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ID1408203600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/82 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 82. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu der Unter- richtung durch die Wehrbeauftragte: Jah- resbericht 1998 (Drucksachen 14/500, 14/1807) ..................................................... 7595 B Claire Marienfeld, Wehrbeauftragte des Deut- schen Bundestages ...................................... .... 7595 B Uwe Göllner SPD ........................................... 7597 A Werner Siemann CDU/CSU ........................... 7598 D Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7600 D Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. ............ 7602 A Dr. Winfried Wolf PDS .................................. 7604 A Ilse Schumann SPD ........................................ 7605 D Anita Schäfer CDU/CSU ................................ 7607 C Georg Pfannenstein SPD ................................ 7608 D Kurt J. Rossmanith CDU/CSU ....................... 7610 B Angelika Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7612 A Rudolf Scharping, Bundesminister BMVg ..... 7613 B Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P. ........ 7614 D Tagesordnungspunkt 15: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Jörg van Essen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Regelung des Rechts der Unter- suchungsausschüsse des Deutschen Bun- destages (Untersuchungsausschussge- setz) (Drucksache 14/2363) ...................... 7617 A b) Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion F.D.P.: Änderung der Anlagen 1 und 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 14/2365) ..... .... 7617 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungs- ausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz) (Druck- sache 14/2518) ........................................... 7617 B Dr. Max Stadler F.D.P. ................................... 7617 B Hermann Bachmaier SPD ............................... 7618 D Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU ......... 7621 B Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 7623 A Dr. Evelyn Kenzler PDS ................................. 7624 D Dirk Manzewski SPD ..................................... 7625 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung: Be- richt zur technologischen Leistungsfä- higkeit Deutschlands 1998 und Stel- lungnahme der Bundesregierung (Drucksachen 14/438, 14/829 Nr. 1, 14/1349) .................................................... 7627 B Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 II Erich Maaß (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) ... 7627 B Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF 7629 C Ulrike Flach F.D.P. ......................................... 7632 A Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 7633 C Rolf Kutzmutz PDS ........................................ 7635 C Bodo Seidenthal SPD ..................................... 7636 C Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU ....................................................... 7638 D Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Christa Luft, weiteren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Altschuldenhilfe-Gesetzes (Altschulden- hilfe-Aufhebungsgesetz) (Drucksachen 14/568, 14/2317) ....................................... 7640 D Christine Ostrowski PDS ................................ 7641 A Dr. Peter Danckert SPD .................................. 7642 A Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU ................ 7643 A Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 7644 D Christine Ostrowski PDS ............................. 7645 B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P. ................... 7646 B Dr. Christine Lucyga SPD .............................. 7647 A Nächste Sitzung .............................................. 7647 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 7648 A Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Förderung der Friedens- und Konfliktforschung; – Gründung einer Stiftung zur Friedens- und Konfliktforschung, – Vor- bereitung auf neue Herausforderungen an Deutschlands Sicherheitspolitik – Stärkung der Friedens- und Konfliktforschung als Teil der politikberatenden Forschung (81. Sitzung – Tagesordnungspunkt 11; Zusatztagesord- nungspunkte 8 und 9 Jürgen W. Möllemann F.D.P. ......................... 7649 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen .................................... 7649 C Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 7595 (A) (B) (C) (D) 82. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    7648 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Altmann (Aurich), Gila BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 21.01.2000 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.01.2000 Carstensen (Nordstrand) Peter H. CDU/CSU 21.01.2000 Catenhusen, Wolf-Michael SPD 21.01.2000 Dr. Dückert, Thea BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.01.2000 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Follak, Iris SPD 21.01.2000 Friedhoff, Paul K. F.D.P. 21.01.2000 Gebhardt, Fred PDS 21.01.2000 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 21.01.2000 Haack (Extertal), Karl-Hermann SPD 21.01.2000 Hoffmann (Wismar), Iris SPD 21.01.2000 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 21.01.2000 Janssen, Jann-Peter SPD 21.01.2000 Kanther, Manfred CDU/CSU 21.01.2000 Lambrecht, Christine SPD 21.01.2000 Leidinger, Robert SPD 21.01.2000 Lippmann, Heidi PDS 21.01.2000 Lötzer, Ursula PDS 21.01.2000 Lohmann (Neubranden- burg), Götz-Peter SPD 21.01.2000 Mark, Lothar SPD 21.01.2000 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 21.01.2000 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Nolte, Claudia CDU/CSU 21.01.2000 Pieper, Cornelia F.D.P. 21.01.2000 Poß, Joachim SPD 21.01.2000 Dr. Protzner, Bernd CDU/CSU 21.01.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 21.01.2000 Schaich-Walch, Gudrun SPD 21.01.2000 Scherhag, Karl-Heinz CDU/CSU 21.01.2000 Schily, Otto SPD 21.01.2000 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 21.01.2000 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 21.01.2000 Schmidt (Salzgitter), Wilhelm SPD 21.01.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 21.01.2000 Schwanitz, Rolf SPD 21.01.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 21.01.2000 Sehn, Marita F.D.P. 21.01.2000 Simm, Erika SPD 21.01.2000 Dr. Spielmann, Margrit SPD 21.01.2000 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 21.01.2000 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 21.01.2000 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 21.01.2000 Vogt (Pforzheim), Ute SPD 21.01.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.01.2000 Wieczorek (Duisburg) Helmut SPD 21.01.2000 Willner, Gert CDU/CSU 21.01.2000 Wimmer (Karlsruhe), Brigitte SPD 21.01.2000 Wolf, Aribert CDU/CSU 21.01.2000 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.01.2000 Zapf, Uta SPD 21.01.2000 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 7649 (A) (B) (C) (D) Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Förderung der Friedens- und Konfliktforschung; – Gründung einer Stiftung zur Friedens- und Konfliktforschung, – Vorbe- reitung auf neue Herausforderungen an Deutschlands Sicherheitspolitik – Stärkung der Friedens- und Konfliktforschung als Teil der politikberatenden Forschung (81. Sitzung – Ta- gesordnungspunkt 11; Zusatztagesordnungs- punkte 8 und 9) Jürgen W. Möllemann (F.D.P.): Dem Anliegen der Friedens- und Konfliktforschung kann aus liberaler Sicht nicht widersprochen werden. Schon mit Blick auf die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Verbesserung des internationalen Krisenmanagements und der Ent- wicklung einer Art Frühwarnsystem, basierend auf Indi- katoren aus dem Friedens- und Konfliktforschungsbe- reich, kommt diesem Bereich große Bedeutung zu. Insofern ist die Feststellung im Antrag der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen, in der auf die Reduzie- rung der Fördermittel durch die vorherige Regierungs- koalition aus CDU/CSU und F.D.P. Bezug genommen wird, eine Geschmacklosigkeit. Für die Friedens- und Konflikforschung wurden in der vergangenen Legislaturperiode über die Deutsche Forschungsgemeinschaft projektbezogene Mittel zur Verfügung gestellt. Richtig aber ist, dass es an qualifi- zierten Anträgen für den Abruf dieser Forschungsmittel fehlte. Wertvolle Forschungsarbeit wurde bislang auch durch das Bundesinstitut für Ostwissenschaftliche Studi- en geleistet. Die Mittel hierfür stammen aus dem Haus- halt des Auswärtigen Amtes. Doch man staune: Gerade diese Mittel wurden durch die rot-grüne Regierung mas- siv gekürzt. Ich stelle mir aber auch die Frage, welchen Erkennt- nisgewinn eine neue Stiftung für Friedens- und Kon- fliktforschung bringen soll? In der Bundesrepublik Deutschland bestehen bereits mehrere Stiftungen, die sich dieses Themas angenommen haben. So seien die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung und die Stiftung Wissenschaft und Politik Ebenhausen an dieser Stelle genannt. Mit der Thematik befassen sich unter anderem auch das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik der Universität Hamburg und das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr. Es sei die Frage gestattet, weshalb im Zuge der Um- setzung „schlanker Staatsstrukturen“ eine Verwaltungs- aufblähung im BMBF durch eine Stiftung notwendig wird. Hier steht offensichtlich wieder ein Versorgungs- denken für Genossen und Parteifreunde im Vordergrund. Auch inhaltlich sehe ich große Defizite. So verstehe ich nicht, warum man nur die Ergebnisse der Friedens- und Konfliktforschung für zivile Friedensmissionen so- wie für den zivilen Friedensdienst nutzbar machen will. Die friedensstiftenden und friedenserhaltenden Maß- nahmen der Bundeswehr werden durch diese Eingren- zung diffamiert. Die Bundeswehr wird ihrem Verfas- sungsauftrag entsprechend auch künftig bei der Bewälti- gung von positiven und negativen Krisensituationen eine große Rolle spielen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 Grundgesetz nicht zu stellen: – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans für das Haushaltsjahr 2000 (Haushaltsgesetz 2000) – Gesetz zur Änderung des Düngemittelgesetzes – Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung der zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates erhobenen Daten und zur Ände- rung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (Ver- ordnung (EG Nr. 820/97 – Durchführungsgesetz) – Gesetz zur Änderung des Meliorationsanlagenge- setzes (MeAnlÄndG) – Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit – Sechstes Gesetz zur Änderung des Gemeindefi- nanzreformgesetzes – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuord- nung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte – Zweites Gesetz zur Verbesserung rehabilitie- rungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der poli- tischen Verfolgung in der ehemaligen DDR – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs – Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Veranke- rung des Täter-Opfer-Ausgleichs und zur Ände- rung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen – Zweites Eigentumsfristengesetz (2. EFG) – Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Schiff- fahrt und des Güterkraftverkehrs – Zehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirt- schaftsgesetzes – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2000 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2000) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 97/74/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zur Ausdehnung der Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung ei- nes Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operie- renden Unternehmen und Unternehmensgruppen 7650 Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 (A) (B) (C) (D) auf das Vereinigte Königreich (EBR-Anpassungs- gesetz) – Gesetz zu dem Protokoll zur Änderung des Über- einkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseiti- gung der Doppelbesteuerung im Falle von Ge- winnberichtigungen zwischen verbundenen Un- ternehmen – Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Mai 1999 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen – Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 24. November 1997 zur Gründung einer As- soziation zwischen den Europäischen Gemein- schaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien ande- rerseits – Gesetz zu der Vereinbarung vom 19. Mai 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über das Verwaltungsverfahren bei der Anmeldung neuer Stoffe – Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechi- schen Republik über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1998 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolei über den Fluglinienverkehr – Gesetz zu dem Abkommen vom 10. März 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Protokoll vom 12. November 1997 zur Ergänzung des Abkommens vom 2. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland über den Luftverkehr – Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Juni 1998 zur Ergänzung des Luftverkehrsabkommens vom 2. März 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und den Vereinigten Arabischen Emiraten – Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Mai 1998 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Armenien über den Luftverkehr – Gesetz zu den Änderungen vom 24. April 1998 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Organisation für mobile Satelliten- kommunikation (Inmarsat-Übereinkommen) – Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz vom Kapitalanlagen – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Septem- ber 1998 zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 (Verifikationsabkommen) zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atom- gemeinschaft, der Europäischen Atomgemein- schaft und der Internationalen Atomenergie- Organisation in Ausführung von Artikel III Ab- sätze 1 und 4 des Vertrages über die Nichtverbrei- tung von Kernwaffen – Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen den Nichtkernwaffenstaa- ten der Europäischen Atomgemeinschaft, der Eu- ropäischen Atomgemeinschaft und der Internatio- nalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kern- waffen (Verifikationsabkommen) sowie zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 22. September 1998 (Ausführungsgesetz zum Veri- fikationsabkommen und zum Zusatzprotokoll – VerifZusAusfG) – Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze – Drittes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Drittes SGB III-Änderungsge- setz – 3. SGB III-ÄndG) – Gesetz zur Familienförderung – Gesetz zur Bereinigung von steuerlichen Vor- schriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 – StBereinG 1999) – Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenver- sicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) – Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung – Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte – Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. November 1999 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung angenommen: Der Bundesrat bedauert, dass das Gesetz zur Förde- rung der Selbstständigkeit Zuständigkeiten landes- unmittelbarer Sozialversicherungsträger für Schein- selbstständige und arbeitnehmerähnliche Selbständige der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zu- weist. Dies ist eine sachlich nicht gebotene Abwei- chung von der bisherigen Zuständigkeitsverteilung bei der Durchführung des Sozialversicherungsrechts Deutscher Bundestag - 14. Wahlperiode - 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. Januar 2000 7651 (A) (B) (C) (D) auf die Sozialversicherungsträger der Länder und des Bundes. Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, von weiteren Aufgaben- verlagerungen auf die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte abzusehen. Er erwartet, dass im Rahmen einer Organisationsstrukturreform der gesetzlichen Rentenversicherung eine sachgerechte und faire Auf- gabenverteilung zwischen den Rentenversicherungs- trägern der Länder und des Bundes vorgenommen wird. Bis dahin darf der Status quo nicht verändert werden. – Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungs- beschleunigungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, dem vom Deutschen Bun- destag am 16. Dezember 1999 verabschiedeten Ge- setz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zu- zustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Die Bundesregierung wird gebeten, in ihrem nach Maßgabe des Bundestagsbeschlusses vom 28. Oktober 1999 ein Jahr vor Auslaufen des verlän- gerten Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgeset- zes zu erstellenden Erfahrungsbericht auch darzule- gen, ob aus ihrer Sicht eine weitere Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes not- wendig erscheint. Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bun- desrat die als Anlage beigefügte Entschließung ange- nommen bzw. gefasst. Der Bundesrat hat in seiner 746. Sitzung am 17. De- zember 1999 beschlossen, dem vom Deutschen Bun- destag am 16. Dezember 1999 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 74 a Abs. 2 und 4 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen. – Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versor- gungsbezüge Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstat- tung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Unterrichtung durch die Bundesregierung Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes- serung der Agrarstruktur und des Küstenschut- zes“ für den Zeitraum 1998 bis 2001 – Drucksachen 13/10143, 14/272 Nr. 101 – Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bilanz der Maßnahmen zum Umzug der Bundes- regierung nach Berlin und der Ausgleichsleistun- gen für die Region Bonn – Drucksachen 14/1601, 14/1775 Nr. 1.1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/1579 Nr. 1.1Drucksache 14/1579 Nr. 1.4Drucksache 14/1579 Nr. 1.5Drucksache 14/1579 Nr. 1.7Drucksache 14/1579 Nr. 2.4Drucksache 14/1579 Nr. 2.8Drucksache 14/1579 Nr. 2.11Drucksache 14/1579 Nr. 2.12Drucksache 14/1617 Nr. 2.13Drucksache 14/1617 Nr. 2.27Drucksache 14/1617 Nr. 2.37Drucksache 14/1617 Nr. 2.44Drucksache 14/1617 Nr. 2.54 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaftund Forsten Drucksache 14/1936 Nr. 1.19Drucksache 14/1936 Nr. 1.27Drucksache 14/2104 Nr. 2.3Drucksache 14/2104 Nr. 2.4Drucksache 14/2104 Nr. 2.5Drucksache 14/2104 Nr. 2.7Drucksache 14/2104 Nr. 2.11Drucksache 14/2104 Nr. 2.12Drucksache 14/2104 Nr. 2.14Drucksache 14/2104 Nr. 2.15Drucksache 14/2104 Nr. 2.17Drucksache 14/2104 Nr. 2.18Drucksache 14/2104 Nr. 2.21 Ausschuss für Bildung, Forschungund Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/2009 Nr. 2.8 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung Drucksache 14/488 Nr. 2.20Drucksache 14/1276 Nr. 2.25Drucksache 14/1617 Nr. 2.31 Ausschuss für Tourismus Drucksache 14/309 Nr. 2.21 Ausschuss für die Angelegenheitender Europäischen Union Drucksache 14/1617 Nr. 2.19Drucksache 14/1617 Nr. 2.35 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 14/272 Nr. 2.11Drucksache 14/1188 Nr. 2.12Drucksache 14/1579 Nr. 2.6 Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Bachmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin!
    Meine Damen und Herren! Im vergangenen Jahr haben
    wir das 50-jährige Jubiläum des Deutschen Bundestages
    begangen. Bei diesem Ereignis wurden die unbestritte-
    nen Verdienste des Bundestages um die Festigung der
    Demokratie in der Bundesrepublik als dem zentralen
    Organ der deutschen Demokratie deutlich und mit Recht
    unterstrichen. Dennoch gibt es auch Anlass zu einem
    etwas kritischeren Rückblick.

    So ist es eine zentrale Aufgabe des Parlaments, für
    eine wirksame Kontrolle der Regierung bzw. der zen-
    tralen Machtapparate unseres Landes zu sorgen und
    Transparenz in der Republik herzustellen.


    (Beifall bei der SPD)


    Dr. Max Stadler






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Auf diesem Gebiet sind Verbesserungen wünschens-
    wert.

    Neben vielfältigen Kontrollbefugnissen wie Anfra-
    gen, aktuellen Debatten und Auskunftspflichten der Re-
    gierung gegenüber dem Parlament sind insbesondere
    Untersuchungsausschüsse das zentrale Kontrollinstru-
    ment des Bundestages, um Missstände aufzuklären und
    Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Schon ein
    Viertel der Mitglieder des Bundestages hat nach Art. 44
    des Grundgesetzes Anspruch auf Einsetzung eines Un-
    tersuchungsausschusses. Auf die Beweiserhebungen fin-
    den nach dem Grundgesetz die Vorschriften über den
    Strafprozess sinngemäße Anwendung.

    Das sind gute Grundsätze. Was dies aber im Einzel-
    nen bedeutet, darüber kann man sich trefflich streiten:
    Inwieweit muss die Regierung Akten herausgeben?
    Welche Akten müssen Private herausgeben? Welche
    Fragen darf man bei Vernehmungen stellen? Welche
    Gerichte sind für Zwangsmaßnahmen zuständig? Ich
    könnte die Liste fortsetzen. Das ist nur ein Auszug aus
    einer Fülle von Fragen, die sich in der Praxis stellen und
    immer wieder zu Behinderungen bei der Untersu-
    chungsausschussarbeit geführt haben.

    Der Bundestag und die Untersuchungsausschüsse ha-
    ben sich über alle diese Fragen heftig gestritten – sehr
    oft, sehr lange, häufig vor den Gerichten. Bis heute ist es
    dem Bundestag aber nicht gelungen, diesem seinem
    schärfsten Kontrollinstrument auch eine angemessene
    Rechtsgrundlage zu geben und sich auf ein Untersu-
    chungsausschussgesetz zu verständigen. Die Notwendig-
    keit hierfür ist weitgehend unbestritten. Viele Versuche
    und Initiativen einzelner Fraktionen und auch interfrak-
    tionelle Bemühungen in den zurückliegenden Le-
    gislaturperioden sind an den jeweils herrschenden
    Mehrheiten gescheitert. Die Folge ist, dass sich Abfolge
    und Durchführung wichtiger Beweiserhebungen und vor
    allem auch Zeugenvernehmungen in Untersuchungsaus-
    schüssen in einer schwer durchschaubaren rechtlichen
    Grauzone bewegen und deshalb zügige Sachaufklärung
    häufig auf der Strecke bleibt.

    Denjenigen, die kein ausgeprägtes Interesse an einer
    schnellen und gründlichen Aufklärung haben, konnte es
    deshalb immer wieder gelingen, Beweisaufnahmen zu
    verschleppen und bisweilen sogar ganz zu verhindern.
    Herr Stadler, an diesen Aktionen war Ihre Fraktion häu-
    fig sehr lebhaft beteiligt.


    (Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])

    So konnte – um jetzt ein Beispiel zu nennen, an dem

    Sie kräftig mitgewirkt haben – im so genannten Plutoni-
    um-Untersuchungsausschuss die damalige Mehrheit aus
    CDU, CSU und F.D.P. über eineinhalb Jahre hinweg
    verhindern, dass der zentrale Zeuge Schmidbauer von
    der Opposition vernommen werden konnte. Der in die-
    sem Untersuchungsausschuss auch nicht gerade un-
    wichtige Zeuge Dr. Kohl konnte gar erst nach einem
    Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht – fast
    zwei Jahre nach Einsetzung des Untersuchungs-
    ausschusses – erstmals als Zeuge gehört werden. Auch
    daran waren Sie nicht unbeteiligt.


    (Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])

    Die Aufklärung des Parlamentes wird durch einen

    derartig manipulativen Umgang mit der so genannten
    Verfahrensmehrheit häufig zu einer reinen Farce. Ge-
    litten hat das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Funkti-
    onstüchtigkeit parlamentarischer Kontrolle. Um die
    Kontrollkompetenz des Parlaments zu stärken, muss das
    Recht der Untersuchungsausschüsse auf der Basis der
    verfassungsrechtlichen Vorgaben so ausgestaltet wer-
    den, dass die Ermittlungsinstrumentarien, wie Aktenbei-
    ziehung, Auskunftsrechte und Zeugenvernehmungen,
    zügig eingesetzt werden können,


    (Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])

    sodass auch die parlamentarischen Untersuchungsver-
    fahren nicht endlos in die Länge gezogen werden kön-
    nen.

    Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und
    die Grünen haben uns während der Oppositionszeit nach
    vielen leidvollen Erfahrungen mit Untersuchungs-
    ausschüssen fest vorgenommen, dann, wenn wir dazu
    die Mehrheit haben, endlich ein solches Untersuchungs-
    ausschussgesetz einzubringen und auch zu beschließen.

    Auf der Grundlage der ausgereiften Entwürfe aus den
    Jahren 1990/91, die federführend von den damaligen
    Abgeordneten Konrad Porzner, Horst Eylmann und
    Detlef Kleinert, um nur einige frühere Kollegen zu nen-
    nen, erarbeitet wurden, haben wir den heute in erster Le-
    sung zu beratenden Koalitionsentwurf entwickelt. Dieser
    Gesetzentwurf führt auch das schwierige Verhältnis von
    Mehrheit und Minderheit in einem Untersuchungsaus-
    schuss einer gerechten Lösung zu, sodass die oft uner-
    träglichen Kleinkriege und Scharmützel, die die ohnehin
    schwierige Aufklärungsarbeit in Untersuchungsaus-
    schüssen bisher erschwert haben, endlich der Vergan-
    genheit angehören werden.

    Dabei haben wir als Mehrheitsfraktion mit einer soli-
    den Regierungsmehrheit nicht vergessen, was wir bei
    einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie
    der Opposition schuldig sind. Wir wissen natürlich
    auch, dass die Regierungsmehrheiten in der Vergangen-
    heit mit dem bestehenden diffusen Rechtszustand und
    einer weit gehend der Mehrheit überlassenen Gestaltung
    des Untersuchungsausschussverfahrens recht gut gelebt
    haben. Gelitten hat aber die verfassungsrechtlich fest-
    gelegte Kontrollkompetenz des Bundestages. Die Koali-
    tionsfraktionen sind deshalb souverän genug, ein Unter-
    suchungsausschussgesetz auf den Weg zu bringen, das
    sich nicht einseitig und ausschließlich an den Belangen
    der Mehrheit, sondern auch an den Notwendigkeiten ei-
    ner funktionierenden parlamentarischen Kontrolle ori-
    entiert. Kalkulierbare Rahmenbedingungen für Untersu-
    chungsausschüsse, bei denen die berechtigten Belange
    der Opposition hinreichend berücksichtigt sind, stärken
    aber nicht nur die Kontrollkompetenz des Parlaments,
    sondern führen auch zu überschaubaren Abläufen, wor-
    an letztlich auch Regierungen und Mehrheitsfraktionen
    ein elementares Interesse haben, zumindest haben soll-
    ten.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Hermann Bachmaier






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Gerade auch die Ereignisse dieser Tage führen uns
    deutlich vor Augen: Wo Macht ist, muss kontrolliert
    werden,


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    muss wirksam und zügig kontrolliert werden. Kontrolle
    ist eine notwendige, bisweilen zeitaufwendige und nicht
    immer angenehme Aufgabe. Damit sie funktioniert, be-
    darf es einerseits unerschrockener Parlamentarierinnen
    und Parlamentarier, die nicht davor zurückschrecken,
    auch lästig zu werden. Damit Kontrolle funktionieren
    kann, bedarf es aber auch Rahmenbedingungen, die eine
    wirksame Kontrolle ermöglichen. Daran fehlt es bis zum
    heutigen Tag.

    Wir finden es ja recht erfreulich, dass auch die F.D.P.
    in der Opposition ihre Liebe zu einem Untersuchungs-
    ausschussgesetz wieder entdeckt hat. Leider haben Sie,
    meine Damen und Herren von der F.D.P., sich in den
    vergangenen zehn Jahren, als Sie doch einen erheb-
    lichen Einfluss auf die Parlamentsmehrheit hatten, um
    das Untersuchungsausschussrecht überhaupt nicht ge-
    kümmert, sondern fleißig mit den Wölfen der Mehrheit
    geheult.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Aber Sie haben auch keinen Gesetzentwurf eingebracht!)

    Es ist kein Geheimnis, dass die beiden vorliegenden Ent-
    würfe von den gleichen Eltern stammen – Herr Heinrich,
    sparen Sie sich Ihre wegelagernden Bemerkungen! –,


    (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    nämlich von den leider damals knapp gescheiterten
    Entwürfen aus den Jahren 1990/91.

    Schade ist allerdings, dass sich die CDU/CSU-
    Fraktion bis zum heutigen Tage gegenüber diesem An-
    liegen völlig gleichgültig verhält und keine Gelegenheit
    auslässt, lieber Kollege Schmidt, ihr absolutes Desinter-
    esse an dieser parlamentsrechtlichen Notwendigkeit zu
    bekunden.

    Die beiden Gesetzentwürfe unterscheiden sich auch
    in nicht ganz unwichtigen Detailfragen, wie der Rege-
    lung für die Änderung des Untersuchungsauftrages –
    Herr Stadler hat mit Recht darauf hingewiesen –, die
    nach unserer Auffassung nicht ohne Zustimmung der
    Antragsteller erfolgen sollte, den Rechten einzelner Ab-
    geordneter im Untersuchungsausschuss – darüber wer-
    den wir gründlich reden müssen –, den notwendigen
    Zwangsmitteln bei rechtswidrigem Verhalten von Zeu-
    gen, oder bei Vorenthaltung von Beweismitteln. Es gibt
    da noch andere nicht ganz zu vernachlässigende Fragen
    wie die Beschleunigung der Beweisaufnahme, an der
    uns sehr liegt.

    Ich empfehle auch Behutsamkeit bei der Erörterung
    der Frage, inwieweit Zeugenvernehmungen vom Fern-
    sehen aufgezeichnet werden können. Da berühren wir
    einen heiklen und neuralgischen Punkt im Konflikt zwi-
    schen gründlicher Beweisaufnahme, Persönlichkeits-

    schutz und öffentlicher Berichterstattung. Ich glaube,
    wir werden eine vernünftige Lösung bekommen, die
    sich an den drei Erfordernissen orientiert. Sie haben
    dankenswerterweise darauf auch schon hingewiesen.

    Da die vorliegenden Gesetzentwürfe auf gründlichen
    Vorarbeiten engagierter Parlamentarierinnen und Parla-
    mentarier aus früheren Legislaturperioden und einschlä-
    gigen Erfahrungen in Untersuchungsausschüssen unter
    Berücksichtigung der vielfältigen verfassungsgerichtli-
    chen Rechtsprechung beruhen, sollten wir die Beratun-
    gen zügig aufnehmen, um möglichst bald die Arbeit in
    Untersuchungsausschüssen auf eine solide rechtliche
    Grundlage zu stellen.

    Wir gehen davon aus, dass das jetzt zu beratende und
    möglichst bald zu verabschiedende Untersuchungsaus-
    schussgesetz auch noch auf die laufende Arbeit des erst
    kürzlich eingesetzten Untersuchungsausschusses An-
    wendung finden sollte, auch wenn dieser Untersu-
    chungsausschuss von seiner Konstellation her nicht der
    typischen Ausgangslage von Untersuchungsausschüssen
    in der Vergangenheit entspricht. Denn hier ist man in
    der komfortablen Lage, dass die Mehrheit von heute die
    Missstände der Mehrheit von gestern wirksam aufklären
    kann.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Davon werden wir zügig Gebrauch machen und auch
    dazu sind Sie herzlich eingeladen. Uns liegt also daran,
    dass wir schnell zu Potte kommen.

    Wir laden ausdrücklich auch die CDU/CSU-Fraktion
    zur Mitarbeit ein, Herr Schmidt. Schließlich soll das seit
    Bestehen des Bundestages, also seit 50 Jahren überfälli-
    ge Untersuchungsausschussgesetz zur Rechts- und Ar-
    beitsgrundlage für alle Fraktionen des Bundestages in
    Untersuchungsausschüssen werden. Deshalb gilt die
    Einladung selbstverständlich für alle Fraktionen. Ich
    hielte es aber für dringend notwendig, dass die größte
    Oppositionsfraktion ihre bisherige Enthaltsamkeit bei
    diesem Thema aufgibt und dem schärfsten Kon-
    trollinstrument des Parlaments das gibt, was es dringend
    benötigt, um bisweilen unerträgliche Scharmützel und
    Schauspiele vor der Öffentlichkeit zu vermeiden. Diese
    leisten dem Ansehen des Parlaments keinen guten
    Dienst.


    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, wir sind fest entschlossen,
    den vielfältigen Vorberatungen und mehrfachen Versu-
    chen zur Schaffung einer soliden Rechtsgrundlage für
    Untersuchungsausschüsse jetzt endlich Taten folgen zu
    lassen.

    Gestatten Sie mir noch eine kleine Bemerkung zur
    Zeitabfolge der Einbringung Ihres Gesetzentwurfs, Herr
    Stadler. Ich habe mir das einmal genau angeschaut und
    sage das jetzt doch, nachdem Sie eine diesbezügliche
    Bemerkung gemacht haben. Eigentlich wollte ich das
    nicht, es steht auch nicht in meinem Manuskript. Anfang
    Dezember wurde in der „Zeit“, in der „Frankfurter
    Rundschau“ und in anderen Zeitungen darüber berichtet,
    dass die Koalitionsfraktionen fest entschlossen sind, auf

    Hermann Bachmaier






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    der Basis der früheren Entwürfe ein Untersuchungs-
    ausschussgesetz einzubringen. Sie hatten nichts Wichti-
    geres zu tun – die Eile merkt man diesem Gesetzentwurf
    an vielen Stellen an –,


    (Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Er ist sehr gut!)

    in den Schrank zu greifen, den Staub abzustreifen und
    das, was in der Zeit bis 1990 unter sicherlich kompe-
    tenter Mitwirkung zum Beispiel Ihres Kollegen Detlef
    Kleinert geschaffen worden ist, schleunigst wiederzu-
    beleben. Das fällt Ihnen aber erst in der Opposition ein.
    Das ist das Verräterische. Wir bringen es als Mehrheits-
    fraktion ein, weil wir wissen, was wir dem Parlament
    schuldig sind.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Sie machen es aus einem gewissen Oppositionsopportu-
    nismus heraus.


    (Zurufe von der F.D.P.)

    Dennoch freue ich mich auf kompetente Mitarbeit.

    Sie können damit einiges wieder gutmachen, was Sie
    zum Beispiel im Plutonium-Untersuchungsausschuss an
    Aufklärung versäumt haben.


    (Dr. Max Stadler [F.D.P.]: So schlimm war es nicht!)


    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Anke Fuchs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das war zeitlich eine
Punktlandung, Herr Kollege. Ich erwähne das als gutes
Beispiel besonders.

Das Wort hat nun der Kollege Andreas Schmidt,
CDU/CSU-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Andreas Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau
    Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
    Herr Kollege Bachmaier, Sie haben ja gerade noch ein-
    mal auf den Plutonium-Untersuchungsausschuss re-
    kurriert. Wir beide haben daran ja noch gute Erinnerun-
    gen, auch wenn wir viel gestritten haben. Insbesondere
    haben wir sehr über die Reihenfolge der Zeugenverneh-
    mungen gestritten; dazu hat es auch ein Verfahren gege-
    ben.


    (Hermann Bachmaier [SPD]: Das hängt noch immer an!)


    Sie haben aber vergessen, dass Sie mit Ihrem Eilantrag
    in Karlsruhe sang- und klanglos gescheitert sind.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollen wir jetzt durch eine klare gesetzliche Grundlage ändern!)


    Auch dieses gehört zur Wahrheit und sollte hier noch
    einmal erwähnt werden.


    (Hermann Bachmaier [SPD]: Aber der Kohl musste erscheinen!)


    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die heute
    von der F.D.P., aber auch von den Regierungsfraktionen
    vorgelegten Entwürfe eines Untersuchungsausschussge-
    setzes entsprechen – dies ist gerade schon angemerkt
    worden – ganz wesentlich der Beschlussempfehlung und
    dem Bericht des 1. Ausschusses vom 20. September
    1990. Auf den jetzt vorgelegten Text – auch darauf will
    ich hinweisen – hatten sich die Abgeordneten der
    CDU/CSU, F.D.P. und SPD gegen Ende der 11. Legis-
    laturperiode geeinigt. Die damalige Koalition von
    CDU/CSU und F.D.P. hatte den Gesetzentwurf bereits
    gebilligt. Allerdings hatte sich die SPD dann gegen die-
    sen Entwurf ausgesprochen, Herr Kollege Bachmaier.
    CDU/CSU und F.D.P. waren der Meinung, man sollte
    ein Untersuchungsausschussgesetz nicht gegen den
    Willen der stärksten Oppositionsfraktion beschließen.
    Selbstverständlich sind wir auch heute der Auffassung,
    dass ein Untersuchungsausschussgesetz nur mit Zu-
    stimmung der größten Oppositionsfraktion verabschie-
    det werden sollte.


    (Jörg Tauss [SPD]: Heute hier im Saal ist sie die kleinste!)


    Das parlamentarische Untersuchungsrecht nach Art. 44
    ist nicht rechtlich-theoretisch, sondern politisch-
    praktisch ein wesentliches Instrument der Opposition.
    Über viele Legislaturperioden hinweg ist immer wieder
    der Versuch unternommen worden, ein Untersuchungs-
    ausschussgesetz zu erarbeiten. Der Geschäftsordnungs-
    ausschuss, aber auch Untersuchungsausschüsse haben
    immer wieder einmal auf das Fehlen eines solchen Ge-
    setzes hingewiesen. Gleichzeitig hat aber auch eine rege
    Untersuchungsausschusstätigkeit ohne Untersuchungs-
    ausschussgesetz stattgefunden. Ich weise darauf hin,
    dass derzeit der neu eingesetzte 33. Untersuchungsaus-
    schuss des Deutschen Bundestages seine Arbeit aufge-
    nommen hat.

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie wir den
    Berichten der Untersuchungsausschüsse entnehmen
    können, haben diese ihre Aufgabe mit dem vorhandenen
    Instrumentarium eigentlich immer erfüllen können.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit vielem Ärger!)


    In aller Regel bestand eine weitgehende Einigkeit zwi-
    schen allen Fraktionen hinsichtlich der Sachverhaltsauf-
    klärung. Die in den Medien so gerne herausgestellten
    Differenzen bezogen sich meistens auf die Bewertung
    des festgestellten Sachverhaltes. Wenn Untersuchungs-
    ausschüsse nach Meinung der jeweiligen Opposition
    nicht das erreicht haben, was sie vielleicht hätten errei-
    chen sollen, dann lag es nach meiner Einschätzung eher
    am Zeitablauf als am Fehlen eines Untersuchungsaus-
    schussgesetzes. Wir müssen also ganz ernsthaft und
    ganz offen – dazu sind wir bereit– die Frage stellen, ob
    ein Untersuchungsausschussgesetz wirklich erforderlich
    ist.

    In der Vergangenheit war das Hauptklagelied der
    Opposition, dass die Termingestaltung im Ausschuss
    nicht ganz ihren Wünschen entsprochen habe – Kollege
    Bachmaier, ich komme auf Ihr Thema zurück –, wobei

    Hermann Bachmaier






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    der Prozentsatz der Uneinigkeit, bezogen auf alle er-
    folgten Terminierungen, eigentlich immer äußerst gering
    war. Aber Streit dieser Art gibt es natürlich in allen par-
    lamentarischen Gremien. Nach meiner Auffassung ist
    dies immer ein Streit im so genannten Innenverhältnis,
    nicht im Außenverhältnis.

    Also stellen wir uns doch die Frage, ob es auf Grund
    der jetzigen Regelung bei Untersuchungsausschüssen
    Probleme im Außenverhältnis gegeben hat. Nach meiner
    Auffassung hat es auch hier keine wesentlichen Proble-
    me gegeben. Gerichtliche Auseinandersetzungen etwa
    mit Zeugen oder im Hinblick auf Beweismaterialien sind
    nicht einfach; aber es wird sie – unabhängig von der
    Existenz eines Untersuchungsausschussgesetzes – im-
    mer geben.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wir müssen doch wissen, vor welchem Gericht das losgeht!)


    Dass es im Einzelfall Streit darüber gibt – den gibt es
    auch jetzt bereits wieder –, was noch zum Untersu-
    chungsauftrag gehört und was nicht, würde nach meiner
    Einschätzung auch durch ein Untersuchungsausschuss-
    gesetz nicht vermieden werden.

    Fragen wir einmal danach, wo es in den vergangenen
    Jahren handfesten Streit zwischen Opposition und Re-
    gierungskoalition gegeben hat, meine Damen und Her-
    ren: Zu Zeiten des Flick-Ausschusses ging es um die
    Frage, ob durch das gesetzlich geregelte Steuergeheim-
    nis geschützte Akten der Exekutive einem Untersu-
    chungsausschuss auf dessen Verlangen vorzulegen sind.
    Darüber entbrannte damals ein großer Streit. Die Frage
    ist vom Bundesverfassungsgericht positiv entschieden
    worden mit der Maßgabe, im Bereich des Untersu-
    chungsausschusses für den Schutz des Steuergeheim-
    nisses zu sorgen. Auch dieser Rechtsstreit ist durch
    Rechtsprechung geklärt worden.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Gerichte müssen alles machen, weil der Gesetzgeber nichts hingekriegt hat!)


    Auf Betreiben der SPD sind beim Bundesverfas-
    sungsgericht aus Anlass von zwei Untersuchungsaus-
    schüssen der beiden vergangenen Legislaturperioden
    Verfahren anhängig. Zum einen handelt es sich um ei-
    nen Streit mit der damaligen Bundesregierung über die
    Herausgabe von Protokollen des Verwaltungsrates der
    Treuhandanstalt. Zum anderen ging es um die Frage –
    Kollege Bachmaier hat es vorhin angesprochen –, ob die
    Mehrheit im Untersuchungsausschuss durchsetzen
    durfte, dass bei einem bestimmten Stand des Verfahrens
    ein Zwischenbericht erstellt wird, um Klarheit zu ge-
    winnen, was noch geklärt werden muss. Diese beiden
    beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren
    wären ganz sicher auch bei Existenz eines Untersu-
    chungsausschussgesetzes nicht vermieden worden.

    Nach meinem Kenntnisstand, meine Damen und Her-
    ren, ist beim Bundesverfassungsgericht auch immer
    noch ein Verfahren aus Schleswig-Holstein anhängig,
    das sich mit dem Status Betroffener und Zeugen vor ei-

    nem parlamentarischen Untersuchungsausschuss be-
    schäftigt.

    Bereits aufgrund dieser Verfahren drängt sich auf zu
    sagen, dass dies vielleicht nicht die Zeit für eine Gesetz-
    gebung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss-
    recht ist.

    Es gibt nach meiner Auffassung aber noch einen an-
    deren Punkt, der mich skeptisch sein lässt, jetzt ein Un-
    tersuchungsausschussgesetz zu beschließen: Derzeit hat
    der möglicherweise bedeutendste Untersuchungsaus-
    schuss der letzten Jahre seine Arbeit begonnen. Ich habe
    Zweifel – diese sind sicherlich nicht ganz unberech-
    tigt –, ob es gut wäre, während dieser Arbeit sozusagen
    die Spielregeln für diesen Ausschuss zu ändern.


    (Jörg Tauss [SPD]: Gerade jetzt! – Dr. Ilja Seifert [PDS]: Wir können doch jetzt nicht alles auf die lange Bank schieben! – HansChristian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie keine Rechte, oder wie?)


    – Ich habe ja gesagt, dass man sich diese Frage stellen
    und zumindest einmal abwägen muss, ob es sinnvoll ist,
    während eines laufenden Untersuchungsausschusses die
    Spielregeln auch für diesen Ausschuss zu verändern.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das könnten wir ohnehin!)


    Die Frage muss man sich stellen, und sie sollte zumin-
    dest in den Beratungen ein Punkt der Abwägung sein.

    Lassen Sie mich zum Abschluss etwas zur Entste-
    hung des parlamentarischen Untersuchungsrechtes in
    Deutschland sagen. Die am 18. Mai 1848 zusammenge-
    tretene verfassungsgebende Nationalversammlung in der
    Frankfurter Paulskirche hat am 29. Mai 1848 in ihrer
    Geschäftsordnung das parlamentarische Untersuchungs-
    recht in nur einem einzigen Paragraphen verankert.


    (Dr. Max Stadler [F.D.P.]: Die haben sowieso weniger Gesetze gehabt!)


    Auf dieser Grundlage wurde bereits am 6. Oktober 1848
    ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Man kann also
    auch gerade angesichts der Tatsache, dass man vom
    schlanken Staat spricht – Herr Kollege Stadler, die
    F.D.P. spricht immer von dem schlanken Staat –, viel-
    leicht mit weniger Gesetzen ganz gut zurechtkommen.

    Ich will aber ausdrücklich für meine Fraktion erklä-
    ren, dass wir uns dem Beratungsverfahren überhaupt
    nicht in den Weg stellen wollen.


    (Hermann Bachmaier [SPD]: Das ist aber nett!)


    Wir sind ausdrücklich dafür, dass diese beiden Gesetz-
    entwürfe überwiesen werden. Sie können ganz sicher
    sein, dass wir als CDU/CSU-Fraktion uns an den Bera-
    tungen sehr konstruktiv beteiligen werden. Wir werden
    dann sehen, ob wir zu einer gemeinsamen Auffassung in
    diesem Bereich kommen. Wir sind jedenfalls – das gilt
    für die CDU/CSU immer – zu konstruktiven Gesprächen
    und zur konstruktiven Mitarbeit bereit.

    Herzlichen Dank.

    Andreas Schmidt (Mülheim)







    (A)



    (B)



    (C)



    (D)



    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)