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    544. Gesetzen: 1
    545. zurechtkommen.Ich: 1
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    575. Dank.Andreas: 1
    576. Schmidt: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/82 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 82. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu der Unter- richtung durch die Wehrbeauftragte: Jah- resbericht 1998 (Drucksachen 14/500, 14/1807) ..................................................... 7595 B Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte des Deut- schen Bundestages ...................................... .... 7595 B Uwe Göllner SPD ........................................... 7597 A Werner Siemann CDU/CSU ........................... 7598 D Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7600 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. ............ 7602 A Dr. Winfried Wolf PDS .................................. 7604 A Ilse Schumann SPD ........................................ 7605 D Anita Schäfer CDU/CSU ................................ 7607 C Georg Pfannenstein SPD ................................ 7608 D Kurt J. Rossmanith CDU/CSU ....................... 7610 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7612 A Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg ..... 7613 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. ........ 7614 D Tagesordnungspunkt 15: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Jörg van Essen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Regelung des Rechts der Unter- suchungsausschüsse des Deutschen Bun- destages (Untersuchungsausschussge- setz) (Drucksache 14/2363) ...................... 7617 A b) Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Änderung der Anlagen 1 und 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 14/2365) ..... .... 7617 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungs- ausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz) (Druck- sache 14/2518) ........................................... 7617 B Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 7617 B Hermann Bachmaier SPD ............................... 7618 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ......... 7621 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 7623 A Dr. Evelyn Kenzler PDS ................................. 7624 D Dirk Manzewski SPD ..................................... 7625 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung: Be- richt zur technologischen Leistungsfä- higkeit Deutschlands 1998 und Stel- lungnahme der Bundesregierung (Drucksachen 14/438, 14/829 Nr. 1, 14/1349) .................................................... 7627 B Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 II Erich Maaß (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) ... 7627 B Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 7629 C Ulrike Flach F.D.P. ......................................... 7632 A Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7633 C Rolf Kutzmutz PDS ........................................ 7635 C Bodo Seidenthal SPD ..................................... 7636 C Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU ....................................................... 7638 D Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Altschulden- hilfe-Aufhebungsgesetz) (Drucksachen 14/568, 14/2317) ....................................... 7640 D Christine Ostrowski PDS ................................ 7641 A Dr. Peter Danckert SPD .................................. 7642 A Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU ................ 7643 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 7644 D Christine Ostrowski PDS ............................. 7645 B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. ................... 7646 B Dr. Christine Lucyga SPD .............................. 7647 A Nächste Sitzung .............................................. 7647 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 7648 A Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Förderung der Friedens- und Konfliktforschung; – Gründung einer Stiftung zur Friedens- und Konfliktforschung, – Vor- bereitung auf neue Herausforderungen an Deutschlands Sicherheitspolitik – Stärkung der Friedens- und Konfliktforschung als Teil der politikberatenden Forschung (81. Sitzung – Tagesordnungspunkt 11; Zusatztagesord- nungspunkte 8 und 9 Jürgen W. Möllemann F.D.P. ......................... 7649 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen .................................... 7649 C Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 7595 (A) (B) (C) (D) 82. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    7648 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 21.01.2000 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.01.2000 Carstensen (Nordstrand) Peter H. CDU/CSU 21.01.2000 Catenhusen, Wolf-Michael SPD 21.01.2000 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.01.2000 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Follak, Iris SPD 21.01.2000 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 21.01.2000 Gebhardt, Fred PDS 21.01.2000 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 21.01.2000 Haack (Extertal), Karl-Hermann SPD 21.01.2000 Hoffmann (Wismar), Iris SPD 21.01.2000 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 21.01.2000 Janssen, Jann-Peter SPD 21.01.2000 Kanther, Manfred CDU/CSU 21.01.2000 Lambrecht, Christine SPD 21.01.2000 Leidinger, Robert SPD 21.01.2000 Lippmann, Heidi PDS 21.01.2000 Lötzer, Ursula PDS 21.01.2000 Lohmann (Neubranden- burg), Götz-Peter SPD 21.01.2000 Mark, Lothar SPD 21.01.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 21.01.2000 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Nolte, Claudia CDU/CSU 21.01.2000 Pieper, Cornelia F.D.P. 21.01.2000 Poß, Joachim SPD 21.01.2000 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 21.01.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 21.01.2000 Schaich-Walch, Gudrun SPD 21.01.2000 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 21.01.2000 Schily, Otto SPD 21.01.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 21.01.2000 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 21.01.2000 Schmidt (Salzgitter), Wilhelm SPD 21.01.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 21.01.2000 Schwanitz, Rolf SPD 21.01.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 21.01.2000 Sehn, Marita F.D.P. 21.01.2000 Simm, Erika SPD 21.01.2000 Dr. Spielmann, Margrit SPD 21.01.2000 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21.01.2000 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 21.01.2000 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21.01.2000 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 21.01.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.01.2000 Wieczorek (Duisburg) Helmut SPD 21.01.2000 Willner, Gert CDU/CSU 21.01.2000 Wimmer (Karlsruhe), Brigitte SPD 21.01.2000 Wolf, Aribert CDU/CSU 21.01.2000 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Zapf, Uta SPD 21.01.2000 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 7649 (A) (B) (C) (D) Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Förderung der Friedens- und Konfliktforschung; – Gründung einer Stiftung zur Friedens- und Konfliktforschung, – Vorbe- reitung auf neue Herausforderungen an Deutschlands Sicherheitspolitik – Stärkung der Friedens- und Konfliktforschung als Teil der politikberatenden Forschung (81. Sitzung – Ta- gesordnungspunkt 11; Zusatztagesordnungs- punkte 8 und 9) Jürgen W. Möllemann (F.D.P.): Dem Anliegen der Friedens- und Konfliktforschung kann aus liberaler Sicht nicht widersprochen werden. Schon mit Blick auf die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Verbesserung des internationalen Krisenmanagements und der Ent- wicklung einer Art Frühwarnsystem, basierend auf Indi- katoren aus dem Friedens- und Konfliktforschungsbe- reich, kommt diesem Bereich große Bedeutung zu. Insofern ist die Feststellung im Antrag der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen, in der auf die Reduzie- rung der Fördermittel durch die vorherige Regierungs- koalition aus CDU/CSU und F.D.P. Bezug genommen wird, eine Geschmacklosigkeit. Für die Friedens- und Konflikforschung wurden in der vergangenen Legislaturperiode über die Deutsche Forschungsgemeinschaft projektbezogene Mittel zur Verfügung gestellt. Richtig aber ist, dass es an qualifi- zierten Anträgen für den Abruf dieser Forschungsmittel fehlte. Wertvolle Forschungsarbeit wurde bislang auch durch das Bundesinstitut für Ostwissenschaftliche Studi- en geleistet. Die Mittel hierfür stammen aus dem Haus- halt des Auswärtigen Amtes. Doch man staune: Gerade diese Mittel wurden durch die rot-grüne Regierung mas- siv gekürzt. Ich stelle mir aber auch die Frage, welchen Erkennt- nisgewinn eine neue Stiftung für Friedens- und Kon- fliktforschung bringen soll? In der Bundesrepublik Deutschland bestehen bereits mehrere Stiftungen, die sich dieses Themas angenommen haben. So seien die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung und die Stiftung Wissenschaft und Politik Ebenhausen an dieser Stelle genannt. Mit der Thematik befassen sich unter anderem auch das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg und das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr. Es sei die Frage gestattet, weshalb im Zuge der Um- setzung „schlanker Staatsstrukturen“ eine Verwaltungs- aufblähung im BMBF durch eine Stiftung notwendig wird. Hier steht offensichtlich wieder ein Versorgungs- denken für Genossen und Parteifreunde im Vordergrund. Auch inhaltlich sehe ich große Defizite. So verstehe ich nicht, warum man nur die Ergebnisse der Friedens- und Konfliktforschung für zivile Friedensmissionen so- wie für den zivilen Friedensdienst nutzbar machen will. Die friedensstiftenden und friedenserhaltenden Maß- nahmen der Bundeswehr werden durch diese Eingren- zung diffamiert. Die Bundeswehr wird ihrem Verfas- sungsauftrag entsprechend auch künftig bei der Bewälti- gung von positiven und negativen Krisensituationen eine große Rolle spielen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2000 (Haushaltsgesetz 2000) – Gesetz zur Änderung des Düngemittelgesetzes – Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung der zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates erhobenen Daten und zur Ände- rung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (Ver- ordnung (EG Nr. 820/97 – Durchführungsgesetz) – Gesetz zur Änderung des Meliorationsanlagenge- setzes (MeAnlÄndG) – Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit – Sechstes Gesetz zur Änderung des Gemeindefi- nanzreformgesetzes – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuord- nung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte – Zweites Gesetz zur Verbesserung rehabilitie- rungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der poli- tischen Verfolgung in der ehemaligen DDR – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs – Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Veranke- rung des Täter-Opfer-Ausgleichs und zur Ände- rung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen – Zweites Eigentumsfristengesetz (2. EFG) – Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Schiff- fahrt und des Güterkraftverkehrs – Zehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirt- schaftsgesetzes – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2000 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2000) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 97/74/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zur Ausdehnung der Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung ei- nes Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operie- renden Unternehmen und Unternehmensgruppen 7650 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) auf das Vereinigte Königreich (EBR-Anpassungs- gesetz) – Gesetz zu dem Protokoll zur Änderung des Über- einkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseiti- gung der Doppelbesteuerung im Falle von Ge- winnberichtigungen zwischen verbundenen Un- ternehmen – Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Mai 1999 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen – Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 24. November 1997 zur Gründung einer As- soziation zwischen den Europäischen Gemein- schaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien ande- rerseits – Gesetz zu der Vereinbarung vom 19. Mai 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über das Verwaltungsverfahren bei der Anmeldung neuer Stoffe – Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechi- schen Republik über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1998 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolei über den Fluglinienverkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 10. März 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Protokoll vom 12. November 1997 zur Ergänzung des Abkommens vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Juni 1998 zur Ergänzung des Luftverkehrsabkommens vom 2. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und den Vereinigten Arabischen Emiraten – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Mai 1998 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Armenien über den Luftverkehr – Gesetz zu den Änderungen vom 24. April 1998 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Organisation für mobile Satelliten- kommunikation (Inmarsat-Übereinkommen) – Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz vom Kapitalanlagen – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Septem- ber 1998 zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 (Verifikationsabkommen) zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atom- gemeinschaft, der Europäischen Atomgemein- schaft und der Internationalen Atomenergie- Organisation in Ausführung von Artikel III Ab- sätze 1 und 4 des Vertrages über die Nichtverbrei- tung von Kernwaffen – Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen den Nichtkernwaffenstaa- ten der Europäischen Atomgemeinschaft, der Eu- ropäischen Atomgemeinschaft und der Internatio- nalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kern- waffen (Verifikationsabkommen) sowie zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 22. September 1998 (Ausführungsgesetz zum Veri- fikationsabkommen und zum Zusatzprotokoll – VerifZusAusfG) – Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze – Drittes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Drittes SGB III-Änderungsge- setz – 3. SGB III-ÄndG) – Gesetz zur Familienförderung – Gesetz zur Bereinigung von steuerlichen Vor- schriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 – StBereinG 1999) – Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenver- sicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) – Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung – Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte – Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. November 1999 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung angenommen: Der Bundesrat bedauert, dass das Gesetz zur Förde- rung der Selbstständigkeit Zuständigkeiten landes- unmittelbarer Sozialversicherungsträger für Schein- selbstständige und arbeitnehmerähnliche Selbständige der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zu- weist. Dies ist eine sachlich nicht gebotene Abwei- chung von der bisherigen Zuständigkeitsverteilung bei der Durchführung des Sozialversicherungsrechts Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 7651 (A) (B) (C) (D) auf die Sozialversicherungsträger der Länder und des Bundes. Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, von weiteren Aufgaben- verlagerungen auf die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte abzusehen. Er erwartet, dass im Rahmen einer Organisationsstrukturreform der gesetzlichen Rentenversicherung eine sachgerechte und faire Auf- gabenverteilung zwischen den Rentenversicherungs- trägern der Länder und des Bundes vorgenommen wird. Bis dahin darf der Status quo nicht verändert werden. – Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungs- beschleunigungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, dem vom Deutschen Bun- destag am 16. Dezember 1999 verabschiedeten Ge- setz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zu- zustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Die Bundesregierung wird gebeten, in ihrem nach Maßgabe des Bundestagsbeschlusses vom 28. Oktober 1999 ein Jahr vor Auslaufen des verlän- gerten Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgeset- zes zu erstellenden Erfahrungsbericht auch darzule- gen, ob aus ihrer Sicht eine weitere Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes not- wendig erscheint. Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bun- desrat die als Anlage beigefügte Entschließung ange- nommen bzw. gefasst. Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, dem vom Deutschen Bun- destag am 16. Dezember 1999 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 74 a Abs. 2 und 4 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen. – Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versor- gungsbezüge Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstat- tung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Unterrichtung durch die Bundesregierung Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes- serung der Agrarstruktur und des Küstenschut- zes“ für den Zeitraum 1998 bis 2001 – Drucksachen 13/10143, 14/272 Nr. 101 – Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bilanz der Maßnahmen zum Umzug der Bundes- regierung nach Berlin und der Ausgleichsleistun- gen für die Region Bonn – Drucksachen 14/1601, 14/1775 Nr. 1.1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/1579 Nr. 1.1Drucksache 14/1579 Nr. 1.4Drucksache 14/1579 Nr. 1.5Drucksache 14/1579 Nr. 1.7Drucksache 14/1579 Nr. 2.4Drucksache 14/1579 Nr. 2.8Drucksache 14/1579 Nr. 2.11Drucksache 14/1579 Nr. 2.12Drucksache 14/1617 Nr. 2.13Drucksache 14/1617 Nr. 2.27Drucksache 14/1617 Nr. 2.37Drucksache 14/1617 Nr. 2.44Drucksache 14/1617 Nr. 2.54 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaftund Forsten Drucksache 14/1936 Nr. 1.19Drucksache 14/1936 Nr. 1.27Drucksache 14/2104 Nr. 2.3Drucksache 14/2104 Nr. 2.4Drucksache 14/2104 Nr. 2.5Drucksache 14/2104 Nr. 2.7Drucksache 14/2104 Nr. 2.11Drucksache 14/2104 Nr. 2.12Drucksache 14/2104 Nr. 2.14Drucksache 14/2104 Nr. 2.15Drucksache 14/2104 Nr. 2.17Drucksache 14/2104 Nr. 2.18Drucksache 14/2104 Nr. 2.21 Ausschuss für Bildung, Forschungund Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/2009 Nr. 2.8 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung Drucksache 14/488 Nr. 2.20Drucksache 14/1276 Nr. 2.25Drucksache 14/1617 Nr. 2.31 Ausschuss für Tourismus Drucksache 14/309 Nr. 2.21 Ausschuss für die Angelegenheitender Europäischen Union Drucksache 14/1617 Nr. 2.19Drucksache 14/1617 Nr. 2.35 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 14/272 Nr. 2.11Drucksache 14/1188 Nr. 2.12Drucksache 14/1579 Nr. 2.6 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das war zeitlich eine
    Punktlandung, Herr Kollege. Ich erwähne das als gutes
    Beispiel besonders.

    Das Wort hat nun der Kollege Andreas Schmidt,
    CDU/CSU-Fraktion.



Rede von Andreas Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Kollege Bachmaier, Sie haben ja gerade noch ein-
mal auf den Plutonium-Untersuchungsausschuss re-
kurriert. Wir beide haben daran ja noch gute Erinnerun-
gen, auch wenn wir viel gestritten haben. Insbesondere
haben wir sehr über die Reihenfolge der Zeugenverneh-
mungen gestritten; dazu hat es auch ein Verfahren gege-
ben.


(Hermann Bachmaier [SPD]: Das hängt noch immer an!)


Sie haben aber vergessen, dass Sie mit Ihrem Eilantrag
in Karlsruhe sang- und klanglos gescheitert sind.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollen wir jetzt durch eine klare gesetzliche Grundlage ändern!)


Auch dieses gehört zur Wahrheit und sollte hier noch
einmal erwähnt werden.


(Hermann Bachmaier [SPD]: Aber der Kohl musste erscheinen!)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, die heute
von der F.D.P., aber auch von den Regierungsfraktionen
vorgelegten Entwürfe eines Untersuchungsausschussge-
setzes entsprechen – dies ist gerade schon angemerkt
worden – ganz wesentlich der Beschlussempfehlung und
dem Bericht des 1. Ausschusses vom 20. September
1990. Auf den jetzt vorgelegten Text – auch darauf will
ich hinweisen – hatten sich die Abgeordneten der
CDU/CSU, F.D.P. und SPD gegen Ende der 11. Legis-
laturperiode geeinigt. Die damalige Koalition von
CDU/CSU und F.D.P. hatte den Gesetzentwurf bereits
gebilligt. Allerdings hatte sich die SPD dann gegen die-
sen Entwurf ausgesprochen, Herr Kollege Bachmaier.
CDU/CSU und F.D.P. waren der Meinung, man sollte
ein Untersuchungsausschussgesetz nicht gegen den
Willen der stärksten Oppositionsfraktion beschließen.
Selbstverständlich sind wir auch heute der Auffassung,
dass ein Untersuchungsausschussgesetz nur mit Zu-
stimmung der größten Oppositionsfraktion verabschie-
det werden sollte.


(Jörg Tauss [SPD]: Heute hier im Saal ist sie die kleinste!)


Das parlamentarische Untersuchungsrecht nach Art. 44
ist nicht rechtlich-theoretisch, sondern politisch-
praktisch ein wesentliches Instrument der Opposition.
Über viele Legislaturperioden hinweg ist immer wieder
der Versuch unternommen worden, ein Untersuchungs-
ausschussgesetz zu erarbeiten. Der Geschäftsordnungs-
ausschuss, aber auch Untersuchungsausschüsse haben
immer wieder einmal auf das Fehlen eines solchen Ge-
setzes hingewiesen. Gleichzeitig hat aber auch eine rege
Untersuchungsausschusstätigkeit ohne Untersuchungs-
ausschussgesetz stattgefunden. Ich weise darauf hin,
dass derzeit der neu eingesetzte 33. Untersuchungsaus-
schuss des Deutschen Bundestages seine Arbeit aufge-
nommen hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie wir den
Berichten der Untersuchungsausschüsse entnehmen
können, haben diese ihre Aufgabe mit dem vorhandenen
Instrumentarium eigentlich immer erfüllen können.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit vielem Ärger!)


In aller Regel bestand eine weitgehende Einigkeit zwi-
schen allen Fraktionen hinsichtlich der Sachverhaltsauf-
klärung. Die in den Medien so gerne herausgestellten
Differenzen bezogen sich meistens auf die Bewertung
des festgestellten Sachverhaltes. Wenn Untersuchungs-
ausschüsse nach Meinung der jeweiligen Opposition
nicht das erreicht haben, was sie vielleicht hätten errei-
chen sollen, dann lag es nach meiner Einschätzung eher
am Zeitablauf als am Fehlen eines Untersuchungsaus-
schussgesetzes. Wir müssen also ganz ernsthaft und
ganz offen – dazu sind wir bereit– die Frage stellen, ob
ein Untersuchungsausschussgesetz wirklich erforderlich
ist.

In der Vergangenheit war das Hauptklagelied der
Opposition, dass die Termingestaltung im Ausschuss
nicht ganz ihren Wünschen entsprochen habe – Kollege
Bachmaier, ich komme auf Ihr Thema zurück –, wobei

Hermann Bachmaier






(A)



(B)



(C)



(D)


der Prozentsatz der Uneinigkeit, bezogen auf alle er-
folgten Terminierungen, eigentlich immer äußerst gering
war. Aber Streit dieser Art gibt es natürlich in allen par-
lamentarischen Gremien. Nach meiner Auffassung ist
dies immer ein Streit im so genannten Innenverhältnis,
nicht im Außenverhältnis.

Also stellen wir uns doch die Frage, ob es auf Grund
der jetzigen Regelung bei Untersuchungsausschüssen
Probleme im Außenverhältnis gegeben hat. Nach meiner
Auffassung hat es auch hier keine wesentlichen Proble-
me gegeben. Gerichtliche Auseinandersetzungen etwa
mit Zeugen oder im Hinblick auf Beweismaterialien sind
nicht einfach; aber es wird sie – unabhängig von der
Existenz eines Untersuchungsausschussgesetzes – im-
mer geben.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wir müssen doch wissen, vor welchem Gericht das losgeht!)


Dass es im Einzelfall Streit darüber gibt – den gibt es
auch jetzt bereits wieder –, was noch zum Untersu-
chungsauftrag gehört und was nicht, würde nach meiner
Einschätzung auch durch ein Untersuchungsausschuss-
gesetz nicht vermieden werden.

Fragen wir einmal danach, wo es in den vergangenen
Jahren handfesten Streit zwischen Opposition und Re-
gierungskoalition gegeben hat, meine Damen und Her-
ren: Zu Zeiten des Flick-Ausschusses ging es um die
Frage, ob durch das gesetzlich geregelte Steuergeheim-
nis geschützte Akten der Exekutive einem Untersu-
chungsausschuss auf dessen Verlangen vorzulegen sind.
Darüber entbrannte damals ein großer Streit. Die Frage
ist vom Bundesverfassungsgericht positiv entschieden
worden mit der Maßgabe, im Bereich des Untersu-
chungsausschusses für den Schutz des Steuergeheim-
nisses zu sorgen. Auch dieser Rechtsstreit ist durch
Rechtsprechung geklärt worden.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Gerichte müssen alles machen, weil der Gesetzgeber nichts hingekriegt hat!)


Auf Betreiben der SPD sind beim Bundesverfas-
sungsgericht aus Anlass von zwei Untersuchungsaus-
schüssen der beiden vergangenen Legislaturperioden
Verfahren anhängig. Zum einen handelt es sich um ei-
nen Streit mit der damaligen Bundesregierung über die
Herausgabe von Protokollen des Verwaltungsrates der
Treuhandanstalt. Zum anderen ging es um die Frage –
Kollege Bachmaier hat es vorhin angesprochen –, ob die
Mehrheit im Untersuchungsausschuss durchsetzen
durfte, dass bei einem bestimmten Stand des Verfahrens
ein Zwischenbericht erstellt wird, um Klarheit zu ge-
winnen, was noch geklärt werden muss. Diese beiden
beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren
wären ganz sicher auch bei Existenz eines Untersu-
chungsausschussgesetzes nicht vermieden worden.

Nach meinem Kenntnisstand, meine Damen und Her-
ren, ist beim Bundesverfassungsgericht auch immer
noch ein Verfahren aus Schleswig-Holstein anhängig,
das sich mit dem Status Betroffener und Zeugen vor ei-

nem parlamentarischen Untersuchungsausschuss be-
schäftigt.

Bereits aufgrund dieser Verfahren drängt sich auf zu
sagen, dass dies vielleicht nicht die Zeit für eine Gesetz-
gebung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss-
recht ist.

Es gibt nach meiner Auffassung aber noch einen an-
deren Punkt, der mich skeptisch sein lässt, jetzt ein Un-
tersuchungsausschussgesetz zu beschließen: Derzeit hat
der möglicherweise bedeutendste Untersuchungsaus-
schuss der letzten Jahre seine Arbeit begonnen. Ich habe
Zweifel – diese sind sicherlich nicht ganz unberech-
tigt –, ob es gut wäre, während dieser Arbeit sozusagen
die Spielregeln für diesen Ausschuss zu ändern.


(Jörg Tauss [SPD]: Gerade jetzt! – Dr. Ilja Seifert [PDS]: Wir können doch jetzt nicht alles auf die lange Bank schieben! – HansChristian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie keine Rechte, oder wie?)


– Ich habe ja gesagt, dass man sich diese Frage stellen
und zumindest einmal abwägen muss, ob es sinnvoll ist,
während eines laufenden Untersuchungsausschusses die
Spielregeln auch für diesen Ausschuss zu verändern.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das könnten wir ohnehin!)


Die Frage muss man sich stellen, und sie sollte zumin-
dest in den Beratungen ein Punkt der Abwägung sein.

Lassen Sie mich zum Abschluss etwas zur Entste-
hung des parlamentarischen Untersuchungsrechtes in
Deutschland sagen. Die am 18. Mai 1848 zusammenge-
tretene verfassungsgebende Nationalversammlung in der
Frankfurter Paulskirche hat am 29. Mai 1848 in ihrer
Geschäftsordnung das parlamentarische Untersuchungs-
recht in nur einem einzigen Paragraphen verankert.


(Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Die haben sowieso weniger Gesetze gehabt!)


Auf dieser Grundlage wurde bereits am 6. Oktober 1848
ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Man kann also
auch gerade angesichts der Tatsache, dass man vom
schlanken Staat spricht – Herr Kollege Stadler, die
F.D.P. spricht immer von dem schlanken Staat –, viel-
leicht mit weniger Gesetzen ganz gut zurechtkommen.

Ich will aber ausdrücklich für meine Fraktion erklä-
ren, dass wir uns dem Beratungsverfahren überhaupt
nicht in den Weg stellen wollen.


(Hermann Bachmaier [SPD]: Das ist aber nett!)


Wir sind ausdrücklich dafür, dass diese beiden Gesetz-
entwürfe überwiesen werden. Sie können ganz sicher
sein, dass wir als CDU/CSU-Fraktion uns an den Bera-
tungen sehr konstruktiv beteiligen werden. Wir werden
dann sehen, ob wir zu einer gemeinsamen Auffassung in
diesem Bereich kommen. Wir sind jedenfalls – das gilt
für die CDU/CSU immer – zu konstruktiven Gesprächen
und zur konstruktiven Mitarbeit bereit.

Herzlichen Dank.

Andreas Schmidt (Mülheim)







(A)



(B)



(C)



(D)



(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anke Fuchs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Jetzt hat das Wort
    Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat des Kollegen
    Bachmaier anfangen. Er sprach davon, dass es Aufgabe
    dieses Ausschusses, für den wir jetzt die gesetzliche
    Grundlage schaffen, ist, „lästig“ zu werden. Ich denke,
    es ist eine der wesentlichen Aufgaben von Unter-
    suchungsausschüssen, für die jeweiligen Regierungen
    lästig zu werden; denn viele Regierungen – das ist zwar
    nicht richtig; es ist aber der Fall – finden eine eingehen-
    de Kontrolle durch das Parlament durchaus lästig.

    Das heißt, wir müssen Regeln schaffen, die es uns
    und natürlich der Opposition ermöglichen – Untersu-
    chungsausschüsse sind ja in der Vergangenheit im We-
    sentlichen auch Instrumente der Opposition gewesen
    und werden es auch bleiben –, der jeweiligen Regierung
    lästig zu werden.

    Herr Kollege Schmidt, ich verstehe nun gar nicht,
    dass Sie als ein Vertreter der Opposition irgendetwas
    dagegen haben können, dass wir Ihnen jetzt auch für die
    Arbeit dieses Untersuchungsausschusses, über den alle
    Welt redet, zusätzliche Rechte geben. Sie können ja da-
    rüber streiten, ob es genug Rechte sind. Über diesen
    Punkt können wir uns in den Ausschüssen unterhalten.
    Aber dass Sie etwas dagegen haben, dass wir jetzt eine
    gesetzliche Grundlage schaffen, mit der wir Ihnen zu-
    sätzliche Rechte zu den schon bestehenden Rechten auf-
    grund der IPA-Regeln geben, ist für mich nur schwer
    nachvollziehbar.

    Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland in den
    letzten Wochen und Monaten Diskussionen über Befug-
    nisse von Untersuchungsausschüssen in einer Intensität
    gehabt, wie das seit Jahrzehnten nicht der Fall gewesen
    ist. Darf ein Untersuchungsausschuss beispielsweise ei-
    nen Zeugen zwingen? Wenn ja, wie? Wer hat das zu be-
    stimmen und wie weit kann das gehen? Wer in welcher
    Reihenfolge darf sein Fragerecht ausüben? Eine ganz
    wesentliche Frage, Herr Kollege Schmidt, über die wir
    uns im nächsten Obleutegespräch und in den nächsten
    Sitzungen des Untersuchungsausschusses verständigen
    und abstimmen müssen, ist die Frage: In welcher Rei-
    henfolge werden Zeugen gehört? In den IPA-Regeln
    findet sich dazu nichts. Müssen Sie als Oppositionfrak-
    tion nicht ein wesentliches Interesse daran haben – ich
    hätte an Ihrer Stelle ein Interesse daran –, den einen oder
    anderen Zeugen vor Ablauf von einem oder zwei Jahren
    zu hören?

    Auf all diese Fragen soll das Gesetz, das wir jetzt
    vorlegen, Auskunft geben. Es ist richtig, dass wir diesem
    Untersuchungsausschuss, über den wir alle reden, der
    für dieses Land eine große Bedeutung hat und auf den
    sich viele Hoffnungen richten, nun vernünftige gesetzli-
    che Grundregeln geben.

    Dabei ist eine zentrale Frage, welche Art von Be-
    weisaufnahme ein Untersuchungsausschuss durchfüh-
    ren kann. Wichtigstes Mittel der Beweisaufnahme ist in
    allen Verfahren – in Gerichtsverfahren wie in Verfahren
    vor Untersuchungsausschüssen – das Recht, Zeugen zu
    hören. Es war schon immer klar, dass Zeugen vor dem
    Untersuchungsausschuss erscheinen müssen. Sie müssen
    aber auch wahrheitsgemäß und vollständig aussagen.

    Um dieses auf die gegenwärtige Situation zu übertra-
    gen: Der Abgeordnete Dr. Helmut Kohl ist verpflichtet –
    natürlich auch heute schon –, vor einem solchen Unter-
    suchungsausschuss vollständig und umfassend auszu-
    sagen. Wenn er das nicht tut, stellt sich die Frage: Was
    machen wir in diesem Fall? Dafür soll es eine Regel ge-
    ben, die wir festlegen wollen und die besagt, dass wir
    einen solchen Zeugen – und zwar jeden Zeugen; - alle
    Zeugen sind gleich – auch mit den im Strafprozess übli-
    chen Mitteln zu Aussagen veranlassen können, es sei
    denn, es gibt ein Aussage- oder ein Zeugnisverweige-
    rungsrecht.

    Es gibt natürlich die Mittel des Zwangsgeldes und der
    Beugehaft. Die Frage aber ist: Wer verhängt dies? Ent-
    scheidet darüber der Ausschuss? Wir wollen eine ver-
    nünftige gesetzliche Neuregelung, die mit der von Ihnen
    vorgeschlagenen Regelung ähnlich oder identisch ist.
    Demnach soll dies – nicht mehr vom Richter am Amts-
    gericht Bonn bzw. vom Richter am Amtsgericht Berlin-
    Moabit – das ist hier gleich um die Ecke – entschieden
    werden, sondern vom Ermittlungsrichter am Bundesge-
    richtshof. Sollte dieser Richter möglicherweise eine pro-
    blematische Entscheidung fällen, wird es ein Rechts-
    mittel dagegen geben. Der Bundesgerichtshof, in dieser
    Frage das höchste deutsche Gericht, hätte also über ei-
    nen die gesamte Öffentlichkeit interessierenden Sach-
    verhalt zu entscheiden.

    Eine weitere Frage, die uns unmittelbar beschäftigt,
    ist: In welcher Reihenfolge sollen die Zeugen gehört
    werden? Wird der Zeuge Kohl, wie von der CDU in der
    Öffentlichkeit verlangt, im Januar, Februar oder März
    2000 oder aber erst im Jahr 2001 oder 2002 gehört? Dies
    zu entscheiden, ist ganz wesentlich – nicht nur für die
    Öffentlichkeit, sondern für alle, die an der Wahrheits-
    findung interessiert sind.

    Wir haben eine Regelung vorgeschlagen, die Ihnen
    sehr entgegenkäme. Danach sollen, wenn sich der Aus-
    schuss nicht einigt, die Regeln der Geschäftsordnung
    des Deutschen Bundestages gelten. Das heißt – das
    können Sie in der Kommentierung nachlesen –: Auch
    Sie als Oppositionsfraktionen haben die Möglichkeit,
    darauf zu bestehen, dass die von Ihnen benannten Zeu-
    gen gemäß der Geschäftsordnung in angemessener Rei-
    henfolge gehört werden. Das ist ein Recht, das wir in der
    Vergangenheit als Oppositionsmitglieder in den Unter-
    suchungsausschüssen sehr gerne gehabt hätten.

    Sie sollten uns auf die Schulter klopfen und sagen:
    Prima, dass sowohl die SPD als auch Bündnis 90/Die
    Grünen nicht vergessen haben, welche Probleme sie in
    der Vergangenheit hatten, und sich nicht auf ihren Ko-
    alitionssesseln ausruhen, sondern eine Regelung
    schaffen wollen, die gerecht und für Oppositionsfraktio-

    Andreas Schmidt (Mülheim)







    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    nen akzeptabel ist und die notwendigen Grundlagen
    schafft.


    (Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Sie denken eben an die Zukunft!)


    – Wir denken an die Zukunft der F.D.P., solange es sie
    noch gibt. Wir denken auch an die Interessen der CDU,
    die immer vor sich herträgt, eine rückhaltlose, umfas-
    sende Aufklärung auch dieser Affäre zu erreichen.

    Wenn wir dann den Zeugen vor dem Untersuchungs-
    ausschuss haben, muss entschieden werden, ob er ein
    Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht hat.
    Ganz Deutschland redet darüber. Was kann man also
    dagegen haben, wenn wir eine gesetzliche Regelung
    schaffen wollen, wie, in welcher Form und von wem das
    entschieden wird? Ich denke daher, die CDU wäre gut
    beraten, sich unseren Anträgen anzuschließen, den Ge-
    setzentwurf wohlwollend mit uns zu beraten und ihm so,
    wie wir ihn vorgelegt haben, zuzustimmen.

    Herr Kollege Schmidt, Sie können doch nicht immer
    sagen, darüber habe die Rechtsprechung in der Zwi-
    schenzeit entschieden. Zu Recht macht das Bundesver-
    fassungsgericht dem Deutschen Bundestag immer wie-
    der den Vorwurf, dass er nicht in der Lage sei, seine Ar-
    beit zu leisten, sich nämlich über die gesetzlichen
    Grundlagen politisch auseinander zu setzen und dann zu
    einer Regelung zu kommen, und die eigentliche politi-
    sche Tätigkeit, nämlich die Entscheidungen, dem Bun-
    desverfassungsgericht aufdrückt.

    So ist es in der Vergangenheit auch gewesen, als es
    darum ging, welche Akten wer zur Verfügung zu stellen
    hat. Wir wollen regeln, dass es grundsätzlich die Ver-
    pflichtung der Bundesbehörden, Staatsanwaltschaften
    und Gerichte ist – das steht sogar im Grundgesetz –,
    Akten zur Verfügung zu stellen. Wir wollen auch regeln,
    wie es ist, wenn die Bundesregierung oder ein einzelnes
    Ministerium die Akten nicht zur Verfügung stellt. Das
    ist kein theoretischer Fall, sondern war in der Vergan-
    genheit mehrfach ein großes Problem, über das sich der
    Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit intensiv aus-
    einander gesetzt und mit dem sich auch die Gerichte be-
    fasst haben.

    Jetzt soll eine Regelung getroffen werden, nach der
    grundsätzlich eine Verpflichtung besteht, es sei denn,
    der jeweilige Kernbereich des aktuellen politischen
    Handelns der Bundesregierung ist betroffen. Diese For-
    mel ist einer Entscheidung des Bundesverfassungsge-
    richts entnommen. Auch dies ist ein trauriges Anzeichen
    dafür, dass wieder das Gericht entscheiden musste und
    nicht der Deutsche Bundestag in seiner Souveränität ent-
    schieden hat.

    Für den Fall, dass wir uns darüber im Ausschuss nicht
    einig werden, was sicher auch in Zukunft in wichtigen
    zentralen Fragen der Fall sein wird, oder dass sich die
    Regierung weigert, haben wir ein Gremium geschaffen,
    das darüber entscheidet. Wir haben eine klare Regelung,
    dass das Bundesverfassungsgericht in einem solchen
    Streit das einzig richtige Verfassungsorgan ist, eine so
    wichtige Frage zu entscheiden, wenn die Legislative in
    die Rechte der Exekutive, möglicherweise in den Ge-

    schäftsbereich der Exekutive, eingreift. Das ist eine
    durchaus richtige und vernünftige Regelung, die uns
    vielleicht lange Auseinandersetzungen erspart, weil wir
    nach diesem Gesetz eine schnelle Entscheidung des
    Bundesverfassungsgerichtes herbeiführen können.

    Lassen Sie mich den letzten Punkt nennen. Wir haben
    eine grundsätzliche Herausgabepflicht aller Stellen und
    der Untersuchungsausschuss hat die Möglichkeit zu be-
    schlagnahmen– zum Beispiel bei Thyssen, um bei einem
    aktuellen Fall zu bleiben –, Akten aus anderen Archiven
    herbeizuziehen oder sogar diese durch Beschlagnahme-
    anordnungen dem Untersuchungsausschuss vorlegen
    zu lassen. Der Untersuchungsausschuss soll das ent-
    scheiden, aber ausführen und letztlich entscheiden soll
    das wieder ein Richter, nämlich der Ermittlungsrichter
    beim Bundesgerichtshof. Das ist eine durchaus faire
    Entscheidung. Gerade die PDS, die gestern noch Pro-
    bleme in dieser Hinsicht hatte, wird ein großes Interesse
    daran haben müssen, dass hier Rechte geschaffen wer-
    den, um auch bei Privaten, nicht nur bei Behörden, an
    Akten herankommen zu können, um sich die notwendi-
    gen Beweismittel beschaffen zu können, so wie es heute
    bei Staatsanwaltschaften und Gerichten der Fall ist. Ein
    Untersuchungsausschuss soll in seinen rechtlichen
    Möglichkeiten nicht schlechter gestellt werden als zum
    Beispiel ein Amtsgericht in Moabit oder anderswo.

    Ich denke, das ist ein umfassendes, ein richtiges, ein
    gutes Gesetz, das von der Opposition mitgetragen wer-
    den sollte, weil wir das eingelöst haben, was wir früher
    als Opposition zugesagt, versprochen und auf den Weg
    gebracht haben. Wir lassen wieder einmal unsere frühe-
    ren Versprechungen als Opposition nicht rechts oder
    links liegen, nur weil wir jetzt eine Regierungskoalition
    bilden.

    Lassen Sie uns das Gesetz für die nächsten Legisla-
    turperioden des Deutschen Bundestages erlassen und das
    Gesetz praktizieren. Dann kann man hin und wieder
    überprüfen, ob sich die eine oder andere Regelung be-
    währt hat oder ob nachgebessert werden muss.

    Ich glaube, mit der Überweisung in die Ausschüsse
    sind wir auf dem richtigen Wege. Ich hoffe, dass wir in
    wenigen Wochen dieses Gesetz in zweiter und dritter
    Lesung verabschieden, damit der 1. Untersuchungsaus-
    schuss des 14. Deutschen Bundestages sehr bald nach
    diesen Regeln vorgehen kann.

    Danke.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)