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    Nachruf auf den Abgeordneten Gert Willner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8893 A Tagesordnungspunkt 16: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ludwig Stiegler, Monika Griefhahn, weiteren Abgeordneten und der Fraktion SPD sowie den Abgeordne- ten Klaus Müller, Dr. Antje Vollmer, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen (Drucksachen 14/2340, 14/3010) . . . . . . . 8893 C – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frank- furt), Rainer Funke, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zurReform des Stiftungsrechts (StiftRReformG) (Drucksachen 14/336, 14/3010) . . . . . . . . 8893 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU: Ein modernes Stiftungsrecht für das 21. Jahrhundert (Drucksachen 14/2029, 14/3010) . . . . . . . 8894 A Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . . . . . . . . . 8894 A Dr. Michael Naumann, Staatsminister BK . . . . . . 8894 B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 8896 D Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8898 B Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8899 C Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . . . . . . 8901 D Ludwig Stiegler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 8903 A Klaus Wolfgang Müller (Kiel) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8903 C Dr. Heinrich Fink PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8904 A Dieter Grasedieck SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8905 C Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 8907 B Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8908 C Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8909 C Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8910 B Dr. Norbert Lammert CDU/CSU . . . . . . . . 8911 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 8912 D Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8914 B Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. . . . . 8915 C Dr. Barbara Höll PDS (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8916 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . . 8916 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8917 C Tagesordnungspunkt 17: a) Antrag der Abgeordneten Eduard Lint- ner, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Bahnreform 2 – Neuer Schwung für die Bahn (Drucksache 14/2691) . . . . . . . . . . . . . 8920 B b) Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Bahnreform fortsetzen, Schienenverkehr stärken Plenarprotokoll 14/96 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 96. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. März 2000 I n h a l t : – vom Staatsbahnmonopol zum eu- ropäischen Wettbewerb um den Ei- senbahnkunden (Drucksache 14/2781) . . . . . . . . . . . . . 8920 C Eduard Lintner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 8920 C Klaus Hasenfratz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8923 D Horst Friedrich (Bayreuth) F.D.P. . . . . . . . . . . 8925 C Albert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8926 C Reinhard Klimmt, Bundesminister BMVBW 8928 B Karin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . . 8929 B Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Jährliche Vorla- ge einer Generationenbilanz und Auf- nahme der Daten in die Haushaltsstatis- tik des Bundes (Drucksache 14/1758) . . . 8930 C Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8930 D Ute Kumpf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8931 D Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8934 B Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . 8936 A Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8937 D Birgit Schnieber-Jastram CDU/CSU . . . . . . . 8938 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Stromer- zeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Vorschaltgesetz) (Drucksachen 14/2765, 14/3007) . . . . . . . 8941 A Volker Jung (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . . . . . 8941 B Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 8943 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8945 A Walter Hirche F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8946 C Rolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8947 C Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . . 8948 C Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . . 8949 D Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8950 C Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vor- schriften (Drucksache 14/2959) . . . . . . . . . . . . . . . . 8953 A Tagesordnungspunkt 20: a) Antrag der Fraktionen SPD, CDU/ CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.: Einsetzung einerEnquete- Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ (Drucksache 14/3011) . . . . . . . . . . . . . 8953 B b) Antrag der Abgeordneten Angela Marquardt, Dr. Ilja Seifert, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS: Ein- setzung einer Enquete-Kommission „Menschenrechte, Ethik und Politik für eine Medizin der Zukunft“ (Drucksache 14/2153) . . . . . . . . . . . . . 8953 B Dr. Wolfgang Wodarg SPD . . . . . . . . . . . . . . . 8953 C Werner Lensing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 8955 B Monika Knoche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8957 A Dr. Edzard Schmidt-Jortzig F.D.P. . . . . . . . . . 8958 A Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8958 D Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 8959 B Tagesordnungspunkt 21: a) Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion PDS: Unrechts- erklärung der nationalsozialisti- schen §§ 175 und 175 a Nr. 4 Reichs- strafgesetzbuch sowie Rehabilitie- rung und Entschädigung für die schwulen und lesbischen Opfer des NS-Regimes (Drucksache 14/2619) . . . . . . . . . . . . . 8962 B b) Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion PDS: Rehabili- tierung und Entschädigung für die strafrechtliche Verfolgung einver- nehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen zwischen Er- wachsenen in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen De- mokratischen Republik (Drucksache 14/2620) . . . . . . . . . . . . . 8962 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion SPD sowie der Abge- ordneten Volker Beck (Köln), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rehabilitierung der im Nationalsozialis- mus verfolgten Homosexuellen (Drucksache 14/2984) . . . . . . . . . . . . . . . . 8963 A Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000II Margot von Renesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . 8963 A Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 8964 B Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8966 B Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8967 C Christina Schenk PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8968 C Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8969 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 8971 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Anträge: – Bahnreform 2 – Neuer Schwung für die Bahn – Bahnreform fortsetzen, Schienenverkehr stärken – vom Staatsmonopol zum eu- ropäischen Wettbewerb um den Eisen- bahnkunden (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8972 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vergleichen- den Werbung und zur Änderung wettbewerbs- rechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 19) Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8973 C Dr. Susanne Tiemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . 8974 B Rainer Funke F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8975 C Werner Schulz (Leipzig) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8975 D Dr. Evelyn Kenzler PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . 8976 C Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8977 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Labsch, Albrecht Papenroth, Dr. Peter Danckert, Barbara Wittig und Jürgen Wieczorek (Böhlen) (alle SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme- Kopplung (KWK-Vorschaltgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . 8978 A Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8978 C Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 III Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8893 (A) (B) (C) (D) 96. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. März 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    Christina Schenk Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8971 (C) (D) (A) (B) Berninger, Matthias BÜNDNIS 90/ 24.03.2000 DIE GRÜNEN Dr. Blens, Heribert CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Blüm, Norbert CDU/CSU 24.03.2000 Bohl, Friedrich CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 24.03.2000 Brinkmann (Detmold), SPD 24.03.2000 Rainer Brudlewsky, Monika CDU/CSU 24.03.2000 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 24.03.2000*** Klaus Bulmahn, Edelgard SPD 24.03.2000 Burchardt, Ursula SPD 24.03.2000 Bury, Hans Martin SPD 24.03.2000 Büttner (Ingolstadt), SPD 24.03.2000 Hans Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 24.03.2000 Peter H. Caspers-Merk, Marion SPD 24.03.2000 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 24.03.2000 Dzewas, Dieter SPD 24.03.2000 Eichhorn, Maria CDU/CSU 24.03.2000 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 24.03.2000 Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 24.03.2000 Joseph DIE GRÜNEN Frick, Gisela F.D.P. 24.03.2000 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 24.03.2000 Friedrich (Altenburg), SPD 24.03.2000 Peter Gebhardt, Fred PDS 24.03.2000 Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 24.03.2000 Goldmann, F.D.P. 24.03.2000 Hans-Michael Göllner, Uwe SPD 24.03.2000 Gröhe, Hermann CDU/CSU 24.03.2000 Günther (Duisburg), CDU/CSU 24.03.2000 Horst Dr. Gysi, Gregor PDS 24.03.2000 Haschke (Großhennersdorf ),CDU/CSU 24.03.2000 Gottfried Heinen, Ursula CDU/CSU 24.03.2000 Hinsken, Ernst CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Hornhues, CDU/CSU 24.03.2000 Karl-Heinz Dr. Hoyer, Werner F.D.P. 24.03.2000 Ibrügger, Lothar SPD 24.03.2000 Imhof, Barbara SPD 24.03.2000 Janssen, Jann-Peter SPD 24.03.2000 Jelpke, Ulla PDS 24.03.2000 Dr. Jens, Uwe SPD 24.03.2000 Kaspereit, Sabine SPD 24.03.2000 Laumann, Karl-Josef CDU/CSU 24.03.2000 Lehn, Waltraud SPD 24.03.2000 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 24.03.2000 Maaß (Herne), Dieter SPD 24.03.2000 Michels, Meinolf CDU/CSU 24.03.2000 Mosdorf, Siegmar SPD 24.03.2000 Ohl, Eckhard SPD 24.03.2000 Parr, Detlef F.D.P. 24.03.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 24.03.2000 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 24.03.2000 Poß, Joachim SPD 24.03.2000 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ 24.03.2000 DIE GRÜNEN Raidel, Hans CDU/CSU 24.03.2000 Reiche, Katherina CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Rössel, Uwe-Jens PDS 24.03.2000 Roth (Heringen), Michael SPD 24.03.2000 entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Schäfer, Hansjörg SPD 24.03.2000 Scheelen, Bernd SPD 24.03.2000 Schild, Horst SPD 24.03.2000 Schily, Otto SPD 24.03.2000 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ 24.03.2000 DIE GRÜNEN Schlee, Dietmar CDU/CSU 24.03.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 24.03.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 24.03.2000 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 24.03.2000 Hans Peter von Schmude, Michael CDU/CSU 24.03.2000 Schröder, Gerhard SPD 24.03.2000 Dr. Schuchardt, Erika CDU/CSU 24.03.2000 Schwalbe, Clemens CDU/CSU 24.03.2000 Siebert, Bernd CDU/CSU 24.03.2000 ** Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Stadler, Max F.D.P. 24.03.2000 Dr. Staffelt, Ditmar SPD 24.03.2000 Dr. Thalheim, Gerald SPD 24.03.2000 Vaatz, Arnold CDU/CSU 24.03.2000 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 24.03.2000 Wieczorek-Zeul, SPD 24.03.2000 Heidemarie Wiesehügel, Klaus SPD 24.03.2000 Wimmer (Karlsruhe), SPD 24.03.2000 Brigitte Dr. Zöpel, Christoph SPD 24.03.2000 **) für die Teilnahme an Sitzungen der Palarmentarischen Versamm-lung des Europarates ***)für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung derAnträge: – Bahnreform 2 – Neuer Schwung für die Bahn – Bahnreform fortsetzen, Schienenverkehr stär- ken – vom Staatsmonopol zum europäischen Wett- bewerb um den Eisenbahnkunden (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Dr. Winfried Wolf (PDS): Es hat immer einen gewis- sen Reiz, wenn ehemalige Regierungsparteien sich vom harten Oppositions-Gestühl zu Dingen äußern, für die sie zuvor selbst Verantwortung trugen. Meist wird es dann of- fener und ehrlicher. So verhält es sich auch bei den bei- den vorliegenden Anträgen von CDU/CSU und FDP zur Bahnprivatisierung. Da stellt beispielsweise der CDU/CSU-Antrag frank und frei fest: „Der Anteil der Bahn am modal split aller Verkehrsträger hat weiter abgenommen.“ Konstatiert wird für den Güterverkehr, dass das Potential für 2010 statt mit 90 Millionen nach neusten Studien nur noch mit 40 Millionen Tonnen angenommen wird. Das ist wahrlich eine harte Bilanz. Die Güterverkehrs- leistung wird bei weniger als der Hälfte dessen liegen, was die CDU/CSU als Partei, die 16 Jahre lang die Verkehrs- minister stellte, vorhergesehen hatte. Eine solche „Plan- untererfüllung“ hätte selbst in einem SED-Staat als kata- strophal gegolten. Dabei lautete das Geschwätz von ge- stern des Verkehrsminister Wissmann: Man liege voll im Plan. Das Bäumchen-wechsle-dich-Spiel von Regierung und Opposition gibt Gelegenheit zu christlicher Einkehr, Reue und Erkenntnis. Der CDU/CSU-Antrag konstatiert weiter, es gebe un- stimmige Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der Bahn und listet dabei jährliche Belastungen „der DB AG aus Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer“ von 2,3 Milli- arden DM auf, die die anderen EU-Bahnen nicht belaste- ten. Hinzu seien „Öko-Steuer und die Gebühr für die Leis- tungen des Bundesgrenzschutzes in Höhe von zusammen weiteren 650 Millionen DM jährlich“ gekommen. Das macht summa summarum 3,5 Milliarden DM, um die nach Ansicht der CDU/CSU die Bahn zu entlasten wäre, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Das ist die Hälf- te dessen, was die Bahn jährlich an Investitionshilfen vom Bund erhält! Zu fragen wäre: Warum sah sich diese Partei nicht in der Lage, in ihrer langen Regierungszeit diese Wettbe- werbsverzerrungen aufzuheben? Es gab genügend Anträ- ge unter anderem der Grünen, beispielsweise die Belas- tung der Bahn mit der Mineralölsteuer zu beseitigen und damit „Waffengleichheit“ zum Beispiel mit dem Flug- verkehr herzustellen. Warum stimmte die CDU/CSU im letzten Jahr nicht für den Antrag der PDS, die Bahn von der „zusätzlichen Belastung“ der Ökosteuer ganz zu be- freien? Dass all das viel Wind ist, mit dem Stimmungs- mache betrieben und Stimmen bei den Bahnbeschäftigten gewonnen werden sollen, zeigt dann die grundlegende Zielsetzung. Der CDU/CSU-Antrag geht davon aus, dass trotz die- ser für die Bahn katastrophalen Verkehrsbilanz und trotz der weiter bestehenden enormen Wettbewerbsverzerrun- gen zu „erwarten“ sei, „dass die Börsenfähigkeit des Un- ternehmens entsprechend den zeitlichen Vorstellungen bei der Verabschiedung der Bahnreform circa 10 Jahre nach der Umwandlung der DB in ein Unternehmen er- reicht wird“. Einmal abgesehen von der sprachlichen Groteske, die Bahn erst ab 1994, mit Bildung der DB AG als „ein Unternehmen“ zu erkennen, bleibt festzustellen: Als Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 20008972 (C) (D) (A) (B) Regierungspartei hat die CDU/CSU niemals erklärt, die Bahn müsse 2004 an die Börse. Immer wurde betont, die- se sei generell eine „Möglichkeit“ und der Zeitpunkt dafür stehe ohnehin nicht fest. Umgekehrt war es die PDS als einzige Partei, die ge- gen die Bahnprivatisierung stimmte und die damit erklär- te, es gehe nicht um eine Reform, es gehe vielmehr um ei- ne Zerschlagung, wobei das entscheidende Mittel dafür der Börsengang sei. Wir argumentieren: Weil die Bahn auf dem Verkehrsmarkt der schwächste Verkehrsträger sei, weil die Rahmenbedingungen ihr eine extrem schlechte Ausgangsposition zuwiesen, weil die Wettbewerbsbedin- gungen grundsätzlich und im Detail zuungunsten der Bahn gestaltet seien, würde ein Börsengang nur heißen, dass der Niedergang des Schienenverkehrs sich be- schleunigen würde. Damals wussten wir noch nicht, dass die Bilanz sieben Jahre nach der Umwandlung von Bun- desbahn und Reichsbahn zur Deutschen Bahn AG eine derart verheerende sein würde, wie es nun auch allgemein eingestanden wird. Der FDP-Antrag hält sich dann mit Kleinigkeiten erst gar nicht auf. Obgleich ihr verkehrspolitischer Sprecher Friedrich die Details von der katastrophalen Lage der Bahn kennt, vertritt er hier einen knallharten Liberalisie- rungs-Antrag: Der Konzernverbund der Bahn ist auf- zulösen und bis zum Ende des Jahres 2003 „vollständig zu privatisieren“. Die FDPmeint auch zu wissen: „Die mit der Struktur- reform geplanten Ziele wurden zu einem großen Teil er- reicht.“ Dass es damals hieß, es müsse mehr Verkehr auf die Schiene, interessiert da wenig. Es bleibt die brutale In- teressiertheit am Stoff: dem Börsengang. Die besondere Forderung des FDP-Antrags, „die Netz AG sofort aus dem Konzernverbund der DB AG heraus- zulösen“, ist dann unter diesem Aspekt zu sehen. Nach- dem die Bahnhöfe über die Station und Service AG und nachdem alle verwertbaren Immobilien über die neue – sechste – AG Immobilien ausgegliedert und auf dem Weg zur Börse sind, soll das Netz – vorläufig zumindest – doch beim Bund bleiben. Schließlich erkennt auch die FDP, dass es eine Weile noch einigen Schienenverkehr geben werde. Und dafür braucht man auch ein Netz. Wenn die Züge dann teure We- gelagerergebühren bei einer privatisierten AG Station und Service bezahlen müssen, wird die Funktion der Verge- sellschaftung von Verlusten und der Privatisierung von Gewinnen schließlich auf diesem Weg strukturell ge- währleistet. Die Regierungsparteien werden die beiden Anträge voraussichtlich ablehnen. Allerdings hat auch dies etwas mit dem Bäumchen-wechsle-dich-Spiel von Regierung und Opposition zu tun: In der Regierung können SPD und Bündnisgrüne nicht offen sagen, dass sie den größten Teil der Börsen-Ziele in den Anträgen teilen. Was sie allerdings können, ist, dies umzusetzen in eine verkehrspolitische Praxis, die genau in diese Richtung läuft. Es bleibt zu hoffen, dass der Widerstand, der sich der- zeit bei der Bahn und den Gewerkschaften gegenüber den Weiterungen dieser Bahnprivatisierungspolitik regt, die- ser zerstörerischen Tendenz Einhalt gebietet. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften (Tagesord- nungspunkt 19) Dirk Manzewski (SPD): Am heutigen Tag debattie- ren wir hier im Deutschen Bundestag über den Gesetzes- entwurf der Regierungskoalition zur vergleichenden Wer- bung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vor- schriften. Ziel des Gesetzentwurfs ist in erster Linie die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie des Europäi- schen Parlaments zur Änderung der Richtlinie über irre- führende Werbung zwecks Einbeziehung der verglei- chenden Werbung. Mit dieser Richtlinie ist ein wichtiger Bestandteil des Wettbewerbsrechts im Bereich des Binnenmarktes har- monisiert worden. Bislang war vergleichende Werbung im deutschen Recht nicht ausdrücklich geregelt. Die Recht- sprechung beurteilte die verschiedenen Formen verglei- chender Werbung und hielt sie grundsätzlich für unzu- lässig. Vergleichende Werbung war danach nur unter bestimmten, einschränkenden Bedingungen aus- nahmsweise zulässig. Die vorgeschlagene Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird zu einer Liberalisierung des Wettbewerbsrechts und zu mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit führen. Vergleichen- de Werbung wird künftig grundsätzlich zulässig sein. In einem umfassenden Kriterienkatalog wird entsprechend der Systematik des UWG in einem Verbotstatbestand je- doch deutlich klargestellt, wann vergleichende Werbung als sittenwidrig und damit unzulässig in diesem Zusam- menhang anzusehen ist. So darf ein Werbetreibender Kun- den nicht durch einen Werbevergleich irreführen. Werbung darf auch nicht zu einer Verwechselung der verglichenen Produkte führen oder den Mitbewerber und die von ihm vertriebenen Produkte herabsetzen oder verunglimpfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzungsver- pflichtung der europäischen Richtlinie haben wir zu dem Anlass genommen, im Gesetz gegen den unlauteren Wett- bewerb Änderungen und Klarstellungen vorzunehmen. Diese sind auf die Ergebnisse der „Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wettbewerbsrechts“ zurückzuführen. Diese ist Anfang 1995 vom Bundesministerium der Justiz eingesetzt worden, um den Reformbedarf in Bezug auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umfassend zu prüfen. Im Einzelnen sind folgende Vorschläge aufgegriffen worden: Von § 6 c UWG sollen künftig auch die in der Pra- xis häufigen Gewinnspiele erfasst werden, bei denen die Teilnehmer die erwarteten „besonderen Vorteile“ nicht vom Veranstalter selbst, sondern von Dritten, insbeson- dere weiteren Mitspielern, erhalten. Auch soll die Reichweite der Regelung in § 7 Abs. 1 UWG, wonach Sonderveranstaltungen außerhalb des re- gelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Beschleunigung des Warenabsatzes nicht den Eindruck besonderer Kaufvor- teile erwecken dürfen, klargestellt werden. Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8973 (C) (D) (A) (B) Zudem sollen zur Bekämpfung von Missbräuchen bei Räumungsverkäufen die Überwachungsmöglichkeiten der Industrie- und Handelskammern und der Handwerks- kammern verbessert werden. Des Weiteren soll präzisiert werden, dass nur Be- klagte im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung ver- klagt werden können, die weder einen inländischen Wohnsitz noch eine inländische gewerbliche Niederlas- sung haben. Die Liberalisierung der vergleichenden Werbung er- fordert im Übrigen eine entsprechende Ergänzung bei § 11 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens. Soweit die Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wett- bewerbsrechts außerdem empfohlen hat, der Zustellung eines Antrags auf einstweilige Verfügung oder einer einst- weiligen Verfügung eine verjährungsunterbrechende Wir- kung zuzuerkennen, ist hiervon zunächst abgesehen wor- den. Da die „Kommission zur Überarbeitung des Schuld- rechts“ auch dieses Problem gesehen hat und in absehbarer Zeit mit der Umsetzung ihrer Ergebnisse zu rechnen ist, soll dieser Vorschlag erst im Rahmen der Schuldrechtsreform aufgegriffen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die AGV und ver- schiedene Wirtschaftsverbände sind frühzeitig in das Ge- setzesvorhaben eingebunden worden. Der Gesetzentwurf ist dabei grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Ich gehe daher von einer breiten Zustimmung aus und hoffe, dass auch Sie den Gesetzentwurf konstruktiv begleiten werden. Dr. Susanne Tiemann (CDU/CSU):Mit dem Gesetz zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbe- werbsrechtlicher Vorschriften wird eine notwendige Ent- scheidung eingeleitet: Die vom Europäischen Parlament und vom Rat am 6. Oktober 1997 verabschiedete Richtli- nie 97/55/EG ist bis zum 23. April 2000 in nationales Recht umzusetzen. Sie erklärt vergleichende Werbung grundsätzlich für zulässig, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Hierzu ist eine Ergänzung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb erforderlich. Es ist be- dauerlich, dass die Umsetzung erst jetzt erfolgt, da diese Terminplanung den Gesetzgeber wieder einmal unter er- heblichen Zeitdruck setzt. Weitere Änderungen des UWG tragen den Empfeh- lungen der Arbeitsgruppe „Überprüfung des Wettbe- werbs“ Rechnung, die 1995, also während unserer Re- gierungszeit, in vorausschauender Weise eingesetzt wor- den ist. Sie hat ihren Abschlussbericht 1996 vorgelegt. Insgesamt ist die Umsetzung der Richtlinie nach der Rechtsprechung des EuGH auch erforderlich. Die Zuläs- sigkeit der vergleichenden Werbung ist im deutschen Recht bisher nicht ausdrücklich geregelt. Vergleichende Werbung ist von der Rechtsprechung immer als grundsätzlich unzulässig, weil wettbewerbswidrig, ange- sehen worden. Bereits nach Verabschiedung der Richtli- nie hat der Bundesgerichtshof aber in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten im Jahre 1998 erklärt, dass er von sei- ner bisherigen Rechtsprechung abweiche und im Rahmen des § 1 UWG die materiellen Bestimmungen der Richtli- nie anwenden wolle. Ein wirklicher Umbruch des Wett- bewerbsrechts hat sich damit aufgrund der Richtlinie ab- gezeichnet. Umso mehr muss es das Anliegen sein, eine Umsetzung der Richtlinie behutsam vorzunehmen und dabei nicht über das Ziel hinauszuschießen. Auch aus die- sem Grunde ist dem Gesetzentwurf insofern zuzustimmen, als er manche Vorschriften nicht für umsetzungsbedürftig ansieht, weil entweder das deutsche Recht den Richtlini- enbestimmungen bereits Rechnung trägt oder das eu- ropäische Recht an anderer Stelle schon entsprechende Regelungen vorgibt. Dem nationalen Gesetzgeber verbleibt bei der Umset- zung zwar die Wahl der Form und Mittel; die Form des Umsetzungsaktes hängt aber auch von den Vorgaben der Richtlinie ab. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind bei der Umsetzung von Richtlinien strengere Anforde- rungen an Klarheit und Transparenz zu stellen, wenn de- taillierte Regelungen in nationales Recht transformiert werden sollen. Die Richtlinie enthält zum Teil sehr de- taillierte Vorgaben. Die Tendenz, Richtlinien mit der Be- stimmtheit von Verordnungen zu verabschieden, hat in der letzten Zeit bedauerlicherweise erheblich zugenommen. Dabei erscheint es immer fraglicher, ob dem einzelnen Mitgliedstaat tatsächlich noch die Wahl der Form und ge- eignetsten Methode überlassen bleibt. Umso wichtiger ist es, dass das umsetzende Gesetz in ganz besonderer Wei- se klar und eindeutig gestaltet sein muss, um den Willen des nationalen Gesetzgebers eindeutig zum Ausdruck zu bringen. Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssi- cherheit müssen die Werbenden wissen, welche Rechte und Pflichten von ihnen konkret zu beachten sind. Obwohl in der Richtlinie der Katalog der Kriterien, un- ter denen eine vergleichende Werbung zulässig sein soll, sehr detailliert ist, sollte geprüft werden, inwieweit Aus- legungsspielräume verbleiben. Sie müssen bei der Um- setzung soweit wie möglich genutzt werden. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die einzelnen Kriterien so- wohl hinreichende als auch notwendige Bedingungen für die Zulässigkeit der vergleichenden Werbung sind. Dabei ist immer davon auszugehen, dass die Richtlinie die Re- gelung vergleichender Werbung und ihrer entsprechenden Einschränkungen für erforderlich für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes hält. In § 2 soll nun bestimmt werden, wann vergleichende Werbung gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG verstößt. Dies ist außerordentlich sensibel, weil gerade die vergleichende Werbung, also „Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht“, in besonderem Maße geeignet ist, bei exzessiver Wahrnehmung zu Irreführungen des Markt- teilnehmers bzw. zu ungerechtfertigten Vorteilen auf dem Markt zu führen. Bei der Umsetzung ist deshalb große Vorsicht angebracht und die Sorgfalt, tatsächlich auch al- le irreführenden Angaben zu erfassen. Dabei muss immer wieder in Erinnerung gerufen wer- den: Mit dem Wettbewerbsrecht ist sorgfältig umzuge- hen. Es bildet eine wesentliche Basis für das Funktio- nieren unserer sozialen Marktwirtschaft. Verfügen wir nicht über ein ausgewogenes Wettbewerbsrecht, hat dies Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 20008974 (C) (D) (A) (B) tief greifende Folgen für unsere Wirtschaftsordnung, für die Balance zwischen Freiheit und Bindung des Markt- handelns. Dieses Erfordernis sorgfältigen Handelns gilt gerade auch für die weiteren Regelungen unseres Wettbe- werbsrechts. Es ist an sich folgerichtig, die vorgeschla- genen Änderungen und Präzisierungen entsprechend den Vorschlägen der „Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wettbewerbsrechts“ in das vorliegende Gesetz mit einzubeziehen. Denn die Arbeitsgruppe hat in ihrem Be- richt vom 17. Dezember 1996 eine eigenständige No- vellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbe- werb abgelehnt, aber eine Korrektur einzelner Bestim- mungen empfohlen. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe sind durchaus sinnvoll und tragen dazu bei, Unklarhei- ten zu beseitigen. Sie beziehen sich auf Regelungen zu Sonderveranstaltungen, Räumungsverkäufen und die Beibehaltung des Verbots der vergleichenden Werbung bei Heilmitteln. So werden z. B. von § 6 c UWG in Zu- kunft auch solche Gewinnspiele erfasst, bei denen die Teilnehmer die erwarteten „besonderen Vorteile“ nicht vom Veranstalter selbst, sondern von Dritten erhalten. Zu begrüßen ist, dass die im Referentenentwurf vorge- sehene Regelung, dass auch Zweigniederlassungen Räumungsverkäufe durchführen dürfen, gestrichen wurde. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren bleibt aller- dings zu überprüfen, ob die Ergänzung des Gesetzent- wurfs um die Aufnahme einer dem alten § 6 d UWG ent- sprechenden Norm geeignet ist, vielfach aufgetretene und kritisierte Missstände zu beseitigen. Im Einzelhandel fand in den letzten Jahren ein uner- bittlicher Preiskampf statt, der zur Vernichtung vieler mit- telständischer Existenzen führte. Dieser Prozess ist volks- wirtschaftlich schädlich. Der Mittelstand ist nicht nur Rückgrat der Volkswirtschaft, sondern auch Basis eines funktionierenden Wettbewerbs in der sozialen Markt- wirtschaft. Am Ende eines derartige Preiskrieges stünde nur erneute Monopolisierung. Ziel sollte es vielmehr sein, die Anzahl der Anbieter auf einem hohen Niveau zu hal- ten, damit eine stetige Konkurrenz der Anbieter unterei- nander für einen dauerhaften Wettbewerb sorgt. Dies könnte dadurch erreicht werden, dass den konkurrieren- den Wettbewerbern ein Instrument in die Hand gegeben wird, welches ihnen ermöglicht, gegen so genannte „Lockvogelangebote“ mit Unterlassungsansprüchen vor- zugehen. Der Handel würde so mit marktwirtschaftlichen Mitteln Einkaufsvorteilen und möglichen ungerechtfer- tigten Konditionsspreizungen der Industrie im Interesse des Nachteilsausgleichs für kleinere und mittlere Unter- nehmen die Spitze nehmen können. Die alte Regelung des § 6 d UWG hatte zwar keinen Be- stand vor der Rechtsprechung, weil der damalige Wortlaut zwischen Kunde und Wiederverkäufer differenzierte, wo- bei gegenüber dem Wiederverkäufer allerdings nur ein völliger Ausschluss, nicht aber eine mengenmäßige Be- schränkung der Warenabgabe, für einen Unterlassungs- anspruch ausreichte. Bei den Überlegungen, ob eine ver- gleichbare Neuregelung abermals in das UWG aufge- nommen wird, sollte dies keinen Hinderungsgrund darstellen. Jedenfalls wäre es höchste Zeit, hier praktikable und wirkungsvolle wettbewerbsrechtliche Instrumente zu schaffen, um gerade im Zeitalter der großen Fusionen den mittelständischen Unternehmen Chancengleichheit im Wettbewerb zu ermöglichen. Angesichts der Eile, mit der dieses Gesetz verabschiedet werden muss, wird keine Zeit bleiben für eine sorgfältige Ausarbeitung derartiger In- strumente. Dies ist außerordentlich zu bedauern. Wir wer- den aber alles tun, damit in einem erneuten Gesetzge- bungsvorhaben dem berechtigten Anliegen der mittel- ständischen Wirtschaft Rechnung getragen wird. Ein modernes Wettbewerbsrecht kann darauf nicht verzichten. Dem vorliegenden Gesetzentwurf stehen wir nicht von vornherein ablehnend gegenüber, wohl aber in konstruk- tiver Skepsis. Rainer Funke (F.D.P.): Der Gesetzentwurf der Bun- desregierung zur vergleichenden Werbung ist im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Richtlinie weitest- gehend unproblematisch. Hier hat der Gesetzgeber kaum Möglichkeiten, von der europäischen Richtlinie abzu- weichen. Die vergleichende Werbung wird in Zukunft zu- zulassen sein und entspricht ja auch der inzwischen geän- derten Rechtsauffassung des BGHs. Insoweit sagen wir auch eine zügige Beratung im Rechtsausschuss zu, zumal der Entwurf des Gesetzes reichlich spät dem Deutschen Bundestag zugewiesen worden ist, da bereits am 23. April die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein muss. Diskussionswürdig erscheinen uns jedoch die zusätz- lichen wettbewerbsrechtlichen Änderungen im UWG, da dort insbesondere zu den §§ 7 und 8. Ob durch die Neu- fassung des § 7 UWG hinsichtlich der Sonderveranstal- tungen tatsächlich mehr Rechtsklarheit entsteht, muss in der Praxis besprochen werden. Hier kann man zumindest erhebliche Zweifel haben. Dasselbe gilt für den § 8 UWG, also den Räumungsverkauf. Es besteht hier die Gefahr, dass auf der einen Seite mehr Bürokratie, auf der anderen Seite missbräuchliche Räu- mungsverkäufe nicht verhindert werden. Um es klar zu sa- gen: Auch wir wollen zum Schutz des mittelständischen, seriösen Einzelhandels missbräuchliche Räumungsver- käufe verhindern. Ob dies durch mehr Bürokratie und mehr Einsichtnah- men in Geschäftsunterlagen geschaffen wird, wage ich zu bezweifeln. Dass die Berufsvertretungen in Zukunft sogar Einsichtnahme in eine zusammenfassende Auskunft über die zur Verfügung stehenden Unterlagen erhalten, ist schon ein sehr weit gehender Eingriff in das Geschäfts- geheimnis der Kaufleute. Das gilt umso mehr, wenn man die einzelnen Berufsvertretungen kennt. Hierzu müssten wir uns im Rechtsausschuss ausführlich besprechen. Es wäre wohl besser gewesen, die europäische Richt- linie zur vergleichenden Werbung zügig in nationales Recht umzusetzen und den Gesetzentwurf zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften gründlich und mit den Fraktionen ausführlich zu beraten. Werner Schulz (Leipzig) (Bündnis 90/Die Grü- nen): Durch das vorliegende Gesetz wird die verglei- chende Werbung in der Europäischen Union harmonisiert. Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8975 (C) (D) (A) (B) Die vergleichende Werbung ist künftig auch in Deutsch- land möglich. Dadurch dürfen Produkte aufgrund objekti- ver und beweisbarer Kriterien, beispielsweise über den Preis, in der Werbung miteinander verglichen werden. Nicht gestattet ist es auch, in Zukunft, den Mitbewerber oder sein Produkt herabzusetzen oder zu verunglimpfen. Grundlage ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997. Das Gesetz schafft darüber hinaus Klarheit bei der Auslegung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften und ver- bessert die Kontrolle bei Räumungsverkäufen. So können in Zukunft die häufigen Irreführungen von Verbrauchern bei Räumungsverkäufen effektiver bekämpft und der mit- telständische Einzelhandel besser geschützt werden. Die Industrie- und Handelskammern sollen künftig vom Ver- anstalter des Räumungsverkaufs die Einsicht in Ge- schäftspapiere und den Nachweis der Einkaufspreise ver- langen können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass tatsächlich ein Räumungsverkauf vorliegt und der Händ- ler dies nicht nur zu Werbezwecken vortäuscht. Nach unserer Auffassung sollten wir dabei nicht stehen bleiben. Denkbar wäre eine Aufhebung des Rabattgeset- zes sowie eine deutliche Lockerung der Zugabeverord- nung, um den Wettbewerb von veralteten Beschränkungen zu befreien und den Verbrauchern günstigere Angebote nicht länger vorzuenthalten. Das Rabattgesetz regelt zulässige Preisnachlässe bei Waren des täglichen Bedarfs für den Endverbraucher. Nach der Rechtsprechung ist der Kreis der betroffenen Waren weit zu ziehen. Lediglich langlebige und seltene Luxusgüter sind von der Regelung ausgenommen. Das Gesetz schränkt einen Teilbereich des Preiswett- bewerbs im Einzelhandel ein: Die situationsbedingte oder auf eine bestimmten Kunden oder Kundenkreis ab- zielende Reduzierung des angekündigten Preises. Damit hat Deutschland eine der strengsten Regelungen in Euro- pa und auf der Welt gegen Rabatte. Überspitzt ausge- drückt: Nur das dreiprozentige Skonto ist erlaubt. Alle weiteren Rabatte sind verboten. Die Verbraucher sind bis- her die größten Verlierer der bestehenden Regelung. Den Preiswettbewerb zu unterdrücken, geht zulasten der Ver- braucher und der wettbewerbsaktiven, auch kleinen und mittleren Einzelhändler. Zurzeit gerät das Rabattgesetz durch die in Kürze zu verabschiedende EG-Richtlinie un- ter Druck: Nach Artikel 3 des Entwurfs der Richtlinie müssten europäische Unternehmen, die via Internet auf dem deutschen Markt anbieten, in Zukunft nur noch das Recht ihres Herkunftslandes anwenden; was für den deut- schen Unternehmer einen enormen Nachteil darstellen würde, da hier bekanntlich Rabatte praktisch verboten sind. Die Bundesregierung sollte die Gelegenheit aktiv nutzen und die nationale Gesetzgebung kontinuierlich zu- gunsten der Verbraucher an die liberaleren Regelungen der anderen EU-Staaten anzupassen. Mit Sorge verfolge ich dagegen die Folgen, die sich aus der E-Commerce-Richtlinie auf das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben. Das Recht des unlauteren Wettbewerbs in der EU ist durch eine kaum noch überschaubare Zahl sekundärrechtlicher Harmoni- sierungsmaßnahmen geprägt. Trotz dieser Vielzahl ge- meinschaftsrechtlicher Rechtsakte sind aber bislang nur begrenzte Bereiche von der Angleichung erfasst. Im Übri- gen handelt es sich zumeist um eine Angleichung durch Richtlinien, die zudem oft nur Mindestanforderungen ent- halten. Da sich die nationalen Wettbewerbsrechtsordnun- gen in ihren Systemen, ihrer Zielrichtung und vor allem in ihrem Schutzumfang zum Teil beträchtlich voneinan- der unterscheiden, Deutschland aber über ein relativ ho- hes Schutzniveau beim unlauteren Wettbewerb verfügt, kommt der Frage nach der Zukunft des deutschen UWG und einer weiteren europäischen Harmonisierung auf ho- hem Niveau eine erhebliche Bedeutung zu. Die Bundes- regierung wird sich bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen müssen, dass es zu keiner Absenkung des Schutzniveaus sowohl aus wettbewerbs- als auch ver- braucherpolitischer Sicht kommt! Ich bin der Auffassung, dass der Erhalt des hohen Schutzniveaus von Verbrau- chern und Mitbewerbern durch das deutsche UWG hohe Priorität haben sollte. Dr. Evelyn Kenzler (PDS):Grundsätzlich begrüßt die PDS, dass es der Bundesregierung wieder einmal zu ge- lingen scheint, eine EU-Richtlinie pünktlich umzusetzen. Jedenfalls an uns wird die Termintreue nicht scheitern. Den Dank an das federführende Bundesjustizministe- rium möchte ich dennoch mit der Frage verbinden, wa- rum in diesem – relativ unkomplizierten – Fall trotzdem so lange gebraucht wurde: Die Richtlinie ist schließlich fast eineinhalb Jahre, die einschlägigen Vorschläge der deutschen „Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wettbe- werbsrechts“ sind gar schon drei Jahre alt! Ganz zu schweigen von Art. 2 des Gesetzentwurfes, der Teile ei- ner acht Jahre alten EU-Richtlinie endlich in deutsches Recht umsetzt. So gesehen war der nun wieder einmal ent- standene Zeitdruck auf Bundestag und Bundesrat durch- aus vermeidbar. Zu den Regelungen im Einzelnen: Wir begrüßen die Neuregelungen ganz überwiegend. Das gilt insbesondere für die Klarstellungen zur Bewerbung von Arzneimitteln per Art. 2; zum Gerichtsstand bei ausländischen Beklag- ten – Art. 1, Nr. 7 –; zum Charakter tatsächlich unlauterer Sonderverkaufsveranstaltungen – Art. 1, Nr. 5 – sowie zur Einbeziehung der Schneeballsysteme in strafbaren unlau- teren Wettbewerb, Art. 1, Nr. 4. Bei der ebenfalls unterstützenswerten Präzisierung des Rechts der Räumungsverkäufe ist uns besonders wichtig, dass die noch im Referentenentwurf enthaltene Einbezie- hung von Filialisten wieder vom Tisch ist und auch nicht wieder auf diesen kommt. Das wäre ein weiteres Einfalls- tor zur Liquidierung des klein- und mittelständischen Ein- zelhandels gewesen, die mit uns nicht zu machen ist. Handelsketten ist bei Aufgabe einer Filiale schließlich problemlos zuzumuten, noch nicht abgesetzte Ware auf andere Niederlassungen zu verteilen, statt über Laden-auf- Laden-zu-Spiele mittels permanenter „Räumungsware“- Angebote Konkurrenten vom Markt zu „räumen“. Die Neuregelung zur vergleichenden Werbung ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Möglichkeit, in der Wer- bung sachliche Vergleiche zwischen Waren und Dienst- leistungen vornehmen zu können, ist ganz im Sinne der Verbraucher. Allerdings wird es in der Praxis darauf Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 20008976 (C) (D) (A) (B) ankommen, aggressive oder gar irreführende Werbung zu unterbinden. Die ausgewogenen Regelungsvorschläge stimmen uns dabei optimistisch. Sie dürften zur Rechts- sicherheit durch Rechtsklarheit beitragen. An einem Punkt sehen wir allerdings noch Beratungsbedarf in den Ausschüssen: Der letzte Satz des § 2 Abs. 3 sollte ersatz- los gestrichen werden. Sonderangebote nach dem Motto „Solange der kleine Vorrat reicht“ sind insbesondere in den am härtesten um- kämpften Branchen wie Möbel, Computer oder Heim- elektronik eine beliebte unlautere Wettbewerbsmethode. Da reicht dann der „Vorrat“ für ganze fünf oder zehn Kun- den. Aber das Unternehmen hat erreicht, dass das Wo- chenende oder gar die Woche über das Geschäft voller Menschen ist, von denen etliche dann doch mit Einkäu- fen, aber teureren als den angekündigten, nach Hause ge- hen. Solches unlautere Geschäftsgebaren sollte nicht noch ausdrücklich legalisiert werden. Wer so genannte Schnäppchen bewirbt, der soll diese Angebote außerhalb der gesetzlichen Schlussverkäufe auch für eine bestimm- te Zeitspanne – und wenn es für einen Tag ist – garantie- ren müssen. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesministerin der Justiz:Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzent- wurf zwei Ziele: erstens die Umsetzung der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur vergleichenden Werbung, zweitens kleinere Korrek- turen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, die auf Empfehlungen einer im Bundesministerium der Justiz ge- bildeten Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Wettbe- werbsrechts aus dem Jahr 1997 zurückgehen. Schwerpunkt des von der Bundesregierung beschlos- senen Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur vergleichen- den Werbung. Diese Richtlinie harmonisiert die rechtli- chen Rahmenbedingungen der vergleichenden Werbung im Binnenmarkt und führt in Deutschland zur Liberali- sierung der bestehenden Vorschriften. Vergleichende Werbung soll der Information der Verbraucher dienen und transparente Marktbedingungen schaffen. Bisher galt im deutschen Recht – von eng umrissenen, von der Rechtsprechung entwickelten Ausnahmen abge- sehen – ein grundsätzliches Verbot vergleichender Wer- bung wegen Sittenwidrigkeit im Sinne von § 1 UWG. Das bislang bestehende Regel-Ausnahme-Verhältnis hat sich nach der Verabschiedung der Richtlinie 1997 umgekehrt: Mittlerweile gehen auch der Bundesgerichtshof und die Instanzgerichte von der grundsätzlichen Zulässigkeit aus und wenden die Kriterien der Richtlinie im Vorgriff auf die Umsetzung bereits an. Die Richtlinie muss dennoch aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit umge- setzt werden, denn bereits vor der Umsetzung der Richt- linie hat sich die Werbepraxis diese neue Form zu Eigen gemacht. Sie kennen den Einsatz von Werbevergleichen vor- zugsweise durch Anbieter von Telekommunikations- Dienstleistungen: Call-by-Call-Anbieter, Internetanbie- ter und Autovermieter, zum Beispiel Avis, Sixt, Hertz, Eu- ropcar. Werbevergleiche helfen gerade Newcomern, die Besonderheiten ihres neuen Produkts oder ihrer Dienst- leistung gegenüber herkömmlichen und bekannten Pro- dukten oder Dienstleistungen hervorzuheben. Mit diesem Gesetz wollen wir jetzt verlässliche Rah- menbedingungen für moderne, zeitgemäße Werbeformen schaffen. Wir versprechen uns von der Regelung eine po- sitiven Effekt: „Mehr Wettbewerb durch mehr transpa- rente Werbung.“ Welche Vorschläge enthält der Gesetzentwurf? Art. 1 schlägt zunächst eine Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, vor, nach der vergleichen- de Werbung künftig grundsätzlich zulässig sein soll. Im Interesse der sachgerechten Information des Ver- brauchers und der Fairness im Wettbewerb müssen aber folgende Bedingungen eingehalten werden: Erstens. Der Werbevergleich muss sachlich sein, darf nicht irreführen oder Verwechslungen der Produkte her- vorrufen. Täuschende Werbeaussagen sollen damit unter- bleiben. Zweitens. Es dürfen nur wesentliche, typische und nachprüfbare Eigenschaften von Waren und Dienstleis- tungen oder – und das ist besonders wichtig – der Preis ge- genübergestellt werden. Auch in Zukunft bleiben nicht überprüfbare Aussagen zum Geschmack oder Geruch, wie etwa: „Unser Produkt A schmeckt besser als das Pro- dukt B von XY“ unzulässig, da solche Bewertungen höchst subjektiv vom Konsumentengeschmack abhän- gen. Drittens. Der Mitbewerber und die von ihm vertriebe- nen Produkte dürfen nicht herabgesetzt oder verunglimpft werden. Polemik und Rufschädigung auf Kosten des Mit- bewerbers sind bei vergleichender Werbung nämlich nicht erwünscht. Werden diese Kriterien nicht eingehalten, ist der Wer- bevergleich sittenwidrig und damit unzulässig. Art. 2 des Entwurfs enthält außerdem eine Ergänzung des § 11 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, HWG. Dies ist wegen der besonderen Vorgaben in der Humanarzneimittelrichtlinie für die sen- sible Werbung mit Arzneimitteln notwendig geworden. Den Gesetzentwurf haben wir außerdem zum Anlass genommen, einige Empfehlungen zur Klarstellung und Verbesserung der Rechtslage aufzugreifen, die die Ar- beitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz zur Überprüfung des Wettbewerbsrechts aus Vertretern der beteiligten Kreise, der Gerichte und der Wissenschaft ge- macht hat: Vor allem Missbräuche im Bereich der Räu- mungsverkäufe sollten künftig mittels verbesserter Kon- trolle durch die Industrie- und Handelskammern bekämpft werden. Dazu wird der Anspruch auf Einsicht in Geschäftspapiere und auf Nachweis der Einkaufsprei- se erweitert. Nicht mehr im Regierungsentwurf weiterverfolgt wird hingegen der noch im Referentenentwurf enthaltene Vor- schlag, Räumungsverkäufe auch für einzelne Filialen zu- zulassen. Die Bundesregierung legt nämlich großen Wert darauf, dass die kleinen und mittleren Unternehmen im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Daher haben Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 2000 8977 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 96. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. März 20008878 (C) (D) (A) (B) uns die Argumente der kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels überzeugt, dass die Ge- fahr des Missbrauchs und Verdrängungswettbewerbs bei einer derartigen Liberalisierung zu groß wäre. Die Bundesregierung setzt – auch im Hinblick auf die Umsetzungsfrist für die Richtlinie bis 23. April 2000 – auf eine zügige Prüfung und Beratung in den Ausschüssen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Werner Labsch, Albrecht Papenroth, Dr. Peter Danckert, Barbara Wittig und Jürgen Wieczorek (Böhlen) (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KW-Vorschalt- gesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 7) Gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geben wir zum „Kraft-Wärme-Kopplungs- gesetz“ folgende Erklärung ab: Diesem Gesetz haben die Unterzeichner dieser Er- klärung ihre Zustimmung aus folgenden Gründen gege- ben: 1. Dem Anliegen der ressourcenschonenden, umwelt- und klimafreundlichen Energieerzeugung wird mit der Förde- rung der Kraft-Wärme-Kopplung Rechnung getragen. 2. Den Stadtwerken wird eine notwendige Anpassungs- hilfe am Strommarkt gewährt. Die Unterzeichner sehen für das Gesetz jedoch auch Ablehnungsgründe: 1. Die Vergütung erscheint überhöht. 2. Eine Belastung für den unter Druck geratenen ostdeut- schen Stromerzeuger VEAG ist durch die hohen Ab- schreibungskosten bereits gegeben. Darüber hinaus be- nachteiligt der § 2 (2) die VEAG im Grund- und Mittel- lastbereich. Es besteht nach Ansicht der Unterzeichner Nachbesse- rungsbedarf. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss die EU-Vorlagen bzw. Unter- richtungen durch das Europäische Parlament zur Kennt- nis genommen und von einer Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 14/2009 Nr. 2.1Drucksache 14/2414 Nr. 2.2 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2609 Nr. 1.2Drucksache 14/2609 Nr. 1.3Drucksache 14/2609 Nr. 1.4Drucksache 14/2609 Nr. 1.5Drucksache 14/2609 Nr. 1.7Drucksache 14/2609 Nr. 1.12Drucksache 14/2609 Nr. 1.13 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/2747 Nr. 2.19Drucksache 14/2747 Nr. 2.25Drucksache 14/2747 Nr. 2.37Drucksache 14/2747 Nr. 2.38Drucksache 14/2817 Nr. 2.7Drucksache 14/2817 Nr. 2.8Drucksache 14/2817 Nr. 2.31 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/272 Nr. 1.87Drucksache 14/1276 Nr. 2.1Drucksache 14/1617 Nr. 2.1Drucksache 14/1617 Nr. 2.53Drucksache 14/2104 Nr. 2.22 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Michael Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident!
    Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Ge-
    setzentwurf macht die rot-grüne Koalition einen weite-
    ren und wichtigen Schritt, um die Stagnation in der
    Energiepolitik zu überwinden und um die Fehler der
    Vergangenheit zu beseitigen. Vor allem deshalb ist es
    ein wichtiges Gesetz.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Herr Hirche, Sie müssen sehen, dass man dieses Ge-
    setz nicht isoliert stehen lassen darf. Sie müssen bitte
    unsere Ankündigungen ernst nehmen. Wir machen hier
    ein Gesetz zur Nothilfe. Es wird in kürzester Zeit um
    ein Gesetz zum Ausbau des Kraft-Wärme-Kopp-
    lungsbereichs ergänzt, wobei wir hier natürlich einen
    Schwerpunkt auf die industrielle Kraft-Wärme-Kopp-
    lung, auf die Nahversorgung und auf die WHKWs legen
    werden. Das sind die Hauptbereiche, in denen wir erheb-
    lichen Spielraum haben, um im Sinne des Klimaschutzes
    zu wesentlich besseren Leistungen zu kommen, als das
    heute der Fall ist. Ich glaube, dass man hier keinen Wi-
    derspruch aufbauen sollte, sondern dass man dies in ei-
    nem engen Zusammenhang mit der Modernisierung der
    Energieversorgung im Interesse ihrer ökologischen Ver-
    träglichkeit sehen muss.


    (Beifall bei der SPD – Gunnar Uldall [CDU/ CSU]: Energieverteuerungsgesetz!)


    – Das ist ein unglaublicher Widerspruch bei Ihnen.
    Auf der einen Seite begrüßen Sie, dass wir etwas für
    die Kraft-Wärme-Kopplung tun. Auf der anderen
    Seite sagen Sie, es dürfe nichts kosten. Diese beiden
    Auffassungen passen nicht zusammen. Wenn man will,
    dass mehr für die Kraft-Wärme-Kopplung und für den
    Klimaschutz getan wird, dann muss man auch die Kon-
    sequenzen tragen.

    Rolf Kutzmutz






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)



    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Das hat natürlich preisrelevante Folgen. Man kann nicht
    sagen: Wir tun etwas, aber es darf nichts kosten. Das
    geht nicht. In diesem Punkt sind Sie sehr unglaub-
    würdig. Das ist nicht in Ordnung.


    (Walter Hirche [F.D.P.]: Wie bei der Steinkohle aus dem Haushalt!)


    Herr Hirche, ich möchte darauf hinweisen, dass wir in
    der Vergangenheit, als wir in der Opposition waren, in
    der Energiepolitik glücklicherweise sehr viel mehr Kon-
    sens und Gemeinsamkeit hatten. Es wäre manchmal
    schön, wenn Sie die Energiepolitik nicht zu einem
    Schlaginstrument machen würden. Wir sollten uns viel-
    mehr gemeinsam unserer Verantwortung insgesamt, also
    auch der Verantwortung für die nationale Ressourcensi-
    cherheit, bewusst sein.

    Wir haben erstens heute aus zwei Gründen eine sehr
    schwierige Situation für die Kraft-Wärme-Kopplung.
    Zum einen bestehen große Überkapazitäten und zum an-
    deren wird bei bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungs-
    anlagen mit Preisen, die an und zum Teil unter den
    Grenzkosten liegen, operiert. Wir stehen zweitens vor
    der Situation, dass daher auch neue Anlagen im Augen-
    blick kaum eine Chance haben. Wir sehen drittens die
    Gefahr, dass auch langfristig der wichtige Anteil der
    Kraft-Wärme-Kopplung wegbricht, wenn wir nicht die
    Rahmenbedingungen insgesamt verbessern.

    Wir können das Klimaschutzziel nicht erreichen,
    wenn wir nicht insgesamt die Bedingungen für die
    Kraft-Wärme-Kopplung verbessern. Dies ist in dreierlei
    Hinsicht wichtig: Erstens. Kraft-Wärme-Kopplung ist
    ein Beitrag zur Sicherung der Produktions- und Energie-
    standorte in der Bundesrepublik. Zweitens. Sie ist ein
    wichtiger Beitrag zur Sicherung von Beschäftigung. Es
    ist alarmierend, wie viel Beschäftigung in den letzten
    Jahren in diesem Bereich weggebrochen ist. Auch da-
    raus ergibt sich ein Handlungsbedarf. Drittens. Wir müs-
    sen die Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für mehr Kli-
    maschutz unbedingt ausbauen. Wir können, wenn wir es
    hochrechnen, durch eine Verdopplung des Anteils der
    Kraft-Wärme-Kopplung, insbesondere im Nahwärmebe-
    reich, im industriellen Bereich und bei den Blockheiz-
    kraftwerken, die Reduktion von CO2 um weitere 25 Millionen erhöhen. Dies ist unverzichtbar, um das
    Klimaschutzziel in der Bundesrepublik zu erreichen. In-
    sofern sagen wir, wir machen eine Politik zugunsten der
    Kraft-Wärme-Kopplung aus Beschäftigungsgründen, zur
    Sicherung der Erzeugung in der Bundesrepublik und un-
    ter Klimagesichtspunkten. Dies ist ein dreifaches Ziel,
    das wir in einem Ansatz miteinander verbinden können.
    Das ist richtige Politik.

    Sie alle sagen, dass Sie für Kraft-Wärme-Kopplung
    sind. Dann müssen wir auch die Konsequenzen ziehen.
    Wir machen einen doppelten Schritt. Denn es macht
    keinen Sinn, in Zukunft die Kraft-Wärme-Kopplung
    auszubauen, aber heute die Kraft-Wärme-Kopplungsan-
    lagen kaputt gehen zu lassen. Das passt nicht zusammen.
    Das geht einfach nicht.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Dies ist der erste gewaltige Schritt. Wir sichern und stel-
    len jetzt gleichzeitig die Weichen für eine Erneuerung.

    Ich sagen Ihnen: Wir halten den Ansatz über ein
    marktgängiges Bonussystem, das in die Richtung von
    Zertifikatslösungen geht, für einen sinnvollen Ansatz.
    Auf dieser Basis kann man ein zukunftsträchtiges, wett-
    bewerbsorientiertes Modell durchsetzen, das Ökonomie
    und Ökologie miteinander verbindet und deshalb nach-
    haltig und zukunftsverträglich ist.

    Meine Damen und Herren, mit unserem Gesetz halten
    wir Wort. Es kann nicht sein, dass beispielsweise kom-
    munale Stadtwerke, die in der Vergangenheit im Interes-
    se des Allgemeinwohls, im Interesse des Umweltschut-
    zes in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen investiert haben,
    jetzt von uns im Stich gelassen werden. Das geht nicht.
    Das machen wir nicht. Wir stehen im Interesse des All-
    gemeinwohls zu unserem Wort.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir sagen auch: Es muss hier natürlich viel moderni-
    siert werden. Deshalb haben wir es degressiv und befris-
    tet angelegt bzw. deshalb führen wir es in ein allgemei-
    nes Gesetz zur Förderung und Stützung der Kraft-Wär-
    me-Kopplung über. Dies ist in diesem Zusammenhang
    ein richtiger Ansatz, meine Damen und Herren. Siche-
    rung und Ausbau, so müssen Sie es verstehen.

    In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Unterstützung.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich

schließe die Aussprache.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, gebe ich be-

kannt, dass von einigen Kollegen eine Erklärung gemäß
§ 31 der Geschäftsordnung zur Abstimmung vorliegt,
die wir zu Protokoll nehmen. Dies sind die Kollegen
Herr Werner Labsch, Herr Albrecht Papenroth, Herr
Dr. Peter Danckert, Frau Barbara Wittig und Herr
Jürgen Wieczorek.*)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetz-
entwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die
Grünen zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-
Wärme-Kopplung in der Ausschussfassung auf Druck-
sache 14/3007. Dazu liegen vier Änderungsanträge vor,
über die wir zuerst abstimmen.

Wir stimmen über den Änderungsantrag der PDS auf
Drucksache 14/3017 ab. Die Fraktion der PDS verlangt
eine namentliche Abstimmung. Ich weise gleich darauf-
hin, dass wir im Anschluss an die namentliche Abstim-
mung abwarten müssen, wie das Ergebnis ist, bevor wir
zur Schlussabstimmung kommen können. Ich bitte die
Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen
___________
*) Anlage 4

Michael Müller (Düsseldorf)







(A)



(B)



(C)



(D)


Plätze einzunehmen. – Sind alle Urnen besetzt? – Das
scheint der Fall zu sein.

Ich eröffne die Abstimmung.
Haben alle Mitglieder ihre Stimmkarte abgegeben? –

Das ist der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte
die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Aus-
zählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung
wird Ihnen später bekannt gegeben. Wir setzen die Bera-
tungen fort, aber ich weise darauf hin, dass wir noch ei-
ne namentliche Abstimmung haben werden, und zwar
im Rahmen der Schlussabstimmung.

Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf Drucksa-
che 14/3018. Wer stimmt für den Änderungsantrag der
PDS auf Drucksache 14/3018? – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist der Ände-
rungsantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen,
der CDU/CSU und der F.D.P. gegen die Stimmen der
PDS abgelehnt worden.

Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf Drucksa-
che 14/3019. Wer stimmt für den Änderungsantrag? –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist
der Änderungsantrag bei gleichem Stimmenverhältnis
abgelehnt.

Änderungsantrag der Fraktion der PDS auf Drucksa-

che 14/3020. Wer stimmt für den Änderungsantrag? –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist
der Änderungsantrag mit dem gleichen Stimmenverhält-
nis abgelehnt.

Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen
Abstimmung unterbreche ich jetzt die Sitzung für weni-
ge Minuten. Ich bitte aber, hier zu bleiben, weil wir an-
schließend eine weitere namentliche Abstimmung abzu-
halten haben.


(Unterbrechung: 13.59 bis 14.01 Uhr)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die un-
    terbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

    Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schrift-
    führern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstim-
    mung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Rolf
    Kutzmutz und der Fraktion der PDS zur zweiten Bera-
    tung des von den Fraktionen der SPD und des Bündnis-
    ses 90/Die Grünen eingebrachten Entwurfs eines Geset-
    zes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-
    Kopplung, Drucksachen 14/2765, 14/3007 und 14/3017,
    bekannt: Abgegebene Stimmen 479. Mit Ja haben ge-
    stimmt 26, mit Nein 453. Der Änderungsantrag ist damit
    abgelehnt.
    Endgültiges Ergebnis
    Abgegebene Stimmen: 476
    ja: 26
    nein: 446
    ungültig: 4
    Ja
    PDS
    Dr. Dietmar Bartsch
    Petra Bläss
    Maritta Böttcher
    Eva Bulling-Schröter
    Roland Claus
    Dr. Heinrich Fink
    Dr. Ruth Fuchs
    Wolfgang Gehrcke
    Dr. Klaus Grehn
    Uwe Hiksch
    Carsten Hübner
    Sabine Jünger
    Dr. Evelyn Kenzler
    Dr. Heidi Knake-Werner
    Rolf Kutzmutz
    Heidi Lippmann
    Ursula Lötzer
    Heidemarie Lüth
    Dr. Christa Luft
    Angela Marquardt
    Manfred Müller (Berlin)

    Kersten Naumann
    Christine Ostrowski

    Christina Schenk
    Gustav-Adolf Schur
    Dr. Ilja Seifert
    Nein
    SPD
    Brigitte Adler
    Gerd Andres
    Ingrid Arndt-Brauer
    Rainer Arnold
    Hermann Bachmaier
    Ernst Bahr
    Doris Barnett
    Dr. Hans Peter
    Bartels

    Eckhardt Barthel

    (Berlin)


    Klaus Barthel

    (Starnberg)


    Ingrid Becker-Inglau
    Wolfgang Behrendt
    Dr. Axel Berg
    Hans-Werner Bertl
    Friedhelm Julius
    Beucher

    Petra Bierwirth
    Rudolf Bindig
    Lothar Binding

    (Heidelberg)


    Kurt Bodewig
    Klaus Brandner
    Anni Brandt-Elsweier
    Rainer Brinkmann

    (Detmold)


    Wolf-Michael
    Catenhusen

    Dr. Herta Däubler-
    Gmelin

    Dr. Peter Danckert
    Christel Deichmann
    Karl Diller
    Peter Dreßen
    Rudolf Dreßler
    Detlef Dzembritzki
    Dr. Peter Eckardt
    Sebastian Edathy
    Ludwig Eich
    Marga Elser
    Peter Enders
    Gernot Erler
    Petra Ernstberger
    Annette Faße
    Lothar Fischer

    (Homburg)


    Gabriele Fograscher
    Iris Follak
    Norbert Formanski
    Rainer Fornahl
    Hans Forster
    Dagmar Freitag
    Lilo Friedrich

    (Mettmann)


    Harald Friese
    Anke Fuchs

    (Köln)


    Arne Fuhrmann
    Monika Ganseforth
    Günter Gloser
    Renate Gradistanac
    Günter Graf (Friesoythe)


    Angelika Graf

    (Rosenheim)


    Achim Großmann
    Wolfgang Grotthaus
    Karl-Hermann Haack

    (Extertal)


    Hans-Joachim Hacker
    Klaus Hagemann
    Manfred Hampel
    Christel Hanewinckel
    Klaus Hasenfratz
    Nina Hauer
    Hubertus Heil
    Reinhold Hemker
    Frank Hempel
    Rolf Hempelmann
    Gustav Herzog
    Monika Heubaum
    Reinhold Hiller

    (Lübeck)


    Stephan Hilsberg
    Gerd Höfer
    Jelena Hoffmann

    (Chemnitz)


    Walter Hoffmann

    (Darmstadt)


    Iris Hoffmann

    (Wismar)


    Frank Hofmann

    (Volkach)


    Ingrid Holzhüter
    Eike Maria Hovermann
    Christel Humme
    Brunhilde Irber
    Gabriele Iwersen
    Renate Jäger

    Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Ilse Janz
    Volker Jung

    (Düsseldorf)


    Johannes Kahrs
    Ulrich Kasparick
    Susanne Kastner
    Hans-Peter Kemper
    Klaus Kirschner
    Marianne Klappert
    Fritz Rudolf Körper
    Walter Kolbow
    Karin Kortmann
    Anette Kramme
    Nicolette Kressl
    Volker Kröning
    Angelika Krüger-
    Leißner

    Horst Kubatschka
    Ernst Küchler
    Helga Kühn-Mengel
    Dr. Uwe Küster
    Ute Kumpf
    Konrad Kunick
    Werner Labsch
    Christine Lambrecht
    Brigitte Lange
    Christian Lange

    (Backnang)


    Detlev von Larcher
    Robert Leidinger
    Dr. Elke Leonhard
    Eckhart Lewering
    Christa Lörcher
    Götz-Peter Lohmann

    (Neubrandenburg)


    Erika Lotz
    Dr. Christine Lucyga
    Winfried Mante
    Dirk Manzewski
    Tobias Marhold
    Lothar Mark
    Ulrike Mascher
    Heide Mattischeck
    Markus Meckel
    Ulrike Mehl
    Ulrike Merten
    Angelika Mertens
    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

    Ursula Mogg
    Christoph Moosbauer
    Michael Müller

    (Düsseldorf)


    Jutta Müller

    (Völklingen)


    Christian Müller (Zittau)

    Franz Müntefering
    Andrea Nahles
    Volker Neumann

    (Bramsche)


    Dr. Edith Niehuis
    Dietmar Nietan
    Günter Oesinghaus
    Leyla Onur
    Manfred Opel
    Holger Ortel
    Adolf Ostertag
    Kurt Palis
    Albrecht Papenroth
    Dr. Willfried Penner

    Dr. Martin Pfaff
    Georg Pfannenstein
    Johannes Pflug
    Dr. Eckhart Pick
    Karin Rehbock-Zureich
    Dr. Carola Reimann
    Margot von Renesse
    Renate Rennebach
    Bernd Reuter
    Dr. Edelbert Richter
    Reinhold Robbe
    René Röspel
    Gudrun Roos
    Dr. Ernst Dieter
    Rossmann

    Birgit Roth (Speyer)

    Marlene Rupprecht
    Thomas Sauer
    Gudrun Schaich-Walch
    Rudolf Scharping
    Dr. Hermann Scheer
    Siegfried Scheffler
    Dieter Schloten
    Horst Schmidbauer

    (Nürnberg)


    Silvia Schmidt

    (Eisleben)


    Dagmar Schmidt

    (Meschede)


    Wilhelm Schmidt

    (Salzgitter)


    Regina Schmidt-Zadel
    Carsten Schneider
    Dr. Emil Schnell
    Karsten Schönfeld
    Fritz Schösser
    Olaf Scholz
    Ottmar Schreiner
    Dr. Mathias Schubert
    Richard Schuhmann

    (Delitzsch)


    Brigitte Schulte

    (Hameln)


    Volkmar Schultz (Köln)

    Ewald Schurer
    Dr. R. Werner Schuster
    Dr. Angelica Schwall-
    Düren

    Rolf Schwanitz
    Bodo Seidenthal
    Erika Simm
    Dr. Sigrid Skarpelis-
    Sperk

    Dr. Cornelie Sonntag-
    Wolgast

    Wieland Sorge
    Wolfgang Spanier
    Dr. Margrit Spielmann
    Jörg-Otto Spiller
    Ludwig Stiegler
    Rolf Stöckel
    Rita Streb-Hesse
    Reinhold Strobl
    Dr. Peter Struck
    Joachim Stünker
    Joachim Tappe
    Jörg Tauss
    Jella Teuchner
    Wolfgang Thierse

    Franz Thönnes
    Adelheid Tröscher
    Hans-Eberhard Urbaniak
    Rüdiger Veit
    Simone Violka
    Ute Vogt (Pforzheim)

    Hans Georg Wagner
    Hedi Wegener
    Dr. Konstanze Wegner
    Wolfgang Weiermann
    Reinhard Weis (Stendal)

    Matthias Weisheit
    Gert Weisskirchen

    (Wiesloch)


    Dr. Ernst Ulrich von
    Weizsäcker

    Jochen Welt
    Dr. Rainer Wend
    Hildegard Wester
    Lydia Westrich
    Inge Wettig-Danielmeier
    Dr. Margrit Wetzel
    Dr. Norbert Wieczorek
    Jürgen Wieczorek

    (Böhlen)


    Helmut Wieczorek

    (Duisburg)


    Dieter Wiefelspütz
    Heino Wiese (Hannover)

    Brigitte Wimmer

    (Karlsruhe)


    Engelbert Wistuba
    Barbara Wittig
    Dr. Wolfgang Wodarg
    Verena Wohlleben
    Hanna Wolf (München)

    Waltraud Wolff (Zielitz)

    Heidemarie Wright
    Uta Zapf
    Peter Zumkley
    CDU/CSU
    Ulrich Adam
    Ilse Aigner
    Peter Altmaier
    Norbert Barthle
    Dr. Wolf Bauer
    Günter Baumann
    Brigitte Baumeister
    Dr. Sabine Bergmann-
    Pohl

    Otto Bernhardt
    Dr. Maria Böhmer
    Wolfgang Börnsen

    (Bönstrup)


    Sylvia Bonitz
    Jochen Borchert
    Wolfgang Bosbach
    Klaus Brähmig
    Dr. Ralf Brauksiepe
    Paul Breuer
    Georg Brunnhuber
    Hartmut Büttner

    (Schönebeck)


    Cajus Caesar
    Leo Dautzenberg
    Albert Deß
    Renate Diemers

    Thomas Dörflinger
    Hansjürgen Doss
    Marie-Luise Dött
    Ilse Falk
    Dr. Hans Georg Faust
    Albrecht Feibel
    Dirk Fischer (Hamburg)

    Herbert Frankenhauser
    Dr. Gerhard Friedrich

    (Erlangen)


    Dr. Hans-Peter Friedrich

    (Hof)


    Erich G. Fritz
    Jochen-Konrad Fromme
    Dr. Jürgen Gehb
    Norbert Geis
    Georg Girisch
    Peter Götz
    Kurt-Dieter Grill
    Manfred Grund
    Carl-Detlev Freiherr von
    Hammerstein

    Klaus-Jürgen Hedrich
    Helmut Heiderich
    Manfred Heise
    Siegfried Helias
    Hans Jochen Henke
    Peter Hintze
    Joachim Hörster
    Klaus Hofbauer
    Martin Hohmann
    Klaus Holetschek
    Siegfried Hornung
    Hubert Hüppe
    Georg Janovsky
    Dr.-Ing. Rainer Jork
    Dr. Harald Kahl
    Dr.-Ing. Dietmar Kansy
    Volker Kauder
    Eckart von Klaeden
    Ulrich Klinkert
    Norbert Königshofen
    Dr. Helmut Kohl
    Eva-Maria Kors
    Hartmut Koschyk
    Thomas Kossendey
    Rudolf Kraus
    Dr. Martina Krogmann
    Dr.-Ing. Paul Krüger
    Dr. Hermann Kues
    Dr. Karl A. Lamers

    (Heidelberg)


    Dr. Norbert Lammert
    Dr. Paul Laufs
    Werner Lensing
    Peter Letzgus
    Ursula Lietz
    Walter Link

    (Diepholz)


    Eduard Lintner
    Dr. Manfred Lischewski
    Wolfgang Lohmann

    (Lüdenscheid)


    Dr. Michael Luther
    Erich Maaß

    (Wilhelmshaven)


    Dr. Martin Mayer

    (Siegertsbrunn)


    Wolfgang Meckelburg

    Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Dr. Michael Meister
    Friedrich Merz
    Hans Michelbach
    Bernward Müller

    (Jena)


    Elmar Müller

    (Kirchheim)


    Bernd Neumann

    (Bremen)


    Claudia Nolte
    Günter Nooke
    Franz Obermeier
    Friedhelm Ost
    Eduard Oswald
    Norbert Otto

    (Erfurt)


    Anton Pfeifer
    Dr. Friedbert Pflüger
    Beatrix Philipp
    Ronald Pofalla
    Marlies Pretzlaff
    Thomas Rachel
    Dr. Peter Ramsauer
    Helmut Rauber
    Hans-Peter Repnik
    Klaus Riegert
    Dr. Heinz Riesenhuber
    Hannelore Rönsch

    (Wiesbaden)


    Franz Romer
    Heinrich-Wilhelm
    Ronsöhr

    Kurt J. Rossmanith
    Dr. Christian Ruck
    Anita Schäfer
    Dr. Wolfgang Schäuble
    Hartmut Schauerte
    Heinz Schemken
    Gerhard Scheu
    Christian Schmidt

    (Fürth)


    Andreas Schmidt

    (Mülheim)


    Birgit Schnieber-Jastram
    Dr. Andreas
    Schockenhoff

    Reinhard Freiherr von
    Schorlemer

    Heinz Seiffert
    Bernd Siebert
    Werner Siemann
    Johannes Singhammer
    Bärbel Sothmann
    Margarete Späte
    Wolfgang Steiger
    Dorothea Störr-Ritter
    Andreas Storm
    Max Straubinger
    Matthäus Strebl
    Thomas Strobl
    Dr. Susanne Tiemann
    Edeltraut Töpfer
    Dr. Hans-Peter Uhl
    Gunnar Uldall
    Angelika Volquartz
    Andrea Voßhoff
    Peter Weiß

    (Emmendingen)



    (GroßGerau)


    Annette Widmann-Mauz
    Heinz Wiese

    (Ehingen)


    Hans-Otto Wilhelm

    (Mainz)


    Matthias Wissmann
    Werner Wittlich
    Dagmar Wöhrl
    Aribert Wolf
    Wolfgang Zöller
    BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN
    Gila Altmann (Aurich)

    Marieluise Beck

    (Bremen)


    Volker Beck (Köln)

    Angelika Beer
    Annelie Buntenbach
    Ekin Deligöz
    Dr. Thea Dückert
    Franziska Eichstädt-
    Bohlig

    Hans-Josef Fell
    Andrea Fischer

    (Berlin)


    Katrin Dagmar Göring-
    Eckardt

    Rita Grießhaber
    Winfried Hermann
    Antje Hermenau
    Kristin Heyne
    Ulrike Höfken
    Michaele Hustedt
    Monika Knoche
    Dr. Angelika Köster-
    Loßack

    Steffi Lemke
    Dr. Reinhard Loske
    Oswald Metzger
    Klaus Wolfgang Müller

    (Kiel)


    Christa Nickels
    Christine Scheel
    Irmingard Schewe-
    Gerigk

    Albert Schmidt

    (Hitzhofen)


    Werner Schulz

    (Leipzig)


    Christian Simmert
    Christian Sterzing
    Hans-Christian Ströbele
    Jürgen Trittin
    Dr. Antje Vollmer
    Dr. Ludger Volmer
    Sylvia Voß
    Margareta Wolf

    (Frankfurt)


    F.D.P.
    Jörg van Essen
    Rainer Funke
    Dr. Wolfgang Gerhardt
    Dr. Karlheinz
    Guttmacher

    Ulrich Heinrich
    Walter Hirche
    Birgit Homburger
    Ulrich Irmer
    Gudrun Kopp
    Jürgen Koppelin
    Ina Lenke
    Sabine Leutheusser-
    Schnarrenberger

    Dirk Niebel
    Günther Friedrich
    Nolting

    Cornelia Pieper
    Dr. Günter Rexrodt
    Dr. Edzard Schmidt-
    Jortzig

    Gerhard Schüßler
    Marita Sehn
    Dr. Hermann Otto Solms
    Carl-Ludwig Thiele
    Dr. Guido Westerwelle

    Ungültig
    SPD
    Hans-Günter Bruckmann
    Dieter Grasedieck
    Heinz Schmitt
    BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN
    Kerstin Müller (Köln)


    Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Ver-
    sammlungen des Europarates und der WEU, der Parlamentarischen Versammlung der NATO, der OSZE oder der
    IPU
    Abgeordnete
    Behrendt, Wolfgang, Bühler (Bruchsal), Klaus, Neumann (Gotha), Gerhard, Siebert, Bernd,
    SPD CDU/CSU SPD CDU/CSU

    __________________________________

    Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf in der

    Ausschussfassung ab. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt
    dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetz-
    entwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koali-
    tionsfraktionen und der PDS gegen die Stimmen von
    CDU/CSU und F.D.P. angenommen.

    Dritte Beratung
    und Schlussabstimmung. Die Fraktion der SPD verlangt
    namentliche Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerin-

    nen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzu-
    nehmen. – Sind die Urnen besetzt? – Dann eröffne ich
    die Abstimmung.

    Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmkarte
    abgegeben? – Haben jetzt alle Mitglieder des Hauses ih-
    re Stimmkarte abgegeben? – Ich schließe den Wahlgang
    und bitte auszuzählen. – Das Ergebnis der Abstimmung
    wird Ihnen später bekannt gegeben.*)
    __________
    *) Seite 8960

    Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Wir setzen die Beratungen fort und kommen zur Ab-
    stimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion
    der CDU/CSU auf Drucksache 14/3008. Wer stimmt für
    diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? –
    Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag
    mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
    Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der
    PDS-Fraktion abgelehnt.

    Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 19 auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-

    gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur verglei-
    chenden Werbung und zur Änderung wettbe-
    werbsrechtlicher Vorschriften

    – Drucksache 14/2959 –
    Überweisungsvorschlag:
    Rechtsausschuss (f)

    Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

    Interfraktionell ist vereinbart worden, die Redebeiträ-
    ge zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu ge-
    ben.*) Sind Sie damit einverstanden? –


    (Zuruf von SPD: Sehr!)

    Das ist der Fall.

    Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlage auf
    Drucksache 14/2959 an die in der Tagesordnung aufge-
    führten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit ein-
    verstanden? – Auch das ist der Fall. Dann ist die Über-
    weisung so beschlossen.

    Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 20 a und 20 b
    auf:
    20 a) Beratung des Antrags der Fraktionen SPD,

    CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    und F.D.P.

    Einsetzung einer Enquete-Kommission
    „Recht und Ethik der modernen Medizin“
    – Drucksache 14/3011 –

    b) Beratung des Antrags der Abgeordneten
    Angela Marquardt, Dr. Ilja Seifert, Dr. Ruth
    Fuchs, weiterer Abgeordneter und der Frakti-
    on der PDS
    Einsetzung einer Enquete-Kommission
    „Menschenrechte, Ethik und Politik für ei-
    ne Medizin der Zukunft“
    – Drucksache 14/2153 –

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
    Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
    keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat das
    Wort der Kollege Dr. Wolfgang Wodarg von der SPD-
    Fraktion.

    __________
    *) Anlage 3