Rede von
Pia
Maier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(PDS)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)
Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Der Disput zwischen Herrn Kolb und Herrn
Andres hat mir noch einmal deutlich gemacht, warum mir
eine rot-grüne Bundesregierung doch ein wenig lieber ist
als die letzte. Herr Andres hat zumindest gesagt, dass es
ihm Leid tut, dass er nicht alles so regeln kann, wie er es
gerne möchte, weil es zu viel Geld kostet; dazu werde ich
Ihnen natürlich auch noch einen Vorwurf machen. Herrn
Kolb hingegen geht das, was jetzt geregelt worden ist, im-
mer noch nicht weit genug.
Es ist immerhin ein Fortschritt in der Beratung des Ein-
malzahlungs-Neuregelungsgesetzes, dass jetzt auch die
CDU/CSU und die F.D.P. verstanden haben, was verfas-
sungsgemäß ist und was nicht. Ich denke, damit haben
Sie, werte Bundesregierung, zumindest einen Bildungs-
auftrag erfüllt. Dafür herzlichen Dank.
Herr Andres hat durchaus bedauert, dass die Altfälle
nicht besser geregelt werden können. Ich fürchte, dass die
Betroffenen selber für eine entsprechende Regelung sor-
gen werden. Sie haben natürlich das Recht, dagegen zu
klagen und das Ganze noch einmal vor das Bundesver-
fassungsgericht zu bringen. So kann auch für diejenigen
eine ordentliche Lösung herbeigeführt werden, denen die
Spitzenverbände gesagt haben: Ihr braucht nicht zu kla-
gen, der Gesetzgeber wird das regeln. Es gibt einen Vor-
behalt, der die Betroffenen schützt. Ich fürchte, Sie wer-
den nicht darum herumkommen, die Fälle noch einmal
aufzurollen und dies im Sinne der Betroffenen zu regeln.
Der zentrale Punkt meiner Kritik an dem Gesetzes-
paket ist aber, dass Sie die Arbeitslosenhilfeempfängerin-
nen und -empfänger von der Neuregelung explizit aus-
nehmen. Arbeitslosenhilfe wird von Ihnen richtigerweise
als Sozialleistung definiert, bei der Berrechnung der Ar-
beitslosenhilfe aber werden, Einmalzahlungen nicht
berücksichtigt, weil – das steht in der Begründung zum
Gesetzentwurf – kein Anreiz dafür geschaffen werden
soll, in der Arbeitslosenhilfe zu bleiben. Dadurch entsteht
natürlich für die Betroffenen die Situation, dass beim Be-
zug von Arbeitslosengeld die Einmalzahlungen berück-
sichtigt werden, während sich nach dem Abstieg in die Ar-
beitslosenhilfe die Bemessungsgrundlage ändert. Ein
solches Vorgehen widerspricht dem gesunden Menschen-
verstand und jeglichem Gerechtigkeitsempfinden.
– Frau Barnett, Sie widersprechen mir. Ich habe den Ge-
setzentwurf aber gelesen und ihn so verstanden; mir ist im
Ausschuss auch nicht widersprochen worden. Auch in den
Anhörungen ist deutlich geworden, dass Sie die Arbeitslo-
senhilfeempfängerinnen und -empfänger deutlich anders
behandeln.
– Ja, es wird anders finanziert, aber das ändert nichts an
der Tatsache, dass eine solche Ungleichbehandlung für
den Betroffenen nicht nachvollziehbar ist.
– Es gibt nicht nur die Beitragsgerechtigkeit, sondern
auch ein natürliches Gerechtigkeitsempfinden. Ich finde,
Sie hätten in diesem Punkt etwas großzügiger sein kön-
nen.
Zum Abschluss: Es ist gut, dass Sie die Dauer der ar-
beitsmarktpolitischen Maßnahmen, die mit diesem Ge-
setz verbunden sind, verlängern. Es ist aber schade, dass
Sie die Finanzierung von Maßnahmen, die eigentlich in
der Verantwortung aller Menschen stehen, auf die Schul-
tern der Beitragszahler verlagern. Das wäre nicht not-
wendig gewesen. Die Bundesanstalt für Arbeit könnte die
Mittel aus den Beiträgen auch für andere arbeitsmarktpo-
litische Maßnahmen sinnvoll einsetzen. Sie haben aber
mit dem vorliegenden Haushalt bereits vollendete Tatsa-
chen geschaffen.
Danke.