaltet und welche
Kriterien waren aus Sicht der Bundesregierung für die Veröffent-
lichung in diesen Publikationen entscheidend?
Zu Frage 31:
Die Anzeige der Nachwuchswerbung der Bundeswehr
(Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung) im
„vorwärts“ im Rahmen der bundesweiten Anzeigenaktion
„Frauen in die Bundeswehr“ (Januar/Februar 2001)
wurde im Sinne der Multiplikatoren-Werbung und Multi-
plikatoren-Information geschaltet. Die kurz vor der
Schaltung im Januar erfolgte Gesetzesänderung für
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 15643
(C)
(D)
(A)
(B)
Frauen, freiwilligen Dienst in allen Laufbahnen leisten zu
können, sollte auch Meinungsbildnern nahe gebracht wer-
den. Im Gesamtbudget der Aktion (rund 700 000 DM für
Anzeigen in jugendlichen Frauenzeitungen sowie Ban-
nerwerbung auf jungendlich orientierten Internet-Seiten)
wurde für die Anzeige im „vorwärts“ ein äußerst geringer
Mittelansatz veranschlagt (39 000 DM). Im Jahr 2000
wurde als Multiplikatorenträger aus oben angegebenen
Gründen beispielsweise der „Bayernkurier“ mit Anzeigen
belegt (Mittelansatz 22 200 DM). Somit wird ein Wechsel
und Ausgleich bei der Multiplikatorenwerbung ange-
strebt. Ansonsten wird in der Nachwuchswerbung der
Bundeswehr rein zielgruppenspezifisch geschaltet.
Zu Frage 32:
Die bundesweite Anzeigenaktion „Frauen in die Bun-
deswehr“ (Januar/Februar 2001) diente vornehmlich der
Zielgruppe der jungen Frauen, die für den freiwilligen
Dienst als Zeitsoldat in allen Laufbahnen interessiert wer-
den sollten. Diese Zielgruppe wurde erreicht. Allein zwei
der belegten Titel waren zur Information von Multiplika-
toren und Meinungsbildnern vorgesehen.
Die Anzeigen wurden wie folgt geschaltet: 3. KW2001
„JOY“, „Allegra“, „Amica“, „Brigitte Young Miss“, „TV-
SPIELFILM“, „Maxi“; 4. KW 2001 „Brigitte“, „vor-
wärts“; 5. KW2001 „Für Sie“, „Freundin“, „Kino News“;
8. KW 2001 „jetzt“ (Jugendmagazin „Süddeutsche Zei-
tung“) „Ausbildung“, „Allgemeine Jüdische Wochenzei-
tung“; 9. KW 2001 „Freundin Special Job@Business“).
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (F.D.P.)
(Drucksache 14/5637, Fragen 33 und 34):
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung er-
greifen, um die unbefriedigende Beförderungssituation der Porte-
pee-Unteroffiziere im Militärmusikdienst zu verbessern und in
welchem Zeitrahmen wird dies geschehen?
Welches sind die konkreten Umstände und Bedingungen der
Versetzung des Konteradmirals Rudolf Lange, Kommandeur der
Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg, in den Ruhe-
stand und wie erfolgte die Handhabung dieser Personalangele-
genheit durch den Bundesminister der Verteidigung, Rudolf
Scharping, und die Führung des Ministeriums der Verteidigung?
Zu Frage 33:
Die geschilderte Situation ist im Bundesministerium
der Verteidigung bekannt. In den Musikkorps der drei
Teilstreitkräfte gibt es unterschiedliche Beförderungs-
situationen. Während in den Luftwaffen- und Marine-
musikkorps die Beförderungslage als ausgewogen be-
zeichnet werden kann, stellt sich die Situation in den
Heeresmusikkorps schlechter dar. Die Anzahl der betrof-
fenen Soldaten im Heer konnte im Jahr 2000 verringert
werden, da insgesamt 15 Dienstposten für Oberfeldwebel
bzw. Feldwebel bei den Musikkorps Siegburg und Berlin
auf Stabsfeldwebel bzw. Hauptfeldwebel angehoben wur-
den. Eine deutliche Verbesserung der Situation kann mit
der Neuordnung der Unteroffizierlaufbahn durch die
beabsichtigte Bündelung der Dienstposten A 7 bis A 9
erreicht werden. Damit wird ein Instrumentarium ge-
schaffen, das der Personalführung ein Höchstmaß an
Flexibilität zur Lösung derartiger Probleme an die Hand
gibt.
Zu Frage 34:
Die Führungsakademie der Bundeswehr ist die zen-
trale und höchste Bildungseinrichtung der Bundeswehr.
Sie genießt im In- und Ausland hohes Ansehen. Der bis-
herige Kommandeur der Führungsakademie, Konterad-
miral Lange, wurde am 2. November 2000 zum Spitzen-
kandidaten der F.D.P. für die Bürgerschaftswahl am
23. September 2001 in Hamburg gewählt. Seitdem fin-
det seine Doppelrolle als Kandidat für ein politisches
Spitzenamt und Kommandeur der Führungsakademie
der Bundeswehr Beachtung in der Öffentlichkeit. Inzwi-
schen wurde er auch zum Landesvorsitzenden der F.D.P.
Hamburg gewählt. Der Kommandeur der Führungsaka-
demie steht als deren Repräsentant in besonderem Maße
im Blickpunkt der deutschen Öffentlichkeit und interna-
tionaler militärpolitischer Bereiche. Es war von dienst-
lichem Interesse, jeden Anschein einer Verquickung
zwischen der Kandidatur von Konteradmiral Lange und
seinem Amt als Kommandeur der Führungsakademie zu
vermeiden. Auch Konteradmiral Lange äußerte gegen-
über dem Bundesminister der Verteidigung sein persön-
liches Interesse, in dieser Hinsicht eine Lösung zu fin-
den.
Der Bundesminister der Verteidigung hat sich dem
nicht verschlossen und deshalb dem Bundespräsidenten
vorgeschlagen, Konteradmiral Lange mit Ablauf des
31. März 2001 in den einstweiligen Ruhestand zu ver-
setzen. Der Bundespräsident hat diesem Antrag entspro-
chen. Die Zurruhesetzung erfolgt im Einvernehmen mit
Konteradmiral Lange. Es entspricht den üblichen Ge-
pflogenheiten, bei Versetzungen in den einstweiligen
Ruhestand auf die öffentliche Erörterung von Gründen
zu verzichten.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Schulte auf die Fragen
des Abgeordneten Werner Siemann (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5637, Fragen 35 und 36):
In welchem Umfang werden welche System- und Instandset-
zungszentren der Bundeswehr durch die Auswirkungen der vor-
handenen Deckungslücke in Höhe von 378 Millionen DM bei den
Materialerhaltungstiteln mit weniger Reparatur- und Instandset-
zungsaufträgen ausgelastet?
Müssen aufgrund der Deckungslücke von 378 Millionen DM
bei der Auftragsvergabe an Privatfirmen im Bereich der Material-
erhaltung Reparatur- und Instandsetzungsaufträge im laufenden
Haushaltsjahr zurückgezogen werden, und falls ja, welche Kosten
werden dafür fällig?
Zu Frage 35:
Eine Deckungslücke in Höhe von 378 Millionen DM
kann ich Ihnen nicht bestätigen. Im Instandsetzungsbe-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 200115644
(C)
(D)
(A)
(B)
reich gibt es wie in den Vorjahren einen höheren Bedarf,
dessen Finanzierung grundsätzlich im Haushaltsvollzug
durch die Flexibilisierung im Haushalt aufgefangen
werden kann. Die vorhandenen Kapazitäten der System-
und Instandsetzungszentren werden wie geplant ausge-
lastet.
Zu Frage 36:
Die verschiedenen privaten Instandsetzungsfirmen
sind bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen worden,
dass aufgrund eines anderen Material- und Ausrüstungs-
konzeptes die Zahl der Instandsetzungsaufträge je nach
Waffensystem zurückgehen wird.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch auf die
Fragen des Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/5637, Fragen 37 und 38):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) bereits rechtliche Verpflichtungen für
einen Umzug nach Berlin eingeht, obwohl die erforderliche Ge-
nehmigung für die beabsichtigte Sitzverlagerung seitens der Bun-
desregierung nicht erteilt wurde?
Wenn ja, spricht dieses Vorgehen dafür, dass die Bundesregie-
rung intern bereits signalisiert hat, dass die erforderliche Geneh-
migung für die Sitzverlagerung erteilt wird?
Zu Frage 37:
Dem Bundesministerium für Gesundheit ist ein solches
Vorgehen nicht bekannt. Die KBV hat auf Nachfrage
nochmals bekräftigt, dass sie keine rechtlichen Verpflich-
tungen eingegangen sei, die einen Umzug der KBV nach
Berlin bedingen würden.
Zu Frage 38:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat keine der-
artigen Signale ausgesandt und wird dies auch bis zur Ent-
scheidung über den Antrag auf Genehmigung nicht tun.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5637, Fragen 46 und 47):
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass
nach der geplanten Massenschließung von Güterumschlagstellen
der Deutschen Bahn AG die Attraktivität des ländlichen Raumes
als Wirtschaftsstandort nicht gefährdet wird?
Auf welche Weise bzw. durch welche Maßnahmen kann die
Bundesregierung gewährleisten, dass bei einer Trennung von
Schienen- und Bahnbetrieb der ländliche Raum auch in Zukunft
ein gutes Angebot im Personen- und Güterverkehr hat?
Zu Frage 46:
Ziel der DB AG ist die Erhöhung des Schienenverkehrs
bei gleichzeitiger konsequenter Fortsetzung des Konsoli-
dierungskurses. Die Berücksichtigung von Wirtschaft-
lichkeitsaspekten bei der Entscheidung über das Angebot
an die Kunden entspricht grundsätzlich auch den Zielset-
zungen der Bahnreform: mehr Verkehr auf die Schiene bei
Begrenzung der finanziellen Belastung des Steuerzahlers
durch die Schiene.
Mit MORAC hat die Bahn eine Sanierungskonzept für
den defizitären Bereich des Einzelwagenverkehrs ent-
wickelt. Sie wird in Gesprächen mit den Kunden alterna-
tive Lösungen erörtern. Auch soll die Infrastruktur der be-
troffenen Güterverkehrsstellen, die DB Cargo künftig
nicht mehr bedient, weiterhin für Dritte und somit für
Schienentransporte zur Verfügung stehen.
Zu Frage 47:
Ziel der Bundesregierung ist es, den Wettbewerb auf
der Schiene sicherzustellen und zu fördern. Zur Frage der
Unabhängigkeit des Fahrwegs wurde eine Task Force ein-
gerichtet, die konkrete Vorschläge unterbreiten wird. Der
gerade im ländlichen Raum infolge von Bahnreform und
Regionalisierung entstandene Wettbewerb im Schienen-
personennahverkehr hat in diesem Sektor bereits zu einer
spürbaren Verbesserung des Angebotes geführt. Erste An-
sätze für Wettbewerb auf der Schiene sind auch im Güter-
verkehr zu erkennen. Den in der Fläche operierenden
nicht bundeseigenen Eisenbahnen bietet gerade der freie
Netzzugang zum DB Netz neue Möglichkeiten der Ge-
staltung des Angebotes.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen
der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Druck-
sache 14/5637, Fragen 48 und 49):
Wann sind die Voraussetzungen zur Umsetzung der Rechts-
verordnung zur so genannten Härtefallregelung nach § 6 a Alt-
schuldenhilfe-Gesetz für die in Existenznot geratenen Wohnungs-
unternehmen im Osten durch die Bundesregierung hergestellt,
damit die Antragstellung und Bearbeitung des Schuldenerlasses
nach monatelanger Verzögerung in Angriff genommen werden
kann?
Wie viele Fälle von Wohngeldempfängern gibt es nach Schät-
zungen der Bundesregierung, die aufgrund des Wegfalls des zu-
sätzlichen Freibetrags für Geringverdiener in Höhe von 75 DM/
Monat, des Freibetrages für Alleinerziehende in Höhe von
100 DM/Monat, der Kürzung des pauschalen Abzugs von 10 auf
6 Prozent für Arbeitslosengeld-, Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfe-
bezieher, der Absenkung des Freibetrages für Krankenver-
sicherungsbeiträge von 12,5 auf 10 Prozent seit Januar 2001 weni-
ger Wohngeld beziehen als bisher und an die deshalb zum Ausgleich
der Wohngeldminderungen eine Ausgleichszahlung nach der Här-
tefallregelung entsprechend § 42 Wohngeldgesetz zu zahlen ist?
Zu Frage 48:
Unmittelbar nach erfolgter Abstimmung mit den Betei-
ligten wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
voraussichtlich noch in dieser Woche alle potenziell an-
tragsberechtigten Wohnungsunternehmen in einem Rund-
brief über das Antragsverfahren unterrichten. Merkblätter
und Antragsvordrucke werden zudem im Internet abrufbar
sein.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 15645
(C)
(D)
(A)
(B)
Die mit der Umsetzung der Altschuldenhilfeverord-
nung betraute KfW hat die dazu erforderlichen umfang-
reichen Vorarbeiten im Zusammenwirken mit den im Alt-
schuldenhilfe-Lenkungsausschuss vertretenen Stellen,
dem Bund, den neuen Ländern, kommunalen Spitzenver-
bänden, der Wohnungswirtschaft, Bankenverbänden und
Wirtschaftsprüfern zügig und mit großer Sorgfalt geleis-
tet.
Zu Frage 49:
Mit den allgemeinen Leistungsverbesserungen der
Wohngeldnovelle wird das durch die bis Ende 2000 be-
fristeten Sonderregelungen bestimmte hohe Wohngeld-
niveau in den neuen Ländern im Durchschnitt aufrecht-
erhalten. Die Zusammenführung der Wohngeldsysteme
kann allerdings in Einzelfällen zur Minderung von
Wohngeldansprüchen führen. Die Anpassung des Wohn-
geldes Ost und West wird daher durch eine Härteaus-
gleichsregelung flankiert. Die Wohngeldstatistik enthält
keine Informationen darüber, in wie vielen Fällen auf-
grund des Wegfalls der genannten Sonderregelungen/
Freibeträge ein Härteausgleich in Anspruch genommen
werden kann. Die Kosten für diese Härteausgleichsrege-
lung sind daher global mit 20 Millionen DM veranschlagt
worden.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen auf
die Fragen der Abgeordneten Maritta Böttcher (PDS)
(Drucksache 14/5637, Fragen 50 und 51):
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Vorlageeines Berichts zur Anwendung des Zeitvertragsgesetzes nachMaßgabe des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom10. Dezember 1986 zu Nr. 1.II.6 der Beschlussempfehlung aufBundestagsdrucksache 10/6590?
Wie will die Bundesregierung die in der Koalitionsvereinba-rung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthaltene Ziel-setzung, durch eine Weiterentwicklung des Hochschulrahmenge-setzes die Erhebung von Studiengebühren auszuschließen,realisieren, wenn der in Vorbereitung befindliche Gesetzentwurfder Bundesregierung zur Novellierung des Hochschulrahmenge-setzes keine entsprechende Gesetzesänderung vorsieht?
Zu Frage 50:
Nein. Der Berichtsauftrag wurde zurückgenommen,
weil die Bundesregierung beabsichtigt, die Zeitvertrags-
regelungen im Rahmen der anstehenden Reform des
Hochschuldienstrechts grundlegend neu zu gestalten. Die
Bundesregierung wird daher im Rahmen des Regierungs-
entwurfes für ein 5. Gesetz zur Änderung des Hochschul-
rahmengesetzes ausführlich zu diesem Themenbereich
Stellung nehmen.
Zu Frage 51:
Auf Initiative der Bundesregierung hat die Kultusmi-
nisterkonferenz im Mai 2000 eine Einigung darüber er-
reicht, dass das Studium bis zum ersten berufsqualifizie-
renden Abschluss bzw. bis zu einem konsekutiv darauf
aufbauenden Masterabschluss grundsätzlich gebührenfrei
bleiben soll. Die Ministerpräsidenten der Länder haben
der getroffenen Vereinbarung der Kultusministerkonfe-
renz (KMK) inhaltlich zugestimmt. Sie konnten jedoch
kein Einvernehmen über den von der Kultusministerkon-
ferenz angestrebten Staatsvertrag erzielen.
Die Bundesregierung begrüßt die in dem Beschluss
der KMK enthaltene Vereinbarung, das Studium bis zum
ersten berufsqualifizierenden Abschluss grundsätzlich
gebührenfrei zu halten. Sie sieht darin einen wichtigen
Schritt zur Erreichung ihres Ziels, Studiengebührenfrei-
heit für das Erststudium sowie ein konsekutives Master-
studium sicherzustellen. Ich kann aber sehr gut nachvoll-
ziehen, dass neuerliche Forderungen innerhalb der CDU,
Studiengebühren entgegen dem Beschluss der KMK
doch einzuführen, zu Irritationen geführt haben und dass
die Studierenden deshalb Planungssicherheit lieber
„schwarz auf weiß“ haben möchten, sei es durch Ab-
schluss eines verbindlichen Staatsvertrages oder durch
eine Änderung im Hochschulrahmengesetz. Da wir wei-
terhin eine verlässliche bundeseinheitliche Regelung für
ein gebührenfreies Erststudium anstreben, beabsichtigt
das Bundesministerium für Bildung und Forschung, mit
den Ländern und den Koalitionsfraktionen Gespräche
über ein gesetzliches Verbot zu führen. Das Studienge-
bührenverbot steht jedoch in keinem direkten Zusam-
menhang mit der Reform des Hochschuldienstrechts und
ist aus diesem Grund nicht in den Entwurf eines 5. Ge-
setzes zur Änderung des HRG aufgenommen worden.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wolf-Michael Catenhusen auf
die Fragen des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/
CSU) (Drucksache 14/5637, Fragen 52 und 53):
Trifft es zu, dass die Bundesregierung die Zuständigkeiten
für die so genannte Aufstiegsfortbildungsförderung neu regeln
möchte, weil die zunehmenden Divergenzen zwischen den beiden
verantwortlichen Ressorts unlösbar sind („Kölner Stadt-Anzei-
ger“ vom 28. Februar 2001)?
Trifft es zu, dass die Bundesministerin für Bildung und For-
schung, Edelgard Bulmahn, in den nächsten Jahren eine Summe
von ca. 175 Mio. DM pro Jahr für das Meister-BAföG für erfor-
derlich hält?
Zu Frage 52:
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB)
verfolgt zwei Zielsetzungen: Unter dem Aspekt der
Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bil-
dung soll eine erste Aufstiegsfortbildung gefördert wer-
den. Zugleich soll diese Weiterqualifikation die Chance
auf berufliche Selbstständigkeit und die Gründung oder
Übernahme eines Unternehmens eröffnen. Vor diesem
Hintergrund hat sich die Zusammenarbeit zwischen dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im
Rahmen der gemeinsamen Federführung für dieses Ge-
setz während der vergangenen Jahre bewährt. Die von der
Bundesregierung beabsichtigte Novelle dieses Gesetzes
ist gemeinsam erarbeitet worden und die Finanzierung der
Kosten wird aus den Einzelplänen beider Häuser sicher-
gestellt. Eine Veränderung der Zuständigkeiten ist nicht
erforderlich und auch nicht beabsichtigt.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 200115646
(C)
(D)
(A)
(B)
Zu Frage 53:
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag
im „Bericht über die Umsetzung und Inanspruchnahme
des AFBG“ (Drucksache 14/1137) die Defizitbereiche des
von der früheren Bundesregierung zu verantwortenden
gegenwärtigen Status des Aufstiegsfortbildungsförde-
rungsgesetzes dargestellt. Genaue Zahlen lassen sich erst
nach Abschluss der Gespräche zwischen beiden Ressorts
nennen.
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen
des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5637, Fragen 54 und 55):
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen
der von ihr erklärten Notwendigkeit, verstärkt ausländische
Arbeitskräfte nach dem Vorbild der so genannten Green-Card-
Aktion im Bereich der Informationstechnologien anzuwerben und
dem drastischen Abbau der Angebote, in den Goethe-Instituten
des Auslands die deutsche Sprache zu erwerben und deutsche Kul-
tur kennen zu lernen?
Welche Stellung bezieht die Bundesregierung zu der Tatsache,
dass durch drastische Kürzungen im Etat der Goethe-Institute
– bzw. Max-Müller-Institute in Indien – gerade erst erfolgreich
angelaufene Einrichtungen zum Erlernen der deutschen Sprache,
wie zum Beispiel in Kolkata, durch Stellenabbau existentiell ge-
fährdet sind bzw. geschlossen werden müssen?
Zu Frage 54:
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwi-
schen der von Ihnen so genannten Green-Card-Aktion
und den Maßnahmen zur Umstrukturierung des Goethe-
Instituts Inter Nationes. Bundestag und Bundesrech-
nungshof haben die Bundesregierung wiederholt aufge-
fordert, das Goethe-Institut Inter Nationes angemessen
an den Einsparungen des Bundes zu beteiligen. Die Neu-
konzeption des GIIN-Netzes zielt daher auf eine Verrin-
gerung der Personal- und Sachkosten sowie auf Effi-
zienzsteigerung durch Aufgabenkonzentration und
strukturelle Beweglichkeit. Die Auslandsinstitute sollen
verstärkt mit lokalen Partnern (unter anderem Kulturge-
sellschaften, Sprachkursanbieter) zusammenarbeiten,
um unsere kulturelle Präsenz mit einem effizienteren
Mitteleinsatz aufrechterhalten zu können. Das „Sofort-
programm der Bundesregierung und der Informations-
und Kommunikationswirtschaft zur Deckung des IT-
Fachkräftebedarfs in Deutschland“ vom März 2000 rich-
tet sich außerdem auch an Studierende, die ihren Ab-
schluss an einer deutschen Hochschule gemacht haben
und im Anschluss Berufserfahrung in Deutschland sam-
meln möchten. Das Programm unterstützt damit ein
wichtiges Anliegen der Auswärtigen Kultur- und Bil-
dungspolitik, nämlich Steigerung der Attraktivität des
Studienstandorts Deutschland.
Zu Frage 55:
Indien ist mit sechs Kulturinstituten in Neu Delhi, Ban-
galore, Chennai, Kalkutta, Mumbai und Puna eines von
nur fünf Ländern weltweit und das Einzige in Asien mit
mehr als drei Kulturinstituten. Die strukturellen Verände-
rungen in Indien haben zum Ziel, einerseits einen sub-
stanziellen Beitrag zur Sparpolitik der Bundesregierung
zu leisten, andererseits das Netz der Kulturinstitute in In-
dien zu erhalten. Die Spracharbeit wird an allen Standor-
ten in Indien fortgeführt, wenn auch mit verringertem Ein-
satz von entsandten Kräften und veränderten Strukturen.
Dies gilt auch für das Kulturinstitut in Kalkutta, wo die
Stelle der Leiterin der Sprachabteilung im nächsten Jahr
voraussichtlich nicht nachbesetzt wird. Die Spracharbeit
bleibt auch dort als Aufgabenfeld des Kulturin-
stituts erhalten und gehört dann zum Verantwortungsbe-
reich des Leiters des Instituts.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Dr. Christoph Zöpel auf die Fragen
des Abgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5637, Fragen 56 und 57):
Wie hat sich die Personalausstattung in der Botschaft der Bun-
desrepublik Deutschland in Neu Delhi und in den einzelnen Ge-
neralkonsulaten und Konsulaten in Indien in den Jahren 1998,
1999, 2000 und 2001 entwickelt?
Hat die Bundesregierung die Absicht, die deutsch-indischen
Wirtschaftsbeziehungen zu intensivieren, und mit welchen perso-
nalpolitischen und anderweitigen Maßnahmen will die Bundesre-
gierung in den angesprochenen Einrichtungen in Indien ihre dies-
bezüglichen Ziele erreichen?
Zu Frage 56:
Die Personalausstattungen der Botschaft Neu Delhi
bzw. der Konsulate mussten in dem genannten Zeitraum
in Neu Delhi von 132 auf 121, in Kalkutta von 27 auf 26,
in Chennai von 21 auf 20 und in Mumbai von 28 auf
27 Mitarbeiter reduziert werden. Diese Kürzungen be-
wegen sich im Rahmen der allgemeinen Stellenstrei-
chungen, die der Auswärtige Dienst weltweit zu verkraf-
ten hat.
Zu Frage 57:
Indien ist ein wichtiger Partner der deutschen Wirt-
schaft in Asien. Vor dem Hintergrund der Größe des Lan-
des und seiner Entwicklungschancen ist das Potenzial des
bilateralen Handels sowie der industriellen Kooperation
bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Die Bundesregierung
sieht es als ihre Aufgabe an, der deutschen Wirtschaft bei
der weiteren Erschließung des indischen Marktes zur Seite
zu stehen. Richtschnur für ihre Politik ist dabei unter an-
derem die „Agenda für die deutsch-indische Partnerschaft
im 21. Jahrhundert“, die anlässlich der Indienreise von
Bundesminister Fischer im Mai 2000 mit der indischen
Seite vereinbart worden ist. Die Agenda enthält einen aus-
führlichen Maßnahmekatalog zur Vertiefung der deutsch-
indischen Wirtschaftsbeziehungen. Das außenwirtschaftli-
che Förderinstrumentarium der Bundesregierung steht in
voller Bandbreite für die bilateralen Wirtschaftsbeziehun-
gen zur Verfügung. Personalwirtschaftlich hat die Bundes-
regierung wegen der in der Antwort zur Frage 9 beschrie-
benen Sparzwänge derzeit keinen Spielraum.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 15647
(C)
(D)
(A)
(B)
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Max Stadler (F.D.P.) (Drucksache
14/5637, Frage 58):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die leis-
tungsgerechte Bezahlung von teilzeitbeschäftigten Männern und
Frauen im öffentlichen Dienst?
Ich gehe davon aus, dass mit Ihrer Frage spezifisch
leistungsbezogene zusätzliche Zahlungen gemeint sind
(Leistungsstufen, -prämien und -zulagen bei Beamten;
außertarifliche Leistungsprämien und -zulagen für Ar-
beitnehmer). Für die Bundesverwaltung hat im Auftrag
des Bundesministeriums des Innern eine Unternehmens-
beratungsgesellschaft die Einführung der leistungsbezo-
genen Bezahlungselemente wissenschaftlich analysiert.
In diesem Gutachten wurde in vier ausgewählten Behör-
den verschiedener Verwaltungsebenen (BMI, Umwelt-
bundesamt, Hauptzollamt Frankfurt a. M. Flughafen und
Grenzschutzpräsidium Ost) untersucht, welche Erfah-
rungen von Vorgesetzten und Mitarbeitern gewonnen
wurden, wie diese sich zu den der Einführung zugrunde
liegenden Zielsetzungen verhalten und welche Verbes-
serungen im Sinne der Zielsetzung aufgezeigt werden
können. Die Auswertung dieses Gutachtens ist zurzeit
noch nicht abgeschlossen; das Ergebnis wird in den Er-
fahrungsbericht der Bundesregierung zur Dienstrechts-
reform einfließen.
Neben dem Hauptanliegen des Gutachtens wurden
auch statistische Daten, zum Beispiel zum Verhältnis
teilzeitbeschäftigter zu vollzeitbeschäftigten Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern erhoben: Dabei wurde festge-
stellt, dass der Anteil der teilzeitbeschäftigten Empfän-
ger dieser Bezahlungsbestandteile im BMI dem Anteil
an den Gesamtbeschäftigten entspricht. Im Umweltbun-
desamt wird diese ausgewogene Verteilung leider nicht
erreicht. Während dort 12,06 Prozent der Vollzeitbe-
schäftigten derartige Bezahlungsbestandteile erhalten
haben, ist die Empfängerquote unter den Teilzeitbe-
schäftigten mit 6,31 Prozent nur fast halb so hoch. Die-
ses Ergebnis bedarf der genaueren Untersuchung. Im
Hauptzollamt sind lediglich weniger als 3 Prozent der
Beschäftigten und im GSP-Ost weniger als 1 Prozent der
Beschäftigten teilzeitbeschäftigt. Bei derartig geringen
Fallzahlen von Teilzeitbeschäftigung wären statistische
Ergebnisse zur Verteilung der leistungsbezogenen Be-
zahlungsbestandteile eher zufällig und sind deshalb
nicht weiter untersucht worden.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Frage
des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
(CDU/CSU) (Drucksache 14/5637, Frage 59):
Was alles hat die Bundesregierung unternommen, um nach der
Aufhebung der Zollgrenze am 25. März 2001 an der deutsch-dä-
nischen Grenze dafür Sorge zu tragen, dass eine höchstmögliche
Sicherheit für die Bevölkerung in der deutsch-dänischen Grenzre-
gion gewährleistet ist, zumal die Polizei-Funkgeräte beider Staa-
ten nicht kompatibel sind, der Schusswaffengebrauch ausländi-scher Polizeibeamter nicht zulässig ist und die Nacheile über dieGrenze bei Verbrechen nur unter einengenden Auflagen überhauptgeschehen darf und auf 25 Kilometer beschränkt ist?
Die Abschaffung der Personenkontrollen an den Bin-
nengrenzen der Schengener Vertragsstaaten ist mit ei-
nem Paket von Ausgleichsmaßnahmen verbunden, um
die Personenfreizügigkeit bei höchstem Sicherheitsstan-
dard zu verwirklichen. Hierzu gehören verstärkte
Außengrenzkontrollen nach gemeinsamen Kriterien, die
Harmonisierung der Vorschriften zur Einreise- und Vi-
sumpolitik, das Schengener Imformationssystem (SIS)
als gemeinsames elektronisches Fahndungssystem der
Vertragsstaaten, die Harmonisierung des Drogen- und
Waffenrechts sowie Regelungen zur verstärkten polizei-
lichen und grenzpolizeilichen Zusammenarbeit. Die
nunmehr seit über fünf Jahren praktizierte Schengen-
Kooperation hat gezeigt, dass die mit dem Wegfall der
Binnengrenzkontrollen verbundenen Risiken durch
die Schengener Ausgleichsmaßnahmen auf ein Mini-
mum reduziert worden sind. Für die Kriminalitätsent-
wicklung in Deutschland haben die Kontrollfreiheit
an den Schengen-Binnengrenzen und die damit verbun-
dene Erleichterung des grenzüberschreitenden Reisever-
kehrs keine gravierenden negativen Auswirkungen nach
sich gezogen.
So sind sowohl hinsichtlich der Gesamtentwicklung
der Kriminalität in Deutschland als auch mit Blick auf
die Binnengrenzgebiete keine Besonderheiten feststell-
bar, die nachweislich auf den Wegfall der Personenkon-
trollen an den deutschen Binnengrenzen zurückzu-
führen wären. Auffällige Entwicklungstendenzen über
grenzüberschreitende Kriminalitätsformen können we-
der der polizeilichen Kriminalstatistik noch dem krimi-
nalpolizeilichen Meldedienst entnommen werden. Das
Inkraftsetzen der Bestimmungen des Schengener
Durchführungsübereinkommens (SDÜ) geht einher mit
der vorläufigen Anwendbarkeit des am 21. März 2001
unterzeichneten deutsch-dänischen Vertrages über die
verbesserte polizeiliche und grenzpolizeiliche Zusam-
menarbeit in der Grenzregion, Hier sind enge und un-
mittelbare Formen der in den Grenzgebieten gesiedel-
ten Polizei- und Grenzschutzbehörden beider Staaten
vorgesehen; die einschlägigen Kontakte bestehen be-
reits jetzt. So ist zum Beispiel der lageabhängige Aus-
tausch von Verbindungsbeamten verabredet. Zwar ist
auch die Bundessregierung der Auffassung, dass das
Abkommen nicht dem Standard entspricht, wie er
zuletzt im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag
bzw. dem deutsch-tschechischen Polizeikooperations-
abkommen erreicht werden konnte, die Bundesregie-
rung hat jedoch Verständnis für das dänische Anliegen,
zunächst Erfahrungen mit der Schengen-Kooperation
sammeln zu wollen, bevor über eine Ausweitung der
Rechte deutscher Polizeibeamter in Dänemark ent-
schieden wird. Dementsprechend sieht das Abkommen
vor, dass spätestens nach drei Jahren geprüft wird,
inwieweit Bedarf zur Änderung der Bestimmungen
über die grenzüberschreitende Observation und Nach-
eile besteht. Zur Frage zurzeit noch nicht gegebener
Kompatibilität der Funkgeräte ist anzumerken, dass
die Kommunikation durch die eingespielte und durch
oben angegebenen Vertrag festgeschriebene enge Zu-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 200115648
(C)
(D)
(A)
(B)
sammenarbeit der Polizeibehörden beiderseits der
Grenze über andere Kommunikationsmittel sicherge-
stellt ist. Darüber hinaus sieht das Abkommen aus-
drücklich vor, dass die von ihm erfasste Polizeibe-
hörden im erforderlichen Umfang den direkten Funk-
kontakt durch den Austausch von Funkausrüstung si-
cherstellen (derzeit erfolgt Verbindungsaufnahme nur
per Telefon). Die Entscheidungen für eine gemäß SDÜ
vorgesehene Beschaffung kompatibler Funksysteme
sind in Richtung eines europäischen Digitalfunkstan-
dards für alle Sicherheitsbehörden getroffen. Die Pro-
blematik einer aktuell (noch) fehlenden Kompatibilität
besteht im Übrigen auch zu den Binnennachbarstaaten
Benelux, Frankreich und Österreich.
Gemäß Artikel 40 Absatz 9 SDÜ gibt jede Vertragspar-
tei bei Unterzeichnung dieses Übereinkommens eine Er-
klärung ab, in der sie bezüglich jeder Vertragspartei, mit der
sie eine gemeinsame Grenze hat, die Modalitäten der Aus-
übung des Nacheilerechts in ihrem Hoheitsgebiet nach
Maßgabe der Absätze 2, 3 und 4 festlegt. Von dänischer
Seite wurde die als Anlage 1 beigefügte Erklärung über die
Bedingungen der Verfolgung nach Dänemark über die
deutsch-dänische Grenze – unter anderem Beschränkung
auf 25 Kilometer – sowie die als Anlage 2 beigefügte Er-
klärung über das Mitführen von Schusswaffen abgegeben.
Von deutscher Seite wurden in Bezug auf die gemeinsame
Grenze der Bundesrepublik Deutschland mit dem Köni-
greich Dänemark entsprechend der als Anlage 3 beigefüg-
ten Erklärung keine räumlichen und zeitlichen Begrenzun-
gen zur Ausübung des Rechts der Nacheile auf dem
Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein-
geräumt. Räumliche Begrenzungen gibt es neben Däne-
mark auch im Verhältnis zu anderen Schengen-Staaten. Die
Niederlande und Luxemburg haben eine Begrenzung auf
10 Kilometer festgelegt. Auf belgischem, französischem
und östereichischem Hoheitsgebiet ist die Nacheile ohne
räumliche und zeitliche Begrenzung zulässig. Im Jahre
1999 haben insgesamt 16 grenzüberschreitende Nacheilen
durch deutsche Polizei- und BGS-Beamte stattgefunden.
Zielländer waren dabei die Niederlande (in 12 Fällen),
Frankreich (3) und Österreich (1). Die entsprechenden Zah-
len für das Jahr 2000 werden derzeit ausgewertet.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fragen
des Abgeordneten Gunnar Uldall (CDU/CSU) (Druck-
sache 14/5637, Fragen 60 und 61):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Be-auftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, MarieluiseBeck, am 5. November 2000 die Kampagne „Ich bin stolz, einDeutscher zu sein“ im Rahmen der Initiative „Deutsche gegenrechte Gewalt“ eröffnete?
Mit welchen Haushaltsmitteln und in welcher sonstigen Formunterstützt die Bundesregierung die Initiative „Deutsche gegenrechte Gewalt“?
Die angesprochene Medienkampagne ist eine Aktion
der Initiative „Deutsche gegen rechte Gewalt“. In dieser
Initiative haben sich engagierte Unternehmen und Einzel-
personen aus Politik und öffentlichem Leben – von der
Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen
bis zum Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Berliner Ab-
geordnetenhaus – zusammengeschlossen, um in diesem
Bereich meinungsbildend zu wirken. Die Kampagne ist
privat initiiert. Öffentliche Mittel werden nicht in An-
spruch genommen.
Die Initiative ist ein Beispiel für von der Bundesregie-
rung mit dem „Bündnis für Demokratie und Toleranz –
gegen Extremismus und Gewalt“ unterstütztes positives
gesellschaftliches Engagement gegen den Rechtsextre-
mismus. Die Initiatoren beschreiben die Intentionen der
angesprochenen Plakataktionen wie folgt: „Die Motive
zeigen Araber, Schwarze, Asiaten, Menschen, die wegen
ihrer Hautfarbe dem klassischen Feindbild der Neonazis
entsprechen. Die aber alle eines gemeinsam haben: Sie
sind Deutsche, sie fühlen sich als Deutsche und sind stolz
auf ihr Land – jedoch auf ein Land ohne Gewalt, Intole-
ranz und Fremdenhass“. Diesen Intentionen stimmt die
Bundesregierung zu.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5637, Fragen 62 und 63):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welcheMitglieder des Kabinetts und welche Mitarbeiter in herausgeho-benen Funktionen (Bezahlung entsprechend der Besoldungs-gruppe B 3 oder höher) in den Bundesministerien bzw. in oberstenBundesbehörden oder bei Unternehmen, die maßgeblich von derBundesregierung kontrolliert werden, im Kommunistischen BundWestdeutschlands Mitglied waren oder wegen mit einer solchenMitgliedschaft verbundenen Aktivitäten beim Verfassungsschutzaktenkundig geworden sind?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welcheMitglieder des Kabinetts und welche Mitarbeiter in herausgehobe-nen Funktionen (Bezahlung entsprechend der Besoldungsgruppe B 3 oder höher) in den Bundesministerien bzw. in obersten Bun-desbehörden oder bei Unternehmen, die maßgeblich von der Bun-desregierung kontrolliert werden, im Kommunistischen Bund Mit-glied waren oder wegen einer solchen Mitgliedschaft verbundenenAktivitäten beim Verfassungsschutz aktenkundig geworden sind?
Zu Frage 62 und 63:
Der Bundesregierung ist es aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht möglich, zu den Fragen Stellung zu nehmen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache
14/5637, Fragen 64 und 65):
Treffen Presseberichte („Frankfurter Rundschau“, „Süd-deutsche Zeitung“ vom 21. März 2001) zu, dass das Bundesmi-nisterium der Finanzen sowie die Bundesanstalt für vereini-gungsbedingte Sonderaufgaben Anträge auf Nebenklage alsPrivatbeteiligte in der so genannten Korruptionsaffäre „ELFAquitaine“ in Paris, Genf und Vaduz gestellt haben?
Trifft es zu, dass am 6. Februar 2001 vor der Vernehmungvon A. S. durch den Untersuchungsausschuss des DeutschenBundestages auch vorübergehend beurlaubte Mitarbeiter desBundesministeriums der Finanzen ein Gespräch mit A. S. ge-führt haben („DIE ZEIT“ vom 15. März 2001), und wann ist derUntersuchungsausschuss davon informiert worden?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 2001 15649
(C)
(D)
(A)
(B)
Zu Frage 64:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Bundesministerium der Finanzen (BMF), und die Bundes-
anstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS)
haben auf der Grundlage verfahrensspezifischer Rechts-
vorschriften der betroffenen Staaten Anträge auf Zulas-
sung als Privatbeteiligte zu den in Genf, Paris und Vaduz
anhängigen Strafverfahren gegen ehemalige Angehörige
von „ELF Aquitaine“ und andere eingereicht, die wegen
unterschiedlicher Tatbestände gegen sie geführt werden.
Den Begriff des Privatbeteiligten (französischer Begriff
„partie civil“) kennt die deutsche Strafprozessordnung
nicht. Dies mag dazu geführt haben, dass in der Presse der
– nicht inhaltsgleiche – Begriff des Nebenklägers verwen-
det wurde. Die Unterschiede in allen ihren Feinheiten kön-
nen hier nicht dargelegt werden. Wichtig ist, dass mit den
Anträgen auf Zulassung als Privatbeteiligte BMF und BvS
den prozessualen Status von Verfahrensbeteiligten erhal-
ten sollen. Voraussetzung hierfür ist eine mögliche Ver-
mögensschädigung der Antragsteller. Zunächst verfolgen
BMF und BvS mit ihren Anträgen das Ziel, als Verfah-
rensbeteiligte Einsicht in die Verfahrensakten zu erhalten.
Zu Frage 65:
Es ist richtig, dass Angehörige der bei der Bundesanstalt
für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben angegliederten
Sonder-Task-Force Leuna/Minol versuchten, Auskünfte
von A. S. im Zusammenhang mit dem Projekt Leuna/Minol
zu erhalten. Herr S. hat zur Sache aber keine Angaben ge-
macht. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des
Deutschen Bundestages wurde am 6. Februar 2001 durch
mich hierüber unterrichtet. In der Sonder-Task-Force befin-
den sich keine vorübergehend beurlaubten Bediensteten des
Bundesministeriums der Finanzen, sondern beurlaubte Lan-
des- und Bundesbeamte unterschiedlicher Behörden.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Ab-
geordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU)
(Drucksache 14/5637, Frage 66):
Sieht die Bundesregierung in der Subventionierung von Freizeit-parks in Frankreich durch öffentliche Mittel, wie zum Beispiel beidem von der Gruppe „Parc Asterix“ geplanten Freizeitpark „Bio-scope“ im Elsass eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten privaterFreizeitparks in Deutschland, und wenn ja, welche Maßnahmengedenkt sie wegen dieser Benachteiligung zu ergreifen?
Bei einer greifbaren staatlichen Subventionierung ei-
nes gewerblichen französischen Freizeitparks ließe sich
eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsverhältnisse zu-
lasten privater Freizeitparks in Deutschland nicht
grundsätzlich ausschließen. In diesem Fall wären die Bei-
hilfevorschriften des EG-Vertrages zu beachten. Danach
sind staatliche Beihilfen zwar grundsätzlich mit dem Ge-
meinsamen Markt unvereinbar, wenn sie den grenzüber-
schreitenden Wettbewerb beeinträchtigen. Sie können je-
doch unter engen Voraussetzungen von der Kommission
der Europäischen Gemeinschaften genehmigt werden.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob – und gege-
benenfalls unter welchen Vorraussetzungen – der geplante
Freizeitpark „Bioscope“ im Elsass von Frankreich geför-
dert wird. Sie wird sich um eine Aufklärung des Sachver-
halts bei der EG-Kommission bemühen. Das Ergebnis
werden wir Ihnen zu gegebener Zeit mitteilen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Drucksa-
che 14/5637, Fragen 67 und 68):
Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Familienförderung
nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auszugestalten
und ist bei der Umsetzung der Anforderungen zum Familienlei-
stungsausgleich das Ehegattensplitting langfristig gesichert?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, dass eine Genehmigung
von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti zur genehmigungs-
pflichtigen Subvention für den Baukonzern Philipp Holzmann AG
durch die Bundesregierung in Höhe von 250 Millionen. DM er-
folgt und welche Genehmigungsbedingungen gibt es hierzu?
Zu Frage 67:
Die Berücksichtigung des Erziehungsbedarfes eines Kin-
des wird entsprechend den zeitlichen Vorgaben des Bundes-
verfassungsgerichtes ab dem Jahr 2002 erfolgen. Zurzeit
werden auf Fachebene Vorschläge für die gesetzliche Um-
setzung erarbeitet. Im Moment können noch keine Einzel-
heiten zur Ausgestaltung der Neuregelung genannt werden.
Seien Sie aber versichert, die Bundesregierung wird recht-
zeitig für das in diesem Jahr anstehende Gesetzgebungsver-
fahren einen Entwurf vorlegen. Die Bundesregierung beab-
sichtigt zurzeit nicht, die für das Ehegattensplitting
geltenden einkommensteuerlichen Regeln zu ändern.
Zu Frage 68:
Die Bundesregierung hat die Umstrukturierungsbeihil-
fen für Philipp Holzmann im Dezember 1999 bei der
Kommission notifiziert. Die von der Kommission beauf-
tragten Gutachter haben mittlerweile bestätigt, dass das
Sanierungskonzept des Baukonzerns tragfähig ist. Außer-
dem haben die wichtigsten Gläubigerbanken gegenüber
der Kommission die Notwendigkeit der Beihilfen über-
zeugend dargelegt. Deshalb hofft die Bundesregierung
auf eine baldige Genehmigung. Ihr ist nicht bekannt, mit
welchen Bedingungen die Kommission gegebenenfalls
eine Genehmigung verbinden wird.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 160. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. März 200115650
(C)
(D)
(A)
(B)
Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin