Rede von
Dr.
Hermann Otto
Solms
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zur Erwi-
derung, Herr Bundesminister Trittin.
Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit: Herr Kollege, ich bin Ihnen
für diese Kurzintervention dankbar. Dies gibt mir erstens
Gelegenheit, der geschätzten Kollegin Homburger auf ihre
Frage nach der Nichtweiterbeschäftigung der GRS in der
Störfallkommission zu antworten. Diese Nichtweiterbe-
schäftigung ist Ergebnis einer Ausschreibung nach Haus-
haltsrecht und insofern eine kaufmännische Entscheidung.
Ich dachte bisher, die F.D.P. sei der Auffassung, dass man
so etwas regelmäßig tun sollte, stelle aber angesichts Ihrer
Äußerungen immer wieder fest, dass die alte Weisheit gilt:
Wer sich eine Decke über den Kopf zieht, soll sich nicht
beschweren, dass er im Dunkeln sitzt.
Nun zweitens zu dem ernsten Thema Temelin. Es liegt
ein diesbezügliches Ergebnis der GRS vor. Die GRS ist bei
der Begutachtung von relevanten Anlageteilen zu einem
eindeutigen Ergebnis gekommen: Diese Anlage ist nach
deutschem Recht nicht genehmigungsfähig. Ich wüsste
nicht, was an dieser Stelle noch zu untersuchen ist. Das
weiß auch die tschechische Regierung; denn wir haben ihr
dieses Ergebnis mitgeteilt.
Wir haben es in langwierigen Verhandlungen mit der
tschechischen Regierung geschafft, die Vereinbarung zu
treffen, dass in Bezug auf mehrere Anlageteile – Ihre
Bayerische Staatsregierung ist da die ausführende
Behörde –
eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprü-
fung durchgeführt wird.
Dies betrifft zum Beispiel die Veränderung des Brenn-
stoffkreislaufes, den veränderten Zuschnitt der entspre-
chenden Druckleitungen und Ähnliches, also zentrale
Teile der Anlage.
Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass dies nicht die
Umweltverträglichkeitsprüfung ist, die wir immer gefor-
dert haben, zu der die Tschechen immer sagen, es werde
sie nicht geben.
– Noch einmal langsam für Sie: Die GRS ist zu einem ein-
fachen Ergebnis gekommen – das müsste auch in ein
bayerisches Hirn reingehen –:
Die Anlage ist nach deutschem Recht nicht genehmi-
gungsfähig.
Wir haben mit der tschechischen Regierung in Abstim-
mung mit den zuständigen Landesbehörden ein Verfahren
verabredet, das zurzeit läuft. Ich erwarte von der tschechi-
schen Regierung, dass sie die Ergebnisse dieser grenz-
überschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung im Hin-
blick auf zentrale Bestandteile der Anlage tatsächlich so
ernst nimmt, wie sie uns das zugesagt hat.