Ich
möchte gerne etwas zu einer Bemerkung von Herrn
Kollegen Kolbe sagen.
Herr Kollege Kolbe, Sie haben eben angemerkt, daß
in unserem Haushalt Mittel für die wissenschaftliche
Begleitung eines Modellversuchs zur heroingestützten
Behandlung eingestellt sind, und gesagt, daß das Gelder
seien, die für die Drogenkonsumräume zur Verfügung
stünden. Das wird man im Protokoll nachlesen können;
wenn ich es falsch gehört habe, möchte ich mich schon
jetzt entschuldigen. Sehr oft, auch von Kollegen hier im
Plenum, wird der Modellversuch zur heroingestützten
Behandlung mit der Frage der Drogenkonsumräume
vermischt.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Es sind beides Maßnahmen zur Überlebenshilfe für
schwer abhängige Menschen, die man anders nicht er-
reichen kann. Allerdings ist der Modellversuch zur he-
roingestützten Behandlung ein Versuch, der nach den
strengen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes als klini-
sche Studie durchgeführt werden muß. Sie wissen, daß
das eine multizentrische Studie ist, die verschiedenste
Städte, unter anderem CDU-geführte Städte, unter ihnen
Karlsruhe und München, ausdrücklich ohne Unterstüt-
zung ihres jeweiligen Bundeslandes, Frankfurt aller-
dings mit – auch finanzieller – Unterstützung des
Bundeslandes, in diesem komplizierten und wichtigen
Modellversuch mit uns zusammen durchführen wollen.
Hier geht es um eine Gruppe von Menschen, die
schwer abhängig sind, die sich in einer Spirale von gro-
ßer körperlicher und psychosozialer Verelendung befin-
den und die man mit den bewährten Hilfemethoden, die
wir bislang haben, nicht erreichen kann und von denen
sich deshalb viele in der Drogentotenstatistik wiederfin-
den. Es ist nötig, daß man in einem sehr seriösen – und
darum auch nicht billigen – Modellversuch erprobt, die-
sen Menschen zu helfen. Dazu brauchen wir eine ver-
nünftige wissenschaftliche Begleitforschung, um auch
die Punkte, die von der Weltgesundheitsorganisation als
berücksichtigenswert angemerkt worden sind, hier mit
einfließen zu lassen.
Ich möchte hier auch noch darüber informieren, daß
das International Narcotic Control Board das ausdrück-
lich zur Kenntnis genommen und uns gebeten hat, in en-
ger Zusammenarbeit zu bleiben. Ich finde, daß das ein
sehr ermutigender Ansatz ist.
Bei den Drogenkonsumräumen dagegen handelt es
sich um Räume der Überlebenshilfe, die in einer rechtli-
chen Grauzone existieren und die in den meisten Städten
unter bestimmten Kriterien geführt werden, um zu ver-
hindern, daß sich schwer Abhängige, die man nicht er-
reichen kann, auch nicht mit einem Hilfesystem, weiter
infizieren und noch kränker werden. Es ist seit langem
nötig – dazu gab es eine Bundesratsinitiative von 1995,
und es gab auch Überlegungen in der alten Regierung –,
das auf rechtlich einwandfreie Füße zu stellen. Sie wis-
sen, daß dieses Vorhaben im Bundesrat in der ersten Le-
sung, auch weil es mit den Ländern sehr solide abge-
stimmt worden ist, Zustimmung gefunden hat.
Das kostet den Bund nichts. Das sind Mittel, die von
den Ländern und den Städten dort, wo sie jetzt einge-
setzt werden, auch später eingesetzt werden müssen. Es
ist mir nur wichtig, daß man das auseinanderhält und
daß hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden.