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  • tocInhaltsverzeichnis
    Tagesordnungspunkt 16: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersver- mögensgesetz) (Drucksachen 14/4595, 14/5146, 14/5150, 14/5148) . . . . . . . . . . . . . 14403 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversiche- rung und zur Förderung eines kapi- talgedeckten Altersvorsorgevermö- gens (Altersvermögensgesetz) (Drucksache 14/5068, 14/5146, 14/5150, 14/5147) . . . . . . . . . . . . . 14403 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozial- ordnung – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Verbesse- rung der Nachhaltigkeit in derAl- terssicherung durch eine gerechte und sozialverträgliche Renten- politik – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundes- regierung über die gesetzliche Ren- tenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Bei- tragssatzes in den künftigen 15 Kalen- derjahren gemäß § 154 SGB VI (Ren- tenversicherungsbericht 1999) – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundesre- gierung über die gesetzliche Renten- versicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Schwankungsreserve sowie des jeweils erforderlichen Bei- tragssatzes in den künftigen 15 Kalen- derjahren gemäß § 154 SGBVI (Ren- tenversicherungsbericht 2000) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2000 (Drucksachen 14/1310, 14/2116, 14/4730, 14/5146, 14/5150) . . . . . . . . . . . . . . . . 14403 C Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14404 A Dr. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14406 C Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14410 D Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 14412 D Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P . . . . . . . . . . . . 14413 C Roland Claus PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14416 B Lydia Westrich SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14417 C Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . 14419 C Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14423 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P . . . . . . . . . . . 14425 C Dr. Heidi Knake-Werner PDS . . . . . . . . . . . . 14427 A Plenarprotokoll 14/147 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 147. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 I n h a l t : Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14428 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . 14430 B Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14431 C Walter Riester, Bundesminister BMA . . . . . . 14432 A Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . 14432 B Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14434 A Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14435 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . 14435 C Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . 14436 B Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . . . . . . . . 14437 A Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14437 D Dr. Norbert Blüm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 14440 B Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14441 A Namentliche Abstimmungen . . . . . . 14441 D, 14444 B 14447 B, 14450 A Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14441 D, 14444 D 14447 D, 14450 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14453 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 14455 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Karin Kortmann (SPD) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Al- tersvermögensgesetz – AVmG) in der Aus- schussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) . . . . 14456 A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlev von Larcher (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor- sorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesord- nungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14456 C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenver- sicherung und zur Förderung eines kapitalge- deckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermö- gensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . 14457 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Schösser, Brigitte Adler, Ingrid Arndt- Brauer, Klaus Barthel (Starnberg), Ingrid Becker-Inglau, Willi Brase, Hans Büttner (In- golstadt), Christel Deichmann, Harald Friese, Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel, Reinhold Hemker, Walter Hoffmann (Darmstadt), Klaus Kirschner, Anette Kramme, Horst Kubatschka, Christine Lambrecht, Christine Lehder, Waltraud Lehn, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Christoph Moosbauer, Andrea Nahles, Günter Oesinghaus, Albrecht Papenroth, Dr. Martin Pfaff, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Regina Schmidt- Zadel, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung des Ausschusses für Arbeit und Sozial- ordnung zum Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermö- gens (Altersvermögensgesetz – AVmG) zur über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvor- sorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesord- nungspunkt 16 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14458 B Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14459 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14455 (C) (D) (A) (B) Dr. Bartsch, Dietmar PDS 26.01.2001* Behrendt, Wolfgang SPD 26.01.2001* Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Blank, CDU/CSU 26.01.2001 Joseph-Theodor Bohl, Friedrich CDU/CSU 26.01.2001 Breuer, Paul CDU/CSU 26.01.2001 Brüderle, Rainer F.D.P. 26.01.2001 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 26.01.2001* Klaus Caesar, Cajus CDU/CSU 26.01.2001 Carstens (Emstek), CDU/CSU 26.01.2001 Manfred Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Friedrich CDU/CSU 26.01.2001 (Erlangen), Gerhard Dr. Fuchs, Ruth PDS 26.01.2001 Gröhe, Hermann CDU/CSU 26.01.2001 Günther (Plauen), F.D.P. 26.01.2001 Joachim Haschke (Großhenners- CDU/CSU 26.01.2001 dorf ), Gottfried Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 26.01.2001 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Hendricks, Barbara SPD 26.01.2001 Heyne, Kristin BÜNDNIS 90/ 26.01.2001 DIE GRÜNEN Hoffmann (Chemnitz), SPD 26.01.2001* Jelena Homburger, Birgit F.D.P. 26.01.2001 Dr. Hornhues, CDU/CSU 26.01.2001* Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 26.01.2001* Imhof, Barbara SPD 26.01.2001 Jelpke, Ulla PDS 26.01.2001 Klappert, Marianne SPD 26.01.2001 Dr. Kues, Hermann CDU/CSU 26.01.2001 Lamers, Karl CDU/CSU 26.01.2001 Lintner, Eduard CDU/CSU 26.01.2001* Dr. Lippelt, Helmut BÜNDNIS 90/ 26.01.2001* DIE GRÜNEN Lörcher, Christa SPD 26.01.2001* Lötzer, Ursula PDS 26.01.2001 Dr. Lucyga, Christine SPD 26.01.2001* Dr. Luft, Christa PDS 26.01.2001 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26.01.2001* Erich Mehl, Ulrike SPD 26.01.2001 Müller (Berlin), PDS 26.01.2001* Manfred Oesinghaus, Günter SPD 26.01.2001 Ostrowski, Christine PDS 26.01.2001 Otto (Frankfurt), F.D.P. 26.01.2001 Hans-Joachim Pau, Petra PDS 26.01.2001 Dr. Pfaff, Martin SPD 26.01.2001 Poß, Joachim SPD 26.01.2001 von Renesse, Margot SPD 26.01.2001 Rübenkönig, Gerhard SPD 26.01.2001 Schenk, Christina PDS 26.01.2001 Schloten, Dieter SPD 26.01.2001* Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 26.01.2001 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 26.01.2001* Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 26.01.2001* Siebert, Bernd CDU/CSU 26.01.2001* entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 26.01.2001 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 26.01.2001 Steinbach, Erika CDU/CSU 26.01.2001 Stübgen, Michael CDU/CSU 26.01.2001 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 26.01.2001 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 26.01.2001 Wiesehügel, Klaus SPD 26.01.2001 Wohlleben, Verena SPD 26.01.2001 Wolf, Aribert CDU/CSU 26.01.2001 Dr. Wolf, Winfried PDS 26.01.2001 Zierer, Benno CDU/CSU 26.01.2001* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO derAbgeordneten Karin Kortmann (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zurReform dergesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsor- gevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Ich stimme dem Altersvermögensgesetz zu, mache aber folgende weiterführende Anmerkungen: Eine Ablehnung des Altersvermögensgesetzes hätte zur Folge, dass das Rentenreformgesetz 1999 der Regie- rung Kohl und insbesondere der demographische Faktor, der zu einer Absenkung des Rentenniveaus auf 64 Prozent führt, wieder in Kraft treten würde. Zu einer parteiüber- greifenden Verbesserung der Altersversorgung im Kon- sens sind CDU/CSU und die F.D.P. nicht bereit. Der An- trag der CDU/CSU stellt selbst gegenüber dem RRG 1999 eine Leistungsverschlechterung dar, ist unakzeptabel und ist keine Alternative zum Gesetzentwurf der Bundes- regierung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im Verlauf der parlamentarischen Beratung an entscheiden- den Punkten weiterentwickelt. Auf den Ausgleichsfaktor wird verzichtet. Die neue Anpassungsformel ab 2011 dämpft die ursprünglich geplante Absenkung des Renten- niveaus vor allem für die junge Generation. Bei der privaten Vorsorge konnte die ursprüngliche Be- nachteiligung bei der staatlichen Förderung für betriebli- che und tarifliche Renten durch lange Übergangsfristen einvernehmlich mit den Gewerkschaften gelöst werden. Der Tarifvorrang bei der Entgeltumwandlung wurde ge- setzlich geregelt. Die private Vorsorge wird vor allem für die unteren und mittleren Einkommen durch Zulagen – Grund- und Kinderzulage – sowie generell durch die Anhebung des Sonderausgabenabzugs staatlich gefördert. Die bedarfsorientierte Grundsicherung will die Bundes- regierung mit einem Leistungsgesetz des Bundes regeln. Dennoch: Gemessen am bisherigen Rentenniveau fin- det ein Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Versicherte und Staat werden zum Erhalt einer gleich hohen Lebensstan- dardabsicherung stärker belastet, Arbeitgeber und Unter- nehmen werden tendenziell entlastet. Damit kommt es bei der Rentenversicherung zu einer Lastenverschiebung von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern und zum Staat. Die Regelungen zur Alterssicherung der Frauen und die Regelungen zur Hinterbliebenenrente bleiben hinter meinen Erwartungen einer eigenständigen Alterssiche- rung für Frauen zurück. Das Ziel einer Weiterentwicklung der Rentenversiche- rung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen muss weiter verfolgt werden. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Detlev von Larcher (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Renten- versicherung und zur Förderung eines kapital- gedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersver- mögensgesetz – AVmG) in der Ausschussfassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Ich stimme gegen das Gesetz. Zwar ist das ursprüng- liche Rentenkonzept durch die intensive Diskussion in der SPD-Fraktion und durch Gespräche mit den Ge- werkschaften verbessert worden. Das Rentenniveau sinkt nicht wie ursprünglich geplant auf 64 Prozent ab, sondern nicht unter 67 Prozent; der Beitragssatz bleibt dennoch stabil – nicht über 22 Prozent –; die Rente für Frauen, insbesondere für Frauen mit Kindern, wird ver- bessert. Sie haben damit die Möglichkeit, einen eigen- ständigen Rentenanspruch aufzubauen. Und ganz wich- tig: Es gibt den Einstieg in die soziale Grundsicherung. Betriebsrenten erhalten unter tarifvertraglicher Absiche- rung Vorrang. Dennoch bleibt meine grundsätzliche Kritik am einge- schlagenen Weg zur Rentenreform: Die demographische Entwicklung mag uns zu Veränderungen in der Finanzie- rungsformel der Renten zwingen, aber sie zwingt uns nicht zu dieser Umverteilung. Die demographische Ent- wicklung wirkt sich überall aus, auch in Lebensversiche- rungen und kapitalgedeckten Versorgungssystemen, übri- gens auch in allen anderen sozialen Sicherungssystemen. Immer muss die aktive Generation die nicht mehr aktive und die noch nicht aktive versorgen, wie die nicht mehr aktive Generation die Generationen vor und nach ihr ver- sorgt hat. Oder anders. Die Altersversorgung muss immer aus der wachsenden Produktivität einer Volkswirtschaft finanziert werden. Wie die Früchte der wachsenden Pro- duktivität und die Kosten der Altersversorgung verteilt werden, bleibt eine politische Entscheidung. Auch hier Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 200114456 (C) (D) (A) (B) sollte der Grundsatz gelten, dass stärkere Schultern mehr zu tragen bekommen als schwache. Das Hauptproblem besteht nicht darin, dass die Rent- ner immer älter werden, sondern darin, dass die Rente aus Lohnanteilen der Erwerbstätigen finanziert wird, der An- teil der Löhne und Gehälter aber am Bruttoinlandsprodukt seit langem rückläufig ist. Anders ausgedrückt: Immer mehr Geld wird bei uns verdient, ohne dass davon etwas in die Sozialversicherungen fließt. Der Sozialsektor und damit die Rentenversicherung werden so allmählich von der Entwicklung des gesellschaftlichen Reichtums abge- koppelt. Die richtige Konsequenz ist also nicht, die gesetzliche Rente zu kürzen und damit und mit staatlicher Unterstüt- zung die Beschäftigten auf ihre Kosten zu einer kapital- gedeckten Zusatzvorsorge zu nötigen. Vielmehr muss jeg- liche Art von Einkommen „sozialversicherungspflichtig“ gemacht werden, nicht nur Löhne und Gehälter, sondern zum Beispiel auch die Besoldung der Beamten, Unter- nehmergewinne, Abgeordnetendiäten, Ministerbezüge, Erbschaften, Dividenden, Mieteinnahmen, Spekulations- gewinne usw. So wäre es möglich, die Altersversorgung bei mäßigen Beiträgen und ausreichendem Rentenniveau wirklich sicher zu machen. Daneben bliebe genügend fi- nanzieller Spielraum für sozialen Ausgleich wie Kinder- erziehungszeiten, Rehabilitation und Hinterbliebenenver- sorgung. Die „Teilprivatisierung“ der Altersrente und damit der beginnende Ausstieg aus der Solidarität droht zudem zum Einstieg zu werden in weitere Privatisierungen der Kos- ten für die finanzielle Absicherung der großen Lebensri- siken Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit, wofür die sozialen Sicherungs- systeme geschaffen wurden. Schon gibt es entsprechende Forderungen der Arbeitgeberverbände und auch der Bun- deskanzler sprach schon von mittelfristig möglicher größerer „Eigenverantwortung“ für die Krankheitskosten. „Experten“ äußerten am 22. Januar 2001 vor der En- quente-Kommission „Demographischer Wandel“, der Ar- beitgeberbeitrag sei einzufrieren und nur der Arbeitneh- merbeitrag sei zu erhöhen, weil Beiträge bis zu 30 Prozent erwartet werden. Vom Stimmverhalten der Fraktion abzuweichen fällt sehr schwer. Ich verstehe diejenigen in meiner Fraktion gut, die nach anfänglicher massiver Kritik am Entwurf dem Gesetz heute zustimmen werden. Wir haben gemein- sam für Verbesserungen des Konzepts gekämpft und wir haben, wie beschrieben, auch wichtige Veränderungen er- reicht. Ihrem Stimmverhalten nicht folgen zu können schmerzt. Doch für mich bleibt der eingeschlagene Weg zur Bewältigung der nicht zu leugnenden Probleme in den sozialen Sicherungssystemen ein Irrweg. Eine wirklich mutige Reform würde das Finanzie- rungsproblem, wie angedeutet, anpacken. Es darf doch nicht sein, dass der gesellschaftliche Reichtum immer größer wird, die sozialen Sicherungssysteme aber immer mehr abmagern müssen. Dass es so ist, ist kein Naturge- setz, sondern zeigt, dass die Solidarität in unserer Ge- sellschaft zu wünschen übrig lässt. Ich kann diesem Ge- setz nicht zustimmen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Al- tersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschuss- fassung (Tagesordnungspunkt 16 a) Wir können der Rentenreform in der vorliegenden Form nicht zustimmen, weil wir die ihr zugrunde liegende Entscheidung, für einen Teil der Alterssicherung auf Pri- vatvorsorge statt auf die Ausweitung der solidarischen, paritätisch verfassten Pflichtversicherungssysteme zu set- zen, für falsch halten. Die paritätische Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme ist eine prägende Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. Auf diesem Fundament sind große gesellschaftliche Fortschritte in Richtung Ge- rechtigkeit, Teilhabe und Antidiskriminierung erzielt wor- den. Das Abrücken von diesem gestaltenden Prinzip ist begründungspflichtig. Dem partiellen Zugewinn an sozialer Gerechtigkeit durch die Reform, zum Beispiel bei der Bekämpfung verschämter Altersarmut und der Auf- stockung der Beiträge für Kindererziehung, stehen eine Reihe von negativen Auswirkungen der Systemverän- derung entgegen, die wir nicht akzeptieren können. Die Entscheidung für Privatvorsorge geht zulasten sozial Schwächerer, die trotz staatlicher Zuschüsse bzw. Steuererleichterungen immer freiwillig einen Teil – min- destens 1 Prozent – selbst aufbringen müssen. Wenn die Entscheidung für die Zahlung zur Altersvorsorge oder der Winterjacke für das Kind fallen muss, wird sie oft genug für die Winterjacke fallen, mit den entsprechenden Folgen im Alter. Wenn nicht privat vorgesorgt wird, braucht man in Zukunft um Jahre längere Beitragszeiten, um über die Rentenversicherung bei der späteren Rentenauszahlung das Niveau der Sozialhilfe zu erreichen. Bei einem durch- schnittlichen Frauenverdienst bedeutet dies, dass erst bei mehr als 35 Beitragsjahren eine Rente auf Sozialhil- feniveau erreicht würde. Wenn jemand wegen Erwerbs- losigkeit nicht mehr in die private Altersvorsorge ein- zahlen kann, wird künftig zwar der Vertrag ruhen, aber es gelten für diesen Teil nicht die Regeln der solidarischen Sozialversicherung, nach der die Bundesanstalt für Arbeit für die Rentenbeiträge geradesteht, zumindest während der Zahlung von Arbeitslosengeld. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind dadurch Milliardenausfälle zu erwarten, für die innerhalb der bisherigen Systematik der GKV keine Kompensation durch Steuerzufinanzierung möglich ist. Der Systembruch eines Ausstiegs aus der Pa- rität – die Senkung der Lohnnebenkosten in der Renten- versicherung kommt ausschließlich den Arbeitgebern zugute, die private Vorsorge ist aber gleichzeitig für ein angemessenes Absicherungsniveau unabdingbar – kann nicht aufgewogen werden durch staatliche Förderung im Bereich privater Vorsorge. Wir halten es für sehr pro- blematisch, dass einerseits die Etablierung einer kapi- talgedeckten privaten Altersvorsorge mit einer Steuerzu- finanzierung von 20 Milliarden DM jährlich aufgebaut Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14457 (C) (D) (A) (B) wird und andererseits eine Zunahme von Sozialhil- febedürftigkeit zu erwarten ist. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Geschlech- tergerechtigkeit können wir dem Gesetz nicht zustimmen. Die schon angesprochenen Belastungen sozial Schwä- cherer treffen in besonderem Maße Frauen, die im Durch- schnitt bekanntlich immer noch circa ein Drittel weniger verdienen als Männer. Gleichzeitig werden Frauen mehr für ihre private Vorsorge zahlen müssen, um später die glei- che monatliche Leibrente zu erzielen wie Männer. Nach jetzigem Stand muss eine dreißigjährige Frau, um ab dem 65. Lebensjahr 100 DM Leibrente zu erhalten, 28,71 DM bezahlen, während ein gleichaltriger Mann monatlich nur 23,70 DM zu entrichten hat. Frauen leben nämlich laut Statistik durchschnittlich fünf Jahre länger. Dass die Pri- vatwirtschaft so rechnet, ist eine Sache; dass die staatliche Förderung sich nicht gleiche Bedingungen für Männer und Frauen zur unabdingbaren Voraussetzung macht, ist für uns nicht nachzuvollziehen. Schließlich ist auch in der Pflegeversicherung ermöglicht worden, gleiche Tarife für Frauen und Männer vorzusehen! Ebenfalls unter frauen- politischen Gesichtspunkten völlig kontraproduktiv ist das Faktum, dass bei Eheleuten, wenn die Frau nicht erwerbs- tätig ist, also auch nicht privat vorsorgt, trotzdem private Altersvorsorge der Frau staatlich gefördert wird. Dies gilt aber nicht, wenn sie erwerbstätig ist und zum Beispiel we- gen ihres niedrigen Einkommens keine eigenständige Pri- vatvorsorge trifft. Dies ist ein weiteres Erwerbshindernis für Frauen und eine völlig überflüssige Besserstellung der Hausfrauenehe. Wie stark sich die absehbaren Umverteilungswirkun- gen in der Realität geltend machen, hängt nicht zuletzt von der Entwicklung des Rentenniveaus aus der gesetz- lichen Rentenversicherung ab; das haben die Gewerk- schaften immer wieder thematisiert. Den Wegfall des Ausgleichsfaktors begrüßen wir, ebenso wie die Festle- gung der Bundesregierung auf ein Rentenniveau von 67 Prozent als Minimum für die Zukunft. Allerdings soll- ten sich diese 67 Prozent von einer Nettogrundlage her berechnen, die nicht durch den Abzug der Privatprämie vom Nettoentgelt gegenüber dem jetzigen Stand reduziert wird. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Fritz Schösser, Brigitte Adler, Ingrid Arndt-Brauer, Klaus Barthel (Starnberg), Ingrid Becker-Inglau, Willi Brase, Hans Büttner (Ingolstadt), Christel Deichmann, Harald Friese, Angelika Graf (Rosenheim), Christel Hanewinckel, Reinhold Hemker, Walter Hoffmann (Darm- stadt), Klaus Kirschner, Anette Kramme, Horst Kubatschka, Christine Lambrecht, Christine Lehder, Waltraud Lehn, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Lothar Mark, Christoph Moosbauer, Andrea Nahles, GünterOesinghaus, Albrecht Papenroth, Dr. Martin Pfaff, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Thomas Sauer, Regina Schmidt-Zadel, Ottmar Schreiner, Gisela Schröter, Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Jella Teuchner, Rüdiger Veit, Dr. Wolfgang Wodarg und Waltraud Wolff (Wol- mirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetz- lichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in derAusschuss- fassung Wir stimmen dem Altersvermögensgesetz trotz grund- sätzlicher sozialpolitischer Bedenken zu, die wir nachfol- gend noch einmal deutlich benennen möchte Eine Ablehnung des Altersvermögensgesetzes hätte zur Folge, dass das Rentenreformgesetz 1999 der Regie- rung Kohl und insbesondere der demographische Faktor, der zu einer Absenkung des Renteniveaus auf 64 Prozent führt, wieder in Kraft treten würde. Zu einer parteiüber- greifenden Verbesserung der Altersversorgung im Kon- sens sind CDU/CSU und die F.D.P. nicht bereit. Der An- trag der CDU/CSU stellt selbst gegenüber dem RRG 1999 eine Leistungsverschlechterung dar, ist unakzeptabel und ist keine Alternative zum Gesetzentwurf der Bundes- regierung. Dagegen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung im Verlauf der parlamentarischen Beratung an ent- scheidenden Punkten weiterentwickelt. Auf den Ausgleichsfaktor wird verzichtet. Die neue Anpassungsformel ab 2011 dämpft die ursprünglich ge- plante Absenkung des Renteniveaus vor allem für die junge Generation. Bei der privaten Vorsorge konnte die ursprüngliche Be- nachteiligung bei der staatlichen Förderung für betriebli- che und tarifliche Renten durch lange Übergangsfristen einvernehmlich mit den Gewerkschaften beseitigt werden. Der Tarifvorrang bei der Entgeltumwandlung wurde ge- setzlich geregelt. Die private Vorsorge wird vor allem für die unteren und mittleren Einkommen durch Zulagen – Grund- und Kinderzulagen – sowie generell durch die Anhebung des Sonderausgabenabzugs staatlich gefördert. Die bedarfsorientierte Grundsicherung will die Bun- desregierung mit einem Leistungsgesetz des Bundes re- geln. In zentralen Punkte halten wir jedoch an unserer Kritik fest: Gemessen am bisherigen Rentenniveau findet ein Aus- stieg aus der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Versicherte und Staat werden zum Erhalt einer gleich hohen Lebensstandardabsiche- rung stärker belastet, Arbeitgeber und Unternehmen wer- den tendenziell entlastet. Wir schon bei der Pflegeversicherung kommt es jetzt auch bei der Rentenversicherung zu einer Lastenver- schiebung von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern und zum Staat. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 200114458 (C) (D) (A) (B) Einer weiteren Abkehr von der paritätischen Finanzie- rung der Sozialversicherung muss dringend Einhalt gebo- ten werden. Die Ausweitung der privaten Vorsorge auf die Krankenversicherung hätte unabsehbare soziale Folgen. Die Regelungen zur Alterssicherung der Frauen und die Regelungen zur Hinterbliebenenrente bleiben hinter den Erwartungen einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen zurück. Auch werden die Kommunen als Sozialhilfeträger nicht in dem notwendigen Umfang entlastet. Auf die überfällige Weiterentwicklung der Rentenver- sicherung zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen wird bei der Rentenreform verzichtet. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Grundlagen für eine Reform der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung zu schaffen. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2000Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 23, Kapitel 23 02Titel 896 02 – Beitrag der Bundesrepublik Deutschlandzu den „Europäischen Entwicklungsfonds“ der Europä-ischen Union (Abkommen von Lomé) – – Drucksachen 14/4539, 14/4670 Nr. 1 – Ausschuss fürWirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Aktivi-täten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und dereinzelnen Rohstoffabkommen – Drucksachen 14/3647, 14/4093 Nr. 1.3 – Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre gesamten Bemü- hungen und über die politische Entwicklung in Nigeria – Drucksachen 14/3232, 14/3419 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-Vorla- gen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parla- ment zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss fürWirtschaft und Technologie Drucksache 14/4665 Nr. 1.1 Drucksache 14/4665 Nr. 2.8 Drucksache 14/4665 Nr. 2.9 Drucksache 14/4665 Nr. 2.10 Drucksache 14/4665 Nr. 2.11 Drucksache 14/4665 Nr. 2.12 Drucksache 14/4665 Nr. 2.13 Drucksache 14/4665 Nr. 2.16 Drucksache 14/4665 Nr. 2.17 Drucksache 14/4665 Nr. 2.18 Drucksache 14/4665 Nr. 2.21 Drucksache 14/4665 Nr. 2.22 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/4309 Nr. 1.5 Drucksache 14/4665 Nr. 2.7 Drucksache 14/4665 Nr. 2.24 Drucksache 14/4945 Nr. 2.28 Drucksache 14/4945 Nr. 2.42 Drucksache 14/4945 Nr. 2.44 Drucksache 14/4945 Nr. 2.48 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/4665 Nr. 2.5 Drucksache 14/4665 Nr. 2.30 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/4665 Nr. 2.19 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 147. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Januar 2001 14459 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Für die
    Fraktion der SPD spricht die Kollegin Lydia Westrich.



Rede von Lydia Westrich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Werte Kolle-
ginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Bür-
ger unseres Landes.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU/CSU – Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Nehmen Sie das Gesetz zurück oder was?)


Wir verabschieden die notwendige Rentenreform und si-
chern damit unserem Land die soziale Zukunft.

Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie
können jede Zeitung, von „FAZ“ über „Handelsblatt“ und
„Süddeutsche Zeitung“ bis zur „Zeit“, aufschlagen: Wenn
Sie nicht nur die Überschriften, sondern auch die Artikel
lesen, werden Sie überall die Aussage finden, dass diese
Rentenreform richtungsweisend, mutig und überfällig ist.
Das wissen auch die Bürgerinnen und Bürger unseres
Landes sehr genau.


(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Haben Sie gerade „richtungsweisend“ gesagt?)


Die Altersvorsorge, die einen sicheren und sorgen-
freien Lebensabend garantiert, ist ein Wettlauf mit der
Zeit. Wer früh anfängt, sich um seine Alterssicherung zu
kümmern, hat die Nase vorn. Er kann sparen und gut le-
ben. Deshalb tun Sie, Kolleginnen und Kollegen der Op-
position, der jungen Generation kaum einen Gefallen,
wenn Sie das Altersvermögensgesetz mit dem Einstieg in
die private Vorsorge und Stärkung der betrieblichen Al-
tersvorsorge verzögern.

Sie sagen „durchpeitschen“. Selbst Ihr Parteifreund mit
wirtschaftlichem Sachverstand Lothar Späth schreibt Ih-
nen, Frau Merkel und Herr Merz, ins Stammbuch: Lasst
das Mäkeln an der Steuerreform, vergesst die Rentenre-
form, die Bürger verstehen es nicht mehr, ihr müsst euch




Roland Claus

14417


(C)



(D)



(A)



(B)


andere Themen suchen. Während Sie noch auf der Orien-
tierungssuche sind – die schreckliche Blüten treibt, wel-
che aber nur Ihrem eigenen Ansehen und nicht dem Land
schaden –, machen wir, die rot-grüne Koalition, die Re-
formen für die Zukunft unserer Bürger.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wenn wir, die sozialdemokratische und die grüne Frak-
tion, den jungen Leuten heute sagen, ihr müsst jetzt damit
anfangen, für eure Altersvorsorge zusätzlich etwas zu tun,
und gleichzeitig sagen, ihr könnt dabei gut leben, so be-
ruht das auf zwei wichtigen Voraussetzungen, die wir ge-
schaffen haben. Wir haben die Abgabenlast spürbar ver-
mindert und wir haben die Steuerlast gesenkt, sodass nach
vielen Jahren im Geldbeutel netto endlich wieder mehr
für Konsum und für das Sparen zur Verfügung steht. Das
war die erste Voraussetzung: Stärkung der Sparfähigkeit
durch Abbau der Abgabenbelastung. Die zweite Voraus-
setzung: Wir fördern den Aufbau der privaten und der be-
trieblichen Vorsorge, sodass sich auch Kleinverdiener und
Familien mit vielen Kindern diese private Vorsorge leis-
ten können.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Diese enorme Kraftanstrengung – 20Milliarden DM –,
ist das Herzstück des Altersvermögensgesetzes. Es ist in
ein paar Sätzen erklärt. Damit die zukünftigen Rentner,
also die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
von heute, im Rentenalter ihren Lebensstandard wahren
können, soll jeder eine zusätzliche private oder betriebli-
che Vorsorgeversicherung abschließen können. Arbeit-
nehmer sollen dafür ab 2002 zunächst 1 Prozent des vor-
jährigen Bruttoeinkommens, ab 2004 2 Prozent und ab
2006 3 Prozent aufwenden. Ab 2008 sollen stetig 4 Pro-
zent in die Zusatzrente fließen. Die Möglichkeiten der An-
lagen sind vielfältig. Sie reichen von privaten Rentenver-
sicherungen über Fonds und Banksparpläne bis zum
Wohneigentum. Die betriebliche Altersvorsorge bietet
außer den vorhandenen Möglichkeiten wie Direktversi-
cherungen, Pensionskassen und so weiter auch noch den
Pensionsfonds an.

Die Anlageformen unterliegen zugegebenermaßen
strengen Kriterien, wie es Frau Schwätzer schon ausge-
führt hat.


(Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Bürokratisch ist das! Kein Mensch versteht das! Die Steuergewerkschaft hat es euch bewiesen! – Gegenruf von der SPD: Das ist doch nicht wahr!)


Das angesammelte Kapital muss zum Beispiel unpfänd-
bar sein. Im Alter muss eine monatliche Auszahlung
erfolgen – das ist ja auch der Sinn der ergänzenden Vor-
sorge – und es gibt noch etliches andere an Vorschriften
mehr.


(Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Wir werden im Vermittlungsausschuss noch etwas Vernünftiges daraus machen!)


Diese strengen Vorschriften sind zugegebenermaßen
von der Wirtschaftspresse, den Banken, den Versicherun-

gen und auch von Ihnen gerügt worden. Wir machen hier
aber kein Gesetz zur Förderung der Geschäfte von Ban-
ken und Versicherungen.


(Beifall bei der SPD – Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Ihr bevormundet die Bürger!)


Wir wollen, dass die zusätzliche Sparleistung samt ihrer
Rendite denen zugute kommt, die sie erbracht haben: den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Sie können von uns ein Mindestmaß an Sicherheit ver-
langen, wenn sie sich in das für sie unbekannte Unterneh-
men einer kapitalgedeckten Zusatzvorsorge stürzen sol-
len.

Vertrauen braucht einen massiven gesetzlichen Rah-
men. Seriöse Anbieter werden von selbst darauf schauen,
dass sie diesen Rahmen auch voll ausfüllen. Die Zertifi-
zierungsbehörde, welche beim Bundesaufsichtsamt für
das Versicherungswesen angesiedelt sein wird, ist vor al-
lem für den einfachen verwaltungstechnischen Umgang
mit den neuen Anlageverträgen hilfreich, sodass nicht je-
der Einzelne der hoffentlich viele Millionen umfassenden
Verträge von den Finanzämtern geprüft werden muss.

Durch direkte Zuschüsse oder durch Steuerentlas-
tungen wird die Bundesregierung die Mehrbelastung für
das Sparen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
mindern.


(Beifall bei der SPD)

Das heißt, dass zum Beispiel Verheiratete mit geringem
oder mittlerem Einkommen ab 2002 eine Zulage von
150 DM erhalten, welche bis 2008 auf 600 DM ansteigt.
Ledige erhalten eine Zulage von 75 DM, die auf 300 DM
ansteigt. Für jedes Kind gibt es ab nächstem Jahr 90 DM,
ansteigend bis auf 360 DM im Jahr 2008.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Finanzverwaltung wird automatisch prüfen, ob die
Zulage oder eine Steuerfreistellung über Sonderaus-
gabenabzug günstiger ist.

Voraussetzung für eine volle Förderung ist, dass der Ei-
genbeitrag erbracht wird. Es ist nun einmal eine private
Rentenversorgung und keine Staatsrente. Die Beiträge
sind damit voll steuerfrei gestellt und werden erst im Al-
ter bei sowieso niedrigem Einkommen versteuert.

Sie dürfen es mir wirklich nicht übel nehmen,

(Zurufe von der CDU/CSU: Nein! – Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Wir nehmen gar nichts übel! – Friedrich Merz [CDU/CSU]: Lassen Sie sich nicht stören!)


dass mich dieses Gesetz im Gegensatz zu Ihnen sehr froh
macht.


(Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Als Finanzbeamtin ist Ihr Lebensunterhalt gesichert!)





Lydia Westrich
14418


(C)



(D)



(A)



(B)


Ich komme aus einer Region mit niedrigen Löhnen und
entsprechend niedrigen Renten. Ich wünsche, dass alle
von dieser zusätzlichen Altersvorsorge Gebrauch machen
können. Mit unserer großzügigen staatlichen Förderung
werden wir dieses Ziel erreichen.


(Beifall bei der SPD)

Ich kann zum Beispiel einer allein erziehenden Arbei-

terin mit einem Kind bei uns in der Schuhfabrik klarma-
chen, dass sie im Jahr 2008 nur 540 DM – bzw. den ent-
sprechenden Betrag in Euro – sparen muss, um 1 200 DM
auf der hohen Kante zu haben. Das bedeutet, dass sie im
Monat 45 DM selbst sparen muss. Allein durch die Er-
höhung des Kindergeldes wird sie die Sparsumme erbrin-
gen können.


(Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Ich dachte, das Kindergeld kriegt sie für was anderes!)


Dabei habe ich die Steuer- und Abgabensenkung noch
nicht eingerechnet, die ihren Nettolohn für den Konsum
zusätzlich erhöhen.

Da sie in der Schuhindustrie arbeitet, gehört sie ver-
mutlich zu denen, die eine betriebliche Altersvorsorge ha-
ben. Das haben wir wirklich gut gemacht; ich hätte es fast
selbst nicht geglaubt.


(Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Ist ja nicht zu fassen!)


– Frau Schwaetzer, das liegt Ihnen vielleicht nicht am
Herzen.


(Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Doch, sehr! Aber mit einer anständigen Förderung!)


Aber es gibt viele Tausende Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer, denen eine betriebliche Altersvorsorge am
Herzen liegt und für die es ein wichtiges Herzstück dieser
Reform ist.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir haben die vorhandenen Systeme der betrieblichen
Altersvorsorge in das Zulagenmodell hineinbekommen.
Tausende von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
sind uns dafür dankbar. Wir haben ihre betriebliche
Altersvorsorge gestärkt und ein weiteres System, den
Pensionfonds, eingeführt. Die Vielfalt an betrieblichen
Altersvorsorgemöglichkeiten befähigt auch kleine und
mittlere Firmen, ihre Facharbeitskräfte zu motivieren und
an sich zu binden. Sie wissen vielleicht nicht, dass das Vor-
handensein einer betrieblichen Altersvorsorge ein wichti-
ges Kriterium für die Zufriedenheit der Mitarbeiter in ei-
nem Unternehmen ist. Wir haben die Möglichkeiten für
eine weit reichende Förderung geschaffen. Die Tarifpart-
ner können sie jetzt ganz konsequent nutzen.

Dass wir die Alterssicherung der Frauen optimieren
konnten, freut mich ganz besonders. Falls die Ehefrau
nicht berufstätig und nicht in Kindererziehungs- oder
Pflegezeiten ist und einen eigenen Vertrag hat, muss sie,
um die Zulage zu erhalten, ein eigenes Vorsorgekonto an-
gelegt bekommen. Die Eheleute können untereinander

bestimmen, wie viel für welchen Vertrag gezahlt wird,
wer welche Kinderförderung erhält usw. Aber wir haben
damit den Aufbau einer eigenständigen zusätzlichen Al-
tersversorgung für beide Ehegatten steuerlich gefördert
und vorangebracht.

Ich sage Ihnen nochmals: Es ist wirklich ein guter Tag
für unsere Bürgerinnen und Bürger. Die rot-grüne Koali-
tion verabschiedet heute die richtungsweisende Renten-
reform mit dem Einstieg in die private und betriebliche
Vorsorge, unterstützt durch ein 20-Milliarden-DM-Zula-
geprogramm. Sie von der Opposition werden es bereuen,
nicht daran teilgehabt zu haben.


(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Wie meinen Sie denn das?)


Sie werden weiterhin kostbare Zeit mit Ihrer Orientie-
rungssuche verschwenden, die keinem Bürger in unserem
Lande nutzt.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Seiters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich erteile
    das Wort nunmehr dem Kollegen Karl-Josef Laumann für
    die Fraktion der CDU/CSU.

    Karl-Josef Laumann (CDU/CSU) (von der CDU/
    CSU mit Beifall begrüßt): Herr Präsident! Meine sehr ver-
    ehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen heute Mor-
    gen vier Gründe nennen und sie auch erläutern, warum
    CDU und CSU heute der Rentenreform der Bundesregie-
    rung und damit der Rentenreform von Rot-Grün nicht zu-
    stimmen können.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das hat auch schon Frau Merkel nicht geschafft!)


    Der erste Grund ist, dass bislang in der Sozialpolitik
    Übereinstimmung darin herrschte, dass wir Vertrauen für
    die Rentenversicherung brauchen. Wenn die Menschen
    Vertrauen in eine Rentenversicherung haben sollen, Herr
    Riester, dann brauchen sie eine verlässliche Rentenfor-
    mel.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Es gibt einen ganz wichtigen Grundsatz der Rentenpo-

    litik: Rentenformel ist Vertrauensformel.

    (Michael Glos [CDU/CSU]: Sehr wahr!)


    Die Menschen müssen wissen, nach welchen Spielre-
    geln sich die Renten in unserem Land entwickeln. Seit
    1957 haben wir eine unumstrittene Spielregel gehabt,
    nämlich die, dass sich Renten entwickeln wie Löhne – bis
    1992 nach dem Bruttolohnprinzip, nach 1992 nach dem
    Nettolohnprinzip. Herr Riester hat es, seit er Minister ist,
    allen Ernstes fertig gebracht, dass wir jedes Jahr eine an-
    dere Grundlage dafür haben, wie Renten erhöht werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)





    Lydia Westrich

    14419


    (C)



    (D)



    (A)



    (B)


    Das ist schlicht und ergreifend nichts anderes als Renten-
    betrug.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Deswegen müssen Sie mit diesem Vorwurf auch leben.
    Ich weiß natürlich, dass man auf die zentrale Heraus-

    forderung des Alterssicherungssystems in Deutschland,
    dass nämlich die Menschen eine längere Lebens-
    erwartung haben, eine Antwort finden muss. Wenn die
    Lebenserwartung jedes Jahr um einen Monat steigt, heißt
    das für die Rentenversicherung, jeweils immer eine Mo-
    natsrente mehr zu zahlen. Sie wissen genauso gut wie wir
    – das ist unter Fachleuten völlig unstrittig und war auch
    das Ergebnis der Anhörung Mitte Dezember im Aus-
    schuss für Arbeit und Sozialordnung –, dass eine Renten-
    formel, die sich bei der Frage, wie sich Renten erhöhen,
    an der Lohnentwicklung und an der Verlängerung der Le-
    benserwartung orientiert – die wir wiederum objektiv an-
    hand der Sterbetafeln messen können – eine korrekte und
    von der Politik nicht manipulierbare Antwort auf dieses
    Problem ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Diese Formel, die ich eben beschrieben habe, hat den

    politischen Begriff der demographischen Formel be-
    kommen. Diese demographische Formel haben Sie, Rot
    und Grün und Herr Riester zusammen mit seiner IG Me-
    tall, zum zentralen Punkt der Auseinandersetzung des
    letzten Bundestagswahlkampfs über die Sozialpolitik ge-
    macht.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Sie haben damals gesagt, dass das daraus resultierende
    Rentenniveau nicht akzeptabel und unanständig sei, und
    haben meinen Freund Norbert Blüm als Henker der Ren-
    tenversicherung beleidigt.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Solche Formulierung wäre uns nie eingefallen!)


    – Das haben Sie getan; das können wir beweisen. – Des-
    wegen mussten Sie die demographische Formel nach
    Ihrem Wahlsieg aus dem Rentenversicherungsgesetz he-
    rausnehmen.

    Ihnen ist bis heute nichts Besseres eingefallen und jetzt
    verlangen Sie von CDU und CSU, einer politisch von Ih-
    nen festgelegten Rentenformel – 90 Prozent der Eckwerte
    zu nehmen, was etwa auf das gleiche Ergebnis heraus-
    kommt, was aber politisch festgelegt ist und keinen Bezug
    zu einer nicht politisch manipulierbaren Größe hat – zu-
    zustimmen und unsere demographische Formel, die un-
    angreifbar ist, die politisch nicht manipulierbar ist, die für
    die Menschen verlässlich ist, zu verleugnen und gegen die
    demographische Formel zu stimmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Deswegen hat nicht, Herr Riester, die CDU/CSU den
    Rentenkonsens in diesem Land kaputtgemacht;


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Natürlich!)


    Sie hätten den Rentenkonsens mit CDU und CSU gehabt,
    wenn Sie sich zur demographischen Formel bekannt hät-
    ten. Das wäre die Voraussetzung im sozialversiche-
    rungsrechtlichen Teil gewesen.


    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Wir machen doch keinen Kotau!)


    Meine Damen und Herren, in Ihrem Entschließungs-
    antrag – Bundestagsdrucksache 14/5164 – lese ich jetzt
    Folgendes:


    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Den muss man einmal vorlesen! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Peinlich, peinlich!)

    Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Vor-
    schlag zu unterbreiten, mit dem die in § 154 Abs. 3
    Nr. 2 SGB VI im Entwurf eines Altersvermögenser-
    gänzungsgesetzes ... vorgesehene Niveausiche-
    rungsklausel von 64 auf 67 v. H. angehoben wird.

    (Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Das ist ja unglaublich!)

    Dieser Entschließungsantrag ist der Beweis dafür, dass
    Sie noch wenige Stunden vor der Abstimmung über die
    Rentenreform nicht wussten, wie sich das Rentenniveau
    entwickelt,


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Erika Lotz [SPD]: Das ist doch Unsinn!)


    und dass Sie nach wie vor dabei sind, am Rentenniveau
    herumzutricksen.


    (Erika Lotz [SPD]: Das ist doch nicht wahr!)

    Solange Sie die Rentenformel politisch festlegen, kön-

    nen Sie diese Formel, wenn Sie wollen, jeden Tag wieder
    politisch so verändern, dass Sie mit Ihrem Getrickse über
    die Runden kommen. Wie Sie aber jetzt vorgehen wollen
    angesichts dessen, dass Sie den Beitrag und das Renten-
    niveau festschreiben, da bin ich sehr gespannt.


    (Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: Richtig!)

    Dieser Entschließungsantrag bedeutet: SPD und Grüne
    haben sich entschieden, das Renteneintrittsalter über
    das 65. Lebensjahr hinaus zu erhöhen. Das ist nämlich die
    einzige Stellschraube, die Sie bislang nicht festgedreht
    haben. Das ist die Wahrheit. Sie wollen, dass die Men-
    schen bis 70 arbeiten. Das ist das Ergebnis dieses Antra-
    ges.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Erika Lotz [SPD]: Unterstellung! Ihr wolltet das! Merz hat das formuliert! – Weitere Zurufe von der SPD)


    Dass Sie dabei nicht den Vorschlag der Union aufge-
    nommen haben, dass Menschen, die 45 Jahre lang in die
    Rentenversicherung eingezahlt haben, anders behandelt
    werden, wenn sie 63 Jahre alt sind, als diejenigen, die sich
    erst im Alter von 30 Jahren bequemen, in die Rentenver-
    sicherung einzuzahlen, das entlarvt Ihr Denken, was das
    Heraufsetzen der Lebensarbeitszeit angeht.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Peter Dreßen [SPD]: Warum haben Sie das nicht gemacht?)





    Karl-Josef Laumann
    14420


    (C)



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    (B)


    Meine Damen und Herren, es gibt weitere Gründe,
    warum wir die Rentenreform ablehnen. Was Sie im sozi-
    alversicherungsrechtlichen Teil mit der Witwenrente, wie
    wir sie im Volksmund nennen, bzw. mit der Hinter-
    bliebenenrente,wie wir Fachleute sagen, machen, das ist
    ein starkes Stück. Ich bitte alle diejenigen in der SPD, de-
    ren Mutter noch lebt – vielleicht können sich die das vor-
    stellen –, darüber nachzudenken, was Sie den Müttern in
    diesem Land antun:


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Unglaublich!)


    Sie haben Folgendes gemacht: Wenn eine Frau in ihrem
    Haus eine Einliegerwohnung vermietet und dafür
    600 DM Miete bekommt, wird ihr die nach dem Tode ih-
    res Mannes zustehende Hinterbliebenenversorgung um
    240 DM gekürzt. Finden Sie das anständig?


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Widerspruch bei der SPD)


    Das wird dann im Gesetzentwurf „Anrechnung aller Ein-
    kunftsarten auf die Feststellung des Freibetrages“ ge-
    nannt. Das ist eine schöne Formulierung, sie bedeutet aber
    im Ergebnis das, was ich soeben dargestellt habe.


    (Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: So ist es! Die sind frauenfeindlich!)


    Wenn Sie diejenigen, die neben der Rente Vorsorge ge-
    troffen haben, jetzt so an die Kandare nehmen – wie wir
    in Westfalen sagen – dann diskreditieren Sie damit in ei-
    nem unerträglichen Maße den Gedanken der Eigenvor-
    sorge, bevor wir sie überhaupt eingeführt haben, und da-
    mit die Substanz der Rentenversicherungsreform, die Sie
    uns heute vorschlagen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Sie wagen es darüber hinaus allen Ernstes, die

    Hinterbliebenenversorgung für die jetzt unter 40-jährigen
    Menschen quasi abzuschaffen. Wenn Sie den Freibetrag
    für diese Gruppe einfrieren – wenn diese in 25 Jahren in
    Rente gehen, dann ist der heutige Freibetrag in Höhe von
    1 280 DM nur noch 600 DM wert – und wenn dann alle
    anderen Einkunftsarten, die im Rahmen der privaten Vor-
    sorge anfallen, angerechnet werden, dann bedeutet das,
    was Sie vorschlagen, dass es in Deutschland in 20 Jahren
    für die heute unter 40-Jährigen keine Witwenrente mehr
    gibt.


    (Dr. Irmgard Schwaetzer [F.D.P.]: So ist es! Das werden wir ändern! – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist aber wirklich Unsinn! Blanke Demagogie!)


    Das findet zu einem Zeitpunkt statt, zu dem wir wissen,
    dass diejenigen, die mehrere Kinder haben – wobei die
    Mutter in der Regel nicht berufstätig ist; dies sind in zu-
    nehmendem Maße auch die Väter nicht mehr, wenn sie
    sich um die Erziehung kümmern –, auch in der nächsten
    Generation auf eine Hinterbliebenenversorgung angewie-
    sen sind.


    (Erika Lotz [SPD]: Wir stärken die Eigenvorsorge!)


    Das sage ich Ihnen: Wir werden uns jetzt mit dem Volk bei
    Podiumsdiskussionen – mit Ihnen oder ohne Sie, wo wir
    allein eingeladen sind – über diese Punkte und Ihre sozial-
    politische Kompetenz unterhalten.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sehr gerne!)


    Aber was ich mir überhaupt nie habe vorstellen kön-
    nen, lieber Herr Riester, ist, dass ein Mann, der sein Le-
    ben lang in der Gewerkschaftsbewegung zugebracht hat,
    der immer den Gedanken der Solidarität gepredigt hat,
    Schmiere dabei steht, wie in diesem Land von Rot und
    Grün die Hinterbliebenenversorgung und die Witwen-
    rente quasi abgeschafft werden. Das habe ich mir wirklich
    nicht vorstellen können.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Dann wenden wir uns dem nächsten Punkt zu und da-

    mit komme ich nach Rentenformel und Hinterbliebenen-
    versorgung zu einem weiteren Grund, warum wir Nein
    zur Rentenreform sagen. Ihre Idee der privaten Alterssi-
    cherung und unsere Beteiligung an der Weiterentwick-
    lung Ihrer Idee mit der Kinderkomponente bilden eine
    vernünftige Grundlage, das Solidarsystem durch private
    Vorsorge zu ergänzen. Und es ist auch richtig, dass wir
    denjenigen, denen das Sparen schwer fällt, Leuten mit
    kleinen Einkommen und den Familien mit Kindern, hier-
    bei als Staat richtig helfen. Da sind natürlich die in der
    Endstufe 18, 19 Milliarden Mark Steuerförderung, die im
    Übrigen nicht der Bund allein, sondern die Länder und
    Gemeinden mit dem Bund gemeinsam aufbringen, schon
    eine Antwort.

    Aber wie Sie diese gute Idee jetzt vermurkst haben, das
    begreife ich einfach nicht. Da steht einem der Verstand
    still!


    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das merken wir schon die ganze Zeit! Den Eindruck haben wir schon lange!)


    Ich will Ihnen nur einmal – Herr Riester, Sie lachen so –
    einige Beispiele nennen. Nehmen wir an, jemand fängt
    mit 20 an, Beiträge für die private Vorsorge zu zahlen und
    stirbt mit 55 Jahren, dann hat er zum Beispiel durch ei-
    gene Beiträge – ich greife jetzt einmal einfach Zahlen
    heraus – 50 000 oder 60 000 Mark eingezahlt. Er hat
    durch Kinderkomponente oder nachgelagerte Besteue-
    rung 20 000 Mark an Staatsförderung bekommen. Wenn
    er dieses Geld jetzt seiner Witwe vererbt, muss die Witwe
    die Staatsförderung zurückzahlen.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das stimmt nicht! – Peter Dreßen [SPD]: Das ist unwahr!)


    Also das, was er selber einbezahlt hat, und die Erträge da-
    raus kriegt die Witwe ausbezahlt, Kinderkomponente, Ge-
    ringverdienerzulage gehen zurück an Herrn Eichel.


    (Lachen bei der CDU/CSU – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist nicht wahr! Das stimmt nicht!)





    Karl-Josef Laumann

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    Stellen Sie sich das mal vor! Es steht doch in Ihrem Ge-
    setz drin, dass diese Förderung zurückgezahlt werden
    muss. Meine Damen und Herren, da feiert der Wahnsinn
    Triumphe in der Bundesregierung!


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Peter Dreßen [SPD]: Das ist doch Unsinn! Bleib doch bei der Wahrheit!)


    Ich will Ihnen einen weiteren Punkt nennen. Sie haben
    überhaupt keine Lösung gefunden, wie die heute mittlere
    Generation, etwa meine Generation, in die private Vor-
    sorge einsteigen soll. In meiner Generation haben viele
    neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch Lebens-
    versicherungen abgeschlossen. Wir haben in der Regel,
    als wir 20 bis 25 Jahre waren, eine Lebensversicherung
    auf Kapitalauszahlungsbasis mit dem 65. Lebensjahr ab-
    geschlossen, weil das damals so üblich war.

    Ich kann diesen Vertrag den riesterschen Kriterien
    kaum anpassen, also muss ich ihn beitragsfrei stellen.
    Aber kein 43-Jähriger wie ich bekommt heute noch die
    Konditionen, die er damals mit 22 erhielt. Wissen Sie, all
    die Versicherungsvertreter wetzen schon die Messer und
    lechzen danach, dass sie jetzt Neuabschlüsse machen kön-
    nen mit neuen Abschlussprämien, und sie werden den
    Leuten die alten Verträge beitragsfrei stellen. Das ist wirk-
    lich ein Konjunkturprogramm für Versicherungsvertreter,
    aber nicht für Menschen, die die Mark umdrehen müssen,
    um überhaupt private Vorsorge schaffen zu können.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Hier hätten Sie doch zumindest eine Übergangsregelung
    schaffen müssen!

    Dann will ich Ihnen einen weiteren Punkt nennen, wo
    der Wahnsinn Triumphe feiert. Sie wissen genauso gut
    wie ich, dass etwa 80 Prozent der Menschen in Deutsch-
    land sagen: Die eigenen vier Wände sind eine vernünftige
    Alterssicherung. – Recht haben die Leute! Ich füge hinzu:
    Es ist die einzige Form der Alterssicherung, wovon du
    schon in jungen Jahren etwas hast. Denn wenn ich in mei-
    nem eigenen Haus wohne, ist das, glaube ich, ein Stück
    Lebensqualität. Das soll man den Leuten ja auch gönnen.
    Wir als Christdemokraten haben das im Übrigen immer
    breiten Gruppen von Menschen gegönnt – im Gegensatz
    zu den Sozialisten, die ja nie Eigentum in Arbeitnehmer-
    hand haben wollten. Das ist neu bei Ihnen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Aber wissen Sie, was ich machen muss, wenn ich in

    den Genuss der riesterschen Förderung für das private
    Eigentum kommen will? Dann muss ich mit 65 Jahren
    mein Haus der Bank überschreiben, damit die mir eine
    Rente zahlt.


    (Dirk Niebel [F.D.P.]: Und wenn die das gar nicht will?)


    Das bringen Sie einmal in die Köpfe eines Häuslebauers.
    Er soll sein Haus der Bank übertragen!


    (Erika Lotz [SPD]: Das ist so bescheuert! Dazu kann man überhaupt nichts mehr sagen!)


    Wissen Sie: Wer so denkt, der denkt krumm und dem traut
    man allerhand zu.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Peter Dreßen [SPD]: Ich hätte nie gedacht, dass Sie eine so blödsinnige Rede halten können!)


    – Ja, das tut weh; das ist schon klar.

    (Peter Dreßen [SPD]: Das ist die Unwahrheit!)


    Lassen Sie mich zu meinem nächsten Punkt kommen,
    der Grundsicherung. Darüber sollten wir einmal sehr
    ernsthaft miteinander reden,


    (Erika Lotz [SPD]: Das andere war nicht ernst, oder wie? Das war nur Spaß?)


    denn dabei geht es um die Frage der Bekämpfung der ver-
    schämten Altersarmut, aber auch um die unserem System
    innewohnende, beitragsbezogene Leistungsgerechtigkeit.
    Für meine Partei sage ich, dass wir jeder alten Frau und
    jedem alten Mann natürlich gönnen, dass eine zu niedrige
    Rente aufgestockt wird. Deswegen ist der Anspruch auf
    Sozialhilfe in Deutschland keine Fürsorgeleistung; viel-
    mehr haben die Menschen darauf einen Rechtsanspruch.
    Das wurde von christlich-demokratischen Sozialminis-
    tern so durchgesetzt.

    Sie müssen zu folgendem Beispiel eine Frage beant-
    worten. Wenn eine Frau als Verkäuferin 2 500 DM ver-
    dient und etwa 40 Jahre lang in die Rentenversicherung
    einzahlt – das bedeutet, dass sie und ihr Arbeitgeber je
    etwa 140 000 DM eingezahlt haben –, dann hat sie einen
    Rentenanspruch erworben, der – wenn Sie Grundsiche-
    rung und Mietkosten zusammennehmen – genau auf der
    Höhe der Grundsicherung liegt, nämlich bei 1 200 DM bis
    1 300 DM.


    (Dirk Niebel [F.D.P.]: Dann sollte sie vielleicht besser gar nicht arbeiten!)


    Wie wollen Sie der Verkäuferin zukünftig überhaupt noch
    erklären, dass sie Beiträge zahlen soll?


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das war doch bisher immer so! Solidaritätsprinzip! Das ist doch nichts Neues!)


    – Neu ist, dass die vermögenden Kinder vom Rückgriff
    verschont bleiben. Damit zementieren Sie einen Aus-
    spruch, den es im Volk schon immer gegeben hat: Eine
    Mutter kann neun Kinder ernähren, aber neun Kinder
    nicht eine Mutter. Damit geben Sie den letzten Solida-
    ritätsgedanken in engen Verwandtschaftsverhältnissen
    auf. Darüber denke ich anders als Sie;


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist blanke Demagogie, was Sie da machen! Das wissen Sie ganz genau!)


    ich hätte diesen Gedanken nicht aufgegeben, obwohl ich
    die Problematik der verschämten Altersarmut sehe.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Wie hätten Sie sie gelöst?)


    Vor allen Dingen diskreditieren Sie – denken Sie an das
    Beispiel mit der Verkäuferin, das ich genannt habe – den
    Gedanken der Vorsorge in Deutschland.


    (Dr. Uwe Küster [SPD]: Was haben Sie denn bisher dazu unternommen?)





    Karl-Josef Laumann
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    (A)



    (B)


    Auch über diese Fragen werden wir in den nächsten Wo-
    chen miteinander reden.

    Zum Schluss noch eine Anmerkung zu der Rentende-
    batte der letzten zwei Tage, die ja im Zusammenhang mit
    einem Plakat steht.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Na, vielleicht entschuldigen Sie sich wenigstens!)


    Ich persönlich bin der Meinung, dass man die Rentenpro-
    blematik mit einem solchen Plakat nicht transportieren
    kann. Das hat meine Frau Vorsitzende heute auch ganz
    deutlich gesagt; damit sollten wir es auch einmal gut sein
    lassen.


    (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das war gar nicht deutlich! – Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gar nichts Deutliches! Bis in die Knochen verklemmt war das!)


    Dass Sie sich über dieses Plakat so aufregen und nicht
    mehr über die Inhalte der Rentenreform reden wollen,


    (Lachen und Widerspruch bei der SPD)

    das liegt daran, dass Sie die Argumente, die ich genannt
    habe, nicht widerlegen können. Das ist der wahre Grund,
    warum Sie diese aufgeregte Diskussion führen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Dr. Uwe Küster [SPD]: Wo ist Ihre Distanzierung? – Erika Lotz [SPD]: Er macht die Situation nur noch schlimmer!)


    Wer im Glashaus sitzt und selber für solche Plakate wie
    diese, die ich Ihnen hier zeige, verantwortlich ist, die mei-
    nes Wissens nach noch bis vor kurzer Zeit am schwarzen
    Brett im SPD-Abgeordnetenhaus gehangen haben,


    (Zuruf von der CDU: Scheinheilig ist das!)

    der macht deutlich, dass er diese Diskussion nur führt,
    weil er Angst vor der Sachdiskussion über die Punkte, die
    ich genannt habe, hat.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


    Zum Schluss der letzte Beweis dafür, dass Sie bis zu
    dieser Stunde tricksen. Warum ist der Antrag, in dem Sie
    das Rentenniveau festschreiben wollen, ein Entschlie-
    ßungsantrag, in dem Sie die Bundesregierung auffordern,
    eine Gesetzesnovelle vorzulegen? In den letzten zwei Wo-
    chen waren alle Anträge zur Rentenreform von den Bun-
    destagsfraktionen der SPD und der Grünen –


    (Dr. Heidi Knake-Werner [PDS]: Und der PDS!)


    die waren nun wirklich zahlreich – Änderungsanträge.
    Warum bringen Sie nicht auch Ihr heutiges Begehren als
    einen normalen Änderungsantrag zu diesem Gesetzent-
    wurf in den Bundestag ein und verabschieden es?


    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS)


    Das zeigt: Mit Ihrer Entscheidung, Ihre Rentenpolitik
    nicht mehr in eine Rentenformel zu fassen, haben Sie sich

    gleichzeitig von einer Formel des Vertrauens in die Rente
    verabschiedet.


    (Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Jeden Tag fummeln!)


    Ihre Rentenpolitik ist unsolide. Sie tricksen sich durch.
    Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Ich freue
    mich auf die Debatten über diese Rentenpolitik mit den
    Menschen in diesem Land, wenn die Rentenreform jetzt
    aus dem Bundestag heraus ist.

    Schönen Dank.

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der F.D.P.)