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ID1408506700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/85 (neu) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 I n h a l t : Eintritt des Abgeordneten Helmut Heiderich in den Deutschen Bundestag ........................... 7831 A Wahl des Abgeordneten Werner Schulz als stellvertretendes Mitglied in den Stiftungsrat der Stiftung zur Aufarbeitung der SED- Diktatur ........................................................... 7831 A Tagesordnungspunkt 10: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung – Berufsbildungsbericht 1999 – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung – Berufsbildungsbericht 1999 (Drucksachen 14/1056, 14/1225, 14/1934 (neu)) ....................................... 7831 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Jürgen W. Möllemann, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: 9-Punkte- Konzept zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen (Drucksachen 14/335, 14/1294) ............... 7831 C Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 7831 D Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU ................. 7835 A Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... 7837 A Cornelia Pieper F.D.P. .................................... 7839 A Maritta Böttcher PDS ...................................... 7840 D Willi Brase SPD .............................................. 7842 A Ilse Aigner CDU/CSU ................................. 7843 D Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU ...................... 7844 D Thomas Rachel CDU/CSU .......................... 7846 C Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Klaus Holetschek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Endbericht der Enquete-Kommission „So genannte Sekten und Psychogruppen“ (Drucksache 14/2361) ................................ 7848 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktionen SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Fortführung der Beratungen zum Endbericht der Enque- te-Kommission „Sog. Sekten und Psy- chogruppen“ (Drucksache 14/2568) .......... 7848 C Klaus Holetschek CDU/CSU .......................... 7848 D Dr. Hans Peter Bartels SPD ............................. 7851 A Birgit Homburger F.D.P. ................................. 7852 C Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 7854 A II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 Ulla Jelpke PDS .............................................. 7855 C Renate Rennebach SPD .................................. 7856 B Ronald Pofalla CDU/CSU .............................. 7857 C Tagesordnungspunkt 12: Große Anfrage der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Jürgen Koppelin, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion F.D.P.: Re- form der landwirtschaftlichen Sozial- versicherungsträger (Drucksachen 14/1557, 14/1759) .............. 7858 D Jürgen Koppelin F.D.P. ................................... 7859 A Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BML................................................................. 7860 C Jürgen Koppelin F.D.P. ............................... 7861 C Siegfried Hornung CDU/CSU ........................ 7862 B Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN .. 7863 D Kersten Naumann PDS ................................... 7865 B Christel Deichmann SPD ................................ 7866 A Albert Deß CDU/CSU .................................... 7867 A Waltraud Wolff (Zielitz) SPD ......................... 7868 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hanna Wolf (München), Lilo Friedrich (Mettmann), weiteren Abgeordneten und der Fraktion SPD sowie der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ausländer- gesetzes (Drucksache 14/2368) ................. 7870 D Hanna Wolf (München) SPD .......................... 7871 A Ilse Falk CDU/CSU ........................................ 7872 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 7874 B Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 7876 A Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 7877 B Ulla Jelpke PDS .............................................. 7877 D Lilo Friedrich (Mettmann) SPD ...................... 7878 D Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU ....................... 7880 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Parl. Staats- sekretärin BMI ................................................. 7882 C Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Heide- marie Ehlert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion PDS: Einstieg in eine umfas- sende Reform der Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise (Re- form der Kommunalfinanzierung) (Drucksachen 14/1302, 14/2556) ............... 7883 D Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ............................... 7884 A Bernd Scheelen SPD ....................................... 7885 A Dr. Ilja Seifert PDS ..................................... 7886 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ........................... 7886 D Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU ................ 7888 A Dr. Uwe-Jens Rössel PDS ........................... 7889 B Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7890 C Gerhard Schüßler F.D.P. ................................. 7891 C Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Die Ergebnisse des Russland-Besuches des deutschen Au- ßenministers Joseph Fischer am 20. Ja- nuar 2000 und die Haltung der Bundes- regierung zum Tschetschenienkrieg ....... 7892 B Wolfgang Gehrcke PDS .................................. 7892 B Kurt Palis SPD ................................................ 7893 C Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU ............ 7894 D Dr. Helmut Lippelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7895 D Ulrich Irmer F.D.P. ......................................... 7896 D Rudolf Bindig SPD ......................................... 7897 C Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) CDU/CSU .. 7898 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7899 C Carsten Hübner PDS ....................................... 7900 B Joseph Fischer, Bundesminister AA ............... 7901 D Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU ............. 7904 A Gernot Erler SPD ............................................ 7905 A Nächste Sitzung ............................................... 7906 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 7907 A Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 III Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrens- rechts (84. Sitzung, Zusatztagsordnungs- punkt 10) Jörg van Essen F.D.P. .................................... 7908 B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Aktuellen Stunde: Die Ergebnisse des Russland-Besuchs des deutschen Außenministers Joseph Fischer am 20. Januar 2000 und die Haltung der Bun- desregierung zum Tschetschenienkrieg (Zu- satztagesordnungpunkt 12) Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD ................. 7909 D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen .................................... 7910 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7831 (B) (D) 85. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    __________ *) Anlage 3 Gernot Erler Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7907 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 28.01.2000 * Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Behrendt, Wolfgang SPD 28.01.2000 * Bernhardt, Otto CDU/CSU 28.01.2000 Bläss, Petra PDS 28.01.2000 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 28.01.2000 * Carstensen (Nordstrand), Peter H. CDU/CSU 28.01.2000 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Fischer (Homburg), Lothar SPD 28.01.2000 Fischer (Karlsruhe-Land), Axel CDU/CSU 28.01.2000 Fograscher, Gabriele SPD 28.01.2000 Formanski, Norbert SPD 28.01.2000 Frick, Gisela F.D.P. 28.01.2000 Friedrich (Altenburg), Peter SPD 28.01.2000 Gebhardt, Fred PDS 28.01.2000 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Gerhardt, Wolfgang F.D.P. 28.01.2000 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Gröhe, Hermann CDU/CSU 28.01.2000 Günther (Duisburg), Horst CDU/CSU 28.01.2000 Haack (Extertal), Karl-Hermann SPD 28.01.2000 Hanewinckel, Christel SPD 28.01.2000 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 28.01.2000 Hofbauer, Klaus CDU/CSU 28.01.2000 Hollerith, Josef CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 28.01.2000 * Jaffke, Susanne CDU/CSU 28.01.2000 Jünger, Sabine PDS 28.01.2000 Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 28.01.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Kinkel, Klaus F.D.P. 28.01.2000 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 28.01.2000 Lamers, Karl CDU/CSU 28.01.2000 Leidinger, Robert SPD 28.01.2000 Lietz, Ursula CDU/CSU 28.01.2000 Lippmann, Heidi PDS 28.01.2000 Dr. Lippold (Offenbach) Klaus W. CDU/CSU 28.01.2000 Lörcher, Christa SPD 28.01.2000 * Maaß (Wilhelmshaven), Erich CDU/CSU 28.01.2000 Mark, Lothar SPD 28.01.2000 Dr. Mayer (Siegertsbrunn) Martin CDU/CSU 28.01.2000 Michels, Meinolf CDU/CSU 28.01.2000 * Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 28.01.2000 Neuhäuser, Rosel PDS 28.01.2000 Neumann (Gotha), Gerhard SPD 28.01.2000 * Ostrowski, Christine PDS 28.01.2000 Poß, Joachim SPD 28.01.2000 Dr. Protzner, Bernd R. CDU/CSU 28.01.2000 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 28.01.2000 Rübenkönig, Gerhard SPD 28.01.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 28.01.2000 Schaich-Walch, Gudrun SPD 28.01.2000 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 28.01.2000 Schlee, Dietmar CDU/CSU 28.01.2000 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 28.01.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 28.01.2000 von Schmude, Michael CDU/CSU 28.01.2000 * Schur, Gustav-Adolf PDS 28.01.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 28.01.2000 Siebert, Bernd CDU/CSU 28.01.2000 * 7908 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Simm, Erika SPD 28.01.2000 Dr. Spielmann, Margrit SPD 28.01.2000 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Frhr. von Stetten, Wolfgang CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Tiemann, Susanne CDU/CSU 28.01.2000 Veit, Rüdiger SPD 28.01.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2000 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Wend, Rainer SPD 28.01.2000 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 28.01.2000 Wiefelspütz, Dieter SPD 28.01.2000 Willner, Gert CDU/CSU 28.01.2000 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 28.01.2000 * Wohlleben, Verena SPD 28.01.2000 Zapf, Uta SPD 28.01.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 28.01.2000 * __________ * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrens- rechts (84. Sitzung, Zusatztagesordnungs- punkt 10) Jörg von Essen (F.D.P.): „Was lange währt, wird endlich gut“, so könnte man die heutige Beschlussfas- sung zum Strafverfahrensänderungsgesetz übertiteln. Zwar steht noch die Entscheidung des Bundesrates zum Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 aus, jedoch wird in weiten Teilen auch, wie die Abstimmung im Rechts- ausschuss gezeigt hat, mit Zustimmung der F.D.P end- lich eine verfassungsrechtliche Vorgabe umgesetzt, die uns im Rechtsausschuss lange und häufig beschäftigt hat. Aus Gründen, die ich Ihnen nachher noch im Einzel- nen darlegen werde, kann die F.D.P. dem Entwurf den- noch nicht zustimmen. Der Gesetzentwurf bewegt sich in dem sensiblen Dreieck zwischen effektiver Strafver- folgung, Schutz des Rechtes auf informationelle Selbst- bestimmung und dem Opferschutz. Die alte Koalition hat mit dem so genannten Frank- furter Flughafenkompromiss eine gute Vorarbeit geleis- tet. Auf diesem baut die heutige Regierung auf und fin- det deswegen auch in den Bereichen, in denen sie unsere Vorschläge übernimmt, unsere Unterstützung. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich anmerken, dass sich die bayerische Landesregierung, wenn sie nun sieht, welche Beschlussfassung heute durch die Mehr- heit gefasst worden ist, dringend fragen sollte, ob ihr Verhalten, das letztlich Mitte 1999 zum Scheitern des Strafverfahrensänderungsgesetzes geführt hat, vernünf- tig, sinnvoll und effektiv war. Es wäre besser gewesen, sie hätte den Spatzen in die Hand genommen, als sich nun möglicherweise mit der Taube auf dem Dach zu be- gnügen. Der Grund unserer Ablehnung ist, wie bereits ausge- führt, dass die Bundesregierung die ursprünglich verein- barte Linie, die zwischen Bund und Ländern, und zwar sowohl von CDU- als auch von SPD-geführten Ländern vereinbart worden war, nicht eingehalten worden ist. Die von Rot-Grün im Rechtsausschuss vorgelegten Änderungsanträge tragen deutlich grüne Handschrift. Es ist auch zu vermuten, dass es sich bei dem, was an Än- derungsanträgen bis heute zur Verabschiedung vorliegt, letztlich um ein Gegengeschäft zu Gesetzesvorhaben handelt, die entweder schon verabschiedet worden sind oder in Zukunft noch kommen werden. Jedenfalls ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie sich die SPD auf diese Linie hat begeben können. Die Änderungsanträge haben die Gewichte im Be- reich des Strafverfahrensänderungsgesetzes erkennbar zum Nachteil einer effektiven Strafverfolgung und damit sehr häufig auch zum Nachteil der Opfer verschoben. Die in § 131 StPO des Entwurfes vorgesehene Allkom- petenz der Hilfsbeamten für die Veranlassung der Öf- fentlichkeitsfahndung zum Zwecke der Festnahme, die nun auf die Fälle beschränkt werden soll, in denen der Festgenommene entweicht oder sich sonst der Bewa- chung entzieht, ist hierfür ein Beispiel. Insbesondere der Ausschluss der Inanspruchnahme des Fernsehens in Eil- fällen durch die Polizei ist abzulehnen. Man stelle sich nur einmal den Fall vor, dass ein Sexualstraftäter flüch- tet. Mit jeder Minute, die verstreicht, ohne dass im Fern- sehen ein entsprechendes Bild von ihm veröffentlicht wird, besteht Gefahr, dass man seiner nicht habhaft wird, oder aber, dass man bei entsprechender Fernseh- ausstrahlung seiner hätte habhaft werden können. Wenn in diesen Fällen auch nur ein weiteres Sexualverbrechen durch diesen Täter begangen wird, dann möchte ich se- hen, wie die Verantwortlichen dann darauf hinweisen wollen, dass man ja erst einmal einen Staatsanwalt habe anrufen müssen, der diese Fernsehfahndung verlangt. Wir übersehen nicht, dass eine Fernsehfahndung ein er- heblicher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist. Ich erinnere mich aber genau, dass die SPD immer wieder verlangt hat, dass den so genannten Hilfsbeamten, also der Polizei, mehr Kompe- tenzen und mehr Verantwortung übergeben werden soll- te. In diesem Punkte scheut man sich nun. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7909 (A) (B) (C) (D) Schließlich sind mir keine Fälle bekannt, in denen ei- ne Fernsehfahndung bisher dazu geführt hat, dass es zu einer „Ächtung“ eines Verdächtigen oder Straftäters ge- kommen ist. Wir können und müssen hier den Verant- wortlichen mehr Vertrauen entgegenbringen. Eines darf ich aber auch von hier aus noch sagen: Wenn sich im Rahmen der Vorbereitung der Ausstrahlung die Mög- lichkeit ergibt, den Staatsanwalt einzubeziehen, so muss dies geschehen. Die beabsichtigte Beschränkung der Öffentlichkeits- fahndung nach Zeugen gemäß § 131 a StPO wird von uns ebenfalls abgelehnt. Mit § 131 a Abs. 4 werden die berechtigten Interessen der Zeugen hinreichend ge- schützt. Übrigens ist auch zu bedenken, dass die Nach- forschung nach einem Zeugen nicht nur im Hinblick auf belastende, sondern gerade auch durch die Staatsanwalt- schaft im Hinblick auf entlastende Momente erfolgen muss. Die Fahndung nach dem klassischem Hauptentlas- tungszeugen darf nach unserer Ansicht nicht so vorge- nommen werden, wie es nun der Änderungsvorschlag der Regierungskoalition vorsieht. Ähnlich verhält sich die Frage der Veröffentlichung von Lichtbildern zur Identitätsfeststellung von Zeugen. Bei dem in § 131 c StPO vorgesehenen richterlichen Bestätigungsverfahren prophezeie ich Ihnen schon heute eine erhebliche Mehrbelastung für die Gerichte. Im Üb- rigen ist dies einer der Gründe, die mich ahnen lassen, dass der Bundesrat von einer Anrufung des Vermitt- lungsausschusses nicht weit entfernt ist. Was die Versagung der Akteneinsicht nach § 147 der Strafprozessordnung anbetrifft, so frage ich mich, ob über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinaus noch eine verstärkte Akteneinsicht notwendig ist. In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf hinwei- sen, dass viele Kollegen in letzter Zeit Briefe bekom- men, in denen sich Bürger darüber beschweren, dass Straftäter Einsicht in die Akten bekommen – ein im Üb- rigen der Verteidigung selbstverständlich zustehendes Recht –, in denen aber die Adressen der Zeugen aufge- führt sind. Sicher, das Akteneinsichtsrecht ist ein für ein rechtsstaatliches Strafverfahren unabdingbares Recht. Die Frage des Umfanges und die Frage des Zeitpunktes sind jedoch nach meiner Ansicht bisher durch Gesetz und Rechtsprechung in befriedigendem Maße gelöst. Einen weiteren Konflikt sehe ich bei der Regelung des § 163 f. Die Verpflichtung, die Anordnung der län- gerfristigen Observation innerhalb von 24 Stunden durch die Staatsanwaltschaft bestätigen zu lassen, hat auf den ersten Blick einiges für sich. Sie bedeutet im Er- gebnis, dass eine Observation eines Beschuldigten an mehr als zwei Tagen es notwendig macht, dass die Staatsanwaltschaft in das Verfahren mit einbezogen wird. Das betrifft aber letztlich fast jede Observation. Nicht umsonst hat der Bundesrat in seiner Stellung- nahme verlangt, dass eine Verlängerung der Anord- nungskompetenz auf sieben Tage erfolgen sollte. Per- sönlich halte ich diese Zeit für etwas zu lang, sie zeigt jedoch genau das Gefüge, in dem sich die Koalition mit ihren Vorstellungen einer 24-Stunden-Frist bewegt. Ich darf bei dieser Gelegenheit auch noch daran erinnern, dass die Zuständigkeitsverteilung des § 163 f StPO in ih- rer ursprünglichen Fassung das wesentliche Zugeständ- nis der Länder gegenüber der Bundesregierung war. Sie war der Ausgleich für andere Regelungen, die mit Mehrbelastungen der Justiz einhergehen. Auch hier pro- voziert die Regierungskoalition unnötig das Risiko einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Län- der. Schließlich möchte ich noch auf die Frage der Ge- währung von Akteneinsicht an Privatpersonen hinwei- sen. Trotz der nicht gerade kurzen Diskussion im Rechtsausschuss zu diesem Thema muss ich weiterhin festhalten, dass die Unterscheidung der beiden Begriffe rechtliches Interesse an der Gewährung der Einsicht ei- nerseits und berechtigtes Interesse an der Einsicht ande- rerseits äußerst diffizil ist. Besonders interessant ist die Tatsache, dass der Begriff des rechtlichen Interesses, wenn man einmal in den „Schönfelder“ schaut, zwar an 24 Stellen auftaucht , jedoch letztlich im Zivil- und Zi- vilprozessrecht angesiedelt ist. Der Begriff des berechtigten Interesses hingegen ist, wie ja auch die Beschlussempfehlung richtig erläutert, in der StPO in § 406 e vorhanden. Ich erachte es als ein hohes Risiko, auch gegenüber der Rechtsprechung, hier mit der Einführung eines neuen Begriffes in die StPO für alle am Strafverfahren Beteiligten Schwierigkeiten zu provozieren, ohne dass dazu Anlass besteht. Schließlich ist auch nicht davon auszugehen, dass der Begriff des berechtigten Interesses in § 115 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz oder aber in § 80 des Jugendge- richtsgesetzes identisch ist mit der Regelung des § 406 e StPO. Abschließend darf ich daher festhalten, dass ich auf der einen Seite froh darüber bin, dass endlich eine ver- fassungsgerichtliche Vorgabe erfüllt wird, dass ich aber auf der anderen Seite aufgrund der vielen, letzlich zum Nachteil einer effektiven Strafverfolgung eingeführten Regelungen meiner Fraktion empfehlen musste, den Ge- setzentwurf abzulehnen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Aktuellen Stunde: Die Ergebnisse des Russ- land-Besuchs des deutschen Außenministers Joseph Fischer am 20. Januar 2000 und die Haltung der Bundesregierung zum Tschetsche- nienkrieg (Zusatztagesordnungspunkt 12) Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD): Niemand zweifelt an unserem festen Willen, die russische Regie- rung davon zu überzeugen: Der Krieg in Tschetschenien muss beendet werden. Hält Moskau fest an der militäri- schen Logik, wird es sich immer tiefer verstricken. Mili- tärisch kann der Konflikt nicht gelöst werden. Selbst wenn die 93 000 russischen Soldaten über die 11 000 tschetschenischen Rebellen siegen, Russland wäre dann 7910 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) in höchster Gefahr, das Vertrauen der tschetschenischen Bevölkerung vollends zu verlieren. Aus dieser Gefahr kann sich Russland nur selbst be- freien. Gerade wir, die wir mithelfen wollen, dass Russ- land eine neue Chance bekommt, gerade wir, die wir die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Russ- land erarbeitet haben, müssen versuchen, dem amtieren- den Präsidenten Putin deutlich zu machen, was wir er- warten: Wir wollen, dass Russland seinen Platz in der Familie der europäischen Demokratien findet. Russland gefährdet diese Chance selbst, wenn es nicht loslässt von seiner Obsession, aus dem Süden des Kaukasus werde Russlands Integrität überrannt. Russland hat das Recht, sich gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität zu wehren. Daran zweifelt niemand. Unsere Kritik setzt allerdings an den Mitteln an, die Russland einsetzt in diesem Kampf. Das hat die OSZE festgehalten, das hat die Parlamentarische Ver- sammlung des Europarates gestern festgehalten und das schreiben die russischen Gesetze vor. Außenminister Joschka Fischer hat all dies dem amtierenden russischen Präsidenten deutlich gemacht. Naiv wäre es zu glauben, die Reise eines deutschen Außenministers würde den russischen Präsidenten zwingen, unmittelbar militärische Operationen fallen zu lassen. Aber beeindrucken wird es Moskau, wie klar und unmissverständlich die Außenwelt den Tschetschenienkrieg beurteilt. Jede Reise und je- des persönliche Gespräch kann dazu beitragen, die Selbstisolierung Russlands zu durchbrechen. Und in der Tat: erste, wenn auch erst zaghafte Zeichen der Koope- rationsbereitschaft sind zu erkennen: – Am 9. Januar schreibt Vladimir Putin an die EU: „Russland ist bereit, humanitäre Hilfe von internatio- nalen Organisationen anzunehmen, zum Beispiel von den VN, dem IRK und der EU“; – am 11. Januar entscheidet die zentrale russische Wahlkommission, dass eine Wahlkommission in Tschetschenien eingerichtet werden soll, zuständig für die Präsidentschaftswahlen und für die nachzuho- lenden Wahlen zur Staats-Duma; – „Russland“, schreibt Präsident Putin an BK Gerhard Schröder, „ist bereit, eine strategische Partnerschaft mit der EU zu entwickeln, und möchte, dass die EU die Probleme versteht, mit denen Russland es zu tun hat.“ Diese Zeichen sind zögerlich, gewiss. Sie reichen nicht aus. Und doch: Sie signalisieren etwas. Sie deuten hin auf die wachsende Erkenntnis, dass Russland uns braucht, wie wir Russland brauchen, wenn es eine fried- liche, gemeinsame Zukunft für Europa geben soll. Des- halb erwägt der russische Präsident, einer dauerhaften Präsenz des Europarates vor Ort zuzustimmen. Deshalb erwarten wir von ihm, dass er eine Mission der OSZE in der Region befürwortet. Boris Jelzin hatte im ersten Tschetschenienkrieg, prophetisch fast, beschrieben, was sich zwanghaft in diesem Krieg wiederholt: „In den jüngsten Ereignissen in Tschetschenien spiegelten sich alle Probleme des heu- tigen Russlands wider.“ Ja, alle Probleme des heutigen Russlands spiegeln sich wider in den Eruptionen der Gewalt in Grosny. Herr Außenminister, die SPD-Bundestagsfraktion dankt Ihnen dafür, dass Sie dem amtierenden Präsiden- ten immer wieder deutlich machen: Wir wollen Russ- land in Europa, ein Russland, das seine Konflikte mit zi- vilen Mitteln löst, damit alle Regionen Russlands in ei- nem Europa leben können in Frieden mit allen anderen Regionen unseres schwierigen Kontinents. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der F.D.P. hat mit Schreiben vom 24. Januar 2000 ihren Antrag „Missbilligung des Verhal- tens des Bundesfinanzministers Oskar Lafontaine und Stopp der Steuergesetze und des 630-Mark- Gesetzes im Bundesrat“ – Drucksache 14/549 – zu- rückgezogen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1998 – Drucksachen 14/1130, 14/1187 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung europäischer Ab- kommen und Konventionen durch die Bundesrepu- blik Deutschland – Drucksachen 14/740, 14/1012 Nr. 3 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 12 26 Titel 732 01 – Baumaßnahmen zur Unterbringung der Bundesregierung außerhalb des Parlamentsviertels in Berlin – in Höhe in 105 Mio. DM und bei Kapitel 12 26 Titel 526 45 – Planungskosten für Baumaß- nahmen außerhalb des Parlamentsviertels in Berlin – in Höhe von 15 Mio. DM – Drucksache 14/1809 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 656 26 – Beteiligung des Bundes in der knappschaft- lichen Rentenversicherung – – Drucksachen 14/2208, 14/2296 Nr. 2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe im Einzelplan 23; Kapitel 23 02 Titel 836 02 – Beteiligung der Bundesrepublik Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 85. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Januar 2000 7911 (A) (C) Deutschland an Einrichtungen der Weltbankgrup- pe – – Drucksachen 14/2216, 14/2296 Nr. 3 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-schätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erster Bericht zur Umweltbildung – Drucksachen 13/8878, 14/272 Nr. 180 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/2009 Nr. 1.2 Drucksache 14/2104 Nr. 2.1 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/2104 Nr. 2.24 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit Drucksache 14/1936 Nr. 1.22 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Drucksache 14/1778 Nr. 1.2 Drucksache 14/1936 Nr. 1.11 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-schätzung Drucksache 14/2009 Nr. 2.4 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Manchmal dauert
    manches sehr lange, wie wir jetzt merken. Vielen Dank,
    Frau Kollegin.

    Jetzt hat die Kollegin Ilse Falk, CDU/CSU-Fraktion,
    das Wort.



Rede von Ilse Falk
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Liebe Kol-
leginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir als
Frauenpolitikerinnen zu diesem Thema Stellung nehmen
können, obwohl es federführend im Innenausschuss an-
gesiedelt ist. Es ist so wichtig – das haben Sie gerade
dargestellt, Frau Wolf –, dass es von Frauen mit beson-
derer Sorgfalt beachtet wird.

Ebenso können Sie sich natürlich auch vorstellen,
dass wir nicht in allem zum selben Ergebnis kommen
wie Sie,


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Schade eigentlich!)


denn es gibt natürlich auch andere Beispiele, als Sie sie
genannt haben. Ich denke, mein Kollege wird gleich
noch darauf eingehen.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Die Missbrauchsfälle!)


Wir haben zu diesem Thema viel Erfahrung aus der
letzten Legislaturperiode. Da haben wir heftig über die-
ses Thema gestritten und haben uns auch erst im Ver-
mittlungsausschuss auf einen Kompromiss geeinigt. Ich
finde nach wie vor, dass der Kompromiss, den wir da-
mals gefunden haben, sich durchaus sehen lassen konnte
und sehen lassen kann, denn wir haben mit dem Gesetz
deutlich gemacht, dass wir ausländische Frauen, die in
ihrer Ehe psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt
sind, nicht schutzlos den Ehemännern ausliefern.

Wir haben auch gemeinsam dafür gesorgt, dass Män-
ner, die ihre ausländischen Frauen misshandeln, diese
nicht länger mit dem Ausländerrecht erpressen kön-
nen. Bei unzumutbaren Härten können solche Frau-
en seit In-Kraft-Treten des Gesetzes ein eigenstän-
diges Aufenthaltsrecht auch ohne Fristeinhaltung er-
langen.

Bei unserem Kompromiss im Jahre 1997 sind wir da-
von ausgegangen, dass die Formulierung „außergewöhn-
liche Härte“ zusammen mit den in der Begründung an-
gegebenen Fallbeispielen zu einer verbesserten Handha-
bung führen würde. Wir haben damals allerdings auch
miteinander verabredet, dass wir sehr sorgfältig be-
obachten wollen, wie die Rechtsprechung damit umgeht,
und das kritisch begleiten wollen.

Hanna Wolf (München)







(A)



(B)



(C)



(D)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen inzwi-
schen aus Einzelfallschilderungen, dass die Interpretati-
on dieses Begriffs durchaus sehr unterschiedlich aus-
fällt; das haben auch Sie ausgeführt. Es kann passieren,
dass die Ergebnisse je nach Bundesland einander dia-
metral gegenüberstehen, das heißt, dass betroffene Frau-
en in vergleichbaren Ausgangssituationen je nach Bun-
desland entweder schnell abgeschoben werden oder
sehr kurzfristig ein eigenständiges Aufenthaltsrecht er-
langen.

Daher finde ich es gut, wenn wir heute und in den
folgenden Ausschussberatungen kritisch mit der Wirk-
samkeit der damals gefundenen Gesetzesformulierung
umgehen, um gegebenenfalls Änderungen herbeizufüh-
ren. Dabei wird über die Heranziehung der Fallbeispiele
aus der Begründung und auch darüber zu reden sein, wie
damit in der Praxis umgegangen wird, und zwar sowohl
hinsichtlich der Gewalt in der Ehe als auch der Berück-
sichtigung gewachsener Bindungen, insbesondere in Be-
zug auf die Kinder.

Auch über eine Klarstellung der Kannbestimmung
zum Sozialhilfebezug sollte in diesen Beratungen unbe-
dingt geredet werden. Ich könnte mich zum Beispiel
sehr gut damit einverstanden erklären, dass nur bewuss-
ter Sozialhilfemissbrauch, wie Arbeitsverweigerung,
nicht jedoch der Sozialhilfebezug als solcher zur Aus-
weisung führen kann. Damit würden zum Beispiel die
Frauen nicht unter das Abschiebegebot fallen, die in
Frauenhäusern aufgenommen werden und deswegen
nach dem Bundessozialhilfegesetz Sozialhilfe beziehen.
Auch Mütter, die kleine Kinder oder behinderte und
pflegebedürftige Kinder betreuen und daher nicht arbei-
ten können, würden dann nicht abgeschoben werden
können.

Hier müssen wir allerdings die Grenzen sehr sorgfäl-
tig ziehen und – darauf will ich an dieser Stelle hinwei-
sen, obwohl das anders zu regeln wäre – kritisch prüfen,
ob nicht der aufenthaltsrechtliche Status dazu führt, dass
Frauen Arbeit nicht aufnehmen können; denn viele wür-
den sehr gern arbeiten, es wird ihnen jedoch durch den
Status verwehrt.

Aber trotz dieser berechtigten Anliegen gilt: Mit dem
jetzt vorliegenden Gesetzentwurf schießen Sie weit über
das Ziel hinaus und verlieren etwas das Augenmaß. Da-
bei will ich gern davon ausgehen, dass Sie nur das Beste
für die betroffenen Frauen wollen, doch möglicherweise
erreichen Sie damit genau das Gegenteil.

So richtig es ist, dass eine ausländische Frau, die sich
von ihrem Ehemann trennen will, nicht mangels eines
eigenständigen Aufenthaltsrechts erpressbar gehalten
und zur Fortsetzung einer unerträglichen Ehe gezwun-
gen werden darf, so wichtig ist es aber auf der anderen
Seite, der Zunahme von Scheinehen – wir kommen
nicht umhin, uns immer wieder mit dem Thema Schein-
ehe zu befassen – als billiger Eintrittskarte zum Aufent-
haltsrecht wirkungsvoll entgegenzutreten.


(Dr. Angelica Schwall-Düren [SPD]: Das ist ein Totschlagargument!)


Es ist doch so, dass in der Scheinehe in der Regel die
Ehefrau diejenige ist, die mit der Eheschließung einen
ganz bestimmten Zweck erfüllen muss. Es geht nicht
immer nur darum, sie in unser Land zu bringen, sondern
damit sind auch Bedingungen verbunden. Dabei geht es
im schlimmsten Fall um Menschenhandel mit dem Ziel
der Zwangsprostitution bis zur Verheiratung über Hei-
ratsmärkte mit garantierten Rückgaberechten.


(Hanna Wolf [München] [SPD]: Das wollen wir gerade ändern!)


Da mag es im letzteren Fall möglicherweise noch nicht
einmal um Gewalt gehen, aber immer doch um men-
schenverachtende Ausbeutung. Darüber sind wir uns
doch einig.

Ich habe die große Befürchtung, dass Sie durch Ihren
Gesetzentwurf das Problem von Scheinehen verschär-
fen. Bei einer Frist von generell nur zwei Jahren für die
Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts wür-
den Partner derartiger Scheinverbindungen kaum noch
Hemmnisse sehen, ihre Verbindung über diesen relativ
kurzen Zeitraum förmlich aufrecht zu erhalten. Seitens
der Ehemänner könnte dies mit Gewalt oder Gewaltan-
drohung durchgesetzt werden, während die Frauen, die
meistens der deutschen Sprache nicht mächtig sind, in-
nerhalb einer so kurzen Zeit wohl kaum den Mut finden,
sich den Behörden oder amtlichen Stellen zu offenbaren.

Dass auch Sie die Möglichkeit des Missbrauchs se-
hen, wird dadurch deutlich, dass Sie zum Beispiel nicht
generell auf eine Bestandzeit der Ehe in Deutschland
verzichten. Es wird auch daran deutlich, dass Sie an der
Kannbestimmung festhalten, die Aufenthaltsgenehmi-
gung versagen zu können, wenn die betreffende Person
Sozialhilfe bezieht.

Allerdings werden selbst diese Minimalforderungen
Makulatur und dienen eher als Placebo; denn nach Ih-
rem Gesetzentwurf soll es für die Erteilung einer eigen-
ständigen Aufenthaltsgenehmigung auch genügen, wenn
„dem Ehegatten im Herkunftsland etwa aufgrund gesell-
schaftlicher Diskriminierungen die Führung eines eigen-
ständigen Lebens nicht möglich wäre“.

Das geht entschieden zu weit. Denn – das wissen wir
aus den Erfahrungen mit der Befassung von Frauen in
anderen Ländern –: In welchen Ländern ist den Frauen
überhaupt eine vergleichbare Lebensführung wie bei uns
möglich? Diese Klausel würde faktisch zum Verzicht
jeglicher Ehebestandszeit und damit zur Erteilung eigen-
ständiger Aufenthaltsgenehmigungen für alle Antrag-
stellerinnen führen. Das wäre also eine Einwanderungs-
politik mit anderen Mitteln. Dann müsste man es aber
auch so benennen.

So viel zu den Fristen. Weitaus problematischer er-
scheint mir der Umgang mit der Härtefallregelung.
Hier ist auf zwei Aspekte der Regelung zu achten: Zum
einen geht es um die Zumutbarkeit der Verpflichtung
zur Rückkehr in das Heimatland, zum anderen aber –
das liegt uns allen sicher besonders am Herzen – um die
Würdigung der Gründe, die die Gewährung eines eigen-
ständigen Aufenthaltrechts bei uns nahe legen.

Ilse Falk






(A)



(B)



(C)



(D)


In der Praxis werden von den Gerichten häufig nur
die Abschiebungshindernisse im Herkunftsland beurteilt,
während die Gründe für die Scheidung oft nicht ausrei-
chend Berücksichtigung finden. Aus meiner Sicht gibt
es zwei Alternativen, die mehr Rechtssicherheit geben
könnten: Entweder wir übernehmen die Fallbeispiele der
Begründung des geltenden Rechts in den Gesetzestext
oder aber wir prüfen, ob nicht grundsätzlich in den Fäl-
len, in denen ein Ehepartner eine kriminelle Handlung
gegen den anderen begeht, der andere automatisch ein
eigenes Aufenthaltsrecht zuerkannt bekommt.

Die letzte Lösung hätte meines Erachtens den Char-
me, dass es zu einer wesentlich sorgfältigeren Einzel-
fallbetrachtung käme. Das heißt: Vor einer möglichen
Abschiebung müssten vom Gericht auch die Gründe für
die Scheidung beurteilt werden. Handelt es sich um
strafbare Handlungen, die entweder bereits zur Ehe-
schließung oder aber schließlich zur Trennung geführt
haben, sollte automatisch ein eigenständiges Aufent-
haltsrecht zuerkannt werden. Damit könnte man errei-
chen, dass nicht die Ehefrau den Beweis der außeror-
dentlichen Härte zu erbringen hätte, sondern sich diese
aus der Beurteilung der Tat des Ehemannes ergeben
würde. Das könnte nicht nur die Frauen ermutigen, sich
zu offenbaren, sondern würde zugleich der Justiz helfen,
strafbare Handlungen aufzuspüren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass
auch unserer Fraktion klar ist, dass es an der einen oder
anderen Stelle Klärungsbedarf gibt und wir gemeinsam
nach Lösungswegen suchen sollten. Dies erfordert Be-
sonnenheit und, so denke ich, viel Einfühlungsvermö-
gen, was in der Ausländerpolitik grundsätzlich in hohem
Maße der Fall ist. So weit reichende Änderungen aller-
dings, wie Sie sie vorschlagen, mit denen Sie, wie wir
fürchten, dem Missbrauch Tor und Tür öffneten, können
wir sicher nicht mittragen.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Jetzt hat die Kolle-
    gin Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Kollegen! Auf dem langen Weg, Frauenrechte als Men-
    schenrechte zu achten, gehen wir heute einen großen
    Schritt voran. Wir wollen den § 19 des Ausländergeset-
    zes ändern, der in der Vergangenheit – Frau Falk, ich
    bin nicht Ihrer Meinung, dass die alte Regelung gereicht
    hat – unendliches Leid über Migrantinnen gebracht hat.


    (Beifall der Abg. Hanna Wolf [München] [SPD])


    Ausländische Frauen werden nicht länger vor der Alter-
    native stehen, entweder vier Jahre lang Misshandlungen
    durch ihren Ehemann ertragen oder Deutschland verlas-
    sen zu müssen. Endlich schützt der Staat die Opfer und
    nicht länger die Täter.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)


    Seit nahezu zehn Jahren fordern die Grünen gemein-
    sam mit Initiativen diese Änderungen im Ausländer-
    recht, um die unmenschliche Abschiebepraxis endlich zu
    beenden. Den Gesetzentwurf der Grünen, den wir in der
    letzten Legislaturperiode vorgelegt haben und der ein
    sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht vorsah, haben
    Sie vonseiten der CDU/CSU und F.D.P. damals abge-
    lehnt.

    Nach geltendem Recht haben ausländische Ehefrauen
    in den ersten vier Ehejahren in Deutschland kein eige-
    nes, sondern ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Die
    Folgen wurden von Frau Wolf schon genannt: Bei
    Scheidung oder Trennung während dieser Zeit werden
    die Frauen in ihr Heimatland ausgewiesen. Zudem
    ist § 19 in der Hand des Ehemannes zu einem Machtmit-
    tel geworden; denn wenn er seine Frau geprügelt oder
    vergewaltigt hat und sie deshalb ins Frauenhaus geflo-
    hen ist, brauchte er bisher lediglich zur Ausländerbehör-
    de zu gehen und die eheliche Lebensgemeinschaft für
    beendet zu erklären.

    Alles Weitere hat bisher der Staat für ihn erledigt. Er
    hat die Frau ausgewiesen, obwohl häufig Ausgrenzun-
    gen, Diskriminierungen, manchmal sogar lebensbe-
    drohende Handlungen im Heimatland zu ertragen waren.

    Doch damit nicht genug. Der Ehemann kann sich so-
    gar seiner Unterhaltsverpflichtung entziehen. Ich nenne
    dieses Täterschutz statt Opferschutz.

    Daneben – auch darauf wurde schon hingewiesen –
    ist der § 19 für Heiratshändler ein willkommenes In-
    strument, um besonders osteuropäische Frauen als Ware
    zu handeln. Ich sehe die Anzeigen, die folgendermaßen
    lauten: „100 Russinnen, lieb, anschmiegsam, fleißig,
    aber keine eigenen Ansprüche“. Mir liegen Unterlagen
    vor, wonach viele sogar sehr offensiv mit dem deutschen
    Recht werben. Sie sagen nämlich: Bei kostenlosem Um-
    tausch von ausländischen Ehefrauen hilft der Staat. Bei
    Nichtgefallen Ware zurück. Die männlichen Kunden
    können sich darauf verlassen, dass der Staat ihre Arbeit
    innerhalb der Vierjahresfrist erledigt.

    Diesen unerträglichen Zustand wollte eigentlich
    schon die alte Regierung beenden, hat es allerdings 1997
    auch mit dem Vermittlungsausschussergebnis nicht ge-
    schafft.


    (Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Wer war denn da im Vermittlungsausschuss?)


    Sie hatten damals gesagt, zur Vermeidung einer au-
    ßergewöhnlichen Härte soll es ein sofortiges eigenstän-
    diges Aufenthaltsrecht geben. Die Erfahrung zeigt aber,
    dass diese außergewöhnliche Härte in den wenigsten
    Fällen angewandt wurde. Sie war im Gesetz nicht klar
    definiert. Das, was der Vermittlungsausschuss in seiner
    Begründung wollte, ist in vielen Bundesländern so nicht
    angewandt worden. Die Misshandlung durch den Ehe-
    mann hat in vielen Fällen kein Abschiebungshindernis
    dargestellt.

    Hinzu kommen musste vielmehr, dass beim Verlas-
    sen des Landes der Frau ungleich größere Schwierigkei-
    ten auferlegt worden wären als jeder anderen Auslände-

    Ilse Falk






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    rin oder jedem anderen Ausländer, die Deutschland ver-
    lassen.

    Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben bereits
    seit 1998 auf dem Erlasswege die Möglichkeit geschaf-
    fen, dass die Trennung vom Ehemann wegen psychi-
    scher und physischer Gewalt nicht zur Ausweisung
    führt.

    Ganz anders Bayern: Bayern errichtet die Hürden so
    hoch, dass das Gesetz faktisch überhaupt nicht greifen
    kann. Konkret heißt das: Um nicht ausgewiesen zu wer-
    den, muss die ausländische Ehefrau sich fast zu Tode
    quälen lassen. In Bayern muss ihr eine schwere Kör-
    perverletzung zugefügt werden, und Sie wissen, wie
    dies im Strafgesetz definiert ist. Schwere Körperverlet-
    zung bedeutet den Verlust eines lebenswichtigen Glie-
    des oder des Sehvermögens, die Betroffene müsste ge-
    lähmt oder geisteskrank sein.

    Diese Kriterien haben doch die vielen Frauen nicht
    erfüllen können. Das bedeutet, dass dieses Gesetz für sie
    faktisch keine Wirkung hatte.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Diese unmenschliche Handhabungen des Ausländer-
    gesetzes wollen wir jetzt beenden. Den Fall Tülay O. hat
    Kollegin Wolf hier schon dargestellt. Ich will das nicht
    wiederholen. Hier ist es so gewesen, dass das Verwal-
    tungsgericht Augsburg und auch der bayerische Petiti-
    onsausschuss gesagt haben, es liege hier keine außerge-
    wöhnliche Härte vor. Diese unzumutbaren Situationen
    haben jetzt ein Ende.

    Ich bin froh darüber, dass wir endlich eine bundes-
    einheitliche verbindliche Regelung schaffen können.
    Verfahren nach § 19 werden somit nicht länger ein Rou-
    lettespiel für die Betroffenen sein. Die auslän-dischen
    Ehefrauen müssen vor der Willkür des Ehe-mannes und
    auch der Behörden geschützt werden, wie dies seit Jah-
    ren von Migrantinnenverbänden gefordert wird.

    An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal ganz
    herzlich auch bei den Mitarbeiterinnen in den Frauen-
    häusern bedanken, die trotz der prekären rechtlichen Si-
    tuation immer Hilfe angeboten haben. Das war keine
    Selbstverständlichkeit, und sie waren manchmal sehr
    nahe am Rande des Gesetzes.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich in
    diesem Zusammenhang noch auf einen anderen Aspekt
    eingehen. Wir haben vor zwei Jahren eine Reform des
    Sexualstrafrechts umgesetzt, nämlich die Vergewalti-
    gung in der Ehe strafbar gemacht. Von dieser Reform
    hatten die ausländischen Frauen bisher überhaupt keinen
    Gebrauch machen können, denn hätten sie ihren Ehe-
    mann wegen der Vergewaltigung angezeigt und er wäre
    inhaftiert worden, hätten sie umgehend das Land verlas-
    sen müssen, zum einen wegen des Bezugs der Sozialhil-
    fe, zum anderen, weil die eheliche Lebensgemeinschaft

    aufgelöst gewesen wäre. Insofern haben wir hier einen
    direkten Zusammenhang zwischen dem Ausländerrecht
    und dem § 177.

    Die Würde des Menschen, das Recht auf körperliche
    Unversehrtheit, die Gleichheit vor dem Gesetz und das
    Selbstbestimmungsrecht sind grundrechtliche Werte, die
    nicht nur für Deutsche gelten, sondern auch für auslän-
    dische Männer und Frauen.

    Nun zum Gesetzentwurf. Er sieht vor, die für das ei-
    genständige Aufenthaltsrecht erforderliche Ehe-
    bestandspflicht von vier auf zwei Jahre zu reduzieren.
    Er benennt weiterhin Kriterien, nach denen Frauen im
    Falle einer besonderen Härte ein sofortiges eigenständi-
    ges Aufenthaltsrecht bekommen. Frau Falk, Sie haben
    gesagt, man müsse dies ins Gesetz schreiben. Es gibt
    Verwaltungsrichtlinien, in denen sehr genau geregelt ist,
    wie der entsprechende Einzelfall zu handhaben ist. Na-
    türlich müssen Richterinnen und Richter entscheiden, ob
    eine besondere Härte vorliegt. Es wird nicht ausreichen,
    dass die Frau sagt: Es ist eine besondere Härte für mich.
    – Natürlich wird das einem Prüfverfahren unterzogen.
    Ich kann Ihre Bedenken nicht teilen.

    Endlich wird auch das Kindeswohl berücksichtigt.
    Das ist eine wichtige Sache, die wir im Rahmen der
    UN-Kinderrechtskonvention unbedingt umsetzen müs-
    sen.

    Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht nur für uns
    rot-grüne Parlamentarierinnen und Parlamentarier wich-
    tig, sondern auch ein großer Erfolg für unseren Rechts-
    staat.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)


    Wie groß die Erleichterung bei den betroffenen Frauen,
    bei den Anwaltsbüros und Beratungsstellen ist, zeigen
    zahlreiche Briefe und Telefonate, die ich in den letzten
    Wochen erhalten habe. Dieser Gesetzentwurf ist ein
    wichtiger Reformschritt. Das Ziel der Bündnisgrünen ist
    es, grundsätzlich ein vom Ehemann unabhängiges Auf-
    enthaltsrecht zu schaffen. Aber Reformen müssen behut-
    sam angegangen werden. Dies hat uns die Vergangen-
    heit gelehrt.

    Im Zusammenhang mit der Diskussion über men-
    schenwürdige Regelungen des § 19 des Ausländergeset-
    zes haben besonders Sie, meine Herren von der
    CDU/CSU, und auch Frau Falk in der letzten Zeit häufig
    Panik gemacht, indem Sie behauptet haben, die Zahl der
    Scheinehen steige. Diese Vermutung ist einfach ins
    Blaue hinein gesprochen und entbehrt jeglicher Daten-
    grundlage. Ich habe mich auf dieses Argument vorberei-
    tet: Ich habe mir Zahlenmaterial vom Statistischen Bun-
    desamt geben lassen und habe geprüft, ob binationale
    Ehen oder Ehen von Migrantinnen und Migranten häufi-
    ger geschieden werden als deutsche. Dem ist nicht so.
    Insofern können Ihre Bedenken beiseite geschoben wer-
    den. Es gibt also keinen guten sachlichen Grund, eine
    Reform des § 19 des Ausländergesetzes abzulehnen.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition
    und vor allem von der F.D.P., Sie wissen um die schwie-

    Irmingard Schewe-Gerigk






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    rige Situation von ausländischen Frauen. Wir haben in
    der Vergangenheit häufiger darüber diskutiert. Sie wis-
    sen auch, dass wir aufgrund der bestehenden Probleme
    neue Regelungen benötigen. Ich bitte Sie deshalb:
    Schließen Sie sich unserem Gesetzentwurf an, damit wir
    endlich gemeinsam diesen wichtigen frauenpolitischen
    Schritt in der Geschichte des Ausländerrechts tun kön-
    nen.

    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der PDS)